Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Art. 671
9. Juni 1998
52. Sitzung
9. Juni 1998, 14.00 Uhr
Vorsitzender:
Kurt Wernli, Windisch
Protokollführer:
Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 173 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 26 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied
Entschuldigt abwesend: Abbühl-Hilfiker Hansruedi, Oberkulm; Beyeler Peter, Rütihof;
Bialek Roland, Buchs AG; Brentano Max, Brugg AG; Fischer-Moor Julius, Oftringen; Frey
Ernst, Kaiseraugst; Frey Karl, Wettingen; Hürzeler Alexander, Oeschgen; Jakober Kurt,
Zuzgen; Kaufmann Rainer, Rupperswil; Keller Borner Jacqueline, Rütihof; Knecht
Hansjörg, Leibstadt; Kuhn-Wittig Eva, Full; Kuhn Margrit, Anglikon; Lämmler Liset,
Wettingen; Magon Rosi, Windisch; Meier Nicole, Baden; Mösch Anton, Frick; Nef Walter,
Klingnau; Rothlin-Wertli Werner, Wohlen AG; Senn-Müller Heinz, Oftringen; Stübi
Thomas, Dietwil; Suhner-Schluep Heidi, Unterbözberg; Vögtli Theo, Kleindöttingen;
Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Rohr AG; Winter Josef, Kaisten
Unentschuldigt abwesend: Flückiger Ernst, Oftringen
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur 52.
Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode.
671 Postulat der CVP-Fraktion vom 9. Dezember 1997
betreffend
Verzichtsplanung
(Aufgabenund
Ausgabenverzicht); Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 367 hievor)
Vorsitzender: Dieses Postulat wird vom Regierungsrat
entgegengenommen. Zu einem Nichtüberweisungsantrag
erteile ich das Wort Katharina Kerr Rüesch, Aarau.
Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Im Namen der SP-Fraktion
nehme ich Stellung zu diesem Postulat der CVP-Fraktion.
Wenn eine Wirtschaft an dem Punkt angelangt ist, wo selbst
Neuinvestitionen nicht zur Bildung von Arbeitsplätzen
führen, wenn die arbeitende Bevölkerung soweit sinkt, dass
selbst tiefste Zinsen den Konsum auch nicht mehr
interessanter machen als das Sparen von ein paar Reserven,
dann spricht man von der Liquiditätsfalle. Da kann eine
Notenbank lange Stabilitätspolitik machen, die Nachfrage
steigt nicht in genügendem Mass. Wer ehrlich ist, muss
einsehen, dass diese Art von Stabilitätspolitik Politik für
Reiche ist und die grosse Masse, die auch den grossen
Konsum bewirkt, ausser acht lässt. Es ist die Politik, die in
unserem Land leider immer noch blind betrieben wird und
die nicht nur das Vertrauen der Mehrheit in den
Arbeitsmarkt und damit in die eigene ökonomische
Sicherheit zerstört hat, sondern die es in letzter Konsequenz
auch für den Mittelstand unmöglich machen wird, in dieser
Ökonomie zu bestehen.
Das CVP-Postulat Verzichtsplanung ist ein Meilenstein
mehr auf dieser via dolorosa, - Sie sehen, ich wähle
katholische Ausdrücke -, die unsere Volkswirtschaft immer
noch zu gehen gezwungen wird. Es ist für die SP-Fraktion
unbegreiflich, ja unerträglich, wie mit solchen zwar
etablierten, aber nichtsdestotrotz längst als Irrlehren
erwiesenen Mechanismen ernsthaft Finanzpolitik gemacht
werden soll und wie eine ganze - ich übersetze das Wort
'ganz' lateinisch, dann heisst es 'integer' - wie eine integre
Regierung
dies
noch
akzeptiert.
Würden
Ihre
Finanzinstrumente die richtigen sein, - es sind die der
Monetaristen -, dann müsste sich die Wirtschaft längstens
erholt haben: Man verknappt den Geldmarkt, senkt die
Zinsen, verkleinert die Produktionskosten, und schon geht
das grosse Investieren und das damit verbundene
Konsumieren los. Warum wohl ist dies nicht eingetroffen,
nicht im Aargau und nicht in der gesamtschweizerischen
Wirtschaft? Sie haben wohl ein Detail vergessen bei dieser
so stolz "Ordungspolitik" genannten Magersucht: die
Massen. Diese sind betroffen vom Arbeitsplatzschwund, der
parallel geht mit der "Redimensionierung" der
Produktionskosten, sie sind es nicht, die in den letzten
sieben Jahren die Spareinlagen von 120 auf 240 Milliarden
verdoppelt haben, sie erleiden aber die in den gleichen
sieben Jahren von 90 auf 70 Milliarden heruntergefahrenen
Investitionen. Vernünftige Ökonomen in diesem Land - es
sind durchwegs bürgerliche Denker - haben dies erkannt.
Die Erkenntnis ist aber leider noch nicht zur Wirkung
gelangt.
Worauf wir achten sollten, sind Wachstum und
Beschäftigung und nicht Preisstabilität und zur falschen Zeit
ausgeglichene Haushalte. Es ist dies nicht eine Frage der
allgemeinen finanzpolitischen Mode - von einer anderen
Seite her betrachtet wird es Konsens genannt-, sondern es ist
eine Frage der ökonomischen Notwendigkeit und der
Vernunft. Wohin das unsinnige Verzichten führen kann,
sehen wir im sogenannten 'Aargauer Finanzpaket 1998', das
zwar noch in Vernehmlassung steht, aber bereits vorliegt
und vom Gros-sen Rat behandelt wird. Hier wird der
Notstand produziert, der eigentlich vermieden werden sollte:
Kürzung wichtiger infrastruktureller Investitionen in
Gesundheit, Bildung, Verkehr und Bauten, Ausverkauf der
1053
15. November 1994
Motivation beim Personal und Produktion neuer
und mangelnden Support von schwächeren Mitgliedern der
Gesellschaft. Wir lehnen eine solche Politik ab. Sie bringt
nur wenigen, die es nicht brauchen, etwas und
vernachlässigt die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse und die
Bedürfnisse des Volkes. Folgerichtig lehnt die SP-Fraktion
auch diese falsche Verzichtsplanung ab.
Geri Müller, Baden: Die Grünen lehnen dieses Postulat
nicht ab! Das Postulat ist ja eigentlich sehr rührend. Es reiht
sich ein in die Reihe von Anträgen auf Sparen der
Regierung, lässt aber, wie alle Anträge offen, wo gespart
werden soll. Man könnte sich ja bei ganz konkreten
Sparvorschlägen die Finger verbrennen. Wir haben das bei
den Reaktionen auf das Sparpaket gemerkt, wenn plötzlich
potentielles Wahlvolk betroffen werden sollte. Wir plädieren
für Entgegennahme dieses Postulates und gleichzeitige
Abschreibung. Mit dem Sparpaket hat die Regierung
aufgezeigt, wo sie sparen möchte. Da sind Ideen dabei, die
jetzt einzeln behandelt werden müssen und zu denen man je
Stellung nehmen kann. Es muss festgehalten werden, dass
das Postulat nicht sehr innovativ ist. Das einzig Neue ist das
Wort 'Verzichtsplanung'. Man muss sich mal vorstellen, was
das bedeutet. Ich bin bis anhin davon ausgegangen, dass das
Parlament die Vorschläge macht und auch die Gesetze bildet
und die Regierung diese dann umsetzt. Hier möchte das
Parlament aber das Heft aus der Hand geben, um dann
letztendlich auf der Regierung herumzutrampeln, wenn
diese Vorschläge macht, wo abgebaut werden sollte. Das
nennt man auch Outsourcing von Verantwortung. Trotzdem:
Übernahme
dieses
Postulates
und
gleichzeitige
Abschreibung.
Dr.
Peter
Müller,
Magden:
Wir
haben das
wirtschaftspolitische Credo - um auch ein katholisches Wort
zu erwähnen - von Frau Kerr gehört. Es wird natürlich nicht
wahrer, wenn es immer wieder erzählt wird. Auf der ganzen
Welt ist man sich einig, dass man die Staatsfinanzen zur
Hauptsache über die Ausgaben sanieren muss und dass das
nicht über die Einnahmen gemacht werden kann. Man kann
nicht immer nur aufstocken und aufstocken, sonst erweist
man seiner Bevölkerung einen schlechten Dienst. Die grosse
Masse leidet vor allem dann, wenn sich der Staat
verschuldet und seine Handlungsfähigkeit verliert. Genau
das wollen wir verhindern! Wir wollen dort sparen, wo es
möglich ist, wir wollen die Arme freihaben, damit der Staat
neue Aufgaben übernehmen kann. Ich bitte Sie, der
Überweisung zuzustimmen.
Zur Abschreibung: Wir sind der Regierung dankbar, dass sie
so rasch handelte und das Finanzpaket vorgelegt hat. Wir
meinen allerdings, man sollte diese Ladung jetzt noch unter
Dach bringen und das Postulat erst dann abschreiben.
Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Es ist so schön, wie ich
immer persönlich angesprochen werde, wenn ich nur meine
politische Arbeit mache. Es sind immer so sympathische
Leute, die mich dann so übel kritisieren. Ich kann Ihnen
persönlich nie böse sein, aber: Sie haben einfach nicht recht!
(Heiterkeit)
Zum Credo: Es ist nicht unser Credo, liebe CVP, liebe
bürgerlichen Mitglieder. Ich habe extra darauf hingewiesen,
dass die ökonomische Theorie einen Schritt voran
gekommen ist. Mag sein, dass das Kulturgut noch nicht in
den Aargau gesunken ist! Ich stelle das eben jetzt fest. Aber
Art. 770
Sozialkosten
durch
Stellenabbau
es ist da. Ich würde Herrn Professor Schips aus Zürich nicht
als SP-Mann bezeichnen, aber er ist für diese Politik, die wir
vertreten. Er vertrat sie noch nicht vor drei Jahren, als wir
sie bereits vertraten. Ich würde Herrn Professor Krugmann
vom MIT - ist ja ganz ein linker Laden, dieses MIT - auch
nicht als Sozialdemokraten bezeichnen. Er aber ist es, der
zur Zeit an vorderster Front für diese andere Ökonomie
kämpft. Dies aus der Einsicht und der Erfahrung aus der
USA, die gezeigt haben, wohin beispielsweise die
Reagonomics
geführt
haben
und
wohin
eine
Investitionspolitik führen kann. Wir müssen fast davon
ausgehen, dass sich dieser Rat wieder einmal gegen seine
eigenen und gegen die Interessen des Volkes verhalten wird.
Auch die Regierung übernimmt diese Meinung, von Bern
ganz zu schweigen. Auch unser Finanzminister Villiger, ein
freundlicher und gutgläubiger Mensch, mit Sichherheit kein
Betrüger; aber er hat die falsche Meinung und macht die
falsche Politik! (Tumulte im Saal)
Zum Schluss: Im Kanton Aargau haben wir bei ca. 3
Milliarden jährlichen Ausgaben etwa 300 Millionen
aufgelaufene Schulden. Was wir jetzt beraten werden, ist ein
präventives Sparpaket und kein Notpaket. Denken Sie den
Schritt noch etwas weiter und hören Sie auf mit
Schuldzuweisungen!
Landammann Dr. Ulrich Siegrist: Aus der Ernsthaftigkeit,
mit der die Debatte hier geführt wird, muss ich davon
ausgehen, dass alle in diesem Saal der Meinung sind, dass
das Postulat ernstgemeint ist. Ich bitte Sie deshalb, das
Postulat nicht abzuschreiben, denn nur so können auch die
Postulanten bei der Umsetzung immer wieder daran erinnert
werden. Das eigene Postulat soll auch den Postulanten ein
Mahnmal sein, wenn sie in jedem Rechenschaftsbericht
sehen, was noch zu tun ist. Ich bitte Sie deshalb, das Postulat
zu überweisen und nicht abzuschreiben. Ich bin immer
etwas skeptisch gegenüber solchen Grundsatzentscheiden
durch Grundsatzerklärungen. Auch mit der Abstimmung
vom letzten Wochenende über das Bundesfinanzpaket sind
die Dinge noch nicht umgesetzt, und wir werden noch
staunen, was es für uns alle bedeuten wird, wenn das
umgesetzt werden soll. Auch bei diesem Postulat bin ich
nicht sicher, ob allen, die das Postulat unterschrieben haben,
bewusst ist, was die Umsetzung des Postulates bedeutet. Der
Haken besteht darin, dass eine Verzichtsplanung gefordert
wird, aber nirgends steht, wer verzichten soll. Wir haben
jetzt ein Paket vorgelegt, in welchem wir darlegen, wer alles
verzichten soll. Es sind deren viele. Ich bitte Sie einfach,
dann nicht bei allen Betroffenen jedesmal zu sagen, das
seien jetzt die Falschen. Bis jetzt weiss ich nur, dass das
Personal nicht verzichten soll, dass die Gemeinden und
Regionen und dass die Bildung nicht verzichten sollen. Aber
es ist zu verzichten! (Heiterkeit) Wenn wir sonst Mühe
haben, die Ziele zu erreichen, dann haben wir heute
wenigstens eines erreicht: es soll verzichtet werden. Ich bitte
Sie, diese Tendenz zu unterstützen. Das Postulat soll stehen
gelassen werden, damit alle, die unterschrieben haben, daran
erinnert werden.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt für die Überweisung des
Postulates.
Abstimmung:
1054
52. Grossratssitzung vom 9. Juni 1998 (Nachmittag) / 1. Entwurfexemplar vom 9. Juli 1998
Eine Mehrheit gegenüber
Abschreibung ab.
39
Stimmen
lehnt
eine
Vorsitzender: Das Postulat ist überwiesen und nicht
abgeschrieben.
672 Interpellation Fritz Baumgartner, Rothrist, vom
1. Juli 1997 betreffend Erhaltung und Schaffung von
Arbeitsplätzen
im
Zusammenhang
mit
der
Liberalisierung des Strommarktes; Beantwortung und
Erledigung
nur um die Sicherung vorhandener Werte, sondern auch um
Fragen der Rechtssicherheit.
(vgl. Art. 103 hievor)
Antwort vom 25. März 1998 des Regierungsrates:
Vorbemerkungen: a) Das Konzept der "Liberalisierung der
Elektrizitätsmärkte" geht von der Überlegung aus, dass mit
der Liberalisierung die Effizienz der Elektrizitätsmärkte
gesteigert werden kann. Die nachgefragte Stromenergie soll
mit weniger Ressourcen erzeugt, verteilt und zu
Marktpreisen
verkauft
werden.
Volkswirtschaftlich
betrachtet, sollen dadurch Ressourcen freigesetzt werden,
die in andere wirtschaftliche Aktivitäten umgeleitet werden
können, wo sie zu mehr Wohlstand führen sollen.
Liberalisierte
Elektrizitätsmärkte
fördern
das
Wirtschaftswachstum, was angesichts der Tatsache, dass
Elektrizität für neue Technologien eine Schlüsselenergie
darstellt, von relativ grosser Bedeutung ist.
b) Die Europäische Union sieht deshalb eine schrittweise
Öffnung und Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte vor. Es
ist
geplant,
ab
1997
den
Marktzugang
für
Grosskonsumenten mit einem Verbrauch von jährlich über
100 Gwh freizugeben. Für Konsumenten mit mehr als 40
Gwh wird der Markt ab 19. Februar 1999 geöffnet, für
Konsumenten mit einem Jahresverbrauch von über 20 Gwh
ein Jahr später. Diese Limite soll im Jahr 2003 auf 9 Gwh
gesenkt werden. Die Situation auf dem Elektrizitätsmarkt
soll anschliessend neu überprüft werden, wobei eine
allfällige vollständige Freigabe frühestens im Jahr 2006
vorgesehen ist.
Wie bereits in der Botschaft an den Grossen Rat vom
28. Mai 1997 festgehalten, geht der Regierungsrat davon
aus, dass sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft den
Folgen der europaweiten Öffnung und Liberalisierung der
Elektrizitätsmärkte nicht entziehen kann. Der Rahmen,
innerhalb dessen die Binnenmärkte freigegeben werden
sollen, wird im neuen Eidg. Elektrizitätsmarktgesetz (EMG)
geregelt. Dieses neue Gesetz wird auch eine absehbare
Übergangsfrist für den mit einer Liberalisierung
verbundenen Strukturwandel gewähren, wodurch sich die
schweizerische
Elektrizitätswirtschaft
entsprechend
vorbereiten kann. Der Entwurf ist zur Zeit im
Vernehmlassungsverfahren.
c)
Grundsätzlich
betrifft
die
Öffnung
des
Elektrizitätsmarktes sowohl Anbieter wie Nachfrager. Dabei
sind unter Anbieter Stromproduzenten und -verteiler zu
verstehen wie u.a. AEW und andere Kantonswerke, NOK,
ATEL, Watt AG und KWL. Nachfrager nach Strom sind
Stromkonsumenten und allenfalls kommunale und regionale
Wiederverkäuferorganisationen. Dabei ist absehbar, dass die
Bedeutung des Handels mit Strom und die Bedeutung des
Eigentums an den Leitungsnetzen zunehmen wird. Offene
Fragen stellen sich insbesondere bei den in der
Vergangenheit getätigten und noch nicht abgeschriebenen
Investitionen ("stranded investment"). Dabei geht es nicht
d) Für die eigentliche Stromherstellung wird die Frage
entscheidend, ob der auf dem Markt erzielbare Strompreis
die Herstellungskosten zu decken vermag. Dabei spielen
auch die öffentlichen Abgaben eine Rolle. Darunter fallen
Gratisdienstleistungen (Stromlieferungen) und öffentliche
Abgaben ohne Gegenleistung wie z.B. Ablieferungen an
Gemeinwesen. Ins Gewicht fallen sodann hohe
Wasserzinsen sowie Konzessionsgebühren. Bereits heute ist
absehbar, dass die Herstellungskosten in schweizerischen
Wasserkraftwerken von 2 bis 25 Rp./kWh und in
Kernkraftwerken von 7 bis 9 Rp./kWh Gestehungskosten in
kombinierten gasbetriebenen Werken von 6 bis 9 Rp./kWh
gegenüberstehen. Als Folge der Liberalisierung werden die
relativ hohen Strompreise in der Schweiz mittelfristig unter
Druck kommen, und die Stromproduktion in der Schweiz
wird einem verschärftem Wettbewerb ausgesetzt. In Werken
mit hohen Produktionskosten geraten die variablen Kosten
(vor allem Personalkosten) unter Druck, und es entsteht ein
hoher Abschreibungsbedarf. Dabei ist nicht ganz
auszuschliessen, dass einzelne Werke mangels Rentabilität
stillgelegt werden müssen und bestehende Arbeitsplätze
verloren gehen. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass
diese Entwicklung flächendeckende Entlassungen zur Folge
haben wird.
e) Die Auswirkungen der Liberalisierung auf die
Nachfrageseite hängt vor allem von der Frage ab, welchen
Stromkonsumenten durch das neue EMG freier
Marktzugang verschafft wird. Erst wenn kommunalen und
regionalen
Wiederverkäuferorganisationen
und
Einkaufsgenossenschaften
der
freie
Marktzugang
gewährleistet wird, haben diese auch den Anreiz, jene
kritische Grösse zu erreichen, die es ihnen erlaubt, den
Strompreis mit dem bisherigen Lieferanten auszuhandeln
oder den Strom von einem andern Anbieter zu beziehen. Die
aus diesen Gründen durchgeführten Fusionen von
Wiederverkäuferorganisationen könnten schlankere und
leistungsfähigere Organisationen zur Folge haben, die den
Arbeitsaufwand mit einem kleineren Personalbestand
erledigen. Inwiefern allerdings ein Arbeitsplatzverlust damit
einhergeht, hängt davon ab, in welchen Fristen die
Gemeinden oder Gemeindewerke die freiwerdenden
Kapazitäten abbauen können.
Zu Frage 1: Arbeitsplätze können am besten erhalten
werden, indem sich Unternehmen an den zukünftigen
Bedürfnissen ihrer Kunden orientieren und sich optimal auf
ihre Märkte ausrichten. Die Elektrizitätswirtschaft ist in
dieser Hinsicht keine Ausnahme. Der Regierungsrat hat
deshalb mit der vorgeschlagenen Änderung der
Kantonsverfassung und der Teilrevision des Energiegesetzes
einen ersten Schritt getan, um die rechtlichen
Voraussetzungen für sämtliche Handlungsvarianten zu
schaffen. Mit der Umwandlung der selbständigen
Staatsanstalt AEW in eine Aktiengesellschaft gemäss OR
Art. 620 sowie der vom AEW zur Zeit durchgeführten
Umstrukturierung werden neben den rechtlichen auch die
unternehmerischen Strukturen geschaffen, die ein höchst
mögliches Mass an Handlungsfähigkeit gewährleisten. Dies
sowohl für das AEW als Unternehmen wie für den Kanton
1055
9. Juni 1998
Aargau als vorläufiger Alleinaktionär des AEW und
Mitbegründer der NOK. Wenn die einheimischen
Elektrizitätsunternehmen rationell wirtschaften und Kosten
reduzieren, so sind sie konkurrenzfähig; das ist der beste
Weg zur Erhaltung der Arbeitsplätze.
wachstum verstärken und so die Schaffung neuer
Arbeitsplätze in andern Wirtschaftsbranchen zur Folge
haben.
An dieser Ausgangslage lässt sich mit einer von staatlicher
Seite festgelegten Einführung neuer Arbeitszeitmodelle
nichts ändern. Namentlich wäre eine obligatorische
Einführung neuer Arbeitszeitmodelle, die sich auf die
Elektrizitätswirtschaft und den Kanton Aargau beschränkt,
problematisch. Flexible Arbeitszeitmodelle sind aber
volkswirtschaftlich unter Umständen sinnvoll; die Frage ist,
mit welchem Inhalt und zu welchen Kosten. Der Begriff
Arbeitszeitmodell sagt für sich allein noch nichts aus über
die Kosten oder über die Lohnlücke pro Leistungseinheit.
Zu Frage 3: Die Elektrizitätswirtschaft ist nicht überall sehr
personallintensiv.
Mit
Ausnahme
der
zentralen
Verwaltungen und der Kernkraftwerke handelt es sich um
eher kleinere Personalbestände pro Standort.
Gesamtschweizerisch ergibt sich durch die grosse
geografische Verteilung der Anlagen eine breite Streuung
der Arbeitsplätze und damit eine Entschärfung allfälliger
regionaler Probleme. Konzentrationen gibt es immerhin z.B.
im Kanton Aargau, namentlich im unteren Aaretal. Auch
deshalb ist der Aargau an den Anpassungen im Sinne der
Erstarkung besonders interessiert und berufen, eine aktive
Rolle einzunehmen.
Die aargauische Energiepolitik bezieht in ihren
Überlegungen auch alle erfolgsversprechenden Sektoren der
alternativen Energieproduktion und der effizienten
Energienutzung ein. Eine Schaffung von Arbeitsplätzen
ohne Bedarf des Marktes kann indessen grundsätzlich nicht
eine staatliche Aufgabe sein.
Zu Frage 4: Markteffizienz ist das entscheidende Merkmal
für Befriedigung möglichst vieler Bedürfnisse mit einem
möglichst kleinen Ressourcenaufwand. Markteffizienz auf
den neu zu schaffenden Elektrizitätsmärkten bedeutet aber
noch lange nicht, dass Energien effizient genutzt werden.
Eine effiziente Energienutzung, die heute vielfach mit
möglichst geringen Energieverlusten und/oder hohen
Wirkungsgraden gleichgesetzt wird, hängt entscheidend
vom Energiepreis ab. Je mehr ein Verbraucher für Strom
bezahlen muss, desto mehr wird er versuchen, den Strom
auch wirklich effizient zu nutzen. Hier stehen verschiedene
Gesichtspunkte im Widerstreit. Ob Strom in Zukunft
effizient genutzt wird und ob erneuerbare Energien vermehrt
verwendet werden, hängt aber nicht nur von den Preisen für
Strom und andere konventionelle Energieträger ab. Häufig
ist der Preis für die zur Anwendung kommende Technologie
von viel grösserer Bedeutung. Dies gilt für stromsparende
Haushaltsgeräte genauso wie für energiesparende
Verfahrenstechniken
und
Produktionsprozesse
im
industriellen Bereich sowie für die Solartechnologie. Bereits
heute lässt sich feststellen, dass das wachsende ökologische
Bewusstsein, der Einsatz neuer Technologien und der
Zwang zur Verminderung des CO2 -Ausstosses den
Strukturwandel hin zu einer ökologisch verträglichen
1054
Art. 671
Zu Frage 2: Wie bereits aufgezeigt, sind im Bereich der
Elektrizitätswirtschaft
längerfristig
Verluste
an
Arbeitsplätzen nicht auszuschliessen. Gleichzeitig ist es
schwierig abzuschätzen, wie viele neue Arbeitsplätze
geschaffen werden. Die Liberalisierung wird hingegen das
WirtschaftsStromproduktion begünstigt haben und weiterhin
begünstigen werden. Es ist zu vermuten, dass diese
Entwicklung im Umfeld der erneuerbaren Primärenergien
(Wasser,
Wind,
Sonne)
sowohl
in
der
Elektrizitätsproduktion als auch in der Energienutzung die
Schaffung neuer Arbeitsplätze fördert. Wenig nachhaltig
wäre hingegen in der Regel eine angebotsorientierte
staatliche Schaffung von Arbeitsplätzen, bei denen das
Pendant der Nachfrage fehlt.
