Sehr geehrter Herr Dekan, Prof. Semsroth, sehr geehrter Herr Studiendekan, Prof. Winter, liebe Fakultätsmitglieder, hiermit möchte ich der Bitte von Professor Wolff-Plottegg nachkommen und mich zu dem "pädagogischen Konzept" des Instituts für Architektur und Entwerfen äussern. Zu den einzelnen Punkten habe ich kurze Kommentare verfasst und versucht, meine Position durch nachvollziehbare Argumente zu begründen; ich bitte um Korrekturen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei zahlreichen Fakultätsmitgliedern bedanken, die sich die Zeit genommen haben, ausführlich mit mir darüber zu diskutieren und mir wertvolle Anregungen gegeben haben. Grundsätzlich komme ich leider zu dem Schluss, das "Pädagogische Konzept" in dieser Form abzulehnen, denn eigentlich handelt es sich eben nicht um ein pädagogisches Konzept, sondern um Massnahmen, welche ausschliesslich die Organisation sowie die Budgetverteilung betreffen. Die geplante Konzentration der Entwurfsübungen würde die Lehre aller anderen Institute im zweiten Studienabschnitt stark beschneiden oder gar abschaffen, der Abschluss von Masterstudium und Diplom würde zum Monopol eines einzigen Instituts. Solche Konzentration wird durch keine Argumentation innerhalb des pädagogischen Konzepts gestützt, noch stimmt sie mit den Empfehlungen der UNESCO, UIA, EAAE, oder mit den europäischen Richtlinien (Bologna) überein. Um die radikale Natur des vorliegenden Konzeptes zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, wie weit dieses eine Institut bereits das gesamte Programm dominiert. Aufgrund des vorliegenden Studienplans ist es fast nicht möglich, exakte Anteile zu ermitteln, aber die folgende Tendenzen lassen sich feststellen: Gegenwärtig besteht der erste Studienabschnitt zu 28 % aus Vorlesungen und 72% aus Übungen, inklusive Studios und Entwerfen. Das Institut für Architektur und Entwerfen hält 60% aller Kurse. Zusätzlich dazu möchte das Institut, gemäss dem vorliegenden Konzept, in Zukunft alle Entwerfen koordinieren und kontrollieren. Der zweite Abschnitt sieht derzeit Einiges an individueller Wahl für Studierende vor, somit sind exakte Zahlen nicht leicht eruierbar. Studiendekan Winter geht von der Schätzung aus, dass die Studierenden durchschnittlich sechs Entwurfsübungen besuchen und als Diplom ein Entwurfsthema wählen. Wenn der Entwurf zum Monopol des Institutes für Architektur und Entwerfen wird, werden 70% aller Kurse direkt vom diesem Institut kontrolliert; sollte jedes Plichtentwerfen, wie vorgeschlagen, auch ein unterstützendes Theorieseminar von z.B. 3 SWSt beinhalten, würden gar 93% des MasterProgramms direkt vom Entwurfsinstitut getragen. Sollte jedes der besuchten sechs Entwerfen mit einem 3-stündigen Seminar gekoppelt werden, so würden 98% oder bis zu 95 von 97 SWSt von einer engen Auswahl festgelegter Entwurfsthemen geleitet. Für jene acht verbleibenden Professoren, die ihre Themen unabhängig entwickeln, und die das Institut für Architektur und Entwerfen vom Entwurfsunterricht ausschliessen möchte, blieben gerade 2-8 SWSt zu unterrichten übrig. In Summe verlangt der vorliegende Vorschlag daher, dass der gesamte Zyklus der Architekturausbildung an der TU Wien (Bachelor und Masters) zu 88% vom Vorstand des Instituts für Architektur und Entwerfen bestimmt wird. Diese Kontrolle würde von einer massiven Anhebung des Budgets begleitet werden. Im nachfolgenden Konzept verlangt das Institut für Architektur und Entwerfen auch mehr Gastprofessuren, Gastdozenten, Unterstützung für Publikationen und Ausstellungen, sowie einen signifikanten Zuwachs an Lehrenden. Die Gruppengrösse für die Entwerfen wird von 30 auf 20 reduziert: dies bedeutet einen Zuwachs an Entwurfslehrenden von 50%, und da Entwurf nur mehr vom Institut für Architektur und Entwerfen abgehalten werden darf, einen Zuwachs von 60% für dieses Institut. In unserer derzeitigen prekären budgetären Lage würde das bedeuten, dass andere Institute in ihrer Existenz bedroht wären. Das Konzeptpapier enthält fragwürdige Behauptungen, etwa jene, dass die vorgeschlagene Konzentration der Entwerfen keine zusätzlichen Ressourcen für das Entwurfsinstitut erfordern würde, sowie dass jenes Monopol mit den Bologna-Richlinien übereinstimme. Beide Behauptungen sind 1 falsch, wie ich unten ausführen werde. Viele wichtige Konsequenzen werden nicht offen dargelegt, wie etwa jene, dass die Neuorganisation des Masterprogramms, die keinen Platz mehr für Module lässt, quasi keine theoretischen oder wissenschaftlichen Fächer mehr vorsieht. Das Programm, falls implementiert, würde die Qualität der Architekturausbildung ernsthaft unterminieren und die Chancen der Graduierten auf dem Arbeitsmarkt reduzieren. Es würde die TU Wien zu einer erfolglosen Konkurrenz mit den effizienten Fachhochschulen zwingen. Insbesondere verfehlt es, bestehende Stärken zu nutzen bzw. weiter zu entwickeln, wie technisches Fachwissen, Forschung, und die grosse Bandbreite an Kursen, die Studierende wählen können. Da mir die Zukunft der Fakultät sehr am Herzen liegt, würde ich gerne diese Diskussion in einem grösseren Rahmen fortsetzen. Heute abend besteht eine solche Gelegenheit, konstruktive Vorschläge für die zukünftige Gestaltung der Fakultät einzubringen. Zu diesem Anlass bitte ich alle Interessierten heute, am Mittwoch, den 16.Juni um 18.00 Uhr, zu einem gemeinsamen Gespräch in den Hörsaal 17. Ziel ist es, die Inhalte der derzeitigen Veränderungen an der Fakultät zu diskutieren und transparent zu machen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Im folgenden finden Sie Kommentare zu den einzelnen Punkten des "Pädagogischen Konzepts". Mit freundlichen Grüssen, Kari Jormakka 2 Vorlage 25.5.2004 Inhalte und Organisation der Entwurfslehre an der Fakultät für Architektur und Raumplanung TU WIEN file.: entwerfen_institut_main_02.doc save: 15.05.16 02:40 print 15.05.16 02:40 Jourda, Pálffy, Richter, Wolff-Plottegg Präambel: Unsere doppelte Aktivität als Professoren an der Fakultät für Architektur und Raumplanung und als engagierte Architekten im herausfordernden