Beschäftigungsstelle Ort, Datum Über den Dekan/die Dekanin1) Herrn/Frau an die Personalabteilung der Universität Würzburg Ref. 4.3 / 4.4 Antrag auf Zahlung von Leistungssonderzahlungen gem. § 40 Nr. 6 TV-L Für Herrn/Frau , geb. beschäftigt bei der/dem wird die Zahlung einer einmaligen Leistungsprämie gem. § 40 Nr. 6 Abs. 3 TV-L (für besondere Leistungen bei einem einzelnen Ereignis) beantragt: Für die im Monat Höhe von 20123) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in € 2) v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe (siehe beiliegende Tabelle) Begründung für die besondere Leistung: -2die Zahlung einer Sonderzahlung5) gem. § 40 Nr. 6 Abs. 1 TV-L (nur private Drittmittel, nicht DFG/BMBF/EU/Elitenetzwerk Bayern/Studienbeiträge) beantragt: Die Sonderzahlung wird für den Monat 2012 beantragt in Höhe von €5) v.H.5) des individuellen Jahrestabellenentgelts Der/die Beschäftigte hat besondere Leistungen bei der Einwerbung Mittel Dritter oder der Erstellung einer für die eingeworbenen Drittmittel zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen beigetragen, weil Gruppen-/Teamprämie Für Herrn/Frau Herrn/Frau Herrn/Frau Herrn/Frau , geb. am , geb. am , geb. am , geb. am , Entgeltgruppe , Entgeltgruppe , Entgeltgruppe , Entgeltgruppe beschäftigt bei der/dem wird die Zahlung einer einmaligen Gruppen-/Teamprämie beantragt: Für die im Monat Höhe von 20123) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in €2) v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der höchsten Entgeltgruppe innerhalb der Gruppe bzw. des Teams (siehe beiliegende Tabelle). Begründung für besondere Leistung: ……………………………………… Unterschrift Beschäftigungsstelle 1) 2) 3) 4) 5) …………………………………………. Unterschrift Dekan/Dekanin1) Weiterleitung/Unterschrift Dekan/Dekanin nur bei Leistungsprämie notwendig (nicht bei Sonderzahlung private Drittmittel/SFB-Beschäftigten/ZV-Beschäftigten oder Zentralen Einrichtungen). Die Leistungsprämie darf maximal 10 v.H. des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe betragen bzw. der höchsten Entgeltgruppe bei einer Gruppen- oder Teamprämie. Honorierungszeitraum ist 01.01.2012 – 31.12.2012. Anzugeben ist der Ereignismonat. Für jeden Monat mit Entgelt im Jahr 2012 wird 1/12 der Leistungsprämie gezahlt. Jahrestabellenentgelt ist das zwölffache des Tabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe ohne Jahressonderzahlung. Die Sonderzahlung darf max. 10 v.H. des individuellen Jahrestabellenentgelts betragen. Anlage maximaler Betrag für die Leistungsprämie (= 10 % des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1)* Entgeltgruppe Jahrestabellenentgelt in € max. Leistungsprämie = 10 % in € 15 14 13Ü 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2Ü 2 45.807,48 41.473,68 42.443,88 38.239,22 34.293,48 33.129,12 31.900,08 28.212,96 26.401,80 24.719,88 24.267,12 23.232,12 22.067,76 21.744,36 20.774,04 20.062,56 4.580,-4.147,-4.244,-3.823,-3.429,-3.312,-3.190,-2.821,-2.640,-2.471,-2.426,-2.323,-2.206,-2.174,-2.077,-2.006,-- * Teilzeitbeschäftigte erhalten das Leistungsentgelt in dem Umfang, der dem Anteil der vereinbarten Arbeitszeit entspricht. Maßgebend ist dabei die individuelle Arbeitszeit am Ersten des Monats der Bewilligung. Beschäftigte, die im Laufe des Jahres eintreten oder ausscheiden, erhalten einen entsprechend gezwölftelten Anteil der Leistungsprämie. Antrag Leistungssonderzahlung 2012