160 - kirche

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Pfarrblatt
der katholischen Pfarrgemeinden
Mariä Geburt Bolanden (Bolanden und Marnheim) und
St. Petrus Kirchheimbolanden (Bischheim, Dannenfels, Morschheim, Orbis, Rittersheim, Kibo)
E-Mail: [email protected]
www.kirche-kibo.de
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
www.kirche-Donnersberg.de
Nr. 13
Tel: 06352/8710
Tel: 06352/789542
Fax: 06352/1210
vom 15.07. bis 12.08.2007
Das Sakrament der Firmung - Nächste Firmung im Jahre 2011!
Liebe Eltern,
alle drei Jahre kommt unser Bischof zur Spendung des Firmsakramentes in
unseren
Pfarrverband
Kirchheimbolanden.
So
auch im Jahr 2008.
Eingeladen sind die Kinder, die das 12. Lebensjahr
vollendet haben und alle Jugendlichen, die noch
nicht gefirmt sind, vorausgesetzt, dass sie getauft
sind und die Erstkommunion empfangen haben.
In der Taufe wurde Ihr Kind als Gotteskind in die
Gemeinschaft
der
aufgenommen.
Sie
katholischen
haben
damals
Kirche
die
Verantwortung übernommen, das religiöse Leben
ihres Kindes zu schützen. Dies haben Sie durch
die
Erstkommunionfeier
als
gute
Eltern
nachgewiesen. Die Firmung ist jetzt die Vollendung und Vertiefung der Taufgnade.
Wir sind auch fest davon überzeugt, dass Ihr Kind ein vollwertiger Christ sein will
und deshalb das Sakrament der Firmung empfangen wird.
Das bedeutet aber auch, dass es sich auf die Firmung vorbereitet. Der Beginn der
Firmvorbereitung ist für Samstag, den 15.09.2007, 16:00 Uhr in der St.-JosefsKirche festgelegt.
Mit gleicher Post erhalten Sie für Ihr Kind den notwendigen Anmeldebogen. Bitte
füllen Sie diesen aus und geben ihn bis zum 15.09.2007 beim Pfarramt ab.
Mit freundlichen Grüßen
Pfr. Anton Ociepka
Fr. Lydia Zoremba (Gemeinreferentin)
2
So 15.07.07
15. SONNTAG IM JAHRESKREIS
- grün -
Lieder in den Gottesdiensten: 474,476,270/1-3,Hallel.,819,481,482,924,595.
Sonntäglicher Vorabend:
16:30 KIB St. Peter
17:00 KIB St. Peter
Sonntag:
07:30 Dannenfels
09:00 Bolanden
10:00 KIB St. Josef
Rosenkranz
Hl. Messe
Beichtgelegenheit / Kpl. Sekowski
Amt als 3. Jahresgedächtnis für Arkadius Pawlicki
Hl. Messe / Pfr. Doll
Amt für die Pfarrgemeinden
Amt für Käthe Giro
Montag 16.07.
Dienstag 17.07.
10.00 Wolffstift
17.30 St. Josef
07.30 Dannenf.
18.00 St. Josef
So 22.07.07
Mittwoch 18.07.
Donnerstag 19.07.
Freitag 20.07.
17.30 St. Peter
18.00 St. Peter
09.00 St. Peter
16. SONNTAG IM JAHRESKREIS
- grün Lieder in den Gottesdiensten: 520,457,521,Hallel.,614/1.2.,434, 435,955,891.
Sonntäglicher Vorabend:
17:00 Marnheim
18:15 Orbis
Sonntag:
07:30 Dannenfels
09:00 Bolanden
10:00 KIB St. Josef
Rosenkranz
Hl. Messe
Amt für die Pfarrgemeinden (3. Samstag im Monat)
Amt für die Pfarrgemeinden (3. Samstag im Monat)
Hl. Messe / Pfr. Poppe
Amt für die Pfarrgemeinden
Amt für Verstorbene der Familien Krämer - Mark
Montag 23.07.
