Art. 671 9. Juni 1998 52. Sitzung 9. Juni 1998, 14.00 Uhr Vorsitzender: Kurt Wernli, Windisch Protokollführer: Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 173 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 26 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Abbühl-Hilfiker Hansruedi, Oberkulm; Beyeler Peter, Rütihof; Bialek Roland, Buchs AG; Brentano Max, Brugg AG; Fischer-Moor Julius, Oftringen; Frey Ernst, Kaiseraugst; Frey Karl, Wettingen; Hürzeler Alexander, Oeschgen; Jakober Kurt, Zuzgen; Kaufmann Rainer, Rupperswil; Keller Borner Jacqueline, Rütihof; Knecht Hansjörg, Leibstadt; Kuhn-Wittig Eva, Full; Kuhn Margrit, Anglikon; Lämmler Liset, Wettingen; Magon Rosi, Windisch; Meier Nicole, Baden; Mösch Anton, Frick; Nef Walter, Klingnau; Rothlin-Wertli Werner, Wohlen AG; Senn-Müller Heinz, Oftringen; Stübi Thomas, Dietwil; Suhner-Schluep Heidi, Unterbözberg; Vögtli Theo, Kleindöttingen; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Rohr AG; Winter Josef, Kaisten Unentschuldigt abwesend: Flückiger Ernst, Oftringen Vorsitzender: Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur 52. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 671 Postulat der CVP-Fraktion vom 9. Dezember 1997 betreffend Verzichtsplanung (Aufgabenund Ausgabenverzicht); Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 367 hievor) Vorsitzender: Dieses Postulat wird vom Regierungsrat entgegengenommen. Zu einem Nichtüberweisungsantrag erteile ich das Wort Katharina Kerr Rüesch, Aarau. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Im Namen der SP-Fraktion nehme ich Stellung zu diesem Postulat der CVP-Fraktion. Wenn eine Wirtschaft an dem Punkt angelangt ist, wo selbst Neuinvestitionen nicht zur Bildung von Arbeitsplätzen führen, wenn die arbeitende Bevölkerung soweit sinkt, dass selbst tiefste Zinsen den Konsum auch nicht mehr interessanter machen als das Sparen von ein paar Reserven, dann spricht man von der Liquiditätsfalle. Da kann eine Notenbank lange Stabilitätspolitik machen, die Nachfrage steigt nicht in genügendem Mass. Wer ehrlich ist, muss einsehen, dass diese Art von Stabilitätspolitik Politik für Reiche ist und die grosse Masse, die auch den grossen Konsum bewirkt, ausser acht lässt. Es ist die Politik, die in unserem Land leider immer noch blind betrieben wird und die nicht nur das Vertrauen der Mehrheit in den Arbeitsmarkt und damit in die eigene ökonomische Sicherheit zerstört hat, sondern die es in letzter Konsequenz auch für den Mittelstand unmöglich machen wird, in dieser Ökonomie zu bestehen. Das CVP-Postulat Verzichtsplanung ist ein Meilenstein mehr auf dieser via dolorosa, - Sie sehen, ich wähle katholische Ausdrücke -, die unsere Volkswirtschaft immer noch zu gehen gezwungen wird. Es ist für die SP-Fraktion unbegreiflich, ja unerträglich, wie mit solchen zwar etablierten, aber nichtsdestotrotz längst als Irrlehren erwiesenen Mechanismen ernsthaft Finanzpolitik gemacht werden soll und wie eine ganze - ich übersetze das Wort 'ganz' lateinisch, dann heisst es 'integer' - wie eine integre Regierung dies noch akzeptiert. Würden Ihre Finanzinstrumente die richtigen sein, - es sind die der Monetaristen -, dann müsste sich die Wirtschaft längstens erholt haben: Man verknappt den Geldmarkt, senkt die Zinsen, verkleinert die Produktionskosten, und schon geht das grosse Investieren und das damit verbundene Konsumieren los. Warum wohl ist dies nicht eingetroffen, nicht im Aargau und nicht in der gesamtschweizerischen Wirtschaft? Sie haben wohl ein Detail vergessen bei dieser so stolz "Ordungspolitik" genannten Magersucht: die Massen. Diese sind betroffen vom Arbeitsplatzschwund, der parallel geht mit der "Redimensionierung" der Produktionskosten, sie sind es nicht, die in den letzten sieben Jahren die Spareinlagen von 120 auf 240 Milliarden verdoppelt haben, sie erleiden aber die in den gleichen sieben Jahren von 90 auf 70 Milliarden heruntergefahrenen Investitionen. Vernünftige Ökonomen in diesem Land - es sind durchwegs bürgerliche Denker - haben dies erkannt. Die Erkenntnis ist aber leider noch nicht zur Wirkung gelangt. Worauf wir achten sollten, sind Wachstum und Beschäftigung und nicht Preisstabilität und zur falschen Zeit ausgeglichene Haushalte. Es ist dies nicht eine Frage der allgemeinen finanzpolitischen Mode - von einer anderen Seite her betrachtet wird es Konsens genannt-, sondern es ist eine Frage der ökonomischen Notwendigkeit und der Vernunft. Wohin das unsinnige Verzichten führen kann, sehen wir im sogenannten 'Aargauer Finanzpaket 1998', das zwar noch in Vernehmlassung steht, aber bereits vorliegt und vom Gros-sen Rat behandelt wird. Hier wird der Notstand produziert, der eigentlich vermieden werden sollte: Kürzung wichtiger infrastruktureller Investitionen in Gesundheit, Bildung, Verkehr und Bauten, Ausverkauf der 1053 15. November 1994 Motivation beim Personal und Produktion neuer und mangelnden Support von schwächeren Mitgliedern der Gesellschaft. Wir lehnen eine solche Politik ab. Sie bringt nur wenigen, die es nicht brauchen, etwas und vernachlässigt die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse und die Bedürfnisse des Volkes. Folgerichtig lehnt die SP-Fraktion auch diese falsche Verzichtsplanung ab. Geri Müller, Baden: Die Grünen lehnen dieses Postulat nicht ab! Das Postulat ist ja eigentlich sehr rührend. Es reiht sich ein in die Reihe von Anträgen auf Sparen der Regierung, lässt aber, wie alle Anträge offen, wo gespart werden soll. Man könnte sich ja bei ganz konkreten Sparvorschlägen die Finger verbrennen. Wir haben das bei den Reaktionen auf das Sparpaket gemerkt, wenn plötzlich potentielles Wahlvolk betroffen werden sollte. Wir plädieren für Entgegennahme dieses Postulates und gleichzeitige Abschreibung. Mit dem Sparpaket hat die Regierung aufgezeigt, wo sie sparen möchte. Da sind Ideen dabei, die jetzt einzeln behandelt werden müssen und zu denen man je Stellung nehmen kann. Es muss festgehalten werden, dass das Postulat nicht sehr innovativ ist. Das einzig Neue ist das Wort 'Verzichtsplanung'. Man muss sich mal vorstellen, was das bedeutet. Ich bin bis anhin davon ausgegangen, dass das Parlament die Vorschläge macht und auch die Gesetze bildet und die Regierung diese dann umsetzt. Hier möchte das Parlament aber das Heft aus der Hand geben, um dann letztendlich auf der Regierung herumzutrampeln, wenn diese Vorschläge macht, wo abgebaut werden sollte. Das nennt man auch Outsourcing von Verantwortung. Trotzdem: Übernahme dieses Postulates und gleichzeitige Abschreibung. Dr. Peter Müller, Magden: Wir haben das wirtschaftspolitische Credo - um auch ein katholisches Wort zu erwähnen - von Frau Kerr gehört. Es wird natürlich nicht wahrer, wenn es immer wieder erzählt wird. Auf der ganzen Welt ist man sich einig, dass man die Staatsfinanzen zur Hauptsache über die Ausgaben sanieren muss und dass das nicht über die Einnahmen gemacht werden kann. Man kann nicht immer nur aufstocken und aufstocken, sonst erweist man seiner Bevölkerung einen schlechten Dienst. Die grosse Masse leidet vor allem dann, wenn sich der Staat verschuldet und seine Handlungsfähigkeit verliert. Genau das wollen wir verhindern! Wir wollen dort sparen, wo es möglich ist, wir wollen die Arme freihaben, damit der Staat neue Aufgaben übernehmen kann. Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen. Zur Abschreibung: Wir sind der Regierung dankbar, dass sie so rasch handelte und das Finanzpaket vorgelegt hat. Wir meinen allerdings, man sollte diese Ladung jetzt noch unter Dach bringen und das Postulat erst dann abschreiben. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Es ist so schön, wie ich immer persönlich angesprochen werde, wenn ich nur meine politische Arbeit mache. Es sind immer so sympathische Leute, die mich dann so übel kritisieren. Ich kann Ihnen persönlich nie böse sein, aber: Sie haben einfach nicht recht! (Heiterkeit) Zum Credo: Es ist nicht unser Credo, liebe CVP, liebe bürgerlichen Mitglieder. Ich habe extra darauf hingewiesen, dass die ökonomische Theorie einen Schritt voran gekommen ist. Mag sein, dass das Kulturgut noch nicht in den Aargau gesunken ist! Ich stelle das eben jetzt fest. Aber Art. 770 Sozialkosten durch Stellenabbau es ist da. Ich würde Herrn Professor Schips aus Zürich nicht als SP-Mann bezeichnen, aber er ist für diese Politik, die wir vertreten. Er vertrat sie noch nicht vor drei Jahren, als wir sie bereits vertraten. Ich würde Herrn Professor Krugmann vom MIT - ist ja ganz ein linker Laden, dieses MIT - auch nicht als Sozialdemokraten bezeichnen. Er aber ist es, der zur Zeit an vorderster Front für diese andere Ökonomie kämpft. Dies aus der Einsicht und der Erfahrung aus der USA, die gezeigt haben, wohin beispielsweise die Reagonomics geführt haben und wohin eine Investitionspolitik führen kann. Wir müssen fast davon ausgehen, dass sich dieser Rat wieder einmal gegen seine eigenen und gegen die Interessen des Volkes verhalten wird. Auch die Regierung übernimmt diese Meinung, von Bern ganz zu schweigen. Auch unser Finanzminister Villiger, ein freundlicher und gutgläubiger Mensch, mit Sichherheit kein Betrüger; aber er hat die falsche Meinung und macht die falsche Politik! (Tumulte im Saal) Zum Schluss: Im Kanton Aargau haben wir bei ca. 3 Milliarden jährlichen Ausgaben etwa 300 Millionen aufgelaufene Schulden. Was wir jetzt beraten werden, ist ein präventives Sparpaket und kein Notpaket. Denken Sie den Schritt noch etwas weiter und hören Sie auf mit Schuldzuweisungen! Landammann Dr. Ulrich Siegrist: Aus der Ernsthaftigkeit, mit der die Debatte hier geführt wird, muss ich davon ausgehen, dass alle in diesem Saal der Meinung sind, dass das Postulat ernstgemeint ist. Ich bitte Sie deshalb, das Postulat nicht abzuschreiben, denn nur so können auch die Postulanten bei der Umsetzung immer wieder daran erinnert werden. Das eigene Postulat soll auch den Postulanten ein Mahnmal sein, wenn sie in jedem Rechenschaftsbericht sehen, was noch zu tun ist. Ich bitte Sie deshalb, das Postulat zu überweisen und nicht abzuschreiben. Ich bin immer etwas skeptisch gegenüber solchen Grundsatzentscheiden durch Grundsatzerklärungen. Auch mit der Abstimmung vom letzten Wochenende über das Bundesfinanzpaket sind die Dinge noch nicht umgesetzt, und wir werden noch staunen, was es für uns alle bedeuten wird, wenn das umgesetzt werden soll. Auch bei diesem Postulat bin ich nicht sicher, ob allen, die das Postulat unterschrieben haben, bewusst ist, was die Umsetzung des Postulates bedeutet. Der Haken besteht darin, dass eine Verzichtsplanung gefordert wird, aber nirgends steht, wer verzichten soll. Wir haben jetzt ein Paket vorgelegt, in welchem wir darlegen, wer alles verzichten soll. Es sind deren viele. Ich bitte Sie einfach, dann nicht bei allen Betroffenen jedesmal zu sagen, das seien jetzt die Falschen. Bis jetzt weiss ich nur, dass das Personal nicht verzichten soll, dass die Gemeinden und Regionen und dass die Bildung nicht verzichten sollen. Aber es ist zu verzichten! (Heiterkeit) Wenn wir sonst Mühe haben, die Ziele zu erreichen, dann haben wir heute wenigstens eines erreicht: es soll verzichtet werden. Ich bitte Sie, diese Tendenz zu unterstützen. Das Postulat soll stehen gelassen werden, damit alle, die unterschrieben haben, daran erinnert werden. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt für die Überweisung des Postulates. Abstimmung: 1054 52. Grossratssitzung vom 9. Juni 1998 (Nachmittag) / 1. Entwurfexemplar vom 9. Juli 1998 Eine Mehrheit gegenüber Abschreibung ab. 39 Stimmen lehnt eine Vorsitzender: Das Postulat ist überwiesen und nicht abgeschrieben. 672 Interpellation Fritz Baumgartner, Rothrist, vom 1. Juli 1997 betreffend Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Strommarktes; Beantwortung und Erledigung nur um die Sicherung vorhandener Werte, sondern auch um Fragen der Rechtssicherheit. (vgl. Art. 103 hievor) Antwort vom 25. März 1998 des Regierungsrates: Vorbemerkungen: a) Das Konzept der "Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte" geht von der Überlegung aus, dass mit der Liberalisierung die Effizienz der Elektrizitätsmärkte gesteigert werden kann. Die nachgefragte Stromenergie soll mit weniger Ressourcen erzeugt, verteilt und zu Marktpreisen verkauft werden. Volkswirtschaftlich betrachtet, sollen dadurch Ressourcen freigesetzt werden, die in andere wirtschaftliche Aktivitäten umgeleitet werden können, wo sie zu mehr Wohlstand führen sollen. Liberalisierte Elektrizitätsmärkte fördern das Wirtschaftswachstum, was angesichts der Tatsache, dass Elektrizität für neue Technologien eine Schlüsselenergie darstellt, von relativ grosser Bedeutung ist. b) Die Europäische Union sieht deshalb eine schrittweise Öffnung und Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte vor. Es ist geplant, ab 1997 den Marktzugang für Grosskonsumenten mit einem Verbrauch von jährlich über 100 Gwh freizugeben. Für Konsumenten mit mehr als 40 Gwh wird der Markt ab 19. Februar 1999 geöffnet, für Konsumenten mit einem Jahresverbrauch von über 20 Gwh ein Jahr später. Diese Limite soll im Jahr 2003 auf 9 Gwh gesenkt werden. Die Situation auf dem Elektrizitätsmarkt soll anschliessend neu überprüft werden, wobei eine allfällige vollständige Freigabe frühestens im Jahr 2006 vorgesehen ist. Wie bereits in der Botschaft an den Grossen Rat vom 28. Mai 1997 festgehalten, geht der Regierungsrat davon aus, dass sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft den Folgen der europaweiten Öffnung und Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte nicht entziehen kann. Der Rahmen, innerhalb dessen die Binnenmärkte freigegeben werden sollen, wird im neuen Eidg. Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) geregelt. Dieses neue Gesetz wird auch eine absehbare Übergangsfrist für den mit einer Liberalisierung verbundenen Strukturwandel gewähren, wodurch sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft entsprechend vorbereiten kann. Der Entwurf ist zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren. c) Grundsätzlich betrifft die Öffnung des Elektrizitätsmarktes sowohl Anbieter wie Nachfrager. Dabei sind unter Anbieter Stromproduzenten und -verteiler zu verstehen wie u.a. AEW und andere Kantonswerke, NOK, ATEL, Watt AG und KWL. Nachfrager nach Strom sind Stromkonsumenten und allenfalls kommunale und regionale Wiederverkäuferorganisationen. Dabei ist absehbar, dass die Bedeutung des Handels mit Strom und die Bedeutung des Eigentums an den Leitungsnetzen zunehmen wird. Offene Fragen stellen sich insbesondere bei den in der Vergangenheit getätigten und noch nicht abgeschriebenen Investitionen ("stranded investment"). Dabei geht es nicht d) Für die eigentliche Stromherstellung wird die Frage entscheidend, ob der auf dem Markt erzielbare Strompreis die Herstellungskosten zu decken vermag. Dabei spielen auch die öffentlichen Abgaben eine Rolle. Darunter fallen Gratisdienstleistungen (Stromlieferungen) und öffentliche Abgaben ohne Gegenleistung wie z.B. Ablieferungen an Gemeinwesen. Ins Gewicht fallen sodann hohe Wasserzinsen sowie Konzessionsgebühren. Bereits heute ist absehbar, dass die Herstellungskosten in schweizerischen Wasserkraftwerken von 2 bis 25 Rp./kWh und in Kernkraftwerken von 7 bis 9 Rp./kWh Gestehungskosten in kombinierten gasbetriebenen Werken von 6 bis 9 Rp./kWh gegenüberstehen. Als Folge der Liberalisierung werden die relativ hohen Strompreise in der Schweiz mittelfristig unter Druck kommen, und die Stromproduktion in der Schweiz wird einem verschärftem Wettbewerb ausgesetzt. In Werken mit hohen Produktionskosten geraten die variablen Kosten (vor allem Personalkosten) unter Druck, und es entsteht ein hoher Abschreibungsbedarf. Dabei ist nicht ganz auszuschliessen, dass einzelne Werke mangels Rentabilität stillgelegt werden müssen und bestehende Arbeitsplätze verloren gehen. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass diese Entwicklung flächendeckende Entlassungen zur Folge haben wird. e) Die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Nachfrageseite hängt vor allem von der Frage ab, welchen Stromkonsumenten durch das neue EMG freier Marktzugang verschafft wird. Erst wenn kommunalen und regionalen Wiederverkäuferorganisationen und Einkaufsgenossenschaften der freie Marktzugang gewährleistet wird, haben diese auch den Anreiz, jene kritische Grösse zu erreichen, die es ihnen erlaubt, den Strompreis mit dem bisherigen Lieferanten auszuhandeln oder den Strom von einem andern Anbieter zu beziehen. Die aus diesen Gründen durchgeführten Fusionen von Wiederverkäuferorganisationen könnten schlankere und leistungsfähigere Organisationen zur Folge haben, die den Arbeitsaufwand mit einem kleineren Personalbestand erledigen. Inwiefern allerdings ein Arbeitsplatzverlust damit einhergeht, hängt davon ab, in welchen Fristen die Gemeinden oder Gemeindewerke die freiwerdenden Kapazitäten abbauen können. Zu Frage 1: Arbeitsplätze können am besten erhalten werden, indem sich Unternehmen an den zukünftigen Bedürfnissen ihrer Kunden orientieren und sich optimal auf ihre Märkte ausrichten. Die Elektrizitätswirtschaft ist in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Der Regierungsrat hat deshalb mit der vorgeschlagenen Änderung der Kantonsverfassung und der Teilrevision des Energiegesetzes einen ersten Schritt getan, um die rechtlichen Voraussetzungen für sämtliche Handlungsvarianten zu schaffen. Mit der Umwandlung der selbständigen Staatsanstalt AEW in eine Aktiengesellschaft gemäss OR Art. 620 sowie der vom AEW zur Zeit durchgeführten Umstrukturierung werden neben den rechtlichen auch die unternehmerischen Strukturen geschaffen, die ein höchst mögliches Mass an Handlungsfähigkeit gewährleisten. Dies sowohl für das AEW als Unternehmen wie für den Kanton 1055 9. Juni 1998 Aargau als vorläufiger Alleinaktionär des AEW und Mitbegründer der NOK. Wenn die einheimischen Elektrizitätsunternehmen rationell wirtschaften und Kosten reduzieren, so sind sie konkurrenzfähig; das ist der beste Weg zur Erhaltung der Arbeitsplätze. wachstum verstärken und so die Schaffung neuer Arbeitsplätze in andern Wirtschaftsbranchen zur Folge haben. An dieser Ausgangslage lässt sich mit einer von staatlicher Seite festgelegten Einführung neuer Arbeitszeitmodelle nichts ändern. Namentlich wäre eine obligatorische Einführung neuer Arbeitszeitmodelle, die sich auf die Elektrizitätswirtschaft und den Kanton Aargau beschränkt, problematisch. Flexible Arbeitszeitmodelle sind aber volkswirtschaftlich unter Umständen sinnvoll; die Frage ist, mit welchem Inhalt und zu welchen Kosten. Der Begriff Arbeitszeitmodell sagt für sich allein noch nichts aus über die Kosten oder über die Lohnlücke pro Leistungseinheit. Zu Frage 3: Die Elektrizitätswirtschaft ist nicht überall sehr personallintensiv. Mit Ausnahme der zentralen Verwaltungen und der Kernkraftwerke handelt es sich um eher kleinere Personalbestände pro Standort. Gesamtschweizerisch ergibt sich durch die grosse geografische Verteilung der Anlagen eine breite Streuung der Arbeitsplätze und damit eine Entschärfung allfälliger regionaler Probleme. Konzentrationen gibt es immerhin z.B. im Kanton Aargau, namentlich im unteren Aaretal. Auch deshalb ist der Aargau an den Anpassungen im Sinne der Erstarkung besonders interessiert und berufen, eine aktive Rolle einzunehmen. Die aargauische Energiepolitik bezieht in ihren Überlegungen auch alle erfolgsversprechenden Sektoren der alternativen Energieproduktion und der effizienten Energienutzung ein. Eine Schaffung von Arbeitsplätzen ohne Bedarf des Marktes kann indessen grundsätzlich nicht eine staatliche Aufgabe sein. Zu Frage 4: Markteffizienz ist das entscheidende Merkmal für Befriedigung möglichst vieler Bedürfnisse mit einem möglichst kleinen Ressourcenaufwand. Markteffizienz auf den neu zu schaffenden Elektrizitätsmärkten bedeutet aber noch lange nicht, dass Energien effizient genutzt werden. Eine effiziente Energienutzung, die heute vielfach mit möglichst geringen Energieverlusten und/oder hohen Wirkungsgraden gleichgesetzt wird, hängt entscheidend vom Energiepreis ab. Je mehr ein Verbraucher für Strom bezahlen muss, desto mehr wird er versuchen, den Strom auch wirklich effizient zu nutzen. Hier stehen verschiedene Gesichtspunkte im Widerstreit. Ob Strom in Zukunft effizient genutzt wird und ob erneuerbare Energien vermehrt verwendet werden, hängt aber nicht nur von den Preisen für Strom und andere konventionelle Energieträger ab. Häufig ist der Preis für die zur Anwendung kommende Technologie von viel grösserer Bedeutung. Dies gilt für stromsparende Haushaltsgeräte genauso wie für energiesparende Verfahrenstechniken und Produktionsprozesse im industriellen Bereich sowie für die Solartechnologie. Bereits heute lässt sich feststellen, dass das wachsende ökologische Bewusstsein, der Einsatz neuer Technologien und der Zwang zur Verminderung des CO2 -Ausstosses den Strukturwandel hin zu einer ökologisch verträglichen 1054 Art. 671 Zu Frage 2: Wie bereits aufgezeigt, sind im Bereich der Elektrizitätswirtschaft längerfristig Verluste an Arbeitsplätzen nicht auszuschliessen. Gleichzeitig ist es schwierig abzuschätzen, wie viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Liberalisierung wird hingegen das WirtschaftsStromproduktion begünstigt haben und weiterhin begünstigen werden. Es ist zu vermuten, dass diese Entwicklung im Umfeld der erneuerbaren Primärenergien (Wasser, Wind, Sonne) sowohl in der Elektrizitätsproduktion als auch in der Energienutzung die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördert. Wenig nachhaltig wäre hingegen in der Regel eine angebotsorientierte staatliche Schaffung von Arbeitsplätzen, bei denen das Pendant der Nachfrage fehlt. Fritz Baumgartner, Rothrist: Für die Beantwortung meiner aufgeworfenen Fragen bedanke ich mich bei der Regierung bestens, wobei mich die Antworten nicht befriedigen können. Nicht von ungefähr spricht der Regierungsrat in Botschaften und weiteren Papieren vom Energiekanton Aargau. Dieser Kanton, so wird verschiedentlich erwähnt, wird von der Liberalisierung des Strommarktes erheblich betroffen sein. Ebenso schliesst die Regierung nicht aus, dass im Zuge eines verstärkten Wettbewerbes einzelne Werke stillgelegt und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen. Demgegenüber sollen dem AEW mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und der Änderung der Kantonsverfassung bestmögliche Rahmenbedingungen für den künftigen Markt geboten werden. Diese Massnahmen mögen an sich richtig sein. Wenn jedoch die Konsequenz daraus nur ein möglichst billiger Strompreis für Grossabnehmer, sowie eine gute Rendite für Aktionäre sein soll, müssen doch einige Fragezeichen gesetzt werden. Der Kanton Aargau, als vorläufiger Alleinaktionär des AEW's und als namhafter Aktionär bei der NOK, tritt somit auch massgebend als Arbeitgeber auf. Dem Regierungsrat, der sämtliche Aktionärsrechte des Kantons wahrnimmt, würde es daher nur gut anstehen, wenn er seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber konsequenter nachkäme! Deshalb hätte ich schon erwartet, dass konkret aufgezeigt wird, wie künftig im Energiebereich Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten bleiben. Wie bereits eingangs erwähnt, kann mich die Beantwortung der Regierung daher nicht befriedigen. Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 673 Interpellation Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, vom 1. Juli 1997 betreffend Rechtsgleichheit in bezug auf den Gesundheitsschutz vor elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsleitungen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 108 hievor) Antwort vom 25. März 1998 des Regierungsrates: Einleitende Bemerkungen: Zur Gesamtproblematik hat sich der Regierungsrat bereits am 24.9.97 in Beantwortung einer Art. 672 Interpellation von Grossrat Martin Christen geäussert (97.003514). Das Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen für Hochspannungsleitungen richtet sich nach der Bundesgesetzgebung. Dabeit besteht die Regel, dass sich Kantone und Gemeinden zu Projekten in ausführlichen Vernehmlassungsverfahren äussern können. Gemeinden und private Betroffene können ausserdem auf Gemeinden vertreten. Dazu gehört nach der Praxis des Regierungsrates indessen auch die Mitverantwortung für die bisherige Antwendung des materiellen Bundesrechts. Zu Frage 1: Ja, aber nach den örtlichen Gegebenheiten differenziert. Die Behörden sind verpflichtet, die Bevölkerung gestützt auf das Umweltschutzgesetz (USG) vor gesundheitsschädigenden oder lästigen Einwirkungen zu schützen und Massnahmen zu treffen, dass die Auswirkungen allfälliger Gefahren im Sinne der Vorsorge frühzeitig begrenzt werden. Im Falle der geplanten 400 kVHoch-spannungsleitung der Atel zwischen Mettlen und Gösgen wird die Chance im Zuge des Leitungsneubaus genutzt, das Siedlungsgebiet der Gemeinde Uerkheim grossräumig zu umfahren. In Safenwil kann die Leitungsführung wegen verschiedener Siedlungen im Gebiet "Holz" nicht verlegt werden, da wiederum andere Wohnbauten neu betroffen würden. Hingegen bietet sich von der Topographie her die Möglichkeit, diese Wohnsiedlung recht hoch zu überspannen. Damit lässt sich eine deutliche Reduktion der Wirkungen von elektromagnetischen Feldern realisieren. Präzisierend ist darauf hinzuweisen, dass sich die Diskussion in Uerkheim nicht um ein Hochspannungsprojekt, welches mitten durchs Dorf gelegt werden sollte, dreht. Es geht vielmehr auch hier um Optimierungen einer bisher näher beim Dorfkern, aber immer noch am Dorfrand gelegenen Hochspannungsleitung . Hiezu kommt, dass mit der neuen Leitung eine bisher im nordöstlichen Teil des Gemeindebannes Uerkheim derzeit noch betriebene Leitung abgebrochen werden kann, woraus insgesamt eine eindeutige Verbesserung der Gesamtsituation zu verzeichnen ist. Zu Frage 2: Der Regierungsrat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, bei Hochspannungsleitungen die Rechtsgleichheit aller betroffenen Personen zu respektieren. Es darf nicht vorkommen, dass eine Bevölkerungsgruppe ohne sachliche Begründung auf Kosten einer anderen vermehrt mit Immissionen von elektromagnetischen Strahlen belastet wird. Hingegen wird es immer Gruppen geben, die von Infrastrukturen also auch von Lärm, Luftverschmutzung, Strahlung, unterschiedlich betroffen sein können, was in der Regel sachlich begründet ist. Unabhängig davon sind Emissionen in Form von elektromagnetischen Feldern (EMF) nebst den schon bestehenden Umweltbelastungen soweit an der Quelle zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich ist. Eine wesentliche Emissionsbegrenzung und somit Reduktion der EMF-Immissionen wird mit einer optimierten Anordnung der Leiterseile und deren Höhe über Terrain erreicht. Bei dieser Optimierung gelingt es, dass sich die elektromagnetischen Felder abschwächen. Diese Massnahme wird auch bei der projektierten 400 kV-Leitung Mettlen - Gösgen und insbesondere im Strecken-abschnitt in der Gemeinde Safenwil umgesetzt. Bei der Umsetzung der Leitungsoptimierung bedeutet dies im Falle des Nahbereiches im Siedlungsgebiet "Holz" in Safenwil, dass 9. Juni 1998 dem Wege von Einsprachen ihre Interessen wahren. Über die gestellten Forderungen im Rahmen der Vernehmlassungsverfahren sowie über die Einsprachebegehren entscheiden jedoch allein die Bundesbehörden. Der Regierungsrat kann im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes in seiner Stellungnahme seine eigenen und die Anliegen von die EMF-Immissionen auf das Wohngebiet um ca. Faktor 5 von ursprünglich ca. 10,7 T auf ca. 2 T reduziert werden können. Der vom BUWAL empfohlene IRPA-Grenzwert beträgt bei Dauerexposition für das elektromagnetische Feld 100 T. Zu Frage 3: Im Kanton Aargau werden die Hochspannungsleitungsprojekte jeweils im Rahmen der Vernehmlassungsverfahren des Bundes nach den verschiedenen bestehenden Interessen, insbesondere auch den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz von den Fachstellen geprüft. Bei grossen Eingriffen sind zudem im Rahmen der Richtungsänderungen die Interessenabwägungen auch auf kantonaler Ebene (Auflageverfahren, Beschluss des Grossen Rates) durchzuführen. Der Kanton Aargau führt die Verfahren breit und gründlich durch. Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: Der Regierungsrat stellt nicht in Abrede, dass die Behörde - er selber also auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen zu schützen und Massnahmen zu treffen. Bereits in einer früheren Interpellation von Martin Christen hat der Regierungsrat dargelegt, dass er sich bei Hochspannungsleitungen an die Regel halten will, einen Abstand von mindestens 50 Metern, wenn es die Möglichkeiten erlauben sogar 80 bis 100 Metern zu Wohngebäuden einzuhalten. Wir sind uns sicher einig, dass die Situation in Safenwil bezüglich Belastungen landesweit einmalig ist. Wenn mir Einwohnerinnen und Einwohner von Safenwil berichten, dass in ihrer Wohnung plötzlich der Radio oder die Waschmaschine läuft oder sich Lampen und Leuchtröhren von alleine anzünden, dann ist das landesweit sicher eine einmalige Situation. Viel ernster noch sind die gesundheitlichen Folgen, unter denen Betroffene zu leiden haben. Gesundheitliche Risiken und tödliche Krankheiten waren beispielsweise der Grund dafür, dass sich der Gemeinderat von Uerkheim für die Bevölkerung eingesetzt hat und dass nach einem jahrelangen Kampf Verbesserungen erreicht werden konnten. Ich bin von der regierungsrätlichen Antwort nicht befriedigt, weil ich der Meinung bin, dass der Regierungsrat vor den Tatsachen kapituliert. Die Idee, die Wohnsiedlung einfach höher zu überspannen, mag aus Sicht der Regierung zumutbar sein. Ich persönlich stelle aber die in der Antwort zitierten Grenzwerte, die heute in der Praxis zur Anwendung gelangen, sehr in Frage. Einerseits, weil gesetzliche Grundlagen dafür fehlen; andererseits, weil Fachleute sich einig sind, dass Krankheiten bereits bei deutlich tieferen Immissionswerten auftreten. Dies muss sich der Regierungsrat ebenso vor Augen halten wie die dringende Notwendigkeit des Umdenkens. Vorsitzender: Die Interpellantin ist von den Antworten nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1055 9. Juni 1998 674 Behandlung von Gemeindebauvorschriften Aarau, Künten, Kaiseraugst und Gebenstorf durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme; Publikation im Amtsblatt; Auftrag an Staatskanzlei Vorsitzender: An ihrer Sitzung vom 19. Mai 1998 hat die Bau- und Planungskommission gestützt auf § 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Aufträgen des Regierungsrates erledigt: - Gemeinde Kaiseraugst; Teiländerung Bauzonenplan "Junkholz-Sager", Teiländerung Bauordnung (Botschaft Nr. 98.001665 vom 1. April 1998) - Gemeinde Gebenstorf; Bau- und Nutzungsordnung, TeilÄnderung zur Ausnützungsziffer (AZ) und Dachgestaltung (Botschaft Nr. 98.001825 vom 8. April 1998) Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Beschluss: 1. Kenntnisnahme. 2. Auftrag an Staatskanzlei zur Publikation im Amtsblatt. 675 Richtplan; Anpassung; Festsetzung Ausbauvorhaben Kraftwerk Wettingen; Verabschiedung (Vorlage vom 8. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Es geht in dieser Richtplanänderung um die Festsetzung des Ausbauvorhabens des über 60jährigen Kraftwerkes Wettingen. Es ist beabsichtigt, die bestehenden Anlagen zu modernisieren. Dabei wird beabsichtigt, unter Beibehaltung der bisherigen Stauquote, die Restwassermenge des Kraftwerkes um das 15-fache zu erhöhen. Diese für den Unterlauf des Kraftwerkes eindeutig bessere Restwassermenge wird mit einer sogenannten Dotierturbine energetisch genutzt. Gesamthaft gesehen bieten die erneuerten Anlagen eine Verbesserung der Energienutzung und liegen damit auch im kantonalen Interesse. Das Richtplanverfahren gibt die Möglichkeit, die Raumverträglichkeit einer Anlage zu überprüfen. Beim KW Wettingen sind innerhalb dieser Überprüfung weder Konflikte mit kommunalen Nutzungsplanungen noch Verletzungen der Richtplanvorgaben festgestellt worden. Das Limmattal ist bekanntlich eines der grossen Grundwasservorkommen im Kanton. Da im Oberwasserbereich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, ändert sich auch nichts bezüglich einer Grundwassergefährdung durch die in diesem Bereich abgelagerten Sedimente. Zur Beurteilung der BPK: Mit diesem Verfahren bietet sich dem Grossen Rat die Möglichkeit, sich zum Thema "Kraftwerk Wettingen" zu äussern. Es sind keine räumlichen Konflikte festgestellt worden. Das Vorhaben stimmt sowohl mit kommunalen wie auch mit kantonalen Planungen 1056 Art. 673 - Stadt Aarau; Bauzonenplanänderungen "Areal der evangelisch-reformierten Landeskirche" (Heimgarten) und "Verlegung Fussweg entlang Werkhof, Telli"; Änderung der Bauordnung § 41, Wohnanteile in den Wohn- und Gewerbezonen (Botschaft Nr. 98.001663 vom 1. April 1998) - Gemeinde Künten; Bau- und Nutzungsordnung (BNO) (Botschaft Nr. 98.001664 vom 1. April 1998) überein. Es ist also recht- und gesetzmässig. Es sind keine negativen Stellungnahmen eingegangen. Die BPK hat die Verbesserung der Restwassermenge und die Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung im positiven Sinne zur Kenntnis genommen. Sie hat die Festsetzung des Ausbauvorhabens im Richtplan bei 16 Anwesenden einstimmig beschlossen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung zum Eintreten vor. Eintreten ist damit stillschweigend beschlossen. Rudolf Stutz, Neuenhof: Diese Vorlage erweckt den Anschein, als ob betreffend Erneuerung des Limmattwerkes Wettingen alles in Ordnung sei. Dem ist aber nicht so. Ich verweise auf das Schreiben an den Regierungsrat vom 20. Dezember 1996, unterzeichnet von der LimmattwerkeAG, dem Aargauischen Elektrizitätswerk und den Gemeinden Wettingen und Neuenhof. Ich verweise auch auf die Interpellation von Dr. Karl Frei vom 26. August 1997. Es geht um die Nutzung von Standortvorteilen des Kantons und der Gemeinden bei Konzessionserneuerung. Wir haben auf die Eingabe noch keine Antwort erhalten. Immerhin geht es hier um Standortvorteile von grosser Bedeutung. Als Stichworte: Heimfallverzichtsentschädigung, auch für den Kanton; Sicherung von Bezugsrechten; Steuervorteile. Die Unterzeichner der Eingabe möchten endlich ins Bild gesetzt werden, wie der Stand der Abklärungen ist. Gisela Sommer, Wettingen: Als erstes möchte ich dem Anliegen von Rudolf Stutz Nachdruck verschaffen. Es ist für die umliegenden Gemeinden wichtig, dass sie genau wissen, was läuft. Zweitens sind mir beim Lesen der Akte einige Sachverhalte aufgefallen, die zu Fragen Anlass geben. Die kontaminierten Sedimente, eingelagerte Altlasten vom Kanton Zürich her eingeschwemmt, würden bei einer stärkeren Dynamik des Fliesswassers ausgewaschen und Schadstoffe kämen dadurch ins Limmattwasser. Ein ökologischer Ausgleich durch Auenrenaturierung und erhöhte Gewässerdynamik wird im Bereich des Stauraums wegen der Altlasten verunmöglicht. Dennoch müsste bei einem ökologischen Ausgleich der Ursprungszustand von 1930 zum Tragen kommen. Durch das fast stehende Wasser sind in diesem erwähnten Stauraum auch die Fischbestände klein und die viel zu kleinen Fische sind von Pilzkrankheiten befallen. Eine Erhöhung der Fliessdynamik wäre wichtig. Unterhalb des Wehres im Naturschutzgebiet ist ein ökologischer Ausgleich auch sehr schwierig zu realisieren, weil eine alte Wehranlage beim historischen Industriegebiet schützenswert ist. Dennoch ist dieses Gebiet auch für die Wettingerinnen und Wettinger ein wichtiges Erhohlungsgebiet. Es wäre zu wünschen, dass das Mögliche herausgeholt wird, wenn eine UVP gemacht wird und dass wir von den umliegenden Gemeinden orientiert werden. Art. 674 9. Juni 1998 Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Erstens: Einverstanden Herr Stutz, Sie sehen einfach, wie gründlich derartige Anliegen der Gemeinden im Regierungsrat geprüft werden, die Prüfung ist noch nicht abgschlossen! Nein, Spass beiseite. Es geht natürlich bei Ihrem Anliegen nicht um dasselbe, wie das, was Sie hier zu beurteilen haben, sondern es geht dort um die Konzessionserneuerung. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Interpellation von Herrn Dr. Frei zu beantworten. Ich nehme diese Anliegen zuhanden dieser Beantwortung mit. Zweitens: Einverstanden Frau Sommer. Diese Fragen müssen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens im Detail geprüft werden. Dann wird auch die UVP durchgeführt werden. Diese öffentliche Auflage erfolgt und man wird sich dort informieren können. Um was geht es in dieser Sache aber eigentlich: Es geht um einen Kompromiss, den der Kanton mit dem Werk ausgehandelt hat. Das Werk hat eine laufende Konzession. Es ist momentan nicht verpflichtet, die Restwasserbedingungen einzuhalten und wir haben versucht, einen Kompromiss zu finden. Man kam sich teilweise ent- gegen und erreichte damit, dass die Restwasserverpflichtung zu einem früheren Zeitpunkt als vorgeschrieben bereits teilweise - einverstanden, teilweise, nicht ganz - erfüllt wird. So erreichen wir relativ rasch eine Teillösung. Die definitive Lösung muss dann bei der Erneuerung der definitiven Konzession erreicht werden, das ist selbstverständlich. Ich bitte Sie, jetzt zuzustimmen, und ich nehme beide Wünsche für das weitere Verfahren mit. Beschluss: 1. Die Teiländerung des Bauzonenplanes "Ausserdorf/Kürze" und die Teiländerung des Kulturlandplanes "Ruchen" der Gemeinden Eiken vom 5. Dezember 1997 werden genehmigt. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit spricht sich für die Annahme des Richtplantextes aus. Beschluss: Der vorliegende Entwurf zur Anpassung des Richtplanes wird verabschiedet. 676 Gemeinde Eiken; Teiländerung Bauzonenplan "Ausserdorf / Kürze", Teiländerung Kulturlandplan "Ruchen"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Bei der Gemeinde Eiken geht es in der relativ neuen Planung darum, berechtigte Anliegen der Gemeinde durch Teiländerungen an der Nutzungsplanung Kulturland und Baugebiet vorzunehmen. Durch den Verkauf einer früher zweckbestimmten Halle durch die Gemeinde ist die Nutzung dieser Parzelle als Zone für öffentliche Bauten und Anlagen entfallen. Die vorgesehene neue Zonierung WG3 ist sinnvoll. Ebenso die Umteilung einer W3-Zone in eine W2b-Zone, um der vermehrten Nachfrage nach Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern zu entsprechen. Bei der Kulturlandplanung hat ein Projekt einer Materialaufbereitungszone eine Waldfeststellung ausgelöst. Dadurch sind neue Abgrenzungen der Nutzungszone definiert worden. Die Materialaufbereitungszone wurde um ca. 0,2 ha erweitert. Die neuen Abgrenzungen sind sinnvoll. Diese beiden Teiländerungen sind rechtmässig und berücksichtigen die kantonalen und die regionalen Interessen. Sie sind richtplankonform und können im Sinne dieser Vorlage beschlossen werden. Die BPK hat ohne Diskussionen der Vorlage einstimmig zugestimmt. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die beiden Anträge in globo ab. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. 1057 9. Juni 1998 Art. 675 2. Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation dieses Die ganze Planung ist recht- und zweckmässig und kann zur Genehmigung empfohlen werden. Die BPK hat die Vorlage ohne Diskussionen einstimmig gutgeheissen. Ich empfehle Ihnen ebenfalls Annahme. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen aus dem Plenum vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab. 677 Gemeinde Unterehrendingen; Bauzonenplan, Revision Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Abstimmung: (Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates) Beschluss: Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Mit der vorliegenden Planung erfüllt die Gemeinde Unterehrendingen die Auflagen des Grossen Rates aus der Genehmigung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vom März 1996. 1. Die Forderungen aus jener Planung sind somit erledigt. Das heisst, die Waldgrenzen sind rechtskräftig erhoben und die Sondernutzungspflicht für genau abgegrenzte Gebiete ist bezeichnet. Es sind sowohl erschliessungsplanpflichtige Parzellen wie auch solche mit Sondernutzungsplanpflicht ausgeschieden worden. Die Bau- und Nutzungsordnung lehnt sich an das kantonale Muster an. Sie wurde gegenüber der alten Version paragraphenmässig um über 50 Prozent reduziert. Sie hat auch den der Gemeinde zustehenden Spielraum präzisiert. Die Übereinstimmung mit dem Richtplan ist gegeben. Das Siedlungsgebiet muss jedoch nach Rechtskraft dieser hier vorliegenden Änderung fortgeschrieben werden. Teil um Auflagen der grossrätlichen Genehmigung vorhergegangener Planungen. So ist das Waldfeststellungsverfahren durchgeführt worden. Die geringfügigen Korrekturen am Bauzonenrand (0,3 ha Ausweitung der Bauzone) haben keinen Einfluss auf Neubauten. Sie sind bereits überbaut oder dienen als Garten oder Parkierungsflächen. Neu sind auch Schutzobjekte im Bauzonenplan bezeichnet. Im Kulturlandplan führten die geringfügigen Änderungen der Bauzonengrenze zu sinngemässen Anpassungen. Die Bauordnung ist dem kantonalen Baugesetz angepasst und wesentlich schlanker geworden. Die Vorlage ist recht- und zweckmässig und die Bau- und Planungskommission empfiehlt ohne Diskussionen und einstimmig Beschluss gemäss Antrag. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. Beschluss: 1. Der Bauzonenplan, die Teiländerung des Kulturlandplanes sowie die Revision der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Siglistorf vom 28. November 1997 werden genehmigt. 2. 1058 Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. Der Bauzonenplan sowie die Revision der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Unterehrendingen vom 1. Dezember 1997 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation dieses 678 Gemeinde Siglistorf, Bauzonenplan, Teiländerung Kulturlandplan, Revision Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Auch bei dieser Planung geht es zum Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation dieses 679 Gemeinde Lengnau; Teiländerung Bauzonenplan, Teiländerung Bauund Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Mit der Genehmigung der Bauzonenund Kulturlandplanung von 1996 durch den Grossen Rat war die Aufforderung zur Waldfeststellung verbunden. Im Zug der damit anstehenden kleinen Gebietsabgrenzungsänderungen hat der Gemeinderat die Gelegenheit genutzt, gleichzeitig auch zwei marginale Umzonungen und eine Änderung der Bauordnung vorzulegen. Alle diese Anpassungen sind recht- und zweckmässig. Mit der Waldfeststellung ist das Baugebiet um ca. 0,4 ha erweitert worden. Eine ehemals als Altersheimstandort ausgeschiedene Fläche OeB ist durch einen Standortentscheid zu Gunsten der Gemeinde Oberehrendingen nicht mehr sinnvoll. Diese Fläche wird daher neu in die Dorfzone eingeteilt. Eine neue durch die Gemeinde erworbene Parzelle wird durch Einteilung in OeB für künftige Gemeindebauten reserviert. Die Bau- und Nutzungsordnung hat mit der Definition der Firsthöhe auf 12m in der Anwendung zu grossen Problemen geführt. Die Reduktion dieses Masses auf 10,5 m entspricht dem Wunsch der Gemeinde und scheint angepasst. Nach der Art. 676-678 9. Juni 1998 Genehmigung der vorliegenden Änderungen muss das Siedlungsgebiet im Richtplan fortgeschrieben werden. Die vorliegenden Änderungen sind sachgerecht. Die Bauund Planungskommission hat ohne Diskussionen einstimmig die Genehmigung beschlossen. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. Beschluss: 1. Die Teiländerung Bauzonenplan sowie die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Lengnau vom 14. November 1997 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation dieses 680 Gemeinde Böbikon; Bauzonenplan, Revision Bauund Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. Beschluss: 1. Der Bauzonenplan sowie die Revision der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Böbikon vom 28. November 1997 werden genehmigt. 2. Publikation Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Die rechtskräftige Bauzonenplanung von Böbikon ist bereits 21 Jahre alt. Im wesentlichen bleiben auch die neuen Abgrenzungen unverändert. Verursacht durch die Neuvermessung wurden einige geringfügige Änderungen vorgenommen. Auch wurde das Waldfeststellungsverfahren durchgeführt. Die gesamte vorliegende, in praktisch allen Teilen bereits der Version von 1977 entsprechende Nutzungsplanung Siedlung ist rechtmässig und erfüllt die gestellten Anforderungen. Neu am Plan sind lediglich die Grundlagenpläne, minimal angepasst die geringfügigen Abgrenzungsänderungen zwischen Kulturland und Siedlungsgebiet. Der Form halber wird festgestellt, dass für die Abgrenzungsdefinitionen der Bauzonenplan Gültigkeit hat. Die Bau- und Nutzungsordnung ist schlanker geworden und basiert auf dem kantonalen Muster. Durch die vorliegende Planung wird der Richtplan nicht tangiert. Es darf festgestellt werden, dass die Gemeinde Böbikon mit diesem Plan- und Regelwerk über eine aktuelle und zweckdienliche, gute Grundlage verfügt. Antrag der BPK: Genehmigung. Die BPK hat mit 17:0 dieser Vorlage zugestimmt. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab. koordiniert. Seither wurde an der Schutzzonenabgrenzung für die Wasserfassung in einem separaten Verfahren eine sinnvolle und zweckdienliche Änderung erlassen. Die neue Bauzonenabgrenzung ist somit die logische Folge jener Schutzzonenänderung. Sie ist recht- und zweckmässig. Zusätzlich wird im Bereich des Areals einer Gärtnerei die Zonengrenze der effektiven Nutzungsgrenze angepasst. Es handelt sich dabei um eine marginale Änderung. Abstimmung: Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. (Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates) dieses Die BPK hat sich von der Nachhaltigkeit der Schutzzonenverschiebung der Grundwasserfassung überzeugen lassen. Sie hat ohne wesentliche Diskussionen die Vorlage einstimmig gutgeheissen und stellt Ihnen den Antrag, dieser Vorlage ebenfalls zuzustimmen. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. Beschluss: 681 Gemeinde Fislisbach; Bauzonenplanänderung "Rosenmatten"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Mit der letzten genehmigten Bauzonenplanung von Fislisbach wurde im Bereich der Grundwasserfassung "Rosenmatten" die Bauzonengrenze mit der damaligen Grundwasserschutzzonenabgrenzung 1. Die Bauzonenplanänderung "Rosenmatten" der Gemeinde Fislisbach vom 21. November 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation dieses 1059 9. Juni 1998 682 Gemeinde Rüfenach; Bau- und Nutzungsordnung (BNO), Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan "Leumi"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Die vorliegenden Änderungen der Bauordnung nehmen auf die Vorbehalte und Forderungen der grossrätlichen Genehmigung vom Januar 1994 Bezug. Die Auflage des Erstellens eines Gestaltungsplanes im W2Gebiet Vorderrhein ist inzwischen erfüllt. Das Waldfeststellungsverfahren ist abgeschlossen. Im Gebiet des grossen Gärtnereibetriebes wurde durch Produktionsumstellung bedingt eine leicht abgeänderte, flächengleiche Verschiebung der Bauzonenabgrenzung vorgenommen. Sie ist mit rund 13 Aren nicht richtplanrelevant, bringt aber dem Gärtnereibetrieb einen grossen Nutzen. Die Bau- und Planungskommission hat zur Kenntnis genommen, dass in der Bauordnung auf die Nennung der maximalen Geschosszahlen verzichtet wird, die Gebäudehöhen mit sogenannten Gebäudeprofilen geregelt werden (§ 4.2 BO). Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich der Wichtigkeit des Ortsbildes, der Erhaltung von wertvollen Art. 679-680 Gebäuden und der dichteren Ausnutzung bewusst ist. Sie hat zwei verschiedene Stufen von historisch wertvollen Gebäuden definiert und einen Volumenschutzperimeter festgelegt, welcher in der BO im § 7 zu finden ist. Diese Perimeterabgrenzung sollte bei nächster Gelegenheit im Bauzonenplan dargestellt werden. Alle diese Ordnungen sind recht- und zweckmässig und sind von der BPK mit 16:0 bei einer Enthaltung gutgeheissen worden. Wir beantragen Ihnen folglich ebenfalls eine Zustimmung zu dieser Botschaft. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. Beschluss: 1. Die Bau- und Nutzungsordnung sowie die Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplanes "Leumi" der Gemeinde Rüfenach vom 19. Dezember 1997 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation dieses Orientierungsarbeit im Februar 1997 die gleiche Planung nochmals unterbreitet und fand die Mehrheit. Zusammen mit der Planung der Nachbargemeinde Brugg ist das Problem des Steilhanges am Brugger Berg erkannt worden. Im Interesse der Erreichung der Rechtskraft der vorliegenden neuen Planung innert nützlicher Frist hat der Regierungsrat beschlossen, die Gebiete "Mülihalde" und "Chilhalde" auszuklammern und in einem separaten Verfahren zu behandeln. Als Vorteil dieser Aufteilung kann sicher erkannt werden, dass anstehende Baugesuche jetzt nach der ersten Teilgenehmigung weiter bearbeitet werden können. 683 Gemeinde Umiken; Bauzonen- und Kulturlandplan (ohne die Bereiche "Mülihalde" und "Chilhalde" der W2a mit Sondernutzungsplanungspflicht und der OeB in der "Chilhalde"), Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Ausnahmen und Auflagen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 8. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Die von der Gemeinde Umiken gesetzten, mit der Zonenplanänderung angestrebten Ziele waren: Die Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen, die Erhaltung von Naturwerten, die Anpassung der Bauordnung an das neue Baugesetz und die Integration der Umweltschutzgesetzgebung; sie scheinen auf Anhieb logisch und gelungen und trotzdem wurde dem Planungswerk im Jahre 1996 beim ersten Anlauf durch die Gemeindeversammlung die Genehmigung nicht erteilt. Da die Behörde von der Richtigkeit überzeugt war, wurde nach intensiver 1060 Umiken ist flächenmässig die drittkleinste Gemeinde des Kantons. Durch die Topographie bedingt, umfasst das Kulturland lediglich knapp 28 ha. Die erstmalige Kulturlandplanung gestaltet sich daher relativ einfach. Sie ist auf dem Gesamtplan Bauzonen und Kulturland dargestellt. Schwerpunkte bilden die Naturschutzzone "Schacheninsel", die Feucht- und Magerwiesen sowie die überlagerte Landschaftsschutzzone. Die vorgenommenen Änderungen an der Bauzone sind nur marginal. Es sind Abtausche vorgenommen worden zwischen OeB und W2b. Zusätzlich wurde ein Bereich Grünzone bzw. Familiengartenzone geschaffen. Umiken ist durch die Lage entlang der Bözbergbahnlinie und der Bözberghauptstrasse praktisch im ganzen Siedlungsgebiet lärmvorbelastet. Die zonengemässen Empfindlichkeitsstufen wurden festgelegt. Die Nichtgenehmigung der Stufe III für das Gebiet W2a Frickermatten soll dazu dienen, dass die Gemeinde die effektiven Belastungen überprüfen und den neuen Gegebenheiten (v.a. den SBB-Brückenneubau) Rechnung tragen kann. Art. 681-682 9. Juni 1998 Die Bauordnung wurde revidiert und ist nach kantonalem Muster gestrickt. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über alle vier Anträge in globo ab. Die Nutzungsordnung wurde erstmals erarbeitet und ins gleiche Regelwerk integriert. Die Ausnützungsziffern in den Wohnzonen sind leicht erhöht worden und die Minimalflächen für Arealüberbauungen leicht reduziert worden. Die Waldfeststellung ist gemacht und die Bauzonengrösse darf als RPG-konform bezeichnet werden. Die vorliegende Planung ist recht- und zweckmässig, die Übereinstimmung mit dem Richtplan ist vorhanden. Abstimmung: Die Problematik des Herauslösens eines thematisch und sachlich wichtigen Teils einer Planung kann durchaus im Sinne aller andern Planungsgebiete sein, bietet es doch die Möglichkeit, innert absehbarer Zeit Rechtskraft zu erlangen. Hingegen kann durch dieses Herauslösen durchaus die Ausgewogenheit einer als Ganzes genehmigten Vorlage in Frage gestellt werden. Es wird also bei der späteren Behandlung der beiden Gebiete "Mülihalde" und "Chilhalde" nochmals an die Optik der Gesamtplanung zu denken sein. Es ist zu hoffen, dass die Beurteilung dieser Gebiete durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK innert möglichst kurzer Zeit erhoben werden kann und die Pendenzen dieser Planung noch in Erinnerung der heutigen Vorlage bearbeitet werden können. Die BPK hat sich bei der Beratung dieser Vorlage jedenfalls nur auf die zu genehmigenden Bereiche beschränkt und die Aufteilung als dienlich im Sinne der Rechtskraft für den Rest gesehen. Die Kommission hat den Anträgen gemäss Vorlage mit 16 Ja bei einer Enthaltung zugestimmt. Ich kann Ihnen in diesem Sinne eine Genehmigung ebenfalls empfehlen. 684 Stadt Brugg; Bauzonenplan Teil Ost; Bauzonenplan Teil West (ohne die Wohnzone W2, die Mischzone WG 3 und die Zone für öffentliche Anlagen (OeA), nördlich Baslerstrasse, Herrenmattweg, Hansfluhsteig), Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung vom 6. September 1996 sowie die Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung (§ 10 Abs. 2 BNO) vom 27. Juni 1997; Genehmigung mit Auflagen und Feststellungen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 8. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Die Nutzungsplanung Siedlung von Brugg, datiert aus dem Jahr 1972, ist also über 25 Jahre alt. Seither (ebenfalls seit über 18 Jahren) ist ein eidgenössisches Raumplanungsgesetz in Kraft und die Stadt Brugg passt mit dieser vorliegenden Planung ihre in die Jahre gekommene Version an die neue Gesetzgebung an und ordnet erstmals auch die Nutzung des Nichtbaugebietes. Eine grosse Mehrheit stimmt den vier Anträgen zu. Beschluss: 1. Folgende Teile der am 28. Februar 1997 von der Gemeinde Umiken verabschiedeten Teilvorlage werden nicht genehmigt, und es werden folgende Auflagen gemacht: Die Zuordnung der Empfindlichkeitsstufe III (Aufstufung) zur Wohnzone W2a im Gebiet "Frickermatten" wird nicht genehmigt und zur Überprüfung an die Gemeinde zurückgewiesen. 2. Im übrigen werden der Bauzonen- und Kulturlandplan (ohne die Bereiche "Mülihalde" und "Chilhalde" der W2a mit Sondernutzungsplanungspflicht und der OeB in der "Chilhalde") der Gemeinde Umiken vom 28. Februar 1997 genehmigt. 3. Die Gemeinde Umiken wird aufgefordert, die Auflage gemäss Ziffer 1 (soweit notwendig) im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Die vorliegende Planung war für alle Beteiligten eine relativ aufwendige Angelegenheit. Es lagen auch eine Fülle von Änderungen und Anforderungen vor: - verschiedenste Umzonungen, also Aktualisierungen - Verdichtungsmöglichkeiten der Nutzung - Parkierungsregelungen - Kulturlandplan, Waldfeststellung - Berücksichtigung von hohen Naturschutzwerten. Diese vielschichtige Thematik, jedoch basierend auf klaren Planungszielvorgaben, führte gezwungenermassen zu relativ vielen Einsprachen. Die zeitaufwendige Einsprachebearbeitung ist auch der Hauptgrund für die lange Bearbeitungsphase. Das erste Mitwirkungsverfahren wurde im Sommer 1991 - also vor 7 Jahren -, das zweite Auflageverfahren 1993 und 1994 durchgeführt. Es ist daher begreiflich, dass Behörde und Eigentümer jetzt alles daran setzen, die Genehmigung zu erreichen, um vielen Bauwilligen ein Weiterkommen in ihren Bauabsichten zu ermöglichen. Unter dem Gesichtspunkt, noch weitere, nicht beeinflussbare Verzögerungen zu vermeiden, ist der Entscheid des Regierungsrates, die kritischen Gebiete und Interessenkollisionen zwischen Natur und Baugebiet am Brugger Berg von der jetzigen Genehmigung auszuschliessen, zu verstehen. Aufgrund einer Beschwerde aus Naturschutzkreisen hat der Regierungsrat beschlossen, die Gebiete sachlich durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK prüfen zu lassen. Ein entsprechender Auftrag ist erteilt, die Bearbeitung lässt aber 1061 9. Juni 1998 noch auf sich warten, und das abschliessende Verfahren könnte sich noch Monate hinausziehen. Ansonsten gilt die gleiche Bemerkung wie bei der Zonenplanung Umiken, dass durch ein Ausklammern von Teilgebieten die Ausgewogenheit der zu genehmigenden Teile ins Wanken kommen kann. Zum Bauzonenplan: Brugg ist Zentrumsgemeinde und braucht Handlungsspielraum. Ebenso sind Reserven für militärische Nutzungen notwendig. Die aufgezeigten Reserveflächen ergeben sich grösstenteils aus Arbeitsplatzzonen und Zonen für öffentliche Bauten. Die Änderungen und Entscheide im Rechtsschutzverfahren werden in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen. Insbesondere die Wohnzone unter dem Eisenbahnviadukt scheint auch der BPK nicht die geeignete Zone zu sein. Die Stadt hat hier noch Handlungsbedarf. Gesamthaft betrachtet sind die vorgenommenen Änderungen an den Zonierungen zeitgemäss und logisch, sie sind anforderungsgerecht und rechtmässig. In den Quartieren Altenburg und Stapferstrasse wird mit einem überlagerten Ensembleschutz die Möglichkeit geschaffen, Wertvolles zu erhalten. In der Handhabung der Bauvorschriften für die Altbauten wäre auch aus Sicht der BPK für die Stadt noch Bereinigungsbedarf. So könnte insbesondere durch Einsitznahme einer kantonalen Fachperson in die kommunale Baukommission bei der Behandlung von entsprechenden Gesuchen auch für die Bauwilligung eine speditivere und direktere Bearbeitung resultieren. Dies würde bewährten Strukturen aus Gemeinden mit ähnlichen historischen Gebäuden entsprechen und ist sehr zu empfehlen. Die Behandlung des unbestritten wertvollen und wichtigen Orchideenstandortes mit einer Fläche von 2000 m2 innerhalb der Arbeitszone "Wildischachen" muss noch vertraglich definiert und im Grundbuch angemerkt werden. Die hier vorliegende Planung über das Siedlungsgebiet wird nach der Genehmigunq durch den Grossen Rat im Richtplan durch Fortschreibung angepasst. Bezüglich der abgekoppelten Teilgebiete am Brugger Berg ist der berechtigte Wunsch von Eigentümern, das Verfahren jetzt mit Nachdruck zu Ende zu führen, verständlich und absolut zu unterstützen. voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird." Brugg verfügt über 65 ha unüberbaute Bauzonen bei lediglich 19 ha Kulturland. 65 ha! Dabei sind die Verdichtungsforderungen und die Förderung der haushälterischen Nutzung noch nicht berücksichtigt. Mit diesen 65 ha schafft Brugg eine Kapazität für rund 10'500 Einwohnerinnen und Einwohner. Wenn man nun berücksichtigt, dass gegenwärtig ein hoher Leerwohnungsbestand existiert und die Einwohnerinnenund Einwohnerzahlen seit 1971 rückläufig sind, dann muss man davon ausgehen, dass diese 65 ha Baulandreserven für die nächsten ca. 30 Jahre reichen. Es kann doch nicht angehen, dass unter dem Stichwort 'regionales Zentrum im Kanton Aargau' laufend Bauzonengrössen bewilligt werden, die weit jenseits des Planungshorizontes von 15 Jahren liegen. Unser Kanton ist denn auch im Prüfungsbericht zum aargauischen Richtplan des Bundesamtes für Raumplanung vom 28. November 1997 entsprechend gerügt worden. Ich zitiere auf Seite 6 und 7 dieses Prüfungsberichtes: "Die Grundlagen belegen, dass die Bauzonen im Aargau nicht bloss den voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren sondern von 20-30 Jahren abdecken. Die Anpassungen der Bauzonen 1062 Art. 683 Zum Kulturland: Die Gesamtfläche des Kulturlandes von Brugg beträgt ohne das Wasserschlossdekretsgebiet nur rund 19 ha. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Naturwerte in guter Art. So sind zum Beispiel die besonderen Waldgebiete situationsgerecht berücksichtigt worden. Die sehr unterschiedlichen Naturwerte vom Aareufer und der Aareschlucht bis zu den Höhen des Brugger Berges wurden in angemessener Art in der Kulturlandplanung bearbeitet. Die Bau- und Planungskommission hat für die Loslösung des umstrittenen Gebietes am Brugger Berg mehrheitlich Verständnis gezeigt und verstanden, dass dies die Möglichkeit bedeutet, die seit langem anstehende Planung von Brugg jetzt für den Rest abschliessen zu können. Ebenfalls wurde die Reserve an Arbeitplatzzonen als für die Region wichtig und für Brugg grossmehrheitlich als richtig gesehen. Beim Orchideenstandort im Baugebiet wurde richtigerweise erkannt, dass die vorgeschlagene Lösung sachdienlich ist und zum Ziel führt. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass Brugg einen grossen Planungsaufwand und viel Verhandlungsenergie geleistet hat. Die Anträge, mit denen der Stadtrat einverstanden ist, oder "damit leben könne", werden gemäss Vorlage mit 14 Ja bei 2 Nein und einer Enthaltung zur Genehmigung empfohlen. Martin Christen, Turgi: Ich möchte begründen, warum eine Mehrheit der SP-Fraktion dieser Gesamtvorlage nicht zustimmen kann. Erstens einmal ist es die unbefriedigende Lösung betreffend des Orchideenstandortes Wildischachen. Unseres Erachtens wäre es sinnvoll und richtig gewesen, dort eine Naturschutzzone auszuscheiden. Der zweite und wichtigere Punkt betrifft aber die Bauzonengrösse. Auch Brugg hat ein viel zu grosses Baugebiet und kann deshalb nicht mehr dem Raumplanungsgesetz entsprechen. Zur Erinnerung zitiere ich noch einmal Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes: "Bauzonen umfassen Land, das sich für Überbauungen eignet und a) weitgehend überbaut ist oder b) in den Nutzungsplanungen an das RPG bleibt eine fortbestehende, selbstverständliche Pflicht." Dieser Pflicht kommen wir nicht nach, wenn wir dieser Gesamtplanung einfach so zustimmen. Diese Rüge ist vollkommen berechtigt. Dazu noch einige Zahlen: 1992 hat der Grosse Rat, haben Sie 18 Gesamtplanungen genehmigt und dabei insgesammt 118 ha zuviel Bauland eingezont; 1993 waren es sage und schreibe 248 ha, die Sie zuviel eingezont haben; 1994 waren es 99 ha; 1995 200 ha; 1996 177 ha und im letzten Jahr 35 ha. Total macht das in den letzten sechs Jahren 877 ha genehmigtes Bauland, das Sie eigentlich nicht hätten genehmigen dürfen. 8,77 km2 Bauland im Kanton Aargau sind eigentlich gesetzeswidrig und illegal. Als Grosser Rat haben wir die Pflicht, die Rechtmässigkeit der Vorlagen zu überprüfen. So auch die Rechtmässigkeit der Vorlage Brugg. Eine Mehrheit der SP-Fraktion findet nun, dass diese Rechtmässigkeit nicht gegeben ist und dieser Zonenplanung mit einer Übergrösse von 18 bis 21 ha nicht zuzustimmen ist, da diese Übergrösse ganz klar und eindeutig Artikel 15 des RPG's verletzt. Art. 684 Rolf Alder, Brugg: Martin Christen hat gesagt, die Lösung Wildischachen sei völlig ungenügend. Wenn ich ihm sage, wie lange die Verhandlungen mit der Industrie dauerten, die einst Besitzerin war und eigentlich immer noch Besitzerin dieses Orchideenstandortes ist, dann muss ich ihm sagen, das war Knochenarbeit. Wir haben zur Zeit die beste Lösung erreicht. Ein Martin Christen sagt natürlich auch, wenn es irgendwo Giessereisand hat, dieser sei zu entsorgen. Wir haben diesen Sand nicht als Spezialmüll entsorgt, sondern wir haben ihn geschützt, weil dort einige Orchideen wachsen. Jetzt geht es doch darum, das noch zu festigen, so wie auch die Bau- und Planungskommission es vorschlägt. Ich meine, es wurde wirklich das beste zugunsten der Natur gemacht, die auf einer Schutthalde wunderbar gedeiht. Zu der Bauzonengrösse: Herr Christen, wir sind Zentrumsgemeinde. Wir brauchen Reserven für das Gewerbe, für öffentliche Aufgaben und wenn Sie diese Reserven genau betrachten, so sehen Sie, dass es primär um Arbeitszonen geht. Es geht auch um Zonen des Waffenplatzes, weil Brugg nun einmal Garnisonstandort ist und Reserven braucht. Wenn ich von diesen Reserven des Waffenplatzes spreche, dann möchte ich Herrn Christen einmal zu einer Besichtigung einladen, denn auch dort gedeiht die Natur wunderbar. Wir haben keinen Teerplatz, sondern Kies, wo allerhand gedeiht. Nun aber möchte ich dem Baudepartement und der Kommission herzlich danken, dass nach dieser langen und kostspieligen Planungsphase heute endlich der Punkt gekommen ist, wo beschlossen wird. Viele Bauwillige warten nämlich auf die Inkraftsetzung dieses gesamten Planungswerkes. Dieses Planungswerk ist nicht ganz vollständig. Gestatten Sie mir deshalb noch drei Bemerkungen zum Thema Brugger Berg, der bis jetzt ausgenommen wurde: 1. Anlässlich von drei mehrstündigen Beschwerdeverhandlungen fanden sich im letzten Sommer unter der Leitung von zwei verschiedenen Equipen des Rechtsdienstes alle zuständigen Abteilungen des Baudepartementes mit einem Heer von Beschwerdegegnern am Brugger Berg zusammen. In diesem Zusammenhang fragen sich Umiken und Brugg und da muss ich noch etwas auf Geschäft 19 zurückblenden, ob dieses Aufgebot von soviel Fachkräften wirklich nicht ausgereicht hätte, einen Entscheid ohne die eidgenössische Angela Herrigel, Brugg: Es ist gerade nach dem Votum unseres Stadtammanns sehr verlockend, hier ein Nein zu deponieren. Ich bin eigentlich für diese Planung, aber mir ist gerade wieder ziemlich viel hochgekommen. Es ist aufschlussreich, wenn er ständig von Beschwerdegegnern spricht, eigentlich aber Beschwerdeführer meint. Denn so wurde man auch behandelt. Diese Planung war eine ziemliche Leidensgeschichte, und ich habe die Erfahrung gemacht, dass für Einspracheverhandlungen nicht Stunden eingeplant waren, sondern die sollten jeweils in fünf Minuten abgetischt sein. So ernst wurden diese 80 Einsprachen in Brugg also genommen. Deshalb bin ich der Meinung, dass eine Rückweisung nicht viel bringt, denn es sind dieselben Leute, die diese Planung weiterführend ausarbeiten werden. Ich glaube nicht mehr daran, dass etwas Besseres herauskommen würde. Zum Orchideenstandort: Herr Christen hat schon viel gesagt. Ich wiederhole das nicht noch einmal. Ich kann ihm nur beipflichten. Grünkonzepte und Ensembleschutzkonzepte 9. Juni 1998 Natur- und Heimatschutzkommission zu fällen. Wir sind der Meinung, dass dieser Aufwand unverhältnismässig ist. 2. Die Parteilichkeit der Sachverhaltensdarstellung durch das Baudepartement, bei der es sich um eine eigentliche Vorgabe beziehungsweise Vorwegnahme des Resultates des Gutachtens handelt, dürfte nach gesundem Menschenverstand der zu erwartende Bericht der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission im Beschwerdeverfahren höchstens noch den Status eines Parteigutachtens erhalten. Eine klare Richtung ist der beauftragten Kommission somit bereits vorgegeben worden, die von den zahlreichen Beschwerdegegnern wohl kaum noch korrigiert werden kann. Dies stimmte die Direktbetroffenen und die Behörden der Gemeinden Umiken und Brugg äusserst nachdenklich, zumal die beiden Gebiete durch den Einwohnerrat Brugg und die Gemeindeversammlung Umiken - zwar erst im zweiten Anlauf - vollumfänglich der Bauzone zugewiesen wurde. Wie steht es da mit der vom Regierungsrat immer wieder gepriesenen Gemeindeautonomie? 