professionellen Umfeld gibt uns die Verantwortung eine hervorragende Qualität der Ausbildung für die StudentInnen eine reale Kompetenz für ein zukünftiges berufliches Leben sicherzustellen. Alle Professoren übernehmen die Verantwortung, eine gute Erziehung anzubieten und eine Kompetenz für das zukünftige berufliche Leben der Graduierten sicherzustellen. Die Frage wäre, inwiefern es auch für die ProfessorInnen zutrifft, die ihre Zeit zwischen einem eigenen Büro und der Universität aufteilen und ob mit der einseitigen Konzentration auf den Entwurf dem Berufsleben der Graduierten ein guter Dienst erwiesen wird. Grundlagen: Die Kerntätigkeit im Berufsbild des Architekten ist der Entwurf, Bitte beachten Sie, dass hier nicht behauptet wird, die Kernaktivität unserer Graduierten ist Entwurf: so eine Behauptung wäre auch für die Meisten offensichtlich unzutreffend. Gemessen an der im Beruf verbrachten Zeit ist das Entwerfen kaum als "Kerntätigkeit" zu bezeichnen, nicht einmal im Falle der sogenannten Stararchitekten. Stattdessen wird vom "Berufsbild" gesprochen, und was für dieses „Bild“ zentral ist. Das ist aber nur eine akademische Frage nach der Semantik des Begriffes „Architekt.“ Wir dürfen uns nicht an vordergründigen Bildern orientieren, die unter Umständen der Realität des Berufslebens nicht entsprechen: wir tragen gegenüber unseren Studenten eine hohe Verantwortung, und nicht gegenüber klischeehaften „Bildern“. folglich ist der zentrale Aspekt der Berufsausbildung zum Architekten die Entwurfslehre, Selbst wenn das Entwerfen die Hauptaktivität von ArchitektInnen ausmachen sollte, folgt daraus nicht, dass eine Simulation des realen Entwerfens durch Entwurfsübungen einen zentralen Teil der Architekturausbildung ausmachen muss. Nehmen wir ein Beispiel aus der Welt der Ökonomie: Donald Trump sagte einmal, die Wirtschaft sei die Kunst des Verhandelns, the art of the deal. Aber obwohl Verhandeln die Kernaktivität eines erfolgreichen Geschäftsmannes ist, ist es nicht die einzige Kompetenz, die ein MBA-Absolvent zu beherrschen hat. Es ist ebenso wichtig zu verstehen, was verhandelt wird. – Dieses Beispiel lässt sich beliebig erweitern: die Ausbildung eines Arztes besteht nicht nur in simulierten Operationen; ein Rechtsanwalt wird nicht primär auf Erscheinungen vor Gericht hin ausgebildet, etc. deren Vermittlung mit der dazu erforderlichen Qualität erreicht werden muss. Voraussetzung dafür sind entsprechend kompetente Lehrende – also jene Angehörigen der Fakultät, die über eine dazu erforderliche Ausbildung verfügen, eine Venia dafür erworben haben und eine entsprechende Berufspraxis ausüben – , sowie eine effiziente Organisation (angesichts der grossen Studentenzahlen) und geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung. Was ist eigentlich eine Venia für Entwerfen? Gibt es auch eine Venia für Vorlesungen oder Seminare? Darf ein Professor, der eine Venia für das Entwerfen hat, auch andere Methoden der Wissenvermittlung ausser Übungen benutzen? Interessanterweise ist es nicht möglich, mit einer Habilitation, die Kompetenz für die Entwurfslehre zu erlangen. Mutet es nicht seltsam an, dass es nicht möglich sein soll, auf akademischen Wege die Fähigkeit für die Abhaltunge der wichtigsten Lehrveranstaltungen der Fakultät zu erreichen? Wir können jedoch dem Satz zustimmen, dass die Lehrenden tatsächlich das erste Glied in der Kommunikation von Wissen sind. Dies impliziert, dass, wenn Lehrer nicht anwesend sind, andere 3 Bedingungen betroffen sind: kompetent oder nicht, als abwesende kann die betreffende Person nichts direkt zur Lehre beitragen. Um den bekannten Spruch der Existentialisten zu modifizieren, „die Präsenz kommt vor der Kompetenz“. Implizieren die AutorInnen des pädagogischen Konzepts, dass die Entwurfslehre im gegenwärtigen Entwurfsinstitut persönlich von den Professoren übernommen wird? Dies wäre unsinnig zu behaupten, doch ohne diese Behauptung macht die Berufung auf die Venia keinen Sinn. Man sollte erinnern, wer die echten Lehrenden sind und nach deren Kompetenz fragen. Kein Assistent hat eine Venia, somit besitzen sie, der Logik des Pädagogischen Konzepts folgend, keine Kompetenz zum Unterricht von Entwerfen. – Professoren, die Vorlesungen unterrichten, sind persönlich anwesend; solche, die Entwerfen unterrichten, eher selten. Die Bündelung personeller Kompetenz am Institut für Architektur und Entwerfen soll die Qualität der Entwerfenbetreuung langfristig sichern. Es wäre interessant zu erfahren, inwiefern die Bündelung tatsächlich die Qualität der Entwurfsbetreuung langfristig sichert. Die Tatsache allein, dass fünf oder sechs Professuren zu einer Organisationseinheit zusammen geschlossen werden, kann kaum direkt jene Qualität beeinflussen. Die Effekte einer solchen Zusammenlegung auf die Lehre werden im diesen pädagogischen Konzept nicht thematisiert. Die oben genannten Kriterien werden zurzeit an der Fakultät vollständig erfüllt von den ProfessorInnen Alsop, Brüllmann, Jourda, Richter, Wolff-Plottegg. Nota bene: diese fünf Professoren erfüllen die zwei Kriterien, welche die AutorInnen als notwendige Qualifikation für das Unterrichten von Entwurf ansehen: Venia und eigenes Büro. Trotzdem wäre es angebracht, eine weitere Bedingung einzubringen: physische Anwesenheit. Eine enge Zusammenarbeit mit Prof. Pálffy (dzt. Institut für Gestaltungslehre – mit der defintitven Organisationsgliederung der Fakultät ebenfalls Abteilung am Institut für Architektur und Entwerfen) ist vorgesehen, um eine didaktisch vertikale Durchgängigkeit und inhaltliche Kontinuität vom Studienbeginn bis zum Diplom herzustellen. Hier verlässt der Verfasser seine eigenen, offensichtlich unpraktikablen Prinzipien: Obwohl Prof. Pálffy die Bedingung zur Lehre nicht erfüllt, da er keine Venia besitzt, soll er trotzdem Entwerfen unterrichten dürfen, da das Kurrikulum Kontinuität verlangt. Eine logische Schlussfolgerung wäre, dass wir niemanden Kompetenten besitzen, um den Grundkurs zu unterrichten, oder etwa Stadtplanung und Denkmalpflege, solange wir