Dienstag 24.07.
10.00 Wolffstift
17.30 St. Josef
07.30 Dannenf.
18.00 St. Josef
WGD
Mittwoch 25.07.
Donnerstag 26.07.
Freitag 27.07.
17.30 St. Peter
18.00 St. Peter
09.00 St. Peter
10.15 Sen.Res.
So 29.07.07
17. SONNTAG IM JAHRESKREIS
- grün -
Lieder in den Gottesdiensten: 304,476,622,Hallel.,818,821,824,905,615.
Sonntäglicher Vorabend:
16:30 KIB St. Peter
17:00 KIB St. Peter
Sonntag:
07:30 Dannenfels
09:00 Bolanden
10:00 KIB St. Josef
Rosenkranz
Hl. Messe
Beichtgelegenheit / Kpl. Sekowski
Amt für die Pfarrgemeinden
Hl. Messe / Doll
Amt für die Pfarrgemeinden
Amt für die Pfarrgemeinden
Montag 30.07.
Dienstag 31.07.
10.00 Wolffstift
17.30 St. Josef
07.30 Dannenf.
18.00 St. Josef
Mittwoch 01.08.
Donnerstag 02.08.
Freitag 03.08.
17.30 St. Peter
18.00 St. Peter
Herz-Jesu-Freitag
18.00 St. Peter
3
So 05.08.07
18. SONNTAG IM JAHRESKREIS
- grün Lieder in den Gottesdiensten: 265/1-3,830,268,Hallel.,831,832, 833,877/6+7,266.
Sonntäglicher Vorabend:
17:00 Marnheim
17:45 KIB St. Peter
18:00 KIB St. Peter
18:15 Orbis
Sonntag:
07:30 Dannenfels
09:00 Bolanden
10:00 KIB St. Josef
14:00 KIB St. Peter
Rosenkranz
Hl. Messe
Amt für die Pfarrgemeinden
Beichtgelegenheit / Pfr. Klak
Eucharistiefeier in polnischer Sprache / Pfr. Klak
Amt für Rudolf Weber
Hl. Messe / Pfr. Ociepka
Amt für die Pfarrgemeinden
Amt für die Verstorbenen der Fam. Böhmer und Giro
TAUFE des Kindes Merle Mee VOLZ
Montag 06.08.
Dienstag 07.08.
Mittwoch 08.08.
Donnerstag 09.08.
Freitag 10.08.
10.00 Wolffstift
17.30 St. Josef
07.30 Dannenf.
18.00 St. Josef
07.30 Dannenf.
17.30 St. Peter
18.00 St. Peter
09.00 St. Peter
WGD
So 12.08.07
10.15 Sen.Res.
19. SONNTAG IM JAHRESKREIS
- grün Lieder in den Gottesdiensten: 258,830,984/2,Hallel.,959,832, 833,547,967.
Sonntäglicher Vorabend:
16:30 KIB St. Peter
17:00 KIB St. Peter
Sonntag:
07:30 Dannenfels
09:00 Bolanden
10:00 KIB St. Josef
Beichtgelegenheit / Pfr. Ociepka
Amt für Eugen Laux
Hl. Messe / Pfr. Ociepka
Amt für die Pfarrgemeinden
Amt für verstorbene Eheleute Harig und Barth
3. AUS DER PFARREIENGEMEINSCHAFT
3.1. Nächster Pfarrbrief
Vom 12.08.07 bis 26.08.07. Achtung: langer Pfarrbrief über die Sommerferien.
Redaktionsschluss ist am Montag, dem 06.08.07 um 18:00 Uhr.
3.2. Vertretung
In der Zeit vom 03.07.07 bis 31.07.07 wird Kaplan Thomas Sekowski aus Bytom /
Polen die Vertretung in den Pfarreien Kirchheimbolanden und Bolanden übernehmen.
