Word-Datei - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode
III. Session
5. Sitzung am 14. Dezember 1966
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Weiss (Seite 129).
2. Verhandlung:
Fortsetzung der Debatte zu den Zahlen 222 und 231, betreffend den Antrag des Finanzausschusses
über die Einschaufeststellungen das Rechnungshofes bei der Newag und Niogas. Redner: Abg.
Ludwig (Seite 129), Abg. Marsch (Seite 134), Abg. Kienberger (Seite 136), Landesrat Rösch (Seite
141), Abg. Stangler (Seite 143), Abg. Gerhartl (Seite 149).
Abwesenheitsanzeigen (Seite 151).
Mitteilungen des Einlaufes (Seite 152).
Fortsetzung der Debatte zu den Zahlen 222 und 231. Redner: Abg. Schneider (Seite 152), Abg.
Czidlik (Seite 156), Abg. Reiter (Seite 158), Abg. Thomschitz (Seite 167), Abg. Dipl.-Ing. Robl (Seite
172), Frau Abg. Körner (Seite 174), Abg. Stangler (Seite 177), Landeshauptmannstellvertreter Dr.
Tschadek (Seite 181), Abg. Laferl (Seite 182), Abg. Stangl (Seite 186), Abg. Hubinger (Seite 191),
Abg. Peyerl (Seite 194), Abg. Anzenberger (Seite 197), Abg. Kaiser (Seite 198), Abg. Kosler (Seite
202), Abg. Janzsa (Seite 205), Abg. Jirovetz (Seite 207), Abg. Thomschitz (Seite 211), Abg. Schoiber
(Seite 213), Abg. Birner (Seite 216), Abg. Scheidl (Seite 219), Abg. Marsch (Seite 221), Landesrat
Resch (Seite 226), Landesrat Rösch (Seite 231), Landeshauptmann Maurer (Seite 238); Abstimmung
(Seite 239); Ansprache Präsident Weiss (Seite 240).
PRÄSIDENT WEISS (um 9 Uhr 36 Minuten): Ich eröffne die Debatte zu den Zahlen 222 und 231. Als
erster Redner ist Herr Abg. L u d w i g zu Wort gemeldet.
Abg. LUDWIG: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den
ersten Rednern in der gestrigen Newag- und Niogas-Debatte hätte man eigentlich erwarten müssen,
daß sie sozusagen zur Orientierung über die ganze Angelegenheit einen großen Überblick nicht nur
für die Abgeordneten dieses Hauses, sondern für die Öffentlichkeit gegeben hätten. In der
vergangenen Nacht hatte man des öfteren den Eindruck, als wären bereits von Anfang der
Wechselreden an mehr Details als solch eine Überschau gebracht worden. Ich möchte daher heute
versuchen, wenigstens in der Frage der sogenannten Niogas-Rabatte etwas weiter zurückzugreifen,
um die Entwicklung kurz aufzuzeigen. In der Sitzung am 1. März 1966 wurde erstmlalig die Frage
aufgeworfen, aus welchen Mitteln die Südstadt gebaut wurde. In der gleichen Debatte wurde dann in
der Folge von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Robl auf die Rabatte eingegangen, die von der ÖMV der Niogas
für den Gasbezug gewahrt wurden. Ich möchte nun kurz rekapitulieren, wieso von der ÖMV überhaupt
ein Rabatt für die Lieferung des Erdgases gewährt wird und was in der Folge mit diesen Geldern
geschehen ist. Bereits am 2. November 1955 wurde zwischen der Republik Österreich, vertreten
durch das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, und der sogenannten Niogas ein
Vertrag, betreffend die Aufsuchung und Gewinnung von Bitumen in festem, flüssigem und
gasförmigem Zustand, geschlossen. Weil das Land aus begreiflichen Gründen die Schurfrechte nicht
selbst ausüben konnte, wurde die Niogas dazwischengeschaltet. Dies ist der Grund, warum der
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Niogas und nicht zwischen der Republik Österreich
und dem Land Niederösterreich geschlossen wurde.
Als dann die Niogas im Jahre 1956 die erworbenen Schurfrechte ausüben und die erste Bohrung
vornehmen wollte, kam es, wie Sie sich vielleicht noch alle, meine sehr verehrten Damen und Herren,
erinnern, zu Störaktionen der sozialistischen und kommunistischen Arbeiterschaft der
Mineralölverwaltung. Ich erinnere mich, daß damals nicht einmal Bohrgeräte abgeladen werden
durften. Denken Sie an Oberweiden! Man verhinderte bereits damals, daß eine Landesgesellschaft
von ihrem wohl erworbenen Recht Gebrauch machte. Ich möchte hier feststellen, daß wir heute über
die ganze Angelegenheit der Rabatte Überhaupt nicht diskutieren müßten, wenn man nicht damals
seitens der SPÖ und der KPÖ die Gasgewinnung durch die Niogas durch gezielte politische Aktionen
(Zwischenuf bei den Sozialisten) unterbunden hätte. Hierzu ergibt sich (Abg. Graf: Von diesen
Kommunisten sind viele heute beim ÖAAB.) überhaupt die Frage, warum seinerzeit die Querschüsse
gegen die Niogas erfolgten. Vielleicht könnten mir dann anschließend die Kollegen von der
sozialistischen Fraktion Aufklärung geben. Oder wurde dieser Widerstand aus der gleichen
Überlegung geleistet wie zum Teil gegen die Einführung der Landeswohnbauförderung oder den Bau
der Kamptalkraftwerke, nämlich aus der Erwägung heraus, auf jeden Fall dagegen zu sein, wenn die
Volkspartei für Niederösterreich eine wesentliche wirtschaftliche und soziale Tat setzen wollte. Ich
kann mich daher des Eindrucks nicht erwehren, daß bei einer positiven Mitarbeit der Sozialisten
verschiedene nun zur Frage stehende Probleme überhaupt nicht vorhanden sein würden. Dia die
Niogas von ihren Schürfrechten nicht Gebrauch machen konnte, wurde die ihr zustehende
Konzession am 17. Juni 1957 von der ÖMV - es handelt sich um die ehemalige sowjetische
Mineralölverwaltung - käuflich erworben. Bei der Überlassung der Konzession wurde die Vereinbarung
getroffen, daß 1. die Belieferung der Verbraucher in Niederösterreich mit dem von der ÖMV in
Niederösterreich und Wien geförderten Erdgas ausschließlich der Niogas überlassen wird. Es handelt
sich dabei um den sogenannten Gaslieferungsvertrag. Der Preis für das von der OMV an die Niogas
gelieferte Erdgas beträgt je Kubikmeter 50 Prozent des jeweiligen Preises für ein Kilogramm Heizöl
schwer, mindestens jedoch 28 Groschen. Dieser Rabattgewährung liegt die Überlegung zugrunde,
daß Niederösterreich während der russischen Besatzungszeit, in den Jahren 1945 bis 1955, schwer
gelitten hat und die wirtschaftliche Entwicklung im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern
zurückbleiben mußte. Dies geht eindeutig aus dem Schreiben vom 16. Jänner 1961 des verstorbenen
Bundeskanzlers Ing. Julius Raab an den damaligen Bundesminister für Finanzen, Doktor
Heilingsetzer, hervor. Ich möchte Ihnen dieses Schreiben zitieren: ,,Sehr geehrter Herr
Bundesminister! Lieber Freund! Das Land Niederösterreich hat, da es zehn Jahre lang russische
Besatzungszone war, enorme wirtschaftliche Schäden erlitten. Im Hinblick darauf, daß alle Betriebe in
Niederösterreich, die deutsches Eigentum waren oder als solches von der russischen
Besatzungsmacht angesehen wurden, in USIA-Verwaltung, also außerhalb der österreichischen
Rechts- und Wirtschaftsordnung, bis zum Inkrafttreten des österreichischen Staatsvertrages geführt
wurden, sind dem Land keine nennenswerten EBP-Kredite zugeflossen, Man war sich daher an
höchster Stelle im Bunde von Anfang an darüber klar, daß dem Land Niederösterreich für die in den
Jahren 1945 bis 1955 erlittenen Verluste, die in die Milliarden Schilling gehen, wenigstens ein
bescheidener teilweiser Ersatz geboten werden müsse. Dieser Teilersatz wurde, da eine
Bereitstellung von Budgetmitteln für diesen Zweck nicht möglich war, in der Beteiligung
Niederösterreichs an den im Lande befindlichen Erdgasvorkommen gefunden. Da eine direkte
Abwicklung zwischen dem Land Niederösterreich und der Österreichischen Mineralölverwaltung AG.
nicht möglich war, wurde die Niogas, Niederösterreichische Gasvertriebs AG., eingeschaltet. Es hatte
daher zunächst die Republik Osterreich mit der Niogas am 2. November 1955 einen Vertrag
geschlossen, welcher die Übertragung der Ausübung des Rechtes der Aufsuchung und Gewinnung
von Bitumen in Niederösterreich-Ost und Burgenland gemäß § 2 des Bitumengesetzes vorsah. Am 12.
Juni 1957 erfolgte dann im Bundeskanzleramt die Unterzeichnung verschiedener Verträge, durch
welche die Beziehungen der OMV zu den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Steiermark
geregelt wurden. Das Land Niederösterreich erhielt von der ÖMV einen nicht rückzahlbaren Betrag
von 100,000.000 S gegen die Verpflichtung, ihn nach Erhalt zur Gänze zur Erhöhung des
Aktienkapitals der Niogas zur Verfügung zu stellen. Ich kann nun eindeutig bestätigen, dlaß es der
Sinn der in Rede stehenden Vertragsabschlüsse war, die aus diesen Abschlüssen resultierenden
wirtschaftlichen Vorteile dem Lande Niederösterreich zukommen zu lassen, damit eine teilweise
Schadloshaltung für die wirtschaftlichen Verluste, die das genannte Land zwischen 1945 und 1955
erlitten hat, erfolgt. Dies wurde auch im November 1955 und im Juni 1957 von den höchsten Stellen
des Staates öffentlich und privat, schriftlich und mündlich zum wiederholten Malen betont. Da nun
derzeit der jährliche Erdgasbezug der Niogas 400,000.000 Kubikmeter übersteigt, hat die
niederösterreichische Landesregierung die Niogas ersucht, den bisher seitens der ÖMV gewährten
Rabatt, der dem Vernehmen nach mit Stichtag 30. Juni 1960 rund 115,000.000 S beträgt, dem Land
Niederösterreich zu überweisen. Ebenso solle in Zukunft jährlich die seitens der ÖMV gewährten
Rabatte, solange sie vertragsmäßig zustehen, dem Land überwiesen werden. Das Land wird die
empfangenen Beträge für Zwecke verwenden, die geeignet sind, in der niederösterreichischen
Wirtschaft Schäden auszugleichen oder die niederösterreichische Wirtschaft fördern zu helfen. Die
Niogas ist bereit, den ihr seitens der ÖMV gewährten Rabatt an dlas Land Niederösterreich
weiterzuleiten, kann dies aber nur dann tn, wenn die steuerliche Beurteilung dieser Leistung geklärt
erscheint und feststeht, daß in dieser Leistung an das Land Niederösterreich keine Ausschüttung auf
Grund der Beteiligung des Landes an der Niogas gesehen werden kann. Der Niogas verbleibt auch
nach Abführung des Rabattes ein betrieblicher Erfolg, der es ermöglicht, erforderliche Reserven zu
schaffen. Mit den besten Grüßen, Julius Raab."
Meine Damen und Herren, es steht nun eindeutig fest, daß aus der Vereinbarung zwischen ÖMV und
Niogas dem Land wenigstens ein bescheidenes Äquivalent für die in den Jahren 1945 bis 1955
erlittenen Nachteile gewährt werden konnte. Wie aus all dem Gesagten ersichtlich, fließen die Rabatte
nicht der Niogas, sondern dem Land Niederösterreich zu. Zu der Divergenz bei den zu Rabatten
geäußerten Ansichten des Rechnungshofes und des Finanzministeriums wäre folgendes zu sagen:
Auf Seite 7 seines Berichtes stellt der Rechnungshof fest, daß die Rabatte der Niogas und nicht dem
Land zustehen. Nach Meinung des Rechnungshofes wurde der Gaslieferungsvertrag zwischen der
ÖMV und der Niogas abgeschlossen, und es ergibt sich aus (dieser Tatsache der Rechtsanspruch auf
einen Rabatt nur für die Niogas und nicht für das Land. Der Rechnungshof kommt in dieser
Feststellung noch zu dem Schluß, daß die Organe der Niogas durch die Entsprechung des Begehrens
des Landes Niederösterreich auf Rabattüberweisung gegen zwingende Bestimmungen des
Aktiengesetzes verstoßen hätten.
Abgesehen davon, meine Damen und Herren, daß das Hohe Haus bereits am 1. März 1966 einen
ordnungsgemäßen Beschluß gefaßt hat, daß diese Rabatte dem Land Niederösterreich zu
überweisen sind, möchte ich nun folgendes Bedenken gegen die Rechtsansicht des Rechnungshofes
äußern: Einschlägige Bestimmungen des ABGB besagen, daß eine Willenserklärung, die einem
anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben wird, nichtig ist. Soll durch
diese Willenserklärung ein anderes Geschäft verborgen werden, so ist dieses nach seiner wahren
Beschaffenheit zu beurteilen, das heißt, daß das nach außen hin augenscheinliche Geschäft nichtig
ist und das verdeckte Geschäft zu gelten hat, denn das Wesentliche eines zweiseitigen
Rechtsgeschäftes ist die Willensübereinstimmung der Vertragspartner.
Wie aus meinen Ausführungen hervorgeht, war der Grundgedanke der Rabattgewährung immer die
teilweise Schadloshaltung des Bundeslandes Niederösterreich für die in den Jahren 1945 bis 1955
erlittenen Nachteile. Es ist daher unumstritten, daß die Rabatte dem Land Niederösterreich gehören.
In dem zitierten Vertrag zwischen ÖMV und Niogas ist weiters die Vereinbarung enthalten, daß
verbilligtes Erdgas zehn Jahre bis zu einer jährlichen Höchstmenge von 400,000.000 Kubikmeter
Erdgas geliefert werden soll. Um diesen Vertrag überhaupt voll ausschöpfen zu können, waren jedoch
rasche und umfangreiche Maßnahmen erforderlich, auf die ich später noch zu sprechen komme. Im
Interesse der raschen Entwicklung, des Erdgasabsatzes in Niederösterreich war der Ausbau. eines
Erdgasleitungsnetzes notwendig, und es erklärte sich daher auch die ÖMV bereit, an das Land
Niederösterreich einen nicht rückzahlbaren Betrag von 100,000.000 S zu leisten. Gleichzeitig wurde
das Land verpflichtet, diese 100,000.000 S nach Erhalt zur Gänze zur Erhöhung des Aktienkapitals
der Niogas zur Verfügung zu stellen. Diese 100,000.000 S wurden der Niogas in der Folge
überwiesen. Durch die Kapitalaufstockung im Jahre 1957 war daher die Niogas in der Lage, das
Leitungsnetz in Niederösterreich auszubauen und \den modernen Erfordernissen anzupassen und
damit die Voraussetzungen für einen sich sprunghaft erhöhenden Gasabsatz zu schaffen. Aus den
gleichen Erwägungen hat auch das Land Niederösterreich davon Abstand genommen, die ihm
zustehenden Beträge aus der Rabattgewährung für die Wirtschaftsjahre 1957 bis 1959 in der
Gesamthöhe von 48,383.699,56 S in Anspruch zu nehmen. Im Wirtschaftsjahr 1960 war die Niogas
erstmalig in der Lage, auf Grund des Gaslieferungsvertrages die 400,000.000 Kubikmeter jährlich
abzunehmen, und somit waren auch die wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen gegeben,
dem Land Niederösterreich die zustehenden Rabatte abzuführen. Nach endgültiger Berechnung und
bei voller Ausschöpfung der zustehenden Rabatte beträgt der Anspruch des Landes 56,000.000 S
jährlich.
Bevor ich auf die Verwendung dieser Gelder eingehe, möchte ich noch zu den geäußerten Ansichten
der Sozialisten über die sogenannte Steuerhinterziehung Stellung nehmen. Schon am 17. Februar
1966 hat die „Arbeiter-Zeitung", also das Zentralorgan der Sozialistischen Partei, erstmalig die
Behauptung aufgestellt, daß dem Bund vom Land Niederösterreich 280,000.000 S an Steuern
vorenthalten wurden. Hierzu möchte ich bemerken, daß von der ,,Arbeiter-Zeitung" ohne Überprüfung
des Sachverhaltes eine unrichtige Behauptung aufgestellt worden ist, die vor den Wahlen
anscheinend nur dazu diente, Unruhe in die Bevölkerung zu tragen. Eine derartige Berichterstattung
muß zurückgewiesen werden. Anläßlich einer Rücksprache bei der Niogas hätte man die ,,ArbeiterZeitung" damals aufgeklärt, daß es sich bei den Rabatten, die von der Niogas an das Land
Niederösterreich weitergeleitet wenden, um steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht m
eine Gewinnausschüttung handelt. Diese Tatsache wurde bereits mit Erlaß des Bundesministeriums
für Finanzen vom 14. Februar 1961, Zahl 12.930-9 a/61, sowie durch das Schreiben der
Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 2. März 1961 eindeutig geklärt.
Ich möchte Ihnen auch dieses Schreiben nicht vorenthalten: ,,An die Finanzlandesdirektion für Wien,
Niederösterreich und Burgenland, Wien. Die ÖMV AG. hat sich gegenüber dem Land Niederösterreich
zu einer verbilligten (50 Prozent des Normalpreises) Lieferung von jährlich 400,000.000 Kubikmeter
Erdgas auf die Dauer von zehn Jahren, das heißt bis 31. März 1968, verpflichtet. Da eine direkte
Abwicklung zwischen dem Land Niederösterreich und der ÖMV AG. nicht möglich war, wunde die
Niogas eingeschaltet. Die Niogas, die gegenüber der ÖMV AG. keinen unmittelbaren Anspruch auf
verbilligten Erdgasbezug hat, hat den Normalpreis des von der ÖMV AG. zum halben Preis
bezogenen Erdgases in der Weise zu bezahlen, daß sie 50 Prozent des Normalpreises an die ÖMV
AG. und die restlichen 50 Prozent an das Land Niederösterreich entrichtet. Für die Wirtschaftsjahre
1957 bis 1959 verzichtet das Land Niederösterreich als Gesellschafter der Niogas auf die Bezahlung
des aus diesem Titel geschuldeten Betrages. Dieser Verzicht unterliegt als eine Leistung des
Gesellschafters an seine Gesellschaft der Gesellschaftssteuer im Ausmaß von 2 Prozent vom Wert
der Leistung. Ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres 1960 bis zum Ablauf des verbilligten
Erdgasbezuges, 31. März 1968, wind die Niogas ihre gegenüber dem Land Niederösterreich
bestehende Verpflichtung zur Bezahlung der zweiten Hälfte des zum halben Preis von der ÖMV AG.
bezogenen Endgases erfüllen. Diese Verpflichtung und ihre Erfüllung ist keine Gewinnausschüttung,
sondern eine abzugsfähige Betriebsausgabe. Die Finanzlandesdirektion wird eingeladen, die
Finanzämter für Körperschaften und für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien hiervon in Kenntnis
zu setzen. Wien, 14. Februar 1961, für den Bundesminister: Dr. Jiresch.“
Ich möchte daher die Kollegen der anderen Fraktion ersuchen, auf ihr Zentralorgan dahingehend
einzuwirken, daß in Hinkunft keine Anschuldigungen erhoben werden, die das Land Niederösterreich
in der Öffentlichkeit in Mißkredit bringen, denn auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren,
sind Abgeordnete zum niederösterreichischen Landtag und nicht nur Parteifunktionäre.
Bereits in meinen Ausführungen am 1. März 1966 habe ich betont, daß von der Niogas am 17. März
1961 das Ersuchen an das Land Niederösterreich gerichtet wurde, daß die Rabattbeträge für
Wohnbauzwecke in Niederösterreich verwendet werden sollen. Aus dem zitierten Schreiben geht auch
hervor, daß diese Mittel für Wohnbaudarlehen an Dienstnehmer der Niogas und Newag gewährt
werden, welche in Niederösterreich siedeln wollen. Diese Mitteilung hat das Land Niederösterreich am
20. März 1961 zur Kenntnis genommen. In dem Schreiben, welches von der Niogas an das Land
Niederösterreich am 17. März 1961 gerichtet wurde, heißt es auszugsweise: ,,Unsere Gesellschaft
wird bis zum 31. Juli 1961 Beträge von insgesamt 110,000.000 S für Zwecke der Wohnbauförderung
des Landes Niederösterreich unter der Bedingung zur Verfügung stellen, daß diese Mittel für
Wohnbauförderungsdarlehen an Dienstnehmer unserer Gesellschaft und der Newag gewährt werden,
welche in Niederösterreich siedeln wollen. Wir haben zur Kenntnis genommen, daß die Rückflüsse
aus diesen Darlehen zur Tilgung der oben erwähnten 110,000.000 S verwendet werden. Wir werden
die von uns zur Verfügung zu stellenden Beträge auf ein Konto ,Land Niederösterreich,
Wohnbauförderung der Niogas-Newag“ bei der Continentale Bank AG. in Wien überweisen. Zum
Zeichen des Einverständnisses wird um Übersendung eines ordnungsgemäß gefertigten,
gleichlautenden Gegenbriefes ersucht. Mit vorzüglicher Hochachtung, Vertreter der Niogas." Im
Anschluß an diesen Wortlaut haben dann die Vertreter des Landes schriftlich erklärt, daß sie sich
vollinhaltlich mit dem Text einverstanden erklären. Wien, 20. März 1961, Unterschriften für die
Landesregierung: Steinböck, Müllner.
Zur Frage des ordnungsgemäßen Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Niogas und der
Landesregierung verweise ich neuerlich auf den Art. 37 Abs. 3 der Landesverfassung, wonach zur
Unterfertigung eines Schriftstückes der Landeshauptmann oder ein Stellvertreter und ein weiteres
Regierungsmitglied befähigt sind und daher der seinerzeitige Landeshauptmann Steinböck und der
Landesfinanzreferent Müllner auf diesem Zeitpunkt eindeutig berechtigt waren, dieses Schreiben zu
unterfertigen.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie mich nun fragen, wieso nicht nur Bedienstete der
Landesgesellschaften an dieser Wohnbauaktion partizipieren, muß ich Ihnen insofern zustimmen, als
dies bei wörtlicher Auslegung die Vereinbarung zwischen Niogas und dem Lande Niederösterreich
unstatthaft erscheint. Ich bin jedoch der Meinung, daß es nicht als unfaßbares Vergehen angesehen
werden kann, wenn die Landesgesellschaft Niogas auch einem Landesbediensteten, einem Lehrer
oder anderen Personen, die in ihrer Berufsausübung in enger Beziehung zum Lande stehen und in
der Südstadt sich ansiedeln wollen, eine Wohnbauförderung zuteil wenden ließ. Denn bei den
Rabatten aus dem Erdgaslieferungsvertrag, die für die Wohnbauförderung verwendet werden, handelt
es sich letztlich um Landesmittel. Es ist daher nicht einzusehen, warum bei der Vergabe dieser Mittel
die angeführten Personen ausgeschlossen werden sollen. Dies wäre schon aus dem Grunde
unverständlich, weil das Land Gesellschafter der Niogas ist.
Bei Durchsicht der uns vom Präsidenten des niederösterreichischen Landtages übermittelten
Wohnungslisten konnte man auch feststellen, daß Angehörige anderer Berufsgruppen
Wohnbauförderungsmittel von der Niogas erhielten. Auch ich bin der Meinung, daß diese
Vorgangsweise der seinerzeitigen Vereinbarung nicht entspricht, es muß jedoch festgestellt werden,
daß durch die Wohnbauförderung auch an andere Personen als an Dienstnehmer der
Landesgesellschaft dem Lande kein Schaden erwachsen ist, da die Nutzungsnehmer der
Wohnbauförderung diese Beträge auf Heller und Pfennig dem Lande Niederösterreich
zurückerstatten. Wenn mir auch der Herr Landesrat Rösch am 1. März 1966 den Vorwurf gemacht
hat, ich hätte in meinen Ausführungen bereits damals gesagt, daß sich die seinerzeitige Vereinbarung
in erster Linie auf Arbeiter und Angestellte der Newag und Niogas bezieht, so möchte ich auch heute
feststellen, daß ich schon am 1. März 1966 ohne Kenntnis der jetzigen Unterlage der Meinung war,
daß außer den Dienstnehmern der Landesgesellschaften auch die in enger Beziehung zum Land
stehenden Dienstnehmer an dieser Wohnbauförderung teilhaben sollen. Wenn ich weiters bereits am
1. März ausgeführt habe, daß aus diesen Rabattmitteln zirka 2000 Wohneinheiten in Niederösterreich
gebaut werden konnten, ist dadurch nicht nur ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt, sondern auch ein
erheblicher Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot in Niederösterreich erzielt worden.
Zu der unterschiedlichen Bemessung der Darlehen an die einzelnen Wohnungswerber wäre zu sagen,
daß es vertretbar ist, einem leitenden Angestellten schon aus dem Gedanken heraus, daß sich die
Landesgesellschaft den Bau von Dienstwohnungen erspart, ein höheres Darlehen zu gewähren.
(Zwischenruf bei der SPÖ: Dafür warten die anderen!) Denn für den Bau von Dienstwohnungen für
leitende Angestellte müßten erhebliche Mittel aufgewendet werden, die ausschließlich die
Landesgesellschaften belasten würden. Es liegt auf der Hand, daß ein Unternehmen Wohnungen für
qualifizierte Fachkräfte beschaffen muß, um überhaupt einen ordnungsgemäßen Betrieb
aufrechterhalten zu können. Eine übermäßige Förderung von Personen, bei denen es sich nicht um
leitende Angestellte der Landesgesellschaften handelt, wird auch von uns abgelehnt. Hinsichtlich der
Rückflüsse aus den Wohnbaudarlehen wird Sorge getragen, daß alle diese Mittel an das Land
zurückkommen. Auf Grund meiner Ausführungen möchte ich daher zu dem Problem der
Wohnbaudarlehen abschließend feststellen, daß durch die Gewährung von Darlehen an die einzelnen
Wohnungswerber, wenn es sich auch nicht nur um Arbeiter und Angestellte der Landesgesellschaften
handelte, dem Land Niederösterreich kein wie immer gearteter Schaden erwachsen ist und die
eingehenden Darlehensrückzahlungen nunmehr vom Land weiter verwendet werden können. Damit
erscheint der Sinn der seinerzeitigen Vereinbarung zwischen der ÖMV und der Niogas erfüllt, wonach
dem Land finanzielle Unterstützung zukommen soll. Außerdem hat 'die Gewährung von Darlehen an
Wohnungswerber aus den Rabatten noch einen zusätzlichen wirtschaftlichen und sozialen Erfolg in
Niederösterreich bewirkt. (Zwischenruf bei der SPÖ: Das glauben Sie selber nicht!)
Ich hoffe, daß ich zur Aufklärung bei den Rabatten beitragen konnte und daß nunmehr hinsichtlich der
Frage der Versteuerung der Rabatte und der Wohnbauförderung die Unklarheiten beseitigt sind und in
Hinkunft von unsachlichen Angriffen Abstand genommen wird. (Zwischenruf bei der SPÖ: Beim Land
gibt es bis jetzt keine Darlehen - 19.000 Wohnungssuchende!)
Als gewählter Personalvertreter und Obmann der Zentralpersonalvertretung der 12.000
Landesbediensteten werden Sie mir auch zugestehen, daß ich namens unserer Kollegen in der
Newag und Niogas, die auf Grund der Bindungen zwischen dem Land und den Landesgesellschaften
irgendwie zu unserer großen Familie gehören, vor diesem Forum auf folgendes hinweise: Aus der
bisherigen Debatte konnte der Zuhörer, der die großen Zusammenhänge nicht kennt, zu dem Schluß
kommen, aki wtiriden da draußen im Verwaltungsgebäude der Newag und Niogas und in den vielen
Betriebsdirektionen nur Korruptionisten am Werk sein. Vergessen wir doch nicht (Zwischenruf bei der
SPÖ: Es genügt das schon!), daß die Berichte des Rechnungshofes nur eine Handvoll der
Bediensteten der Landesgesellschaften betreffen, daß aber seit Jahren tausende Arbeiter und
Angestellte dieser Landesgesellschaften brav ihre Pflicht erfüllen. (Zwischenrufe bei der SPÖ Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Wir sind nicht nur verpflichtet, dafür einzutreten, daß unsere Landesgesellschaften nach modernen
un'd gesunden wirtschaftlichen Gtundsätzen arbeiten können, irgendwie sind wir auch für das
Betriebsklima, das dort herrscht, mitverantwortlich, und dieses hat, (das möchte ich hier ganz offen
sagen, unter den Diskussionen der letzten Monate sehr stark gelitten.
So wie uns wird auch Ihnen bekannt sein, daß Inkassanten und Arbeitstrupps der
Landesgesellschaften in ihrer ehrlichen Arbeit behindert wurden. Wir anerkennen, daß der
Rechnungshof, aber auch eine verantwortungsbewußte Presse wesentlich zur Aufklärung
vorhandener Unzukömmlichkeiten beigetragen haben. Ich hoffe, daß die verantwortungsbewußte
Presse uns auch helfen wird, wenn wir uns bemühen, unsere Landesgesellschaften wieder auf eine
gesunde Basis zu stellen und den braven Bediensteten wieder ein Betriebsklima zu bieten, auf das
jeder willige Arbeitnehmer nach meiner Meinung auch heute ein Recht hat. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. M a r s c h.
Abg. MARSCH: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus! Ich habe mich zu Wort
gemeldet, weil mein Vorredner vom OAAB, der Herr Kollege Ludwig, einige Dinge hier auf Iden Tisch
gelegt hat, die doch nicht so sind, wie er sie dargestellt hat. Schauen Sie, wenn diese Rabattgelder es handelt sich immerhin um 381,000.000 S - tatsächlich dem Lande Niederösterreich zugute
gekommen wären, und wenn dafür der Finanzminister, wie er in seinem Bescheid dies ausdrückt,
Steuerbefreiung gewährt hätte, dann hätten wir nichts dagegen.
Dann wären wir hier einer Meinung. Wenn Sie sich aber den Bescheid des Finanzministers
anschauen, wenden Sie feststellen, daß diese sogenannte Steuerbefreiung mit der Auflage gegeben
wurde, daß die Gelder tatsächlich von der Niogas an das Land Niederösterreich überwiesen werden.
Meine Herren! Sie sind heute entgegen der Aussagen des Herrn Landesfinanzreferenten im
Finanzausschuß und im Unterausschuß der Meinung, daß das Land Niederösterreich diese Gelder
erhalten hat. Ich richte nun an Sie die Frage: Warum haben Sie das nicht schon längst gesagt?
Weshalb stellen wir heute Fakten fest, die im Widerspruch zur Finanzverwaltung des Landes
Niederösterreich stehen? Worum handelt es sich nun bei diesen 381,000.000 S wirklich?
Auf Grund der Feststellungen des Rechnungshofes sowie der Aussagen des Vorstandes der Niogas
sind die Überweisungen der Rabattgelder von insgesamt 381,000.000 S auf ein Konto der Contibank
durch keinen Beschluß eines sozietären Organes der Niogas gedeckt, weder durch den Vorstand
noch durch den Aufsichtsrat oder sonst jemanden.
Auch Herr Landeshauptmann Maurer mußte vor wenigen Tagen mitteilen, daß in der Landesregierung
darüber seinerzeit kein Beschluß gefaßt wurde. Nach wie vor steht also fest, daß zur Zeit der
Durchführung der Rabattangelegenheit kein sozietäres Organ der Landesgesellschaften und auch
nicht die Landesregierung oder gar der Landtag darüber irgendeinen Beschluß gefaßt haben. Die
Landesregierung hat am 16. Februar einen Mehrheitsbeschluß gefaßt, wonach das Schreiben der
Niogas vom 17. März 1961 anerkannt wird, das heißt, daß die Gelder nur für Zwecke der
Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich verwendet werden dürfen. Wo steht aber In der
Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich, daß eine Person 425.000 S bekommen kann?
Meine Herren! Können Sie das vertreten und haben Sie tatsächlich heute noch den Mut, daß Sie
einerseits nur 30.000 bis 40.000 S an diejenigen, die Not leiden und sich eine Wohnung bauen wollen,
aus den Mitteln der Landeswohnbauförderung geben und auf der anderen Seite einen bestimmten
Personenkreis derart bevorzugen? Jla, wollen Sie denn die Menschen in unserem Land in zwei
Klassen einteilen:
in jene, die 30.000 bis 40.000 S bekommen, und in jene, die bis zu 425.000 S erhalten? Darauf
erwarten wir von Ihnen eine ganz klare Antwort!
Nunmehr haben wir gehört, wer tatsächlich über das Konto ,,Land Niederösterreich –
Wohnbauförderung der Niogas und Newag" verfügte. über dieses Konto hat ganz allein der damalige
Landesfinanzreferent von Niederösterreich und Aufsichtsratspräsident der Niogas sowie
Generaldirektor der Newag, Viktor Müllner, verfügt. Das können Sie heute nicht mehr bestreiten. Das
wurde auch vom Herrn Präsidenten des niederösterreichischen Landtages schriftlich bestätigt. Haben
Sie Müllner die Befugnis gegeben, daß er das tun durfte? Sehen Sie! Es kann einmal vorkommen,
daß ein Mann korrupt ist und die Landesgesellschaften Newag und Niogas in Mißkredit bringt. Daraus
machen wir Ihnen keinen Vorwurf. Aber den einen Vorwurf müssen wir Ihnen heute noch machen, daß
Sie sich, nachdem Sie von diesen Dingen Kenntnis erlangten, von diesem Mann noch immer nicht
distanzieren. Ich richte diese Worte vor allem an die Adresse des ÖAAB.
Glauben Sie wirklich, daß man der Demokratie einten Dienst erweist, wenn man einem Mann so viel
Machtvollkommenheit überläßt, daß er die Möglichkeit hat, zum Nachteil der Landesgesellschaften
und zum Nachteil des Landes Niederösterreich Korruption in diesem Ausmaß zu begehen?
Meine Herren! Das Erschreckendste in dieser Angelegenheit ist, feststellen zu müssen, daß Sie sich
noch immer nicht distanzieren! Haben Sie doch im Interesse des Landes Niederösterreich den Mut
dazu! Ich muß mich, und das ist der Grund meiner Wortmeldung, mit den Ausführungen des Herrn
Kollegen Ludwig befassen, weil er darin eine ganz neue These aufstellt, die aber auf schwachen
Füßen steht. Wenn Sie sich die Liste der Wohnbauförderungswerber ansehen – der Herr Kollege
Ludwig hat uns schon am 1. März darauf aufmerksam gemacht, nur hat er uns die Liste nicht gegeben
- . . (Abgeordneter Ludwig: Die habe ich auch nicht gehabt!) Sie haben damals ein großes Blatt
gezeigt und erklärt, daß dieses die Liste der Wohnbauförderung sei. Ich nehme an, daß auf diesem
Blatt nichts anderes gestanden ist.
Meine Herren! Ich muß Ihnen etwas mitteilen. Der Herr Kollege Ludwig hat heute das Schreiben der
Niogas vom 17. März 1961 zitiert, in dem es ausdrücklich heißt, daß die Rabattgelder nur für
Wohnbauförderungswerber der Landesgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Sehen Sie sich
diese Liste an. Ich muß gleich vorwegnehmen, daß der einzelne Wohnungswerber ja nicht wissen
konnte, daß es sich hier um eine Machination eines einzelnen Mannes, nämlich Viktor Müllners,
gehandelt hat. Er hat vielleicht im guten Glauben versucht, sich eine Wohnung zu kaufen. Daraus
können wir einem Großteil der im Raume von Mödling und vielleicht auch anderswo Wohnenden
keinen Vorwurf machen. Einen Vorwurf können wir nur dem Mann machen, der das Ganze veranlaßt
hat, nämlich Viktor Müllner, und jenen, die das geduldet haben, nämlich Ihnen allen, die geglaubt
haben, das mit dem Beschluß vom 1. März zu sanktionieren. Was Sie sanktioniert haben, werde ich
Ihnen noch ganz kurz sagen.
Zunächst jedoch eines: Es ist uns eine Liste jener Leute bekannt, die im Raume von Mödling wohnen
und als Newag- beziehungsweise Niogas-Bedienstete ein Wohnbauförderungsdarlehen bekommen
haben. Es handelt sich um 481 Leute oder Familien, jedenfalls um 481 Wohnungen. Wissen Sie, wie
viele davon bei der Newag oder Niogas bedienstet sind? Sage und schreibe 103, und 378 andere
Familien oder Einzelbewerber wurden gefördert! Sehen Sie! Das ist das, was Sie am 1. März als
Wohnbauförderungsaktion der Landesgesellschaften Newag und Niogas bezeichnet haben. Das
heißt, der übergroße Teil der dort Wohnenden ist weder bei der Newag noch bei der Niogas noch
beim Land Niederösterreich beschäftigt. Daraufhin haben wir am 1. März auch einen anderen
Beschluß gefaßt, nämlich jenen, die Bewegungen auf diesem ominösen Konto der Contibank
mitgeteilt zu erhalten. Der Herr Präsident des niederösterreichischen Landtages hat uns vor einigen
Tagen einen entsprechenden Kontoauszug und auch die Listen der Wohnbaugesellschaften oder
Genossenschaften, die Wohnungen gebaut haben, zur Verfügung gestellt.
Nun stellte sich heraus, daß uns der Herr Präsident des niederösterreichischen Landtages etwas ganz
anderes übermittelt hat, als von der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen wurde. Ich
frage daher den Herrn Landeshauptmann, wie es möglich ist, daß ein Beschluß der
niederösterreichischen Landesregierung in seinem Wortlaut ganz anders aussieht, als ihn der
Präsident des niederösterreichischen Landtages für seine Abgeordneten erhält? Was ist auf dem Weg
von der Landesregierung bis zum Landtag wirklich geschehen? Wir haben noch keine Korrektur
darüber erhalten. Es steht jedenfalls fest, daß noch eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der
Verbauung dieser Gelder und mit den Kontobewegungen offen sind. So stellt es die Landesregierung
ausdrücklich dar.
Meine Herren! Wenn Sie glauben, daß die Angelegenheit damit tatsächlich erledigt ist, dann stellen
Sie sich heute noch schützend vor eine Korruption ärgsten Ausmaßes, die Sie beziehungsweise die
niederösterreichische Landesregierung noch immer nicht aufklären konnten. Schauen Sie sich doch
einmal diese Liste und die Kontobewegungen an und Sie werden feststellen können, daß es
Differenzen von Dutzenden Millionen Schilling gibt. Dieses Konto enthielt, als es vom Land
Niederösterreich Übernommen wurde, auch nicht einen Groschen. Wenn man schon im Februar
dieses Jahres den Beschluß ge6aßt hat, den Schriftverkehr mit der Niogas und dem Land
anzuerkennen, dann frage ich mich, warum haben Sie sich, Herr Landesfinanzreferent, nicht sofort um
diese Konten bemüht. Sie haben nicht ein Konto, sondern drei Konten übernommen und stellten sich
auf den Standpunkt, der Landtag habe ja nur die Bewegungen eines Kontos verlangt, daher brauchten
Sie die anderen nicht bekanntgeben. Formal gebe ich Ihnen recht. Aber, Herr Finanzreferent, glauben
Sie wirklich, damit zur Aufklärung dieser Frage beigetragen zu haben? Ich glaube, darüber sind Sie
uns noch eine Antwort schuldig. Daß zufällig alle drei Konten den Stand von null Schilling null
Groschen hatten, als Sie diese übernahmen, Herr Landesfinanzreferent, das hat wohl uns überrascht,
doch Sie nicht. Und daß zufällig noch am 28. Februar, also zwölf Tage, nachdem die Landesregierung
diesen Mehrheitsbeschluß gefaßt hat, Überweisungen getätigt wurden, die in die Millionen, ja zehn
Millionen Schilling gecken, hat Sie auch nicht überrascht. Sind Sie dann der Sache nicht
nachgegangen, und haben Sie nicht getrachtet, wenigstens einige Millionen Schilling für das Land zu
retten? Haben Sie nur noch feststellen können, daß Sie nichts übernehmen, nicht einen einzigen
Schilling? Ich glaube, mit dieser Handlungsweise haben Sie, Herr Landesfinanzreferent, dem Land
Niederösterreich keinen guten Dienst erwiesen.
Wenn Sie sich den Mehrheitsbeschluß der Österreichischen Volkspartei vom 1. März in der Frage des
Vorganges um die Wohnbauförderung durchlesen, können Sie folgendes feststellen: Sie schreiben
dort ausdrücklich - meine Herren, ich bringe Ihnen das in Erinnerung, da es sein könnte, daß durch die
Ausführungen des Herrn Abg. Ludwig einige Verwirrung gestiftet wurde -, daß sich die Niogas
verpflichtete, die ihr für die Zeit vom Juli 1959 usw. gewährten Rabatte für Wohnbaudarlehen
insbesondere an Dienstnehmer der Newag und Niogas, die im Land Niederösterreich siedeln wollen,
zu verwenden.
Meine Herren! Es ist erwiesen, daß die Niolgas diese Gelder nicht dafür verwendet hat. Das können
Ihnen alle Herren des Finanzausschusses, die damals dabei waren, bezeugen. Daher hat der Landtag
auf Grund Ihres Antrages einen Sachverhalt zur Kenntnis genommen, der effektiv falsch ist, auch
dann, meine Herren von der Österreichischen Volkspartei, wenn Sie ihn damals mit Ihren Stimmen
beschlossen haben. Der Rechnungshof stellt in seinem Schreiben an die niederösterreichische
Landesregierung, zu Handen des Herrn Landeshauptmannes, vom 6. Juli 1966 fest, daß keines der
Vorstandsmitglieder der Landesgesellschaften eine Verfügungsberechtigung über diese Konten hatte.
Indem er auf Seite 3 dieses Schreibens die Konsequenz zieht, kommt er bezüglich der
Verfügungsberechtigung über das Konto der Rabattgelder zu der schwerwiegenden Feststellung - das
möchte ich, Herr Landeshauptmann, ganz besonders an Ihre Adresse richten: ,,Das heißt aber, daß
die Verfügungsberechtigung über diese Rabattgelder bei Organen des Landes liegen mußte, die somit
für die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder die volle Verantwortung tragen." Ich glaube, darüber
wird zur gegebenen Zeit noch einiges zu sagen sein. Wenn Sie also unter diesen Umständen einfach
weiterbauen wollen, dann werden Sie finden, daß Sie dies ohne Fundament getan haben; um es mit
den Worten des Herrn Landeshauptmannes Maurer auszudrücken, versuchen Sie nicht, diesen
riesigen Misthaufen im Stall mit etwas frischem Stroh zuzudecken. Es würde nämlich bald wieder
impertinent stinken, weil in dieser Frage noch viel zuviel offen ist. Dabei müßten wir alle im Interesse
der Sauberkeit dieses Landes um eine rasche Klärung bemüht sein. Genen Sie doch endlich Ihre
Schutz- und Verteidigungsstellung für Viktor Müllner auf. Sie erweisen damit dem Land absolut keinen
guten Dienst. Trachten Sie lieber, daß Sie in dieser Frage mit uns gemeinsam Klarheit schaffen
können, im Interesse dieses Landes, im Interesse seiner Landesgesellschaften und nicht zuletzt im
Interesse der Bevölkerung von Niederösterreich. (Beifall bei den Sozialisten.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Abg. K i e n b e r g e r .
Abg. KIENBERGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Herr Abg. Dr.
Brezovszky hat sich gestern mit dem Rechnungshofbericht befaßt. Hier gibt es überhaupt keine
Meinungsverschiedenheit. Der Rechnungshof soll und ist dazu verpachtet, negative Seiten
aufzuzeigen. Es hat keinen Sinn, wenn der Rechnungshof der Gebarung einer Firma nur positive
Seiten abgewinnt, denn sie selbst müßte ja daran interessiert sein, daß sie auf ihre Fehler
aufmerksam gemacht wird. Es wäre so ähnlich, wie wenn ein Firmenchef seine Vertreter versammeln
und fragen würde: Wie war der Verkauf? Da würde dann einer sagen: Es hat großartig funktioniert.
Der Chef würde darauf erwidern: Das interessiert mich gar nicht, was gut gegangen ist, ich will wissen,
was schlecht gewesen ist. Meines Erachtens soll also ein Einschaubericht die schlechten Seiten
aufzeigen und nur im Zusammenhang damit auf die guten Seiten eingehen. Wenn das aus dem
Zusammenhang gerissen und in der Zeitung veröffentlicht wird, entsteht ein falsches Bild. Ich bin
davon überzeugt, daß man, wenn man über große Firmen Revisionsberichte erstattet, sie aus dem
Zusammenhang reißt, veröffentlicht und darüber debattiert, jede Firma in Österreich zugrunde richten
könnte.
Nun zur Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Nach meiner Meinung ist es unmöglich, daß ein Aufsichtsrat
die Belege, insbesondere bei einer Firma, die über hunderttausende verfügt, tatsächlich überprüfen
kann. Verlangen kann man aber von einem Aufsichtsrat, daß er bei einer Sitzung weiß, ob er richtig
informiert wind.
Im wesentlichen möchte ich mich aber mit einer anderen Sache befassen, die schon zweimal hier zur
Sprache gekommen ist, und zwar mit dem 80,000.000-S-Kredit der niederösterreichischen
Landesregierung. Dieser Kredit hat zu vielen Vermutungen und Hypothesen Anlaß gegeben. Wie ist
nun dieser Kredit zustande gekommen? Die niederösterreichische Landesregierung hat am 28. April
1955 die Veräußerung der Anteilrechte an der Donaukraftwerke AG. beschlossen. Die Newag hat
diese Anteilrechte mit einem Nominale von 80,000.000 S übernommen und die vom Land geleistete
Anzahlung in der Höhe von 44,000.000 S als täglich kündbaren mit 3,5 Prozent verzinslichen Kredit
übernommen. Der Zinsfuß wurde dann am 1. Jänner 1957 auf 6,5 Prozent erhöht. Durch
Einzahlungen und Rückverrechnungen ist dann innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Kredit von
30,000.000 S entstanden. Im Jahre 1957 hat dann das Land Niederösterreich Überweisungen für die
Newag in der Höhe von 50,000.000 S zur Kapitalerhöhung der Niogas veranlaßt. Die Bedingungen
waren 6,5 Prozent bei halbjähriger Kündigungsfrist. Somit schuldete Ende 1957 die Newag dem Land
zusammen 80,000.000 S. Wie erfolgte nun die Überweisung – von der bereits einmal die Rede war –
am 12. Dezember 1959? An diesem Tag überweist die Newag über die Creditanstalt-Bankverein an
die Continentale-Bank den Betrag von 80,000.000 S; dieser Betrag scheint in den Büchern des
Landes nicht auf. Damals begann man bereits mit der Planung und Vorbereitung der Süstadt. Es
existieren zwei Schreiben, auf die ich nicht besonders hinweisen brauche. Kollege Grünzweig hat das
gestern schon getan. Diese Schreiben sind vom 28. Februar und 18. März; sie beinhalten, daß diese
80,000.000 zum Zwecke der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich unter der Bedingung
zur Verfügung gestellt werden, daß diese Mittel für Wohnbauförderungsdarlehen an Dienstnehmer der
Newag und Niogas gewährt werden. Wer dar nun in der Folge über dieses Konto
verfügungsberechtigt? Von 1959 bis Ende 1962 der damalige Generaldirektor Dr. Skacel, 1963
Generaldirektor Müllner. Das Konto führte die Bezeichnung: ,,Vorfinanzierung Gartenstadt Süd." Der
Landesfinanzreferent hat damals von der Überweisung gewußt.
Die Continentale-Bank sagt, daß die Überweisung durch die Newag widerrufen wude, die Newag hatte
also zu diesem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über dieses Konto. Die Form der Bilanzierung und
Zinsenberechnung ist meines Erachtens mit Recht bemängelt worden. Der Betrag war also bis Ende
1962 auf einem Konto und zur Verfügung der Newag. Das erwähnte Konto: ,,Vorfinanzierung
Gartenstadt Süd", Kontoblatt 63, also Beginn 1963, zeigt folgenden Stand: Auf der Habenseite finden
Sie 80,000.000 S. Per Valuta 4. Jänner erfolgten Rückbuchungen auf das Konto Newag in der Höhe
von 44,000.000 S, und zwar am 8. Mai, ein übertrag von der Newag zugunsten dieses Kontos in der
Höhe von 5,000.000 S, und am 4. Juli 1963 ein Übertrag von 10,000.000 S. Dann folgten noch zwei
Rücküberweisungen auf ein Newag-Konto von etwa 4,000.000 S. Wir sehen also durch diese
gesammelte Buchung vom 4. Jänner 1963 in der Höhe von etwa 44,000.000 S, daß aus diesem
Vorfinanzierungskonto bei der Newag Gelder für die Wohnbauförderung zur Verfügung gestanden
haben. Das gleiche gilt dann auch für die Buchung am 30. Dezember 1963 mit etwa 4,000.000 S. Der
Saldo per 31. Dezember auf dem oben erwähnten Konto beträgt nur 279.000 S, der Rest von
46,000.000 S gliedert sich wie folgt: Am 9. Jänner 1963 Übertrag auf ein Newag-Sonderkonto
Lignospan im Betrag von 15,000.000 S. Überweisung von Lignospan 5,000.000 S. Überweisung an
Lignospan 10,000.000 S, und Übertrag an Fides-Ges. m. b. H. 16,000.000 S. Soweit die
Zusammenhänge dieses 80,000.000-S-Kredites und die Bewegung auf dem Konto.
Mit den letzten beiden Buchungen tauchen zwei Begriffe auf: Lignospan und Fides-Gies. m. b. H. Die
Fides hat insbesondere bei der letzten Debatte im März eine große Rolle gespielt. Eigentlich muß ich
jetzt einen Unterschied feststellen, denn damals hat man in die Fides sehr viel hineingeheimnist, vor
allen Dingen hat man gesagt, hinter der Fides, hinter diesem Etablissement steht Müllner, aber heute
redet man eigentlich nicht mehr so viel davon. (Heiterkeit.) Dafür aber in einem anderen
Zusammenhang. Die Fides hat, wie schon gesagt, eine große Rolle gespielt, und ich möchte ganz
kurz die Entwicklung der Fides schildern. Mit der Liquidation der Ringelsdorfer Mühle- und
Sägewerksbetriebs-Ges. m. b. H. wunde die Treuhand- und Beratungsgesellschaft betraut. Das war
1948. Im Jahre 1951 wurde die Fortsetzung dieser Gesellschaft veranlaßt und Frau Auguste Prethaler
zur Geschäftsführerin bestellt; die Treuhand- und Beratungsgesellschaft wurde ihrer Aufgabe
enthoben und mit Beschluß vom 21. Juni 1951 in Fides-Beteiligungs-Ges. m. b. H. umbenannt. Ich
glaube, es wäre alles viel einfacher gewesen, wenn man sie ,,treu" genannt hätte. (Staatssekretär
Rösch: Ist schlecht geschrieben!) Treu! (Abg. Marsch: Treue oder treu?) Treu heißt das. Ich habe nie
Latein gelernt, leider. (Zwischenruf: Ist übersetzt!) Treu wahrscheinlich, Herr Landesrat, das habe ich
selbst geschrieben, ich lese aber nicht alles; ich mache das wie Sie, Herr Landesrat. 1957 wurde das
Stammkapital mit 20.000 S neu festgelegt und gleichzeitig auf 50.000 S erhöht. Die Firma übte in
diesem Zeitraum überhaupt keine Tätigkeit aus. Von den Produktionsfaktoren Arbeit, Grund und
Boden und Kapital erscheint dem Menschen das Kapital als das Unverständlichste. Sind die Arbeit,
Grund und Boden etwas Reales, etwas Sichtbares, so ist das Kapital und seine Funktion, die aus
Büchern und Zusammenhängen erst ersichtlich gemacht werden können, jenseits realer
Vorstellungen. Nun haben wir es hier mit einer reinen Beteiligungsgesellschaft, also ohne jede
sichtbare Funktion, zu tun. Somit ist es nicht verwunderlich, daß, wenn man will, von vornherein der
Eindruck der Undurchsichtigkeit gewonnen wird. Das ist, glaube ich, in diesem gegenwärtigen
Zusammenhang auch der Fall gewesen. Wir lesen mehrmals von „Fides-Prethaler", von ,,FidesZapotocky" usw. Wie ist nun die Entwicklung der Fides weitergegangen? Am 22. Juni 1961 wurde die
Fides mit Vorvertrag vom Herrn Viktor Müllner gekauft. Ich habe hier ein Schreiben: ,,Herrn Viktor
Müllner. Die Geschäftsanteile an der Fides-Beteiligungsgesellschaft mit Nominale 50.000 S habe ich
Ihnen mit heutigem Tag um 55.000 S verkauft und ich quittiere gleichzeitig den Erhalt des
Kaufschillings." In der weiteren Folge heißt es: ,,Das Lokal in der Falkestraße 1 wird nicht
mitübertragen. Der Abschlußtag des Abtretungsvertrages soll von Ihnen festgelegt werden. Die
Verpflichtung zum Abschluß des Abtretungsvertrages bindet auch unsere Rechtsnachfolger." Mit
Wirkung vom 22. Juni 1961 - es wurde gestern schon darüber gesprochen - wurde Herr Stefan
Zapotocky zum Geschäftsführer bestellt und Frau Auguste Prethaler als Geschäftsführer im
Handelsregister gelöscht. Prethaler bleibt Treuhänder und verkauft im Oktober 1962 die Fides durch
Notar Dr. Schweighofer an die Etablissement Energie International, also an diese EEI. (Abg. Marsch:
Und wer ist die EEI?) Ich habe nur gelesen, daß der Betrag einmal erlegt wurde. (Abg. Marsch: Wer
ist die EEI?) Die EEI ist eine Gesellschaft in Vaduz, das ist ja geistern schon gesagt worden. (Abg.
Diplomingenieur Robl: Wir haben es schon hundertmal gesagt! - Unruhe. - Präsident gibt das
Glockenzeichen.) Ich habe einmal gelesen, daß es in der Schweiz 20.000 Firmen gibt, die dort
Niederlassungen errichtet haben. Wir schrecken uns nur davor. Ich bin überzeugt, wenn es heißen
würde: ,,Viktor Müllner, Gemischtwarenhandlung in Vaduz", wäre das gar nichts Besonderes.
(Heiterkeit im Hause. - Beifall bei der SPÖ.)
Die Bilanz zum 31. Dezember 1961 weist auf dem Konto der Fides Zahlen aus, denen folgende
Geschäftsvorgänge zugrunde liegen. Im Juli 1961 kauft die Fides Nominale 8,000.000 S
Contibankaktien mittels eines Lombard-Kredites des Bankhauses Steinhäusser. Zur Abwendung des
drohenden Konkurses des Amandus-Verlages beteiligt sich die Fides mit 80.000 S und gewährte
außrdem ein Darlehen in der Höhe von 270.000 S. Am 4. Juli 1961 bestätigte die Contibank dem
Bankhaus Steinhäusser, daß die Aktien hinterlegt wurden. Vom Jänner bis Dezember 1962 wurden
die Contibankaktien verkauft und der Lombard-Kredit an das Bankhaus Steinhäusser zurückbezahlt.
Soweit die Geschäfte der Fides bis Ende 1962.
Nun lassen Sie mich den zweiten Begriff aus der Bilanz - Lignospan - erklären. Im Jahre 1959 wurde
zwischen Herrn Prethaler und Generaldirektor Dr. Skacel ein sogenannter Stiller Gesellschaftsvertrag
abgeschlossen. Nach den §§ 4 und 5 des Handelsrechtes handelte es sich jedoch nicht um eine
,,Stille Gesellschaft", sondern um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes, deren Registrierung als
Offene Handelsgesellschaft hätte erfolgen sollen. Die Einlagen der beiden Gesellschafter betrugen auf dem Papier - je 500.000 S, denn sie wurden hingelegt und wieder genommen. Beide waren mit je
50 Prozent am Gewinn, Verlust und am Vermögen beteiligt. Die Firma trägt den Namen Prebhaler &
Co. - Prethaler war die Beratung, Skacel der Geldgeber - und besaß folgende Beteiligungen:
Österreichische Jagdpatronenfabrik mit 4,500.000 S, Österreichische Mineralwasser AG. mit 940.000
S, Österreichische Privat- und Kommerzbank AG. Mit 3,000.000 S, Lignospan mit rund 40,000.000 S,
Klosterneuburger Wein- unld Sektkellerei, EHT AG. für Elektroheizungstechnik, Tiheodor Etti,
Feinkostimport Kommanditgesellschaft mit 1,000.000 S. Die Gesellschafterkonten wiesen per Ende
1962 einen ungefähren Minussaldo von zusammen 26,000.000 S auf, wobei jedoch die Verluste aus
den Beteiligungen noch nicht berücksichtigt erschienen, so daß sich in der Folge der Minussaldo auf
50,000.000 S erhöhte. Diese Geschäfte sind nur durch ein Dokument möglich geworden, nämlich
durch den von Generaldirektor Skacel und dem Vorstandsdirektor Ingenieur Ofenböck
unterzeichneten Blankowechsel -- er wurde gestern von Abg. Robl bereits vorgezeigt -, der von der
Thermo Electric angenommen wurde und in dem die Newag als Bürge aufscheint. Ing. Ofenböck war
zugleich Besitzer der Thermo Electric, in der Prethaler der Wirtschaftsprüfer war. (Zwischenruf bei der
SPÖ: Und der Zapotocky?) Der kommt noch nicht vor. Dieser Blankowechsel ist meines Erachtens
nach das verhängnisvollste Dokument, das jemals in der Newag unterzeichnet wurde. Es ist vielleicht
die richtige Beule - gestern wurde mehrmals operiert und aufgeschnitten -, denn daraus entsteht ein
echter Verlust für die Landesgesellschaften. Es ist vollkommen richtig, daß es mit mehreren Dingen
nicht ganz in Ordnung war. Man hat aber eine Südstadt, man hat hohe Sozialleistungen, das Geld
wurde für jemanden ausgegeben; aber das hier ist ein echter Verlust, den die Newag und letzten
Endes das Land mitzutragen haben.
Und nun einige Worte zur der Finanzierung dieser Firma. Ich möchte nur erwähnen - Kollege
Grünzweig hat das schon gestern vorgelesen: 5,000.000 S Blankowechsel der Thermo Electric,
gezeichnet Hartmann, Hellbock, Bürgschaft Skacel und Ofenböck; 20,000.000 S, wie schon erwähnt,
10,000.000 S Festgeld, Widmungserklärung der Newag, Zinsen 8,000.000 S, Saldo 43,000.000 S. In
der Bilanz der Thermo Electric zum 30. September 1962 ist dieser Kredit unterteilt: 8,000.000 S
Zinsen, 35,000.000 S aus dieser Belastung, zusammen 43,000.000 S. Der Betrag von 35,354.000 S
wurde von der Thermo Electric ohne Kreditvertrag oder Sicherstellung an die R m Prethaler & Co.
weiter verliehen. Darlehen der Newag an die Thermo Electric 10,000.000 S. Im Jahre 1961 wurden bei
der Girozentrale 10,000.000 S behoben; auch dieser Betrag wurde Herrn Prethaler als Darlehen für
die Thermo Electric übergeben.
Eine Bewilligung des Aufsichtsrates wurde nicht eingeholt, ebenso fehlte ein Kreditvertrag. In den
Büchern der Newag wird dieses Darlehen als Refinanzierung gebucht. In den Büchern der Thermo
Electric erscheint der erwähnte Betrag einschließlich der Zinsen einerseits als Verbindlichkeit
gegenüber der Newag und anderseits als Forderung an die Firma Prethaler & Co. auf. Ein
Kreditvertrag zwischen der Thermo Electric und der Firma Prethaler & Cu. besteht nicht. Es fehlen
auch etwaige Sicherheiten seitens der Kreditnehmer. Das Gesamtobligo, das sich durch die
Geschäftsverbindung mit der Firma Prefhaler & Co. – Blankowechsel, EHT, Bürge Newag - ergeben
hat, waren 93,400.000 S. Dazu kommen noch andere Verbindlichkeiten, für die die Newag kein Obligo
übernommen hatte, und zwar in der Höhe von 86,000.000 S. Sie sind zum überwiegenden Teil
verpfändet.
Aktiven zum Ruchwert Ende 1962 sind: 20,000.000 S Firma Prethaler & Co, 124,000.000 S Lignospan
und 11,800.000 S Thermo Electric, zusammen rund 156,000.000 Schilling. Dem stehen
Verbindlichkeiten von 179,000.000 S gegenüber, daher ein Fehlbetrag von 22,500.000 S. Die
Zinsenbelastung der Firma Prethaler & Co. beträgt jährlich 7,000.000 S.
Wenn wir nun nach dem Grund fragen, was diese drei Männer bewogen hat, die Newag zu einer so
verlustreichen Geschäftsgebarung nu führen, dann müssen wir sagen: Bei Skacel und Prethaler war
es das Geld. Ein Porträt dieser beiden Männer - ich verstehe jetzt erst richtig die modernen Maler -,
eine konkrete Darstellung wäre gar nicht möglich. Ein Denken nur in Geld mit dem Untersatz der
Unzulänglichkeit, maßlosen Ehrgeizes, durchsetzt mit Komplexen. Was den Herrn Vorstandsdirektor
Ofenböck bewogen haben mag, diese Verpflichtung einzugehen, das wind wahrscheinlich eine
ungeklärte Frage bleiben.
Auf diese 93,000.000 S, per Saldo 22,500.000 S, wurde man aufmerksam, als Dr. Skacel gestorben
war. Bei der Sichtung des Nachlasses ist man auf den ganzen Umfang der Geschäfte der Firma
Prethaler & Co. aufmerksam geworden, und bei Besprechungen im November 1962 bei Rechtsanwalt
Dr. Skrein, der später einen Bericht verfaßte, wurde ein Buchverlust von etwa 50,000.000 S
festgestellt. Die Gesellschaft Prethaler & CO. war konkursreif. Die Hauptgläubiger dieser Firma waren
die Thermo Electric und in der Folge durch die Bürgschaftsübernahme durch Doktor Skacel und Ing.
Ofenböck die Newag. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einem sofortigen Konkurs verschiedene
Beteiligungen weit unter dem angenommenen Wert hätten verkauft werden müssen. Nachdem einige
Herren der Newag das Lignospan-Werk im Ötztal und die Tochtergesellschaft der Lignospan, die
Howag in Linz, besichtigt hatten, entschloß man sich, den Konkurs abzuwenden. Man war der
Überzeugung, daß ein Abverkauf der Beteiligungen und die vorläufige Weiterführung der Lignospan
und Howag die Verluste mindern würden. Das Vermögen des Gesellschafters Prethaler wurde
sichergestellt und die im Privatbesitz von Herrn Prethaler befindlichen Aktien von König & Bauer im
Betrage von 3,600.000 S zur Schadensabdeckung übernommen. Um den Konkurs, wie schon
erwähnt, abzuwenden, mußte von den Bürgen Geld zur Verfügung gestellt werden. In einer
Vorstandssitzung der Newag – wir haben schon von einem Abkommen gehört - wunde 1962
beschlossen, den 80,000.000-S-Kredit des Landes Niederösterreich – ich habe eingangs eine
Kontendarstellung gegeben - zu verwenden. Für das Land gab es meines Erachtens keine andere
Möglichkeit, um den Verlust der Landesgesellschaft in Grenzen halten zu können. Es war notwendig,
die Abwicklung der Verlassenschaft Skacel, diesen großen Trümmerhaufen, in eine rechtlich mögliche
Form zu bringen. Vor allem war es notwendig, daß Prethaler ausscheidet und eine neue Form
gefunden wird.
In acht Monate dauernden Verhandlungen kam es am 1. Oktober 1963 zu einer vertraglichen
Vereinbarung zwischen Herrn Prethaler und der Fides. Die Fides war also zu dieser Zeit die
Rettungsaktion. Die treuhändige Abwicklung der Verlassenschaft Skacel wird Herrn Stefan Zapotocky,
Angestellter der Newag, übertragen. Johann Prethaler anerkennt darin eine Schuld von 25,000.000 S
und verpflichtet sich, diese bis 1973 zu bezahlen. Die Aktien von König & Bauer werden, wie schon
erwähnt, sicherungsübereignet. Seit dieser Zeit wurden Anteile der vielen verschiedenen
Gesellschaften auf die bestmögliche Weise verkauft, um den Schaden zu reduzieren. Lignospan und
Howag wurden unter der Geschäftsführung vom Treuhänder der Verlassenschaft Skacel, Herrn
Zapotocky, weitergeführt.
Meine Herren, wenn wir bei der Newag oft eine gewisse Großzügigkeit, unkaufmännisches Verhalten
und eine Freizügigkeit in der Geschäftsgebarung finden, so erscheint das dem Außenstehenden
überdimensional, weil Berichte ja doch aus dem Zusammenhang gerissen sind und damit die Relation
verlorengeht. Mit diesem Wechsel Skacel-Ofenböck tritt uns allerdings die ganze
Verantwortungslosigkeit gegenüber.
Der Herr Bundespräsident hat in seiner Rede anläßlich des Nationalfeiertages von Geschwüren in der
Wirtschaft gesprochen. Dieser Wechsel war das Geschwür der Newag. Seit einem Jahr haben viele
an dem Geschwür gedrückt, und man hat oft den Eindruck gewonnen, daß man erstaunt ist, daß
nichts mehr herauskommt. Worauf man aber dabei ganz vergessen hat, das ist der Patient NiogasNewag, eine Firma, die auf enorme Aufbauleistungen zurückblicken kann, und bei der mehr als 3000
Arbeiter und Angestellte beschäftigt sind, die seit Jahrzehnten ihre Pflicht erfüllen. Meine Damen und
Herren, wenn man heute mit Leuten redet, die der Generation angehören, die jetzt im Pensionsalter ist
und die die Wirtschaftskrise der dreißiger Jahre erlebt hat, und sie fragt, ob die Konjunktur einen
dauernden Bestand haben wird, dann hören wir immer wieder: ,,Ihr glaubt, die Konjunktur geht so
weiter! Es kann auch einmal etwas eintreten, daß sie auch einen Rückschlag erleidet." Wenn man
aber mit Wirtschaftsfachleuten spricht, dann sagen uns diese: Wir haben heute so viele
Sicherungsvorkehrungen, es können sich die dreißiger Jahre nicht wiederholen.
Seit es aber diesen Newag-Skandal gibt, weiß ich, weil sich auf diese Firma so viel konzentriert, daß
sich diese Katastrophe wiederholen kann. In den dreißiger Jahren waren die Firmen robuster, als sie
es heute sind, weil damals eine Eigenkapitalbildung möglich war. Nur eines hat gefehlt: die
internationale Zusammenarbeit. Damals trennte Siegerstaaten und Verlierer rücksichtsloser
Egoismus. Es fehlte die internationale Zusammenarbeit; national waren die Firmen sogar
bessergestellt; dann geschah ein Fehler nach dem anderen; es ist zur Wirtschaftskrise gekommen.
1945 hat man einen neuen Standpunkt eingenommen. In Brenton Woods wurden die Grundlagen zu
einem internationalen Wirtschafts- und Währungsabkommen und damit die Grundlagen zur heutigen
Wirtschaft gelegt; dies geschah vor allem unter der Voraussetzung einer internationalen
Zusammenarbeit. Wir kennen die vielen internationalen Institutionen, die sich sehr bewährt haben. Die
Krisen in Italien und in England wurden überbrückt. Die Gefahr liegt also heute bei den Firmen im
Lande selbst. Es hat in den letzten 20 Jahren wenig Kapitalbildung gegeben. Wir kennen heute
Firmen mit 50 bis 55 Prozent an Fremdkapital. Wie sind nun die Voraussetzungen, daß man dieses
Fremdkapital auch in Anspruch nehmen kann? Wenn gestern die Tür aufgegangen wäre, als wir hier
gerade die Haftung für eine Firma übernommen haben, und es hätte jemand hereingerufen, bei der
Firma geht es darunter und darüber, dann wäre dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt worden. Es
hätte geheißen, da müssen wir uns erst noch einmal vergewissern. Was in der letzten Zeit mit den
Landesgesellschaften und vielen Baufirmen aufgeführt wurde, das rührt an ihrem Ruf. Ich habe mir
zusammengezählt, im Zusammenhang mit sogenannten Skandalberichten wurden 44 Firmen
genannt. Vielleicht könnte man gegen einige wirklich einen Vorwurf erheben, aber bei mindestens 40
ist das nicht der Fall; die Bevölkerung sagt aber, die haben mitgetan, da kann etwas nicht stimmen.
Diese Angelegenheit liefert uns den Beweis, daß wir nicht frei von Krisen sind, wenn wir weiterhin die
Wirtschaft so behandeln. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landesrat R ö s c h.
Landesrat RÖSCH: Herr Präsident, Hohes Haus! Ich habe mich auf Grund der Ausführungen des
Herrn Abgeordneten Diplomingenieur Robl von gestern abends hier zu Wort gemeldet, und zwar zu
zwei Dingen. Erstens zu einer Art Richtigstellung und zweitens zu einigen Bemerkungen, soweit sie
mich persönlich indirekt betroffen haben. Der Herr Abgeordnete Dip1.-Ing. Robl hat gestern hier die
Erklärung abgegeben, daß die ÖVP von allem Anfang an für eine öffentliche Behandlung des
Rechnungshofberichtes im Landtag eingetreten sei. Ich muß demgegenüber richtigstellen, daß bis
zum Sommer 1966 in allen Gesprächen und in allen Beratungen, die über diese Materie stattgefunden
haben, die Vertreter der Österreichischen Volkspartei gegen eine öffentliche Behandlung aufgetreten
sind und für eine vertrauliche Beratung waren. Diese Besprechungen haben auch in den Beratungen
der Landesregierung ihren Niederschlag gefunden, uld sofern mich der Herr Landeshauptmann von
der Vertraulichkeit der Regierungssitzungen vorn 21. und 28. Juni entbinden würde, bin ich gerne
bereit, die diesbezüglichen Beschlüsse und Beratungen dem Hohen Hause zur Kenntnis zu bringen;
ich kann es nicht, weil ich an die Vertraulichkeit der Sitzungen gebunden bin. Ich stelle nur fest, daß
bis zum Sommer 1966 alle Herren, mit denen wir gesprochen haben, für eine vertrauliche Behandlung
eingetreten sind. (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Ich habe von den Landtagsabgeordneten der ÖVP
gesprochen!) Sie haben gesagt: ,,Die Österreichische Volkspartei ist eingetreten." Lesen Sie das bitte
im Protokoll nach. (Abg. Stangler: Er wird schon etwas dazu sagen.) Sicher, davon bin ich überzeugt.
Ich darf dazu noch erwähnen, daß bei diesen Besprechungen immer wieder ein Grundsatz von seiten
der Vertreter der ÖP aufgestellt wunde: Es wäre aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, gleichsam
die Eingeweide der Landesgesellschaften – ich zitiere jetzt wörtlich aus einer Besprechung, die nicht
in der Regierungssitzung war - offen auf den Tisch des Landtages zu legen. Ein Meinungswandel
entstand erst Anfang September, als dann in der Regierungssitzung die bekannte Empfehlung
beschlossen wurde. Soweit zur Feststellung, daß die Österreichische Volkspartei immer für die
öffentliche Behandlung eingetreten ist.
Nun einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Abgeordneten Dipl.-Ing. Robl in der gestrigen
Debatte, die mich indirekt persönlich betroffen haben. Ich bedaure, selbst Stellung nehmen zu
müssen, ich bin aber dazu gezwungen, da - sicherlich nach gewissenhafter Prüfung - der Herr
Präsident des Landtages nicht einen Ordnungsruf erteilt hat, weder gestern abends noch heute zu
Beginn der Sitzung. Er kann nach der Geschäftsordnung einen solchen nicht mehr geben, so daß ich
mich zu dem, was man mir vorwirft, selbst zur Wehr setzen muß. Abgeordneter Dip1.-Ing. Robl
erklärte gestern abends - dies hat auch zu einer gewissen Unruhe im Hause geführt -, die Sozialisten
haben am 1. März Generaldirektor Müllner verleumdet. Nachdem ich am 1. März einer der Sprecher
der SPÖ gewesen bin, gestatten Sie mir, hierzu folgendes festzuhalten: Ich habe mir heute Nacht das
Stenographische Protokoll der Sitzung vom 1. März 1966 noch einmal durchgelesen. Ich würde,
nachdem der Herr Kollege Stangler sagte, er wird schon noch etwas dazu sagen, ihn ersuchen, aus
dem Protokoll vom 1. März 1966 jene Sätze vorzulesen, die seiner Meinung nach eine Verleumdung
des Generaldirektors Müllner darstellen. Es wäre nämlich wesentlich zu wissen, mit welchem Satz
Viktor Müllner damals verleumdet wurde. Denn es ist nicht möglich, daß man einfach sagt, am 1. März
wurde Müllner verleumdet, und dann erklärt, das wird jetzt mit einer Handbewegung umgedreht, Über
das reden wir nichts mehr. (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Weil es nicht der 1. März war.) Sie haben wörtlich
erklärt, am 1. März. Lesen Sie sich das Protokoll durch. Ich möchte die schwerwiegendsten
Behauptungen, soweit sie meine Person betreffen, aus der Sitzung vom 1. März wiederholen.
Ich habe auf den Seiten 417 und 418 nach der chronologischen Aufzählung der Vorgänge, die in allen
Zeitungen schon standen, folgende Feststellung getroffen: ,,Es geht darum, meine Damen und Herren
- und um nichts anderes -, daß wir vor der Tatsache stehen, daß jahrelang eine Gestion geübt wurde,
die offensichtlich nicht mit den rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang steht." Meine Frage: Wo ist hier
eine Verleumdung? Ich bin fast der Meinung, daß auch Sie der Auffassung sind, und das hat Ihr erster
Sprecher, der Herr Abgeordnete Schneider, in sehr dankenswerter Weise getan, daß das, was hier
geschehen ist, mit den rechtsstaatlichen Prinzipien nicht in Einklang steht. Ich habe dann weiter aus
dem ,,Tiroler Volksboten" eine Feststellung zitiert: ,,Was die fortmalgesetzlich ungedeckte
Verwendung von 420,000.000 S durch die Niogas anlangt, so ist festhalten, daß dieses Vorgehen
zweifellos unkorrekt und mit rechtsstaatlich demokratischen Grundsätzen unvereinbar ist." Ich habe
erklärt, ich habe bewußt mit den Worten des ,,Tiroler Volksboten" gesprochen. Ich frage mich, worin
liegt hier eine Verleumdung? Ja, damals habe ich sogar einen sehr freundlichen Zwischenruf des
Kollegen Stangler bekommen, der sagte: ,,Sie sind nicht wiederzuerkennen, Herr Staatssekretär, Sie
sind heute die reinste Unschuld vom Lande." Also nicht ein Verleumder - wie es gestern Abgeordneter
Dipl.-Ing. Robl sagte -, sondern offensichtlich sehr freundlich und friedlich war ich damals. (Präsident
Reiter: Das kann man bis heute auch behaupten!) Ich habe dann nach dem Protokoll auf Seite 419 die
dritte Feststellung getroffen, die man als schwerwiegenden Vorwurf bezeichnen kann. ,,Alles, was
vorher mit den Rabatten geschehen ist, wird im Namen des Landes gemacht, von einigen wenigen
Funktionären, die sich untereinander einen Brief schreiben, die untereinander verhandeln und
besprechen, und keine Instanz, kein Organ, weder der Gesellschaften noch des Landes, weiß etwas
davon." Ich glaube, diese Feststellung ist in der Zwischenzeit durch die Beratungen im Unterausschuß
mehr als bewiesen worden.
Meine Damen und Herren! Ich habe dann weiter bei meiner zweiten Wortmeldung laut Protokoll Seite
429 erklärt, nachdem der Herr Abgeordnete Ludwig eine neue Darstellung dieser 420,000.000-SRabattgeschäf t gegeben hat: „Wir werden im Laufe der nächsten zwei Stunden wahrscheinlich noch
drei verschiedene Darstellungen von Ihnen beikommen, Sie werden immer wieder sagen, das ist alles
korrekt. Es ist immer das gleiche: Ob es jetzt Herr Generaldirektor Müllner ist, ob es der
Landeshauptmannstellvertreter Müllner ist, ob es der Finanzreferent Müllner ist oder der
Schwiegervater Müllner: es ist immer Müllner und nicht das Land Niederösterreich. Und dagegen
wehren wir uns.
Meine Damen und Herren! Das ist es, was wir ankreiden: Ein Mann zieht einen Familienkonzern auf,
und Sie finden alles in Odnung." Ich glaube, daß die Vorwürfe in der Zwischenzeit restlos erwiesen
sind und meiner Meinung nach keine Verleumdung darstellen können. Ich muß mich nur über Herrn
Abg. Robl wundern, der gestern erläuterte, weshalb die ÖVP gegen die Anträge der sozialistischen
Fraktion auf Anzeigenerstattung eintritt. (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Schieben Sie mir nicht alles in die
Schuhe. Das habe ich nämlich bestimmt nicht gesagt! Haben Sie das auch im Protokoll gelesen?)
Dann haben Sie zumindest nicht für diese Anträge gesprochen. (Gelächter bei der Volkspartei. - Abg.
Ludwig: Das ist ein Regierungsmitglied. – Zwischenrufe bei der ÖVP: Das ist bedauerlich! - Das ist
Demokratie!) Sie haben das Glück, daß das Regierungsmitglied nicht Ihrer Partei angehört. Daher
braucht es Sie nicht zu wundern. (Abg. Stangler: Es gibt auch eine Würde des Hauses!) Gestern
haben die Herren der ÖVP in einer Wortmeldung begründet, aus welchem Grund sie die Strafanträge
ablehnen, und ich nehme an, der Kollege Stangler wird das auch noch begründen. Herr Ing. Robl
erklärte: ,,Wenn durch Transaktionen der Contibank, die Sie aufgezeigt haben, österreichische
Gesetze verletzt wurden, dann haben Sie Gelegenheit, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu
erstatten." Diese Gelegenheit wollten wir jetzt wahrnehmen, doch Sie hindern uns daran, und die
Anzeigen können nicht erstattet werden.
