Grosser Rat Grosser Rat 74. Sitzung 6. März 2007, 10.00 Uhr (Art

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Grosser Rat
74. Sitzung
6. März 2007, 10.00 Uhr
Vorsitzende:
Esther Egger-Wyss, Grossratspräsidentin
Protokollführung:
Adrian Schmid, Ratssekretär
Präsenz:
Anwesend 133 Mitglieder
(Art. 947-971)
Abwesend mit Entschuldigung 7 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Bernadette Favre-Bitter, Wallbach;
Doris Fischer-Taeschler, Seengen; Cécile Frei, Gebenstorf; Lieni Füglistaller,
Rudolfstetten; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Herbert Strebel, Muri
Behandelte Traktanden
Seite
947
Mitteilungen
1955
948
Neueingänge
1956
949
Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative zwecks rascher
Realisierung des dritten Juradurchstichs durch den Wisenberg (Wisenbergtunnel), der Beseitigung des
Engpasses zwischen Aarau und Schönenwerd (Eppenbergtunnel) und des Verzichts auf weitere Investitionen
am Bözberg; Einreichung und schriftliche Begründung
1956
950
Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative für mehr
Wahlfreiheit, Qualität und Kostenbewusstsein in der stationären Versorgung (Spitalbereich); Einreichung
und schriftliche Begründung
1957
951
Postulat Andreas Villiger, Sins, betreffend Hochwassermanagement Reusstal; Einreichung und schriftliche
Begründung
1957
952
Interpellation der FDP-Fraktion betreffend Bauvorhaben FH Campus, Brugg-Windisch; Einreichung und
schriftliche Begründung
1958
953
Interpellation Thierry Burkart, Baden, betreffend Forderung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren
(FDK) an die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben; Einreichung und schriftliche
Begründung
1958
954
Interpellation Max Chopard-Acklin, Obersiggenthal, betreffend Überprüfung der Lohngleichheit;
Einreichung und schriftliche Begründung
1959
955
Interpellation Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, betreffend innere Sicherheit und Landesverweisung
ausländischer Straftäter; Einreichung und schriftliche Begründung
1960
956
Interpellation Jörg Hunn, Riniken, betreffend Aargauer Kriminalstatistik 2006 zum Ausländeranteil bei den
ermittelten Straftätern; Einreichung und schriftliche Begründung
1960
957
Interpellation Andreas Villiger, Sins, betreffend Überschwemmungsgefahr im Aargau durch die Sanierung
der Reusswehr in Luzern; Einreichung und schriftliche Begründung
1961
958
Interpellation Kurt Wyss, Leuggern-Gippingen, betreffend mögliche Einschränkung des Bahn-Verkehrs
zwischen Koblenz und Waldshut; Einreichung und schriftliche Begründung
1961
959
Interpellation Thierry Burkart, FDP, Baden (Sprecher), Andreas Binder, CVP, Baden, Rainer Klöti, FDP,
Auenstein, Theres Lepori, CVP, Berikon, Maja Wanner, FDP, Würenlos, vom 30. Mai 2006 betr. Entscheid
des Regierungsrats hinsichtlich Streichung von Leistungsaufträgen gegenüber der Kantonsspital Baden AG;
1962
1953
6. März 2007
Rückzug
960
Interpellation Roland Agustoni, Magden, vom 13. Juni 2006, betreffend neues Wasserkraftwerk
Rheinfelden; Beantwortung; Erledigung
1962
961
Zur Traktandenliste
1963
962
Thierry Burkart, Baden, FDP, Fraktionserklärung
1963
963
Reto Miloni, Hausen, persönliche Erklärung
1964
964
Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, Hansruedi Mettler, Dürrenäsch, und Pia Müller, Wettingen;
Inpflichtnahmen als Mitglieder des Grossen Rats
1964
965
Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 12. Dezember 2006;
redaktionelle Überprüfung gemäss § 35 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und § 56b Geschäftsordnung (GO);
Genehmigung
1964
966
Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung; Beschlussfassung bzw.
Verabschiedung
1965
967
Zentrale Sterilgutaufbereitung und -versorgung am Kantonsspital Aarau (KSA); Projektgenehmigung und
Kreditbewilligung für den Umbau der zentralen Sterilgutaufbereitung und -versorgung am KSA
1969
968
Motion der Fraktion der Grünen vom 22. August 2006 betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage,
welche Behörden verpflichtet, Findeltiere aufzunehmen; Ablehnung
1972
969
Interpellation der FDP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend Folgen einer Leistungssperre von
Krankenkassen; Beantwortung und Erledigung
1975
970
Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, vom 24. Oktober 2006 betreffend Screening-Programm zur
Brustkrebsfrüherkennung für Frauen ab 50 Jahren; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den
Regierungsrat
1977
971
Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2. Beratung; Eintreten und Beginn der Detailberatung
1978
1954
Art. 947
6. März 2007
Vorsitzende: Ich begrüsse Sie herzlich zur 74. Sitzung der
Legislaturperiode.
947
Mitteilungen
Am 22. Januar 2007 ist Karl Mühlematter-Steiner, geboren
1931, Villmergen, verstorben. Herr Mühlematter gehörte
dem Grossen Rat von 1980 bis 1989 an. Er war Mitglied der
SP-Fraktion. Wir entbieten den Angehörigen unser
herzliches Beileid. Am 21. Februar 2007 hat unser
geschätztes Ratsmitglied, Sepp Bürge, seine Gattin, Frau
Ruth Bürge-Brunschwiler, verloren. Lieber Sepp Bürge, Dir
- wie auch Deinen Angehörigen - entbieten wir unser
herzlichstes Beileid und wünschen viel Kraft in diesen
schweren Tagen.
Und wie es im Leben ist, “Freud und Leid” liegen nahe
beisammen. Ich darf heute zu einem Geburtstag gratulieren,
Alexandra Abbt, Islisberg, hat Geburtstag. Liebe Alexandra,
zu Deinem Geburtstag gratuliere ich Dir ganz herzlich und
wünsche Dir alles Gute. Ich hoffe, Du wirst Deinen Ausflug
in den Osten des Kantons Aargau, mit verschiedenen
Gutscheinen, geniessen können. Ich denke, im einen oder
anderen Museum werden auch Deine Kinder ganz bestimmt
ihre Freude haben. Alles Gute für die Zukunft und weiterhin
viel Freude am Politisieren.
Es wurde eine Petition eingereicht. Die Vereinigung der
Selbstbestimmung
im
Gastgewerbe
(per
Adresse
Hubelmattstrasse 31, Teufenthal) hat beim Parlamentsdienst
mit Datum vom 25. Februar 2007 (Eingang 2. März 2007)
eine Petition mit 648 Unterschriften eingereicht. Die
Forderung lautet: “Keine Einmischung der Regierung im
Gastgewerbe durch Gesetze bezüglich eines Rauchverbots,
weder über das Arbeitsgesetz noch über ein
Rauchverbotsgesetz im Gastronomiebereich”. Diese Petition
wird dem Regierungsrat zugewiesen.
Ich habe die Zustimmung erteilt, dass im Hinblick auf die
Wahlen der Ratsleitung vom 27. März, im Laufe dieser
Sitzung Fotoaufnahmen gemacht werden. Ich nehme an, dass
sich dies nur auf eine kurze Zeit beschränken wird, und es
betrifft vor allem meinen Vizepräsidenten 1.
100 Jahre Heimatschutz Aargau wird in diesem Jahr gefeiert.
Der Aargauische Heimatschutz möchte mit verschiedenen
Veranstaltungen und Projekten auf diesen Anlass
aufmerksam machen. Wie Ihnen bereits mit einem
Einladungsschreiben angekündigt worden ist, lädt Sie der
Aargauer Heimatschutz zum Auftakt des Jubiläumsjahrs alle
herzlich ein, während der Mittagspause beim Aperitif in der
Eingangshalle auf das Jubiläum anzustossen, und einen Blick
in die Zukunft zu werfen. Der Präsident des Heimatschutzes,
Herr Werner Huber, freut sich auf anregende Gespräche mit
Ihnen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Mit grosser Freude hat die Ratsleitung von der Einladung der
Stadt Aarau zu einem gemeinsamen Mittagessen am 3. Juli
2007 Kenntnis genommen. Ich danke der Stadt Aarau und
dem Stadtammann Marcel Guignard ganz herzlich für diese
Einladung und bitte die Ratsmitglieder, sich den Termin
bereits heute vorzumerken.
Wie Sie aus der Traktandenliste ersehen haben, ist am
nächsten Dienstag nur eine Morgensitzung geplant. Ich
möchte Ihnen mitteilen, dass die Sitzung der
Kommissionspräsidien ab 14 Uhr beginnt, und anschliessend
die Sitzung des Büros stattfindet.
Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden:
1. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an die
Oberzolldirektion, Bern, zum Bundesgesetz über die Abgabe
für
die
Benützung
von
Nationalstrassen
(Nationalstrassenabgabegesetz; NSAG)
2. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an das Bundesamt
für Kommunikation, Biel, zur neuen Radio- und
Fernsehverordnung (RTVV); Entwurf für die neuen
Richtlinien betreffend die UKW-Radio- bzw. TVVersorgungsgebiete
3. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an das Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement, Bern, zur Änderung der
Tierseuchenverordnung:
Bovine-Virus-Diarrhoe
und
Blauzungenkrankheit
4. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an das Bundesamt
für Zivilluftfahrt, Bern, zur Änderung von Artikel 86 der
Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung
Luftverkehr
5. Vernehmlassung vom 24. Januar 2007 an die Konferenz
der Kantonsregierungen, Bern, zur Europapolitischen
Standortbestimmung
6. Vernehmlassung vom 24. Januar 2007 an das Bundesamt
für Umwelt, Bern, zum Aktionsplan gegen Feinstaub;
Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
7. Vernehmlassung vom 14. Februar 2007 an das Bundesamt
für Gesundheit, Bern, zur Verordnung über Diplome,
Weiterbildung und die Berufsausübung in den universitären
Medizinalberufen; Verordnung des EDI über die
anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer
universitärer Hochschulen
8. Vernehmlassung vom 21. Februar 2007 an die
Bundeskanzlei,
Bern,
zum
Regierungsund
Verwaltungsorganisationsgesetz
(Neuordnung
der
ausserparlamentarischen Kommissionen)
9. Vernehmlassung vom 21. Februar 2007 an die
Oberzolldirektion, Bern, zur Genehmigung und Umsetzung
des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU
betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr.
2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung
einer
Europäischen
Agentur
für
die
operative
Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX;
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen
samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die
1955
6. März 2007
Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch)
abgerufen werden.
Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des
Grossen Rats:
Gemäss Mitteilung des Verwaltungsgerichts hat Frau
Gertrud Trottmann-Wettstein, Bremgarten, gegen den
Beschluss des Grossen Rats vom 16. Januar 2007 betreffend
Nutzungsplanung
der
Gemeinde
Unterlunkhofen
Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Die
Vernehmlassung erfolgt durch den Regierungsrat.
Staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht gegen
Beschlüsse des Grossen Rats: Gemäss Mitteilung des
Bundesgerichts haben am 22. Januar 2007 Ruth Döbeli,
Aarau, und Mitbeteiligte, eine staatsrechtliche Beschwerde
beim Bundesgericht gegen den Beschluss des Grossen Rats
i.S.
Nutzungsplanung
Oftringen
eingereicht.
Die
Vernehmlassung erfolgt durch den Regierungsrat.
948
Streichung Ost-Umfahrung (Kapitel V 2.2, Beschluss 4.3,
Nr. 44); Villnachern, Streichung Ost-Umfahrung (Kapitel V
2.2, Beschluss 4.3, Nr. 45). Vorlage des Regierungsrats vom
14. Februar 2007 - Geht an die Kommission UBV.
9. Schulgesetz; Änderung; Promotion an der Volksschule;
Verankerung der Eckwerte zu den Laufbahnentscheiden im
Schulgesetz; 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom
14. Februar 2007 - Geht an die Kommission BKS.
10.
Gesetz
über
die
Verwaltungsrechtspflege
(Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG); 1. Beratung.
Vorlage des Regierungsrats vom 14. Februar 2007 - Geht an
die Kommission JUS.
11. Zweiter Fernverkehrshalt Lenzburg; 3. Gleis Lenzburg Gexi; Entflechtungsbauwerk Killwangen und ÖVAngebotskonzept im Freiamt; Globalkredite; Bewilligung;
Richtplan; Anpassung. Vorlage des Regierungsrats vom
14. Februar 2007 - Geht an die Kommission UBV.
Neueingänge
1. Aargauische Volksinitiative "Gegen Bauverhinderung, für
neue
Arbeitsplätze";
Abschaffung
des
Verbandsbeschwerderechts;
Ablehnung
ohne
Gegenvorschlag. Vorlage des Regierungsrats vom 10. Januar
2007 - Geht an die Kommission UBV.
2. Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den
Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG
UWR); 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 17.
Januar 2007 - Geht an die Kommission UBV.
3. Gesetz über die Anpassungen der kantonalen Gesetze an
das Partnerschaftsgesetz; 2. Beratung. Vorlage des
Regierungsrats vom 24. Januar 2007 - Geht an die
Kommission AVW.
4. Fachhochschulcampus Brugg-Windisch; Miete von
Räumlichkeiten; Kleinkredit; Bewilligung. Vorlage des
Regierungsrats vom 24. Januar 2007 – Geht an die
Kommission BKS.
5. Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG);
2. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 24. Januar
2007 - Geht an die Kommission VWA.
6. LandwirtschaftAARGAU; Ziele, Strategien und
Umsetzung. Vorlage des Regierungsrats vom 17. Januar
2007 - Geht an die Kommission VWA.
7. Anpassung des Richtplans; Streichung des kurz- und
mittelfristigen Abbaugebiets mit Abstimmungsbedarf
(Kapitel E 4.1, Beschluss 4.1, Nr. 117 K) in
Rekingen/Baldingen/ Tegerfelden und Festsetzung eines
Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung (Kapitel L
3.2, Beschluss 1.1) in Rekingen/Tegerfelden. Vorlage des
Regierungsrats vom 14. Februar 2007 - Geht an die
Kommission UBV.
8. Kantonaler Richtplan; Anpassung des Richtplans;
Streichung A3-Halbanschluss Schinznacherfeld (Richtung
Bözberg) (Kapitel V 2.1, Beschluss 3.1, Nr. 10); Veltheim,
1956
Art. 948-949
949
Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss
betreffend Einreichung einer Standesinitiative zwecks
rascher Realisierung des dritten Juradurchstichs durch
den Wisenberg (Wisenbergtunnel), der Beseitigung des
Engpasses
zwischen
Aarau
und
Schönenwerd
(Eppenbergtunnel) und des Verzichts auf weitere
Investitionen am Bözberg; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von der FDP-Fraktion wird
Direktbeschluss eingereicht:
folgender Antrag
auf
Text:
Der Grosse Rat des Kantons Aargau beantragt der
Eidgenössischen Bundesversammlung, mit dem Paket der
ersten Priorität zu beschliessen
1. den Bau eines Wisenbergtunnels zwischen Olten und
Sissach/Liestal, und
2. eines Eppenbergtunnels (Umfahrung Schönenwerd)
zwischen Aarau und 0lten,
bei gleichzeitiger Entlastung der Bözberglinie (Fricktal Bözberg - Brugg - Baden und Brugg - Freiamt) von der
Rolle der Hauptachse des Gotthardgüterverkehrs.
Sodann sind die Ergebnisse der guten Verhandlungen
zwischen Bund, SBB und Kanton für den Anschluss an den
Fernverkehr
sowie
die
wichtigsten
Regionalverkehrsverbindungen in einem Vertrag mit dem
Kanton Aargau oder sonst in geeigneter Weise längerfristig
sicherzustellen.
Begründung:
Im Planungsbericht "MobilitätAARGAU", der vom
Aargauer Grossen Rat am 19. September 2006 beschlossen
wurde, wird in Strategie 3.8 "Öffentlicher Verkehr" wörtlich
ausgeführt: "Der öffentliche Verkehr wird attraktiv und
konkurrenzfähig
ausgestaltet.
Das
Angebot
wird
nachfrageorientiert und nach wirtschaftlichen Aspekten
weiterentwickelt und konsolidiert. Der Regionalverkehr auf
der Schiene hat hohe Priorität und darf nicht verdrängt
Art. 950-951
6. März 2007
werden." Im Zuge der von der Alpeninitiative initiierten
Verlagerung grosser Mengen des Güterverkehrs von der
Strasse auf die Schiene droht dieser "Güterverkehr von
Grenze zu Grenze" als Folge fehlender Schienenkapazitäten,
den regionalen, aber auch den überregionalen und nationalen
Personenverkehr zu verdrängen. Ohne die Realisierung des
Wisenbergtunnels oder einer gleichwertigen Alternative wird
die Schweiz nicht in der Lage sein, die bis zum Jahr 2020 zu
erwartende
Verdoppelung
des
Bahnverkehrs
im
europäischen Nord-Süd-Verkehr zu verarbeiten und ohne
den Eppenbergtunnel bleibt zwischen Olten und Aarau ein
nationaler Engpass bestehen.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau ist in grosser Sorge,
dass zu den alpenunterquerenden NEAT-Röhren die
Zubringerlinien im Mittelland, speziell der dringend
notwendige
dritte
Juradurchstich
und
die
Kapazitätserweiterung Olten-Aarau zu spät realisiert werden.
Er fordert daher umgehend die Realisierung des
Wisenbergtunnels
als
dritten
Juradurchstich.
Zur
Realisierung von genügender Kapazität in
der
Eisenbahnstruktur ist zudem der Bau des Eppenbergtunnels
zwischen Däniken SO und Aarau so schnell wie möglich zu
bauen und auf weitere Investitionen auf der Bözberglinie zu
verzichten.
im Ausland wissen: Qualität ist messbar, unterscheidet sich
und wird durch Transparenz generell verbessert. Auch sind
die qualitativ besten Spitäler meist die effizientesten und
somit auch kostengünstig. Notwendig sind deshalb Qualitätsund Kostenwettbewerb anstelle von staatlicher Planung:
Erstens ist die medizinische Ergebnisqualität der Spitäler zu
veröffentlichen. Die Qualitätsindikatoren sind national
einheitlich zu definieren. Zweitens ist die Wahlfreiheit zu
verbessern, und das im Bundesparlament vorgeschlagene
nationale "Cassis de Dijon-Prinzip" für Spitäler ist dafür
richtungweisend: Allgemein versicherte Patientinnen und
Patienten
sollen
schweizweit
zwischen
jenen
Spitalabteilungen
wählen
können,
welche
im
veröffentlichten Leistungsvergleich sowohl bei der
medizinischen Ergebnisqualität als auch bei den Fallkosten
gut bis führend sind. Damit wird die kantonale Spitalplanung
durch den Spitalbinnenmarkt ersetzt; kantonale Grenzen
werden geöffnet und die Öffnung nationaler Grenzen
ermöglicht. Überdies wird mit den objektiven Kriterien
"Qualität" und "Kosten" der längst notwendige
Strukturwandel im Spitalbereich beschleunigt. Das kommt
nicht nur Patientinnen und Patienten sowie Steuerzahlenden
zugute, sondern erlaubt den Spitälern, sich zu spezialisieren
und sich national sowie international zu positionieren.
950
Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss
betreffend Einreichung einer Standesinitiative für mehr
Wahlfreiheit, Qualität und Kostenbewusstsein in der
stationären Versorgung (Spitalbereich); Einreichung und
schriftliche Begründung
951
Postulat Andreas Villiger, CVP, Sins,
betreffend
Hochwassermanagement
Reusstal;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von der FDP-Fraktion wird
Direktbeschluss eingereicht:
folgender
Antrag
auf
Von
Andreas
Villiger,
CVP,
Sins
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Postulat eingereicht:
und
18
folgendes
Text:
Text:
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung
reicht der Kanton Aargau eine Standesinitiative ein mit dem
Ziel, das Krankenversicherungsgesetz und allfällige
Verfassungsartikel derart zu revidieren, dass Patientinnen
und Patienten schweizweit und im grenznahen Ausland freie
Spitalwahl bzw. freie Wahl von Spitalabteilungen haben.
Ergebnis-und Prozessqualität sowie die Fallkosten der
Spitalabteilungen sind zu veröffentlichen, um Patientinnen
und Patienten eine echte Wahl zu ermöglichen. Leistungen
für die obligatorische Grundversicherung sollen Spitäler und
Spitalabteilungen erbringen, die sowohl bei der
medizinischen Ergebnisqualität als auch der Kosteneffizienz
gut bis führend oder für die bedarfsgerechte
Mindestversorgung notwendig sind. Entsprechend ist die
Berechtigung zur Leistungserbringung nach objektiven
Kriterien diskriminierungsfrei und transparent zu vergeben.
Begründung:
Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer will im
Gesundheitswesen Qualität und Wahlfreiheit zu tragbaren
Kosten. Das gilt auch für die Spitäler, dem grössten und am
schnellsten wachsenden Kostenbereich. Doch obwohl die
Spitäler Bürger und Bürgerinnen über Steuern und Prämien
jährlich ca. 2'500 Franken kosten, werden keine Vergleiche
zur medizinischen Ergebnisqualität veröffentlicht. Damit
verdrängt die Schweiz, was die Patienten und Patientinnen
Der Regierungsrat wird gebeten, mit den im Einzugsgebiet
der Reuss gelegenen Kantonen Massnahmen zu prüfen,
damit die in der Vernehmlassung zur Fortschreibung des
Richtplans Hochwassermanagement Reusstal, Überlastfall
(Richtplankapitel L5.1, Beschluss 2.1, Nr. 28) geplante
Flutung der Reussebene bei aussergewöhnlichem
Hochwasser verhindert werden kann.
Insbesondere
sollten
folgende
Projekte
einer
Machbarkeitsstudie unterzogen werden:
1. Bau eines Wasserkraftwerks im Gebiet Entlebuch mit
einem grossen Stauvolumen (Stausee), welches einerseits zur
Energiegewinnung und andererseits zur HochwasserRegulierung der Emme benutzt werden könnte,
2. Machbarkeitsstudie für unterstützende Massnahmen zur
Regulierung des Pegels des Vierwaldstättersees mit dem Bau
und Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken und eine
verstärkte Nutzung deren Spitzenenergie im gesamten
Einzugsgebiet der Reuss,
3. Vernetzung des Vierwaldstätter- und Zugersees durch
Stollen und Nutzung deren Energie,
4. Erhöhung der Abflusskapazität der Reuss durch weitere
Ausbaggerung der Flusssohle und Erweiterung der
Dammanlagen.
