Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode III. Session 5. Sitzung am 14. Dezember 1966 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Weiss (Seite 129). 2. Verhandlung: Fortsetzung der Debatte zu den Zahlen 222 und 231, betreffend den Antrag des Finanzausschusses über die Einschaufeststellungen das Rechnungshofes bei der Newag und Niogas. Redner: Abg. Ludwig (Seite 129), Abg. Marsch (Seite 134), Abg. Kienberger (Seite 136), Landesrat Rösch (Seite 141), Abg. Stangler (Seite 143), Abg. Gerhartl (Seite 149). Abwesenheitsanzeigen (Seite 151). Mitteilungen des Einlaufes (Seite 152). Fortsetzung der Debatte zu den Zahlen 222 und 231. Redner: Abg. Schneider (Seite 152), Abg. Czidlik (Seite 156), Abg. Reiter (Seite 158), Abg. Thomschitz (Seite 167), Abg. Dipl.-Ing. Robl (Seite 172), Frau Abg. Körner (Seite 174), Abg. Stangler (Seite 177), Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek (Seite 181), Abg. Laferl (Seite 182), Abg. Stangl (Seite 186), Abg. Hubinger (Seite 191), Abg. Peyerl (Seite 194), Abg. Anzenberger (Seite 197), Abg. Kaiser (Seite 198), Abg. Kosler (Seite 202), Abg. Janzsa (Seite 205), Abg. Jirovetz (Seite 207), Abg. Thomschitz (Seite 211), Abg. Schoiber (Seite 213), Abg. Birner (Seite 216), Abg. Scheidl (Seite 219), Abg. Marsch (Seite 221), Landesrat Resch (Seite 226), Landesrat Rösch (Seite 231), Landeshauptmann Maurer (Seite 238); Abstimmung (Seite 239); Ansprache Präsident Weiss (Seite 240). PRÄSIDENT WEISS (um 9 Uhr 36 Minuten): Ich eröffne die Debatte zu den Zahlen 222 und 231. Als erster Redner ist Herr Abg. L u d w i g zu Wort gemeldet. Abg. LUDWIG: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den ersten Rednern in der gestrigen Newag- und Niogas-Debatte hätte man eigentlich erwarten müssen, daß sie sozusagen zur Orientierung über die ganze Angelegenheit einen großen Überblick nicht nur für die Abgeordneten dieses Hauses, sondern für die Öffentlichkeit gegeben hätten. In der vergangenen Nacht hatte man des öfteren den Eindruck, als wären bereits von Anfang der Wechselreden an mehr Details als solch eine Überschau gebracht worden. Ich möchte daher heute versuchen, wenigstens in der Frage der sogenannten Niogas-Rabatte etwas weiter zurückzugreifen, um die Entwicklung kurz aufzuzeigen. In der Sitzung am 1. März 1966 wurde erstmlalig die Frage aufgeworfen, aus welchen Mitteln die Südstadt gebaut wurde. In der gleichen Debatte wurde dann in der Folge von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Robl auf die Rabatte eingegangen, die von der ÖMV der Niogas für den Gasbezug gewahrt wurden. Ich möchte nun kurz rekapitulieren, wieso von der ÖMV überhaupt ein Rabatt für die Lieferung des Erdgases gewährt wird und was in der Folge mit diesen Geldern geschehen ist. Bereits am 2. November 1955 wurde zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, und der sogenannten Niogas ein Vertrag, betreffend die Aufsuchung und Gewinnung von Bitumen in festem, flüssigem und gasförmigem Zustand, geschlossen. Weil das Land aus begreiflichen Gründen die Schurfrechte nicht selbst ausüben konnte, wurde die Niogas dazwischengeschaltet. Dies ist der Grund, warum der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Niogas und nicht zwischen der Republik Österreich und dem Land Niederösterreich geschlossen wurde. Als dann die Niogas im Jahre 1956 die erworbenen Schurfrechte ausüben und die erste Bohrung vornehmen wollte, kam es, wie Sie sich vielleicht noch alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, erinnern, zu Störaktionen der sozialistischen und kommunistischen Arbeiterschaft der Mineralölverwaltung. Ich erinnere mich, daß damals nicht einmal Bohrgeräte abgeladen werden durften. Denken Sie an Oberweiden! Man verhinderte bereits damals, daß eine Landesgesellschaft von ihrem wohl erworbenen Recht Gebrauch machte. Ich möchte hier feststellen, daß wir heute über die ganze Angelegenheit der Rabatte Überhaupt nicht diskutieren müßten, wenn man nicht damals seitens der SPÖ und der KPÖ die Gasgewinnung durch die Niogas durch gezielte politische Aktionen (Zwischenuf bei den Sozialisten) unterbunden hätte. Hierzu ergibt sich (Abg. Graf: Von diesen Kommunisten sind viele heute beim ÖAAB.) überhaupt die Frage, warum seinerzeit die Querschüsse gegen die Niogas erfolgten. Vielleicht könnten mir dann anschließend die Kollegen von der sozialistischen Fraktion Aufklärung geben. Oder wurde dieser Widerstand aus der gleichen Überlegung geleistet wie zum Teil gegen die Einführung der Landeswohnbauförderung oder den Bau der Kamptalkraftwerke, nämlich aus der Erwägung heraus, auf jeden Fall dagegen zu sein, wenn die Volkspartei für Niederösterreich eine wesentliche wirtschaftliche und soziale Tat setzen wollte. Ich kann mich daher des Eindrucks nicht erwehren, daß bei einer positiven Mitarbeit der Sozialisten verschiedene nun zur Frage stehende Probleme überhaupt nicht vorhanden sein würden. Dia die Niogas von ihren Schürfrechten nicht Gebrauch machen konnte, wurde die ihr zustehende Konzession am 17. Juni 1957 von der ÖMV - es handelt sich um die ehemalige sowjetische Mineralölverwaltung - käuflich erworben. Bei der Überlassung der Konzession wurde die Vereinbarung getroffen, daß 1. die Belieferung der Verbraucher in Niederösterreich mit dem von der ÖMV in Niederösterreich und Wien geförderten Erdgas ausschließlich der Niogas überlassen wird. Es handelt sich dabei um den sogenannten Gaslieferungsvertrag. Der Preis für das von der OMV an die Niogas gelieferte Erdgas beträgt je Kubikmeter 50 Prozent des jeweiligen Preises für ein Kilogramm Heizöl schwer, mindestens jedoch 28 Groschen. Dieser Rabattgewährung liegt die Überlegung zugrunde, daß Niederösterreich während der russischen Besatzungszeit, in den Jahren 1945 bis 1955, schwer gelitten hat und die wirtschaftliche Entwicklung im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern zurückbleiben mußte. Dies geht eindeutig aus dem Schreiben vom 16. Jänner 1961 des verstorbenen Bundeskanzlers Ing. Julius Raab an den damaligen Bundesminister für Finanzen, Doktor Heilingsetzer, hervor. Ich möchte Ihnen dieses Schreiben zitieren: ,,Sehr geehrter Herr Bundesminister! Lieber Freund! Das Land Niederösterreich hat, da es zehn Jahre lang russische Besatzungszone war, enorme wirtschaftliche Schäden erlitten. Im Hinblick darauf, daß alle Betriebe in Niederösterreich, die deutsches Eigentum waren oder als solches von der russischen Besatzungsmacht angesehen wurden, in USIA-Verwaltung, also außerhalb der österreichischen Rechts- und Wirtschaftsordnung, bis zum Inkrafttreten des österreichischen Staatsvertrages geführt wurden, sind dem Land keine nennenswerten EBP-Kredite zugeflossen, Man war sich daher an höchster Stelle im Bunde von Anfang an darüber klar, daß dem Land Niederösterreich für die in den Jahren 1945 bis 1955 erlittenen Verluste, die in die Milliarden Schilling gehen, wenigstens ein bescheidener teilweiser Ersatz geboten werden müsse. Dieser Teilersatz wurde, da eine Bereitstellung von Budgetmitteln für diesen Zweck nicht möglich war, in der Beteiligung Niederösterreichs an den im Lande befindlichen Erdgasvorkommen gefunden. Da eine direkte Abwicklung zwischen dem Land Niederösterreich und der Österreichischen Mineralölverwaltung AG. nicht möglich war, wurde die Niogas, Niederösterreichische Gasvertriebs AG., eingeschaltet. Es hatte daher zunächst die Republik Osterreich mit der Niogas am 2. November 1955 einen Vertrag geschlossen, welcher die Übertragung der Ausübung des Rechtes der Aufsuchung und Gewinnung von Bitumen in Niederösterreich-Ost und Burgenland gemäß § 2 des Bitumengesetzes vorsah. Am 12. Juni 1957 erfolgte dann im Bundeskanzleramt die Unterzeichnung verschiedener Verträge, durch welche die Beziehungen der OMV zu den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Steiermark geregelt wurden. Das Land Niederösterreich erhielt von der ÖMV einen nicht rückzahlbaren Betrag von 100,000.000 S gegen die Verpflichtung, ihn nach Erhalt zur Gänze zur Erhöhung des Aktienkapitals der Niogas zur Verfügung zu stellen. Ich kann nun eindeutig bestätigen, dlaß es der Sinn der in Rede stehenden Vertragsabschlüsse war, die aus diesen Abschlüssen resultierenden wirtschaftlichen Vorteile dem Lande Niederösterreich zukommen zu lassen, damit eine teilweise Schadloshaltung für die wirtschaftlichen Verluste, die das genannte Land zwischen 1945 und 1955 erlitten hat, erfolgt. Dies wurde auch im November 1955 und im Juni 1957 von den höchsten Stellen des Staates öffentlich und privat, schriftlich und mündlich zum wiederholten Malen betont. Da nun derzeit der jährliche Erdgasbezug der Niogas 400,000.000 Kubikmeter übersteigt, hat die niederösterreichische Landesregierung die Niogas ersucht, den bisher seitens der ÖMV gewährten Rabatt, der dem Vernehmen nach mit Stichtag 30. Juni 1960 rund 115,000.000 S beträgt, dem Land Niederösterreich zu überweisen. Ebenso solle in Zukunft jährlich die seitens der ÖMV gewährten Rabatte, solange sie vertragsmäßig zustehen, dem Land überwiesen werden. Das Land wird die empfangenen Beträge für Zwecke verwenden, die geeignet sind, in der niederösterreichischen Wirtschaft Schäden auszugleichen oder die niederösterreichische Wirtschaft fördern zu helfen. Die Niogas ist bereit, den ihr seitens der ÖMV gewährten Rabatt an dlas Land Niederösterreich weiterzuleiten, kann dies aber nur dann tn, wenn die steuerliche Beurteilung dieser Leistung geklärt erscheint und feststeht, daß in dieser Leistung an das Land Niederösterreich keine Ausschüttung auf Grund der Beteiligung des Landes an der Niogas gesehen werden kann. Der Niogas verbleibt auch nach Abführung des Rabattes ein betrieblicher Erfolg, der es ermöglicht, erforderliche Reserven zu schaffen. Mit den besten Grüßen, Julius Raab." Meine Damen und Herren, es steht nun eindeutig fest, daß aus der Vereinbarung zwischen ÖMV und Niogas dem Land wenigstens ein bescheidenes Äquivalent für die in den Jahren 1945 bis 1955 erlittenen Nachteile gewährt werden konnte. Wie aus all dem Gesagten ersichtlich, fließen die Rabatte nicht der Niogas, sondern dem Land Niederösterreich zu. Zu der Divergenz bei den zu Rabatten geäußerten Ansichten des Rechnungshofes und des Finanzministeriums wäre folgendes zu sagen: Auf Seite 7 seines Berichtes stellt der Rechnungshof fest, daß die Rabatte der Niogas und nicht dem Land zustehen. Nach Meinung des Rechnungshofes wurde der Gaslieferungsvertrag zwischen der ÖMV und der Niogas abgeschlossen, und es ergibt sich aus (dieser Tatsache der Rechtsanspruch auf einen Rabatt nur für die Niogas und nicht für das Land. Der Rechnungshof kommt in dieser Feststellung noch zu dem Schluß, daß die Organe der Niogas durch die Entsprechung des Begehrens des Landes Niederösterreich auf Rabattüberweisung gegen zwingende Bestimmungen des Aktiengesetzes verstoßen hätten. Abgesehen davon, meine Damen und Herren, daß das Hohe Haus bereits am 1. März 1966 einen ordnungsgemäßen Beschluß gefaßt hat, daß diese Rabatte dem Land Niederösterreich zu überweisen sind, möchte ich nun folgendes Bedenken gegen die Rechtsansicht des Rechnungshofes äußern: Einschlägige Bestimmungen des ABGB besagen, daß eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben wird, nichtig ist. Soll durch diese Willenserklärung ein anderes Geschäft verborgen werden, so ist dieses nach seiner wahren Beschaffenheit zu beurteilen, das heißt, daß das nach außen hin augenscheinliche Geschäft nichtig ist und das verdeckte Geschäft zu gelten hat, denn das Wesentliche eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes ist die Willensübereinstimmung der Vertragspartner. Wie aus meinen Ausführungen hervorgeht, war der Grundgedanke der Rabattgewährung immer die teilweise Schadloshaltung des Bundeslandes Niederösterreich für die in den Jahren 1945 bis 1955 erlittenen Nachteile. Es ist daher unumstritten, daß die Rabatte dem Land Niederösterreich gehören. In dem zitierten Vertrag zwischen ÖMV und Niogas ist weiters die Vereinbarung enthalten, daß verbilligtes Erdgas zehn Jahre bis zu einer jährlichen Höchstmenge von 400,000.000 Kubikmeter Erdgas geliefert werden soll. Um diesen Vertrag überhaupt voll ausschöpfen zu können, waren jedoch rasche und umfangreiche Maßnahmen erforderlich, auf die ich später noch zu sprechen komme. Im Interesse der raschen Entwicklung, des Erdgasabsatzes in Niederösterreich war der Ausbau. eines Erdgasleitungsnetzes notwendig, und es erklärte sich daher auch die ÖMV bereit, an das Land Niederösterreich einen nicht rückzahlbaren Betrag von 100,000.000 S zu leisten. Gleichzeitig wurde das Land verpflichtet, diese 100,000.000 S nach Erhalt zur Gänze zur Erhöhung des Aktienkapitals der Niogas zur Verfügung zu stellen. Diese 100,000.000 S wurden der Niogas in der Folge überwiesen. Durch die Kapitalaufstockung im Jahre 1957 war daher die Niogas in der Lage, das Leitungsnetz in Niederösterreich auszubauen und \den modernen Erfordernissen anzupassen und damit die Voraussetzungen für einen sich sprunghaft erhöhenden Gasabsatz zu schaffen. Aus den gleichen Erwägungen hat auch das Land Niederösterreich davon Abstand genommen, die ihm zustehenden Beträge aus der Rabattgewährung für die Wirtschaftsjahre 1957 bis 1959 in der Gesamthöhe von 48,383.699,56 S in Anspruch zu nehmen. Im Wirtschaftsjahr 1960 war die Niogas erstmalig in der Lage, auf Grund des Gaslieferungsvertrages die 400,000.000 Kubikmeter jährlich abzunehmen, und somit waren auch die wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen gegeben, dem Land Niederösterreich die zustehenden Rabatte abzuführen. Nach endgültiger Berechnung und bei voller Ausschöpfung der zustehenden Rabatte beträgt der Anspruch des Landes 56,000.000 S jährlich. Bevor ich auf die Verwendung dieser Gelder eingehe, möchte ich noch zu den geäußerten Ansichten der Sozialisten über die sogenannte Steuerhinterziehung Stellung nehmen. Schon am 17. Februar 1966 hat die „Arbeiter-Zeitung", also das Zentralorgan der Sozialistischen Partei, erstmalig die Behauptung aufgestellt, daß dem Bund vom Land Niederösterreich 280,000.000 S an Steuern vorenthalten wurden. Hierzu möchte ich bemerken, daß von der ,,Arbeiter-Zeitung" ohne Überprüfung des Sachverhaltes eine unrichtige Behauptung aufgestellt worden ist, die vor den Wahlen anscheinend nur dazu diente, Unruhe in die Bevölkerung zu tragen. Eine derartige Berichterstattung muß zurückgewiesen werden. Anläßlich einer Rücksprache bei der Niogas hätte man die ,,ArbeiterZeitung" damals aufgeklärt, daß es sich bei den Rabatten, die von der Niogas an das Land Niederösterreich weitergeleitet wenden, um steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht m eine Gewinnausschüttung handelt. Diese Tatsache wurde bereits mit Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Februar 1961, Zahl 12.930-9 a/61, sowie durch das Schreiben der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 2. März 1961 eindeutig geklärt. Ich möchte Ihnen auch dieses Schreiben nicht vorenthalten: ,,An die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Wien. Die ÖMV AG. hat sich gegenüber dem Land Niederösterreich zu einer verbilligten (50 Prozent des Normalpreises) Lieferung von jährlich 400,000.000 Kubikmeter Erdgas auf die Dauer von zehn Jahren, das heißt bis 31. März 1968, verpflichtet. Da eine direkte Abwicklung zwischen dem Land Niederösterreich und der ÖMV AG. nicht möglich war, wunde die Niogas eingeschaltet. Die Niogas, die gegenüber der ÖMV AG. keinen unmittelbaren Anspruch auf verbilligten Erdgasbezug hat, hat den Normalpreis des von der ÖMV AG. zum halben Preis bezogenen Erdgases in der Weise zu bezahlen, daß sie 50 Prozent des Normalpreises an die ÖMV AG. und die restlichen 50 Prozent an das Land Niederösterreich entrichtet. Für die Wirtschaftsjahre 1957 bis 1959 verzichtet das Land Niederösterreich als Gesellschafter der Niogas auf die Bezahlung des aus diesem Titel geschuldeten Betrages. Dieser Verzicht unterliegt als eine Leistung des Gesellschafters an seine Gesellschaft der Gesellschaftssteuer im Ausmaß von 2 Prozent vom Wert der Leistung. Ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres 1960 bis zum Ablauf des verbilligten Erdgasbezuges, 31. März 1968, wind die Niogas ihre gegenüber dem Land Niederösterreich bestehende Verpflichtung zur Bezahlung der zweiten Hälfte des zum halben Preis von der ÖMV AG. bezogenen Endgases erfüllen. Diese Verpflichtung und ihre Erfüllung ist keine Gewinnausschüttung, sondern eine abzugsfähige Betriebsausgabe. Die Finanzlandesdirektion wird eingeladen, die Finanzämter für Körperschaften und für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien hiervon in Kenntnis zu setzen. Wien, 14. Februar 1961, für den Bundesminister: Dr. Jiresch.“ Ich möchte daher die Kollegen der anderen Fraktion ersuchen, auf ihr Zentralorgan dahingehend einzuwirken, daß in Hinkunft keine Anschuldigungen erhoben werden, die das Land Niederösterreich in der Öffentlichkeit in Mißkredit bringen, denn auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Abgeordnete zum niederösterreichischen Landtag und nicht nur Parteifunktionäre. Bereits in meinen Ausführungen am 1. März 1966 habe ich betont, daß von der Niogas am 17. März 1961 das Ersuchen an das Land Niederösterreich gerichtet wurde, daß die Rabattbeträge für Wohnbauzwecke in Niederösterreich verwendet werden sollen. Aus dem zitierten Schreiben geht auch hervor, daß diese Mittel für Wohnbaudarlehen an Dienstnehmer der Niogas und Newag gewährt werden, welche in Niederösterreich siedeln wollen. Diese Mitteilung hat das Land Niederösterreich am 20. März 1961 zur Kenntnis genommen. In dem Schreiben, welches von der Niogas an das Land Niederösterreich am 17. März 1961 gerichtet wurde, heißt es auszugsweise: ,,Unsere Gesellschaft wird bis zum 31. Juli 1961 Beträge von insgesamt 110,000.000 S für Zwecke der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich unter der Bedingung zur Verfügung stellen, daß diese Mittel für Wohnbauförderungsdarlehen an Dienstnehmer unserer Gesellschaft und der Newag gewährt werden, welche in Niederösterreich siedeln wollen. Wir haben zur Kenntnis genommen, daß die Rückflüsse aus diesen Darlehen zur Tilgung der oben erwähnten 110,000.000 S verwendet werden. Wir werden die von uns zur Verfügung zu stellenden Beträge auf ein Konto ,Land Niederösterreich, Wohnbauförderung der Niogas-Newag“ bei der Continentale Bank AG. in Wien überweisen. Zum Zeichen des Einverständnisses wird um Übersendung eines ordnungsgemäß gefertigten, gleichlautenden Gegenbriefes ersucht. Mit vorzüglicher Hochachtung, Vertreter der Niogas." Im Anschluß an diesen Wortlaut haben dann die Vertreter des Landes schriftlich erklärt, daß sie sich vollinhaltlich mit dem Text einverstanden erklären. Wien, 20. März 1961, Unterschriften für die Landesregierung: Steinböck, Müllner. Zur Frage des ordnungsgemäßen Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Niogas und der Landesregierung verweise ich neuerlich auf den Art. 37 Abs. 3 der Landesverfassung, wonach zur Unterfertigung eines Schriftstückes der Landeshauptmann oder ein Stellvertreter und ein weiteres Regierungsmitglied befähigt sind und daher der seinerzeitige Landeshauptmann Steinböck und der Landesfinanzreferent Müllner auf diesem Zeitpunkt eindeutig berechtigt waren, dieses Schreiben zu unterfertigen. Meine Damen und Herren! Wenn Sie mich nun fragen, wieso nicht nur Bedienstete der Landesgesellschaften an dieser Wohnbauaktion partizipieren, muß ich Ihnen insofern zustimmen, als dies bei wörtlicher Auslegung die Vereinbarung zwischen Niogas und dem Lande Niederösterreich unstatthaft erscheint. Ich bin jedoch der Meinung, daß es nicht als unfaßbares Vergehen angesehen werden kann, wenn die Landesgesellschaft Niogas auch einem Landesbediensteten, einem Lehrer oder anderen Personen, die in ihrer Berufsausübung in enger Beziehung zum Lande stehen und in der Südstadt sich ansiedeln wollen, eine Wohnbauförderung zuteil wenden ließ. Denn bei den Rabatten aus dem Erdgaslieferungsvertrag, die für die Wohnbauförderung verwendet werden, handelt es sich letztlich um Landesmittel. Es ist daher nicht einzusehen, warum bei der Vergabe dieser Mittel die angeführten Personen ausgeschlossen werden sollen. Dies wäre schon aus dem Grunde unverständlich, weil das Land Gesellschafter der Niogas ist. Bei Durchsicht der uns vom Präsidenten des niederösterreichischen Landtages übermittelten Wohnungslisten konnte man auch feststellen, daß Angehörige anderer Berufsgruppen Wohnbauförderungsmittel von der Niogas erhielten. Auch ich bin der Meinung, daß diese Vorgangsweise der seinerzeitigen Vereinbarung nicht entspricht, es muß jedoch festgestellt werden, daß durch die Wohnbauförderung auch an andere Personen als an Dienstnehmer der Landesgesellschaft dem Lande kein Schaden erwachsen ist, da die Nutzungsnehmer der Wohnbauförderung diese Beträge auf Heller und Pfennig dem Lande Niederösterreich zurückerstatten. Wenn mir auch der Herr Landesrat Rösch am 1. März 1966 den Vorwurf gemacht hat, ich hätte in meinen Ausführungen bereits damals gesagt, daß sich die seinerzeitige Vereinbarung in erster Linie auf Arbeiter und Angestellte der Newag und Niogas bezieht, so möchte ich auch heute feststellen, daß ich schon am 1. März 1966 ohne Kenntnis der jetzigen Unterlage der Meinung war, daß außer den Dienstnehmern der Landesgesellschaften auch die in enger Beziehung zum Land stehenden Dienstnehmer an dieser Wohnbauförderung teilhaben sollen. Wenn ich weiters bereits am 1. März ausgeführt habe, daß aus diesen Rabattmitteln zirka 2000 Wohneinheiten in Niederösterreich gebaut werden konnten, ist dadurch nicht nur ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt, sondern auch ein erheblicher Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot in Niederösterreich erzielt worden. Zu der unterschiedlichen Bemessung der Darlehen an die einzelnen Wohnungswerber wäre zu sagen, daß es vertretbar ist, einem leitenden Angestellten schon aus dem Gedanken heraus, daß sich die Landesgesellschaft den Bau von Dienstwohnungen erspart, ein höheres Darlehen zu gewähren. (Zwischenruf bei der SPÖ: Dafür warten die anderen!) Denn für den Bau von Dienstwohnungen für leitende Angestellte müßten erhebliche Mittel aufgewendet werden, die ausschließlich die Landesgesellschaften belasten würden. Es liegt auf der Hand, daß ein Unternehmen Wohnungen für qualifizierte Fachkräfte beschaffen muß, um überhaupt einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten zu können. Eine übermäßige Förderung von Personen, bei denen es sich nicht um leitende Angestellte der Landesgesellschaften handelt, wird auch von uns abgelehnt. Hinsichtlich der Rückflüsse aus den Wohnbaudarlehen wird Sorge getragen, daß alle diese Mittel an das Land zurückkommen. Auf Grund meiner Ausführungen möchte ich daher zu dem Problem der Wohnbaudarlehen abschließend feststellen, daß durch die Gewährung von Darlehen an die einzelnen Wohnungswerber, wenn es sich auch nicht nur um Arbeiter und Angestellte der Landesgesellschaften handelte, dem Land Niederösterreich kein wie immer gearteter Schaden erwachsen ist und die eingehenden Darlehensrückzahlungen nunmehr vom Land weiter verwendet werden können. Damit erscheint der Sinn der seinerzeitigen Vereinbarung zwischen der ÖMV und der Niogas erfüllt, wonach dem Land finanzielle Unterstützung zukommen soll. Außerdem hat 'die Gewährung von Darlehen an Wohnungswerber aus den Rabatten noch einen zusätzlichen wirtschaftlichen und sozialen Erfolg in Niederösterreich bewirkt. (Zwischenruf bei der SPÖ: Das glauben Sie selber nicht!) Ich hoffe, daß ich zur Aufklärung bei den Rabatten beitragen konnte und daß nunmehr hinsichtlich der Frage der Versteuerung der Rabatte und der Wohnbauförderung die Unklarheiten beseitigt sind und in Hinkunft von unsachlichen Angriffen Abstand genommen wird. (Zwischenruf bei der SPÖ: Beim Land gibt es bis jetzt keine Darlehen - 19.000 Wohnungssuchende!) Als gewählter Personalvertreter und Obmann der Zentralpersonalvertretung der 12.000 Landesbediensteten werden Sie mir auch zugestehen, daß ich namens unserer Kollegen in der Newag und Niogas, die auf Grund der Bindungen zwischen dem Land und den Landesgesellschaften irgendwie zu unserer großen Familie gehören, vor diesem Forum auf folgendes hinweise: Aus der bisherigen Debatte konnte der Zuhörer, der die großen Zusammenhänge nicht kennt, zu dem Schluß kommen, aki wtiriden da draußen im Verwaltungsgebäude der Newag und Niogas und in den vielen Betriebsdirektionen nur Korruptionisten am Werk sein. Vergessen wir doch nicht (Zwischenruf bei der SPÖ: Es genügt das schon!), daß die Berichte des Rechnungshofes nur eine Handvoll der Bediensteten der Landesgesellschaften betreffen, daß aber seit Jahren tausende Arbeiter und Angestellte dieser Landesgesellschaften brav ihre Pflicht erfüllen. (Zwischenrufe bei der SPÖ Präsident gibt das Glockenzeichen.) Wir sind nicht nur verpflichtet, dafür einzutreten, daß unsere Landesgesellschaften nach modernen un'd gesunden wirtschaftlichen Gtundsätzen arbeiten können, irgendwie sind wir auch für das Betriebsklima, das dort herrscht, mitverantwortlich, und dieses hat, (das möchte ich hier ganz offen sagen, unter den Diskussionen der letzten Monate sehr stark gelitten. So wie uns wird auch Ihnen bekannt sein, daß Inkassanten und Arbeitstrupps der Landesgesellschaften in ihrer ehrlichen Arbeit behindert wurden. Wir anerkennen, daß der Rechnungshof, aber auch eine verantwortungsbewußte Presse wesentlich zur Aufklärung vorhandener Unzukömmlichkeiten beigetragen haben. Ich hoffe, daß die verantwortungsbewußte Presse uns auch helfen wird, wenn wir uns bemühen, unsere Landesgesellschaften wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und den braven Bediensteten wieder ein Betriebsklima zu bieten, auf das jeder willige Arbeitnehmer nach meiner Meinung auch heute ein Recht hat. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. M a r s c h. Abg. MARSCH: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil mein Vorredner vom OAAB, der Herr Kollege Ludwig, einige Dinge hier auf Iden Tisch gelegt hat, die doch nicht so sind, wie er sie dargestellt hat. Schauen Sie, wenn diese Rabattgelder es handelt sich immerhin um 381,000.000 S - tatsächlich dem Lande Niederösterreich zugute gekommen wären, und wenn dafür der Finanzminister, wie er in seinem Bescheid dies ausdrückt, Steuerbefreiung gewährt hätte, dann hätten wir nichts dagegen. Dann wären wir hier einer Meinung. Wenn Sie sich aber den Bescheid des Finanzministers anschauen, wenden Sie feststellen, daß diese sogenannte Steuerbefreiung mit der Auflage gegeben wurde, daß die Gelder tatsächlich von der Niogas an das Land Niederösterreich überwiesen werden. Meine Herren! Sie sind heute entgegen der Aussagen des Herrn Landesfinanzreferenten im Finanzausschuß und im Unterausschuß der Meinung, daß das Land Niederösterreich diese Gelder erhalten hat. Ich richte nun an Sie die Frage: Warum haben Sie das nicht schon längst gesagt? Weshalb stellen wir heute Fakten fest, die im Widerspruch zur Finanzverwaltung des Landes Niederösterreich stehen? Worum handelt es sich nun bei diesen 381,000.000 S wirklich? Auf Grund der Feststellungen des Rechnungshofes sowie der Aussagen des Vorstandes der Niogas sind die Überweisungen der Rabattgelder von insgesamt 381,000.000 S auf ein Konto der Contibank durch keinen Beschluß eines sozietären Organes der Niogas gedeckt, weder durch den Vorstand noch durch den Aufsichtsrat oder sonst jemanden. Auch Herr Landeshauptmann Maurer mußte vor wenigen Tagen mitteilen, daß in der Landesregierung darüber seinerzeit kein Beschluß gefaßt wurde. Nach wie vor steht also fest, daß zur Zeit der Durchführung der Rabattangelegenheit kein sozietäres Organ der Landesgesellschaften und auch nicht die Landesregierung oder gar der Landtag darüber irgendeinen Beschluß gefaßt haben. Die Landesregierung hat am 16. Februar einen Mehrheitsbeschluß gefaßt, wonach das Schreiben der Niogas vom 17. März 1961 anerkannt wird, das heißt, daß die Gelder nur für Zwecke der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich verwendet werden dürfen. Wo steht aber In der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich, daß eine Person 425.000 S bekommen kann? Meine Herren! Können Sie das vertreten und haben Sie tatsächlich heute noch den Mut, daß Sie einerseits nur 30.000 bis 40.000 S an diejenigen, die Not leiden und sich eine Wohnung bauen wollen, aus den Mitteln der Landeswohnbauförderung geben und auf der anderen Seite einen bestimmten Personenkreis derart bevorzugen? Jla, wollen Sie denn die Menschen in unserem Land in zwei Klassen einteilen: in jene, die 30.000 bis 40.000 S bekommen, und in jene, die bis zu 425.000 S erhalten? Darauf erwarten wir von Ihnen eine ganz klare Antwort! Nunmehr haben wir gehört, wer tatsächlich über das Konto ,,Land Niederösterreich – Wohnbauförderung der Niogas und Newag" verfügte. über dieses Konto hat ganz allein der damalige Landesfinanzreferent von Niederösterreich und Aufsichtsratspräsident der Niogas sowie Generaldirektor der Newag, Viktor Müllner, verfügt. Das können Sie heute nicht mehr bestreiten. Das wurde auch vom Herrn Präsidenten des niederösterreichischen Landtages schriftlich bestätigt. Haben Sie Müllner die Befugnis gegeben, daß er das tun durfte? Sehen Sie! Es kann einmal vorkommen, daß ein Mann korrupt ist und die Landesgesellschaften Newag und Niogas in Mißkredit bringt. Daraus machen wir Ihnen keinen Vorwurf. Aber den einen Vorwurf müssen wir Ihnen heute noch machen, daß Sie sich, nachdem Sie von diesen Dingen Kenntnis erlangten, von diesem Mann noch immer nicht distanzieren. Ich richte diese Worte vor allem an die Adresse des ÖAAB. Glauben Sie wirklich, daß man der Demokratie einten Dienst erweist, wenn man einem Mann so viel Machtvollkommenheit überläßt, daß er die Möglichkeit hat, zum Nachteil der Landesgesellschaften und zum Nachteil des Landes Niederösterreich Korruption in diesem Ausmaß zu begehen? Meine Herren! Das Erschreckendste in dieser Angelegenheit ist, feststellen zu müssen, daß Sie sich noch immer nicht distanzieren! Haben Sie doch im Interesse des Landes Niederösterreich den Mut dazu! Ich muß mich, und das ist der Grund meiner Wortmeldung, mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Ludwig befassen, weil er darin eine ganz neue These aufstellt, die aber auf schwachen Füßen steht. Wenn Sie sich die Liste der Wohnbauförderungswerber ansehen – der Herr Kollege Ludwig hat uns schon am 1. März darauf aufmerksam gemacht, nur hat er uns die Liste nicht gegeben - . . (Abgeordneter Ludwig: Die habe ich auch nicht gehabt!) Sie haben damals ein großes Blatt gezeigt und erklärt, daß dieses die Liste der Wohnbauförderung sei. Ich nehme an, daß auf diesem Blatt nichts anderes gestanden ist. Meine Herren! Ich muß Ihnen etwas mitteilen. Der Herr Kollege Ludwig hat heute das Schreiben der Niogas vom 17. März 1961 zitiert, in dem es ausdrücklich heißt, daß die Rabattgelder nur für Wohnbauförderungswerber der Landesgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Sehen Sie sich diese Liste an. Ich muß gleich vorwegnehmen, daß der einzelne Wohnungswerber ja nicht wissen konnte, daß es sich hier um eine Machination eines einzelnen Mannes, nämlich Viktor Müllners, gehandelt hat. Er hat vielleicht im guten Glauben versucht, sich eine Wohnung zu kaufen. Daraus können wir einem Großteil der im Raume von Mödling und vielleicht auch anderswo Wohnenden keinen Vorwurf machen. Einen Vorwurf können wir nur dem Mann machen, der das Ganze veranlaßt hat, nämlich Viktor Müllner, und jenen, die das geduldet haben, nämlich Ihnen allen, die geglaubt haben, das mit dem Beschluß vom 1. März zu sanktionieren. Was Sie sanktioniert haben, werde ich Ihnen noch ganz kurz sagen. Zunächst jedoch eines: Es ist uns eine Liste jener Leute bekannt, die im Raume von Mödling wohnen und als Newag- beziehungsweise Niogas-Bedienstete ein Wohnbauförderungsdarlehen bekommen haben. Es handelt sich um 481 Leute oder Familien, jedenfalls um 481 Wohnungen. Wissen Sie, wie viele davon bei der Newag oder Niogas bedienstet sind? Sage und schreibe 103, und 378 andere Familien oder Einzelbewerber wurden gefördert! Sehen Sie! Das ist das, was Sie am 1. März als Wohnbauförderungsaktion der Landesgesellschaften Newag und Niogas bezeichnet haben. Das heißt, der übergroße Teil der dort Wohnenden ist weder bei der Newag noch bei der Niogas noch beim Land Niederösterreich beschäftigt. Daraufhin haben wir am 1. März auch einen anderen Beschluß gefaßt, nämlich jenen, die Bewegungen auf diesem ominösen Konto der Contibank mitgeteilt zu erhalten. Der Herr Präsident des niederösterreichischen Landtages hat uns vor einigen Tagen einen entsprechenden Kontoauszug und auch die Listen der Wohnbaugesellschaften oder Genossenschaften, die Wohnungen gebaut haben, zur Verfügung gestellt. Nun stellte sich heraus, daß uns der Herr Präsident des niederösterreichischen Landtages etwas ganz anderes übermittelt hat, als von der niederösterreichischen Landesregierung beschlossen wurde. Ich frage daher den Herrn Landeshauptmann, wie es möglich ist, daß ein Beschluß der niederösterreichischen Landesregierung in seinem Wortlaut ganz anders aussieht, als ihn der Präsident des niederösterreichischen Landtages für seine Abgeordneten erhält? Was ist auf dem Weg von der Landesregierung bis zum Landtag wirklich geschehen? Wir haben noch keine Korrektur darüber erhalten. Es steht jedenfalls fest, daß noch eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Verbauung dieser Gelder und mit den Kontobewegungen offen sind. So stellt es die Landesregierung ausdrücklich dar. Meine Herren! Wenn Sie glauben, daß die Angelegenheit damit tatsächlich erledigt ist, dann stellen Sie sich heute noch schützend vor eine Korruption ärgsten Ausmaßes, die Sie beziehungsweise die niederösterreichische Landesregierung noch immer nicht aufklären konnten. Schauen Sie sich doch einmal diese Liste und die Kontobewegungen an und Sie werden feststellen können, daß es Differenzen von Dutzenden Millionen Schilling gibt. Dieses Konto enthielt, als es vom Land Niederösterreich Übernommen wurde, auch nicht einen Groschen. Wenn man schon im Februar dieses Jahres den Beschluß ge6aßt hat, den Schriftverkehr mit der Niogas und dem Land anzuerkennen, dann frage ich mich, warum haben Sie sich, Herr Landesfinanzreferent, nicht sofort um diese Konten bemüht. Sie haben nicht ein Konto, sondern drei Konten übernommen und stellten sich auf den Standpunkt, der Landtag habe ja nur die Bewegungen eines Kontos verlangt, daher brauchten Sie die anderen nicht bekanntgeben. Formal gebe ich Ihnen recht. Aber, Herr Finanzreferent, glauben Sie wirklich, damit zur Aufklärung dieser Frage beigetragen zu haben? Ich glaube, darüber sind Sie uns noch eine Antwort schuldig. Daß zufällig alle drei Konten den Stand von null Schilling null Groschen hatten, als Sie diese übernahmen, Herr Landesfinanzreferent, das hat wohl uns überrascht, doch Sie nicht. Und daß zufällig noch am 28. Februar, also zwölf Tage, nachdem die Landesregierung diesen Mehrheitsbeschluß gefaßt hat, Überweisungen getätigt wurden, die in die Millionen, ja zehn Millionen Schilling gecken, hat Sie auch nicht überrascht. Sind Sie dann der Sache nicht nachgegangen, und haben Sie nicht getrachtet, wenigstens einige Millionen Schilling für das Land zu retten? Haben Sie nur noch feststellen können, daß Sie nichts übernehmen, nicht einen einzigen Schilling? Ich glaube, mit dieser Handlungsweise haben Sie, Herr Landesfinanzreferent, dem Land Niederösterreich keinen guten Dienst erwiesen. Wenn Sie sich den Mehrheitsbeschluß der Österreichischen Volkspartei vom 1. März in der Frage des Vorganges um die Wohnbauförderung durchlesen, können Sie folgendes feststellen: Sie schreiben dort ausdrücklich - meine Herren, ich bringe Ihnen das in Erinnerung, da es sein könnte, daß durch die Ausführungen des Herrn Abg. Ludwig einige Verwirrung gestiftet wurde -, daß sich die Niogas verpflichtete, die ihr für die Zeit vom Juli 1959 usw. gewährten Rabatte für Wohnbaudarlehen insbesondere an Dienstnehmer der Newag und Niogas, die im Land Niederösterreich siedeln wollen, zu verwenden. Meine Herren! Es ist erwiesen, daß die Niolgas diese Gelder nicht dafür verwendet hat. Das können Ihnen alle Herren des Finanzausschusses, die damals dabei waren, bezeugen. Daher hat der Landtag auf Grund Ihres Antrages einen Sachverhalt zur Kenntnis genommen, der effektiv falsch ist, auch dann, meine Herren von der Österreichischen Volkspartei, wenn Sie ihn damals mit Ihren Stimmen beschlossen haben. Der Rechnungshof stellt in seinem Schreiben an die niederösterreichische Landesregierung, zu Handen des Herrn Landeshauptmannes, vom 6. Juli 1966 fest, daß keines der Vorstandsmitglieder der Landesgesellschaften eine Verfügungsberechtigung über diese Konten hatte. Indem er auf Seite 3 dieses Schreibens die Konsequenz zieht, kommt er bezüglich der Verfügungsberechtigung über das Konto der Rabattgelder zu der schwerwiegenden Feststellung - das möchte ich, Herr Landeshauptmann, ganz besonders an Ihre Adresse richten: ,,Das heißt aber, daß die Verfügungsberechtigung über diese Rabattgelder bei Organen des Landes liegen mußte, die somit für die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder die volle Verantwortung tragen." Ich glaube, darüber wird zur gegebenen Zeit noch einiges zu sagen sein. Wenn Sie also unter diesen Umständen einfach weiterbauen wollen, dann werden Sie finden, daß Sie dies ohne Fundament getan haben; um es mit den Worten des Herrn Landeshauptmannes Maurer auszudrücken, versuchen Sie nicht, diesen riesigen Misthaufen im Stall mit etwas frischem Stroh zuzudecken. Es würde nämlich bald wieder impertinent stinken, weil in dieser Frage noch viel zuviel offen ist. Dabei müßten wir alle im Interesse der Sauberkeit dieses Landes um eine rasche Klärung bemüht sein. Genen Sie doch endlich Ihre Schutz- und Verteidigungsstellung für Viktor Müllner auf. Sie erweisen damit dem Land absolut keinen guten Dienst. Trachten Sie lieber, daß Sie in dieser Frage mit uns gemeinsam Klarheit schaffen können, im Interesse dieses Landes, im Interesse seiner Landesgesellschaften und nicht zuletzt im Interesse der Bevölkerung von Niederösterreich. (Beifall bei den Sozialisten.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Abg. K i e n b e r g e r . Abg. KIENBERGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Herr Abg. Dr. Brezovszky hat sich gestern mit dem Rechnungshofbericht befaßt. Hier gibt es überhaupt keine Meinungsverschiedenheit. Der Rechnungshof soll und ist dazu verpachtet, negative Seiten aufzuzeigen. Es hat keinen Sinn, wenn der Rechnungshof der Gebarung einer Firma nur positive Seiten abgewinnt, denn sie selbst müßte ja daran interessiert sein, daß sie auf ihre Fehler aufmerksam gemacht wird. Es wäre so ähnlich, wie wenn ein Firmenchef seine Vertreter versammeln und fragen würde: Wie war der Verkauf? Da würde dann einer sagen: Es hat großartig funktioniert. Der Chef würde darauf erwidern: Das interessiert mich gar nicht, was gut gegangen ist, ich will wissen, was schlecht gewesen ist. Meines Erachtens soll also ein Einschaubericht die schlechten Seiten aufzeigen und nur im Zusammenhang damit auf die guten Seiten eingehen. Wenn das aus dem Zusammenhang gerissen und in der Zeitung veröffentlicht wird, entsteht ein falsches Bild. Ich bin davon überzeugt, daß man, wenn man über große Firmen Revisionsberichte erstattet, sie aus dem Zusammenhang reißt, veröffentlicht und darüber debattiert, jede Firma in Österreich zugrunde richten könnte. Nun zur Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Nach meiner Meinung ist es unmöglich, daß ein Aufsichtsrat die Belege, insbesondere bei einer Firma, die über hunderttausende verfügt, tatsächlich überprüfen kann. Verlangen kann man aber von einem Aufsichtsrat, daß er bei einer Sitzung weiß, ob er richtig informiert wind. Im wesentlichen möchte ich mich aber mit einer anderen Sache befassen, die schon zweimal hier zur Sprache gekommen ist, und zwar mit dem 80,000.000-S-Kredit der niederösterreichischen Landesregierung. Dieser Kredit hat zu vielen Vermutungen und Hypothesen Anlaß gegeben. Wie ist nun dieser Kredit zustande gekommen? Die niederösterreichische Landesregierung hat am 28. April 1955 die Veräußerung der Anteilrechte an der Donaukraftwerke AG. beschlossen. Die Newag hat diese Anteilrechte mit einem Nominale von 80,000.000 S übernommen und die vom Land geleistete Anzahlung in der Höhe von 44,000.000 S als täglich kündbaren mit 3,5 Prozent verzinslichen Kredit übernommen. Der Zinsfuß wurde dann am 1. Jänner 1957 auf 6,5 Prozent erhöht. Durch Einzahlungen und Rückverrechnungen ist dann innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Kredit von 30,000.000 S entstanden. Im Jahre 1957 hat dann das Land Niederösterreich Überweisungen für die Newag in der Höhe von 50,000.000 S zur Kapitalerhöhung der Niogas veranlaßt. Die Bedingungen waren 6,5 Prozent bei halbjähriger Kündigungsfrist. Somit schuldete Ende 1957 die Newag dem Land zusammen 80,000.000 S. Wie erfolgte nun die Überweisung – von der bereits einmal die Rede war – am 12. Dezember 1959? An diesem Tag überweist die Newag über die Creditanstalt-Bankverein an die Continentale-Bank den Betrag von 80,000.000 S; dieser Betrag scheint in den Büchern des Landes nicht auf. Damals begann man bereits mit der Planung und Vorbereitung der Süstadt. Es existieren zwei Schreiben, auf die ich nicht besonders hinweisen brauche. Kollege Grünzweig hat das gestern schon getan. Diese Schreiben sind vom 28. Februar und 18. März; sie beinhalten, daß diese 80,000.000 zum Zwecke der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, daß diese Mittel für Wohnbauförderungsdarlehen an Dienstnehmer der Newag und Niogas gewährt werden. Wer dar nun in der Folge über dieses Konto verfügungsberechtigt? Von 1959 bis Ende 1962 der damalige Generaldirektor Dr. Skacel, 1963 Generaldirektor Müllner. Das Konto führte die Bezeichnung: ,,Vorfinanzierung Gartenstadt Süd." Der Landesfinanzreferent hat damals von der Überweisung gewußt. Die Continentale-Bank sagt, daß die Überweisung durch die Newag widerrufen wude, die Newag hatte also zu diesem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über dieses Konto. Die Form der Bilanzierung und Zinsenberechnung ist meines Erachtens mit Recht bemängelt worden. Der Betrag war also bis Ende 1962 auf einem Konto und zur Verfügung der Newag. Das erwähnte Konto: ,,Vorfinanzierung Gartenstadt Süd", Kontoblatt 63, also Beginn 1963, zeigt folgenden Stand: Auf der Habenseite finden Sie 80,000.000 S. Per Valuta 4. Jänner erfolgten Rückbuchungen auf das Konto Newag in der Höhe von 44,000.000 S, und zwar am 8. Mai, ein übertrag von der Newag zugunsten dieses Kontos in der Höhe von 5,000.000 S, und am 4. Juli 1963 ein Übertrag von 10,000.000 S. Dann folgten noch zwei Rücküberweisungen auf ein Newag-Konto von etwa 4,000.000 S. Wir sehen also durch diese gesammelte Buchung vom 4. Jänner 1963 in der Höhe von etwa 44,000.000 S, daß aus diesem Vorfinanzierungskonto bei der Newag Gelder für die Wohnbauförderung zur Verfügung gestanden haben. Das gleiche gilt dann auch für die Buchung am 30. Dezember 1963 mit etwa 4,000.000 S. Der Saldo per 31. Dezember auf dem oben erwähnten Konto beträgt nur 279.000 S, der Rest von 46,000.000 S gliedert sich wie folgt: Am 9. Jänner 1963 Übertrag auf ein Newag-Sonderkonto Lignospan im Betrag von 15,000.000 S. Überweisung von Lignospan 5,000.000 S. Überweisung an Lignospan 10,000.000 S, und Übertrag an Fides-Ges. m. b. H. 16,000.000 S. Soweit die Zusammenhänge dieses 80,000.000-S-Kredites und die Bewegung auf dem Konto. Mit den letzten beiden Buchungen tauchen zwei Begriffe auf: Lignospan und Fides-Gies. m. b. H. Die Fides hat insbesondere bei der letzten Debatte im März eine große Rolle gespielt. Eigentlich muß ich jetzt einen Unterschied feststellen, denn damals hat man in die Fides sehr viel hineingeheimnist, vor allen Dingen hat man gesagt, hinter der Fides, hinter diesem Etablissement steht Müllner, aber heute redet man eigentlich nicht mehr so viel davon. (Heiterkeit.) Dafür aber in einem anderen Zusammenhang. Die Fides hat, wie schon gesagt, eine große Rolle gespielt, und ich möchte ganz kurz die Entwicklung der Fides schildern. Mit der Liquidation der Ringelsdorfer Mühle- und Sägewerksbetriebs-Ges. m. b. H. wunde die Treuhand- und Beratungsgesellschaft betraut. Das war 1948. Im Jahre 1951 wurde die Fortsetzung dieser Gesellschaft veranlaßt und Frau Auguste Prethaler zur Geschäftsführerin bestellt; die Treuhand- und Beratungsgesellschaft wurde ihrer Aufgabe enthoben und mit Beschluß vom 21. Juni 1951 in Fides-Beteiligungs-Ges. m. b. H. umbenannt. Ich glaube, es wäre alles viel einfacher gewesen, wenn man sie ,,treu" genannt hätte. (Staatssekretär Rösch: Ist schlecht geschrieben!) Treu! (Abg. Marsch: Treue oder treu?) Treu heißt das. Ich habe nie Latein gelernt, leider. (Zwischenruf: Ist übersetzt!) Treu wahrscheinlich, Herr Landesrat, das habe ich selbst geschrieben, ich lese aber nicht alles; ich mache das wie Sie, Herr Landesrat. 1957 wurde das Stammkapital mit 20.000 S neu festgelegt und gleichzeitig auf 50.000 S erhöht. Die Firma übte in diesem Zeitraum überhaupt keine Tätigkeit aus. Von den Produktionsfaktoren Arbeit, Grund und Boden und Kapital erscheint dem Menschen das Kapital als das Unverständlichste. Sind die Arbeit, Grund und Boden etwas Reales, etwas Sichtbares, so ist das Kapital und seine Funktion, die aus Büchern und Zusammenhängen erst ersichtlich gemacht werden können, jenseits realer Vorstellungen. Nun haben wir es hier mit einer reinen Beteiligungsgesellschaft, also ohne jede sichtbare Funktion, zu tun. Somit ist es nicht verwunderlich, daß, wenn man will, von vornherein der Eindruck der Undurchsichtigkeit gewonnen wird. Das ist, glaube ich, in diesem gegenwärtigen Zusammenhang auch der Fall gewesen. Wir lesen mehrmals von „Fides-Prethaler", von ,,FidesZapotocky" usw. Wie ist nun die Entwicklung der Fides weitergegangen? Am 22. Juni 1961 wurde die Fides mit Vorvertrag vom Herrn Viktor Müllner gekauft. Ich habe hier ein Schreiben: ,,Herrn Viktor Müllner. Die Geschäftsanteile an der Fides-Beteiligungsgesellschaft mit Nominale 50.000 S habe ich Ihnen mit heutigem Tag um 55.000 S verkauft und ich quittiere gleichzeitig den Erhalt des Kaufschillings." In der weiteren Folge heißt es: ,,Das Lokal in der Falkestraße 1 wird nicht mitübertragen. Der Abschlußtag des Abtretungsvertrages soll von Ihnen festgelegt werden. Die Verpflichtung zum Abschluß des Abtretungsvertrages bindet auch unsere Rechtsnachfolger." Mit Wirkung vom 22. Juni 1961 - es wurde gestern schon darüber gesprochen - wurde Herr Stefan Zapotocky zum Geschäftsführer bestellt und Frau Auguste Prethaler als Geschäftsführer im Handelsregister gelöscht. Prethaler bleibt Treuhänder und verkauft im Oktober 1962 die Fides durch Notar Dr. Schweighofer an die Etablissement Energie International, also an diese EEI. (Abg. Marsch: Und wer ist die EEI?) Ich habe nur gelesen, daß der Betrag einmal erlegt wurde. (Abg. Marsch: Wer ist die EEI?) Die EEI ist eine Gesellschaft in Vaduz, das ist ja geistern schon gesagt worden. (Abg. Diplomingenieur Robl: Wir haben es schon hundertmal gesagt! - Unruhe. - Präsident gibt das Glockenzeichen.) Ich habe einmal gelesen, daß es in der Schweiz 20.000 Firmen gibt, die dort Niederlassungen errichtet haben. Wir schrecken uns nur davor. Ich bin überzeugt, wenn es heißen würde: ,,Viktor Müllner, Gemischtwarenhandlung in Vaduz", wäre das gar nichts Besonderes. (Heiterkeit im Hause. - Beifall bei der SPÖ.) Die Bilanz zum 31. Dezember 1961 weist auf dem Konto der Fides Zahlen aus, denen folgende Geschäftsvorgänge zugrunde liegen. Im Juli 1961 kauft die Fides Nominale 8,000.000 S Contibankaktien mittels eines Lombard-Kredites des Bankhauses Steinhäusser. Zur Abwendung des drohenden Konkurses des Amandus-Verlages beteiligt sich die Fides mit 80.000 S und gewährte außrdem ein Darlehen in der Höhe von 270.000 S. Am 4. Juli 1961 bestätigte die Contibank dem Bankhaus Steinhäusser, daß die Aktien hinterlegt wurden. Vom Jänner bis Dezember 1962 wurden die Contibankaktien verkauft und der Lombard-Kredit an das Bankhaus Steinhäusser zurückbezahlt. Soweit die Geschäfte der Fides bis Ende 1962. Nun lassen Sie mich den zweiten Begriff aus der Bilanz - Lignospan - erklären. Im Jahre 1959 wurde zwischen Herrn Prethaler und Generaldirektor Dr. Skacel ein sogenannter Stiller Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Nach den §§ 4 und 5 des Handelsrechtes handelte es sich jedoch nicht um eine ,,Stille Gesellschaft", sondern um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes, deren Registrierung als Offene Handelsgesellschaft hätte erfolgen sollen. Die Einlagen der beiden Gesellschafter betrugen auf dem Papier - je 500.000 S, denn sie wurden hingelegt und wieder genommen. Beide waren mit je 50 Prozent am Gewinn, Verlust und am Vermögen beteiligt. Die Firma trägt den Namen Prebhaler & Co. - Prethaler war die Beratung, Skacel der Geldgeber - und besaß folgende Beteiligungen: Österreichische Jagdpatronenfabrik mit 4,500.000 S, Österreichische Mineralwasser AG. mit 940.000 S, Österreichische Privat- und Kommerzbank AG. Mit 3,000.000 S, Lignospan mit rund 40,000.000 S, Klosterneuburger Wein- unld Sektkellerei, EHT AG. für Elektroheizungstechnik, Tiheodor Etti, Feinkostimport Kommanditgesellschaft mit 1,000.000 S. Die Gesellschafterkonten wiesen per Ende 1962 einen ungefähren Minussaldo von zusammen 26,000.000 S auf, wobei jedoch die Verluste aus den Beteiligungen noch nicht berücksichtigt erschienen, so daß sich in der Folge der Minussaldo auf 50,000.000 S erhöhte. Diese Geschäfte sind nur durch ein Dokument möglich geworden, nämlich durch den von Generaldirektor Skacel und dem Vorstandsdirektor Ingenieur Ofenböck unterzeichneten Blankowechsel -- er wurde gestern von Abg. Robl bereits vorgezeigt -, der von der Thermo Electric angenommen wurde und in dem die Newag als Bürge aufscheint. Ing. Ofenböck war zugleich Besitzer der Thermo Electric, in der Prethaler der Wirtschaftsprüfer war. (Zwischenruf bei der SPÖ: Und der Zapotocky?) Der kommt noch nicht vor. Dieser Blankowechsel ist meines Erachtens nach das verhängnisvollste Dokument, das jemals in der Newag unterzeichnet wurde. Es ist vielleicht die richtige Beule - gestern wurde mehrmals operiert und aufgeschnitten -, denn daraus entsteht ein echter Verlust für die Landesgesellschaften. Es ist vollkommen richtig, daß es mit mehreren Dingen nicht ganz in Ordnung war. Man hat aber eine Südstadt, man hat hohe Sozialleistungen, das Geld wurde für jemanden ausgegeben; aber das hier ist ein echter Verlust, den die Newag und letzten Endes das Land mitzutragen haben. Und nun einige Worte zur der Finanzierung dieser Firma. Ich möchte nur erwähnen - Kollege Grünzweig hat das schon gestern vorgelesen: 5,000.000 S Blankowechsel der Thermo Electric, gezeichnet Hartmann, Hellbock, Bürgschaft Skacel und Ofenböck; 20,000.000 S, wie schon erwähnt, 10,000.000 S Festgeld, Widmungserklärung der Newag, Zinsen 8,000.000 S, Saldo 43,000.000 S. In der Bilanz der Thermo Electric zum 30. September 1962 ist dieser Kredit unterteilt: 8,000.000 S Zinsen, 35,000.000 S aus dieser Belastung, zusammen 43,000.000 S. Der Betrag von 35,354.000 S wurde von der Thermo Electric ohne Kreditvertrag oder Sicherstellung an die R m Prethaler & Co. weiter verliehen. Darlehen der Newag an die Thermo Electric 10,000.000 S. Im Jahre 1961 wurden bei der Girozentrale 10,000.000 S behoben; auch dieser Betrag wurde Herrn Prethaler als Darlehen für die Thermo Electric übergeben. Eine Bewilligung des Aufsichtsrates wurde nicht eingeholt, ebenso fehlte ein Kreditvertrag. In den Büchern der Newag wird dieses Darlehen als Refinanzierung gebucht. In den Büchern der Thermo Electric erscheint der erwähnte Betrag einschließlich der Zinsen einerseits als Verbindlichkeit gegenüber der Newag und anderseits als Forderung an die Firma Prethaler & Co. auf. Ein Kreditvertrag zwischen der Thermo Electric und der Firma Prethaler & Cu. besteht nicht. Es fehlen auch etwaige Sicherheiten seitens der Kreditnehmer. Das Gesamtobligo, das sich durch die Geschäftsverbindung mit der Firma Prefhaler & Co. – Blankowechsel, EHT, Bürge Newag - ergeben hat, waren 93,400.000 S. Dazu kommen noch andere Verbindlichkeiten, für die die Newag kein Obligo übernommen hatte, und zwar in der Höhe von 86,000.000 S. Sie sind zum überwiegenden Teil verpfändet. Aktiven zum Ruchwert Ende 1962 sind: 20,000.000 S Firma Prethaler & Co, 124,000.000 S Lignospan und 11,800.000 S Thermo Electric, zusammen rund 156,000.000 Schilling. Dem stehen Verbindlichkeiten von 179,000.000 S gegenüber, daher ein Fehlbetrag von 22,500.000 S. Die Zinsenbelastung der Firma Prethaler & Co. beträgt jährlich 7,000.000 S. Wenn wir nun nach dem Grund fragen, was diese drei Männer bewogen hat, die Newag zu einer so verlustreichen Geschäftsgebarung nu führen, dann müssen wir sagen: Bei Skacel und Prethaler war es das Geld. Ein Porträt dieser beiden Männer - ich verstehe jetzt erst richtig die modernen Maler -, eine konkrete Darstellung wäre gar nicht möglich. Ein Denken nur in Geld mit dem Untersatz der Unzulänglichkeit, maßlosen Ehrgeizes, durchsetzt mit Komplexen. Was den Herrn Vorstandsdirektor Ofenböck bewogen haben mag, diese Verpflichtung einzugehen, das wind wahrscheinlich eine ungeklärte Frage bleiben. Auf diese 93,000.000 S, per Saldo 22,500.000 S, wurde man aufmerksam, als Dr. Skacel gestorben war. Bei der Sichtung des Nachlasses ist man auf den ganzen Umfang der Geschäfte der Firma Prethaler & Co. aufmerksam geworden, und bei Besprechungen im November 1962 bei Rechtsanwalt Dr. Skrein, der später einen Bericht verfaßte, wurde ein Buchverlust von etwa 50,000.000 S festgestellt. Die Gesellschaft Prethaler & CO. war konkursreif. Die Hauptgläubiger dieser Firma waren die Thermo Electric und in der Folge durch die Bürgschaftsübernahme durch Doktor Skacel und Ing. Ofenböck die Newag. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einem sofortigen Konkurs verschiedene Beteiligungen weit unter dem angenommenen Wert hätten verkauft werden müssen. Nachdem einige Herren der Newag das Lignospan-Werk im Ötztal und die Tochtergesellschaft der Lignospan, die Howag in Linz, besichtigt hatten, entschloß man sich, den Konkurs abzuwenden. Man war der Überzeugung, daß ein Abverkauf der Beteiligungen und die vorläufige Weiterführung der Lignospan und Howag die Verluste mindern würden. Das Vermögen des Gesellschafters Prethaler wurde sichergestellt und die im Privatbesitz von Herrn Prethaler befindlichen Aktien von König & Bauer im Betrage von 3,600.000 S zur Schadensabdeckung übernommen. Um den Konkurs, wie schon erwähnt, abzuwenden, mußte von den Bürgen Geld zur Verfügung gestellt werden. In einer Vorstandssitzung der Newag – wir haben schon von einem Abkommen gehört - wunde 1962 beschlossen, den 80,000.000-S-Kredit des Landes Niederösterreich – ich habe eingangs eine Kontendarstellung gegeben - zu verwenden. Für das Land gab es meines Erachtens keine andere Möglichkeit, um den Verlust der Landesgesellschaft in Grenzen halten zu können. Es war notwendig, die Abwicklung der Verlassenschaft Skacel, diesen großen Trümmerhaufen, in eine rechtlich mögliche Form zu bringen. Vor allem war es notwendig, daß Prethaler ausscheidet und eine neue Form gefunden wird. In acht Monate dauernden Verhandlungen kam es am 1. Oktober 1963 zu einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Herrn Prethaler und der Fides. Die Fides war also zu dieser Zeit die Rettungsaktion. Die treuhändige Abwicklung der Verlassenschaft Skacel wird Herrn Stefan Zapotocky, Angestellter der Newag, übertragen. Johann Prethaler anerkennt darin eine Schuld von 25,000.000 S und verpflichtet sich, diese bis 1973 zu bezahlen. Die Aktien von König & Bauer werden, wie schon erwähnt, sicherungsübereignet. Seit dieser Zeit wurden Anteile der vielen verschiedenen Gesellschaften auf die bestmögliche Weise verkauft, um den Schaden zu reduzieren. Lignospan und Howag wurden unter der Geschäftsführung vom Treuhänder der Verlassenschaft Skacel, Herrn Zapotocky, weitergeführt. Meine Herren, wenn wir bei der Newag oft eine gewisse Großzügigkeit, unkaufmännisches Verhalten und eine Freizügigkeit in der Geschäftsgebarung finden, so erscheint das dem Außenstehenden überdimensional, weil Berichte ja doch aus dem Zusammenhang gerissen sind und damit die Relation verlorengeht. Mit diesem Wechsel Skacel-Ofenböck tritt uns allerdings die ganze Verantwortungslosigkeit gegenüber. Der Herr Bundespräsident hat in seiner Rede anläßlich des Nationalfeiertages von Geschwüren in der Wirtschaft gesprochen. Dieser Wechsel war das Geschwür der Newag. Seit einem Jahr haben viele an dem Geschwür gedrückt, und man hat oft den Eindruck gewonnen, daß man erstaunt ist, daß nichts mehr herauskommt. Worauf man aber dabei ganz vergessen hat, das ist der Patient NiogasNewag, eine Firma, die auf enorme Aufbauleistungen zurückblicken kann, und bei der mehr als 3000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt sind, die seit Jahrzehnten ihre Pflicht erfüllen. Meine Damen und Herren, wenn man heute mit Leuten redet, die der Generation angehören, die jetzt im Pensionsalter ist und die die Wirtschaftskrise der dreißiger Jahre erlebt hat, und sie fragt, ob die Konjunktur einen dauernden Bestand haben wird, dann hören wir immer wieder: ,,Ihr glaubt, die Konjunktur geht so weiter! Es kann auch einmal etwas eintreten, daß sie auch einen Rückschlag erleidet." Wenn man aber mit Wirtschaftsfachleuten spricht, dann sagen uns diese: Wir haben heute so viele Sicherungsvorkehrungen, es können sich die dreißiger Jahre nicht wiederholen. Seit es aber diesen Newag-Skandal gibt, weiß ich, weil sich auf diese Firma so viel konzentriert, daß sich diese Katastrophe wiederholen kann. In den dreißiger Jahren waren die Firmen robuster, als sie es heute sind, weil damals eine Eigenkapitalbildung möglich war. Nur eines hat gefehlt: die internationale Zusammenarbeit. Damals trennte Siegerstaaten und Verlierer rücksichtsloser Egoismus. Es fehlte die internationale Zusammenarbeit; national waren die Firmen sogar bessergestellt; dann geschah ein Fehler nach dem anderen; es ist zur Wirtschaftskrise gekommen. 1945 hat man einen neuen Standpunkt eingenommen. In Brenton Woods wurden die Grundlagen zu einem internationalen Wirtschafts- und Währungsabkommen und damit die Grundlagen zur heutigen Wirtschaft gelegt; dies geschah vor allem unter der Voraussetzung einer internationalen Zusammenarbeit. Wir kennen die vielen internationalen Institutionen, die sich sehr bewährt haben. Die Krisen in Italien und in England wurden überbrückt. Die Gefahr liegt also heute bei den Firmen im Lande selbst. Es hat in den letzten 20 Jahren wenig Kapitalbildung gegeben. Wir kennen heute Firmen mit 50 bis 55 Prozent an Fremdkapital. Wie sind nun die Voraussetzungen, daß man dieses Fremdkapital auch in Anspruch nehmen kann? Wenn gestern die Tür aufgegangen wäre, als wir hier gerade die Haftung für eine Firma übernommen haben, und es hätte jemand hereingerufen, bei der Firma geht es darunter und darüber, dann wäre dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt worden. Es hätte geheißen, da müssen wir uns erst noch einmal vergewissern. Was in der letzten Zeit mit den Landesgesellschaften und vielen Baufirmen aufgeführt wurde, das rührt an ihrem Ruf. Ich habe mir zusammengezählt, im Zusammenhang mit sogenannten Skandalberichten wurden 44 Firmen genannt. Vielleicht könnte man gegen einige wirklich einen Vorwurf erheben, aber bei mindestens 40 ist das nicht der Fall; die Bevölkerung sagt aber, die haben mitgetan, da kann etwas nicht stimmen. Diese Angelegenheit liefert uns den Beweis, daß wir nicht frei von Krisen sind, wenn wir weiterhin die Wirtschaft so behandeln. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landesrat R ö s c h. Landesrat RÖSCH: Herr Präsident, Hohes Haus! Ich habe mich auf Grund der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Diplomingenieur Robl von gestern abends hier zu Wort gemeldet, und zwar zu zwei Dingen. Erstens zu einer Art Richtigstellung und zweitens zu einigen Bemerkungen, soweit sie mich persönlich indirekt betroffen haben. Der Herr Abgeordnete Dip1.-Ing. Robl hat gestern hier die Erklärung abgegeben, daß die ÖVP von allem Anfang an für eine öffentliche Behandlung des Rechnungshofberichtes im Landtag eingetreten sei. Ich muß demgegenüber richtigstellen, daß bis zum Sommer 1966 in allen Gesprächen und in allen Beratungen, die über diese Materie stattgefunden haben, die Vertreter der Österreichischen Volkspartei gegen eine öffentliche Behandlung aufgetreten sind und für eine vertrauliche Beratung waren. Diese Besprechungen haben auch in den Beratungen der Landesregierung ihren Niederschlag gefunden, uld sofern mich der Herr Landeshauptmann von der Vertraulichkeit der Regierungssitzungen vorn 21. und 28. Juni entbinden würde, bin ich gerne bereit, die diesbezüglichen Beschlüsse und Beratungen dem Hohen Hause zur Kenntnis zu bringen; ich kann es nicht, weil ich an die Vertraulichkeit der Sitzungen gebunden bin. Ich stelle nur fest, daß bis zum Sommer 1966 alle Herren, mit denen wir gesprochen haben, für eine vertrauliche Behandlung eingetreten sind. (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Ich habe von den Landtagsabgeordneten der ÖVP gesprochen!) Sie haben gesagt: ,,Die Österreichische Volkspartei ist eingetreten." Lesen Sie das bitte im Protokoll nach. (Abg. Stangler: Er wird schon etwas dazu sagen.) Sicher, davon bin ich überzeugt. Ich darf dazu noch erwähnen, daß bei diesen Besprechungen immer wieder ein Grundsatz von seiten der Vertreter der ÖP aufgestellt wunde: Es wäre aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, gleichsam die Eingeweide der Landesgesellschaften – ich zitiere jetzt wörtlich aus einer Besprechung, die nicht in der Regierungssitzung war - offen auf den Tisch des Landtages zu legen. Ein Meinungswandel entstand erst Anfang September, als dann in der Regierungssitzung die bekannte Empfehlung beschlossen wurde. Soweit zur Feststellung, daß die Österreichische Volkspartei immer für die öffentliche Behandlung eingetreten ist. Nun einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Abgeordneten Dipl.-Ing. Robl in der gestrigen Debatte, die mich indirekt persönlich betroffen haben. Ich bedaure, selbst Stellung nehmen zu müssen, ich bin aber dazu gezwungen, da - sicherlich nach gewissenhafter Prüfung - der Herr Präsident des Landtages nicht einen Ordnungsruf erteilt hat, weder gestern abends noch heute zu Beginn der Sitzung. Er kann nach der Geschäftsordnung einen solchen nicht mehr geben, so daß ich mich zu dem, was man mir vorwirft, selbst zur Wehr setzen muß. Abgeordneter Dip1.-Ing. Robl erklärte gestern abends - dies hat auch zu einer gewissen Unruhe im Hause geführt -, die Sozialisten haben am 1. März Generaldirektor Müllner verleumdet. Nachdem ich am 1. März einer der Sprecher der SPÖ gewesen bin, gestatten Sie mir, hierzu folgendes festzuhalten: Ich habe mir heute Nacht das Stenographische Protokoll der Sitzung vom 1. März 1966 noch einmal durchgelesen. Ich würde, nachdem der Herr Kollege Stangler sagte, er wird schon noch etwas dazu sagen, ihn ersuchen, aus dem Protokoll vom 1. März 1966 jene Sätze vorzulesen, die seiner Meinung nach eine Verleumdung des Generaldirektors Müllner darstellen. Es wäre nämlich wesentlich zu wissen, mit welchem Satz Viktor Müllner damals verleumdet wurde. Denn es ist nicht möglich, daß man einfach sagt, am 1. März wurde Müllner verleumdet, und dann erklärt, das wird jetzt mit einer Handbewegung umgedreht, Über das reden wir nichts mehr. (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Weil es nicht der 1. März war.) Sie haben wörtlich erklärt, am 1. März. Lesen Sie sich das Protokoll durch. Ich möchte die schwerwiegendsten Behauptungen, soweit sie meine Person betreffen, aus der Sitzung vom 1. März wiederholen. Ich habe auf den Seiten 417 und 418 nach der chronologischen Aufzählung der Vorgänge, die in allen Zeitungen schon standen, folgende Feststellung getroffen: ,,Es geht darum, meine Damen und Herren - und um nichts anderes -, daß wir vor der Tatsache stehen, daß jahrelang eine Gestion geübt wurde, die offensichtlich nicht mit den rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang steht." Meine Frage: Wo ist hier eine Verleumdung? Ich bin fast der Meinung, daß auch Sie der Auffassung sind, und das hat Ihr erster Sprecher, der Herr Abgeordnete Schneider, in sehr dankenswerter Weise getan, daß das, was hier geschehen ist, mit den rechtsstaatlichen Prinzipien nicht in Einklang steht. Ich habe dann weiter aus dem ,,Tiroler Volksboten" eine Feststellung zitiert: ,,Was die fortmalgesetzlich ungedeckte Verwendung von 420,000.000 S durch die Niogas anlangt, so ist festhalten, daß dieses Vorgehen zweifellos unkorrekt und mit rechtsstaatlich demokratischen Grundsätzen unvereinbar ist." Ich habe erklärt, ich habe bewußt mit den Worten des ,,Tiroler Volksboten" gesprochen. Ich frage mich, worin liegt hier eine Verleumdung? Ja, damals habe ich sogar einen sehr freundlichen Zwischenruf des Kollegen Stangler bekommen, der sagte: ,,Sie sind nicht wiederzuerkennen, Herr Staatssekretär, Sie sind heute die reinste Unschuld vom Lande." Also nicht ein Verleumder - wie es gestern Abgeordneter Dipl.-Ing. Robl sagte -, sondern offensichtlich sehr freundlich und friedlich war ich damals. (Präsident Reiter: Das kann man bis heute auch behaupten!) Ich habe dann nach dem Protokoll auf Seite 419 die dritte Feststellung getroffen, die man als schwerwiegenden Vorwurf bezeichnen kann. ,,Alles, was vorher mit den Rabatten geschehen ist, wird im Namen des Landes gemacht, von einigen wenigen Funktionären, die sich untereinander einen Brief schreiben, die untereinander verhandeln und besprechen, und keine Instanz, kein Organ, weder der Gesellschaften noch des Landes, weiß etwas davon." Ich glaube, diese Feststellung ist in der Zwischenzeit durch die Beratungen im Unterausschuß mehr als bewiesen worden. Meine Damen und Herren! Ich habe dann weiter bei meiner zweiten Wortmeldung laut Protokoll Seite 429 erklärt, nachdem der Herr Abgeordnete Ludwig eine neue Darstellung dieser 420,000.000-SRabattgeschäf t gegeben hat: „Wir werden im Laufe der nächsten zwei Stunden wahrscheinlich noch drei verschiedene Darstellungen von Ihnen beikommen, Sie werden immer wieder sagen, das ist alles korrekt. Es ist immer das gleiche: Ob es jetzt Herr Generaldirektor Müllner ist, ob es der Landeshauptmannstellvertreter Müllner ist, ob es der Finanzreferent Müllner ist oder der Schwiegervater Müllner: es ist immer Müllner und nicht das Land Niederösterreich. Und dagegen wehren wir uns. Meine Damen und Herren! Das ist es, was wir ankreiden: Ein Mann zieht einen Familienkonzern auf, und Sie finden alles in Odnung." Ich glaube, daß die Vorwürfe in der Zwischenzeit restlos erwiesen sind und meiner Meinung nach keine Verleumdung darstellen können. Ich muß mich nur über Herrn Abg. Robl wundern, der gestern erläuterte, weshalb die ÖVP gegen die Anträge der sozialistischen Fraktion auf Anzeigenerstattung eintritt. (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Schieben Sie mir nicht alles in die Schuhe. Das habe ich nämlich bestimmt nicht gesagt! Haben Sie das auch im Protokoll gelesen?) Dann haben Sie zumindest nicht für diese Anträge gesprochen. (Gelächter bei der Volkspartei. - Abg. Ludwig: Das ist ein Regierungsmitglied. – Zwischenrufe bei der ÖVP: Das ist bedauerlich! - Das ist Demokratie!) Sie haben das Glück, daß das Regierungsmitglied nicht Ihrer Partei angehört. Daher braucht es Sie nicht zu wundern. (Abg. Stangler: Es gibt auch eine Würde des Hauses!) Gestern haben die Herren der ÖVP in einer Wortmeldung begründet, aus welchem Grund sie die Strafanträge ablehnen, und ich nehme an, der Kollege Stangler wird das auch noch begründen. Herr Ing. Robl erklärte: ,,Wenn durch Transaktionen der Contibank, die Sie aufgezeigt haben, österreichische Gesetze verletzt wurden, dann haben Sie Gelegenheit, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten." Diese Gelegenheit wollten wir jetzt wahrnehmen, doch Sie hindern uns daran, und die Anzeigen können nicht erstattet werden. Gestatten Sie mir zum Schluß noch die Bemerkung, daß es mit den Anzeigen und den gerichtlichen Verfolgungen allein nicht getan ist. Es wird immer wieder erklärt, daß man erst dann, wenn das Gericht entschieden hat, feststellen kann, ob jemand schuldig der nicht schuldig ist. In den Fakten, die zur Diskussion stehen, handelt es sich in einer Reihe von Punkten um Vorkommnisse, die unter Umständen gar nicht gerichtlich und strafrechtlich verfolgbar sind, die aber dennoch unkorrekt und unmöglich sind. Wir haben das in der Vergangenheit erlebt. Ich glaube, es gibt im Hause niemanden mehr, der daran zweifelt, daß seinerzeit die Vorgangsweise um das verfahren gegen Doktor Krauland unkorrekt gewesen ist. Er ist nicht verurteilt worden, weil in der Zwischenzeit ein Amnestiegesetz erlassen wurde. Ich selbst habe einmal gegen einen Beamten eines Ministeriums eine Anzeige erstattet, weil für die Republik Usterreich nachweislich ein Schaden von 1,300.000 S entstanden ist. Die Gerichte haben das Verfahren eingestellt, weil die Schadensabsicht nicht nachweisbar war. Der Schaden ist aber trotzdem vorhanden. Wir werden es Wahrscheinlich erleben, daß man möglicherweise im Bauskandal die Frage der Geschenksannahme beziehungsweise Geschenkgabe in kausalem Zusammenhang mit der Auftragsvergebung nicht nachweisen kann, womit ein Beweisnotstand entstehen wird. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß es etwas zu weit geht, wenn Sie auf dem Standpunkt stehen, daß alles korrekt und in Ordnung sei. Darf ich nun noch etwas feststellen. Es liegt mir fern, und es ist mir auch am 1. März nicht darum gegangen, der OVP daraus einen Vorwurf zu machen, daß sich in ihren Reihen ein Viktor Müllner befindet, der Unkorrektheiten begangen hat. Davor ist keine Partei gefeit. Wir nicht und Sie nicht! Darum geht es nicht. Ich möchte noch einmal festhalten: Wir denken nicht daran, irgendwelche Unkorrektheiten des Direktors Ofenböck zu direkten beziehungsweise ihn in Schutz zu nehmen. Seine Handlungsweise war nicht korrekt und seine Sühne war groß genug, denn er wurde durch den Tod abberufen. Dasselbe gilt für Generaldirektor Skacel. Worauf es ankommt - und ich glaube, das ist das Entscheidende - ist, daß einte Partei bei Feststellung von Unkorrektheiten die Kraft aufbringt, sich möglichst rasch von den schuldigen Personen zu distanzieren. Darum geht es in diesem konkreten Fall. Ich muß sagen, daß ich bis jetzt den Eindruck habe, daß Sie in der derzeit laufenden Debatte den Versuch unternehmen, Herrn Viktor Müllner in irgendeiner Form in Schutz zu nehmen, ihn zu salvieren und alle Schuld auf die Toten abzuladen. Darin erblicken wir den einzigen Vorwurf, den wir erheben müssen. In dem Augenblick, wo Sie sich von Viktor Müllner distanzieren - ich wiederhole, was auch schon einige Parteifreunde gesagt haben - und wir gemeinsam feststellen, daß Unkorrektheiten begangen worden sind, was auch schon die sozietären Organe durch die Entlassung Viktor Müllners und die Landesregierung getan haben, in dem Augenblick, wo Sie also auch die politische Distanzierung vollziehen und erklären, daß Sie mit diesen Dingen nichts zu tun haben wollen, können wir gemeinsam das Werk beginnen. Der Herr Landeshauptmann kündigte in seiner Antrittsrede an, erst nach dem Ausmisten das frische Stroh in den Stall legen zu wollen. Auch wir wollen das, der Mist muß aber vorher wirklich beiseite geschafft sein. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt der Herr Abg. S t a n g l e r. Abg. STANGLER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte an die letzten Worte des Regierungsmitgliedes Landesrat Rösch anknüpfen, um einige Klarstellungen vorzunehmen. Auch wenn Worte noch so feierlich und noch so fromm vorgetragen werden, wie es Ihnen, Herr Landesrat, sehr leicht gelingt, merkt man doch seit Monaten eine bestirnte Absicht, nämlich in einer Verteufelungskampagne nicht nur einen Mann oder einige Männer anzugreifen, sondern zu Pauschalurteilen zu kommen. Daher glaube ich gar nicht daran, daß es Ihnen so sehr um das Wegräumen von Mist, um bei diesem Wort zu bleiben, geht, sondern vielmehr um das krampfhafte Bemühen, sich möglichst lang mit Mist beschäftigen zu können und in der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, daß die ÖVP von Krauland bis heute eine korrupte Partei ist, eine Partei, der man kein Vertrauen schenken kann, denn in Österreich ist nur eine einzige Partei vertrauenswürdig, und zwar die Sozialistische Partei. Das ist doch der T m d Ihrer Propaganda in den letzten Monaten und auch der gestrigen Ausführungen in diesem Haus. Wir waren sehr erstaunt, daß Sie so sehr die Nerven verloren haben, als ein Redner von uns sehr sachlich aufgezeigt hat, daß diese Angelegenheit nicht die Angelegenheit einer Partei oder nur eines einzigen Mannes ist, sondern daß hier auch Vertrauensleute Ihrer Partei ein gerüttelt Maß an Schuld haben. Ein gerüttelt Maß an Schuld, worauf heute wieder hingewiesen wurde. Die Katastrophe der ganzen Angelegenheit beginnt mit jenem Blankowechsel, der zwei Unterschriften trägt; die eine stammt von einem Mann, der durch das Vertrauen der ÖVP auf seinen Posten gestellt worden ist, nämlich Generaldirektor Skacel, und die zweite von einem Mann, der durch Ihr Vertrauen auf seinen Posten gestellt worden ist, der Ihr Gewährsmann und Ihr Parteimitglied war, der ebenso verstorbene Direktor Ofenböck. Es geht nicht an, wie dies gestern der Fall war, daß man von einer Verlassenschaft Skacel spricht und schamhaft verschweigt, daß diese Verlassenschaft auch eine Verlassenschaft Ofenböck bedeutet. Wenn das Mist ist, Herr Kollege – Sie schauen mich auf einmal so vorwurfsvoll an, Herr Kollege Grünzweig -, dann bin ich der Meinung, daß man über alles reden muß. Als die Redner der ÖVP die Sache ins rechte Licht gerückt haben, war daher die Aufregung Ihrerseits so groß. Meine Damen und Herren! Heute wurde schon wiederholt davon gesprochen, daß man Tote in diese Angelegenheit nicht hineinziehen soll. Bei Gott, das ist nicht angenehm. Die Debatte aber so führen zu wollen, daß man Über jene, die gestorben sind, nicht mehr redet, aber sich mit dem, der noch lebt, umso mehr beschäftigt, geht. auch nicht. Auf diese Art ist es nicht möglich, zu einer sachlichen Findung der Rechtsverhältnisse zu kommen. Wo Fakten aufliegen, aus denen klar erkennbar ist, dsaß durch Unterschriften Verpflichtungen bis in die heutige Zeit entstanden sind, muß man darüber reden, auch wenn diese Unterschriften von Sozialisten stammen. Das werden Sie uns nicht verargen können. Man darf hier nicht großartige Erklärungen abgeben, wie unschön die ÖVP handelt, indem sie über Tote redet und sie nicht zur Ruhe kommen läßt. Meine Herren! Es wurde über die Vertraulichkeit der Verhandlungen bezüglich des Rechnungshofberichtes, ob er öffentlich oder nicht öffentlich behandelt werden soll, gesprochen. Herr Landesrat Rösch, Sie haben von einer bestimmten Entwicklungsphase gesprochen und hatten nicht unrecht dabei, denn als der Herr Landeshauptmann Hartmann eine sehr dezitierte Anfrage an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes richtete, hat dieser die Aktenstücke mit dem Aufdruck ,,vertraulich" an die Landesregierung geschickt. Der Aufdruck lautete sogar ,,streng vertraulich". Die Landesregierung mußte sich daher fragen, ob darüber, wenn der Rechnungshof der Meinung ist, daß gewisse Dinge streng vertraulich behandelt werden müssen, in einer öffentlichen Debatte diskutiert werden soll. Ich glaube, Herr Landesrat Rösch, es wird Ihnen auch bekannt sein, daß Rechnungshofberichte über verstaatlichte Unternehmungen im Parlament in einer ganz bestimmten Art zur Verhandlung kommen. (Unruhe bei der SPÖ.) Weshalb sind Sie denn schon wieder so erregt, lassen Sie mich doch in Ruhe ausreden. Ich begreife Sie nicht. Auch ein Aufsichtsrat sollte nicht so auggeregt sein. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Vielleicht wäre es für Sie auch besser, wenn Sie mehr schweigen würden, weil Sie ohnehin lange genug geschwiegen haben. (Große Unruhe. - Bravo-Rufe bei der ÖVP. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Es ist immer dasselbe. Wenn ein Sozialist betroffen ist, steht er auf, schreit, brüllt und gestikuliert mit den Händen. (Unruhe. - Präsident gibt das Glockenzeichen.) Das Haus sieht, daß Sie erregt sind. Ich bin es nicht. Ich bin aber der Meinung, daß sich sowohl das Parlament als auch der Rechnungshof etwas dabei gedacht haben, als sie bemüht waren, für die Behandlung von Berichten übler Wirtschaftsunternehmen einen besonderen Wog zu finden. Ich glaube, der Herr Kollege Kienberger von meiner Fraktion hat mit Recht darauf hingewiesen, daß eine gewisse Diskussion in der Öffentlichkeit sehr leicht dazu führen kann, daß auch sehr gesunde Unternehmungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können. Daher wird der Rechnungshofbericht über verstaatlichte Unternehmungen im Parlament in einem Ausschuß sehr vertraulich behandelt, und nur dann, wenn man der Ansicht ist, daß Unternehmungen durch eine öffentliche Debatte nicht gefährdet werden können, geht man ins Haus zur Diskussion. (Landesrat Rösch: Mit Ausnahme von Monopolbetrieben!) Das waren die Überlegungen, die Herrn Landeshauptmann Hartmann dazu bewogen haben, die Frage, wie verhandelt werden soll, im Schoße der Landesregierung zu prüfen. In einem Schreiben des Rechnungshofpräsidenten an den Präsidenten des Landtages wurde gebeten, der Herr Präsident des Landtages möge darüber befinden, ob die Debatte öffentlich oder nicht öffentlich abgeführt werden soll. Als die Zeitungen den Rechnungshofbericht vorzeitig abzudrucken begannen, kamen wir zu der Auffassung, daß es für die Unternehmungen besser sei, in offener Haussitzung darüber zu reden. Der ÖVP-Klub hat unter meinem Vorsitz an jenem Donnerstag, an dem auch Ihr Klub tagte, den Beschluß gefaßt, dafür einzutreten, hier im Hause über diesen Bericht freimütig und offen zu debattieren. Ich betone nochmals, daß ich nicht sicher bin, ob dies für die Unternehmungen günstig ist, da diese ja weitengeführt werden müssen. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen, wie durch verschiedene Zeitungsmeldungen, durch gezielte offene oder unterschwellige Propaganda der Ruf eines Unternehmens untergraben wenden kann. Und all das nur zur Freude einiger weniger, die dann sagen können: Da haben wir es, die sind ja nicht einmal in der Lage, ein Unternehmen zu führen. Jetzt ist es zugrunde gegangen. Die nächste Folgerung könnte dann heißen: Die sind ja überhaupt nicht befähigt, in einem Lande die Verantwortung zu tragen, da ihnen alles danebengeht! Ich erinnere Sie an die Überschriften des Bildtelegramms, und ich erinnere Sie an die Überschriften der ,,Arbeiter-Zeitung", worauf ich noch zu sprechen kommen werde. In diesen Fällen kann man von einem ausgesprochenen wirtschaftlichen Rufmord an den Landesunternehmungen sprechen. (Beifall bei der OVP. – Unruhe bei der SPO. - Abg. Dipl.-Ing. Robl: Schon wieder eine Aufregung!) Der Herr Landesrat Rösch hat auch durchblicken lassen, man wisse nicht, was dabei herauskommen wird. Seine Andeutung hinsichtlich des Bauskandals hat mich sehr interessiert. Nachdem Sie, Herr Landesrat, Jurist sind, scheinen Sie diese Fragen selbstverständlich ganz anders beurteilen zu können als ein Nichtjurist. Der Herr Landesrat Rösch ist daher nicht auf Zeitungsartikel angewiesen, und ich gestehe ihm zu, daß er sich selbst ein Urteil bilden bann. Vielleicht kommt man noch dahinter, daß die derzeit in Österreich ausgebrochene Kopfjägerei auf gar nicht sehr realem Grund steht und juristisch vielleicht nicht in allen Fällten aufrechterhalten werden kann. Meine Herren! Es besteht doch Einigkeit darüber, in welchen Fällen der Staatsanwalt, wenn er Kenntnis davon erhält, Anklage erheben und die strafrechtliche Verfolgung einleiten muß, weil er laut Gesetz dazu verpflichtet ist. Ich bin ganz Ihrer Meinung - ich glaube, es war der Herr Abg. Dr. Brezovszky, der gestern davon gesprochen hat -, daß jemand schuldig ist, wenn er von einem unabhängigen Gericht schuldig gesprochen wurde. Was aber seit Monaten in Niederösterreich und in ganz Österreich versucht wird, nämlich schuldig zu sprechen, bevor die Gerichte ihr Urteil gefällt haben, weisen wir zurück. Gegen diese Volksjustiz chinesischer Prägung haben wir uns am 1. März geweht und wehren uns auch heute. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn ein unabhängiger Richter ab Urteil gefällt hat, anerkennen war das; aber in diesean Hause wenden keine Schuldurteile ausgesprochen. Hier wird ein Rechnungshofbericht durchleuchtet, untersucht und kritisiert oder zur Kenntnis genommen. Zu diesem Thema werde ich noch einmal sprechen. Das heißt aber nicht, daß wir der Meinung sind, daß alles, was im Bereiche der Landesbetriebe geschehen ist, in Ordnung sei. Das möchte ich Ihnen völlig sachlich und ruhig mitteilen. Die 28 im Finanzausschuß gemeinsam beschlossenen Anträge ebenso wie die zehn die Niogas betreffenden Anträge sind der Beweis dafür, da der Finanzausschuß nach den Beratungen des Unterausschusses zur Auffassung gekommen ist, daß manche Dinge sehr wohl in Ordnung gebracht werden müssen und daß für die Zukunft vor gesorgt werden muß. Darüber kann man ja auch schlich sprechen und muß nicht unbedingt eine psychologische, ja geradezu hysterische Stimmung erzeugen, wie dies durch die gestrige APA-Meldung genau eine Stunde vor Beginn der Landtagsdebatte geschehen ist. ,,Der Müllner ist verhaftet", hieß es. Sie b b e n gleich gesagt, Sie hätten damit nichts zu tun, Sie haben auch nie etwas damit zu tun, wenn in der ,,Arbeiter-Zeitung" etwas steht, ,denn das sind ja nur die bösen Redakteure, die das schreiben, und Sie wissen ja nichts davon. Sie können Redakteure nicht beeinflussen bei dem, was sie schreiben. Eine Stunde später haben Sie Pech gehabt, denn dann mußte die APA melden, daß sie einer irrtümlichen Nachricht aufgesessen ist, und die Sensation für den Beginn der Landtagssitzung war wieder nicht da. Ich weiß nicht, ob Müllner verhaftet wird oder nicht, dazu sind andere Stellen da, das zu beiurteilen oder zu tun. Nicht wir, auch nicht die APA oder irgendeine Zeitung, die von Ihnen beeinflußt worden ist. Ich glaube, was wir zu tun haben, ist eine sachliche Untersuchung des Rechnungshofberichtes. Auf diesen Bericht gestatten Sie mir, daß ich jetzt wieder zu sprechen komme, denn die Debatte geht um den Rechnungshofbericht; das ist das Entscheidende. Ich erlaube mir zur Frage der Beteiligung der Landesgesellschaften einiges zu bemerken, weil der Rechnungshof gerade an diesen Beteiligungen, was aber nach der bisherigen Statutenlage möglich war, Kritik geübt hat. Ich verweise auf die Seiten 118, 120, 121, 122a, wo der Rechnungshof immer wieder feststellt, daß diese Beteiligungen für energiewirtschaftsfremde Zwecke erfolgten. Ich möchte mich daher mit einigen dieser Beteiligungen beschäftigen. Da ist einmal das Hotel ,,Kamptalhof". Über diese Frage haben wir auch im Finanzausschuß gesprochen. Hier gibt es auch im Bericht eine klare Stellungnahme; auf Wunsch des verstorbenen Landeshauptmannes Steinböck sind Generaldirektor Döktor Skacel und die Newag bis 31. Dezember 1962 für Investitionen in Vorlage getreten, weil dieses Hotel - es liegt in einem Fremdenverkehrsgebiet - in Schwierigkeiten gekommen ist und man Hauptgläubiger nicht in einer schwierigen Situation lassen wollte. Sie können natürlich jetzt sagen, daß das nicht die primäre Aufgabe eines Elektrizitätsunternehmens ist. Dem ist durchaus möglich; ich glaube aber, daß es ein ehrlicher Versuch war, dem Lande Niederösterreich in einer bedrängten Situation auf einem bestimmten Sektor des Fremdenverkehrs zu helfen. Das muß meiner Meinung nach immer der Ausgangspunkt für die Beurteilung sein, ab die Landesunternehmungen nicht auch die Aufgaben im übertragenen Bereich haben, für das Land Niederösterreich dienstbar zu sein. Der zweite Punkt betrifft das Schloß Ottenstein. Sie kennen den Raum der Kamptal-Seen, der sich zu einem neuen Fremdenverkehrszentrum entwickelt hat, weil sich durch Stauseen auch landschaftliche Reize ergeben; wir können mit Vergnügen feststellen, daß wir im oberen Kamptal ein neues Fremdenverkehrszentrum erhalten haben. Es ist klar, daß hier mit der Windhagschen Stipendienstiftung, der dieses Gebiet zum Teil gehörte und noch gehört, verhandelt werden mußte. Zur Vereinheitlichung dieses ganzen Fremdenverkehrszentrums in Ottenstein war es zweckmäßig, auch das Schloß Ottenstein einzubeziehen, nachdem gerade in diesem Raum sehr große Sozialeinrichtungen der Landbetriebe gelogen waren; das Schloß konnte beitragen, daß der Fremdenverkehr in diesem Gebiet weiter verstärkt wird. Ich betone, Sie können jetzt wieder sagen, das hat mit der Stromerzeugung im eigentlichen Sinne nichts oder nur wenig zu tun; im Landesinteresse war es auf jeden Fall gelegen. Wenn Dinge verwaltungsmäßig nicht in Ordnung geführt werden, muß man selbstverständlich da rüber reden, sich kritisch darüber auseinandersetzen und Vorsorge treffen, daß in Zukunft verwaltungsmäßig alles in Ordnung ist. Das Hotel ,,Panhans" auf dem Semmering ist ein solcher Fall. Ich glaube, die älteren Kollegen in diesem Hause kennen dieses Thema seit Jahrzehnten. Selbst der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht: Es ist dies das ungute Erbe der deutschen Zeit. Die Erbschaft aber hat man nun einmal übernommen, und wir alle haben vielleicht schon einmal erlebt, daß Erbschaften nicht immer nur Freude bereiten, sondern sehr oft auch eine Belastung mit sich bringen können. Eine solche Belastung ist auch das Hobel ,:Panhans" auf dem Semmering. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Nur tritt man dann die Erbschaft pur mit Vorbehalt an.) Sie könnten das ja bei der Regierung noch beantragen, Sie werden die Situation auch nicht mehr ändern. (Zwischenruf: Zu spät!) Ihre Fraktion war da immer einer Meinung, und Ihr sozialistischer Bürgermeister von Semmering hat wöchentlich Wallfahrten nach Wien zur Landesregierung unternommen, damit die Landesregierung und die Landesbetriebe dieses „Panshans“ erhalten, damit der Kurort Semmering erhalten bleibt. (Beifall bei der ÖVP.) Sie sollten also im Jahre 1966 nicht so tun, als wüssten Sie nicht, was in den Jahren 1947, 1948 oder 1950 geschehen ist. Herr Bürgermeister Purkhart war ständiger Gast bei der Newag und in diesem Hause und hatte auch die Pflicht, im Interesse seiner Gemeinde alles zu tun, damit das ,,Panhans" erhalten bleibt. Die Newag hat also mit Wissen auch Ihrer Mitglieder im Aufsichtsrat, im Präsidium, im Vorstand der Newag dieses ungute Erbe aus der deutschen Zeit im Interesse des Semmerings gehalten. Mit der Stromerzeugung hat es sicherlich unmittelbar auch nichts zu tun, wenn Sie aber, meine Herren, teilweise nicken, so muß ich doch annehmen, daß Sie sich aus der Sicht damaliger Zeit sagen, was ist uns denn anderes übriggeblieben als hier, wenn sich kein Käufer gemeldet hat, zu trachten, diese Einrichtungen für Niederösterreichs Fremdenverkehrswirtschaft zu erhalten. (Zwischenruf Abg. Czidlik.) Vielleicht ist es heute noch möglich, daß es Ihnen um 1 S übertragen wird, nur weiß ich nicht, Herr Kollege Czidlik, ob Sie imstande sind. Das Hotel ,,Panhans" zu führen. (Zwischenruf: Bestimmt nicht!) Dazu gehören zweifellos Fachleute, und wir hoffen, daß diese Flachleute immer vorhanden sein werden, um diese Fremdenverkehrsbetriebe zu führen. Meine Herren, Sie wissen genau, daß der Versuch unternommen worden ist, Käufer zu finden, daß sogar mit einer sehr kapitalkräftigen ausländischen Gruppe verhandelt wunde, daß sich das aber leider zerschlagen hat. Sie kennen ja alle die saudi-arabischen Käufer oder Interessenten, die im Rechnungshofbericht angeführt sind. Es hat sich aber leider zerschlagen. Die Landesbetriebe, die Newag, der damalige geschäftsführende Präsident Müllner wären todfroh gewesen, genauso wie der Generaldirektor und Direktor Ofenböck, hätte sich eine ausländische Kapitalgruppe gefunden, die das Hotel ,,Panhans" gekauft hätte, um damit endlich diese Belastung los zu sein. Meines Erachtens ist es aber müßig, darüber zu reden, denn das hat einmal alles Ihre Zustimmung gefunden, und daher sollte man dann nicht so tun, als würde das alles nur eine Seite treffen. Wir haben eine weitere Kritik im Rechnungshofbericht lesen können, und zwar im Hinblick auf die Nösiwag. Ich kann es mir ersparen, auf dieses sehr interessante junge Landesunternehmen näher einzugehen, das die Aufgabe hat, für großräumige Wasserversorgungsanlegen die Voraussetzungen zu schaffen und die Baumaßnahmen durchzuführen oder für die Aufbereitung und Abfuhr von industriellen Abwässern Vorsorge zu treffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich deshalb nicht näher damit beschäftigen, weil erst in der letzten Landtagssitzung - auch von sozialistischer Seite - dieses Landesunternehmen sehr gelobt und als richtig dargestellt wurde. Es hat auch mit der Stromerzeugung unmittelbar nichts zu tun, und trotzdem war es damals im Landesinteresse gelegen, daß sich ein Landesunternehmen daran beteiligte. Wahrscheinlich wäre es gar nicht z u der .so gelobten Nösiwag gekommen, wenn nicht ein Landesunternehmen, die Newag, dazu die Initiative ergriffen hätte. Ich verweise auf die Flugmotorenwerke Ostmark. Ich bin vor einigen Wochen von einem entsetzten Landesbürger, der in Zeitungen über den Rechnungshofbericht etwas gelesen hat, gefragt worden: ,,Was, Flugmotoren wollt ihr auch noch erzeugen und bauen?" Das kommt halt davon, wenn solche Dinge in die Öffentlichkeit gelangen und Mitbürger nr ein Viertel davon lesen oder verstehen und dann die folgenschwersten Schlüsse ziehen. Daß wir hier ein Industriegelände erworben haben, meine Herren, kommt dem Land Niederösterreich sehr zugute. Ich verweise auf die gestrige Debatte über dieses Gebiet. Wir haben für einen neuen Betrieb, der nunmehr dort errichtet wird und mithelfen soll, daß aus diesem Industriefriedhof wieder lebende Arbeitsstätten werden, wo niederösterreichische Mitbürger Arbeit und Brot finden werden, einstimmig eine Landeshaftung übernommen. Mittlerweile haben wir uns buch mit der Frage beschäftigt - ich verweise auf die gemeinsame Empfehlung im Antrag Newag Nr. 18 -, daß die Beteiligung allein vom Land übernommen wird. Ich muß wieder sagen, es war richtig; denn wären Landesunternehmen und Land nicht gemeinsam vorgegangen, dann wäre dort nach wie vor ein unbesiedeltes, von Kriegseinwirkungen zerstörtes Gebiet. Vom Anblick von Ruinen haben die Arbeiter Niederösterreichs nichts; die Arbeiter Niederösterreichs haben nur etwas von rauchenden Schloten und von Betrieben, die aktiv anbeiten. (Beifall bei der ÖVP.) Diese sehr erfolgversprechende Aktion haben Sie selbst ja gestern gelobt. Die Firma Isovolta wird dort einen Betrieb mit 300 Beschäftigten errichten, das Autohaus Hinteregger mit Zentrallager wird 200 Leute beschäftigen, die Fima Eternitwerke 175 Leute. Warum rede ich davon? Weil diese Dinge im Rechnungshofbericht deshalb kritisiert worden sind, weil sie mit der Stromerzeugung nichts m tun haben. Die Newag konnte sich aber in einer Entgegnung darauf berufen, daß es maßgebliche Wünsche des Alleinaktionärs - das ist das Land Niederösterreich - gewesen sind, gewisse Aufgaben im Interesse des Fremdenverkehrs, der Raumordnungspolitik, der Industrialisierung oder Reindustrialisierung mit zu übernehmen, nicht zuletzt im Interesse der Gesamtwirtschaft Niederösterreichs, für die wir uns auch mitverantwortlich fühlen müssen. Es wird eine Aufgabe sein, die Statuten für die Landesgesellschaften so zu ändern, daß sehr wohl die ureigensten Aufgaben im Vordergrund stehen und Nebenaufgaben vielleicht abgenommen werden. Ich bin aber der Meinung, wenn der Fall eintreten sollte, daß sowohl die Landesgesellschaften als auch das Land ein gemeinsames Interesse an solchen neuen Einrichtungen haben könnten, dann müßten die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat in den Statuten die Möglichkeit offenlassen, auch künftighin gewisse gemeinsame Aktionen zwischen Land und Landesgesellschaften durchführen zu können. Wir müssen uns deshalb damit kritisch auseinandersetzen - der Rechnungshof wird darüber nicht böse sein, wenn wir die besondere Lage Niederösterreichs hervorheben -, weil alle diese Aufgabenübernahme doch mit der besonderen Lage Niederösterreichs nach 1945 zusammenhängen, verursacht durch Kriegs- und Nachkriegszeit, durch die Kriegszerstörungen, durch die russische Besatzung, durch die Aussperre Niederösterreichs von den ERP-Krediten. Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, außerordentliche Verhältnisse verlangen auch außerordentliche Maßnahmen, und diese außerordentlichen Maßnahmen sind eben so gesetzt worden. Es ist nicht nur zum Schaden verschiedenster niederösterreichischer Gebiete und Einrichtungen, wie zum Beispiel des Fremdenverkehrs, gewesen, daß sich die Newag auch an solchen Unternehmungen beteiligte. Es sollte aber doch nicht so gemacht werden, meine Herren, daß Sie das alles verteufeln, wie das in der Presse, im Unterausschuß und auch bei den Debatten geschehen ist. Meine Herren von der sozialistischen Fraktion, selbstverständlich soll alles kritisch betrachtet werden, aber es soll nicht alles verurteilt werden, wenn es in Niederösterreich gemacht wird, wenn man sehr großzügig auf diesem Gebiet in Gebietskörperschaften ist, wo die Sozialisten die Mehrheit haben. Es wird sich wohl der Finanzreferent der Bundeshauptstadt Wien schon etwas dabei gedacht haben, wenn sich im Laufe der Jahre die Gemeinde Wien an 70 Unternehmungen beteiligt und in 44 Unternehmungen die Aktienanteile zu 51 bis 100 Prozent innehat. (Abg. Blabolil: Das Land?) Wien ist Gemeinde und Land in einem, das wissen Sie doch sehr genau. Dabei geht es auch dort darum, ob man immer genau sieht, wo die Millionen herumschwimmen. Ich bleibe bei dem Wort des Herrn Abg. Marsch, der hier erklärt hat: ,,Dabei geht es ja um Millionen, die da herumschwimmen und von denen niemand weiß, was damit geschieht." Ich habe mich bemüht, ein wenig zu erkunden, ob Wiener Gemeinderäte so genau Bescheid wissen, wo die Wiener Millionen herumschwimmen, oder über die Beteiligungen, die in Wien erfolgen. Die Bundeshauptstadt ist an den interessantesten Einrichtungen mitbeteiligt. In der chemischpharmazeutischen Industrie - ich greife nur etwas heraus; ich beobachte den Uhrzeiger und möchte die Aufmerksamkeit nicht allzulange in Anspruch nehmen - sind es Unternehmungen wie Odelga, die Heilmittelwerke Wien, die Chemosan-Union AG. usw., so daß also ein Teil der pharmazeutischen Industrie praktisch durch die Gemeinde Wien kontrolliert wind. (Zwischenruf SPÖ: Alles für die Gesundheit!) Ja, alles in Ordnung. Ich habe es nicht negativ kritisiert; ich stelle nur fest, daß die Beteiligungen des Landes oder einer Gebietskörperschaft auch sehr sinnvoll sein können. Die Gemeinde Wien ist auch im Filmgeschäft sehr aktiv tätig. Finanziell schaut es dabei weniger gut aus. Wo aber die Millionen schwimmen, haben die Wiener Gemeinderäte im Wiener Landtag auch sehr wenig Gelegenheit, mitzubeobachten. (Abg. Grünzweig : Aber nicht hier!) Selbstverständlich! Eis ist ihnen immer so unangenehm, wenn man sagt, es gibt auch anderswo Sozialisten, nicht nur in Niederösterreich. Da werden Sie empfindlich. Auch das ist unteilbar. Wenn Sie dort die Auffassung verfechten, können Sie hier nicht eine andere Auffassung vertreten. Da gibt es nur eine Einheit. Wir müssen auch für Meinungen der ÖVP anderswo geradestehen, wenn wir auch nicht unmittelbar damit etwas zu tun haben. Also nicht gleich so empfindlich sein, weil ich die heilige Bundeshauptstadt Wien ein bissel angreife. Die Union-Filmgesellschaft, die früher der KIBA gehörte, die ihrerseits zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde Wien stand, wurde von dieser und der BAWAG zu je 50 Prozent gekauft. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist zu billig! Das Wort BAWAG versetzt die Sozialisten schon wieder in Unruhe. Die BAWAG ist )ein Institut, für das Sie die Verantwortung zu tragen haben. Ich bedaure es nur, daß dieses Institut die einzige Großbank in Österreich ist, die nach Privatgrundsätzen geführt wird und nicht verstaatlicht worden ist. Bei der BAWAG ist Ihnen plötzlich der Appetit auf Verstaatlichung vergangen. (Beifall bei der ÖVP.) Hier könnten wir uns in einem gemeinsamen Resolutionsantrag zusammenfinden. Ich kann Ihnen heute schon versichern, daß die Verstaatlichung der BAWAG die ungeteilte Zustimmung der ÖVP finden würde. (Große Unruhe. Zwischenruf des Landeshauptmannstellvertreters Dr. Tschadek.) Ich habe gesagt, Resolutionsantrag. Eine solch gemeinsame Meinungsäußerung würde sicher zustande kommen. Darüber zu reden wären wir sofort bereit. Ich komme noch auf eine Beteiligung der Gemeinde Wien zu sprechen, die ein sehr wichtiges wirtschaftliches Geschehen kontrolliert. Es ist der Bauring Wien, der folgende Gesellschaften umfaßt: die WIBEBA, die GESIBA, die Montagebau, die Interkommerz, die Interkonstrukt. Meine Herren! Das sind wohl verschiedene Gesellschaftskonstruktionen, die Personen in den Aufsichtsräten sind aber immer dieselben. Man benützt also das Gesellschaftsrecht, um über verschiedene Firmen das ganze Baugeschehen unter Kontrolle zu halten. (Zwischenruf bei der SPÖ: Sehr gut!) Sicherlich! Wer für die Verstaatlichung eintritt und den Privaten enteignet, der sagt „sehr gut" dazu. Wir sind in diesem Punkt eben anderer Auffassung. Ich darf Ihnen dazu noch etwas sagen. Die Vereinigten Baustoff- und Betonwerke AG., die Montagebau Ges. m. b. H. und die Union-Handels AG. Basel haben die Tochtergesellschaft Interkommerz gegründet. Diese Tochtergesellschaft hat nun die Aufsichtsräte der ÖVP interessiert, und sie haben in den Aufsichtsratssitzungen sehr viele Fragen gestellt, kritisiert und der Meinung Ausdruck gegeben, daß die Karten offen auf den Tisch gelegt werden müßten. Interessanterweise haben (die Aufsichtsräte einige Zeit später - alle Aufsichtsräte einschließlich jene der ÖVP waren ausnahmslos Gemeinderäte -, und zwar am 19. Juli 1963, ihre Abberufung als Aufsichtsräte erhalten und wurden durch weisungsgebundene Beamte des Magistrats ersetzt. Meine Damen und Herren! Das ist doch eine sehr interessante Entwicklung, die zeigt, wie sich die großen Demokraten benehmen, wenn ihnen die Fragen der Minderheit unangenehm werden. (Zwischenruf bei der SPÖ: Wir sind in Niederösterreich!) Ich beschäftige mich mit den Beteiligungen der Newag und der von Ihnen geübten Kritik im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht und stelle demgegenüber fest, daß es nichts Außergewöhnliches ist, wenn Gebietskörperschaften oder deren Unternehmungen - ich könnte auch noch von der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien sprechen verschiedenste Beteiligungen eingehen. Aber, meine Herren, ich habe schon eingangs erwähnt, daß, wenn man von einer sozialistischen Mehrheitsregierung und ihren Praktiken spricht, daß Mißfallen der Sozialisten im niederösterreichischen Landtag erregt wird. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, Ihre Denkungsart gerade in der Wiener Verwaltung hier in den Mittelpunkt zu stellen, weil Sie ja auch sonst sehr gerne darüber reden, mit welchen Belehrungen Sie auf andere einwirken müssen, um aus diesen gute Demokraten zu machen. Ich lese Ihnen im Zusammenhang mit einer Grundstückstransaktion der Gemeinde Wien den Inhalt einer Wortmeldung des Herrn Stadtrates Sigmund aus einer Debatte des Gemeinderates vom 11. März vor. (Zu Zweiten Präsident Sigmund gewendet.) Das hat nichts mit dir zu tun! (Zweiter Präsident Sigmund: Gott sei Dank! - Heiterkeit im Hause.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur das Denken von Sozialisten aufzeigen, wenn diese in der Mehrheit sind. Es heißt hier: ,,Ich habe heute schon im Ausschuß und im Stadtsenat gesagt und ich sage es auch jetzt im Plenum mit aller Deutlichkeit: Hier gilt die Mehrheit. Wenn im Ausschuß eine Übereinstimmung nicht zu erzielen ist, dann bestimmt die Mehrheit der Ausschußmitglieder, was in diesem Fall geschieht. Siie können 'dagegen stimmen, Sie können sich der Stimme enthalten, aber wenn die Mehrheit glaubt, daß eine Transaktion richtig ist oder im Sinne der Stadtverwaltung liegt, dann wird sie durchgeführt. Ich wehre mich nur dagegen, daß das Verhalten einer politischen Partei so ausgelegt wind, als ob etwas zu vertuschen wäre. Jeder von Ihnen kann sich einen Akt holen, jeder von Ihnen kann sich informieren, aber entschieden wird in diesem Saal nach dem Mehrheitsprinzip." So schaut es aus, wo die Sozialisten in der Mehrheit sind. (Unruhe. - Präsident Weiß gibt das Glockenzeichen.) Nun, meine sehr Verehrten, Sie haben mit Recht feststellt, daß der Rechnungshofbericht zur Debatte steht. Jawohl! Ich habe nur Vergleiche mit den Beteiligungen der Newag gezogen und erklärt, daß nicht alle Beteiligungen einen Schaden für das Unternehmen selbst der einen Alleinbesitzer darstellen müssen. Über diese Frage wird sicherlich noch manches zu sagen sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß dies gesagt werden mußte, weil wir uns ja mit dem Rechnungshofbericht kritisch auseinanderzusetzen haben. Wir müssen nicht jedes Wort des Rechnungshofberichtes widerspruchslos hinnehmen, denn es ist das Recht der frei gewählten Abgeordneten des Hauses, auch eine Kritik kritisch zu untersuchen. Das war meine Absicht, und darum habe ich im Auftrag meiner Partei festgestellt, daß eine Großzahl der Beteiligungen unserer Landesunternehmungen sehr wohl im Interesse des gesamten Landes gelegen sind. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt noch Herr Abg. G e r h a r t l. Abg. GERHARTL: Hoher Landtag! Seit gestern wird hier auf Grund des Rechnungshofberichtes über die Vorfälle in den Landes-Unternehmungen eine Debatte abgeführt. Der Uneingeweihte könnte den Eindruck gewinnen, daß es sich um eine Materie handelt, die erst durch den Herrn Berichterstatter selbst der breiten Öffentlichkeit oder sogar dem Großteil der Abgeordneten dieses Hauses bekanntgeworden ist. Die Damen und Herren des Landtages - ich glaube, es sind allerdings nur sechs oder sieben, die seit 1949 dem Hohen Hause angehören - wissen, daß sich zum gleichen Thema dieselben Vorgänge und Auseinandersetzungen vor dreizeheinhalb Jahren abgespielt haben. Am 7. Juli 1953 hat sich der Landtag von Niederösterreich mit einer 300,000.000-S-Haftung für (die Newag zu befassen gehabt. Wir müssen feststellen, daß die ersten Jahre nach dem Krieg in einer verhältnismäßig guten Zusammenarbeit angelaufen sind. Erst nach 1949 - und hier ist es wieder die Person Viktor Müllners - kamen rauere Töne in die Politik dieses Hauses, und damit begannen die Auseinandersetzungen und das Auseinanderleben. Man verlangte für die Newag immer wieder Kredite und Haftungen. Es wurde damals festgestellt, daß die Aufgaben, die der Landesgesellschaft begreiflicherweise zugewiesen sind, eben diese erheblichen Mittel verlangen. Die sozialistische Fraktion hat sich damit einverstanden erklärt, hat aber immer wieder einige Voraussetzungen für die Gewährung dieser Haftung verlangt. Ich wende Ihnen nochmals die Rede des Präsidenten Wondrak auszugsweise wiedergeben, weil sie hier eine gewisse Rolle spielt. Es ging damals hart auf hart; man beschuldigte die Sozialisten, daß sie für die großen Aufgaben der Elektrizitätsgesellschaft nicht das notwendige Verständnis an den Tag legen würden. Präsident Wondrak sagte damals: „Wir haben bereits bei den Verhandlungen im Finanzausschuß den Antrag gestellt, vor der Beratung und Beschlussfassung über diese Vorlage ein Fachgutachten über den gegenwärtigen Stand des Kamptalkraftwerkes und über die Zweckmäßigkeit des weiteren Ausbaues einzuholen und die Gebarung der Gesellschaft durch den Finanzkontrollausschuß prüfen zu lassen. Die Sozialistische Partei war und ist nicht grundsätzlich gegen den Bau des Kamptalkraftwerkes, ihre Vertreter haben sich seinerzeit für den Ausbau ausgesprochen. Sie sagten sich, der Bau des Werkes schafft Arbeit, steigert die Versorgung des Landes mit elektrischer Energie und bedeutet für zahlreiche Gemeinden im Kamptal durch die Anlage von Stauseen gleichzeitig einen nicht zu unterschätzenden Hochwasserschutz. Unsere Stellungnahme resultiert aus der Ablehnung unseres Antrages, aber auch aus der Tatsache, daß wir zur gegenwärtigen Geschäftsführung der Newag kein Vertrauen haben. Wir halten nach wie vor die Funktion des geschäftsführenden Vizepräsidenten, der gleichzeitig Finanzreferent des Landes Niederösterreich ist, für inkompatibel. Wir wenden uns auch gegen die vertrauliche Behandlung des Rechnungshofberichte über die Einschau bei der Newag" - also der gleiche Gegenstand, wie er vor kurzem hier debattiert wunde -; „die Öffentlichkeit wird sich mit Recht fragen, ob es hier etwas zu verbergen gibt. So wie im Bund, so wie bei den Staatsbetrieben muß auch bei der Kontrolle des Landes Niederösterreich und seiner Unternehmungen die Öffentliche Behandlung der Kontrollberichte verlangt wenden. Die Sozialistische Partei wird so lange ihre Zustimmung zur Haftungsübernahme der Newag verweigern, als kein Fachgutachten über den derzeitigen Stand und den weiteren Ausbau der Kamptalwerke vorliegt, weiter, solange keine Kontrolle durch den Finanzkontrollausschuß durchgeführt und dem Landtag zur Kenntnis gebracht wurde und solange keine objektive Geschäftsführung der Newag gewährleistet wird.'" Das waren die Voraussetzungen, die die Sozialisten garantiert haben wollten, wenn sie der Haftungssumme von 300,000.000 S zustimmen sollten. Gegen diese Forderungen erhob sich ein unerwartet harter Widerstand bei der Österreichischen Volkspartei. Ich glaube, daß der nächste Schritt, der daraufhin gegangen wurde, falsch war. Man versuchte, über die Ablehnung dieser Anträge hinaus noch die Sozialisten aus einer Stelle hinauszuwerfen, und zwar aus der Stelle des Obmannes des Finanzkontrollausschusses. Es war eine reine Geschäftsordnungsdebatte über einen gestellten Antrag, der dann nicht vorn Vorsitzenden behandelt wurde; das wurde zum Anlaß genommen, die Abberufung des Obmannes zu verlangen. Es wurde gestern darauf hingewiesen, daß dieses Verlangen in einer Aussprache auf höchster Ebene abgebremst wurde. Ein Jahr später, nach den Landtagswahlen 1954, hat aber die ÖVP die Obmannstelle des Finanzkontrollausschusses für sich in Anspruch genommen, ist damit zur Eigenkontrolle geschritten; dadurch war die Prüfungsinitiative der Minderheit beseitigt. Ich glaube, daß heute – wenn man sich an die Entwicklung, die damals begann und die nun in den Auseinandersetzungen über die unguten Verhältnisse, bei der Newag und Niogas gipfelt, erinnert – nach dreizehneinhalb Jahren die Mehrheit der Mehrheit froh wäre, wenn sie damals den Forderungen der sozialistischen Landtagsfraktion zugestimmt hätte. Es ist immer wieder zu sehen gewesen, und auch heute bemerken wir es, man versucht, von der zentralen Figur des NewagSkandals wegzukommen. Es werden hier die Aufsichtsräte, obwohl es auch ÖVP-Aufsichtsräte gibt, ins Spiel gebracht; man redet von den Beamten; man redet von der Gemeinde Wien; man versucht, alles abzugrasen, um von der zentralen Figur, von Viktor Müllner, wegzukommen. Müllner hat seinerzeit von der Macht genascht und ist durch sie verdorben worden. Seine engsten Freunde haben ihm keinen guten Dienst damit erwiesen, daß sie ihm auf diesem Weg gefolgt sind und nicht versuchten, ihn auf dem Boden zu halten; im Gegenteil, sie haben ihn dabei noch unterstützt. Wir wissen allerdings, daß nicht die gesamte Landtagsfraktion der OVP ihn hier vollen Herzens unterstützte. Es wurde heute immer wieder behauptet, man könne erst über einen Mann den Stab brechen, wenn eine gerichtliche Verurteilung erfolgt ist. Ich möchte sagen, es gibt eine moralische Verurteilung, es gibt einen Zustand, in dem man sich auch von sogenannten Freunden distanzieren muß, und das vermissen wir. Wir dürfen doch als Sozialisten den Gegenbeweis antreten. Der Fall Olah hat für die Sozialistische Partei sicherlich nicht Geringes bedeutet. Aber hier ist ein Mann, von brennendem Ehrgeiz getrieben, auf einen Weg gekommen, der sich mit der Demokratie nicht mehr vereinen ließ. Natürlich haben seine engsten Freunde an ihm gehangen und haben versucht, die Sache bis zum Schluß durchzustehen. Als aber die Fakten klar zutage traten, war die Demokratie wichtiger als eine Freundschaft. Wir sind der Meinung, daß hier doch der gleiche Weg von der ÖVP beschritten werden muß. Zu offenkundig sind all die Dinge bei der Newag, die sich nur auf die Initiative von Viktor Müllner zurückführen lassen. Der Herr Kollege Schneider hat gestern sehr mutig festgestellt, es wird hier niemand pro zu den Mißständen reden; er hat es kaum gesagt, hat ihn sein nächster Fraktionskollege, als er hier am Rednerpult stand, eigentlich schon enttäuscht. Der Herr Abgeordnete Dip1.-Ing. Robl hat eine ausgesprochene Verteidigungsrede für Müllner und damit für den Urheber dieser Mißstände gehalten. Wir wissen, daß der Herr Abgeordnete Schneider nicht allein ist, und das ist das Angenehme in der gesamten Politik. Es hat auch die Auslieferung Prinkes bewiesen, daß man doch der Überzeugung ist, daß man der Demokratie einen besseren Dienst erweist, wenn man die Verhandlungen jenen Organen überläßt, die dafür zuständig sind. Es wurde gestern festgehalten, wenn der eine absolut unschuldig ist und man an die Unbestechlichkeit und Unbeeinflußbarkeit der Richter glaubt, kann überhaupt nichts geschehen also dann vor dieses Forum. Es wurde immer wieder versucht, auch auf Ofenböck anzuspielen. Landesrat Rösch war einer von jenen, die vor mehr als einem Dreivierteljahr in einer Pressekonferenz nachdrücklichst unterstrichen haben, die Anzeige gegen die Urheber, gegen jene, die sich nicht korrekt verhalten haben, wind ohne Parteibuch, ohne Ansehen des Standes erstattet, und man möge nach den Schuldigen suchen, gleichgültig, wo sie zu finden sind. Ich glaube, daß durch die Bemühungen, immer wieder auszuweichen und dabei den Hauptschuldigen, die Zentralfigur zu übersehen, der Sache kein guter Dienst erwiesen wird. Dieser Versuch, die Schuld zu verteilen und dabei die Sozialistische Partei möglichst heranzuziehen, scheint mir mit dem Versuch gleichgesetzt, wenn man sagt, die Polizei ist eigentlich in Wirklichkeit schuld, nicht der Dieb, denn sie hätte ihn rechtzeitig einsperren müssen, bevor er noch stehlen konnte. (Zwischenruf bei der ÖVP: Der Vergleich hinkt aber sehr!) Sie sagen, die Aufsichtsräte, der Beamte, der Wirtschaftsprüfer, alle wären schuld, nur nicht der, 'der die Ursache war, daß diese Dinge begangen wurden. Man soll sich (also zuerst an den Hauptschuldigen halten und diesen zur Verantwortung ziehen, bevor man auf die kleineren Mitschuldigen zurückgreift. Der Versuch, die Sozialisten in diese Sache hineinzuziehen, erinnert mich an ein Scherzwort über eine neue Wurstsorte, die aus Hühner- und Pferdefleisch besteht. Auf die Frage, wie die Mischung sei, wird geantwortet: 1:1. Damit ist gemeint: ein Huhn und ein Pferd. So ähnlich scheint es bei der NewagAffäre zu werden: Ein rotes Hendl und ein schwarzes Roß, das ergibt die richtige Mischung. Ich bitte, daran zu denken, daß man den Hauptschuldigen fassen soll. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Ich unterbreche die Beratungen bis 14 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12 Uhr 12 Minuten.) PRÄSIDENT WEISS (um 14 Uhr 01 Minute): Bevor wir in der Beratung der Zahlen 222 und 231 fortfahren, teile ich mit, daß das Protokoll der letzten Sitzung geschäftsordnungsmäßig aufgelegen und unbeanstandet geblieben, demnach als genehmigt zu betrachten ist. Ich teile weiter mit, daß die Abgeordneten Wiesmayr, Rolhata, Niklas, Wüger und Landeshauptmannstellvertreter Hirsch von der heutigen Sitzung entschuldigt sind. Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 1966 eine Änderung des Dienstpostenplanes 1967 beschlossen und mitgeteilt, daß der Landtag diese Fassung an Stelle der dem Voranschlag 1967 beigeschlossenen Fassung seinen Beratungen zugrunde legen möge. Ich habe daher die letzte Fassung auf die Plätze der Herren Abgeordneten auflegen lassen und ersuche den Obmann des Finanzausschusses, diese Fassung im Finanzausschuß in Beratung zu ziehen. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Vorlage der Landesregierung, betreffend Gesetzentwurf über die Umlegung des Bedarfes (der Bezirksfürsorgeverbände auf die Gemeinden (Bezirksumlagegesetz 1967). Vorlage der Landesregierung, betreffend Landeshaftung für Verbindlichkeiten der Newag in der Höhe von 260,000.000 S. PRÄSIDENT WEISS (nach Zuweisung des Einlaufes an den Finanzausschuß): Wir setzen unsere Beratungen fort; zu Wort kommt Herr Abg. S c h n e i d e r . Abg. SCHNEIDER: Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte mir erlauben, recht kurz einen Antrag des Finanzausschusses zur Sprache zu bringen, der sich auf die Hohe Wand bezieht. Ich darf dazu einige Ausführungen machen: Zunächst erlauben Sie mir, auf zwei Dinge einzugehen, die die gestrige Diskussion betreffen. Erstens habe ich mir gestern (erlaubt zu sagen, daß wir von seiten der Österreichischen Volkspartei uns nicht der Meinung anschließen können, die der Herr Kollege Czidlik geäußert hat, daß von seiten der Justiz mit halber Kraft vorgegangen wurde und daß sich anscheinend hier ein Justizskandal anbahnt. Ich glaube mit Recht festgestellt zu haben, daß wir uns dieser Meinung nicht anschließen können. Es hat gestern schon Gerüchte geben, daß eine Verhaftung des ehemaligen Generaldirektors Viktor Müllner erfolgt sei. Ich habe nun die heutige Mittagszeit benutzt, um im Justizministerium entsprechende Erkundigungen einzuziehen. Ich erlaube mir nunmehr zu berichten, daß Viktor Müllner wegen Verdunkelungsgefahr heute in Untersuchungshaft genommen wurde; die Voruntersuchungen wurden eingeleitet; der Haftbefehl ist beute durchgeführt worden; ein Kommuniqué des Justizministeriums in dieser Angelegenheit ist sehr bald m erwarten. Damit, meine sehr geehrten Herren, dürfen wir wohl die Überzeugung gewinnen, daß nichts von alldem dahintersteckt, was Sie gestern vermuteten. Ich wiederhole meine gestrige Aussage, daß wir zutiefst davon überzeugt sind, daß nummehr im Sinne der Gesetze auch diese Angelegenheit einer raschen Entscheidung zugeführt wird. Des weiteren glaube ich hinsichtlich meiner Äußerungen über die Rechnungshofeinschau mißverstanden worden zu sein. Es wurde nachher behauptet, daß ich zwar höflich, aber dennoch mich gegen diesen Einschaubericht gestellt habe. Darf ich feststellen, daß ich das nicht getan habe, im Gegenteil, ich habe mir die Bemerkung erlaubt, daß es sicher eine hervorragende Einrichtung der Demokratie ist, wenn diese Kontrollen vorgenommen werden. Ich habe auch darauf hingewiesen, daß seit der Zeit Maria Theresias der Rechnungshof existiert, und daß eine demokratische Staatsform ohne diese Kontrolle nicht zurechtkommt. Mit meiner Feststellung wollte ich etwas anderes darlegen. Wenn man in einem solchen Betrieb tätig ist und seine ganze Kraft für den Betrieb eingesetzt hat und die meisten, das haben auch Sie festgestellt, haben das bei der Newag und Niogas zweifellos getan -, dann tut es bitter weh, nur Kritik hinnehmen zu müssen. Ich bin der Meinung, daß es vielleicht doch möglich sei, ahne gleich einen 700 Seiten starken Bericht machen zu müssen, in wenigen Ausführungen, etwa in zwei, drei oder vier Seiten, zum Schluß auch etwas über die positiven Auswirkungen zu sagen. Ich habe schließlich noch erwähnt, daß meiner Meinung nach die Beamten, die diese Prüfung durchzuführen haben, total überfordert sind, und zwar deshalb, weil ein ungeheures Fachwissen in einem Einzelgehirn vorhanden sein muß, um Zweige, für die oft ganze Mannschaften durch Monate hindurch befaßt sind, in einem kurzen Zeitraum zu beurteilen; das war meine konstruktiv ZLI verstehende Kritik. Ich habe damit nicht den Rechnungshof in seiner Tätigkeit und in der Art seiner Berichterstattung kritisiert. Soviel zum gestrigen Gespräch. Nunmehr gestatten Sie mir, einige Worte zu einem Antrag zu sagen, der vom Herrn Berichterstatter bereits zur Kenntnis gebracht wurde, nämlich ein gemeinsamer Antrag beider Fraktionen, der sich auf Punkt 2 des Niogas-Berichtes auf Seite 15 und 10e auf Seite 56 bezieht. Ich darf mir erlauben, diesen Antrag zunächst nochmals zur Kenntnis zu bringen, damit die Damen und Herren des Hohen Hauses wissen, worum es geht. Es steht hier auf Seite 15, daß der Rechnungshof feststellt, daß unter Berücksichtigung aller derzeit bekennten Umstände keine Aussicht besteht, die Ertragslage der Hohen Wand auf oder über Null zu bringen. Die Landesregierung wird aufgefordert, durch Experten Untersuchungen darüber anstellen zu lassen, ob dieser Betrieb in Hinkunft kostendeckend geführt werden kann. Wenn auf Grund der Untersuchungen dieses Ziel nicht erreichbar ist, wären von der Landesregierung Verhandlungen mit der Bundesregierung über Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Dazu, meine Damen und Herren, ist folgendes zu sagen, und ich habe mir erlaubt - ich erinnere mich eben im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht daran -, ein wenig zu kritisieren, daß, wenn auch die Verwendung von Kohle vor sechs, sieben oder acht Jahren noch positiv zu werten war, dies heute auf Grund der strukturellen Wandlungen, die wir gerade in der Energiewirtschaft nicht nur in Österreich, sondern in aller Welt erleben, schon ganz anders aussieht. Die Grünbacher Kohle, die Hohe-Wand-Kohle, ist zwar eine sehr hochwertige Kohle - sie ist die einzige Steinkohle in Österreich überhaupt -, von der Fachleute behaupten, daß sie gerade für die industrielle Verfeuerung von hervorragender Qualität sei. Ich habe auch die Entwicklungsgeschichte, wie es zum Ankauf der ,,Hohen Wand" kam, zur Hand, will aber nicht ins Detail gehen, das würde zu weit führen, ich will nur – und das war zunächst im Unterausschuß sehr interessant zu hören - das Protokoll der 17. Aufsichtsratssitzung vom 30. Juni 1959 zur Kenntnis bringen, wo davon die Rede ist, daß die Newag beabsichtigt, im Raum von Neunkirchen oder Wiener Neustadt, der endgütige Standort stand damals noch nicht fest, ein kalorisches Kraftwerk zu errichten. Für die Belieferung dieses in Planung stehenden Kraftwerkes war in Aussicht genommen, durch die Niogas wahlweise Gas, 01 oder Kohle bereitzustellen, aus welchem Grund die Anteile der Hohe-Wand-SteinkohleBerbaugesellschaft m. b. H. um zirka 7,000.000 S erworben werden sollten. Außerdem war vorgesehen, das Werk Grünbach in die Kohlenlieferung einzuschalten - so hat man zumindest damals noch gemeint. Wir wissen, daß die staatliche Grünbacher Industrie mittlerweile ihren Betrieb eingestellt hat, weil der Kohlenpreisverfall und die strukturellen Umwandlungen in bezug auf die Energiestoffe zu dieser Notwendigkeit gezwungen haben. Im Protokoll wird dann weiter festgestellt und das ist zweifellos auch heute noch gültig -, daß diese Disposition eine wesentliche Hilfe für die Bergarbeiter in diesen Notstandsgebieten bedeuten würde. Damals hat der Vorstand der Niogas - ich spreche vom 30. Juni 1959 - den Antrag gestellt, der Aufsichtsrat möge beschließen, die Geschäftsanteile der Hohe-Wand-Steinkohle-Bergbaugesellschaft m. b. H. im Betrag von 7,000.000 S zu erwerben. Es gab dann eine Debatte Über die sinnvolle Verwendung von Kohle. Wenn man die diesbezüglichen Äußerungen nachliest und darüber nachdenkt, kommt man zu sehr interessanten Folgerungen. Ich kann Ihnen jedoch nicht zumuten, mir hier Zeit zu geben, um über Kohle, Öl, Strom und Gas im Vergleich Osterreichs mit der übrigen Welt und über die Proportionen der Preise einen Vortrag zu halten. Sie wissen selbst sehr genau, daß der Kohlenbergbau an und für sich zu einem weltweiten Problem geworden ist, weil durch neue Energieträger das ehemals Schwarze Gold als solches nicht mehr bezeichnet werden kann. Es ist nicht mehr möglich, die Kohle zu wirtschaftlichen Preisen zu fördern. Das ist unser Übel; das ist das übel in Deutschland und auch in Belgien, wo es deswegen gerade jetzt sehr turbulent zugeht, weil jene Menschen, deren Existenz vom Kohlenbergbau abhängig ist, darum ringen, diesen in irgendeiner Weise zu erhalten. In der Debatte vom 30. Juni 1959 wunde von Herrn Vizepräsident Dr. Skacel, Herrn Landeshauptmann Steinböck und Herrn Landeshauptmannstellvertreter Kargl nachdrücklichst darauf hingewiesen, daß die Hohe Wand ausbaufähig sei, was der damaligen Ansicht entsprach, und die Niogas als Landesgesellschaft verpflichtet sei, ein Notstandsgebiet in Niederösterreich zu beseitigen, das ja auch durch die Tätigkeit der Niogas, nämlich durch die Gasversorgung, die die Drosselung des Kohlenverbrauches zur Folge hatte, in eine sehr schwierige Lage gekommen sei. Wie schon im Unterausschuß, ergibt sich auch hier die Frage, ob wir iiber die Berechtigung, einen Kaufpreis von 7,000.000 S zu zahlen, zu befinden haben. Ich erwähne der Vollständigkeit halber, daß im Protokoll auch festgehalten wurde, daß nicht ein einstimmiger Beschluß, sondern ein Mehrheitsbeschluß gefaßt wurde, und daß die Vertreter der sozialistischen Fraktion ihre Zustimmung versagt haben, weil damals noch kein Gutachten bezüglich des begehrten Kaufpreises von 7,000.000 S vorhanden war. Nunmehr liegt aber ein Gutachten des Herrn Diplomvolkswirtes Dupuy vor, der die Bewertung der Geschäftsanteile zu überprüfen und festzustellen hatte, ob es angebracht sei, diese Bergbaugesellschaft um einen Betrag von 7,000.000 S zu kaufen. Das ist ein umfangreiches Elaborat, welches ich ebenfalls im Detail nicht vortragen kann, obwohl es außerordentlich interessant wäre und man Zusammenhänge mit so manchen Dingen bekäme, die zur Bewältigung der Materie, die wir hier zu behandeln haben, nicht ohne Bedeutung wäre. Haben wir uns doch vorgenommen, meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit schwer erkennbare Fehler- und Verlustquellen in aller Offenheit aufzuzeigen und uns den Kopf darüber zu zerbrechen, wie man sie beseitigen kann. Wir haben es uns doch zur Pflicht gemacht, diese Arbeit mit zu benützten, Um über die Probleime zu sprechen. Der Herr Diplomvolkswirt Dupuy hat sich in seinem Exposé auf vorhandene diesbezügliche Unterlagen gestützt. Es ist meiner Ansicht nach ernst zu nehmen, denn es sind immerhin dazu Gutachten und Schätzungen, Jahresbilanzen und Erfolgsrechnungen für die Jahre 1957 bis 1960 herangezogen worden. Ferner haben Berichte des Abschlußprüfers über die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 1957 bis 1960 und die Sachlagenkartothek für diese Arbeit die Grundlage gebildet. Ebenso wurde die Betriebsstatistik für das Jahr 1960 auf 1961 und ein Gutachten vom 16. Oktober 1954 über die Abbauwürdigkeit des Steinkohlenvorkommens der Neuen Welt, das ist das Gebiet zwischen Grünbach und Piesting, von Dipl.-Ing. Drimmel, einem namhaften Bergbaudirektor der Sirius Grünbach AG., herangezogen. Schließlich liegt dem Gutachten des Diplomvolkswirtes Dupuy noch ein Bericht von Dipl.-Ing. Böhm vom 17. November 1954 über die Entwicklung des Höfleiner Steinkohlenbergbaues sowie eine Reihe anderer bereits vorhandener diesbezüglicher gutachtlicher Stellungnahmen zugrunde. Alle genannten Unterlagen haben Herrn Diplomvolkswirt Dupuy in die Lage versetzt u a berechtigt, dieses Gutachten zu erstatten. Ich möchte meine Ausführungen nicht zu spannend machen und gleich zum Schluß kommen. In dem besagten Gutachten steht bezüglich der Berechtigung des Kaufpreises von 7,000.000 S wörtlich: „Die Berechnung des Wertes der fraglichen Anteile ergibt sich demnach auf Grund des buchmäßigen Substanzwertes zu Ende 1960 mit 25,908.000 S, abzüglich der verlorenen Werte an den Anlagen mit 3,821.000 s, verbleiben zunächst 22,087.000 S." Ferner werden bereits abzusetzende Geschäftsverluste von 1961 bis 1963, die immer einzeln genau berechnet und angegeben sind, ausgewiesen. Ich stelle meine Betrachtung nur summarisch an und habe hier die Summe von 10,010.000 S als abzusetzende Geschäftsverluste, so daß 12,077.000 S verbleiben. Außerdem sind dann noch die verlorenen zehnprozentigen Zinsen von 9,000.000 S, auf drei Jahre gerechnet, abzuziehen, das sind 2,700.000 S, so daß ein Stammkapital von 9,377.000 S verbleibt. Der Begutachter Dupuy schreibt noch: „Der Geschäftsanteil liegt zwischen 93 und etwa 100 Prozent und ist etwa gleich dem derzeit ausgewiesenen Nominale von insgesamt 10,000.000 S." Auf Grund dieses Gutachtens mußten wir - und wir müssen es wahrscheinlich auch heute noch - feststellen, daß dieser Preis zum damaligen Zeitpunkt seine Berechtigung hatte. So ist es dazu gekommen, daß dieser Kohlenbergbau für das Wärmekraftwerk erworben wurde und man sich der Hoffnung hingegeben hat, durch verschiedene Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen günstigere Entwicklung einleiten zu können. Dies ist auch geschehen; die Kohle ist hochwertiger geworden, durch eine bessere Aufbereitung hat man schließlich bis zu 20.000 Jahrestonnen der Nutzung zugeführt. Das Wärmekraftwerk selbst ist in der Lage, entweder Kohle, Öl oder Gas zu verarbeiten. Man wollte aber die Kohle dieses Notstandsgebietes weiter fördern, um zirka 200 Menschen ihre Existenz zu erhalten. Der Rechnungshof geht bei seiner Überprüfung sowohl bei der Newag als auch bei der Niogas auf den Kohlenbergbau im Zusammenhang mit dem Wärmekraftwerk sehr eingehend vor und spricht von hohen Verlusten. Ich glaube auch, daß er damit sicher völlig richtig urteilt. Der Rechnungshof faßt seine Ansichten hinsichtlich des von beiden Gesellschaften gemeinsam errichteten Kraftwerks Hohe Wand sowohl in bezug auf die Planung und Investitionsabwicklung als auch auf alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen, in Punkt 41 und 42 des Newlag-Berichtes - das habe ich schon gesagt - und im Punkt 10 des Niogas-Berichtes, zusammen. In Ergänzung hierzu hielt es der Rechnungshof aber in einem Schreiben zu einem späteren Zeitpunkt - wir haben es im Unterausschuß bekommen, es ist jenes Begleitschreiben des Niogas-Berichtes, und die Herren des Unterausschusses haben es in der Hand - für angebracht, auch ein Gesamtbild der Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkes unter den derzeitigen Bedingungen zu geben, weil in den einzelnen Berichten - das wurde auch schon mehrfach hier ausgeführt - auf die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses, des Betriebsgeheimnisses Bedacht genommen werden mußte. Wir können das aber wahrscheinlich in einer solchen Debatte nicht mehr voll beachten, weil wir sonst zu keinen entsprechenden Beurteilungen finden könnten und weil wir sonst auch außerstande wären, die entsprechenden Konsequenzen abzuleiten und unsere Anträge darauf abzustimmen. In einer von der Newag Ende April 1966 mit dem Schlußbericht über den Bau des Kraftwerkes übergebenen Nachrechnung der Wirtschaftlichkeit durch den Rechnungshof mit Stand vom 1. Mai 1966 wurde eine jährliche Einsparung von 33,773.000 S von seiten des Kraftwerkes gegenüber dem Verbundstrom errechnet. Das ist eine hochinteressante und sehr aktive Ziffer, die auf eine hervorragende Gebarung in diesem Bereich des Wärmekraftwerkes hindeutet. Wenn man nun aber diese Aufzählung überprüft, zeigt sich, daß bei der Berechnung der Kosten der Eigenerzeugung die Bruttoarbeit statt der Nettoarbeit angewendet wunde, das ist also die Bruttoarbeit abzüglich des Eigenbedarfes, wodurch schon wieder ein völlig anderes Zahlenbild entsteht. Ferner, meine Damen und Herren, spielt eine Rolle, daß die Abschreibefrist gegenüber der ursprünglichen Berechnung von 25 auf 30 Jahre erhöht wurde, was ja auch wieder eine Verzerrung darstellt; aus den schon im Newag-Bericht erwähnten Gründen wäre nach Ansicht des Rechnungshofes diese 25jährige Abschreibungsfrist beizubehalten. Wenn man das wieder in Ziffern umrechnet, so ergibt sich unter Berücksichtigung dieser von mir eben dargestellten Umstände eine Verminderung der ausgewiesenen Einsparung um zirka 7,000.000 S. Das macht dann also nur noch einsparungsmäßig 26,700.000 S aus. Dazu wird dann wieder von seiten des Rechnungshofes bemerkt, daß eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Gesellschaften hinsichtlich der Festlegung und der Berechnung der eingesetzten Werte bis zum Zeitpunkt der Beendigung der örtlichen Einschau, die der Rechnungshof durchgeführt hat, infolge noch bestehender Differenzen eine abschließende Behandlung nicht vorliegt. Wie nun im Punkt 10 des Niogas-Berichtes ausgeführt ist, ergibt sich aus der Verwendung dieser Steinkohle, dieser an und für sich hochwertigen Höfleiner Steinkohle, ab dem Geschäftsjahr in die Zukunft schauend, 1967/68, unter Miteinbeziehung aller dieser Komponenten, die man gewissermaßen rechnerisch zu verarbeiten hat, ein jährlicher Aufwand von mindestens 10,000.000, wahrscheinlich aber 11,000.000 S, der in dem vergüteten Wärmepreis also keine Deckung findet. Der vergütete Wärmepreis ist eine Betrachtung für sich wert. Ich möchte Sie damit aber nicht behelligen. Die Herren, die damit zu tun haben, sind ja mit diesem Material vertraut und kennen das sehr schwierige Problem mindestens so gut, wie ich es kenne. Wenn man nun weiter rechnet, daß der Betrag ja auch wieder abzuziehen ist, dann beträgt die jährliche Einsparung, die früher so hoch positiv, nämlich ursprünglich 33,700.000 S, war, nur noch 15,700.000 S auf der Aktivseite des einen Unternehmens durch die Passivität des anderen Unternehmens. Der Kohlenbergbau Höflein hat also einen Aufwand von insgesamt 140,000.000 S gefordert, der bei dieser Betrachtung außerdem noch unberücksichtigt geblieben ist. Den von mir bisher genannten Zahlen, meine Damen und Herren, liegt ein jährlicher Einsatz von 20.000 Tonnen zugrunde. Ich möchte also nicht erst die Errechnung für die Hoffnungsziffer 50.000 bis 60.000 Tonnen anstellen, das wäre sowieso eine Utopie in mehrfacher Hinsicht, sondern ich bleibe konkret auf dem Boden der Wirklichkeit und spreche von 20.000 Tonnen. Ich habe für diese Menge die rechnerische Abhandlung kurz dargelegt. Bei Verwendung der in der ursprünglichen Planung vorgesehenen 50.000 bis 60.000 Jahrestonnen entsteht nämlich kein günstigeres, sondern ein noch schlechteres Bild, weil hier eine negative Progression zuungunsten des Rechnungsschlüssels wirksam wird. Wie nun diese Ausführungen, die an und für sich vom Rechnungshof stammen, und die ich mir nur zu ergänzen erlaubt halbe, in aller Deutlichkeit aufzeigen, wind durch den Einsatz der Höfleiner Kohle auf die Wirtschaftlichkeit des gesamten Kraftwerkes eine ungünstige Wirkung ausgeht. Wenn man weiß, daß dort jetzt derzeit 170 bis 180 Menschen eine Existenz haben, und wenn man ferner weiß, daß ein jährlicher Aufwand von mindestens 10,000.000 S für die Verlustrechnung notwendig ist, so heißt das mit anderen Worten, daß man praktisch mehr hineinsteckt, als der einzelne dort verdient. Hier liegt offensichtlich ein wirtschaftlicher Widersinn vor, der natürlich nicht mit einem Handstrich gelöscht werden kann. Es ist sehr interessant, in diesem Zusammenhang der Misere, die wir hier in dieser Sache haben, eine andere Betrachtung anzustellen, die auf Bundesebene in Angelegenheiten des Kohlenbergbaues in jüngster Zeit diskutiert wurde. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß in einer Ministerratssitzung ich glaube in der vorletzten Woche - beschlossen wurde, 100,000.000 S aus ERP-Mitteln zu günstigen Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Umgebung jener Kohlengruben aufzuwenden, die vor einer Stillegung oder Einschränkung ihrer Fördermengen stehen. Wir bedauern es sehr, daß diese 100,000.000 S für unsere Sorgen nicht zur Verfügung stehen, da diese 100,000.000 S ERP-Mittel nur für einen Umschichtungsprozeß in Braunkohlenrevieren vorgesehen sind. Es handelt sich um die Gebiete Tauchen-Pinkafeld, um das Gebiet Bölfing-Bergla in der Steiermark, Fohnsdorf in der Steiermark, Köflach in der Steiermark, Wolfsegg in Oberösterreich und schließlich Lavant in Kärnten. Wir glauben schon, daß es sich dabei um eine vorbildliche Lösung handelt, wenn man aus ERP-Mitteln günstig Geld zur Verfügung stellt, um dort Industrieansiedlungen zu schaffen und dadurch Arbeitsplätze zu erhalten. Man will den Menschen nicht das weite Pendeln zumuten und sie dort, wo sie sich ihre Wohnungen geschaffen haben, weiter mit einer ordentlichen Existenz versorgen. Au& für Höflein müsste man nach meiner Meinung eine Lösung anstreben. Man müßte es diesen Menschen, die sich durch mehrere Generationen auf diesem Boden ihr tägliches Brot erarbeiten konnten, ermöglichen, daß sie auch weiterhin dort tätig bleiben. Man müßte aber den Mut haben, zu sagen, daß der Kohlenbergbau so passiv ist, daß man nicht dauernd die Augen zumachen und die Meinung verbreiten kann, Subventionen könnten diese Dinge überbrücken. Was hat es für einen Sinn, wenn eines der Unternehmen positiv ist, das andere aber den ganzen Gewinn wieder absaugt, wenn eine Absorbation entsteht und zum Schluß weniger als Null &bei herauskommt. Auf diesem Weg könnte meiner Meinung nach die ganze österreichische Wirtschaft nicht bestehen, und der Staat würde in letzter Konsequenz in große finanzielle Schwierigkeiten kommen. Ich nehme davon Abstand, in einer langatmigen Rede auf diese Dinge einzugehen, so interessant sie wären und so sehr sie mich persönlich interessieren. Ich möchte mir nur erlauben, das Hohe Haus zu bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. Im gleichen Zusammenhang möchte ich als Sprecher von dieser Stelle aus die Landesregierung bitten, nach einer Lösung Ausschau zu halten. Im Antrag steht ja, daß ein Expertenteam eine nochmalige Überprüfung anstellen soll. Ich kann mir schon vorstellen, was dabei herauskamt. Etwa das, was ich hier kurz sagen durfte, daß es einen Ausweg nicht gibt, daß der Preisverfall immer ärger wird und daß man eines Tages wird rechnen müssen, für die Tonne 250 S zu bekommen, daß sie aber in der Produktion 1000 S kosten wird. Vom Hausbrand weiß jeder von Ihnen, daß sich die Umschichtung von Festbrennstoff zu den anderen Energieträgern vollzieht, so wie in Amerika und Deutschland. Ich selbst habe mich in New Yonk bemüht, einen Kohlenhändler zu finden, weil ich selbst mit dem Geschäft zu tun habe. Ich habe keinen gefunden. Ich habe in Amerika Städte gesehen mit 50.000, 60.000 und 70.000 Einwohnern. Da gibt es bei jedem Haus nur einem Füllstutzen, da kommt der Tankwagen, und das Öl wird eingefüllt. Wenn man von Kohle spricht, wird man ausgelacht. Wir müssen damit den Gegebenheiten in Österreich auch in irgendeiner Weise Rechnung tragen. Wir müssen also sehen, daß wir denjenigen, die dort arbeiten, die Arbeitsplätze erhalten. Es ist uns klar, daß es keine Lösung sein darf, die die Existenzen dieser Menscheln gefährdet, die dort sowieso mit einer Gänsehaut die ganze Entwicklung beobachten, die sie wie ein Damoklesschwert bedroht. Das hat man irgendwie zu entfernen, aber nicht so, daß man den Kohlenbergbau aufrechterhält. Ich erlaube mir daher anzuregen - etwa in der gleichen Form, wie man sich die Sanierung des Braunkohlenbergbaues vorstellt -, die Bundesregierung zu ersuchen, für dieses Notstandsgebiet Hilfe zu geben, damit zunächst einmal eine wirtschaftliche Angelegenheit in Ordnung gebracht wird, damit man aber auch den Landesgesellschaften Newag und Niogas eine schwere Last nimmt, die zu tragen sie wahrlich nicht in der Lage sein können. Denn wenn man das auf zehn Jahre umlegt, sind es wieder neue 100,000.000 S, die dann bei einer späteren Betrachtung, vielleicht nicht mehr on uns, aber von anderen kritisiert werden, und wo man dann das Recht hätte, zu sagen: Haben denn die, die zur gegebenen Zeit darüber zu befinden hatten, gar nichts getan, haben sie das Problem nicht gesehen; haben sie nicht den Mut gehabt, !ein Wort zu sagen und das in Ordnung zu bringen? Wir wissen, daß das Ziel der Bundesregierung darin besteht, eine Verminderung der Fördermengen herbeizuführen, von zirka 5,400.000 Tonnen Kohle auf etwa 4,000.000 Tonnen, daß man die Verstromung der Kohle forcieren wird, soweit das möglich ist. Die Hauptschwierigkeit dabei ist aber die Erhaltung der Arbeitsplätze in den notleidenden Bergbaugebieten; das gilt auch für uns in Niederösterreich. Ich möchte daher bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu geben, aber auch mitzuwirken und mitzuhelfen, daß denjenigen, die diese Umschichtung hinzunehmen haben, die größtmögliche Unterstützung gegebsn wird. (Beifall im ganzen Haus.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. C z i d l i k . Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich, bitte, feststellen, daß die Bekanntgabe meines geschätzten Vorredners übler die Einleitung der Voruntersuchung und die Ausstellung eines Haftbefehles gegen Viktor Müllner auch der sozialistischen Fraktion bereits geraume Zeit bekannt war. (Abg. Stangler: Wieso seit geraumer Zeit? - Seit wann? Abg. Sigmund: Seit 11 Uhr! - Abg. Stangler: Seit 11 Uhr schon? Sehr interessant! Da müssen wir uns erkundigen, wieso die Sozialisten das schon seit 11 Uhr wissen! Zwischenruf bei der SPÖ: Warum so aufgeregt?) Herr Kollege Stangler ist wieder einmal bemüht, nachzuweisen, daß er sich als der Krawallmacher vorn Dienst in der ÖVP-Fraktion bezeichnen darf. Ich mochte feststellen, daß ldas bekannt war und daß wir diese Tatsache weder im Hause erwähnten noch sonst irgendwie verwenden wollten, weil es uns darum ging, festzustellen, daß wir hier reinen billigen Erfolg feiern wollen. Wenn mein gestriger Vorstoß in diese Richtung nur ein klein wenig zur Beschleunigung bei diesen Entscheidungen beigetragen hat, so wollen wir das als Selbstverständlichkeit zur Kenntnis nehmen, als notwendige Konsequenz von Tatsachen, die uns während der Beratungen des Unterausschusses und der Verhandlungen im Finanzausschuß, aber auch während der Verhandlungen hier im Hause bekanntgeworden sind. Aus dieser Tatsache heraus glaube ich aber, daß sich doch eine gewisse Änderung der Situation ergibt. Ich glaube, man braucht vielleicht nicht mehr davon zu reden, daß wir Sie am Reden hindern wollen, oder daß es notwendig sei, über Tote zu reden. Wir könnten uns vorstellen, nachdem wir uns bei vielen Anträgen gemeinsam gefunden haben, daß wir nun auch in der letzten Phase der Anträge gemeinsam gehen, und zwar bei jenen Anträgen, die zum Ziel haben, Strafanzeigen gegen eine Reihe von unserer Meinung nach Schuldigen an diesen Dingen zu erstatten. Das müßte doch möglich sein, und ich könnte mir vorstellen, daß dadurch die Behandlung der beiden vorliegenden Vorlagen abgekürzt werden könnte. Herr Abg. Stangler, ich möchte dazu kurz folgendes sagen, und zwar ohne billigen Triumph und ohne Gehässigkeit: Wenn Sie im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Frage von Volksjustiz chinesischer Prägung gesprochen haben - er tut das gerne, daß er solche Begriffe verwendet -, dann möchte ich feststellen, daß die niederösterreichische Bevölkerung gegen derartige Einflüsse gefeit ist, daß wir uns von volksdemokratischen Gepflogenheiten, schon gar von chinesischen, nicht beeinflussen lassen. Wohl verfügt die niederösterreichische Bevölkerung seit Bekanntwerden des Skandals über die Newag und Niogas über einen gewissen Galgenhumor, und es dürfte nicht unbekannt sein, daß man in der Bevölkerung für einen der Hauptschuldigen, insbesondere für die 80,000.000 S, die unauffindbar sind, einen chinesischen Namen gefunden hat, und zwar: ,,Tschin is hin." Ich möchte aber die Fraktion der Mehrheitspartei in diesem Hause ersuchen, auf Grund der geänderten Situation doch endlich damit aufzuhören, uns weismachen zu wollen, daß Korruption durch noch so vieles Reden legalisiert wenden kann. Es ist nicht möglich, durch vieles Reden eine Legalität zu konstruieren, wo es sich um echte Korruption handelt. Wenn diese Rabattgelder so legal waren, wie man tut, und wenn alles so legal ist, wie hier dargestellt wurde, dann würden wir für die Zukunft höchst besorgt sein müssen. Denn dann könnte uns doch der jeweilige Landeshauptmann mit seinem Stellvertreter und Finanzreferenten mit vier, fünf Zugriffen auf die gleiche Art ein ganzes Jahresbudget verschieben. Ja, meine Herren, das ist Tatsache, und ich glaube, damit würden Sie auch nicht einverstanden sein. Wenn das wirklich so legal ist, Herr Kollege Ludwig, wie Sie uns überzeugen wollen, wozu war es dann notwendig, daß man den beiden Vorstandsdirektoren, die von der ÖVP für die Niogas bestellt waren, ausdrücklich gesagt hat, diese ganze Angelegenheit wäre vertraulich - man hat einen anderen Namen gefunden (Zwischenruf bei der ÖVP: Reservat!), ganz richtig – zu behandeln, so daß nicht einmal der dritte Vorstandsdirektor etwas davon erfahren hat, geschweige denn der Aufsichtsrat. In diesem Fall hätten doch die beiden Herren des Vorstandes bereits begreifen können, daß es sich hier nicht um eine legale Angelegenheit, sondern um den Versuch einer Verschiebung von Geldern der Gesellschaft handelt, bei der sie mittun sollen; in diesem Moment hätten sie auf Grund des Aktiengesetzes nicht mittun dürfen, und deshalb unser Antrag auf Strafanzeige gegen den Vorstand. Abschließend noch folgendes: Es wurde von zwei Herren, ich möchte die Namen nicht nennen, so dargestellt, als ab wir jemanden, sei es Ofenböck oder sonst jemand, schützen wollten. In meiner Eingangsrede halbe ich eindeutig darauf verwiesen, und lange vor mir bei anderen Gelegenheiten z w Beispiel Herr Staatssekretär Rösch, daß wir uns nicht dazu hergeben, jemanden zu schützen. Meine Herren, wir würden uns alle zusammen viel leichter tun, wenn Sie endlich begreifen könnten, daß es darauf ankommt, sich von einer Korruption, wenn sie aufgedeckt wird, entscheidend zu distanzieren. Das haben wir bewiesen, indem wir ohne Rücksicht auf den Gesamtvorstand der Newag und Niogas beantragt halben, eine Strafanzeige z u erstatten. Wo finden Sie da eine Inschutznahme von irgend jemandem? Wir stehen auf dem Standpunkt, wir haben über Tote nicht zu reden; die können wir nicht mehr befragen, und wir haben auch keine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob das, was von irgend jemandem gesagt wind, richtig ist. Aber auf Grund solcher Anzeigen kann die Justizbehörde Untersuchungen anstellen, denn es gibt noch Lebende, und da soll sich dann herausstellen, wer und in welchem Ausmaß schuldig ist. Für die Schuldigen haben wir keine Entschuldigung; sie sollen zur Verantwortung gezogen wenden. Wenn Sie diesen Standpunkt ebenfalls einnehmen, dann kann es nur zum Wohle der niederösterreichischen Bevölkerung, der Landesgesellschaften und des ganzen Landes Niederösterreich sein. Wir bitten Sie, endlich diese Distanzierung zu vollziehen; dann könnten wir gemeinsam an den weiteren Ausbau des Landes schreiten. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Abg. R e i t e r. Abg. REITER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Czidlik hat gestern die Feststellung getroffen, daß weder die Landesregierung noch der Landtag mit dem Rechnungshofbericht 1958 beschäftigt wurden. Das ist eine Tatsache. Herr Abg. Czidlik hat aber daraus abgeleitet - nicht nur gestern im Haus, sondern auch im Unterausschuß -, daß die Österreichische Volkspartei damals scheinbar etwas zu verbergen hatte. Ich habe hier die Photokopie eines Protokolls der Sitzung des Aufsichtsrates vom 1. Dezember 1958. An dieser Sitzung haben von Seiten der Sozialistischen Partei teilgenommen: Herr Vizepräsident Landesrat Heinrich Schneidmadl, Herr Landesrat Emmerich Wenger, Herr Oberregierungsrat Dr. Viktor Seidl, Herr Medizinalrat Dr. Wilhelm Steingötter, Herr Bürgermeister Stibernitz und Herr Bürgermeister Rudolf Wehrl. Im Punkt 4 der Tagesordnung, Allfälliges, steht folgendes: ,,Unter Allfälliges fragt Bürgermeister Wehrl an, ob schon ein Bericht über die Einschau des Rechnungshofes vorläge, worauf der Präsident, Landeshauptmann Ökonomierat Steinböck, erklärt, daß der Rechnungshofbericht zu seinen Händen abgerichtet wunde." Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann jetzt noch folgen, wenn Sie sagen, die Österreichische Volkspartei hätte unter Umständen damals etwas verheimlichen müssen oder die Absicht gehabt, etwas zu verheimlichen. Nicht mehr folgen kann ich aber, daß zum Beispiel das Regierungsmitglied Landesrat Emmerich Wenger in der Landesregierungssitzung nicht den Antrag gestellt hat, daß dieser Rechnungshofbericht, der dem Herrn Landeshauptmann Steinböck zugerichtet war, nicht in der Regierung behandelt wird. Noch weniger folgen kann ich, daß dieser gleiche Herr Landesrat Wenger der der Klubsekretär der Sozialistischen Partei nicht in der Klubsitzung den Antrag stellte, im Hause an den Herrn Landeshauptmann eine Anfrage zu richten beziehungsweise zu verlangen, daß dieser Rechnungshofbericht dem Hohen Hause zuzuweisen wäre. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte diese Feststellung hier machen, um die Meinung des Herrn Kollegen Czidlik in diesem Punkt zu widerlegen. Gestern hat Herr Abg. Dr. Brezovszky folgende Feststellung getroffen - ich habe mich an sich darüber gefreut, weil es immerhin die Feststellung eines Juristen war -, indem er wörtlich sagte: ,,Wenn es sich herausstellen sollte, daß Müllner unschuldig ist, werde sie - die Sozialistische Partei – das auch zur Kenntnis nehmen." Und nachdem ein zweiter Jurist, Herr Landesrat Rösch, heute im Zusammenhang mit dem Bautenskandal festgestellt hat, daß trotz einer Verhaftung immer noch jemand freigesprochen werden kann, so ist das in diesem Fall unter Umständen durchaus möglich. Sehen Sie, Herr Dr. Brezovszky, ich muß sagen, daß wir uns hier ziemlich nahekommen und uns in der Auffassung treffen. Nur eines haben wir dazu zu sagen - Sie haben uns das einige Male vorgeworfen und scheinbar mißverstanden: Wir meinten, und so meinen wir es auch heute noch, daß man jemanden, der von einem Gericht nicht schuldig gesprochen ist, nicht außerhalb des Gerichtes schuldig sprechen kann. Ich glaube, daß wir uns hier gemeinsam treffen, und daß das auch die richtige Stellung zum Rechtsstaat ist, zu dem wir uns ja, Gott sei Dank, beide - ich glaube, ich darf es sagen - bekennen. Ich weiß nur nicht ganz, Herr Dr. Brezovszky, was Sie damit meinten, indem Sie auch wörtlich sagten: „Sie lassen nicht einmal die Toten ruhen und reden immer vom Rechtsstaat." Vielleicht klären Sie uns heute noch auf, was Sie mit dieser Feststellung gemeint haben. Herr Abg. Marsch und auch jetzt zum Schluß Herr Abg. Czidlik haben neuerdings über die Rabattbeträge gesprochen. Abgeordneter Marsch hat am Vormittag in diesem Zusammenhang einige Male das Wort Korruption genannt. Ich würde nun bitten, daß man doch diese Frage nicht nur mit der Parteibrille sieht. Sie haben recht, Herr Abg. Marsch, wenn Sie sagen, daß es nicht richtig ist, wenn über diese horrenden Beträge eine einzige Person verfügt. Dieser Meinung schließen wir uns an. Sie haben unter Umständen auch recht, daß die Vergabe nicht nach ganz sozialen Gesichtspunkten erfolgt ist (Heiterkeit bei der SPÖ), daß man also, sicherlich, wie Sie sagten, soundsovielen nur 30.000, 40.000, 50.000 S Wohnbaudarlehen gegeben hat und einer gewissen Gruppe wesentlich mehr. Auch da haben Sie recht, da Pflichten wir Ihnen bei. Wir haben auch nicht versucht - keiner meiner Freunde -, das zu widerlegen. Sie sprechen aber in dem Zusammenhang von einer immensen Schädigung Niederösterreichs. Herr Kollege Marsch, da meine ich, man sollte das nicht nur mit der Parteibrille sehen. Ich glaube, daß man, trotz all dem, was hier nicht ganz korrekt ist ich darf das ausdrücklich noch einmal feststellen -, sagen muß, daß in Niederösterreich mit diesen Summen doch Werte geschaffen wurden, die in Niederösterreich stehen, und daß dieses Geld nicht dem Land verlorengegangen ist, sondern wieder zurückfließt. Allerdings steht es nicht in dem Zeitpunkt voll zur Verfügung, wie es seinerzeit gemeint war. Daraus zu konstruieren, daß das nur ein Schaden für Niederösterreich wäre, glaube ich, ist etwas übertrieben. Der Herr Abg. Gerhartl hat gemeint, daß in diesem Rechnungshofbericht eine Reihe voll Formfehlern wäre. Herr Abg. Gerhartl, wir sind sogar so ehrlich, zu sagen, es waren da und dort mehr als Formfehler, das stellen wir ausdrücklich fest. Sie haben vielleicht gewisse Dinge zu milde festgestellt, aber Sie haben auch dazu gesagt, daß man neben einer Verurteilung durch ein Gericht auch eine moralische Verteilung vornehmen sollte. Ich weiß nicht genau, wie Sie das meinten. Die Österreichische Volkspartei - das muß doch objektiv festgestellt werden - und nicht zuletzt Müllner selbst haben daraus die Konsequenzen gezogen. Die zuständigen Organe haben Müllner von der Verantwortung abberufen. Darüber hinaus ist er, was seine politischen Funktionen betrifft, zum Beispiel, Herr Landesrat Resch, als Landesparteiobmann der Österreichischen Volkspartei, über seinen Antrag - das kann jederzeit bewiesen werden - abberufen worden. (Zwischenruf Abg. Graf.) Herr Kollege Graf, ich habe dir heute schon gesagt, du sollst dich nicht zu sehr aufregen, du bist noch nicht ganz gesund. (Heiterkeit im Hause.) Als Nachbarkollege möchte ich dir gerne den guten Rat geben. Ich weiß nicht, meine Herren, welche Konsequenzen der Herr Abgeordnete Gerhartl noch meint; er hat aber zum Schluß, und das ist fast überhört worden, einen sehr netten Vergleich getroffen. Er hat von der Wurstsorte in der Zusammensetzung ein Henderl und ein Pferd gesprochen und hat in diesem Zusammenhang gemeint, bei den ganzen Beschuldigungen könnte man den kleinen Teil der Schuld mit einem roten Henderl bezeichnen und den Großteil der Schuld das schwarze Pferd nennen. Herr Kollege Czidlik, wir sind uns in den letzten Wochen durch die Zusammenarbeit im Unterausschuß auch persönlich nahegekommen, aber ich glaube, es ist beinahe eine Beleidigung, wenn einer Ihrer Kollegen behaupten würde, daß Sie ein harmloses, kleines armes Piperl geworden wären. (Heiterkeit im Hause.) Meine sehr geehrten Herren, so dürfte man das wirklich nicht sehen. Ich muß doch auch eines feststellen: In dieser niederösterreichischen Wurstsorte, von der der Kollege Gerhartl gesprochen hat, steckt doch eine immense Kraft auch von rotem Fleisch drinnen, denn immerhin, Herr Landesrat, sind drei Sozialisten Mitglieder in der Regierung, sind 25 Abgeordnete im niederösterreichischen Landtag, sind in den Organen überall die Vertreter der Sozialistischen Partei. Da kann man doch wirklich nicht sagen (Zwischenruf Landesrat Rösch) - also bei der Verantwortung meinen Sie, daß Sie ein kleines Piperl sind. Das wollte ich genau festgestellt haben, Herr Landesrat. (Heiterkeit im Hause.) Wir nehmen Ihre Feststellung jetzt gerne zur Kenntnis, daß Sie mir also recht gegeben haben. Ich darf zum Schluß nur noch ein paar Worte zu den Ausführungen des Kollegen Czidlik sagen. Er hat an uns appelliert, daß wir nun vielleicht leichter den Strafanträgen der Sozialistischen Partei unsere Zustimmung geben können. Ich muß Sie, meine Herren, enttäuschen. Unsere Meinung zu der Frage ist die gleiche geblieben, im Gegenteil, wir haben jetzt sogar eine gewisse Bestätigung unseres Standpunktes dadurch gefunden, daß die Gerichte und alle damit befaßten Organe unabhängig entscheiden und sie so viel Material haben, zumindest genausoviel wie wir, daß man sie ruhig in dieser Frage allein schalten und walten lassen kann. Die zuständigen Organe werden sicherlich, falls es noch notwendig sein sollte, weitere Haftbefehle aussprechen. Zum Schluß hat sich Abg. Czidlik auchinesisch probiert. Er hat einen chinesischen Ausspruch getan; ich will ihn nicht wiederholen, er ist uns ja allen bestens bekannt. Ich stimme Ihnen aber zu, wenn Sie behaupten, daß sich Niederösterreich von einer chinesischen Justiz nicht beeinflussen läßt. Wissen Sie, wann das am besten bewiesen wurde? Beim Wahlergebnis am 6. März des heurigen Jahres. Und nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich doch zu einigen Punkten des Rechnungshofes Stellung nehmen, nämlich zu den Punkten 1 bis 4, wo der Rechnungshof die beiden Landesgesellschaften von der finanziellen Seite her betrachtet. Ich darf hierzu feststellen, daß es über die Notwendigkeit des Rechnungshofes als oberstes Prüfungsorgan keine Debatte gibt, und wir mit der Meinung vieler meiner Vorredner einverstanden sind, daß in diesem Rechnungshof eine große und überwiegende Zahl von tüchtigen, erfahrenen Beamten und Rachleuten tätig ist. Das heißt aber nicht, daß der Rechnungshof unfehlbar ist und daß er sich nicht auch in manchen Dingen irren kann. Diejenigen, die gerade diesen ersten Teil des Rechnungshofberichtes sehr aufmerksam durchgelesen haben, müssen, glaube ich, feststellen, daß es da eine Reihe von Irrtümern und Widersprüchen gibt, die nach meiner Ansicht nicht unwidersprochen bleiben dürfen. In seiner Einleitung stellt der Rechnungshof zur finanziellen Situation der Unternehmen fest, daß der steigende Verschuldungsgrad, betriebswirtschaftlich gesehen, die oberste Grenze bereits so weit überschritten hat, daß daraus für das Landesetat ein echtes Haftungsrisiko in der Höhe von 1.000,000.000 S vorliegt. Er meint weiter, daß es zur Vermeidung eines totalen Investitionsstopps unbedingt notwendig wäre, eine größere Eigenkapitalzuführung vorzunehmen. Zum Schluß sagt er in seiner groben Betrachtung, daß trotz dieser prekären Finanzlage die vorhandenen Finanzierungsmittel sehr unwirtschaftlich verwendet wurden und daß daraus den Landesgesellschaften ein Schaden von 32,000.000 S entstanden ist. in seinen Ausführungen unter den Punkten 1 (Finanzierung) 2 (Finanzierungsalternative), 3 (Finanzwirtschaftliche Kennzahlen) und 4 (Finanzielles Ergebnis und einzelne Finanzierungen) erläutert der Rechnungshof die Einzelheiten zu den von mir einleitend getroffenen Feststellungen. Er sagt unter Punkt 1 a, daß zum 31. Dezember 1957 44 Prozent des Anlagevermögens, das sind 670,000.000 S, mit kurzfristigem Krediten finanziert wurden. Mit anderen Worten heißt das nichts anderes, als daß zum damaligen Zeitpunkt eine liquiditätsmäßige Unterdeckung in der Newag in der Höhe von 600,000.000 S vorliegt. In der weiteren Folge bemerkt der Rechnungshof nur beiläufig unter Punkt 1 b, daß die im Jahre 1957 vorhandene Unterdeckung des Anlagevermögens bis 1963 nicht nur ausgeglichen werden konnte, sondern darüber hinaus die Summe des Eigenkapitals und der langfristigen Fremdmittel erstmals das Anlagevermögen überstieg. Anschließend entwertet der Rechnungshof diese an sich positive Feststellung sogleich mit der Kritik, daß eine ungünstige Entwicklung des Verschuldungskoeffizienten feststellbar ist. In Punkt 1 c erhebt der Rechnungshof die Frage, wie lange die bisher von der Geschäftsleitung gepflogene Finanzierungspolitik noch fortgesetzt werden kann, und stellt fest, daß die obere Verschuldungsgrenze in der Regel bei etwa 30 bis 40 Prozent des Anlagevermögens anzusetzen ist. Da die Gesamtschulden der Newag diese Grenze bereits überschritten haben, konnte der übersteigende Schuldensbetrag nur kraft der vom Lande übernommenen Bürgschaft ermöglicht wenden; er leitet dabei ein echtes Haftungsrisiko ab, das - wie der Rechnungshof sagt - jederzeit schlagend werden kann. In Punkt 1 e zieht der Rechnungshof eine Formel zur Berechnung der Höhe der Gesamtschulden heran und kommt bei seiner Berechnung ebenfalls auf eine Unterkapitalisierung in der Höhe von 1.000,000.000 S. Hier schreibt der Rechnungshof wortwörtlich: ,, . . . daß ein solcher Grad der Verschuldung, wie er bei der Newag festgestellt wurde, die ernsteste Gefährdung des gesamten Landesetats bedeutet und in der nächsten Zukunft mindestens 2.000,000.000 S an Eigenkapital zugeführt werden müssen, wenn nicht ein totaler Investitionsstopp hingenommen werden soll." Unter Punkt 2 beschäftigt sich der Rechnungshof mit der Möglichkeit, wie durch eine Kapitalaufstockung in der Höhe von 750,000.000 S in den Jahren 1958 bis 1963 eine wesentliche Verbesserung eingetreten wäre, um das erstrebte Idealbild des Rechnungshofes, nämlich zwei Drittel Eigenmittel und ein Drittel Fremdkapital, erreichen zu können. In Punkt 3 behandelt der Rechnungshof die Geldflußberechnung und stellt so nebenbei fest, daß sich die beängstigende Liquiditätslage des Jahres 1957 in der Zwischenzeit normalisiert hat, zeigt aber gleichzeitig auf, daß als Preis für diese gestiegene Liquidität und Stabilität eben eine verminderte Rentabilität der Newag hinzunehmen war. Zu Punkt 4: Hier stellt der Rechnungshof fest, daß die bei dem geprüften unternehmen angetroffene Art und Weise der Finanzpolitik, in den Fällen, wo neben teuren Bankkrediten zur gleichen Zeit beträchtliche Bankguthaben unterhalten wurden, betriebswirtschaftlich unvertretbar - weil unwirtschaftlich - ist. Im Schlußwort auf Seite 246 anerkennt der Rechnungshof die Notwendigkeit der zusätzlichen Investitionen und damit den zusätzlichen Kapitalbedarf aus der Erbauung eigener Kraftwerke und weist darauf hin, daß auch das Unterbleiben der Verzinsung des Eigenkapitals - das haben übrigens auch die Vorstandsdirektoren in dieser Frage wiederholt geäußert - im Preisbescheid zu einer zunehmenden Verschuldung führen muß. Der Rechnungshof bezweifelt auf Seite 246 außerdem, ob unter diesen Umständen, nämlich keine Verzinsung des Eigenkapitals, es überhaupt vertretbar ist, daß die Newag eine Kapitalaufstockung vornimmt, weil – wie der Rechnungshof ebenfalls wörtlich sagt - dies einer Subventionierung der Stromverbraucher gleichkommen würde. Bereits aus dieser kleinen, oberflächlichen Betrachtung müssen wir feststellen, daß also in diesen Punkten 1 bis 4 eine Reihe von sehr wesentlichen Wildersprüchen steckt. Einerseits nämlich bestand im Jahre 1957 eine Unterdeckung des Anlagevermögens in der Höhe von 670,000.000 S, so steht es im Punkt 1 a auf Seite 11, sowie eine beängstigende Liquidität, so steht es im Punkt 3 a auf Seite 26. Anderseiits wurden im Jahre 1963 eine Überdeckung des Anlagevermögens sowie wesentliche Erhöhung der Liquidität erreicht. Wenn diese Tatsache ein unbefangener Leser liest, so kommt er zum Eindruck, daß sich die finanzielle Situation von der ursprünglich prekären Lage des Jahres 1957 derart verschlechtert hat, daß von einer ernstesten Gefährdung des gesamten Landesetats gesprochen werden kann. In der Tat haben viele diese Betrachtung sehr oberflächlich gelesen, und es haben viele Redakteure dies in den Zeitungen festgestellt. Dazu darf ich folgendes sagen: Es kann kein Redakteur die Hintergründe kennen, er hat hier nichts anderes getan, als das weitergegeben, was der Rechnungshof festgestellt hat, und ich glaube, hier hat der Rechnungshof nicht ganz richtig gehandelt, ich wende noch danauf zurückkommen. Es wird des weiteren einerseits der Geschäftsleitung vorgerechnet, daß eine Kapitalaufstockung in der Höhe von 750,000.000 S günstiger gewesen wäre, und zur gleichen Zeit am Schluß gesagt, daß es anderseits nicht vertretbar wäre, eine Kapitalaufstockung durchzuführen wegen der bereits vorhin genannten Fragen im Zusammenhang mit den Strompreisen. Einerseits wird in der Einleitung des Berichtes der steigende Verschuldungsgrad als Folge einer verfehlten Finanzpolitik dargestellt und anderseits wird im Schlußwort auf Seite 248 und 249 die Zwangssituation der Newag dargestellt, die ich in einer Formel festlegen möchte: Keine Verzinsung des Eigenkapitals im Preisbescheid 1958 plus zusätzlich notwendige Investitionen ist gleich automatischer Anstieg des Verschuldungsgrades. So hält der Rechnungshof in seinem Schlußwort diese gesamte Frage fest. Abschließend zu diesen Einleitungen darf ich sagen, daß einerseits die wesentliche Verbesserung der Liquidität positiv gewertet und anderseits das Vorhandensein von flüssigen Mitteln als unwirtschaftlich kritisiert wird. Darf ich nun zu den einzelnen Punkten folgendes feststellen: Zu Punkt 1 b: Der Rechnungshof hat bei diesem Punkt bei seiner Berechnung des Verschuldungsgrades irrtümlich die Baukostenbeiträge saldiert und die durch Inanspruchnahme von vorzeitigen Abschreibungen gebildeten stillen Reserven nicht berücksichtigt. Der Rechnungshof saldiert nämlich die unter Wertberichtigung zum Anlagevermögen passivierten Baukostenbeiträge mit den Anschaffungswerten des Anlagevermögens. Da die Baukostenbeiträge direkt über die Erfolgsrechnung vereinnahmt wenden könnten – die Passivierung erfolgt nur aus steuerlichen Gründen -, handelt es sich wieder um Wertberichtigung noch um Verbindlichkeiten, sondern um einen noch unversteuerten Gewinn und damit um Eigenmittel; dadurch ergibt sich ein erhöhter Verschuldungsgrad. Es würde einem Unternehmen freistehen, durch Auflösung der Baukostenbeiträge das Eigenkapital entsprechend zu vermindern. Eine derartige Vorgangsweise in der Bilanz 1965 würde zur Folge haben, daß wohl der Verschuldungsgrad geringer wäre, die Erhöhung des Eigenkapitals würde sich um rund 100,000.000 S abzeichnen, anderseits müßte dadurch eine steuerliche Belastung von rund 15,000.000 S in Kauf genommen werden. Ich darf daher zu diesem Punkt sagen, daß der Rechnungshof irrt, wenn er der Meinung ist, daß die Baukostenzuschüsse stille Reserven sind. Baukostenzuschüsse sind in der Bilanz - allerdings unter den Wertberichtigungen - offen ausgewiesene unversteuerte Rücklagen und damit Eigenkapital. Der Rechnungshof irrt auch, wenn er der Meinung ist, daß die Auflösung stiller Reseren einer Besteuerung von 60 Prozent unterliegen. Er zitiert bei seinen Beurteilungen die moderne einschlägige Literatur, bat aber bei seiner Feststellung eine neue Literatur übersehen, nämlich das Elektrizitätsförderungsgesetz, worin wörtlich angeführt ist, daß für die Newag nur eine Gewinnbesteuerung von 12 Prozent zutrifft. Der Rechnungshof irrt auch, wenn er der Meinung ist, daß die von der Newag in den Jahren 1958 bis 1963 vorgenommenen vorzeitigen Abschreibungen in der Höhe von mehr als 150,000.000 Schilling zu Iden vom Rechnungshof zitierten Reserven gehören und deren Vorhandensein bei allen Unternehmungen als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Ich glaube, daß der Rechnungshof hier die Ausführungen auf Seite 40 des von ihm zitierten Finanzierungshandbuches nicht ganz angewendet hat. In diesem Finanzierungshandbuch von Gutenberg heißt es wörtlich: ,,Dem Einwand einer kleinen Kapitalbasis wird häufig mit dem Hinweis auf die stillen Reserven begegnet. Handelt es sich um versteuerte stille Reserven, kann man dies gelten lassen. Meistens sind die stillen Reserven aber unversteuert und zudem vielfach nur durch Preisbewegungen entstanden, die schnell in eine entgegengesetzte Richtung umschlagen können. In diesen Fällen müssen erhebliche Abstriche gemacht werden." Soweit die Zitierung aus dem Finanzierungsbandbuch. Obwohl sich hier die erheblichen Abstriche im wesentlichen aus der für die Newag nicht zutreffenden hohen Gewinnbesteuerung ergeben, sind die vorzeitigen Abschreibungen zum 31. Dezember 1963 von der Newag nur noch mit rund 79,000.000 eingesetzt worden. Die stillen Reserven aus 'der Unterbewertung des Anlagevermögens sowie die stillen Reserven aus dem Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Restbuchwert der Forderung an die Bewag wurden von der Newag entgegen der sich laut Handbuch ergebenden Möglichkeit für die Darstellung der Entwicklung des Verschuldungsgrades nicht in Ansatz gebracht. Zu der vorn Rechnungshof verwehrten Einbeziehung der vorzeitigen Abschreibungen in das Eigenkapital erwähnt das Handbuch noch folgendes, das vom Rechnungshof, glaube ich, auch nicht beachtet wurde. Auf Seite 29 steht nämlich wörtlich: „Diese Rücklagen, Rückstellungen und Wertberichtigungen werden häufig als verlängertes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Position bezeichnet. Echten Eigenkapitalcharakter haben sie aber nur in der Höhe des über das wirtschaftlich erforderliche Maß hinausgehenden Teils, abzüglich der bei ihrer Auflösung zu zahlenden Steuern." Und auf Seite 67 ist noch ein Zusatz: ,,Sonderabschreibungen nach § 7 A, Einkommensteuergesetz, werden den Anlagengegenständen dabei wieder hinzugerechnet." Es entspricht somit der allgemeinen Auffassung, daß die um eine normale Abschreibung gekürzten stillen Reserven als Eigenmittel aufzufassen sind. Die Tatsache, daß die Ursache der zunehmenden Verschuldung in der verfehlten Strompreispolitik liegt, Preisbescheid 58 - ich darf hinweisen, daß es keine Verzinsung des Eigenkapitals gegeben hat und im Preisbescheid 65 nur eine unzureichende -, hat der Rechnungshof nur im Schlußwort gewürdigt. Ich glaube, daß es bei der intensiven Beschäftigung mit dem Finanzierungshandbuch fairer gewesen wäre, wenn der Rechnungshof jene Stelle wiedergegeben hätte, in der der Verschuldungsgrad der deutschen Aktiengesellschaften aufgezeigt wird. E h Vergleich der Ergebnisse des Rechnungshofes mit dem von mir jetzt korrigierten Teil ergibt folgendes Bild: Im Jahre 1957 haben die deutschen Elektrizitätswerke einen Verschuldungskoeffizienten von 1,5, die Newag laut Rechnungshof von 2,1 Prozent, korrigiert 2. Im Jahre 1962 beträgt er in Deutschland 1,7, bei der Newag nach Korrektur 2. In diesem vergleichbaren Zeitraum vom Jahre 1957 bis zum Jahre 1962 ist bei den deutschen Aktiengesellschaften eine relative Zunahme der Verschuldung von 8 Prozent festzustellen, während bei der Newag nach meiner Korrektur überhaupt keine zusätzliche prozentuelle Verschuldung eingetreten ist. Berücksichtigt man den Investitionszwang, dem ein Elektroversorgungsunternehmen unterliegt, wozu bei der Newag noch der Zwang zum Ausbau von eigenen Kraftwerken kommt, was übrigens vom Rechnungshof auf Seite 249 ausdrücklich bestätigt wind, so sind die Irrtümer beziehungsweise Unterlassungen in der Berichterstattung des Rechnungshofes nicht ganz zu verstehen. Die angegebenen Zahlen in der Vermögensrechnung des Rechnungshofberichtes ändern sich ebenfalls durch den korrigierten Ausweis der Baukostenbeiträge und Sonderabschreibungen wie folgt: Im Jahre 1957 betrug das Anlagevermögen der Newag 1.556,000.000 S, das Umlaufvernagen 131,000.000, somit das Gesamtvermögen 1.687,000.000, davon Eigenkapital 571,000.000 und Fremdkapital 1.116,000.000. Im Jahre 1962 oder, wenn Sie wollen, im Jahre 1963, nachdem der Rechnungshof diese Zahlen als letzte genannt hat, ergibt sich folgendes Bild: Anlagevermögen 2.226,000.000 S, Umlaufvermögen 471,000.000, somit ein Gesamtvermögen von 2.697,000.000, das sich in Eigenkapital von 791,000.000 und Fremdkapital von 1.906,000.000 S aufgliedert. Der zusätzliche Finanzmittelbedarf der Jahre 1957 bis 1963 in der Höhe von 1.100,000.000 S wurde zu 22 Prozent mit Eigenmitteln und zu 78 Prozent mit Fremdmitteln gedeckt. Die prozentmäßige Zusammenstellung zeigt folgende Veränderung: Im Jahre 1947 haben wir einen Verschuldungskoeffizienten von 2, im Jahre 1963 von 2,4 und im Jahre 1962 von 2. Der Verschuldungskoeffizient ist also vom Jahre 1962 bis zum Jahre 1963 von 2 auf 2,4, das entspricht einer Erhöhung von 25 Prozent, gestiegen. Daß die Newag noch immer eine aushaftende Forderung gegenüber der Bewag von mehr als 100,000.000 S, der !Buchwert 1963 beträgt 6,000.000 S, hat, wodurch jährlich - das möchte ich ausdrücklich feststellen - ein Zinsenmehraufwand von 7,000.000 S, bisher insgesamt 15,000.000 S, eingetreten ist, mögen vielleicht die zuständigen öffentlichen Stellen mit oder ohne Rechtstitel unberücksichtigt lassen. Ich bin jedoch der Meinung, daß diese Tatsache hätte Berücksichtigung finden müssen, denn hätte die Forderung gegenüber der Bewag 1963 eingebracht, das heißt realisiert, werden können, dann wäre der Verschuldungsgrad der Newag auch im Jahre 1963 der gleiche wie im Jahre 1957. Ich darf dazu noch eine Feststellung machen, nämlich, daß bereits eine zwei- bis vierprozentige Verzinsung des Eigenkapitals im Preisbescheid, wie er von der Preiskommission schon einmal genehmigt wunde, ausgereicht hätte, den Verschuldungsgrad im Jahre 1963 ebenfalls auf der Höhe des Jahres 1957 zu halten. Ich glaube, daß der Rechnungshof auch zu Punkt 1 c irrt, wenn er der Meinung ist, daß die obere Grenze der gesamten Verschuldung ich betone ausdrücklich, der gesamten Verschuldung – bei etwa 30 bis 40 Prozent des Anlagevermögens liegt. Bei dieser Feststellung beruft er sich auf Professor Gutenberg. Und Prof. Gutenberg schreibt nun in dem von mir bereits zitierten Finanzierungshandbuch auf Seite 67 wörtlich folgendes: „Diese kurzen Erörterungen zur Frage der oberen Beteiligungsgrenze zeigen, daß die obere Grenze der langfristigen Verschuldung bei etwa 30 bis 40 Prozent des Wertes des Anlagevermögens liegt." Durch diesen Irrtum, meine Damen und Herren, nämlich die Heranziehung der gesamten Schulden beim Rechnungshof und nur der langfristigen Schulden bei Gutenberg, gelangt der Rechnungshof auf Seite 14 seines Berichtes zu Rektionen, die um ein Drittel höher liegen. Abgesehen von diesem sehr entscheidenden Irrtum - und ich glaube, ich darf sagen, wenn man die Gegenüberstellung gesamt- und langfristig betrachtet, daß es sich wirklich um einen Irrtum des Rechnungshofes handelt - ist auf Seite 47 im Finanzierungshandbuch noch weiter ausgeführt: Schon aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen ist ersichtlich, daß es keine allgemeingültige und für die Relation zwischen Eigen- und Fremdmittel der Unternehmungen wie etwa die zuweilen im Interesse der Stabilität der Unternehmen geforderte Gleichheit des Eigen- und Fremdkapitals geben kann. Ich darf auch auf die Verschuldung anderer Landesgesellschaften beziehungsweise der Verbundgesellschaft verweisen. Da können wir feststellen, die Ziffern stammen aus dem Jahre 1964, daß sich die Verschuldung der Newag gegenüber jener der Österreichischen Verbundgesellschaft der der Donaukraftwerke völlig im Rahmen hält. Ähnlich ist die Situation bei den Donaukraftwerken. Der Verschuldungsfaktor beträgt 2,8, bei der Verbundgesellschaft 3 und bei der Newag korrigiert ebenfalls 3. Es ergibt sich also daraus, daß hier eine Reihe von Elektroversorgungsunternehmungen in der gleichen Lage wie die Newag sind. Dagegen fällt - und das darf ich objektiverweise feststellen - der Verschuldungskoeffizient der anderen Landesgesellschaften gegenüber der Newag entscheidend ab. Wir haben hier die Kärntner, die einen Verschuldungskoeffizienten von 2 haben, die Steirer, die Vorarlberger, die Salzburger, die einen Verschuldungskoeffizienten von 1 oder unter 1 haben. Lassen wir uns aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch diese Zahlen nicht täuschen. Auch hier gibt es Ursachen, die eben nur Niederösterreich betreffen, und zwar zwei entscheidende Ursachen. Die erste Ursache ist die Tatsache, daß der energiewirtschaftlich interessanteste Teil von Niederösterreich immer, bis heute noch, von den Wiener Stadtwerken beliefert wird. So beliefern die Wiener Stadtwerke für ein flächenmäßiges Gebiet von nur 2000 Quadratkilometern die Hälfte jener Strommenge, die die Newag für die restlichen 17.000 Quadratkilometer in Niederösterreich absetzt. Nun werden aber von der Intensität der Stromabgabe jene Quadratkilometer - das Verhältnis ist also 4:1 zugunsten der Wiener Stadtwerke, nicht nur die Investitionskosten zu Fortleitungs- und Verteilungsanlagen, sondern auch die Personal- und andere Betriebskosten, stark beeinflußt. Es erübrigt sich also festzustellen, daß die Wiener Stadtwerke aus der Belieferung des niederösterreichischen Gebietes zu Lasten der Newag nicht unbedeutende Vorteile ziehen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den § 3 des Bundesgesetzes vom 26. März 1947 erweisen, das sogenannte Zweite Verstaatlichungsgesetz, wo ausdrücklich hingewiesen ist, daß es Aufgabe der Newag ist, die allgemeine Versorgung mit elektrischer Energie im Bereich des Bundeslandes Niederösterreich durchzuführen. Es drängt sich daher die Frage auf, warum diese Norm nicht auch für die Wiener Stadtwerke gilt, was den Bundesländern inzwischen ja gelungen ist. Der zweite Grund, daß unser Verschuldungskoeffizient mit jenen der anderen Länderunternehmungen nicht gleichzusetzen oder zu vergleichen ist, ist eben die Tatsache der Zwangsabtretung des burgenländischen Absatzgebietes, ohne bis jetzt dafür eine Entschädigung bekommen zu haben. Ich möchte nur der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, daß der Vorstand der Newag im November 1966 bei einer Vorstandssitzung eine Übersicht Über die Kapitalausstattung der Elektroversorgungsunternehmungen in Niederösterreich gegeben hat. Er ist ebenfalls dem gleichen Irrtum unterlegen wie der Rechnungshof und stellt für das Jahr 1965 einen Verschuldungskoeffizienten für die Newag von 3,3 auf, während er in Wirklichkeit nur 2,9, also rund 3, beträgt. Zu Punkt 1 d des Rechnungshofberichtes darf ich folgendes sagen: Gestern hat Kollege Czidlik darauf hingewiesen, daß gerade zu diesem Punkt die niederösterreichische Landesregierung eine sehr ausführliche Stellungnahme bezogen hat, die, so glaube ich, trotz Erwiderung des Rechnungshofes vom Rechnungshof nicht widerlegt werden konnte. Würde er nämlich bei der Berechnung der Relation bleiben, so wäre dieser letzterwähnte Irrtum kaum schwerwiegender, als die vom Rechnungshof unrichtig berechnete Entwicklung des Verschuldungskoeffizienten. Leider - und das muß ich ausdrücklich feststellen - basiert aber auf diesem Irrtum die gravierende Feststellung des Rechnungshofes, daß das Haftungsrisiko in der Höhe von 1.000.000.000 S für das Land jederzeit schlagend werden könne. Ich glaube, eine so schwerwiegende Schlußfolgerung hätte vom Rechnungshof doch mehr überprüft werden müssen, denn auch hier darf ich nochmals auf das von mir wiederholt zitierte Finanzierungshandbuch hinweisen, und zwar diesmal auf die Seiten 95 und 98. Hier ist nämlich die Vermögens- und Kapitalstruktur der deutschen Energiewirtschaft im Jahre 1961 aufgezeigt. Eine Berechnung der nur kraft Bürgschaft möglichen Verschuldung, wie es bei der Newag der Fall und durchgeführt ist, zeigt bei der deutschen Energiewirtschaft für das Jahr 1961 folgendes Bild: Anlagevermögen 12.500,000.000, davon weg 40 Prozent, ergibt eine Gesamtschuld von 9.500,000.000 DM, daher kraft Bürgschaft 4.500,000.000 möglich, das ergibt einen Prozentsatz von 47. Wie sieht es bei der Newag aus? Korrigiert oder zunächst einmal, damit wir die Vergleichsziffern festhalten, laut den Sätzen des Rechnungshofes : Anlagevermögen 1.742,000.000, davon ab 40 Prozent, ergibt 1.446,000.000, daher nur kraft Bürgschaft möglich 747,000.000, ergibt einen Prozentsatz von 51. Deutsche Unternehmungen 47, Newag laut Rechnungshof 51, und nm korrigiert auf Grund jener Sätze, die ich vorhin schon erwähnt habe, ergibt also Anlagevermögen von 1.992,000.000, davon ab 40 Prozent, ergibt 1.446,000.000 S, daher kraft Bürgschaft nur möglich 446,000.000, ergibt einen gleichen Prozentsatz von 47 wie bei den deutschen Elektroversorgungsunternehmungen. Demnach, wenn also der Rechnungshof mit seinen Behauptungen recht hätte, müßte die gesamte deutsche Energiewirtschaft in finanziellen Schwierigkeiten oder, wie der Rechnungshof wörtlich sagt beim Bericht über die Newag, sich in einer ernsten finanziellen Gefährdung befinden. So steht es wörtlich auf Seite 18 des Rechnungshofberichtes. Wenn Sie die Aufstellung in dem von mir zitierten Finanzierungshandbuch, die Diagramme auf den vorhin genannten Seiten - ich glaube 97 - feststellen, dann werden Sie sehen, daß die deutsche Energiewirtschaft mit 39 Prozent Eigen- und 61 Prozent Fremdkapital ausgestattet war, und dies im Jahre 1961, wo seither, wie die Entwicklung des Verschuldungskoeffizienten zeigt, ebenfalls eine relative Abnahme des Eigenkapitals zu verzeichnen war. Wenn schon der Rechnungshof auch diese Tatsache übersehen hat und wenn er die zur Verfügung gestellten österreichischen Veröffentlichungen, die jedenfalls eine 60- bis 70prozentige Verschuldung als Optimum bezeichnen, als, wie er wörtlich schreibt, Meinungsprodukt ansieht, die sich mit der modernen einschlägigen Literatur des Rechnungshofes nicht vereinbaren lassen, so muß doch die obige Vergleichsrechnung die Unhaltbarkeit der Behauptung eines für das Land jederzeit schlagend werdenden Haftungsrisikos jedem mit dem Rechnungshofbericht über die Newag befaßten Beamten augenscheinlich geworden sein. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Elektroversorgungsunternehmungen zu den besonders krisenfesten Unternehmen zählen und sich heute bereits überall - ich glaube auch in Österreich - die Ansicht durchgesetzt hat, daß für ein Elektroversorgungsunternehmen ein Eigenkapital von 30 bis 40 Prozent des gesamten Kapitals ausreicht, um ein Risiko zu decken. Bei 1 e auf Seite 17 wird der Abschreibungssatz zwischen 3,4 und 4,8 und die Tilgungszeit des Fremdkapitals mit 12 bis 15 Jahren angegeben. Daraus errechnet sich eine ziemlich großzügige, ich staune, eine großzügige Spanne einer Mindesteigenkapitalausstattung von 30 bis 60 Prozent. Für die Bilanz 1963 würde sich, wenn man die Spanne betrachtet, daraus ein notwendiges Eigenkapital von 750,000.000 bis 1.500,000.000 S ergeben. Diese Spanne stammt vom Rechnungshof. Verwendet man aber die tatsächlichen Abschreibungssätze und die tatsächliche Tilgungszeit, so bestand im Jahre 1963 ein notwendiges Eigenkapital von weniger als 800,000.000 S. Trotzdem spricht der Rechnungshof weder von der von ihm genannten Spanne zwischen 750,000.000 und 1.500,000.000 Schilling noch von den 800,000.000, nämlich der tatsächlichen Höhe, sondern behauptet, das notwendige Eigenkapital wäre für 1963 mit 1.500,000.000 S anzusetzen. Nur dadurch, meine sehr verehrten Damen und Herren - die Dame ist inzwischen weggegangen -, kann nämlich einigermaßen die gleiche Unterkapitalisierung errechnet werden, wie sie bereits nach der anderen Methode unter 1 d ermittelt wurde. Der Rechnungshof hat auch die von Herrn Moosbauer zitierte Formel offensichtlich nicht ganz richtig ausgelegt. Sie lautet nämlich: Eigenkapital = 100 - Jahresabschreibungsbetrag X Tilgungszeit für Fremdkapital. Diese Formel kann auch ohne ihren Aussagewert zu verändern, durch die Formel: Fremdkapital = Jahresabschreibungsbetrag X Tilgungszeit für Fremdkapital, ersetzt werden. Damit wird ausgesagt, daß die obere Verschuldungsgrenze durch die jährliche Anlagenabschreibung X durchschnittlicher Tilgungsdauer gegeben ist. Das Mißverstänidnis des Rechnungshofes hinsichtlich dieser Formel liegt darin, daß zur Ermittlung des Eigenkapitals im ersten Falle beziehungsweise Fremdkapitals im zweiten Falle nur die Umschlagsintensität des Anlagevermögens herangezogen wird und demnach mit dieser Formel nur die Deckung des Anlagevermögens beurteilt werden kann. Der Rechnungshof bezieht aber das Ergebnis aus dieser Formel, nämlich Eigenkapital = 100 Jahresabschreibungsbetrag X Tilgungszeit für Fremdkapital auf das Gesamtvermögen, wie man auf Seite 17 des Rechnungshofberichtes feststellen kann. Er kommt daher zu einem notwendigen Eigenkapitalbedarf von 1.500,000.000 S. Die Beteiligungen sowie das Umlaufvermögen und die Abgrenzungen sind entweder aus 'der Betrachtung ausgeschieden - so wurde mir von Steuerfachleuten gesagt, und so ist es heute in der Praxis üblich - oder es ist die Formel um die Umschlagsintensität dieser Vermögensteile zu erweitern. Es ist vielleicht in diesem Zusammenhang von Interesse, daß die von mir vorhin zitierte Formel aus einer Veröffentlichung über die DOKAW stammt, und daß nach der Methode des Rechnungshofes die DOKAW eine Unterkapitalisierung in der Höhe von 2.500,000.000 S aufweist. Zum Punkt 2 des Rechnungshofberichtes \darf ich ebenfalls auf die Stellungnahme der Landesregierung verweisen, die vom Rechnungshof nicht widerlegt werden kann. Ich glaube nur, daß sich hier der Rechnungshof bei Punkt 2 irrt, wenn er der Meinung ist, daß im Jahre 1958 eine Kapitalserhöhung die finanzielle Situation verbessert hätte. Da das Eigenkapital im Strompreis 08der im Strompreisbescheid des Jahres 1958 nicht verzinst, sondern im Gegenteil bei der Newag noch ein Verlust in der Höhe von 1 Prozent des Umsatzes vorgesehen war, hätte eine höhere Eigenkapitalsbildung niedrigere Strompreis und damit für die gesamte Newag Verlustbilanzen ergeben. Der vom Rechnungshof ermittelte Effekt hätte also nicht eintreten können. Auch eine Kapitalerhöhung nach 1958 war riskant, da durch die Kürzung der Strompreiserhöhung das Strompreisverfahren in Schwebe war. Ich erinnere daran, daß damals die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich und Salzburg eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht haben und daß auf Grund der positiven Erledigung dieser Beschwerde das Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft im Jänner des Jahres 1963 zum Anlaß genommen hat, alle übrigen Elektroversorgungsunternehmen zur Erstattung von Revisionsanträgen einzuladen. Es war allerdings im Jahre 1958 nicht vorgesehen, diaß eine Erledigung dieser Anträge viereinhalb Jahre dauern würde, Es ist also verständlich, daß die Newag auf Grund dieser ungewissen Lage die vom Rechnungshof vorgeschlagene Kapitalerhöhung nicht vornehmen konnte, da ja daraus zu befürchten war, daß sich die bereits zugebilligten Stromtarife noch verringert hätten. Zu Punkt 3 a, 3 b und 3 c stellt der Rechnungshof fest, daß die Tatsache der ständig steigenden Baukosten, Lohn- und Materielkosten einerseits und die unzureichenden Strompreise anderseits ihren Niederschlag in der Geldflußrechnung finden. Es verbessert sich wohl, das ist richtig, nach jeder Strompreiserhöhung der Gesamtanteil der Einnahmen für die Stromerlöse, der aber nach einem gewissen Zeitpunkt wieder absinkt, weil ja diese Erlöse gleichbleiben und die anderen Kosten steigen. Ähnlichen periodischen Schwankungen in der Abhängigkeit von der Strompreiserhöhung unterliegt natürlich auch die Rentabilität, da die Erlöse nicht so stark ansteigen wie die Kosten. Zu Punkt 4 auf Seite 51 glaube ich sagen zu können, daß auch hier der Rechnungshof irrt, wenn er der Meinung ist, daß in verschiedenen Fällen, wo neben Bankkrediten zu gleicher Zeit beträchtliche Bankguthaben unterhalten werden, dies betriebswirtschaftlich unvertretbar sei. Ich möchte hierbei auf Seite 95 des Finanzierungshandbuches verweisen, das ebenfalb von der deutschen Energiewirtschaft im Jahre 1961 spricht und wo festgehalten wird, daß etwa 5 Prozent des Gesamtvermögens, also 750,000.000 DM, trotz der hohen Verschuldung ein Bankguthaben und andere flüssige Mittel aufweist. Auf das Verhältnis der Newag im Jahre 1963 bezogen, ergibt dies einen Stand von mehr als 125,000.000 S an flüssigen Mitteln, wobei ich darauf au6merhsam mache, daß man noch berücksichtigen müßte, daß der Erlös von der 300,000.000-S-Anleihe der Newag aus dem Jahre 1963 kurzfristig unterzubringen war. Abschließend, glaube ich, muß noch festgehalten werden, daß der Rechnungshof in diesen Fragen von einer nicht ganz richtigen Anwendung von allgemeinen Finanzierungsrezepten und Berechnungsmethoden nicht freigesprochen werden kann. Der Rechnungshof beschränkt sich in seinem Bericht auch nicht auf bloße Feststellungen, sondern stellt auch noch dazu auf Grund der von ihm, wie wir meinen, unrichtig errechneten Grundlagen Prognosen auf. Abgesehen davon, daß einer meiner Vorredner festgestellt hat, daß auch den Abgeordneten eine Kritik gegenüber dem Rechnungshof gewährt wenden muß, darf ich sagen, daß dem Rechnungshof auf Grund der ihm verfassungsmäßig zukommenden Aufgaben eine solche Vorgangsweise, nämlich Prognosen aufzustellen, nicht zukommt. Wir glauben, daß gerade durch diese Prognosen und Feststellungen die Newag in der Öffentlichkeit geschädigt wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte das untermauern, denn nur auf Grund dieser Feststellungen, meine ich, konnte die Sozialistische Partei im ,,Niederösterreichischen Bildtelegramm" schreiben: ,,Milliardenschaden durch Müllner in Niederösterreich", und weiter: ,,Auf jede niederösterreichische Familie kommen 5000 S für Müllners verwirtschaftete Millionen." Meine sehr geehrten Damen unld Hemen, diese weittragenden Feststellungen des ,,Niederösterreichischen Bildtelegramms" können nur auf Grund der Feststellungen des Rechnungshof es aber des Mißverstehens der Feststellungen des Rechnungshofes gemacht worden sein. Ich glaube, man sollte aus dieser Tatsache, daß ich in einigen Punkten den Rechnungshof einer Kritik unterziehen mußte, nicht einen Streit zwischen Landtag und Rechnungshof heraufbeschwören. Wir haben, um von einem unabhängigen Fachleuteteam feststellen zu lassen, ob nun der Rechnungshof recht hat oder der niederösterreichische Landtag, drei Anträge gestellt. Das sind die Anträge 1 und 2 zum Newag-Bericht und der Antrag 6 zum Niogas-Bericht. Ich kann mir das Verlesen der Anträge ersparen, weil dies gestern bereits durch meinen Freund Schneider erfolgt ist. Diese Anträge bezwecken nichts anderes, als durch ein Fachleuteteam feststellen zu lassen, wer in diesen gegenseitigen Meinungsverschiedenheiten recht hat. Ich glaube, daß der Landtag, wenn er diese drei Anträge annimmt, einen richtigen Weg einschlägt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich nun zum Abschluß kommen. Es wurde von verschiedenen Rednern gestern und heute behauptet, daß die Landesbetriebe der Leibensnerv unserer niederösterreichischen Wirtschaft sind. Diese Feststellung ist unbestritten. Ich darf dazu aber noch eines sagen, und hier beziehe ich mich auf das ,,Niederösterreichischen Bildtelegramm": Wer an diesem Lebensnerv so unverantwortlich, wie es die Sozialistische Partei getan hat, zerrt, darf und kann nicht erwarten, daß man einer solchen Partei eine konstruktive Arbeit für niederösterreichische Interessen zubilligen kann. Ich glaube, daß Sie hier weit, weit über das Ziel geschossen haben. Ich möchte aber auch daraus keine unvergessliche Feststellung machen, sondern darf Sie einladen, mit dieser Österreichischen Volkspartei einen gemeinsamen Weg zu gehen, der nur darin bestehen kann, nicht aufzuputschen, sondern zu beruhigen; der nur darin bestehen kann, all das, was sich in den letzten Wochen und Monaten zugetragen hat und zum Nachteil und Schaden Niederösterreichs geschehen ist, wiedergutzumachen. Eine solche Vorgangsweise würde niemand anderer als die fleißige Arbeiter- und Angestelltenschaft dieser beiden Landesbetriebe verdienen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Abg. T h o m s c h i t z . Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hoihes Haus! Bei der Behandlung der beiden Berichte NewagNiogas im Unterausschuß und auch hier im Hohen Hause hat sich während der Debatte herausgestellt, daß sie sich im großen und ganzen um vier Gebiete drehen: um das 80,000.000Faktum, um die Rabattgelder, um den Nachlaß Skacel und um diverse zwielichtige Geschäfte. Und mit einigen dieser zwielichtigen Geschäfte möchte ich mich nun befassen. Während sich meine geehrten Vorredner mit hohen Millionenbeträgen herumschlagen mußten, sind die Beträge, mit denen ich mich auseinanderzusetzen habe, wesentlich geringer. Ich kann Ihnen versprechen, ich werde keinen Betrag nennen, der mehr als 5,000.000 S ausmacht. (Abg. Laferl: Bescheiden!) Nun zuerst zur Universitas. Am 16. November 1948 fand in einer Wiener Notariatskanzlei die Generalversamlung der Universitas statt. Es ging um die Verdopplung des Stammkapitals von 20.000 S. Gast dieser Generalversammlung war Doktor Fritz Skacel. In der späteren Folge kam zu dieser Universitas der Hippolyt-Verlag aus St. Pölten, vertreten durch Herrn Vancura, dem Freund des Herrn Müllner. Aber erst im Jahre 1950 trat Skacel offen mit einer Kapitalerhöhung von 40.000 S auf. In der Folgezeit verkauften fünf Universitas-Gründer ihre Anteile an Vancura. Dieser handelte für Skacel und den Hippolyt-Verlag. Der Hippolyt-Verlag gelangte damit zu einem 32.000-S-Anteil und verkaufte diesen Anteil wieder an Vancura. In Wirklichkeit, meine Damen und Herren, war weder vorher der Hippolyt-Verllag noch nachher Vancuna, sondern der damalige Landesrat Viktor Müllner der Besitzer. Der Hippolyt-Verlag und Vancura traten nur als Treuhänder auf. Das kann man aus einem Vertrag ersehen, der unter der Nr. 5728 im Wiener Handelsgericht aufliegt. Auf Seite 52 und 53 des Registrieraktes steht unter Punkt 3 dieses Vertrages folgendes: ,,Die Abtretung des unter Punkt 1 genannten Geschäftsanteiles erfolgt deshalb, weil dier Hippolyt-Verlag Ges. m. b. H. in St. Pölten diesen Geschäftsanteil bisher nur als Treuhänder des Herrn Landesrat Nationalrat Viktor Müllner in Wien I, Teinfaltstraße 8, besessen hat, und nunmehr an Stelle dieses Treuhänders Herr Eduard Vancura, Verlangsbuchhändler in Wien I, Kohlmarkt Nr. 7, als Treuhänder des Herrn Landesrat Nationalrat Viktor Müllner diesen Geschäftsanteil übernimmt." Hier ist also völlig eindeutig, wer hinter dem Hippolyt-Verlag und Vancura steht. In der weiteren Entwicklung wurden dann die Anteile an der Universitas noch wiederholt zwischen den Beteiligten hin und her jongliert; dabei sind auch die Contibank und die Österreichische ZeitschriftenverlagsGesellschaft mit eingeschaltet worden. Schließlich tauchte dann im Jahre 1961 Rudolf Müllner, und zwar der Sohn des Herrn Viktor Müllner, als Teilhaber auf; es wurden von Herrn Rudolf Müllner 125.000 S und von !der Zeitschriftengesellschaft 375.000 S gehalten. Diese Universitas - wie der Name schon sagt - trat in verschiedenen Gestalten auf, und zwar als Lieferant der Newag, als Einrichtungsgesellschaft, wie zum Beispiel beim Brauhof in Mödling, als Helfer in der Not bei der Optos; sie übernahm die Vorfinanzierung und die Errichtung eine Schule in der Süldstadt und sie trat auch auf, wenn es galt, der Newag Mittel zu liefern, Lehrmittel oder irgend etwas anderes, was die Newag selbstlos an Schulen spenden wollte. Ich möchte noch einmal betonen, Geschäftsführer dieser Universitas ist der Sohn des Herrn Viktor Müllner, Rudolf Müllner. Diese Universitas trat – wie schon erwähnt - als Einrichtungsgesellschaft beim Brauhof Mödling auf und hat dafür von der Niogas den Betrag von 1,842.700 S überwiesen bekommen. Ich frage mich, was hat eine Lehrmittelgesellschaft mit der Einrichtung eines Restaurationsbetriebes zu tun? Sie trat auch, wie ich bereits gesagt habe, als Helfer in der Not bei der Optos auf, um dieser Firma - Geschäftsführer ist Herr Rudolf Müllner - auf die Beine zu helfen und sich, nicht ganz ohne Gewinn, am Riesenprojekt Südstadt zu beteiligen. Ich habe schon angeführt, daß sie als Vorfinanzierer und Schulbauer fungierte, so zum Beispiel beim Bau der Schule in Maria-Enzersdorf, Kostenpunkt 17,000.000 S. Wenn man bedenkt, daß Herr Viktor Müllner damals Landeshauptmannstellvertreter, Präsident der Niogas und Generaldirektor der Newag war und sein Sohn Rudolf Müllner Geschäftsführer der Universitas und Optos ist, dann drängt sich doch unwillkürlich der Verdacht der Befangenheit auf. Meine Damen und Herren, ich komme aus einer kleinen Gemeinde unseres Bundeslandes Niederösterreich. Ich bin dort fast eineinhalb Jahrzehnte lang Bürgermeister, aber ich kann erklären, ich habe in all diesen langen Jahren kein einziges Mal erlebt, daß es in bezug auf die Befangenheit mit meinen Gemeinderäten nur die geringste Schwierigkeit gegeben hätte, ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit war es für meine Gemeinderäte eine Selbstverständlichkeit und eine Ehrensache, daß jeder von sich aus darauf Rücksicht genommen hat. Aber all das hat es anscheinend bei der Familie Müllner nicht gegeben. Hier war oberstes Gebot die Geschäftemacherei, und dabei waren ihnen so manche Mittel recht. Ich habe vorhin den Hippolyt-Verlag genannt. Hier bekrittelt der Rechnungshof zum Beispiel den Ankauf von 9500 Büchern um den Betrag von 531.650 S, er bekrittelt den Ankauf von 5340 Stück Wandbildern zum Preis von 770.800 S, er bekrittelt auch den Einkauf für die EGNÖ mit einem Betrag von 415.000 S. Für alle diese Ankäufe liegen keine schriftlichen Bestellungen vor. Es wurden die verschiedensten Bücher gekauft, darunter zum Beispiel 600 Exemplare ,,Europas Giftschlagen". Ich frage Sie, was hat die Newag mit den Giftschlangen Europas zu tun? Der Betrag hierfür beläuft sich auf 64.800 S. Es wurden damals auch 200 Exemplare ,,Kräuterfibel" um den Betrag von 32.400 S angekauft. Es ist nicht Aufgabe eines Elektroversorgungsunternehmens, für Schulen und sonstige Institutionen Bücher anzuschaffen, diverse Gegenstände zu kaufen. Gerade bei den Büchern drängt sich unwillkürlich der Gedanke auf, daß es sich hier vielleicht doch zum großen Teil um Ladenhüter gehandelt haben könnte. Jedem von Ihnen ist die Bildpresse bekannt, die Niederösterreichische Illustrierte, eine Zeitschrift, die sich unter anderem auch mit der Fremdenverkehrswerbung unseres Bundeslandes befaßt. Daß die Newag diese Zeitschrift finanziert, sei nur am Rande vermerkt. Interessant sind die Besitzverhältnisse dieser Zeitschrift. Während im Dezember 1960 Eigentümer, Herausgeber und Verleger der Stadt-undLand-Verlag Wiener Neustadt war, scheint im März 1965 als Eigentümer, Herausgeber und Verleger der Pressereferent Frau Dr. Gerda Niebauer auf, und schon im April 1965 wurde der Eigentümer wieder gewechselt. Eigentümer wird nunmehr die Kultur- und Sportvereinigung Maria-Enzersdorf. Und wer die letzte Nummer dieser Bildpresse durchgelesen hat, wird auch feststellen können, daß die Kultur- und Sportvereinigung in Maria- Enzersdorf nicht der letzte Eigentümer ist, sondern der Niederösterreichische Pressverein, Mödling, Elisabethstraße 1. In der letzten Nummer dieser Niederösterreichischen Bildpresse, Eigentümer Niederösterreichischer Pressverein, verabschiedet sich diese Zeitschrift von ihren Lesern mit dem Hinweis, daß sie im Februar 1967 wieder erscheinen wird. Nun, wir haben nichts dagegen, daß die Niederösterreichische Illustrierte für den Fremdenverkehr unseres Bundeslandes wirbt. Wir haben auch nichts dagegen, daß sie wieder erscheint, aber wir hätten etwas dagegen, wenn sie wieder von der Newag finanziert wird. Es wind Aufgabe der Verwaltung der Newag sein, dafür zu sorgen, daß nicht wielder durch unterirdische Kanäle Gelder dieser Landesgesellschaft für parteipolitische und damit betriebsfremde Interessen verwendet wer den. Interessant sind einige Finanzierungsdaten. So bezahlt zum Beispiel im Jahre 1962 die Newag an Klischeekosten 93.600 S, im darauffolgenden Jahr 1963 bezahlte sie einen Druckkostenbeitrag in der Höhe von 1,089.578,40 S, außerdem mußte die Newag für Einschaltungen in der Bildpresse Druckkostenbeiträge bezahlen; sie mußte auch für laufende und fallweise Einschaltungen bezahlen. Man sollte nun annehmen können, daß durch diese Druckkostenbeiträge und die Klischeekosten doch die Newag diese ,,Niederösterreichische Bildpresse" zu einem Vorzugspreis bekommen hätte. Aber das ist ein Irrtum. Im Jahre 1964 allein bezahlte die Newag für den Bezug der ,,Niederösterreichischen Illustrierten" 56.060 S. Diese von mir aufgezählten Beträge sind aus dem Rechnungshofbericht entnommen. Der Rechnungshof weist darauf hin, daß diese Aufzählung nur Stichproben enthält. Damit hat die Newag in den vergangenen Jahren ungefähr 2 000.000 S für die Bildpresse ausgegeben. Es sei mir hier in diesem Zusammenhang gestattet, einen Vorschlag zu machen, der vielleicht Iden Arbeitern und Angestellten unserer Landesgesellschaft zugute kommen könnte, und zwar den, daß die ,,Niederösterreichische Bildpresse" diese 2,000.000 S der Newag refundiert und dieser Betrag dann dem Unterstützungsfonds einverleibt wird. Ich habe auch die Aufgabe, im Namen meiner Fraktion in diesem Zusammenhang einen Antrag einzubringen, der lautet (liest): Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes zu Punkt 15 lit. C) Ziffer 1 auf Seite 92 wird beantragt: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Vorstand der Niogas zu empfehlen, die Räumlichkeiten im Haus Gußhausstraße 28-30, die der Niederösterreichischen Volkspresse zur Verfügung gestellt sind, sofort aufzukündigen und für die Dauer der bisherigen Benützung der Räume einen angemessenen Mietzins zu fordern." Die ,,Niederösterreichische Illustrierte" ist in der Typographischen Anstalt gedruckt worden; hier bekrittelt der ' Rechnungshof wieder, daß zum 'Beispiel im Jahre 1962 ohne Grund, ahne Angabe eines konkreten Zahlungsgrundes ein Betrag in der Höhe von 2,150.000 S an die Typographische Anstalt überwiesen wurde. Bis zum Jahresende 1962 erfolgte kein Fakturenausgleich. Der Rechnungshof zieht daraus seine Schlüsse und spricht von Scheinanstellungen und meint, es könnte sich um ein zinsenloses Darlehen handeln. Bis zum Ende sind dann wohl Rückzahlungen getätigt worden, und zwar 1,000.000 S aus dem Bankhaus Steinhäusser, und am 3. Apriil 1962 150.000 S durch die Hauptkasse der Newag zu Lasten des Kontos ,,Kamptaler-Hof, Gars am Kamp". Der Rechnungshof forderte die Newag zur Stellungnahme auf, doch brachte diese keinen Aufschluß über die eigentlichen Gründe dieser vorgenannten Zahlung von 2,150.000 S. Ich habe vorhin erwähnt, daß der Stadt-und-Land-Verlag 1,000.000 S über die Contineniale-Bank der Newag zukommen ließ. Zum Stadt-und-Land-Verlag gestatten Sie mir einige Beimerkungen: Wir wissen, daß in den dreißiger Jahren St. Pölten der Schwerpunkt des Zeitungsmarktes in Niederösterreich war. Dort betrieb vor dem Krieg der Katholisch-patriotische Pressverein eine Druckerei. Im Jahre 1938 wurden a w dieser Druckerei die „Gauwerke Niederdonau AG." und nach Kriegsende trat die Newag als Rechtsnachfolger und Nutznießer dieses NS-Unrechtes auf. Bereits im Jahre 1946 mußte von der Newag der Rückgabeanspruch des Katholisch-patriotischen Preisvereines anerkannt werden. Es blieb trotzdem bis zum Jahre 1954 nur bei dieser Anerkennung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Zeitungsdruckerei als Newag-Druckerei weitergeführt. Der Katholisch-patriotische Pressverein war dafür jahrelang nur Teilhaber einer im Jahre 1946 gegründeten Zeitungfigesellschaft, die im Lohndruck bei der Newag drucken ließ. Im Jahre 1948 schien bei dieser Zeitungsgesellschaft Viktor Müllner auf, wind Prokurist und kurz darauf Geschäftsführer. Im Jahre 1951 wird er zusammen mit Dr. Skacel Gesellschafter, also Mitbesitzer. Zur gleichen Zeit war Verlagsdirektor Eduard Vancura. Im Jahre 1952 kontrollierte dadurch Viktor Müllner bereits mehrfach die ZeitungsgesellSchaft. Regionalzeitungen wurden damals herausgegeben, und Viktor Müllner bestimmte damit maßgeblich die öffentliche Meinung in Niederösterreich; er bat sich damit ein Meinungsmonopol in diesemIBundesland geschaffen. Am 1. Jänner 1952 kam ein Vertrag zwischen der St. Pöltner Zeitungsgesellschaft und dem Stadt-und-Land-Verlag Wiener Neustadt zustande; es wurden fünf von den 13 Blättern verpachtet, und zwar für einen Pachtschilling von 1 Schilling pro Jahr. Die Pachthöhe war schließlich gar nicht so interessant, und zwar deshalb nicht, weil man wußte, daß doch die Pacht irgendwo wieder in eine gemeinsame Kasse zusammenfließt. Bei der Gründung des Stadt- und-LandVerlages im Jahre 1946 traten als Paten auf der Österreichische Verlag, der Österreichische Agrarverlag, und des Geschäftsführer dieses Verlages war damals der Müllner-Freund Vancura. Sitz dieses Stadt-und-Land-Verlages war Wiener Neustadt, Herrengasse 2. Ich habe bereits erwähnt, daß Viktor Müllner im Jahre 1952 Geschäftsführer wird und in der Folge Alleingesellschafter. Er bestimmte damit die Schreibweise von fünf Regionalzeitungen, nämlich der Wiener Neustädter Zeitung, der Neunkirchner Zeitung, des Badener Volksblattes, der Volkspost und der Volkspresse. Diese Volkspresse sollte in der Folgezeit etwas aufgepumpt wenden, um als überregionales Organ die verlorengegangenen Verbreitungsgebiete um St. Pölten und die Gebiete nördlich der Donau wieder zu bekommen. Bei diesen Angelegenheiten überspannte jedoch Müllner den Bogen, die Kirche rückte von Müllner ab, und die Newag mußte die Druckerei im Jahre 1954 wieder herausgeben. Die Gesellschaftsanteile wurden an den Katholischen Pressverein abgetreten. Dem Stadt-und-LandVerlag jedoch standen genug Geldmittel zur Verfügung. Im Jahre 1959 überwies die Newag an die Typographische Anstalt 820.000 S. Der Rechnungshof spricht in diesem Zusammenhang von einem Geschenk. Im Jahre 1960 bekam die Typographische Anstalt 220.000 s, und im selben Jahr ließ die Newag Viktor Müllner, der damals Geschäftsführender Aufsichtsratspräsident war, dem Stadt-undLand-Verlag 1,600.000 S an Druckkostenbeitrag zukommen. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Der Rechnungshof kritisiert zum Beispiel, daß bezüglich des Ankaufes von 20.000 Stück Wandkalendern zu einem Stückpreis von 27 S, das sind 540.000 S, kein Gegenoffert eingeholt wurde. Das wird dann verständlich, wenn man weiß, daß der mit dem Auftrag betraute Stadt-und-Land-Verlag Müllner gehört. Der Rechnungshof machte einen Versuch, holte ein Gegenoffert ein und bekam den Kalender bei der gleichen Ausstattung zu einem Stückpreis von 17 S angeboten, so daß diese 20.000 Kalender nur 340.000 S gekostet hätten, womit die Newag 200.000 S hätte einsparen können. Sie wissen, daß nach dem Tode des Herrn Generaldirektor Skacel Viktor Müllner Generaldirektor der Newag wurde. Als Generaldirektor schien es ihm nicht mehr ratsam, die direkte Finanzierung seiner Zeitungen durchzuführen, und der Stadt-und-Land-Verlag übersiedelte von Wiener Neustadt nach Wien in die Gußhausstraße, wo diese Verlagsgesellschaft aufgelöst wurde. Als Liquidator trat Herr Diplomkaufmann Karl Swoboda auf. Dieser war der richtige Mann Viktor Müllners. Er war Erster Geschäftsführer der Panhans Betriebsgesellschaft und der Wiener Montag Ges. m. b. H., die Vancura zusammen mit der Zeitschriftengesellschaft gegründet hatte. Was hat nun die Liquidierung des Stadtund-Land-Verlages ergeben? Zunächst bekam die ,,Mödlinger Zeitung" die Wiener-MontagGesellschaft, Eigentümer Vancura, Geschäftsführer Karl Swoboda. Die von mir vorhin erwähnte ,,Bildpresse" bekam der Sportverein Niederösterreichische Energie, und die ,,Volkspresse" verblieb in Wien. Für die ,,Wiener Neustädter Zeitung" und die „Neunkirchner Zeitung" wurde eine eigene Verlagsges. m. b. H. gegründet, mit Herrn Abg. Josef Ofenböck und dem Angestellten Franz Grabner als Gesellschafter. Als Geschäftsführer zeichnet Abg. Rudolf Marwan-Schlosser. (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Stimmt nicht!) Diese ,,Volkspresse", meine Damen und Herren, Sie wissen, sie ist die Zeitung des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes, bildet das Gegengewicht zu den katholischen Zeitungen und führt gegen diese den Kampf. Ihr Chefredakteur ist Herr Marberg, der sich insbesondere zum Wortführer gegen die katholische Presse gemacht hat und sich als solcher besonders hervortut. Er hat in bezug auf Verleumdungen alles bisher Dagewesene übertroffen. In den letzten Wochen ist diese ,,Volkspresse“ wegen wiederholter Beschimpfungen und ihrer eigenartigen, ich möchte nicht sagen schäbigen, Schreibweise zu einer Geldstrafe bis zu 30.000 S verurteilt worden. Bislang haben solche Verurteilungen der ,,Niederösterreichischen Volkspresse" nichts ausgemacht, denn die Strafen wurden ja hauptsächlich von der Newag bezahlt. Zu den VP-Behauptungen über Rufmord, Volksjustiz und Vorwegnahme des Urteiles durch ein unabhängiges Gericht liegt tatsächlich ein konkretes Beispiel vor: Am 29. November 1966 wurde vom Straflandesgericht Wien der verantwortliche Redakteur der im Rechnungshofbericht wiederholt genannten Volkspresse wegen des Eingriffes in ein schwebendes Verfahren schuldig gesprochen und zu 1000 S Geldstrafe und 500 S Gerichtskosten verurteilt. Dieses Müllner-Blatt hatte das Ergebnis eines Ehrenbeleidigungsprozesses ,,Müllner gegen Express" vorweggenommen und voreilig behauptet, der ,,Express" habe Müllner haltlos verleumdet. Damit stellte ein unabhängiger Richter klar: 1. Die des Rufmordes beschuldigten Müllner-Ankläger haben als schuldlos zu gelten und jene, die laut von Rufmord reden, sind schuldig. 2. Die gegen den Innsbrucker Volksboten von Müllner eingebrachte Klage wegen des Faktums ,,Amtsmißbrauch" wurde von diesem zurückgezogen. Müllner klagt, Müllner zieht zurück - also scheint der Vorwurf des Amtsmißbrauches doch berechtigt gewesen zu sein. Am Schluß meiner Ausführungen will ich mich noch mit dem Gebäude in der Gußhausstraße befassen. Mit Kaufvertrag vom 1. April 1958 beziehungsweise 22. Mai 1958 hat die Niogas vom Bundesland Niederösterreich das Haus Wien IV, Gußhausstraße 28-30, erworben. Der Kaufpreis betrug 9,500.000 S. In der Folge wurden vom Jahre 1958 bis zum Jahre 1966 4,200.000 S an Investitionen aufgewendet und an Betriebskosten im Jahre 1964 1,240.000 S und im Jahce 1965 1,040.000 S ausgegeben. Letztere wurden zwischen der Newag und der Niogas im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel aufgeteilt. Am 1. August 1963 erfolgte die Übersiedlung der Niogas nach Maria-Enzersdorf, und das Objekt Gußhausstraße 28-30 wurde für eine anderweitige Verwendung frei. Was war das nun für eine Verwendung? Ein Aktenvermerk der Gebäudeverwaltung vom 14. April 1966 gibt darüber Aufschluß. Darin scheinen unter anderem der Eigenbedarf der Niogas, der Eigenbedarf der Newag und der Eigenbedarf Newag-Niogas, nämlich das Pressereferat Newag-Niogas - sprich Niederösterreichische Volkspresse -, !mit einem Raumbedarf im Ausmaß von 159 Quadratmeter, auf. Es dürfte wohl klar sein, daß, nachdem nunmehr die Zahlungen an die Niederösterreichische Volkspresse eingestellt worden sind, diese für Papier, Druck und Redaktion selbst wird aufkommen müssen. Noch ein paar Worte zur Redaktion. Als Redakteur scheint Herr Max Jörg Marberg auf, der von der Newag ein nicht unerhebliches Gehalt bezieht. Kurioserweise steht weder im Gesellschaftsvertrag der Newag noch in dem der Niogas ein Wort davon, daß die beiden Gesellschaften indirekt für dieses Gehalt aufzukommen haben. In diesen Verträgen ist auch kein Wort darüber enthalten, daß die Gelder des Landes und seiner Steuerzahler zur Herausgabe eines Hetzblattes gegen die Sozialisten und zur Unterstützung des ÖAAB verwendet werden dürfen. Zu diesem Punkt hätte ich einen Vorschlag. Es wäre sicherlich ein Akt der Wiedergutmachung - es wurde im Laufe der Debatte bereits verschiedentlich darauf hingewiesen -, wenn man einen gemeinsamen Weg gehen und bemüht sein würde - ich will das Wort ,,Mist" nicht mehr gebrauchen (Abg. Dipl.