Grosser Rat 74. Sitzung 6. März 2007, 10.00 Uhr Vorsitzende: Esther Egger-Wyss, Grossratspräsidentin Protokollführung: Adrian Schmid, Ratssekretär Präsenz: Anwesend 133 Mitglieder (Art. 947-971) Abwesend mit Entschuldigung 7 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Bernadette Favre-Bitter, Wallbach; Doris Fischer-Taeschler, Seengen; Cécile Frei, Gebenstorf; Lieni Füglistaller, Rudolfstetten; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Herbert Strebel, Muri Behandelte Traktanden Seite 947 Mitteilungen 1955 948 Neueingänge 1956 949 Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative zwecks rascher Realisierung des dritten Juradurchstichs durch den Wisenberg (Wisenbergtunnel), der Beseitigung des Engpasses zwischen Aarau und Schönenwerd (Eppenbergtunnel) und des Verzichts auf weitere Investitionen am Bözberg; Einreichung und schriftliche Begründung 1956 950 Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative für mehr Wahlfreiheit, Qualität und Kostenbewusstsein in der stationären Versorgung (Spitalbereich); Einreichung und schriftliche Begründung 1957 951 Postulat Andreas Villiger, Sins, betreffend Hochwassermanagement Reusstal; Einreichung und schriftliche Begründung 1957 952 Interpellation der FDP-Fraktion betreffend Bauvorhaben FH Campus, Brugg-Windisch; Einreichung und schriftliche Begründung 1958 953 Interpellation Thierry Burkart, Baden, betreffend Forderung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) an die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben; Einreichung und schriftliche Begründung 1958 954 Interpellation Max Chopard-Acklin, Obersiggenthal, betreffend Überprüfung der Lohngleichheit; Einreichung und schriftliche Begründung 1959 955 Interpellation Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, betreffend innere Sicherheit und Landesverweisung ausländischer Straftäter; Einreichung und schriftliche Begründung 1960 956 Interpellation Jörg Hunn, Riniken, betreffend Aargauer Kriminalstatistik 2006 zum Ausländeranteil bei den ermittelten Straftätern; Einreichung und schriftliche Begründung 1960 957 Interpellation Andreas Villiger, Sins, betreffend Überschwemmungsgefahr im Aargau durch die Sanierung der Reusswehr in Luzern; Einreichung und schriftliche Begründung 1961 958 Interpellation Kurt Wyss, Leuggern-Gippingen, betreffend mögliche Einschränkung des Bahn-Verkehrs zwischen Koblenz und Waldshut; Einreichung und schriftliche Begründung 1961 959 Interpellation Thierry Burkart, FDP, Baden (Sprecher), Andreas Binder, CVP, Baden, Rainer Klöti, FDP, Auenstein, Theres Lepori, CVP, Berikon, Maja Wanner, FDP, Würenlos, vom 30. Mai 2006 betr. Entscheid des Regierungsrats hinsichtlich Streichung von Leistungsaufträgen gegenüber der Kantonsspital Baden AG; 1962 1953 6. März 2007 Rückzug 960 Interpellation Roland Agustoni, Magden, vom 13. Juni 2006, betreffend neues Wasserkraftwerk Rheinfelden; Beantwortung; Erledigung 1962 961 Zur Traktandenliste 1963 962 Thierry Burkart, Baden, FDP, Fraktionserklärung 1963 963 Reto Miloni, Hausen, persönliche Erklärung 1964 964 Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, Hansruedi Mettler, Dürrenäsch, und Pia Müller, Wettingen; Inpflichtnahmen als Mitglieder des Grossen Rats 1964 965 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 12. Dezember 2006; redaktionelle Überprüfung gemäss § 35 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und § 56b Geschäftsordnung (GO); Genehmigung 1964 966 Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung; Beschlussfassung bzw. Verabschiedung 1965 967 Zentrale Sterilgutaufbereitung und -versorgung am Kantonsspital Aarau (KSA); Projektgenehmigung und Kreditbewilligung für den Umbau der zentralen Sterilgutaufbereitung und -versorgung am KSA 1969 968 Motion der Fraktion der Grünen vom 22. August 2006 betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche Behörden verpflichtet, Findeltiere aufzunehmen; Ablehnung 1972 969 Interpellation der FDP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend Folgen einer Leistungssperre von Krankenkassen; Beantwortung und Erledigung 1975 970 Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, vom 24. Oktober 2006 betreffend Screening-Programm zur Brustkrebsfrüherkennung für Frauen ab 50 Jahren; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat 1977 971 Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2. Beratung; Eintreten und Beginn der Detailberatung 1978 1954 Art. 947 6. März 2007 Vorsitzende: Ich begrüsse Sie herzlich zur 74. Sitzung der Legislaturperiode. 947 Mitteilungen Am 22. Januar 2007 ist Karl Mühlematter-Steiner, geboren 1931, Villmergen, verstorben. Herr Mühlematter gehörte dem Grossen Rat von 1980 bis 1989 an. Er war Mitglied der SP-Fraktion. Wir entbieten den Angehörigen unser herzliches Beileid. Am 21. Februar 2007 hat unser geschätztes Ratsmitglied, Sepp Bürge, seine Gattin, Frau Ruth Bürge-Brunschwiler, verloren. Lieber Sepp Bürge, Dir - wie auch Deinen Angehörigen - entbieten wir unser herzlichstes Beileid und wünschen viel Kraft in diesen schweren Tagen. Und wie es im Leben ist, “Freud und Leid” liegen nahe beisammen. Ich darf heute zu einem Geburtstag gratulieren, Alexandra Abbt, Islisberg, hat Geburtstag. Liebe Alexandra, zu Deinem Geburtstag gratuliere ich Dir ganz herzlich und wünsche Dir alles Gute. Ich hoffe, Du wirst Deinen Ausflug in den Osten des Kantons Aargau, mit verschiedenen Gutscheinen, geniessen können. Ich denke, im einen oder anderen Museum werden auch Deine Kinder ganz bestimmt ihre Freude haben. Alles Gute für die Zukunft und weiterhin viel Freude am Politisieren. Es wurde eine Petition eingereicht. Die Vereinigung der Selbstbestimmung im Gastgewerbe (per Adresse Hubelmattstrasse 31, Teufenthal) hat beim Parlamentsdienst mit Datum vom 25. Februar 2007 (Eingang 2. März 2007) eine Petition mit 648 Unterschriften eingereicht. Die Forderung lautet: “Keine Einmischung der Regierung im Gastgewerbe durch Gesetze bezüglich eines Rauchverbots, weder über das Arbeitsgesetz noch über ein Rauchverbotsgesetz im Gastronomiebereich”. Diese Petition wird dem Regierungsrat zugewiesen. Ich habe die Zustimmung erteilt, dass im Hinblick auf die Wahlen der Ratsleitung vom 27. März, im Laufe dieser Sitzung Fotoaufnahmen gemacht werden. Ich nehme an, dass sich dies nur auf eine kurze Zeit beschränken wird, und es betrifft vor allem meinen Vizepräsidenten 1. 100 Jahre Heimatschutz Aargau wird in diesem Jahr gefeiert. Der Aargauische Heimatschutz möchte mit verschiedenen Veranstaltungen und Projekten auf diesen Anlass aufmerksam machen. Wie Ihnen bereits mit einem Einladungsschreiben angekündigt worden ist, lädt Sie der Aargauer Heimatschutz zum Auftakt des Jubiläumsjahrs alle herzlich ein, während der Mittagspause beim Aperitif in der Eingangshalle auf das Jubiläum anzustossen, und einen Blick in die Zukunft zu werfen. Der Präsident des Heimatschutzes, Herr Werner Huber, freut sich auf anregende Gespräche mit Ihnen. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Mit grosser Freude hat die Ratsleitung von der Einladung der Stadt Aarau zu einem gemeinsamen Mittagessen am 3. Juli 2007 Kenntnis genommen. Ich danke der Stadt Aarau und dem Stadtammann Marcel Guignard ganz herzlich für diese Einladung und bitte die Ratsmitglieder, sich den Termin bereits heute vorzumerken. Wie Sie aus der Traktandenliste ersehen haben, ist am nächsten Dienstag nur eine Morgensitzung geplant. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Sitzung der Kommissionspräsidien ab 14 Uhr beginnt, und anschliessend die Sitzung des Büros stattfindet. Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: 1. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an die Oberzolldirektion, Bern, zum Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz; NSAG) 2. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an das Bundesamt für Kommunikation, Biel, zur neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV); Entwurf für die neuen Richtlinien betreffend die UKW-Radio- bzw. TVVersorgungsgebiete 3. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Bern, zur Änderung der Tierseuchenverordnung: Bovine-Virus-Diarrhoe und Blauzungenkrankheit 4. Vernehmlassung vom 17. Januar 2007 an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bern, zur Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr 5. Vernehmlassung vom 24. Januar 2007 an die Konferenz der Kantonsregierungen, Bern, zur Europapolitischen Standortbestimmung 6. Vernehmlassung vom 24. Januar 2007 an das Bundesamt für Umwelt, Bern, zum Aktionsplan gegen Feinstaub; Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 7. Vernehmlassung vom 14. Februar 2007 an das Bundesamt für Gesundheit, Bern, zur Verordnung über Diplome, Weiterbildung und die Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen; Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen 8. Vernehmlassung vom 21. Februar 2007 an die Bundeskanzlei, Bern, zum Regierungsund Verwaltungsorganisationsgesetz (Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen) 9. Vernehmlassung vom 21. Februar 2007 an die Oberzolldirektion, Bern, zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX; Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die 1955 6. März 2007 Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rats: Gemäss Mitteilung des Verwaltungsgerichts hat Frau Gertrud Trottmann-Wettstein, Bremgarten, gegen den Beschluss des Grossen Rats vom 16. Januar 2007 betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Unterlunkhofen Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Die Vernehmlassung erfolgt durch den Regierungsrat. Staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht gegen Beschlüsse des Grossen Rats: Gemäss Mitteilung des Bundesgerichts haben am 22. Januar 2007 Ruth Döbeli, Aarau, und Mitbeteiligte, eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Beschluss des Grossen Rats i.S. Nutzungsplanung Oftringen eingereicht. Die Vernehmlassung erfolgt durch den Regierungsrat. 948 Streichung Ost-Umfahrung (Kapitel V 2.2, Beschluss 4.3, Nr. 44); Villnachern, Streichung Ost-Umfahrung (Kapitel V 2.2, Beschluss 4.3, Nr. 45). Vorlage des Regierungsrats vom 14. Februar 2007 - Geht an die Kommission UBV. 9. Schulgesetz; Änderung; Promotion an der Volksschule; Verankerung der Eckwerte zu den Laufbahnentscheiden im Schulgesetz; 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 14. Februar 2007 - Geht an die Kommission BKS. 10. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG); 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 14. Februar 2007 - Geht an die Kommission JUS. 11. Zweiter Fernverkehrshalt Lenzburg; 3. Gleis Lenzburg Gexi; Entflechtungsbauwerk Killwangen und ÖVAngebotskonzept im Freiamt; Globalkredite; Bewilligung; Richtplan; Anpassung. Vorlage des Regierungsrats vom 14. Februar 2007 - Geht an die Kommission UBV. Neueingänge 1. Aargauische Volksinitiative "Gegen Bauverhinderung, für neue Arbeitsplätze"; Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts; Ablehnung ohne Gegenvorschlag. Vorlage des Regierungsrats vom 10. Januar 2007 - Geht an die Kommission UBV. 2. Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR); 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 17. Januar 2007 - Geht an die Kommission UBV. 3. Gesetz über die Anpassungen der kantonalen Gesetze an das Partnerschaftsgesetz; 2. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 24. Januar 2007 - Geht an die Kommission AVW. 4. Fachhochschulcampus Brugg-Windisch; Miete von Räumlichkeiten; Kleinkredit; Bewilligung. Vorlage des Regierungsrats vom 24. Januar 2007 – Geht an die Kommission BKS. 5. Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG); 2. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 24. Januar 2007 - Geht an die Kommission VWA. 6. LandwirtschaftAARGAU; Ziele, Strategien und Umsetzung. Vorlage des Regierungsrats vom 17. Januar 2007 - Geht an die Kommission VWA. 7. Anpassung des Richtplans; Streichung des kurz- und mittelfristigen Abbaugebiets mit Abstimmungsbedarf (Kapitel E 4.1, Beschluss 4.1, Nr. 117 K) in Rekingen/Baldingen/ Tegerfelden und Festsetzung eines Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung (Kapitel L 3.2, Beschluss 1.1) in Rekingen/Tegerfelden. Vorlage des Regierungsrats vom 14. Februar 2007 - Geht an die Kommission UBV. 8. Kantonaler Richtplan; Anpassung des Richtplans; Streichung A3-Halbanschluss Schinznacherfeld (Richtung Bözberg) (Kapitel V 2.1, Beschluss 3.1, Nr. 10); Veltheim, 1956 Art. 948-949 949 Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative zwecks rascher Realisierung des dritten Juradurchstichs durch den Wisenberg (Wisenbergtunnel), der Beseitigung des Engpasses zwischen Aarau und Schönenwerd (Eppenbergtunnel) und des Verzichts auf weitere Investitionen am Bözberg; Einreichung und schriftliche Begründung Von der FDP-Fraktion wird Direktbeschluss eingereicht: folgender Antrag auf Text: Der Grosse Rat des Kantons Aargau beantragt der Eidgenössischen Bundesversammlung, mit dem Paket der ersten Priorität zu beschliessen 1. den Bau eines Wisenbergtunnels zwischen Olten und Sissach/Liestal, und 2. eines Eppenbergtunnels (Umfahrung Schönenwerd) zwischen Aarau und 0lten, bei gleichzeitiger Entlastung der Bözberglinie (Fricktal Bözberg - Brugg - Baden und Brugg - Freiamt) von der Rolle der Hauptachse des Gotthardgüterverkehrs. Sodann sind die Ergebnisse der guten Verhandlungen zwischen Bund, SBB und Kanton für den Anschluss an den Fernverkehr sowie die wichtigsten Regionalverkehrsverbindungen in einem Vertrag mit dem Kanton Aargau oder sonst in geeigneter Weise längerfristig sicherzustellen. Begründung: Im Planungsbericht "MobilitätAARGAU", der vom Aargauer Grossen Rat am 19. September 2006 beschlossen wurde, wird in Strategie 3.8 "Öffentlicher Verkehr" wörtlich ausgeführt: "Der öffentliche Verkehr wird attraktiv und konkurrenzfähig ausgestaltet. Das Angebot wird nachfrageorientiert und nach wirtschaftlichen Aspekten weiterentwickelt und konsolidiert. Der Regionalverkehr auf der Schiene hat hohe Priorität und darf nicht verdrängt Art. 950-951 6. März 2007 werden." Im Zuge der von der Alpeninitiative initiierten Verlagerung grosser Mengen des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene droht dieser "Güterverkehr von Grenze zu Grenze" als Folge fehlender Schienenkapazitäten, den regionalen, aber auch den überregionalen und nationalen Personenverkehr zu verdrängen. Ohne die Realisierung des Wisenbergtunnels oder einer gleichwertigen Alternative wird die Schweiz nicht in der Lage sein, die bis zum Jahr 2020 zu erwartende Verdoppelung des Bahnverkehrs im europäischen Nord-Süd-Verkehr zu verarbeiten und ohne den Eppenbergtunnel bleibt zwischen Olten und Aarau ein nationaler Engpass bestehen. Der Grosse Rat des Kantons Aargau ist in grosser Sorge, dass zu den alpenunterquerenden NEAT-Röhren die Zubringerlinien im Mittelland, speziell der dringend notwendige dritte Juradurchstich und die Kapazitätserweiterung Olten-Aarau zu spät realisiert werden. Er fordert daher umgehend die Realisierung des Wisenbergtunnels als dritten Juradurchstich. Zur Realisierung von genügender Kapazität in der Eisenbahnstruktur ist zudem der Bau des Eppenbergtunnels zwischen Däniken SO und Aarau so schnell wie möglich zu bauen und auf weitere Investitionen auf der Bözberglinie zu verzichten. im Ausland wissen: Qualität ist messbar, unterscheidet sich und wird durch Transparenz generell verbessert. Auch sind die qualitativ besten Spitäler meist die effizientesten und somit auch kostengünstig. Notwendig sind deshalb Qualitätsund Kostenwettbewerb anstelle von staatlicher Planung: Erstens ist die medizinische Ergebnisqualität der Spitäler zu veröffentlichen. Die Qualitätsindikatoren sind national einheitlich zu definieren. Zweitens ist die Wahlfreiheit zu verbessern, und das im Bundesparlament vorgeschlagene nationale "Cassis de Dijon-Prinzip" für Spitäler ist dafür richtungweisend: Allgemein versicherte Patientinnen und Patienten sollen schweizweit zwischen jenen Spitalabteilungen wählen können, welche im veröffentlichten Leistungsvergleich sowohl bei der medizinischen Ergebnisqualität als auch bei den Fallkosten gut bis führend sind. Damit wird die kantonale Spitalplanung durch den Spitalbinnenmarkt ersetzt; kantonale Grenzen werden geöffnet und die Öffnung nationaler Grenzen ermöglicht. Überdies wird mit den objektiven Kriterien "Qualität" und "Kosten" der längst notwendige Strukturwandel im Spitalbereich beschleunigt. Das kommt nicht nur Patientinnen und Patienten sowie Steuerzahlenden zugute, sondern erlaubt den Spitälern, sich zu spezialisieren und sich national sowie international zu positionieren. 950 Antrag der FDP-Fraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative für mehr Wahlfreiheit, Qualität und Kostenbewusstsein in der stationären Versorgung (Spitalbereich); Einreichung und schriftliche Begründung 951 Postulat Andreas Villiger, CVP, Sins, betreffend Hochwassermanagement Reusstal; Einreichung und schriftliche Begründung Von der FDP-Fraktion wird Direktbeschluss eingereicht: folgender Antrag auf Von Andreas Villiger, CVP, Sins mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Postulat eingereicht: und 18 folgendes Text: Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau eine Standesinitiative ein mit dem Ziel, das Krankenversicherungsgesetz und allfällige Verfassungsartikel derart zu revidieren, dass Patientinnen und Patienten schweizweit und im grenznahen Ausland freie Spitalwahl bzw. freie Wahl von Spitalabteilungen haben. Ergebnis-und Prozessqualität sowie die Fallkosten der Spitalabteilungen sind zu veröffentlichen, um Patientinnen und Patienten eine echte Wahl zu ermöglichen. Leistungen für die obligatorische Grundversicherung sollen Spitäler und Spitalabteilungen erbringen, die sowohl bei der medizinischen Ergebnisqualität als auch der Kosteneffizienz gut bis führend oder für die bedarfsgerechte Mindestversorgung notwendig sind. Entsprechend ist die Berechtigung zur Leistungserbringung nach objektiven Kriterien diskriminierungsfrei und transparent zu vergeben. Begründung: Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer will im Gesundheitswesen Qualität und Wahlfreiheit zu tragbaren Kosten. Das gilt auch für die Spitäler, dem grössten und am schnellsten wachsenden Kostenbereich. Doch obwohl die Spitäler Bürger und Bürgerinnen über Steuern und Prämien jährlich ca. 2'500 Franken kosten, werden keine Vergleiche zur medizinischen Ergebnisqualität veröffentlicht. Damit verdrängt die Schweiz, was die Patienten und Patientinnen Der Regierungsrat wird gebeten, mit den im Einzugsgebiet der Reuss gelegenen Kantonen Massnahmen zu prüfen, damit die in der Vernehmlassung zur Fortschreibung des Richtplans Hochwassermanagement Reusstal, Überlastfall (Richtplankapitel L5.1, Beschluss 2.1, Nr. 28) geplante Flutung der Reussebene bei aussergewöhnlichem Hochwasser verhindert werden kann. Insbesondere sollten folgende Projekte einer Machbarkeitsstudie unterzogen werden: 1. Bau eines Wasserkraftwerks im Gebiet Entlebuch mit einem grossen Stauvolumen (Stausee), welches einerseits zur Energiegewinnung und andererseits zur HochwasserRegulierung der Emme benutzt werden könnte, 2. Machbarkeitsstudie für unterstützende Massnahmen zur Regulierung des Pegels des Vierwaldstättersees mit dem Bau und Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken und eine verstärkte Nutzung deren Spitzenenergie im gesamten Einzugsgebiet der Reuss, 3. Vernetzung des Vierwaldstätter- und Zugersees durch Stollen und Nutzung deren Energie, 4. Erhöhung der Abflusskapazität der Reuss durch weitere Ausbaggerung der Flusssohle und Erweiterung der Dammanlagen. Begründung: Die vier Punkte würden gleichzeitig zur Energiegewinnung 1957 6. März 2007 Art. 952-953 und zum Hochwasserschutz beitragen. Ich bin überzeugt, dass einer oder mehrere der obgenannten Punkte Wesentliches zur Problemlösung beitragen könnte. Die geplante Flutung der Reussebene im Freiamt, wie sie in der "Vernehmlassung Hochwassermanagement Reusstal" geplant ist, hat bei den direkt Betroffenen grosse Unsicherheit hervorgerufen, insbesondere bei den betroffenen Gemeinden und der Landwirtschaft. Es wird anerkannt, dass die Flutung der Reussebene eine Massnahme sein könnte, um weitere Schäden bei Gebäuden und Infrastrukturen im unteren Reusstal zu vermeiden. Die Flutung der Reussebene würde jedoch für die Betroffenen einschneidende Auswirkungen haben, insbesondere würden die grossen Errungenschaften der Reusstalsanierung zunichte gemacht. Auch müssten die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie Gebäuden im Voraus geklärt werden. Mit der Reusstalsanierung wurde die Freiämter Reussebene zu einem der fruchtbarsten Landwirtschaftsgebiete de r Schweiz, gepaart mit einem intakten Naturschutz- und Naherholungsgebiet. Das Freiamt ist nicht gewillt, einfach so seine fruchtbaren Gebiete aufs Spiel zu setzen, bevor nicht alle anderen möglichen Massnahmen geprüft und eingehend abgeklärt worden sind. Insbesondere muss im "Hochwassermanagement Reusstal" interkantonal nach allen möglichen Lösungen gesucht werden, bevor das Freiamt die Lösung "Land unter" einführen müsste. Bei der Lösungssuche "Hochwassermanagement Reusstal" müssen alle betroffenen Kreise interkantonal einbezogen werden, insbesondere Energiewirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft, Tourismus usw. Dabei muss dem Kanton Aargau als Hauptbetroffenem eine federführende Position zugesprochen werden. 