Begründung:
Die vier Punkte würden gleichzeitig zur Energiegewinnung
1957
6. März 2007
Art. 952-953
und zum Hochwasserschutz beitragen. Ich bin überzeugt,
dass einer oder mehrere der obgenannten Punkte
Wesentliches zur Problemlösung beitragen könnte. Die
geplante Flutung der Reussebene im Freiamt, wie sie in
der "Vernehmlassung Hochwassermanagement Reusstal"
geplant ist, hat bei den direkt Betroffenen grosse
Unsicherheit hervorgerufen, insbesondere bei den
betroffenen Gemeinden und der Landwirtschaft. Es wird
anerkannt, dass die Flutung der Reussebene eine Massnahme
sein könnte, um weitere Schäden bei Gebäuden und
Infrastrukturen im unteren Reusstal zu vermeiden. Die
Flutung der Reussebene würde jedoch für die Betroffenen
einschneidende Auswirkungen haben, insbesondere würden
die grossen Errungenschaften der Reusstalsanierung zunichte
gemacht. Auch müssten die Schäden an landwirtschaftlichen
Kulturen sowie Gebäuden im Voraus geklärt werden. Mit
der Reusstalsanierung wurde die Freiämter Reussebene zu
einem der fruchtbarsten Landwirtschaftsgebiete de r
Schweiz, gepaart mit einem intakten Naturschutz- und
Naherholungsgebiet. Das Freiamt ist nicht gewillt, einfach so
seine fruchtbaren Gebiete aufs Spiel zu setzen, bevor nicht
alle anderen möglichen Massnahmen geprüft und eingehend
abgeklärt worden sind. Insbesondere muss im
"Hochwassermanagement Reusstal" interkantonal
nach allen möglichen Lösungen gesucht werden, bevor das
Freiamt die Lösung "Land unter" einführen müsste. Bei der
Lösungssuche "Hochwassermanagement Reusstal" müssen
alle betroffenen Kreise interkantonal einbezogen werden,
insbesondere
Energiewirtschaft,
Naturschutz,
Landwirtschaft, Tourismus usw. Dabei muss dem Kanton
Aargau als Hauptbetroffenem eine federführende Position
zugesprochen werden.
952
Interpellation der FDP-Fraktion betreffend
Bauvorhaben
FH
Campus,
Brugg-Windisch;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von der FDP-Fraktion
eingereicht:
wird
folgende
Interpellation
Text und Begründung:
Der Grosse Rat hat einen Grundsatzentscheid gefällt, in
Brugg-Windisch
die
aargauischen
Standorte
der
Fachhochschule
Nordwestschweiz
zu
konzentrieren
("Campus"). Dieser Entscheid fiel in weitgehender
Unkenntnis der planerischen, baulichen und finanziellen
Konsequenzen für den Kanton Aargau.
Mittlerweile sind erste Teilschritte zur Realisierung des
FH Campus Brugg-Windisch erfolgt. Bereits erfolgt sind
Kreditbeschlüsse zu den Vorhaben "Sanierung Klosterzelg
Hauptgebäude",
"archäologische
Ausgrabungen",
"Sporthalle
Brugg"
und
"Sanierung
Klosterzelg
Laborgebäude". Das PPP-Projekt Campus lief derart
ungereimt ab, dass die GPK eingeschaltet werden musste. In
ersten Vorlagen, die dem Grossen Rat vorgelegt wurden,
versäumte
es
der
Regierungsrat,
diesem
eine
Gesamtperspektive - in planerischer, baulicher und
finanzieller Hinsicht - zu unterbreiten
Nachdem der Regierungsrat vor Monatsfrist auf Druck des
Parlaments hin Licht ins Dunkel der Bauvorhaben Campus
gebracht hat, sind zwar einige Fragen beantwortet worden,
bei einigen Punkten herrscht indes aber immer noch
1958
Unklarheit. Die kürzliche Parlamentsdebatte über die
Bauvorlage "Laborgebäude" hat gezeigt, dass über die
Parteigrenzen hinweg Unmut herrscht und die fehlende
Gesamtschau moniert wird. Im Grossen Rat herrscht
mittlerweile in weiten Kreisen die Auffassung, ähnliche
Vorlagen ohne Vorhandensein eines Gesamtkonzepts in
Zukunft zurückzuweisen.
Es stellen sich dem Grossen Rat und vor dem Hintergrund
weiterer geplanter Schritte Fragen in Bezug auf das bauliche
Gesamtkonzept und den finanziellen Rahmen, respektive
weiterer finanzieller Verpflichtungen des Kantons Aargau
gegenüber dem Vorhaben Campus. Deshalb wird der
Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu
beantworten:
1. Wie begründet der Regierungsrat die Priorisierung des
Campus gegenüber anderen Bauten und welche
Bauvorhaben müssen zu Gunsten des Campus zurückgestellt
werden?
2. Wie sehen die teilweise schon angesprochenen "'anderen
Finanzierungsmöglichkeiten" konkret aus?
3. Wie verhalten sich die bisher aufgelaufenen- zu den
anlässlich der Beratung "Standortentscheid FH Campus"
prognostizierten Investitionen?
4. Wie sind die Zusammenarbeit, respektive die
Synchronisierung (Gesamtkonzeption) mit den vollständig
privat realisierten Vorhaben sichergestellt?
5. Wie sehen die konkreten Schritte in der Umnutzung des
Klinik-Altbaus der PD AG aus (Bau und Finanzen)?
6. Welche finanziellen Konsequenzen haben höhere
Anlagekosten, resp. Was passiert wenn das angegebene
Kostendach überschritten wird?
7. Wie verhält es sich mit den Kosten "Archäologische
Grabungen". Wird der dieser Aufwand in den Landverkauf
mit eingerechnet?
8. Wie
sehen
die
heutigen
und
zukünftigen
Eigentumsverhältnisse rund um Königsfelden aus?
9. Mit über 1,8 Mio. Franken Planungskredit für eine 3fach Turnhalle ist mittlerweile ein Projekt mit Gesamtkosten
von 16,5 Mio. Franken entstanden. Wie rechtfertigt der
Regierungsrat
diese
im
Vergleich
zu
andern
Turnhallenbauten hohen Investitionen (Bremgarten: Projekt
3fach Turnhalle ca. 6 Mio. Franken inklusive Abbruch eines
alten Gebäudes; Fricktal: 3fach Turnhalle 5 Mio. Franken).
Wir danken dem Regierungsrat für die rasche Beantwortung
unserer Fragen.
953
Interpellation Thierry Burkart, FDP, Baden,
betreffend Forderung der Konferenz der kantonalen
Finanzdirektoren (FDK) an die ständerätliche
Kommission für Wirtschaft und Abgaben; Einreichung
und schriftliche Begründung
Von
Thierry Burkart,
FDP, Baden,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
und 22
folgende
Text und Begründung:
Mit Entscheid vom 19. Januar 2007 hat die Konferenz der
kantonalen Finanzdirektoren (FDK) beschlossen, die
Art. 954
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
(WAK-S) aufzufordern, im Steuerharmonisierungsgesetz
(StHG) eine Untergrenze für den Teilbesteuerungssatz für
Dividendenerträge festzuschreiben (NZZ am Sonntag vom 4.
Februar 2007). Die so genannte "Wirtschaftliche
Doppelbelastung" soll in Bezug auf die kantonale
Einkommenssteuer lediglich auf 60 Prozent plus/minus
10 Prozent, d.h. höchstens um 50 Prozent gemildert werden
können. Mit anderen Worten: Die Kantone bitten den Bund
darum, den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen
einzuschränken – und dies mit dem Abtreten von kantonaler
Souveränität an den Bund. Bisher war klar, dass seitens der
Kantone eine materielle Steuerharmonisierung nicht
gewünscht wird.
Im Rahmen der derzeitigen Unternehmenssteuerreform II
will das Bundesparlament den Kantonen im Rahmen des
StHG die Kompetenz einräumen, Teilbesteuerungsmodelle
vorzusehen. Im Unterschied zu den bisher in verschiedenen
Kantonen implementierten Verfahren (Entlastung auf Stufe
Steuersatz; Ausnahme: Kanton Uri) setzt die Teilbesteuerung
bei der Bemessungsgrundlage an. Die Festlegung des
Teilbesteuerungssatzes
(immer
auf
Stufe
Bemessungsgrundlage) soll nach den bisherigen Beratungen
den Kantonen überlassen bleiben.
Demgemäss ist unklar, ob die Forderung der FDK bloss auf
die Frage des Satzes der Teilbesteuerung (Stufe
Bemessungsgrundlage) oder (auch) auf die Tarifautonomie
(Stufe Steuersatz) der Kantone abzielt. Das heisst, auf Stufe
Steuersatz wären die Kantone nach vorläufiger Einschätzung
weiterhin berechtigt, tarifliche Erleichterungen vorzusehen.
Eine Änderung dieser Rechtslage würde nämlich eine
Verfassungsänderung bedingen. Offenbar hat die FDK sich
hierzu indes keine Rechenschaft abgegeben. Das Vorgehen
der FDK befremdet, insbesondere da dieses Gremium für
derartige Forderungen in keiner Weise demokratisch
legitimiert ist. Forderungen dieser Konferenz haben indes
politisch starkes Gewicht. Neben den Kantonen Glarus
(Teilbesteuerungssatz:
20
Prozent),
Schwyz
(Teilbesteuerungssatz: 25 Prozent) und Appenzell
Innerrhoden (Teilbesteuerungssatz: 45 Prozent) müsste auch
der Kanton Aargau bei einer derartigen Bundesvorschrift für
die
Kantone
seinen
kürzlich
eingeführten
Teilbesteuerungssatz von 40 Prozent nach oben anpassen
und
würde
daher
einen
nicht
unwesentlichen
Wettbewerbsvorteil verlieren.
Der Regierungsrat wird daher eingeladen, folgende Fragen
zu beantworten:
1. Wie stellt sich die Aargauer Regierung zum Entscheid
vom 19. Januar 2007 der FDK, die WAK-S aufzufordern, im
StHG eine Untergrenze für den Teilbesteuerungssatz für
Dividendenerträge festzuschreiben?
2. Zielt die Forderung der FDK bloss auf die Frage des
Satzes der Teilbesteuerung (Stufe Bemessungsgrundlage)
oder (auch) auf die Tarifautonomie (Stufe Steuersatz) der
Kantone ab?
3. Wie stellt sich die Aargauer Regierung dazu, dass
ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium von
Kantonsvertretern die Einschränkung der kantonalen Hoheit
in Steuerfragen durch den Bund fordert?
4. Wie stellt sich die Regierung zur Autonomie der
Kantone in Steuerfragen?
5. Wie gedenkt die Regierung - sofern sie gegenüber
6. März 2007
dem Vorgehen der FDK überhaupt kritisch eingestellt ist vorzugehen, um zu verhindern, dass das Bundesparlament
dem vermeintlichen Ruf der Kantone zur Einschränkung der
Souveränität in Steuerfragen folgt?
954
Interpellation Max Chopard-Acklin, SP,
Obersiggenthal,
betreffend
Überprüfung
der
Lohngleichheit;
Einreichung
und
schriftliche
Begründung
Von Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal und 26
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit. Dieser Grundsatz ist seit 1981 in der
Bundesverfassung verankert. 1996 trat weiter das
Bundesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau (GIG)
in Kraft. Doch trotz dieser gesetzlichen Grundlagen bestehen
in verschiedenen Branchen und an verschiedenen
Arbeitsplätzen noch ungerechtfertigte Lohnungleichheiten
zwischen Frauen und Männern.
Der Abbau von diskriminierenden Löhnen ist ein wichtiges
Kriterium für die Erreichung der Chancengleichheit im
Erwerbsleben. Die meisten Unternehmen sind überzeugt,
dass es bei ihnen keine Diskriminierungen gibt. Bei
genauerem Hinsehen zeichnen die Fakten aber nicht selten
ein anderes Bild. Entsprechende Erhebungen verdeutlichen
markante Unterschiede: Frauen verdienen durchschnittlich
20% weniger als Männer. Faktoren wie Ausbildung,
Erwerbserfahrung und Dienstalter können zwar im Einzelfall
Lohnunterschiede erklären, aber nicht alle.
Seit dem Frühjahr 2006 stellt der Bund Unternehmen zur
Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann
das Testinstrument Logib (Logib: Kostenloser Download mit
Anleitung und Tipps: www.equality-office.ch/d/logib) zur
Verfügung. Damit können Unternehmen mit mindestens
fünfzig Mitarbeitenden ihre Lohnpolitik überprüfen. Dies
mit einem Instrument, das sich auf ökonomisch-statistische
Analysemethoden stützt. Spezielles Fachwissen ist für die
Anwendung nicht erforderlich. Mit Logib wurde ein
Selbsttestinstrument entwickelt, das den Unternehmen die
Möglichkeit bietet, mit geringem Aufwand zu überprüfen, ob
sie die Lohngleichheit tatsächlich einhalten, ohne dass Dritte
vom Resultat der Überprüfung Kenntnis erhalten. Deshalb
wurde entschieden, Logib allen Interessierten kostenlos zur
Verfügung zu stellen mittels Aufschaltung aufs Internet und
nicht zu erfassen, wer dieses beansprucht.
Bund und Kanton stehen auch im Rahmen des
Beschaffungswesens in Pflicht, was die Lohngleichheit
betrifft. So ist im aargauischen Submissionsdekret
festgehalten:
"§ 3 Arbeits- und Umweltschutzbedingungen
1Die Vergabestelle vergibt, sofern übergeordnetes Recht
nichts anderes vorschreibt, den Auftrag nur an Anbietende,
die:
a) die am Ort der Leistung massgeblichen Bestimmungen
über Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen einhalten;
b) Frau und Mann, insbesondere hinsichtlich Lohn, gleich
behandeln
1959
6. März 2007
c)
die schweizerischen und aargauischen oder mit diesen
gleichwertige Umweltschutzvorschriften einhalten.
2Die Vergabestelle ist berechtigt, die Einhaltung dieser
Bestimmungen zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen.
Auf Verlangen haben die Anbietenden deren Einhaltung zu
bestätigen oder nachzuweisen."
Der Regierungsrat ist eingeladen, im Zusammenhang mit der
oben stehenden Thematik folgende Fragen zu beantworten:
1. Mit welchen Massnahmen wirkt der Kanton Aargau
präventiv gegen mögliche Lohndiskriminierung?
a. Als Arbeitgeber?
b. Als Auftraggeber?
2. In welchen Abständen überprüft der Kanton Aargau als
Arbeitgeber, ob die Lohn-Chancengleichheit bei den
kantonalen Angestellten gewährleistet ist?
3. Wurde der Kanton Aargau schon mit Klagen oder
Beschwerden zur Thematik Lohngleichheit konfrontiert?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
4. Welche politischen Massnahmen hat der Regierungsrat im
Kanton Aargau bereits ergriffen, um dem gesetzlich
verankerten Grundsatz der Lohngleichheit Nachdruck zu
verleihen? Sind weitere Massnahmen geplant?
5. Ist dem Regierungsrat das Instrument Logib zur
Überprüfung der Lohngleichheit bekannt?
6. Wurde Logib vom Kanton Aargau als Arbeitgeber schon
eingesetzt? Falls ja, wie war das Ergebnis? Falls nein,
weshalb nicht?
7. Setzt der Kanton als Vergabestelle von öffentlichen
Aufträgen das Instrument Logib ein?
8. Wird die Privatwirtschaft bei entsprechenden Kontakten
mit den kantonalen Behörden auf dieses Instrument Logib zur
Überprüfung der Lohngleichheit aufmerksam gemacht?
955
Interpellation Sylvia Flückiger-Bäni, SVP,
Schöftland,
betreffend
innere
Sicherheit
und
Landesverweisung ausländischer Straftäter; Einreichung
und schriftliche Begründung
Von Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland, und 32
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die SVP, insbesondere auch die Interpellantin, sind der
Auffassung, dass alle Ausländerinnen und Ausländer, welche
sich in der Schweiz aufhalten, Recht und Gesetz sowie die
öffentliche Ordnung unseres Landes strikte zu respektieren
haben. Diese Grundhaltung, welche die Bevölkerung
überwiegend teilt, hat folgende Konsequenz:
Ausländerinnen und Ausländer, welche das ihnen gewährte
Gastrecht schwerwiegend (unbedingte und bedingte
Freiheitsstrafen!) und/oder wiederholt verletzen (z.B.
schwerwiegende
Strassenverkehrsdelikte,
anhaltende
Verstösse gegen Schulordnungen) und dadurch ihre fehlende
Integrationsfähigkeit
und
ihre
Missachtung
der
Rechtsordnung manifestieren, haben die Schweiz in jedem
Fall, d.h. obligatorisch zu verlassen. Die vorliegende
Interpellation bezweckt eine Lagebeurteilung, um den
Handlungsbedarf zuständiger Instanzen festzulegen und
1960
Art. 955-956
nötigenfalls entsprechende Schritte einleiten zu können.
Aufgrund der Polizeistatistik der Kantonspolizei ist erstellt,
dass die Ausländerkriminalität ein erhebliches Problem
darstellt; der Anteil ausländischer Straftäter liegt markant
über dem Anteil an der Wohnbevölkerung. Die innere
Sicherheit ist auch nach der Wahrnehmung weiter Kreise
durch zunehmende Gewaltdelikte, welche vielfach von
Straftätern ausländischer Herkunft begangen werden,
bedroht. Es besteht insbesondere im Hinblick auf die
zahlreichen Delikte gegen Leib und Leben Handlungsbedarf
im Umgang mit Straftätern ausländischer Herkunft.
Einerseits drängen sich Regelungen auf, welche das
Gastrecht der souveränen Schweiz rigoros gewährleisten.
Andererseits ist eine behördliche Ausweisungspraxis
durchzusetzen, welche die innere Sicherheit durch die
Ausweisung notorischer Straftäter markant verbessert. Von
einer konsequenten Praxis sind auch Auswirkungen auf das
Verhalten von Straftätern zu erwarten. Dazu bitte ich den
Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Instanzen sind für die Anordnung und den
Vollzug von Ausweisungen zuständig?
2. Welche materiellen Regelungen sind bezüglich
Landesverweisungen nach geltendem Recht anwendbar und
welches sind die Kriterien, welche der Ausweisung zugrunde
gelegt werden?
3. Ist aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen
möglich, dass bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und bei
wiederholten Verstössen gegen die öffentliche Ordnung
(Strassenverkehr, Schulrecht, usw.) Ausweisungen in jedem
Fall angeordnet und vollzogen werden müssen?
4. Welche gesetzlichen Bestimmungen stehen einer
regelmässigen Ausweisung straffälliger Ausländer entgegen,
und wo sieht der Regierungsrat gesetzgeberischen
Handlungsbedarf?
5. Wie lässt sich die Praxis der zuständigen Behörden
zusammenfassen und wie ist die Haltung des Regierungsrats
zur Forderung, dass insbesondere Gewalttäter regelmässig
auszuweisen sind?
6. Wie viele Ausweisungen straffälliger Ausländer sind in
den
letzten
Jahren
im
Kanton
Aargau
a) verfügt und b) vollzogen worden?
7. Welche Anteile machen diese Fälle im Vergleich zur
statistisch erfassten Ausländerkriminalität aus?
8. Was schlägt der Regierungsrat vor, um die
Ausländerkriminalität wirksam zu reduzieren?
9. Welches ist der prozentuale Anteil ausländischer
Straftäter bei folgenden Delikten:
a) Tötungsdelikte?
b) Körperverletzungen?
c) Häusliche Gewalt?
d) Sexualdelikte?
e) Raub?
f) Verkehrsunfälle, insbesondere Raserunfälle?
956
Interpellation Jörg Hunn, SVP, Riniken,
betreffend Aargauer Kriminalstatistik 2006 zum
Ausländeranteil bei den ermittelten Straftätern;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Jörg Hunn, SVP, Riniken, und 39 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Art. 957-958
Text und Begründung:
Der gesamthaft leichte Rückgang der Kriminalität in
unserem Kanton ist erfreulich. Die grosse Polizeipräsenz
zeigt offenbar eine gewisse Wirkung. Die Kantonspolizei
leistet gute Arbeit. Bedenklich und zugleich beängstigend ist
aber die enorme Zunahme der Gewaltdelikte. Im Vergleich
zu 2005 haben die Gewalttaten im letzten Jahr um 121 Fälle
(10%) zugenommen. Im Fünfjahresvergleich beträgt die
Zunahme sage und schreibe 73%. Die Statistik sagt, der
Ausländeranteil bei den überführten Straftätern sei weiter
von 42 auf 40,5% gesunken. Trotz der angegebenen
sinkenden Tendenz liegt der Prozentsatz nach wie vor
deutlich über dem Anteil der ausländischen Bevölkerung in
unserem Land. Offen bleibt die Frage, ob die statistische
Information wirklich ein faires Bild vermittelt. Angesichts
der wachsenden Ängste in der Bevölkerung darf die
ausländische Herkunft der Täterinnen und Täter nicht
ausgeblendet werden. Für die objektive Beurteilung und die
nachhaltige Bekämpfung der Kriminalität ist nicht nur die
aktuelle Staatsangehörigkeit, sondern auch die Herkunft von
Interesse. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf zu wissen,
woher die Straftäterinnen und Straftäter ursprünglich
stammen. Das heisst, dass die Statistik nicht nur die
Schweizer und die Ausländer, sondern auch die
eingebürgerten Personen auszuweisen hat.
Im Sinne einer offenen Information bitte ich den
Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele der im Jahre 2006 ermittelten Straftäter sind
Schweizer Bürger durch Abstammung, wie viele sind
Ausländer und wie viele sind eingebürgerte Personen?
2. Wie viele der im Jahre 2006 ermittelten Gewalttäter sind
Schweizer Bürger durch Abstammung, wie viele sind
Ausländer und wie viele sind eingebürgerte Personen?
3. Wie oft musste die Polizei 2006 wegen häuslicher
Gewalt ausrücken? Wie hoch war der Anteil der Ausländer
und der Eingebürgerten bei den gewaltausübenden
Personen?
957
Interpellation Andreas Villiger, CVP, Sins,
betreffend Überschwemmungsgefahr im Aargau durch
die Sanierung der Reusswehr in Luzern; Einreichung
und schriftliche Begründung
Von
Andreas
Villiger,
CVP,
Sins,
und
19
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Mit dem Reusswehr in Luzern wird seit 1861 der Pegel des
Vierwaldstättersees reguliert. Jetzt soll es saniert und
ausgebaut werden - insbesondere zum Schutz vor
Hochwasser. Mit dem Ausbau des Reusswehrs wird die
Abflusskapazität von heute 330 auf 430 Kubikmeter pro
Sekunde erhöht. Damit wird das Überschwemmungsrisiko
für den Kanton Luzern fünf Mal kleiner. Das Projekt soll
bis 2010 realisiert werden. Wasser ist ein Segen - ausser
wenn es in rauen Mengen fliesst, wie im August 2005.
Dann wollen die Obenliegenden es möglichst schnell
loswerden. In den Augen der Untenliegenden dagegen
sollten sie es möglichst bei sich behalten.
6. März 2007
Der Regierungsrat wird gebeten, zu diesem Thema einige
Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt sich der Kanton Aargau zur Sanierung der
Reusswehr?
2. Mit wie viel Mehrmengen Wasser hätte der Kanton
Aargau allgemein und bei einem Hochwasser wie im August
2005 im Besonderen zu rechnen?
3. Wie hoch ist der Zielwasserstand des Vierwaldstättersees
und was hat eine Erhöhung oder eine Senkung des
Zielwasserstands für Auswirkungen?
4. Was für Auswirkungen hätte die Sanierung der
Reusswehr für die Gefahrenkarte im Aargau?
5. Was für Szenarien sind vorhanden, um die zusätzlichen
Mengen zu "schlucken"?
6. Stimmt es, dass die Bauernfamilien insbesondere in der
Reussebene besonders betroffen wären?
7. Was würde mit bestehenden Bauten passieren und was
hätte das für die Betroffenen für Konsequenzen?
8. Wie viele wären betroffen?
9. Stimmt es, dass momentan deswegen auch
Neuaussiedlungen besonders kritisch hinterfragt werden oder
gar ein Baustopp verhängt wurde?
