1845/AB-BR BR Eingelangt am: 26.09.2002 BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2002/J-BR betreffend Daten zu den Mitgliedern des Vorstandes und der Aufsichtsräte der Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, welche die Abgeordneten Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juli 2002 an mich richteten, stelle ich fest: Antwort zu Punkt 1 der Anfrage: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verwaltet Anteilsrechte an folgenden unter Punkt 1 der gegenständlichen Anfrage genannten Unternehmen: * österreichische Elektrizitätswirtschafts Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) • Austria Ferngas Gesellschaft m.b.H. • Austrian Business Agency Österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgesmbH * Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) * Innovationsagentur Gesellschaft m.b.H. * Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (SSKB) * Schönbrunner Tiergarten Gesellschaft m.b.H. (STG) Bezüglich des Begriffes “Anteilsrechte" darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 1991/J-BR durch den Herrn Bundeskanzler verweisen. Antwort zu Punkt 2 der Anfrage: * Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) Auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes 2000 mit dem die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates (Kapitalvertreter) auf vier reduziert wurde und mit welchem der Aufgabenbereich der BIG erheblich erweitert wurde war eine Neubestellung des Aufsichtsrates anlässlich der nächsten ordentlichen Generalversammlung (27. Juni 2001) erforderlich. Ausgeschieden sind: Dr. Winfried Braumann, Dipl.-lng. Winlhelm Kranzelmayer, Dr. Franz Loicht, Dipl.-lng. Hans Müller, Dr. Stephan Nagler Neu bestellt wurden: Dipl.-lng. Herbert Kasser, Kommerzialrat Ernst Karl Plech, Dr. Arnold Pregernig Wiederbestellt wurde: Dr. Peter Kamp * Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (SSKB) Im Aufsichtsrat ausgeschieden sind: Kommerzialrat Josef Fröhlich, Dr. Rudolf Wran Neu bestellt wurden: Dr. Eva Gaisbauer, Dipl.-lng. Hans Müller * Schönbrunner Tiergarten Gesellschaft m.b.H. (STG) keine Veränderung * Innovationsagentur Gesellschaft m.b.H. Seit 6. Juni 2002 vertritt bei der Innovationsagentur MMag. Rudolf Lichtmannegger die Wirtschaftskammer (WKÖ) anstelle von Herrn Dr. Steinhöfler. Weiters ist folgende Veränderung bei der Vertretung des Bundes in der Generalversammlung der Innovationsagentur aufgetreten: Mag. Othmar Horvath ersetzt seit 1.9.2002 Dr. Helmut Günther. * Verbundgesellschaft Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes Direktor Baurat h.c. Dipl.-lng. Dr. techn. Herbert Schröffelbauer per 31.12.2001 unter gleichzeitiger Bestellung zum Vorstandsmitglied der Verbund-Austrian Hydro Power AG per 1.1.2002. Seit 4.2.2000 sind folgende AR-Mitglieder ausgeschieden: Per 16.3.2000 auf Grund abgelaufener Funktionsperiode: Präsident Generalsekretär a.D. Prof. Dr. h.c. Herbert Krejci (Vorsitzender), Bundesminister a.D. Präsident Dipl.-Vw. Dr. Josef Staribacher (VorsitzenderStellvertreter), Leitender Sekretär Manfred Anderle, Kammeramtsdirektor i.R. Honorarkonsul Dipl.-lng. Günter Daghofer, Generalsekretär-Stellvertreter i.R. Dr. Helga Koch, Rechtsanwalt Dr. Karl Safron, Geschäftsführer Mag. Dr. Peter Takacs Zentralbetriebsratsvorsitzender-Stellvertreter Gerhard Drescher, Zentralbetriebsratsvorsitzender AK-Vizepräsident Kammerrat Hans Güttersberger, Betriebsratsvorsitzender Kammerrat Ing. Uwe Kanuer Per 16.3.2000 wurden folgende AR-Mitglieder neu bestellt: Generaldirektor DDr. Erhard Schaschl (Vorsitzender), Sektionsleiter Univ.