Pfarrblatt der katholischen Pfarrgemeinden Mariä Geburt Bolanden (Bolanden und Marnheim) und St. Petrus Kirchheimbolanden (Bischheim, Dannenfels, Morschheim, Orbis, Rittersheim, Kibo) E-Mail: [email protected] www.kirche-kibo.de E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.kirche-Donnersberg.de Nr. 13 Tel: 06352/8710 Tel: 06352/789542 Fax: 06352/1210 vom 15.07. bis 12.08.2007 Das Sakrament der Firmung - Nächste Firmung im Jahre 2011! Liebe Eltern, alle drei Jahre kommt unser Bischof zur Spendung des Firmsakramentes in unseren Pfarrverband Kirchheimbolanden. So auch im Jahr 2008. Eingeladen sind die Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und alle Jugendlichen, die noch nicht gefirmt sind, vorausgesetzt, dass sie getauft sind und die Erstkommunion empfangen haben. In der Taufe wurde Ihr Kind als Gotteskind in die Gemeinschaft der aufgenommen. Sie katholischen haben damals Kirche die Verantwortung übernommen, das religiöse Leben ihres Kindes zu schützen. Dies haben Sie durch die Erstkommunionfeier als gute Eltern nachgewiesen. Die Firmung ist jetzt die Vollendung und Vertiefung der Taufgnade. Wir sind auch fest davon überzeugt, dass Ihr Kind ein vollwertiger Christ sein will und deshalb das Sakrament der Firmung empfangen wird. Das bedeutet aber auch, dass es sich auf die Firmung vorbereitet. Der Beginn der Firmvorbereitung ist für Samstag, den 15.09.2007, 16:00 Uhr in der St.-JosefsKirche festgelegt. Mit gleicher Post erhalten Sie für Ihr Kind den notwendigen Anmeldebogen. Bitte füllen Sie diesen aus und geben ihn bis zum 15.09.2007 beim Pfarramt ab. Mit freundlichen Grüßen Pfr. Anton Ociepka Fr. Lydia Zoremba (Gemeinreferentin) 2 So 15.07.07 15. SONNTAG IM JAHRESKREIS - grün - Lieder in den Gottesdiensten: 474,476,270/1-3,Hallel.,819,481,482,924,595. Sonntäglicher Vorabend: 16:30 KIB St. Peter 17:00 KIB St. Peter Sonntag: 07:30 Dannenfels 09:00 Bolanden 10:00 KIB St. Josef Rosenkranz Hl. Messe Beichtgelegenheit / Kpl. Sekowski Amt als 3. Jahresgedächtnis für Arkadius Pawlicki Hl. Messe / Pfr. Doll Amt für die Pfarrgemeinden Amt für Käthe Giro Montag 16.07. Dienstag 17.07. 10.00 Wolffstift 17.30 St. Josef 07.30 Dannenf. 18.00 St. Josef So 22.07.07 Mittwoch 18.07. Donnerstag 19.07. Freitag 20.07. 17.30 St. Peter 18.00 St. Peter 09.00 St. Peter 16. SONNTAG IM JAHRESKREIS - grün Lieder in den Gottesdiensten: 520,457,521,Hallel.,614/1.2.,434, 435,955,891. Sonntäglicher Vorabend: 17:00 Marnheim 18:15 Orbis Sonntag: 07:30 Dannenfels 09:00 Bolanden 10:00 KIB St. Josef Rosenkranz Hl. Messe Amt für die Pfarrgemeinden (3. Samstag im Monat) Amt für die Pfarrgemeinden (3. Samstag im Monat) Hl. Messe / Pfr. Poppe Amt für die Pfarrgemeinden Amt für Verstorbene der Familien Krämer - Mark Montag 23.07. Dienstag 24.07. 10.00 Wolffstift 17.30 St. Josef 07.30 Dannenf. 18.00 St. Josef WGD Mittwoch 25.07. Donnerstag 26.07. Freitag 27.07. 17.30 St. Peter 18.00 St. Peter 09.00 St. Peter 10.15 Sen.Res. So 29.07.07 17. SONNTAG IM JAHRESKREIS - grün - Lieder in den Gottesdiensten: 304,476,622,Hallel.,818,821,824,905,615. Sonntäglicher Vorabend: 16:30 KIB St. Peter 17:00 KIB St. Peter Sonntag: 07:30 Dannenfels 09:00 Bolanden 10:00 KIB St. Josef Rosenkranz Hl. Messe Beichtgelegenheit / Kpl. Sekowski Amt für die Pfarrgemeinden Hl. Messe / Doll Amt für die Pfarrgemeinden Amt für die Pfarrgemeinden Montag 30.07. Dienstag 31.07. 