Bankenunterstufe AWL Übung: Bindung an das Angebot In welchen Fällen ist der Anbieter an sein Angebot gebunden? §§ 145 – 150 BGB. Addieren Sie die vor den einzelnen Variationen stehenden Zahlen. Die Quersumme der Addition ist 11! Variationen einer Ausgangssituation: Angebot eines Weingroßhändlers (V) an einen Kunden (K): Badischer Qualitätswein, Müller-Thurgau, Bereich Kaiserstuhl-Tuniberg, 2001er; Erzeuger- Abfüllung, Preis pro Literflasche (ohne Pfand): 2,99 €. Lieferung frei Haus. Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto Kasse. (1): Angenommen, das obige Angebot sei dem K telefonisch unterbreitet worden. Während des Telefongesprächs hat K keine Neigung erkennen lassen auf das Angebot des V einzugehen. Am nächsten Tag ruft K zurück und erteilt einen Auftrag über 400 Flaschen des angebotenen Weins. In der Zwischenzeit hat aber V sämtliche Vorräte an einen Großkunden verkauft. Muss V liefern? (2): Angenommen, das obige Angebot enthalte den Zusatz: "Unverbindlicher Preis". Muss V zum Angebotspreis liefern? (3): Angenommen, das obige Angebot enthalte den Zusatz: "Solange Vorrat reicht'. Muss V auch dann liefern, wenn sämtliche Vorräte verkauft sind? (4): Angenommen, das obige Angebot sei dem Kunden in Form eines Briefes, datiert vom 1. März 20.., unterbreitet worden. Das Angebotsschreiben trifft am 3. März 20.. bei K ein. Am frühen Morgen desselben Tages fährt K eine Woche lang zum Skifahren nach Österreich; das Angebot bleibt während dieser Zeit ungeöffnet im Briefkasten liegen. Sofort nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am 5. März bestellt K 500 Flaschen des o.g. Weines entsprechend den Angebotsbedingungen. Muss V liefern? (5): Angenommen, das obige Angebot enthalte differenzierte Preisangaben: - bei Abnahme von mindestens 100 Flaschen, Preis 2,99 € - bei Abnahme von mindestens 500 Flaschen, Preis 2,89 € K bestellt 200 Flaschen zu je 2,89 €. Muss V so liefern, wie K bestellt hat? (6): Angenommen, K hätte ein briefliches Angebot rechtzeitig und in voller Übereinstimmung mit den Angebotsbedingungen angenommen, K bestellte per Brief. (Poststempel vom 5. März). Wegen eines Streiks der Postbediensteten wurde der Brief erst am 12. März von der Post an V ausgeliefert. Die Lagervorräte des V waren an diesem Tag bereits restlos abgebaut. Muss V trotzdem liefern? (7): Angenommen, der Weingroßhändler V möchte den oben genannten Wein möglichst schnell verkaufen. Er bietet deshalb seinen ganzen Lagerbestand von 1000 Flaschen nicht nur einem, sondern mehreren Kunden gleichzeitig an. V ist der Auffassung: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!" Muss V liefern, wenn nicht nur ein Kunde; sondern drei Kunden jeweils 1000 Flaschen bestellen? (8): Angenommen, im Beispiel 7 bemerkt V am Tag nach dem Absenden der Angebotsschreiben, dass ihm durch sein Vorgehen in rechtlicher Hinsicht Probleme entstehen könnten. Er widerruft deshalb noch am selben Tag alle brieflichen Angebote per Fax. Ist V nach wie vor an seine Angebote gebunden oder wird er von der Bindung frei?