3.3. Katholischer Krankenpflegeverein Kirchheimbolanden
Der Katholische Krankenpflegeverein sucht zur Betreuung seiner kranken und alten Mitglieder
Personen, die bereit sind, gegen eine Aufwandsentschädigung Besuche abzustatten und
Hilfestellung zu leisten. Eine eigene Fahrmöglichkeit muss gegeben sein, da die Mitglieder der
Pfarrei Kirchheimbolanden mit den zugehörenden Gemeinden und der Kuratie Bolanden mit
Marnheim im diesem Bereich aufzusuchen sind. Bewerbungen sind bitte mündlich/telefonisch
(über das Pfarramt 06352/8710) oder schriftlich an den Krankenpflegeverein, Neumayerstraße
5, 67292 Kirchheimbolanden bis spätestens 22. August 2007 zu richten.
3.4. Messdienertag
Am Samstag, dem 08.09.07, findet um 14:00 Uhr in Kirchheimbolanden rund um das
Pfarrheim St. Josef (Dr.-Heinrich-von-Brunck-Straße) der Dekanats-Messdienertag statt.
Messdiener beiden Gemeinden sind sehr herzlich eingeladen. Die Messdiener sollen sich
anmelden. Bitte nicht vergessen. Anmeldeschluss ist der 1. September.
4
3.5. Urlaub der Gemeindereferentin
Vom 01.08 bis 17.08.07 ist Frau Lydia Zoremba in Urlaub.
In Buchenbach / Schwarzwald begleitet sie vom 16.07. bis 23.07.2007 Exerzitien der
Gemeinschaft Oase. Einige Mitglieder unserer Gemeinden sind mit dabei.
3.6. Tel.: 06352/8710, oder 0160/94806996, Gem.Ref.: 06352/789542
Das Pfarrbüro ist in den Ferien vom 02.07 bis 31.07.07 geschlossen.
4. ST. PETRUS KIRCHHEIMBOLANDEN
4.1. Eheverkündigung
Drittes Mal:
- Jens GAUCH und Nadine SCHÄFER, beide aus Morschheim,
Donnersbergstraße 17. Die kath. Trauung soll am 18.08.07 um 14:00 Uhr in
der St.-Alban-Kirche zu Wattenheim stattfinden.
- Dr. Arnulf Gerhard Wilhelm OLLIG und Pamela OLLIG geb. Kosole, prot.,
beide aus Kirchheimbolanden, Konrad-Adenauer-Ring 35. Die ökum. Trauung
soll am 06.10.07 um 14:00 Uhr in der prot. Peters-Kirche zu Kirchheimbolanden
stattfinden.
4.2. Treff der “Lustigen Witwen” in den großen Ferien
Während der Urlaubszeit fällt der Treff der “Lustigen Witwen” im Pfarrhaus aus.
4.3. Eucharistische Anbetung
Während der Urlaubszeit fällt die eucharistische Anbetung aus.
4.4. Werktagsgottesdienste
Während der Urlaubszeit fällt die Eucharistiefeier im Kloster Gethsemani in Dannenfels
mittwochs um 07:30 Uhr aus.
4.5. Fahrt auf den Spuren der heiligen Elisabeth mit Teilnahme an der
Jubiläumswallfahrt
Im Jubiläumsjahr der heiligen Elisabeth veranstaltet die katholische
Pfarrei St. Petrus Kirchheimbolanden eine Fahrt auf den Spuren dieser
großen Heiligen.
Sie hat in ihrer Zeit die Nähe zu den Armen und Ausgestoßenen gesucht.
Elisabeth war Landesfürstin und Mutter der Armen. Die 1-tätige-Busfahrt
führt am 25.08.07 nach Marburg. Wer mitfahren möchte, soll sich auf die
ausliegende Liste in der Kirche eintragen.
