Art. 1122-1123 16. März 1999 85. Sitzung 16. März 1999, 10.00 Uhr Vorsitzender: Dr. Urs Hofmann, Aarau Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 183 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 17 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Chopard-Acklin Max, Untersiggenthal; Forrer Walter, Oberkulm; Frey Ernst, Kaiseraugst; Frunz Eugen, Nussbaumen; Hauri Fritz, Staffelbach; Leoff Patricia, Hägglingen; Lüscher-Grieder Adolf, Oberentfelden; Lüscher Edith, Staufen; Meier Judith, Schneisingen; Meyer-Sandmeier Robert, Dintikon; Najman Dragan, Baden; Nef Walter, Klingnau; Sailer-Albrecht Elisabeth, Widen; Stutz-Lang Hans, Islisberg; Vögtli Theo, Kleindöttingen; Werthmüller Ernst, Holziken; Zollinger-Keller Ursula, Untersiggenthal Vorsitzender: Ich begrüsse Sie alle recht herzlich zur 85. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. Die Bundesversammlung wird ersucht, die Entgeltlichkeit der Rechtsmittelverfahren in den diversen Bundesgesetzen der Sozialversicherung einzuführen. 1122 Mitteilungen Begründung: Vorsitzender: Die FDP-Fraktion teilt mit, dass anlässlich der heutigen Fraktionssitzung auf Beginn des Amtsjahres 1999/2000 Frau Corina Eichenberger-Walther, Kölliken, zur Fraktionspräsidentin gewählt wurde. Vizepräsident wird Dr. Rudolf Jost, Villmergen. 1. Seit anfangs 1996 sind die Fallzahlen der zu behandelnden Beschwerden am Versicherungsgericht massiv angestiegen. Währenddem im Kanton Aargau im Jahr 1995 958 Beschwerden eingereicht wurden, waren es 1998 deren 1'452. Diese Situation dürfte in etwa auf alle Gerichte in der Schweiz, welche im Sozialversicherungsrecht zuständig sind, zutreffen. Die Gründe für diese Zunahme sind insbesondere in der konjunkturellen Entwicklung zu suchen. Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: Vom 3. März 1999 an das Bundesamt für Bauten und Logistik in Bern zur Bauproduktion des Bundes Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rates; Neueingänge: 1. Beschwerde vom 11. Februar 1999 der Erbengemeinschaft Martin Huser, Niederrohrdorf, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 12. Januar 1999 betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Niederrohrdorf. 2. Beschwerde vom 11. Februar 1999 von Franz Senn, Unterendingen, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 12. Januar 1999 betreffend Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Tegerfelden. 3. Beschwerde vom 15. Februar 1999 von Hansjörg und Heidy Blattner, Tegerfelden, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 12. Januar 1999 betreffend Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Tegerfelden. 1123 Antrag der CVP-Fraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Einführung der Entgeltlichkeit der Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion wird folgender Antrag eingereicht: Text: Der Grosse Rat wird ersucht, eine Standesinitiative gemäss Art. 93 Abs. 2 BV mit folgendem Inhalt einzureichen: Bei näherer Betrachtung fällt auf, dass die Erfolgsquoten der zu behandelnden Beschwerden gleichzeitig mit der Zunahme der Fälle am Sinken sind. Während 1995 noch 17 % der Beschwerden gutgeheissen wurden, waren es 1997 nur noch 7,15 % und 1998 9 %. Total Fälle davon AHV IV ELG KVG UVG ALV KIGA Diverses Gutheissungen Prozent teilw. Gutheissung Prozent 1994 958 118 88 41 70 52 390 112 87 151 15.8 84 8.8 1995 961 171 121 43 108 86 296 64 72 164 17 95 9.9 1996 1364 276 147 67 23 90 514 102 145 115 8.5 76 5.6 1997 1598 242 149 6 41 95 538 135 392 114 7.15 157 9.8 1998 1452 207 162 0 48 102 352 317 264 130 9 143 9.8 Diese Fakten lassen darauf schliessen, dass sehr oft zum Rechtsmittel gegriffen wird, ohne dass allfällige Erfolgschancen genügend abgeklärt werden. Bei zahlreichen Rechtssuchenden dürfte dabei der Faktor der Unentgeltlichkeit aller Verfahren im Sozialversicherungsbereich eine entscheidende Rolle spielen. Mit wenig Aufwand, d.h. lediglich einem Antrag auf Überprüfung des Entscheides der Vorinstanz, wird das Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz ausgelöst. Gleichzeitig kann die Überprüfung des Entschei- 1732 16. März 1999 des absolut kostenlos verlangt werden, d.h. der Beschwerdeführer trägt kein Kostenrisiko. 2. Die Unentgeltlichkeit der Verfahren im Sozialversicherungsbereich ist bundesrechtlich in den entsprechenden Gesetzen stipuliert (Bsp. Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG, Art. 69 IVG, Art. 130 Abs. 2 UVG). Sie bezweckt den Schutz des Schwächeren, des Kranken, Verunfallten, Arbeitslosen etc., welcher Recht sucht und zumeist in finanziell engen Verhältnissen lebt. Die Hürde zur Ergreifung eines Rechtsmittels wurde daher absolut niedrig gehalten, um jedem den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen. Ähnliche unentgeltliche Verfahren mit analogem Zweck bestehen im Bereich des Arbeitsrechtes und des Mietrechtes. Währenddem in diesen Verfahren jedoch die Unentgeltlichkeit der Verfahren eingeschränkt ist (im Mietrecht z.B. nur vor der Schlichtungsbehörde und im Arbeitsrecht nur bei Streitwerten unter Fr. 20'000.--), gilt sie im Sozialversicherungsrecht gestützt auf die einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen generell. Es ist jedoch nicht einzusehen, weshalb hier eine Vorzugsstellung in einem solchen Ausmass gerechtfertigt ist. 3. Steigende Beschwerdeverfahren für sich allein sind kein Anlass zur Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten. Wenn aber gleichzeitig die Zahl der gutgeheissenen Beschwerden sinkt und sogar unter 10 % liegt, so wird die Unentgeltlichkeit offensichtlich missbraucht und widerspricht ihrem eigentlichen Sinn und Zweck. Die Erfahrung der Justiz hat gezeigt, dass die Entgeltlichkeit eines Verfahrens selbst bei einer geringen Gerichtsgebühr dazu führt, dass der Rechtssuchende sein Anliegen sowie seine Erfolgschancen seriöser überprüft und vermehrt nur bei effektivem Empfinden, ein Entscheid sei ungerecht bzw. seine Rechte missachtet, das Rechtsmittel ergreift. 4. Die Einführung einer geringfügigen pauschalen Kostenvorschusspflicht und damit der Entgeltlichkeit für den Zugang zumindest zu den Rechtsmittelinstanzen drängt sich auf. Die Unentgeltlichkeit des erstinstanzlichen Verfahrens wird dabei nicht angetastet. Die Gerichtsgebühr soll zudem bescheiden sein (z.B. Fr. 100.-- bis Fr. 150.--), damit schlecht Bemittelte nicht ungebührend benachteiligt werden. Zudem steht ihnen das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege zur Verfügung, sofern ihr Verfahren nicht offensichtlich aussichtslos ist. Mit der Entgeltlichkeit des Rechtsmittelverfahrens wird unser Rechtsstaat weder asozial noch besteht die Gefahr einer Zweiklassenjustiz. Es bestehen bis zu den obersten kantonalen Gerichten genügend Möglichkeiten der Einwirkung auf ein Verfahren, der Information etc. Wenn aber die obersten kantonalen Gerichte mit zahlreichen rechtlich unhaltbaren oder erfolglosen Beschwerden eingedeckt werden, leidet die Qualität und das Ansehen der Justiz. Art. 1124-1125 1124 Motion Josef Muff, Wohlen, betreffend Gesetz über die Bezirks- und Kreiseinteilung vom 6. Mai 1840; Einreichung und schriftliche Begründung Von Josef Muff, Wohlen, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat Anträge für die Änderung der Kreiseinteilung der Friedensrichterinnen und Friedensrichter zu unterbreiten (§ 21 des Gerichtsorganisationsgesetzes). Begründung: Die Kreiseinteilung der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist überholt und entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Die Bevölkerung hat im ganzen Kanton sehr stark zugenommen und in einigen Friedensrichter-Kreisen hat die Bevölkerung mehr zugenommen als im Kantonsdurchschnitt. Um eine gleichmässige Verteilung der Arbeit zu erreichen, müsste die Kreiseinteilung neu geregelt werden. Mögliche Änderungen wären zum Beispiel die Verkleinerung der Kreise, Vergrösserung im Voll- oder Nebenamt, mehrere Friedensrichterinnen und Friedensrichter im gleichen Kreis oder eine Friedensrichterin bzw. ein Friedensrichter mit mehreren Statthalterinnen bzw. Statthaltern, flexible Einteilung je nach der Person, die das Amt führt. Die Kreiseinteilung könnte auch dem Bezirksgericht übertragen werden und damit sofort den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. 1125 Motion Regine Roth, Möhlin, betreffend Gründung eines Kantons Nordwestschweiz nördlich des Jurahöhenzuges; Einreichung und schriftliche Begründung Von Regine Roth, Möhlin, wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die verfassungsmässigen und gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, die die Gründung eines Kantons Nordwestschweiz nördlich des Jurahöhenzuges erlauben. Dabei soll in der Verfassung die Bevölkerung der betroffenen Gebiete nach dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts abschliessend (vorbehalten bleibt die Erwahrung durch die Eidgenossenschaft) über ihre regionale und kantonale Zugehörigkeit bestimmen können. Begründung: In der letzten Zeit ist Bewegung in die Frage der Zusammensetzung der Schweiz und der Gebietsaufteilung ihrer Kantone gekommen. Dieser Vorstoss will die Möglichkeit einer Gebietsveränderung für das Fricktal (Bezirke Laufenburg und Rheinfelden) schaffen. Der in der Motion aufgezeigte Weg ist ein demokratischer Weg. Der Vorstoss richtet sich nicht gegen den Kanton Aargau, sondern er will den Weg für eine friedliche demokratische Lösung aufzeigen. Die Zeit ist reif für eine Veränderung. Die Gebiete nördlich des Jura gehören kulturell und wirtschaftlich zusammen. Es ist nur logisch, wenn sie auch politisch eine neue gemeinsame Heimat finden. 1733 Art. 1126-1127 1126 Postulat Josef Muff, Wohlen, betreffend Schmutzwasserkanal von der ARA Wohlen-VillmergenWaltenschwil in die Aare; Einreichung und schriftliche Begründung Von Josef Muff, Wohlen, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Notwendigkeit zu prüfen und mit einem Bericht darzulegen wie und wann dieses Projekt verwirklicht werden soll. Im Bericht erwarte ich im weiteren, dass die Kosten und die Kostenteilung aufgezeigt werden und eine Absichtserklärung der Regierung wie sie zu diesem Projekt steht. Begründung: An der Wohler Einwohnerratssitzung vom 26. Oktober 1998 wurde der Jahresbericht und die Rechnung 1997 des Abwasserverbands Wohlen-Villmergen-Waltenschwil zur Kenntnis genommen. In der Diskussion wurde zu meiner Überraschung der vor x Jahren schon einmal geplante Kanal in die Aare wieder ein Thema. Weil nach Angabe des Präsidenten des Abwasserverbandes dieses Projekt keine Vision mehr ist und die Planungen schon wieder angelaufen sind, möchte ich über dieses Vorhaben nähere Details von der Regierung erfahren. 1127 Interpellation Urs Hümbeli, Hägglingen, vom 16. März 1999 betreffend Behandlung der SD-Motion, Änderung des § 4 des Unvereinbarkeitsgesetzes; Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf dringliche Behandlung; Ablehnung Von Urs Hümbeli, Hägglingen, wird folgende Interpellation eingereicht: Text: Wann können wir mit der Stellungnahme der Regierung rechnen? Begründung: Die Motion der Schweizer Demokraten ist seit beinahe zwei Jahren pendent. Vorsitzender: Der Postulant beantragt dringliche Behandlung gemäss § 74 der Geschäftsordnung. Urs Hümbeli, Hägglingen: Die Geschäfte, die eine Ausstandsregelung für Staatsbedienstete fordern, werden von der Aargauer Regierung nur zu gerne auf die lange Bank geschoben, - eine Bank, bei der man das Ende trotz klarer Wetterverhältnisse nicht sehen kann. Ich erlaube mir, etwas weiter auszuholen: Die Schweizer Demokraten haben vor 2 Jahren ein Begehren in Form einer Motion angemeldet. Zu jener Zeit war unser Kollege Dr. Andreas Brunner noch Grossratspräsident. Einige Monate später beschloss das Büro - notabene mit Zustimmung aller Fraktionen -, dass der Vizepräsident Kurt Wernli einen weiteren Vorstoss ausarbeiten solle, damit die unübersichlichen Zustände mit der Austandspflicht im Aargauer Parlament endlich geregelt werden können. Das Bundesgericht äusserte klar, dass die 16. März 1999 Kantone die Möglichkeit haben, Staatsbedienstete gänzlich aus dem Parlament auszuschliessen. Inzwischen verfloss viel Zeit, besser noch: sehr viel Zeit! Unser vom Büro beauftragter Motionär wurde längst zum Grossratspräsidenten gewählt. Eines Tages erkundigte ich mich, wo denn diese beiden Motionen eingemottet seien. Die Antwort von Herrn Fricker lautete: Es sei eine Kommission gebildet worden, die sich mit diesen Vorstössen befasse. Dieses Gespräch fand statt, bevor unser Herr Kurt Wernli als Bürobeauftragter und amtierender Grossratspräsident zum Regierungsrat gewählt wurde, was automatisch zur Folge hatte, dass sein Vorstoss abgeschrieben wurde. Das Gesetz schreibt aber auch vor, dass eine Eingabe nicht über eine halbe Legislaturperiode unbeantwortet sein sollte. Dass es effizienter gehen kann, hat der Grossratspräsident Dr. Rudolf Rohr bewiesen: Er hat während seiner Amtszeit der Regierung öfters die rote Karte gezeigt. Damit hatte er Erfolg, hatte er doch am Ende seiner Amtszeit keine verstaubten Vorstösse mehr unter den Pendenzen. Ich bitte Sie daher, unsere Dringlichkeit zu unterstützen. Regierungsrat Kurt Wernli: Herr Hümbeli hat gesagt, die Motion, die ich im Auftrag des Büros eingereicht hatte, sei, weil ich in der Zwischenzeit nicht mehr dem Grossen Rat angehöre, abgeschrieben worden. Das ist natürlich nicht so! Der Grosse Rat hat diese Motion überwiesen und der Regierung damit den Auftrag erteilt, im Sinne der Motion die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten. Wir sind daran. Das Büro selber hat damals die Anregung gemacht, im Rahmen der Parlamentsreform auch dieses Problem eingehend zu prüfen und allfällige Vorschläge auszuarbeiten. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung unseres Staatsschreibers hat diese Parlamentsreform in Angriff genommen und arbeitet nun seit bald einem Jahr an dieser Aufgabe. Ein erster Zwischenbericht zuhanden der Regierung steht kurz vor der Vollendung. Darin wird auch das Problem der Unvereinbarkeit durchaus geprüft und mögliche Lösungen werden erörtert. Ich bitte Herrn Hümbeli aber um Verständnis, dass wir im Rahmen dieser umfassenden Parlamentsreform ein Einzelstück nicht herausbrechen können und wollen. Das ist nicht im Sinne des Parlaments, wenn wir nun diese eine Problematik vorgängig bearbeiten würden. Ich ersuche deshalb den Rat, hier keine Dringlichkeit zu beschliessen, denn es würde sich dadurch nicht viel ändern. Wir könnten Ihnen im Sinne einer Zwischensituation sagen, was diese Arbeitsgruppe allenfalls als Grundlage erarbeitet hat. In dieser Arbeitsgruppe sind prominente Vertreter und Vertreterinnen aus dem Grossen Rat dabei, die diese Parlamentsreform auch beeinflussen können. Rolf Urech, Hallwil: Es geht hier nur darum, die Interpellation von Herrn Hümbeli für dringlich zu erklären oder nicht. Wir vergeben uns gar nichts, wenn wir Dringlichkeit beschliessen. Der Herr Innendirektor hat bereits einige Äusserungen gemacht, wie es in der Arbeitsgruppe läuft. Wenn wir mit der Ausstandsregelung bzw. der Wahlfähigkeit von Staatsangestellten etwas erreichen wollen, müssen wir das vor den Wahlen tun, damit das Volk noch darüber abstimmen kann. Ich bitte Sie deshalb, hier Dringlichkeit zu beschliessen. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Gemäss § 74 Abs. 2 GO stimmt der Grosse Rat über diesen Antrag ab, wobei die Annahme eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder erfordert. Die Prä- 1734 16. März 1999 senzaufnahme ergibt, dass 157 Ratsmitglieder anwesend sind. Abstimmung: Für dringliche Behandlung: 22 Stimmen. Vorsitzender: Damit wird das Quorum von 105 Stimmen nicht erreicht und die dringliche Behandlung abgelehnt. 1128 Interpellation Eva Kuhn, Full, vom 16. März 1999 betreffend Kündigung eines Belegsarztes am Regionalspital Leuggern und den daraus resultierenden Problemen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Eva Kuhn, Full, und 33 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Nachdem der Vorstand des Regionalspitals seinem langjährigen Belegarzt Dr. Markus Zeugin auf Ende Juni 1999 den Vertrag kündigte, herrscht im Bezirk Zurzach Unruhe. Breite Bevölkerungskreise aus dem Patientenstamm von Dr. Zeugin konnten sich mit dieser überraschenden Kündigung ihres fachlich überragenden, weit über die Region Zurzach bekannten Arztes nicht einverstanden erklären und gründeten eine Patientenorganisation. Diese lancierte daraufhin eine Unterschriftensammlung, die immer noch läuft. Mit dem Stand von 1'200 Unterschriften wurde beim Spitalvorstand im Herbst 98 eine Petition eingereicht, in der der Vorstand des Spitals Leuggern aufgefordert wurde, auf die Kündigung zurückzukommen. Die Unterschriftensammlung läuft momentan weiter und weist ca. 2'000 Unterzeichnende auf. Im Januar 1999 kam es daraufhin zu Verhandlungen zwischen einer Delegation der Patientenvereinigung und des Spitalvorstandes. Ergebnis war eine Sondervereinbarung zwischen Dr. Zeugin und dem Spital Leuggern, die ihm weitere Operationen am Spital Leuggern ermöglicht hätte. Ausserdem wurde vereinbart, einen Ombudsmann als Schlichtungsstelle einzusetzen. Diese Sondervereinbarung wurde auch bereits in der Presse veröffentlicht. Der Gesamtvorstand des Spitals lehnte jedoch diese Sondervereinbarung ab und hält nach wie vor an der ursprünglichen Kündigung per Ende Juni 99 fest. Die Patientenorganisation reagierte daraufhin mit grossem Unverständnis und gab sich mit diesem Entscheid nicht zufrieden; dies tat sie an einer eindrücklichen Grosskundgebung am 27. Februar kund und gab bekannt, dass sie weitere Aktionen ins Auge fasst. Regionalspitäler stellen gemäss Spitalkonzept die medizinische Grundversorgung für rund 80 % der Einwohnerinnen und Einwohner ihrer Spitalregion sicher. Die kompromisslose Haltung des Spitalvorstandes erscheint deshalb im Hinblick auf die grosse Zahl von Patientinnen und Patienten und Sympathisantinnen und Sympathisanten problematisch und wirft einige Fragen auf. Ich bitte deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie beurteilt er die harte Haltung des Spitalvorstandes angesichts der Tatsache, dass es sich bei Dr. Zeugin um einen offensichtlich bei der Bevölkerung geschätzten und beliebten, fachlich anerkannten Arzt handelt? 1735 Art. 1128-1129 2. Wie verträgt es sich mit dem Leistungsauftrag für die Regionalspitäler, einem Arzt zu künden, der in unmittelbarer Nähe des Spitals Praxis und Wohnsitz hat? 3. Wie ist das Verhalten des Spitalvorstandes bei diesem Problem zu interpretieren, dessen Aufgabe es ist, im Sinne aller potentiellen Patientinnen und Patienten der Region zu entscheiden und zu handeln und Hand zu bieten für friedliche Kompromisse? 4. Kann es sich ein Spital von der Grösse des Regionalspitals Leuggerns finanziell leisten, auf die Patienten und Patientinnen eines erfolgreich behandelnden und operierenden Arztes zu verzichten? 5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Haltung des Spitalvorstandes bzw. hinsichtlich des unbewältigten Konfliktes in Bezug auf mögliche Imageschädigung und finanzielle Verluste für das Spital Leuggern, indem z.B. Patientinnen und Patienten in grösserem Ausmass an andere Spitäler abwandern? 6. Hat der Regierungsrat Kenntnis davon, dass Belegärzte am Regionalspital Leuggern auch an Privatspitälern praktizieren, was klar dem Leistungsauftrag für Regionalspitäler widerspricht? 7. Wie kontrolliert der Kanton die Einhaltung des Leistungsauftrages für Regionalspitäler speziell in Bezug auf - Transparente, demokratische Statuten der Trägervereinigung - Tätigkeit von Belegärztinnen und -ärzten an Privatspitälern (laut Leistungsauftrag ausgeschlossen) - Erreichbarkeit und fachliche Qualifikation der Belegärztinnen und -ärzte für Notfälle? 8. Wie beurteilt der Regierungsrat die Führungsaufgabe und Kompetenz von Spitalvorständen, die privatrechtlich organisiert sind und vornehmlich von Laien und Laiinnen ausgeführt wird? Wie führt der Kanton das Controlling durch? Ist der Einsatz eines kantonalen Delegierten des Gesundheitsdepartementes für diese Kontrolle ausreichend? 9. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, in diesem Streit eine vermittelnde Rolle zu übernehmen und zum Wohle des Regionalspitales Leuggern als Schlichtungsstelle zu wirken? 1129 Interpellation Rosi Magon, Windisch, betreffend Leck in einem Wärmetauscher des Kernkraftwerks Beznau 2; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rosi Magon, Windisch, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Am 2. Januar musste Block 2 des Kernkraftwerks Beznau heruntergefahren und vom Netz genommen werden. Laut Mitteilung der NOK war der Grund ein Leck in einem Wärmetauscher (Dampferzeuger). Wie viel Radioaktivität dabei austrat, wurde nicht bekanntgegeben. Es wurde lediglich festgehalten, dass die geltenden Grenzwerte nicht erreicht worden seien. Trotzdem ist dieser Zwischenfall von allgemeinem Interesse. Seit Jahren ist bekannt, dass es sich Art. 1130-1131 beim Dampferzeuger um eine der Schwachstellen in den Reaktoren des Beznau-Typs handelt. Die beiden Dampferzeuger von Beznau 1 wurden denn auch bereits 1993 für 100 Millionen ersetzt. Die Dampferzeuger von Block 2 sollen nun diesen Sommer ersetzt werden. Voraussichtliche Kosten 120 Millionen. In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit des KKW Beznau 2. Ich bitte den Regierungsrat, sie zu beantworten. 1. Wann wurde das Leck im Wärmetauscher erstmals entdeckt? Wie konnte das Leck während der Feiertagsphase entdeckt werden? 16. März 1999 Varianten (darunter auch ein Holzneubau) erarbeitet worden sind. Verschiedentlich wurde auch den Initianten für eine Brückenvariante aus Holz versichert, dass eine solche evaluiert werde. Der vor kurzem bekannt gewordene Entscheid für eine Betonbrücke an diesem für Natur und Landschaft ausserordentlich bedeutsamen Ort ist für die Bevölkerung schwer nachzuvollziehen. Die Bevölkerung setzt ihre Hoffnung in den Regierungsrat, und ich lade Sie ein, einen mutigen Entscheid zugunsten einer Holzbrücke zu fällen und von der Idee einer Brücke für Schwersttransporte wegzukommen. 2. War dieses Leck vorhersehbar aus den Erkenntnissen, die man über diesen Wärmetauschertyp hat? Wenn ja, warum wurde der entsprechende Wärmetauscher in Beznau 1 bereits 1993 ersetzt ohne Konsequenzen für Beznau 2? 1131 Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, betreffend Belagssanierung auf der A1; Einreichung und schriftliche Begründung 3. Die Kosten für den Austausch der beiden Dampferzeuger sind im Vergleich mit den damaligen Baukosten von 290 Millionen Franken für Beznau 2 sehr hoch. Was für eine Rolle spielten die hohen Investitionskosten beim Hinausschieben des Austauschentscheides? Von Herbert H. Scholl, Zofingen, und 19 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: 4. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass eine solche Investition bei einem dreissigjährigen Reaktor sich nicht mehr lohnt, da sich bei der gegenwärtigen europaweiten Stromschwemme die Reparaturkosten kaum mehr amortisieren liessen und demzufolge ein Abschalten des Reaktors sinnvoller wäre? 5. Wie nimmt der Kanton seine finanzpolitische Verantwortung wahr angesichts der Tatsache, dass er mit 28 % (14 % AEW, 14 % Kanton) an den NOK beteiligt ist? 6. Wusste die HSK von dieser Schwachstelle? 7. Bestanden zwischen der HSK und der Beznau-Betreiberin Vereinbarungen? Wenn ja, welche? 1130 Interpellation Rosi Magon, Windisch, betreffend Neubau Aarebrücke Vogelsang-Lauffohr; Einreichung und schriftliche Begründung Von Rosi Magon, Windisch, und 36 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird um genaue Auskunft gebeten, wie es zum Juryentscheid kommen konnte betreffend Neubau der Aarebrücke Vogelsang-Lauffohr. Es wird dabei keine Holzbrücke vorgesehen. Insbesondere sind Zielsetzung, Randbedingungen, Entscheidungskriterien und Zusammensetzung der Jury von Interesse. Ausserdem bitte ich den Regierungsrat um seine Stellungnahme bezüglich offenem Brief in der Aargauer Zeitung von Samstag, 13. März, von Walter Benz und seiner Bitte an Sie, dem Bau einer Holzbrücke zum Durchbruch zu verhelfen. Begründung: Im Rechenschaftsbericht des Regierungsrates 1997 wurde als Antwort auf mein Postulat ausgeführt, dass verschiedene Text und Begründung: Die Erfahrungen mit den bereits sanierten Abschnitten auf der Autobahn A1 sind nicht überall positiv ausgefallen. Von Benützerinnen und Benützern der Autobahn ist vielfach zu hören, dass die Ebenheit der neu sanierten Belagsoberfläche nicht besser sei als die Ebenheit der Überholspur vor der Sanierung. Als Vergleich wird die Autobahn im Limmattal herangezogen, welche dieses Jahr saniert werden soll. Diese weise nach 15 Jahren Nutzungsdauer noch eine deutlich bessere Belagsebenheit auf als die 1998 ausgeführte Bauetappe der A1 im Aargau. Andere Sanierungen von Autobahnen, wie beispielsweise die A1 in den Kantonen Bern und Solothurn oder die A3 im Kanton Glarus sind deutlich besser herausgekommen. In Fachkreisen wird offenbar bereits wieder von der "Aargauer A1 Rumpelpiste" gesprochen, womit nicht etwa die alten Betonbeläge, sondern die neu sanierten Flächen gemeint sind. Selbst Laien können diese Unebenheiten erkennen, wenn sie die Bewegungen des vorausfahrenden Fahrzeuges verfolgen. Deutliche Unebenheiten sind insbesondere auf folgenden Abschnitten feststellbar: Splittmastixbelag - Fahrtrichtung Bern-Zürich, km 233.500, Rothrist, bis km 237.000, Einfahrt Zofingen/Oftringen (Normal-Spur); Überholspur im Raum Oftringen; km 252.500 bis Hunzenschwil, Normalspur und Überholspur in den Bereichen von Unterführungen; Hunzenschwil bis Lenzburg km 259.200 Normalspur, besonders im Bereich der Kunstbauten - Fahrtrichtung Zürich-Bern Ausfahrt Zofingen/Oftringen, km 237.000 bis Kantonsgrenze Kanton Solothurn km 233.500, Normalspur und Überholspur, deutliche Unebenheiten im Bereich der Etappierungen und bei Überführungen/Durchlässen 1736 16. März 1999 Flüsterbelag/Drainasphal - Fahrtrichtung Bern-Zürich km 250.000 bis 252.500, Normalspur mit deutlichen Unebenheiten, Überholspur knappe Grenzwerte - Fahrtrichtung Zürich-Bern Im Bereich Einfahrt/Ausfahrt Anschluss Hunzenschwil, Normalspur und Überholspur; Gränichen, km 252.500 - 250.000, Normalspur Zudem bewährt sich offenbar der neu eingebaute Flüsterbelag nicht. Schon vor dem Wintereinbruch waren Kornausbrüche feststellbar. Zusätzliche Schäden entstanden, als Nutzfahrzeuge die Autobahn mit Schneeketten befuhren. Die gewählten Drainbeläge haben offensichtlich Nachteile, auf welche während des Submissionsverfahrens durch Konkurrenzofferten aufmerksam gemacht wurde. Offerierte Varianten wurden von der Vergabestelle aber nicht berücksichtigt. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind dem Regierungsrat die Unebenheiten der Belagsoberfläche auf den sanierten Strecken der A1 bekannt? 2. Ist der Regierungsrat bereit, diese Unebenheiten durch eine neutrale Expertise, beispielsweise durch das Institut für Strassenbau der ETH Zürich, beurteilen zu lassen? 3. Weshalb hat die Vergabestelle den Flüsterbelag mit Drainasphalt ausgewählt, dessen Eignung sich schon vor dem Wintereinbruch, aber erst recht während des letzten Winters als ungenügend erwiesen hat? 4. Trifft es zu, dass bessere Lösungen im Submissionsverfahren für diesen Flüsterbelag nicht berücksichtigt wurden? 5. Wer hat die finanziellen Folgen für diese Mängel der Belagssanierung auf der A1 zu tragen? Art. 1132-1134 Thomas Pfisterer mit Familie. Erstens: In unserer Familie haben wir ein Problem: Das Kind ist rechtmässig in der Schweiz, gestützt auf eine richterliche Anordnung, die für die ganze Dauer des Verfahrens gilt. Dieses Kind wehrt sich gegen seinen leiblichen Vater. Heute - erst spät im Verfahren - wissen wir, nach Abklärungen der Spezialgruppe der zuständigen Kantonspolizei Zürich, dass dieses Kind wahrscheinlich von seinem Vater sexuell missbraucht worden ist. Selbstverständlich hat die Familie Pfisterer nicht mehr Rechte als irgend jemand, sie hat aber auch nicht weniger! Zweitens: Zwischen der Familie und dem Amt gibt es selbstverständlich keine Verwischungen und ich lasse mich weiterhin nicht durch Pressionen in meiner Amtsführung beeinflussen. Drittens: Der Regierungsrat ist seit langem über dieses Spannungsverhältnis im Bild. Als die Ständeratskandidatur eine Thema wurde, habe ich selbstverständlich den Ortsund den Bezirksparteipräsidenten informiert, habe auch den Anwalt meiner Schwiegertochter informiert und bekam überall die Antwort, dass da kein Zusammenhang bestehe. Ich habe auch immer gesagt, dass ich nicht kandidieren werde, wenn dadurch das Kind oder die Frau in irgend einer Weise gefährdet würden. Viertens: Die nötigen rechtlichen Schritte, um gegen die Behauptungen der letzten Sonntagspresse vorzugehen, sind eingeleitet. Danke. 