Behinderungen Definitionen: nach Sozialgesetzbuch IX - §2 Abs. 1 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. nach WHO - ICIDH-2 (International Classification of Impairments, Activities and Participation) 1999 überarbeitete die WHO das bestehende Klassifikationsschema von Krankheiten und Behinderung. In der neuen Fassung sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich, sondern die für die betreffende Person relevanten Fähigkeiten und die soziale Teilhabe. Impairments (Schädigung) → Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder Körperstruktur im Sinn einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes Activity (Aktivitäten) → Möglichkeiten der Aktivität eines Menschen, eine persönliche Verwirklichung zu erreichen Participation (Teilhabe) → Maß der Teilhabe an öffentlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Aufgaben, Angelegenheiten und Errungenschaften Kontextfaktoren → physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der ein Mensch das eigene Leben gestalten Niemand darf Aufgrund von Behinderung benachteiligt werden Artikel 3 Grundgesetzbuch → → Die WHO stellt den Beeinträchtigungen zum einem Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten der Beeinträchtigten Person gegenüber und beurteilt die Umweltfaktoren und Personenbezogenen Funktionen der behinderten Person. Ursachen für Altersbedingte Behinderungen: erhöhte Vulnerabilität (Verwundbarkeit oder Verletzbarkeit) durch innere und äußere altersbedingten Veränderungen körperliche Inaktivität Ernährungsstörungen Seh- und Hörbeeinträchtigungen Depressionen Multimorbidität Allgemeine Begrifflichkeiten: Exklusion → Ausschlussprinzip, der Staat kümmert sich nur um die Menschen die in das Schema passen. Wenn sich um eine Gruppe gekümmert wird, liegt der Gruppe ein bestimmtes Muster zugrunde. Wer aus diesem Raster rausfällt, bleibt außen vor. (Häufiges Phänomen in 3te Weltländer) [kurz: Menschen mit Behinderung gehören nicht dazu] Separation → Staat kümmert sich um die, welche ins Schema passen. Wer nicht reinpasst, wird vom Rest separiert und es gelten spezielle Regeln (Schattengesellschaft) [kurz: Menschen mit Behinderung bleiben unter sich] Integration → Eingliedern - erkennt erst mal die Abweichungen / Besonderheiten der Gruppe an, aber es wird versucht durch Änderungen und Anpassung der Rahmenbedingungen eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen [kurz: Menschen mit Behinderung werden beteiligt] Inklusion → Die Forderung nach soziale Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben. Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohnedass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. [kurz: Alle Menschen gehören überall dazu] Allgemeine Untergliederung für Behinderungen: nach Art der Einschränkung: • körperliche Behinderung • Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit) • Sprachbehinderung • psychische (seelische) Behinderung • Lernbehinderung • geistige Behinderung nach Art des Erwerbs: • erworbene Behinderungen • durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden • durch Krankheiten • durch körperliche Schädigungen, z.B. Gewalteinwirkung, Unfall, Kriegsverletzung • durch Alterungsprozesse • angeborenen Behinderungen • durch Vererbung bzw. chromosomal bedingt • durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen Allgemeine Folgen einer Behinderung: persönliche familiäre gesellschaftliche Einschränkung finanzieller Mehraufwand Verantwortung Veränderte Lebensziele erhöhte psychische Belastung Mehrkosten Abhängigkeit erhöhte physische Belastung Kosten / Nutzenfaktor eingeschränkte Selbstwahrnehmung Einschränkung im Bereich der Freizeitgestaltung Erweiterung von sozialen Kompetenzen Unsicherheit / Verunsicherung krankhafte Beziehung Bürokratieabbau allg. Unzufriedenheit adequate Wohnumgebung fehlende Gleichberechtigung sexuelle Ausgrenzung gesellschaftlicher Druck moralische Verpflichtung eingeschränkte berufliche Perspektive gestörte soziale Beziehung (zu Eltern, Partner, Geschwistern) Anstrengung zur sozialen Integration gesellschaftliche Abgrenzung Versagensängste → Um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden und einen entsprechenden Ausweis zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich (nach §69 SGBIX) → GdB GdB GdB ab ab ab 20 30 50 → wird als Behinderung anerkannt → Gleichstellungsantrag für Schwerbehindertenausweis möglich → Schwerbehinderung Voraussetzung für einen Ausweises ist die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Im Rahmen des SGB IX ist der Grad der Behinderung (GdB) geregelt. Vermerke auf dem Behinderten-Ausweis: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) → Anspruch auf kostenlose Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr, KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung Anspruch auf kostenlose Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr, KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung Befreiung von Hundesteuer Anspruch auf kostenlose Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr, KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung, Befreiung von Hundesteuer, Viele weitere Erleichterungen, auch steuerlicher Art H (Hilflos) → BL (Blind) → GL (Gehörlos) → RF (Rundfunkgebührenbefreiung) → 1.Kl (Erste Klasse) → B (Begleitperson) → G (Gehbehinderung) → Anspruch auf kostenlose Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr KfZ Steuerbefreiung / Parkerleichterung Befreiung von Hundesteuer Viele weitere Erleichterungen, auch steuerlicher Art Rundfunkgebührenbefreiung und sozial Tarife darf in der Bahn in der 1.Kl reisen zum Preis der 2.Kl Anrecht auf eine Begleitperson, kostenlos im öffentlichen Nahverkehr oder Bahnverkehr steuerliche Erleichterungen (z.B. Kfz Steuerbefreiung) Rechtsfolgen für Behinderte: ➢ besonderer Kündigungsschutz ➢ Zusatzurlaub (5 Tage Sonderurlaub) ➢ Rente (a. früher, b. höher) ➢ Steuer (höhere Pauschbeträge, mehr Absatzmöglichkeiten) ➢ Diskriminierungsverbot (je 20 Angestellte muss 1 Arbeitsplatz für Behinderte zur Verfügung gestellt werden – wird dies nicht getan muss eine Strafe entrichtet werden) ➢ Offenbarung (Behinderung muss bei einer Bewerbung nicht offenbart / angegebenwerden)