Praxiskosten

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Praxiskosten
Was kostet eine Zahnarztstunde?
von Dipl.-Kfm. & MBA Michael Hartenbach, Saarbrücken
Das reale Einkommensniveau der deutschen Zahnärzte ist im Jahr 2000 erstmals
wieder leicht gestiegen. Es bleibt aber immer noch unter dem Niveau von 1997 und
hat sich in Relation zu 1976 sogar auf 52 Prozent des Basiswertes reduziert. Diese
Entwicklung ist den meisten Zahnärzten präsent. Jeder arbeitet mehr
(durchschnittlich 35,7 Stunden pro Woche am Patienten) und hat mehr Stress – aber
trotzdem kommt bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung immer weniger heraus.
Wo liegen die Ursachen hierfür und was kann man eventuell ändern?
Der Preis des medizinischen und technischen Fortschritts muss an den
Patienten weitergegeben werden
Dass die Einnahmenseite durch die Reglementierungen der Gesundheitspolitik
immer mehr reduziert wird, gilt gemeinhin als Tatsache. Bei genauerer Analyse wird
aber deutlich, dass die Einnahmen absolut gar nicht abnehmen, sondern nur
unterproportional im Verhältnis zu den Praxiskosten steigen. Zudem verteilen sich die
Ausgaben der Krankenkassen und die Zuzahlungen der Patienten einfach auf viel
mehr Leistungserbringer (steigende Zahnarztdichte).
Aber dies allein ist es nicht: Einen großen Anteil am Gewinnrückgang haben auch die
steigenden Kosten für neue und bessere Behandlungsgeräte zur Erfüllung der
Wünsche von immer anspruchsvolleren Patienten nach einer qualitativ hochwertigen
und schonenden Zahnbehandlung.
Der medizinische und technische Fortschritt hat aber seinen Preis und dieser sollte
an den Patienten weitergegeben werden. Der Zahnarzt muss heute wie ein
Unternehmer handeln und jeder Unternehmer muss seine Preise so kalkulieren, dass
alle Kosten gedeckt werden, Neuinvestitionen finanziert werden können und für ihn
selbst noch ein Gewinn zum Leben verbleibt. Sind diese Zahlen nicht transparent
und führen die Analyseergebnisse nicht zu zielgerichteten Handlungen, ist neben
dem Frust bei der Arbeit auf längere Sicht auch das wirtschaftliche Ende der Praxis
besiegelt.
Sie müssen Ihre Leistungen aufwandsgerecht kalkulieren und die Kosten – soweit
abrechnungsrechtlich möglich – entsprechend der Verursachung an den Patienten
weitergeben, denn es ist nicht sinnvoll, die Kosten durch Personaleinsparungen und
Investitionsverzicht zu senken. Dabei kann am Ende keine Qualität, kein zufriedener
Patient und auch kein befriedigendes Arbeiten des Zahnarztes herauskommen.
Es gibt viele Möglichkeiten im Rahmen des Praxismarketings, gemeinsam mit dem
Patienten eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, damit die Weitergabe der
Kosten an den Patienten auch gelingt – aber dies soll jetzt nicht Gegenstand der
Ausführungen sein. Es geht vielmehr darum, ein Bewusstsein zu schaffen, was Sie
weiterberechnen müssen, um „auf Ihre Kosten zu kommen“, und welche
Überlegungen Sie anstellen müssen, wenn Sie Ihren Praxisbetrieb um besondere
Leistungen – wie beispielsweise die Behandlung mit Laser oder Implantaten –
erweitern möchten.
Zur Erbringung der zahnärztlichen Leistungen und damit zur Erwirtschaftung von
Einnahmen steht Ihnen immer nur Ihre eigene Arbeitszeit am Patienten zur
Verfügung – bzw. die Zeit derjenigen, die abrechenbare Leistungen gegenüber Ihren
Patienten in Ihrem Namen erbringen. Sie müssen wissen, was diese Arbeitszeit unter
Ihren individuellen Gesichtspunkten kostet, um sie dem Patienten in Rechnung zu
stellen.
Ermittlung der Kosten einer Zahnarztstunde
Wie Sie Ihre Kosten einer Zahnarztstunde ermitteln, soll nachfolgend aufgezeigt
werden. Dazu stelle ich eine einfache, auf Vergangenheitsdaten basierende
Kalkulation vor, die Sie anhand Ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Auswertung –
erstellt von Ihrem Steuerberater – vornehmen können. Ich möchte damit eine Basis
für die betriebswirtschaftliche Analyse neuer Behandlungsmethoden und -verfahren
(zum Beispiel Laserbehandlung) in den nächsten Ausgaben des „ZahnärzteWirtschaftsdienst“ schaffen. Der Preis Ihrer Arbeitsstunde wird nämlich immer wieder
als entscheidungsrelevanter Parameter herangezogen.
