Inhalte und Organisation der Entwurfslehre

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Sehr geehrter Herr Dekan, Prof. Semsroth,
sehr geehrter Herr Studiendekan, Prof. Winter,
liebe Fakultätsmitglieder,
hiermit möchte ich der Bitte von Professor Wolff-Plottegg nachkommen und mich zu dem
"pädagogischen Konzept" des Instituts für Architektur und Entwerfen äussern. Zu den einzelnen
Punkten habe ich kurze Kommentare verfasst und versucht, meine Position durch nachvollziehbare
Argumente zu begründen; ich bitte um Korrekturen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei
zahlreichen Fakultätsmitgliedern bedanken, die sich die Zeit genommen haben, ausführlich mit mir
darüber zu diskutieren und mir wertvolle Anregungen gegeben haben.
Grundsätzlich komme ich leider zu dem Schluss, das "Pädagogische Konzept" in dieser Form
abzulehnen, denn eigentlich handelt es sich eben nicht um ein pädagogisches Konzept, sondern um
Massnahmen, welche ausschliesslich die Organisation sowie die Budgetverteilung betreffen.
Die geplante Konzentration der Entwurfsübungen würde die Lehre aller anderen Institute im zweiten
Studienabschnitt stark beschneiden oder gar abschaffen, der Abschluss von Masterstudium und
Diplom würde zum Monopol eines einzigen Instituts.
Solche Konzentration wird durch keine Argumentation innerhalb des pädagogischen Konzepts
gestützt, noch stimmt sie mit den Empfehlungen der UNESCO, UIA, EAAE, oder mit den
europäischen Richtlinien (Bologna) überein.
Um die radikale Natur des vorliegenden Konzeptes zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen,
wie weit dieses eine Institut bereits das gesamte Programm dominiert.
Aufgrund des vorliegenden Studienplans ist es fast nicht möglich, exakte Anteile zu ermitteln, aber die
folgende Tendenzen lassen sich feststellen: Gegenwärtig besteht der erste Studienabschnitt zu 28 %
aus Vorlesungen und 72% aus Übungen, inklusive Studios und Entwerfen. Das Institut für Architektur
und Entwerfen hält 60% aller Kurse. Zusätzlich dazu möchte das Institut, gemäss dem vorliegenden
Konzept, in Zukunft alle Entwerfen koordinieren und kontrollieren.
Der zweite Abschnitt sieht derzeit Einiges an individueller Wahl für Studierende vor, somit sind exakte
Zahlen nicht leicht eruierbar. Studiendekan Winter geht von der Schätzung aus, dass die
Studierenden durchschnittlich sechs Entwurfsübungen besuchen und als Diplom ein Entwurfsthema
wählen. Wenn der Entwurf zum Monopol des Institutes für Architektur und Entwerfen wird, werden
70% aller Kurse direkt vom diesem Institut kontrolliert; sollte jedes Plichtentwerfen, wie vorgeschlagen,
auch ein unterstützendes Theorieseminar von z.B. 3 SWSt beinhalten, würden gar 93% des MasterProgramms direkt vom Entwurfsinstitut getragen. Sollte jedes der besuchten sechs Entwerfen mit
einem 3-stündigen Seminar gekoppelt werden, so würden 98% oder bis zu 95 von 97 SWSt von einer
engen Auswahl festgelegter Entwurfsthemen geleitet. Für jene acht verbleibenden Professoren, die
ihre Themen unabhängig entwickeln, und die das Institut für Architektur und Entwerfen vom
Entwurfsunterricht ausschliessen möchte, blieben gerade 2-8 SWSt zu unterrichten übrig.
In Summe verlangt der vorliegende Vorschlag daher, dass der gesamte Zyklus der
Architekturausbildung an der TU Wien (Bachelor und Masters) zu 88% vom Vorstand des Instituts für
Architektur und Entwerfen bestimmt wird. Diese Kontrolle würde von einer massiven Anhebung des
Budgets begleitet werden.
Im nachfolgenden Konzept verlangt das Institut für Architektur und Entwerfen auch mehr
Gastprofessuren, Gastdozenten, Unterstützung für Publikationen und Ausstellungen, sowie einen
signifikanten Zuwachs an Lehrenden. Die Gruppengrösse für die Entwerfen wird von 30 auf 20
reduziert: dies bedeutet einen Zuwachs an Entwurfslehrenden von 50%, und da Entwurf nur mehr vom
Institut für Architektur und Entwerfen abgehalten werden darf, einen Zuwachs von 60% für dieses
Institut. In unserer derzeitigen prekären budgetären Lage würde das bedeuten, dass andere Institute
in ihrer Existenz bedroht wären.
Das Konzeptpapier enthält fragwürdige Behauptungen, etwa jene, dass die vorgeschlagene
Konzentration der Entwerfen keine zusätzlichen Ressourcen für das Entwurfsinstitut erfordern würde,
sowie dass jenes Monopol mit den Bologna-Richlinien übereinstimme. Beide Behauptungen sind
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falsch, wie ich unten ausführen werde. Viele wichtige Konsequenzen werden nicht offen dargelegt, wie
etwa jene, dass die Neuorganisation des Masterprogramms, die keinen Platz mehr für Module lässt,
quasi keine theoretischen oder wissenschaftlichen Fächer mehr vorsieht.
Das Programm, falls implementiert, würde die Qualität der Architekturausbildung ernsthaft
unterminieren und die Chancen der Graduierten auf dem Arbeitsmarkt reduzieren. Es würde die TU
Wien zu einer erfolglosen Konkurrenz mit den effizienten Fachhochschulen zwingen. Insbesondere
verfehlt es, bestehende Stärken zu nutzen bzw. weiter zu entwickeln, wie technisches Fachwissen,
Forschung, und die grosse Bandbreite an Kursen, die Studierende wählen können.
Da mir die Zukunft der Fakultät sehr am Herzen liegt, würde ich gerne diese Diskussion in einem
grösseren Rahmen fortsetzen. Heute abend besteht eine solche Gelegenheit, konstruktive Vorschläge
für die zukünftige Gestaltung der Fakultät einzubringen. Zu diesem Anlass bitte ich alle Interessierten
heute, am Mittwoch, den 16.Juni um 18.00 Uhr, zu einem gemeinsamen Gespräch in den Hörsaal 17.
Ziel ist es, die Inhalte der derzeitigen Veränderungen an der Fakultät zu diskutieren und transparent
zu machen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Im folgenden finden Sie Kommentare zu den einzelnen Punkten des "Pädagogischen Konzepts".
Mit freundlichen Grüssen,
Kari Jormakka
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Vorlage 25.5.2004
Inhalte und Organisation der Entwurfslehre
an der Fakultät für Architektur und Raumplanung TU WIEN
file.: entwerfen_institut_main_02.doc
save: 15.05.16 02:40 print 15.05.16 02:40
Jourda, Pálffy, Richter, Wolff-Plottegg
Präambel: Unsere doppelte Aktivität als Professoren an der Fakultät für Architektur und Raumplanung
und als engagierte Architekten im herausfordernden professionellen Umfeld gibt uns die
Verantwortung eine hervorragende Qualität der Ausbildung für die StudentInnen eine reale
Kompetenz für ein zukünftiges berufliches Leben sicherzustellen.
