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Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V.
Prozesse
Objekte
Funktionen
Daten
Komponenten
Request Broker
VA A
E di t io n
1 9 9 9
Die Anwendungsarchitektur der Versicherungswirtschaft
SCHADEN / LEISTUNG
VERSION 2.1
PROZEDURAL
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Autoren:
Das Projektteam "Schaden/Leistung"
Administration, Koordination:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin
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Schaden / Leistung
Willkommen bei VAA Edition 1999!
Liebe Leserin, lieber Leser,
haben Sie bereits eine der Broschüren der VAA Edition 1999 gelesen? Wenn ja, können Sie gleich
weiter blättern, denn dieses Kapitel steht gleichlautend am Anfang jedes Dokuments dieser VAAEdition.
Ansonsten freuen wir uns über Ihr Interesse an der VAA und gratulieren Ihnen zu Ihrer Entscheidung,
sich mit diesem Thema zu beschäftigen, an dem wir seit Jahren mit großem Engagement und immer
noch mit viel Spaß arbeiten.
Mit WIR sind alle gemeint, die sich in den letzten Jahren direkt an der Arbeit in den VAA-Gremien
beteiligten. Um wen es sich dabei im einzelnen handelt, können Sie in einem Anhang der Broschüre
ANFORDERUNGEN UND PRINZIPIEN nachlesen, darüber hinaus werden die VAA-Gremien auf der neuen
VAA-CD und im Internet (Adresse http://www.gdv.de/vaa) vorgestellt.
Nun zur Sache:
Die VAA wurde in den vergangenen zwei Jahren in zwei Richtungen weiterentwickelt.

Der erste Schritt in Richtung Objektorientierung ist getan. Sie finden in der VAA Edition 1999 das
OBJEKTORIENTIERTE FACHLICHE REFERENZMODELL
RENZMODELL

und das OBJEKTORIENTIERTE TECHNISCHE REFE-
der VAA. Das Geschäftsobjekt PRODUKT wurde bereits detailliert ausgearbeitet.
Die prozedurale Variante lebt weiter. Sie wurde ergänzt um eine weitere fachliche Komponente,
INKASSO/KONTOKORRENT.
Darüber hinaus wurden die aufgrund der Aufnahme der Objektorientierung notwendig gewordenen
Überarbeitungen und Ergänzungen der Dokumente der 2. Auflage von VAA vorgenommen. Es entstand eine Vielzahl von zum Teil sehr umfangreichen Dokumenten, die auf drei Wegen veröffentlicht
werden: CD-ROM, Internet und als gebundene Broschüren in Papierform.
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir als Übersicht über die verfügbaren Dokumentationen der VAA Edition 1999 einen grafischen Wegweiser erstellt, den Sie auf der nächsten Seite finden können. Vielleicht hilft er Ihnen, sich zurechtzufinden und Ihre Schwerpunktthemen "herauszufischen".
Viel Spaß beim Studium des hier und in den übrigen Dokumenten zusammengestellten VAA-Wissens.
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Schaden / Leistung
Dokumentenstruktur der VAA Edition 1999
Anforderungen und Prinzipien
neu
Glossar
überarbeitet
VAA prozedural (pVAA) Version 2.1
Prozeduraler Rahmen
neu
Fachliche Beschreibung
Inkasso/Kontokorrent
neu
Partner
Partner/Anhang
Provision
überarbeitet
Schaden/Leistung
Vertrag
Technische Beschreibung
Datenmanager
Datenmanager/Anhang
Dialogmanager
Parametersystem
Workflow-/Vorgangsmanager
VAA objektorientiert (oVAA) Version 1.0
Objektorientiertes fachliches Referenzmodell
Hauptdokument
neu
Anhang A – Use-Case-Modell –
neu
Anhang B – Klassenmodell –
neu
Modell in Rational-Rose-Format
neu
Objektorientiertes technisches Referenzmodell
neu
Produkt
neu
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Schaden / Leistung
I.
Inhalt
Einleitung .............................................................................................................................. 3
I.1.
Ausgangslage ............................................................................................................................... 3
I.2.
Ziele und Vorgehensweise des VAA-Projektes ............................................................................. 5
I.3.
Aufteilung und Abgrenzung des Auftrags ...................................................................................... 6
I.4.
Organisation und Prämissen des AK ............................................................................................ 8
I.5.
Arbeitsergebnisse ......................................................................................................................... 8
II.
Die Anwendungsarchitektur für VU ................................................................................. 10
II.1.
Die Hauptbestandteile ................................................................................................................. 10
II.2.
Die Geschäftsprozeßorientierung................................................................................................ 11
II.3.
Die wesentlichen Geschäftsobjekte ............................................................................................ 12
II.4.
Die Grobstruktur der Anwendungen ............................................................................................ 15
III.
Funktionsbeschreibung ................................................................................................. 16
III.1.
Übersicht ................................................................................................................................. 16
III.2.
Detaillierte Beschreibung ........................................................................................................ 19
IV.
Datenmodell Schaden/Leistung .................................................................................... 44
IV.1.
Übersichtsskizze ..................................................................................................................... 44
IV.2.
Entitätsbeschreibung............................................................................................................... 45
V.
Schnittstellenbeschreibung .............................................................................................. 55
VI.
Prozeßbeschreibung ...................................................................................................... 60
VI.1.
Schadenprozesse und deren interne und externe Einflußfaktoren ........................................ 60
VI.2.
Übersicht der Teilprozesse ..................................................................................................... 61
VI.3.
Beschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 62
VI.4.
Beispiel für Geschäftsprozesse ............................................................................................... 83
VI.5.
Aufrufmatrix der Funktionen in den Prozessen ....................................................................... 84
VI.6.
Aufrufmatrix der Schnittstellen in den Prozessen .................................................................... 85
VI.7.
Datensicht zum Teilprozeß Deckungsprüfung ........................................................................ 87
VI.8.
Abfolge der Elementarfunktionen im Teilprozeß Deckungsprüfung ....................................... 88
VII.
Anwendungsbausteine .................................................................................................. 91
VII.1.
Übersicht der Anwendungsbausteine...................................................................................... 92
VII.2.
Anwendungsbausteine mit Teilprozessen und Funktionen ................................................... 94
VII.3.
Anwendungsbausteine und ihre Schnittstellen in der dynamischen Struktur von VAA .......... 98
VIII.
Szenarien ......................................................................................................................... 98
IX.
Schlußbemerkung ........................................................................................................ 108
X.
Beteiligte Personen .......................................................................................................... 108
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i
Schaden / Leistung
I.
Einleitung
Einleitung
Im Rahmen der GDV-Initiative zur Erarbeitung einer Anwendungsarchitektur der Versicherungswirtschaft (VAA) wurde ein Arbeitskreis gegründet, der am Beispiel des
Geschäftsobjektes ‘Schaden/Leistung’ die technische und fachliche Architektur der
VAA präzisieren und verifizieren sollte.
Dabei wurden die im AK ‘Anwendungsarchitektur’ erarbeiteten Konstruktionsprinzipien, d.h. die darin definierten generellen Basissoftwarebausteine und standardisierten Anwendungsdienste sowie die Konstruktionsprinzipien für Softwareschichten,
Geschäftsprozeßorientierung und standardisierte Schnittstellen verwendet.
Einige grundlegende Definitionen der VAA werden in Kapitel II zitiert. Die Lektüre des
VAA-Berichts sei jedoch zum besseren Verständnis empfohlen.
VAA steht und fällt mit fachlich richtigen und präzisen Spezifikationen. Grundsätzlich
sollten sie so dargestellt sein, daß sie einerseits von versicherungstechnischen und
DV-technischen Nichtexperten verstanden werden. Andererseits müssen sie so präzise sein, daß Softwarehersteller bei der Umsetzung zu unzweideutigen Ergebnissen
kommen.
Vor diesem Hintergrund bleibt es nicht aus, daß zwangsläufig Begriffe verwendet
werden müssen, die einer Erläuterung bedürfen. Sie wurden separat im VAA-Glossar
definiert. Letztendlich kommt es aber wie bei unternehmensinternen Eigenentwicklungen darauf an, daß Versicherungsexperten und DV-technische Spezialisten gemeinsam zu einem Ergebnis kommen, welches zukünftige Anwendungssysteme
möglichst drastisch verbessert.
I.1. Ausgangslage
Die erkennbaren Marktveränderungen und die technologischen Entwicklungen werden die meisten VU zu einer Generalüberholung oder sogar zum Ersatz ihrer derzeit
operativen Systeme zwingen. Der Aufwand für die Reorganisation und die Flexibilisierung der Anwendungen ist beträchtlich. Er ist jedoch aus fachlichen und technischen Gründen notwendig.
Fachliche Gründe aus Sicht Schaden/Leistung hierfür sind z.B.:

schnelle, effektive, aktive Schadenregulierung anstatt arbeitsteiliger, mit Doppelarbeiten, langen Liege- und Wartezeiten verbundener Schadenbearbeitung

Senkung des Schadenaufwandes durch optimale Unterstützung des Sachbearbeiters bei der Erkennung und Verhinderung von überhöhten Rechnungen, Preisen,
Ersatzforderungen und zur Vermeidung von unnötigen Nebenkosten

Einsatz geeigneter Hilfsmittel zur besseren und schnelleren Erkennung und Bekämpfung von Betrugsfällen

Senkung der Regulierungskosten durch Verbesserung der Effektivität der externen
und internen Schadenorganisation
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3
Einleitung

Schaden / Leistung
Weiterentwickung des Schadenberichtswesens und der Schadenstatistiken bis hin
zum aktiven Schadencontrolling
Technische Gründe für die Generalüberholung sind z. B.:

die notwendige Flexibilisierung der Produkt- und Tarifsysteme,

die Dezentralisierung der heutigen zentralen Großrechnerlösung,

die ganzheitliche Bearbeitung der Geschäftsvorgänge über alle Abteilungs- und
Funktionsgrenzen hinweg,

eng damit verbunden, die Vorgangsorientierung der Anwendungsarchitektur,

die notwendige Kundenorientierung zusätzlich zur Spartenorientierung der Systeme,

die Öffnung des Zugangs zu den Systemen für Agenturen, Kunden und Geschäftspartner,

der elektronische Datenaustausch mit den Rechnern der Geschäftspartner.
Die Entwicklung einer solchen anwendungsübergreifenden Plattform aus Basissoftware- und Standardanwendungsbausteinen benötigt sehr gutes, fachliches und
technisches Know-how, das die meisten VU nicht, zumindest nicht vollständig, im
Hause haben.
Leider existiert noch kein Markt für standardisierte Softwarebausteine, die mit offenen Schnittstellen entwickelt wurden. Allerdings kommen zur Zeit Basissoftwarekomponenten als ‘Middleware’ auf den Markt. Beispiele sind: Workflow-Manager, Vorgangsprozessor, Parametersystem, Dialogmanager, Module Interface-Programm,
generelle Druckmaschine. Die Voraussetzungen und Grundlagen für einen solchen
offenen Markt müssen die VU also selbst schaffen, da einzelne Softwareanbieter das
nicht wollen und auch nicht können.
Die Systeme und Architekturen, die wir VU heute auf dem Markt kaufen können, sind
keine Standardsoftware, obwohl wir sie häufig so nennen. Sie sind geschlossene,
proprietäre Systeme unterschiedlicher Softwarehersteller und passen nicht zueinander.
Die Eigenentwicklung proprietärer Anwendungen gibt den VU zukünftig wenig Wettbewerbsvorteile, weil

die versicherungstechnischen Funktionen nicht einmalig, einzigartig und unbekannt sind,

bereits heute Subsysteme für Tarifierung, Provisionsberechnung, Risikobewertung, Rückversicherung, Bedarfsermittlung, Außendienstunterstützung etc. auf
dem Markt sind und

die
einzelnen
VU
das
notwendige
Wissen
für
‘State-of-the-Art’Anwendungssoftware nicht mehr alleine entwickeln und halten können.
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Schaden / Leistung
Einleitung
I.2. Ziele und Vorgehensweise des VAA-Projektes
Mit der VAA-Initiative verfolgt der Ausschuß für Betriebswirtschaft des GDV folgende
Ziele:

Wesentliche Reduktion der Kosten und der Entwicklungszeiten für VUAnwendungssoftware

Größere Anpassungsfähigkeit der Software an die zunehmende Marktdynamik
und an den rascheren technischen Fortschritt der Informationstechnologie

Leichtere Integration interessanter, geschäftswichtiger Fremdsoftware

Verteilung der erheblichen technischen Risiken des Redesigns von VUAnwendungen
Um diese Ziele zu erreichen ist folgende Vorgehensweise notwendig:

Schaffen eines offenen Marktes für standardisierte Anwendungsbausteine für VU

Definition von offenen, nicht proprietären Standards für die Entwicklung von Versicherungsanwendungen

Abgrenzung der Funktionen und Normung der Bauteile und der Schnittstellen

Anbieten eines offenen, übergreifenden und vorgangsorientierten Konstruktionsprinzips

Bereitstellung von Standardbausteinen
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5
Einleitung
Schaden / Leistung
I.3. Aufteilung und Abgrenzung des Auftrags
Aufgabe des Arbeitskreises ‘Schaden/Leistung’ ist die detaillierte, spartenübergreifende Funktionsbeschreibung der Schaden- und Leistungsbearbeitung sowie die
Entwicklung/Abgrenzung von Standardsoftwarebausteinen für Schaden-/ Leistungssysteme. Diese Aufgabe wird in Teilschritten bearbeitet.
Es wurde ein fachliches Modell der Schadenbearbeitung für die Bereiche Komposit
und Kranken mit den Komponenten

Prozessmodell,

Funktionenmodell,

Datenmodell

Anwendungsbausteine und

Schnittstellenbeschreibung
als Basis für die Entwicklung von Softwarebausteinen erstellt.
Für den Bereich Leben wurde im August 1996 eine Untersuchung durchgeführt, ob
es prinzipiell möglich ist, die Leistungsbearbeitung in der Lebens- und Rentenversicherung in das VAA-Schadenmodell einzuarbeiten. Als Ergebnis können folgende
Aussagen festgehalten werden:

Ein Großteil der Funktionen, Prozesse und Schnittstellen könnte nach eingehender Überarbeitung im Hinblick auf Leben/Rente genutzt werden. Die spartenspezifischen Komponenten müßten ergänzt werden.

Neue Funktionen und Prozesse müßten allerdings zu nachstehend genannten
Problemstellungen erarbeitet und integriert werden:

Anstoß für Leistungen
Es gibt maschinell ausgelöste Leistungsfälle wie z.B. Vertragsablauf, Teil-, Renten- und Überschußauszahlungen, und manuell ausgelöste durch Heirat, Tod,
Berufs- und Arbeitsunfähigkeit, flexibler/diskontierter Ablauf, Rückkauf, Deckungsvorauszahlung und Überschußguthaben.

Rechtsverhältnisse bei Anspruchsberechtigung
Zu berücksichtigen wären Bezugsrechte für Tod und Erleben, Drittrechte (Abtretung, Verpfändung), Vertretungsbefugnisse (Vollmachten) und Vermögensverwaltungen (Konkurs, Vergleich).
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Schaden / Leistung

Einleitung
Steuerliche und gesetzliche Anforderungen
Werden Verträge steuerschädlich abgeschlossen oder während der Vertragslaufzeit aufgrund Steuerrichtlinien oder anderer gesetzlicher Regelungen geändert oder aufgelöst, sind ggf. spezielle Abzüge fällig (Kapitalertragssteuer, Arbeitnehmersparzulage, Krankenversicherungsbeiträge).

Ermittlung der Leistungswerte
In Leben werden zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten und garantierten
Versicherungsleistungen noch Überschußanteile aus verschiedenartigen Überschußsystemen für Haupt- und Zusatzversicherungen fällig. Diese - wie auch
die Werte/Deckungskapitalien - sind zu den Fälligkeitsterminen exakt zu berechnen (umfangreiche Rechenroutinen).
Um zu gewährleisten, daß auch der Bereich Leben/Rente vollständig integriert werden kann, müßten die oben genannten Problemstellungen in einem neuen Arbeitskreis mit Mitarbeitern aus Leben in das VAA-Schadenmodell eingearbeitet werden.
Die Arbeitsgebiete

Schadenberichtswesen,

Schadenquoten-Management

Schadenstatistik für Tarifentwicklung und

Gutachtersysteme (z.B. Audatex)
wurden im fachlichen Modell der Schadenbearbeitung nicht betrachtet.
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7
Einleitung
Schaden / Leistung
I.4. Organisation und Prämissen des AK
Das vorliegende Modell der Schadenbearbeitung wurde zwischen Juli 1993 und Juni
1996 in zwanzig zwei- bis dreitägigen Sitzungen erarbeitet. Teilergebnisse wurden
zwischen den Workshops in den VU vorbereitet und vor Übernahme in den Bericht
im Arbeitskreis konsolidiert.
Methodische oder inhaltliche Prämissen und Rahmenbedingungen lagen dem AK
Schaden/Leistung zu Beginn noch nicht vor. Sie wurden erst im Laufe der Projetkarbeit durch andere Arbeitskreise parallel entwickelt.
I.5. Arbeitsergebnisse
Die folgenden Modelle wurden “top-down“ erarbeitet. Auf den Einsatz spezieller Methoden und Tools zur Entwicklung und Darstellung wurde verzichtet. Die Modelle
sind rein verbal beschrieben. Die Strukturierung ergibt sich aus der Numerierung. Es
können noch unternehmsindividuelle Ergänzungen notwendig sein.
In dieser Version ist der Leistungsteil der Krankenversicherung in das Kompositmodell vollständig integriert. Die einzelnen Modelle wurden hierfür erweitert.
Das Prozeßmodell wurde ergänzt um je eine Aufrufmatrix der Funktionen und
Schnittstellen, um die Datensicht und den Prozeßablauf für den Teilprozeß Deckungsprüfung.
Neu aufgenommen wurden die Anwendungsbausteine Schaden/Leistung sowie die
Szenarien zur Verdeutlichung der Schadenprozesse.

Prozeßmodell
Das Prozeßmodell des AK Schaden/Leistung unterscheidet die drei Detaillierungsebenen

Geschäftsprozeß,

Teilprozeß,

Elementarprozeß
und beschreibt die Teilprozesse der mittleren Ebene als Standardvorgänge, die
vom Sachbearbeiter in einem Arbeitsschritt durchzuführen sind. Diese Standardvorgänge entstehen aus der dynamischen Verknüpfung fachlicher Schadenfunktionen. Die Dynamik ist beispielhaft für den Teilprozeß Deckungsprüfung beschrieben.
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Schaden / Leistung
Einleitung
Die gefundenen Teilprozesse erlauben die Bearbeitung aller StandardGeschäftsprozesse im Bereich Schaden. Die Komposition der Teilprozesse zu
VU-spezifischen Schaden-Geschäftsprozessen und die Dekomposition in VUspezifische Elementarprozesse sind nicht Gegenstand dieser Dokumentation.
Die Teilprozesse werden durch ein Substantiv bezeichnet und durch ein der Numerierung vorangestelltes “P“ gekennzeichnet.

Funktionenmodell
Die Funktionenbeschreibung liefert eine statische Dekomposition der fachlichen
Schadenfunktionen über vier Detaillierungsebenen.
Die Funktionen werden durch Substantiv mit Verb bezeichnet. Ihrer Numerierung
ist ein “F“, den Elementarfunktionen ein “E“ vorangestellt.

Datenmodell
Das Datenmodell wurde in Anlehnung an die Entity-Relationship-Methode entwickelt. Die einzelnen Entitäten sind durch ein “D“ vor der Numerierung gekennzeichnet. Nähere Erläuterungen finden sich im betreffenden Abschnitt.

Anwendungsbausteine
Ausgehend von den Teilprozessen wurden acht Anwendungsbausteine definiert.
Dabei wurden die Vorgaben des AK VAA beachtet.
Die Anwendungsbausteine werden durch ein Substantiv bezeichnet und durch ein
in der Numerierung vorangestelltes "A" gekennzeichnet.

Schnittstellenbeschreibung
Unverzichtbare, aber nicht proprietäre Funktionen der Schadenbearbeitung wurden als Anforderungen an “andere Systeme“ beschrieben. Die Existenz dieser durch ein der Numerierung vorangestelltes “S“ gekennzeichneten - Geschäftsobjekte und ihrer fachlichen Funktionen wurde vom AK Schaden/Leistung als Prämisse definiert.

Glossar
Begriffe werden separat im VAA-Glossar definiert, um in Hinblick auf die Standardisierung eine einheitliche Grundlage zu schaffen.
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Die Anwendungsarchitektur für VU
Schaden / Leistung
II. Die Anwendungsarchitektur für VU
II.1. Die Hauptbestandteile
Prozeßmodell
Funktionsmodell
Datenmodell
Wiederverwendbare Software-Bausteine
Standardisierte Schnittstellenarchitektur
Abbildung II.1: Hauptbestandteile der Anwendungsarchitektur
Das Konstruktionsprinzip der VAA sieht für ein Softwaresystem folgende Teile vor:

Ein Datenmodell mit den Entitäten, ihren Attributen und den Beziehungen zwischen den Entitäten.

Ein Funktionsmodell, das die Arten und betriebswirtschaftlichen Rollen der Funktionen, ihre interne statische Struktur und ihren internen Ablauf zeigt.

Ein Prozeßmodell mit seiner geregelten Folge von Teilprozessen (den Geschäftsprozessen), die Aufgaben des Unternehmens abbilden.

Die Anwendungsplattform mit generellen, parametrisierbaren und dadurch wiederverwendbaren Basis-, Standard- und individuellen Bausteinen.