3. Mit dem gleichen Kanton haben beide Gemeinden umfassende und finanziell sehr aufwendige Erschliessungsplanungen für bereits projektierte Überbauungen in diesen Gebieten vorgenommen. Jetzt lagern diese Planungen wieder in den Schubladen! Herr Baudirektor, ich bitte Sie, alles zu unternehmen, dass möglichst auch die vorher genannten Gebiete dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt werden, handelt es sich doch um attraktives, geeignetes Land, das bekanntlich heute schon weitgehend überbaut ist. Mit den neuen Instrumenten, die dem Rat heute zum Beschluss vorgelegt werden, haben die Behörden genügend Mittel in der Hand, dass der Artenvielfalt der Flora und Fauna genügend Beachtung geschenkt werden kann. Die durchgeführten Augenscheine am Brugger Berg haben klar aufgezeigt, dass extensive Nutzungen im Sinne von Hege und Pflege aus der Sicht des Naturschutzes um ein Vielfaches wertvoller sind, als wenn das Gebiet sich selber überlassen wird. Gerade in diesem Fall entsteht eine wüstenartige Überwachsung, in welcher das Dickicht dominiert, sicherlich keine Heimat für Fauna und Flora. sind alles nur Absichtserklärungen, die real noch nicht existieren. Zum Orchideenstandort in Wildischachen nur ein Beispiel: in der Baubewilligung für das Lagerhaus auf der Orchideenwiese Wildischachen war seinerzeit die Auflage enthalten, südlich gegen das angrenzende Feld eine fünf Meter breite Niederhecke zu pflanzen. Gehen Sie und suchen Sie diese Hecke! Sie existiert heute noch nicht. Das ist der sehr vertrauenserweckende Brugger-Vollzug. Der Hintergrund dieses Antrages Wildischachen ist nicht nur die Leidensgeschichte geschützter Orchideen, sondern auch ein Kapitel Vollzugsnotstand bei Kanton und Gemeinden. Hier nur eine Kurzzusammenfassung: Obwohl der Kanton einen Genehmigungsvorbehalt geltend gemacht und gerichtlich einen provisorischen Schutz der Orchideen verfügt hat, obwohl der Besitzer und Bauherr im Falle einer Auszonung der Kernzone keine Entschädigungsforderungen stellt, obwohl seitens des Stadtschreibers gegenüber dem Bauherrn versprochen wurde, die Orchideenwiese als Schutzzone in die Nutzungsplanung aufzunehmen und obwohl die 1063 9. Juni 1998 Einsprachen der Naturschützer sehr grosse Chancen gehabt hätten, bis vor Bundesgericht recht zu bekommen, existiert der Orchideenstandort für die Behörden nach wie vor nicht. Vergeblich sucht man die Schutzzone in der Brugger BNO, aufgrund derer übrigens die Naturschützer ihre Einsprachen zurückgezogen haben, im Vertrauen darauf, dass Worte noch Worte sind. Nun verlangt der Regierungsrat mit Antrag 1.1 wiederum deutlich, dass der definitive Schutz des Orchideenstandortes von nationaler Bedeutung endlich gewährleistet wird. Ich habe mir in der Kommission versichern lassen, dass damit dieser Schutz gewährleistet werden kann. Angesichts des notorischen Vollzugsnotstandes habe ich allerdings grösste Bedenken, ob die Stadtbehörde die Auflage diesmal auch tatsächlich erfüllt. Leider setzt der Regierungsrat keine Zeitlimite für die Umsetzung. Gerne würde ich von Herrn Baudirektor noch Genaueres über die gewährte Gnadenfrist erfahren, damit wir wissen, ab wann wiederum rechtliche Schritte notwendig werden, sollte der Vollzug nicht klappen. Wer der Meinung ist, dass mit einem Nein die Planung in Brugg weniger einseitig eigentümerfreundlich, sondern auch ein bisschen zugunsten des Gemeinwohls herauskommen würde, der soll bitte nein stimmen. Solange das Zunftwesen in Brugg nicht ausgestorben ist - wie das von höherer Warte festgestellt wurde -, glaube ich nicht an bessere Zeiten und lebe lieber mit dem Spatz in der Hand als mit der Taube auf dem Dach. Man lebt dort auch sicherer. Ich kann mich höchstens für ein lauwarmes Ja durchringen. Kurt Rüegger, Rothrist: Das Votum des Kollegen Christen bringt mich nach vorne. Ich habe bereits in der Kommission aus zwei Gründen gegen diese Vorlage gestimmt. Der eine Grund ist für mich dieser Orchideenstandort mitten in einem Industriegebiet; etwas das für mich schlicht nicht nachvollziehbar ist. Ich kann dieser Begründung beim besten Willen nicht folgen. Der zweite Grund ist die Flächenbilanz, die in der Vorlage angeführt wird. Es wird eine grössere Fläche ausgezont, als eingezont wird, was für mich ein Negativresultat ist. Deshalb bin ich prinzipiell dagegen. Jetzt aber zu den anderen Punkten, die Herr Christen hier angeführt hat: Seit sechs Jahren hätten wir 877 ha Bauland gesetzeswidrig und illegal eingezont. Herr Christen, das stimmt schlicht und einfach nicht, das ist nicht wahr, das ist eine krasse Lüge! Was ich Ihnen noch abnehmen würde, ist, dass wir diese 877 ha nicht ausgezont von Zahlen im Zusammenhang mit dem Bund, wie eben Herr Christen. Was soll denn eine Gemeindebehörde machen, wenn ein Einfamilienhauserbauer kommt und nicht vier, sondern 24 Aren Land für seine drei Personen will? Dann schluckt er halt diese 24 Aren. Natürlich wird er nicht 24 Aren verbetonieren, sondern er baut sein Häuschen und rundherum bleibts grün. Da sollte man also nicht alles so durcheinander bringen. Deshalb kann man meiner Ansicht nach diese Sache, der Bau- und Planungskommission, bejahen. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Es ist gelegentlich gut, wenn die Bau- und Planungskommission hier vor Ihnen im Plenum ihre Kommissionsargumente noch einmal wiederholt. Ich darf Ihnen die drei von Ihnen angeschnittenen Themenbereiche kurz aus der Sicht des Regierungsrates erläutern. 1. Zum Verfahren: Mit dieser Abgrenzung des Themenkreises Bruggerberg wird nichts anderes bezweckt, 1064 Art. 684 haben, aber wir haben sie nicht neu eingezont. Zudem ist die Übergrösse für die Stadt Brugg jederzeit tolerierbar. Ich bitte Sie, der Vorlage nicht zuzustimmen. Hans Bösch, Sins: Das Gewerbe braucht Reserven, die Industrie braucht Reserven, die Öffentlichkeit braucht Reserven und der Naturschutz braucht Reserven. Ich werde hellhörig, wenn es um Hektaren geht. Wir kennen das 'Immer-mehr-Prinzip' des propagierten Wirtschaftsdenkens, wenn es um das Wachstum geht, und wir kennen das 'Immer-weniger-Prinzip' für die landwirtschaftliche Nutzung. Wohin diese Politik der Landhortung führt, sollte uns einige Gedanken wert sein. Im Falle Brugg geht es um mehrere Hektaren. Martin Christen, Turgi: Ich möchte nur auf diese Hektaren zu sprechen kommen, die Kurt Rüegger angesprochen hat. Diese Hektarenzahl entspringt einem Papier, das auch er vom Baudepartement erhalten hat: Statistik der Bauzonengenehmigungen 1992 bis 1997. Dort sind die letzten sechs Jahre aufgeführt, die Bauzonenflächen sind aufgeführt, dann die theoretische, rechnerische Übergrösse gemäss Botschaften. Die machen insgesamt in den letzten Jahren total 877,1 ha aus. Wenn ich gelogen habe, hat das Baudepartement gelogen. Es steht unten als Legende: Trotz der rechnerischen Übergrösse von 877,1 ha oder 8,7 Prozent der Gesamtfläche usw. Die Mehrheit der SP-Fraktion lehnt die Verantwortung für eine Vorlage ab, die Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes widerspricht. Hans Ulrich Fehlmann, Oberbözberg: Ist eigentlich Bauland auch Land? Im Falle der Übergrösse bei Brugg muss man sehen, dass diese vor allem in Richtung Lauffohr liegt und vorläufig sicherlich landwirtschaftlich weiterhin genutzt werden kann. Darum sehe ich nicht ein, weshalb man so ein Geschrei macht. Die Landreserven, die dort der Industrie vorbehalten sind, haben nämlich noch einen weiteren Sinn: Bis dahin haben wir im Bezirk Brugg die Industrie südlich der Aare, wir haben den ganzen Verkehrsfluss über die Aare und nun bieten wir in Zukunft im Gebiet zwischen Brugg und Stilli, also Richtung Villigen Land an, wo zukünftig Arbeitsplätze entstehen könnten. Bis diese Arbeitsplätze entstehen, wird dort Landwirtschaft betrieben. Dort habe ich riesige Schwierigkeiten. Ein weiterer Punkt liegt natürlich auch im übrigen Gebiet: Wir sprechen immer von Zahlen, als eine Beschleunigung des Verfahrens bei einer Gemeinde, die nun wirklich seit langer Zeit intensiv an dieser Planung gearbeitet hat. Das tun unsere Gemeinden oft. Wir fördern diese Unterteilung auch, damit man pragmatisch vorgehen kann, selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass das Ganze nicht negativ beeinflusst wird. Das muss auch in einem Ausnahmefall Sache des Kantons sein. Der Grosse Rat und der Regierungsrat müssen im Interesse der Gemeinde und der Eigentümer so vorgehen können wie hier. Man bemüht sich natürlich, das Verfahren möglichst rasch abzuwickeln. Das ist mit diesem Verfahren wahrscheinlich möglich. Warum? Die Differenz ist ja aus dem Beschwerdeverfahren entstanden. So oder anders besteht die Möglichkeit, dass der Entscheid weitergezogen wird an die Gerichte, was Jahre dauern kann. Frühestens das Verwaltungsgericht, spätestens das Bundesgericht wird mit grosser Wahrscheinlichkeit die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission beiziehen, um sich unter anderem auf deren Beurteilung abzustützen. Nun haben wir Ihnen den Art. 684 9. Juni 1998 Vorschlag gemacht, dass wir diesen Vorgang jetzt möglichst vorholen, in der Hoffnung, das Verfahren so zu verkürzen. Erfreulicherweise ist die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission eingestiegen, und sie wird bereits am 23. Juni diesen Augenschein durchführen und hoffentlich dann in den Sommerferien ihren Entscheid eröffnen. Es besteht kein Grund, der eidgenössischen Kommission Parteilichkeit vorzuwerfen. Das schiene mir unfair und ist nicht Sache des Grossen Rates oder des Regierungsrates. Im übrigen: Es geht um die Anwendung von Bundesrecht, von eidgenössischem Natur- und Heimatschutzrecht, und Sie wissen, dass der Bund keine Gemeindeautonomie der Kantone anerkennt. Das gilt auch in Brugg. 2. Zum Orchideenstandort: Hier gilt es, vorsichtig zu sein, damit wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Es wäre theoretisch möglich gewesen, dort eine Zone zu machen. Aber es geht um 2000 m2. Das kann man aufgrund der Verhandlungen mit einem Vertrag erledigen. Das wäre die Idee. Es ist zugegebenermassen richtig, Frau Herrigel, dass fast alle Beteiligten in diesem Verfahren Fehler gemacht haben. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir ein Auge auf diesen Punkt des Vollzugs haben werden. 3. Zur Bauzonengrösse: Die Sorge um die Zahlen können Sie leicht lösen, wenn Sie auf Seite 14 der Botschaft die Zeichnung sehen und feststellen, woher die Differenz kommt. Dann kann auch Herr Rüegger beruhigt sein, wenn er da sieht, dass eben ein grosser Teil diese Auenschutzfläche ist. Materiell sieht es so aus: die Fläche ist theoretisch gross. Theoretisch besteht eine Übergrösse von 9 - 12 ha. Aber das ist immer nur die Hälfte der Anwendung von Artikel 15 RPG. Die andere Hälfte besteht darin, dass man dieses theoretische Mass, das wir feststellen müssen, um alle Gemeinden gleich behandeln zu können, mit den konkreten Verhältnissen konfrontiert. Die konkreten Verhältnisse in Brugg führen unseres Erachtens eben zu einer anderen Beurteilung. Zu einer Beurteilung eben, die durchaus haltbar ist. Herr Christen: Der Bundesrat hat den Richtplan auch in diesem Punkt der Bauzonengrösse und damit diese Praxis anerkannt. Damit müssen wir uns abfinden. Was sind die Gründe, dass man hier grosszügig war? Erstens ist es die besondere Überbauungsstruktur in der Stadt Brugg. Sie ist sehr dispers und relativ locker. Es gibt im gesamten Gemeindegebiet, abgesehen vom Brugger Berg und dem ursprünglich diskutierten Gebiet in Altenburg 1.2 Der Stadtrat wird beauftragt, Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. die rechtskräftigen (Informationsinhalt) 1.3 Die Stadt wird beauftragt, die Altstadtvorschriften (§§ 13/14 BNO) bezüglich Schutz der Dächer zu überarbeiten. Es wird festgestellt, dass für Um- / Neubauten in der Altstadt die Zustellungspflicht an die kantonale Denkmalpflege gilt. 2. Im übrigen werden der Bauzonenplan Teil Ost, der Bauzonenplan Teil West (ohne die Wohnzone W2, die Mischzone WG3 und die Zone für öffentliche Anlagen (OeA) nördlich von Baslerstrasse, Herrenmattweg, Hansfluhsteig), der Kulturlandplan und die Bau- und keine grösseren Flächen mehr, die man ernsthaft für eine Nichteinzonung bzw. für eine Auszonung bezeichnen könnte. Zweitens: Die Art der Reserveflächen: Wenn Sie auf den Zonenplan hier im Vorraum schauen, sehen Sie sofort, dass die Flächen östlich des alten Zeughauses nicht lange für eine landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden. Dort wird wahrscheinlich einmal ein Nutzungswandel stattfinden. Der dritte Grund ist die regionale Zentrumsfunktion der Stadt Brugg. Das ist nicht einfach nur eine theoretische Grösse. Die Verhältnisse in Brugg liegen anders als in Lenzburg, wenn man die Verhältnisse der umliegenden Gemeinden einbezieht. Brugg ist dann auch viel isolierter, auch wenn Sie Brugg und Windisch gemeinsam betrachten. Relativ, glaube ich, ist die Lösung haltbar und gesamthaft gesehen eine problemlos rechtmässige Lösung. Ich darf der Stadt Brugg abschliessend gratulieren für die Anpassung unter diesen schwierigen Verhältnissen und dafür danken. Ich bitte Sie, zuzustimmen, eingeschlossen dem pragmatischen Vorgehen, mit dem wir Zeit gewinnen wollen und können. Vorsitzender: Sie finden die Anträge auf den Seiten 12 und 13 der Botschaft. Herr Christen hat gesamthaft den Antrag gestellt, alle diese Anträge abzulehnen. Es liegen keine differenzierten Anträge vor. Ich möchte Ihnen beliebt machen, deshalb gesamthaft über die Anträge 1 - 4 abzustimmen gegenüber dem Antrag von Herrn Christen. Sind Sie einverstanden? Das ist der Fall. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt den vier Anträgen unter Ablehnung des Antrags Christen zu. Beschluss: 1. Zu der am 6. September 1996 von der Stadt Brugg verabschiedeten Teilvorlage erfolgen die nachstehenden Auflagen und Feststellungen: 1.1 Der Stadtrat wird beauftragt, mit geeigneten Massnahmen (Vertrag, Anmerkung im Grundbuch) den Kernbereich des Orchideenstandortes (ca. 2000 m2) als Fläche vor Beeinträchtigung zu schützen. Nutzungsordnung vom 6. September 1996 sowie die Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung (§ 10 Abs. 2 BNO) vom 27. Juni 1997, bereinigt durch die Beschwerdeentscheide des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Stadt Brugg wird aufgefordert, die Auflage gemäss Ziffer 1.3 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert 2 Jahren zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. dieses 685 Gemeinde Bergdietikon; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bauund Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei 1065 9. Juni 1998 (Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates) Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Mit der Erarbeitung des Kulturlandplanes hat die Gemeinde Bergdietikon die Bauzonengrenzen überprüft. Aus der Genehmigung der Planung vom Dezember 1995 durch den Grossen Rat hat sie den Auftrag entgegengenommen, zusätzliche rund 3 ha aus dem Baugebiet auszuzonen. Diese Auflage erfüllt die Gemeinde mit der vorliegenden Planung. Art. 684 zwei Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung gemäss Antrag. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu. Beschluss: Zum Bauzonenplan: Im Bauzonenplan wurde im wesentlichen das Gebiet "Rai" im Umfang von rund 3,4 ha ausgezont. Abklärungen haben ergeben, dass die Überbaubarkeit, - verursacht durch die geologische Situation - technisch mit verantwortbaren Kosten praktisch unmöglich ist. Etwas mehr als die Hälfte dieser Fläche gehört der Gemeinde. Verschiedene kleine Umzonungen nehmen auf die tatsächlichen Gegebenheiten und die bestehenden Gebäude Rücksicht. Durch die der Praxis entsprechende Umzonung der Wald- und Bachabstandstreifen reduziert sich die Auszonungsfläche gesamthaft gesehen auf etwa 2 ha. Diese Streifenumzonungen ändern jedoch an den Bauberechtigungen nichts. Die Belastungsgebiete durch Lärm entlang der K 412 sind bezeichnet und ausgeschieden. Ebenfalls sind schützenswerte Gebäude in den alten Dorfteilen durch Volumen- bzw. Substanzschutz definiert. 1. Zum Kulturlandplan: Im Kulturlandplan wird in folgerichtiger Weise auf die Änderungen aus dem Bauzonenplan eingegangen. Ausserdem sind die Weilergebiete "Oberschönenberg", "Herrenberg" und "Gwinden" abgegrenzt worden. (Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates) Die BNO lehnt sich an die kantonale Vorgabe an. Sie ist paragraphenmässig nur noch halb so umfassend wie die alte Version. In der BPK wurde die mit 0,25 sehr geringe Ausnützungsdichte im W2-Gebiet kritisiert. Es wurde festgestellt, dass diese lockere Dichte den Bestrebungen nach besserer Ausnutzung von Bauland zuwiderläuft. Etwas vermindernd darf aber festgestellt werden, dass durch die Nichtanrechnung von Untergeschossen, Dach- und Attikaräumen die effektive Nutzung etwa 0,35 betragen dürfte. Dieser Wert wäre wieder akzeptabel. Gesamthaft wurde das vorliegende Plan- und Regelwerk als recht- und zweckmässig erkannt. Die BPK hat dem Antrag mit 15:0 bei Natur 2001 eine hohe Priorität zugeordnet. Ein entsprechender Schutz dürfte daher unbestritten Wirkung entfalten. Für den Weiler "Oedenholz" wird der Gemeinde im Antrag 1 die Aufgabe zugewiesen, die zur Umnutzung vorgesehenen Bauten zu bezeichnen, und innert 2 Jahren zur Genehmigung vorzulegen. Diese Forderung entspricht der gehandhabten Praxis für Weiler und ist sinnvoll. Der Gemeinderat ist damit einverstanden. Gesamthaft gesehen handelt es sich auch hier um eine gute Planung, sie ist recht- und zweckmässig. Die BPK empfiehlt Ihnen einstimmig eine Gutheissung gemäss den Anträgen 13. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über alle drei Anträge in globo ab. Abstimmung: 1066 Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Bergdietikon von 24. November 1997 werden gemehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation 686 Gemeinde Wil; Revision BauNutzungsordnung, Teiländerung BauzonenKulturlandplan "Schürmatt"; Genehmigung Auflage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei dieses und und mit Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Mit der vorliegenden Planung passte die Gemeinde Wil ihre Bauordnung und Nutzungsordnung an die Begriffe des neuen Baugesetzes vom 1. April 1994 an. Der Umfang wurde paragraphenmässig mehr als halbiert. Als wesentlichste und sicher bemerkenswerte Änderung muss die Wiedereinführung der Ausnützungsziffer nach rund achtjähriger ausnützungsfreier Regelung betrachtet werden. Parallel zu dieser Bauordnungsänderung hat die Gemeinde den Auftrag des Grossen Rates aus der Genehmigung der Nutzungsplanung Siedlung erfüllt, der sie verpflichtete, das Gebiet "Schürmatt" oberhalb der Kirche einer geeigneten Nichtbauzone zuzuführen. Dabei wurde jetzt das damals bezeichnete Gebiet der Landwirtschaftzzone zugeteilt. Dem bemerkenswerten Hochstammbaum- obstgartenbestand in der Gemeinde Wil wird innerhalb der Mehrjahresplanung Eine grosse Mehrheit stimmt den drei Anträgen zu. Beschluss: 1. Zu der am 5. Dezember 1997 von der Gemeinde Wil verabschiedeten Vorlage wird folgende Auflage gemacht: Die Gemeinde Wil wird aufgefordert, im Weiler "Oedenholz" die Bauten mit Umnutzungsmöglichkeit zu bezeichnen. Sie wird aufgefordert, diese Änderung im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren dem Grossen Rat zur Genehmigung vorzulegen. 