1 Soziale Arbeit als Profession Einführungstext 2013 Dr. Andreas Knoll 1. Einleitung Seit einigen Jahrzehnten befindet sich die Soziale Arbeit in einem Prozess der Professionalisierung. Dabei strebt sie an, eine gesellschaftlich anerkannte Profession zu werden. Diese Professionalisierung kann als Qualifizierung der in der Sozialen Arbeit Tätigen gewertet werden. Allerdings ist bisher immer wieder zu beobachten, dass in der Praxis andere Professionen bestimmte Aufgaben an Sozialarbeiter delegieren. Oftmals erledigen Sozialarbeiter dann Dinge, die nicht Inhalt von Sozialer Arbeit, sondern zum Beispiel bloße Verwaltungstätigkeiten sind. Die Soziale Arbeit muss daher ihre Professionalisierung weiter vorantreiben um sich gegenüber anderen Professionen behaupten zu können. Etwa seit Anfang der neunziger Jahre steht die Soziale Arbeit unter dem Zwang, die Qualität der von ihr geleisteten Arbeit nachzuweisen. So fordern zum Beispiel Kommunen als Kostenträger von sozialen Leistungen Nachweise über die Qualität der Sozialen Arbeit. Daher ist die Soziale Arbeit gezwungen, Maßnahmen einzuführen, die ein Überprüfen der Qualität ihrer Arbeit ermöglichen. Selbst in einigen Gesetzen, wie Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, SGB XI und Bundessozialhilfegesetz (BSHG), ist Qualitätssicherung bereits vorgeschrieben. Zahlreiche soziale Einrichtungen haben daher Maßnahmen der Qualitätssicherung eingeführt. Die Diskussion zu dieser Thematik ist sehr kontrovers. Einerseits steht die Sozialarbeit unter dem Zwang, die Qualität ihrer Arbeit sichern zu müssen. Andererseits befindet sich die Soziale Arbeit auch in einem Prozess der Professionalisierung, in dem sie ihre Richtlinien selbst definieren muss. Während Gegner der Qualitätssicherung meinen, man könne in der Sozialen Arbeit, gar keine derartigen Maßnahmen einführen, da man sich immer individuell auf die Klienten einlassen muss, meinen Befürworter hingegen, dass die Soziale Arbeit nur dann ihren Prozess der Professionalisierung vorantreiben kann, wenn sie die Qualität ihrer Arbeit sichert. Im folgenden Text wird meist der Begriff ‚Soziale Arbeit’ verwendet. Damit ist sowohl der Bereich der Sozialarbeit als auch der Sozialpädagogik angesprochen. Auf die Spezifika der beiden Berufsbezeichnungen genauer einzugehen erscheint im Rahmen dieses Seminars nicht als notwendig. Die Vertreter der Sozialen Arbeit werden daher als ‚Sozialarbeiter’ bzw. ‚Sozialarbeiterinnen‘ bezeichnet. 2. Geschichtliche Entwicklung der Sozialen Arbeit Wenn man die Geschichte der Sozialen Arbeit beschreiben möchte, trifft man schnell auf die unerwartete Schwierigkeit, die unterschiedlichen Praxisfelder, Einrichtungen, Dienste und Berufe gegeneinander richtig abzugrenzen. In der Literatur taucht eine Fülle unterschiedlicher Begriffe auf, wie etwa ‚Sozialarbeit’, ‚Sozialpädagogik’, ‚Sozialwesen’, ‚Fürsorge’, ‚Wohlfahrtspflege’. Zum Teil überschneiden diese sich, manchmal dienen sie der Abgrenzung gegenüber der anderen Begriffe oder werden auch synonym verwendet. 1 Der Begriff ‚Sozialwesen’ fasst die Bereiche der ‚Sozialarbeit’ und der ‚Sozialpädagogik’ zusammen, ähnlich wie der Begriff ‚Soziale Arbeit’. ‚Fürsorge’ und ‚Wohlfahrtspflege’ bezeichnen die Soziale Arbeit im alten Sprachgebrauch. So wird ab der Mitte des 19. Jahrhunderts von ‚Fürsorge’ gesprochen, anfangs meist von ‚Armenfürsorge’. Der Begriff ‚Wohlfahrtspflege’ taucht mit den Anfängen der berufsmäßig ausgeübten Sozialen Arbeit auf. 2.1. Ursprünge der Sozialen Arbeit Die Soziale Arbeit, hat ihren Ursprung in den mittelalterlichen Almosenlehren. Diese stellten eine Verpflichtung aller Gesellschaftsmitglieder zur christlichen Nächstenliebe, einer ‚Liebestätigkeit’ an den Armen dar. Damals gab es einen ‚Stand der Armen’. Somit waren die Armen ein fester Bestandteil der Gesellschaft und wurden durch Almosen versorgt. Durch die aufkommende Geldwirtschaft und den Ausbau des Verkehrs kam es zu einer größeren Mobilität der Gesellschaft und somit auch zu einem Anstieg von umherziehenden und ortsfremden Bettlern. Die Armen wurden also teilweise nicht mehr automatisch in ihren Gemeinden versorgt. Dadurch stellte Armut erstmals ein Problem für die Gesellschaft dar. 2 1 2 1 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 11 ff vgl. Neises, 1997, S. 368 f 2 Im Humanismus gab es zum Einen den Ansatz dazu, alle Armen - auch Kranke - pädagogisch an Arbeit heran zu führen, quasi zu rehabilitieren. Zum Anderen sollten Bettler in ‚Arbeitshäusern’ streng bestraft werden.3 Zu Beginn des 18. Jahrhunderts versuchte man dem Problem der Armut restriktiv durch das Einsetzen einer ‚Armenpolizei’ Herr zu werden. Später untersuchte man die Zustände vor allem in den Städten sehr sorgfältig. Durch freiwillige und öffentliche Hilfen sollten die Armen unterstützt werden. Außerdem wurden in den Armensiedlungen ehrenamtliche Armenpfleger eingesetzt, um die Armen ‚zum Fleiß’ anzuregen.4 Ein wahres Massenelend entwickelte sich dann zwischen 1816/17 und 1848. Im Zuge der Industrialisierung entstand ein extremes Missverhältnis zwischen Arbeitssuchenden und offenen Arbeitsstellen. Die Armut verschärfte sich noch durch die enorme Landflucht. So kam es vor allem in den Städten zu einer neuen Armut, die aus allen traditionellen Bindungen herausfiel.5 Die öffentliche Armenpflege verbesserte sich „nach dem Vorbild des preußischen Gesetzes über die Verpflichtung der Armenfürsorge (..) und den Neuerungen des sogenannten Elberfelder Systems“ 6. Dieses 1853 eingeführte System sah die Armenpflege als kommunale Aufgabe an. Ehrenamtliche Armenpfleger wurden in den Armenquartieren eingesetzt, um individuelle Hilfe zu leisten. In Folge dessen gingen die Unterstützungsanträge zurück. Daher wurde dieses System als großer Erfolg angesehen und schließlich im Bereich der Armenpflege in fast allen größeren Städten eingeführt. Da sich dafür in den Großstädten aufgrund der enormen Problematik aber kaum Ehrenamtliche fanden, wendete man dort z.B. das Straßburger System an. 7 Dabei ging man dazu über, anstatt der ehrenamtlichen Armenfürsorger Berufsbeamte einzusetzen. Diese arbeiteten aber kaum noch in direktem Kontakt zu den Bedürftigen sondern vor allem im Innendienst.8 2.2. Anfänge der berufsmäßig ausgeübten Sozialen Arbeit Die Herausbildung einer beruflichen sozialen Hilfstätigkeit ist auf die bürgerliche Frauenbewegung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückzuführen. Nachdem es im Jahr der Revolution 1848 schon erste Ansätze dazu gegeben hatte, bildete sich 1865 der ‚Allgemeine Deutsche Frauenverein’.9 Diese bürgerliche Frauenbewegung forderte für die aus gutem Hause stammenden Töchter eine Beschäftigungsmöglichkeit, da sie meist ‚zur Untätigkeit verdammt’ waren. Die Frauen brachten dazu die ‚geistige Mütterlichkeit’ mit. Damit war neben der leiblichen Mutterschaft gemeint, dass sie die sozial hegenden und pflegenden Fähigkeiten mitbrachten, um mit der ‚typisch weiblichen Emotionalität und Wärme’ zu helfen.10 Da vermeintlich vor allem Frauen diese Fähigkeiten besaßen, wurde es von ihnen schließlich als rein weibliche Aufgabe gesehen, diese Mütterlichkeit durch Ausbildung zu ‚veredeln’. Das Prinzip der Mütterlichkeit sollte auf die Bereiche der Wohlfahrtspflege und Sozialreform angewandt werden. Dazu wurden im Dezember 1893 in Berlin die ‚Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit’ gegründet. 11 Ihnen ging es „erstmalig um eine planvolle Organisation der sozialen Arbeit sowie um eine praktische und theoretische Schulung der Gruppenmitglieder.