Alle Professoren übernehmen die Verantwortung, eine gute Erziehung anzubieten und eine
Kompetenz für das zukünftige berufliche Leben der Graduierten sicherzustellen. Die Frage wäre,
inwiefern es auch für die ProfessorInnen zutrifft, die ihre Zeit zwischen einem eigenen Büro und der
Universität aufteilen und ob mit der einseitigen Konzentration auf den Entwurf dem Berufsleben der
Graduierten ein guter Dienst erwiesen wird.
Grundlagen:
Die Kerntätigkeit im Berufsbild des Architekten ist der Entwurf,
Bitte beachten Sie, dass hier nicht behauptet wird, die Kernaktivität unserer Graduierten ist Entwurf:
so eine Behauptung wäre auch für die Meisten offensichtlich unzutreffend. Gemessen an der im Beruf
verbrachten Zeit ist das Entwerfen kaum als "Kerntätigkeit" zu bezeichnen, nicht einmal im Falle der
sogenannten Stararchitekten.
Stattdessen wird vom "Berufsbild" gesprochen, und was für dieses „Bild“ zentral ist. Das ist aber nur
eine akademische Frage nach der Semantik des Begriffes „Architekt.“ Wir dürfen uns nicht an
vordergründigen Bildern orientieren, die unter Umständen der Realität des Berufslebens nicht
entsprechen: wir tragen gegenüber unseren Studenten eine hohe Verantwortung, und nicht
gegenüber klischeehaften „Bildern“.
folglich ist der zentrale Aspekt der Berufsausbildung zum Architekten die Entwurfslehre,
Selbst wenn das Entwerfen die Hauptaktivität von ArchitektInnen ausmachen sollte, folgt daraus nicht,
dass eine Simulation des realen Entwerfens durch Entwurfsübungen einen zentralen Teil der
Architekturausbildung ausmachen muss. Nehmen wir ein Beispiel aus der Welt der Ökonomie: Donald
Trump sagte einmal, die Wirtschaft sei die Kunst des Verhandelns, the art of the deal. Aber obwohl
Verhandeln die Kernaktivität eines erfolgreichen Geschäftsmannes ist, ist es nicht die einzige
Kompetenz, die ein MBA-Absolvent zu beherrschen hat. Es ist ebenso wichtig zu verstehen, was
verhandelt wird. – Dieses Beispiel lässt sich beliebig erweitern: die Ausbildung eines Arztes besteht
nicht nur in simulierten Operationen; ein Rechtsanwalt wird nicht primär auf Erscheinungen vor Gericht
hin ausgebildet, etc.
deren Vermittlung mit der dazu erforderlichen Qualität erreicht werden muss. Voraussetzung dafür
sind entsprechend kompetente Lehrende – also jene Angehörigen der Fakultät, die über eine dazu
erforderliche Ausbildung verfügen, eine Venia dafür erworben haben und eine entsprechende
Berufspraxis ausüben – , sowie eine effiziente Organisation (angesichts der grossen
Studentenzahlen) und geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung.
Was ist eigentlich eine Venia für Entwerfen? Gibt es auch eine Venia für Vorlesungen oder Seminare?
Darf ein Professor, der eine Venia für das Entwerfen hat, auch andere Methoden der
Wissenvermittlung ausser Übungen benutzen? Interessanterweise ist es nicht möglich, mit einer
Habilitation, die Kompetenz für die Entwurfslehre zu erlangen. Mutet es nicht seltsam an, dass es
nicht möglich sein soll, auf akademischen Wege die Fähigkeit für die Abhaltunge der wichtigsten
Lehrveranstaltungen der Fakultät zu erreichen?
Wir können jedoch dem Satz zustimmen, dass die Lehrenden tatsächlich das erste Glied in der
Kommunikation von Wissen sind. Dies impliziert, dass, wenn Lehrer nicht anwesend sind, andere
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Bedingungen betroffen sind: kompetent oder nicht, als abwesende kann die betreffende Person nichts
direkt zur Lehre beitragen. Um den bekannten Spruch der Existentialisten zu modifizieren, „die
Präsenz kommt vor der Kompetenz“.
Implizieren die AutorInnen des pädagogischen Konzepts, dass die Entwurfslehre im gegenwärtigen
Entwurfsinstitut persönlich von den Professoren übernommen wird? Dies wäre unsinnig zu behaupten,
doch ohne diese Behauptung macht die Berufung auf die Venia keinen Sinn. Man sollte erinnern, wer
die echten Lehrenden sind und nach deren Kompetenz fragen. Kein Assistent hat eine Venia, somit
besitzen sie, der Logik des Pädagogischen Konzepts folgend, keine Kompetenz zum Unterricht von
Entwerfen. – Professoren, die Vorlesungen unterrichten, sind persönlich anwesend; solche, die
Entwerfen unterrichten, eher selten.
Die Bündelung personeller Kompetenz am Institut für Architektur und Entwerfen soll die Qualität der
Entwerfenbetreuung langfristig sichern.
Es wäre interessant zu erfahren, inwiefern die Bündelung tatsächlich die Qualität der
Entwurfsbetreuung langfristig sichert. Die Tatsache allein, dass fünf oder sechs Professuren zu einer
Organisationseinheit zusammen geschlossen werden, kann kaum direkt jene Qualität beeinflussen.
Die Effekte einer solchen Zusammenlegung auf die Lehre werden im diesen pädagogischen Konzept
nicht thematisiert.
Die oben genannten Kriterien werden zurzeit an der Fakultät vollständig erfüllt von den
ProfessorInnen Alsop, Brüllmann, Jourda, Richter, Wolff-Plottegg.
Nota bene: diese fünf Professoren erfüllen die zwei Kriterien, welche die AutorInnen als notwendige
Qualifikation für das Unterrichten von Entwurf ansehen: Venia und eigenes Büro. Trotzdem wäre es
angebracht, eine weitere Bedingung einzubringen: physische Anwesenheit.
Eine enge Zusammenarbeit mit Prof. Pálffy (dzt. Institut für Gestaltungslehre – mit der defintitven
Organisationsgliederung der Fakultät ebenfalls Abteilung am Institut für Architektur und Entwerfen) ist
vorgesehen, um eine didaktisch vertikale Durchgängigkeit und inhaltliche Kontinuität vom
Studienbeginn bis zum Diplom herzustellen.
Hier verlässt der Verfasser seine eigenen, offensichtlich unpraktikablen Prinzipien: Obwohl Prof. Pálffy
die Bedingung zur Lehre nicht erfüllt, da er keine Venia besitzt, soll er trotzdem Entwerfen unterrichten
dürfen, da das Kurrikulum Kontinuität verlangt. Eine logische Schlussfolgerung wäre, dass wir
niemanden Kompetenten besitzen, um den Grundkurs zu unterrichten, oder etwa Stadtplanung und
Denkmalpflege, solange wir nicht eine neue Definition der Professur mit einer Venia für Entwurf
besitzen.