nicht eine neue Definition der Professur mit einer Venia für Entwurf besitzen. Eine andere Lösung, die gerade implementiert wird, ist, Pálffy die Venia zu verleihen, indem er in das Entwurfsinstitut aufgenommen wird. Dies ist jedoch nur eine Scheinlösung, da die Ausschreibung für die Professur Pálffys nicht die Venia für Entwerfen besitzt. Dieser Logik folgend könnten die „nichtEntwerfer“ jetzt ihr Institut neubenennen, diesmal mit dem Wort „Entwerfen“ als Teil. Eine andere interessante Implikation in diesem Satz ist, dass die Diplomarbeit dem Entwurfsinstitut zugeordnet wird. Worüber dieses Papier sich nicht auslässt, was aber Prof. Plottegg in der Professorenkuriensitzung deutlich machte, ist der Plan, auch die Diplomarbeiten zu vereinheitlichen und an das Entwurfsinstitut zu binden: es wird ein Diplomandenseminar geben (siehe unten), und ein (oder zwei) Themen, die jeder Student wählen muss. Derart wird auch die letzte individuell orientierte Arbeit vereinheitlicht. Um dieses Lehrangebot einlösen zu können, stehen am Institut die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. Dieses Versprechen, von Prof. Jourda und Prof. Plottegg wiederholt in der Professorenkuriensitzung vorgetragen, ist nicht ernstzunehmen. Christian Kühn, Vorsitzender der Stuko, hat zugegeben, dass er keine Möglichkeit sieht, wie das Entwurfsinstitut alle Entwerfen und Studios ohne zusätzliche Ressourcen bewältigen soll. Warum sollte das Entwurfsinstitut auch versprechen, mehr Arbeit mit demselben Personal und Budget durchzuführen? Dies wäre nur ein Eingeständnis, dass sie in der Vergangenheit überbezahlt wurden. Der Studiendekan, Prof. Winter hat in der gestrigen Professorenkuriesitzung die Wirkungen veröffentlicht: nach seiner Berechnung fehlen den Entwurfsinstituten (Institut für Architektur und 4 Entwerfen, Institut für Städtebau, Institut für Landschaftsplanung) insgesamt 123 LAE, um das angestrebte Angebot übernehmen zu können, während die „Nichtentwerfer“ eine Überkapazität im Ausmass von 58 LAE aufweisen. Die 123 LAE müssten durch externe Lehrbeauftragte übernommen werden, was €135,000 ausmachen würde, während etliche interne Fakultätsmitglieder, die gerne unterrichten würden, grosse Gehaltseinbussen hinnehmen müssten zusätzlich zu der „Anschuldigung“, plötzlich nicht mehr qualifiziert zu sein, für jene Fächer, die sie seit Jahren an der TU oder anderen Universitäten mit Erfolg und Anerkennung unterrichtet haben. Der oben zitierte Satz ist interessanterweise ziemlich vage formuliert: was genau gemeint ist, i.e. ob das Lehrangebot nur die Entwerfen im 2. Abschnitt, oder auch Grundkurs, Studios und Entwerfen im 1. Abschnitt, oder gar auch die Diplomarbeiten beinhalten soll, wird nicht spezifiziert. Klar ist, da Entwerfen und Studios Pflichtlehrveranstaltungen sind, dass der Studiendekan dafür Ressourcen zur Verfügung stellen muss. Der Autor wird dieses Versprechen, mit den vorhandenen Ressourcen auszukommen, bald vergessen und später weitere Gastprofessoren, Gastkritiker, PR, Publikationen, Ausstellungen etc. für das Institut verlangen. Durch die erfolgte Zusammenlegung zum Institut für Architektur und Entwerfen ist eine organisatorische und inhaltliche Koordination der pädagogischen Zielsetzungen mit Effizienz zu realisieren. Mit dieser Form der Organisation am Entwurfsinstitut wird der Anspruch der Institutszusammenlegung entsprechend dem UOG in den Lehrbetrieb übersetzt und angewendet. Gleichzeitig wird damit auch der grundsätzlichen Anregung und dem Ergebnis der Evaluierung durch die vom BWK eingesetzte internationale Kommission ebenfalls entsprochen. Der Evaluationsbericht muss aus sowohl methodischen wie inhaltlichen Gründen zurückgewiesen werden. Erstens war die Evaluationsgruppe zu klein, bestehend aus Peter Cook und drei anderen von ihm eingeladenen Lehrern. Im Gegensatz dazu nominieren die NAAB in den Vereinigten Staaten oder die RIBA in Grossbritannien jeweils ein Team aus acht unabhängigen Evaluatoren, bestehend aus Lehrenden mit unterschiedlichen Interessen und Hintergründen, Studierenden und PraktikantInnen der Architektur. Zweitens, der "whirlwind timetable" (Peter Cook) war zu knapp; die TU hatte gerade etwas mehr als einen Tag zur Verfügung, um sich zu präsentieren. Darüber hinaus fehlte einer der vier Kritiker bei der Hälfte der Präsentationen. Eine typische NAAB Evaluation nimmt eine Woche in Anspruch und schliesst eine umfassende Einsicht in alle Kurse ein, was auch Stichproben von Arbeiten der StudentInnen mit jeweils guter, durchschnittlicher und schlechter Benotung mit einschliesst. Natürlich war sich die Gruppe bewusst, wie eine Evaluation normaler Weise vorgenommen wird. Trotzdem haben sie die allgemein akzeptierten Modelle von RIBA und NAAB verworfen, mit der unverständlichen Begründung, jene verstünden den Charakter der Schule falsch, ignorierten den Wert individueller pädagogischer Methoden und der lokalen Kultur, und arbeiteten mit einem Set von abstrakten und normativen Kategorien. Paradoxer Weise suchen gerade diese Fehler den Evaluierungsbericht der TU Wien heim: mit dessen exklusiver Konzentration auf Entwurf und der daraus folgenden Vernachlässigung anderer Kurse wie auch der Forschung versteht die Gruppe weder die Bedingungen der Architekturproduktion in Österreich, noch erfasst sie die erzieherische Aufgabe und das pädagogische Konzept der TU Wien. Die vorgefassten und abstrakten Normen der Gruppe sind in gesamten Bericht evident, und determinieren die Beobachtungen im Voraus, z.B. jene des "unsichtbaren Studenten" (Cook); die analoge Quelle zu jenem Problem, der "abwesende Professor" wurde hingegen von Cook nicht erkannt, wahrscheinlich weil Cook selbst den abwesenden, reisenden Professor verkörpert. Folgerichtig schlug die Evaluation in inhaltlicher Hinsicht fehl. Anstelle das Programm als Ganzes zu evaluieren, konzentrierte sich Cooks Gruppe auf die Ergebnisse in Entwurfsprogrammen alleine. Somit wurden die besonderen Stärken der TU – technische Kompetenz, inhalitliche Vielfalt, Forschungsorientierung – systematisch von der Evaluation ausgeblendet. Die geplante Veröffentlichung der fehlgeleiteten Evaluierung, von unserem Dekan und Studiendekan gutgeheissen, wird die Reputation der TU Wien auf Jahre hinaus schädigen. Es ist zu vermuten, dass nur aufgrund von Cooks Empfehlung, die Rolle der Entwurfsinstitute zu stärken, der Veröffentlichung zugestimmt wurde – eine Empfehlung, die aufgrund Cooks Rolle als Vorstand einer aussergewöhnlich entwurfsorientierten Curriculums in Bartlett vorhersehbar war. 5 Sollten wir jedoch die Evaluation als Richtlinie akzeptieren, so müssten wir zugeben, dass nur Designkurse evaluiert worden waren, und zwar anhand von Arbeiten, die fast ausschliesslich vom jetzigen Entwurfsinstitut geleitet wurden; und deren Qualität wurde für mangelhaft befunden. Warum sollten wir jene Personen für ihre schwache Leistung dadurch belohnen, indem wir ihnen mehr Ressourcen oder gar ein Monopol gestatten? Um alle pädagogischen Felder der Architektur-/Entwurfslehre abzudecken, wird auch das Lehrangebot der Institute für Städtebau (Semsroth), Denkmalpflege (Wehdorn) und Örtliche Raumplanung (Hierzegger) mit einbezogen. Um es zu wiederholen: Wenn Kompetenz über die Venia für Entwerfen definiert wird, so sind diese drei Professoren, genauso wie Prof. Pálffy, inkompetent, unabhängig davon, wie absurd diese Schlussfolgerung auch erscheinen muss. Sollten sie jedoch kompetent sein, so muss die Legitimation über die Venia aufgegeben werden. Wichtiger aber ist die Frage, was hier mit dem Ausdruck "alle pädagogischen Felder" gemeint sein kann? Die Konzeption dieses Papiers stellt weder eine mehrheitliche Meinung der Fakultätsangehörigen der TU Wien dar, noch entspricht sie z.B. der UIA (International Union of Architects) und der UNESCO Charter for Architectural Education, die ebenfalls Theorie, Geschichte, Kunst, soziologische und psychologische Komponenten und technische Expertise als Teile des pädagogischen Feldes der Architektur definieren. Damit ergeben sich in Summe rund 30 Gruppen (Institut für Architektur und Entwerfen mit 6 Abteilungen je 2 - 6 Gruppen – abhängig von WS bzw. SS, Städtebau und örtliche Raumplanung 4, Denkmalpflege 1). 25 Gruppen oder 83% der Entwurfslehrenden sollen sich am Institut für Architektur und Entwerfen befinden. Woher kommt die Zahl der Gruppen tatsächlich? Ist der Grund das Berufsbild oder die tatsächliche Tätigkeiten unserer Absolventen? Was trägt die Reduktion von Entwurfsmöglichkeiten positiv für die Berufsausbildung von ArchitektInnen bei? Die Betreuung der Diplomarbeiten setzt eine Intensität voraus, die mindestens im selben Ausmass wie bei Entwurfsprogrammen sicherzustellen ist. Für Diplome ist analog zu den Entwurfsprogrammen ein Diplomandenseminar (zB. im Rahmen der Freifächer) einzurichten. Mit 30 Gruppen zu 20 StudentInnen kann der Ausbildungsbedarf von rund 600 StudentInnen (Entwurfszeugnisse) pro Semester eingelöst werden. Mit diesem Gruppenumfang ist mit den vorhandenen Ressourcen eine didaktische Betreuungsintensität gewährleistet, Erstens fordert das Entwurfsinstitut mit dieser Regelung eine Steigerung des Budgets für Entwurfsunterricht um 50%. Jetzt beträgt die Gruppengrösse 30; mit einer Reduktion von 30 auf 20 ergibt sich eine Steigerung der Anzahl der Gruppen von 20 auf 30. Dies ist mit der gegenwärtigen budgetären Situation kaum zu vereinbaren. Wir haben immer noch keine konkreten Vorschläge gehört, und werden im verbleibenden Teil des pädagogischen Konzepts auch keine hören, wie sich die Betreuung konkret intensivieren lässt. Eine Reihe von Massnahmen wäre denkbar: etwa eine fixierte Stundenanzahl für die Kritik, z.B. mindestens 8 Stunden/Woche für jene, die als Entwurfslehrer aufscheinen, wie es in amerikanischen Universitäten die Regel ist; man könnte die Anwesenheit von Studenten stärker einfordern, usw. Gestern haben wir aber einige Vorschläge von Prof. Jourda gehört, die sich in dieser Richtung orientieren: Anwesenheitspflicht, individuelle Betreuung im Ausmass von 30 Min. pro Student und Woche, usw. Wenn diese Massnahmen zur Qualitätssicherung jedoch eingeführt werden, gibt es keine Legitimierung für das Monopol mehr: alle Instituten, die bereit sind, diese Bedingungen zu erfüllen, sollten die Möglichkeit haben, Entwerfen anzubieten. die eine wesentliche Voraussetzung darstellt, um die genannten Kriterien einer Qualitätssicherung im Kernfach Entwurf überhaupt erfüllen zu können. 6 Was waren die Kriterien noch wieder, die genannt wurden? Tatsächlich hat es keine Erwähnung von Kriterien der Qualitätssicherung gegeben. Es gab zwei Erwähnungen von Qualitätssteigerung: im ersten Paragraph der Grundlagen spricht das Papier vage über „geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung“; später davon, dass die Zusammenfassung der 5 Entwurfsinstitute jene Qualität garantiert. Dies sind die einzigen der "genannten Kriterien." 7 Vertikale Entwicklung und horizontale Verknüpfung Grundkurs - Studio – Entwerfen – Diplomarbeit Zusammenwirken von Architekturentwurf und Technik / Theorie Für den Grundkurs ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Instituten des Grundkurses anzustreben, um thematische Schwerpunkte in den einzelnen Veranstaltungen parallel je nach Ausrichtung des Faches abzuhandeln: Ziel ist es ein institutsübergreifendes didaktisches Modell anzuwenden – mit dieser thematischen Konzentration werden für die StudentInnen am Studienbeginn die einzelnen inhaltlichen Ausrichtungen in ihrem Zusammenhang verständlicher. Dazu ist eine einheitliche Aufgabenstellung für alle Institute anzustreben, die mit den unterschiedlichen Instrumentarien transportiert werden sollen. Eine Aufgabe mit verschiedenen Operationen! Warum sollte ein einheitliches Projekt der beste Weg sein, zu erklären, was individuelle Disziplinen beitragen? Für manche Projekte ist Konstruktion zentral, für andere vielleicht das Verständnis sozialer Prozesse, für ein drittes die Beherrschung von Computertechniken. Anstelle eines Konzepts lesen wir lediglich Slogans mit Rufzeichen! Die von Pálffy vorgeschlagene