Standardisierte Schichten und Schnittstellen, die Kontrollfluß, Parameter- und Datenübergabe, Modulsynchronisation, usw. festlegen.
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Schaden / Leistung
Die Anwendungsarchitektur für VU
II.2. Die Geschäftsprozeßorientierung
Die fünf zuletzt besprochenen Hauptbestandteile der Architektur bilden das Grundgerüst für die Bearbeitung von Geschäftsprozessen. Die Strukturierung der zugrundeliegenden Geschäftsprozesse in ihre fachlichen wie technischen Aspekte beschreibt
die folgende Grafik. Sie präzisiert den Begriff des Geschäftsprozesses als Grundlage
für die weiteren Ausführungen.
Die fachliche Sicht
Die technische Sicht
Ereignis
löst aus
Geschäftsprozeß
w ird unterstützt
w ird unterstützt
oder abgearbeitet
besteht aus
Elementarprozeß
(Arbe its flußste ue rung)
veranlaßt
besteht aus
Teilprozeß
Workflow
DV-Vorgang
benutzt
steuert
Anwendungsbaustein
Dialog
Abbildung II.2: Hierarchie der Geschäftsprozeßsteuerung
Der Geschäftsprozeß besteht aus einzelnen Teilprozessen. Falls notwendig, lassen
sich diese bis zur Ebene nicht mehr teilbarer Elementarprozesse weiter untergliedern. Den fachlichen Komponenten ‘Geschäftsprozeß’ und ‘Teilprozeß’ entsprechen
die technischen Komponenten ‘Workflow-Manager’ und ‘DV-Vorgang’, wobei letzterer die entsprechenden Anwendungsbausteine ansteuert.
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Die Anwendungsarchitektur für VU
Schaden / Leistung
II.3. Die wesentlichen Geschäftsobjekte
Zur Ermittlung von Anwendungsbausteinen der Arbeitsebene orientiert sich der Arbeitskreis an den zentralen Geschäftsobjekten eines Versicherungsunternehmens.
Jedes Geschäftsobjekt (z.B. Versicherungsvertrag, Partner usw.) bildet einen Anwendungsbereich. Mit Hilfe von Anwendungsbausteinen und den dazugehörenden
Funktionsbausteinen wird er bearbeitet. Die Geschäftsobjekte sind dabei Entitäten
des Datenmodells auf oberster Ebene.
Wir beschreiben in diesem Abschnitt Anwendungsbausteine ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Endgültig kann ein normiertes Modell von Anwendungsbausteinen der
Arbeitsebene nur durch Verdichtung und Aggregation von definierten, fachlichen
Elementarfunktionen strukturiert werden.
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Schaden / Leistung
Die Anwendungsarchitektur für VU
Wir gehen derzeit von folgenden Geschäftsobjekten des versicherungstechnischen
Kerngeschäfts aus:
Geschäftsobjekt1
beispielhafte Anwendungsbausteine
Versicherungsvertrag
Angebotsbearbeitung
Annahme und Underwriting
Vertragsänderung und -fortschreibung, Vertragsstornierung
Tarifierung und Beitragsberechnung
Provisionierung
Berechnung fremder Anteile
Partner
Partnerbeziehungen/-rolle pflegen
Partnerdaten pflegen
Kommunikationsdaten pflegen (Adreßverarbeitung)
Schaden/Leistung
Eingangs-Bearbeitung
Schadenanlage-Bearbeitung
Reserve-Bearbeitung
Deckungsprüfungs-Bearbeitung
Leistungs-Bearbeitung
Forderungs-Bearbeitung
Schadenrückkaufs-Bearbeitung
Ende-Bearbeitung
GeschäftsprozeßDokumentation
Geschäftsprozeß-Akte führen (anlegen, bearbeiten, schließen)
Produkt
Produkt entwickeln/definieren
Logbuch erstellen
Produkt pflegen
Konto
Abrechnung des Kontos (Provision, Beitrag, Gehalt, Schaden...)
Buchung durchführen
Geldeingang verarbeiten (MV)
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Die Anwendungsarchitektur für VU
Schaden / Leistung
Geschäftsobjekt1
beispielhafte Anwendungsbausteine
Geldausgang verarbeiten
Dokumentation von Geld- und Güterbewegungen
Versicherungsobjekt
Objektdaten pflegen
Objektbeziehungen pflegen (Standorte)
Dokument, Datenträger,
Schriftstück
Eingehende Dokumente verwalten und archivieren
Ausgehende Dokumente erstellen, verwalten und versenden
Archivverwaltung
Abbildung II.3: Geschäftsobjekte und Anwendungsbausteine eines VU
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Schaden / Leistung
Die Anwendungsarchitektur für VU
II.4. Die Grobstruktur der Anwendungen
Den funktionalen Umfang der VAA soll folgende Grobstruktur der Anwendungen eines Versicherungsunternehmens verdeutlichen:
Markt und Wettbewerb
Kunden- und Partnerverwaltung
Personalsysteme/Innendienst
Vertrieb/Außendienst
Vertrieb, Organisation
Außendienstinfosysteme
Außendienststeuerung
Versicherungstechnische
Bereiche
Verträge und Bezahlung
Soll-/Ist-Leistungsabrechnung
Finanztechnische Bereiche
Kompositversicherungen
Grundstücke/Immobilien
Lebensversicherung
Hypotheken
Krankenversicherung
Aktien und Wertpapiere
Führung, Beteiligung, Mit-,
Rückversicherung
Schaden und Leistung
Geldverkehr
Abrechnungssysteme
Verwaltung des Zahlungsverkehrs/Kontokorrent
Buchhaltung und Kostenrechnung
Berichts- und Kontrollsysteme
Abbildung II.4: Anwendungsbereiche eines Versicherungsunternehmens
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Funktionsbeschreibung
Schaden / Leistung
III. Funktionsbeschreibung
III.1. Übersicht
F 1
Schadenereignis erfassen
F 1.1
Ereignis registrieren
F 1.2
Rückstellungen bilden
F 1.3
Doppelanlage Schadenereignis prüfen
F 2
Schaden melden/anlegen
F 2.1
Schaden aufnehmen
F 2.1.1
F 2.1.2
F 2.1.3
F 2.1.4
F 2.1.5
Betreuung im Schadenfall vor Ort durchführen
Maßnahmen zur Schadenbegrenzung und Schadenminderung ergreifen
Beschädigte Gegenstände sichern
Schaden vor Ort aufnehmen
Vorbeschädigungen vor Ort feststellen
F 2.2
Schaden melden
F 2.2.1 Schadeninformationen weitergeben
F 2.2.2 Schadenmeldung entgegennehmen
F 2.3
Schaden einordnen und anlegen
F 2.3.1
F 2.3.2
F 2.3.3
F 2.3.4
F 2.3.5
F 2.3.6
F 2.3.7
F 2.3.8
Partner identifizieren
Vertrag auf Existenz prüfen
Sonstige Deckungsgrundlage bestimmen
Schaden einem Ereignis zuordnen
Schadensparte und Bearbeitungsgruppe festlegen
Doppelanlage prüfen
Zusatzinformationen beschaffen
Informationen für die weitere Sachbearbeitung zur Verfügung stellen
F 2.4
Schadendaten löschen
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Schaden / Leistung
Funktionsbeschreibung
F 3
Anspruchsgrundlage prüfen
F 3.1
Deckung prüfen
F 3.1.1
F 3.1.2
F 3.1.3
F 3.1.4
F 3.1.5
F 3.1.6
F 3.1.7
Vertragsgrundlage prüfen
Vertragszustand zum Schadenzeitpunkt/-zeitraum prüfen
Objekt prüfen
Risiko prüfen und zuordnen
Person prüfen
Verhalten prüfen
Schadenart und Schadenumfang prüfen
F 3.2
Haftung prüfen
F 3.2.1
F 3.2.2
F 3.2.3
F 3.2.4
Haftung VU prüfen
Haftung VN prüfen
Beziehung zum Anspruchsteller prüfen
Verschulden prüfen
F 3.3
Kulanz prüfen
F 4
Aufwand ermitteln
F 4.1
Schadenhöhe ermitteln
F 4.2
Entschädigungsleistung ermitteln
F 4.2.1 Anspruch prüfen
F 4.2.2 Höhe der Abzüge festlegen
F 4.2.3 Kulanzhöhe festlegen
F 4.3
Kosten ermitteln
F 4.4
Reservierung durchführen
F 5
Schaden regulieren
F 5.1
Leistung erbringen
F 5.2
Leistung erläutern
F 5.3
Leistung korrigieren
F 5.4
Unberechtigte Ansprüche abwehren
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17
Funktionsbeschreibung
F 5.5
Schaden / Leistung
Forderungen stellen
F 5.5.1 Regresse bearbeiten
F 5.5.2 Mitversicherungen abwickeln
F 5.6
Nebenbuchhaltung führen
F 6
Fremdsysteme nutzen
F 6.1
Systempflege durchführen
F 6.2
Vertragsänderungen prüfen und veranlassen
F 6.3
Schnittstellensysteme nutzen/bedienen
18
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Schaden / Leistung
Funktionsbeschreibung
III.2. Detaillierte Beschreibung
F 1
Schadenereignis erfassen
Die Registrierung eines Schadenereignisses und die Schadenanlage werden als
zwei voneinander unabhängige Funktionen angesehen, die in der Regel im Rahmen
der Schadenbearbeitung in einem zusammengehörenden Arbeitsgang durchgeführt
werden. Nur in besonderen Fällen sind diese Funktionen in getrennten Arbeitsgängen sinnvoll.
Damit lassen sich Großereignisse wie z.B. Sturm oder Hagel im System definieren
und später mit den eigentlichen Schäden in Verbindung bringen. Hierbei ist es unerheblich, ob und wieviel Schäden zu einem Ereignis wann gemeldet bzw. angelegt
werden.
Diese Unabhängigkeit zwischen Ereignis und Schaden erlaubt zum Beispiel auch,
daß der Haftpflichtschaden und der Kaskoschaden aus dem gleichen Unfall miteinander verbunden werden können und die Basisdaten zum Ereignis nur einmal erfaßt und gespeichert werden.
Weiterhin können zum Beispiel alle Schäden aus einer Massenkarambolage auf der
Autobahn auf diese Art zusammengefaßt werden.
Das rechtzeitige Erkennen und Erfassen aller relevanten Schadenereignisse dient
einerseits der besseren Koordinierung der Arbeiten zur Schadenaufnahme und regulierung und andererseits einer frühzeitigen Schadenrückstellung in der richtigen
Höhe.
In der Krankenversicherung ist das Schadenereignis regelmäßig die Krankheit oder
der Unfall einer versicherten Person, in deren/dessen Verlauf Heilbehandlung notwendig wird bzw. Arbeitsunfähigkeit nach ärztlichem Urteil vorliegt. Bei stationärer
Behandlung, Kurbehandlung, Zahnersatz und Zahn- und Kieferregulierung erfährt
das VU z.B. grundsätzlich vor Beginn der Therapie davon, wobei keine Schadenrückstellungen gebildet werden.
F 1.1
Ereignis registrieren
Ein Schadenereignis wird registriert, wenn eine Schadenmeldung an das VU erfolgt.
Das kann durch den VN, die versicherte Person, Regulierer, Vertreter, Unfallhelfer
oder sonstige in Frage kommende Personen bzw. Institutionen (z.B. Krankenhäuser)
geschehen.
Eventuell wird mit der ersten Schadenmeldung festgestellt, daß Mehrfachschäden zu
erwarten sind, die diesem Schadenereignis dann zugeordnet werden müssen.
Größere Ereignisse werden normalerweise durch das VU selbst erkannt. Hier helfen
Meldungen in den Medien. Desweiteren deutet ein erhöhter Eingang von Schadenmeldungen ebenfalls auf ein Großereignis hin.
© GDV 1999
19
Funktionsbeschreibung
F 1.2
Schaden / Leistung
Rückstellungen bilden
Große Schadenereignisse müssen frühzeitig erkannt werden, um ausreichende
Schadenrückstellungen zur Deckung aller Haftungsansprüche zu bilden.
F 1.3
Doppelanlage Schadenereignis prüfen
Prüfen, ob das gleiche Schadenereignis mit denselben Identifikationsmerkmalen bereits angelegt ist.
Hierbei ist ein Abgleich auf z.B. Schadenort, Schadendatum vorzunehmen.
20
© GDV 1999
Schaden / Leistung
F 2
Funktionsbeschreibung
Schaden melden/anlegen
Die eigentliche Schadenbearbeitung beginnt bereits mit der Durchführung von Hilfsmaßnahmen am Schadenort und der Sicherung beschädigter Gegenstände. Sammeln aller Informationen zur Schadensachlage und Schadenmeldung an das zuständige VU, damit dort umgehend die Anlage des Schadens erfolgen kann.
Im Zuge der Schadenanlage ist zu prüfen, aufgrund welcher Rahmenbedingungen
die Schadenbearbeitung durchzuführen ist.
F 2.1
Schaden aufnehmen
Unverzügliche Einleitung von notwendigen Schritten zur Minderung/Begrenzung des
Schadens sowie erste Unterstützung und Betreuung der geschädigten Personen vor
Ort.
Zusammentragen aller vorhandenen Angaben zum Schadenhergang/-umfeld und zur
Vorgeschichte.
F 2.1.1 B E TR E U U N G
IM
S C H A DE N FA L L
VOR
O RT
D UR CH FÜ HRE N
Unterstützung der Geschädigten am Schadenort durch organisatorische Maßnahmen
(was ist wie, wann und in welcher Reihenfolge zu tun, wer ist anzusprechen) oder
auch durch finanzielle Soforthilfe (Vorschüsse), um Notlagen zu vermeiden.
Als Beispiel kann hier die Nennung geeigneter Handwerker, Rechtsanwälte, usw.
genannt werden (HOME-CARE, HOME-SERVICE).
F 2.1.2 M A ß N A H ME N
ERGR E I FE N
ZUR
S CHA DE NB E GRE NZ UN G
U ND
S CHA DE N M I N DE RU N G
Einleitung geeigneter Schutz-/Sicherungsmaßnahmen, um einen Schaden in seinen
Ausmaßen (Umfang/Dauer) auf ein Minimum zu begrenzen.
E 2.1.2.1
E 2.1.2.2
E 2.1.2.3
E 2.1.2.4
E 2.1.2.5
E 2.1.2.6
etc.
Zutritt zum Objekt beschaffen
Wasser abdrehen/Räume leerpumpen
Objekt notdürftig instand setzen (Türen, Fenster, Notdach)
Umsturzgefährdete Bäume sichern/fällen
Baugerüste, Dächer, einsturzgefährdete Gebäude sichern
Maschinen anmieten, um Nutzungsausfall zu verhindern
F 2.1.3 B E S C H Ä D I G TE G E GE NS TÄ N DE
S I CH E R N
Sicherstellen der beschädigten Gegenstände, um durch spätere Veräußerung der
Restwerte den Schadenaufwand zu reduzieren.
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21
Funktionsbeschreibung
F 2.1.4 S CHA D E N
V OR
Schaden / Leistung
ORT
AUFNEHMEN
Beschaffen aller verfügbaren Informationen über den Schadenhergang und die Begleitumstände sowie die geschädigten Personen/Objekte.
Diese sind durch geeignete Hilfsmittel festzuhalten und zu dokumentieren (Notebook,
Skizzen, Fotos).
E 2.1.4.1
E 2.1.4.2
E 2.1.4.3
E 2.1.4.4
E 2.1.4.5
E 2.1.4.6
E 2.1.4.7
E 2.1.4.8
etc.
Schadenort/Schadenzeitpunkt ermitteln
Beschädigte Gegenstände/Objekte/Personen feststellen
Schadenhergang/-ursache ermitteln
Beteiligte Personen ermitteln
Anspruchsteller feststellen
Zeugen ermitteln
Randbedingungen ermitteln (Witterung, Licht-/Sichtverhältnisse)
Fotos/Skizzen vom Schadenort herstellen
F 2.1.5 V OR B E S C H Ä D I GU N GE N
V OR
ORT
FE S TS TE L L E N
Feststellen des Schadens und Untersuchung (Augenschein oder Hörensagen), ob
bereits vor Schadeneintritt eine Beschädigung vorgelegen hat, die evtl. vertuscht
werden soll.
Z.B. Untersuchung eines Kraftfahrzeuges nach Vorschäden.
F 2.2
Schaden melden
Meldung eines Schadens an das zuständige VU durch den Versicherungsnehmer,
Außendienstmitarbeiter, Geschädigten oder von ihm Beauftragten (Rechtsanwalt,
Krankenhaus, versicherte Person, Werkstatt o.ä.), Abkommenspartner etc. Die Meldung kann mündlich, schriftlich (formlos oder per Vordruck) oder auf elektronischem
Weg erfolgen.
F 2.2.1 S CHA D E N I N F OR M A T I ON E N
W E I TE RGE B E N
Die Stelle des VU, die die Meldung des Schadens als erste entgegennimmt, ist nicht
unbedingt für seine Erstbearbeitung zuständig. Die Meldung muß daher an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Es kann eine zentrale Stelle sein, die dann
wiederum eine Weiterleitung an die bearbeitende Stelle bzw. Abteilung vornimmt,
oder gleich die bearbeitenden Stelle.
F 2.2.2 S CHA D E N M E L D U N G
E N T GE G E NNE H ME N
Der Schaden gilt als gemeldet, wenn er dem VU bzw. einem Vertreter des VU bekannt gegeben worden ist. Die Entgegennahme der Meldung kann durch eine beliebige Person oder Abteilung des VU erfolgen.
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Schaden / Leistung
F 2.3
Funktionsbeschreibung
Schaden einordnen und anlegen
Prüfen, aufgrund welcher Vertrags- bzw. sonstiger Deckungsgrundlagen eine Schadenbearbeitung eingeleitet werden kann.
Prüfen, ob zu auftretenden Anspruchstellern bereits Daten vorhanden sind bzw. Hinweise auf Mißbrauch erkennbar sind (Uniwagnis, Krankenhausdatei).
Bestimmen, welche Zusatzinformationen für die weitere qualifizierte Schadenbearbeitung im Vorfeld beschafft bzw. im Hause bereitgestellt werden müssen.
F 2.3.1 P A R T N E R
I D E N TI FI ZI E RE N
Prüfen, in welcher Rolle der „Partner“ innerhalb des Schadens auftritt, z.B. als Anspruchsteller VN, versicherte Person, externer Anspruchsteller bzw. Zahlungsempfänger. Prüfen, ob zum Anspruchsteller bereits Daten (Informationen) im Unternehmen vorliegen. Ergänzung bzw. Berichtigung dieser Werte.
E 2.3.1.1 Einordnung des Partners.
Der Partner kann in mehreren Rollen in einem Schaden erscheinen(z.B.
als VN, externer Anspruchsteller und Zahlungsempfänger).
E 2.3.1.2 Zum Partner bereits vorhandene Daten feststellen und mit den Daten
des VU
abgleichen.
E 2.3.1.3 Gespeicherte Daten ergänzen bzw. berichtigen und zum Schaden verknüpfen
E 2.3.1.4 Subjektives, in der Person des Partners begründetes Risiko prüfen (z.B.
Uniwagnis, Krankenhausdatei)
E 2.3.1.5 Auffälligkeiten erkennen bzw. ermitteln
z.B. Vorstrafen, Führerscheinentzug, Verhalten bei Vorschäden
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Funktionsbeschreibung
F 2.3.2 V E RT R A G
AUF
Schaden / Leistung
E XI S T E N Z
P R Ü FE N
Festlegen, welcher Vertrag für den Schaden den geeigneten Rahmen (Deckungsgrundlage) bildet.
E 2.3.2.1 Policierte Verträge des Kunden feststellen
E 2.3.2.2 Grobe Zuordnung des Schadens zum Vertrag durchführen
E 2.3.2.3 Bestehende Ansprüche aus dem Schadenereignis aus weiteren Verträgen
der Unternehmensgruppe feststellen und ggf. spartenübergreifend weitere Schäden anlegen (z.B. Unfall : Ansprüche Krankenhaustagegeld-Versicherung der PKV,
bei
Auslandsbehandlung Ansprüche aus der Kranken- und aus der Reisekrankenversicherung)
F 2.3.3 S ON S T I GE D E C K U N G S G R U NDL A GE N
B E S TI M M E N
Nicht immer läßt sich die Schadenregulierung aus einem bestehenden Vertrag ableiten.
Prüfen, ob andere Deckungsgrundlagen (z.B. Deckungszusage, Fremdregulierung,
Teilungsabkommen) für eine Regulierung herangezogen werden können.
E 2.3.3.1 Existenz einer vorläufigen Deckungszusage feststellen
(z.B. Ermitteln über ein Antragsregister oder Deckungskarte prüfen)
E 2.3.3.2 Abwicklung im Rahmen eines Regulierungsabkommens (z.B. ausländische VU,
Standardabkommen KH/VK, Verkehrsopferhilfe) prüfen
E 2.3.3.3 Den Antragsstatus feststellen (Policierung steht noch aus)
F 2.3.4 S CHA D E N
EINEM
EREIGNIS
Z U OR DNE N
Schadenereignis und Schadenmeldung werden unabhängig voneinander registriert.
Prüfen, ob zum Schadenfall - der neu angelegt wird - bereits ein Schadenereignis
angelegt wurde. Verknüpfung des Schadenfalls mit diesem Ereignis.
Z.B. Verknüpfung eines Wohngebäudeschadens mit einem Hagelsturm oder Zuordnung eines Kfz-Haftpflichtschadens einer Massenkarambolage
F2.3.5 S CHA D E N S P A R TE
UND
B E A RB E I TU N GS GR UP P E
FE S TL E G E N
Aufgrund interner Regelungen im Unternehmen werden Schäden in unterschiedlichen Bearbeitungsgruppen des Schadenbereiches abgewickelt. Die Zuordnung kann
sich z.B. am materiellen Umfang des Schadens (Höhe), der Schadensparte bzw.
dem Versicherungszweig, der Geschäftsbeziehung (Privatkunde, Geschäftskunde,
Gruppenversicherungspartner), der Innen-/Außendienstregulierung oder an geographischen Gegebenheiten orientieren.
E.2.3.5.1 Schadensparte festlegen (z.B. Kfz-Haftpflicht, Kfz-Kasko, Hausrat, Kranken)
E.2.3.5.2 Bearbeitungsgruppe festlegen (z.B. Großschadenabteilung, AuslandsreiseKranken)
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Schaden / Leistung
F 2.3.6 D O P P E L A N L A GE
Funktionsbeschreibung
P R Ü FE N
Prüfen, ob der gleiche Schadenfall nicht bereits unter einer anderen Schadennummer vorhanden ist (z.B. Abgleich auf Schadenursache, Schadenart, gleiche Deckungsgrundlage).
F 2.3.7 Z U S A T ZI N F O R MA TI ON E N
B E S CH A F FE N
Die Hauptfunktion „Schaden einordnen und anlegen“ steht vor der individuellen
Schadensachbearbeitung. Prüfen, ob für die Fortführung der Bearbeitung die Unterlagen aus derzeitiger Sicht vollständig sind.
E 2.3.7.1
E 2.3.7.2
und KoE 2.3.7.3
Antrag)
Schriftliche Schadenmeldung (z.B. Formular) anfordern
Sonstige Unterlagen (z.B. Polizeibericht, Gutachten, Unfallbericht, Heilstenplan, Einwohnermeldeamtsanfrage etc.) beschaffen
Nachfragen bei Vorversicherern bei Hinweisen auf Vorschäden (z.B. im
durchführen
E 2.3.7.4 Zusatzinformationen aufgrund eingehender Schadenmeldungen von Dritten beim
VN anfordern (Schaden wurde vom VN bisher nicht gemeldet)
E 2.3.7.5 Belege (z.B. Rechnungen, Rezepte, Krankenhausaufenthaltsbescheinigungen) auf
Vollständigkeit prüfen und ggf. ergänzen lassen.
etc.
F 2.3.8 I N F O R MA TI O N E N
GU N G
FÜ R DI E W E I TE RE
S A CHB E A RB E I T UN G
ZUR
VERFÜ-
S TE L L E N
Für die weitere Schadenbearbeitung sind die vorliegenden Unterlagen aufzubereiten.
Dies kann z.B. in einer Schadenakte bzw. im optischen Archiv (Image-Verarbeitung)
erfolgen. Sofern Unterlagen nachgefordert werden, ist eine Terminhaltung vorzusehen.
E 2.3.8.1 Vorliegende Unterlagen zum Schaden in einer Schadenakte für die weitere Schadenbearbeitung zusammenführen
E 2.3.8.2 Zuführung der Unterlagen zur Image-Verwaltung bzw. elektronischen Akte, sofern ein optisches Archiv geführt wird
E 2.3.8.3 Akten aus parallel abzuwickelnden Schäden einsehen bzw. vorlegen
E 2.3.8.4 Schadennummer vergeben
etc.
F 2.4
Schadendaten löschen
Die nach den Bestimmungen des BDSG zu löschenden Daten werden im System
entfernt, z.B. Anspruchsteller fordert die Löschung seiner personenbezogenen Daten. Dabei sind aber die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten.
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Funktionsbeschreibung
F 3
Schaden / Leistung
Anspruchsgrundlage prüfen
Prüfen, aufgrund welcher gesetzlichen und vertraglichen Gegebenheiten das VU für
den gemeldeten Schaden von der Leistungspflicht befreit ist oder Schadenleistungen
zu erbringen hat.
F 3.1
Deckung prüfen
Prüfen, ob der Schaden formell gedeckt ist, d.h. ob sich aus den Versicherungsbedingungen und dem eingegangenen Vertragsverhältnis ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen herleiten läßt.
F 3.1.1 V E RT R A GS G R U N D L A GE
P R Ü FE N
Es wird festgestellt, auf welcher Grundlage Ansprüche auf Leistungen von dem VU
gefordert werden (Versicherungsvertrag, vorläufige Deckungszusage, Abkommen
etc.). Außerdem wird geprüft, ob Ansprüche auf Leistung für den Schaden aus anderen Verträgen oder Abkommen bestehen (ggf. bei anderen VU).
E 3.1.1.1 Deckung durch Vertrag prüfen
Während unter F 2.3.2 eine Vertragszuordnung nur grob vorgenommen
wurde,
erfolgt hier die detaillierte Prüfung des ausgewählten policierten Vertrages
bzw.
Tarifes (Krankenversicherung).
E 3.1.1.2 Prämienzahlung prüfen
Es wird der aktuelle Zahlstand und der Zahlstand zum Schadentag/ Schadenzeitraum geprüft.
E 3.1.1.3 Einlösung Erstprämie prüfen
Hat der VN die Erstprämie nicht unverzüglich nach Aushändigung der Police gezahlt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Vertragsbeginn.
E 3.1.1.4 Maßnahmen bei Rückstand Folgeprämie bestimmen
Folge bei aktuellem Zahlungsrückstand kann der Einbehalt des rückständigen Betrages sein. Ein Rückstand zum Schadentag/Schadenzeitraum
bewirkt regelmäßig eine Deckungseinschränkung bzw. -verweigerung,
wenn eine qualifizierte Mahnung erfolgt ist.
E 3.1.1.5 Vorläufige Deckungszusage prüfen
Die vorläufige Deckungszusage ist zu prüfen, wenn noch kein policierter
Vertrag zustande gekommen ist.
E 3.1.1.6 Deckung aus sonstigen Gründen prüfen
Deckung aus sonstigen Gründen sind z.B. Auftragsregulierung für ein ausländisches VU oder für die Verkehrsopferhilfe.
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Schaden / Leistung
Funktionsbeschreibung
E 3.1.1.7 Haftung aus sonstigen Gründen (Verschulden VU) prüfen
Hat das VU bei Vertragsabschluß den Kunden falsch beraten bzw. hat das
VU bei Abweichungen des Vertrages vom Antrag den VN nicht auf diese
hingewiesen, kann eine Ersatzpflicht für den Schaden bestehen, auch
wenn diese nicht aus dem Vertrag begründet ist.
E 3.1.1.8 Doppel-/Nebenversicherung feststellen
Bei Doppelversicherung wird ein Schaden durch mehrere gleichartige Verträge gedeckt, bei der Nebenversicherung ist der Schaden jeweils zum
Teil von verschiedenen Verträgen gedeckt. Um zu verhindern, daß die gesamte Entschädigung die Schadenhöhe übersteigt, muß dies festgestellt
werden und eine Abstimmung unter den betroffenen Versicherungsunternehmen erfolgen.
etc.
F 3.1.2 V E R T R A GS ZU S TA N D
ZU M
S C HA DE N ZE I TP U NK T /- ZE I TR A U M
PRÜFEN
Prüfen, ob der festgestellte Versicherungsvertrag (bzw. Deckungszusage, Abkommen etc.) für den Schadenzeitpunkt/-zeitraum Deckung gewährt, oder ob aufgrund
von Prämienrückständen, Ausschlußfristen u.ä. keine Deckung bestand.
E 3.1.2.1 Schaden innerhalb Vertragslaufzeit feststellen
Maßgeblich ist der Zeitraum, für den Deckung gewährt wird. Dieser kann
von der Vertragslaufzeit abweichen (z.B. bei rückdatiertem Vertragsbeginn).
E 3.1.2.2 Deckung aufgrund Vorsorgeversicherung prüfen
Ist eine Vorsorgeversicherung vereinbart bzw. in den Versicherungsbedingungen festgelegt, sind bestimmte neue hinzukommende Risiken des VN
automatisch mitversichert, sofern er diese zum vereinbarten Stichtag
nachmeldet. Es ist zu prüfen, wann das betroffene Risiko hinzugekommen
ist. In den Sach-Sparten deckt die Vorsorgeversicherung eine etwaige Unterversicherung ganz oder zum Teil ab.
E 3.1.2.3 Deckung aufgrund der Nachhaftungsfrist prüfen
In bestimmten Sparten (z.B. Kraftfahrt-Haftpflicht) ist das VU verpflichtet,
für einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsende Versicherungsschutz
zu gewähren.
E 3.1.2.4 Relevanten Ausschlußzeitraum prüfen
Aufgrund bestimmter Tatbestände kann für einen Zeitraum innerhalb der
Vertragslaufzeit kein Versicherungsschutz bestehen, z.B. bei verspäteter
Prämienzahlung. Hier sind vertragliche oder gesetzliche Ausschlußzeiträume gemeint.
E 3.1.2.5 Kurzfristige Einschlüsse prüfen
Der VN kann für einen kurzfristigen Zeitraum weitere Deckungen einschließen (z.B. Vollkasko für eine Urlaubsreise).
E 3.1.2.6 Kurzfristige Ausschlüsse prüfen
Der VN kann für einen kurzfristigen Zeitraum weitere Deckungen ausschließen (z.B. bestimmte Risiken während der Betriebsferien).
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Funktionsbeschreibung
Schaden / Leistung
E 3.1.2.7 Gültige Allgemeine Bedingungen feststellen
Hier wird festgestellt, welche Allgemeinen Bedingungen für den Vertrag
am Schadentag / im Schadenzeitraum galten.
E 3.1.2.8 Gültige Sonderbedingungen und Klauseln zum Vertrag feststellen
In den Sonderbedingungen und Klauseln sind Erweiterungen oder Einschränkungen des Deckungsumfanges und Auflagen für den VN geregelt.
Es ist zu prüfen, welche der vereinbarten Klauseln / Sonderbedingungen
für den Schaden relevant sein können (z.B. Erweiterung des Versicherungsschutzes auf das nichteuropäische Ausland).
etc.
F 3.1.3 O B J E K T
P R Ü FE N
Prüfen, ob der Umfang des Versicherungsvertrags (bzw. der Deckungszusage, des
Antrags etc.) das vom Schaden betroffene Objekt beinhaltet und feststellen, ob vorgenommene Veränderungen am versicherten Objekt für die Gewährung der Deckung
relevant sind. Prüfen, ob das Objekt gegen die eingetretene Gefahr versichert ist.
E 3.1.3.1 Prüfen, ob das Objekt durch den Vertrag gedeckt ist
Es wird geprüft, ob das beschädigte Objekt durch den Vertrag oder die
sonstige Deckungsgrundlage gedeckt ist.
E 3.1.3.2 Prüfen, ob die eingetretene Gefahr durch den Vertrag gedeckt ist
Hier sind im wesentlichen die Allgemeinen Bedingungen und der vereinbarte Vertragsumfang heranzuziehen.
E 3.1.3.3 Abweichungen zum vertraglichen Objekt feststellen und ihre Deckungsrelevanz
prüfen
Wurde das versicherte Objekt zwischenzeitlich verändert oder ersetzt oder
ist das Objekt hinzugekommen, ist die Relevanz für die Deckung festzustellen. Ein wesentliches Kriterium dabei ist, ob durch die Veränderung eine Gefahrenerhöhung eingetreten ist sowie die Vereinbarung der Vorsorgeversicherung (z.B. Ersetzen eines Hartdaches durch ein Weichdach).
E 3.1.3.4 Gültige Sonderbedingungen und Klauseln zum Objekt feststellen
In den Sonderbedingungen und Klauseln sind Erweiterungen oder Einschränkungen des Deckungsumfanges und Auflagen für den VN geregelt.
Es ist zu prüfen, welche der vereinbarten Klauseln / Sonderbedingungen
für den Schaden relevant sein können (z.B. Erweiterung der Deckung in
Kraftfahrt-Kasko für ein hochwertiges Radio im Wert von DM 2.000,-).
etc.
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Schaden / Leistung
F 3.1.4 R I S I K O
Funktionsbeschreibung
P R Ü FE N U N D ZU O RD NE N
Prüfen, ob das vom Schaden betroffene Risiko/Wagnis aufgrund des Versicherungsvertrags (bzw. der Deckungszusage, des Antrags etc.) sowie sonstiger Bestimmungen versichert ist.
E 3.1.4.1 Risiko/Wagnis/Gefahr zuordnen
Das angefallene Risiko/Wagnis/Gefahr muß klassifiziert und zugeordnet
werden,
(z.B. die vom Hund zerrissene Hose der Hundehalter-Haftpflicht).
E 3.1.4.2 Prüfen, ob die Sparte versichert ist
Prüfung, ob die ermittelte Schadensparte versichert ist (z.B. hat der VN
eine
Kaskoversicherung?
Hat
der
VN
eine
AuslandsreiseKrankenversicherung?).
E 3.1.4.3 Prüfen, ob das schadenauslösende Ereignis versicherbar ist
Bestimmte schadenauslösende Ereignisse wie z.B. Innere Unruhen, Kriege sind nicht versicherbar.
E 3.1.4.4 Prüfen, ob das schadenauslösende Ereignis im Deckungsumfang enthalten ist
Im Vertrag bzw. den allgemeinen Bedingungen ist festgelegt, bei welchen
schadenauslösenden Ereignissen (Ursachen) Versicherungsschutz besteht (z.B
Wasserschaden durch ausgelaufenes Aquarium, Brand durch
Schweißarbeiten).
E 3.1.4.5 Deckungsausschluß durch Sondervereinbarungen prüfen
Bei besonderen gefahrenerhöhenden Umständen kann der Ausschluß
bestimmter
Risiken/Wagnisse/Gefahren aus dem normalen Deckungsumfang vereinbart
werden (z.B. Ausschluß bevorstehender Behandlung mit Zahnersatz in der
Krankenversicherung).
E 3.1.4.6 Deckung des Risikos/Wagnisses/der Gefahr prüfen
Prüfung, ob das angefallene Risiko/Wagnis/Gefahr (z.B. Grundwasserverschmutzung bei Entladung von Ölfässern) mitversichert ist.
E 3.1.4.7 Prüfen, ob der Schaden aufgrund einer nicht versicherten Verwendung /
Nutzung
entstanden ist
Die Verwendung kann generell durch die Allgemeinen Bedingungen ausgeschlossen sein (z.B. Teilnahme an bestimmten Rennveranstaltungen
mit dem KFZ) oder nur durch eine andere Vertragsgestaltung abgedeckt
sein (z.B. KFZ versichert als Privat-PKW, Verwendung als Taxi oder Mietwagen, ein Gerät wird privat genutzt und ist versichert über die Betriebshaftpflicht).
E 3.1.4.8 Plausibilität des Schadens prüfen
Prüfen, ob der Schaden, wie er gemeldet wurde, eingetreten sein kann.