5. MARIÄ GEBURT BOLANDEN
5.1. Familienwortgottesdienst
Während der Urlaubszeit fällt der Familienwortgottesdienst am 1. Sonntag im Monat aus.
Die Eucharistiefeier findet – wie immer – um 09:00 Uhr statt.
5.2. Werktagsgottesdienste
Während der Urlaubszeit fällt die Eucharistiefeier in Bolanden mittwochs um 09:00 Uhr
aus.
5.3. Dank
Sehr herzlicher Dank geht an Kpl. Werner Barthel aus Ottersheim für die Gottesdienste am 1.
und 3. Samstag im Monat in Marnheim. Er wird jetzt mehr Zeit in den Gemeinden Ottersheim
mit Zell und Stetten brauchen, nachdem Pfr. Köller weggegangen ist. Herr Kpl. Werner Barthel
hielt zwei Jahre lang die Eucharistiefeier in Marnheim. Er hat auch die Eucharistie im Kloster
Gethsemani in Dannenfels bei den Trappistinnen während dieser Zeit gehalten. Die
Ordensschwestern werden ihn sehr vermissen.
5
6. INFORMATIONEN AUS VERSCHIEDENEN QUELLEN
6.1. Allgemeine Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag
OVB Speyer 4/2006 83-84
1. Der Gottesdienst der Kirche am Sonntag ist die Feier der Eucharistie. Darin
wird Jesus Christus in seinem Tod und seiner Auferstehung unter den
Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig und wirksam. Die einzelnen
Getauften werden durch die Mitfeier und den Empfang der hl. Kommunion
tiefer in seinen mystischen Leib, die Kirche, eingegliedert.
2. Alle anderen Gottesdienstformen, die an die Stelle der hl. Messe treten, sind
am Sonntag nur in einer Notsituation gestattet. Eine sinnvolle Form ist dann
die Wort-Gottes-Feier. In ihr wird Jesus Christus durch sein Wort in der
Gemeinde gegenwärtig. Alle, die dieses Wort gläubig hören und annehmen,
empfangen für ihren Weg der Nachfolge Orientierung und eine starke
Christusverbundenheit.
3. Eine Notsituation ist dann gegeben, wenn die regelmäßige Feier der Messe
am Sonntag unmöglich ist aufgrund des Priestermangels bzw. einer zu großen
Entfernung zum Ort der nächsten Eucharistiefeier. In dieser Notsituation
bedarf es zur regelmäßigen Wort-Gottes-Feier am Sonntag der ausdrücklichen
Genehmigung des Ortsbischofs.
4. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass die Gestalt der Feier bei den
Gläubigen nicht das Bewusstsein für den Unterschied zur Feier der hl. Messe
mindert oder ganz verwischt. Auch aus diesem Grund darf die Wort-GottesFeier niemals an einem Sonntag in Pfarrgemeinden gehalten werden, in denen
am selben Tag schon eine hl. Messe gefeiert wurde oder noch gefeiert wird
oder bereits am Vorabend gefeiert worden ist (vgl. Direktorium „Sonntägl.
Gottesdienst ohne Priester“ Nr. 21).1 (1 Das gilt nicht für Tagzeitenliturgie.)
5. Wort-Gottes-Feiern werden von einem Diakon oder einem vom Bischof
beauftragten Laien gehalten.
6. In der Regel findet in der Wort-Gottes-Feier keine Spendung der hl.
Kommunion statt.2 (2 Zur theol. Begründung vgl. „Zum gemeinsamen Dienst
berufen. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und
Laien“ vom 08.01.1999, Nr. 36 sowie „Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die
Sonn- und Feiertage“, hrsg. von den Liturgischen Instituten Deutschlands und
Österreichs, Trier 2004, S. 32f. Nr. 51.) Über Ausnahmen von dieser Regel
entscheidet der Ortsbischof.