Eine andere Lösung, die gerade implementiert wird, ist, Pálffy die Venia zu verleihen, indem er in das
Entwurfsinstitut aufgenommen wird. Dies ist jedoch nur eine Scheinlösung, da die Ausschreibung für
die Professur Pálffys nicht die Venia für Entwerfen besitzt. Dieser Logik folgend könnten die „nichtEntwerfer“ jetzt ihr Institut neubenennen, diesmal mit dem Wort „Entwerfen“ als Teil.
Eine andere interessante Implikation in diesem Satz ist, dass die Diplomarbeit dem Entwurfsinstitut
zugeordnet wird. Worüber dieses Papier sich nicht auslässt, was aber Prof. Plottegg in der
Professorenkuriensitzung deutlich machte, ist der Plan, auch die Diplomarbeiten zu vereinheitlichen
und an das Entwurfsinstitut zu binden: es wird ein Diplomandenseminar geben (siehe unten), und ein
(oder zwei) Themen, die jeder Student wählen muss. Derart wird auch die letzte individuell orientierte
Arbeit vereinheitlicht.
Um dieses Lehrangebot einlösen zu können, stehen am Institut die erforderlichen Ressourcen zur
Verfügung.
Dieses Versprechen, von Prof. Jourda und Prof. Plottegg wiederholt in der Professorenkuriensitzung
vorgetragen, ist nicht ernstzunehmen. Christian Kühn, Vorsitzender der Stuko, hat zugegeben, dass er
keine Möglichkeit sieht, wie das Entwurfsinstitut alle Entwerfen und Studios ohne zusätzliche
Ressourcen bewältigen soll. Warum sollte das Entwurfsinstitut auch versprechen, mehr Arbeit mit
demselben Personal und Budget durchzuführen? Dies wäre nur ein Eingeständnis, dass sie in der
Vergangenheit überbezahlt wurden.
Der Studiendekan, Prof. Winter hat in der gestrigen Professorenkuriesitzung die Wirkungen
veröffentlicht: nach seiner Berechnung fehlen den Entwurfsinstituten (Institut für Architektur und
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Entwerfen, Institut für Städtebau, Institut für Landschaftsplanung) insgesamt 123 LAE, um das
angestrebte Angebot übernehmen zu können, während die „Nichtentwerfer“ eine Überkapazität im
Ausmass von 58 LAE aufweisen. Die 123 LAE müssten durch externe Lehrbeauftragte übernommen
werden, was €135,000 ausmachen würde, während etliche interne Fakultätsmitglieder, die gerne
unterrichten würden, grosse Gehaltseinbussen hinnehmen müssten zusätzlich zu der
„Anschuldigung“, plötzlich nicht mehr qualifiziert zu sein, für jene Fächer, die sie seit Jahren an der TU
oder anderen Universitäten mit Erfolg und Anerkennung unterrichtet haben.
Der oben zitierte Satz ist interessanterweise ziemlich vage formuliert: was genau gemeint ist, i.e. ob
das Lehrangebot nur die Entwerfen im 2. Abschnitt, oder auch Grundkurs, Studios und Entwerfen im
1. Abschnitt, oder gar auch die Diplomarbeiten beinhalten soll, wird nicht spezifiziert. Klar ist, da
Entwerfen und Studios Pflichtlehrveranstaltungen sind, dass der Studiendekan dafür Ressourcen zur
Verfügung stellen muss. Der Autor wird dieses Versprechen, mit den vorhandenen Ressourcen
auszukommen, bald vergessen und später weitere Gastprofessoren, Gastkritiker, PR, Publikationen,
Ausstellungen etc. für das Institut verlangen.
Durch die erfolgte Zusammenlegung zum Institut für Architektur und Entwerfen ist eine
organisatorische und inhaltliche Koordination der pädagogischen Zielsetzungen mit Effizienz zu
realisieren. Mit dieser Form der Organisation am Entwurfsinstitut wird der Anspruch der
Institutszusammenlegung entsprechend dem UOG in den Lehrbetrieb übersetzt und angewendet.
Gleichzeitig wird damit auch der grundsätzlichen Anregung und dem Ergebnis der Evaluierung durch
die vom BWK eingesetzte internationale Kommission ebenfalls entsprochen.
Der Evaluationsbericht muss aus sowohl methodischen wie inhaltlichen Gründen zurückgewiesen
werden.
Erstens war die Evaluationsgruppe zu klein, bestehend aus Peter Cook und drei anderen von ihm
eingeladenen Lehrern. Im Gegensatz dazu nominieren die NAAB in den Vereinigten Staaten oder die
RIBA in Grossbritannien jeweils ein Team aus acht unabhängigen Evaluatoren, bestehend aus
Lehrenden mit unterschiedlichen Interessen und Hintergründen, Studierenden und PraktikantInnen
der Architektur. Zweitens, der "whirlwind timetable" (Peter Cook) war zu knapp; die TU hatte gerade
etwas mehr als einen Tag zur Verfügung, um sich zu präsentieren. Darüber hinaus fehlte einer der
vier Kritiker bei der Hälfte der Präsentationen. Eine typische NAAB Evaluation nimmt eine Woche in
Anspruch und schliesst eine umfassende Einsicht in alle Kurse ein, was auch Stichproben von
Arbeiten der StudentInnen mit jeweils guter, durchschnittlicher und schlechter Benotung mit
einschliesst.
Natürlich war sich die Gruppe bewusst, wie eine Evaluation normaler Weise vorgenommen wird.
Trotzdem haben sie die allgemein akzeptierten Modelle von RIBA und NAAB verworfen, mit der
unverständlichen Begründung, jene verstünden den Charakter der Schule falsch, ignorierten den Wert
individueller pädagogischer Methoden und der lokalen Kultur, und arbeiteten mit einem Set von
abstrakten und normativen Kategorien. Paradoxer Weise suchen gerade diese Fehler den
Evaluierungsbericht der TU Wien heim: mit dessen exklusiver Konzentration auf Entwurf und der
daraus folgenden Vernachlässigung anderer Kurse wie auch der Forschung versteht die Gruppe
weder die Bedingungen der Architekturproduktion in Österreich, noch erfasst sie die erzieherische
Aufgabe und das pädagogische Konzept der TU Wien. Die vorgefassten und abstrakten Normen der
Gruppe sind in gesamten Bericht evident, und determinieren die Beobachtungen im Voraus, z.B. jene
des "unsichtbaren Studenten" (Cook); die analoge Quelle zu jenem Problem, der "abwesende
Professor" wurde hingegen von Cook nicht erkannt, wahrscheinlich weil Cook selbst den abwesenden,
reisenden Professor verkörpert.
Folgerichtig schlug die Evaluation in inhaltlicher Hinsicht fehl. Anstelle das Programm als Ganzes zu
evaluieren, konzentrierte sich Cooks Gruppe auf die Ergebnisse in Entwurfsprogrammen alleine.
Somit wurden die besonderen Stärken der TU – technische Kompetenz, inhalitliche Vielfalt,
Forschungsorientierung – systematisch von der Evaluation ausgeblendet.