-Doz. Dr. Heinz Handler (1. Vorsitzender-Stellvertreter), Univ.-Prof. Dipl.-lng. Dr. Günther Brauner, Vizepräsident Dr. Gilbert Frizberg, Generaldirektor Dipl.Betriebswirt Alfred H. Heinzel, Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl, Generaldirektor Dkfm. Peter Püspök, Generaldirektor Ing. Siegfried Wolf Zentralbetriebsratsvorsitzender Gerhard Hofer, ZentralbetriebsratsvorsitzenderStellvertreter Harald Novak Per 19.3.2002 ist folgendes AR-Mitglied auf Grund Übertritts in den Ruhestand ausgeschieden: Zentralbetriebsratsvorsitzender Prof. Norbert Nischkauer Per 19.3.2002 wurde folgendes AR-Mitglied neu entsendet: Zentralbetriebsratsvorsitzender Werner Marx * Austria Ferngas Gesellschaft m.b.H. Dr. Ralph Legat ist seit 7.2.2002 Vorstand. Im Aufsichtsrat haben sich folgende Veränderungen ergeben: anstelle von Vorstand Dir. Dipl.-lng. Kirschner (bis 1.4.2000) Vorstand Dir. Dr. Gasteiger ab 23.6.2000 anstelle von Vorstand Dir. Dipl.-lng. Artinger (bis 31.12.2000) Vorstand Dir. Mag. Simandl ab 4.5.2001 anstelle von Dir. Dipl.-lng. Hladik (bis 30.11.2001) Dir. Ing. Kopf ab. 29.5.2002 anstelle von Vorstand Dir. Dipl.-lng. Pöltner (bis 29.5.2002) Vorstand Dir. Mag. Dr. Obentraut ab 29.5.2002 anstelle von Dipl.-lng. Gleissner bis 29.5.2002 Mag. Meon-Tschürtz bis 29.5.2002 Dr. Burger ab 29.5.2002 Mag. Staudinger ab 29.5.2002 Vorstand Dir. Mag. Dr. Bresitz bis 31.7.2002 Antwort zu Punkt 3 der Anfrage: Der Beschäftigtenstand (Kopfzahl) per 31.12. der nachfolgend angeführten Geschäftsjahre betrug: BIG SSKB STG 1999 2000 2001 38 179 134 45 175 137 68 179 142 Bei der ABA betrug der Beschäftigtenstand am 4. Februar 2000 ebenso wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt jeweils 21 Mitarbeiter, wobei angemerkt wird, dass eine Position von einem Konsulenten wahrgenommen wird. Bei der Innovationsagentur erhöhte sich der Beschäftigtenstand im Zeitraum 4. Februar 2000 bis 12. Juni 2002 von 27 auf 32 Mitarbeiter. Verbundgesellschaft Beschäftigungsstand Februar 2000: 255 Mitarbeiter (ohne Vorstand) Beschäftigungsstand 31.8.2002: 122 Mitarbeiter (ohne Vorstand) (strukturbedingte Reduktion durch Ausgliederung von Holding-Personal in operative Gesellschaft) Austria Ferngas Gesellschaft m.b.H. 4.2.2000: derzeit 12 (davon 3 Teilzeit) Mitarbeiter 10 (davon 3 Teilzeit) Mitarbeiter Antwort zu Punkt 4 der Anfrage: Handlungen von Unternehmensorganen können nicht Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein. Das Interpellationsrecht kann sich bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Organe einer selbstständigen juristischen Person nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden. Die gegenständliche Frage bezieht sich aber in erster Linie auf Handlungen von Unternehmensorganen, sodass zur Beantwortung der Anfrage die betreffenden Unternehmen um Auskunft ersucht werden müssten. Das Einholen von Stellungnahmen der Unternehmen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt aber außerhalb der politischen Verantwortung des zuständigen Ressortleiters und ist somit grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst. Antwort zu Punkt 5 der Anfrage: BIG SSKB 1999 2000 2001 € 6, 3 Mio. € 0,3 Mio. € 100,7 Mio. € 0,9 Mio. € 0,8 Mio. — — STG € 1,1 Mio. _ Die ABA ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und erzielt daher in jedem Geschäftsjahr ein ausgeglichenes Ergebnis. Auch bei der Innovationsagentur wurde kein Gewinn erwirtschaftet, da es sich um eine Non-Profit Organisation handelt. 