Querorganisation trägt zur höheren Effizienz bei und kann als Modell auch für die Studios und Entwerfen herangezogen werden. Studio und Module sind jeweils abteilungsbezogene Entwerfen (Wohnbau, Gebäudelehre, Hochbau etc.); die fortgeschrittenen Entwerfen sind „thematisch frei“, sie können unabhängig von den „Abteilungsthemen“ formuliert werden. Studios sind Entwerfen-Übungen und sollten als solche auch budgetär verrechnet werden und nicht, wie es im derzeitigen Modell berechnet wird, ein 6h Studio als Kombination von 4h Entwerfen und 2h Vorlesung zu berechnen- das sind mehr Vorlesungsstunden als für eine normale grosse Pflichtvorlesung verrechnet werden. Durch dieses System werden die Faktoren, die den Aufwand für Übungen, Seminare und Vorlesungen für die Lehrenden vergelichbar machen sollten, eliminiert. Die Module auch als Entwerfen zu bezeichnen, ist vielleicht ein Fehler, aber ein aufschlussreicher, denn einige Module beinhalten nicht nur theoretische Vorlesungen und Seminare, sondern ebenfalls kleine Entwurfsübungen. Spätestens hier wird die Abwesenheit eines pädagogischen Konzepts bewusst: wenn es Sinn macht, im ersten Studienabschnitt eine übergreifende Struktur zu haben, die sich auf die speziellen Expertisen eines jeden Departments des Entwurfsinsituts stützt, wie kann es dann Sinn machen zu behaupten, dass im 2. Abschnitt diese Departments keine bestimmte Stärke mehr hätten? Ist nicht die Implikation jene, dass die einzelnen Departments keine spezifische Kompetenz mehr besässen und daher voneinander nicht mehr zu unterscheiden wären? Die in den Modulen bereits jetzt gegebene horizontale Verknüpfung mit Technik-/Theoriefächern ist zu vertiefen: Entwerfen werden bereits jetzt in einer bestimmten Reihenfolge angeboten: 10h Entwerfen im 1. Abschnitt, darauf aufbauend 8h- und 4h-Entwerfen mit Kombinationen. Auch hier fehlt ein pädagogisches Konzept. In welchem Sinn basieren die Entwerfen des 2. Abschnittes auf den 10-stündigen Entwerfen am Ende des ersten Abschnitts? Was genau ist bis dahin erreicht worden? Was sind die Fertigkeiten, die die Studierenden bis dahin erlernt haben müssen? Solange diese nicht expliziert werden, meint der Ausdruck "aufbauend" lediglich, dass der zweite Abschnitt zeitlich nach dem ersten kommt. Es soll wieder beachtet werden, dass vor Beginn der Entwerfen, alle Studios absolviert sind. Das Institut für Architektur und Entwerfen sieht die Zusammenarbeit mit allen Instituten der Fakultät (Theorie- und Technikinstitute) vor, ergänzend und zur Differenzierung ebenso die Zusammenarbeit mit externen Architekten und Sonderfachleuten. Anlass dafür soll das thematische Interesse am 8 jeweiligen Entwurfsthema sein – nicht die Verpflichtung, daran im Rahmen eines allfälligen Studienplanes teilnehmen zu müssen. Mit anderen Worten, Prof. Plottegg als der Vorstand eines Institutes würde entscheiden, ob es einem „Nicht-Entwerfen“-Institut erlaubt wäre, an einem Seminar teilzunehmen, oder ob externe Beauftragte hinzugezogen werden. Die Möglichkeit, einen Beitrag zu einem von Plottegg definierten Thema zu leisten, würde aus Sicht der Nicht-Entwurfsinstitute aus budgetären Gründen zu einer praktischen Notwendigkeit werden. Wesentlich für die Neustrukturierung der Entwerfen ist ein Seminar, das zu den jeweiligen Themen eine umfassende Information für die StudentInnen anbietet. Diese Veranstaltung wird von allen beteiligten Instituten gemeinsam angeboten und stellt einen integralen Bestandteil des Entwurfsprogrammes dar. Sollte eine Teilnahme der StudentInnen an diesem Seminar unterbleiben, wird in der Folge die Bearbeitung des Entwurfsprogrammes ausgeschlossen. Mit anderen Worten, das Seminar ist auch eine Pflichtlehrveranstaltung, genauso wie das jeweilige Entwerfen. Nach der gemeinsamen Blockveranstaltung am Semesterbeginn sind mindestens zwei Reviews mit allen am Entwurf beteiligten Personen vorgesehen, um auch auf diesem Wege gemeinsam zu überprüfen, ob die angebotenen Lehrinhalte im Rahmen der Entwürfe entsprechend eingearbeitet wurden. Ziel ist es, dadurch eine effiziente Nutzung der Ressourcen der Gesamtfakultät für das Entwerfen zu bewirken. Eine entsprechende Remuneration für die teilnehmenden Theorie- und Technik-Institute soll durch den Studiendekan gewährleistet werden. Sollte das Entwerfen in einer Weise, wie in diesem Papier gefordert, monopolisiert werden, wären die Nicht-Enwurfsinstitute nicht mehr in der Lage, ihre Unterrichts-Kapazitäten mit eigenen Lehrveranstaltungen abzudecken: z.B. das Institut für Architekturtheorie unterrichtet nur 1,5 bis 3 SWS Pflichtlehrveranstaltungen, mit der Kapazität von einem O.Professor (10h), einem A.O.Professor (10h) und zwei halben Assistenten-Stellen (je 4h). Folglich hätte das Institut für Architekturtheorie keine andere Wahl, als zu versuchen, weitere Lehrveranstaltungen dadurch zu bekommen, dass es Seminare anbietet, deren thematischer Inhalt wiederrum vom Vorstand des Entwerfen-Instituts vorgegeben ist. Selbstverständlich behält sich Prof. Plottegg das Recht vor, im dem Falle, dass das Angebot der Theorieinstitute nicht mit seinen Vorstellungen konform geht, weitere Ressourcen für externe Lehrbeauftragte zu beantragen. Andere Implikationen dieses Konzeptes sind noch dramatischer. Die Unterstützung des (Pflicht)Entwerfens mit einem (Pflicht-)Seminar bedeutet, dass es entweder keine Module oder keine Wahlfächer mehr geben kann. Laut dem Vorschlag soll jedes 8-SWS-Entwerfen einen zusätzlichen theoretischen Anteil von, sagen wir, 3 SWS bekommen. (Zudem wird dieses Pflichtseminar nicht die SWS der Entwerfen reduzieren.) In diesem Fall würden im Lehrplan 12 SWS entwerfengebundene "theoretische" Seminare ausgewiesen, die wiederum die SWS der anderen erforderlichen theoretischen Lehrveranstaltungen (zur Zeit 20 SWS) auf 8SWS reduzieren würden. Der aktuelle Lehrplan schreibt derzeit 20 SWS Theoriekurse vor, also zwei Module zu je 10 SWS aus dem Bereich Nicht-Entwerfen. Wenn wir davon ausgehen, dass der durchschnittliche Student anstelle von vier eigentlich sechs Entwerfen absolviert, würde es bedeuten, dass er 18 SWS von anhängende Pflichtseminare auch absolvieren soll. Der Vorschlag hätte deswegen zur Folge, dass keine Module mehr im Lehrplan untergebracht werden könnten. Mit den verbleibenden 2-8 SWS ist es nicht möglich, einen vernünftigen pädagogischen Vorschlag im zweiten Abschnitt zu entwickeln, dem Äquivalent zu einem Entwerfen, das noch dazu auf alle Nicht-Entwurfsinstitute aufgeteilt werden müsste. Also würde die Koppelung der Entwerfen mit einem Theorieseminar jegliche eigenständige Lehre der Nicht-Entwurfsinstiute beenden. Es würde dazu führen, dass die Nicht-Entwurfsinstitute darauf reduziert werden, die anspruchsvollste Tätigkeit in der Entwurfsbetreuung zu übernehmen: nämlich die Vorbereitung. 