E 3.1.4.9 Prüfen, ob der Schadenort des Objektes im Geltungsbereich des Vertrages liegt
Einige Verträge haben einen eingeschränkten Gültigkeitsbereich, da das
Risiko
außerhalb dieses Bereiches höher ist. Teilweise ist Deckung in diesen Bereichen
gegen eine Zusatzprämie mitversicherbar (z.B. in der K-, Betriebshaftpflicht
(USA-Rechtsprechung!) oder Wassersportversicherung).
etc.
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29
Funktionsbeschreibung
F 3.1.5 P E RS ON
Schaden / Leistung
PRÜFEN
Prüfen, ob die vom Schaden betroffene oder die den Schaden verursachende Person auf Grund des Versicherungsvertrags (bzw. der Deckungszusage, des Antrags
etc.) sowie sonstiger Bestimmungen versichert ist.
E 3.1.5.1 Prüfen, ob die betroffene Person durch den Vertrag gedeckt ist
Ist die Person mit einer der im Vertrag genannten Personen identisch bzw.
gehört sie zu der Gruppe der genannten Personen (z.B. gehört Person zu
dieser Gruppen-unfallversicherung, oder ist das Kind im Vertrag der Eltern
mit krankenversichert?).
E 3.1.5.2 Prüfen, ob die betroffene Person gegen die eingetretene Gefahr (Art des
Unfalls,
der Krankheit etc.) versichert ist
Prüfung gegen Allgemeine Bedingungen und Deckungsumfang (z.B. ist
der eingetretene Freizeitunfall durch den Vertrag gedeckt?).
E 3.1.5.3 Prüfen, ob die verursachende Person durch den Vertrag gedeckt ist
Prüfung speziell in den Haftpflicht-Sparten: Gehört die verursachende
Person zu dem im Vertrag genannten Personenkreis? (z.B. VN selbst,
mitversichertes Kind oder Angestellter bei der Betriebs-Haftpflicht)
E 3.1.5.4 Prüfen, ob die eingetretene Gefahr bei einer versicherten Tätigkeit der
verursachenden Person eingetreten ist
Prüfung speziell in den Haftpflicht-Sparten gegen den Deckungsumfang
des Vertrages (z.B. Betriebs-Haftpflicht-Schaden: Hat der Verursacher die
Reparatur, bei der der Schaden entstanden ist möglicherweise in privater
Schwarzarbeit durchgeführt?).
E 3.1.5.5 Gültige Sonderbedingungen und Klauseln zur Person feststellen
In den Sonderbedingungen und Klauseln sind Erweiterungen oder Einschränkungen des Deckungsumfanges und Auflagen für den VN geregelt.
Es ist zu prüfen, welche der vereinbarten Klauseln / Sonderbedingungen
für den Schaden relevant sein können (z.B. Leistungsausschluß für eine
bestimmte Vorerkrankung).
etc.
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© GDV 1999
Schaden / Leistung
F 3.1.6 V E R H A L T E N
Funktionsbeschreibung
P R Ü FE N
Prüfen, ob Auflagen, die durch den Vertrag, durch gesetzliche Bestimmungen oder
durch zusätzliche Vereinbarungen gegeben sind, vom VN bzw. von der versicherten
Person eingehalten wurden und ob festgestellte Nichteinhaltungen relevant für die
Gewährung der Deckung sind.
E 3.1.6.1 Einhaltung von Sondervereinbarungen/Auflagen/Sicherheitsvorschriften
prüfen
Sondervereinbarungen, Auflagen und Sicherheitsvorschriften sollen der
Minderung des Schadenrisikos dienen. Ihre Einhaltung und die Auswirkungen für den Schaden und seine Deckung bei Nichteinhaltung sind zu
prüfen.
E 3.1.6.2 Obliegenheitsverletzungen prüfen
In den Allgemeinen Bedingungen und im VVG werden diverse Obliegenheiten für den Vertragsabschluß, bei zwischenzeitlicher Risikoveränderung und für den Schadenfall festgelegt. Der Verstoß gegen diese Obliegenheiten kann eine Deckungseinschränkung oder Verweigerung bewirken.
E 3.1.6.3 Erfüllung der Schadenminderungspflicht prüfen
Hat der Geschädigte das ihm Zumutbare getan, um den Schaden gering
zu halten? (Gegenstände in Sicherheit gebracht, Notreparatur veranlaßt,
Zahnersatz auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt usw.?)
E 3.1.6.4 Versicherungsfall auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Betrug) prüfen
Die Auswirkungen einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Herbeiführung des Schadens auf den Versicherungsschutz oder auf die Möglichkeit
eines Regresses nach erfolgter Zahlung sind abhängig von der Sparte und
der Person desjenigen, der grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
E 3.1.6.5 Verjährung des Schadenereignisses prüfen
Die Fristen für eine Verjährung sind spartenabhängig.
E 3.1.6.6 Vorvertragliche Anzeigepflicht prüfen
Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsabschluß das Vorliegen bestimmter
Tatbestände (z.B. Bestehen bestimmter Krankheiten / Behinderungen
bei Unfalloder Krankenversicherung) anzugeben sowie die im Antrag gestellten Fragen
wahrheitsgemäß zu beantworten. Stellt sich bei einem
Schaden heraus, daß er
risikoerhöhende Tatbestände verschwiegen oder
falsche Angaben gemacht hat,
kann dies zum Verlust der Deckung und gegebenenfalls zur rückwirkenden
Vertragsaufhebung führen.
E 3.1.6.7 Formale Prüfung der Unterlagen
Prüfung, ob die Angaben in der Schadenmeldung gemäß den Richtlinien
des VU
vollständig und rechtlich einwandfrei sind (z.B. Unterschrift unter der
Schadenmeldung).
E 3.1.6.8 Berechtigung des Fahrers bzw. der bedienenden Person prüfen
Prüfung, ob die Benutzung des betreffenden Gerätes mit Zustimmung des
VN /
Besitzers erfolgte (Schwarzfahrt?).
© GDV 1999
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Funktionsbeschreibung
Schaden / Leistung
E 3.1.6.9 Befähigungsnachweis des Fahrers bzw. der bedienenden Person prüfen
(z.B. Führerscheindaten)
Hier sind behördlich vorgeschriebene sowie im Vertrag vereinbarte berufsspezifische Befähigungsnachweise gemeint. Die Prüfung muß für den
Schadenzeitpunkt erfolgen.
etc.
F 3.1.7 S CHA D E N A R T
UND
S C H A D E N U M FA N G
P R Ü FE N
Das Kranken-VU leistet für Krankheiten, Unfälle und andere im jeweiligen Vertrag
genannte Ereignisse:
 in der Krankheitskostenversicherung für Kosten der Heilbehandlung und sonstige
Leistungen
 in der Krankenhaustagegeldversicherung für stationäre Heilbehandlung
 in der Krankentagegeldversicherung für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit.
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung (z.B. ambulante,
stationäre, Kurbehandlung, Zahnbehandlung und Zahnersatz).
Zu
prüfen
ist
die
Schadenart,
weil
unterschiedliche
Leistungen/Leistungseinschränkungen in Frage kommen können. Der Schadenumfang ist
vor dem Hintergrund der medizinischen Notwendigkeit zu prüfen. Bei Krankentagegeld muß u.a. geprüft werden, ob völlige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
E.3.1.7.1 Behandler, Krankenanstalt prüfen
Behandler können dem VU z.B. durch übermäßige Heilbehandlung oder
fehlerhafte Rechnungsstellung aufgefallen sein. Krankenanstalten müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Leistungsanspruch besteht.
Es wird geprüft, ob insoweit Besonderheiten zu beachten sind.
E 3.1.7.2 Behandlungsart prüfen
Bei ambulanter Heilbehandlung ist zu prüfen, um welche Behandlungsart
(z.B. ärztliche Verrichtungen, Arznei- und Verbandmittel, Heil-, und Hilfsmittel)
es
sich
handelt,
da
unterschiedliche
Leistungshöhen/Leistungseinschränkungen in Frage kommen können. Entsprechendes gilt bei stationärer Behandlung (z.B. allgemeine Krankenhausleistungen, Wahlleistungen, Transportkosten), Kurbehandlung (Behandlungs-,
und Unterbringungskosten), zahnärztlicher Behandlung (Zahnbehandlung,
Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung).
E 3.1.7.3 Behandlungsmethode prüfen
Das VU leistet für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin anerkannt sind; bei anderen Methoden
und Arzneimitteln bis zur Höhe der Kosten vergleichbarer schulmedizinischer Maßnahmen. Es wird geprüft, welche Methode angewandt wurde.
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© GDV 1999
Schaden / Leistung
Funktionsbeschreibung
E 3.1.7.4 Behandlungsumfang prüfen
Es ist zu prüfen, ob eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß
überschreitet. Das geschieht mit Hilfe des medizinischen Sachverständigen. Außerdem wird geprüft, ob eine Behandlerrechnung dem Gebührenrecht und eine Krankenhausrechnung der Bundespflegesatzverordnung
entspricht.
E 3.1.7.5 Arbeitsunfähigkeit prüfen
In der Krankentagegeldversicherung ist der Grad der Arbeitsunfähigkeit zu
prüfen. Außerdem sind Änderungen der Berufsverhältnisse, der Minderung des Einkommens und des Eintritts von Berufsunfähigkeit festzustellen.
F 3.2
Haftung prüfen
Prüfen, ob aufgrund gesetzlicher Vorschriften (BGB, SGB, StVO etc. ) oder ihrer Auslegung (gängige Rechtsprechung) der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person für den entstandenen Schaden haftet, ob das VU für die Haftung einzutreten
oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren hat.
F 3.2.1 H A F T U N G VU
P R Ü FE N
Prüfen, ob das VU aufgrund eines Abkommens verpflichtet ist, den Schaden bzw.
den auf ihn entfallenden Teil davon zu regulieren.
E 3.2.1.1 Das Entfallen von weitergehenden Haftungsprüfungen wegen Teilungsabkommen
prüfen
Wird das VU aufgrund eines Teilungsabkommens von einem anderen VU
in Anspruch genommen, wurden die Haftungsfragen bereits von diesem
geprüft. Das in Anspruch genommene VU folgt der Entscheidung des regulierenden VU.
E 3.2.1.2 Prüfen, ob ein Abkommen über Teilungsverzicht besteht
Im Bereich der Krankenversicherung wird auf Grund eines Teilungsverzichtsabkommens bei Doppelversicherung regelmäßig auf Kostenteilung
verzichtet.
F 3.2.2 H A F T U N G VN
P R Ü FE N
Prüfen, ob der VN bzw. der Verursacher aufgrund gesetzlicher Vorschriften für den
Schaden haftet.
E 3.2.2.1 Prüfen, ob VN/versicherte Person für Schadenereignis haftet
Der Verursacher haftet nur, wenn ihn ein Verschulden (vom Gesetzgeber
festgelegt) trifft.
E 3.2.2.2 Unabwendbares Ereignis feststellen
Ist der Schaden auf Grund eines unabwendbaren Ereignisses entstanden,
haftet der
Verursacher nicht.
E 3.2.2.3 Gefährdungshaftung prüfen
© GDV 1999
33
Funktionsbeschreibung
Schaden / Leistung
Die Gefährdungshaftung ist gesetzlich für bestimmte Tatbestände (z.B.
Besitz eines KFZ) vorgegeben. Sie bedeutet eine grundsätzliche Haftung
für alle Gefahren, die von dem Tatbestand ausgehen, soweit nicht eine
Entlastung (siehe E 3.2.4.4) oder die Haftung einer anderen Person nachgewiesen werden kann. Sie beinhaltet somit eine Umkehr der Beweislast.
E 3.2.2.4 Verletzung der Aufsichtspflicht prüfen
Ist die beaufsichtigende Person bei nicht schuldfähigem Verursacher ihrer
Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, kann sie haftbar gemacht werden.
E 3.2.2.5 Schuldfähigkeit prüfen
Bestimmte Personen (z.B. Kinder einer gewissen Altersklasse) sind nicht
schuldfähig und haften nicht.
etc.
F 3.2.3 B E ZI E H U N G
ZU M
A N S P R U C HS TE L L E R
P RÜ F E N
Prüfen, ob aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit zwischen Anspruchsteller und VN
eine Leistung dem VN indirekt zufließen würde.
Prüfen, ob verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Anspruchsteller und VN das
VU von der Leistungspflicht befreien.
E 3.2.3.1 Wirtschaftliche Abhängigkeit des Anspruchstellers vom VN/Verursacher
prüfen
Die Haftpflichtversicherung gilt nicht für Schäden, die der VN sich selbst
oder mitversicherten Personen oder die eine mitversicherte Person dem
VN, sich selbst oder einer anderen mitversicherten Person zugefügt hat.
E 3.2.3.2 Verwandtschaft zwischen VN/Verursacher und Anspruchsteller prüfen und
Verwandtenklausel bestimmen
In bestimmten Haftpflichtverträgen ist ein Eintritt des VU ausgeschlossen,
wenn VN bzw. Verursacher und Geschädigter miteinander verwandt sind.
Bei welchen Verwandtschaftsgraden dieser Ausschluß gilt, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt.
etc.
F 3.2.4 V E RS C H U L D E N
PRÜFEN
Der Grad des Verschuldens des VN bzw. der versicherten Person am Eintritt des
Schadens bzw. den Grad der Fahrlässigkeit feststellen. Daraus kann sich die Ersatzpflicht des VN bzw. des VU auf einen Teil des Schadens reduzieren oder ganz entfallen.
E 3.2.4.1 Den Verschuldensgrad bestimmen
Haben weitere Personen oder der Geschädigte eine Mitschuld an dem
Schaden, ist
der Verursacher nur anteilig zum Schadenersatz verpflichtet.
E 3.2.4.2 Grad der Fahrlässigkeit feststellen
Die Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist wichtig
für die
Ersatzpflicht bei Gefälligkeitshandlungen.
E 3.2.4.3 Gefälligkeitshandlung prüfen
34
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Funktionsbeschreibung
Bei bestimmten Gefälligkeitshandlungen (z.B. Mithilfe bei einem Umzug)
haftet
der Verursacher nur bei grober Fahrlässigkeit, um ihn nicht für seine Gefälligkeit
zu bestrafen.
E 3.2.4.4 Möglichkeit der Entlastung prüfen
Hat der Versicherungsnehmer die verursachende Person mit der Tätigkeit
beauftragt, bei der der Schaden entstanden ist, haftet er in bestimmten
Fällen (z.B.
berufliche Tätigkeiten). Er kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der
Haftung entlasten, wenn er nachweist, daß er entsprechende Sorgfalt bei der
Auswahl und der Kontrolle der beauftragten
Person beachtet hat.
Bei der Gefährdungshaftung kann der Verursacher des Schadens sich von
der
Haftung entlasten, wenn er höhere Gewalt nachweisen kann.
etc.
F 3.3
Kulanz prüfen
Prüfen, ob ein Schaden oder Anspruch ohne Verpflichtung des VU reguliert werden
soll, um die Geschäftsbeziehung zum Kunden nicht zu gefährden.
E.3.3.1 Vertragsbeziehung prüfen (Rentabilität)
Die Prämie aller Verträge des Kunden bei dem VU wird den Schadenaufwendungen gegenübergestellt. Eine Bewertung des so bestimmten Rentabilitätswertes wird VU-spezifisch festgelegt.
E.3.3.2 Personenbeziehung beurteilen (z.B. Vermittler)
Außer der Rentabilität können noch weitere Kriterien wie z.B. sonstige Verbindungen des Kunden zum VU für die Kulanzentscheidung wichtig sein.
E.3.3.3 Umstellung des Versicherungsumfangs empfehlen
Bei der Kulanzentscheidung kann der Wunsch des Kunden, seinen Vertrag
an seinen tatsächlichen Versicherungsbedarf anzupassen, eine Rolle spielen.
E 3.3.4 Wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Aus Kostengründen kann es sinnvoll sein, bei geringer Schadenhöhe eher
Kulanzzahlung zu erbringen als abzulehnen.
etc.
© GDV 1999
35
Funktionsbeschreibung
F 4
Schaden / Leistung
Aufwand ermitteln
Feststellen, welcher Aufwand dem Versicherungsunternehmen zur Regulierung der
gestellten Ansprüche entsteht.
F 4.1
Schadenhöhe ermitteln
Schadenhöhe ist die in Geldwerten ausgedrückte Höhe des eingetretenen Sach-,
Personen- oder Vermögensschadens. Sie ist unabhängig von vertraglichen Selbstbehalten, Unterversicherung, Mitverschulden o.ä. Auch sind in ihr nicht die erwarteten Regulierungskosten enthalten. Die Schadenhöhe wird je Anspruchsteller je Leistungsart ermittelt.
E.4.1.1 Eingereichte Unterlagen prüfen
Zur Feststellung der Schadenhöhe werden vom Sachbearbeiter die eingereichten Unterlagen (z.B. Rechnungen, Gutachten) geprüft.
E.4.1.2 Ermittlung der Schadenhöhe durchführen
Zur Feststellung der Schadenhöhe kann der Sachbearbeiter auch eigene
Ermittlungen durchführen. Durch Begutachtung der beschädigten Sachen vor
Ort durch ihn selbst oder durch einen Haussachverständigen mit anschließender Ermittlung der Schadenhöhe (z.B. Fa. Audatex).
F 4.2
Entschädigungsleistung ermitteln
Entschädigungsleistung ist die in Geldwerten ausgedrückte Höhe des vom VU zu
entschädigenden Anteils der Schadenhöhe.
F 4.2.1 A NS P R U C H
P R Ü FE N
Während unter ‘F3. Anspruchsgrundlage prüfen’ die grundsätzliche Deckung eines
Schadens festgestellt wird, werden hier die einzelnen Ansprüche gegen den Vertragsumfang geprüft.
E 4.2.1.1 Prüfung, ob der Anspruch auf Leistung besteht, z.B. Art des Anspruchs,
Anspruchsberechtigung des Anspruchstellers.
E 4.2.1.2 Gutachten auswerten
Um die Entschädigungsleistung ermitteln zu können, muß u.U. ein Gutachten ausgewertet werden.
F 4.2.2 H Ö HE
DER
A B ZÜ GE
F E S TL E G E N
Bei berechtigtem Anspruch wird aus Schadenhöhe, versicherter Summe und ggf.
Summenbegrenzungen für einzelne Ansprüche/Anspruchsarten, bei der Sachversicherung unter Berücksichtigung von Zeit-/Neuwert der jeweils niedrigere Wert ermittelt. Außerdem können Abzüge (z.B. Selbstbeteiligung, Mithaftung) vorgenommen
werden.
E 4.2.2.1 Zeitwert/Neuwert/Ersatzwert berücksichtigen
36
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Schaden / Leistung
E 4.2.2.2
E 4.2.2.3
E 4.2.2.4
E 4.2.2.5
E 4.2.2.6
E 4.2.2.7
E 4.2.2.8
E 4.2.2.9
Funktionsbeschreibung
Aufgrund verschiedener Faktoren wie z.B. Anschaffungswert, Lebensdauer, Abnutzung, Wiederbeschaffungswert werden die Abzüge ermittelt.
Versicherte Summe berücksichtigen
Bei Festlegung der Abzüge müssen die dem Vertrag zugrundeliegenden
Versicherungssummen, Deckungssummen und Haftungssummen berücksichtigt werden (Entschädigungshöchstgrenzen). Für die Ermittlung des
Abzuges für die Unterversicherung muß zusätzlich der Ersatzwert herangezogen werden.
Selbstbeteiligungen berücksichtigen
Bei der Ermittlung der Abzüge sind die vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen (z.B. Prozentsätze, Mindest/Höchstbetrag, Staffelbeträge) und
ihre Reihenfolge der Anwendung zu berücksichtigen.
Mithaftungsquote berücksichtigen
Liegt eine Mithaftungsquote vor, so muß diese in Abzug gebracht werden.
Sonstige Abzüge (z.B. Restwerte) berücksichtigen
Vorhandene Restwerte müssen abgezogen werden.
Höchstsumme pro Einzelanspruch berücksichtigen
Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Höchstsumme pro Einzelanspruch (z.B. Summenbegrenzungen bei Brillen oder Hörgeräten in der
KV) ist der übersteigende Betrag abzuziehen.
Höchstsumme pro Anspruchsart/Artengruppe berücksichtigen
Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Höchstsumme pro Anspruchsart/Artengruppe (z.B. Höchstsumme für Wertgegenstände wie
Gold, Silber, Schmuck nicht unter Verschluß) ist der übersteigende Betrag
abzuziehen.
Akkumulation der Schäden in einem Zeitraum berücksichtigen
Übersteigt der akkumulierte Entschädigungsbetrag sämtlicher Schäden
einer bestimmten Kategorie in einem bestimmten Zeitraum eine vertraglich
vereinbarte Höchstgrenze, so ist der übersteigende Betrag in Abzug zu
bringen.
Vorleistung eines anderen Versicherers berücksichtigen
Bei der Krankenversicherung ist z.B. bei Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherungen die Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung abzuziehen.
F 4.2.3 K U L A N Z H ÖH E
F E S T L E GE N
Kulanzzahlungen sind Entschädigungen, die das Versicherungsunternehmen ohne
vertraglichen Rechtsanspruch (freiwillig) an den Anspruchsteller leistet.
Hat die Kulanzprüfung (F3.3) ergeben, daß eine Kulanzzahlung in Frage kommt, so
wird hier die Höhe festgelegt.
© GDV 1999
37
Funktionsbeschreibung
F 4.3
Schaden / Leistung
Kosten ermitteln
Kosten sind hier dem Schaden zugeordnete Aufwendungen des Versicherungsunternehmens, die nicht als Entschädigung dem Anspruchsteller zufließen.
E 4.3.1 Gutachterkosten ermitteln
Aufgrund der Rechnung des vom VU beauftragten Gutachters werden die
Kosten des Gutachtens ermittelt.
E 4.3.2 Regulierungskosten ermitteln
Die Kosten des Regulierers des Versicherungsunternehmens werden ermittelt und anteilig dem Schaden zugeordnet (z.B. Reisekosten, Gehaltsanteile,
Barauslagen wie Telefon, Fotokosten).
E 4.3.3 Kosten für Rechtsanwalt ermitteln
Die aufgrund der vom Rechtsanwalt in Rechnung gestellten Kosten werden
anhand der Gebührenordnung ermittelt.
E 4.3.4 Kosten für Arztanfragen ermitteln
Die für Arztanfragen/-berichte (z.B. im Zusammenhang mit der Prüfung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht) angefallenen Kosten sind anhand der vom
Arzt erstellten Liquidation zu ermitteln.
E 4.3.5 Sonstige Kosten ermitteln
Sonstige Kosten sind zu ermitteln, dies können sein:
Gerichtskostenvorschuß, Gerichtsvollzieher, Akteneinsicht, Belohnung, Einwohnermeldeamtsanfrage.
F 4.4
Reservierung durchführen
Für die aus dem Schaden entstehenden Entschädigungsleistungen (für Kapital- oder
Rentenzahlungen) und Kosten werden Reserven gebildet.
38
© GDV 1999
Schaden / Leistung
F 5
Funktionsbeschreibung
Schaden regulieren
Verrichtung aller Tätigkeiten, die im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber
den Partnern oder Dritten direkt erforderlich sind.
F 5.1
Leistung erbringen
Es werden Geldausgänge zur Begleichung offener Leistungsansprüche veranlaßt
und alle zur Auszahlung benötigten Daten bereitgestellt.
E 5.1.1 Zahlungsempfänger (an wen) und Geschädigte (für wen) zuordnen
Ermitteln, an wen die Zahlung erfolgt. Festlegen, welchem Geschädigten
(Anspruchsteller) die Auszahlung zuzuordnen ist.
E 5.1.2 Beträge je Leistungsart bestimmen
Bestimmen, für welche Leistungsart bezahlt wird.
Eine Aufschlüsselung z.B. nach:
 Personen-, Sach-, Vermögensschaden
 Entschädigungsart, z.B. Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Krankenhausbehandlung etc.
 Kostenart, z.B. Sachverständigenkosten, Gerichtskosten etc.
ist möglich
E 5.1.3 Zahlweg bestimmen
Es ist festzulegen, wie der Auszahlungsbetrag zum Empfänger gelangt (z.B.
Scheckzahlung, Banküberweisung, Postbarzahlung, Barzahlung, interne Verrechnung).
E 5.1.4 Auszahlung sichern
Sichern der Auszahlung z.B. durch Prüffallbearbeitung, Vier-Augen-Prinzip
und Doppelzahlungsprüfungen, um Mißbrauch oder Irrtum möglichst auszuschließen.
F 5.2
Leistung erläutern
Geeignetes Medium für die Erklärung der Leistung auswählen (z.B. Telefon, Fax,
Brief). Abweichende Beträge oder Abschlagszahlungen erläutern.
E 5.2.1 Verwendungszweck angeben
Der Geldempfänger wird über den Grund der Zahlung informiert (z.B. Schadenfall vom ..., Rechnung vom ..., Abtretung, Aktenzeichen).
E 5.2.2 Abrechnung erstellen
Dem Geldempfänger und/oder dem Vertragspartner wird erläutert, wie sich
der Auszahlungsbetrag ergibt/zusammensetzt (z.B. Forderung abzüglich
Selbstbeteiligung + Zinsen, Vorauszahlung, Verrechnung mit rückständigem
Beitrag).
E 5.2.3 Kommunikationsmedium auswählen
Der Grund für die Zahlung und die Zusammensetzung des Betrages wird
dem Empfänger z.B. mündlich, fernmündlich, per Fax, per Brief oder Mailsystem mitgeteilt.
F 5.3
Leistung korrigieren
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39
Funktionsbeschreibung
Schaden / Leistung
Zuordnung von Geldeingängen und Geldausgängen zum zugehörigen Schaden bzw.
zur richtigen Leistungsart.
E 5.3.1 Leistung vor Auszahlung stornieren
Ergeben sich im Schaden Erkenntnisse, daß Auszahlungen unberechtigt oder irrtümlich erfolgen würden, kann die Leistung, sofern vom Exkasso noch
nicht verarbeitet, storniert werden.
E 5.3.2 Leistungsabrechung korrigieren
Ergeben sich im Schaden Erkenntnisse, daß Auszahlungen unberechtigt oder irrtümlich erfolgten, muß die Leistungsabrechnung korrigiert werden. Daraus kann sich eine Leistungsrückforderung oder eine Nachzahlung ergeben.
E 5.3.3 Sonstige Leistungskriterien ändern
Korrigieren der Zuordnung der Aus-/Einzahlung zum richtigen Geschädigten
und/oder zur richtigen Leistungsart. Splitten eines Gesamtbetrages bei falscher Zuordnung in Einzelbeträge (z.B. Gesamtbetrag als Entschädigung
deklariert, obwohl Kostenanteile enthalten waren).
F 5.4
Unberechtigte Ansprüche abwehren
Dem Anspruchsteller die Ablehnung unberechtigter Ansprüche mit Hinweis auf die
Rechtslage mitteilen. Eventuell dem Verdacht auf Versicherungsbetrug nachgehen.
40
© GDV 1999
Schaden / Leistung
F 5.5
Funktionsbeschreibung
Forderungen stellen
Aus diversen Gründen können Forderungen des VU bestehen. Diese haben als Ziel,
den Aufwand zum Schaden teilweise oder ganz von anderen VU, vom VN oder dritten Personen ersetzt zu bekommen. Nicht dazu gehören Rückversicherungen, die
der AK als separate Funktion außerhalb von Schaden sieht.
F 5.5.1 R E GR E S S E
BEARBEITEN
Forderungen, die sich nicht gegen Mitversicherer richten, sollen als Regresse bezeichnet werden. Sie mindern bei Erfolg den Aufwand zum Schaden. Alle Arbeiten
zur Abwicklung einschließlich einer evtl. Reservierung des zu erwartenden Betrages
werden hierunter zusammengefaßt.
E 5.5.1.1 Regreßmöglichkeit erkennen
Die Grundlage von Regreßforderungen können diverse vertragliche oder
gesetzliche Bestimmungen sein. Der Sachbearbeiter muß im betroffenen
Schaden alle möglichen Regreßgründe daraufhin prüfen, ob sie zum Tragen kommen können.
E 5.5.1.2 Regreßsicherheit festlegen
Die Möglichkeit eines Regresses sagt noch nichts über den Erfolg aus.
Die Sicherheit, die Regreßforderung tatsächlich eintreiben zu können,
kann durch eindeutige Bestimmungen, unterschiedliche Auslegungen der
Bestimmungen, nicht feststellbare Regreßgegner oder auch durch Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Regreßgegners beeinflußt
werden.
E 5.5.1.3 Regreßbetrag anfordern
Der Regreßgegner wird über die Höhe und den Grund der Regreßforderung infor-miert. Dabei müssen gesetzliche Formvorschriften beachtet
werden.
E 5.5.1.4 Provenues realisieren
Das VU wird im Normalfall die in seinen Besitz übergegangenen Objekte
aus dem Schadenfall nicht selbst veräußern, sondern hiermit einen Verwerter beauftragen, der entsprechende Erfahrungen dafür besitzt.
E 5.5.1.5 Gericht einschalten
Zahlt der Regreßgegner nicht freiwillig den angeforderten Regreßbetrag,
wird versucht, diesen auf dem Klageweg einzutreiben.
E 5.5.1.6 Unwirtschaftliche Regresse einstellen
Ist bekannt, daß der Regreßgegner zahlungsunfähig ist, oder ist die Regreßgrundlage nicht zweifelsfrei, kann es sinnvoll sein, den Regreß als
unwirtschaftlich einzustellen. Hierbei sind auch die Regreßhöhe und die
Kosten für die Weiterverfolgung des Regresses zu berücksichtigen.
© GDV 1999
41
Funktionsbeschreibung
F 5.5.2 M I TV E R S I C H E R U N GE N
Schaden / Leistung
A BW I CK E L N
Unter Mitversicherung wird verstanden, daß ein Teil der Deckung des Risikos einem
anderen VU per Beteiligung, per Zession oder über eine Nebenversicherung übertragen wird. Dabei reguliert eine Gesellschaft als ‘Führende’ den Schaden und bekommt den Anteil des Mitversicherers von diesem ersetzt. Alle Arbeiten zur Abwicklung einschließlich der evtl. Reservierung des zu erwartenden Betrags werden hierunter zusammengefaßt.
E 5.5.2.1 Verteilplan zum Schadentag feststellen
Über die Schnittstelle Vertrag wird die am Schadentag gültige Verteilung
des Risikos auf beteiligte Versicherer und deren Anteile ermittelt.
E 5.5.2.2 Großschäden an Mitversicherer melden/weitergeben
Zweig- und spartenunterschiedlich bestehen Regelungen, wonach die beteiligten VU vom eingetretenen Großschaden vorab zu informieren sind,
um eigene Rückstellungen zu bilden und (Sach) eine Regulierungskommission zu verlangen.
E 5.5.2.3 Betrag pro Mitversicherer ermitteln
Aus jeder Reserveänderung, jeder Aus-/Einzahlung wird der Anteil pro beteiligtem VU ermittelt und auf ein Forderungskonto gebucht.
E 5.5.2.4 Mit Mitversicherern abrechnen
Die Abrechnung der aufgelaufenen Forderungen gegen die Mitversicherer
erfolgt bei kleinen und mittleren Schäden im Regelfall nach Erledigung des
Schadens. Um Zinsverluste zu vermeiden, werden größere Abschlagszahlungen gesondert abgerechnet.
E 5.5.2.5 Gemeinsamen Zahlungstermin und Betrag aufgeben
In der Regel wird ein Anforderungsschreiben an die Mitversicherer erstellt,
an einem gemeinsamen Zahlungstermin ihre Anteile an den Geldempfänger auszuzahlen.
E 5.5.2.6 Nicht vom Mitversicherer akzeptierte Forderungen bearbeiten
Insbesondere bei größeren Schäden werden die Mitversicherer über den
Verlauf der Regulierung durch Berichte informiert und über Widerspruchsfristen aufgefordert, der Regulierung zuzustimmen. Im Widerspruchsfall
wird der neue Sachverhalt unter den Mitversicherern erneut zur Zustimmung vorgelegt. Ggf. ergeben sich dadurch geänderte Abrechnungen.
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Zweig- und spartenunterschiedlich werden die Mitversicherer vom Schadeneintritt informiert und zwar
 lfd. über den Fortgang der Regulierung (Erstmitteilung, Zwischen-,
Schlußbericht)
 nur Schlußmitteilung
 Quartalsweise (Abrechnung und Reservemeldungen)
 einmal zum Jahresschluß (Abrechnung und Reservemeldungen).
42
© GDV 1999
Schaden / Leistung
F 5.6
Funktionsbeschreibung
Nebenbuchhaltung Schaden führen
Pflege der Schadenkonten und -buchungen und interne Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung.
F 6
Fremdsysteme nutzen
F 6.1
Systempflege durchführen
Parameter, Bausteine und Meßgrößen der Schadenbestandsführung pflegen. Dazu
gehört die Dokumentation und Information der Schadensachbearbeiter.
E 6.1.1
E 6.1.2
E 6.1.3
etc.
F 6.2
Benutzerprofil einrichten und ändern
Textbausteine einrichten und ändern
Schlüsselverzeichnisse einrichten und ändern
Vertragsänderungen prüfen und veranlassen
Bei dieser Funktion werden alle Aktivitäten ergriffen, die aufgrund von objektiven und
subjektiven Merkmalen zu einer Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Versicherungsnehmer führen können.
Ausgehend vom einzelnen Schaden werden kundenorientiert, spartenorientiert und
vertrags-orientiert die relevanten weiteren Schäden, Vertragsbestände und Geschäftsverbindungen des Versicherungsnehmers für die Prüfungen herangezogen.
Es können Anregungen für die zukünftige Gestaltung des Versicherungsschutzes
gegeben werden, z.B. Vertragssanierung, Vereinbarung von Risikoausschlüssen und
Einleitung von Schadenverhütungsmaßnahmen.
Als Ergebnis kann auch festgestellt werden, daß nichts zu tun ist oder daß eine Aufforderung bzw. Empfehlung zur Vertragsumgestaltung zu geben ist, die idealerweise
konkret begründet wird.
Dies kann