-Ing. Robl: Nicht aufgeschrieben!) - nein, das steht nicht drinnen - (Heiterkeit bei der ÖVP. - Landesrat Rösch: Sie finden das alles sehr lustig!), daß der ÖAAB die von der Newag für seine Volkspresse aufgebrachten Beträge, die Herr Marberg und Frau Diskus, die ich in diesem Zusammenhang auch nennen muß, erhalten haben, dem Unterstützungsfonds der Newag zukommen ließen. Sowohl Marberg als auch Frau Diskus müssen aus den Landesgesellschaften entfernt werden. Leider konnte es sich Herr Marberg „richten". Er hat nämlich einen für ihn persönlich überaus günstigen Vertrag. Es wird also noch bis März dauern, daß auch Herr Marberg aus den beiden Gesellschaften entfernt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich im Hohen Hause einen Antrag einbringen, welcher folgenden Wortlaut hat: ,,Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes zu Punkt 15 lit. C) Ziffer 1 auf Seite 92 wind beantragt: Die Landesregierung wind aufgefordert, dem Vorstand der Niogas zu empfehlen, die Räumlichkeiten im Haus Gußhausstraße 28-30, die dler Niederösterreichischen Volkspresse zur Verfügung gestellt sind, sofort aufzukündigen und für die Dauer der bisherigen Benützung der Räume einen angemessenen Mietzins zu fordern." Nun zu den Vermietungen selbst. Hier scheint die Firma Lignospan auf. Sie bezahlte, obwohl sie keinen Mietvertrag hat, pro Quadratmeter einen Preis von 9,85 S, das heißt, es wird ihr dieser Betrag verrechnet. Es besteht aber an Mietzins außer Betriebskosten ein Außenstand in der Höhe von 280.000 S. Diese Lignospan hat mit 8. Februar 1966 eine Urgenz bekommen und bezahlte daraufhin 270.000 S an die Niogas. Die Niogas kannte den Zahlungszweck: nicht und fragte daher bei der Lignospan an. Im Brief vom 18. November 1965 wurde auch die Kündigung ausgesprochen. Es ist nun bereits ein Jahr vergangen, aber die Kündigung ist noch nicht durchgeführt worden. Das Mietverhältnis kam nur auf Grund einer mündlichen Vereinbarung zustande. Jedenfalls am 6. Mai 1966 befand sich die Lignospan noch in der Gußhausstraße. Als zweiter Mieter trat der Fachverband der Gaswerke Österreichs auf. Dieser Fachverband hat einen Mietvertrag, und zwar einen Vertrag von zehn Jahren, bei einer monatlichen Miete von 3500 S. Pro Quadratmeter sollte er 14,76 S bezahlen. Ais weiterer Mieter scheint die Austria-Airo-Transport Ges. m. b. H. auf. Mit dieser Gesellschaft wurde auch kein Mietvertrag abgeschlossen; außer Telefon- und Stromkosten in der Höhe von 37.000 S hat diese Gesellschaft für die Benützung der Räume an die Niogas keine Zahlung geleistet. Interessant ist ein Schreiben vom 1. September 1964, worin die Airo-Transport erstens um Bekanntgabe der Miete, zweitens um die Reinigungskosten und drittens die Telefon- und Fernschreibgebühren, die Kosten für diverse Instandsetzungsarbeiten und die Betriebskosten ersucht. Sie schreibt wörtlich: ,,Bis heute haben wir aber keine einzige Rechnung erhalten, und wir ersuchen höflichst, uns diese Unterlagen baldmöglichst zukommen zu lassen, da auch über diese Kosten in der Generalversammlung berichtet werden soll." Als nächster Mieter scheint die Austria-Ferngas Ges. m. b. H. auf. Das Mietverhältnis besteht seit 1. Juli 1964. Sie hat aber erst einen Vertrag vom 28. März 1966 zur Gegenzeichnung vorgelegt bekommen. Der vorläufige Mietzins beträgt pro Quadratmeter 10 S. Auch diese AustriaFerngas Ges. m. b. H. hat bisher außer Telefon- und Stromkosten keinen Mietzins bezahlt. Die Kosten für Strom und Telefon betragen 68.000 S. Also wieder kein Mietzins für die Niogas. Mit der Firma Ellert ,,Gute-Dienste-Werbung", wurde auch kein Mietvertrag abgeschlossen. Sie bezahlt für Telefon und Stromkosten 12.000 S, aber bisher keine Miete. Die Firma Rühl hat einen Mietvertrag voun 1. bzw. 8. März 1965, und zwar soll sie pro Monat 20.000 S bezahlen auf ein Konto bei der Contibank AG. Interessant ist folgendes: Die Firma Rühl schließt zwei Monate früher, nämlich am 11. Jänner 1965, einen Mietvertrag mit der Newag ab, und die Newag war zu diesem Zeitpunkt weder Besitzer noch Eigentümer noch Generalmieter der Gußhausstraße. Die Airo-Transport-Gesellschaft hat ebenfalls keinen Mietvertrag, sie bezahIt daher keine Miete und sie bezahlt keine Betriebskosten. Meine Damen und Herren, ich habe mir erlaubt, Ihnen, wie ich anfangs erwähnt habe, einige kleinere Beträge anzuführen, die sich mit 381,000.000 S natürlich nicht messen können. Wir sind aber der Ansicht, daß es in einer Verwaltung wirklich einwandfrei und sauber zugehen sollte, und wir sind auch der Ansicht, daß man diese Angelegenheiten am Rande des Rechnungshofberichtes ebenfalls einer Bereinigung zuführen sollte. Da fällt mir ein Spruch ein, den ich anläßlich eines Besuches in Kärnten im Gurker Dom gelesen habe. Er heißt: ,,Wehe dir, wenn du der Schwächere bist und recht hast.'' Hohes Haus, ich möchte mit dem Satz schließen, den mein Freund, der Herr Abg. Marsch, am 1. März 1966 gesagt hat: ,,Wir werden hier, das sage ich Ihnen mit aller Deutlichkeit, im Interesse des Landes Niederösterreich für die Sauberkeit der Verwaltung eintreten, wo und wann immer wir dazu Gelegenheit haben." (Beifall bei den Sozialisten.) gelangt Herr Abg. Dipl.-Ing. R o b l. DRITTER PRASIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. Dipl.-Ing. R o b l . Abg. Dipl.-Ing. ROBL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich muß mich zum zweiten Male zu Wort melden, weil gestern abends der Herr Abg. Dr. Brezovszky zu einer Frage Stellung nahm und mich mehrmals apostrophierte. Abg. Dr. Brezovszky befaßte sich gestern abends mit dem Protokoll vom 8. Jänner 1963. Diesem Protokoll, das von Landeshauptmann Figl, vom früheren Generaldirektor Müllner und von den beiden Direktoren Ofenböck und Lahr unterfertigt war, gingen Vorstandssitzungen am 28. Dezember und am 8. Jänner voraus. Der Inhalt war kurz der, daß die FidesBeteiligungsgesellschaft in Ruhe und Ordnung den Nachlaß Skacels und Ofenböoks abwickeln sollte, damit dem Unternehmen der geringstmögliche Schaden erwächst. Abg. Dr. Brezovszky hat gestern zum Ausdruck gebracht, daß es die Auffassung der sozialistischen Fraktion im Unterausschuß war, daß Landeshauptmann Figl über den Inhalt dieses Protokolls nicht recht informiert war. Es hat dazu noch ergänzend gesagt, dies sei auch protokolliert worden. Im Protokoll des Unterausschusses steht darüber folgendes: Die SPÖ-Fraktion des Unterausschusses ist der Meinung, daß Landeshauptmann Figl im Zusammenhang mit dem Protokoll vom 8. Jänner 1963 von Herrn Generaldirektor Müllner hineingelegt wunde. Als Sprecher fungierte Herr Abgeoridneter Czidlik. Dr. Brezovszky erklärte weiter, er habe über den Tisch zu mir hinübergesprochen, er habe diese Frage, die jetzt erörtert wurde, an mich gestellt, ich hätte mit dem Kopf genickt. Hohes Haus, ich erinnere mich, daß Herr Abg. Dr. Brezovszky, als die Beratungen über diesen Gegenstand fortgingen, tatsächlich zu mir herübergeredet, eine Frage an mich gerichtet hat und daß ich mit dem Kopf genickt habe. Nun, Herr Doktor Brezovszky, von meinem Kopfnicken kann man nicht ableiten oder die Behauptung aufstellen - er hat es gestern getan -, ich hätte damit Ihrer Frage zugestimmt. Ich erkläre hier, kein Sprecher und kein Unterausschußmitglied der Österreichischen Volkspartei hat sich zu dem Gegenstand, der protokolliert wurde, auf Verlangen der SPÖ zu Wort gemeldet. Der Schriftführer hat dazu hingeschrieben, als Sprecher fungierte Abg. Czidlik. Ich muß mich also dagegen verwahren, wenn ein Kopfnicken zu einer über den Tisch gestellten Frage, die nicht im Rahmen einer Wortmeldung erfolgte, zum Anlaß genommen wird, um mich oder meine Kollegen von der Österreichischen Volkspartei festzulegen. Ich stelle ausdrücklich noch einmal fest, wir haben zu dieser Frage überhaupt nicht gesprochen und auch nicht Stellung genommen. Weil mich Abg. Dr. Brezovszky noch dazu als Bauernbunddirektor, also als Nachfolger Figls in dieser Funktion gestern festlegen wollte, war ich so empört und habe mich zu einem Zwischenruf hinreißen lassen. Ich muß sagen, ich bedaure den Zwischenruf, aber ich habe mich mit diesem Zwischenruf zur Wehr gesetzt. Ich stelle hier ausdrücklich fest, daß ich 16 Jahre lang mit Bundeskanzler Figl oder Außenminister oder Nationalratspräsident Figl oder Landeshauptmann Figl zusammengearbeitet habe. Ich stand während dieser langen Zeit nie im Gegensatz zu ihm, und es liegt mir daher fern, ihn mit Ger NewagFrage zu belasten. Ich hoffe, daß auch Sie, Kollege Dr. Brezovszky, diese meine Ausführungen und Feststellungen zur Kenntnis nehmen. Nun zu einer anderen Frage. Der Rechnungshof stellt wiederholt fest, daß bei den Landesgesellschaften, beispielsweise bei Repräsentationsaufwendungen, bei Dienstreisen, in der Frage der Prekarien nicht die notwendige Sparsamkeit vorgeherrscht habe. Ich muß sagen, für ein Energieversorgungsunternehmen ist es wohl selbstverständlich, daß es für die Werbung etwas tut und daß es auch Werbeausgaben ausgibt. Landesrat Rösch: Monopol? Herr Landesrat, ich werde Ihnen gleich sagen, wieso. Erinnern wir uns, daß im Jahre 1951/52 die EMA-Aktion ins Leben gerufen wurde mit dem Ziel, daß der Stromverbrauch in Niederösterreich auf eine Milliarde Kilowattstunden im Jahre steigen müsse. Ziel war es, den Stromverbrauch zu steigern, um die Elektroindustrie und damit unsere Wirtschaft in Niederösterreich, die damals darniederlag, anzukurbeln. Abg. Reiter hat heute festgestellt, was eine Kilowattstunde letzten Endes der Newag, verglichen mit einer Kilowattstunde, die die Gemeinde Wien in das niederösterreichische Versorgungsunternehmen leitet, erbringt. Er hat gesagt - Sie waren nicht im Saal -, daß die Gemeinde Wien ein Drittel des gesamten Strombedarfes für Niederösterreich auf einem Gebiet von 2000 Quadratkilometern deckt gegenüber zwei Dritteln für ein Gebiet von 17.000 Quadratkilometern, das die Newag betreut. Es kann nicht einerlei sein, ob ein Energieversorgungsunternehmen einer Gemeinde mit 100 Abnehmern im Monat 400 Kilowatt Strom liefert oder ob sie in diese Gemeinde im Monat 4000 Kilowatt Strom liefert. Die Verwaltungskosten für die Einhebung und Verrechnung sind die gleichen, und letzten Endes kosten die Stromleitungen den gleichen Aufwand. Ich glaube deshalb, daß es berechtigt ist, daß ein Energieversorgungsunternehmen wie die Newag auch Werbekosten für den Stromverbrauch in ihr Budget aufgenommen und entsprechende Maßnahmen durchgeführt hat. Damit habe ich aber nicht gesagt, daß alle Aufwendungen notwendig waren. Der Rechnungshof hat berechtigt festgestellt, daß man bei manchen Ausgaben zu großzügig vorgegangen ist und daß es unter Umständen auch nicht notwendig gewesen wäre, Lichtflutanlagen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind auch noch andere Auslagen - zum Teil hat sie mein Vorredner erwähnt -, beispielsweise die künstlerische Gestaltung der Geschäftsberichte, Ausgaben an die Typographische Anstalt, nicht unbedingt notwendig. Was ich jetzt für die Newag sage, das soll auch für die anderen verstaatlichten Unternehmungen gelten, die auch einen Riesenaufwand mit ihren jährlichen oder zweijährigen Geschäftsberichten betreiben. Auch da ließen sich Kosten einsparen. Auch die könnten sich einer größeren Sparsamkeit befleißigen. Man möge auch mit der Großzügigkeit bei Geburtstagsfeiern Schluß machen und Sparsamkeit obwalten lassen. Es haben daher im Unterausschuß auch Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei in dieser Richtung einige Anträge gestellt. So zum Beispiel, daß die Landesregierung künftighin Vorsorge treffen solle, daß seitens des Vorstandes der Newag bei der Geschäftsführung derlei Aufwendungen auf das unumgänglich notwendige Ausmaß eingeschränkt werden. Der Rechnungshof weist in einigen Punkten darauf hin, daß die Buchhaltung der Newag nicht ganz in Ordnung war, und die Bilanzen nicht ganz einwandfrei erstellt wurden. Wir von der Österreichischen Volkspartei haben uns daher nicht gescheut, in dieser Frage an die Landesregierung heranzutreten, und gebeten, daß in Zukunft Sorge getragen werde, daß die Buchhaltung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes geführt werde, damit ihr in jeder Hinsicht volle Beweiskraft zukommen kann. Im Bericht wurde auch vermerkt, daß die Kosten für Steuer- und Rechtsberatungen einen hohen Aufwand ergeben haben, weil die beiden Unternehmungen keine ausreichende Beratung in Steuerund Rechtsfragen hatten. Wir haben auch hier die Landesregierung zur Einsparung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß das künftighin verbessert wird. (Zweiter Präsident Sigmund übernimmt den Vorsitz.) Auf Seite 18 des Rechnungshofberichtes wird deutlich darauf hingewiesen, daß der Vorstand der Niogas in der Frage Flugmotorenwerke einen Beschluß gefaßt hat, ohne vorher den Aufsichtsrat zu befragen. Nach § 95 Abs. 5 des Aktiengesetzes wäre aber der Aufsichtsrat zu befragen gewesen. Oder in einem anderen Fall: Gehaltsvorschüsse an die Direktoren und Prokuristen der Niogas. Auch hier wäre gemäß § 80 des Aktiengesetzes die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig gewesen. Weil die Zustimmung in diesen beiden, aber auch in anderen Fällen nicht eingeholt worden war, haben gerade die Vertreter der Volkspartei im Unterausschuß angeregt, die Landesregierung möge künftighin ihren Einfluß als Mitaktionär bei der Hauptversammlung dahin geltend machen, daß der Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 5 Aktiengesetz in Verbindung mit den korrespondierenden Bestimmungen der Satzungen mit allen ihm obliegenden Angelegenheiten auch tatsächlich befaßt wird. Im Falle Newag haben wir einen Antrag gestellt, daß die Satzungen zu ändern sind. Die sozialistische Fraktion hat im Unterausschuß einen Antrag eingebracht, mit dem ich mich kurz befassen möchte. Es handelt sich um die Abberufung des Dr. Schwager. Dr. Schwager ist in der Newag als Steuerberater tätig. Wir haben uns im Unterausschuß gegen die Lösung des Dienstverhältnisses ausgesprochen und sind diesem Antrag nicht beigetreten, weil wir erheben konnten, daß Dr. Schwager als Oberfinanzrat - erwar nämlich im Finanzamt für Körperschaften Vorstandstellvertreter - ein hervorragender Fachmann auf diesem Gebiete ist und der Newag, wahrscheinlich gerade in dieser Situation, ein wertvoller Helfer sein kann; denn gerade im Rechnungshofbericht wird verlangt, die Newag und auch die Niogas mögen ihre Steuerberatung einer eigenen Abteilung zuleiten. Wir wollen Dr. Schwager keinesfalls die Mauer machen, wir wissen nur, daß er ein Fachmann ist. Wenn gegen ihn etwas vorliegt - er war nach seinem Austritt aus dem Öffentlichen Dienst auch in der Firma Prethaler tätig -, und er dem Unternehmen einen Schaden zugefügt hat, dann sind unserer Meinung nach die sozietären Organe zuständig, das Notwendige zu veranlassen. Wir wollen uns nicht einmischen, wir wollen den Aufsichtsrat und den Vorstand nicht bevormunden. Daher haben wir uns gegen diesen Antrag ausgesprochen. Die sozialistische Fraktion hat im Unterausschuß noch einen Antrag gestellt, dem die ÖVP nicht beigetreten ist. Es wunde verlangt, daß in der Hauptversammlung der Niogas wegen der v m Rechnungshof in etlichen Punkten gemachten Feststellungen dem gesamten Vorstand das Vertrauen zu entziehen wäre. Der Rechnungshof hat diesen Hinweis im Zusammenhang mit den Rabattgeldern getan. Der Vorstand der Niogas hat erklärt, daß sozusagen höhere Kräfte, die bis zum Bundeskanzler hinaufgingen, am Werke waren, und er dazu verpflichtet gewesen ist. Ich will nicht untersuchen, ob die Ansicht des Vorstandes oder die Ansicht des Rechnungshofes die richtige ist. Wenn die Österreichische Volkspartei diesem Antrag der Sozialisten nicht beigetreten ist – heute wurde der Antrag noch nicht gestellt -, ich weiß nicht, ob noch ein Sprecher von Ihnen diesen Antrag vorlegen wind; in der Unterausschußsitzung und in der Finanzausschußsitzung haben die Mitglieder der Sozialistischen Partei jedenfalls erklärt, sie werden alle Anträge, denen die Mitglieder der ÖVP nicht beigetreten sind, bei der Debatte über dem Gegenstand im Haus nochmals stellen -, dann deswegen, weil inzwischen ein Vorstandsmitglied namens Direktor Dr. Kreitner außer Dienst gestellt worden ist, und weil das andere Vorstandsmitglied an der Altersgrenze ist. Obendrein deckt sich, soviel ich gehört habe, die Ansicht des Finanzausschusses nicht mit der Ansicht der Aufsichtsräte der Sozialistischen Partei in der Niogas, so daß bei der Vorbesprechung diese Frage fallengelassen wurde. Man hat auch seitens der Sozialistischen Partei dort erklärt, es wäre nicht gut, im derzeitigen Zeitpunkt den ganzen Vorstand zu entlassen. Abschließend möchte ich dazu noch sagen: Wenn der Sozialistischen Partei ihr Vorstandsmitglied Direktor Dr. Lazek unangenehm ist, dann können Sie ja auf ihn Einfluß nehmen, daß er selbst die Konsequenzen zieht, aber verlangen Sie nicht von der Mehrheitspartei in diesem Hause, diesem Antrag die Zustimmung z u geben. Die ÖVP wird allen jenen Antragen, die im Ausschussbericht aufscheinen, selbstverständlich die Zustimmung geben, weil wir glauben, daß wir damit den Landesunternehmungen einen guten Dienst erweisen (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER. Das Wort hat Frau Abg. K ö r n e r . Frau Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Ich möchte zunächst einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Präsident Reiter machen. Wer seinen Ausführungen zugehört hat, hätte letzten Endes zu der Meinung kommen können, daß der vorliegende Rechnungshofbericht nur aus Irrtümern des Rechnungshofes besteht. (Präsident Reiter: Punkt 1 bis 4 , habe ich gesagt!) Ich maße mir nicht an, hier ein Urteil abzugeben, aber ich glaube doch, daß die Beamten unseres obersten Kontrollorgans, die seit vielen Jahren ihre Arbeit machen, diese Arbeit richtig und in Ordnung ausführen. Es wird ja sicherlich noch festgestellt wenden, wo die Irrtümer liegen. Ich möchte mich, Herr Präsident, nur gegen eines verwahren. Sie meinten, daß die SPÖ am Lebensnerv der Landesgesellschaften gezehrt hätte. Wenn jemand am Lebensnerv der Landesgesellschaften gezehrt hat, dann war es wahrhaftig nicht die SPÖ, das hieße die Tatsachen auf den Kopf stellen, sondern Herr Viktor Müllner. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn der Herr Vorredner sich mit den Werbekosten beschäftigte und in dem Zusammenhang aufforderte, wir mögen dafür sein, daß auch bei den verstaatlichten Betrieben sparsamst umgegangen werde, dann kann ich ihn beruhigen. Ich glaube, auch er kann nicht behaupten, daß Sozialisten bei irgendeinem Unternehmen einmal verlangt hätten, daß nicht sparsam gewirtschaftet wird. Aber eines, Herr Kollege Robl, müssen Sie doch zugeben, daß zwischen den Werbekosten eines verstaatlichten Betriebes, der einer starken Konkurrenz ausgesetzt ist, und der Newag, die sozusagen Monopolbetrieb ist, doch ein wesentlicher Unterschied besteht. (Zweiter Präsident Sigmund übernimmt den Vorsitz.) Das wollte ich nur zu meinen Vorrednern sagen. Und nun zum Rechnungshofbericht selbst. Bei der gestrigen Berichterstattung hat der Herr Berichterstatter gleich ziemlich zu Beginn seines Berichtes, auf Seite 7, unter anderem folgende Worte verlesen: „Bei Durchsicht dieser und ähnlicher Geschäftsfälle gelangte der Rechnungshof zu der Ansicht, daß die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Geschäftsgebarung ernstlich in Zweifel zu ziehen ist." Auf Seite 8 führte er dann weiter aus, daß sämtliche Bilanzen trotz der schweren Verstöße gegen die Grundsätze der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit stets den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk durch die Treuhand- und Revisionsgesellschaft des Wirtschaftsprüfers Prethaler usw. erhalten haben. Er hat diese Ausführungen dann noch weiter ergänzt. Es heißt wörtlich auf Seite 8: ,,Ergänzt werden diese schwerwiegenden Feststellungen des Rechnungshofes noch durch die Darstellung besonderer Großzügigkeit bei der Gebarung mit Prekarien auf dem Sektor der Repräsentationsaufwendungen, bei der Unterstützung der ,Niederösterreichischen Bildpresse' usw". Ich möchte mich zunächst nur mit den Punkten 53, 53 und 5 beschäftigen. Nach der Feststellung, daß bei sämtlichen Bilanzen schwere Verstöße gegen die Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit erfolgten, hat der Rechnungshof dann auf die sogenannten Prekarien verwiesen. Auf Se4ite 220 des Rechnungshofberichtes heißt es dann: ,,Besonders bemerkenswert war die Verteilung folgender Prekarien und Geräte: Eine Entnebelungsanlage im Werte von 37.000 S, eine Geschirrspülmaschine im Werte von 44.000 S und eine Espressomaschine im Werte von 32.000 S." Die Liste wird noch fortgesetzt. Es wird auch erwähnt, daß verschiedene andere Elektrogeräte verschenkt wurden, unter anderem auch Bügeleisen. Herr Kollege Robl hat vor- hin von der Werbung gesprochen. Ich glaube kaum, daß eine großzügige Verteilung von Bügeleisen den Stromverbrauch in Niederösterreich wesentlich heben wird, denn keine Hausfrau wird gleichzeitig mit zwei Bügeleisen bügeln können. Es entbehrt daher jeder Grundlage, wenn man solche Geschenke macht. Der Rechnungshof stellt dann zusammenfassend fest, daß die Geschäftsleitung bei der Verteilung von Prekarien mehr als großzügig vorgegangen ist. Als Beweis für die Art, wie leichtfertig man mit den Geldern der Niederösterreicher umgegangen ist, wird hier noch erwähnt, daß neben Schulen und Gemeinden, die solche Gaben erhalten haben, eine namhafte Anzahl von Einzelpersonen Prekarien erhalten hat, aber Einzelpersonen, die es nicht nötig gehabt hätten, wie wörtlich im Rechnungshofbericht steht. Wir müssen auch hier feststellen, daß mit den Geldern Niederösterreichs sehr leichtfertig umgegangen wurde. Der Rechnungshof stellt unter anderem auch fest, daß die Newag jeden sich kalendermäßig bietenden Anlaß benützte, um Jubiläumsveranstaltungen zu begehen. Auch die Fertigstellung von neuen Anlagen wurde jeweils zum Anlaß einer Prämienausschüttung genommen. So wurden anläßlich der Fertigstellung des Verwaltungszentrums Maria-Enzersdorf Prämien in der Höhe von 55.400 S ausbezahlt und aus Anlaß der Fertigstellung des Kraftwerkes Peisching Prämien in der Höhe von 520.000 s. Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß wir jedem Bediensteten seine Prämie gönnen und daß wir absolut nichts dagegen haben, wenn Bedienstete für ihre Leistungen Prämien erhalten. Wenn aber der Rechnungshof feststellt, daß eine Durchsicht der Listen zeigt, daß auch Dienstnehmer beteilt wurden, die mit der Anlage nicht unmittelbar befaßt waren, dann, glaube ich, ist dies schon ein Umstand, den man beachten muß, denn auch hier fehlt die Korrektheit. Ich möchte Ihnen das nur auf Grund der Zahlungsliste anläßlich der Fertigstellung des Kraftwerkes Peisching zeigen. Am Ende dieser biste, die für die Auszahlung geschrieben wurde, stehen nämlich zwei Namen, die nachträglich noch hinzugefügt wurden: Zapotocky und Schwager. Der Müllner-Freund Zapotocky mit 16.350 S und der schon wiederholt genannte Herr Doktor Schwager mit 15.000 S. Diese Beispiele zeigen, da6 man auch bei kleinen Dingen, genauso wie bei den großen Dingen, sehr leichtfertig gewesen ist. Der Rechnungshof hat auch in bezug auf die Kraftfahrzeuge die Forderung nach größerer Sparsamkeit erhoben. Er hat die Leitung gemahnt, durch vorbildliche Sparsamkeit und Einschränkung den Bediensteten ein gutes Beispiel zu geben. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Dienstwagen des ehemaligen Generaldirektors Müllner verwiesen. Wir können feststellen, daß auf Kosten von Niederösterreich dem Herrn Generaldirektor Müllner nichts zu teuer war, auch nicht der Jaguar um 204.000 S mit eingebauten Spezialliegesitzen. Der Wagen hat aber nicht nur Spezialsitze gehabt, er verursachte auch dementsprechende Kosten, denn er mußte stets zum Service in eine Spezialwerkstätte, weil er in der betriebseigenen Werkstätte nicht betreut werden konnte. Es betrugen zum Beispiel die Betriebskosten für den Jaguar im Jahre 1964 106.000 S. Die Kilometerkosten stellten sich beim Jaguar auf 2,60 S, während sie sich zum Beispiel bei einem Mercedes 220 SE auf 70 Groschen stellen würden. Ein Mercedes 220 SE war aber dem Herrn Generaldirektor Müllner zu wenig repräsentativ. Mit Recht stellt der Rechnungshof fest - ich glaube, as war kein Irrtum -, daß die Anfertigung von Liegesitzen in einem Mercedes wesentlich billiger gekommen wäre und wahrscheinlich zum gleichen Erfolg geführt hätte. Herr Müllner und seine engsten Mitarbeiter haben sowohl bei allen großen Fragen als auch bei weniger bedeutsamen Dingen gleich gehandelt, nämlich zunächst im eigenen Interesse. Dies kann auch bei den sogenannten Repräsentationsspesen im Punkt 54 des Rechnungshofberichtes festgestellt werden. Wenn der Rechnungshof schon bei einer vorhergegangenen Kontrolle diesen Punkt beanstandet hat, dann sah sich die Geschäftsleitung veranlaßt, dem Rechnungshof mitzuteilen, daß die Geschäftsleitung mit 1. Jänner 1963 - wohlgemerkt mit 1. Jänner 1963 - es sich zur Aufgabe stellte, die Ausgaben für Repräsentationsspesen auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. Sicherlich ein guter Vorsatz, den die Geschäftsleitung dem Rechnungshof mitgeteilt hat. Was hat sich nun die Newag-Geschäftsleitung darunter vorgestellt? Wir finden bei !der Aufzählung des Rechnungshofes zum Beispiel folgende Posten: Eine Rechnung des Restaurants „Kerzenstüberl" vom 28. Februar 1963, betrifft Betriebsveranstaltung der leitenden Angehörigen von 20.933 S. Meine Herren, ich glaube, wir alle wissen, daß Repräsentation notwendig ist, daß diese Kosten sich nicht vermeiden lassen. Aber wir alle müssen auch den Standpunkt vertreten, daß hier eine Grenze gesetzt ist und Ordnung und Sauberkeit verlangt werden müssen. Denn wie, Herr Kollege Robl, wollte man zum Beispiel diese Werbungskosten werten, wenn leitende Angestellte am Aschermittwoch im ,,Kerzenstüberl" 20.900 S ausgaben? Eine weitere Rechnung nach Mitteilung der Geschäftsleitung, und zwar am 6. März 1963 vom Restaurant ,,Kerzenstüberl'' in der Höhe von 12.253 S, am 27. April 1963 Rechnung Restaurant ,,Kerzenstüberl" von 10.520 S, am 15. Oktober 1963 Rechnung Restaurant ,,Kerzenstüberl" von 23.295 S. Am 23. Oktober 1963 Rechnung des Restaurants „Kerzenstüberl“ in der Höhe von 21.587 S, am 31. Oktober 1963 Rechnung des Restaurants ,,Kerzenstüberl'' in der Höhe von 12.487 S, macht insgesamt 101.077,76 S. Aber die Reihe dieser Rechnungen ist noch lange nicht aus. Wir finden weiter eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 5. Dezember 1963 in der Höhe von 28.900 S, eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 21. Dezember in der Höhe von 32.980 S, eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 25. März 1964 über verschiedene Geschenkpakete, deren Empfänger ungenannt sind, in der H6he von 24.472 S. Weiter eine Rechnung der Weinkellerei Brioni vom 29. Dezember 1964 in der Höhe von 61.764 S, macht zusammen 147.816 S. Man kann also auch hier das gleiche sagen wie beim Restaurant ,,Kerzenstüberl'', daß hier wohl nicht mehr von Werbungskosten gesprochen werden kann, und daß der Rechnungshof absolut recht hat, wenn er der Meinung ist, daß dem Gebot der Sparsamkeit viel zuwenig Rechnung getragen wurde. Dazu, glaube ich, muß aber in diesem Zusammenhang noch eines gesagt werden: Die Liste der hier angeführten Beispiele ließe sich noch lange fortsetzen. Es sind dies nur Auszüge, aber dazu muß noch bemerkt werden, daß das Restaurant ,,Kerzenstüberl" sowie die Weinkellerei Brioni Herrn Vancura, dem Müllner-Freund, ,gehören, und man könnte hier wohl sagen: ,,Der Freund hat den Freund etwas verdienen lassen; eine Hand wäscht die andere.'' Die gleiche Newag, die auf der einen Seite von jedem Siedler, der sich ein Haus errichtet, hohe Anschlußgebühren verlangt, die gleiche Newag, die von jedem kleinen Gewerbetreibenden, der nur irgendein Gerät neu erwirbt uad anschließt, schon enorme Baukostenzuschüsse verlangt, die gleiche Newag hat zum Beispiel am 6. Februar 1965 die Kosten für eine Ballveranstaltung in der Höhe von 75.000 S übernommen. Ich glaube, daß niemand in Niederösterreich, kein Stromverbraucher, dies verstehen würde. Denn wir alle wissen, daß die Newag ihre diversen Forderungen eintreibt, daß sie bei der Einhebung der Baukostenzuschüsse und Anschlußgebühren nicht so großzügig ist, wie sie es in anderen Belangen gewesen war, wie wir in diesem Bericht feststellen konnten. Ich glaube daher, daß es nur recht und billig ist, wenn gefordert wird, daß die niederösterreichischen Landesgesellschaften so verwaltet werden, daß die Bevölkerung Niederösterreichs die Gewißheit hat, daß sie nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sauberkeit verwaltet werden, nicht im Interesse der Müllner-Clique, sondern im Interesse des gesamten niederösterreichischen Volkes. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. S t a n g l e r. Abg. STANGLER: Herr Präsident, Hoher Landtag! Ich habe heute bei meiner Wortmeldung zum Rechnungshofbericht und zu Bemerkungen des Rechnungshofes festgestellt, daß es in dieser Frage leider nicht immer nur um sachliche Dinge gegangen ist, daß wir bei verschiedenen Methoden die Sachlichkeit vermissen mußten, daß sehr häufig und die ganze Zeit über eine direkte oder untergründige Stimmungsmache vorhanden war. Die sich einmal gegen Personen, das andere Mal gegen die Landesbetriebe, ein drittes Mal in diesem Zusammenhang gegen die ganze ÖVP gewendet hat. Diese Gerüchtemacherei, dieser hintergründige psychologische Krieg, der geführt worden ist, sollte wohl dazu beitragen, die nötige Stimmung zu erzeugen und die Situation so richtig anzuheizen, damit sie bei der Abführung der Landtagsdebatte eben an den Siedepunkt anlangt. Ich möchte, bevor ich mich mit sehr konkreten Gerüchten und Feststellungen des heutigen Tages beschäftigte, aber noch einmal, Feststellungen wiederholen, die ich heute vormittags bereits getroffen habe, damit ja nichts unterschoben oder unterlegt werden kann, daß man ja nicht eine Bereinigung dieser Darstellung versuchen oder sie ins Gegenteil umkehren könnte. Der Standpunkt der ÖVP in dieser Frage ist vollkommen klar. Meine Partei hat sich immer zu den rechtsstaatlichen Prinzipien bekannt und wird sie auch hüten und in aller Öffentlichkeit vertreten. Hoher Landtag! Wir haben jederzeit, am 1. März ebenso wie im Unterausschuß, im Finanzausschuß, aber auch bei dieser Debatte, erklärt, daß wir niemanden schützen, der sich gegen bestehende Gesetze vergangen hat. Nehmen Sie das zur Kenntnis. Ob sich aber jemand gegen bestehende Gesetze vergangen hat, ist Sache des Staatsanwaltes und der Gerichte. Das möchte ich noch einmal dezitiert wiederholen. Ich habe immer alle Formen einer eigenartigen Volksjustiz in anderen Regionen unserer Erde abgelehnt. Gerade deshalb, weil wir uns so sehr zur rechtsstaatlichen Ordnung bekennen, lehnen wir alle direkten oder hintergründigen Aktionen, die diese rechtsstaatliche Ordnung stören können, ab. Als Mehrheitsfraktion sind wir jederzeit dafür eingetreten, daß diese rechtsstaatlichen Normen eingehalten und beachtet werden. Das möchte ich vorausschicken. Interessanterweise wurde gestern kurz vor Beginn der Rechnungshofdebatte des niederösterreichischen Landtages zuerst im Parlament und dann in diesem Hause ein Gerücht verbreitet. Damit ich nicht deutlicher werden muß, es breitete sich von links nach rechts aus. ,,Der Müllner ist verhaftet", raunte man sich sehr bedeutungsvoll zu. Aus dem Parlament kam die telefonische Anfrage, ob hier von einer Verhaftung etwas bekannt sei. Wir wußten nichts, aber ich habe mich daraufhin bei einer amtlichen Stelle erkundigt. Weil ich der Sache auf den Grund gehen wollte – es handelt sich ja schließlich rum eine sehr interessante Sache (Abg. Dr. Brezovsky: Für Sie besonders!) -, habe ich auch den Herrn Landeshauptmann befragt, ob es nur ein Gerücht oder eine bestätigte Nachricht sei. Ich habe heute auch bezüglich einer APA-Meldung eine Erklärung abgegeben und stehe nicht an festzustellen, daß meine Darstellung (Zwischenruf bei der SPÖ: Falsch ist! - Heiterkeit) nicht ganz richtig ist. Ich werde Ihnen gleich sagen, weshalb ich diese Meldung so gebracht habe. Vor mir liegt ein Aktenvermerk des Herrn Landesamtsdirektors vom 14. Dezember 1966: ,,Herr Landeshauptmann Maurer beauftragte am 13. d. M. den gefertigten Landesamtsdirektor, festzustelllen, ob die im Landhaus kursierenden Nachrichten über die Verhaftung des ehemaligen Generaldirektors Müllner den Tatsachen entsprechen. Landesamtsdirektor Dr. Baumgartner erkundigte sich beim Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Sektionschef Dr. Seidler, über diese Angelegenheit. Dieser konnte die Nachricht nicht bestätigen, sagte aber eine Überprüfung zu. (Abg. Jirovetz: Wie kommen Sie zu dem Amtsvermerk des Landesamtsdirektors?) Ich habe um Aufklärung ersucht. Das ist doch hoffentlich noch gestattet, oder ist das verboten? Lassen Sie mich doch ausreden und werden Sie nicht nervös (Heiterkeit. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) ,,Etwa zehn Minuten später gab Dr. Seidler dem Landesamtsdirektor bekannt, die Nachricht stamme von der APA. Diese sei aber bereits amtlich davon verständigt, daß Müllner nicht verhaftet worden sei. Am heutigen Tag gab Dr. Seidler über weiteres Befragen bekannt, daß ihm die Mitteilung bezüglich der APA vom Chef der Wirtschaftspolizei Dr. Tintner gemacht wurde." So sind die Zusammenhänge. Die Mitteilung der APA habe ich so verstanden, daß diese bereits veröffentlicht wurde. Die Nachricht stammt wohl von der APA. Da sie aber noch nicht über die Fernschreiber hinausgegeben worden war, braucht auch keine Richtigstellung erfolgen. Daß darüber in der APA geredet wurde, geht aus dem Vermerk des Herrn Landesamtsdirektors eindeutig hervor. Zur Information des Chefs der APA, welche Erklärung ich abgegeben habe, möchte ich noch einmal wiederholen: Da keine schriftliche Meldung der APA ergangen ist, ist es auch nicht notwendig, daß eine schriftliche Berichtigung erfolgt. Ferner gab es heute nachmittag bei Beginn der Landtagsdebatte bezüglich der Verhaftung Müllners abermals von links nach rechts - die mündliche Behauptung: „Wir wissen das schon seit 11 Uhr Vormittag." (Heiterkeit. - Abg. Graf: Daß Sie immer hereinfallen! -- Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Der Kollege Czidlik hat sich zum Rednerpult begeben und im Brustton der Überzeugung gesagt, er beziehe sich auf die Ausführungen des Herrn Abg. Schneider, die den Sozialisten schon seit geraumer Zeit bekannt seien. Er hat es genauso gesagt, das steht auch im Sten0,graphischen Protokoll. Auf meine direkte Frage“Seit wann?" haben Sie mir zugerufen: ,,Seit 11 Uhr!" (Heiterkeit links.) Auch wenn Sie noch so lachen, können Sie sich da nicht mehr herausreden. Ich weiß schon, daß die Weisung erging, nicht mehr von 11 Uhr zu sprechen, weil Sie wissen, daß ich erklärt habe, nachprüfen zu lassen, wieso Sie um 11 Uhr erfahren haben, daß die Verhaftung erfolgen wird. (Gelächter.) Meine Herren! Mit Ihrem Gelächter können Sie die von Ihnen in diesem Hause gemachten Feststellungen nicht mehr entkräften. Es wäre eine bedenkliche Entwicklung, würde eine Parteifraktion in Österreich über amtliche Dinge früher informiert werden als die gesamte Öffentlichkeit. Ich habe mich daher heute um 15 Uhr, Herr Landesrat Rösch (Landesrat Rösch: Es gibt ja keinen sozialistischen Minister mehr!), beim Herrn Polizeipräsident Holaubek, der sicherlich nicht in den Geruch kommt, mir besonders nahezustehen, um mir vielleicht aus diesem Grunde Nachrichten zukommen zu lassen, erkundigt. Um 15.10 Uhr habe ich ein zweites Gespräch mit dem Herrn Polizeipräsidenten Holaubek geführt. Ich habe mich als Klubobmann der ÖVP gemeldet und ihn gefragt, ob er mir mitteilen könne, wann die Verhaftung Müllners erfolgt sei. Er erklärte mir hierauf, daß dies um 12.30 Uhr der Fall war und daß das Justizministerium hierzu ein Kommuniqué herausgegeben hätte. Auf meine direkte Frage an den Herrn Polizeipräsidenten, wann die Festnahme erfolgt sei, erklärte er beim zweiten Telefonat, er habe nunmehr mit dem Leiter der Wirtschaftspolizei, Dr. Tintner, gesprochen, der ihm amtlich meldete, daß die Festnahme um 12.30 Uhr erfolgte. Um ganz sicherzugehen und nicht wie gestern bei der APA einer irrigen Meldung zu erliegen, habe ich auch im Justizministerium, und zwar im Büro des Herrn Ministers, das mich dann an die zuständige Abteilung im Ministerium verwiesen hat, angefragt. Vom Herrn Sektionsrat Dr. Fleisch wurde mir folgendes bekanntgegeben: „Der Untersuchungsrichter war am 14. Dezember 1966 bei der Vernehmung Müllners anwesend, wobei er unter 'Umständen Verdunklungsgefahr befürchtete und daher den Staatsanwalt hiervon verständigt habe. Der Staatsanwalt hat hierauf fernmündlich den Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Viktor Müllner, auf Erlassung eines Haftbefehls gegen Viktor Müllner und auf Verhängung einer Untersuchungshaft über Viktor Müllner wegen Verdunklungsgefahr gemäß § 175 Abs. 1 Ziffer 3 der Strafprozeßordnung und Q 180 Abs. 1 der Strafprozeßordnung gestellt. Auf Grund dieses Antrages hat der Untersuchungsrichter um 12.30 Uhr den hierzu notwendigen Beschluß gefaßt. Eine nochmalige Rückfrage des Herrn Sektionsrat Dr. Fleisch bei der Wirtschaftspolizei (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Vor 12.30 Uhr?) ergab dann einen kleinen Zeitunterschied. Dort gab man den Zeitpunkt der Verhaftung mit 12.15 Uhr an. Sie mag also um 12.15 Uhr, zwischen 12.15 und 12.30 Uhr oder um 12.30 Uhr erfolgt sein. Das spielt an und für sich keine so große Rolle. Wichtig sind für uns unsere gestrigen Wahrnehmungen bezüglich der Gerüchte im Parlament und hier im Hause sowie die heutigen Feststellungen, daß Sie schon seit geraumer Zeit von der Verhaftung Müllners unterrichtet seien. Meine Herren! Sie können das nicht abstreiten, denn Sie haben den Zeitpunkt 11 Uhr genannt und nicht wir. (Große Unruhe bei der SPÖ.) Herr Aufsichtsrat, sind Sie nicht so eifrig. Sie holen am heutigen Tag nach, was Sie jahrelang versäumt haben. Ich muß also feststellen, daß es für die rechtsstaatliche Ordnung geradezu eine Gefahr bedeuten würde, wenn hier Fakten schon vor ihrer amtlichen Veröffentlichung bekannt wären (Landesrat Rösch: Das konstruieren Sie doch nur!), um sie propagandistisch auswerten zu können. Ich wiederhole noch einmal, das hat mit der Stellung pro oder kontra Müllner gar nichts zu tun. (Große Unruhe. -Landesrat Rösch: So, so! Das hat mit der Stellung gar nichts zu tun!) Ich weise darauf hin, daß ich unsere Auffassung über die rechtsstaatliche Ordnung und bezüglich der Einhaltung der Gesetze heute bereits zweimal deutlich kundgetan habe. Man wird aber das Gefühl nicht los, daß Sie hier hysterisch versuchen, die Dinge psychologisch so anzuheizen, daß die gesamte öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung gedrängt wird. Meine sehr geehrten Herren! Uns scheinen Ihre heutigen Mitteilungen von der Kenntnis dieses Falles sowie die amtlichen Bekanntgaben so bedeutsam, daß ich im eigenen Namen sowie im Namen der Kollegen Schneider, Dipl.-Ing. Robl, Reiter, Ludwig, Anzenberger, Kienberiger und Genossen zu den Einschaufeststellungen des Rechnungshofes, betreffend die Gebarung der Niederösterreichischen Elektrizitätswerke AG., Landtagszahl Nr. 222, folgenden Antrag stelle, und ich bitte den Hohen Landtag, diesem die Zustimmung zu geben (liest): “Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Herrn Bundesminister für Justiz und allenfalls auch beim Herrn Bundesminister für Inneres vorstellig zu werden, 1. damit geklärt wird, ob die Tatsache der Verhaftung des ehemaligen Generaldirektors Viktor Müllner schon vor der erfolgten gerichtlichen Maßnahme öffentlich bekanntgemacht wunde, 2. daß für den Fall, daß eine amtliche Veröffentlichung vor der gerichtlichen Maßname nicht erfolgt ist, gegen jene Personen, die offensichtlich ihre Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses verletzt haben, dienstrechtlich Maßnahmen ergriffen werden.'' Ich darf dem Herrn Präsidenten den Antrag überreichen. (Heiterkeit bei den Sozialisten.) Ich kann mich nur darüber wundern, daß Ihnen die Dinge vor aller Öffentlichkeit so viel Heiterkeit bereiten, daß Sie nur noch über alles lachen können. Ich finde esbedauerlich, daß ernstzunehmende Debatten von Ihnen mit allgemeinem Lächeln oder gar Gelächter quittiert werden. Aber bitte, das kann jeder halten wie er will. (Große Unruhe. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Herr Dr. Brezovszky, ich möchte auf Ihre Ausführungen nicht eingehen. (Landesrat Rösch: Haltet-den-Dieb-Methode! - Ablenkung auf etwas anderes!) Ich möchte mich nunmehr wieder mit dem Rechnungshofbericht in einer grundsätzlichen Frage beschäftigen, und zwar deswegen, weil wir den Rechnungshof sowie jedes Kontrollorgan der demokratischen Republik sehr ernst nehmen und hochhalten. Wir sind der Auffassung - ich glaube, 'darin stimmen wir hundertprozentig überein -, daß die Kontrolle ein Merkmal der Demokratie ist und wir daher die Tätigkeit der Kontrollorgane zu beachten haben. Diese Tätigkeit ist ja nicht immer angenehm, und wenn gerade ich als Obmann des Finanzkontrollausschusses dies feststelle, dann kann ich nichts anderes sagen, als daß man vor den kontrollierenden Organen auch den notwendigen Respekt zu haben hat und ihnen die entsprechende Achtung entgegenbringen muß. Ich möchte nun noch auf meine Ausführungen von heute Vormittag zurückkommen. Der dem Landtag vorgelegte Rechnungshofbericht ist von den Abgeordneten des Hohen Hauses nicht widerspruchslos hinzunehmen oder abzulehnen, sondern man hat sich mit diesem Kontrollbericht sachlich und kritisch auseinanderzusetzen. Es ist bedauerlich, daß die sachliche Auseinandersetzung so schwierig geworden ist, weil der Rechnungshofbericht zum Anlaß gegeben wurde, Monate, bevor sich der Landtag damit beschäftigen konnte, in breitester Öffentlichkeit eine Propaganda für und wider zu entfalten, wodurch der sachlichen Behandlung kein guter Dienst erwiesen worden ist. Die Debatte um die Einschau des Rechnungshofes bei den Landesbetrieben begann bei der Budgetdebatte im Dezember 1965 und wurde am 1. März 1966 fortgesetzt. Man braucht nur die Protokolle genau zu lesen und stößt immer wieder auf jene Punkte, die im Rechnungshofbericht einer breiten Untersuchung unterzogen wurden. Ich bin der Auffassung, daß man auch den Beamten des Rechnungshofes keinen guten Dienst erweist, wenn man hier im Hause in der Debatte vor diesen Verbeugungen macht und anerkennende Worte spricht, ja sogar Empfehlungen gibt, man möge eine Dankadresse an den Rechnungshof richten oder wie gestern der Herr Abg. Dr. Brezovszky - ich habe mitgeschrieben - sagt: ,,Wir Sozialisten danken dem Rechnungshof für die wertvolle Untersuchungsarbeit bei der Newag und Niogas." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist im Rahmen einer solchen Debatte kein guter Dienst für die (Beamten des Rechnungshofes. Man soll die Beamten und die Kontrolleinrichtung aus dem Spiel lassen und sich lediglich mit dem h Bericht enthaltenen Fakten beschäftigen. Ich darf dazu folgendes bemerken: Der Rechnungshof ist in der Bundesverfassung - Sie kennen die diesbezüglichen Artikel - und im Rechnungshofgesetz verankert. Dieses spricht in den 83 2, 11, 12, 13, 15 und 18 jeweils im 1. Absatz deutlich 9ber die Prüfungsziele, nämlich die zu prüfenden Einrichtungen zu untersuchen, ob die Gebarung den bestehenden Gesetzen, den Verordnungen, den Vorschriften entspricht und ziffernmäßig richtig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Nur im Absatz 2 des § 2 des Rechnungshofgesetzes ist der Rechnungshof darüber hinaus auch noch verpflichtet, die Herabminderung beziehungsweise die Vermeidung von Ausgaben und die Möglichkeit der Schaffung erhöhter Einnahmen zu prüfen. Das wird lediglich in diesem einen Absatz ausgesprochen. Die kritischen Feststellungen des Rechnungshofes sind zweifellos in vielen Fällen - das haben wir schon im Unterausschuß und auch hier im Hohen Hause erklärt - berechtigt. Daher kam auch der Antrag des Finanzausschusses Nr. 11 zustande, der sich vor allem mit der unumgänglich notwendigen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beschäftigt. Das sind für uns die sachlichen Schlußfolgerungen aus diesem Bericht, und Kollege Reiter hat schon darauf hingewiesen, was unserer Meinung nach eine Irrmeinung des Rechnungshofes gewesen ist. Ich möchte dazu grundsätzlich etwas sagen, ich betone aber noch einmal, der richtet sich nicht gegen die Einrichtung an sich. Es ist schwierig, wenn der Rechnungshof im nachhinein wirtschaftliche Thesen aufstellt oder wenn der Rechnungshof heute Dinge vertritt, die den damals handelnden Personen m ihrem Zeitpunkt noch nicht klar sein konnten, denn fünf oder zehn Jahre später sehen gewisse Maßnahmen ganz anders aus als zum Zeitpunkt, wo sie durchgeführt worden sind. Ich darf daher sagen, sicherlich im nachhinein ist es immer leichter, klüger zu sein, das ist immer so und das wind auch nicht zu ändern sein. Die Aufgabe des Rechnungshofes ist aber vor allem eine nachprüfende Kontrolle. Es wäre auch nicht günstig, wenn auf Grund von Prophezeiungen Fehldispositionen erfolgten, denn solche stehen mangels Verantwortlichkeit des Rechnungshofes dem Rechnungshof nicht zu. Was wäre aber gewesen, wenn auf Grund von Feststellungen des Rechnungshofes im Jahre 1958 die Geschäftsfiihrung dlas befolgt hätte? Eine wirtschaftliche Schädigung der Landesbetriebe. Ich muß noch auf zwei konkrete Punkte zurückkehren. Im Rechnungshofbericht 1958 heißt es, daß von der Inangriffnahme von Projekten wie Korneuburg abgeraten wird und man diese auf unbestimmte Zeit zurückstellen solle. Dies auf Seite 13 des Rechnungshofberichtes. Ich verweise darauf, daß der Rechnungshof damals ernstlich empfohlen hat, Turbinen für das Erdgaskraftwerk Korneuburg wieder zu verkaufen. Meine Herren, ich glaube, daß solche Prophezeiungen oder solche Ratschläge sehr gefährlich sind, weil ein Kontrollorgan diese wirtschaftlichen Fragen meiner Meinung nach gar nicht so festzustellen hat. Das ist Sache der sozietären Organe. Wenn es Fehldispositionen gibt, dann hat das im nachhinein festgestellt zu werden. Ich glaube also, daß bei aller Anerkennung und aller Notwendigkeit der Kontrolle gerade Kontrollorgane besonders vorsichtig vorgehen müssen. Besonders dann, wenn Gefahr im Verzuge ist, daß solche Berichte schon vorher in der Presse diskutiert werden, bevor noch eine Landesregierung auf Grund der Vertraulichkeit oder gar der Landtag sich mit diesen Dingen offiziell beschäftigen kann. Ich glaube daher, daß man dem Rechnungshof selbst einen sehr schlechten Dienst erwiesen hat, daß man alle diese Dinge hier politisch so umgedeutet hat, daß es zur Schädigung der Unternehmungen gekommen ist. Ich verweise nochmals, meine Herren, auf Ihr „Niederösterreichisches Bildtelegramm" und alle Überschriften, die Sie damals dort gesetzt haben. Nur eine zitiere ich: ,,Milliardenschaden für Niederösterreich!" Ein zweiter Artikel in der ,,Arbeiter-Zeitung" am Samstag, dem 29. Oktober 1966: ,,Niogas kann nicht zahlen. - Liquiditätsenge. – Rund 5,000.000 S Gasrechnung schuldig." Meine sehr verehrten Herren, wenn diese Dinge zum Anlaß einer parteipolitischen Propaganda gemacht wenden, dann betreibt man eine bewußte Betriebsschädigung. Ich habe vormittags schon darauf hingewiesen, daß es gefährlich ist, und ich habe das, was Kollege Kienberger gesagt hat, unterstrichen, daß durch parteipolitisch hochgeheizte Propagandamaßnahmen Unternehmungen geradezu in den Ruin getrieben werden können. ich kann nicht annehmen, daß das Ihre Absicht ist, daß Sie noch dazu beitragen wollen, daß die Landesunternehmungen in Schwierigkeiten kommen. Sie sind ja seit Jahr und Tag mit dabei gesessen in der Landesregierung, im Aufsichtsrat, im Vorstand und im Aufsichtsratspräsidium. (Landesrat Kuntner: Mit Ihren Herren in der Minderheit, 12:8.) Mit mir persönlich nicht. Eine Entnahme solcher Detailberichte und ihre politische Auswertung in Zeitungen – auch wenn Sie die Presse zitieren, schließe ich das mit ein - führt zur Betriebsschädigung. Alle, die das betreiben, schaden diesen Betrieben, das muß einmal sehr deutlich gesagt werden. Sie gefährden nicht nur die Betriebe, sondern auch die Arbeitsplätze niederösterreichischer Arbeiter und Angestellter. Vor die haben wir uns schützend zu stellen, und das tun wir auch mit Fug und Recht. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf Abg. Dr. Brezovszky: Sie haben Müllner gewählt, Sie haben ihm die Macht gegeben, die Newag zu ruinieren!) Wir haben daher hierzu noch einmal Stellung genommen, damit unsere Einstellung im Grundsätzlichen noch einmal klargestellt ist und es in Zukunft nicht zu Mißdeutungen oder Verdrehungen kommen kann. Es gibt manche Verdrehungskünstler, die aus Himmel Hölle und aus Hölle Himmel machen können. Daher genaue Feststellungen und präzise Feststellungen machen, damit es in Zukunft keine Fehldeutungen geben kann. Ich möchte noch etwas ankündigen. Gestern hat vor allem der Herr Kollege Dr. Brezovszky über den Finianzkontrollausschuß gesprochen; das steht aber heute nicht zur Debatte. (Zwischenruf bei der SPÖ: Dann reden Sie nicht darüber!) Wir wenden sehr wohl dazu reden, nehmen Sie das zur Kenntnis. Wir haben keine Scheu vor einer solchen Diskussion, wenn die Frage ,,Kontrollausschuß" in diesem Hause zur Debatte steht. (Zwischenruf: Diese Vorgangsweise ist sehr demokratisch!) Wir haben weit Jahr und Tag gemeinsam einstimmige Beschlüsse gefaßt, und es gibt nur einstimmige Beschlüsse. Weil Sie sich gar so ereifert haben, Herr Dr. Brezovszky, darf ich vor dem Hohen Hause feststellen, daß, obwohl Sie dem Finanzkontrollausschuß angehören, bis zum heutigen Tag - auch bei der letzten Sitzung nicht - keinen Antrag gestellt haben, daß die Landesbetriebe durch den Finanzkontrollausschuß zu prüfen wären. Also nicht immer Feststellungen treffen, als hätten Sie keine Möglichkeit dazu. Wenn Sie einen Antrag stellen, wird es möglich sein, ihn abzulehnen. Wir haben nur die Möglichkeit, zu einstimmigen Beschlüssen zu kommen, weil sich der Finanzkontrollausschuß nach der derzeitigen Verfassungslage, nach den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen paritätisch 3:3 zusammensetzt. Ich bin aber schon zu weit gegangen, wir wenden sicher noch Gelegenheit haben, über diese Frage im Detail zu reden. Ich möchte nur noch sagen, die Kontrolle ist notwendig und den Kontrollorganen ist der notwendigen Respekt entgegenzubringen. Es ist nur bedauerlich, wenn in der Demokratie Wege gegangen werden, wenn sachliche Kontrollarbeiten zum Anlaß genommen werden, um damit parteipolitische Zwecke zu verfolgen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. T s c h a d e k. Landeshauptmannstellvertreter Doktor TSCHADEK: Hohes Haus! Ich hatte nicht die Absicht, in der Debatte Newag-Niogas zu sprechen. Weil aber der Herr Abg. Stanlgler hier eine Kritik geübt hat und der Meinung war, es sei wieder einmal - durch eine scherzhafte Bemerkung - der Rechtsstaat in Österreich in Gefahr gebracht worden, so bin ich doch verpflichtet, auf seine Ausführungen etwas zu sagen. Ich glaube, ich habe ein Recht, über das Problem des Rechtsstaates zu reden, denn letzten Endes habe ich über sieben Jahre als Justiminister gewirkt, und niemals, in keiner Budgetdebatte und in keiner Parlamentssitzung, ist jemand aufgestanden und hätte erklärt, daß ich nicht ein treuer Hüter der Gesetze und des Rechtsstaates als Justizminister gewesen wäre. Wenn ich also ein paar Bemerkungen zur Rede des Herrn Abg. Stangler mache, so muß ich es deshalb tun, damit nicht eine vollkommen falsche Vorstellung entsteht, und damit klargestellt wird, wie sich der Herr Abg. Stangler scheinbar den Rechtsstaat vorstellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern ist - ich wußte es nicht, ich habe es von Abg. Stangler erfahren - angeblich das Gerücht verbreitet worden, der ehemalige Generaldirektor der Newag, Viktor Müllner, sei verhaftet worden. Herr Abg. Stangler hat mir sehr vorwurfsvoll gesagt: „Das geht von euch aus, das ist die unterschwellige Propaganda, damit wollt Ihr die Stimmung in diesem Saale hochtreiben! Aber es ist anders gekommen. Es ist festgestellt, daß es sich um eine unwahre Meldung gehandelt hat." Ich habe sofort erklärt, daß ich weder die Meldung gehört habe noch wüßte, von wem sie stammt. Heute um 13.44 Uhr ist eine APA-Meldung über den Draht gelaufen, die auch ich erhalten habe, aus der hervorgeht, daß der Untersuchungsrichter die Verhaftung des Herrn Viktor Müllner beantragt hat, weil Verabredungsgefahr nach der Strafprozeßordnung gegeben ist. Da am dieser Meldung nicht ersichtlich war, ob nur ein Antrag gestellt oder ab die Verhaftung vollzogen wurde, habe ich dasselbe Recht für mich in Anspruch genommen, das Herr Abg. Schneider und Abg. Stangler für sich in Anspruch genommen haben. Ich habe mich erkundigt, was geschehen ist, und habe Punkt 14 Uhr, wenn Sie es wissen wollen, vom Justizministerium - denn das ist die Stelle, die solche Auskünfte geben kann, nicht die Wirtschaftspolizei und nicht die Staatspolizei - die Mitteilung erhalten, daß die Verhaftung ungefähr um 12.30 Uhr erfolgt sei. Ich habe dies meinem Klub, der noch versammelt war, mitgeteilt. Eine frühere Meldung ist uns nicht zugegangen und eine frühere Mitteilung wurde dem Klub nicht gemacht. Damit könnte man dieses Kapitel bereits abschließen, wenn ich nicht sagen müßte, daß der Antrag, Iden der Herr Abg. Stangler gestellt hat, in Wirklichkeit nichts anderes bedeutet als einen Tiefschlag gegen den Rechtsstaat. (Beifall bei der SPÖ.) Der Herr Abgeordnete Stangler erklärt, daß die unterschwellige Propaganda alle so beeinflußt habe, daß es zur Verhaftung gekommen sei. Er wirft also dem unabhängigen Untersuchungsrichter nicht mehr und nicht weniger vor (Abg. Stangler: Das habe ich nie gesagt!), als daß er nicht nach sachlichen Gesichtspunkten, sondern auf Grund einer künstlich erzeugten Stimmung einen so schwerwiegenden Beschluß wie einen Haftbefehl erlassen hat. (Abg. Stangler: Das unterstellen Sie mir!) Ich glaube, wir haben alle Ursache, unsere Untersuchungsrichter vor derartigen Anschuldigungen zu verteidigen. (Beifall bei der SPÖ.) Nachdem er selbst festgestellt hat, daß der Herr Untersuchungsrichter um 12.15 Uhr den Beschluß gefaßt hat, und dieser Beschluß eine Viertelstunde später vollzogen wurde, so kann diese Untersuchung, die er verlangt, nichts anderes beinhalten, als daß er den Untersuchungsrichter beschuldigt, er hätte vorher schon irgend jemanden von seiner Absicht, den Haftbefehl zu erlassen, informiert. Eine andere Auslegung läßt Ihre Darstellung nicht zu, und auch hier weise ich als ehemaliger Justizminister, der sich mit der Justiz engstens verbunden fühlt und der mit der Richterschaft im besten Einvernehmen steht, diesen Angriff auf einen unabhängigen Richter mit aller Deutlichkeit und aller Entschiedenheit zurück. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Man soll also nicht mit einem Wort sagen, wir sind für den Rechtsstaat, wir sind für die Unabhängigkeit der Gerichte, und gleichzeitig diese Unabhängigkeit und diese Rechtsstaatlichkeit in Zweifel ziehen, wenn jemand davon betroffen wind, den man noch vor wenigen Tagen als seinen Freund bezeichnet hat. Herr Abg. Stangler, daß es Ihnen weh tut, den Herrn Generaldirektor Müllner in Haft zu sehen, verstehe ich persönlich. Sie haben noch im Unterausschuß erklärt: ,,Ich verteidige den Müllner! Es sind die Leute heute dünn gesät, die dies tun, aber ich getraue es mir." Alle Achtung vor Ihrer Privatcourage, die Sie damit an den Tag gelegt haben. Ob Sie aber damit auch dem Grundsatz Rechnung getragen haben: Sine ira et studio - die Dinge so zu prüfen, wie es notwendig ist, das überlasse ich der Beurteilung des Hohen Hauses. (Beifall bei der SPÖ.) Und nur noch ein Wort, Herr Abg. Stangler. Sie haben sich beschwert, daß Pressestimmen Dinge veröffentlicht haben. Sie haben aber nicht erklärt, daß diese Veröffentlichungen falsch waren; Sie sind nur dagegen, daß darüber geredet wird. Ich glaube, man kann es - auch das gehört zur Demokratie und zum Rechtsstaat - der unabhängigen Presse und, wenn Sie wollen, auch der Parteipresse nicht verwehren, die Wahrheit zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.) Was man der Presse nicht zubilligen kann, ist eine unwahre und unfaire Berichterstattung. Wenn ein Journalist die Wahrheit schreibt, erfüllt er seine Berufspflicht. Ich gebe zu, daß die Wahrheit manchmal gefährlich werden kann. Für Herrn Viktor Mlüllner ist sie bereits gefährlich geworden. (Beifall bei der SPÖ.) Ich kann Ihnen daher als Klubobmann der Sozialisten mitteilen, daß wir diesem Antrag des Herrn Abg. Stangler, dem wir nur die Note ,,Demagogie" geben können, nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.) PRASIDENT WEISS: Zu Wort gemeldet ist Herr Abig. L a f e r l . Abg. LAFERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Wenn man aufmerksam allen Rednern zuhört, wenn man alle diese Anwürfe, Anschuldigungen, Kritiken, diese Flut von negativen Berichten mitanhört, dann wundert es einen überhaupt, daß es in Niederösterreich noch ein Licht gibt. Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben jetzt schön gesprochen. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Danke!) Sie haben nicht nur schön, Sie haben sehr schön gesprochen! (Heiterkeit im Hause.) Nur eines, Herr Landeshauptmannstellvertreter, sind Sie uns schuldig geblieben. Es ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen, daß von Ihrer Fraktion gesagt wunde: ,,Das wissen wir seit 11 Uhr." Um das geht es und um sonst gar nichts. Im Namen meiner Fraktion weise ich es energisch zurück, daß der Antrag des Herrn Kollegen Stangler ein demagogischer Antrag genannt wird, denn er beinhaltet die Wahrheit. Wir haben es um 11 Uhr nicht gewußt, Herr Landeshauptmannstellvertreter. (Landesrat Rösch: Wenn es der Untersuchungsrichter erst um 12.15 Uhr weiß!) „Das wissen wir schon seit 11 Uhr!" Das ist ja in den Stenographischen Protokollen nachzulesen. Man hat nur von Negativem gesprochen. Es ist in diesem Hohen Hause in diesen beiden Tagen kein Wort einer positiven Kritik gefallen. Auch so etwas muß man hinnehmen können. Bedenken Sie, was die Newag-Kassiere, die ihre Pflicht erfüllen, mitmachen. Ich möchte Ihnen, meine Herren, wünschen, die Stelle eines solchen Newag-Kassiers einzunehmen. Darüber wurde nichts gesagt, was diese Menschen landauf und landab an Kritik hinnehmen müssen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Jawohl Herr Kollege! Gehen Sie morgen als Kassier und Sie werden hören, was man diesen Leuten alles sagt. Er hat sein Geld einzukassieren und kann nichts dafür, was oben geschieht. Er muß seine Pflicht erfüllen, so wie wir alle. Diese Flut von negativen Berichten und Kritiken veranlaßt mich, auch die positiven Seiten aufzuzeigen und die Entwicklung der Newag einer objektiven Betrachtung zu unterziehen. Dies wird auch durch die Tatsache gerechtfertigt, daß die Ausweitung und Vergrößerung der Newag in den energiewirtschaftlichen und technischen Belangen enorm war. Sie können uns das nicht abstreiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, die Entwicklung und Ausweitung der Newag seit dem Ende des zweiten Weltkrieges bis in die heutigen Tage wird am besten durch den Anstieg des Stromerbrauches charakterisiert. 1945, im Jahre Null der ,,neuen Newag'' - wir alle, die zu Hause waren, wissen, wie diese LandesgesellSchaft damals ausgeschaut hat, und wie schwierig der Wiederaufbau war -, belief sich die Gesamtaufbringung der Newag auf 180,2 Millionen kWh, gegenüber 306,4 Millionen kWh im Jahre 1944. Zum Beispiel muß erwähnt werden, daß zu dieser Zeit durch die Zerstörung eines Großteiles der Versorgungsanlagen und mehrerer größerer Industriebetriebe, aber auch durch erzwungene Stromsparmaßnahmen - wer erinnert sich nicht an die Stromsparmaßnahmen in den Jahren 1945 und 1946 - der Gesamtverbrauch wesentlich abgesunken war. Doch sehr rasch konnte, trotz der immensen Schwierigkeiten durch die Besetzung, die Instandsetzung der zerstörten und provisorischen Anlagen vorangetrieben werden, so daß bereits 1946 der Ausbau von neuen Versorgungsanlagen für die noch nicht elektrifizierten Gebiete in Angriff genommen werden konnte. Damit gleichlaufend stieg der Verbrauch in Niederösterreich wieder sehr stark an, der Stromkonsum des Jahres 1944 wurde bereits 1949 überschritten. Abhängig vom Wachstum der Wirtschaft steigerte sich die jeweilige Stromaufbringung von Jahr zu Jahr enorm, so daß schließlich die Stromaufbringung der Newag im Jahre 1965 1362,8 Millionen Kilowattstunden erreichte, also in 20 Jahren das 7,5fache des Verbrauches vom Jahre 1945. Dabei darf aber auch nicht vergessen werden, daß als eines der unglücklichen Erbteile der früheren Gauwerke Niederdonau die mag nicht alleiniger Stromlieferant für Niederösterreich ist, sondern daß die besonders günstigen Absatzgebiete rund um Wien - das wurde bereits heute festgestellt - von der Gemeinde Wien versorgt werden. In der Zeit seit 1946 wunde auch die Restelektrifizierung Niederösterreichs fast zur Gänze abgeschlossen und rund 1300 niederösterreichische Gemeinden und Rotten mit etwa 190.000 Teilnehmern neu an das Newag-Netz angeschlossen. Dazu kommen noch 48 burgenländische Gemeinden mit rund 5500 Abnehmern, die in den Jahren 1946 bis 1956, bis zur Gründung der Bewag, elektrifiziert und versorgt wurden. Bei der Gründung der Newag im Jahre 1922 leisteten die in der neuen Gesellschaft zusammengeschlossenen Werke 10.500 kW. Dieses Leistungsvermögen erhöhte sich bis Kriegsende durch Ausbau von neuen Werken und durch Einverleibung von kleinen und kleinsten Elektrizitätsgesellschaften auf etwa 33,1MW. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Newag trotz der nach heutigen Gesichtspunkten bescheidenen Aufbringung von etwa 200 Millionen kWh nur 40 Prozent des Gesamtverbrauches aus der eigenen Erzeugung abdecken; die bedeutenden Fehlmengen. mußten eingekauft werden. Mit der stürmischen Zunahme des Verbrauches wurde der Anteil der Eigenerzeugung immer geringer. Wie die Erfahrung der ersten Nachkriegswinter zeigte, fehlte es vor allem an Spitzenstrom, da nach dem Wegfall des Spitzenwerkes Grein, welches am Jahre 1945 wieder an die CSSR abgetreten werden mußte, nur noch das Werk Myra und die beiden Erlaufkraftwerke Wienerbruck und Erlaufboden zur Verfügung standen. Da den beiden letztgenannten Anlagen die Anspeisung der Mariazellerbahn obliegt, mußte also praktisch der gesamte Spitzenstrombedarf teuer eingekauft werden. Diese Erfahrungen veranlaßten den Vorstand, die Projektierungsarbeiten für den Ausbauer Speicherwerke am mittleren Kamp voranzutreiben. Am 1. Oktober 1949 erfolgte der Spatenstich für die Werke Thurnberg und Dobra. Damit beginnt der seit damals fast ununterbrochene Bau von modernen Kraftwerken in Niederösterreich. Bereits am 9. Juli 1952 wurde die unterste der Kampstufen, das Kraftwerk Thurnberg-Wegscheid, in Betrieb genommen, und nur ein Jahr später, am 18. Juli 1953, wurde die Stufe Dobra-Krumau feierlich eröffnet. Damit hat sich das Leistungsvermögen der Newag-Speicherkraftwerke vervielfacht, und zwar von 7,7 auf 26,O MW; die Summe der Engpaßleistungen aller Newag-Werke erhöfhte sich auf 48,5 MW, wobei zu diesem Zeitpunkt die Leistungsspitze im Netz 134,2 MW betrug. Trotzdem mußten noch immer nahezu 80 Prozent der notwendigen Strommenge von anderen Gesellschaften bezogen werden. Nach Fertigstellung des Werkes Thurnberg begannen bereits die ersten Vorarbeiten für die Kampstufe Ottenstein, welche später oft als ,,Kaprun des Waldviertels" bezeichnet wurde. Für dieses Werk, welches nach umfangreichen Untersuchungen als Pumpspeicherwerk angelegt ist, wurde 1954 der erste Kubikmeter Beton - von insgesamt 128.000 Kubikmetern - eingebracht. Nach einer durch besonders strenge Winter gekennzeichneten Bauzeit von zwei Jahren konnten im Herbst 1956 der erste Maschinensatz und im Laufe des nächsten Jahres die beiden anderen Maschinensätze in Betrieb genommen werden. Die Eigenleistung hat wieder um 30 MW, das sind mehr als 60 Prozent, zugenommen. Noch 1957 wurde mit dem völligen Umbau des während des Krieges errichteten Erdgaskraftwerkes Neusiedl/Zaya, verbunden mit der Neuinstallation eines 14-MW-Gasturbinensatzes, begonnen. Schon vor seiner Fertigstellung im Jahre 1958 begann, gemeinsam mit der Verbundgesellschaft, der Bau des Wärmekraftwerkes Korneuburg. Der Newag-Anteil dieses Werkes sollte in drei Maschinensätzen, zwei Gasturbinen und ein nachgeschalteter Abhitzeturbosatz, 75.000 kW leisten. Der Partner, die Dampfkraftwerk Korneuburg Ges. m. b. H., eine Tochtergesellschaft der Verbundgesellschaft, plante die Aufstellung eines 75-MW-Dampfturbosatzes. Als Standort wurde im Hinblick auf den Brennstofftransport, die Kühlwasserversorgung und die Stromableitung Korneuburg gewählt. Bereits Ende 1959 konnten zwei der Newag-Maschinensätze mit zusammen 50 MW Leistung den Betrieb aufnehmen. Der dritte Maschinensatz mit ebenfalls 25 MW ging im Frühjahr 1961 in Betrieb. Die Notwendigkeit dieses Kraftwerkes Korneuburg und seine Bedeutung für die niederösterreichische Energieversorgung erkennt man am besten aus der Anzahl der Betriebsstunden; sie betragen im Durchschnitt der Jahre 1959 bis 1965 rund 6370 Stunden. Der österreichische Durchschnitt liegt mischen 3900 und 4500 Betriebsstunden. Nach umfangreichen Vorarbeiten hinsichtlich der Verwendung von verschiedenen Brennstoffen und vor allem bezüglich der bestmöglichen Ausnutzung der heimischen Primärenergien wurde im Herbst 1962 mit dem Bau des Wärmekraftwerkes Hohe Wand begonnen. Dieses Kraftwerk wurde gemeinsam mit der Niogas im Verbrauchsschwerpunkt ,,Südliches Wiener Becken" in fast genau zwei Jahren fertiggestellt. Im November 1964 konnte der Probeibetrieb in diesem 78.000 kW leistenden Werk aufgenommen werden. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß dieses Werk einen niederen spezifischen Wärmeverbrauch aufweist und sich dank seiner Auslegung sehr elastisch an günstige Preissituationen bei den Primärenergien anpassen kann. Mit der Fertigstellung des Kraftwerkes Hohe Wand stieg damit die in den eigenen Kraftwerken zur Verfügung stehende Leistung auf 240,8 MW. Davon kommen 66,8 MW aus Wasserkraft, das sind zirka 28 Prozent, und 174 MW aus Wärmekraft. Damit steht aber auch die Energieversorgung Niederösterreichs auf einer breiten Basis: Wasser, Kohle, 01 und Erdgas. Die Newag konnte im Jahre 1965 fast 80 Prozent des Stromverbrauches in eigenen Werken erzeugen, während - wie oben erwähnt - zum Beispiel im Jahre 1953 noch der gleiche Prozentsatz von anderen Stromversorgungsunternehmen bezogen werden mußte. Mein Bericht über die Kraftwerksneubauten der Newag wäre aber unvollständig, würde der Ausblick in die Zukunft fehlen. Die Analyse des Verbrauchszuwachses lässt bis 1970 eine weitere Zunahme des Verbrauches von etwa zusätzlich 600 Millionen kWh jährlich erwarten beziehungsweise auf der Leistungsseite einen zusätzlichen Bedarf von rund 100 MW. Das bedeutet aber, daß bis zum genannten Zeitpunkt größenordnungsmäßig ein zweites Kraftwerk Hohe Wand benötigt wird. In diesen Berechnungen sind jedoch noch keine Bedarfszunahmen aus internationalen Großprojekten, wie eines im Waldviertler Raum zur Debatte steht, einkalkuliert. Der Umbau, Ausbau und die Instandhaltung bestehender Kraftwerksanlagen erfordert hohe Mittel und große Anstrengungen. Einen beträchtlichen Teil sowohl des Arbeitsals auch des Kostenaufwandes erforderte die Erhaltung der bestehenden Kraftwerke, was allerdings nicht verwunderlich ist, wenn man bedenkt, daß einerseits viele dieser Anlagen aus den Jahren 1900 bis 1925 stammen und anderseits der Krieg schwere Wunden schlug. So wurden zwischen 1947 und 1950 die fast völlig zerstörten Werke Brunnenfeld und Harrachwerk unter den schwierigsten Umständen wiederaufgebaut. Letztgenannte Anlage wurde allerdings zwischenzeitlich von der Bewag übernommen. Ziemlich umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderten die Werke Ungarfeld und Akademie aus Kehrbach. Bei den Erlaufkraftwerken Wienerbruck und Erlaufboden mußten vor Inangriffnahme von Überholungen vorerst die Zufahrtsmöglichkeiten ausgebaut werden. Dann erst konnten in Erlaufklause und Stierwaschboden die Staumauer beziehungsweise der Erddamm gedichtet werden. In den Werken an der Ybbs, nämlich Jubiläumswerk und Schwellöd, waren große Hochwasserschäden zu beheben. Im darauffolgenden Zeitraum sind besonders die Arbeiten an den Werken Erlauf, Scheibbs, Oberndorf, Reichenau sowie die Fortführung der begonnenen Sanierungen in den Ybbswerken zu nennen. Dabei war der Umbau der Anlage Erlauf praktisch einem Neubau gleichzusetzen, wozu noch die Errichtung einer großen Schaltanlage kam. Das Hochwasser des Jahres 1959 richtete große Zerstörungen an den Wasserkraftanlagen an. So mußten das Wehr in Reichenau und in Erlauf sowie andere Sicherungsarbeiten in den Anlagen Kollmitzgraben und Hohenstein durchgeführt werden. Unmittelbar nach Kriegsende lag das Hauptgewicht der Arbeiten der Newag in der Wiederherstellung der Übertragungseinrichtungen. Die Schäden durch die Kampfhandlungen der letzten Kriegstage waren enorm: Von den 535 km 60-kV-Leitungen waren rund 250 km zerstört, 50 Prozent der Mittelspannungsnetze, das sind rund 2000 km, waren nicht betriebsfähig, 800 km von etwa 3500 km Niederspannungsleitungen waren ausgefallen. Durch einen aufopfernden Einsatz der Belegschaft konnte das komplette Mittel- und Niederspannungsnetz noch im Jahre 1945 beriebsfähig gemacht sowie ein Großteil der Schaden an den 60-kV-Leitungen behoben werden. Für diese ungeheuren Leistungen gebührt heute noch allen der innigste Dank der gesamten niederösterreichischen Bevölkerung. Mit dem allmählichen Anlaufen der Wirtschaft wurde der Ruf nach Neuanschlüssen immer lauter, namentlich aus den Kreisen der Landwirtschaft. In den Jahren 1945 bis 1947 wurden trotz Schwierigkeiten durch Materialmangel usw. 218 Ortsgemeinden beziehungsweise Streusiedlungen und 242 Industrie- und Gewerbeanlagen neu angeschlossen. Im Jahre 1948 waren es 99 Gemeinden und 99 Industriebetriebe, im Jahre 1949 wieder 126 Gemeinden. Dazu kamen bei bestehenden Anschlüssen für Gemeinden und Industrien die Erweiterungen und Verstärkungen. Mit Jahresende 1965 wurden 457.600 Tarifanlagen gezählt, dazu kommen noch 4760 Sonderabnehmer. Die Neuanschlüsse und Erweiterungen erforderten Jahr für Jahr die Errichtung hunderter Kilometer Leitungen. Im Jahre 1945 umfaßte das 60-kV-Netz der Newag 535 km; im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kampkraftwerke wurde 1955/56 die erste 110-kV-Leitung der Newag errichtet. Heute mißt das Netz der 60- und 110-kV-Leitungen der Newag bereits 900 km. Vor 21 Jahren betrug die Länge des Mittelspannungsnetzes zirka 4000 km, 1965 waren es bereits 7500 km. Die Summe der Leitungslängen des Newag-Netzes, unabhängig von der Spannung, stieg, ausgehend vom Bestand von etwa 8000 km im Jahre 1945, bis Ende 1965 auf insgesamt 23.700 km. Mit dieser Länge könnte man rund 60 Prozent des Erdumfanges umspannen. Neben dem Zuwachs an Leitungslängen um das Dreifache stieg auch die Ausnutzung der Leitungen um ein Vielfaches. 1945 wurden pro Kilometer Leitung rund 22.500 kWh transportiert, 1965, also 20 Jahre später, waren es bereits 75.300 kWh. Auch die Anzahl der Umspannwerke und Trafostationen, ob es sich nun um gemauerte Anlagen oder Freiluftstationen, wie zum Beispiel Maststationen, handelt, deren Errichtung mit dem Leitungsbau verbunden und von den Ausbauplänen des Leitungsnetzes abhängig ist, hat sich erhöht. Bei Kriegsende standen der Newag rein zahlenmäßig ohne Berücksichtigung ihrer Betriebsfähigkeit 13 Großumspannwerke mit einer Gesamtleistung von 125 MVA zur Verfügung. Bis Ende 1965 ist die Zahl der Umspannwerke auf 42 Anlagen angewachsen, wobei die sieben Übergabestellen der Verbundgesellschaft mitgerechnet sind, denn in diesen Einspeisepunkten sind auch Newag-eigene Anlagen errichtet worden. Die Gesamtleistung der derzeit aufgestellten Transformatoren beläuft sich auf 1277 MVA, das bedeutet gegenüber 1945 eine Steigerung m 630 Prozent. Als wichtigste dieser neuen Umspannwerke wären anzuführen: Wr. Neustadt, Jetzelsdorf, Newag-Teil im Venbundumspannwerk Bisamberg, Neusiedl a. d. Zaya, Hart, Waldegg, Erlauf, Waidhofen a. d. Thaya, Gänserndorf, Tulln, Ternitz, Laa a. d. Thaya, Bruck a. d. Leitha usw. Von den Umbauten wären im Hinblick auf ihren Arbeitsumfang besonders anzuführen: Stockerau, Traisen, Rosenburg, Pottenbrunn, Steyr, Biberbach, Wr. Neustadt, St. Pölten. Folgende Umspannwerke sind derzeit im Bau: St. Pölten-West, Wr. Neustadt, Loosdorf und Stratzdorf, weiter Schaltanlagen in Hainfeld und Erlaufboden. Eine ähnliche steile Entwicklung wie der Leitungsbau nahm der Bau von Transformatorenstationen. Im Zeitraum seit 1945 wurden im Bereich der Newag 2450 Transformatoren-Stationen errichtet. Dazu kommen noch 200 Stationen, die im Auftrag von Sonderabnehmern erstellt wurden. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Betriebsanlagen war der Neu- beziehungsweise Umbau von Dienstwohnungen notwendig, vor allem in jenen Fällen, wo eine Erreichbarkeit des Aufsichtspersonals vom Dienstplatz jederzeit gegeben sein muß, wie zum Beispiel bei den Kraftwerken, Schaltanlagen und Betriebsstellen. Für diese Zwecke wurden seit 1945 138 Wohnungen mit 10.500 qm Wohnfläche geschaffen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Wohnfläche von 75 qm pro Wohnung. Schließlich soll noch auf einen wichtigen Zweig der zu bewältigenden Aufgaben und Sachgebiete hingewiesen werden, welcher zwar nicht zahlenmäßig in Kubikmetern Beton oder Kilometern Leitungen ausgedrückt werden kann, der aber dennoch an der Entwicklung der Newag maßgeblich beteiligt ist und immer sein wird, nämlich die Planung. Wir dürfen auch die Männer nicht vergessen, die die Planung all dieser gigantischen Werke durchgeführt haben, denn Planung und Bau der Großprojekte haben sich aufs beste bewährt. Die Planungen berücksichtigen auch den Ausbau der Donaustufen, die noch durchzuführen sind. Zu erwähnen sind auch die Bemühungen um ein Kernkraftwerk, dessen in Aussicht genommener Standort in Niederösterreich fast die besten Aussichten auf Verwirklichung hat, ebenso die Mitarbeit an dem CERN-Projekt im Waldviertel. D m Umstand daß vor allem für die eigenen Ausbauplanungen, aber auch für betriebswirtschaftliche Aufgaben, wie Einsatz von Kraftwerken usw., die Datenverarbeitungsanlage mehr und mehr Verwendung findet, ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Die umfangreiche Bautätigkeit der Newag im Kraftwerksbau und im Ausbau der Verteilungsanlagen sowie das Ausmaß der laufenden Instandhaltung wind am deutlichsten durch den finanziellen Aufwand gekennzeichnet. Nur der Vollständigkeit halber sei angeführt, daß dieser in der Bilanz 1965 rund 1.600,000.000 beträgt. Das Land Niederösterreich als Gesellschafter hat seit 1945 das Grundkapital nicht erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals im Jahre 1955 von 30,000.000 auf 150,000.000 S ist durch die Ausweitungen in der Schillingeröffnungsbilanz bedingt. Diese Ausweitungen führten auch zu einer beachtlichen Höhe der Rücklagen. Der Verschuldenskoeffizient, das ist das Verhältnis vom Fremd- zum Eigenkapital, stieg ständig an. Hohes Haus! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Ich habe eingangs erwähnt, daß man nicht nur Kritik üben kann, denn man kann nicht alles als schlecht bezeichnen, man muß auch anerkennen, daß hier viel geleistet wurde. Unsere braven Arbeiter und Angestellten der Landesgesellschaften haben restlos ihre Pflicht erfüllt: restlos gegenüber unseren Unternehmungen, restlos gegenüber der niederösterreichischen Bevölkerung und restlos im Dienste unseres heißgeliebten Heimatlandes Niederösterreich. (Beifall rechts.) FRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt der Herr Abg. S t a n g l. Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Herr Vorredner, Abg. Laferl, hat auf die positiven Seiten der Landesgesellschaften hingewiesen. Wenn ich mich an den ersten Redner der sozialistischen Fraktion anläßlich der Behandlung dieses Geschäftsstückes richtig erinnere, hat er ausdrücklich betont, daß wir als Sozialisten die positiven Leistungen der Bediensteten der Landesgesellschaften und aller Beteiligten schätzen und voll anerkennen. In uns drängt sich nur der Gedanke auf und die Sorge bewegt uns zu fragen, was geschehen wäre, wenn die vom Rechnungshof festgestellten negativen Leistungen der Landesgesellschaften diese nicht in ein finanzielles Dilemma gebracht hätten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Außerdem möchte ich feststellen, daß es mich als - zwar nicht an Lebensjahren, aber doch bezüglich meiner Tätigkeit in diesem Hause - jungen Abgeordneten sehr befremdend trifft, daß man heute Vormittag die Feststellungen des Rechnungshofes einer sehr negativen Kritik unterzogen hat. Ich persönlich bin der Meinung, daß der Fragenkomplex hätte geklärt wenden können, wenn auch von Seiten der ÖVP-Mitglieder des Unterausschusses an die Beamten des Rechnungshofes eine intensive Fragestellung erfolgt wäre, so wie es die sozialistischen Mitglieder dieses Ausschusses getan haben. Ich erinnere mich, daß anläßlich des Beisammenseins mit den Beamten des Rechnungshofes gerade von seiten der Österreichischen Volkspartei nur sehr wenig Anfragen an diese gerichtet worden. Ich glaube, daß manche Differenz, die es in wirtschaftlichen Belangen immer gibt, beseitigt worden wäre und manche Stellungnahme sich heute erübrigt hätte, wenn man die Dinge immer klar und deutlich mit gegenseitigem Verständnis aufgezeigt und zur Debatte gestellt hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialisten stehen nach wie vor zu den berechtigten Feststellungen des Rechnungshofes, auch wenn diese leider zum überwiegenden Teil negativ sind. Wir sind bereit, daraus die Schlüsse zu ziehen, nicht um sagen zu können, daß wir uns hier besonders engagiert und verdient gemacht hätten, sondern weil uns das Wohl der Landesgesellschaften und in weiterer Folge natürlich das Wohl der niederösterreichischen Bevölkerung am Herzen liegt. Einer meiner Vorredner der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, mein verehrter Kollege und fast Namensvetter, Herr Abgeordneter Stangler, hat heute Vormittag über einige Dinge en Passant berichtet, die zum - ich möchte es so nennen - Unterstützungsfonds, zur Erholungstätigkeit, zu den Sozialleistungen für die Newag-Bediensteten zählen. Ich hatte fast den Eindruck, daß hier eine Meinung herrscht, die man mit den Worten zusammenfassen könnte: „Der Zweck heiligt die Mittel." Wenn hier zum Beispiel nur kurz auf den Erwerb des Kamptalhofes, der im Rechungshofbericht sehr ausführlich dargestellt ist, eingegangen wunde, dann glaube ich, daß es notwendig ist, über den Rechnungshofbericht hinaus verschiedene Zusammenhänge bezüglich des Erwerbes des Kamptalhofes etwas genauer zu beleuchten. Wir alle, vor allem die älteren Abgeordneten dieses Hauses, kennen den Kamptalhof schon aus der Vorkriegszeit. Er hat natürlich, so wie alle niederösterreichischen Unternehmungen und Betriebe, gleichgültig welcher Art, ja ich möchte fast sagen, wie alle Niederösterreicher, während der Besatzungszeit sehr gelitten. Nach der Besatzungszeit erwarb Frau Luise Beischlag vom Vorbesitzer Spatzek diesen Kamptalhof. Wir wissen, daß verschiedene betriebsinterne Auseinandersetzungen und gegenteilige Meinungen den weiteren Ausbau des Hotels Kamptalhof unmöglich gemacht haben, ja, daß sogar eine gewisse Verschuldung dieses Hotelbetriebes eingetreten ist. Im Jahre 1961 kam es zur gerichtlichen Versteigerung, bei der die Sparkasse Horn den Kamptalhof erwarb. Ich möchte nur am Rande bemerken, daß der damalige Direktor dieses Betriebes ein gewisser Herr Reiter war, der zwar nicht mit dem Dritten Präsidenten des Landtages identisch ist, aber immerhin ein Schwiegersohn des Herrn Prethaler ist. Hier beginnen bereits die verschiedenen persönlichen Beziehungen. Ich werde mir erlauben, meine persönlichen Kombinationen anzustellen. Am 21. April des Jahres 1961 wurde der Kamptalhof von der Weinkellerei Brioni um den Kaufpreis von 1,400.000 S erworben. Wenn man im Handelsregister nachsieht, kann man aus dem zuständigen Registerakt entnehmen, daß der alleinige Geschäftsführer dieser Weinkellerei Ges. m. b. H. Herr Vancura war und auch heute noch ist. Dieser Herr Vancura ist schon in vielen Zusammenhängen genannt worden. Er gilt nicht nur bei jenen, die etwas außerhalb der persönlichen Sphäre des Freundeskreises mit dem ehemaligen Generaldirektor Müllner stehen, sondern auch bei sehr Eingeweihten als dessen guter Freund und Ratgeber. Nun trat etwas ganz Besonderes ein. In den folgenden zwei Jahren wurden nach Feststellung des Rechnungshofes in den Kamptalhof 21,300.000 S investiert. Ich weiß, daß zu diesem Punkt ein Schriftstück zitiert werden könnte, und zwar in Form eines Aktenvermerkes, worin der verstorbene Herr Landeshauptmann Steinböck und Herr Generaldirektor Skacel genannt werden. Es ist nur fast unglaublich, daß dieser Aktenvermerk am 11. Dezember 1963 verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo Generaldirektor Skacel bereits über ein Jahr nicht mehr unter den Lebenden weilte und Landeshauptmann Steinböck sogar schon zirka zwei Jahre verstorben war. Gestatten Sie mir daher, daß ich dieses Schriftstück nicht ernst nehme. Beim weiteren Verfolg der Geschichte des Kamptalhofes ist festzustellen, daß im Jahre 1964 ein neuer Besitzwechsel eintrat, und zwar wurde dieser Betrieb von der Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und Angestellte der Newag Ges. m. b. H. gekauft. Hören und staunen Sie! Obwohl der Besitzer des Kamptalhofes die Weinkellerei Brioni Ges. m. b. H. war, wurden von seiten der Newag in diesen 21,300.000 S investiert. Die Unterstützungseinrichtung hat den Kamptalhof also im Jahre 1964 zu einem Preis von 15,500.000 S erworben. Ob dieser Vorgang für die Newag und ihre Bediensteten von Vorteil war, überlasse ich Ihrer Beurteilung, gestatte mir aber eine Feststellung: Für Herrn Vancura war diese Transaktion ein sehr ergiebiges Geschäft, wenn man betrachtet, daß er zwei Jahre vorher den Besitz um 1,400.000 S erworben hat, in diesen dann 21,300.000 S investieren ließ, ohne daß er auch nur einen Groschen aus eigener Tasche dazu verwendete, und ihn schließlich um 15,500.000 S an die Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und Angestellte der Newag verkaufte. Dieses Geschäft erbrachte innerhalb von zwei Jahren 14,100.000 S. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir auch, daß ich auf diese Unterstützungseinrichtung etwas näher eingehe, Ich glaube, daß jeder, der ernst und sachlich mit uns mitgeht, die Überzeugung gewonnen haben muß, daß gerade wir Sozialisten gegen Unterstützungsfonds und Unterstützungseinrichtungen gar nichts haben können. Wenn man die Geschichte dieser Unterstützungseinrichtungen durchgeht, wird man daraufkommen, daß es gerade sozialistische Funktionäre, sozialistische Betriebsräte in Verbindung mit auf geschlossenen Unternehmern, auch von privater Seite, waren, die solche Unterstützungsfonds geschaffen haben. In den Satzungen dieses Unterstützungsfonds oder der Unterstützungseinrichtungen - auch der Newag - ist der Sinn und Zweck dieser Unterstützungseinrichtungen klar und deutlich festgelegt. Wir wissen alle, daß diese Unterstützungseinrichtungen - ganz gleich, um welche Betriebe es sich handelt – vor allem dazu da sind, um Aufbesserungen der Renten oder Pensionen der Bediensteten zu erreichen und vor allem für Hilfeleistungen für alle diejenigen Bediensteten oder deren Angehörige, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. So auch bei der Newag. In diesen Satzungen steht aber nichts von Liegenschaftserwerben. Wenn ich noch einmal auf den Kamptalhof zurückkommen darf, so muß ich das Erwerbsdatum mit 1964 bezeichnen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Genehmigung von Seiten des Herrn Generaldirektors Müllner wurde dann am 8. März 1965 im Zuge eines Schreibens an die Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und Angestellte der Newag bestätigt. In diesem Schreiben ist enthalten, daß sämtliche Nebenspesen, die beim seinerzeitigen Ankauf erwachsen sind - gemeint ist das Jahr 1964 -, von der Newag getragen werden. Gestatten Sie mir, daß ich hier auf eine Feststellung des Rechnungshofes zurückgreife. Von all dem, von allen diesen Transaktionen finanzieller Natur, von allen den Nebengebühren, von Grunderwerbssteuern und allen finanziellen Belastungen der Landesgesellschaften erfuhr der Aufsichtsrat - gestatten Sie mir den volkstümlichen Ausdruck - Null Komma - Josef. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie den Zeitpunkt des Geschäftsführerwechsels in dieser Unterstützungseinrichtung auch noch irgendwie in Betracht ziehen, dann fällt das gerade in die Zeit, wo dort ein Mann namens Lorenzoni - dessen Name uns im Rechnungshofbericht immer wieder begegnet - aufgebaut wunde. Lorenzoni, der Prokura bei der Newag und Prokura bei der Niogas hatte, Lorenzoni, der natürlich Bankvollmacht besaß, und Lorenzoni, der auch Geschäftsführer dieser Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und Angestellte der Newag war. Wenn wir das nun alles zur Kenntnis nehmen, fallen uns noch zwei Dinge bei der Abwicklung dieses Kaufes auf. Das erste ist natürlich, daß wir uns fragen, was ist nun eigentlich mit diesem Kamptalhof geschehen, wieweit wird er von Bediensteten der Newag ausgenützt? Herr Präsident, ich darf Ihnen sagen, daß wir in dieser Hinsicht noch viele offene Anfragen in der Präsidialkanzlei liegen haben über die Erfassung, Ausnützung des Kamptalhofes von Seiten der Arbeiter und Angestellten der Newag. Sie werden mich natürlich jetzt fragen: Vom Unterstützungsfonds sind 15,500.000 S geleistet worden, was ist mit dem übrigen Betrag, der auf die 21,300.000 fehlt? Wo ist dieser Differenzbetrag? Hören Sie und staunen Sie: Kollege Ludwig hat ihn nicht. Nein, er wurde vom Bankhaus Steinhäusser an die Newag bezahlt. Vielleicht könnte man jetzt in Österreich suchen, ob man nicht noch ein paar solcher Bankhäuser findet, die in ihrer Gutmütigkeit, gegen alle vernünftigen Geschäftsgründe - es handelt sich um den Differenzbetrag von 15,500.000 auf 21,300.000, das sind 5,800.000 S -, diesen Betrag ganz einfach an die verschiedenen Landesgesellschaften schicken würden. Der Unterstützungsfonds selbst hat dadurch natürlich jetzt - ich glaube, unter den Zuhörern befindet sich der Zentralbetriebsratsobmann der Newag, der die Unterstützungseinrichtung innehat - sehr große finanzielle liegenschaftsmäßige Rücklagen geschaffen, denn die 20,000.000-Einlage ist zusammengeschmolzen auf 4,500.000 S. Mit dem Newag-Kamptalhof hat man Schwierigkeiten. Auf Grund der Satzungen ist noch keine grundbücherliche Übertragung durchgeführt worden, es steht noch immer als Eigentümer im Grundbuch: Brioni Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sprich: Herr Vancura. Ich weiß schon, daß Sie mir antworten könnten: Der Betrag deckt alles, da ist das Grundbuch nicht entscheidend. Ich glaube aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß hier.. . - und jetzt werden Sie sagen, das ist das Geld dieser Gesellschaft, der Unterstützungseinrichtung für Arbeiter und Angestellte. Ja, da stimme ich Ihnen zu, aber indirekt ist es das Geld der Newag, ist es das Geld der Niederösterreicher! Meine Herren, der Kamptalhof ist momentan gesperrt. Es gibt Schwierigkeiten mit der Konzession. Ich hoffe, daß diese Schwierigkeit erledigt wird zur besseren Ausnützung und natürlich zur Freude und Erholung der Angestellten der Newag und Niogas. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in diesem Zusammenhang ein Bankinstitut genannt, das gegenüber der Newag sehr großzügig war. So können wir das auch im Rechnungshofbericht finden, wo das - verzeihen Sie mir, wenn ich jetzt nicht die richtige Seite nenne, um Punkt 13 auf Seite 101 und 102 dürfte es sich handeln - ausdrücklich festgestellt ist. Jeder, der dies liest, denkt natürlich nach und sagt sofort: Gerade ein Bankinstitut, gerade eine Einrichtung, die sich mit wirtschaftlichen Dingen ja sehr beschäftigt, wo man Wirtschaftsfachleute in irgendeiner Form zu Rate zieht, sie sogar in ein Dienstverhältnis übernimmt, gibt Millionengeschenke? Wenn sich aber einer mit diesen Dingen beschäftigt und versucht, Aufklärung zu finden, und diese Leistung des Bankhauses betrachtet, kommt er natürlich auf irgendwelche persönliche Bindungen. Ich darf Ihnen sagen, daß das Bankhaus Steinhäusser auch bis zu einem gewissen Zeitpunkt im Vorstand der Contibank vertreten war. Es ist mir persönlich unmöglich, und ich bin der Überzeugung, wenn ich die Kompetenzen des Rechnungshofes betrachte, daß es auch dem Rechnungshof unmöglich war, seine Prüfungskompetenz zu überschreiten und hier Zusammenhänge festzustellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erlaube mir daher, um diese Dinge in beiden Richtungen aufzuklären - denn ich bin auch der persönlichen Meinung, daß es gerade für das Bankinstitut nicht sehr angenehm und sehr werbend wirkt, wenn man Unklarheiten in dieser Angelegenheit belässt --, im Namen der Sozialisten in diesem Hause einen Antrag einzubringen, welcher lautet: „Antrag des Abgeordneten Stangl zur Ltg. Z1. 222 - Bericht der Landesregierung, LAD-445/5 vom 29. September 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag - GZ 170016166. Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes auf den Seiten 101 und 102, Punkt 13 (Schlußbemerkung des Rechnungshofes), wird beantragt: Die Landesregierung wird beauftragt, die Staatsanwaltschaft zu ersuchen, der Wirtschaftspolizei den Auftrag zu geben, die im Punkt 13 des Rechnungshofberichtes aufgezeigten und vom Rechnungshof selbst als ,völlig undurchsichtig' bezeichneten Geschäftsfälle zu überprüfen." Da ich jetzt auch einige Namen genannt habe, möchte ich zu einer zweiten Feststellung des Rechnungshofes doch noch einiges sagen. Sie wissen, daß ich von Beruf Lehrer bin. Gestatten Sie mir, daß ich daher wieder eine geschichtliche Entwicklung gebe, und zwar über die verschiedenen Panhans-Angelegenheiten. Wir wissen, daß das Hotel Panhans schon im Rechnungshofbericht des Jahres 1958, unter Punkt 17, als ,,ungutes Erbe der deutschen Zeit" - es soll angeblich nicht das einzige sein - bezeichnet wird. Der Vorstand der Newag sagt in seiner Äußerung die bestmögliche Verwertung dieser Vermögenschaft zu. Wie sah das aber in der Praxis aus? Die Panhans-Betriebs-Ges. m. b. H. hat im Jahre 1957 eine Generalversammlung gehabt. In die Tagesordnung dieser Sitzung wurde überraschenderweise - vom Vorsitzenden beantragt - ein Punkt mit dem Inhalt aufgenommen, den Pachtvertrag rückwirkend zu kündigen. Bei dieser am 16. August durchgeführten Sitzung stellte sich heraus, daß bereits am 4. Juli desselben Jahres die Newag den Hotelbetrieb übernommen hat. Wer, glauben Sie, hat dort einen sehr vernünftigen Vorschlag unterbreitet? Ich habe die ,,Ehre" gehabt - nehmen Sie bitte das Wort Ehre unter Anführungszeichen in das Stenographische Protokoll -, den Namen Vancura zu nennen. Herr Vancura hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, jeder Gesellschafter sollte wenigstens die Möglichkeit erhalten, seinen Anteil abzustoßen. Herr Vancura tat dies, nur die anderen Gesellschaftsmitglieder nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ob mit Hintergedanken oder nicht, das können wir alle hier nicht beurteilen, weil er weder mir noch wahrscheinlich auch Ihnen gegenüber irgendwelche Andeutungen machte. Wenn man die Geschichte weiter verfolgt, sieht es zunächst aus, als ob sich Herr Vancura irgendwie ins Hintertreffen gesetzt hätte, denn im Zusammenhang mit den Verkaufsabsichten wurde eine ,,sehr starke Finanzgruppe des Orients" - wörtlich zitiert nach Herrn Abg. Stangler - genannt. Diese Finanzgruppe wurde von Herrn Barghouti vertreten, der sich als Regionalmanager der Riadbank in Alkho Bar-Damman ausgab. Bei Durchsicht der Aktenlage kam man noch auf etwas anderes. Dahinter steckte eine Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Warenhandel, so zu ersehen aus dem Registerakt des Wiener Handelsgerichtes B 7174. Der Hauptaktionär dieser Aktiengesellschaft war wohl Herr Barghouti, aber gegründet wurde diese Gesellschaft von Herrn Bundesrat Otto Lehner. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde damals beschlossen, eine neue Gesellschaft ins Leben zu rufen und das Aktienkapital mit 1,000.000 S festzusetzen. Herr Lehner beteiligte sich mit einer nominellen Bindung. Herr Barghouti zahlte ein Viertel seines Anteiles, nämlich 100.000 Dollar, an. Auch die Newag beteiligte sich und gab 100.000 S als Anzahlung für das Panhans. Herr Barghouti kehrte nie wieder, mit ihm waren auch die erhofften 750.000 S nicht in diese Gesellschaft gekommen. Inzwischen tut sich auf zweiter Ebene etwas, denn nicht nur bei den 80,000.000 S gibt es zwei Gesichter. Am 18. Oktober 1957, nach dieser Generalversammlung, verblieb noch ein einziger Gesellschafter der Panhans-Betriebs-Ges. m. b. H. Was glauben Sie, wer dieser einzige Gesellschafter war? Den Herren des Unterausschusses sehr gut bekannt, nämlich Herr Otto Opel, seines Zeichens Buchhaltungsdirektor der Newag. Dieser Herr Otto Opel - jetzt kommen wir leider wieder zu ein- Namen, der uns bekannt ist - verkaufte diese Gesellschaft an Brioni-Hrusch & Co. Ges. m. b. H., also wieder an Herrn Vancura, den Sie ja bereits kennen. In der Aufsichtsratssitzung am 20. April 1960, nachdem schon im Jahre 1959 eine Sitzung mit verschiedenen Überlegungen vorausgegangen war und in der der Aufsichtsrat grundsätzlich den Abverkauf des Hotels Panhans genehmigte, wurde berichtet, daß die Liegenschaft zu einem Schätzwert von 5,000.000 S verkauft werden sollte, und zwar unter den Voraussetzungen, daß für Adaptierungen 10,500.000 S refundiert wenden und 6,000.000 S als Besatzungskostenentschädigung zu erwarten sind. Der Aufsichtsrat erhoffte sich dadurch eine Einnahme von insgesamt 21,500 000 S. Interessant sind vielleicht noch, weil ich gerade vom Schätzwert gesprochen habe, die verschiedenen Schätzgutachten. Im Jahre 1958 wurde von Herrn Dkfm. Rudolf Kristofics-Binder - der Name dürfte ja bekannt sein - der Schätzwert für das Panhans - nach unten geschätzt, wie es in der Fachsprache heißt - mit 36,000.000 S angegeben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Schätzgutachten vom 24. August 1960, also zwei Jahre später - es wurde von dem heute von Herrn Abg. Schneider schon zitierten Diplomvolkswirt Alfons Dupuy abgegeben - nennt, nachdem bereits am 4. April 1960 eine Anzahlung von 5,000.000 S geleistet wurde, einen Schätzwert von 4,500.000 bis 5,500.000 S. Ist das nicht sehr sonderbar? 5,000.000 S wurden im April angezahlt und ein Schätzgutachten vom 24. August 1960 gibt einen Wert von 4,500.000 bis 5,500.000 S an. Wir haben ein Schätzgutachten des. Herrn Dupuy - Herr Abg. Schneider wies darauf hin - auch bei dem Kohlenbergwerk Hohe Wand zu registrieren. Wie sah diese geschäftliche Abwicklung nun tatsächlich aus? Die Panhans-Betriebs-Ges. m. b. H. unterfertigte im Jahre 1961 einen Kaufvertrag, der einen tatsächlichen Wert von 6,780.000 S vorsah. Ich habe erwähnt, daß bereits im Jahre 1960 5,000.000 S angezahlt wunden. Im Jahre 1959 wurde die Panhans-Betriebsgesellschaft von Herrn Opel um 5,000.000 S an Brioni-Hrusch, sprich Vancura, veräußert. Die Investitionsablöse von 10,500.000 S ist nie eingelangt, im Gegenteil, für die Jahre 1961 und 1963 wurden noch Betriebsverluste in der Höhe von 8,350.000 S vergütet. Die Besatzungsentschädigung wurde vom Finanzministerium in der Höhe von 1,160.000 S zugesprochen, wobei nur 1,000.000 Schilling tatsächlich in die Newag zurückflossen, 160.000 S mußten als Anwaltskosten abgeschrieben werden. Wenn wir diese Summen, nämlich die eingegangenen 5,000.000 S und die Aufwände der Newag, bei diesem Verkaufsabschluß betrachten, ergibt sich das Novum, daß die Newag mit einem Negativum von 600.000 S faktisch diesen Vertragsabschluß getätigt hat. Zufriedener, meine Herrschaften, wind wohl der Herr Vancura gewesen sein und vielleicht auch seine Freunde. Meine sehr geehrten Damen und Herren! So könnte ich die Liste der Freunderl- und auch der Verwandtenwirtschaft des Herrn Müllner fortsetzen, denn Herr Müllner war damals Präsident des Aufsichtsrates beziehungsweise Generaldirektor. Ich könnte mich auch jetzt noch - so wie Kollege Stangler - mit Schloß Ottenstein befassen, ich möchte das aber nicht tun. Ich darf nur darauf hinweisen, daß auch einer meiner Vorredner, ich glaube, es war der Kollege Thomschitz, sich mit der Handelsgesellschaft Ellert in der Gußhausstraße beschäftigt hat. Das Schloß Ottenstein wird im wahrsten Sinne des Wortes von Herrn Ullmann, der auch eine eheliche Verbindung mit einer Teilhaberin der Offenen Handelsgesellschaft Ellert & Co. eingegangen ist, geführt. Der Neffe Müllners, Herr Ullmann, herrscht als Burgherr des Schlosses Ottenstein. Ich bitte, die Meinung der Sozialisten nicht mißzuverstehen, ich habe ausdrücklich erklärt, daß wir für jede Förderung, die sozial gerechtfertigt ist, eintreten. Dasselbe, was wir in anderen Betrieben tun, gilt uneingeschränkt auch für die Bediensteten der Newag. Aber wir finden es verwerflich, daß in einem Zusammenhang mit den sozialen Bedürfnissen der Belegschaft die persönliche und vielleicht durch Freundschaft verbundene Profitgier einzelner Gruppen oder Personen stehen soll; obendrein ist dadurch ein immenser Schaden den Landesgesellschaften und damit auch dem Lande Niederösterreich entstanden. Es wurde in diesem Zusammenhang vom Abg. Czildlik der Betrag von mehr als 50,000.000 S genannt. Dieser Mißbrauch des sozial-ideellen Gedankens, diese Profitgier statt Hilfeleistungen an Menschen, welche materiell oder gesundheitlich gefährdet oder in Not geraten sind, ist nach unserer Ansicht eine besondere Charakterschwäche aller Beteiligten, ob sie Lorenzoni oder Opel, ob sie Müllner oder Vancura heißen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir die Konsequenz aus all diesen Handlungen, die im Rechnungshofbericht aufgezeigt sind, ziehen und die finanziellen Schädigungen und Transaktionen zum Nachteil der Landesgesellschaften betrachten, dann fragt man sich, was wird in Zukunft geschehen? Ich glaube, wir werden in nächster Zeit viele Möglichkeiten haben, die entsprechenden Akte zu setzen. Seien Sie mir nicht böse, wenn ich als junger und unerfahrener Abgeordneter hier eine Feststellung mache: Ich bin persönlich überzeugt, daß alle diese Dinge saniert werden müssen, nur trage ich in meinem Herzen etwas Traurigkeit, denn diese Sanierung wird einzig und allein wieder auf Kosten der niederösterreichischen Bevölkerung gehen, ganz gleich, welche Möglichkeiten man anstrebt, ab Kapitalaufstockungen, Darlehensgewährungen von seiten des Landes usw. Hier werden diese Millionenbeträge den anderen Ausgaben der Landesverwaltung - seien sie in schulischer, wirtschaftlicher oder kultureller Hinsicht - entzogen; dies betrifft auch die verschiedenen Tariferhöhungen, ganz gleich, ob bei den Strompreisen oder bei den Baukostenzuschüssen, die heute schon einer Kritik unterzogen werden mußten. Meine Damen und Herren! Die sozialistische Fraktion, der sozialistische Klub dieses Hauses erhofft sich, daß wenigstens aus all diesen Feststellungen - zum Unterschied vom Rechnungshofbericht über die Newag aus dem Jahre 1958 - die Konsequenz gezagen wird, zur Ehre dieses Hauses und zum Wohle jedes einzelnen Niederösterreichers. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. H u b i n g e r. Abg. HUBINGER: Hohes Haus! Mein Vorredner hat hier Dinge aufgezeigt, die nicht erfreulich sind. Es sind gestern und heute die Wogen der Auseinandersetzung über das Positive, aber noch mehr über das Negative der Feststellungen des Rechnungshofes sehr hochgegangen. Beide Fraktionen dieses Hauses werden daraus den Schluß ziehen, daß der Weg der Gerechtigkeit in diesen Belangen gegangen werden muß. Ich will mich aber doch auch mit den positiven Seiten befassen. Vom Kollegen Laferl wurden die Entwicklungen und Leistungen der Newag für unser Bundesland aufgezeigt. Es sei mir gestattet, mich der Niogas zu widmen. Vor einigen Jahrzehnten war das Erdgas noch ein unbekannter Begriff im wirtschaftlichen Leben unseres Heimatlandes. Mit der Fündigkeit des Erdgases wurden nunmehr auch die entsprechenden Maßnahmen wirtschaftlicher Natur gesetzt, um die Bodenschätze unseres Heimatlandes auszunützen und der Bevölkerung sowie der Industrie nutzbar zu machen. Daraus hat sich ergeben, daß mit 29. September 1954 eine Landesgesellschaft gegründet wurde, zu einer Zeit also, da noch die russische Besatzungsmacht im Lande war, und zwar mit gleichen Anteilen zu 50 Prozent Land und Newag. Die Gründe legen fest, warum diese Gesellschaft gegründet wurde: 1. zur Versorgung der niederösterreichischen Industrie mit Erdgas, dessen preisbegünstigter Bezug neben einer Reihe von technischen Vorteilen die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe steigern hilft, und 2. zur Vereinheitlichung der Gasversorgung für Haushalte und Gewerbebetriebe in Niederösterreich. Die Gesellschaft diente also der Ankurbelung und Rationalisierung der Betriebe in unserem Lande. Um diese Zeit war das Gas vorhanden. Wann aber kam das erste Endgas, dieser Badenschatz, uns zunutze? Im Jahre 1931 wurde in der Nähe von Wien, in Oberlaa, nach Wasser gebohrt, doch schon auf sehr niedrigem Horizont, auf rund 280 Meter, strömte Erdgas heraus. Und nun wurde dieses erstmalig zur Ergänzung in der Stadt Wien verwendet; es wurde dem Gaswerk Simmering in einer Menge von zirka 13,000.000 Kubikmeter zugeführt, und dann war es aus. In der Nähe meines Heimatgebietes wunde im Jahre 1934 durch Geologen festgestellt, daß unter fruchtbarer Ackererde noch Schätze schlummern. Man suchte Kohle, man stellte Erdöl fest und fand Erdgas und - Öl. Groß war die Freude, als in unserem Gebiet im Jahre 1934 der erste Bohrturm in Zistersdorf gluckste und pro Tag zirka ein halber Waggon Öl herausfloß, selbständig eruptiv, vom Erdgas getrieben. Für die Industrie kam nun die Aufgabe, diese Bodenschätze zu heben und unserer Wirtschaft zuzuführen. Es dauerte nicht lange und es stellte sich auch am Mühlberg – ganz in meiner Nähe - heraus, daß in zirka 600 Meter Tiefe Erdgas in so reichlicher Menge vorhanden war, daß sogar Bohrtürme durch die Eruption in die Tiefe gezogen wurden. Es mußten nunmehr die notwendigen Maschinen beschafft werden, um das Gas, dieses wilde Element, zu zähmen und der Wirtschaft zuzuführen. Dann kam der Krieg und im Gefolge die Deutsche Erdöl-AG. Ich erinnere mich noch gut, es wurde zur Zeit des Kriegsbeginnes immer wieder gebohrt, ein Bohrturm nach dem anderen wuchs aus dem Boden; das Erdöl wurde verwendet, das Erdgas strömte zum größten Teil in die Luft, es wurde keiner Verwendung zugeführt. Nach dem Krieg wurde das ganze Bohrgebiet durch die sowjetische Mineralölverwaltung besetzt, und abermals wurde Raubbau an unseren Bodenschätzen betrieben. Das Erdöl wurde herausgepumpt, das Gas strömte in die Luft, das Öl wurde über unsere Grenze gebracht und unsere Wirtschaft hatte nichts. Ich kann nachweisen, daß im Erdölgebiet täglich an die 600.000 Kubikmeter Erdgas in die Luft gingen. Ja, man bat sogar aus Rohren das Gas strömen lassen, es angezündet und so an Stelle von elektrischer Beleuchtung mit dem Erdgas das Bohrgelände kilometerweit beleuchtet, so daß Gefahrenherde entstanden. Gasexplosionen waren an der Tagesordnung, Brände an Häusern und Türmen waren keine Seltenheit. Im Jahre 1952 wurde dann das Matzener Feld entdeckt; wieder kam zuerst das Gas. Ich erinnere mich noch ganz genau, und so mancher Kollege wird es bestätigen, daß dort wochenlang ein Bohrturm, bedingt durch einen Gasausbruch, wie eine Fackel brannte und das ganze Gebiet erhellte. Das größte Erdgasgebiet unseres Heimatlandes liegt an der tschechischen Grenze, von Zwerndorf längs der March bis zur nordöstlichen Ecke in Bernhardsthal. Viele von uns mußten zusehen, wie jenseits der Thaya, in der Tschechoslwakei, unser Ölfeld unter der Thaya angebohrt wurde, und dort nicht nur Öl, sondern auch Gas entzogen wurde, bis ein zwischenstaatliches Abkommen abgeschlossen wurde. Nach Schätzungen von Experten schlummern in unserer niederösterreichischen Heimaterde noch 20.000,000.000 bis 35.000,000.000 Kubikmeter Gas mit einem Heizwert von 9200 Wärmeeinheiten oder Kalorien. Die jährliche Förderung, die unserer Wirtschaft über die Leitungen des ganzen Landes zugeführt werden, beträgt nunmehr 1,100.000 Kubikmeter. Hoffnungsgebiete sind der bereits erwähnte Teil längs der March und das Laaer Becken. Ein Unbeteiligter stellt sich die Arbeit ganz leicht vor. Das Gas kommt heraus, es gelangt in die Leitung, man dreht auf und schon ist alles erledigt. Darf ich dazu erklären, daß bei uns zweierlei Gas geschürft wird, und zwar das Trockengas - es ist trocken und geruchlos - kommt mit 10 bis 300 atü heraus und muß gedrosselt werden. Eigene Anlagen sind notwendig, um es der Verwendung zuzuführen. Dann gibt es das Naßgas. Auch hier sind Anlagen zum Feuchtigkeitsentzug notwendig. Erst nach einem eigenen Verfahren kann es der Verwendung durch unsere Industrie, Gewerbebetriebe und Haushalte zugeführt werden. Wenn Sie nach Krems oder Baden kommen und die großen Kugelbehälter dort vorfinden, dann wissen Sie, daß hier Trockengas mit hohem Druck durchgeleitet wird und leichter eine Explosionsgefahr besteht. Es wird mit Stadtgas gemischt und dann der Verwendung zugeführt. Nach dem Krieg strömte das Gas wieder frei in die Luft, es wurde nicht verwendet. Die Besatzungsmacht war noch im Lande, es wurden Ortsnetze wild ausgebaut und mit Gas versorgt. Die sowjetische Mineralölverwaltung trat ein gutes Erbe an, die Deutsche Erdöl-AG. war technisch gut ausgerüstet. Es lagen Rohre herum, die Bürgermeister bemühten sich, Material zu bekommen. Mir sind noch einige Episoden in Erinnerung. Wenn zum Beispiel ein Bürgermeister zum russischen Ingenieur kam und für seine Gemeinde Rohre verlangte, hat es immer zuerst geheißen: ,,Wieviel Kühe, wieviel Schweine und wieviel Fässer Wein sind da? Kommen Sie mit allen Fahrzeugen, laden Sie auf, was Sie wollen, wir wissen nichts davon.'' So wurde in 19 Gemeinden des Erdölgebietes das Erdgas installiert. Fachleute waren nicht da, und so zeigten sich die ersten Folgen dieser fachunkundigen Installation mit minderwertigem Material sehr bald. Kaum ein Jahr verging und es rosteten die Rohre durch, es kam schon beim Aufdrehen eines Lichtschalters zu einer Explosion, bald stand das Haus in Brand, und viele Todesfälle waren zu beklagen; Mütter und Kinder gingen durch solch mangelhafte Installationen schmerzvoll zugrunde. Es war ein Segen, als der Ruf nach Sicherheit durch die Gründung der Niogas am 29. September 1954 Bestätigung fand. Mit der Gründung der Gesellschaft allein war es aber noch nicht abgetan. Erst nach Abschluß des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 trat ein Wendepunkt in der Gasversorgung unserer Heimat ein. Die Entwicklung der Gesellschaft schritt voran, und schon am 2. November 1955 wurde über einen Vertrag bezüglich der Schürfrechte der Niogas in Niederösterreich verhandelt. Es ist sehr interessant zu wissen, daß die Niogas damals bei der Obersten Bergbaubehörde das Schürfrecht beantragte, um selbst Gas produzieren rm können. Dabei stellte sich heraus, daß die öffentliche Verwaltung der ÖMV nach österreichischem Gesetz für ihr Produktionsgebiet kein Schürfrecht hatte. Nach langen Verhandlungen auf höchster Ebene erhielt die Niogas die Schürfrechte für das nordöstliche Gebiet Niederösterreichs, das Wiener Becken und das Burgenland. Als der erste Bohrturm der Niogas aufgestellt werden sollte, kam es zu Demonstrationen der Arbeiter der ÖMV; man mußme sich wieder zusammensetzen, um die Rechtsverhältnisse zu klären. So kam es, daß die Niogas im Herbst 1956 ihr Schürfrecht für Erdöl und Erdgas an die ÖMV übergab und für 'diesen Verzicht auf ihre territorialen Rechte wesentliche Begünstigungen eingeräumt erhielt. Der Vertrag enthielt unter anderem die Verpflichtung der ÖMV, der Niogas zehn Jahre lang für die Versorgung ihres Gebietes eine Endgasmenge von 65 Nom pro Stunde preisgünstig zu liefern. Das gab Anlaß m den Debatten über die Verwendung der Rabatte. Die weitere Entwicklung brachte die Erschließung der Gebiete um Schwechat, der Leitungsbau in Richtung Simmering wurde ehebaldigst in Angriff genommen und die Südleitung mit einem Ausmaß von 30.000 Ncm pro Stunde zur Versorgung der steirischen Industrie projektiert. Auch für die Gemeinde Wien war eine Lieferung von 65.000 Kubikmeter Erdgas durch die ÖMV vertraglich vorgesehen. So war der Start gegeben, um diesen Naturschatz, das Produkt unserer Heimat, verwenden zu können. Bereits am 10. Oktober 1957 wurde der Spatenstich für die Leitung auf den Semmering und zum Anschluß an das steirische Industriegebiet, das zu jener Zeit natürlich noch Mangel an Brenn- und Heizöfen hatte, durch Landeshauptmann Steinböck vorgenommen. Dabei kam es wieder zu Differenzen. Mit den uns im Lande zur Verfügung stehenden Maschinen konnten wir höchstens 100 Meter Rohrleitungen pro Tag verlegen. Es wurden mit Hilfe modernster englischer und amerikanischer Maschinen zwei Kilometer Leitung pro Tag verlegt. So war in kurzer Zeit die Leitung zum Semmering fertig verlegt, die mit einer Druckleistung bis zu 64 atü unsere Industrie stündlich mit 30.000 Kubikmeter Erdgas versorgt. Aber nicht nur zum Semmering, sondern auch in der Ost-WestRichtung, in die Tullner Gegend, ins Traisental und nach Amstetten führen hunderte Kilometer Leitungen, Während an diesen Leitungen gebaut wurde, ging in den 19 Gemeinden des Erdölgebietes die Katastrophe los. Auf Grund der mangelhaft verlegten Leitungen passierte ein Unfall nach dem anderen. Die Niogas ging nun in diesen 19 Gemeinden daran, den Gemeinden die Leitungsnetze abzulösen, zu sanieren und damit der Bevölkerung Sicherheit zu bringen. Es war sogar schon so weit, daß viele Haushalte vom Gas wieder abgingen und zur Kohlenheizung oder zu anderen Brennstoffen zurückkehrten, weil die Bewohner den Lichtschalter nicht mehr aufdrehen wagten oder die Frau beziehungsweise Mutter sich in der Früh nicht mehr getraute, den Gasherd zur Zubereitung des Frühstücks in Betrieb zu nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, mit Kind und Haus in die Luft zu fliegen. Die Leitungen dieser 19 Gemeinden des Nordfeldes wurden zu einem Preis von 14,000.000 S von der Niogas abgelöst. Sie bekamen 48 Kilometer Hochdruckleitungen. Die 104 Kilometer Niederdruckleitungen mußten - man möge hier vergleichen – durch 47 Kilometer Hochdruckleitungen und 96 Kilometer Niederdruckleitungen ersetzt werden. Sie ersehen daraus, welche immens dankenswerte Aufgabe zur Sicherheit der Menschen dieses Gebietes von der Niogas geleistet wurde. So mußten 6000 neue Hausanschlüsse und etliche tausend Zählerplätze neu hergestellt werden. Das kostete der jungen Landesgesellschaft außer den 14,000.000 S Ablöse weitere 46,000.000 S. Nun einen kurzen überblick über die Entwicklung der Gaswerke in unseren Industriestädten zur Versorgung der Haushalte. Nicht nur im Erdölgebiet, sondern darüber hinaus, schon vorgezeichnet durch die Erschließung nach Westen und Süden, wurden Baden, Krems, Stockerau, St. Pölten und Wiener Neustadt an die Niogas angeschlossen. Die dortigen Gaswerke wurden erworben, und der Erfolg zeigte sich darin, daß der jeweilige Gaspreis in diesen Städten - ich habe es hier ganz genau verzeichnet - von 1,85 S, 1,65 S und 1,35 S durch die Niogas auf 0,94 S pro Kubikmieter gesenkt werden konnte. Ich möchte mich hier nicht über die Haushaltsanschlüsse und Zuleitungen verbreitern. Auf diesem Sektor ist sehr viel geschehen. Seit der Gründung der Niogas im Jahre 1954 und der Übernahme der vorhandenen Netze sind mehr als 603 Kilometer Rohrleitungen verlegt worden, wobei fast 400,000.000 S investiert wurden. Durch diese Leitungen wurden unserer Industrie zur Rationalisierung und Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland nahezu 5.000,000.000 Kubikmeter Erdgas zugeführt. Wenn außerdem unseren Haushalten rund 60,000.000 Kubikmeter Erdgas zugeführt wurden, so zeigt das den gewaltigen Aufstieg und die Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges unserer niederösterreichischen Landesgesellschaft. Dies zeigt auch ein Vergleich ganz deutlich. Bei der Übernahme der Versorgung durch die Niogas waren es ,in Niederösterreich 31,500.000 Kubikmeter Erdgas, das der Verwendung zugeführt werden konnte. Wie sieht diese Entwicklung in Zukunft aus? Das wurde schon im Jahre 1962 ins Auge gefaßt. Wer die Presse liest, wird feststellen, daß mit dem Ausland Verhandlungen geführt werden, die sehr günstig verlaufen sollen. Wie schaut aber das Programm der Niogas bei uns in Niederösterreich aus? Derzeit werden ungefähr 28 Prozent der Haushalte erfaßt. Im Jahre 1964 wurde ein Zehnjahres-Programm erstellt, damit weitere 90.000 Haushalte erfaßt werden; dies bedeutet einen Kapitalbedarf von 80,000.000 S. Es wird Sorge getragen werden müssen, die Möglichkeiten zu schaffen, um diese wirtschaftliche Einrichtung vorantreiben zu können. Gestatten Sie mir, daß ich von dieser Stelle aus allen Arbeitern und Angestellten der Niogas, die rechtschaffen die an sie gestellten Aufgaben im Interesse der Bevölkerung unseres Landes erfüllt haben, unseren Dank ausspreche. Eines möchte ich allerdings noch zur allgemeinen Diskussion sagen: Aus den verschiedenen Reden, die über diese Vorlage gehalten wurden, war nicht nur Negatives zu hören. Die Leistungen der Niogas sind für die Bewohner Niederösterreichs und seiner Wirtschaft von enormer Bedeutung. Der Ausbau der Gasversorgung hat sich insbesondere auf industriellem Sektor sehr positiv ausgewirkt. Die Industrie konnte ihre Produktion steigern. Die Verwendung von Gas bringt vor allem auch mit sich, daß die Unternehmen in der Lage waren, Rationalisierungsmaßnahmen vorzunehmen und dadurch die Konkurrenzfähigkeit erheblich zu steigern. Gerade dieser Umstand wird es ermöglichen, daß die in unserem Lande erzeugten industriellen Produkte mit Erfolg im Ausland angeboten werden können. Der Rechnungshofbericht hat aber auch gezeigt, daß die Organe beider Landesgesellschaften nicht klaglos funktioniert haben. Der Rechnungshof weist immer wieder darauf hin, daß der Vorstand gegenüber dem Aufsichtsrat seine Berichtspflicht verletzt, aber auch, daß der Aufsichtsrat die Geschäftsführung nicht hinreichend überwacht hat. Das Aktiengesetz enthält zum überwiegenden Teil Organisationsvorschriften. Wenn sie nicht eingehalten werden, kann es zu beachtlichen Schwierigkeiten kommen. Es muß daher in Zukunft getrachtet werden, daß einerseits der Aufsichtsrat mit den ihm zukommenden Aufgaben auch tatsächlich befasst wird, anderseits aber auch der Aufsichtsrat aus eigenem Antrieb die ihm obliegenden Agenden wahrnimmt und die Geschäftsführung sorgfältig überprüft. Dazu ist allerdings notwendig, daß das Mitglied des Aufsichtsrates nicht nur willens ist, seine Aufgabe zu erfüllen, sondern auch von den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen Kenntnis hat und die Materie vollkommen beherrscht. Es muß daher - soll es in Zukunft besser werden - die Erkenntnis durchdringen, daß die Tätigkeit eines Mitgliedes des Aufsichtsrates in solchen Unternehmungen keine Angelegenheit, die so nebenbei geführt wird, ist, sondern daß es sich um eine sehr verantwortungsvolle Arbeit handelt. Unverständlich erscheint es, daß enorme Investitionen getätigt wurden, ohne daß der Aufsichtsrat sich einmal die Frage vorlegte, warum er, obwohl er seine Zustimmung geben müßte, mit dem betreffenden Fall nicht befasst wurde. Es mutet daher auch grotesk an, daß die Sozialisten, die eine beachtliche Anzahl von Aufsichtsräten in den beiden Landesgesellschaften gestellt haben, die Situation so darstellen, als ob sie ausschließlich auf das Versagen der ÖVP zurückzuführen sei. Ihre Aufsichtsräte haben genug Möglichkeiten gehabt, sich zu informieren und - soweit es das Gesetz zuläßt - in die Geschäftsführung einzugreifen. Ein altes Sprichwort sagt: Durch Schaden wird man klug, aber nicht reich. Dieses Wort hat sich auch bei den Landesgesellschaften bewahrheitet. Es möge sich also nun der trübe Winterhimmel, der in diesen Tagen über Niederösterreich Iiegt, lichten, damit wieder Ordnung und Recht bei unseren Landesgesellschaften zum Wohle der Bewohner unseres Heimatlandes Niederösterreich gelten. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. P e y e r l. Abg. PEYERL: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehörte nicht dem Unterausschuß an und habe daher auch nicht einen so genauen Überblick wie jene Mitglieder, die sich wochenlang mit dem Rechnungshofbericht beschäftigt haben. Meine Rede kann daher auch wesentlich kürzer sein. Ich darf die Ausführungen auf meine Feststellungen zum Rechnungshofbericht beschränken. Ich bin der Meinung, daß es für alle Abgeordneten in Niederösterreich nicht gut ist, wenn man immer wieder versucht, Verteidigungsreden zu halten. Wir Sozialisten sind auch nicht der Auffassung, daß wir diesen Rechnungshofbericht zum Anlaß nehmen, um hier eine Politik zu machen oder nur Kritik üben zu wollen. Wir sind der Auffassung, daß zu einem so wichtigen Problem sachlich und objektiv Stellung genommen werden muß, und daß wir letztlich auch mit unserer Entscheidung dem Willen der niederösterreichischen Bevölkerung Rechnung tragen. Wenn wir in diesen Tagen ein wenig das Echo draußen angehört haben, dann verpflichtet uns das, darüber nicht nur zu sprechen, sondern auch entsprechende Entscheidungen zu treffen, Abhilfen zu schaffen, die ein weiteres derartiges Vorkommnis verhindern. Wenn heute gesagt wurde, daß es in den verstaatlichten Betrieben auch ähnliche Vorfälle gegeben hat, dann darf ich auf einen sehr großen Betrieb hinweisen und sagen, daß wir uns so etwas wie bei der Newag und Niogas nie hätten leisten können. Gestatten Sie mir, daß ich mich mit der Frage „Lagergebäude St. Pölten" kurz beschäftige und feststelle, daß die Newag im Jahre 1958 ein Grundstück mit 16.400 Quadratmetern für einen Lagerplatz von der Firma Uniholz zu einem Preis von 1,250.000 S gekauft hat. Wenn sie dafür einem Realitätenbüro namens Josef Machek, das jedem bekannt ist, 50.000 S Verkaufsprovision geben konnte, wenn ein Rechtsanwalt – was verständlich ist - damit befaßt wurde, zum Beispiel Rechtsanwalt Dr. Münich, und dieser ein Honorar für die üblichen grundbücherlichen Arbeiten in der Höhe von 85.000 S erhielt, dann bin ich der Auffassung, daß das sehr hohe Honorare waren und daß sich all diese Tätigkeiten bei strenger wirtschaftlicher Betrachtung etwas billiger hätten durchführen lassen. Ich bin der Meinung, daß es dabei auf etwas anderes ankommt. Wenn festgestellt werden muß, daß dieses selbe Grundstück drei Jahre lang ohne jede Benützung brachgelegen hat und dieses Grundstück nach drei Jahren noch dazu dem Vermittler, nämlich dem Realitätenbüro Miachek, Wien IV, wiederum verkauft wurde und gleichzeitig eine Verkaufsprovision von 145.000 S abgeschrieben wurde von der Kaufsumme, so ist das nicht in Ordnung. Wenn der Rechtsanwalt für diesen Abverkauf neuerlich wieder 30.000 S Honorar bekommen hat, ohne daß dieses Grundstück genützt wurde, dann muß ich feststellen, daß das eine Unwirtschaftlichkeit ist und daß es so etwas in meinem Betriebsbereich eigentlich nie gab. Wenn nun noch dazu die Newag im selben Jahr der Meinung war, sie brauche in diesem Gebiet in St. Pölten doch einen Lagerplatz und später das sogenannte Elbemühl-Gelände um 1,095.000 S neuerlich gekauft hat, wofür wieder Herr Dr. Münich ein Honorar von 65.00 S erhielt, und zum Schluß zu dieser Frage festgestellt werden muß, daß die Newag in Wirklichkeit bei diesem Geschäft nicht weniger als etwa 470.000 S verloren hat, dann darf ich mir erlauben zu sagen, daß eine solche Transaktion sehr unwirtschaftlich gewesen ist. Noch dazu, wenn man feststellen muß, daß für dieses Gebiet bis heute noch kein Verbauungsplan vorliegt. Das Grundstück konnte also bis heute noch immer nicht so genützt werden, wie das möglich gewesen wäre. Ich möchte mich nun ein wenig auch mit der Concordia-Garage in Wien I, Concordiaplatz 4, beschäftigen. Ich darf hierzu feststellen, daß sich die Newag entschlossen hatte, eine Zentralgarage zu errichten; dieser Bau hat insgesamt 12,750.000 S gekostet. Ich weiß, daß manche darüber lächeln, diese Garage wurde schon oft erwähnt. Wenn man aber nun auch hier wieder feststellen muß, daß diese Concoadia-Garage dann später wieder veräußert wurde und daß auch hierbei - ich bringe das nur auszugsweise, damit ich Ihre Aufmerkisamkeit nicht allzulange in Anspruch nehmen brauche - für die Newag ein Veräußerungsverlust von genau 1,940.000 Schilling entstanden ist, dann darf ich wohl auch dies als eine sehr unwirtschaftliche Transaktion bezeichnen. Weiter möchte ich mich kurz mit der Frage der Liegenschaftsverwaltung beschäftigen. Ich bin der Auffassung, daß eine solche Angelegenheit in der verstaatlichten Industrie ganz anders gehandhabt werden würde. Wenn der vormalige Liegenschaftsverwalter Franz Sigmund gleichzeitig Unternehmer eines Realitätenbüros gewesen ist, und wenn dieser letztlich in seiner dienstlichen Angelegenheit sehr oft bei seiner Tätigkeit in Widerstreit mit seinem eigenen Büro und der Newag gekommen ist, dann kann man sagen, würde dies eigentlich, weil das dem Gesetz nicht entspricht, in der verstaatlichten Industrie bald eine Lösung gefunden haben. Herr Sigmund bat für einige Grundveräußerungen ein Honorar, ohne daß der Dienstgeber etwas davon gewußt hat, von 30.000 S, zum Beispiel bei der Veräußerung des Dieselwerkes Zistersdorf an Kurt Frank nach Hamburg, bekommen. Bei uns wäre da sicherlich eine fristlose Entlassung nach 5 27 des Angestelltengesetzes erfolgt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir nun, daß ich mich ganz kurz mit den Flugmotorenwerken Ostmark, Liegenschaftsverwaltung Ges. m. b. H., beschäftige. Diese Flugmotorenwerke wurden 1964 - das ist ja bekannt - dem Land Niederösterreich angeboten und zu je einem Drittel von Land, Newag und Niogas zu einem Kaufpreis von 25,000.000 S übernommen. Hierzu muß aber festgestellt werden - und ich glaube, das haben alle aus dem Rechnungshofbericht herausgelesen -, daß zu diesem entscheidenden Kauf der Aufsichtsratsbeschluß fehlt. Im Rechnungshofbericht wird hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit festgestellt, daß eigentlich die Newag bei diesem Geschäft einen Verlust von 8,300.000 S hatte, und zwar für energiewirtschaftsfremde Zwecke. Ich bin der Meinung, daß diese Angelegenheit eine Sache des Landes gewesen wäre, so wie heute der Hohe Landtag der Auffassung ist, daß das Drittel, mit dem die Newag befaßt war, dem Lande übertragen werden sollte. Ich glaube daher, es ist richtig, wenn im Rechnungshofbericht kritisiert wird, daß die Newag vor allem bei der Finanzierung und Beteiligung an der Aero-Transport, der Nösiwag, wie ich angeführt habe, bei den Flugmotorenwerken, aber auch bei Hotelbauten weit über ihren Rahmen hinaus gegangen ist. Nach meiner Meinung ist sie bei der Finanzierung zu großzügig gewesen. Es wird jedenfalls kritisiert, daß die Newag bei der Erstellung ihres Jahresbauprogrammes niemals die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt hat. Ebenso wäre - und ich glaube, das wäre, wenn man von Wirtschaftlichkeit der Landesunternehmungen spricht, von größter Bedeutung - eine fristgerechte Bilanzerstellung wünschenswert gewesen. Auch die Jahresabschlüsse hätten gemacht und zeitgerecht erstellt werden müssen. Es wird festgestellt, daß dies dauernd verspätet erfolgte, vielleicht mit der komischen Ausrede, daß es den Aufsichtsratsmitgliedern nicht möglich gewesen ist, zu den Aufsichtsratssitzungen zu kommen, weil sie politisch so viel engagiert seien. Ich bin der Auffassung, und spreche das sehr offen aus, wenn man schon in so wichtigen und so großen Unternehmungen mit so komplizierten Aufgaben, wie Aufsichtsrat, befaßt ist, dann muß man auch für diese Dinge Zeit haben, um dort jederzeit seine Aufgabe erfüllen zu können. Was aber in diesem Zusammenhang eigentlich das Wichtigste ist, und wo ich mir mit Recht, glaube ich, erlauben darf, eine Kritik zu üben, das ist die Frage der Rechts- und Beratungskosten. Meine verehrten Damen und Herren, es ist mir unverständlich, daß für diese Rechtsangelegenheiten fremde Rechtsanwälte herangezogen werden mußten, obwohl es doch in unserer Newag und auch im Lande Niederösterreich Juristen gibt, die sich mit diesen Dingen hätten befassen können. Ich meine, diese wären sehr zufrieden gewesen, wenn sie nur ein Drittel oder die Hälfte von dem erhalten hätten, was die fremden Rechtsanwälte bekommen haben. Wenn ich hierzu anfahren darf: Herr Rechtsanwalt Dr. Kastner hat nicht weniger als 122.355 S erhalten, der schon öfters von mir genannte und scheinbar für Müllners Bereich besonders tüchtige Rechtsanwalt Dr. Münich ein Honorar von 475.000s und Herr Doktor Gürtler sogar ein solches von 878.000 S. Ich bin der Meinung, daß diese Beträge zu hoch sind und daß das weitaus wirtschaftlicher hätte gemacht werden können. Ich weiß schon, daß es große Aufgaben waren, sich mit den Bewag-Fragen zu beschäftigen. Wenn man aber diesen Rechnungshofbericht genauer überprüft und feststellt, daß, um einem Rechtsanwalt ein gutes Honorar zu geben, der fünffache Streitwert herangezogen wird, dann ist das, glaube ich, schon ein sehr großes Entgegenkommen. Ich möchte mit meinen Ausführungen schließen und sehr offen zum Ausdruck bringen, daß ich eigentlich die heutigen Reden von einigen Herren Abgeordneten etwas bedaure. Im besonderen war es Herr Abgeordneter DipL-Ing. Robl, der glaubte, hier eine Verteidigungsrede halten zu müssen. Meine verehrten Herren, ich bin der Auffassung, daß wir alle miteinander die große Verantwortung und auch die große Verpflichtung haben, uns mit diesem Zustand, der uns allen keine wahre Freude macht, der in der Bevölkerung Niederösterreichs große Verbitterung hervorgerufen hat, ernstlich und objektiv auseinanderzusetzen. Wir brauchen keine Ankläger sein, aber wir müssen nach dem Rechten sehen. Wir müssen letztlich bemüht sein, daß diese Landesgesellschaften entsprechend saniert und wieder produktiv wenden. Das wird zum Großteil eine Belastung der niederösterreichischen Bevölkerung sein. Daher, glaube ich, hat sie auch ein Recht darauf, zu wissen, wie hier in diesem Hoben Hause gehandelt wird, und auch ein Recht darauf, zu verlangen, daß nach Ordnung und Sauberkeit, vor allem aber nach Wirtschaftlichkeit in diesen Betrieben gestrebt wird. Das muß vielmehr unsere Aufgabe sein, als Verteidigungsreden für Leute zu halten, die es absolut nicht verdient haben. Miteinander sollen wir bemüht sein, daß es in diesen Betrieben wieder aufwärts geht, zum Wohle unserer niederösterreichischen Wirtschaft und zum Wohle unserer niederösterreichischen Landsleute. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. A n z e n b e r g e r. Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zu so später Abendstunde keine gereizte Stimmung mehr aufkommen lassen und will, obwohl ich im Unterausschuß tätig war und noch so manchen Beitrag zu leisten hätte, keine lange Rede mehr halten. Ich will in meiner kurzen Ausführung nur zu dem Protokoll vom 12. September 1960 Stellung nehmen, weil ja schon einige Redner zu Beginn unserer heutigen Debatte auf die Rabattbeträge und auf den Bau der Südstadt hingewiesen haben. Ich will Sie gar nicht in den Verdacht bringen, vielleicht nicht zugeben zu wollen, daß Sie davon gewußt haben; aber aus diesem Protokoll vom 12. September 1960 ist zu ersehen, daß man sich mit dem Bau des Verwaltungsgebäudes der Südstadt und auch mit dem Bau von Wohnungen befaßte. Zum Schluß dieses Protokolls steht, daß von Herrn Direktor Lahr ein Lichtbildervortrag gehalten wurde, der allen versammelten Aufsichtsräten beider Gesellschaften die Entstehung der Südstadt vor Augen führte. Es waren - leider sind beide Herren momentan nicht im Hause - auch unser Herr Landesrat Kuntner sowie das Aufsichtsratsmitglied Abg. Blabolil dabei anwesend. (Abg. Graf: Ist die Fananzierung auch besprochen worden, Herr Kollege?) Ich wende es Ihnen genau vorlesen: Das war eine Fortsetzung der Besprechung über den Bau der Generaldirektion in Mödling vom 29. August 1960; da wurde auch über die Finanzierung gesprochen. In der ersten Tranche wurden rund 45,000.000 S vergeben, und zwar 19,000.000 S an die ARGE Hofmann & Maculan, 8,000.000 S für die Garage an MayrederKraus, 3,000.000 S für das Laboratorium an Paitl & Meissner, 3,000.000 S für das Lagerhaus an Traunfellner und 11,000.000 S für die Wohnsiedlung. Bei der Wohnsiedlung hat es sich um vier verschiedene Haustypen - zwei verschiedene Typen von Einfamilienhäusern und zwei verschiedene Typen von Mehrfamilienhäusern - mit insgesamt 84 Wohnungseinheiten gehandelt. Der Preis wurde bereits damals mit 3200 S pro Quadratmeter beziffert. Man hat also errechnet, daß eine Wohnung mit 100 Quadratmetern zirka 320.000 S kosten wird. „Die beiden Aufsichtsräte", steht es in dem Protokoll weiter, ,,mögen den Bericht des Herrn Direktor Dip1.-Ing. Lahr zustimmend zur Kenntnis nehmen." Darunter steht: „Der Antrag wird einstimmig angenommen." Weiter berichtete Herr Direktor Lahr, daß in nächster Zeit weitere Bauteile vergeben werden müssen, um den bereits genehmigten hochbaulichen Teil des Verwaltungsgebäudes nicht aufzuhalten. Hierzu gehörte die Fassade, die in Form einer vorgehängten Fassade ausgeführt wird, samt Verglasung mit rund 10,500.000 S, die Klimaanlage mit rund 15,000.000 S, die geplanten sechs Aufzüge mit zirka 2,700.000 S, die elektrischen Einrichtungen und Sprecheinrichtungen für den Landeslastverteiler, der sich derzeit in St. Pölten befindet und im neuen Verwaltungsgebäude etabliert wenden soll, mit 9,000.000 S, die elektrischen Installationen mit rund 3,000.000 S und die sanitären Einrichtungen mit zirka 2,000.000 S. Direktor Lahr stellte dazu den Antrag, der Aufsichtsrat möge zu den bereits vergebenen Baumeisterarbeiten per 45,608.382,73 S einen weiteren Betrag von rund 40,000.000 S für die in nächster Zeit zu vergebenden Arbeiten - wie Klimaanlage, Fassade mit Verglasung, elektrische Einrichtungen und Sprecheinrichtungen, sechs Aufzüge und die sanitären Einrichtungen genehmigen. Der Vorsitzende stellte den Antrag zur Debatte. über Befragen von Herrn Landesrat Wenger, nach welchen Gesichtspunkten die Vergabe der Wohnungen vor sich gehen sollte, antwortete der Vorsitzende, daß in erster Linie daran gedacht ist, die Wohnungen dem Bewohner ins Eigentum zu übertragen. Wo das nicht möglich ist, werden Wohnungen ins Eigentum von Genossenschaften übergeben. Auf keinen Fall werden Dienstwohnungen errichtet, da diese von allen Wohnbauförderungen ausgeschlossen sind. Die Herren Landesrat Wenger und LAbg. Bürgermeister Kuntner - so steht es noch im Protokoll - erkundigten sich über etwaige vorliegende Anbote. Darauf gibt Direktor Lahr bekannt, daß über Klimaanlagen sieben Firmen zur Anbotstellung eingeladen wurden, über die Fassadearbeiten ebenfalls einige Firmen, darunter die Firmen Sommer und Haymerle, für die sanitären Einrichtungen unter anderem die Firma Hable. Den Einwand eines Aufsichtsratsmitgliedes, warum eine Klimaanlage notwendig ist, wo doch ein neues Fernheizwerk gebaut wird, entkräftet Direktor Lazek mit der Feststellung, daß bei den gegebenen Dimensionen des Verwaltungsgebäudes eine Klima- und Entlüftungsanlage unbedingt erforderlich ist. Der Herr Vizepräsident Dipl.-Ing. Reichel plädiert dafür, die genannten Richtpreise bis zum Gesamtbetrag von 40,000.000 S zu akzeptieren und es den Vorständen der beiden Landesgesellschaften zu überlassen, an welche Firma die einzelnen Verträge gegeben werden. Sie sehen, daß in diesem Sitzungsprotokoll - man spricht immer wieder davon, daß in der Südstadt zirka 400,000.000 S verbaut wurden - allein ein Beschluß für über 85,000.000 S vorliegt. Der Antrag von Diplomingenieur Reichel wurde dann einstimmig angenommen. Anschließend berichtete Direktor Lahr, daß auf Grund von Beerechungen die handwerklichen Arbeiten pro Wohnung im Jahre 1960 mit rund 130.000 S festgelegt waren; für die Garageneinrichtung wurde ebenfalls ein Betrag von 3,500.000 S errechnet. Der Vorsitzende stellte hierauf den Antrag, die beiden Aufsichtsräte mögen für die handwerklichen Arbeiten pro Wohnung einen !Betrag von 130.000S, das sind für 84 Wohnungen 11,000.000 S, und für die Einrichtung der Garage einen Betrag von 3,500.000 S genehmigen. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Zum Schluß zeigte dann Direktor Lahr an Hand von Lichtbildern den gesamten Siedlungsplan und die Detailpläne der einzelnen Objekte. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, dieses Protokoll gibt uns ganz klar darüber Aufschluß, daß auch die zweite Partei davon wusste (Zwischenrufe bei der SPÖ), daß man daher nicht sagen kann, man habe davon nichts gewußt. Es braucht also auch die zweite Partei nicht so zu tun, als ob sie nicht verantwortlich wäre. Wenn wir die Debatten, die sich nun seit zwei Tagen in diesem Hause abwickeln, betrachten, können wir feststellen, daß wir alle bestrebt sind, die Unzukömmlichkeiten zu beseitigen und im Interesse einer gesunden Wirtschaft in Niederösterreich in Zukunft arbeiten werden. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. K a i s e r. Abg. KAISER: Sehr geehrter Herr Präsident, Hoher Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat versucht darzulegen, daß hier eine gemeinsame Verantwortlichkeit wegen Errichtung des Verwaltungsgebäudes der Südstadt besteht. Er dürfte aber die Dinge verwechselt haben, denn es war nie die Einhelligkeit, das Wissen beider Fraktionen in Frage der Südstadt umstritten. Im konkreten Falle geht es um die Klärung der Rabattgelder, diese beiden Begriffe muß man scharf trennen. Der Rechnungshofbericht hat sich in einer sehr ausführlichen Darstellung mit der wirtschaftlichen Situation des Steinkohlenbergwerkes Höflein beschäftigt. Ich möchte mir erlauben, dazu einige Äußerungen albzugeben, bevor ich das aber tue, gestatten Sie mir, zu einigen Äußerungen des Abgeordneten Schneider Stellung zu nehmen. Der Herr Abgeordnete Schneider hat gestern angedeutet, daß der Ankauf des Höfleiner Bergwerkes zu einer Zeit erfolgt ist, in der man nicht voraussehen konnte, welche Bedeutung die Kahle in der Zukunft haben wird. Darauf möchte ich entgegnen, daß schon im Jahre 1958 zu beobachten war, daß die Kohle an wirtschaftlicher Bedeutung abgenommen hat, die ersten Absatzschwierigkeiten der österreichischen Kohlenbergbaue haben sich zu diesem Zeitpunkt bereits abgezeichnet. Ich würde empfehlen, sich die statistischen Zahlen anzusehen, aus denen die sinkende Tendenz seit 1960 bei der Stein- und Braunkohlenproduktion ersichtlich ist. Es kann daher das Motiv nicht zur Kenntnis genommen werden, daß man versucht hat, einen Betrieb anzukaufen, um für die weitere Verheizung Steinkohle zu gewinnen. Es drängt sich vielmehr die Frage auf, ob man mit dem Kauf des Höfleiner Bergwerkes nicht doch dem Vorbesitzer, der Contibank, aus der finanziellen Bedrängnis helfen wollte. Unsere Aufsichtsräte von der sozialistischen Fraktion haben ja dagegen Bedenken geäußert, wurden aber niedergestimmt. So ist es dazu gekommen, daß am 30. Juni 1959 der Aufsichtsrat den Beschluß faßte, das Bergwerk Höflein um 7,000.000 S anzukaufen. Damit möchte ich sagen, daß die Verantwortlichen, die für diesen Kauf stimmten, auch den Keim dafür gelegt haben, daß heute die Niogas mit 140,000.000 S belastet erscheint. Die Bilanz des Steinkohlenbergwerkes Hohe Wand zeigte am 31. Dezember 1958 einen echten Subtanzwert von 4,800.000S. Dazu muß ein negativer Ertragswert in den Jahren 1957 bis 1958 von 1,000.000 S gerechnet werden. Der Rechnungshof geht von der unwahrscheinlichen Voraussetzung aus, daß durch den neuen Besitzer der negative Ertragswert egalisiert hätte werden können und so der echte Verkehrswert - dadurch bedingt, daß man plus und minus egalisieren kann – mit 2,400.000 S anzusetzen gewesen wäre. Tatsache ist, daß der Differenzbetrag von 4,600.000 S als Zuwendung an den Vorbesitzer bezeichnet werden kann. Im Geschäftsbericht 1958 wird auch der Hinweis gegeben, daß bei den vorhandenen technischen Kohlenabbaumöglichkeiten bis maximal 15.000 Jahrestonnen erzielt werden können, was aber noch immer nicht kostendeckend erscheint. Die Errichtung eines Talstollens mit einer Investition von 25,000.000 S sollte die Voraussetzung für eine steigende Jahresförderung von 60.000 bis 70.000 Tonnen sein. Tatsache war aber, daß die Förderung 1961 7000 Tonnen ergab, die des Jahres 1962 4310 Tonnen und im Jahre 1963 sogar auf 3800 Tonnen gesunken ist. Erst im Wirtschaftsjahr 1964165 kam es wieder zu einem Ansteigen, es wunde die maximale Leistung von 18.500 Tonnen erreicht, das stellt die bisherige Rekordförderung dar. Allerdings blieb diese um zwei Drittel hinter der geplanten Förderung zurück. Die Kosten pro Tonne liegen bei 935 s, der verrechnete Preis beträgt 385 S, so daß dem Werk ein effektiver Verlust pro Tonne von 550 S bleibt. Im Jahre 1959 wurde eine Kapitalerhöhung auf 50,000.000 S beschlossen. Die Einzahlung der Niogas an die Hohe-WandSteinkohle erfolgte in den Zeiträumen 1959 bis 1961 und betrug tatsächlich 49,000.000 S. 6,000.000 S wurden jedoch als Sanierungseinlage, das heißt verlorener Zuschuß an idas Unternehmen, gewährt, so daß das Stammkapital um 43,000.000 auf 50,000.000 S erhöht wurde. In der Niogas-Bilanz 1961/62 wurde der Wert der Beteiligung sonderbarerweise von 50,000.000 auf 25,000.000 S abgewertet. Dieser reduzierte Wert wurde auch durch alle folgenden Bilanzen der Niogas mitgezogen. Die Bilanz Hohe-Wand-Steinkohle zum 31. März 1965 wies ein Stammkapital von 10,000.000 S aus, an freien Rücklagen 13,000.000 S und einen Reinverlust von 2,100.000 S. Der Substanzwert betrug daher 20,900.000 S; davon war noch ein negativer Ertragswert abzuziehen, der mit jährlich 3,000.000 bis 4,000.000 S beziffert wird. Der Buchwert der Hohen Wand lag daher bei rund 17,000.000 S. Die Bilanz wurde am 9. August 1965 vorgelegt, trotzdem hinderte es aber die Verantwortlichen der Niogas nicht, weiterhin 25,000.000 S an Beteiligung bei der Hohen Wand in ihrer Bilanz anzunehmen. Es erhielt diese Bilanz auch den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Gezeichnet Prethaler - Janko. Aus dieser Differenz zwischen dem Gesamtaufwand für das Anfangskapital Hohe Wand von 56,000.000 S und dem Substanzwert zeichnet sich ein effektiver Verlust von 35,000.000 S ab. Dazu kommt noch die Verlustübernahme in Iden Jahren 1962163 von 3,500.000 S, 1963/64 von 4,700.000 S und 1964165 von 3,700.000 S, so daß insgesamt bei diesem Faktum 46,900.000 S als Verlust zu werten sind. Diese negativen Ertragswerte halten weiterhin an, so daß der verbliebene Substanzwert von 21,000.000 S in der Folge als weiterer Verlust angesehen werden muß. Unter Berücksichtigung aller dieser Fakten, die hier zusammenspielen, besteht auch für die Zukunft keine Aussicht, diese negative Ertragslage in eine positive umzuwandeln. Man nimmt daher an, daß 4,000.000 S jährlich Verlust entstehen werden. Die Niogas gewährte bisher schon laufend Finanizierungsmittel in Form von Investitions- und Betriebsmittelkrediten im Werte von 25,000.000 S; mit einem Rückfluß kann in den nächsten Jahren nicht gerechnet werden, so daß sich daraus eine Beteiligung der Niogas an der Hohe-Wand-Steinkohle von 100,000.000 S ergibt. Rund die Hälfte dieses Betrages, nämlich 47,000.000 S - so weist es der Rechnugshofbericht aus -, können jetzt schon als realer Verlust gewertet werden. Die Niogas mußte selbst Fremdmittel für diese Transaktionen aufnehmen. Es betrugen die Kosten dieser Fremdmittel bisher 40,000.000 S, so daß insgesamt ein Aufwand an der Hohe-Wand-Steinkohle von 140,000.000 S betrieben wunde. Dazu kommt noch ein jährlicher Verlust von 4,000.000 S und der Zinsendienst von 7,000.000 S, so daß zu dieser Belastung noch weitere 11,000.000 S hinzugerechnet werden. Obwohl im Konzept der Niogas eine Verfeuerung von 60.000 Tonnen Höfleiner Kohle und 60.000 Tonnen Grünbacher Kohle vorgesehen war, ist es bisher nie dazu gekommen, weil die Dampfkosten dadurch negativ beeinflußt werden würden. Aus dem geplanten Drittel des Kohleneinsatzes im Dampfkraftwerk Peisching wurde lediglich ein Achtel des gesamten Brennstoffeinsatzes. Diese Umstände brachten eine Kohlenhalde von 32.000 Tonnen mit sich. Rechnet man eine maximale Verbrauchsmenge von 20.000 Tonnen, so bedeutet dies einen Lagebestand von eineinhalb Jahren. Es sind daher einer gesteigerten Kohlenförderung bestimmte Grenzen gesetzt. Damit wird aber die Wirtschaftlichkeit des Kohlenbergbaues nicht günstig beeinflußt. Der Rechnungshofbericht stellt daher fest, daß ernsthaft die Frage zu prüfen ist, ob eine Weiterführung des Bergbaubetriebes unter den derzeitigen Bedingungen gerechtfertigt erscheint. Mit dieser Feststellung wird nicht nur dem Lande eine Aufgabe gestellt, die es zu lösen gilt; in diesem Bergwerk arbeiten derzeit auch 200 Beschäftigte, die eine Hoffnung darin gesehen haben, daß sie in einem Betrieb tätig sind, in dem sie ihre Existenz doch auf Jahre hinaus gesichert haben. Leider wurde durch diesen Umstand die bestehende Hoffnung getrübt. Ich möchte auf eine Zeitung, die in die niederösterreichischen Haushalte versendet wurde, nämlich die Niederösterreichische Heimatzeitung vom Dezember 1965, zurückkommen, in der mit innerer Überzeugung zum Ausdruck kommt, daß drei Kilometer weiter, in Grünbach, ein Betrieb der Domäne Pittermann zugrunde gewirtschaftet wurde, während in Höflein das Werk Steinkohle-Betriebsgesellschaft m. b. H. neu entsteht. In dieser Zeitung steht wörtlich folgendes: ,,Betrachten wir nur die Wirtschaftsbereiche des Herrn Großunternehmers Dr. Pittermann in Niederösterreich. Hat er im Grünbacher Steinkohlenbergwerk richtig geplant? Nein. Aber den Höfleiner Bergarbeitern, die durch die richtige Vorsorge der beiden Landesgesellschaften Newag und Niogas ihre Arbeitsplätze erhalten haben, hat er seine Unterschrift zu einer Unterstützung entzogen. Und er ist noch stolz darauf und sagt ganz offen, daß er es für ein hinausgeworfenes Geld hält, diese Arbeitsplätze zu erhalten, nur weil er es in Grünbach zu nichts gebracht hat, obwohl noch knapp vor der Sperrung der Kohlengrube 60,000.000 bis 80,000.000 S für einen neuen Stollen verpulvert wurden. Das nennt man Planung. Die Planung, wie sie im Lande", und jetzt kommt es, ,,und durch die niederösterreichischen Landesgesellschaften unter ÖVP-Wirtschaftsführung gemacht wird, sieht ganz anders aus.'' Liebe Damen und Herren! Heute wissen wir es, wie diese Planung und die Wirtschaftsführung eines Unternehmens, das dominierend von der ÖVP geleitet wind, in Wirklichkeit aussieht. Die Bergarbeiter von Grünbach und auch jene von Höflein haben schon ein echtes Gefühl für die Wirtschaftlichkeit eines Bergbauunternehmens. Diese Menschen haben sich gewundert, daß man drei Kilometer. weiter einen neuen Bergwerksbetrieb aufzieht, und das zu einer Zeit, wo die Kohle nicht mehr gefragt ist. Ich glaube, daß man, wenn mit dem gleichen Maßstab gemessen worden wäre, mit diesem Betrieb erst gar nicht hätte beginnen dürfen. Hier war aber der politische Ehrgeiz stärker als die wirtschaftlichen Überlegungen. Das hat unserer Landesgesellschaft bis jetzt keinen geringeren Schaden als 140,000.000 S eingebracht. Ich glaube, daß es viel Mühe kosten wird, die Sorgen, von denen die Menschen in Höflein erfüllt sind, doch noch ein wenig zu lindern. Diese Menschen, denen durch besagte Zeitungsberichte und Zugeständnisse maßgeblicher Herren so viel Hoffnung gemacht wurde, stehen jetzt vor der bitteren Tatsache, daß ihre Betriebe, nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt, schon heute gesperrt werden müßten. Diese Menschen sind dort zugezogen und haben sich ihre Existenz aufgebaut. Sie haben sich aus eigener Initiative mühsam Häuser gebaut und stehen heute vor der bitteren Frage, wie es in Zukunft weitergehen wird und was mit ihnen geschehen soll. Es gibt wohl noch einen Funken Hoffnung, und zwar wurde im Finanzausschuß ein Antrag gestellt, der sich mit diesem Fragenkomplex befaßt. Es sollen über die Wirtschaftlichkeit dieses Betriebes Untersuchungen angestellt werden. Sollten dabei negative Ergebnisse herauskommen, was wahrscheinlich ist, dann soll an die Bundesregierung die Bitte gerichtet werden, gegebenenfalls hier einzuschreiten. Wir wollen nur daran die Hoffnung knüpfen, daß diese Probleme rascher gelöst werden können als jene, die derzeit beim Kahlenbergbau Österreichs bestehen. Nun möchte ich auch zum Kraftwerk Peisching kurz Stellung nehmen. Es ist in früheren Sitzungen schon angedeutet worden, daß wir als Niederösterreicher auf die technische Leistung dieses Kraftwerkes stolz sein können. Aber auch hier haben sich bis zur Fertigstellung verschiedene Schwierigkeiten abgezeichnet. In einer gemeinsamen Vorstandsitzung der Newag und Niogas vom 5. Juni I1961 wurde der Ausbau des Wärmekraftwerkes Peisching mit einem Kostenaufwand von 330,000.000 S beschlossen. Die tatsächlichen Kosten betrugen allerdings 388,000.000 S. Ursprünglich wurden die Kosten zwischen den Landesgesellschaften im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Eine nochmalige Durchrechnung hat dann den Aufteilungsschlüssel etwas geändert, und man einigte sich darauf, daß von der Newag 60 Prozent und der Niogas 40 Prozent der Kosten bestritten werden sollen. Bei der Endabrechnung zeigte sich aber, daß nochmals eine Verschiebung zustande gekommen ist, und zwar hat die Newag 56,5 Prozent und die Niogas 43,5 Prozent der Kosten aufgebracht. Es erschien nur sonderbar, daß erst am 11. Dezember, also sechs Monate nach der Beschlußfassung, die Genehmigung zum Ausbau des Kraftwerkes durch den Vorstand erfolgte. Das war zu einem Zeitpunkt, als bereits 94,000.000 S an Aufträgen vergeben waren. Wir müssen das als Brüskierung des Aufsichtsrates bezeichnen. Merkwürdig mutet es auch an, daß es trotz der engen wirtschaftlichen Verflechtung in der Frage des Wärmepreises bisher zu keiner einvernehmlichen Klärung gekommen ist. Die Ursache der Preisdifferenz liegt darin, daß der Brennstoffeinsatz mit einfern größeren Anteil an Erdgas kalkuliert wurde, als tatsächlich zur Zeit vorhanden ist. Es ist nämlich so, daß Peisching derzeit nur zum Wochenende mit Erdgas fahren kann, weil während der ganzen Woche die Betriebe damit versorgt werden müssen. Durch diesen Umstand ergibt sich für die Niogas ein weiterer laufender Verlust. Der Rechnungshof bemängelt auch die Außerachtlassung der sonst üblichen Verzinsung des Eigenkapitals im gleichen Ausmaß wie des Fremdkapitals mit 6,25 Prozent. Der Rechnungshof kritisiert auch, daß die Bauarbeiten für das Kraftwerk Peisching nicht, wie es sonst üblich ist, öffentlich ausgeschrieben wurden. Es war daher nicht möglich, den Bestbieter zu eruieren. Vielleicht sind diejenigen zum Zuge gekommen, die wirklich ,,Bestbieter" waren, aber nicht für die Baukosten der Niogas beziehungsweise des Kraftwerkes Peisching. Planungsmängel haben verschiedene Probleme aufgeworfen unid der Niogas zusätzliche Kosten gebracht. Es wurde schon mehrmals über die Wärmekraftwerke Neusieldl a. d. Zaya, Korneuburg und Peisching gesprochen. Bei Betrachtung des ganzen Komplexes kann man feststellen, daß diese Wärmekraftwerke sicherlich mit der Absicht errichtet wurden, den steigenden Strombedarf Niederösterreichs besser zu denken. Mit welcher Planlosigkeit man vorgegangen ist, zeigt, daß man das Wärmekraftwerk in Neusiedl, jenes in Korneuburg und schließlich das Wärmekraftwerk in Peisching für den Erdgagbetrieb eingerichtet hat. Der Endeffekt war, daß die Erdgasmenge nicht ausreichte. Die ÖMV hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt darauf hingewiesen, daß sie nicht in der Lage ist, die für diese Kraftwerke erforderlichen Mengen zu liefern. Trotzdem haben Newag unid Niogas diese Warnung nicht zur Kenntnis genommen und einfach daraufgebaut. Die Folqe war, daß diese Kraftwerke schon einige Jahre später mit hohen Kosten umgebaut werden mußten. So kostete der Umbau des Kraftwerkes Neusiedl a. d. Zaya 4,000.000 S und der des Kraftwerkes Korneuburg 290.000 S. Die Anmeldekosten, die sich zwangsläufig bei der Verbundgesellschaft ergeben haben, betrugen für Neusiedl allein 7,300.000 S. Der Gesamtkostenaufwand stellte sich auf 11,600.000 S. Dazu kommen noch Zahlungen infolge des Verzichtes auf Erdgaslieferungen der Industrie von 3,400.000 S und Zahlungen an die Newag aus dem gleichen Grund von 4,900.000 S, alles Folgen einer unverständlichen Planlosigkeit. Ich kann zwar ganz gut verstehen, daß man den Ausdruck Planung in den Reihen der ÖVP mit Vorsicht gebraucht. Wenn es aber darum geht, wirtschaftliche Unternehmungen zu gründen, müßte doch so weit vorausschauend zu Werke gegangen wevden, daß man nicht in eine Sackgasse gerät und große Belastungen der Landesgesellschaften und damit der niederösterreichischen Bevölkerung heraufbeschwört. Leider ist es bei diesen Projekten nicht im notwendigen Ausmaß geschehen, wodurch in der Endkonsequenz ein Schaden von rund 20,000.000 S entstanden ist. Liebe Damen und Herren! Ich glaube das Sprichwort in Erinnerung bringen zu müssen: ,,Schlechte Beispiele verderben gute Sitten." Wir verlangen von den Wirtschaftstreibenden unseres Landes, daß sie ihre Betriebe nach wirtschaftlichen Grundsätzen führen. Wenn sie sich aber an unseren Landesgesellschaften ein Beispiel nehmen, dann glaube ich, daß sie nicht gut beraten sind. Bemühen wir uns doch, eine Grundlage zu schaffen, die eine wirtschaftliche Ergiebigkeit bringt, damit auch die Landesgesellschaften bezüglich ihrer Wirtschaftserträge optimal arbeiten können. Wir liefern dadurch Beispiele, auf die wir hinweisen können, und erbringen damit auch der niederösterreichischen Bevölkerung den Beweis, daß wir bemüht sind, nach dem Rechten zu sehen und Ergebnisse zu erzielen, die unserer Bevölkerung zugute kommen. (Beifall links.) Abschließend möchte ich einen Antrag folgenden Wortlautes stellen (liest): ,,Antrag des Abgeordneten K a i s e r zur Vorlage der Landesregierung, Zl. LAD. 328/25 vom 18. November 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes, betreffend die Gebarung der Niogas, Niederösterreichische Gaswirtschafts-AG., Maria-Enzersdorf-Südstadt – Rechnungshof ZI. 1900-16166, Ltg. Z1. 231. Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes, insbesondere zu Punkt 1 auf Seite 10, 2. Absatz, sowie zu Punkt 2 3, 1. Absatz, letzter Satz auf Seite 13, wird beantragt: Der Landtag beauftragt den Herrn Landeshauptmann als Vertreter des Landes Niederösterreich in der Hauptversammlung der Niogas, wegen der vom Rechnungshof in den oben angeführten Punkten gemachten Feststellungen dem Gesamtvorstand gemäß § 75 Abs. 4 des Aktiengesetzes das Vertrauen zu entziehen und im Aufsichtsrat der Gesellschaft den Widerruf der Bestellung der Vorstandsmitglieder zu beantragen." Ich ersuche das Hohe Haus, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort ist Herr Abg. K o s l e r gemeldet. Abg. KOSLER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich einigen Punkten der beiden Rechnungshofberichte zuwende, gestatten Sie mir, zwei Anträge einzubringen, die sachlich zu anderen Kapiteln gehören. Ich beziehe mich darin auf den Bericht des Rechnungshofes Über seine Einschautätigkeit bei der Newag, Seite 69, Punkt 7 c. Dort wind ein Vergleich zwischen den Texten der Fakturen S 1009, 6 1037, S 1090, S 1059 und den Texten der Zahlungsbelege 1805, 1915 und 1914 angestellt. Es handelt sich dabei um Geschäftsfälle im Zusammenhang mit der Elektrogemeinschaft Niederösterreich und der Hippolyt-Buchhandlung St. Pölten. Der Vergleich zwischen den Texten ergab Divergenzen, die dem Rechnungshof äußerst bedenklich erschienen. Es war ihm nicht möglich festzustellen, was und ob überhaupt. bestellt wurde und was tatsächlich geliefert wurde. Dieser Sachverhalt bleibt daher noch aufzuklären, und ich gestatte mir, dem Hohen Landtag folgenden Antrag zu unterbreiten (liest): „Antrag des Abgeordneten K o s l e r zur Ltg. Zl. 222 - Bericht der Landesregierung, LAD-445/5 vom 29. September 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag - GZ 1700-116/66. Unter Bezugnahme auf die Feststellung des Rechnungshofes auf Seite 69, 2. Absatz, wird beantragt: Die Landesregierung wind aufgefordert, die Staatsanwaltschaft Wien zu ersuchen, der Wirtschaftspolizei den Auftrag zu geben, die im Rechnungshofbericht aufgezeigten Divergenzen in den Texten der Zahlungsbelege gegenüber den von der Lieferfirma (Firma Hippolyt-Buchhandlung, St. Pölten) gelegten Fakturen zu untersuchen." Ich ersuche das Hohe Haus, diesem Antrag zur gegebenen Zeit die Zustimmung zu erteilen. Der zweite Antrag ist ähnlicher Natur und lautet (liest): ,,Antrag des Abgeordneten K o s l e r zur Ltg. Zl. 222 - Bericht der Landesregierung, LAD-445/5 vom 29. September 1966, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag - GZ 1700-16/66. Unter Bezugnahme auf die Feststellung des Rechnungshofes zu Punkt 7 d ad (4) und (5) auf Seite 72 wird beantragt: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Staatsanwaltschaft Wien zu ersuchen, der Wirtschaftspolizei den Auftrag zu geben, die Zusammenhänge zwischen Zahlungsempfänger und Lieferanten, wie sie vom Rechnungshof nicht aufgeklärt werden konnten, einer Klärung zuzuführen." Ich bitte auch in diesem Falle das Hohe Haus, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe, Kollege Anzenberger ist nicht anwesend. Ich wollte ihm kurz zu seinen Feststellungen und zu seiner Verlesung aus dem Protokoll des Aufsichtsrates von Newag und Niogas im Zusammenhang mit der Sitzung vom 12. September 1960 erwidern. Kollege Anzenberger hat wiederholt festgestellt, daß die zweite Partei von der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes im Raume Mödling-Maria-Enzersdorf gewußt hätte. Er hat dies so dargestellt, als ob dies ein ungeheures Verbrechen sei. Ich glaube, daß man dazu s agen muß: Gott sei Dank, daß wenigstens diese Sache zumindest mit einem Errichtungsbeschluß begonnen hat. Wenn das nicht gewesen wäre, dann hätten wir in Niederösterreich und bei Iden Landesgesellschaften die hundertprozentige Anarchie gehabt. Eine andere Frage ist, ob die Auswahl des Raumes von Mödling die beste in raumplanerischer Hinsicht gewesen ist. Ich möchte nun davon sprechen, wie der Bauvorgang für dieses Projekt, vor allen Dingen für das Verwaltungsgebäude, vor sich ging. Gerade die Frage der Errichtung des Verwaltungsgebäudes ist eine Angelegenheit, die mit der Einschaukontrolle bei der Newag allein nicht geklärt werden konnte. Ein Beispiel dafür, daß der Rechnungshof erst Klarheit erreichen konnte, nachdem es ihm auch möglich war, bei der zweiten Landesgesellschaft, nämlich bei der Niogas, Einschau zu halten. Mit dem Errichtungsbeschluß vom 12. September 1960, den beide Aufsichtsräte von Newag und Niogas gemeinsam faßten, wurde der Bau dieses Verwaltungszentrums für die beiden Landesgesellschaften im Gebiet von MariaEnzersdorf, der heutigen Südstadt, beschlossen. Der niederösterreichischen Landesregierung stand dort noch ein Grund im Ausmaß van 93,5 Hektar zur Verfügung. Kurze Zeit nach diesem Errichtungsbeschluß erhielt eine Gruppe von beamteten Architekten der Niederösterreichischen Landesbaudirektion den Auftrag, entsprechende Verbauungsvorschläge für dieses Gebiet auszuarbeiten. Diese Arbeiten wurden begonnen. Wieder kurze Zeit später aber meldete sich auch eine Gruppe von Zivilarchitekten bei der niederösterreichischen Landesregierung und bei der Niogas, die damals zuerst allein federführend für dieses Projekt war und auch die finanzielle Basis abgab. Diese Zivilarchitektengruppe Prof. Hubatsch, Kiener, Ing. Peichl erreichte ebenfalls den Auftrag, Aufschließungsplan und Verbauungsplan für dieses Gebiet auszuarbeiten. Interessant ist an diesem Auftrag, daß der Verbauungsplan alle möglichen Dinge enthalten sollte; die Straßen sollten genau festgelegt sein, die Wege, Grünflächen, Spielplätze, Sportplätze, Gärten, Schnellbahn-Station, Parkplätze, Garagen, auch die Wohnbauten, nur das Verwaltungsgebäude, also das, wofür die Landesgesellschaft in erster Linie ja überhaupt nur hätte planen sollen, dies sollte nur lageplanmäßig in diesem Plan auch mit einbezogen werden. Die Entscheidung über die Annahme der Pläne, ob von der beamteten Architektengruppe oder von der Zivilarchitektengruppe, fiel durch Vertreter der Landesregierung - der Rechnungshof war nicht in der Lage, Namen zu nennen - in Gegenwart von Vertretern der Landesgesellschaften und eines unabhängigen Sachverständigen. Diese Jury entschied sich damals für das Projekt der Zivilarchitektengruppe. Das Projekt sah eine Verbauung von 14,5 Hektar für das Verwaltungszentrum allein vor, das waren ungefähr 15 Prozent der insgesamt zur Verbauung gelangenden Flächen. Auffallend ist nun die Entwicklung der Architektenhonorare; wie überhaupt die Entwicklung solcher Honorare meistens sehr interessant verläuft. Man begann mit einer Zusage von genau 92.000 S. Kurze Zeit später waren es 102.000 S. Sie wurden auch vorerst nach einer Vereinbarung mit der Niogas von dieser bezahlt, dann später aber aufgeteilt auf Newag und Niogas. Eigentlich hätten sie ja von der Gemeinde Maria-Enzersdorf bezahlt werden sollen oder unter Umständen, da die Gemeinde Maria-Enzersdorf noch nicht im Besitz ,der Steuereinnahmen was, in den sie dann später kam, eventuell von der niederösterreichischen Landesregierung. Nun zur erwähnten Aufwärtsentwicklung. Es kam natürlich dazu, daß die Architekten weitere Aufträge erhielten, vor allen Dingen die Einreichpläne auszuarbeiten, die die Baubehörden verlangten, später sogar die Detailpläne und die Polierpläne. Sprunghaft stieg da die Architektenforderung von zirka 100.000 S auf 2,150.000 S. Später immer wieder dazu gebrauchte Erweiterungspläne führten zu Architektenhonoraren von 4,900.000 S. Dabei besitzt die Newag eine Bauabteilung. In einer Gegenäußerung hat der Vorstand der Newag erklärt, daß diese Bauabteilung aus Personalmangel nicht in der Lage gewesen wäre, auch nur den Teil der letzten Pläne zu bearbeiten. Man könnte sich nun vorstellen, wenn man unter Personalmangel leidet, daß man für solche Zwecke Personal aufnimmt und dann wahrscheinlich nicht so große Summen zahlen müßte, wie man das an diese Zivilarchitektengruppe tun mußte. Der Rechnungshofbericht, glaube ich, enthält da eine grundsätzliche Kritik, die dabei über diesen Einzelfall hinaus auch für uns, für das Bauen innerhalb der Landesverwaltung, von Bedeutung sein sollte. Der Rechnungshof stellt nämlich fest, daß nachträgliche Erweiterungen, nachträglich erteilte Aufträge es in sich tragen, daß den Auftragnehmern die Möglichkeit eröffnet wird, ursprünglich gegebene Preisnachlässe in den Auftragserweiterungen spielend leicht unterzubringen und alles das nachzuholen, was sie früher einmal teilweise aufgeben mußten. Der Rechnungshof berichtet aber in diesem Punkt noch über eine zweite sehr interessante Angelegenheit. Naben der hauseigenen Bauabteilung der Newag bestand noch ein Werkvertrag mit einem Dipl.-Ing. Raimund Müllner. Baurat der niederösterreichischen Landesregierung, einem Neffen Viktor Müllners. Dieser Werkvertrag wurde mit der Begründung abgeschlossen, seine Verwaltungserfahrung würde gebraucht werden, um die formgerechte Einholung baubehördlicher und bautechnischer Genehmigungen zu erreichen. Der Rechnungshof übt insofern daran Kritik, als er dazu meint - ich glaube, wohl mit Recht -, daß heute bei der intensiven Bautätigkeit doch eigentlich jede Baufirma selbst so viel Verwaltungserfahrung hat, um Baupläne bei der Baubehörde einreichen zu können, und daß das schließlich und endlich die hauseigene Bauabteilung hätte tun können. Er stellt dann fest, daß außerdem diesem Konsulenten, Baurat der niederösterreichischen Landesregierung, zumindest in einem Fall ein ungeheuer schwerer Fehler passiert ist, ein Fehler, der natürlich dann nicht passieren darf, wenn man einen Konsulenten heranzieht. Der Rechnungshof weist nämlich darauf hin, daß die Gemeinde Maria-Enzersdorf nachträglich, und zwar anläßlich einer Benützungsbewilligung, eine Baugenehmigung erteilen mußte, weil der Herr Konsulent in dieser Angelegenheit einfach nicht tätig geworden war oder, besser gesagt, weil er vergessen hatte. Der Rechnungshof befaßt sich dann weiter mit der Entwicklung der Baukosten, mit der mangelnden Berichterstattung an den Aufsichtsrat, mit der unzulänglichen Bekanntgabe von Teilsummen und krassen Abweichungen, die bei Kostenschätzungen und Kostenberechnungen immer wieder auftraten. So hat man im Frühjahr 1960 die Baukosten auf ungefähr 81,700.000 S geschätzt, ganz kurze Zeit darauf auf 112,700.000 S im September 1960, ein halbes Jahr später, für Bau- und Einrichtung nur für das Verwaltungsgebäude allein 82,050.000 S und eineinhalb Jahre darnach, am 26. April 1962, auf 145,000.000 S. Tatsächlich beliefen sich mit Stichtag 1. Jänner 1966 die Gesamtkosten auf 190,400.000 S, davon entfielen allein auf das Verwaltungsgebäude 129,900.000 S, so daß sich gegenüber dem letztgenannten Präliminare, das mit Vorstandsbeschluß der Newag Nr. 2741 aus dem Jahre 1962 festgelegt und angenommen worden war, noch immer Überschreitungen in der Höhe von 29,000.000 S ergeben haben. Diese Überschreitungen entstanden dadurch, daß man während der Bauzeit daraufkam, daß der Küchentrakt erweitert werden müßte, daß man die Idee hatte, im 8. Stockwerk des Hauses ein Kaffeehaus einrichten zu wollen, daß man plötzlich darauf kam, Natursteinverbauung wäre besser als Kunststeinverwendung, und daß man auf Grund der Erfahrungen, die man anscheinend mittlerweile geschöpft hatte, glaubte, nur mit einer Vollautomatisierung in der Klimaanlage auszukommen. Allein bei der Klimaanlage handelt es sich um eine Überschreitung des Präliminares um 10,900.000 S. Diese Überschreitungen sind sowohl zahlenmäßig als auch prozent- und anteilsmäßig außerordentlich groß. Ich glaube der Kritik des Rechnungshofes, daß hier entweder fahrlässig und nachlässig geplant oder der Baubeginn zu früh angesetzt wurde, das heißt, die Planung war in ihren Grundzügen noch nicht abgeschlossen, als man zu bauen begonnen hatte. Diese Kritik besteht gerade in diesem Fall zu Recht. Eine Kritik über das Nichtvorhandensein von klaren Vorstellungen über das, was man baut, was im Entstehen begriffen ist, ist uns hier im Landtag schon sehr gut bekannt, vor allen Dingen aus den Berichten des Finanzkontrollausschusses über die landeseigene Bautätigkeit, obwohl ich dazu sagen muß, daß es sich dabei meist um Projekte geringeren Umfanges handelt. Endlich sollte es dazu kommen - ich glaube, das aussprechen zu dürfen -, daß ein Prinzip eingehalten wird, nämlich zuerst volle Klarheit darüber zu erreichen, was man eigentlich mit einem Bau will, dann soll eine ausgereifte Planung fertiggestellt werden, um schließlich dieses Bauwerk auch in einem Zuge durchführen zu können. Der Rechnungshofbericht, Hohes Haus, rügt am Bau selbst noch viele Einzelheiten. Einige wenige erlaube ich mir anzuführen; sie sind sehr bezeichnend für diesen Bau, sicherlich auch für eine Reihe anderer Bauten in unserem Land und wahrscheinlich auch für jenseits der Grenzen unseres Bundeslandes. 1. Die Ausführung eines Objektes mit voll ausgebautem Kellergeschoß, aber mit einem fast freien Erdgeschoß und mit ausragenden Obergeschossen erfordert, so stellt der Rechnungshof fest, durch die komplizierte Lastverteilung .wesentlich höhere Baukosten bei geringerer Wirtschaftlichkeit. 2. Die beabsichtigte, aber dann nicht verwirklichte Errichtung eines Kaffeehauses im 8. Stock bezeichnet der Rechnungshof als eine ausgesprochene Fehlplanung, weil dieses 8. Stockwerk überhaupt nicht notwendig gewesen wäile und weil man ja kein Kaffeehaus dort einrichtete. Die Einrichtung des Kaffeehauses erschien unmöglich, weil man schließlich nicht ein Verwaltungsgebäude bis in die späte Nacht und an Sonn- und Feiertagen offenlassen kann, damit die Menschen, die in dieser Gegend wohnen, das Kaffeehaus besuchen können. 3. Alle Verglasungen in diesem Gebäude sind fix. Daher bilden die nicht zu öffnenden und nur schwer zertrümmerbaren Fenster aus Isolierglas eine ungeheure Gefahr für die Dienstnehmer, die in den oberen Stockwerken dieses Gebäudes arbeiten müssen. Bei Ausbruch eines Feuers sind nämlich die Fenster gerade eines solchen Hochbaues sehr oft der einzige noch mögliche Fluchtweg. Der ist aber in dem Augenblick nicht mehr gegeben, wenn man das Fenster nicht oder nur noch sehr schwer zertrümmern kann. 4. In der Vollklimatisierung des Verwaltungsgebäudes erkennt der Rechnungshof weit mehr Nach- als Vorteile. Nachteilig, so sagt er, ist vor allem der spürbare Luftzug in allen Räumten, weiter die Tatsache, daß dieser Luftstrom ständig die Jalousien bewegt und somit zusätzliche Geräusche und unangenehme Lichtreflexe erzeugt. 5. Der Rechnungshof kritisiert ferner die Art und Weise, wie im Zusammenhang mit diesem Bau Ausschreibung, Offertlegung und Vergabe, und zwar bei den Baumeisterarbeiten, für die Arbeiten an den vorgehängten Leichtmetallfassaden und für die Lieferung und Montage der Jalousien erfolgte. Der Rechnungshof rügt die Tatsache, daß der Auftraggeber an die Bauarbeitsgemeinschaften Hoffmann & Maculan, Rella und Porr Vorauszahlungen so reichlich leistete, daß diese Arbeitsgemeinschaften anläßlich der Endabrechnung mehr als 340.000 S an den Auftraggeber zurückzuzahlen hatten. Hoher Landtag, meine Damen und Herren! Alle diese Kritiken des Rechnungshofes scheinen berechtigt, selbst wenn man die Gegenäußerung der geprüften Gesellschaft sehr wohlwollend auffaßt. Diese Gegenäußerungen beziehen sich übrigens zum Teil nur auf ergänzende Erklärungen zum Bericht selbst. Die Kritik ist aber auch deshalb schwerwiegend, weil man wiederholt feststellen kann, daß bekannte Richtlinien und Weisungen von Oberbehörden immer wieder und grundsätzlich verletzt wurden. Es wäre zu hoffen, daß die hier im Landtag erfolgte freie Diskussion neben anderen Auswirkungen, die unsere heutige Beratung haben soll, auch noch die Wirkung in der Öffentlichkeit hätte, daß sowohl bei anderen Stellen als natürlich auch bei uns im Land Niederösterreich solche Fehlentwicklungen im Bauwesen gestoppt werden können. Eine solche Hoffnung auszusprechen erlaube ich mir zu wagen. Ich bin vollkommen überzeugt, daß es nicht leicht sein wird, überall eine geordnete und gewissenhafte Arbeit erreichen zu können; es soll aber jeder soviel wie möglich zu einer solchen Entwicklung beitragen, dann wird es nicht mehr notwendig sein, daß hier im Hause solche Kritiken vorgebracht werden müssen und auch in die breite Öffentlichkeit kommen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zu Wort gelangt Herr Abg. J a n z s a. Abg. JANZSA: Herr Präsident, Hohes Haus! Nach Durchsicht des Rechnungshofberichtes 1966 über die Landesgesellschaften Newag und Niogas vertrat ich von Anfang an den Standpunkt, daß es eine primäre Notwendigkeit ist, die wirtschaftliche Lage der Landesgesellschaften nach den Möglichkeiten, die uns gegeben sind, zu bereinigen und zu reformieren, auch durch entscheidende personelle Veränderungen. Dies deshalb, weil es sich hier um Wirtschaftsunternehmen handelt, die für das Bundesland Niederösterreich von allergrößter Bedeutung sind, deren Tätigkeit nicht einfach gestoppt werden kann, soll es nicht zu einem Mißstand in der Versorgung mit Energie für die niederösterreichische Bevölkerung und die niederösterreichischen Betriebe kommen. Für die finanziellen, verwaltungstechnischen und kaufmännischen Mißstände, die im Rechnungshofbericht aufgezeigt wurden, den Schuldigen zu finden, ist meines Erachtens nach Sache der ordentlichen unabhängigen Gerichte, die die beiden Rechnungshofberichte sowie eine Anzahl von Anzeigen in Händen haben. Sie haben die Möglichkeit, zu untersuchen, zu recherchieren und einzuvernehmen; diese Agenden stehen dem Hohen Haus sowie dem Finanz- und auch dem Unterausschuß nach der Verfassung und der Geschäftsordnung nicht zu. Ich hoffe, daß diese Arbeit bald erledigt wird, damit die Öffentlichkeit tatsächlich volle Erklärung erhält. Erlauben Sie mir, daß ich mich gewissen wirtschaftlichen Betrachtungen zuwende, die teilweise den Punkt 62 betreffen und auch bereits aufgezeigt wurden. Ein Punkt allerdings muß auch hier klargestellt werden, und zwar stellt der Rechnungshof unter Punkt 62 fest, daß die vorerst mit 9,5 Prozent präliminierte Zuwachsrate des Stromverbrauches auf 7,2 Prozent abgesunken ist. Für dieses Absinken berücksichtigt der Rechnungshof wohl jene Umstände, die durch die Abtrennung des nördlichen Burgenlandes hervorgerufen wurden, und womit beispielsweise ein Stromabsetzungsgebiet in der Größenordnung von 200 Gigawattstunden verlorenging. Außerdem verminderten die Großabnehmer, welche über eigene Wasserkraftwerke verfügten, zufolge eines außerordentlich günstigen Wasserangebotes im Jahre 1959 ihren Strombezug aus dem Newag-Netz. Auch Sparmaßnahmen, die der Lastverteiler im Jahre 1963 anordnete, bewirkten ein Absinken des Strombedarfes. Etwas allerdings hat der Rechnungshof nicht berücksichtigt, daß nämlich bei der Rückkehr der Randgemeinden zu Niederösterreich 33 Gemeinden bei Wien verblieben und dadurch - es handelt sich hauptsächlich um Industriegebiete - ein fast an die 200 Gigawattstunden reichender Stromkonsum verlorenging. Es darf nicht übersehen werden, daß Wien die lukrativsten Stromabsabzgebiete in Niederösterreich innehat, und daß in geballten Industriegebieten die Steigerung des Stromkonsums wesentlich größer ist als in den ländlichen Gebieten. Der Erfahrungswert an durchschnittlicher Stromkonsumzuwachsrate beträgt in Österreich 7 Prozent; bei der Newag liegt er bei 7,2 Prozent, somit war diese - trotz der negativ wirkenden Umstände, die ich bereits oben dargelegt habe - noch immer um 0,2 Prozent über dem Durchschnitt gegenüber jenen Landesgesellschaften, die mit wesentlich günstigeren Voraussetzungen rechnen konnten. Die Zuwachsrate hätte 8 Prozent betragen, wären die negativen Umstände weggefallen. Abgesehen von manchen, nicht zu befürwortenden negativen Begleiterscheinungen war die EMA-Aktion innerhalb dieses Zeitraumes eine gewisse Notwendigkeit; hat sie doch bewirkt, daß eine beachtliche Erhöhung des Stromkonsums erreicht wurde; sie war somit von einem wirtschaftlichen Erfolg begleitet. Wir konnten auch im Unterausschuß den damaligen leitenden Direktor dieser Aktion sprechen; auch er hatte sich zu diesem Standpunkt bekannt. Irritiert wird man aber, wenn man den Rechnungshofbericht 1966 zur Hand nimmt, die Seite 20 aufschlägt und darin liest, daß die EMA-Aktion nicht diese Steigerung bewirkt hätte, da der natürliche Anlauf von Geräten und damit auch der natürliche Stromverbrauchszuwachs eingetreten wäre. Im Rechnungshofbericht 1958 erklärt der Rechnungshof aber wortwörtlich: ,,Während ursprünglich entsprechend dem Leistungsbedarf angenommen werden konnte, daß in den Nachtstunden ausreichende Energiemengen für den Betrieb von drei Pumpen von der Verbundgesellschaft bezogen werden könnten, führte die starke Steigerung des Leistungsbedarfs im Newag-Netz in der Nacht zu dem Umstand, daß der Pumpstrombedarf leistungsmäßig ohne Erhöhung der Verrechnungsspitzen nicht mehr gedeckt hätte werden können. Nur nebenbei darf in diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß nicht zuletzt die von der Newag selbst betriebene Werbung im Zuge der Durchführung der EMA-Aktion, insbesondere durch Forcierung des Verkaufes von Heißwasserspeichern und Futterdämpfern als Nachtstromverbraucher, zu einer Verschärfung in dieser Situation beigetragen haben muß." Damit wurde zugegeben, daß die EMA-Aktion eine starke Steigerung des Leistungsbedarfs im Newag-Netz bewirkte und damit auch zwangsläufig erfolgreich gewesen ist. Ich möchte auch darauf verweisen, daß alle Vorstandsmitglieder, sowohl der Newag als auch der Niogas, im Finanzunterausschuß bei Beendigung der Aussprachen auch über die nicht richtige Berichtserklärung und Darstellung des Rechnungshofes Au5klärung gegeben haben. Es ist natürlich, daß man bestimmte wirtschaftliche Aspekte nicht in so zusammengedrängter Form bringen kann. Weiterhin wurden durch die Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag jene Probleme offenkundig, die die wirtschaftliche Entwicklung für die gesamtösterreichische Energiewirtschaft betreffen und von Seiten des Eigentümers Maßnahmen erfordern. Es sei hier vermerkt, daß Fachleute erklären, daß die österreichische Elektrizitätswirtschaft mit Abstand die kapitalintensivste Elektrizitätswirtschaft Europas ist. Professor Dr. Wilhelm Weber stellt in seinem Buch ,,Die Verstaatlichung in Österreich" auf Seite 321 fest, daß er die Ursache darin sieht, daß Österreich gegenüber anderen Ländern mit hohem Anteil an Wasserkraftwerken auch erhöhte Aufwendungen für Schutzbauten, Dämme, Ersatzbauten, Straßen, Wege usw. tätigen muß. Auch das Institut für Wirtschaftsforschung erklärt dies in seiner Studie über Probleme der österreichischen Elektrizitätswirtschaft im Oktober 1957: ,,Somit ist die wirtschaftliche Lage der gesamten österreichischen Elektrizitätswirtschaft einschließlich Newag weitgehend durch ungünstigere Produktionsbedingungen beeinflußt. Es ist daher eine Notwendigkeit, daß ein entsprechendes Investitionsprogramm ebenso wie ein jährliches Bauprogramm erstellt werden und mit Konsequenz auch diese Programme zur Durchführung gelangen." Der Rechnungshof stellt auch fest, daß er die Bedeutung niedriger Stromtarife für die gesamtösterreichische Wirtschaft nicht verkennt; darüber ist heute schon sehr viel gesprochen worden. Ich will Sie auch nicht mit den vielen Kapitalumwälzungsfaktoren belästigen; Sie haben heute schon ausführlich darüber gehört. Gestatten Sie mir aber, in einer Hinsicht den gemeinsamen Antrag des Finanzausschusses zu erörtern, worin die Landesregierung aufgefordert wird, für ein durch die Organe der Landesgesellschaften zu erstellendes mehrjähriges Investitionsprogramm zu sorgen, welchem die Hauptversammlung - um wirtschaftliche Mißstände zu vermeiden - zugestimmt hat. Die zu erstellenden Jahresprogramme sollen der Zustimmung des Aufsichtrates unterworfen sein und diese Bestimmung dem § 7 der Satzungen unterstellt werden. Der weitere gemeinsame Antrag, worin die Landesregierung aufgefordert wird, energische Schritte zu unternehmen, daß die Stromversorgung des Landes in Hinkunft ausschließlich durch die Landesgesellschaft erfolgen soll, ist, glaube ich, auch auf Grund der Darstellung, die ich eingangs gemacht habe, eine Notwendigkeit, ebenso der Antrag, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sowohl beim Bundesministerium für Inneres als Preisbehörde als auch beim Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft zu erwirken, daß eine angemessene Eigenkapitalverzinsung bei der Strompreiskalkulation Berücksichtigung findet, und weiterhin bei der Bundesregierung auf geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu dringen. Ich war, als ich in das Hohe Haus einzog, einmal Berichterstatter eines Geschäftsstücks, worin der Hohe Landtag die Bundesregierung aufgefordert hat, für ein Rahmengesetz der Elektrizitätswirtschaft einzutreten. Wollen wir hoffen, daß nunmehr auch hier diese Angelegenheiten durchgeführt werden. Der letzte Antrag, der an die Ministerien geht, soll aber nicht bedeuten, daß sich das Land Niederösterreich damit die Möglichkeit schafft, eine Regulierung des Strompreises herbeizuführen. Schon gestern, als die Einbringung der Anträge einem Teil der Presse bekannt wurde, erschienen in den Zeitungen Meldungen, die geeignet sind, daß die Öffentlichkeit daraus falsche Schlüsse zieht. Die Genehmigung der Strompreise obliegt ja nach dem Preisregelungsgesetz 1957 dem Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft. Ich glaube daher, daß es nicht notwendig ist, die Bedeutung der Preise und der Preisregelung zu besprechen. Wie bereits erwähnt, bezweckt der Antrag keine Regulierung des Strompreises, die auch gar nicht notwendig ist. Das widersprechende Preisbildungssystem abzuändern erübrigt sich, denn die Einbringung von mehr Eigenkapital, das in der gleichen H6he wie das Fremdkapital verzinst wird, bewirkt, daß weniger Fremdkapital und mehr Eigenkapital herangezogen wind. Damit wird die kritisierte Verschuldung, die in gewisser Hinsicht durch die bestehenden Preisregelungsgesetze aufoktroyiert ist, venhindert beziehungsweise vermindert. Der Sinn unseres Antrages ist daher, eine bundesgesetzliche Regelung herbeizuführen, damit Mißstände, wie wir sie heute beziehungsweise seit eineinhalb Tagen besprechen, im weitestgehenden Maße vermieden werden können. Wollen wir hoffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß die in den Ausschüssen und bei der Debatte hier im Hause geleisteten Arbeiten und Studien fruchtbringend sied und die Annahme dieser Anträge, die ja gemeinsam eingebracht wurden, rechtfertigen. Hoffen wir aber auch, um auf die hier gebräuchliche Art ein wenig einzugehen und es medizinisch auszudrücken, daß genügend Penicillin vorhanden ist, um eine aufgebrochene wirtschaftliche Geschwulst heilend schließen zu können. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt der Herr Abg. J i r o v e t z . Abg. JIROVETZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich hätte mich wahrscheinlich nicht mehr zu Wort gemeldet, wenn nicht noch einige Feststellungen ausständig wären, die ich mir zu machen erlaube. über die ganze Angelegenheit ist sehr ernst gesprochen worden, und ich glaube, daß jedes einzelne Mitglied des Landtages Interesse daran hat, dieses Kapitel in einer Weise abzuschließen, daß man wirklich mit den Worten des Herrn Landeshauptmannes sagen kann: ,,Nachdem wir jetzt ausgemistet haben, können wir neu beginnen!" Es muß aber immer wieder festgestellt werden, daß hier auch Reden gehalten werden, die sich nur noch am Rande bewegen und nicht auf den Kern der Sache eingehen. Ich habe sehr aufmerksam zugehört, war jedoch nicht immer im Saal, da man es auf gar keinen Fall aushält, auf den Sesseln des Landtagssitzungssaales, wo man sich förmlich wie auf einem Marterstuhl vorkommt, zehn Stunden lang zu sitzen. Man muß einfach hinausgehen und Bewegung machen, sonst wird man nach einigen Stunden ganz steif. Ich habe mir also draußen die Polemiken des Herrn Abg. Stangler angehört, der, nachdem er nichts Ernsthaftes über den Rechnungshaftbericht zu sagen wußte, auf die Gemeinde Wien ausgewichen ist und kritisiert hat, idaß diese eine Reihe von Gesellschaften beherrscht. Damit hat er wahrscheinlich die Wiener Stadtwerke gemeint. Dazu möchte ich feststellen, daß diese doch etwas anderes als unsere beiden Landesgesellschaften sind, denn sie sind Betriebe, die im Gemeindebudget veranschlagt werden. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses ist seit 1945 ein Vertreter der ÖVP, von Robecek angefangen über Bauer und Lakowitsch bis jetzt zur Dr. Schaumayer. Der Umsatz dieser Stadtwerke ist so groß - er übersteigt ja einige Milliarden Schilling -, daß die anderen Gesellschaften wohl kaum ins Gewicht fallen. Wie 'gesagt, wären wir in Niederösterreich froh, wenn wir die Abgänge hätten, die die Gemeinde Wien dadurch erzielt, daß sie nicht kostendeckende Tarife und Preise aufrechterhält, was allerdings der Bevölkerung von Wien zugute kommt. Man muß auch feststellen, daß die Wiener Stadtwerke von einem Vertreter der OVP geführt werden. Ich möchte mir gar kein Urteil erlauben, weder ein gutes noch ein schlechtes, aber es ist Tatsache, daß bei der Gemeinde Wien jeder Gemeinderat, also auch die der ÖVP, über Verlangen die volle Bucheinsicht erhält. Die Lage ist dort also wesentlich anders als bei unseren beiden Landesgesellschaften. Das ist meiner Meinung nach ein Irrtum, der aufgeklärt werden mußte. In den Diskussionen wurde immer wieder behauptet, daß der Rechnungshofbericht ein Rufmord an den Landesgesellschaften sei. Natürlich ist es nicht gut, wenn über eine große Gesellschaft so abfällig berichtet wird. Schließlich und endlich sind aber derartige Kritiken nicht neu. Ich erinnere an den Rechnungshofbericht über die VÖESt., an den Rechnungshofbericht über die Stickstoffwerke und über die SADI. War das etwa kein Rufmord an den öffentlichen Betrieben, die eigentlich auch dem ganzen Volk gehören? Dort wurde reiner Tisch gemacht. Der Hueber ist gegangen - er wurde hinausexpediert. Er hat insofern Glück dabei gehabt, als infolge eines gewonnenen Prozesses die Stickstoffwerke klein beigeben und ihm die zustehende Abfertigung geben mußten. Wenn man also von Rufmord spricht, darf man nicht übersehen, was bereits in der Vergangenheit vorgekommen ist. Wenn auch von unterschwelliger Propaganda gesprochen wird, so erinnere ich Sie 'an die Geschehnisse im Wahlkampf zur Nationalratswahl am 6. März. Was haben da die Zeitungen Ihrer Couleur nicht alles behauptet, und was ist nach dem 6. März geschahen? Mußte nicht eine Reihe von Zeitungen Ehrenerklärungen abgeben? Mußte nicht eine Reihe von Zeitungen im Klageweg Strafen bezahlen usw.! Wenn man Anklagen erheben will, muß man bedenken, was man selbst schon alles auf dem Kerbholz hat. Man darf nicht den Span im Auge des anderen sehen und den Balken im eigenen Auge nicht. Nun zur Prüfung im allgemeinen. Ich spreche hier als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde. (Dritter Präsident Reiter: Nicht so bescheiden, Herr Kollege!) Wie wird dort die Prüfung vorgenommen? Wir haben in den Gemeinden, soweit der Bürgermeister oder die Gemeindevertretung die Gemeindeordnung beachten, einen Prüfungsausschuß, der nach dem Verhältnis der Parteien zusammengesetzt wird. Auch in unserer Gemeinde besteht ein solcher Prüfungsausschuß, und zwar aus sechs Mitgliedern. Die Mandate sind bei uns wie folgt aufgeteilt: 24 SPÖ - 6 ÖVP - 1 KPÖ. Wir haben nun, um der ÖVP eine ordentliche Kontrolle zu ermöglichen, ihr die Obmannstelle gegeben, die Stelle des Obmannsbellvertreters hat die KPÖ inne, weil wir daran interessiert sind, daß wir geprüft werden. Jeder, der eine Kasse verwaltet, wird mir bestätigen, daß es ihm lieber ist, wenn er kontrolliert wird, denn wenn Fehler entstehen - und die entstehen ohne Zweifel -, können sie zeitgerecht aufgezeigt und abgestellt werden. Wir sind verpflichtet, die Feststellungen des Prüfungsausschusses in der nächstfolgenden Gemeinderatsitzung öffentlich kundzumachen; wir sind auch verpflichtet, zeitgerecht unsere Gegenäußerungen zu geben. Ja, meine Damen und Herren, wie schaut es mit der Gegenäußerung der beiden Landesgesellschaften aus? Haben Sie sich diese angesehen? In zwei Zeilen wird gesagt: Per ist schuld, der und der; das wird mit ein oder zwei Zeilen abgetan, und der Schuldige ist festgestellt. Nichts wird darüber gesagt, was die Gesellschaft unternehmen wird, damit die aufgezeigten Mängel abgestellt werden. Ich kenne den Rechnungshofbericht 1958 nicht, aber nachdem er nicht veröffentlicht wurde, wird auch er nicht positiv sein. Aber welche Lehre hat man daraus gezogen? Hat man etwas getan, um die Fehler, die damals festgestellt wurden, abzustellen? Ja, wenn man so vorgeht, wie soll sich dann eine saubere Verwaltung vollziehen? Wir alle, die wir im öffentlichen Leben tätig sind, wissen, daß wir auch eine Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit haben. Ich bin der Meinung, es kann nicht oft genug kontrolliert werden, denn nur dann können die Mängel zeitgerecht festgestellt und auch abgestellt werden. Es wurde auch Verschiedenes über Rufmord gesagt. Des weiteren wurde auch – ich glaube von Kollegen Janzsa - über die Werbewirkung und Werbetätigkeit der Newag bezüglich der EMA - nicht das Fräulein Emma, sondern die Elektrogeräte-Mietaktion - gesprochen, und Herr Abgeordneter Dipl.Ing. Robl hat behauptet, daß man damals die Wirtschaft in Niederösterreich ankurbeln mußte. Ich darf feststellen, daß im Jahre 1954 - als die Aktion gestartet wurde - die Konjunktur schon ansteigend war. Ich gebe zu, daß durch die Einführung einer Werbeaktion in der Form, daß man Geräte zur Verfügung stellt, sicherlich auch viel Gutes gebracht wurde. Aber, meine Damen und Herren, eine solche Aktion muß doch ordentlich geplant sein. Wenn ich schon nichts verdiene, dann darf ich 'doch nicht draufzahlen. Eine Aktion darf nicht in der Form enden, daß ein Verlust von fast 40,000.000 S entsteht, denn dann ist diese schon von vornherein bei einem Umsatz von 140,000.000 S schlecht geplant und durchgeführt worden. Die Aktion wäre im allgemeinen gut verlaufen, wenn man ihr nicht Kosten angehängt hätte, die in keinem Bezug zu der Mietaktion gestanden sind; wenn man einer anderen Gesellschaft, weil sie illiquid ist, 31,000.000 oder 32,000.000 S gutschreiben muß, wenn man Werbekosten anrechnet, die nie entstanden sind. Das wäre nicht notwendig gewesen. Dazu kommt natürlich noch - das ist bei der Stromversorgung das Tragische -, daß man nicht nur mit dem Mehrkonsum des Stromes einfach Wasser hineinleiten kann; wir haben als Gemeinde immer dann die größten Schwierigkeiten, wenn eine Siedlung entsteht und aufgeschlossen wird. Der Querschnitt ist dann auf einmal zu klein; die E-Werke kommen und sagen, hier muß ein neuer Trafo hergestellt, dort eine neue Leitung gebaut wenden; zahlen müssen die Garnieinden unid die Benützer dieiser Leitungen, nachher aber gehört es ohnehin wieder der Elektrizitätsgesellschaft. Aber das ist überall so, da mache ich keine Ausnahme. Die EMA-Aktion, die für die Newag negativ abgeschnitten hat, ist aber nicht das einzige, was zu bekritteln ist. Abg. Dipl.-Ing. Rabl hat schon erwähnt, daß man die EHT unterstützen mußte. Man mußte auch die Wirtschaft im Lande ankurbeln und trachten, daß die EHT Aufträge bekommt, und sie hat immerhin 47,5 Prazent der Aufträge mit einem Kostenbeitrag von 30,500.000 S erhalten. Es ist dann noch die AEG-Union darangekommen; auch sie hat immerhin um 26,000.000 S Geräte geliefert; des weiteren sind einige größere Firmen zum Zuge gekommen, aber 17 kleine Firmen haben im ganzen 3,850.000 S als Lieferung zugesprochen bekommen. Wenn man dem Gewerbe, vor allem dem Kleingewerbe, helfen will, hätte man dafür Sorge tragen müssen, daß auch sie Aufträge erhalten. Soviel zur EMA-Aktion. Im Punkt 6 behandelt der Rechnungshof die Werbekosten. Auf dem Konto 1829 wurden für die EMA Spesen verrechnet in der Höhe von 13,030.000 S, und zwar 8,710.000 S für die Jahre 1953 bis 1957 und 4,320.000 S für die Zeit von 1958 bis 1964. Der Rechnungshof hat nunmehr einige dieser Belege stichprobenweise geprüft und ist zu der Feststellung gekommen, daß am l. Jänner 1957 auf diesem Konto sieben Fakturen von Diplompsychologen Friedrich Grundel gelegt wurden, und zwar über die Werbefilmvorführungen in niederösterreichischen Lichtspieltheatern. Es waren dies am 31. März 1954 47.000 S, am 30. Juni 1954 47.500 S, am 30. September 1954 47.500 S, am 23. Dezember 1954 43.000 S, m 29. April 1955 45.000 S, am 31. August 1955 44.000 S, am 20. Dezember 1955 41.000 S. Interessant ist nun, da13 diese Fakturen erst eineinhalb Jahre, nachdem sie angefallen sind, am 14. Jänner 1957, gelegt, von der Gesellschaft gebucht und am 23. Jänner 1957 von der CA ausbezahlt worden sind. Natürlich fragt sich der Rechnungshof, kann das stimmen, bat einer so viel Geld, daß er diese Beträge auf ein Jahr stunden kann und dann nicht einmal ordentlich belegt? Die Buchhandlung Rudolf Krey hat einen Kassenbeleg mit der Nr. 29.045 am 4. Dezember 1961 gelegt; sie hat dafür 80.000 S ausbezahlt bekommen. Wofür, das ist nicht bekannt. Am 4. Jänner 1962 hat die Verlagsdruckerei Goldmann in Tulln 'die Lieferung von 70 Bänden ,,Glanz einer Krone" durchführt. Der Auftrag wurde mündlich gegeben; dafür wurden 24.696 S bezahlt. Die Bücher wurden vom Leiter dieser Abteilung – ich glaube, er hat Wallisch geheißen - nach seinem Gutdünken verschenkt. Ein solches Buch, es ist in Halbleder gebunden, kostet immerhin 350 S. Aber was ist das schon für die Newag? Im Jahre 1962 wurden der EMA-Aktion auf Konto ,,Spesen" 290.000 S für zwei Filme, ,,Grundsteinlegung (Verwaltungsgebäude) Maria-Enzersdorf" und ,,Spatenstich für das kalorische Kraftwerk in Peisching", gebucht. Auch hier fragt der Rechnungshof, was hat die EMA-Aktion mit dem Kraftwerk Peisching zu tun? Wir haben gehört, daß dort mehr als 500.000 S als Prämien ausbezahlt wurden, aber nicht für die, die damit beschäftigt waren, sondern für den Zapotocky oder Herrn Schwab oder Schweiger, oder wie er heißt. Die bemerkenswerteste Position bei der ganzen Geschichte ist aber der Ankauf von 2000 Stück Bügeleisen und 2000 Stück Wärmedecken. Was die Bettwärmedecken mit dem E-Werk zu tun haben, kann ich mir nicht vorstellen, vielleicht, weil man es gerne warm hat, wenn man einschaltet. Immerhin wurde diese Bestellung bei der Firma Optos Gesellschaft m. b. H. vorgenommen, und dort soll angeblich ein Sohn von Müllner Direktor oder Geschäftsführer sein. Ich habe mir das nicht genau angesehen, ich glaube aber, daß das damit in Zusammenhang steht, daß nämlich dort ein Müllner-Sprößling der verantwortliche Leiter ist. Er hat ein glänzendes Geschäft gemacht. Wenn man dafür fast 800.000 S ausgibt und diese Ware dann zu Reklamezwecken verschenkt. Meine Kollegin Körner hat schon gesagt, eine Frau kann nicht auf einmal mit zwei Bügeleisen bügeln. Nun noch zu einem Kapitel, das der Rechnungshof auch aufgegriffen hat, und zwar die Inseratenkasse. Es wurde heute darüber schon gesprochen. Der Rechnungshof hat auch die Inseratenkasse, die für die beiden Gesellschaften gemeinsam geführt wird, überprüft. Es ist selbstverständlich, daß bei solch großen Instituten, wie es die Newag unfd die Niogas sind, eine Kasse besteht, aus der Direktwerbungen bestritten werdem, und so besteht auch bei der Newag diese Inseratenkasse. Ich habe mir erzählen lassen, daß Generaldirektor Dr. Skaceil ein Hobby hatte; er war Werbemann. Er hat die Inserate selbst hergestellt und sie dann auch ausgegeben. Wie wurden nun aber diese Inserate vergeben? Im Jahre 1960 wurden bei der Internationalen Werbegesellschaft für die Zeit von Jänner bis Juli Pauschalinserate aufgegeben; Kostenpunkt 140.000 S. Es war dies eine Werbung für das Hotel Panhans. Dann wurden an den „Wiener Samstag'' Einschaltungen gegeben, im Jahre 1960 auch an den ,,Wiener Montag", Preis: 167.200 S. Dies wurde in drei Belegen festgestellt. Nun kommt aber das Interessante. Es wurden Inserate aufgegeben für den ,,Wiener Montag", und zwar eine ganze Seite zum Betrag von 22.880 S. Für diesen Betrag sind aber lediglich acht Zeilen erschienen mit dem Wortlaut: ,,Ein Opfer der Propangasexplosion." Ähnlich ist es auch mit dem Inserat im ,,Wiener Samstag". Wir wissen, daß beide Zeitungen der Wiener Montag Gesellschaft m. b. H. gehören. Für den ,,Wiener Samstag" wurde also ebenfalls eine ganze Seite für Iden Betrag von 22.860 S bezahlt. Erschienen ist aber nur noch eine Überschrift, und zwar: ,,Die Bombe war aus Propan." Das war eine sehr teure Mitteilung, die man der Bevölkerung zukommen ließ. In einem dritten Inserat wurde eine Seite zum Betrag von 22.880 S verrechnet; da waren aber allerdings schon 40 Druckzeilen erschienen. Also ein sehr teures Zeilenhonorar. Ich glaube, unsere Journalisten oder unsere Schriftgelehrten wären sehr froh, wenn sie ein solch hohes Zeilenhonorar bekommen könnten. Diese Inserts wunden aber nicht nur 1960 bestellt, diese Insertionen wurden auch im Jahre 1961 weitgehend fortgesetzt. Nun kam aber noch etwas anderes dazu. Es wurden Druckkostenbeiträge an den ,,Wirtschaftsanzeiger Wien" für einen Artikel ,,Für Automation allgemein, in der Bank, in der Versicherung und in der Energiewirtschaft" bezahlt. Wenn die drei daran Beteiligten auch so viel bezahlt haben wie die Energiewirtschaft, nämlich 155.000 S, dann ist dieser Artikel für die Zeitung ein schönes Geschäft. Der Erwin-Metten-Verlag hat, ohne daß er eine Gegenleistung erbracht hätte, 25.000 S, also förmlich ein Geschenk, erhalten. Beachtliche Aufwendungen sind auch für Pauschalinsertionen für das Panhans in der Neuen Österreichischen Tageszeitung festgestellt worden. Ich brauche nicht zu sagen, wer da dominiert hat. 302.000 S Druckkostenbeiträge an ,,Wiener Samstag" und „Wiener Montag" für Wirtschaftsfragen Newag-Bewag. In den Monaten Februar und März 1963 183.000 S. Dieselbe Zeitung hat für Pauschalinserts 214.800 S bekommen. Noch eine Reihe von Zahlungen werden hier angeführt; sie gehen nicht nur in die zehntausend, sondern in die Zigtausend Schilling. Zum Beispiel wurden an die Internationale Werbegesellschaft für Druckkosten 146.000 S bezahlt und für die Automation ein Betrag von 100.000 S. Ein Druckkostenbeitrag wurde auch an eine Zeitschrift bezahlt für ,,Wer regiert Niederösterreich?" Das hätten sie nicht schreiben brauchen. (Heiterkeit im Saal.) Es sind aber dafür 300.000 S bezahlt worden. Im Jahre 1963, als Skacel schon gestorben war, haben diese Zeitungen noch hunderttausende Schilling bekommen, 1964 54.500 S, weil Skacel es mündlich zugesagt hatte. Der Rechnungshof kritisiert dies natürlich und sagt, es wäre besser gewesen, man hätte sich auf einen Prozeß eingelassen, denn dann hätten diese beiden Zeitungen die Beträge senken müssen. Das wollte ich nur ganz kurz sagen, weil man der Meinung ist, daß von uns unnötig kritisiert wurde und daß der Rechnungshof nicht versucht hat, objektiv die Fehlerquellen festzustellen. Ich glaube nicht, daß der Rechnungshof eine Freude daran hat, wenn er einen solchen Bericht machen muß, wenn er noch und noch anstreichen und sagen muß: Das ist nicht in Ordnung und jenes ist nicht in Ordnung usw. Ich glaube, es wäre auch den kontrollierenden Beamten, das soll kein Lob sein, viel lieber, sie könnten eine Gesellschaft prüfen, die in Ordnung ist, und könnten dann den Aktenvermerk machen: Bis auf kleinere Mißstände kann die Gesellschaft als gut fundiert bezeichnet werden. Interessant ist aber, wie solch ein Rechnungshofbericht, wenn er hier im Hause besprochen wird, behandelt wird. Ich erinnere mich, daß wir vor ungefähr zwei Jahren den Rechnungshofbericht über die Stadtgemeinde Wiener Neustadt zu behandeln hatten. Da war eine kleine Bemerkung über Verwaltungssachen, die in einem öffentlichen Institut üblich sind. Da war eine Kritik über den Gutshof Wiener Neustadt enthalten, daß man sich bemüht habe, aus dem Gutshof etwas Aktives zu machen, durch menschliche Schwäche aber kein Ergebnis erreicht werden konnte; es hatte sich aber zumindest sehr viel gebessert. Ich erinnere mich daran, wie Herr Abg. Robl da losgezogen hat über diesen Gutshof. Er sagte - ich erinnere mich nicht mehr so genau - ,,Schuster, bleib bei deinem Leisten'' oder so ähnlich. Die Gemeinde habe mit einem Gutshof nichts zu tun; sie solle das den berufenen Landwirten überlassen, meinte er. Das gleiche müßte man jetzt bei den Landesgesellschaften sagen: Schuster, bleib bei deinem Leisten, mach das, was dir als Gesellschaft obliegt, nämlich die Versorgung Niederösterreichs mit Strom und Gas zu halbwegs erträglichen Preisen; das andere überlasse den Hotels und Gewerben, denn die werden sicherlich nicht so leichtfertig mit dem Kapital umgehen. Wenn das Geld nämlich einem selbst gehört, weiß man schon, wie man die ,,Kreuzerl" zusammenhält, oder man muß schauen, wo man die Arbeitslosenunterstützung herbekommt. Man soll eben nicht mit zweierlei Maßstab messen. Wir sind dazu da, die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel zu untersuchen. Soweit Schuldige da sind, sollen sie - das ist zum Teil schon geschehen - zur Verantwortung gezogen werden. Wir sind dazu da, EU veranlassen, daß die Beträge, die zu Unrecht bezogen wurden - so wie es überall der Fall ist -, zurückgezahlt werden, denn es kann nicht eine Gesellschaft als Unterstützungorgan für eine andere angesehen werden. Wenn das, was bei dieser Gesellschaft geschah, bei einer Gemeinde geschieht – und jetzt rede ich wieder als kleiner Bürgermeister -, dann können wir nicht mehr darüber reden, dann sind wir geschasst. Da ist erstens das Aufsichtsorgan, die niederösterreichische Landesregierung, da, die sagt: Bürgermeister, pack den Ranzen und schau, daß du etwas anderes findest, denn du bist zur Verwaltung dieser kleinen Gemeinde nicht fähig. Wenn das aber erfahrene Verwaltungsbeamte machen, Leute, die im öffentlichen Leben stehen, die technisch vorgebildet sind, wenn das auch bei den privaten Betrieben zutrifft, dann ist Österreich bankrott. Daher, meine Damen und Herren, möchte ich als ganz kleiner Verwalter - im Verhältnis zu den Landesgesellschaften - noch einmal sagen: Wir haben die Aufgabe, zu versuchen, Fehler, die festgestellt werden, zu beseitigen. Ich weiß, es ist furchtbar schwierig, in einem so großen Betrieb, der weitverzweigt ist und sich auf so viele zweifelhafte Geschäfte eingelassen hat, Ordnung zu machen. Aber wenn wir alle zusammen das Bestreben haben, das durchzuführen, was wir jetzt gesagt haben, dann besteht kein Zweifel darüber, daß wir zu einem Erfolg kommen. Wir werden, wenn wir uns das nächstemal mit einem solchen Bericht beschäftigen, wahrscheinlich nicht mehr so lange reden müssen und viel mehr Freude daran haben. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr. Abg. T h o m s c h i t z. Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich noch mit den Rabatten zu beschäftigen, wobei ich die Entstehung dieser Rabatte als bekannt voraussetzen möchte. Mit Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Februar 1961, Zahl 12.930-9 a/61, wird festgelegt, daß die Erfüllung des Begehrens der Landesregierung von Niederösterreich - nämlich die Überweisung der Rabattgelder - keine Gewinnausschüttung, sondern eine abzugsfähige Betriebsausgabe ist. Mit Brief vom 17. März 1961 hat sich die Niogas bereit erklärt, im Widerspruch zum Vertragsinhalt mit der ÖMV die Rabatte an das Land Niederösterreich weiterzuleiten. Mit diesem Schachzug wurde das Geld sowohl der Landesgesellschaft Niogas als auch dem Land Niederösterreich entzogen, denn weder das Land selbst noch die Gesellschaft haben von diesem Zeitpunkt an irgendein Verfügungsrecht über das Konto gehabt. Diesem Entzug beträchtlicher Mittel aus dem Betriebsvermögen liegt kein Vorstandsbeschluß zugrunde; es ist auch nicht die Genehmigung des Aufsichtsrates eingeholt worden. Diesem Konto bei der Continentale-Bank AG., ,,Land Niederösterreich, Wohnbauförderung Niogas-Newag", sind dann im Laufe der Jahre 318,853.645,50 S überwiesen worden. Nur einer, nämlich Herr Müllner, hat als Privatmensch darüber verfügt. Das obengenannte Konto, nämlich ,,Land Niederösterreich, Wohnbauförderung NiogasNewag" wurde von der Landesregierung nie beschlossen; weder der Vorstand der Niogas noch der Vorstand der Newag besaßen ein Verfügungsrecht, und auch der Unterausschuß konnte nicht klären, wer eigentlich letztlich verfügungsberechtigt war. Demnach erfolgte die Mittelvergabe aus diesem Konto außerhalb der Gesetze des Landes. In der Zwischenzeit wurde im Hohen Haus bekanntgegeben, wer wirklich über das Konto verfügte, nämlich Herr Müllner. Es ist ein Brief vom 17. März 1961 interessant. Ich darf in diesem Zusammenhang aus einem Fraktionsprotokoll - über die Befragung des Vorstandes der Niogas - folgendes vorlesen. Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, daß ich die Titel weglasse. Hofrat Seidl fragt: ,,Der Aufsichtsrat ist mit der Sache nicht befaßt worden?" Czajka: ,,Wurde nicht befaßt." Seidl: ,,Ist Ihnen der § 84 des Aktiengesetzes bekannt, der von der Sorgfaltspflicht der Vorstandsmitglieder handelt und von der Verantwortlichkeit?'' Czajka: ,,Wenn wir den Auftrag von den Aktienvertretern bekommen haben, so haben wir uns gefügt." Seidl: ,,Es folgt eine rechtliche Konsequenz daraus." Czajka: ,,Wir haben das Schreiben von der Landesregierung bekommen, und es wurde uns mündlich gesagt, dieses streng reservat zu behandeln." Czidlik: ,,Ist Ihnen bekannt gewesen, daß Sie gegen den Inhalt des § 84 Aktiengesetz gehandelt haben? " Czajka: ,,Ich muß offen sagen, ich habe den Paragraph nicht studiert. Nachdem unsere Hauptfunktionäre dies verlangt haben.. . Ich bin kein Jurist." Czidlik: ,,Ist auf Grund dieses Briefes vom Jahre 1960 diese Rabattübertragung an das Land ausschließlich erfolgt oder hat es Besprechungen gegeben, oder wie wurde das ganze perfektioniert?" Czajka antwortet darauf: ,,Der zweite Brief, meine Herren, wurde uns von Müllner so vorgelegt, wir müssen das so machen." Das heißt mit anderen Worten: Herr Müllner hat den beiden Vorstandsmitgliedern Czajka und Kreitner einen Brief vorgelegt, Iden er selbst geschrieben hat, und sie aufgefordert, m unterschreiben. Herr Präsident Reiter fragt weiter: ,,Der Brief, der vorgelegt wurde und unterschrieben werden mußte, was hat er E r ein Datum?" Darauf wird geantwortet: „Vom 17. März 1961." Dieser Brief wurde - das möchte ich noch einmal unterstreichen - von Müllner dem Vorstand textlich vorgeschrieben und von den beiden Vorstandsmitgliedern Kreitner und Czajka unterschrieben. Es wurde demnach zum Nachteil der Niogas von zwei Vorstandsmitgliedern verfügt, daß mehr als 381,000.000 Schilling auf das Konto „Land Niederösterreich, Wohnbauförderung Nlogas-Newag" überwiesen wurden, doch ist dieser Betrag beim Land nie eingegangen. Es wunden Rabatt- und Steuernachlaß weder für die Gesellschaft, nämlich für die Niogas, noch für das Land Niederösterreich verwendet. Es steht im Vertrag zwischen ÖMV und Niogas, daß diese Rabattgewährung allein für die Niogas zu verwenden sei. Alle Mittel einer Gesellschaft gehen in das Vermögen der Gesellschaft über. Nach dem Aktiengesetz sind diese Mittel vom Vorstand und vom Aufsichtsrat zu verwalten, vom Vorstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Ich will nicht näher auf den 5 100 des Aktiengesetzes eingehen, will aber doch feststellen, daß durch diese widerrechtliche Überweisung der Rabattgelder an die Contibank auf das besagte Konto die Niogas direkt und die Newag indirekt geschädigt wurden. Es wurde dies dem Vorstand auch vorgehalten und gesagt, daß das Ansinnen der Landesregierung abzulehnen gewesen wäre, weil es nicht dem Vertrag entsprochen hat; zumindest aber hätte man den Aufsichtsrat informieren müssen. Der Einwand des Vorstandes, diese Rabattangelegenheiten wären auf höchster Ebene geregelt worden, ist ebenfalls nicht stichhältig, weil er idem Aktiengesetz widerspricht. Ich gestatte mir, noch einmal einen Teil unseres Protokolls zur Verlesung zu bringen: Der Abgeordente Czidlik fragt den Vorstandsdirektor Czajka: ,,Nachdem Sie diesen Brief bekommen haben, haben Sie den gesamten Vorstand unterrichtet; wurden Beschlüsse gefaßt?" Direktor Czajka: „Wir haben den Auftrag bekommen, die Sache streng reservat zu halten. Lazek hat nichts davon gewußt." Abgeordenter Marsch – in einem Zwischenruf -: „Nicht einmal der Vorstandsdirektor Lazek?" Direktor Czajka: ,,Ich habe mehrmals mit Müllner gesprochen und habe gesagt, ich bin verpflichtet, meine Vorstandskollegen darauf aufmerksam zu machen." Auf die Frage des Abgeordneten Marsch: ,,Nicht einmal der Vorstandsdirektor Lazek hat davon gewußt?", antwortete Czajka: „Nein, der Kreis sollte möglichst klein sein." Abgeordneter Marsch fragte dann weiter: ,,Haben Sie das als Weisung aufgefaßt?" Direktor Cizajka: ,,Als Auftrag." Der Vorsitzende des Unterausschusses, der Herr Abg. Schneider, stellte dann fest, daß entgegen dem Vertrag ÖMV - Land Niederösterreich der Auftrag erteilt wurde, diese Gelder auf ein Konto der Contibank zu legen. Es wurde heute bereits über die Rabattgelder gesprochen. Ich möchte nun an Abgeordneten Ludwig die Frage richten, warum diese Rabattgelder auf ein Konto überwiesen wurden, Über das das Land Niederösterreich nicht verfügungsberechtigt war, und warum diese Rabattangelegenheit weder bei der Landesregierung noch beim Landtag behandelt wurde. Es ist ein Bericht der Abteilung I/6 über die Tätigkeit des Jahres 1966 - datiert mit 7. November 1966 hier, der sich mit der Landeswohnbauförderung und der Wohnbauförderung 1954 befaßt. Nach diesem Bericht liegen beim Land Niederösterreich für die Landeswohnbauförderung 24.250 Ansuchen auf. Diese Niederösterreicher wollen ein Darlehen von 30.000 S erhalten; das entspricht einem Gesamtbetrag von 727,500.000 S. Für die Wohnbauförderung 1954 liegen 5880 Gesuche vor; sie wollen ein Darlehen von 90.000 S , zusammen 523,620.000 S; insgesamt handelt es sich also um 1.251,120.000 S. Würden wir den Rabattbetrag durch 30.000 dividieren, könnten wir 13.000 Darlehenswerber befriedigen. Es müßte eigentlich klar werden, daß eine Verteidigung dieser widerrechtlichen Rabattgelder nicht mehr am Platze ist, denn es hat sich herausgestellt, wofür diese verwendet wurden, nämlich ein Viertel der Wohnungen sind von Newag- und Niogas-Angehörigen besetzt und drei Viertel von gesellschaftsfremden Personen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß als Zuhörer hier im Saal 200 oder 300 solcher Darlehenswerber wären, und würde wünschen, daß hier ein Redner diese Rabattgelder gegenüber diesen Fondswerbern verteidigt. Ich könnte mir nicht vorstellen, daß diese Leute damit einverstanden sind, daß es in Niederösterreich zweierlei Arten von Menschen gibt, nämlich solche, die ein Darlehen von 435.000 S bekommen, also vierzehnmal soviel wie ein Arbeiter oder kleiner Angestellter. Es sind noch viele Fragen offen, die einer raschen Klärung bedürfen. Wir Sozialisten in diesem Hohen Hause erklären uns bereit, im positiven Sinne mitzuarbeiten, um so rasch wie möglich dieses Unrecht der Machinationen mit den Rabattgeldern aus der Welt zu schaffen. Gestatten Sie, Hohes Haus, daß ich zum Schluß noch drei Anträge dem Hohen Landtag zur Beschlußfassung vorlege, die lauten (liest): I. ,,Unter Bezugnahme auf den Einschaubericht des Rechnungshofes bei der Newag im Zusammenhang mit den Feststellungen im Einschaubericht über die Niogas auf Seite 2 oben, 1. Absatz, und Seite 100, letzter Absatz, wind beantragt: Die Landesregierung wird aufgefordert, an den Rechnungshof mit dem Ersuchen heranzutreten, die gesamte Gebarung der Niogas zu überprüfen." II. ,,Bei Beratung des Punktes 1, Seite 4 und folgende hat sich durch Vorlage der Schreiben des Amtes der Landesregierung, Zahl IV/1-20/113-1960 vom 29. Juli 1960, der Niogas an das Amt der niederösterreichischen Landesregierung vom 17. März 1961 sowie des bekannten Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen, Z1. 