10. Sind Entschädigungen für die Betroffenen vorgesehen?
11. In welcher Höhe würden Entschädigungen bezahlt und
was würde alles abgegolten werden?
12. Für die Bauernfamilien sind Überflutungen, wie sie in
den letzten Jahren vermehrt vorgekommen sind, immer mit
Ertragsausfällen und Neuansaaten verbunden. Zudem kann
man nicht genau abschätzen, was hier alles angeschwemmt
wird (Öl, Abwasser usw.). Sind hier spezielle
Entschädigungen oder Massnahmen vorgesehen?
13. Das Aargauische Versicherungsamt (AVA) weist im
Jahresbericht 2005 17,7 Mio. Franken an Wasserschäden
aus. Um wie viel würde das Risiko bezüglich Wasserschäden
reduziert werden, wenn das Reusswehr saniert ist?
14. Wie viel würde das Risiko bezüglich Wasserschäden
reduziert, wenn Überflutungsmulden beispielsweise im
Reusstal erstellt würden?
15. Ist vorgesehen, dass sich das AVA grosszügig an den
Kosten beteiligen würde bei einem der obgenannten
Szenarien, da das Risiko bezüglich Wasserschäden deutlich
reduziert würde?
958
Interpellation Kurt Wyss, CVP, Leuggern,
betreffend mögliche Einschränkung des Bahnverkehrs
zwischen Koblenz und Waldshut; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von
Kurt
Wyss,
CVP,
Leuggern,
und
21 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Aufgrund der Kürzung der Bundesmittel beabsichtigte das
Land Baden-Württemberg die Zugsverbindungen zwischen
Koblenz und Waldshut auf den 10. Juni 2007 um 35 Prozent
zu reduzieren. Erfreulicherweise bleibt aufgrund der
Intervention des Kantons Aargau (Departement Bau,
Verkehr und Umwelt) der Halbstundentakt nach Waldshut
zumindest bis zum 8. Dezember 2007 bestehen. Heute wird
Waldshut an Werktagen im Halbstundentakt
1961
6. März 2007
bedient, was dem Kooperationsvertrag von 1998 zwischen
dem Land Baden-Württemberg und dem Kanton Aargau mit
dem Ziel der Attraktivitätssteigerung entspricht. Es
verkehren Direktzüge ab Waldshut/Koblenz nach dem
Hauptbahnhof Zürich, was die Standortattraktivität im
Landkreis Waldshut und im Unteren Aaretal erhöht und die
Regionen mit dem Wirtschaftsraum Baden respektive Zürich
verknüpft. Im Jahr 2006 benutzten von Montag bis Freitag
täglich 1100 Fahrgäste (davon sind 200 Grenzgänger) die
Verbindung zwischen Koblenz – Waldshut; an Samstagen
620 und Sonntagen 219 Fahrgäste. Die Fahrgastzahlen haben
aufgrund der Angebotserweiterung von 1999 bis 2006 um
über 50 Prozent zugenommen. Die knapp 200 Grenzgänger
aus Deutschland benützen täglich die Strecke Waldshut –
Koblenz – Waldshut, um die Arbeit in der Schweiz
aufzunehmen. Dies hilft mit, die Verkehrssituation zu
Spitzenzeiten beim Grenzübergang zu entschärfen. Die
Benützer des öffentlichen Verkehrs sind nebst den
Grenzgängern im Bereich Einkauf, Tourismus und Freizeit
anzusiedeln. Seit dem Fahrplanwechsel vom 10. Dezember
2006 verkehren zwei weitere Zugspaare am späten Abend
zwischen Baden und Koblenz. Diese Züge können mangels
finanzieller Zusicherung aus Deutschland leider nicht bis
Waldshut geführt werden. Die Züge verweilen beim Bahnhof
Koblenz bis zur Rückfahrt.
Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Setzt sich der Regierungsrat unvermindert für die
Beibehaltung des Halbstundentakts zwischen Koblenz und
Waldshut beim Land Baden-Württemberg ein? Ist er bereit,
die dringende Angelegenheit in der Hochrheinkommission
zu traktandieren, da auch Verbindungen von Singen über
Schaffhausen nach Waldshut/Koblenz und weiter nach Basel
in beiden Richtungen betroffen sind?
2. Ist er bereit, allenfalls eine ausserordentliche Sitzung
einzuberufen und koordiniert mit dem Kanton Schaffhausen
und dem Landratsamt Waldshut für die Beibehaltung der
Zugsverbindungen einzustehen und gemeinsam diese
Haltung gegenüber dem Land Baden-Württemberg zu
vertreten?
3. Ist der Kanton Aargau bereit, sich finanziell vermehrt zu
engagieren, damit die drohenden Fahrplankürzungen
abgewendet werden können?
4. Ist dem Kanton bewusst, dass zusätzlicher
Strassenverkehr (200 Grenzgänger täglich) an den
Spitzenzeiten morgens und abends die Stausituation am
Grenzübergang Koblenz/Waldshut wesentlich verschärfen?
5. Ist der Kanton bereit, sich beim Land BadenWürttemberg einzusetzen, dass auch die zusätzlichen zwei
Züge am späteren Abend von Koblenz nach Waldshut
geführt werden können und somit weitere attraktive
Angebote für die Rückkehr aus den Zentren Zürich und
Baden nach dem Landkreis Waldshut respektive umgekehrt
geschaffen werden können?
6. Können bei einem negativen Entscheid aus Deutschland die
zwei Züge weiter nach Bad Zurzach geführt werden?
7. Ist der Kanton bereit, das Rollmaterial nach Waldshut zu
verbessern und somit die Attraktivität zu steigern?
8. Ist im Falle des tatsächlichen Verlusts der Verbindungen
Koblenz-Waldshut eine Kompensation auf der Strecke
Koblenz-Bad Zurzach denkbar?
1962
Art. 959-960
959
Interpellation Thierry Burkart, FDP, Baden
(Sprecher), Andreas Binder, CVP, Baden, Rainer Klöti,
FDP, Auenstein, Theres Lepori, CVP, Berikon, Maja
Wanner, FDP, Würenlos, vom 30. Mai 2006 betreffend
Entscheid des Regierungsrats hinsichtlich Streichung von
Leistungsaufträgen gegenüber der Kantonsspital Baden
AG; Rückzug
(vgl. Art. 615 hievor)
Mit Datum vom 11. Januar 2007 hat Thierry Burkart, FDP,
Baden, die Interpellation per Mail an den Ratssekretär
zurückgezogen.
Das Geschäft ist erledigt.
960
Interpellation Roland Agustoni, Magden, vom 13.
Juni 2006 betreffend Wasserkraftwerk Rheinfelden;
Beantwortung; Erledigung
(vgl. Art. 630 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 24. Januar 2007:
Im Jahr 1984 verpflichtete sich der Kanton Aargau
vertraglich, die Hälfte der Produktion aus dem geplanten
neuen Kraftwerk Rheinfelden zu Gestehungskosten zu
übernehmen. Bauherrrin ist die Energiedienst AG,
Rheinfelden (D). Die Arbeiten am neuen Wehr begannen
2003 und werden in den nächsten Monaten abgeschlossen.
Ab Januar 2007 folgt der Bau des neuen
Kraftwerksgebäudes. Das Kraftwerk wird die Produktion
voraussichtlich im Jahr 2010 aufnehmen und rund 600 kWh
Strom erzeugen.
Die Übernahmepflicht für den Strom aus dem neuen
Kraftwerk Rheinfelden galt lange als schwere Hypothek für
den Kanton. Als Folge der Marktöffnung in Europa sanken
Ende der 90-er Jahre die Strompreise stark, was zu
Verzögerungen im Bau des Kraftwerks führte. Das zog hohe
Planungskosten (Vorlaufkosten) nach sich. Diese haben sich
durch die Verzinsung noch verdoppelt. In der Staatsrechnung
2005 ist deshalb für die Vorlaufkosten eine
Eventualverpflichtung bis zu 48 Mio. Franken eingesetzt
worden. Dazu wurden weitere 275 Mio. Franken als
Kostenbeitrag für den Kraftwerkbau aufgeführt. Hätte das
Kraftwerk vor fünf Jahren den Betrieb aufgenommen, wären
dem Kanton Verluste von bis zu 25 Mio. Franken jährlich
entstanden.
Der Kanton ist die Verträge im Jahr 1984 vor allem deshalb
eingegangen, weil er damit den Bau des neuen Kraftwerks
beschleunigen wollte. Auf Grund der Verzögerungen konnte
dieses Ziel nicht erreicht werden. Deshalb hat der Kanton die
hohen Vorlaufkosten und vor allem auch die damit
verbundenen Zinskosten bestritten. In langwierigen und
intensiven Verhandlungen ist es dem Departement Bau,
Verkehr und Umwelt gelungen, eine für den Kanton
akzeptable Lösung mit der Energiedienst AG zu finden.
Damit hat der Kanton den notwendigen Handlungsspielraum
Art. 961-962
gewonnen und verschiedene Unternehmen eingeladen.
Offerten für die Energieverwertung einzureichen. Ein
externes Büro bewertete die eingegangenen Angebote; die
für den Aargau interessanteste Offerte stammt von der
Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK). Die NOK
bezahlt dem Kanton Aargau für das Verwertungsrecht
114 Mio. Franken und übernimmt alle Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag von 1984. Die Details sind in einer
Vereinbarung geregelt.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 22. November
2006 der Übertragung der Verwertung der Energie aus dem
neuen Kraftwerk Rheinfelden an die NOK zugestimmt. Die
erzielte Lösung trägt der Entwicklung im europäischen
Strommarkt Rechnung und leistet gleichzeitig einen Beitrag
zur Versorgungssicherheit im Kanton Aargau und in der
Schweiz. Den Betrag von 114 Mio. Franken will der
Regierungsrat
der
Spezialfinanzierung Sonderlasten
zufliessen lassen.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat die
Öffentlichkeit am 27. November 2006 über die getroffene
Lösung informiert.
Zu Frage 1: Der Regierungsrat überträgt die Rechte und
Pflichten der Verträge aus dem Jahr 1984 an die
Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK). Die
Bestimmungen der Konzession werden dadurch nicht
berührt.
Zu Frage 2: Durch die Übertragung der Rechte und Pflichten
an die NOK obliegen dem Kanton Aargau keine
Abnahmeverpflichtungen mehr.
Zu Frage 3: Der Kanton Aargau wird keine Beteiligung am
Rheinkraftwerk Rheinfelden mehr anstreben.
Zu Frage 4: Vom Bund sind keine Fördermittel zu erwarten.
Zu Frage 5: Die NOK wird den Strom im Kanton Aargau
verwerten.
Zu Frage 6: Der Strommix der AEW Energie AG sieht
gemäss Rechnungsbeilage der AEW an ihre Kunden vom
Oktober 2006 wie folgt aus:
Erneuerbare Energien:
Wasserkraft
17.380 %
Übrige erneuerbare Energien
0.026 %
Kernenergie:
80.894 %
Abfälle:
1.726 %
Zu Frage 7: NOK hat sich verpflichtet, die Energie im
Kanton Aargau zu verwerten. Die Gemeinden beziehen den
Strom nicht direkt von den NOK, sondern von der AEW
Energie AG. Nach der Marktöffnung werden voraussichtlich
neue Produkte auf dem Markt angeboten werden. Ein
Produktemerkmal kann dabei die Herkunft des Stromes sein.
Zu Frage 8: Die NOK ist in der Verwertung frei, solange
diese im Kanton Aargau erfolgt. Wie die Vermarktung
erfolgt, ist der NOK überlassen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1’340.–.
6. März 2007
Vorsitzende: Mit Datum vom 3. Februar 2007 hat sich der
Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der
Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft
ist somit erledigt.
961
Zur Traktandenliste
Miloni Reto, Grüne, Hausen AG: Ich beantrage, das
Traktandum 14 betreffend Public Private Partnership zu
verschieben
bis
der
Bericht
der
Geschäftsprüfungskommission vorliegt. Keine Armee der
Welt setzt einen Aufklärungstrupp in Gang, bevor nicht
genaue Erkundigungen eingeholt wurden. Zuerst werden
Erkundigungen eingeholt, danach Beschlüsse gefällt, und
erst dann wird der grosse Tross in Gang gesetzt. Bei diesem
Geschäft sind die Abklärungen noch nicht abgeschlossen. Es
ist aber absehbar, dass dieser Bericht bis Ende März
vorliegen wird. Somit wäre es sinnvoll, dieses Traktandum
zu verschieben.
Vorsitzende: Zu diesem Antrag ist ein Gegenvotum erlaubt.
Dr. Heller Daniel, FDP, Erlinsbach: Ich bitte Sie, diesem
Antrag nicht zu folgen. Unser Postulat hat mit den
Ereignissen im Campus überhaupt nichts zu tun. Es wurde
bereits vorher so formuliert. Mit diesem Postulat wollen wir
nur, dass die Regierung ihre Überlegungen für diesen
Bereich ausbreitet und in einem Bericht mit uns politisch
diskutiert.
Bis
dieser
Bericht
vorliegt,
werden
selbstverständlich auch die Ergebnisse der GPK zum
Campus vorliegen. Beides kann dann ohne weiteres
miteinander in die PPP-Verfahren einfliessen. Es gibt somit
keinen Grund dieses Postulat, welches lediglich eine
allgemeine Auslegeordnung verlangt, dem Regierungsrat
heute nicht zu überweisen. Ich bitte Sie, das Traktandum
nicht abzusetzen.
Abstimmung:
Der Antrag Miloni wird mit 76 gegen 44 Stimmen abgelehnt.
962
Thierry Burkart, FDP, Baden;
Fraktionserklärung
Burkart Thierry, FDP, Baden: Die Gegner unserer
Steuergesetzrevision, namentlich die SP und die Grünen,
wollten dem Stimmvolk während des Abstimmungskampfs
stets glaubhaft machen, dass eine tiefe steuerliche Belastung
für Bürger und Unternehmen keine nennenswerten Zuzüge
von Steuerzahlern in den Kanton Aargau verursachen würde.
Die Linken und Grünen wollten uns weismachen, dass daher
eine Revision des Steuergesetzes gänzlich ohne dynamische
Effekte bliebe und die Vorlage abzulehnen sei. Die
Aargauerinnen und Aargauer sind dieser Empfehlung nicht
gefolgt. Sie haben mit Annahme des neuen Steuergesetzes
zum Ausdruck gebracht, dass eine tiefe Steuerbelastung zu
Wirtschafts- und Wohlstandswachstum führt. Dass offenbar
die Sozialdemokraten selber nicht an ihre eigene These
glauben, zeigt ihr Verhalten in Bezug auf die Steuerpolitik
gegenüber Brüssel. Umso mehr ist die FDP denn auch über
1963
6. März 2007
den Verrat von schweizerischen Interessen durch die
Sozialisten in Brüssel erschüttert. Wie die Medien in den
vergangenen Wochen bekannt gegeben haben, ist von
Schweizer SP-Politikern bereits am 1. Dezember 2005 in
Brüssel ein Vorstoss eingegangen, welcher den angeblich
“schädlichen Steuerwettbewerb” der Schweiz zum Thema
hatte. Damit setzt ausgerechnet die ehemalige Arbeiterpartei
SP tausende von Schweizer Arbeitsplätzen aufs Spiel. Sie
reiht sich so in die Allianz des europäischen Steuerkartells
der Hochsteuerländer ein. Man will Druck auf die Schweiz
ausüben, um sie des Wettbewerbsvorteils massvoller Steuern
berauben zu können. Sachlich entbehrt der Angriff der EU
gegenüber der Holdingbesteuerung ohnehin jeglicher
Grundlage. Die Holdingbesteuerung ist eine andere Art des
Beteiligungsabzugs, wie ihn eigentlich jedes europäische
Land kennt. Es ist daher offensichtlich, dass die neuen
Druckversuche aus Brüssel wenig mit Sachpolitik, viel mehr
mit Machtpolitik zu tun haben. Zu Recht haben daher
Bundesrat, bürgerliche Parteien und Politiker gegen die
linken Umtriebe und die Ansinnen der EU laut protestiert.
Erstens ist die Schweiz ein unabhängiges Land, welches
selbst über seine Steuern bestimmen kann, zweitens ist es
gerade der FDP ein wichtiges Anliegen, mit einer
wachstumsfördernden Steuerpolitik wie im Aargau,
Arbeitsplätze zu schaffen, drittens Ist es unerhört, dass die
SP durch diesen hinterhältigen Angriff, die lebenswichtigen
Interessen unseres Landes und der Arbeitnehmer aus
egoistischen Gründen aufs Spiel setzt. Die FDP Aargau
verurteilt diesen “Dolchstoss” aufs Schärfste und mahnt die
SP zur Vertretung unserer Landesinteressen, die zu
Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen führen.
963
Reto Miloni, Grüne, Hausen; Persönliche
Erklärung
Miloni Reto, Grüne, Hausen AG: Mit Erleichterung nahmen
viele von uns zur Kenntnis, dass zwei dämliche Episoden am
Axpo-Stammtisch nicht mehr in Kinowerbung und
Fernsehspots eingesetzt werden. Die Axpo musste wegen
ihrer Spots nicht nur Ratschläge von Medien und
schockierten Politikern entgegennehmen, sondern wurde
auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie so gegen das
Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb verstösst.
“Unlauter handelt, wer Waren, Werke, Leistungen durch
unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende
Äusserungen herabsetzt” (UWG Art. 3). Das hat die Axpo
getan. Die nun abgesetzten Werbespots sind allerdings bloss
die Spitze des Eisbergs der Axpo-Geschäftspolitik. Dass eine
den Kantonen gehörende Stromholding mit medialen
Knallpetarden gegen neue erneuerbare Energien ins Feld
zieht - notabene auf Kosten der Stromkonsumentinnen/konsumenten und als vermeintlicher Schlag gegen die
Volksinitiative der Grünen - offenbart mehr Schwäche als
Stil. Tatsächlich wäre unsere Stromwirtschaft, gemäss
Energiegesetz
zur
sparsamen
Energieverwendung
verpflichtet,
zur
Umweltentlastung
und
Nutzung
einheimischer Energien aufgerufen. Über den Tag der
“Köbi-National-Spots”
hinaus
wären
nun
die
Entscheidungsstrukturen und Praktiken unserer Stromlobby
an den Pranger zu stellen. Im Grossen Rat debattieren wir
über die Bestellung des Bankrats und ob die AKB ausserhalb
ihres ″Stromgebiets“ tätig sein soll. Derweil operiert die
Axpo/EGL mit Volksmitteln aktiv vom Ural bis nach
1964
Art. 963-965
Spanien, vom Nordkap bis nach Süditalien, investiert zurzeit
Milliarden in Gaskombikraftwerke und transadriatische
Gaspipelines im Ausland. Der Regierungsrat nominiert
AEW-Verwaltungsräte, welche ihrerseits Verwaltungsräte
und als Retourkutsche unseren Regierungsrat in oberste
Leitungsgremien der Axpo abordnen. Als VerwaltungsratsPräsident der EGL und ihrer “italian connection” amtet
Axpo-CEO Heinz Karrer. Während er halb Italien aus
Gaskombikraftwerken mit Strom versorgen will, vergiesst er
medienträchtig Krokodilstränen ob der Gaskombikraftwerke
in der Schweiz. Meine Damen und Herren, personelle
Verfilzungen und fragwürdige Investitionsstrategien sind
hier ebenso unübersehbar wie ein Mangel an
parlamentarischem Einfluss bei unserer omnipotenten
Stromlobby. Die Desinformationskampagne der Axpo ist
Ausdruck der inkohärenten und wenig durchsichtigen
Investitionsstrategie. Warum investiert man nicht in der
Schweiz in neue Erneuerbare, anstelle riskanter CO2Schleudern im Ausland, wenn angeblich der Strom sowieso
nicht in die Schweiz zurückfliessen kann? Es wird Zeit, über
die AEW die Axpo zur Brust zu nehmen und legitime
Aargauer Interessen zu definieren.
964
Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick,
Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch, und Pia Müller,
SP, Wettingen; Inpflichtnahme als Mitglieder des
Grossen Rats
Als neue Mitglieder des Grossen Rats werden in Pflicht
genommen:
- Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick (anstelle von
Nils Graf, Frick)
- Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch (anstelle von Dr.
Johanna Haber, Menziken)
- Pia Müller, SP, Wettingen, (anstelle von Simona Brizzi,
Ennetbaden)
965
Gesetz
über
das
Kantonsund
Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung; Anträge des
Regierungsrats betreffend redaktionelle Überprüfung
gemäss § 35 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und § 56b
Geschäftsordnung (GO); Genehmigung
Der Rat unterzieht die in der Sitzung vom 12. Dezember
2006
verabschiedete
Gesetzesänderung
der
Redaktionslesung. Den Ratsmitgliedern liegen die Anträge
des Regierungsrats in synoptischer Darstellung vor.
Keine Wortmeldung
Abstimmung:
Der Antrag des Regierungsrats wird mit 123 gegen 0
Stimmen genehmigt.
Beschluss:
Das Ergebnis der redaktionellen Überprüfung der Änderung
des Gesetzes über das Kantons- und Bemeindebürgerrecht
(KBüG) vom 12. Dezember 2006 wird genehmigt.
Art. 966
966
Standesinitiative
zur
Abschaffung
der
Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung; Beschlussfassung bzw. Verabschiedung
(Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und
Sozialwesen GSW vom 9. Januar 2007)
Dr. Vögtli Theo, CVP, Böttstein, Präsident der Kommission
für Gesundheit und Sozialwesen GSW: Bei der Abschaffung
der Heiratsstrafe geht es hier nur um die AHV. Zur Chronik
der Ereignisse:
- Am 4. Juli 2006 haben Gregor Biffiger, Silvia FlückigerBäni, Milly Stöckli und Dr. Jürg Stüssi eine Antrag auf
Direktbeschluss vom 4. Juli 2006 betreffend der Einreichung
einer Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe in
der AHV-Gesetzgebung eingereicht. Das war das Geschäft
06.138.
- Der Grosse Rat hat den Antrag auf Direktbeschluss am
29. August 2006 mit 98 gegen 18 Stimmen für erheblich
erklärt.
- Das Geschäft wurde der Kommission für Gesundheit und
Sozialwesen zugewiesen, welche am 10. November 2006 zur
Beratung zusammentrat.
- Die Kommission unterstützte den Antrag mit 9 zu 4
Stimmen und verzichtete mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung
darauf, Änderungen am Initiativtext vorzuschlagen.
- Mit Schreiben vom 16. November 2006 wurde der
Regierungsrat von der Kommission zur Stellungsnahme
eingeladen.
- Mit der Stellungnahme vom 13. Dezember 2006
unterstützte der Regierungsrat die Standesinitiative.
- Mit Korrespondenzbeschluss vom 9. Januar 2007 nahm die
Kommission von der regierungsrätlichen Stellungnahme
Kenntnis.
- Heute, am 6. März 2007 stellt die Kommission Gesundheit
und Sozialwesen dem Grossen Rat den Antrag, die
Standesinitiative
gutzuheissen
und
an
die
Bundesversammlung weiterzuleiten.