in der Empfehlung zur Aussprache einer Kündigung,

in einer Auflistung der relevanten Schäden oder

in dringenden Fällen in der Aussprache der Kündigung direkt durch die Schadenabteilung erfolgen.
© GDV 1999
43
Datenmodell Schaden/Leistung
F 6.3
Schaden / Leistung
Schnittstellensysteme nutzen/bedienen
Schnittstellensysteme, die mit dem Bereich Schaden/Leistung in Verbindung stehen
und durch die Schnittstellenbeschreibung noch genauer spezifiziert werden.
E 6.3.1
E 6.3.2
E 6.3.3
E 6.3.4
E 6.3.5
E 6.3.6
E 6.3.7
E 6.3.8
E 6.3.9
E 6.3.10
E 6.3.11
E 6.3.12
E 6.3.13
Benutzerprofil aufrufen
Korrespondenz aufrufen
Partner aufrufen
Rechnungswesen aufrufen
Rückversicherung aufrufen
Schadendienste aufrufen
Termine, Archiv, Notizen aufrufen
Vertrag aufrufen
Vertreter aufrufen
Vorgangssynchronisation aufrufen
Hinweis- und Informationssystem aufrufen
Gutachter aufrufen
Präsenzbibliothek aufrufen
IV. Datenmodell Schaden/Leistung
Das Datenmodell ‘Schaden/Leistung’ wird durch eine Übersichtsskizze und die Entitätsbeschreibungen dargestellt.
IV.1. Übersichtsskizze
Die Übersichtsskizze zeigt 10 Schaden-Entitätstypen und ihre wesentlichen Relationen.
44
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Datenmodell Schaden/Leistung
Außenwelt
Police
RV, RÜV, etc.
Vertrag
Partner
Gefahr
Objekt
Schaden/Leistung
Partnerzuordnung
Partnerrolle
Anspruch/
Forderung
Abzüge/Zuschläge(KV)
Beschädigung
Objektrolle
Schadenfall
LeistungsBuchung
Ereignis
Reserve
Konto
Abbildung IV.1: Übersichtsskizze Datenmodell "Schaden/Leistung"
Die Einbettung dieser Schadenentitäten in das Unternehmens-Datenmodell ist durch
einige Relationen zu Entitäten der ‘Außenwelt’ angedeutet.
Die genannten Schadenentitäten sind teilweise Aggregationen abhängiger Entitäten
und daher noch weiter zu zerlegen.
Die Kardinalität der Relationen ist angegeben, um dem Leser ein Gefühl für die Beziehungen zwischen den Schadendaten zu vermitteln. Die notwendige weitere Zerlegung, Vervollständigung, Benennung und Beschreibung der Relationen bleibt einer
weiteren Modellierungsphase vorbehalten.
IV.2. Entitätsbeschreibung
Entitäten und ihre Aggregationen werden in drei Rubriken näher erläutert.
Unter der Rubrik ‘Definition’ werden sie kurz verbal beschrieben.
In der Rubrik ‘Attribute’ werden typische Datenfelder aufgezählt. Die angegebene
Attributsliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Interesse einer besseren
Verständlichkeit sind auch Informationen, die bei weiterer Ausmodellierung durch
Beziehungsentitäten repräsentiert werden, als Attribute genannt.
© GDV 1999
45
Datenmodell Schaden/Leistung
Schaden / Leistung
In der Rubrik ‘Informationen’ finden sich Stichworte zu Datengruppen, die aus korrelierten Attributen bestehen und daher Kandidaten für die Bildung von Sub-Entitäten in
einer weiteren Modellierungsstufe darstellen.
Beispiele sind bei Bedarf in einer eigenen Rubrik oder direkt zum Attribut oder zur
Information genannt.
D 1
Abzüge/Zuschläge
Abzüge, Zuschläge bezogen auf den ursprünglich geforderten Betrag des Anspruchs/der Forderung.

Attribute

Kennzeichen Abzug/Zuschlag

Art des Abzugs/Zuschlags
(Abzug, z.B. Unterversicherung, Selbstbeteiligung, Mitversicherung, Leistungsausschluß, Leistungseinschränkung (wie Höchstsatzüberschreitung), Vorleistung (gesetzliche Krankenversicherung)
(Zuschlag, z.B. Kulanz/Härteausgleichszahlung))
46

Betrag

Währung

Prozentsatz

Anspruchs-/Forderungsnummer (Relation)

Grund des Abzugs/Zuschlags
© GDV 1999
Schaden / Leistung
D 2
Datenmodell Schaden/Leistung
Anspruch/Forderung
Anspruch gegen das VU aus einem Schadenereignis bzw. Forderung des VU an einen Dritten aufgrund der Schadenregulierung.


Attribute

Kennzeichen Anspruch/Forderung

Geforderter Betrag

Währung

Schadenhöhe

Art des Anspruchs (z.B. Schmerzensgeld, ambulante Arztrechnung, Nutzungsausfall) /der Forderung (z.B. Regreß, aufgrund von Mitversicherung)

Entgeltschlüssel Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

gewünschter Zahlweg

Ablehnungsgrund

Datum der Forderung

Zeitraum, für den Anspruch/Forderung besteht (Datum von / bis)

Datum der Bearbeitung

Partnerrollen-Nummer (an)
(Relation)

Partnerrollen-Nummer (für)
(Relation)

Bearbeitungsstatus (z.B. eingestellt, abgerechnet, ausbezahlt)

Sicherheit der Forderung

Vorsteuerabzugskennzeichen
Informationen

Berechnungsgrundlage, z.B. Glaspreise, Mietwagensätze, Rentendetails, Tagessätze, Gebührenordnung (z.B. GOÄ), BPflV

Nachweis, z.B. Rechnung, Kennzeichen Lebensbescheinigung, Rezept, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kostenübernahmeantrag
© GDV 1999
47
Datenmodell Schaden/Leistung
D 3
Schaden / Leistung
Beschädigung
Darstellung, Beschreibung der Beeinträchtigung des Objekts bzw. der
Erkrankung/Verletzung einer Person bzw. der Verletzung eines finanziellen
Interesses einer Person durch das Scha-denereignis.