9 Innovation durch Schwerpunktbildung Es ist anzustreben, dass für jedes Semester (bzw. für ein Studienjahr) „Leitthemen“ vereinbart werden, zu denen mehrere Entwerfen angeboten werden. Zu diesen Leitthemen ist ein Budget für gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, GastprofessorInnen, Gastvortragende, Visiting Critics, Ausstellung und Publikation vorzusehen. Auf der ersten Seite wurde dem Leser versichert, dass diese Konzentration, dieses Monopol der Entwerfer, keine ökonomischen Konsequenzen hätte. An dieser Stelle wird aber klargemacht, dass es sehr wohl massive budgetäre Konsequenzen geben wird. Wir haben bereits ein Beispiel dafür, wie so ein Leitthema umgesetzt kann: Die „Unterhaltungsarchitektur im Prater“, war so ein Projekt, für das es Gastprofessoren, Vorlesungen, Publikationen und eine Ausstellung gab. Leider war das Projekt nicht einmal nach Ansicht eines Entwurfsinstitutes ein Erfolg. Und jetzt sollen diese budgetären Massnahmen zusätzlich zu der 50% Aufstockung der EntwurfsSWS, die von den Entwurfsinstituten gefordert wird, addiert werden. Die Einbindung der „Theorieinstitute“ in diese Schwerpunktthemen erhöht die Effizienz (Vorbereitung von Seminaren und Vorträgen für eine grössere Anzahl von Studierenden) und ermöglicht im Rahmen von Publikationen und öffentlicher Wahrnehmung eine ausgewogene Anerkennung entwerferischer und theoretischer Leistungen. Um die europäischen Richtlinien (Bologna) beser zu erfüllen, ist anzustreben, dass der Anteil des Entwerfens im 2. Studienabschnitt von derzeit 40% auf 70 % angehogen wird. Dieser Satz enthällt zwei inkorrekte Behauptungen, die angesprochen werden sollen. Die Deklaration von Bologna (1999) verlangt eine Bachelor/Master Struktur, das ECTS PunkteSystem, Anrechnungssysteme, und eine erhöhte Mobilität der Studierenden. Aber es werden keine Lehrinhalte für die einzelnen Disziplinen vorgegeben, noch werden im Falle der Architekturausbildung die Anzahl der Entwurfsstunden in Relation zu anderen Kursen definiert. So wird die BolognaDeklaration jedenfalls von der EAAE (Chania, 2001) interpretiert. Wenn überhaupt, dann widerspricht der momentane Vorschlag den Empfehlungen der BolognaDeklaration, wie sie etwa vom Europäischen Rat (Stockholm, 2001) interpretiert werden. Er verlangt unter anderem die Förderung des Interesses an wissenschaftlichen und technischen Studien, bestmögliche Nutzung der Ressourcen, ein offenes Lernumfeld, engere Kontakte zur Forschung sowie zur Gesellschaft im weiteren Sinne, und Entwicklung des Unternehmergeistes. Das Prager Communiqué (2001) bekräftigte vieles aus der Deklaration von Bologna und betonte besonders die Notwendigkeit einer Kooperation in Hinblick auf Akkreditierung und Qualitätssicherung, Anrechnungsfragen und die Verwendung vom Punktesystem, die Entwicklung von Joint Degrees, die soziale Dimension mit speziellem Augenmerk auf Hindernisse bei der Mobilität und auf die Verbreitung der Bologna Richtlinien, sowie lebenslanges Lernen und eine Studentenbeteiligung. Das momentane Konzept der Entwurfsinstitute trägt nichts dazu bei, um diese Forderungen voranzutreiben. Stattdessen behindert es dieses Konzept, indem es die Vielfalt der Unterrichtsmethoden reduziert – und diese Vielfalt, so wird es seitens der UIA, EAAE und UNESCO betont, ist unabdingbarer Teil und eine besondere Bereicherung der architektonischen Ausbildung. Der Verlust von Vielfalt nimmt den Studenten die Freiheit, ein persöhnliches Profil zu entwickeln, um sich den Anforderungen am Arbeitsmarkt anzupassen. Die Orientierung des aktuellen Studienplanes ist bereits sehr eng gestrickt. Im ersten Studienabschnitt stehen 72% (81 SWS) Übungen(Entwurf) den 28% (27,5 SWS) Vorlesungen gegenüber. Im zweiten Abschnitt wird ein Minimum von 42% (32/77 SWS) für Entwurfsübungen anvisiert, die Diplomarbeit noch nicht mit eingerechnet, die ebenfalls Teil des zweiten Abschnittes ist. Vorausgesetzt, die Diplomarbeit ist ein Entwurf (dies trifft für einen Grossteil der Studenten zu), verschiebt sich der Anteil der Entwurfsarbeit zu einem Minimum von 64% (62/97SWS). 10 Jedoch, wenn die Informationen vom Studiendekan Winter und Prof. Plottegg korrekt sind, dass jedes Semester 600 Zeugnisse für Entwerfen ausgestellt werden, wie oben bereits erwähnt wurde, dann belegt jeder Student zusätzlich zu den 4 vorgesehenen Entwerfen im Schnitt noch 2 weitere Entwerfen, die insgesamt 16 SWS aus den 25 SWS Wahlfächern ausmachen. Mit anderen Worten, ohne die Diplomarbeit ist das bereits ein Anteil von 62% Entwerfen im zweiten Abschnitt (48/77 SWS). Wenn der Student sich für eine Entwurfs-Diplomarbeit entscheidet (trifft für einen Grossteil aller Architekturstudenten zu), dann verschiebt sich der Anteil am Entwerfen im zweiten Abschnitt auf insgesamt 70% (68/97). Je nach den Wahlfächern, die der Student belegt, kann der Entwerfen-Anteil bis zu 79% (77/97) betragen, was selbst bei weltweitem Vergleich aussergewöhnlich hoch ist. Sowohl im Bachelor- als auch im Mastersprogramm beträgt der Anteil des Entwerfens weit über 70% von allen Kursen. Das ist ein sehr hoher Anteil verglichen mit anderen internationalen Architekturschulen. Vielleicht ist die Dominanz des Entwerfens auch der Grund, warum die Entwurfsleistung dieser Schule als unterdurchschnitlich gewertet wurde. Im