952 Interpellation der FDP-Fraktion betreffend Bauvorhaben FH Campus, Brugg-Windisch; Einreichung und schriftliche Begründung Von der FDP-Fraktion eingereicht: wird folgende Interpellation Text und Begründung: Der Grosse Rat hat einen Grundsatzentscheid gefällt, in Brugg-Windisch die aargauischen Standorte der Fachhochschule Nordwestschweiz zu konzentrieren ("Campus"). Dieser Entscheid fiel in weitgehender Unkenntnis der planerischen, baulichen und finanziellen Konsequenzen für den Kanton Aargau. Mittlerweile sind erste Teilschritte zur Realisierung des FH Campus Brugg-Windisch erfolgt. Bereits erfolgt sind Kreditbeschlüsse zu den Vorhaben "Sanierung Klosterzelg Hauptgebäude", "archäologische Ausgrabungen", "Sporthalle Brugg" und "Sanierung Klosterzelg Laborgebäude". Das PPP-Projekt Campus lief derart ungereimt ab, dass die GPK eingeschaltet werden musste. In ersten Vorlagen, die dem Grossen Rat vorgelegt wurden, versäumte es der Regierungsrat, diesem eine Gesamtperspektive - in planerischer, baulicher und finanzieller Hinsicht - zu unterbreiten Nachdem der Regierungsrat vor Monatsfrist auf Druck des Parlaments hin Licht ins Dunkel der Bauvorhaben Campus gebracht hat, sind zwar einige Fragen beantwortet worden, bei einigen Punkten herrscht indes aber immer noch 1958 Unklarheit. Die kürzliche Parlamentsdebatte über die Bauvorlage "Laborgebäude" hat gezeigt, dass über die Parteigrenzen hinweg Unmut herrscht und die fehlende Gesamtschau moniert wird. Im Grossen Rat herrscht mittlerweile in weiten Kreisen die Auffassung, ähnliche Vorlagen ohne Vorhandensein eines Gesamtkonzepts in Zukunft zurückzuweisen. Es stellen sich dem Grossen Rat und vor dem Hintergrund weiterer geplanter Schritte Fragen in Bezug auf das bauliche Gesamtkonzept und den finanziellen Rahmen, respektive weiterer finanzieller Verpflichtungen des Kantons Aargau gegenüber dem Vorhaben Campus. Deshalb wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie begründet der Regierungsrat die Priorisierung des Campus gegenüber anderen Bauten und welche Bauvorhaben müssen zu Gunsten des Campus zurückgestellt werden? 2. Wie sehen die teilweise schon angesprochenen "'anderen Finanzierungsmöglichkeiten" konkret aus? 3. Wie verhalten sich die bisher aufgelaufenen- zu den anlässlich der Beratung "Standortentscheid FH Campus" prognostizierten Investitionen? 4. Wie sind die Zusammenarbeit, respektive die Synchronisierung (Gesamtkonzeption) mit den vollständig privat realisierten Vorhaben sichergestellt? 5. Wie sehen die konkreten Schritte in der Umnutzung des Klinik-Altbaus der PD AG aus (Bau und Finanzen)? 6. Welche finanziellen Konsequenzen haben höhere Anlagekosten, resp. Was passiert wenn das angegebene Kostendach überschritten wird? 7. Wie verhält es sich mit den Kosten "Archäologische Grabungen". Wird der dieser Aufwand in den Landverkauf mit eingerechnet? 8. Wie sehen die heutigen und zukünftigen Eigentumsverhältnisse rund um Königsfelden aus? 9. Mit über 1,8 Mio. Franken Planungskredit für eine 3fach Turnhalle ist mittlerweile ein Projekt mit Gesamtkosten von 16,5 Mio. Franken entstanden. Wie rechtfertigt der Regierungsrat diese im Vergleich zu andern Turnhallenbauten hohen Investitionen (Bremgarten: Projekt 3fach Turnhalle ca. 6 Mio. Franken inklusive Abbruch eines alten Gebäudes; Fricktal: 3fach Turnhalle 5 Mio. Franken). Wir danken dem Regierungsrat für die rasche Beantwortung unserer Fragen. 953 Interpellation Thierry Burkart, FDP, Baden, betreffend Forderung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) an die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben; Einreichung und schriftliche Begründung Von Thierry Burkart, FDP, Baden, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: und 22 folgende Text und Begründung: Mit Entscheid vom 19. Januar 2007 hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) beschlossen, die Art. 954 Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) aufzufordern, im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) eine Untergrenze für den Teilbesteuerungssatz für Dividendenerträge festzuschreiben (NZZ am Sonntag vom 4. Februar 2007). Die so genannte "Wirtschaftliche Doppelbelastung" soll in Bezug auf die kantonale Einkommenssteuer lediglich auf 60 Prozent plus/minus 10 Prozent, d.h. höchstens um 50 Prozent gemildert werden können. Mit anderen Worten: Die Kantone bitten den Bund darum, den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen einzuschränken – und dies mit dem Abtreten von kantonaler Souveränität an den Bund. Bisher war klar, dass seitens der Kantone eine materielle Steuerharmonisierung nicht gewünscht wird. Im Rahmen der derzeitigen Unternehmenssteuerreform II will das Bundesparlament den Kantonen im Rahmen des StHG die Kompetenz einräumen, Teilbesteuerungsmodelle vorzusehen. Im Unterschied zu den bisher in verschiedenen Kantonen implementierten Verfahren (Entlastung auf Stufe Steuersatz; Ausnahme: Kanton Uri) setzt die Teilbesteuerung bei der Bemessungsgrundlage an. Die Festlegung des Teilbesteuerungssatzes (immer auf Stufe Bemessungsgrundlage) soll nach den bisherigen Beratungen den Kantonen überlassen bleiben. Demgemäss ist unklar, ob die Forderung der FDK bloss auf die Frage des Satzes der Teilbesteuerung (Stufe Bemessungsgrundlage) oder (auch) auf die Tarifautonomie (Stufe Steuersatz) der Kantone abzielt. Das heisst, auf Stufe Steuersatz wären die Kantone nach vorläufiger Einschätzung weiterhin berechtigt, tarifliche Erleichterungen vorzusehen. Eine Änderung dieser Rechtslage würde nämlich eine Verfassungsänderung bedingen. Offenbar hat die FDK sich hierzu indes keine Rechenschaft abgegeben. Das Vorgehen der FDK befremdet, insbesondere da dieses Gremium für derartige Forderungen in keiner Weise demokratisch legitimiert ist. Forderungen dieser Konferenz haben indes politisch starkes Gewicht. Neben den Kantonen Glarus (Teilbesteuerungssatz: 20 Prozent), Schwyz (Teilbesteuerungssatz: 25 Prozent) und Appenzell Innerrhoden (Teilbesteuerungssatz: 45 Prozent) müsste auch der Kanton Aargau bei einer derartigen Bundesvorschrift für die Kantone seinen kürzlich eingeführten Teilbesteuerungssatz von 40 Prozent nach oben anpassen und würde daher einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil verlieren. Der Regierungsrat wird daher eingeladen, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie stellt sich die Aargauer Regierung zum Entscheid vom 19. Januar 2007 der FDK, die WAK-S aufzufordern, im StHG eine Untergrenze für den Teilbesteuerungssatz für Dividendenerträge festzuschreiben? 2. Zielt die Forderung der FDK bloss auf die Frage des Satzes der Teilbesteuerung (Stufe Bemessungsgrundlage) oder (auch) auf die Tarifautonomie (Stufe Steuersatz) der Kantone ab? 3. Wie stellt sich die Aargauer Regierung dazu, dass ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium von Kantonsvertretern die Einschränkung der kantonalen Hoheit in Steuerfragen durch den Bund fordert? 4. Wie stellt sich die Regierung zur Autonomie der Kantone in Steuerfragen? 5. Wie gedenkt die Regierung - sofern sie gegenüber 6. März 2007 dem Vorgehen der FDK überhaupt kritisch eingestellt ist vorzugehen, um zu verhindern, dass das Bundesparlament dem vermeintlichen Ruf der Kantone zur Einschränkung der Souveränität in Steuerfragen folgt? 954 Interpellation Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal, betreffend Überprüfung der Lohngleichheit; Einreichung und schriftliche Begründung Von Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal und 26 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser Grundsatz ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. 1996 trat weiter das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau (GIG) in Kraft. Doch trotz dieser gesetzlichen Grundlagen bestehen in verschiedenen Branchen und an verschiedenen Arbeitsplätzen noch ungerechtfertigte Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Der Abbau von diskriminierenden Löhnen ist ein wichtiges Kriterium für die Erreichung der Chancengleichheit im Erwerbsleben. Die meisten Unternehmen sind überzeugt, dass es bei ihnen keine Diskriminierungen gibt. Bei genauerem Hinsehen zeichnen die Fakten aber nicht selten ein anderes Bild. Entsprechende Erhebungen verdeutlichen markante Unterschiede: Frauen verdienen durchschnittlich 20% weniger als Männer. Faktoren wie Ausbildung, Erwerbserfahrung und Dienstalter können zwar im Einzelfall Lohnunterschiede erklären, aber nicht alle. Seit dem Frühjahr 2006 stellt der Bund Unternehmen zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann das Testinstrument Logib (Logib: Kostenloser Download mit Anleitung und Tipps: www.equality-office.ch/d/logib) zur Verfügung. Damit können Unternehmen mit mindestens fünfzig Mitarbeitenden ihre Lohnpolitik überprüfen. Dies mit einem Instrument, das sich auf ökonomisch-statistische Analysemethoden stützt. Spezielles Fachwissen ist für die Anwendung nicht erforderlich. Mit Logib wurde ein Selbsttestinstrument entwickelt, das den Unternehmen die Möglichkeit bietet, mit geringem Aufwand zu überprüfen, ob sie die Lohngleichheit tatsächlich einhalten, ohne dass Dritte vom Resultat der Überprüfung Kenntnis erhalten. Deshalb wurde entschieden, Logib allen Interessierten kostenlos zur Verfügung zu stellen mittels Aufschaltung aufs Internet und nicht zu erfassen, wer dieses beansprucht. Bund und Kanton stehen auch im Rahmen des Beschaffungswesens in Pflicht, was die Lohngleichheit betrifft. So ist im aargauischen Submissionsdekret festgehalten: "§ 3 Arbeits- und Umweltschutzbedingungen 1Die Vergabestelle vergibt, sofern übergeordnetes Recht nichts anderes vorschreibt, den Auftrag nur an Anbietende, die: a) die am Ort der Leistung massgeblichen Bestimmungen über Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen einhalten; b) Frau und Mann, insbesondere hinsichtlich Lohn, gleich behandeln 1959 6. März 2007 c) die schweizerischen und aargauischen oder mit diesen gleichwertige Umweltschutzvorschriften einhalten. 2Die Vergabestelle ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Auf Verlangen haben die Anbietenden deren Einhaltung zu bestätigen oder nachzuweisen." Der Regierungsrat ist eingeladen, im Zusammenhang mit der oben stehenden Thematik folgende Fragen zu beantworten: 1. Mit welchen Massnahmen wirkt der Kanton Aargau präventiv gegen mögliche Lohndiskriminierung? a. Als Arbeitgeber? b. Als Auftraggeber? 2. In welchen Abständen überprüft der Kanton Aargau als Arbeitgeber, ob die Lohn-Chancengleichheit bei den kantonalen Angestellten gewährleistet ist? 3. Wurde der Kanton Aargau schon mit Klagen oder Beschwerden zur Thematik Lohngleichheit konfrontiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 4. Welche politischen Massnahmen hat der Regierungsrat im Kanton Aargau bereits ergriffen, um dem gesetzlich verankerten Grundsatz der Lohngleichheit Nachdruck zu verleihen? Sind weitere Massnahmen geplant? 5. Ist dem Regierungsrat das Instrument Logib zur Überprüfung der Lohngleichheit bekannt? 6. Wurde Logib vom Kanton Aargau als Arbeitgeber schon eingesetzt? Falls ja, wie war das Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht? 7. Setzt der Kanton als Vergabestelle von öffentlichen Aufträgen das Instrument Logib ein? 8. Wird die Privatwirtschaft bei entsprechenden Kontakten mit den kantonalen Behörden auf dieses Instrument Logib zur Überprüfung der Lohngleichheit aufmerksam gemacht? 