7. Die liturgische Form der Wort-Gottes-Feier bestimmt der Bischof in seinem
Bistum. Die Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt dafür das von den
Liturgischen Instituten herausgegebene Werkbuch „Wort-Gottes-Feier“.
8. Völlig unabhängig von der regelmäßig stattfindenden Wort-Gottes-Feier
stellt die plötzliche Verhinderung des zur Messfeier vorgesehenen Priesters
eine Notsituation ganz eigener Art dar. Hier sind dafür geeignete Gläubige
aufgerufen, zur Heiligung des Sonntags die Initiative zu ergreifen, damit die
zur Eucharistiefeier versammelte Gemeinde zumindest gemeinsam beten und
das Wort Gottes hören kann.
Berlin, den 8. März 2006, für das Bistum Speyer, Dr. Anton Schlembach, Bischof von Speyer
6
6.2. „ökumenischer Gottesdienste“ (OVB Speyer 3/2006, Seiten 76-79)
Ausführungsbestimmungen zur „Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz
bezüglich ökumenischer Gottesdienste“ vom 24. Februar 1994 (OVB 1994,
120–123)
Im Zusammenhang der Feier ökumenischer Gottesdienste an Sonn- und
Feiertagen tauchen immer wieder Schwierigkeiten und Fragen auf.
Unterschiedliche Verfahrensweisen haben zu einem insgesamt disparaten
Erscheinungsbild auf diesem Feld ökumenischer Praxis geführt. Es besteht
deshalb Anlass, die „Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz bezüglich
ökumenischer Gottesdienste“ vom 24. Februar 1994 (OVB 1994, 120–123) in
Erinnerung zu rufen. Ihre Intention ist es, einerseits bestimmten
ökumenischen Anliegen und Gegebenheiten vor Ort Rechnung zu tragen,
andererseits am Ausnahmecharakter ökumenischer Gottesdienste an Sonnund Feiertagen strikt festzuhalten. Mit dem Ziel, den primären Rang der
sonntäglichen Eucharistiefeier in einer seit 1994 veränderten Situation zu
bekräftigen sowie die Genehmigung ökumenischer Gottesdienste im
Ausnahmefall transparent zu regeln und dadurch die ökumenischen
Beziehungen zu fördern, werden im Folgenden grundsätzliche Aspekte
dargelegt und Ausführungsbestimmungen zur betreffenden Erklärung der
Deutschen Bischofskonferenz erlassen.
Ökumenische Gottesdienste versammeln Christen verschiedener Kirchen
und kirchlicher Gemeinschaften zum gemeinsamen Gebet, zum Lobpreis Gottes
und zum Hören auf sein Wort – in einer Weise, die alle trotz bestehender
Unterschiede mitvollziehen können. Sie fördern die Einheit der Christen und
dienen dem gemeinsamen Zeugnis des Glaubens, der „christlichen Sendung
und ihrer Glaubwürdigkeit“ (Enzyklika Ut unum sint Nr. 2). Auf dem Weg zur
vollen Einheit sind sie Ausdruck der durch die Taufe grundgelegten
Glaubensgemeinschaft in Jesus Christus und einer wirklichen, wenn auch noch
nicht vollkommenen Gemeinschaft unter Christen (vgl. UR 3, Ök. Direktorium
Nr. 104, Enzyklika Ut unum sint Nr. 21). Ökumenische Gottesdienste sollen
fester Bestandteil des liturgischen Lebens jeder Gemeinde sein. Dabei gilt es,
die Vielfalt der Formen ökumenischer Wortgottesdienste zu entdecken und –
jenseits einer Fixierung auf den Sonntag, oder gar den Sonntagvormittag –
den „schon gewährten Raum des gemeinsamen Tuns voll auszuschreiten“
(Papst Johannes Paul II.). Mancherorts hat es sich auch bewährt, bei
besonderen Anlässen zunächst den je eigenen Gottesdienst zu feiern und
anschließend zu einer ökumenischen Feier zusammen zu kommen.