Um was geht es konkret? Bei der Bemessung der AHVAltersrenten wird Ehepaaren nur eine Rente von 150%
ausbezahlt, während unter gleichen Voraussetzungen für
Konkubinatspaare die Rentendifferenz bis zu Fr. 1’075 pro
Monat mehr betragen kann. Die im Kanton ausführende
SVA (Sozialversicherung Aargau) ist im Vollzug an das
geltende Bundesrecht gebunden und hat keinen
Handlungsspielraum. Es gäbe aber nach SVA auch keine
plausible Erklärung für diese ungleiche Behandlung.
Allerdings wird festgehalten, dass eine solche Initiative nur
Erfolg haben kann, wenn sie kostenneutral ausfällt. Dies
kann durch die Reduktion von Einzelrenten oder die
Gleichstellung der Konkubinatspaare erfolgen. Die SP hielt
in der Kommission nichts von einer Rentensenkung, weil
diese auch Alleinstehende treffen würde und sieht hinter der
Initiative eine Sparübung. Die Ausbezahlung von zwei
Vollrenten würde zu Mehrkosten von 2,5 Milliarden
Franken, also ca. einem Beitragsprozent führen.
Eintreten
6. März 2007
Roth Barbara, SP, Erlinsbach: Die SP-Fraktion befürwortet
grundsätzlich die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller
Personen, egal in welcher Lebensform sie leben, und dies
über sämtliche Gesetzgebungen hinweg, also auch in der
AHV-Gesetzgebung. Ebenso ist es für die SP-Fraktion eine
Tatsache, dass die AHV-Gesetzgebung aus dem Jahre 1946
nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten
entspricht. Trotzdem stelle ich im Namen einer knappen
Mehrheit der SP-Fraktion einen Nichteintretensantrag auf die
vorliegende Standesinitiative; dies aus folgenden Gründen:
Die antragstellende SVP-Fraktion sieht vor, unter dem
Deckmantel der Gleichstellung und der Rechtsgleichheit für
alle, eine Sparvorlage vorzulegen. Ist es doch eine Tatsache,
dass dies - für den Regierungsrat und ich denke, auch für die
antragstellende SVP-Fraktion soll das Ganze ja bestimmt
kostenneutral sein - heissen will, dass die Renten für die
Einzelpersonen gesenkt werden müssen, um sie für die
Ehepaare erhöhen zu können. Dies wird bedeuten, dass es
mehr Personen geben wird, deren Existenzsicherung, die
eigentlich in der Verfassung festgeschrieben ist, nicht
gewährleistet ist. Dadurch werden auch mehr Personen
Ergänzungsleistungen beziehen müssen.
Die SVP-Fraktion schlägt aber mit keinem Satz vor, wie die
Finanzierung nach dieser Beschlussfassung aussehen soll.
Genau das vermissen wir. Die SVP verlangt sonst immer,
dass, wenn eine Aufgabe erfüllt werden soll, oder etwas
Neues geplant ist, auch die Finanzierung geregelt und
offengelegt werden muss. Sie sind sich sicher bewusst, dass
die Ergänzungsleistungen durch die Kantone finanziert
werden. Wenn sich in einem Jahresbericht der
Sozialversicherungsanstalt
zeigt,
dass
die
Ergänzungsleistungen nach Einführung einer neuen
Gesetzgebung höher ausgefallen sind, werden sie sicher die
Ersten sein, die aufheulen und Vorschläge bringen, um die
Ergänzungsleistungen wieder zu senken. Wir sind nicht
bereit, wie hier vorgegeben wird, unter dem Deckmantel der
Gleichstellung und Gleichberechtigung für alle, an den
AHV-Renten zu sparen, und die Situation für viele Leute zu
verschlechtern. Ich bitte Sie, unseren Antrag auf
Nichteintreten zu unterstützen.
Keller Stefan, Grüne, Baden: Wer kann schon dagegen sein,
wenn eine Ungerechtigkeit abgeschafft werden soll. Auf den
ersten Blick ist das Ziel der vorgeschlagenen
Standesinitiative ein ehrenwertes. Auf den zweiten Blick
stellen sich aber doch einige Fragen, welche allerdings
unbeantwortet bleiben müssen. Der Regierungsrat und auch
die Mehrheit der vorberatenden Kommission unterstützen
die Standesinitiative unter der Bedingung, dass die
Neuordnung auf Bundesebene kostenneutral gestaltet werden
muss. Das bedeutet, dass die Renten für Konkubinatspaare
und auch teilweise für Alleinstehende gesenkt werden
müssen, was in einigen Fällen zu einer Kompensation durch
Ergänzungsleistungen führen würde. Es ist zu bezweifeln, ob
eine solche Umverteilung sinnvoll ist. Ich verweise auf
meine Vorrednerin, Barbara Roth. Im Initiativtext ist wohl
die verlangte Kostenneutralität der Neuordnung nicht
explizit erwähnt. Bei den gegenwärtigen politischen
Verhältnissen ist jedoch davon auszugehen, dass
Kostenneutralität trotzdem Grundlage jeglicher Anpassungen
sein würde. Sollten allerdings nach den nächsten Wahlen im
Vorsitzende: Wir haben einen Nichteintretensantrag.
1965
6. März 2007
Herbst die Mehrheitsverhältnisse auf den Kopf gestellt sein,
würde die Sache schon anders aussehen. Ich habe noch eine
grundsätzliche Anmerkung zur Vorgehensweise: Das Mittel
der Standesinitiative sollte unserer Ansicht nach nur dann
angewendet werden, wenn es um fundamental wichtige
Anliegen breiter Bevölkerungskreise geht, welche öffentlich
diskutiert werden müssen, um eine breite Meinungsbildung
zu ermöglichen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Wir lehnen daher die Überweisung der Standesinitiative ab
und regen an, das berechtigte Anliegen über unsere Nationalund Ständeräte/innen nach Bern zu tragen, welche die
Angelegenheit zum Beispiel bei der nächsten AHV-Revision
bearbeiten können. Im Übrigen unterstützen wir den Antrag
der SP.
Mattenberger-Schmitter Marianna, SVP, Birr: Die von den
Initianten eingereichte Standesinitiative hat das Ziel, die
Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung abzuschaffen. Die
Begründung lautet: Die Benachteiligung der Verheirateten
im Gegensatz zu Konkubinatspaaren sei abzuschaffen. Die
SVP-Fraktion ist einstimmig für die Einreichung dieser
Standesinitiative. Es geht uns jetzt um Gerechtigkeit und
Gleichbehandlung aller Verheirateten - und das sind nicht
wenige - im Gegensatz zu den Konkubinatspaaren. Wir
haben zwar noch keine Lösungsvorschläge, aber unser
oberstes Gebot ist sicher die Kostenneutralität. Es geht jetzt
also um die Gesetzgebung und noch nicht um die fertig
ausgeschaffenen Lösungsvorschläge oder um die Finanzen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Eine Mehrheit der
CVP spricht sich für die Standesinitiative aus und steht
hinter der Weiterleitung der Initiative an die
Bundesversammlung. Die stossende Benachteiligung der
Ehepaare bei den Altersrenten gegenüber den sogenannten
Konkubinatspaaren soll beseitigt werden. Die derzeitige
Bemessung
der
Ehepaar-Altersrenten
beruht
auf
gesellschaftlichen Gegebenheiten der Vierziger Jahre des
letzten Jahrhunderts. Die Begründung liegt darin, dass ein
Zweipersonen-Haushalt kostengünstiger ist, als zwei
Einzelhaushalte. Diese Zweipersonen-Haushalte wurden
damals meist im Eheverbund gelebt. Nun hat sich aber die
Lebensform für viele Bürgerinnen und Bürger in diesen
Jahrzehnten verändert. Die Gesellschaft wurde liberaler, die
Konkubinatsform hielt Einzug und hat sich manifestiert bis
ins Rentenalter. Diesem Wandel ist nun auch in der
Rentenhöhe Rechnung zu tragen. Ähnliche Anpassungen
wurden ja im Steuerbereich wie auch im Vollzug des
Sozialhilfegesetzes bereits gemacht. Die CVP strebt klar eine
kostenneutrale Lösung an. Das heisst die Ungleichheit und
Ungerechtigkeit betrifft die Paarverbindungen und sollte
daher innerhalb dieser Rentenzahlungen ausgeglichen
werden. Einzelpersonen, beziehungsweise die Einzelrenten,
sollten dadurch nicht tangiert werden. Das ist aber nicht
Bestandteil dieser Standesinitiative. Die Lösungsvorschläge
sollen von Bern kommen. Wir stimmen mit der
Kommissionsvorlage überein.
Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Unsere Gesellschaft
hat sich verändert und ändert sich weiter. Was einmal als
selbstverständlich und wünschenswert galt, nämlich den
Lebensabend mit dem Ehepartner zu verbringen, wird
absehbar und zunehmend zur Ausnahme. Das älter werdende
Ehepaar, quasi ein Rechtskörper mit zwei Menschen, hat es
1966
Art. 966
bei
der
Einführung
der
Altersund
Hinterlassenenversicherung als richtig und gerecht
empfunden, den wirtschaftlichen Vorteil des gemeinsamen
Lebens mit einer kleineren Rente als die Alleinstehenden
abgegolten zu bekommen. Tempora mutantur. Das normale,
gemeinsam älter werdende Ehepaar wird zu meinem grossen
persönlichen Bedauern zunehmend zum gesellschaftlichen
Exoten. Neue Formen des Zusammenlebens - auch bei der
älteren Generation - lösen unser in der Einzel- und
Ehepaarrente abgebildetes Rentendasein ab. Und immer bei
gesellschaftlichen Veränderungen gibt es so genannte
Gewinner und Verlierer. Doch darum geht es nicht.
Gewinner ist allenfalls der, der mit einem soliden
finanziellen Hintergrund sein Leben auch in höherem Alter
möglichst selbständig verbringen kann. Die Standesinitiative
will also keine Gewinner oder Verlierer. Sie will, dass die
sich wandelnde Gesellschaft auch in der AHV-Gesetzgebung
korrekt abgebildet wird. Dazu gehört, dass bei der
Rentenbemessung nicht mehr ein nicht zeitgemässes
Gesellschaftsmodell - hier nicht verheiratet ergo
alleinstehend, da verheiratet und damit in einem
wirtschaftlich vorteilhaften Verbund lebend - für die
Rentenbemessung Pate steht. Die Rentenbemessung hat,
darauf legen wir grossen Wert, kostenneutral zu erfolgen.
Diese Standesinitiative ist ein taugliches Mittel, um diesen
neuen gesellschaftspolitischen Ansatz umzusetzen. Wir
befürworten sie einstimmig.
Chopard-Acklin Max, SP, Obersiggenthal: Ich habe eine
Verständigungsfrage
an
die
Initianten
dieser
Standesinitiative. Ich stelle fest, im Text steht nichts von
“kostenneutral”. Wenn ich die Voten höre, stelle ich jedoch
fest, dass von “kostenneutral” gesprochen wird. Was heisst
“kostenneutral”? Sagen Sie es doch im Klartext:
Kostenneutral heisst, es darf nichts kosten! Wenn es nichts
kosten darf, dann heisst das, Ihr wollt die Renten kürzen.
FDP und CVP wollen die Renten kürzen. Das ist die
Botschaft hier: Rentenkürzungen für den einen Teil der
Bevölkerung, postuliert durch CVP und FDP. Bedeckt hält
sich mit Bauernschläue die SVP, aber ich nehme nicht an,
dass die SVP Renten erhöhen will, das wäre gegen den
Trend ihrer Politik der letzten Jahre. Bevor wir nun
abstimmen, hätte ich gerne von den Fraktionssprechern der
SVP gehört, ob sie Mittel für die Anpassung der Renten
einsetzen wollen. Oder wollen auch sie Kostenneutralität,
sprich bestehende Renten kürzen? Dies wäre einfach etwas
ehrlicher.
Studer Lilian, EVP, Wettingen: Auch die EVP tritt auf diese
Standesinitiative ein und unterstützt sie. Eigentlich ist die
EVP-Fraktion der Meinung, dass die Standesinitiativen eher
nach Bundesbern gehörten. Die EVP-Fraktion in Bern hat
schon mehrere Vorstösse in diesem Bereich gemacht und
hätte eigentlich auch gern, wenn das eher auf Bundesebene
geschieht als durch Standesinitiativen. Nun, die
Standesinitiative ist da. Das Anliegen ist extrem wichtig. Im
Bundesbern ist das Anliegen erkannt und wird auch als
dringend empfunden. Es ist wichtig, dass wir aus dem
Kanton Aargau einen Nachdruck in diesem Bereich machen.
Die EVP-Fraktion unterstützt somit diese Standesinitiative.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Ich gebe Max
Chopard eine Antwort: Es handelt sich nicht um eine
Art. 966
Initiative der SVP, sondern um eine Initiative von zwei
Grossrätinnen und zwei Grossräten. Die Kostenneutralität
wird nicht erwähnt. Auf die Insinuation der Unterstellung
mangelnder Ehrlichkeit gehe ich nicht ein. Das ist unter der
Kritik. Wohl aber gebe ich hier klar und deutlich Antwort
auf die Frage der Kostenneutralität oder Gerechtigkeit.
Beides, Kostenneutralität und Gerechtigkeit, wenn es sein
kann, das entscheidet das Bundesparlament. Wenn die
beiden Begriffe jemals im Streit sein sollten, dann siegt
immer die Gerechtigkeit. Dies möchte ich klar und deutlich
gesagt haben. Ich sage nichts mehr dazu, denn ich möchte im
Moment einen Schlagabtausch vermeiden. Ich sage nicht
“fiat justicia pereat mundus”. Aber in diesem Fall ist ein
jahrzehntelanges Unrecht nun endlich zu korrigieren. Und
die Gerechtigkeit steht für die vier Initianten/Initiantinnen
absolut im Zentrum. Kostenneutral, wenn es sein kann,
Gerechtigkeit auf jeden Fall!
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau: ”Wenn‘s im Herbscht
chunnt cho wähle, haglet’s im Früehlig Motione.” Das hat
der freisinnige Stadtpräsident von Olten, Hans Derendinger,
ein für allemal, vor vielen Jahren gesagt. Diesmal ist es keine
Motion, es ist eine Standesinitiative. Das Anliegen im Sinne
der Gerechtigkeit, wie es mein Vorredner formuliert hat,
verstehe ich sehr gut. Ich verstehe es speziell gut. Ich werde
meine Rente nämlich aufschieben, damit unsere Familie
Ende dieses Jahres nicht eine kleinere Rente haben wird. Das
Thema ist bekannt und es ist richtig, wenn man es angeht,
aber nicht so. Was Sie hier wollen, - ich wundere mich, dass
die EVP darauf hereinfällt -, ist nämlich nichts anderes als
ein “Bschiss”. Es bedeutet Renten für Leute kürzen, die
bereits Renten haben. Sie wollen nicht Gerechtigkeit, Sie
wollen weniger ausgeben. Wenn wir jetzt von Kollege Stüssi
hören, man wolle nach Möglichkeit beides, so glaube ich
schon lange nicht mehr an den Storch, ich habe zwei Kinder.
Halten Sie uns doch nicht für so doof, dass wir auf solche
Sachen hereinfallen! Die Sache muss geregelt werden, aber
mit genügend Finanzen. Denken Sie nicht, dass wir auf
diesen Karren aufspringen. Was hier gemacht wird, ist
Wahlkampf gegen die Rentnerinnen und Rentner.
Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Sie werden spüren, dass wir
in der SP nicht überall gleicher Meinung sind. Das ist an sich
gut in der Sache. Aber ich möchte etwas zu bedenken geben.
Ich bin für Überweisung. Ich bin jedoch der Meinung, dass
die Gerechtigkeit ihren Preis hat, und dass wir nicht
gleichzeitig eine neue Ungerechtigkeit ins Spiel bringen
sollten, wenn wir hier Gerechtigkeit schaffen wollen. Daher
unterstütze ich die Überweisung.
Biffiger Gregor, SVP, Berikon: Ich bin der Sprecher dieser
Viererbande. Ich möchte einfach nochmals kurz zu Protokoll
geben, dass es uns wirklich in erster Linie darum geht, dass
Gerechtigkeit
hergestellt
wird.
Wir
haben
die
Kostenneutralität oder die Kostenfrage mit Absicht nicht
angesprochen,
weil
das
Angelegenheit
des
Bundesgesetzgebers ist.
Landstatthalter Hasler Ernst, SVP: Sie haben es gelesen, der
Regierungsrat schliesst sich dem Beschluss der Kommission
an und unterstützt das Anliegen der Gleichbehandlung im
Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Veränderungen,
die seit dem Inkrafttreten der AHV 1947 stattgefunden
haben. Hier stellt sich in der Tat die Frage der
6. März 2007
Gleichbehandlung, denn es ist sehr ungerecht, was hier
passiert. Dies ist wohl unbestritten. Wenn das Parlament
diese Standesinitiative übernimmt, die nicht in der
Gesetzesform ausformuliert ist, dann ist der Gesetzgeber am
Zug: Er muss die Finanzierung regeln. Eines ist aber klar.
Wenn Sie die Problematik der demografischen Entwicklung
und die Tatsache, wie die Sozialversicherungen unter Druck
geraten, betrachten, ist es doch normal, zu prüfen, ob es eine
andere Lösung als zusätzliche Prozente gibt, die hier
eingeschossen werden müssten. Deshalb schliesst sich der
Regierungsrat der Aussage an, dass dies kostenneutral
gestaltet werden muss. Die Zuständigkeit, wie das gelöst
werden soll, ist aber ganz klar beim Parlament. Im Übrigen
wurde am letzten Samstag bekannt, dass der Bundesrat
beschlossen hat, in der Direkten Bundessteuer die
Heiratsstrafe zu mildern, indem er den Zweitverdienerabzug
einer Familie bis maximal Fr. 55’000 erhöht; bei den
Einerverdienerhaushalten und bei Ehepaaren realisiert er
eine teilweise Linderung der Heiratsstrafe. Das wird Ausfälle
von zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. Franken zur Folge
haben. Ich weiss nicht, was mit dieser Standesinitiative
geschieht, aber ich denke, wenn die Zielrichtung stimmt,
sollte das Parlament sie möglichst grossmehrheitlich
unterstützen. Sie könnte somit auch eine Wirkung auf
Bundesebene erzielen. In diesem Sinne bitte ich Sie, der
Standesinitiative zuzustimmen.
Abstimmung:
Der Nichteintretensantrag der SP-Fraktion wird mit 94 gegen
20 Stimmen abgelehnt.
Name
Abbt-Mock
Vorname
Alexandra
Christina
Ackermann
Adrian
Agustoni
Roland
Alder
Rolf
Amacher Dzung Ruth
AndermattAstrid
Bürgler
BachmannRegula
Steiner
Bader Biland
Sybille
Benker-Rohr
Doris
Berger
Erwin
Bhend
Martin
Bialek
Roland
Biffiger
Gregor
Binder
Andreas
Bodmer
Thomas
Breitschmid
Manfred
Brun Klemm
Ursula
Brunner
Andreas
Bryner
Peter
BrünisholzLothar
Kämpfer
Burgener Brogli Elisabeth
Burgherr-Leu
Thomas
Burkart
Thierry
Böni
Fredy
Bürge
Josef
Wohnort
Islisberg
Abstimmung
Nein
Kaisten
Magden
Brugg AG
Wettingen
Lengnau
Nein
Enthalten
Nein
Ja
Enthalten
Magden
Nein
Tägerig
Möhlin
Boswil
Oftringen
Buchs AG
Berikon
Baden
Wettingen
Bremgarten
Rheinfelden
Oberentfelden
Möriken-Wildegg
Zofingen
Enthalten
Ja
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Enthalten
Enthalten
Gipf-Oberfrick
Wiliberg
Baden
Möhlin
Baden
Ja
Nein
Nein
Abwesend
Nein
1967
6. März 2007
Art. 966
Bütler
Lukas
Chopard-Acklin Max
Deppeler-Lang
Dubach
Dössegger
DösseggerHeuberger
Egger-Wyss
Egli
EichenbergerWalther
Eliassen Vecko
Emmenegger
Favre-Bitter
Feri
FischerTaeschler
Flury
Flückiger-Bäni
Forrer
Frei
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Fuchs-Holliger
Furer
Füglistaller
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Groux
Guignard
Haeny
Haller
Heller
Hochuli
Hochuli
Hofer
Hoffmann
Hollinger
Hunn
HuonderAschwanden
Härri
Hürzeler
Jean-Richard
Jost
KaufmannTanner
Keller
Kerr Rüesch
Keusch
Killer-Hodel
Klöti
Knecht
Kohler
1968
Nein
Ja
Walter
Manfred
Hans
Irène
Beinwil (Freiamt)
Nussbaumen b.
Baden
Tegerfelden
Zofingen
Seon
Seon
Esther
Dieter
Corina
Obersiggenthal
Windisch
Kölliken
Nein
Ja
Nein
Eva
Nein
Enthalten
Nein
Nein
Nussbaumen
b.Baden
Kurt
Baden
Bernadette Wallbach
Yvonne
Wettingen
Doris
Seengen
Nein
Oliver
Sylvia
Walter
Cécile
Roger
Vreni
Eugen
Udo
Pascal
Lieni
Renate
Esther
Benjamin
Andreas
Rosmarie
Marcel
Urs
Christine
Daniel
Heinrich
Susanne
Liliane
Brigitte
Franz
Jörg
Trudi
Lenzburg
Schöftland
Oberkulm
Gebenstorf
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Oberentfelden
Staufen
Rudolfstetten
Gontenschwil
Möriken-Wildegg
Rothrist
Oberwil-Lieli
Berikon
Aarau
Oberwil-Lieli
Reinach
Erlinsbach
Aarau
Reitnau
Zofingen
Küttigen
Brugg
Riniken
Egliswil
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Nein
Enthalten
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Max
Alex
Peter
Rudolf
Elsbeth
Birrwil
Oeschgen
Aarau
Villmergen
Schöftland
Nein
Nein
Enthalten
Nein
Ja
Stefan
Katharina
Linus
Hans
Rainer
Ernst
Hansjörg
Ueli
Baden
Aarau
Villmergen
Untersiggenthal
Auenstein
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Leibstadt
Baden
Nein
Nein
Ja
Abwesend
Ja
Abwesend
LehmannWälchli
Leimbacher
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Leuenberger
Leuenberger
Liechti-Wagner
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Lüscher
Markwalder
MattenbergerSchmitter
Meier Doka
Mettler
Miloni
MollReutercrona
Morach
Moser
Müller
Müller-Killer
NadlerDebrunner
Nebel
Nussbaumer
Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Richner
Roth
Rüegger
RüetschiHartmann
Schibli
Schmid-Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
SchreiberRebmann
Schweizer
Schöni
Senn
Sommerhalder
Regina
Reitnau
Nein
Markus
Thomas
Theres
Beat
Urs
Alice
Thomas
Brunette
Edith
Rudolf
Walter
Marianna
Villigen
Wohlen
Berikon
Schöftland
Widen
Wölflinswil
Möriken-Wildegg
Magden
Staufen
Laufenburg
Würenlos
Birr
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Enthalten
Nein
Nein
Nein
Nicole
Hansruedi
Reto
Andrea
Baden
Dürrenäsch
Hausen AG
Fenkrieden
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Annerose
Ernst
Pia
Erika
Kathrin
Obersiggenthal
Würenlos
Wettingen
Lengnau
Lenzburg
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Franz
MarieLouise
Bettina
Richard
Sämi
Barbara
Kurt
Beat
Bad Zurzach
Obersiggenthal
Nein
Ja
Oberlunkhofen
Lupfig
Auenstein
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Erika
Heidi
Adrian
Bernhard
Herbert H.