2. Im übrigen wird die Bau- und Nutzungsordnung sowie die Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplanes "Schürmatt" der Gemeinde Wil vom 5. Dezember 1997 genehmigt. Art. 685-686 9. Juni 1998 3. Die Staatskanzlei wird mit der Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Publikation dieses Vorsitzender: Wir sind damit am Schluss der Beratung der Geschäfte der Bau- und Planungskommission. Ich danke der Kommission und ihrem Präsidenten für die geleistete Arbeit. 687 Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt (AGVA); Geschäftsbericht und Jahresrechnung 1997; Genehmigung neue Reservefonds hat jetzt einen Stand von 527,2 Millionen Franken oder 4,378 Promille des Versicherungskapitals und liegt um einiges über den vom revidierten Gesetz vorgeschrieben 3 Promille. Der Verwaltungsrat wird sich überlegen, wie weit die Reservensenkung gehen soll. Gestützt auf Paragraph 34a des Gebäudeversicherungsgesetzes, der die Ablieferungspflicht der AGVA regelt, wurde der Maximalbetrag von 1 Million Franken als Ablieferung an den Staat festgesetzt. Das Geschäftsjahr 1997 hat mit einem guten Ergebnis abgeschlossen. Die Prämieneinnahmen in der Feuer- und Elementarschadensversicherung betrugen über 54 Millionen Franken; ähnlich 1996 - vergleichen Sie im Geschäftsbericht Seite 22. Die ertragsneutrale Einführung der Neuwertversicherung auf den 1. Januar 1997 hat sich als Prämiensenkung von rund 7 Prozent ausgewirkt. Auf den 1. Januar 1998 wurde eine lineare Senkung der Prämien von 5 Prozent beschlossen. Hier hat der Staat Aargau also die Abgaben nicht erhöht und es wird deutlich, welche Vorteile das Gebäudeversicherungsmonopol hat. Bei der Gebäudewasserversicherung ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahr schlechteres Ergebnis, indem der Überschuss von 4,1 auf 1,8 Millionen Franken zurückging. Eine Zunahme der Gebäudewasserschäden geht darauf zurück, dass die Gebäude immer mehr auch im Untergeschoss ausgebaut und bewohnt werden. Die Totalrevision der Brandschutzverordnung wurde abgeschlossen und auf den 1. Januar 1998 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt. Es wurden gezielt Lockerungen bei den Brandschutzmass-nahmen vorgenommen, wo es verantwortbar erschien. Die Anstalt hat verschiedene Ausbildungsveranstaltungen zur Einführung der neuen Verordnung durchgeführt. Die Gemeinden werden beim Vollzug von 4 Brandschutzinspektoren beraten. Neu ist, dass der Feuerwiderstand von 60 Minuten (F 60) im Aargau auch durch ein brennbares Bauteil ersetzt werden kann. Dies liegt im Interesse der Holzindustrie. Das Brandschutzrecht erlaubt es, mit den Bauwilligen auch Alternativkonzepte zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen des Brandschutzes zu diskutieren. Die Einführung eines neuen leistungsorientierten Gehaltssystems ist auf den 1. Januar 1999 vorgesehen. Die bisherigen 30 Lohnklassen, gemäss dem bisher praxisgemäss angewendeten staatlichen Besoldungsdekretes, werden auf 10 Gehaltsstufen komprimiert. Es handelt sich neu um Gehaltsbänder, die den Angestellten von 0-60 Prozent reale Entwicklungschancen zugestehen. Massgebend für die Einstufung im Gehaltsband ist das Lebensalter und die Leistung. Zum guten Ergebnis haben wiederum hohe Finanzerträge wesentlich beigetragen (S. 22). Der Kapitalgewinn von 44,8 Millionen oder 3,6 Millionen Franken mehr als 1996, darunter Kursgewinne von 14,4 Millionen Franken. Der Verwaltungsrat hat den Kredit für den Neubau freigegeben, d.h. es kann nun an die Verwirklichung herangegangen werden. Der Neubau der Anstalt untersteht dem Submissionsdekret. Die bisherigen Reservefonds Feuer (312,6 Millionen Franken) und Elementar (186,1 Millionen Franken) wurden auf den 1. Januar 1997 zusammengelegt (S. 25 unten). Der Im Bereich Feuerwehrwesen darf ich auf die problemlose Einführung des revidierten Feurerwehrgesetzes hinweisen. Es sind rund 100 Frauen in den aktiven Feuerwehrdienst eingetreten. Die Gemeinderäte haben die Feuerwehrreglemente zum grössten Teil bereits an das revidierte, kantonale Gesetz angepasst. Die Gemeinden haben mehrheitlich von der neu eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Einsatzkostentarif für neu kostenpflichtige Einsätze zu schaffen. Von den höheren Einnahmen aus den Ersatzabgaben haben die Gemeinden profitiert: z. B. hat eine Gemeinde mit 7'500 Einwohnern 1997 rund 40'000 Franken mehr Ersatzabgaben eingenommen. Bewährung in eine regierungsrätliche Verordnung überführt werden sollen. (Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates) Vorsitzender: Ich begrüsse auf der Regierungsbank Dr. Rolf Eichenberger, Direktor des Aargauischen Versicherungsamtes. Walter Gloor, Kommissionspräsident der Kommission für die selbständigen Staatsanstalten: Unsere Kommission hat am 19. Mai 1998 den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1997 mit der Botschaft des Regierungsrates beraten. Die Herren Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer, als Präsident der AGVA, Dr. Rolf Eichenberger, Direktor und Dr. Dieter Gerspach, als Direktor-Stellvertreter, waren während der Sitzung anwesend und informierten uns umfassend. Die Zusammenarbeit unter den Feuerwehren, die im revidierten Feuerwehrgesetz durch die Einführung eines Bonus-/Malussystems gefördert wird, macht Fortschritte. Als Arbeitsinstrument für die Förderung der Rationalisierung im Feuerwehrwesen hat der Verwaltungsrat der Anstalt Richtlinien erlassen, die erst nach ihrer Antrag: Im Namen der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen, Geschäftsbericht und Jahresrechnung, mit der Abgabe von 1 Million Franken zu genehmigen. Zum Schluss danke ich im Namen der Kommission der Direktion und dem Personal für die geleistete Arbeit. In den Dank einschliessen möchte ich den Verwaltungsrat mit dem Präsidenten, Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer, sowie die Kommissionsmitglieder. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über den Antrag auf Seite 5 der Botschaft ab. Abstimmung: 1067 9. Juni 1998 Eine grosse Mehrheit stimmt dem Antrag zu. Beschluss: 1. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1997 der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt werden genehmigt. Vorsitzender: Ich danke der Kommission und ihrem Präsidenten sowie dem Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt für die geleistete Arbeit. 688 Postulat Erwin Berger, Boswil, vom 16. Dezember 1997 betreffend Beteiligung des Aargauischen Versicherungsamtes am Projekt "Hochwasserschutz und Renaturierung an der Bünz mit einer Überflutungsmulde im Niedermoss"; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 391 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 8. April 1998: Der Regierungsrat nimmt das Postulat mit folgender Erklärung entgegen: 1. Sachverhalt: Das Bünztal wurde in der jüngeren Vergangenheit wiederholt von Hochwassern heimgesucht. So wurden im Mai 1994 wie auch an Weihnachten 1995 erhebliche Schäden verursacht. Die AGVA hat nach eigenen Angaben rund Fr. 6.2 Mio. Gebäudeschäden übernommen. Dazu kommt ein unbekannter, von der Privatassekuranz übernommener Betrag für Mobiliarschäden. Die Schadensumme von Fr. 14 Mio. wurde geschätzt für Gesamtschäden an Gebäuden und Fahrhabe in den Bünzanliegergemeinden von Bünzen bis und mit MörikenWildegg. In der Folge der vergangenen Bünz-Hochwasser hat das Baudepartement die Konzeptstudie "Hochwasserschutz und Renaturierung an der Bünz mit einer Überflutungsmulde im Niedermoos" in Auftrag gegeben. Die Resultate liegen vor und wurden mit den Gemeinderäten eingehend diskutiert. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden darüber orientiert. Ein Vergleich zwischen Projektierungs- und Baukosten (ca. 7 - 9 Mio Fr.) und den dadurch in Zukunft zu vermeidenden Schadenfällen führt leicht auf die Idee, dass ein Beitrag an die gleichen Überlegungen anzustellen sind und ein analoges Vorgehen angezeigt ist. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass es nicht Sache der AGVA und ihrer Prämienzahler sein kann, Sanierungskosten, die sich aus vergangenen Planungsfehlern ergeben, aus ihren Mitteln zu bestreiten. Gerade um die zukünftige Planung den natürlichen Gefahrenbildern besser anzupassen, wurde der Regierungsrat durch den Richtplan beauftragt, in der Legislaturperiode 97/01 eine Gefahrenkarte mit den Überflutungsgebieten prioritär zu erarbeiten. 4. Voraussetzungen, um Beitragsleistungen der AGVA an die Elementarschadenprävention zu ermöglichen (Gesetz, Dekret oder Verordnung): Damit eine finanzielle 1068 Art. 687 die Schadenprävention auch für die AGVA langfristig die kostengünstigere Lösung darstellt, als wiederholt an Schäden bei Gebäuden Beiträge zu leisten. 2. Standpunkt der AGVA: Die Praxis der AGVA richtet sich nach dem Gebäudeversicherungsgesetz (GebVG) vom 18. Juni 1996, in Kraft seit 1. Januar 1997, sowie nach der dazugehörenden Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz (GebVV) vom 4. Dezember 1996. Zweck und Umfang der Gebäudeversicherung werden in § 2 GebVG umschrieben. Danach sind Beiträge für vorsorgliche Massnahmen lediglich für den Brandschutz, nicht aber bei Elementarschäden vorgesehen. Eine Rechtsgrundlage für die Beteiligung der AGVA an vorsorgliche Massnahmen zur Verhütung von Elementarschäden besteht im Kanton Aargau somit nicht. Die AGVA weist darauf hin, dass die Privatassekuranz, welche zur Deckung von Mobiliarschäden beigezogen wird, ebenfalls keine Beiträge an die Elementarschadenprävention leistet. Eine entsprechende allgemeine Verpflichtung würde eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend Aufsicht über die privaten Versicherungseinrichtungen (Versicherungsaufsichtsgesetz /VAG) vom 23. Juni 1978) voraussetzen. Die Elementarschadenprävention sei prinzipiell Aufgabe der Gemeinwesen und nicht der Gebäudeversicherung. Geeignete Vorschriften sollen dafür sorgen, dass eine Gefährdung erst gar nicht auftreten kann. Es soll primär Aufgabe der Raumplanung sein, gefährdete Gebiete zu bezeichnen und diese von Überbauung freizuhalten. Heute sind nur in 3 von 19 über eine öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherung verfügenden Kantone (SG, SO, FR) die gesetzlichen Vorschriften vorhanden, die Beiträge an die Elementarschadenprävention vorsehen. 3. Standpunkt des Regierungsrates: Der Regierungsrat ist mit dem eigentlichen Ziel des Postulates einverstanden, die heute allerorts beschränkten Mittel bereits vorausschauend und nicht erst als Reaktion auf einen eingetretenen Schadenfall einzusetzen. Dabei müssen jedoch die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten oder gegebenenfalls neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Dem Regierungsrat fehlen heute die rechtlichen Mittel, die AGVA zu Beitragsleistungen an die Elementarschadenprävention anzuhalten. Wenn sich das vorliegende Postulat auch gezielt auf einen Einzelfall an der Bünz bezieht, gibt es im Aargau noch weitere, ebenfalls hochwassergefährdete Talschaften, für die Beteiligung der AGVA an präventiven Massnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes zulässig wird, muss zuerst die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Wie eine solche Beteiligung aussehen könnte, ist noch näher zu prüfen. Eine Möglichkeit ist die Schaffung eines "Hochwasserfonds", analog dem Löschfonds für Brandschutzmassnahmen. In den Löschfonds (§ 76 GebVG) fliessen Beiträge der AGVA, andere Zuwendungen und vor allem auch Beiträge der privaten Mobiliarversicherungsgesellschaften (§ 74 und 76 GebVG); der Zweck dieses Fonds ist im Gebäudeversicherungsgesetz umschrieben. Die Grundsätze der Verwendung sind in einer Verordnung Art. 688 geregelt. Eine analoge Lösung ist für Hochwasserschutzmassnahmen denkbar. Zu prüfen ist auch die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, sich generell zu einem bestimmten Anteil an Hochwasserschutzmassnahmen zu beteiligen. Wie auch immer die finanzielle Beteiligung ausgestaltet wird, sie wird sich höchstwahrscheinlich auf die Prämienfestlegung auswirken. Es muss im Fall einer Beteiligung der AGVA möglich sein, die Prämien risikogerecht abzustufen. Diese Prämienabstufung wird es erlauben, die eigentlichen Begünstigten der Hochwasserschutzmassnahmen, nämlich die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, ebenfalls an den Kosten zu beteiligen. Welcher Weg auch gewählt wird, es wird nicht ohne eine Gesetzesänderung möglich sein, die AGVA zu finanziellen Beiträgen an Hochwasserschutzmassnahmen zu verpflichten. Ausserdem zeigen die bekannten Schadenereignisse, dass auch die privaten Mobiliarversicherer von den Hochwasserschutzmassnahmen profitieren. Eine Beteiligung der privaten Versicherungsgesellschaften setzt aber die Änderung von Bundesrecht voraus. Art. 48 VAG bildet die Grundlage für die Kantone, von den Feuerversicherungseinrichtungen "mässige Beiträge" an den Brandschutz zu erheben. Auf kantonaler Ebene kann also nur die AGVA zu Beiträgen an die Hochwasserschutzmassnahmen verpflichtet werden. Der Regierungsrat ist bestrebt, bei zukünftigen Projekten zu Hochwasserschutz und Renaturierung die AGVA einzubeziehen und die Frage der erforderlichen Rechtsgrundlagen zu prüfen. Das drängt sich im Rahmen des Finanzpakets 98 ohnehin auf. Vorsitzender: Es liegt ein Antrag auf Nichtüberweisung vor. Daniel Knecht, Windisch: Wie man so schön sagt: Die hungrigen Wölfe scheinen einen neuen Fleischtopf ausgemacht zu haben. Not macht erfinderisch und in Zeiten der Knappheit werden neue Ressourcen gesucht. Erwin Berger ist in diesem Fall beim Aargauischen Versicherungsamt fündig geworden. Das Postulat will den Regierungsrat beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass die Aargauische Versicherunganstalt an den Kosten der Hochwasser-prävention beteiligt werden kann. Der Regierungsrat macht das natürlich gern, steht er doch unter grossem Spardruck. Er selber geht sogar in der Beantwortung des Postulates noch weiter und regt gesetzgeberische Massnahmen an. Was ist willkommener in einer solchen Situation als die Aussicht auf Extrageld aus einer Staatsanstalt. Die Mehrheit der Freisinnigen Fraktion lehnt das Postulat Berger ab, und wir laden Sie ein, dasselbe zu tun. Dies nicht - und ich betone das ausdrücklich -, um Gebäudeversicherungsanstalt in Einzelfällen aus der Situation heraus und um die lokale Risikosituation zu verbessern bereit erklären, freiwillig solche Massnahmen zu unterstützen, so haben wir nichts dagegen. Wir haben dafür Verständnis, insbesondere dann, wie das im letzten Jahr der Fall war, wenn die Gebäudeversicherungsanstalt gut gearbeitet hat. Was wir nicht wollen, ist eine rechtliche und dauernde Verpflichtung, ein Anzapfen der Ressourcen dieser Monopolanstalt für weitere staatliche Aufgaben. Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen. 9. Juni 1998 die Überflutungsmulde zu verhindern. Sie anerkennt die Notwendigkeit, die Nützlichkeit und Kosteneffizienz dieser Massnahme. Auch ich persönlich finde dies eine gute und günstige Lösung. Sie muss aber losgelöst von der hier angestrebten, rechtlich bindenden Finanzierungsart gesehen werden, wie dies der Regierungsrat anregt. Die FDP lehnt das Postulat und insbesondere die in der Antwort des Regierungsrates gemachten Anregungen zu rechtlichen Schritten aus rechtlichen, ordnungspolitischen, aber auch aus Gründen der Opportunität in der Privatisierungsdiskussion, die sicher weitergehen wird, ab. Im Moment fehlt eine Rechtsgrundlage, um die Gebäudeversicherungsanstalt zu solchen Zahlungen verpflichten zu können. Dabei soll es auch bleiben! Es ist nicht einzusehen, weshalb eine Versicherungsanstalt für Sünden bezahlen soll, die von Kanton, Gemeinden und einzelnen bei der Planung und beim Bau in der Vergangenheit gemacht wurden. Eine Versicherung ist dazu da, das Ungewisse abzusichern. Wo aber höhere Risiken im Markt bekannt sind, oder diese sogar selber verursacht wurden, so sind diese entweder durch höhere, auf das Objekt bezogene Prämien kostendeckend auszugleichen, oder vor Versicherungbeginn ist dafür zu sorgen, dass die Gefahr auf Kosten des Verursachers oder Antragstellers beseitigt wird. Alles andere sind Quersubventionen. Wenn jemand überschwemmungsgefährdetes Bauland kauft, so ist dieses, weil der Umstand ja bekannt ist, in der Regel günstiger. Dies ist der Discount, der vom Markt für das mitgekaufte Risiko gewährt wird. Es kann nun also nicht Aufgabe der Versicherung sein, im Nachhinein aus allgemeinen Mitteln diesen Makel zu beseitigen und die Minderwerte zu sozialisieren. Dies ist ordnungspolitisch falsch! Die Verursacher dieses Zustandes oder jene, die ihn bewusst angetreten haben, sollen dies selber tun und dafür auch bezahlen. Das Begehren ist aber auch in der heutigen Privatisierungsdiskussion falsch. Da soll nun also von einer Noch-Monopolanstalt eine weitere staatliche Aufgabe übernommen werden. Was sollen denn am Ende die Versicherungsprämien sein? Eine Abgeltung fürs Risiko, oder eine zusätzliche Steuer, oder eine zusätzliche Abgabe? Wie soll im weiteren eine solche Aufgabe bei einer allfälligen Privatisierung weitergeführt werden? Mit solchen Massnahmen und Zweckentfremdung von Mitteln schaffen wir zusätzliche Hindernisse im Falle einer allfälligen Privatisierung. Später schaffen wir zudem Wettbewerbsverzerrungen. Auch aus diesem Grund ist das Postulat abzulehnen. Die FDP stellt sich also gegen eine zukünftige rechtliche Verpflichtung der Gebäudeversicherungsanstalt und dagegen, die eingezogenen Prämien oder allenfalls gar die Reserven rechtlich verpflichtend für anderes als die normale Risikodeckung einzusetzen und zu verwenden. Sollte sich die Erwin Berger, Boswil: Ich bedanke mich beim Regierungsrat, dass er sich bereit erklärt, mein Postulat entgegenzunehmen. Mit Genugtuung habe ich festgestellt, dass mein Anliegen nicht nur ernstgenommen wird, sondern habe aus verschiedenen Reaktionen auch festgestellt, dass meine Idee schon des öftern diskutiert worden ist. Nicht glücklich bin ich natürlich über den Antrag von Herrn Knecht. Wie der Regierungsrat in der Zusammenfassung seiner Antwort richtig festgestellt hat, ist es doch sinnvoller, nicht erst die Mittel zur Begleichung von Elementarschäden einzusetzen, sondern bereits Mittel für die 1069 9. Juni 1998 Elementarschädenprävention bereitzustellen. Ich bin der Meinung, dass Mittel für vorbeugende Massnahmen billiger zu stehen kommen, als nachträglich Beiträge für Schäden zu bezahlen. Für Sünden, wie sie Herr Knecht erwähnt hat, bezahlt das AVA nachträglich ohnehin. Ich bitte Sie, mein Postulat zu überweisen. Die Bevölkerung in verschiedenen Gebieten unseres Kantons, wo solche Projekte anstehen, ist Ihnen dankbar. René JeanRichard, Lenzburg: Hören wir doch endlich damit auf, die Staatsaufgaben auf mehrere neue Köpfe zu verteilen und die Verantwortung zu verwässern! Immer wieder werden neue 'Kässeli' geschaffen, die verwaltet werden müssen und da und dort etwas Geld verteilen können. Wenn die AVA über zuviele Mittel verfügen sollte, dann soll sie diese Mittel einsetzen für Risikogerechtere Prämien oder für Prämienreduktionen. Aber keinesfalls soll sie mit diesen Mitteln wieder neue Giesskannen füllen, um dann den ganzen Kanton mit etwas Geld zu bestreichen. Mich erstaunt eigentlich, dass ein ordnungspolitisch so sensibler und eingeschworener Regierungsrat dieses Postulat überhaupt übernehmen will. Aber eben: Der Futternapf lockt und bekanntlich kommt erst das Fressen und dann die Moral. Hansruedi Brun, Merenschwand: Wir stellen bei der Entwicklung der Feuer- und Wasserschäden fest, dass es sich dabei zumeist um ganz bestimmte Werte in einer bestimmten Grössenordnung handelt. Wir stellen bei den Elementarschäden eine sprunghafte Veränderung fest. Das ist aus diesem Schreiben den Grafiken zu entnehmen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: In Muri hatte man vor vielleicht 20 Jahren grosse Schäden, auch Elementarschäden. Man baute damals ein Rückhaltebecken, das seine Bewährungsprobe bestens bestanden hat. Mit dieser Massnahme hätte man spätere Schäden verhindern können. Dem sagt man Prävention und in diese Richtung zielt das Postulat von Herrn Berger. Herr Knecht meinte, man könne Prämienansätze differenzieren. Dann müsste man allerdings eine Gefahrenkarte erstellen, auf der die Objekte je andere Ansätze haben. Sollte das Unwetter dann mal einen anderen Weg nehmen, wären diese alle für die Katze gewesen. Ich denke, ein Prüfungsantrag für dieses Postulat, so wie es die Regierung entgegennehmen möchte, ist richtig. Maurice Perrinjaquet, Menziken: Ich habe einige Mühe mit den Voten von Kollege René und Kollege Daniel. Es geht hier nicht nur um Hochwasserschutzmassnahmen an der Bünz, sondern auch um Renaturierungen bei der Wyne, bei der Suhre und bei der Wigger. Wenn ich daran denke, dass bei den letzten drei Hochwassern der Wyne die Gebäudeversicherung etwa 30 Millionen Franken bezahlen musste, und dass jetzt für kurz und mittelfristige Arbeiten etwa 12 Millionen Franken vorgesehen sind, dann denke ich, dass das AVA auch etwas daran bezahlen kann. Ich finde den Vorstoss des Kollegen Berger sehr gut und bitte Sie, diesen zu überweisen. nen Gebäuden. Es ist ja nicht unbedingt notwendig, dass man die Kellerfenster genau unten auf Bodenhöhe macht. Man kann sie auch einen Meter höher machen und damit bereits praktisch ohne Aufwand Hochwasserschutz betreiben. Es geht weiter bei diesen Massnahmen in den Siedlungen - und nur von Siedlungen sprechen wir -, um Objektschutz. Allenfalls ausserhalb um Massnahmen, wie sie jetzt im Bünztal mit diesem Überflutungsbecken 1070 Art. 688 Erwin Meier, Wohlen: Der Kanton verfügt ja über die Gewässer und er verlangt auch Konzessionsgebühren. Die Überflutungsmulde, die da in diesem Postulat angesprochen ist, fordert in dem Masse finanzielle Mittel, dass die Gemeinden überfordert sind. Die Renaturierung der Bünz wurde jetzt ansatzweise gemacht. Aber was gemacht wurde, bringt mehr Schaden als Nutzen. Ich meine, dass aus diesem Grunde das Postulat von Erwin Berger sehr berechtigt ist und bitte Sie, es zu überweisen. Erich Mäder, Boswil: Bei diesem Postulat kann man sich fragen, wer davon am meisten profitiert. Ich meine zumindest in finanzieller Hinsicht - das AVA. Das verheerende Hochwasser von 1994 kostete das AVA 14 Millionen Franken. Das könnte man mit einer Überflutungsmulde inskünftig verhindern. Selbst wenn noch keine gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, so sollte in dieser Hinsicht präventiv gearbeitet werden. Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Hansruedi Abbühl, Oberkulm: Ich bin auch aus dem Wynental und habe die beiden Hochwasser von 1994 und 1995 erlebt. Mein Betrieb stand bis in die Stube unter Wasser. Ich kann nur unterstützen, was Maurice gesagt hat: Die beiden Hochwasser, eines war 1996, kosteten das AVA 30 Millionen. Die Renaturierung und der Hochwasserschutz, überkantonal organisiert, - die Luzerner bauen auch ein Entlastungsbecken -, kostet rund 13 Millionen Franken. 13 Millionen, die verteilt werden auf Bund, Kanton, Gemeinden und AVA. Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Regierungsrat Thomas Pfisterer: Die Frage, die Sie jetzt entscheiden müssen lautet: Wer soll im Kanton Aargau die Hochwasserschutzmassnahmen bezahlen und wie erreichen wir, dass die Beträge möglichst tief sind? 1. Es geht nur um Hochwasserschutz und nicht um die Naturschutzmassnahmen in diesem Zusammenhang. Deshalb ist das Wort 'Renaturierung' missverständlich. Es geht nur um die dringend notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen. Es ist gesetzlich ausgeschlossen, Herr Knecht, irgend einen Franken freiwillig zu bezahlen. Das darf das Versicherungsamt nicht und wir tun das auch nicht. Was Sie vorschlagen, ist ein illegaler Weg. Das führt letztlich zu einem ordnungspolitisch problematischen Bevorzugen von einzelnen, die zufällig ein Gesuch stellen. 2. Der Weg der Prävention ist volkswirtschaftlich sinnvoller und ordnungspolitisch vernünftig. Wir haben offenbar unterschiedliche Vorstellungen von Ordnungspolitik. Bei dieser Prävention geht es um raumplanerische Massnahmen, damit man überhaupt nicht in diesen Gebieten baut, es sei denn es seien Eigentumsrechte vorhanden. Es geht des weiteren um allfällige Vorsichtsmassnahmen bei den einzelvorgeschlagen sind. Das sind diese Massnahmen. Ordnungspolitisch ist es sinnvoll, weil wir den Verursacher belasten. Der Verursacher profitiert. Es ist doch die AVAKasse, die profitiert, wenn nicht mehr derart hohe Beträge ausbezahlt werden müssen. Es ist deshalb vernünftig, darüber zu diskutieren, zu prüfen, ob man nicht auf diesem Wege diesen Vorteil benutzen soll. Art. 688 3. Die raumplanerischen Massnahmen sind die billigsten. Bitte helfen Sie dann, das so umzusetzen. 4. Das ist nun eine klassische Sparmassnahme. Diese Sparmassnahme ist nicht durch Zufall in diesem Finanzpaket des Regierungsrates vorgesehen. Bitte brechen wir jetzt nicht beim ersten möglichen Fall dieses Finanzpaket auf. Das ist in der Gruppe 4 auf Seite 3 vorgesehen. Jetzt müssen Sie Ja sagen zum Finanzpaket. Jetzt geht es um die konkreten Anwendungsfälle. Hier können wir Geld sparen für Kanton, Gemeinden und Volkswirtschaft. Vorher präventiv und nicht nachher mit Subventionen im Einzelfall. 5. Privatisierung: Dieser Zusammenhang ist etwas weit hergeholt. Die Problematik der Privatisierung bei der Gebäudeversicherungsanstalt liegt darin, dass sie viel günstigere Prämien anbieten kann als die Privatassekuranz. Das hat damit kaum etwas zu tun. Bitte bedenken Sie: Herr Berger hat nichts anderes beantragt, als dass man diese Frage prüfen soll. Der Regierungsrat will das ja ohnehin tun. Er will prüfen, ob Ihnen eine solche Gesetzesvorlage zur Diskussion gestellt werden soll. Schlagen Sie jetzt nicht die Tür zu! Lassen Sie uns die Idee prüfen und vielleicht kommen wir dann mit einem Vorschlag. Ich bitte Sie um Zustimmung. Abstimmung: Das Postulat Erwin Berger wird von einer grossen Mehrheit überwiesen. 689 Postulat Rudolf Kalt, Spreitenbach, vom 13. Januar 1998 betreffend Kosteneinsparungen im Strassenbau; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 404 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 8. April 1998: Der Regierungsrat nimmt das folgende Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung: I) Einleitung: Reform- und Sparmassnahmen im Strassenwesen: Die vom Postulanten aufgeworfenen Fragen stehen im Zusammenhang mit einem bereits eingeleiteten Gesamtpaket von Reform- und Sparanstrengungen im Strassenwesen. Seit die Engpassituation in der Strassenkasse deutlich geworden ist, musste der Kanton die Zielsetzungen im Strassenwesen schrittweise neu definieren. In einem laufenden Prozess werden Systeme optimiert und Lösungsmöglichkeiten gesucht, um die Standards auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Parallel dazu sind verschiedene Verzichts- und Sparmassnahmen eingeleitet bzw. erfolgt. Sie sollen kurz/mittelfristig zur Optimierung des Kosten-/Nutzenverhältnisses im Strassenwesen führen. Bereits vollzogene Massnahmen: nahmen sowie den sehr unterschiedlichen Ansprüchen an den baulichen- und betrieblichen Unterhalt. Im internationalen Vergleich ergab sich, dass die Normen in der Schweiz sachgerecht auf die zu erfüllenden Verkehrskriterien ausgerichtet sind und sich im 9. Juni 1998 - Gemäss Änderungsbeschluss des Grossen Rates vom 17. Dezember 1996 wurden 36 ältere und kostspielige Projekte, welche zum Teil Bestandteil einer Netzerweiterung waren, nicht mehr in den Richtplan des Kantons Aargau aufgenommen und damit auch auf eine Trasse-Freihaltung verzichtet. - Mit der Einführung des Pilotprojektes WOV (Wirkungsorientierte Verwaltungsführung) haben die Abteilung Tiefbau und das Baudepartement (bzw. der Regierungsrat) Leistungsvereinbarungen getroffen. Die damit verbundene Produktebewirtschaftung stellt den Soll/Ist-Vergleich sicher und gibt letztlich Aufschluss darüber, ob und wieweit die gesteckten Ziele erreicht werden. Damit wird eine optimale Kostentransparenz auf Produktestufe erreicht, welche zuverlässigere Schlüsse zulässt und die Entscheidungen erleichtert. WOV ermöglicht es der Abteilung Tiefbau ihre Mittel unternehmerischer einzusetzen, d.h. für dasselbe Geld mehr Leistung zu erzielen. Die Abteilung Tiefbau führte zudem das Projektmanagement-System "Sokrates" ein, das die Bewirtschaftung der einzelnen Aufträge umfasst und den Kostenstellennachweis sicherstellt. - Schliesslich verfügt die Abteilung Tiefbau über ein Qualitäts-Managementsystem für die Projektierung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Kantons- und Nationalstrassen im Aargau. Das Zertifizierungsaudit der SGS-International Certification Services AG, Zürich, bezeugt, dass dieses Qualitäts-Managementssystem die Forderung der Norm ISO 9001 erfüllt (Zertifikat Nr. 60291 vom 17. Dezember 1996). In den seither periodisch stattfindenden Audits hat die Abteilung Tiefbau diese Qualitätsanforderungen stets erfüllt. - Sämtliche bestehenden Aufgaben werden auf Sparmöglichkeiten hin laufend überprüft und entsprechend optimiert. Dies gilt insbesondere für bisherige Bauprojekte, Werterhaltungsmassnahmen sowie den betrieblichen Unterhalt. Die Aufnahme neuer Projekte erfolgt nur noch unter der Voraussetzung, dass diese in absehbarer Zeit realisiert werden können. Zur Zeit liegt das grösste Sparvolumen aber im Bereich der bisherigen Standards. II) Zu den einzelnen Punkten: a) Reduktion des Standards im Strassenbau: In einer kürzlich abgeschlossenen Studie des Bundes über Sparmöglichkeiten beim Strassenbau wird auf den Unterschied zwischen Normen und Standards hingewiesen. Unter Normen versteht man in diesem Zusammenhang die Regeln der Baukunde. Unter Standards wird die Summe aller gesellschaftlichen Erwartungen und Forderungen an ein Strassenprojekt (inkl. Rechtsvorschriften) von der Planung bis zur Realisierung, während der Nutzung und bezüglich Unterhalt verstanden. Diese gesellschaftlichen Erwartungen äussern sich konkret in der Linienwahl, der Anzahl Tunnels und Fahrstreifen, der Anzahl und Komplexität der Anschlüsse, im Ausmass an Umweltschutzmass- internationalen Vergleich praktisch überall an der unteren Grenze der sachlich vertretbaren Bandbreite bewegen; dies gilt im besonderen auch für die Dimensionierung von Kreiseln. Zudem werden die Normen regelmässig den neueren Entwicklungen angepasst. Die heutigen Normen 1071 9. Juni 1998 Art. 689 können deshalb als zeitgemäss und problemgerecht bezeichnet werden. Grössere Änderungen im Normenwesen mit dem Ziel die Baukosten zu minimieren machen keinen Sinn, weil wichtige Verkehrskriterien wie zum Beispiel die Verkehrssicherheit in unzulässiger Weise negativ beinflusst würden. Unter dem heutigen Spardruck dürfen auch bezüglich Bauausführungs-Qualität keine weiterreichenden Konzessionen eingegangen werden, um die mittel- und langfristig anfallenden Werterhaltungskosten im wirtschaftlichen Rahmen zu halten. Folgende Aussagen des Bundes gelten auch für die Kantone: Wenn einmal entschieden ist, dass eine Strasse gebaut wird und ihre Funktion festgelegt ist, sind die Kosteneinsparungsmöglichkeiten tatsächlich bei den Standards am grössten. - Es sind zudem Methoden zu entwickeln, die es erlauben Projekte miteinander zu vergleichen und damit auch die Verhältnismässigkeit zu wahren. Solche Bedürfnisvergleiche sind trotz zweckgebundener Finanzierung der Strassenausgaben über die Departemente hinweg durchzuführen. - Seit der Ablehnung der Abstimmungsvorlage vom 22. September 1996 über die Erhöhung der Motorfahrzeugabgabe ist klar, dass die finanziellen Mittel nicht mehr für eine baldige Ausführung aller rechtskräftigen Projekte ausreichen. Der Zeitbedarf für die Umsetzung der Grossprojekte wird sich etwa verdoppeln. Deshalb wird im Baudepartement ein Instrument entwickelt, womit Aussagen über die Prioritäten bei der Umsetzung des Strassenbauprogrammes gemacht werden können. Die Prioritätenliste wird aufzeigen, welche Projekte innert vernünftiger Frist realisiert werden können. Viele akute Verkehrsprobleme in den Gemeinden werden damit über Jahre ungelöst bleiben und sich meist parallel zur allgemeinen Verkehrszunahme verschärfen. Durch diese Sachlage (Finanzsituation) ergeben sich neue Realisierungschancen. Zeigt sich beispielsweise, dass sich die Realisierung einer Umfahrungsstrasse um 15 20 Jahre verzögern wird, werden möglicherweise andere Lösungen wie eine "Siedlungsorientierte Dorfstrasse" mit einer Strassenraumgestaltung neu untersucht und zumindest als Übergangslösung realisiert werden müssen. Im Extremfall kann ein völlig neuer Lösungsansatz (= Standard) bestehende Grossprojekte zu Fall bringen. - Bei konventionellen Grossprojekten hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass je konkreter ein Strassenprojekt wird, der Strassenbau mit kostenintensiven Forderungen konfrontiert wird. Zwischen den Projektstufen entstehen mehr und mehr Kostensteigerungen. Diese sind auf die komplexen Zusammenhänge, auf die Vielzahl der Beteiligten und die Verteilung der Verantwortlichkeiten zurückzuführen. In Zukunft werden sich alle Beteiligten während des Projektierungsprozesses von neuen Grossprojekten vermehrt zurückhalten müssen, wenn das Projekt eine Chance zur Realisierung haben soll. Um diese Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen, sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Beteiligten die Argumentation erleichtern und ihnen ermöglichen ein Kostenbewusstsein zu entwickeln. - Die Zweckmässigkeit und damit die Begründung für ein Bauvorhaben muss möglichst frühzeitig und fundiert abgeklärt werden, damit Zusatzforderungen mit stichhaltigen Argumenten entgegengetreten werden kann. Für die federführenden Tiefbauämter sind Rahmenbedingungen zu schaffen, um Projekte mit optimalen Kosten/Nutzenverhältnissen entwickeln und umzusetzen zu können. Zur konkreten Frage über Standards bei Bushaltebuchten ist zu bemerken, dass das Baudepartement bereits schon heute die Lösungsmöglichkeiten für ein Anhalten der Busse auf der Fahrbahn von Fall zu Fall prüft. b) Verzicht im Bereich Unterhalt: Der Kanton bemüht sich umfassend, den Unterhalt sparsam auszugestalten. Zuviel beim Unterhalt zu sparen bedeutet aber, die Kosten auf die nächste Generation zu verschieben. In den letzten Jahren stand für den Unterhalt zuwenig Geld zur Verfügung. Darum ist in der WOV-Botschaft ATB vorgesehen, für den baulichen Unterhalt künftig die bisherige Finanzquote von 0.7 % auf 0.9 % des Neuwertes zu erhöhen. Der internationale Standard liegt bei 1.5 %. Am Beispiel des betrieblichen Unterhalts der Nationalstrassen kann jederzeit (mittels BAB-Betriebsabrechnung) ausgewiesen werden, dass die durchschnittlichen Unterhaltskosten im Kanton Aargau weit unter dem schweizerischen Mittel liegen. Im angesprochenen Unterhaltsbereich der Grünpflege sind während den vergangenen Jahren beachtliche ökologische und ökonomische Fortschritte erzielt worden. Dies wurde zum Teil durch einen gezielten Pflegeeinsatz, unter Beizug und Beratung durch Landschaftsarchitekten, erreicht. So werden zur Zeit die Strassenbankette aus Sicherheitsgründen zweimal pro Jahr und die übrigen Flächen in der Regel nur einmal gemäht. Im Bereich des Strassenbankettes stehen die Leitpfosten, welche dem Strassenbenützer, vor allem in der Nacht, den Strassenverlauf kennzeichnen. Im hohen Gras verliert diese Signalisation ihre Wirkung. Die Böschungsflächen werden zwischen Juli und November geschnitten. Blumen und wertvolle Gräser sollen zuerst den Samen abwerfen, bevor der Schnitt erfolgt. Um eine Düngung zu verhindern und die unbestritten schönen und wertvollen Magerwiesen zu erhalten, wird das Schnittgut eingesammelt und kompostiert. Die gesamte Ausführung erfolgt mit einem Spezialfahrzeug in einem Arbeitsgang durch eine Person. Auf diesen relativ pflegeextensiven Flächen siedeln sich auch keine Mäuse an, welche mit ihren Bauten die Stabilität der Böschung gefährden. c) Verminderung des Planungsaufwandes: Die unter Ziffer a bereits zitierte vernetzte Anspruchshaltung an Strassenbauwerke unserer Zeit liess auch die Planungskosten während den vergangenen Jahren in eine Höhe steigen, die den Rahmen eines vertretbaren Kosten/Nutzenverhältnisses vielfach sprengte und ein Umdenken 1074 Art. 689 nachhaltig erfordert. Zudem sind gemäss neuem tig auch für Projektarbeiten der Ingenieurbüros von Fall zu Fall Konkurrenzofferten anzufordern. Dadurch erhofft man sich ebenfalls Kostensenkungen. In den Abrechnungen von Strassenbauvorhaben umfasst der "Planungaufwand" alle technischen und administrativen Arbeiten während allen Bearbeitungsphasen (Planung, Generelles Projekt, Bauprojekt, Genehmigungs- und Einspracheverfahren, Landerwerb, Detailprojekt, Bausausführung, Vermarkung, Abrechnung). Dazu kommen oft grössere Projektüberarbeitungen und Untersuchungen, z.B. über Sparmöglichkeiten. Die ganze Projektabwicklung dauert einige Jahre oder sogar Jahrzehnte. Die Abrechnung der gesamten "Planungskosten" über alle Phasen erfolgt normalerweise erst mit der Schlussabrechnung des Bauvorhabens. In vielen Abrechnungen sind somit erhebliche "Altlasten" aus früheren Jahrzehnten enthalten. Ein weiterer Grund für die hohen "Planungskosten" ist die immer stärker verlangte Anhörung und Mitwirkung von verschiedenen Stellen des Bundes, kantonaler Fachabteilungen, Gemeinden, Verbänden, Quartiervereinen, Kommissionen und Privaten bei der Projektierung von Strassenbauvorhaben. Die umfassende Koordination, die Ausarbeitung von Varianten und die Öffentlichkeitsarbeit erhöhen zusätzlich den "Planungsaufwand". Mit einer weniger umfassenden Mitwirkung könnte der Bearbeitungsaufwand wesentlich reduziert werden. Heute werden nach Möglichkeit nur noch Projektierungen von Strassenausbauten begonnen, welche aufgrund der finanziellen Möglichkeiten in absehbarer Zeit realisiert werden können. Mit der kürzeren Projektbearbeitungszeit dürften sich auch die "Planungskosten" weiter verringern. Dies bedingt jedoch, dass einzelne Gemeinden ihre Wünsche bezüglich Strassenausbauten zurückstellen. Als Eigentümer der Kantonsstrassen trägt der Kanton grundsätzlich die Veranwortung für den Bau und den Unterhalt der Kantonsstrassen, auch wenn die Gemeinden Beiträge leisten. Kantonale Stellen müssen die Bauherrenfunktion wahrnehmen, können aber bestimmte Teilaufgaben an Gemeinden oder an Privat übertragen. In grösseren Gemeinden mit entsprechend ausgebauten Bauverwaltungen werden bestimmte, klar definierte Teilaufgaben übertragen und zu Lasten des Projektes bezahlt. Es ist jedoch kaum exakt feststellbar, ob die kommunale oder die kantonale Verwaltung kostengünstiger arbeitet. In jedem Einzelfall muss abgeschätzt werden, ob die Erledigung einer bestimmten Aufgabe auf kommunaler oder auf kantonaler Stufe effizienter ist. Rudolf Kalt, Spreitenbach: Für die ausführliche Beantwortung meines Postulates danke ich dem Regierungsrat. Mit der Entgegennahme wird signalisiert, dass Handlungsbedarf besteht. Allerdings sind noch einige Punkte offen bzw. unerledigt. Ich bin daher mit der Abschreibung nicht einverstanden. Ich zitiere drei Beispiele: 1. Prioritätenliste beim Umsetzen des Strassenbauprogrammes. Der Regierungsrat führt aus, er werde ein Instrumentarium schaffen, welches ermögliche, vermehrt Prioritäten zu schaffen. Wie dieses Instrumentarium wirklich aussieht und ob es tauglich ist, 9. Juni 1998 Submissionsdekret vom 26.11.96 künfwissen wir nicht. Wir wollen keine Katz im Sack kaufen und möchten später noch etwas dazu hören. 2. Der Bau von Busbuchten. Der Regierungsrat schreibt, das Baudepartement prüfe von Fall zu Fall Lösungsmöglichkeiten für das Anhalten von Bussen auf der Fahrbahn. Diese defensive Strategie genügt nicht! Eine Studie des IVT der ETH, welche vor wenigen Jahren erstellt wurde, zeigt auf, dass in sehr vielen Fällen auf separate Buchten verzichtet werden kann. Damit können erhebliche Kosten gespart und zudem die Unfallgefahr beim Wegfahren der Busse gemindert werden. Daher sind hier vermehrt Taten gefordert. 3. Verminderung des Planungsaufwandes. Eine Massnahme hat der Regierungsrat nicht erwähnt. In den Gemeinden fällt auf, dass zu Besprechungen und Augenscheinen oft zwei und mehr Vertreter des Kantons, wenn möglich jeder mit eigener Meinung und eigenem Fahrzeug erscheinen. Hier könnte mit einer vorgängigen Koordination Abhilfe geschaffen und Kosten gespart werden. Wie Sie diesen Ausführungen entnehmen können, sind nicht alle Begehren des Postulates erfüllt. Nur wenn wir das Postulat aufrechterhalten, zwingen wir Regierung und Verwaltung zum Handeln. Ich bitte Sie, die Abschreibung abzulehnen. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Es ist mir nicht recht klar, was Herr Kalt hier erreichen will. Prioritäten im Strassenbau zu erstellen, ist Aufgabe des Regierungsrates. Das Instrument, das in Ausarbeitung ist, ist ein Instrument des Regierungsrates. Selbstverständlich werden wir Ihnen die entsprechenden Anträge im Budget stellen. Aber wir können ja die Budgetdebatte 1999 jetzt nicht vorwegnehmen. Zum Problem der Busbuchten: Man kann doch die Verhältnisse, wie sie beispielsweise in Spreitenbach sind, nicht einfach für eine Gemeinde wie Umikon übernehmen. Das muss von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden. Im übrigen gibt es auch Gründe gegen Busspuren: Busspuren kosten auch etwas usw. Schliesslich: Das ewige Problem der vielen Mitarbeiter an Ort und Stelle. Ich höre genau auch die gegenteilige Meinung. Man ist nicht einverstanden damit, dass man mit einer fixfertig und abgekochten Meinung mit den Gemeinden spricht und ihnen dann mehr oder weniger nur ein Urteil bekannt gibt. Die Gemeinden möchten sich an der Diskussion und den verschiedenen Gesichtspunkten Strassenbau, Verkehrsplanung und Umweltschutz beteiligen und Einfluss nehmen. Sie wehren sich dagegen, wenn ein Einzelner kommt und einfach festhält, was die Meinung des Kantons ist. Im übrigen ist das nun wirklich nicht ein Posten, wo Geld im Strassenbau verloren geht. Sie können das Postulat schon aufrechterhalten, aber mehr wird nicht geschehen, das ist nicht die Realität. Das wissen Sie genau so gut wie ich. Vorsitzender: Die Überweisung des Postulates ist unbestritten und somit so beschlossen. Hingegen wird die Abschreibung bestritten. Wir entscheiden somit über die Abschreibung. Abstimmung: Für die Abschreibung: 47 Stimmen. Dagegen: 54 Stimmen. 1073 9. Juni 1998 690 Gesetz über Katastrophenhilfe und zivile Verteidigung (KZVG); Änderung; 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung (Vorlage vom 18. März 1998 des Regierungsrates; Änderungsantrag vom 12. Mai 1998 der nichtständigen Kommission Nr. 5, dem der Regierungsrat zustimmt.) Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 5: Am 25. November 1997 war die erste Lesung über das Gesetz Katastrophenhilfe und Zivilschutz. Die Kommission hat am 12. Mai 1998 die zweite Sitzung durchgeführt. Es waren 16 Mitglieder anwesend, 1 Mitglied war entschuldigt. Der Prüfungsantrag von Herrn Martin Christen aus der ersten Lesung wurde diskutiert und von der Kommission und der Regierung angenommen. Zu reden gab der Titel, der bei der ersten Lesung auf Antrag der Kommission geändert wurde. In der Zwischenzeit haben wir ja kein EMD mehr, sondem das Departement Verteidigung/ Bevölkerungsschutz und Sport, es wäre also logisch, dass der Titel auch wieder geändert wird Es stellt sich nur die Frage, ob wir schneller sein dürfen als der Bund? Es gibt dazu einen Vorschlag von Regierung und Kommission. Eine Änderung gibt es in Paragraph 9. In Paragraph 44 werden die Worte "Die Abteilung Zivile Verteidigung" ersetzt. Es gibt neu einen Paragraphen 45a. Ich werde zu den einzelnen Änderungen im Laufe der Beratung die Meinung der Kommission bekanntgeben. Alle Änderungen wurden von der Kommission einstimmig angenommen. Vorsitzender: Es liegt ein Rückweisungsantrag vor. Geri Müller, Baden: Sie haben vor einiger Zeit den Rückweisungsantrag der Grünen abgelehnt, aber ich muss ihn bei der zweiten Lesung noch einmal bringen. Wir schlugen damals vor, die Idee des Zivilschutzes grundsätzlich zu überdenken. Eine Ratsmehrheit wünschte das jedoch nicht. Ich möchte nun zwei neue Punkte anführen, die damals noch nicht zur Sprache standen. Dank der hervorragenden Schnitttechnik der Radioanstalt soll die damalige Debatte von vielen verfolgt worden sein. Dadurch erhielt ich nach der Debatte der ersten Lesung einige Reaktionen. Viele waren zustimmend, auch von Menschen, die sonst nicht unsere Farbe wählen. Die Kommentare waren eindeutig: Aufräumen mit dieser sinnlosen Zeit- und Geldverschwendung. Durch meine Worte erhielt ich aber auch eine Einladung zu einem praktischen Einsatz der Zivilschutzorganisation Murgenthal, der ich folgte. Im Foyer ist kurz über diesen Einsatz berichtet worden. Der Auftrag der Zivilschutz-organisation dort im Murgenthal war klar: Ein Altersheim musste seinen Lift revidieren. Diese Aktion dauerte sechs Wochen, wobei eine Benützung des Liftes in dieser Zeit ausgeschlossen war. Die Zivilschutzorganisation musste die Bewohnerinnen jeweils zu den Mahlzeiten ins Parterre hinunter begleiten. Der grösste Teil der Bewohnerinnen war aber gehunfähig und auf den Rollstuhl angewiesen. Mit Engagement und Humor, schnell, effizient und sicher verrichteten die Männer ihren Dienst. Da sich die Helfer und die Bewohnerinnen teilweise kannten, war eine entspannte Atmosphäre deutlich spürbar. Ich hatte anschliessend Gelegenheit, mit den Beteiligten über diese Aktion zu sprechen. Wir waren uns einig, dass es immer 1074 Art. 689 wieder guttut, über solche Dinge auch zu reden, statt immer nur Schattenkämpfe auszutragen. Ich bin für diese Einladung auch dankbar. Aber trotzdem, erlauben Sie mir bitte, Ihnen Fragen vorzulegen, die mich nachher beschäftigten: Warum baut man solche vierstöckigen Altersheime? Diese Frage scheint auf den ersten Blick nichts mit dem Zivilschutzproblem zu tun zu haben. Oder doch? Welche Alternativen hätte der Heimleiter gehabt? Ich habe ihn gefragt. Er antwortete: Sechs Wochen in den Urlaub zu fahren, konnten sie sich aus Kostengründen nicht leisten. Ebenfalls diskutiert wurde der Einsatz von Erwerbslosen. Offerten zeigten aber, dass der Zivilschutzeinsatz wesentlich billiger gekommen ist. Erlauben Sie mir die Frage: Kompensiert denn der Zivilschutz damit Arbeitsplätze? Im Gespräch mit den Helfern hat sich gezeigt, dass sich viele dieser Männer Gedanken gemacht haben über das Alter und das Altern. Sie standen dieser Altersgruppe erstmals so nahe. Das fand ich wirklich und ehrlich toll. Aber wieviele Männer kriegen die Chance, so etwas zu tun und wieviele verpassen solche wertvollen Erfahrungen? Was nutzen die Übungen, die diese Männer im Bunker gemacht haben für solche Einsätze? Was nützt unser neues Gesetz? Sie sehen, es geht mir nicht einfach nur darum, etwas zu zerschlagen, was da stand. Es geht mir um die Chance, mit den neuen nationalen Öffnungen in Zivilschutz und Armee etwas Neues aufzubauen. Sie haben sicherlich alle den Bericht Brunner gelesen. Für die erste Lesung kam er zu spät. Für die zweite Lesung wäre er vorgelegen. Er bestätigt rundum unsere Bedenken und ruft auf, unser Sicherheitsdispositiv grundlegend zu ändern. Ausser der beleidigten Reaktion eines Ständerates im Zivilschutzblättchen hat dieser Bericht in diesem Kanton aber nicht viel bewirkt. Die Kritik Studienkommission an der Gesamtverteidigungsidee und am Zivilschutzkonzept bestätigt unsere Kritik deutlich. Gesamtverteidigung und Zivilschutz sind überholt. 300'000 Dienstleistende im Zivilschutz stehen im krassen Missverhältnis zu den heutigen Bedürfnissen. Es sei eine ungenügende Ausbildung festzumachen, die zu Sinnkrisen im Zivilschutz führen. Lassen Sie mich kurz die Empfehlung 16 zitieren, die das neugeschaffene EBS Wort für Wort übernommen hat: "Die Kommission empfiehlt den Kantonen die Kompetenz für die Organisation des Zivilschutzes nach ihren eigenen Bedürfnissen zu erteilen, in enger Zusammenarbeit mit den technischen Diensten der Gemeinden und den Wehrdiensten. Der Bund soll sich auf die Rahmengesetzgebung sowie auf Unterstützungsmassnahmen bei Ausbildung und Materialeinkauf beschränken. Die Bestände sind massiv zu reduzieren. Dies steigert die Effizienz usw. Die Dienstpflicht kann in Zukunft ebensogut im Zivilschutz wie in der Armee geleistet werden. Die Infrastruktur an Schutzplätzen soll beibehalten, aber nicht weiter ausgebaut werden." Mit dieser Empfehlung sieht sowohl die Kommission wie auch die EBS den Zivilschutz ganz klar der Armee untergeordnet. Mit den Katastropheneinsätzen und mit der Bevölkerungshilfe hat das nichts mehr zu tun und zeigt auch auf, wofür der Zivilschutz eigentlich geeignet gewesen wäre. Wir bleiben bei unserer Haltung und weisen das Gesetz in der Hoffnung zurück, dass mit einem neuen Vorschlag eine bessere Variante kommen könnte. Vorsitzender: Ich mache Ihnen eine Mitteilung betreffend Traktandum 28 'Planungsbericht III Suchthilfe'. Ich habe Art. 690 mich entschieden, dieses Geschäft für heute abzusetzen, wir das Geschäft nicht gesamthaft beraten können. Ich nehme an, Sie sind damit einverstanden. Wir fahren mit dem Geschäft über das KVZG weiter. Erwin Berger, Boswil: Die CVP-Fraktion hat sich an der Fraktionssitzung grossmehrheitlich für die vorgeschlagene Teilrevision des Katastrophenhilfegesetzes ausgesprochen, so wie es die Kommission und der Regierungsrat zur heutigen zweiten Sitzung vorschlagen. Sie unterstützt vollumfänglich die kleinen Korrekturen und Ergänzungen zur ersten Lesung. Wir begrüssen sehr, dass das neue Gesetz schlanker geworden ist. Es ist der heutigen Zeit angepasst und beinhaltet vor allem auch eine Lockerung im Schutzraumbau. Ich bitte Sie, der vorgeschlagenen Teilrevision zuzustimmen und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Wir wissen aus der Kommission und aus der ersten Lesung, dass sich Herr Müller nicht für dieses Gesetz erwärmen kann. Ich muss jetzt etwas wiederholen, was ich in der ersten Lesung schon gesagt habe: Wir sind nicht einfach frei, im Zivilschutz zu machen, was wir wollen. Wenn Sie § 1 Abs. 1 lesen, dann heisst es da: "Das Gesetz regelt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz, die witschaftliche Landesversorgung und den Kulturgüterschutz." Es gibt eine Gesetzeshierarchie in diesem Land und diese bringt es mit sich, dass der Bund Vorschriften erlässt, die wir nachher im kantonalen Recht vollziehen müssen. Daran ändert auch der Bericht Brunner nichts, in welchem sicher einige überle-genswerte Punkte enthalten sind. Der Regierungsrat wird dazu noch Stellung nehmen. Wir werden in Zukunft sicher einiges ändern in der Durchführung des Zivilschutzes. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass wir in diesem Gesetz weder Bestandeszahlen noch andere operative Dinge festlegen, sondern eben den Rahmen, in welchem wir den Zivilschutz im Kanton Aargau durchführen wollen. Wie Herr Berger gesagt hat, ist es jetzt bereits so, dass einige Neuerungen dabei sind, die in meinen Augen sehr vernünftig sind und eine Anpassung an die heutige Zeit darstellen. Ich bitte Sie, das Eintreten zu beschliessen. Abstimmung: Die grosse Mehrheit, gegenüber 25 Stimmen, lehnt den Rückweisungsantrag von Geri Müller ab und ist somit für Eintreten. Detailberatung I., Titel und Ingress, § 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. b, f-h, i-l, § 2, § 3 Zustimmung §4 Zustimmung zur Aufhebung § 6 Abs. 2, § 8 Marginalie, Abs. 1 und 2, Abs. 3 lit. a und b Zustimmung §9 Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 5: In § 9 gibt es einen neuen Absatz 2, den Sie in der Botschaft finden. 9. Juni 1998 weil ich der Meinung bin, dass es keinen Sinn macht, wenn Zustimmung § 10 Marginalie und Abs. 1, § 12 Marginalie, Abs. 1 und 3, § 14 Abs. 3, § 15, § 17, § 18 Zustimmung § 19 Zustimmung zur Aufhebung § 20 Abs. 2, § 21, § 22, § 23, § 24 Zustimmung § 25 Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 5: In Absatz 1 wird der Prüfungsantrag Christen aufgenommen. Regierung und Kommission stellen den Antrag, Absatz 1 wie folgt zu ändern: "Der Kanton betreibt, unterhält und erneuert höchstens zwei Ausbildungszentren." § 26 Zustimmung zur Aufhebung §§ 27 und 28 Zustimmung § 29 Zustimmung zur Aufhebung § 30 Abs. 1 und 2, § 32, § 33, § 34 Abs. 1, § 35, Titel vor § 36, § 37 Marginalie, Abs. 1 und 2, Titel vor § 38, § 38 Abs. 1 und 3, § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1 Zustimmung § 41 Zustimmung zur Aufhebung § 42 Abs. 2 und 3, § 43 Marginalie Zustimmung § 44 Hier werden die Worte "Die Abteilung Zivile Verteidigung" durch "Das Gesundheitsdepartement" ersetzt. Walter Forrer, Oberkulm: Ich stelle Ihnen den Antrag, Paragraph 44 wie folgt zu ändern: Anstelle von 'das Gesundheitsdepartement' sei neu wieder die Bezeichnung 'die Abteilung Zivile Verteidigung' einzuführen. Zur Begründung: Mit dem neu vorgeschlagenen Paragraphen 45a hat der Grosse Rat die Kompetenz, Anpassungen an allfällig neues Bundesrecht vorzunehmen, wenn keine erhebliche Entscheidungsfreiheit besteht. Denkbar wäre eine solche Änderung, wenn die Abteilung Zivile Verteidigung in Folge einer Bundesrechtsänderung einen neuen Namen bekommen sollte. Hier käme dann der neue Paragraph 45a zur Anwendung. Würde hingegen der Bevölkerungsschutz aus welchem Grunde auch immer einmal einem anderen als dem Gesundheitsdepartement unterstellt, könnte für diese Änderung Paragraph 45 nicht angewendet werden, weil dieser angenommene Wechsel nicht durch Ausführung der Bundesgesetzgebung 1075 9. Juni 1998 Art. 690 erforderlich würde. So müsste dann nach der heutigen Fassung von Paragraph 44 die Aargauer Bevölkerung an die Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Darf ich Sie bitten, dem Antrag von Walter Forrer zuzustimmen. Wir hatten diesen Paragraphen 44 vorsorglich geändert, weil wir damit rechnen, dass vom Bund noch einige Änderungen kommen werden. Jetzt hat aber die Kommission beschlossen, einen Generalartikel einzuführen, weshalb es vernünftig ist, hier wieder auf die Variante zurückzukommen, die Sie in der ersten Lesung beschlossen haben. Abstimmung: Der Änderungsantrag von Walter Forrer wird mit grosser Mehrheit angenommen. § 45 a; II Zustimmung Schlussabstimmung: Für die Änderung des Gesetzes über Katastrophenhilfe und zivile Verteidigung (KZVG), wie sie aus der Beratung hervorgegangen ist: 110 Stimmen. Dagegen: 4 Stimmen. Vorsitzender: Das Geschäft ist somit zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 5: Ich danke im Namen der Kommission Frau Regierungsrätin Dr. Mörikofer und Herrn Dr. Martin Vögtli für die gute Beratung und Zusammenarbeit. Ebenso sei auch Frau Strebel für die präzise Führung der Protokolle herzlich gedankt. Mein Dank geht auch an die Kommissionsmitglieder und ich hoffe, dass sich alle dafür einsetzen, dass die Vorlage bei der Abstimmung vom 27. September 1998 vom Stimmvolk angenommen wird. 691 Motion der SD-Fraktion vom 13. Januar 1998 betreffend Überwachungseinsätze von WK-Soldaten an den Grenzabschnitten zu Deutschland; Umwandlung in ein Postulat; Ablehnung (vgl. Art. 401 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 25. März 1998: lehnt die Motion mit folgender Gestützt auf Art. 2 Abs.1 der Verordnung über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (VGD) vom 3. September 1997 kann die Truppe für bestimmte grenzpolizeiliche Dienste eingesetzt werden. Über den Einsatz entscheidet der Bundesrat aufgrund eines Gesuchs der kantonalen Regierung (Art. 3 VGD). Mit einem Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps könnte eine gewisse Abhaltewirkung erzielt werden. Eine nachhaltige Wirkung würde aber nur mit 1076 Nach Auffassung des Regierungsrates ist der Einsatz von Truppen an der Landesgrenze zur Unterstützung des Grenzwachtkorps nur nach gründlicher Vorbereitung zu verantworten. Die aargauischen WK-Truppen, welche die SD-Fraktion für Überwachungsaufgaben einsetzen möchte, sind für andere Aufgaben ausgebildet und wären deshalb bei einer Bewachungsaufgabe an der Grenze stärker gefährdet als das entsprechend ausgebildete Grenzwachtkorps.Ohne absolut zwingende Notwendigkeit sollten deshalb für diese Aufgaben keine Milizformationen (WK-Truppen) eingesetzt werden. Ein Einsatz von Truppen an der Landesgrenze zur Unterstützung des Grenzwachtkorps ist ferner nur als Assistenzdienst möglich. Eine solche Massnahme drängt sich jedoch erst als "ultima ratio" auf. Gegenwärtig befinden sich weder der Kanton Aargau noch andere Kantone in einer Notsituation, um solche Truppeneinsätze zu beantragen. Vorsitzender: Rückkommen wird nicht verlangt. Der Regierungsrat Begründung ab: Urne bemüht werden. Ich bitte Sie, aus praktischen Überlegungen dem Änderungsantrag zuzustimmen. einem Dauereinsatz entlang der ganzen Grenze erreicht werden. Die Beurteilung des Regierungsrates deckt sich im übrigen mit den Stellungnahmen des Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und des Eidg. Finanzdepartementes, Abteilung Grenzwachtkorps. Markus Kunz, Frick: Eine Mehrheit der CVP-Fraktion kann dieser Motion so nicht zustimmen und stellt sich hinter die Beurteilung des Regierungsrates. Vor zwei Jahren, anlässlich der Behandlung des Rechenschaftsberichtes des Regierungsrates, fragte ich Herrn Regierungsrat Silvio Bircher, ob man beim Bundesrat der largen Überwachungsregelung entlang der Grenzen wegen nicht vorstellig werden könnte. Regierungsrat Bircher sagte damals, man kenne das Problem und sei in dieser Angelegenheit tatsächlich schon in Bern vorstellig geworden. Der Bundesrat sei aber aus Spargründen nicht bereit, auf diesen Vorstoss zurückzukommen. Heute werden von den unterschiedlichsten Parteien Überwachungseinsätze von WK-Soldaten an den Grenzen gefordert. Sogar der VBS-Chef Adolf Ogi erklärte, die Armee sei für einen Einsatz an der Grenze bereit. Interessanterweise können einige nahmhafte hohe Offiziere diese Beurteilung nicht mittragen. Wir sind froh über die klare Aussage des Regierungsrates über die SD-Motion. Es gilt zu bedenken, dass unsere WK-Soldaten bei ihrem regulären Einsatz von drei Wochen mehr als überlastet wären, wenn man dort Ausbildung und Einsatz hineinverpacken möchte. Damit würde man nicht einmal eine abschreckende Wirkung erzielen. Als ultima ratio würden wir aber die Option eines Militäreinsatzes sehr wohl begrüssen und offenhalten. Es geht jetzt aber darum, aus Fehleinschätzungen Lehren zu ziehen und parallel zum Dringlichkeitsrecht im Asylwesen die fragwürdigen Sparübungen an den Grenzen mit dem Ausbau und einer neuzeitlichen Ausbildung rückgängig zu machen und damit das Grenzwachtkorps entsprechend zu stärken. Längerfristig ist dieses Geld mehr als gewinnbringend angelegt. Ich bitte den Regierungsrat darum, in Bern noch einmal vorstellig zu werden. Urs Hümbeli, Hägglingen: Die Regierungsrätin versichert uns in der Motionsantwort, dass für solche Einsätze unsere Militäreinheiten zuerst zusätzlich ausgebildet werden Art. 691 müssen. Meinen Unterlagen kann ich aber entnehmen, dass der Kanton Aargau über eine jederzeit einsatzbereite Einheit verfügt. Frau Regierungsrätin: haben Sie vor ca. zwei Wochen eine Geistertruppe besucht? Oder war es ein reform 1995 gehört unter anderem: Objektschutz, Personenschutz, Verstärkung des Grenzwachtkorps. Diese Soldaten werden speziell auf Härte getrimmt. Es ist das Fazit einer neuartigen Ausbildung, die weit von der traditionellen Füsiliersausbildung entfernt ist. Schiessübungen werden nicht mehr auf 200-300 Meter abgehalten, sondern auf 15 Meter und weniger. Der Kampf Mann gegen Mann ist Ausbildungsziel. Das Territorialregiment 23 setzt sich hauptsächlich aus Aargauer Armeeangehörigen zusammen und wird fast ausschliesslich im Kanton eingesetzt. Sie sehen also, dass wir bereits über eine 1'500 Mann starke, ausgebildete Einsatztruppe im Kanton Aargau verfügen. Sie sind sicherlich mit der SD gleicher Meinung, dass es unverantwortlich ist, die Mehrheit der Grenzübergänge nachts und teilweise am Wochenende nicht mehr zu besetzen. Die Arbeitsgruppe, die Silvio Bircher ins Leben gerufen hat, um illegale Einwanderer abzufangen, ist schnell an unüberwindbare Grenzen gestossen, weil der Bürokratismus schnelles Handeln verhindert. Die Mutterparteien der CVP, Kollege Kunz, der FDP und der SVP sind für Einsätze, wie sie unsere Motion vorschlägt. Somit ist eine Zustimmung aus diesen Lagern wohl unumstritten. Daher erlaube ich mir, einige Worte an die Vertreterinnen und Vertreter der SP zu richten. Die Einbürgerungsbestimmungen müssten sofort gelockert werden. Auf diese Weise würden in Zukunft die Kriminellen dieser Art als Schweizer in die Statistik eingehen und den proprotionalen Anteil der ausländischen Kriminellen gegenüber den schweizer Verbrechern senken. Auf keinen Fall darf die Armee zu Grenzbewachungen eingesetzt werden, denn das würde abschreckend auf illegal Einreisende wirken. Schliesslich streben wir einen multikulturellen Staat an. In diesem sollen sich auch Personen niederlassen können, die keine Lust haben, auf offiziellem Weg ein Asylgesuch zu stellen. Das Grenzwachtkorps 1 in Basel und 2 in Schaffhausen haben 15 neue Personen als Verstärkung erhalten. Zwischen Pruntrutt und Schaffhausen! Das entspricht einer Pflästerlipolitik. Sie können sich selbst ausrechnen, wie hoch der Zuwachs in unserem Kantonsabschnitt ausfällt. Abschliessend noch ein letzter Hinweis an die Unentschlossenen aus dem linken Lager: Unsere Massnahme wird sogar von den Feministen unter Ihnen begrüsst. In ihrer Zeitung 'Emma' war neulich zu lesen, ich zitiere wörtlich: "EinTürkischer, sprich islamischer Mann gehört nicht hierher, weil er quasi in den Genen hat, Frauen nicht als gleichberechtigt zu akzeptieren." Ich bitte Sie, die SD-Motion zu überweisen, denn sie verspricht eine wirksame Abschreckung. Kurt Stierli, Muri: Im Namen der einstimmigen SP-Fraktion stelle ich Ihnen den Antrag, die Motion nicht zu überweisen. Es gibt verschiedene Gründe: Zu den politischen Gründen: Die SD wollen WK-Soldaten an die Grenze stellen, um Flüchtlinge davon abzuhalten, in die Schweiz einzureisen. Da kommen Assoziationen mit der Vergangenheit auf. Letztmals hat die Schweizer Armee die Grenze während des 2. Weltkrieges bewacht. An die Folgen dieser Flüchtlingspolitik wurden wir in der jüngsten Vergangenheit wieder erinnert. Haben wir heute Krieg, damit die Armee wieder an die Grenze muss? Nein! 9. Juni 1998 Trugbild? Das Tritorialregiment 23 besteht aus dem Füsilierbatallion 59/60. Zu seinen vordringlichsten Aufgaben seit der ArmeeOffensichtlich hat die Schweizer Armee ein Identifikationsproblem. Sie braucht eine neue Legitimation. Früher waren das die Kommunisten und Sozialisten. Jetzt werden Flüchtlinge und Asylbewerber zum neuen Feindbild gemacht. Nur so ist zu erklären, dass der Verteidigungsminister vorschnell die Armee an die Grenze stellen wollte. Glücklicherweise ist er nun vom besonneneren Gesamtbundesrat zurückgepfiffen worden. Dem Bundesrat ist offensichtlich klar geworden, zu welch gefährlichem Präjudiz der Einsatz der Armee an der Grenze zu Friedenszeiten führen würde. Mit dem Einsatz der Armee lösen wir die Probleme der Flüchtlinge nicht. Die Ursachen in den Herkunftsländern sind Krieg, Hunger, Folter, Elend usw. Diese Probleme lassen sich nicht mit einem Armeeeinsatz lösen, wenn auf der anderen Seite massiv Waffen in die entsprechenden Länder - beispielsweise die Türkei - geliefert werden. Wir wehren uns gegen die militärische Mobilmachung. Wir wehren uns dagegen, dass Flüchtlinge und Asylbewerber zum neuen Feinbild gemacht werden. Das ist eine äusserst gefährliche Strategie, die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entschieden bekämpfen werden. Mit dem Vorschlag der SD wird der Fremdenhass weiter angestachelt, wie schon 1991 ein hoher Offizier der Schweizer Armee geschrieben hat. Kein mit der Schweiz vergleichbares Land stellt die Armee zu diesem Zweck an die Grenze. Diese Massnahme passt ganz und gar nicht zu einem Rechtsstaat wie der Schweiz. Neben diesen politischen Gründen gibt es eine Reihe praktischer Gründe, die dagegen sprechen. Der Kontrollund Überwachungsdienst an den Grenzen ist eine sehr anspruchsvolle Arbeit. Die professionellen Grenzwächter und Grenzwächterinnen haben eine