“12 Dadurch sollte die „soziale Hilfstätigkeit (..) von jeglichem ‚Dilettantismus’ befreit und gerade auch als ehrenamtliche Tätigkeit auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt werden.“13 In den Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit sollte eine Ausbildung in Bereichen wie ‚wirtschaftliche und soziale Verhältnisse’, ‚öffentliche Gesundheitspflege’ etc. eingeführt werden. So sollten die Frauen aus besseren Kreisen mit der ihnen sonst sehr fernen sozialen Problematik vertraut gemacht werden. Zunächst bestand aber ein geringes Interesse an den Kursen, da die Frauen dachten, dass man im sozialen Bereich auch mit einem guten Herzen gute Arbeit leisten könnte. Allerdings mussten sie bald feststellen, dass für die praktische Arbeit auch theoretische Kenntnisse notwendig waren. Nur so konnte man die individuellen Probleme sowohl emotional als auch theoretisch in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang verstehen.14 Die Gruppen bemühten sich um eine systematische Ausbildung. Dabei wurde quasi der Grundstein für eine verbindliche Ausbildung von Sozialarbeitern gelegt. 1899 wurde erstmals ein Jahreskurs eingeführt, der zuerst durch Alice Salomon organisiert wurde. Sie entwickelte die Kurse auch weiter. Zunächst wurde in Unter- und Oberstufe unterteilt, dann lief der Kurs sogar zweijährig. Im Jahr 1907 strebten die ‚Gruppen’ an, eine soziale Ausbildungsstätte zu gründen. Ein Jahr später wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Berliner ‚Verein für Volkserziehung’ im Pestalozzi-FröbelHaus die ‚Soziale Frauenschule’ gegründet. Sowohl inhaltlich als auch die Dauer der Ausbildung hatten Vorbildfunktion für alle weiteren Ausbildungseinrichtungen.15 Immer mehr Frauenschulen entstanden, an denen für die Soziale Arbeit eine fachliche Schulung vermittelt wurde. Primäres Anliegen der Schulen war es aber nicht, die Frauen auf eine bezahlte sondern vielmehr auf ehrenamtliche Tätig3 vgl. Neises, 1997, S. 369 f vgl. Neises, 1997, S. 370 5 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 26 ff 6 Hering/ Münchmeier, 2000, S. 29 7 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 30 ff 8 vgl. Wendt, 1995, S. 273 9 vgl. Olk, 1986, S. 43 10 vgl. Knobel, 1992, S. 3 f 11 vgl. Olk, 1986, S. 46 f 12 Olk, 1986, S. 47 13 Olk, 1986, S. 47 14 vgl. Knobel, 1992, S. 4 f 15 vgl. Olk, 1986, S. 48 ff 4 2 3 keit vorzubereiten. Allerdings nahm die Zahl der Frauen, die für eine besoldete Soziale Arbeit eingestellt wurden, nach 1910 rasant zu.16 Bis zum Ausbruch der Ersten Weltkriegs waren Frauen in den Armenpflegeämtern in der eindeutigen Minderheit. Bis dahin waren die weiblichen geschulten Kräfte vor allem außerhalb der öffentlichen Armenfürsorge in den modernen Spezialfürsorgen z.B. als ‚Jugendfürsorgerinnen’ tätig. Die Nachfrage nach Fachkräften stieg stetig. Somit entstanden auch immer mehr Frauenschulen. Durch den Beginn des Krieges wurde diese Entwicklung noch forciert. Viele Schulen entstanden unter extremem Zugzwang, so dass oft keine Konzeptionen oder weiterreichende Zielsetzungen für die Ausbildung existierten.17 Daher entstand ein „Bedarf nach Vereinheitlichung von Ausbildungszielen, Methoden, Aufnahmebedingungen und Lehrplänen.“18 Alice Salomon verfolgte die Weiterführung eines hohen Niveaus in der Ausbildung. 1918 entstand die erste staatliche Prüfungsordnung zur Ausbildung für staatlich anerkannte Fürsorgerinnen. Unter großem Einfluss von Vertretern verschiedener Ministerien wurde in der Prüfungsordnung verankert, dass zwei abgeschlossene Vorausbildungen notwendig waren. Außerdem sollte die Ausbildung vor allem sozialhygienisch ausgerichtet sein, und nicht wie von Alice Salomon gefordert, pädagogisch. Diese Prüfungsordnung wurde aber nicht mehr wirksam.19 Die Entstehung der Weimarer Republik führte zu einer besseren Ausgangslage für die Soziale Arbeit. Das ‚Ministerium für Volkswohlfahrt’ legte in der Prüfungsordnung von 1920 die äußeren Ziele der Ausbildung fest. Inhalte und Methoden wurden darin aber noch kaum beschrieben. Im Jahr 1928 entstanden dann die ‚Richtlinien für die Lehrpläne der Wohlfahrtsschulen’, die vorwiegend an Alice Salomons Vorstellungen orientiert waren. 20 Dort wurde der Schwerpunkt der Ausbildung auf eine „pädagogisch-psychologisierende Herangehensweise“21 gelegt. Im Jahr 1932 gab es im gesamten Deutschen Reich schon 33 und in Preußen 21 Soziale Frauenschulen.22 In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Fürsorge zur ‚Volkspflege’. Im Rahmen der Gleichschaltungspolitik sollten die freien Wohlfahrtsverbände durch die ‚Nationalsozialistische Volkswohlfahrt’ verdrängt werden. Die Professionalisierung der Sozialen Arbeit, die bis dahin stattgefunden hatte, erhielt nach 1933 tiefe Einschnitte. 23 Die Nationalsozialisten versuchten, ausgehend von ihrer Ideologie, Soziale Arbeit überflüssig zu machen. Zentrales Anliegen war es, einen ‚gesunden Volkskörper’, also eine möglichst starke ‚Volksgemeinschaft’ herzustellen. Für die Gesellschaft ‚schädliche Elemente’, wie Schwächere und Kranke bezeichnet wurden, sollten isoliert und ausgeschaltet werden. Die pseudowissenschaftlichen Begründungen dafür lagen in der Rassenbiologie und Vererbungslehre. Es kam zu radikalen Kürzungen der Zuschüsse für die Wohlfahrtspflege. Allerdings blieben die öffentlichen Einrichtungen erhalten. Im Laufe der Jahre wurden sogar mehr Fürsorgerinnen beschäftigt. Der Grund dafür lag darin, dass 1933 das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ erlassen wurde und vorwiegend Fürsorgerinnen für einen Prozess der Auslese für spätere Zwangssterilisationen und Euthanasie-Tötungen eingesetzt wurden.24 Die Entprofessionalisierung der Sozialen Arbeit, die dann von sogenannten ‚Wohlfahrtspflegerinnen’ ausgeübt wurde, hatte unterschiedliche Ursachen. Zum Einen forderte die Praxis zu der Zeit wenig eigenständiges, analytisches und methodischen Können, zum Anderen waren die Richtlinien für Entscheidungen ganz klar, und kritisches Denken war unerwünscht. An den Frauenschulen wurden herausragende Lehrkräfte, wie etwa Alice Salomon, entlassen. Schließlich waren ausschließlich - meist nationalsozialistisch orientierte - Lehrbeauftragte tätig.25 Der Lehrplan der Ausbildung wurde vor allem auf die Bereiche ‚Erb- und Rassenpflege’, Zucht’ und ‚Auslese’ ausgerichtet. 26 Besonders entqualifizierend für die Soziale Arbeit war die Tatsache, dass die staatliche Anerkennung auch an Frauen vergeben wurde, die ausschließlich ehrenamtliche Erfahrungen, aber überhaupt keine Ausbildung genossen hatten. Die Gleichschaltung der Nationalsozialisten wirkte sich auch auf die Berufsverbände aus. Öffentliche Diskussionen über die Ausbildung, die Situation der Berufstätigen und die Qualität der von ihnen geleisteten Arbeit fand somit nicht mehr statt. 