AMT OFFICE Direktion Direction Abteilungsbezeichnung Strasse / Nr. Postfach PLZ Ort Telefon Telefax E-Mail Web-Adresse Geht an: Antragstellende gemäss Ziff. 3 der Erwägungen Ort, Datum Hinweis für Vergabestelle In der Vorlage werden folgende Textarten verwendet: Standardtext: Mit schwarzer Schrift werden die allgemein gültigen Dokumentangaben, Verzeichnisse sowie Inhalte dargestellt, die in der Regel unverändert übernommen werden können. Hinweistext: Mit blauer Schrift werden im Dokument Hinweise an die Autorin oder den Autor aufgeführt. Vor der Freigabe des Dokumentes sind die Hinweistexte zu löschen. Vorgabetext: Mit roter Schrift werden im Dokument allgemein gültige Textvorschläge angezeigt. Bitte prüfen Sie diese Texte und passen Sie diese bei Bedarf den Bedürfnissen Ihrer Ausschreibung an. Die Schriftfarbe des übernommenen oder angepassten Textes ist auf Schwarz zu wechseln. Nicht verwendete Vorgabetexte sind zu löschen. Die Kopie der Verfügung ist den Antragstellenden auf die Teilnahme an der Ausschreibung mit dem entsprechenden Begleitbrief (Auswahl positiv oder Auswahl negativ) zuzustellen. Das öffentlich-rechtliche Beschaffungsverfahren wird mit der Zuschlagserteilung abgeschlossen. Artikel 5 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) regelt das Auswahlverfahren. Siehe dazu auch die Themenseiten Auswahl, Zuschlag und Vertrag. Es ist die Briefvorlage der erstellenden Organisationseinheit zu verwenden und die gültige Unterschriftenregelung zu beachten. Bei besonders komplizierten Sachverhalten oder wenn zur Begründung vertrauliche Angaben herangezogen werden müssen, kann die Verfügung auch so abgeändert werden, dass sie gegenüber jedem Verfahrensbeteiligten einzeln und mit individueller Begründung ergeht. Dieser ganze Absatz ist nach Freigabe resp. vor Versand zu löschen! Verfügung über die Zulassung zur Teilnahme im selektiven Verfahren Vorhaben: Bezeichnung der Beschaffung Die Vergabestelle (zum Beispiel Finanzdirektion des Kantons Bern) zieht in Erwägung: 1. Die Vergabestelle hat am TTMMJJJJ auf der Website www.simap.ch die Bezeichnung der Beschaffung öffentlich ausgeschrieben. Es kam das selektive Verfahren nach Massgabe von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 IVöB, Anhang I zum Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBG; BSG 731.2 zur Anwendung. 2. n (Anzahl) Unternehmen haben die Angebotsunterlagen verlangt. 3. Die folgenden n Unternehmen (in alphabetischer Reihenfolge) haben einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme eingereicht: Name, Anschrift Name, Anschrift Name, Anschrift 4. Gegen die Ausschreibung bzw. die Angebotsunterlagen wurden keine Beschwerden eingereicht. Amtsbezeichnung 5. Die Anträge wurden am TTMMJJJJ geöffnet und die Öffnung wurde protokolliert. Dabei wurde festgehalten, dass alle Anträge form- und fristgerecht eingegangen sind. 6. Die Vergabestelle stellte fest, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller, mit Ausnahme der folgenden n, alle Eignungskriterien erfüllen. Antragstellerin / Antragsteller Grund der Nichteignung Firma z.B.: Die finanzielle Situation scheint nicht ausreichend gesichert zu sein. Firma z.B.: Die direkten Bundessteuern für 2006 wurden nicht bezahlt. Firma z.B.: Die AGB SIK wurden nicht vorbehaltlos akzeptiert. 7. Die Vergabestelle beurteilte die Eignung der restlichen Antragstellerinnen und Antragsteller, indem sie für die Erfüllung derjenigen n Eignungskriterien, die sich für eine qualitative Beurteilung eignen (Kriterien Nr. 1, 2, 3, …), wie in den Präqualifikationsunterlagen beschrieben, Punkte vergab. Insgesamt konnten so maximal n Punkte erreicht werden. Folgende Antragstellerinnen und Antragsteller erhielten folgende Punktzahlen: Antragstellerin / Antragsteller Punkte Firma … Firma … Firma … 8. Im selektiven Verfahren kann die Zahl der Anbieterinnen oder Anbieter beschränkt werden, wenn es die rationelle Durchführung des Vergabeverfahrens erfordert. Sie darf, wenn es genügend geeignete Anbieterinnen oder Anbieter gibt, nicht kleiner als drei sein Art. 5 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV; BSG 731.21. Die Vergabestelle hat in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass sie beabsichtigt, drei bis fünf Antragstellerinnen und Antragsteller zur Teilnahme zuzulassen. 9. Unter Berücksichtigung der Anzahl und Eignung der Antragstellerinnen und Antragsteller (vgl. oben Ziff. 7) erscheint es angebracht, die vier bestgeeigneten Antragstellerinnen und Antragsteller zur Teilnahme zuzulassen. 10. Unter Berücksichtigung der Art und Komplexität des Auftrags sowie der zur Ausarbeitung des Angebots voraussichtlich benötigten Zeit und der gesetzlichen Mindestfristen (Art. 14 und 15 ÖBV) erscheint es angebracht, für die Einreichung des Angebots eine Frist von dreissig Tagen, also bis zum TTMMJJJJ, anzusetzen. Aus diesen Gründen verfügt die Vergabestelle: 1. Im Beschaffungsverfahren Bezeichnung werden folgende Antragstellerinnen und Antragsteller zur Teilnahme zugelassen: Name, Anschrift Name, Anschrift Name, Anschrift Name, Anschrift 2. Die vorgenannten Antragstellerinnen und Antragsteller sind gehalten, ihr Angebot bis spätestens am TTMMJJJJ bei der Vergabestelle einzureichen. 75886621 Seite 2 von 3 Amtsbezeichnung 3. Diese Verfügung ist allen Antragstellerinnen und Antragstellern per Post zu eröffnen. Freundliche Grüsse Amtsbezeichnung Name Vorname Funktion Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei Name und Adresse der Beschwerdeinstanz erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. 75886621 Seite 3 von 3