955 Interpellation Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland, betreffend innere Sicherheit und Landesverweisung ausländischer Straftäter; Einreichung und schriftliche Begründung Von Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland, und 32 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die SVP, insbesondere auch die Interpellantin, sind der Auffassung, dass alle Ausländerinnen und Ausländer, welche sich in der Schweiz aufhalten, Recht und Gesetz sowie die öffentliche Ordnung unseres Landes strikte zu respektieren haben. Diese Grundhaltung, welche die Bevölkerung überwiegend teilt, hat folgende Konsequenz: Ausländerinnen und Ausländer, welche das ihnen gewährte Gastrecht schwerwiegend (unbedingte und bedingte Freiheitsstrafen!) und/oder wiederholt verletzen (z.B. schwerwiegende Strassenverkehrsdelikte, anhaltende Verstösse gegen Schulordnungen) und dadurch ihre fehlende Integrationsfähigkeit und ihre Missachtung der Rechtsordnung manifestieren, haben die Schweiz in jedem Fall, d.h. obligatorisch zu verlassen. Die vorliegende Interpellation bezweckt eine Lagebeurteilung, um den Handlungsbedarf zuständiger Instanzen festzulegen und 1960 Art. 955-956 nötigenfalls entsprechende Schritte einleiten zu können. Aufgrund der Polizeistatistik der Kantonspolizei ist erstellt, dass die Ausländerkriminalität ein erhebliches Problem darstellt; der Anteil ausländischer Straftäter liegt markant über dem Anteil an der Wohnbevölkerung. Die innere Sicherheit ist auch nach der Wahrnehmung weiter Kreise durch zunehmende Gewaltdelikte, welche vielfach von Straftätern ausländischer Herkunft begangen werden, bedroht. Es besteht insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Delikte gegen Leib und Leben Handlungsbedarf im Umgang mit Straftätern ausländischer Herkunft. Einerseits drängen sich Regelungen auf, welche das Gastrecht der souveränen Schweiz rigoros gewährleisten. Andererseits ist eine behördliche Ausweisungspraxis durchzusetzen, welche die innere Sicherheit durch die Ausweisung notorischer Straftäter markant verbessert. Von einer konsequenten Praxis sind auch Auswirkungen auf das Verhalten von Straftätern zu erwarten. Dazu bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Instanzen sind für die Anordnung und den Vollzug von Ausweisungen zuständig? 2. Welche materiellen Regelungen sind bezüglich Landesverweisungen nach geltendem Recht anwendbar und welches sind die Kriterien, welche der Ausweisung zugrunde gelegt werden? 3. Ist aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen möglich, dass bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und bei wiederholten Verstössen gegen die öffentliche Ordnung (Strassenverkehr, Schulrecht, usw.) Ausweisungen in jedem Fall angeordnet und vollzogen werden müssen? 4. Welche gesetzlichen Bestimmungen stehen einer regelmässigen Ausweisung straffälliger Ausländer entgegen, und wo sieht der Regierungsrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf? 5. Wie lässt sich die Praxis der zuständigen Behörden zusammenfassen und wie ist die Haltung des Regierungsrats zur Forderung, dass insbesondere Gewalttäter regelmässig auszuweisen sind? 6. Wie viele Ausweisungen straffälliger Ausländer sind in den letzten Jahren im Kanton Aargau a) verfügt und b) vollzogen worden? 7. Welche Anteile machen diese Fälle im Vergleich zur statistisch erfassten Ausländerkriminalität aus? 8. Was schlägt der Regierungsrat vor, um die Ausländerkriminalität wirksam zu reduzieren? 9. Welches ist der prozentuale Anteil ausländischer Straftäter bei folgenden Delikten: a) Tötungsdelikte? b) Körperverletzungen? c) Häusliche Gewalt? d) Sexualdelikte? e) Raub? f) Verkehrsunfälle, insbesondere Raserunfälle? 956 Interpellation Jörg Hunn, SVP, Riniken, betreffend Aargauer Kriminalstatistik 2006 zum Ausländeranteil bei den ermittelten Straftätern; Einreichung und schriftliche Begründung Von Jörg Hunn, SVP, Riniken, und 39 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Art. 957-958 Text und Begründung: Der gesamthaft leichte Rückgang der Kriminalität in unserem Kanton ist erfreulich. Die grosse Polizeipräsenz zeigt offenbar eine gewisse Wirkung. Die Kantonspolizei leistet gute Arbeit. Bedenklich und zugleich beängstigend ist aber die enorme Zunahme der Gewaltdelikte. Im Vergleich zu 2005 haben die Gewalttaten im letzten Jahr um 121 Fälle (10%) zugenommen. Im Fünfjahresvergleich beträgt die Zunahme sage und schreibe 73%. Die Statistik sagt, der Ausländeranteil bei den überführten Straftätern sei weiter von 42 auf 40,5% gesunken. Trotz der angegebenen sinkenden Tendenz liegt der Prozentsatz nach wie vor deutlich über dem Anteil der ausländischen Bevölkerung in unserem Land. Offen bleibt die Frage, ob die statistische Information wirklich ein faires Bild vermittelt. Angesichts der wachsenden Ängste in der Bevölkerung darf die ausländische Herkunft der Täterinnen und Täter nicht ausgeblendet werden. Für die objektive Beurteilung und die nachhaltige Bekämpfung der Kriminalität ist nicht nur die aktuelle Staatsangehörigkeit, sondern auch die Herkunft von Interesse. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf zu wissen, woher die Straftäterinnen und Straftäter ursprünglich stammen. Das heisst, dass die Statistik nicht nur die Schweizer und die Ausländer, sondern auch die eingebürgerten Personen auszuweisen hat. Im Sinne einer offenen Information bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele der im Jahre 2006 ermittelten Straftäter sind Schweizer Bürger durch Abstammung, wie viele sind Ausländer und wie viele sind eingebürgerte Personen? 2. Wie viele der im Jahre 2006 ermittelten Gewalttäter sind Schweizer Bürger durch Abstammung, wie viele sind Ausländer und wie viele sind eingebürgerte Personen? 3. Wie oft musste die Polizei 2006 wegen häuslicher Gewalt ausrücken? Wie hoch war der Anteil der Ausländer und der Eingebürgerten bei den gewaltausübenden Personen? 957 Interpellation Andreas Villiger, CVP, Sins, betreffend Überschwemmungsgefahr im Aargau durch die Sanierung der Reusswehr in Luzern; Einreichung und schriftliche Begründung Von Andreas Villiger, CVP, Sins, und 19 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Mit dem Reusswehr in Luzern wird seit 1861 der Pegel des Vierwaldstättersees reguliert. Jetzt soll es saniert und ausgebaut werden - insbesondere zum Schutz vor Hochwasser. Mit dem Ausbau des Reusswehrs wird die Abflusskapazität von heute 330 auf 430 Kubikmeter pro Sekunde erhöht. Damit wird das Überschwemmungsrisiko für den Kanton Luzern fünf Mal kleiner. Das Projekt soll bis 2010 realisiert werden. Wasser ist ein Segen - ausser wenn es in rauen Mengen fliesst, wie im August 2005. Dann wollen die Obenliegenden es möglichst schnell loswerden. In den Augen der Untenliegenden dagegen sollten sie es möglichst bei sich behalten. 6. März 2007 Der Regierungsrat wird gebeten, zu diesem Thema einige Fragen zu beantworten: 1. Wie stellt sich der Kanton Aargau zur Sanierung der Reusswehr? 2. Mit wie viel Mehrmengen Wasser hätte der Kanton Aargau allgemein und bei einem Hochwasser wie im August 2005 im Besonderen zu rechnen? 3. Wie hoch ist der Zielwasserstand des Vierwaldstättersees und was hat eine Erhöhung oder eine Senkung des Zielwasserstands für Auswirkungen? 4. Was für Auswirkungen hätte die Sanierung der Reusswehr für die Gefahrenkarte im Aargau? 5. Was für Szenarien sind vorhanden, um die zusätzlichen Mengen zu "schlucken"? 6. Stimmt es, dass die Bauernfamilien insbesondere in der Reussebene besonders betroffen wären? 7. Was würde mit bestehenden Bauten passieren und was hätte das für die Betroffenen für Konsequenzen? 8. Wie viele wären betroffen? 9. Stimmt es, dass momentan deswegen auch Neuaussiedlungen besonders kritisch hinterfragt werden oder gar ein Baustopp verhängt wurde? 10. Sind Entschädigungen für die Betroffenen vorgesehen? 11. In welcher Höhe würden Entschädigungen bezahlt und was würde alles abgegolten werden? 12. Für die Bauernfamilien sind Überflutungen, wie sie in den letzten Jahren vermehrt vorgekommen sind, immer mit Ertragsausfällen und Neuansaaten verbunden. Zudem kann man nicht genau abschätzen, was hier alles angeschwemmt wird (Öl, Abwasser usw.). Sind hier spezielle Entschädigungen oder Massnahmen vorgesehen? 13. Das Aargauische Versicherungsamt (AVA) weist im Jahresbericht 2005 17,7 Mio. Franken an Wasserschäden aus. Um wie viel würde das Risiko bezüglich Wasserschäden reduziert werden, wenn das Reusswehr saniert ist? 14. Wie viel würde das Risiko bezüglich Wasserschäden reduziert, wenn Überflutungsmulden beispielsweise im Reusstal erstellt würden? 15. Ist vorgesehen, dass sich das AVA grosszügig an den Kosten beteiligen würde bei einem der obgenannten Szenarien, da das Risiko bezüglich Wasserschäden deutlich reduziert würde? 958 Interpellation Kurt Wyss, CVP, Leuggern, betreffend mögliche Einschränkung des Bahnverkehrs zwischen Koblenz und Waldshut; Einreichung und schriftliche Begründung Von Kurt Wyss, CVP, Leuggern, und 21 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Aufgrund der Kürzung der Bundesmittel beabsichtigte das Land Baden-Württemberg die Zugsverbindungen zwischen Koblenz und Waldshut auf den 10. Juni 2007 um 35 Prozent zu reduzieren. Erfreulicherweise bleibt aufgrund der Intervention des Kantons Aargau (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) der Halbstundentakt nach Waldshut zumindest bis zum 8. Dezember 2007 bestehen. Heute wird Waldshut an Werktagen im Halbstundentakt 1961 6. März 2007 bedient, was dem Kooperationsvertrag von 1998 zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Kanton Aargau mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung entspricht. Es verkehren Direktzüge ab Waldshut/Koblenz nach dem Hauptbahnhof Zürich, was die Standortattraktivität im Landkreis Waldshut und im Unteren Aaretal erhöht und die Regionen mit dem Wirtschaftsraum Baden respektive Zürich verknüpft. Im Jahr 2006 benutzten von Montag bis Freitag täglich 1100 Fahrgäste (davon sind 200 Grenzgänger) die Verbindung zwischen Koblenz – Waldshut; an Samstagen 620 und Sonntagen 219 Fahrgäste. Die Fahrgastzahlen haben aufgrund der Angebotserweiterung von 1999 bis 2006 um über 50 Prozent zugenommen. Die knapp 200 Grenzgänger aus Deutschland benützen täglich die Strecke Waldshut – Koblenz – Waldshut, um die Arbeit in der Schweiz aufzunehmen. Dies hilft mit, die Verkehrssituation zu Spitzenzeiten beim Grenzübergang zu entschärfen. Die Benützer des öffentlichen Verkehrs sind nebst den Grenzgängern im Bereich Einkauf, Tourismus und Freizeit anzusiedeln. Seit dem Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2006 verkehren zwei weitere Zugspaare am späten Abend zwischen Baden und Koblenz. Diese Züge können mangels finanzieller Zusicherung aus Deutschland leider nicht bis Waldshut geführt werden. Die Züge verweilen beim Bahnhof Koblenz bis zur Rückfahrt. Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Setzt sich der Regierungsrat unvermindert für die Beibehaltung des Halbstundentakts zwischen Koblenz und Waldshut beim Land Baden-Württemberg ein? Ist er bereit, die dringende Angelegenheit in der Hochrheinkommission zu traktandieren, da auch Verbindungen von Singen über Schaffhausen nach Waldshut/Koblenz und weiter nach Basel in beiden Richtungen betroffen sind? 2. Ist er bereit, allenfalls eine ausserordentliche Sitzung einzuberufen und koordiniert mit dem Kanton Schaffhausen und dem Landratsamt Waldshut für die Beibehaltung der Zugsverbindungen einzustehen und gemeinsam diese Haltung gegenüber dem Land Baden-Württemberg zu vertreten? 3. Ist der Kanton Aargau bereit, sich finanziell vermehrt zu engagieren, damit die drohenden Fahrplankürzungen abgewendet werden können? 