1134 Postulat Martin Bossard, Kölliken, vom 15. Dezember 1998 betreffend Moratorium für Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen im Kanton Aargau; Ablehnung (vgl. Art. 953 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 24. Februar 1999: 1132 Zur Traktandenliste Vorsitzender: Traktandum Nr. 5, Interpellation Dr. Dragan Najman, Baden, betreffend Kriegstourismus muss abgesetzt werden, da Herr Najman für die heutige Sitzung entschuldigt ist. Auf Wunsch der Kommission liegt noch folgende Änderung für die Revision des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen vor: Wegen Abwesenheit des Kommissionspräsidenten Daniel Knecht während der nächsten Sitzungen wird die Behandlung dieses Geschäftes bei der Behandlung der Geschäfte im Baudepartement vorverschoben. Traktandum 20 wird damit vor Traktandum 12 gesetzt. 1133 Dr. Thomas Pfisterer, Landstatthalter; Abgabe einer persönlichen Erklärung Lanstatthalter Dr. Thomas Pfisterer: Ich bedaure, dass ich zu einem hängigen Gerichtsverfahren vor einem aargauischen Gericht eine kurze Erklärung abgeben muss. Es gibt einen Regierungsrat Pfisterer und es gibt einen Privatmann 1737 Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: Die Frage des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen wirft eine Reihe von Fragen auf, die teilweise schwierig zu beantworten sind. Der Regierungsrat hat sich deshalb mit der Möglichkeit des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais durch die Firma Plüss-Stauffer in Oftringen intensiv auseinandergesetzt. Beim vorliegenden Gesuch handelt es sich nicht um eine generelle Bewilligung des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais sondern um die Bewilligung für einen befristeten Versuch. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass es zeitlich und örtlich klar eingegrenzte Versuche braucht, um wissenschaftlich abgestützte Antworten auf die Fragen im Zusammenhang mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu erhalten. Der im Postulat verlangte Nachweis der langfristigen ökologischen Unbedenklichkeit ist ohne entsprechende kontrollierte Versuche gar nicht zu erbringen. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bedarf gemäss Umweltschutzgesetz einer Bewilligung des Bundes. Art. 29 des Umweltschutzgesetzes (USG) verlangt, dass der Bundesrat Vorschriften über die Anforderungen und das Verfahren für die Erteilung der Bewilligung erlässt. Anfang Art. 1134 1998 hat der Bundesrat deshalb den Entwurf einer Freisetzungsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf wird bis zum Inkrafttreten der Verordnung im Frühjahr 1999 als Richtlinie verwendet. Der Entscheid ob gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen liegt also beim Bund und nicht beim Kanton. Im Falle eines Freisetzungsversuchs kann der Standort-Kanton jedoch seine Vorstellungen als Stellungnahme zum Gesuch einbringen. Es wird auf die entsprechende Stellungnahme der kantonalen Fachstelle, die in Absprache mit der Abteilung Umweltschutz und der Abteilung Landwirtschaft erarbeitet und vom Regierungsrat genehmigt wurde, verwiesen. Zusätzliche Überlegungen können zudem der Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation der SP-Fraktion vom 1. Dezember 1998 zum gleichen Thema entnommen werden. Mit der Ablehnung der Genschutz-Initiative wurde ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen verworfen. Der Bund muss eine Bewilligung erteilen, wenn u.a. eine Risikobewertung belegt, dass der Freisetzungsversuch Mensch und Umwelt nicht gefährden kann. Das Risiko für die Umwelt ist unter Berücksichtigung der Sicherheitsmassnahmen aufgrund von Ausmass und Wahrscheinlichkeit möglicher Schäden zu beurteilen. Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab, weil er ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen für nicht sinnvoll hält und weil der Kanton Aargau im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen keine Möglichkeit hat, ein Verbot für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auszusprechen. Er wird jedoch bei Freisetzungsversuchen jeden Fall einzeln prüfen und gemäss der jeweiligen Beurteilung Anträge an den Bund stellen. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Martin Bossard, Kölliken: Erstens: Zuhanden des Protokolls ist festzuhalten: Ich habe dieses Postulat am 1. Dezember 1998 eingereicht und nicht am 15. Dezember, wie es hier irrtümlicherweise heisst. Das Postulat wurde von mir unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Genversuche eingereicht. Zweitens: Zuhanden der Medien: Ich finde es äusserst problematisch, wenn praktisch alle unsere Stellungnahmen, die wir den Zeitungen im Kanton Aargau übergeben, unterschlagen werden. Ich könnte Ihnen sicher ein halbes Dutzend Fälle aufzählen, bei denen wir etwas eingeschickt haben, unsere Meinung aber einfach unterschlagen wurde. Drittens: Das ist kein Jux-Vorstoss! Wir meinen es absolut ernst mit unseren Forderungen. Begründen werde ich das durch erstens grundsätzliche Überlegungen, dann politischjuristische, ökologische und schliesslich agronomischtechnische. Zum Grundsätzlichen: Vor und nach der Abstimmung zur Genschutzinitiative gab es Umfragen, die mit einer erstaunlichen Konstanz ergaben, dass rund 70 % der Bevölkerung gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel sind. Von den Bauern haben die Biobauern signalisiert, dass sie keine Gentechnik anwenden wollen, sie legten das in ihren Richtlinien auch gleich fest. Für die IP-Bauern gilt das Gleiche. Diese beiden Gruppen vertreten über 90 % aller Bauern. Also: Weder von den Konsumenten noch von den Produzenten will eine grosse Mehrheit etwas damit zu tun haben. 16. März 1999 Zum politisch-juristischen Aspekt: Im Zusammenhang mit der Genschutzinitiative sagte man, dass unmittelbar nach der Abstimmung die entsprechenden Schritte für die Ausarbeitung eines Gen-Lex-Paketes eingeleitet würden. Dort sollte auch geregelt sein, unter welchen Bedingungen gentechnisch veränderte Pflanzen in die Umwelt gelangen dürften. Diese Gesetze wurden noch nicht gemacht. Die Versuche, die Plüss-Staufer dieses Jahr in Oftringen machen will, sollen aufgrund der Vorentwürfe des BUWAL durchgeführt werden. Es gibt noch keine rechtliche Basis für solche Versuche. In Europa haben verschiedene Länder Moratorien ausgesprochen. Wir stehen also im Kanton Aargau absolut nicht alleine da, wenn wir uns heute auch für solch ein Moratorium entscheiden. In diesen Ländern, die ein Moratorium haben, geht es genau um diese Pflanzen, die PlüssStaufer nun anpflanzen will. Es sind Pflanzen, die antibiotikaresistend sind. Mit der Agrarpolitik werden wir in den nächsten Jahren zweistellige Milliardenbeträge für die Ökologisierung der Landwirtschaft ausgeben. Gentechnologie ist aber das Gegenteil der Ökologisierung der Landwirtschaft. Was soll der Staat hier denn machen? Einerseits fördert er die ökologische Landwirtschaft, andererseits gibt er grünes Licht für genetische Versuche in der Landwirtschaft. Das macht unseres Erachtens keinen Sinn. Zum ökologischen Aspekt: Wenn man diese Pflanzen anbaut, haben wir verschiedene Probleme zu befürchten. Erstens können sie nicht isoliert werden. Gerade Mais verbreitet seine Pollen über mehrere Kilometer hinweg, womit er die veränderten Gene auf Pflanzen überträgt, die von diesem Versuch gar nicht betroffen sind. Das finden wir problematisch. Das Schlagwort hierzu heisst: Gen-Smog. Man kann damit anfangen, was man will. Tatsache ist, dass sich diese veränderten Gene nicht am Versuchsort festhalten lassen! Die Regierung schreibt selbst, dass diese Pflanzen einen veränderten Stoffwechsel haben. Das eingebaute Gen bewirkt, dass ein Spritzmittel in der Pflanze abgebaut werden kann. Diese Abbauprodukte sind teilweise bekannt. Teilweise kann man aber auch noch nicht abschätzen, wie der Mensch darauf reagieren wird, wenn er diese konsumiert. Das Spritzmittel ist vorhanden und wir werden zumindest Bestandteile davon konsumieren. Das finden wir höchst problematisch! Zudem wird die ganze Gentechnik dazu führen, dass die Vielfalt der Nutzpflanzen weiter abnimmt. Das ist eigentlich etwas, das wir - auch in Verträgen festgelegt - nicht wollen. Ich erinnere etwa an Rio 1992 und die Verpflichtungen der Schweiz. Zum agronomisch-technischen Bereich: Dieser Versuch ist unnötig, weil dieser Versuch in Frankreich schon gemacht wurde und die Versuchsergebnisse alle vorliegen. Man wird in der Schweiz nichts anderes herausfinden als in Frankreich. Damit habe ich nicht gesagt, dass diese Versuche unbedenklich seien. Weiter handelt es sich bei diesem Versuch um eine veraltete Generation von Gentech-Versuchen. Die neuen gentechnisch veränderten Pflanzen haben keine Antibiotikaresistenz mehr. Diese Resistenz wird auch von der Regierung als problematisch erachtet. Agronomisch bietet diese Versuchanordnung, wie sie uns Plüss-Staufer präsentiert, keine Vorteile. Wir haben heute bessere Verfahren. Die Maisfelder werden heute beispielsweise mit Direktsaat, Frässaat oder Bahnspritzung angesät und bestellt. Das sind wesentlich kostengünstigere Verfahren, als es in diesem Versuch angeboten wird. Wieso sollten wir ein neues Verfahren einführen, das dermassen problematisch 1738 16. März 1999 eingeschätzt wird und die Alternativen schon seit 20 Jahren bekannt sind. Abschliessend noch eine Bemerkung zu den Expertenmeinungen: Wir haben heute Nachmittag das Traktandum Sondermülldeponie Kölliken. Vor 20 Jahren behaupteten alle Experten, diese Deponie sei absolut unbedenklich und heute werden wir über einen weiteren Kredit von über 40 Millionen befinden müssen! Im Zusammenhang mit der Gentechnik und den Diskussionen, die wir mit Plüss-Staufer und dem BUWAL geführt haben, wurde klar, dass keiner die Haftung übernehmen will. Wir von den Grünen können so etwas schlicht und einfach nicht tolerieren! Etwas einführen, das in jeder Hinsicht sinnlos ist, wobei niemand die Verantwortung dafür übernehmen will, das geht nicht. Wir schlagen vor, dass man nun abwartet, bis sich internationale Klarheit über die Gentechnik zeigt. Wenn sich zeigt, dass diese Dinge unbedenklich sind, können wir immer noch einsteigen. Momentan haben wir aber genügend Alternativen in der Landwirtschaft, so dass wir das nicht brauchen. Evi Bischoff, Mühlethal: Ich spreche im Namen der SPFraktion. Soweit ich informiert bin, steht der Entscheid vom BUWAL über den Freisetzungsversuch von gentechnisch verändertem Mais in Oftringen noch aus. Auch wenn der Freilandversuch mit Gentech-Mais in Oftringen zeitlich und örtlich beschränkt sei soll, ist es aus verschiedensten Gründen überhaupt nicht nötig, Mensch, Tier und Umwelt in Gefahr zu bringen. Die Landwirtschaftspolitik des Bundes geht ausdrücklich zu einer ökologischen, nachhaltigen und möglichst biologischen Landwirschaft hin. Die Bemühungen des Kantons denken wir an das Mehrjahresprogramm 2001, das ökologische Ausgleichszahlungen vorsieht -, gehen auch in Richtung biologischen Anbau. Gentechnik hat also im Biolandbau nichts zu suchen. Die Probleme in der Landwirtschaft, beispielsweise Bodenerosion, Wasserverschmutzung und Chemierückstände, sind nur ökologisch zu lösen. Der wichtigste Schritt dazu ist ein Wegkommen von Monokulturen. Gentechnik verstärkt aber den Druck zu noch mehr und noch grösseren Monokulturen; zudem schliesst die Bioverordnung gentechnisch verändertes Futter aus. Wir wissen noch nicht, was für Auswirkungen gentechnisch veränderte Pflanzen auf Nutztiere haben werden. Mit dem Verbrauch der hergestellten Produkte ist auch der Mensch in der Nahrungskette miteingeschlossen. Auch über das Fressverhalten bei unseren wildlebenden Tieren existiert leider noch keine wissenschaftliche Studie. Denn: Gentechnologie macht auch vor Wiesen- und Gehölzpflanzen nicht halt, was sich negativ auf die nahrungssuchenden Tiere auswirken kann. Die Veränderungen für den Boden und seine Mikroorganismen nach dem Anbau von Genmais sind schwer prognostizierbar. Das gilt auch für andere NützIinge wie Vögel und Säugetiere. Einen weiteren nachteiligen Punkt für die Landwirtschaft ist genmanipuliertes und patentiertes Saatgut. Es ist teuer und verstärkt die Abhängigkeit der Bäuerinnen und Bauern von einigen Grosskonzernen. Genau aus diesem Grund wird es auch nie möglich sein, trotz gegenteiligen Behauptungen, dem Hunger in den Drittweltländem beizukommen. Das teilweise eingebaute Antibiotika-Resistenz-Gen im T25 Mais wird von der Plüss-Staufer AG als ungefährlich hingestellt. Grundsätzlich bedauert es der Regierungsrat, dass ein Produkt mit einem Antibiotika-Resistenz-Gen eingesetzt wird. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Regie1739 Art. 1134 rungsrat insgesamt eine differenziertere Haltung eingenommen hätte. Bei einer allfälligen Bewilligung wird es leider erst die Zukunft zeigen, wie gefährlich oder ungefährlich eine mögliche Antibiotika-Resistenz für unser Leben ist. Bei diesem Freilandversuch gibt es noch zuviele offene Fragen. Deshalb ist auch die SP der Meinung, dass zuerst der Nachweis einer langfristigen, ökologischen Unbedenklichkeit erbracht werden muss, bevor man eine Bewilligung erteilen kann. Oder wollen wir in späteren Jahren wieder einmal mehr die von der Wirtschaft verursachten "Altlasten" mit sehr viel Geld sanieren? Vielleicht kommt auch einmal der Zeitpunkt, an dem sich die Natur nicht mehr reparieren lässt. Deshalb bitte ich Sie, zugunsten von uns Menschen, Tieren und der Umwelt, dem Postulat zuzustimmen! Dr. Rudolf Jost, Villmergen: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Wir lehnen das Postulat von Herrn Bossard ab. Zur Begründung: Erstens ist es die falsche Adresse. Das verlangte Moratorium für Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen müsste grundsätzlich vom Bund beurteilt werden. Freisetzungversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen fallen in die Bewilligungspflicht des Bundes. Das hat auch der Regierungsrat in seiner Antwort klar ausgedrückt. Zweitens: Missachtung eines Volksentscheides. Mit der Ablehnung der Genschutzinitiative durch das Schweizer Volk vor wenigen Monaten wurde ein generelles Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen abgelehnt und damit ein eindeutiges Zeichen gesetzt, dass solche Versuche, wie sie nun von der Firma Plüss-Staufer in Oftringen durchgeführt werden, im Sinne von Forschungsversuchen erwünscht sind. Das vorliegende Postulat bezweckt hier reine Obstruktion durch die Hintertür und missachtet in krasser Weise den vorher zitierten Volksentscheid. Drittens: Grüne St. Florians-Politik: Im Postulat wird neckischerweise - verlangt, dass die ökologische Unbedenklichkeit von genetisch veränderten Pflanzen zu beweisen sei, was aber ohne entsprechend kontrollierte Versuche gar nicht möglich ist. Wo sollen denn diese Versuche gemacht werden? Überall, nur nicht bei uns! Dies riecht bedenklich nach einer St. Florians-Politik frei nach dem Motto: "Heiliger St. Florian, beschütze unsere Böden; wende die Gentechnologie lieber in anderen Kantonen an." Ich fasse zusammen: Ein gewisses, gesundes Misstrauen gegenüber neuen Technologien ist sicher vertretbar. Gleichzeitig muss aber auch ein gewisser gesunder Optimismus gegenüber dem Sinn und Zweck solcher Gentechversuche an den Tag gelegt werden. Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen! Irene Frey-Kohler, Kirchleerau: Ich spreche im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion, die gegen eine Überweisung des Postulats ist. Im November stellte die Firma PlüssStaufer dem BUWAL den Antrag, in Oftringen zu Versuchszwecken einen Freisetzungsversuch zu bewilligen, um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zu erproben. Der Bewilligungsentscheid dafür liegt gemäss Umweltschutzgesetz beim Bund. Er wird laut Medienberichten auf Ende März erwartet. Der Standortkanton hatte lediglich die Möglichkeit, seine Vorstellungen zum Versuch einzubringen. Die Aargauer Regierung hat ihre Verantwortung wahr- Art. 1134 genommen und dem BUWAL ihre Anträge und Bemerkungen in einem Brief vom 19. Januar eingereicht. Zwei Bemerkungen zu diesem Brief und den darin gestellten Anträgen: Zu Punkt 2.1: Sollte der Freisetzungsversuch stattfinden, wird eine Begleitgruppe auf Kosten des Gesuchstellers verlangt. Neben der kantonalen Behörde ist auch eine Vertretung der Standortgemeinde Oftringen in diesem Gremium vorgesehen. Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Mir fehlt aber klar eine Vertretung der praktizierenden Landwirte! Ich erwarte deshalb von der Regierung, dass die Aargauer Landwirtschaft in dieser Begleitgruppe einbezogen wird. Ich denke dabei an einen Vertreter der IP-Bauern, die dem Versuch kritisch gegenüberstehen. Zu Punkt 2.3: Dem Erntezeitpunkt ist, wie in der Stellungnahme erwartet wird, die nötige Beachtung zu schenken. Der Pollenflug ist durch frühzeitigen Abbruch des Versuchs zu verhindern. Damit kommen wir den Wünschen der Imker und der Biobauern entgegen. Da es sich um einen Herbizidversuch handelt, wird ein vorzeitiger Abbruch des Versuchs die Resultate kaum noch beeinträchtigen. Ich bitte die Regierung, in der Begleitphase ihre volle Aufmerksamkeit walten zu lassen und diesen Bemerkungen Beachtung zu schenken! Dr. Heidi Berner-Fankhauser, Lenzburg: Ich spreche im Namen der EVP-Fraktion. Die EVP unterstützt grossmehrheitlich die Überweisung des Postulats, auch wenn die Genehmigungsinstanz in Bern sitzt. Es soll ein Zeichen gesetzt werden, dass wir die Richtung dieser Freisetzungsversuche falsch finden. Diese Experimente widersprechen einer ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft. Wir bezweifeln auch, dass es tatsächlich möglich sein wird, die Pollen am Ausfliegen zu hindern. Das kann auch eine Begleitkommission, die daneben steht, nicht gewährleisten. Antibiotika- und Herbizidresistenz sind keineswegs harmlos. Hätte man tatsächlich schon das Know-How, um bei ungeplanter Verbreitung dieser Resistenzgene einzuschreiten, bräuchte man weniger Angst zu haben. Aber da ist dann wieder der Kanton gefragt, wenn die Bevölkerung bzw. die Umwelt hier gefährdet ist. Es tönt schon etwas nach St. Florian, wie Herr Jost gesagt hat. Wenn dieser Schutzpatron der Egoisten und Lokalpatrioten uns hier solche Versuche vom Leibe halten kann, dann werde ich ihm eine Kerze anzünden! Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: Sie haben es gehört, es regt sich Widerstand gegen die geplanten Freisetzungsversuche von Gen-Tech-Mais der Firma Plüss-Staufer. In kürzester Zeit kamen 3'000 Unterschriften von Menschen zusammen, die kompromisslos gegen die Freisetzungsversuche sind. Sie alle - und mit ihnen noch viele mehr - wissen, dass zu viele Fragen nicht beantwortet und schon gar nicht gelöst sind: Dazu zählt beispielsweise der Gentransfer auf andere Organismen; die Auswirkungen auf Schädlinge, Nützlinge, Vögel, Säugetiere; die Freisetzung von Pollen; die AntibiotikaResistenz; die Auswirkungen auf die Nahrungskette usw., um nur diejenigen zu nennen, die der Regierungsrat in seiner Interpellationsantwort zum Vorstoss der SP-Fraktion selber auflistet. Jahrzehntelang ist nun die naturwissenschaftliche Forschung einer Ethik gefolgt nach dem Motto: Alles, was machbar ist und voraussichtlich profitbringend und nicht verboten, wird gemacht. Dabei bestimmten und bestimmen die Forscher selber, was verboten oder zu wissenschaftlichen Zwecken notwendig ist. Dass aber eine Umorientierung in der natur- 16. März 1999 wissenschaftlichen Ethik kommen muss und wird, steht ausser Frage. Denn die harten Techniken der NaturVergewaltigung, auf denen wir unsere Naturerkenntnisse und unsere Industrien und Grosskonzerne gleichzeitig aufbauen, bescheren uns in immer rascheren Folgen grössere Umweltzerstörungen und ökologische Probleme in einer Komplexität, die uns über den Kopf wächst. Auf der einen Seite stehen Grosskonzerne und Firmen, die einem gnadenlosen Wettbewerb um Marktanteile und Gewinne ausgesetzt sind. Das bedeutet, dass diese deshalb ihre Versuche schnellstmöglich als unbedenklich deklarieren wollen, um die Erkenntnisse daraus sofort in marktreife Produkte umsetzen zu können. Auf der anderen Seite besteht aber die absolute Notwendigkeit, die Öffentlichkeit angesichts dieser grossen Risiken vor den Auswirkungen gentechnischer Experimente zu schützen. Dieser Schutz wird immer dringender, denn die Anzahl verschiedener Experimente nimmt rapide zu und damit auch das Gefahrenpotential. Ich erinnere Sie an Versuche mit Tomaten, Kartoffeln, Mais und Getreide und empfehle Ihnen, den heutigen Artikel im Tagesanzeiger Seite 31 zu lesen. Lehren können wir ziehen aus der Geschichte der Atomenergie, die uns jetzt mit Bergen von nicht zu bewältigenden gefährlichen Abfällen, mit schädigenden Strahlungen und teuren Kraftwerken die Katastrophe des alten Forschungs-Ethos vor Augen führt. Die neuen Techniken der Genmanipulation vergreifen sich ebenso an den Grundlagen des Lebens und verändern sie - jenseits der menschlichen Kontrollmöglichkeiten. So gehören die Freisetzungsversuche unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verwertungsinteressen zu den zerstörerischen Natur- und Forschungsexperimenten, die es zu verhindern gilt. Ich bitte Sie, das Postulat Bossard zu überweisen! Walter Glur, Murgenthal: Ich selber bin neutral und von keiner Seite beeinflusst. Langsam, aber sicher stört mich, wie die Grünen und die SP immer öfters Vorstösse einreichen, die nur ihrer persönlichen Profilierungssucht dienen. Die Bevölkerung wird so einseitig aufgeklärt, verängstigt und die Sachlichkeit bleibt auf der Strecke. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Forschung seit 20 Jahren weltweit schwerpunktmässig Richtung Gentechnik geht. Dies wird auch in den nächsten 50 Jahren so sein, ob wir das nun wollen oder nicht! Wir hätten vor 60 Jahren auch die Autos verbieten können! Einiges wäre dann schöner, anderes auch nicht. Nun aber zu einigen Tatsachen: Vor einigen Jahren wurden wir Bauern vor allem von den Grünen und SPKreisen als Umweltverschmutzer beschimpft. Heute, wo wir uns dafür einsetzen, dass zur Unkrautbekämpfung ein giftklassefreies Produkt eingesetzt werden kann, das weder in Böden, Gewässern oder Pflanzen Rückstände hinterlässt, sind die Grünen auch wieder dagegen. Übrigens: Das BUWAL fordert, dass solche Versuche dringend bzw. zwingend in der Schweiz durchgeführt werden. Ob wir Freude haben oder nicht: In den USA und in Südamerika wurden 1997 17 Millionen Hektaren, 1998 28 Millionen Hektaren genveränderte Pflanzen angebaut. In Oftringen wären es gerade mal 0,1 Hektaren. Der Anteil bei Baumwolle beträgt heute schon 50 %, bei Soja 40 % und bei Mais 20 %. Wissen Sie übrigens, dass es seit dem 1. März 1999 keine Schweizer Schokolade mehr gibt, die nicht genveränderte Substanzen enthält? Sogar Bioprodukte dürfen in Zukunft bis 1 % sog. GVO-Produkte enthalten. Sie sehen: Wenn Sie sich GVO-frei ernähren wollen, dürfen Sie auch keine Bio1740 16. März 1999 produkte mehr konsumieren. Ich glaube, da bleibt nur noch das Verhungern! Ich bitte Sie deshalb, das Postulat abzulehnen! Peter Wehrli-Löffel, Küttigen: Genmais, ein neuer Begriff, ein neues Wort! Für viele ist etwas Neues mit Unsicherheit verbunden. Damit diese Unsicherheit zu Vertrauen werden kann, sind gewisse Abklärungen notwendig. Die Erfahrung und die Ergebnisse müssen protokolliert werden, damit später Entscheidungen getroffen werden können. Wenn wir an die Zukunft glauben, müssen wir die Forschung auch in der Landwirtschaft forschen lassen. Wenn wir die Untersuchungen nicht hier machen, werden sie woanders gemacht. Ich habe Vertrauen in solche Versuche! Es ist für mich wie mit den Atomkraftwerken: Lieber haben wir sie bei uns und kontrollieren sie selbst. Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Nicole Meier, Baden: Ich werde das Postulat von Martin Bossard unterstützen. Sie alle haben den Bericht des kantonalen Laboratoriums gelesen. Dieser Bericht enthält grundsätzliche Fragen bezüglich Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die mir bis heute noch niemand beantworten konnte. Die Beantwortung dieser Fragen ist für mich aber absolut prioritär, bevor irgendwelche Versuche durchgeführt werden. Solange solche Umgewissheiten bestehen, finde ich es fahrlässig, die Zustimmung zu diesen Genversuchen und den damit verbundenen Einschnitten in die Natur zu geben. Christine Roth-Stiefel, Zetzwil: Als Bäuerin und Agronomin stimme ich dem Postulat von Herrn Bossard zu. Mein Mann und ich erbringen auf unserem kleinen IP-Betrieb aufwendige Leistungen, um die Bedingungen zu erfüllen, die an eine ökologische Produktion gestellt werden. Der private Landwirt trägt das langfristige Risiko als Bewirtschafter und/oder Eigentümer des Bodens. Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen gehören auf eine schweizerische landwirtschaftliche Forschungsanstalt. Hans Hagenbuch-Spillmann, Oberlunkhofen: Dem Lärmpegel in diesem Saal nach scheint das Interesse für diesen Vorstoss nicht besonders gross zu sein. Herr Bossard hat sich beklagt, dass die Presse nicht gewillt sei, genügend mit den Grünen zusammenzuarbeiten. Ich gehe davon aus, dass sich das nach dieser Rüge ändern wird. Nun will ich noch zwei Falschaussagen korrigieren: Es stimmt nicht, dass 90 % der Produzenten gegen den Anbau bzw. gegen Versuche zum Anbau dieser neuen Technologie sind! Es stimmt auch nicht, dass die Ökologisierung der Landwirtschaft, so wie sie nun gesetzlich bestimmt ist, eine echte Ökologisierung bringen wird. Es wird schlicht und einfach weniger Produktion geben, weniger Arbeitsplätze und mehr Nahrungsmittelimporte. In der Regel hört die Ökobilanz bei der Produktion auf. Aber auch die importierten Produkte werden irgendwo produziert. Dabei gilt, dass die Produktion im nahen oder fernen Ausland wohl nicht ökologischer ist als in der Schweiz. Dazu kommt der Transport der Produkte usw. Ich bitte die Presse, auch solche Argumente in ihrer objektiven Berichterstattung zu berücksichtigen. Josef Winter, Kaisten: Für mich stellt sich die Frage, ob dieser Freisetzungsversuch am richtigen Ort und von den richtigen Institutionen durchgeführt wird. Wie Frau Roth erwähnt hat, gehört auch meiner Meinung nach ein solcher Versuch in eine eidgenössische Forschungsanstalt. Wenn ich 1741 Art. 1134 all die gestellten Fragen und die Unsicherheiten in der Beurteilung der kantonalen Fachstellen sehe, muss ich ganz klar für die Überweisung des Postulats votieren. Zudem sieht die Abteilung Landwirtschaft in der Schweiz unter den momentanen Bedingungen den Einsatz von herbizidresis-tentem Mais nicht als pflanzenbaulich-notwendiges Verfahren. Es ist also klar ein Bedürfnis der chemischen Industrie, hier ein neues Marktsegment zu kreieren. Ich will die Gelegenheit nützen, einige Fragen zum geplanten Versuch zu stellen: Wie erwähnt, ist der Versuch zeitlich und örtlich begrenzt. Wie lange also soll der Versuch denn dauern? Wie gross ist die Versuchsfläche? Wer haftet für die Folgen des Versuches? Wie werden solche Risiken überhaupt versichert? Abschliessend halte ich fest, dass die Stellungnahme an das BUWAL sehr viele Fragen und Bedenken enthält. Ich habe grundsätzliche Bedenken zu diesem Versuch, denn mit nachhaltiger Landwirtschaft hat dieser Versuch gar nichts zu tun. Ich stimme deshalb für die Überweisung des Postulats! Reinhard Keller, Seon: Ich schliesse mich vollumfänglich den Worten meines Vorredners an. Er sagte, was ich eigentlich sagen wollte. Was noch nicht gesagt wurde, betrifft das Votum von Herrn Glur: Seine Unterstellungen und die doch übertrieben harte Aussage, die er gemacht hat, lässt man so nicht im Raume stehen. Eine Argumentation wird nicht besser, wenn man Leute, die aus guter Position heraus gewisse Dinge sagen, diffamiert und behauptet, sie würden nur aus Profilierungssucht so handeln. Das finde ich eine sehr problematische Art bzw. ein ganz übler Stil des Politisierens. Wir distanzieren uns ganz klar davon! Wir wollen festhalten, dass es der SP darum geht, die problematischen Dinge jetzt zu bezeichnen, jetzt darüber nachzudenken und jetzt den Mut zu haben, etwas nicht zu tun, obwohl man es könnte! In diesem Sinne sind unsere Positionen gemeint und haben nichts mit billiger Profilierungssucht zu tun. Thomas Bretscher, Zeiningen: Das ist natürlich ein wichtiges Geschäft, das hier vorliegt! Darüber müssen Sie sich absolut im Klaren sein, ob wir es nun annehmen oder ablehnen. Schauen wir auf den heutigen Nachmittag voraus: Die Sondermülldeponie Kölliken! Schätzungen zufolge muss man bis zu einer Milliarde Franken bezahlen, bis die Sache aufgeräumt ist. Warum muss der Kanton Aargau das tun? Weil er damals Ja dazu gesagt hat. Heute ist es wieder genau gleich. Wenn wir zu diesem Geschäft Ja sagen und irgendetwas schief läuft, dann darf der Steuerzahler wieder bezahlen. Kosten werden ja nie privatisiert, sondern immer nur sozialisiert, es gibt schon Beispiele dafür. Gerade gestern hat man es wieder in den Nachrichten gehört: Die Bauern wollen für ihre BSE-verseuchten Tiere Zahlungen. Wollen sie diese von den Produzenten der Futtermittel? Nein! Wollen sie es von jenen, die das Fleisch nicht essen, weil es verseucht ist? Nein! Wollen sie es von den Vegetariern? Nein! Dieses verseuchte Vieh soll der Bund entschädigen. Der Bund! Also wieder mal der Steuerzahler. Glauben Sie nun ernsthaft, dass, falls so ein Rindvieh - nein, ich meine nicht Dich, tut mir leid, ich halte die Hände neutral hinter dem Rücken (Heiterkeit) -, wenn also so ein Rindvieh - beispielsweise von Walter Glur - Antibiotikaresistenz entwickelt, dass er dann glücklich sein wird? Ich denke nicht. Er wird eher eine Lösung finden wollen, bei der er entschädigt wird. Das ist immer so und zudem fühlt er sich ja nicht schuldig, denn der Staat hat doch Ja zu diesem Versuch gesagt. Also sollen sie auch bezahlen, wenn was schiefläuft. Nun wollen wir uns im Kanton Aargau auch so ein Ei ins Art. 1134 Nest legen, das wir dann später ausbrüten müssen. Ich finde das nicht gut! Die FDP hat gesagt, das Ganze sei Sache des Bundes. Stimmt. Wenn wir uns aber geäussert haben, haben wir uns geäussert; und wenn wir Ja sagen, haben wir Ja gesagt oder eben Nein. Dann haben wir - und das ist keinesfalls verboten - eine klare Haltung eingenommen. Weiter wurde gesagt, die Genschutzinitiative werde abgelehnt. Stimmt. Aber es heisst nicht, dass damit alle Versuche erlaubt sind, man muss über jeden nachdenken. Es ist schliesslich ein Unterschied, ob es um Labor- oder Freilandversuche geht. Zur SVP: All die Bedenken, die die Fraktionssprecherin geäussert hat, zeigen doch, dass es ihnen auch nicht ganz wohl bei diesem Versuch ist. Sie wollen alles abklären, sichern, untersuchen usw. Wenn diese Pollen dann frei rumfliegen, nützen alle Begleitpersonen nichts mehr. Man muss hier doch eine klare Position beziehen und Nein sagen. Dieser ganze Versuch wurde in Frankreich schon einmal durchgeführt. Nur weil das BUWAL dies scheinbar wünscht, muss es in der Schweiz noch einmal gemacht werden. Deshalb ist dieser Versuch absolut unnötig. Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen! Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Eine Vorbemerkung zum politischen Umfeld: Es wurde bereits mehrmals gesagt, dass die Genschutzinitiative abgelehnt wurde. Nun kann man Abstimmungsresultate immer unterschiedlich interpretieren. Ich denke aber, dass, wenn zwei Drittel der Bevölkerung ein weitgehendes Verbot von Gentechnik ablehnen, man das so interpretieren darf, dass zumindest eine kontrollierte Anwendung dieser Technologie akzeptiert wird. Zur rechtlichen Zuständigkeit: Ob Sie das Postulat überweisen oder nicht, ändert an den Zuständigkeiten nichts. Der Kanton Aargau wird den Auftrag des Postulates nicht erfüllen können. Ob man mit Zeichen operieren will, ist eine Frage des politischen Geschmacks. Die Regierung hat den Vorstoss nicht auf die leichte Schulter genommen und hat sich die Sache relativ schwer gemacht. Wir haben versucht, einerseits den vorhandenen Sicherheitsbedenken Rechnung zu tragen und andererseits die Forschung, um die wir auch in diesem Land nicht herumkommen, zu ermöglichen. Sie haben das Resultat in Form unserer Stellungnahme an das BUWAL gesehen. Ich verstehe nicht ganz, weshalb dies eine undifferenzierte Stellungnahme sein soll. Ich hatte den Eindruck, es sei eine sehr differenzierte Stellungnahme. Ich kann nicht auf alle ökologischen Argumente eingehen, die hier nun erwähnt wurden. Es ist so, dass das Bundesamt für Gesundheitswesen, das für die Humangesundheit zuständig ist, keinerlei Probleme im Zusammenhang mit diesem Maisanbau sieht. Dies gilt auch für den Faktor Antibiotikaresistenz. Es handelt sich bei diesem Gen nämlich nur um eines mit ca. 70-prozentiger Vollständigkeit. Zudem wird das Gen in den Blättern nicht exprimiert. Zur Pollenproduktion: Es ist eine Mantelsaat von 10 Metern vorgesehen. Deutsche Ökologieorganisationen haben herausgefunden, dass dann noch rund 0,1 % der Pollen aus dem Versuchsgelände herauskommen. Wenn wir nun noch verlangen, dass die Blütenstände abgeschnitten werden, bevor die Pollen überhaupt freigesetzt werden, haben wir dieses Problem wirklich gelöst. Wir machen solche Versuche ja nicht als erste. Wenn wir Versuche wie die vorgesehenen 16. März 1999 nicht machen, werden wir nie zu den Resultaten kommen, die uns ein Differenzieren erlauben bezüglich gentechnischen Anwendungen, die Gefahren in sich bergen und solchen, die das nicht tun. Ich bin einverstanden mit dem Antrag der SVP-Sprecherin, dass die Landwirtschaft in die Begleitgruppe einbezogen wird. Das ist ein ganz wichtiger Hinweis! Was die Haftung betrifft, ist klar, dass für allfällige Schäden die Firma haften wird und nicht der Staat. Ich finde es leicht daneben, das Ganze mit der BSE- bzw. Sondermüllproblematik zu vergleichen. Das Einzige, was ich heute nicht gehört habe, ist, dass man es auch noch mit der AKW-Problematik in Verbindung bringt. Zusammenfassend: Der Kanton Aargau hat seine Mitwirkungsrechte in diesem Verfahren wahrgenommen. Die Regierung ist der Auffassung, dass man einem kontrollierten Versuch unter bestimmten Auflagen zustimmen kann. Unter diesen Umständen bitte ich Sie im Namen der Regierung, das Postulat Bossard nicht zu überweisen! Martin Bossard, Kölliken: Man könnte meinen, nur die Grünen machen sich Gedanken, was im Essen alles so drinsteckt. Ist Ihnen denn egal, was Sie essen? Ist Ihnen egal, dass die Saatgutindustrie langsam aber sicher ein Teilbereich der Chemie ist? Heute haben Sie es in der Hand, einen nutzlosen und agronomisch wenig gehaltvollen Versuch dieses Jahr zu unterbinden, damit wir Zeit gewinnen, um zu überlegen, weshalb andere Länder für solche Produkte ein Moratorium festgelegt haben. Es ist so: Die Genschutzinitiative wurde abgelehnt. Aber es ist auch so, dass im Vorfeld dieser Initiative die IP- und Biobauern, die nun halt mal 90 % der Bauern repräsentieren, diese Technologie abgelehnt haben. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass die GenLex-Gesetzgebung noch nicht gemacht wurde und wir uns in einem rechtsfreien Raum bewegen müssen. Ich habe heute Morgen am Radio gehört, dass in der begleitenden Ethikkommission nun wenigstens eine einzige Gentechnikkritikerin Einsitz genommen hat. Ich fühle mich betroffen, wenn jemand behauptet, ich handle hier aus Profilierungssucht. Wenn Herr Glur mit einer Breitseite gegen mich schiesst und dann nur die USA und Südamerika nennt, die Millionen von Hektaren mit gentechnisch-veränderten Produkten anbauen, dann vergisst er, dass die Diskussion in Europa noch überhaupt nicht abgeschlossen ist. Wenn er sagt, heute fahren in der Schweiz überall Autos, dann hat er damit nicht recht. Es gibt autofreie Gebiete, wie Zermatt usw. Herr Glur: Wollen Sie mit den USA konkurrieren? Wollen Sie diesen Ball aufnehmen? Ich denke, unser Weg, der Weg Europas geht in die andere Richtung. Wir müssen die gutbezahlten Produkte herstellen und nicht die Massenprodukte! Ich hätte es gerne gesehen, wenn Sie, Herr Glur, etwas mehr auf meine Argumente eingegangen wären, beispielsweise betreffend der IP-Bauern usw. Ich fordere Sie noch einmal auf: Überweisen Sie mein Postulat; sie verlieren nichts, sondern gewinnen nur Zeit. Die Sache ist in Europa noch überhaupt nicht ausdiskutiert! Ich weise Sie noch einmal darauf hin: 70 % der Bevölkerung will keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Geben Sie diesen 70 % noch einmal Zeit zum Nachdenken. Der Kanton Basel Stadt hat übrigens auch gesagt, er wolle kein AKW auf seinem Gebiet, obwohl diese Entscheidung eigentlich auch Sache des Bundes ist. Wir haben es in der Hand und sonst weiss ich nicht, wozu Politik gut sein sollte! 1742 16. März 1999 Anita Wilhelm, Neuenhof: Ich habe drei Fragen an die Frau Regierungsrätin: Sie haben gesagt, dass das veränderte Gen in den Blättern der Pflanze nicht exprimiert wird. Ich frage: Wird es im Stängel exprimiert? Denn bekanntlich werden sowohl die Stängel als auch die Blätter des Mais siliert und verfüttert. Was sind die Folgen für die Nahrungskette? Weiter haben Sie gesagt, es handle sich um eine ganze Serie von Versuchen. Ich frage: Können Sie mir einen Versuch nennen, der auch publiziert wurde? Denn: Nur publizierte Versuche gelten als wissenschaftlich bewiesen. Schliesslich haben Sie gesagt, dass die Firma Plüss-Staufer für die Folgen der Versuche die Haftung übernehmen müsse. Ich frage: Was passiert, wenn die Firma Plüss-Staufer eines Tages mit einer anderen Firma fusioniert? Wer ist dann haftbar? Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Die Expression wurde in Homogenaten von Pflanzen getestet und man fand kein exprimiertes Protein. Ich nehme an, dass dies Ihre Frage beantwortet. Normalerweise essen wir Futtermais nicht. Das essen allenfalls die Nutztiere. In diesem speziellen Fall aber hat das BAG verlangt, dass, sofern keine Freigabe des Futters zum Zeitpunkt der Ernte besteht, diese vollumfänglich vernichtet werden muss. Hier ist klar vorgesorgt. Zu den Publikationen: Ich müsste gerade betreffend Mais selbst nachschauen. Was die Versuche mit Kartoffeln in Changins betrifft, so liegen die Berichte vor und können eingesehen werden. Haftung bei Fusion: Dafür müsste ich einen Juristen konsultieren. So weit ich weiss, gehen Haftung und Pflichten der Vorgängerinnen einer fusionierten Firma auf die neue Firma über. Noch ein letztes Wort: Es stimmt natürlich nicht, dass wir uns in einem rechtsfreien Raum bewegen. Wir haben bereits heute im Umweltschutzgesetz klare Zuständigkeiten. Richtig ist, dass die Verordnung zu diesen Freisetzungen erst im Frühjahr 1999 in Kraft gesetzt wird. Man richtet sich aber heute bereits danach. Abstimmung: Für Überweisung des Postulates: 70 Stimmen. Dagegen: 94 Stimmen. 1135 Interpellation der SP-Fraktion vom 1. Dezember 1998 betreffend Gesuch der Firma Plüss-Staufer in Oftringen um Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 938 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 24. Februar 1999: Zusammenfassung: Beim Gesuch der Firma Plüss-Staufer in Oftringen handelt es sich um das erste Gesuch das auf der Basis des revidierten Umweltschutzgesetzes abgewickelt wird. Der Entwurf der Freisetzungsverordnung ist in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden und wird deshalb im vorliegenden Fall als Richtlinie verwendet. Zuständig für das Bewilligungsverfahren ist gemäss Art. 29e des Umweltschutzgesetzes der Bund. Zu Frage 1: Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) als Bewilligungsbehörde hat die kantonale 1743 Art. 1135 Fachstelle (Kantonales Laboratorium) am 13. November 1998 über das Gesuch orientiert. Zu Frage 2: Das Bewilligungsverfahren sieht eine Stellungnahme des Standortkantons vor. Die kantonale Fachstelle hat in ihrer Stellungnahme betreffend dem Freisetzungsversuch mit T25 Mais zusätzliche Abklärungen und Auflagen gefordert, so insbesondere Aussagen über einen allfälligen Gentransfer auf andere Organismen und mögliche Auswirkungen auf Schädlinge, Nützlinge, Vögel und Säugetiere. Zu Frage 3: Generell werden die Aufgaben der kantonalen und der Bundesbehörden in der Freisetzungsverordnung, welche als Entwurf vorliegt, geregelt. Im vorliegenden Gesuch hat der Kanton für den Fall einer Bewilligungserteilung die Bildung einer Begleitgruppe mit Vertretung des Standortkantons verlangt. Zusätzlich wird für den Freisetzungsversuch verlangt, dass die Freisetzung von Pollen verhütet werde, solange keine Höchstwerte für den Gehalt gentechnisch veränderter Komponenten in Futter- und Lebensmitteln aus dem Bio-Landbau in Kraft gesetzt sind. Zu Frage 4: Die Antibiotika-Resistenz ist auch nach Ansicht des Regierungsrates ein entscheidender Punkt bei der Beurteilung von gentechnisch veränderten Organismen. Da der T25 Mais lediglich 70 % des Ampizillin-Resistenzgens enthält, ist die Erzeugung eines wirksamen Proteins höchst unwahrscheinlich. Im T25 Mais konnte keine entsprechende Aktivität festgestellt werden, was im Falle eines Transfers in Darmbakterien ebenfalls nicht zu erwarten ist. Grundsätzlich wird bedauert, dass ein Produkt mit einem Antibiotika-Resistenzgen eingesetzt wird. Der Regierungsrat ist trotz des geringen Gefährdungspotenzials für Mensch und Tier grundsätzlich der Auffassung, dass gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln keine Markergene mit Resistenzen gegen therapeutisch bedeutende Antibiotika-Klassen enthalten sollten. Das Bundesamt für Gesundheit hat allerdings bereits den Bt176 Mais von Novartis, welcher das vollständige Ampizillin-Resistenzgen enthält, als sicher beurteilt und daher als Lebensmittel in der Schweiz zugelassen. Zu Frage 5: Sicherheitsüberprüfungen sind der Kernpunkt des Bewilligungsverfahrens und müssen vom BUWAL vorgängig einer eventuellen Bewilligung angestellt werden. Dabei kann es sich auf die Ergebnisse bereits durchgeführter Freisetzungen von T25 Mais in Deutschland, Frankreich, Italien und Grossbritannien stützen. Die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Antibiotika-Resistenzgene wurde in Frage 4 behandelt. Dabei hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Gefährdung von Wiederkäuern ganz spezielle Aufmerksamkeit geschenkt. Für die unmittelbare Umgebung ist die Allergenität des Herbizid-Resistenz-Proteins (pat-Protein) zu betrachten. Da jedoch in Untersuchungen kein pat-Protein in Pollen nachgewiesen werden konnte ist kein zusätzliches allergenes Potenzial zu erwarten. Zu Frage 6: Gemäss § 1 des Landwirtschaftsgesetzes strebt der Kanton als Ziele seiner Agrarpolitik nebst den ökologischen Zielen auch die der Förderung der Produktion von marktgerechten, gesunden Nahrungsmitteln an sowie die Förderung einer nachhaltigen Nutzung durch naturnahe Anbaumethoden und artgerechte Tierhaltungsformen. Plüss- Art. 1136-1137 Staufer begründet ihren Versuch teilweise mit ökologischen Zielen, indem die Unkrautbekämpfung bei Herbizid resistentem Mais gezielter erfolgen könne. Der Regierungsrat kann dieser Argumentation beim heutigen Wissensstand weder zustimmen noch klar widersprechen. Ausserdem geht es beim vorliegenden Versuch nicht darum, den Anbau des GVO-Mais T25 zu bewilligen, sondern erst Versuche, die auch Fragen der Ökologie beantworten sollen. Die Bewilligung eines solchen Versuchs schliesst keine Förderung ein. Eine solche ist nur für die im Landwirtschaftsgesetz genannten Zwecke möglich. Zu Frage 7: Das Mehrjahresprogramm Naturschutz des Kantons Aargau fördert Naturschutzgebiete und den ökologischen Ausgleich im Kulturland. Naturschutzgebiete sind in der unmittelbaren Umgebung des Freisetzungsversuches nicht