Patricia
Wohlenschwil
Muri
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
Wegenstetten
Nein
Enthalten
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Annalise
Heinrich
Andreas
Martin
Nein
Ja
Nein
Nein
Spielmann
Stierli-Popp
Alois
Walter
Zufikon
Oftringen
Würenlingen
SchmiedruedWalde
Aarburg
FischbachGöslikon
Muri
Wettingen
Muri
Windisch
Seengen
Unterentfelden
Sins
Killwangen
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Strebel
Herbert
Studer
Lilian
Stöckli-Ammann Milly
StüssiJürg
Lauterburg
Suter
Ruedi
Unternährer
Beat
Villiger-Matter Andreas
Voser
Peter
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Art. 967
Vulliamy
Vögeli
Vögtli
Walser
Wanner
Weber
Wehrli-Löffel
Wernli
Wertli
Wittwer
Wullschleger
Wyss
6. März 2007
Daniel
Erich
Theo
Rolf
Maja
Guido
Peter
Bernhard
Otto
Hansjörg
Stephan
Kurt
Zollinger-Keller Ursula
Rheinfelden
Kleindöttingen
Kleindöttingen
Baden
Würenlos
Spreitenbach
Küttigen
Rothrist
Aarau
Aarau
Strengelbach
LeuggernGippingen
Untersiggenthal
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Ja
Nein
Nein
Abwesend
Vorsitzende: Wir sind somit auf dieses Geschäft eingetreten.
Detailberatung
Keine Wortmeldung
Abstimmung:
Mit 95 gegen 22 Stimmen wird der Antrag der Kommission
Gesundheit und Soziales gutgeheissen.
Beschluss:
Die Standesinitiative wird gutgeheissen und an die
Bundesversammlung weitergeleitet.
967
Zentrale Sterilgutaufbereitung und -versorgung
am Kantonsspital Aarau (KSA); Projektgenehmigung
und Kreditbewilligung für den Umbau der zentralen
Sterilgutaufbereitung und -versorgung am KSA
(Vorlage des Regierungsrats vom 20. Dezember 2006)
Dr. Vögtli Theo, CVP, Böttstein, Präsident der Kommission
für Gesundheit und Sozialwesen GSW: Sie haben über
folgenden Antrag zu befinden, ich zitiere: “Für die
Realisierung des Projekts „Umbau der zentralen
Sterilgutaufbereitung und –versorgung am KSA wird ein
Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von
Fr. 4’296’588.-- beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um
die indexbedingten Mehr- und Minderkosten an. Um was
geht es konkret? Sterile, d.h. keimfreie Instrumente und eine
korrekte Händedesinfektion sind das A und O für die
chirurgische und medizinische Versorgung von Patientinnen
und Patienten. Die Zentralsterilisation am KSA genügt den
Anforderungen
des
im
Jahr
2004
revidierten
Heilmittelgesetzes (HMG) und der im gleichen Jahr
überarbeiteten Medizinalprodukteverordnung (MepV) nicht
mehr, zumal die Verantwortung generell den Anwendern,
also den Spitälern, übertragen wurde. Die Zentralsterilisation
am KSA aus den 70er Jahren ist auf zwei Stockwerke
verteilt.
Das
ergibt
organisatorische,
räumliche,
sicherheitstechnische und qualitative Probleme. Im Jahr
2004 hat die Swissmedic, das eidg. Heilmittelinstitut,
verschiedene Mängel festgestellt, vor allem in der absolut
notwendigen
lückenlosen
Dokumentation
der
Aufbereitungsprozesse. Ziel ist es, am KSA nur noch eine
zentrale Abteilung nach den heute geltenden Richtlinien
aufzubauen. Hierzu wurde das Projekt zur Sanierung,
Zentralisierung und Neuorganisation der Sterilgutabteilung
am heutigen Ort erarbeitet. Die Gesamtkosten betragen
Fr. 9’300’000.-- inklusive 7,6% MWSt.
Nach § 14 des Spitalgesetzes trägt der Kanton die vollen
Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Davon hat
die Spital AG über die Leistungsfinanzierung gemäss § 15
SpiG für Mobilien, Medizintechnik sowie deren Unterhalt
selber aufzukommen. Deshalb beantragt der Regierungsrat
einen Globalkredit in Form eines Kleinkredits von
Fr. 4’296’588.-für
seine
Verpflichtungen.
Für
Fr. 5’003’412.-- muss das KSA selber aufkommen. In der
Kommission Gesundheit und Sozialwesen GSW war das
Eintreten unbestritten. Thema in der Kommission war die bei
solchen Projekten übliche Reserveplanung von 20%, sowie
die Möglichkeit einer Fremdvergabe. Die Differenz
zwischen den Betriebskosten in Eigenregie und der
Submission Fremdvergabe ergaben ca. 1 Million Franken.
Weiter wurde in der Kommission festgestellt, dass die
Zahlen
auf
Seite
19
der
Botschaft
zur
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht stimmen. Beim
Investitionsanteil für die medizinischen Apparate,
Einrichtungen und Ausstattungen über Fr. 3’499'690.-ergeben sich beiden Investitionen pro Fall nicht Fr. 1.50
sondern Fr. 18.80 und beim Investitionsanteil für Gebäude
und Betriebseinrichtungen über Fr. 5’800’310.-- nicht
Fr. 0.70 sondern Fr. 17.40. Das ergibt ein Total an
Investitionskosten pro Fall von Fr. 35.48 statt Fr. 2.20, wie
in der Botschaft ausgewiesen. Auch die Investitionskosten
pro Operation sind in der Botschaft falsch berechnet: Für
Apparate etc. liegen die Kosten bei Fr. 19.95 statt Fr. 1.70
und für Gebäulichkeiten bei Fr. 19.20 statt Fr. 0.80. Die
totalen Investitionskosten pro Operation betragen somit nicht
Fr. 2.50 sondern Fr. 39.15. Grundlage des Zahlenirrtums war
ein mathematischer Teilungsfehler. Es werden keine Köpfe
rollen. Der Antrag der Botschaft 06.277 wurde mit 12 zu 0
Stimmen angenommen, bei einer Enthaltung. Diese
Enthaltung wurde begründet. Es sei nicht möglich, anhand
der vorliegenden Zahlen und Erläuterungen einen
begründbaren Entscheid zu treffen. Zudem fehlten
Vergleichszahlen von ähnlichen Projekten.
Eintreten
Vorsitzende: Stillschweigend tritt die EVP auf dieses
Geschäft ein.
Dr. Jost Rudolf, FDP, Villmergen: Die FDP-Fraktion ist für
Eintreten auf diese Botschaft und stimmt dem Antrag des
Regierungsrats zu. Es liegt ein gutes Projekt vor. Die
Sterilgutaufbereitung ist im KSA eine sehr wichtige
Abteilung. Sie garantiert die Arbeitsabläufe, insbesondere
bei den Operationen im Spital. Das Heilmittelgesetz von
2004 stellt neue Anforderungen an die Sterilgutaufbereitung.
Die Erhöhung der Anforderungen bedingt ein sehr
aufwändiges Verfahren und erzwingt neue Qualitätssysteme
und neue Abläufe. Die jetzige dreissigjährige Anlage genügt
diesen Anforderungen nicht mehr. Die Notwendigkeit des
Projekts ist also grundsätzlich gegeben. Das neue System
führt zu mehr Patientensicherheit, zu weniger Störungen im
1969
6. März 2007
Betriebsablauf und zu mehr Sicherheit für das
Betriebspersonal. Die Energiekosten können gesenkt
werden. Ebenso können die Kosten für die Wartung der
Anlage gesenkt werden. Gesamthaft resultiert eine höhere
Effizienz. Dies bringt sicher auch einen nicht zu
unterschätzenden Mehrwert für das Spital. Wir können zur
Kenntnis nehmen, dass das Projekt ohne Erhöhung des
Stellenplans realisiert werden soll. Dennoch werden mit
Sicherheit höhere Personalkosten resultieren, weil der
Ausbildungsstand des Personals angehoben werden muss. Es
braucht nicht mehr, aber qualifizierteres Personal. Eine
Frage bleibt bei dieser Botschaft im Raum: Warum sind wir
als Grosser Rat überhaupt zuständig für eine operative
Angelegenheit? Wir können ja fachlich überhaupt nicht
beurteilen, ob das vorliegende Projekt nötig ist oder nicht.
Ich möchte mich eigentlich grundsätzlich nicht mehr über
solche Geschäfte beugen müssen, weil diese in den Bereich
der operativen Führung gehören und von der Spital AG
selber gelöst werden müssen. Ich habe zum Schluss noch
eine Bemerkung: Die Qualität der ausgearbeiteten Botschaft
hat das Vertrauen der Gesundheitskommission und auch der
FDP-Fraktion in das DGS nicht gerade gestärkt. Bei der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Seite 19 - der Präsident
hat das vorhin erwähnt - wurden völlig falsche Zahlen bei
den Investitionen je Fall und bei den totalen
Investitionskosten pro Fall vorgegeben. Dies wurde von der
Gesundheitskommission während der Beratung des
Geschäfts aufgedeckt. Sie haben das korrigierte Blatt 19 mit
Zusatzpost erhalten. Ansonsten kann man jetzt im Interesse
des KSA dem Geschäft zustimmen.
Wullschleger Stephan, SVP, Strengelbach: Die SVP wird auf
diese Vorlage eintreten. Wie der Botschaft zu entnehmen ist,
handelt es sich um zwei alte Sterilisationsabteilungen aus
dem Ende der Siebzigerjahre, die den heutigen Vorschriften
nicht mehr entsprechen. Die SVP begrüsst, dass am KSA nur
noch eine zentrale Abteilung für Sterilgutaufbereitung und
-versorgung aufgebaut wird, und die dezentralen
Abteilungen geschlossen werden. Dass sich in den letzten
Jahren die Vorschriften verstärkt und neue Erkenntnisse
betreffend Übertragungsrisiken diese verschärft haben, ist
uns bewusst. Wir unterstützen eine Anpassung der ZSVA an
die heutige Zeit, sowie die Erstellung eines
Qualitätssicherungssystems. Wir hoffen, dass die reduzierte
Gerätekapazität den Berechnungen entspricht, und kein
Leistungsengpass eine baldige Erweiterung hervorruft.
Sinnvollerweise wird bei der Sanierung auch der
Energierückgewinnung und dem Energieverbrauch die
nötige Beachtung geschenkt, sowie die Haustechnik
angepasst. Die Investitionskosten für eine ZSVA erscheinen
als Gesamtbetrag mit 9,3 Mio. Franken sehr hoch. Wenn die
Investitionskosten aber pro Fall oder Operation
heruntergebrochen werden, erscheint dieser Betrag
verglichen mit den Gesamtfallkosten verschwindend klein.
Die
SVP
unterstützt dieses
Projekt
und die
Kreditbewilligung.
Keller Stefan, Grüne, Baden: Zuerst stellt sich die
Grundsatzfrage, warum sich unsere Kommission und
schlussendlich das Plenum im Zeitalter von WOV und
anderem mit Desinfektions- und Trocknungsmaschinen
beschäftigen muss. Ich habe jedoch die entsprechende
Information und Beratung in der Kommission als
persönliche Weiterbildung verbucht und kann Ihnen daher
1970
Art. 967
heute das Geschäft mit umso besserem Gewissen zur
Annahme empfehlen. Jedoch werden Anpassungen im
Heilmittelgesetz und der Produkteverordnung mit weiteren
dringenden und notwendigen Massnahmen gekoppelt,
namentlich im Bereich Qualitätssicherung. Bisherige
Abläufe genügen den hygienischen Vorschriften bei Weitem
nicht mehr. Die baulichen Anpassungen sind unabdingbar.
Beim vorliegenden Projekt ist zu erwähnen, dass die
geprüften Outsourcing-Lösungen teurer zu stehen kämen, als
die Abwicklung der Sterilgutaufbereitungen durch das KSA.
Der Vergleich auf dem freien Markt zeigt hier also, dass der
staatliche Betrieb zumindest in diesem Fall günstiger
arbeitet. Zudem wird das KSA nach Abschluss der Arbeiten
seine erweiterten Kapazitäten auch anderen Spitälern
anbieten, was die Kosten insgesamt günstig beeinflusst. Aus
der Sicht der Grünen ebenfalls positiv zu werten, ist der
reduzierte Energiebedarf, wie er in der Botschaft auf Seite 13
angedeutet ist. Wir hätten allerdings gerne etwas konkretere
Zahlen für den Vergleich vorliegend gehabt. Besonders in
solch komplexen energieintensiven Betrieben lohnen sich
intellektuelle und finanzielle Investitionen. Die Umwelt und
die künftigen Betriebsrechnungen lassen danken. Die
Grünen treten auf die Vorlage ein und stimmen dem Kredit
zu.
Benker-Rohr Doris, SP, Möhlin: Das vorliegende Geschäft
ist nach Ansicht der SP dringend und sollte baldmöglichst in
Angriff genommen werden. Die SP tritt deshalb auf die
Vorlage ein. Aus der Botschaft ist ersichtlich, dass es um
zwei Sterilisationsabteilungen geht, die Ende der
Siebzigerjahre erstellt wurden. Diese entsprechen den
heutigen Vorschriften nicht mehr. Diese sind in den letzten
Jahren verschärft worden, und aufgrund der vom
Heilmittelgesetz gestellten Anforderungen ist diese
Sanierung unbedingt notwendig. Bei der Zentralsterilisation
gelten ähnlich strenge Vorschriften und Qualitätsansprüche
wie in einem Operationssaal. Das neue System führt zu mehr
Patientensicherheit.
Auch
können
Energieund
Wartungskosten gegenüber der dreissigjährigen Apparatur
markant gesenkt werden. Insgesamt ergibt dies eine hohe
Effizienz und einen Mehrwert für das ganze Spital. Die SP
begrüsst es, dass die beiden Abteilungen am KSA
zusammengelegt werden sollen. Dies führt zu weniger
Störungen im Betriebsablauf und gewährt dem Personal
einfachere Arbeitsabläufe. Wichtig ist uns auch, dass für das
Personal eine bessere Gestaltung des Arbeitsplatzes
vorgenommen werden kann, indem Verglasungen zum
Innenhof ausgeführt werden. Trotzdem haben wir in der
Kommission diskutiert und vor allem Zahlen hinterfragt. Es
gab Ungereimtheiten. Diese wurden aber jetzt mit einem
neuen Anhang zur Botschaft bereinigt. Ebenfalls zu
diskutieren gab das langfristige Synergiepotenzial im
Hinblick auf die Übernahme weiterer Aufgaben durch den
Einbezug einer Reservefläche. Wir liessen uns davon
überzeugen, dass im ganzen System eine Reserve von 20%
eingebaut wurde. Diese sollte für die nächsten fünf Jahre
ausreichen, auch für eventuelle externe Aufträge. Es gibt
ebenfalls eine Platzreserve, wo auf Kosten der Investitionen
ohne Einbezug weitere Apparaturen eingebaut werden
könnten. Solche Investitionen ohne Einbezug von Reserven
zu tätigen, wäre meiner Ansicht nach fahrlässig. Es wurde
auch diskutiert, ob ein Outsourcing günstiger käme. Dies ist
aber anhand des Zahlenmaterials langfristig nicht gegeben.
Art. 967
Die SP wird dem Antrag einstimmig zustimmen, und ich
bitte Sie ebenfalls um Zustimmung.
Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Dem Grundsatz, so
viel wie nötig, so wenig wie möglich, verpflichtet sich das
Projekt für den Umbau der zentralen Sterilgutaufbereitung
am KSA. Die Sterilisation ist für den Patienten kaum
wahrnehmbar. Die Sicherheit des Patienten aber ist
abhängigvon der qualitätsorientierten Bereitstellung von
vollständigem,
funktionsfähigem
und
sterilem
Instrumentarium in der chirurgischen, aber auch in der
medizinischen
Versorgung.
Mit
dem
revidierten
Heilmittelgesetz
und
der
überarbeiteten
Medizinprodukteverordnung erhalten die Anforderungen an
die Sterilgutaufbereitung einen neuen Stellenwert. Auch die
Ansprüche an die Prävention, insbesondere bei der
Kreuzfeld-Jakob-Krankheit, stellen neue, erhöhte Massstäbe.
Nicht nur organisatorische Anforderungen sind zu erfüllen,
sondern auch räumliche, operative und ganz klar hygienische
Ziele. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die heutige
Zentralsterilisation räumlich getrennt und auf zwei Standorte
verteilt ist. Sie stammt aus den Siebzigerjahren und ist klar
veraltet. Die bestehende Situation entspricht weder räumlich
noch bezüglich der Haus- und Medizintechnik den heutigen
Vorschriften. Vorgeschlagen ist nun der Aufbau und Betrieb
einer zentralen Abteilung für Sterilgutaufbereitung nach den
geltenden Richtlinien und mit Standort im ersten
Untergeschoss. Mit dem Projekt wird ein ursprünglicher
Raum bautechnisch saniert und nach dem heutigen Stand der
Technik mit geänderten Strukturen neu aufgebaut. Zudem
dient der frei werdende Raum, welcher an die OP-Abteilung
angrenzt, idealerweise der Optimierung der ganzen
Operationsbetriebe. Die CVP steht hinter dem Projekt und
nimmt mit Genugtuung davon Kenntnis, dass die
haustechnischen Anlagen nach dem heutigen Stand der
Technik, und unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten der
Energierückgewinnung erstellt werden. Ein weiterer, für uns
wichtiger und positiver Aspekt, zeigt die Veränderung der
Arbeitsplatzqualität. Die raumhohe Verglasung zum
Innenhof hin dient als Lichtquelle zum Wohle der
Arbeitenden. Das Projekt erscheint uns zukunftsorientiert
und mit einer 20%-igen Reserve korrekt dotiert. Auch
weitere Optionen wurden in Erwägung gezogen und geprüft,
bewertet und schlussendlich verworfen. Die Zielanpassung
ist vom Gesetz her klar gegeben. Eintreten ist für die CVP
unbestritten. Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit,
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erachten wir als
gegeben. Wir stimmen der Vorlage zu.
Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Das KSA benötigt
eine neue Sterilgutaufbereitung. Dies ist unbestritten. Das
KSA hat Ende 2005 das dazu nötige Projekt beim
Departement eingereicht. Zum Erstellen der vorliegenden
Botschaft benötigte das DGS zwölf Monate. Sie wurde uns
quasi als Weihnachtsgeschenk zum Studium am 20.12.2006
zugestellt. Ich werde heute den Antrag des Regierungsrats
befürworten und bitte Sie, dies auch zu tun. Erlauben Sie mir
aber, dass ich hier meinem Missbehagen zur Qualität eines
Teils dieser Vorlage Ausdruck gebe. Zur Propädeutik einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung wie im Anhang 4 aufgeführt,
gehören erstens die Berechnungsgrössen, die einen
Vergleich zu ähnlichen Projekten zulassen, zweitens die
korrekte numerische Berechnung und drittens die
Plausibilisierung der errechneten Grössen. Das DGS hat mit
6. März 2007
der ersten Version seines Anhangs 4 diese minimalen,
propädeutischen Vorgaben nicht erfüllt. Ich bedaure dies
sehr, bin jetzt trotzdem der Meinung, dass, nachdem die
Zahlen nachgeliefert wurden, dieses Projekt gutzuheissen ist.
Landstatthalter Hasler Ernst, SVP: Vorweg der
Kommission, dem Präsidenten und Ihnen, den Sprecherinnen
und Sprechern besten Dank für die gute Aufnahme dieser
Vorlage. Das Kantonsspital Aarau weist als Zentrumsspital
einen überproportionalen Anteil an Operationen auf: Heute
sind wohl etwa 12 Operationssäle voll im Gang. Sie können
sich vorstellen, was da abläuft und wie entscheidend wichtig
es ist, dass der Hintergrund, die Zulieferung dieser
Tätigkeiten immer funktioniert. Hier sind wir auch bei der
Frage der Out- oder Insourcinglösung. Es ist für mich klar,
dass unser Zentrumsspital in dieser Frage auf dem höchsten
Stand sein muss. Nur so können wir die Zukunft für diesen
Betrieb sicherstellen. Deshalb ist es von der Gesetzgebung
vorgesehen, aber es ist natürlich auch aus der praktischen
Überlegung ein Muss, dass wir das tun. Seit die KreuzfeldJakob Krankheit ein Thema wurde, ist natürlich die
Sterilisation umso zentraler. Sie können Ihren Zahnarzt oder
den Hausarzt fragen und werden feststellen, dass seit diesem
Ereignis am 1.01.2003 überall neue Vorschriften Einzug
gehalten haben. Deshalb wirkt sich dies natürlich auch auf
unser Kantonsspital aus. Dass mit der Qualitätssicherung
auch Personalfragen und die Qualifikation des Personals
verbunden sind, ist absolut klar. Nur muss man beachten,
dass die Ausbildung dieser Leute, vor allem auch derjenigen,
die neu in diese Berufe einsteigen, eine gewisse Zeit
benötigt. In diesem Sinne glaube ich, sind wir hier auf dem
richtigen Weg. Es wurde bemängelt, dass wir hier noch
zustimmen müssen. Wir haben in der Kommission erwähnt,
dass wir das auch mit der Gesamtbotschaft, die der
Regierungsrat vorlegt, hätten bringen können. Wir sind aber
der Meinung, dass wir dieses Projekt zeitlich möglichst bald
umsetzen sollten. Deshalb haben wir dieses Geschäft
vorgezogen und Ihnen alleine unterbreitet. Das Spitalgesetz
sagt aber ganz klar, dass für Investitionen, die § 14 betreffen
- nach dem Spitalkostenindex ist das sauber ausgeschrieben der Grosse Rat zuständig ist. Mit der neuen KVG-Revision
ist bezüglich Spitalfinanzierung vorgesehen, dass auch die
Investitionen in die Betriebskosten einzurechnen sind. Auf
diesen Zeitpunkt wird der Ablauf in unserem Kanton klar
strukturiert werden müssen. Auch die GGpl besagt, dass man
Investitionen in die Betriebskosten, die Fallpauschalen
einrechnen muss. Da sind wir auf gutem Weg, aber noch
nicht so weit.
Bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberechnung bin ich der
Kommission - oder Einzelnen von ihnen - dankbar, dass sie
festgestellt haben, dass sich hier ein grober Fehler
eingeschlichen hat. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Es
handelte sich hier um eine Kombinationsarbeit. Noch zur
Frist, Herr Dr. Rainer Klöti: Die erste Vorlage, die wir
erhalten haben, war nicht brauchbar. Ich musste sie
zurückstellen. Wir haben dann mit drei Teams ein
Planerauswahlverfahren durchgeführt, um klare Fakten zu
erhalten. Erst dadurch sind wir zu einer machbaren Lösung
gelangt. Es ist nicht so einfach, wie es hier erzählt wird. Um
zu einer guten Lösung zu gelangen, ist es entscheidend, dass
man Leute hat, die Mängel erkennen können.
Zur Wirtschaftlichkeitsfrage: Die von Ihnen gewünschte
Wirtschaftlichkeitsberechnung kann ich Ihnen liefern. Diese
wäre aber nicht hilfreich, weil es vergleichbare Räume, wie
1971
6. März 2007
Art. 968
den einen Raum mit dem Lichthof im KSA, den wir
umbauen müssen, schweizweit nirgends mehr gibt. Die
Wirtschaftlichkeitsberechnung muss für das Kantonsspital
Aarau gemacht werden. Wir haben die notwendige
Optimierung
der
bestehenden
Räume
bezüglich
Peronalsicherheit und anderen wichtigen Faktoren geprüft.