Die geplante Veröffentlichung der fehlgeleiteten Evaluierung, von unserem Dekan und Studiendekan
gutgeheissen, wird die Reputation der TU Wien auf Jahre hinaus schädigen. Es ist zu vermuten, dass
nur aufgrund von Cooks Empfehlung, die Rolle der Entwurfsinstitute zu stärken, der Veröffentlichung
zugestimmt wurde – eine Empfehlung, die aufgrund Cooks Rolle als Vorstand einer aussergewöhnlich
entwurfsorientierten Curriculums in Bartlett vorhersehbar war.
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Sollten wir jedoch die Evaluation als Richtlinie akzeptieren, so müssten wir zugeben, dass nur
Designkurse evaluiert worden waren, und zwar anhand von Arbeiten, die fast ausschliesslich vom
jetzigen Entwurfsinstitut geleitet wurden; und deren Qualität wurde für mangelhaft befunden. Warum
sollten wir jene Personen für ihre schwache Leistung dadurch belohnen, indem wir ihnen mehr
Ressourcen oder gar ein Monopol gestatten?
Um alle pädagogischen Felder der Architektur-/Entwurfslehre abzudecken, wird auch das Lehrangebot
der Institute für Städtebau (Semsroth), Denkmalpflege (Wehdorn) und Örtliche Raumplanung
(Hierzegger) mit einbezogen.
Um es zu wiederholen: Wenn Kompetenz über die Venia für Entwerfen definiert wird, so sind diese
drei Professoren, genauso wie Prof. Pálffy, inkompetent, unabhängig davon, wie absurd diese
Schlussfolgerung auch erscheinen muss. Sollten sie jedoch kompetent sein, so muss die Legitimation
über die Venia aufgegeben werden.
Wichtiger aber ist die Frage, was hier mit dem Ausdruck "alle pädagogischen Felder" gemeint sein
kann? Die Konzeption dieses Papiers stellt weder eine mehrheitliche Meinung der
Fakultätsangehörigen der TU Wien dar, noch entspricht sie z.B. der UIA (International Union of
Architects) und der UNESCO Charter for Architectural Education, die ebenfalls Theorie, Geschichte,
Kunst, soziologische und psychologische Komponenten und technische Expertise als Teile des
pädagogischen Feldes der Architektur definieren.
Damit ergeben sich in Summe rund 30 Gruppen (Institut für Architektur und Entwerfen mit 6
Abteilungen je 2 - 6 Gruppen – abhängig von WS bzw. SS, Städtebau und örtliche Raumplanung 4,
Denkmalpflege 1).
25 Gruppen oder 83% der Entwurfslehrenden sollen sich am Institut für Architektur und Entwerfen
befinden. Woher kommt die Zahl der Gruppen tatsächlich? Ist der Grund das Berufsbild oder die
tatsächliche Tätigkeiten unserer Absolventen? Was trägt die Reduktion von Entwurfsmöglichkeiten
positiv für die Berufsausbildung von ArchitektInnen bei?
Die Betreuung der Diplomarbeiten setzt eine Intensität voraus, die mindestens im selben Ausmass wie
bei Entwurfsprogrammen sicherzustellen ist. Für Diplome ist analog zu den Entwurfsprogrammen ein
Diplomandenseminar (zB. im Rahmen der Freifächer) einzurichten.
Mit 30 Gruppen zu 20 StudentInnen kann der Ausbildungsbedarf von rund 600 StudentInnen
(Entwurfszeugnisse) pro Semester eingelöst werden. Mit diesem Gruppenumfang ist mit den
vorhandenen Ressourcen eine didaktische Betreuungsintensität gewährleistet,
Erstens fordert das Entwurfsinstitut mit dieser Regelung eine Steigerung des Budgets für
Entwurfsunterricht um 50%. Jetzt beträgt die Gruppengrösse 30; mit einer Reduktion von 30 auf 20
ergibt sich eine Steigerung der Anzahl der Gruppen von 20 auf 30. Dies ist mit der gegenwärtigen
budgetären Situation kaum zu vereinbaren.
Wir haben immer noch keine konkreten Vorschläge gehört, und werden im verbleibenden Teil des
pädagogischen Konzepts auch keine hören, wie sich die Betreuung konkret intensivieren lässt. Eine
Reihe von Massnahmen wäre denkbar: etwa eine fixierte Stundenanzahl für die Kritik, z.B. mindestens
8 Stunden/Woche für jene, die als Entwurfslehrer aufscheinen, wie es in amerikanischen Universitäten
die Regel ist; man könnte die Anwesenheit von Studenten stärker einfordern, usw.
Gestern haben wir aber einige Vorschläge von Prof. Jourda gehört, die sich in dieser Richtung
orientieren: Anwesenheitspflicht, individuelle Betreuung im Ausmass von 30 Min. pro Student und
Woche, usw. Wenn diese Massnahmen zur Qualitätssicherung jedoch eingeführt werden, gibt es
keine Legitimierung für das Monopol mehr: alle Instituten, die bereit sind, diese Bedingungen zu
erfüllen, sollten die Möglichkeit haben, Entwerfen anzubieten.
die eine wesentliche Voraussetzung darstellt, um die genannten Kriterien einer Qualitätssicherung im
Kernfach Entwurf überhaupt erfüllen zu können.
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Was waren die Kriterien noch wieder, die genannt wurden? Tatsächlich hat es keine Erwähnung von
Kriterien der Qualitätssicherung gegeben. Es gab zwei Erwähnungen von Qualitätssteigerung: im
ersten Paragraph der Grundlagen spricht das Papier vage über „geeignete Massnahmen zur
Qualitätssicherung“; später davon, dass die Zusammenfassung der 5 Entwurfsinstitute jene Qualität
garantiert. Dies sind die einzigen der "genannten Kriterien."
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Vertikale Entwicklung und horizontale Verknüpfung
Grundkurs - Studio – Entwerfen – Diplomarbeit
Zusammenwirken von Architekturentwurf und Technik / Theorie
Für den Grundkurs ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Instituten des Grundkurses
anzustreben, um thematische Schwerpunkte in den einzelnen Veranstaltungen parallel je nach
Ausrichtung des Faches abzuhandeln: Ziel ist es ein institutsübergreifendes didaktisches Modell
anzuwenden – mit dieser thematischen Konzentration werden für die StudentInnen am Studienbeginn
die einzelnen inhaltlichen Ausrichtungen in ihrem Zusammenhang verständlicher. Dazu ist eine
einheitliche Aufgabenstellung für alle Institute anzustreben, die mit den unterschiedlichen
Instrumentarien transportiert werden sollen. Eine Aufgabe mit verschiedenen Operationen!
Warum sollte ein einheitliches Projekt der beste Weg sein, zu erklären, was individuelle Disziplinen
beitragen? Für manche Projekte ist Konstruktion zentral, für andere vielleicht das Verständnis sozialer
Prozesse, für ein drittes die Beherrschung von Computertechniken. Anstelle eines Konzepts lesen wir
lediglich Slogans mit Rufzeichen!
Die von Pálffy vorgeschlagene Querorganisation trägt zur höheren Effizienz bei und kann als Modell
auch für die Studios und Entwerfen herangezogen werden.