vorhanden. Die Beziehungen und Verflechtungen (z.B. Nahrungsketten) in der Natur sind jedoch vielfältig und oft unbekannt. Der Kanton hat wie erwähnt eine Begleitgruppe zur Ueberwachung des Freisetzungsversuches verlangt. Was das Mehrjahresprogramm betrifft ist zumindest die Gefährdung der Umwelt durch auswildernden T25 Mais als äusserst klein zu betrachten. Es ist kein Fall bekannt, wo Mais in unseren Breitengraden wuchs, ohne gezielt gesät worden zu sein. Zu Frage 8: Der Regierungsrat ist für diese Frage nicht zuständig. Die neue Agrarpolitik 2002 des Bundes wurde und wird auf nationaler Ebene festgelegt, die Kantone sind für deren Vollzug zuständig. Der Souverän hat mit der Ablehnung der Genschutzinitiative die Möglichkeit des mass- und verantwortungsvollen Einsatzes der Gentechnologie auch in der Landwirtschaft offengehalten. Zu Frage 9: Die unmittelbar betroffene Bevölkerung konnte eine Stellungnahme direkt beim BUWAL einreichen. Wer als betroffene Person an der Vernehmlassung teilnimmt bekommt vom BUWAL eine Kopie des Entscheides und ist zur Einsprache berechtigt. Dieselben Möglichkeiten hat die Gemeinde, wobei sie ihre Anliegen zusätzlich in die kantonale Stellungnahme einbringen konnte. Der Regierungsrat geht ferner davon aus, dass in der von der kantonalen Fachstelle geforderten Begleitkommission die Gemeinde ebenfalls vertreten ist. Eva Kuhn-Wittig, Full: Ich bedaure es, dass diese Interpellation erst nach dem Postulat von Herrn Bossard behandelt wird. Erstens verlassen viele den Saal und zweitens hätte die Reihenfolge der inhaltlichen Systematik wegen umgekehrt sein sollen. Nun denn: Ich, und mit mir die SP-Fraktion, empfinde die Antwort des Regierungsrates durchaus nicht als pauschal und undifferenziert. Im Gegenteil: Ich danke dem Regierungsrat für die differenzierten Antworten. Mit Befriedigung nehmen wir zur Kenntnis, dass die kantonale Fachstelle kritisch weitere Abklärungen und Auflagen fordert. Erwähnt seien hier vor allem die möglichen Auswirkungen von Gentransferen auf Pflanzen und Tiere, möglicherweise eine ökologische Zeitbombe. Wir begrüssen es auch, dass der Regierungsrat gleicher Meinung ist mit uns, dass gegenüber dem Einsatz eines antibiotikaresistenten Gens grosse Vorbehalte gemacht werden müssen. Auch in den anderen Punkten fühlen wir uns mit unseren Bedenken ernst genommen. 16. März 1999 Gentechmais ist eine Zwängerei. So war es in der Zeitung zu lesen, geschrieben von einer Person, die weiss, wovon sie spricht. Es handelt sich um Herrn Ulrich Niklaus, Rektor des landwirtschaflichen Bildungs- und Beratungszentrums Liebegg. Der Versuch, den die Firma Plüss-Staufers, läuft allen Anstrengungen des Bundes und der Kantone zuwider, in der Landwirtschaft eine Wende einzuleiten. Weg von der Landwirtschaft der chemischen Multikonzerne, hin zu einer ökologisch ausgerichteten Bewirtschaftung des Bodens und einer umweltgerechten Nahrungmittelproduktion. Diese Wende ist auf keinem schlechten Weg! Sehr viele Mitglieder der aargauischen landwirtschaflichen Gesellschaft sind dieser Meinung und lehnen den Versuch ab. Es ist schade, dass sich der Regierungsrat nach all den Bedenken, die er mit uns teilt, nicht dazu durchringen konnte, das Postulat von Herrn Bossard zu unterstützen. Das wäre eigentlich die logische Folgerung gewesen. Die potentiellen Auswirkungen auf den Boden und seine Mikroorganismen sind schwer erfassbar und die verbleibenden Risiken kaum abschätzbar. Was wäre da nicht sinnvoller als ein Moratorium. Die SPFraktion ist von der Antwort teilweise befriedigt. Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort als teilweise befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 1136 Einbürgerungen; Kenntnisnahme Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Einbürgerungskommission an ihrer Sitzung vom 2. März 1999 gestützt auf § 29 Abs. 1 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) die Einbürgerung von 264 ausländischen Staatsangehörigen gemäss vorliegender Liste (Nrn. 822 - 968, 970, 971, 1205, 485, 664, 665, 676, 688, 694, 727, 747 und 805) beschlossen. Es liegt keine Wortmeldung vor. Kenntnisnahme 1137 Aargauische Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung"; Gegenvorschlag des Regierungsrates; Änderung der Kantonsverfassung; zweite Beratung; Schlussabstimmung (Vorlage vom 17. Februar 1999 des Regierungsrates) Corina Stefan, Umiken, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 14: Nachdem der Grosse Rat die Initiative am 12. Januar 1999 mit 89 zu 84 Stimmen abgelehnt und den Gegenvorschlag der Regierung einstimmig gutgeheissen hatte, schritten wir am 9. März 1999 zur 2. Lesung des Gegenvorschlags des Regierungsrates. Mit dem neuen Paragraphen - § 38 bis litera a bis Jugendbelange (neu) - Absatz 1: Der Kanton und die Gemeinden berücksichtigen bei all ihren Tätigkeiten die Anliegen und Bedürfnisse der Jugend; Absatz 2: Der Kanton und die Gemeinden können die Schaffung entsprechender Infrastrukturen unterstützen. In der Kantonsverfassung würde die Jugend so erwähnt und durch die "Kann-Formulierung" unterstützt. Gleichzeitig würde durch den Regierungsrat im Rahmen des Voranschlags des Grossen Rates eine kantonale Koordinations- 1744 16. März 1999 stelle für Jugendfragen geschaffen, die in die "Abteilung Sport" integriert und neu in "Abteilung Sport und Jugendbelange" umbenannt würde; auch würde eine regierungsrätliche Fachkommission für Jugendfragen gewählt. Somit entspricht die Botschaft des Regierungsrates für die 2. Beratung den Beschlüssen des Grossen Rates der 1. Lesung. Die nichtständige Kommission Nr. 14 "Aargauische Volksinitiative - Ja zur Jugendförderung" behandelte in einer kurzen Sitzung am 6. März 1999 das Geschäft Nummer 99.46. An dieser Sitzung waren 12 Kommissionsmitglieder anwesend bei fünf Entschuldigungen, sowie der Regierungsrat, Herr Peter Wertli, und Herr Walter Leiser, Chef Abteilung Sport. Zum Eintreten: Das Eintreten in der Kommission und bei allen Fraktionen war unbestritten und so beschlossen. Nicole Meier, Baden: Fünf Stimmen mehr und der Kanton Aargau hätte schon am 12. Januar 1999 in diesem Saal Jugendgeschichte geschrieben. Nun denn, - Bern war schneller. Aber: Was noch nicht ist, kann ja noch werden. Die Fraktion der CVP/JCVP stellt heute keine weitern Anträge und tritt auf den Gegenvorschlag ein. Es ist wichtig und freut uns, dass der Kanton Aargau bereit ist, den Jugendlichen den ihnen berechtigten Stellenwert in der Kantonsverfassung zuzusichern. Wir tun dies, indem wir nach wie vor die Initiative unterstützen und ein doppeltes Ja propagieren. Tun Sie es uns gleich! Im Namen der Jugendlichen des Kantons Aargau, die heute und auch in Zukunft auf Ihre Stimme zählen, danke ich Ihnen. Peter Wehrli-Löffel, Küttigen: Ich spreche im Namen der SVP. Wir sind für Jugendförderung und damit auch für Eintreten. Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Ich spreche im Namen der FDP. Auch wir bemühen uns, die Anliegen der Jugend ernst zu nehmen. Wir sind aber der Meinung, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, dies zu tun. Wir sind der Überzeugung, dass das Führen von Jugendstellen grundsätzlich nicht in die Verfassung gehört. Gleiches würde sonst auch für ein Kinderbüro, eine Seniorenberatungstelle oder ein Gleichstellungsbüro gelten. Wir sind sicher, dass der Gegenvorschlag mit der Zusage einer 50 % Stelle im Amt für Sport und Jugend der richtige Weg ist. Wir bitten Sie deshalb, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Es gibt noch andere Möglichkeiten, der Jugend unsere Wertschätzung auszudrücken. Wir könnten ihnen unsere Küchen zur Verfügung stellen, damit sie Spaghettis kochen können, wenn sie zusammensitzen, um wichtige Geschäfte ihrer Jugendorganisation zu beraten. Wir können ihnen unsere Büros und Computeranlagen für ihre Vorbereitungen zur Verfügung stellen. Das machten meine Eltern auch schon, als ich noch jung war. Wir können ihnen unsere Autos zur Verfügung stellen, damit sie in die Lager fahren können usw. Das bringt den Jugendlichen vermutlich mehr, als eine 50 % Stelle für Jugendkoordination in der Verfassung! Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zum Eintreten vor. Eintreten ist damit stillschweigend beschlossen. Detailberatung Corina Stefan, Umiken, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 14: Es wurden keine neuen Anträge mehr 1745 Art. 1138 gestellt. Zum Antrag der Botschaft des Regierungsrates: Der Antrag der Regierung wurde einstimmig so beschlossen bei fünf Absenzen. Kantonsverfassung; Änderung Titel und Ingress, I., § 38bis, II. Zustimmung Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Schlussabstimmung: Der Gegenvorschlag des Regierungsrates wird vom Rat mit 120 Stimmen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Vorsitzender: Das Geschäft geht damit zuerst an die Redaktionskommission, bevor es zusammen mit der Initiative vor das Volk kommt. Ich danke der Kommission und ihrer Präsidentin für die geleistete Arbeit. 1138 Aargauische Volksinitiative "Qualität statt Quantität (Für kleinere Klassengrössen, mehr Freifächer, Schulsport und Mitbestimmung)"; Beginn der Beratung (Vorlage vom 16. Dezember 1998 des Regierungsrates) Dr. Daniel Heller, Aarau, Präsident der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur: Die EBK hat sich am 23. Februar 1999 an zwei Sitzungen mit der Aargauischen Volksinitiative "Qualität statt Quantität" befasst. Ich fasse das Wichtigste zusammen: Im Grundsatz teilt die Kommission die hauptsächlichsten Anliegen des Initiativkomitees, soweit sie Erhalt und Ausbau der Qualität der aargauischen Schule im Auge haben. Mit den von der Initiative vorgeschlagenen Wegen und Lösungen konnte sie sich jedoch mehrheitlich nicht anfreunden, sondern folgt den Überlegungen und Lösungsansätzen, welche die regierungsrätliche Botschaft aufzeigt. Die Kommission verzichtet nach einlässlicher Diskussion darauf, Ihnen die Ausarbeitung eines oder mehrerer Gegenvorschläge zu beantragen. Die vom Regierungsrat in seiner Botschaft aufgezeigten Lösungswege für einzelne Probleme sind realistischer, zielkonformer und differenzierter als die Forderungen der Initiative. Die Ausarbeitung von Gegenvorschlägen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe würde zudem viel zu viel Zeit beanspruchen, um schnelle und zielkonforme Lösungen zu realisieren. Das hat die Kommission durch das Departement im Rahmen eines Zeitvergleiches detailliert abklären lassen. Die vom Regierungsrat unterbreitete Botschaft geht ausführlich auf die Anliegen der Initiative ein und bietet nach Auffassung der Kommissionsmehrheit gute Entscheidgrundlagen. Sie zeigt effiziente und politisch und finanziell machbare Lösungsansätze auf. In den Kommissionssitzungen wurden für einzelne Bereiche, welche die Initiative anzieht - vor allem die Klassengrössenproblematik - vom Erziehungsdirektor mögliche Lösungsansätze konkretisiert. Diese mehr als ausreichenden materiellen Grundlagen für die Entscheidfindung bewogen die Kommissionsmehrheit auch dazu, auf eine Anhörung der Initianten zu verzichten. Art. 1138 16. März 1999 Ein entsprechender Antrag wurde mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass eine Anhörung der Initianten zu keinen für die Entscheidfindung wesentlichen neuen Erkenntnissen geführt hätte. Eine Kommissionsminderheit war der Ansicht, min-destens die politische Kultur hätte diese Anhörung geboten. Nachdem die Initianten in einem auch den Medien zugestellten Schreiben am Vortag der Kommissionssitzung Gesprächsbereitschaft signalisiert hatten, übernahm es der Sprechende, diese schriftlich vom Entscheid der Kommission ins Bild zu setzen und den ablehnenden Beschluss auch zu begründen. Der Erziehungsdirektor seinerseits hat die Haltung der Regierung und die Entscheide der Kommission zwischenzeitlich ebenfalls in einer Aussprache mit den Initianten nocheinmal dargelegt. diesem Problem einen Gegenvorschlag zu erarbeiten, wurde nach einlässlicher Diskussion nicht mehr gestellt. Eintreten war unbestritten. Die Kommssion Erziehung Bildung und Kultur wird Ihnen beantragen, den Anträgen des Regierungsrates zu folgen. Mitbestimmungrechte der Schülerschaft an Mittel- und Berufsschulen: Eine Kommissionsminderheit wollte für diesen Bereich einen Gegenvorschlag ins Auge fassen. Die Kommissionsmehrheit folgte der Regierung. Folgende Argumente waren dafür massgeblich: Mit MAR werden die Wahlmöglichkeiten im Bereich der individuellen Fächerwahl stark erhöht; trotz ausreichenden rechtlichen Rahmenbedingungen mangelt es im Bereich der Mitbestimmung vor allem am Engagement der Schülerschaft; zudem wird Forderung der Initiative nach Parität als unhaltbar beurteilt. Die Kommission hat die vier von der Initiative zur Diskussion gestellten Problembereiche und Forderungen wie folgt beurteilt: Zur Frage der Klassengrössen: Alle Mitglieder der EBK waren sich mehr oder weniger einig, dass es in diesem Bereich Probleme an einzelnen Schulen und Stufen gibt. Das Problem der Klassengrössen und seine Auswirkungen werden allerdings unterschiedlich gravierend eingeschätzt. Die Kommissionsmehrheit war mit dem Erziehungsdepartement einig, dass akuter Handlungsbedarf momentan vor allem an gewissen Realschulen besteht. Während die generellen Durchschnittszahlen nicht alarmierend sind - vgl. Botschaft Seite 7 -, bereiten die hohen Schülerzahlen an der Realschule Sorgen. Dies in Kombination mit anderen Problemen; Stichworte dazu lauten: Integration von Ausländerkindern, verbreitete Lernschwächen, Disziplinprobleme und dezentrale Strukturen des Kantons. Sie führen dazu, dass sich an gewissen Abteilungen die Probleme kumulieren. Im Urteil einer deutlichen Kommissionsmehrheit verlangt die Initiative mit einer generellen Absenkung der Schülerzahlen aber eine nicht zielkonforme und vor allem nicht finanzierbare Lösung. Die Forderung entspreche einer finanziell nicht verkraftbaren Pauschallösung, welche dem Problem nicht angemessen sei. Derartige massgeschneiderte Lösungen zeigt das ED - u. a. mit an der Kommissionssitzung abgegeben Unterlagen - der EBK für die Realschulstufe auf. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Erziehungsdirektor diese im Einzelnen noch erläutern wird. Soviel nur stichwortartig: Genügend Raum für Freifächer und Schulsport: Mit Blick auf das auch interkantonal immer noch sehr komfortable Angebot des Aargaus im Bereich Schulsport und im Wissen um die tatsächlichen Fakten bei der Reduktion des Schulsportangebotes, die in der Zwischenzeit bekannt geworden sind, folgte die Kommission nach kurzer Diskussion den Argumenten des Regierungsrates. Pro Memoria: Viele Turnund Sport-Lehrer sind ausgestiegen, weil ihnen nach der Neuregelung die Entschädigung für das Erteilen von Schulsportfreilektionen zu mickrig war. Für diese Forderung der Initiative wurde in der EBK kein Antrag auf Gegenvorschlag gestellt. Konstruktive Feedback-Kultur: Eine Kommissionsminderheit wollte auch für diesen Bereich einen Gegenvorschlag ins Auge fassen. Die Kommissionsmehrheit folgte der Regierung, die darauf hinweist, dass es für die Einführung einer solchen Feedback-Kultur keine weiteren Gesetzesgrundlagen braucht - § 36 Schulgesetz deckt die Forderung ab. Im Rahmen der Erarbeitung von Schulhaus-Leitbildern, in der Lehrer Fort- und Weiterbildung sowie im Projekt SEGRA soll stufenweise und sukzessive das Anliegen aufgenommen und realisiert werden. Die EBK stellt im Lichte ihrer detaillierten und ausführlichen Debatte über die Volksinitiative "Qualität statt Quantität" darum dem Grossen Rat folgende Anträge: Erstens: Auf das Geschäft sei einzutreten. Zweitens: Der Grosse Rat möge dem Antrag des Regierungsrates auf Feststellung der formellen und materiellen Gültigkeit der Initiative "Qualität statt Quantität" zustimmen. Drittens: Der Grosse Rat möge dem Antrag des Regierungsrates auf Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag Folge leisten und dem Aargauer Volk die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. - § 14, Abs. 2 des Schulgesetzes soll mehr zur Anwendung kommen; er erlaubt Entlastungsstunden und kleinere Schülerzahlen in besonderen Situationen; Den letzten Antrag stellt die EBK mit 10 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. - es soll weiter eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die für die Realschule möglichst auf Schuljahr 2000/2001 umsetzbare Massnahmen aufzuzeigen hat; Geri Müller, Baden: Die Grüne Fraktion stellt Ihnen den Antrag, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen. Begründung: Eine Bemerkung zum Erziehungsdirektor: Ich versichere Ihnen, dass ich Sie um ihren Job nicht beneide! Sie müssen sich mit den unterschiedlichsten Forderungen der aargauischen Wähler und Wählerinnen auseinandersetzen und überdies werden Sie mit Forderungen verschiedenster Verbände konfrontiert. Gleichzeitig wollen Sie den wohl grössten Umbau der Schule Aargau vorantreiben, wobei ebenso gleichzeitig gespart werden soll, koste es was es wolle! Sie haben jedoch stets betont, dass die Sparmassnahmen zu keinen qualitativen Verlusten führen würden. - es besteht die Bereitschaft im Rahmen des Projektes REGOS, das demnächst vom Regierungsrat behandelt wird, neu die Zahl von 21 Lernenden pro Abteilung für die Realschule im Schulgesetz festzuschreiben. Diese Massnahme kostet den Kanton rund 6 Millionen Franken jährlich und wird - falls der Regierungsrat zustimmt - zu gegebener Zeit durch diesen Rat gutzuheissen sein. Ein Antrag, die EBK solle dem Grossen Rat beantragen, zu Vorsitzender: Es liegt ein Rückweisungsantrag vor. 1746 16. März 1999 Wir sind Ihnen gefolgt und haben mitgemacht. Dieser Qualitätsverlust ist nun eingetreten und sogar Ihre Qualität, Herr Erziehungsdirektor, fängt an, zu leiden. Sie haben die Führung Ihres Departementes spürbar verloren. Dies spürt man deutlich im vorliegenden Geschäft. Vor der Kommissionssitzung haben wir mit verschiedenen Mitgliedern der EBK darüber gesprochen, Initiantinnen und Initianten sowie Vertreter und Vertreterinnen der Schülerorganisationen einzuladen, um über ihre Erwartungen und Alternativen zur Initiative zu diskutieren. Die meisten Kommissionsmitglieder waren damit einverstanden. An der Sitzung sagte der Erziehungsdirektor, er hätte dies bereits getan und die Initianten seien nicht bereit, die Initiative zurückzuziehen. Dies stimmte nicht, bewog aber viele, auf die Einladung der Initianten und der Schülerinnen zu verzichten. Das ist nur ein Teil aus einer ganzen Reihe von Unterlassungen, die aus dem Erziehungsdepartement stammen. Ich zähle sie hier chronologisch auf: An der eindrücklichen Demonstration der Schülerorganisation des Kantons Aargau mit über 1'200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Dezember 1997 versprach der Erziehungsdirektor, dass er künftig die Schülerschaft über relevante Themen, die sie beträfe, informieren würde. Das hat er seither tunlichst unterlassen. Weder zur Initiative "Jugendförderung" noch zur Fünftagewoche an kantonalen Schulen wurden Stellungnahmen oder Informationen eingefordert oder weitergegeben. Auch zu dieser vorliegenden Initiative über Qualität statt Quantität fehlt jede Bemühung in diese Richtung. Das ist jene Initiative, die wirklich auf die wunden Punkte hinweist, die in unserem Schulsystem heute noch bestehen. Die vorliegende Initiative wurde im Dezember 1997 eingereicht. Trotz mehrmaliger Nachfrage der Initianten beim Erziehungsdepartement wurde die gesetzliche Vorschrift der Behandlung nicht eingehalten. Am 9. Dezember verlangten die Initianten einen verbindlichen Zeitplan. Am 23. Dezember erhalten sie - zeitgleich mit der Kommission - die Botschaft zugestellt. Die Botschaft wurde eilends und - entschuldigen Sie mich dilettantisch verfasst. Das Anliegen der Initianten wird zwar anerkannt. Trotz vieler Argumente für die Initiative wird diese achtungslos abgelehnt, wobei es dem Departement nicht einmal in den Sinn kommt, einen Gegenvorschlag zu bringen. Am 23. Februar findet dann die besagte Kommissionssitzung statt. Nachdem der Erziehungsdirektor vorgibt, mit den Initianten gesprochen zu haben, lehnt die Kommission ein Gespräch mit den Initianten und Schülern darüber ab. Dafür zaubert er einen unverbindlichen Zeitplan, "Tischpapier" genannt, - ein neuer Ausdruck in unserem Vokabular - hervor, wie die Realschulen entlastet werden sollen. Zu den anderen Themen fällt ihm nichts mehr ein. So geht das nicht! So kann man engagierte Menschen, die erste Kontakte mit der Politik haben, nicht behandeln! Sie haben vor der Sitzung von Schülerinnen eine Resolution in die Hände bekommen. Diese Resolution gibt einen Eindruck von der Enttäuschung und Wut über die Ignoranz des Erziehungsdepartementes. In diesem Papier, falls es schon verschwunden ist, fordern die Schülerinnen, dass der Regierungsrat seine Versprechen einhält und sie in Zukunft über die Belange der kantonalen Schulen frühzeitig und direkt informiert werden, dass ihnen der Regierungsrat ein Recht zu einer Stellungnahme und Anhörung betreffend der Initiative gibt, dass sie bei einem allfälligen Gegenvorschlag ein Mitspracherecht erhalten und - sollte sich der Regierungsrat mit diesen Forderungen überfordert fühlen, so sei es besser, ihnen mitzuteilen, dass er an ihrer Meinung nicht interessiert sei. Das ist 1747 Art. 1138 sehr viel Wut! Sie haben die Möglichkeit, dem eine Wendung zu geben. Ich bitte Sie, das Geschäft zurückzuweisen, damit sich die Kommission noch einmal mit dem berechtigten Anliegen auseinandersetzen kann. Vorsitzender: Zuerst führen wir ausschliesslich eine Debatte zur Frage der Rückweisung. Eva Kuhn, Full: Die SP-Mitglieder der EBK haben an der Kommission vom 23. Februar für Eintreten auf die Vorlage der Regierung bezüglich der Initiative "Qualität statt Quantität" gestimmt. Allerdings waren wir schon damals überrascht und misstrauisch ob der Eile, die geboten zu sein schien. Eigentlich war die Sitzung vom 23. Februar längst schon für eine vertiefte Behandlung der WOV-Projekte vorgesehen. Wir liessen uns also auf eine Diskussion über die Initiative ein, in der Hoffnung, während der Sitzung noch einiges bewirken zu können. Diese Hoffnung erwies sich als trügerisch, und wir stellen fest: Was damals stimmte, stimmt heute nicht mehr! Dafür wissen wir mehr und das, was wir mehr wissen, stimmt uns äusserst bedenklich. Erlauben Sie mir einen kurzen, chronologischen Abriss und eine Darstellung des Wissensstandes zum Zeitpunkt der Kommissionssitzung und danach: Vom 27. Januar datierte die Einladung zur Kommissionssitzung der EBK mit dem überraschenden Traktandum "Initiative Qualität statt Quantität". Für die meisten Kommissionsmitglieder kam diese Einladung mitten in den Skiferien. Eine Einladung des Initiativkomitees war nicht traktandiert. Bei einer Nachfrage, wie weit die Initianten orientiert seien, mussten wir feststellen, dass bis dahin kein Gespräch mit dem Erziehungsdirektor stattgefunden hatte und sie keine Möglichkeit zur Reaktion auf die regierungsrätliche Botschaft hatten. Die Schülerorganisationen waren zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz der Botschaft. Uns als Vertretung der SP-Fraktion fiel auf und war unverständlich, dass das Initiativkomitee weder begrüsst worden war, noch eine Einladung zu einem Hearing in der Kommission vorgesehen war. In Gesprächen vor der EBK-Sitzung signalisierten verschiedene Mitglieder verschiedener Parteien durchaus Bereitschaft, einen Antrag auf eine Einladung zu einem Hearing zu unterstützen. So wurde von Geri Müller anfangs der Sitzung der Antrag gestellt, die Beschlussfassung solange zurückzustellen, bis eine Delegation des Initiativkomitees ihre Meinung dazu würde äussern können. Herr Regierungsrat Wertli konterte daraufhin, dass dieses Treffen im Rahmen einer Aussprache zum Thema "Lehre statt Leere" bereits stattgefunden hätte und die Initianten sowieso an der Initiative festhalten würden. Die Kommission beschloss daraufhin, zunächst zu diskutieren und den Entscheid über die Einladung zurückzustellen. Unter dem Eindruck der vorhergehenden Äusserung der Regierungsrates und der nochmaligen Bekräftigung am Ende der Diskussion entschied die Kommission mit dem knappen und zufälligen Ergebnis von 6 zu 4 Stimmen, das Initiativkomitee nicht einzuladen. Was wir heute wissen und was alle wissen müssen ist, dass der Regierungsrat Peter Wertli gar nicht wissen konnte, was das Initiativkomitee über Aufrechterhaltung oder Rückzug der Initiative denkt. Das vermeintliche Gespräch zwischen Ihm und dem Initiativkomitee hatte nie stattgefunden, auch nicht im Rahmen des Gesprächs "Lehre statt Leere". Ich zitiere aus einem Brief der JUSOS: "Die JUSO-Mitglieder, die an der Besprechung der Lehrstelleninitiative mit Herrn Wertli dabei waren, versichern Ihnen jedoch, dass die Initiative "Qualität statt Quantität" kein Gesprächsthema dieser Sitzung war." Art. 1138 Offenbar waren Gespräch wie Resultat eine Wunschvorstellung des Herrn Regierungsrates, um die Initiative so schnellstmöglich abtischen zu können! Der Regierungsrat hat mit seinem Verhalten damit das Abstimmungsverhalten der Kommission derart einseitig und massiv beieinflusst, dass wir dies nicht akzeptieren können. Zur Kommissionsberatung: Diese begann in einer Atmosphäre des Wohlwollens und vor allem Verständnisses für die Anliegen der jungen Initianten. Für engagierte junge Leute hatte man viel Sympathie. Vor allem bezüglich der Klassengrösse müsste man hier eigentlich einige sehr markige Äusserungen zitieren, die eines nachhaltigen Handelns wirklich würdig sind. Dem Initiativkomitee diese Wertschätzung und Achtung auch zu zeigen, wäre am Anfang der Sitzung durchaus möglich gewesen. Dies im Sinne von: Hier sind junge, initiative, engagierte Leute; wir nehmen ihr Problem ernst; wir wollen sie persönlich kennenlernen. Wie so etwas ablaufen kann, wurde kürzlich bei der Beratung anderer Initiativen bewiesen. In der EBK wurden im Rahmen der MAR-Beratung sogar Mitglieder eines möglichen Initiativkomitees, des MAREAL's eingeladen. Zu den Initiativen Besteuerung der Vereine und zur Hauseigentümerinitiative wurden die Vertretungen der Initiativkomitees eingeladen und angehört. Ich wiederhole: Mit seiner Äusserung, die Initianten wollten die Initiative aufrechterhalten, wurde die Kommission vom Regierungsrat getäuscht und das Abstimmungsergebnis verfälscht. Wo stehen wir jetzt? Herr Regierungsrat: Sie haben uns ganz klar nicht die Wahrheit gesagt. Ihr Argument, die Initianten wollten die Initiative sowieso aufrechterhalten, war Ihre eigene Erfindung! Es fanden auch keine Gespräche über mögliche Kompromisse statt, die vielleicht einen Rückzug der Initiative zur Folge gehabt hätten. Das Gespräch schliesslich, vier Tage vor der Verhandlung im Grossen Rat und nach Abschluss der Verhandlungen in der Kommission, das Sie dann endlich durchführten, hilft nicht weiter. So steht es auch im Brief der JUSOS. Man kann nichts anderes sagen als: Dieses Gespräch war eine reine Alibiübung. Ausser Spesen nichts gewesen! Wir müssen daraus folgern, dass es Ihnen nicht wirklich ernst ist mit dem Handlungsbedarf in diesen wichtigen Bereichen der Klassengrössen, Mitbestimmung und Feedback-Kultur. Dann nämlich hätten Sie auch die Initianten ernst genommen. Einen Kompromissvorschlag im Sinne eines Gegenvorschlags zu finden, war nicht das Ziel, das Sie verfolgten. Denn auch dann hätten Sie einer Einladung des Initiativkomitees in die Kommission zustimmen müssen. Sie haben hoffentlich auch den einen entscheidenden Satz im Brief der JUSOS gelesen, der an alle Fraktionspräsidien gerichtet ist: "Deshalb sind wir heute, nach reiflicher Überlegung bereit, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Grosse Rat einem Gegenvorschlag zustimmt, welcher die kostenneutralen Massnahmen - Mitbestimmung und Feedback-Kultur aufnimmt." Herr Regierungsrat, Sie haben eine grosse, entscheidende Chance verpasst und sich sehr viel Vertrauen von jungen Menschen verspielt. Die fehlende Gesprächskultur müssen wir als Affront gegen die Kommission werten, als Affront auch gegen das Initiativkomitee, aber auch als einen gegen junge und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Diese Geschichte, die ich Ihnen hier erzählen musste, bringt uns dazu, den Rückweisungsantrag der Grünen zu unterstützen, damit wir diese Hearings nachholen können. 