Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Logistik

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Bankenunterstufe AWL
Übung:
Bindung an das Angebot
In welchen Fällen ist der Anbieter an sein Angebot gebunden? §§ 145 – 150 BGB.
Addieren Sie die vor den einzelnen Variationen stehenden Zahlen.
Die Quersumme
der Addition ist
11!
Variationen einer Ausgangssituation:
Angebot eines Weingroßhändlers (V) an einen Kunden (K): Badischer Qualitätswein, Müller-Thurgau, Bereich
Kaiserstuhl-Tuniberg, 2001er; Erzeuger- Abfüllung, Preis pro Literflasche (ohne Pfand): 2,99 €. Lieferung frei Haus.
Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto Kasse.
(1): Angenommen, das obige Angebot sei dem K telefonisch unterbreitet worden. Während des Telefongesprächs
hat K keine Neigung erkennen lassen auf das Angebot des V einzugehen. Am nächsten Tag ruft K zurück und
erteilt einen Auftrag über 400 Flaschen des angebotenen Weins. In der Zwischenzeit hat aber V sämtliche Vorräte
an einen Großkunden verkauft. Muss V liefern?
(2): Angenommen, das obige Angebot enthalte den Zusatz: "Unverbindlicher Preis". Muss V zum Angebotspreis
liefern?
(3): Angenommen, das obige Angebot enthalte den Zusatz: "Solange Vorrat reicht'. Muss V auch dann liefern,
wenn sämtliche Vorräte verkauft sind?
(4): Angenommen, das obige Angebot sei dem Kunden in Form eines Briefes, datiert vom 1. März 20.., unterbreitet
worden. Das Angebotsschreiben trifft am 3. März 20.. bei K ein. Am frühen Morgen desselben Tages fährt K eine
Woche lang zum Skifahren nach Österreich; das Angebot bleibt während dieser Zeit ungeöffnet im Briefkasten
liegen. Sofort nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am 5. März bestellt K 500 Flaschen des o.g. Weines
entsprechend den Angebotsbedingungen. Muss V liefern?
(5): Angenommen, das obige Angebot enthalte differenzierte Preisangaben:
- bei Abnahme von mindestens 100 Flaschen, Preis 2,99 €
- bei Abnahme von mindestens 500 Flaschen, Preis 2,89 €
K bestellt 200 Flaschen zu je 2,89 €. Muss V so liefern, wie K bestellt hat?
(6): Angenommen, K hätte ein briefliches Angebot rechtzeitig und in voller Übereinstimmung mit den
Angebotsbedingungen angenommen, K bestellte per Brief. (Poststempel vom 5. März). Wegen eines Streiks der
Postbediensteten wurde der Brief erst am 12. März von der Post an V ausgeliefert. Die Lagervorräte des V waren
an diesem Tag bereits restlos abgebaut. Muss V trotzdem liefern?
(7): Angenommen, der Weingroßhändler V möchte den oben genannten Wein möglichst schnell verkaufen. Er
bietet deshalb seinen ganzen Lagerbestand von 1000 Flaschen nicht nur einem, sondern mehreren Kunden
gleichzeitig an. V ist der Auffassung: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!" Muss V liefern, wenn nicht nur ein Kunde;
sondern drei Kunden jeweils 1000 Flaschen bestellen?
(8): Angenommen, im Beispiel 7 bemerkt V am Tag nach dem Absenden der Angebotsschreiben, dass ihm durch
sein Vorgehen in rechtlicher Hinsicht Probleme entstehen könnten. Er widerruft deshalb noch am selben Tag alle
brieflichen Angebote per Fax. Ist V nach wie vor an seine Angebote gebunden oder wird er von der Bindung frei?
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