10.00 Wolffstift 17.30 St. Josef 07.30 Dannenf. 18.00 St. Josef Mittwoch 01.08. Donnerstag 02.08. Freitag 03.08. 17.30 St. Peter 18.00 St. Peter Herz-Jesu-Freitag 18.00 St. Peter 3 So 05.08.07 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS - grün Lieder in den Gottesdiensten: 265/1-3,830,268,Hallel.,831,832, 833,877/6+7,266. Sonntäglicher Vorabend: 17:00 Marnheim 17:45 KIB St. Peter 18:00 KIB St. Peter 18:15 Orbis Sonntag: 07:30 Dannenfels 09:00 Bolanden 10:00 KIB St. Josef 14:00 KIB St. Peter Rosenkranz Hl. Messe Amt für die Pfarrgemeinden Beichtgelegenheit / Pfr. Klak Eucharistiefeier in polnischer Sprache / Pfr. Klak Amt für Rudolf Weber Hl. Messe / Pfr. Ociepka Amt für die Pfarrgemeinden Amt für die Verstorbenen der Fam. Böhmer und Giro TAUFE des Kindes Merle Mee VOLZ Montag 06.08. Dienstag 07.08. Mittwoch 08.08. Donnerstag 09.08. Freitag 10.08. 10.00 Wolffstift 17.30 St. Josef 07.30 Dannenf. 18.00 St. Josef 07.30 Dannenf. 17.30 St. Peter 18.00 St. Peter 09.00 St. Peter WGD So 12.08.07 10.15 Sen.Res. 19. SONNTAG IM JAHRESKREIS - grün Lieder in den Gottesdiensten: 258,830,984/2,Hallel.,959,832, 833,547,967. Sonntäglicher Vorabend: 16:30 KIB St. Peter 17:00 KIB St. Peter Sonntag: 07:30 Dannenfels 09:00 Bolanden 10:00 KIB St. Josef Beichtgelegenheit / Pfr. Ociepka Amt für Eugen Laux Hl. Messe / Pfr. Ociepka Amt für die Pfarrgemeinden Amt für verstorbene Eheleute Harig und Barth 3. AUS DER PFARREIENGEMEINSCHAFT 3.1. Nächster Pfarrbrief Vom 12.08.07 bis 26.08.07. Achtung: langer Pfarrbrief über die Sommerferien. Redaktionsschluss ist am Montag, dem 06.08.07 um 18:00 Uhr. 3.2. Vertretung In der Zeit vom 03.07.07 bis 31.07.07 wird Kaplan Thomas Sekowski aus Bytom / Polen die Vertretung in den Pfarreien Kirchheimbolanden und Bolanden übernehmen. 3.3. Katholischer Krankenpflegeverein Kirchheimbolanden Der Katholische Krankenpflegeverein sucht zur Betreuung seiner kranken und alten Mitglieder Personen, die bereit sind, gegen eine Aufwandsentschädigung Besuche abzustatten und Hilfestellung zu leisten. Eine eigene Fahrmöglichkeit muss gegeben sein, da die Mitglieder der Pfarrei Kirchheimbolanden mit den zugehörenden Gemeinden und der Kuratie Bolanden mit Marnheim im diesem Bereich aufzusuchen sind. Bewerbungen sind bitte mündlich/telefonisch (über das Pfarramt 06352/8710) oder schriftlich an den Krankenpflegeverein, Neumayerstraße 5, 67292 Kirchheimbolanden bis spätestens 22. August 2007 zu richten. 3.4. Messdienertag Am Samstag, dem 08.09.07, findet um 14:00 Uhr in Kirchheimbolanden rund um das Pfarrheim St. Josef (Dr.-Heinrich-von-Brunck-Straße) der Dekanats-Messdienertag statt. Messdiener beiden Gemeinden sind sehr herzlich eingeladen. Die Messdiener sollen sich anmelden. Bitte nicht vergessen. Anmeldeschluss ist der 1. September. 4 3.5. Urlaub der Gemeindereferentin Vom 01.08 bis 17.08.07 ist Frau Lydia Zoremba in Urlaub. In Buchenbach / Schwarzwald begleitet sie vom 16.07. bis 23.07.2007 Exerzitien der Gemeinschaft Oase. Einige Mitglieder unserer Gemeinden sind mit dabei. 3.6. Tel.: 06352/8710, oder 0160/94806996, Gem.Ref.: 06352/789542 Das Pfarrbüro ist in den Ferien vom 02.07 bis 31.07.07 geschlossen. 4. ST. PETRUS KIRCHHEIMBOLANDEN 4.1. Eheverkündigung Drittes Mal: - Jens GAUCH und Nadine SCHÄFER, beide aus Morschheim, Donnersbergstraße 17. Die kath. Trauung soll am 18.08.07 um 14:00 Uhr in der St.