4. Ist dem Kanton bewusst, dass zusätzlicher Strassenverkehr (200 Grenzgänger täglich) an den Spitzenzeiten morgens und abends die Stausituation am Grenzübergang Koblenz/Waldshut wesentlich verschärfen? 5. Ist der Kanton bereit, sich beim Land BadenWürttemberg einzusetzen, dass auch die zusätzlichen zwei Züge am späteren Abend von Koblenz nach Waldshut geführt werden können und somit weitere attraktive Angebote für die Rückkehr aus den Zentren Zürich und Baden nach dem Landkreis Waldshut respektive umgekehrt geschaffen werden können? 6. Können bei einem negativen Entscheid aus Deutschland die zwei Züge weiter nach Bad Zurzach geführt werden? 7. Ist der Kanton bereit, das Rollmaterial nach Waldshut zu verbessern und somit die Attraktivität zu steigern? 8. Ist im Falle des tatsächlichen Verlusts der Verbindungen Koblenz-Waldshut eine Kompensation auf der Strecke Koblenz-Bad Zurzach denkbar? 1962 Art. 959-960 959 Interpellation Thierry Burkart, FDP, Baden (Sprecher), Andreas Binder, CVP, Baden, Rainer Klöti, FDP, Auenstein, Theres Lepori, CVP, Berikon, Maja Wanner, FDP, Würenlos, vom 30. Mai 2006 betreffend Entscheid des Regierungsrats hinsichtlich Streichung von Leistungsaufträgen gegenüber der Kantonsspital Baden AG; Rückzug (vgl. Art. 615 hievor) Mit Datum vom 11. Januar 2007 hat Thierry Burkart, FDP, Baden, die Interpellation per Mail an den Ratssekretär zurückgezogen. Das Geschäft ist erledigt. 960 Interpellation Roland Agustoni, Magden, vom 13. Juni 2006 betreffend Wasserkraftwerk Rheinfelden; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 630 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 24. Januar 2007: Im Jahr 1984 verpflichtete sich der Kanton Aargau vertraglich, die Hälfte der Produktion aus dem geplanten neuen Kraftwerk Rheinfelden zu Gestehungskosten zu übernehmen. Bauherrrin ist die Energiedienst AG, Rheinfelden (D). Die Arbeiten am neuen Wehr begannen 2003 und werden in den nächsten Monaten abgeschlossen. Ab Januar 2007 folgt der Bau des neuen Kraftwerksgebäudes. Das Kraftwerk wird die Produktion voraussichtlich im Jahr 2010 aufnehmen und rund 600 kWh Strom erzeugen. Die Übernahmepflicht für den Strom aus dem neuen Kraftwerk Rheinfelden galt lange als schwere Hypothek für den Kanton. Als Folge der Marktöffnung in Europa sanken Ende der 90-er Jahre die Strompreise stark, was zu Verzögerungen im Bau des Kraftwerks führte. Das zog hohe Planungskosten (Vorlaufkosten) nach sich. Diese haben sich durch die Verzinsung noch verdoppelt. In der Staatsrechnung 2005 ist deshalb für die Vorlaufkosten eine Eventualverpflichtung bis zu 48 Mio. Franken eingesetzt worden. Dazu wurden weitere 275 Mio. Franken als Kostenbeitrag für den Kraftwerkbau aufgeführt. Hätte das Kraftwerk vor fünf Jahren den Betrieb aufgenommen, wären dem Kanton Verluste von bis zu 25 Mio. Franken jährlich entstanden. Der Kanton ist die Verträge im Jahr 1984 vor allem deshalb eingegangen, weil er damit den Bau des neuen Kraftwerks beschleunigen wollte. Auf Grund der Verzögerungen konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Deshalb hat der Kanton die hohen Vorlaufkosten und vor allem auch die damit verbundenen Zinskosten bestritten. In langwierigen und intensiven Verhandlungen ist es dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt gelungen, eine für den Kanton akzeptable Lösung mit der Energiedienst AG zu finden. Damit hat der Kanton den notwendigen Handlungsspielraum Art. 961-962 gewonnen und verschiedene Unternehmen eingeladen. Offerten für die Energieverwertung einzureichen. Ein externes Büro bewertete die eingegangenen Angebote; die für den Aargau interessanteste Offerte stammt von der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK). Die NOK bezahlt dem Kanton Aargau für das Verwertungsrecht 114 Mio. Franken und übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag von 1984. Die Details sind in einer Vereinbarung geregelt. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2006 der Übertragung der Verwertung der Energie aus dem neuen Kraftwerk Rheinfelden an die NOK zugestimmt. Die erzielte Lösung trägt der Entwicklung im europäischen Strommarkt Rechnung und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Kanton Aargau und in der Schweiz. Den Betrag von 114 Mio. Franken will der Regierungsrat der Spezialfinanzierung Sonderlasten zufliessen lassen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat die Öffentlichkeit am 27. November 2006 über die getroffene Lösung informiert. Zu Frage 1: Der Regierungsrat überträgt die Rechte und Pflichten der Verträge aus dem Jahr 1984 an die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK). Die Bestimmungen der Konzession werden dadurch nicht berührt. Zu Frage 2: Durch die Übertragung der Rechte und Pflichten an die NOK obliegen dem Kanton Aargau keine Abnahmeverpflichtungen mehr. Zu Frage 3: Der Kanton Aargau wird keine Beteiligung am Rheinkraftwerk Rheinfelden mehr anstreben. Zu Frage 4: Vom Bund sind keine Fördermittel zu erwarten. Zu Frage 5: Die NOK wird den Strom im Kanton Aargau verwerten. Zu Frage 6: Der Strommix der AEW Energie AG sieht gemäss Rechnungsbeilage der AEW an ihre Kunden vom Oktober 2006 wie folgt aus: Erneuerbare Energien: Wasserkraft 17.380 % Übrige erneuerbare Energien 0.026 % Kernenergie: 80.894 % Abfälle: 1.726 % Zu Frage 7: NOK hat sich verpflichtet, die Energie im Kanton Aargau zu verwerten. Die Gemeinden beziehen den Strom nicht direkt von den NOK, sondern von der AEW Energie AG. Nach der Marktöffnung werden voraussichtlich neue Produkte auf dem Markt angeboten werden. Ein Produktemerkmal kann dabei die Herkunft des Stromes sein. Zu Frage 8: Die NOK ist in der Verwertung frei, solange diese im Kanton Aargau erfolgt. Wie die Vermarktung erfolgt, ist der NOK überlassen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1’340.–. 6. März 2007 Vorsitzende: Mit Datum vom 3. Februar 2007 hat sich der Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 961 Zur Traktandenliste Miloni Reto, Grüne, Hausen AG: Ich beantrage, das Traktandum 14 betreffend Public Private Partnership zu verschieben bis der Bericht der Geschäftsprüfungskommission vorliegt. Keine Armee der Welt setzt einen Aufklärungstrupp in Gang, bevor nicht genaue Erkundigungen eingeholt wurden. Zuerst werden Erkundigungen eingeholt, danach Beschlüsse gefällt, und erst dann wird der grosse Tross in Gang gesetzt. Bei diesem Geschäft sind die Abklärungen noch nicht abgeschlossen. Es ist aber absehbar, dass dieser Bericht bis Ende März vorliegen wird. Somit wäre es sinnvoll, dieses Traktandum zu verschieben. Vorsitzende: Zu diesem Antrag ist ein Gegenvotum erlaubt. Dr. Heller Daniel, FDP, Erlinsbach: Ich bitte Sie, diesem Antrag nicht zu folgen. Unser Postulat hat mit den Ereignissen im Campus überhaupt nichts zu tun. Es wurde bereits vorher so formuliert. Mit diesem Postulat wollen wir nur, dass die Regierung ihre Überlegungen für diesen Bereich ausbreitet und in einem Bericht mit uns politisch diskutiert. Bis dieser Bericht vorliegt, werden selbstverständlich auch die Ergebnisse der GPK zum Campus vorliegen. Beides kann dann ohne weiteres miteinander in die PPP-Verfahren einfliessen. Es gibt somit keinen Grund dieses Postulat, welches lediglich eine allgemeine Auslegeordnung verlangt, dem Regierungsrat heute nicht zu überweisen. Ich bitte Sie, das Traktandum nicht abzusetzen. Abstimmung: Der Antrag Miloni wird mit 76 gegen 44 Stimmen abgelehnt. 962 Thierry Burkart, FDP, Baden; Fraktionserklärung Burkart Thierry, FDP, Baden: Die Gegner unserer Steuergesetzrevision, namentlich die SP und die Grünen, wollten dem Stimmvolk während des Abstimmungskampfs stets glaubhaft machen, dass eine tiefe steuerliche Belastung für Bürger und Unternehmen keine nennenswerten Zuzüge von Steuerzahlern in den Kanton Aargau verursachen würde. Die Linken und Grünen wollten uns weismachen, dass daher eine Revision des Steuergesetzes gänzlich ohne dynamische Effekte bliebe und die Vorlage abzulehnen sei. Die Aargauerinnen und Aargauer sind dieser Empfehlung nicht gefolgt. Sie haben mit Annahme des neuen Steuergesetzes zum Ausdruck gebracht, dass eine tiefe Steuerbelastung zu Wirtschafts- und Wohlstandswachstum führt. Dass offenbar die Sozialdemokraten selber nicht an ihre eigene These glauben, zeigt ihr Verhalten in Bezug auf die Steuerpolitik gegenüber Brüssel. Umso mehr ist die FDP denn auch über 1963 6. März 2007 den Verrat von schweizerischen Interessen durch die Sozialisten in Brüssel erschüttert. Wie die Medien in den vergangenen Wochen bekannt gegeben haben, ist von Schweizer SP-Politikern bereits am 1. Dezember 2005 in Brüssel ein Vorstoss eingegangen, welcher den angeblich “schädlichen Steuerwettbewerb” der Schweiz zum Thema hatte. Damit setzt ausgerechnet die ehemalige Arbeiterpartei SP tausende von Schweizer Arbeitsplätzen aufs Spiel. Sie reiht sich so in die Allianz des europäischen Steuerkartells der Hochsteuerländer ein. Man will Druck auf die Schweiz ausüben, um sie des Wettbewerbsvorteils massvoller Steuern berauben zu können. Sachlich entbehrt der Angriff der EU gegenüber der Holdingbesteuerung ohnehin jeglicher Grundlage. Die Holdingbesteuerung ist eine andere Art des Beteiligungsabzugs, wie ihn eigentlich jedes europäische Land kennt. Es ist daher offensichtlich, dass die neuen Druckversuche aus Brüssel wenig mit Sachpolitik, viel mehr mit Machtpolitik zu tun haben. Zu Recht haben daher Bundesrat, bürgerliche Parteien und Politiker gegen die linken Umtriebe und die Ansinnen der EU laut protestiert. Erstens ist die Schweiz ein unabhängiges Land, welches selbst über seine Steuern bestimmen kann, zweitens ist es gerade der FDP ein wichtiges Anliegen, mit einer wachstumsfördernden Steuerpolitik wie im Aargau, Arbeitsplätze zu schaffen, drittens Ist es unerhört, dass die SP durch diesen hinterhältigen Angriff, die lebenswichtigen Interessen unseres Landes und der Arbeitnehmer aus egoistischen Gründen aufs Spiel setzt. Die FDP Aargau verurteilt diesen “Dolchstoss” aufs Schärfste und mahnt die SP zur Vertretung unserer Landesinteressen, die zu Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen führen. 