Die sonntägliche Eucharistiefeier ist das sichtbare und dichteste Zeichen
voller Glaubens- und Kirchengemeinschaft. Die Eucharistie ist „Quelle und
Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11). In ihr findet alle kirchliche
Liturgie ihren Höhepunkt. Ihre Feier ist der „zentrale Akt des Gottesdienstes
der Kirche“ („Lima-Dokument“ Eucharistie Nr. 1). „Nach apostolischer
Überlieferung gehören Herrentag und Herrenmahl zusammen. Durch alle
Jahrhunderte hat die katholische Kirche daran festgehalten, dass die Feier des
Auferstehungstages die Zusammenkunft zur sakramentalen Feier des Todes
und der Auferstehung Christi in der Eucharistie erfordert.“ („Den Sonntag
feiern“. Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates
der EKD, 1984) Deshalb hat die Eucharistiefeier am Sonntag den
Vorrang vor jedem anderen Gottesdienst.
7
Die Festlegung von Ort und Zeit für die sonntägliche Eucharistiefeier oder
einen Sonntagsgottesdienst ohne Priester ist an manchen Orten in z.T. sehr
komplexen Wochen- oder Monatsrhythmen geregelt, mit deren Hilfe zwischen
mehreren Kirchen abgewechselt wird. Das bedingt eine
gewisse
Unübersichtlichkeit.
Dementsprechend gilt es Sorge zu tragen dafür, dass die Feier der Eucharistie
als Mitte der Gemeinde und der Kirche im Zusammenhang mit dem Sonntag
oberste pastorale Priorität behält. Der unersetzliche, primäre Rang der
Eucharistiefeier an Sonn- und Feiertagen selbst macht es erforderlich, einer
Zurücksetzung und Verdrängung der Eucharistiefeier schon im Ansatz zu
wehren und eine „Konkurrenzsituation“ zwischen Eucharistiefeier und
ökumenischem Gottesdienst erst gar nicht aufkommen zu lassen. Beide
Gottesdienste haben ihren eigenen Wert und dürfen nicht gegeneinander
ausgespielt werden. Vertieftes Verstehen und Feiern der Eucharistie sind nicht
allein eine innerkatholische vorrangige Gabe und Aufgabe.
Sie sind auch wegweisend für eine wachsende ökumenische Gemeinschaft auf
dem Weg zur „sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen
eucharistischen Gemeinschaft“ (Verfassung des Ökumenischen Rates der
Kirchen, Charta Oecumenica).
Mit dem Ziel, die Genehmigung dieser Ausnahmen transparent und eindeutig
zu regeln und dadurch die ökumenischen Beziehungen zu fördern, werden die
folgenden Ausführungsbestimmungen für das Bistum Speyer erlassen.
1. Ein ökumenischer Gottesdienst am Sonntagvormittag darf nur mit
bischöflicher Genehmigung gefeiert werden. Wo ortsüblich eine Eucharistiefeier
oder ein sonntäglicher Wortgottesdienst (vgl. Pastoralplan 3.1.1.3) am
Vorabend oder am Sonntagabend gefeiert wird, gilt dies auch für diese Zeiten.
2. Die Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt und richtet sich nach
den in der oben angegebenen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz
genannten Kriterien.
3. Die regelmäßige örtliche Anzahl der sonntäglichen Eucharistiefeiern muss –
nötigenfalls mit Zeitverschiebungen – erhalten bleiben.
4. Die Genehmigung kann nur gewährt werden, wenn der Pfarrer nach
Beratung mit dem Pfarrgemeinderat und rechtzeitig vor der endgültigen
Terminvereinbarung, mindestens jedoch 8 Wochen vor dem geplanten Termin,
das Genehmigungsgesuch beim Bischöflichen Ordinariat einreicht.
5. Diese für die Sonntage getroffene Regelung gilt auch für die kirchlich
gebotenen Feiertage (vgl. OVB 1995, 530f.).
