Beschäftigungsstelle Ort, Datum Über den Dekan/die Dekanin1

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Beschäftigungsstelle
Ort, Datum
Über
den Dekan/die Dekanin1)
Herrn/Frau
an die
Personalabteilung der Universität Würzburg
Ref. 4.3 / 4.4
Antrag auf Zahlung von Leistungssonderzahlungen gem. § 40 Nr. 6 TV-L
Für Herrn/Frau
, geb.
beschäftigt bei der/dem
wird
die Zahlung einer einmaligen Leistungsprämie gem. § 40 Nr. 6 Abs. 3 TV-L (für besondere
Leistungen bei einem einzelnen Ereignis) beantragt:
Für die im Monat
Höhe von
20103) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in
€ 2)
v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe
(siehe beiliegende Tabelle)
Begründung für die besondere Leistung:
-2die Zahlung einer Sonderzahlung5) gem. § 40 Nr. 6 Abs. 1 TV-L (nur private Drittmittel,
nicht DFG/BMBF/EU/Elitenetzwerk Bayern/Studienbeiträge) beantragt:
Die Sonderzahlung wird für den Monat
2010 beantragt in Höhe von
€5)
v.H.5) des individuellen Jahrestabellenentgelts
Der/die Beschäftigte hat besondere Leistungen bei der Einwerbung Mittel Dritter oder der
Erstellung einer für die eingeworbenen Drittmittel zu erbringenden bzw. erbrachten
Leistungen beigetragen, weil
Gruppen-/Teamprämie
Für
Herrn/Frau
Herrn/Frau
Herrn/Frau
Herrn/Frau
, geb. am
, geb. am
, geb. am
, geb. am
, Entgeltgruppe
, Entgeltgruppe
, Entgeltgruppe
, Entgeltgruppe
beschäftigt bei der/dem
wird die Zahlung einer einmaligen Gruppen-/Teamprämie beantragt:
Für die im Monat
Höhe von
20103) erbrachte Leistung wird eine Leistungsprämie beantragt in
€2)
v.H.2) des Jahrestabellenentgelts4) der Stufe 1 der höchsten Entgeltgruppe
innerhalb der Gruppe bzw. des Teams (siehe beiliegende Tabelle).
Begründung für besondere Leistung:
………………………………………
Unterschrift Beschäftigungsstelle
1)
2)
3)
4)
5)
………………………………………….
Unterschrift Dekan/Dekanin1)
Weiterleitung/Unterschrift Dekan/Dekanin nur bei Leistungsprämie notwendig (nicht bei Sonderzahlung private
Drittmittel/SFB-Beschäftigten/ZV-Beschäftigten oder Zentralen Einrichtungen).
Die Leistungsprämie darf maximal 10 v.H. des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe
betragen bzw. der höchsten Entgeltgruppe bei einer Gruppen- oder Teamprämie.
Honorierungszeitraum ist 01.01.2010 – 31.12.2010.
Jahrestabellenentgelt ist das zwölffache des Tabellenentgelts der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe ohne
Jahressonderzahlung.
Die Sonderzahlung darf max. 10 v.H. des individuellen Jahrestabellenentgelts betragen.
Anlage
maximaler Betrag für die Leistungsprämie (= 10 % des Jahrestabellenentgelts der Stufe 1)*
Entgeltgruppe
Jahrestabellenentgelt
in €
max. Leistungsprämie
= 10 % in €
15
14
13Ü
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2Ü
2
44.091,84
39.901,56
40.839,72
36.774,48
32.959,44
31.833,72
30.645,36
27.080,52
25.329,36
23.703,24
23.265,48
22.264,80
21.139,08
20.826,36
19.888,20
19.200,24
4.409,-3.990,-4.083,-3.677,-3.295,-3.183,-3.064,-2.708,-2.532,-2.370,-2.326,-2.226,-2.113,-2.082,-1.988,-1.920,--
*
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Leistungsentgelt in dem Umfang, der dem Anteil der
vereinbarten Arbeitszeit entspricht. Maßgebend ist dabei die individuelle Arbeitszeit am Ersten
des Monats der Bewilligung.
Antrag Leistungssonderzahlung 2010
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