Studio und Module sind jeweils abteilungsbezogene Entwerfen (Wohnbau, Gebäudelehre, Hochbau
etc.); die fortgeschrittenen Entwerfen sind „thematisch frei“, sie können unabhängig von den
„Abteilungsthemen“ formuliert werden.
Studios sind Entwerfen-Übungen und sollten als solche auch budgetär verrechnet werden und nicht,
wie es im derzeitigen Modell berechnet wird, ein 6h Studio als Kombination von 4h Entwerfen und 2h
Vorlesung zu berechnen- das sind mehr Vorlesungsstunden als für eine normale grosse
Pflichtvorlesung verrechnet werden. Durch dieses System werden die Faktoren, die den Aufwand für
Übungen, Seminare und Vorlesungen für die Lehrenden vergelichbar machen sollten, eliminiert.
Die Module auch als Entwerfen zu bezeichnen, ist vielleicht ein Fehler, aber ein aufschlussreicher,
denn einige Module beinhalten nicht nur theoretische Vorlesungen und Seminare, sondern ebenfalls
kleine Entwurfsübungen.
Spätestens hier wird die Abwesenheit eines pädagogischen Konzepts bewusst: wenn es Sinn macht,
im ersten Studienabschnitt eine übergreifende Struktur zu haben, die sich auf die speziellen
Expertisen eines jeden Departments des Entwurfsinsituts stützt, wie kann es dann Sinn machen zu
behaupten, dass im 2. Abschnitt diese Departments keine bestimmte Stärke mehr hätten? Ist nicht die
Implikation jene, dass die einzelnen Departments keine spezifische Kompetenz mehr besässen und
daher voneinander nicht mehr zu unterscheiden wären?
Die in den Modulen bereits jetzt gegebene horizontale Verknüpfung mit Technik-/Theoriefächern ist zu
vertiefen:
Entwerfen werden bereits jetzt in einer bestimmten Reihenfolge angeboten: 10h Entwerfen im 1.
Abschnitt, darauf aufbauend 8h- und 4h-Entwerfen mit Kombinationen.
Auch hier fehlt ein pädagogisches Konzept. In welchem Sinn basieren die Entwerfen des 2.
Abschnittes auf den 10-stündigen Entwerfen am Ende des ersten Abschnitts? Was genau ist bis dahin
erreicht worden? Was sind die Fertigkeiten, die die Studierenden bis dahin erlernt haben müssen?
Solange diese nicht expliziert werden, meint der Ausdruck "aufbauend" lediglich, dass der zweite
Abschnitt zeitlich nach dem ersten kommt.
Es soll wieder beachtet werden, dass vor Beginn der Entwerfen, alle Studios absolviert sind.
Das Institut für Architektur und Entwerfen sieht die Zusammenarbeit mit allen Instituten der Fakultät
(Theorie- und Technikinstitute) vor, ergänzend und zur Differenzierung ebenso die Zusammenarbeit
mit externen Architekten und Sonderfachleuten. Anlass dafür soll das thematische Interesse am
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jeweiligen Entwurfsthema sein – nicht die Verpflichtung, daran im Rahmen eines allfälligen
Studienplanes teilnehmen zu müssen.
Mit anderen Worten, Prof. Plottegg als der Vorstand eines Institutes würde entscheiden, ob es einem
„Nicht-Entwerfen“-Institut erlaubt wäre, an einem Seminar teilzunehmen, oder ob externe Beauftragte
hinzugezogen werden.
Die Möglichkeit, einen Beitrag zu einem von Plottegg definierten Thema zu leisten, würde aus Sicht
der Nicht-Entwurfsinstitute aus budgetären Gründen zu einer praktischen Notwendigkeit werden.
Wesentlich für die Neustrukturierung der Entwerfen ist ein Seminar, das zu den jeweiligen Themen
eine umfassende Information für die StudentInnen anbietet. Diese Veranstaltung wird von allen
beteiligten Instituten gemeinsam angeboten und stellt einen integralen Bestandteil des
Entwurfsprogrammes dar. Sollte eine Teilnahme der StudentInnen an diesem Seminar unterbleiben,
wird in der Folge die Bearbeitung des Entwurfsprogrammes ausgeschlossen.
Mit anderen Worten, das Seminar ist auch eine Pflichtlehrveranstaltung, genauso wie das jeweilige
Entwerfen.
Nach der gemeinsamen Blockveranstaltung am Semesterbeginn sind mindestens zwei Reviews mit
allen am Entwurf beteiligten Personen vorgesehen, um auch auf diesem Wege gemeinsam zu
überprüfen, ob die angebotenen Lehrinhalte im Rahmen der Entwürfe entsprechend eingearbeitet
wurden. Ziel ist es, dadurch eine effiziente Nutzung der Ressourcen der Gesamtfakultät für das
Entwerfen zu bewirken.
Eine entsprechende Remuneration für die teilnehmenden Theorie- und Technik-Institute soll durch
den Studiendekan gewährleistet werden.
Sollte das Entwerfen in einer Weise, wie in diesem Papier gefordert, monopolisiert werden, wären die
Nicht-Enwurfsinstitute nicht mehr in der Lage, ihre Unterrichts-Kapazitäten mit eigenen
Lehrveranstaltungen abzudecken: z.B. das Institut für Architekturtheorie unterrichtet nur 1,5 bis 3 SWS
Pflichtlehrveranstaltungen, mit der Kapazität von einem O.Professor (10h), einem A.O.Professor (10h)
und zwei halben Assistenten-Stellen (je 4h). Folglich hätte das Institut für Architekturtheorie keine
andere Wahl, als zu versuchen, weitere Lehrveranstaltungen dadurch zu bekommen, dass es
Seminare anbietet, deren thematischer Inhalt wiederrum vom Vorstand des Entwerfen-Instituts
vorgegeben ist.
Selbstverständlich behält sich Prof. Plottegg das Recht vor, im dem Falle, dass das Angebot der
Theorieinstitute nicht mit seinen Vorstellungen konform geht, weitere Ressourcen für externe
Lehrbeauftragte zu beantragen.
Andere Implikationen dieses Konzeptes sind noch dramatischer. Die Unterstützung des (Pflicht)Entwerfens mit einem (Pflicht-)Seminar bedeutet, dass es entweder keine Module oder keine
Wahlfächer mehr geben kann.
Laut dem Vorschlag soll jedes 8-SWS-Entwerfen einen zusätzlichen theoretischen Anteil von, sagen
wir, 3 SWS bekommen. (Zudem wird dieses Pflichtseminar nicht die SWS der Entwerfen reduzieren.)
In diesem Fall würden im Lehrplan 12 SWS entwerfengebundene "theoretische" Seminare
ausgewiesen, die wiederum die SWS der anderen erforderlichen theoretischen Lehrveranstaltungen
(zur Zeit 20 SWS) auf 8SWS reduzieren würden. Der aktuelle Lehrplan schreibt derzeit 20 SWS
Theoriekurse vor, also zwei Module zu je 10 SWS aus dem Bereich Nicht-Entwerfen. Wenn wir davon
ausgehen, dass der durchschnittliche Student anstelle von vier eigentlich sechs Entwerfen absolviert,
würde es bedeuten, dass er 18 SWS von anhängende Pflichtseminare auch absolvieren soll.
