- Anlage 2 - Leistungsbeschreibung für den Lagerhalter zur Lagerung von Reis und Hülsenfrüchten für die zivile Notfallreserve Von der Vergütung werden insbesondere folgende Leistungen des Lagerhalters umfaßt: A. EINLAGERUNG 1. "Dokumentenaufnahme" (Einlagerungsavis) 2. Lieferterminabsprache mit dem Verkäufer 2.1 ggf. Anforderung der Verzichtserklärung 2.2 ggf. Lieferplanänderung beantragen 3. Terminabsprache mit der zuständigen Außenstelle 4. Entgegennahme der Ware 4.1 Herrichten des Lagers und Kontrolle der erforderlichen Geräte - Überprüfung der Lagerstelle (Boden und Paletten) - Reinigung der Lagerstelle - Reinigung der Einlagerungstechnik - Entwesung - Überprüfung der Technik 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Prüfung (Inaugenscheinnahme) der zu entladenden Fahrzeuge Prüfung der Lieferunterlagen Mitwirkung bei der Ziehung der Vormuster und Überprüfung der Beschaffenheit Entladung der Fahrzeuge (auch Container) inkl. ordnungsgemäßer Verwiegung Bedingungsgemäße Probenahme im Zuge der Einlagerung Prüfung/Feststellung der äußeren Beschaffenheitsmerkmale entsprechend den BLE-Vorgaben Erstellen und ordnungsgemäßes Aufbewahren von Rückstellmustern Ordnungsgemäße Einlagerung in die vorgesehene Lagerstelle 5. Musterversand 6. Erstellen der Einlagerungsmeldung 7. Pauschale Kosten für die Einlagerung: 15,00 Euro/t B. LAGERUNG 1. Herrichten des Lagers nach Einlagerung 1.1 Temperaturmessstellen/Thermometerrohre einbringen 1.2 Partien kennzeichnen 1.2.1 Eigentumsschild BLE 1.2.2 Partietafel 1.2.3 Belegungsplan/Flächenangaben in qm 1.3 Lager und Umfeld säubern Stand: Juli 2014 Seite 1 von 2 - Anlage 2 - 2. Partieüberwachung 2.1 Regelmäßige Partiekontrolle, - einschließlich Temperaturmessung, - Überprüfen der Luftverhältnisse (innerhalb und außerhalb des Lagers) und - Aufzeichnung in die Temperaturtabelle, mindestens 1 x wöchentlich. 2.2 Überprüfung auf Schädlingsbefall, mindestens 1 x wöchentlich. 2.3 Mithilfe bei der Lagerkontrolle durch den Prüfer, Lagerbericht unter differenzierter Angabe von Partiemenge und Temperaturen je Lagerstelle. 3. Gesunderhaltung 3.1 Durchführung ordnungsgemäßer Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen 4. Turnusgemäße Qualitätskontrolle 4.1 Mithilfe bei der Probenahme 5. Lagerbuchhaltung 5.1 Führung der Partieakte (Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre) 5.2 Lagerbestandsaufgabe C. AUSLAGERUNG 1. Herrichten des Lagers 1.1 Vorbereiten des Lagers und Kontrolle der erforderlichen Geräte 1.2 Beachtung der für die Auslagerung vorgegebenen Bedingungen 1.3 Prüfung (Inaugenscheinnahme) der zu beladenden Fahrzeuge bzw. Container 1.4 Bedingungsgemäße Probenahme im Zuge der Auslagerung 1.5 Prüfung/Feststellung der äußeren Beschaffenheitsmerkmale entsprechend den BLE-Vorgaben 1.6 Beladung der Fahrzeuge bzw. Container inkl. ordnungsgemäßer Verwiegung. Etwaige Mehrkosten für die Beladung von Containern oder der Verladung loser Ware sind zwischen Lagerhalter und Käufer zu vereinbaren 1.7 Auslagerung von unverwertbaren Resten und Gestellung des Verpackungsmaterials 2. Verkauf 2.1 Versandabfertigung angeforderter Ansichtsmuster 3. Auslagerungsmeldung 4. Pauschale Kosten für die Auslagerung: 10,00 Euro/t D. FORMULARE Soweit bei den o.g. Leistungen Meldungen, Berichte, Protokolle und Erklärungen zu erstellen bzw. abzugeben sind, sind die von der BLE vorgegebenen Vordrucke und Muster zu verwenden und aktenkundig einzureichen. Stand: Juli 2014 Seite 2 von 2