27 Während der Kriegsjahre fand anfangs eine Ausweitung der Sozialen Arbeit statt. Diese war einerseits dafür zuständig, auch in den besetzten Gebieten die ‚Volksdeutschen’ zu versorgen.28 In Polen hatte die nationalsozialistische Volkswohlfahrt andererseits vor allem die Aufgabe, aus den Konzentrationslagern aussortierte Kleidungsstücke „einer sinnvollen Wiederverwertung zuzuführen“29. Als dann deutsche Städte bombardiert wurden, zerbrach die Soziale Arbeit bald vollständig: Nachdem die Volkswohlfahrt aufgrund des hohen Wohnraumverlusts und der Nahrungsmittelknappheit vor unlösbaren Problemen gestanden hatte, stiegen die Problemlagen soweit an, dass Soziale Arbeit schließlich nicht mehr beruflich ausgeübt wurde. Die Bevölkerung war letztendlich auf ‚Selbsthilfe’ angewiesen.30 16 vgl. Sachße/ Tennstedt, 1988, S. 202 ff vgl. Olk, 1986, S. 51 ff 18 Olk, 1986, S. 53 19 vgl. Olk, 1986, S. 53 ff 20 vgl. Olk, 1986, S. 55 ff 21 Olk, 1986, S. 57 22 vgl. Zeller, 1994, S. 73 23 vgl. Zeller, 1994, S. 133 ff 24 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 166 f 25 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 167 f 26 vgl. Wendt, 1995, S. 287 27 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 169 ff 28 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 171 29 Hering/ Münchmeier, 2000, S. 171 30 vgl. Hering/ Münchmeier, 2000, S. 171 17 3 4 In den ersten Jahren der Bundesrepublik Deutschland war das Land noch gekennzeichnet von den Auswirkungen des Krieges. Der Bereich der Sozialen Arbeit erhielt wieder erste Anstöße durch verschiedene sozialstaatliche Gesetzgebungen, wie etwa 1950 der Erste Bundesjugendplan und das Bundesversorgungsgesetz, sowie 1961 das Bundessozialhilfegesetz, in denen ein Recht auf staatliche Unterstützung verankert wurde. Die Ausbildung der Sozialen Arbeit wurde quasi wieder in den Stand der Weimarer Republik versetzt. Die Wohlfahrtsschulen wurden von den alten Trägern übernommen. 1958 wurden die früheren Wohlfahrtsschulen in ‚Höhere Fachschulen für Sozialarbeit’ umgewandelt und die Ausbildung auf drei Jahre ausgeweitet. Sowohl das fachliche als auch das Prestige-Niveau der Sozialen Arbeit änderte sich noch einmal entscheidend, als die Höheren Fachschulen im Jahr 1971 zu Fachhochschulen angehoben wurden.31 Die Entwicklung der Sozialen Arbeit nach 1945 wurde in diesem Kapitel nur ganz grob angeschnitten. Im Rahmen dieser Arbeit ist es sinnvoll, diese Zeit anhand von verschiedenen Professionstypen, die sich etwa seit dem Beginn der Bundesrepublik Deutschland entwickelten, darzustellen. 3. Professionalisierung Professionalisierung in der Sozialen Arbeit wird innerhalb der Professionstheorien diskutiert, die als eine der drei Theorieströmungen gegenwärtiger wissenschaftlicher Sozialarbeitsdiskussion gelten. Im erziehungswissenschaftlich – sozialwissenschaftlichen Ansatz der Sozialarbeitsdiskussion sieht sein Hauptvertreter Thiersch die Erziehungswissenschaft als Leitwissenschaft der Sozialen Arbeit. Staub-Bernasconi, Wendt und Engelke sind Vertreter einer eigenen Sozialarbeitswissenschaft. Für den professionstheoretischen Ansatz, um den es sich hier handelt, haben Dewe und Ferchhoff einen erziehungswissenschaftlichen und Haupert und Schütze einen sozialarbeitswissenschaftlichen Zugang.32 Professionalisierung bezeichnet den „Prozeß der Ausgliederung von Aufgaben aus dem Familienverband und seinem unmittelbaren Lebensumkreis oder aus der Verantwortung ehrenamtlich Tätiger (...) in eigene Organisationsstrukturen.“33 Diese Entwicklung fand in der Sozialen Arbeit ansatzweise schon 1899 statt, als Alice Salomon den ersten Jahreskurs für ‚Berufsarbeit in der Wohlfahrtspflege’ organisierte. Gerade in den letzten Jahrzehnten wurde die Professionalisierung aber bedeutend vorangetrieben. 34 Diese stellt auch einen Prozess der Qualifizierung dar.35 3.1. Professionalisierungsschritte in der Sozialen Arbeit In den folgenden Abschnitten werden die unterschiedlichen Modelle der Professionalisierungsbemühungen dargestellt, die sich quasi historisch chronologisch entwickelt haben. 36 Diese Entwicklung der Professionstypen ist aber nicht eindeutig an Jahreszahlen festzumachen. Außerdem sind heute noch viele der chronologisch weiter entfernt eingeordneten Professionstypen in der Sozialen Arbeit tätig, und jeder im Sozialbereich Tätige weist Anteile aus verschiedenen Modellen auf. Die Darstellung geschieht modellhaft, in der Realität sind die Übergänge zwischen den einzelnen Professionstypen jedoch fließend. 3.1.1. Sozialarbeiter als professionelle Altruisten Personenbezogene Dienste haben ihre Wurzeln in einem Verständnis des Leidens und Helfens. Hilfe gilt als „Urkategorie menschlichen Handelns“ und „Urkategorie des Gemeinschaftshandelns“ 37. Das bedeutet, dass das Arbeiten im direkten Umgang mit hilfebedürftigen Menschen weniger entfremdet ist, als das in Industrie oder Verwaltung der Fall ist. Zudem ist das Helfen in der Gesellschaft ethisch sehr hoch angesehen. Es wird als ;moralisches Gebot’ in Notsituationen gesehen, dem alle Gesellschaftsmitglieder ohne eigenen Nutzen nachkommen müssen. Der professionelle Altruist tritt daher geschichtlich betrachtet an die Stelle der selbstverständlichen Hilfe. Für ihn wird das Helfen aber zu einer beruflichen Pflicht.38 Während früher die Hilfe vor allem in der Beseitigung der äußeren materiellen Nöte lag, liegt der spezifische Wert der professionell altruistischen Herangehensweise darin, dem Klienten eine individuelle Aufmerksamkeit auf sein ganzes Wesen zu schenken. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem inneren Leiden. 39 Die persönliche Integrität des Helfers hat Vorrang gegenüber einer „systematisch-wissenschaftlichen Wissenskompetenz“40. Der professionelle Altruist sieht somit eine große Bedeutung in der Entwicklung des eigenen Gewissens, in 31 vgl. Knobel, 1992, S.51 ff vgl. Knoll, 2000, S. 23 ff 33 Bock, 1997, S. 734 34 vgl. Bock, 1997, S. 734 35 vgl. Flösser/ Schmidt, 1992, S. 89 36 vgl. Ferchhoff, 1993, S. 709 37 Scherpner zitiert in Ferchhoff, 1989, S. 121 38 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 121 f 39 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 123 f 40 Ferchhoff, 1993, S. 709 32 4 5 vorbildhaftem Verhalten, persönlich-vertraulichem Umgang mit dem Klienten, einer großen Handlungsautonomie, einer Sinnstiftungsfunktion, die nicht marktbezogen ist und einer professionellen Ethik. 41 Für ihn dominieren Weisheit, „Ganzheitsschau, Empathie, Erfahrung, Motivation, Authentizität“ 42 vor systematischer Methodik, Wissenschaft, Rationalität, Prävention, Planung und Distanz. Auch ist für diesen Professionstypus ein innerseelisches Charisma notwendig. Latent spielen Ideen von einem ‚guten Herzen’, einer ‚innigen Beziehung’ zwischen Helfer und Klienten und der Begriff der ‚Berufung’ eine Rolle. Diese Eigenschaften sind demnach schon in die Ausbildung mitzubringen und dort nur noch zu fördern,43 zu ‚veredeln’ wie Alice Salomon das nannte. In diesem Konzept des professionellen Altruisten fehlt vor allem ein systematisches wissenschaftlich-analytisches Hinterfragen der sozialen Notlagen. Dadurch wirkt diese Herangehensweise stark entpolitisierend. Außerdem werden verbindliche und generalisierbare Techniken abgelehnt, da ja die persönliche Haltung und inneren Vorraussetzungen entscheidend sind für ein gutes Arbeiten.44 Aufgrund der Verzahnung von Persönlichkeitsstruktur und fachlichem Handeln verfügt der „altruistische Professionstypus noch über kein eigenständiges wissenschaftliches Erklärungsmodell“ 45. Somit ist die Kompetenz ihres erfolgreichen Handelns nicht an die Nachfolgemodelle vererbbar.46 3.1.2. Sozialarbeiter als professionelle Sozialingenieure „Für den sozialtechnisch ingenieurhaft orientierten Professionstypus ist (..) in erster Linie kennzeichnend das ‚Umschalten’ von Altruismus und Traditionalismus auf Rationalismus, Vernunft, Verwissenschaftlichung und Fortschritt.“47 Dieser Professionstypus legt gerade auf eine generalisierbare Wissenschaftlichkeit Sozialer Arbeit Wert. 48 Die altruistische Professionalität wird als „unzureichend und defizitär“49 betrachtet. Eine verstärkte Wissenschaftlichkeit, die auf „logisch konsistenten Theorien“50 und fachlich begründeten Methoden beruht, soll nun zur Professionalität der Sozialen Arbeit beitragen.51 Die Klientenrolle wurde im Verlauf der Sozialen Arbeit verrechtlicht. Somit agiert der Sozialarbeiter als spezialisierter Helfer mit einem öffentlichen Auftrag und unter administrativer Kontrolle fern von altruistischen Traditionen. Die Leistungsempfänger müssen ihrerseits einen Beitrag zum Gelingen der Hilfeleistung erbringen, wie zum Beispiel einen ‚Willen zur Besserung’ mitbringen. 