16. März 1999 Thomas Leitch, Hermetschwil: Lassen Sie mich erklären, was auch inhaltlich für eine Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat spricht. Im Grundsatz teilt die Kommission die Anliegen des Initiativkomitees betreffend Verbesserung der Qualität der Schule. Für die Mitbestimmung und eine Feedback-Kultur erachtet sie die gesetzlichen Grundlagen als genügend, um diesen beiden Anliegen Rechnung zu tragen. Eine Mehrheit der Kommission wollte deshalb keinen Gegenvorschlag auf Verfassungs- und Gesetzesstufe. In der Botschaft des Regierungsrates werden die bereits vorhandenen Bestimmungen auf Dekrets- und Verordnungsebene zitiert. Ich habe mir die Mühe genommen, sämtliche in der Botschaft des Regierungsrates erwähnten Bestimmungen aus den Dekreten und Verordnungen herauszuschreiben. Dieses Blatt, das Sie auf Ihren Plätzen finden, stammt nicht etwa vom ED, sondern ist das, was ich herausgesucht habe, um transparent zu machen, inwiefern sich diese Verordnungsbestimmungen auf die Erfüllung der in der Initiative in Punkt 3 und 4 gestellten Forderungen auswirken können oder eben nicht. Ich habe Ihnen die Kopie verteilt. Sie können dort erkennen, dass auf Dekretsstufe die Mitsprache der Schülerinnen und Schüler im Dekret über die Organisation der Mittelschulen und im Berufsbildungsdekret Erwähnung findet. Wenn Sie die vom Regierungsrat festgelegten Bestimmungen in der Mittelschulverordnung, der Verordnung über die Maturitätsschule für Erwachsene und in der Verordnung über die Volksschule betrachten, so sehen Sie, dass die Art der Mitbestimmung, wie sie Punkt 3 der Initiative fordert, den einzelnen Schulen bzw. deren Statuten überlassen wird. Deshalb haben wir heute auch eine so unterschiedliche Umsetzung der Mitbestimmungsrechte. Die Bestimmungen in der Verordnung über die Maturitätschule für Erwachsene, wonach die Vertretung der Studierenden an der Lehrerkonferenz mit Stimmrecht teilnehmen kann, erfüllt die Initiativforderung Punkt 3 am ehesten. Auf dieser Basis könnten die Verordnungen der Mittel- und Berufsschulen leicht angepasst werden und ein wesentliches Anliegen des Initiativkomitees wäre erfüllt. In seiner Botschaft erklärt der Regierungsrat ja dann auch immer im Fazit, es seien auf der Grundlage der bestehenden Gesetzgebung Massnahmen zu ergreifen, damit die Mitbestimmung besser genützt werde und es sollen Massnahmen ergriffen werden, um konkrete Möglichkeiten des Schülerinnen- und Schülerfeedbacks bei den Lehrpersonen bekannt zu machen. Für eine Einführung der Feedback-Kultur sind allerdings weder auf Dekrets- noch auf Verordnungsstufe irgendwelche Richtlinien vorhanden. Das in der Verordnung über die Volksschule erwähnte Recht, von seinen Lehrkräften angehört zu werden, impliziert noch keineswegs die unter Punkt 4 der Initiative geforderte Einführung einer konstruktiven Feedback-Kultur. Es besteht also Handlungsbedarf und dazu braucht es konkrete Richtlinien und manchmal halt auch etwas Druck, damit sich etwas bewegt. Ich zitiere Regierungsrat Wertli aus dem Sitzungsprotokoll der Kommissionssitzung vom 23. Februar: "In der Volksund Mittelschulverordnung könnten, falls erwünscht, zusätzliche Formulierungen zur Verstärkung dieses Anliegens (gemeint ist die Feedback-Kultur) aufgenommen werden." An einer anderen Stelle spricht er davon, dass sich das Departement überlegen muss, ob eventuell eine Verordnung gemacht werden soll, um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Hier ist doch genau der springende Punkt! Das Departement hätte dem Initiativkomitee konkret aufzeigen können, und es könnte dies immer noch tun, wenn wir das 1748 16. März 1999 Geschäft zurückweisen, in welchem Dekret bzw. in welcher Verordnung welche Ergänzungen nötig und möglich wären, um ihrem Anliegen entgegenzukommen. Stattdessen hat man darauf verzichtet, mit den jungen Leuten zu diskutieren! Ich kann das einfach nicht verstehen. Ist es da ein Wunder, wenn die Jungen enttäuscht und entmutigt sind? Trotzdem bieten sie Hand, und wir waren noch nie so nahe an einem Kompromiss, denn die Initianten haben im Brief an die Fraktionspräsidien geschrieben, dass sie bereit sind, die Initiative zurückzuziehen, wenn das Parlament heute einen Gegenvorschlag befürwortet, der die konstenneutralen Anliegen aufnimmt. Wenn Sie heute die Rückweisung des Geschäftes befürworten, ermöglichen Sie dadurch einen indirekten Gegenvorschlag, dass die Regierung einen besseren Vorschlag mit Händen und Füssen bringen muss, der auch zeigt, welchen Weg die Regierung gehen will. Ich glaube, die Regierung hat es sich in diesem Geschäft etwas zu leicht gemacht. Ich bitte Sie, die Rückweisung zu unterstützen! Dr. Daniel Heller, Aarau, Präsident der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur: Ich bitte Sie, auf die Rückweisung zu verzichten. Es wurden hier keinerlei neue Erkenntnisse eingebracht, die wir nicht in der Kommission schon diskutiert hätten und die dann mit Mehrheitsentscheiden so und nicht anders entschieden wurden. Eine Rückweisung wird die Lösung verschiedener Probleme verzögern. Wir haben das detailliert abgeklärt. Wenn wir Gegenvorschläge auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe machen müssen, dauert das, bis die Verordnungen inkraft treten, mit 1. und 2. Lesung und Volksabstimmung bis ins Jahr 2002/2003. Die Sofortmassnahmen des Regierungsrats aber können bereits ab dem Jahr 2000 greifen. Zudem: Die Initiative als solches kann aus Sicht der Kommission nicht angenommen werden, weil wir uns die Initiative mit ihren Massnahmen nicht leisten können und auch nicht leisten wollen. Dies gilt vor allem im Bereich der Klassengrössen. Ich muss mich auch gegen gewisse Ausführungen von Kommissionmitgliedern verwahren: Ich habe am 21. Dezember 1998 der Kommission eine Voranzeige geschickt, dass wir am 23. Februar 1999 eine ganztägige Sitzung abhalten werden. Ich habe dann am 27. Januar die Einladung verschickt. Das Geschäft war zu jenem Zeitpunkt dem Rat zugestellt. Es hätte einen Monat Zeit bestanden, mit mir Kontakt aufzunehmen, um allenfalls Hearings zu verlangen. Das ist nicht passiert. Am Tag vor der Kommissionssitzung haben wir dann einen Brief erhalten und die Kommission hat mit Mehrheitsbeschluss begründet gesagt, dass der Erkenntnisgewinn im Falle eines Hearings gering wäre, so dass wir darauf verzichten können. Wer was gesagt hat und was nicht, können Sie in den Protokollen nachlesen. Der Vergleich mit dem MAREAL hinkt insofern, als dort dank dem Hearing eine Initiative verhindert werden konnte. Wenn man nun sagt, es sei Zeit für Kompromisse, dann ist die EBK eben auch der Meinung, dass es Zeit dafür ist. Lesen Sie die Botschaft und Sie sehen dort Lösungswege, im Sinne von Kompromissen die realistisch sind und schnell greifen! Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Ich bin als Fraktionspräsidentin eine von jenen, die Zugriff auf die Protokolle der Kommission hat. Ich habe diese genau gelesen und muss sagen, dass Herr Dr. Daniel Heller im Moment nicht die ganze Wahrheit gesagt hat. Was stimmt nicht? Es stimmt nicht, dass die Kommission zum Zeitpunkt ihrer Diskussio1749 Art. 1138 nen Kenntnis davon hatte, dass die Initiantinnen und Initianten nicht nur gesprächsbereit sind, sondern auch bereit wären, ihre Initiative zurückzuziehen, falls ein entsprechender Gegenvorschlag vorläge. Es stimmt, dass Mitglieder in der Kommission das verlangt haben und unterlagen. Aber: zum Zeitpunkt der Diskussionen war in der Kommission nicht alles bekannt, und vor allem hat Herr Wertli die Unwahrheit gesagt. Das ist in den Protokollen belegt. Es geht nun um das Vertrauen, das die Jugend in die Politik haben soll und haben können sollte. Dieser Entscheid, den Sie nun treffen können, wird dieses Vertrauen nachhaltig beeinflussen. Dazu muss ich Ihnen nichts Weiteres sagen. Wir sind genügend viele Eltern hier in diesem Rat, und überhaupt waren wir alle auch einmal jung. Ich bitte Sie, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu sein, die Sie tragen, wenn Sie diesen Rückweisungsantrag nicht unterstützen. Sie werden das Vertrauen der Jugend nachhaltig schädigen. Geri Müller, Baden: Ein ganz wichtiges Argument hat Daniel Heller vorhin gesagt: Sollte das Geschäft nun zurückgewiesen werden, werde alles verzögert. Das stimmt in diesem Sinne nicht. Es kommt nur darauf an, wie ehrlich die Abteilung Volksschule und das Erziehungsdepartement ihr sogenanntes Tischpapier gemeint haben. Dieses Papier hat mehr mit der stündigen Debatte über die Interpellation von Thomas Leitch zu tun, wo es um die Realschule und die Zustände an der Realschule ging. Wenn man das umsetzen will, wo alle massgeblichen Parteien hier vorne standen und Thomas Leitch in seinem Begehren unterstützten, hat das mit der Initiative nur bedingt etwas zu tun, dass sie dort etwas vorwegnehmen würde. Bezüglich der anderen Forderungen spielt es keine Rolle, ob diese ein halbes Jahr früher oder später kommen. Denn sie müssen so oder so umgesetzt werden. Thomas Leitch hat auch dort aufgezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn das so gemacht wird, wie es in der Botschaft steht, wird es auf die lange Bank geschoben, die Initiative abgelehnt und das Thema ist damit weg vom Tisch. Das ist also nicht die Idee. Zum Argument MAREAL: Das stimmt natürlich nicht, dass die Kommission die MAREAL-Leute umstimmen konnte. Die haben weiter Unterschriften gesammelt, bis keiner mehr unterschrieben hatte und die Initiative deshalb abgebrochen wurde. Schauen wir das also klar an. Wir haben auch gesehen, dass man mit den Initianten des MAREAL nicht wirklich diskutieren konnte. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Rat vor. Regierungsrat Peter Wertli: Ich musste mir nun einiges anhören, werde aber ohne Emotionen dazu Stellung beziehen. Einiges war wahr, einiges war falsch und einiges war halb wahr. Zum ersten: Ich behaupte, dass ich wohl einer der Letzten bin, dem vorgeworfen werde, er suche den Kontakt mit Jugendlichen nicht und nehme sie nicht ernst. Das ist nicht wahr. Ich habe viele und vielfältige Kontakte mit jungen Menschen, habe zwei Söhne, die jung sind, bin noch nie einem Gespräch mit Jugendlichen ausgewichen oder habe die Zeit für sie nicht gefunden. Wer das Gegenteil behauptet, der spricht die Unwahrheit. Zur Anhörung der Initianten: Wie lief das ab? Am 9. Dezember 1998 habe ich auf eigene Initiative hin die Initianten der Initiative "Lehre statt Leere" - die übrigens die gleichen sind, wie die Initianten von "Qualität statt Quantität" - zu mir eingeladen, um mit Ihnen ein Gespräch über diese Initiative zu führen. Das Art. 1138 16. März 1999 beweist doch in aller Klarheit, dass ich gewillt bin, das Gespräch aufzunehmen, Argumente auszutauschen. Ich bin durchaus auch lernfähig, wenn gute Argumente aufgetischt werden. Wir haben über diese Initiative "Lehre statt Leere" gesprochen und ich habe den Initiatinen aufgezeigt, was in diesem Bereich momentan vom Departement gemacht wird: über die grosse Initiative für mehr Lehrstellen, über die Umsetzung des Lehrstellenbeschlusses, über das Projekt Brückenangebot und anderes mehr. Am Schluss dieses Gesprächs habe ich sondiert, ob die Initianten allenfalls aufgrund dieser Darlegungen - bereit wären, die Initiative zurückzuziehen. Ich habe persönlich den bestimmten Eindruck erhalten, dem sei nicht so. Ich spreche nun über die Initiative "Lehre statt Leere". Am Schluss sind wir auf diese Initiative "Qualität statt Quantität" zu sprechen gekommen, indem mich Herr Fischer der Delegation fragte, was der Stand dieser Initiative sei. Ich wollte wissen, ob die Möglichkeit besteht, diese Initiative allenfalls zurückzuziehen. Da gehen nun die Aussagen auseinander. Ich habe in meiner Erinnerung, dass deutlich signalisiert wurde, die Initiative werde nicht zurückgezogen. Die Initianten sind der Überzeugung, sie hätten das nicht so gesagt. Wie dem auch sei: Aus meiner Beurteilung des Gesprächs über die Initiative "Lehre statt Leere", wo ich den Initianten ja wirklich aufgezeigt habe, welche Massnahmen ergriffen worden sind und weiter ergriffen werden, habe ich den bestimmten Eindruck erhalten, sie seien nicht gewillt, weder die eine noch die andere Initiative zurückzuziehen. Das ist der wirkliche Sachverhalt und ich bitte Sie, das so zur Kenntnis zu nehmen und so zu respektieren. Für den Entscheid der Kommission, die Initianten nicht anzuhören, war meine Bemerkung überhaupt nicht relevant. Sie können im Protokoll nachlesen, dass die Kommissionsmitglieder erklärt haben, die Initiative sei ebenso klar wie die Stellungnahme der Regierung dazu. Eine Anhörung der Initianten brächte keine neue Erkenntnis. Von daher besteht aus Sicht der Mehrheit der Kommission kein Bedürfnis, mit dem Initiativkomitee zusammenzutreffen. Das ist dem Protokoll zu entnehmen, mit Votanten wie Doris Fischer und anderen. Keineswegs also war meine Bemerkung, ich sei mit den Initianten bereits zusammengewesen, was ja im Zusammenhang mit der Initiative "Lehre statt Leere" zutrifft, und dort am Schluss das Gespräch noch über die Initiative "Qualität statt Quantität", Stand der Dinge, Rückzug der Initiative. Zu einzelnen Votanten: Zu Herrn Geri Müller: Er hat die Botschaft als "dilettantisch" bezeichnet. Ich weiss nicht, ob Sie diese Beurteilung teilen. In der Kommission jedenfalls wurde ausgeführt, dass sich diese Botschaft sehr einlässlich mit der Thematik beschäftige und dass sie sehr einlässlich die Beurteilung und Stellungnahme der Regierung aufzeige. Er hat vom Einbezug der jungen Leute in den Schulen gesprochen. Ich bin gewillt, das zu tun. Wir brauchen dazu aber einerseits Organisationen, die wir ansprechen können und zudem gehen wir über die Schulen. Ich predige nicht vergebens mehr Autonomie der Schulen vor Ort und mehr Gestaltungsfreiraum, um dann die Schulen wieder zu umgehen. Zu Frau Kuhn: Der Regierungsrat habe keine Zeit für Gespräche gefunden. Das stimmt schlicht und einfach nicht. Das ist ein Unwahrheit. Ich bin jederzeit bereit, mit jungen Leuten zusammenzukommen. Mein Zusammentreffen mit der Delegation des Initiativkomitees "Lehre statt Leere" bezeugt das ja auch. Das waren einige wichtige Klarstellungen, weil hier der für mich doch ungeheuerliche Vorwurf in den Raum gestellt wurde, ich hätte die Kommission belogen. Ich bitte bei Gelegenheit, jene, die das so geäussert haben, bei mir vorbeizukommen! Eva Kuhn, Full: Bei dem Gespräch über die Initiative "Lehre statt Leere" waren andere Personen anwesend. Von diesen weiss ich, dass inhaltlich nicht über die Initiative "Qualität statt Quantität" gesprochen wurde, geschweige denn über Aufrechterhaltung oder Rückweisung. Ich kann es verstehen, dass man nicht immer alles im Kopf behalten muss. Das ist vor allem für einen Regierungsrat sehr schwierig. Ich denke, man könnte ja auch einmal zugeben, dass man etwas vergessen hat. Abstimmung: Der Rückweisungsantrag wird von einer offenkundigen Mehrheit, bei 50 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Vorsitzender: Ich schliesse hier die Sitzung und wünsche allen einen guten Appetit! (Schluss der Sitzung: 12.30 Uhr) ________________________________________________ 1750