Attribute

Art der Beschädigung (z.B. Kotflügel defekt, Termin geplatzt, Abschluß entgangen)

Diagnoseschlüssel (z.B. Bein gebrochen)

Diagnosestatus (z.B. Verdacht auf, Zustand nach, Operation, chronisch)

Zahnschema

Grad der Beschädigung (z.B. Totalschaden, Invaliditätsgrad)

Zeitraum der Reparatur, Behandlung, Betriebsunterbrechung

Gutachten, ärztliches Attest (Relation)

'Wiederhersteller' (Relation) (Sammelbegriff für Personen/Unternehmen, die
Schadenfolgen beheben z.B. Kfz-Werkstatt, Arzt, Krankenhaus, Bauunternehmer)

Behandlungsart (z.B. ambulant, stationär, Zahnbehandlung)
Informationen

Beschreibung (VU-spezifisch), z.B. Foto, Notizen

Krankenhausdaten, z.B. Institutionskennzeichen, Operationsschlüssel, Art der
Unterbringung (Ein-/Zweibettzimmer, allgemeine Pflegeklasse), ärztliche Versorgung (Privat-/ Belegarzt), Kostenübernahmegarantien

Entbindungsdaten, z.B. Art der Entbindung (Hausgeburt, Klinik), Anzahl Neugeborene

Beschreibung des Rechtsstreits

Art der Betriebsunterbrechung
D 4
Ereignis
Ein Vorfall, der für das Versicherungsgeschäft von Bedeutung ist, weil daraus ein
oder mehrere Schadenfälle resultieren können (für KV: Inanspruchnahme bzw. geplante Inanspruchnahme medizinischer Leistungen).
48
© GDV 1999
Schaden / Leistung


Datenmodell Schaden/Leistung
Attribute

Unter-/Oberereignis (z.B. Unfall aufgrund eines Sturms, Auffahrunfall mit 5 Autos, davon einer sowohl KH als auch Kaskofall)
(Relation)

Ursache (z.B. Brandstiftung, Kabelbrand, Glatteis, Krankheit, Unfall)

Partnerrollen-Nummer (Relation) (z.B. ermittelnder Polizeiposten, Zeuge)

Datum/Zeitintervall

Ereignis-Art (z.B. Sturm, Hagel)

Ereignis-Nummer

Kumulkennzeichen

Ort, Land, Region
Informationen

D 5
Beschreibung des Ereignisses und seiner Folgen, z.B. Freiformnotiz, Medium
der Erfassung, Verweis auf Zeitungsmeldung
Leistungsbuchung
Verfügung und Buchung einer Schadenausgangsleistung, Zuordnung/Buchung einer
Eingangsleistung.

Attribute

Betrag Fremdwährung

Betrag DM

Währung

Buchungsart (z.B. Eingang, Ausgang, Umbuchung)

Verwendungszweck (z.B. Freitext bei Überweisung)

Zahlweg (z.B. Überweisung, Scheck)

Schlüssel von Anspruch/Forderung (Relation)

Wertstellungsdatum

Zahlungstermin

Buchungsdatum
© GDV 1999
49
Datenmodell Schaden/Leistung


Anweisender Sachbearbeiter

Freigebender Sachbearbeiter

Leistungsart (z.B. Reparaturkosten, Invaliditätszahlung, Heilbehandlungskosten, Zahnersatz, Krankenhaustagegeld)

Bearbeitungsstatus der Buchung (z.B. gesperrt, freigegeben, hängt in der
Stichprobe)

Bankspesen
Informationen

50
Schaden / Leistung
Kontenangabe für das Rechnungswesen, z.B. Eigenbehalt VU
© GDV 1999
Schaden / Leistung
D 6
Datenmodell Schaden/Leistung
Objektrolle
Darstellung der Rolle eines Objektes und seines Zustandes im Schaden.


Attribute

Art der Beziehung (z.B. verursacht, beteiligt, beschädigt)

Gültig ab
Informationen


Status der Rolle (z.B.angerostet, angeschlagen, Teile waren beschädigt)
Beispiele

Das Auto ist beschädigt

Das Auto ist versichert
© GDV 1999
51
Datenmodell Schaden/Leistung
D 7
Schaden / Leistung
Partnerrolle
Darstellung der Rolle einer Person und ihres Verhaltens in einem Schadenfall oder
Ereignis.


Attribute

Art der Rolle (z.B. Fahrer, Rechtsanwalt, Arzt, Versicherungsnehmer, versicherte Person)

Aktenzeichen (fremd)
Informationen

Status der Rolle (z.B. betrunken, angeschnallt, minderjährig)

Kennzeichen zu Obliegenheitsverletzung
D 8
Partnerzuordnung
Darstellung einer Beziehung zwischen 2 Partnerrollen.


Attribute

Gültig ab

Instanz

Aktenzeichen
Informationen

D 9
Art der Beziehung (Verwandtschaft, Bekanntschaft), z.B. Müller ist Arzt von
Meier im Schadenfall 4711
Reserve
Rückstellungen zur Deckung möglicher Ansprüche in geschätzter Höhe bzw. Darstellung der erwarteten Geldeingänge aus Forderungen.

52
Attribute

Betrag

Währung

Reserveart (z.B. Kapital, Rente, Regreß)

Datum letzte Reserveüberprüfung

Pauschal ja/nein
© GDV 1999
Schaden / Leistung

Kennzeichen Schadenreserve/Ereignisreserve

Leistungsart (z.B. Tod, Invalidität)
© GDV 1999
Datenmodell Schaden/Leistung
53
Datenmodell Schaden/Leistung
Schaden / Leistung
D 10 Schadenfall
Allgemeine Daten zur Verwaltung und Bearbeitung einer oder mehrerer Beschädigungen und den aus ihnen resultierenden Ansprüchen.

Attribute

Schadennummer

Kennbegriff des Deckungsbezugs (VSNR) (Relation)

Abweichendes Schadendatum (falls ungleich Ereignis)

Abweichende Schadenzeit

Abweichender Schadenort

Meldedatum beim VU

Anlagedatum

Schadenursache (z.B. Explosion, Brandstiftung)

Schadenart
(spartenabhängig z. B.
gensschaden
Personen-, Sach-, VermöTeil-
entwendung, Totalentwendung
Berufsunfall, Sportunfall)
54

SFR-Belastung des Schadens (spartenabhängiges Merkmal z.B. bei KH und
KV)

Rückkaufswert (SFR)

Deckungsentscheidung des Sachbearbeiters

Schadensparte (Relation) (betroffenes Risiko/betroffener Tarif im Vertrag)

Anzahl Tote

Anzahl Verletzte

Anzahl Insassen im Schadenfall

Status (offen/erledigt)

Ereignis-Nummer (Relation)
© GDV 1999
Schaden / Leistung

Schnittstellenbeschreibung
Informationen

Datumsfelder der Berarbeitung (z.B. archivieren bis, letzte Änderung, letzte
Wiedereröffnung, letzte Schließung, letzte Prüfung)

Zuständigkeiten (z.B. letzter Sachbearbeiter, zuständiger Sachbearbeiter, registrierende Stelle, Prüfer)

Kategorie (z.B. Großschaden, Auslandsschaden, Prozeßschaden)

Klassifikation (z.B. Kündigung, Rente, Regreß, VIP)

Unternehmensspezifische Verwaltungsdaten (z.B. Ort der Akte, Kopie an Vertreter, vorlagepflichtig)

Zusätzliche Beschreibung des Schadenfalls
V. Schnittstellenbeschreibung
Hier werden Dienste beschrieben, die das Schadensystem von anderen Systemen
erwartet.
S 1
Benutzerprofil
Bereitstellung individueller Daten zur Steuerung des Arbeitsablaufs.
S 1.1
S 1.2
S 1.3
S 1.4
S 1.5
etc.
S 2
Berechtigungen prüfen
Stichproben ziehen
Stellvertretung regeln
Ressourcen zuordnen (Drucker, Telefon)
Individuelle Steuerungsmöglichkeiten (Expertenmodus, Laienmodus)
Korrespondenz
Dieses System dient der Erstellung, Verwaltung und Versandsteuerung von Ausgangspost im Rahmen der Berechtigungen des Anwenders.
S 2.1
S 2.2
S 2.3
S 3
Normierte Korrespondenz zu Schadenvorgängen erstellen
Freie Korrespondenz zu Schadenvorgängen erstellen
Briefe anzeigen
Partner
© GDV 1999
55
Schnittstellenbeschreibung
Schaden / Leistung
Das Partnersystem verwaltet die persönlichen Daten und Geschäftsbeziehungen der
Partner des Unternehmens. Folgende Funktionen werden von der Schadenbearbeitung benötigt:
S 3.1
Partner suchen mit Namens- und Adreßteilen, mit Partnernummer, mit
Schadennummer, mit Vertragsnummer
S 3.2
Partnerdaten bereitstellen
S 3.2.1
Adressen in verschiedenen Darstellungsformen
S 3.2.2
Vertrags-, Partnerbeziehungen
S 3.2.3
Briefanrede, Berufsschlüsselverzeichnis
S 3.3
Adreßdaten prüfen
S 3.3.1
Orts-, Straßen-, Adreßdubletten-, Formalprüfung
S 3.4
Partnerdaten pflegen
S 3.4.1
Adreß- und Partnerdaten anlegen und ändern
S 3.4.2
Matchcode pflegen
S 3.4.3
Partneradressen zusammenlegen
S 3.4.4
Historien führen
S 3.5
Personenbeziehungen herstellen
S 3.6
Allgemeine Daten speichern (Krankenhäuser, Gutachter, VU)
S 3.7
Auskunft über Bankverbindungen von Personen
S 4
Rechnungswesen
S 4.1
S 4.1.1
S 4.1.2
S 4.1.2.1
S 4.1.2.2
Finanzbuchhaltung: Kontierung der gesamten Buchungen
Zahlungsein- und ausgänge buchen
Sonstige Buchungen verarbeiten (Schaden/Schaden, Schaden/Beitrag)
Interne und externe Regulierungskosten pro Schaden verarbeiten
Fremdwährungen in DM bewerten
S 4.2
gen
S 4.2.1
zugeS 4.2.2
S 4.2.3
S 4.2.4
S 4.2.5
Inkasso: Realisierung von Forderungen und Abwicklung von Geldeingän-
S 4.3
S 4.3.1
rung)
S 4.3.2
S 4.3.3
sung,
Exkasso: Abwicklung von Geldausgängen
Auszahlungen durchführen (Überweisungen, Schecks, bar, Fremdwäh-
Zahlungseingänge überwachen (Ratenzahlungen, Geldeingänge, die nicht
ordnet werden können)
Zahlungseingänge zuordnen
Guthaben oder Rückstände verrechnen
Mahnverfahren betreiben
Informationen über Mahnzustände von Verträgen bereitstellen
Rückläufer bearbeiten
Scheckverfahren kontrollieren (Kontrolle ordnungsgemäßer ScheckeinlöSchecksperrungen, Nachforschungsaufträge, Scheck-Storno-Aktionen für
nicht
56
© GDV 1999
Schaden / Leistung
S 4.3.4
S 4.3.5
S 4.3.6
S 4.3.7
S 5
Schnittstellenbeschreibung
eingelöste Schecks)
Auszahlungen sichern durch Stichproben und/oder Freigaben
Auszahlungen zusammenfassen
Fremdwährungszahlungen an das Außenwirtschaftsamt melden
Leistungen zwischen Schäden verrechnen
Rückversicherung
RV-Verträge verwalten und RV-Abrechnung durchführen.
S 5.1
S 5.2
S 5.3
RV-Relevanz prüfen
RV-Meldung erstellen
RV-Abrechnung durchführen
© GDV 1999
57
Schnittstellenbeschreibung
S 6
Schaden / Leistung
Schadendienste
Das Schadensystem stellt den anderen Systemen Daten zur Verfügung.
S 6.1
Meldewesen: Bereitstellung von Informationen für interne und externe
Gremien
(BAV,Verband der Schadenversicherer, Verband der privaten Krankenversicherung)
S 6.2
Statistik: Bereitstellung von Informationen als Kontroll- und Führungsinstrument
S 6.3
Vertriebsunterstützung: Bereitstellung von Informationen für den Außendienst zur
Unterstützung des Neugeschäftes und des Kundenservice
S 7
Termine, Archiv, Notizen
System zur Überwachung und Dokumentation von Geschäftsvorgängen.
S 7.1
Termine überwachen
S 7.2
Dokumente archivieren und reproduzieren
S 7.3
Notizen zum Vorgang verwalten
S 7.4
Bearbeitungsschritte dokumentieren
S 7.5
Querverweise zwischen laufenden Geschäftsvorgängen aufbauen (kundenbezogen,
spartenbezogen, schadenursachenbezogen)
S 8
Vertrag
Verwaltung der Versicherungsverträge.
S 8.1
S 8.2
S 8.3
S 8.4
S 9
Daten zum Schadentag bereitstellen
Daten aktuell bereitstellen
Schadenrelevante Vertragsänderungen melden
Änderungsimpulse aus Schaden verarbeiten
(SFR, Risikobewertung aus Diagnose)
Vertreter
Verwaltung der Vereinbarungen zwischen VU, Vertreter und der Abrechnung (Provision, Schadenregulierungspauschale).
S 9.1
S 9.2
S 9.3
S 9.4
S 9.5
etc.
58
Auskunft über Regulierungsvollmachten geben
Auskunft über Regulierungspauschale geben
Regulierungspauschale zahlen/buchen
Auskunft über Vertreterpflichten
Auskunft über Vertreterart
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Schnittstellenbeschreibung
S 10 Vorgangssynchronisation
Dieses System stellt die ständige Konsistenz der Daten und Vorgänge sicher.
S 10.1
rechS 10.2
und
S 10.3
Einzelne Schritte eines Vorgangs synchronisieren (z.B. Zahlung und Abnungsschreiben)
Mehrere Vorgänge miteinander synchronisieren (z.B. Schadenregulierung
Vertragsstorno)
Anstoß von Freigaben aller Art (z.B. Korrespondenz, Exkasso)
S 11 Hinweis- und Informationssystem
Hier werden Hinweise für die Antragsannahme und Schadenbearbeitung zur Verfügung gestellt (z.B.Uniwagnis).
S 11.1
prüfen,
Vorhandene Dateneinträge prüfen (z.B. gefundene Einträge auf Relevanz
beim meldenden VU rückfragen, nötige Aktionen aufgrund der relevanten
Wagnisse veranlassen)
S 11.2
Neue Hinweisdaten feststellen (z.B. Schaden/Person/Objekt als Wagnis
kennzeichnen, Wagnis auf Meldepflicht prüfen, Meldung anstoßen/veranlassen).
S 12 Gutachter
Ein System zur Sicherstellung und Optimierung aller Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Gutachters/Sachverständigen. Die Kommunikation
zwischen Innendienst einerseits und Außendienst, Schadenregulierer, Gutachter/Sachverständiger usw. andererseits soll im Sinne einer schnellen und effizienten
Schadenregulierung entscheidend verbessert werden.
S 12.1
Verwaltung der Gutachterdaten
(in welchem Raum tätig, Spezialkenntnisse, welche Kommunikationsme-
dien
S 12.2
S 12.3
ten, wer
S 12.4
Daten
S 12.5
stellung
S 12.6
vorhanden, interner oder externer Mitarbeiter)
Auskünfte über laufende Gutachteraufträge und deren Bearbeitungsstand
Zuordnung neuer Gutachteraufträge(wer ist dem Schadenort am nächsist besonders qualifiziert bzw. spezialisiert)
Verteilen bzw. versenden der Aufträge inklusive regulierungsrelevanter
Empfangen der detaillierten Rückmeldungen bzw. Gutachten und Bereiteiner besseren Datenbasis für die Risikoanalyse und Kalkulation
Abrechnung der Kosten mit dem Gutachter
© GDV 1999
59
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
S 13 Präsenzbibliothek
Die Präsenzbibliothek verwaltet Informationen, wie z.B. Dateien und Bibliotheken und
stellt sie auf Anforderung zur Verfügung. Für die Schadenbearbeitung sind hier z.B.
relevant:
ASSDATA, Uniwagnis, Verträge Teilungsabkommen, Mietwageninformationen, Audatex, Krankenhausdatei, Diagnosedatei, Pschyrembel etc.
VI. Prozeßbeschreibung
VI.1. Schadenprozesse und deren interne und externe
Einflußfaktoren
Aufbau
Schadenorganisation
Verwertungspolitik
Reservepolitik
technisches
Equipment
Regreßpolitik
Regulierungsrichtlinien
Schaden/
Leistung
Regulierungspartner
Kundenverhalten
Wettbewerb
60
Gesetze
Verordnungen
...
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
VI.2. Übersicht der Teilprozesse
P1
P2
P3
P4
P5
P6
P7
P8
P9
P 10
P 11
P 12
P 13
P 14
P 15
P 16
P 17
P 18
P 19
P 20
P 21
P 22
P 23
P 24
P 25
Administration
Aufwandsermittlung
Betreuung vor Ort
Deckungsprüfung
Eingangszuordnung
Großschadenmeldung
Gutachterbeauftragung
Haftungsprüfung
Kostenermittlung
Kulanzbearbeitung
Kundenservice im Schaden
Leistungserbringung/-ablehnung
Leistungskorrektur
Mit- und Nebenversicherungsabwicklung
Provenuebearbeitung (Verkaufserlös)
Rechtsstreitabwicklung
Prüfung/Vervollständigung der Schadendaten
Regreßbearbeitung
Reservierung
Schadenanlage
Schadenrückkauf
Schadenschluß
Schadenwiedereröffnung
Teilungsabkommen
Vorgangsfreigabe
© GDV 1999
61
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
VI.3. Beschreibung der Teilprozesse
P 1
Administration
Beschreibung:
Die technische Abwicklung der Schadenbearbeitung wird durch Veränderung von
Parametern sichergestellt.
Auslöser:
 Ein für die Schadenbearbeitung relevanter Parameter ändert sich.
Voraussetzung:
 Ein für die Schadenbearbeitung konzipiertes Administrationssystem steht zur Verfügung.
Ziel:
 Die Lauffähigkeit des Schadensystems mit rationellen Mitteln sicherstellen.
Funktionen:
F 6.1 Systempflege durchführen
(z.B. Schadenursachenschlüssel, Leistungsart, maschinelle Erstreserve
(Pauschalreserven) ändern
P 2
Aufwandsermittlung
Beschreibung:
An das VU gestellte Ansprüche werden geprüft.
Auslöser:
 Es wird ein Anspruch an das VU gestellt.
Voraussetzungen:
 Teilprozeß
P 4 Deckungsprüfung ist erfolgt
P 8 Haftungsprüfung ist erfolgt
Beide haben nicht zu einer vollständigen Deckungsverweigerung
geführt.
Ziele:
 Die Ansprüche sind den versicherten Gefahren, Ursachen usw. zugeordnet.
 Die Auszahlung der akzeptierten Ansprüche kann erfolgen.
 Für nicht akzeptierte Ansprüche sind qualifizierte Ablehnungsgründe bestimmt.
Funktionen:
F 2.3.7 Zusatzinformationen beschaffen
F 4.1
Schadenhöhe ermitteln
F 4.2.1 Anspruch prüfen
F 4.2.2 Höhe der Abzüge feststellen
F 4.4
Reservierung durchführen
F 6.2
Vertragsänderungen prüfen und veranlassen
62
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
Schnittstellensystem:
E 6.3.13 Präsenzbibliothek aufrufen
P 3
Betreuung vor Ort
Beschreibung:
Aufnahme von Daten und Begleitumständen vor Ort als Basis für die Aufwandsermittlung. Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung und Unterstützung des Kunden im Schadenfall.
Auslöser:
 Info über Schaden erreicht VU
 VU oder Kunde wünscht Betreuung
Voraussetzung:
 Keine
Ziele:
 Schadenminderung
 Kundenservice
Funktionen:
F 2.1 Schaden aufnehmen
P 4
Deckungsprüfung
Beschreibung:
Es wird geprüft, ob der Schaden formell und materiell gedeckt ist, d.h. ob sich aus
den Versicherungsbedingungen und dem bestehenden Vertragsverhältnis ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen herleiten läßt.
Auslöser:
 Termin, Posteingang, Anspruch
 Vertragsänderung (für den Zeitpunkt des Schadentages)
Voraussetzungen:
 Teilprozeß
ist erfolgt
P 17
Prüfung und Vervollständigung der Schadendaten
P 20 Schadenanlage ist erfolgt
Ziel:
 Deckung ja / nein?
Funktionen:
F 3.1
Deckung prüfen
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
E 6.3.4 Rechnungswesen aufrufen
S 4.2.5 Informationen über Mahnzustände von Verträgen bereitstellen
E 6.3.8 Vertrag aufrufen
© GDV 1999
63
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
S 8.1 Daten zum Schadentag bereitstellen
E 6.3.13 Präsenzbibliothek aufrufen
P 5
Eingangszuordnung
Beschreibung:
Empfänger und Verwendungszweck eines Geldeingangs oder Poststücks oder eingehender elektronischer Daten werden bestimmt und ggf. dem Schadenfall zugeordnet. Ansonsten erfolgt eine Weitergabe des Geldeingangs/Poststücks bzw. der elektronischen Daten.
Auslöser:
 Geldeingang
 Posteingang
 Eingang elektronischer Daten
Voraussetzungen:
 Der Eingang ist noch nicht zugeordnet. Geeignete Suchmechanismen stehen zur
Verfügung (z.B. Matchcode über Aktenzeichen).
Ziele:
 Die Zuordnung des Eingangs zu einem definitiven Arbeitsgebiet.
 Ermittlung eines konkreten Schadens bzw. Geschäftsprozesses.
Funktionen:
F 2.2.1 Schadeninformationen weitergeben
F 2.3.1 Partner identifizieren
F 2.3.7 Zusatzinformationen beschaffen
Schnittstellensysteme:
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.1 Partner suchen mit Namens- und Adreßteilen, mit Partnernummer,
mit
Schadennummer, mit Vertragsnummer
64
© GDV 1999
Schaden / Leistung
P 6
Prozeßbeschreibung
Großschadenmeldung
Beschreibung:
Information der übergeordneten Organisationseinheit (Direktion, Geschäftsleitung,
Generaldirektion) oder Rückversicherung über einen Schaden, der nach den Arbeitsanweisungen der schadenbearbeitenden Organisationseinheit einer besonderen
Meldung bedarf.
Auslöser:
 Die voraussichtliche Höhe des Schadens überschreitet eine festgesetzte Summe
oder es liegt abhängig von der jeweiligen Sparte eine besondere Schadenart
(mehrere Personen verletzt, Strahlenschäden usw.) vor.
Voraussetzungen:
 Der Schaden muß bekannt und im System mit allen wesentlichen Daten vorhanden sein.
 Teilprozeß
P 2 Aufwandsermittlung ist erfolgt
P 4 Deckungsprüfung ist erfolgt
P 8 Haftungsprüfung ist erfolgt
Ziele:
 Information an Mitversicherer und Rückversicherer.
 Disposition für das eigene Rechnungswesen (Cash-Call).
 Besondere Information und Beobachtung zum Geschäftsverlauf.
 Rechtzeitige Einbeziehung von Spezialisten.
Funktionen:
F 1.2
Rückstellungen bilden
F 2.3.7 Zusatzinformationen beschaffen
F 2.3.8 Informationen für die weitere Sachbearbeitung zur Verfügung stellen
Schnittstellensysteme:
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen
(Erstellung der Großschadenmeldung)
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
© GDV 1999
65
Prozeßbeschreibung
P 7
Schaden / Leistung
Gutachterbeauftragung
Beschreibung:
Ein interner oder externer Gutachter/Sachverständiger wird beauftragt, den Schaden
zu begutachten.
Auslöser:
 Unmittelbare Meldung des Schadens; neue Umstände zu einem bestehenden
Schaden werden bekannt; Schadenhöhe unbekannt; vorbeugende Maßnahmen
zur Verhinderung von Rechtsstreitigkeiten; kein Fachpersonal zur Beurteilung des
Schadens im VU verfügbar; Entfernung zu weit; Prozeß; Versicherungsnehmer
verlangt Sachverständigenverfahren usw.
Voraussetzung:
 Keine
Ziel:
 Die Höhe des Schadens, der Schadenhergang und die daraus ableitbaren Ansprüche sollen möglichst umfassend und korrekt ermittelt und begründet werden,
damit eine schnelle Schadenregulierung erfolgen und der Schadenfall im gegenseitigen Einverständnis abgeschlossen werden kann.
Funktionen:
F 2.3.1 Partner identifizieren (Gutachter/Sachverständiger)
Schnittstellensysteme:
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.12 Gutachter aufrufen
E 6.3.13 Präsenzbibliothek aufrufen (Audatex)
P 8
Haftungsprüfung
Beschreibung:
Es wird geprüft, ob aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder ihrer Auslegung der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person für den entstandenen Schaden haftet, ob das VU für die Haftung einzutreten oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren hat.
Auslöser:
 gesetzlicher Anspruch
 Termin, Anspruch
Voraussetzungen:
 bei Sparte KH:
66
Teilprozeß
P 20 Schadenanlage ist erfolgt
P 17 Prüfung/Vervollständigung der Schadendaten ist erfolgt
© GDV 1999
Schaden / Leistung