Fritz Baumgartner, Rothrist: Für die Beantwortung meiner
aufgeworfenen Fragen bedanke ich mich bei der Regierung
bestens, wobei mich die Antworten nicht befriedigen
können.
Nicht von ungefähr spricht der Regierungsrat in Botschaften
und weiteren Papieren vom Energiekanton Aargau. Dieser
Kanton, so wird verschiedentlich erwähnt, wird von der
Liberalisierung des Strommarktes erheblich betroffen sein.
Ebenso schliesst die Regierung nicht aus, dass im Zuge
eines verstärkten Wettbewerbes einzelne Werke stillgelegt
und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen.
Demgegenüber sollen dem AEW mit der Umwandlung in
eine Aktiengesellschaft und der Änderung der
Kantonsverfassung bestmögliche Rahmenbedingungen für
den künftigen Markt geboten werden. Diese Massnahmen
mögen an sich richtig sein. Wenn jedoch die Konsequenz
daraus nur ein möglichst billiger Strompreis für
Grossabnehmer, sowie eine gute Rendite für Aktionäre sein
soll, müssen doch einige Fragezeichen gesetzt werden.
Der Kanton Aargau, als vorläufiger Alleinaktionär des
AEW's und als namhafter Aktionär bei der NOK, tritt somit
auch massgebend als Arbeitgeber auf. Dem Regierungsrat,
der sämtliche Aktionärsrechte des Kantons wahrnimmt,
würde es daher nur gut anstehen, wenn er seinen
Verpflichtungen als Arbeitgeber konsequenter nachkäme!
Deshalb hätte ich schon erwartet, dass konkret aufgezeigt
wird, wie künftig im Energiebereich Arbeitsplätze
geschaffen bzw. erhalten bleiben. Wie bereits eingangs
erwähnt, kann mich die Beantwortung der Regierung daher
nicht befriedigen.
Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort nicht
befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
673 Interpellation Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, vom
1. Juli 1997 betreffend Rechtsgleichheit in bezug auf den
Gesundheitsschutz vor elektromagnetischer Strahlung
durch Hochspannungsleitungen; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 108 hievor)
Antwort vom 25. März 1998 des Regierungsrates:
Einleitende Bemerkungen: Zur Gesamtproblematik hat sich
der Regierungsrat bereits am 24.9.97 in Beantwortung einer
Art. 672
Interpellation von Grossrat Martin Christen geäussert
(97.003514). Das Verfahren zur Erteilung von
Bewilligungen für Hochspannungsleitungen richtet sich
nach der Bundesgesetzgebung. Dabeit besteht die Regel,
dass sich Kantone und Gemeinden zu Projekten in
ausführlichen Vernehmlassungsverfahren äussern können.
Gemeinden und private Betroffene können ausserdem auf
Gemeinden vertreten. Dazu gehört nach der Praxis des
Regierungsrates indessen auch die Mitverantwortung für die
bisherige Antwendung des materiellen Bundesrechts.
Zu Frage 1: Ja, aber nach den örtlichen Gegebenheiten
differenziert. Die Behörden sind verpflichtet, die
Bevölkerung gestützt auf das Umweltschutzgesetz (USG)
vor gesundheitsschädigenden oder lästigen Einwirkungen zu
schützen und Massnahmen zu treffen, dass die
Auswirkungen allfälliger Gefahren im Sinne der Vorsorge
frühzeitig begrenzt werden. Im Falle der geplanten 400 kVHoch-spannungsleitung der Atel zwischen Mettlen und
Gösgen wird die Chance im Zuge des Leitungsneubaus
genutzt, das Siedlungsgebiet der Gemeinde Uerkheim
grossräumig zu umfahren. In Safenwil kann die
Leitungsführung wegen verschiedener Siedlungen im Gebiet
"Holz" nicht verlegt werden, da wiederum andere
Wohnbauten neu betroffen würden. Hingegen bietet sich
von der Topographie her die Möglichkeit, diese
Wohnsiedlung recht hoch zu überspannen. Damit lässt sich
eine
deutliche
Reduktion
der
Wirkungen
von
elektromagnetischen Feldern realisieren.
Präzisierend ist darauf hinzuweisen, dass sich die
Diskussion
in
Uerkheim
nicht
um
ein
Hochspannungsprojekt, welches mitten durchs Dorf gelegt
werden sollte, dreht. Es geht vielmehr auch hier um
Optimierungen einer bisher näher beim Dorfkern, aber
immer noch am Dorfrand gelegenen Hochspannungsleitung
. Hiezu kommt, dass mit der neuen Leitung eine bisher im
nordöstlichen Teil des Gemeindebannes Uerkheim derzeit
noch betriebene Leitung abgebrochen werden kann, woraus
insgesamt eine eindeutige Verbesserung der Gesamtsituation
zu verzeichnen ist.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat ist verfassungsrechtlich
verpflichtet,
bei
Hochspannungsleitungen
die
Rechtsgleichheit aller betroffenen Personen zu respektieren.
Es darf nicht vorkommen, dass eine Bevölkerungsgruppe
ohne sachliche Begründung auf Kosten einer anderen
vermehrt mit Immissionen von elektromagnetischen
Strahlen belastet wird. Hingegen wird es immer Gruppen
geben, die von Infrastrukturen also auch von Lärm,
Luftverschmutzung, Strahlung, unterschiedlich betroffen
sein können, was in der Regel sachlich begründet ist.
Unabhängig davon sind Emissionen in Form von
elektromagnetischen Feldern (EMF) nebst den schon
bestehenden Umweltbelastungen soweit an der Quelle zu
begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich ist.
Eine wesentliche Emissionsbegrenzung und somit
Reduktion der EMF-Immissionen wird mit einer optimierten
Anordnung der Leiterseile und deren Höhe über Terrain
erreicht. Bei dieser Optimierung gelingt es, dass sich die
elektromagnetischen
Felder
abschwächen.
Diese
Massnahme wird auch bei der projektierten 400 kV-Leitung
Mettlen - Gösgen und insbesondere im Strecken-abschnitt in
der Gemeinde Safenwil umgesetzt. Bei der Umsetzung der
Leitungsoptimierung bedeutet dies im Falle des
Nahbereiches im Siedlungsgebiet "Holz" in Safenwil, dass
9. Juni 1998
dem Wege von Einsprachen ihre Interessen wahren. Über
die
gestellten
Forderungen
im
Rahmen
der
Vernehmlassungsverfahren
sowie
über
die
Einsprachebegehren entscheiden jedoch allein die
Bundesbehörden. Der Regierungsrat kann im Rahmen des
Vernehmlassungsverfahrens des Bundes in seiner
Stellungnahme seine eigenen und die Anliegen von
die EMF-Immissionen auf das Wohngebiet um ca. Faktor 5
von ursprünglich ca. 10,7 T auf ca. 2 T reduziert werden
können. Der vom BUWAL empfohlene IRPA-Grenzwert
beträgt bei Dauerexposition für das elektromagnetische Feld
100 T.
Zu Frage 3: Im Kanton Aargau werden die
Hochspannungsleitungsprojekte jeweils im Rahmen der
Vernehmlassungsverfahren des Bundes nach den
verschiedenen bestehenden Interessen, insbesondere auch
den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz von den
Fachstellen geprüft. Bei grossen Eingriffen sind zudem im
Rahmen
der
Richtungsänderungen
die
Interessenabwägungen auch auf kantonaler Ebene
(Auflageverfahren, Beschluss des Grossen Rates)
durchzuführen. Der Kanton Aargau führt die Verfahren breit
und gründlich durch.
Barbara Kunz-Egloff, Brittnau: Der Regierungsrat stellt
nicht in Abrede, dass die Behörde - er selber also auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Bevölkerung vor
gesundheitsschädigenden Einwirkungen zu schützen und
Massnahmen zu treffen. Bereits in einer früheren
Interpellation von Martin Christen hat der Regierungsrat
dargelegt, dass er sich bei Hochspannungsleitungen an die
Regel halten will, einen Abstand von mindestens 50 Metern,
wenn es die Möglichkeiten erlauben sogar 80 bis 100
Metern zu Wohngebäuden einzuhalten. Wir sind uns sicher
einig, dass die Situation in Safenwil bezüglich Belastungen
landesweit einmalig ist. Wenn mir Einwohnerinnen und
Einwohner von Safenwil berichten, dass in ihrer Wohnung
plötzlich der Radio oder die Waschmaschine läuft oder sich
Lampen und Leuchtröhren von alleine anzünden, dann ist
das landesweit sicher eine einmalige Situation. Viel ernster
noch sind die gesundheitlichen Folgen, unter denen
Betroffene zu leiden haben. Gesundheitliche Risiken und
tödliche Krankheiten waren beispielsweise der Grund dafür,
dass sich der Gemeinderat von Uerkheim für die
Bevölkerung eingesetzt hat und dass nach einem jahrelangen
Kampf Verbesserungen erreicht werden konnten. Ich bin
von der regierungsrätlichen Antwort nicht befriedigt, weil
ich der Meinung bin, dass der Regierungsrat vor den
Tatsachen kapituliert. Die Idee, die Wohnsiedlung einfach
höher zu überspannen, mag aus Sicht der Regierung
zumutbar sein. Ich persönlich stelle aber die in der Antwort
zitierten Grenzwerte, die heute in der Praxis zur Anwendung
gelangen, sehr in Frage. Einerseits, weil gesetzliche
Grundlagen dafür fehlen; andererseits, weil Fachleute sich
einig sind, dass Krankheiten bereits bei deutlich tieferen
Immissionswerten auftreten. Dies muss sich der
Regierungsrat ebenso vor Augen halten wie die dringende
Notwendigkeit des Umdenkens.
Vorsitzender: Die Interpellantin ist von den Antworten nicht
befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1055
9. Juni 1998
674 Behandlung von Gemeindebauvorschriften Aarau,
Künten, Kaiseraugst und Gebenstorf durch die Bau- und
Planungskommission; Kenntnisnahme; Publikation im
Amtsblatt; Auftrag an Staatskanzlei
Vorsitzender: An ihrer Sitzung vom 19. Mai 1998 hat die
Bau- und Planungskommission gestützt auf § 22 Abs. 2 des
Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO)
folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den
Aufträgen des Regierungsrates erledigt:
- Gemeinde Kaiseraugst; Teiländerung Bauzonenplan
"Junkholz-Sager", Teiländerung Bauordnung (Botschaft Nr.
98.001665 vom 1. April 1998)
- Gemeinde Gebenstorf; Bau- und Nutzungsordnung, TeilÄnderung zur Ausnützungsziffer (AZ) und Dachgestaltung
(Botschaft Nr. 98.001825 vom 8. April 1998)
Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt.
Beschluss:
1.
Kenntnisnahme.
2.
Auftrag an Staatskanzlei zur Publikation im Amtsblatt.
675 Richtplan;
Anpassung;
Festsetzung
Ausbauvorhaben Kraftwerk Wettingen; Verabschiedung
(Vorlage vom 8. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Es geht in dieser Richtplanänderung
um die Festsetzung des Ausbauvorhabens des über 60jährigen Kraftwerkes Wettingen. Es ist beabsichtigt, die
bestehenden Anlagen zu modernisieren. Dabei wird
beabsichtigt, unter Beibehaltung der bisherigen Stauquote,
die Restwassermenge des Kraftwerkes um das 15-fache zu
erhöhen. Diese für den Unterlauf des Kraftwerkes eindeutig
bessere Restwassermenge wird mit einer sogenannten
Dotierturbine energetisch genutzt. Gesamthaft gesehen
bieten die erneuerten Anlagen eine Verbesserung der
Energienutzung und liegen damit auch im kantonalen
Interesse.
Das Richtplanverfahren gibt die Möglichkeit, die
Raumverträglichkeit einer Anlage zu überprüfen. Beim KW
Wettingen sind innerhalb dieser Überprüfung weder
Konflikte mit kommunalen Nutzungsplanungen noch
Verletzungen der Richtplanvorgaben festgestellt worden.
Das Limmattal ist bekanntlich eines der grossen
Grundwasservorkommen
im
Kanton.
Da
im
Oberwasserbereich
keine
baulichen Veränderungen
vorgenommen werden, ändert sich auch nichts bezüglich
einer Grundwassergefährdung durch die in diesem Bereich
abgelagerten Sedimente.
Zur Beurteilung der BPK: Mit diesem Verfahren bietet sich
dem Grossen Rat die Möglichkeit, sich zum Thema
"Kraftwerk Wettingen" zu äussern. Es sind keine räumlichen
Konflikte festgestellt worden. Das Vorhaben stimmt sowohl
mit kommunalen wie auch mit kantonalen Planungen
1056
Art. 673
- Stadt Aarau; Bauzonenplanänderungen "Areal der
evangelisch-reformierten Landeskirche" (Heimgarten) und
"Verlegung Fussweg entlang Werkhof, Telli"; Änderung der
Bauordnung § 41, Wohnanteile in den Wohn- und
Gewerbezonen (Botschaft Nr. 98.001663 vom 1. April
1998)
- Gemeinde Künten; Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
(Botschaft Nr. 98.001664 vom 1. April 1998)
überein. Es ist also recht- und gesetzmässig. Es sind keine
negativen Stellungnahmen eingegangen.
Die BPK hat die Verbesserung der Restwassermenge und
die Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung im
positiven Sinne zur Kenntnis genommen. Sie hat die
Festsetzung des Ausbauvorhabens im Richtplan bei 16
Anwesenden einstimmig beschlossen. In diesem Sinne bitte
ich Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung zum Eintreten
vor. Eintreten ist damit stillschweigend beschlossen.
Rudolf Stutz, Neuenhof: Diese Vorlage erweckt den
Anschein, als ob betreffend Erneuerung des Limmattwerkes
Wettingen alles in Ordnung sei. Dem ist aber nicht so. Ich
verweise auf das Schreiben an den Regierungsrat vom
20. Dezember 1996, unterzeichnet von der LimmattwerkeAG, dem Aargauischen Elektrizitätswerk und den Gemeinden Wettingen und Neuenhof. Ich verweise auch auf die
Interpellation von Dr. Karl Frei vom 26. August 1997. Es
geht um die Nutzung von Standortvorteilen des Kantons und
der Gemeinden bei Konzessionserneuerung. Wir haben auf
die Eingabe noch keine Antwort erhalten. Immerhin geht es
hier um Standortvorteile von grosser Bedeutung. Als
Stichworte: Heimfallverzichtsentschädigung, auch für den
Kanton; Sicherung von Bezugsrechten; Steuervorteile. Die
Unterzeichner der Eingabe möchten endlich ins Bild gesetzt
werden, wie der Stand der Abklärungen ist.
Gisela Sommer, Wettingen: Als erstes möchte ich dem
Anliegen von Rudolf Stutz Nachdruck verschaffen. Es ist
für die umliegenden Gemeinden wichtig, dass sie genau
wissen, was läuft.
Zweitens sind mir beim Lesen der Akte einige Sachverhalte
aufgefallen, die zu Fragen Anlass geben. Die kontaminierten
Sedimente, eingelagerte Altlasten vom Kanton Zürich her
eingeschwemmt, würden bei einer stärkeren Dynamik des
Fliesswassers ausgewaschen und Schadstoffe kämen
dadurch ins Limmattwasser. Ein ökologischer Ausgleich
durch Auenrenaturierung und erhöhte Gewässerdynamik
wird im Bereich des Stauraums wegen der Altlasten
verunmöglicht. Dennoch müsste bei einem ökologischen
Ausgleich der Ursprungszustand von 1930 zum Tragen
kommen. Durch das fast stehende Wasser sind in diesem
erwähnten Stauraum auch die Fischbestände klein und die
viel zu kleinen Fische sind von Pilzkrankheiten befallen.
Eine Erhöhung der Fliessdynamik wäre wichtig. Unterhalb
des Wehres im Naturschutzgebiet ist ein ökologischer
Ausgleich auch sehr schwierig zu realisieren, weil eine alte
Wehranlage beim historischen Industriegebiet schützenswert
ist. Dennoch ist dieses Gebiet auch für die Wettingerinnen
und Wettinger ein wichtiges Erhohlungsgebiet. Es wäre zu
wünschen, dass das Mögliche herausgeholt wird, wenn eine
UVP gemacht wird und dass wir von den umliegenden
Gemeinden orientiert werden.
Art. 674
9. Juni 1998
Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Erstens: Einverstanden
Herr Stutz, Sie sehen einfach, wie gründlich derartige
Anliegen der Gemeinden im Regierungsrat geprüft werden,
die Prüfung ist noch nicht abgschlossen! Nein, Spass
beiseite. Es geht natürlich bei Ihrem Anliegen nicht um
dasselbe, wie das, was Sie hier zu beurteilen haben, sondern
es geht dort um die Konzessionserneuerung. In diesem
Zusammenhang ist dann auch die Interpellation von Herrn
Dr. Frei zu beantworten. Ich nehme diese Anliegen
zuhanden dieser Beantwortung mit.
Zweitens: Einverstanden Frau Sommer. Diese Fragen
müssen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens im Detail
geprüft werden. Dann wird auch die UVP durchgeführt
werden. Diese öffentliche Auflage erfolgt und man wird sich
dort informieren können. Um was geht es in dieser Sache
aber eigentlich: Es geht um einen Kompromiss, den der
Kanton mit dem Werk ausgehandelt hat. Das Werk hat eine
laufende Konzession. Es ist momentan nicht verpflichtet, die
Restwasserbedingungen einzuhalten und wir haben versucht,
einen Kompromiss zu finden. Man kam sich teilweise ent-
gegen und erreichte damit, dass die Restwasserverpflichtung
zu einem früheren Zeitpunkt als vorgeschrieben bereits
teilweise - einverstanden, teilweise, nicht ganz - erfüllt wird.
So erreichen wir relativ rasch eine Teillösung. Die definitive
Lösung muss dann bei der Erneuerung der definitiven
Konzession erreicht werden, das ist selbstverständlich. Ich
bitte Sie, jetzt zuzustimmen, und ich nehme beide Wünsche
für das weitere Verfahren mit.
Beschluss:
1.
Die Teiländerung des Bauzonenplanes "Ausserdorf/Kürze"
und die Teiländerung des Kulturlandplanes "Ruchen" der
Gemeinden Eiken vom 5. Dezember 1997 werden
genehmigt.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit spricht sich für die Annahme des
Richtplantextes aus.
Beschluss:
Der vorliegende Entwurf zur Anpassung des Richtplanes
wird verabschiedet.
676 Gemeinde Eiken; Teiländerung Bauzonenplan
"Ausserdorf / Kürze", Teiländerung Kulturlandplan
"Ruchen"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an
Staatskanzlei
(Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Bei der Gemeinde Eiken geht es in
der relativ neuen Planung darum, berechtigte Anliegen der
Gemeinde durch Teiländerungen an der Nutzungsplanung
Kulturland und Baugebiet vorzunehmen. Durch den Verkauf
einer früher zweckbestimmten Halle durch die Gemeinde ist
die Nutzung dieser Parzelle als Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen entfallen. Die vorgesehene neue Zonierung
WG3 ist sinnvoll. Ebenso die Umteilung einer W3-Zone in
eine W2b-Zone, um der vermehrten Nachfrage nach
Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern zu entsprechen.
Bei der Kulturlandplanung hat ein Projekt einer
Materialaufbereitungszone eine Waldfeststellung ausgelöst.
Dadurch sind neue Abgrenzungen der Nutzungszone
definiert worden. Die Materialaufbereitungszone wurde um
ca. 0,2 ha erweitert. Die neuen Abgrenzungen sind sinnvoll.
Diese beiden Teiländerungen sind rechtmässig und
berücksichtigen die kantonalen und die regionalen
Interessen. Sie sind richtplankonform und können im Sinne
dieser Vorlage beschlossen werden. Die BPK hat ohne
Diskussionen der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über die beiden Anträge in globo ab.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
1057
9. Juni 1998
Art. 675
2.
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
dieses
Die ganze Planung ist recht- und zweckmässig und kann zur
Genehmigung empfohlen werden. Die BPK hat die Vorlage
ohne Diskussionen einstimmig gutgeheissen. Ich empfehle
Ihnen ebenfalls Annahme.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen aus dem
Plenum vor. Wir stimmen über beide Anträge in globo ab.
677 Gemeinde
Unterehrendingen;
Bauzonenplan,
Revision Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung;
Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Abstimmung:
(Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates)
Beschluss:
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Mit der vorliegenden Planung erfüllt
die Gemeinde Unterehrendingen die Auflagen des Grossen
Rates aus der Genehmigung der Nutzungsplanung Siedlung
und Kulturland vom März 1996.
1.
Die Forderungen aus jener Planung sind somit erledigt. Das
heisst, die Waldgrenzen sind rechtskräftig erhoben und die
Sondernutzungspflicht für genau abgegrenzte Gebiete ist
bezeichnet. Es sind sowohl erschliessungsplanpflichtige
Parzellen wie auch solche mit Sondernutzungsplanpflicht
ausgeschieden worden.
Die Bau- und Nutzungsordnung lehnt sich an das kantonale
Muster an. Sie wurde gegenüber der alten Version
paragraphenmässig um über 50 Prozent reduziert. Sie hat
auch den der Gemeinde zustehenden Spielraum präzisiert.
Die Übereinstimmung mit dem Richtplan ist gegeben. Das
Siedlungsgebiet muss jedoch nach Rechtskraft dieser hier
vorliegenden Änderung fortgeschrieben werden.
Teil um Auflagen der grossrätlichen Genehmigung
vorhergegangener Planungen.
So ist das Waldfeststellungsverfahren durchgeführt worden.
Die geringfügigen Korrekturen am Bauzonenrand (0,3 ha
Ausweitung der Bauzone) haben keinen Einfluss auf
Neubauten. Sie sind bereits überbaut oder dienen als Garten
oder Parkierungsflächen. Neu sind auch Schutzobjekte im
Bauzonenplan bezeichnet.
Im Kulturlandplan führten die geringfügigen Änderungen
der Bauzonengrenze zu sinngemässen Anpassungen. Die
Bauordnung ist dem kantonalen Baugesetz angepasst und
wesentlich schlanker geworden. Die Vorlage ist recht- und
zweckmässig und die Bau- und Planungskommission
empfiehlt ohne Diskussionen und einstimmig Beschluss
gemäss Antrag.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über beide Anträge in globo ab.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
Beschluss:
1.
Der Bauzonenplan, die Teiländerung des Kulturlandplanes
sowie die Revision der Bau- und Nutzungsordnung der
Gemeinde Siglistorf vom 28. November 1997 werden
genehmigt.
2.
1058
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
Der Bauzonenplan sowie die Revision der Bau- und
Nutzungsordnung der Gemeinde Unterehrendingen vom
1. Dezember 1997 werden genehmigt.
2.
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
dieses
678 Gemeinde Siglistorf, Bauzonenplan, Teiländerung
Kulturlandplan, Revision Bau- und Nutzungsordnung;
Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Auch bei dieser Planung geht es zum
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
dieses
679 Gemeinde Lengnau; Teiländerung Bauzonenplan,
Teiländerung
Bauund
Nutzungsordnung;
Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage vom 1. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Mit der Genehmigung der Bauzonenund Kulturlandplanung von 1996 durch den Grossen Rat
war die Aufforderung zur Waldfeststellung verbunden. Im
Zug der damit anstehenden kleinen Gebietsabgrenzungsänderungen hat der Gemeinderat die Gelegenheit genutzt,
gleichzeitig auch zwei marginale Umzonungen und eine
Änderung der Bauordnung vorzulegen. Alle diese
Anpassungen sind recht- und zweckmässig. Mit der
Waldfeststellung ist das Baugebiet um ca. 0,4 ha erweitert
worden.
Eine ehemals als Altersheimstandort ausgeschiedene Fläche
OeB ist durch einen Standortentscheid zu Gunsten der
Gemeinde Oberehrendingen nicht mehr sinnvoll. Diese
Fläche wird daher neu in die Dorfzone eingeteilt. Eine neue
durch die Gemeinde erworbene Parzelle wird durch
Einteilung in OeB für künftige Gemeindebauten reserviert.
Die Bau- und Nutzungsordnung hat mit der Definition der
Firsthöhe auf 12m in der Anwendung zu grossen Problemen
geführt. Die Reduktion dieses Masses auf 10,5 m entspricht
dem Wunsch der Gemeinde und scheint angepasst. Nach der
Art. 676-678
9. Juni 1998
Genehmigung der vorliegenden Änderungen muss das
Siedlungsgebiet im Richtplan fortgeschrieben werden.
Die vorliegenden Änderungen sind sachgerecht. Die Bauund Planungskommission hat ohne Diskussionen einstimmig
die Genehmigung beschlossen. Ich bitte Sie ebenfalls um
Zustimmung.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über beide Anträge in globo ab.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
Beschluss:
1.