963 Reto Miloni, Grüne, Hausen; Persönliche Erklärung Miloni Reto, Grüne, Hausen AG: Mit Erleichterung nahmen viele von uns zur Kenntnis, dass zwei dämliche Episoden am Axpo-Stammtisch nicht mehr in Kinowerbung und Fernsehspots eingesetzt werden. Die Axpo musste wegen ihrer Spots nicht nur Ratschläge von Medien und schockierten Politikern entgegennehmen, sondern wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie so gegen das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb verstösst. “Unlauter handelt, wer Waren, Werke, Leistungen durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt” (UWG Art. 3). Das hat die Axpo getan. Die nun abgesetzten Werbespots sind allerdings bloss die Spitze des Eisbergs der Axpo-Geschäftspolitik. Dass eine den Kantonen gehörende Stromholding mit medialen Knallpetarden gegen neue erneuerbare Energien ins Feld zieht - notabene auf Kosten der Stromkonsumentinnen/konsumenten und als vermeintlicher Schlag gegen die Volksinitiative der Grünen - offenbart mehr Schwäche als Stil. Tatsächlich wäre unsere Stromwirtschaft, gemäss Energiegesetz zur sparsamen Energieverwendung verpflichtet, zur Umweltentlastung und Nutzung einheimischer Energien aufgerufen. Über den Tag der “Köbi-National-Spots” hinaus wären nun die Entscheidungsstrukturen und Praktiken unserer Stromlobby an den Pranger zu stellen. Im Grossen Rat debattieren wir über die Bestellung des Bankrats und ob die AKB ausserhalb ihres ″Stromgebiets“ tätig sein soll. Derweil operiert die Axpo/EGL mit Volksmitteln aktiv vom Ural bis nach 1964 Art. 963-965 Spanien, vom Nordkap bis nach Süditalien, investiert zurzeit Milliarden in Gaskombikraftwerke und transadriatische Gaspipelines im Ausland. Der Regierungsrat nominiert AEW-Verwaltungsräte, welche ihrerseits Verwaltungsräte und als Retourkutsche unseren Regierungsrat in oberste Leitungsgremien der Axpo abordnen. Als VerwaltungsratsPräsident der EGL und ihrer “italian connection” amtet Axpo-CEO Heinz Karrer. Während er halb Italien aus Gaskombikraftwerken mit Strom versorgen will, vergiesst er medienträchtig Krokodilstränen ob der Gaskombikraftwerke in der Schweiz. Meine Damen und Herren, personelle Verfilzungen und fragwürdige Investitionsstrategien sind hier ebenso unübersehbar wie ein Mangel an parlamentarischem Einfluss bei unserer omnipotenten Stromlobby. Die Desinformationskampagne der Axpo ist Ausdruck der inkohärenten und wenig durchsichtigen Investitionsstrategie. Warum investiert man nicht in der Schweiz in neue Erneuerbare, anstelle riskanter CO2Schleudern im Ausland, wenn angeblich der Strom sowieso nicht in die Schweiz zurückfliessen kann? Es wird Zeit, über die AEW die Axpo zur Brust zu nehmen und legitime Aargauer Interessen zu definieren. 964 Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick, Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch, und Pia Müller, SP, Wettingen; Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rats Als neue Mitglieder des Grossen Rats werden in Pflicht genommen: - Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick (anstelle von Nils Graf, Frick) - Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch (anstelle von Dr. Johanna Haber, Menziken) - Pia Müller, SP, Wettingen, (anstelle von Simona Brizzi, Ennetbaden) 965 Gesetz über das Kantonsund Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung; Anträge des Regierungsrats betreffend redaktionelle Überprüfung gemäss § 35 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und § 56b Geschäftsordnung (GO); Genehmigung Der Rat unterzieht die in der Sitzung vom 12. Dezember 2006 verabschiedete Gesetzesänderung der Redaktionslesung. Den Ratsmitgliedern liegen die Anträge des Regierungsrats in synoptischer Darstellung vor. Keine Wortmeldung Abstimmung: Der Antrag des Regierungsrats wird mit 123 gegen 0 Stimmen genehmigt. Beschluss: Das Ergebnis der redaktionellen Überprüfung der Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Bemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. Dezember 2006 wird genehmigt. Art. 966 966 Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung; Beschlussfassung bzw. Verabschiedung (Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen GSW vom 9. Januar 2007) Dr. Vögtli Theo, CVP, Böttstein, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen GSW: Bei der Abschaffung der Heiratsstrafe geht es hier nur um die AHV. Zur Chronik der Ereignisse: - Am 4. Juli 2006 haben Gregor Biffiger, Silvia FlückigerBäni, Milly Stöckli und Dr. Jürg Stüssi eine Antrag auf Direktbeschluss vom 4. Juli 2006 betreffend der Einreichung einer Standesinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung eingereicht. Das war das Geschäft 06.138. - Der Grosse Rat hat den Antrag auf Direktbeschluss am 29. August 2006 mit 98 gegen 18 Stimmen für erheblich erklärt. - Das Geschäft wurde der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen zugewiesen, welche am 10. November 2006 zur Beratung zusammentrat. - Die Kommission unterstützte den Antrag mit 9 zu 4 Stimmen und verzichtete mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung darauf, Änderungen am Initiativtext vorzuschlagen. - Mit Schreiben vom 16. November 2006 wurde der Regierungsrat von der Kommission zur Stellungsnahme eingeladen. - Mit der Stellungnahme vom 13. Dezember 2006 unterstützte der Regierungsrat die Standesinitiative. - Mit Korrespondenzbeschluss vom 9. Januar 2007 nahm die Kommission von der regierungsrätlichen Stellungnahme Kenntnis. - Heute, am 6. März 2007 stellt die Kommission Gesundheit und Sozialwesen dem Grossen Rat den Antrag, die Standesinitiative gutzuheissen und an die Bundesversammlung weiterzuleiten. Um was geht es konkret? Bei der Bemessung der AHVAltersrenten wird Ehepaaren nur eine Rente von 150% ausbezahlt, während unter gleichen Voraussetzungen für Konkubinatspaare die Rentendifferenz bis zu Fr. 1’075 pro Monat mehr betragen kann. Die im Kanton ausführende SVA (Sozialversicherung Aargau) ist im Vollzug an das geltende Bundesrecht gebunden und hat keinen Handlungsspielraum. Es gäbe aber nach SVA auch keine plausible Erklärung für diese ungleiche Behandlung. Allerdings wird festgehalten, dass eine solche Initiative nur Erfolg haben kann, wenn sie kostenneutral ausfällt. Dies kann durch die Reduktion von Einzelrenten oder die Gleichstellung der Konkubinatspaare erfolgen. Die SP hielt in der Kommission nichts von einer Rentensenkung, weil diese auch Alleinstehende treffen würde und sieht hinter der Initiative eine Sparübung. Die Ausbezahlung von zwei Vollrenten würde zu Mehrkosten von 2,5 Milliarden Franken, also ca. einem Beitragsprozent führen. Eintreten 6. März 2007 Roth Barbara, SP, Erlinsbach: Die SP-Fraktion befürwortet grundsätzlich die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Personen, egal in welcher Lebensform sie leben, und dies über sämtliche Gesetzgebungen hinweg, also auch in der AHV-Gesetzgebung. Ebenso ist es für die SP-Fraktion eine Tatsache, dass die AHV-Gesetzgebung aus dem Jahre 1946 nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Trotzdem stelle ich im Namen einer knappen Mehrheit der SP-Fraktion einen Nichteintretensantrag auf die vorliegende Standesinitiative; dies aus folgenden Gründen: Die antragstellende SVP-Fraktion sieht vor, unter dem Deckmantel der Gleichstellung und der Rechtsgleichheit für alle, eine Sparvorlage vorzulegen. Ist es doch eine Tatsache, dass dies - für den Regierungsrat und ich denke, auch für die antragstellende SVP-Fraktion soll das Ganze ja bestimmt kostenneutral sein - heissen will, dass die Renten für die Einzelpersonen gesenkt werden müssen, um sie für die Ehepaare erhöhen zu können. Dies wird bedeuten, dass es mehr Personen geben wird, deren Existenzsicherung, die eigentlich in der Verfassung festgeschrieben ist, nicht gewährleistet ist. Dadurch werden auch mehr Personen Ergänzungsleistungen beziehen müssen. Die SVP-Fraktion schlägt aber mit keinem Satz vor, wie die Finanzierung nach dieser Beschlussfassung aussehen soll. Genau das vermissen wir. Die SVP verlangt sonst immer, dass, wenn eine Aufgabe erfüllt werden soll, oder etwas Neues geplant ist, auch die Finanzierung geregelt und offengelegt werden muss. Sie sind sich sicher bewusst, dass die Ergänzungsleistungen durch die Kantone finanziert werden. Wenn sich in einem Jahresbericht der Sozialversicherungsanstalt zeigt, dass die Ergänzungsleistungen nach Einführung einer neuen Gesetzgebung höher ausgefallen sind, werden sie sicher die Ersten sein, die aufheulen und Vorschläge bringen, um die Ergänzungsleistungen wieder zu senken. Wir sind nicht bereit, wie hier vorgegeben wird, unter dem Deckmantel der Gleichstellung und Gleichberechtigung für alle, an den AHV-Renten zu sparen, und die Situation für viele Leute zu verschlechtern. Ich bitte Sie, unseren Antrag auf Nichteintreten zu unterstützen. Keller Stefan, Grüne, Baden: Wer kann schon dagegen sein, wenn eine Ungerechtigkeit abgeschafft werden soll. Auf den ersten Blick ist das Ziel der vorgeschlagenen Standesinitiative ein ehrenwertes. Auf den zweiten Blick stellen sich aber doch einige Fragen, welche allerdings unbeantwortet bleiben müssen. Der Regierungsrat und auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission unterstützen die Standesinitiative unter der Bedingung, dass die Neuordnung auf Bundesebene kostenneutral gestaltet werden muss. Das bedeutet, dass die Renten für Konkubinatspaare und auch teilweise für Alleinstehende gesenkt werden müssen, was in einigen Fällen zu einer Kompensation durch Ergänzungsleistungen führen würde. Es ist zu bezweifeln, ob eine solche Umverteilung sinnvoll ist. Ich verweise auf meine Vorrednerin, Barbara Roth. Im Initiativtext ist wohl die verlangte Kostenneutralität der Neuordnung nicht explizit erwähnt. Bei den gegenwärtigen politischen Verhältnissen ist jedoch davon auszugehen, dass Kostenneutralität trotzdem Grundlage jeglicher Anpassungen sein würde. Sollten allerdings nach den nächsten Wahlen im Vorsitzende: Wir haben einen Nichteintretensantrag. 1965 6. März 2007 Herbst die Mehrheitsverhältnisse auf den Kopf gestellt sein, würde die Sache schon anders aussehen. Ich habe noch eine grundsätzliche Anmerkung zur Vorgehensweise: Das Mittel der Standesinitiative sollte unserer Ansicht nach nur dann angewendet werden, wenn es um fundamental wichtige Anliegen breiter Bevölkerungskreise geht, welche öffentlich diskutiert werden müssen, um eine breite Meinungsbildung zu ermöglichen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Wir lehnen daher die Überweisung der Standesinitiative ab und regen an, das berechtigte Anliegen über unsere Nationalund Ständeräte/innen nach Bern zu tragen, welche die Angelegenheit zum Beispiel bei der nächsten AHV-Revision bearbeiten können. Im Übrigen unterstützen wir den Antrag der SP. Mattenberger-Schmitter Marianna, SVP, Birr: Die von den Initianten eingereichte Standesinitiative hat das Ziel, die Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung abzuschaffen. Die Begründung lautet: Die Benachteiligung der Verheirateten im Gegensatz zu Konkubinatspaaren sei abzuschaffen. Die SVP-Fraktion ist einstimmig für die Einreichung dieser Standesinitiative. Es geht uns jetzt um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Verheirateten - und das sind nicht wenige - im Gegensatz zu den Konkubinatspaaren. Wir haben zwar noch keine Lösungsvorschläge, aber unser oberstes Gebot ist sicher die Kostenneutralität. Es geht jetzt also um die Gesetzgebung und noch nicht um die fertig ausgeschaffenen Lösungsvorschläge oder um die Finanzen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Eine Mehrheit der CVP spricht sich für die Standesinitiative aus und steht hinter der Weiterleitung der Initiative an die Bundesversammlung. Die stossende Benachteiligung der Ehepaare bei den Altersrenten gegenüber den sogenannten Konkubinatspaaren soll beseitigt werden. Die derzeitige Bemessung der Ehepaar-Altersrenten beruht auf gesellschaftlichen Gegebenheiten der Vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Die Begründung liegt darin, dass ein Zweipersonen-Haushalt kostengünstiger ist, als zwei Einzelhaushalte. Diese Zweipersonen-Haushalte wurden damals meist im Eheverbund gelebt. Nun hat sich aber die Lebensform für viele Bürgerinnen und Bürger in diesen Jahrzehnten verändert. Die Gesellschaft wurde liberaler, die Konkubinatsform hielt Einzug und hat sich manifestiert bis ins Rentenalter. Diesem Wandel ist nun auch in der Rentenhöhe Rechnung zu tragen. Ähnliche Anpassungen wurden ja im Steuerbereich wie auch im Vollzug des Sozialhilfegesetzes bereits gemacht. Die CVP strebt klar eine kostenneutrale Lösung an. Das heisst die Ungleichheit und Ungerechtigkeit betrifft die Paarverbindungen und sollte daher innerhalb dieser Rentenzahlungen ausgeglichen werden. Einzelpersonen, beziehungsweise die Einzelrenten, sollten dadurch nicht tangiert werden. Das ist aber nicht Bestandteil dieser Standesinitiative. Die Lösungsvorschläge sollen von Bern kommen. Wir stimmen mit der Kommissionsvorlage überein. Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Unsere Gesellschaft hat sich verändert und ändert sich weiter. Was einmal als selbstverständlich und wünschenswert galt, nämlich den Lebensabend mit dem Ehepartner zu verbringen, wird absehbar und zunehmend zur Ausnahme. Das älter werdende Ehepaar, quasi ein Rechtskörper mit zwei Menschen, hat es 1966 Art. 966 bei der Einführung der Altersund Hinterlassenenversicherung als richtig und gerecht empfunden, den wirtschaftlichen Vorteil des gemeinsamen Lebens mit einer kleineren Rente als die Alleinstehenden abgegolten zu bekommen. Tempora mutantur. Das normale, gemeinsam älter werdende Ehepaar wird zu meinem grossen persönlichen Bedauern zunehmend zum gesellschaftlichen Exoten. Neue Formen des Zusammenlebens - auch bei der älteren Generation - lösen unser in der Einzel- und Ehepaarrente abgebildetes Rentendasein ab. Und immer bei gesellschaftlichen Veränderungen gibt es so genannte Gewinner und Verlierer. Doch darum geht es nicht. Gewinner ist allenfalls der, der mit einem soliden finanziellen Hintergrund sein Leben auch in höherem Alter möglichst selbständig verbringen kann. Die Standesinitiative will also keine Gewinner oder Verlierer. Sie will, dass die sich wandelnde Gesellschaft auch in der AHV-Gesetzgebung korrekt abgebildet wird. Dazu gehört, dass bei der Rentenbemessung nicht mehr ein nicht zeitgemässes Gesellschaftsmodell - hier nicht verheiratet ergo alleinstehend, da verheiratet und damit in einem wirtschaftlich vorteilhaften Verbund lebend - für die Rentenbemessung Pate steht. Die Rentenbemessung hat, darauf legen wir grossen Wert, kostenneutral zu erfolgen. Diese Standesinitiative ist ein taugliches Mittel, um diesen neuen gesellschaftspolitischen Ansatz umzusetzen. Wir befürworten sie einstimmig. Chopard-Acklin Max, SP, Obersiggenthal: Ich habe eine Verständigungsfrage an die Initianten dieser Standesinitiative. Ich stelle fest, im Text steht nichts von “kostenneutral”. Wenn ich die Voten höre, stelle ich jedoch fest, dass von “kostenneutral” gesprochen wird. Was heisst “kostenneutral”? Sagen Sie es doch im Klartext: Kostenneutral heisst, es darf nichts kosten! Wenn es nichts kosten darf, dann heisst das, Ihr wollt die Renten kürzen. FDP und CVP wollen die Renten kürzen. Das ist die Botschaft hier: Rentenkürzungen für den einen Teil der Bevölkerung, postuliert durch CVP und FDP. Bedeckt hält sich mit Bauernschläue die SVP, aber ich nehme nicht an, dass die SVP Renten erhöhen will, das wäre gegen den Trend ihrer Politik der letzten Jahre. Bevor wir nun abstimmen, hätte ich gerne von den Fraktionssprechern der SVP gehört, ob sie Mittel für die Anpassung der Renten einsetzen wollen. Oder wollen auch sie Kostenneutralität, sprich bestehende Renten kürzen? Dies wäre einfach etwas ehrlicher. Studer Lilian, EVP, Wettingen: Auch die EVP tritt auf diese Standesinitiative ein und unterstützt sie. Eigentlich ist die EVP-Fraktion der Meinung, dass die Standesinitiativen eher nach Bundesbern gehörten. Die EVP-Fraktion in Bern hat schon mehrere Vorstösse in diesem Bereich gemacht und hätte eigentlich auch gern, wenn das eher auf Bundesebene geschieht als durch Standesinitiativen. Nun, die Standesinitiative ist da. Das Anliegen ist extrem wichtig. Im Bundesbern ist das Anliegen erkannt und wird auch als dringend empfunden. Es ist wichtig, dass wir aus dem Kanton Aargau einen Nachdruck in diesem Bereich machen. Die EVP-Fraktion unterstützt somit diese Standesinitiative. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Ich gebe Max Chopard eine Antwort: Es handelt sich nicht um eine Art. 966 Initiative der SVP, sondern um eine Initiative von zwei Grossrätinnen und zwei Grossräten. Die Kostenneutralität wird nicht erwähnt. Auf die Insinuation der Unterstellung mangelnder Ehrlichkeit gehe ich nicht ein. Das ist unter der Kritik. Wohl aber gebe ich hier klar und deutlich Antwort auf die Frage der Kostenneutralität oder Gerechtigkeit. Beides, Kostenneutralität und Gerechtigkeit, wenn es sein kann, das entscheidet das Bundesparlament. Wenn die beiden Begriffe jemals im Streit sein sollten, dann siegt immer die Gerechtigkeit. Dies möchte ich klar und deutlich gesagt haben. Ich sage nichts mehr dazu, denn ich möchte im Moment einen Schlagabtausch vermeiden. Ich sage nicht “fiat justicia pereat mundus”. Aber in diesem Fall ist ein jahrzehntelanges Unrecht nun endlich zu korrigieren. Und die Gerechtigkeit steht für die vier Initianten/Initiantinnen absolut im Zentrum. Kostenneutral, wenn es sein kann, Gerechtigkeit auf jeden Fall! Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau: ”Wenn‘s im Herbscht chunnt cho wähle, haglet’s im Früehlig Motione.” Das hat der freisinnige Stadtpräsident von Olten, Hans Derendinger, ein für allemal, vor vielen Jahren gesagt. Diesmal ist es keine Motion, es ist eine Standesinitiative. Das Anliegen im Sinne der Gerechtigkeit, wie es mein Vorredner formuliert hat, verstehe ich sehr gut. Ich verstehe es speziell gut. Ich werde meine Rente nämlich aufschieben, damit unsere Familie Ende dieses Jahres nicht eine kleinere Rente haben wird. Das Thema ist bekannt und es ist richtig, wenn man es angeht, aber nicht so. Was Sie hier wollen, - ich wundere mich, dass die EVP darauf hereinfällt -, ist nämlich nichts anderes als ein “Bschiss”. Es bedeutet Renten für Leute kürzen, die bereits Renten haben. Sie wollen nicht Gerechtigkeit, Sie wollen weniger ausgeben. Wenn wir jetzt von Kollege Stüssi hören, man wolle nach Möglichkeit beides, so glaube ich schon lange nicht mehr an den Storch, ich habe zwei Kinder. Halten Sie uns doch nicht für so doof, dass wir auf solche Sachen hereinfallen! Die Sache muss geregelt werden, aber mit genügend Finanzen. Denken Sie nicht, dass wir auf diesen Karren aufspringen. Was hier gemacht wird, ist Wahlkampf gegen die Rentnerinnen und Rentner. Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Sie werden spüren, dass wir in der SP nicht überall gleicher Meinung sind. Das ist an sich gut in der Sache. Aber ich möchte etwas zu bedenken geben. Ich bin für Überweisung. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Gerechtigkeit ihren Preis hat, und dass wir nicht gleichzeitig eine neue Ungerechtigkeit ins Spiel bringen sollten, wenn wir hier Gerechtigkeit schaffen wollen. Daher unterstütze ich die Überweisung. Biffiger Gregor, SVP, Berikon: Ich bin der Sprecher dieser Viererbande. Ich möchte einfach nochmals kurz zu Protokoll geben, dass es uns wirklich in erster Linie darum geht, dass Gerechtigkeit hergestellt wird. Wir haben die Kostenneutralität oder die Kostenfrage mit Absicht nicht angesprochen, weil das Angelegenheit des Bundesgesetzgebers ist. Landstatthalter Hasler Ernst, SVP: Sie haben es gelesen, der Regierungsrat schliesst sich dem Beschluss der Kommission an und unterstützt das Anliegen der Gleichbehandlung im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Veränderungen, die seit dem Inkrafttreten der AHV 1947 stattgefunden haben. Hier stellt sich in der Tat die Frage der 6. März 2007 Gleichbehandlung, denn es ist sehr ungerecht, was hier passiert. Dies ist wohl unbestritten. Wenn das Parlament diese Standesinitiative übernimmt, die nicht in der Gesetzesform ausformuliert ist, dann ist der Gesetzgeber am Zug: Er muss die Finanzierung regeln. Eines ist aber klar. Wenn Sie die Problematik der demografischen Entwicklung und die Tatsache, wie die Sozialversicherungen unter Druck geraten, betrachten, ist es doch normal, zu prüfen, ob es eine andere Lösung als zusätzliche Prozente gibt, die hier eingeschossen werden müssten. Deshalb schliesst sich der Regierungsrat der Aussage an, dass dies kostenneutral gestaltet werden muss. Die Zuständigkeit, wie das gelöst werden soll, ist aber ganz klar beim Parlament. Im Übrigen wurde am letzten Samstag bekannt, dass der Bundesrat beschlossen hat, in der Direkten Bundessteuer die Heiratsstrafe zu mildern, indem er den Zweitverdienerabzug einer Familie bis maximal Fr. 55’000 erhöht; bei den Einerverdienerhaushalten und bei Ehepaaren realisiert er eine teilweise Linderung der Heiratsstrafe. Das wird Ausfälle von zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. Franken zur Folge haben. Ich weiss nicht, was mit dieser Standesinitiative geschieht, aber ich denke, wenn die Zielrichtung stimmt, sollte das Parlament sie möglichst grossmehrheitlich unterstützen. Sie könnte somit auch eine Wirkung auf Bundesebene erzielen. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Standesinitiative zuzustimmen. Abstimmung: Der Nichteintretensantrag der SP-Fraktion wird mit 94 gegen 20 Stimmen abgelehnt. Name Abbt-Mock Vorname Alexandra Christina Ackermann Adrian Agustoni Roland Alder Rolf Amacher Dzung Ruth AndermattAstrid Bürgler BachmannRegula Steiner Bader Biland Sybille Benker-Rohr Doris Berger Erwin Bhend Martin Bialek Roland Biffiger Gregor Binder Andreas Bodmer Thomas Breitschmid Manfred Brun Klemm Ursula Brunner Andreas Bryner Peter BrünisholzLothar Kämpfer Burgener Brogli Elisabeth Burgherr-Leu Thomas Burkart Thierry Böni Fredy Bürge Josef Wohnort Islisberg Abstimmung Nein Kaisten Magden Brugg AG Wettingen Lengnau Nein Enthalten Nein Ja Enthalten Magden Nein Tägerig Möhlin Boswil Oftringen Buchs AG Berikon Baden Wettingen Bremgarten Rheinfelden Oberentfelden Möriken-Wildegg Zofingen Enthalten Ja Nein Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Nein Nein Abwesend Enthalten Enthalten Gipf-Oberfrick Wiliberg Baden Möhlin Baden Ja Nein Nein Abwesend Nein 1967 6. März 2007 Art. 966 Bütler Lukas Chopard-Acklin Max Deppeler-Lang Dubach Dössegger DösseggerHeuberger Egger-Wyss Egli EichenbergerWalther Eliassen Vecko Emmenegger Favre-Bitter Feri FischerTaeschler Flury Flückiger-Bäni Forrer Frei Fricker Friker-Kaspar Frunz Fuchs-Holliger Furer Füglistaller Gautschy Gebhard-Schöni Giezendanner Glarner Groux Guignard Haeny Haller Heller Hochuli Hochuli Hofer Hoffmann Hollinger Hunn HuonderAschwanden Härri Hürzeler Jean-Richard Jost KaufmannTanner Keller Kerr Rüesch Keusch Killer-Hodel Klöti Knecht Kohler 1968 Nein Ja Walter Manfred Hans Irène Beinwil (Freiamt) Nussbaumen b. Baden Tegerfelden Zofingen Seon Seon Esther Dieter Corina Obersiggenthal Windisch Kölliken Nein Ja Nein Eva Nein Enthalten Nein Nein Nussbaumen b.Baden Kurt Baden Bernadette Wallbach Yvonne Wettingen Doris