Die Statistik besagt, dass ein Zahnarzt in den alten Bundesländern 182 EUR in der
Stunde an Honorarumsatz erwirtschaften muss, um die durchschnittlichen
Praxiskosten (ohne Fremdlaborkosten) zu decken und den durchschnittlichen
Einnahmen-Überschuss zu erzielen. Dieser Wert sollte Sie jedoch nur als
„Vergleichswert“ interessieren. Einzig relevant für Sie ist, was Sie in einer Stunde an
Honorarumsatz erzielen müssen.
Kalkulation der Kosten einer Zahnarztstunde
Zur Ermittlung dieser Daten müssen Sie die betriebswirtschaftliche Auswertung
(BWA) des vergangenen Jahres zur Hand nehmen und Ihre Ausgaben aus den
folgenden Positionen addieren:
Personalkosten
Materialkosten (ohne Fremdlaborkosten)
Raumkosten
Finanzierungskosten
Sonstige Praxiskosten
Abschreibungen (diese stellen zwar keinen Geldabfluss dar, beeinflussen aber als buchhalterische Kostengröße das steuerliche Ergebnis)
= Summe 1 der Praxiskosten
+ angemessener Unternehmerlohn (Was Sie verdienen möchten)
= Summe 2 der Praxisaufwendungen
+
+
+
+
+
Nun setzen Sie einen Betrag für Ihren angestrebten Gewinn (nötig für
Investitionen etc.) an.
Im nächsten Schritt berechnen Sie Ihre produktiven Arbeitsstunden. Wie
Stunden in der Woche sind Sie üblicherweise behandelnd tätig und wie
Wochen sind Sie auf Grund von Urlaub, Krankheit und Fortbildung nicht in
Praxis behandelnd tätig? Die effektiven Wochen multiplizieren Sie mit
üblichen Wochenarbeitszeit und erhalten so Ihre Jahresarbeitszeit.
viele
viele
Ihrer
Ihrer
Wenn Sie nun die Summe 2 der Praxisaufwendungen durch Ihre
Jahresarbeitszeit dividieren, wissen Sie, was Sie auf alle Fälle pro Stunde
erwirtschaften müssen, um ein zumindest angemessenes Honorar zu erzielen.
Wenn Sie anschließend noch Ihren angestrebten Gewinn durch die
Jahresarbeitszeit dividieren und dem Stundensatz hinzuschlagen, sollten Sie –
bei Durchsetzung dieses Preises pro Stunde gegenüber Ihrem Patienten – ein
„zufriedener Zahnarzt“ sein, denn dann haben Sie Ihre selbst gesteckten
finanziellen Ziele erreicht.
Die Errechnung der Kosten für eine Zahnarztstunde anhand von konkreten Daten
aus dem Jahr 2001 könnte dann folgendermaßen aussehen:
Konkrete Kalkulation aus der Auswertung von Dr. M.
+
+
+
+
+
=
+
=
+
=
Personalkosten
Materialkosten (ohne Fremdlaborkosten)
Raumkosten
Finanzierungskosten
Sonstige Praxiskosten
Abschreibungen
Summe 1 der Praxiskosten
(steuerlich relevante Betriebsausgaben)
Gewünschte Zahlen von Dr. M.:
angemessener Unternehmerlohn
Summe 2 der Praxisaufwendungen
angestrebter Gewinn
Summe des angestrebten Praxishonorars
90.000 EUR
40.000 EUR
18.000 EUR
21.000 EUR
36.000 EUR
29.000 EUR
234.000 EUR
40.000 EUR
274.000 EUR
90.000 EUR
364.000 EUR
Wochenarbeitszeit von Dr. M. in 2001:
39 Stunden am Patienten
52 Jahreswochen abzüglich 8 Wochen für Urlaub, Krankheit und
Fortbildung = 44 Wochen
39 Stunden x 44 Wochen = 1.716 Stunden Jahresarbeitszeit
Berechnung der zu verrechnenden Kosten pro Arbeitsstunde
274.000 EUR : 1.716 Std. = 159,67 EUR
Berechnung des angestrebten Gewinns pro Arbeitsstunde
90.000 EUR : 1.716 Std. = 52,45 EUR
An die Patienten weiterzugebender Stundensatz
159,67 EUR + 52,45 EUR = 212,12 EUR
Diesen Preis hätte Dr. M. pro effektiver Arbeitsstunde an seine Patienten
weiterberechnen müssen, um sein angestrebtes finanzielles Ziel zu erreichen. Aus
der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann er ersehen, ob er dieses Ziel tatsächlich
erreicht hat.
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