-Alban-Kirche zu Wattenheim stattfinden. - Dr. Arnulf Gerhard Wilhelm OLLIG und Pamela OLLIG geb. Kosole, prot., beide aus Kirchheimbolanden, Konrad-Adenauer-Ring 35. Die ökum. Trauung soll am 06.10.07 um 14:00 Uhr in der prot. Peters-Kirche zu Kirchheimbolanden stattfinden. 4.2. Treff der “Lustigen Witwen” in den großen Ferien Während der Urlaubszeit fällt der Treff der “Lustigen Witwen” im Pfarrhaus aus. 4.3. Eucharistische Anbetung Während der Urlaubszeit fällt die eucharistische Anbetung aus. 4.4. Werktagsgottesdienste Während der Urlaubszeit fällt die Eucharistiefeier im Kloster Gethsemani in Dannenfels mittwochs um 07:30 Uhr aus. 4.5. Fahrt auf den Spuren der heiligen Elisabeth mit Teilnahme an der Jubiläumswallfahrt Im Jubiläumsjahr der heiligen Elisabeth veranstaltet die katholische Pfarrei St. Petrus Kirchheimbolanden eine Fahrt auf den Spuren dieser großen Heiligen. Sie hat in ihrer Zeit die Nähe zu den Armen und Ausgestoßenen gesucht. Elisabeth war Landesfürstin und Mutter der Armen. Die 1-tätige-Busfahrt führt am 25.08.07 nach Marburg. Wer mitfahren möchte, soll sich auf die ausliegende Liste in der Kirche eintragen. 5. MARIÄ GEBURT BOLANDEN 5.1. Familienwortgottesdienst Während der Urlaubszeit fällt der Familienwortgottesdienst am 1. Sonntag im Monat aus. Die Eucharistiefeier findet – wie immer – um 09:00 Uhr statt. 5.2. Werktagsgottesdienste Während der Urlaubszeit fällt die Eucharistiefeier in Bolanden mittwochs um 09:00 Uhr aus. 5.3. Dank Sehr herzlicher Dank geht an Kpl. Werner Barthel aus Ottersheim für die Gottesdienste am 1. und 3. Samstag im Monat in Marnheim. Er wird jetzt mehr Zeit in den Gemeinden Ottersheim mit Zell und Stetten brauchen, nachdem Pfr. Köller weggegangen ist. Herr Kpl. Werner Barthel hielt zwei Jahre lang die Eucharistiefeier in Marnheim. Er hat auch die Eucharistie im Kloster Gethsemani in Dannenfels bei den Trappistinnen während dieser Zeit gehalten. Die Ordensschwestern werden ihn sehr vermissen. 5 6. INFORMATIONEN AUS VERSCHIEDENEN QUELLEN 6.1. Allgemeine Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag OVB Speyer 4/2006 83-84 1. Der Gottesdienst der Kirche am Sonntag ist die Feier der Eucharistie. Darin wird Jesus Christus in seinem Tod und seiner Auferstehung unter den Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig und wirksam. Die einzelnen Getauften werden durch die Mitfeier und den Empfang der hl. Kommunion tiefer in seinen mystischen Leib, die Kirche, eingegliedert. 2. Alle anderen Gottesdienstformen, die an die Stelle der hl. Messe treten, sind am Sonntag nur in einer Notsituation gestattet. Eine sinnvolle Form ist dann die Wort-Gottes-Feier. In ihr wird Jesus Christus durch sein Wort in der Gemeinde gegenwärtig. Alle, die dieses Wort gläubig hören und annehmen, empfangen für ihren Weg der Nachfolge Orientierung und eine starke Christusverbundenheit. 3. Eine Notsituation ist dann gegeben, wenn die regelmäßige Feier der Messe am Sonntag unmöglich ist aufgrund des Priestermangels bzw. einer zu großen Entfernung zum Ort der nächsten Eucharistiefeier. In dieser Notsituation bedarf es zur regelmäßigen Wort-Gottes-Feier am Sonntag der ausdrücklichen Genehmigung des Ortsbischofs. 4. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass die Gestalt der Feier bei den Gläubigen nicht das Bewusstsein für den Unterschied zur Feier der hl. Messe mindert oder ganz verwischt. Auch aus diesem Grund darf die Wort-GottesFeier niemals an einem Sonntag in Pfarrgemeinden gehalten werden, in denen am selben Tag schon eine hl. Messe gefeiert wurde oder noch gefeiert wird oder bereits am Vorabend gefeiert worden ist (vgl. Direktorium „Sonntägl. Gottesdienst ohne Priester“ Nr. 21).1 (1 Das gilt nicht für Tagzeitenliturgie.) 5. Wort-Gottes-Feiern werden von einem Diakon oder einem vom Bischof beauftragten Laien gehalten. 6. In der Regel findet in der Wort-Gottes-Feier keine Spendung der hl. Kommunion statt.2 (2 Zur theol. Begründung vgl. „Zum gemeinsamen Dienst berufen. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien“ vom 08.01.1999, Nr. 36 sowie „Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Feiertage“, hrsg. von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs, Trier 2004, S. 32f. Nr. 51.) Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Ortsbischof. 7. Die liturgische Form der Wort-Gottes-Feier bestimmt der Bischof in seinem Bistum. Die Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt dafür das von den Liturgischen Instituten herausgegebene Werkbuch „Wort-Gottes-Feier“. 8. Völlig unabhängig von der regelmäßig stattfindenden Wort-Gottes-Feier stellt die plötzliche Verhinderung des zur Messfeier vorgesehenen Priesters eine Notsituation ganz eigener Art dar. Hier sind dafür geeignete Gläubige aufgerufen, zur Heiligung des Sonntags die Initiative zu ergreifen, damit die zur Eucharistiefeier versammelte Gemeinde zumindest gemeinsam beten und das Wort Gottes hören kann. Berlin, den 8. März 2006, für das Bistum Speyer, Dr. Anton Schlembach, Bischof von Speyer 6 6.2. „ökumenischer Gottesdienste“ (OVB Speyer 3/2006, Seiten 76-79) Ausführungsbestimmungen zur „Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz bezüglich ökumenischer Gottesdienste“ vom 24. Februar 1994 (OVB 1994, 120–123) Im Zusammenhang der Feier ökumenischer Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen tauchen immer wieder Schwierigkeiten und Fragen auf. Unterschiedliche Verfahrensweisen haben zu einem insgesamt disparaten Erscheinungsbild auf diesem Feld ökumenischer Praxis geführt. Es besteht deshalb Anlass, die „Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz bezüglich ökumenischer Gottesdienste“ vom 24. Februar 1994 (OVB 1994, 120–123) in Erinnerung zu rufen. Ihre Intention ist es, einerseits bestimmten ökumenischen Anliegen und Gegebenheiten vor Ort Rechnung zu tragen, andererseits am Ausnahmecharakter ökumenischer Gottesdienste an Sonnund Feiertagen strikt festzuhalten. Mit dem Ziel, den primären Rang der sonntäglichen Eucharistiefeier in einer seit 1994 veränderten Situation zu bekräftigen sowie die Genehmigung ökumenischer Gottesdienste im Ausnahmefall transparent zu regeln und dadurch die ökumenischen Beziehungen zu fördern, werden im Folgenden grundsätzliche Aspekte dargelegt und Ausführungsbestimmungen zur betreffenden Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz erlassen. Ökumenische Gottesdienste versammeln Christen verschiedener Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zum gemeinsamen Gebet, zum Lobpreis Gottes und zum Hören auf sein Wort – in einer Weise, die alle trotz bestehender Unterschiede mitvollziehen können. Sie fördern die Einheit der Christen und dienen dem gemeinsamen Zeugnis des Glaubens, der „christlichen Sendung und ihrer Glaubwürdigkeit“ (Enzyklika Ut