In diesem Sinne habe ich bezüglich Kontrollmechanismen
ein sehr ruhiges Gewissen. Deshalb finde ich es etwas
schade, dass man hier Vergleiche verlangt, die nicht machbar
sind. Wir haben dies aber trotzdem bezüglich der Geräte mit
vergleichbaren Spitälern gemacht. Bei diesen Vergleichen,
wie auch im gesamten Gesundheitswesen, stehen wir im
Kanton Aargau sehr gut da. Dies möchte ich hier noch als
Schlussbemerkung anbringen. Deshalb bin ich dankbar für
die Frage der Synergienutzung, Doris Benker. Es ist richtig,
dass wir eine gewisse Reserve eingebaut und Platz für eine
vierte Waschanlage vorgesehen haben, damit später erweitert
werden kann. Ich kann aber feststellen, dass alle Spitäler im
Aargau aufgerüstet haben, bis auf eines. Wir sind aber auch
dort auf einem guten Stand. Jedoch ist die Synergienutzung
bezüglich dem, was wir gegenüber Dritten noch alles
anbieten können, im Moment noch offen. Ich glaube jedoch,
auch hier ist die Vorlage auf die Zukunft ausgerichtet und
dem zukünftigen Bedarf wird Rechnung getragen. Daher bin
ich dankbar für die Ausführungen. Ebenso danke ich Ihnen,
wenn Sie auf diese Botschaft eintreten.
Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Keine Wortmeldung.
Abstimmung:
Der Antrag des Regierungsrats wird mit 107 gegen 1
Stimmen gutgeheissen.
Beschluss:
Für die Realisierung des Projekts „Umbau der zentralen
Sterilgutaufbereitung und –versorgung am KSA“ wird ein
Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von
Fr. 4'296’588.-- (Indexstand 1. April 2005; ZBK-Index
110.2) beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die
indexbedingten Mehr- oder Minderkosten an.
968
Motion der Fraktion der Grünen vom
22. August 2006 betreffend Schaffung einer gesetzlichen
Grundlage, welche Behörden verpflichtet, Findeltiere
aufzunehmen; Ablehnung
(vgl. Art. 709 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 6. Dezember 2006:
Der Regierungsrat
Begründung ab:
lehnt
die
Motion
mit
folgender
Herrenlose Tiere (Findeltiere) stellen seit jeher ein gewisses
Problem für das Gemeinwesen dar. Sie können zu einer
erheblichen Belastung werden, wenn sie Träger von
1972
ansteckenden Krankheiten sind oder ein bösartiges Verhalten
zeigen. Herrenlose Katzen können zudem leicht verwildern
und in der Umwelt grösseren Schaden anrichten.
Bereits in der ersten Fassung des kantonalen Hundegesetzes
von 1871 hat sich der Gesetzgeber dem Problem der
herrenlosen Hunde angenommen. Unter dem Eindruck der
damals grassierenden Tollwut heisst es im Hundegesetz:
„Bösartige oder wutverdächtige sowie herrenlose Hunde sind
von Polizei wegen zu beseitigen“. Für andere Tiere als
Hunde besteht keine Regelung. Seit der Inkraftsetzung des
eidgenössischen Tierschutzgesetzes im Jahr 1978 und seit
Ausrottung der Tollwut in der Schweiz im Jahr 1997 stehen
vermehrt auch tierschützerische Überlegungen im Umgang
mit herrenlosen Tieren im Vordergrund. Nach dem
Tierschutzgesetz sind Tiere so zu behandeln, dass ihren
Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen
wird. Seit dem Jahr 2004 sind die Kantone verpflichtet, eine
Meldestelle für die Anzeige von Tierfunden zu bezeichnen.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass herrenlose
Tiere bereits nach 2 Monaten erfolgloser Suche nach dem
Besitzer weitervermittelt werden können.
Diese Aufgabe wurde dem Aargauischen Tierschutzverein
mit Geschäftsstelle in Untersiggenthal übertragen. Der
Kanton entschädigt den Aufwand für das Betreiben der
Meldestelle mit jährlich Fr. 8’000.–. Der Aargauische
Tierschutzverein registriert eine steigende Anzahl
Findeltiere, die seit dem Jahr 2002 bei ihnen abgegeben
werden.
Es ist unbestritten, dass die meisten herrenlosen Tiere heute
in Tierarztpraxen oder in Tierheimen abgegeben werden. Der
uneigennützige Einsatz ist für die Tierärzte und
Tierärztinnen eine Frage der Berufsethik. Der Aufwand zur
Pflege und Wiederherstellung von verletzten Tieren ist oft
erheblich und bleibt ohne Entschädigung, wenn der Besitzer
des Tiers nicht aufgefunden werden kann. Auch die
Tierschutzvereine und private Tierheime kümmern sich um
die verwaisten Tiere, was volle Anerkennung verdient.
Der Aargauische Tierschutzverein betreibt seit dem Jahr
2000 ein eigenes Tierheim in Untersiggenthal. Das Heim
wurde seither um- und ausgebaut, so dass die Pflege von
Tieren optimal gestaltet werden kann. Auch der Kanton
Aargau hat sich mit einem namhaften Beitrag im Jahr 2004
an den Umbaukosten beteiligt. Aus dem Lotteriefonds wurde
ein Betrag von Fr. 355'000.– für den Erweiterungsbau des
Hundehauses
gesprochen
(Regierungsratsbeschluss
Nr. 2004-001082 vom 7. Juli 2004). Der Anstieg von
verzeichneten Findeltieren im Heim des Tierschutzvereins in
Untersiggenthal dürfte auch auf die Gründung und
Erweiterung des Tierheims und dem damit grösser
werdenden Bekanntheitsgrad des Heims zurückzuführen
sein. Es ist nicht stichhaltig belegt, dass insgesamt
wesentlich mehr herrenlose Hunde und andere Tiere in
Heimen aufgenommen werden müssen als vor ein paar
Jahrzehnten. Im Gegenteil, durch den zunehmenden
Wohlstand ist es möglich geworden, vermehrt finanzielle
Mittel für Tiere aufzubringen. Durch die Verpflichtung der
Kennzeichnung aller Hunde mit einem Mikrochip und der
Registrierung der Hunde in der zentralen Datenbank ANIS in
Bern dürfte es zudem in der Zukunft einfacher werden, den
Art. 968
Besitzer eines Findeltiers ausfindig zu machen und
nötigenfalls zur Rechenschaft zu ziehen.
Falls die Behörde verpflichtet wird, Findeltiere
aufzunehmen, könnte dies ein Signal an wenig
verantwortungsvoll handelnde Tierbesitzer sein, sich ihres
Tieres durch aussetzen zu entledigen, da von vornherein
davon ausgegangen werden kann, dass die öffentliche Hand
sich zwingend um das Wohl des Tiers zu sorgen hat. Die
Tierhalter und Tierhalterinnen werden dadurch zu wenig
verantwortungsbewusstem Handeln bewegt. Die Tierhalter
und Tierhalterinnen sollen auch zukünftig für ein Tier eine
neue geeignete Platzierung finden, wenn es nicht mehr im
eigenen Haushalt gehalten werden kann oder aber das Tier
unter entsprechender Kostentragung in einem Tierheim als
reguläres Verzichtstier abgeben. Bereits im Jahr 1996 hat der
Regierungsrat beschlossen, wie die Verwendung des gemäss
§ 7a Ziffer 1 des Gesetzes über das Halten und Besteuern der
Hunde zweckbestimmten Anteils der Hundesteuer zu
verfahren sei die Arbeit des Tierschutzvereins in Bezug auf
die Aufnahme von Verzichttieren sowie die Kastration von
sogenannten „Bauernhofkatzen“ zu unterstützen. Der
Regierungsrat hat im Beschluss Nr. 1996-000142 vom
22. Januar 1996 ausdrücklich festgehalten, dass im Sinne
eines Anreizes, Beiträge für Verzichttiere an den
Tierschutzverein gewährt werden. Ein oberer Maximalbetrag
von Fr. 8’000.– wurde festgelegt. Dieser Betrag wurde
seither jährlich dem Tierschutzverein überwiesen und damit
ist die Pflege und Betreuung von jährlich 80 Verzichtstieren
unterstützt worden. Zusätzlich hat der Regierungsrat im
genannten Beschluss von 1996 auch einem Betrag von
maximal Fr. 9’000.– pro Jahr an die Unterstützung des
Katzenkastrationsprojekts geregelt. Damit wird ein wichtiger
Beitrag zur Verhinderung von unerwünschter Vermehrung
von verwilderten Katzen geleistet.
Der Regierungsrat hat immer wieder vom Problem der
herrenlosen Tiere Kenntnis genommen und – wie oben
dargelegt – namhafte Beiträge an Projekte gesprochen,
welche die Not der verwaisten Tiere zu lindern helfen. Der
Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Weg der
Unterstützung von sinnvollen Einzelprojekten weiter
verfolgt werden soll. Die generelle Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage, welche die Behörde verpflichtet,
Findeltiere aufzunehmen lehnt er hingegen ab mit der
Begründung, dass dies völlig falsche Signale an wenig
verantwortungsbewusste Tierhalter und Tierhalterinnen
setzen würde. Die Gefahr, dass vermehrt Tiere ausgesetzt
würden, wenn die Behörde verpflichtet ist, diese
aufzunehmen, ist gegeben.
In den an den Aargau grenzenden Kantonen sind ebenfalls
keine gesetzlichen Grundlagen in Kraft, welche die Behörde
zur Aufnahme von Findeltieren verpflichten würden.
Allgemein besteht die Auffassung, dass die Aufnahme und
die Betreuung von Findeltieren zu den Hauptaufgaben der
Tierschutzorganisationen gehören und diese gesellschaftliche
Aufgabe am besten durch freiwillige Beiträge der Mitglieder
finanziert wird, die sich besonders für die Tiere engagieren
wollen.
Der Regierungsrat anerkennt die Arbeit der Tierärzte und
Tierärztinnen, der Tierschutzorganisationen aber auch die
Arbeit von Polizei und einzelnen Privatpersonen zum Wohl
6. März 2007
von Findeltieren und möchte an dieser Stelle all den
genannten Personen und Institutionen den vollen Dank für
ihre Arbeit aussprechen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 927.--.
Hochuli Susanne, Grüne, Reitnau: In ihrem Schreiben
bestätigt der Regierungsrat, dass herrenlose Tiere ein
Problem für das Gemeinwesen sind. Ein Problem, das
Kosten auslöst, wie in der Antwort des Regierungsrats zu
lesen ist. Zitat: “Der Aufwand zur Pflege und
Wiederherstellung von verletzten Tieren ist oft erheblich und
bleibt ohne Entschädigung, wenn der Besitzer des Tiers nicht
aufgefunden werden kann.” Gleichzeitig ist der
Regierungsrat der Meinung, dass es richtig ist, wenn die
Aufnahme und die Betreuung von Findeltieren durch
Tierschutzorganisationen
ausgeführt
werden.
Diese
gesellschaftliche Aufgabe, wie der Regierungsrat sie selber
nennt, solle am besten durch freiwillige Beiträge der
Mitglieder der Tierschutzvereine finanziert werden. Dank
dem finanziellen Einsatz von Privatpersonen werden
grössere Kosten vermieden. Stellen Sie sich die Folgekosten
vor, wenn herrenlose Tiere verwildern, in der Umwelt
Schäden anrichten, Träger von ansteckenden Krankheiten
sind. Wie Sie dem Text der Motion entnehmen können, sind
die Kantone seit dem Jahr 2004 verpflichtet, eine
Meldestelle für die Anzeige von Tierfunden zu bezeichnen.
Der Kanton entschädigt den Aargauischen Tierschutzverein
für das Führen dieser Stelle mit Fr. 8000.- pro Jahr.
Aufgrund der steigenden Meldungen über vermisste oder
gefundene Tiere, musste der ATS den Telefondienst im
Tierheim aufstocken. Der Kantonsbeitrag bleibt aber gleich,
d.h. er deckt ca. 15% der Kosten der Meldestelle. Laut
Gesetzgeber dürfen die Findeltiere vom ATS nach zwei
Monaten erfolgloser Suche nach dem Besitzer
weitervermittelt werden. Während dieser zwei Monaten hat
sich der Tierschutzverein nach dem Art. 721 ZGB zu richten,
der die Aufbewahrungspflicht regelt. Dass eine korrekte
Aufbewahrung von Tieren Kosten verursacht, muss nicht
diskutiert werden. Die Statistik des Tierschutzvereins belegt
klar, dass nicht die Hunde die grossen finanziellen
Belastungen ausmachen. In Zukunft werden herrenlose
Hunde noch weniger Probleme machen, da sie mit Chip
versehen, schnell zum Herrchen zurückgeführt werden
können. Frauen verlieren viel weniger Sachen. Aber
aufgepasst, Tiere sind in unserer Rechtssprechung keine
Sache mehr. Besitzerlose Katzen und gefundene Nagetiere
verursachen die grossen finanziellen Probleme. Der
Regierungsrat rechnet in seiner Antwort auf, was er alles für
den Tierschutzverein leistet. Es ist nicht wenig und wird
dementsprechend geschätzt. Aber es trifft den Kern der
Sache nicht. Der Beitrag, den der Kanton Aargau 2004 an
die Umbaukosten des Tierheims in Untersiggental bezahlt
hat, war Geld aus dem Lotteriefonds. Es ist also Geld, das
dem Kanton nicht gehört, sondern von ihm verwaltet wird.
Es waren keine Steuergelder. Der Kanton leistet an die
Betreuung und Pflege von Verzichtstieren einen Beitrag von
8000 Franken im Jahr. Der Nettoaufwand des ATS im Jahr
2006 für die Verzichtskatzen belief sich abzüglich des
Kantonsbeitrags auf 43'700 Franken die durch
Spendengelder gedeckt werden müssen. Auch bei den
Katzen,
steigen
die
Lebenshaltungskosten
ins
1973
6. März 2007
Unermessliche,
sogar
ohne
Krankenkassenprämie.
Tierarztkosten sind beim oben genannten Betrag nicht
miteingerechnet. Der Kanton leistet jährlich einen Beitrag
von 9000 Franken an die Unterstützung des
Katzenkastrationsprojekts. Damit versucht man zu
verhindern, dass die Anzahl der Bauernhofkatzen im
Vergleich zum strukturell bedingten Verschwinden der
Bauern überproportional zunimmt. Der Tierschutzverein
wendet für dieses Projekt durchschnittlich 60'000 Franken
pro Jahr auf. Daneben stehen aber noch immer die
steigenden Kosten der Meldestelle und die ansteigenden
Kosten der Betreuung von vor allem herrenlosen Katzen, die
mit einem Nettoaufwand von über 128'000 Franken zu
Buche schlagen. Auch wenn der Regierungsrat behauptet,
diese gesellschaftliche Aufgabe sollte von Privaten erfüllt
werden, sind spendenfreudige Menschen nicht unbedingt
dieser Auffassung. Da durch die Deckung dieser Kosten
durch Spendengelder weitere Aufgaben des Tierschutzes
unerfüllt bleiben oder nur rudimentär ausgeführt werden
können, z.B. die Prävention. Herr Regierungsrat, es spielt
eigentlich keine Rolle, ob die Kosten dank einer gesetzlichen
Grundlage oder durch eine Erhöhung der bereits
gesprochenen Beiträge besser abgegolten werden. Es geht
dem Aargauischen Tierschutzverein auch nicht darum, alle
Kosten abzuwälzen. Korrekt wäre es, wenn der Kanton sich
dem Aufwand entsprechend an den Kosten der Meldestelle
für Findeltiere beteiligte. Wäre die Meldestelle bei der
Polizei angesiedelt, wie das bei anderen Kantonen der Fall
ist, würde auch der Kanton Kostenträger sein. Ebenfalls
sollte ein angemessener Beitrag an die durch Art. 721 ZGB
vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht für Findeltiere
gesprochen werden. Die Grünen sind bereit, die Motion als
Postulat zu überweisen, damit der Regierungsrat einen
grösseren Handlungsspielraum erhält. Ich hoffe auf Ihre
Unterstützung.
Härri Max, SVP, Birrwil: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Das vorliegende Geschäft will einen üblen Zustand
beseitigen, erreicht jedoch eher das Gegenteil oder
verschlimmert diesen sogar noch. Wer sich ein Tier halten
will, muss sich bewusst sein, dass er damit die Pflicht hat,
auch bei Problemen für dieses im Sinne des Tieres zu
sorgen. Durch das Aufstocken der Beiträge an die kantonale
Meldestelle und deren Ausbau steigt die Gefahr, dass die
Tendenz weiter zunimmt, sich ein Tier unüberlegt
anzuschaffen. Wenn es nicht klappt, kann man es ja elegant
entsorgen. Der Staat sorgt schon dafür. Im Übrigen ist es so,
dass der Kanton jährlich einen Beitrag von 8’000 Franken an
das Führen der Meldestelle beim Aargauischen
Tierschutzverein bezahlt, so wie er sich im Jahre 2004 mit
355’000 Franken aus dem Lotteriefonds an den
Umbaukosten des Tierheims des ATS beteiligt hat. Aus den
vorgenannten Gründen schliesst sich die SVP-Fraktion der
Meinung des Regierungsrats an, diese Motion im Sinne des
Tierwohls abzulehnen. Ich lade Sie ein, dasselbe zu tun.
Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Die Grüne Fraktion
hat uns vor die schwierige Aufgabe gestellt zu entscheiden,
ob es für die Betreuung von Findeltieren eine gesetzliche
Grundlage braucht. Herrenlose Tiere scheinen in
zunehmendem Masse vorhanden zu sein oder vielleicht
werden
sie
von
der
Gesellschaft
zunehmend
wahrgenommen. Neben Hunden und Katzen, unseren
klassischen Haustieren, um die sich vor allem Tierschutz
1974
Art. 968
sowie Tierärztinnen und Tierärzte kümmern, gibt es auch
wild lebende Findeltiere, vom Eichhörnchen über den Igel
bis zum Raubvogel. Freiwilligenarbeit für Tiere aber auch
für Menschen ist im Wesen motiviert durch eine
Überzeugung, etwas Sinnvolles richtig zu tun. Diese
Tätigkeit braucht zeitliches und finanzielles Engagement. Sie
beginnt dort, wo der staatliche Zwang aufhört. Mit einer
gesetzlichen Grundlage zur Aufnahme von Findeltieren
durch die Behörden verlassen Sie den Pfad der Tugend, für
das Findeltier das Beste zu tun. Sie öffnen mit einem Gesetz
möglicherweise die Türe für eine schnelle Serieneuthanasie
von Findeltieren. Sie übernehmen die Verantwortung, für
Findeltiere nicht mehr das machen zu können, was Sie als
richtig und tierwürdig betrachten. Oder möchten Sie, dass
das Gesetz eine Triagestelle vorsieht, die entscheidet,
welches Tier in Tierheimen gepflegt und weitervermittelt
oder gleich euthanasiert wird? Stellen Sie sich der Aufgabe,
freiwillig für Findeltiere zu sorgen und zur Vermeidung von
Findeltierschicksalen,
die
damit
verbundenen
Aufklärungsarbeiten zu übernehmen. Aber ich bitte Sie,
liefern Sie die Findeltiere nicht einer Behörde aus, die im
Interessenkonflikt von Geld, Effizienz, Seuchenschutz,
Platzmangel und einsprechenden Bürgern nach einer
praktikablen Lösung suchen muss. Ich bitte Sie, diese
Motion im Interesse der Findeltiere zurückzuziehen und
diese damit vor staatlicher Willkür zu schützen.
Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Ich glaube, man ist
sich hier im Saal einig, Tiere auszusetzen ist
verantwortungslos und verwerflich. Eventuell können wir es
als weiteres Zeichen, das unsere Konsum- und
Lustgesellschaft widerspiegelt, deuten, heute so und morgen
dann eben anders. Die CVP ist dezidiert gegen eine
gesetzliche Grundlage, welche Behörden verpflichtet,
Findeltiere aufzunehmen und stimmt den Argumenten des
Regierungsrats zu. Tierbesitzer würden so noch aus der
letzten Verantwortung verabschiedet. Eine Regelung für
Findelkatzen analog der Praxis bei den Hunden, welche in
der Aargauischen Hundeverordnung geregelt ist, würden wir
begrüssen. Nach einer gewissen Sperrfrist sollte es die
Möglichkeit geben, das Tier auch in Würde beseitigen zu
können. Der Kanton ist verpflichtet, eine Meldestelle zu
führen. Diese ist den Tierschutzvereinen übertragen. Wir
schätzen und achten die diesbezügliche Arbeit der Aargauer
Tierschutzvereine sehr und sind auch bereit, Ressourcen zu
sprechen. Die Arbeit ist unbedingt auch unter dem Aspekt
der Seuchenprävention zu würdigen und zu unterstützen.
Gezielt sollten weiter aber die Tierverkaufsstellen dahin in
Pflicht genommen werden, dass Aufklärungsgespräche mit
der Kundschaft geführt werden. Unbedingt muss auf die
Verantwortung und Konsequenzen mit der Aufnahme eines
Haustiers aufmerksam gemacht werden; eine Verbindung
und Verantwortung, die über Jahre dauern wird. Dies ist eine
wichtige Präventionsmassnahme in dieser ernst zu
nehmenden Problematik. Die CVP lehnt die Motion wie
eingangs erwähnt ab und ist auch gegen die Überweisung als
Postulat.
Haller Christine, SP, Reinach: Wir sprechen zwar über ein
Gesetz, aber im Grunde genommen sprechen wir über Tiere,
über Lebewesen mit einer Seele, mit Gefühl, Lebewesen, die
viele von uns als vierbeiniger, gefiederter, schwimmender,
schleichender Freund etc begleiten. Mir tut es immer weh,
wenn ich von ausgesetzten Tieren lese oder höre. Für mich
Art. 969
ist es eine absolute Schandtat, und meiner Meinung nach
müsste dies auch mit sehr hohen Strafen geahndet werden.
Der vorliegende Vorstoss hat nicht zum Ziel, eine einfache
Entsorgungsstelle für unerwünschte Tiere zu schaffen. Damit
die Versorgung der Tiere jedoch besser abgesichert wird,
soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die zur
Aufnahme der Tiere verpflichtet und welche auch mit einer
höheren finanziellen Unterstützung einhergeht. Wenn sich
der Staat zur Aufnahme verpflichtet und die entsprechenden
Mittel zur Verfügung stellt, bleiben dem Aargauischen
Tierschutz mehr finanzielle Mittel für die Prävention, die
heute fehlen. Vor allem Prävention bezüglich Tierkauf und
Tierhaltung ist sehr wichtig. Wer ein Tier aufnimmt,
übernimmt Verantwortung. So ein kleines Büsi und ein
kleiner Hund sind niedlich, sie werden aber grösser und
benötigen die entsprechende Pflege, verbunden mit
finanziellen Folgen bezüglich Ernährung, Ausbildung und
Tierarzt. Dies ist leider vielen Tierhalterinnen und
Tierhaltern nicht immer bewusst, und das führt dazu, dass
die Tiere oft ausgesetzt werden. Heute benötigen alle Hunde
einen Chip mit Angaben über den Halter etc. Es wäre sicher
sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht alle Tiere einen
solchen Chip erhalten sollten, damit es möglich ist, den
Halter zu eruieren und ihn für seine Missetat zu bestrafen.