Gestatten Sie mir zum Schluß noch die Bemerkung, daß es mit den Anzeigen und den gerichtlichen
Verfolgungen allein nicht getan ist. Es wird immer wieder erklärt, daß man erst dann, wenn das
Gericht entschieden hat, feststellen kann, ob jemand schuldig der nicht schuldig ist. In den Fakten, die
zur Diskussion stehen, handelt es sich in einer Reihe von Punkten um Vorkommnisse, die unter
Umständen gar nicht gerichtlich und strafrechtlich verfolgbar sind, die aber dennoch unkorrekt und
unmöglich sind. Wir haben das in der Vergangenheit erlebt. Ich glaube, es gibt im Hause niemanden
mehr, der daran zweifelt, daß seinerzeit die Vorgangsweise um das verfahren gegen Doktor Krauland
unkorrekt gewesen ist. Er ist nicht verurteilt worden, weil in der Zwischenzeit ein Amnestiegesetz
erlassen wurde. Ich selbst habe einmal gegen einen Beamten eines Ministeriums eine Anzeige
erstattet, weil für die Republik Usterreich nachweislich ein Schaden von 1,300.000 S entstanden ist.
Die Gerichte haben das Verfahren eingestellt, weil die Schadensabsicht nicht nachweisbar war. Der
Schaden ist aber trotzdem vorhanden. Wir werden es Wahrscheinlich erleben, daß man
möglicherweise im Bauskandal die Frage der Geschenksannahme beziehungsweise Geschenkgabe
in kausalem Zusammenhang mit der Auftragsvergebung nicht nachweisen kann, womit ein
Beweisnotstand entstehen wird. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß es etwas zu weit geht,
wenn Sie auf dem Standpunkt stehen, daß alles korrekt und in Ordnung sei.
Darf ich nun noch etwas feststellen. Es liegt mir fern, und es ist mir auch am 1. März nicht darum
gegangen, der OVP daraus einen Vorwurf zu machen, daß sich in ihren Reihen ein Viktor Müllner
befindet, der Unkorrektheiten begangen hat. Davor ist keine Partei gefeit. Wir nicht und Sie nicht!
Darum geht es nicht. Ich möchte noch einmal festhalten: Wir denken nicht daran, irgendwelche
Unkorrektheiten des Direktors Ofenböck zu direkten beziehungsweise ihn in Schutz zu nehmen. Seine
Handlungsweise war nicht korrekt und seine Sühne war groß genug, denn er wurde durch den Tod
abberufen. Dasselbe gilt für Generaldirektor Skacel. Worauf es ankommt - und ich glaube, das ist das
Entscheidende - ist, daß einte Partei bei Feststellung von Unkorrektheiten die Kraft aufbringt, sich
möglichst rasch von den schuldigen Personen zu distanzieren. Darum geht es in diesem konkreten
Fall. Ich muß sagen, daß ich bis jetzt den Eindruck habe, daß Sie in der derzeit laufenden Debatte den
Versuch unternehmen, Herrn Viktor Müllner in irgendeiner Form in Schutz zu nehmen, ihn zu salvieren
und alle Schuld auf die Toten abzuladen. Darin erblicken wir den einzigen Vorwurf, den wir erheben
müssen. In dem Augenblick, wo Sie sich von Viktor Müllner distanzieren - ich wiederhole, was auch
schon einige Parteifreunde gesagt haben - und wir gemeinsam feststellen, daß Unkorrektheiten
begangen worden sind, was auch schon die sozietären Organe durch die Entlassung Viktor Müllners
und die Landesregierung getan haben, in dem Augenblick, wo Sie also auch die politische
Distanzierung vollziehen und erklären, daß Sie mit diesen Dingen nichts zu tun haben wollen, können
wir gemeinsam das Werk beginnen. Der Herr Landeshauptmann kündigte in seiner Antrittsrede an,
erst nach dem Ausmisten das frische Stroh in den Stall legen zu wollen. Auch wir wollen das, der Mist
muß aber vorher wirklich beiseite geschafft sein. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. S t a n g l e r.
Abg. STANGLER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte an die letzten Worte des
Regierungsmitgliedes Landesrat Rösch anknüpfen, um einige Klarstellungen vorzunehmen. Auch
wenn Worte noch so feierlich und noch so fromm vorgetragen werden, wie es Ihnen, Herr Landesrat,
sehr leicht gelingt, merkt man doch seit Monaten eine bestirnte Absicht, nämlich in einer
Verteufelungskampagne nicht nur einen Mann oder einige Männer anzugreifen, sondern zu
Pauschalurteilen zu kommen. Daher glaube ich gar nicht daran, daß es Ihnen so sehr um das
Wegräumen von Mist, um bei diesem Wort zu bleiben, geht, sondern vielmehr um das krampfhafte
Bemühen, sich möglichst lang mit Mist beschäftigen zu können und in der Bevölkerung den Eindruck
zu erwecken, daß die ÖVP von Krauland bis heute eine korrupte Partei ist, eine Partei, der man kein
Vertrauen schenken kann, denn in Österreich ist nur eine einzige Partei vertrauenswürdig, und zwar
die Sozialistische Partei. Das ist doch der T m d Ihrer Propaganda in den letzten Monaten und auch
der gestrigen Ausführungen in diesem Haus. Wir waren sehr erstaunt, daß Sie so sehr die Nerven
verloren haben, als ein Redner von uns sehr sachlich aufgezeigt hat, daß diese Angelegenheit nicht
die Angelegenheit einer Partei oder nur eines einzigen Mannes ist, sondern daß hier auch
Vertrauensleute Ihrer Partei ein gerüttelt Maß an Schuld haben. Ein gerüttelt Maß an Schuld, worauf
heute wieder hingewiesen wurde. Die Katastrophe der ganzen Angelegenheit beginnt mit jenem
Blankowechsel, der zwei Unterschriften trägt; die eine stammt von einem Mann, der durch das
Vertrauen der ÖVP auf seinen Posten gestellt worden ist, nämlich Generaldirektor Skacel, und die
zweite von einem Mann, der durch Ihr Vertrauen auf seinen Posten gestellt worden ist, der Ihr
Gewährsmann und Ihr Parteimitglied war, der ebenso verstorbene Direktor Ofenböck. Es geht nicht
an, wie dies gestern der Fall war, daß man von einer Verlassenschaft Skacel spricht und schamhaft
verschweigt, daß diese Verlassenschaft auch eine Verlassenschaft Ofenböck bedeutet. Wenn das
Mist ist, Herr Kollege – Sie schauen mich auf einmal so vorwurfsvoll an, Herr Kollege Grünzweig -,
dann bin ich der Meinung, daß man über alles reden muß. Als die Redner der ÖVP die Sache ins
rechte Licht gerückt haben, war daher die Aufregung Ihrerseits so groß.
Meine Damen und Herren! Heute wurde schon wiederholt davon gesprochen, daß man Tote in diese
Angelegenheit nicht hineinziehen soll. Bei Gott, das ist nicht angenehm. Die Debatte aber so führen
zu wollen, daß man Über jene, die gestorben sind, nicht mehr redet, aber sich mit dem, der noch lebt,
umso mehr beschäftigt, geht. auch nicht. Auf diese Art ist es nicht möglich, zu einer sachlichen
Findung der Rechtsverhältnisse zu kommen. Wo Fakten aufliegen, aus denen klar erkennbar ist, dsaß
durch Unterschriften Verpflichtungen bis in die heutige Zeit entstanden sind, muß man darüber reden,
auch wenn diese Unterschriften von Sozialisten stammen. Das werden Sie uns nicht verargen können.
Man darf hier nicht großartige Erklärungen abgeben, wie unschön die ÖVP handelt, indem sie über
Tote redet und sie nicht zur Ruhe kommen läßt.
Meine Herren! Es wurde über die Vertraulichkeit der Verhandlungen bezüglich des
Rechnungshofberichtes, ob er öffentlich oder nicht öffentlich behandelt werden soll, gesprochen. Herr
Landesrat Rösch, Sie haben von einer bestimmten Entwicklungsphase gesprochen und hatten nicht
unrecht dabei, denn als der Herr Landeshauptmann Hartmann eine sehr dezitierte Anfrage an den
Herrn Präsidenten des Rechnungshofes richtete, hat dieser die Aktenstücke mit dem Aufdruck
,,vertraulich" an die Landesregierung geschickt. Der Aufdruck lautete sogar ,,streng vertraulich". Die
Landesregierung mußte sich daher fragen, ob darüber, wenn der Rechnungshof der Meinung ist, daß
gewisse Dinge streng vertraulich behandelt werden müssen, in einer öffentlichen Debatte diskutiert
werden soll. Ich glaube, Herr Landesrat Rösch, es wird Ihnen auch bekannt sein, daß
Rechnungshofberichte über verstaatlichte Unternehmungen im Parlament in einer ganz bestimmten
Art zur Verhandlung kommen. (Unruhe bei der SPÖ.) Weshalb sind Sie denn schon wieder so erregt,
lassen Sie mich doch in Ruhe ausreden. Ich begreife Sie nicht. Auch ein Aufsichtsrat sollte nicht so
auggeregt sein. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Vielleicht wäre es für Sie auch besser, wenn Sie mehr
schweigen würden, weil Sie ohnehin lange genug geschwiegen haben. (Große Unruhe. - Bravo-Rufe
bei der ÖVP. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Es ist immer dasselbe. Wenn ein Sozialist
betroffen ist, steht er auf, schreit, brüllt und gestikuliert mit den Händen. (Unruhe. - Präsident gibt das
Glockenzeichen.) Das Haus sieht, daß Sie erregt sind. Ich bin es nicht. Ich bin aber der Meinung, daß
sich sowohl das Parlament als auch der Rechnungshof etwas dabei gedacht haben, als sie bemüht
waren, für die Behandlung von Berichten übler Wirtschaftsunternehmen einen besonderen Wog zu
finden. Ich glaube, der Herr Kollege Kienberger von meiner Fraktion hat mit Recht darauf
hingewiesen, daß eine gewisse Diskussion in der Öffentlichkeit sehr leicht dazu führen kann, daß
auch sehr gesunde Unternehmungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können. Daher wird
der Rechnungshofbericht über verstaatlichte Unternehmungen im Parlament in einem Ausschuß sehr
vertraulich behandelt, und nur dann, wenn man der Ansicht ist, daß Unternehmungen durch eine
öffentliche Debatte nicht gefährdet werden können, geht man ins Haus zur Diskussion. (Landesrat
Rösch: Mit Ausnahme von Monopolbetrieben!) Das waren die Überlegungen, die Herrn
Landeshauptmann Hartmann dazu bewogen haben, die Frage, wie verhandelt werden soll, im Schoße
der Landesregierung zu prüfen. In einem Schreiben des Rechnungshofpräsidenten an den
Präsidenten des Landtages wurde gebeten, der Herr Präsident des Landtages möge darüber
befinden, ob die Debatte öffentlich oder nicht öffentlich abgeführt werden soll. Als die Zeitungen den
Rechnungshofbericht vorzeitig abzudrucken begannen, kamen wir zu der Auffassung, daß es für die
Unternehmungen besser sei, in offener Haussitzung darüber zu reden. Der ÖVP-Klub hat unter
meinem Vorsitz an jenem Donnerstag, an dem auch Ihr Klub tagte, den Beschluß gefaßt, dafür
einzutreten, hier im Hause über diesen Bericht freimütig und offen zu debattieren. Ich betone
nochmals, daß ich nicht sicher bin, ob dies für die Unternehmungen günstig ist, da diese ja
weitengeführt werden müssen. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen, wie durch verschiedene
Zeitungsmeldungen, durch gezielte offene oder unterschwellige Propaganda der Ruf eines
Unternehmens untergraben wenden kann. Und all das nur zur Freude einiger weniger, die dann sagen
können: Da haben wir es, die sind ja nicht einmal in der Lage, ein Unternehmen zu führen. Jetzt ist es
zugrunde gegangen. Die nächste Folgerung könnte dann heißen: Die sind ja überhaupt nicht befähigt,
in einem Lande die Verantwortung zu tragen, da ihnen alles danebengeht! Ich erinnere Sie an die
Überschriften des Bildtelegramms, und ich erinnere Sie an die Überschriften der ,,Arbeiter-Zeitung",
worauf ich noch zu sprechen kommen werde. In diesen Fällen kann man von einem ausgesprochenen
wirtschaftlichen Rufmord an den Landesunternehmungen sprechen. (Beifall bei der OVP. – Unruhe
bei der SPO. - Abg. Dipl.-Ing. Robl: Schon wieder eine Aufregung!) Der Herr Landesrat Rösch hat
auch durchblicken lassen, man wisse nicht, was dabei herauskommen wird.
Seine Andeutung hinsichtlich des Bauskandals hat mich sehr interessiert. Nachdem Sie, Herr
Landesrat, Jurist sind, scheinen Sie diese Fragen selbstverständlich ganz anders beurteilen zu
können als ein Nichtjurist. Der Herr Landesrat Rösch ist daher nicht auf Zeitungsartikel angewiesen,
und ich gestehe ihm zu, daß er sich selbst ein Urteil bilden bann. Vielleicht kommt man noch dahinter,
daß die derzeit in Österreich ausgebrochene Kopfjägerei auf gar nicht sehr realem Grund steht und
juristisch vielleicht nicht in allen Fällten aufrechterhalten werden kann.
Meine Herren! Es besteht doch Einigkeit darüber, in welchen Fällen der Staatsanwalt, wenn er
Kenntnis davon erhält, Anklage erheben und die strafrechtliche Verfolgung einleiten muß, weil er laut
Gesetz dazu verpflichtet ist. Ich bin ganz Ihrer Meinung - ich glaube, es war der Herr Abg. Dr.
Brezovszky, der gestern davon gesprochen hat -, daß jemand schuldig ist, wenn er von einem
unabhängigen Gericht schuldig gesprochen wurde. Was aber seit Monaten in Niederösterreich und in
ganz Österreich versucht wird, nämlich schuldig zu sprechen, bevor die Gerichte ihr Urteil gefällt
haben, weisen wir zurück. Gegen diese Volksjustiz chinesischer Prägung haben wir uns am 1. März
geweht und wehren uns auch heute. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn ein unabhängiger Richter ab Urteil
gefällt hat, anerkennen war das; aber in diesean Hause wenden keine Schuldurteile ausgesprochen.
Hier wird ein Rechnungshofbericht durchleuchtet, untersucht und kritisiert oder zur Kenntnis
genommen. Zu diesem Thema werde ich noch einmal sprechen. Das heißt aber nicht, daß wir der
Meinung sind, daß alles, was im Bereiche der Landesbetriebe geschehen ist, in Ordnung sei. Das
möchte ich Ihnen völlig sachlich und ruhig mitteilen. Die 28 im Finanzausschuß gemeinsam
beschlossenen Anträge ebenso wie die zehn die Niogas betreffenden Anträge sind der Beweis dafür,
da der Finanzausschuß nach den Beratungen des Unterausschusses zur Auffassung gekommen ist,
daß manche Dinge sehr wohl in Ordnung gebracht werden müssen und daß für die Zukunft vor
gesorgt werden muß.
Darüber kann man ja auch schlich sprechen und muß nicht unbedingt eine psychologische, ja
geradezu hysterische Stimmung erzeugen, wie dies durch die gestrige APA-Meldung genau eine
Stunde vor Beginn der Landtagsdebatte geschehen ist. ,,Der Müllner ist verhaftet", hieß es. Sie b b e
n gleich gesagt, Sie hätten damit nichts zu tun, Sie haben auch nie etwas damit zu tun, wenn in der
,,Arbeiter-Zeitung" etwas steht, ,denn das sind ja nur die bösen Redakteure, die das schreiben, und
Sie wissen ja nichts davon. Sie können Redakteure nicht beeinflussen bei dem, was sie schreiben.
Eine Stunde später haben Sie Pech gehabt, denn dann mußte die APA melden, daß sie einer
irrtümlichen Nachricht aufgesessen ist, und die Sensation für den Beginn der Landtagssitzung war
wieder nicht da. Ich weiß nicht, ob Müllner verhaftet wird oder nicht, dazu sind andere Stellen da, das
zu beiurteilen oder zu tun. Nicht wir, auch nicht die APA oder irgendeine Zeitung, die von Ihnen
beeinflußt worden ist.
Ich glaube, was wir zu tun haben, ist eine sachliche Untersuchung des Rechnungshofberichtes. Auf
diesen Bericht gestatten Sie mir, daß ich jetzt wieder zu sprechen komme, denn die Debatte geht um
den Rechnungshofbericht; das ist das Entscheidende. Ich erlaube mir zur Frage der Beteiligung der
Landesgesellschaften einiges zu bemerken, weil der Rechnungshof gerade an diesen Beteiligungen,
was aber nach der bisherigen Statutenlage möglich war, Kritik geübt hat. Ich verweise auf die Seiten
118, 120, 121, 122a, wo der Rechnungshof immer wieder feststellt, daß diese Beteiligungen für
energiewirtschaftsfremde Zwecke erfolgten. Ich möchte mich daher mit einigen dieser Beteiligungen
beschäftigen.
Da ist einmal das Hotel ,,Kamptalhof". Über diese Frage haben wir auch im Finanzausschuß
gesprochen. Hier gibt es auch im Bericht eine klare Stellungnahme; auf Wunsch des verstorbenen
Landeshauptmannes Steinböck sind Generaldirektor Döktor Skacel und die Newag bis 31. Dezember
1962 für Investitionen in Vorlage getreten, weil dieses Hotel - es liegt in einem Fremdenverkehrsgebiet
- in Schwierigkeiten gekommen ist und man Hauptgläubiger nicht in einer schwierigen Situation lassen
wollte. Sie können natürlich jetzt sagen, daß das nicht die primäre Aufgabe eines
Elektrizitätsunternehmens ist. Dem ist durchaus möglich; ich glaube aber, daß es ein ehrlicher
Versuch war, dem Lande Niederösterreich in einer bedrängten Situation auf einem bestimmten Sektor
des Fremdenverkehrs zu helfen. Das muß meiner Meinung nach immer der Ausgangspunkt für die
Beurteilung sein, ab die Landesunternehmungen nicht auch die Aufgaben im übertragenen Bereich
haben, für das Land Niederösterreich dienstbar zu sein.
Der zweite Punkt betrifft das Schloß Ottenstein. Sie kennen den Raum der Kamptal-Seen, der sich zu
einem neuen Fremdenverkehrszentrum entwickelt hat, weil sich durch Stauseen auch landschaftliche
Reize ergeben; wir können mit Vergnügen feststellen, daß wir im oberen Kamptal ein neues
Fremdenverkehrszentrum erhalten haben. Es ist klar, daß hier mit der Windhagschen
Stipendienstiftung, der dieses Gebiet zum Teil gehörte und noch gehört, verhandelt werden mußte.
Zur Vereinheitlichung dieses ganzen Fremdenverkehrszentrums in Ottenstein war es zweckmäßig,
auch das Schloß Ottenstein einzubeziehen, nachdem gerade in diesem Raum sehr große
Sozialeinrichtungen der Landbetriebe gelogen waren; das Schloß konnte beitragen, daß der
Fremdenverkehr in diesem Gebiet weiter verstärkt wird. Ich betone, Sie können jetzt wieder sagen,
das hat mit der Stromerzeugung im eigentlichen Sinne nichts oder nur wenig zu tun; im
Landesinteresse war es auf jeden Fall gelegen. Wenn Dinge verwaltungsmäßig nicht in Ordnung
geführt werden, muß man selbstverständlich da rüber reden, sich kritisch darüber auseinandersetzen
und Vorsorge treffen, daß in Zukunft verwaltungsmäßig alles in Ordnung ist. Das Hotel ,,Panhans" auf
dem Semmering ist ein solcher Fall. Ich glaube, die älteren Kollegen in diesem Hause kennen dieses
Thema seit Jahrzehnten. Selbst der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht: Es ist dies das ungute
Erbe der deutschen Zeit. Die Erbschaft aber hat man nun einmal übernommen, und wir alle haben
vielleicht schon einmal erlebt, daß Erbschaften nicht immer nur Freude bereiten, sondern sehr oft
auch eine Belastung mit sich bringen können. Eine solche Belastung ist auch das Hobel ,:Panhans"
auf dem Semmering. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Nur tritt man dann die Erbschaft
pur mit Vorbehalt an.) Sie könnten das ja bei der Regierung noch beantragen, Sie werden die
Situation auch nicht mehr ändern. (Zwischenruf: Zu spät!) Ihre Fraktion war da immer einer Meinung,
und Ihr sozialistischer Bürgermeister von Semmering hat wöchentlich Wallfahrten nach Wien zur
Landesregierung unternommen, damit die Landesregierung und die Landesbetriebe dieses
„Panshans“ erhalten, damit der Kurort Semmering erhalten bleibt. (Beifall bei der ÖVP.) Sie sollten
also im Jahre 1966 nicht so tun, als wüssten Sie nicht, was in den Jahren 1947, 1948 oder 1950
geschehen ist. Herr Bürgermeister Purkhart war ständiger Gast bei der Newag und in diesem Hause
und hatte auch die Pflicht, im Interesse seiner Gemeinde alles zu tun, damit das ,,Panhans" erhalten
bleibt. Die Newag hat also mit Wissen auch Ihrer Mitglieder im Aufsichtsrat, im Präsidium, im Vorstand
der Newag dieses ungute Erbe aus der deutschen Zeit im Interesse des Semmerings gehalten. Mit
der Stromerzeugung hat es sicherlich unmittelbar auch nichts zu tun, wenn Sie aber, meine Herren,
teilweise nicken, so muß ich doch annehmen, daß Sie sich aus der Sicht damaliger Zeit sagen, was ist
uns denn anderes übriggeblieben als hier, wenn sich kein Käufer gemeldet hat, zu trachten, diese
Einrichtungen für Niederösterreichs Fremdenverkehrswirtschaft zu erhalten. (Zwischenruf Abg.
Czidlik.) Vielleicht ist es heute noch möglich, daß es Ihnen um 1 S übertragen wird, nur weiß ich nicht,
Herr Kollege Czidlik, ob Sie imstande sind. Das Hotel ,,Panhans" zu führen. (Zwischenruf: Bestimmt
nicht!) Dazu gehören zweifellos Fachleute, und wir hoffen, daß diese Flachleute immer vorhanden
sein werden, um diese Fremdenverkehrsbetriebe zu führen.
Meine Herren, Sie wissen genau, daß der Versuch unternommen worden ist, Käufer zu finden, daß
sogar mit einer sehr kapitalkräftigen ausländischen Gruppe verhandelt wunde, daß sich das aber
leider zerschlagen hat. Sie kennen ja alle die saudi-arabischen Käufer oder Interessenten, die im
Rechnungshofbericht angeführt sind. Es hat sich aber leider zerschlagen. Die Landesbetriebe, die
Newag, der damalige geschäftsführende Präsident Müllner wären todfroh gewesen, genauso wie der
Generaldirektor und Direktor Ofenböck, hätte sich eine ausländische Kapitalgruppe gefunden, die das
Hotel ,,Panhans" gekauft hätte, um damit endlich diese Belastung los zu sein. Meines Erachtens ist es
aber müßig, darüber zu reden, denn das hat einmal alles Ihre Zustimmung gefunden, und daher sollte
man dann nicht so tun, als würde das alles nur eine Seite treffen.
Wir haben eine weitere Kritik im Rechnungshofbericht lesen können, und zwar im Hinblick auf die
Nösiwag. Ich kann es mir ersparen, auf dieses sehr interessante junge Landesunternehmen näher
einzugehen, das die Aufgabe hat, für großräumige Wasserversorgungsanlegen die Voraussetzungen
zu schaffen und die Baumaßnahmen durchzuführen oder für die Aufbereitung und Abfuhr von
industriellen Abwässern Vorsorge zu treffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte
mich deshalb nicht näher damit beschäftigen, weil erst in der letzten Landtagssitzung - auch von
sozialistischer Seite - dieses Landesunternehmen sehr gelobt und als richtig dargestellt wurde. Es hat
auch mit der Stromerzeugung unmittelbar nichts zu tun, und trotzdem war es damals im
Landesinteresse gelegen, daß sich ein Landesunternehmen daran beteiligte. Wahrscheinlich wäre es
gar nicht z u der .so gelobten Nösiwag gekommen, wenn nicht ein Landesunternehmen, die Newag,
dazu die Initiative ergriffen hätte.
Ich verweise auf die Flugmotorenwerke Ostmark. Ich bin vor einigen Wochen von einem entsetzten
Landesbürger, der in Zeitungen über den Rechnungshofbericht etwas gelesen hat, gefragt worden:
,,Was, Flugmotoren wollt ihr auch noch erzeugen und bauen?" Das kommt halt davon, wenn solche
Dinge in die Öffentlichkeit gelangen und Mitbürger nr ein Viertel davon lesen oder verstehen und dann
die folgenschwersten Schlüsse ziehen. Daß wir hier ein Industriegelände erworben haben, meine
Herren, kommt dem Land Niederösterreich sehr zugute. Ich verweise auf die gestrige Debatte über
dieses Gebiet. Wir haben für einen neuen Betrieb, der nunmehr dort errichtet wird und mithelfen soll,
daß aus diesem Industriefriedhof wieder lebende Arbeitsstätten werden, wo niederösterreichische
Mitbürger Arbeit und Brot finden werden, einstimmig eine Landeshaftung übernommen. Mittlerweile
haben wir uns buch mit der Frage beschäftigt - ich verweise auf die gemeinsame Empfehlung im
Antrag Newag Nr. 18 -, daß die Beteiligung allein vom Land übernommen wird. Ich muß wieder sagen,
es war richtig; denn wären Landesunternehmen und Land nicht gemeinsam vorgegangen, dann wäre
dort nach wie vor ein unbesiedeltes, von Kriegseinwirkungen zerstörtes Gebiet. Vom Anblick von
Ruinen haben die Arbeiter Niederösterreichs nichts; die Arbeiter Niederösterreichs haben nur etwas
von rauchenden Schloten und von Betrieben, die aktiv anbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese sehr erfolgversprechende Aktion haben Sie selbst ja gestern gelobt. Die Firma Isovolta wird dort
einen Betrieb mit 300 Beschäftigten errichten, das Autohaus Hinteregger mit Zentrallager wird 200
Leute beschäftigen, die Fima Eternitwerke 175 Leute. Warum rede ich davon? Weil diese Dinge im
Rechnungshofbericht deshalb kritisiert worden sind, weil sie mit der Stromerzeugung nichts m tun
haben. Die Newag konnte sich aber in einer Entgegnung darauf berufen, daß es maßgebliche
Wünsche des Alleinaktionärs - das ist das Land Niederösterreich - gewesen sind, gewisse Aufgaben
im Interesse des Fremdenverkehrs, der Raumordnungspolitik, der Industrialisierung oder
Reindustrialisierung mit zu übernehmen, nicht zuletzt im Interesse der Gesamtwirtschaft
Niederösterreichs, für die wir uns auch mitverantwortlich fühlen müssen. Es wird eine Aufgabe sein,
die Statuten für die Landesgesellschaften so zu ändern, daß sehr wohl die ureigensten Aufgaben im
Vordergrund stehen und Nebenaufgaben vielleicht abgenommen werden. Ich bin aber der Meinung,
wenn der Fall eintreten sollte, daß sowohl die Landesgesellschaften als auch das Land ein
gemeinsames Interesse an solchen neuen Einrichtungen haben könnten, dann müßten die
Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat in den Statuten die Möglichkeit offenlassen, auch
künftighin gewisse gemeinsame Aktionen zwischen Land und Landesgesellschaften durchführen zu
können.
Wir müssen uns deshalb damit kritisch auseinandersetzen - der Rechnungshof wird darüber nicht
böse sein, wenn wir die besondere Lage Niederösterreichs hervorheben -, weil alle diese
Aufgabenübernahme doch mit der besonderen Lage Niederösterreichs nach 1945 zusammenhängen,
verursacht durch Kriegs- und Nachkriegszeit, durch die Kriegszerstörungen, durch die russische
Besatzung, durch die Aussperre Niederösterreichs von den ERP-Krediten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, außerordentliche Verhältnisse
verlangen auch außerordentliche Maßnahmen, und diese außerordentlichen Maßnahmen sind eben
so gesetzt worden. Es ist nicht nur zum Schaden verschiedenster niederösterreichischer Gebiete und
Einrichtungen, wie zum Beispiel des Fremdenverkehrs, gewesen, daß sich die Newag auch an
solchen Unternehmungen beteiligte. Es sollte aber doch nicht so gemacht werden, meine Herren, daß
Sie das alles verteufeln, wie das in der Presse, im Unterausschuß und auch bei den Debatten
geschehen ist. Meine Herren von der sozialistischen Fraktion, selbstverständlich soll alles kritisch
betrachtet werden, aber es soll nicht alles verurteilt werden, wenn es in Niederösterreich gemacht
wird, wenn man sehr großzügig auf diesem Gebiet in Gebietskörperschaften ist, wo die Sozialisten die
Mehrheit haben. Es wird sich wohl der Finanzreferent der Bundeshauptstadt Wien schon etwas dabei
gedacht haben, wenn sich im Laufe der Jahre die Gemeinde Wien an 70 Unternehmungen beteiligt
und in 44 Unternehmungen die Aktienanteile zu 51 bis 100 Prozent innehat. (Abg. Blabolil: Das
Land?) Wien ist Gemeinde und Land in einem, das wissen Sie doch sehr genau. Dabei geht es auch
dort darum, ob man immer genau sieht, wo die Millionen herumschwimmen. Ich bleibe bei dem Wort
des Herrn Abg. Marsch, der hier erklärt hat: ,,Dabei geht es ja um Millionen, die da herumschwimmen
und von denen niemand weiß, was damit geschieht."
Ich habe mich bemüht, ein wenig zu erkunden, ob Wiener Gemeinderäte so genau Bescheid wissen,
wo die Wiener Millionen herumschwimmen, oder über die Beteiligungen, die in Wien erfolgen. Die
Bundeshauptstadt ist an den interessantesten Einrichtungen mitbeteiligt. In der chemischpharmazeutischen Industrie - ich greife nur etwas heraus; ich beobachte den Uhrzeiger und möchte
die Aufmerksamkeit nicht allzulange in Anspruch nehmen - sind es Unternehmungen wie Odelga, die
Heilmittelwerke Wien, die Chemosan-Union AG. usw., so daß also ein Teil der pharmazeutischen
Industrie praktisch durch die Gemeinde Wien kontrolliert wind. (Zwischenruf SPÖ: Alles für die
Gesundheit!) Ja, alles in Ordnung. Ich habe es nicht negativ kritisiert; ich stelle nur fest, daß die
Beteiligungen des Landes oder einer Gebietskörperschaft auch sehr sinnvoll sein können.
Die Gemeinde Wien ist auch im Filmgeschäft sehr aktiv tätig. Finanziell schaut es dabei weniger gut
aus. Wo aber die Millionen schwimmen, haben die Wiener Gemeinderäte im Wiener Landtag auch
sehr wenig Gelegenheit, mitzubeobachten. (Abg. Grünzweig : Aber nicht hier!) Selbstverständlich! Eis
ist ihnen immer so unangenehm, wenn man sagt, es gibt auch anderswo Sozialisten, nicht nur in
Niederösterreich. Da werden Sie empfindlich. Auch das ist unteilbar. Wenn Sie dort die Auffassung
verfechten, können Sie hier nicht eine andere Auffassung vertreten. Da gibt es nur eine Einheit. Wir
müssen auch für Meinungen der ÖVP anderswo geradestehen, wenn wir auch nicht unmittelbar damit
etwas zu tun haben. Also nicht gleich so empfindlich sein, weil ich die heilige Bundeshauptstadt Wien
ein bissel angreife. Die Union-Filmgesellschaft, die früher der KIBA gehörte, die ihrerseits zu 100
Prozent im Eigentum der Gemeinde Wien stand, wurde von dieser und der BAWAG zu je 50 Prozent
gekauft. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist zu billig! Das Wort BAWAG versetzt die Sozialisten
schon wieder in Unruhe. Die BAWAG ist )ein Institut, für das Sie die Verantwortung zu tragen haben.
Ich bedaure es nur, daß dieses Institut die einzige Großbank in Österreich ist, die nach
Privatgrundsätzen geführt wird und nicht verstaatlicht worden ist. Bei der BAWAG ist Ihnen plötzlich
der Appetit auf Verstaatlichung vergangen. (Beifall bei der ÖVP.) Hier könnten wir uns in einem
gemeinsamen Resolutionsantrag zusammenfinden. Ich kann Ihnen heute schon versichern, daß die
Verstaatlichung der BAWAG die ungeteilte Zustimmung der ÖVP finden würde. (Große Unruhe. Zwischenruf des Landeshauptmannstellvertreters Dr. Tschadek.) Ich habe gesagt, Resolutionsantrag.
Eine solch gemeinsame Meinungsäußerung würde sicher zustande kommen. Darüber zu reden wären
wir sofort bereit.
Ich komme noch auf eine Beteiligung der Gemeinde Wien zu sprechen, die ein sehr wichtiges
wirtschaftliches Geschehen kontrolliert. Es ist der Bauring Wien, der folgende Gesellschaften umfaßt:
die WIBEBA, die GESIBA, die Montagebau, die Interkommerz, die Interkonstrukt. Meine Herren! Das
sind wohl verschiedene Gesellschaftskonstruktionen, die Personen in den Aufsichtsräten sind aber
immer dieselben. Man benützt also das Gesellschaftsrecht, um über verschiedene Firmen das ganze
Baugeschehen unter Kontrolle zu halten. (Zwischenruf bei der SPÖ: Sehr gut!) Sicherlich! Wer für die
Verstaatlichung eintritt und den Privaten enteignet, der sagt „sehr gut" dazu. Wir sind in diesem Punkt
eben anderer Auffassung. Ich darf Ihnen dazu noch etwas sagen. Die Vereinigten Baustoff- und
Betonwerke AG., die Montagebau Ges. m. b. H. und die Union-Handels AG. Basel haben die
Tochtergesellschaft Interkommerz gegründet. Diese Tochtergesellschaft hat nun die Aufsichtsräte der
ÖVP interessiert, und sie haben in den Aufsichtsratssitzungen sehr viele Fragen gestellt, kritisiert und
der Meinung Ausdruck gegeben, daß die Karten offen auf den Tisch gelegt werden müßten.
Interessanterweise haben (die Aufsichtsräte einige Zeit später - alle Aufsichtsräte einschließlich jene
der ÖVP waren ausnahmslos Gemeinderäte -, und zwar am 19. Juli 1963, ihre Abberufung als
Aufsichtsräte erhalten und wurden durch weisungsgebundene Beamte des Magistrats ersetzt. Meine
Damen und Herren! Das ist doch eine sehr interessante Entwicklung, die zeigt, wie sich die großen
Demokraten benehmen, wenn ihnen die Fragen der Minderheit unangenehm werden. (Zwischenruf
bei der SPÖ: Wir sind in Niederösterreich!) Ich beschäftige mich mit den Beteiligungen der Newag und
der von Ihnen geübten Kritik im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht und stelle
demgegenüber fest, daß es nichts Außergewöhnliches ist, wenn Gebietskörperschaften oder deren
Unternehmungen - ich könnte auch noch von der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien sprechen verschiedenste Beteiligungen eingehen. Aber, meine Herren, ich habe schon eingangs erwähnt, daß,
wenn man von einer sozialistischen Mehrheitsregierung und ihren Praktiken spricht, daß Mißfallen der
Sozialisten im niederösterreichischen Landtag erregt wird. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, Ihre
Denkungsart gerade in der Wiener Verwaltung hier in den Mittelpunkt zu stellen, weil Sie ja auch sonst
sehr gerne darüber reden, mit welchen Belehrungen Sie auf andere einwirken müssen, um aus diesen
gute Demokraten zu machen. Ich lese Ihnen im Zusammenhang mit einer Grundstückstransaktion der
Gemeinde Wien den Inhalt einer Wortmeldung des Herrn Stadtrates Sigmund
aus einer Debatte des Gemeinderates vom 11. März vor. (Zu Zweiten Präsident Sigmund gewendet.)
Das hat nichts mit dir zu tun! (Zweiter Präsident Sigmund: Gott sei Dank! - Heiterkeit im Hause.) Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur das Denken von Sozialisten aufzeigen, wenn diese in
der Mehrheit sind. Es heißt hier: ,,Ich habe heute schon im Ausschuß und im Stadtsenat gesagt und
ich sage es auch jetzt im Plenum mit aller Deutlichkeit: Hier gilt die Mehrheit. Wenn im Ausschuß eine
Übereinstimmung nicht zu erzielen ist, dann bestimmt die Mehrheit der Ausschußmitglieder, was in
diesem Fall geschieht. Siie können 'dagegen stimmen, Sie können sich der Stimme enthalten, aber
wenn die Mehrheit glaubt, daß eine Transaktion richtig ist oder im Sinne der Stadtverwaltung liegt,
dann wird sie durchgeführt. Ich wehre mich nur dagegen, daß das Verhalten einer politischen Partei
so ausgelegt wind, als ob etwas zu vertuschen wäre. Jeder von Ihnen kann sich einen Akt holen, jeder
von Ihnen kann sich informieren, aber entschieden wird in diesem Saal nach dem Mehrheitsprinzip."
So schaut es aus, wo die Sozialisten in der Mehrheit sind. (Unruhe. - Präsident Weiß gibt das
Glockenzeichen.) Nun, meine sehr Verehrten, Sie haben mit Recht feststellt, daß der
Rechnungshofbericht zur Debatte steht. Jawohl! Ich habe nur Vergleiche mit den Beteiligungen der
Newag gezogen und erklärt, daß nicht alle Beteiligungen einen Schaden für das Unternehmen selbst
der einen Alleinbesitzer darstellen müssen. Über diese Frage wird sicherlich noch manches zu sagen
sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß dies gesagt werden mußte, weil wir uns ja
mit dem Rechnungshofbericht kritisch auseinanderzusetzen haben. Wir müssen nicht jedes Wort des
Rechnungshofberichtes widerspruchslos hinnehmen, denn es ist das Recht der frei gewählten
Abgeordneten des Hauses, auch eine Kritik kritisch zu untersuchen. Das war meine Absicht, und
darum habe ich im Auftrag meiner Partei festgestellt, daß eine Großzahl der Beteiligungen unserer
Landesunternehmungen sehr wohl im Interesse des gesamten Landes gelegen sind. (Beifall bei der
ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt noch Herr Abg. G e r h a r t l.
Abg. GERHARTL: Hoher Landtag! Seit gestern wird hier auf Grund des Rechnungshofberichtes über
die Vorfälle in den Landes-Unternehmungen eine Debatte abgeführt. Der Uneingeweihte könnte den
Eindruck gewinnen, daß es sich um eine Materie handelt, die erst durch den Herrn Berichterstatter
selbst der breiten Öffentlichkeit oder sogar dem Großteil der Abgeordneten dieses Hauses
bekanntgeworden ist. Die Damen und Herren des Landtages - ich glaube, es sind allerdings nur sechs
oder sieben, die seit 1949 dem Hohen Hause angehören - wissen, daß sich zum gleichen Thema
dieselben Vorgänge und Auseinandersetzungen vor dreizeheinhalb Jahren abgespielt haben. Am 7.
Juli 1953 hat sich der Landtag von Niederösterreich mit einer 300,000.000-S-Haftung für (die Newag
zu befassen gehabt. Wir müssen feststellen, daß die ersten Jahre nach dem Krieg in einer
verhältnismäßig guten Zusammenarbeit angelaufen sind.
Erst nach 1949 - und hier ist es wieder die Person Viktor Müllners - kamen rauere Töne in die Politik
dieses Hauses, und damit begannen die Auseinandersetzungen und das Auseinanderleben. Man
verlangte für die Newag immer wieder Kredite und Haftungen. Es wurde damals festgestellt, daß die
Aufgaben, die der Landesgesellschaft begreiflicherweise zugewiesen sind, eben diese erheblichen
Mittel verlangen. Die sozialistische Fraktion hat sich damit einverstanden erklärt, hat aber immer
wieder einige Voraussetzungen für die Gewährung dieser Haftung verlangt. Ich wende Ihnen
nochmals die Rede des Präsidenten Wondrak auszugsweise wiedergeben, weil sie hier eine gewisse
Rolle spielt. Es ging damals hart auf hart; man beschuldigte die Sozialisten, daß sie für die großen
Aufgaben der Elektrizitätsgesellschaft nicht das notwendige Verständnis an den Tag legen würden.
Präsident Wondrak sagte damals: „Wir haben bereits bei den Verhandlungen im Finanzausschuß den
Antrag gestellt, vor der Beratung und Beschlussfassung über diese Vorlage ein Fachgutachten über
den gegenwärtigen Stand des Kamptalkraftwerkes und über die Zweckmäßigkeit des weiteren
Ausbaues einzuholen und die Gebarung der Gesellschaft durch den Finanzkontrollausschuß prüfen
zu lassen. Die Sozialistische Partei war und ist nicht grundsätzlich gegen den Bau des
Kamptalkraftwerkes, ihre Vertreter haben sich seinerzeit für den Ausbau ausgesprochen. Sie sagten
sich, der Bau des Werkes schafft Arbeit, steigert die Versorgung des Landes mit elektrischer Energie
und bedeutet für zahlreiche Gemeinden im Kamptal durch die Anlage von Stauseen gleichzeitig einen
nicht zu unterschätzenden Hochwasserschutz. Unsere Stellungnahme resultiert aus der Ablehnung
unseres Antrages, aber auch aus der Tatsache, daß wir zur gegenwärtigen Geschäftsführung der
Newag kein Vertrauen haben. Wir halten nach wie vor die Funktion des geschäftsführenden
Vizepräsidenten, der gleichzeitig Finanzreferent des Landes Niederösterreich ist, für inkompatibel. Wir
wenden uns auch gegen die vertrauliche Behandlung des Rechnungshofberichte über die Einschau
bei der Newag" - also der gleiche Gegenstand, wie er vor kurzem hier debattiert wunde -; „die
Öffentlichkeit wird sich mit Recht fragen, ob es hier etwas zu verbergen gibt. So wie im Bund, so wie
bei den Staatsbetrieben muß auch bei der Kontrolle des Landes Niederösterreich und seiner
Unternehmungen die Öffentliche Behandlung der Kontrollberichte verlangt wenden. Die Sozialistische
Partei wird so lange ihre Zustimmung zur Haftungsübernahme der Newag verweigern, als kein
Fachgutachten über den derzeitigen Stand und den weiteren Ausbau der Kamptalwerke vorliegt,
weiter, solange keine Kontrolle durch den Finanzkontrollausschuß durchgeführt und dem Landtag zur
Kenntnis gebracht wurde und solange keine objektive Geschäftsführung der Newag gewährleistet
wird.'"
Das waren die Voraussetzungen, die die Sozialisten garantiert haben wollten, wenn sie der
Haftungssumme von 300,000.000 S zustimmen sollten. Gegen diese Forderungen erhob sich ein
unerwartet harter Widerstand bei der Österreichischen Volkspartei. Ich glaube, daß der nächste
Schritt, der daraufhin gegangen wurde, falsch war. Man versuchte, über die Ablehnung dieser Anträge
hinaus noch die Sozialisten aus einer Stelle hinauszuwerfen, und zwar aus der Stelle des Obmannes
des Finanzkontrollausschusses. Es war eine reine Geschäftsordnungsdebatte über einen gestellten
Antrag, der dann nicht vorn Vorsitzenden behandelt wurde; das wurde zum Anlaß genommen, die
Abberufung des Obmannes zu verlangen. Es wurde gestern darauf hingewiesen, daß dieses
Verlangen in einer Aussprache auf höchster Ebene abgebremst wurde. Ein Jahr später, nach den
Landtagswahlen 1954, hat aber die ÖVP die Obmannstelle des Finanzkontrollausschusses für sich in
Anspruch genommen, ist damit zur Eigenkontrolle geschritten; dadurch war die Prüfungsinitiative der
Minderheit beseitigt. Ich glaube, daß heute – wenn man sich an die Entwicklung, die damals begann
und die nun in den Auseinandersetzungen über die unguten Verhältnisse, bei der Newag und Niogas
gipfelt, erinnert – nach dreizehneinhalb Jahren die Mehrheit der Mehrheit froh wäre, wenn sie damals
den Forderungen der sozialistischen Landtagsfraktion zugestimmt hätte. Es ist immer wieder zu sehen
gewesen, und auch heute bemerken wir es, man versucht, von der zentralen Figur des NewagSkandals wegzukommen. Es werden hier die Aufsichtsräte, obwohl es auch ÖVP-Aufsichtsräte gibt,
ins Spiel gebracht; man redet von den Beamten; man redet von der Gemeinde Wien; man versucht,
alles abzugrasen, um von der zentralen Figur, von Viktor Müllner, wegzukommen. Müllner hat
seinerzeit von der Macht genascht und ist durch sie verdorben worden. Seine engsten Freunde haben
ihm keinen guten Dienst damit erwiesen, daß sie ihm auf diesem Weg gefolgt sind und nicht
versuchten, ihn auf dem Boden zu halten; im Gegenteil, sie haben ihn dabei noch unterstützt. Wir
wissen allerdings, daß nicht die gesamte Landtagsfraktion der OVP ihn hier vollen Herzens
unterstützte. Es wurde heute immer wieder behauptet, man könne erst über einen Mann den Stab
brechen, wenn eine gerichtliche Verurteilung erfolgt ist. Ich möchte sagen, es gibt eine moralische
Verurteilung, es gibt einen Zustand, in dem man sich auch von sogenannten Freunden distanzieren
muß, und das vermissen wir.
Wir dürfen doch als Sozialisten den Gegenbeweis antreten. Der Fall Olah hat für die Sozialistische
Partei sicherlich nicht Geringes bedeutet. Aber hier ist ein Mann, von brennendem Ehrgeiz getrieben,
auf einen Weg gekommen, der sich mit der Demokratie nicht mehr vereinen ließ. Natürlich haben
seine engsten Freunde an ihm gehangen und haben versucht, die Sache bis zum Schluß
durchzustehen. Als aber die Fakten klar zutage traten, war die Demokratie wichtiger als eine
Freundschaft. Wir sind der Meinung, daß hier doch der gleiche Weg von der ÖVP beschritten werden
muß. Zu offenkundig sind all die Dinge bei der Newag, die sich nur auf die Initiative von Viktor Müllner
zurückführen lassen. Der Herr Kollege Schneider hat gestern sehr mutig festgestellt, es wird hier
niemand pro zu den Mißständen reden; er hat es kaum gesagt, hat ihn sein nächster Fraktionskollege,
als er hier am Rednerpult stand, eigentlich schon enttäuscht. Der Herr Abgeordnete Dip1.-Ing. Robl
hat eine ausgesprochene Verteidigungsrede für Müllner und damit für den Urheber dieser Mißstände
gehalten. Wir wissen, daß der Herr Abgeordnete Schneider nicht allein ist, und das ist das
Angenehme in der gesamten Politik. Es hat auch die Auslieferung Prinkes bewiesen, daß man doch
der Überzeugung ist, daß man der Demokratie einen besseren Dienst erweist, wenn man die
Verhandlungen jenen Organen überläßt, die dafür zuständig sind. Es wurde gestern festgehalten,
wenn der eine absolut unschuldig ist und man an die Unbestechlichkeit und Unbeeinflußbarkeit der
Richter glaubt, kann überhaupt nichts geschehen also dann vor dieses Forum. Es wurde immer wieder
versucht, auch auf Ofenböck anzuspielen. Landesrat Rösch war einer von jenen, die vor mehr als
einem Dreivierteljahr in einer Pressekonferenz nachdrücklichst unterstrichen haben, die Anzeige
gegen die Urheber, gegen jene, die sich nicht korrekt verhalten haben, wind ohne Parteibuch, ohne
Ansehen des Standes erstattet, und man möge nach den Schuldigen suchen, gleichgültig, wo sie zu
finden sind. Ich glaube, daß durch die Bemühungen, immer wieder auszuweichen und dabei den
Hauptschuldigen, die Zentralfigur zu übersehen, der Sache kein guter Dienst erwiesen wird. Dieser
Versuch, die Schuld zu verteilen und dabei die Sozialistische Partei möglichst heranzuziehen, scheint
mir mit dem Versuch gleichgesetzt, wenn man sagt, die Polizei ist eigentlich in Wirklichkeit schuld,
nicht der Dieb, denn sie hätte ihn rechtzeitig einsperren müssen, bevor er noch stehlen konnte.
(Zwischenruf bei der ÖVP: Der Vergleich hinkt aber sehr!) Sie sagen, die Aufsichtsräte, der Beamte,
der Wirtschaftsprüfer, alle wären schuld, nur nicht der, 'der die Ursache war, daß diese Dinge
begangen wurden. Man soll sich (also zuerst an den Hauptschuldigen halten und diesen zur
Verantwortung ziehen, bevor man auf die kleineren Mitschuldigen zurückgreift. Der Versuch, die
Sozialisten in diese Sache hineinzuziehen, erinnert mich an ein Scherzwort über eine neue
Wurstsorte, die aus Hühner- und Pferdefleisch besteht. Auf die Frage, wie die Mischung sei, wird
geantwortet: 1:1. Damit ist gemeint: ein Huhn und ein Pferd. So ähnlich scheint es bei der NewagAffäre zu werden: Ein rotes Hendl und ein schwarzes Roß, das ergibt die richtige Mischung. Ich bitte,
daran zu denken, daß man den Hauptschuldigen fassen soll. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Ich unterbreche die Beratungen bis 14 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12
Uhr 12 Minuten.)
PRÄSIDENT WEISS (um 14 Uhr 01 Minute): Bevor wir in der Beratung der Zahlen 222 und 231
fortfahren, teile ich mit, daß das Protokoll der letzten Sitzung geschäftsordnungsmäßig aufgelegen
und unbeanstandet geblieben, demnach als genehmigt zu betrachten ist. Ich teile weiter mit, daß die
Abgeordneten Wiesmayr, Rolhata, Niklas, Wüger und Landeshauptmannstellvertreter Hirsch von der
heutigen Sitzung entschuldigt sind.
Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 1966 eine
Änderung des Dienstpostenplanes 1967 beschlossen und mitgeteilt, daß der Landtag diese Fassung
an Stelle der dem Voranschlag 1967 beigeschlossenen Fassung seinen Beratungen zugrunde legen
möge. Ich habe daher die letzte Fassung auf die Plätze der Herren Abgeordneten auflegen lassen und
ersuche den Obmann des Finanzausschusses, diese Fassung im Finanzausschuß in Beratung zu
ziehen. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes.
SCHRIFTFÜHRER (liest): Vorlage der Landesregierung, betreffend Gesetzentwurf über die Umlegung
des Bedarfes (der Bezirksfürsorgeverbände auf die Gemeinden (Bezirksumlagegesetz 1967).
Vorlage der Landesregierung, betreffend Landeshaftung für Verbindlichkeiten der Newag in der Höhe
von 260,000.000 S.
PRÄSIDENT WEISS (nach Zuweisung des Einlaufes an den Finanzausschuß): Wir setzen unsere
Beratungen fort; zu Wort kommt Herr Abg. S c h n e i d e r .
Abg. SCHNEIDER: Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte mir erlauben, recht kurz einen Antrag des
Finanzausschusses zur Sprache zu bringen, der sich auf die Hohe Wand bezieht. Ich darf dazu einige
Ausführungen machen:
Zunächst erlauben Sie mir, auf zwei Dinge einzugehen, die die gestrige Diskussion betreffen. Erstens
habe ich mir gestern (erlaubt zu sagen, daß wir von seiten der Österreichischen Volkspartei uns nicht
der Meinung anschließen können, die der Herr Kollege Czidlik geäußert hat, daß von seiten der Justiz
mit halber Kraft vorgegangen wurde und daß sich anscheinend hier ein Justizskandal anbahnt. Ich
glaube mit Recht festgestellt zu haben, daß wir uns dieser Meinung nicht anschließen können. Es hat
gestern schon Gerüchte geben, daß eine Verhaftung des ehemaligen Generaldirektors Viktor Müllner
erfolgt sei. Ich habe nun die heutige Mittagszeit benutzt, um im Justizministerium entsprechende
Erkundigungen einzuziehen. Ich erlaube mir nunmehr zu berichten, daß Viktor Müllner wegen
Verdunkelungsgefahr heute in Untersuchungshaft genommen wurde; die Voruntersuchungen wurden
eingeleitet; der Haftbefehl ist beute durchgeführt worden; ein Kommuniqué des Justizministeriums in
dieser Angelegenheit ist sehr bald m erwarten.
Damit, meine sehr geehrten Herren, dürfen wir wohl die Überzeugung gewinnen, daß nichts von
alldem dahintersteckt, was Sie gestern vermuteten. Ich wiederhole meine gestrige Aussage, daß wir
zutiefst davon überzeugt sind, daß nummehr im Sinne der Gesetze auch diese Angelegenheit einer
raschen Entscheidung zugeführt wird. Des weiteren glaube ich hinsichtlich meiner Äußerungen über
die Rechnungshofeinschau mißverstanden worden zu sein. Es wurde nachher behauptet, daß ich
zwar höflich, aber dennoch mich gegen diesen Einschaubericht gestellt habe. Darf ich feststellen, daß
ich das nicht getan habe, im Gegenteil, ich habe mir die Bemerkung erlaubt, daß es sicher eine
hervorragende Einrichtung der Demokratie ist, wenn diese Kontrollen vorgenommen werden. Ich habe
auch darauf hingewiesen, daß seit der Zeit Maria Theresias der Rechnungshof existiert, und daß eine
demokratische Staatsform ohne diese Kontrolle nicht zurechtkommt. Mit meiner Feststellung wollte ich
etwas anderes darlegen.
Wenn man in einem solchen Betrieb tätig ist und seine ganze Kraft für den Betrieb eingesetzt hat und die meisten, das haben auch Sie festgestellt, haben das bei der Newag und Niogas zweifellos
getan -, dann tut es bitter weh, nur Kritik hinnehmen zu müssen. Ich bin der Meinung, daß es vielleicht
doch möglich sei, ahne gleich einen 700 Seiten starken Bericht machen zu müssen, in wenigen
Ausführungen, etwa in zwei, drei oder vier Seiten, zum Schluß auch etwas über die positiven
Auswirkungen zu sagen. Ich habe schließlich noch erwähnt, daß meiner Meinung nach die Beamten,
die diese Prüfung durchzuführen haben, total überfordert sind, und zwar deshalb, weil ein ungeheures
Fachwissen in einem Einzelgehirn vorhanden sein muß, um Zweige, für die oft ganze Mannschaften
durch Monate hindurch befaßt sind, in einem kurzen Zeitraum zu beurteilen; das war meine
konstruktiv ZLI verstehende Kritik. Ich habe damit nicht den Rechnungshof in seiner Tätigkeit und in
der Art seiner Berichterstattung kritisiert.
Soviel zum gestrigen Gespräch. Nunmehr gestatten Sie mir, einige Worte zu einem Antrag zu sagen,
der vom Herrn Berichterstatter bereits zur Kenntnis gebracht wurde, nämlich ein gemeinsamer Antrag
beider Fraktionen, der sich auf Punkt 2 des Niogas-Berichtes auf Seite 15 und 10e auf Seite 56
bezieht. Ich darf mir erlauben, diesen Antrag zunächst nochmals zur Kenntnis zu bringen, damit die
Damen und Herren des Hohen Hauses wissen, worum es geht. Es steht hier auf Seite 15, daß der
Rechnungshof feststellt, daß unter Berücksichtigung aller derzeit bekennten Umstände keine Aussicht
besteht, die Ertragslage der Hohen Wand auf oder über Null zu bringen. Die Landesregierung wird
aufgefordert, durch Experten Untersuchungen darüber anstellen zu lassen, ob dieser Betrieb in
Hinkunft kostendeckend geführt werden kann. Wenn auf Grund der Untersuchungen dieses Ziel nicht
erreichbar ist, wären von der Landesregierung Verhandlungen mit der Bundesregierung über
Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Dazu, meine Damen und Herren, ist folgendes zu sagen, und ich
habe mir erlaubt - ich erinnere mich eben im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht daran -,
ein wenig zu kritisieren, daß, wenn auch die Verwendung von Kohle vor sechs, sieben oder acht
Jahren noch positiv zu werten war, dies heute auf Grund der strukturellen Wandlungen, die wir gerade
in der Energiewirtschaft nicht nur in Österreich, sondern in aller Welt erleben, schon ganz anders
aussieht. Die Grünbacher Kohle, die Hohe-Wand-Kohle, ist zwar eine sehr hochwertige Kohle - sie ist
die einzige Steinkohle in Österreich überhaupt -, von der Fachleute behaupten, daß sie gerade für die
industrielle Verfeuerung von hervorragender Qualität sei. Ich habe auch die Entwicklungsgeschichte,
wie es zum Ankauf der ,,Hohen Wand" kam, zur Hand, will aber nicht ins Detail gehen, das würde zu
weit führen, ich will nur – und das war zunächst im Unterausschuß sehr interessant zu hören - das
Protokoll der 17. Aufsichtsratssitzung vom 30. Juni 1959 zur Kenntnis bringen, wo davon die Rede ist,
daß die Newag beabsichtigt, im Raum von Neunkirchen oder Wiener Neustadt, der endgütige
Standort stand damals noch nicht fest, ein kalorisches Kraftwerk zu errichten. Für die Belieferung
dieses in Planung stehenden Kraftwerkes war in Aussicht genommen, durch die Niogas wahlweise
Gas, 01 oder Kohle bereitzustellen, aus welchem Grund die Anteile der Hohe-Wand-SteinkohleBerbaugesellschaft m. b. H. um zirka 7,000.000 S erworben werden sollten. Außerdem war
vorgesehen, das Werk Grünbach in die Kohlenlieferung einzuschalten - so hat man zumindest damals
noch gemeint. Wir wissen, daß die staatliche Grünbacher Industrie mittlerweile ihren Betrieb
eingestellt hat, weil der Kohlenpreisverfall und die strukturellen Umwandlungen in bezug auf die
Energiestoffe zu dieser Notwendigkeit gezwungen haben. Im Protokoll wird dann weiter festgestellt und das ist zweifellos auch heute noch gültig -, daß diese Disposition eine wesentliche Hilfe für die
Bergarbeiter in diesen Notstandsgebieten bedeuten würde. Damals hat der Vorstand der Niogas - ich
spreche vom 30. Juni 1959 - den Antrag gestellt, der Aufsichtsrat möge beschließen, die
Geschäftsanteile der Hohe-Wand-Steinkohle-Bergbaugesellschaft m. b. H. im Betrag von 7,000.000 S
zu erwerben. Es gab dann eine Debatte Über die sinnvolle Verwendung von Kohle. Wenn man die
diesbezüglichen Äußerungen nachliest und darüber nachdenkt, kommt man zu sehr interessanten
Folgerungen. Ich kann Ihnen jedoch nicht zumuten, mir hier Zeit zu geben, um über Kohle, Öl, Strom
und Gas im Vergleich Osterreichs mit der übrigen Welt und über die Proportionen der Preise einen
Vortrag zu halten. Sie wissen selbst sehr genau, daß der Kohlenbergbau an und für sich zu einem
weltweiten Problem geworden ist, weil durch neue Energieträger das ehemals Schwarze Gold als
solches nicht mehr bezeichnet werden kann. Es ist nicht mehr möglich, die Kohle zu wirtschaftlichen
Preisen zu fördern. Das ist unser Übel; das ist das übel in Deutschland und auch in Belgien, wo es
deswegen gerade jetzt sehr turbulent zugeht, weil jene Menschen, deren Existenz vom
Kohlenbergbau abhängig ist, darum ringen, diesen in irgendeiner Weise zu erhalten.
In der Debatte vom 30. Juni 1959 wunde von Herrn Vizepräsident Dr. Skacel, Herrn
Landeshauptmann Steinböck und Herrn Landeshauptmannstellvertreter Kargl nachdrücklichst darauf
hingewiesen, daß die Hohe Wand ausbaufähig sei, was der damaligen Ansicht entsprach, und die
Niogas als Landesgesellschaft verpflichtet sei, ein Notstandsgebiet in Niederösterreich zu beseitigen,
das ja auch durch die Tätigkeit der Niogas, nämlich durch die Gasversorgung, die die Drosselung des
Kohlenverbrauches zur Folge hatte, in eine sehr schwierige Lage gekommen sei. Wie schon im
Unterausschuß, ergibt sich auch hier die Frage, ob wir iiber die Berechtigung, einen Kaufpreis von
7,000.000 S zu zahlen, zu befinden haben. Ich erwähne der Vollständigkeit halber, daß im Protokoll
auch festgehalten wurde, daß nicht ein einstimmiger Beschluß, sondern ein Mehrheitsbeschluß gefaßt
wurde, und daß die Vertreter der sozialistischen Fraktion ihre Zustimmung versagt haben, weil damals
noch kein Gutachten bezüglich des begehrten Kaufpreises von 7,000.000 S vorhanden war. Nunmehr
liegt aber ein Gutachten des Herrn Diplomvolkswirtes Dupuy vor, der die Bewertung der
Geschäftsanteile zu überprüfen und festzustellen hatte, ob es angebracht sei, diese
Bergbaugesellschaft um einen Betrag von 7,000.000 S zu kaufen. Das ist ein umfangreiches Elaborat,
welches ich ebenfalls im Detail nicht vortragen kann, obwohl es außerordentlich interessant wäre und
man Zusammenhänge mit so manchen Dingen bekäme,
die zur Bewältigung der Materie, die wir hier zu behandeln haben, nicht ohne Bedeutung wäre. Haben
wir uns doch vorgenommen, meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit schwer erkennbare
Fehler- und Verlustquellen in aller Offenheit aufzuzeigen und uns den Kopf darüber zu zerbrechen,
wie man sie beseitigen kann. Wir haben es uns doch zur Pflicht gemacht, diese Arbeit mit zu
benützten, Um über die Probleime zu sprechen. Der Herr Diplomvolkswirt Dupuy hat sich in seinem
Exposé auf vorhandene diesbezügliche Unterlagen gestützt. Es ist meiner Ansicht nach ernst zu
nehmen, denn es sind immerhin dazu Gutachten und Schätzungen, Jahresbilanzen und
Erfolgsrechnungen für die Jahre 1957 bis 1960 herangezogen worden. Ferner haben Berichte des
Abschlußprüfers über die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 1957 bis 1960 und die
Sachlagenkartothek für diese Arbeit die Grundlage gebildet. Ebenso wurde die Betriebsstatistik für das
Jahr 1960 auf 1961 und ein Gutachten vom 16. Oktober 1954 über die Abbauwürdigkeit des
Steinkohlenvorkommens der Neuen Welt, das ist das Gebiet zwischen Grünbach und Piesting, von
Dipl.-Ing. Drimmel, einem namhaften Bergbaudirektor der Sirius Grünbach AG., herangezogen.
Schließlich liegt dem Gutachten des Diplomvolkswirtes Dupuy noch ein Bericht von Dipl.-Ing. Böhm
vom 17. November 1954 über die Entwicklung des Höfleiner Steinkohlenbergbaues sowie eine Reihe
anderer bereits vorhandener diesbezüglicher gutachtlicher Stellungnahmen zugrunde. Alle genannten
Unterlagen haben Herrn Diplomvolkswirt Dupuy in die Lage versetzt u a berechtigt, dieses Gutachten
zu erstatten. Ich möchte meine Ausführungen nicht zu spannend machen und gleich zum Schluß
kommen. In dem besagten Gutachten steht bezüglich der Berechtigung des Kaufpreises von
7,000.000 S wörtlich: „Die Berechnung des Wertes der fraglichen Anteile ergibt sich demnach auf
Grund des buchmäßigen Substanzwertes zu Ende 1960 mit 25,908.000 S, abzüglich der verlorenen
Werte an den Anlagen mit 3,821.000 s, verbleiben zunächst 22,087.000 S." Ferner werden bereits
abzusetzende Geschäftsverluste von 1961 bis 1963, die immer einzeln genau berechnet und
angegeben sind, ausgewiesen. Ich stelle meine Betrachtung nur summarisch an und habe hier die
Summe von 10,010.000 S als abzusetzende Geschäftsverluste, so daß 12,077.000 S verbleiben.
Außerdem sind dann noch die verlorenen zehnprozentigen Zinsen von 9,000.000 S, auf drei Jahre
gerechnet, abzuziehen, das sind 2,700.000 S, so daß ein Stammkapital von 9,377.000 S verbleibt.
Der Begutachter Dupuy schreibt noch: „Der Geschäftsanteil liegt zwischen 93 und etwa 100 Prozent
und ist etwa gleich dem derzeit ausgewiesenen Nominale von insgesamt 10,000.000 S." Auf Grund
dieses Gutachtens mußten wir - und wir müssen es wahrscheinlich auch heute noch - feststellen, daß
dieser Preis zum damaligen Zeitpunkt seine Berechtigung hatte. So ist es dazu gekommen, daß
dieser Kohlenbergbau für das Wärmekraftwerk erworben wurde und man sich der Hoffnung
hingegeben hat, durch verschiedene Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen günstigere
Entwicklung einleiten zu können. Dies ist auch geschehen; die Kohle ist hochwertiger geworden,
durch eine bessere Aufbereitung hat man schließlich bis zu 20.000 Jahrestonnen der Nutzung
zugeführt. Das Wärmekraftwerk selbst ist in der Lage, entweder Kohle, Öl oder Gas zu verarbeiten.
Man wollte aber die Kohle dieses Notstandsgebietes weiter fördern, um zirka 200 Menschen ihre
Existenz zu erhalten. Der Rechnungshof geht bei seiner Überprüfung sowohl bei der Newag als auch
bei der Niogas auf den Kohlenbergbau im Zusammenhang mit dem Wärmekraftwerk sehr eingehend
vor und spricht von hohen Verlusten. Ich glaube auch, daß er damit sicher völlig richtig urteilt. Der
Rechnungshof faßt seine Ansichten hinsichtlich des von beiden Gesellschaften gemeinsam errichteten
Kraftwerks Hohe Wand sowohl in bezug auf die Planung und Investitionsabwicklung als auch auf alle
damit im Zusammenhang stehenden Fragen, in Punkt 41 und 42 des Newlag-Berichtes - das habe ich
schon gesagt - und im Punkt 10 des Niogas-Berichtes, zusammen. In Ergänzung hierzu hielt es der
Rechnungshof aber in einem Schreiben zu einem späteren Zeitpunkt - wir haben es im
Unterausschuß bekommen, es ist jenes Begleitschreiben des Niogas-Berichtes, und die Herren des
Unterausschusses haben es in der Hand - für angebracht, auch ein Gesamtbild der Wirtschaftlichkeit
des Kraftwerkes unter den derzeitigen Bedingungen zu geben, weil in den einzelnen Berichten - das
wurde auch schon mehrfach hier ausgeführt - auf die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses, des
Betriebsgeheimnisses Bedacht genommen werden mußte. Wir können das aber wahrscheinlich in
einer solchen Debatte nicht mehr voll beachten, weil wir sonst zu keinen entsprechenden
Beurteilungen finden könnten und weil wir sonst auch außerstande wären, die entsprechenden
Konsequenzen abzuleiten und unsere Anträge darauf abzustimmen.
In einer von der Newag Ende April 1966 mit dem Schlußbericht über den Bau des Kraftwerkes
übergebenen Nachrechnung der Wirtschaftlichkeit durch den Rechnungshof mit Stand vom 1. Mai
1966 wurde eine jährliche Einsparung von 33,773.000 S von seiten des Kraftwerkes gegenüber dem
Verbundstrom errechnet. Das ist eine hochinteressante und sehr aktive Ziffer, die auf eine
hervorragende Gebarung in diesem Bereich des Wärmekraftwerkes hindeutet. Wenn man nun aber
diese Aufzählung überprüft, zeigt sich, daß bei der Berechnung der Kosten der Eigenerzeugung die
Bruttoarbeit statt der Nettoarbeit angewendet wunde, das ist also die Bruttoarbeit abzüglich des
Eigenbedarfes, wodurch schon wieder ein völlig anderes Zahlenbild entsteht. Ferner, meine Damen
und Herren, spielt eine Rolle, daß die Abschreibefrist gegenüber der ursprünglichen Berechnung von
25 auf 30 Jahre erhöht wurde, was ja auch wieder eine Verzerrung darstellt; aus den schon im
Newag-Bericht erwähnten Gründen wäre nach Ansicht des Rechnungshofes diese 25jährige
Abschreibungsfrist beizubehalten. Wenn man das wieder in Ziffern umrechnet, so ergibt sich unter
Berücksichtigung dieser von mir eben dargestellten Umstände eine Verminderung der ausgewiesenen
Einsparung um zirka 7,000.000 S. Das macht dann also nur noch einsparungsmäßig 26,700.000 S
aus. Dazu wird dann wieder von seiten des Rechnungshofes bemerkt, daß eine vertragliche
Vereinbarung zwischen den beiden Gesellschaften hinsichtlich der Festlegung und der Berechnung
der eingesetzten Werte bis zum Zeitpunkt der Beendigung der örtlichen Einschau, die der
Rechnungshof durchgeführt hat, infolge noch bestehender Differenzen eine abschließende
Behandlung nicht vorliegt. Wie nun im Punkt 10 des Niogas-Berichtes ausgeführt ist, ergibt sich aus
der Verwendung dieser Steinkohle, dieser an und für sich hochwertigen Höfleiner Steinkohle, ab dem
Geschäftsjahr in die Zukunft schauend, 1967/68, unter Miteinbeziehung aller dieser Komponenten, die
man gewissermaßen rechnerisch zu verarbeiten hat, ein jährlicher Aufwand von mindestens
10,000.000, wahrscheinlich aber 11,000.000 S, der in dem vergüteten Wärmepreis also keine
Deckung findet.
Der vergütete Wärmepreis ist eine Betrachtung für sich wert. Ich möchte Sie damit aber nicht
behelligen. Die Herren, die damit zu tun haben, sind ja mit diesem Material vertraut und kennen das
sehr schwierige Problem mindestens so gut, wie ich es kenne. Wenn man nun weiter rechnet, daß der
Betrag ja auch wieder abzuziehen ist, dann beträgt die jährliche Einsparung, die früher so hoch
positiv, nämlich ursprünglich 33,700.000 S, war, nur noch 15,700.000 S auf der Aktivseite des einen
Unternehmens durch die Passivität des anderen Unternehmens. Der Kohlenbergbau Höflein hat also
einen Aufwand von insgesamt 140,000.000 S gefordert, der bei dieser Betrachtung außerdem noch
unberücksichtigt geblieben ist. Den von mir bisher genannten Zahlen, meine Damen und Herren, liegt
ein jährlicher Einsatz von 20.000 Tonnen zugrunde. Ich möchte also nicht erst die Errechnung für die
Hoffnungsziffer 50.000 bis 60.000 Tonnen anstellen, das wäre sowieso eine Utopie in mehrfacher
Hinsicht, sondern ich bleibe konkret auf dem Boden der Wirklichkeit und spreche von 20.000 Tonnen.
Ich habe für diese Menge die rechnerische Abhandlung kurz dargelegt. Bei Verwendung der in der
ursprünglichen Planung vorgesehenen 50.000 bis 60.000 Jahrestonnen entsteht nämlich kein
günstigeres, sondern ein noch schlechteres Bild, weil hier eine negative Progression zuungunsten des
Rechnungsschlüssels wirksam wird. Wie nun diese Ausführungen, die an und für sich vom
Rechnungshof stammen, und die ich mir nur zu ergänzen erlaubt halbe, in aller Deutlichkeit aufzeigen,
wind durch den Einsatz der Höfleiner Kohle auf die Wirtschaftlichkeit des gesamten Kraftwerkes eine
ungünstige Wirkung ausgeht. Wenn man weiß, daß dort jetzt derzeit 170 bis 180 Menschen eine
Existenz haben, und wenn man ferner weiß, daß ein jährlicher Aufwand von mindestens 10,000.000 S
für die Verlustrechnung notwendig ist, so heißt das mit anderen Worten, daß man praktisch mehr
hineinsteckt, als der einzelne dort verdient. Hier liegt offensichtlich ein wirtschaftlicher Widersinn vor,
der natürlich nicht mit einem Handstrich gelöscht werden kann.
Es ist sehr interessant, in diesem Zusammenhang der Misere, die wir hier in dieser Sache haben, eine
andere Betrachtung anzustellen, die auf Bundesebene in Angelegenheiten des Kohlenbergbaues in
jüngster Zeit diskutiert wurde. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß in einer Ministerratssitzung ich glaube in der vorletzten Woche - beschlossen wurde, 100,000.000 S aus ERP-Mitteln zu günstigen
Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Umgebung jener Kohlengruben
aufzuwenden, die vor einer Stillegung oder Einschränkung ihrer Fördermengen stehen. Wir bedauern
es sehr, daß diese 100,000.000 S für unsere Sorgen nicht zur Verfügung stehen, da diese
100,000.000 S ERP-Mittel nur für einen Umschichtungsprozeß in Braunkohlenrevieren vorgesehen
sind. Es handelt sich um die Gebiete Tauchen-Pinkafeld, um das Gebiet Bölfing-Bergla in der
Steiermark, Fohnsdorf in der Steiermark, Köflach in der Steiermark, Wolfsegg in Oberösterreich und
schließlich Lavant in Kärnten. Wir glauben schon, daß es sich dabei um eine vorbildliche Lösung
handelt, wenn man aus ERP-Mitteln günstig Geld zur Verfügung stellt, um dort Industrieansiedlungen
zu schaffen und dadurch Arbeitsplätze zu erhalten. Man will den Menschen nicht das weite Pendeln
zumuten und sie dort, wo sie sich ihre Wohnungen geschaffen haben, weiter mit einer ordentlichen
Existenz versorgen. Au& für Höflein müsste man nach meiner Meinung eine Lösung anstreben. Man
müßte es diesen Menschen, die sich durch mehrere Generationen auf diesem Boden ihr tägliches
Brot erarbeiten konnten, ermöglichen, daß sie auch weiterhin dort tätig bleiben. Man müßte aber den
Mut haben, zu sagen, daß der Kohlenbergbau so passiv ist, daß man nicht dauernd die Augen
zumachen und die Meinung verbreiten kann, Subventionen könnten diese Dinge überbrücken. Was
hat es für einen Sinn, wenn eines der Unternehmen positiv ist, das andere aber den ganzen Gewinn
wieder absaugt, wenn eine Absorbation entsteht und zum Schluß weniger als Null &bei herauskommt.
Auf diesem Weg könnte meiner Meinung nach die ganze österreichische Wirtschaft nicht bestehen,
und der Staat würde in letzter Konsequenz in große finanzielle Schwierigkeiten kommen. Ich nehme
davon Abstand, in einer langatmigen Rede auf diese Dinge einzugehen, so interessant sie wären und
so sehr sie mich persönlich interessieren. Ich möchte mir nur erlauben, das Hohe Haus zu bitten,
diesem Antrag die Zustimmung zu geben.
Im gleichen Zusammenhang möchte ich als Sprecher von dieser Stelle aus die Landesregierung
bitten, nach einer Lösung Ausschau zu halten. Im Antrag steht ja, daß ein Expertenteam eine
nochmalige Überprüfung anstellen soll. Ich kann mir schon vorstellen, was dabei herauskamt. Etwa
das, was ich hier kurz sagen durfte, daß es einen Ausweg nicht gibt, daß der Preisverfall immer ärger
wird und daß man eines Tages wird rechnen müssen, für die Tonne 250 S zu bekommen, daß sie
aber in der Produktion 1000 S kosten wird. Vom Hausbrand weiß jeder von Ihnen, daß sich die
Umschichtung von Festbrennstoff zu den anderen Energieträgern vollzieht, so wie in Amerika und
Deutschland. Ich selbst habe mich in New Yonk bemüht, einen Kohlenhändler zu finden, weil ich
selbst mit dem Geschäft zu tun habe. Ich habe keinen gefunden. Ich habe in Amerika Städte gesehen
mit 50.000, 60.000 und 70.000 Einwohnern. Da gibt es bei jedem Haus nur einem Füllstutzen, da
kommt der Tankwagen, und das Öl wird eingefüllt. Wenn man von Kohle spricht, wird man ausgelacht.
Wir müssen damit den Gegebenheiten in Österreich auch in irgendeiner Weise Rechnung tragen. Wir
müssen also sehen, daß wir denjenigen, die dort arbeiten, die Arbeitsplätze erhalten. Es ist uns klar,
daß es keine Lösung sein darf, die die Existenzen dieser Menscheln gefährdet, die dort sowieso mit
einer Gänsehaut die ganze Entwicklung beobachten, die sie wie ein Damoklesschwert bedroht. Das
hat man irgendwie zu entfernen, aber nicht so, daß man den Kohlenbergbau aufrechterhält. Ich
erlaube mir daher anzuregen - etwa in der gleichen Form, wie man sich die Sanierung des
Braunkohlenbergbaues vorstellt -, die Bundesregierung zu ersuchen, für dieses Notstandsgebiet Hilfe
zu geben, damit zunächst einmal eine wirtschaftliche Angelegenheit in Ordnung gebracht wird, damit
man aber auch den Landesgesellschaften Newag und Niogas eine schwere Last nimmt, die zu tragen
sie wahrlich nicht in der Lage sein können. Denn wenn man das auf zehn Jahre umlegt, sind es
wieder neue 100,000.000 S, die dann bei einer späteren Betrachtung, vielleicht nicht mehr on uns,
aber von anderen kritisiert werden, und wo man dann das Recht hätte, zu sagen: Haben denn die, die
zur gegebenen Zeit darüber zu befinden hatten, gar nichts getan, haben sie das Problem nicht
gesehen; haben sie nicht den Mut gehabt, !ein Wort zu sagen und das in Ordnung zu bringen? Wir
wissen, daß das Ziel der Bundesregierung darin besteht, eine Verminderung der Fördermengen
herbeizuführen, von zirka 5,400.000 Tonnen Kohle auf etwa 4,000.000 Tonnen, daß man die
Verstromung der Kohle forcieren wird, soweit das möglich ist. Die Hauptschwierigkeit dabei ist aber
die Erhaltung der Arbeitsplätze in den notleidenden Bergbaugebieten; das gilt auch für uns in
Niederösterreich. Ich möchte daher bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu geben, aber auch
mitzuwirken und mitzuhelfen, daß denjenigen, die diese Umschichtung hinzunehmen haben, die
größtmögliche Unterstützung gegebsn wird. (Beifall im ganzen Haus.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. C z i d l i k .
Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich, bitte, feststellen, daß die
Bekanntgabe meines geschätzten Vorredners übler die Einleitung der Voruntersuchung und die
Ausstellung eines Haftbefehles gegen Viktor Müllner auch der sozialistischen Fraktion bereits
geraume Zeit bekannt war. (Abg. Stangler: Wieso seit geraumer Zeit? - Seit wann? Abg. Sigmund:
Seit 11 Uhr! - Abg. Stangler: Seit 11 Uhr schon? Sehr interessant! Da müssen wir uns erkundigen,
wieso die Sozialisten das schon seit 11 Uhr wissen! Zwischenruf bei der SPÖ: Warum so aufgeregt?)