unum sint Nr. 2). Auf dem Weg zur vollen Einheit sind sie Ausdruck der durch die Taufe grundgelegten Glaubensgemeinschaft in Jesus Christus und einer wirklichen, wenn auch noch nicht vollkommenen Gemeinschaft unter Christen (vgl. UR 3, Ök. Direktorium Nr. 104, Enzyklika Ut unum sint Nr. 21). Ökumenische Gottesdienste sollen fester Bestandteil des liturgischen Lebens jeder Gemeinde sein. Dabei gilt es, die Vielfalt der Formen ökumenischer Wortgottesdienste zu entdecken und – jenseits einer Fixierung auf den Sonntag, oder gar den Sonntagvormittag – den „schon gewährten Raum des gemeinsamen Tuns voll auszuschreiten“ (Papst Johannes Paul II.). Mancherorts hat es sich auch bewährt, bei besonderen Anlässen zunächst den je eigenen Gottesdienst zu feiern und anschließend zu einer ökumenischen Feier zusammen zu kommen. Die sonntägliche Eucharistiefeier ist das sichtbare und dichteste Zeichen voller Glaubens- und Kirchengemeinschaft. Die Eucharistie ist „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11). In ihr findet alle kirchliche Liturgie ihren Höhepunkt. Ihre Feier ist der „zentrale Akt des Gottesdienstes der Kirche“ („Lima-Dokument“ Eucharistie Nr. 1). „Nach apostolischer Überlieferung gehören Herrentag und Herrenmahl zusammen. Durch alle Jahrhunderte hat die katholische Kirche daran festgehalten, dass die Feier des Auferstehungstages die Zusammenkunft zur sakramentalen Feier des Todes und der Auferstehung Christi in der Eucharistie erfordert.“ („Den Sonntag feiern“. Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD, 1984) Deshalb hat die Eucharistiefeier am Sonntag den Vorrang vor jedem anderen Gottesdienst. 7 Die Festlegung von Ort und Zeit für die sonntägliche Eucharistiefeier oder einen Sonntagsgottesdienst ohne Priester ist an manchen Orten in z.T. sehr komplexen Wochen- oder Monatsrhythmen geregelt, mit deren Hilfe zwischen mehreren Kirchen abgewechselt wird. Das bedingt eine gewisse Unübersichtlichkeit. Dementsprechend gilt es Sorge zu tragen dafür, dass die Feier der Eucharistie als Mitte der Gemeinde und der Kirche im Zusammenhang mit dem Sonntag oberste pastorale Priorität behält. Der unersetzliche, primäre Rang der Eucharistiefeier an Sonn- und Feiertagen selbst macht es erforderlich, einer Zurücksetzung und Verdrängung der Eucharistiefeier schon im Ansatz zu wehren und eine „Konkurrenzsituation“ zwischen Eucharistiefeier und ökumenischem Gottesdienst erst gar nicht aufkommen zu lassen. Beide Gottesdienste haben ihren eigenen Wert und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vertieftes Verstehen und Feiern der Eucharistie sind nicht allein eine innerkatholische vorrangige Gabe und Aufgabe. Sie sind auch wegweisend für eine wachsende ökumenische Gemeinschaft auf dem Weg zur „sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft“ (Verfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Charta Oecumenica). Mit dem Ziel, die Genehmigung dieser Ausnahmen transparent und eindeutig zu regeln und dadurch die ökumenischen Beziehungen zu fördern, werden die folgenden Ausführungsbestimmungen für das Bistum Speyer erlassen. 1. Ein ökumenischer Gottesdienst am Sonntagvormittag darf nur mit bischöflicher Genehmigung gefeiert werden. Wo ortsüblich eine Eucharistiefeier oder ein sonntäglicher Wortgottesdienst (vgl. Pastoralplan 3.1.1.3) am Vorabend oder am Sonntagabend gefeiert wird, gilt dies auch für diese Zeiten. 