Ich kann diesem Vorstoss nur zustimmen. Ich sage dies auch
im Namen meines Katers.
Miloni Reto, Grüne, Hausen AG: Zurzeit beraten wir in der
Kommission UBV die kantonale Anschlussgesetzgebung im
Umgang mit Boden, Gewässer, Luft etc. und darin werden
die Verantwortlichkeiten für jeden “Güselsack” oder jeden
Dreck geregelt: Wo liegt die Verantwortung der Gemeinde,
wo liegt die Verantwortung des Kantons? Hier aber, wenn es
um Findeltiere geht, wird uns mit einem Zynismus der
Sonderklasse quasi dargelegt, dass wir im Interesse des
Tieres auf eine entsprechende Verantwortung und
Gesetzgebung verzichten sollten. Das ist schlicht
unverständlich und absolut nicht akzeptabel.
Landstatthalter Hasler Ernst, SVP: Wir diskutieren über die
Findeltiere. Es wurde von Frau Christine Haller deutlich
gesagt, wie sie das Aussetzen der Tiere beurteilt. Dazu gibt
es nichts hinzuzufügen. Leider bleibt es aber eine Tatsache.
Wir müssen beachten, dass bereits eine Verbesserung
stattgefunden hat, seit wir die Chips bei den Hunden
eingeführt haben. Wir müssen zuerst diese Umsetzung bei
den Hunden zu Ende führen; diese ist nämlich erst im
Gange. Leider stellen wir fest, dass natürlich genau bei den
kritischen Fällen diese Chips oft nicht implantiert werden.
Das bedeutet, dass wir auch in diesem Bereich noch ein
Vollzugsproblem haben. Trotzdem haben wir dadurch bei
der Ermittlung der Hundebesitzer eine klare Lösung näher
geführt. Bei den Katzen ist das Problem anders. Viele
Katzen laufen davon. Das kennen Sie, wenn Sie einmal ein
Büsi gehabt haben. Wird es zu früh rausgelassen oder läuft
es irgend jemandem nach, dann finden Sie es nicht mehr. In
diesen Fällen übergibt es der Finder einer Tierschutzstelle
oder einem Tierarzt. Deshalb ist es bei den Katzen viel
schwieriger oder überhaupt nicht möglich, den Besitzer zu
ermitteln. Es ist aber so, dass diese Katzen und Hunde
jeweils innert zweier Monate weitervermittelt werden. Für
Katzen - da habe ich mich erkundigt - besteht eigentlich kein
Problem, sie weiter zu vermitteln. Wer vermittelt weiter? Es
ist nicht nur der Aargauische Tierschutzverein in
6. März 2007
Untersiggenthal, der dies übrigens sehr gut macht. Hier
möchte ich auch den Dank des Regierungsrats aussprechen!
Es gibt auch viele andere Stellen. Vor allem die
Tierärztinnen und Tierärzte sind bei den Findeltieren sehr
aktiv. Insgesamt haben wir, Herr Miloni, im Aargau
eigentlich eine gute Lösung. Das dürfen wir feststellen. Es
ist nicht so, dass wegen dieser Finanzierungsfragen hier
irgend etwas im Argen liegt. Wenn dieser Eindruck erweckt
wurde, wäre dies eine falsche Wahrnehmung. Es funktioniert
eigentlich sehr gut.
Wie heute erwähnt wurde, kann es nicht sein, dass die
Aussetzung von Tieren durch den Staat subventioniert wird.
Das wäre genau eine Verkehrung der Situation. So würde
auch ein völlig falscher Anreiz geschaffen, weil wir der
einzige Kanton wären, der in diesem Punkt eine Regelung
hätte. Das würde den Aargau geradezu als natürliche
Hochburg bezeichnen, wo man dann seine ungeliebten
Geschöpfe abgeben oder deponieren könnte. In diesem Sinne
bitte ich Sie, dass wir hier - und das hier möchte ich
unterstreichen - bei diesem Problem der Eigenverantwortung
Ausdruck verleihen müssen, dass der Tierbesitz auch eine
Verantwortung bedeutet. Es ist so, wenn das Tier aufgrund
eines Wohnungswechsels oder aus einem ähnlichen Grund
nicht mehr gehalten werden kann, wird es in Untersiggenthal
aufgenommen. Es muss eine Übergabegebühr bezahlt
werden, damit das Heim für diese zwei Monate die Pension,
die das Tier braucht, bezahlen kann. Dies ist ein normaler
Vorgang, der sehr gut funktioniert. Das dürfen wir aber mit
einer Gesetzgebung nicht überlagern und zunichte machen.
Ich bitte Sie daher, dem Vorschlag des Regierungsrats zu
folgen. Die meisten Rednerinnen und Redner haben das
unterstützt. Das heisst aber nicht, dass wir das Problem nicht
wahrnehmen, Frau Hochuli. Wir haben mit den
Verantwortlichen Gespräche geführt. Wir sind auch bereit,
hier für ein Projekt einen Beitrag zu leisten, welches vor
allem die Zusammenführung organisiert. Dies wurde bisher
durch die Polizei gemacht, kann aber nicht weiterhin durch
sie betreut werden. Wir können auch gemeinsam darüber
diskutieren, was wir bezüglich Meldestelle tun könnten. Das
heisst also, dass nicht eine Lösung über eine Gesetzgebung
gesucht werden muss, sondern wir müssen - analog, wie wir
es beim Beitrag an die Erweiterung des Heims gemacht
haben - pragmatisch mit den beteiligten Leuten eine Lösung
finden. Es ist unbestritten, dass wir die Leistungen, die zum
Nutzen des Tieres erbracht werden, absolut anerkennen. In
diesem Sinne bitte ich Sie, auch die Umwandlung in ein
Postulat nicht anzunehmen, da Sie den Text nicht verändern
können, und der Text verlangt eine gesetzliche Grundlage.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion und das Postulat
abzulehnen, dies im Sinne, wie ich es gesagt habe.
Abstimmung:
Die Motion der Fraktion der Grünen wird mit 84 gegen 16
Stimmen abgelehnt.
969
Interpellation der FDP-Fraktion vom 24.
Oktober 2006 betreffend Folgen einer Leistungssperre
von Krankenkassen; Beanwortung und Erledigung
(vgl. Art. 804 hievor)
1975
6. März 2007
Antwort des Regierungsrats vom 20. Dezember 2006:
Zu Frage 1: Da die Gemeinden für die Überprüfung der
Einhaltung der Versicherungspflicht zuständig sind (§ 1
Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die
Krankenversicherung), werden diese von der Versicherung
direkt bezüglich den Leistungssperren informiert. Der
Kanton erhält dazu keine Daten.
Nach einer groben Schätzung des Departements Gesundheit
und Soziales gibt es bei den Versicherern für
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau zurzeit
gegen 10'000 offene Dossiers bezüglich Leistungssperre.
Genaue Zahlen zu diesem Thema gibt es nicht, da keine
diesbezüglichen Statistiken geführt werden.
Wie viele Personen im Kanton Aargau seit der Einführung
des Krankenversicherungsgesetzes mit einer Leistungssperre
belegt wurden, kann nicht gesagt werden. Wir konnten
weder bei den Versicherungen noch bei santésuisse Zahlen
in Erfahrung bringen.
Zu Frage 2: Nach § 1 Abs. 1 EG KVG sind die Gemeinden
für die Einhaltung der Versicherungspflicht ihrer
Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Die Meldungen
der Krankenversicherer nach Art. 64a Abs. 2 des
Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
bezüglich der ausstehenden Prämien gehen deshalb im
Kanton Aargau auch an die Gemeinden. Bisher sind beim
Departement Gesundheit und Soziales sehr wenig Anfragen
bezüglich ausstehenden Prämien und der damit verbundenen
Leistungssperre eingegangen. Es ist aber zu beobachten, dass
in letzter Zeit vermehrt Anfragen diesbezüglich eintreffen.
Dies ist im Wesentlichen auf die neue KVG-Bestimmung
zurückzuführen, wonach die Leistungssperre früher
ausgesprochen werden kann.
Personen, welche Sozialhilfe beziehen, haben nach § 13 Abs.
3 EG KVG Anspruch auf die volle Prämienverbilligung.
Zudem kann die Sozialbehörde die ausstehenden Prämien
und, –soweit nach Bundesrecht vorgesehen –, Franchisen
und Selbstbehalte der Sozialversicherungsanstalt des
Kantons Aargau als Prämienverbilligung geltend machen,
wenn eine Leistungssperre zwingend zur Finanzierung von
Leistungen über die Sozialhilfe führen würde (§ 13 Abs. 4
EG KVG). EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger erhalten nach
Art. 3b Abs. 3 lit. d des Bundesgesetzes über die
Ergänzungsleistung zur Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung (ELG) einen vom Bund festgelegten
Pauschalbetrag, welcher der Durchschnittsprämie entspricht.
Dieser Betrag wird zusammen mit der EL ausgerichtet.
Probleme mit ausstehenden Prämien gibt es demzufolge
noch mit folgenden Personenkategorien:
 Personen, welche auf Grund ihrer finanziellen
Verhältnisse Anspruch auf Sozialhilfe haben, diesen aber
nicht geltend machen.
 Personen, welche auf Grund ihrer finanziellen
Verhältnisse Anspruch auf Prämienverbilligung haben,
diesen nicht geltend machen.
 EL-Bezüger, welche den ihnen ausbezahlten Betrag für
die Krankenkassenprämien anderweitig verwenden und
anschliessend kein Geld mehr haben, ihre Prämien zu
bezahlen.
1976
Art. 969
 Personen, welche auf Grund ihrer finanziellen
Verhältnisse grundsätzlich in der Lage sind, ihre Prämien zu
bezahlen (eventuell mit Prämienverbilligung), dies aber aus
mangelnder Budgetplanung, aus Nachlässigkeit oder aus
Gleichgültigkeit
trotzdem
nicht
tun.
Da
das
betreibungsrechtliche Existenzminimum höher ist als
dasjenige der Sozialhilfe, enden Betreibungsverfahren auch
bei Personen ohne Sozialhilfeanspruch oft mit einem
Verlustschein.
Wir gehen davon aus, dass bei den ersten drei genannten
Personengruppen die Gemeinden aktiv werden und die
Personen auf die Möglichkeiten zur Behebung der
Leistungssperre aufmerksam machen und ihnen dabei helfen.
Schwieriger wird es bei der letztgenannten Personengruppe.
Bei dieser Gruppe muss jedoch auch auf die
Eigenverantwortung hingewiesen werden.
Bezüglich
der
menschenwürdigen
medizinischen
Behandlung ist festzuhalten, dass diese Menschen die
notwendige medizinische Versorgung erhalten. Bei den
Leistungserbringern gilt die Aufnahmepflicht für Notfälle.
Personen mit einer Leistungssperre haben also nur bei
Wahleingriffen einen Nachteil. Problematisch ist die
Situation für die Leistungserbringer. Sie müssen die
medizinische Leistung erbringen, erhalten die Kosten aber
weder von der Krankenversicherung noch vom Versicherten
oder von der Gemeinde zurückerstattet. Bei den oben
aufgeführten Personenkategorien ist es mit Ausnahme der
letzten Gruppe meistens ein temporäres Problem, welches
für alle Beteiligten oft sehr langwierig und mühsam ist, sich
aber lösen lässt. Bei der letzten Gruppe ist zurzeit keine
Lösung in Sicht. Würden Prämienausstände von solchen
Personen über die öffentliche Hand (zum Beispiel
Prämienverbilligung) finanziert, käme dies einem
Selbstbedienungsladen gleich, und die Motivation, die
Prämien selber zu bezahlen, würde weiter sinken. Zudem
wäre dies ein Affront gegenüber allen Personen, welche ihre
Prämien ordentlich bezahlen.
Zur Frage, wie es zu vermeiden ist, dass jemand mit einer
Leistungssperre belegt wird, gibt es leider auf Grund der
obigen Überlegungen keine einfache Antwort. Das grösste
Problem sind nicht diejenigen Personen, welche ihre
Prämien aus finanziellen Gründen nicht bezahlen können.
Bei diesen Personen ist auf Grund der gesetzlichen
Bestimmungen geregelt, dass sie in genügender Form
finanziell unterstützt werden. Probleme kann es höchstens
geben, bis diese Personen vom System erfasst werden. Das
bedeutendere und schwierigere Problem liegt aber bei
Personen, welche ihre Prämien nicht bezahlen wollen,
obwohl sie es mit umsichtigem Umgang mit ihren
finanziellen Ressourcen eigentlich könnten.
In der laufenden Teilrevision des EG KVG sind keine
Änderungen bezüglich des Umgangs mit der Leistungssperre
geplant. Gemäss des vom Regierungsrat am 16. August 2006
genehmigten Normkonzepts zur Teilrevision des EG KVG
ist aber vorgesehen, dass dieses Thema bei der bereits jetzt
geplanten Totalrevision des EG KVG nochmals überprüft
wird.
Art. 970
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses belaufen
sich auf Fr. 1'500.--.
Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Unsere
Befürchtungen zum Ausmass des KrankenkassenprämienBezahlungsdesasters sind bei weitem übertroffen worden.
Schätzungsweise 10’000 Personen sind von einer
Leistungssperre betroffen oder zumindest bedroht. Das sind
mehr als 1% der Bevölkerung. Bei der Einführung des
Krankenversicherungsgesetzes vor zehn Jahren waren dem
gegenüber weniger als 0,2% der Bevölkerung nicht
versichert. Zirka 20% aller Betreibungen hängen direkt mit
nicht bezahlten Krankenkassenprämien zusammen. Was hat
das zur Folge?
1. In medizinischen Notfällen ist die Versorgung auch bei
Nichtversicherten
gewährleistet.
Notfallarzt
oder
Notfallpforte bezahlen die Kosten aus dem eigenen Sack.
2. Wie der Regierungsrat richtig feststellt, sind es
verschiedene Bevölkerungsgruppen, die ausstehende
Prämien aufweisen. Für die Sozialhilfebedürftigen oder
finanzschwachen Personen ist eine Regelung vorgesehen.
3. Für die steigende Gruppe der sich um alles foutierenden
Mitbürger muss aber eine Lösung gefunden werden. Wir
akzeptieren nicht, dass der Regierungsrat feststellt, dass
keine Lösung in Sicht ist. Hier werden wir mit einem
weiteren politischen Vorstoss nachhaken müssen.
Und zu guter Letzt etwas, was nichts mit dem Thema, aber
mit dem Stil zu tun hat: Die Interpellationsantwort hat über
zehn Orthografiefehler. Es zeugt nicht von sorgfältiger
Bearbeitung dieses Textes, wenn wir eine solche
Orthografieschlacht bekommen. Ich bitte Sie diesbezüglich,
in Zukunft etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Wir sind
mit der Beantwortung teilweise zufrieden.
Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
970
Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, vom
24. Oktober 2006 betreffend Screening-Programm zur
Brustkrebsfrüherkennung für Frauen ab 50 Jahren;
Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den
Regierungsrat
(vgl. Art. 784 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 14. Februar 2007:
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender
Begründung ab beziehungsweise ist bereit, die Motion als
Postulat entgegenzunehmen:
Vorbemerkungen: Der Regierungsrat hat sich zu dieser
Problematik bereits eingehend in seiner Antwort auf die
"(05.273)
Interpellation
Dr.
Andreas
Brunner,
Oberentfelden, vom 25. Oktober 2005 betreffend kantonales
Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen"
geäussert.
Darin
wurde
festgehalten,
dass
aus
gesundheitswissenschaftlicher und ethischer Sicht die
Einführung eines systematischen Mammographie-ScreeningProgramms für Frauen zwischen 50 und 70 Jahren begründet
6. März 2007
ist. Ein definitiver Entscheid wurde in der Beantwortung
vom 8. März 2006 jedoch nicht als sinnvoll erachtet, da auf
nationaler Ebene die rechtlichen und gesundheitspolitischen
Verhältnisse noch nicht geklärt sind. Der Regierungsrat sah
vor, sich nach der Regelung dieser Fragen erneut mit der
Einführung eines Screening-Programms zu befassen.
Die vorliegende Motion fordert den Regierungsrat auf,
bereits jetzt dem Grossen Rat eine Vorlage zu einem
Screening-Programm zu unterbreiten.
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Einführung
eines
Screening-Programms
zwar
aus
gesundheitswissenschaftlichen und ethischen Überlegungen
grundsätzlich ernsthaft zu erwägen ist, aber ein Entscheid
zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist, weil die
versicherungsrechtliche Situation nicht definitiv geklärt ist,
eine grosse Unsicherheit bezüglich Kosten-Nutzen eines
solchen Programms besteht und die erforderlichen
personellen Ressourcen nicht vorhanden sind.
Aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht könnte die
Einführung eines Screening-Programms an sich befürwortet
werden. In der Schweiz erkranken jährlich durchschnittlich
fast 5'300 Frauen an Brustkrebs, über 1’350 sterben daran.
Studien
über
verschiedene
europäische
und
nordamerikanische Mammographie-Screening-Programme
zeigen, dass die Brustkrebs-Sterblichkeit in Ländern mit
systematischen Screening-Programmen reduziert ist, so zum
Beispiel in Grossbritannien in der Altersgruppe der 55- bis
69-jährigen um ein Viertel. Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass nicht nur die Früherkennung durch die
Screening-Untersuchung zum Rückgang der Sterblichkeit
beiträgt, sondern auch die Tatsache der verbesserten
Therapiemöglichkeiten.
Die Einführung eines Screening-Programms wird aus
ethischen Gründen begrüsst, indem allen Frauen zwischen 50
und 70 Jahren unabhängig von ihrer sozialen Situation und
ihrem Versicherungsstatus der Zugang zu einer qualitativ
guten Abklärung ermöglicht wird.
Im Rahmen eines Screening-Programms kann zudem durch
die klar definierten fachlichen Anforderungen, die im
Vergleich
vermehrten
Untersuchungen
und
die
regelmässigen
Evaluationen
die
Qualität
der
Mammographie-Beurteilungen laufend verbessert werden.
Screening-Mammographien sind gemäss der bis zum
31. Dezember
2007
gültigen
Bestimmung
der
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ab dem
50. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Pflichtleistung der
obligatorischen Krankenversicherung, sofern sie im Rahmen
eines systematischen Programms durchgeführt werden und
klar definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Auf diese
Leistung wird keine Franchise erhoben. Im Laufe des Jahrs
2007 wird vom Eidgenössischen Departement des Innern ein
Entscheid darüber erwartet, ob und unter welchen
Bedingungen die systematische Screening-Mammographie
definitiv in den Leistungskatalog aufgenommen wird oder ob
sie als Pflichtleistung gestrichen wird. Es ist sinnvoll, vor der
Ausarbeitung eines kantonalen Screnning-Programms die
definitive Regelung abzuwarten.
1977
6. März 2007
Art. 971
Was das Verhältnis von Aufwand und Ertrag betrifft, besteht
zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der ungewissen
Teilnahmerrate der betroffenen Frauen eine beträchtliche
Unsicherheit.
Motionärin ist mit der Umwandlung in ein Postulat
einverstanden. Der Vorstoss wird stillschweigend an den
Regierungsrat überwiesen.
Die Kantone tragen die fixen Kosten für die Organisation
und die Durchführung der Screening-Programme, während
zurzeit
die
Krankenversicherer
die
einzelnen
Mammographien solcher Programme vergüten. Je höher die
Teilnahmerrate, umso geringer fallen für den Kanton die
Kosten pro Screening-Mammographie aus.
971
Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung
(GBW); 2. Beratung; Eintreten und Beginn der
Detailberatung
Eine Reduktion der Brustkrebs-Sterblichkeit von 20% durch
ein Früherkennungs-Programm bedeutet für den Kanton
Aargau, dass damit bei einer hohen Teilnehmerrate von 70 %
bei den 50- bis 69-jährigen Frauen in zehn Jahren 31
Brustkrebs-Todesfälle vermieden werden können. Bei einer
Teilnehmerrate von 30 % wären noch 13 Todesfälle in zehn
Jahren verhütet worden.
Zur Teilnahmerrate bei einem Mammographie-ScreeningProgramm liegen gegenwärtig für die Deutschschweiz keine
Erfahrungen vor. (Einzig im Kanton St. Gallen wird
aufgrund einer gutgeheissenen Motion ein Programm
geplant).
Aus folgenden Überlegungen besteht die Befürchtung, dass
die Teilnahmerrate recht tief ausfallen könnte. Die einzelne
Frau wird eine persönliche Nutzen-Nachteil-Abwägung
vornehmen. Wenn sie das Risiko eines möglichen falschen
Untersuchungsbefunds, welches entweder zu unnötigen
zusätzlichen Massnahmen führen oder eine falsche
Sicherheit vorgeben wird, stark gewichtet, wird sie eher von
einer Mammographie absehen. Gleichzeitig wird sie
bestimmen, wie bedeutsam für sie eine individuelle
Reduktion des Risikos, an Brustkrebs zu sterben, um 0.07%
ist. Die in der Öffentlichkeit immer wieder in Zweifel
gezogene Wirksamkeit und Nützlichkeit der Mammographie
wird die Frauen vermutlich zusätzlich verunsichern und
deswegen von einer Teilnahme absehen lassen. Damit
würden die kantonale Bemühungen kaum effizient ausfallen.
Schliesslich würde die Konzipierung eines kantonalen
Mammographie-Screening-Programms
zusätzliche
personelle Ressourcen im Kantonsärztlichen Dienst
erfordern. Denn die Suche nach und Verhandlungen mit
einer geeigneten Organisation zur Durchführung, der Aufbau
der erforderlichen Qualitätssicherung, die Verhandlungen
mit dem Ärzteverband, den Radiologen und Gynäkologen
sowie den Krankenversicherungen, die Information und die
Einladung der betroffenen Frauen sind nicht unumstritten,
komplex und aufwändig.
Zusammenfassend ist der Regierungsrat bereit, die Motion
als Postulat entgegenzunehmen und das Thema eines
Brustkrebsfrüherkennung-Programms zur gegebenen Zeit
eingehender zu prüfen und bei Bedarf die erforderlichen
Schritte in die Wege zu leiten.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'506.–.
Vorsitzende: Diese Motion wird vom Regierungsrat
abgelehnt, bzw. als Postulat entgegengenommen. Die
1978
(Vorlage des Regierungsrats vom 8. November 2006 samt
den abweichenden Anträgen vom 19. Dezember 2006 der
Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS, denen hat
der Regierungsrat zugestimmt)
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Kommission BKS
hat in zweiter Lesung die Änderungen und Prüfpunkte in
Anwesenheit von Regierungsrat Rainer Huber, Kathrin
Hunziker und Hans-Jürg Roth nochmals diskutiert. In der
Botschaft zur 2. Lesung finden Sie neu interessante
Hinweise in Kapitel 5 Finanzen, wie sich interkantonale
Tendenzen in der Berufs- und Weiterbildung auf die
Finanzierung durch den Kanton auswirken könnten. Andere
Kantone investieren sehr viel Geld in diesem Bereich. Der
Regierungsrat wehrt sich zu Recht dagegen, dass wir bei
interkantonalen Vereinbarungen zu hohen Subventionen
verpflichtet werden, und damit unser Bildungsetat
explodiert. Ich werde zu den einzelnen Paragrafen die
Kommissionsmeinung bekanntgeben.