52 Für die personenbezogenen Dienste ist eine Technisierung und Schematisierung des beruflichen Wissens notwendig, um die Hilfe zuverlässig reproduzieren zu können. Ferchhoff spricht in diesem Zusammenhang von einem ‚Rezeptwissen’. Mit dieser Sozialtechnologie sollen die sozialarbeiterischen Prozesse rational gestaltet werden. Zur Technik der Professionalisierung im Typus des Sozialingenieurs zählt ein „anerkanntes professionelles ‚Problemlösungswissen’“53. Außerdem wird Prävention als notwendig angesehen um Ursachen von Notlagen von Außen zu regulieren.54 Die Sozialbürokratie versucht sich auf objektiv anwendbare Deutungsschemata beziehen zu können. Dadurch arbeitet sie aber ineffektiv und ineffizient, da besonders marginalisierte Menschen nicht erreicht werden und den professionellen Experten-Eliten der direkte Bezug zu den Klienten fehlt.55 Seit Anfang der 80er Jahre steht dieses ingenieurhafte und wissenschaftsrationalistische Modell der Professionalisierung deshalb in der Kritik.56 Ein „Wissenschaftsverständnis, das Spezialisierung und Fachlichkeit mit der bloßen Akkumulation von Wissensbeständen und ihrer exklusiven Nutzung gleichsetzt“57 kann der Sozialen Arbeit im Umgang mit randständigen Menschen nicht genügen. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass in dieser Phase bei vielen Sozialarbeitern eine Bereichsspezialisierung zu beobachten ist. Zahlreiche Mitglieder der Berufsgruppe lassen sich in einzelnen Bereichen fort- und weiterbilden. Dort werden jeweils individuelle Handlungskonzepte entwickelt. Dadurch entfernen sich die unterschiedlich weitergebildeten Sozialarbeiter voneinander, da sie sich jeweils mit spezialisierten Theorien und Methoden beschäftigen. Aus diesem Grund entsteht hier eine deutliche Lücke in der professionellen Entwicklung der Sozialen Arbeit, weil sich Sozialarbeiter nicht mehr unbedingt untereinander fachlich am Nächsten stehen, sondern sich oftmals stärker mit anderen Berufsgruppen identifizieren.58 Das zeigt auch eine empirische Untersuchung, die unter Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, die in 41 vgl. Ferchhoff, 1993, S. 709 Ferchhoff, 1993, S. 709 43 vgl. Ferchhoff, 1993, S. 709 f 44 vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 59 f 45 Knoll, 2000, S. 210 46 vgl. Knoll, 2000, S. 211 47 Ferchhoff, 1993, S. 711 48 vgl. Ferchhoff, 1993, S. 711 49 Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 62 50 Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 62 51 vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 62 52 vgl. Ferchhoff, 1993, S. 711 53 Ferchhoff, 1989, S.126 54 vgl. Ferchhoff, 1989, S.126 55 vgl. Ferchhoff, 1989, S.127 f 56 vgl. Ferchhoff, 1993, S. 712 57 Flösser, 1994, S.35 58 vgl. Knoll, 2000, S. 211 ff 42 5 6 Bochum im Bereich der Suchtkrankenhilfe tätig sind, durchgeführt wurde. Dabei gab eine große Anzahl der Befragten an, dass ihnen Diplom-Pädagogen in Suchtberatungsstellen und Psychologen und Ärzte in der stationären Rehabilitation näher stünden, als etwa Sozialarbeiter oder -pädagogen, die außerhalb der Suchtkrankenhilfe tätig sind.59 3.1.3. Sozialarbeiter als stellvertretende Lebenswelthermeneuten Im Professionsmodell des stellvertretenden Lebenswelthermeneuten gilt eine Rückbesinnung auf eine ganzheitliche sozialarbeiterische Herangehensweise. Trotzdem ist hier kein Rückschritt zum professionellen Altruisten zu erkennen.60 Inzwischen hat sich auch die Einsicht durchgesetzt, dass für die Professionalisierung der Sozialen Arbeit weniger ein ‚Rezeptwissen’ benötigt wird, als vielmehr „fachliche Einstellungen und flexible Deutungsmöglichkeiten“ 61. Eine lebenslagen- und lebensweltbezogene Professionalisierung akzeptiert beim Klienten auch alternative ‚tragfähige Lebensformen’. Diese ‚alternative Professionalisierung’ hat zum Kern eine Vermittlungsfunktion zwischen seinem Expertenwissen und dem Alltagswissen des Klienten. 62 „Das reflexive Selbstverständnis von Professionalisierung“63 zeichnet sich dadurch aus, dass neben der Problemverursachung und der professionellen Problemverarbeitung auch Selbsthilfe Beachtung findet. Dem Klienten wird dadurch auch eine Handlungskompetenz zugeschrieben. Diese professionelle Neuorientierung der Sozialen Arbeit bedeutet also, dass ihr vor allem die Aufgabe zukommt, dem Klienten bei der Suche nach einem für ihn sinnvollen Lebensstil zu unterstützen. 64 In seinem beruflichen Handeln muss der Professionelle dabei sowohl die Individualität der Person, als auch deren spezifische Lebenslage beachten. Nach dem identifizieren der ‚Schieflagen’ muss er letztendlich zusammen mit dem Klienten daran arbeiten, einen Zustand herzustellen, der für den Klienten akzeptabel ist.65 Dafür bedarf es Komponenten für eine Hermeneutik von Sozialbiographien. Entscheidend ist dabei, dass der Sozialarbeiter die Lebenswelten der Klienten nicht besetzt. 66 Auch die Hilfebeziehungen müssen stets so eingegangen werden, dass der Klient autonom bleibt. Zu viel Nähe kann ihn insofern in seiner Autonomie beschneiden, als er von der Hilfebeziehung abhängig wird. Professionelle Distanz ist somit angebracht. Dies ist auch schon allein aus Gründen des Eigenschutzes für den Sozialarbeiter zu beachten, da die Gefahr groß ist, an Burn-OutSyndrom - dem seelischen ‚Ausbrennen’ - zu erkranken, wenn man sich vom Klienten zu sehr vereinnahmen lässt. 67 Diese Nähe-Distanz-Regulierung ist bei der altruistischen Professionalität noch nicht zu erkennen, da „deren wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit noch nicht in ausreichendem Maße ausgebildet zu sein“ 68 scheint. Die „Lebenswelt ist ein Möglichkeitsraum, in dem das Lebewesen immer Handlungsalternativen hat.“ 69 Lebenswelt kann empathisch, nicht aber empirisch-wissenschaftlich nachvollzogen werden.70 Entscheidend ist, dass der Sozialarbeiter diese durch einfühlendes Verstehen, also Empathie, aufnimmt. Anhand seines wissenschaftlich fundierten Sonderwissens muss der Sozialarbeiter die Lebenswelt des Klienten ‚stellvertretend deuten’ und schließlich mit ihm Alternativen aushandeln.71 Die „lebenspraktischen Probleme von Klienten“ sollen „unter Rückgriff auf den Kanon wissenschaftlichen Wissens“72 erschlossen werden. Jedoch darf der Professionelle dabei nicht die individuellen Probleme des Klienten unter wissenschaftlichen Aspekten subsumieren, sondern muss sie stets als einzigartig wahrnehmen. Anhand der spezifischen professionellen Perspektive sollen die Umstände des Falles ausgelegt werden. Dieser Prozess wird als ‚Kunstlehre des Fallverstehens’ beschrieben.73 Die Lebenspraxis ist natürlich komplexer als die wissenschaftlich fundierte stellvertretende Deutung, da Wissenschaft immer nur ein abstraktes Abbild der Lebenspraxis ist. 74 Das heißt also, dass „die Wissenschaft nicht stellvertretend für die (Lebens-) Praxis Entscheidungszwang ausüben kann“75, sondern dass die Soziale Arbeit durch wissenschaftlich fundierte Deutungen dem Klienten nur zu einer Entlastung in seinem Entscheidungszwang verhelfen kann. So „kann der Professionelle dem Klienten helfen, indem er dessen Eigenkräfte (...) mobilisiert“76, ohne altruistisch für ihn tätig zu werden. Auch das durch das expertokratische