Die Teiländerung Bauzonenplan sowie die Teiländerung der
Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Lengnau vom
14. November 1997 werden genehmigt.
2.
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
dieses
680 Gemeinde Böbikon; Bauzonenplan, Revision Bauund Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation;
Auftrag an Staatskanzlei
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
Beschluss:
1.
Der Bauzonenplan sowie die Revision der Bau- und
Nutzungsordnung
der
Gemeinde
Böbikon
vom
28. November 1997 werden genehmigt.
2.
Publikation
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Die rechtskräftige Bauzonenplanung
von Böbikon ist bereits 21 Jahre alt. Im wesentlichen
bleiben auch die neuen Abgrenzungen unverändert.
Verursacht durch die Neuvermessung wurden einige
geringfügige Änderungen vorgenommen.
Auch wurde das Waldfeststellungsverfahren durchgeführt.
Die gesamte vorliegende, in praktisch allen Teilen bereits
der Version von 1977 entsprechende Nutzungsplanung
Siedlung ist rechtmässig und erfüllt die gestellten
Anforderungen.
Neu am Plan sind lediglich die Grundlagenpläne, minimal
angepasst die geringfügigen Abgrenzungsänderungen
zwischen Kulturland und Siedlungsgebiet.
Der Form halber wird festgestellt, dass für die
Abgrenzungsdefinitionen der Bauzonenplan Gültigkeit hat.
Die Bau- und Nutzungsordnung ist schlanker geworden und
basiert auf dem kantonalen Muster. Durch die vorliegende
Planung wird der Richtplan nicht tangiert. Es darf
festgestellt werden, dass die Gemeinde Böbikon mit diesem
Plan- und Regelwerk über eine aktuelle und zweckdienliche,
gute Grundlage verfügt. Antrag der BPK: Genehmigung.
Die BPK hat mit 17:0 dieser Vorlage zugestimmt. Ich bitte
Sie ebenfalls um Zustimmung.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über beide Anträge in globo ab.
koordiniert. Seither wurde an der Schutzzonenabgrenzung
für die Wasserfassung in einem separaten Verfahren eine
sinnvolle und zweckdienliche Änderung erlassen. Die neue
Bauzonenabgrenzung ist somit die logische Folge jener
Schutzzonenänderung. Sie ist recht- und zweckmässig.
Zusätzlich wird im Bereich des Areals einer Gärtnerei die
Zonengrenze der effektiven Nutzungsgrenze angepasst. Es
handelt sich dabei um eine marginale Änderung.
Abstimmung:
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
(Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates)
dieses
Die BPK hat sich von der Nachhaltigkeit der Schutzzonenverschiebung der Grundwasserfassung überzeugen
lassen. Sie hat ohne wesentliche Diskussionen die Vorlage
einstimmig gutgeheissen und stellt Ihnen den Antrag, dieser
Vorlage ebenfalls zuzustimmen.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über beide Anträge in globo ab.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
Beschluss:
681 Gemeinde Fislisbach; Bauzonenplanänderung
"Rosenmatten"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an
Staatskanzlei
(Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Mit der letzten genehmigten
Bauzonenplanung von Fislisbach wurde im Bereich der
Grundwasserfassung "Rosenmatten" die Bauzonengrenze
mit der damaligen Grundwasserschutzzonenabgrenzung
1.
Die Bauzonenplanänderung "Rosenmatten" der Gemeinde
Fislisbach vom 21. November 1997 wird genehmigt.
2.
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
dieses
1059
9. Juni 1998
682 Gemeinde Rüfenach; Bau- und Nutzungsordnung
(BNO), Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan
"Leumi"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an
Staatskanzlei
(Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Die vorliegenden Änderungen der
Bauordnung nehmen auf die Vorbehalte und Forderungen
der grossrätlichen Genehmigung vom Januar 1994 Bezug.
Die Auflage des Erstellens eines Gestaltungsplanes im W2Gebiet Vorderrhein ist inzwischen erfüllt. Das
Waldfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.
Im Gebiet des grossen Gärtnereibetriebes wurde durch
Produktionsumstellung bedingt eine leicht abgeänderte,
flächengleiche Verschiebung der Bauzonenabgrenzung
vorgenommen. Sie ist mit rund 13 Aren nicht
richtplanrelevant, bringt aber dem Gärtnereibetrieb einen
grossen Nutzen.
Die Bau- und Planungskommission hat zur Kenntnis
genommen, dass in der Bauordnung auf die Nennung der
maximalen
Geschosszahlen
verzichtet
wird,
die
Gebäudehöhen mit sogenannten Gebäudeprofilen geregelt
werden (§ 4.2 BO).
Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich der
Wichtigkeit des Ortsbildes, der Erhaltung von wertvollen
Art. 679-680
Gebäuden und der dichteren Ausnutzung bewusst ist. Sie hat
zwei verschiedene Stufen von historisch wertvollen
Gebäuden definiert und einen Volumenschutzperimeter
festgelegt, welcher in der BO im § 7 zu finden ist. Diese
Perimeterabgrenzung sollte bei nächster Gelegenheit im
Bauzonenplan dargestellt werden.
Alle diese Ordnungen sind recht- und zweckmässig und sind
von der BPK mit 16:0 bei einer Enthaltung gutgeheissen
worden. Wir beantragen Ihnen folglich ebenfalls eine
Zustimmung zu dieser Botschaft.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über beide Anträge in globo ab.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
Beschluss:
1.
Die Bau- und Nutzungsordnung sowie die Teiländerung des
Bauzonen- und Kulturlandplanes "Leumi" der Gemeinde
Rüfenach vom 19. Dezember 1997 werden genehmigt.
2.
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
dieses
Orientierungsarbeit im Februar 1997 die gleiche Planung
nochmals unterbreitet und fand die Mehrheit.
Zusammen mit der Planung der Nachbargemeinde Brugg ist
das Problem des Steilhanges am Brugger Berg erkannt
worden. Im Interesse der Erreichung der Rechtskraft der
vorliegenden neuen Planung innert nützlicher Frist hat der
Regierungsrat beschlossen, die Gebiete "Mülihalde" und
"Chilhalde" auszuklammern und in einem separaten
Verfahren zu behandeln. Als Vorteil dieser Aufteilung kann
sicher erkannt werden, dass anstehende Baugesuche jetzt
nach der ersten Teilgenehmigung weiter bearbeitet werden
können.
683 Gemeinde Umiken; Bauzonen- und Kulturlandplan (ohne die Bereiche "Mülihalde" und "Chilhalde"
der W2a mit Sondernutzungsplanungspflicht und der
OeB in der "Chilhalde"), Bau- und Nutzungsordnung;
Genehmigung
mit Ausnahmen und Auflagen;
Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage vom 8. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Die von der Gemeinde Umiken
gesetzten, mit der Zonenplanänderung angestrebten Ziele
waren: Die Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen, die
Erhaltung von Naturwerten, die Anpassung der Bauordnung
an das neue Baugesetz und die Integration der Umweltschutzgesetzgebung; sie scheinen auf Anhieb logisch und
gelungen und trotzdem wurde dem Planungswerk im Jahre
1996 beim ersten Anlauf durch die Gemeindeversammlung
die Genehmigung nicht erteilt. Da die Behörde von der
Richtigkeit überzeugt war, wurde nach intensiver
1060
Umiken ist flächenmässig die drittkleinste Gemeinde des
Kantons. Durch die Topographie bedingt, umfasst das
Kulturland lediglich knapp 28 ha. Die erstmalige
Kulturlandplanung gestaltet sich daher relativ einfach. Sie
ist auf dem Gesamtplan Bauzonen und Kulturland
dargestellt. Schwerpunkte bilden die Naturschutzzone
"Schacheninsel", die Feucht- und Magerwiesen sowie die
überlagerte Landschaftsschutzzone.
Die vorgenommenen Änderungen an der Bauzone sind nur
marginal. Es sind Abtausche vorgenommen worden
zwischen OeB und W2b. Zusätzlich wurde ein Bereich
Grünzone bzw. Familiengartenzone geschaffen.
Umiken ist durch die Lage entlang der Bözbergbahnlinie
und der Bözberghauptstrasse praktisch im ganzen
Siedlungsgebiet lärmvorbelastet. Die zonengemässen
Empfindlichkeitsstufen
wurden
festgelegt.
Die
Nichtgenehmigung der Stufe III für das Gebiet W2a
Frickermatten soll dazu dienen, dass die Gemeinde die
effektiven Belastungen überprüfen und den neuen
Gegebenheiten (v.a. den SBB-Brückenneubau) Rechnung
tragen kann.
Art. 681-682
9. Juni 1998
Die Bauordnung wurde revidiert und ist nach kantonalem
Muster gestrickt.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über alle vier Anträge in globo ab.
Die Nutzungsordnung wurde erstmals erarbeitet und ins
gleiche Regelwerk integriert. Die Ausnützungsziffern in den
Wohnzonen sind leicht erhöht worden und die
Minimalflächen für Arealüberbauungen leicht reduziert
worden. Die Waldfeststellung ist gemacht und die
Bauzonengrösse darf als RPG-konform bezeichnet werden.
Die vorliegende Planung ist recht- und zweckmässig, die
Übereinstimmung mit dem Richtplan ist vorhanden.
Abstimmung:
Die Problematik des Herauslösens eines thematisch und
sachlich wichtigen Teils einer Planung kann durchaus im
Sinne aller andern Planungsgebiete sein, bietet es doch die
Möglichkeit, innert absehbarer Zeit Rechtskraft zu erlangen.
Hingegen kann durch dieses Herauslösen durchaus die
Ausgewogenheit einer als Ganzes genehmigten Vorlage in
Frage gestellt werden. Es wird also bei der späteren
Behandlung der beiden Gebiete "Mülihalde" und
"Chilhalde" nochmals an die Optik der Gesamtplanung zu
denken sein. Es ist zu hoffen, dass die Beurteilung dieser
Gebiete
durch
die
Eidgenössische
Natur- und
Heimatschutzkommission ENHK innert möglichst kurzer
Zeit erhoben werden kann und die Pendenzen dieser
Planung noch in Erinnerung der heutigen Vorlage bearbeitet
werden können.
Die BPK hat sich bei der Beratung dieser Vorlage jedenfalls
nur auf die zu genehmigenden Bereiche beschränkt und die
Aufteilung als dienlich im Sinne der Rechtskraft für den
Rest gesehen. Die Kommission hat den Anträgen gemäss
Vorlage mit 16 Ja bei einer Enthaltung zugestimmt. Ich kann
Ihnen in diesem Sinne eine Genehmigung ebenfalls
empfehlen.
684 Stadt
Brugg;
Bauzonenplan
Teil
Ost;
Bauzonenplan Teil West (ohne die Wohnzone W2, die
Mischzone WG 3 und die Zone für öffentliche Anlagen
(OeA),
nördlich
Baslerstrasse,
Herrenmattweg,
Hansfluhsteig), Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung vom 6. September 1996 sowie die Ergänzung
der Bau- und Nutzungsordnung (§ 10 Abs. 2 BNO) vom
27. Juni 1997; Genehmigung mit Auflagen und
Feststellungen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage vom 8. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Die Nutzungsplanung Siedlung von
Brugg, datiert aus dem Jahr 1972, ist also über 25 Jahre alt.
Seither (ebenfalls seit über 18 Jahren) ist ein
eidgenössisches Raumplanungsgesetz in Kraft und die Stadt
Brugg passt mit dieser vorliegenden Planung ihre in die
Jahre gekommene Version an die neue Gesetzgebung an und
ordnet erstmals auch die Nutzung des Nichtbaugebietes.
Eine grosse Mehrheit stimmt den vier Anträgen zu.
Beschluss:
1.
Folgende Teile der am 28. Februar 1997 von der Gemeinde
Umiken verabschiedeten Teilvorlage werden nicht
genehmigt, und es werden folgende Auflagen gemacht:
Die Zuordnung der Empfindlichkeitsstufe III (Aufstufung)
zur Wohnzone W2a im Gebiet "Frickermatten" wird nicht
genehmigt und zur Überprüfung an die Gemeinde
zurückgewiesen.
2.
Im übrigen werden der Bauzonen- und Kulturlandplan (ohne
die Bereiche "Mülihalde" und "Chilhalde" der W2a mit
Sondernutzungsplanungspflicht und der OeB in der
"Chilhalde") der Gemeinde Umiken vom 28. Februar 1997
genehmigt.
3.
Die Gemeinde Umiken wird aufgefordert, die Auflage
gemäss Ziffer 1 (soweit notwendig) im ordentlichen
Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren zur
Genehmigung vorzulegen.
4.
Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Die vorliegende Planung war für alle Beteiligten eine relativ
aufwendige Angelegenheit. Es lagen auch eine Fülle von
Änderungen und Anforderungen vor:
- verschiedenste Umzonungen, also Aktualisierungen
- Verdichtungsmöglichkeiten der Nutzung
- Parkierungsregelungen
- Kulturlandplan, Waldfeststellung
- Berücksichtigung von hohen Naturschutzwerten.
Diese vielschichtige Thematik, jedoch basierend auf klaren
Planungszielvorgaben, führte gezwungenermassen zu relativ
vielen Einsprachen. Die zeitaufwendige Einsprachebearbeitung ist auch der Hauptgrund für die lange
Bearbeitungsphase. Das erste Mitwirkungsverfahren wurde
im Sommer 1991 - also vor 7 Jahren -, das zweite
Auflageverfahren 1993 und 1994 durchgeführt. Es ist daher
begreiflich, dass Behörde und Eigentümer jetzt alles daran
setzen, die Genehmigung zu erreichen, um vielen
Bauwilligen ein Weiterkommen in ihren Bauabsichten zu
ermöglichen.
Unter dem Gesichtspunkt, noch weitere, nicht beeinflussbare
Verzögerungen zu vermeiden, ist der Entscheid des
Regierungsrates,
die
kritischen
Gebiete
und
Interessenkollisionen zwischen Natur und Baugebiet am
Brugger Berg von der jetzigen Genehmigung auszuschliessen, zu verstehen. Aufgrund einer Beschwerde aus Naturschutzkreisen hat der Regierungsrat beschlossen, die
Gebiete sachlich durch die Eidgenössische Natur- und
Heimatschutzkommission ENHK prüfen zu lassen. Ein
entsprechender Auftrag ist erteilt, die Bearbeitung lässt aber
1061
9. Juni 1998
noch auf sich warten, und das abschliessende Verfahren
könnte sich noch Monate hinausziehen. Ansonsten gilt die
gleiche Bemerkung wie bei der Zonenplanung Umiken, dass
durch ein Ausklammern von Teilgebieten die Ausgewogenheit der zu genehmigenden Teile ins Wanken
kommen kann.
Zum Bauzonenplan: Brugg ist Zentrumsgemeinde und
braucht Handlungsspielraum. Ebenso sind Reserven für
militärische Nutzungen notwendig. Die aufgezeigten
Reserveflächen
ergeben
sich
grösstenteils
aus
Arbeitsplatzzonen und Zonen für öffentliche Bauten. Die
Änderungen und Entscheide im Rechtsschutzverfahren
werden in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen.
Insbesondere die Wohnzone unter dem Eisenbahnviadukt
scheint auch der BPK nicht die geeignete Zone zu sein. Die
Stadt hat hier noch Handlungsbedarf. Gesamthaft betrachtet
sind die vorgenommenen Änderungen an den Zonierungen
zeitgemäss und logisch, sie sind anforderungsgerecht und
rechtmässig. In den Quartieren Altenburg und Stapferstrasse
wird mit einem überlagerten Ensembleschutz die
Möglichkeit geschaffen, Wertvolles zu erhalten.
In der Handhabung der Bauvorschriften für die Altbauten
wäre auch aus Sicht der BPK für die Stadt noch
Bereinigungsbedarf. So könnte insbesondere durch
Einsitznahme einer kantonalen Fachperson in die
kommunale Baukommission bei der Behandlung von
entsprechenden Gesuchen auch für die Bauwilligung eine
speditivere und direktere Bearbeitung resultieren. Dies
würde bewährten Strukturen aus Gemeinden mit ähnlichen
historischen Gebäuden entsprechen und ist sehr zu
empfehlen. Die Behandlung des unbestritten wertvollen und
wichtigen Orchideenstandortes mit einer Fläche von 2000
m2 innerhalb der Arbeitszone "Wildischachen" muss noch
vertraglich definiert und im Grundbuch angemerkt werden.
Die hier vorliegende Planung über das Siedlungsgebiet wird
nach der Genehmigunq durch den Grossen Rat im Richtplan
durch Fortschreibung angepasst.
Bezüglich der abgekoppelten Teilgebiete am Brugger Berg
ist der berechtigte Wunsch von Eigentümern, das Verfahren
jetzt mit Nachdruck zu Ende zu führen, verständlich und
absolut zu unterstützen.
voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen
wird." Brugg verfügt über 65 ha unüberbaute Bauzonen bei
lediglich 19 ha Kulturland. 65 ha! Dabei sind die
Verdichtungsforderungen und die Förderung der
haushälterischen Nutzung noch nicht berücksichtigt. Mit
diesen 65 ha schafft Brugg eine Kapazität für rund 10'500
Einwohnerinnen und Einwohner. Wenn man nun
berücksichtigt,
dass
gegenwärtig
ein
hoher
Leerwohnungsbestand existiert und die Einwohnerinnenund Einwohnerzahlen seit 1971 rückläufig sind, dann muss
man davon ausgehen, dass diese 65 ha Baulandreserven für
die nächsten ca. 30 Jahre reichen. Es kann doch nicht
angehen, dass unter dem Stichwort 'regionales Zentrum im
Kanton Aargau' laufend Bauzonengrössen bewilligt werden,
die weit jenseits des Planungshorizontes von 15 Jahren
liegen. Unser Kanton ist denn auch im Prüfungsbericht zum
aargauischen Richtplan des Bundesamtes für Raumplanung
vom 28. November 1997 entsprechend gerügt worden. Ich
zitiere auf Seite 6 und 7 dieses Prüfungsberichtes: "Die
Grundlagen belegen, dass die Bauzonen im Aargau nicht
bloss den voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren sondern
von 20-30 Jahren abdecken. Die Anpassungen der Bauzonen
1062
Art. 683
Zum Kulturland: Die Gesamtfläche des Kulturlandes von
Brugg beträgt ohne das Wasserschlossdekretsgebiet nur rund
19 ha. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen
Naturwerte in guter Art. So sind zum Beispiel die
besonderen Waldgebiete situationsgerecht berücksichtigt
worden. Die sehr unterschiedlichen Naturwerte vom
Aareufer und der Aareschlucht bis zu den Höhen des
Brugger Berges wurden in angemessener Art in der
Kulturlandplanung bearbeitet.
Die Bau- und Planungskommission hat für die Loslösung
des umstrittenen Gebietes am Brugger Berg mehrheitlich
Verständnis gezeigt und verstanden, dass dies die
Möglichkeit bedeutet, die seit langem anstehende Planung
von Brugg jetzt für den Rest abschliessen zu können.
Ebenfalls wurde die Reserve an Arbeitplatzzonen als für die
Region wichtig und für Brugg grossmehrheitlich als richtig
gesehen.
Beim Orchideenstandort im Baugebiet wurde richtigerweise
erkannt, dass die vorgeschlagene Lösung sachdienlich ist
und zum Ziel führt. Die Kommission hat zur Kenntnis
genommen, dass Brugg einen grossen Planungsaufwand und
viel Verhandlungsenergie geleistet hat. Die Anträge, mit
denen der Stadtrat einverstanden ist, oder "damit leben
könne", werden gemäss Vorlage mit 14 Ja bei 2 Nein und
einer Enthaltung zur Genehmigung empfohlen.
Martin Christen, Turgi: Ich möchte begründen, warum eine
Mehrheit der SP-Fraktion dieser Gesamtvorlage nicht
zustimmen kann. Erstens einmal ist es die unbefriedigende
Lösung betreffend des Orchideenstandortes Wildischachen.
Unseres Erachtens wäre es sinnvoll und richtig gewesen,
dort eine Naturschutzzone auszuscheiden. Der zweite und
wichtigere Punkt betrifft aber die Bauzonengrösse. Auch
Brugg hat ein viel zu grosses Baugebiet und kann deshalb
nicht mehr dem Raumplanungsgesetz entsprechen. Zur
Erinnerung zitiere ich noch einmal Artikel 15 des
Raumplanungsgesetzes: "Bauzonen umfassen Land, das sich
für Überbauungen eignet und a) weitgehend überbaut ist
oder
b)
in den Nutzungsplanungen an das RPG bleibt eine
fortbestehende, selbstverständliche Pflicht." Dieser Pflicht
kommen wir nicht nach, wenn wir dieser Gesamtplanung
einfach so zustimmen. Diese Rüge ist vollkommen
berechtigt. Dazu noch einige Zahlen: 1992 hat der Grosse
Rat, haben Sie 18 Gesamtplanungen genehmigt und dabei
insgesammt 118 ha zuviel Bauland eingezont; 1993 waren
es sage und schreibe 248 ha, die Sie zuviel eingezont haben;
1994 waren es 99 ha; 1995 200 ha; 1996 177 ha und im
letzten Jahr 35 ha. Total macht das in den letzten sechs
Jahren 877 ha genehmigtes Bauland, das Sie eigentlich nicht
hätten genehmigen dürfen. 8,77 km2 Bauland im Kanton
Aargau sind eigentlich gesetzeswidrig und illegal. Als Grosser Rat haben wir die Pflicht, die Rechtmässigkeit der
Vorlagen zu überprüfen. So auch die Rechtmässigkeit der
Vorlage Brugg. Eine Mehrheit der SP-Fraktion findet nun,
dass diese Rechtmässigkeit nicht gegeben ist und dieser
Zonenplanung mit einer Übergrösse von 18 bis 21 ha nicht
zuzustimmen ist, da diese Übergrösse ganz klar und
eindeutig Artikel 15 des RPG's verletzt.
Art. 684
Rolf Alder, Brugg: Martin Christen hat gesagt, die Lösung
Wildischachen sei völlig ungenügend. Wenn ich ihm sage,
wie lange die Verhandlungen mit der Industrie dauerten, die
einst Besitzerin war und eigentlich immer noch Besitzerin
dieses Orchideenstandortes ist, dann muss ich ihm sagen,
das war Knochenarbeit. Wir haben zur Zeit die beste Lösung
erreicht. Ein Martin Christen sagt natürlich auch, wenn es
irgendwo Giessereisand hat, dieser sei zu entsorgen. Wir
haben diesen Sand nicht als Spezialmüll entsorgt, sondern
wir haben ihn geschützt, weil dort einige Orchideen
wachsen. Jetzt geht es doch darum, das noch zu festigen, so
wie auch die Bau- und Planungskommission es vorschlägt.
Ich meine, es wurde wirklich das beste zugunsten der Natur
gemacht, die auf einer Schutthalde wunderbar gedeiht. Zu
der Bauzonengrösse: Herr Christen, wir sind Zentrumsgemeinde. Wir brauchen Reserven für das Gewerbe, für
öffentliche Aufgaben und wenn Sie diese Reserven genau
betrachten, so sehen Sie, dass es primär um Arbeitszonen
geht. Es geht auch um Zonen des Waffenplatzes, weil Brugg
nun einmal Garnisonstandort ist und Reserven braucht.
Wenn ich von diesen Reserven des Waffenplatzes spreche,
dann möchte ich Herrn Christen einmal zu einer
Besichtigung einladen, denn auch dort gedeiht die Natur
wunderbar. Wir haben keinen Teerplatz, sondern Kies, wo
allerhand gedeiht.
Nun aber möchte ich dem Baudepartement und der
Kommission herzlich danken, dass nach dieser langen und
kostspieligen Planungsphase heute endlich der Punkt
gekommen ist, wo beschlossen wird. Viele Bauwillige
warten nämlich auf die Inkraftsetzung dieses gesamten
Planungswerkes. Dieses Planungswerk ist nicht ganz
vollständig. Gestatten Sie mir deshalb noch drei
Bemerkungen zum Thema Brugger Berg, der bis jetzt
ausgenommen wurde:
1. Anlässlich von drei mehrstündigen Beschwerdeverhandlungen fanden sich im letzten Sommer unter der Leitung von
zwei verschiedenen Equipen des Rechtsdienstes alle
zuständigen Abteilungen des Baudepartementes mit einem
Heer von Beschwerdegegnern am Brugger Berg zusammen.
In diesem Zusammenhang fragen sich Umiken und Brugg und da muss ich noch etwas auf Geschäft 19 zurückblenden,
ob dieses Aufgebot von soviel Fachkräften wirklich nicht
ausgereicht hätte, einen Entscheid ohne die eidgenössische
Angela Herrigel, Brugg: Es ist gerade nach dem Votum
unseres Stadtammanns sehr verlockend, hier ein Nein zu
deponieren. Ich bin eigentlich für diese Planung, aber mir ist
gerade wieder ziemlich viel hochgekommen. Es ist
aufschlussreich, wenn er ständig von Beschwerdegegnern
spricht, eigentlich aber Beschwerdeführer meint. Denn so
wurde man auch behandelt. Diese Planung war eine
ziemliche Leidensgeschichte, und ich habe die Erfahrung
gemacht, dass für Einspracheverhandlungen nicht Stunden
eingeplant waren, sondern die sollten jeweils in fünf
Minuten abgetischt sein. So ernst wurden diese 80
Einsprachen in Brugg also genommen. Deshalb bin ich der
Meinung, dass eine Rückweisung nicht viel bringt, denn es
sind dieselben Leute, die diese Planung weiterführend
ausarbeiten werden. Ich glaube nicht mehr daran, dass etwas
Besseres herauskommen würde.