Prozeßbeschreibung
Sparte Haftpflicht:
Teilprozeß
P 20 Schadenanlage ist erfolgt
P 17 Prüfung /Vervollständigung der Schadendaten ist erfolgt
P4
sonstige Sparten:
Deckungsprüfung ist erfolgt und mit ja beendet
Keine
Ziel:
 Haftung ja / nein?
Funktionen:
F 3.2
Haftung prüfen
Schnittstellensysteme:
E 6.3.10 Vorgangssynchronisation aufrufen (wegen Regreßmöglichkeit)
E 6.3.13 Präsenzbibliothek aufrufen
P 9
Kostenermittlung
Beschreibung:
Prüfung der eingegangenen (Ab-) Rechnung und ggf. Verteilung der Kosten auf die
betroffenen Schadenfälle.
Auslöser:
 Eingang der (Ab-) Rechnung
Voraussetzung:
 Ein Dritter wurde beauftragt (z.B. Gutachter, Rechtsanwalt).
Ziele:
 Kosten sollen verursachungsgerecht auf Schadenfälle verteilt werden.
 Die Auszahlung der akzeptierten Ansprüche kann erfolgen.
 Für die nicht akzeptierten Ansprüche sind qualifizierte Ablehnungsgründe bestimmt.
Funktionen:
F 4.2.2 Höhe der Abzüge festlegen
F 4.3
Kosten ermitteln
Schnittstellensysteme:
E 6.3.9 Vertreter aufrufen
S 9.1 Auskunft über Regulierungsvollmachten geben
S 9.2 Auskunft über Regulierungspauschale geben
E 6.3.13 Präsenzbibliothek aufrufen (Audatex)
© GDV 1999
67
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
P 10 Kulanzbearbeitung
Beschreibung:
Prüfen, ob und in welcher Höhe Ansprüche des Kunden ohne Verpflichtung des VU
befriedigt werden sollen.
Auslöser:
 Versicherungsnehmer, Vermittler, Vertrieb, Fachbereiche fordern die Erstattung
nicht versicherter Ansprüche.
Voraussetzungen:
 Teilprozeß
P 4 Deckungsprüfung ist erfolgt
P 8 Haftungsprüfung ist erfolgt
P 2 Aufwandsermittlung ist erfolgt
P 12 Leistungserbringung /- ablehnung ist erfolgt
Ziel:
 Entscheidung, ob und in welcher Höhe geleistet wird.
Funktionen:
F 3.3
Kulanz prüfen
F 4.2.3 Kulanzhöhe festlegen
F 6.2
Vertragsänderungen prüfen und veranlassen
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen (Berechtigung, Kulanz zu gewähren)
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen
S 2.2 Freie Korrespondenz zum Schadenfall erstellen (z.B. Kulanzangebot)
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen (z.B. VIP, Großkunde)
S 3.4 Partnerdaten pflegen
E 6.3.4 Rechnungswesen aufrufen
S 4.2.5 Informationen über Mahnzustände von Verträgen bereitstellen
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.8 Vertrag aufrufen
S 8.2 Daten aktuell bereitstellen
E 6.3.10 Vorgangssynchronisation aufrufen (z.B. Kulanzentscheidung über mehrere Schäden
synchronisieren)
68
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
P 11 Kundenservice im Schaden
Beschreibung:
Laufende Betreuung des Kunden und/oder Anspruchstellers, die über die normale
Schadenbearbeitung hinausgeht, während der gesamten Schadenbearbeitung.
Auslöser:
 Anfrage
 Beschwerde
 Vorgehensweise zur Kostenminimierung
Voraussetzung:
 Keine
Ziele:
 Kunden zufriedenstellen
 Imagepflege
 Kostenminimierung
Funktionen:
Schnittstellensysteme:
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
E 6.3.13 Präsenzbibliothek aufrufen
P 12 Leistungserbringung/-ablehnung
Beschreibung:
Abwicklung von geprüften Kosten- /Entschädigungsansprüchen. Zahlungen auf
Termin und wiederkehrende Zahlungen (z.B. Renten) sind ebenfalls möglich. Die
Bearbeitung kann auch mit einer Ablehnung enden.
Auslöser:
 Termin/Frist
Voraussetzungen:
 Teilprozeß
P 2 Aufwandsermittlung ist erfolgt
P 9 Kostenermittlung ist erfolgt
Ziel:
 Ausgleich von konkreten Ansprüchen.
© GDV 1999
69
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
Funktionen:
F 4.4
Reservierung durchführen
F 5.1
Leistung erbringen
F 5.2
Leistung erläutern
F 5.4
Unberechtigte Ansprüche abwehren
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
F 5.6
Nebenbuchhaltung Schaden führen
F 6.2
Vertragsänderungen prüfen und veranlassen
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
S 1.2 Stichproben ziehen
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
S 3.7 Auskunft über Bankverbindungen von Personen
E 6.3.4 Rechnungswesen aufrufen
S 4.1 Fibu
S 4.2 Inkasso
S 4.2.3 Guthaben oder Rückstände verrechnen
S 4.3 Exkasso
S 4.3.1 Auszahlungen durchführen
S 4.3.3 Scheckverfahren kontrollieren
S 4.3.4 Auszahlungen sichern durch Stichproben und/oder Freigaben
S 4.3.5 Auszahlungen zusammenfassen
S 4.3.6 Fremdwährungen an das Außenwirtschaftsamt melden
E 6.3.5 Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
S 6.2 Statistik
S 6.3 Vertriebsunterstützung
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen (z.B. Rentenzahlungstermin)
E 6.3.9 Vertreter aufrufen
S 9.3 Regulierungspauschalen zahlen/buchen
E 6.3.10 Vorgangssynchronisation aufrufen
S 10.1 Einzelne Schritte eines Vorgangs synchronisieren
S 10.2 Mehrere Vorgänge miteinander synchronisieren
E 6.3.11 Hinweis- und Informationssystem aufrufen
S 11.1 Vorhandene Dateneinträge prüfen (Prüfung der Zahlungsempfänger)
70
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
P 13 Leistungskorrektur
Beschreibung:
Falsch gebuchte oder zugeordnete Leistungen werden berichtigt, Rückläufer und
Scheckstorno werden bearbeitet. Hierunter ist ebenfalls die Korrekturbearbeitung zu
verstehen, wenn sich nach Auszahlung herausstellt, daß diese unberechtigt, irrtümlich oder in falscher Höhe erfolgte. Aus einer derartigen Leistungskorrektur kann eine
Leistungsrückforderung oder eine Nachzahlung resultieren.
Auslöser:
 Erkennen einer Fehlbearbeitung oder neuer Kenntnisstand zum Sachverhalt.
Voraussetzung:
 Teilprozeß
P 12 Leistungserbringung /- ablehnung ist erfolgt
Ziel:
 Berichtigung der falschen Leistung.
 Ggf. Erzeugung einer Nachzahlung
 Ggf. Erzeugung einer Leistungsrückforderung
Funktionen:
F 4.4
Reservierung durchführen
F 5.1
Leistung erbringen
F 5.2
Leistung erläutern
F 5.3
Leistung korrigieren
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
F 5.6
Nebenbuchhaltung führen
F 6.2
Vertragsänderungen prüfen und veranlassen
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
S 1.2 Stichproben ziehen
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen (ggf. Korrektur einer Abrechnung)
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
S 3.7 Auskunft über Bankverbindung von Personen
E 6.3.4 Rechnungswesen aufrufen
S 4.1 Fibu aufrufen
S 4.2 Inkasso aufrufen
S 4.2.3 Guthaben oder Rückstände verrechnen
S 4.3 Exkasso aufrufen
S 4.3.1 Auszahlungen durchführen
S 4.3.2 Rückläufer bearbeiten
S 4.3.3 Scheckverfahren kontrollieren
S 4.3.4 Auszahlungen sichern durch Stichproben und/oder Freigaben
S 4.3.5 Auszahlungen zusammenfassen
S 4.3.6 Fremdwährungen an das Außenwirtschaftsamt melden
© GDV 1999
71
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
E 6.3.5 Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
S 6.2 Statistik bedienen
S 6.3 Vertriebsunterstützung
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.8 Vertrag aufrufen (z.B. SFR)
E 6.3.9 Vertreter aufrufen
S 9.3 Regulierungspauschalen zahlen/buchen
E 6.3.10 Vorgangssynchronisation aufrufen
72
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
P 14 Mit- und Nebenversicherungsabwicklung
Beschreibung:
Abstimmen der Schadenregulierung mit den beteiligten VU per Rundschreiben und
Abrechnen der angefallenen Leistungen.
Auslöser:
 Teilprozeß

P9
P 12
P 19
P 22
Kostenermittlung
Leistungserbringung /- ablehnung
Reservierung
Schadenschluß
Termine
Voraussetzungen:
 Mit- oder Nebenversicherung ist vorhanden. Das VU ist führende Gesellschaft
(höhere Quote, Summe).
Ziel:
 Frühzeitiges Anfordern verauslagter Entschädigungs- und Kostenanteile zum
Ausgleich der Forderungskonten.
Funktionen:
F 5.5.2 Mitversicherung abwickeln
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen (z.B. Anforderung eines Vorschusses, Zwischen-/
Endabrechnung)
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
S 6.1 Meldewesen aufrufen
S 6.2 Statistik aufrufen
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.8 Vertrag aufrufen
S 8.1 Daten zum Schadentag bereitstellen (Verteilplan)
© GDV 1999
73
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
P 15 Provenuebearbeitung (Verkaufserlös)
Beschreibung:
Verkauf entschädigter Gegenstände an Dritte (Verwerter, Mitarbeiter, etc.). Der Versicherungsnehmer wird zum vollen Wert für beschädigte, entwendete Sachen entschädigt. Restwerte und wiederherbeigeschaffte Sachen, die der VN nicht zurücknimmt, werden Eigentum des VU. Der Verkauf wird eingeleitet und eine Forderung in
entsprechender Höhe wird aufgebaut.
Auslöser:
 Die Gegenstände sind in das Eigentum des VU übergegangen.
Voraussetzungen:
 Teilprozeß
P 2 Aufwandsermittlung ist erfolgt
P 12 Leistungserbringung /- ablehnung ist erfolgt
Ziel:
 Erzielen eines höchstmöglichen Erlöses zur Minderung der Schadenaufwendungen.
Funktionen:
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.1.4 Provenues realisieren
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
E 6.3.4 Rechnungswesen aufrufen
S 4.2.1 Zahlungseingänge überwachen
E 6.3.5 Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
S 6.1 Meldewesen bedienen
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
74
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
P 16 Rechtsstreitabwicklung
Beschreibung:
Abwicklung aller aktiver und passiver Rechtsstreitigkeiten. Prüfung und Bereitstellung
von Informationen zu einem Rechtsstreit.
Auslöser:
 Der Eingang von Klagen, Mahnbescheiden etc.
 Das VU erhebt selbst Klage (Regresse, Betrug).
Voraussetzung:
 Aussicht auf Erfolg des VU im Rechtsstreit.
Ziele:
 Unberechtigte Ansprüche abwehren
 Berechtigte Ansprüche durchsetzen
 Vermeidung unnützer Gerichtskosten
Funktionen:
Schnittstellensysteme:
E 6.3.2
Korrespondenz aufrufen
E 6.3.3 Partner aufrufen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
S 6.1 Meldewesen bedienen (z.B. Prozeßregister beim BAV)
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.11 Hinweis- und Informationssystem aufrufen
S 11.1 Vorhandene Dateneinträge prüfen
E 6.3.13. Präsenzbibliothek aufrufen
P 17 Prüfung und Vervollständigung der Schadendaten
Beschreibung:
Es wird geprüft, ob die Anlagedaten eine eindeutige Zuordnung des Schadens zu
einem vertraglichen Deckungsbezug, der Leistungen des VU begründet, erlauben.
Wenn dies nicht der Fall ist, werden die fehlenden Daten beschafft.
Auslöser:
 Termin (z.B. Endezeitpunkt der Anlage)
 Weiterer Eingang, Rückfragen
Voraussetzung:
 Teilprozeß
© GDV 1999
P 20 Schadenanlage ist erfolgt
75
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
Ziel:
 Deckungsprüfung kann durchgeführt werden.
Funktionen:
F 2.3
Schaden einordnen und anlegen
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen (z.B. Regulierungsauftrag an Vertreter)
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.1 Partner suchen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.3 Adreßdaten prüfen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
S 3.5 Personenbeziehungen herstellen
E 6.3.4 Rechnungswesen aufrufen
S 4.1.2 Sonstige Buchungen verarbeiten
E 6.3.5 Rückversicherung aufrufen
S 5.1 RV-Relevanz prüfen
S 5.2 RV-Meldung erstellen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.8 Vertrag aufrufen
S 8.1 Daten zum Schadentag bereitstellen
S 8.2 Daten aktuell bereitstellen
E 6.3.9 Vertreter aufrufen
S 9.1 Auskunft über Regulierungsvollmachten geben
S 9.4 Auskunft über Vertreterpflichten geben
76
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
P 18 Regreßbearbeitung
Beschreibung:
Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte aus vertraglicher/gesetzlicher Haftung.
Auslöser:
 Erkennen von Regreßmöglichkeiten und Termine.
Voraussetzung:
 Mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht ein Anspruch des VU gegen einen Dritten.
Ziel:
 Erzielen eines höchstmöglichen Rückzahlungsbetrags zur Minderung der Schadenaufwendungen.
Funktionen:
F 4.4.
Reservierung durchführen
E 5.5.1.1 Regreßmöglichkeit erkennen
E 5.5.1.2 Regreßsicherheit festlegen
E 5.5.1.3 Regreßbetrag anfordern
E 5.5.1.5 Gericht einschalten
E 5.5.1.6 Unwirtschaftliche Regresse einstellen
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1
Benutzerprofil aufrufen
E 6.3.2
Korrespondenz aufrufen
E 6.3.3
Partner aufrufen
E 6.3.4
Rechnungswesen aufrufen
E 6.3.5
Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6
Schadendienste aufrufen
E 6.3.7
Termine, Archiv, Notizen aufrufen
P 19 Reservierung
Beschreibung:
Die Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen, die noch aus diesem Schaden durch
das VU zu erbringen sind, soll ermittelt und festgehalten werden.
Auslöser:
 Erstmalige Kenntnis des Schadens oder Bekanntwerden neuer Umstände zu einem bestehenden Schaden.
 Zahlung zu einem Schaden
 Periodische Reserveüberprüfung
Voraussetzungen:
 Schaden muß gemeldet und im System eingegeben worden sein
 Teilprozeß
P 20 Schadenanlage ist erfolgt
Ziele:
© GDV 1999
77
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung



Disposition für das Rechnungswesen
Beobachtung des Geschäftsverlaufs
Berücksichtigung noch nicht geschlossener Schäden in der Bilanz zum Geschäftsjahresende
 Bildung von Rückstellungen
Funktionen:
F 4.1
Schadenhöhe ermitteln
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1
Benutzerprofil aufrufen (z.B. Regulierungslimit)
E 6.3.4
Rechnungswesen aufrufen
E 6.3.5
Rückversicherung aufrufen (Funktion in Abhängigkeit vom RV-Vertrag)
E 6.3.6
Schadendienste aufrufen
P 20 Schadenanlage
Beschreibung:
Die ersten Informationen über einen das VU betreffenden konkreten Schaden werden der Schadenmeldung entnommen, klassifiziert, identifiziert und gespeichert. Es
werden erste Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen durchgeführt. Die Korrektur nicht plausibler und die Beschaffung fehlender Daten werden veranlaßt. Externe
und interne Betroffene des Schadens werden informiert.
Auslöser:
 Informationen über einen Schaden erreicht das VU.
Voraussetzung:
 Meldung genügt Mindestanforderungen (VU-spezifisch).
Ziele:
 Alle gemeldeten Daten sind vollständig übernommen.
 Angelegter Schadenfall ist identifiziert/wiederauffindbar.
Funktionen:
F 1.1
Ereignis registrieren
F 1.3
Doppelanlage Schadenereignis prüfen
F 2.2.1 Schadeninformationen weitergeben
F 2.2.2 Schadenmeldung entgegennehmen
F 2.3.1 Partner identifizieren (alle! VU, Anspruchsteller, Kind etc.)
F 2.3.2 Vertrag auf Existenz prüfen
F 2.3.3 Sonstige Deckungsgrundlage bestimmen
F 2.3.4 Schaden einem Ereignis zuordnen
F 2.3.5 Schadensparte und Bearbeitungsgruppe festlegen
F 2.3.6 Doppelanlage prüfen
F 2.3.8 Informationen für die weitere Sachbearbeitung zur Verfügung stellen
Schnittstellensysteme:
78
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
E 6.3.2 Korrespondenz aufrufen
z.B. Schadenanlagebestätigung für VN, Geschädigten-Fragebogen,
Verhaltensregeln (Mietwagen/Nutzungsausfall) etc.
E 6.3.3 Partner aufrufen
S 3.1 Partner suchen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.3 Adreßdaten prüfen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
S 3.5 Personenbeziehungen herstellen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
E 6.3.7 Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.11 Hinweis- und Informationssystem aufrufen
S 11.1 Vorhandene Dateneinträge prüfen
P 21 Schadenrückkauf
Beschreibung:
Der VN hat die Aufwendungen des VU erstattet, um seinen Schadenfreiheitsrabatt zu
retten. Die Zahlung des VN wird den Aufwendungen gegengerechnet, die vertragsführende Stelle wird über die Änderung der SFR-Belastung informiert.
Auslöser:
 Geldeingang zum Rückkauf des Schadens durch den VN.
Voraussetzungen:
 Teilprozeß P 5
Eingangszuordnung ist erfolgt
P 22 Schadenschluß ist erfolgt
 Die vom Schaden betroffene Sparte gewährt einen Schadenfreiheitsrabatt.
Ziel:
 Die SFR-Belastung des Vertrags durch den Schaden wird zurückgenommen.
Funktionen:
F 5.3
Leistung korrigieren
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.5 Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6 Schadendienste aufrufen
S 6.2 Statistik bedienen
E 6.3.8 Vertrag aufrufen
S 8.4 Änderungsimpulse aus Schaden verarbeiten
P 22 Schadenschluß
Beschreibung:
© GDV 1999
79
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
Bestätigen, daß alle finanziellen Aspekte erledigt sind. Die Entscheidung festhalten,
den Schadenfall als abgeschlossen zu betrachten, da keine weiteren Aktionen geplant sind.
Auslöser:
 Termin/Frist (z.B. Ablauf der Verjährungsfrist, Jahreswechsel, letzte Zahlung zu
Ansprüchen, letzter Geldeingang zu Forderungen etc.)
Voraussetzung:
 Alle Ansprüche und Forderungen sind abgewickelt.
Ziele:
 Keine weiteren Aktivitäten.
 Kennzeichnung des Schadenfalls als erledigt.
Funktionen:
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.1.6 Unwirtschaftliche Regresse einstellen
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1
Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
S 1.2 Stichproben ziehen
E 6.3.2
Korrespondenz aufrufen (z.B. Schlußmitteilung, Informationen an Vertreter)
E 6.3.3
Partner aufrufen
S 3.2 Partnerdaten bereitstellen
S 3.4 Partnerdaten pflegen
E 6.3.5
Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6
Schadendienste aufrufen
E 6.3.7
Termine, Archiv, Notizen aufrufen
S 7.2 Dokumente archivieren und reproduzieren
E 6.3.8
Vertrag aufrufen
S 8.4 Änderungsimpulse aus Schaden verarbeiten
P 23 Schadenwiedereröffnung
Beschreibung:
Die Kennzeichnung des Schadenfalls als erledigt wird zurückgenommen.
Auslöser:
 Es ist noch eine unerwartete Aktion zum Schaden durchzuführen (z.B. Zahlungseingang).
Voraussetzung:
 Schaden muß geschlossen sein.
Ziel:
 Fortsetzung der Schadenbearbeitung ist möglich.
80
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
Funktionen:
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.2.7 Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1
Benutzerprofil aufrufen
S 1.1 Berechtigungen prüfen
S 1.2 Stichproben ziehen
E 6.3.5
Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6
Schadendienste aufrufen
E 6.3.7
Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.8
Vertrag aufrufen
S 8.4 Änderungsimpulse aus Schaden verarbeiten
© GDV 1999
81
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
P 24 Teilungsabkommen
Beschreibung:
Einstellen und Geltendmachen der Forderungen aufgrund des Teilungsabkommens
(TA) mit den Abkommenspartnern (VU, Sozialversicherungsträger etc.).
Auslöser:
 Erkennen eines TA-Tatbestands
 Erkennen von Terminen
Voraussetzungen:
 Der Schadenfall erfüllt die Bedingungen des Abkommens und die beteiligten Partner sind dem Abkommen beigetreten.
 Teilprozeß P 2
Aufwandsermittlung ist erfolgt
P 12 Leistungserbringung/-ablehnung ist erfolgt
Ziel:
 Verminderung des Schadenaufwands
Funktionen:
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.1.1
Regreßmöglichkeit erkennen
E 5.5.1.2
Regreßsicherheit festlegen
E 5.5.1.3
Regreßbetrag anfordern
E 5.5.2.7
Mitversicherer informieren
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1
Benutzerprofil aufrufen
E 6.3.2
Korrespondenz aufrufen
E 6.3.3
Partner aufrufen
E 6.3.4
Rechnungswesen aufrufen
E 6.3.5
Rückversicherung aufrufen
E 6.3.6
Schadendienste aufrufen
E 6.3.7
Termine, Archiv, Notizen aufrufen
E 6.3.13 Präsenzbibliothek aufrufen (TA-Vertrag)
82
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
P 25 Vorgangsfreigabe
Beschreibung:
Freigabe/Ablehnung eines Prozesses, der aufgrund inhaltlicher, kompetenzabhängiger oder stichprobenmäßiger Bedingungen des 4-Augen-Prinzips bedarf.
Auslöser:
 Fachlich beendeter Vorgang (z.B. Korrespondenz, Zahlung)
Voraussetzung:
 Auslösender Vorgang und Kompetenz für die Freigabe
Ziel:
 Sicherstellung der korrekten Verarbeitung
Funktionen:
Schnittstellensysteme:
E 6.3.1 Benutzerprofil aufrufen
E .3.10 Vorgangssynchronisation aufrufen
VI.4. Beispiel für Geschäftsprozesse
Die Komposition der Teilprozesse zu VU-spezifischen Schaden-Geschäftsprozessen
sei hier am Beispiel des Zahlschadens dargestellt. Ein Zahlschaden wird auch als
Schnellschaden, Kleinschaden, Einmal-Schaden bezeichnet und beinhaltet:
P 20
P 17
P 04
P 08
P 02
P 12
P 22
Schadenanlage
Prüfung/Vervollständigung der Schadendaten
Deckungsprüfung
Haftungsprüfung
Aufwandsermittlung
Leistungserbringung/-ablehnung
Schadenschluß
© GDV 1999
83
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
VI.5. Aufrufmatrix der Funktionen in den Prozessen
Diese wurde erstellt, um
 eine Vollständigkeitskontrolle vorzunehmen
 Gruppierungen der Funktionen nach Ablaufgesichtspunkten und damit Grundlagen
für Anwendungsbausteine zu erhalten.
Funktion
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
X
X
X
X
1.1
X
1.2
X
1.3
X
2.1
X
2.2.1
X
X
2.2.2
X
X
X
2.3.2
X
X
2.3.3
X
X
2.3.4
X
X
2.3.5
X
X
2.3.6
X
X
2.3.1
X
2.3.7
X
2.3.8
X
X
X
X
X
X
3.1
X
3.2
X
3.3
4.1
X
4.2.1
X
4.2.2
X
X
X
X
4.2.3
X
4.3
X
X
X
5.1
X
X
5.2
X
X
4.4
X
X
X
X
X
5.4
X
5.5.1
5.5.2
X
X
5.6
X
X
84
X
X
5.3
6.1
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
© GDV 1999
X
Schaden / Leistung
6.2
X
6.3
X
Prozeßbeschreibung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Die Matrix wurde auf der Ebene oberhalb der Elementarfunktionen erstellt, um die
Übersichtlichkeit zu erhöhen und weil nur in wenigen Fällen bei den Prozessen auf
die Elementarfunktionsebene Bezug genommen wird. Funktionen, die nur gemeinsam auftraten, wurden zusammengefaßt.
VI.6. Aufrufmatrix der Schnittstellen in den Prozessen
Die Aufrufmatrix wurde erstellt, um
 eine Vollständigkeitskontrolle vorzunehmen
 einen schnellen Überblick über die Nutzung anderer Geschäftsobjeke in den
Schadenprozessen zu geben.
Sie wurde auf der 2. Detaillierungsebene erstellt, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.
© GDV 1999
85
X
X
Prozeßbeschreibung
Schnittstelle
1.1
Schaden / Leistung
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
1.2
1.3
X
1.4
1.5
2.1
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
3.5
X
X
X
X
3.6
X
2.2
X
2.3
3.1
X
3.2
X
X
X
X
X
X
3.3
3.4
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
4.1
X
X
X
X
4.3
X
X
5.1
X
X
X
X
X
X
X
5.2
X
X
X
X
X
X
X
5.3
X
X
X
X
X
6.1
X
X
X
6.2
X
X
6.3
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
3.7
4.2
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
7.1
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
7.2
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
7.3
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
7.4
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
7.5
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
8.1
X
X
8.2
X
X
X
8.3
8.4
X
9.1
X
9.2
X
86
X
X
X
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
9.3
X
X
9.4
X
9.5
10.1
X
X
X
X
X
10.2
X
X
X
X
X
10.3
X
X
X
X
11.1
X
X
X
11.2
12.1
X
12.2
X
12.3
X
12.4
X
12.5
X
12.6
X
13
X
X
X
X
X
X
X
X
VI.7. Datensicht zum Teilprozeß Deckungsprüfung
Beschrieben sind die Daten für den Fall ohne Deckungsbedenken
Dienste
Partner
Ereignis
Benutzerprofil
Schadenfall
Präsenzbibliothek
- Führerschein
Police
- Klauseln
- Sonderbed.
Prämienkonto
- Beitragshöhe
- Mahnstatus
- Unverzüglichkeitsfrist
Vertrag
- Berechtigungen
(z. B. Autofahren)
P/GBeziehung
- Klauseln
- Sonderbed.
- Vorerkrank
- Bedingungen
- Klauseln
- Sparte
Gefahr
- von/bis
- Ausschlußzeiträume
- Ein-/Ausschluß
- Klauseln
- Sonderbed.
© GDV 1999
Partnerrolle
CTV
G/OBeziehung
- Klauseln
- Sonderbed.
Objekt
-
Adresse
Art
Klauseln
Sonderbed.
Objektrolle
Beschädigung
- Art d. Nutzung
(PKW/Taxi,
Rest./Disco)
87
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
VI.8. Abfolge der Elementarfunktionen im Teilprozeß
Deckungsprüfung
Die Ja/Nein-Verzweigungen, die nach außen führen, sind noch nicht näher beschriebene Ausgänge, die noch spezifizert werden müßten.
Beschrieben ist die Abfolge ohne Deckungsbedenken.
88
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Prozeßbeschreibung
*
E 3.1.6.7 Formale Prüfung der Unterlagen
N
J
E 3.1.4.8 Plausibilität des Schadens prüfen
N
J
Sonstige
z. B. TA
Police
Vorläufige
Deckung
Haftung
VU
E 3.1.1.6
Deckung aus
sonstigen Gründen
prüfen
E 3.1.1.1
Deckung durch
Vertrag prüfen
E 3.1.1.5
Vorläufige
Deckungszusage
prüfen
E 3.1.1.7
Haftung aus
sonstigen Gründen
prüfen
N
J
E 3.1.2.1 Schaden innerhalb Vertragslaufzeit feststellen
N
E 3.1.2.3 Deckung aufgrund Nachhaftungsfrist prüfen
J
E 3.1.2.4 Relevanten Ausschlußzeitraum prüfen
N
J
J
N
E 3.1.2.5 Kurzfristige Einschlüsse
prüfen
N
J
E 3.1.2.6 Kurzfristige Ausschlüsse
prüfen
J
N
E 3.1.2.7 Gültige allgemeine Bedingungen feststellen
E 3.1.2.8 Gültige Sonderbedingungen
und Klauseln zum Vertrag feststellen
1
© GDV 1999
89
Prozeßbeschreibung
Schaden / Leistung
1
E 3.1.1.8 Doppel-/Nebenversicherung feststellen
E 3.1.6.5 Verjährung des Schadenereignisses prüfen
J
N
N
E 3.1.1.2 Prämienzahlungen prüfen
E 3.1.1.3 Einlösung Erstprämie prüfen
J
J
E 3.1.1.4 Maßnahmen bei Rückstand
Folgeprämie bestimmen
E 3.1.4.2 Prüfen, ob Sparte versichert
N
J
E 3.1.4.3 Prüfen, ob das schadenauslösende Ereignis versicherbar ist
N
J
E 3.1.4.4 Prüfen, ob das schadenauslösende
N
Ereignis im Deckungsumfang enthalten ist
J
E 3.1.4.5 Deckungsaussschluß durch
Sondervereinbarungen prüfen
J
N
E 3.1.5.1 Prüfen, ob
die betroffene Person
durch den Vertrag
gedeckt ist
N
E 3.1.3.1 Prüfen, ob
das Objekt durch den
Vertrag gedeckt ist
E 3.1.4.1 Risiko/
Wagnis zuordnen
J
E 3.1.5.2 Prüfen, ob
die betroffene Person
gegen die eingetretene Gefahr versichert
ist
J
E 3.1.5.5 Gültige
Sonderbedingungen
und Klauseln zur
Person feststellen
J
N
E 3.1.4.6 Deckung
des Risikos/Wagnisses/der Gefahr
prüfen
N
E 3.1.3.2 Prüfen, ob
die eingetretene Gefahr durch den Vertrag gedeckt ist
J
E 3.1.5.4 Prüfen, ob die
eingetretene Gefahr bei
einer versicherten Tätigkeit der verursachenden
Person eingetreten ist
90
2
N
J
N
E 3.1.3.3 Abweichungen zum vertraglichen
Objekt feststellen und
ihre Deckungsrelevanz prüfen
J
2
N
J
N
2
© GDV 1999
N
Schaden / Leistung
Anwendungsbausteine
2
2
E 3.1.7.1
Behandler, Krankenanstalt prüfen
2
E 3.1.4.9 Prüfen, ob
der Schadenort des
Objektes im Geltungsbereich des Vertrages
liegt
N
J
N
J
E 3.1.7.2
Behandlungsart
prüfen
E 3.1.3.4 Gültige
Sonderbedingungen
und Klauseln zum
Objekt feststellen
N
J
E 3.1.7.3
Behandlungsmethode
prüfen
E 3.1.4.7 Prüfen, ob der
Schaden aufgrund einer
nicht versicherten Verw endung/Nutzung entstanden ist
N
J
J
N
E 3.1.7.4
Behandlungsumfang
prüfen
E 3.1.6.8 Berechtigung
des Fahrers bzw . der
bedienenden Person
prüfen
N
J
N
J
E 3.1.7.5
Arbeitsunfähigkeit
prüfen
3.1.6.9 Befähigungsnachw eis des Fahrers
bzw . der bedienenden
Person prüfen
N
N
J
E 3.1.5.3 Prüfen, ob die
verursachende Person
durch den Vertrag gedeckt ist
J
N
J
E 3.1.6.1 Einhaltung von Sondervereinbarungen/Auflagen, Sicherheitsvorschriften prüfen
N
J
E 3.1.6.2 Obliegenheitsverletzungen prüfen
J
N
E 3.1.6.3 Erfüllung der Schadenminderungspflicht prüfen
N
J
E 3.1.6.4 Versicherungsfall auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Betrug) prüfen
J
N
E 3.1.6.6 Vorvertragliche Anzeigepflicht
prüfen
J
N
Ende
VII. Anwendungsbausteine
© GDV 1999
91
Anwendungsbausteine
VII.1.
Schaden / Leistung
Übersicht der Anwendungsbausteine
Eingangs-Bearbeitung
SchadenanlageBearbeitung
P5 Eingangszuordnung
Reserve-Bearbeitung
P19
P20
Schadenanlage
Reservierung
P6 Großschadenmeldung
P17 Prüfung / Vervollständigung der
Schadendaten
DeckungsprüfungsBearbeitung
Leistungs-Bearbeitung
P2 Aufwandsermittlung
P4 Deckungsprüfung
Schaden/Leistung
P9 Kostenermittlung
P12 Leistungserbringung/- ablehnung
P10
Kulanzbearbeitung
P13
Leistungskorrektur
P25
Vorgangsfreigabe
Forderungs-Bearbeitung
Ende-Bearbeitung
SchadenrückkaufsBearbeitung
P14 Mit/Nebenversicherung
abwickeln
P22
P21
P24
92
Schadenschluß
Schadenrückkauf
P23 Schadenwiedereröffnung
Teilungsabkommen
© GDV 1999
Schaden / Leistung
P18
Anwendungsbausteine
Regreßbearbeitung
P15 Provenuebearbeitung
© GDV 1999
93
Anwendungsbausteine
Schaden / Leistung
VII.2. Anwendungsbausteine mit Teilprozessen und
Funktionen
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Anwendungsbausteine (AWB) Schaden/Leistung mit ihren Teilprozessen und Funktionen. Dabei wurde von folgenden
Prämissen ausgegangen:
 Ein Teilprozeß darf nur in einem Anwendungsbaustein auftreten.
 Eine Funktion kann in mehreren Anwendungsbausteinen auftreten.
Folgende Teilprozesse wurden nicht in Anwendungsbausteine eingebunden, weil sie
DV-technisch nicht unterstützt oder durch Dienste abgedeckt sind:
 P1
Administration
 P3
Betreuung vor Ort
 P7
Gutachterbeauftragung
 P8
Haftungsprüfung
 P 11 Kundenservice im Schaden
 P 16 Prozeßabwicklung
AWB
1 EingangsBearbeitung
2 SchadenanlageBearbeitung
Teilprozesse
Funktionen
Nr. Bezeichnung
Nr.
Bezeichnung
P5
F 2.2.1
F 2.3.1
Schadeninformationen
tergeben
Partner identifizieren
F 2.3.7
Zusatzinformationen beschaffen
F 1.1
F 1.3
Ereignis registrieren
Doppelanlage Schadenereignis prüfen
Schadeninformationen weitergeben
Meldung entgegennehmen
Partner identifizieren
Vertrag auf Existenz prüfen
Sonstige Deckungsgrundlage
P20
Eingangszuordnung
Schadenanlage
F 2.2.1
F 2.2.2
F 2.3.1
F 2.3.2
F 2.3.3
94
wei-
© GDV 1999
Schaden / Leistung
AWB
Anwendungsbausteine
Teilprozesse
Funktionen
Nr. Bezeichnung
Nr.
F 2.3.4
F 2.3.5
F 2.3.6
F 2.3.8
Bezeichnung
bestimmen
Schaden einem Ereignis zuordnen
Schadensparte + Bearbeitungsgruppe festlegen
Doppelanlage prüfen
Informationen für die weitere
Sachbearbeitung zur Verfügung stellen
Schaden einordnen + anlegen
F 2.3
F 4.4
Reservierung durchführen
Mitversicherer informieren
E 5.5.2.7
3 ReserveBearbeitung
P17
Prüfung/Vervollständigung der Schadendaten
P19
Reservierung
P6
Großschadenmeldung
F 4.1
Schadenhöhe ermitteln
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.2.7
Mitversicherer informieren
F 1.2
Rückstellungen bilden
F 2.3.7
Zusatzinformationen beschaffen
F 2.3.8
Informationen für die weitere
Sachbearbeitung zur Verfügung
stellen
4 DeckungsprüfungsBearbeitung
P4
Deckungsprüfung
F 3.1
Deckung prüfen
5 LeistungsBearbeitung
P2
Aufwandsermittlung
F 2.3.7
Zusatzinformationen beschaffen
F 4.1
Schadenhöhe ermitteln
F 4.2.1
Anspruch prüfen
F 4.2.2
Höhe der Abzüge feststellen
F 4.4
Reservierung durchführen
© GDV 1999
95
Anwendungsbausteine
AWB
Schaden / Leistung
Teilprozesse
Funktionen
Nr. Bezeichnung
Nr.
Bezeichnung
F 6.2
Vertragsänderungen prüfen und
veranlassen
P9
Kostenermittlung
F 4.2.2
F 4.3
P12
Leistungserbringung/ablehnung
F 4.4
F 5.1
F 5.2
F 5.4
E 5.5.2.7
F 5.6
F 6.2
P10
P13
Kulanzbearbeitung
Leistungskorrektur
Abzüge berücksichtigen
Kosten ermitteln
Reservierung durchführen
Leistung erbringen
Leistung erläutern
Unberecht. Ansprüche abwehren
Mitversicherer informieren
Nebenbuchhaltung führen
Vertragsänderungen prüfen und
veranlassen
F 3.3
Kulanz prüfen
F 4.2.3
Kulanzhöhe festlegen
F 6.2
Vertragsänderungen prüfen und
veranlassen
F 4.4
F 5.1
F 5.2
F 5.3
E 5.5.2.7
F 5.6
Reservierung durchführen
Leistung erbringen
Leistung erläutern
Leistung korrigieren
Mitversicherer informieren
Nebenbuchhaltung Schaden
führen
Vertragsänderungen prüfen und
F 6.2
P25
6 ForderungsBearbeitung
96
P14
Vorgangsfreigabe
veranlassen
nur Schnittstellensysteme
keine
Mit-/Nebenversicherung F 5.5.2
abwickeln
Mitversicherung abwickeln
© GDV 1999
Schaden / Leistung
AWB
Anwendungsbausteine
Teilprozesse
Funktionen
Nr. Bezeichnung
Nr.
Bezeichnung
P24
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.1.1
Regreßmöglichkeit erkennen
E 5.5.1.2
Regreßsicherheit festlegen
E 5.5.1.3
Regreßbetrag anfordern
E 5.5.2.7
Mitversicherer informieren
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.1.1
Regreßmöglichkeit erkennen
E 5.5.1.2
Regreßsicherheit festlegen
E 5.5.1.3
Regreßbetrag anfordern
E 5.5.1.5
Gericht einschalten
E 5.5.1.6
Unwirtschaftliche Regresse
einstellen
P18
Teilungsabkommen
Regreßbearbeitung
E 5.5.2.7
P15
Provenuebearbeitung
F 4.4
E 5.5.1.4
E 5.5.2.7
7 EndeBearbeitung
P22
Schadenschluß
8 SchadenrückkaufsBearbeitung
© GDV 1999
P21
Reservierung durchführen
Provenues realisieren
Mitversicherer informieren
F 4.4
Reservierung durchführen
E 5.5.1.6
Unwirtschaftliche Regresse
einstellen
E 5.5.2.7
P23
Mitversicherer informieren
Mitversicherer informieren
Reservierung durchführen
Schadenwiedereröffnung
F 4.4
Schadenrückkauf
F 5.3
Leistung korrigieren
E 5.5.2.7
Mitversicherer informieren
E 5.5.2.7
Mitversicherer informieren
97
Szenarien
Schaden / Leistung
VII.3. Anwendungsbausteine und ihre Schnittstellen in der
dynamischen Struktur von VAA
Parametersystem:
Die Anwendungsbausteine Schaden/Leistung erwarten, daß ihre Parameter wie z.B.
Schadenursachenschlüssel, Schadenverursacher, Leistungscodes, Vollmachten, etc.
in einem Tabellensystem abgestellt werden können, zur Buildtime definiert und zur
Runtime eingelesen werden.
Vorgangssteuerung:
Die Anwendungsbausteine Schaden/Leistung werden von der Vorgangssteuerung
aufgerufen und geben die Kontrolle an diese wieder ab.
Datenmanager:
Die Anwendungsbausteine Schaden/Leistung versorgen sich über Datensichten mit
Daten aus dem Vorgangsspeicher, der vom Datenmanager bedient wird.
Services:
Dienste für Schaden/Leistung könnten z.B. sein:
Benutzerprofil, Termine, Archiv, Notizen, ...
VIII.Szenarien
Reisegepäckschaden
Beim Flug von Stuttgart nach Lanzarote wurde der Koffer von Fr. Reisegern beschädigt. Die Beschädigung wurde der Fluggesellschaft sofort am Flughafen gemeldet.
Die Fluggesellschaft riet Fr. Reisegern, den Schaden der Versicherungsgesellschaft,
bei der eine private Reisegepäckversicherung abgeschlossen wurde, zu melden.
Nach ihrem Urlaub ging Fr. Reisegern in das Büro ihres Vertreters, um den Schaden
zu melden. Sie brachte das Protokoll der Fluggesellschaft mit sowie eine Bestätigung
ihres Lederwarengeschäftes, daß ihr Koffer ersetzt werden muß und nicht repariert
werden kann. Der Neupreis des Koffers beträgt 279,- DM.
Die Unterlagen wurden mit einem Schadenmeldeformular an den Schadensachbearbeiter Herrn Arbeit weitergereicht. Dieser erfaßt den Schaden mit der Versicherungsscheinnummer, dem Schadentag, der Reserve und der Schadenursache. Ebenfalls
erfaßt wird die Adresse der Fluggesellschaft.
Um den Anspruch von Fr. Reisegern akzeptieren zu können, fehlt ihm noch das
Flugticket. Er schreibt ihr einen Brief, in dem er sie bittet, das Flugticket nachzureichen. In der Wiedervorlage wird vermerkt, daß das Eintreffen des Tickets abzuwarten ist.
Nach Eintreffen des Flugtickets veranlaßt der Schadensachbearbeiter über DV die
Erstellung eines Schecks in Höhe von 279,- DM, der vom Vertreter an den VN wei98
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Szenarien
tergereicht werden soll. Diese Zahlung kann in eine Stichprobenauswahl fallen und
müßte dann vom Vorgesetzten des Schadensachbearbeiters freigezeichnet werden.
Der Schadensachbearbeiter erstellt einen Brief mit dem Regreßanspruch an die
Fluggesellschaft in Höhe des geleisteten Schadenersatzes von 279,- DM.
Im Schadensystem wird eine Regreßbewertung abgelegt, die besagt, daß es sich um
einen sicheren Regreß handelt.
Die Fluggesellschaft weist darauf hin, daß sich die Haftung nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Warschauer Abkommens/Haager Protokolls richtet und somit
eine Begrenzung der Entschädigung auf 53,50 DM pro Kilo des Gepäckstücks vorgesehen ist. Ein Scheck über 214,- DM wurde von der Fluggesellschaft ausgestellt
und als Geldeingang beim VU verbucht.
Der Sachbearbeiter kennzeichnet danach den Schaden als erledigt.
© GDV 1999
99
Szenarien
Schaden / Leistung
Einfacher Versicherungsfall in der Krankenversicherung
Unsere Versicherungsnehmerin Frau Immerkrank fühlt sich seit Tagen unwohl; sie
klagt über Kopf- und Gliederschmerzen. Auf Anraten ihres Gatten konsultiert sie ihren Hausarzt Dr. Machgesund. Nach gründlicher Untersuchung stellt er fest, daß es
sich lediglich um eine Grippe handelt. Er verschreibt seiner Patientin mehrere Medikamente, die unsere Versicherungsnehmerin noch am selben Tag aus der Apotheke
bezieht. Eine weitere Konsultation hält Herr Dr. Machgesund nicht für notwendig.
Nach 4 Wochen erhält Frau Immerkrank die Liquidation und reicht sie uns zusammen mit dem dazugehörigen quittierten Rezept zur Erstattung ein.
In der Poststelle wird aufgrund der angegebenen Versicherungsnummer der zuständige Schadenbereich ermittelt und der Erstattungsantrag dort nach Vorsortierung
durch den Gruppenleiter an Frau Pingelig weitergeleitet.
Nach Eingabe der Versicherungsnummer zeigt das EDV-System Frau Pingelig an,
daß der Vertrag seit 4 Jahren besteht. Eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist nicht mehr erforderlich. Sie erübrigt sich auch allein schon deshalb, weil es
sich bei der Grippe um eine akute Erkrankung handelt. Frau Pingelig weiß, daß vor
einigen Wochen eine Grippewelle grassierte. Weiterhin stellt sie fest, daß die Beiträge regelmäßig und pünktlich bezahlt wurden. Frau Immerkrank besitzt einen
100%igen Versicherungsschutz für ambulante Arztkosten und Medikamente.
Frau Pingelig prüft die Rechnung auf Vollständigkeit sowie nach gebührenrechtlichen
Aspekten. Das Rezept kontrolliert sie anhand der Arzneimittelprüfliste. Bei einem
Medikament handelt es sich um ein Vitaminpräparat, welches nach den Tarifbedingungen zu den nicht erstattungsfähigen Aufwendungen gehört. Obwohl Frau Pingelig
sonst im Sinne eines guten Kundendienstes bei geringen nicht erstattungsfähigen
Kosten diese als Kulanzleistung abrechnen würde, entscheidet sie sich in diesem
Fall dagegen, weil sie im System gesehen hat, daß der Schadenverlauf schlecht ist.
Nun beginnt die eigentliche Abrechnung. Maschinell wird für die Überweisung der