entsprechende, mehrjährige Ausbildung, die unter anderem sicherheitsrelevante Ausbildung im Nahkampf und Schiesswesen beinhaltet. Zudem werden diese Leute auch psychologisch auf Verhaltensweisen geschult. Nun sollen WK-Soldaten, die teilweise schlecht motiviert und nicht bestens ausgebildet sind für eine Dauer von zwei Wochen eingesetzt werden. Das Sicherheitsrisiko ist für alle Beteiligten viel zu hoch. Man bedenke ein Auto und sein Insasse: einem Grenzgänger sieht man nicht an, ob er harmlos ist oder ein Schwerverbrecher, der sofort zur Waffe greift. WK-Soldaten sind schlichtweg überfordert. Wenn man WK-Soldaten theoretisch einsetzen wollte, so ist das rein praktisch nicht möglich. Die Miliztruppen müssten wenigsten rudimentär ausgebildet werden. Die besten Grenzwächter müssten für diese Ausbildung abgezogen werden und fehlten dann für die Bewachung der Grenze. Dieser Vorstoss ist politisch höchst fragwürdig und praktisch unmöglich. Ich bitte Sie im Namen der SPFraktion, diese Motion klar und deutlich abzulehnen. Daniel Heller, Aarau: Die FDP-Fraktion ist gegen eine Überweisung des Vorstosses in Form der Motion. Sie könnte jedoch grossmehrheitlich zustimmen, wenn der Vorstoss in ein Postulat umgewandelt wird. Dazu eine kurze juristische Begündung und einige sachbezogene Anmerkungen. Die Form der Motion ist für das, was verlangt wird, nicht korrekt. Mit einer Motion werden von der Regierung 1077 9. Juni 1998 Art. 691 Verfassungs- oder Gesetzesänderungen verlangt. Der Kanton kann in diesem Bereich jedoch kein Recht setzen. Eine Handlung der Regierung in Form einer Intervention beim Bundesrat kann mit einer Motion gemäss GVG und GO nicht verlangt werden. Das Postulat würde die Regierung jedoch verpflichten, nähere Abklärungen zu treffen und Bericht zu erstatten. Das macht in Zusammenhang mit der von diesem Rat überwiesenen Standesinitiative Sinn. Landesgrenzen sind intensiver zu überwachen, notfalls unter Einsatz von Armeeeinheiten." Dieser Rat hat diese Standesinitiative mit einer Zweidrittelmehrheit überwiesen. Wir haben diese Forderung aufgestellt, weil wir für die konsequente Rechtsstaatlichkeit im Asylwesen eintreten. Wer in die Schweiz kommen will und Asyl begehrt oder hier leben will, der soll das offen und legal tun. Die Grenzen sind grundsätzlich offen. Unsere Gesetze sehen für das Asylverfahren oder für die Einwanderung klar geregelte rechtsstaatliche Prozesse vor. Wer hingegen illegal über die Grenze kommt, der will sich diesem rechtsstaatlichen Verfahren entziehen. Diese Kategorie ist in den meisten Fällen nicht asylwürig. Nur eine lückenlose oder zumindest stark verbesserte Überwachung der Grenzen sorgt dafür, dass die Rechtsstaatlichkeit im Asylwesen und in der Einwanderungspolitik gewährleistet werden kann. Der Beitrag zur Existenzsicherung ist seit dem Bericht 1990 zur Sicherheitspolitik Bestandteil des Armeeauftrages. Mit den Teritorialregimenten stehen sogar speziell für die Vielfalt dieser Aufträge geschulte Truppen zur Verfügung. Aber auch andere Verbände der Armee sind durchaus in der Lage topographisch schwierige Grenzabschnitte zu überwachen. Die Debatte heute zeigt es wieder, hier herrschen vielfach falsche Vorstellungen. Verbände der Armee erfüllen derartige Aufträge nur subsidiär und haben keine Exekutivfunktion. 'Überwachen' heisst beispielsweise, eine Beobachtungs- und Meldeorganisation aufzuziehen, welche es dem Grenz-wachtkorps oder der Polizei erlaubt, rechtzeitig dazusein und zuzugreifen. Derartige Dienste erfolgen ohne scharfe Munition. Das Bild aus dem Krieg 1914/1918 ist also lächerlich und hat nichts mit dem zu tun, was hier verlangt ist. Je nach Waffengattungen sind die Truppen unterschiedlich geeignet. Einige brauchen noch zusätzlich Ausbildung, andere könnten aus dem Stand eingesetzt werden. Die Verstärkung des Grenzwachtkorps ist ein Thema, das wahrscheinlich die meisten Truppenformationen in den vergangenen Jahren in der einen oder anderen Form zumindest auf der Stufe der Führung in den Stäben geübt haben. Bereits die Abhaltewirkung von Truppen in Grenznähe ohne entsprechenden Auftrag ist bemerkenswert. Ich kommandierte vor einem Jahr eine Panzerhaubizabteilung auf dem Simplon. Der Simplon ist eine beliebte Route für illegale Grenzübertritte. Eine der Einheiten war im Grenzort Gondo stationiert. Schon nur ihre Präsenz ohne irgendwelche Grenzüberwachungsaufträge hat dafür gesorgt, dass während knapp dreier Wochen keine Versuche von illegalen Grenzübertritten festgestellt werden mussten. Grenzwachtkommando und Gemeindebehörden haben dies schriftlich zuhanden der Truppe festgestellt und verdankt. Aus Sicht der FDP sind also solche Einsätze zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit je nach Lageentwicklung denkbar und könnten für eine begrenzte Zeit sinnvoll und notwendig sein. Sicher nicht sinnvoll wären auf die Grenzen des Kantons Aargau begrenzte isolierte Aktionen, wie sie die Motion will. Sicher nicht sinnvoll wäre es auch, wenn derartige Einsätze in Zukunft ein Hauptthema der Truppendienste würden. Die FDP ist darum der Auffassung, dass diese Fragen im Rahmen der Standesinitiative noch einmal zu prüfen und zu behandeln sind. In Konsequenz zur Forderung unserer Standesinitiative stimmen wir darum der Prüfung des Grundanliegens zu, der Vorlage hier aber nur in Form des Postulates, als Bekräftigung der von uns unterstützten Politik. Eine vertiefte Lagebeurteilung aus der Sicht unseres Kantons, der über eine sehr lange Landesgrenze verfügt, kann zu dieser Problematik nichts schaden. 1078 Die FDP hat in ihrer Standesinitiative im Grundsatz die Forderung nach Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee erhoben. Die Passage lautet, ich zitiere: "Die Peter Wehrli, Küttigen: Die SVP-Fraktion hat sich intensiv mit der von der SD eingereichten Motion beschäftigt. Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich dagegen, die Motion zu überweisen. Hingegen stimmte die SVP-Fraktion einstimmig zu, wenn die Motion in ein Postulat umgewandelt würde. Josef Bürge, Baden: Herr Hümbeli hat mich aus dem Busch geklopft. Den Truppenkörper, den er anführte, durfte ich vor einigen Jahren führen. Herr Hümbeli, ich weiss, was das für Leute sind. Ich weiss auch, was sie können. Aber noch viel besser weiss ich, was sie nicht können. Wenn hier motioniert wird, dass eine Truppe während des WK's für solche Einsätze eingesetzt werden soll, dann verrät das leider elementarste Unkenntnis der Angelegenheit. Solche Einsätze bedürfen eines besonderen Status, und was vom Simplon vorhin zu Recht erwähnt wurde, das sind Übungen, wie sie zu Dutzenden gemacht werden. Aber wenn das, was die Motion will, ernstgenommen wird, dann heisst das, was die Regierung erläuterte, ganz klar: Eine gründliche und umfassende Ausbildung im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der eingesetzten Truppe und zur Erreichung des Ziels. Was die Motion hier schildert, wäre der Missbrauch einer guten Truppe für schlechte Pfadfinderdienste. Jeder Pfadfinder bedankt sich jetzt für dieses Schimpfwort. Ich meine, die Pfadfinder könnten das besser, als das was hier postuliert wird. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Die Bemühungen in diese Richtung sind schon intensiv genug, als dass sich der Aargau jetzt auch noch hier profilieren müsste. Harry Lütolf, Wohlen: Mir schwebt schon eine Horde Cowboys vor Augen, die an der Grenze stehen. Wenn ich daran denke, dass hier meine Altersgenossen als Wehrmänner an die Grenze stehen, dann schaudert mir. Die meisten hier in diesem Saale sind aus Altersgründen nicht mehr dazu verpflichtet, Grenzdienst versehen sollen. Sie setzen Leute an die Grenze, ohne dabei selbst betroffen zu sein. Das ist wirklich sehr unfair! Warum rufen wir nicht gleich die Kriegsmobilmachung aus, dann könnten wir alle Wehrmänner an die Grenze stellen. Überlegen Sie sich mal, diese Leute laufen mit scharfer Munition an der Grenze herum, ohne für diesen Grenzwachtauftrag ausgebildet zu sein. Da raschelt was im Laube und es wird geschossen, nur weil einer ein Blackout hat. (Unruhe im Saal) Überweisen Sie weder die Motion noch das Postulat! Urs Hümbeli, Hägglingen: Ich habe zwei Kollegen, die in dieser Truppe Dienst tun. Sie haben kürzlich diese Art. 691 Ausbildung vertieft. Als ich ihnen die Motionsantwort zeigte, zweifelten sie an ihrem Einsatzziel. Die SD ist allerdings bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Wenn die Regierung dieses Postulat ablehnt, dann ist das nicht eine grundsätzliche Ablehnung in dem Sinne, dass das nie vorkommen könnte. Es ist eine Ablehnung unter dem alle zwei Jahre für drei Wochen verfügbar. Was soll denn das? Das bringt doch überhaupt gar nichts, denn es fehlt jegliche Kontinuität. Stellen Sie sich plastisch Ihre Reaktion vor, sollten diese WK-Truppen einmal tatsächlich an der Grenze stehen, und es ereignete sich dann ein Zwischenfall, bei dem Wehrmänner erschossen oder verletzt würden. Hier ist die Verhältnismässigkeit zwischen dem eingegangenen Risiko und dem Ziel des Auftrages nicht gegeben. Eine Verstärkung des Grenzwachtkorps kann durchaus Sinn machen. Dies kann dann allerdings Probleme in den rückwärtigen Diensten geben. Im Tessin wurde vor kurzem das Grenzwachtkorps verstärkt mit dem Resultat, dass nachher die Polizei, die die aufgegriffenen Menschen übernehmen musste, völlig ins Schleudern kam. Wenn schon, dann die ganze Organisation verändern! Zu Kurt Stierli: Unsere Schweizer Armee hat nicht ein Identifikationsproblem, das sie dadurch lösen muss, indem sie an der Grenze versucht, Asylbewerber aufzuhalten. Die WK-Soldaten sind auch nicht schlecht motiviert, insbesondere jene nicht, die in der Ter-Infanterie Dienst leisten. Herr Hümbeli hat es gesagt, ich war kürzlich dort. Diese Leute sind ausserordentlich gut motiviert. Sie sind allerdings nicht genügend ausgebildet für diese Aufgaben. Nach Aussagen von Korpskommandant Dousse, Ausbildungschef der Armeechef Heer, würde es in jedem WK mindestens vier bis fünf Tage brauchen, bis man die Leute mit einigermassen gutem Gewissen überhaupt einsetzen könnte. Wie lange der Einsatz dann noch dauert, können Sie sich selber ausrechnen. Ich bitte Sie, auch das Postulat nicht zu überweisen. Der mit dem Postulat verbundene Prüfungsauftrag wurde bereits im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur Motion behandelt und erledigt. Wir haben diese Fragen gründlich abgeklärt und WK-Soldaten kommen nach Auffassung der Regierung in der jetzigen Lage für diesen Auftrag nicht in Frage. Sie werden im Rahmen der Standesinitiative noch einmal über das Problem und über andere Lösungen diskutieren können. Dazu braucht es diese Postulat aber nicht. Abstimmung: Für die Überweisung der SD Motion in Form eines Postulates: 47 Stimmen. Dagegen: 51 Stimmen. Vorsitzender: Damit ist das Geschäft erledigt. 692 Kleine Anfrage Ueli Meyer, Schafisheim, vom 16. September 1997 betreffend Realisierung der AV93 und LIS im Kanton Aargau; Beantwortung (vgl. Art. 197 hievor) 9. Juni 1998 Aspekt des momentanen Zeitpunktes und der momentanen Umstände. Wir sind uns alle einig, dass unsere Truppen nur in Zeiten einer schweren Bedrohung an die Grenze gehören. Es herrscht heute eine schwierige Situation im Bereich Asyl, aber wir befinden uns in dem Sinne nicht in einer schweren Bedrohungssituation. Es ist sowieso zu bedenken, dass Truppen von Kantonen nur in Notsituationen angefordert werden können. Zu den WK-Truppen: Die sind heute noch Antwort des Regierungsrates vom 13. Mai 1998: 1. Vorbemerkungen: Im Jahre 1910 hatte der Bund beschlossen, die Amtliche Vermessung (AV) - damals noch Grundbuchvermessung genannt - flächendeckend über die ganze Schweiz durchzuführen. Die damals geltenden Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren markant geändert, so dass von Seiten des Bundes eine Reform der AV in die Wege geleitet wurde. Die aus dieser Reform entstandenen neuen Rechtsgrundlagen des Bundes wurden auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt. Die Kantone haben nun die Aufgabe, die reformierte AV (AV93) zu realisieren. Das Departement des Innern hat eine Projektleitung eingesetzt, mit dem Auftrag, die Grundlagen für die Realisierung der AV 93 im Aargau zu erarbeiten. Neben der rein vermessungstechnischen Realisierung der amtlichen Vermessung gemäss den Vorschriften des Bundes umfasst die Reform weitere Bereiche, insbesondere im Bereich der Organisation (z. B. Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden, Kostenträger) und der kantonalen Vermessungsvorschriften. Gegenwärtig wird der Schlussbericht der Projektleitung ausgewertet. Der Regierungsrat wird voraussichtlich im Herbst 1998 die Grundsatzentscheide für die Umsetzung der AV 93 im Aargau fällen. Deshalb können einzelne Punkte der Kleinen Anfrage noch nicht abschlies-send beantwortet werden. 2. Zu den aufgeworfenen Fragen: a) Ersterhebung und Erneuerung der Amtlichen Vermessung: Charakteristisch für das heutige System der AV sind, bedingt durch die Kompetenzüberlappungen zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, ein grosser administrativer Aufwand und damit verbunden eine geringe Effizienz. Diese Erkenntnis veranlasste den Bund dazu, die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen zu entflechten. Dazu ist vorgesehen, dass der Bund sich neu auf die Definition von Standards und die Festlegung der Strategie beschränkt und den Kantonen neu die vollständige operationelle Verantwortung übertragen wird. Die Zusammenarbeit wird neu in Form von Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen festgelegt und die Finanzierung an die AV erfolgt neu im Rahmen von Global- und Pauschalbeiträgen. Die Finanzierung der amtlichen Vermessung innerhalb des Kantons ist abhängig von der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Das Vermessungswesen ist, soweit Ersterhebung und Erneuerung betroffen sind, bereits Gegenstand des Projektes Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden. Die entsprechenden Abklärungen sind im Gang. Es besteht keine Absicht, bis zum Vorliegen der Ergebnisse und Entscheidungen im Rahmen des Projektes Aufgabenteilung an der bisherigen Kompetenz- und Finanzierungsregelung etwas zu ändern. Zur Wahrung der Handlungsfreiheit hat der Regierungsrat im Rahmen des Finanzpakets 1998 beschlossen, vorläufig keine weiteren Staatsbeiträge an neue Vermessungsvorhaben zuzusichern. 1079 9. Juni 1998 b) Periodische Nachführung der Amtlichen Vermessung: Die Daten, für die kein Meldewesen organisiert werden kann, sind gemäss Bundesrecht neu periodisch nachzuführen. Diesbezüglich bedarf es keinerlei ergänzendes kantonales Recht. Die Organisation und Durchführung der periodischen Nachführung ist eine gemeindeübergreifende Aufgabe, die sinnvollerweise durch den Kanton vorgenommen werden soll, damit sie möglichst kostengünstig vollzogen werden kann. c) Laufende Nachführung: Die laufende Nachführung der AV ist heute im Aargau eine reine Kantonsaufgabe. Im che: Kreiseinteilung, für die Wahl der Nachführungsgeometer zuständige Behörde, Entschädigung der Nachführungsgeometer (staatlicher Tarif oder freie Preisvereinbarung), Organisation des Meldewesens (beispielsweise bei Gebäudemutationen), Mobiliar- und Raumstellungspflicht des Kantons, Inkassowesen. Grundsätzlich sollen die Kosten der Nachführung wie bis anhin nach dem Verursacherprinzip belastet werden. Abweichungen vom heutigen System (z.B. Einführung von wertabhängigen Kosten oder Koppelung mit dem Baubewilligungsverfahren) sind denkbar und werden im Rahmen der Überarbeitung der massgebenden Bestimmungen geprüft. d) Landinformationssysteme (LIS): Es ist unbestritten, dass die Daten der amtlichen Vermessung längst nicht mehr nur der Erstellung des Grundbuches, sondern je länger je mehr vor allem dem Aufbau von Landinformationssystemen mit verschiedensten Inhalten und Zwecken dienen. Seit 1990 besteht das Aargauische Geographische Informationssystem AGIS. Ziel des AGIS ist, rasch über den Kanton flächendeckende Daten der verschiedenen kantonalen Fachbereiche (Wald, Landwirtschaft, Raumplanung, Umweltschutz, Naturund Landschaftsschutz) zu erhalten. Die digital vorhandenen Daten aller AGIS-Fachstellen wurden an verschiedenen Veranstaltungen präsentiert und den interessierten Planungsbüros und Regionalplanungsverbänden angeboten. Die Abteilung Raumplanung stellt sie zur Zeit für Planungsarbeiten, die vom Kanton subventioniert werden, zur Verfügung. Es bestehen auch Kontakte zum Bund (GEOSTAT Daten) und zur SWISSCOM. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden die Daten mit den Nachbarkantonen ausgetauscht. Dabei zeigt sich, dass der Datenaustausch, trotz teilweise verschiedenen Softwarepaketen, möglich ist. Die in den letzten Jahren enorme Zunahme an numerischen, raumbezogenen Daten mit Bezug zum Grundeigentum hat teilweise zu unübersichtlichen Zuständen geführt. Den Gemeinden mit vielen Infrastrukturaufgaben wie Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Kabelfernsehen, Datenleitungen, Strassen, Gebäuden usw. ist es heute kaum mehr möglich, den Überblick zu wahren. Bereits wurde daher in einigen Gemeinden (z.B. Baden und Lenzburg) beschlossen, auf der Basis der amtlichen Vermessung kommunale LIS aufzubauen. Andere Gemeinden planen ähnliche Schritte. Grössere Gemeinden sind meist in der Lage, derartige Aufgaben eigenständig zu lösen. Kleinere Gemeinden haben zwar die gleichen Datenbedürfnisse, verfügen aber nicht über die Ressourcen und das Knowhow, um derartige Problem selber zu lösen und sind auch nicht in der Lage, selber ein LIS zu betreiben. Diese 1080 Art. 692 Rahmen der Realisierung der AV93 wird das heutige Nachführungssystem bezüglich Effizienz und Zweckmässigkeit der Organisation überprüft. Durch eine Entflechtung der Aufgaben, den Verzicht auf "alte Zöpfe" und dem Beibehalten von Bewährtem soll eine moderne Organisation erreicht werden, die auch zukünftig im ganzen Kanton eine einheitliche Nachführung in der notwendigen Qualität gewährleistet. Überprüft werden insbesondere folgende Berei- Gemeinden sind auf aussenstehende, unabhängige Hilfe angewiesen. Sie können ein kommunales LIS oft nur in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben. Dies führt zu einem Koordinationsbedarf dieser Bemühungen. Um die Daten in LIS vernünftig für verschiedene Anwendungen verfügbar machen zu können, ist es notwendig, dass die sich im Aufbau befindenden kommunalen LIS bezüglich gewisser Grundstrukturen vereinheitlicht werden können. Ansonsten wird es nicht möglich sein, Daten zwischen LIS auszutauschen oder übergeordneten Interessen zugänglich zu machen. Eine dementsprechende Koordination drängt sich daher auf. Als Lösung bietet sich der Aufbau eines kantonalen LIS an, welches zur Hauptsache eine koordinierende Funktion wahrzunehmen hat und zugleich gewisse Minimalstandards definiert, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen LIS bzw. Datenbeständen zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Dieses kantonale LIS muss weder zwingend eine Aufgabe des Kantons sein noch hoheitlichen Charakter aufweisen. Im heutigen Zeitpunkt können allerdings noch keine konkreten Angaben über die mögliche Trägerschaft und über die zeitliche Realisierung gemacht werden. Es kann jedoch sicher nicht Aufgabe des Kantons sein, von sich aus und alleine ein Landinformationssystem aufzubauen und dieses gar noch hoheitlich durchzusetzen. Massgebend für die Struktur eines LIS sind die verschiedenen Bedürfnisse und Interessen von Kanton, Gemeinden, Werken und Privaten. Ein LIS kann somit nur eine Verbundaufgabe sein. Entsprechend wäre lediglich die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit sich der Kanton an einem (über das AGIS hinausgehenden) LIS beteiligen kann. Dies kann in Form eines finanziellen Engagements geschehen oder sich beispielsweise auch bloss darauf beschränken, dass er die digitalen Daten der amtlichen Vermessung zur Verfügung stellt oder gewisse Aufgaben durch bestehende Organisationseinheiten (Vermessungsamt, Abteilung Informatik) erfüllt. e) Koordination für die Daten bei LIS: Die AV ist die Grundlage für nahezu alle Projekte mit Raumbezug und für bestehende oder zukünftige, raumbezogene Informationssysteme in Verwaltung und Wirtschaft. Da die Datenerfassung, -verwaltung und -nachführung mit einem grossen Kostenaufwand verbunden ist, sind Koordinationsmassnahmen in diesem Bereich speziell kostensenkend. Im weiteren hilft ein koordiniertes Vorgehen, die Investitionen zu schützen und zu amortisieren, eine kommerzielle Nutzung der Daten zu ermöglichen und damit einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen zu erzielen. Die Aufgabe der Koordination ist, zumindest was die Daten der amtlichen Vermessung betrifft, bereits von Bundesrechts Art. 692 9. Juni 1998 wegen zugewiesen, indem die kantonalen notwendig, werden ihm auch die entsprechenden Vermessungsämter gemäss Art. 42 Abs. 2 der Verordnung Kompetenzen eingeräumt. über die amtliche Vermessung für die Koordination der Vorsitzender: Wir sind am Schluss der Sitzung angelangt. amtlichen Vermessung mit anderen Ich schliesse die Sitzung, danke Ihnen und wünsche einen Vermessungsvorhaben und Landinformationssystemen guten Heimweg. zu sorgen haben. Sinnvollerweise wird diese Aufgabe auch im verwaltungsinternen Bereich durch das (Schluss der Sitzung: 17.00 Uhr) kantonale Vermessungsamt durchgeführt. Soweit ________________________________________________ 1081