Zum Orchideenstandort: Herr Christen hat schon viel gesagt.
Ich wiederhole das nicht noch einmal. Ich kann ihm nur
beipflichten. Grünkonzepte und Ensembleschutzkonzepte
9. Juni 1998
Natur- und Heimatschutzkommission zu fällen. Wir sind der
Meinung, dass dieser Aufwand unverhältnismässig ist.
2. Die Parteilichkeit der Sachverhaltensdarstellung durch
das Baudepartement, bei der es sich um eine eigentliche
Vorgabe beziehungsweise Vorwegnahme des Resultates des
Gutachtens handelt, dürfte nach gesundem Menschenverstand der zu erwartende Bericht der eidgenössischen
Natur- und Heimatschutzkommission im Beschwerdeverfahren höchstens noch den Status eines Parteigutachtens
erhalten. Eine klare Richtung ist der beauftragten
Kommission somit bereits vorgegeben worden, die von den
zahlreichen Beschwerdegegnern wohl kaum noch korrigiert
werden kann. Dies stimmte die Direktbetroffenen und die
Behörden der Gemeinden Umiken und Brugg äusserst
nachdenklich, zumal die beiden Gebiete durch den
Einwohnerrat Brugg und die Gemeindeversammlung
Umiken - zwar erst im zweiten Anlauf - vollumfänglich der
Bauzone zugewiesen wurde. Wie steht es da mit der vom
Regierungsrat
immer
wieder
gepriesenen
Gemeindeautonomie?
3. Mit dem gleichen Kanton haben beide Gemeinden
umfassende und finanziell sehr aufwendige Erschliessungsplanungen für bereits projektierte Überbauungen in diesen
Gebieten vorgenommen. Jetzt lagern diese Planungen
wieder in den Schubladen!
Herr Baudirektor, ich bitte Sie, alles zu unternehmen, dass
möglichst auch die vorher genannten Gebiete dem Grossen
Rat zum Beschluss vorgelegt werden, handelt es sich doch
um attraktives, geeignetes Land, das bekanntlich heute
schon weitgehend überbaut ist. Mit den neuen Instrumenten,
die dem Rat heute zum Beschluss vorgelegt werden, haben
die Behörden genügend Mittel in der Hand, dass der
Artenvielfalt der Flora und Fauna genügend Beachtung
geschenkt werden kann.
Die durchgeführten Augenscheine am Brugger Berg haben
klar aufgezeigt, dass extensive Nutzungen im Sinne von
Hege und Pflege aus der Sicht des Naturschutzes um ein
Vielfaches wertvoller sind, als wenn das Gebiet sich selber
überlassen wird. Gerade in diesem Fall entsteht eine
wüstenartige Überwachsung, in welcher das Dickicht
dominiert, sicherlich keine Heimat für Fauna und Flora.
sind alles nur Absichtserklärungen, die real noch nicht
existieren.
Zum Orchideenstandort in Wildischachen nur ein Beispiel:
in der Baubewilligung für das Lagerhaus auf der
Orchideenwiese Wildischachen war seinerzeit die Auflage
enthalten, südlich gegen das angrenzende Feld eine fünf
Meter breite Niederhecke zu pflanzen. Gehen Sie und
suchen Sie diese Hecke! Sie existiert heute noch nicht. Das
ist der sehr vertrauenserweckende Brugger-Vollzug. Der
Hintergrund dieses Antrages Wildischachen ist nicht nur die
Leidensgeschichte geschützter Orchideen, sondern auch ein
Kapitel Vollzugsnotstand bei Kanton und Gemeinden. Hier
nur eine Kurzzusammenfassung: Obwohl der Kanton einen
Genehmigungsvorbehalt geltend gemacht und gerichtlich
einen provisorischen Schutz der Orchideen verfügt hat,
obwohl der Besitzer und Bauherr im Falle einer Auszonung
der Kernzone keine Entschädigungsforderungen stellt,
obwohl seitens des Stadtschreibers gegenüber dem Bauherrn
versprochen wurde, die Orchideenwiese als Schutzzone in
die Nutzungsplanung aufzunehmen und obwohl die
1063
9. Juni 1998
Einsprachen der Naturschützer sehr grosse Chancen gehabt
hätten, bis vor Bundesgericht recht zu bekommen, existiert
der Orchideenstandort für die Behörden nach wie vor nicht.
Vergeblich sucht man die Schutzzone in der Brugger BNO,
aufgrund derer übrigens die Naturschützer ihre Einsprachen
zurückgezogen haben, im Vertrauen darauf, dass Worte
noch Worte sind. Nun verlangt der Regierungsrat mit Antrag
1.1 wiederum deutlich, dass der definitive Schutz des
Orchideenstandortes von nationaler Bedeutung endlich
gewährleistet wird. Ich habe mir in der Kommission
versichern lassen, dass damit dieser Schutz gewährleistet
werden
kann.
Angesichts
des
notorischen
Vollzugsnotstandes habe ich allerdings grösste Bedenken,
ob die Stadtbehörde die Auflage diesmal auch tatsächlich
erfüllt. Leider setzt der Regierungsrat keine Zeitlimite für
die Umsetzung. Gerne würde ich von Herrn Baudirektor
noch Genaueres über die gewährte Gnadenfrist erfahren,
damit wir wissen, ab wann wiederum rechtliche Schritte
notwendig werden, sollte der Vollzug nicht klappen.
Wer der Meinung ist, dass mit einem Nein die Planung in
Brugg weniger einseitig eigentümerfreundlich, sondern auch
ein bisschen zugunsten des Gemeinwohls herauskommen
würde, der soll bitte nein stimmen. Solange das Zunftwesen
in Brugg nicht ausgestorben ist - wie das von höherer Warte
festgestellt wurde -, glaube ich nicht an bessere Zeiten und
lebe lieber mit dem Spatz in der Hand als mit der Taube auf
dem Dach. Man lebt dort auch sicherer. Ich kann mich
höchstens für ein lauwarmes Ja durchringen.
Kurt Rüegger, Rothrist: Das Votum des Kollegen Christen
bringt mich nach vorne. Ich habe bereits in der Kommission
aus zwei Gründen gegen diese Vorlage gestimmt. Der eine
Grund ist für mich dieser Orchideenstandort mitten in einem
Industriegebiet; etwas das für mich schlicht nicht
nachvollziehbar ist. Ich kann dieser Begründung beim
besten Willen nicht folgen. Der zweite Grund ist die
Flächenbilanz, die in der Vorlage angeführt wird. Es wird
eine grössere Fläche ausgezont, als eingezont wird, was für
mich ein Negativresultat ist. Deshalb bin ich prinzipiell
dagegen. Jetzt aber zu den anderen Punkten, die Herr
Christen hier angeführt hat: Seit sechs Jahren hätten wir 877
ha Bauland gesetzeswidrig und illegal eingezont. Herr
Christen, das stimmt schlicht und einfach nicht, das ist nicht
wahr, das ist eine krasse Lüge! Was ich Ihnen noch
abnehmen würde, ist, dass wir diese 877 ha nicht ausgezont
von Zahlen im Zusammenhang mit dem Bund, wie eben
Herr Christen. Was soll denn eine Gemeindebehörde
machen, wenn ein Einfamilienhauserbauer kommt und nicht
vier, sondern 24 Aren Land für seine drei Personen will?
Dann schluckt er halt diese 24 Aren. Natürlich wird er nicht
24 Aren verbetonieren, sondern er baut sein Häuschen und
rundherum bleibts grün. Da sollte man also nicht alles so
durcheinander bringen. Deshalb kann man meiner Ansicht
nach diese Sache, der Bau- und Planungskommission,
bejahen.
Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Es ist gelegentlich gut,
wenn die Bau- und Planungskommission hier vor Ihnen im
Plenum ihre Kommissionsargumente noch einmal
wiederholt. Ich darf Ihnen die drei von Ihnen
angeschnittenen Themenbereiche kurz aus der Sicht des
Regierungsrates erläutern.
1. Zum Verfahren: Mit dieser Abgrenzung des
Themenkreises Bruggerberg wird nichts anderes bezweckt,
1064
Art. 684
haben, aber wir haben sie nicht neu eingezont. Zudem ist die
Übergrösse für die Stadt Brugg jederzeit tolerierbar. Ich
bitte Sie, der Vorlage nicht zuzustimmen.
Hans Bösch, Sins: Das Gewerbe braucht Reserven, die
Industrie braucht Reserven, die Öffentlichkeit braucht
Reserven und der Naturschutz braucht Reserven. Ich werde
hellhörig, wenn es um Hektaren geht. Wir kennen das
'Immer-mehr-Prinzip' des propagierten Wirtschaftsdenkens,
wenn es um das Wachstum geht, und wir kennen das
'Immer-weniger-Prinzip'
für
die
landwirtschaftliche
Nutzung. Wohin diese Politik der Landhortung führt, sollte
uns einige Gedanken wert sein. Im Falle Brugg geht es um
mehrere Hektaren.
Martin Christen, Turgi: Ich möchte nur auf diese Hektaren
zu sprechen kommen, die Kurt Rüegger angesprochen hat.
Diese Hektarenzahl entspringt einem Papier, das auch er
vom Baudepartement erhalten hat: Statistik der
Bauzonengenehmigungen 1992 bis 1997. Dort sind die
letzten sechs Jahre aufgeführt, die Bauzonenflächen sind
aufgeführt, dann die theoretische, rechnerische Übergrösse
gemäss Botschaften. Die machen insgesamt in den letzten
Jahren total 877,1 ha aus. Wenn ich gelogen habe, hat das
Baudepartement gelogen. Es steht unten als Legende: Trotz
der rechnerischen Übergrösse von 877,1 ha oder 8,7 Prozent
der Gesamtfläche usw. Die Mehrheit der SP-Fraktion lehnt
die Verantwortung für eine Vorlage ab, die Artikel 15 des
Raumplanungsgesetzes widerspricht.
Hans Ulrich Fehlmann, Oberbözberg: Ist eigentlich
Bauland auch Land? Im Falle der Übergrösse bei Brugg
muss man sehen, dass diese vor allem in Richtung Lauffohr
liegt und vorläufig sicherlich landwirtschaftlich weiterhin
genutzt werden kann. Darum sehe ich nicht ein, weshalb
man so ein Geschrei macht. Die Landreserven, die dort der
Industrie vorbehalten sind, haben nämlich noch einen
weiteren Sinn: Bis dahin haben wir im Bezirk Brugg die
Industrie südlich der Aare, wir haben den ganzen
Verkehrsfluss über die Aare und nun bieten wir in Zukunft
im Gebiet zwischen Brugg und Stilli, also Richtung Villigen
Land an, wo zukünftig Arbeitsplätze entstehen könnten. Bis
diese Arbeitsplätze entstehen, wird dort Landwirtschaft
betrieben. Dort habe ich riesige Schwierigkeiten. Ein
weiterer Punkt liegt natürlich auch im übrigen Gebiet: Wir
sprechen
immer
von
Zahlen,
als eine Beschleunigung des Verfahrens bei einer Gemeinde,
die nun wirklich seit langer Zeit intensiv an dieser Planung
gearbeitet hat. Das tun unsere Gemeinden oft. Wir fördern
diese Unterteilung auch, damit man pragmatisch vorgehen
kann, selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass das
Ganze nicht negativ beeinflusst wird. Das muss auch in
einem Ausnahmefall Sache des Kantons sein. Der Grosse
Rat und der Regierungsrat müssen im Interesse der
Gemeinde und der Eigentümer so vorgehen können wie hier.
Man bemüht sich natürlich, das Verfahren möglichst rasch
abzuwickeln. Das ist mit diesem Verfahren wahrscheinlich
möglich. Warum? Die Differenz ist ja aus dem
Beschwerdeverfahren entstanden. So oder anders besteht die
Möglichkeit, dass der Entscheid weitergezogen wird an die
Gerichte, was Jahre dauern kann. Frühestens das
Verwaltungsgericht, spätestens das Bundesgericht wird mit
grosser Wahrscheinlichkeit die eidgenössische Natur- und
Heimatschutzkommission beiziehen, um sich unter anderem
auf deren Beurteilung abzustützen. Nun haben wir Ihnen den
Art. 684
9. Juni 1998
Vorschlag gemacht, dass wir diesen Vorgang jetzt möglichst
vorholen, in der Hoffnung, das Verfahren so zu verkürzen.
Erfreulicherweise ist die eidgenössische Natur- und
Heimatschutzkommission eingestiegen, und sie wird bereits
am 23. Juni diesen Augenschein durchführen und
hoffentlich dann in den Sommerferien ihren Entscheid
eröffnen. Es besteht kein Grund, der eidgenössischen
Kommission Parteilichkeit vorzuwerfen. Das schiene mir
unfair und ist nicht Sache des Grossen Rates oder des
Regierungsrates. Im übrigen: Es geht um die Anwendung
von Bundesrecht, von eidgenössischem Natur- und
Heimatschutzrecht, und Sie wissen, dass der Bund keine
Gemeindeautonomie der Kantone anerkennt. Das gilt auch
in Brugg.
2. Zum Orchideenstandort: Hier gilt es, vorsichtig zu sein,
damit wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Es wäre
theoretisch möglich gewesen, dort eine Zone zu machen.
Aber es geht um 2000 m2. Das kann man aufgrund der
Verhandlungen mit einem Vertrag erledigen. Das wäre die
Idee. Es ist zugegebenermassen richtig, Frau Herrigel, dass
fast alle Beteiligten in diesem Verfahren Fehler gemacht
haben. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir ein Auge
auf diesen Punkt des Vollzugs haben werden.
3. Zur Bauzonengrösse: Die Sorge um die Zahlen können
Sie leicht lösen, wenn Sie auf Seite 14 der Botschaft die
Zeichnung sehen und feststellen, woher die Differenz
kommt. Dann kann auch Herr Rüegger beruhigt sein, wenn
er da sieht, dass eben ein grosser Teil diese
Auenschutzfläche ist. Materiell sieht es so aus: die Fläche ist
theoretisch gross. Theoretisch besteht eine Übergrösse von 9
- 12 ha. Aber das ist immer nur die Hälfte der Anwendung
von Artikel 15 RPG. Die andere Hälfte besteht darin, dass
man dieses theoretische Mass, das wir feststellen müssen,
um alle Gemeinden gleich behandeln zu können, mit den
konkreten Verhältnissen konfrontiert. Die konkreten
Verhältnisse in Brugg führen unseres Erachtens eben zu
einer anderen Beurteilung. Zu einer Beurteilung eben, die
durchaus haltbar ist. Herr Christen: Der Bundesrat hat den
Richtplan auch in diesem Punkt der Bauzonengrösse und
damit diese Praxis anerkannt. Damit müssen wir uns
abfinden. Was sind die Gründe, dass man hier grosszügig
war? Erstens ist es die besondere Überbauungsstruktur in
der Stadt Brugg. Sie ist sehr dispers und relativ locker. Es
gibt im gesamten Gemeindegebiet, abgesehen vom Brugger
Berg und dem ursprünglich diskutierten Gebiet in Altenburg
1.2
Der Stadtrat wird beauftragt,
Waldgrenzen im Bauzonenplan
nachzutragen.
die rechtskräftigen
(Informationsinhalt)
1.3
Die Stadt wird beauftragt, die Altstadtvorschriften (§§ 13/14
BNO) bezüglich Schutz der Dächer zu überarbeiten. Es wird
festgestellt, dass für Um- / Neubauten in der Altstadt die
Zustellungspflicht an die kantonale Denkmalpflege gilt.
2.
Im übrigen werden der Bauzonenplan Teil Ost, der
Bauzonenplan Teil West (ohne die Wohnzone W2, die
Mischzone WG3 und die Zone für öffentliche Anlagen
(OeA) nördlich von Baslerstrasse, Herrenmattweg,
Hansfluhsteig), der Kulturlandplan und die Bau- und
keine grösseren Flächen mehr, die man ernsthaft für eine
Nichteinzonung bzw. für eine Auszonung bezeichnen
könnte. Zweitens: Die Art der Reserveflächen: Wenn Sie auf
den Zonenplan hier im Vorraum schauen, sehen Sie sofort,
dass die Flächen östlich des alten Zeughauses nicht lange für
eine landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden. Dort
wird wahrscheinlich einmal ein Nutzungswandel stattfinden.
Der dritte Grund ist die regionale Zentrumsfunktion der
Stadt Brugg. Das ist nicht einfach nur eine theoretische
Grösse. Die Verhältnisse in Brugg liegen anders als in
Lenzburg, wenn man die Verhältnisse der umliegenden
Gemeinden einbezieht. Brugg ist dann auch viel isolierter,
auch wenn Sie Brugg und Windisch gemeinsam betrachten.
Relativ, glaube ich, ist die Lösung haltbar und gesamthaft
gesehen eine problemlos rechtmässige Lösung. Ich darf der
Stadt Brugg abschliessend gratulieren für die Anpassung
unter diesen schwierigen Verhältnissen und dafür danken.
Ich bitte Sie, zuzustimmen, eingeschlossen dem
pragmatischen Vorgehen, mit dem wir Zeit gewinnen wollen
und können.
Vorsitzender: Sie finden die Anträge auf den Seiten 12 und
13 der Botschaft. Herr Christen hat gesamthaft den Antrag
gestellt, alle diese Anträge abzulehnen. Es liegen keine
differenzierten Anträge vor. Ich möchte Ihnen beliebt
machen, deshalb gesamthaft über die Anträge 1 - 4
abzustimmen gegenüber dem Antrag von Herrn Christen.
Sind Sie einverstanden? Das ist der Fall.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt den vier Anträgen unter
Ablehnung des Antrags Christen zu.
Beschluss:
1.
Zu der am 6. September 1996 von der Stadt Brugg
verabschiedeten Teilvorlage erfolgen die nachstehenden
Auflagen und Feststellungen:
1.1
Der Stadtrat wird beauftragt, mit geeigneten Massnahmen
(Vertrag, Anmerkung im Grundbuch) den Kernbereich des
Orchideenstandortes (ca. 2000 m2) als Fläche vor
Beeinträchtigung zu schützen.
Nutzungsordnung vom 6. September 1996 sowie die
Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung (§ 10 Abs. 2
BNO) vom 27. Juni 1997, bereinigt durch die
Beschwerdeentscheide des Regierungsrates, genehmigt.
3.
Die Stadt Brugg wird aufgefordert, die Auflage gemäss
Ziffer 1.3 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und
innert 2 Jahren zur Genehmigung vorzulegen.
4.
Die Staatskanzlei wird mit der Publikation
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
dieses
685 Gemeinde
Bergdietikon;
Bauzonenplan,
Kulturlandplan,
Bauund
Nutzungsordnung;
Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
1065
9. Juni 1998
(Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates)
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission:
Mit
der
Erarbeitung
des
Kulturlandplanes hat die Gemeinde Bergdietikon die
Bauzonengrenzen überprüft. Aus der Genehmigung der
Planung vom Dezember 1995 durch den Grossen Rat hat sie
den Auftrag entgegengenommen, zusätzliche rund 3 ha aus
dem Baugebiet auszuzonen. Diese Auflage erfüllt die
Gemeinde mit der vorliegenden Planung.
Art. 684
zwei Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie ebenfalls um
Zustimmung gemäss Antrag.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über beide Anträge in globo ab.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt den beiden Anträgen zu.
Beschluss:
Zum Bauzonenplan: Im Bauzonenplan wurde im
wesentlichen das Gebiet "Rai" im Umfang von rund 3,4 ha
ausgezont. Abklärungen haben ergeben, dass die
Überbaubarkeit, - verursacht durch die geologische Situation
- technisch mit verantwortbaren Kosten praktisch unmöglich
ist. Etwas mehr als die Hälfte dieser Fläche gehört der
Gemeinde. Verschiedene kleine Umzonungen nehmen auf
die tatsächlichen Gegebenheiten und die bestehenden
Gebäude Rücksicht. Durch die der Praxis entsprechende
Umzonung der Wald- und Bachabstandstreifen reduziert
sich die Auszonungsfläche gesamthaft gesehen auf etwa 2
ha. Diese Streifenumzonungen ändern jedoch an den
Bauberechtigungen nichts. Die Belastungsgebiete durch
Lärm entlang der K 412 sind bezeichnet und ausgeschieden.
Ebenfalls sind schützenswerte Gebäude in den alten
Dorfteilen durch Volumen- bzw. Substanzschutz definiert.
1.
Zum Kulturlandplan: Im Kulturlandplan wird in
folgerichtiger Weise auf die Änderungen aus dem
Bauzonenplan eingegangen.
Ausserdem sind die
Weilergebiete "Oberschönenberg", "Herrenberg" und
"Gwinden" abgegrenzt worden.
(Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates)
Die BNO lehnt sich an die kantonale Vorgabe an. Sie ist
paragraphenmässig nur noch halb so umfassend wie die alte
Version.
In der BPK wurde die mit 0,25 sehr geringe
Ausnützungsdichte im W2-Gebiet kritisiert. Es wurde
festgestellt, dass diese lockere Dichte den Bestrebungen
nach besserer Ausnutzung von Bauland zuwiderläuft. Etwas
vermindernd darf aber festgestellt werden, dass durch die
Nichtanrechnung von Untergeschossen, Dach- und
Attikaräumen die effektive Nutzung etwa 0,35 betragen
dürfte. Dieser Wert wäre wieder akzeptabel. Gesamthaft
wurde das vorliegende Plan- und Regelwerk als recht- und
zweckmässig erkannt. Die BPK hat dem Antrag mit 15:0 bei
Natur 2001 eine hohe Priorität zugeordnet. Ein
entsprechender Schutz dürfte daher unbestritten Wirkung
entfalten.
Für den Weiler "Oedenholz" wird der Gemeinde im Antrag
1 die Aufgabe zugewiesen, die zur Umnutzung
vorgesehenen Bauten zu bezeichnen, und innert 2 Jahren zur
Genehmigung vorzulegen. Diese Forderung entspricht der
gehandhabten Praxis für Weiler und ist sinnvoll. Der
Gemeinderat ist damit einverstanden.
Gesamthaft gesehen handelt es sich auch hier um eine gute
Planung, sie ist recht- und zweckmässig. Die BPK empfiehlt
Ihnen einstimmig eine Gutheissung gemäss den Anträgen 13.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über alle drei Anträge in globo ab.
Abstimmung:
1066
Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und
Nutzungsordnung der Gemeinde Bergdietikon von 24.
November 1997 werden gemehmigt.
2.
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
686 Gemeinde
Wil;
Revision
BauNutzungsordnung, Teiländerung BauzonenKulturlandplan "Schürmatt"; Genehmigung
Auflage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
dieses
und
und
mit
Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und
Planungskommission: Mit der vorliegenden Planung passte
die Gemeinde Wil ihre Bauordnung und Nutzungsordnung
an die Begriffe des neuen Baugesetzes vom 1. April 1994
an. Der Umfang wurde paragraphenmässig mehr als
halbiert. Als wesentlichste und sicher bemerkenswerte
Änderung
muss
die
Wiedereinführung
der
Ausnützungsziffer nach rund achtjähriger ausnützungsfreier
Regelung betrachtet werden.
Parallel zu dieser Bauordnungsänderung hat die Gemeinde
den Auftrag des Grossen Rates aus der Genehmigung der
Nutzungsplanung Siedlung erfüllt, der sie verpflichtete, das
Gebiet "Schürmatt" oberhalb der Kirche einer geeigneten
Nichtbauzone zuzuführen. Dabei wurde jetzt das damals
bezeichnete Gebiet der Landwirtschaftzzone zugeteilt. Dem
bemerkenswerten Hochstammbaum- obstgartenbestand in
der Gemeinde Wil wird innerhalb der Mehrjahresplanung
Eine grosse Mehrheit stimmt den drei Anträgen zu.
Beschluss:
1.
Zu der am 5. Dezember 1997 von der Gemeinde Wil
verabschiedeten Vorlage wird folgende Auflage gemacht:
Die Gemeinde Wil wird aufgefordert, im Weiler
"Oedenholz" die Bauten mit Umnutzungsmöglichkeit zu
bezeichnen. Sie wird aufgefordert, diese Änderung im
ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei
Jahren dem Grossen Rat zur Genehmigung vorzulegen.
2.
Im übrigen wird die Bau- und Nutzungsordnung sowie die
Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplanes
"Schürmatt" der Gemeinde Wil vom 5. Dezember 1997
genehmigt.
Art. 685-686
9. Juni 1998
3.
Die Staatskanzlei wird mit der
Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Publikation
dieses
Vorsitzender: Wir sind damit am Schluss der Beratung der
Geschäfte der Bau- und Planungskommission. Ich danke der
Kommission und ihrem Präsidenten für die geleistete Arbeit.