Leistung das gespeicherte Konto berücksichtigt. Sie gibt in das EDV-System den
Behandlungstag und den Rechnungsbetrag der Arztrechnung sowie den ihr bekannten Diagnoseschlüssel für die Grippe ein. (Entsprechend wäre sie verfahren, hätte
der Arzt die Diagnose direkt verschlüsselt. Bei ihr nicht bekannten Schlüsseln zu
Klartext-Diagnosen wäre sie in die maschinelle Diagnose-Datei verzweigt.) Sie definiert durch entsprechende Eingabe, daß es sich um eine ambulante Behandlung
handelt, damit die Tarifleistung maschinell richtig errechnet werden kann. Bei der
Eingabe der Daten für das Rezept verfährt Frau Pingelig analog. Zusätzlich vergibt
sie einen Textschlüssel, weil Frau Immerkrank auf der Leistungsabrechung erklärt
werden soll, warum für das Vitaminpräparat kein Leistungsanspruch besteht. Maschinell wird wegen der geringen Rechnungshöhe festgestellt, daß der Vorgang nicht
von einem zweiten Sachbearbeiter zu prüfen ist. Auch die diversen Prüfungen auf
Plausibilität und Vollständigkeit der Eingaben sind erfolgt. Damit ist die Schadenregulierung beendet.
Frau Pingelig vermerkt zu den Belegen die maschinell vergebene Abrechungsnummer und gibt den kompletten Vorgang zur Ablage ins Archiv.
Per maschineller Überweisung erhält Frau Immerkrank den Erstattungsbetrag.
Aufwendiger Versicherungsfall in der Krankenversicherung
100
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Szenarien
Unser Versicherungsnehmer, Herr Morgenmuffel, will sich nach dem Aufstehen die
Tageszeitung aus dem Briefkasten holen. Da er noch nicht ganz ausgeschlafen ist,
übersieht er die erste Treppenstufe und stürzt die Treppe hinunter.
Durch den Lärm aufgeschreckt läuft Frau Morgenmuffel ins Treppenhaus und sieht
ihren Mann am Boden liegen. Da das rechte Bein völlig verdreht ist, wagt sie es
nicht, ihrem Mann aufzuhelfen, sondern ruft sofort den Notarzt.
Dieser stellt einen komplizierten Beinbruch fest und läßt Herrn Morgenmuffel mit dem
Krankenwagen in das nächstgelegene Krankenhaus transportieren, wo er stationär
aufgenommen wird.
Unser VN legt im Krankenhaus seine PKV-Chipkarte vor, die ihm seine Frau noch
schnell mitgegeben hat. Die Erfassung der Aufnahmedaten in die Krankenhaus-DV
erfolgt durch Einlesen der Chipkarte. Die Krankenhausverwaltung erkennt sofort, daß
der Patient Versicherungsschutz für die allgemeinen Krankenhausleistungen und
Unterbringung im Zweibettzimmer zu 100 % besitzt. Bevor Herr Morgenmuffel in den
OP gebracht wird, unterschreibt er noch rasch die Wahlleistungsvereinbarung, damit
er auch vom Chefarzt operiert wird und später in einem Zweibettzimmer aufwacht.
Bevor Frau Morgenmuffel sich auf den Weg ins Krankenhaus begibt, um Ihren Mann
zu besuchen, ruft sie uns noch an, um den Unfall zu melden. Die Sachbearbeiterin,
Frau Kunden-freund, nimmt den Anruf entgegen, läßt sich zunächst die Versicherungsnummer geben, bevor Frau Morgenmuffel ganz aufgelöst weiterredet und ihr
mitteilt, daß ihr Mann am Morgen in die Klinik gekommen sei.
Das EDV-System zeigt an, daß die Versicherung erst seit zwei Monaten besteht. Ein
Beitrags-rückstand liegt nicht vor, da die Beiträge abgebucht werden. Frau Kundenfreund weiß, daß bei der kurzen Vertragsdauer grundsätzlich die vorvertragliche Anzeigepflicht zu prüfen ist und, weil es sich nicht um eine Übertrittsversicherung aus
der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, Wartezeiten bestehen. Da sie aber
durch Frau Morgenmuffel erfuhr, daß ihr Mann die Treppe hinuntergestürzt ist, ist die
Anzeigepflichtprüfung nicht nötig, außerdem entfallen bei einem Unfall die Wartezeiten. Die Regreßfrage erübrigt sich ebenfalls, da ganz offensichtlich Eigenverschulden
vorliegt. Frau Morgenmuffel erhält die Bestätigung, daß wir leisten werden, was sie
doch sehr beruhigt.
Frau Kundenfreund gibt nun die Meldung der stationären Behandlung in das EDVSystem ein. Sie vermerkt zudem das Aufnahmedatum, verzweigt in die maschinelle
Krankenhaus-Datei, aus der u. a. hervorgeht, daß das Krankenhaus am Klinik/Chipkarte-Verfahren teilnimmt. Außerdem verzweigt sie in die Diagnose-Datei,
um den Diagnoseschlüssel zu selektieren, da Klartext-Diagnosen nicht eingegeben
werden. Auch den Vermerk, daß es sich um einen Unfall ohne Regreß handelt, vergißt sie nicht.
Jetzt schließt sie zunächst den Vorgang ab.
Ein paar Tage später erhält Frau Kundenfreund von ihrem Gruppenleiter, Herrn
Möchtegern, die Aufnahmeanzeige des Krankenhauses. Da die Meldung bereits eingegeben wurde und sich keine neuen Informationen ergeben, legt sie diese in die
Ablage. Der Klinik gegenüber reagiert sie nicht, da die Chipkarte gleichzeitig die Kostenübernahme gewährleistet.
Nach Abschluß der stationären Behandlung schickt die Klinik die Rechnung über die
Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen und den Zweibettzimmerzuschlag an uns. Frau Kundenfreund erhält sie nach Vorsortierung von ihrem
Gruppenleiter.
Im System erkennt sie ihre Eingabe über die Krankenhausmeldung wieder, die sie
für die eigentlichen Abrechnungsdaten nutzen kann. Mit Hilfe der maschinellen Kran© GDV 1999
101
Szenarien
Schaden / Leistung
kenhaus-Datei prüft sie die Höhe der berechneten Kosten. Durch eine entsprechende Eingabe wird für die Überweisung der Leistung das in der Krankenhaus-Datei gespeicherte Konto berücksichtigt. Sie ergänzt die bereits vorhandenen Daten um das
Entlassungsdatum und gibt die Rechnungsbeträge ein. Maschinell wird der für die
Erstattung stationärer Behandlungen gültige Tarif ermittelt; den Wartezeithinweis des
Systems ignoriert sie. Nachdem alle Plausibilitätsprüfungen und die Prüfungen auf
Vollständigkeit der Eingaben abgeschlossen sind, erhält Frau Kundenfreund vom
System den Hinweis, daß sie wegen der Höhe der Kosten nicht berechtigt ist, den
Schaden alleine abschließend zu bearbeiten. Deshalb gibt sie, nachdem sie die maschinell vergebene Abrechnungsnummer zum Beleg vermerkt hat, den Vorgang an
ihren Gruppenleiter weiter. Der steigt über die Prüffunktion ins System ein und
schließt die Bearbeitung ab, nachdem er festgestellt hat, daß kein Fehler vorliegt. Die
Unterlagen gibt er anschließend zur Ablage ins Archiv.
Automatisch wird ein Abrechnungsschreiben erstellt, das an die Anschrift der Morgenmuffels geschickt wird. Sie können somit nachvollziehen, in welcher Höhe Krankenhauskosten angefallen sind und die Erstattung erfolgt ist.
Herr Morgenmuffel erhält nach einiger Zeit die Rechnungen der Chefärzte, da sie
aufgrund der Wahlleistungsvereinbarung (die Krankenhausverwaltung trat bei der
Aufnahme als Vertreter der Ärzte in Erscheinung) gesondert liquidieren dürfen. Außerdem wurden ihm die Kosten für den Krankentransport in Rechnung gestellt. Die
Transportkosten hat er schon bezahlt. Die Arztrechnungen möchte er nicht begleichen, die Kosten sind ihm einfach zu hoch. Er wartet deshalb erst unsere Leistung
ab.
Jetzt reicht er alle Rechnungen direkt mit der Bitte ein, den Erstattungsbetrag auf das
Abbu-chungskonto zu überweisen. Frau Kundenfreund prüft die Rechnungen auf
Vollständigkeit sowie nach gebührenrechtlichen Aspekten. Anschließend gibt sie die
Rechnungsdaten analog der Krankenhausrechnung Beleg für Beleg ins EDV-System
ein und steuert, daß der Erstattungsbetrag auf das gespeicherte Konto der Morgenmuffels überwiesen wird. Die Ablage der Belege erfolgt routinemäßig.
Einige Tage später liegt Herrn Morgenmuffel auch das Abrechnungsschreiben zu
diesem Er-stattungsantrag vor. Zufrieden überweist er die Honorare an die Ärzte.
102
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Szenarien
Einfacher Feuer-Schaden
Katja Fröhlich feiert mit einigen Freundinnen ihren 7. Geburtstag. Die Mutter hat den
Tisch schön gedeckt und auch Kerzen angezündet. Natürlich geht es dabei nicht
ganz ruhig zu. Und plötzlich passiert es: eine Kerze fällt um, eine Papierserviette
fängt Feuer und sofort steht die ganze Tischdekoration in Flammen. Die Mutter, die
mit im Zimmer ist, reißt zunächst die Kinder vom Tisch zurück und bringt sie in Sicherheit. Dann greift sie nach der Blumengießkanne, um zu löschen. Da dies nicht
ausreicht, nimmt sie eine Wolldecke vom Sofa und erstickt damit das Feuer. Die Geburtstagstimmung ist natürlich dahin, und die Kinder helfen recht ruhig beim Aufräumen. Katjas Vater, der bei Kindergeburtstagen stets zum Nachbarn flüchtet, wird
herbeigerufen. Und dem fällt die Hausratversicherung ein. Er ruft sofort den Versicherungsvertreter an.
Noch am Abend kommt der Vertreter Schreibviel zu Fröhlichs und nimmt mit ihnen
den Schaden auf. Zum Glück haben die Fröhlichs von einigen Sachen noch Rechnungen. Sie stellen zusammen:
Tischdecke verbrannt (Wert 124,50 DM laut Rechnung)
Thermoskanne angeschmolzen (Wert ca 50,- DM, keine Rechnung)
Wolldecke bei den Löscharbeiten angesengt (gerade für 24,90 bei ALDI im Sonderangebot gekauft, Kassenzettel weggeworfen)
Tisch aus Holz furniert angesengt (Wert 999,90 DM, Rechnung vorhanden.)
Ruß- und Rauchschäden an den Tapeten und Gardinen.
Herr Schreibviel füllt gemeinsam mit Herrn und Frau Fröhlich ein Schadenmeldeformular aus, das Herr Fröhlich unterschreibt, und nimmt die vorhandenen Rechnungen
mit. Er empfiehlt Frau Fröhlich, die Tapeten und Gardinen selbst zu reinigen bzw. zu
waschen. Dafür setzt er 10 Stunden a 15,- DM an. Vorsorglich macht Herr Schreibviel noch 2 Fotos von den verrußten Sachen.
Am nächsten Morgen ruft der Vertreter einen ihm bekannten Tischler an und fragt, ob
eine Reparatur des Tisches möglich ist. (Obwohl die Tischplatte nur angesengt ist, ist
sie versichert, weil der Sengschaden durch einen Brand entstanden ist. Sonst sind
Sengschäden nicht mitversichert). Dieser winkt sofort ab, als er hört, um was für einen Tisch es sich handelt, und meint, da käme ein Neukauf billiger. Der Vertreter ruft
Herrn Fröhlich an und empfiehlt ihm, einen neuen Tisch zu kaufen. Dieser fährt noch
an gleichen Tag zum Möbelmarkt, wo er den Tisch gekauft hatte, und findet dort
auch einen ganz ähnlichen Tisch, den er gleich mitnimmt. Die Rechnung über 1199,DM bringt er gleich bei dem Versicherungsvertreter vorbei.
Da die Schadenhöhe das Limit für die Regulierung durch Vertreter übersteigt, schickt
Herr Schreibviel die Schadenmeldung samt Rechnungen, Fotos und eine Notiz über
die Auskunft des Tischlers zusammen mit seinen Neuanträgen an die Servicestelle
der Versicherung.
In der Servicestelle wird die Vertreterpost sortiert, die Schadenmeldung als solche
erkannt und in die Schadenabteilung geschickt. Dort wird sie von einem Gruppenleiter vorgesichtet und verteilt, der beim flüchtigen Durchsehen meint, das sei ein typischer Fall für die Schnellregulierungsgruppe, da alles sehr vollständig aussieht.
© GDV 1999
103
Szenarien
Schaden / Leistung
Und so landet die Schadenmeldung auf dem Tisch von der Sachbearbeiterin Frau
Fleißig. Diese liest die Schadenmeldung durch und sucht zunächst über das EDVSystem nach dem Vertrag, legt einen Schaden an und ordnet ihn dem Vertrag zu.
Im EDV-System erkennt sie, daß dem Vertrag die VHB84 zugrunde liegen, der Vertrag seit 6 Jahren besteht, die Prämie bezahlt und keine Vorschäden gemeldet wurden.
Die Schadenschilderung erscheint ihr plausibel, die Preissteigerung für den neuen
Tisch nach 4 Jahren gerechtfertigt.
Sie stellt ins EDV-System folgende Ansprüche ein:
Tisch gem. Rechnung Ersatzbesch.
Tischdecke gem. Rechnung
1199,00 DM
124,50 DM
Thermoskanne ohne Rechnung
50,00 DM
Wolldecke ohne Rechnung
24,90 DM
Eigenleist. 10 Std. a 15,Summe
150,00 DM
1548,40 DM
Da nach den VHB84 eine Neuwertentschädigung gilt, ist das Anschaffungsdatum der
Gegenstände unerheblich. Der Vertragsverlauf weist auch sonst keine Auffälligkeiten
auf, die Anpassung der Versicherungssumme ist regelmäßig erfolgt, so daß eine Unterversicherung nicht anzunehmen ist. Und nach einem Blick auf die Fotos hält sie
auch die 150,- DM für Eigenleistung als gerechtfertigt. Frau Fleißig zahlt deshalb
über das Schadensystem per maschineller Überweisung 1548,40 DM an Herrn Fröhlich.
Als erfahrene Sachbearbeiterin weiß sie, daß die Tapeten als Gebäudebestandteil
gelten. Da sie bei der Suche nach dem Vertrag gesehen hat, daß die Fröhlichs auch
einen Gebäude-Vertrag abgeschlossen haben, hat sie den kundenfreundlichen Weg
gewählt, zunächst den ganzen Betrag aus dem Hausratvertrag zu zahlen. Nun legt
sie einen Gebäudeschaden auf den entsprechenden Vertrag der Fröhlichs an und
prüft, ob der Beitrag gezahlt ist. Sie schätzt den Anteil der Tapetenreinigung auf 2/3
und bucht deshalb 100,- DM aus dem Hausratschaden auf den Gebäudeschaden
um. Sie stellt einen Hinweis im Gebäudeschaden ein, daß die Unterlagen im Hausratschaden zu finden sind, und setzt das Kennzeichen „Ohne Akte“ .
Über das Korrespondenzsystem erstellt sie ein maschinelles Abrechnungsschreiben,
das die Auflistung der einzelnen Positionen und die Ankündigung der Zahlung enthält. Sie fügt einen Absatz ein, daß 100,- DM über den Gebäudeschaden verrechnet
werden und schickt den Brief an Herrn Fröhlich.
Da sie aus diesem Vorgang keine weiteren Forderungen erwartet, kennzeichnet sie
beide Schäden im EDV-System als erledigt. Dabei laufen diverse Prüfungen auf
Plausibilität und Vollständigkeit. Außerdem schlägt das System eine Archivierungsfrist für die Schadenunterlagen vor.
Frau Fleißig nimmt für den Hausratschaden eine leere Schadenakte, schreibt die
vom System vergebene Schadennummer und das Vernichtungsdatum darauf, legt
alle Unterlagen hinein und schickt sie ins Archiv. Dabei schimpft sie, daß die seit lan104
© GDV 1999
Schaden / Leistung
Szenarien
gem angekündigte Image-Verarbeitung immer noch nicht realisiert ist und sie immer
noch mit Aktendeckeln hantieren muß.
Aufwendiger Glas-Schaden.
Herr Trinknix, Gastwirt und Besitzer der Gaststätte ´Zum goldenen Krokodil’, die am
Marktplatz im Souterrain liegt, kommt in seine Gaststätte und stellt fest, daß ein
Fenster mit Bleiverglasung von unbekannten Tätern eingedrückt worden ist. Beim
Zusammenfegen der Scherben überlegt er, was zu tun ist. Er ruft die Glaserei Glasfix
an, die auch sofort kommt und zunächst eine Notverschalung vornimmt. Währenddessen fällt Herrn Trinknix ein, daß er eine Glasversicherung hat. Er ruft seinen Versicherungsagenten an und erzählt ihm von seinem Pech. Der Agent erkennt sofort,
daß eine Bleiverglasung teuer ist, und der Passus in den Versicherungsbedingungen, nach denen der Versicherungsnehmer Schäden an einfachen Scheiben ohne
vorherigen Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen beheben lassen kann, nicht
zum Tragen kommt. Er sagt dies Herrn Trinknix und meldet den Schaden per Fax an
die Servicestelle unseres Versicherungsunternehmens.
Am nächsten Morgen findet der Schaden-Sachbearbeiter, Herr Schlau, das Fax vor.
Er prüft den Fall und stellt fest, daß Herr Trinknix eine Glasversicherung, die auch
Bleiverglasungen beinhaltet, abgeschlossen hat und auch seine Prämie bezahlt hat.
Der Schaden ist damit dem Grunde nach gedeckt. Herr Schlau legt den Schaden an,
ordnet sie dem Vertrag zu und gibt als Sparte ‘Glas’ sowie das Schadendatum ein.
Er erstellt über das Korrespondenzsystem eine Schadenmeldung, in die die Schadennummer, das Schadendatum, die Vertragsnummer und die Adresse von Herrn
Trinknix aus den gespeicherten Daten maschinell eingesetzt wird. Herr Schlau fügt
noch einen Passus ein, daß er die Beibringung eines Kostenvoranschlages anheim
stellt. (Bei Glas gilt das Naturalersatz-Prinzip, d.h. das VU beauftragt im Normalfall
eine Glaserei , für die zerbrochene Scheibe eine neue gleicher Art und Güte einzubauen). Er schickt die Schadenanzeige an Herrn Trinknix.
Am nächsten Tag erhält Herr Trinknix die Schadenanzeige, füllt sie aus und bittet die
Glaserei Glasfix um einen Kostenvoranschlag, den er auch umgehend erhält (DM
4.140,-). Er schickt die Schadenmeldung samt Kostenvoranschlag an Herrn Schlau.
Herr Schlau erhält die Schadenmeldung samt Kostenvoranschlag und stellt den Betrag von 4.400,- DM als Reserve ein (Reparatur + geschätzte Notverglasung, auf volle 100,- DM aufgerundet). Er prüft den Kostenvoranschlag. Dieser scheint ihm überhöht. Wie bei größeren Schäden üblich und wegen seiner Bedenken bezüglich der
Reparaturkosten beauftragt er die im Nachbarort ansässige Glaserei ‘ Der Glasprofi’,
von der er weiß, daß sie Spezialist für Bleiverglasungen ist, mit der Erstellung eines
2. Kostenvoranschlages. (Bleiverglasungen sind ein Spezialgebiet, das nicht jede
Glaserei beherrscht). Der Auftrag erfolgt per Fax..
Aus der Schadenmeldung entnimmt er, daß die Glaserei Glasfix die Notreparatur
vorgenommen hat. Er stellt sie als Zessionar zu dem VN im Schaden ein und vermerkt in einer Wiedervorlage, daß eine entsprechende Rechnung abzuwarten ist.
Außerdem stellt er eine Widervorlage für den 2. Kostenvoranschlag ein.
© GDV 1999
105
Szenarien
Schaden / Leistung
Der Meister der Firma ‘Der Glasprofi’ fährt zum ‘Goldenen Krokodil’ und besichtigt
den Schaden. Er erstellt einen Kostenvoranschlag über DM 3.202,75 incl MWSt. und
schickt ihn an Herrn Schlau, der die Reserve auf 3.500,- DM korrigiert (Reparatur +
von ihm geschätzte Notverglasung).
Herr Schlau beauftragt die Glaserei ‘Der Glasprofi’ mit der Reparatur und stellt sie als
Zessionar zum VN ein. Diese holt das Fenster mit dem beschädigten Bleifeld ab,
nimmt es in der Werkstatt vollkommen auseinander, erneuert fachgerecht die zerbrochenen Scheiben, setzt alles wieder zusammen, verbleit bzw. verkittet alles und baut
das reparierte Fenster wieder ein. Die Rechnung geht direkt an Herrn Schlau.
Herr Schlau prüft die Rechnung, stellt die Summe als Forderung ins EDV-System ein
und veranlaßt die Überweisung über das System. Er legt den Schaden zunächst auf
Wiedervorlage.
Nach wenigen Tagen erhält Herr Schlau von der Glaserei Glasfix die Rechnung über
die Notverschalung. Dafür hat die Glaserei noch einmal bei Herrn Trinknix angerufen,
um sich die Versicherung und die Schadennummer geben zu lassen. Herr Schlau
löscht die Wiedervorlage, stellt auch diesen Betrag ins EDV-System ein und prüft ihn.
Da der Betrag von DM 153,- bei einer Scheibengröße von 1,33 qm dem Regelsatz
von DM 100,- + MWSt pro qm entspricht, veranlaßt er die Überweisung und kann
den Schaden als erledigt kennzeichnen. Dabei werden maschinell diverse Prüfungen
auf Vollständigkeit durchgeführt.
Der Schaden ist reguliert.
Einfacher Rechtsschutz-Schaden
Unser Versicherungsnehmer, Herr Fährtschnell, hat einen Anhörungsbogen der
Bußgeldstelle erhalten. Ihm wird darin vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 19 km/h überschritten zu haben.
Herr Fährtschnell ist sich keiner Schuld bewußt. Mit seiner Verteidigung beauftragt er
deshalb Rechtsanwalt Hilfmir. Er informiert seinen Anwalt darüber, daß er eine
Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
Rechtsanwalt Hilfmir meldet den Schaden unter Angabe der Vertragsnummer schriftlich bei unserer Sachbearbeiterin Frau Schadenfix. Sie benutzt darauf das EDVSystem, um den Schaden anzulegen.
Nach Eingabe der Versicherungsschein-Nr., des Schadentages, der Leistungsart und
der Postgiro-Nr. von Rechtsanwalt Hilfmir erfolgt die Anlage des Schadens. Das
EDV-System zeigt an, daß Herr Fährtschnell seine Prämie ordnungsgemäß bezahlt
hat, daß der Schadentag in den versicherten Zeitraum fällt, daß die betroffene Leistungsart (hier: Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz) versichert ist. Das System ermittelt Rechtsanwalt Hilfmir als Anspruchsteller.
Frau Schadenfix erfaßt im System die Schadennummer, die erste Instanz und den
Briefschlüssel für eine Zusage. Die Reserve wird vom EDV-System automatisch ermittelt. Das System zeigt an, daß Herr Fährtschnell noch keinen Vorschaden gemeldet hat.
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© GDV 1999
Schaden / Leistung
Szenarien
Die Kostenschutzzusage mit Schadennummer geht Rechtsanwalt Hilfmir per Post zu.
Herr Fährtschnell erhält direkt eine Kopie der Zusage.
Drei Wochen später teilt uns Rechtsanwalt Hilfmir mit, daß er die Bußgeldakten einsehen konnte. Wegen der Eindeutigkeit des Fotos hat er Herrn Fährtschnell geraten,
die Geldbuße von 75,- DM zu akzeptieren. Für seine Tätigkeit berechnet uns
Rechtsanwalt Hilfmir 310,50 DM. Er bittet uns auch, die Verwaltungskosten in Höhe
von 36,- DM direkt an die Bußgeldstelle zu überweisen.
Frau Schadenfix überprüft die Rechnung von Rechtsanwalt Hilfmir und erfaßt die
Bußgeldstelle als Anspruchsteller im System.
Da die Rechnung des Rechtsanwaltes in Ordnung ist, weist Frau Schadenfix beide
Ansprüche zur Zahlung an. Die Zahlung durchläuft den Zufallsgenerator.
Da nicht mit weiteren Kosten zu rechnen ist, wird der Schaden von Frau Schadenfix
durch Eingabe eines Schlüssels in das EDV-System geschlossen. Herr Fährtschnell
erhält eine Erledigungsnachricht. Der Schaden ist erledigt.
Schadenbearbeitung bei komplizierten Vertragsvereinbarungen
Die Fa. Vielfracht GmbH hat ihre gesamte Fahrzeugflotte bei der IDEAL-Assekuranz
gegen Vollkasko versichert.
Der Fa. Vielfracht wurden die Kosten dieser Deckung zu hoch. Nach entsprechenden
Verhandlungen sind u.a. folgende Vereinbarungen getroffen worden:
- es gilt eine Selbstbeteiligung von 400.000 DM pro anno für alle Schäden
- die VN bleibt gleichwohl verpflichtet alle angefallenen Schäden anzuzeigen
(Schadenanzeige, Rechnungen, SV-Gutachten etc.)
- im Schadenfall kann der VN den Regulierungsdienst des VU in Anspruch nehmen
- die Sachverständigen des VU stehen jederzeit für die Besichtigung und Regulierung
zur Verfügung
- freiwillige Erstattung, um eine Einstufung in eine ungünstige SFR/Schadenklasse
zu verhindern, sind möglich
- etc.
Wie soll bei der Schadenbearbeitung vorgegangen werden?
Um erkennen zu können, daß die jährliche Selbstbeteiligung erreicht/überschritten
wird, ist es unumgänglich jeden gemeldeten Fall wie einen „normalen“ Schaden zu
bearbeiten.
D.h. alle Prüfroutinen (Deckungsprüfung, Haftungsprüfung, Aufwand ermitteln, etc)
sind abzuarbeiten, damit am Ende der ersatzpflichtige Leistungsbetrag feststeht.
Anhand vertragsbezogener Merkmale (Flottenkennzeichen, Kundenkennzeichen,
Nummernkreis etc.) wird jede Auszahlung verhindert. Die zu leistenden Beträge wer© GDV 1999
107
Schlußbemerkung
Schaden / Leistung
den akkumuliert bis die Selbstbeteiligungsgrenze erreicht wird. Erst danach sind
Auszahlungen möglich.
Bis dahin muß sichergestellt sein, daß die Weitergabe von Daten an den Schnittstellen
- Schadendienste
- Rückversicherung
- Rechnungswesen
verhindert
aber an den Schnittstellen
- Statistik
- Vertrag SFR Be-/Entlastung
- Hinweis- und Informationssystem
- Gutachter
- Präsenzbibliothek
zugelassen wird.
Nach Überschreiten der Jahresselbstbeteiligung wird jeder Schaden „technisch“
normal abgearbeitet.
IX. Schlußbemerkung
Das vorliegende Modell beschreibt den fachlichen Teil des Geschäftsobjektes Schaden/Leistung für die Bereiche Komposit und Kranken. Die Komponenten Prozeßmodell, Funktionsmodell, Datenmodell, Anwendungsbausteine und Schnittstellenbeschreibung sind beschrieben und konsistent.
Das Ergebnis wurde mit Vertretern der DV- und Fachabteilungen aller beteiligten Unternehmen abgestimmt. Der allgemeine Konsens zeigt, daß die Definition VUunabhängiger Standards für Schadenanwendungen im Komposit- und Krankenbereich möglich ist. Die fachlichen Voraussetzungen für die Entwicklung austauschbarer und wiederverwendbarer Software sind erfüllt.
X. Beteiligte Personen
C. Brodersen,
R. Degener
E. Gauggel
W. Gunkel
C. Hess
P. Hoeth
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Iduna/Nova Versicherungen, Hamburg
Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG, Hamburg
Württembergische Versicherungsgruppe, Stuttgart
Iduna/Nova Versicherungen, Hamburg
Württembergische Versicherungsgruppe, Stuttgart
Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG, Hamburg
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Schaden / Leistung
Beteiligte Personen
B. Ickels
T. Kleylein
J. Menke
D. Miloszewski
E. Müller
F. Schruck
A. Supp
A. Völker
Volksfürsorge Sachversicherungs AG, Hamburg
HUK-Coburg, Coburg
LVM Versicherungen, Münster
Barmenia Versicherungen, Wuppertal
Württembergische Versicherungsgruppe, Stuttgart
Barmenia Versicherungen, Wuppertal
Zürich Versicherungen, Frankfurt
HUK-Coburg, Coburg
Betreuer:
L. Doblaski
H.-G. Müller
Württembergische Versicherungsgruppe, Stuttgart
Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG, Hamburg
© GDV 1999
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