Der Vorschlag hätte deswegen zur Folge, dass keine Module mehr im Lehrplan untergebracht werden
könnten. Mit den verbleibenden 2-8 SWS ist es nicht möglich, einen vernünftigen pädagogischen
Vorschlag im zweiten Abschnitt zu entwickeln, dem Äquivalent zu einem Entwerfen, das noch dazu
auf alle Nicht-Entwurfsinstitute aufgeteilt werden müsste. Also würde die Koppelung der Entwerfen mit
einem Theorieseminar jegliche eigenständige Lehre der Nicht-Entwurfsinstiute beenden.
Es würde dazu führen, dass die Nicht-Entwurfsinstitute darauf reduziert werden, die anspruchsvollste
Tätigkeit in der Entwurfsbetreuung zu übernehmen: nämlich die Vorbereitung.
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Innovation durch Schwerpunktbildung
Es ist anzustreben, dass für jedes Semester (bzw. für ein Studienjahr) „Leitthemen“ vereinbart
werden, zu denen mehrere Entwerfen angeboten werden. Zu diesen Leitthemen ist ein Budget für
gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, GastprofessorInnen, Gastvortragende, Visiting Critics, Ausstellung
und Publikation vorzusehen.
Auf der ersten Seite wurde dem Leser versichert, dass diese Konzentration, dieses Monopol der
Entwerfer, keine ökonomischen Konsequenzen hätte. An dieser Stelle wird aber klargemacht, dass es
sehr wohl massive budgetäre Konsequenzen geben wird. Wir haben bereits ein Beispiel dafür, wie so
ein Leitthema umgesetzt kann: Die „Unterhaltungsarchitektur im Prater“, war so ein Projekt, für das es
Gastprofessoren, Vorlesungen, Publikationen und eine Ausstellung gab. Leider war das Projekt nicht
einmal nach Ansicht eines Entwurfsinstitutes ein Erfolg.
Und jetzt sollen diese budgetären Massnahmen zusätzlich zu der 50% Aufstockung der EntwurfsSWS, die von den Entwurfsinstituten gefordert wird, addiert werden.
Die Einbindung der „Theorieinstitute“ in diese Schwerpunktthemen erhöht die Effizienz (Vorbereitung
von Seminaren und Vorträgen für eine grössere Anzahl von Studierenden) und ermöglicht im Rahmen
von Publikationen und öffentlicher Wahrnehmung eine ausgewogene Anerkennung entwerferischer
und theoretischer Leistungen.
Um die europäischen Richtlinien (Bologna) beser zu erfüllen, ist anzustreben, dass der Anteil des
Entwerfens im 2. Studienabschnitt von derzeit 40% auf 70 % angehogen wird.
Dieser Satz enthällt zwei inkorrekte Behauptungen, die angesprochen werden sollen.
Die Deklaration von Bologna (1999) verlangt eine Bachelor/Master Struktur, das ECTS PunkteSystem, Anrechnungssysteme, und eine erhöhte Mobilität der Studierenden. Aber es werden keine
Lehrinhalte für die einzelnen Disziplinen vorgegeben, noch werden im Falle der Architekturausbildung
die Anzahl der Entwurfsstunden in Relation zu anderen Kursen definiert. So wird die BolognaDeklaration jedenfalls von der EAAE (Chania, 2001) interpretiert.
Wenn überhaupt, dann widerspricht der momentane Vorschlag den Empfehlungen der BolognaDeklaration, wie sie etwa vom Europäischen Rat (Stockholm, 2001) interpretiert werden. Er verlangt
unter anderem die Förderung des Interesses an wissenschaftlichen und technischen Studien,
bestmögliche Nutzung der Ressourcen, ein offenes Lernumfeld, engere Kontakte zur Forschung sowie
zur Gesellschaft im weiteren Sinne, und Entwicklung des Unternehmergeistes.
Das Prager Communiqué (2001) bekräftigte vieles aus der Deklaration von Bologna und betonte
besonders die Notwendigkeit einer Kooperation in Hinblick auf Akkreditierung und Qualitätssicherung,
Anrechnungsfragen und die Verwendung vom Punktesystem, die Entwicklung von Joint Degrees, die
soziale Dimension mit speziellem Augenmerk auf Hindernisse bei der Mobilität und auf die Verbreitung
der Bologna Richtlinien, sowie lebenslanges Lernen und eine Studentenbeteiligung. Das momentane
Konzept der Entwurfsinstitute trägt nichts dazu bei, um diese Forderungen voranzutreiben.
Stattdessen behindert es dieses Konzept, indem es die Vielfalt der Unterrichtsmethoden reduziert –
und diese Vielfalt, so wird es seitens der UIA, EAAE und UNESCO betont, ist unabdingbarer Teil und
eine besondere Bereicherung der architektonischen Ausbildung. Der Verlust von Vielfalt nimmt den
Studenten die Freiheit, ein persöhnliches Profil zu entwickeln, um sich den Anforderungen am
Arbeitsmarkt anzupassen.
Die Orientierung des aktuellen Studienplanes ist bereits sehr eng gestrickt. Im ersten Studienabschnitt
stehen 72% (81 SWS) Übungen(Entwurf) den 28% (27,5 SWS) Vorlesungen gegenüber. Im zweiten
Abschnitt wird ein Minimum von 42% (32/77 SWS) für Entwurfsübungen anvisiert, die Diplomarbeit
noch nicht mit eingerechnet, die ebenfalls Teil des zweiten Abschnittes ist. Vorausgesetzt, die
Diplomarbeit ist ein Entwurf (dies trifft für einen Grossteil der Studenten zu), verschiebt sich der Anteil
der Entwurfsarbeit zu einem Minimum von 64% (62/97SWS).
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Jedoch, wenn die Informationen vom Studiendekan Winter und Prof. Plottegg korrekt sind, dass jedes
Semester 600 Zeugnisse für Entwerfen ausgestellt werden, wie oben bereits erwähnt wurde, dann
belegt jeder Student zusätzlich zu den 4 vorgesehenen Entwerfen im Schnitt noch 2 weitere
Entwerfen, die insgesamt 16 SWS aus den 25 SWS Wahlfächern ausmachen. Mit anderen Worten,
ohne die Diplomarbeit ist das bereits ein Anteil von 62% Entwerfen im zweiten Abschnitt (48/77 SWS).
Wenn der Student sich für eine Entwurfs-Diplomarbeit entscheidet (trifft für einen Grossteil aller
Architekturstudenten zu), dann verschiebt sich der Anteil am Entwerfen im zweiten Abschnitt auf
insgesamt 70% (68/97). Je nach den Wahlfächern, die der Student belegt, kann der Entwerfen-Anteil
bis zu 79% (77/97) betragen, was selbst bei weltweitem Vergleich aussergewöhnlich hoch ist.
Sowohl im Bachelor- als auch im Mastersprogramm beträgt der Anteil des Entwerfens weit über 70%
von allen Kursen. Das ist ein sehr hoher Anteil verglichen mit anderen internationalen
Architekturschulen. Vielleicht ist die Dominanz des Entwerfens auch der Grund, warum die
Entwurfsleistung dieser Schule als unterdurchschnitlich gewertet wurde.