687 Aargauische
Gebäudeversicherungsanstalt
(AGVA); Geschäftsbericht und Jahresrechnung 1997;
Genehmigung
neue Reservefonds hat jetzt einen Stand von 527,2
Millionen
Franken
oder
4,378
Promille
des
Versicherungskapitals und liegt um einiges über den vom
revidierten Gesetz vorgeschrieben 3 Promille. Der
Verwaltungsrat wird sich überlegen, wie weit die
Reservensenkung gehen soll.
Gestützt auf Paragraph 34a des Gebäudeversicherungsgesetzes, der die Ablieferungspflicht der AGVA regelt,
wurde der Maximalbetrag von 1 Million Franken als
Ablieferung an den Staat festgesetzt.
Das Geschäftsjahr 1997 hat mit einem guten Ergebnis
abgeschlossen. Die Prämieneinnahmen in der Feuer- und
Elementarschadensversicherung betrugen über 54 Millionen
Franken; ähnlich 1996 - vergleichen Sie im Geschäftsbericht
Seite 22. Die ertragsneutrale Einführung der Neuwertversicherung auf den 1. Januar 1997 hat sich als
Prämiensenkung von rund 7 Prozent ausgewirkt. Auf den 1.
Januar 1998 wurde eine lineare Senkung der Prämien von 5
Prozent beschlossen. Hier hat der Staat Aargau also die
Abgaben nicht erhöht und es wird deutlich, welche Vorteile
das Gebäudeversicherungsmonopol hat.
Bei der Gebäudewasserversicherung ergibt sich ein
gegenüber dem Vorjahr schlechteres Ergebnis, indem der
Überschuss von 4,1 auf 1,8 Millionen Franken zurückging.
Eine Zunahme der Gebäudewasserschäden geht darauf
zurück, dass die Gebäude immer mehr auch im
Untergeschoss ausgebaut und bewohnt werden. Die
Totalrevision
der
Brandschutzverordnung
wurde
abgeschlossen und auf den 1. Januar 1998 vom
Regierungsrat in Kraft gesetzt. Es wurden gezielt
Lockerungen
bei
den
Brandschutzmass-nahmen
vorgenommen, wo es verantwortbar erschien. Die Anstalt
hat
verschiedene
Ausbildungsveranstaltungen
zur
Einführung der neuen Verordnung durchgeführt. Die
Gemeinden
werden
beim
Vollzug
von
4
Brandschutzinspektoren beraten. Neu ist, dass der
Feuerwiderstand von 60 Minuten (F 60) im Aargau auch
durch ein brennbares Bauteil ersetzt werden kann. Dies liegt
im Interesse der Holzindustrie. Das Brandschutzrecht
erlaubt es, mit den Bauwilligen auch Alternativkonzepte zur
Erfüllung der Sicherheitsanforderungen des Brandschutzes
zu
diskutieren.
Die
Einführung
eines
neuen
leistungsorientierten Gehaltssystems ist auf den 1. Januar
1999 vorgesehen. Die bisherigen 30 Lohnklassen, gemäss
dem bisher praxisgemäss angewendeten staatlichen
Besoldungsdekretes, werden auf 10 Gehaltsstufen
komprimiert. Es handelt sich neu um Gehaltsbänder, die den
Angestellten von 0-60 Prozent reale Entwicklungschancen
zugestehen. Massgebend für die Einstufung im Gehaltsband
ist das Lebensalter und die Leistung.
Zum guten Ergebnis haben wiederum hohe Finanzerträge
wesentlich beigetragen (S. 22). Der Kapitalgewinn von 44,8
Millionen oder 3,6 Millionen Franken mehr als 1996,
darunter Kursgewinne von 14,4 Millionen Franken.
Der Verwaltungsrat hat den Kredit für den Neubau
freigegeben, d.h. es kann nun an die Verwirklichung
herangegangen werden. Der Neubau der Anstalt untersteht
dem Submissionsdekret.
Die bisherigen Reservefonds Feuer (312,6 Millionen
Franken) und Elementar (186,1 Millionen Franken) wurden
auf den 1. Januar 1997 zusammengelegt (S. 25 unten). Der
Im Bereich Feuerwehrwesen darf ich auf die problemlose
Einführung des revidierten Feurerwehrgesetzes hinweisen.
Es sind rund 100 Frauen in den aktiven Feuerwehrdienst
eingetreten. Die Gemeinderäte haben die Feuerwehrreglemente zum grössten Teil bereits an das revidierte, kantonale
Gesetz angepasst. Die Gemeinden haben mehrheitlich von
der neu eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen
Einsatzkostentarif für neu kostenpflichtige Einsätze zu
schaffen. Von den höheren Einnahmen aus den
Ersatzabgaben haben die Gemeinden profitiert: z. B. hat eine
Gemeinde mit 7'500 Einwohnern 1997 rund 40'000 Franken
mehr Ersatzabgaben eingenommen.
Bewährung in eine regierungsrätliche Verordnung überführt
werden sollen.
(Vorlage vom 29. April 1998 des Regierungsrates)
Vorsitzender: Ich begrüsse auf der Regierungsbank Dr. Rolf
Eichenberger, Direktor des Aargauischen Versicherungsamtes.
Walter Gloor, Kommissionspräsident der Kommission für
die selbständigen Staatsanstalten: Unsere Kommission hat
am 19. Mai 1998 den Geschäftsbericht und die
Jahresrechnung 1997 mit der Botschaft des Regierungsrates
beraten. Die Herren Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer, als
Präsident der AGVA, Dr. Rolf Eichenberger, Direktor und
Dr. Dieter Gerspach, als Direktor-Stellvertreter, waren
während der Sitzung anwesend und informierten uns
umfassend.
Die Zusammenarbeit unter den Feuerwehren, die im
revidierten Feuerwehrgesetz durch die Einführung eines
Bonus-/Malussystems gefördert wird, macht Fortschritte.
Als
Arbeitsinstrument
für
die
Förderung
der
Rationalisierung im Feuerwehrwesen hat der Verwaltungsrat
der Anstalt Richtlinien erlassen, die erst nach ihrer
Antrag: Im Namen der einstimmigen Kommission empfehle
ich Ihnen, Geschäftsbericht und Jahresrechnung, mit der
Abgabe von 1 Million Franken zu genehmigen.
Zum Schluss danke ich im Namen der Kommission der
Direktion und dem Personal für die geleistete Arbeit. In den
Dank einschliessen möchte ich den Verwaltungsrat mit dem
Präsidenten, Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer, sowie die
Kommissionsmitglieder.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über den Antrag auf Seite 5 der Botschaft ab.
Abstimmung:
1067
9. Juni 1998
Eine grosse Mehrheit stimmt dem Antrag zu.
Beschluss:
1.
Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1997 der
Aargauischen
Gebäudeversicherungsanstalt
werden
genehmigt.
Vorsitzender: Ich danke der Kommission und ihrem
Präsidenten sowie dem Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt für die geleistete Arbeit.
688 Postulat Erwin Berger, Boswil, vom 16. Dezember
1997 betreffend Beteiligung des Aargauischen
Versicherungsamtes am Projekt "Hochwasserschutz und
Renaturierung
an
der
Bünz
mit
einer
Überflutungsmulde im Niedermoss"; Überweisung an
den Regierungsrat
(vgl. Art. 391 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 8. April 1998:
Der Regierungsrat nimmt das Postulat mit folgender
Erklärung entgegen:
1. Sachverhalt: Das Bünztal wurde in der jüngeren
Vergangenheit wiederholt von Hochwassern heimgesucht.
So wurden im Mai 1994 wie auch an Weihnachten 1995
erhebliche Schäden verursacht. Die AGVA hat nach eigenen
Angaben rund Fr. 6.2 Mio. Gebäudeschäden übernommen.
Dazu kommt ein unbekannter, von der Privatassekuranz
übernommener
Betrag
für
Mobiliarschäden.
Die
Schadensumme von Fr. 14 Mio. wurde geschätzt für
Gesamtschäden an Gebäuden und Fahrhabe in den
Bünzanliegergemeinden von Bünzen bis und mit MörikenWildegg.
In der Folge der vergangenen Bünz-Hochwasser hat das
Baudepartement die Konzeptstudie "Hochwasserschutz und
Renaturierung an der Bünz mit einer Überflutungsmulde im
Niedermoos" in Auftrag gegeben. Die Resultate liegen vor
und wurden mit den Gemeinderäten eingehend diskutiert.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden darüber orientiert.
Ein Vergleich zwischen Projektierungs- und Baukosten (ca.
7 - 9 Mio Fr.) und den dadurch in Zukunft zu vermeidenden
Schadenfällen führt leicht auf die Idee, dass ein Beitrag an
die gleichen Überlegungen anzustellen sind und ein
analoges Vorgehen angezeigt ist.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass es nicht Sache der
AGVA und ihrer Prämienzahler sein kann, Sanierungskosten, die sich aus vergangenen Planungsfehlern ergeben,
aus ihren Mitteln zu bestreiten. Gerade um die zukünftige
Planung den natürlichen Gefahrenbildern besser anzupassen,
wurde der Regierungsrat durch den Richtplan beauftragt, in
der Legislaturperiode 97/01 eine Gefahrenkarte mit den
Überflutungsgebieten prioritär zu erarbeiten.
4. Voraussetzungen, um Beitragsleistungen der AGVA an
die Elementarschadenprävention zu ermöglichen (Gesetz,
Dekret oder Verordnung): Damit eine finanzielle
1068
Art. 687
die Schadenprävention auch für die AGVA langfristig die
kostengünstigere Lösung darstellt, als wiederholt an
Schäden bei Gebäuden Beiträge zu leisten.
2. Standpunkt der AGVA: Die Praxis der AGVA richtet sich
nach dem Gebäudeversicherungsgesetz (GebVG) vom
18. Juni 1996, in Kraft seit 1. Januar 1997, sowie nach der
dazugehörenden Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz (GebVV) vom 4. Dezember 1996. Zweck und
Umfang der Gebäudeversicherung werden in § 2 GebVG
umschrieben. Danach sind Beiträge für vorsorgliche
Massnahmen lediglich für den Brandschutz, nicht aber bei
Elementarschäden vorgesehen. Eine Rechtsgrundlage für die
Beteiligung der AGVA an vorsorgliche Massnahmen zur
Verhütung von Elementarschäden besteht im Kanton Aargau
somit nicht.
Die AGVA weist darauf hin, dass die Privatassekuranz,
welche zur Deckung von Mobiliarschäden beigezogen wird,
ebenfalls keine Beiträge an die Elementarschadenprävention
leistet. Eine entsprechende allgemeine Verpflichtung würde
eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend Aufsicht über
die
privaten
Versicherungseinrichtungen
(Versicherungsaufsichtsgesetz /VAG) vom 23. Juni 1978)
voraussetzen.
Die Elementarschadenprävention sei prinzipiell Aufgabe der
Gemeinwesen und nicht der Gebäudeversicherung.
Geeignete Vorschriften sollen dafür sorgen, dass eine
Gefährdung erst gar nicht auftreten kann. Es soll primär
Aufgabe der Raumplanung sein, gefährdete Gebiete zu
bezeichnen und diese von Überbauung freizuhalten.
Heute sind nur in 3 von 19 über eine öffentlich-rechtliche
Gebäudeversicherung verfügenden Kantone (SG, SO, FR)
die gesetzlichen Vorschriften vorhanden, die Beiträge an die
Elementarschadenprävention vorsehen.
3. Standpunkt des Regierungsrates: Der Regierungsrat ist
mit dem eigentlichen Ziel des Postulates einverstanden, die
heute allerorts beschränkten Mittel bereits vorausschauend
und nicht erst als Reaktion auf einen eingetretenen
Schadenfall einzusetzen. Dabei müssen jedoch die geltenden
gesetzlichen Vorschriften eingehalten oder gegebenenfalls
neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Dem Regierungsrat fehlen heute die rechtlichen Mittel, die
AGVA zu Beitragsleistungen an die Elementarschadenprävention anzuhalten.
Wenn sich das vorliegende Postulat auch gezielt auf einen
Einzelfall an der Bünz bezieht, gibt es im Aargau noch
weitere, ebenfalls hochwassergefährdete Talschaften, für die
Beteiligung der AGVA an präventiven Massnahmen im
Bereich des Hochwasserschutzes zulässig wird, muss zuerst
die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Wie eine solche Beteiligung aussehen könnte, ist noch näher
zu prüfen. Eine Möglichkeit ist die Schaffung eines
"Hochwasserfonds",
analog dem Löschfonds
für
Brandschutzmassnahmen. In den Löschfonds (§ 76 GebVG)
fliessen Beiträge der AGVA, andere Zuwendungen und vor
allem auch Beiträge der privaten Mobiliarversicherungsgesellschaften (§ 74 und 76 GebVG); der Zweck dieses
Fonds ist im Gebäudeversicherungsgesetz umschrieben. Die
Grundsätze der Verwendung sind in einer Verordnung
Art. 688
geregelt. Eine analoge Lösung ist für Hochwasserschutzmassnahmen denkbar.
Zu prüfen ist auch die Einführung einer gesetzlichen
Verpflichtung, sich generell zu einem bestimmten Anteil an
Hochwasserschutzmassnahmen zu beteiligen.
Wie auch immer die finanzielle Beteiligung ausgestaltet
wird, sie wird sich höchstwahrscheinlich auf die
Prämienfestlegung auswirken. Es muss im Fall einer
Beteiligung der AGVA möglich sein, die Prämien
risikogerecht abzustufen. Diese Prämienabstufung wird es
erlauben,
die
eigentlichen
Begünstigten
der
Hochwasserschutzmassnahmen,
nämlich
die
Gebäudeeigentümerinnen
und
Gebäudeeigentümer,
ebenfalls an den Kosten zu beteiligen.
Welcher Weg auch gewählt wird, es wird nicht ohne eine
Gesetzesänderung möglich sein, die AGVA zu finanziellen
Beiträgen an Hochwasserschutzmassnahmen zu verpflichten. Ausserdem zeigen die bekannten Schadenereignisse, dass auch die privaten Mobiliarversicherer von
den Hochwasserschutzmassnahmen profitieren. Eine
Beteiligung der privaten Versicherungsgesellschaften setzt
aber die Änderung von Bundesrecht voraus. Art. 48 VAG
bildet die Grundlage für die Kantone, von den
Feuerversicherungseinrichtungen "mässige Beiträge" an den
Brandschutz zu erheben. Auf kantonaler Ebene kann also
nur
die
AGVA
zu
Beiträgen
an
die
Hochwasserschutzmassnahmen verpflichtet werden.
Der Regierungsrat ist bestrebt, bei zukünftigen Projekten zu
Hochwasserschutz und Renaturierung die AGVA
einzubeziehen und die Frage der erforderlichen
Rechtsgrundlagen zu prüfen. Das drängt sich im Rahmen
des Finanzpakets 98 ohnehin auf.
Vorsitzender: Es liegt ein Antrag auf Nichtüberweisung vor.
Daniel Knecht, Windisch: Wie man so schön sagt: Die
hungrigen Wölfe scheinen einen neuen Fleischtopf
ausgemacht zu haben. Not macht erfinderisch und in Zeiten
der Knappheit werden neue Ressourcen gesucht. Erwin
Berger ist in diesem Fall beim Aargauischen
Versicherungsamt fündig geworden. Das Postulat will den
Regierungsrat beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass die
Aargauische Versicherunganstalt an den Kosten der
Hochwasser-prävention beteiligt werden kann. Der
Regierungsrat macht das natürlich gern, steht er doch unter
grossem Spardruck. Er selber geht sogar in der
Beantwortung des Postulates noch weiter und regt
gesetzgeberische Massnahmen an. Was ist willkommener in
einer solchen Situation als die Aussicht auf Extrageld aus
einer Staatsanstalt. Die Mehrheit der Freisinnigen Fraktion
lehnt das Postulat Berger ab, und wir laden Sie ein, dasselbe
zu tun. Dies nicht - und ich betone das ausdrücklich -, um
Gebäudeversicherungsanstalt in Einzelfällen aus der
Situation heraus und um die lokale Risikosituation zu
verbessern bereit erklären, freiwillig solche Massnahmen zu
unterstützen, so haben wir nichts dagegen. Wir haben dafür
Verständnis, insbesondere dann, wie das im letzten Jahr der
Fall war, wenn die Gebäudeversicherungsanstalt gut
gearbeitet hat. Was wir nicht wollen, ist eine rechtliche und
dauernde Verpflichtung, ein Anzapfen der Ressourcen
dieser Monopolanstalt für weitere staatliche Aufgaben. Ich
bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen.
9. Juni 1998
die Überflutungsmulde zu verhindern. Sie anerkennt die
Notwendigkeit, die Nützlichkeit und Kosteneffizienz dieser
Massnahme. Auch ich persönlich finde dies eine gute und
günstige Lösung. Sie muss aber losgelöst von der hier
angestrebten, rechtlich bindenden Finanzierungsart gesehen
werden, wie dies der Regierungsrat anregt. Die FDP lehnt
das Postulat und insbesondere die in der Antwort des
Regierungsrates gemachten Anregungen zu rechtlichen
Schritten aus rechtlichen, ordnungspolitischen, aber auch
aus
Gründen
der
Opportunität
in
der
Privatisierungsdiskussion, die sicher weitergehen wird, ab.
Im Moment fehlt eine Rechtsgrundlage, um die
Gebäudeversicherungsanstalt zu solchen Zahlungen
verpflichten zu können. Dabei soll es auch bleiben! Es ist
nicht einzusehen, weshalb eine Versicherungsanstalt für
Sünden bezahlen soll, die von Kanton, Gemeinden und
einzelnen bei der Planung und beim Bau in der
Vergangenheit gemacht wurden. Eine Versicherung ist dazu
da, das Ungewisse abzusichern. Wo aber höhere Risiken im
Markt bekannt sind, oder diese sogar selber verursacht
wurden, so sind diese entweder durch höhere, auf das Objekt
bezogene Prämien kostendeckend auszugleichen, oder vor
Versicherungbeginn ist dafür zu sorgen, dass die Gefahr auf
Kosten des Verursachers oder Antragstellers beseitigt wird.
Alles andere sind Quersubventionen. Wenn jemand
überschwemmungsgefährdetes Bauland kauft, so ist dieses,
weil der Umstand ja bekannt ist, in der Regel günstiger. Dies
ist der Discount, der vom Markt für das mitgekaufte Risiko
gewährt wird. Es kann nun also nicht Aufgabe der
Versicherung sein, im Nachhinein aus allgemeinen Mitteln
diesen Makel zu beseitigen und die Minderwerte zu
sozialisieren. Dies ist ordnungspolitisch falsch! Die
Verursacher dieses Zustandes oder jene, die ihn bewusst
angetreten haben, sollen dies selber tun und dafür auch
bezahlen. Das Begehren ist aber auch in der heutigen
Privatisierungsdiskussion falsch. Da soll nun also von einer
Noch-Monopolanstalt eine weitere staatliche Aufgabe
übernommen werden. Was sollen denn am Ende die
Versicherungsprämien sein? Eine Abgeltung fürs Risiko,
oder eine zusätzliche Steuer, oder eine zusätzliche Abgabe?
Wie soll im weiteren eine solche Aufgabe bei einer
allfälligen Privatisierung weitergeführt werden? Mit solchen
Massnahmen und Zweckentfremdung von Mitteln schaffen
wir zusätzliche Hindernisse im Falle einer allfälligen
Privatisierung.
Später
schaffen
wir
zudem
Wettbewerbsverzerrungen. Auch aus diesem Grund ist das
Postulat abzulehnen. Die FDP stellt sich also gegen eine
zukünftige
rechtliche
Verpflichtung
der
Gebäudeversicherungsanstalt
und
dagegen,
die
eingezogenen Prämien oder allenfalls gar die Reserven
rechtlich verpflichtend für anderes als die normale
Risikodeckung einzusetzen und zu verwenden. Sollte sich
die
Erwin Berger, Boswil: Ich bedanke mich beim
Regierungsrat, dass er sich bereit erklärt, mein Postulat
entgegenzunehmen. Mit Genugtuung habe ich festgestellt,
dass mein Anliegen nicht nur ernstgenommen wird, sondern
habe aus verschiedenen Reaktionen auch festgestellt, dass
meine Idee schon des öftern diskutiert worden ist. Nicht
glücklich bin ich natürlich über den Antrag von Herrn
Knecht. Wie der Regierungsrat in der Zusammenfassung
seiner Antwort richtig festgestellt hat, ist es doch sinnvoller,
nicht erst die Mittel zur Begleichung von Elementarschäden
einzusetzen,
sondern
bereits
Mittel
für
die
1069
9. Juni 1998
Elementarschädenprävention bereitzustellen. Ich bin der
Meinung, dass Mittel für vorbeugende Massnahmen billiger
zu stehen kommen, als nachträglich Beiträge für Schäden zu
bezahlen. Für Sünden, wie sie Herr Knecht erwähnt hat,
bezahlt das AVA nachträglich ohnehin. Ich bitte Sie, mein
Postulat zu überweisen. Die Bevölkerung in verschiedenen
Gebieten unseres Kantons, wo solche Projekte anstehen, ist
Ihnen dankbar.
René JeanRichard, Lenzburg: Hören wir doch endlich damit
auf, die Staatsaufgaben auf mehrere neue Köpfe zu verteilen
und die Verantwortung zu verwässern! Immer wieder
werden neue 'Kässeli' geschaffen, die verwaltet werden
müssen und da und dort etwas Geld verteilen können. Wenn
die AVA über zuviele Mittel verfügen sollte, dann soll sie
diese Mittel einsetzen für Risikogerechtere Prämien oder für
Prämienreduktionen. Aber keinesfalls soll sie mit diesen
Mitteln wieder neue Giesskannen füllen, um dann den
ganzen Kanton mit etwas Geld zu bestreichen. Mich erstaunt
eigentlich, dass ein ordnungspolitisch so sensibler und
eingeschworener Regierungsrat dieses Postulat überhaupt
übernehmen will. Aber eben: Der Futternapf lockt und
bekanntlich kommt erst das Fressen und dann die Moral.
Hansruedi Brun, Merenschwand: Wir stellen bei der
Entwicklung der Feuer- und Wasserschäden fest, dass es
sich dabei zumeist um ganz bestimmte Werte in einer
bestimmten Grössenordnung handelt. Wir stellen bei den
Elementarschäden eine sprunghafte Veränderung fest. Das
ist aus diesem Schreiben den Grafiken zu entnehmen. Ich
will Ihnen ein Beispiel nennen: In Muri hatte man vor
vielleicht
20
Jahren
grosse
Schäden,
auch
Elementarschäden. Man baute damals ein Rückhaltebecken,
das seine Bewährungsprobe bestens bestanden hat. Mit
dieser Massnahme hätte man spätere Schäden verhindern
können. Dem sagt man Prävention und in diese Richtung
zielt das Postulat von Herrn Berger. Herr Knecht meinte,
man könne Prämienansätze differenzieren. Dann müsste
man allerdings eine Gefahrenkarte erstellen, auf der die
Objekte je andere Ansätze haben. Sollte das Unwetter dann
mal einen anderen Weg nehmen, wären diese alle für die
Katze gewesen. Ich denke, ein Prüfungsantrag für dieses
Postulat, so wie es die Regierung entgegennehmen möchte,
ist richtig.
Maurice Perrinjaquet, Menziken: Ich habe einige Mühe mit
den Voten von Kollege René und Kollege Daniel. Es geht
hier nicht nur um Hochwasserschutzmassnahmen an der
Bünz, sondern auch um Renaturierungen bei der Wyne, bei
der Suhre und bei der Wigger. Wenn ich daran denke, dass
bei den letzten drei Hochwassern der Wyne die
Gebäudeversicherung etwa 30 Millionen Franken bezahlen
musste, und dass jetzt für kurz und mittelfristige Arbeiten
etwa 12 Millionen Franken vorgesehen sind, dann denke ich,
dass das AVA auch etwas daran bezahlen kann. Ich finde
den Vorstoss des Kollegen Berger sehr gut und bitte Sie,
diesen zu überweisen.
nen Gebäuden. Es ist ja nicht unbedingt notwendig, dass
man die Kellerfenster genau unten auf Bodenhöhe macht.
Man kann sie auch einen Meter höher machen und damit
bereits praktisch ohne Aufwand Hochwasserschutz
betreiben. Es geht weiter bei diesen Massnahmen in den
Siedlungen - und nur von Siedlungen sprechen wir -, um
Objektschutz. Allenfalls ausserhalb um Massnahmen, wie
sie jetzt im Bünztal mit diesem Überflutungsbecken
1070
Art. 688
Erwin Meier, Wohlen: Der Kanton verfügt ja über die
Gewässer und er verlangt auch Konzessionsgebühren. Die
Überflutungsmulde, die da in diesem Postulat angesprochen
ist, fordert in dem Masse finanzielle Mittel, dass die
Gemeinden überfordert sind. Die Renaturierung der Bünz
wurde jetzt ansatzweise gemacht. Aber was gemacht wurde,
bringt mehr Schaden als Nutzen. Ich meine, dass aus diesem
Grunde das Postulat von Erwin Berger sehr berechtigt ist
und bitte Sie, es zu überweisen.