Herr Kollege Stangler ist wieder einmal bemüht, nachzuweisen, daß er sich als der Krawallmacher
vorn Dienst in der ÖVP-Fraktion bezeichnen darf. Ich mochte feststellen, daß ldas bekannt war und
daß wir diese Tatsache weder im Hause erwähnten noch sonst irgendwie verwenden wollten, weil es
uns darum ging, festzustellen, daß wir hier reinen billigen Erfolg feiern wollen. Wenn mein gestriger
Vorstoß in diese Richtung nur ein klein wenig zur Beschleunigung bei diesen Entscheidungen
beigetragen hat, so wollen wir das als Selbstverständlichkeit zur Kenntnis nehmen, als notwendige
Konsequenz von Tatsachen, die uns während der Beratungen des Unterausschusses und der
Verhandlungen im Finanzausschuß, aber auch während der Verhandlungen hier im Hause
bekanntgeworden sind. Aus dieser Tatsache heraus glaube ich aber, daß sich doch eine gewisse
Änderung der Situation ergibt. Ich glaube, man braucht vielleicht nicht mehr davon zu reden, daß wir
Sie am Reden hindern wollen, oder daß es notwendig sei, über Tote zu reden. Wir könnten uns
vorstellen, nachdem wir uns bei vielen Anträgen gemeinsam gefunden haben, daß wir nun auch in der
letzten Phase der Anträge gemeinsam gehen, und zwar bei jenen Anträgen, die zum Ziel haben,
Strafanzeigen gegen eine Reihe von unserer Meinung nach Schuldigen an diesen Dingen zu
erstatten. Das müßte doch möglich sein, und ich könnte mir vorstellen, daß dadurch die Behandlung
der beiden vorliegenden Vorlagen abgekürzt werden könnte. Herr Abg. Stangler, ich möchte dazu
kurz folgendes sagen, und zwar ohne billigen Triumph und ohne Gehässigkeit: Wenn Sie im
Zusammenhang mit der Behandlung dieser Frage von Volksjustiz chinesischer Prägung gesprochen
haben - er tut das gerne, daß er solche Begriffe verwendet -, dann möchte ich feststellen, daß die
niederösterreichische Bevölkerung gegen derartige Einflüsse gefeit ist, daß wir uns von
volksdemokratischen Gepflogenheiten, schon gar von chinesischen, nicht beeinflussen lassen. Wohl
verfügt die niederösterreichische Bevölkerung seit Bekanntwerden des Skandals über die Newag und
Niogas über einen gewissen Galgenhumor, und es dürfte nicht unbekannt sein, daß man in der
Bevölkerung für einen der Hauptschuldigen, insbesondere für die 80,000.000 S, die unauffindbar sind,
einen chinesischen Namen gefunden hat, und zwar: ,,Tschin is hin."
Ich möchte aber die Fraktion der Mehrheitspartei in diesem Hause ersuchen, auf Grund der
geänderten Situation doch endlich damit aufzuhören, uns weismachen zu wollen, daß Korruption
durch noch so vieles Reden legalisiert wenden kann. Es ist nicht möglich, durch vieles Reden eine
Legalität zu konstruieren, wo es sich um echte Korruption handelt. Wenn diese Rabattgelder so legal
waren, wie man tut, und wenn alles so legal ist, wie hier dargestellt wurde, dann würden wir für die
Zukunft höchst besorgt sein müssen. Denn dann könnte uns doch der jeweilige Landeshauptmann mit
seinem Stellvertreter und Finanzreferenten mit vier, fünf Zugriffen auf die gleiche Art ein ganzes
Jahresbudget verschieben. Ja, meine Herren, das ist Tatsache, und ich glaube, damit würden Sie
auch nicht einverstanden sein. Wenn das wirklich so legal ist, Herr Kollege Ludwig, wie Sie uns
überzeugen wollen, wozu war es dann notwendig, daß man den beiden Vorstandsdirektoren, die von
der ÖVP für die Niogas bestellt waren, ausdrücklich gesagt hat, diese ganze Angelegenheit wäre
vertraulich - man hat einen anderen Namen gefunden (Zwischenruf bei der ÖVP: Reservat!), ganz
richtig – zu behandeln, so daß nicht einmal der dritte Vorstandsdirektor etwas davon erfahren hat,
geschweige denn der Aufsichtsrat. In diesem Fall hätten doch die beiden Herren des Vorstandes
bereits begreifen können, daß es sich hier nicht um eine legale Angelegenheit, sondern um den
Versuch einer Verschiebung von Geldern der Gesellschaft handelt, bei der sie mittun sollen; in diesem
Moment hätten sie auf Grund des Aktiengesetzes nicht mittun dürfen, und deshalb unser Antrag auf
Strafanzeige gegen den Vorstand.
Abschließend noch folgendes: Es wurde von zwei Herren, ich möchte die Namen nicht nennen, so
dargestellt, als ab wir jemanden, sei es Ofenböck oder sonst jemand, schützen wollten. In meiner
Eingangsrede halbe ich eindeutig darauf verwiesen, und lange vor mir bei anderen Gelegenheiten z w
Beispiel Herr Staatssekretär Rösch, daß wir uns nicht dazu hergeben, jemanden zu schützen. Meine
Herren, wir würden uns alle zusammen viel leichter tun, wenn Sie endlich begreifen könnten, daß es
darauf ankommt, sich von einer Korruption, wenn sie aufgedeckt wird, entscheidend zu distanzieren.
Das haben wir bewiesen, indem wir ohne Rücksicht auf den Gesamtvorstand der Newag und Niogas
beantragt halben, eine Strafanzeige z u erstatten. Wo finden Sie da eine Inschutznahme von irgend
jemandem? Wir stehen auf dem Standpunkt, wir haben über Tote nicht zu reden; die können wir nicht
mehr befragen, und wir haben auch keine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob das, was von irgend
jemandem gesagt wind, richtig ist. Aber auf Grund solcher Anzeigen kann die Justizbehörde
Untersuchungen anstellen, denn es gibt noch Lebende, und da soll sich dann herausstellen, wer und
in welchem Ausmaß schuldig ist. Für die Schuldigen haben wir keine Entschuldigung; sie sollen zur
Verantwortung gezogen wenden. Wenn Sie diesen Standpunkt ebenfalls einnehmen, dann kann es
nur zum Wohle der niederösterreichischen Bevölkerung, der Landesgesellschaften und des ganzen
Landes Niederösterreich sein. Wir bitten Sie, endlich diese Distanzierung zu vollziehen; dann könnten
wir gemeinsam an den weiteren Ausbau des Landes schreiten. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Abg. R e i t e r.
Abg. REITER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Czidlik hat
gestern die Feststellung getroffen, daß weder die Landesregierung noch der Landtag mit dem
Rechnungshofbericht 1958 beschäftigt wurden. Das ist eine Tatsache. Herr Abg. Czidlik hat aber
daraus abgeleitet - nicht nur gestern im Haus, sondern auch im Unterausschuß -, daß die
Österreichische Volkspartei damals scheinbar etwas zu verbergen hatte. Ich habe hier die Photokopie
eines Protokolls der Sitzung des Aufsichtsrates vom 1. Dezember 1958. An dieser Sitzung haben von
Seiten der Sozialistischen Partei teilgenommen: Herr Vizepräsident Landesrat Heinrich Schneidmadl,
Herr Landesrat Emmerich Wenger, Herr Oberregierungsrat Dr. Viktor Seidl, Herr Medizinalrat Dr.
Wilhelm Steingötter, Herr Bürgermeister Stibernitz und Herr Bürgermeister Rudolf Wehrl. Im Punkt 4
der Tagesordnung, Allfälliges, steht folgendes: ,,Unter Allfälliges fragt Bürgermeister Wehrl an, ob
schon ein Bericht über die Einschau des Rechnungshofes vorläge, worauf der Präsident,
Landeshauptmann Ökonomierat Steinböck, erklärt, daß der Rechnungshofbericht zu seinen Händen
abgerichtet wunde."
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann jetzt noch folgen, wenn Sie sagen, die
Österreichische Volkspartei hätte unter Umständen damals etwas verheimlichen müssen oder die
Absicht gehabt, etwas zu verheimlichen. Nicht mehr folgen kann ich aber, daß zum Beispiel das
Regierungsmitglied Landesrat Emmerich Wenger in der Landesregierungssitzung nicht den Antrag
gestellt hat, daß dieser Rechnungshofbericht, der dem Herrn Landeshauptmann Steinböck zugerichtet
war, nicht in der Regierung behandelt wird. Noch weniger folgen kann ich, daß dieser gleiche Herr
Landesrat Wenger der der Klubsekretär der Sozialistischen Partei nicht in der Klubsitzung den Antrag
stellte, im Hause an den Herrn Landeshauptmann eine Anfrage zu richten beziehungsweise zu
verlangen, daß dieser Rechnungshofbericht dem Hohen Hause zuzuweisen wäre. Meine sehr
geehrten Damen und Herren, ich wollte diese Feststellung hier machen, um die Meinung des Herrn
Kollegen Czidlik in diesem Punkt zu widerlegen. Gestern hat Herr Abg. Dr. Brezovszky folgende
Feststellung getroffen - ich habe mich an sich darüber gefreut, weil es immerhin die Feststellung eines
Juristen war -, indem er wörtlich sagte: ,,Wenn es sich herausstellen sollte, daß Müllner unschuldig ist,
werde sie - die Sozialistische Partei – das auch zur Kenntnis nehmen." Und nachdem ein zweiter
Jurist, Herr Landesrat Rösch, heute im Zusammenhang mit dem Bautenskandal festgestellt hat, daß
trotz einer Verhaftung immer noch jemand freigesprochen werden kann, so ist das in diesem Fall unter
Umständen durchaus möglich. Sehen Sie, Herr Dr. Brezovszky, ich muß sagen, daß wir uns hier
ziemlich nahekommen und uns in der Auffassung treffen. Nur eines haben wir dazu zu sagen - Sie
haben uns das einige Male vorgeworfen und scheinbar mißverstanden: Wir meinten, und so meinen
wir es auch heute noch, daß man jemanden, der von einem Gericht nicht schuldig gesprochen ist,
nicht außerhalb des Gerichtes schuldig sprechen kann. Ich glaube, daß wir uns hier gemeinsam
treffen, und daß das auch die richtige Stellung zum Rechtsstaat ist, zu dem wir uns ja, Gott sei Dank,
beide - ich glaube, ich darf es sagen - bekennen. Ich weiß nur nicht ganz, Herr Dr. Brezovszky, was
Sie damit meinten, indem Sie auch wörtlich sagten: „Sie lassen nicht einmal die Toten ruhen und
reden immer vom Rechtsstaat." Vielleicht klären Sie uns heute noch auf, was Sie mit dieser
Feststellung gemeint haben. Herr Abg. Marsch und auch jetzt zum Schluß Herr Abg. Czidlik haben
neuerdings über die Rabattbeträge gesprochen. Abgeordneter Marsch hat am Vormittag in diesem
Zusammenhang einige Male das Wort Korruption genannt. Ich würde nun bitten, daß man doch diese
Frage nicht nur mit der Parteibrille sieht. Sie haben recht, Herr Abg. Marsch, wenn Sie sagen, daß es
nicht richtig ist, wenn über diese horrenden Beträge eine einzige Person verfügt. Dieser Meinung
schließen wir uns an. Sie haben unter Umständen auch recht, daß die Vergabe nicht nach ganz
sozialen Gesichtspunkten erfolgt ist (Heiterkeit bei der SPÖ), daß man also, sicherlich, wie Sie sagten,
soundsovielen nur 30.000, 40.000, 50.000 S Wohnbaudarlehen gegeben hat und einer gewissen
Gruppe wesentlich mehr. Auch da haben Sie recht, da Pflichten wir Ihnen bei. Wir haben auch nicht
versucht - keiner meiner Freunde -, das zu widerlegen. Sie sprechen aber in dem Zusammenhang von
einer immensen Schädigung Niederösterreichs. Herr Kollege Marsch, da meine ich, man sollte das
nicht nur mit der Parteibrille sehen. Ich glaube, daß man, trotz all dem, was hier nicht ganz korrekt ist ich darf das ausdrücklich noch einmal feststellen -, sagen muß, daß in Niederösterreich mit diesen
Summen doch Werte geschaffen wurden, die in Niederösterreich stehen, und daß dieses Geld nicht
dem Land verlorengegangen ist, sondern wieder zurückfließt. Allerdings steht es nicht in dem
Zeitpunkt voll zur Verfügung, wie es seinerzeit gemeint war. Daraus zu konstruieren, daß das nur ein
Schaden für Niederösterreich wäre, glaube ich, ist etwas übertrieben. Der Herr Abg. Gerhartl hat
gemeint, daß in diesem Rechnungshofbericht eine Reihe voll Formfehlern wäre. Herr Abg. Gerhartl,
wir sind sogar so ehrlich, zu sagen, es waren da und dort mehr als Formfehler, das stellen wir
ausdrücklich fest. Sie haben vielleicht gewisse Dinge zu milde festgestellt, aber Sie haben auch dazu
gesagt, daß man neben einer Verurteilung durch ein Gericht auch eine moralische Verteilung
vornehmen sollte. Ich weiß nicht genau, wie Sie das meinten. Die Österreichische Volkspartei - das
muß doch objektiv festgestellt werden - und nicht zuletzt Müllner selbst haben daraus die
Konsequenzen gezogen. Die zuständigen Organe haben Müllner von der Verantwortung abberufen.
Darüber hinaus ist er, was seine politischen Funktionen betrifft, zum Beispiel, Herr Landesrat Resch,
als Landesparteiobmann der Österreichischen Volkspartei, über seinen Antrag - das kann jederzeit
bewiesen werden - abberufen worden. (Zwischenruf Abg. Graf.) Herr Kollege Graf, ich habe dir heute
schon gesagt, du sollst dich nicht zu sehr aufregen, du bist noch nicht ganz gesund. (Heiterkeit im
Hause.) Als Nachbarkollege möchte ich dir gerne den guten Rat geben. Ich weiß nicht, meine Herren,
welche Konsequenzen der Herr Abgeordnete Gerhartl noch meint; er hat aber zum Schluß, und das
ist fast überhört worden, einen sehr netten Vergleich getroffen. Er hat von der Wurstsorte in der
Zusammensetzung ein Henderl und ein Pferd gesprochen und hat in diesem Zusammenhang
gemeint, bei den ganzen Beschuldigungen könnte man den kleinen Teil der Schuld mit einem roten
Henderl bezeichnen und den Großteil der Schuld das schwarze Pferd nennen. Herr Kollege Czidlik,
wir sind uns in den letzten Wochen durch die Zusammenarbeit im Unterausschuß auch persönlich
nahegekommen, aber ich glaube, es ist beinahe eine Beleidigung, wenn einer Ihrer Kollegen
behaupten würde, daß Sie ein harmloses, kleines armes Piperl geworden wären. (Heiterkeit im
Hause.) Meine sehr geehrten Herren, so dürfte man das wirklich nicht sehen. Ich muß doch auch
eines feststellen: In dieser niederösterreichischen Wurstsorte, von der der Kollege Gerhartl
gesprochen hat, steckt doch eine immense Kraft auch von rotem Fleisch drinnen, denn immerhin, Herr
Landesrat, sind drei Sozialisten Mitglieder in der Regierung, sind 25 Abgeordnete im
niederösterreichischen Landtag, sind in den Organen überall die Vertreter der Sozialistischen Partei.
Da kann man doch wirklich nicht sagen (Zwischenruf Landesrat Rösch) - also bei der Verantwortung
meinen Sie, daß Sie ein kleines Piperl sind. Das wollte ich genau festgestellt haben, Herr Landesrat.
(Heiterkeit im Hause.) Wir nehmen Ihre Feststellung jetzt gerne zur Kenntnis, daß Sie mir also recht
gegeben haben.
Ich darf zum Schluß nur noch ein paar Worte zu den Ausführungen des Kollegen Czidlik sagen. Er hat
an uns appelliert, daß wir nun vielleicht leichter den Strafanträgen der Sozialistischen Partei unsere
Zustimmung geben können. Ich muß Sie, meine Herren, enttäuschen. Unsere Meinung zu der Frage
ist die gleiche geblieben, im Gegenteil, wir haben jetzt sogar eine gewisse Bestätigung unseres
Standpunktes dadurch gefunden, daß die Gerichte und alle damit befaßten Organe unabhängig
entscheiden und sie so viel Material haben, zumindest genausoviel wie wir, daß man sie ruhig in
dieser Frage allein schalten und walten lassen kann. Die zuständigen Organe werden sicherlich, falls
es noch notwendig sein sollte, weitere Haftbefehle aussprechen.
Zum Schluß hat sich Abg. Czidlik auchinesisch probiert. Er hat einen chinesischen Ausspruch getan;
ich will ihn nicht wiederholen, er ist uns ja allen bestens bekannt. Ich stimme Ihnen aber zu, wenn Sie
behaupten, daß sich Niederösterreich von einer chinesischen Justiz nicht beeinflussen läßt. Wissen
Sie, wann das am besten bewiesen wurde? Beim Wahlergebnis am 6. März des heurigen Jahres.
Und nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich doch zu einigen Punkten des
Rechnungshofes Stellung nehmen, nämlich zu den Punkten 1 bis 4, wo der Rechnungshof die beiden
Landesgesellschaften von der finanziellen Seite her betrachtet. Ich darf hierzu feststellen, daß es über
die Notwendigkeit des Rechnungshofes als oberstes Prüfungsorgan keine Debatte gibt, und wir mit
der Meinung vieler meiner Vorredner einverstanden sind, daß in diesem Rechnungshof eine große
und überwiegende Zahl von tüchtigen, erfahrenen Beamten und Rachleuten tätig ist. Das heißt aber
nicht, daß der Rechnungshof unfehlbar ist und daß er sich nicht auch in manchen Dingen irren kann.
Diejenigen, die gerade diesen ersten Teil des Rechnungshofberichtes sehr aufmerksam durchgelesen
haben, müssen, glaube ich, feststellen, daß es da eine Reihe von Irrtümern und Widersprüchen gibt,
die nach meiner Ansicht nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
In seiner Einleitung stellt der Rechnungshof zur finanziellen Situation der Unternehmen fest, daß der
steigende Verschuldungsgrad, betriebswirtschaftlich gesehen, die oberste Grenze bereits so weit
überschritten hat, daß daraus für das Landesetat ein echtes Haftungsrisiko in der Höhe von
1.000,000.000 S vorliegt. Er meint weiter, daß es zur Vermeidung eines totalen Investitionsstopps
unbedingt notwendig wäre, eine größere Eigenkapitalzuführung vorzunehmen. Zum Schluß sagt er in
seiner groben Betrachtung, daß trotz dieser prekären Finanzlage die vorhandenen Finanzierungsmittel
sehr unwirtschaftlich verwendet wurden und daß daraus den Landesgesellschaften ein Schaden von
32,000.000 S entstanden ist. in seinen Ausführungen unter den Punkten 1 (Finanzierung) 2
(Finanzierungsalternative), 3 (Finanzwirtschaftliche Kennzahlen) und 4 (Finanzielles Ergebnis und
einzelne Finanzierungen) erläutert der Rechnungshof die Einzelheiten zu den von mir einleitend
getroffenen Feststellungen. Er sagt unter Punkt 1 a, daß zum 31. Dezember 1957 44 Prozent des
Anlagevermögens, das sind 670,000.000 S, mit kurzfristigem Krediten finanziert wurden. Mit anderen
Worten heißt das nichts anderes, als daß zum damaligen Zeitpunkt eine liquiditätsmäßige
Unterdeckung in der Newag in der Höhe von 600,000.000 S vorliegt.
In der weiteren Folge bemerkt der Rechnungshof nur beiläufig unter Punkt 1 b, daß die im Jahre 1957
vorhandene Unterdeckung des Anlagevermögens bis 1963 nicht nur ausgeglichen werden konnte,
sondern darüber hinaus die Summe des Eigenkapitals und der langfristigen Fremdmittel erstmals das
Anlagevermögen überstieg. Anschließend entwertet der Rechnungshof diese an sich positive
Feststellung sogleich mit der Kritik, daß eine ungünstige Entwicklung des Verschuldungskoeffizienten
feststellbar ist.
In Punkt 1 c erhebt der Rechnungshof die Frage, wie lange die bisher von der Geschäftsleitung
gepflogene Finanzierungspolitik noch fortgesetzt werden kann, und stellt fest, daß die obere
Verschuldungsgrenze in der Regel bei etwa 30 bis 40 Prozent des Anlagevermögens anzusetzen ist.
Da die Gesamtschulden der Newag diese Grenze bereits überschritten haben, konnte der
übersteigende Schuldensbetrag nur kraft der vom Lande übernommenen Bürgschaft ermöglicht
wenden; er leitet dabei ein echtes Haftungsrisiko ab, das - wie der Rechnungshof sagt - jederzeit
schlagend werden kann.
In Punkt 1 e zieht der Rechnungshof eine Formel zur Berechnung der Höhe der Gesamtschulden
heran und kommt bei seiner Berechnung ebenfalls auf eine Unterkapitalisierung in der Höhe von
1.000,000.000 S.
Hier schreibt der Rechnungshof wortwörtlich: ,, . . . daß ein solcher Grad der Verschuldung, wie er bei
der Newag festgestellt wurde, die ernsteste Gefährdung des gesamten Landesetats bedeutet und in
der nächsten Zukunft mindestens 2.000,000.000 S an Eigenkapital zugeführt werden müssen, wenn
nicht ein totaler Investitionsstopp hingenommen werden soll."
Unter Punkt 2 beschäftigt sich der Rechnungshof mit der Möglichkeit, wie durch eine
Kapitalaufstockung in der Höhe von 750,000.000 S in den Jahren 1958 bis 1963 eine wesentliche
Verbesserung eingetreten wäre, um das erstrebte Idealbild des Rechnungshofes, nämlich zwei Drittel
Eigenmittel und ein Drittel Fremdkapital, erreichen zu können.
In Punkt 3 behandelt der Rechnungshof die Geldflußberechnung und stellt so nebenbei fest, daß sich
die beängstigende Liquiditätslage des Jahres 1957 in der Zwischenzeit normalisiert hat, zeigt aber
gleichzeitig auf, daß als Preis für diese gestiegene Liquidität und Stabilität eben eine verminderte
Rentabilität der Newag hinzunehmen war.
Zu Punkt 4: Hier stellt der Rechnungshof fest, daß die bei dem geprüften unternehmen angetroffene
Art und Weise der Finanzpolitik, in den Fällen, wo neben teuren Bankkrediten zur gleichen Zeit
beträchtliche Bankguthaben unterhalten wurden, betriebswirtschaftlich unvertretbar - weil
unwirtschaftlich - ist.
Im Schlußwort auf Seite 246 anerkennt der Rechnungshof die Notwendigkeit der zusätzlichen
Investitionen und damit den zusätzlichen Kapitalbedarf aus der Erbauung eigener Kraftwerke und
weist darauf hin, daß auch das Unterbleiben der Verzinsung des Eigenkapitals - das haben übrigens
auch die Vorstandsdirektoren in dieser Frage wiederholt geäußert - im Preisbescheid zu einer
zunehmenden Verschuldung führen muß. Der Rechnungshof bezweifelt auf Seite 246 außerdem, ob
unter diesen Umständen, nämlich keine Verzinsung des Eigenkapitals, es überhaupt vertretbar ist,
daß die Newag eine Kapitalaufstockung vornimmt, weil – wie der Rechnungshof ebenfalls wörtlich
sagt - dies einer Subventionierung der Stromverbraucher gleichkommen würde.
Bereits aus dieser kleinen, oberflächlichen Betrachtung müssen wir feststellen, daß also in diesen
Punkten 1 bis 4 eine Reihe von sehr wesentlichen Wildersprüchen steckt. Einerseits nämlich bestand
im Jahre 1957 eine Unterdeckung des Anlagevermögens in der Höhe von 670,000.000 S, so steht es
im Punkt 1 a auf Seite 11, sowie eine beängstigende Liquidität, so steht es im Punkt 3 a auf Seite 26.
Anderseiits wurden im Jahre 1963 eine Überdeckung des Anlagevermögens sowie wesentliche
Erhöhung der Liquidität erreicht. Wenn diese Tatsache ein unbefangener Leser liest, so kommt er zum
Eindruck, daß sich die finanzielle Situation von der ursprünglich prekären Lage des Jahres 1957 derart
verschlechtert hat, daß von einer ernstesten Gefährdung des gesamten Landesetats gesprochen
werden kann. In der Tat haben viele diese Betrachtung sehr oberflächlich gelesen, und es haben viele
Redakteure dies in den Zeitungen festgestellt. Dazu darf ich folgendes sagen: Es kann kein Redakteur
die Hintergründe kennen, er hat hier nichts anderes getan, als das weitergegeben, was der
Rechnungshof festgestellt hat, und ich glaube, hier hat der Rechnungshof nicht ganz richtig gehandelt,
ich wende noch danauf zurückkommen. Es wird des weiteren einerseits der Geschäftsleitung
vorgerechnet, daß eine Kapitalaufstockung in der Höhe von 750,000.000 S günstiger gewesen wäre,
und zur gleichen Zeit am Schluß gesagt, daß es anderseits nicht vertretbar wäre, eine
Kapitalaufstockung durchzuführen wegen der bereits vorhin genannten Fragen im Zusammenhang mit
den Strompreisen. Einerseits wird in der Einleitung des Berichtes der steigende Verschuldungsgrad
als Folge einer verfehlten Finanzpolitik dargestellt und anderseits wird im Schlußwort auf Seite 248
und 249 die Zwangssituation der Newag dargestellt, die ich in einer Formel festlegen möchte: Keine
Verzinsung des Eigenkapitals im Preisbescheid 1958 plus zusätzlich notwendige Investitionen ist
gleich automatischer Anstieg des Verschuldungsgrades. So hält der Rechnungshof in seinem
Schlußwort diese gesamte Frage fest. Abschließend zu diesen Einleitungen darf ich sagen, daß
einerseits die wesentliche Verbesserung der Liquidität positiv gewertet und anderseits das
Vorhandensein von flüssigen Mitteln als unwirtschaftlich kritisiert wird.
Darf ich nun zu den einzelnen Punkten folgendes feststellen: Zu Punkt 1 b: Der Rechnungshof hat bei
diesem Punkt bei seiner Berechnung des Verschuldungsgrades irrtümlich die Baukostenbeiträge
saldiert und die durch Inanspruchnahme von vorzeitigen Abschreibungen gebildeten stillen Reserven
nicht berücksichtigt. Der Rechnungshof saldiert nämlich die unter Wertberichtigung zum
Anlagevermögen passivierten Baukostenbeiträge mit den Anschaffungswerten des Anlagevermögens.
Da die Baukostenbeiträge direkt über die Erfolgsrechnung vereinnahmt wenden könnten – die
Passivierung erfolgt nur aus steuerlichen Gründen -, handelt es sich wieder um Wertberichtigung noch
um Verbindlichkeiten, sondern um einen noch unversteuerten Gewinn und damit um Eigenmittel;
dadurch ergibt sich ein erhöhter Verschuldungsgrad. Es würde einem Unternehmen freistehen, durch
Auflösung der Baukostenbeiträge das Eigenkapital entsprechend zu vermindern. Eine derartige
Vorgangsweise in der Bilanz 1965 würde zur Folge haben, daß wohl der Verschuldungsgrad geringer
wäre, die Erhöhung des Eigenkapitals würde sich um rund 100,000.000 S abzeichnen, anderseits
müßte dadurch eine steuerliche Belastung von rund 15,000.000 S in Kauf genommen werden. Ich darf
daher zu diesem Punkt sagen, daß der Rechnungshof irrt, wenn er der Meinung ist, daß die
Baukostenzuschüsse stille Reserven sind. Baukostenzuschüsse sind in der Bilanz - allerdings unter
den Wertberichtigungen - offen ausgewiesene unversteuerte Rücklagen und damit Eigenkapital.
Der Rechnungshof irrt auch, wenn er der Meinung ist, daß die Auflösung stiller Reseren einer
Besteuerung von 60 Prozent unterliegen. Er zitiert bei seinen Beurteilungen die moderne einschlägige
Literatur, bat aber bei seiner Feststellung eine neue Literatur übersehen, nämlich das
Elektrizitätsförderungsgesetz, worin wörtlich angeführt ist, daß für die Newag nur eine
Gewinnbesteuerung von 12 Prozent zutrifft. Der Rechnungshof irrt auch, wenn er der Meinung ist, daß
die von der Newag in den Jahren 1958 bis 1963 vorgenommenen vorzeitigen Abschreibungen in der
Höhe von mehr als 150,000.000 Schilling zu Iden vom Rechnungshof zitierten Reserven gehören und
deren Vorhandensein bei allen Unternehmungen als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Ich
glaube, daß der Rechnungshof hier die Ausführungen auf Seite 40 des von ihm zitierten
Finanzierungshandbuches nicht ganz angewendet hat. In diesem Finanzierungshandbuch von
Gutenberg heißt es wörtlich: ,,Dem Einwand einer kleinen Kapitalbasis wird häufig mit dem Hinweis
auf die stillen Reserven begegnet. Handelt es sich um versteuerte stille Reserven, kann man dies
gelten lassen. Meistens sind die stillen Reserven aber unversteuert und zudem vielfach nur durch
Preisbewegungen entstanden, die schnell in eine entgegengesetzte Richtung umschlagen können. In
diesen Fällen müssen erhebliche Abstriche gemacht werden." Soweit die Zitierung aus dem
Finanzierungsbandbuch. Obwohl sich hier die erheblichen Abstriche im wesentlichen aus der für die
Newag nicht zutreffenden hohen Gewinnbesteuerung ergeben, sind die vorzeitigen Abschreibungen
zum 31. Dezember 1963 von der Newag nur noch mit rund 79,000.000 eingesetzt worden. Die stillen
Reserven aus 'der Unterbewertung des Anlagevermögens sowie die stillen Reserven aus dem
Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Restbuchwert der Forderung an die Bewag wurden
von der Newag entgegen der sich laut Handbuch ergebenden Möglichkeit für die Darstellung der
Entwicklung des Verschuldungsgrades nicht in Ansatz gebracht. Zu der vorn Rechnungshof
verwehrten Einbeziehung der vorzeitigen Abschreibungen in das Eigenkapital erwähnt das Handbuch
noch folgendes, das vom Rechnungshof, glaube ich, auch nicht beachtet wurde. Auf Seite 29 steht
nämlich wörtlich: „Diese Rücklagen, Rückstellungen und Wertberichtigungen werden häufig als
verlängertes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Position bezeichnet. Echten
Eigenkapitalcharakter haben sie aber nur in der Höhe des über das wirtschaftlich erforderliche Maß
hinausgehenden Teils, abzüglich der bei ihrer Auflösung zu zahlenden Steuern." Und auf Seite 67 ist
noch ein Zusatz: ,,Sonderabschreibungen nach § 7 A, Einkommensteuergesetz, werden den
Anlagengegenständen dabei wieder hinzugerechnet." Es entspricht somit der allgemeinen
Auffassung, daß die um eine normale Abschreibung gekürzten stillen Reserven als Eigenmittel
aufzufassen sind. Die Tatsache, daß die Ursache der zunehmenden Verschuldung in der verfehlten
Strompreispolitik liegt, Preisbescheid 58 - ich darf hinweisen, daß es keine Verzinsung des
Eigenkapitals gegeben hat und im Preisbescheid 65 nur eine unzureichende -, hat der Rechnungshof
nur im Schlußwort gewürdigt. Ich glaube, daß es bei der intensiven Beschäftigung mit dem
Finanzierungshandbuch fairer gewesen wäre, wenn der Rechnungshof jene Stelle wiedergegeben
hätte, in der der Verschuldungsgrad der deutschen Aktiengesellschaften aufgezeigt wird. E h
Vergleich der Ergebnisse des Rechnungshofes mit dem von mir jetzt korrigierten Teil ergibt folgendes
Bild: Im Jahre 1957 haben die deutschen Elektrizitätswerke einen Verschuldungskoeffizienten von 1,5,
die Newag laut Rechnungshof von 2,1 Prozent, korrigiert 2. Im Jahre 1962 beträgt er in Deutschland
1,7, bei der Newag nach Korrektur 2. In diesem vergleichbaren Zeitraum vom Jahre 1957 bis zum
Jahre 1962 ist bei den deutschen Aktiengesellschaften eine relative Zunahme der Verschuldung von 8
Prozent festzustellen, während bei der Newag nach meiner Korrektur überhaupt keine zusätzliche
prozentuelle Verschuldung eingetreten ist. Berücksichtigt man den Investitionszwang, dem ein
Elektroversorgungsunternehmen unterliegt, wozu bei der Newag noch der Zwang zum Ausbau von
eigenen Kraftwerken kommt, was übrigens vom Rechnungshof auf Seite 249 ausdrücklich bestätigt
wind, so sind die Irrtümer beziehungsweise Unterlassungen in der Berichterstattung des
Rechnungshofes nicht ganz zu verstehen. Die angegebenen Zahlen in der Vermögensrechnung des
Rechnungshofberichtes ändern sich ebenfalls durch den korrigierten Ausweis der Baukostenbeiträge
und Sonderabschreibungen wie folgt: Im Jahre 1957 betrug das Anlagevermögen der Newag
1.556,000.000 S, das Umlaufvernagen 131,000.000, somit das Gesamtvermögen 1.687,000.000,
davon Eigenkapital 571,000.000 und Fremdkapital 1.116,000.000. Im Jahre 1962 oder, wenn Sie
wollen, im Jahre 1963, nachdem der Rechnungshof diese Zahlen als letzte genannt hat, ergibt sich
folgendes Bild: Anlagevermögen 2.226,000.000 S, Umlaufvermögen 471,000.000, somit ein
Gesamtvermögen von 2.697,000.000, das sich in Eigenkapital von 791,000.000 und Fremdkapital von
1.906,000.000 S aufgliedert. Der zusätzliche Finanzmittelbedarf der Jahre 1957 bis 1963 in der Höhe
von 1.100,000.000 S wurde zu 22 Prozent mit Eigenmitteln und zu 78 Prozent mit Fremdmitteln
gedeckt. Die prozentmäßige Zusammenstellung zeigt folgende Veränderung: Im Jahre 1947 haben wir
einen Verschuldungskoeffizienten von 2, im Jahre 1963 von 2,4 und im Jahre 1962 von 2. Der
Verschuldungskoeffizient ist also vom Jahre 1962 bis zum Jahre 1963 von 2 auf 2,4, das entspricht
einer Erhöhung von 25 Prozent, gestiegen. Daß die Newag noch immer eine aushaftende Forderung
gegenüber der Bewag von mehr als 100,000.000 S, der !Buchwert 1963 beträgt 6,000.000 S, hat,
wodurch jährlich - das möchte ich ausdrücklich feststellen - ein Zinsenmehraufwand von 7,000.000 S,
bisher insgesamt 15,000.000 S, eingetreten ist, mögen vielleicht die zuständigen öffentlichen Stellen
mit oder ohne Rechtstitel unberücksichtigt lassen. Ich bin jedoch der Meinung, daß diese Tatsache
hätte Berücksichtigung finden müssen, denn hätte die Forderung gegenüber der Bewag 1963
eingebracht, das heißt realisiert, werden können, dann wäre der Verschuldungsgrad der Newag auch
im Jahre 1963 der gleiche wie im Jahre 1957. Ich darf dazu noch eine Feststellung machen, nämlich,
daß bereits eine zwei- bis vierprozentige Verzinsung des Eigenkapitals im Preisbescheid, wie er von
der Preiskommission schon einmal genehmigt wunde, ausgereicht hätte, den Verschuldungsgrad im
Jahre 1963 ebenfalls auf der Höhe des Jahres 1957 zu halten. Ich glaube, daß der Rechnungshof
auch zu Punkt 1 c irrt, wenn er der Meinung ist, daß die obere Grenze der gesamten Verschuldung ich betone ausdrücklich, der gesamten Verschuldung – bei etwa 30 bis 40 Prozent des
Anlagevermögens liegt. Bei dieser Feststellung beruft er sich auf Professor Gutenberg. Und Prof.
Gutenberg schreibt nun in dem von mir bereits zitierten Finanzierungshandbuch auf Seite 67 wörtlich
folgendes: „Diese kurzen Erörterungen zur Frage der oberen Beteiligungsgrenze zeigen, daß die
obere Grenze der langfristigen Verschuldung bei etwa 30 bis 40 Prozent des Wertes des
Anlagevermögens liegt." Durch diesen Irrtum, meine Damen und Herren, nämlich die Heranziehung
der gesamten Schulden beim Rechnungshof und nur der langfristigen Schulden bei Gutenberg,
gelangt der Rechnungshof auf Seite 14 seines Berichtes zu Rektionen, die um ein Drittel höher liegen.
Abgesehen von diesem sehr entscheidenden Irrtum - und ich glaube, ich darf sagen, wenn man die
Gegenüberstellung gesamt- und langfristig betrachtet, daß es sich wirklich um einen Irrtum des
Rechnungshofes handelt - ist auf Seite 47 im Finanzierungshandbuch noch weiter ausgeführt: Schon
aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen ist ersichtlich, daß es keine allgemeingültige und für die
Relation zwischen Eigen- und Fremdmittel der Unternehmungen wie etwa die zuweilen im Interesse
der Stabilität der Unternehmen geforderte Gleichheit des Eigen- und Fremdkapitals geben kann. Ich
darf auch auf die Verschuldung anderer Landesgesellschaften beziehungsweise der
Verbundgesellschaft verweisen. Da können wir feststellen, die Ziffern stammen aus dem Jahre 1964,
daß sich die Verschuldung der Newag gegenüber jener der Österreichischen Verbundgesellschaft der
der Donaukraftwerke völlig im Rahmen hält. Ähnlich ist die Situation bei den Donaukraftwerken. Der
Verschuldungsfaktor beträgt 2,8, bei der Verbundgesellschaft 3 und bei der Newag korrigiert ebenfalls
3. Es ergibt sich also daraus, daß hier eine Reihe von Elektroversorgungsunternehmungen in der
gleichen Lage wie die Newag sind.
Dagegen fällt - und das darf ich objektiverweise feststellen - der Verschuldungskoeffizient der anderen
Landesgesellschaften gegenüber der Newag entscheidend ab. Wir haben hier die Kärntner, die einen
Verschuldungskoeffizienten von 2 haben, die Steirer, die Vorarlberger, die Salzburger, die einen
Verschuldungskoeffizienten von 1 oder unter 1 haben. Lassen wir uns aber, meine sehr verehrten
Damen und Herren, durch diese Zahlen nicht täuschen. Auch hier gibt es Ursachen, die eben nur
Niederösterreich betreffen, und zwar zwei entscheidende Ursachen. Die erste Ursache ist die
Tatsache, daß der energiewirtschaftlich interessanteste Teil von Niederösterreich immer, bis heute
noch, von den Wiener Stadtwerken beliefert wird. So beliefern die Wiener Stadtwerke für ein
flächenmäßiges Gebiet von nur 2000 Quadratkilometern die Hälfte jener Strommenge, die die Newag
für die restlichen 17.000 Quadratkilometer in Niederösterreich absetzt. Nun werden aber von der
Intensität der Stromabgabe jene Quadratkilometer - das Verhältnis ist also 4:1 zugunsten der Wiener
Stadtwerke, nicht nur die Investitionskosten zu Fortleitungs- und Verteilungsanlagen, sondern auch
die Personal- und andere Betriebskosten, stark beeinflußt. Es erübrigt sich also festzustellen, daß die
Wiener Stadtwerke aus der Belieferung des niederösterreichischen Gebietes zu Lasten der Newag
nicht unbedeutende Vorteile ziehen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den § 3 des
Bundesgesetzes vom 26. März 1947 erweisen, das sogenannte Zweite Verstaatlichungsgesetz, wo
ausdrücklich hingewiesen ist, daß es Aufgabe der Newag ist, die allgemeine Versorgung mit
elektrischer Energie im Bereich des Bundeslandes Niederösterreich durchzuführen. Es drängt sich
daher die Frage auf, warum diese Norm nicht auch für die Wiener Stadtwerke gilt, was den
Bundesländern inzwischen ja gelungen ist.
Der zweite Grund, daß unser Verschuldungskoeffizient mit jenen der anderen Länderunternehmungen
nicht gleichzusetzen oder zu vergleichen ist, ist eben die Tatsache der Zwangsabtretung des
burgenländischen Absatzgebietes, ohne bis jetzt dafür eine Entschädigung bekommen zu haben. Ich
möchte nur der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, daß der Vorstand der Newag im November
1966 bei einer Vorstandssitzung eine Übersicht Über die Kapitalausstattung der
Elektroversorgungsunternehmungen in Niederösterreich gegeben hat. Er ist ebenfalls dem gleichen
Irrtum unterlegen wie der Rechnungshof und stellt für das Jahr 1965 einen
Verschuldungskoeffizienten für die Newag von 3,3 auf, während er in Wirklichkeit nur 2,9, also rund 3,
beträgt.
Zu Punkt 1 d des Rechnungshofberichtes darf ich folgendes sagen: Gestern hat Kollege Czidlik darauf
hingewiesen, daß gerade zu diesem Punkt die niederösterreichische Landesregierung eine sehr
ausführliche Stellungnahme bezogen hat, die, so glaube ich, trotz Erwiderung des Rechnungshofes
vom Rechnungshof nicht widerlegt werden konnte. Würde er nämlich bei der Berechnung der Relation
bleiben, so wäre dieser letzterwähnte Irrtum kaum schwerwiegender, als die vom Rechnungshof
unrichtig berechnete Entwicklung des Verschuldungskoeffizienten. Leider - und das muß ich
ausdrücklich feststellen - basiert aber auf diesem Irrtum die gravierende Feststellung des
Rechnungshofes, daß das Haftungsrisiko in der Höhe von 1.000.000.000 S für das Land jederzeit
schlagend werden könne. Ich glaube, eine so schwerwiegende Schlußfolgerung hätte vom
Rechnungshof doch mehr überprüft werden müssen, denn auch hier darf ich nochmals auf das von
mir wiederholt zitierte Finanzierungshandbuch hinweisen, und zwar diesmal auf die Seiten 95 und 98.
Hier ist nämlich die Vermögens- und Kapitalstruktur der deutschen Energiewirtschaft im Jahre 1961
aufgezeigt. Eine Berechnung der nur kraft Bürgschaft möglichen Verschuldung, wie es bei der Newag
der Fall und durchgeführt ist, zeigt bei der deutschen Energiewirtschaft für das Jahr 1961 folgendes
Bild: Anlagevermögen 12.500,000.000, davon weg 40 Prozent, ergibt eine Gesamtschuld von
9.500,000.000 DM, daher kraft Bürgschaft 4.500,000.000 möglich, das ergibt einen Prozentsatz von
47. Wie sieht es bei der Newag aus? Korrigiert oder zunächst einmal, damit wir die Vergleichsziffern
festhalten, laut den Sätzen des Rechnungshofes : Anlagevermögen 1.742,000.000, davon ab 40
Prozent, ergibt 1.446,000.000, daher nur kraft Bürgschaft möglich 747,000.000, ergibt einen
Prozentsatz von 51. Deutsche Unternehmungen 47, Newag laut Rechnungshof 51, und nm korrigiert
auf Grund jener Sätze, die ich vorhin schon erwähnt habe, ergibt also Anlagevermögen von
1.992,000.000, davon ab 40 Prozent, ergibt 1.446,000.000 S, daher kraft Bürgschaft nur möglich
446,000.000, ergibt einen gleichen Prozentsatz von 47 wie bei den deutschen
Elektroversorgungsunternehmungen. Demnach, wenn also der Rechnungshof mit seinen
Behauptungen recht hätte, müßte die gesamte deutsche Energiewirtschaft in finanziellen
Schwierigkeiten oder, wie der Rechnungshof wörtlich sagt beim Bericht über die Newag, sich in einer
ernsten finanziellen Gefährdung befinden. So steht es wörtlich auf Seite 18 des
Rechnungshofberichtes. Wenn Sie die Aufstellung in dem von mir zitierten Finanzierungshandbuch,
die Diagramme auf den vorhin genannten Seiten - ich glaube 97 - feststellen, dann werden Sie sehen,
daß die deutsche Energiewirtschaft mit 39 Prozent Eigen- und 61 Prozent Fremdkapital ausgestattet
war, und dies im Jahre 1961, wo seither, wie die Entwicklung des Verschuldungskoeffizienten zeigt,
ebenfalls eine relative Abnahme des Eigenkapitals zu verzeichnen war. Wenn schon der
Rechnungshof auch diese Tatsache übersehen hat und wenn er die zur Verfügung gestellten
österreichischen Veröffentlichungen, die jedenfalls eine 60- bis 70prozentige Verschuldung als
Optimum bezeichnen, als, wie er wörtlich schreibt, Meinungsprodukt ansieht, die sich mit der
modernen einschlägigen Literatur des Rechnungshofes nicht vereinbaren lassen, so muß doch die
obige Vergleichsrechnung die Unhaltbarkeit der Behauptung eines für das Land jederzeit schlagend
werdenden Haftungsrisikos jedem mit dem Rechnungshofbericht über die Newag befaßten Beamten
augenscheinlich geworden sein. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die
Elektroversorgungsunternehmungen zu den besonders krisenfesten Unternehmen zählen und sich
heute bereits überall - ich glaube auch in Österreich - die Ansicht durchgesetzt hat, daß für ein
Elektroversorgungsunternehmen ein Eigenkapital von 30 bis 40 Prozent des gesamten Kapitals
ausreicht, um ein Risiko zu decken. Bei 1 e auf Seite 17 wird der Abschreibungssatz zwischen 3,4 und
4,8 und die Tilgungszeit des Fremdkapitals mit 12 bis 15 Jahren angegeben. Daraus errechnet sich
eine ziemlich großzügige, ich staune, eine großzügige Spanne einer Mindesteigenkapitalausstattung
von 30 bis 60 Prozent. Für die Bilanz 1963 würde sich, wenn man die Spanne betrachtet, daraus ein
notwendiges Eigenkapital von 750,000.000 bis 1.500,000.000 S ergeben. Diese Spanne stammt vom
Rechnungshof. Verwendet man aber die tatsächlichen Abschreibungssätze und die tatsächliche
Tilgungszeit, so bestand im Jahre 1963 ein notwendiges Eigenkapital von weniger als 800,000.000 S.
Trotzdem spricht der Rechnungshof weder von der von ihm genannten Spanne zwischen 750,000.000
und 1.500,000.000 Schilling noch von den 800,000.000, nämlich der tatsächlichen Höhe, sondern
behauptet, das notwendige Eigenkapital wäre für 1963 mit 1.500,000.000 S anzusetzen. Nur dadurch,
meine sehr verehrten Damen und Herren - die Dame ist inzwischen weggegangen -, kann nämlich
einigermaßen die gleiche Unterkapitalisierung errechnet werden, wie sie bereits nach der anderen
Methode unter 1 d ermittelt wurde.
Der Rechnungshof hat auch die von Herrn Moosbauer zitierte Formel offensichtlich nicht ganz richtig
ausgelegt. Sie lautet nämlich: Eigenkapital = 100 - Jahresabschreibungsbetrag X Tilgungszeit für
Fremdkapital. Diese Formel kann auch ohne ihren Aussagewert zu verändern, durch die Formel:
Fremdkapital = Jahresabschreibungsbetrag X Tilgungszeit für Fremdkapital, ersetzt werden. Damit
wird ausgesagt, daß die obere Verschuldungsgrenze durch die jährliche Anlagenabschreibung X
durchschnittlicher Tilgungsdauer gegeben ist. Das Mißverstänidnis des Rechnungshofes hinsichtlich
dieser Formel liegt darin, daß zur Ermittlung des Eigenkapitals im ersten Falle beziehungsweise
Fremdkapitals im zweiten Falle nur die Umschlagsintensität des Anlagevermögens herangezogen wird
und demnach mit dieser Formel nur die Deckung des Anlagevermögens beurteilt werden kann. Der
Rechnungshof bezieht aber das Ergebnis aus dieser Formel, nämlich Eigenkapital = 100 Jahresabschreibungsbetrag X Tilgungszeit für Fremdkapital auf das Gesamtvermögen, wie man auf
Seite 17 des Rechnungshofberichtes feststellen kann. Er kommt daher zu einem notwendigen
Eigenkapitalbedarf von 1.500,000.000 S. Die Beteiligungen sowie das Umlaufvermögen und die
Abgrenzungen sind entweder aus 'der Betrachtung ausgeschieden - so wurde mir von
Steuerfachleuten gesagt, und so ist es heute in der Praxis üblich - oder es ist die Formel um die
Umschlagsintensität dieser Vermögensteile zu erweitern. Es ist vielleicht in diesem Zusammenhang
von Interesse, daß die von mir vorhin zitierte Formel aus einer Veröffentlichung über die DOKAW
stammt, und daß nach der Methode des Rechnungshofes die DOKAW eine Unterkapitalisierung in der
Höhe von 2.500,000.000 S aufweist. Zum Punkt 2 des Rechnungshofberichtes \darf ich ebenfalls auf
die Stellungnahme der Landesregierung verweisen, die vom Rechnungshof nicht widerlegt werden
kann. Ich glaube nur, daß sich hier der Rechnungshof bei Punkt 2 irrt, wenn er der Meinung ist, daß im
Jahre 1958 eine Kapitalserhöhung die finanzielle Situation verbessert hätte. Da das Eigenkapital im
Strompreis 08der im Strompreisbescheid des Jahres 1958 nicht verzinst, sondern im Gegenteil bei der
Newag noch ein Verlust in der Höhe von 1 Prozent des Umsatzes vorgesehen war, hätte eine höhere
Eigenkapitalsbildung niedrigere Strompreis und damit für die gesamte Newag Verlustbilanzen
ergeben. Der vom Rechnungshof ermittelte Effekt hätte also nicht eintreten können. Auch eine
Kapitalerhöhung nach 1958 war riskant, da durch die Kürzung der Strompreiserhöhung das
Strompreisverfahren in Schwebe war. Ich erinnere daran, daß damals die Bundesländer Kärnten,
Oberösterreich und Salzburg eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht haben und
daß auf Grund der positiven Erledigung dieser Beschwerde das Bundesministerium für Verkehr und
Elektrizitätswirtschaft im Jänner des Jahres 1963 zum Anlaß genommen hat, alle übrigen
Elektroversorgungsunternehmen zur Erstattung von Revisionsanträgen einzuladen. Es war allerdings
im Jahre 1958 nicht vorgesehen, diaß eine Erledigung dieser Anträge viereinhalb Jahre dauern würde,
Es ist also verständlich, daß die Newag auf Grund dieser ungewissen Lage die vom Rechnungshof
vorgeschlagene Kapitalerhöhung nicht vornehmen konnte, da ja daraus zu befürchten war, daß sich
die bereits zugebilligten Stromtarife noch verringert hätten.
Zu Punkt 3 a, 3 b und 3 c stellt der Rechnungshof fest, daß die Tatsache der ständig steigenden
Baukosten, Lohn- und Materielkosten einerseits und die unzureichenden Strompreise anderseits ihren
Niederschlag in der Geldflußrechnung finden. Es verbessert sich wohl, das ist richtig, nach jeder
Strompreiserhöhung der Gesamtanteil der Einnahmen für die Stromerlöse, der aber nach einem
gewissen Zeitpunkt wieder absinkt, weil ja diese Erlöse gleichbleiben und die anderen Kosten steigen.
Ähnlichen periodischen Schwankungen in der Abhängigkeit von der Strompreiserhöhung unterliegt
natürlich auch die Rentabilität, da die Erlöse nicht so stark ansteigen wie die Kosten.
Zu Punkt 4 auf Seite 51 glaube ich sagen zu können, daß auch hier der Rechnungshof irrt, wenn er
der Meinung ist, daß in verschiedenen Fällen, wo neben Bankkrediten zu gleicher Zeit beträchtliche
Bankguthaben unterhalten werden, dies betriebswirtschaftlich unvertretbar sei. Ich möchte hierbei auf
Seite 95 des Finanzierungshandbuches verweisen, das ebenfalb von der deutschen Energiewirtschaft
im Jahre 1961 spricht und wo festgehalten wird, daß etwa 5 Prozent des Gesamtvermögens, also
750,000.000 DM, trotz der hohen Verschuldung ein Bankguthaben und andere flüssige Mittel aufweist.
Auf das Verhältnis der Newag im Jahre 1963 bezogen, ergibt dies einen Stand von mehr als
125,000.000 S an flüssigen Mitteln, wobei ich darauf au6merhsam mache, daß man noch
berücksichtigen müßte, daß der Erlös von der 300,000.000-S-Anleihe der Newag aus dem Jahre 1963
kurzfristig unterzubringen war. Abschließend, glaube ich, muß noch festgehalten werden, daß der
Rechnungshof in diesen Fragen von einer nicht ganz richtigen Anwendung von allgemeinen
Finanzierungsrezepten und Berechnungsmethoden nicht freigesprochen werden kann. Der
Rechnungshof beschränkt sich in seinem Bericht auch nicht auf bloße Feststellungen, sondern stellt
auch noch dazu auf Grund der von ihm, wie wir meinen, unrichtig errechneten Grundlagen Prognosen
auf.
Abgesehen davon, daß einer meiner Vorredner festgestellt hat, daß auch den Abgeordneten eine
Kritik gegenüber dem Rechnungshof gewährt wenden muß, darf ich sagen, daß dem Rechnungshof
auf Grund der ihm verfassungsmäßig zukommenden Aufgaben eine solche Vorgangsweise, nämlich
Prognosen aufzustellen, nicht zukommt. Wir glauben, daß gerade durch diese Prognosen und
Feststellungen die Newag in der Öffentlichkeit geschädigt wurde. Meine sehr geehrten Damen und
Herren, ich möchte das untermauern, denn nur auf Grund dieser Feststellungen, meine ich, konnte die
Sozialistische Partei im ,,Niederösterreichischen Bildtelegramm" schreiben: ,,Milliardenschaden durch
Müllner in Niederösterreich", und weiter: ,,Auf jede niederösterreichische Familie kommen 5000 S für
Müllners verwirtschaftete Millionen." Meine sehr geehrten Damen unld Hemen, diese weittragenden
Feststellungen des ,,Niederösterreichischen Bildtelegramms" können nur auf Grund der
Feststellungen des Rechnungshof es aber des Mißverstehens der Feststellungen des
Rechnungshofes gemacht worden sein. Ich glaube, man sollte aus dieser Tatsache, daß ich in einigen
Punkten den Rechnungshof einer Kritik unterziehen mußte, nicht einen Streit zwischen Landtag und
Rechnungshof heraufbeschwören. Wir haben, um von einem unabhängigen Fachleuteteam feststellen
zu lassen, ob nun der Rechnungshof recht hat oder der niederösterreichische Landtag, drei Anträge
gestellt. Das sind die Anträge 1 und 2 zum Newag-Bericht und der Antrag 6 zum Niogas-Bericht. Ich
kann mir das Verlesen der Anträge ersparen, weil dies gestern bereits durch meinen Freund
Schneider erfolgt ist. Diese Anträge bezwecken nichts anderes, als durch ein Fachleuteteam
feststellen zu lassen, wer in diesen gegenseitigen Meinungsverschiedenheiten recht hat. Ich glaube,
daß der Landtag, wenn er diese drei Anträge annimmt, einen richtigen Weg einschlägt. Meine sehr
geehrten Damen und Herren, darf ich nun zum Abschluß kommen. Es wurde von verschiedenen
Rednern gestern und heute behauptet, daß die Landesbetriebe der Leibensnerv unserer
niederösterreichischen Wirtschaft sind. Diese Feststellung ist unbestritten. Ich darf dazu aber noch
eines sagen, und hier beziehe ich mich auf das ,,Niederösterreichischen Bildtelegramm": Wer an
diesem Lebensnerv so unverantwortlich, wie es die Sozialistische Partei getan hat, zerrt, darf und
kann nicht erwarten, daß man einer solchen Partei eine konstruktive Arbeit für niederösterreichische
Interessen zubilligen kann. Ich glaube, daß Sie hier weit, weit über das Ziel geschossen haben. Ich
möchte aber auch daraus keine unvergessliche Feststellung machen, sondern darf Sie einladen, mit
dieser Österreichischen Volkspartei einen gemeinsamen Weg zu gehen, der nur darin bestehen kann,
nicht aufzuputschen, sondern zu beruhigen; der nur darin bestehen kann, all das, was sich in den
letzten Wochen und Monaten zugetragen hat und zum Nachteil und Schaden Niederösterreichs
geschehen ist, wiedergutzumachen. Eine solche Vorgangsweise würde niemand
anderer als die fleißige Arbeiter- und Angestelltenschaft dieser beiden Landesbetriebe verdienen.
(Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Abg. T h o m s c h i t z .
Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hoihes Haus! Bei der Behandlung der beiden Berichte NewagNiogas im Unterausschuß und auch hier im Hohen Hause hat sich während der Debatte
herausgestellt, daß sie sich im großen und ganzen um vier Gebiete drehen: um das 80,000.000Faktum, um die Rabattgelder, um den Nachlaß Skacel und um diverse zwielichtige Geschäfte. Und
mit einigen dieser zwielichtigen Geschäfte möchte ich mich nun befassen.
Während sich meine geehrten Vorredner mit hohen Millionenbeträgen herumschlagen mußten, sind
die Beträge, mit denen ich mich auseinanderzusetzen habe, wesentlich geringer. Ich kann Ihnen
versprechen, ich werde keinen Betrag nennen, der mehr als 5,000.000 S ausmacht. (Abg. Laferl:
Bescheiden!) Nun zuerst zur Universitas. Am 16. November 1948 fand in einer Wiener
Notariatskanzlei die Generalversamlung der Universitas statt. Es ging um die Verdopplung des
Stammkapitals von 20.000 S. Gast dieser Generalversammlung war Doktor Fritz Skacel. In der
späteren Folge kam zu dieser Universitas der Hippolyt-Verlag aus St. Pölten, vertreten durch Herrn
Vancura, dem Freund des Herrn Müllner. Aber erst im Jahre 1950 trat Skacel offen mit einer
Kapitalerhöhung von 40.000 S auf. In der Folgezeit verkauften fünf Universitas-Gründer ihre Anteile
an Vancura. Dieser handelte für Skacel und den Hippolyt-Verlag. Der Hippolyt-Verlag gelangte damit
zu einem 32.000-S-Anteil und verkaufte diesen Anteil wieder an Vancura. In Wirklichkeit, meine
Damen und Herren, war weder vorher der Hippolyt-Verllag noch nachher Vancuna, sondern der
damalige Landesrat Viktor Müllner der Besitzer. Der Hippolyt-Verlag und Vancura traten nur als
Treuhänder auf. Das kann man aus einem Vertrag ersehen, der unter der Nr. 5728 im Wiener
Handelsgericht aufliegt. Auf Seite 52 und 53 des Registrieraktes steht unter Punkt 3 dieses Vertrages
folgendes: ,,Die Abtretung des unter Punkt 1 genannten Geschäftsanteiles erfolgt deshalb, weil dier
Hippolyt-Verlag Ges. m. b. H. in St. Pölten diesen Geschäftsanteil bisher nur als Treuhänder des
Herrn Landesrat Nationalrat Viktor Müllner in Wien I, Teinfaltstraße 8, besessen hat, und nunmehr an
Stelle dieses Treuhänders Herr Eduard Vancura, Verlangsbuchhändler in Wien I, Kohlmarkt Nr. 7, als
Treuhänder des Herrn Landesrat Nationalrat Viktor Müllner diesen Geschäftsanteil übernimmt." Hier
ist also völlig eindeutig, wer hinter dem Hippolyt-Verlag und Vancura steht. In der weiteren
Entwicklung wurden dann die Anteile an der Universitas noch wiederholt zwischen den Beteiligten hin
und her jongliert; dabei sind auch die Contibank und die Österreichische ZeitschriftenverlagsGesellschaft mit eingeschaltet worden. Schließlich tauchte dann im Jahre 1961 Rudolf Müllner, und
zwar der Sohn des Herrn Viktor Müllner, als Teilhaber auf; es wurden von Herrn Rudolf Müllner
125.000 S und von !der Zeitschriftengesellschaft 375.000 S gehalten. Diese Universitas - wie der
Name schon sagt - trat in verschiedenen Gestalten auf, und zwar als Lieferant der Newag, als
Einrichtungsgesellschaft, wie zum Beispiel beim Brauhof in Mödling, als Helfer in der Not bei der
Optos; sie übernahm die Vorfinanzierung und die Errichtung eine Schule in der Süldstadt und sie trat
auch auf, wenn es galt, der Newag Mittel zu liefern, Lehrmittel oder irgend etwas anderes, was die
Newag selbstlos an Schulen spenden wollte. Ich möchte noch einmal betonen, Geschäftsführer dieser
Universitas ist der Sohn des Herrn Viktor Müllner, Rudolf Müllner. Diese Universitas trat – wie schon
erwähnt - als Einrichtungsgesellschaft beim Brauhof Mödling auf und hat dafür von der Niogas den
Betrag von 1,842.700 S überwiesen bekommen. Ich frage mich, was hat eine Lehrmittelgesellschaft
mit der Einrichtung eines Restaurationsbetriebes zu tun? Sie trat auch, wie ich bereits gesagt habe,
als Helfer in der Not bei der Optos auf, um dieser Firma - Geschäftsführer ist Herr Rudolf Müllner - auf
die Beine zu helfen und sich, nicht ganz ohne Gewinn, am Riesenprojekt Südstadt zu beteiligen. Ich
habe schon angeführt, daß sie als Vorfinanzierer und Schulbauer fungierte, so zum Beispiel beim Bau
der Schule in Maria-Enzersdorf, Kostenpunkt 17,000.000 S.
Wenn man bedenkt, daß Herr Viktor Müllner damals Landeshauptmannstellvertreter, Präsident der
Niogas und Generaldirektor der Newag war und sein Sohn Rudolf Müllner Geschäftsführer der
Universitas und Optos ist, dann drängt sich doch unwillkürlich der Verdacht der Befangenheit auf.
Meine Damen und Herren, ich komme aus einer kleinen Gemeinde unseres Bundeslandes
Niederösterreich. Ich bin dort fast eineinhalb Jahrzehnte lang Bürgermeister, aber ich kann erklären,
ich habe in all diesen langen Jahren kein einziges Mal erlebt, daß es in bezug auf die Befangenheit
mit meinen Gemeinderäten nur die geringste Schwierigkeit gegeben hätte, ohne Unterschied der
Parteizugehörigkeit war es für meine Gemeinderäte eine Selbstverständlichkeit und eine Ehrensache,
daß jeder von sich aus darauf Rücksicht genommen hat. Aber all das hat es anscheinend bei der
Familie Müllner nicht gegeben. Hier war oberstes Gebot die Geschäftemacherei, und dabei waren
ihnen so manche Mittel recht.
Ich habe vorhin den Hippolyt-Verlag genannt. Hier bekrittelt der Rechnungshof zum Beispiel den
Ankauf von 9500 Büchern um den Betrag von 531.650 S, er bekrittelt den Ankauf von 5340 Stück
Wandbildern zum Preis von 770.800 S, er bekrittelt auch den Einkauf für die EGNÖ mit einem Betrag
von 415.000 S. Für alle diese Ankäufe liegen keine schriftlichen Bestellungen vor. Es wurden die
verschiedensten Bücher gekauft, darunter zum Beispiel 600 Exemplare ,,Europas Giftschlagen". Ich
frage Sie, was hat die Newag mit den Giftschlangen Europas zu tun? Der Betrag hierfür beläuft sich
auf 64.800 S. Es wurden damals auch 200 Exemplare ,,Kräuterfibel" um den Betrag von 32.400 S
angekauft. Es ist nicht Aufgabe eines Elektroversorgungsunternehmens, für Schulen und sonstige
Institutionen Bücher anzuschaffen, diverse Gegenstände zu kaufen. Gerade bei den Büchern drängt
sich unwillkürlich der Gedanke auf, daß es sich hier vielleicht doch zum großen Teil um Ladenhüter
gehandelt haben könnte.
Jedem von Ihnen ist die Bildpresse bekannt, die Niederösterreichische Illustrierte, eine Zeitschrift, die
sich unter anderem auch mit der Fremdenverkehrswerbung unseres Bundeslandes befaßt. Daß die
Newag diese Zeitschrift finanziert, sei nur am Rande vermerkt. Interessant sind die Besitzverhältnisse
dieser Zeitschrift. Während im Dezember 1960 Eigentümer, Herausgeber und Verleger der Stadt-undLand-Verlag Wiener Neustadt war, scheint im März 1965 als Eigentümer, Herausgeber und Verleger
der Pressereferent Frau Dr. Gerda Niebauer auf, und schon im April 1965 wurde der Eigentümer
wieder gewechselt. Eigentümer wird nunmehr die Kultur- und Sportvereinigung Maria-Enzersdorf. Und
wer die letzte Nummer dieser Bildpresse durchgelesen hat, wird auch feststellen können, daß die
Kultur- und Sportvereinigung in Maria- Enzersdorf nicht der letzte Eigentümer ist, sondern der
Niederösterreichische Pressverein, Mödling, Elisabethstraße 1. In der letzten Nummer dieser
Niederösterreichischen Bildpresse, Eigentümer Niederösterreichischer Pressverein, verabschiedet
sich diese Zeitschrift von ihren Lesern mit dem Hinweis, daß sie im Februar 1967 wieder erscheinen
wird. Nun, wir haben nichts dagegen, daß die Niederösterreichische Illustrierte für den
Fremdenverkehr unseres Bundeslandes wirbt. Wir haben auch nichts dagegen, daß sie wieder
erscheint, aber wir hätten etwas dagegen, wenn sie wieder von der Newag finanziert wird. Es wind
Aufgabe der Verwaltung der Newag sein, dafür zu sorgen, daß nicht wielder durch unterirdische
Kanäle Gelder dieser Landesgesellschaft für parteipolitische und damit betriebsfremde Interessen
verwendet wer den.
Interessant sind einige Finanzierungsdaten. So bezahlt zum Beispiel im Jahre 1962 die Newag an
Klischeekosten 93.600 S, im darauffolgenden Jahr 1963 bezahlte sie einen Druckkostenbeitrag in der
Höhe von 1,089.578,40 S, außerdem mußte die Newag für Einschaltungen in der Bildpresse
Druckkostenbeiträge bezahlen; sie mußte auch für laufende und fallweise Einschaltungen bezahlen.
Man sollte nun annehmen können, daß durch diese Druckkostenbeiträge und die Klischeekosten doch
die Newag diese ,,Niederösterreichische Bildpresse" zu einem Vorzugspreis bekommen hätte. Aber
das ist ein Irrtum. Im Jahre 1964 allein bezahlte die Newag für den Bezug der ,,Niederösterreichischen
Illustrierten" 56.060 S. Diese von mir aufgezählten Beträge sind aus dem Rechnungshofbericht
entnommen. Der Rechnungshof weist darauf hin, daß diese Aufzählung nur Stichproben enthält.
Damit hat die Newag in den vergangenen Jahren ungefähr 2 000.000 S für die Bildpresse
ausgegeben. Es sei mir hier in diesem Zusammenhang gestattet, einen Vorschlag zu machen, der
vielleicht Iden Arbeitern und Angestellten unserer Landesgesellschaft zugute kommen könnte, und
zwar den, daß die ,,Niederösterreichische Bildpresse" diese 2,000.000 S der Newag refundiert und
dieser Betrag dann dem Unterstützungsfonds einverleibt wird. Ich habe auch die Aufgabe, im Namen
meiner Fraktion in diesem Zusammenhang einen Antrag einzubringen, der lautet (liest):
Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes zu Punkt 15 lit. C) Ziffer 1 auf Seite
92 wird beantragt:
,,Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Vorstand der Niogas zu empfehlen, die Räumlichkeiten
im Haus Gußhausstraße 28-30, die der Niederösterreichischen Volkspresse zur Verfügung gestellt
sind, sofort aufzukündigen und für die Dauer der bisherigen Benützung der Räume einen
angemessenen Mietzins zu fordern."
Die ,,Niederösterreichische Illustrierte" ist in der Typographischen Anstalt gedruckt worden; hier
bekrittelt der ' Rechnungshof wieder, daß zum 'Beispiel im Jahre 1962 ohne Grund, ahne Angabe
eines konkreten Zahlungsgrundes ein Betrag in der Höhe von 2,150.000 S an die Typographische
Anstalt überwiesen wurde. Bis zum Jahresende 1962 erfolgte kein Fakturenausgleich. Der
Rechnungshof zieht daraus seine Schlüsse und spricht von Scheinanstellungen und meint, es könnte
sich um ein zinsenloses Darlehen handeln. Bis zum Ende sind dann wohl Rückzahlungen getätigt
worden, und zwar 1,000.000 S aus dem Bankhaus Steinhäusser, und am 3. Apriil 1962 150.000 S
durch die Hauptkasse der Newag zu Lasten des Kontos ,,Kamptaler-Hof, Gars am Kamp".
Der Rechnungshof forderte die Newag zur Stellungnahme auf, doch brachte diese keinen Aufschluß
über die eigentlichen Gründe dieser vorgenannten Zahlung von 2,150.000 S. Ich habe vorhin erwähnt,
daß der Stadt-und-Land-Verlag 1,000.000 S über die Contineniale-Bank der Newag zukommen ließ.
Zum Stadt-und-Land-Verlag gestatten Sie mir einige Beimerkungen: Wir wissen, daß in den dreißiger
Jahren St. Pölten der Schwerpunkt des Zeitungsmarktes in Niederösterreich war. Dort betrieb vor dem
Krieg der Katholisch-patriotische Pressverein eine Druckerei. Im Jahre 1938 wurden a w dieser
Druckerei die „Gauwerke Niederdonau AG." und nach Kriegsende trat die Newag als
Rechtsnachfolger und Nutznießer dieses NS-Unrechtes auf. Bereits im Jahre 1946 mußte von der
Newag der Rückgabeanspruch des Katholisch-patriotischen Preisvereines anerkannt werden. Es blieb
trotzdem bis zum Jahre 1954 nur bei dieser Anerkennung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die
Zeitungsdruckerei als Newag-Druckerei weitergeführt. Der Katholisch-patriotische Pressverein war
dafür jahrelang nur Teilhaber einer im Jahre 1946 gegründeten Zeitungfigesellschaft, die im
Lohndruck bei der Newag drucken ließ. Im Jahre 1948 schien bei dieser Zeitungsgesellschaft Viktor
Müllner auf, wind Prokurist und kurz darauf Geschäftsführer. Im Jahre 1951 wird er zusammen mit Dr.
Skacel Gesellschafter, also Mitbesitzer. Zur gleichen Zeit war Verlagsdirektor Eduard Vancura. Im
Jahre 1952 kontrollierte dadurch Viktor Müllner bereits mehrfach die ZeitungsgesellSchaft.
Regionalzeitungen wurden damals herausgegeben, und Viktor Müllner bestimmte damit maßgeblich
die öffentliche Meinung in Niederösterreich; er bat sich damit ein Meinungsmonopol in
diesemIBundesland geschaffen. Am 1. Jänner 1952 kam ein Vertrag zwischen der St. Pöltner
Zeitungsgesellschaft und dem Stadt-und-Land-Verlag Wiener Neustadt zustande; es wurden fünf von
den 13 Blättern verpachtet, und zwar für einen Pachtschilling von 1 Schilling pro Jahr. Die Pachthöhe
war schließlich gar nicht so interessant, und zwar deshalb nicht, weil man wußte, daß doch die Pacht
irgendwo wieder in eine gemeinsame Kasse zusammenfließt. Bei der Gründung des Stadt- und-LandVerlages im Jahre 1946 traten als Paten auf der Österreichische Verlag, der Österreichische
Agrarverlag, und des Geschäftsführer dieses Verlages war damals der Müllner-Freund Vancura. Sitz
dieses Stadt-und-Land-Verlages war Wiener Neustadt, Herrengasse 2. Ich habe bereits erwähnt, daß
Viktor Müllner im Jahre 1952 Geschäftsführer wird und in der Folge Alleingesellschafter. Er bestimmte
damit die Schreibweise von fünf Regionalzeitungen, nämlich der Wiener Neustädter Zeitung, der
Neunkirchner Zeitung, des Badener Volksblattes, der Volkspost und der Volkspresse. Diese
Volkspresse sollte in der Folgezeit etwas aufgepumpt wenden, um als überregionales Organ die
verlorengegangenen Verbreitungsgebiete um St. Pölten und die Gebiete nördlich der Donau wieder zu
bekommen. Bei diesen Angelegenheiten überspannte jedoch Müllner den Bogen, die Kirche rückte
von Müllner ab, und die Newag mußte die Druckerei im Jahre 1954 wieder herausgeben. Die
Gesellschaftsanteile wurden an den Katholischen Pressverein abgetreten. Dem Stadt-und-LandVerlag jedoch standen genug Geldmittel zur Verfügung. Im Jahre 1959 überwies die Newag an die
Typographische Anstalt 820.000 S. Der Rechnungshof spricht in diesem Zusammenhang von einem
Geschenk. Im Jahre 1960 bekam die Typographische Anstalt 220.000 s, und im selben Jahr ließ die
Newag Viktor Müllner, der damals Geschäftsführender Aufsichtsratspräsident war, dem Stadt-undLand-Verlag 1,600.000 S an Druckkostenbeitrag zukommen. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den
Vorsitz.)
Der Rechnungshof kritisiert zum Beispiel, daß bezüglich des Ankaufes von 20.000 Stück
Wandkalendern zu einem Stückpreis von 27 S, das sind 540.000 S, kein Gegenoffert eingeholt wurde.
Das wird dann verständlich, wenn man weiß, daß der mit dem Auftrag betraute Stadt-und-Land-Verlag
Müllner gehört. Der Rechnungshof machte einen Versuch, holte ein Gegenoffert ein und bekam den
Kalender bei der gleichen Ausstattung zu einem Stückpreis von 17 S angeboten, so daß diese 20.000
Kalender nur 340.000 S gekostet hätten, womit die Newag 200.000 S hätte einsparen können. Sie
wissen, daß nach dem Tode des Herrn Generaldirektor Skacel Viktor Müllner Generaldirektor der
Newag wurde. Als Generaldirektor schien es ihm nicht mehr ratsam, die direkte Finanzierung seiner
Zeitungen durchzuführen, und der Stadt-und-Land-Verlag übersiedelte von Wiener Neustadt nach
Wien in die Gußhausstraße, wo diese Verlagsgesellschaft aufgelöst wurde. Als Liquidator trat Herr
Diplomkaufmann Karl Swoboda auf. Dieser war der richtige Mann Viktor Müllners. Er war Erster
Geschäftsführer der Panhans Betriebsgesellschaft und der Wiener Montag Ges. m. b. H., die Vancura
zusammen mit der Zeitschriftengesellschaft gegründet hatte. Was hat nun die Liquidierung des Stadtund-Land-Verlages ergeben? Zunächst bekam die ,,Mödlinger Zeitung" die Wiener-MontagGesellschaft, Eigentümer Vancura, Geschäftsführer Karl Swoboda. Die von mir vorhin erwähnte
,,Bildpresse" bekam der Sportverein Niederösterreichische Energie, und die ,,Volkspresse" verblieb in
Wien. Für die ,,Wiener Neustädter Zeitung" und die „Neunkirchner Zeitung" wurde eine eigene
Verlagsges. m. b. H. gegründet, mit Herrn Abg. Josef Ofenböck und dem Angestellten Franz Grabner
als Gesellschafter. Als Geschäftsführer zeichnet Abg. Rudolf Marwan-Schlosser. (Abg. Dipl.-Ing. Robl:
Stimmt nicht!)
Diese ,,Volkspresse", meine Damen und Herren, Sie wissen, sie ist die Zeitung des Österreichischen
Arbeiter- und Angestelltenbundes, bildet das Gegengewicht zu den katholischen Zeitungen und führt
gegen diese den Kampf. Ihr Chefredakteur ist Herr Marberg, der sich insbesondere zum Wortführer
gegen die katholische Presse gemacht hat und sich als solcher besonders hervortut. Er hat in bezug
auf Verleumdungen alles bisher Dagewesene übertroffen. In den letzten Wochen ist diese
,,Volkspresse“ wegen wiederholter Beschimpfungen und ihrer eigenartigen, ich möchte nicht sagen
schäbigen, Schreibweise zu einer Geldstrafe bis zu 30.000 S verurteilt worden. Bislang haben solche
Verurteilungen der ,,Niederösterreichischen Volkspresse" nichts ausgemacht, denn die Strafen
wurden ja hauptsächlich von der Newag bezahlt. Zu den VP-Behauptungen über Rufmord, Volksjustiz
und Vorwegnahme des Urteiles durch ein unabhängiges Gericht liegt tatsächlich ein konkretes
Beispiel vor:
Am 29. November 1966 wurde vom Straflandesgericht Wien der verantwortliche Redakteur der im
Rechnungshofbericht wiederholt genannten Volkspresse wegen des Eingriffes in ein schwebendes
Verfahren schuldig gesprochen und zu 1000 S Geldstrafe und 500 S Gerichtskosten verurteilt. Dieses
Müllner-Blatt hatte das Ergebnis eines Ehrenbeleidigungsprozesses ,,Müllner gegen Express"
vorweggenommen und voreilig behauptet, der ,,Express" habe Müllner haltlos verleumdet. Damit
stellte ein unabhängiger Richter klar: 1. Die des Rufmordes beschuldigten Müllner-Ankläger haben als
schuldlos zu gelten und jene, die laut von Rufmord reden, sind schuldig. 2. Die gegen den Innsbrucker
Volksboten von Müllner eingebrachte Klage wegen des Faktums ,,Amtsmißbrauch" wurde von diesem
zurückgezogen. Müllner klagt, Müllner zieht zurück - also scheint der Vorwurf des Amtsmißbrauches
doch berechtigt gewesen zu sein. Am Schluß meiner Ausführungen will ich mich noch mit dem
Gebäude in der Gußhausstraße befassen. Mit Kaufvertrag vom 1. April 1958 beziehungsweise 22. Mai
1958 hat die Niogas vom Bundesland Niederösterreich das Haus Wien IV, Gußhausstraße 28-30,
erworben. Der Kaufpreis betrug 9,500.000 S. In der Folge wurden vom Jahre 1958 bis zum Jahre
1966 4,200.000 S an Investitionen aufgewendet und an Betriebskosten im Jahre 1964 1,240.000 S
und
im Jahce 1965 1,040.000 S ausgegeben. Letztere wurden zwischen der Newag und der Niogas im
Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel aufgeteilt. Am 1. August 1963 erfolgte die Übersiedlung der
Niogas nach Maria-Enzersdorf, und das Objekt Gußhausstraße 28-30 wurde für eine anderweitige
Verwendung frei. Was war das nun für eine Verwendung? Ein Aktenvermerk der Gebäudeverwaltung
vom 14. April 1966 gibt darüber Aufschluß. Darin scheinen unter anderem der Eigenbedarf der
Niogas, der Eigenbedarf der Newag und der Eigenbedarf Newag-Niogas, nämlich das Pressereferat
Newag-Niogas - sprich Niederösterreichische Volkspresse -, !mit einem Raumbedarf im Ausmaß von
159 Quadratmeter, auf. Es dürfte wohl klar sein, daß, nachdem nunmehr die Zahlungen an die
Niederösterreichische Volkspresse eingestellt worden sind, diese für Papier, Druck und Redaktion
selbst wird aufkommen müssen. Noch ein paar Worte zur Redaktion. Als Redakteur scheint Herr Max
Jörg Marberg auf, der von der Newag ein nicht unerhebliches Gehalt bezieht. Kurioserweise steht
weder im Gesellschaftsvertrag der Newag noch in dem der Niogas ein Wort davon, daß die beiden
Gesellschaften indirekt für dieses Gehalt aufzukommen haben. In diesen Verträgen ist auch kein Wort
darüber enthalten, daß die Gelder des Landes und seiner Steuerzahler zur Herausgabe eines
Hetzblattes gegen die Sozialisten und zur Unterstützung des ÖAAB verwendet werden dürfen. Zu
diesem Punkt hätte ich einen Vorschlag. Es wäre sicherlich ein Akt der Wiedergutmachung - es wurde
im Laufe der Debatte bereits verschiedentlich darauf hingewiesen -, wenn man einen gemeinsamen
Weg gehen und bemüht sein würde - ich will das Wort ,,Mist" nicht mehr gebrauchen (Abg. Dipl.-Ing.
