B e i b l a t t z u m An t r a g v o m ML-Nr. wird von der Regierung vergeben- ML/NP Förderung von Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR- i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.01.2015 Az.: 64e-U8634-2014/1-7 Anlagen: -VAIF-Nr. wird vom Landratsamt / von kreisfreier Stadt vergeben- VAIF: Erläuterungsbericht Lageplan Kostenvoranschlag Maßnahmenliste Prüfblätter Vergabevermerk weitere Unterlagen: Ergänzende Angaben zu Ziff. 1 - Antragsteller Betriebsnummer Ergänzende Angaben zu Ziff. 2 - Maßnahme LNPR I.2.2 Bezeichnung der Maßnahme Ort der Maßnahme (Schutzgebiet, Biotopverbundprojekt, Natura2000-Gebiet, Biotop, Pflegeobjekt, Artenhilfsmaßnahme oder dgl.; bei Flächen auch Flur-Nr. und Gemarkung, Größe der Pflegefläche in ha – vgl. LNPR I. 2.1) Beantragter Fördersatz: % (vgl. LNPR I.5.4.1 und I.5.4.2) Begründung für die Beantragung des erhöhten Fördersatzes von 70 % bis max. 90%: Durchführung der Maßnahme (ungefähre Zeitangabe): 55.1 - 014 / 07.15 Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme (Erläuterungsbericht, Maßnahmenbeschreibung, Vorliegen der Voraussetzungen, vgl. LNPR I.4, II.8.3.2) RvN Stand 03-2015 Seite 1 von 2 Ergänzende Angaben zu Ziff. 3 - Gesamtkosten Betrag LNPR II.8.3.4 Art der Aufwendungen Euro Euro Euro Sonstiges (Art angeben) Euro Euro Euro GESAMTKOSTEN Ergänzende Angaben zur Vergabe / Angebotseinholung Europaweite Ausschreibung: Begründung: nationale Ausschreibung: Begründung: Freihändige Vergabe: 3 Vergleichsangebote liegen vor ja (vgl. Anlage) nein, weil Vergabevermerk bzw. Auswahlvermerk wird nach Auftragserteilung, spätestens mit dem Verwendungsnachweis der Regierung übersandt. ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS Wir erklären, dass zur Durchführung der Maßnahme weder wir als Antragsteller noch Dritte verpflichtet sind, LNPR I.4.10 - dass die Zustimmung des Eigentümers oder des sonstigen Berechtigten zu der Pflegemaßnahme vorliegt, soweit wir nicht selbst Eigentümer oder sonstiger Berechtigter sind, LNPR I.4.11 - dass für die beantragte Maßnahme keine Förderung aus anderen Programmen wie z. B. den Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in Bayern (Vertragsnaturschutzprogramm, Kulturlandschaftsprogramm), den Richtlinien über Zuwendungen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald sowie der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms in Anspruch genommen werden, LNPR I.6 - dass uns bekannt ist, dass wissentlich oder fahrlässig gemachte falsche Angaben (und Erklärungen) den Widerruf einer etwaigen Bewilligung zur Folge haben und es sich um subventionserhebliche Tatsachen handelt. Bei Verdacht eines Subventionsbetruges sind die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. LNPR II.12 Uns ist bekannt, dass die Angabe der vorstehenden Daten Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags und einer evtl. Förderung ist (Art. 16 Abs. 3 Satz 2 Bayer. Datenschutzgesetz vom 23. Juli 1993, GVBl. S. 498). Ort, Datum: Unterschrift: RvN Stand 03-2015 Seite 2 von 2