Erich Mäder, Boswil: Bei diesem Postulat kann man sich
fragen, wer davon am meisten profitiert. Ich meine zumindest in finanzieller Hinsicht - das AVA. Das
verheerende Hochwasser von 1994 kostete das AVA 14
Millionen Franken. Das könnte man mit einer
Überflutungsmulde inskünftig verhindern. Selbst wenn noch
keine gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, so sollte in
dieser Hinsicht präventiv gearbeitet werden. Ich bitte Sie,
das Postulat zu überweisen.
Hansruedi Abbühl, Oberkulm: Ich bin auch aus dem
Wynental und habe die beiden Hochwasser von 1994 und
1995 erlebt. Mein Betrieb stand bis in die Stube unter
Wasser. Ich kann nur unterstützen, was Maurice gesagt hat:
Die beiden Hochwasser, eines war 1996, kosteten das AVA
30 Millionen. Die Renaturierung und der Hochwasserschutz,
überkantonal organisiert, - die Luzerner bauen auch ein
Entlastungsbecken -, kostet rund 13 Millionen Franken. 13
Millionen, die verteilt werden auf Bund, Kanton,
Gemeinden und AVA. Ich bitte Sie, das Postulat zu
überweisen.
Regierungsrat Thomas Pfisterer: Die Frage, die Sie jetzt
entscheiden müssen lautet: Wer soll im Kanton Aargau die
Hochwasserschutzmassnahmen bezahlen und wie erreichen
wir, dass die Beträge möglichst tief sind?
1. Es geht nur um Hochwasserschutz und nicht um die
Naturschutzmassnahmen in diesem Zusammenhang.
Deshalb ist das Wort 'Renaturierung' missverständlich. Es
geht nur um die dringend notwendigen und gesetzlich
vorgeschriebenen Massnahmen. Es ist gesetzlich
ausgeschlossen, Herr Knecht, irgend einen Franken
freiwillig zu bezahlen. Das darf das Versicherungsamt nicht
und wir tun das auch nicht. Was Sie vorschlagen, ist ein
illegaler Weg. Das führt letztlich zu einem
ordnungspolitisch problematischen Bevorzugen von
einzelnen, die zufällig ein Gesuch stellen.
2. Der Weg der Prävention ist volkswirtschaftlich sinnvoller
und ordnungspolitisch vernünftig. Wir haben offenbar
unterschiedliche Vorstellungen von Ordnungspolitik.
Bei dieser Prävention geht es um raumplanerische
Massnahmen, damit man überhaupt nicht in diesen Gebieten
baut, es sei denn es seien Eigentumsrechte vorhanden. Es
geht des weiteren um allfällige Vorsichtsmassnahmen bei
den
einzelvorgeschlagen sind. Das sind diese Massnahmen.
Ordnungspolitisch ist es sinnvoll, weil wir den Verursacher
belasten. Der Verursacher profitiert. Es ist doch die AVAKasse, die profitiert, wenn nicht mehr derart hohe Beträge
ausbezahlt werden müssen. Es ist deshalb vernünftig,
darüber zu diskutieren, zu prüfen, ob man nicht auf diesem
Wege diesen Vorteil benutzen soll.
Art. 688
3. Die raumplanerischen Massnahmen sind die billigsten.
Bitte helfen Sie dann, das so umzusetzen.
4. Das ist nun eine klassische Sparmassnahme. Diese
Sparmassnahme ist nicht durch Zufall in diesem
Finanzpaket des Regierungsrates vorgesehen. Bitte brechen
wir jetzt nicht beim ersten möglichen Fall dieses
Finanzpaket auf. Das ist in der Gruppe 4 auf Seite 3
vorgesehen. Jetzt müssen Sie Ja sagen zum Finanzpaket.
Jetzt geht es um die konkreten Anwendungsfälle. Hier
können wir Geld sparen für Kanton, Gemeinden und
Volkswirtschaft. Vorher präventiv und nicht nachher mit
Subventionen im Einzelfall.
5. Privatisierung: Dieser Zusammenhang ist etwas weit
hergeholt. Die Problematik der Privatisierung bei der
Gebäudeversicherungsanstalt liegt darin, dass sie viel
günstigere Prämien anbieten kann als die Privatassekuranz.
Das hat damit kaum etwas zu tun.
Bitte bedenken Sie: Herr Berger hat nichts anderes
beantragt, als dass man diese Frage prüfen soll. Der
Regierungsrat will das ja ohnehin tun. Er will prüfen, ob
Ihnen eine solche Gesetzesvorlage zur Diskussion gestellt
werden soll. Schlagen Sie jetzt nicht die Tür zu! Lassen Sie
uns die Idee prüfen und vielleicht kommen wir dann mit
einem Vorschlag. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Abstimmung:
Das Postulat Erwin Berger wird von einer grossen Mehrheit
überwiesen.
689 Postulat Rudolf Kalt, Spreitenbach, vom
13. Januar 1998 betreffend Kosteneinsparungen im
Strassenbau; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 404 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 8. April 1998:
Der Regierungsrat nimmt das folgende Postulat entgegen
und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige
Abschreibung:
I) Einleitung: Reform- und Sparmassnahmen im
Strassenwesen: Die vom Postulanten aufgeworfenen Fragen
stehen im Zusammenhang mit einem bereits eingeleiteten
Gesamtpaket von Reform- und Sparanstrengungen im
Strassenwesen. Seit die Engpassituation in der Strassenkasse
deutlich geworden ist, musste der Kanton die Zielsetzungen
im Strassenwesen schrittweise neu definieren. In einem
laufenden Prozess werden Systeme optimiert und
Lösungsmöglichkeiten gesucht, um die Standards auf ein
vertretbares Mass zu reduzieren. Parallel dazu sind
verschiedene Verzichts- und Sparmassnahmen eingeleitet
bzw. erfolgt. Sie sollen kurz/mittelfristig zur Optimierung
des Kosten-/Nutzenverhältnisses im Strassenwesen führen.
Bereits vollzogene Massnahmen:
nahmen sowie den sehr unterschiedlichen Ansprüchen an
den baulichen- und betrieblichen Unterhalt.
Im internationalen Vergleich ergab sich, dass die Normen in
der Schweiz sachgerecht auf die zu erfüllenden
Verkehrskriterien ausgerichtet sind und sich im
9. Juni 1998
- Gemäss Änderungsbeschluss des Grossen Rates vom
17. Dezember 1996 wurden 36 ältere und kostspielige
Projekte,
welche
zum
Teil
Bestandteil
einer
Netzerweiterung waren, nicht mehr in den Richtplan des
Kantons Aargau aufgenommen und damit auch auf eine
Trasse-Freihaltung verzichtet.
- Mit der Einführung des Pilotprojektes WOV
(Wirkungsorientierte Verwaltungsführung) haben die
Abteilung Tiefbau und das Baudepartement (bzw. der
Regierungsrat) Leistungsvereinbarungen getroffen. Die
damit verbundene Produktebewirtschaftung stellt den
Soll/Ist-Vergleich sicher und gibt letztlich Aufschluss
darüber, ob und wieweit die gesteckten Ziele erreicht
werden. Damit wird eine optimale Kostentransparenz auf
Produktestufe erreicht, welche zuverlässigere Schlüsse
zulässt und die Entscheidungen erleichtert. WOV ermöglicht
es der Abteilung Tiefbau ihre Mittel unternehmerischer
einzusetzen, d.h. für dasselbe Geld mehr Leistung zu
erzielen.
Die
Abteilung
Tiefbau
führte
zudem
das
Projektmanagement-System "Sokrates" ein, das die
Bewirtschaftung der einzelnen Aufträge umfasst und den
Kostenstellennachweis sicherstellt.
- Schliesslich verfügt die Abteilung Tiefbau über ein
Qualitäts-Managementsystem für die Projektierung, Bau,
Betrieb und Erhaltung der Kantons- und Nationalstrassen im
Aargau. Das Zertifizierungsaudit der SGS-International
Certification Services AG, Zürich, bezeugt, dass dieses
Qualitäts-Managementssystem die Forderung der Norm ISO
9001 erfüllt (Zertifikat Nr. 60291 vom 17. Dezember 1996).
In den seither periodisch stattfindenden Audits hat die
Abteilung Tiefbau diese Qualitätsanforderungen stets erfüllt.
- Sämtliche bestehenden Aufgaben werden auf
Sparmöglichkeiten hin laufend überprüft und entsprechend
optimiert. Dies gilt insbesondere für bisherige Bauprojekte,
Werterhaltungsmassnahmen sowie den betrieblichen
Unterhalt. Die Aufnahme neuer Projekte erfolgt nur noch
unter der Voraussetzung, dass diese in absehbarer Zeit
realisiert werden können. Zur Zeit liegt das grösste
Sparvolumen aber im Bereich der bisherigen Standards.
II) Zu den einzelnen Punkten: a) Reduktion des Standards
im Strassenbau: In einer kürzlich abgeschlossenen Studie
des Bundes über Sparmöglichkeiten beim Strassenbau wird
auf den Unterschied zwischen Normen und Standards
hingewiesen. Unter Normen versteht man in diesem
Zusammenhang die Regeln der Baukunde. Unter Standards
wird die Summe aller gesellschaftlichen Erwartungen und
Forderungen
an
ein
Strassenprojekt
(inkl.
Rechtsvorschriften) von der Planung bis zur Realisierung,
während der Nutzung und bezüglich Unterhalt verstanden.
Diese gesellschaftlichen Erwartungen äussern sich konkret
in der Linienwahl, der Anzahl Tunnels und Fahrstreifen, der
Anzahl und Komplexität der Anschlüsse, im Ausmass an
Umweltschutzmass-
internationalen Vergleich praktisch überall an der unteren
Grenze der sachlich vertretbaren Bandbreite bewegen; dies
gilt im besonderen auch für die Dimensionierung von
Kreiseln. Zudem werden die Normen regelmässig den
neueren Entwicklungen angepasst. Die heutigen Normen
1071
9. Juni 1998
Art. 689
können deshalb als zeitgemäss und problemgerecht
bezeichnet werden. Grössere Änderungen im Normenwesen
mit dem Ziel die Baukosten zu minimieren machen keinen
Sinn, weil wichtige Verkehrskriterien wie zum Beispiel die
Verkehrssicherheit in unzulässiger Weise negativ beinflusst
würden. Unter dem heutigen Spardruck dürfen auch
bezüglich Bauausführungs-Qualität keine weiterreichenden
Konzessionen eingegangen werden, um die mittel- und
langfristig
anfallenden
Werterhaltungskosten
im
wirtschaftlichen Rahmen zu halten.
Folgende Aussagen des Bundes gelten auch für die Kantone:
Wenn einmal entschieden ist, dass eine Strasse gebaut wird
und
ihre
Funktion
festgelegt
ist,
sind
die
Kosteneinsparungsmöglichkeiten tatsächlich bei den
Standards am grössten.
- Es sind zudem Methoden zu entwickeln, die es erlauben
Projekte miteinander zu vergleichen und damit auch die
Verhältnismässigkeit
zu
wahren.
Solche
Bedürfnisvergleiche
sind
trotz
zweckgebundener
Finanzierung der Strassenausgaben über die Departemente
hinweg durchzuführen.
- Seit der Ablehnung der Abstimmungsvorlage vom
22. September
1996
über
die
Erhöhung
der
Motorfahrzeugabgabe ist klar, dass die finanziellen Mittel
nicht mehr für eine baldige Ausführung aller rechtskräftigen
Projekte ausreichen. Der Zeitbedarf für die Umsetzung der
Grossprojekte wird sich etwa verdoppeln. Deshalb wird im
Baudepartement ein Instrument entwickelt, womit Aussagen
über die Prioritäten bei der Umsetzung des Strassenbauprogrammes gemacht werden können. Die Prioritätenliste
wird aufzeigen, welche Projekte innert vernünftiger Frist
realisiert werden können. Viele akute Verkehrsprobleme in
den Gemeinden werden damit über Jahre ungelöst bleiben
und sich meist parallel zur allgemeinen Verkehrszunahme
verschärfen. Durch diese Sachlage (Finanzsituation) ergeben
sich neue Realisierungschancen. Zeigt sich beispielsweise,
dass sich die Realisierung einer Umfahrungsstrasse um 15 20 Jahre verzögern wird, werden möglicherweise andere
Lösungen wie eine "Siedlungsorientierte Dorfstrasse" mit
einer Strassenraumgestaltung neu untersucht und zumindest
als Übergangslösung realisiert werden müssen. Im
Extremfall kann ein völlig neuer Lösungsansatz (=
Standard) bestehende Grossprojekte zu Fall bringen.
- Bei konventionellen Grossprojekten hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, dass je konkreter ein Strassenprojekt
wird, der Strassenbau mit kostenintensiven Forderungen
konfrontiert wird. Zwischen den Projektstufen entstehen
mehr und mehr Kostensteigerungen. Diese sind auf die
komplexen Zusammenhänge, auf die Vielzahl der
Beteiligten und die Verteilung der Verantwortlichkeiten
zurückzuführen. In Zukunft werden sich alle Beteiligten
während
des
Projektierungsprozesses
von
neuen
Grossprojekten vermehrt zurückhalten müssen, wenn das
Projekt eine Chance zur Realisierung haben soll.
Um diese Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen, sind
Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Beteiligten die
Argumentation erleichtern und ihnen ermöglichen ein
Kostenbewusstsein zu entwickeln.
- Die Zweckmässigkeit und damit die Begründung für ein
Bauvorhaben muss möglichst frühzeitig und fundiert
abgeklärt
werden,
damit
Zusatzforderungen
mit
stichhaltigen Argumenten entgegengetreten werden kann.
Für
die
federführenden
Tiefbauämter
sind
Rahmenbedingungen zu schaffen, um Projekte mit
optimalen Kosten/Nutzenverhältnissen entwickeln und
umzusetzen zu können.
Zur konkreten Frage über Standards bei Bushaltebuchten ist
zu bemerken, dass das Baudepartement bereits schon heute
die Lösungsmöglichkeiten für ein Anhalten der Busse auf
der Fahrbahn von Fall zu Fall prüft.
b) Verzicht im Bereich Unterhalt: Der Kanton bemüht sich
umfassend, den Unterhalt sparsam auszugestalten. Zuviel
beim Unterhalt zu sparen bedeutet aber, die Kosten auf die
nächste Generation zu verschieben. In den letzten Jahren
stand für den Unterhalt zuwenig Geld zur Verfügung.
Darum ist in der WOV-Botschaft ATB vorgesehen, für den
baulichen Unterhalt künftig die bisherige Finanzquote von
0.7 % auf 0.9 % des Neuwertes zu erhöhen. Der
internationale Standard liegt bei 1.5 %.
Am Beispiel des betrieblichen Unterhalts der Nationalstrassen kann jederzeit (mittels BAB-Betriebsabrechnung)
ausgewiesen werden, dass die durchschnittlichen
Unterhaltskosten im Kanton Aargau weit unter dem
schweizerischen Mittel liegen.
Im angesprochenen Unterhaltsbereich der Grünpflege sind
während den vergangenen Jahren beachtliche ökologische
und ökonomische Fortschritte erzielt worden. Dies wurde
zum Teil durch einen gezielten Pflegeeinsatz, unter Beizug
und Beratung durch Landschaftsarchitekten, erreicht. So
werden zur Zeit die Strassenbankette aus Sicherheitsgründen
zweimal pro Jahr und die übrigen Flächen in der Regel nur
einmal gemäht. Im Bereich des Strassenbankettes stehen die
Leitpfosten, welche dem Strassenbenützer, vor allem in der
Nacht, den Strassenverlauf kennzeichnen. Im hohen Gras
verliert diese Signalisation ihre Wirkung. Die
Böschungsflächen werden zwischen Juli und November
geschnitten. Blumen und wertvolle Gräser sollen zuerst den
Samen abwerfen, bevor der Schnitt erfolgt. Um eine
Düngung zu verhindern und die unbestritten schönen und
wertvollen Magerwiesen zu erhalten, wird das Schnittgut
eingesammelt und kompostiert. Die gesamte Ausführung
erfolgt mit einem Spezialfahrzeug in einem Arbeitsgang
durch eine Person. Auf diesen relativ pflegeextensiven
Flächen siedeln sich auch keine Mäuse an, welche mit ihren
Bauten die Stabilität der Böschung gefährden.
c) Verminderung des Planungsaufwandes: Die unter Ziffer a
bereits
zitierte
vernetzte
Anspruchshaltung
an
Strassenbauwerke
unserer
Zeit
liess
auch
die
Planungskosten während den vergangenen Jahren in eine
Höhe steigen, die den Rahmen eines vertretbaren Kosten/Nutzenverhältnisses vielfach sprengte und ein Umdenken
1074
Art. 689
nachhaltig erfordert. Zudem sind gemäss neuem
tig auch für Projektarbeiten der Ingenieurbüros von Fall zu
Fall Konkurrenzofferten anzufordern. Dadurch erhofft man
sich ebenfalls Kostensenkungen.
In den Abrechnungen von Strassenbauvorhaben umfasst der
"Planungaufwand" alle technischen und administrativen
Arbeiten während allen Bearbeitungsphasen (Planung,
Generelles Projekt, Bauprojekt, Genehmigungs- und
Einspracheverfahren,
Landerwerb,
Detailprojekt,
Bausausführung, Vermarkung, Abrechnung). Dazu kommen
oft grössere Projektüberarbeitungen und Untersuchungen,
z.B. über Sparmöglichkeiten. Die ganze Projektabwicklung
dauert einige Jahre oder sogar Jahrzehnte. Die Abrechnung
der gesamten "Planungskosten" über alle Phasen erfolgt
normalerweise erst mit der Schlussabrechnung des
Bauvorhabens. In vielen Abrechnungen sind somit
erhebliche "Altlasten" aus früheren Jahrzehnten enthalten.
Ein weiterer Grund für die hohen "Planungskosten" ist die
immer stärker verlangte Anhörung und Mitwirkung von
verschiedenen
Stellen
des
Bundes,
kantonaler
Fachabteilungen, Gemeinden, Verbänden, Quartiervereinen,
Kommissionen und Privaten bei der Projektierung von
Strassenbauvorhaben. Die umfassende Koordination, die
Ausarbeitung von Varianten und die Öffentlichkeitsarbeit
erhöhen zusätzlich den "Planungsaufwand". Mit einer
weniger
umfassenden
Mitwirkung
könnte
der
Bearbeitungsaufwand wesentlich reduziert werden.
Heute werden nach Möglichkeit nur noch Projektierungen
von Strassenausbauten begonnen, welche aufgrund der
finanziellen Möglichkeiten in absehbarer Zeit realisiert
werden können. Mit der kürzeren Projektbearbeitungszeit
dürften sich auch die "Planungskosten" weiter verringern.
Dies bedingt jedoch, dass einzelne Gemeinden ihre
Wünsche bezüglich Strassenausbauten zurückstellen.
Als Eigentümer der Kantonsstrassen trägt der Kanton
grundsätzlich die Veranwortung für den Bau und den
Unterhalt der Kantonsstrassen, auch wenn die Gemeinden
Beiträge leisten. Kantonale Stellen müssen die
Bauherrenfunktion wahrnehmen, können aber bestimmte
Teilaufgaben an Gemeinden oder an Privat übertragen. In
grösseren Gemeinden mit entsprechend ausgebauten
Bauverwaltungen werden bestimmte, klar definierte
Teilaufgaben übertragen und zu Lasten des Projektes
bezahlt. Es ist jedoch kaum exakt feststellbar, ob die
kommunale oder die kantonale Verwaltung kostengünstiger
arbeitet. In jedem Einzelfall muss abgeschätzt werden, ob
die Erledigung einer bestimmten Aufgabe auf kommunaler
oder auf kantonaler Stufe effizienter ist.
Rudolf Kalt, Spreitenbach: Für die ausführliche
Beantwortung meines Postulates danke ich dem
Regierungsrat. Mit der Entgegennahme wird signalisiert,
dass Handlungsbedarf besteht. Allerdings sind noch einige
Punkte offen bzw. unerledigt. Ich bin daher mit der
Abschreibung nicht einverstanden. Ich zitiere drei Beispiele:
1.
Prioritätenliste
beim
Umsetzen
des
Strassenbauprogrammes. Der Regierungsrat führt aus, er
werde ein Instrumentarium schaffen, welches ermögliche,
vermehrt
Prioritäten
zu
schaffen.
Wie
dieses
Instrumentarium wirklich aussieht und ob es tauglich ist,
9. Juni 1998
Submissionsdekret
vom
26.11.96
künfwissen wir nicht. Wir wollen keine Katz im Sack kaufen und
möchten später noch etwas dazu hören.
2. Der Bau von Busbuchten. Der Regierungsrat schreibt, das
Baudepartement
prüfe
von
Fall
zu
Fall
Lösungsmöglichkeiten für das Anhalten von Bussen auf der
Fahrbahn. Diese defensive Strategie genügt nicht! Eine
Studie des IVT der ETH, welche vor wenigen Jahren erstellt
wurde, zeigt auf, dass in sehr vielen Fällen auf separate
Buchten verzichtet werden kann. Damit können erhebliche
Kosten gespart und zudem die Unfallgefahr beim
Wegfahren der Busse gemindert werden. Daher sind hier
vermehrt Taten gefordert.
3. Verminderung des Planungsaufwandes. Eine Massnahme
hat der Regierungsrat nicht erwähnt. In den Gemeinden fällt
auf, dass zu Besprechungen und Augenscheinen oft zwei
und mehr Vertreter des Kantons, wenn möglich jeder mit
eigener Meinung und eigenem Fahrzeug erscheinen. Hier
könnte mit einer vorgängigen Koordination Abhilfe
geschaffen und Kosten gespart werden.
Wie Sie diesen Ausführungen entnehmen können, sind nicht
alle Begehren des Postulates erfüllt. Nur wenn wir das
Postulat aufrechterhalten, zwingen wir Regierung und
Verwaltung zum Handeln. Ich bitte Sie, die Abschreibung
abzulehnen.
Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer: Es ist mir nicht recht
klar, was Herr Kalt hier erreichen will. Prioritäten im Strassenbau zu erstellen, ist Aufgabe des Regierungsrates. Das
Instrument, das in Ausarbeitung ist, ist ein Instrument des
Regierungsrates. Selbstverständlich werden wir Ihnen die
entsprechenden Anträge im Budget stellen. Aber wir können
ja die Budgetdebatte 1999 jetzt nicht vorwegnehmen.
Zum Problem der Busbuchten: Man kann doch die
Verhältnisse, wie sie beispielsweise in Spreitenbach sind,
nicht einfach für eine Gemeinde wie Umikon übernehmen.
Das muss von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden. Im
übrigen gibt es auch Gründe gegen Busspuren: Busspuren
kosten auch etwas usw. Schliesslich: Das ewige Problem der
vielen Mitarbeiter an Ort und Stelle. Ich höre genau auch die
gegenteilige Meinung. Man ist nicht einverstanden damit,
dass man mit einer fixfertig und abgekochten Meinung mit
den Gemeinden spricht und ihnen dann mehr oder weniger
nur ein Urteil bekannt gibt. Die Gemeinden möchten sich an
der Diskussion und den verschiedenen Gesichtspunkten
Strassenbau, Verkehrsplanung und Umweltschutz beteiligen
und Einfluss nehmen. Sie wehren sich dagegen, wenn ein
Einzelner kommt und einfach festhält, was die Meinung des
Kantons ist. Im übrigen ist das nun wirklich nicht ein
Posten, wo Geld im Strassenbau verloren geht. Sie können
das Postulat schon aufrechterhalten, aber mehr wird nicht
geschehen, das ist nicht die Realität. Das wissen Sie genau
so gut wie ich.
Vorsitzender: Die Überweisung des Postulates ist
unbestritten und somit so beschlossen. Hingegen wird die
Abschreibung bestritten. Wir entscheiden somit über die
Abschreibung.
Abstimmung:
Für die Abschreibung: 47 Stimmen.
Dagegen: 54 Stimmen.
1073
9. Juni 1998
690 Gesetz über Katastrophenhilfe und zivile
Verteidigung (KZVG); Änderung; 2. Beratung;
Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung
(Vorlage vom 18. März 1998 des Regierungsrates;
Änderungsantrag vom 12. Mai 1998 der nichtständigen
Kommission Nr. 5, dem der Regierungsrat zustimmt.)
Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen
Kommission Nr. 5: Am 25. November 1997 war die erste
Lesung über das Gesetz Katastrophenhilfe und Zivilschutz.
Die Kommission hat am 12. Mai 1998 die zweite Sitzung
durchgeführt. Es waren 16 Mitglieder anwesend, 1 Mitglied
war entschuldigt.