Robl: Nicht aufgeschrieben!) - nein, das steht nicht drinnen - (Heiterkeit bei der ÖVP. - Landesrat
Rösch: Sie finden das alles sehr lustig!), daß der ÖAAB die von der Newag für seine Volkspresse
aufgebrachten Beträge, die Herr Marberg und Frau Diskus, die ich in diesem Zusammenhang auch
nennen muß, erhalten haben, dem Unterstützungsfonds der Newag zukommen ließen. Sowohl
Marberg als auch Frau Diskus müssen aus den Landesgesellschaften entfernt werden. Leider konnte
es sich Herr Marberg „richten". Er hat nämlich einen für ihn persönlich überaus günstigen Vertrag. Es
wird also noch bis März dauern, daß auch Herr Marberg aus den beiden Gesellschaften entfernt ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich im Hohen Hause einen Antrag einbringen, welcher folgenden
Wortlaut hat:
,,Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes zu Punkt 15 lit. C) Ziffer 1 auf Seite
92 wind beantragt:
Die Landesregierung wind aufgefordert, dem Vorstand der Niogas zu empfehlen, die Räumlichkeiten
im Haus Gußhausstraße 28-30, die dler Niederösterreichischen Volkspresse zur Verfügung gestellt
sind, sofort aufzukündigen und für die Dauer der bisherigen Benützung der Räume einen
angemessenen Mietzins zu fordern."
Nun zu den Vermietungen selbst. Hier scheint die Firma Lignospan auf. Sie bezahlte, obwohl sie
keinen Mietvertrag hat, pro Quadratmeter einen Preis von 9,85 S, das heißt, es wird ihr dieser Betrag
verrechnet. Es besteht aber an Mietzins außer Betriebskosten ein Außenstand in der Höhe von
280.000 S. Diese Lignospan hat mit 8. Februar 1966 eine Urgenz bekommen und bezahlte daraufhin
270.000 S an die Niogas. Die Niogas kannte den Zahlungszweck: nicht und fragte daher bei der
Lignospan an. Im Brief vom 18. November 1965 wurde auch die Kündigung ausgesprochen. Es ist
nun bereits ein Jahr vergangen, aber die Kündigung ist noch nicht durchgeführt worden. Das
Mietverhältnis kam nur auf Grund einer mündlichen Vereinbarung zustande. Jedenfalls am 6. Mai
1966 befand sich die Lignospan noch in der Gußhausstraße. Als zweiter Mieter trat der Fachverband
der Gaswerke Österreichs auf. Dieser Fachverband hat einen Mietvertrag, und zwar einen Vertrag von
zehn Jahren, bei einer monatlichen Miete von 3500 S. Pro Quadratmeter sollte er 14,76 S bezahlen.
Ais weiterer Mieter scheint die Austria-Airo-Transport Ges. m. b. H. auf. Mit dieser Gesellschaft wurde
auch kein Mietvertrag abgeschlossen; außer Telefon- und Stromkosten in der Höhe von 37.000 S hat
diese Gesellschaft für die Benützung der Räume an die Niogas keine Zahlung geleistet. Interessant ist
ein Schreiben vom 1. September 1964, worin die Airo-Transport erstens um Bekanntgabe der Miete,
zweitens um die Reinigungskosten und drittens die Telefon- und Fernschreibgebühren, die Kosten für
diverse Instandsetzungsarbeiten und die Betriebskosten ersucht. Sie schreibt wörtlich: ,,Bis heute
haben wir aber keine einzige Rechnung erhalten, und wir ersuchen höflichst, uns diese Unterlagen
baldmöglichst zukommen zu lassen, da auch über diese Kosten in der Generalversammlung berichtet
werden soll." Als nächster Mieter scheint die Austria-Ferngas Ges. m. b. H. auf. Das Mietverhältnis
besteht seit 1. Juli 1964. Sie hat aber erst einen Vertrag vom 28. März 1966 zur Gegenzeichnung
vorgelegt bekommen. Der vorläufige Mietzins beträgt pro Quadratmeter 10 S. Auch diese AustriaFerngas Ges. m. b. H. hat bisher außer Telefon- und Stromkosten keinen Mietzins bezahlt. Die Kosten
für Strom und Telefon betragen 68.000 S. Also wieder kein Mietzins für die Niogas. Mit der Firma
Ellert ,,Gute-Dienste-Werbung", wurde auch kein Mietvertrag abgeschlossen. Sie bezahlt für Telefon
und Stromkosten 12.000 S, aber bisher keine Miete. Die Firma Rühl hat einen Mietvertrag voun 1.
bzw. 8. März 1965, und zwar soll sie pro Monat 20.000 S bezahlen auf ein Konto bei der Contibank
AG. Interessant ist folgendes: Die Firma Rühl schließt zwei Monate früher, nämlich am 11. Jänner
1965, einen Mietvertrag mit der Newag ab, und die Newag war zu diesem Zeitpunkt weder Besitzer
noch Eigentümer noch Generalmieter der Gußhausstraße. Die Airo-Transport-Gesellschaft hat
ebenfalls keinen Mietvertrag, sie bezahIt daher keine Miete und sie bezahlt keine Betriebskosten.
Meine Damen und Herren, ich habe mir erlaubt, Ihnen, wie ich anfangs erwähnt habe, einige kleinere
Beträge anzuführen, die sich mit 381,000.000 S natürlich nicht messen können. Wir sind aber der
Ansicht, daß es in einer Verwaltung wirklich einwandfrei und sauber zugehen sollte, und wir sind auch
der Ansicht, daß man diese Angelegenheiten am Rande des Rechnungshofberichtes ebenfalls einer
Bereinigung zuführen sollte. Da fällt mir ein Spruch ein, den ich anläßlich eines Besuches in Kärnten
im Gurker Dom gelesen habe. Er heißt: ,,Wehe dir, wenn du der Schwächere bist und recht hast.''
Hohes Haus, ich möchte mit dem Satz schließen, den mein Freund, der Herr Abg. Marsch, am 1. März
1966 gesagt hat: ,,Wir werden hier, das sage ich Ihnen mit aller Deutlichkeit, im Interesse des Landes
Niederösterreich für die Sauberkeit der Verwaltung eintreten, wo und wann immer wir dazu
Gelegenheit haben." (Beifall bei den Sozialisten.)
gelangt Herr Abg. Dipl.-Ing. R o b l.
DRITTER PRASIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Dipl.-Ing. R o b l .
Abg. Dipl.-Ing. ROBL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich muß mich zum zweiten Male zu Wort
melden, weil gestern abends der Herr Abg. Dr. Brezovszky zu einer Frage Stellung nahm und mich
mehrmals apostrophierte. Abg. Dr. Brezovszky befaßte sich gestern abends mit dem Protokoll vom 8.
Jänner 1963. Diesem Protokoll, das von Landeshauptmann Figl, vom früheren Generaldirektor Müllner
und von den beiden Direktoren Ofenböck und Lahr unterfertigt war, gingen Vorstandssitzungen am
28. Dezember und am 8. Jänner voraus. Der Inhalt war kurz der, daß die FidesBeteiligungsgesellschaft in Ruhe und Ordnung den Nachlaß Skacels und Ofenböoks abwickeln sollte,
damit dem Unternehmen der geringstmögliche Schaden erwächst. Abg. Dr. Brezovszky hat gestern
zum Ausdruck gebracht, daß es die Auffassung der sozialistischen Fraktion im Unterausschuß war,
daß Landeshauptmann Figl über den Inhalt dieses Protokolls nicht recht informiert war. Es hat dazu
noch ergänzend gesagt, dies sei auch protokolliert worden. Im Protokoll des Unterausschusses steht
darüber folgendes: Die SPÖ-Fraktion des Unterausschusses ist der Meinung, daß Landeshauptmann
Figl im Zusammenhang mit dem Protokoll vom 8. Jänner 1963 von Herrn Generaldirektor Müllner
hineingelegt wunde. Als Sprecher fungierte Herr Abgeoridneter Czidlik. Dr. Brezovszky erklärte weiter,
er habe über den Tisch zu mir hinübergesprochen, er habe diese Frage, die jetzt erörtert wurde, an
mich gestellt, ich hätte mit dem Kopf genickt. Hohes Haus, ich erinnere mich, daß Herr Abg. Dr.
Brezovszky, als die Beratungen über diesen Gegenstand fortgingen, tatsächlich zu mir
herübergeredet, eine Frage an mich gerichtet hat und daß ich mit
dem Kopf genickt habe. Nun,
Herr Doktor Brezovszky, von meinem Kopfnicken kann man nicht ableiten oder die Behauptung
aufstellen - er hat es gestern getan -, ich hätte damit Ihrer Frage zugestimmt. Ich erkläre hier, kein
Sprecher und kein Unterausschußmitglied der Österreichischen Volkspartei hat sich zu dem
Gegenstand, der protokolliert wurde, auf Verlangen der SPÖ zu Wort gemeldet. Der Schriftführer hat
dazu hingeschrieben, als Sprecher fungierte Abg. Czidlik. Ich muß mich also dagegen verwahren,
wenn ein Kopfnicken zu einer über den Tisch gestellten Frage, die nicht im Rahmen einer
Wortmeldung erfolgte, zum Anlaß genommen wird, um mich oder meine Kollegen von der
Österreichischen Volkspartei festzulegen. Ich stelle ausdrücklich noch einmal fest, wir haben zu dieser
Frage überhaupt nicht gesprochen und auch nicht Stellung genommen. Weil mich Abg. Dr.
Brezovszky noch dazu als Bauernbunddirektor, also als Nachfolger Figls in dieser Funktion gestern
festlegen wollte, war ich so empört und habe mich zu einem Zwischenruf hinreißen lassen. Ich muß
sagen, ich bedaure den Zwischenruf, aber ich habe mich mit diesem Zwischenruf zur Wehr gesetzt.
Ich stelle hier ausdrücklich fest, daß ich 16 Jahre lang mit Bundeskanzler Figl oder Außenminister
oder Nationalratspräsident Figl oder Landeshauptmann Figl zusammengearbeitet habe. Ich stand
während dieser langen Zeit nie im Gegensatz zu ihm, und es liegt mir daher fern, ihn mit Ger NewagFrage zu belasten. Ich hoffe, daß auch Sie, Kollege Dr. Brezovszky, diese meine Ausführungen und
Feststellungen zur Kenntnis nehmen.
Nun zu einer anderen Frage. Der Rechnungshof stellt wiederholt fest, daß bei den
Landesgesellschaften, beispielsweise bei Repräsentationsaufwendungen, bei Dienstreisen, in der
Frage der Prekarien nicht die notwendige Sparsamkeit vorgeherrscht habe. Ich muß sagen, für ein
Energieversorgungsunternehmen ist es wohl selbstverständlich, daß es für die Werbung etwas tut und
daß es auch Werbeausgaben ausgibt. Landesrat Rösch: Monopol? Herr Landesrat, ich werde Ihnen
gleich sagen, wieso. Erinnern wir uns, daß im Jahre 1951/52 die EMA-Aktion ins Leben gerufen wurde
mit dem Ziel, daß der Stromverbrauch in Niederösterreich auf eine Milliarde Kilowattstunden im Jahre
steigen müsse. Ziel war es, den Stromverbrauch zu steigern, um die Elektroindustrie und damit unsere
Wirtschaft in Niederösterreich, die damals darniederlag, anzukurbeln. Abg. Reiter hat heute
festgestellt, was eine Kilowattstunde letzten Endes der Newag, verglichen mit einer Kilowattstunde,
die die Gemeinde Wien in das niederösterreichische Versorgungsunternehmen leitet, erbringt. Er hat
gesagt - Sie waren nicht im Saal -, daß die Gemeinde Wien ein Drittel des gesamten Strombedarfes
für Niederösterreich auf einem Gebiet von 2000 Quadratkilometern deckt gegenüber zwei Dritteln für
ein Gebiet von 17.000 Quadratkilometern, das die Newag betreut. Es kann nicht einerlei sein, ob ein
Energieversorgungsunternehmen einer Gemeinde mit 100 Abnehmern im Monat 400 Kilowatt Strom
liefert oder ob sie in diese Gemeinde im Monat 4000 Kilowatt Strom liefert. Die Verwaltungskosten für
die Einhebung und Verrechnung sind die gleichen, und letzten Endes kosten die Stromleitungen den
gleichen Aufwand. Ich glaube deshalb, daß es berechtigt ist, daß ein
Energieversorgungsunternehmen wie die Newag auch Werbekosten für den Stromverbrauch in ihr
Budget aufgenommen und entsprechende Maßnahmen durchgeführt hat. Damit habe ich aber nicht
gesagt, daß alle Aufwendungen notwendig waren. Der Rechnungshof hat berechtigt festgestellt, daß
man bei manchen Ausgaben zu großzügig vorgegangen ist und daß es unter Umständen auch nicht
notwendig gewesen wäre, Lichtflutanlagen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind auch noch
andere Auslagen - zum Teil hat sie mein Vorredner erwähnt -, beispielsweise die künstlerische
Gestaltung der Geschäftsberichte, Ausgaben an die Typographische Anstalt, nicht unbedingt
notwendig. Was ich jetzt für die Newag sage, das soll auch für die anderen verstaatlichten
Unternehmungen gelten, die auch einen Riesenaufwand mit ihren jährlichen oder zweijährigen
Geschäftsberichten betreiben. Auch da ließen sich Kosten einsparen. Auch die könnten sich einer
größeren Sparsamkeit befleißigen. Man möge auch mit der Großzügigkeit bei Geburtstagsfeiern
Schluß machen und Sparsamkeit obwalten lassen. Es haben daher im Unterausschuß auch
Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei in dieser Richtung einige Anträge gestellt. So zum
Beispiel, daß die Landesregierung künftighin Vorsorge treffen solle, daß seitens des Vorstandes der
Newag bei der Geschäftsführung derlei Aufwendungen auf das unumgänglich notwendige Ausmaß
eingeschränkt werden.
Der Rechnungshof weist in einigen Punkten darauf hin, daß die Buchhaltung der Newag nicht ganz in
Ordnung war, und die Bilanzen nicht ganz einwandfrei erstellt wurden. Wir von der Österreichischen
Volkspartei haben uns daher nicht gescheut, in dieser Frage an die Landesregierung heranzutreten,
und gebeten, daß in Zukunft Sorge getragen werde, daß die Buchhaltung mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes geführt werde, damit ihr in jeder Hinsicht volle Beweiskraft zukommen kann.
Im Bericht wurde auch vermerkt, daß die Kosten für Steuer- und Rechtsberatungen einen hohen
Aufwand ergeben haben, weil die beiden Unternehmungen keine ausreichende Beratung in Steuerund Rechtsfragen hatten. Wir haben auch hier die Landesregierung zur Einsparung aufgefordert,
dafür Sorge zu tragen, daß das künftighin verbessert wird. (Zweiter Präsident Sigmund übernimmt den
Vorsitz.) Auf Seite 18 des Rechnungshofberichtes wird deutlich darauf hingewiesen, daß der Vorstand
der Niogas in der Frage Flugmotorenwerke einen Beschluß gefaßt hat, ohne vorher den Aufsichtsrat
zu befragen. Nach § 95 Abs. 5 des Aktiengesetzes wäre aber der Aufsichtsrat zu befragen gewesen.
Oder in einem anderen Fall: Gehaltsvorschüsse an die Direktoren und Prokuristen der Niogas. Auch
hier wäre gemäß § 80 des Aktiengesetzes die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig gewesen.
Weil die Zustimmung in diesen beiden, aber auch in anderen Fällen nicht eingeholt worden war,
haben gerade die Vertreter der Volkspartei im Unterausschuß angeregt, die Landesregierung möge
künftighin ihren Einfluß als Mitaktionär bei der Hauptversammlung dahin geltend machen, daß der
Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 5 Aktiengesetz in Verbindung mit den korrespondierenden
Bestimmungen der Satzungen mit allen ihm obliegenden Angelegenheiten auch tatsächlich befaßt
wird. Im Falle Newag haben wir einen Antrag gestellt, daß die Satzungen zu ändern sind.
Die sozialistische Fraktion hat im Unterausschuß einen Antrag eingebracht, mit dem ich mich kurz
befassen möchte. Es handelt sich um die Abberufung des Dr. Schwager. Dr. Schwager ist in der
Newag als Steuerberater tätig. Wir haben uns im Unterausschuß gegen die Lösung des
Dienstverhältnisses ausgesprochen und sind diesem Antrag nicht beigetreten, weil wir erheben
konnten, daß Dr. Schwager als Oberfinanzrat - erwar nämlich im Finanzamt für Körperschaften
Vorstandstellvertreter - ein hervorragender Fachmann auf diesem Gebiete ist und der Newag,
wahrscheinlich gerade in dieser Situation, ein wertvoller Helfer sein kann; denn gerade im
Rechnungshofbericht wird verlangt, die Newag und auch die Niogas mögen ihre Steuerberatung einer
eigenen Abteilung zuleiten. Wir wollen Dr. Schwager keinesfalls die Mauer machen, wir wissen nur,
daß er ein Fachmann ist. Wenn gegen ihn etwas vorliegt - er war nach seinem Austritt aus dem
Öffentlichen Dienst auch in der Firma Prethaler tätig -, und er dem Unternehmen einen Schaden
zugefügt hat, dann sind unserer Meinung nach die sozietären Organe zuständig, das Notwendige zu
veranlassen. Wir wollen uns nicht einmischen, wir wollen den Aufsichtsrat und den Vorstand nicht
bevormunden. Daher haben wir uns gegen diesen Antrag ausgesprochen. Die sozialistische Fraktion
hat im Unterausschuß noch einen Antrag gestellt, dem die ÖVP nicht beigetreten ist. Es wunde
verlangt, daß in der Hauptversammlung der Niogas wegen der v m Rechnungshof in etlichen Punkten
gemachten Feststellungen dem gesamten Vorstand das Vertrauen zu entziehen wäre. Der
Rechnungshof hat diesen Hinweis im Zusammenhang mit den Rabattgeldern getan. Der Vorstand der
Niogas hat erklärt, daß sozusagen höhere Kräfte, die bis zum Bundeskanzler hinaufgingen, am Werke
waren, und er dazu verpflichtet gewesen ist. Ich will nicht untersuchen, ob die Ansicht des Vorstandes
oder die Ansicht des Rechnungshofes die richtige ist. Wenn die Österreichische Volkspartei diesem
Antrag der Sozialisten nicht beigetreten ist – heute wurde der Antrag noch nicht gestellt -, ich weiß
nicht, ob noch ein Sprecher von Ihnen diesen Antrag vorlegen wind; in der Unterausschußsitzung und
in der Finanzausschußsitzung haben die Mitglieder der Sozialistischen Partei jedenfalls erklärt, sie
werden alle Anträge, denen die Mitglieder der ÖVP nicht beigetreten sind, bei der Debatte über dem
Gegenstand im Haus nochmals stellen -, dann deswegen, weil inzwischen ein Vorstandsmitglied
namens Direktor Dr. Kreitner außer Dienst gestellt worden ist, und weil das andere Vorstandsmitglied
an der Altersgrenze ist. Obendrein deckt sich, soviel ich gehört habe, die Ansicht des
Finanzausschusses nicht mit der Ansicht der Aufsichtsräte der Sozialistischen Partei in der Niogas, so
daß bei der Vorbesprechung diese Frage fallengelassen wurde. Man hat auch seitens der
Sozialistischen Partei dort erklärt, es wäre nicht gut, im derzeitigen Zeitpunkt den ganzen Vorstand zu
entlassen. Abschließend möchte ich dazu noch sagen: Wenn der Sozialistischen Partei ihr
Vorstandsmitglied Direktor Dr. Lazek unangenehm ist, dann können Sie ja auf ihn Einfluß nehmen,
daß er selbst die Konsequenzen zieht, aber verlangen Sie nicht von der Mehrheitspartei in diesem
Hause, diesem Antrag die Zustimmung z u geben. Die ÖVP wird allen jenen Antragen, die im
Ausschussbericht aufscheinen, selbstverständlich die Zustimmung geben, weil wir glauben, daß wir
damit den Landesunternehmungen einen guten Dienst erweisen (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER. Das Wort hat Frau Abg. K ö r n e r .
Frau Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Ich möchte zunächst einige Bemerkungen zu den Ausführungen
des Herrn Präsident Reiter machen.
Wer seinen Ausführungen zugehört hat, hätte letzten Endes zu der Meinung kommen können, daß
der vorliegende Rechnungshofbericht nur aus Irrtümern des Rechnungshofes besteht. (Präsident
Reiter: Punkt 1 bis 4 , habe ich gesagt!) Ich maße mir nicht an, hier ein Urteil abzugeben, aber ich
glaube doch, daß die Beamten unseres obersten Kontrollorgans, die seit vielen Jahren ihre Arbeit
machen, diese Arbeit richtig und in Ordnung ausführen. Es wird ja sicherlich noch festgestellt wenden,
wo die Irrtümer liegen. Ich möchte mich, Herr Präsident, nur gegen eines verwahren. Sie meinten, daß
die SPÖ am Lebensnerv der Landesgesellschaften gezehrt hätte. Wenn jemand am Lebensnerv der
Landesgesellschaften gezehrt hat, dann war es wahrhaftig nicht die SPÖ, das hieße die Tatsachen
auf den Kopf stellen, sondern Herr Viktor Müllner. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn der Herr Vorredner sich mit den Werbekosten beschäftigte und in dem Zusammenhang
aufforderte, wir mögen dafür sein, daß auch bei den verstaatlichten Betrieben sparsamst umgegangen
werde, dann kann ich ihn beruhigen. Ich glaube, auch er kann nicht behaupten, daß Sozialisten bei
irgendeinem Unternehmen einmal verlangt hätten, daß nicht sparsam gewirtschaftet wird. Aber eines,
Herr Kollege Robl, müssen Sie doch zugeben, daß zwischen den Werbekosten eines verstaatlichten
Betriebes, der einer starken Konkurrenz ausgesetzt ist, und der Newag, die sozusagen
Monopolbetrieb ist, doch ein wesentlicher Unterschied besteht. (Zweiter Präsident Sigmund
übernimmt den Vorsitz.) Das wollte ich nur zu meinen Vorrednern sagen. Und nun zum
Rechnungshofbericht selbst.
Bei der gestrigen Berichterstattung hat der Herr Berichterstatter gleich ziemlich zu Beginn seines
Berichtes, auf Seite 7, unter anderem folgende Worte verlesen: „Bei Durchsicht dieser und ähnlicher
Geschäftsfälle gelangte der Rechnungshof zu der Ansicht, daß die Ordnungsmäßigkeit der gesamten
Geschäftsgebarung ernstlich in Zweifel zu ziehen ist." Auf Seite 8 führte er dann weiter aus, daß
sämtliche Bilanzen trotz der schweren Verstöße gegen die Grundsätze der Bilanzwahrheit und
Bilanzklarheit stets den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk durch die Treuhand- und
Revisionsgesellschaft des Wirtschaftsprüfers Prethaler usw. erhalten haben. Er hat diese
Ausführungen dann noch weiter ergänzt. Es heißt wörtlich auf Seite 8: ,,Ergänzt werden diese
schwerwiegenden Feststellungen des Rechnungshofes noch durch die Darstellung besonderer
Großzügigkeit bei der Gebarung mit Prekarien auf dem Sektor der Repräsentationsaufwendungen, bei
der Unterstützung der ,Niederösterreichischen Bildpresse' usw". Ich möchte mich zunächst nur mit
den Punkten 53, 53 und 5 beschäftigen.
Nach der Feststellung, daß bei sämtlichen Bilanzen schwere Verstöße gegen die Bilanzwahrheit und
Bilanzklarheit erfolgten, hat der Rechnungshof dann auf die sogenannten Prekarien verwiesen. Auf
Se4ite 220 des Rechnungshofberichtes heißt es dann: ,,Besonders bemerkenswert war die Verteilung
folgender Prekarien und Geräte: Eine Entnebelungsanlage im Werte von 37.000 S, eine
Geschirrspülmaschine im Werte von 44.000 S und eine Espressomaschine im Werte von 32.000 S."
Die Liste wird noch fortgesetzt. Es wird auch erwähnt, daß verschiedene andere Elektrogeräte
verschenkt wurden, unter anderem auch Bügeleisen. Herr Kollege Robl hat vor- hin von der Werbung
gesprochen. Ich glaube kaum, daß eine großzügige Verteilung von Bügeleisen den Stromverbrauch in
Niederösterreich wesentlich heben wird, denn keine Hausfrau wird gleichzeitig mit zwei Bügeleisen
bügeln können. Es entbehrt daher jeder Grundlage, wenn man solche Geschenke macht.
Der Rechnungshof stellt dann zusammenfassend fest, daß die Geschäftsleitung bei der Verteilung von
Prekarien mehr als großzügig vorgegangen ist. Als Beweis für die Art, wie leichtfertig man mit den
Geldern der Niederösterreicher umgegangen ist, wird hier noch erwähnt, daß neben Schulen und
Gemeinden, die solche Gaben erhalten haben, eine namhafte Anzahl von Einzelpersonen Prekarien
erhalten hat, aber Einzelpersonen, die es nicht nötig gehabt hätten, wie wörtlich im
Rechnungshofbericht steht. Wir müssen auch hier feststellen, daß mit den Geldern Niederösterreichs
sehr leichtfertig umgegangen wurde.
Der Rechnungshof stellt unter anderem auch fest, daß die Newag jeden sich kalendermäßig
bietenden Anlaß benützte, um Jubiläumsveranstaltungen zu begehen. Auch die Fertigstellung von
neuen Anlagen wurde jeweils zum Anlaß einer Prämienausschüttung genommen. So wurden
anläßlich der Fertigstellung des Verwaltungszentrums Maria-Enzersdorf Prämien in der Höhe von
55.400 S ausbezahlt und aus Anlaß der Fertigstellung des Kraftwerkes Peisching Prämien in der Höhe
von 520.000 s. Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß wir jedem Bediensteten seine Prämie
gönnen und daß wir absolut nichts dagegen haben, wenn Bedienstete für ihre Leistungen Prämien
erhalten. Wenn aber der Rechnungshof feststellt, daß eine Durchsicht der Listen zeigt, daß auch
Dienstnehmer beteilt wurden, die mit der Anlage nicht unmittelbar befaßt waren, dann, glaube ich, ist
dies schon ein Umstand, den man beachten muß, denn auch hier fehlt die Korrektheit. Ich möchte
Ihnen das nur auf Grund der Zahlungsliste anläßlich der Fertigstellung des Kraftwerkes Peisching
zeigen. Am Ende dieser biste, die für die Auszahlung geschrieben wurde, stehen nämlich zwei
Namen, die nachträglich noch hinzugefügt wurden: Zapotocky und Schwager. Der Müllner-Freund
Zapotocky mit 16.350 S und der schon wiederholt genannte Herr Doktor Schwager mit 15.000 S.
Diese Beispiele zeigen, da6 man auch bei kleinen Dingen, genauso wie bei den großen Dingen, sehr
leichtfertig gewesen ist. Der Rechnungshof hat auch in bezug auf die Kraftfahrzeuge die Forderung
nach größerer Sparsamkeit erhoben. Er hat die Leitung gemahnt, durch vorbildliche Sparsamkeit und
Einschränkung den Bediensteten ein gutes Beispiel zu geben. In diesem Zusammenhang wird auch
auf den Dienstwagen des ehemaligen Generaldirektors Müllner verwiesen. Wir können feststellen,
daß auf Kosten von Niederösterreich dem Herrn Generaldirektor Müllner nichts zu teuer war, auch
nicht der Jaguar um 204.000 S mit eingebauten Spezialliegesitzen. Der Wagen hat aber nicht nur
Spezialsitze gehabt, er verursachte auch dementsprechende Kosten, denn er mußte stets zum
Service in eine Spezialwerkstätte, weil er in der betriebseigenen Werkstätte nicht betreut werden
konnte. Es betrugen zum Beispiel die Betriebskosten für den Jaguar im Jahre 1964 106.000 S. Die
Kilometerkosten stellten sich beim Jaguar auf 2,60 S, während sie sich zum Beispiel bei einem
Mercedes 220 SE auf 70 Groschen stellen würden. Ein Mercedes 220 SE war aber dem Herrn
Generaldirektor Müllner zu wenig repräsentativ. Mit Recht stellt der Rechnungshof fest - ich glaube,
as war kein Irrtum -, daß die Anfertigung von Liegesitzen in einem Mercedes wesentlich billiger
gekommen wäre und wahrscheinlich zum gleichen Erfolg geführt hätte. Herr Müllner und seine
engsten Mitarbeiter haben sowohl bei allen großen Fragen als auch bei weniger bedeutsamen Dingen
gleich gehandelt, nämlich zunächst im eigenen Interesse. Dies kann auch bei den sogenannten
Repräsentationsspesen im Punkt 54 des Rechnungshofberichtes festgestellt werden.
Wenn der Rechnungshof schon bei einer vorhergegangenen Kontrolle diesen Punkt beanstandet hat,
dann sah sich die Geschäftsleitung veranlaßt, dem Rechnungshof mitzuteilen, daß die
Geschäftsleitung mit 1. Jänner 1963 - wohlgemerkt mit 1. Jänner 1963 - es sich zur Aufgabe stellte,
die Ausgaben für Repräsentationsspesen auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.
Sicherlich ein guter Vorsatz, den die Geschäftsleitung dem Rechnungshof mitgeteilt hat. Was hat sich
nun die Newag-Geschäftsleitung darunter vorgestellt? Wir finden bei !der Aufzählung des
Rechnungshofes zum Beispiel folgende Posten: Eine Rechnung des Restaurants „Kerzenstüberl" vom
28. Februar 1963, betrifft Betriebsveranstaltung der leitenden Angehörigen von 20.933 S. Meine
Herren, ich glaube, wir alle wissen, daß Repräsentation notwendig ist, daß diese Kosten sich nicht
vermeiden lassen. Aber wir alle müssen auch den Standpunkt vertreten, daß hier eine Grenze gesetzt
ist und Ordnung und Sauberkeit verlangt werden müssen. Denn wie, Herr Kollege Robl, wollte man
zum Beispiel diese Werbungskosten werten, wenn leitende Angestellte am Aschermittwoch im
,,Kerzenstüberl" 20.900 S ausgaben? Eine weitere Rechnung nach Mitteilung der Geschäftsleitung,
und zwar am 6. März 1963 vom Restaurant ,,Kerzenstüberl'' in der Höhe von 12.253 S, am 27. April
1963 Rechnung Restaurant ,,Kerzenstüberl" von 10.520 S, am 15. Oktober 1963 Rechnung
Restaurant ,,Kerzenstüberl" von 23.295 S. Am 23. Oktober 1963 Rechnung des Restaurants
„Kerzenstüberl“ in der Höhe von 21.587 S, am 31. Oktober 1963 Rechnung des Restaurants
,,Kerzenstüberl'' in der Höhe von 12.487 S, macht insgesamt 101.077,76 S. Aber die Reihe dieser
Rechnungen ist noch lange nicht aus. Wir finden weiter eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 5.
Dezember 1963 in der Höhe von 28.900 S, eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 21. Dezember
in der Höhe von 32.980 S, eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 25. März 1964 über
verschiedene Geschenkpakete, deren Empfänger ungenannt sind, in der H6he von 24.472 S. Weiter
eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 29. Dezember 1964 in der Höhe von 61.764 S, macht
zusammen 147.816 S. Man kann also auch hier das gleiche sagen wie beim Restaurant
,,Kerzenstüberl'', daß hier wohl nicht mehr von Werbungskosten gesprochen werden kann, und daß
der Rechnungshof absolut recht hat, wenn er der Meinung ist, daß dem Gebot der Sparsamkeit viel
zuwenig Rechnung getragen wurde.
Dazu, glaube ich, muß aber in diesem Zusammenhang noch eines gesagt werden: Die Liste der hier
angeführten Beispiele ließe sich noch lange fortsetzen. Es sind dies nur Auszüge, aber dazu muß
noch bemerkt werden, daß das Restaurant ,,Kerzenstüberl" sowie die Weinkellerei Brioni Herrn
Vancura, dem Müllner-Freund, ,gehören, und man könnte hier wohl sagen: ,,Der Freund hat den
Freund etwas verdienen lassen; eine Hand wäscht die andere.'' Die gleiche Newag, die auf der einen
Seite von jedem Siedler, der sich ein Haus errichtet, hohe Anschlußgebühren verlangt, die gleiche
Newag, die von jedem kleinen Gewerbetreibenden, der nur irgendein Gerät neu erwirbt uad
anschließt, schon enorme Baukostenzuschüsse verlangt, die gleiche Newag hat zum Beispiel am 6.
Februar 1965 die Kosten für eine Ballveranstaltung in der Höhe von 75.000 S übernommen. Ich
glaube, daß niemand in Niederösterreich, kein Stromverbraucher, dies verstehen würde. Denn wir alle
wissen, daß die Newag ihre diversen Forderungen eintreibt, daß sie bei der Einhebung der
Baukostenzuschüsse und Anschlußgebühren nicht so großzügig ist, wie sie es in anderen Belangen
gewesen war, wie wir in diesem Bericht feststellen konnten. Ich glaube daher, daß es nur recht und
billig ist, wenn gefordert wird, daß die niederösterreichischen Landesgesellschaften so verwaltet
werden, daß die Bevölkerung Niederösterreichs die Gewißheit hat, daß sie nach dem Prinzip der
Wirtschaftlichkeit und Sauberkeit verwaltet werden, nicht im Interesse der Müllner-Clique, sondern im
Interesse des gesamten niederösterreichischen Volkes. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. S t a n g l e r.
Abg. STANGLER: Herr Präsident, Hoher Landtag! Ich habe heute bei meiner Wortmeldung zum
Rechnungshofbericht und zu Bemerkungen des Rechnungshofes festgestellt, daß es in dieser Frage
leider nicht immer nur um sachliche Dinge gegangen ist, daß wir bei verschiedenen Methoden die
Sachlichkeit vermissen mußten, daß sehr häufig und die ganze Zeit über eine direkte oder
untergründige Stimmungsmache vorhanden war. Die sich einmal gegen Personen, das andere Mal
gegen die Landesbetriebe, ein drittes Mal in diesem Zusammenhang gegen die ganze ÖVP gewendet
hat. Diese Gerüchtemacherei, dieser hintergründige psychologische Krieg, der geführt worden ist,
sollte wohl dazu beitragen, die nötige Stimmung zu erzeugen und die Situation so richtig anzuheizen,
damit sie bei der Abführung der Landtagsdebatte eben an den Siedepunkt anlangt.
Ich möchte, bevor ich mich mit sehr konkreten Gerüchten und Feststellungen des heutigen Tages
beschäftigte, aber noch einmal, Feststellungen wiederholen, die ich heute vormittags bereits getroffen
habe, damit ja nichts unterschoben oder unterlegt werden kann, daß man ja nicht eine Bereinigung
dieser Darstellung versuchen oder sie ins Gegenteil umkehren könnte. Der Standpunkt der ÖVP in
dieser Frage ist vollkommen klar. Meine Partei hat sich immer zu den rechtsstaatlichen Prinzipien
bekannt und wird sie auch hüten und in aller Öffentlichkeit vertreten.
Hoher Landtag! Wir haben jederzeit, am 1. März ebenso wie im Unterausschuß, im Finanzausschuß,
aber auch bei dieser Debatte, erklärt, daß wir niemanden schützen, der sich gegen bestehende
Gesetze vergangen hat. Nehmen Sie das zur Kenntnis. Ob sich aber jemand gegen bestehende
Gesetze vergangen hat, ist Sache des Staatsanwaltes und der Gerichte. Das möchte ich noch einmal
dezitiert wiederholen. Ich habe immer alle Formen einer eigenartigen Volksjustiz in anderen Regionen
unserer Erde abgelehnt. Gerade deshalb, weil wir uns so sehr zur rechtsstaatlichen Ordnung
bekennen, lehnen wir alle direkten oder hintergründigen Aktionen, die diese rechtsstaatliche Ordnung
stören können, ab. Als Mehrheitsfraktion sind wir jederzeit dafür eingetreten, daß diese
rechtsstaatlichen Normen eingehalten und beachtet werden. Das möchte ich vorausschicken.
Interessanterweise wurde gestern kurz vor Beginn der Rechnungshofdebatte des
niederösterreichischen Landtages zuerst im Parlament und dann in diesem Hause ein Gerücht
verbreitet. Damit ich nicht deutlicher werden muß, es breitete sich von links nach rechts aus. ,,Der
Müllner ist verhaftet", raunte man sich sehr bedeutungsvoll zu. Aus dem Parlament kam die
telefonische Anfrage, ob hier von einer Verhaftung etwas bekannt sei. Wir wußten nichts, aber ich
habe mich daraufhin bei einer amtlichen Stelle erkundigt. Weil ich der Sache auf den Grund gehen
wollte – es handelt sich ja schließlich rum eine sehr interessante Sache (Abg. Dr. Brezovsky: Für Sie
besonders!) -, habe ich auch den Herrn Landeshauptmann befragt, ob es nur ein Gerücht oder eine
bestätigte Nachricht sei. Ich habe heute auch bezüglich einer APA-Meldung eine Erklärung
abgegeben und stehe nicht an festzustellen, daß meine Darstellung (Zwischenruf bei der SPÖ: Falsch
ist! - Heiterkeit) nicht ganz richtig ist. Ich werde Ihnen gleich sagen, weshalb ich diese Meldung so
gebracht habe. Vor mir liegt ein Aktenvermerk des Herrn Landesamtsdirektors vom 14. Dezember
1966: ,,Herr Landeshauptmann Maurer beauftragte am 13. d. M. den gefertigten Landesamtsdirektor,
festzustelllen, ob die im Landhaus kursierenden Nachrichten über die Verhaftung des ehemaligen
Generaldirektors Müllner den Tatsachen entsprechen. Landesamtsdirektor Dr. Baumgartner
erkundigte sich beim Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Sektionschef Dr. Seidler, über diese
Angelegenheit. Dieser konnte die Nachricht nicht bestätigen, sagte aber eine Überprüfung zu. (Abg.
Jirovetz: Wie kommen Sie zu dem Amtsvermerk des Landesamtsdirektors?) Ich habe um Aufklärung
ersucht. Das ist doch hoffentlich noch gestattet, oder ist das verboten? Lassen Sie mich doch
ausreden und werden Sie nicht nervös (Heiterkeit. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) ,,Etwa
zehn Minuten später gab Dr. Seidler dem Landesamtsdirektor bekannt, die Nachricht stamme von der
APA. Diese sei aber bereits amtlich davon verständigt, daß Müllner nicht verhaftet worden sei. Am
heutigen Tag gab Dr. Seidler über weiteres Befragen bekannt, daß ihm die Mitteilung bezüglich der
APA vom Chef der Wirtschaftspolizei Dr. Tintner gemacht wurde." So sind die Zusammenhänge. Die
Mitteilung der APA habe ich so verstanden, daß diese bereits veröffentlicht wurde. Die Nachricht
stammt wohl von der APA. Da sie aber noch nicht über die Fernschreiber hinausgegeben worden war,
braucht auch keine Richtigstellung erfolgen. Daß darüber in der APA geredet wurde, geht aus dem
Vermerk des Herrn Landesamtsdirektors eindeutig hervor. Zur Information des Chefs der APA, welche
Erklärung ich abgegeben habe, möchte ich noch einmal wiederholen: Da keine schriftliche Meldung
der APA ergangen ist, ist es auch nicht notwendig, daß eine schriftliche Berichtigung erfolgt. Ferner
gab es heute nachmittag bei Beginn der Landtagsdebatte bezüglich der Verhaftung Müllners abermals von links nach rechts - die mündliche Behauptung: „Wir wissen das schon seit 11 Uhr
Vormittag." (Heiterkeit. - Abg. Graf: Daß Sie immer hereinfallen! -- Der Präsident gibt das
Glockenzeichen.) Der Kollege Czidlik hat sich zum Rednerpult begeben und im Brustton der
Überzeugung gesagt, er beziehe sich auf die Ausführungen des Herrn Abg. Schneider, die den
Sozialisten schon seit geraumer Zeit bekannt seien. Er hat es genauso gesagt, das steht auch im
Sten0,graphischen Protokoll. Auf meine direkte Frage“Seit wann?" haben Sie mir zugerufen: ,,Seit 11
Uhr!" (Heiterkeit links.) Auch wenn Sie noch so lachen, können Sie sich da nicht mehr herausreden.
Ich weiß schon, daß die Weisung erging, nicht mehr von 11 Uhr zu sprechen, weil Sie wissen, daß ich
erklärt habe, nachprüfen zu lassen, wieso Sie um 11 Uhr erfahren haben, daß die Verhaftung erfolgen
wird. (Gelächter.) Meine Herren! Mit Ihrem Gelächter können Sie die von Ihnen in diesem Hause
gemachten Feststellungen nicht mehr entkräften. Es wäre eine bedenkliche Entwicklung, würde eine
Parteifraktion in Österreich über amtliche Dinge früher informiert werden als die gesamte
Öffentlichkeit. Ich habe mich daher heute um 15 Uhr, Herr Landesrat Rösch (Landesrat Rösch: Es gibt
ja keinen sozialistischen Minister mehr!), beim Herrn Polizeipräsident Holaubek, der sicherlich nicht in
den Geruch kommt, mir besonders nahezustehen, um mir vielleicht aus diesem Grunde Nachrichten
zukommen zu lassen, erkundigt. Um 15.10 Uhr habe ich ein zweites Gespräch mit dem Herrn
Polizeipräsidenten Holaubek geführt. Ich habe mich als Klubobmann der ÖVP gemeldet und ihn
gefragt, ob er mir mitteilen könne, wann die Verhaftung Müllners erfolgt sei. Er erklärte mir hierauf,
daß dies um 12.30 Uhr der Fall war und daß das Justizministerium hierzu ein Kommuniqué
herausgegeben hätte. Auf meine direkte Frage an den Herrn Polizeipräsidenten, wann die Festnahme
erfolgt sei, erklärte er beim zweiten Telefonat, er habe nunmehr mit dem Leiter der Wirtschaftspolizei,
Dr. Tintner, gesprochen, der ihm amtlich meldete, daß die Festnahme um 12.30 Uhr erfolgte. Um ganz
sicherzugehen und nicht wie gestern bei der APA einer irrigen Meldung zu erliegen, habe ich auch im
Justizministerium, und zwar im Büro des Herrn Ministers, das mich dann an die zuständige Abteilung
im Ministerium verwiesen hat, angefragt. Vom Herrn Sektionsrat Dr. Fleisch wurde mir folgendes
bekanntgegeben: „Der Untersuchungsrichter war am 14. Dezember 1966 bei der Vernehmung
Müllners anwesend, wobei er unter 'Umständen Verdunklungsgefahr befürchtete und daher den
Staatsanwalt hiervon verständigt habe. Der Staatsanwalt hat hierauf fernmündlich den Antrag auf
Einleitung der Voruntersuchung gegen Viktor Müllner, auf Erlassung eines Haftbefehls gegen Viktor
Müllner und auf Verhängung einer Untersuchungshaft über Viktor Müllner wegen Verdunklungsgefahr
gemäß § 175 Abs. 1 Ziffer 3 der Strafprozeßordnung und Q 180 Abs. 1 der Strafprozeßordnung
gestellt. Auf Grund dieses Antrages hat der Untersuchungsrichter um 12.30 Uhr den hierzu
notwendigen Beschluß gefaßt. Eine nochmalige Rückfrage des Herrn Sektionsrat Dr. Fleisch bei der
Wirtschaftspolizei (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Vor 12.30 Uhr?) ergab dann einen
kleinen Zeitunterschied. Dort gab man den Zeitpunkt der Verhaftung mit 12.15 Uhr an. Sie mag also
um 12.15 Uhr, zwischen 12.15 und 12.30 Uhr oder um 12.30 Uhr erfolgt sein. Das spielt an und für
sich keine so große Rolle. Wichtig sind für uns unsere gestrigen Wahrnehmungen bezüglich der
Gerüchte im Parlament und hier im Hause sowie die heutigen Feststellungen, daß Sie schon seit
geraumer Zeit von der Verhaftung Müllners unterrichtet seien. Meine Herren! Sie können das nicht
abstreiten, denn Sie haben den Zeitpunkt 11 Uhr genannt und nicht wir. (Große Unruhe bei der SPÖ.)
Herr Aufsichtsrat, sind Sie nicht so eifrig. Sie holen am heutigen Tag nach, was Sie jahrelang
versäumt haben. Ich muß also feststellen, daß es für die rechtsstaatliche Ordnung geradezu eine
Gefahr bedeuten würde, wenn hier Fakten schon vor ihrer amtlichen Veröffentlichung bekannt wären
(Landesrat Rösch: Das konstruieren Sie doch nur!), um sie propagandistisch auswerten zu können.
Ich wiederhole noch einmal, das hat mit der Stellung pro oder kontra Müllner gar nichts zu tun. (Große
Unruhe. -Landesrat Rösch: So, so! Das hat mit der Stellung gar nichts zu tun!) Ich weise darauf hin,
daß ich unsere Auffassung über die rechtsstaatliche Ordnung und bezüglich der Einhaltung der
Gesetze heute bereits zweimal deutlich kundgetan habe. Man wird aber das Gefühl nicht los, daß Sie
hier hysterisch versuchen, die Dinge psychologisch so anzuheizen, daß die gesamte öffentliche
Meinung in eine bestimmte Richtung gedrängt wird.
Meine sehr geehrten Herren! Uns scheinen Ihre heutigen Mitteilungen von der Kenntnis dieses Falles
sowie die amtlichen Bekanntgaben so bedeutsam, daß ich im eigenen Namen sowie im Namen der
Kollegen Schneider, Dipl.-Ing. Robl, Reiter, Ludwig, Anzenberger, Kienberiger und Genossen zu den
Einschaufeststellungen des Rechnungshofes, betreffend die Gebarung der Niederösterreichischen
Elektrizitätswerke AG., Landtagszahl Nr. 222, folgenden Antrag stelle, und ich bitte den Hohen
Landtag, diesem die Zustimmung zu geben (liest):
“Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Herrn Bundesminister für Justiz und allenfalls auch beim
Herrn Bundesminister für Inneres vorstellig zu werden,
1. damit geklärt wird, ob die Tatsache der Verhaftung des ehemaligen Generaldirektors Viktor Müllner
schon vor der erfolgten gerichtlichen Maßnahme öffentlich bekanntgemacht wunde,
2. daß für den Fall, daß eine amtliche Veröffentlichung vor der gerichtlichen Maßname nicht erfolgt ist,
gegen jene Personen, die offensichtlich ihre Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses
verletzt haben, dienstrechtlich Maßnahmen ergriffen werden.''
Ich darf dem Herrn Präsidenten den Antrag überreichen. (Heiterkeit bei den Sozialisten.) Ich kann
mich nur darüber wundern, daß Ihnen die Dinge vor aller Öffentlichkeit so viel Heiterkeit bereiten, daß
Sie nur noch über alles lachen können. Ich finde esbedauerlich, daß ernstzunehmende Debatten von
Ihnen mit allgemeinem Lächeln oder gar Gelächter quittiert werden. Aber bitte, das kann jeder halten
wie er will. (Große Unruhe. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Herr Dr. Brezovszky, ich möchte
auf Ihre Ausführungen nicht eingehen. (Landesrat Rösch: Haltet-den-Dieb-Methode! - Ablenkung auf
etwas anderes!)
Ich möchte mich nunmehr wieder mit dem Rechnungshofbericht in einer grundsätzlichen Frage
beschäftigen, und zwar deswegen, weil wir den Rechnungshof sowie jedes Kontrollorgan der
demokratischen Republik sehr ernst nehmen und hochhalten. Wir sind der Auffassung - ich glaube,
'darin stimmen wir hundertprozentig überein -, daß die Kontrolle ein Merkmal der Demokratie ist und
wir daher die Tätigkeit der Kontrollorgane zu beachten haben. Diese Tätigkeit ist ja nicht immer
angenehm, und wenn gerade ich als Obmann des Finanzkontrollausschusses dies feststelle, dann
kann ich nichts anderes sagen, als daß man vor den kontrollierenden Organen auch den notwendigen
Respekt zu haben hat und ihnen die entsprechende Achtung entgegenbringen muß.
Ich möchte nun noch auf meine Ausführungen von heute Vormittag zurückkommen. Der dem Landtag
vorgelegte Rechnungshofbericht ist von den Abgeordneten des Hohen Hauses nicht widerspruchslos
hinzunehmen oder abzulehnen, sondern man hat sich mit diesem Kontrollbericht sachlich und kritisch
auseinanderzusetzen. Es ist bedauerlich, daß die sachliche Auseinandersetzung so schwierig
geworden ist, weil der Rechnungshofbericht zum Anlaß gegeben wurde, Monate, bevor sich der
Landtag damit beschäftigen konnte, in breitester Öffentlichkeit eine Propaganda für und wider zu
entfalten, wodurch der sachlichen Behandlung kein guter Dienst erwiesen worden ist. Die Debatte um
die Einschau des Rechnungshofes bei den Landesbetrieben begann bei der Budgetdebatte im
Dezember 1965 und wurde am 1. März 1966 fortgesetzt. Man braucht nur die Protokolle genau zu
lesen und stößt immer wieder auf jene Punkte, die im Rechnungshofbericht einer breiten
Untersuchung unterzogen wurden. Ich bin der Auffassung, daß man auch den Beamten des
Rechnungshofes keinen guten Dienst erweist, wenn man hier im Hause in der Debatte vor diesen
Verbeugungen macht und anerkennende Worte spricht, ja sogar Empfehlungen gibt, man möge eine
Dankadresse an den Rechnungshof richten oder wie gestern der Herr Abg. Dr. Brezovszky - ich habe
mitgeschrieben - sagt: ,,Wir Sozialisten danken dem Rechnungshof für die wertvolle
Untersuchungsarbeit bei der Newag und Niogas." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist im
Rahmen einer solchen Debatte kein guter Dienst für die (Beamten des Rechnungshofes. Man soll die
Beamten und die Kontrolleinrichtung aus dem Spiel lassen und sich lediglich mit dem h Bericht
enthaltenen Fakten beschäftigen. Ich darf dazu folgendes bemerken: Der Rechnungshof ist in der
Bundesverfassung - Sie kennen die diesbezüglichen Artikel - und im Rechnungshofgesetz verankert.
Dieses spricht in den 83 2, 11, 12, 13, 15 und 18 jeweils im 1. Absatz deutlich 9ber die Prüfungsziele,
nämlich die zu prüfenden Einrichtungen zu untersuchen, ob die Gebarung den bestehenden
Gesetzen, den Verordnungen, den Vorschriften entspricht und ziffernmäßig richtig, sparsam,
wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Nur im Absatz 2 des § 2 des Rechnungshofgesetzes ist der
Rechnungshof darüber hinaus auch noch verpflichtet, die Herabminderung beziehungsweise die
Vermeidung von Ausgaben und die Möglichkeit der Schaffung erhöhter Einnahmen zu prüfen. Das
wird lediglich in diesem einen Absatz ausgesprochen.
Die kritischen Feststellungen des Rechnungshofes sind zweifellos in vielen Fällen - das haben wir
schon im Unterausschuß und auch hier im Hohen Hause erklärt - berechtigt. Daher kam auch der
Antrag des Finanzausschusses Nr. 11 zustande, der sich vor allem mit der unumgänglich
notwendigen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beschäftigt. Das sind für uns die sachlichen
Schlußfolgerungen aus diesem Bericht, und Kollege Reiter hat schon darauf hingewiesen, was
unserer Meinung nach eine Irrmeinung des Rechnungshofes gewesen ist. Ich möchte dazu
grundsätzlich etwas sagen, ich betone aber noch einmal, der richtet sich nicht gegen die Einrichtung
an sich. Es ist schwierig, wenn der Rechnungshof im nachhinein wirtschaftliche Thesen aufstellt oder
wenn der Rechnungshof heute Dinge vertritt, die den damals handelnden Personen m ihrem Zeitpunkt
noch nicht klar sein konnten, denn fünf oder zehn Jahre später sehen gewisse Maßnahmen ganz
anders aus als zum Zeitpunkt, wo sie durchgeführt worden sind. Ich darf daher sagen, sicherlich im
nachhinein ist es immer leichter, klüger zu sein, das ist immer so und das wind auch nicht zu ändern
sein. Die Aufgabe des Rechnungshofes ist aber vor allem eine nachprüfende Kontrolle. Es wäre auch
nicht günstig, wenn auf Grund von Prophezeiungen Fehldispositionen erfolgten, denn solche stehen
mangels Verantwortlichkeit des Rechnungshofes dem Rechnungshof nicht zu. Was wäre aber
gewesen, wenn auf Grund von Feststellungen des Rechnungshofes im Jahre 1958 die
Geschäftsfiihrung dlas befolgt hätte? Eine wirtschaftliche Schädigung der Landesbetriebe.
Ich muß noch auf zwei konkrete Punkte zurückkehren. Im Rechnungshofbericht 1958 heißt es, daß
von der Inangriffnahme von Projekten wie Korneuburg abgeraten wird und man diese auf
unbestimmte Zeit zurückstellen solle. Dies auf Seite 13 des Rechnungshofberichtes. Ich verweise
darauf, daß der Rechnungshof damals ernstlich empfohlen hat, Turbinen für das Erdgaskraftwerk
Korneuburg wieder zu verkaufen. Meine Herren, ich glaube, daß solche Prophezeiungen oder solche
Ratschläge sehr gefährlich sind, weil ein Kontrollorgan diese wirtschaftlichen Fragen meiner Meinung
nach gar nicht so festzustellen hat. Das ist Sache der sozietären Organe. Wenn es Fehldispositionen
gibt, dann hat das im nachhinein festgestellt zu werden. Ich glaube also, daß bei aller Anerkennung
und aller Notwendigkeit der Kontrolle gerade Kontrollorgane besonders vorsichtig vorgehen müssen.
Besonders dann, wenn Gefahr im Verzuge ist, daß solche Berichte schon vorher in der Presse
diskutiert werden, bevor noch eine Landesregierung auf Grund der Vertraulichkeit oder gar der
Landtag sich mit diesen Dingen offiziell beschäftigen kann. Ich glaube daher, daß man dem
Rechnungshof selbst einen sehr schlechten Dienst erwiesen hat, daß man alle diese Dinge hier
politisch so umgedeutet hat, daß es zur Schädigung der Unternehmungen gekommen ist. Ich verweise
nochmals, meine Herren, auf Ihr „Niederösterreichisches Bildtelegramm" und alle Überschriften, die
Sie damals dort gesetzt haben. Nur eine zitiere ich: ,,Milliardenschaden für Niederösterreich!" Ein
zweiter Artikel in der ,,Arbeiter-Zeitung" am Samstag, dem 29. Oktober 1966: ,,Niogas kann nicht
zahlen. - Liquiditätsenge. – Rund 5,000.000 S Gasrechnung schuldig." Meine sehr verehrten Herren,
wenn diese Dinge zum Anlaß einer parteipolitischen Propaganda gemacht wenden, dann betreibt man
eine bewußte Betriebsschädigung. Ich habe vormittags schon darauf hingewiesen, daß es gefährlich
ist, und ich habe das, was Kollege Kienberger gesagt hat, unterstrichen, daß durch parteipolitisch
hochgeheizte Propagandamaßnahmen Unternehmungen geradezu in den Ruin getrieben werden
können. ich kann nicht annehmen, daß das Ihre Absicht ist, daß Sie noch dazu beitragen wollen, daß
die Landesunternehmungen in Schwierigkeiten kommen. Sie sind ja seit Jahr und Tag mit dabei
gesessen in der Landesregierung, im Aufsichtsrat, im Vorstand und im Aufsichtsratspräsidium.
(Landesrat Kuntner: Mit Ihren Herren in der Minderheit, 12:8.) Mit mir persönlich nicht. Eine Entnahme
solcher Detailberichte und ihre politische Auswertung in Zeitungen – auch wenn Sie die Presse
zitieren, schließe ich das mit ein - führt zur Betriebsschädigung. Alle, die das betreiben, schaden
diesen Betrieben, das muß einmal sehr deutlich gesagt werden. Sie gefährden nicht nur die Betriebe,
sondern auch die Arbeitsplätze niederösterreichischer Arbeiter und Angestellter. Vor die haben wir uns
schützend zu stellen, und das tun wir auch mit Fug und Recht. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf
Abg. Dr. Brezovszky: Sie haben Müllner gewählt, Sie haben ihm die Macht gegeben, die Newag zu
ruinieren!)
Wir haben daher hierzu noch einmal Stellung genommen, damit unsere Einstellung im
Grundsätzlichen noch einmal klargestellt ist und es in Zukunft nicht zu Mißdeutungen oder
Verdrehungen kommen kann. Es gibt manche Verdrehungskünstler, die aus Himmel Hölle und aus
Hölle Himmel machen können. Daher genaue Feststellungen und präzise Feststellungen machen,
damit es in Zukunft keine Fehldeutungen geben kann. Ich möchte noch etwas ankündigen. Gestern
hat vor allem der Herr Kollege Dr. Brezovszky über den Finianzkontrollausschuß gesprochen; das
steht aber heute nicht zur Debatte. (Zwischenruf bei der SPÖ: Dann reden Sie nicht darüber!) Wir
wenden sehr wohl dazu reden, nehmen Sie das zur Kenntnis. Wir haben keine Scheu vor einer
solchen Diskussion, wenn die Frage ,,Kontrollausschuß" in diesem Hause zur Debatte steht.
(Zwischenruf: Diese Vorgangsweise ist sehr demokratisch!) Wir haben weit Jahr und Tag gemeinsam
einstimmige Beschlüsse gefaßt, und es gibt nur einstimmige Beschlüsse. Weil Sie sich gar so ereifert
haben, Herr Dr. Brezovszky, darf ich vor dem Hohen Hause feststellen, daß, obwohl Sie dem
Finanzkontrollausschuß angehören, bis zum heutigen Tag - auch bei der letzten Sitzung nicht - keinen
Antrag gestellt haben, daß die Landesbetriebe durch den Finanzkontrollausschuß zu prüfen wären.
Also nicht immer Feststellungen treffen, als hätten Sie keine Möglichkeit dazu. Wenn Sie einen Antrag
stellen, wird es möglich sein, ihn abzulehnen. Wir haben nur die Möglichkeit, zu einstimmigen
Beschlüssen zu kommen, weil sich der Finanzkontrollausschuß nach der derzeitigen Verfassungslage,
nach den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen paritätisch 3:3 zusammensetzt. Ich bin aber schon zu
weit gegangen, wir wenden sicher noch Gelegenheit haben, über diese Frage im Detail zu reden.
Ich möchte nur noch sagen, die Kontrolle ist notwendig und den Kontrollorganen ist der notwendigen
Respekt entgegenzubringen. Es ist nur bedauerlich, wenn in der Demokratie Wege gegangen werden,
wenn sachliche Kontrollarbeiten zum Anlaß genommen werden, um damit parteipolitische Zwecke zu
verfolgen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter
Dr. T s c h a d e k.
Landeshauptmannstellvertreter Doktor TSCHADEK: Hohes Haus! Ich hatte nicht die Absicht, in der
Debatte Newag-Niogas zu sprechen. Weil aber der Herr Abg. Stanlgler hier eine Kritik geübt hat und
der Meinung war, es sei wieder einmal - durch eine scherzhafte Bemerkung - der Rechtsstaat in
Österreich in Gefahr gebracht worden, so bin ich doch verpflichtet, auf seine Ausführungen etwas zu
sagen. Ich glaube, ich habe ein Recht, über das Problem des Rechtsstaates zu reden, denn letzten
Endes habe ich über sieben Jahre als Justiminister gewirkt, und niemals, in keiner Budgetdebatte und
in keiner Parlamentssitzung, ist jemand aufgestanden und hätte erklärt, daß ich nicht ein treuer Hüter
der Gesetze und des Rechtsstaates als Justizminister gewesen wäre. Wenn ich also ein paar
Bemerkungen zur Rede des Herrn Abg. Stangler mache, so muß ich es deshalb tun, damit nicht eine
vollkommen falsche Vorstellung entsteht, und damit klargestellt wird, wie sich der Herr Abg. Stangler
scheinbar den Rechtsstaat vorstellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern ist - ich wußte es nicht, ich habe es von Abg.
Stangler erfahren - angeblich das Gerücht verbreitet worden, der ehemalige Generaldirektor der
Newag, Viktor Müllner, sei verhaftet worden. Herr Abg. Stangler hat mir sehr vorwurfsvoll gesagt: „Das
geht von euch aus, das ist die unterschwellige Propaganda, damit wollt Ihr die Stimmung in diesem
Saale hochtreiben! Aber es ist anders gekommen. Es ist festgestellt, daß es sich um eine unwahre
Meldung gehandelt hat." Ich habe sofort erklärt, daß ich weder die Meldung gehört habe noch wüßte,
von wem sie stammt. Heute um 13.44 Uhr ist eine APA-Meldung über den Draht gelaufen, die auch
ich erhalten habe, aus der hervorgeht, daß der Untersuchungsrichter die Verhaftung des Herrn Viktor
Müllner beantragt hat, weil Verabredungsgefahr nach der Strafprozeßordnung gegeben ist. Da am
dieser Meldung nicht ersichtlich war, ob nur ein Antrag gestellt oder ab die Verhaftung vollzogen
wurde, habe ich dasselbe Recht für mich in Anspruch genommen, das Herr Abg. Schneider und Abg.
Stangler für sich in Anspruch genommen haben. Ich habe mich erkundigt, was geschehen ist, und
habe Punkt 14 Uhr, wenn Sie es wissen wollen, vom Justizministerium - denn das ist die Stelle, die
solche Auskünfte geben kann, nicht die Wirtschaftspolizei und nicht die Staatspolizei - die Mitteilung
erhalten, daß die Verhaftung ungefähr um 12.30 Uhr erfolgt sei. Ich habe dies meinem Klub, der noch
versammelt war, mitgeteilt. Eine frühere Meldung ist uns nicht zugegangen und eine frühere Mitteilung
wurde dem Klub nicht gemacht. Damit könnte man dieses Kapitel bereits abschließen, wenn ich nicht
sagen müßte, daß der Antrag, Iden der Herr Abg. Stangler gestellt hat, in Wirklichkeit nichts anderes
bedeutet als einen Tiefschlag gegen den Rechtsstaat. (Beifall bei der SPÖ.) Der Herr Abgeordnete
Stangler erklärt, daß die unterschwellige Propaganda alle so beeinflußt habe, daß es zur Verhaftung
gekommen sei. Er wirft also dem unabhängigen Untersuchungsrichter nicht mehr und nicht weniger
vor (Abg. Stangler: Das habe ich nie gesagt!), als daß er nicht nach sachlichen Gesichtspunkten,
sondern auf Grund einer künstlich erzeugten Stimmung einen so schwerwiegenden Beschluß wie
einen Haftbefehl erlassen hat. (Abg. Stangler: Das unterstellen Sie mir!) Ich glaube, wir haben alle
Ursache, unsere Untersuchungsrichter vor derartigen Anschuldigungen zu verteidigen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Nachdem er selbst festgestellt hat, daß der Herr Untersuchungsrichter um 12.15 Uhr den Beschluß
gefaßt hat, und dieser Beschluß eine Viertelstunde später vollzogen wurde, so kann diese
Untersuchung, die er verlangt, nichts anderes beinhalten, als daß er den Untersuchungsrichter
beschuldigt, er hätte vorher schon irgend jemanden von seiner Absicht, den Haftbefehl zu erlassen,
informiert. Eine andere Auslegung läßt Ihre Darstellung nicht zu, und auch hier weise ich als
ehemaliger Justizminister, der sich mit der Justiz engstens verbunden fühlt und der mit der
Richterschaft im besten Einvernehmen steht, diesen Angriff auf einen unabhängigen Richter mit aller
Deutlichkeit und aller Entschiedenheit zurück. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Man soll also nicht mit
einem Wort sagen, wir sind für den Rechtsstaat, wir sind für die Unabhängigkeit der Gerichte, und
gleichzeitig diese Unabhängigkeit und diese Rechtsstaatlichkeit in Zweifel ziehen, wenn jemand davon
betroffen wind, den man noch vor wenigen Tagen als seinen Freund bezeichnet hat. Herr Abg.
Stangler, daß es Ihnen weh tut, den Herrn Generaldirektor Müllner in Haft zu sehen, verstehe ich
persönlich. Sie haben noch im Unterausschuß erklärt: ,,Ich verteidige den Müllner! Es sind die Leute
heute dünn gesät, die dies tun, aber ich getraue es mir." Alle Achtung vor Ihrer Privatcourage, die Sie
damit an den Tag gelegt haben. Ob Sie aber damit auch dem Grundsatz Rechnung getragen haben:
Sine ira et studio - die Dinge so zu prüfen, wie es notwendig ist, das überlasse ich der Beurteilung des
Hohen Hauses. (Beifall bei der SPÖ.)
Und nur noch ein Wort, Herr Abg. Stangler. Sie haben sich beschwert, daß Pressestimmen Dinge
veröffentlicht haben. Sie haben aber nicht erklärt, daß diese Veröffentlichungen falsch waren; Sie sind
nur dagegen, daß darüber geredet wird. Ich glaube, man kann es - auch das gehört zur Demokratie
und zum Rechtsstaat - der unabhängigen Presse und, wenn Sie wollen, auch der Parteipresse nicht
verwehren, die Wahrheit zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.) Was man der Presse nicht zubilligen kann,
ist eine unwahre und unfaire Berichterstattung. Wenn ein Journalist die Wahrheit schreibt, erfüllt er
seine Berufspflicht. Ich gebe zu, daß die Wahrheit manchmal gefährlich werden kann. Für Herrn Viktor
Mlüllner ist sie bereits gefährlich geworden. (Beifall bei der SPÖ.) Ich kann Ihnen daher als
Klubobmann der Sozialisten mitteilen, daß wir diesem Antrag des Herrn Abg. Stangler, dem wir nur
die Note ,,Demagogie" geben können, nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
PRASIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist Herr Abig. L a f e r l .
Abg. LAFERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Wenn man
aufmerksam allen Rednern zuhört, wenn man alle diese Anwürfe, Anschuldigungen, Kritiken, diese
Flut von negativen Berichten mitanhört, dann wundert es einen überhaupt, daß es in Niederösterreich
noch ein Licht gibt.
Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben jetzt schön gesprochen.
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Danke!) Sie haben nicht nur schön, Sie haben sehr
schön gesprochen! (Heiterkeit im Hause.) Nur eines, Herr Landeshauptmannstellvertreter, sind Sie
uns schuldig geblieben. Es ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen, daß von Ihrer Fraktion gesagt
wunde: ,,Das wissen wir seit 11 Uhr." Um das geht es und um sonst gar nichts. Im Namen meiner
Fraktion weise ich es energisch zurück, daß der Antrag des Herrn Kollegen Stangler ein
demagogischer Antrag genannt wird, denn er beinhaltet die Wahrheit. Wir haben es um 11 Uhr nicht
gewußt, Herr Landeshauptmannstellvertreter. (Landesrat Rösch: Wenn es der Untersuchungsrichter
erst um 12.15 Uhr weiß!)
„Das wissen wir schon seit 11 Uhr!" Das ist ja in den Stenographischen Protokollen nachzulesen. Man
hat nur von Negativem gesprochen. Es ist in diesem Hohen Hause in diesen beiden Tagen kein Wort
einer positiven Kritik gefallen. Auch so etwas muß man hinnehmen können. Bedenken Sie, was die
Newag-Kassiere, die ihre Pflicht erfüllen, mitmachen. Ich möchte Ihnen, meine Herren, wünschen, die
Stelle eines solchen Newag-Kassiers einzunehmen. Darüber wurde nichts gesagt, was diese
Menschen landauf und landab an Kritik hinnehmen müssen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Jawohl Herr
Kollege! Gehen Sie morgen als Kassier und Sie werden hören, was man diesen Leuten alles sagt. Er
hat sein Geld einzukassieren und kann nichts dafür, was oben geschieht. Er muß seine Pflicht
erfüllen, so wie wir alle. Diese Flut von negativen Berichten und Kritiken veranlaßt mich, auch die
positiven Seiten aufzuzeigen und die Entwicklung der Newag einer objektiven Betrachtung zu
unterziehen. Dies wird auch durch die Tatsache gerechtfertigt, daß die Ausweitung und Vergrößerung
der Newag in den energiewirtschaftlichen und technischen Belangen enorm war. Sie können uns das
nicht abstreiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, die Entwicklung und Ausweitung der
Newag seit dem Ende des zweiten Weltkrieges bis in die heutigen Tage wird am besten durch den
Anstieg des Stromerbrauches charakterisiert. 1945, im Jahre Null der ,,neuen Newag'' - wir alle, die zu
Hause waren, wissen, wie diese LandesgesellSchaft damals ausgeschaut hat, und wie schwierig der
Wiederaufbau war -, belief sich die Gesamtaufbringung der Newag auf 180,2 Millionen kWh,
gegenüber 306,4 Millionen kWh im Jahre 1944. Zum Beispiel muß erwähnt werden, daß zu dieser Zeit
durch die Zerstörung eines Großteiles der Versorgungsanlagen und mehrerer größerer
Industriebetriebe, aber auch durch erzwungene Stromsparmaßnahmen - wer erinnert sich nicht an die
Stromsparmaßnahmen in den Jahren 1945 und 1946 - der Gesamtverbrauch wesentlich abgesunken
war. Doch sehr rasch konnte, trotz der immensen Schwierigkeiten durch die Besetzung, die
Instandsetzung der zerstörten und provisorischen Anlagen vorangetrieben werden, so daß bereits
1946 der Ausbau von neuen Versorgungsanlagen für die noch nicht elektrifizierten Gebiete in Angriff
genommen werden konnte. Damit gleichlaufend stieg der Verbrauch in Niederösterreich wieder sehr
stark an, der Stromkonsum des Jahres 1944 wurde bereits 1949 überschritten.
Abhängig vom Wachstum der Wirtschaft steigerte sich die jeweilige Stromaufbringung von Jahr zu
Jahr enorm, so daß schließlich die Stromaufbringung der Newag im Jahre 1965 1362,8 Millionen
Kilowattstunden erreichte, also in 20 Jahren das 7,5fache des Verbrauches vom Jahre 1945. Dabei
darf aber auch nicht vergessen werden, daß als eines der unglücklichen Erbteile der früheren
Gauwerke Niederdonau die mag nicht alleiniger Stromlieferant für Niederösterreich ist, sondern daß
die besonders günstigen Absatzgebiete rund um Wien - das wurde bereits heute festgestellt - von der
Gemeinde Wien versorgt werden.
In der Zeit seit 1946 wunde auch die Restelektrifizierung Niederösterreichs fast zur Gänze
abgeschlossen und rund 1300 niederösterreichische Gemeinden und Rotten mit etwa 190.000
Teilnehmern neu an das Newag-Netz angeschlossen. Dazu kommen noch 48 burgenländische
Gemeinden mit rund 5500 Abnehmern, die in den Jahren 1946 bis 1956, bis zur Gründung der
Bewag, elektrifiziert und versorgt wurden.
Bei der Gründung der Newag im Jahre 1922 leisteten die in der neuen Gesellschaft
zusammengeschlossenen Werke 10.500 kW. Dieses Leistungsvermögen erhöhte sich bis Kriegsende
durch Ausbau von neuen Werken und durch Einverleibung von kleinen und kleinsten
Elektrizitätsgesellschaften auf etwa 33,1MW. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Newag trotz der nach
heutigen Gesichtspunkten bescheidenen Aufbringung von etwa 200 Millionen kWh nur 40 Prozent des
Gesamtverbrauches aus der eigenen Erzeugung abdecken; die bedeutenden Fehlmengen. mußten
eingekauft werden. Mit der stürmischen Zunahme des Verbrauches wurde der Anteil der
Eigenerzeugung immer geringer. Wie die Erfahrung der ersten Nachkriegswinter zeigte, fehlte es vor
allem an Spitzenstrom, da nach dem Wegfall des Spitzenwerkes Grein, welches am Jahre 1945
wieder an die CSSR abgetreten werden mußte, nur noch das Werk Myra und die beiden
Erlaufkraftwerke Wienerbruck und Erlaufboden zur Verfügung standen. Da den beiden letztgenannten
Anlagen die Anspeisung der Mariazellerbahn obliegt, mußte also praktisch der gesamte
Spitzenstrombedarf teuer eingekauft werden. Diese Erfahrungen veranlaßten den Vorstand, die
Projektierungsarbeiten für den Ausbauer Speicherwerke am mittleren Kamp voranzutreiben. Am 1.
Oktober 1949 erfolgte der Spatenstich für die Werke Thurnberg und Dobra. Damit beginnt der seit
damals fast ununterbrochene Bau von modernen Kraftwerken in Niederösterreich. Bereits am 9. Juli
1952 wurde die unterste der Kampstufen, das Kraftwerk Thurnberg-Wegscheid, in Betrieb genommen,
und nur ein Jahr später, am 18. Juli 1953, wurde die Stufe Dobra-Krumau feierlich eröffnet. Damit hat
sich das Leistungsvermögen der Newag-Speicherkraftwerke vervielfacht, und zwar von 7,7 auf 26,O
MW; die Summe der Engpaßleistungen aller Newag-Werke erhöfhte sich auf 48,5 MW, wobei zu
diesem Zeitpunkt die Leistungsspitze im Netz 134,2 MW betrug. Trotzdem mußten noch immer
nahezu 80 Prozent der notwendigen Strommenge von anderen Gesellschaften bezogen werden.
Nach Fertigstellung des Werkes Thurnberg begannen bereits die ersten Vorarbeiten für die Kampstufe
Ottenstein, welche später oft als ,,Kaprun des Waldviertels" bezeichnet wurde. Für dieses Werk,
welches nach umfangreichen Untersuchungen als Pumpspeicherwerk angelegt ist, wurde 1954 der
erste Kubikmeter Beton - von insgesamt 128.000 Kubikmetern - eingebracht. Nach einer durch
besonders strenge Winter gekennzeichneten Bauzeit von zwei Jahren konnten im Herbst 1956 der
erste Maschinensatz und im Laufe des nächsten Jahres die beiden anderen Maschinensätze in
Betrieb genommen werden. Die Eigenleistung hat wieder um 30 MW, das sind mehr als 60 Prozent,
zugenommen.
Noch 1957 wurde mit dem völligen Umbau des während des Krieges errichteten Erdgaskraftwerkes
Neusiedl/Zaya, verbunden mit der Neuinstallation eines 14-MW-Gasturbinensatzes, begonnen. Schon
vor seiner Fertigstellung im Jahre 1958 begann, gemeinsam mit der Verbundgesellschaft, der Bau des
Wärmekraftwerkes Korneuburg. Der Newag-Anteil dieses Werkes sollte in drei Maschinensätzen, zwei
Gasturbinen und ein nachgeschalteter Abhitzeturbosatz, 75.000 kW leisten. Der Partner, die
Dampfkraftwerk Korneuburg Ges. m. b. H., eine Tochtergesellschaft der Verbundgesellschaft, plante
die Aufstellung eines 75-MW-Dampfturbosatzes. Als Standort wurde im Hinblick auf den
Brennstofftransport, die Kühlwasserversorgung und die Stromableitung Korneuburg gewählt. Bereits
Ende 1959 konnten zwei der Newag-Maschinensätze mit zusammen 50 MW Leistung den Betrieb
aufnehmen. Der dritte Maschinensatz mit ebenfalls 25 MW ging im Frühjahr 1961 in Betrieb. Die
Notwendigkeit dieses Kraftwerkes Korneuburg und seine Bedeutung für die niederösterreichische
Energieversorgung erkennt man am besten aus der Anzahl der Betriebsstunden; sie betragen im
Durchschnitt der Jahre 1959 bis 1965 rund 6370 Stunden. Der österreichische Durchschnitt liegt
mischen 3900 und 4500 Betriebsstunden. Nach umfangreichen Vorarbeiten hinsichtlich der
Verwendung von verschiedenen Brennstoffen und vor allem bezüglich der bestmöglichen Ausnutzung
der heimischen Primärenergien wurde im Herbst 1962 mit dem Bau des Wärmekraftwerkes Hohe
Wand begonnen. Dieses Kraftwerk wurde gemeinsam mit der Niogas im Verbrauchsschwerpunkt
,,Südliches Wiener Becken" in fast genau zwei Jahren fertiggestellt. Im November 1964 konnte der
Probeibetrieb in diesem 78.000 kW leistenden Werk aufgenommen werden.
Nicht unerwähnt soll bleiben, daß dieses Werk einen niederen spezifischen Wärmeverbrauch aufweist
und sich dank seiner Auslegung sehr elastisch an günstige Preissituationen bei den Primärenergien
anpassen kann. Mit der Fertigstellung des Kraftwerkes Hohe Wand stieg damit die in den eigenen
Kraftwerken zur Verfügung stehende Leistung auf 240,8 MW. Davon kommen 66,8 MW aus
Wasserkraft, das sind zirka 28 Prozent, und 174 MW aus Wärmekraft. Damit steht aber auch die
Energieversorgung Niederösterreichs auf einer breiten Basis: Wasser, Kohle, 01 und Erdgas. Die
Newag konnte im Jahre 1965 fast 80 Prozent des Stromverbrauches in eigenen Werken erzeugen,
während - wie oben erwähnt - zum Beispiel im Jahre 1953 noch der gleiche Prozentsatz von anderen
Stromversorgungsunternehmen bezogen werden mußte.