Im Gegensatz zu der Dominanz des Entwerfens verbleiben im zweiten Studienabschnitt insgesamt 8%
oder 8 SWS (das Äquivalent zu einer Entwerfenübung) für das individuelle Unterrichten aller anderen
Nicht-Entwurfsinstitute. Diese 8SWS würden dann zwischen 8 Professoren der Architekturfakultät
aufgeteilt werden (Dangschat, Döring-Williams, Franck, Jormakka, Mahdavi, Stalla, Stiles, Winter), die
genau die Hälfte der Ordentlichen Professoren der Fakultät ausmachen.
Wenn es desweiteren in Zukunft verpflichtende Theorieseminare geben soll, die nur den Themen
bestimmter Entwerfenprogramme dienen, nimmt das Entwerfen 93% des Lehrprogramms ein, das
damit keinen Platz mehr an einer Technischen Universität verdient.
Zur Zeit beinhaltet der zweite Studienabschnitt an der TU bereits einen aussergewöhnlich hohen
Entwerfenanteil. Doch noch nicht einmal in diesem Fachbereich sind die Resultate besonders
beeindruckend. Peter Cooks Evaluationsgruppe, die bereits genannt wurde, um den Vorschlag der
Entwerfenprofessoren zu stützen, beschrieben die Entwerfenresultate abwertend als "substandard
Qualität". Damit werden aber noch nicht einmal die anderen Fähigkeiten und Wissensinhalte
angesprochen, die ein Architekt dringend benötigt, und die bereits jetzt im Lehrplan wegen seiner
ausschliesslichen Konzentration auf das kreative Entwerfen extrem vernachlässigt werden.
Pädagogisches Konzept der Entwurfslehre
Die Didaktik und Vermittlung der Entwurfslehre zeigt folgende inhaltliche und pädagogische
Standards:
Die Lehre des Entwurfsvorganges:
Techniken der Analyse, Konzepterstellung, Kreativitätstechniken, Krisenbewältigung, Änderungen,
Variantenbildung, Integration von sich ändernden Anforderungen, Entscheidungsstrukturen,
Finalisierung, Tempo/Timing/Terminkoordination des Entwurfes ....
Qualität der Aufgabenstellung:
unabhängig vom Procedere: klare didaktische Zielsetzung,
Dieses Papier wäre eine geeignete Gelegenheit, um didaktische Ziele zu definieren; warum hat es der
Autor dann nicht getan?
Themenwahl jeweils abgestimmt auf Schwierigkeitsgrad des Entwerfens,
Was ist mit dem Schwierigkeitsgrad gemeint? Bauen die Entwerfen im zweiten Abschnitt tatsächlich
aufeinander auf, indem sie die zunehmende Erfahrung und Reife der Studierenden berücksichtigen,
wie hier wohl angedeutet wird, oder tun sie es nicht, wie es Prof. Palffy zweimal ausdrücklich in der
Professorenkuriesitzung festgestellt hat?
Falls sie aufeinander aufbauen, stellt sich die Frage, was diese fortlaufende Sequenz bedeutet und
welches die spezifischen Fähigkeiten sind, die jeweils pro Abschnitt dieser Sequenz vermittelt werden
sollen; auch stellt sich die Frage, wie überprüft werden kann, ob diese Fähigkeiten wirklich erlangt
worden sind.
Objektplanung, Wissensvermittlung / Wissenserarbeitung, Aktualität; Innovation; Umfang der
vorbereiteten Materialien, Querverweise, Literaturlisten etc.
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Ausarbeitung, Präsentation
Ausarbeitungsgrad / Massstab in Relation zur Themenstellung; Präsentationstechnik graphisch,
verbal, Modell, CAD, neue Medien; Publikationen
Einzelarbeit/Gruppenarbeit/Teamarbeit
„Teamfähigkeit“, Gruppendynamik, Effizienz
Betreuungsintensität
maximal 20 Studierende pro Gruppe; Zwischenpräsentationen möglichst mit allen Beteiligten.
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Massnahmen zur Qualitätssicherung
Wir sind nun beim Kern des Dokuments angelangt. Das Entwurfsinstitut wurde gebeten, ein
pädagogisches Konzept zu formulieren, da dies eben die einzig mögliche Basis darstellt, um das
Entwurfsmonopol, welches dasselbe Institut verlangt, zu rechtfertigen, obwohl diese Monopol viel
mehr kostet als dasjetzige System.
Obwohl die Zusammenlegung der Entwerfen in einem Institut im Kontext des Sparpotentials
präsentiert wurde, bringt es keine Einsparungen, sondern kostet mehr als das vorhandene System.
Dieselbe Anzahl von Studenten müsste weiterhin in dieselbe Gruppenanzahl dividiert werden,
dieselbe Anzahl an Stunden in der Betreuung verlangt dieselbe Zahl an Betreuern. Der Unterschied
zum aktuellen System ist lediglich, dass vielen internen Mitgliedern der Fakultät, die jetzt Entwerfen
unterrichten, in Zukunft diese Entwurfsarbeit verwehrt werden wird.
Die Folge wäre, dass die vorhandenen internen Ressourcen nicht mehr genützt würden. Um diese
ausgegrenzten Betreuer-Ressourcen zu ersetzen, müssten zusätzliche externe Unterrichtende
beauftragt werden, die teurer sind als die Fakultätsmitglieder, oder dem Entwurfsinstitut müssten
zahlreiche Stellen für neue Positionen zugesprochen werden. In beiden Fällen kann das
Entwerfenmonopol keine Einsparungen bringen. Im Gegenteil, diese Konzentration bedeutet hohe
zusätzliche Kosten für die Fakultät.
Da die Fakültät aber gezwungen ist, Kosten einzusparen, und das Entwurfsmonopol keine
Einsparungen bringen kann, sondern nur höhere Kosten verursachen wird, müsste es schon sehr gute
pädagogische Gründe geben, die einen Grund nennen, warum eine derart kostspielige Massnahme
zu rechtfertigen ist. Es stellt sich vor allem die Frage, warum dieses pädagogische Konzept nur mit
einem Entwerfenmonopol funktionieren kann.
Zur Erreichung eines Standards, wie er international in der Architekturausbildung üblich ist und bei
allen Evaluierungen überprüft wird, sind geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung erforderlich.
Dazu zählen unter anderem:
Öffentliche Präsentationen mit „Visiting Critics“
Zwischenpräsentation und Abgabe von Entwerfen sind öffentlich; zusätzliche Kritik (die von anderen
EntwerfenbetreuerInnen, aber auch von extern kommen kann).
GastprofessorInnen
externe/internationale aktuelle Positionen, um nicht nur im lokalen akademischen Kontext
wahrgenommen zu werden. GastprofessorInnen sind eingeladen, auch als „Visiting critics“ bei
anderen Entwerfen auftreten.
