Beschäftigungsstelle Ort, Datum Über den Dekan/die Dekanin1) Herrn/Frau an die Personalabteilung der Universität Würzburg Ref. 4.3 / 4.4 Antrag auf Zahlung von Leistungssonderzahlungen gem. § 40 Nr. 6 TV-L Für Herrn/Frau , geb. beschäftigt bei der/dem wird die Zahlung einer einmaligen Leistungsprämie gem. § 40 Nr. 6 Abs. 3 TV-L (für besondere Leistungen bei einem einzelnen Ereignis) beantragt: Für die im Monat Höhe von 20103) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in € 2) v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe (siehe beiliegende Tabelle) Begründung für die besondere Leistung: -2die Zahlung einer Sonderzahlung5) gem. § 40 Nr. 6 Abs. 1 TV-L (nur private Drittmittel, nicht DFG/BMBF/EU/Elitenetzwerk Bayern/Studienbeiträge) beantragt: Die Sonderzahlung wird für den Monat 2010 beantragt in Höhe von €5) v.H.5) des individuellen Jahrestabellenentgelts Der/die Beschäftigte hat besondere Leistungen bei der Einwerbung Mittel Dritter oder der Erstellung einer für die eingeworbenen Drittmittel zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen beigetragen, weil Gruppen-/Teamprämie Für Herrn/Frau Herrn/Frau Herrn/Frau Herrn/Frau , geb. am , geb. am , geb. am , geb. am , Entgeltgruppe , Entgeltgruppe , Entgeltgruppe , Entgeltgruppe beschäftigt bei der/dem wird die Zahlung einer einmaligen Gruppen-/Teamprämie beantragt: Für die im Monat Höhe von 20103) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in €2) v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der höchsten Entgeltgruppe innerhalb der Gruppe bzw. des Teams (siehe beiliegende Tabelle). Begründung für besondere Leistung: ……………………………………… Unterschrift Beschäftigungsstelle 1) 2) 3) 4) 5) …………………………………………. Unterschrift Dekan/Dekanin1) Weiterleitung/Unterschrift Dekan/Dekanin nur bei Leistungsprämie notwendig (nicht bei Sonderzahlung private Drittmittel/SFB-Beschäftigten/ZV-Beschäftigten oder Zentralen Einrichtungen). Die Leistungsprämie darf maximal 10 v.H. des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe betragen bzw. der höchsten Entgeltgruppe bei einer Gruppen- oder Teamprämie. Honorierungszeitraum ist 01.01.2010 – 31.12.2010. Jahrestabellenentgelt ist das zwölffache des Tabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe ohne Jahressonderzahlung. Die Sonderzahlung darf max. 10 v.H. des individuellen Jahrestabellenentgelts betragen. Anlage maximaler Betrag für die Leistungsprämie (= 10 % des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1)* Entgeltgruppe Jahrestabellenentgelt in € max. Leistungsprämie = 10 % in € 15 14 13Ü 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2Ü 2 44.091,84 39.901,56 40.839,72 36.774,48 32.959,44 31.833,72 30.645,36 27.080,52 25.329,36 23.703,24 23.265,48 22.264,80 21.139,08 20.826,36 19.888,20 19.200,24 4.409,-3.990,-4.083,-3.677,-3.295,-3.183,-3.064,-2.708,-2.532,-2.370,-2.326,-2.226,-2.113,-2.082,-1.988,-1.920,-- * Teilzeitbeschäftigte erhalten das Leistungsentgelt in dem Umfang, der dem Anteil der vereinbarten Arbeitszeit entspricht. Maßgebend ist dabei die individuelle Arbeitszeit am Ersten des Monats der Bewilligung. Antrag Leistungssonderzahlung 2010