12.930-9 a/61 vom 14. Februar 1961, und durch die Mitteilung der Herrn Vorstandsdirektoren Generaldirektor Dr. Czajlka und Vorstandsdirektor Kreitner ergeben, daß die auf Seite 17 des Rechnungshofberichtes erwähnten 381,855.654,50 S auf ein Konto ,,Land Niederöterreich, Wonbauförderung der Niogas und Newag" bei der Continentale-Bank AG. in Wien überwiesen wurden, worüber weder die Niogas noch das Land Niederösterreich eine Verfügungsberechtigung besaß. Es wird daher beantragt: Die Landesregierung wird beauftragt, diesen Sachverhalt mit den Kopien der oben angeführten Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien zu übermitteln." III. ,,Die Landesregierung wird beauftragt, gegen die im Zeitpunkt der Einschau des Rechnungshofes bei der Niogas bestellten Vorstandsmitglieder die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien unter folgenden Hinweisen zu erstatten: 1. Unter Bezugnahme auf Punkt 1 auf den Seiten 4 bis 10, ferner zu Punkt 2 a auf Seite 18 (Schlußbemerkung des Rechnungshofes), zu Punkt 7 a auf Seite 37, letzter Absatz, Punkt 9 a auf Seite 45, 2. Absatz, und Seite 46, 2. Absatz, des Einschauberichtes des Rechnungshofes über die Niogas, wegen dringenden Verdachtes des Verbrechens der Untreue gemäß S 205c StG. 2. Unter Bezugnahme auf Punkt 1 auf den Seiten 4 bis 10 des Einschlauberichtes des Rechnungshofes über die Niogas, überdies gegen den damaligen Präsidenten des Aufsichtsrates, Viktor Müllner, wegen dringenden Verdachtes des Verbrechens der Untreue gemäß § 205c StG. 3. Unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Rechnungshofes im Einschaubericht über die Niogas zu Funkt 2 a auf Seite 14, 1. und 2. Absatz, wegen dringenden Verdachtes des Vergehens der unrichtigen Darstellung gemäß 5 255 Aktiengesetz." (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. S c h o i b e r . Abg. SCHOIBER: Herr Präsident, Hoher Landtag! Eine verhältnismäßig große Anzahl von Rednern hat sich heute schon mit dem Rechnungshofbericht und den sich daraus ergebenden Problemen befaßt. Zum großen Teil waren es heute Detailberichte über bestimmte Gebiete. Ich halte es daher für notwendig und zweckmäßig, wieder einmal einen Gesamtbericht über die finanzielle Entwicklung der Niogas zu geben. Vorher darf ich aber noch einige Bemerkungen machen. Ich glaube, unsere gemeinsame Sprachregelung, die wir doch in der Frage Niogas suchen, wird etwa dadurch erschwert, daß Sie seit der Gründung dieser Gesellschaft eine stark ausgeprägte negative Haltung zu dieser Gesellschaft eingenommen haben, obwohl feststeht, daß die Gründung ja großen Teilen unserer Bevölkerung einen echten Vorteil gebracht hat. Ich erinnere nur an die Übernahme der Gaswerke in Stockerau und St. Pölten, an die Entwicklung der Gaspreise, die zunächst 1,60 S betrugen und dann auf 1,30 S gesenkt wurden, um schließlich bei 0,94 S zu landen. All das waren zweifellos schöne Leistungen. Trotzdem muß man aber feststellen - und ich sage das wirklich sine ira et studio -, daß Ihre Einstellung zur Niogas immer sehr ablehnend, fallweise sogar, entschuldigen Sie bitte den Ausdruck, gehässig war, wenn ich etwa an das Jahr 1959 mit dem Gasbock zurückdenke. Ich muß wirklich fragen, was der echte Grund war; denn das, was heute zur Debatte steht, kann damals doch noch kein Grund gewesen sein. Oder wenn ich etwa an die brüske Ablehnung der Einladung des Herrn Staatssekretärs Dr. Kreisky anläßlich der Fertigstellung des Niogas-Netzes denke, eine Ablehnung, die sogar von Ihren Aufsichtsratmitgliedern nicht gutgeheißen wurde, wenn ich des weiteren an die Bedingungen denke, die die Arbeiterbank der Niogas gestellt hat; es ist dann zu keinem Vertragsabschluß bei den Verhandlungen um Gewährung eines Kredites gekommen. All das waren Dinge, die gezeigt haben, daß Sie von vornherein dieser Gesellschaft mit einer gewissen Skepsis - wenn ich nicht sagen will, mit einer Ablehnung – gegenübergestanden sind. Das erschwert uns in diesem Augenblick auch, Ihre Argumentation aus rein sachlichen Gründen heraus zu sehen. Wir haben immer wieder das Gefühl, da spielen andere Dinge mit. Darüber ist aber heute schon sehr viel gesprochen worden. Nun zum Finanziellen: Die Entwicklung der Niogas ist aus den Bilanzen der Jahre 1958/59 bis 1964/65 deutlich sichtbar. Das Jahr 1958159 wurde deshalb gewählt, weil die Jahre 1956157 beziehungsweise das folgende Jahr noch zuwenig aussagekräftig waren, das Jahr 1965/66 ist aber das letzte Jahr, in dem der Rechnungsabschluß vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Aus diesen Ziffern ist die große Aufbauarbeit der Niogas, welche praktisch aus dean Nichts erfolgte, eindeutig zu sehen. Darüber hat mein Freund Hubinger schon sehr ausführlich berichtet. Energieversorgungsbetriebe sind äußerst anlageintensiv, was auch bei der Niogas zutrifft. So ist das Anlagevermögen vom 31. März 1965 gegenüber 1958/59 verdreifacht. Dem Umlaufvermögen ist eine geringere Bedeutung beizumessen, da sich dieses per 31. März 1965 infolge von Konzernforderungen an die Newag auf 200,000.000 erhöhte. Der Verlust wurde von 1958159 bis 1963164 systematisch abgebaut. Nur per 31. März 1965 erhöhte er sich wieder infolge der Inanspruchnahme von vorzeitigen Abschreibungen. Diese waren notwendig, weil kein steuerlicher Vortragsfähiger Verlust vorhanden war. Das Grundkapital ist seit 1958159 gleichgelblieben. Die Rücklagen sind - auf das Bilanzvolumen umgelegt - unbedeutend. Eine wesentliche Position ist die der Wertberichtigung. Von den per 31. März 1965 angewiesenen rund 470,000.000 sind rund 250,000.000, also mehr als die Hälfte, Vorzeitige Abschreibungen. Diese können zur Gänze per 31. März 1965 als stille Reserve betrachtet werden. Dies besagt, daß dieser Betrag auch verdient werden konnte. Da die Fernleitungen und die damit in Zusammenhang stehenden Anlagen steuerlich auf 15 Jahre abgeschrieben werden, jedoch die technische Nutzungsdauer wesentlich höher liegt, ist auch in diesen Normalabschreibungen eine stille Reserve enthalten. Dies besagt, daß die Belastung aus Abschreibungen in den nächsten Jahren eine sinkende Tendenz haben wird, was um so wichtiger ist, als der Vertrag mit der ÖMV, in dem uns ein Erdgaskontingent garantiert wird, nur bis 31. März 1968 läuft, und man heute noch nicht sagen kann, zu welchen Bedingungen dann der Einkauf von Endgas in Österreich oder in Übersee erfolgen kann. Auf jeden Fall steht heute schon fest, daß die Verdienstspanne geringer als bisher sein wird. In den Verbindlichkeiten, die infolge der zu geringen Ausstattung mit Eigenkapital und der großen Investitionstätigkeit seit 1958/59 dauernd angestiegen sind, sind laufende Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Finanzierungsinstituten für lang-, mittel- und kurzfristige Kredite enthalten. Es ist daraus zu ersehen, daß es der Gesellschaft, normale Bedingungen vorausgesetzt, möglich war, die Mittel für ihre Investitionstätigkeit auf dem Geld- und Kapitalmarkt auf Grund des guten Geschäftsganges zu besorgen. Allerdings muß festgestellt werden, daß auch langfristige Investitionen notwendigerweise mit teilweise kurz- und mittelfristigen Krediten durchgeführt wurden. Erst auf Grund der Pressekampagne gegen die Niogas und der damit verbundenen Kündigung von kurz- und mittelfristigen Krediten kam es zu den derzeitigen Schwierigkeiten. Die Erfolgsrechnung 1958/59 bis 1964/65 unterstreicht die bereits an Hand der Bilanzen gemachten Feststellungen. Die wesentlichsten Posten auf der Ausgangsseite sind die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, die Zinsen, Löhne und Gehälter. Es wurde schon erwähnt, daß in den Abschreibungen au£ dacs Anlagevermögen insgesamt rund 250,000.000 S vorzeitige Abschreibungen neben den normalen Abschreibungen enthalten sind. Diese wurden auch verdient. Die Zinsen sind aber im Vergleich zu 1958159 bis 31. März 1965 rund um das Dreifache auf 38,000.000 S angestiegen. Daraus ersieht man ganz klar die zu geringe Ausstattung mit Eigenkapital. Das Land Niederösterreich hat sich beträchtliche Mittel dadurch erspart, daß es bisher nicht zu der notmadigen Aufstockung des Grundkapitals gekommen ist. Demgegenüber mußte die Niogas Fremdkapital in Anspruch nehmen und dafür die entsprechenden Zinsen bezahlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit den Krediten kann ich Ihnen mitteilen, daß auch die Arbeiter-Bank einmal mit der Niogas in Verhandlungen gestanden ist. Die Arbeiter-Bank hätte sich bereit erklärt, einen Kredit, der zuerst mit 90,000.000 S bemessen, dann aber auf 40,000.000 S reduziert wunde, unter folgenden Bedingungen - ich führe nur die zwei wesentlichsten an - zu gewähren. Ich überlasse es Ihnen, über diese Bedingungen ein Urteil zu fällen, denn ich glaube nicht, daß es auch nur ein einziges Unternehmen in Osterreich gibt, das unter solchen Bedingungen einen Kredit aufnehmen würde. Da heißt es unter Punkt 3: „Auf Verlangen werden Sie uns jederzeit Einblick in Ihre Bücher sowie alle wünschenswerten Aufschlüsse über ihre rechtliche, wirtschaftliche oder finanzielle Situation geben." (Landesrat Rösch: Das steht in jedem Kreditvertrag!) Ich darf dazu sagen, daß die Landeshaftung eine Selbstverständlichkeit war. Es heißt dann weiter: ,,ES steht uns jedoch das Recht zu, den gesamten aushaftenden Darlehensbetrag samt Nebenverbindlichkeiten mit sofortiger Wirksamkeit fällig zu erklären und zurückzufordern, wenn in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen Verschlechterungen eintreten." Das heißt also, die Schlinge um den Hals, und die Arbeiter-Bank hätte in jenem Augenblick zuziehen können, wo sie es für zweckmäßig erachtet hätte. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß diese Bedingungen nicht nur auf Grund wirtschaftlicher Überlegungen eines sorgfältigen Kaufmannes gestellt wunden, sondern es ist sehr stark anzunehmen, daß hier sehr wesentliche politische Momente mitgespielt haben, wenn man dies jetzt auch abstreitet. Ich habe einleitend ja nur einige Andeutungen gemacht, wie man sich verhalten hat. Nun komme ich zum Schluß, meine Herren! Es ist sehr interessant, daß das, was wir vielleicht heute noch erfahren werden, zur Zeit bereits in der ,,Kronen-Zeitung" steht. (Heiterkeit.) Ja, meine Herren (Gelächter bei der ÖVP), das ist wirklich interessant. Der Herr Abg. Marsch kommt eben - ich darf das in dem Augenblick dankbar vermerken. Herr Abgeordneter, es ist wirklich interessant, daß wir das, was wir wahrscheinlich von Ihnen erfahren werden, schon jetzt in der ,,Kronen-Z,eitung" lesen können. (Zwischenruf des Landesrates Rösch.) Vielleicht nicht? Ich weiß es ja nicht. (Landesrat Rösch: Wenn Sie der „Kronen-Zeitung" alles glauben, wir nicht!) Sie scheinen also eine starke Vierbindung zu dieser Zeitung zu haben, denn ich wüßte ansonst nicht, wie die Nachrichten dorthin kämen. (Abg. Marsch: Hoffentlich überrasche ich Sie nicht! – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Wenn das nicht der Fall ist, dann handelt es sich zweifellos um eine falsche Berichterstattung, und es wäre interessant zu wissen, wie die Kanäle laufen und durch welche zur ,,Kronen-Zeitung" Nachrichten gelangen. Von uns können sie jedenfalls nicht kommen, denn wir wissen ja nicht, was Sie dann reden werden. (Landesrat Rösch: Warum reden Sie dann darüber, wenn Sie es nicht wissen!) Einen Moment, bitte, ich werde den Absatz gleich vorlesen: ,,In den Abendstunden setzten die Sozialisten ihr bisher schwerstkalibriges Geschütz ein: Abg. Marsch zitierte einen Brief, der beweisen sollte, daß Resch schon lange vor dem Auffliegen des Skandals über zahlreiche dubiose Finanztransaktionen Müllners informiert war." (Abg. Czidlik: Das ist eine Zeitung, die alles schon drei Tage vorher weiß! - Heiterkeit im Hause. .Hört-hört-Rufe bei der ÖVP.) Wenn das nicht stimmt, dann ist es, wie schon gesagt, eine falsche Berichterstattung. (Landesrat Rösch: Ja, so etwas gibt es bei der „Kronen-Zeitung" auch!) Herr Landesrat, Sie werden doch nicht annehmen, daß wir zur ,,KronenZeitung" so gute Bezahlungen haben, daß sie von uns Informationen erhält. (Unruhe. – Präsident gibt das Glockenzeichen.) Im übrigen sind ja heute schon andere merkwürdige Dinge passiert. Sie dürfen es uns nicht verübeln, wenn wir auch das hier zur Kenntnis nehmen. (Landesrat Rösch: Sie dürfen es lesen und glauben!) Das ließen wir u m von Ihnen auch gar nicht verbieten, das ist doch klar. (Abgeordneter Stangler: Zweifeln Sie etwa an der Rede von Kollegen Marsch?) Jedenfalls hat sich gezeigt, daß solche und ähnliche Dinge mitunter sehr freimütig in die Zeitungen gekommen sind. Ich darf kurz an die Veröffentlichungen im ,,Kurier" erinnern, die einen geheimen Bericht betrafen. Noch heute rätselt man hemm, wie das geschahen konnte. Und das, was sich heute vormittag bezüglich der Information über die Verhaftung des früheren Herrn Generaldirektors abgespielt hat, war zweifellos auch recht sonderbar, obwohl man die Sache nachher als Scherz hingestellt hat. (Zweiter Präsident Sigmund: Der Stangler ist darauf hereingefallen!) Vielleicht war es einer. Wir sind halt so dumm und fallen auf jeden Scherz herein. Wir sind eben nicht so intelligent wie Sie. Aber wir werden noch sehen, ab es wirklich ein Scherz war. Es wird noch verschiedene Möglichkeiten geben, das zu überprüfen. Meine Damen und Herren! Sie dürfen uns nicht verübeln, wenn wir Ihre Argumentation sehr gut durchleuchten werden, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir die berechtigte Annahme haben, daß auf Ihrer Seite gerade bei der Beurteilung der Niogas nicht sachliche Beweggründe maßgebend waren, sondern - wie ich schon einmal sagte - eine gewisse Aversion, ja sogar eine gehässige Ablehnung gegenüber der Tätigkeit der Gesellschaft besteht, obwohl im Jahre 1958159 noch kein Grund vorhanden war, von Mißständen zu reden, denn damals befand sich die Gesellschaft erst im Aufbau. Man hat aber damals schon die Gesellschaft mit Haß überschüttet. Das sind Tatsachen, die man heute nicht aus der Welt leugnen kann. Man kann sie wohl beschönigen und mit vielen Worten und Einzeldarstellungen versuchen, einen möglichst großen Skandal herbeizuführen. Meine Herren! Ich glaube, die niederösterreichische Bevölkerung ist nicht sehr daran interessiert, daß der Landtagssaal zum Tribunal wird und daß von hier aus ein Rachefeldzug gestartet wird. Sie ist vielmehr daran interessiert, daß die Dinge geordnet werden und alles Menschenmögliche vorgekehrt wird, um in Hinkunft solche Unzukömmlichkeiten - und es sind Unzukömmlichkeiten - unvermeidbar zu machen. (Landesrat Rösch: Unvermeidbar! Diesen Eindruck haben wir nämlich! - Unvermeidbar zu machen!) Ach so! Haben Sie sich denn noch nie versprochen? (Landesrat Rösch: 0 ja, doch!) Na, sehen Sie! Ich stelle also fest, daß ich mich versprochen habe, und nehme an, daß man das aus Loyalität zur Kenntnis nimmt, weil das jedem passieren kam. - Wenn wir uns also auf dieser Ebene finden, Dinge zu ordnen, die zu bereinigen sind - und ich nehme nicht an, daß Sie dagegen sind -, und alles Notwendige vorzukehren, dann haben wir zur Bereinigung der ganzen Angelegenheit wahrscheinlich einen weiteren Schritt getan, denn das, was heute in vielen Detaildarstellungen gebracht wurde, war schließlich schon bekannt und war kein Beitrag zum Fortschritt der ganzen Verhandlungen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort kommt der Herr Abg. B i r n e r. Abg. BIRNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Es sind gestern und auch heute schon so viele Ereignisse zur Sprache gekommen, die so gewaltig und ungeheuerlich sind, daß ich mich fast entschuldigen muß, wenn ich Dinge erörtern möchte, die sich gegen das bisher Gehörte wie Kinkerlitzchen, wie eine Bagatelle ausnehmen. Es ist vielleicht die Tragik des ganzen Müllner-Skandals, daß selbst Abgeordnete das Interesse an Berichten verlieren, in denen einmal nicht die Rede ist von 20,000.000, 30,000.000 oder 50,000.000 S, um die das Land Niederösterreich zu Schaden gekommen ist, sondern es sich um verhältnismäßig kleinere Summen handelt. Wie aus dem Einschaubericht des Rechnungshofes in Punkt 35 g hervorgeht, hat das Land Niederösterreich am 13. März 1958 von der Österreichischen Brau AG. den sogenannten Brauhof Mödling, ein Areal mit einem Brauereigebäude und einer daneben gelegenen Bauruine, in der Nähe des Bahnhofes Mödling um 75.000 S erworben. In dem Kaufvertrag hat sich das Land Niederösterreich verpflichtet, auf dieser Liegenschaft eine Gaststätte zu errichten und diese dann an die Brau AG. auf 90 Jahre z u vermieten. Der Mietvertrag wurde am 19. April 1963 abgeschlossen. In der Zwischenzeit war die Newag-Niogas laut einem übereinkommen mit dem Land Niederösterreich Eigentümerin der Baulichkeiten des Restaurants, des Festsaales und damit im Zusammenhang der Bezirkshauptmannschaft Mödling geworden. In einem Zusatzvertrag vom gleichen Tag verzichtete die Brau AG. jedoch, ihr Mietrecht selbst auszuüben - so steht es auch im Rechnungshofbericht. So wurde zunächst die Fides-Beteiligungsgesellschaft als Pächterin namhaft gemacht und anschließend noch die Panhans-Betriebsgesellschaft ins Geschäft gebracht. Mit der Brau AG. wurde dann auch ein entsprechender Pachtvertrag abgeschlossen. Die Mietzinse haben sich allerdings in einer Höhe bewegt, die einfach lächerlich war. Sie werden mit monatlich 500 S festgelegt, was bei einer Nutzfläche von mehr als 1500 Quadratmetern nicht einmal 30 Groschen pro Quadratmeter ausgemacht hat. In der Folgezeit ist aber noch ein Pächter aufgetreten, und zwar der heute schon vielfach zitierte Herr Brioni. Dieser hatte besondere Wünsche und verlangte, daß zur Führung des Restaurants große Verbesserungen in der Kücheninstallierung und auch noch Änderungen am gesamten Gebäude gemacht werden. So kam es, daß die Baukosten, die ursprünglich mit 500.000 S festgesetzt waren, auf rund 1,600.000 S gestiegen sind. Das alles waren also Machenschaften Müllners als Landeshauptmannstellvertreter, als Generaldirektor der Newag und auch als Aufsichtratspräsident der Niogas. Jetzt, wo wir wissen, wer hinter all diesen daran beteiligten Gesellschaften, nämlich die Fides-Ces. m. b. H., die Panhans-Betriebsgesellschaft und Brioni, steckt, wissen wir auch, warum Herr Müllner so großzügig gehandelt hat. Im Punkt 35 h des Rechnungshofsberichtes wird festgestellt, daß die Newag im Jahre 1956 an Herrn Rechtsanwalt Dr. Wille in Wien als Treuhänder der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft ,,Donautal" in Klosterneuburg für die Errichtung einer Siedlung in Mödling einen Betrag von 1,400.000 S - es ist ein bißchen mehr – als Kaufschilling für den treuhändigen Erwerb der Grundstücke überwiesen hat. Damit wurde der Kauf von zwei Grundstücken finanziert, und zwar im Ausmaß von 39.000 und etlichen Quadratmetern in der Guntramsdorferstraße zu 898.300 S und von 10.742 Quadratmeter in der Grutschgasse zu 560.000 und etlichen Schilling. Da dieses Bauprojekt nicht imstande kam, verlangte die Newag die Rückzahlung des Betrages zuzüglich 4 Prozent Zinsen. Unter Berücksichtigung der bereits zurückgezahlten Teilbeträge von insgesamt 250.000 S war Anfang April 1964 noch ein Betrag in der Höhe von rund 1,700.000 S ausständig. Am 10. April 1964 hat die Newag diesem Herrn Dr. Wille eine Abrundung des aushaftenden Betrages auf rund 1,600.000 S gestattet und damit dem Treuhänder der Newag ein Geschenk von mehr als 50.000 S gemacht. Von der Zahlung der verlangten vierprozentigen Zinsen war selbstverständlich auch nicht mehr die Rede. Dazu kommt aber noch, daß der Newag - ich möchte fast sagen, Müllner - durch ein Schreiben vom 2. April 1963 bekannt war, daß Dr. Wille beziehungsweise seine Gattin das Grundstück Grutschgasse, das mit dem Anschaffungspreis von 569.000 S erworben wurde, im Zusammenhang mit der Erbauung der Gendarmerieschule Mödling der Republik Österreich um 2,900.000 S verkauft hat. Diese Frau Wille hat also an diesem Grundstück von dem, was sie bezahlt hat, das Fünffache verdient. Man muß sich da fragen, war Müllner wirklich nur ein schlechter Kaufmann oder ein väterlicher Wohltäter oder aber ein Mensch, der sich schwache Menschen gekauft hat, um mit ihnen seine dunklen Geschäfte machen zu können? Wie wir heute aus den Berichten gehört haben, ist eher das letztere anzunehmen. Im Punkt 7 des Berichtes über die Niogas führt der Rechnungshof an, daß die Niogas laut Kaufvertrag vom 19. Juli 1960 in Mödling eine Liegenschaft im Ausmaß von mehr als 26.000 Quadratmetern zum Kaufpreis von 5,200.000 S erworben hat. Dazu ist vom Rechnungshof bemerkt worden, daß vom betrieblichen Standpunkt aus überhaupt keine Notwendigkeit bestanden hatte, diese Grundstücke zu erwerben, und daß der Vorstand erst einige Tage nach Abschluß des Kaufvertrages den Beschluß über diesen Kauf gefasst hat. Sie sehen also, man ist immer und überall mit einer gewissen Absicht an die Dinge herangegangen. Außerdem hat der Rechnungshof festgestellt, daß der Preis für diese Liegenschaft mit 100 S pro Quadratmeter außerordentlich hoch und durch nichts gerechtfertigt war, denn das Gebietsbauamt der niederösterreichischen Landesregierung „Wien-Umgebung" hat am 9. Dezember, als es ein benachbartes Grundstück dort geschätzt hat, festgestellt, daß dieser angrenzende Grund, der sogar über ein Zusatzgleis, also über einen direkten Bahnanschluß verfügt hat, mit 60 S pro Quadratmeter zu bewerten sei. Die Niogas hat also für dieses Grundstück, das sie gebraucht hat, um 40 S mehr gegeben, als es nach einem ordentlichen Schätzungsgutachten notwendig gewesen wäre. Damit hat die Niogas einen Mehraufwand im Ausmaß von 1,000.000 S, der absolut vermeidbar gewesen wäre, hinnehmen müssen. Sie hat das scheinbar gerne getan. Im Jahre 1966 wurde mehr als die Hälfte des so teuer erworbenen Grundstückes an die Austria AG. verpachtet und von dieser wieder an die Firma Schleusner in Mödling unterverpachtet. Das kommt mir vor, wie wenn ein Hauptmieter einer Fünfzimmer-Wohnung sich ein gutes Geschäft daraus macht, indem er ein Kabinett an irgendeinen armen Teufel, der in einer Notlage ist, vermietet, und dieser für das Kabinett mehr Mietzins zahlen muß als der Hauptmieter für die große Wohnung. In der Zwischenzeit hat die Firma Schleusner auch jenen Teil des Grundes gekauft, der noch nicht von ihr gepachtet war, so daß sie also das ganze Areal zu ihrer Nutzung hatte. Der Verkaufspreis betrug damals 2,400.000 S. Der Restverkauf des verpachteten Grundstückes wurde von der Niogas knapp ein Monat vor Beginn der Einschau des Rechnungshofes durchgeführt und erfolgte mit zirka 3,600.000 S an die Firma Südbau, Dipl.-Ing. Haslinger und Co. Auch diese Firma ist heute schon – und zwar nicht sehr rühmlich - erwähnt worden. Es war daher nicht verwunderlich, daß der Rechnungshof feststellte, daß in der Zeit von 1960 bis 1964 die Grundstückpreise stark in die Höhe gestiegen sind und daß daher trotz dieser günstigen Tendenz auf dem Grundsbücksektor bei dem Verkauf nicht einmal der Einsbandspreis erzielt worden ist. Der Rechnungshof hat aber nicht nur das festgestellt, sondern auch, daß in diesem Zusammenhang die Verluste, die durch eine jahrelange Kapitalbindung aufgetreten sind, mehr als 2,000.000 S betragen haben. Scheinbar hat man aber bei der Niogas das Geld in Hülle und Fülle gehabt, so daß ein Verlust von nur 2,000.000 S nicht so sehr ins Gewicht gefallen ist. Der Rechnungshof kritisiert daher mit Recht die Geschäftsleitung, weil für dieses verlustreiche Geschäft keine betriebliche Notwendigkeit vorbanden war, weil damit absichtlich bestimmte private Firmen bevorzugt wurden und man ihnen gewisse Vorteile zugeschanzt hat. Es sind dies alles Firmen, mit denen der allmächtige ,,Boß" der Newag und der Niogas einmal verflochten war. Wie wir heute schon gehört haben, haben diese Firmen den Dank an Miillner auch nicht missen lassen. Im Punkt 7 c des Einschauberichtes des Rechnungshofes bei der Niogas wird festgestellt, daß die Niogas laut Mietvertrag vom 5. September 1961 das Hauptmietrecht für die Wohnung Mödling, Schillerstraße 62, erworben hat und daß die damit verbundenen Kosten für die Ablöse und Wohnungsausstattung 800.000 S betragen haben. Laut Vorstandsbeschluß vom selben Tag wurde die Wohnung angeblich zwecks Wohnungssicherung im Raume Mödling im Hinblick auf die bevorstehende Umsiedlung der Gesellschaft nach Maria-Enzersdorf gemietet. Ich frage mich nur, was das für eine angebliche Wohnraumsicherung war. Ja, sollten denn in diese eine Wohnung Arbeiter und Angestellte der Niiogas in Stockbetten hineinkommen? Es war aber anders. Diese Wohnung wurde für den Herrn Bezirkshauptmann von Mödling angekauft. Das beweist auch ein Schreiben der Niogas vom 18. beziehungsweise 28. Oktober, in dem die Niogas der Landesregierung mitgeteilt hat, die Wohnung würde untervernietet und die Niogas sei bereit, für diese Wohnung die Ausstattung zu bezahlen, und zwar in der Höhe von 120.000 bis 150.000 S. In Wirklichkeit bat die Endabrechnung aber dann 270.000 S ausgemacht. Auch hier stellt der Rechnungshof wieder mit Recht fest, daß es nicht Sache und Aufgabenbereich der Niogas gewesen wäre, Wohnungen für betriebsfremde Personen, auch wenn sie Bezirkshauptleute sind, zu schaffen. Sehen Sie, meine Damen und Herren, so ging man mit den Geldern der niederösterreichischen Bevölkerung um. Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie am 1. März d. J. Herr Abg. Laferl, der jetzt so eifrig die ,,Kronen-Zeitung" studiert, in einem Überschwang das ganze Projekt Newag an der Triesterstraße besungen hat. (Abg. Laferl: Aber es steht noch!) Es steht noch. Er hat gesagt, er sei der einzige Abgeordnete, der dort jeden Tag zweimal vorbeifährt, und jedesmal klopfe stolz ihm das Herz im Leibe. Er freue sich dann über diese Bauwerke und mit ihm seine Fraktionskollegen. (Abg. Laferl: Das habe ich nicht gesagt.) Ich kann Ihnen nur sagen, auch ich fahre sehr, sehr oft an dieser Stelle vorbei, und ich finde es auch schön, nur habe ich auch mit sehr, sehr vielen Leuten gesprochen, die gesalgt haben, also was die dort hingestellt haben, das ist allerhand. (Abg. Laferl: Ansichtssache, Herr Kollege.) Im gleichen Atemzug haben sie aber gesagt: Na, Kunststück, die können sich das ja erlauben, die haben ja das Geld dazu, das wird ja Iden kleinen Strombeziehern und Anschlußwerbern in rigoroser Form abgeknöpft. (Zwischenruf ÖVP: Eure Aufsichtsräte sind auch drinnen gesessen!) Aber nicht lange, immer nur zur Sitzung. (Abg. Laferl: Prost!) Prost, Herr Abg. Laferl. Er hat sich am 1. März dazu verstiegen, zu sagen: „Wir haben alle Ursache, uns zu freuen, daß das alles geschaffen werden konnte. Das hat unser Viktor Müllner mit seiner Tatkraft und seiner Initiative geschaffen!" Herr Abgeordneter Laferl, Sie sind selbst Baumeister. (Abg. Laferl: Ja!) Ich glaube, wenn Sie einen solchen Geschäftsführer in Ihrem Betrieb hätten, wie es Viktor Müllner war, dann würden Sie wahrscheinlich nicht lange mehr Ihr Geschäft führen können. (Abg. Laferl: Ich führe es so nicht mehr!) Wenn der Rechnungshof im Punkt 35 seines Berichtes feststellt, daß die Newag im Raum von Mödling durch den Bau des Bauhofsaales, den Kauf des Schlosses Liechtenstein und den Ausbau der Dienstwohnung für den Bezirkshauptmann mehr als 73,000.000 S für energiefremde Aufgaben verpulvert hat, dann macht uns diese Feststellung wirklich keine Freude, weil wir wissen, daß dieser ganze Schaden, den Müllner und seine FamilienAG. Angerichtet haben, von den Strom- und Gasbeziehern wiedergutgemacht werden muß, und zwar in der Form, daß das Land Niederösterreich - das ist auch schon gesagt worden – viele hundert Millionen Schilling für die Gesundung der Gesellschaften wird aufzubringen haben. Gerade diese Gelder, die hier wieder hineingepumpt werden müssen, hätten doch bestimmt für andere, ebenso wichtige Aufgaben verwendet werden können. Es wird für uns nicht leicht sein, diese Aufgaben, die wir im kommenden Budget behandeln werden, durchzuführen, denn am Straßennetz und auch auf den übrigen Sektoren der niederösterreichischen Landesverwaltung ist noch so manches zu machen. Sie aber, meine Herren von der Österreichischen Volkspartei, werden, wenn das Land Niederösterreich seinen verschiedenen Verpflichtungen wegen dieser Transaktionen Müllners in der nächsten Zeit nicht nachkommen wird, daran nicht unschuldig sein, denn Sie haben Mlüllner noch ganz kurze Zeit vorher gedeckt und ihm die Mauer gemacht. Der Newag-Skandal, das wurde auch heute schon gesagt, ist tatsächlich nicht nur ein Müllner-Skandal, sondern ein Skandal der gesamten Österreichischen Volkspartei. Wenn heute die Kollegin Körner bei den Werbekosten und Prekarien gesagt hat, daß verschiedene Elektrogeräte verschenkt wurden, unter anderem auch eine Entnebelungsanlage, dann möchte ich nur eines wagen: Es wäre gut gewesen, wenn Herr Müllner dem ÖVP-Klub eine Entnebelungsanlage geschenkt hätte, denn dann hätten wir vielleicht schon vorher Klarheit über den Rechnungshofbericht erhalten. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Wort gelangt Herr Abg. S c h e i d l. Abg. SCHEIDL: Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir nur kurz auf zwei Kapitel der Rechnungshofeinschaufeststellungen zurückzukommen, und zwar auf die EHT und die Optos. Ich werde mich kurz fassen, vor allem in bezug auf die EHT, weil über dieses Kapitel ja schon vieles gesprochen wurde, insbesondere von Herrn Abg. Ing. Robl. Ich erlaube mir nur einiges zu ergänzen und komme zu dem Zweck kurz auf dias bereits einige Male zitierte Protokoll vom 28. Dezember 1962 zurück, aus welchem hervorgeht, daß Ofenböck im Auftrag der Newag und mit Wissen des Herrn Aufsichtsratspräsidenten gehandelt hat. Ich schließe mich der Meinung meines Klubkollegen Dr. Brezovszky an, der bereits gestern die Frage gestellt hat: „Ja, wenn Müllner der Meinung gewesen wäre, daß andere unkorrekte Handlungen gesetzt haben, wann hat er dann nicht die Anzeige erstattet?" Im Gegenteil, meine Damen und Herren, der Aufsichtsratspräsident hat mit dieser Angelegenheit nicht einmal den Aufsichtsrat befaßt, sondern über die Privat- und Kammerzbank weiterhin eine teure Sanierung der EHT betrieben. So spricht der Rechnungshof davon, daß bis zur Einschau im Jahre 1965, also zu einer Zeit, in der Müillner bereits lange Generaldirektor der Newag war, der Umfang der Geldzuweisungen an die EHT ohne jede Gegenleistung eine Höhe von 31,300.000 S erreicht bat. Hierzu paßt auch folgende Feststellung des Rechnungshofberichtes auf Seite 9, die ich mir erlaube, kurz vorzulesen: „In ihrer Stellungnahme wies die Geschäftsführung zunächst darauf hin, daß innerhalb des Vorstandes im Prüfungszeitraum mehrmals personelle Änderungen stattgefunden haben, und daß sie sich daher außerstande sehe, zu verschiedenen Geschäftsfällen, die vor dem 1. Jänner 1963 - der Bestellung des Generaldirektors Viktor Müllner - abgewickelt oder eingeleitet worden sind, eine Stellungnahme abzugeben. Hierzu mußte der Rechnungshof jedoch einwenden, daß ein derzeitiges Vorstandsmitglied bereits seit Mitte 1958 diesem Gesellschaftsorgan angehört und im Sinne des § 70 Aktiengesetz der Vorstand unter Eigenverantwortung die Geschäfte so zu führen hat, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Außerdem trat der neu bestellte Generaldirektor nicht etwa als Fremder in die Newag ein, er war vielmehr bereits zur Zeit der Einschau des Rechnungshofes im Jahre 1958 geschäftsführender Aufsichtsratspräsident und hatte dieses Amt bis zur Bestellung in den Vorstand der Gesellschaft inne. Als solcher hatte er im Rahmen des Aufsichtsrates gemäß § 95 Aktiengesetz die Geschäftsführung zu überwachen. Wenn daher in der Stellungnahme der Newag zu den folgenden Ausführungen mehrmals der Eindruck erweckt werden sollte, der verstorbene Generaldirektor Doktor Skacel hätte diese wesentlichen Geschäfte in eigener Machtvollkommenheit, ohne Wissen des Aufsichtsrates und seines geschäftsführenden Präsidenten abgewickelt, so vermochte sich der Rechnungshof dieser Darstellung nicht in allen Belangen anzuschließen. Schon die Prüfungen in den Jahren 1952 und 1958 haben gezeigt, daß sich der damalige geschäftsführende Aufsichtsratspräsident in Gebarungsfragen der Newag als außerordentlich informiert erwiesen hat." Ich erwähne das, meine Damen und Herren, weil Sie gerade diesen Punkt versuchen zu einem Kristallisationspunkt der ganzen Affäre zu machen. Der Aufsichtsratspräsident hat aber nicht nur die sozietären Organe davon nicht in Kenntnis gesetzt, er zog auch keine Konsequenzen in bezug auf den auch in dieser Frage schwer belasteten Buchprüfer Prethaler. Es ist also, wie ich feststellen darf, nicht nur der Herr Abg. Czidlik kein Pipihenderl, sondern Herr Müllner auch kein Haserl. Meine Herren, ich darf in dem Zusammenhang noch auf den Antrag Nr. 13 des Finzanzausschusses verweisen, den ich mir kurz zur Verlesung zu bringen erlaube. Er hat folgenden Wortlaut: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf den Beschluß der Landesregierung vom 27. September 1966 und die Feststellungen des Rechnungshofes im Einschaubericht, die zuständigen Gesellschaftsorgane zu ersuchen, die Bewilligung zur Erwerbung der Aktienmehrheit der EHT zurückzuziehen und etwaige schon im Besitz der Newag befindliche Aktien derart abzustoßen, daß auf Grund der gegebenen Situation der Gesellschaft der geringste finanzielle Nachteil erwächst." Soweit zur EHT. Ich habe mich bewusst kurz gefaßt. über die Optos erlaube ich mir eine kurze Genealogie vorzutragen, weil sie mir äußerst interessant erscheint. Die am 12. Juni 1948 von Dr. Ing. Rösener, Edwin Beckel und Roman Deisenhamer in Bad Ischl gegründete Firma Optos hatte zum Gegenstand ihres Unternehmens die Erzeugung optischer Linsen, Spiegel und Prismen. Im Jahre 1952 geht der Anteil von Deisenhammer an die Universitas, Lehrmittelgesellschaft, über. Als Vertreter der Universitas tritt Herr Vancura auf, wir haben diesen Namen bereits einige Male gehört. Im Jahre 1953 scheint in der Gesellschaft statt der Universitas die Österreichische Zeitschriftenverlagsgesellschaft auf, die ebenfalls von Herrn Vancura verkörpert wird. Den Abtretungsvertrag schließt Herr Vancura sowohl als Bevollmächtigter der Universitas als auch für den Österreichischen Zeitschriftenverlag ab, also mit sich selbst. Im April 1955 übernimmt der Österreichische Zeitschriftenverlag auch die Anteile von Rösener; Beckel verbleibt allerdings Geschäftsführer. Im Mai 1956 wird das Stammkapital erhöht, und zwar: Österreichischer Zeitschriftenverlag, vertreten durch Vancura, 160.000 S, B40.000 S, als zweiter Geschäftsführer wird Herr Nöstlinger eingesetzt. Im Oktober 1956 erfolgt eine Kapitalumstellung laut Schillingeröffnungsbilanz, per 1. Jänner 1955 Österreichischer Zeitschriftenverlag 492.000 S, Beckel 8000 S. Die Gesellschafterliste ist mittlerweile unter Berücksichtigung der erfolgten Kapitalerhöhung wie folgt: Österreichischer Zeitschriftenverlag 620.000 S, Beckel 40.000 S. Schillingeröffnungsbilanzsumme: 1,600.000 S. Diese Gesellschaft tritt aber im Jahre 1964 als maßgeblicher Kompagnon in die „Südbau Dipl.-Ing. W. Haslinger & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. K. G." - ein sehr langer Name - ein, wobei Herr Müllner junior wieder Geschäftsführer und Teilhaber wird. Es fehlt aber hier noch die Fortsetzung: Die Generalversammlung vom 6. Februar 1957 beschließt vor Notar Rasch, Wien III., Beatrixgasse 32, daß der Österreichische Zeitschriftenverlag von seinem Anteil 92.000 S an Beckel abtreten soll, und zwar zum Nominalpreis, den Beckel gemäß einer Ratenvereinbarung zu entrichten hat. Die Gesellschafterliste ist demgemäß wie folgt: Zeitschriftenverlag 528.000 S, Beckel 132.000 S. Die Generalversammlung vom l. September 1958 beschließt vor Notar Rasch eine Kapitalerhöhung auf 1,000.000 s, wobei die durch Waka vertretene Contibank die neuen 340.000 S übernimmt. Die Generalversammlung vom 22. Dezember 1958 beschließt eine Kapitalerhöhung auf 1,340.000 S, wobei die neuen 340.000 S wieder die Contibank übernimmt, Contibank demnach 680.000 S, Österreichischer Zeitschriftenverlag 528.000 S, Beckel 132.000 S; Prokura für Karl Köberl in Ischl. Jetzt wind es aber interessanter: Generalversammlung vom 21. April 1959 in der Contibank. Beckel tritt seinen Anteil an die Contibank ab, Abtretungspreis für den 132.000-S-Anteil 182.000 S ; er scheidet als Geschäftsführer aus und erhält 7000 S als Anerkennung und Abfindung, womit alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Gesellschafterliste demgemäß: Contibank 812.000 S, Österreichischer Zeitschriftenverlag 528.000 S. Somit hat der letzte Gründer die Gesellschaft verlassen, und die Generalversammlung vom 15. Juni 1959 bestellt Ingenieur Rudolf Müllner zum neuen Geschäftsführer. Am 21. Juni 1961 ist Müllner bereits Teilhaber. Die Contibank tritt von ihrem Anteil 335.000 S an Rudolf Müllner ab. Der Abtretungsbetrag von 469.000 S wird verrechnet werden unter Anführungszeichen. So steht es im Abtretungsvertrag. Laut Protokoll vom 1. März 1966 wurde darauf bereits hingewiesen. Rudolf Müllner ist in der Generalversammlung und beim Abschluß des Abtretungsvertrages vertreten durch Hauptschullehrer Viktor Müllner, der sich mit einer vom italienischen Notar Dr. Carlo de Francesci, S. Dona di Piave, beglaubigten Vollmacht legitimiert. Die Gesellschafterliste ist demgemäß wie folgt: Contibank 477.000 S, Österreichischer Zeitschriftenverlag 528.000 S, Rudolf Müllner 335.000 S. Schon am 10. Oktober 1961 wind aber in der Contibank von Notar Dr. Alfred Jungmayer wieder ein Abtretungsvertrag gemacht. Die Contibank verkauft ihren restlichen 477.000-S-Anteil an den Österreichischen Zeitschriftenverlag, der Kaufpreis von 667.800 S wind verrechnet wenden. Die Gesellschafterliste sieht nunmehr wie folgt aus: Zeitschriftenverlag 1,005.000 S, Rudolf Müllner 335.000 S. Die Generalversammlung am 6. Juli 1962 beschließt die Erweiterung des Betriebsgegenstandes um die Konstruktion, Entwicklung und Fertigung sowie den Betrieb von Eisenund Stahlbauten und Apparaten, die Beteiligung an anderen gewerblichen und industriellen Unternehmungen aller Art. Die Generalversammlung am 12. Dezember 1963 beschließt einte Kapitalerhöhung um 900.000 S auf 2,240.000 S, wobei der Österreichische Zeitschriftenverlag, vertreten durch Viktor Müllner junior, den Aufstockungsbetrag übernimmt. Die Gesellschafterliste lautet somit: Österreichischer Zeitschriftenverlag 1,905.000 S, das sind 85 Prozent, Rudolf Müllner 335.000 S, das sind 15 Prozent. Diese Gesellschaft tritt - wie schon erwähnt - im Jahre 1964 als maßgebliche Co. in die ,,Südbau Dipl.-Ing. W. Haslinger & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG." ein, wobei Herr Müllner junior wieder Geschäftsführer und Teilhaber wird. Interessant ist in dieser bewegten Story zum Beispiel folgende Begebenheit: Am 21. Juli 1963 schreibt die Optos an die Generaldirektion der Newag folgenden Brief: ,,Sehr geehrte Herren! Wir kommen zurück auf die Vereinbarung vom Juli und August 1962 und teilen Ihnen heute mit, daß alle von Ihnen gewünschten Geräte bei uns abrufbar auf Lager sind. m e r Ihre Dispositionen erwarten wir gerne Nachricht. Bezüglich der Akontozahlungen dürfen wir Sie nun ersuchen, den seit Ende v. J. fälligen Betrag in der Höhe von 1,550.000 S auf unser Konto zu überweisen. Wir danken im voraus und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung"; unterfertigt ist Müllner der Sohn. Es dauert auch nicht sehr lange, genau sind es zehn Tage, bis die etwas reduzierte Zahlung in der Höhe von 1,370.000 S von der Newag an die Optos erfolgt. Meine Damen und Herren! Hier sehen Sie zum ersten Male eine direkte Verbindung Müllner seniorMüllner junior. Ich glaube, mir dazu weitere Erklärungen ersparen zu können. Darf ich mir erlauben, noch folgendes anzuführen: Wir sind heute wegen einer Angelegenheit beisammen, in der Sie in einer schwierigen Situation sind, ich verstehe das auch, glauben Sie mir bitte, daß ich diesen Worten keinen Tropfen Spott oder Hahn beimenge. Ich gehöre nämlich zu jenen Leuten, die primär auch vom politischen Gegner die Meinung haben, daß er anständig und seriös ist, zumindest so lange, als ich mich nicht vorn Gegenteil überzeugt habe. Unter dieser Voraussetzung glaube ich, daß Sie hier als Verteidiger Müllners kein sehr gutes Gefühl haben. Ich kann verstehen, daß vielleicht bei einigen von Ihnen noch gewisse Freundschaftsbande bestehen; ich verstehe auch, daß manche vielleicht das Gefühl der Dankbarkeit Herrn Müllner gegenüber besitzen. Ich weiß - das wissen wir alle -, daß die Machinationen Müllners nicht nur dazu gedient haben, sich und seiner Familie Vorteile zu verschaffen, sondern auch dazu, einen Machtapparat aufzubauen, und auch dazu, und ich bitte die Herren vom ÖAAB über den Ausdruck, den ich gebrauche, nicht ungehalten zu sein, aber er entspricht meiner innersten Überzeugung, das ,,Trojanische Pferd" in den Reihen der österreichischen Arbeiter und Angestellten aufzuzäumen, nämlich den Arbeiter- und Angestelltenbund. Ich appelliere aber trotzdem an Sie, an die Vertreter der Bauern, an die Vertreter der Wirtschaft, aber auch an die Vertreter des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes. Wenn Sie es wirklich ehrlich meinen mit Ihrer hier oft bekundeten Absicht, Klarheit in die unangenehmen und sehr traurigen Vorkommnissen? zu bringen, dann schließen Sie sich uns an und stimmen Sie für unsere Anträge, denn das ist eine Voraussetzung dafür, daß wirklich Sauberkeit geschaffen wird. Ich bitte Sie aber auch um folgendes: Reichen Sie uns die Hand für eine Zusammenarbeit. Das schließt bei weitem nicht aus, daß nicht in demokratischer und anständiger Form politische, wirtschaftliche und kulturell gegensätzliche Konzeptionen hier vertreten und ausgetragen werden, aber nicht im. Sinne und im Stil machiavellistischer Korruptionen und Scharfmacherei, sondern im Sinne des Hartmann-Vermächtnisses und - wenn Sie wollen - im Sinne der Erklärung, die der neue Herr Landeshauptmann hier abgegeben hat. Ich habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß der Herr Landeshauptmann davon gesprochen hat, daß die Bauern, bevor sie neu streuen, den alten Mist wegräumen. Damit gibt der Herr Landeshauptmann zu erkennen, daß es Mist wegzuräumen gibt. Sosehr ich diesen rustikalen Vergleich des Herrn Landeshauptmannes begrüßt habe, so sehr wünsche ich, daß er in einem Teil ein wenig hinkt. Wenn nämlich in einem Stall neues Streu ausgebreitet wind, wird aus dieser neuen Streu in kurzer Zeit wieder Mist. Helfen wir bitte alle mit, daß in der niederösterreichischen Landesverwaltung in Zukunft kein Mist mehr wegzuräumen ist. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Abg. M a r s c h. Abg. MARSCH: Herr Präsident, Hohes Baus, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir das Programm in dieser Sibzung erfüllen, so werden wir heute noch einer Reihe von Anträgen, die im Finanzausschuß und im Unterausschuß des Finanzausschusses beschlossen wurden, auch in diesem Hohen Hause die Zustimmung geben. Eis sind immerhin 28 Anträge der Newag und zehn, die die Niogas betreffen, über die Einvernehmen erzielt werden konnte. Ich möchte feststellen, daß wir das begrüßen. Aber es sind noch immer 21 Fragen offen, die wir den Herrn Präsidenten gebeten haben, in Behandlung zu ziehen, davon betreffen neun die Firmen des Müllner-Spinnetzes. Es ist das die Buchhandlung Krey, an der die Tochter des Herrn Müllner beteiligt ist, dann die Typographische Anstalt in Wien; die eine Reihe von Zeitungen des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes oder solcher Institutionen, die ihm nahestehen, druckt; es ist dies weiter die EHT, über die heute des öfteren gesprochen wurde. Vielleicht wird uns auch da noch einiges auf dien Kopf fallen, und zwar im Zusammenhang mit der von Herrn Ingenieur Robl zitierten Privat- und Kommerzbank. Es ist dies ferner die Treuhand- und Beratungsgesellschaft des Herrn Prethaler, jene Gesellschaft, die noch bis zum Vorjahr die Newag und Niogas geprüft hat, obwohl man gewußt hat, wer Herr Pnethaler und seine Firma warm. Es ist dies die Aero-Transport, die uns noch voller Rätsel erscheint, und es ist dies nicht zuletzt das bereits erwähnte Bankhaus Steinhäusser im Zusammenhang mit dem Kamptalhof. Neben diesen Firmen ist auch die Darstellung des finanziellen Einsatzes für den Bau der Südstadt unklar. Das ist ein Kapitel, das völlig offen ist; es gehören dazu jene drei Firmen, die alle von einem Müllner-Sohn geführt werden, die Südbau-KG., die Universitas und die Firma Hadinger & Co., bei der auch ein Sohn Müllners Geschäftsführer ist. Meine Herren! Hier sind uns Beschlüsse übermittelt worden, die falsch sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals an den Herrn Landeshauptmann appellieren, daß in der Frage des finanziellen Einsatzes für den Bau der Südstadt und in der Frage der Verwendung der Rabattgelder dem Dringlichkeitsbeschluß des niederösterreichischen Landtages nachgekommen und vorgesehen wird, daß diese Sache in Ordnung kommt, damit so etwas nicht wieder passiert. Es geht noch um verschiedene ungeklärte Finanzfragen, ich erwähne nur den Anteil an Werbefilmen, der auch im Rechnungshof erwähnt wird; die Filme sind nach dem Auszug Müllners aus der Newag plötzlich verschwunden, worüber noch geredet werden muß. und worüber uns der neue Vorstand eine Überprüfung zusagte. Dazu kommen noch an offenen Fragen etwa die Firma Lignospan, die der Newag angeblich noch 40,000.000 S kosten wird, jene Firma, die vom seinerzeitigen Direktor der Privat- und Kommerzbank, Walter Zorn, gegründet wurde; es kommt dazu die Fides des Herrn Viktor Müllner beziehungsweise der EEI, und es kommt die Firma Howag mit dem Vorstandsmitglied Dr. Franz Allitsch dazu. Der Letztgenannte hat damals, als die Firma einen Riesenverlust erlitten und in der Bilanz sogar mit einer halben Million Verlust abgeschlossen hat, diese verlassen. Wahrscheinlich werden diese Schulden dann noch höher geworden sein: die Verluste der Lignospan und der Howag, bei der die Lignospan als Alleinaktionär aufscheint, mit den Aufsichtsräten Zapototzky, Peter Johann Prethaler junior und Dr. Walter Zorn von der Kommerzbank. Sie sehen also, daß dieses Spinnennetz, das seinerzeit eine Tageszeitung ausgebreitet hat, noch viel größer ist und unsere kühnsten Erwartungen übertroffen hat. Ich muß noch einmal kurz auf die AeroTransport, die mehrmals ihren Besitzer gewechselt hat, zurückkommen. So war die Newag zweimal Eigentümer dieser Gesellschaft, und zwar 1956 und 1961. Sie hat aber immer dann ihren Besitzer gewechselt, wenn Gewinne zu verzeichnen waren. Dann hat die Newag die Gesellschaft an die Contibank abgesto5en. Wenn Verluste waren, hat sie die Contibank wieder an die Newag zurückverkauft, alles mit Wissen und im Auftrag des Herrn Müllner. Ich muß mich in einer Frage ergänzen, die den 1. März betrifft. Ich sagte damals, daß dieses Luftgeschäft mit der Aero-Transport der Newag 23,000.000 S gekostet hat. Der Rechnungshof stellte fest, daß es 25,600.000 S waren. Ich habe damals den Geschäftsanteil der Contibank von 1,990.000 S vergessen dazuzurechnen. Die Gesellschafter haben diesen wahrscheinlich deshalb um 2,000.000 S an die Newag verkauft, weil vorher ein neuer Verlust von 8,000.000 S entstanden ist, den dann die Newag übernommen hat. Das nur zur Ergänzung des Müllner-Spinnennetzes. Riesig verzweigt, weit ab von den Landesgesellschaften, wunde ein ganzes Kontingent von Firmen aufgestellt, die zur Bereicherung einzelner und zum Schaden des Landes gedient haben. Leider war die ÖVP-Fraktion im Unterausschuß nicht bereit, alle offenen Fragen restlos zu klären, wodurch jetzt noch ein großer Teil des Rechnungshofberichtes offen ist. Damit wird sich der Landtag noch zur gegebenen Zeit befassen müssen. Der Herr Präsident hat die 21 Materien, die noch offengeblieben sind, an den Vorstand der Newag beziehungsweise auch der Niogas zur Beschaffung weiterer Informationen und Unterlagen weitergegeben. Ich muß in diesem Zusammenhang ausdrücklich betonen, daß wir an einer restlosen Klärung all dieser Fragen interessiert sind. Wir erwarten das auch von den Herren der Österreichischen Volkspartei, denn wie der Herr Landeshauptmann bei seiner Antrittsrede gesagt hat, muß der Mist aus dem Stall heraus, bevor neues Stroh hineinkommt. Herr Landeshauptmann, ich hoffe, daß Sie das als erste Tat beherzigen wenden. Das neue Stroh ist die saubere Führung der Landesgesellschaften durch Persönlichketten, die mit keinem Makel behaftet sind, und auch die notwendige Kapitalaufstockung. Beides halten wir für dringend erforderlich, um die Newag gesund werden zu lassen. Der Schaden, den Viktor Müllner und seine Helfer den Landesgesellschaften und damit dem Land zugefügt haben, ist enorm. Ich habe mir diese Schäden in einer Liste mit 44 Punkten über die Newag und mit 14 Punkten über die Niogas zusammengeschrieben; ich will nur einige hier anführen. Meine Herren! Allein der Punkt 4 des Rechnungshofberichtes über die Newag zeigt auf, daß ein vermeidbarer Zinsenaufwand bei der Contibank von 17,000.000 S entstanden ist, bei der Österreichischen Privat- und Kommerzbank, seinerzeit im Besitze des ÖMB - also wo Sie dabei verdient haben -, von 8,800.000 S, beim Bankhaus Steinhäusser 5,000.000 S, die Zuwendungen an die EHT, wie schon gesagt wurde, gehen weit über 50,000.000 S, bei der Optos machen sie nahem 6,000.000 S aus, und an Prethaler ad personam wurden 1,300.000 S bezahlt. An vermeidbarem Insertionsaufwand vor allem an die ,,Niederösterreichische Volkspresse" des ÖAAB und verschiedene andere, der ÖVP nahestehende Zeitungen wurden 2,000.000 S ausgegeben, an die Aero-Transport, wie ich schon gesagt habe, gingen mehr als 25,000.000 S, an Rechtsanwalthonoraren 2,100.000 S, die einfach bezahlt wurden, ohne daß feststeht, für welchen Zweck, und wo der Rechnungshof dazu sagt, für Rechtsarbeiten, die gar nicht gemacht werden konnten. Diese mehr als 2,000.000 S wunden ausgegeben, obwohl bei der Newag eine Rechtsabteilung besteht. Der Zinsenverlust beim Kamptalhof betrug 1,500.000 S. Dazu kommen noch die 15,000.000 S, die an Vanoura-Brioni bezahlt wurden, und für das Panhans, das dann an Vancura um einen Pappenstiel verkauft wurde, mehr als 55,000.000 S. Der Aufwand in Mödlling-Südstadt - der Rechnungshof bezeichnet ihn als energiefremden Aufwand betrug 73,000.000 S, und der Kredit der niederösterreichischen Landesregierung, auf den ich noch zu sprechen kommen werde und der widmungsfremd verwendet wurde, 80,000.000 Schilling. Damit kommen wir allein bei der Newag auf nahezu 440,000.000 S Schaden, den Viktor Müllner und seine Helfer den Landesgesellschaften und damit dem Land zugefügt haben. Bei der Niogas beträgt der Schaden im Falle der Hohen Wand allein an die 140,000.000 S, für den steuerlichen Sonderberatungsdienst drei Viertel Millionen Schilling und bei den ÖMV-Rabatten, wo ja dem Land kein Groschen zugegangen ist, 381,000.000 S, zusammen also auch über 863,000.000 S. Ich habe nur die wesentlichsten Punkte aufgezählt und bin damit allein auf einen Schaden von etwa 1.300,000.000 S gekommen. (Landeshauptmann Maurer: Da muß man den Kopf schütteln!) Das ist eine Feststellung, Herr Landeshauptmann. Auch wenn Sie den Kopf schütteln: Diese Feststellung hat der Rechnungshof getroffen, und man muß sagen, daß diese Gelder zumindest zunächst widmungsfremd ohne Beschluß verwendet wurden (Landeshauptmann Maurer: Das ist etwas anderes!) und daher zunächst einen Schaden für die Landesgesellschaften und das Land darstellen. Es sei denn, Herr Landeshauptmann, Sie können mir sagen, daß die 381,000.000 S dem Land gehören. Diese 381,000.008 S sind nur der größte Teilbetrag, der gesamte Verlust macht 1.300,000,000 S aus. Meine Herren! Erst vor kurzem hat sich herausgestellt, daß bei der Hohen Wand noch ein Betrag von 75,000.000 S an übernommener Haftung fällig wind, und zwar nicht für die Niogas, sondern für die Newag. Wir können uns das nicht erklären. Ich weiß nicht, ob überhaupt jemand dazu in der Lage ist, denn die Hohe Wand gehört der Niogas und nicht der Newag. Wie kommt also die Newag dazu, 75,000.000 S als Haftung zu übernehmen, die wahrscheinlich eines Talges - vielleicht wird es nicht mehr lange dauern - bezahlt werden müssen. Wer weiß, was ums in dieser Hinsicht noch alles bevorsteht, und zwar an Schaden durch Veruntreuung, die mittelbar oder unmittelbar durch die Geschäfte des Herrn Müllner und seiner Helfer erfolgte und die Sie, meine Herren, obwohl wir Sie schon vor geraumer Zeit darauf aufmerksam gemacht haben, dadurch duldeten, daß Sie am 1. März unserem Antrag auf Abberufung des Generaldirektors Müllner nicht zugestimmt haben. So repräsentiert sich dieses Spinnennetz des Viktor Müllner mit seinem Zentrum, der Contibank, und mit der, wie heute gesagt wunde, Gemischtwarenhandlung Viktor Müllner, der EEI, Etablissement Energie International, in Vaduz und dem der Newag als nahestehend bezeichnetem Unternehmen Fides, das in Wirklichkeit der EEI und dem Viktor Müllner gehört hat. So wurden in diesem großen Korruptionsskandal dem Land hunderte Millionen S entzogen. Meine Herren! Ist es nicht bedauerlich, wenn wir feststellen müssen, daß der Bauskandal daneben bescheiden wirkt? Viele hunderte Millionen Schilling wurden dem Land Niederösterreich entzogen, einem Land, das zehn Jahre von den Russen besetzt war, das dringend eine Verbesserung der Infrastruktur brauchen würde, einem Land, dem zum Teil die Regionalplanung fehlt, in dem so viele Mittel für den Schulbau und den Straßenbau, für eine echte Wohnbauförderung und die Spitalsanierung fehlen. Mit 1.300,000.000 S hätte man sehr viel Gutes für Niederösterreich tun können. Es ist in der Politik gefährlich, einen Mann mit so viel Macht auszustatten. Ich kann lhnen wiederum nur sagen, wir werfen Ihnen nicht nur vor, daß bei Ihnen die Korruption herrscht, sondern daß Sie sich auch so lange gewehrt haben, dagegen etwas m tun. Diesen Vorwurf können wir Ihnen nicht ersparen. Ich komme jetzt auf die 80,000.000 S zu sprechen, von denen gesagt wurde, daß sie mehrere Gesichter haben. Herr Landesrat Roman Resch hat bezüglich der im Rechnungshof aufgezeigten 80,000.000 S, die dem Land Niederösterreich überwiesen worden sein sollen, bis November dieses Jahres nichts unternommen, obwohl er seit Juni 1966 davon allein schon aus dem Rechnungshofbericht wissen müßte. Weder der Vorstand der Newag noch die Contibank und auch Sie nicht haben die Creditanstalt-Bankverein gefragt, was da los ist, obwohl Sie von dieser Transaktion auf Grund das Rechnungshofberichtes seit Juni gewußt haben. Diese Affäre, die die Landesregierung an die Staatsanwaltschaft Wien bekanntgegeben hat, ist Ihnen, Herr Landesfinanzreferent, zumindest teilweise auch aus dem Protokoll seit diem 24. März 1965 urkundlich und nachweisbar bekannt. Sie haben damals erfahren, daß im Dezember 1959 die CreditanstaltBankverein von der Newag beauftragt wurde, der niederösterreichischen Landesregierung 80,000.000 S zu überweisen. Sie hätten sofort feststellen müssen, ob die Gelder eingegangen sind oder nicht. Außerdem haben Sie damals erfahren, daß es Rückflüsse aus den Darlehensbeträgen, die dem Land Niederösterreich zugute kommen, geben soll, und Sie haben nichts veranlaßt und niemanden davon informiert. Daß der Herr Landesfinanzreferent weder nach dem 24. März 1965, also nach seiner Aussprache mit Viktor Müllner, noch nach Erhalt des Rechnungshofberichtes seit Juni 1966, in dem ein schwerer Verdacht ausgesprochen wird, etwas unternommen hat, erscheint uns unfaßbar. Herr Landesfinanzreferent, Sie stellen nur fest, daß das Geld beim Land nicht eingetroffen ist, und damit ist für Sie die Angelegenheit erledigt! Da müssen wir doch aufschreien, verstehen Sie das nicht? Herr Landesrat, Sie haben am 10. Dezember 1965 dem Herrn Abgeordneten Czidlik auf seine Frage, wie die Südstadt finanziert wurde, in einem Brief geantwortet – ich will nicht auf die Differenz eingehen, die haben Sie inzwischen geklärt -, als 16,000.000 S Landesgeldern". Das war Ihre Antwort. Weiter haben Sie auf eine Frage in diesem Hohen Haus am 17. Dezember des Vorjahres, also vor einem Jahr, mit einer Drohung geantwortet, sind aber nicht auf die Frage eingegangen, obwohl Sie vor Gericht im Juli dieses Jahres angegeben haben, von der sogenannten Landeswohnbauförderung schon im September 1965 aus einem Gespräch mit Miüllner erfahren zu haben. Das sagten Sie, und ich kann es auch auf Seite 33 des Gerichtsprotokolls über die Verhandlung im Juli nachlesen. Der Richter fragte Sie damals: „Wann haben Sie erfahren, daß dem Land gegen eine Unzahl von Darlehensnehmern Forderungen zustehen? Ist es richtig, daß Sie durch das Gespräch mit Generaldirektor Müllner im Herbst 1965 davon erfahren haben?" Darauf haben Sie mit ,,Ja" geantwortet. Sie haben also vor Gericht angegeben, daß Sie erst im Herbst 1965 davon erfahren haben, obwohl Sie von dieser Wohnbauförderung und den Rückflüssen schon am 24. März 1965 wußten und ein Protokoll unterschrieben haben, in dem ausdrücklich steht - und das sind Ihre eigenen Worte, die Sie dezitiert gesagt haben -: ,,Wenn auch vereinbarungsgemäß der zur Debatte stehende Kredit", es geht um die 80,000.000 S, ,,nur nach Maßgabe der von den Wohnungsinhabern zu leistenden Tilgungsraten an das Land zurückfließen wind" usw. Sie nahmen dann zu den Zinsen Stellung, also Sie wissen von den Rückflüssen und den Tilgungen aus Wohnbaudarlehen seit dem 21. März 1965 und haben das urkundlich in diesem Protokoll bestätigt. Sie sagen erstens dem Landtag am 16. und 17. Dezember nichts, sondern drohen nur. Sie sagen zweitens dem Gericht im Juli 1966, daß Sie davon erst seit September 1965 wußten, obwohl Sie schon am 24. März des gleichen Jahres ein Protokoll unterschrieben haben, und drittens legen Sie mit Juni dieses Jahres den Rechnungsabschluß 1965, den wir gestern beschlossen haben, vor und schreiben dort auf Seite 469 -das ist mir erst beim Lesen dieses Protokolls so richtig zum Bewußtsein gekommen -, daß die in Frage stehenden 80,000.000 S zum Teil, nämlich in der Höhe von 50,000.000 S, anders verwendet wurden. Sie sind mit Ihrer Unterschrift für den Rechnungsabschluß verantwortlich und unterstreichen selbst, daß 50,000.000 S für die Erhöhung des Aktienkapitals der Niogas als Darlehen an die Newag gegeben wurden, obwohl Sie damals, nachdem Sie am 24. März 1965 das Protokoll unterschrieben haben, wußten, daß diese Gelder zumindest laut dem Protokoll für andere Zwecke verwendet wurden. Herr Landesrat! Mich wundert es nicht, daß solche Dinge festgestellt werden müssen, wenn ich gleich auf Seite 34 des Gerichtsprotokolls derselben Verhandlung vom Juli d. J. folgende von Ihnen stammende Feststellung sehe: Sie sagen über die Tätigkeit im Landtag, daß es nicht üblich sei, sich mit allen Details auseinanderzusetzen. Im Landtag würde sehr viel gefragt. Damit tun Sie eine so schwerwiegende Angelegenheit ab. Herr Landesrat, wir sind über Ihre Sorglosigkeit beunruhigt, aber nicht in bezug auf Ihre Person, sondern wegen des Landes Niederösterreich. Es geht immerhin um 80,000.000 S, die dem Lande Niederösterreich gehören. Sie haben Unis noch am 23. November im Unterausschuß zu den 80,000.000 S gesagt: „In diesem Zusammenhang möchte ich feststellen, daß ich von der Tatsache, daß die Newag die Creditanstalt beauftragt hat, diese 80,000.000 S an das Landeszahlamt zu überweisen, und diese beim Landeszahlamt nie eingelangt sind, erst aus dem Rechnungshofbericht erfahren habe." Obwohl auf Seite 2 des Protokolls vom 24. März 1965 ausdrücklich von Ihnen unterschrieben, also urkundlich, zu lesen steht, wie es Herr Direktor Opel ausgeführt, ,,die Newag wies in ihren Büchern im Jahre 1955 eine Verbindlichkeit dem Lande Niederösterreich gegenüber aus, die sich bis zum Jahre 1959 auf 80,000.000 S usw. erhöht". Am 19. Dezember 1959 wurde die Creditanstalt-Bankverein von der Newag beauftragt, der niederösterreichischen Landesregierung auf deren Konto bei der Continentalen Bank AG. den Betrag von 80,000.000 S ZJU überweisen. Diese von der Creditanstalt-Bankverein durchgeführte Überweisung usw. wurde in den Büchern der Newag als Kreditrückzahlung behandelt. Und dazu haben Sie nichts veranlaßt, nichts veranlaßt seit dem 24. März, und sagen uns auf Grund des Protokolls am 23. November im Unterausschuß, Sie hatten davon erst auf Grund des Rechnungshofberichtes erfahren und haben nicht einmal dann etwas veranlaßt, sondern nur festgestellt, daß die 80,000.000 S Landesgelder nicht da sinld. Erst durch unsere Aufforderung im Unterausschuß haben Sie durch Ihr Amt nähere Informationen eingeholt, weil Sie nur feststellen kennten und sich nur dazu bemüßigt gefühlt haben festzustellen, daß diese 80,000.000 S nicht eingegangen sind. Sie haben dadurch - und das müssen wir heute bedauerlicherweise mit aller Deutlichkeit feststellen - unserer Meinung nach Ihre Sorgfalt - gelinde ausgedrückt - sehr schwer verletzt. Aber, meine Damen und Herren, das Herz aller Mlüllner-Geschäfte und der Helfer Müllners war und ist die Continentale Bank. Auch das Land Niederösterreich hat auf Veranlassung seines Finanzreferenten, so wie bei seinem Vorgänger Müllner mehr als die Hälfte seiner Gelder bei der Continentalen Bank angelegt, und davon liebt die Bank. Was für ein Interesse hat aber das Land Niederösterreich daran? Die Einlagen des Landes Niederösterreich kann nämlich die Continentale Bank wie ein Darlehen, das ihr vom Land gewährt wird, behandeln. Nur bezahlt sie dafür viel weniger Zinsen, denn die Continentale Bank weiß genau, runter 100,000.000 S werden die Einlagen des Landes Niederösterreich niemals sinken. Das ist das Geheimnis der sogenannten guten Konditionen. Auch wenn sie ihr Geheimnis lüften würde, könnte man hier nur feststellen, daß diese vom Land Niederösterreich eingeräumt wurden. Aber das ist die ungeschriebene Vereinbarung, die besteht. 100,000.000 S der Einlage kann sie verbongen und dafür mehr Zinsen von anderen verlangen und Geschäfte machen, denn dem Land hat die Continentale Bank keinen Groschen an Darlehen gegeben. Das wäre noch dazu z u erwähnen gewesen. Herr Landesfinanzreferent, ich glaube, Sie bringen den falschen Mut auf, wenn Sie - wie Sie das im Unterausschuß getan haben - sagen, daß dieses Bankinstitut dem Land gegenüber loyal gehandelt hat. Damit haben Sie nicht nur uns provoziert, sondern die ganze Öffentlichkeit. Man muß sich wirklich wundern, wie Sie durch diese Haltung dem Ruf des Landes gar nicht genützt haben. Sie haben dann noch - ich möchte fast sagen lakonisch hinzugefügt, daß jeder Missbrauch bei der Continentalen Bank ausgeschlossen sei; die Bank sei vertrauenswürdig. Ich weiß nicht, ob die Herren in diesem Hause nach diesen Feststellungen noch glauben, daß die Bank Vertrauenswürdig ist. Worin besteht denn diese Vertrauenswürdigkeit? Ist eine Bank vertrauenswürdig, die es unterläßt, dem Lande Niederösterreich zu sagen, daß bei ihr drei Konten unter dem Titel: ,,Land Niederösterreich" eröffnet wurden? Von denen wußbe das Land nichts. Ich möchte erwähnen, daß ein Redner der Österreichischen Volkspartei - ich glaube, der Herr Abgeordnete in der vorletzten Reihe war es - heute ein Konto zitiert hat, das nur am Rande erwähnt wunde, das Konto 33.413, die Fortfinanzierung der Gartenstadt Süd, und das als Newag-Konto bezeichnet hat. Ich stelle hier ausdrücklich fest, diese Information, die Sie hier gegeben haben, ist falsch. Die Newag hat Über dieses Konto nicht verfügt, sondern jemand bei der Continentalen Bank. Weder das Land noch die Newag noch die Niogas. Ist eine Bank vertrauenswürdig, die 381,000.000 S als Überweisung für das Land Niederösterreich entgegennahm? Acht Jahre lang ist dem Land Niederösterreich dadurch Schaden entstanden, aber nichts wurde gesagt, nicht ein Wort haben Sie gehört - oder haben Sie es gehört? Ist eine Bank vertrauenswürdig, die für das Land Niederösterreich 80,000.000 S in Empfang nahm, ohne das Land wenigstens von der Tatsache zu verständigen. Daß die Contibank bei den 80,000.000 S die Schiebungen durch ihr Verhalten erst ermöglichte, ist heute jedem klar, der diese Materie kennt. Diese sattsam bekannte Contibank kann unserer Meinung nach und ich hoffe, auch Ihrer Meinung nach - nicht mehr als vertrauenswürdig für das Land angesehen wenden. Sie hat sich dem Lande gegenüber so illoyal verhalten, daß mit diesem MüllnerMachinationszentrum endlich Schluß gemacht wenden muß; daß diese Bank unter Prethaler beziehungsweise von seinen ehemaligen Geschäftsfreunden geprüft wird, füge ich nur am Rande hinzu. Ich erlaube mir daher, folgenden Antrag zu stellen (liest): Unter Bezugnahme auf die Gesamfeststellungen des Rechnungshofes über die Geschäfte der Continentalen Bank AG. Wird beantragt: Der Herr Landesfinanzreferent möge verfügen, daß die Gelder des Landes Niederösterreich von der Continentalen Bank AG. abgezogen und bei anderen Kreditinstituten, insbesondere bei der LandesHypothekenanstalt eingelegt werden. Die Landesregierung wird ersucht, dien Vorständen der beiden Landesgesellschaften Newag und Niogas den gleichen Vorgang hinsichtlich ihrer bei der Continentalen Bank AG. Eingelegten Festgelder zu empfehlen." Meine Herren von der Österreichischen Volkspartei, bitte Überprüfen Sie daher nochmals Ihre Haltung in dieser Frage. Sie tragen ja dafür unserem Lande und unserer Bevölkerung gegenüber auch die Verantwortung. Verschließen Sie nicht Ihre Augen und Ohren, wenn es um die Sauberkeit in Niederösterreich geht, denn wir müssen das, was faul ist, auszumerzen. Wir Sozialisten sind für die Wiedergesundung der Landesgesellschaften, wir sind für ihre saubere Verwaltung, wir sind bereit, alle notwendigen Belasturigen m tragen. Beseitigen wir zuerst den Geist und die Methoden des Herrn Viktor Müllner und seiner Helfer endgültig und restlos. Beseitigen wir den Scherbenhaufen - dazu gehört in erster Linie die Contibank -, dann könnten wir gemeinsam den beiden Landesgesellschaften zu ihrer Wiedergesundung helfen. Das ist eine große Aufgabe, die im Dienste Niederösterreichs nur sachlich und gemeinsam gelöst werden kann. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) FRÄSIDENT WEISS: Zu Wort kommt Herr Landesfinanzreferent Landesrat R e s c h . Landesrat RESCH: Verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Schon aus einer Aussendung des ,,Niederösterreichischen Bildtelegramms" - das Datum ist daraus nicht ersichtlich - war einwandfrei zu entnehmen, daß der Sozialistischen Partei der Rechnungshofbericht über die Einschaufeststellungen bei der Newag und Niogas als Nachweis - ich lese wörtlich vor - ,,für einen Fall der Parteikorruption" dienen soll. Ich persönlich bedaure außerordentlich, daß man etwas politisch sehr, sehr hochgespielt, weil ich in den letzten Jahren - ich glaube, Sie müßten mir das sogar irgendwie bestätigen - an und für sich immer für eine Versachlichung der Politik, überhaupt der Finanzpolitik und der Landespolitik eingetreten bin. Bitte, Sie haben diesen Weg gewählt, wir müssen uns damit abfinden. Ob er sehr im Interesse der Sache liegt, wird man erst später, nach einem gewissen zeitlichen Abstand, meine ich, beurteilen können. Erlauben Sie mir, zu Diskussionsbeiträgen mehrerer Redner einige Bemerkungen m machen. Der Herr Abg. Czidlik hat unter anderem den Dank an die Bediensteten der Landesgesellschaften ausgesprochen. Ich bin gerne bereit, nachdem ich auch Zentralbetriebsratsobmann der Newag bin, diesen Dank an unsere Betriebsangehörigen weiterzugeben; ich weiß nur nicht, wie sie es auffassen wenden. Es ist heute schon gesagt worden, daß die Inkassanten beider Landesgesellschaften in der letzten Zeit wahrlich keine angenehme Beschäftigung gehabt haben. Meine Damen und Herren, wenn in einer Flugschrift der SPÖ-Landesorganisation Niederösterreich, die Sie sicher kennen, die Stromkonsumenten indirekt aufgefordert werden, keine Anschlußgebühren zu leisten, und auch monatliche Pauschalvorauszahlungen in einer sehr merkwürdigen Art und Weise beihandelt werden, obwohl das im Aufsichtsrat einstimmig gutgeheißen wurde, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die gleichen Inkassanten und Organe einer Landesgesellschaft nach allen Schwierigkeiten, die man ihnen gemacht hat, diesen Dank mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen werden. Herr Abg. Grünzweig und Herr Abgeordneter Marsch halben sich liebenswürdigerweise mit dem 80,000.000-SKredit sehr ausführlich beschäftigt. Herr Abg. Grünzweig hat gemeint: ,,Ja, was gibt es denn für eine logische Erklärung, daß man mit 50,000.000 S das Land über den Umweg der Newag an der Niogas beteiligt bat?" Ich selbst kann natürlich die Entscheidungsgründe von Politikern, die nun nicht mehr im Amt sind, nicht genau wissen. Aber darf ich Ihnen sagen, daß es mir persönlich sehr plausibel erscheint, durch eine Beteiligung eine nicht erwünschte Konkurrenzierung von Energie in elektrischer und in Gasform in irgendeiner Form auszuschließen oder weitestgehend auszuschalten und hintan zuhalten. Das schiene mir persönlich, nachdem ich auch aus der Praxis einiges weiß, ein sehr fundierter Grund für eine solche Vorgangswebse zu sein. Herr Abg. Grünzweig hat das vielzitierte Protokoll vom 24. März 1965 nicht ganz vorgelesen. Es ist sicherlich - ich mute Ihnen gar keine politische Gehässigkeit zu – eine Absicht dahinter gewesen, es nicht ganz - zumindest nicht meine Aussage - vorzulesen. Und das halte ich für bemerkenswert. Es kommt mir genauso vor, wie wenn ein Vater seinem Kind die Zehn Gebote beibringt und eines davon wegläßt. So ist es, wenn man ein Protokoll nicht ganz vorliest. Hohes Haus, was wird in diesem Protokoll eigentlich gesagt? Daß die Newag an das Land - um sich die Verzinsung einer Schuld zu ersparen - herangetreten ist, eine Ermäßigung zu bekommen, die ich mit einer sehr fundierten Begründung abgelehnt habe. Ich könnte mit der gleichen Berechtigung, wo Sie mir verschiedene Dinge - ich sage es Ihnen sehr höflich - intimieren wollen, sagen: Hier habe ich mich geigen den Herrn Generaldirektor Müllner glatt durchgesetzt, was die Verzinsung und die Anerkennung einer Schuld der Newag gegenüber dem Land Niederösterreich betrifft. Hier wird ja letzten Endes auch amtskundig - wie sich nachher herausgestellt hat - etwas behandelt, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, was sich fünf Jahre vor diesem Protokoll abgespielt hat. Natürich kann man einen Landesfinanzreferenten für alles verantwortlich machen. Ich bann es auch persönlich begreifen, um bei Ihrem ,,Niederösterreichischen Bildtelegramm" zu bleiben - ich habe Ihnen, hochgeschätzter Herr Landesparteisekretär, das heute schon da draußen gesagt, daß ich mir, das bringt nun einmal die Politik mit sich, ja keine Liebesbezeugungen von Ihnen erwarten darf, auch nicht erwarten will. Herr Abgeordneter, Sie wenden mir nicht böse sein, wenn ich Ihnen das sage, aber es würde in meiner Partei sehr komisch aufgenommen werden, hätten Sie mir heute in dem Zusammenhang besondere Liebesbezeugungen erwiesen. Aber wenn man mir etwas unterschiebt, was sich fünf Jahre vorher abgespielt hat, mir also erst fünf Jahre später zur Kenntnis gekommen ist, dann könnten Sie mir auch vorwerfen - wenn ich ein bisschen übertreibe, Sie wissen, ich habe sehr viel Sinn für Humor in der Politik -, ich habe nicht verhindert, daß der Kain den Abel erschlagen hat. Aber, Herr Kollege Grünzweig und auch Herr Abg. Marsch, Sie haben. Die Sache doch etwas verdreht. Ich nehme es Ihnen nicht übel. Wenn wir die Rollen vertauschen würden, ich hätte Sie sicher auch nicht mit Glacehandschuhen angegriffen. Wir sind zu lange in der Politik, um das auch persönlich verstehen zu können. Aber wissen Sie, hier handelt es sich um eine anerkannte Schuld der Newag, denn sie hat dafür ja Zinsen bezahlt, und das ist das Kriterium an der ganzen Sache. Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, die Newag hat doch durch die Tatsache, daß sie Zinsen bezahlt hat, zugegeben, daß sie die 80,000.000 S nie dem Land zurückbezahlt hat, sonst hätte sie ja für andere 80,000.000 S die Zinsen, die ich hartnäckig verlangt habe, dem Land gegenüber bezahlt. Wenn Sie sagen, ich hätte überprüfen müssen, was mit diesen 80,000.000 S geschehen oder nicht geschehen ist, ob sie verbaut oder nicht verbaut worden sind, dann sage ich Ihnen: Wer über Geld der Newag, das sie dem Land schuldet, verfügt, der hat meiner Ansicht nach nachzuweisen, daß er legitimiert war, so aber so zu verfügen. Es ist schon ein sehr großer Umweg, ich würde fast holländisch sagen „hochanständig von hinten", wenn man dafür auch den Landesfinanzreferenten mitverantwortlich macht. Schauen Sie, ich bin immerhin einem Generaldirektor einer Landesgesellschaft als Vertreter des Landes gegenübergestanden, der, wenn ich das jetzt aus dem Gedächtnis nichtig sage, ungefähr 14 Jahre die Finanzen in diesem Lande verwaltet hat. Was hätte ich persönlich für einen Grund gehabt, hinter den Erklärungen etwas Besonderes zu vermuten! Ich habe vielleicht einen Fehler; den können Sie mir ankreiden und in der ,,Arbeiter-Zeitung" wahrscheinlich vorhalten. Ich bin nicht allergisch gegen politische Skandale. Aber, meine Damen und Herren, Sie waren es auch nicht immer; ich werde darauf noch später kurz zurückkommen. Man kann nicht hinter allem und jedem etwas vermuten. Ich habe Ihnen im Finanzausschuß gesagt, daß ich dahinter nichts vermutet habe, sonst wäre ich doch, Herr Abgeordneter Marsch, wahrscheinlich niemals auf die Idee gekommen, die auch vom Rechnungshof anerkannt wurde, dem Herrn Landeshauptmann, dem ich berichtet habe, eine Kapitalserhöhung vorzuschlagen, um diese Schuld einmal aus den Landesbüchern wegzubringen. Ich war persönlich davon überzeugt, wenn sich der Rechnungshof bei einer der nächsten Gelegenheiten die Landesverwaltung von Niederösterreich anschaut, wind er sicher sagen, jetzt besteht seit so vielen Jahren eine Schuld der Newag gegenüber dem Land Niederösterreich. Das Land müßte langsam zu der Auffassung kommen, daß sie das nicht zurückzahlen, vielleicht auch nicht zurückzahlen können oder auch nicht wollen. Die Newag muß dafür dem Land Zinsen bezahlen. Es war daher rein kommerziell gedacht sicherlich ein sehr sachlicher Bewegrund und eine Überlegung aus dem Titel heraus, eine Kapitalerhöhung zu erwägen. Sie haben ja auch damals - nicht direkt, es war irgendwie herauszuhören - versucht, zu intimieren: Am Ende hat er das aus der Überlegung gemacht, um mit diesen 80,000.000 S - als wir im Finanzausschuß darüber geredet haben, hat man ja schon mehr gewusst - hintennach etwas m sanieren. Hohes Haus! Ich habe mich aus einer solchen Überlegung heraus niemals mit einer Kapitalaufstockung beschäftigt. Ich habe für allerhand Verständnis, sogar dafür, daß man versucht, aus politischer Opportunität einem anderen, der einem aus verschiedenen Gründen nicht immer sehr angenehm ist, etwas zu unterschieben. Aber, meine Damen und Herren der sozialistischen Landtagsfraktion, irgendwo, glaube ich, muß es auch eine Grenze, muß es politische Fairneß geben. Ich bin ein Mann, der ganz unten begonnen hat, und zwar als Schutträumer bei der Newag im Jahre 1946, und bin über die gewerkschaftliche Organisation und über die Kammerorganisation in die Politik gekommen, ohne mich darum besonders beworben zu haben. Aber in der gewerkschaftlichen Organisation ist der Begriff der politischen Fairneß ein viel weitgehenderer, als ich ihn hier kennengelernt habe. Ich möchte das einmal grundsätzlich aussprechen, man muß auch dien Mut haben, über diese Dinge m sprechen. Ich bin der Meinung, daß damit auch die Basis einer möglichen und nicht möglichen Zusammenarbeit von vornherein verbunden erscheint. Als ich dieses Finanzreferat übernommen habe, war mein Amtsvorgänger krank, es ist mir daher überhaupt nichts übergeben worden; ich habe das schon einmal im Finanzausschuß festgestellt. Nachdem man mir immer einiges intimieren will, möchte ich dies doch einmal auch vor den Mitgliedern des Hohen Hauses festestellt haben. Ich mußte sofort einen Voranschlag machen, und das ist nicht so leicht, als es sich nachher anhört, denn glauben Sie mir, ich habe gar nicht damit gerechnet, einmal die Landesfinanzen verwalten zu müssen. Und, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, dann hat der Finanzausgleich begonnen, die Arbeiten haben sich bis zum Herbst 1966 hingezogen. Sie haben auf Ihrer Regierungsbank einen Experten sitzen, einen Experten des Finanzausgleichs, der Kommunalpolitik, und ich glaube, er ist auch Experte Ihrer Gesamtpartei. Mein Regierungskollege Rösch – mit ö, das rnuß ich immer dazusagen, um Irrtümer auszuschließen - wird mir recht geben, wenn ich sage, man braucht ungeheuer viel Zeit, um sich mit den Problemen eines Länderprogramms und eines Finanzausgleichs -wenn man sein Land ernstlich vertreten will - in allen Details auseinanderzusetzen. Ich habe versucht, das Haushabrecht übersichtlicher zu gestalten, und eine Neuordnung durchgeführt, ich habe versucht, für meinen Freund, den Herrn Kulturreferenten Landesrat Kuntner, einen Ersatz für einen Kulturgroschen in der Form dies Fernsehschillings zu finden. Ich habe damals nicht die Zustimmung Ihrer Partei finden können. Ich habe das sehr bedauert, bin aber überzeugt, daß Sie heute etwas anders darüber denken. Sie werden sicher noch anders darüber denken, wenn ich Ihnen sage, daß sich auch mein Finanzkollege in Wien mit dem Gedanken trägt; er hat sich bereits ausgerechnet, wieviel dadurch in die Wiener Stadtkasse hereingebracht wind. Damit möchte ich sagen, Hohes Haus, ja \wann hätte ich denn eigentlich Zeit gehabt, die Amtstätigkeit meiner Vorgänger zu überprüfen, das verlangen Sie ja mehr oder weniger von mir. Ich darf Ihnen versichern, ich habe niemals, seitdem ich in diesem Lande tätig bin, die entscheidende Aufgabe darin gesehen, die Tätigkeit meiner Amtsvorgänger genau zu untersuchen. Da wäre doch eine praktische Arbeit für die landespolitischen Brennpunkte der Gagenwart und der Zukunft überhaupt nicht möglich! Es wirft sich die Frage auf, ja tun Sie das auch? Überprüfen Sie auch alle? Ich könnte mir vorstellen, man könnte auch da etwas finden, was allenfalls kritisierungswürdig wäre. Aber, meine Damen und Herren, ich nehme es Ihnen nicht übel, wenn Sie aus politischen Gründen etwas höher spielen, was man sachlicher hätte behandeln können. Die Herren Abgeordneten Czidlik und Janzsa haben Grundsätzliches zur Tarifpolitik in der Elektrizitätswirtschaft festgestellt. Wem also der Rechnungshof grundsätzlich darauf hinweist, daß mit der Tarifpolitik in Österreich nicht alles in Ordnung ist, wenn sich das Eigenkapital in einer Landeselektrizitätsgesellschaft nicht einmal mit 2 Prozent verzinst und eine möglichst hohe Verschuldung geradezu ein ideeller Ausgangspunkt bei Tarifverhandlungen ist, muß ich sagen, ich weiß nicht, ob es sehr objektiv gemeint sein kann, wenn man hier die Finanzpolitik im grundsätzlichen mit einer Handbewegung als falsch abtut. Es betrifft das in Österreich ja nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die Bahn, die Donauschiffahrt. Wir haben mehrere Unternehmungen, die auf Staatskosten bei dien Defiziten aufgefangen werden. Wenn der Eigentümer bei einer Tarifpolitik, die in der Energiewirtschaft eine Verzinsung des Eigenkapitals von nicht einmal 2 Prozent mit sich bringt, aufstockt, ist das ja de facto eine Subventionierung der Stromabnehmer, einte Umverteilung von Landesmitteln, weil man nicht den Mut hat, eine Tarifpolitik zu machen, die verständlich wäre, wie sie etwa in der Schweiz oder in anderen westeuropäischen Staaten üblich ist. Sie können der einschlägigen Fachlektüre entnehmen, daß dort die Energieversorgungsunternehmungen in der Lage sind, ihre Investitionen - man höre und staune - bis zu 80 und 90 Prozent aus Eigenmitteln zu finanzieren. Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Für mich ist die Verschuldensfrage in der Elektrizitätswirtschaft eine prinzipielle. Sie werden doch von einem Landeskassier erwarten, daß er die Dinge kommerziell sieht. Wenn nun die Unternehmungen Kapital aufstocken, so bedeutet das auf der Basis der jetzigen Tarifpolitik de facto eine Subventionierung der niederösterreichischen Stromabnehmer. Gerechterweise muß das offen und deutlich ausgesprochen werden. Wenn ich sehr zynisch und gehässig sein wollte – das liegt mir aber fern -, könnte ich darauf hinweisen, daß es ja verantwortliche Minister gegeben hat, deren Aufgabe es gewesen wäre, sich auf diesem Gebiet mehr mit der kommerziellen Grundlage zu befassen. In, Österreich ist in den letzten Jahren auf so vielen Gebieten aus Gründen politischer Opportunität gesündigt worden. Ich weiß nicht, ob es ganz richtig ist, das zu sagen, denn ich möchte Sie in keiner Weise beleidigen und provozieren. Das liegt durchaus nicht in meiner Albsicht. Aber, meine Damen und Herren, was mich als kommerziell denkenden Politiker so oft geärgert hat, ist - ich nehme da meine Partei auch nicht ganz aus -, daß es auf vielen Sachgebieten des öffentlichen Lebens, wo in den letzten Jahren fortgewurstelt wurde, an Mut zur Verantwortung gefehlt hat und nicht versucht wurde, grundsätzliche Lösungen zu suchen und zu finden. Ich will mich in der fortgeschrittenen Stunde nicht im Detail mit der Tarifpolitik auseinandersetzen, sonst sagen Sie, ich habe mich in der Geisterstunde zwischen 24 und 1 Uhr unsittlich benommen. Wenn die Frage der Aufstockung zur Debatte steht, werden wir noch Gelegenheit haben, uns darüber sachlich - ich bin für eine Versachlichung der Politik - auseinanderzusetzen. Der Herr Abg. Marsch hat sich nicht in seiner Schlußrede, sondern ich glaube im vormittägigen Zwischenspiel auch mit den Rabatten auseinandergesetzt. Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Erlauben Sie mir eine Feststellung, die durchaus nicht zynisch sein soll; es geht hier schließlich um Rabatte, die von einer Landesgesellschaft, die Sie eigentlich schon bei ihrer Geburt nicht haben wollten, verdient wurden. Ich gebe zu, daß die Art der Verwendung dieser Rabattbeträge in der letzten Konsequenz keine saubere Lösung darstellt. Das soll nicht heißen, daß sie nicht hätten verbaut werden sollen, sondern ich bin der Meinung, daß es nicht angeht, daß ein einziger Mann 300 und etliche Millionen Schilling allein vergibt, was ich auch Herrn Generaldirektor Mülllner gesagt habe. Was nicht richtig ist, ist nun einmal nicht richtig. Es ist aber auch nicht richtig, wenn Sie heute so oft erklärt haben, daß wir ein Unrecht bis zum letzten Moment decken. Ich habe schon im Finanzausschuß sehr deutlich zum Ausdruck gebracht und es auch bewiesen, daß ich in Fragen der Finanzpolitik eine eigene Meinung besitze und mich um die Auffassungen meiner Amtsvorgänger wahrlich wenig gekümmert habe. Ich habe das bei der Konvertierung unter Beweis gestellt und I h m in der zuletzt stattgefundenen Marathonsitzung des Finanzausschusses in grundsätzlichen Betrachtungen noch einiges mitgeteilt. Ich möchte meine Ausführungen nicht wiederholen, sonst glauben Sie noch, daß ich womöglich bis 2 Uhr früh reden werde, was durchaus nicht in meiner Absicht liegt. Herr Abg. Marsch, Sie haben kritisiert, daß die Landesregierung am 16. Februar einen Mehrheitsbeschluß gefaßt bat, wonach grundsätzlich festgehalten wurde, die Rückflüsse aus den verbauten Rabattbeträgen zu vereinnahmen. Sie haben mir auch vorgeworfen, nichts unternommen und damit eine große Unterlassungssünde begangen zu haben. Ich habe in meinem Leben schon viele Unterlassungssünden begangen, die aber auf einer ganz anderen Ebene liegen. In diesem Fall waren Sie jedoch nicht richtig im Bild, Herr Kollege. Ich habe in der Sitzung der Landesregierung ausdrückliich erklärt, daß ich ohne Beschluß des Landtages gar keine Rabattbeträge vereinnahmen kann, was haushaltsrechtlich einwandfrei feststeht. Die Regierung allein ist dazu nicht berechtigt. Ich wunde damals beauftragt, eine Landtagsvorlage auszuarbeiten, um diese Rabattbeträge vereinnahmen zu können und sie in die Vermögensrechnung des Landes zu bringen. Jetzt werden Sie fragen, warum ich das nicht getan habe. (Abg. Marsch: Warum haben Sie Ihre Hand nicht auf die Konten gelegt?) Auch dazu brauche ich einen Beschluß des Landtages. Ich kann mir ja die Landesverfassung und das Haushaltsrecht nicht so auslegen, wie Sie es gerne haben wollen. Ich bin deshalb zu der Landtagsvorlage nicht mehr gekommen, weil der Landtag von sich aus initiativ geworden ist, sonst hätte ich auf Grund des Beschlusses der Landesregierung ganz gewiß dem Hohen Hause eine solche Vorlage unterbreitet. Sie haben sich dann sehr ausführlich mit der Vertrauenswürdigkeit der Continentalen Bank AG. auseinandergesetzt und im wesentlichen das wiederholt, was Sie auch schon - ich glaube, ich begebe mich da keines Fehlers - im Finanzausschuß gesagt haben. Ich habe Ihnen dort mitgeteilt, daß sich zwischen dem Kreditinstitut und dem Land Niederösterreich, soweit ich als Normalsterblicher in der Lage bin, es zu beurteilen, in den letzten Jahren eine sehr korrekte Geschäftsverbindung abgewickelt hat, die nicht ich eingeleitet habe, Herr Abgeordneter, sondern die schon von meinem Vorgänger, der mach dem Herrn Landehauptmannstellvertreter und vor mir Finanzreferent war, fortgesetzt wunde, sicherlich aus derselben Überlegung, die ich schon erwähnt habe, daß es sich um eine gute Anlage von Festgeldern gehandelt hat. Meiner Meinung nach hat das Land bei der Veranlagung dieser Millionen verdient. Ich habe Ihnen heute schon gesagt, mich reizt es jederzeit, stundenlang auch nur um ein Viertelprozent zu feilschen. Meine Damen und Herren! Überlegen Sie sich doch, was eine Verzinsung von 6 ¼ Prozent bei einer Festgeldeinlage von mehreren Millionen Schilling bedeutet. Bedenken Sie doch, daß im Parallelfall beim Budget manchmal um 30.000 oder 40.000 S Stundung gefeilscht wird. Ich glaube, daß sich die Finanzverwaltung in den zwei Jahren, wo ich die Ehre habe, ihr als politischer Referent vorzustehen, bemüht hat, auf diesem Gebiet alles nur mögliche herausholen, denn sonst wäre es uns auch nicht gelungen, im Jahre 1966, dessen zweite Hälfte beziehungsweise letzten Monate auf dem Kapitalmarkt keine angenehmen Erscheinungen au6gewliesen haben, 60,000.000 S m konvertieren. Herr Abg. Marsch, wenn ich sehr zynisch sein wollte, müßte ich Ihnen jetzt sagen, welche v m den konvertierten Darlehen am teuersten waren. Ich habe an Ihre politische Fairneß appelliert; ich beweise Ihnen jetzt meine und sage es nicht. Ich habe es Ihnen allein sowie dem Herrn Klubobmann mitgeteilt. Ich wollte Ihnen nichts vorenthalten, was man aus Zweckmäßigkeitsgründen, aus politischer Opportunität besser hätte aufsparen können, um es Ihnen noch zwei Jahre lang vorzuhalten. Das wäre jedoch in meinen Augen politische Sterilität, die ich persönlich ablehne, weil sie zu nichts führt und dem Lande letzten Endes nicht dient. Ihre Behauptung, daß die Bank an der 80,000.000-S-Schiebung beteiligt war, teile ich persönlich, wie ich auch schon im Finanzausschuß erklärt habe, nicht. Ich bin nämlich der Auffassung, daß, wenn ein Zeichnungsberechtigter einen Auftrag gibt, er diesen auch wieder zurückziehen kann. Wie Sie gehört haben, ist der genannte Betrag der Newag wieder gutgebucht worden. Ich weiß nicht, ob man dem Institut daraus einen Vorwurf machen kann. Herr Abg. Marsch, nehmen Sie zur Kenntnis, daß wir unsere Geschäftsverbindung zu dem Institut ständig überprüfen. Wir prüfen aber auch sonst die Lage nach allen möglichen Richtungen hin. Lassen Sie mich hier sehr offen aussprechen, daß die Finanzverwaltung verpflichtet ist, sich dafür zu interessieren, ob sich unter den gegebenen Umständen und bei der Entwicklung am europäischen Kapitalmarkt eine günstigere Veranlagung bietet. Manchmal ergeben sich da und dort Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Darlehenspolitik allenfalls auch zu untersuchen sind. Ich könnte Ihnen beweisen, daß ich mich persönlich von der Farbe, wenn Sie wollen von der politischen Farbe, einer Bank an und für sich sehr wenig beeindrucken lasse. Ich verhandle um gute Konditionen mit schwarzen Direktoren genauso stundenlang wie mit solchen einer anderen Farbe bis zu rot und was sonst dazwischenliegen könnte. Ich bin unbefangen und , ob Sie es mir glauben oder nicht, gegen Farben nicht allergisch. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zu zwei Dingen, die hier vorgebracht wunden und mich am Nerv gereizt haben, einige Bemerkungen machen. Der Herr Abg. Cziidlik, der im Unterausschuß mit seinen vielen Fragen so stark hervorgetreten ist, daß man mich dort fast gefragt hätte, ob ich an den Krampus glaube, hat mich einigermaßen überrascht. Herr Kollege Czidlik, Sie haben mich am Nerv gereizt, als Sie gleich zu Beginn der Debatte feststellten, daß Sie auf Grund der Mehr- beziehungsweise Minderheitsschlüsse in den subsidiären Organen eigentlich keine Schuld am sogenannten Müllner-Skandal treffe, und versuchten - das war aus der Zeitung sehr deutlich ersichtlich -, einen möglichst großen Parteikorruptionsfall zu konstruieren. Das ist nicht unbedingt eine große politische Sünde, obwohl ich das als inoffizieller Referent für politische Sittlichkeit in der niederösterreichischen Landesregierung noch zu untersuchen haben werde. Aber, Herr Abg. Czidlik, ich muß Ihnen widersprechen und feststellen, daß Sie die Möglichkeit gehabt haben, Anfragen zu stellen, auch zu einer Zeit, wo Sie noch nicht so empfindlich gegen die Korruption und politischen Skandälchen kleinerer oder größerer Natur waren, und sich mit den gegebenen Auskünften zufrieden zu erklären oder auch nicht. Aber lassen S e mich die Situation vielleicht humoristisch darstellen: Es ist so, wie wenn eine Schar von Leuten gemeinsam baden geht, und ein Teil sagt nachher zu den anderen: ,,Ihr seid naß geworden, wir aber nicht", obwohl alle im gleichen Wasser geschwommen sind. Das ist unglaubwürdig, es sei denn, sie hätten von vornherein aus bestimmten Überlegungen zu diesem Badeausflug Nichtschwimmer entsendet. Noch eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Brezovszky. Ich habe mit großer Aufmerksamkeit die Feststellungen Ihres geschätzten Klubobmannes, der viele Jahre Justizminister von Österreich war, gehört. Er war für mich sehr interessant, im Rahmen der gesamten Diskussion so viel über die Rechtsstaatlichkeit zu hören. Man fragt sich da, wo die Grenze der Rechtsstaatlichkeit liegen können und wo der mögliche Beginn einer Volksjustiz, wovon auch gesprochen wurde, liegt. Herr Abg. Doktor Brezovszky hat erklärt, daß die Sozialisten ich glaube, ich habe das richtig mitbekommen, sonst korrigieren Sie mich bitte - ein Urteil über den ehemaligen Landeshauptmannstellvertreter Müllner zur Kenntnis nehmen werden, wie immer es auch ausfallen möge. Herr Abgeordneter, habe ich Sie richtig verstanden? Maine Damen und Herren! Das ist ein großer Fortschritt, denn ich erinnere mich noch sehr genau, daß Sie vor gar nicht langer Zeit ein Urteil eines Höchstgerichtes in einer anderen Frage - Stichwort Otto, ich meine nicht Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter -, nicht zur Kenntnis genommen haben. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl hier ein Einschaubericht des Rechnungshofes über Gebühr politisch hochgespielt worden ist, glaube ich sagen zu können - und das ist aus den gemeinsamen Anträgen sehr deutlich ersichtbar -, daß die gemeinsame Bemühung besteht, die Vergangenheit auf diesem Gebiete zu bewältigen. Ich darf sagen, daß es gut ist, wenn wir sie rasch bewältigen, denn es warben zu viele Probleme der Gegenwart und der Zukunft, echte landespolitische Schwerpunkte, die einer dringenden Lösung bedürfen. Vielleicht bin ich bei so manchen Gesprächen im Schone der Landesregierung von Ihrer Seite mißverstanden worden, wenn ich gesagt habe, wir haben kein Interesse, zwei Jahre lang Newag zu debattieren. Nicht weil um das so unangenehm ist, sondern weil es uns wirklich darum geht, daß wir neben diesen Fragen, neben einer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung dieser Landesgesellschaften uns auch tatsächlich wieder wir haben einiges an Zeit beim Regieren miteinander versäumt - mit aller Kraft auf die anderen Fragen werfen können, die uns speziell für das Jahr 1967 gestellt sind. Ich darf sagen, daß der Finanzausgleich noch nicht alle Probleme gelöst hat. Ich bin sicher mit meinem Kollegen Rösch einer Meinung, wenn ich er- wähne, daß uns die Sanierung der Krankenanstalten gleich zu Beginn des kommenden Jahres sehr viele Arbeitsstunden schon im vornherein wegnehmen wird, die also neben vielen anderen Fragen, die gleichfalls einer Lösung harren, für diese schwerwiegende Angelegenheit gebraucht wenden. Ich möchte also sagen: Bewältigung der Vergangenheit: ja, und Schluß damit und mit voller Kraft heran an die Probleme, die in Niederösterreich gelöst werden müssen. Ich hoffe, daß wir uns bei gemeinsamen Lösungen finden können. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Zu Wort gelangt Herr Landesnat R ö s c h. Landesrat RÖSCH: Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, daß ich im Auftrag meiner Partei nunmehr zu den, ich glaube sagen zu dürfen, im wesentlichen sehr leidenschaftslosen, auf weiten Strecken sachlichen Ausführungen des Herrn Kollegen Resch diejenigen Bemerkungen beziehungsweise Gedanken gegenüberstelle, die uns zu einigen Punkten notwendig erscheinen. Ich möchte versuchen, dem chronologischen Ablauf der Ausführungen des Herrn Landesrates Resch zu folgen. Überall dort, wo wir im wesentlichen völlig übereinstimmen, wende ich das nur bei einzelnen Punkten besonders betonen; dort, wo ich es nicht tue, bitte ich Sie, die Übereinstimmung als gegeben zu erachten. Nur dort, wo wir der Auffassung sind, daß sich unsere Gedankengänge etwas teilen, werde ich unsere Meinung dazu hier festhalten. Ich kann also mit einer wehr positiven und für uns auch anerkannt richtigen Einleitung des Herrn Landesrates Resch beginnen. Herr Landesrat Resch sagte: ,,Ich bin in den letzten Jahren für eine Versachlichung, insbesondere der Finanzpolitik, eingetreten." Sie erwarten von uns, daß wir das anerkennen. Ich stehe nicht an, zu erklären, daß wir das tun. Jawohl. Ich glaube auch daran erinnern zu dürfen, daß wir das bei den ersten Budgetverhandlungen, die Sie als Finanzreferent zu leiten und einzubegleiten hatten, auch damals bewiesen haben. Ich habe, nachdem Sie die Finanzverwaltung mitten im Jahr übernehmen mußten, wie Sie heute selbst sagen, ohne Übergabe und ohne Übernahme infolge der bedauerlichen Erkrankung Ihres Vorgängers, im Auftrag meiner Fraktion als Abgeordneter des Hauses im Finanzausschuß und auch hier im Plenum gesagt, wir wollen nicht allzu kritisch in den Voranschlag hineingehen, denn Sie können nicht über Nacht aus eingefahrenen Geleisen herausspringen. Wir erwarten jedoch, daß eine Reihe von Anregungen und Vorschlägen, die wir für das Budget haben, dann im nächsten Jahr irgendwie berücksichtigt werden. Ich möchte genauso ahne Unterton, ohne Nebentöne sagen, Herr Kollege Resch, gerade weil wir Sie in den letzten Jahren, die Sie die Verantwortung für die Finanzen tragen, als einen Mann kennengelernt haben, der auf weiten Gebieten für die Versachlichung der Finanzpolitik eintrat, fällt uns heute das Verständnis für einige Dinge, die Sie tun, so schwer – insbesondere in der Frage der Contibank, die Sie am Schluß dann noch berührt haben. Gerade deshalb, weil wir eigentlich der Meinung waren, hier spricht doch alles von einem sachlichen Gesichtspunkt her für unseren Antrag. Hier spricht alles dafür, sich möglichst rasch, sauber und korrekt von einem Institut zu trennen, das einem vielleicht in der Vergangenheit gar nicht so schlecht erschienen ist, das aber jetzt, im Lichte der durchgeführten Diskussionen und Untersuchungen, als nicht mehr reell bezeichnet werden kann. Das möchte ich dann aber am Schluß - ich sagte schon, ich möchte Ihre Rede chronologisch verfolgen noch beleuchten. Sie kamen dann, Herr Landesfinanzreferent, nachdem Sie noch - ich glaube so sagen au dürfen - Reminiszenzen über momentane Schwierigkeiten des Inkassos bei den Landesgesellschaften gefunden haben, zu der Frage des 80,000.000-Kredites. Und hier, Herr Landesfinanzreferent, ist ein Satz, der uns wesentlich erscheint, der, von Ihre Standpunkt aus gesehen - ich will nicht daran zweifeln, daß er richtig ist -, noch viel deutlicher als manches andere, was im Rechnungshofbericht steht, die unseriösen Methoden der Vergangenheit beleuchtet. Sie meinten nämlich: ,,Ich selbst kann die Entscheidungsgründe von Politikern, die nicht mehr im Amt sind, nicht wissen." Wörtlich. Sie haben sich selbst, sagten Sie, einen Reim darauf gemacht und Überlegungen angestellt, aber Sie seien nicht in der Lage zu wissen, warum Politiker vor Ihnen so oder so entschieden haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade diese Feststellung beleuchtet doch blitzlichtartig, in welcher Situation sich die Landesverwaltung in dem Zeitraum, der dem Einschaubericht des Rechnungshofes zugrunde liegt, befunden hat. Ich bitte Sie, sich einmal zu überlegen, daß der Nachfolger eines Landesfinanzreferenten - nicht des unmittelbar vorangegangenen, sondern des vorhergehenden - nicht in der Lage ist, aus der Aktenlage festzustellen, aus welchen Gründen und auf Grund welcher Überlegungen Entscheidungen getroffen wurden. Meine Damen und Herren, was ist das für eine Verwaltung? Verstehen Sie, bitte, das Mißtrauen, das auch seinerzeit von uns in diese Verwaltung gesetzt wunde, weil wir schon damals den Verdacht hatten, da wird nichts aktenkundig gemacht, da wird nur telefoniert, vielleicht telegraphiert. Es wird nicht korrespondiert in dem Sinn, wie man es in einer öffentlichen Verwaltung kennt, daß nämlich Ablagen da sind, damit man nachher sieht, worum es gegangen ist. EIS tauchen - das hat sich alles bei der Behandlung des Rechnngshofberichtes herausstellt - plötzlich immer neue Schreiben auf; neue Aktionen kommen zum Vorschein, die nicht einmal der Rechnungshof gesehen hat. Meine Damen und Herren, uns erscheint das als ein wesentliches Symptom dieser Vergangenheit. Wir stimmen vollkommen mit dem Herrn Landesfinanzreferenten überein, wenn wir sagen: Bewältigen wir diese Vergangenheit. Das heißt mit anderen Worten: Versuchern wir nicht wieder, in Methoden hineinzuschlittern, daß wir mündliche Absprachen und Verwaltungstransaktionen durchführen, ahne daß unsere Nachfolger lauf Grund der vorhandenen Akten einmal klar und deutlich ersehen können, warum wir das und warum wir das so getan haben. Entschuldigen Sie mir diese Bemerkung, aber die altehrwürdige Kanzleiordnung Maria Theresias, die in der heutigen Zeit die Repblik Österreich noch im wesentlichen als Grundlage ihrer Verwaltung hat, hat ja damals den Sinn gehabt, für die Nachwelt aktenkundig zu machen, was die Gegenwart gewollt und gedacht hat. Diese Intentionen der Urheberin dieser Kanzleiordnung sollen wir, glaube ich, doch wieder aufleben lassen. Wir stimmen hier im wesentlichen vollkommen überein. Aber, Herr Landesfinanzreferent, bei der Frage des 80,000.000-S-Kredites beginnt die erste Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und uns. Mein Parteifreund, der Herr Abg. Marsch, hat die Frage mit einer Klarheit und Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übriggelassen hat, dargestellt. Es fehlte, Herr Kollege, in Ihrer Erklärung ein Punkt, nämlich der, daß Sie vielleicht doch in der Lage gewesen wären, dem Hohen Hause zu sagen, wie sich das in dem Zeitraum vom 24. März 1965 bis Juli 1966 abgespielt hat. Verstehen Sie, bitte, was für den Nichtinformierten der Zeitpunkt ab 24. März 1965 bedeutet, wenn er dann nachträglich ein Protokoll vorgelegt bekommt, in dem im wesentlichen schon das verzeichnet ist, was der Rechnungshof als besonders mysteriösen Vorfall feststellt, nämlich die Überweisung vom 19. Dezember 1959 von der Creditanstalt auf ein Konto der Continentalen Bank unter dem Titel ,,Landeszahlamt der niederösterreichischen Landesregierung, Wien I, Herrengasse 13". Von 80,000.000 S, die nie eingelangt sind. Verstehen Sie uns, bitte, nicht falsch, aber es wäre ein schönes Mosaiksteinchen gewesen, wenn Sie sich vielleicht doch aufgerafft hätten, das dem Hohen Hause und allen zu sagen. Was hat man sich denn damals gedacht, als es hieß - der Herr Direktor Opel führt lauf Seite 2 aus -, die Newag wies in ihren Büchern eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land Niederösterreich laus. Am 19. Dezember 1959 wunde dieser Betrag von der Creditanstalt-Bankverein überwiesen und in den Büchern der Newag als Kreditrückzahlung behandelt. Ich verstehe, daß Sie sagen: „Der ganze Vorgang ist doch fünf Jahre vorher gewesen!" Sie haben dann gemeint, zum Schluß machen wir Sie für die Erschlagung des Abel durch den Kain verantwortlich. Nein, wir wollen weder unter die Bibelforscher noch unter die Bibelinterpreten gehen; das tun wir nicht. Aber, Herr Landesfinanzreferent, Ihnen etwas Verantwortlichkeit aufzulegen, nicht für Kain und Abel vom Tag Null an, sondern vom 24. März 1965 an, das nehmen Sie uns, bitte, nicht übel. Denn von diesen Zeitpunkt an wußten Sie von dieser Überweisung; von diesem Zeitpunkt an kennen Sie den Vorgang, und niemand sonst, außer den Herren, die anwesend waren - und das waren drei -, hat ihn gekannt. Das war ein Dreiergespräch am Kamin und nicht mehr; aktenkundig geworden erst viel später, aufgefunden vom Rechnungshof nach mühseligem Suchen und halbwegs geklärt erst im Unterausschuß des Finanzausschusses mit dem Ende, daß die Landesregierung diese neu hervorgekommenen Fakten der Staatsanwaltschaft überweisen mußte. Wir glauben, daß es vielleicht möglich gewesen wäre, zu einer solchen Klärung schon am 24. März 1965 zu kommen; vielleicht wenn das Mißtrauen in Ihnen größer gewesen wäre. Ich sage wieder, ich mache es Ihnen nicht zum Vorwurf, daß Sie Ihrem alten Parteifreund Müllner gegenüber vertrauensvoll gewesen sind. In einer ähnlichen Situation, gestehe ich offen, wäre ich es wahrscheinlich auch gewesen. Aber wie das Ganze dann ins Rollen gekommen ist, daß dann das Mißtrauen nicht früher wach wurde, das ist einer der Punkte, wo wir nicht ganz konform gehen und sagen, vielleicht wäre noch einiges zu verhindern gewesen. In Ihren Konsequenzen, Herr Landesrat Resch, können wir jetzt überhaupt nicht mehr mit, da teilen .sich unsere Wege völlig, denn Sie sagen zu \der Frage, wieso es dann zu der Kapitalerhöhung mit diesen ominösen 80,000.000 S gekommen ist, daß das ja schließlich und endlich viel zweckmäßiger war, denn dadurch hat sich die Newag die Zinsen erspart, und das Land hat endlich sozusagen die Schuld weggebracht und abgebucht. Aber, Herr Landesrat Resch, das war ja keine Kapitalerhöhung! Das war in Wirklichkeit nur ein buchmäßiger Vorgang. Wie wir heute wissen, ist das Geld ja weg gewesen. Das Geld rollte nominell zur Austria, von der Austria - laut Mitteilung der AustriaGesellschaft - zur Fides, von der Fides zur EEI. Und mit diesen 80,000.000 S, die in Vaduz, Liechtenstein, liegen, wurde jetzt das Kapital der Newag erhöht und aufgestockt. Eine Geisteraufstockung zwischen 24 und 1 Uhr, eine Phantomerhöhung! (Abg. Stangler: Eine neue Version!) Das ist nicht eine neue Version, das ist die Version, die die Landesregierung, Herr Kollege Stangler, der Staatsanwaltschaft über den Antrag des Herrn Landeshauptmannes übermittelt hat. Um diese 80,000.000 S geht es doch, und wegen dieser 80,000.000 S dürfte der Initiator heute auch inhaftiert worden sein. Hier gehen wir nicht konform, und wir glauben daher folgendes, Herr Landesrat Resch: Sicherlich ist zum Zeitpunkt der Miaßnahme diese Transaktion noch nicht bekannt gewesen, und vielleicht konnte man hier noch guten Glauben zubilligen. Aber in der Zwischenzeit hätte eigentlich einiges geschehen müssen, um das wieder zu reparieren. Dem es hat sich ja mittlerweile herausgestellt, daß es gar keine Kapitalerhöhung und Kapitalaufstockung ist; das Geld ist woanders gelandet. Sie, Herr Kollege Resch, kamen dann im Laufe Ihrer Ausführungen zu einer Darstellung des Begriffes „politische Fairneß als Grundlage der Zusammenarbeit". Auch da können wir Ihnen weitgehend beipflichten. Sie selbst haben schon gesagt, politische Fairneß setzt voraus, daß man nicht politisch wehleidig ist. Gestatten Sie, daß ich hier einiges anführe. Es hat sich im Laufe dieser Diskussion in den letzten zwei Tagen einige Male ereignet, daß ein Ton angeschlagen wurde, bei dem man schon nicht nur nicht politisch wehleidig, sondern eine politische Elefantenhaut haben mußte, um nicht allergisch darauf zu reagieren, oder - wie Sie sich heute in Ihrer Rede auszudrücken pflegten daß es einem nicht an den politischen Nerv geht. Und weil es sich um eine so kritische und ernste Frage für die gesamten Landesgesellschaften und das gesamte Land Niederösterreich handelt, wäre es zweckmäßig gewesen, diesen Ton nicht anklingen zu lassen. Ich sage ganz offen und stehe nicht an, dies zu tun, so wie es schon mein Parteifreund Czidlik gestern getan hat, wir waren sehr angenehm über die Einbegleitungsrede des Herrn Abgeordneten Schneider überrascht, genauso wie wir auch gerne - um mit einem berühmten Mann dieses Hauses zu sprechen – die „Schlußpräambel" des Herrn Kollegen Resch heute gehört haben. Aber ich betone noch einmal, vergessen Sie, bitte, eines nicht: Politische Fairneß setzt Gegenseitigkeit voraus, auf beiden Seiten. Ich glaube nicht, daß es jetzt überheblich ist, wenn ich sage, diese politische Fairneß muß natürlich in erster Linie immer von der Mehrheit ausgehen, nicht von der Minderheit. Der Minderheit, der Opposition, wenn Sie wollen, ist immer, zu allen Zeiten der klassischen Demokratie, mehr erlaubt gewesen, ja ich will sogar sagen, es wurde ihr auch manchmal mehr nachgesehen als der politischen Mehrheit. Wenn die Mehrheit dieses Hauses die politische Fairneß in all den Fragen, um die es gehen wird, aufbringt; wenn die politische Mehrheit dieses Hauses in allen Fragen, die an uns herangetragen werden - ich möchte es bewußt präziser formulieren -, in allen Fragen finanzieller und personeller Art, bereit ist, politische Flairneß walten zu lassen, dann wenden wir uns finden und zu dem kommen, was Sie, Herr Kollege Resch, sagten: Überwindung der Vergangenheit. Aber ich glaube. gerade jetzt ist es notwendig, daß man versucht, nicht allzuviel mit Mehrheitsentscheidungen zu operieren, sondern doch trachtet, zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen. Ich darf namens meiner Fraktion eindeutig feststellen, wir sind dazu bereit, gemeinsam die Verantwortung mit Ihnen für all das zu übernehmen, was noch kommen wind, aber wir müssen dabei verlangen, daß man zu einem gewissen Minimum unseren Vorstellungen Rechnung trägt und bereit ist, mit uns Kompromisse in Fragen zu schließen, die uns lebensnotwendig erscheinen. Herr Landesrat Resch hat sich weiter mit der Finanzpolitik in den EVUs beschäftigt und ist hier auf ein Thema übergeschwenkt, bei dem wir wieder nicht hundertprozentig gemeinsam vorgehen können. Die Finanzpolitik, Herr Landesrat Resch, die Sie hier an- führen - und Sie haben es selbst erwähnt -, betrifft alle EVUk, also nicht nur die Newag, und trotzdem ist die Newag die Gesellschaft mit der höchsten Verschuldung. Alle Gesellschaften können das Eigenkapital nur mit 2 Prozent verzinsen, trotzdem haben sie ein weitaus günstigeres Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Darf ich einen kleinen Sprung weiter machen. Kollege Marsch hat heute – zwar unter Protest des Herrn Landeshauptmannes - festgestellt, daß der Schaden, der den Landesgesellschaften durch alle diese im Rechnungshof dargelegten Mißstände entstanden ist, sich auf ungefähr 1.300,000.000 S beläuft. Ich weiß schon, der Herr Landeshauptmann wird gemeint haben, man kann nicht alles als reinen Schaden bezeichnen, denn schließlich und endlich ist die Südstadt ja kein Schaden; sie steht wirklich da. Wollen wir es vielleicht anders sagen. Ich glaube, für den Teil, den Kollege Marsch in seinem ersten Punkt zusammengefaßt hat, gibt es nur die Bezeichnung ,,Schaden", nämlich für die Addierung der Zinsenverluste aus den verschiedenen Konten der unnotwendigen Zinsaufwendungen laut Rechnungshof usw. Das sind echte Verluste! Über den zweiten Teil kann man verschiedener Meinung sein und sagen, ja, da stehen doch Werte hier. Ja, Werte schon, aber Werte, die nichts mit der Elektroversorgung zu tun haben; Werte, die nicht zu dem unmittelbaren Investitionsbedarf der Landesgesellschaften gehören. Wenn ich es so formuliere, dann sind diese 1.300,000.000 S gesehen vom Investitionsbedarf der Gesellschaften her - ein echter Verlust gewesen. Denn wenn ich mir heute den Investitionsbedarf der Newag ansehe, so beläuft er sich zur Zeit auf rund 400,000.000 S. Herr Landesrat Resch hat gesagt, mit Neid könnte man fast feststellen, daß das Ausland bis m 80 Prozent aus Eigenfinanzierung solche Investitionen finanziert. 80 Prozent von 400,000.000 S wären a h 320,000.000 S. Wenn wir diese 320,000.000 S zum Betrag von 1.300,000.000 S in Relation bringen, hätten wir den Investitionsbedarf von vier Jahren aus Eigenmittel gedeckt gehabt; wenn man das Geld nicht auf der einen Seite durch mehr oder weniger unklare, dunkle -, zum Teil vom Rechnungshof selbst so bezeichnete ,,nicht durchschaubare Transaktionen" verloren hätte. Es wurde wiederholt in den einzelnen Darstellungen darauf hingewiesen, daß die Gesellschaften bei jedem Grundstückskauf und -verkauf einige Millionen verloren haben, daß die Gesellschaften nahezu bei jedem Geschäftsfall, der nicht mit Stromerzeugung, Stromvertrieb und Stromhandel m tun hatte, einen Verlust einstecken mußten. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, daß wir vielleicht auf einem anderen Gebiet einen Effekt erzielt haben, so wie es heute dargestellt wurde, daß der Semmering mit dem Panhans erhalten wurde, bezahlt um bittere 50,000.000 bis 60,000.00 S, daß wir Arbeitsplätze an der Hohen Wand erhalten haben, bezahlt mit 140,000.000 bis 150,000.000 Schilling und sie jetzt endlich doch verlieren werden. Das kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich um echte Verluste gehandelt hat, daß die Geschäftsführung - wie der Wehungshof sagt - in ihrer Gesamtheit als nicht korrekt und nicht in Ordnung befunden bezeichnet werden mußte. Wenn ich all das dividiere, dann hätte ich auch bei unseren Gesellschaften dieses Eigenkapital gehabt, um es m investieren. Bei der Niogas, die die 381,000.000 S zum Zwecke des Ausbaues eines leistungsfähigen Leitungsnetzes bekommen hat - die auf Grund politischer Vereinbarungen dann für andere Zwecke verwendet wurden -, wäre das Geld da gewesen; von der Newag her gesehen wäre das Geld da gewesen. Aber nun, Herr Kollege Resch, eine Frage, die auch noch offengeblieben ist. Ich muß sie deswegen anschneiden, weil die gestrige Veröffentlichung im „Volksblatt", in Ihrer Parteizeitung, hier eine sehr merkwürdige Formulierung gebraucht bat. Wir sollen uns auch aller Konsequenzen bewußt sein, um die es hier geht. Man sagt - und das werden wir auch beschließen -, der Bund soll alle gesetzgeberischen Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, daß auch das Eigenkapital einer besseren Verzinsung unterworfen werden kann. Und nun schreibt das ,,Volksblatt" dazu: ,,Das bedeutet aber nicht, daß dadurch die Stromtarife erhöht werden müssen." Ja, Herr Kollege Resch, wozu soll es dann höher verzinst wenden? Die Verzinsung kann ich doch wieder nur über höhere Stromtarife hereinbringen. Ich nehme an, daß dieser Beisatz nicht von Ihnen, sondern von einem um die Publicity besorgten Redakteur dieses Blattes stammt, der Angst hatte, daß die Sozialisten sagen, jetzt werden die Stromtarife in die Höhe gehen müssen. Aber das ist doch der Sinn und Zweck dieser Maßnahme! Sie sagten selbst, daß es bei den Verhandlungen um die Tarifregelungen furchtbar schwer ist, diese kostendeckenden Tarife - das Wort liegt mir von allen möglichen Gebieten in den Ohren - hereinzubringen, weil es nicht möglich ist, eine höhere Verzinsung für das Eigenkapital hereinzubringen und man nur Fremdkapital in der vollen Verzinsung einsetzen kann. Wenn ich jetzt das Eigenkapital höher in die Verzinsung einsetze, kann das nur Iden Zweck haben, höhere Tarife dafür zu bekommen. Das soll uns bewusst sein, und das heißt mit anderen Worten - das wurde heute schon gesagt, und Kollege Resch hat es anklingen lassen mit dem ,,Mut zur Wahrheit, auch zur Unpopularität" -, es muß uns klar sein, daß dieser Schaden, der den niederösterreichischen Landesgesellschaften durch die Gestion der letzten Jahre entstanden ist, die niederösterreichische Bevölkerung bezahlen muß, ob so oder so, ob mit der liebenswürdigen Zwischenbemerkung des Kollegen Stangler oder nicht. Sie wird bezahlen müssen, denn es wird keinen reichen Onkel aus Amerika geben, der kommt und uns das Geld gibt. Beide Parteien werden sich den Kopf zerbrechen müssen, wie wir das Geld aufbringen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Herr Landesfinanzreferent plötzlich im Jänner, Februar oder März kommen und sagen wind: „Paßt auf, ich habe mir im Budget jetzt nicht nur eine Bauerntuchent, sondern einen ganzen Bauernhof von Tuchenten zurückbehalten, damit ich für die Newag etwas habe." (Landesrat Resch: Das wäre schön!) Ja, das wäre schön, aber er hat es nicht. Im Gegenteil, es wird wahrscheinlich sehr hart werden, und ob es sich um Anleihen, um Tarifregulierungen oder um Kürzungen handelt, es bleibt sich gleich; es ist immer das Geld, das von der niederösterreichischen Bevölkerung aufgebracht werden muß. Ich glaube, das muß uns klar sein, und das ist der Mut - auch zur Unpopularität --, es muß gesagt werden, denn sonst werden wir aus den Dingen nicht herauskommen. Zum Schluß noch einige Worte über die Frage mit der Contibank, die Sie auch jetzt chronologisch angeführt haben. Sie haben, Herr Landesrat Resch, neulich wiederholt, daß es zwischen der Contibank und dem Lande Niederösterreich, soweit es die Einlagen des Landes Niederösterreich bei dieser Bank betrifft - ich glaube Sie richtig verstanden zu haben -, um eine korrekte Bankverbindung handelt und Sie daher trobt aller Einwendungen keinen Grund sehen, die Einlagen zu lösen. Ich will nicht alles wiederholen, was mein Kollege Marsch schon gesagt hat, möchte aber doch noch einmal feststellen: Wir halten es nicht für seriös von einer Bank, einen so guten Geschäftspartner wie das Land Niederösterreich nicht verständigt zu haben, und zwar durch Jahre hindurch, daß auf demselben Namen, auf den das Land immer zwischen 100,000.000, 200,000.000 und 300,000.000 Schilling eingelegt hat, weitere Konten bestehen, über die nicht die sonst für das Land verfügungsberechtigten Beamten, sondern andere Leute verfügen. Sie selbst haben uns im Finanzausschuß gesagt, über die Konten des Landes verfügen keine Politiker, sondern nur bevollmächtigte Beamte. Hier bei diesem Konto haben Politiker darüber verfügt, nicht Beamte. Daß dieser Bank das nicht aufgefallen ist, daß sie nicht ein einziges Mal in acht Jahren das Landeszahlamt, den Herrn Landesfinanzreferenten oder den beamteten Finanzreferenten angerufen hat, um zu sagen, meine Herren, da werden Hunderte von Millionen auf einem Konto hin und her transferiert, und es scheint immer ein anderer Zeichnungsberechtigter auf, gibt uns zu denken. Ich könnte mir vorstellen, daß bis zum Ausscheiden des Landesfinanzreferenten Müllner die Leitung der Bank im guten Glauben gehandelt hat, daß es ein Konto ist, über das Müllner selbst verfügte. Aber doch vom Tage des Ausscheidens Müllners an nicht mehr! Da mußte sie sich doch sagen, ja, da ist ein neuer Finanzreferent, wieso verfügt denn er jetzt nicht über dieses Konto, das diesen Namen hat. Mein Parteifreund Marsch hat noch eine Kleinigkeit vergessen, die diese ganze Angelegenheit anders beleuchtet, nämlich die Frage mit der Bindung der 20,000.000 S. Das Land Niederösterreich hat 20,000.000 S bei der Continentalen Bank AG. gebunden, und zwar, wie wir wissen, auf sechs Monate. Interessanterweise scheint aber diese Bindung in der Bilanz 1965 nicht auf; hier ist nur von einer dreimonatigen Bindung die Rede. Allerdings darf ich dazu sagen, daß auch die Bilanz dieser Continentalen Bank AG. Von demselben Unternehmen geprüft wurde, dessen Chef sich seit einigen Wochen in Untersuchungshaft befindet. Der uneingeschränkte Prüfungsvermerk über die Bilanzwahrheit und die Bilanzklarheit wurde von demselben Prüfungsunternehen gegeben. Daß das Land 20,000.000 S auf sechs Monate gebunden hat, die in der Bilanz nicht aufscheinen, zu einem niedrigeren Zinsfuß, als dann schließlich der Niogas um denselben Betrag Kredite gewährt wurden, zeigt, daß diese Bank dem Lande gegenüber nicht loyal gewesen ist! Die Leitung dieser Bank hat sich nicht korrekt benommen. Ich komme hier auf meine eingangs gemachten Ausführungen zurück. Gerade weil wir in den letzten Jahren immer wieder festgestellt haben, daß der Herr Landesfinanzreferent sich bemüht, sachlich zu sein, sich bemüht, die Dinge nicht nur von der politischen, sondern auch von der sachlich notwendigen und nützlichen Seite her zu betrachten, wundert es uns, daß er in dieser Frage nicht einer Meinung mit uns ist und nicht sagt, ja, diese Bank hat sich tatsächlich nicht loyal verhalten, weniger mir als dem derzeitigen Landesfinanzreferenten, sondern dem vorherigen Finanzreferenten gegenüber - aber das ist immer das Land Niederösterreich, ab repräsentiert durch 'den einen oder den anderen. Aber diese Bank hat sich auch gegenüber den Landeshauptmännern nicht korrekt verhalten. Ich frage mich wirklich, hat Herr Landeshauptmann Maurer nicht Angst oder Sorge, daß morgen so etwas wieder passieren kann? Diese Bank wird ihn nicht verständigen; sie wird nichts sagen; sie wird schweigen und drei, vier oder fünf Konten auf den Namen „Land Niederösterreich" haben. Verstehen Sie doch die Sorge, die wir haben nach dem Grundsatz: Wenn das schon einmal und durch acht Jahre hindurch passiert ist, kann es in der Zukunft wieder vorkommen. Dazu kommt, daß es in Niederösterreich eine Reihe hochangesehener, alter, seriöser Banken gibt, die genauso vertrauenswürdig sind oder darf ich sagen zumindest so vertrauenswürdig sind wie die Contibank, deren Aktienkapital seinerzeit ein Butterbrot gewesen ist, und die nur dadurch leiben konnte, daß das Land heute noch 140,000.000 S dort eingelegt hat. Warum gehen wir nicht zu diesen seriösen Banken? Es müßte doch unter den großen Banken wenigstens eine geben, der auch Sie, Herr Landeshauptmann, Ihr Vertrauen schenken können. Es kann doch nicht nur die Continentale Bank AG. allein das ausschließliche Vertrauen besitzen. Ich sage es ganz offen, daß wir nur aus diesem Grunde unseren Antrag einbringen. Wir hiaben zwei Tage lang in Gesprächen darauf hingearbeitet, daß Sie sich ahne diesen Antrag bereit erklären, die Sache zu liquidieren, doch alles war vergeblich. Wir mußten nun diesen Antrag vorlegen, und ich bitte Sie, sich die Sache noch einmal zu überlegen. Ich erkläre ausdrücklich, daß wir nicht darauf aus sind, daß diese Lösung morgen oder übermorgen erfolgen muß. Das wäre ja ein Unsinn. Es genügt uns vollkommen, wenn Sie zum Beispiel erklären, daß Sie im Jahre 1967 die Bankverbindung lösen und ein seriöses Institut auswählen wollen, wo wir nicht wieder Gefahr laufen, nicht informiert zu werden. Herr Landesrat Resch, ich glaube, ich darf Ihre Schlußbemerkung über das gemeinsame Badengehen und das gemeinsame Nasswerden übergehen, möchte aber noch eine Bemerkung machen. (Landesrat Roman Resch: Aber natürlich!) Sie sagten, es sei uns doch freigestanden, in den sozietären Organen Fragen zu stellen. Herr Landesfinanzreferent – ich bitte, das jetzt nicht persönlich aufzufassen, sondern lediglich als Beispiel -, als was würden Sie mich bezeichnen, würde ich Sie fragen: ,,Können Sie mir sagen, ob Sie in den letzten fünf Jahren einen Betrag von 300,000.000 IS Landesgelder verschoben haben?" Sie würden aufspringen und mich fragen, wie ich zu dieser Frage komme, und das mit Recht. Ihre und unsere Herren haben gemeinsam festgestellt, und auch der Rechnungshof hat das getan, daß der Vorstand der Gesellschaften seiner im Aktiengesetz vorgeschriebenen Pflicht nicht nachgekommen ist. Der Rechnungshof hat weiter festgestellt, daß die Bilanzen einer Gesellschaft durch Jahre hindurch den vollen Beglaubigungsvermerk bekommen haben, obwohl sie seit Jahren der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit widersprechen. Aus welchem Grunde hätten unsere Mitglieder dle Fragen stellen sollen? Sie haben es trotzdem wiederholt versucht. Anläßlich der Pressekonferenz am 17. Februar in Wien, Löwelstraße, bei der der ehemalige Generaldirektor Müllner anwesend war, haben ihm der Kollege Marsch und ich diesbezüglich in Anwesenheit der gesamten österreichischen Presse Vorhaltungen gemacht. Wissen Sie, welche Antwort der ehemalige Generaldirektor Viktor Müllner gegeben hat? Sie war in allen Zeitungen zu lesen. Als wir ihn fragten: ,,Herr Generaldirektor, Sie haben an verschiedenen Tagen" -- wir haben die Daten einzeln aufgezählt - „diese und jene Fragen bekommen. Warum haben Sie darauf nicht geantwortet?", hat er erwildert: ,,Geantwortet wird nur auf Fragen, die mit der Bilanz etwas zu tun haben. Da könnte ja jeder daherkommen und über alles mögliche Fragen stellen." Also nur über die Bilanz, und die Bilanzen waren, wie der Rechnungshof feststellte, gefälscht. Man konnte also nur zu den gefälschten Bilanzen Fragen stellen und zu sonst nichts. Das war die Meinung des damaligen verantwortlichen Generaldirektors. Lesen Sie das, bitte, in den Zeitungen vom 18. Februar 1966 nach. Es ist in allen Blättern gestanden. Ja, es haben sich sogar ÖVP-Zeitungen über die Feststellungen des Herrn Generaldirektors gewundert. Herr Kollege Resch, ich glaube 'daher, daß wir nicht gemeinsam baden gegangen sind. Und wenn, dann haben wir beide, nämlich Ihre und unsere Aufsichtsräte, nicht das Wasser gefunden und sind daher nicht naß geworden. Es hat nämlich kein Wasser gegeben, so daß beide Gruppen im Trockenen gesessen sind und auf ein Badewetter und eine Bademöglichkeit gewartet haben. Der Vorstand hat Ihnen aber diese Möglichkeit nicht gegeben. Wie mir in einem Gespräch berichtet wurde, hat einmal ein prominenter Herr gesagt: „Ich habe das Gefühl, daß man uns in diesen Aufsichtsräte dumm sterben lassen wollte." Herr Kollage Resch, vielleicht können Sie sich erinnern, wer das war. Man hat die Aufsichtsräte bewußt ausgeschaltet, und wir machen daher weder dem einen noch dem anderen einen Vorwurf. Denn wenn es oben, bei dem 'Organ, {das die Aufsichtspflicht hat, anfängt, nicht zu funktionieren, und bei dem Organ aufhört, das entsprechend dem Gesetz die Pflicht hat, zu kontrollieren, dann können die, die dazwischenstehen, herzlich wenig tun. Dazu kommt noch die sehr unklare Formulierung der Satzungen. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch und ich bemühen uns seit einiger Zeit, in dieser Beziehung Klarheit zu schaffen, entsprechend einem Antrag, der heute hier beschlossen wenden wird. Wir sind diesem Antrag sogar schon etwas vorausgeeilt und versuchen, die Satzungen so zu formulieren, daß es nicht mehr möglich ist zu sagen, daß diese oder jene Angelegenheit den Aufsichtsrat nichts anginge, weil sich das drei oder vier Herren untereinander ausmachen usw. Ich hoffe im Interesse der Gesellschaft und im Interesse des Landes - ich glaube, daß ich das auch im Namen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Hirsch sagen darf -, daß wir in unseren beiderseitigen Bestrebungen Unterstützung erhalten, diese Satzungen klar und wahr zu machen. Leider hat es manchmal den Anschein, als ab sich wieder Kräfte regen würden, die einwenden, diese Bestimmung dürfe man nicht zu eng begrenzen und jene müsse man weiter machen usw. Ich glaube, es ist unser aller Wille, daß die Landesgesellschaften Newag und Niogas der Energieversorgung dieses Landes dienen und damit der niederösterreichischen Wirtschaft und der Bevölkerung große Dienste erweisen. Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen weitestgehend bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen und auf allen Wegen mitizugehen, sobald klargestellt ist, daß mit dem Geist der Vergangenheit gebrochen wird. Die Bewältigung der Vergangenheit, Herr Kollege Resch, sehen wir nicht nur in der Liquidierung des Erbes, sondern in der Beseitigung des Geistes der Vergangenheit. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Ich darf nun dem Herrn Landeshauptmann zu einem Schlußwort das Wort erteilen. Landehauptmann MAURER: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Herr Landesrat Rösch erwartet sicherlich nicht von mir, daß ich auf die Fragen eingehe, die hier gestellt wurden. Dies würde zum Teil wahrscheinlich bewirken, daß die Debatte neuerlich in Gang käme und alle Themen, die bereits gestern und heute in diesem Saal behandelt wurden, einer neuerlichen Durchleuchtung unterzogen werden würden. Die Debatte war ursprünglich für zwei Tage anberaumt; der dritte Tag ist bereits angebrochen. Ich habe mich bemüht, möglichst die ganze Zeit im Saal anwesend zu sein, um zu hören, wie die Damen und Herren Abgeordneten nu all diesen Problemen Stellung nehmen. Ich darf mir daher gestatten, einige Worte zum gesamten Ablauf nu sagen und Ihnen vielleicht auch einige meiner Vorstellungen zu unterbreiten. Der gravierende Inhalt der Vorlage, die Länge der Debatte über die vorliegenden Rechnungshofberichte und oft auch die Lautstärke, mit der diese Wechselreden geführt wurden, beweisen, wie wichtig die Behandlung und Bereinigung dieser Angelegenheit nicht nur für die Wirtschaft des Landes und für seine Landesgesellschaften, sondern auch für Iden inneren Frieden in diesem Lande sind. Der politische Friede schließt Meinungsverschiedenheiten keineswegs aus; er scheint mir aber die Voraussetzung für die wirtschaftliche und kulturelle Weiterentwicklung in Niederösterreich zu sein. Dieses Ziel schwebt uns doch allen, gleichgültig, ob wir nun auf der rechten oder linken Seite sitzen, vor. Es ist klar, daß über Rechnungshofberichte, vor allem, wenn diese mehrere hundert Seiten umfassen, nicht in allen Punkten Übereinstimmung gefunden werden kann. Entscheidend scheint mir aber die Haltung zu sein, in der die Abgeordneten zur Behandlung der Probleme geschritten sind. Ich glaube, daß diese Basis trotz einer recht hitzigen Debatte für die Abgeordneten beider Parteien letzten Endes doch die gleiche war. Worum ging es im Grunde genommen? In den Landesgesellschaften soll wieder Ordnung einziehen. Sie sollen wieder ausschließlich für die Bevölkerung dieses Landes arbeiten können. Vergehen, die vom Rechnungshof oder auch erst im Finanzausschuß festgestellt wurden, sind nach Möglichkeit m ahnden und verursachter Schaden ist wiedergutzumachen, gleichgültig, wie die dafür Verantwortlichen heißen und welcher Partei sie angehören. Wir treffen uns mit diesem Wallen mit d a , was mein verehrter Vorgänger Edward Hartmann am 1. März 1966 vor diesem Hohen Haus gemeint halt, als er sagte: ,,Wenn hier zum Ausdruck gebracht wurde, man wolle etwas verschleiern, dulden oder verstecken, dann erkläre ich feierlich: Das ist nicht der Fall. Allerdings darf von mir niemand erwarten, daß ich den vom Gesetz vorgeschriebenen Weg verlasse, und dieser Weg führt nur über den niederösterreichischen Landtag." Dieser Weg, meine Damen und Herren, wurde von der niederösterreichischen Landesregierung konsequent eingehalten. Die Berichte wurden dem Landtag zugeleitet und in einem Unterausschuß, im Finanzausschuß und auch hier im Plenum der gesetzgebenden Körperschaft ernst und ehrlich behandelt. Das Ergebnis zu beiden Berichten ist eine Fülle von Anträgen, die im Finanzausschuß erarbeitet wurden. Ich bin überzeugt, daß diese Anträge ausreichen, um das Ziel, das uns trotz mancher Meinungsverschiedenheiten im Detail im großen und ganzen doch gemeinsam vorschwebt, zu erreichen, und dieses Ziel heißt Sauberkeit und Recht. Im Laufe der Debatte wurde von Herrn Abg. Marsch an mich die konkrete Frage gerichtet, wie es zu erklären sei, daß das Begleitschreiben zu den Listen der Wohnungswerber bei der Niogas und Newag und zu den vorhandenen Kontoauszügen inhaltlich von dem abweichen konnte, was in der Landesregierungssitzung vom 6. Dezember beschlossen wurde. Die Antwort läßt sich leicht und kurz geben. Es handelt sich um einen Irrtum. In der Regierung wurde, wenn von diesen Listen die Rede war, vom Material gesprochen, das dem Landtag auf Grund der Beschlüsse vom 1. März 1966 zugeleitet wenden soll. Der zuständige Referent war offensichtlich der Ansicht, daß die Stellungnahme des Referates zu den Listen ein Bestandteil des gewünschten Materials sein müßte. Der Irrtum wunde inzwischen aufgeklärt und der Herr Präsident ersucht, die Landtagsabgeordneten darüber lau informieren. Meine Damen und Herren! Als Landeshauptmann möchte ich allen Abgeordneten, die sich an dieser Debatte beteiligt haben, für ihre offenen Worte danken. Ich tue dies im Bewußtsein, daß jeder, der hier das Wort ergriffen hat, für unser Land das Beste will. Vor allem möchte ich den Herren des Unterausschusses, die die Last der Vorbereitungsarbeit für diese Monstersitzung getragen haben, meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Ich weiß, daß dies auch der Herr Präsident tun wird, doch auch der Landesregierung wurden mit dieser Arbeit für die weitere Behandlung der Angelegenheit wertvolle Hinweise und Richtlinien gegeben. Dafür herzlichen Dank. Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Als Landeshauptmann werde ich veranlassen, daß die Anträge, die der Landtag zu den Rechnungshofberichten gestellt hat, in der Regierung nicht nur sachlich und gründlich, sondern auch raschest behandelt werden. Richtschnur wird bei dieser Arbeit für uns der Ausspruch Eduard Hartmanns sein: „Bei der Beurteilung der Angelegenheit ist einzig und allein die Frage ausschlaggebend, daß Recht und Gesetz gelten müssen und daß auf das Wahl des Landes Niederösterreich Bedacht genommen wird." (Beifall m ganzen Hause.) PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Benrichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. RABL: Ich verzichte. PRÄSIDENT WEISS: Ich werde zunächst über die Anträge des Finanzausschusses, Geschäftszahlen 222 und 231, und sodann über die im Zuge der Verhandlungen eingebrachten Anträge abstimmen lassen. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, Zahl 222, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Newag:) A n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, Zahl 231, betreffend Einschaufeststellungen des Rechnungshofes bei der Niogas:) A n g e n o m m e n. Wir gelangen nunmehr mir Abstimmung über die zu diesen Geschäftsstücken eingebrachten Anträge. Ich lasse zunächst über den Antrag des Abg. Grünzweig, betreffend Strafanzeige gegen ,die im Zeitpunkt der Einschau des Rechnungshofes bei der Newag bestellt gewesenen Vorstandsmiitglie8der, abstimmen. (Nach Abstimmung:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Grünzweig, betreffend Strafanzeige gegen den ehemaligen Landeshauptmannstellvertreter, Landesfinanzreferenten und Generaldirektor der Newag, Viktor Müllner:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend Strafanzeige gegen den Wirtschaftsprüfer Johann Karl Prethaler wegen unrichtiger Darstellung von Geschäftsfällen bei der Newag:) A b g e l e h n t . (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Bresovszky, betreffend weitere gegen den Wirtschaftsprüfer Johann Karl Prethaler wegen unrichtiger Darstellung von Geschäftstellen bei der Niogas:) A b g e l e h n t . (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend weitere Überprüfungen bei der Newag durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend Strafanzeige gegen den Buchhaltungsdirektor Otto Opel:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Brezovszky, betreffend Auflösung des Dienstverhältnisses des Oberfinanzrates Dr. Schwager zur Newag:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend Einstellung der Zahlungen für dle Niederösterreichische Illustrierte" - Bildpresse:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend Kündigung der Räumlichkeiten im Hause Gußhausstraße Nr. 28-30, die der ,,Niederösterreichischen Volkspresse" zur Verfügung gestellt sind:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangler, betreffend Klärung über die Bekanntgabe der Verhaftung des ehemaligen Generaldirektors Viktor Müllner:) Mit Mehrheit a n g e n o m m e n. Abg. GRÜNZWEIG zur Geschäftsondnung: Es wird in Zweifel gestellt, daß der Antrag mit Mehrheit angenommen wurde. PRÄSIDENT WEISS: Wir gelangen nochmals zur Abstimmung. (Nach zweiter Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangler:) Mit Mehrheit a n g e n o m m e n. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangl, betreffend die Überprüfung weiterer Geschäftsfälle durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Kaiser, betreffend Widerruf der Bestellung der Vorstandsmitglieder der Niogas:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Kosler, betreffend Überprüfung von Zahlungsbelegen der Firma Hippolyt-Buchhandlung, St. Pölten, durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Kosler, betreffend Klärung der Zusammenhänge zwischen Zahlungsempfänger und Lieferanten durch die Wirtschaftspolizei:) A b g e l e h n t . (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend die Überprüfung der Gesamtgebarung der Niogas:) A b g e l e h n t . (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend Übermittlung von Schreiben des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung und der Niogas an die Staatsanwaltschaft Wien.) Abgelehnt. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Thomschitz, betreffend die Strafanzeige gegen die im Zeitpunkt der Einschau des Rechnungshofes bei der Niogas bestellten Vorstandsmitglieder:) A b g e l e h n t. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Marsch, betreffend das Abziehen der Gelder des Landes Niederösterreich von der Continentalen Bank AG.:) A b g e l e h n t. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Es wind sogleich nach dem Plenum der Finanzausschuß seine Nominierungssitzung im Herrensaal abhalten. Es wurde vereinbart, daß der Finanzausschuß heute erst um 14 Uhr tagen wird. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben werden. Bevor ich jetzt, Hohes Haus, diese Sitzung schließe, möchte ich nicht versäumen, allen Mitgliedern des Hohen Hauses für diese Marathonsitzung, die zwei Tage gedauert hat und bei der 36 Redner zu Wort kamen, aufrichtigen Dank sagen. Auch den Damen und Herren des Stenographenbüros möchte ich herzlich danken. (Beifall im ganzen Haus.) Besonderen Dank aber möchte ich den Mitgliedern des Unterausschusses des Finanzausschusses sagen, die zur Vorbereitung dieser Sitzung einen so namhaften Beitrag geleistet haben. Ich m6chte aber zum Schluß nicht versäumen, den Damen und Herren der Landtagskanzlei, die sehr viel mit dieser Sitzung beschäftigt waren, ebenfalls herzlich zu danken. (Beifall im ganzen Haus.) Damit möchte ich diese Sitzung schließen und glaube, daß diese Arbeit an diesen beiden Tagen, wem auch ab und m die politischen Leidenschaften hier spürbar gewesen sind, doch nicht umsonst gewesen ist, weil, wie ich glaube, von dieser Sitzung aus ein neuer Geist unser Haus beseelen könnte, der für das Land Niederösterreich sehr fruchtbar wenden könnte. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 1.36 Uhr.)