Vorgehen des Sozialingenieurs verwischte professionelle Handeln wird durch das Modell des stellvertretenden Lebenswelthermeneuten wieder hergestellt.77 Für den stellvertretenden Lebenswelthermeneuten besteht eine Problematik darin, dass die stellvertretende Deutung sich auf die gesamte Lebenspraxis des Klienten bezieht. Während die Umsetzung dessen in manchen Arbeitsbereichen der 59 vgl. Walter, 2001, S.87 ff vgl. Ferchhoff, 1993, S. 713 61 Ferchhoff, 1989, S. 128 62 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 128 63 Ferchhoff, 1989, S. 129 64 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 129 65 vgl. Gildemeister, 1992a, S. 127 66 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 129 f 67 vgl. Ferchhoff, 1993, S. 715 f 68 Knoll, 2000, S. 225 69 Schubert, 1994, S. 169 f 70 vgl. Schubert, 1994, S. 167 ff 71 vgl. Gildemeister, 1992b, S. 213 72 Gildemeister, 1992b, S. 214 73 vgl. Gildemeister, 1992b, S. 214 74 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 137 f 75 Ferchhoff, 1989, S. 138 76 Ferchhoff, 1989, S. 140 77 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 140 f 60 6 7 Sozialen Arbeit noch möglich scheint, ist es vielfach doch nicht mehr praktizierbar. Der lebensweltorientierte Anspruch lässt sich auch dann nicht mehr aufrecht erhalten, wenn die Mitglieder der Sozialen Arbeit verstärkt an einer fundierten Wissenschaftlichkeit des stellvertretenden Deutens arbeiten würden. Deshalb müssen die Bereiche des Alltags begrenzt werden. Knoll führt daher ein weiteres Professionsmodell, nämlich das des ‚Hermeneuten institutioneller Sinnhorizonte’ ein.78 3.1.4. Sozialarbeiter als Hermeneuten institutionalisierter Sinnhorizonte Die Soziale Arbeit thematisiert einerseits die individuellen Bedürfnisse des Klienten. Andererseits hat sie Kompetenzen im verwaltungsnahen und administrativen Handeln. Ihre unangefochtene Kompetenzdomäne liegt aber in der Verbindung der beiden Bereiche, nämlich „in der Verknüpfung von ‚Innenwelt’ und ‚Außenwelt’“ 79 Soziale Arbeit betätigt sich in der Beschäftigung mit Klienten immer innerhalb sozialer Gebilde, wie zum Beispiel Arbeitsgruppen, Wohnheime, offene Treffs. Außerdem hat sie es mit individuellen Bedürfnissen des Klienten zu tun. Oftmals muss sie in der Alltagswelt des Klienten beides miteinander verknüpfen. Diese Handlungsbereiche lassen sich alle mit dem Begriff ‚Institution’ erfassen. Sowohl äußere, als auch innere Strukturen, also objektive und subjektive Wirklichkeit, fallen unter diesen Begriff. Die Professionellen beschäftigen sich folglich - an das Modell des stellvertretenden Lebenswelthermeneuten anknüpfend - mit der Ausdeutung dieser komplexen Institutionen. Sie sind also Hermeneuten der institutionalisierten Sinnhorizonte des Klienten. Dabei ist in der Interaktion mit dem Klienten die Kenntnis der formalen Strukturen Vorraussetzung und muss in der Deutung der jeweiligen Situation ihm angemessen zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich muss das auf eine Weise geschehen, die den Klienten nicht in seiner Autonomie beschneidet. Neben der Ausdeutung von festgeschriebenen Institutionen wie etwa Gesetzen sind auch weniger formalisierte Normen, Sitten und Gebräuche in die Hermeneutik einzubeziehen. Zudem sind die Ursachen der Konfliktlagen aufzudecken und zu hinterfragen. Es ist auch Aufgabe der Sozialarbeiter, diese nach Möglichkeit zu verändern.80 Nach dieser Darstellung der Professionalisierungsschritte hin zum Typus des Hermeneuten institutionalisierter Sinnhorizonte wird nun thematisiert, wo das Betätigungsfeld der Sozialen Arbeit innerhalb der sogenannten Handlungsproblemfelder liegt. Anhand dessen soll die Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit einmal deutlich herausgestellt werden, da Sozialarbeitern oft „ein klarer Fokus ihres Tätigseins fehlt.“ 81 Durch diese Darstellung soll eine klare Abgrenzung der Profession Soziale Arbeit gegenüber anderen Professionen stattfinden. 3.2. Professionen und die gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder Der seit den 80er Jahren diskutierte ‚reformulierte Professionalisierungsbegriff’ versteht unter Profession mehr als nur ein Expertentum.82 Eine Definition von Professionalisierung, die auf einem bloßen Expertenwissen beruht, ist nämlich als Technokratisierung zu beurteilen. Dass ein vorwiegend technokratisches Vorgehen bei der Lösung alltagspraktischer Probleme in der Sozialen Arbeit nicht genügen kann, wurde im Modell des professionellen Sozialingenieurs bereits beschrieben.83 Im Verständnis des reformulierten Professionalisierungsbegriffs werden Professionen als Antwort auf gesellschaftliche Problemdimensionen, die sogenannten Handlungsproblemfelder, gesehen. 84 Zu den Professionen zählt man demnach all „jene ‚Hungerleider-Tätigkeiten’ (...) , die weder arbeiten noch etwas herstellen, deren Tätigkeit sich vielmehr im Prozeß selbst bereits vollendet.“85 Es handelt sich hierbei um solche Berufe, die sich mit den Bereichen ‚Wahrheit’, ‚Gerechtigkeit’, ‚Gesundheit’ befassen und versuchen, Antworten auf diese Thematiken zu finden. 86 Diese gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder werden auch mit den Begriffen Wahrheitsfindung, Konsensbeschaffung und Therapieleistung beschrieben. Die Professionen, die sich innerhalb ihrer jeweiligen Handlungslogik klassischerweise mit diesen Handlungsproblemfeldern auseinandersetzen sind Priester oder Wissenschaftler, Richter und Ärzte.87 Historisch betrachtet kann man sagen, dass die Professionen entstanden, als es im Verlauf der Sesshaftwerdung der Menschen zu Arbeitsteilung kam. Während die notwendigsten und somit ersten Bereiche der Arbeitsteilung in Produktion, Verteilung der Güter und Verteidigung bestanden, mussten die Menschen bald feststellen, dass damit nicht alle Probleme eines Gemeinwesens gelöst werden konnten. Streitereien mussten geschlichtet werden, Krankheiten sollten behandelt werden, und man versuchte die Frage nach dem Sinn des Lebens zu ergründen. 88 Dafür bildeten sich Experten, die in der Gemeinschaft ein hohes Ansehen genossen, da sie „elementare gesellschaftliche Handlungsprobleme 78 vgl. Knoll, 2000, S. 225 f Knoll, 2000, S. 229 80 vgl. Knoll, 2000, S. 226 ff 81 Gildemeister, 1992b, S. 209 82 vgl. Knoll, 2001, S. 6 83 vgl. Olk/ Otto, 1989, S. XXIII 84 vgl. Knoll, 2001, S. 6 85 Dewe/ Ferchhoff/ Radtke, 1992, S. 13 86 vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Radtke, 1992, S. 13 87 vgl. Knoll, 2000, S.27 f 88 vgl. Knoll, 2001, S.6 f 79 7 8 behandeln konnten“89. Aus diesem Grund wurden sie von den anderen Arbeitsbereichen des Gemeinwesens freigestellt. Die Professionen Richter, Arzt und Priester konnten folglich mit einem gesellschaftlichen Auftrag und einer gesellschaftlichen Legitimierung handeln.90 Schütze bezeichnet diese professionellen Urtypen als „stolze Professionen“ 91. Später entstanden weitere Berufe, die sich mit den gesellschaftlichen Handlungsproblemfeldern der Konsensbeschaffung, Therapieleistung und Wahrheitsfindung befassten. So entwickelten sich zum Beispiel neben den Richtern auch andere Berufe im Bereich der Konsensbeschaffung, die Anwälte. An der Therapieleistung orientiert entstanden die Berufe des Apothekers, Heilpraktikers und schließlich der des approbierten Psychologen. Mit der Wahrheitsfindung befassen sich heute außer den Priestern noch Philosophen, Wissenschaftler und Journalisten. 