Mein Bericht über die Kraftwerksneubauten der Newag wäre aber unvollständig, würde der Ausblick in
die Zukunft fehlen. Die Analyse des Verbrauchszuwachses lässt bis 1970 eine weitere Zunahme des
Verbrauches von etwa zusätzlich 600 Millionen kWh jährlich erwarten beziehungsweise auf der
Leistungsseite einen zusätzlichen Bedarf von rund 100 MW. Das bedeutet aber, daß bis zum
genannten Zeitpunkt größenordnungsmäßig ein zweites Kraftwerk Hohe Wand benötigt wird. In diesen
Berechnungen sind jedoch noch keine Bedarfszunahmen aus internationalen Großprojekten, wie
eines im Waldviertler Raum zur Debatte steht, einkalkuliert.
Der Umbau, Ausbau und die Instandhaltung bestehender Kraftwerksanlagen erfordert hohe Mittel und
große Anstrengungen. Einen beträchtlichen Teil sowohl des Arbeitsals auch des Kostenaufwandes
erforderte die Erhaltung der bestehenden Kraftwerke, was allerdings nicht verwunderlich ist, wenn
man bedenkt, daß einerseits viele dieser Anlagen aus den Jahren 1900 bis 1925 stammen und
anderseits der Krieg schwere Wunden schlug. So wurden zwischen 1947 und 1950 die fast völlig
zerstörten Werke Brunnenfeld und Harrachwerk unter den schwierigsten Umständen wiederaufgebaut.
Letztgenannte Anlage wurde allerdings zwischenzeitlich von der Bewag übernommen. Ziemlich
umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderten die Werke Ungarfeld und Akademie aus Kehrbach. Bei
den Erlaufkraftwerken Wienerbruck und Erlaufboden mußten vor Inangriffnahme von Überholungen
vorerst die Zufahrtsmöglichkeiten ausgebaut werden. Dann erst konnten in Erlaufklause und
Stierwaschboden die Staumauer beziehungsweise der Erddamm gedichtet werden. In den Werken an
der Ybbs, nämlich Jubiläumswerk und Schwellöd, waren große Hochwasserschäden zu beheben. Im
darauffolgenden Zeitraum sind besonders die Arbeiten an den Werken Erlauf, Scheibbs, Oberndorf,
Reichenau sowie die Fortführung der begonnenen Sanierungen in den Ybbswerken zu nennen. Dabei
war der Umbau der Anlage Erlauf praktisch einem Neubau gleichzusetzen, wozu noch die Errichtung
einer großen Schaltanlage kam. Das Hochwasser des Jahres 1959 richtete große Zerstörungen an
den Wasserkraftanlagen an. So mußten das Wehr in Reichenau und in Erlauf sowie andere
Sicherungsarbeiten in den Anlagen Kollmitzgraben und Hohenstein durchgeführt werden. Unmittelbar
nach Kriegsende lag das Hauptgewicht der Arbeiten der Newag in der Wiederherstellung der
Übertragungseinrichtungen. Die Schäden durch die Kampfhandlungen der letzten Kriegstage waren
enorm: Von den 535 km 60-kV-Leitungen waren rund 250 km zerstört, 50 Prozent der
Mittelspannungsnetze, das sind rund 2000 km, waren nicht betriebsfähig, 800 km von etwa 3500 km
Niederspannungsleitungen waren ausgefallen. Durch einen aufopfernden Einsatz der Belegschaft
konnte das komplette Mittel- und Niederspannungsnetz noch im Jahre 1945 beriebsfähig gemacht
sowie ein Großteil der Schaden an den 60-kV-Leitungen behoben werden. Für diese ungeheuren
Leistungen gebührt heute noch allen der innigste Dank der gesamten niederösterreichischen
Bevölkerung.
Mit dem allmählichen Anlaufen der Wirtschaft wurde der Ruf nach Neuanschlüssen immer lauter,
namentlich aus den Kreisen der Landwirtschaft. In den Jahren 1945 bis 1947 wurden trotz
Schwierigkeiten durch Materialmangel usw. 218 Ortsgemeinden beziehungsweise Streusiedlungen
und 242 Industrie- und Gewerbeanlagen neu angeschlossen. Im Jahre 1948 waren es 99 Gemeinden
und 99 Industriebetriebe, im Jahre 1949 wieder 126 Gemeinden. Dazu kamen bei bestehenden
Anschlüssen für Gemeinden und Industrien die Erweiterungen und Verstärkungen. Mit Jahresende
1965 wurden 457.600 Tarifanlagen gezählt, dazu kommen noch 4760 Sonderabnehmer. Die
Neuanschlüsse und Erweiterungen erforderten Jahr für Jahr die Errichtung hunderter Kilometer
Leitungen. Im Jahre 1945 umfaßte das 60-kV-Netz der Newag 535 km; im Zusammenhang mit dem
Ausbau der Kampkraftwerke wurde 1955/56 die erste 110-kV-Leitung der Newag errichtet. Heute mißt
das Netz der 60- und 110-kV-Leitungen der Newag bereits 900 km. Vor 21 Jahren betrug die Länge
des Mittelspannungsnetzes zirka 4000 km, 1965 waren es bereits 7500 km. Die Summe der
Leitungslängen des Newag-Netzes, unabhängig von der Spannung, stieg, ausgehend vom Bestand
von etwa 8000 km im Jahre 1945, bis Ende 1965 auf insgesamt 23.700 km. Mit dieser Länge könnte
man rund 60 Prozent des Erdumfanges umspannen. Neben dem Zuwachs an Leitungslängen um das
Dreifache stieg auch die Ausnutzung der Leitungen um ein Vielfaches. 1945 wurden pro Kilometer
Leitung rund 22.500 kWh transportiert, 1965, also 20 Jahre später, waren es bereits 75.300 kWh.
Auch die Anzahl der Umspannwerke und Trafostationen, ob es sich nun um gemauerte Anlagen oder
Freiluftstationen, wie zum Beispiel Maststationen, handelt, deren Errichtung mit dem Leitungsbau
verbunden und von den Ausbauplänen des Leitungsnetzes abhängig ist, hat sich erhöht. Bei
Kriegsende standen der Newag rein zahlenmäßig ohne Berücksichtigung ihrer Betriebsfähigkeit 13
Großumspannwerke mit einer Gesamtleistung von 125 MVA zur Verfügung. Bis Ende 1965 ist die
Zahl der Umspannwerke auf 42 Anlagen angewachsen, wobei die sieben Übergabestellen der
Verbundgesellschaft mitgerechnet sind, denn in diesen Einspeisepunkten sind auch Newag-eigene
Anlagen errichtet worden. Die Gesamtleistung der derzeit aufgestellten Transformatoren beläuft sich
auf 1277 MVA, das bedeutet gegenüber 1945 eine Steigerung m 630 Prozent. Als wichtigste dieser
neuen Umspannwerke wären anzuführen: Wr. Neustadt, Jetzelsdorf, Newag-Teil im
Venbundumspannwerk Bisamberg, Neusiedl a. d. Zaya, Hart, Waldegg, Erlauf, Waidhofen a. d.
Thaya, Gänserndorf, Tulln, Ternitz, Laa a. d. Thaya, Bruck a. d. Leitha usw. Von den Umbauten wären
im Hinblick auf ihren Arbeitsumfang besonders anzuführen: Stockerau, Traisen, Rosenburg,
Pottenbrunn, Steyr, Biberbach, Wr. Neustadt, St. Pölten. Folgende Umspannwerke sind derzeit im
Bau: St. Pölten-West, Wr. Neustadt, Loosdorf und Stratzdorf, weiter Schaltanlagen in Hainfeld und
Erlaufboden.
Eine ähnliche steile Entwicklung wie der Leitungsbau nahm der Bau von Transformatorenstationen. Im
Zeitraum seit 1945 wurden im Bereich der Newag 2450 Transformatoren-Stationen errichtet. Dazu
kommen noch 200 Stationen, die im Auftrag von Sonderabnehmern erstellt wurden. Im
Zusammenhang mit der Erweiterung der Betriebsanlagen war der Neu- beziehungsweise Umbau von
Dienstwohnungen notwendig, vor allem in jenen Fällen, wo eine Erreichbarkeit des Aufsichtspersonals
vom Dienstplatz jederzeit gegeben sein muß, wie zum Beispiel bei den Kraftwerken, Schaltanlagen
und Betriebsstellen. Für diese Zwecke wurden seit 1945 138 Wohnungen mit 10.500 qm Wohnfläche
geschaffen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Wohnfläche von 75 qm pro Wohnung.
Schließlich soll noch auf einen wichtigen Zweig der zu bewältigenden Aufgaben und Sachgebiete
hingewiesen werden, welcher zwar nicht zahlenmäßig in Kubikmetern Beton oder Kilometern
Leitungen ausgedrückt werden kann, der aber dennoch an der Entwicklung der Newag maßgeblich
beteiligt ist und immer sein wird, nämlich die Planung. Wir dürfen auch die Männer nicht vergessen,
die die Planung all dieser gigantischen Werke durchgeführt haben, denn Planung und Bau der
Großprojekte haben sich aufs beste bewährt. Die Planungen berücksichtigen auch den Ausbau der
Donaustufen, die noch durchzuführen sind. Zu erwähnen sind auch die Bemühungen um ein
Kernkraftwerk, dessen in Aussicht genommener Standort in Niederösterreich fast die besten
Aussichten auf Verwirklichung hat, ebenso die Mitarbeit an dem CERN-Projekt im Waldviertel. D m
Umstand daß vor allem für die eigenen Ausbauplanungen, aber auch für betriebswirtschaftliche
Aufgaben, wie Einsatz von Kraftwerken usw., die Datenverarbeitungsanlage mehr und mehr
Verwendung findet, ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Die umfangreiche Bautätigkeit der
Newag im Kraftwerksbau und im Ausbau der Verteilungsanlagen sowie das Ausmaß der laufenden
Instandhaltung wind am deutlichsten durch den finanziellen Aufwand gekennzeichnet. Nur der
Vollständigkeit halber sei angeführt, daß dieser in der Bilanz 1965 rund 1.600,000.000 beträgt. Das
Land Niederösterreich als Gesellschafter hat seit 1945 das Grundkapital nicht erhöht. Die Erhöhung
des Grundkapitals im Jahre 1955 von 30,000.000 auf 150,000.000 S ist durch die Ausweitungen in der
Schillingeröffnungsbilanz bedingt. Diese Ausweitungen führten auch zu einer beachtlichen Höhe der
Rücklagen. Der Verschuldenskoeffizient, das ist das Verhältnis vom Fremd- zum Eigenkapital, stieg
ständig an.
Hohes Haus! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Ich habe eingangs erwähnt, daß man
nicht nur Kritik üben kann, denn man kann nicht alles als schlecht bezeichnen, man muß auch
anerkennen, daß hier viel geleistet wurde. Unsere braven Arbeiter und Angestellten der
Landesgesellschaften haben restlos ihre Pflicht erfüllt: restlos gegenüber unseren Unternehmungen,
restlos gegenüber der niederösterreichischen Bevölkerung und restlos im Dienste unseres
heißgeliebten Heimatlandes Niederösterreich. (Beifall rechts.)
FRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt der Herr Abg. S t a n g l.
Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Herr
Vorredner, Abg. Laferl, hat auf die positiven Seiten der Landesgesellschaften hingewiesen. Wenn ich
mich an den ersten Redner der sozialistischen Fraktion anläßlich der Behandlung dieses
Geschäftsstückes richtig erinnere, hat er ausdrücklich betont, daß wir als Sozialisten die positiven
Leistungen der Bediensteten der Landesgesellschaften und aller Beteiligten schätzen und voll
anerkennen. In uns drängt sich nur der Gedanke auf und die Sorge bewegt uns zu fragen, was
geschehen wäre, wenn die vom Rechnungshof festgestellten negativen Leistungen der
Landesgesellschaften diese nicht in ein finanzielles Dilemma gebracht hätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Außerdem möchte ich feststellen, daß es mich als - zwar
nicht an Lebensjahren, aber doch bezüglich meiner Tätigkeit in diesem Hause - jungen Abgeordneten
sehr befremdend trifft, daß man heute Vormittag die Feststellungen des Rechnungshofes einer sehr
negativen Kritik unterzogen hat. Ich persönlich bin der Meinung, daß der Fragenkomplex hätte geklärt
wenden können, wenn auch von Seiten der ÖVP-Mitglieder des Unterausschusses an die Beamten
des Rechnungshofes eine intensive Fragestellung erfolgt wäre, so wie es die sozialistischen Mitglieder
dieses Ausschusses getan haben. Ich erinnere mich, daß anläßlich des Beisammenseins mit den
Beamten des Rechnungshofes gerade von seiten der Österreichischen Volkspartei nur sehr wenig
Anfragen an diese gerichtet worden.
Ich glaube, daß manche Differenz, die es in wirtschaftlichen Belangen immer gibt, beseitigt worden
wäre und manche Stellungnahme sich heute erübrigt hätte, wenn man die Dinge immer klar und
deutlich mit gegenseitigem Verständnis aufgezeigt und zur Debatte gestellt hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialisten stehen nach wie vor zu den berechtigten
Feststellungen des Rechnungshofes, auch wenn diese leider zum überwiegenden Teil negativ sind.
Wir sind bereit, daraus die Schlüsse zu ziehen, nicht um sagen zu können, daß wir uns hier besonders
engagiert und verdient gemacht hätten, sondern weil uns das Wohl der Landesgesellschaften und in
weiterer Folge natürlich das Wohl der niederösterreichischen Bevölkerung am Herzen liegt.
Einer meiner Vorredner der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, mein verehrter Kollege und fast
Namensvetter, Herr Abgeordneter Stangler, hat heute Vormittag über einige Dinge en Passant
berichtet, die zum - ich möchte es so nennen - Unterstützungsfonds, zur Erholungstätigkeit, zu den
Sozialleistungen für die Newag-Bediensteten zählen. Ich hatte fast den Eindruck, daß hier eine
Meinung herrscht, die man mit den Worten zusammenfassen könnte: „Der Zweck heiligt die Mittel."
Wenn hier zum Beispiel nur kurz auf den Erwerb des Kamptalhofes, der im Rechungshofbericht sehr
ausführlich dargestellt ist, eingegangen wunde, dann glaube ich, daß es notwendig ist, über den
Rechnungshofbericht hinaus verschiedene Zusammenhänge bezüglich des Erwerbes des
Kamptalhofes etwas genauer zu beleuchten. Wir alle, vor allem die älteren Abgeordneten dieses
Hauses, kennen den Kamptalhof schon aus der Vorkriegszeit. Er hat natürlich, so wie alle
niederösterreichischen Unternehmungen und Betriebe, gleichgültig welcher Art, ja ich möchte fast
sagen, wie alle Niederösterreicher, während der Besatzungszeit sehr gelitten. Nach der
Besatzungszeit erwarb Frau Luise Beischlag vom Vorbesitzer Spatzek diesen Kamptalhof. Wir wissen,
daß verschiedene betriebsinterne Auseinandersetzungen und gegenteilige Meinungen den weiteren
Ausbau des Hotels Kamptalhof unmöglich gemacht haben, ja, daß sogar eine gewisse Verschuldung
dieses Hotelbetriebes eingetreten ist. Im Jahre 1961 kam es zur gerichtlichen Versteigerung, bei der
die Sparkasse Horn den Kamptalhof erwarb. Ich möchte nur am Rande bemerken, daß der damalige
Direktor dieses Betriebes ein gewisser Herr Reiter war, der zwar nicht mit dem Dritten Präsidenten
des Landtages identisch ist, aber immerhin ein Schwiegersohn des Herrn Prethaler ist. Hier beginnen
bereits die verschiedenen persönlichen Beziehungen. Ich werde mir erlauben, meine persönlichen
Kombinationen anzustellen. Am 21. April des Jahres 1961 wurde der Kamptalhof von der Weinkellerei
Brioni um den Kaufpreis von 1,400.000 S erworben. Wenn man im Handelsregister nachsieht, kann
man aus dem zuständigen Registerakt entnehmen, daß der alleinige Geschäftsführer dieser
Weinkellerei Ges. m. b. H. Herr Vancura war und auch heute noch ist. Dieser Herr Vancura ist schon
in vielen Zusammenhängen genannt worden. Er gilt nicht nur bei jenen, die etwas außerhalb der
persönlichen Sphäre des Freundeskreises mit dem ehemaligen Generaldirektor Müllner stehen,
sondern auch bei sehr Eingeweihten als dessen guter Freund und Ratgeber. Nun trat etwas ganz
Besonderes ein. In den folgenden zwei Jahren wurden nach Feststellung des Rechnungshofes in den
Kamptalhof 21,300.000 S investiert. Ich weiß, daß zu diesem Punkt ein Schriftstück zitiert werden
könnte, und zwar in Form eines Aktenvermerkes, worin der verstorbene Herr Landeshauptmann
Steinböck und Herr Generaldirektor Skacel genannt werden. Es ist nur fast unglaublich, daß dieser
Aktenvermerk am 11. Dezember 1963 verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo Generaldirektor Skacel
bereits über ein Jahr nicht mehr unter den Lebenden weilte und Landeshauptmann Steinböck sogar
schon zirka zwei Jahre verstorben war. Gestatten Sie mir daher, daß ich dieses Schriftstück nicht
ernst nehme. Beim weiteren Verfolg der Geschichte des Kamptalhofes ist festzustellen, daß im Jahre
1964 ein neuer Besitzwechsel eintrat, und zwar wurde dieser Betrieb von der
Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und Angestellte der Newag Ges. m. b. H. gekauft. Hören und
staunen Sie! Obwohl der Besitzer des Kamptalhofes die Weinkellerei Brioni Ges. m. b. H. war, wurden
von seiten der Newag in diesen 21,300.000 S investiert. Die Unterstützungseinrichtung hat den
Kamptalhof also im Jahre 1964 zu einem Preis von 15,500.000 S erworben. Ob dieser Vorgang für die
Newag und ihre Bediensteten von Vorteil war, überlasse ich Ihrer Beurteilung, gestatte mir aber eine
Feststellung: Für Herrn Vancura war diese Transaktion ein sehr ergiebiges Geschäft, wenn man
betrachtet, daß er zwei Jahre vorher den Besitz um 1,400.000 S erworben hat, in diesen dann
21,300.000 S investieren ließ, ohne daß er auch nur einen Groschen aus eigener Tasche dazu
verwendete, und ihn schließlich um 15,500.000 S an die Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und
Angestellte der Newag verkaufte. Dieses Geschäft erbrachte innerhalb von zwei Jahren 14,100.000 S.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir auch, daß ich auf diese Unterstützungseinrichtung etwas
näher eingehe, Ich glaube, daß jeder, der ernst und sachlich mit uns mitgeht, die Überzeugung
gewonnen haben muß, daß gerade wir Sozialisten gegen Unterstützungsfonds und
Unterstützungseinrichtungen gar nichts haben können. Wenn man die Geschichte dieser
Unterstützungseinrichtungen durchgeht, wird man daraufkommen, daß es gerade sozialistische
Funktionäre, sozialistische Betriebsräte in Verbindung mit auf geschlossenen Unternehmern, auch von
privater Seite, waren, die solche Unterstützungsfonds geschaffen haben. In den Satzungen dieses
Unterstützungsfonds oder der Unterstützungseinrichtungen - auch der Newag - ist der Sinn und Zweck
dieser Unterstützungseinrichtungen klar und deutlich festgelegt. Wir wissen alle, daß diese
Unterstützungseinrichtungen - ganz gleich, um welche Betriebe es sich handelt – vor allem dazu da
sind, um Aufbesserungen der Renten oder Pensionen der Bediensteten zu erreichen und vor allem für
Hilfeleistungen für alle diejenigen Bediensteten oder deren Angehörige, die unverschuldet in eine
Notlage geraten sind. So auch bei der Newag. In diesen Satzungen steht aber nichts von
Liegenschaftserwerben. Wenn ich noch einmal auf den Kamptalhof zurückkommen darf, so muß ich
das Erwerbsdatum mit 1964 bezeichnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Genehmigung von Seiten des Herrn Generaldirektors
Müllner wurde dann am 8. März 1965 im Zuge eines Schreibens an die Unterstützungseinrichtung für
Arbeiter und Angestellte der Newag bestätigt. In diesem Schreiben ist enthalten, daß sämtliche
Nebenspesen, die beim seinerzeitigen Ankauf erwachsen sind - gemeint ist das Jahr 1964 -, von der
Newag getragen werden. Gestatten Sie mir, daß ich hier auf eine Feststellung des Rechnungshofes
zurückgreife. Von all dem, von allen diesen Transaktionen finanzieller Natur, von allen den
Nebengebühren, von Grunderwerbssteuern und allen finanziellen Belastungen der
Landesgesellschaften erfuhr der Aufsichtsrat - gestatten Sie mir den volkstümlichen Ausdruck - Null Komma - Josef.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie den Zeitpunkt des Geschäftsführerwechsels in
dieser Unterstützungseinrichtung auch noch irgendwie in Betracht ziehen, dann fällt das gerade in die
Zeit, wo dort ein Mann namens Lorenzoni - dessen Name uns im Rechnungshofbericht immer wieder
begegnet - aufgebaut wunde. Lorenzoni, der Prokura bei der Newag und Prokura bei der Niogas
hatte, Lorenzoni, der natürlich Bankvollmacht besaß, und Lorenzoni, der auch Geschäftsführer dieser
Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und Angestellte der Newag war. Wenn wir das nun alles zur
Kenntnis nehmen, fallen uns noch zwei Dinge bei der Abwicklung dieses Kaufes auf. Das erste ist
natürlich, daß wir uns fragen, was ist nun eigentlich mit diesem Kamptalhof geschehen, wieweit wird
er von Bediensteten der Newag ausgenützt? Herr Präsident, ich darf Ihnen sagen, daß wir in dieser
Hinsicht noch viele offene Anfragen in der Präsidialkanzlei liegen haben über die Erfassung,
Ausnützung des Kamptalhofes von Seiten der Arbeiter und Angestellten der Newag.
Sie werden mich natürlich jetzt fragen: Vom Unterstützungsfonds sind 15,500.000 S geleistet worden,
was ist mit dem übrigen Betrag, der auf die 21,300.000 fehlt? Wo ist dieser Differenzbetrag? Hören
Sie und staunen Sie: Kollege Ludwig hat ihn nicht. Nein, er wurde vom Bankhaus Steinhäusser an die
Newag bezahlt. Vielleicht könnte man jetzt in Österreich suchen, ob man nicht noch ein paar solcher
Bankhäuser findet, die in ihrer Gutmütigkeit, gegen alle vernünftigen Geschäftsgründe - es handelt
sich um den Differenzbetrag von 15,500.000 auf 21,300.000, das sind 5,800.000 S -, diesen Betrag
ganz einfach an die verschiedenen Landesgesellschaften schicken würden. Der Unterstützungsfonds
selbst hat dadurch natürlich jetzt - ich glaube, unter den Zuhörern befindet sich der
Zentralbetriebsratsobmann der Newag, der die Unterstützungseinrichtung innehat - sehr große
finanzielle liegenschaftsmäßige Rücklagen geschaffen, denn die 20,000.000-Einlage ist
zusammengeschmolzen auf 4,500.000 S. Mit dem Newag-Kamptalhof hat man Schwierigkeiten. Auf
Grund der Satzungen ist noch keine grundbücherliche Übertragung durchgeführt worden, es steht
noch immer als Eigentümer im Grundbuch: Brioni Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sprich: Herr
Vancura. Ich weiß schon, daß Sie mir antworten könnten: Der Betrag deckt alles, da ist das
Grundbuch nicht entscheidend. Ich glaube aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß hier.. .
- und jetzt werden Sie sagen, das ist das Geld dieser Gesellschaft, der Unterstützungseinrichtung für
Arbeiter und Angestellte. Ja, da stimme ich Ihnen zu, aber indirekt ist es das Geld der Newag, ist es
das Geld der Niederösterreicher! Meine Herren, der Kamptalhof ist momentan gesperrt. Es gibt
Schwierigkeiten mit der Konzession. Ich hoffe, daß diese Schwierigkeit erledigt wird zur besseren
Ausnützung und natürlich zur Freude und Erholung der Angestellten der Newag und Niogas.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in diesem Zusammenhang ein Bankinstitut
genannt, das gegenüber der Newag sehr großzügig war. So können wir das auch im
Rechnungshofbericht finden, wo das - verzeihen Sie mir, wenn ich jetzt nicht die richtige Seite nenne,
um Punkt 13 auf Seite 101 und 102 dürfte es sich handeln - ausdrücklich festgestellt ist. Jeder, der
dies liest, denkt natürlich nach und sagt sofort: Gerade ein Bankinstitut, gerade eine Einrichtung, die
sich mit wirtschaftlichen Dingen ja sehr beschäftigt, wo man Wirtschaftsfachleute in irgendeiner Form
zu Rate zieht, sie sogar in ein Dienstverhältnis übernimmt, gibt Millionengeschenke? Wenn sich aber
einer mit diesen Dingen beschäftigt und versucht, Aufklärung zu finden, und diese Leistung des
Bankhauses betrachtet, kommt er natürlich auf irgendwelche persönliche Bindungen. Ich darf Ihnen
sagen, daß das Bankhaus Steinhäusser auch bis zu einem gewissen Zeitpunkt im Vorstand der
Contibank vertreten war. Es ist mir persönlich unmöglich, und ich bin der Überzeugung, wenn ich die
Kompetenzen des Rechnungshofes betrachte, daß es auch dem Rechnungshof unmöglich war, seine
Prüfungskompetenz zu überschreiten und hier Zusammenhänge festzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erlaube mir daher, um diese Dinge in beiden Richtungen
aufzuklären - denn ich bin auch der persönlichen Meinung, daß es gerade für das Bankinstitut nicht
sehr angenehm und sehr werbend wirkt, wenn man Unklarheiten in dieser Angelegenheit belässt --, im
Namen der Sozialisten in diesem Hause einen Antrag einzubringen, welcher lautet:
„Antrag des Abgeordneten Stangl zur Ltg. Z1. 222 - Bericht der Landesregierung, LAD-445/5 vom 29.
September 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag - GZ 170016166. Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes auf den Seiten 101 und 102,
Punkt 13 (Schlußbemerkung des Rechnungshofes), wird beantragt: Die Landesregierung wird
beauftragt, die Staatsanwaltschaft zu ersuchen, der Wirtschaftspolizei den Auftrag zu geben, die im
Punkt 13 des Rechnungshofberichtes aufgezeigten und vom Rechnungshof selbst als ,völlig
undurchsichtig' bezeichneten Geschäftsfälle zu überprüfen."
Da ich jetzt auch einige Namen genannt habe, möchte ich zu einer zweiten Feststellung des
Rechnungshofes doch noch einiges sagen. Sie wissen, daß ich von Beruf Lehrer bin. Gestatten Sie
mir, daß ich daher wieder eine geschichtliche Entwicklung gebe, und zwar über die verschiedenen
Panhans-Angelegenheiten.
Wir wissen, daß das Hotel Panhans schon im Rechnungshofbericht des Jahres 1958, unter Punkt 17,
als ,,ungutes Erbe der deutschen Zeit" - es soll angeblich nicht das einzige sein - bezeichnet wird. Der
Vorstand der Newag sagt in seiner Äußerung die bestmögliche Verwertung dieser Vermögenschaft zu.
Wie sah das aber in der Praxis aus? Die Panhans-Betriebs-Ges. m. b. H. hat im Jahre 1957 eine
Generalversammlung gehabt. In die Tagesordnung dieser Sitzung wurde überraschenderweise - vom
Vorsitzenden beantragt - ein Punkt mit dem Inhalt aufgenommen, den Pachtvertrag rückwirkend zu
kündigen. Bei dieser am 16. August durchgeführten Sitzung stellte sich heraus, daß bereits am 4. Juli
desselben Jahres die Newag den Hotelbetrieb übernommen hat. Wer, glauben Sie, hat dort einen
sehr vernünftigen Vorschlag unterbreitet? Ich habe die ,,Ehre" gehabt - nehmen Sie bitte das Wort
Ehre unter Anführungszeichen in das Stenographische Protokoll -, den Namen Vancura zu nennen.
Herr Vancura hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, jeder Gesellschafter sollte wenigstens
die Möglichkeit erhalten, seinen Anteil abzustoßen. Herr Vancura tat dies, nur die anderen
Gesellschaftsmitglieder nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ob mit Hintergedanken oder
nicht, das können wir alle hier nicht beurteilen, weil er weder mir noch wahrscheinlich auch Ihnen
gegenüber irgendwelche Andeutungen machte.
Wenn man die Geschichte weiter verfolgt, sieht es zunächst aus, als ob sich Herr Vancura irgendwie
ins Hintertreffen gesetzt hätte, denn im Zusammenhang mit den Verkaufsabsichten wurde eine ,,sehr
starke Finanzgruppe des Orients" - wörtlich zitiert nach Herrn Abg. Stangler - genannt. Diese
Finanzgruppe wurde von Herrn Barghouti vertreten, der sich als Regionalmanager der Riadbank in
Alkho Bar-Damman ausgab. Bei Durchsicht der Aktenlage kam man noch auf etwas anderes. Dahinter
steckte eine Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Warenhandel, so zu ersehen aus dem
Registerakt des Wiener Handelsgerichtes B 7174. Der Hauptaktionär dieser Aktiengesellschaft war
wohl Herr Barghouti, aber gegründet wurde diese Gesellschaft von Herrn Bundesrat Otto Lehner.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde damals beschlossen, eine neue Gesellschaft ins
Leben zu rufen und das Aktienkapital mit 1,000.000 S festzusetzen. Herr Lehner beteiligte sich mit
einer nominellen Bindung. Herr Barghouti zahlte ein Viertel seines Anteiles, nämlich 100.000 Dollar,
an. Auch die Newag beteiligte sich und gab 100.000 S als Anzahlung für das Panhans. Herr Barghouti
kehrte nie wieder, mit ihm waren auch die erhofften 750.000 S nicht in diese Gesellschaft gekommen.
Inzwischen tut sich auf zweiter Ebene etwas, denn nicht nur bei den 80,000.000 S gibt es zwei
Gesichter. Am 18. Oktober 1957, nach dieser Generalversammlung, verblieb noch ein einziger
Gesellschafter der Panhans-Betriebs-Ges. m. b. H. Was glauben Sie, wer dieser einzige
Gesellschafter war? Den Herren des Unterausschusses sehr gut bekannt, nämlich Herr Otto Opel,
seines Zeichens Buchhaltungsdirektor der Newag. Dieser Herr Otto Opel - jetzt kommen wir leider
wieder zu ein- Namen, der uns bekannt ist - verkaufte diese Gesellschaft an Brioni-Hrusch & Co. Ges.
m. b. H., also wieder an Herrn Vancura, den Sie ja bereits kennen. In der Aufsichtsratssitzung am 20.
April 1960, nachdem schon im Jahre 1959 eine Sitzung mit verschiedenen Überlegungen
vorausgegangen war und in der der Aufsichtsrat grundsätzlich den Abverkauf des Hotels Panhans
genehmigte, wurde berichtet, daß die Liegenschaft zu einem Schätzwert von 5,000.000 S verkauft
werden sollte, und zwar unter den Voraussetzungen, daß für Adaptierungen 10,500.000 S refundiert
wenden und 6,000.000 S als Besatzungskostenentschädigung zu erwarten sind. Der Aufsichtsrat
erhoffte sich dadurch eine Einnahme von insgesamt 21,500 000 S.
Interessant sind vielleicht noch, weil ich gerade vom Schätzwert gesprochen habe, die verschiedenen
Schätzgutachten. Im Jahre 1958 wurde von Herrn Dkfm. Rudolf Kristofics-Binder - der Name dürfte ja
bekannt sein - der Schätzwert für das Panhans - nach unten geschätzt, wie es in der Fachsprache
heißt - mit 36,000.000 S angegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Schätzgutachten vom 24. August 1960, also zwei Jahre
später - es wurde von dem heute von Herrn Abg. Schneider schon zitierten Diplomvolkswirt Alfons
Dupuy abgegeben - nennt, nachdem bereits am 4. April 1960 eine Anzahlung von 5,000.000 S
geleistet wurde, einen Schätzwert von 4,500.000 bis 5,500.000 S. Ist das nicht sehr sonderbar?
5,000.000 S wurden im April angezahlt und ein Schätzgutachten vom 24. August 1960 gibt einen Wert
von 4,500.000 bis 5,500.000 S an. Wir haben ein Schätzgutachten des. Herrn Dupuy - Herr Abg.
Schneider wies darauf hin - auch bei dem Kohlenbergwerk Hohe Wand zu registrieren. Wie sah diese
geschäftliche Abwicklung nun tatsächlich aus? Die Panhans-Betriebs-Ges. m. b. H. unterfertigte im
Jahre 1961 einen Kaufvertrag, der einen tatsächlichen Wert von 6,780.000 S vorsah. Ich habe
erwähnt, daß bereits im Jahre 1960 5,000.000 S angezahlt wunden. Im Jahre 1959 wurde die
Panhans-Betriebsgesellschaft von Herrn Opel um 5,000.000 S an Brioni-Hrusch, sprich Vancura,
veräußert. Die Investitionsablöse von 10,500.000 S ist nie eingelangt, im Gegenteil, für die Jahre 1961
und 1963 wurden noch Betriebsverluste in der Höhe von 8,350.000 S vergütet. Die
Besatzungsentschädigung wurde vom Finanzministerium in der Höhe von 1,160.000 S zugesprochen,
wobei nur 1,000.000 Schilling tatsächlich in die Newag zurückflossen, 160.000 S mußten als
Anwaltskosten abgeschrieben werden. Wenn wir diese Summen, nämlich die eingegangenen
5,000.000 S und die Aufwände der Newag, bei diesem Verkaufsabschluß betrachten, ergibt sich das
Novum, daß die Newag mit einem Negativum von 600.000 S faktisch diesen Vertragsabschluß
getätigt hat. Zufriedener, meine Herrschaften, wind wohl der Herr Vancura gewesen sein und vielleicht
auch seine Freunde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So könnte ich die Liste der Freunderl- und auch der
Verwandtenwirtschaft des Herrn Müllner fortsetzen, denn Herr Müllner war damals Präsident des
Aufsichtsrates beziehungsweise Generaldirektor. Ich könnte mich auch jetzt noch - so wie Kollege
Stangler - mit Schloß Ottenstein befassen, ich möchte das aber nicht tun. Ich darf nur darauf
hinweisen, daß auch einer meiner Vorredner, ich glaube, es war der Kollege Thomschitz, sich mit der
Handelsgesellschaft Ellert in der Gußhausstraße beschäftigt hat. Das Schloß Ottenstein wird im
wahrsten Sinne des Wortes von Herrn Ullmann, der auch eine eheliche Verbindung mit einer
Teilhaberin der Offenen Handelsgesellschaft Ellert & Co. eingegangen ist, geführt. Der Neffe Müllners,
Herr Ullmann, herrscht als Burgherr des Schlosses Ottenstein. Ich bitte, die Meinung der Sozialisten
nicht mißzuverstehen, ich habe ausdrücklich erklärt, daß wir für jede Förderung, die sozial
gerechtfertigt ist, eintreten. Dasselbe, was wir in anderen Betrieben tun, gilt uneingeschränkt auch für
die Bediensteten der Newag. Aber wir finden es verwerflich, daß in einem Zusammenhang mit den
sozialen Bedürfnissen der Belegschaft die persönliche und vielleicht durch Freundschaft verbundene
Profitgier einzelner Gruppen oder Personen stehen soll; obendrein ist dadurch ein immenser Schaden
den Landesgesellschaften und damit auch dem Lande Niederösterreich entstanden. Es wurde in
diesem Zusammenhang vom Abg. Czildlik der Betrag von mehr als 50,000.000 S genannt. Dieser
Mißbrauch des sozial-ideellen Gedankens, diese Profitgier statt Hilfeleistungen an Menschen, welche
materiell oder gesundheitlich gefährdet oder in Not geraten sind, ist nach unserer Ansicht eine
besondere Charakterschwäche aller Beteiligten, ob sie Lorenzoni oder Opel, ob sie Müllner oder
Vancura heißen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir die Konsequenz aus all diesen Handlungen, die
im Rechnungshofbericht aufgezeigt sind, ziehen und die finanziellen Schädigungen und
Transaktionen zum Nachteil der Landesgesellschaften betrachten, dann fragt man sich, was wird in
Zukunft geschehen? Ich glaube, wir werden in nächster Zeit viele Möglichkeiten haben, die
entsprechenden Akte zu setzen. Seien Sie mir nicht böse, wenn ich als junger und unerfahrener
Abgeordneter hier eine Feststellung mache: Ich bin persönlich überzeugt, daß alle diese Dinge saniert
werden müssen, nur trage ich in meinem Herzen etwas Traurigkeit, denn diese Sanierung wird einzig
und allein wieder auf Kosten der niederösterreichischen Bevölkerung gehen, ganz gleich, welche
Möglichkeiten man anstrebt, ab Kapitalaufstockungen, Darlehensgewährungen von seiten des Landes
usw. Hier werden diese Millionenbeträge den anderen Ausgaben der Landesverwaltung - seien sie in
schulischer, wirtschaftlicher oder kultureller Hinsicht - entzogen; dies betrifft auch die verschiedenen
Tariferhöhungen, ganz gleich, ob bei den Strompreisen oder bei den Baukostenzuschüssen, die heute
schon einer Kritik unterzogen werden mußten.
Meine Damen und Herren! Die sozialistische Fraktion, der sozialistische Klub dieses Hauses erhofft
sich, daß wenigstens aus all diesen Feststellungen - zum Unterschied vom Rechnungshofbericht über
die Newag aus dem Jahre 1958 - die Konsequenz gezagen wird, zur Ehre dieses Hauses und zum
Wohle jedes einzelnen Niederösterreichers. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. H u b i n g e r.
Abg. HUBINGER: Hohes Haus! Mein Vorredner hat hier Dinge aufgezeigt, die nicht erfreulich sind. Es
sind gestern und heute die Wogen der Auseinandersetzung über das Positive, aber noch mehr über
das Negative der Feststellungen des Rechnungshofes sehr hochgegangen. Beide Fraktionen dieses
Hauses werden daraus den Schluß ziehen, daß der Weg der Gerechtigkeit in diesen Belangen
gegangen werden muß. Ich will mich aber doch auch mit den positiven Seiten befassen. Vom
Kollegen Laferl wurden die Entwicklungen und Leistungen der Newag für unser Bundesland
aufgezeigt. Es sei mir gestattet, mich der Niogas zu widmen.
Vor einigen Jahrzehnten war das Erdgas noch ein unbekannter Begriff im wirtschaftlichen Leben
unseres Heimatlandes. Mit der Fündigkeit des Erdgases wurden nunmehr auch die entsprechenden
Maßnahmen wirtschaftlicher Natur gesetzt, um die Bodenschätze unseres Heimatlandes auszunützen
und der Bevölkerung sowie der Industrie nutzbar zu machen. Daraus hat sich ergeben, daß mit 29.
September 1954 eine Landesgesellschaft gegründet wurde, zu einer Zeit also, da noch die russische
Besatzungsmacht im Lande war, und zwar mit gleichen Anteilen zu 50 Prozent Land und Newag. Die
Gründe legen fest, warum diese Gesellschaft gegründet wurde: 1. zur Versorgung der
niederösterreichischen Industrie mit Erdgas, dessen preisbegünstigter Bezug neben einer Reihe von
technischen Vorteilen die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe steigern hilft, und 2. zur Vereinheitlichung
der Gasversorgung für Haushalte und Gewerbebetriebe in Niederösterreich. Die Gesellschaft diente
also der Ankurbelung und Rationalisierung der Betriebe in unserem Lande. Um diese Zeit war das
Gas vorhanden. Wann aber kam das erste Endgas, dieser Badenschatz, uns zunutze? Im Jahre 1931
wurde in der Nähe von Wien, in Oberlaa, nach Wasser gebohrt, doch schon auf sehr niedrigem
Horizont, auf rund 280 Meter, strömte Erdgas heraus. Und nun wurde dieses erstmalig zur Ergänzung
in der Stadt Wien verwendet; es wurde dem Gaswerk Simmering in einer Menge von zirka 13,000.000
Kubikmeter zugeführt, und dann war es aus. In der Nähe meines Heimatgebietes wunde im Jahre
1934 durch Geologen festgestellt, daß unter fruchtbarer Ackererde noch Schätze schlummern. Man
suchte Kohle, man stellte Erdöl fest und fand Erdgas und - Öl. Groß war die Freude, als in unserem
Gebiet im Jahre 1934 der erste Bohrturm in Zistersdorf gluckste und pro Tag zirka ein halber Waggon
Öl herausfloß, selbständig eruptiv, vom Erdgas getrieben. Für die Industrie kam nun die Aufgabe,
diese Bodenschätze zu heben und unserer Wirtschaft zuzuführen. Es dauerte nicht lange und es
stellte sich auch am Mühlberg – ganz in meiner Nähe - heraus, daß in zirka 600 Meter Tiefe Erdgas in
so reichlicher Menge vorhanden war, daß sogar Bohrtürme durch die Eruption in die Tiefe gezogen
wurden. Es mußten nunmehr die notwendigen Maschinen beschafft werden, um das Gas, dieses
wilde Element, zu zähmen und der Wirtschaft zuzuführen. Dann kam der Krieg und im Gefolge die
Deutsche Erdöl-AG. Ich erinnere mich noch gut, es wurde zur Zeit des Kriegsbeginnes immer wieder
gebohrt, ein Bohrturm nach dem anderen wuchs aus dem Boden; das Erdöl wurde verwendet, das
Erdgas strömte zum größten Teil in die Luft, es wurde keiner Verwendung zugeführt. Nach dem Krieg
wurde das ganze Bohrgebiet durch die sowjetische Mineralölverwaltung besetzt, und abermals wurde
Raubbau an unseren Bodenschätzen betrieben. Das Erdöl wurde herausgepumpt, das Gas strömte in
die Luft, das Öl wurde über unsere Grenze gebracht und unsere Wirtschaft hatte nichts. Ich kann
nachweisen, daß im Erdölgebiet täglich an die 600.000 Kubikmeter Erdgas in die Luft gingen. Ja, man
bat sogar aus Rohren das Gas strömen lassen, es angezündet und so an Stelle von elektrischer
Beleuchtung mit dem Erdgas das Bohrgelände kilometerweit beleuchtet, so daß Gefahrenherde
entstanden. Gasexplosionen waren an der Tagesordnung, Brände an Häusern und Türmen waren
keine Seltenheit. Im Jahre 1952 wurde dann das Matzener Feld entdeckt; wieder kam zuerst das Gas.
Ich erinnere mich noch ganz genau, und so mancher Kollege wird es bestätigen, daß dort wochenlang
ein Bohrturm, bedingt durch einen Gasausbruch, wie eine Fackel brannte und das ganze Gebiet
erhellte. Das größte Erdgasgebiet unseres Heimatlandes liegt an der tschechischen Grenze, von
Zwerndorf längs der March bis zur nordöstlichen Ecke in Bernhardsthal. Viele von uns mußten
zusehen, wie jenseits der Thaya, in der Tschechoslwakei, unser Ölfeld unter der Thaya angebohrt
wurde, und dort nicht nur Öl, sondern auch Gas entzogen wurde, bis ein zwischenstaatliches
Abkommen abgeschlossen wurde. Nach Schätzungen von Experten schlummern in unserer
niederösterreichischen Heimaterde noch 20.000,000.000 bis 35.000,000.000 Kubikmeter Gas mit
einem Heizwert von 9200 Wärmeeinheiten oder Kalorien. Die jährliche Förderung, die unserer
Wirtschaft über die Leitungen des ganzen Landes zugeführt werden, beträgt nunmehr 1,100.000
Kubikmeter. Hoffnungsgebiete sind der bereits erwähnte Teil längs der March und das Laaer Becken.
Ein Unbeteiligter stellt sich die Arbeit ganz leicht vor. Das Gas kommt heraus, es gelangt in die
Leitung, man dreht auf und schon ist alles erledigt. Darf ich dazu erklären, daß bei uns zweierlei Gas
geschürft wird, und zwar das Trockengas - es ist trocken und geruchlos - kommt mit 10 bis 300 atü
heraus und muß gedrosselt werden. Eigene Anlagen sind notwendig, um es der Verwendung
zuzuführen. Dann gibt es das Naßgas. Auch hier sind Anlagen zum Feuchtigkeitsentzug notwendig.
Erst nach einem eigenen Verfahren kann es der Verwendung durch unsere Industrie,
Gewerbebetriebe und Haushalte zugeführt werden. Wenn Sie nach Krems oder Baden kommen und
die großen Kugelbehälter dort vorfinden, dann wissen Sie, daß hier Trockengas mit hohem Druck
durchgeleitet wird und leichter eine Explosionsgefahr besteht. Es wird mit Stadtgas gemischt und dann
der Verwendung zugeführt.
Nach dem Krieg strömte das Gas wieder frei in die Luft, es wurde nicht verwendet. Die
Besatzungsmacht war noch im Lande, es wurden Ortsnetze wild ausgebaut und mit Gas versorgt. Die
sowjetische Mineralölverwaltung trat ein gutes Erbe an, die Deutsche Erdöl-AG. war technisch gut
ausgerüstet. Es lagen Rohre herum, die Bürgermeister bemühten sich, Material zu bekommen. Mir
sind noch einige Episoden in Erinnerung. Wenn zum Beispiel ein Bürgermeister zum russischen
Ingenieur kam und für seine Gemeinde Rohre verlangte, hat es immer zuerst geheißen: ,,Wieviel
Kühe, wieviel Schweine und wieviel Fässer Wein sind da? Kommen Sie mit allen Fahrzeugen, laden
Sie auf, was Sie wollen, wir wissen nichts davon.'' So wurde in 19 Gemeinden des Erdölgebietes das
Erdgas installiert. Fachleute waren nicht da, und so zeigten sich die ersten Folgen dieser
fachunkundigen Installation mit minderwertigem Material sehr bald. Kaum ein Jahr verging und es
rosteten die Rohre durch, es kam schon beim Aufdrehen eines Lichtschalters zu einer Explosion, bald
stand das Haus in Brand, und viele Todesfälle waren zu beklagen; Mütter und Kinder gingen durch
solch mangelhafte Installationen schmerzvoll zugrunde.
Es war ein Segen, als der Ruf nach Sicherheit durch die Gründung der Niogas am 29. September
1954 Bestätigung fand. Mit der Gründung der Gesellschaft allein war es aber noch nicht abgetan. Erst
nach Abschluß des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 trat ein Wendepunkt in der Gasversorgung
unserer Heimat ein. Die Entwicklung der Gesellschaft schritt voran, und schon am 2. November 1955
wurde über einen Vertrag bezüglich der Schürfrechte der Niogas in Niederösterreich verhandelt. Es ist
sehr interessant zu wissen, daß die Niogas damals bei der Obersten Bergbaubehörde das Schürfrecht
beantragte, um selbst Gas produzieren rm können. Dabei stellte sich heraus, daß die öffentliche
Verwaltung der ÖMV nach österreichischem Gesetz für ihr Produktionsgebiet kein Schürfrecht hatte.
Nach langen Verhandlungen auf höchster Ebene erhielt die Niogas die Schürfrechte für das
nordöstliche Gebiet Niederösterreichs, das Wiener Becken und das Burgenland.
Als der erste Bohrturm der Niogas aufgestellt werden sollte, kam es zu Demonstrationen der Arbeiter
der ÖMV; man mußme sich wieder zusammensetzen, um die Rechtsverhältnisse zu klären. So kam
es, daß die Niogas im Herbst 1956 ihr Schürfrecht für Erdöl und Erdgas an die ÖMV übergab und für
'diesen Verzicht auf ihre territorialen Rechte wesentliche Begünstigungen eingeräumt erhielt. Der
Vertrag enthielt unter anderem die Verpflichtung der ÖMV, der Niogas zehn Jahre lang für die
Versorgung ihres Gebietes eine Endgasmenge von 65 Nom pro Stunde preisgünstig zu liefern. Das
gab Anlaß m den Debatten über die Verwendung der Rabatte.
Die weitere Entwicklung brachte die Erschließung der Gebiete um Schwechat, der Leitungsbau in
Richtung Simmering wurde ehebaldigst in Angriff genommen und die Südleitung mit einem Ausmaß
von 30.000 Ncm pro Stunde zur Versorgung der steirischen Industrie projektiert. Auch für die
Gemeinde Wien war eine Lieferung von 65.000 Kubikmeter Erdgas durch die ÖMV vertraglich
vorgesehen. So war der Start gegeben, um diesen Naturschatz, das Produkt unserer Heimat,
verwenden zu können. Bereits am 10. Oktober 1957 wurde der Spatenstich für die Leitung auf den
Semmering und zum Anschluß an das steirische Industriegebiet, das zu jener Zeit natürlich noch
Mangel an Brenn- und Heizöfen hatte, durch Landeshauptmann Steinböck vorgenommen. Dabei kam
es wieder zu Differenzen. Mit den uns im Lande zur Verfügung stehenden Maschinen konnten wir
höchstens 100 Meter Rohrleitungen pro Tag verlegen. Es wurden mit Hilfe modernster englischer und
amerikanischer Maschinen zwei Kilometer Leitung pro Tag verlegt. So war in kurzer Zeit die Leitung
zum Semmering fertig verlegt, die mit einer Druckleistung bis zu 64 atü unsere Industrie stündlich mit
30.000 Kubikmeter Erdgas versorgt. Aber nicht nur zum Semmering, sondern auch in der Ost-WestRichtung, in die Tullner Gegend, ins Traisental und nach Amstetten führen hunderte Kilometer
Leitungen, Während an diesen Leitungen gebaut wurde, ging in den 19 Gemeinden des Erdölgebietes
die Katastrophe los. Auf Grund der mangelhaft verlegten Leitungen passierte ein Unfall nach dem
anderen. Die Niogas ging nun in diesen 19 Gemeinden daran, den Gemeinden die Leitungsnetze
abzulösen, zu sanieren und damit der Bevölkerung Sicherheit zu bringen. Es war sogar schon so weit,
daß viele Haushalte vom Gas wieder abgingen und zur Kohlenheizung oder zu anderen Brennstoffen
zurückkehrten, weil die Bewohner den Lichtschalter nicht mehr aufdrehen wagten oder die Frau
beziehungsweise Mutter sich in der Früh nicht mehr getraute, den Gasherd zur Zubereitung des
Frühstücks in Betrieb zu nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, mit Kind und Haus in die Luft zu fliegen.
Die Leitungen dieser 19 Gemeinden des Nordfeldes wurden zu einem Preis von 14,000.000 S von der
Niogas abgelöst. Sie bekamen 48 Kilometer Hochdruckleitungen. Die 104 Kilometer
Niederdruckleitungen mußten - man möge hier vergleichen – durch 47 Kilometer Hochdruckleitungen
und 96 Kilometer Niederdruckleitungen ersetzt werden. Sie ersehen daraus, welche immens
dankenswerte Aufgabe zur Sicherheit der Menschen dieses Gebietes von der Niogas geleistet wurde.
So mußten 6000 neue Hausanschlüsse und etliche tausend Zählerplätze neu hergestellt werden. Das
kostete der jungen Landesgesellschaft außer den 14,000.000 S Ablöse weitere 46,000.000 S.
Nun einen kurzen überblick über die Entwicklung der Gaswerke in unseren Industriestädten zur
Versorgung der Haushalte. Nicht nur im Erdölgebiet, sondern darüber hinaus, schon vorgezeichnet
durch die Erschließung nach Westen und Süden, wurden Baden, Krems, Stockerau, St. Pölten und
Wiener Neustadt an die Niogas angeschlossen. Die dortigen Gaswerke wurden erworben, und der
Erfolg zeigte sich darin, daß der jeweilige Gaspreis in diesen Städten - ich habe es hier ganz genau
verzeichnet - von 1,85 S, 1,65 S und 1,35 S durch die Niogas auf 0,94 S pro Kubikmieter gesenkt
werden konnte. Ich möchte mich hier nicht über die Haushaltsanschlüsse und Zuleitungen verbreitern.
Auf diesem Sektor ist sehr viel geschehen.
Seit der Gründung der Niogas im Jahre 1954 und der Übernahme der vorhandenen Netze sind mehr
als 603 Kilometer Rohrleitungen verlegt worden, wobei fast 400,000.000 S investiert wurden. Durch
diese Leitungen wurden unserer Industrie zur Rationalisierung und Konkurrenzfähigkeit mit dem
Ausland nahezu 5.000,000.000 Kubikmeter Erdgas zugeführt. Wenn außerdem unseren Haushalten
rund 60,000.000 Kubikmeter Erdgas zugeführt wurden, so zeigt das den gewaltigen Aufstieg und die
Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges unserer niederösterreichischen Landesgesellschaft. Dies zeigt
auch ein Vergleich ganz deutlich. Bei der Übernahme der Versorgung durch die Niogas waren es ,in
Niederösterreich 31,500.000 Kubikmeter Erdgas, das der Verwendung zugeführt werden konnte. Wie
sieht diese Entwicklung in Zukunft aus? Das wurde schon im Jahre 1962 ins Auge gefaßt. Wer die
Presse liest, wird feststellen, daß mit dem Ausland Verhandlungen geführt werden, die sehr günstig
verlaufen sollen. Wie schaut aber das Programm der Niogas bei uns in Niederösterreich aus? Derzeit
werden ungefähr 28 Prozent der Haushalte erfaßt. Im Jahre 1964 wurde ein Zehnjahres-Programm
erstellt, damit weitere 90.000 Haushalte erfaßt werden; dies bedeutet einen Kapitalbedarf von
80,000.000 S. Es wird Sorge getragen werden müssen, die Möglichkeiten zu schaffen, um diese
wirtschaftliche Einrichtung vorantreiben zu können. Gestatten Sie mir, daß ich von dieser Stelle aus
allen Arbeitern und Angestellten der Niogas, die rechtschaffen die an sie gestellten Aufgaben im
Interesse der Bevölkerung unseres Landes erfüllt haben, unseren Dank ausspreche. Eines möchte ich
allerdings noch zur allgemeinen Diskussion sagen: Aus den verschiedenen Reden, die über diese
Vorlage gehalten wurden, war nicht nur Negatives zu hören. Die Leistungen der Niogas sind für die
Bewohner Niederösterreichs und seiner Wirtschaft von enormer Bedeutung. Der Ausbau der
Gasversorgung hat sich insbesondere auf industriellem Sektor sehr positiv ausgewirkt. Die Industrie
konnte ihre Produktion steigern. Die Verwendung von Gas bringt vor allem auch mit sich, daß die
Unternehmen in der Lage waren, Rationalisierungsmaßnahmen vorzunehmen und dadurch die
Konkurrenzfähigkeit erheblich zu steigern. Gerade dieser Umstand wird es ermöglichen, daß die in
unserem Lande erzeugten industriellen Produkte mit Erfolg im Ausland angeboten werden können.
Der Rechnungshofbericht hat aber auch gezeigt, daß die Organe beider Landesgesellschaften nicht
klaglos funktioniert haben. Der Rechnungshof weist immer wieder darauf hin, daß der Vorstand
gegenüber dem Aufsichtsrat seine Berichtspflicht verletzt, aber auch, daß der Aufsichtsrat die
Geschäftsführung nicht hinreichend überwacht hat. Das Aktiengesetz enthält zum überwiegenden Teil
Organisationsvorschriften. Wenn sie nicht eingehalten werden, kann es zu beachtlichen
Schwierigkeiten kommen. Es muß daher in Zukunft getrachtet werden, daß einerseits der Aufsichtsrat
mit den ihm zukommenden Aufgaben auch tatsächlich befasst wird, anderseits aber auch der
Aufsichtsrat aus eigenem Antrieb die ihm obliegenden Agenden wahrnimmt und die Geschäftsführung
sorgfältig überprüft. Dazu ist allerdings notwendig, daß das Mitglied des Aufsichtsrates nicht nur
willens ist, seine Aufgabe zu erfüllen, sondern auch von den maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen Kenntnis hat und die Materie vollkommen beherrscht. Es muß daher - soll es in
Zukunft besser werden - die Erkenntnis durchdringen, daß die Tätigkeit eines Mitgliedes des
Aufsichtsrates in solchen Unternehmungen keine Angelegenheit, die so nebenbei geführt wird, ist,
sondern daß es sich um eine sehr verantwortungsvolle Arbeit handelt. Unverständlich erscheint es,
daß enorme Investitionen getätigt wurden, ohne daß der Aufsichtsrat sich einmal die Frage vorlegte,
warum er, obwohl er seine Zustimmung geben müßte, mit dem betreffenden Fall nicht befasst wurde.
Es mutet daher auch grotesk an, daß die Sozialisten, die eine beachtliche Anzahl von Aufsichtsräten
in den beiden Landesgesellschaften gestellt haben, die Situation so darstellen, als ob sie
ausschließlich auf das Versagen der ÖVP zurückzuführen sei. Ihre Aufsichtsräte haben genug
Möglichkeiten gehabt, sich zu informieren und - soweit es das Gesetz zuläßt - in die Geschäftsführung
einzugreifen. Ein altes Sprichwort sagt: Durch Schaden wird man klug, aber nicht reich. Dieses Wort
hat sich auch bei den Landesgesellschaften bewahrheitet. Es möge sich also nun der trübe
Winterhimmel, der in diesen Tagen über Niederösterreich Iiegt, lichten, damit wieder Ordnung und
Recht bei unseren Landesgesellschaften zum Wohle der Bewohner unseres Heimatlandes
Niederösterreich gelten. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. P e y e r l.
Abg. PEYERL: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehörte nicht dem Unterausschuß an
und habe daher auch nicht einen so genauen Überblick wie jene Mitglieder, die sich wochenlang mit
dem Rechnungshofbericht beschäftigt haben. Meine Rede kann daher auch wesentlich kürzer sein.
Ich darf die Ausführungen auf meine Feststellungen zum Rechnungshofbericht beschränken. Ich bin
der Meinung, daß es für alle Abgeordneten in Niederösterreich nicht gut ist, wenn man immer wieder
versucht, Verteidigungsreden zu halten. Wir Sozialisten sind auch nicht der Auffassung, daß wir
diesen Rechnungshofbericht zum Anlaß nehmen, um hier eine Politik zu machen oder nur Kritik üben
zu wollen. Wir sind der Auffassung, daß zu einem so wichtigen Problem sachlich und objektiv Stellung
genommen werden muß, und daß wir letztlich auch mit unserer Entscheidung dem Willen der
niederösterreichischen Bevölkerung Rechnung tragen.
Wenn wir in diesen Tagen ein wenig das Echo draußen angehört haben, dann verpflichtet uns das,
darüber nicht nur zu sprechen, sondern auch entsprechende Entscheidungen zu treffen, Abhilfen zu
schaffen, die ein weiteres derartiges Vorkommnis verhindern. Wenn heute gesagt wurde, daß es in
den verstaatlichten Betrieben auch ähnliche Vorfälle gegeben hat, dann darf ich auf einen sehr großen
Betrieb hinweisen und sagen, daß wir uns so etwas wie bei der Newag und Niogas nie hätten leisten
können.
Gestatten Sie mir, daß ich mich mit der Frage „Lagergebäude St. Pölten" kurz beschäftige und
feststelle, daß die Newag im Jahre 1958 ein Grundstück mit 16.400 Quadratmetern für einen
Lagerplatz von der Firma Uniholz zu einem Preis von 1,250.000 S gekauft hat. Wenn sie dafür einem
Realitätenbüro namens Josef Machek, das jedem bekannt ist, 50.000 S Verkaufsprovision geben
konnte, wenn ein Rechtsanwalt – was verständlich ist - damit befaßt wurde, zum Beispiel
Rechtsanwalt Dr. Münich, und dieser ein Honorar für die üblichen grundbücherlichen Arbeiten in der
Höhe von 85.000 S erhielt, dann bin ich der Auffassung, daß das sehr hohe Honorare waren und daß
sich all diese Tätigkeiten bei strenger wirtschaftlicher Betrachtung etwas billiger hätten durchführen
lassen. Ich bin der Meinung, daß es dabei auf etwas anderes ankommt. Wenn festgestellt werden
muß, daß dieses selbe Grundstück drei Jahre lang ohne jede Benützung brachgelegen hat und dieses
Grundstück nach drei Jahren noch dazu dem Vermittler, nämlich dem Realitätenbüro Miachek, Wien
IV, wiederum verkauft wurde und gleichzeitig eine Verkaufsprovision von 145.000 S abgeschrieben
wurde von der Kaufsumme, so ist das nicht in Ordnung. Wenn der Rechtsanwalt für diesen Abverkauf
neuerlich wieder 30.000 S Honorar bekommen hat, ohne daß dieses Grundstück genützt wurde, dann
muß ich feststellen, daß das eine Unwirtschaftlichkeit ist und daß es so etwas in meinem
Betriebsbereich eigentlich nie gab. Wenn nun noch dazu die Newag im selben Jahr der Meinung war,
sie brauche in diesem Gebiet in St. Pölten doch einen Lagerplatz und später das sogenannte
Elbemühl-Gelände um 1,095.000 S neuerlich gekauft hat, wofür wieder Herr Dr. Münich ein Honorar
von 65.00 S erhielt, und zum Schluß zu dieser Frage festgestellt werden muß, daß die Newag in
Wirklichkeit bei diesem Geschäft nicht weniger als etwa 470.000 S verloren hat, dann darf ich mir
erlauben zu sagen, daß eine solche Transaktion sehr unwirtschaftlich gewesen ist. Noch dazu, wenn
man feststellen muß, daß für dieses Gebiet bis heute noch kein Verbauungsplan vorliegt. Das
Grundstück konnte also bis heute noch immer nicht so genützt werden, wie das möglich gewesen
wäre.
Ich möchte mich nun ein wenig auch mit der Concordia-Garage in Wien I, Concordiaplatz 4,
beschäftigen. Ich darf hierzu feststellen, daß sich die Newag entschlossen hatte, eine Zentralgarage
zu errichten; dieser Bau hat insgesamt 12,750.000 S gekostet. Ich weiß, daß manche darüber lächeln,
diese Garage wurde schon oft erwähnt. Wenn man aber nun auch hier wieder feststellen muß, daß
diese Concoadia-Garage dann später wieder veräußert wurde und daß auch hierbei - ich bringe das
nur auszugsweise, damit ich Ihre Aufmerkisamkeit nicht allzulange in Anspruch nehmen brauche - für
die Newag ein Veräußerungsverlust von genau 1,940.000 Schilling entstanden ist, dann darf ich wohl
auch dies als eine sehr unwirtschaftliche Transaktion bezeichnen.
Weiter möchte ich mich kurz mit der Frage der Liegenschaftsverwaltung beschäftigen. Ich bin der
Auffassung, daß eine solche Angelegenheit in der verstaatlichten Industrie ganz anders gehandhabt
werden würde. Wenn der vormalige Liegenschaftsverwalter Franz Sigmund gleichzeitig Unternehmer
eines Realitätenbüros gewesen ist, und wenn dieser letztlich in seiner dienstlichen Angelegenheit sehr
oft bei seiner Tätigkeit in Widerstreit mit seinem eigenen Büro und der Newag gekommen ist, dann
kann man sagen, würde dies eigentlich, weil das dem Gesetz nicht entspricht, in der verstaatlichten
Industrie bald eine Lösung gefunden haben. Herr Sigmund bat für einige Grundveräußerungen ein
Honorar, ohne daß der Dienstgeber etwas davon gewußt hat, von 30.000 S, zum Beispiel bei der
Veräußerung des Dieselwerkes Zistersdorf an Kurt Frank nach Hamburg, bekommen. Bei uns wäre da
sicherlich eine fristlose Entlassung nach 5 27 des Angestelltengesetzes erfolgt. Meine sehr verehrten
Damen und Herren, gestatten Sie mir nun, daß ich mich ganz kurz mit den Flugmotorenwerken
Ostmark, Liegenschaftsverwaltung Ges. m. b. H., beschäftige. Diese Flugmotorenwerke wurden 1964
- das ist ja bekannt - dem Land Niederösterreich angeboten und zu je einem Drittel von Land, Newag
und Niogas zu einem Kaufpreis von 25,000.000 S übernommen. Hierzu muß aber festgestellt werden
- und ich glaube, das haben alle aus dem Rechnungshofbericht herausgelesen -, daß zu diesem
entscheidenden Kauf der Aufsichtsratsbeschluß fehlt. Im Rechnungshofbericht wird hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeit festgestellt, daß eigentlich die Newag bei diesem Geschäft einen Verlust von
8,300.000 S hatte, und zwar für energiewirtschaftsfremde Zwecke.
Ich bin der Meinung, daß diese Angelegenheit eine Sache des Landes gewesen wäre, so wie heute
der Hohe Landtag der Auffassung ist, daß das Drittel, mit dem die Newag befaßt war, dem Lande
übertragen werden sollte. Ich glaube daher, es ist richtig, wenn im Rechnungshofbericht kritisiert wird,
daß die Newag vor allem bei der Finanzierung und Beteiligung an der Aero-Transport, der Nösiwag,
wie ich angeführt habe, bei den Flugmotorenwerken, aber auch bei Hotelbauten weit über ihren
Rahmen hinaus gegangen ist. Nach meiner Meinung ist sie bei der Finanzierung zu großzügig
gewesen. Es wird jedenfalls kritisiert, daß die Newag bei der Erstellung ihres Jahresbauprogrammes
niemals die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt hat. Ebenso wäre - und ich glaube, das wäre,
wenn man von Wirtschaftlichkeit der Landesunternehmungen spricht, von größter Bedeutung - eine
fristgerechte Bilanzerstellung wünschenswert gewesen. Auch die Jahresabschlüsse hätten gemacht
und zeitgerecht erstellt werden müssen. Es wird festgestellt, daß dies dauernd verspätet erfolgte,
vielleicht mit der komischen Ausrede, daß es den Aufsichtsratsmitgliedern nicht möglich gewesen ist,
zu den Aufsichtsratssitzungen zu kommen, weil sie politisch so viel engagiert seien.
Ich bin der Auffassung, und spreche das sehr offen aus, wenn man schon in so wichtigen und so
großen Unternehmungen mit so komplizierten Aufgaben, wie Aufsichtsrat, befaßt ist, dann muß man
auch für diese Dinge Zeit haben, um dort jederzeit seine Aufgabe erfüllen zu können. Was aber in
diesem Zusammenhang eigentlich das Wichtigste ist, und wo ich mir mit Recht, glaube ich, erlauben
darf, eine Kritik zu üben, das ist die Frage der Rechts- und Beratungskosten. Meine verehrten Damen
und Herren, es ist mir unverständlich, daß für diese Rechtsangelegenheiten fremde Rechtsanwälte
herangezogen werden mußten, obwohl es doch in unserer Newag und auch im Lande
Niederösterreich Juristen gibt, die sich mit diesen Dingen hätten befassen können. Ich meine, diese
wären sehr zufrieden gewesen, wenn sie nur ein Drittel oder die Hälfte von dem erhalten hätten, was
die fremden Rechtsanwälte bekommen haben. Wenn ich hierzu anfahren darf: Herr Rechtsanwalt Dr.
Kastner hat nicht weniger als 122.355 S erhalten, der schon öfters von mir genannte und scheinbar für
Müllners Bereich besonders tüchtige Rechtsanwalt Dr. Münich ein Honorar von 475.000s und Herr
Doktor Gürtler sogar ein solches von 878.000 S. Ich bin der Meinung, daß diese Beträge zu hoch sind
und daß das weitaus wirtschaftlicher hätte gemacht werden können. Ich weiß schon, daß es große
Aufgaben waren, sich mit den Bewag-Fragen zu beschäftigen. Wenn man aber diesen
Rechnungshofbericht genauer überprüft und feststellt, daß, um einem Rechtsanwalt ein gutes Honorar
zu geben, der fünffache Streitwert herangezogen wird, dann ist das, glaube ich, schon ein sehr großes
Entgegenkommen.
Ich möchte mit meinen Ausführungen schließen und sehr offen zum Ausdruck bringen, daß ich
eigentlich die heutigen Reden von einigen Herren Abgeordneten etwas bedaure. Im besonderen war
es Herr Abgeordneter DipL-Ing. Robl, der glaubte, hier eine Verteidigungsrede halten zu müssen.
Meine verehrten Herren, ich bin der Auffassung, daß wir alle miteinander die große Verantwortung
und auch die große Verpflichtung haben, uns mit diesem Zustand, der uns allen keine wahre Freude
macht, der in der Bevölkerung Niederösterreichs große Verbitterung hervorgerufen hat, ernstlich und
objektiv auseinanderzusetzen. Wir brauchen keine Ankläger sein, aber wir müssen nach dem Rechten
sehen. Wir müssen letztlich bemüht sein, daß diese Landesgesellschaften entsprechend saniert und
wieder produktiv wenden. Das wird zum Großteil eine Belastung der niederösterreichischen
Bevölkerung sein. Daher, glaube ich, hat sie auch ein Recht darauf, zu wissen, wie hier in diesem
Hoben Hause gehandelt wird, und auch ein Recht darauf, zu verlangen, daß nach Ordnung und
Sauberkeit, vor allem aber nach Wirtschaftlichkeit in diesen Betrieben gestrebt wird.
Das muß vielmehr unsere Aufgabe sein, als Verteidigungsreden für Leute zu halten, die es absolut
nicht verdient haben. Miteinander sollen wir bemüht sein, daß es in diesen Betrieben wieder aufwärts
geht, zum Wohle unserer niederösterreichischen Wirtschaft und zum Wohle unserer
niederösterreichischen Landsleute. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. A n z e n b e r g e r.
Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich will zu so später Abendstunde keine gereizte Stimmung mehr aufkommen lassen und will,
obwohl ich im Unterausschuß tätig war und noch so manchen Beitrag zu leisten hätte, keine lange
Rede mehr halten. Ich will in meiner kurzen Ausführung nur zu dem Protokoll vom 12. September
1960 Stellung nehmen, weil ja schon einige Redner zu Beginn unserer heutigen Debatte auf die
Rabattbeträge und auf den Bau der Südstadt hingewiesen haben. Ich will Sie gar nicht in den
Verdacht bringen, vielleicht nicht zugeben zu wollen, daß Sie davon gewußt haben; aber aus diesem
Protokoll vom 12. September 1960 ist zu ersehen, daß man sich mit dem Bau des
Verwaltungsgebäudes der Südstadt und auch mit dem Bau von Wohnungen befaßte. Zum Schluß
dieses Protokolls steht, daß von Herrn Direktor Lahr ein Lichtbildervortrag gehalten wurde, der allen
versammelten Aufsichtsräten beider Gesellschaften die Entstehung der Südstadt vor Augen führte. Es
waren - leider sind beide Herren momentan nicht im Hause - auch unser Herr Landesrat Kuntner
sowie das Aufsichtsratsmitglied Abg. Blabolil dabei anwesend. (Abg. Graf: Ist die Fananzierung auch
besprochen worden, Herr Kollege?) Ich wende es Ihnen genau vorlesen: Das war eine Fortsetzung
der Besprechung über den Bau der Generaldirektion in Mödling vom 29. August 1960; da wurde auch
über die Finanzierung gesprochen. In der ersten Tranche wurden rund 45,000.000 S vergeben, und
zwar 19,000.000 S an die ARGE Hofmann & Maculan, 8,000.000 S für die Garage an MayrederKraus, 3,000.000 S für das Laboratorium an Paitl & Meissner, 3,000.000 S für das Lagerhaus an
Traunfellner und 11,000.000 S für die Wohnsiedlung. Bei der Wohnsiedlung hat es sich um vier
verschiedene Haustypen - zwei verschiedene Typen von Einfamilienhäusern und zwei verschiedene
Typen von Mehrfamilienhäusern - mit insgesamt 84 Wohnungseinheiten gehandelt. Der Preis wurde
bereits damals mit 3200 S pro Quadratmeter beziffert. Man hat also errechnet, daß eine Wohnung mit
100 Quadratmetern zirka 320.000 S kosten wird. „Die beiden Aufsichtsräte", steht es in dem Protokoll
weiter, ,,mögen den Bericht des Herrn Direktor Dip1.-Ing. Lahr zustimmend zur Kenntnis nehmen."
Darunter steht:
„Der Antrag wird einstimmig angenommen."
Weiter berichtete Herr Direktor Lahr, daß in nächster Zeit weitere Bauteile vergeben werden müssen,
um den bereits genehmigten hochbaulichen Teil des Verwaltungsgebäudes nicht aufzuhalten. Hierzu
gehörte die Fassade, die in Form einer vorgehängten Fassade ausgeführt wird, samt Verglasung mit
rund 10,500.000 S, die Klimaanlage mit rund 15,000.000 S, die geplanten sechs Aufzüge mit zirka
2,700.000 S, die elektrischen Einrichtungen und Sprecheinrichtungen für den Landeslastverteiler, der
sich derzeit in St. Pölten befindet und im neuen Verwaltungsgebäude etabliert wenden soll, mit
9,000.000 S, die elektrischen Installationen mit rund 3,000.000 S und die sanitären Einrichtungen mit
zirka 2,000.000 S. Direktor Lahr stellte dazu den Antrag, der Aufsichtsrat möge zu den bereits
vergebenen Baumeisterarbeiten per 45,608.382,73 S einen weiteren Betrag von rund 40,000.000 S
für die in nächster Zeit zu vergebenden Arbeiten - wie Klimaanlage, Fassade mit Verglasung,
elektrische Einrichtungen und Sprecheinrichtungen, sechs Aufzüge und die sanitären Einrichtungen genehmigen. Der Vorsitzende stellte den Antrag zur Debatte. über Befragen von Herrn Landesrat
Wenger, nach welchen Gesichtspunkten die Vergabe der Wohnungen vor sich gehen sollte,
antwortete der Vorsitzende, daß in erster Linie daran gedacht ist, die Wohnungen dem Bewohner ins
Eigentum zu übertragen. Wo das nicht möglich ist, werden Wohnungen ins Eigentum von
Genossenschaften übergeben. Auf keinen Fall werden Dienstwohnungen errichtet, da diese von allen
Wohnbauförderungen ausgeschlossen sind. Die Herren Landesrat Wenger und LAbg. Bürgermeister
Kuntner - so steht es noch im Protokoll - erkundigten sich über etwaige vorliegende Anbote.
Darauf gibt Direktor Lahr bekannt, daß über Klimaanlagen sieben Firmen zur Anbotstellung
eingeladen wurden, über die Fassadearbeiten ebenfalls einige Firmen, darunter die Firmen Sommer
und Haymerle, für die sanitären Einrichtungen unter anderem die Firma Hable. Den Einwand eines
Aufsichtsratsmitgliedes, warum eine Klimaanlage notwendig ist, wo doch ein neues Fernheizwerk
gebaut wird, entkräftet Direktor Lazek mit der Feststellung, daß bei den gegebenen Dimensionen des
Verwaltungsgebäudes eine Klima- und Entlüftungsanlage unbedingt erforderlich ist. Der Herr
Vizepräsident Dipl.-Ing. Reichel plädiert dafür, die genannten Richtpreise bis zum Gesamtbetrag von
40,000.000 S zu akzeptieren und es den Vorständen der beiden Landesgesellschaften zu überlassen,
an welche Firma die einzelnen Verträge gegeben werden. Sie sehen, daß in diesem Sitzungsprotokoll
- man spricht immer wieder davon, daß in der Südstadt zirka 400,000.000 S verbaut wurden - allein
ein Beschluß für über 85,000.000 S vorliegt. Der Antrag von Diplomingenieur Reichel wurde dann
einstimmig angenommen. Anschließend berichtete Direktor Lahr, daß auf Grund von Beerechungen
die handwerklichen Arbeiten pro Wohnung im Jahre 1960 mit rund 130.000 S festgelegt waren; für die
Garageneinrichtung wurde ebenfalls ein Betrag von 3,500.000 S errechnet. Der Vorsitzende stellte
hierauf den Antrag, die beiden Aufsichtsräte mögen für die handwerklichen Arbeiten pro Wohnung
einen !Betrag von 130.000S, das sind für 84 Wohnungen 11,000.000 S, und für die Einrichtung der
Garage einen Betrag von 3,500.000 S genehmigen. Auch dieser Antrag wurde einstimmig
angenommen. Zum Schluß zeigte dann Direktor Lahr an Hand von Lichtbildern den gesamten
Siedlungsplan und die Detailpläne der einzelnen Objekte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, dieses Protokoll gibt uns
ganz klar darüber Aufschluß, daß auch die zweite Partei davon wusste (Zwischenrufe bei der SPÖ),
daß man daher nicht sagen kann, man habe davon nichts gewußt. Es braucht also auch die zweite
Partei nicht so zu tun, als ob sie nicht verantwortlich wäre. Wenn wir die Debatten, die sich nun seit
zwei Tagen in diesem Hause abwickeln, betrachten, können wir feststellen, daß wir alle bestrebt sind,
die Unzukömmlichkeiten zu beseitigen und im Interesse einer gesunden Wirtschaft in Niederösterreich
in Zukunft arbeiten werden. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. K a i s e r.
Abg. KAISER: Sehr geehrter Herr Präsident, Hoher Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mein Vorredner hat versucht darzulegen, daß hier eine gemeinsame Verantwortlichkeit wegen
Errichtung des Verwaltungsgebäudes der Südstadt besteht. Er dürfte aber die Dinge verwechselt
haben, denn es war nie die Einhelligkeit, das Wissen beider Fraktionen in Frage der Südstadt
umstritten. Im konkreten Falle geht es um die Klärung der Rabattgelder, diese beiden Begriffe muß
man scharf trennen. Der Rechnungshofbericht hat sich in einer sehr ausführlichen Darstellung mit der
wirtschaftlichen Situation des Steinkohlenbergwerkes Höflein beschäftigt. Ich möchte mir erlauben,
dazu einige Äußerungen albzugeben, bevor ich das aber tue, gestatten Sie mir, zu einigen
Äußerungen des Abgeordneten Schneider Stellung zu nehmen. Der Herr Abgeordnete Schneider hat
gestern angedeutet, daß der Ankauf des Höfleiner Bergwerkes zu einer Zeit erfolgt ist, in der man
nicht voraussehen konnte, welche Bedeutung die Kahle in der Zukunft haben wird. Darauf möchte ich
entgegnen, daß schon im Jahre 1958 zu beobachten war, daß die Kohle an wirtschaftlicher
Bedeutung abgenommen hat, die ersten Absatzschwierigkeiten der österreichischen Kohlenbergbaue
haben sich zu diesem Zeitpunkt bereits abgezeichnet. Ich würde empfehlen, sich die statistischen
Zahlen anzusehen, aus denen die sinkende Tendenz seit 1960 bei der Stein- und
Braunkohlenproduktion ersichtlich ist. Es kann daher das Motiv nicht zur Kenntnis genommen werden,
daß man versucht hat, einen Betrieb anzukaufen, um für die weitere Verheizung Steinkohle zu
gewinnen. Es drängt sich vielmehr die Frage auf, ob man mit dem Kauf des Höfleiner Bergwerkes
nicht doch dem Vorbesitzer, der Contibank, aus der finanziellen Bedrängnis helfen wollte. Unsere
Aufsichtsräte von der sozialistischen Fraktion haben ja dagegen Bedenken geäußert, wurden aber
niedergestimmt. So ist es dazu gekommen, daß am 30. Juni 1959 der Aufsichtsrat den Beschluß
faßte, das Bergwerk Höflein um 7,000.000 S anzukaufen. Damit möchte ich sagen, daß die
Verantwortlichen, die für diesen Kauf stimmten, auch den Keim dafür gelegt haben, daß heute die
Niogas mit 140,000.000 S belastet erscheint. Die Bilanz des Steinkohlenbergwerkes Hohe Wand
zeigte am
31. Dezember 1958 einen echten Subtanzwert von 4,800.000S. Dazu muß ein negativer Ertragswert
in den Jahren 1957 bis 1958 von 1,000.000 S gerechnet werden. Der Rechnungshof geht von der
unwahrscheinlichen Voraussetzung aus, daß durch den neuen Besitzer der negative Ertragswert
egalisiert hätte werden können und so der echte Verkehrswert - dadurch bedingt, daß man plus und
minus egalisieren kann – mit 2,400.000 S anzusetzen gewesen wäre. Tatsache ist, daß der
Differenzbetrag von 4,600.000 S als Zuwendung an den Vorbesitzer bezeichnet werden kann.