Internationale Zusammenarbeit:
- systematischer Austausch von Lehrenden (aufbauend auf bestehenden Kooperationen, Europa,
Australien, USA ... )
- thematische Kooperationen ( bei Schwerpunktthemen)
Veröffentlichung der Ergebnisse:
- Alle Aufgabenstellungen, Ergebnisse und studentische Evaluierungen sind digital zu dokumentieren,
wobei exzellente Ergebnisse auch allgemein über das Internet präsentiert werden.
- Eine jährliche Publikation in Zusammenarbeit mit einem Verlag ist anzustreben.
Evaluierung:
- Studentische Evaluierung (entsprechend Evaluierungsverordnung) mit erweiterten Kriterien.
- Betonung der selbstregelnden Evaluierung durch Selektion für Ausstellungen, Publikationen,
Archdiploma, Studentenpreise etc....
- Interne Abstimmung der Anforderungsprofile und deren Erfüllung
Internationalisierung:
Die Entwerfen zu Schwerpunktthemen eignen sich besonders zur Einbindung sowohl von
internationalen GastprofessorInnen als auch zur Einbindung von Austauschstudierenden.
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Organisation:
Das Institut für Entwerfen koordiniert die inhaltliche Abstimmung aller Entwurfsprogramme im Auftrag
des Studiendekans. Der Entwurfsprogrammablauf wird in den wesentlichen Bearbeitungsphasen
ebenfalls vom Institut für Entwerfen organisiert.
Es gibt in diesem Text kein Argument, das auch nur ansatzweise in der Lage wäre, die Frage zu
klären, warum ein Anheben der Qualität des Entwurfunterrichts nur durch eine derartige
Monopolisierung möglich wird. Noch kann es je eines geben.
Die meisten der vorgeschlagenen Massnahmen sind natürlich zu begrüssen: mehr Transparenz und
öffentliche Kontrolle, ausserdem mehr Expertisen in Form von Gastkritikern und Gastprofessoren,
Evaluationen, Publikationen usw. sind alle wertvolle Prinzipien. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist
dagegen, warum es notwendig sein sollte, die Themen der Entwerfen auf wenige zu limitieren. In einer
Schule dieser Grösse ist es sehr wohl möglich, dass eine Anzahl konkurrierender Gruppen die
geplanten Seminare etc. vorbereiten, um die Entwurfsprojekte zu unterstützen. Ein pädagogischer
Vorteil ist es, dass jeder einzelne Student bessere Chancen als in dem von den Entwerfern
vorgeschlagenen limitierten System hätte, diejenigen Kurse zu besuchen, die seinen spezifischen
Fähigkeiten und seiner zukünftigen Karriere entgegenkämen.
Aber die eigentliche Idee des Konzeptes bestand ja darin, eine Erklärung für die Notwendigkeit der
Monopolisierung abzugeben: aber das Konzept versagt in dem Versuch, eine Rechtfertigung für diese
extrem radikale Forderung zu stellen. Es sollte noch aufgezeigt werden, warum diese Rechtfertigung
scheitert.
Das Modell das hier präsentiert wird, sieht vor, dass Entwerfen nur von einer kompetenten Person
unterrichtet werden darf. Zwei Kriterien für diese Kompetentz werden explizit ausgewiesen, die als
notwendig erachtet werden: ein Venia ist notwendig, um Entwerfen zu unterrichten, und die Person
braucht ein aktives Büro. In Anbetracht dieser Kriterien, so behaupten zumindest die AutorInnen,
würden sich 5 Professoren dafür qualifizieren, Entwerfen zu unterrichten: Alsop, Brüllmann, Jourda,
Richter, Plottegg. Wir könnten eine solche Kompetenz-Definition hinterfragen, dies erübrigt sich aber
in Anbetracht der Tatsache, dass ein solches Argument in sich selbst zusammenfällt.
Etwas weiter unten werden namentlich Prof. Palffy und noch 3 weitere Professoren akzeptiert, die
Entwerfen unterrichten dürfen: Semsroth, Hierzegger, Wehdorn. Zu diesem Zeitpunkt hat der Autor
(oder die AutorInnen) aber bereits vergessen, welche Kriterien er für die Erlaubnis zum
Entwurfsunterricht im vorigen Satz definiert hatte.
Demnach darf Palffy Enwerfen unterrichten, nicht weil er kompetent ist (was natürlich ausser jeder
Frage steht), sondern weil argumentiert wird, dass die Entwurfssequenzen eine vertikale Struktur
brauchen, die sich vom Grundkurs bis zur Diplomarbeit durchzieht. Und Semsroth, Hierzegger und
Wehdorn werden auch nicht ihrer klaren Kompetenz wegen akzeptiert, sondern weil das Programm
alle pädagogischen Felder der zukünftigen professionellen Arbeit der Hochschulabsolventen
abdecken sollte.
Es gibt hier zwei verschiedene Argumente, die beide scheitern. Wäre die Kompetenz der
ausschlaggebende Schlüssel, könnten wir die 4 Professoren ohne "Entwerfen-Venia" nicht
akzeptieren, nur weil ihre Fachgebiete auch unterrichtet werden sollten.
Wie auch immer, es gibt einen weiteren Punkt der jegliche Glaubwürdigkeit zerstört, die das Argument
noch haben könnte. Wenn wir den Entwurfsunterricht auf Personen einschränken mit einer
"Entwerfen-Venia" und einem aktivem Büro, wie der Author es von uns verlangt, dann sollten wir jede
einzelne Person, die mit dem Entwurfsunterricht betraut wird, auf den Besitz der Venia und des Büros
überprüfen. Auch alle Assistenten, die Studenten unterweisen, sollten dann diese beiden Kriterien
erfüllen. Dies ist offensichtlich nicht der Fall.
Um wiederrum sicherzugehen, dass die AssistentInnen, an die der eigentliche Entwurfsunterricht
delegiert wird, (auch ohne das Doppelkriterium Venia/Büro) kompetent zu unterrichten, müssen die
Professoren explizit einige Regeln und Prozeduren artikulieren. Dies kann nicht durch die vage
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Anspielungen auf den Institutsgeist gemacht werden, da es im aktuellen Vorschlag immerhin 4
Instituten ausserhalb des Entwurfinstitutes erlaubt ist, Entwerfen zu unterrichten. Es gibt also keine
direkte Möglichkeit für den Vorstand des Entwurfsinstitutes, die Assistenten der anderen Institute zu
kontrollieren.
Im selben Moment, wo solche Regeln jedoch ausdrücklich formuliert werden, würde aber die Basis
des Monopolanspruchs notwendigerweise zusammenstürzen. Das aktuelle Konzept ist der Meinung,
dass Gastkritiker, Publikationen und eine klare Formulierung der pädagogischen Konzepte das Niveau
des Entwurfunterrichts verbessern würde. Dies kann sehr wohl der Fall sein, aber diese Konditionen
sind in keiner Weise verwandt mit der Problematik der Monopolisierung des Entwerfens. Sie erklären
nicht, warum der Entwurfsunterricht besser ist, wenn nur Professoren und gegf. Assistenten auf einem
Institut (plus drei weiteren Instituten, kurioserweise) das Recht hätten, Entwerfen zu unterrichten. Die
Massnahmen zur Verbesserung des Entwurfsunterrichts sollten implementiert werden, doch müssen
sie gleichermassen für alle gelten.
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