Gegensatz zu der Dominanz des Entwerfens verbleiben im zweiten Studienabschnitt insgesamt 8% oder 8 SWS (das Äquivalent zu einer Entwerfenübung) für das individuelle Unterrichten aller anderen Nicht-Entwurfsinstitute. Diese 8SWS würden dann zwischen 8 Professoren der Architekturfakultät aufgeteilt werden (Dangschat, Döring-Williams, Franck, Jormakka, Mahdavi, Stalla, Stiles, Winter), die genau die Hälfte der Ordentlichen Professoren der Fakultät ausmachen. Wenn es desweiteren in Zukunft verpflichtende Theorieseminare geben soll, die nur den Themen bestimmter Entwerfenprogramme dienen, nimmt das Entwerfen 93% des Lehrprogramms ein, das damit keinen Platz mehr an einer Technischen Universität verdient. Zur Zeit beinhaltet der zweite Studienabschnitt an der TU bereits einen aussergewöhnlich hohen Entwerfenanteil. Doch noch nicht einmal in diesem Fachbereich sind die Resultate besonders beeindruckend. Peter Cooks Evaluationsgruppe, die bereits genannt wurde, um den Vorschlag der Entwerfenprofessoren zu stützen, beschrieben die Entwerfenresultate abwertend als "substandard Qualität". Damit werden aber noch nicht einmal die anderen Fähigkeiten und Wissensinhalte angesprochen, die ein Architekt dringend benötigt, und die bereits jetzt im Lehrplan wegen seiner ausschliesslichen Konzentration auf das kreative Entwerfen extrem vernachlässigt werden. Pädagogisches Konzept der Entwurfslehre Die Didaktik und Vermittlung der Entwurfslehre zeigt folgende inhaltliche und pädagogische Standards: Die Lehre des Entwurfsvorganges: Techniken der Analyse, Konzepterstellung, Kreativitätstechniken, Krisenbewältigung, Änderungen, Variantenbildung, Integration von sich ändernden Anforderungen, Entscheidungsstrukturen, Finalisierung, Tempo/Timing/Terminkoordination des Entwurfes .... Qualität der Aufgabenstellung: unabhängig vom Procedere: klare didaktische Zielsetzung, Dieses Papier wäre eine geeignete Gelegenheit, um didaktische Ziele zu definieren; warum hat es der Autor dann nicht getan? Themenwahl jeweils abgestimmt auf Schwierigkeitsgrad des Entwerfens, Was ist mit dem Schwierigkeitsgrad gemeint? Bauen die Entwerfen im zweiten Abschnitt tatsächlich aufeinander auf, indem sie die zunehmende Erfahrung und Reife der Studierenden berücksichtigen, wie hier wohl angedeutet wird, oder tun sie es nicht, wie es Prof. Palffy zweimal ausdrücklich in der Professorenkuriesitzung festgestellt hat? Falls sie aufeinander aufbauen, stellt sich die Frage, was diese fortlaufende Sequenz bedeutet und welches die spezifischen Fähigkeiten sind, die jeweils pro Abschnitt dieser Sequenz vermittelt werden sollen; auch stellt sich die Frage, wie überprüft werden kann, ob diese Fähigkeiten wirklich erlangt worden sind. Objektplanung, Wissensvermittlung / Wissenserarbeitung, Aktualität; Innovation; Umfang der vorbereiteten Materialien, Querverweise, Literaturlisten etc. 11 Ausarbeitung, Präsentation Ausarbeitungsgrad / Massstab in Relation zur Themenstellung; Präsentationstechnik graphisch, verbal, Modell, CAD, neue Medien; Publikationen Einzelarbeit/Gruppenarbeit/Teamarbeit „Teamfähigkeit“, Gruppendynamik, Effizienz Betreuungsintensität maximal 20 Studierende pro Gruppe; Zwischenpräsentationen möglichst mit allen Beteiligten. 12 Massnahmen zur Qualitätssicherung Wir sind nun beim Kern des Dokuments angelangt. Das Entwurfsinstitut wurde gebeten, ein pädagogisches Konzept zu formulieren, da dies eben die einzig mögliche Basis darstellt, um das Entwurfsmonopol, welches dasselbe Institut verlangt, zu rechtfertigen, obwohl diese Monopol viel mehr kostet als dasjetzige System. Obwohl die Zusammenlegung der Entwerfen in einem Institut im Kontext des Sparpotentials präsentiert wurde, bringt es keine Einsparungen, sondern kostet mehr als das vorhandene System. Dieselbe Anzahl von Studenten müsste weiterhin in dieselbe Gruppenanzahl dividiert werden, dieselbe Anzahl an Stunden in der Betreuung verlangt dieselbe Zahl an Betreuern. Der Unterschied zum aktuellen System ist lediglich, dass vielen internen Mitgliedern der Fakultät, die jetzt Entwerfen unterrichten, in Zukunft diese Entwurfsarbeit verwehrt werden wird. Die Folge wäre, dass die vorhandenen internen Ressourcen nicht mehr genützt würden. Um diese ausgegrenzten Betreuer-Ressourcen zu ersetzen, müssten zusätzliche externe Unterrichtende beauftragt werden, die teurer sind als die Fakultätsmitglieder, oder dem Entwurfsinstitut müssten zahlreiche Stellen für neue Positionen zugesprochen werden. In beiden Fällen kann das Entwerfenmonopol keine Einsparungen bringen. Im Gegenteil, diese Konzentration bedeutet hohe zusätzliche Kosten für die Fakultät. Da die Fakültät aber gezwungen ist, Kosten einzusparen, und das Entwurfsmonopol keine Einsparungen bringen kann, sondern nur höhere Kosten verursachen wird, müsste es schon sehr gute pädagogische Gründe geben, die einen Grund nennen, warum eine derart kostspielige Massnahme zu rechtfertigen ist. Es stellt sich vor allem die Frage, warum dieses pädagogische Konzept nur mit einem Entwerfenmonopol funktionieren kann. Zur Erreichung eines Standards, wie er international in der Architekturausbildung üblich ist und bei allen Evaluierungen überprüft wird, sind geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung erforderlich. Dazu zählen unter anderem: Öffentliche Präsentationen mit „Visiting Critics“ Zwischenpräsentation und Abgabe von Entwerfen sind öffentlich; zusätzliche Kritik (die von anderen EntwerfenbetreuerInnen, aber auch von extern kommen kann). GastprofessorInnen externe/internationale aktuelle Positionen, um nicht nur im lokalen akademischen Kontext wahrgenommen zu werden. GastprofessorInnen sind eingeladen, auch als „Visiting critics“ bei anderen Entwerfen auftreten. Internationale Zusammenarbeit: - systematischer Austausch von Lehrenden (aufbauend auf bestehenden Kooperationen, Europa, Australien, USA ... ) - thematische Kooperationen ( bei Schwerpunktthemen) Veröffentlichung der Ergebnisse: - Alle Aufgabenstellungen, Ergebnisse und studentische Evaluierungen sind digital zu dokumentieren, wobei exzellente Ergebnisse auch allgemein über das Internet präsentiert werden. - Eine jährliche Publikation in Zusammenarbeit mit einem Verlag ist anzustreben. Evaluierung: - Studentische Evaluierung (entsprechend Evaluierungsverordnung) mit erweiterten Kriterien. - Betonung der selbstregelnden Evaluierung durch Selektion für Ausstellungen, Publikationen, Archdiploma, Studentenpreise etc.... - Interne Abstimmung der Anforderungsprofile und deren Erfüllung Internationalisierung: Die Entwerfen zu Schwerpunktthemen eignen sich besonders zur Einbindung sowohl von internationalen GastprofessorInnen als auch zur Einbindung von Austauschstudierenden. 