Im Geschäftsbericht 1958 wird auch der Hinweis gegeben, daß bei den vorhandenen technischen
Kohlenabbaumöglichkeiten bis maximal 15.000 Jahrestonnen erzielt werden können, was aber noch
immer nicht kostendeckend erscheint. Die Errichtung eines Talstollens mit einer Investition von
25,000.000 S sollte die Voraussetzung für eine steigende Jahresförderung von 60.000 bis 70.000
Tonnen sein. Tatsache war aber, daß die Förderung 1961 7000 Tonnen ergab, die des Jahres 1962
4310 Tonnen und im Jahre 1963 sogar auf 3800 Tonnen gesunken ist. Erst im Wirtschaftsjahr
1964165 kam es wieder zu einem Ansteigen, es wunde die maximale Leistung von 18.500 Tonnen
erreicht, das stellt die bisherige Rekordförderung dar. Allerdings blieb diese um zwei Drittel hinter der
geplanten Förderung zurück. Die Kosten pro Tonne liegen bei 935 s, der verrechnete Preis beträgt
385 S, so daß dem Werk ein effektiver Verlust pro Tonne von 550 S bleibt. Im Jahre 1959 wurde eine
Kapitalerhöhung auf 50,000.000 S beschlossen. Die Einzahlung der Niogas an die Hohe-WandSteinkohle erfolgte in den Zeiträumen 1959 bis 1961 und betrug tatsächlich 49,000.000 S. 6,000.000
S wurden jedoch als Sanierungseinlage, das heißt verlorener Zuschuß an idas Unternehmen,
gewährt, so daß das Stammkapital um 43,000.000 auf 50,000.000 S erhöht wurde.
In der Niogas-Bilanz 1961/62 wurde der Wert der Beteiligung sonderbarerweise von 50,000.000 auf
25,000.000 S abgewertet. Dieser reduzierte Wert wurde auch durch alle folgenden Bilanzen der
Niogas mitgezogen. Die Bilanz Hohe-Wand-Steinkohle zum 31. März 1965 wies ein Stammkapital von
10,000.000 S aus, an freien Rücklagen 13,000.000 S und einen Reinverlust von 2,100.000 S. Der
Substanzwert betrug daher 20,900.000 S; davon war noch ein negativer Ertragswert abzuziehen, der
mit jährlich 3,000.000 bis 4,000.000 S beziffert wird. Der Buchwert der Hohen Wand lag daher bei
rund 17,000.000 S. Die Bilanz wurde am 9. August 1965 vorgelegt, trotzdem hinderte es aber die
Verantwortlichen der Niogas nicht, weiterhin 25,000.000 S an Beteiligung bei der Hohen Wand in ihrer
Bilanz anzunehmen. Es erhielt diese Bilanz auch den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Gezeichnet Prethaler - Janko. Aus dieser Differenz zwischen dem Gesamtaufwand für das
Anfangskapital Hohe Wand von 56,000.000 S und dem Substanzwert zeichnet sich ein effektiver
Verlust von 35,000.000 S ab. Dazu kommt noch die Verlustübernahme in Iden Jahren 1962163 von
3,500.000 S, 1963/64 von 4,700.000 S und 1964165 von 3,700.000 S, so daß insgesamt bei diesem
Faktum 46,900.000 S als Verlust zu werten sind. Diese negativen Ertragswerte halten weiterhin an, so
daß der verbliebene Substanzwert von 21,000.000 S in der Folge als weiterer Verlust angesehen
werden muß. Unter Berücksichtigung aller dieser Fakten, die hier zusammenspielen, besteht auch für
die Zukunft keine Aussicht, diese negative Ertragslage in eine positive umzuwandeln. Man nimmt
daher an, daß 4,000.000 S jährlich Verlust entstehen werden. Die Niogas gewährte bisher schon
laufend Finanizierungsmittel in Form von Investitions- und Betriebsmittelkrediten im Werte von
25,000.000 S; mit einem Rückfluß kann in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden, so daß sich
daraus eine Beteiligung der Niogas an der Hohe-Wand-Steinkohle von 100,000.000 S ergibt. Rund die
Hälfte dieses Betrages, nämlich 47,000.000 S - so weist es der Rechnugshofbericht aus -, können
jetzt schon als realer Verlust gewertet werden. Die Niogas mußte selbst Fremdmittel für diese
Transaktionen aufnehmen. Es betrugen die Kosten dieser Fremdmittel bisher 40,000.000 S, so daß
insgesamt ein Aufwand an der Hohe-Wand-Steinkohle von 140,000.000 S betrieben wunde. Dazu
kommt noch ein jährlicher Verlust von 4,000.000 S und der Zinsendienst von 7,000.000 S, so daß zu
dieser Belastung noch weitere 11,000.000 S hinzugerechnet werden. Obwohl im Konzept der Niogas
eine Verfeuerung von 60.000 Tonnen Höfleiner Kohle und 60.000 Tonnen Grünbacher Kohle
vorgesehen war, ist es bisher nie dazu gekommen, weil die Dampfkosten dadurch negativ beeinflußt
werden würden. Aus dem geplanten Drittel des Kohleneinsatzes im Dampfkraftwerk Peisching wurde
lediglich ein Achtel des gesamten Brennstoffeinsatzes. Diese Umstände brachten eine Kohlenhalde
von 32.000 Tonnen mit sich. Rechnet man eine maximale Verbrauchsmenge von 20.000 Tonnen, so
bedeutet dies einen Lagebestand von eineinhalb Jahren. Es sind daher einer gesteigerten
Kohlenförderung bestimmte Grenzen gesetzt. Damit wird aber die Wirtschaftlichkeit des
Kohlenbergbaues nicht günstig beeinflußt. Der Rechnungshofbericht stellt daher fest, daß ernsthaft
die Frage zu prüfen ist, ob eine Weiterführung des Bergbaubetriebes unter den derzeitigen
Bedingungen gerechtfertigt erscheint. Mit dieser Feststellung wird nicht nur dem Lande eine Aufgabe
gestellt, die es zu lösen gilt; in diesem Bergwerk arbeiten derzeit auch 200 Beschäftigte, die eine
Hoffnung darin gesehen haben, daß sie in einem Betrieb tätig sind, in dem sie ihre Existenz doch auf
Jahre hinaus gesichert haben.
Leider wurde durch diesen Umstand die bestehende Hoffnung getrübt. Ich möchte auf eine Zeitung,
die in die niederösterreichischen Haushalte versendet wurde, nämlich die Niederösterreichische
Heimatzeitung vom Dezember 1965, zurückkommen, in der mit innerer Überzeugung zum Ausdruck
kommt, daß drei Kilometer weiter, in Grünbach, ein Betrieb der Domäne Pittermann zugrunde
gewirtschaftet wurde, während in Höflein das Werk Steinkohle-Betriebsgesellschaft m. b. H. neu
entsteht. In dieser Zeitung steht wörtlich folgendes: ,,Betrachten wir nur die Wirtschaftsbereiche des
Herrn Großunternehmers Dr. Pittermann in Niederösterreich. Hat er im Grünbacher
Steinkohlenbergwerk richtig geplant? Nein. Aber den Höfleiner Bergarbeitern, die durch die richtige
Vorsorge der beiden Landesgesellschaften Newag und Niogas ihre Arbeitsplätze erhalten haben, hat
er seine Unterschrift zu einer Unterstützung entzogen. Und er ist noch stolz darauf und sagt ganz
offen, daß er es für ein hinausgeworfenes Geld hält, diese Arbeitsplätze zu erhalten, nur weil er es in
Grünbach zu nichts gebracht hat, obwohl noch knapp vor der Sperrung der Kohlengrube 60,000.000
bis 80,000.000 S für einen neuen Stollen verpulvert wurden. Das nennt man Planung. Die Planung,
wie sie im Lande", und jetzt kommt es, ,,und durch die niederösterreichischen Landesgesellschaften
unter ÖVP-Wirtschaftsführung gemacht wird, sieht ganz anders aus.''
Liebe Damen und Herren! Heute wissen wir es, wie diese Planung und die Wirtschaftsführung eines
Unternehmens, das dominierend von der ÖVP geleitet wind, in Wirklichkeit aussieht. Die Bergarbeiter
von Grünbach und auch jene von Höflein haben schon ein echtes Gefühl für die Wirtschaftlichkeit
eines Bergbauunternehmens. Diese Menschen haben sich gewundert, daß man drei Kilometer. weiter
einen neuen Bergwerksbetrieb aufzieht, und das zu einer Zeit, wo die Kohle nicht mehr gefragt ist. Ich
glaube, daß man, wenn mit dem gleichen Maßstab gemessen worden wäre, mit diesem Betrieb erst
gar nicht hätte beginnen dürfen. Hier war aber der politische Ehrgeiz stärker als die wirtschaftlichen
Überlegungen.
Das hat unserer Landesgesellschaft bis jetzt keinen geringeren Schaden als 140,000.000 S
eingebracht. Ich glaube, daß es viel Mühe kosten wird, die Sorgen, von denen die Menschen in
Höflein erfüllt sind, doch noch ein wenig zu lindern. Diese Menschen, denen durch besagte
Zeitungsberichte und Zugeständnisse maßgeblicher Herren so viel Hoffnung gemacht wurde, stehen
jetzt vor der bitteren Tatsache, daß ihre Betriebe, nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt, schon
heute gesperrt werden müßten. Diese Menschen sind dort zugezogen und haben sich ihre Existenz
aufgebaut. Sie haben sich aus eigener Initiative mühsam Häuser gebaut und stehen heute vor der
bitteren Frage, wie es in Zukunft weitergehen wird und was mit ihnen geschehen soll. Es gibt wohl
noch einen Funken Hoffnung, und zwar wurde im Finanzausschuß ein Antrag gestellt, der sich mit
diesem Fragenkomplex befaßt. Es sollen über die Wirtschaftlichkeit dieses Betriebes Untersuchungen
angestellt werden. Sollten dabei negative Ergebnisse herauskommen, was wahrscheinlich ist, dann
soll an die Bundesregierung die Bitte gerichtet werden, gegebenenfalls hier einzuschreiten. Wir wollen
nur daran die Hoffnung knüpfen, daß diese Probleme rascher gelöst werden können als jene, die
derzeit beim Kahlenbergbau Österreichs bestehen.
Nun möchte ich auch zum Kraftwerk Peisching kurz Stellung nehmen. Es ist in früheren Sitzungen
schon angedeutet worden, daß wir als Niederösterreicher auf die technische Leistung dieses
Kraftwerkes stolz sein können. Aber auch hier haben sich bis zur Fertigstellung verschiedene
Schwierigkeiten abgezeichnet. In einer gemeinsamen Vorstandsitzung der Newag und Niogas vom 5.
Juni I1961 wurde der Ausbau des Wärmekraftwerkes Peisching mit einem Kostenaufwand von
330,000.000 S beschlossen. Die tatsächlichen Kosten betrugen allerdings 388,000.000 S.
Ursprünglich wurden die Kosten zwischen den Landesgesellschaften im Verhältnis 50:50 aufgeteilt.
Eine nochmalige Durchrechnung hat dann den Aufteilungsschlüssel etwas geändert, und man einigte
sich darauf, daß von der Newag 60 Prozent und der Niogas 40 Prozent der Kosten bestritten werden
sollen. Bei der Endabrechnung zeigte sich aber, daß nochmals eine Verschiebung zustande
gekommen ist, und zwar hat die Newag 56,5 Prozent und die Niogas 43,5 Prozent der Kosten
aufgebracht. Es erschien nur sonderbar, daß erst am 11. Dezember, also sechs Monate nach der
Beschlußfassung, die Genehmigung zum Ausbau des Kraftwerkes durch den Vorstand erfolgte. Das
war zu einem Zeitpunkt, als bereits 94,000.000 S an Aufträgen vergeben waren. Wir müssen das als
Brüskierung des Aufsichtsrates bezeichnen. Merkwürdig mutet es auch an, daß es trotz der engen
wirtschaftlichen Verflechtung in der Frage des Wärmepreises bisher zu keiner einvernehmlichen
Klärung gekommen ist. Die Ursache der Preisdifferenz liegt darin, daß der Brennstoffeinsatz mit
einfern größeren Anteil an Erdgas kalkuliert wurde, als tatsächlich zur Zeit vorhanden ist. Es ist
nämlich so, daß Peisching derzeit nur zum Wochenende mit Erdgas fahren kann, weil während der
ganzen Woche die Betriebe damit versorgt werden müssen. Durch diesen Umstand ergibt sich für die
Niogas ein weiterer laufender Verlust. Der Rechnungshof bemängelt auch die Außerachtlassung der
sonst üblichen Verzinsung des Eigenkapitals im gleichen Ausmaß wie des Fremdkapitals mit 6,25
Prozent. Der Rechnungshof kritisiert auch, daß die Bauarbeiten für das Kraftwerk Peisching nicht, wie
es sonst üblich ist, öffentlich ausgeschrieben wurden. Es war daher nicht möglich, den Bestbieter zu
eruieren. Vielleicht sind diejenigen zum Zuge gekommen, die wirklich ,,Bestbieter" waren, aber nicht
für die Baukosten der Niogas beziehungsweise des Kraftwerkes Peisching. Planungsmängel haben
verschiedene Probleme aufgeworfen unid der Niogas zusätzliche Kosten gebracht.
Es wurde schon mehrmals über die Wärmekraftwerke Neusieldl a. d. Zaya, Korneuburg und Peisching
gesprochen. Bei Betrachtung des ganzen Komplexes kann man feststellen, daß diese
Wärmekraftwerke sicherlich mit der Absicht errichtet wurden, den steigenden Strombedarf
Niederösterreichs besser zu denken. Mit welcher Planlosigkeit man vorgegangen ist, zeigt, daß man
das Wärmekraftwerk in Neusiedl, jenes in Korneuburg und schließlich das Wärmekraftwerk in
Peisching für den Erdgagbetrieb eingerichtet hat. Der Endeffekt war, daß die Erdgasmenge nicht
ausreichte. Die ÖMV hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt darauf hingewiesen, daß sie nicht in der
Lage ist, die für diese Kraftwerke erforderlichen Mengen zu liefern. Trotzdem haben Newag unid
Niogas diese Warnung nicht zur Kenntnis genommen und einfach daraufgebaut. Die Folqe war, daß
diese Kraftwerke schon einige Jahre später mit hohen Kosten umgebaut werden mußten. So kostete
der Umbau des Kraftwerkes Neusiedl a. d. Zaya 4,000.000 S und der des Kraftwerkes Korneuburg
290.000 S. Die Anmeldekosten, die sich zwangsläufig bei der Verbundgesellschaft ergeben haben,
betrugen für Neusiedl allein 7,300.000 S. Der Gesamtkostenaufwand stellte sich auf 11,600.000 S.
Dazu kommen noch Zahlungen infolge des Verzichtes auf Erdgaslieferungen der Industrie von
3,400.000 S und Zahlungen an die Newag aus dem gleichen Grund von 4,900.000 S, alles Folgen
einer unverständlichen Planlosigkeit.
Ich kann zwar ganz gut verstehen, daß man den Ausdruck Planung in den Reihen der ÖVP mit
Vorsicht gebraucht. Wenn es aber darum geht, wirtschaftliche Unternehmungen zu gründen, müßte
doch so weit vorausschauend zu Werke gegangen wevden, daß man nicht in eine Sackgasse gerät
und große Belastungen der Landesgesellschaften und damit der niederösterreichischen Bevölkerung
heraufbeschwört. Leider ist es bei diesen Projekten nicht im notwendigen Ausmaß geschehen,
wodurch in der Endkonsequenz ein Schaden von rund 20,000.000 S entstanden ist.
Liebe Damen und Herren! Ich glaube das Sprichwort in Erinnerung bringen zu müssen: ,,Schlechte
Beispiele verderben gute Sitten." Wir verlangen von den Wirtschaftstreibenden unseres Landes, daß
sie ihre Betriebe nach wirtschaftlichen Grundsätzen führen. Wenn sie sich aber an unseren
Landesgesellschaften ein Beispiel nehmen, dann glaube ich, daß sie nicht gut beraten sind. Bemühen
wir uns doch, eine Grundlage zu schaffen, die eine wirtschaftliche Ergiebigkeit bringt, damit auch die
Landesgesellschaften bezüglich ihrer Wirtschaftserträge optimal arbeiten können. Wir liefern dadurch
Beispiele, auf die wir hinweisen können, und erbringen damit auch der niederösterreichischen
Bevölkerung den Beweis, daß wir bemüht sind, nach dem Rechten zu sehen und Ergebnisse zu
erzielen, die unserer Bevölkerung zugute kommen. (Beifall links.)
Abschließend möchte ich einen Antrag folgenden Wortlautes stellen (liest):
,,Antrag des Abgeordneten K a i s e r zur Vorlage der Landesregierung, Zl. LAD. 328/25 vom 18.
November 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes, betreffend die Gebarung
der Niogas, Niederösterreichische Gaswirtschafts-AG., Maria-Enzersdorf-Südstadt – Rechnungshof
ZI. 1900-16166, Ltg. Z1. 231.
Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes, insbesondere zu Punkt 1 auf Seite
10, 2. Absatz, sowie zu Punkt 2 3, 1. Absatz, letzter Satz auf Seite 13, wird beantragt:
Der Landtag beauftragt den Herrn Landeshauptmann als Vertreter des Landes Niederösterreich in der
Hauptversammlung der Niogas, wegen der vom Rechnungshof in den oben angeführten Punkten
gemachten Feststellungen dem Gesamtvorstand gemäß § 75 Abs. 4 des Aktiengesetzes das
Vertrauen zu entziehen und im Aufsichtsrat der Gesellschaft den Widerruf der Bestellung der
Vorstandsmitglieder zu beantragen."
Ich ersuche das Hohe Haus, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort ist Herr Abg. K o s l e r gemeldet.
Abg. KOSLER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich einigen Punkten der beiden
Rechnungshofberichte zuwende, gestatten Sie mir, zwei Anträge einzubringen, die sachlich zu
anderen Kapiteln gehören. Ich beziehe mich darin auf den Bericht des Rechnungshofes Über seine
Einschautätigkeit bei der Newag, Seite 69, Punkt 7 c. Dort wind ein Vergleich zwischen den Texten
der Fakturen S 1009, 6 1037, S 1090, S 1059 und den Texten der Zahlungsbelege 1805, 1915 und
1914 angestellt. Es handelt sich dabei um Geschäftsfälle im Zusammenhang mit der
Elektrogemeinschaft Niederösterreich und der Hippolyt-Buchhandlung St. Pölten. Der Vergleich
zwischen den Texten ergab Divergenzen, die dem Rechnungshof äußerst bedenklich erschienen. Es
war ihm nicht möglich festzustellen, was und ob überhaupt. bestellt wurde und was tatsächlich
geliefert wurde. Dieser Sachverhalt bleibt daher noch aufzuklären, und ich gestatte mir, dem Hohen
Landtag folgenden Antrag zu unterbreiten (liest):
„Antrag des Abgeordneten K o s l e r zur Ltg. Zl. 222 - Bericht der Landesregierung, LAD-445/5 vom
29. September 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag - GZ
1700-116/66. Unter Bezugnahme auf die Feststellung des Rechnungshofes auf Seite 69, 2. Absatz,
wird beantragt:
Die Landesregierung wind aufgefordert, die Staatsanwaltschaft Wien zu ersuchen, der
Wirtschaftspolizei den Auftrag zu geben, die im Rechnungshofbericht aufgezeigten Divergenzen in
den Texten der Zahlungsbelege gegenüber den von der Lieferfirma (Firma Hippolyt-Buchhandlung, St.
Pölten) gelegten Fakturen zu untersuchen."
Ich ersuche das Hohe Haus, diesem Antrag zur gegebenen Zeit die Zustimmung zu erteilen. Der
zweite Antrag ist ähnlicher Natur und lautet (liest):
,,Antrag des Abgeordneten K o s l e r zur Ltg. Zl. 222 - Bericht der Landesregierung, LAD-445/5 vom
29. September 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag - GZ
1700-16/66. Unter Bezugnahme auf die Feststellung des Rechnungshofes zu Punkt 7 d ad (4) und (5)
auf Seite 72 wird beantragt:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Staatsanwaltschaft Wien zu ersuchen, der
Wirtschaftspolizei den Auftrag zu geben, die Zusammenhänge zwischen Zahlungsempfänger und
Lieferanten, wie sie vom Rechnungshof nicht aufgeklärt werden konnten, einer Klärung zuzuführen."
Ich bitte auch in diesem Falle das Hohe Haus, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe, Kollege Anzenberger ist nicht anwesend. Ich
wollte ihm kurz zu seinen Feststellungen und zu seiner Verlesung aus dem Protokoll des
Aufsichtsrates von Newag und Niogas im Zusammenhang mit der Sitzung vom 12. September 1960
erwidern. Kollege Anzenberger hat wiederholt festgestellt, daß die zweite Partei von der Errichtung
eines Verwaltungsgebäudes im Raume Mödling-Maria-Enzersdorf gewußt hätte. Er hat dies so
dargestellt, als ob dies ein ungeheures Verbrechen sei. Ich glaube, daß man dazu s agen muß: Gott
sei Dank, daß wenigstens diese Sache zumindest mit einem Errichtungsbeschluß begonnen hat.
Wenn das nicht gewesen wäre, dann hätten wir in Niederösterreich und bei Iden
Landesgesellschaften die hundertprozentige Anarchie gehabt. Eine andere Frage ist, ob die Auswahl
des Raumes von Mödling die beste in raumplanerischer Hinsicht gewesen ist. Ich möchte nun davon
sprechen, wie der Bauvorgang für dieses Projekt, vor allen Dingen für das Verwaltungsgebäude, vor
sich ging. Gerade die Frage der Errichtung des Verwaltungsgebäudes ist eine Angelegenheit, die mit
der Einschaukontrolle bei der Newag allein nicht geklärt werden konnte. Ein Beispiel dafür, daß der
Rechnungshof erst Klarheit erreichen konnte, nachdem es ihm auch möglich war, bei der zweiten
Landesgesellschaft, nämlich bei der Niogas, Einschau zu halten. Mit dem Errichtungsbeschluß vom
12. September 1960, den beide Aufsichtsräte von Newag und Niogas gemeinsam faßten, wurde der
Bau dieses Verwaltungszentrums für die beiden Landesgesellschaften im Gebiet von MariaEnzersdorf, der heutigen Südstadt, beschlossen. Der niederösterreichischen Landesregierung stand
dort noch ein Grund im Ausmaß van 93,5 Hektar zur Verfügung. Kurze Zeit nach diesem
Errichtungsbeschluß erhielt eine Gruppe von beamteten Architekten der Niederösterreichischen
Landesbaudirektion den Auftrag, entsprechende Verbauungsvorschläge für dieses Gebiet
auszuarbeiten. Diese Arbeiten wurden begonnen. Wieder kurze Zeit später aber meldete sich auch
eine Gruppe von Zivilarchitekten bei der niederösterreichischen Landesregierung und bei der Niogas,
die damals zuerst allein federführend für dieses Projekt war und auch die finanzielle Basis abgab.
Diese Zivilarchitektengruppe Prof. Hubatsch, Kiener, Ing. Peichl erreichte ebenfalls den Auftrag,
Aufschließungsplan und Verbauungsplan für dieses Gebiet auszuarbeiten. Interessant ist an diesem
Auftrag, daß der Verbauungsplan alle möglichen Dinge enthalten sollte; die Straßen sollten genau
festgelegt sein, die Wege, Grünflächen, Spielplätze, Sportplätze, Gärten, Schnellbahn-Station,
Parkplätze, Garagen, auch die Wohnbauten, nur das Verwaltungsgebäude, also das, wofür die
Landesgesellschaft in erster Linie ja überhaupt nur hätte planen sollen, dies sollte nur lageplanmäßig
in diesem Plan auch mit einbezogen werden. Die Entscheidung über die Annahme der Pläne, ob von
der beamteten Architektengruppe oder von der Zivilarchitektengruppe, fiel durch Vertreter der
Landesregierung - der Rechnungshof war nicht in der Lage, Namen zu nennen - in Gegenwart von
Vertretern der Landesgesellschaften und eines unabhängigen Sachverständigen. Diese Jury
entschied sich damals für das Projekt der Zivilarchitektengruppe. Das Projekt sah eine Verbauung von
14,5 Hektar für das Verwaltungszentrum allein vor, das waren ungefähr 15 Prozent der insgesamt zur
Verbauung gelangenden Flächen. Auffallend ist nun die Entwicklung der Architektenhonorare; wie
überhaupt die Entwicklung solcher Honorare meistens sehr interessant verläuft. Man begann mit einer
Zusage von genau 92.000 S. Kurze Zeit später waren es 102.000 S. Sie wurden auch vorerst nach
einer Vereinbarung mit der Niogas von dieser bezahlt, dann später aber aufgeteilt auf Newag und
Niogas. Eigentlich hätten sie ja von der Gemeinde Maria-Enzersdorf bezahlt werden sollen oder unter
Umständen, da die Gemeinde Maria-Enzersdorf noch nicht im Besitz ,der Steuereinnahmen was, in
den sie dann später kam, eventuell von der niederösterreichischen Landesregierung. Nun zur
erwähnten Aufwärtsentwicklung. Es kam natürlich dazu, daß die Architekten weitere Aufträge
erhielten, vor allen Dingen die Einreichpläne auszuarbeiten, die die Baubehörden verlangten, später
sogar die Detailpläne und die Polierpläne. Sprunghaft stieg da die Architektenforderung von zirka
100.000 S auf 2,150.000 S. Später immer wieder dazu gebrauchte Erweiterungspläne führten zu
Architektenhonoraren von 4,900.000 S. Dabei besitzt die Newag eine Bauabteilung. In einer
Gegenäußerung hat der Vorstand der Newag erklärt, daß diese Bauabteilung aus Personalmangel
nicht in der Lage gewesen wäre, auch nur den Teil der letzten Pläne zu bearbeiten. Man könnte sich
nun vorstellen, wenn man unter Personalmangel leidet, daß man für solche Zwecke Personal
aufnimmt und dann wahrscheinlich nicht so große Summen zahlen müßte, wie man das an diese
Zivilarchitektengruppe tun mußte. Der Rechnungshofbericht, glaube ich, enthält da eine
grundsätzliche Kritik, die dabei über diesen Einzelfall hinaus auch für uns, für das Bauen innerhalb der
Landesverwaltung, von Bedeutung sein sollte. Der Rechnungshof stellt nämlich fest, daß
nachträgliche Erweiterungen, nachträglich erteilte Aufträge es in sich tragen, daß den Auftragnehmern
die Möglichkeit eröffnet wird, ursprünglich gegebene Preisnachlässe in den Auftragserweiterungen
spielend leicht unterzubringen und alles das nachzuholen, was sie früher einmal teilweise aufgeben
mußten. Der Rechnungshof berichtet aber in diesem Punkt noch über eine zweite sehr interessante
Angelegenheit. Naben der hauseigenen Bauabteilung der Newag bestand noch ein Werkvertrag mit
einem Dipl.-Ing. Raimund Müllner. Baurat der niederösterreichischen Landesregierung, einem Neffen
Viktor Müllners. Dieser Werkvertrag wurde mit der Begründung abgeschlossen, seine
Verwaltungserfahrung würde gebraucht werden, um die formgerechte Einholung baubehördlicher und
bautechnischer Genehmigungen zu erreichen. Der Rechnungshof übt insofern daran Kritik, als er
dazu meint - ich glaube, wohl mit Recht -, daß heute bei der intensiven Bautätigkeit doch eigentlich
jede Baufirma selbst so viel Verwaltungserfahrung hat, um Baupläne bei der Baubehörde einreichen
zu können, und daß das schließlich und endlich die hauseigene Bauabteilung hätte tun können. Er
stellt dann fest, daß außerdem diesem Konsulenten, Baurat der niederösterreichischen
Landesregierung, zumindest in einem Fall ein ungeheuer schwerer Fehler passiert ist, ein Fehler, der
natürlich dann nicht passieren darf, wenn man einen Konsulenten heranzieht. Der Rechnungshof
weist nämlich darauf hin, daß die Gemeinde Maria-Enzersdorf nachträglich, und zwar anläßlich einer
Benützungsbewilligung, eine Baugenehmigung erteilen mußte, weil der Herr Konsulent in dieser
Angelegenheit einfach nicht tätig geworden war oder, besser gesagt, weil er vergessen hatte.
Der Rechnungshof befaßt sich dann weiter mit der Entwicklung der Baukosten, mit der mangelnden
Berichterstattung an den Aufsichtsrat, mit der unzulänglichen Bekanntgabe von Teilsummen und
krassen Abweichungen, die bei Kostenschätzungen und Kostenberechnungen immer wieder
auftraten. So hat man im Frühjahr 1960 die Baukosten auf ungefähr 81,700.000 S geschätzt, ganz
kurze Zeit darauf auf 112,700.000 S im September 1960, ein halbes Jahr später, für Bau- und
Einrichtung nur für das Verwaltungsgebäude allein 82,050.000 S und eineinhalb Jahre darnach, am
26. April 1962, auf 145,000.000 S. Tatsächlich beliefen sich mit Stichtag 1. Jänner 1966 die
Gesamtkosten auf 190,400.000 S, davon entfielen allein auf das Verwaltungsgebäude 129,900.000 S,
so daß sich gegenüber dem letztgenannten Präliminare, das mit Vorstandsbeschluß der Newag Nr.
2741 aus dem Jahre 1962 festgelegt und angenommen worden war, noch immer Überschreitungen in
der Höhe von 29,000.000 S ergeben haben. Diese Überschreitungen entstanden dadurch, daß man
während der Bauzeit daraufkam, daß der Küchentrakt erweitert werden müßte, daß man die Idee
hatte, im 8. Stockwerk des Hauses ein Kaffeehaus einrichten zu wollen, daß man plötzlich darauf kam,
Natursteinverbauung wäre besser als Kunststeinverwendung, und daß man auf Grund der
Erfahrungen, die man anscheinend mittlerweile geschöpft hatte, glaubte, nur mit einer
Vollautomatisierung in der Klimaanlage auszukommen. Allein bei der Klimaanlage handelt es sich um
eine Überschreitung des Präliminares um 10,900.000 S. Diese Überschreitungen sind sowohl
zahlenmäßig als auch prozent- und anteilsmäßig außerordentlich groß. Ich glaube der Kritik des
Rechnungshofes, daß hier entweder fahrlässig und nachlässig geplant oder der Baubeginn zu früh
angesetzt wurde, das heißt, die Planung war in ihren Grundzügen noch nicht abgeschlossen, als man
zu bauen begonnen hatte. Diese Kritik besteht gerade in diesem Fall zu Recht. Eine Kritik über das
Nichtvorhandensein von klaren Vorstellungen über das, was man baut, was im Entstehen begriffen ist,
ist uns hier im Landtag schon sehr gut bekannt, vor allen Dingen aus den Berichten des
Finanzkontrollausschusses über die landeseigene Bautätigkeit, obwohl ich dazu sagen muß, daß es
sich dabei meist um Projekte geringeren Umfanges handelt. Endlich sollte es dazu kommen - ich
glaube, das aussprechen zu dürfen -, daß ein Prinzip eingehalten wird, nämlich zuerst volle Klarheit
darüber zu erreichen, was man eigentlich mit einem Bau will, dann soll eine ausgereifte Planung
fertiggestellt werden, um schließlich dieses Bauwerk auch in einem Zuge durchführen zu können. Der
Rechnungshofbericht, Hohes Haus, rügt am Bau selbst noch viele Einzelheiten. Einige wenige erlaube
ich mir anzuführen; sie sind sehr bezeichnend für diesen Bau, sicherlich auch für eine Reihe anderer
Bauten in unserem Land und wahrscheinlich auch für jenseits der Grenzen unseres Bundeslandes.
1. Die Ausführung eines Objektes mit voll ausgebautem Kellergeschoß, aber mit einem fast freien
Erdgeschoß und mit ausragenden Obergeschossen erfordert, so stellt der Rechnungshof fest, durch
die komplizierte Lastverteilung .wesentlich höhere Baukosten bei geringerer Wirtschaftlichkeit.
2. Die beabsichtigte, aber dann nicht verwirklichte Errichtung eines Kaffeehauses im 8. Stock
bezeichnet der Rechnungshof als eine ausgesprochene Fehlplanung, weil dieses 8. Stockwerk
überhaupt nicht notwendig gewesen wäile und weil man ja kein Kaffeehaus dort einrichtete. Die
Einrichtung des Kaffeehauses erschien unmöglich, weil man schließlich nicht ein Verwaltungsgebäude
bis in die späte Nacht und an Sonn- und Feiertagen offenlassen kann, damit die Menschen, die in
dieser Gegend wohnen, das Kaffeehaus besuchen können.
3. Alle Verglasungen in diesem Gebäude sind fix. Daher bilden die nicht zu öffnenden und nur schwer
zertrümmerbaren Fenster aus Isolierglas eine ungeheure Gefahr für die Dienstnehmer, die in den
oberen Stockwerken dieses Gebäudes arbeiten müssen. Bei Ausbruch eines Feuers sind nämlich die
Fenster gerade eines solchen Hochbaues sehr oft der einzige noch mögliche Fluchtweg. Der ist aber
in dem Augenblick nicht mehr gegeben, wenn man das Fenster nicht oder nur noch sehr schwer
zertrümmern kann.
4. In der Vollklimatisierung des Verwaltungsgebäudes erkennt der Rechnungshof weit mehr Nach- als
Vorteile. Nachteilig, so sagt er, ist vor allem der spürbare Luftzug in allen Räumten, weiter die
Tatsache, daß dieser Luftstrom ständig die Jalousien bewegt und somit zusätzliche Geräusche und
unangenehme Lichtreflexe erzeugt.
5. Der Rechnungshof kritisiert ferner die Art und Weise, wie im Zusammenhang mit diesem Bau
Ausschreibung, Offertlegung und Vergabe, und zwar bei den Baumeisterarbeiten, für die Arbeiten an
den vorgehängten Leichtmetallfassaden und für die Lieferung und Montage der Jalousien erfolgte. Der
Rechnungshof rügt die Tatsache, daß der Auftraggeber an die Bauarbeitsgemeinschaften Hoffmann &
Maculan, Rella und Porr Vorauszahlungen so reichlich leistete, daß diese Arbeitsgemeinschaften
anläßlich der Endabrechnung mehr als 340.000 S an den Auftraggeber zurückzuzahlen hatten.
Hoher Landtag, meine Damen und Herren! Alle diese Kritiken des Rechnungshofes scheinen
berechtigt, selbst wenn man die Gegenäußerung der geprüften Gesellschaft sehr wohlwollend auffaßt.
Diese Gegenäußerungen beziehen sich übrigens zum Teil nur auf ergänzende Erklärungen zum
Bericht selbst. Die Kritik ist aber auch deshalb schwerwiegend, weil man wiederholt feststellen kann,
daß bekannte Richtlinien und Weisungen von Oberbehörden immer wieder und grundsätzlich verletzt
wurden. Es wäre zu hoffen, daß die hier im Landtag erfolgte freie Diskussion neben anderen
Auswirkungen, die unsere heutige Beratung haben soll, auch noch die Wirkung in der Öffentlichkeit
hätte, daß sowohl bei anderen Stellen als natürlich auch bei uns im Land Niederösterreich solche
Fehlentwicklungen im Bauwesen gestoppt werden können. Eine solche Hoffnung auszusprechen
erlaube ich mir zu wagen. Ich bin vollkommen überzeugt, daß es nicht leicht sein wird, überall eine
geordnete und gewissenhafte Arbeit erreichen zu können; es soll aber jeder soviel wie möglich zu
einer solchen Entwicklung beitragen, dann wird es nicht mehr notwendig sein, daß hier im Hause
solche Kritiken vorgebracht werden müssen und auch in die breite Öffentlichkeit kommen. (Beifall bei
der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. J a n z s a.
Abg. JANZSA: Herr Präsident, Hohes Haus! Nach Durchsicht des Rechnungshofberichtes 1966 über
die Landesgesellschaften Newag und Niogas vertrat ich von Anfang an den Standpunkt, daß es eine
primäre Notwendigkeit ist, die wirtschaftliche Lage der Landesgesellschaften nach den Möglichkeiten,
die uns gegeben sind, zu bereinigen und zu reformieren, auch durch entscheidende personelle
Veränderungen. Dies deshalb, weil es sich hier um Wirtschaftsunternehmen handelt, die für das
Bundesland Niederösterreich von allergrößter Bedeutung sind, deren Tätigkeit nicht einfach gestoppt
werden kann, soll es nicht zu einem Mißstand in der Versorgung mit Energie für die
niederösterreichische Bevölkerung und die niederösterreichischen Betriebe kommen. Für die
finanziellen, verwaltungstechnischen und kaufmännischen Mißstände, die im Rechnungshofbericht
aufgezeigt wurden, den Schuldigen zu finden, ist meines Erachtens nach Sache der ordentlichen
unabhängigen Gerichte, die die beiden Rechnungshofberichte sowie eine Anzahl von Anzeigen in
Händen haben. Sie haben die Möglichkeit, zu untersuchen, zu recherchieren und einzuvernehmen;
diese Agenden stehen dem Hohen Haus sowie dem Finanz- und auch dem Unterausschuß nach der
Verfassung und der Geschäftsordnung nicht zu. Ich hoffe, daß diese Arbeit bald erledigt wird, damit
die Öffentlichkeit tatsächlich volle Erklärung erhält.
Erlauben Sie mir, daß ich mich gewissen wirtschaftlichen Betrachtungen zuwende, die teilweise den
Punkt 62 betreffen und auch bereits aufgezeigt wurden. Ein Punkt allerdings muß auch hier
klargestellt werden, und zwar stellt der Rechnungshof unter Punkt 62 fest, daß die vorerst mit 9,5
Prozent präliminierte Zuwachsrate des Stromverbrauches auf 7,2 Prozent abgesunken ist. Für dieses
Absinken berücksichtigt der Rechnungshof wohl jene Umstände, die durch die Abtrennung des
nördlichen Burgenlandes hervorgerufen wurden, und womit beispielsweise ein
Stromabsetzungsgebiet in der Größenordnung von 200 Gigawattstunden verlorenging. Außerdem
verminderten die Großabnehmer, welche über eigene Wasserkraftwerke verfügten, zufolge eines
außerordentlich günstigen Wasserangebotes im Jahre 1959 ihren Strombezug aus dem Newag-Netz.
Auch Sparmaßnahmen, die der Lastverteiler im Jahre 1963 anordnete, bewirkten ein Absinken des
Strombedarfes. Etwas allerdings hat der Rechnungshof nicht berücksichtigt, daß nämlich bei der
Rückkehr der Randgemeinden zu Niederösterreich 33 Gemeinden bei Wien verblieben und dadurch -
es handelt sich hauptsächlich um Industriegebiete - ein fast an die 200 Gigawattstunden reichender
Stromkonsum verlorenging. Es darf nicht übersehen werden, daß Wien die lukrativsten
Stromabsabzgebiete in Niederösterreich innehat, und daß in geballten Industriegebieten die
Steigerung des Stromkonsums wesentlich größer ist als in den ländlichen Gebieten. Der
Erfahrungswert an durchschnittlicher Stromkonsumzuwachsrate beträgt in Österreich 7 Prozent; bei
der Newag liegt er bei 7,2 Prozent, somit war diese - trotz der negativ wirkenden Umstände, die ich
bereits oben dargelegt habe - noch immer um 0,2 Prozent über dem Durchschnitt gegenüber jenen
Landesgesellschaften, die mit wesentlich günstigeren Voraussetzungen rechnen konnten. Die
Zuwachsrate hätte 8 Prozent betragen, wären die negativen Umstände weggefallen. Abgesehen von
manchen, nicht zu befürwortenden negativen Begleiterscheinungen war die EMA-Aktion innerhalb
dieses Zeitraumes eine gewisse Notwendigkeit; hat sie doch bewirkt, daß eine beachtliche Erhöhung
des Stromkonsums erreicht wurde; sie war somit von einem wirtschaftlichen Erfolg begleitet. Wir
konnten auch im Unterausschuß den damaligen leitenden Direktor dieser Aktion sprechen; auch er
hatte sich zu diesem Standpunkt bekannt. Irritiert wird man aber, wenn man den Rechnungshofbericht
1966 zur Hand nimmt, die Seite 20 aufschlägt und darin liest, daß die EMA-Aktion nicht diese
Steigerung bewirkt hätte, da der natürliche Anlauf von Geräten und damit auch der natürliche
Stromverbrauchszuwachs eingetreten wäre. Im Rechnungshofbericht 1958 erklärt der Rechnungshof
aber wortwörtlich: ,,Während ursprünglich entsprechend dem Leistungsbedarf angenommen werden
konnte, daß in den Nachtstunden ausreichende Energiemengen für den Betrieb von drei Pumpen von
der Verbundgesellschaft bezogen werden könnten, führte die starke Steigerung des Leistungsbedarfs
im Newag-Netz in der Nacht zu dem Umstand, daß der Pumpstrombedarf leistungsmäßig ohne
Erhöhung der Verrechnungsspitzen nicht mehr gedeckt hätte werden können. Nur nebenbei darf in
diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß nicht zuletzt die von der Newag selbst betriebene
Werbung im Zuge der Durchführung der EMA-Aktion, insbesondere durch Forcierung des Verkaufes
von Heißwasserspeichern und Futterdämpfern als Nachtstromverbraucher, zu einer Verschärfung in
dieser Situation beigetragen haben muß." Damit wurde zugegeben, daß die EMA-Aktion eine starke
Steigerung des Leistungsbedarfs im Newag-Netz bewirkte und damit auch zwangsläufig erfolgreich
gewesen ist. Ich möchte auch darauf verweisen, daß alle Vorstandsmitglieder, sowohl der Newag als
auch der Niogas, im Finanzunterausschuß bei Beendigung der Aussprachen auch über die nicht
richtige Berichtserklärung und Darstellung des Rechnungshofes Au5klärung gegeben haben. Es ist
natürlich, daß man bestimmte wirtschaftliche Aspekte nicht in so zusammengedrängter Form bringen
kann.
Weiterhin wurden durch die Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag jene
Probleme offenkundig, die die wirtschaftliche Entwicklung für die gesamtösterreichische
Energiewirtschaft betreffen und von Seiten des Eigentümers Maßnahmen erfordern. Es sei hier
vermerkt, daß Fachleute erklären, daß die österreichische Elektrizitätswirtschaft mit Abstand die
kapitalintensivste Elektrizitätswirtschaft Europas ist. Professor Dr. Wilhelm Weber stellt in seinem
Buch ,,Die Verstaatlichung in Österreich" auf Seite 321 fest, daß er die Ursache darin sieht, daß
Österreich gegenüber anderen Ländern mit hohem Anteil an Wasserkraftwerken auch erhöhte
Aufwendungen für Schutzbauten, Dämme, Ersatzbauten, Straßen, Wege usw. tätigen muß. Auch das
Institut für Wirtschaftsforschung erklärt dies in seiner Studie über Probleme der österreichischen
Elektrizitätswirtschaft im Oktober 1957: ,,Somit ist die wirtschaftliche Lage der gesamten
österreichischen Elektrizitätswirtschaft einschließlich Newag weitgehend durch ungünstigere
Produktionsbedingungen beeinflußt. Es ist daher eine Notwendigkeit, daß ein entsprechendes
Investitionsprogramm ebenso wie ein jährliches Bauprogramm erstellt werden und mit Konsequenz
auch diese Programme zur Durchführung gelangen."
Der Rechnungshof stellt auch fest, daß er die Bedeutung niedriger Stromtarife für die
gesamtösterreichische Wirtschaft nicht verkennt; darüber ist heute schon sehr viel gesprochen
worden. Ich will Sie auch nicht mit den vielen Kapitalumwälzungsfaktoren belästigen; Sie haben heute
schon ausführlich darüber gehört. Gestatten Sie mir aber, in einer Hinsicht den gemeinsamen Antrag
des Finanzausschusses zu erörtern, worin die Landesregierung aufgefordert wird, für ein durch die
Organe der Landesgesellschaften zu erstellendes mehrjähriges Investitionsprogramm zu sorgen,
welchem die Hauptversammlung - um wirtschaftliche Mißstände zu vermeiden - zugestimmt hat. Die
zu erstellenden Jahresprogramme sollen der Zustimmung des Aufsichtrates unterworfen sein und
diese Bestimmung dem § 7 der Satzungen unterstellt werden.
Der weitere gemeinsame Antrag, worin die Landesregierung aufgefordert wird, energische Schritte zu
unternehmen, daß die Stromversorgung des Landes in Hinkunft ausschließlich durch die
Landesgesellschaft erfolgen soll, ist, glaube ich, auch auf Grund der Darstellung, die ich eingangs
gemacht habe, eine Notwendigkeit, ebenso der Antrag, in dem die Landesregierung aufgefordert wird,
sowohl beim Bundesministerium für Inneres als Preisbehörde als auch beim Bundesministerium für
Verkehr und Elektrizitätswirtschaft zu erwirken, daß eine angemessene Eigenkapitalverzinsung bei der
Strompreiskalkulation Berücksichtigung findet, und weiterhin bei der Bundesregierung auf geeignete
gesetzgeberische Maßnahmen zu dringen.
Ich war, als ich in das Hohe Haus einzog, einmal Berichterstatter eines Geschäftsstücks, worin der
Hohe Landtag die Bundesregierung aufgefordert hat, für ein Rahmengesetz der Elektrizitätswirtschaft
einzutreten. Wollen wir hoffen, daß nunmehr auch hier diese Angelegenheiten durchgeführt werden.
Der letzte Antrag, der an die Ministerien geht, soll aber nicht bedeuten, daß sich das Land
Niederösterreich damit die Möglichkeit schafft, eine Regulierung des Strompreises herbeizuführen.
Schon gestern, als die Einbringung der Anträge einem Teil der Presse bekannt wurde, erschienen in
den Zeitungen Meldungen, die geeignet sind, daß die Öffentlichkeit daraus falsche Schlüsse zieht. Die
Genehmigung der Strompreise obliegt ja nach dem Preisregelungsgesetz 1957 dem
Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und
Elektrizitätswirtschaft. Ich glaube daher, daß es nicht notwendig ist, die Bedeutung der Preise und der
Preisregelung zu besprechen. Wie bereits erwähnt, bezweckt der Antrag keine Regulierung des
Strompreises, die auch gar nicht notwendig ist. Das widersprechende Preisbildungssystem
abzuändern erübrigt sich, denn die Einbringung von mehr Eigenkapital, das in der gleichen H6he wie
das Fremdkapital verzinst wird, bewirkt, daß weniger Fremdkapital und mehr Eigenkapital
herangezogen wind. Damit wird die kritisierte Verschuldung, die in gewisser Hinsicht durch die
bestehenden Preisregelungsgesetze aufoktroyiert ist, venhindert beziehungsweise vermindert.
Der Sinn unseres Antrages ist daher, eine bundesgesetzliche Regelung herbeizuführen, damit
Mißstände, wie wir sie heute beziehungsweise seit eineinhalb Tagen besprechen, im weitestgehenden
Maße vermieden werden können. Wollen wir hoffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß die
in den Ausschüssen und bei der Debatte hier im Hause geleisteten Arbeiten und Studien
fruchtbringend sied und die Annahme dieser Anträge, die ja gemeinsam eingebracht wurden,
rechtfertigen. Hoffen wir aber auch, um auf die hier gebräuchliche Art ein wenig einzugehen und es
medizinisch auszudrücken, daß genügend Penicillin vorhanden ist, um eine aufgebrochene
wirtschaftliche Geschwulst heilend schließen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt der Herr Abg. J i r o v e t z .
Abg. JIROVETZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich hätte mich
wahrscheinlich nicht mehr zu Wort gemeldet, wenn nicht noch einige Feststellungen ausständig
wären, die ich mir zu machen erlaube. über die ganze Angelegenheit ist sehr ernst gesprochen
worden, und ich glaube, daß jedes einzelne Mitglied des Landtages Interesse daran hat, dieses
Kapitel in einer Weise abzuschließen, daß man wirklich mit den Worten des Herrn
Landeshauptmannes sagen kann: ,,Nachdem wir jetzt ausgemistet haben, können wir neu beginnen!"
Es muß aber immer wieder festgestellt werden, daß hier auch Reden gehalten werden, die sich nur
noch am Rande bewegen und nicht auf den Kern der Sache eingehen. Ich habe sehr aufmerksam
zugehört, war jedoch nicht immer im Saal, da man es auf gar keinen Fall aushält, auf den Sesseln des
Landtagssitzungssaales, wo man sich förmlich wie auf einem Marterstuhl vorkommt, zehn Stunden
lang zu sitzen. Man muß einfach hinausgehen und Bewegung machen, sonst wird man nach einigen
Stunden ganz steif.
Ich habe mir also draußen die Polemiken des Herrn Abg. Stangler angehört, der, nachdem er nichts
Ernsthaftes über den Rechnungshaftbericht zu sagen wußte, auf die Gemeinde Wien ausgewichen ist
und kritisiert hat, idaß diese eine Reihe von Gesellschaften beherrscht. Damit hat er wahrscheinlich
die Wiener Stadtwerke gemeint. Dazu möchte ich feststellen, daß diese doch etwas anderes als
unsere beiden Landesgesellschaften sind, denn sie sind Betriebe, die im Gemeindebudget
veranschlagt werden. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses ist seit 1945 ein Vertreter der
ÖVP, von Robecek angefangen über Bauer und Lakowitsch bis jetzt zur Dr. Schaumayer. Der Umsatz
dieser Stadtwerke ist so groß - er übersteigt ja einige Milliarden Schilling -, daß die anderen
Gesellschaften wohl kaum ins Gewicht fallen. Wie 'gesagt, wären wir in Niederösterreich froh, wenn
wir die Abgänge hätten, die die Gemeinde Wien dadurch erzielt, daß sie nicht kostendeckende Tarife
und Preise aufrechterhält, was allerdings der Bevölkerung von Wien zugute kommt. Man muß auch
feststellen, daß die Wiener Stadtwerke von einem Vertreter der OVP geführt werden. Ich möchte mir
gar kein Urteil erlauben, weder ein gutes noch ein schlechtes, aber es ist Tatsache, daß bei der
Gemeinde Wien jeder Gemeinderat, also auch die der ÖVP, über Verlangen die volle Bucheinsicht
erhält. Die Lage ist dort also wesentlich anders als bei unseren beiden Landesgesellschaften. Das ist
meiner Meinung nach ein Irrtum, der aufgeklärt werden mußte.
In den Diskussionen wurde immer wieder behauptet, daß der Rechnungshofbericht ein Rufmord an
den Landesgesellschaften sei. Natürlich ist es nicht gut, wenn über eine große Gesellschaft so abfällig
berichtet wird. Schließlich und endlich sind aber derartige Kritiken nicht neu. Ich erinnere an den
Rechnungshofbericht über die VÖESt., an den Rechnungshofbericht über die Stickstoffwerke und
über die SADI. War das etwa kein Rufmord an den öffentlichen Betrieben, die eigentlich auch dem
ganzen Volk gehören? Dort wurde reiner Tisch gemacht. Der Hueber ist gegangen - er wurde
hinausexpediert. Er hat insofern Glück dabei gehabt, als infolge eines gewonnenen Prozesses die
Stickstoffwerke klein beigeben und ihm die zustehende Abfertigung geben mußten. Wenn man also
von Rufmord spricht, darf man nicht übersehen, was bereits in der Vergangenheit vorgekommen ist.
Wenn auch von unterschwelliger Propaganda gesprochen wird, so erinnere ich Sie 'an die
Geschehnisse im Wahlkampf zur Nationalratswahl am 6. März. Was haben da die Zeitungen Ihrer
Couleur nicht alles behauptet, und was ist nach dem 6. März geschahen? Mußte nicht eine Reihe von
Zeitungen Ehrenerklärungen abgeben? Mußte nicht eine Reihe von Zeitungen im Klageweg Strafen
bezahlen usw.! Wenn man Anklagen erheben will, muß man bedenken, was man selbst schon alles
auf dem Kerbholz hat. Man darf nicht den Span im Auge des anderen sehen und den Balken im
eigenen Auge nicht. Nun zur Prüfung im allgemeinen. Ich spreche hier als Bürgermeister einer kleinen
Gemeinde. (Dritter Präsident Reiter: Nicht so bescheiden, Herr Kollege!) Wie wird dort die Prüfung
vorgenommen? Wir haben in den Gemeinden, soweit der Bürgermeister oder die Gemeindevertretung
die Gemeindeordnung beachten, einen Prüfungsausschuß, der nach dem Verhältnis der Parteien
zusammengesetzt wird. Auch in unserer Gemeinde besteht ein solcher Prüfungsausschuß, und zwar
aus sechs Mitgliedern. Die Mandate sind bei uns wie folgt aufgeteilt: 24 SPÖ - 6 ÖVP - 1 KPÖ. Wir
haben nun, um der ÖVP eine ordentliche Kontrolle zu ermöglichen, ihr die Obmannstelle gegeben, die
Stelle des Obmannsbellvertreters hat die KPÖ inne, weil wir daran interessiert sind, daß wir geprüft
werden. Jeder, der eine Kasse verwaltet, wird mir bestätigen, daß es ihm lieber ist, wenn er kontrolliert
wird, denn wenn Fehler entstehen - und die entstehen ohne Zweifel -, können sie zeitgerecht
aufgezeigt und abgestellt werden. Wir sind verpflichtet, die Feststellungen des Prüfungsausschusses
in der nächstfolgenden Gemeinderatsitzung öffentlich kundzumachen; wir sind auch verpflichtet,
zeitgerecht unsere Gegenäußerungen zu geben. Ja, meine Damen und Herren, wie schaut es mit der
Gegenäußerung der beiden Landesgesellschaften aus? Haben Sie sich diese angesehen? In zwei
Zeilen wird gesagt: Per ist schuld, der und der; das wird mit ein oder zwei Zeilen abgetan, und der
Schuldige ist festgestellt. Nichts wird darüber gesagt, was die Gesellschaft unternehmen wird, damit
die aufgezeigten Mängel abgestellt werden.
Ich kenne den Rechnungshofbericht 1958 nicht, aber nachdem er nicht veröffentlicht wurde, wird auch
er nicht positiv sein. Aber welche Lehre hat man daraus gezogen? Hat man etwas getan, um die
Fehler, die damals festgestellt wurden, abzustellen? Ja, wenn man so vorgeht, wie soll sich dann eine
saubere Verwaltung vollziehen? Wir alle, die wir im öffentlichen Leben tätig sind, wissen, daß wir auch
eine Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit haben. Ich bin der Meinung, es kann nicht oft
genug kontrolliert werden, denn nur dann können die Mängel zeitgerecht festgestellt und auch
abgestellt werden.
Es wurde auch Verschiedenes über Rufmord gesagt. Des weiteren wurde auch – ich glaube von
Kollegen Janzsa - über die Werbewirkung und Werbetätigkeit der Newag bezüglich der EMA - nicht
das Fräulein Emma, sondern die Elektrogeräte-Mietaktion - gesprochen, und Herr Abgeordneter Dipl.Ing. Robl hat behauptet, daß man damals die Wirtschaft in Niederösterreich ankurbeln mußte. Ich darf
feststellen, daß im Jahre 1954 - als die Aktion gestartet wurde - die Konjunktur schon ansteigend war.
Ich gebe zu, daß durch die Einführung einer Werbeaktion in der Form, daß man Geräte zur Verfügung
stellt, sicherlich auch viel Gutes gebracht wurde. Aber, meine Damen und Herren, eine solche Aktion
muß doch ordentlich geplant sein. Wenn ich schon nichts verdiene, dann darf ich 'doch nicht
draufzahlen. Eine Aktion darf nicht in der Form enden, daß ein Verlust von fast 40,000.000 S entsteht,
denn dann ist diese schon von vornherein bei einem Umsatz von 140,000.000 S schlecht geplant und
durchgeführt worden. Die Aktion wäre im allgemeinen gut verlaufen, wenn man ihr nicht Kosten
angehängt hätte, die in keinem Bezug zu der Mietaktion gestanden sind; wenn man einer anderen
Gesellschaft, weil sie illiquid ist, 31,000.000 oder 32,000.000 S gutschreiben muß, wenn man
Werbekosten anrechnet, die nie entstanden sind. Das wäre nicht notwendig gewesen. Dazu kommt
natürlich noch - das ist bei der Stromversorgung das Tragische -, daß man nicht nur mit dem
Mehrkonsum des Stromes einfach Wasser hineinleiten kann; wir haben als Gemeinde immer dann die
größten Schwierigkeiten, wenn eine Siedlung entsteht und aufgeschlossen wird. Der Querschnitt ist
dann auf einmal zu klein; die E-Werke kommen und sagen, hier muß ein neuer Trafo hergestellt, dort
eine neue Leitung gebaut wenden; zahlen müssen die Garnieinden unid die Benützer dieiser
Leitungen, nachher aber gehört es ohnehin wieder der Elektrizitätsgesellschaft. Aber das ist überall
so, da mache ich keine Ausnahme. Die EMA-Aktion, die für die Newag negativ abgeschnitten hat, ist
aber nicht das einzige, was zu bekritteln ist. Abg. Dipl.-Ing. Rabl hat schon erwähnt, daß man die EHT
unterstützen mußte. Man mußte auch die Wirtschaft im Lande ankurbeln und trachten, daß die EHT
Aufträge bekommt, und sie hat immerhin 47,5 Prazent der Aufträge mit einem Kostenbeitrag von
30,500.000 S erhalten. Es ist dann noch die AEG-Union darangekommen; auch sie hat immerhin um
26,000.000 S Geräte geliefert; des weiteren sind einige größere Firmen zum Zuge gekommen, aber
17 kleine Firmen haben im ganzen 3,850.000 S als Lieferung zugesprochen bekommen. Wenn man
dem Gewerbe, vor allem dem Kleingewerbe, helfen will, hätte man dafür Sorge tragen müssen, daß
auch sie Aufträge erhalten. Soviel zur EMA-Aktion.
Im Punkt 6 behandelt der Rechnungshof die Werbekosten. Auf dem Konto 1829 wurden für die EMA
Spesen verrechnet in der Höhe von 13,030.000 S, und zwar 8,710.000 S für die Jahre 1953 bis 1957
und 4,320.000 S für die Zeit von 1958 bis 1964. Der Rechnungshof hat nunmehr einige dieser Belege
stichprobenweise geprüft und ist zu der Feststellung gekommen, daß am l. Jänner 1957 auf diesem
Konto sieben Fakturen von Diplompsychologen Friedrich Grundel gelegt wurden, und zwar über die
Werbefilmvorführungen in niederösterreichischen Lichtspieltheatern. Es waren dies am 31. März 1954
47.000 S, am 30. Juni 1954 47.500 S, am 30. September 1954 47.500 S, am 23. Dezember 1954
43.000 S, m 29. April 1955 45.000 S, am 31. August 1955 44.000 S, am 20. Dezember 1955 41.000
S. Interessant ist nun, da13 diese Fakturen erst eineinhalb Jahre, nachdem sie angefallen sind, am
14. Jänner 1957, gelegt, von der Gesellschaft gebucht und am 23. Jänner 1957 von der CA
ausbezahlt worden sind. Natürlich fragt sich der Rechnungshof, kann das stimmen, bat einer so viel
Geld, daß er diese Beträge auf ein Jahr stunden kann und dann nicht einmal ordentlich belegt? Die
Buchhandlung Rudolf Krey hat einen Kassenbeleg mit der Nr. 29.045 am 4. Dezember 1961 gelegt;
sie hat dafür 80.000 S ausbezahlt bekommen. Wofür, das ist nicht bekannt. Am 4. Jänner 1962 hat die
Verlagsdruckerei Goldmann in Tulln 'die Lieferung von 70 Bänden ,,Glanz einer Krone" durchführt. Der
Auftrag wurde mündlich gegeben; dafür wurden 24.696 S bezahlt. Die Bücher wurden vom Leiter
dieser Abteilung – ich glaube, er hat Wallisch geheißen - nach seinem Gutdünken verschenkt. Ein
solches Buch, es ist in Halbleder gebunden, kostet immerhin 350 S. Aber was ist das schon für die
Newag? Im Jahre 1962 wurden der EMA-Aktion auf Konto ,,Spesen" 290.000 S für zwei Filme,
,,Grundsteinlegung (Verwaltungsgebäude) Maria-Enzersdorf" und ,,Spatenstich für das kalorische
Kraftwerk in Peisching", gebucht. Auch hier fragt der Rechnungshof, was hat die EMA-Aktion mit dem
Kraftwerk Peisching zu tun? Wir haben gehört, daß dort mehr als 500.000 S als Prämien ausbezahlt
wurden, aber nicht für die, die damit beschäftigt waren, sondern für den Zapotocky oder Herrn Schwab
oder Schweiger, oder wie er heißt. Die bemerkenswerteste Position bei der ganzen Geschichte ist
aber der Ankauf von 2000 Stück Bügeleisen und 2000 Stück Wärmedecken. Was die
Bettwärmedecken mit dem E-Werk zu tun haben, kann ich mir nicht vorstellen, vielleicht, weil man es
gerne warm hat, wenn man einschaltet. Immerhin wurde diese Bestellung bei der Firma Optos
Gesellschaft m. b. H. vorgenommen, und dort soll angeblich ein Sohn von Müllner Direktor oder
Geschäftsführer sein. Ich habe mir das nicht genau angesehen, ich glaube aber, daß das damit in
Zusammenhang steht, daß nämlich dort ein Müllner-Sprößling der verantwortliche Leiter ist. Er hat ein
glänzendes Geschäft gemacht. Wenn man dafür fast 800.000 S ausgibt und diese Ware dann zu
Reklamezwecken verschenkt. Meine Kollegin Körner hat schon gesagt, eine Frau kann nicht auf
einmal mit zwei Bügeleisen bügeln. Nun noch zu einem Kapitel, das der Rechnungshof auch
aufgegriffen hat, und zwar die Inseratenkasse. Es wurde heute darüber schon gesprochen. Der
Rechnungshof hat auch die Inseratenkasse, die für die beiden Gesellschaften gemeinsam geführt
wird, überprüft. Es ist selbstverständlich, daß bei solch großen Instituten, wie es die Newag unfd die
Niogas sind, eine Kasse besteht, aus der Direktwerbungen bestritten werdem, und so besteht auch
bei der Newag diese Inseratenkasse. Ich habe mir erzählen lassen, daß Generaldirektor Dr. Skaceil
ein Hobby hatte; er war Werbemann. Er hat die Inserate selbst hergestellt und sie dann auch
ausgegeben. Wie wurden nun aber diese Inserate vergeben? Im Jahre 1960 wurden bei der
Internationalen Werbegesellschaft für die Zeit von Jänner bis Juli Pauschalinserate aufgegeben;
Kostenpunkt 140.000 S. Es war dies eine Werbung für das Hotel Panhans. Dann wurden an den
„Wiener Samstag'' Einschaltungen gegeben, im Jahre 1960 auch an den ,,Wiener Montag", Preis:
167.200 S. Dies wurde in drei Belegen festgestellt. Nun kommt aber das Interessante. Es wurden
Inserate aufgegeben für den ,,Wiener Montag", und zwar eine ganze Seite zum Betrag von 22.880 S.
Für diesen Betrag sind aber lediglich acht Zeilen erschienen mit dem Wortlaut: ,,Ein Opfer der
Propangasexplosion." Ähnlich ist es auch mit dem Inserat im ,,Wiener Samstag". Wir wissen, daß
beide Zeitungen der Wiener Montag Gesellschaft m. b. H. gehören. Für den ,,Wiener Samstag" wurde
also ebenfalls eine ganze Seite für Iden Betrag von 22.860 S bezahlt. Erschienen ist aber nur noch
eine Überschrift, und zwar: ,,Die Bombe war aus Propan." Das war eine sehr teure Mitteilung, die man
der Bevölkerung zukommen ließ. In einem dritten Inserat wurde eine Seite zum Betrag von 22.880 S
verrechnet; da waren aber allerdings schon 40 Druckzeilen erschienen. Also ein sehr teures
Zeilenhonorar. Ich glaube, unsere Journalisten oder unsere Schriftgelehrten wären sehr froh, wenn sie
ein solch hohes Zeilenhonorar bekommen könnten. Diese Inserts wunden aber nicht nur 1960 bestellt,
diese Insertionen wurden auch im Jahre 1961 weitgehend fortgesetzt.
Nun kam aber noch etwas anderes dazu. Es wurden Druckkostenbeiträge an den
,,Wirtschaftsanzeiger Wien" für einen Artikel ,,Für Automation allgemein, in der Bank, in der
Versicherung und in der Energiewirtschaft" bezahlt. Wenn die drei daran Beteiligten auch so viel
bezahlt haben wie die Energiewirtschaft, nämlich 155.000 S, dann ist dieser Artikel für die Zeitung ein
schönes Geschäft. Der Erwin-Metten-Verlag hat, ohne daß er eine Gegenleistung erbracht hätte,
25.000 S, also förmlich ein Geschenk, erhalten. Beachtliche Aufwendungen sind auch für
Pauschalinsertionen für das Panhans in der Neuen Österreichischen Tageszeitung festgestellt
worden. Ich brauche nicht zu sagen, wer da dominiert hat. 302.000 S Druckkostenbeiträge an ,,Wiener
Samstag" und „Wiener Montag" für Wirtschaftsfragen Newag-Bewag. In den Monaten Februar und
März 1963 183.000 S. Dieselbe Zeitung hat für Pauschalinserts 214.800 S bekommen. Noch eine
Reihe von Zahlungen werden hier angeführt; sie gehen nicht nur in die zehntausend, sondern in die
Zigtausend Schilling. Zum Beispiel wurden an die Internationale Werbegesellschaft für Druckkosten
146.000 S bezahlt und für die Automation ein Betrag von 100.000 S. Ein Druckkostenbeitrag wurde
auch an eine Zeitschrift bezahlt für ,,Wer regiert Niederösterreich?" Das hätten sie nicht schreiben
brauchen. (Heiterkeit im Saal.) Es sind aber dafür 300.000 S bezahlt worden. Im Jahre 1963, als
Skacel schon gestorben war, haben diese Zeitungen noch hunderttausende Schilling bekommen,
1964 54.500 S, weil Skacel es mündlich zugesagt hatte. Der Rechnungshof kritisiert dies natürlich und
sagt, es wäre besser gewesen, man hätte sich auf einen Prozeß eingelassen, denn dann hätten diese
beiden Zeitungen die Beträge senken müssen.
Das wollte ich nur ganz kurz sagen, weil man der Meinung ist, daß von uns unnötig kritisiert wurde
und daß der Rechnungshof nicht versucht hat, objektiv die Fehlerquellen festzustellen. Ich glaube
nicht, daß der Rechnungshof eine Freude daran hat, wenn er einen solchen Bericht machen muß,
wenn er noch und noch anstreichen und sagen muß: Das ist nicht in Ordnung und jenes ist nicht in
Ordnung usw. Ich glaube, es wäre auch den kontrollierenden Beamten, das soll kein Lob sein, viel
lieber, sie könnten eine Gesellschaft prüfen, die in Ordnung ist, und könnten dann den Aktenvermerk
machen: Bis auf kleinere Mißstände kann die Gesellschaft als gut fundiert bezeichnet werden.
Interessant ist aber, wie solch ein Rechnungshofbericht, wenn er hier im Hause besprochen wird,
behandelt wird. Ich erinnere mich, daß wir vor ungefähr zwei Jahren den Rechnungshofbericht über
die Stadtgemeinde Wiener Neustadt zu behandeln hatten. Da war eine kleine Bemerkung über
Verwaltungssachen, die in einem öffentlichen Institut üblich sind. Da war eine Kritik über den Gutshof
Wiener Neustadt enthalten, daß man sich bemüht habe, aus dem Gutshof etwas Aktives zu machen,
durch menschliche Schwäche aber kein Ergebnis erreicht werden konnte; es hatte sich aber
zumindest sehr viel gebessert. Ich erinnere mich daran, wie Herr Abg. Robl da losgezogen hat über
diesen Gutshof. Er sagte - ich erinnere mich nicht mehr so genau - ,,Schuster, bleib bei deinem
Leisten'' oder so ähnlich. Die Gemeinde habe mit einem Gutshof nichts zu tun; sie solle das den
berufenen Landwirten überlassen, meinte er. Das gleiche müßte man jetzt bei den
Landesgesellschaften sagen: Schuster, bleib bei deinem Leisten, mach das, was dir als Gesellschaft
obliegt, nämlich die Versorgung Niederösterreichs mit Strom und Gas zu halbwegs erträglichen
Preisen; das andere überlasse den Hotels und Gewerben, denn die werden sicherlich nicht so
leichtfertig mit dem Kapital umgehen. Wenn das Geld nämlich einem selbst gehört, weiß man schon,
wie man die ,,Kreuzerl" zusammenhält, oder man muß schauen, wo man die
Arbeitslosenunterstützung herbekommt. Man soll eben nicht mit zweierlei Maßstab messen. Wir sind
dazu da, die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel zu untersuchen. Soweit Schuldige da sind,
sollen sie - das ist zum Teil schon geschehen - zur Verantwortung gezogen werden. Wir sind dazu da,
EU veranlassen, daß die Beträge, die zu Unrecht bezogen wurden - so wie es überall der Fall ist -,
zurückgezahlt werden, denn es kann nicht eine Gesellschaft als Unterstützungorgan für eine andere
angesehen werden.
Wenn das, was bei dieser Gesellschaft geschah, bei einer Gemeinde geschieht – und jetzt rede ich
wieder als kleiner Bürgermeister -, dann können wir nicht mehr darüber reden, dann sind wir
geschasst. Da ist erstens das Aufsichtsorgan, die niederösterreichische Landesregierung, da, die
sagt: Bürgermeister, pack den Ranzen und schau, daß du etwas anderes findest, denn du bist zur
Verwaltung dieser kleinen Gemeinde nicht fähig. Wenn das aber erfahrene Verwaltungsbeamte
machen, Leute, die im öffentlichen Leben stehen, die technisch vorgebildet sind, wenn das auch bei
den privaten Betrieben zutrifft, dann ist Österreich bankrott. Daher, meine Damen und Herren, möchte
ich als ganz kleiner Verwalter - im Verhältnis zu den Landesgesellschaften - noch einmal sagen: Wir
haben die Aufgabe, zu versuchen, Fehler, die festgestellt werden, zu beseitigen. Ich weiß, es ist
furchtbar schwierig, in einem so großen Betrieb, der weitverzweigt ist und sich auf so viele
zweifelhafte Geschäfte eingelassen hat, Ordnung zu machen. Aber wenn wir alle zusammen das
Bestreben haben, das durchzuführen, was wir jetzt gesagt haben, dann besteht kein Zweifel darüber,
daß wir zu einem Erfolg kommen. Wir werden, wenn wir uns das nächstemal mit einem solchen
Bericht beschäftigen, wahrscheinlich nicht mehr so lange reden müssen und viel mehr Freude daran
haben. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr. Abg. T h o m s c h i t z.
Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich noch mit den Rabatten zu
beschäftigen, wobei ich die Entstehung dieser Rabatte als bekannt voraussetzen möchte.
Mit Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Februar 1961, Zahl 12.930-9 a/61, wird
festgelegt, daß die Erfüllung des Begehrens der Landesregierung von Niederösterreich - nämlich die
Überweisung der Rabattgelder - keine Gewinnausschüttung, sondern eine abzugsfähige
Betriebsausgabe ist. Mit Brief vom 17. März 1961 hat sich die Niogas bereit erklärt, im Widerspruch
zum Vertragsinhalt mit der ÖMV die Rabatte an das Land Niederösterreich weiterzuleiten. Mit diesem
Schachzug wurde das Geld sowohl der Landesgesellschaft Niogas als auch dem Land
Niederösterreich entzogen, denn weder das Land selbst noch die Gesellschaft haben von diesem
Zeitpunkt an irgendein Verfügungsrecht über das Konto gehabt. Diesem Entzug beträchtlicher Mittel
aus dem Betriebsvermögen liegt kein Vorstandsbeschluß zugrunde; es ist auch nicht die
Genehmigung des Aufsichtsrates eingeholt worden. Diesem Konto bei der Continentale-Bank AG.,
,,Land Niederösterreich, Wohnbauförderung Niogas-Newag", sind dann im Laufe der Jahre
318,853.645,50 S überwiesen worden. Nur einer, nämlich Herr Müllner, hat als Privatmensch darüber
verfügt. Das obengenannte Konto, nämlich ,,Land Niederösterreich, Wohnbauförderung NiogasNewag" wurde von der Landesregierung nie beschlossen; weder der Vorstand der Niogas noch der
Vorstand der Newag besaßen ein Verfügungsrecht, und auch der Unterausschuß konnte nicht klären,
wer eigentlich letztlich verfügungsberechtigt war. Demnach erfolgte die Mittelvergabe aus diesem
Konto außerhalb der Gesetze des Landes. In der Zwischenzeit wurde im Hohen Haus
bekanntgegeben, wer wirklich über das Konto verfügte, nämlich Herr Müllner. Es ist ein Brief vom 17.
März 1961 interessant. Ich darf in diesem Zusammenhang aus einem Fraktionsprotokoll - über die
Befragung des Vorstandes der Niogas - folgendes vorlesen. Gestatten Sie mir, meine Damen und
Herren, daß ich die Titel weglasse. Hofrat Seidl fragt: ,,Der Aufsichtsrat ist mit der Sache nicht befaßt
worden?" Czajka: ,,Wurde nicht befaßt." Seidl: ,,Ist Ihnen der § 84 des Aktiengesetzes bekannt, der
von der Sorgfaltspflicht der Vorstandsmitglieder handelt und von der Verantwortlichkeit?'' Czajka:
,,Wenn wir den Auftrag von den Aktienvertretern bekommen haben, so haben wir uns gefügt." Seidl:
,,Es folgt eine rechtliche Konsequenz daraus." Czajka: ,,Wir haben das Schreiben von der
Landesregierung bekommen, und es wurde uns mündlich gesagt, dieses streng reservat zu
behandeln." Czidlik: ,,Ist Ihnen bekannt gewesen, daß Sie gegen den Inhalt des § 84 Aktiengesetz
gehandelt haben? " Czajka: ,,Ich muß offen sagen, ich habe den Paragraph nicht studiert. Nachdem
unsere Hauptfunktionäre dies verlangt haben.. . Ich bin kein Jurist." Czidlik: ,,Ist auf Grund dieses
Briefes vom Jahre 1960 diese Rabattübertragung an das Land ausschließlich erfolgt oder hat es
Besprechungen gegeben, oder wie wurde das ganze perfektioniert?" Czajka antwortet darauf: ,,Der
zweite Brief, meine Herren, wurde uns von Müllner so vorgelegt, wir müssen das so machen." Das
heißt mit anderen Worten: Herr Müllner hat den beiden Vorstandsmitgliedern Czajka und Kreitner
einen Brief vorgelegt, Iden er selbst geschrieben hat, und sie aufgefordert, m unterschreiben. Herr
Präsident Reiter fragt weiter: ,,Der Brief, der vorgelegt wurde und unterschrieben werden mußte, was
hat er E r ein Datum?" Darauf wird geantwortet: „Vom 17. März 1961."
Dieser Brief wurde - das möchte ich noch einmal unterstreichen - von Müllner dem Vorstand textlich
vorgeschrieben und von den beiden Vorstandsmitgliedern Kreitner und Czajka unterschrieben. Es
wurde demnach zum Nachteil der Niogas von zwei Vorstandsmitgliedern verfügt, daß mehr als
381,000.000 Schilling auf das Konto „Land Niederösterreich, Wohnbauförderung Nlogas-Newag"
überwiesen wurden, doch ist dieser Betrag beim Land nie eingegangen. Es wunden Rabatt- und
Steuernachlaß weder für die Gesellschaft, nämlich für die Niogas, noch für das Land Niederösterreich
verwendet. Es steht im Vertrag zwischen ÖMV und Niogas, daß diese Rabattgewährung allein für die
Niogas zu verwenden sei. Alle Mittel einer Gesellschaft gehen in das Vermögen der Gesellschaft über.
Nach dem Aktiengesetz sind diese Mittel vom Vorstand und vom Aufsichtsrat zu verwalten, vom
Vorstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Ich will nicht näher
auf den 5 100 des Aktiengesetzes eingehen, will aber doch feststellen, daß durch diese
widerrechtliche Überweisung der Rabattgelder an die Contibank auf das besagte Konto die Niogas
direkt und die Newag indirekt geschädigt wurden. Es wurde dies dem Vorstand auch vorgehalten und
gesagt, daß das Ansinnen der Landesregierung abzulehnen gewesen wäre, weil es nicht dem Vertrag
entsprochen hat; zumindest aber hätte man den Aufsichtsrat informieren müssen. Der Einwand des
Vorstandes, diese Rabattangelegenheiten wären auf höchster Ebene geregelt worden, ist ebenfalls
nicht stichhältig, weil er idem Aktiengesetz widerspricht.
Ich gestatte mir, noch einmal einen Teil unseres Protokolls zur Verlesung zu bringen: Der
Abgeordente Czidlik fragt den Vorstandsdirektor Czajka: ,,Nachdem Sie diesen Brief bekommen
haben, haben Sie den gesamten Vorstand unterrichtet; wurden Beschlüsse gefaßt?" Direktor Czajka:
„Wir haben den Auftrag bekommen, die Sache streng reservat zu halten. Lazek hat nichts davon
gewußt." Abgeordenter Marsch – in einem Zwischenruf -: „Nicht einmal der Vorstandsdirektor Lazek?"
Direktor Czajka: ,,Ich habe mehrmals mit Müllner gesprochen und habe gesagt, ich bin verpflichtet,
meine Vorstandskollegen darauf aufmerksam zu machen." Auf die Frage des Abgeordneten Marsch:
,,Nicht einmal der Vorstandsdirektor Lazek hat davon gewußt?", antwortete Czajka: „Nein, der Kreis
sollte möglichst klein sein." Abgeordneter Marsch fragte dann weiter: ,,Haben Sie das als Weisung
aufgefaßt?" Direktor Cizajka: ,,Als Auftrag." Der Vorsitzende des Unterausschusses, der Herr Abg.