Der Prüfungsantrag von Herrn Martin Christen aus der
ersten Lesung wurde diskutiert und von der Kommission
und der Regierung angenommen. Zu reden gab der Titel, der
bei der ersten Lesung auf Antrag der Kommission geändert
wurde. In der Zwischenzeit haben wir ja kein EMD mehr,
sondem das Departement Verteidigung/ Bevölkerungsschutz
und Sport, es wäre also logisch, dass der Titel auch wieder
geändert wird Es stellt sich nur die Frage, ob wir schneller
sein dürfen als der Bund? Es gibt dazu einen Vorschlag von
Regierung und Kommission.
Eine Änderung gibt es in Paragraph 9. In Paragraph 44
werden die Worte "Die Abteilung Zivile Verteidigung"
ersetzt. Es gibt neu einen Paragraphen 45a.
Ich werde zu den einzelnen Änderungen im Laufe der
Beratung die Meinung der Kommission bekanntgeben. Alle
Änderungen wurden von der Kommission einstimmig
angenommen.
Vorsitzender: Es liegt ein Rückweisungsantrag vor.
Geri Müller, Baden: Sie haben vor einiger Zeit den
Rückweisungsantrag der Grünen abgelehnt, aber ich muss
ihn bei der zweiten Lesung noch einmal bringen. Wir
schlugen damals vor, die Idee des Zivilschutzes
grundsätzlich zu überdenken. Eine Ratsmehrheit wünschte
das jedoch nicht. Ich möchte nun zwei neue Punkte
anführen, die damals noch nicht zur Sprache standen. Dank
der hervorragenden Schnitttechnik der Radioanstalt soll die
damalige Debatte von vielen verfolgt worden sein. Dadurch
erhielt ich nach der Debatte der ersten Lesung einige
Reaktionen. Viele waren zustimmend, auch von Menschen,
die sonst nicht unsere Farbe wählen. Die Kommentare
waren eindeutig: Aufräumen mit dieser sinnlosen Zeit- und
Geldverschwendung. Durch meine Worte erhielt ich aber
auch eine Einladung zu einem praktischen Einsatz der
Zivilschutzorganisation Murgenthal, der ich folgte. Im Foyer
ist kurz über diesen Einsatz berichtet worden. Der Auftrag
der Zivilschutz-organisation dort im Murgenthal war klar:
Ein Altersheim musste seinen Lift revidieren. Diese Aktion
dauerte sechs Wochen, wobei eine Benützung des Liftes in
dieser Zeit ausgeschlossen war. Die Zivilschutzorganisation
musste die Bewohnerinnen jeweils zu den Mahlzeiten ins
Parterre hinunter begleiten. Der grösste Teil der
Bewohnerinnen war aber gehunfähig und auf den Rollstuhl
angewiesen. Mit Engagement und Humor, schnell, effizient
und sicher verrichteten die Männer ihren Dienst. Da sich die
Helfer und die Bewohnerinnen teilweise kannten, war eine
entspannte Atmosphäre deutlich spürbar. Ich hatte
anschliessend Gelegenheit, mit den Beteiligten über diese
Aktion zu sprechen. Wir waren uns einig, dass es immer
1074
Art. 689
wieder guttut, über solche Dinge auch zu reden, statt immer
nur Schattenkämpfe auszutragen. Ich bin für diese
Einladung auch dankbar. Aber trotzdem, erlauben Sie mir
bitte, Ihnen Fragen vorzulegen, die mich nachher
beschäftigten: Warum baut man solche vierstöckigen
Altersheime? Diese Frage scheint auf den ersten Blick nichts
mit dem Zivilschutzproblem zu tun zu haben. Oder doch?
Welche Alternativen hätte der Heimleiter gehabt? Ich habe
ihn gefragt. Er antwortete: Sechs Wochen in den Urlaub zu
fahren, konnten sie sich aus Kostengründen nicht leisten.
Ebenfalls diskutiert wurde der Einsatz von Erwerbslosen.
Offerten zeigten aber, dass der Zivilschutzeinsatz wesentlich
billiger gekommen ist. Erlauben Sie mir die Frage:
Kompensiert denn der Zivilschutz damit Arbeitsplätze? Im
Gespräch mit den Helfern hat sich gezeigt, dass sich viele
dieser Männer Gedanken gemacht haben über das Alter und
das Altern. Sie standen dieser Altersgruppe erstmals so
nahe. Das fand ich wirklich und ehrlich toll. Aber wieviele
Männer kriegen die Chance, so etwas zu tun und wieviele
verpassen solche wertvollen Erfahrungen? Was nutzen die
Übungen, die diese Männer im Bunker gemacht haben für
solche Einsätze? Was nützt unser neues Gesetz? Sie sehen,
es geht mir nicht einfach nur darum, etwas zu zerschlagen,
was da stand. Es geht mir um die Chance, mit den neuen
nationalen Öffnungen in Zivilschutz und Armee etwas
Neues aufzubauen.
Sie haben sicherlich alle den Bericht Brunner gelesen. Für
die erste Lesung kam er zu spät. Für die zweite Lesung wäre
er vorgelegen. Er bestätigt rundum unsere Bedenken und
ruft auf, unser Sicherheitsdispositiv grundlegend zu ändern.
Ausser der beleidigten Reaktion eines Ständerates im
Zivilschutzblättchen hat dieser Bericht in diesem Kanton
aber nicht viel bewirkt. Die Kritik Studienkommission an
der Gesamtverteidigungsidee und am Zivilschutzkonzept
bestätigt unsere Kritik deutlich. Gesamtverteidigung und
Zivilschutz sind überholt. 300'000 Dienstleistende im
Zivilschutz stehen im krassen Missverhältnis zu den
heutigen Bedürfnissen. Es sei eine ungenügende Ausbildung
festzumachen, die zu Sinnkrisen im Zivilschutz führen.
Lassen Sie mich kurz die Empfehlung 16 zitieren, die das
neugeschaffene EBS Wort für Wort übernommen hat: "Die
Kommission empfiehlt den Kantonen die Kompetenz für die
Organisation des Zivilschutzes nach ihren eigenen
Bedürfnissen zu erteilen, in enger Zusammenarbeit mit den
technischen Diensten der Gemeinden und den
Wehrdiensten.
Der
Bund
soll
sich
auf
die
Rahmengesetzgebung sowie auf Unterstützungsmassnahmen
bei Ausbildung und Materialeinkauf beschränken. Die
Bestände sind massiv zu reduzieren. Dies steigert die
Effizienz usw. Die Dienstpflicht kann in Zukunft ebensogut
im Zivilschutz wie in der Armee geleistet werden. Die
Infrastruktur an Schutzplätzen soll beibehalten, aber nicht
weiter ausgebaut werden." Mit dieser Empfehlung sieht
sowohl die Kommission wie auch die EBS den Zivilschutz
ganz klar der Armee untergeordnet. Mit den
Katastropheneinsätzen und mit der Bevölkerungshilfe hat
das nichts mehr zu tun und zeigt auch auf, wofür der
Zivilschutz eigentlich geeignet gewesen wäre. Wir bleiben
bei unserer Haltung und weisen das Gesetz in der Hoffnung
zurück, dass mit einem neuen Vorschlag eine bessere
Variante kommen könnte.
Vorsitzender: Ich mache Ihnen eine Mitteilung betreffend
Traktandum 28 'Planungsbericht III Suchthilfe'. Ich habe
Art. 690
mich entschieden, dieses Geschäft für heute abzusetzen,
wir das Geschäft nicht gesamthaft beraten können. Ich
nehme an, Sie sind damit einverstanden.
Wir fahren mit dem Geschäft über das KVZG weiter.
Erwin Berger, Boswil: Die CVP-Fraktion hat sich an der
Fraktionssitzung grossmehrheitlich für die vorgeschlagene
Teilrevision des Katastrophenhilfegesetzes ausgesprochen,
so wie es die Kommission und der Regierungsrat zur
heutigen zweiten Sitzung vorschlagen. Sie unterstützt
vollumfänglich die kleinen Korrekturen und Ergänzungen
zur ersten Lesung. Wir begrüssen sehr, dass das neue Gesetz
schlanker geworden ist. Es ist der heutigen Zeit angepasst
und beinhaltet vor allem auch eine Lockerung im
Schutzraumbau. Ich bitte Sie, der vorgeschlagenen
Teilrevision zuzustimmen und den Rückweisungsantrag
abzulehnen.
Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Wir wissen
aus der Kommission und aus der ersten Lesung, dass sich
Herr Müller nicht für dieses Gesetz erwärmen kann. Ich
muss jetzt etwas wiederholen, was ich in der ersten Lesung
schon gesagt habe: Wir sind nicht einfach frei, im
Zivilschutz zu machen, was wir wollen. Wenn Sie § 1 Abs.
1 lesen, dann heisst es da: "Das Gesetz regelt den Vollzug
der Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz, die
witschaftliche
Landesversorgung
und
den
Kulturgüterschutz." Es gibt eine Gesetzeshierarchie in
diesem Land und diese bringt es mit sich, dass der Bund
Vorschriften erlässt, die wir nachher im kantonalen Recht
vollziehen müssen. Daran ändert auch der Bericht Brunner
nichts, in welchem sicher einige überle-genswerte Punkte
enthalten sind. Der Regierungsrat wird dazu noch Stellung
nehmen. Wir werden in Zukunft sicher einiges ändern in der
Durchführung des Zivilschutzes. Ich mache Sie aber darauf
aufmerksam, dass wir in diesem Gesetz weder
Bestandeszahlen noch andere operative Dinge festlegen,
sondern eben den Rahmen, in welchem wir den Zivilschutz
im Kanton Aargau durchführen wollen. Wie Herr Berger
gesagt hat, ist es jetzt bereits so, dass einige Neuerungen
dabei sind, die in meinen Augen sehr vernünftig sind und
eine Anpassung an die heutige Zeit darstellen. Ich bitte Sie,
das Eintreten zu beschliessen.
Abstimmung:
Die grosse Mehrheit, gegenüber 25 Stimmen, lehnt den
Rückweisungsantrag von Geri Müller ab und ist somit für
Eintreten.
Detailberatung
I., Titel und Ingress, § 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. b, f-h, i-l, § 2, § 3
Zustimmung
§4
Zustimmung zur Aufhebung
§ 6 Abs. 2, § 8 Marginalie, Abs. 1 und 2, Abs. 3 lit. a und b
Zustimmung
§9
Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen
Kommission Nr. 5: In § 9 gibt es einen neuen Absatz 2, den
Sie in der Botschaft finden.
9. Juni 1998
weil ich der Meinung bin, dass es keinen Sinn macht, wenn
Zustimmung
§ 10 Marginalie und Abs. 1, § 12 Marginalie, Abs. 1 und 3,
§ 14 Abs. 3, § 15, § 17, § 18
Zustimmung
§ 19
Zustimmung zur Aufhebung
§ 20 Abs. 2, § 21, § 22, § 23, § 24
Zustimmung
§ 25
Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen
Kommission Nr. 5: In Absatz 1 wird der Prüfungsantrag
Christen aufgenommen. Regierung und Kommission stellen
den Antrag, Absatz 1 wie folgt zu ändern: "Der Kanton
betreibt, unterhält und erneuert höchstens zwei
Ausbildungszentren."
§ 26
Zustimmung zur Aufhebung
§§ 27 und 28
Zustimmung
§ 29
Zustimmung zur Aufhebung
§ 30 Abs. 1 und 2, § 32, § 33, § 34 Abs. 1, § 35, Titel vor §
36, § 37 Marginalie, Abs. 1 und 2, Titel vor § 38, § 38 Abs.
1 und 3, § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1
Zustimmung
§ 41
Zustimmung zur Aufhebung
§ 42 Abs. 2 und 3, § 43 Marginalie
Zustimmung
§ 44
Hier werden die Worte "Die Abteilung Zivile Verteidigung"
durch "Das Gesundheitsdepartement" ersetzt.
Walter Forrer, Oberkulm: Ich stelle Ihnen den Antrag,
Paragraph 44 wie folgt zu ändern: Anstelle von 'das
Gesundheitsdepartement' sei neu wieder die Bezeichnung
'die Abteilung Zivile Verteidigung' einzuführen.
Zur Begründung: Mit dem neu vorgeschlagenen
Paragraphen 45a hat der Grosse Rat die Kompetenz,
Anpassungen an allfällig neues Bundesrecht vorzunehmen,
wenn keine erhebliche Entscheidungsfreiheit besteht.
Denkbar wäre eine solche Änderung, wenn die Abteilung
Zivile Verteidigung in Folge einer Bundesrechtsänderung
einen neuen Namen bekommen sollte. Hier käme dann der
neue Paragraph 45a zur Anwendung. Würde hingegen der
Bevölkerungsschutz aus welchem Grunde auch immer
einmal einem anderen als dem Gesundheitsdepartement
unterstellt, könnte für diese Änderung Paragraph 45 nicht
angewendet werden, weil dieser angenommene Wechsel
nicht durch Ausführung der Bundesgesetzgebung
1075
9. Juni 1998
Art. 690
erforderlich würde. So müsste dann nach der heutigen
Fassung von Paragraph 44 die Aargauer Bevölkerung an die
Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Darf ich
Sie bitten, dem Antrag von Walter Forrer zuzustimmen. Wir
hatten diesen Paragraphen 44 vorsorglich geändert, weil wir
damit rechnen, dass vom Bund noch einige Änderungen
kommen werden. Jetzt hat aber die Kommission
beschlossen, einen Generalartikel einzuführen, weshalb es
vernünftig ist, hier wieder auf die Variante
zurückzukommen, die Sie in der ersten Lesung beschlossen
haben.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag von Walter Forrer wird mit grosser
Mehrheit angenommen.
§ 45 a; II
Zustimmung
Schlussabstimmung:
Für die Änderung des Gesetzes über Katastrophenhilfe und
zivile Verteidigung (KZVG), wie sie aus der Beratung
hervorgegangen ist: 110 Stimmen.
Dagegen: 4 Stimmen.
Vorsitzender: Das Geschäft ist somit zuhanden der
Volksabstimmung verabschiedet.
Josef Muff, Wohlen, Präsident der nichtständigen
Kommission Nr. 5: Ich danke im Namen der Kommission
Frau Regierungsrätin Dr. Mörikofer und Herrn Dr. Martin
Vögtli für die gute Beratung und Zusammenarbeit. Ebenso
sei auch Frau Strebel für die präzise Führung der Protokolle
herzlich gedankt.
Mein Dank geht auch an die Kommissionsmitglieder und ich
hoffe, dass sich alle dafür einsetzen, dass die Vorlage bei der
Abstimmung vom 27. September 1998 vom Stimmvolk
angenommen wird.
691 Motion der SD-Fraktion vom 13. Januar 1998
betreffend Überwachungseinsätze von WK-Soldaten an
den Grenzabschnitten zu Deutschland; Umwandlung in
ein Postulat; Ablehnung
(vgl. Art. 401 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 25. März 1998:
lehnt die Motion
mit
folgender
Gestützt auf Art. 2 Abs.1 der Verordnung über den
Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (VGD) vom 3.
September 1997 kann die Truppe für bestimmte
grenzpolizeiliche Dienste eingesetzt werden. Über den
Einsatz entscheidet der Bundesrat aufgrund eines Gesuchs
der kantonalen Regierung (Art. 3 VGD).
Mit einem Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps könnte eine gewisse Abhaltewirkung erzielt
werden. Eine nachhaltige Wirkung würde aber nur mit
1076
Nach Auffassung des Regierungsrates ist der Einsatz von
Truppen an der Landesgrenze zur Unterstützung des Grenzwachtkorps nur nach gründlicher Vorbereitung zu
verantworten. Die aargauischen WK-Truppen, welche die
SD-Fraktion für Überwachungsaufgaben einsetzen möchte,
sind für andere Aufgaben ausgebildet und wären deshalb bei
einer Bewachungsaufgabe an der Grenze stärker gefährdet
als das entsprechend ausgebildete Grenzwachtkorps.Ohne
absolut zwingende Notwendigkeit sollten deshalb für diese
Aufgaben keine Milizformationen (WK-Truppen) eingesetzt
werden. Ein Einsatz von Truppen an der Landesgrenze zur
Unterstützung des Grenzwachtkorps ist ferner nur als Assistenzdienst möglich.
Eine solche Massnahme drängt sich jedoch erst als "ultima
ratio" auf. Gegenwärtig befinden sich weder der Kanton
Aargau noch andere Kantone in einer Notsituation, um
solche Truppeneinsätze zu beantragen.
Vorsitzender: Rückkommen wird nicht verlangt.
Der Regierungsrat
Begründung ab:
Urne bemüht werden. Ich bitte Sie, aus praktischen
Überlegungen dem Änderungsantrag zuzustimmen.
einem Dauereinsatz entlang der ganzen Grenze erreicht
werden.
Die Beurteilung des Regierungsrates deckt sich im übrigen
mit den Stellungnahmen des Eidg. Departementes für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und des
Eidg. Finanzdepartementes, Abteilung Grenzwachtkorps.
Markus Kunz, Frick: Eine Mehrheit der CVP-Fraktion kann
dieser Motion so nicht zustimmen und stellt sich hinter die
Beurteilung des Regierungsrates. Vor zwei Jahren,
anlässlich der Behandlung des Rechenschaftsberichtes des
Regierungsrates, fragte ich Herrn Regierungsrat Silvio
Bircher, ob man beim Bundesrat der largen
Überwachungsregelung entlang der Grenzen wegen nicht
vorstellig werden könnte. Regierungsrat Bircher sagte
damals, man kenne das Problem und sei in dieser
Angelegenheit tatsächlich schon in Bern vorstellig
geworden. Der Bundesrat sei aber aus Spargründen nicht
bereit, auf diesen Vorstoss zurückzukommen. Heute werden
von den unterschiedlichsten Parteien Überwachungseinsätze
von WK-Soldaten an den Grenzen gefordert. Sogar der
VBS-Chef Adolf Ogi erklärte, die Armee sei für einen
Einsatz an der Grenze bereit. Interessanterweise können
einige nahmhafte hohe Offiziere diese Beurteilung nicht
mittragen. Wir sind froh über die klare Aussage des
Regierungsrates über die SD-Motion. Es gilt zu bedenken,
dass unsere WK-Soldaten bei ihrem regulären Einsatz von
drei Wochen mehr als überlastet wären, wenn man dort
Ausbildung und Einsatz hineinverpacken möchte. Damit
würde man nicht einmal eine abschreckende Wirkung
erzielen. Als ultima ratio würden wir aber die Option eines
Militäreinsatzes sehr wohl begrüssen und offenhalten. Es
geht jetzt aber darum, aus Fehleinschätzungen Lehren zu
ziehen und parallel zum Dringlichkeitsrecht im Asylwesen
die fragwürdigen Sparübungen an den Grenzen mit dem
Ausbau und einer neuzeitlichen Ausbildung rückgängig zu
machen und damit das Grenzwachtkorps entsprechend zu
stärken. Längerfristig ist dieses Geld mehr als
gewinnbringend angelegt. Ich bitte den Regierungsrat
darum, in Bern noch einmal vorstellig zu werden.
Urs Hümbeli, Hägglingen: Die Regierungsrätin versichert
uns in der Motionsantwort, dass für solche Einsätze unsere
Militäreinheiten zuerst zusätzlich ausgebildet werden
Art. 691
müssen. Meinen Unterlagen kann ich aber entnehmen, dass
der Kanton Aargau über eine jederzeit einsatzbereite Einheit
verfügt. Frau Regierungsrätin: haben Sie vor ca. zwei
Wochen eine Geistertruppe besucht? Oder war es ein
reform 1995 gehört unter anderem: Objektschutz,
Personenschutz, Verstärkung des Grenzwachtkorps. Diese
Soldaten werden speziell auf Härte getrimmt. Es ist das
Fazit einer neuartigen Ausbildung, die weit von der
traditionellen
Füsiliersausbildung
entfernt
ist.
Schiessübungen werden nicht mehr auf 200-300 Meter
abgehalten, sondern auf 15 Meter und weniger. Der Kampf
Mann
gegen
Mann
ist
Ausbildungsziel.
Das
Territorialregiment 23 setzt sich hauptsächlich aus Aargauer
Armeeangehörigen zusammen und wird fast ausschliesslich
im Kanton eingesetzt. Sie sehen also, dass wir bereits über
eine 1'500 Mann starke, ausgebildete Einsatztruppe im
Kanton Aargau verfügen. Sie sind sicherlich mit der SD
gleicher Meinung, dass es unverantwortlich ist, die Mehrheit
der Grenzübergänge nachts und teilweise am Wochenende
nicht mehr zu besetzen. Die Arbeitsgruppe, die Silvio
Bircher ins Leben gerufen hat, um illegale Einwanderer
abzufangen, ist schnell an unüberwindbare Grenzen
gestossen, weil der Bürokratismus schnelles Handeln
verhindert. Die Mutterparteien der CVP, Kollege Kunz, der
FDP und der SVP sind für Einsätze, wie sie unsere Motion
vorschlägt. Somit ist eine Zustimmung aus diesen Lagern
wohl unumstritten. Daher erlaube ich mir, einige Worte an
die Vertreterinnen und Vertreter der SP zu richten. Die
Einbürgerungsbestimmungen müssten sofort gelockert
werden. Auf diese Weise würden in Zukunft die Kriminellen
dieser Art als Schweizer in die Statistik eingehen und den
proprotionalen Anteil der ausländischen Kriminellen
gegenüber den schweizer Verbrechern senken. Auf keinen
Fall darf die Armee zu Grenzbewachungen eingesetzt
werden, denn das würde abschreckend auf illegal
Einreisende wirken. Schliesslich streben wir einen
multikulturellen Staat an. In diesem sollen sich auch
Personen niederlassen können, die keine Lust haben, auf
offiziellem Weg ein Asylgesuch zu stellen. Das
Grenzwachtkorps 1 in Basel und 2 in Schaffhausen haben 15
neue Personen als Verstärkung erhalten. Zwischen Pruntrutt
und Schaffhausen! Das entspricht einer Pflästerlipolitik. Sie
können sich selbst ausrechnen, wie hoch der Zuwachs in
unserem Kantonsabschnitt ausfällt. Abschliessend noch ein
letzter Hinweis an die Unentschlossenen aus dem linken
Lager: Unsere Massnahme wird sogar von den Feministen
unter Ihnen begrüsst. In ihrer Zeitung 'Emma' war neulich zu
lesen, ich zitiere wörtlich: "EinTürkischer, sprich
islamischer Mann gehört nicht hierher, weil er quasi in den
Genen hat, Frauen nicht als gleichberechtigt zu akzeptieren."
Ich bitte Sie, die SD-Motion zu überweisen, denn sie
verspricht eine wirksame Abschreckung.
Kurt Stierli, Muri: Im Namen der einstimmigen SP-Fraktion
stelle ich Ihnen den Antrag, die Motion nicht zu überweisen.
Es gibt verschiedene Gründe:
Zu den politischen Gründen: Die SD wollen WK-Soldaten
an die Grenze stellen, um Flüchtlinge davon abzuhalten, in
die Schweiz einzureisen. Da kommen Assoziationen mit der
Vergangenheit auf. Letztmals hat die Schweizer Armee die
Grenze während des 2. Weltkrieges bewacht. An die Folgen
dieser Flüchtlingspolitik wurden wir in der jüngsten
Vergangenheit wieder erinnert. Haben wir heute Krieg,
damit die Armee wieder an die Grenze muss? Nein!
9. Juni 1998
Trugbild? Das Tritorialregiment 23 besteht aus dem
Füsilierbatallion 59/60. Zu seinen vordringlichsten
Aufgaben
seit
der
ArmeeOffensichtlich
hat
die
Schweizer
Armee
ein
Identifikationsproblem. Sie braucht eine neue Legitimation.
Früher waren das die Kommunisten und Sozialisten. Jetzt
werden Flüchtlinge und Asylbewerber zum neuen Feindbild
gemacht. Nur so ist zu erklären, dass der
Verteidigungsminister vorschnell die Armee an die Grenze
stellen wollte. Glücklicherweise ist er nun vom
besonneneren Gesamtbundesrat zurückgepfiffen worden.
Dem Bundesrat ist offensichtlich klar geworden, zu welch
gefährlichem Präjudiz der Einsatz der Armee an der Grenze
zu Friedenszeiten führen würde. Mit dem Einsatz der Armee
lösen wir die Probleme der Flüchtlinge nicht. Die Ursachen
in den Herkunftsländern sind Krieg, Hunger, Folter, Elend
usw. Diese Probleme lassen sich nicht mit einem
Armeeeinsatz lösen, wenn auf der anderen Seite massiv
Waffen in die entsprechenden Länder - beispielsweise die
Türkei - geliefert werden. Wir wehren uns gegen die
militärische Mobilmachung. Wir wehren uns dagegen, dass
Flüchtlinge und Asylbewerber zum neuen Feinbild gemacht
werden. Das ist eine äusserst gefährliche Strategie, die wir
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entschieden
bekämpfen werden. Mit dem Vorschlag der SD wird der
Fremdenhass weiter angestachelt, wie schon 1991 ein hoher
Offizier der Schweizer Armee geschrieben hat. Kein mit der
Schweiz vergleichbares Land stellt die Armee zu diesem
Zweck an die Grenze. Diese Massnahme passt ganz und gar
nicht zu einem Rechtsstaat wie der Schweiz.