2. Die Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt und richtet sich nach den in der oben angegebenen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz genannten Kriterien. 3. Die regelmäßige örtliche Anzahl der sonntäglichen Eucharistiefeiern muss – nötigenfalls mit Zeitverschiebungen – erhalten bleiben. 4. Die Genehmigung kann nur gewährt werden, wenn der Pfarrer nach Beratung mit dem Pfarrgemeinderat und rechtzeitig vor der endgültigen Terminvereinbarung, mindestens jedoch 8 Wochen vor dem geplanten Termin, das Genehmigungsgesuch beim Bischöflichen Ordinariat einreicht. 5. Diese für die Sonntage getroffene Regelung gilt auch für die kirchlich gebotenen Feiertage (vgl. OVB 1995, 530f.). Speyer, den 1. März 2006 6.3. Rochuswallfahrt vom 19. bis 26. August 2007 in Bingen "Die Botschaft des Vater unser" Die Basilikagemeinde St. Martin und das Oblatenkloster Rochusberg, laden auch in diesem Jahr zur 341. Rochuswallfahrt nach Bingen herzlich ein. Die größte Wallfahrt im Bistum Mainz und die größte Rochuswallfahrt Europas, wird am 19. August 2007, um 10.00 Uhr, von dem Mainzer Weihbischof Dr. Werner Guballa, mit 8 einem Pontifikalamt feierlich eröffnet . Den Abschluss der Rochuswallfahrt bildet am Sonntag, 26. Aufgust 2007, um 10.00 Uhr, das Festamt am Außenchor mit Dekan Pfarrer Joachim Wahl aus Bad-Nauheim. Im Laufe der Wallfahrtswoche finden noch weitere zahlreiche Veranstaltungen auf dem Rochusberg statt. Informationen: Basilkapfarramt St. Martin: Fon: 06721990740, Fax: 06721-990741, Mail: [email protected], Oblatenkloster St. Rupertus, Fon: 06721- 14225 am Vorabend: 19. 00 Uhr Hl. Messe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter SONNTAG 19. AUGUST 2007 HAUPTFEST 08. 15 Uhr Prozession von der Basilika St. Martin zur Rochuskapelle Auf dem Rochusberg: 08. 00 Uhr Hl. Messe, anschl. Beichtgelegenheit 10.00 Uhr Pontifikalamt mit Weihbischof Dr. Werner Guballa musikalische Gestaltung: Chorgemeinschaft Rochusberg 15.00 Uhr Vesper 20.00 Uhr geistliches Konzert WÄHREND DER WALLFAHRTSWOCHE 08.30 Uhr Beichtgelegenheit 09.30 Uhr Festamt, anschließend Kreuzweg 13.30 Uhr Pilgerandacht Prediger:Pfarrer Ulrich Zurkuhlen, Münster (Westfalen) Montag: 09.30 Uhr Wallfahrt des Pfarrverbandes Bingen 17.00 Uhr Vesper 19.30 Uhr Hl. Messe der Kolpingsfamilien Dienstag: 09.30 Uhr Wallfahrt des Pfarrverbandes Gau-Algesheim 14.00 Uhr Beichtgelegenheit 14.30 Uhr Hl. Messe für Senioren auswärtiger Gemeinden 17.00 Uhr Vesper 20.00 Uhr Meditation in Wort und Musik Mittwoch: 09.30 Uhr Wallfahrt für die Diözese Trier 17.00 Uhr Vesper / Hospizdienst der Malteser 19.30 Uhr Jugendgottesdienst Donnerstag:09.30 Uhr Wallfahrt des Pfarrverbandes Ingelheim und Rheinhessen 14.00 Uhr Beichtgelegenheit 14.30 Uhr Hl. Messe für Senioren der Binger Gemeinden 17.00 Uhr Vesper / Wallfahrt der ständigen Diakone des Bistums 20.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Freitag: 09.30 Uhr Wallfahrt für den Rheingau 16.00 Uhr Kindergottesdienst 17.00 Uhr Vesper 20.00 Uhr Abend der Versöhnung Samstag: 09.30 14.30 17.00 19.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Hl.Messe Wallfahrt der Menschen mit Behinderungen Vesper Hl. Messe mit Lichterprozession SONNTAG 26. AUGUST 2007 OKTAVFEST 08. 00 Uhr Hl. Messe, anschl. Beichtgelegenheit 10. 00 Uhr Festamt mit Dekan Pfr. Jooachim Wahl, Bad-Nauheim und Abschluss der Oktav 9