2000 2001 € 79, 113 Mio. € 277,296 Mio. Konzern € 89,001 Mio. € 122,651 Mio. Austria Ferngas Gesellschaft m.b.H. € 439.722,31 € 90.909,32 Verbundgesellschaft Investitionen, die Unternehmungen für den Wirtschaftsstandort Österreich vorgenommen haben, liegen nicht in der Ingerenz des Eigentümers und sind somit von der Verwaltung der Eigentumsrechte des Bundes nicht umfasst. Antwort zu Punkt 6 der Anfrage: Das von den Gesellschaften bezahlte durchschnittliche Jahresgehalt (inkl. Prämien) pro Geschäftsführer betrug: 2000 2001 BIG € 140.786,00 € 182.784,00 SSKB € 129.470,29 € 129.979,00 STG € 132.571,00 € 154.165,00 Bei der ABA betrug das Geschäftsführungsgehalt im Februar 2000 € 7.823,00 und liegt derzeit bei € 8.353,00 monatlich. Die Steigerung entspricht exakt der Erhöhung der Ist-Gehälter laut dem Kollektivvertrag für die Metallindustrie. Die Höhe des Geschäftsführer-Bruttogehaltes in der Innovationsagentur wurde jährlich gemäß Kollektivvertragsverhandlungen angehoben und betrug per 4.2.2000 € 2.538,89 und per 25.7.2002 € 2.681,61. Die Summe der Bezüge der vier Vorstandsmitglieder der Verbundgesellschaft betrug im Jahr 2000 € 1.843.272,00 und im Jahr 2001 € 1.965.055,60. Die Summe der Bezüge der Geschäftsführer der Austria Ferngas Gesellschaft m.b.H. betrug im Jahr 2000 € 111.006,88 und im Jahr 2001 € 114.351,65. Antwort zu Punkt 7 der Anfrage: Die durchschnittliche Aufsichtsratsvergütung pro Aufsichtsratmitglied und Geschäftsjahr (ohne Sitzungsgeld) für nachfolgende Geschäftsjahre betrug: BIG SSKB STG 2000 2001 € 1.562,47 € 1.671,35 € 787,29 — € 866,67 — Das Sitzungsgeld pro Aufsichtsratsmitglied und pro Sitzung betrug in nachfolgenden Geschäftsjahren: 2000 2001 BIG € 72,67 SSKB € 72,67 bis 27.6.01: € 72,67 danach: € 100,00 € 72,67 STG € 72,67 € 72,67 Die ABA verfügt über keinen Aufsichtsrat. Bei der Innovationsagentur werden keine Aufsichtsrats-Dotationen gewährt. Per 20.3.2001 wurde die Erhöhung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Verbundgesellschaft, die seit 21 Jahren in der Höhe unverändert war, folgendermaßen festgelegt: Vorsitzender: € 10.000,00 (bisher S 90.000,00) Vorsitzender-Stellvertreter: € 7.500,00 (bisher S 67.500,00) Sonstige Mitglieder: € 5.000,00 (bisher S 45.000,00) Für Mitglieder des Arbeitausschusses werden die Beträge verdoppelt. Das Sitzungsgeld, das in der Höhe seit 15 Jahren unverändert war, wurde per 20.3.2001 auf € 300,00 erhöht (bisher S 1.500,00). An Aufsichtsrats-Dotationen wurden in der Austria Ferngas Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2000 € 17.586,83 und im Jahr 2001 € 16.520,93 gewährt. Antwort zu Punkt 8 der Anfrage: Nein. Antwort zu Punkt 9 der Anfrage: Der Vorstandsvertrag von Hr. Direktor Baurat h.c. Dipl.-lng. Dr. techn. Herbert Schröfelbauer wurde per 31.12.2001 mit der Verbundgesellschaft einvernehmlich beendet und wurde von Verbund-Austrian Hydro Power AG per 1.1.2002 vollinhaltlich übernommen. Antwort zu Punkt 10 der Anfrage: Der Begriff “Privilegien" ist in der Anfrage nicht eindeutig abgegrenzt und unterliegt einer subjektiven Auslegung. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums als Eigentümervertreter liegen keine Privilegien vor und sind beispielsweise mit dem Dienstvertrag vereinbarte Dienstkraftwagen auf Grund des Aufgabenumfanges der jeweiligen Geschäftsführer (Geschäftsreisen) erforderlich. Bei derartigen Vergünstigungen handelt es sich daher um keine Privilegien, sondern um vertraglich vereinbarte Sachbezüge.