Neben diesen politischen Gründen gibt es eine Reihe
praktischer Gründe, die dagegen sprechen. Der Kontrollund Überwachungsdienst an den Grenzen ist eine sehr
anspruchsvolle Arbeit. Die professionellen Grenzwächter
und Grenzwächterinnen haben eine entsprechende,
mehrjährige
Ausbildung,
die
unter
anderem
sicherheitsrelevante Ausbildung im Nahkampf und
Schiesswesen beinhaltet. Zudem werden diese Leute auch
psychologisch auf Verhaltensweisen geschult. Nun sollen
WK-Soldaten, die teilweise schlecht motiviert und nicht
bestens ausgebildet sind für eine Dauer von zwei Wochen
eingesetzt werden. Das Sicherheitsrisiko ist für alle
Beteiligten viel zu hoch. Man bedenke ein Auto und sein
Insasse: einem Grenzgänger sieht man nicht an, ob er
harmlos ist oder ein Schwerverbrecher, der sofort zur Waffe
greift. WK-Soldaten sind schlichtweg überfordert. Wenn
man WK-Soldaten theoretisch einsetzen wollte, so ist das
rein praktisch nicht möglich. Die Miliztruppen müssten
wenigsten rudimentär ausgebildet werden. Die besten
Grenzwächter müssten für diese Ausbildung abgezogen
werden und fehlten dann für die Bewachung der Grenze.
Dieser Vorstoss ist politisch höchst fragwürdig und
praktisch unmöglich. Ich bitte Sie im Namen der SPFraktion, diese Motion klar und deutlich abzulehnen.
Daniel Heller, Aarau: Die FDP-Fraktion ist gegen eine
Überweisung des Vorstosses in Form der Motion. Sie
könnte jedoch grossmehrheitlich zustimmen, wenn der
Vorstoss in ein Postulat umgewandelt wird. Dazu eine kurze
juristische
Begündung
und
einige
sachbezogene
Anmerkungen.
Die Form der Motion ist für das, was verlangt wird, nicht
korrekt. Mit einer Motion werden von der Regierung
1077
9. Juni 1998
Art. 691
Verfassungs- oder Gesetzesänderungen verlangt. Der
Kanton kann in diesem Bereich jedoch kein Recht setzen.
Eine Handlung der Regierung in Form einer Intervention
beim Bundesrat kann mit einer Motion gemäss GVG und
GO nicht verlangt werden. Das Postulat würde die
Regierung jedoch verpflichten, nähere Abklärungen zu
treffen und Bericht zu erstatten. Das macht in
Zusammenhang mit der von diesem Rat überwiesenen
Standesinitiative Sinn.
Landesgrenzen sind intensiver zu überwachen, notfalls unter
Einsatz von Armeeeinheiten." Dieser Rat hat diese Standesinitiative mit einer Zweidrittelmehrheit überwiesen. Wir
haben diese Forderung aufgestellt, weil wir für die
konsequente Rechtsstaatlichkeit im Asylwesen eintreten.
Wer in die Schweiz kommen will und Asyl begehrt oder hier
leben will, der soll das offen und legal tun. Die Grenzen sind
grundsätzlich offen. Unsere Gesetze sehen für das
Asylverfahren oder für die Einwanderung klar geregelte
rechtsstaatliche Prozesse vor. Wer hingegen illegal über die
Grenze kommt, der will sich diesem rechtsstaatlichen
Verfahren entziehen. Diese Kategorie ist in den meisten
Fällen nicht asylwürig. Nur eine lückenlose oder zumindest
stark verbesserte Überwachung der Grenzen sorgt dafür,
dass die Rechtsstaatlichkeit im Asylwesen und in der
Einwanderungspolitik gewährleistet werden kann. Der
Beitrag zur Existenzsicherung ist seit dem Bericht 1990 zur
Sicherheitspolitik Bestandteil des Armeeauftrages. Mit den
Teritorialregimenten stehen sogar speziell für die Vielfalt
dieser Aufträge geschulte Truppen zur Verfügung. Aber
auch andere Verbände der Armee sind durchaus in der Lage
topographisch schwierige Grenzabschnitte zu überwachen.
Die Debatte heute zeigt es wieder, hier herrschen vielfach
falsche Vorstellungen. Verbände der Armee erfüllen
derartige Aufträge nur subsidiär und haben keine
Exekutivfunktion. 'Überwachen' heisst beispielsweise, eine
Beobachtungs- und Meldeorganisation aufzuziehen, welche
es dem Grenz-wachtkorps oder der Polizei erlaubt,
rechtzeitig dazusein und zuzugreifen. Derartige Dienste
erfolgen ohne scharfe Munition. Das Bild aus dem Krieg
1914/1918 ist also lächerlich und hat nichts mit dem zu tun,
was hier verlangt ist. Je nach Waffengattungen sind die
Truppen unterschiedlich geeignet. Einige brauchen noch
zusätzlich Ausbildung, andere könnten aus dem Stand
eingesetzt werden. Die Verstärkung des Grenzwachtkorps
ist ein Thema, das wahrscheinlich die meisten
Truppenformationen in den vergangenen Jahren in der einen
oder anderen Form zumindest auf der Stufe der Führung in
den Stäben geübt haben. Bereits die Abhaltewirkung von
Truppen in Grenznähe ohne entsprechenden Auftrag ist
bemerkenswert. Ich kommandierte vor einem Jahr eine
Panzerhaubizabteilung auf dem Simplon. Der Simplon ist
eine beliebte Route für illegale Grenzübertritte. Eine der
Einheiten war im Grenzort Gondo stationiert. Schon nur ihre
Präsenz ohne irgendwelche Grenzüberwachungsaufträge hat
dafür gesorgt, dass während knapp dreier Wochen keine
Versuche von illegalen Grenzübertritten festgestellt werden
mussten. Grenzwachtkommando und Gemeindebehörden
haben dies schriftlich zuhanden der Truppe festgestellt und
verdankt. Aus Sicht der FDP sind also solche Einsätze zur
Gewährleistung
der
Rechtsstaatlichkeit
je
nach
Lageentwicklung denkbar und könnten für eine begrenzte
Zeit sinnvoll und notwendig sein. Sicher nicht sinnvoll
wären auf die Grenzen des Kantons Aargau begrenzte
isolierte Aktionen, wie sie die Motion will. Sicher nicht
sinnvoll wäre es auch, wenn derartige Einsätze in Zukunft
ein Hauptthema der Truppendienste würden. Die FDP ist
darum der Auffassung, dass diese Fragen im Rahmen der
Standesinitiative noch einmal zu prüfen und zu behandeln
sind. In Konsequenz zur Forderung unserer Standesinitiative
stimmen wir darum der Prüfung des Grundanliegens zu, der
Vorlage hier aber nur in Form des Postulates, als
Bekräftigung der von uns unterstützten Politik. Eine
vertiefte Lagebeurteilung aus der Sicht unseres Kantons, der
über eine sehr lange Landesgrenze verfügt, kann zu dieser
Problematik nichts schaden.
1078
Die FDP hat in ihrer Standesinitiative im Grundsatz die
Forderung nach Unterstützung des Grenzwachtkorps durch
die Armee erhoben. Die Passage lautet, ich zitiere: "Die
Peter Wehrli, Küttigen: Die SVP-Fraktion hat sich intensiv
mit der von der SD eingereichten Motion beschäftigt. Die
SVP-Fraktion ist mehrheitlich dagegen, die Motion zu
überweisen. Hingegen stimmte die SVP-Fraktion
einstimmig zu, wenn die Motion in ein Postulat
umgewandelt würde.
Josef Bürge, Baden: Herr Hümbeli hat mich aus dem Busch
geklopft. Den Truppenkörper, den er anführte, durfte ich vor
einigen Jahren führen. Herr Hümbeli, ich weiss, was das für
Leute sind. Ich weiss auch, was sie können. Aber noch viel
besser weiss ich, was sie nicht können. Wenn hier
motioniert wird, dass eine Truppe während des WK's für
solche Einsätze eingesetzt werden soll, dann verrät das
leider elementarste Unkenntnis der Angelegenheit. Solche
Einsätze bedürfen eines besonderen Status, und was vom
Simplon vorhin zu Recht erwähnt wurde, das sind Übungen,
wie sie zu Dutzenden gemacht werden. Aber wenn das, was
die Motion will, ernstgenommen wird, dann heisst das, was
die Regierung erläuterte, ganz klar: Eine gründliche und
umfassende Ausbildung im Interesse der Bevölkerung, im
Interesse der eingesetzten Truppe und zur Erreichung des
Ziels. Was die Motion hier schildert, wäre der Missbrauch
einer guten Truppe für schlechte Pfadfinderdienste. Jeder
Pfadfinder bedankt sich jetzt für dieses Schimpfwort. Ich
meine, die Pfadfinder könnten das besser, als das was hier
postuliert wird. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Die
Bemühungen in diese Richtung sind schon intensiv genug,
als dass sich der Aargau jetzt auch noch hier profilieren
müsste.
Harry Lütolf, Wohlen: Mir schwebt schon eine Horde
Cowboys vor Augen, die an der Grenze stehen. Wenn ich
daran denke, dass hier meine Altersgenossen als
Wehrmänner an die Grenze stehen, dann schaudert mir. Die
meisten hier in diesem Saale sind aus Altersgründen nicht
mehr dazu verpflichtet, Grenzdienst versehen sollen. Sie
setzen Leute an die Grenze, ohne dabei selbst betroffen zu
sein. Das ist wirklich sehr unfair! Warum rufen wir nicht
gleich die Kriegsmobilmachung aus, dann könnten wir alle
Wehrmänner an die Grenze stellen. Überlegen Sie sich mal,
diese Leute laufen mit scharfer Munition an der Grenze
herum, ohne für diesen Grenzwachtauftrag ausgebildet zu
sein. Da raschelt was im Laube und es wird geschossen, nur
weil einer ein Blackout hat. (Unruhe im Saal) Überweisen
Sie weder die Motion noch das Postulat!
Urs Hümbeli, Hägglingen: Ich habe zwei Kollegen, die in
dieser Truppe Dienst tun. Sie haben kürzlich diese
Art. 691
Ausbildung vertieft. Als ich ihnen die Motionsantwort
zeigte, zweifelten sie an ihrem Einsatzziel. Die SD ist
allerdings bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Wenn die
Regierung dieses Postulat ablehnt, dann ist das nicht eine
grundsätzliche Ablehnung in dem Sinne, dass das nie
vorkommen könnte. Es ist eine Ablehnung unter dem
alle zwei Jahre für drei Wochen verfügbar. Was soll denn
das? Das bringt doch überhaupt gar nichts, denn es fehlt
jegliche Kontinuität. Stellen Sie sich plastisch Ihre Reaktion
vor, sollten diese WK-Truppen einmal tatsächlich an der
Grenze stehen, und es ereignete sich dann ein Zwischenfall,
bei dem Wehrmänner erschossen oder verletzt würden. Hier
ist die Verhältnismässigkeit zwischen dem eingegangenen
Risiko und dem Ziel des Auftrages nicht gegeben. Eine
Verstärkung des Grenzwachtkorps kann durchaus Sinn
machen. Dies kann dann allerdings Probleme in den
rückwärtigen Diensten geben. Im Tessin wurde vor kurzem
das Grenzwachtkorps verstärkt mit dem Resultat, dass
nachher die Polizei, die die aufgegriffenen Menschen
übernehmen musste, völlig ins Schleudern kam. Wenn
schon, dann die ganze Organisation verändern! Zu Kurt
Stierli: Unsere Schweizer Armee hat nicht ein
Identifikationsproblem, das sie dadurch lösen muss, indem
sie an der Grenze versucht, Asylbewerber aufzuhalten. Die
WK-Soldaten sind auch nicht schlecht motiviert,
insbesondere jene nicht, die in der Ter-Infanterie Dienst
leisten. Herr Hümbeli hat es gesagt, ich war kürzlich dort.
Diese Leute sind ausserordentlich gut motiviert. Sie sind
allerdings nicht genügend ausgebildet für diese Aufgaben.
Nach
Aussagen
von
Korpskommandant
Dousse,
Ausbildungschef der Armeechef Heer, würde es in jedem
WK mindestens vier bis fünf Tage brauchen, bis man die
Leute mit einigermassen gutem Gewissen überhaupt
einsetzen könnte. Wie lange der Einsatz dann noch dauert,
können Sie sich selber ausrechnen.
Ich bitte Sie, auch das Postulat nicht zu überweisen. Der mit
dem Postulat verbundene Prüfungsauftrag wurde bereits im
Zusammenhang mit der Stellungnahme zur Motion
behandelt und erledigt. Wir haben diese Fragen gründlich
abgeklärt und WK-Soldaten kommen nach Auffassung der
Regierung in der jetzigen Lage für diesen Auftrag nicht in
Frage. Sie werden im Rahmen der Standesinitiative noch
einmal über das Problem und über andere Lösungen
diskutieren können. Dazu braucht es diese Postulat aber
nicht.
Abstimmung:
Für die Überweisung der SD Motion in Form eines
Postulates: 47 Stimmen.
Dagegen: 51 Stimmen.
Vorsitzender: Damit ist das Geschäft erledigt.
692 Kleine Anfrage Ueli Meyer, Schafisheim, vom
16. September 1997 betreffend Realisierung der AV93
und LIS im Kanton Aargau; Beantwortung
(vgl. Art. 197 hievor)
9. Juni 1998
Aspekt des momentanen Zeitpunktes und der momentanen
Umstände. Wir sind uns alle einig, dass unsere Truppen nur
in Zeiten einer schweren Bedrohung an die Grenze gehören.
Es herrscht heute eine schwierige Situation im Bereich Asyl,
aber wir befinden uns in dem Sinne nicht in einer schweren
Bedrohungssituation. Es ist sowieso zu bedenken, dass
Truppen von Kantonen nur in Notsituationen angefordert
werden können. Zu den WK-Truppen: Die sind heute noch
Antwort des Regierungsrates vom 13. Mai 1998:
1. Vorbemerkungen: Im Jahre 1910 hatte der Bund
beschlossen, die Amtliche Vermessung (AV) - damals noch
Grundbuchvermessung genannt - flächendeckend über die
ganze Schweiz durchzuführen. Die damals geltenden
Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren
markant geändert, so dass von Seiten des Bundes eine Reform der AV in die Wege geleitet wurde. Die aus dieser
Reform entstandenen neuen Rechtsgrundlagen des Bundes
wurden auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt.
Die Kantone haben nun die Aufgabe, die reformierte AV
(AV93) zu realisieren. Das Departement des Innern hat eine
Projektleitung eingesetzt, mit dem Auftrag, die Grundlagen
für die Realisierung der AV 93 im Aargau zu erarbeiten.
Neben der rein vermessungstechnischen Realisierung der
amtlichen Vermessung gemäss den Vorschriften des Bundes
umfasst die Reform weitere Bereiche, insbesondere im
Bereich der Organisation (z. B. Aufgabenteilung
Kanton/Gemeinden, Kostenträger) und der kantonalen
Vermessungsvorschriften.
Gegenwärtig
wird
der
Schlussbericht der Projektleitung ausgewertet. Der
Regierungsrat wird voraussichtlich im Herbst 1998 die
Grundsatzentscheide für die Umsetzung der AV 93 im
Aargau fällen. Deshalb können einzelne Punkte der Kleinen
Anfrage noch nicht abschlies-send beantwortet werden.
2. Zu den aufgeworfenen Fragen: a) Ersterhebung und
Erneuerung der Amtlichen Vermessung: Charakteristisch für
das heutige System der AV sind, bedingt durch die
Kompetenzüberlappungen zwischen Bund, Kanton und
Gemeinden, ein grosser administrativer Aufwand und damit
verbunden eine geringe Effizienz. Diese Erkenntnis
veranlasste den Bund dazu, die Aufgaben zwischen Bund
und Kantonen zu entflechten. Dazu ist vorgesehen, dass der
Bund sich neu auf die Definition von Standards und die
Festlegung der Strategie beschränkt und den Kantonen neu
die vollständige operationelle Verantwortung übertragen
wird. Die Zusammenarbeit wird neu in Form von
Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen festgelegt
und die Finanzierung an die AV erfolgt neu im Rahmen von
Global- und Pauschalbeiträgen.
Die Finanzierung der amtlichen Vermessung innerhalb des
Kantons ist abhängig von der Aufgabenteilung zwischen
Kanton und Gemeinden. Das Vermessungswesen ist, soweit
Ersterhebung und Erneuerung betroffen sind, bereits
Gegenstand
des
Projektes
Aufgabenteilung
Kanton/Gemeinden. Die entsprechenden Abklärungen sind
im Gang. Es besteht keine Absicht, bis zum Vorliegen der
Ergebnisse und Entscheidungen im Rahmen des Projektes
Aufgabenteilung an der bisherigen Kompetenz- und
Finanzierungsregelung etwas zu ändern. Zur Wahrung der
Handlungsfreiheit hat der Regierungsrat im Rahmen des
Finanzpakets 1998 beschlossen, vorläufig keine weiteren
Staatsbeiträge an neue Vermessungsvorhaben zuzusichern.
1079
9. Juni 1998
b) Periodische Nachführung der Amtlichen Vermessung:
Die Daten, für die kein Meldewesen organisiert werden
kann, sind gemäss Bundesrecht neu periodisch
nachzuführen.
Diesbezüglich
bedarf
es
keinerlei
ergänzendes kantonales Recht. Die Organisation und
Durchführung der periodischen Nachführung ist eine
gemeindeübergreifende Aufgabe, die sinnvollerweise durch
den Kanton vorgenommen werden soll, damit sie möglichst
kostengünstig vollzogen werden kann.
c) Laufende Nachführung: Die laufende Nachführung der
AV ist heute im Aargau eine reine Kantonsaufgabe. Im
che:
Kreiseinteilung,
für
die
Wahl
der
Nachführungsgeometer zuständige Behörde, Entschädigung
der Nachführungsgeometer (staatlicher Tarif oder freie
Preisvereinbarung),
Organisation
des
Meldewesens
(beispielsweise bei Gebäudemutationen), Mobiliar- und
Raumstellungspflicht des Kantons, Inkassowesen.
Grundsätzlich sollen die Kosten der Nachführung wie bis
anhin nach dem Verursacherprinzip belastet werden.
Abweichungen vom heutigen System (z.B. Einführung von
wertabhängigen Kosten oder Koppelung mit dem
Baubewilligungsverfahren) sind denkbar und werden im
Rahmen
der
Überarbeitung
der
massgebenden
Bestimmungen geprüft.
d) Landinformationssysteme (LIS): Es ist unbestritten, dass
die Daten der amtlichen Vermessung längst nicht mehr nur
der Erstellung des Grundbuches, sondern je länger je mehr
vor allem dem Aufbau von Landinformationssystemen mit
verschiedensten Inhalten und Zwecken dienen.
Seit 1990 besteht das Aargauische Geographische
Informationssystem AGIS. Ziel des AGIS ist, rasch über den
Kanton flächendeckende Daten der verschiedenen
kantonalen
Fachbereiche
(Wald,
Landwirtschaft,
Raumplanung,
Umweltschutz,
Naturund
Landschaftsschutz) zu erhalten. Die digital vorhandenen
Daten aller AGIS-Fachstellen wurden an verschiedenen
Veranstaltungen präsentiert und den interessierten
Planungsbüros und Regionalplanungsverbänden angeboten.
Die Abteilung Raumplanung stellt sie zur Zeit für
Planungsarbeiten, die vom Kanton subventioniert werden,
zur Verfügung. Es bestehen auch Kontakte zum Bund
(GEOSTAT Daten) und zur SWISSCOM. Im Rahmen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden die Daten
mit den Nachbarkantonen ausgetauscht. Dabei zeigt sich,
dass der Datenaustausch, trotz teilweise verschiedenen
Softwarepaketen, möglich ist.
Die in den letzten Jahren enorme Zunahme an numerischen,
raumbezogenen Daten mit Bezug zum Grundeigentum hat
teilweise zu unübersichtlichen Zuständen geführt. Den
Gemeinden mit vielen Infrastrukturaufgaben wie Gas,
Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Kabelfernsehen,
Datenleitungen, Strassen, Gebäuden usw. ist es heute kaum
mehr möglich, den Überblick zu wahren. Bereits wurde
daher in einigen Gemeinden (z.B. Baden und Lenzburg)
beschlossen, auf der Basis der amtlichen Vermessung
kommunale LIS aufzubauen. Andere Gemeinden planen
ähnliche Schritte. Grössere Gemeinden sind meist in der
Lage, derartige Aufgaben eigenständig zu lösen. Kleinere
Gemeinden haben zwar die gleichen Datenbedürfnisse,
verfügen aber nicht über die Ressourcen und das Knowhow, um derartige Problem selber zu lösen und sind auch
nicht in der Lage, selber ein LIS zu betreiben. Diese
1080
Art. 692
Rahmen der Realisierung der AV93 wird das heutige
Nachführungssystem
bezüglich
Effizienz
und
Zweckmässigkeit der Organisation überprüft. Durch eine
Entflechtung der Aufgaben, den Verzicht auf "alte Zöpfe"
und dem Beibehalten von Bewährtem soll eine moderne
Organisation erreicht werden, die auch zukünftig im ganzen
Kanton eine einheitliche Nachführung in der notwendigen
Qualität gewährleistet. Überprüft werden insbesondere
folgende
Berei-
Gemeinden sind auf aussenstehende, unabhängige Hilfe
angewiesen. Sie können ein kommunales LIS oft nur in
Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben. Dies
führt zu einem Koordinationsbedarf dieser Bemühungen.
Um die Daten in LIS vernünftig für verschiedene
Anwendungen verfügbar machen zu können, ist es
notwendig, dass die sich im Aufbau befindenden
kommunalen LIS bezüglich gewisser Grundstrukturen
vereinheitlicht werden können. Ansonsten wird es nicht
möglich sein, Daten zwischen LIS auszutauschen oder
übergeordneten Interessen zugänglich zu machen. Eine
dementsprechende Koordination drängt sich daher auf.
Als Lösung bietet sich der Aufbau eines kantonalen LIS an,
welches zur Hauptsache eine koordinierende Funktion
wahrzunehmen hat und zugleich gewisse Minimalstandards
definiert, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen
LIS bzw. Datenbeständen zu erleichtern oder überhaupt erst
zu ermöglichen. Dieses kantonale LIS muss weder zwingend
eine Aufgabe des Kantons sein noch hoheitlichen Charakter
aufweisen. Im heutigen Zeitpunkt können allerdings noch
keine konkreten Angaben über die mögliche Trägerschaft
und über die zeitliche Realisierung gemacht werden. Es
kann jedoch sicher nicht Aufgabe des Kantons sein, von sich
aus und alleine ein Landinformationssystem aufzubauen und
dieses gar noch hoheitlich durchzusetzen. Massgebend für
die Struktur eines LIS sind die verschiedenen Bedürfnisse
und Interessen von Kanton, Gemeinden, Werken und
Privaten. Ein LIS kann somit nur eine Verbundaufgabe sein.
Entsprechend wäre lediglich die gesetzliche Grundlage zu
schaffen, damit sich der Kanton an einem (über das AGIS
hinausgehenden) LIS beteiligen kann. Dies kann in Form
eines finanziellen Engagements geschehen oder sich
beispielsweise auch bloss darauf beschränken, dass er die
digitalen Daten der amtlichen Vermessung zur Verfügung
stellt oder gewisse Aufgaben durch bestehende
Organisationseinheiten
(Vermessungsamt,
Abteilung
Informatik) erfüllt.
e) Koordination für die Daten bei LIS: Die AV ist die
Grundlage für nahezu alle Projekte mit Raumbezug und für
bestehende
oder
zukünftige,
raumbezogene
Informationssysteme in Verwaltung und Wirtschaft. Da die
Datenerfassung, -verwaltung und -nachführung mit einem
grossen
Kostenaufwand
verbunden
ist,
sind
Koordinationsmassnahmen in diesem Bereich speziell
kostensenkend. Im weiteren hilft ein koordiniertes
Vorgehen, die Investitionen zu schützen und zu
amortisieren, eine kommerzielle Nutzung der Daten zu
ermöglichen und damit einen grossen volkswirtschaftlichen
Nutzen zu erzielen.
Die Aufgabe der Koordination ist, zumindest was die Daten
der amtlichen Vermessung betrifft, bereits von Bundesrechts
Art. 692
9. Juni 1998
wegen
zugewiesen,
indem
die
kantonalen
notwendig, werden ihm auch die entsprechenden
Vermessungsämter gemäss Art. 42 Abs. 2 der Verordnung
Kompetenzen eingeräumt.
über die amtliche Vermessung für die Koordination der
Vorsitzender: Wir sind am Schluss der Sitzung angelangt.
amtlichen
Vermessung
mit
anderen
Ich schliesse die Sitzung, danke Ihnen und wünsche einen
Vermessungsvorhaben und Landinformationssystemen
guten Heimweg.
zu sorgen haben. Sinnvollerweise wird diese Aufgabe
auch im verwaltungsinternen Bereich durch das
(Schluss der Sitzung: 17.00 Uhr)
kantonale Vermessungsamt durchgeführt. Soweit
________________________________________________
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