Speyer, den 1. März 2006
6.3. Rochuswallfahrt vom 19. bis 26. August 2007 in Bingen
"Die Botschaft des Vater unser"
Die Basilikagemeinde St. Martin und das Oblatenkloster
Rochusberg,
laden
auch
in
diesem
Jahr
zur
341.
Rochuswallfahrt nach Bingen herzlich ein.
Die größte Wallfahrt im Bistum Mainz und die größte
Rochuswallfahrt Europas, wird am 19. August 2007, um 10.00
Uhr, von dem Mainzer Weihbischof Dr. Werner Guballa, mit
8
einem Pontifikalamt feierlich eröffnet . Den Abschluss der Rochuswallfahrt
bildet am Sonntag, 26. Aufgust 2007, um 10.00 Uhr, das Festamt am
Außenchor mit Dekan Pfarrer Joachim Wahl aus Bad-Nauheim.
Im Laufe der Wallfahrtswoche finden noch weitere zahlreiche Veranstaltungen
auf dem Rochusberg statt. Informationen: Basilkapfarramt St. Martin: Fon: 06721990740, Fax: 06721-990741, Mail: [email protected], Oblatenkloster St.
Rupertus, Fon: 06721- 14225
am Vorabend:
19. 00 Uhr Hl. Messe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
SONNTAG 19. AUGUST 2007 HAUPTFEST
08. 15 Uhr Prozession von der Basilika St. Martin zur Rochuskapelle
Auf dem Rochusberg:
08. 00 Uhr Hl. Messe, anschl. Beichtgelegenheit
10.00 Uhr Pontifikalamt mit Weihbischof Dr. Werner Guballa
musikalische Gestaltung: Chorgemeinschaft Rochusberg
15.00 Uhr Vesper
20.00 Uhr geistliches Konzert
WÄHREND DER WALLFAHRTSWOCHE
08.30 Uhr Beichtgelegenheit
09.30 Uhr Festamt, anschließend Kreuzweg
13.30 Uhr Pilgerandacht
Prediger:Pfarrer Ulrich Zurkuhlen, Münster (Westfalen)
Montag:
09.30 Uhr Wallfahrt des Pfarrverbandes Bingen
17.00 Uhr Vesper
19.30 Uhr Hl. Messe der Kolpingsfamilien
Dienstag:
09.30 Uhr Wallfahrt des Pfarrverbandes Gau-Algesheim
14.00 Uhr Beichtgelegenheit
14.30 Uhr Hl. Messe für Senioren auswärtiger Gemeinden
17.00 Uhr Vesper
20.00 Uhr Meditation in Wort und Musik
Mittwoch:
09.30 Uhr Wallfahrt für die Diözese Trier
17.00 Uhr Vesper / Hospizdienst der Malteser
19.30 Uhr Jugendgottesdienst
Donnerstag:09.30 Uhr Wallfahrt des Pfarrverbandes Ingelheim und Rheinhessen
14.00 Uhr Beichtgelegenheit
14.30 Uhr Hl. Messe für Senioren der Binger Gemeinden
17.00 Uhr Vesper / Wallfahrt der ständigen Diakone des Bistums
20.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
Freitag:
09.30 Uhr Wallfahrt für den Rheingau
16.00 Uhr Kindergottesdienst
17.00 Uhr Vesper
20.00 Uhr Abend der Versöhnung
Samstag:
09.30
14.30
17.00
19.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Hl.Messe
Wallfahrt der Menschen mit Behinderungen
Vesper
Hl. Messe mit Lichterprozession
SONNTAG 26. AUGUST 2007 OKTAVFEST
08. 00 Uhr Hl. Messe, anschl. Beichtgelegenheit
10. 00 Uhr Festamt mit Dekan Pfr. Jooachim Wahl, Bad-Nauheim
und Abschluss der Oktav
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