Schneider, stellte dann fest, daß entgegen dem Vertrag ÖMV - Land Niederösterreich der Auftrag
erteilt wurde, diese Gelder auf ein Konto der Contibank zu legen. Es wurde heute bereits über die
Rabattgelder gesprochen. Ich möchte nun an Abgeordneten Ludwig die Frage richten, warum diese
Rabattgelder auf ein Konto überwiesen wurden, Über das das Land Niederösterreich nicht
verfügungsberechtigt war, und warum diese Rabattangelegenheit weder bei der Landesregierung
noch beim Landtag behandelt wurde.
Es ist ein Bericht der Abteilung I/6 über die Tätigkeit des Jahres 1966 - datiert mit 7. November 1966 hier, der sich mit der Landeswohnbauförderung und der Wohnbauförderung 1954 befaßt. Nach
diesem Bericht liegen beim Land Niederösterreich für die Landeswohnbauförderung 24.250 Ansuchen
auf. Diese Niederösterreicher wollen ein Darlehen von 30.000 S erhalten; das entspricht einem
Gesamtbetrag von 727,500.000 S. Für die Wohnbauförderung 1954 liegen 5880 Gesuche vor; sie
wollen ein Darlehen von 90.000 S , zusammen 523,620.000 S; insgesamt handelt es sich also um
1.251,120.000 S. Würden wir den Rabattbetrag durch 30.000 dividieren, könnten wir 13.000
Darlehenswerber befriedigen.
Es müßte eigentlich klar werden, daß eine Verteidigung dieser widerrechtlichen Rabattgelder nicht
mehr am Platze ist, denn es hat sich herausgestellt, wofür diese verwendet wurden, nämlich ein
Viertel der Wohnungen sind von Newag- und Niogas-Angehörigen besetzt und drei Viertel von
gesellschaftsfremden Personen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß als Zuhörer hier im Saal 200 oder
300 solcher Darlehenswerber wären, und würde wünschen, daß hier ein Redner diese Rabattgelder
gegenüber diesen Fondswerbern verteidigt. Ich könnte mir nicht vorstellen, daß diese Leute damit
einverstanden sind, daß es in Niederösterreich zweierlei Arten von Menschen gibt, nämlich solche, die
ein Darlehen von 435.000 S bekommen, also vierzehnmal soviel wie ein Arbeiter oder kleiner
Angestellter.
Es sind noch viele Fragen offen, die einer raschen Klärung bedürfen. Wir Sozialisten in diesem Hohen
Hause erklären uns bereit, im positiven Sinne mitzuarbeiten, um so rasch wie möglich dieses Unrecht
der Machinationen mit den Rabattgeldern aus der Welt zu schaffen.
Gestatten Sie, Hohes Haus, daß ich zum Schluß noch drei Anträge dem Hohen Landtag zur
Beschlußfassung vorlege, die lauten (liest):
I. ,,Unter Bezugnahme auf den Einschaubericht des Rechnungshofes bei der Newag im
Zusammenhang mit den Feststellungen im Einschaubericht über die Niogas auf Seite 2 oben, 1.
Absatz, und Seite 100, letzter Absatz, wind beantragt:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an den Rechnungshof mit dem Ersuchen heranzutreten, die
gesamte Gebarung der Niogas zu überprüfen."
II. ,,Bei Beratung des Punktes 1, Seite 4 und folgende hat sich durch Vorlage der Schreiben des
Amtes der Landesregierung, Zahl IV/1-20/113-1960 vom 29. Juli 1960, der Niogas an das Amt der
niederösterreichischen Landesregierung vom 17. März 1961 sowie des bekannten Erlasses des
Bundesministeriums für Finanzen, Z1. 12.930-9 a/61 vom 14. Februar 1961, und durch die Mitteilung
der Herrn Vorstandsdirektoren Generaldirektor Dr. Czajlka und Vorstandsdirektor Kreitner ergeben,
daß die auf Seite 17 des Rechnungshofberichtes erwähnten 381,855.654,50 S auf ein Konto ,,Land
Niederöterreich, Wonbauförderung der Niogas und Newag" bei der Continentale-Bank AG. in Wien
überwiesen wurden, worüber weder die Niogas noch das Land Niederösterreich eine
Verfügungsberechtigung besaß. Es wird daher beantragt:
Die Landesregierung wird beauftragt, diesen Sachverhalt mit den Kopien der oben angeführten
Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien zu übermitteln."
III. ,,Die Landesregierung wird beauftragt, gegen die im Zeitpunkt der Einschau des Rechnungshofes
bei der Niogas bestellten Vorstandsmitglieder die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien unter
folgenden Hinweisen zu erstatten:
1. Unter Bezugnahme auf Punkt 1 auf den Seiten 4 bis 10, ferner zu Punkt 2 a auf Seite 18
(Schlußbemerkung des Rechnungshofes), zu Punkt 7 a auf Seite 37, letzter Absatz, Punkt 9 a auf
Seite 45, 2. Absatz, und Seite 46, 2. Absatz, des Einschauberichtes des Rechnungshofes über die
Niogas, wegen dringenden Verdachtes des Verbrechens der Untreue gemäß S 205c StG.
2. Unter Bezugnahme auf Punkt 1 auf den Seiten 4 bis 10 des Einschlauberichtes des
Rechnungshofes über die Niogas, überdies gegen den damaligen Präsidenten des Aufsichtsrates,
Viktor Müllner, wegen dringenden Verdachtes des Verbrechens der Untreue gemäß § 205c StG.
3. Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes im Einschaubericht über die
Niogas zu Funkt 2 a auf Seite 14, 1. und 2. Absatz, wegen dringenden Verdachtes des Vergehens der
unrichtigen Darstellung gemäß 5 255 Aktiengesetz." (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. S c h o i b e r .
Abg. SCHOIBER: Herr Präsident, Hoher Landtag! Eine verhältnismäßig große Anzahl von Rednern
hat sich heute schon mit dem Rechnungshofbericht und den sich daraus ergebenden Problemen
befaßt. Zum großen Teil waren es heute Detailberichte über bestimmte Gebiete. Ich halte es daher für
notwendig und zweckmäßig, wieder einmal einen Gesamtbericht über die finanzielle Entwicklung der
Niogas zu geben. Vorher darf ich aber noch einige Bemerkungen machen. Ich glaube, unsere
gemeinsame Sprachregelung, die wir doch in der Frage Niogas suchen, wird etwa dadurch erschwert,
daß Sie seit der Gründung dieser Gesellschaft eine stark ausgeprägte negative Haltung zu dieser
Gesellschaft eingenommen haben, obwohl feststeht, daß die Gründung ja großen Teilen unserer
Bevölkerung einen echten Vorteil gebracht hat. Ich erinnere nur an die Übernahme der Gaswerke in
Stockerau und St. Pölten, an die Entwicklung der Gaspreise, die zunächst 1,60 S betrugen und dann
auf 1,30 S gesenkt wurden, um schließlich bei 0,94 S zu landen. All das waren zweifellos schöne
Leistungen. Trotzdem muß man aber feststellen - und ich sage das wirklich sine ira et studio -, daß
Ihre Einstellung zur Niogas immer sehr ablehnend, fallweise sogar, entschuldigen Sie bitte den
Ausdruck, gehässig war, wenn ich etwa an das Jahr 1959 mit dem Gasbock zurückdenke. Ich muß
wirklich fragen, was der echte Grund war; denn das, was heute zur Debatte steht, kann damals doch
noch kein Grund gewesen sein. Oder wenn ich etwa an die brüske Ablehnung der Einladung des
Herrn Staatssekretärs Dr. Kreisky anläßlich der Fertigstellung des Niogas-Netzes denke, eine
Ablehnung, die sogar von Ihren Aufsichtsratmitgliedern nicht gutgeheißen wurde, wenn ich des
weiteren an die Bedingungen denke, die die Arbeiterbank der Niogas gestellt hat; es ist dann zu
keinem Vertragsabschluß bei den Verhandlungen um Gewährung eines Kredites gekommen. All das
waren Dinge, die gezeigt haben, daß Sie von vornherein dieser Gesellschaft mit einer gewissen
Skepsis - wenn ich nicht sagen will, mit einer Ablehnung – gegenübergestanden sind. Das erschwert
uns in diesem Augenblick auch, Ihre Argumentation aus rein sachlichen Gründen heraus zu sehen.
Wir haben immer wieder das Gefühl, da spielen andere Dinge mit. Darüber ist aber heute schon sehr
viel gesprochen worden.
Nun zum Finanziellen: Die Entwicklung der Niogas ist aus den Bilanzen der Jahre 1958/59 bis
1964/65 deutlich sichtbar. Das Jahr 1958159 wurde deshalb gewählt, weil die Jahre 1956157
beziehungsweise das folgende Jahr noch zuwenig aussagekräftig waren, das Jahr 1965/66 ist aber
das letzte Jahr, in dem der Rechnungsabschluß vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Aus diesen
Ziffern ist die große Aufbauarbeit der Niogas, welche praktisch aus dean Nichts erfolgte, eindeutig zu
sehen. Darüber hat mein Freund Hubinger schon sehr ausführlich berichtet.
Energieversorgungsbetriebe sind äußerst anlageintensiv, was auch bei der Niogas zutrifft. So ist das
Anlagevermögen vom 31. März 1965 gegenüber 1958/59 verdreifacht. Dem Umlaufvermögen ist eine
geringere Bedeutung beizumessen, da sich dieses per 31. März 1965 infolge von Konzernforderungen
an die Newag auf 200,000.000 erhöhte. Der Verlust wurde von 1958159 bis 1963164 systematisch
abgebaut. Nur per 31. März 1965 erhöhte er sich wieder infolge der Inanspruchnahme von vorzeitigen
Abschreibungen. Diese waren notwendig, weil kein steuerlicher Vortragsfähiger Verlust vorhanden
war. Das Grundkapital ist seit 1958159 gleichgelblieben. Die Rücklagen sind - auf das Bilanzvolumen
umgelegt - unbedeutend. Eine wesentliche Position ist die der Wertberichtigung. Von den per 31. März
1965 angewiesenen rund 470,000.000 sind rund 250,000.000, also mehr als die Hälfte, Vorzeitige
Abschreibungen. Diese können zur Gänze per 31. März 1965 als stille Reserve betrachtet werden.
Dies besagt, daß dieser Betrag auch verdient werden konnte. Da die Fernleitungen und die damit in
Zusammenhang stehenden Anlagen steuerlich auf 15 Jahre abgeschrieben werden, jedoch die
technische Nutzungsdauer wesentlich höher liegt, ist auch in diesen Normalabschreibungen eine stille
Reserve enthalten. Dies besagt, daß die Belastung aus Abschreibungen in den nächsten Jahren eine
sinkende Tendenz haben wird, was um so wichtiger ist, als der Vertrag mit der ÖMV, in dem uns ein
Erdgaskontingent garantiert wird, nur bis 31. März 1968 läuft, und man heute noch nicht sagen kann,
zu welchen Bedingungen dann der Einkauf von Endgas in Österreich oder in Übersee erfolgen kann.
Auf jeden Fall steht heute schon fest, daß die Verdienstspanne geringer als bisher sein wird. In den
Verbindlichkeiten, die infolge der zu geringen Ausstattung mit Eigenkapital und der großen
Investitionstätigkeit seit 1958/59 dauernd angestiegen sind, sind laufende Verbindlichkeiten auf Grund
von Warenlieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Banken und
Finanzierungsinstituten für lang-, mittel- und kurzfristige Kredite enthalten. Es ist daraus zu ersehen,
daß es der Gesellschaft, normale Bedingungen vorausgesetzt, möglich war, die Mittel für ihre
Investitionstätigkeit auf dem Geld- und Kapitalmarkt auf Grund des guten Geschäftsganges zu
besorgen. Allerdings muß festgestellt werden, daß auch langfristige Investitionen notwendigerweise
mit teilweise kurz- und mittelfristigen Krediten durchgeführt wurden.
Erst auf Grund der Pressekampagne gegen die Niogas und der damit verbundenen Kündigung von
kurz- und mittelfristigen Krediten kam es zu den derzeitigen Schwierigkeiten. Die Erfolgsrechnung
1958/59 bis 1964/65 unterstreicht die bereits an Hand der Bilanzen gemachten Feststellungen. Die
wesentlichsten Posten auf der Ausgangsseite sind die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, die
Zinsen, Löhne und Gehälter. Es wurde schon erwähnt, daß in den Abschreibungen au£ dacs
Anlagevermögen insgesamt rund 250,000.000 S vorzeitige Abschreibungen neben den normalen
Abschreibungen enthalten sind. Diese wurden auch verdient. Die Zinsen sind aber im Vergleich zu
1958159 bis 31. März 1965 rund um das Dreifache auf 38,000.000 S angestiegen. Daraus ersieht
man ganz klar die zu geringe Ausstattung mit Eigenkapital. Das Land Niederösterreich hat sich
beträchtliche Mittel dadurch erspart, daß es bisher nicht zu der notmadigen Aufstockung des
Grundkapitals gekommen ist. Demgegenüber mußte die Niogas Fremdkapital in Anspruch nehmen
und dafür die entsprechenden Zinsen bezahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit den Krediten kann ich Ihnen
mitteilen, daß auch die Arbeiter-Bank einmal mit der Niogas in Verhandlungen gestanden ist. Die
Arbeiter-Bank hätte sich bereit erklärt, einen Kredit, der zuerst mit 90,000.000 S bemessen, dann aber
auf 40,000.000 S reduziert wunde, unter folgenden Bedingungen - ich führe nur die zwei
wesentlichsten an - zu gewähren. Ich überlasse es Ihnen, über diese Bedingungen ein Urteil zu fällen,
denn ich glaube nicht, daß es auch nur ein einziges Unternehmen in Osterreich gibt, das unter
solchen Bedingungen einen Kredit aufnehmen würde. Da heißt es unter Punkt 3: „Auf Verlangen
werden Sie uns jederzeit Einblick in Ihre Bücher sowie alle wünschenswerten Aufschlüsse über ihre
rechtliche, wirtschaftliche oder finanzielle Situation geben." (Landesrat Rösch: Das steht in jedem
Kreditvertrag!) Ich darf dazu sagen, daß die Landeshaftung eine Selbstverständlichkeit war. Es heißt
dann weiter: ,,ES steht uns jedoch das Recht zu, den gesamten aushaftenden Darlehensbetrag samt
Nebenverbindlichkeiten mit sofortiger Wirksamkeit fällig zu erklären und zurückzufordern, wenn in
Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen Verschlechterungen eintreten." Das heißt also, die Schlinge um
den Hals, und die Arbeiter-Bank hätte in jenem Augenblick zuziehen können, wo sie es für
zweckmäßig erachtet hätte. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß diese Bedingungen nicht nur
auf Grund wirtschaftlicher Überlegungen eines sorgfältigen Kaufmannes gestellt wunden, sondern es
ist sehr stark anzunehmen, daß hier sehr wesentliche politische Momente mitgespielt haben, wenn
man dies jetzt auch abstreitet. Ich habe einleitend ja nur einige Andeutungen gemacht, wie man sich
verhalten hat.
Nun komme ich zum Schluß, meine Herren! Es ist sehr interessant, daß das, was wir vielleicht heute
noch erfahren werden, zur Zeit bereits in der ,,Kronen-Zeitung" steht. (Heiterkeit.) Ja, meine Herren
(Gelächter bei der ÖVP), das ist wirklich interessant. Der Herr Abg. Marsch kommt eben - ich darf das
in dem Augenblick dankbar vermerken. Herr Abgeordneter, es ist wirklich interessant, daß wir das,
was wir wahrscheinlich von Ihnen erfahren werden, schon jetzt in der ,,Kronen-Z,eitung" lesen
können. (Zwischenruf des Landesrates Rösch.) Vielleicht nicht? Ich weiß es ja nicht. (Landesrat
Rösch: Wenn Sie der „Kronen-Zeitung" alles glauben, wir nicht!) Sie scheinen also eine starke
Vierbindung zu dieser Zeitung zu haben, denn ich wüßte ansonst nicht, wie die Nachrichten dorthin
kämen. (Abg. Marsch: Hoffentlich überrasche ich Sie nicht! – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Wenn das nicht der Fall ist, dann handelt es sich zweifellos um eine falsche Berichterstattung, und es
wäre interessant zu wissen, wie die Kanäle laufen und durch welche zur ,,Kronen-Zeitung"
Nachrichten gelangen. Von uns können sie jedenfalls nicht kommen, denn wir wissen ja nicht, was Sie
dann reden werden. (Landesrat Rösch: Warum reden Sie dann darüber, wenn Sie es nicht wissen!)
Einen Moment, bitte, ich werde den Absatz gleich vorlesen: ,,In den Abendstunden setzten die
Sozialisten ihr bisher schwerstkalibriges Geschütz ein: Abg. Marsch zitierte einen Brief, der beweisen
sollte, daß Resch schon lange vor dem Auffliegen des Skandals über zahlreiche dubiose
Finanztransaktionen Müllners informiert war." (Abg. Czidlik: Das ist eine Zeitung, die alles schon drei
Tage vorher weiß! - Heiterkeit im Hause. .Hört-hört-Rufe bei der ÖVP.) Wenn das nicht stimmt, dann
ist es, wie schon gesagt, eine falsche Berichterstattung. (Landesrat Rösch: Ja, so etwas gibt es bei
der „Kronen-Zeitung" auch!) Herr Landesrat, Sie werden doch nicht annehmen, daß wir zur ,,KronenZeitung" so gute Bezahlungen haben, daß sie von uns Informationen erhält. (Unruhe. – Präsident gibt
das Glockenzeichen.) Im übrigen sind ja heute schon andere merkwürdige Dinge passiert. Sie dürfen
es uns nicht verübeln, wenn wir auch das hier zur Kenntnis nehmen. (Landesrat Rösch: Sie dürfen es
lesen und glauben!) Das ließen wir u m von Ihnen auch gar nicht verbieten, das ist doch klar.
(Abgeordneter Stangler: Zweifeln Sie etwa an der Rede von Kollegen Marsch?) Jedenfalls hat sich
gezeigt, daß solche und ähnliche Dinge mitunter sehr freimütig in die Zeitungen gekommen sind. Ich
darf kurz an die Veröffentlichungen im ,,Kurier" erinnern, die einen geheimen Bericht betrafen. Noch
heute rätselt man hemm, wie das geschahen konnte. Und das, was sich heute vormittag bezüglich der
Information über die Verhaftung des früheren Herrn Generaldirektors abgespielt hat, war zweifellos
auch recht sonderbar, obwohl man die Sache nachher als Scherz hingestellt hat. (Zweiter Präsident
Sigmund: Der Stangler ist darauf hereingefallen!) Vielleicht war es einer. Wir sind halt so dumm und
fallen auf jeden Scherz herein. Wir sind eben nicht so intelligent wie Sie. Aber wir werden noch sehen,
ab es wirklich ein Scherz war. Es wird noch verschiedene Möglichkeiten geben, das zu überprüfen.
Meine Damen und Herren! Sie dürfen uns nicht verübeln, wenn wir Ihre Argumentation sehr gut
durchleuchten werden, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir die berechtigte Annahme haben,
daß auf Ihrer Seite gerade bei der Beurteilung der Niogas nicht sachliche Beweggründe maßgebend
waren, sondern - wie ich schon einmal sagte - eine gewisse Aversion, ja sogar eine gehässige
Ablehnung gegenüber der Tätigkeit der Gesellschaft besteht, obwohl im Jahre 1958159 noch kein
Grund vorhanden war, von Mißständen zu reden, denn damals befand sich die Gesellschaft erst im
Aufbau. Man hat aber damals schon die Gesellschaft mit Haß überschüttet. Das sind Tatsachen, die
man heute nicht aus der Welt leugnen kann. Man kann sie wohl beschönigen und mit vielen Worten
und Einzeldarstellungen versuchen, einen möglichst großen Skandal herbeizuführen.
Meine Herren! Ich glaube, die niederösterreichische Bevölkerung ist nicht sehr daran interessiert, daß
der Landtagssaal zum Tribunal wird und daß von hier aus ein Rachefeldzug gestartet wird. Sie ist
vielmehr daran interessiert, daß die Dinge geordnet werden und alles Menschenmögliche vorgekehrt
wird, um in Hinkunft solche Unzukömmlichkeiten - und es sind Unzukömmlichkeiten - unvermeidbar zu
machen. (Landesrat Rösch: Unvermeidbar! Diesen Eindruck haben wir nämlich! - Unvermeidbar zu
machen!) Ach so! Haben Sie sich denn noch nie versprochen? (Landesrat Rösch: 0 ja, doch!) Na,
sehen Sie! Ich stelle also fest, daß ich mich versprochen habe, und nehme an, daß man das aus
Loyalität zur Kenntnis nimmt, weil das jedem passieren kam. - Wenn wir uns also auf dieser Ebene
finden, Dinge zu ordnen, die zu bereinigen sind - und ich nehme nicht an, daß Sie dagegen sind -, und
alles Notwendige vorzukehren, dann haben wir zur Bereinigung der ganzen Angelegenheit
wahrscheinlich einen weiteren Schritt getan, denn das, was heute in vielen Detaildarstellungen
gebracht wurde, war schließlich schon bekannt und war kein Beitrag zum Fortschritt der ganzen
Verhandlungen. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort kommt der Herr Abg. B i r n e r.
Abg. BIRNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Es sind gestern und auch heute schon so viele Ereignisse
zur Sprache gekommen, die so gewaltig und ungeheuerlich sind, daß ich mich fast entschuldigen
muß, wenn ich Dinge erörtern möchte, die sich gegen das bisher Gehörte wie Kinkerlitzchen, wie eine
Bagatelle ausnehmen.
Es ist vielleicht die Tragik des ganzen Müllner-Skandals, daß selbst Abgeordnete das Interesse an
Berichten verlieren, in denen einmal nicht die Rede ist von 20,000.000, 30,000.000 oder 50,000.000
S, um die das Land Niederösterreich zu Schaden gekommen ist, sondern es sich um verhältnismäßig
kleinere Summen handelt. Wie aus dem Einschaubericht des Rechnungshofes in Punkt 35 g
hervorgeht, hat das Land Niederösterreich am 13. März 1958 von der Österreichischen Brau AG. den
sogenannten Brauhof Mödling, ein Areal mit einem Brauereigebäude und einer daneben gelegenen
Bauruine, in der Nähe des Bahnhofes Mödling um 75.000 S erworben. In dem Kaufvertrag hat sich
das Land Niederösterreich verpflichtet, auf dieser Liegenschaft eine Gaststätte zu errichten und diese
dann an die Brau AG. auf 90 Jahre z u vermieten. Der Mietvertrag wurde am 19. April 1963
abgeschlossen. In der Zwischenzeit war die Newag-Niogas laut einem übereinkommen mit dem Land
Niederösterreich Eigentümerin der Baulichkeiten des Restaurants, des Festsaales und damit im
Zusammenhang der Bezirkshauptmannschaft Mödling geworden. In einem Zusatzvertrag vom
gleichen Tag verzichtete die Brau AG. jedoch, ihr Mietrecht selbst auszuüben - so steht es auch im
Rechnungshofbericht. So wurde zunächst die Fides-Beteiligungsgesellschaft als Pächterin namhaft
gemacht und anschließend noch die Panhans-Betriebsgesellschaft ins Geschäft gebracht. Mit der
Brau AG. wurde dann auch ein entsprechender Pachtvertrag abgeschlossen. Die Mietzinse haben
sich allerdings in einer Höhe bewegt, die einfach lächerlich war. Sie werden mit monatlich 500 S
festgelegt, was bei einer Nutzfläche von mehr als 1500 Quadratmetern nicht einmal 30 Groschen pro
Quadratmeter ausgemacht hat. In der Folgezeit ist aber noch ein Pächter aufgetreten, und zwar der
heute schon vielfach zitierte Herr Brioni. Dieser hatte besondere Wünsche und verlangte, daß zur
Führung des Restaurants große Verbesserungen in der Kücheninstallierung und auch noch
Änderungen am gesamten Gebäude gemacht werden. So kam es, daß die Baukosten, die
ursprünglich mit 500.000 S festgesetzt waren, auf rund 1,600.000 S gestiegen sind. Das alles waren
also Machenschaften Müllners als Landeshauptmannstellvertreter, als Generaldirektor der Newag und
auch als Aufsichtratspräsident der Niogas. Jetzt, wo wir wissen, wer hinter all diesen daran beteiligten
Gesellschaften, nämlich die Fides-Ces. m. b. H., die Panhans-Betriebsgesellschaft und Brioni, steckt,
wissen wir auch, warum Herr Müllner so großzügig gehandelt hat. Im Punkt 35 h des
Rechnungshofsberichtes wird festgestellt, daß die Newag im Jahre 1956 an Herrn Rechtsanwalt Dr.
Wille in Wien als Treuhänder der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft ,,Donautal" in
Klosterneuburg für die Errichtung einer Siedlung in Mödling einen Betrag von 1,400.000 S - es ist ein
bißchen mehr – als Kaufschilling für den treuhändigen Erwerb der Grundstücke überwiesen hat. Damit
wurde der Kauf von zwei Grundstücken finanziert, und zwar im Ausmaß von 39.000 und etlichen
Quadratmetern in der Guntramsdorferstraße zu 898.300 S und von 10.742 Quadratmeter in der
Grutschgasse zu 560.000 und etlichen Schilling. Da dieses Bauprojekt nicht imstande kam, verlangte
die Newag die Rückzahlung des Betrages zuzüglich 4 Prozent Zinsen. Unter Berücksichtigung der
bereits zurückgezahlten Teilbeträge von insgesamt 250.000 S war Anfang April 1964 noch ein Betrag
in der Höhe von rund 1,700.000 S ausständig. Am 10. April 1964 hat die Newag diesem Herrn Dr.
Wille eine Abrundung des aushaftenden Betrages auf rund 1,600.000 S gestattet und damit dem
Treuhänder der Newag ein Geschenk von mehr als 50.000 S gemacht. Von der Zahlung der
verlangten vierprozentigen Zinsen war selbstverständlich auch nicht mehr die Rede. Dazu kommt aber
noch, daß der Newag - ich möchte fast sagen, Müllner - durch ein Schreiben vom 2. April 1963
bekannt war, daß Dr. Wille beziehungsweise seine Gattin das Grundstück Grutschgasse, das mit dem
Anschaffungspreis von 569.000 S erworben wurde, im Zusammenhang mit der Erbauung der
Gendarmerieschule Mödling der Republik Österreich um 2,900.000 S verkauft hat. Diese Frau Wille
hat also an diesem Grundstück von dem, was sie bezahlt hat, das Fünffache verdient. Man muß sich
da fragen, war Müllner wirklich nur ein schlechter Kaufmann oder ein väterlicher Wohltäter oder aber
ein Mensch, der sich schwache Menschen gekauft hat, um mit ihnen seine dunklen Geschäfte
machen zu können? Wie wir heute aus den Berichten gehört haben, ist eher das letztere
anzunehmen.
Im Punkt 7 des Berichtes über die Niogas führt der Rechnungshof an, daß die Niogas laut Kaufvertrag
vom 19. Juli 1960 in Mödling eine Liegenschaft im Ausmaß von mehr als 26.000 Quadratmetern zum
Kaufpreis von 5,200.000 S erworben hat. Dazu ist vom Rechnungshof bemerkt worden, daß vom
betrieblichen Standpunkt aus überhaupt keine Notwendigkeit bestanden hatte, diese Grundstücke zu
erwerben, und daß der Vorstand erst einige Tage nach Abschluß des Kaufvertrages den Beschluß
über diesen Kauf gefasst hat. Sie sehen also, man ist immer und überall mit einer gewissen Absicht
an die Dinge herangegangen. Außerdem hat der Rechnungshof festgestellt, daß der Preis für diese
Liegenschaft mit 100 S pro Quadratmeter außerordentlich hoch und durch nichts gerechtfertigt war,
denn das Gebietsbauamt der niederösterreichischen Landesregierung „Wien-Umgebung" hat am 9.
Dezember, als es ein benachbartes Grundstück dort geschätzt hat, festgestellt, daß dieser
angrenzende Grund, der sogar über ein Zusatzgleis, also über einen direkten Bahnanschluß verfügt
hat, mit 60 S pro Quadratmeter zu bewerten sei. Die Niogas hat also für dieses Grundstück, das sie
gebraucht hat, um 40 S mehr gegeben, als es nach einem ordentlichen Schätzungsgutachten
notwendig gewesen wäre. Damit hat die Niogas einen Mehraufwand im Ausmaß von 1,000.000 S, der
absolut vermeidbar gewesen wäre, hinnehmen müssen. Sie hat das scheinbar gerne getan. Im Jahre
1966 wurde mehr als die Hälfte des so teuer erworbenen Grundstückes an die Austria AG. verpachtet
und von dieser wieder an die Firma Schleusner in Mödling unterverpachtet. Das kommt mir vor, wie
wenn ein Hauptmieter einer Fünfzimmer-Wohnung sich ein gutes Geschäft daraus macht, indem er
ein Kabinett an irgendeinen armen Teufel, der in einer Notlage ist, vermietet, und dieser für das
Kabinett mehr Mietzins zahlen muß als der Hauptmieter für die große Wohnung. In der Zwischenzeit
hat die Firma Schleusner auch jenen Teil des Grundes gekauft, der noch nicht von ihr gepachtet war,
so daß sie also das ganze Areal zu ihrer Nutzung hatte. Der Verkaufspreis betrug damals 2,400.000
S. Der Restverkauf des verpachteten Grundstückes wurde von der Niogas knapp ein Monat vor
Beginn der Einschau des Rechnungshofes durchgeführt und erfolgte mit zirka 3,600.000 S an die
Firma Südbau, Dipl.-Ing. Haslinger und Co. Auch diese Firma ist heute schon – und zwar nicht sehr
rühmlich - erwähnt worden. Es war daher nicht verwunderlich, daß der Rechnungshof feststellte, daß
in der Zeit von 1960 bis 1964 die Grundstückpreise stark in die Höhe gestiegen sind und daß daher
trotz dieser günstigen Tendenz auf dem Grundsbücksektor bei dem Verkauf nicht einmal der
Einsbandspreis erzielt worden ist. Der Rechnungshof hat aber nicht nur das festgestellt, sondern
auch, daß in diesem Zusammenhang die Verluste, die durch eine jahrelange Kapitalbindung
aufgetreten sind, mehr als 2,000.000 S betragen haben. Scheinbar hat man aber bei der Niogas das
Geld in Hülle und Fülle gehabt, so daß ein Verlust von nur 2,000.000 S nicht so sehr ins Gewicht
gefallen ist. Der Rechnungshof kritisiert daher mit Recht die Geschäftsleitung, weil für dieses
verlustreiche Geschäft keine betriebliche Notwendigkeit vorbanden war, weil damit absichtlich
bestimmte private Firmen bevorzugt wurden und man ihnen gewisse Vorteile zugeschanzt hat. Es sind
dies alles Firmen, mit denen der allmächtige ,,Boß" der Newag und der Niogas einmal verflochten war.
Wie wir heute schon gehört haben, haben diese Firmen den Dank an Miillner auch nicht missen
lassen.
Im Punkt 7 c des Einschauberichtes des Rechnungshofes bei der Niogas wird festgestellt, daß die
Niogas laut Mietvertrag vom 5. September 1961 das Hauptmietrecht für die Wohnung Mödling,
Schillerstraße 62, erworben hat und daß die damit verbundenen Kosten für die Ablöse und
Wohnungsausstattung 800.000 S betragen haben. Laut Vorstandsbeschluß vom selben Tag wurde
die Wohnung angeblich zwecks Wohnungssicherung im Raume Mödling im Hinblick auf die
bevorstehende Umsiedlung der Gesellschaft nach Maria-Enzersdorf gemietet. Ich frage mich nur, was
das für eine angebliche Wohnraumsicherung war. Ja, sollten denn in diese eine Wohnung Arbeiter
und Angestellte der Niiogas in Stockbetten hineinkommen? Es war aber anders. Diese Wohnung
wurde für den Herrn Bezirkshauptmann von Mödling angekauft. Das beweist auch ein Schreiben der
Niogas vom 18. beziehungsweise 28. Oktober, in dem die Niogas der Landesregierung mitgeteilt hat,
die Wohnung würde untervernietet und die Niogas sei bereit, für diese Wohnung die Ausstattung zu
bezahlen, und zwar in der Höhe von 120.000 bis 150.000 S. In Wirklichkeit bat die Endabrechnung
aber dann 270.000 S ausgemacht. Auch hier stellt der Rechnungshof wieder mit Recht fest, daß es
nicht Sache und Aufgabenbereich der Niogas gewesen wäre, Wohnungen für betriebsfremde
Personen, auch wenn sie Bezirkshauptleute sind, zu schaffen. Sehen Sie, meine Damen und Herren,
so ging man mit den Geldern der niederösterreichischen Bevölkerung um. Ich kann mich noch genau
daran erinnern, wie am 1. März d. J. Herr Abg. Laferl, der jetzt so eifrig die ,,Kronen-Zeitung" studiert,
in einem Überschwang das ganze Projekt Newag an der Triesterstraße besungen hat. (Abg. Laferl:
Aber es steht noch!) Es steht noch. Er hat gesagt, er sei der einzige Abgeordnete, der dort jeden Tag
zweimal vorbeifährt, und jedesmal klopfe stolz ihm das Herz im Leibe. Er freue sich dann über diese
Bauwerke und mit ihm seine Fraktionskollegen. (Abg. Laferl: Das habe ich nicht gesagt.) Ich kann
Ihnen nur sagen, auch ich fahre sehr, sehr oft an dieser Stelle vorbei, und ich finde es auch schön, nur
habe ich auch mit sehr, sehr vielen Leuten gesprochen, die gesalgt haben, also was die dort
hingestellt haben, das ist allerhand. (Abg. Laferl: Ansichtssache, Herr Kollege.) Im gleichen Atemzug
haben sie aber gesagt: Na, Kunststück, die können sich das ja erlauben, die haben ja das Geld dazu,
das wird ja Iden kleinen Strombeziehern und Anschlußwerbern in rigoroser Form abgeknöpft.
(Zwischenruf ÖVP: Eure Aufsichtsräte sind auch drinnen gesessen!) Aber nicht lange, immer nur zur
Sitzung. (Abg. Laferl: Prost!) Prost, Herr Abg. Laferl. Er hat sich am 1. März dazu verstiegen, zu
sagen: „Wir haben alle Ursache, uns zu freuen, daß das alles geschaffen werden konnte. Das hat
unser Viktor Müllner mit seiner Tatkraft und seiner Initiative geschaffen!" Herr Abgeordneter Laferl, Sie
sind selbst Baumeister. (Abg. Laferl: Ja!) Ich glaube, wenn Sie einen solchen Geschäftsführer in Ihrem
Betrieb hätten, wie es Viktor Müllner war, dann würden Sie wahrscheinlich nicht lange mehr Ihr
Geschäft führen können. (Abg. Laferl: Ich führe es so nicht mehr!) Wenn der Rechnungshof im Punkt
35 seines Berichtes feststellt, daß die Newag im Raum von Mödling durch den Bau des Bauhofsaales,
den Kauf des Schlosses Liechtenstein und den Ausbau der Dienstwohnung für den Bezirkshauptmann
mehr als 73,000.000 S für energiefremde Aufgaben verpulvert hat, dann macht uns diese Feststellung
wirklich keine Freude, weil wir wissen, daß dieser ganze Schaden, den Müllner und seine FamilienAG. Angerichtet haben, von den Strom- und Gasbeziehern wiedergutgemacht werden muß, und zwar
in der Form, daß das Land Niederösterreich - das ist auch schon gesagt worden – viele hundert
Millionen Schilling für die Gesundung der Gesellschaften wird aufzubringen haben. Gerade diese
Gelder, die hier wieder hineingepumpt werden müssen, hätten doch bestimmt für andere, ebenso
wichtige Aufgaben verwendet werden können. Es wird für uns nicht leicht sein, diese Aufgaben, die
wir im kommenden Budget behandeln werden, durchzuführen, denn am Straßennetz und auch auf
den übrigen Sektoren der niederösterreichischen Landesverwaltung ist noch so manches zu machen.
Sie aber, meine Herren von der Österreichischen Volkspartei, werden, wenn das Land
Niederösterreich seinen verschiedenen Verpflichtungen wegen dieser Transaktionen Müllners in der
nächsten Zeit nicht nachkommen wird, daran nicht unschuldig sein, denn Sie haben Mlüllner noch
ganz kurze Zeit vorher gedeckt und ihm die Mauer gemacht. Der Newag-Skandal, das wurde auch
heute schon gesagt, ist tatsächlich nicht nur ein Müllner-Skandal, sondern ein Skandal der gesamten
Österreichischen Volkspartei. Wenn heute die Kollegin Körner bei den Werbekosten und Prekarien
gesagt hat, daß verschiedene Elektrogeräte verschenkt wurden, unter anderem auch eine
Entnebelungsanlage, dann möchte ich nur eines wagen: Es wäre gut gewesen, wenn Herr Müllner
dem ÖVP-Klub eine Entnebelungsanlage geschenkt hätte, denn dann hätten wir vielleicht schon
vorher Klarheit über den Rechnungshofbericht erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. S c h e i d l.
Abg. SCHEIDL: Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir nur kurz auf zwei
Kapitel der Rechnungshofeinschaufeststellungen zurückzukommen, und zwar auf die EHT und die
Optos. Ich werde mich kurz fassen, vor allem in bezug auf die EHT, weil über dieses Kapitel ja schon
vieles gesprochen wurde, insbesondere von Herrn Abg. Ing. Robl. Ich erlaube mir nur einiges zu
ergänzen und komme zu dem Zweck kurz auf dias bereits einige Male zitierte Protokoll vom 28.
Dezember 1962 zurück, aus welchem hervorgeht, daß Ofenböck im Auftrag der Newag und mit
Wissen des Herrn Aufsichtsratspräsidenten gehandelt hat. Ich schließe mich der Meinung meines
Klubkollegen Dr. Brezovszky an, der bereits gestern die Frage gestellt hat: „Ja, wenn Müllner der
Meinung gewesen wäre, daß andere unkorrekte Handlungen gesetzt haben, wann hat er dann nicht
die Anzeige erstattet?" Im Gegenteil, meine Damen und Herren, der Aufsichtsratspräsident hat mit
dieser Angelegenheit nicht einmal den Aufsichtsrat befaßt, sondern über die Privat- und
Kammerzbank weiterhin eine teure Sanierung der EHT betrieben. So spricht der Rechnungshof
davon, daß bis zur Einschau im Jahre 1965, also zu einer Zeit, in der Müillner bereits lange
Generaldirektor der Newag war, der Umfang der Geldzuweisungen an die EHT ohne jede
Gegenleistung eine Höhe von 31,300.000 S erreicht bat. Hierzu paßt auch folgende Feststellung des
Rechnungshofberichtes auf Seite 9, die ich mir erlaube, kurz vorzulesen: „In ihrer Stellungnahme wies
die Geschäftsführung zunächst darauf hin, daß innerhalb des Vorstandes im Prüfungszeitraum
mehrmals personelle Änderungen stattgefunden haben, und daß sie sich daher außerstande sehe, zu
verschiedenen Geschäftsfällen, die vor dem 1. Jänner 1963 - der Bestellung des Generaldirektors
Viktor Müllner - abgewickelt oder eingeleitet worden sind, eine Stellungnahme abzugeben. Hierzu
mußte der Rechnungshof jedoch einwenden, daß ein derzeitiges Vorstandsmitglied bereits seit Mitte
1958 diesem Gesellschaftsorgan angehört und im Sinne des § 70 Aktiengesetz der Vorstand unter
Eigenverantwortung die Geschäfte so zu führen hat, wie es das Wohl des Unternehmens unter
Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen
Interesses erfordert. Außerdem trat der neu bestellte Generaldirektor nicht etwa als Fremder in die
Newag ein, er war vielmehr bereits zur Zeit der Einschau des Rechnungshofes im Jahre 1958
geschäftsführender Aufsichtsratspräsident und hatte dieses Amt bis zur Bestellung in den Vorstand
der Gesellschaft inne. Als solcher hatte er im Rahmen des Aufsichtsrates gemäß § 95 Aktiengesetz
die Geschäftsführung zu überwachen. Wenn daher in der Stellungnahme der Newag zu den
folgenden Ausführungen mehrmals der Eindruck erweckt werden sollte, der verstorbene
Generaldirektor Doktor Skacel hätte diese wesentlichen Geschäfte in eigener Machtvollkommenheit,
ohne Wissen des Aufsichtsrates und seines geschäftsführenden Präsidenten abgewickelt, so
vermochte sich der Rechnungshof dieser Darstellung nicht in allen Belangen anzuschließen. Schon
die Prüfungen in den Jahren 1952 und 1958 haben gezeigt, daß sich der damalige geschäftsführende
Aufsichtsratspräsident in Gebarungsfragen der Newag als außerordentlich informiert erwiesen hat."
Ich erwähne das, meine Damen und Herren, weil Sie gerade diesen Punkt versuchen zu einem
Kristallisationspunkt der ganzen Affäre zu machen. Der Aufsichtsratspräsident hat aber nicht nur die
sozietären Organe davon nicht in Kenntnis gesetzt, er zog auch keine Konsequenzen in bezug auf
den auch in dieser Frage schwer belasteten Buchprüfer Prethaler. Es ist also, wie ich feststellen darf,
nicht nur der Herr Abg. Czidlik kein Pipihenderl, sondern Herr Müllner auch kein Haserl. Meine Herren,
ich darf in dem Zusammenhang noch auf den Antrag Nr. 13 des Finzanzausschusses verweisen, den
ich mir kurz zur Verlesung zu bringen erlaube. Er hat folgenden Wortlaut:
,,Die Landesregierung wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf den Beschluß der Landesregierung
vom 27. September 1966 und die Feststellungen des Rechnungshofes im Einschaubericht, die
zuständigen Gesellschaftsorgane zu ersuchen, die Bewilligung zur Erwerbung der Aktienmehrheit der
EHT zurückzuziehen und etwaige schon im Besitz der Newag befindliche Aktien derart abzustoßen,
daß auf Grund der gegebenen Situation der Gesellschaft der geringste finanzielle Nachteil erwächst."
Soweit zur EHT. Ich habe mich bewusst kurz gefaßt. über die Optos erlaube ich mir eine kurze
Genealogie vorzutragen, weil sie mir äußerst interessant erscheint. Die am 12. Juni 1948 von Dr. Ing.
Rösener, Edwin Beckel und Roman Deisenhamer in Bad Ischl gegründete Firma Optos hatte zum
Gegenstand ihres Unternehmens die Erzeugung optischer Linsen, Spiegel und Prismen. Im Jahre
1952 geht der Anteil von Deisenhammer an die Universitas, Lehrmittelgesellschaft, über. Als Vertreter
der Universitas tritt Herr Vancura auf, wir haben diesen Namen bereits einige Male gehört. Im Jahre
1953 scheint in der Gesellschaft statt der Universitas die Österreichische
Zeitschriftenverlagsgesellschaft auf, die ebenfalls von Herrn Vancura verkörpert wird. Den
Abtretungsvertrag schließt Herr Vancura sowohl als Bevollmächtigter der Universitas als auch für den
Österreichischen Zeitschriftenverlag ab, also mit sich selbst. Im April 1955 übernimmt der
Österreichische Zeitschriftenverlag auch die Anteile von Rösener; Beckel verbleibt allerdings
Geschäftsführer. Im Mai 1956 wird das Stammkapital erhöht, und zwar: Österreichischer
Zeitschriftenverlag, vertreten durch Vancura, 160.000 S, B40.000 S, als zweiter Geschäftsführer wird
Herr Nöstlinger eingesetzt. Im Oktober 1956 erfolgt eine Kapitalumstellung laut
Schillingeröffnungsbilanz, per 1. Jänner 1955 Österreichischer Zeitschriftenverlag 492.000 S, Beckel
8000 S. Die Gesellschafterliste ist mittlerweile unter Berücksichtigung der erfolgten Kapitalerhöhung
wie folgt: Österreichischer Zeitschriftenverlag 620.000 S, Beckel 40.000 S.
Schillingeröffnungsbilanzsumme: 1,600.000 S. Diese Gesellschaft tritt aber im Jahre 1964 als
maßgeblicher Kompagnon in die „Südbau Dipl.-Ing. W. Haslinger & Co Gesellschaft mit beschränkter
Haftung & Co. K. G." - ein sehr langer Name - ein, wobei Herr Müllner junior wieder Geschäftsführer
und Teilhaber wird. Es fehlt aber hier noch die Fortsetzung: Die Generalversammlung vom 6. Februar
1957 beschließt vor Notar Rasch, Wien III., Beatrixgasse 32, daß der Österreichische
Zeitschriftenverlag von seinem Anteil 92.000 S an Beckel abtreten soll, und zwar zum Nominalpreis,
den Beckel gemäß einer Ratenvereinbarung zu entrichten hat. Die Gesellschafterliste ist demgemäß
wie folgt: Zeitschriftenverlag 528.000 S, Beckel 132.000 S. Die Generalversammlung vom l.
September 1958 beschließt vor Notar Rasch eine Kapitalerhöhung auf 1,000.000 s, wobei die durch
Waka vertretene Contibank die neuen 340.000 S übernimmt. Die Generalversammlung vom 22.
Dezember 1958 beschließt eine Kapitalerhöhung auf 1,340.000 S, wobei die neuen 340.000 S wieder
die Contibank übernimmt, Contibank demnach 680.000 S, Österreichischer Zeitschriftenverlag
528.000 S, Beckel 132.000 S; Prokura für Karl Köberl in Ischl.
Jetzt wind es aber interessanter: Generalversammlung vom 21. April 1959 in der Contibank. Beckel
tritt seinen Anteil an die Contibank ab, Abtretungspreis für den 132.000-S-Anteil 182.000 S ; er
scheidet als Geschäftsführer aus und erhält 7000 S als Anerkennung und Abfindung, womit alle
gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Gesellschafterliste demgemäß: Contibank 812.000 S,
Österreichischer Zeitschriftenverlag 528.000 S. Somit hat der letzte Gründer die Gesellschaft
verlassen, und die Generalversammlung vom 15. Juni 1959 bestellt Ingenieur Rudolf Müllner zum
neuen Geschäftsführer. Am 21. Juni 1961 ist Müllner bereits Teilhaber. Die Contibank tritt von ihrem
Anteil 335.000 S an Rudolf Müllner ab. Der Abtretungsbetrag von 469.000 S wird verrechnet werden unter Anführungszeichen. So steht es im Abtretungsvertrag. Laut Protokoll vom 1. März 1966 wurde
darauf bereits hingewiesen.
Rudolf Müllner ist in der Generalversammlung und beim Abschluß des Abtretungsvertrages vertreten
durch Hauptschullehrer Viktor Müllner, der sich mit einer vom italienischen Notar Dr. Carlo de
Francesci,
S. Dona di Piave, beglaubigten Vollmacht legitimiert. Die Gesellschafterliste ist demgemäß wie folgt:
Contibank 477.000 S, Österreichischer Zeitschriftenverlag 528.000 S, Rudolf Müllner 335.000 S.
Schon am 10. Oktober 1961 wind aber in der Contibank von Notar Dr. Alfred Jungmayer wieder ein
Abtretungsvertrag gemacht. Die Contibank verkauft ihren restlichen 477.000-S-Anteil an den
Österreichischen Zeitschriftenverlag, der Kaufpreis von 667.800 S wind verrechnet wenden. Die
Gesellschafterliste sieht nunmehr wie folgt aus: Zeitschriftenverlag 1,005.000 S, Rudolf Müllner
335.000 S. Die Generalversammlung am 6. Juli 1962 beschließt die Erweiterung des
Betriebsgegenstandes um die Konstruktion, Entwicklung und Fertigung sowie den Betrieb von Eisenund Stahlbauten und Apparaten, die Beteiligung an anderen gewerblichen und industriellen
Unternehmungen aller Art. Die Generalversammlung am 12. Dezember 1963 beschließt einte
Kapitalerhöhung um 900.000 S auf 2,240.000 S, wobei der Österreichische Zeitschriftenverlag,
vertreten durch Viktor Müllner junior, den Aufstockungsbetrag übernimmt. Die Gesellschafterliste
lautet somit: Österreichischer Zeitschriftenverlag 1,905.000 S, das sind 85 Prozent, Rudolf Müllner
335.000 S, das sind 15 Prozent. Diese Gesellschaft tritt - wie schon erwähnt - im Jahre 1964 als
maßgebliche Co. in die ,,Südbau Dipl.-Ing. W. Haslinger & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
und Co. KG." ein, wobei Herr Müllner junior wieder Geschäftsführer und Teilhaber wird.
Interessant ist in dieser bewegten Story zum Beispiel folgende Begebenheit: Am 21. Juli 1963 schreibt
die Optos an die Generaldirektion der Newag folgenden Brief: ,,Sehr geehrte Herren! Wir kommen
zurück auf die Vereinbarung vom Juli und August 1962 und teilen Ihnen heute mit, daß alle von Ihnen
gewünschten Geräte bei uns abrufbar auf Lager sind. m e r Ihre Dispositionen erwarten wir gerne
Nachricht. Bezüglich der Akontozahlungen dürfen wir Sie nun ersuchen, den seit Ende v. J. fälligen
Betrag in der Höhe von 1,550.000 S auf unser Konto zu überweisen. Wir danken im voraus und
verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung"; unterfertigt ist Müllner der Sohn. Es dauert auch nicht sehr
lange, genau sind es zehn Tage, bis die etwas reduzierte Zahlung in der Höhe von 1,370.000 S von
der Newag an die Optos erfolgt.
Meine Damen und Herren! Hier sehen Sie zum ersten Male eine direkte Verbindung Müllner seniorMüllner junior. Ich glaube, mir dazu weitere Erklärungen ersparen zu können.
Darf ich mir erlauben, noch folgendes anzuführen: Wir sind heute wegen einer Angelegenheit
beisammen, in der Sie in einer schwierigen Situation sind, ich verstehe das auch, glauben Sie mir
bitte, daß ich diesen Worten keinen Tropfen Spott oder Hahn beimenge. Ich gehöre nämlich zu jenen
Leuten, die primär auch vom politischen Gegner die Meinung haben, daß er anständig und seriös ist,
zumindest so lange, als ich mich nicht vorn Gegenteil überzeugt habe. Unter dieser Voraussetzung
glaube ich, daß Sie hier als Verteidiger Müllners kein sehr gutes Gefühl haben. Ich kann verstehen,
daß vielleicht bei einigen von Ihnen noch gewisse Freundschaftsbande bestehen; ich verstehe auch,
daß manche vielleicht das Gefühl der Dankbarkeit Herrn Müllner gegenüber besitzen. Ich weiß - das
wissen wir alle -, daß die Machinationen Müllners nicht nur dazu gedient haben, sich und seiner
Familie Vorteile zu verschaffen, sondern auch dazu, einen Machtapparat aufzubauen, und auch dazu,
und ich bitte die Herren vom ÖAAB über den Ausdruck, den ich gebrauche, nicht ungehalten zu sein,
aber er entspricht meiner innersten Überzeugung, das ,,Trojanische Pferd" in den Reihen der
österreichischen Arbeiter und Angestellten aufzuzäumen, nämlich den Arbeiter- und
Angestelltenbund. Ich appelliere aber trotzdem an Sie, an die Vertreter der Bauern, an die Vertreter
der Wirtschaft, aber auch an die Vertreter des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes.
Wenn Sie es wirklich ehrlich meinen mit Ihrer hier oft bekundeten Absicht, Klarheit in die
unangenehmen und sehr traurigen Vorkommnissen? zu bringen, dann schließen Sie sich uns an und
stimmen Sie für unsere Anträge, denn das ist eine Voraussetzung dafür, daß wirklich Sauberkeit
geschaffen wird. Ich bitte Sie aber auch um folgendes: Reichen Sie uns die Hand für eine
Zusammenarbeit. Das schließt bei weitem nicht aus, daß nicht in demokratischer und anständiger
Form politische, wirtschaftliche und kulturell gegensätzliche Konzeptionen hier vertreten und
ausgetragen werden, aber nicht im. Sinne und im Stil machiavellistischer Korruptionen und
Scharfmacherei, sondern im Sinne des Hartmann-Vermächtnisses und - wenn Sie wollen - im Sinne
der Erklärung, die der neue Herr Landeshauptmann hier abgegeben hat. Ich habe mit Befriedigung
zur Kenntnis genommen, daß der Herr Landeshauptmann davon gesprochen hat, daß die Bauern,
bevor sie neu streuen, den alten Mist wegräumen. Damit gibt der Herr Landeshauptmann zu
erkennen, daß es Mist wegzuräumen gibt. Sosehr ich diesen rustikalen Vergleich des Herrn
Landeshauptmannes begrüßt habe, so sehr wünsche ich, daß er in einem Teil ein wenig hinkt. Wenn
nämlich in einem Stall neues Streu ausgebreitet wind, wird aus dieser neuen Streu in kurzer Zeit
wieder Mist. Helfen wir bitte alle mit, daß in der niederösterreichischen Landesverwaltung in Zukunft
kein Mist mehr wegzuräumen ist. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. M a r s c h.
Abg. MARSCH: Herr Präsident, Hohes Baus, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir das
Programm in dieser Sibzung erfüllen, so werden wir heute noch einer Reihe von Anträgen, die im
Finanzausschuß und im Unterausschuß des Finanzausschusses beschlossen wurden, auch in diesem
Hohen Hause die Zustimmung geben. Eis sind immerhin 28 Anträge der Newag und zehn, die die
Niogas betreffen, über die Einvernehmen erzielt werden konnte. Ich möchte feststellen, daß wir das
begrüßen. Aber es sind noch immer 21 Fragen offen, die wir den Herrn Präsidenten gebeten haben, in
Behandlung zu ziehen, davon betreffen neun die Firmen des Müllner-Spinnetzes. Es ist das die
Buchhandlung Krey, an der die Tochter des Herrn Müllner beteiligt ist, dann die Typographische
Anstalt in Wien; die eine Reihe von Zeitungen des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes
oder solcher Institutionen, die ihm nahestehen, druckt; es ist dies weiter die EHT, über die heute des
öfteren gesprochen wurde. Vielleicht wird uns auch da noch einiges auf dien Kopf fallen, und zwar im
Zusammenhang mit der von Herrn Ingenieur Robl zitierten Privat- und Kommerzbank. Es ist dies
ferner die Treuhand- und Beratungsgesellschaft des Herrn Prethaler, jene Gesellschaft, die noch bis
zum Vorjahr die Newag und Niogas geprüft hat, obwohl man gewußt hat, wer Herr Pnethaler und
seine Firma warm. Es ist dies die Aero-Transport, die uns noch voller Rätsel erscheint, und es ist dies
nicht zuletzt das bereits erwähnte Bankhaus Steinhäusser im Zusammenhang mit dem Kamptalhof.
Neben diesen Firmen ist auch die Darstellung des finanziellen Einsatzes für den Bau der Südstadt
unklar. Das ist ein Kapitel, das völlig offen ist; es gehören dazu jene drei Firmen, die alle von einem
Müllner-Sohn geführt werden, die Südbau-KG., die Universitas und die Firma Hadinger & Co., bei der
auch ein Sohn Müllners Geschäftsführer ist.
Meine Herren! Hier sind uns Beschlüsse übermittelt worden, die falsch sind. Ich möchte in diesem
Zusammenhang nochmals an den Herrn Landeshauptmann appellieren, daß in der Frage des
finanziellen Einsatzes für den Bau der Südstadt und in der Frage der Verwendung der Rabattgelder
dem Dringlichkeitsbeschluß des niederösterreichischen Landtages nachgekommen und vorgesehen
wird, daß diese Sache in Ordnung kommt, damit so etwas nicht wieder passiert. Es geht noch um
verschiedene ungeklärte Finanzfragen, ich erwähne nur den Anteil an Werbefilmen, der auch im
Rechnungshof erwähnt wird; die Filme sind nach dem Auszug Müllners aus der Newag plötzlich
verschwunden, worüber noch geredet werden muß. und worüber uns der neue Vorstand eine
Überprüfung zusagte. Dazu kommen noch an offenen Fragen etwa die Firma Lignospan, die der
Newag angeblich noch 40,000.000 S kosten wird, jene Firma, die vom seinerzeitigen Direktor der
Privat- und Kommerzbank, Walter Zorn, gegründet wurde; es kommt dazu die Fides des Herrn Viktor
Müllner beziehungsweise der EEI, und es kommt die Firma Howag mit dem Vorstandsmitglied Dr.
Franz Allitsch dazu. Der Letztgenannte hat damals, als die Firma einen Riesenverlust erlitten und in
der Bilanz sogar mit einer halben Million Verlust abgeschlossen hat, diese verlassen. Wahrscheinlich
werden diese Schulden dann noch höher geworden sein: die Verluste der Lignospan und der Howag,
bei der die Lignospan als Alleinaktionär aufscheint, mit den Aufsichtsräten Zapototzky, Peter Johann
Prethaler junior und Dr. Walter Zorn von der Kommerzbank.
Sie sehen also, daß dieses Spinnennetz, das seinerzeit eine Tageszeitung ausgebreitet hat, noch viel
größer ist und unsere kühnsten Erwartungen übertroffen hat. Ich muß noch einmal kurz auf die AeroTransport, die mehrmals ihren Besitzer gewechselt hat, zurückkommen. So war die Newag zweimal
Eigentümer dieser Gesellschaft, und zwar 1956 und 1961. Sie hat aber immer dann ihren Besitzer
gewechselt, wenn Gewinne zu verzeichnen waren. Dann hat die Newag die Gesellschaft an die
Contibank abgesto5en. Wenn Verluste waren, hat sie die Contibank wieder an die Newag
zurückverkauft, alles mit Wissen und im Auftrag des Herrn Müllner. Ich muß mich in einer Frage
ergänzen, die den 1. März betrifft. Ich sagte damals, daß dieses Luftgeschäft mit der Aero-Transport
der Newag 23,000.000 S gekostet hat. Der Rechnungshof stellte fest, daß es 25,600.000 S waren. Ich
habe damals den Geschäftsanteil der Contibank von 1,990.000 S vergessen dazuzurechnen. Die
Gesellschafter haben diesen wahrscheinlich deshalb um 2,000.000 S an die Newag verkauft, weil
vorher ein neuer Verlust von 8,000.000 S entstanden ist, den dann die Newag übernommen hat. Das
nur zur Ergänzung des Müllner-Spinnennetzes.
Riesig verzweigt, weit ab von den Landesgesellschaften, wunde ein ganzes Kontingent von Firmen
aufgestellt, die zur Bereicherung einzelner und zum Schaden des Landes gedient haben. Leider war
die ÖVP-Fraktion im Unterausschuß nicht bereit, alle offenen Fragen restlos zu klären, wodurch jetzt
noch ein großer Teil des Rechnungshofberichtes offen ist. Damit wird sich der Landtag noch zur
gegebenen Zeit befassen müssen. Der Herr Präsident hat die 21 Materien, die noch offengeblieben
sind, an den Vorstand der Newag beziehungsweise auch der Niogas zur Beschaffung weiterer
Informationen und Unterlagen weitergegeben. Ich muß in diesem Zusammenhang ausdrücklich
betonen, daß wir an einer restlosen Klärung all dieser Fragen interessiert sind. Wir erwarten das auch
von den Herren der Österreichischen Volkspartei, denn wie der Herr Landeshauptmann bei seiner
Antrittsrede gesagt hat, muß der Mist aus dem Stall heraus, bevor neues Stroh hineinkommt. Herr
Landeshauptmann, ich hoffe, daß Sie das als erste Tat beherzigen wenden. Das neue Stroh ist die
saubere Führung der Landesgesellschaften durch Persönlichketten, die mit keinem Makel behaftet
sind, und auch die notwendige Kapitalaufstockung. Beides halten wir für dringend erforderlich, um die
Newag gesund werden zu lassen. Der Schaden, den Viktor Müllner und seine Helfer den
Landesgesellschaften und damit dem Land zugefügt haben, ist enorm. Ich habe mir diese Schäden in
einer Liste mit 44 Punkten über die Newag und mit 14 Punkten über die Niogas
zusammengeschrieben; ich will nur einige hier anführen.
Meine Herren! Allein der Punkt 4 des Rechnungshofberichtes über die Newag zeigt auf, daß ein
vermeidbarer Zinsenaufwand bei der Contibank von 17,000.000 S entstanden ist, bei der
Österreichischen Privat- und Kommerzbank, seinerzeit im Besitze des ÖMB - also wo Sie dabei
verdient haben -, von 8,800.000 S, beim Bankhaus Steinhäusser 5,000.000 S, die Zuwendungen an
die EHT, wie schon gesagt wurde, gehen weit über 50,000.000 S, bei der Optos machen sie nahem
6,000.000 S aus, und an Prethaler ad personam wurden 1,300.000 S bezahlt. An vermeidbarem
Insertionsaufwand vor allem an die ,,Niederösterreichische Volkspresse" des ÖAAB und verschiedene
andere, der ÖVP nahestehende Zeitungen wurden 2,000.000 S ausgegeben, an die Aero-Transport,
wie ich schon gesagt habe, gingen mehr als 25,000.000 S, an Rechtsanwalthonoraren 2,100.000 S,
die einfach bezahlt wurden, ohne daß feststeht, für welchen Zweck, und wo der Rechnungshof dazu
sagt, für Rechtsarbeiten, die gar nicht gemacht werden konnten. Diese mehr als 2,000.000 S wunden
ausgegeben, obwohl bei der Newag eine Rechtsabteilung besteht. Der Zinsenverlust beim Kamptalhof
betrug 1,500.000 S. Dazu kommen noch die 15,000.000 S, die an Vanoura-Brioni bezahlt wurden, und
für das Panhans, das dann an Vancura um einen Pappenstiel verkauft wurde, mehr als 55,000.000 S.
Der Aufwand in Mödlling-Südstadt - der Rechnungshof bezeichnet ihn als energiefremden Aufwand betrug 73,000.000 S, und der Kredit der niederösterreichischen Landesregierung, auf den ich noch zu
sprechen kommen werde und der widmungsfremd verwendet wurde, 80,000.000 Schilling. Damit
kommen wir allein bei der Newag auf nahezu 440,000.000 S Schaden, den Viktor Müllner und seine
Helfer den Landesgesellschaften und damit dem Land zugefügt haben. Bei der Niogas beträgt der
Schaden im Falle der Hohen Wand allein an die 140,000.000 S, für den steuerlichen
Sonderberatungsdienst drei Viertel Millionen Schilling und bei den ÖMV-Rabatten, wo ja dem Land
kein Groschen zugegangen ist, 381,000.000 S, zusammen also auch über 863,000.000 S. Ich habe
nur die wesentlichsten Punkte aufgezählt und bin damit allein auf einen Schaden von etwa
1.300,000.000 S gekommen. (Landeshauptmann Maurer: Da muß man den Kopf schütteln!) Das ist
eine Feststellung, Herr Landeshauptmann. Auch wenn Sie den Kopf schütteln: Diese Feststellung hat
der Rechnungshof getroffen, und man muß sagen, daß diese Gelder zumindest zunächst
widmungsfremd ohne Beschluß verwendet wurden (Landeshauptmann Maurer: Das ist etwas
anderes!) und daher zunächst einen Schaden für die Landesgesellschaften und das Land darstellen.
Es sei denn, Herr Landeshauptmann, Sie können mir sagen, daß die 381,000.000 S dem Land
gehören. Diese 381,000.008 S sind nur der größte Teilbetrag, der gesamte Verlust macht
1.300,000,000 S aus.
Meine Herren! Erst vor kurzem hat sich herausgestellt, daß bei der Hohen Wand noch ein Betrag von
75,000.000 S an übernommener Haftung fällig wind, und zwar nicht für die Niogas, sondern für die
Newag. Wir können uns das nicht erklären. Ich weiß nicht, ob überhaupt jemand dazu in der Lage ist,
denn die Hohe Wand gehört der Niogas und nicht der Newag. Wie kommt also die Newag dazu,
75,000.000 S als Haftung zu übernehmen, die wahrscheinlich eines Talges - vielleicht wird es nicht
mehr lange dauern - bezahlt werden müssen. Wer weiß, was ums in dieser Hinsicht noch alles
bevorsteht, und zwar an Schaden durch Veruntreuung, die mittelbar oder unmittelbar durch die
Geschäfte des Herrn Müllner und seiner Helfer erfolgte und die Sie, meine Herren, obwohl wir Sie
schon vor geraumer Zeit darauf aufmerksam gemacht haben, dadurch duldeten, daß Sie am 1. März
unserem Antrag auf Abberufung des Generaldirektors Müllner nicht zugestimmt haben. So
repräsentiert sich dieses Spinnennetz des Viktor Müllner mit seinem Zentrum, der Contibank, und mit
der, wie heute gesagt wunde, Gemischtwarenhandlung Viktor Müllner, der EEI, Etablissement Energie
International, in Vaduz und dem der Newag als nahestehend bezeichnetem Unternehmen Fides, das
in Wirklichkeit der EEI und dem Viktor Müllner gehört hat.
So wurden in diesem großen Korruptionsskandal dem Land hunderte Millionen S entzogen.
Meine Herren! Ist es nicht bedauerlich, wenn wir feststellen müssen, daß der Bauskandal daneben
bescheiden wirkt? Viele hunderte Millionen Schilling wurden dem Land Niederösterreich entzogen,
einem Land, das zehn Jahre von den Russen besetzt war, das dringend eine Verbesserung der
Infrastruktur brauchen würde, einem Land, dem zum Teil die Regionalplanung fehlt, in dem so viele
Mittel für den Schulbau und den Straßenbau, für eine echte Wohnbauförderung und die
Spitalsanierung fehlen. Mit 1.300,000.000 S hätte man sehr viel Gutes für Niederösterreich tun
können. Es ist in der Politik gefährlich, einen Mann mit so viel Macht auszustatten. Ich kann lhnen
wiederum nur sagen, wir werfen Ihnen nicht nur vor, daß bei Ihnen die Korruption herrscht, sondern
daß Sie sich auch so lange gewehrt haben, dagegen etwas m tun. Diesen Vorwurf können wir Ihnen
nicht ersparen.
Ich komme jetzt auf die 80,000.000 S zu sprechen, von denen gesagt wurde, daß sie mehrere
Gesichter haben. Herr Landesrat Roman Resch hat bezüglich der im Rechnungshof aufgezeigten
80,000.000 S, die dem Land Niederösterreich überwiesen worden sein sollen, bis November dieses
Jahres nichts unternommen, obwohl er seit Juni 1966 davon allein schon aus dem
Rechnungshofbericht wissen müßte. Weder der Vorstand der Newag noch die Contibank und auch
Sie nicht haben die Creditanstalt-Bankverein gefragt, was da los ist, obwohl Sie von dieser
Transaktion auf Grund das Rechnungshofberichtes seit Juni gewußt haben. Diese Affäre, die die
Landesregierung an die Staatsanwaltschaft Wien bekanntgegeben hat, ist Ihnen, Herr
Landesfinanzreferent, zumindest teilweise auch aus dem Protokoll seit diem 24. März 1965 urkundlich
und nachweisbar bekannt. Sie haben damals erfahren, daß im Dezember 1959 die CreditanstaltBankverein von der Newag beauftragt wurde, der niederösterreichischen Landesregierung 80,000.000
S zu überweisen. Sie hätten sofort feststellen müssen, ob die Gelder eingegangen sind oder nicht.
Außerdem haben Sie damals erfahren, daß es Rückflüsse aus den Darlehensbeträgen, die dem Land
Niederösterreich zugute kommen, geben soll, und Sie haben nichts veranlaßt und niemanden davon
informiert.
Daß der Herr Landesfinanzreferent weder nach dem 24. März 1965, also nach seiner Aussprache mit
Viktor Müllner, noch nach Erhalt des Rechnungshofberichtes seit Juni 1966, in dem ein schwerer
Verdacht ausgesprochen wird, etwas unternommen hat, erscheint uns unfaßbar. Herr
Landesfinanzreferent, Sie stellen nur fest, daß das Geld beim Land nicht eingetroffen ist, und damit ist
für Sie die Angelegenheit erledigt! Da müssen wir doch aufschreien, verstehen Sie das nicht? Herr
Landesrat, Sie haben am 10. Dezember 1965 dem Herrn Abgeordneten Czidlik auf seine Frage, wie
die Südstadt finanziert wurde, in einem Brief geantwortet – ich will nicht auf die Differenz eingehen, die
haben Sie inzwischen geklärt -, als 16,000.000 S Landesgeldern". Das war Ihre Antwort. Weiter haben
Sie auf eine Frage in diesem Hohen Haus am 17. Dezember des Vorjahres, also vor einem Jahr, mit
einer Drohung geantwortet, sind aber nicht auf die Frage eingegangen, obwohl Sie vor Gericht im Juli
dieses Jahres angegeben haben, von der sogenannten Landeswohnbauförderung schon im
September 1965 aus einem Gespräch mit Miüllner erfahren zu haben. Das sagten Sie, und ich kann
es auch auf Seite 33 des Gerichtsprotokolls über die Verhandlung im Juli nachlesen. Der Richter
fragte Sie damals: „Wann haben Sie erfahren, daß dem Land gegen eine Unzahl von
Darlehensnehmern Forderungen zustehen? Ist es richtig, daß Sie durch das Gespräch mit
Generaldirektor Müllner im Herbst 1965 davon erfahren haben?" Darauf haben Sie mit ,,Ja"
geantwortet. Sie haben also vor Gericht angegeben, daß Sie erst im Herbst 1965 davon erfahren
haben, obwohl Sie von dieser Wohnbauförderung und den Rückflüssen schon am 24. März 1965
wußten und ein Protokoll unterschrieben haben, in dem ausdrücklich steht - und das sind Ihre eigenen
Worte, die Sie dezitiert gesagt haben -: ,,Wenn auch vereinbarungsgemäß der zur Debatte stehende
Kredit", es geht um die 80,000.000 S, ,,nur nach Maßgabe der von den Wohnungsinhabern zu
leistenden Tilgungsraten an das Land zurückfließen wind" usw. Sie nahmen dann zu den Zinsen
Stellung, also Sie wissen von den Rückflüssen und den Tilgungen aus Wohnbaudarlehen seit dem 21.
März 1965 und haben das urkundlich in diesem Protokoll bestätigt. Sie sagen erstens dem Landtag
am 16. und 17. Dezember nichts, sondern drohen nur. Sie sagen zweitens dem Gericht im Juli 1966,
daß Sie davon erst seit September 1965 wußten, obwohl Sie schon am 24. März des gleichen Jahres
ein Protokoll unterschrieben haben, und drittens legen Sie mit Juni dieses Jahres den
Rechnungsabschluß 1965, den wir gestern beschlossen haben, vor und schreiben dort auf Seite 469
-das ist mir erst beim Lesen dieses Protokolls so richtig zum Bewußtsein gekommen -, daß die in
Frage stehenden 80,000.000 S zum Teil, nämlich in der Höhe von 50,000.000 S, anders verwendet
wurden. Sie sind mit Ihrer Unterschrift für den Rechnungsabschluß verantwortlich und unterstreichen
selbst, daß 50,000.000 S für die Erhöhung des Aktienkapitals der Niogas als Darlehen an die Newag
gegeben wurden, obwohl Sie damals, nachdem Sie am 24. März 1965 das Protokoll unterschrieben
haben, wußten, daß diese Gelder zumindest laut dem Protokoll für andere Zwecke verwendet wurden.
Herr Landesrat! Mich wundert es nicht, daß solche Dinge festgestellt werden müssen, wenn ich gleich
auf Seite 34 des Gerichtsprotokolls derselben Verhandlung vom Juli d. J. folgende von Ihnen
stammende Feststellung sehe: Sie sagen über die Tätigkeit im Landtag, daß es nicht üblich sei, sich
mit allen Details auseinanderzusetzen. Im Landtag würde sehr viel gefragt. Damit tun Sie eine so
schwerwiegende Angelegenheit ab. Herr Landesrat, wir sind über Ihre Sorglosigkeit beunruhigt, aber
nicht in bezug auf Ihre Person, sondern wegen des Landes Niederösterreich. Es geht immerhin um
80,000.000 S, die dem Lande Niederösterreich gehören. Sie haben Unis noch am 23. November im
Unterausschuß zu den 80,000.000 S gesagt: „In diesem Zusammenhang möchte ich feststellen, daß
ich von der Tatsache, daß die Newag die Creditanstalt beauftragt hat, diese 80,000.000 S an das
Landeszahlamt zu überweisen, und diese beim Landeszahlamt nie eingelangt sind, erst aus dem
Rechnungshofbericht erfahren habe." Obwohl auf Seite 2 des Protokolls vom 24. März 1965
ausdrücklich von Ihnen unterschrieben, also urkundlich, zu lesen steht, wie es Herr Direktor Opel
ausgeführt, ,,die Newag wies in ihren Büchern im Jahre 1955 eine Verbindlichkeit dem Lande
Niederösterreich gegenüber aus, die sich bis zum Jahre 1959 auf 80,000.000 S usw. erhöht". Am 19.
Dezember 1959 wurde die Creditanstalt-Bankverein von der Newag beauftragt, der
niederösterreichischen Landesregierung auf deren Konto bei der Continentalen Bank AG. den Betrag
von 80,000.000 S ZJU überweisen. Diese von der Creditanstalt-Bankverein durchgeführte
Überweisung usw. wurde in den Büchern der Newag als Kreditrückzahlung behandelt. Und dazu
haben Sie nichts veranlaßt, nichts veranlaßt seit dem 24. März, und sagen uns auf Grund des
Protokolls am 23. November im Unterausschuß, Sie hatten davon erst auf Grund des
Rechnungshofberichtes erfahren und haben nicht einmal dann etwas veranlaßt, sondern nur
festgestellt, daß die 80,000.000 S Landesgelder nicht da sinld. Erst durch unsere Aufforderung im
Unterausschuß haben Sie durch Ihr Amt nähere Informationen eingeholt, weil Sie nur feststellen
kennten und sich nur dazu bemüßigt gefühlt haben festzustellen, daß diese 80,000.000 S nicht
eingegangen sind. Sie haben dadurch - und das müssen wir heute bedauerlicherweise mit aller
Deutlichkeit feststellen - unserer Meinung nach Ihre Sorgfalt - gelinde ausgedrückt - sehr schwer
verletzt.
Aber, meine Damen und Herren, das Herz aller Mlüllner-Geschäfte und der Helfer Müllners war und ist
die Continentale Bank. Auch das Land Niederösterreich hat auf Veranlassung seines
Finanzreferenten, so wie bei seinem Vorgänger Müllner mehr als die Hälfte seiner Gelder bei der
Continentalen Bank angelegt, und davon liebt die Bank. Was für ein Interesse hat aber das Land
Niederösterreich daran? Die Einlagen des Landes Niederösterreich kann nämlich die Continentale
Bank wie ein Darlehen, das ihr vom Land gewährt wird, behandeln. Nur bezahlt sie dafür viel weniger
Zinsen, denn die Continentale Bank weiß genau, runter 100,000.000 S werden die Einlagen des
Landes Niederösterreich niemals sinken. Das ist das Geheimnis der sogenannten guten Konditionen.
Auch wenn sie ihr Geheimnis lüften würde, könnte man hier nur feststellen, daß diese vom Land
Niederösterreich eingeräumt wurden. Aber das ist die ungeschriebene Vereinbarung, die besteht.
100,000.000 S der Einlage kann sie verbongen und dafür mehr Zinsen von anderen verlangen und
Geschäfte machen, denn dem Land hat die Continentale Bank keinen Groschen an Darlehen
gegeben. Das wäre noch dazu z u erwähnen gewesen. Herr Landesfinanzreferent, ich glaube, Sie
bringen den falschen Mut auf, wenn Sie - wie Sie das im Unterausschuß getan haben - sagen, daß
dieses Bankinstitut dem Land gegenüber loyal gehandelt hat. Damit haben Sie nicht nur uns
provoziert, sondern die ganze Öffentlichkeit. Man muß sich wirklich wundern, wie Sie durch diese
Haltung dem Ruf des Landes gar nicht genützt haben. Sie haben dann noch - ich möchte fast sagen lakonisch hinzugefügt, daß jeder Missbrauch bei der Continentalen Bank ausgeschlossen sei; die
Bank sei vertrauenswürdig. Ich weiß nicht, ob die Herren in diesem Hause nach diesen Feststellungen
noch glauben, daß die Bank Vertrauenswürdig ist. Worin besteht denn diese Vertrauenswürdigkeit? Ist
eine Bank vertrauenswürdig, die es unterläßt, dem Lande Niederösterreich zu sagen, daß bei ihr drei
Konten unter dem Titel: ,,Land Niederösterreich" eröffnet wurden? Von denen wußbe das Land nichts.
Ich möchte erwähnen, daß ein Redner der Österreichischen Volkspartei - ich glaube, der Herr
Abgeordnete in der vorletzten Reihe war es - heute ein Konto zitiert hat, das nur am Rande erwähnt
wunde, das Konto 33.413, die Fortfinanzierung der Gartenstadt Süd, und das als Newag-Konto
bezeichnet hat. Ich stelle hier ausdrücklich fest, diese Information, die Sie hier gegeben haben, ist
falsch. Die Newag hat Über dieses Konto nicht verfügt, sondern jemand bei der Continentalen Bank.
Weder das Land noch die Newag noch die Niogas. Ist eine Bank vertrauenswürdig, die 381,000.000 S
als Überweisung für das Land Niederösterreich entgegennahm? Acht Jahre lang ist dem Land
Niederösterreich dadurch Schaden entstanden, aber nichts wurde gesagt, nicht ein Wort haben Sie
gehört - oder haben Sie es gehört? Ist eine Bank vertrauenswürdig, die für das Land Niederösterreich
80,000.000 S in Empfang nahm, ohne das Land wenigstens von der Tatsache zu verständigen. Daß
die Contibank bei den 80,000.000 S die Schiebungen durch ihr Verhalten erst ermöglichte, ist heute
jedem klar, der diese Materie kennt. Diese sattsam bekannte Contibank kann unserer Meinung nach und ich hoffe, auch Ihrer Meinung nach - nicht mehr als vertrauenswürdig für das Land angesehen
wenden. Sie hat sich dem Lande gegenüber so illoyal verhalten, daß mit diesem MüllnerMachinationszentrum endlich Schluß gemacht wenden muß; daß diese Bank unter Prethaler
beziehungsweise von seinen ehemaligen Geschäftsfreunden geprüft wird, füge ich nur am Rande
hinzu.