92 Die Frage stellt sich aber, wo in diesem Modell der reaktualisierten Professionalisierung die Soziale Arbeit ihren Platz hat. Eben wurde innerhalb der Thematisierung der Professionalisierungsschritte das Modell des Hermeneuten institutioneller Sinnhorizonte dargestellt. Dabei wurde herausgearbeitet, dass die besondere Kompetenz des Sozialarbeiters darin besteht, sich zum Einen mit der Innenwelt des Klienten und zum Anderen mit der ihn umgebenden Außenwelt auseinander zu setzen. Darüber hinaus versteht der Sozialarbeiter es sogar, Innen- und Außenwelt miteinander zu verknüpfen. In Bezug auf die gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder kann man sagen, dass die Soziale Arbeit sich sowohl an Therapieleistung als auch an Konsensbeschaffung orientiert. An der Innenwelt des Klienten soll eine Therapieleistung vorgenommen werden. Einfach ausgedrückt: Die Probleme des Klienten sollen beseitigt und somit für ihn eine Erleichterung, eine Schmerzlinderung, herbeigeführt werden. Daneben muss die Soziale Arbeit aber immer auch die Außenwelt, also die Gesellschaft, im Blick behalten und für sie in einer Art und Weise handeln, dass ihre Interessen ebenso berücksichtigt werden. Die Interaktion mit dem Klienten soll schließlich dazu führen, dass dieser wieder in der Gesellschaft reintegriert ist. Darin, dass der Klient in der Gesellschaft nicht mehr auffällig ist, besteht der gesellschaftliche Normenkonsens.93 Das Spezifische der Sozialen Arbeit liegt letztendlich in der „Zusammenführung von Therapieleistung und Konsensbeschaffung“94. Genau darin besteht die Gemeinsamkeit aller Handlungsbereiche der Sozialen Arbeit. Besonders gut lässt sich das eben Geschilderte an dem Arbeitsbereich der Bewährungshilfe verdeutlichen. Sozialarbeiter sind dort tätig mit dem Handlungsauftrag von ‚Hilfe und Kontrolle’. 95 Böhnisch und Lösch bezeichnen dies als „doppeltes Mandat“96. Der Auftrag der Bewährungshelfer ist es also einerseits, den Probanden, wie der Klient in der Bewährungshilfe genannt wird, in seiner schwierigen Situation zu unterstützen, ihm zu helfen. 97 In dieser Hilfe vollziehen die Sozialarbeiter eine Therapieleistung. Andererseits müssen die Sozialarbeiter kontrollieren, ob der Proband sich an die vom Gericht verhängten Bewährungsauflagen und Weisungen hält. In dieser Kontrollfunktion, die dem Schutz der Gesellschaft dient, orientieren sich Sozialarbeiter an der Konsensbeschaffung. 3.2.1. Mandat und Lizenz Eine zwingende Vorraussetzung für professionelles Handeln ist ein Handlungsauftrag, also ein Mandat. Daneben benötigen Professionen für ihr Handeln eine Erlaubnis zu handeln, also eine Lizenz. 98 Für die Profession der Ärzte kann man sagen, dass sie ihre gesellschaftliche Lizenz durch ihre lange Ausbildung, den Abschluss und die Approbation erhält. Die Soziale Arbeit erlangt ihre Erlaubnis zum Handeln ebenfalls durch ihre Ausbildung, die Diplomierung, die staatliche Anerkennung und eine Anstellung als Sozialarbeiter.99 Den Handlungsauftrag bekommt der Arzt vom Patienten erteilt, der ihn aufsucht. Der Patient wünscht, dass der Arzt in einem begrenzten Ausschnitt für ihn tätig wird. Beim Sozialarbeiter ist es oftmals aber nicht der Klient, der ihn aufsucht um ihm ein Mandat zu erteilen. 100 Häufig kommt es in den Feldern der Sozialen Arbeit vor, dass der Klient nicht ein einzelner leidender Mensch ist, sondern dass das sozialarbeiterische Intervenieren beispielsweise von einer Institution erwünscht wird. So ist es in dem genannten Beispiel der Bewährungshilfe nicht der Proband, der einen Handlungsauftrag erteilt, sondern stellvertretend für die Gesellschaft das Gericht, welches dem Sozialarbeiter das Mandat gibt. Für den Sozialarbeiter ist es dabei eine Herausforderung, mit dem Probanden, der ja nicht freiwillig den Kontakt mit dem Bewährungshelfer gewählt hat, eine Beziehung aufzubauen, in der effektiv gearbeitet werden kann. Seine Aufgabe und seine „besondere professionelle Kompetenz (...) besteht nun darin, dieses gesellschaftliche Mandat in ein persönliches Mandat durch den Klienten zu wandeln.“101 Das persönliche Mandat erhält der Sozialarbeiter also dann, wenn der Pro- 89 Knoll, 2001, S.7 vgl. Knoll, 2001, S.6 f 91 Schütze, 1992, S. 166 92 vgl. Knoll, 2001, S. 6 93 vgl. Knoll, 2001, S. 7 ff 94 Knoll, 2001, S. 9 95 vgl. Maelicke, 1997, S. 151 f 96 Böhnisch/ Lösch, 1973, S. 27 ff 97 vgl. Maelicke, 1997, S. 151 f 98 vgl. Schütze, 1992, S. 139 ff 99 vgl. Knoll, 2001, S. 14 100 vgl. Knoll, 2001, S. 14 101 Knoll, 2001, S. 15 90 8 9 band ihm zum Beispiel den Auftrag erteilt, ihn bei der Lösung finanzieller Schwierigkeiten zu unterstützen, und sich dieser somit auf eine persönliche Beziehung zu ihm einlässt. 3.3. Weitere Merkmale von Professionalität Die Gleichzeitigkeit von Therapieleistung und Konsensbeschaffung und die Notwendigkeit von Mandat und Lizenz sind nur erste Anzeichen von Professionalität. Professionen weisen sich aber durch zahlreiche weitere Merkmale aus. Dazu gehört beispielsweise die sogenannte ‚Professionsautonomie’. Dies bedeutet, dass die Angehörigen der Profession ihr Handeln an immanenten Angemessenheitskriterien orientieren, und nur sie dieses professionell ausüben können. 102 Als Experten in ihrem Bereich genießen die Professionellen „weitgehende persönliche und sachliche Entscheidungsund Handlungsfreiheit“103, da ihnen die Professionsautonomie von der Gesellschaft zuerkannt wird. 104 Außerdem organisieren, verwalten und kontrollieren die Professionen ihr Handeln, für das bestimmte Verhaltensregeln existieren, meist eigenständig in entsprechenden Institutionen. 105 Bei der Profession der Ärzte ist das die Ärztekammer, die sogar eine eigene Gerichtsbarkeit für die Ärzteschaft darstellt. Da auch in der Sozialen Arbeit „der Zwang zur aktiven Gestaltung der Berufsrolle wächst“106 wird in der jüngeren Vergangenheit die Einrichtung einer Kammer für Soziale Arbeit diskutiert.107 Ein weiteres Merkmal von Professionalität ist der ‚höhersymbolische Sinnbezirk’ 108. Dieser zeigt sich zum Beispiel darin, dass die Professionellen für ihr Handeln ein systematisches Wissen anwenden. Darüber hinaus existieren eigenständige Normen, quasi ein Berufskodex, an denen die Angehörigen der Profession ihr berufliches Handeln orientieren.109 Aufgrund dieser eigenständigen Fachlichkeit existiert unter den Angehörigen einer Profession eine berufsständische Solidarität.110 Idealerweise organisieren sich die Professionellen auch in einem Berufsverband, 111 um sich im Kollektiv weiter für die Ziele der Profession einzusetzen. Sozialarbeiter organisieren sich in Deutschland allerdings kaum in Berufsverbänden. Sozialarbeiter können – wie oben beschrieben - meist nicht genau definieren, was Soziale Arbeit eigentlich ist. Daher ist unter ihnen „kein einheitlicher professioneller Habitus ausgeprägt“ 112, welchen man auch unter den höhersymbolischen Sinnbezirk fasst. Deshalb muss man sagen, dass man auch in dieser Hinsicht kaum von einer berufsständischen Solidarität sprechen kann. Dennoch sind in der Sozialen Arbeit Ansätze von Solidarität zu erkennen: Dies wird zum Einen dadurch deutlich, dass es unter Sozialarbeitern meist üblich ist, sich zu duzen. Zum Anderen kommunizieren Sozialarbeiter häufig in einer Fachsprache. So werden oftmals Abkürzungen verwendet, wie beispielsweise ‚KJHG’ oder ‚EU-Rente’ die von allen Angehörigen der Profession als ‚Kinder- und Jugendhilfegesetz’ und ‚Erwerbsunfähigkeitsrente’ verstanden werden. Der ‚Zwang zur aktiven Gestaltung der Berufsrolle’ ist ein weiteres Kennzeichen von Professionalität. 