Eintreten
Vorsitzende: Stillschweigend tritt die CVP auf das Geschäft
ein.
Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Die SVP engagiert
sich voll für das duale Bildungssystem. Es ist absolut
notwendig, dass sich die Berufsausbildung eng an der Praxis
orientiert. In der dualen Berufsausbildung verfügt die
Schweiz über ein einzigartiges System, das heute in einigen
Staaten auch als Modell dient. Gegen 70% der Jugendlichen
wählen diesen Ausbildungsweg für ihren Schritt in die
Berufswelt. Jedes Jahr produziert das duale Bildungssystem
hervorragende Berufsleute. Die SVP bekennt sich zur
gesellschaftlichen Gleichwertigkeit der beruflichen und der
schulischen Bildung. Das bedeutet aber auch: Mit oder ohne
Bildungskleeblatt hat die Volksschule ihr Angebot verstärkt
auf die Anforderungen der Unternehmen und des
Wirtschaftsstandortes
Schweiz
auszurichten.
Die
traditionellen Leistungsfächer Mathematik und Sprachen
müssen wieder gestärkt werden usw. Ich will diese
Präliminarien nicht breitschlagen. Wir sind froh, dass bereits
in der Botschaft 06.107 vom 7. Juni 2006 zur ersten Lesung
des Gesetzes festgehalten wird, dass der Kanton
grundsätzlich keinen Ausbau von Staatsausgaben anstrebt,
eben keine finanziellen Mehrbelastungen vorsieht. Für die
zweite Lesung wurde diese Feststellung denn auch
wiederholt, was wir sehr begrüssen. Wir gehen davon aus,
dass dieser Leitsatz bei der konkreten Umsetzung,
insbesondere im Bereich der Brückenangebote, der
überbetrieblichen Kurse und der höheren Berufsausbildung
auch zur Anwendung gelangen wird. Die teilweise offenen
Art. 971
Formulierungen mögen diesbezüglich noch nicht zu
befriedigen; sie sind aber wegen des noch unbekannten
interkantonalen Vollzugs des übergeordneten Bundesrechts
wahrscheinlich nicht zu vermeiden. Wir halten uns
grundsätzlich an die Resultate der ersten Lesung und stellen
erfreut fest, dass der Regierungsrat acht von zehn
Prüfungsanträge im Sinne des Parlaments übernommen hat.
Diesem guten Willen wollen wir Rechnung tragen und hier
im Plenum nicht Kommissionsberatungen wiederholen.
Schade ist es, dass die Bildungswilligkeit im Rahmen des § 3
lit. a wohl endgültig herausgefallen ist. Wir halten nach wie
vor
fest,
dass
die
ursprüngliche
Vernehmlassungsformulierung besser gewesen ist, werden
aber keine Anträge mehr stellen.
Die Prüfungsanträge Leitch und Unternährer betreffend
Berufsschulstandorte wurden im Sinne der Interventionen
aufgenommen. Die Standortentscheide sind also dem
Grossen Rat vorbehalten. Damit wurde unserem Anliegen
Rechnung getragen. Schlecht ist es, dass die Anträge
Suter/Unternährer zum Brückenangebot im Vorschlag für die
zweite Lesung nicht Eingang gefunden haben. An die
Überprüfung der Lernwilligkeit wird zwar gedacht - dies ist
auch notwendig. Das Hauptanliegen meines Prüfungsantrags
lag aber darin, dass die Brückenangebote auf die Dauer nicht
zementiert werden dürfen. Ursprünglich wollte ich den
Antrag so stellen, dass das Brückenangebot lediglich für
Jugendliche gedacht sei, welche den ordentlichen Einstieg
ins Berufsleben nicht schaffen. Ich habe diesen Antrag auf
Bitten des Bildungsdirektors in einen Prüfungsantrag
umgewandelt. Der Regierungsrat hat dies zwar geprüft, aber
an der ursprünglichen Version festgehalten. In der
Kommission haben wir uns darauf geeinigt, den Ausdruck
“Bildungsbedürfnisse” im § 7 zu streichen. Damit kann ich
mich im Sinne eines Kompromisses, aber auch einer
Signalwirkung gegen Ausweitung und Zementierung der
Brückenangebote, einverstanden erklären. Im Namen der
SVP bitte ich Sie, in zweiter Lesung auf das Gesetz
einzutreten.
Wir
werden
mehrheitlich
die
Kommissionsanträge unterstützen.
Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Das Gesetz, das ja schon
in erster Lesung mit 109 zu 2 Stimmen klar angenommen
worden ist, hat weitere Verbesserungen erfahren. Wir sind
erfreut, dass unsere Prüfungsanträge aufgenommen werden
konnten, insbesondere die nun vorliegende Lösung mit der
Kompetenzordnung
betreffend
Schliessung
von
Berufsschulstandorten in § 13 ff. erfüllt unser Anliegen. Die
Abgeltung für die Standortgemeinden dürfte bei der
Finanzierung der beruflichen Grundausbildung noch zu
diskutieren geben - Stichwort Verzinsungsmodalitäten der
Restschuld
und
Aufhebung
der
Landverzinsung
beziehungsweise die Übergangslösung. Bestimmt kann auch
hier noch ein für alle tragbarer Kompromiss gefunden
werden. Wir treten auf die zweite Lesung ein und stimmen
dem Gesetz so, wie es aus der Kommission vorliegt, mit
allfälligen zusätzlichen Anträgen in den beiden Bereichen,
die ich erwähnt habe, zu.
Suter Ruedi, FDP, Seengen: In der ersten Lesung haben wir
uns sehr eingehend und intensiv mit dem GBW befasst,
welches ein Vollzugsgesetz der Bundesgesetzgebung ist.
Nicht weniger als zehn Prüfungsanträge wurden eingereicht.
Herr Regierungsrat Huber hat all diese Prüfungsanträge sehr
6. März 2007
elegant entgegengenommen und sich damit grösstmögliche
Handlungsfreiheit geschaffen. Die Anträge wurden geprüft
und zum Teil ins Gesetz übernommen oder mindestens als
Kompromisse eingearbeitet. Für die FDP sind zwei Punkte
von zentraler Bedeutung. Zum einen sind wir der
Auffassung, dass die Kompetenz für die Festlegung von
Standorten für die berufliche Grund- und Weiterbildung, also
die Standorte für die Berufsfachschulen, beim Regierungsrat
und nicht beim Grossen Rat liegen muss. Wir lehnen daher
den neu eingeführten § 13 ab. Zum andern stellen die
vorgeschlagenen Verzinsungsmodalitäten der Restschulden
von Berufsschulbauten und der Verzinsung des Baulands
Kompromisse zwischen den Interessen des Kantons und der
Gemeinden dar. Es ist eine Ermessensfrage und eine
politische Interessensabwägung, zu wessen Lasten oder
Nutzen dieser Kompromiss ausgefallen ist. Eine markante
Mehrheit
der
FDP-Fraktion
empfindet
den
regierungsrätlichen Vorschlag als Schritt in die richtige
Richtung, der jedoch zu wenig gross ist. Der gänzliche
Verzicht auf eine Verzinsung des zur Verfügung gestellten
Baulands wird als Bruch von Treu und Glauben empfunden
und mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Wir werden unter
den entsprechenden Paragrafen jeweils die Anträge stellen
und begründen. Die FDP ist im Übrigen mit der Vorlage
einverstanden und tritt auf das Gesetz ein.
Gebhard-Schöni Esther, EVP, Möriken-Wildegg: Zum
vorliegenden Gesetz haben wir uns bereits in der ersten
Lesung positiv geäussert. Die EVP tritt somit auf das
Geschäft ein. Wir stimmen dem Gesetzesentwurf mit den in
der Kommission beschlossenen Änderungen auf die zweite
Lesung weitgehend zu, allfällige Anträge (Verzinsung,
Bauland usw.) vorbehalten. In der Frage der
Kompetenzordnung können wir den Entscheid mittragen,
dass der Standortentscheid für eine Berufsschule
raumplanerisch durch den Grossen Rat gefällt wird, die
Berufszuteilungsplanung und die Bezeichnung der
Trägerschaft jedoch durch den Regierungsrat vorgenommen
wird.
Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Die Grüne
Fraktion tritt auf das Geschäft ein und unterstützt die von der
Kommission abgesegnete Version der zweiten Lesung. Ich
persönlich bin nicht begeistert von der Kürzung oder der
Korrektur in § 7, denn meines Erachtens sind
Bildungsdefizite und Bildungsbedürfnisse nicht dasselbe. Ich
finde generell, eine Leistungsorientierung nach Defiziten
nicht fördernd. Ich möchte Beat Unternährer auch nochmals
darauf hinweisen, dass bei den Brückenangeboten der
Leistungswille geprüft wird. Dies ist das einzig mögliche
Ausschlusskriterium. Im Übrigen denke ich, dass die
Brückenangebote nicht der Wunsch und das Ziel der
Jugendlichen sind, sondern viele von ihnen möchten lieber
eine Lehre beginnen. Die Gefahr der Betonierung besteht
also nicht. Wenn sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt
bessert, wird der Bedarf zurückgehen. Da habe ich keine
Bedenken. Die weiteren Anpassungen können wir auch
unterstützen. Wir zählen darauf, dass sich der Grosse Rat bei
den Berufsschulstandorten und der Regierungsrat bei den
Berufszuteilungen auch in Zukunft von der Vernunft und
nicht von regionalpolitischen Interessen leiten lassen. Dass
zum Beispiel die Reifenpraktiker in Zofingen getrennt vom
restlichen Autogewerbe sind, ist noch nicht der Weisheit
letzter Schluss. Aber wir begrüssen die Aufteilung. Wenn
1979
6. März 2007
nämlich der Grosse Rat die Berufszuteilung übernähme,
könnte es zu weiteren solchen Ungereimtheiten kommen.
Lokalpolitische Interessen könnten gegenüber den
sachlichen Gründen bei der Zuteilung überwiegen. Wir
unterstützen das Geschäft und hoffen, dass Sie das auch tun
werden.
Art. 971
Titel und Ingress, §§ 1 - 4 Abs. 1 - 3
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: An § 6 Abs. 2 will der
Regierungsrat festhalten. Er braucht Flexibilität wie bisher,
um auf die Neuerungen in interkantonalen Vereinbarungen
im Berufsbildungsbereich reagieren zu können. Bei
Kostenfragen
verfügt
das
Parlament
über
ein
Mitspracherecht im AFP. Ein Antrag auf Genehmigung von
„interkantonaler Vereinbarung“ in der Kompetenz des
Grossen Rats wurde mit 2 ja gegen 9 nein bei 2 Enthaltungen
abgewiesen.
Zustimmung
Zustimmung
§ 4 Abs. 4
§7
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Der Zusatz “und sorgt
dabei soweit wie möglich für eine ausgewogene Vertretung
der Geschlechter” ist ein Signal und hat keine Auswirkung
auf andere Gesetze als Präjudiz. Ein Antrag auf Streichung
dieses Passus wurde in der Kommission mit 5 ja, zu 7 nein
bei 12 Anwesenden abgewiesen.
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Auch das ist ein
Prüfungsantrag. Der Regierungsrat will an der
ursprünglichen Fassung festhalten. Die im Prüfungsantrag
vorgeschlagene Fassung nimmt gegenüber dem Bundesrecht
eine nicht zulässige Einschränkung vor. Die Kommission
einigte sich mit 10 ja gegen 1 nein bei 2 Enthaltungen auf
Streichung des Wortes „Bildungsbedürfnissen“, da ein
Bedürfnis immer einem Defizit entspringt und somit im
Gesetz einen Pleonasmus festschreibt.
Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Walser Rolf, FDP, Baden: Es ist die Gesetzeshygiene, die
mich hier nach vorne ruft. Es wurde zuvor ausgeführt, dass
ein Nebensatz, wie er jetzt aus der zweiten Beratung
vorgeschlagen wird, keine Präjudizien schaffen wird. Ich
teile diese Auffassung nicht. Meines Erachtens sind es genau
solche Paragrafen, die uns auch in Zukunft - wenn wir sie
hier beraten müssen - Diskussionsstoff liefern werden. Ich
möchte Ihnen deshalb beliebt machen, diesen Zusatz zu
streichen. Man sieht auch aufgrund des Ergebnisses der
Kommission, dass sich die Kommission dabei offenbar
schwer getan hat. Was heisst denn “soweit wie möglich für
eine
ausgewogene
Zusammensetzung”?
Welchen
Interpretationsspielraum lässt das zu? Ersparen Sie uns bitte
in Zukunft solche Diskussionen. Es sind andere Normen, wo
solche Dinge beraten und festgelegt werden müssen, aber
nicht auf der Gesetzesstufe. Ich bitte Sie deshalb, den
Nebensatz “und sorgt dabei soweit wie möglich für eine
ausgewogene Vertretung der Geschlechter” zu streichen.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Das BKS wird diesem
Grundsatz so oder so nachleben. Aber mit Sicherheit kann es
nicht einfach nur das Geschlecht sein, welches über
Qualifikationen entscheidet oder nicht. Die Qualität, die
Fähigkeiten der Kandidaten und Kandidatinnen sollen
entscheidend sein. Der Grundsatz ist so oder so dauernd als
Auftrag beim Regierungsrat deponiert, ob er hier verankert
ist oder nicht. Wir werden danach handeln.
Abstimmung:
Der Streichungsantrag von Rolf Walser wird mit 59 gegen
57 Stimmen gutgeheissen.
§5
Zustimmung
§6
1980
Zustimmung
§§ 8 -12
Zustimmung
§ 13
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Der Regierungsrat hat
die Prüfungsanträge übernommen. Der Grosse Rat
entscheidet über die Schaffung und Aufhebung der
Standorte. Die Zuteilung der Fachrichtungen durch
Leistungsvereinbarungen obliegt dem Regierungsrat. Ein
Antrag zur Beibehaltung der alten Fassung wird mit 2 ja
gegen 10 nein und einer Enthaltung abgewiesen.
Nadler-Debrunner
Kathrin,
SP,
Lenzburg:
Im
Zusammenhang mit § 13 (neu) und § 14 Abs. 2 hätte ich
zwei Fragen an den Herrn Bildungsdirektor. Geht der
Regierungsrat mit meiner Einschätzung einig, dass mit der
Berufszuteilung eine Standortfrage präjudiziert werden
könnte, dass Änderungen von Berufsfeldzuteilungen,
insbesondere Abzug von Berufsfeldern, eine Berufsschule in
ihrer Existenz gefährden könnte? Nach welchen Kriterien
legt der Regierungsrat heute und zukünftig die
Berufsfeldzuteilung fest?
Suter Ruedi, FDP, Seengen: Im Namen einer fast
einstimmigen Fraktion der FDP stelle ich den Antrag, den
neu eingefügten § 13 ersatzlos zu streichen. Begründung:
Der Regierungsrat legt die Berufszuteilungsplanung fest. Er
erlässt die Zuteilung der Berufsfelder, der Grundbildungen,
der Berufsmaturitätsangebote und sämtlicher Fachkurse.
Zudem setzt er mit den Berufsfachschulen die auf diesen
Zuteilungen basierenden Leistungsvereinbarungen fest.
Damit verfügt der Regierungsrat über die Möglichkeiten,
Art. 971
jederzeit faktisch über die Schliessung einer Schule zu
entscheiden, indem er der betreffenden Schule keine Schüler
zuteilt, ihr die notwendigen Investitionen versagt usw. Ich
bin deshalb auf die Ausführungen von Herrn Regierungsrat
Huber zur Frage von Kathrin Nadler gespannt. Es ist doch
nur logisch und sinnvoll, dass der Regierungsrat auch im
Gesetz die formelle Kompetenz für den Standortentscheid
von Berufsfachschulen erhält. Liegt die Kompetenz beim
Grossen Rat, ist aus regionalpolitischen Überlegungen kaum
damit
zu
rechnen,
dass
die
notwendigen
Standortentscheidungen nach sachlichen oder ausschliesslich
sachlichen Kriterien mit allen Konsequenzen getroffen
werden. Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass an
möglichst allen Standorten festgehalten wird. Hält sich der
Regierungsrat nun an diese Vorgabe, werden die Schüler auf
alle Schulen verteilt. Damit besteht die Gefahr, dass
Raumkapazitäten
nicht
optimal
genutzt
und
Einschränkungen bei der Qualität in Kauf genommen
werden. Das bedeutet höhere Kosten pro Schülerin und
Schüler, nicht ausgelastete Schulräume, Abstriche bei der
Qualität, bei Freifächern, Wahlmöglichkeiten usw. Hält er
sich nicht an die Vorgaben, kann der Regierungsrat über die
Zuteilung der Schülerinnen und Schüler und die Zuteilung
der Finanzen Schulen langsam ausbluten lassen, bis die
Schule beziehungsweise die Region selber die Waffen
streckt und die Schule schliesst. Das kann nicht im Sinne
einer Führung und nicht im Sinne der Sache sein. Schaffen
Sie klare Verhältnisse, klare Kompetenzzuweisungen!
Belassen Sie die Kompetenz dort, wo sie logischerweise sein
muss, nämlich beim Regierungsrat!
Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Die Argumentation
von Ruedi Suter ist schon ein bisschen schräg. Weil der
Regierungsrat die Möglichkeit hat, eine Berufsschule
ausbluten beziehungsweise aushungern zu lassen, soll man
ihm diese Möglichkeit per Gesetz auch gerade geben. Wir
sind absolut nicht gleicher Meinung. Wir haben uns dafür
eingesetzt, dass der Grosse Rat hier über die Standorte
entscheidet. In der ersten Lesung haben wir - Thomas Leitch
und ich - diesen Prüfungsantrag eingereicht. Eine satte
Mehrheit hat zugestimmt. Ich bitte Sie, diese Formulierung
des Regierungsrats gutzuheissen.
Bürge Josef, CVP, Baden: Es ist legitim, dass wir in einer
Unternehmung - und die Schule Aargau inklusive
Berufsausbildung und Berufsweiterbildung ist ein
Unternehmensteil - Führung erwarten. Diese Führung soll
nach den Kriterien erfolgen, deren Aufzählung wir nachher
auf Anfrage noch erwarten dürfen. Es ist grundsätzlich
falsch, wenn im Unternehmen Aargau die Schulen durch
eine Vollversammlung – nämlich die Vertreter des Volkes -,
nach Proporz festgelegt werden. Wir müssen uns nicht
wundern, wenn unsere Bevölkerung hin und wieder etwas
irre wird an der Schizophrenie der Ansprüche. Einerseits hat
der Regierungsrat, in solch wirklich nur sachlich zu
entscheidenden Dingen zu führen, und auf der andern Seite
behält man sich das Hintertürchen des Volksentscheids oder
eben des Grossratsentscheids vor. Das ist schlicht falsch. Ich
bitte Sie wirklich, die Fassung so zu wählen, dass der
Regierungsrat die Kompetenz erhält. Vielleicht ein Wort
zum Ausbluten: Natürlich wäre dies eine ganz üble
Geschichte. Das ist aber sicher nicht die Absicht einer
Regierung, die ihre Arbeit ernst nimmt. Dies darf nicht der
Grund sein, dass der Grosse Rat solche Kompetenzen bei
6. März 2007
sich behält. Schon der Prüfungsantrag war falsch. Das
Resultat der Beratung in der Kommission ist es ebenfalls.
Erwarten Sie also legitimerweise Führung, aber geben Sie
somit dem Regierungsrat auch die Instrumente dazu in die
Hand.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Vorerst eine
Klarstellung: Der Regierungsrat kennt das Schächtverbot
und wird sich auch im Berufsbildungsbereich daran halten.
Zu den Fragen von Kathrin Nadler: Wir diskutieren zurzeit
mit der Kaufmännischen Berufsschule in Lenzburg über die
exklusive Zuteilung der BM2 an diese Schule, obwohl auch
andere Schulen ein legitimes Interesse haben, diese
Ausbildung anzubieten. Was heisst “die Existenz ist
gefährdet”? Es ist durchaus denkbar, dass Massnahmen
getroffen werden müssen, die tatsächlich die Existenz einer
Schule im Kern treffen. Wenn das so ist, werden wir aber
den Antrag auf den Tisch des Grossen Rats legen, dass
dieser Standort zu schliessen ist. Damit haben wir kein
Problem. Wir werden dies ganz offen tun. Wir müssen die
demografische Entwicklung betrachten - wir haben im
ganzen Kanton bis ins Jahr 2015/16 an der Oberstufe der
Volksschule einen durchschnittlichen Rückgang der
Schülerzahlen von 10%. Diese rund 350 Abteilungen
weniger in der Volksschule werden sich auch in der
Berufsbildung zeigen, immer unter der Voraussetzung, dass
die Ausgestaltung der Berufsbildung - wir sind ja hier im
Vollzug des Bundesgesetzes - so bleibt, wie sie heute ist.
Aufgrund dieser Tatsachen ist es absehbar, dass nicht alle
Berufsschulen die nächsten zehn oder zwanzig Jahre
überleben werden. Aber ausbluten soll keine. Wenn es einen
Standort weniger braucht, dann soll das mit einem klaren
Entscheid geschehen.
Wenn nach den Kriterien gefragt wird, ist mit Sicherheit die
Zweckmässigkeit der Zuteilung im Zusammenhang und
Kontext mit den übrigen Berufsfeldern zu betrachten. Ruedi
Suter hat darauf hingewiesen, was alles zur Qualität gehört.
Wir können die Qualität nicht gewährleisten, wenn wir
einzelne Berufsfelder, einzelne Teilausbildungen so
dezentralisieren, dass wir in gewissen Fächern nirgends auf
eine genügend grosse Zahl von Schülerinnen und Schülern
kommen. Ansonsten leidet die Effizienz darunter. Ich nehme
an, Sie wissen, dass die Kosten zu 54% von der Gemeinde
getragen werden. Die Gemeinden sind also daran
interessiert, dass die Effizienz stimmt. Zusätzlich wird die
Meinung der Berufsverbände mitentscheidend sein. Solche
Entscheide
werden
im
Einvernehmen
mit
den
Berufsverbänden gefällt. Die Weiterentwicklung der
Berufsbildung und der demografischen Zusammensetzung
der Bevölkerung werden darüber entscheiden, ob alle
Berufsschulstandorte weiter existieren können oder nicht. In
diesem Sinne habe ich natürlich grosses Verständnis für den
Antrag von Ruedi Suter. Der Regierungsrat hat sich im Sinne
einer kompromissbereiten Haltung mit dieser neuen
Formulierung von § 13 zu Recht gefunden und sagt Ja.
Wenn dies gemäss der ersten Beratung der Wunsch ist, dann
können wir damit leben.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Eine
Entgleisung ist eine Entgleisung, und ich ersuche Herrn
Regierungsrat Huber, sich für seine unpassende Bemerkung
in Sachen Schächtverbot zu entschuldigen.
1981
6. März 2007
Vorsitzende: Wir können bereinigen. Wir stimmen über den
Streichungsantrag Suter ab.
Abstimmung:
Art. 971
abgelehnt.
Ich schliesse die Vormittagssitzung und wünsche allen einen
guten Appetit.
Der Streichungsantrag wird mit 87 gegen 40 Stimmen (Schluss
der
Sitzung
_________________________________________________
1982
um
12:23
Uhr)
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