Ich erlaube mir daher, folgenden Antrag zu stellen (liest):
Unter Bezugnahme auf die Gesamfeststellungen des Rechnungshofes über die Geschäfte der
Continentalen Bank AG. Wird beantragt:
Der Herr Landesfinanzreferent möge verfügen, daß die Gelder des Landes Niederösterreich von der
Continentalen Bank AG. abgezogen und bei anderen Kreditinstituten, insbesondere bei der LandesHypothekenanstalt eingelegt werden. Die Landesregierung wird ersucht, dien Vorständen der beiden
Landesgesellschaften Newag und Niogas den gleichen Vorgang hinsichtlich ihrer bei der
Continentalen Bank AG. Eingelegten Festgelder zu empfehlen."
Meine Herren von der Österreichischen Volkspartei, bitte Überprüfen Sie daher nochmals Ihre Haltung
in dieser Frage. Sie tragen ja dafür unserem Lande und unserer Bevölkerung gegenüber auch die
Verantwortung. Verschließen Sie nicht Ihre Augen und Ohren, wenn es um die Sauberkeit in
Niederösterreich geht, denn wir müssen das, was faul ist, auszumerzen. Wir Sozialisten sind für die
Wiedergesundung der Landesgesellschaften, wir sind für ihre saubere Verwaltung, wir sind bereit, alle
notwendigen Belasturigen m tragen. Beseitigen wir zuerst den Geist und die Methoden des Herrn
Viktor Müllner und seiner Helfer endgültig und restlos. Beseitigen wir den Scherbenhaufen - dazu
gehört in erster Linie die Contibank -, dann könnten wir gemeinsam den beiden Landesgesellschaften
zu ihrer Wiedergesundung helfen. Das ist eine große Aufgabe, die im Dienste Niederösterreichs nur
sachlich und gemeinsam gelöst werden kann. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)
FRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Landesfinanzreferent Landesrat R e s c h .
Landesrat RESCH: Verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Schon aus einer Aussendung des
,,Niederösterreichischen Bildtelegramms" - das Datum ist daraus nicht ersichtlich - war einwandfrei zu
entnehmen, daß der Sozialistischen Partei der Rechnungshofbericht über die Einschaufeststellungen
bei der Newag und Niogas als Nachweis - ich lese wörtlich vor - ,,für einen Fall der Parteikorruption"
dienen soll. Ich persönlich bedaure außerordentlich, daß man etwas politisch sehr, sehr hochgespielt,
weil ich in den letzten Jahren - ich glaube, Sie müßten mir das sogar irgendwie bestätigen - an und für
sich immer für eine Versachlichung der Politik, überhaupt der Finanzpolitik und der Landespolitik
eingetreten bin. Bitte, Sie haben diesen Weg gewählt, wir müssen uns damit abfinden. Ob er sehr im
Interesse der Sache liegt, wird man erst später, nach einem gewissen zeitlichen Abstand, meine ich,
beurteilen können. Erlauben Sie mir, zu Diskussionsbeiträgen mehrerer Redner einige Bemerkungen
m machen.
Der Herr Abg. Czidlik hat unter anderem den Dank an die Bediensteten der Landesgesellschaften
ausgesprochen. Ich bin gerne bereit, nachdem ich auch Zentralbetriebsratsobmann der Newag bin,
diesen Dank an unsere Betriebsangehörigen weiterzugeben; ich weiß nur nicht, wie sie es auffassen
wenden. Es ist heute schon gesagt worden, daß die Inkassanten beider Landesgesellschaften in der
letzten Zeit wahrlich keine angenehme Beschäftigung gehabt haben. Meine Damen und Herren, wenn
in einer Flugschrift der SPÖ-Landesorganisation Niederösterreich, die Sie sicher kennen, die
Stromkonsumenten indirekt aufgefordert werden, keine Anschlußgebühren zu leisten, und auch
monatliche Pauschalvorauszahlungen in einer sehr merkwürdigen Art und Weise beihandelt werden,
obwohl das im Aufsichtsrat einstimmig gutgeheißen wurde, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn
die gleichen Inkassanten und Organe einer Landesgesellschaft nach allen Schwierigkeiten, die man
ihnen gemacht hat, diesen Dank mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen werden. Herr Abg.
Grünzweig und Herr Abgeordneter Marsch halben sich liebenswürdigerweise mit dem 80,000.000-SKredit sehr ausführlich beschäftigt. Herr Abg. Grünzweig hat gemeint: ,,Ja, was gibt es denn für eine
logische Erklärung, daß man mit 50,000.000 S das Land über den Umweg der Newag an der Niogas
beteiligt bat?" Ich selbst kann natürlich die Entscheidungsgründe von Politikern, die nun nicht mehr im
Amt sind, nicht genau wissen. Aber darf ich Ihnen sagen, daß es mir persönlich sehr plausibel
erscheint, durch eine Beteiligung eine nicht erwünschte Konkurrenzierung von Energie in elektrischer
und in Gasform in irgendeiner Form auszuschließen oder weitestgehend auszuschalten und hintan
zuhalten. Das schiene mir persönlich, nachdem ich auch aus der Praxis einiges weiß, ein sehr
fundierter Grund für eine solche Vorgangswebse zu sein. Herr Abg. Grünzweig hat das vielzitierte
Protokoll vom 24. März 1965 nicht ganz vorgelesen. Es ist sicherlich - ich mute Ihnen gar keine
politische Gehässigkeit zu – eine Absicht dahinter gewesen, es nicht ganz - zumindest nicht meine
Aussage - vorzulesen. Und das halte ich für bemerkenswert. Es kommt mir genauso vor, wie wenn ein
Vater seinem Kind die Zehn Gebote beibringt und eines davon wegläßt. So ist es, wenn man ein
Protokoll nicht ganz vorliest. Hohes Haus, was wird in diesem Protokoll eigentlich gesagt? Daß die
Newag an das Land - um sich die Verzinsung einer Schuld zu ersparen - herangetreten ist, eine
Ermäßigung zu bekommen, die ich mit einer sehr fundierten Begründung abgelehnt habe. Ich könnte
mit der gleichen Berechtigung, wo Sie mir verschiedene Dinge - ich sage es Ihnen sehr höflich -
intimieren wollen, sagen: Hier habe ich mich geigen den Herrn Generaldirektor Müllner glatt
durchgesetzt, was die Verzinsung und die Anerkennung einer Schuld der Newag gegenüber dem
Land Niederösterreich betrifft. Hier wird ja letzten Endes auch amtskundig - wie sich nachher
herausgestellt hat - etwas behandelt, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, was sich fünf
Jahre vor diesem Protokoll abgespielt hat.
Natürich kann man einen Landesfinanzreferenten für alles verantwortlich machen. Ich bann es auch
persönlich begreifen, um bei Ihrem ,,Niederösterreichischen Bildtelegramm" zu bleiben - ich habe
Ihnen, hochgeschätzter Herr Landesparteisekretär, das heute schon da draußen gesagt, daß ich mir,
das bringt nun einmal die Politik mit sich, ja keine Liebesbezeugungen von Ihnen erwarten darf, auch
nicht erwarten will. Herr Abgeordneter, Sie wenden mir nicht böse sein, wenn ich Ihnen das sage, aber
es würde in meiner Partei sehr komisch aufgenommen werden, hätten Sie mir heute in dem
Zusammenhang besondere Liebesbezeugungen erwiesen. Aber wenn man mir etwas unterschiebt,
was sich fünf Jahre vorher abgespielt hat, mir also erst fünf Jahre später zur Kenntnis gekommen ist,
dann könnten Sie mir auch vorwerfen - wenn ich ein bisschen übertreibe, Sie wissen, ich habe sehr
viel Sinn für Humor in der Politik -, ich habe nicht verhindert, daß der Kain den Abel erschlagen hat.
Aber, Herr Kollege Grünzweig und auch Herr Abg. Marsch, Sie haben. Die Sache doch etwas
verdreht. Ich nehme es Ihnen nicht übel. Wenn wir die Rollen vertauschen würden, ich hätte Sie sicher
auch nicht mit Glacehandschuhen angegriffen. Wir sind zu lange in der Politik, um das auch
persönlich verstehen zu können. Aber wissen Sie, hier handelt es sich um eine anerkannte Schuld der
Newag, denn sie hat dafür ja Zinsen bezahlt, und das ist das Kriterium an der ganzen Sache.
Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, die Newag hat doch durch die Tatsache, daß sie
Zinsen bezahlt hat, zugegeben, daß sie die 80,000.000 S nie dem Land zurückbezahlt hat, sonst hätte
sie ja für andere 80,000.000 S die Zinsen, die ich hartnäckig verlangt habe, dem Land gegenüber
bezahlt. Wenn Sie sagen, ich hätte überprüfen müssen, was mit diesen 80,000.000 S geschehen oder
nicht geschehen ist, ob sie verbaut oder nicht verbaut worden sind, dann sage ich Ihnen: Wer über
Geld der Newag, das sie dem Land schuldet, verfügt, der hat meiner Ansicht nach nachzuweisen, daß
er legitimiert war, so aber so zu verfügen. Es ist schon ein sehr großer Umweg, ich würde fast
holländisch sagen „hochanständig von hinten", wenn man dafür auch den Landesfinanzreferenten
mitverantwortlich macht. Schauen Sie, ich bin immerhin einem Generaldirektor einer
Landesgesellschaft als Vertreter des Landes gegenübergestanden, der, wenn ich das jetzt aus dem
Gedächtnis nichtig sage, ungefähr 14 Jahre die Finanzen in diesem Lande verwaltet hat. Was hätte
ich persönlich für einen Grund gehabt, hinter den Erklärungen etwas Besonderes zu vermuten! Ich
habe vielleicht einen Fehler; den können Sie mir ankreiden und in der ,,Arbeiter-Zeitung"
wahrscheinlich vorhalten. Ich bin nicht allergisch gegen politische Skandale. Aber, meine Damen und
Herren, Sie waren es auch nicht immer; ich werde darauf noch später kurz zurückkommen. Man kann
nicht hinter allem und jedem etwas vermuten. Ich habe Ihnen im Finanzausschuß gesagt, daß ich
dahinter nichts vermutet habe, sonst wäre ich doch, Herr Abgeordneter Marsch, wahrscheinlich
niemals auf die Idee gekommen, die auch vom Rechnungshof anerkannt wurde, dem Herrn
Landeshauptmann, dem ich berichtet habe, eine Kapitalserhöhung vorzuschlagen, um diese Schuld
einmal aus den Landesbüchern wegzubringen. Ich war persönlich davon überzeugt, wenn sich der
Rechnungshof bei einer der nächsten Gelegenheiten die Landesverwaltung von Niederösterreich
anschaut, wind er sicher sagen, jetzt besteht seit so vielen Jahren eine Schuld der Newag gegenüber
dem Land Niederösterreich. Das Land müßte langsam zu der Auffassung kommen, daß sie das nicht
zurückzahlen, vielleicht auch nicht zurückzahlen können oder auch nicht wollen. Die Newag muß dafür
dem Land Zinsen bezahlen. Es war daher rein kommerziell gedacht sicherlich ein sehr sachlicher
Bewegrund und eine Überlegung aus dem Titel heraus, eine Kapitalerhöhung zu erwägen. Sie haben
ja auch damals - nicht direkt, es war irgendwie herauszuhören - versucht, zu intimieren: Am Ende hat
er das aus der Überlegung gemacht, um mit diesen 80,000.000 S - als wir im Finanzausschuß darüber
geredet haben, hat man ja schon mehr gewusst - hintennach etwas m sanieren.
Hohes Haus! Ich habe mich aus einer solchen Überlegung heraus niemals mit einer
Kapitalaufstockung beschäftigt. Ich habe für allerhand Verständnis, sogar dafür, daß man versucht,
aus politischer Opportunität einem anderen, der einem aus verschiedenen Gründen nicht immer sehr
angenehm ist, etwas zu unterschieben. Aber, meine Damen und Herren der sozialistischen
Landtagsfraktion, irgendwo, glaube ich, muß es auch eine Grenze, muß es politische Fairneß geben.
Ich bin ein Mann, der ganz unten begonnen hat, und zwar als Schutträumer bei der Newag im Jahre
1946, und bin über die gewerkschaftliche Organisation und über die Kammerorganisation in die Politik
gekommen, ohne mich darum besonders beworben zu haben. Aber in der gewerkschaftlichen
Organisation ist der Begriff der politischen Fairneß ein viel weitgehenderer, als ich ihn hier
kennengelernt habe. Ich möchte das einmal grundsätzlich aussprechen, man muß auch dien Mut
haben, über diese Dinge m sprechen. Ich bin der Meinung, daß damit auch die Basis einer möglichen
und nicht möglichen Zusammenarbeit von vornherein verbunden erscheint.
Als ich dieses Finanzreferat übernommen habe, war mein Amtsvorgänger krank, es ist mir daher
überhaupt nichts übergeben worden; ich habe das schon einmal im Finanzausschuß festgestellt.
Nachdem man mir immer einiges intimieren will, möchte ich dies doch einmal auch vor den Mitgliedern
des Hohen Hauses festestellt haben. Ich mußte sofort einen Voranschlag machen, und das ist nicht so
leicht, als es sich nachher anhört, denn glauben Sie mir, ich habe gar nicht damit gerechnet, einmal
die Landesfinanzen verwalten zu müssen. Und, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, dann
hat der Finanzausgleich begonnen, die Arbeiten haben sich bis zum Herbst 1966 hingezogen. Sie
haben auf Ihrer Regierungsbank einen Experten sitzen, einen Experten des Finanzausgleichs, der
Kommunalpolitik, und ich glaube, er ist auch Experte Ihrer Gesamtpartei. Mein Regierungskollege
Rösch – mit ö, das rnuß ich immer dazusagen, um Irrtümer auszuschließen - wird mir recht geben,
wenn ich sage, man braucht ungeheuer viel Zeit, um sich mit den Problemen eines Länderprogramms
und eines Finanzausgleichs -wenn man sein Land ernstlich vertreten will - in allen Details
auseinanderzusetzen. Ich habe versucht, das Haushabrecht übersichtlicher zu gestalten, und eine
Neuordnung durchgeführt, ich habe versucht, für meinen Freund, den Herrn Kulturreferenten
Landesrat Kuntner, einen Ersatz für einen Kulturgroschen in der Form dies Fernsehschillings zu
finden. Ich habe damals nicht die Zustimmung Ihrer Partei finden können. Ich habe das sehr bedauert,
bin aber überzeugt, daß Sie heute etwas anders darüber denken. Sie werden sicher noch anders
darüber denken, wenn ich Ihnen sage, daß sich auch mein Finanzkollege in Wien mit dem Gedanken
trägt; er hat sich bereits ausgerechnet, wieviel dadurch in die Wiener Stadtkasse hereingebracht wind.
Damit möchte ich sagen, Hohes Haus, ja \wann hätte ich denn eigentlich Zeit gehabt, die Amtstätigkeit
meiner Vorgänger zu überprüfen, das verlangen Sie ja mehr oder weniger von mir. Ich darf Ihnen
versichern, ich habe niemals, seitdem ich in diesem Lande tätig bin, die entscheidende Aufgabe darin
gesehen, die Tätigkeit meiner Amtsvorgänger genau zu untersuchen. Da wäre doch eine praktische
Arbeit für die landespolitischen Brennpunkte der Gagenwart und der Zukunft überhaupt nicht möglich!
Es wirft sich die Frage auf, ja tun Sie das auch? Überprüfen Sie auch alle? Ich könnte mir vorstellen,
man könnte auch da etwas finden, was allenfalls kritisierungswürdig wäre. Aber, meine Damen und
Herren, ich nehme es Ihnen nicht übel, wenn Sie aus politischen Gründen etwas höher spielen, was
man sachlicher hätte behandeln können.
Die Herren Abgeordneten Czidlik und Janzsa haben Grundsätzliches zur Tarifpolitik in der
Elektrizitätswirtschaft festgestellt. Wem also der Rechnungshof grundsätzlich darauf hinweist, daß mit
der Tarifpolitik in Österreich nicht alles in Ordnung ist, wenn sich das Eigenkapital in einer
Landeselektrizitätsgesellschaft nicht einmal mit 2 Prozent verzinst und eine möglichst hohe
Verschuldung geradezu ein ideeller Ausgangspunkt bei Tarifverhandlungen ist, muß ich sagen, ich
weiß nicht, ob es sehr objektiv gemeint sein kann, wenn man hier die Finanzpolitik im grundsätzlichen
mit einer Handbewegung als falsch abtut. Es betrifft das in Österreich ja nicht nur die
Energieversorgung, sondern auch die Bahn, die Donauschiffahrt. Wir haben mehrere
Unternehmungen, die auf Staatskosten bei dien Defiziten aufgefangen werden. Wenn der Eigentümer
bei einer Tarifpolitik, die in der Energiewirtschaft eine Verzinsung des Eigenkapitals von nicht einmal 2
Prozent mit sich bringt, aufstockt, ist das ja de facto eine Subventionierung der Stromabnehmer, einte
Umverteilung von Landesmitteln, weil man nicht den Mut hat, eine Tarifpolitik zu machen, die
verständlich wäre, wie sie etwa in der Schweiz oder in anderen westeuropäischen Staaten üblich ist.
Sie können der einschlägigen Fachlektüre entnehmen, daß dort die
Energieversorgungsunternehmungen in der Lage sind, ihre Investitionen - man höre und staune - bis
zu 80 und 90 Prozent aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Für mich ist die Verschuldensfrage in der
Elektrizitätswirtschaft eine prinzipielle. Sie werden doch von einem Landeskassier erwarten, daß er die
Dinge kommerziell sieht. Wenn nun die Unternehmungen Kapital aufstocken, so bedeutet das auf der
Basis der jetzigen Tarifpolitik de facto eine Subventionierung der niederösterreichischen
Stromabnehmer. Gerechterweise muß das offen und deutlich ausgesprochen werden. Wenn ich sehr
zynisch und gehässig sein wollte – das liegt mir aber fern -, könnte ich darauf hinweisen, daß es ja
verantwortliche Minister gegeben hat, deren Aufgabe es gewesen wäre, sich auf diesem Gebiet mehr
mit der kommerziellen Grundlage zu befassen. In, Österreich ist in den letzten Jahren auf so vielen
Gebieten aus Gründen politischer Opportunität gesündigt worden. Ich weiß nicht, ob es ganz richtig
ist, das zu sagen, denn ich möchte Sie in keiner Weise beleidigen und provozieren. Das liegt durchaus
nicht in meiner Albsicht. Aber, meine Damen und Herren, was mich als kommerziell denkenden
Politiker so oft geärgert hat, ist - ich nehme da meine Partei auch nicht ganz aus -, daß es auf vielen
Sachgebieten des öffentlichen Lebens, wo in den letzten Jahren fortgewurstelt wurde, an Mut zur
Verantwortung gefehlt hat und nicht versucht wurde, grundsätzliche Lösungen zu suchen und zu
finden. Ich will mich in der fortgeschrittenen Stunde nicht im Detail mit der Tarifpolitik
auseinandersetzen, sonst sagen Sie, ich habe mich in der Geisterstunde zwischen 24 und 1 Uhr
unsittlich benommen. Wenn die Frage der Aufstockung zur Debatte steht, werden wir noch
Gelegenheit haben, uns darüber sachlich - ich bin für eine Versachlichung der Politik -
auseinanderzusetzen. Der Herr Abg. Marsch hat sich nicht in seiner Schlußrede, sondern ich glaube
im vormittägigen Zwischenspiel auch mit den Rabatten auseinandergesetzt.
Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Erlauben Sie mir eine Feststellung, die durchaus nicht
zynisch sein soll; es geht hier schließlich um Rabatte, die von einer Landesgesellschaft, die Sie
eigentlich schon bei ihrer Geburt nicht haben wollten, verdient wurden. Ich gebe zu, daß die Art der
Verwendung dieser Rabattbeträge in der letzten Konsequenz keine saubere Lösung darstellt. Das soll
nicht heißen, daß sie nicht hätten verbaut werden sollen, sondern ich bin der Meinung, daß es nicht
angeht, daß ein einziger Mann 300 und etliche Millionen Schilling allein vergibt, was ich auch Herrn
Generaldirektor Mülllner gesagt habe. Was nicht richtig ist, ist nun einmal nicht richtig. Es ist aber
auch nicht richtig, wenn Sie heute so oft erklärt haben, daß wir ein Unrecht bis zum letzten Moment
decken. Ich habe schon im Finanzausschuß sehr deutlich zum Ausdruck gebracht und es auch
bewiesen, daß ich in Fragen der Finanzpolitik eine eigene Meinung besitze und mich um die
Auffassungen meiner Amtsvorgänger wahrlich wenig gekümmert habe. Ich habe das bei der
Konvertierung unter Beweis gestellt und I h m in der zuletzt stattgefundenen Marathonsitzung des
Finanzausschusses in grundsätzlichen Betrachtungen noch einiges mitgeteilt. Ich möchte meine
Ausführungen nicht wiederholen, sonst glauben Sie noch, daß ich womöglich bis 2 Uhr früh reden
werde, was durchaus nicht in meiner Absicht liegt.
Herr Abg. Marsch, Sie haben kritisiert, daß die Landesregierung am 16. Februar einen
Mehrheitsbeschluß gefaßt bat, wonach grundsätzlich festgehalten wurde, die Rückflüsse aus den
verbauten Rabattbeträgen zu vereinnahmen. Sie haben mir auch vorgeworfen, nichts unternommen
und damit eine große Unterlassungssünde begangen zu haben. Ich habe in meinem Leben schon
viele Unterlassungssünden begangen, die aber auf einer ganz anderen Ebene liegen. In diesem Fall
waren Sie jedoch nicht richtig im Bild, Herr Kollege. Ich habe in der Sitzung der Landesregierung
ausdrückliich erklärt, daß ich ohne Beschluß des Landtages gar keine Rabattbeträge vereinnahmen
kann, was haushaltsrechtlich einwandfrei feststeht. Die Regierung allein ist dazu nicht berechtigt. Ich
wunde damals beauftragt, eine Landtagsvorlage auszuarbeiten, um diese Rabattbeträge
vereinnahmen zu können und sie in die Vermögensrechnung des Landes zu bringen. Jetzt werden Sie
fragen, warum ich das nicht getan habe. (Abg. Marsch: Warum haben Sie Ihre Hand nicht auf die
Konten gelegt?) Auch dazu brauche ich einen Beschluß des Landtages. Ich kann mir ja die
Landesverfassung und das Haushaltsrecht nicht so auslegen, wie Sie es gerne haben wollen. Ich bin
deshalb zu der Landtagsvorlage nicht mehr gekommen, weil der Landtag von sich aus initiativ
geworden ist, sonst hätte ich auf Grund des Beschlusses der Landesregierung ganz gewiß dem
Hohen Hause eine solche Vorlage unterbreitet.
Sie haben sich dann sehr ausführlich mit der Vertrauenswürdigkeit der Continentalen Bank AG.
auseinandergesetzt und im wesentlichen das wiederholt, was Sie auch schon - ich glaube, ich begebe
mich da keines Fehlers - im Finanzausschuß gesagt haben. Ich habe Ihnen dort mitgeteilt, daß sich
zwischen dem Kreditinstitut und dem Land Niederösterreich, soweit ich als Normalsterblicher in der
Lage bin, es zu beurteilen, in den letzten Jahren eine sehr korrekte Geschäftsverbindung abgewickelt
hat, die nicht ich eingeleitet habe, Herr Abgeordneter, sondern die schon von meinem Vorgänger, der
mach dem Herrn Landehauptmannstellvertreter und vor mir Finanzreferent war, fortgesetzt wunde,
sicherlich aus derselben Überlegung, die ich schon erwähnt habe, daß es sich um eine gute Anlage
von Festgeldern gehandelt hat. Meiner Meinung nach hat das Land bei der Veranlagung dieser
Millionen verdient. Ich habe Ihnen heute schon gesagt, mich reizt es jederzeit, stundenlang auch nur
um ein Viertelprozent zu feilschen. Meine Damen und Herren! Überlegen Sie sich doch, was eine
Verzinsung von 6 ¼ Prozent bei einer Festgeldeinlage von mehreren Millionen Schilling bedeutet.
Bedenken Sie doch, daß im Parallelfall beim Budget manchmal um 30.000 oder 40.000 S Stundung
gefeilscht wird. Ich glaube, daß sich die Finanzverwaltung in den zwei Jahren, wo ich die Ehre habe,
ihr als politischer Referent vorzustehen, bemüht hat, auf diesem Gebiet alles nur mögliche
herausholen, denn sonst wäre es uns auch nicht gelungen, im Jahre 1966, dessen zweite Hälfte
beziehungsweise letzten Monate auf dem Kapitalmarkt keine angenehmen Erscheinungen
au6gewliesen haben, 60,000.000 S m konvertieren. Herr Abg. Marsch, wenn ich sehr zynisch sein
wollte, müßte ich Ihnen jetzt sagen, welche v m den konvertierten Darlehen am teuersten waren. Ich
habe an Ihre politische Fairneß appelliert; ich beweise Ihnen jetzt meine und sage es nicht. Ich habe
es Ihnen allein sowie dem Herrn Klubobmann mitgeteilt. Ich wollte Ihnen nichts vorenthalten, was man
aus Zweckmäßigkeitsgründen, aus politischer Opportunität besser hätte aufsparen können, um es
Ihnen noch zwei Jahre lang vorzuhalten. Das wäre jedoch in meinen Augen politische Sterilität, die ich
persönlich ablehne, weil sie zu nichts führt und dem Lande letzten Endes nicht dient. Ihre
Behauptung, daß die Bank an der 80,000.000-S-Schiebung beteiligt war, teile ich persönlich, wie ich
auch schon im Finanzausschuß erklärt habe, nicht. Ich bin nämlich der Auffassung, daß, wenn ein
Zeichnungsberechtigter einen Auftrag gibt, er diesen auch wieder zurückziehen kann. Wie Sie gehört
haben, ist der genannte Betrag der Newag wieder gutgebucht worden. Ich weiß nicht, ob man dem
Institut daraus einen Vorwurf machen kann. Herr Abg. Marsch, nehmen Sie zur Kenntnis, daß wir
unsere Geschäftsverbindung zu dem Institut ständig überprüfen. Wir prüfen aber auch sonst die Lage
nach allen möglichen Richtungen hin. Lassen Sie mich hier sehr offen aussprechen, daß die
Finanzverwaltung verpflichtet ist, sich dafür zu interessieren, ob sich unter den gegebenen Umständen
und bei der Entwicklung am europäischen Kapitalmarkt eine günstigere Veranlagung bietet.
Manchmal ergeben sich da und dort Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Darlehenspolitik
allenfalls auch zu untersuchen sind. Ich könnte Ihnen beweisen, daß ich mich persönlich von der
Farbe, wenn Sie wollen von der politischen Farbe, einer Bank an und für sich sehr wenig
beeindrucken lasse. Ich verhandle um gute Konditionen mit schwarzen Direktoren genauso
stundenlang wie mit solchen einer anderen Farbe bis zu rot und was sonst dazwischenliegen könnte.
Ich bin unbefangen und , ob Sie es mir glauben oder nicht, gegen Farben nicht allergisch.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zu zwei Dingen, die hier vorgebracht wunden und
mich am Nerv gereizt haben, einige Bemerkungen machen. Der Herr Abg. Cziidlik, der im
Unterausschuß mit seinen vielen Fragen so stark hervorgetreten ist, daß man mich dort fast gefragt
hätte, ob ich an den Krampus glaube, hat mich einigermaßen überrascht. Herr Kollege Czidlik, Sie
haben mich am Nerv gereizt, als Sie gleich zu Beginn der Debatte feststellten, daß Sie auf Grund der
Mehr- beziehungsweise Minderheitsschlüsse in den subsidiären Organen eigentlich keine Schuld am
sogenannten Müllner-Skandal treffe, und versuchten - das war aus der Zeitung sehr deutlich
ersichtlich -, einen möglichst großen Parteikorruptionsfall zu konstruieren. Das ist nicht unbedingt eine
große politische Sünde, obwohl ich das als inoffizieller Referent für politische Sittlichkeit in der
niederösterreichischen Landesregierung noch zu untersuchen haben werde. Aber, Herr Abg. Czidlik,
ich muß Ihnen widersprechen und feststellen, daß Sie die Möglichkeit gehabt haben, Anfragen zu
stellen, auch zu einer Zeit, wo Sie noch nicht so empfindlich gegen die Korruption und politischen
Skandälchen kleinerer oder größerer Natur waren, und sich mit den gegebenen Auskünften zufrieden
zu erklären oder auch nicht. Aber lassen S e mich die Situation vielleicht humoristisch darstellen: Es
ist so, wie wenn eine Schar von Leuten gemeinsam baden geht, und ein Teil sagt nachher zu den
anderen: ,,Ihr seid naß geworden, wir aber nicht", obwohl alle im gleichen Wasser geschwommen
sind. Das ist unglaubwürdig, es sei denn, sie hätten von vornherein aus bestimmten Überlegungen zu
diesem Badeausflug Nichtschwimmer entsendet.
Noch eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Brezovszky. Ich habe mit
großer Aufmerksamkeit die Feststellungen Ihres geschätzten Klubobmannes, der viele Jahre
Justizminister von Österreich war, gehört. Er war für mich sehr interessant, im Rahmen der gesamten
Diskussion so viel über die Rechtsstaatlichkeit zu hören. Man fragt sich da, wo die Grenze der
Rechtsstaatlichkeit liegen können und wo der mögliche Beginn einer Volksjustiz, wovon auch
gesprochen wurde, liegt. Herr Abg. Doktor Brezovszky hat erklärt, daß die Sozialisten ich glaube, ich
habe das richtig mitbekommen, sonst korrigieren Sie mich bitte - ein Urteil über den ehemaligen
Landeshauptmannstellvertreter Müllner zur Kenntnis nehmen werden, wie immer es auch ausfallen
möge. Herr Abgeordneter, habe ich Sie richtig verstanden? Maine Damen und Herren! Das ist ein
großer Fortschritt, denn ich erinnere mich noch sehr genau, daß Sie vor gar nicht langer Zeit ein Urteil
eines Höchstgerichtes in einer anderen Frage - Stichwort Otto, ich meine nicht Sie, Herr
Landeshauptmannstellvertreter -, nicht zur Kenntnis genommen haben.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl hier ein Einschaubericht des
Rechnungshofes über Gebühr politisch hochgespielt worden ist, glaube ich sagen zu können - und
das ist aus den gemeinsamen Anträgen sehr deutlich ersichtbar -, daß die gemeinsame Bemühung
besteht, die Vergangenheit auf diesem Gebiete zu bewältigen. Ich darf sagen, daß es gut ist, wenn wir
sie rasch bewältigen, denn es warben zu viele Probleme der Gegenwart und der Zukunft, echte
landespolitische Schwerpunkte, die einer dringenden Lösung bedürfen. Vielleicht bin ich bei so
manchen Gesprächen im Schone der Landesregierung von Ihrer Seite mißverstanden worden, wenn
ich gesagt habe, wir haben kein Interesse, zwei Jahre lang Newag zu debattieren. Nicht weil um das
so unangenehm ist, sondern weil es uns wirklich darum geht, daß wir neben diesen Fragen, neben
einer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung dieser Landesgesellschaften uns auch tatsächlich wieder wir haben einiges an Zeit beim Regieren miteinander versäumt - mit aller Kraft auf die anderen Fragen
werfen können, die uns speziell für das Jahr 1967 gestellt sind. Ich darf sagen, daß der
Finanzausgleich noch nicht alle Probleme gelöst hat. Ich bin sicher mit meinem Kollegen Rösch einer
Meinung, wenn ich er- wähne, daß uns die Sanierung der Krankenanstalten gleich zu Beginn des
kommenden Jahres sehr viele Arbeitsstunden schon im vornherein wegnehmen wird, die also neben
vielen anderen Fragen, die gleichfalls einer Lösung harren, für diese schwerwiegende Angelegenheit
gebraucht wenden. Ich möchte also sagen: Bewältigung der Vergangenheit: ja, und Schluß damit und
mit voller Kraft heran an die Probleme, die in Niederösterreich gelöst werden müssen. Ich hoffe, daß
wir uns bei gemeinsamen Lösungen finden können. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landesnat R ö s c h.
Landesrat RÖSCH: Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, daß ich im Auftrag meiner Partei
nunmehr zu den, ich glaube sagen zu dürfen, im wesentlichen sehr leidenschaftslosen, auf weiten
Strecken sachlichen Ausführungen des Herrn Kollegen Resch diejenigen Bemerkungen
beziehungsweise Gedanken gegenüberstelle, die uns zu einigen Punkten notwendig erscheinen. Ich
möchte versuchen, dem chronologischen Ablauf der Ausführungen des Herrn Landesrates Resch zu
folgen. Überall dort, wo wir im wesentlichen völlig übereinstimmen, wende ich das nur bei einzelnen
Punkten besonders betonen; dort, wo ich es nicht tue, bitte ich Sie, die Übereinstimmung als gegeben
zu erachten.
Nur dort, wo wir der Auffassung sind, daß sich unsere Gedankengänge etwas teilen, werde ich unsere
Meinung dazu hier festhalten. Ich kann also mit einer wehr positiven und für uns auch anerkannt
richtigen Einleitung des Herrn Landesrates Resch beginnen. Herr Landesrat Resch sagte: ,,Ich bin in
den letzten Jahren für eine Versachlichung, insbesondere der Finanzpolitik, eingetreten." Sie erwarten
von uns, daß wir das anerkennen. Ich stehe nicht an, zu erklären, daß wir das tun. Jawohl. Ich glaube
auch daran erinnern zu dürfen, daß wir das bei den ersten Budgetverhandlungen, die Sie als
Finanzreferent zu leiten und einzubegleiten hatten, auch damals bewiesen haben. Ich habe, nachdem
Sie die Finanzverwaltung mitten im Jahr übernehmen mußten, wie Sie heute selbst sagen, ohne
Übergabe und ohne Übernahme infolge der bedauerlichen Erkrankung Ihres Vorgängers, im Auftrag
meiner Fraktion als Abgeordneter des Hauses im Finanzausschuß und auch hier im Plenum gesagt,
wir wollen nicht allzu kritisch in den Voranschlag hineingehen, denn Sie können nicht über Nacht aus
eingefahrenen Geleisen herausspringen. Wir erwarten jedoch, daß eine Reihe von Anregungen und
Vorschlägen, die wir für das Budget haben, dann im nächsten Jahr irgendwie berücksichtigt werden.
Ich möchte genauso ahne Unterton, ohne Nebentöne sagen, Herr Kollege Resch, gerade weil wir Sie
in den letzten Jahren, die Sie die Verantwortung für die Finanzen tragen, als einen Mann
kennengelernt haben, der auf weiten Gebieten für die Versachlichung der Finanzpolitik eintrat, fällt
uns heute das Verständnis für einige Dinge, die Sie tun, so schwer – insbesondere in der Frage der
Contibank, die Sie am Schluß dann noch berührt haben. Gerade deshalb, weil wir eigentlich der
Meinung waren, hier spricht doch alles von einem sachlichen Gesichtspunkt her für unseren Antrag.
Hier spricht alles dafür, sich möglichst rasch, sauber und korrekt von einem Institut zu trennen, das
einem vielleicht in der Vergangenheit gar nicht so schlecht erschienen ist, das aber jetzt, im Lichte der
durchgeführten Diskussionen und Untersuchungen, als nicht mehr reell bezeichnet werden kann. Das
möchte ich dann aber am Schluß - ich sagte schon, ich möchte Ihre Rede chronologisch verfolgen noch beleuchten. Sie kamen dann, Herr Landesfinanzreferent, nachdem Sie noch - ich glaube so
sagen au dürfen - Reminiszenzen über momentane Schwierigkeiten des Inkassos bei den
Landesgesellschaften gefunden haben, zu der Frage des 80,000.000-Kredites. Und hier, Herr
Landesfinanzreferent, ist ein Satz, der uns wesentlich erscheint, der, von Ihre Standpunkt aus
gesehen - ich will nicht daran zweifeln, daß er richtig ist -, noch viel deutlicher als manches andere,
was im Rechnungshofbericht steht, die unseriösen Methoden der Vergangenheit beleuchtet. Sie
meinten nämlich: ,,Ich selbst kann die Entscheidungsgründe von Politikern, die nicht mehr im Amt
sind, nicht wissen." Wörtlich. Sie haben sich selbst, sagten Sie, einen Reim darauf gemacht und
Überlegungen angestellt, aber Sie seien nicht in der Lage zu wissen, warum Politiker vor Ihnen so
oder so entschieden haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade diese Feststellung beleuchtet doch blitzlichtartig, in
welcher Situation sich die Landesverwaltung in dem Zeitraum, der dem Einschaubericht des
Rechnungshofes zugrunde liegt, befunden hat. Ich bitte Sie, sich einmal zu überlegen, daß der
Nachfolger
eines Landesfinanzreferenten - nicht des unmittelbar vorangegangenen, sondern des vorhergehenden
- nicht in der Lage ist, aus der Aktenlage festzustellen, aus welchen Gründen und auf Grund welcher
Überlegungen Entscheidungen getroffen wurden. Meine Damen und Herren, was ist das für eine
Verwaltung? Verstehen Sie, bitte, das Mißtrauen, das auch seinerzeit von uns in diese Verwaltung
gesetzt wunde, weil wir schon damals den Verdacht hatten, da wird nichts aktenkundig gemacht, da
wird nur telefoniert, vielleicht telegraphiert. Es wird nicht korrespondiert in dem Sinn, wie man es in
einer öffentlichen Verwaltung kennt, daß nämlich Ablagen da sind, damit man nachher sieht, worum
es gegangen ist. EIS tauchen - das hat sich alles bei der Behandlung des Rechnngshofberichtes
herausstellt - plötzlich immer neue Schreiben auf; neue Aktionen kommen zum Vorschein, die nicht
einmal der Rechnungshof gesehen hat.
Meine Damen und Herren, uns erscheint das als ein wesentliches Symptom dieser Vergangenheit.
Wir stimmen vollkommen mit dem Herrn Landesfinanzreferenten überein, wenn wir sagen: Bewältigen
wir diese Vergangenheit. Das heißt mit anderen Worten: Versuchern wir nicht wieder, in Methoden
hineinzuschlittern, daß wir mündliche Absprachen und Verwaltungstransaktionen durchführen, ahne
daß unsere Nachfolger lauf Grund der vorhandenen Akten einmal klar und deutlich ersehen können,
warum wir das und warum wir das so getan haben. Entschuldigen Sie mir diese Bemerkung, aber die
altehrwürdige Kanzleiordnung Maria Theresias, die in der heutigen Zeit die Repblik Österreich noch im
wesentlichen als Grundlage ihrer Verwaltung hat, hat ja damals den Sinn gehabt, für die Nachwelt
aktenkundig zu machen, was die Gegenwart gewollt und gedacht hat. Diese Intentionen der Urheberin
dieser Kanzleiordnung sollen wir, glaube ich, doch wieder aufleben lassen.
Wir stimmen hier im wesentlichen vollkommen überein. Aber, Herr Landesfinanzreferent, bei der
Frage des 80,000.000-S-Kredites beginnt die erste Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und
uns. Mein Parteifreund, der Herr Abg. Marsch, hat die Frage mit einer Klarheit und Deutlichkeit, die
nichts zu wünschen übriggelassen hat, dargestellt. Es fehlte, Herr Kollege, in Ihrer Erklärung ein
Punkt, nämlich der, daß Sie vielleicht doch in der Lage gewesen wären, dem Hohen Hause zu sagen,
wie sich das in dem Zeitraum vom 24. März 1965 bis Juli 1966 abgespielt hat. Verstehen Sie, bitte,
was für den Nichtinformierten der Zeitpunkt ab 24. März 1965 bedeutet, wenn er dann nachträglich ein
Protokoll vorgelegt bekommt, in dem im wesentlichen schon das verzeichnet ist, was der
Rechnungshof als besonders mysteriösen Vorfall feststellt, nämlich die Überweisung vom 19.
Dezember 1959 von der Creditanstalt auf ein Konto der Continentalen Bank unter dem Titel
,,Landeszahlamt der niederösterreichischen Landesregierung, Wien I, Herrengasse 13". Von
80,000.000 S, die nie eingelangt sind. Verstehen Sie uns, bitte, nicht falsch, aber es wäre ein schönes
Mosaiksteinchen gewesen, wenn Sie sich vielleicht doch aufgerafft hätten, das dem Hohen Hause und
allen zu sagen.
Was hat man sich denn damals gedacht, als es hieß - der Herr Direktor Opel führt lauf Seite 2 aus -,
die Newag wies in ihren Büchern eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land Niederösterreich laus. Am
19. Dezember 1959 wunde dieser Betrag von der Creditanstalt-Bankverein überwiesen und in den
Büchern der Newag als Kreditrückzahlung behandelt. Ich verstehe, daß Sie sagen: „Der ganze
Vorgang ist doch fünf Jahre vorher gewesen!" Sie haben dann gemeint, zum Schluß machen wir Sie
für die Erschlagung des Abel durch den Kain verantwortlich. Nein, wir wollen weder unter die
Bibelforscher noch unter die Bibelinterpreten gehen; das tun wir nicht. Aber, Herr
Landesfinanzreferent, Ihnen etwas Verantwortlichkeit aufzulegen, nicht für Kain und Abel vom Tag
Null an, sondern vom 24. März 1965 an, das nehmen Sie uns, bitte, nicht übel. Denn von diesen
Zeitpunkt an wußten Sie von dieser Überweisung; von diesem Zeitpunkt an kennen Sie den Vorgang,
und niemand sonst, außer den Herren, die anwesend waren - und das waren drei -, hat ihn gekannt.
Das war ein Dreiergespräch am Kamin und nicht mehr; aktenkundig geworden erst viel später, aufgefunden vom Rechnungshof nach mühseligem Suchen und halbwegs
geklärt erst im Unterausschuß des Finanzausschusses mit dem Ende, daß die Landesregierung diese
neu hervorgekommenen Fakten der Staatsanwaltschaft überweisen mußte.
Wir glauben, daß es vielleicht möglich gewesen wäre, zu einer solchen Klärung schon am 24. März
1965 zu kommen; vielleicht wenn das Mißtrauen in Ihnen größer gewesen wäre. Ich sage wieder, ich
mache es Ihnen nicht zum Vorwurf, daß Sie Ihrem alten Parteifreund Müllner gegenüber
vertrauensvoll gewesen sind. In einer ähnlichen Situation, gestehe ich offen, wäre ich es
wahrscheinlich auch gewesen. Aber wie das Ganze dann ins Rollen gekommen ist, daß dann das
Mißtrauen nicht früher wach wurde, das ist einer der Punkte, wo wir nicht ganz konform gehen und
sagen, vielleicht wäre noch einiges zu verhindern gewesen.
In Ihren Konsequenzen, Herr Landesrat Resch, können wir jetzt überhaupt nicht mehr mit, da teilen
.sich unsere Wege völlig, denn Sie sagen zu \der Frage, wieso es dann zu der Kapitalerhöhung mit
diesen ominösen 80,000.000 S gekommen ist, daß das ja schließlich und endlich viel zweckmäßiger
war, denn dadurch hat sich die Newag die Zinsen erspart, und das Land hat endlich sozusagen die
Schuld weggebracht und abgebucht. Aber, Herr Landesrat Resch, das war ja keine Kapitalerhöhung!
Das war in Wirklichkeit nur ein buchmäßiger Vorgang. Wie wir heute wissen, ist das Geld ja weg
gewesen. Das Geld rollte nominell zur Austria, von der Austria - laut Mitteilung der AustriaGesellschaft - zur Fides, von der Fides zur EEI. Und mit diesen 80,000.000 S, die in Vaduz,
Liechtenstein, liegen, wurde jetzt das Kapital der Newag erhöht und aufgestockt. Eine
Geisteraufstockung zwischen 24 und 1 Uhr, eine Phantomerhöhung! (Abg. Stangler: Eine neue
Version!) Das ist nicht eine neue Version, das ist die Version, die die Landesregierung, Herr Kollege
Stangler, der Staatsanwaltschaft über den Antrag des Herrn Landeshauptmannes übermittelt hat. Um
diese 80,000.000 S geht es doch, und wegen dieser 80,000.000 S dürfte der Initiator heute auch
inhaftiert worden sein. Hier gehen wir nicht konform, und wir glauben daher folgendes, Herr Landesrat
Resch: Sicherlich ist zum Zeitpunkt der Miaßnahme diese Transaktion noch nicht bekannt gewesen,
und vielleicht konnte man hier noch guten Glauben zubilligen. Aber in der Zwischenzeit hätte
eigentlich einiges geschehen müssen, um das wieder zu reparieren. Dem es hat sich ja mittlerweile
herausgestellt, daß es gar keine Kapitalerhöhung und Kapitalaufstockung ist; das Geld ist woanders
gelandet. Sie, Herr Kollege Resch, kamen dann im Laufe Ihrer Ausführungen zu einer Darstellung des
Begriffes „politische Fairneß als Grundlage der Zusammenarbeit". Auch da können wir Ihnen
weitgehend beipflichten. Sie selbst haben schon gesagt, politische Fairneß setzt voraus, daß man
nicht politisch wehleidig ist. Gestatten Sie, daß ich hier einiges anführe. Es hat sich im Laufe dieser
Diskussion in den letzten zwei Tagen einige Male ereignet, daß ein Ton angeschlagen wurde, bei dem
man schon nicht nur nicht politisch wehleidig, sondern eine politische Elefantenhaut haben mußte, um
nicht allergisch darauf zu reagieren, oder - wie Sie sich heute in Ihrer Rede auszudrücken pflegten daß es einem nicht an den politischen Nerv geht. Und weil es sich um eine so kritische und ernste
Frage für die gesamten Landesgesellschaften und das gesamte Land Niederösterreich handelt, wäre
es zweckmäßig gewesen, diesen Ton nicht anklingen zu lassen. Ich sage ganz offen und stehe nicht
an, dies zu tun, so wie es schon mein Parteifreund Czidlik gestern getan hat, wir waren sehr
angenehm über die Einbegleitungsrede des Herrn Abgeordneten Schneider überrascht, genauso wie
wir auch gerne - um mit einem berühmten Mann dieses Hauses zu sprechen – die „Schlußpräambel"
des Herrn Kollegen Resch heute gehört haben. Aber ich betone noch einmal, vergessen Sie, bitte,
eines nicht: Politische Fairneß setzt Gegenseitigkeit voraus, auf beiden Seiten. Ich glaube nicht, daß
es jetzt überheblich ist, wenn ich sage, diese politische Fairneß muß natürlich in erster Linie immer
von der Mehrheit ausgehen, nicht von der Minderheit. Der Minderheit, der Opposition, wenn Sie
wollen, ist immer, zu allen Zeiten der klassischen Demokratie, mehr erlaubt gewesen, ja ich will sogar
sagen, es wurde ihr auch manchmal mehr nachgesehen als der politischen Mehrheit. Wenn die
Mehrheit dieses Hauses die politische Fairneß in all den Fragen, um die es gehen wird, aufbringt;
wenn die politische Mehrheit dieses Hauses in allen Fragen, die an uns herangetragen werden - ich
möchte es bewußt präziser formulieren -, in allen Fragen finanzieller und personeller Art, bereit ist,
politische Flairneß walten zu lassen, dann wenden wir uns finden und zu dem kommen, was Sie, Herr
Kollege Resch, sagten: Überwindung der Vergangenheit.
Aber ich glaube. gerade jetzt ist es notwendig, daß man versucht, nicht allzuviel mit
Mehrheitsentscheidungen zu operieren, sondern doch trachtet, zu gemeinsamen Entscheidungen zu
kommen. Ich darf namens meiner Fraktion eindeutig feststellen, wir sind dazu bereit, gemeinsam die
Verantwortung mit Ihnen für all das zu übernehmen, was noch kommen wind, aber wir müssen dabei
verlangen, daß man zu einem gewissen Minimum unseren Vorstellungen Rechnung trägt und bereit
ist, mit uns Kompromisse in Fragen zu schließen, die uns lebensnotwendig erscheinen.
Herr Landesrat Resch hat sich weiter mit der Finanzpolitik in den EVUs beschäftigt und ist hier auf ein
Thema übergeschwenkt, bei dem wir wieder nicht hundertprozentig gemeinsam vorgehen können. Die
Finanzpolitik, Herr Landesrat Resch, die Sie hier an- führen - und Sie haben es selbst erwähnt -,
betrifft alle EVUk, also nicht nur die Newag, und trotzdem ist die Newag die Gesellschaft mit der
höchsten Verschuldung. Alle Gesellschaften können das Eigenkapital nur mit 2 Prozent verzinsen,
trotzdem haben sie ein weitaus günstigeres Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital.
Darf ich einen kleinen Sprung weiter machen. Kollege Marsch hat heute – zwar unter Protest des
Herrn Landeshauptmannes - festgestellt, daß der Schaden, der den Landesgesellschaften durch alle
diese im Rechnungshof dargelegten Mißstände entstanden ist, sich auf ungefähr 1.300,000.000 S
beläuft. Ich weiß schon, der Herr Landeshauptmann wird gemeint haben, man kann nicht alles als
reinen Schaden bezeichnen, denn schließlich und endlich ist die Südstadt ja kein Schaden; sie steht
wirklich da. Wollen wir es vielleicht anders sagen. Ich glaube, für den Teil, den Kollege Marsch in
seinem ersten Punkt zusammengefaßt hat, gibt es nur die Bezeichnung ,,Schaden", nämlich für die
Addierung der Zinsenverluste aus den verschiedenen Konten der unnotwendigen Zinsaufwendungen
laut Rechnungshof usw. Das sind echte Verluste! Über den zweiten Teil kann man verschiedener
Meinung sein und sagen, ja, da stehen doch Werte hier. Ja, Werte schon, aber Werte, die nichts mit
der Elektroversorgung zu tun haben; Werte, die nicht zu dem unmittelbaren Investitionsbedarf der
Landesgesellschaften gehören. Wenn ich es so formuliere, dann sind diese 1.300,000.000 S gesehen vom Investitionsbedarf der Gesellschaften her - ein echter Verlust gewesen. Denn wenn ich
mir heute den Investitionsbedarf der Newag ansehe, so beläuft er sich zur Zeit auf rund 400,000.000
S. Herr Landesrat Resch hat gesagt, mit Neid könnte man fast feststellen, daß das Ausland bis m 80
Prozent aus Eigenfinanzierung solche Investitionen finanziert. 80 Prozent von 400,000.000 S wären a
h 320,000.000 S. Wenn wir diese 320,000.000 S zum Betrag von 1.300,000.000 S in Relation bringen,
hätten wir den Investitionsbedarf von vier Jahren aus Eigenmittel gedeckt gehabt; wenn man das Geld
nicht auf der einen Seite durch mehr oder weniger unklare, dunkle -, zum Teil vom Rechnungshof
selbst so bezeichnete ,,nicht durchschaubare Transaktionen" verloren hätte.
Es wurde wiederholt in den einzelnen Darstellungen darauf hingewiesen, daß die Gesellschaften bei
jedem Grundstückskauf und -verkauf einige Millionen verloren haben, daß die Gesellschaften nahezu
bei jedem Geschäftsfall, der nicht mit Stromerzeugung, Stromvertrieb und Stromhandel m tun hatte,
einen Verlust einstecken mußten. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, daß wir vielleicht auf
einem anderen Gebiet einen Effekt erzielt haben, so wie es heute dargestellt wurde, daß der
Semmering mit dem Panhans erhalten wurde, bezahlt um bittere 50,000.000 bis 60,000.00 S, daß wir
Arbeitsplätze an der Hohen Wand erhalten haben, bezahlt mit 140,000.000 bis 150,000.000 Schilling
und sie jetzt endlich doch verlieren werden. Das kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß es
sich um echte Verluste gehandelt hat, daß die Geschäftsführung - wie der Wehungshof sagt - in ihrer
Gesamtheit als nicht korrekt und nicht in Ordnung befunden bezeichnet werden mußte. Wenn ich all
das dividiere, dann hätte ich auch bei unseren Gesellschaften dieses Eigenkapital gehabt, um es m
investieren. Bei der Niogas, die die 381,000.000 S zum Zwecke des Ausbaues eines leistungsfähigen
Leitungsnetzes bekommen hat - die auf Grund politischer Vereinbarungen dann für andere Zwecke
verwendet wurden -, wäre das Geld da gewesen; von der Newag her gesehen wäre das Geld da
gewesen.
Aber nun, Herr Kollege Resch, eine Frage, die auch noch offengeblieben ist. Ich muß sie deswegen
anschneiden, weil die gestrige Veröffentlichung im „Volksblatt", in Ihrer Parteizeitung, hier eine sehr
merkwürdige Formulierung gebraucht bat. Wir sollen uns auch aller Konsequenzen bewußt sein, um
die es hier geht. Man sagt - und das werden wir auch beschließen -, der Bund soll alle
gesetzgeberischen Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, daß auch das Eigenkapital einer
besseren Verzinsung unterworfen werden kann. Und nun schreibt das ,,Volksblatt" dazu: ,,Das
bedeutet aber nicht, daß dadurch die Stromtarife erhöht werden müssen." Ja, Herr Kollege Resch,
wozu soll es dann höher verzinst wenden? Die Verzinsung kann ich doch wieder nur über höhere
Stromtarife hereinbringen. Ich nehme an, daß dieser Beisatz nicht von Ihnen, sondern von einem um
die Publicity besorgten Redakteur dieses Blattes stammt, der Angst hatte, daß die Sozialisten sagen,
jetzt werden die Stromtarife in die Höhe gehen müssen. Aber das ist doch der Sinn und Zweck dieser
Maßnahme! Sie sagten selbst, daß es bei den Verhandlungen um die Tarifregelungen furchtbar
schwer ist, diese kostendeckenden Tarife - das Wort liegt mir von allen möglichen Gebieten in den
Ohren - hereinzubringen, weil es nicht möglich ist, eine höhere Verzinsung für das Eigenkapital
hereinzubringen und man nur Fremdkapital in der vollen Verzinsung einsetzen kann. Wenn ich jetzt
das Eigenkapital höher in die Verzinsung einsetze, kann das nur Iden Zweck haben, höhere Tarife
dafür zu bekommen. Das soll uns bewusst sein, und das heißt mit anderen Worten - das wurde heute
schon gesagt, und Kollege Resch hat es anklingen lassen mit dem ,,Mut zur Wahrheit, auch zur
Unpopularität" -, es muß uns klar sein, daß dieser Schaden, der den niederösterreichischen
Landesgesellschaften durch die Gestion der letzten Jahre entstanden ist, die niederösterreichische
Bevölkerung bezahlen muß, ob so oder so, ob mit der liebenswürdigen Zwischenbemerkung des
Kollegen Stangler oder nicht. Sie wird bezahlen müssen, denn es wird keinen reichen Onkel aus
Amerika geben, der kommt und uns das Geld gibt. Beide Parteien werden sich den Kopf zerbrechen
müssen, wie wir das Geld aufbringen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Herr
Landesfinanzreferent plötzlich im Jänner, Februar oder März kommen und sagen wind: „Paßt auf, ich
habe mir im Budget jetzt nicht nur eine Bauerntuchent, sondern einen ganzen Bauernhof von
Tuchenten zurückbehalten, damit ich für die Newag etwas habe." (Landesrat Resch: Das wäre schön!)
Ja, das wäre schön, aber er hat es nicht. Im Gegenteil, es wird wahrscheinlich
sehr hart werden, und ob es sich um Anleihen, um Tarifregulierungen oder um Kürzungen handelt, es
bleibt sich gleich; es ist immer das Geld, das von der niederösterreichischen Bevölkerung aufgebracht
werden muß. Ich glaube, das muß uns klar sein, und das ist der Mut - auch zur Unpopularität --, es
muß gesagt werden, denn sonst werden wir aus den Dingen nicht herauskommen.
Zum Schluß noch einige Worte über die Frage mit der Contibank, die Sie auch jetzt chronologisch
angeführt haben. Sie haben, Herr Landesrat Resch, neulich wiederholt, daß es zwischen der
Contibank und dem Lande Niederösterreich, soweit es die Einlagen des Landes Niederösterreich bei
dieser Bank betrifft - ich glaube Sie richtig verstanden zu haben -, um eine korrekte Bankverbindung
handelt und Sie daher trobt aller Einwendungen keinen Grund sehen, die Einlagen zu lösen. Ich will
nicht alles wiederholen, was mein Kollege Marsch schon gesagt hat, möchte aber doch noch einmal
feststellen: Wir halten es nicht für seriös von einer Bank, einen so guten Geschäftspartner wie das
Land Niederösterreich nicht verständigt zu haben, und zwar durch Jahre hindurch, daß auf demselben
Namen, auf den das Land immer zwischen 100,000.000, 200,000.000 und 300,000.000 Schilling
eingelegt hat, weitere Konten bestehen, über die nicht die sonst für das Land verfügungsberechtigten
Beamten, sondern andere Leute verfügen. Sie selbst haben uns im Finanzausschuß gesagt, über die
Konten des Landes verfügen keine Politiker, sondern nur bevollmächtigte Beamte. Hier bei diesem
Konto haben Politiker darüber verfügt, nicht Beamte. Daß dieser Bank das nicht aufgefallen ist, daß
sie nicht ein einziges Mal in acht Jahren das Landeszahlamt, den Herrn Landesfinanzreferenten oder
den beamteten Finanzreferenten angerufen hat, um zu sagen, meine Herren, da werden Hunderte
von Millionen auf einem Konto hin und her transferiert, und es scheint immer ein anderer
Zeichnungsberechtigter auf, gibt uns zu denken. Ich könnte mir vorstellen, daß bis zum Ausscheiden
des Landesfinanzreferenten Müllner die Leitung der Bank im guten Glauben gehandelt hat, daß es ein
Konto ist, über das Müllner selbst verfügte. Aber doch vom Tage des Ausscheidens Müllners an nicht
mehr! Da mußte sie sich doch sagen, ja, da ist ein neuer Finanzreferent, wieso verfügt denn er jetzt
nicht über dieses Konto, das diesen Namen hat.
Mein Parteifreund Marsch hat noch eine Kleinigkeit vergessen, die diese ganze Angelegenheit anders
beleuchtet, nämlich die Frage mit der Bindung der 20,000.000 S. Das Land Niederösterreich hat
20,000.000 S bei der Continentalen Bank AG. gebunden, und zwar, wie wir wissen, auf sechs Monate.
Interessanterweise scheint aber diese Bindung in der Bilanz 1965 nicht auf; hier ist nur von einer
dreimonatigen Bindung die Rede. Allerdings darf ich dazu sagen, daß auch die Bilanz dieser
Continentalen Bank AG. Von demselben Unternehmen geprüft wurde, dessen Chef sich seit einigen
Wochen in Untersuchungshaft befindet. Der uneingeschränkte Prüfungsvermerk über die
Bilanzwahrheit und die Bilanzklarheit wurde von demselben Prüfungsunternehen gegeben. Daß das
Land 20,000.000 S auf sechs Monate gebunden hat, die in der Bilanz nicht aufscheinen, zu einem
niedrigeren Zinsfuß, als dann schließlich der Niogas um denselben Betrag Kredite gewährt wurden,
zeigt, daß diese Bank dem Lande gegenüber nicht loyal gewesen ist! Die Leitung dieser Bank hat sich
nicht korrekt benommen.
Ich komme hier auf meine eingangs gemachten Ausführungen zurück. Gerade weil wir in den letzten
Jahren immer wieder festgestellt haben, daß der Herr Landesfinanzreferent sich bemüht, sachlich zu
sein, sich bemüht, die Dinge nicht nur von der politischen, sondern auch von der sachlich
notwendigen und nützlichen Seite her zu betrachten, wundert es uns, daß er in dieser Frage nicht
einer Meinung mit uns ist und nicht sagt, ja, diese Bank hat sich tatsächlich nicht loyal verhalten,
weniger mir als dem derzeitigen Landesfinanzreferenten, sondern dem vorherigen Finanzreferenten
gegenüber - aber das ist immer das Land Niederösterreich, ab repräsentiert durch 'den einen oder den
anderen. Aber diese Bank hat sich auch gegenüber den Landeshauptmännern nicht korrekt verhalten.
Ich frage mich wirklich, hat Herr Landeshauptmann Maurer nicht Angst oder Sorge, daß morgen so
etwas wieder passieren kann? Diese Bank wird ihn nicht verständigen; sie wird nichts sagen; sie wird
schweigen und drei, vier oder fünf Konten auf den Namen „Land Niederösterreich" haben. Verstehen
Sie doch die Sorge, die wir haben nach dem Grundsatz: Wenn das schon einmal und durch acht
Jahre hindurch passiert ist, kann es in der Zukunft wieder vorkommen.
Dazu kommt, daß es in Niederösterreich eine Reihe hochangesehener, alter, seriöser Banken gibt, die
genauso vertrauenswürdig sind oder darf ich sagen zumindest so vertrauenswürdig sind wie die
Contibank, deren Aktienkapital seinerzeit ein Butterbrot gewesen ist, und die nur dadurch leiben
konnte, daß das Land heute noch 140,000.000 S dort eingelegt hat. Warum gehen wir nicht zu diesen
seriösen Banken? Es müßte doch unter den großen Banken wenigstens eine geben, der auch Sie,
Herr Landeshauptmann, Ihr Vertrauen schenken können. Es kann doch nicht nur die Continentale
Bank AG. allein das ausschließliche Vertrauen besitzen. Ich sage es ganz offen, daß wir nur aus
diesem Grunde unseren Antrag einbringen. Wir hiaben zwei Tage lang in Gesprächen darauf
hingearbeitet, daß Sie sich ahne diesen Antrag bereit erklären, die Sache zu liquidieren, doch alles
war vergeblich. Wir mußten nun diesen Antrag vorlegen, und ich bitte Sie, sich die Sache noch einmal
zu überlegen. Ich erkläre ausdrücklich, daß wir nicht darauf aus sind, daß diese Lösung morgen oder
übermorgen erfolgen muß. Das wäre ja ein Unsinn. Es genügt uns vollkommen, wenn Sie zum
Beispiel erklären, daß Sie im Jahre 1967 die Bankverbindung lösen und ein seriöses Institut
auswählen wollen, wo wir nicht wieder Gefahr laufen, nicht informiert zu werden.
Herr Landesrat Resch, ich glaube, ich darf Ihre Schlußbemerkung über das gemeinsame Badengehen
und das gemeinsame Nasswerden übergehen, möchte aber noch eine Bemerkung machen.
(Landesrat Roman Resch: Aber natürlich!) Sie sagten, es sei uns doch freigestanden, in den
sozietären Organen Fragen zu stellen. Herr Landesfinanzreferent – ich bitte, das jetzt nicht persönlich
aufzufassen, sondern lediglich als Beispiel -, als was würden Sie mich bezeichnen, würde ich Sie
fragen: ,,Können Sie mir sagen, ob Sie in den letzten fünf Jahren einen Betrag von 300,000.000 IS
Landesgelder verschoben haben?" Sie würden aufspringen und mich fragen, wie ich zu dieser Frage
komme, und das mit Recht. Ihre und unsere Herren haben gemeinsam festgestellt, und auch der
Rechnungshof hat das getan, daß der Vorstand der Gesellschaften seiner im Aktiengesetz
vorgeschriebenen Pflicht nicht nachgekommen ist. Der Rechnungshof hat weiter festgestellt, daß die
Bilanzen einer Gesellschaft durch Jahre hindurch den vollen Beglaubigungsvermerk bekommen
haben, obwohl sie seit Jahren der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit widersprechen. Aus welchem
Grunde hätten unsere Mitglieder dle Fragen stellen sollen? Sie haben es trotzdem wiederholt
versucht. Anläßlich der Pressekonferenz am 17. Februar in Wien, Löwelstraße, bei der der ehemalige
Generaldirektor Müllner anwesend war, haben ihm der Kollege Marsch und ich diesbezüglich in
Anwesenheit der gesamten österreichischen Presse Vorhaltungen gemacht. Wissen Sie, welche
Antwort der ehemalige Generaldirektor Viktor Müllner gegeben hat? Sie war in allen Zeitungen zu
lesen. Als wir ihn fragten: ,,Herr Generaldirektor, Sie haben an verschiedenen Tagen" -- wir haben die
Daten einzeln aufgezählt - „diese und jene Fragen bekommen. Warum haben Sie darauf nicht
geantwortet?", hat er erwildert: ,,Geantwortet wird nur auf Fragen, die mit der Bilanz etwas zu tun
haben. Da könnte ja jeder daherkommen und über alles mögliche Fragen stellen." Also nur über die
Bilanz, und die Bilanzen waren, wie der Rechnungshof feststellte, gefälscht. Man konnte also nur zu
den gefälschten Bilanzen Fragen stellen und zu sonst nichts. Das war die Meinung des damaligen
verantwortlichen Generaldirektors. Lesen Sie das, bitte, in den Zeitungen vom 18. Februar 1966 nach.
Es ist in allen Blättern gestanden. Ja, es haben sich sogar ÖVP-Zeitungen über die Feststellungen
des Herrn Generaldirektors gewundert. Herr Kollege Resch, ich glaube 'daher, daß wir nicht
gemeinsam baden gegangen sind. Und wenn, dann haben wir beide, nämlich Ihre und unsere
Aufsichtsräte, nicht das Wasser gefunden und sind daher nicht naß geworden. Es hat nämlich kein
Wasser gegeben, so daß beide Gruppen im Trockenen gesessen sind und auf ein Badewetter und
eine Bademöglichkeit gewartet haben. Der Vorstand hat Ihnen aber diese Möglichkeit nicht gegeben.
Wie mir in einem Gespräch berichtet wurde, hat einmal ein prominenter Herr gesagt: „Ich habe das
Gefühl, daß man uns in diesen Aufsichtsräte dumm sterben lassen wollte." Herr Kollage Resch,
vielleicht können Sie sich erinnern, wer das war. Man hat die Aufsichtsräte bewußt ausgeschaltet, und
wir machen daher weder dem einen noch dem anderen einen Vorwurf. Denn wenn es oben, bei dem
'Organ, {das die Aufsichtspflicht hat, anfängt, nicht zu funktionieren, und bei dem Organ aufhört, das
entsprechend dem Gesetz die Pflicht hat, zu kontrollieren, dann können die, die dazwischenstehen,
herzlich wenig tun.
Dazu kommt noch die sehr unklare Formulierung der Satzungen. Der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Hirsch und ich bemühen uns seit einiger Zeit, in dieser Beziehung
Klarheit zu schaffen, entsprechend einem Antrag, der heute hier beschlossen wenden wird. Wir sind
diesem Antrag sogar schon etwas vorausgeeilt und versuchen, die Satzungen so zu formulieren, daß
es nicht mehr möglich ist zu sagen, daß diese oder jene Angelegenheit den Aufsichtsrat nichts
anginge, weil sich das drei oder vier Herren untereinander ausmachen usw. Ich hoffe im Interesse der
Gesellschaft und im Interesse des Landes - ich glaube, daß ich das auch im Namen des Herrn
Landeshauptmannstellvertreters Hirsch sagen darf -, daß wir in unseren beiderseitigen Bestrebungen
Unterstützung erhalten, diese Satzungen klar und wahr zu machen. Leider hat es manchmal den
Anschein, als ab sich wieder Kräfte regen würden, die einwenden, diese Bestimmung dürfe man nicht
zu eng begrenzen und jene müsse man weiter machen usw. Ich glaube, es ist unser aller Wille, daß
die Landesgesellschaften Newag und Niogas der Energieversorgung dieses Landes dienen und damit
der niederösterreichischen Wirtschaft und der Bevölkerung große Dienste erweisen.
Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen weitestgehend bereit, die Voraussetzungen dafür zu
schaffen und auf allen Wegen mitizugehen, sobald klargestellt ist, daß mit dem Geist der
Vergangenheit gebrochen wird. Die Bewältigung der Vergangenheit, Herr Kollege Resch, sehen wir
nicht nur in der Liquidierung des Erbes, sondern in der Beseitigung des Geistes der Vergangenheit.
(Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Ich darf nun dem Herrn Landeshauptmann zu einem Schlußwort das Wort
erteilen.
Landehauptmann MAURER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Herr Landesrat Rösch
erwartet sicherlich nicht von mir, daß ich auf die Fragen eingehe, die hier gestellt wurden. Dies würde
zum Teil wahrscheinlich bewirken, daß die Debatte neuerlich in Gang käme und alle Themen, die
bereits gestern und heute in diesem Saal behandelt wurden, einer neuerlichen Durchleuchtung
unterzogen werden würden. Die Debatte war ursprünglich für zwei Tage anberaumt; der dritte Tag ist
bereits angebrochen. Ich habe mich bemüht, möglichst die ganze Zeit im Saal anwesend zu sein, um
zu hören, wie die Damen und Herren Abgeordneten nu all diesen Problemen Stellung nehmen. Ich
darf mir daher gestatten, einige Worte zum gesamten Ablauf nu sagen und Ihnen vielleicht auch
einige meiner Vorstellungen zu unterbreiten. Der gravierende Inhalt der Vorlage, die Länge der
Debatte über die vorliegenden Rechnungshofberichte und oft auch die Lautstärke, mit der diese
Wechselreden geführt wurden, beweisen, wie wichtig die Behandlung und Bereinigung dieser
Angelegenheit nicht nur für die Wirtschaft des Landes und für seine Landesgesellschaften, sondern
auch für Iden inneren Frieden in diesem Lande sind. Der politische Friede schließt
Meinungsverschiedenheiten keineswegs aus; er scheint mir aber die Voraussetzung für die
wirtschaftliche und kulturelle Weiterentwicklung in Niederösterreich zu sein. Dieses Ziel schwebt uns
doch allen, gleichgültig, ob wir nun auf der rechten oder linken Seite sitzen, vor. Es ist klar, daß über
Rechnungshofberichte, vor allem, wenn diese mehrere hundert Seiten umfassen, nicht in allen
Punkten Übereinstimmung gefunden werden kann. Entscheidend scheint mir aber die Haltung zu
sein, in der die Abgeordneten zur Behandlung der Probleme geschritten sind. Ich glaube, daß diese
Basis trotz einer recht hitzigen Debatte für die Abgeordneten beider Parteien letzten Endes doch die
gleiche war. Worum ging es im Grunde genommen? In den Landesgesellschaften soll wieder Ordnung
einziehen. Sie sollen wieder ausschließlich für die Bevölkerung dieses Landes arbeiten können.
Vergehen, die vom Rechnungshof oder auch erst im Finanzausschuß festgestellt wurden, sind nach
Möglichkeit m ahnden und verursachter Schaden ist wiedergutzumachen, gleichgültig, wie die dafür
Verantwortlichen heißen und welcher Partei sie angehören. Wir treffen uns mit diesem Wallen mit d a ,
was mein verehrter Vorgänger Edward Hartmann am 1. März 1966 vor diesem Hohen Haus gemeint
halt, als er sagte: ,,Wenn hier zum Ausdruck gebracht wurde, man wolle etwas verschleiern, dulden
oder verstecken, dann erkläre ich feierlich: Das ist nicht der Fall. Allerdings darf von mir niemand
erwarten, daß ich den vom Gesetz vorgeschriebenen Weg verlasse, und dieser Weg führt nur über
den niederösterreichischen Landtag."
Dieser Weg, meine Damen und Herren, wurde von der niederösterreichischen Landesregierung
konsequent eingehalten. Die Berichte wurden dem Landtag zugeleitet und in einem Unterausschuß,
im Finanzausschuß und auch hier im Plenum der gesetzgebenden Körperschaft ernst und ehrlich
behandelt. Das Ergebnis zu beiden Berichten ist eine Fülle von Anträgen, die im Finanzausschuß
erarbeitet wurden. Ich bin überzeugt, daß diese Anträge ausreichen, um das Ziel, das uns trotz
mancher Meinungsverschiedenheiten im Detail im großen und ganzen doch gemeinsam vorschwebt,
zu erreichen, und dieses Ziel heißt Sauberkeit und Recht. Im Laufe der Debatte wurde von Herrn Abg.
Marsch an mich die konkrete Frage gerichtet, wie es zu erklären sei, daß das Begleitschreiben zu den
Listen der Wohnungswerber bei der Niogas und Newag und zu den vorhandenen Kontoauszügen
inhaltlich von dem abweichen konnte, was in der Landesregierungssitzung vom 6. Dezember
beschlossen wurde. Die Antwort läßt sich leicht und kurz geben. Es handelt sich um einen Irrtum. In
der Regierung wurde, wenn von diesen Listen die Rede war, vom Material gesprochen, das dem
Landtag auf Grund der Beschlüsse vom 1. März 1966 zugeleitet wenden soll. Der zuständige Referent
war offensichtlich der Ansicht, daß die Stellungnahme des Referates zu den Listen ein Bestandteil des
gewünschten Materials sein müßte. Der Irrtum wunde inzwischen aufgeklärt und der Herr Präsident
ersucht, die Landtagsabgeordneten darüber lau informieren.
Meine Damen und Herren! Als Landeshauptmann möchte ich allen Abgeordneten, die sich an dieser
Debatte beteiligt haben, für ihre offenen Worte danken. Ich tue dies im Bewußtsein, daß jeder, der hier
das Wort ergriffen hat, für unser Land das Beste will. Vor allem möchte ich den Herren des
Unterausschusses, die die Last der Vorbereitungsarbeit für diese Monstersitzung getragen haben,
meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Ich weiß, daß dies auch der Herr Präsident tun
wird, doch auch der Landesregierung wurden mit dieser Arbeit für die weitere Behandlung der
Angelegenheit wertvolle Hinweise und Richtlinien gegeben. Dafür herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Als Landeshauptmann werde ich veranlassen, daß die
Anträge, die der Landtag zu den Rechnungshofberichten gestellt hat, in der Regierung nicht nur
sachlich und gründlich, sondern auch raschest behandelt werden. Richtschnur wird bei dieser Arbeit
für uns der Ausspruch Eduard Hartmanns sein: „Bei der Beurteilung der Angelegenheit ist einzig und
allein die Frage ausschlaggebend, daß Recht und Gesetz gelten müssen und daß auf das Wahl des
Landes Niederösterreich Bedacht genommen wird." (Beifall m ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Benrichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. RABL: Ich verzichte.
PRÄSIDENT WEISS: Ich werde zunächst über die Anträge des Finanzausschusses, Geschäftszahlen
222 und 231, und sodann über die im Zuge der Verhandlungen eingebrachten Anträge abstimmen
lassen. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, Zahl 222, betreffend
Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag:) A n g e n o m m e n.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, Zahl 231, betreffend
Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Niogas:) A n g e n o m m e n.
Wir gelangen nunmehr mir Abstimmung über die zu diesen Geschäftsstücken eingebrachten Anträge.
Ich lasse zunächst über den Antrag des Abg. Grünzweig, betreffend Strafanzeige gegen ,die im
Zeitpunkt der Einschau des Rechnungshofes bei der Newag bestellt gewesenen
Vorstandsmiitglie8der, abstimmen. (Nach Abstimmung:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Grünzweig, betreffend Strafanzeige gegen den
ehemaligen Landeshauptmannstellvertreter, Landesfinanzreferenten und Generaldirektor der Newag,
Viktor Müllner:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend Strafanzeige gegen den
Wirtschaftsprüfer Johann Karl Prethaler wegen unrichtiger Darstellung von Geschäftsfällen bei der
Newag:) A b g e l e h n t .
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Bresovszky, betreffend weitere gegen den
Wirtschaftsprüfer Johann Karl Prethaler wegen unrichtiger Darstellung von Geschäftstellen bei der
Niogas:) A b g e l e h n t .
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend weitere Überprüfungen bei
der Newag durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend Strafanzeige gegen den
Buchhaltungsdirektor Otto Opel:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend Auflösung des
Dienstverhältnisses des Oberfinanzrates Dr. Schwager zur Newag:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend Einstellung der Zahlungen für
dle Niederösterreichische Illustrierte" - Bildpresse:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend Kündigung der Räumlichkeiten
im Hause Gußhausstraße Nr. 28-30, die der ,,Niederösterreichischen Volkspresse" zur Verfügung
gestellt sind:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangler, betreffend Klärung über die Bekanntgabe der
Verhaftung des ehemaligen Generaldirektors Viktor Müllner:) Mit Mehrheit a n g e n o m m e n.
Abg. GRÜNZWEIG zur Geschäftsondnung: Es wird in Zweifel gestellt, daß der Antrag mit Mehrheit
angenommen wurde.
PRÄSIDENT WEISS: Wir gelangen nochmals zur Abstimmung.
(Nach zweiter Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangler:) Mit Mehrheit a n g e n o m m e n.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangl, betreffend die Überprüfung weiterer
Geschäftsfälle durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Kaiser, betreffend Widerruf der Bestellung der
Vorstandsmitglieder der Niogas:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Kosler, betreffend Überprüfung von Zahlungsbelegen
der Firma Hippolyt-Buchhandlung, St. Pölten, durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Kosler, betreffend Klärung der Zusammenhänge
zwischen Zahlungsempfänger und Lieferanten durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t .
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend die Überprüfung der
Gesamtgebarung der Niogas:) A b g e l e h n t .
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend Übermittlung von Schreiben des
Amtes der niederösterreichischen Landesregierung und der Niogas an die Staatsanwaltschaft Wien.)
Abgelehnt.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend die Strafanzeige gegen die im
Zeitpunkt der Einschau des Rechnungshofes bei der Niogas bestellten Vorstandsmitglieder:)
A b g e l e h n t.
(Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Marsch, betreffend das Abziehen der Gelder des
Landes Niederösterreich von der Continentalen Bank AG.:) A b g e l e h n t.
Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Es wind sogleich nach dem Plenum der
Finanzausschuß seine Nominierungssitzung im Herrensaal abhalten. Es wurde vereinbart, daß der
Finanzausschuß heute erst um 14 Uhr tagen wird. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Wege
bekanntgegeben werden.
Bevor ich jetzt, Hohes Haus, diese Sitzung schließe, möchte ich nicht versäumen, allen Mitgliedern
des Hohen Hauses für diese Marathonsitzung, die zwei Tage gedauert hat und bei der 36 Redner zu
Wort kamen, aufrichtigen Dank sagen. Auch den Damen und Herren des Stenographenbüros möchte
ich herzlich danken. (Beifall im ganzen Haus.) Besonderen Dank aber möchte ich den Mitgliedern des
Unterausschusses des Finanzausschusses sagen, die zur Vorbereitung dieser Sitzung einen so
namhaften Beitrag geleistet haben. Ich m6chte aber zum Schluß nicht versäumen, den Damen und
Herren der Landtagskanzlei, die sehr viel mit dieser Sitzung beschäftigt waren, ebenfalls herzlich zu
danken. (Beifall im ganzen Haus.)
Damit möchte ich diese Sitzung schließen und glaube, daß diese Arbeit an diesen beiden Tagen, wem
auch ab und m die politischen Leidenschaften hier spürbar gewesen sind, doch nicht umsonst
gewesen ist, weil, wie ich glaube, von dieser Sitzung aus ein neuer Geist unser Haus beseelen
könnte, der für das Land Niederösterreich sehr fruchtbar wenden könnte. Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 1.36 Uhr.)
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