113 Man versteht darunter, dass die Professionsangehörigen, ihr Handeln an den immanenten Angemessenheitskriterien ihrer Profession ausrichten und dabei ihre Rolle als Akteure selbst definieren. Sie müssen also selbst entscheiden, ob und wie sie in bestimmten Situationen aktiv werden, und werden dabei nicht von anderen gesteuert. Also müssen Sozialarbeiter ihre „Handlungsmöglichkeiten (...) selbst inszenieren“114. Dabei handeln sie „professionsgesteuert“ und „nicht organisationsgesteuert“115. In ihrem professionellen Handeln orientieren sie sich also in erster Linie an den Kriterien, die innerhalb der Sozialen Arbeit gelten und handeln nicht etwa nach fremden Vorgaben. Allerdings müssen die „beruflichen Handlungsvollzüge“ ständig weiterentwickelt werden, damit die „’Selbstinszenierung’ der Berufsrolle stets einzigartig und dynamisch bleibt“116. Da Professionen es im Umgang mit Klienten oft „mit besonders wichtigen und intimen Angelegenheiten zu tun“117 haben, ist es wichtig, dass sie dabei genügend Distanz zum Klienten wahren. Deshalb zeichnet sich professionelles Handeln immer auch dadurch aus, dass dabei die ‚Autonomie der Lebenspraxis’ der Adressaten gewahrt bleibt. Bezogen auf die Soziale Arbeit heißt das, dass sie immer nur „Hilfe zur Selbsthilfe“ 118 leistet und den Klienten nicht in seiner Autonomie ‚beschneidet’. Dieser Ansatz wurde allerdings bereits bei der Beschreibung des Sozialarbeiters als stellvertretender Lebenswelthermeneut ausführlich erläutert. 102 vgl. Knoll, 2001, S. 13 Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 41 f vgl. Daheim, 1992, S. 26 105 vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 41 f 106 Gildemeister, 1992b, S. 211 107 vgl. dazu Nodes, 1999, S.11; Wegeng-Hürner, 1999, S. 17 ff 108 vgl. Knoll, 2001, S. 13 109 vgl. Bock, 1997, S.734 110 vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Radtke, 1992, S. 13 111 vgl. Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 41 112 Gildemeister, 1992b, S. 212 113 vgl. Knoll, 2001, S.13 114 Gildemeister, 1992b, S.211 115 Knoll, 2001, S. 13 116 Knoll, 2000, S. 201 f 117 Dewe/ Ferchhoff/ Scherr/ Stüwe, 2001, S. 42 118 Knoll, 2001, S.13 103 104 9 10 In dem eben erwähnten Kapitel wurde auch schon beschrieben, dass Soziale Arbeit mit ihrem expertenhaften Wissen in Hilfebeziehungen eintritt und dabei die Regeln des Alltags beachten muss. 119 Dieser Aspekt von Professionalität, welcher mit dem Terminus ‚Problemlösungstyp’ bezeichnet wird, beinhaltet also die „Gleichzeitigkeit von theoretischwissenschaftlichen Grundlagen und der Besonderheit des Einzelfalles“ 120. Dies bedeutet auch, dass professionelles Handeln nicht standardisierbar ist. Professionalität zeichnet sich immer auch durch sogenannte „Paradoxien professionellen Handelns“ 121 aus. Dies sind „unüberwindbare Widersprüche, die sich zwangsläufig aus dem professionellen Handeln ergeben.“ 122 Aufgrund der besonderen Problematik in der Sozialen Arbeit wird dieser Aspekt in einem gesonderten Abschnitt beschrieben. 3.3.1. Paradoxien professionellen Handelns Paradoxien professionellen Handelns sind Widersprüche, die in der Interaktion zwischen Professionellem und Klienten entstehen. In allen Professionen ergeben sie sich zwangsläufig. Sie sind in ihrem „Kern nicht aufhebbar“ und müssen „im praktischen Handeln (..) dennoch tagtäglich zusammengebracht werden“ 123. In der Sozialen Arbeit stellen diese Paradoxien ein besonderes Dilemma dar, da dort die Solidarität ihrer Mitglieder noch zu schwach ausgeprägt ist und die Sozialarbeiter somit zu wenig Absicherung innerhalb ihrer Profession vorfinden.124 Ferchhoff geht von vier Paradoxien professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit aus: Zunächst diskutiert er den ‚Widerspruch zwischen persönlichem Engagement und bezahltem Beruf’. 125 Schon mehrfach wurde in dieser Arbeit die Distanz angesprochen, die Sozialarbeiter in ihren Hilfebeziehungen zum Klienten wahren müssen. Diese Distanz ist nötig, um wissenschaftlich begründete Lösungen anbieten zu können. Andererseits muss aber in einer Hilfebeziehung auch eine zwischenmenschliche Nähe vorhanden sein, um eine Vertrauensbasis aufzubauen. 126 Außerdem gerät die ehemals persönliche Hilfe zu einer bezahlten Dienstleistung. Im Zuge der Professionalisierung machten Sozialarbeiter also aus dem Dienst einen Verdienst. In der Vergangenheit wurde dieser Konflikt oftmals nicht bewusst wahrgenommen, da Soziale Arbeit fast ausschließlich öffentlich finanziert war.127 Während sich aber in den letzten Jahren immer mehr Sozialarbeiter beispielsweise als Berufsbetreuer selbständig machen, und sie von den Klienten direkt bezahlt werden, wird diese Paradoxie offensichtlich. Allerdings kann man annehmen, dass Sozialarbeiter, die sich selbständig machen, ein hinreichendes Selbstbewusstsein als Dienstleistende mitbringen und unter diesem Widerspruch kaum leiden werden. Die zweite Paradoxie, die beschrieben wird, ist der ‚Widerspruch zwischen beruflich professioneller Problemdefinition und den Alltagsbedeutungen der Probleme’. 128 Soziale Arbeit setzt sich meistens für Menschen ein, die unter Problemen leiden, deren Ursachen in der Gesellschaftsordnung begründet sind. So kann man Arbeitlose als Opfer einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik betrachten. „Je professioneller nun die (..) Sozialarbeit negative gesellschaftliche Folgeerscheinungen aufgreift, mildert oder kompensatorisch löst, umso stärker verhindert sie möglicherweise eine öffentliche und politische Artikulation dieser Probleme.“129 Aber auch die politische Artikulation sozialer Schieflagen gehört zum Selbstverständnis Sozialer Arbeit. Der ‚Widerspruch zwischen beruflich-professioneller Hilfe, Ehrenamt und Selbsthilfe’ stellt in der Sozialen Arbeit ein weiteres Paradoxon dar.130 Während es ausdrückliches Ziel der Sozialen Arbeit ist, die Selbsthilfepotentiale des Klienten zu erwecken und somit Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, kommt es im Zuge der Professionalisierung dazu, dass sich Sozialarbeiter als professionelle Helfer unentbehrlich machen müssen.131 Gerade bei selbständig tätigen Sozialarbeitern ist dies wieder besonders offensichtlich, da sie letztendlich von den Klienten in finanzieller Hinsicht abhängig sind. Die vierte Paradoxie ist die ‚widersprüchliche Situation in der Berufsausübung zwischen Organisation und Klient’. 132 Sie meint die Ambivalenz in dem Verhältnis der Sozialarbeiter zu den Organisationen, in denen sie tätig sind. Einerseits ist es die jeweilige Organisation, die den Sozialarbeitern den Kontakt zu den Klienten erst ermöglicht. Andererseits stellt gerade die Organisation oft ein Zugangshindernis dar. 133 Zum Beispiel ist es für Sozialarbeiter des Jugendamts äußerst schwierig, Eltern, die offensichtlich Schwierigkeiten bei der Erziehung ihrer Kinder haben, Hilfe anzubieten. Die Einrichtung Jugendamt stellt oftmals eine distanzsetzende Barriere dar. Ein weiterer Aspekt der hier dargestellten 119 vgl. Gildemeister, 1983, S. X Knoll, 2001, S.13 121 Schütze, 1992, S. 146 122 Knoll, 2001, S.14 123 Gildemeister, 1992b, S. 212 124 vgl. Schütze, 1992, S. 146 f 125 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 115 126 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 115 f 127 vgl. Knoll, 2000, S. 32 f 128 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 116 f 129 Knoll, 2000, S. 33 130 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 117 131 vgl. Knoll, 2000, S. 33 132 vgl. Ferchhoff, 1989, S. 117 133 vgl. Knoll, 2000, S. 33 120 10 11 Paradoxie liegt in den administrativen Logiken der Organisation begründet: Auch „Standardisierungen, Typisierungen, Formalisierungen, Zeitlimitierungen und Reglementierungen“134 erschweren den persönlichen Interaktionsbezug. 