13 Organisation: Das Institut für Entwerfen koordiniert die inhaltliche Abstimmung aller Entwurfsprogramme im Auftrag des Studiendekans. Der Entwurfsprogrammablauf wird in den wesentlichen Bearbeitungsphasen ebenfalls vom Institut für Entwerfen organisiert. Es gibt in diesem Text kein Argument, das auch nur ansatzweise in der Lage wäre, die Frage zu klären, warum ein Anheben der Qualität des Entwurfunterrichts nur durch eine derartige Monopolisierung möglich wird. Noch kann es je eines geben. Die meisten der vorgeschlagenen Massnahmen sind natürlich zu begrüssen: mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle, ausserdem mehr Expertisen in Form von Gastkritikern und Gastprofessoren, Evaluationen, Publikationen usw. sind alle wertvolle Prinzipien. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist dagegen, warum es notwendig sein sollte, die Themen der Entwerfen auf wenige zu limitieren. In einer Schule dieser Grösse ist es sehr wohl möglich, dass eine Anzahl konkurrierender Gruppen die geplanten Seminare etc. vorbereiten, um die Entwurfsprojekte zu unterstützen. Ein pädagogischer Vorteil ist es, dass jeder einzelne Student bessere Chancen als in dem von den Entwerfern vorgeschlagenen limitierten System hätte, diejenigen Kurse zu besuchen, die seinen spezifischen Fähigkeiten und seiner zukünftigen Karriere entgegenkämen. Aber die eigentliche Idee des Konzeptes bestand ja darin, eine Erklärung für die Notwendigkeit der Monopolisierung abzugeben: aber das Konzept versagt in dem Versuch, eine Rechtfertigung für diese extrem radikale Forderung zu stellen. Es sollte noch aufgezeigt werden, warum diese Rechtfertigung scheitert. Das Modell das hier präsentiert wird, sieht vor, dass Entwerfen nur von einer kompetenten Person unterrichtet werden darf. Zwei Kriterien für diese Kompetentz werden explizit ausgewiesen, die als notwendig erachtet werden: ein Venia ist notwendig, um Entwerfen zu unterrichten, und die Person braucht ein aktives Büro. In Anbetracht dieser Kriterien, so behaupten zumindest die AutorInnen, würden sich 5 Professoren dafür qualifizieren, Entwerfen zu unterrichten: Alsop, Brüllmann, Jourda, Richter, Plottegg. Wir könnten eine solche Kompetenz-Definition hinterfragen, dies erübrigt sich aber in Anbetracht der Tatsache, dass ein solches Argument in sich selbst zusammenfällt. Etwas weiter unten werden namentlich Prof. Palffy und noch 3 weitere Professoren akzeptiert, die Entwerfen unterrichten dürfen: Semsroth, Hierzegger, Wehdorn. Zu diesem Zeitpunkt hat der Autor (oder die AutorInnen) aber bereits vergessen, welche Kriterien er für die Erlaubnis zum Entwurfsunterricht im vorigen Satz definiert hatte. Demnach darf Palffy Enwerfen unterrichten, nicht weil er kompetent ist (was natürlich ausser jeder Frage steht), sondern weil argumentiert wird, dass die Entwurfssequenzen eine vertikale Struktur brauchen, die sich vom Grundkurs bis zur Diplomarbeit durchzieht. Und Semsroth, Hierzegger und Wehdorn werden auch nicht ihrer klaren Kompetenz wegen akzeptiert, sondern weil das Programm alle pädagogischen Felder der zukünftigen professionellen Arbeit der Hochschulabsolventen abdecken sollte. Es gibt hier zwei verschiedene Argumente, die beide scheitern. Wäre die Kompetenz der ausschlaggebende Schlüssel, könnten wir die 4 Professoren ohne "Entwerfen-Venia" nicht akzeptieren, nur weil ihre Fachgebiete auch unterrichtet werden sollten. Wie auch immer, es gibt einen weiteren Punkt der jegliche Glaubwürdigkeit zerstört, die das Argument noch haben könnte. Wenn wir den Entwurfsunterricht auf Personen einschränken mit einer "Entwerfen-Venia" und einem aktivem Büro, wie der Author es von uns verlangt, dann sollten wir jede einzelne Person, die mit dem Entwurfsunterricht betraut wird, auf den Besitz der Venia und des Büros überprüfen. Auch alle Assistenten, die Studenten unterweisen, sollten dann diese beiden Kriterien erfüllen. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Um wiederrum sicherzugehen, dass die AssistentInnen, an die der eigentliche Entwurfsunterricht delegiert wird, (auch ohne das Doppelkriterium Venia/Büro) kompetent zu unterrichten, müssen die Professoren explizit einige Regeln und Prozeduren artikulieren. Dies kann nicht durch die vage 14 Anspielungen auf den Institutsgeist gemacht werden, da es im aktuellen Vorschlag immerhin 4 Instituten ausserhalb des Entwurfinstitutes erlaubt ist, Entwerfen zu unterrichten. Es gibt also keine direkte Möglichkeit für den Vorstand des Entwurfsinstitutes, die Assistenten der anderen Institute zu kontrollieren. Im selben Moment, wo solche Regeln jedoch ausdrücklich formuliert werden, würde aber die Basis des Monopolanspruchs notwendigerweise zusammenstürzen. Das aktuelle Konzept ist der Meinung, dass Gastkritiker, Publikationen und eine klare Formulierung der pädagogischen Konzepte das Niveau des Entwurfunterrichts verbessern würde. Dies kann sehr wohl der Fall sein, aber diese Konditionen sind in keiner Weise verwandt mit der Problematik der Monopolisierung des Entwerfens. Sie erklären nicht, warum der Entwurfsunterricht besser ist, wenn nur Professoren und gegf. Assistenten auf einem Institut (plus drei weiteren Instituten, kurioserweise) das Recht hätten, Entwerfen zu unterrichten. Die Massnahmen zur Verbesserung des Entwurfsunterrichts sollten implementiert werden, doch müssen sie gleichermassen für alle gelten. 15