3.4. Soziale Arbeit als bescheidene Profession In den vorangegangenen Kapiteln wurden, zum Teil sehr detailliert, Merkmale von Professionalität beschrieben Dabei wurden immer wieder Beispiele gegeben, wie die Professionsmerkmale bei den klassischen Professionen, die auch als ‚stolze Professionen’ bezeichnet wurden, ausgeformt sind. Demgegenüber wurde beschrieben, wo die Soziale Arbeit Merkmale von Professionalität aufweist, und wo sie dabei noch Schwierigkeiten hat, sich als Profession zu behaupten. Daraus geht hervor, dass die Soziale Arbeit deutliche Ansätze einer Profession besitzt. Es wird allerdings auch offenbar, dass in der Sozialen Arbeit der Prozess der Professionalisierung noch nicht abgeschlossen ist. Bei Gildemeister taucht in diesem Zusammenhang der Begriff ‚unvollständige Profession’ auf. 135 Schütze bezeichnet die Soziale Arbeit als ‚bescheidene’ Profession weil sie die Entwicklung hin zu vollständiger Professionalität noch nicht abgeschlossen hat.136 Daheim beschreibt dasselbe mit dem Terminus ‚Semiprofession’ und begründet es damit, dass die Soziale Arbeit zwar Organisationsautonomie aufweise, allerdings den Klienten gegenüber kaum autonom sei. 137 Er zweifelt somit die Professionsautonomie der Sozialen Arbeit an. Vermutlich sieht er den Mangel an Klientenautonomie darin, dass sich Sozialarbeiter in ausgeprägter Weise auf die Lebenswelt der Klienten einlassen müssen um überhaupt für sie aktiv werden zu können, und sie sich daher nie genügend davon frei machen können. Da der Begriff Profession auch der Abgrenzung gegenüber schlichten Berufen und somit einer Aufwertung dient, muss man die Bezeichnung ‚bescheidene’ Profession – oder eine der erwähnten und inhaltlich identischen Formulierungen – als abwertend verstehen.138 Die Soziale Arbeit muss sich daher vehement dafür einsetzen, ihre Professionalisierung weiter voranzutreiben. 3.5. Definition von Kernaktivitäten Aufgrund der Unklarheit darüber, was genau Soziale Arbeit ausmacht, kommt es zwischen den unterschiedlichen Professionen immer wieder zu einem Kompetenzgerangel. Besonders wenn neue Arbeitsfelder erschlossen werden, wie etwa der Bereich der Berufsbetreuungen vor einigen Jahren, versuchen die verschiedenen Berufsgruppen dieses Gebiet als ihre Domäne zu besetzen. Bei der Profession der Juristen ist es offensichtlich, wo ihre Kompetenzen liegen. Sie kennen sich in der Welt der Gesetze aus. Da man als Berufsbetreuer seine Klienten ja rechtlich vertreten muss, sagen die Juristen, dass dies ihre Kompetenzdomäne sei. Sozialarbeiter, die den Bereich der Berufsbetreuungen auch als interessantes und vielleicht auch lukratives Betätigungsfeld sehen, wollen dort ebenfalls tätig werden. Die Sozialarbeiterschaft weiß auch, dass sie für dieses Arbeitsfeld sehr gut geeignet ist, kann dies aber nach Außen kaum begründen, da sie Schwierigkeiten hat, ihre Kompetenzen zu benennen. Offensichtlich ist es der Sozialen Arbeit bisher nicht gelungen, ihre spezifischen Fähigkeiten zu analysieren und wissenschaftlich zu definieren.139 Das allerdings ist nötig um eine umfassende gemeinsame Identität zu finden und sich dadurch von anderen Professionen deutlich abzugrenzen. Um dem Ziel, anerkannte Profession zu werden, näher zu kommen, ist es unerlässlich, dass die Sozialarbeiterschaft ihre ‚Kernaktivitäten’ definiert. 140 Nur so wird sie ihre wahren Kompetenzen benennen und sich somit auch gegenüber anderen Professionen – wie zum Beispiel der Juristen – abgrenzen und durchsetzen können. Aufgrund der enormen Bandbreite dessen, was Soziale Arbeit ist, gilt es nun „zu prüfen, ob (...) eine Einheitlichkeit der professionellen Handlungsweisen dieser Berufsgruppe ausgemacht werden kann.“ 141 In dieser Arbeit wurde schon erwähnt, dass sich die Soziale Arbeit in ihrem Handeln bezogen auf die gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder an der Nahtstelle zwischen Therapieleistung und Konsensbeschaffung bewegt. Explizit sind die Kernaktivitäten bisher aber noch nicht definiert. Die Kernaktivitäten der Sozialen Arbeit könnte man in etwa wie folgt benennen: Die Soziale Arbeit hat die Fähigkeit, das Sozialverhalten von Menschen diagnostisch einzuschätzen. Dies wird im Studium innerhalb der Fächer Psychologie, Sozialmedizin und Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit gelehrt. Zudem kennen sich Sozialarbeiter in den institutionalisierten Sinnhorizonten, also der komplexen Welt der objektiven und subjektiven Institutionen, aus. Im Studium wird das in den Fächern Soziologie, Sozialpolitik, Recht und Verwaltung und Organisation vermittelt. Somit ist die Soziale Arbeit die einzige Profession, die diese beiden Aspekte miteinander verknüpfen kann. Darüber hinaus bleibt zu erwähnen, dass es in der Sozialen Arbeit – anders als bei den Ärzten – bisher keine einheitliche Berufsausbildung gibt. In der Sozialen Arbeit existieren momentan sogar extrem unterschiedliche Ausbildungen. 134 Ferchhoff, 1989, S. 118 vgl. Gildemeister, 1992b, S. 208 f 136 vgl. Schütze, 1992, S. 132 ff 137 vgl. Daheim, 1992, S. 26 138 vgl. Merten/ Olk, 1999, S. 961 139 vgl. Knoll, 2000, S. 235 140 vgl. Knoll, 2000, S. 35 141 Knoll, 2000, S. 202 135 11 12 Das wird schon allein aufgrund der eingangs erwähnten verschiedenen Abschlüsse deutlich. Aber selbst innerhalb eines Studiengangs werden an den verschiedenen Fachhochschulen die Fächer mit unterschiedlichen Gewichtungen gelehrt. Das trägt natürlich auch dazu bei, dass in der Gesellschaft von den fachlichen Inhalten her niemand eindeutig weiß, was ein Sozialarbeiter in seiner Ausbildung gelernt hat. Nun kann es in Anbetracht der sehr unterschiedlichen Arbeitsfelder von Sozialer Arbeit nicht das Ziel sein, an allen Fachhochschulen Deutschlands einheitlich einen Studiengang Soziale Arbeit mit ein und dem selben Studieninhalt einzuführen. Sinnvoll wäre es aber vermutlich, ein einheitliches Grundstudium einzuführen und darauf aufbauend für die unterschiedlichen Arbeitsfelder Sozialer Arbeit verschiedene Hauptstudiumsrichtungen anzubieten. Dieser Ansatz soll bald als ‚Y-Studiengang’ an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe eingeführt werden. Inhalt dieses Modells ist ein gemeinsames Grundstudium mit sich anschließenden Möglichkeiten, ein Sozialarbeits- oder ein Sozialpädagogikhauptstudium anzuschließen. Eine bundesweite Umsetzung dieses Modells könnte als Grundlage dafür genommen werden, zum Einen die Kernaktivitäten der Sozialen Arbeit insgesamt klarer definieren zu können und zum Anderen, dass sich in den einzelnen Handlungsfeldern dann auch noch einmal spezifisch die Kernaktivitäten für diese Bereiche definieren ließen. Wenn es der Sozialen Arbeit schließlich gelingt, den Prozess ihrer Professionalisierung wissenschaftlich fundiert weiter voranzutreiben, kann die Soziale Arbeit aufgrund ihrer einzigartigen Fähigkeiten zum „Trendsetter zukünftiger Professionsentwicklung“142 werden. Unsere Gesellschaft ist stark verrechtlicht. Alle Bereiche des öffentlichen Lebens sind per Gesetz geregelt. Außerdem ist zu beobachten, dass immer mehr Menschen als Verlierer der kapitalistischen Bedingungen der Gesellschaft unter finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Problemen leiden. Genau dort kann die Soziale Arbeit als Profession sich behaupten und den hilfesuchenden Menschen Unterstützung bieten, sich (wieder) innerhalb der Strukturen und Institutionen der Gesellschaft zurechtzufinden. 4. 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