Seengen Nein Oliver Sylvia Walter Cécile Roger Vreni Eugen Udo Pascal Lieni Renate Esther Benjamin Andreas Rosmarie Marcel Urs Christine Daniel Heinrich Susanne Liliane Brigitte Franz Jörg Trudi Lenzburg Schöftland Oberkulm Gebenstorf Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Oberentfelden Staufen Rudolfstetten Gontenschwil Möriken-Wildegg Rothrist Oberwil-Lieli Berikon Aarau Oberwil-Lieli Reinach Erlinsbach Aarau Reitnau Zofingen Küttigen Brugg Riniken Egliswil Nein Nein Nein Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Nein Nein Nein Enthalten Nein Nein Abwesend Nein Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nein Max Alex Peter Rudolf Elsbeth Birrwil Oeschgen Aarau Villmergen Schöftland Nein Nein Enthalten Nein Ja Stefan Katharina Linus Hans Rainer Ernst Hansjörg Ueli Baden Aarau Villmergen Untersiggenthal Auenstein Ja Ja Nein Nein Nein Leibstadt Baden Nein Nein Ja Abwesend Ja Abwesend LehmannWälchli Leimbacher Leitch-Frey Lepori-Scherrer Leuenberger Leuenberger Liechti-Wagner Lüpold Lüscher Lüscher Lüscher Markwalder MattenbergerSchmitter Meier Doka Mettler Miloni MollReutercrona Morach Moser Müller Müller-Killer NadlerDebrunner Nebel Nussbaumer Marty Ochsner Plüss-Mathys Richner Roth Rüegger RüetschiHartmann Schibli Schmid-Schmid Schoch Scholl Scholl SchreiberRebmann Schweizer Schöni Senn Sommerhalder Regina Reitnau Nein Markus Thomas Theres Beat Urs Alice Thomas Brunette Edith Rudolf Walter Marianna Villigen Wohlen Berikon Schöftland Widen Wölflinswil Möriken-Wildegg Magden Staufen Laufenburg Würenlos Birr Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Enthalten Nein Nein Nein Nicole Hansruedi Reto Andrea Baden Dürrenäsch Hausen AG Fenkrieden Abwesend Nein Nein Nein Annerose Ernst Pia Erika Kathrin Obersiggenthal Würenlos Wettingen Lengnau Lenzburg Nein Nein Ja Nein Ja Franz MarieLouise Bettina Richard Sämi Barbara Kurt Beat Bad Zurzach Obersiggenthal Nein Ja Oberlunkhofen Lupfig Auenstein Erlinsbach Rothrist Suhr Nein Nein Nein Ja Nein Nein Erika Heidi Adrian Bernhard Herbert H. Patricia Wohlenschwil Muri Fislisbach Möhlin Zofingen Wegenstetten Nein Enthalten Nein Nein Nein Abwesend Annalise Heinrich Andreas Martin Nein Ja Nein Nein Spielmann Stierli-Popp Alois Walter Zufikon Oftringen Würenlingen SchmiedruedWalde Aarburg FischbachGöslikon Muri Wettingen Muri Windisch Seengen Unterentfelden Sins Killwangen Nein Abwesend Nein Nein Strebel Herbert Studer Lilian Stöckli-Ammann Milly StüssiJürg Lauterburg Suter Ruedi Unternährer Beat Villiger-Matter Andreas Voser Peter Nein Nein Abwesend Nein Nein Nein Art. 967 Vulliamy Vögeli Vögtli Walser Wanner Weber Wehrli-Löffel Wernli Wertli Wittwer Wullschleger Wyss 6. März 2007 Daniel Erich Theo Rolf Maja Guido Peter Bernhard Otto Hansjörg Stephan Kurt Zollinger-Keller Ursula Rheinfelden Kleindöttingen Kleindöttingen Baden Würenlos Spreitenbach Küttigen Rothrist Aarau Aarau Strengelbach LeuggernGippingen Untersiggenthal Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Abwesend Ja Nein Nein Abwesend Vorsitzende: Wir sind somit auf dieses Geschäft eingetreten. Detailberatung Keine Wortmeldung Abstimmung: Mit 95 gegen 22 Stimmen wird der Antrag der Kommission Gesundheit und Soziales gutgeheissen. Beschluss: Die Standesinitiative wird gutgeheissen und an die Bundesversammlung weitergeleitet. 967 Zentrale Sterilgutaufbereitung und -versorgung am Kantonsspital Aarau (KSA); Projektgenehmigung und Kreditbewilligung für den Umbau der zentralen Sterilgutaufbereitung und -versorgung am KSA (Vorlage des Regierungsrats vom 20. Dezember 2006) Dr. Vögtli Theo, CVP, Böttstein, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen GSW: Sie haben über folgenden Antrag zu befinden, ich zitiere: “Für die Realisierung des Projekts „Umbau der zentralen Sterilgutaufbereitung und –versorgung am KSA wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 4’296’588.-- beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderkosten an. Um was geht es konkret? Sterile, d.h. keimfreie Instrumente und eine korrekte Händedesinfektion sind das A und O für die chirurgische und medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die Zentralsterilisation am KSA genügt den Anforderungen des im Jahr 2004 revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) und der im gleichen Jahr überarbeiteten Medizinalprodukteverordnung (MepV) nicht mehr, zumal die Verantwortung generell den Anwendern, also den Spitälern, übertragen wurde. Die Zentralsterilisation am KSA aus den 70er Jahren ist auf zwei Stockwerke verteilt. Das ergibt organisatorische, räumliche, sicherheitstechnische und qualitative Probleme. Im Jahr 2004 hat die Swissmedic, das eidg. Heilmittelinstitut, verschiedene Mängel festgestellt, vor allem in der absolut notwendigen lückenlosen Dokumentation der Aufbereitungsprozesse. Ziel ist es, am KSA nur noch eine zentrale Abteilung nach den heute geltenden Richtlinien aufzubauen. Hierzu wurde das Projekt zur Sanierung, Zentralisierung und Neuorganisation der Sterilgutabteilung am heutigen Ort erarbeitet. Die Gesamtkosten betragen Fr. 9’300’000.-- inklusive 7,6% MWSt. Nach § 14 des Spitalgesetzes trägt der Kanton die vollen Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Davon hat die Spital AG über die Leistungsfinanzierung gemäss § 15 SpiG für Mobilien, Medizintechnik sowie deren Unterhalt selber aufzukommen. Deshalb beantragt der Regierungsrat einen Globalkredit in Form eines Kleinkredits von Fr. 4’296’588.-für seine Verpflichtungen. Für Fr. 5’003’412.-- muss das KSA selber aufkommen. In der Kommission Gesundheit und Sozialwesen GSW war das Eintreten unbestritten. Thema in der Kommission war die bei solchen Projekten übliche Reserveplanung von 20%, sowie die Möglichkeit einer Fremdvergabe. Die Differenz zwischen den Betriebskosten in Eigenregie und der Submission Fremdvergabe ergaben ca. 1 Million Franken. Weiter wurde in der Kommission festgestellt, dass die Zahlen auf Seite 19 der Botschaft zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht stimmen. Beim Investitionsanteil für die medizinischen Apparate, Einrichtungen und Ausstattungen über Fr. 3’499'690.-ergeben sich beiden Investitionen pro Fall nicht Fr. 1.50 sondern Fr. 18.80 und beim Investitionsanteil für Gebäude und Betriebseinrichtungen über Fr. 5’800’310.-- nicht Fr. 0.70 sondern Fr. 17.40. Das ergibt ein Total an Investitionskosten pro Fall von Fr. 35.48 statt Fr. 2.20, wie in der Botschaft ausgewiesen. Auch die Investitionskosten pro Operation sind in der Botschaft falsch berechnet: Für Apparate etc. liegen die Kosten bei Fr. 19.95 statt Fr. 1.70 und für Gebäulichkeiten bei Fr. 19.20 statt Fr. 0.80. Die totalen Investitionskosten pro Operation betragen somit nicht Fr. 2.50 sondern Fr. 39.15. Grundlage des Zahlenirrtums war ein mathematischer Teilungsfehler. Es werden keine Köpfe rollen. Der Antrag der Botschaft 06.277 wurde mit 12 zu 0 Stimmen angenommen, bei einer Enthaltung. Diese Enthaltung wurde begründet. Es sei nicht möglich, anhand der vorliegenden Zahlen und Erläuterungen einen begründbaren Entscheid zu treffen. Zudem fehlten Vergleichszahlen von ähnlichen Projekten. Eintreten Vorsitzende: Stillschweigend tritt die EVP auf dieses Geschäft ein. Dr. Jost Rudolf, FDP, Villmergen: Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Botschaft und stimmt dem Antrag des Regierungsrats zu. Es liegt ein gutes Projekt vor. Die Sterilgutaufbereitung ist im KSA eine sehr wichtige Abteilung. Sie garantiert die Arbeitsabläufe, insbesondere bei den Operationen im Spital. Das Heilmittelgesetz von 2004 stellt neue Anforderungen an die Sterilgutaufbereitung. Die Erhöhung der Anforderungen bedingt ein sehr aufwändiges Verfahren und erzwingt neue Qualitätssysteme und neue Abläufe. Die jetzige dreissigjährige Anlage genügt diesen Anforderungen nicht mehr. Die Notwendigkeit des Projekts ist also grundsätzlich gegeben. Das neue System führt zu mehr Patientensicherheit, zu weniger Störungen im 1969 6. März 2007 Betriebsablauf und zu mehr Sicherheit für das Betriebspersonal. Die Energiekosten können gesenkt werden. Ebenso können die Kosten für die Wartung der Anlage gesenkt werden. Gesamthaft resultiert eine höhere Effizienz. Dies bringt sicher auch einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert für das Spital. Wir können zur Kenntnis nehmen, dass das Projekt ohne Erhöhung des Stellenplans realisiert werden soll. Dennoch werden mit Sicherheit höhere Personalkosten resultieren, weil der Ausbildungsstand des Personals angehoben werden muss. Es braucht nicht mehr, aber qualifizierteres Personal. Eine Frage bleibt bei dieser Botschaft im Raum: Warum sind wir als Grosser Rat überhaupt zuständig für eine operative Angelegenheit? Wir können ja fachlich überhaupt nicht beurteilen, ob das vorliegende Projekt nötig ist oder nicht. Ich möchte mich eigentlich grundsätzlich nicht mehr über solche Geschäfte beugen müssen, weil diese in den Bereich der operativen Führung gehören und von der Spital AG selber gelöst werden müssen. Ich habe zum Schluss noch eine Bemerkung: Die Qualität der ausgearbeiteten Botschaft hat das Vertrauen der Gesundheitskommission und auch der FDP-Fraktion in das DGS nicht gerade gestärkt. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Seite 19 - der Präsident hat das vorhin erwähnt - wurden völlig falsche Zahlen bei den Investitionen je Fall und bei den totalen Investitionskosten pro Fall vorgegeben. Dies wurde von der Gesundheitskommission während der Beratung des Geschäfts aufgedeckt. Sie haben das korrigierte Blatt 19 mit Zusatzpost erhalten. Ansonsten kann man jetzt im Interesse des KSA dem Geschäft zustimmen. Wullschleger Stephan, SVP, Strengelbach: Die SVP wird auf diese Vorlage eintreten. Wie der Botschaft zu entnehmen ist, handelt es sich um zwei alte Sterilisationsabteilungen aus dem Ende der Siebzigerjahre, die den heutigen Vorschriften nicht mehr entsprechen. Die SVP begrüsst, dass am KSA nur noch eine zentrale Abteilung für Sterilgutaufbereitung und -versorgung aufgebaut wird, und die dezentralen Abteilungen geschlossen werden. Dass sich in den letzten Jahren die Vorschriften verstärkt und neue Erkenntnisse betreffend Übertragungsrisiken diese verschärft haben, ist uns bewusst. Wir unterstützen eine Anpassung der ZSVA an die heutige Zeit, sowie die Erstellung eines Qualitätssicherungssystems. Wir hoffen, dass die reduzierte Gerätekapazität den Berechnungen entspricht, und kein Leistungsengpass eine baldige Erweiterung hervorruft. Sinnvollerweise wird bei der Sanierung auch der Energierückgewinnung und dem Energieverbrauch die nötige Beachtung geschenkt, sowie die Haustechnik angepasst. Die Investitionskosten für eine ZSVA erscheinen als Gesamtbetrag mit 9,3 Mio. Franken sehr hoch. Wenn die Investitionskosten aber pro Fall oder Operation heruntergebrochen werden, erscheint dieser Betrag verglichen mit den Gesamtfallkosten verschwindend klein. Die SVP unterstützt dieses Projekt und die Kreditbewilligung. Keller Stefan, Grüne, Baden: Zuerst stellt sich die Grundsatzfrage, warum sich unsere Kommission und schlussendlich das Plenum im Zeitalter von WOV und anderem mit Desinfektions- und Trocknungsmaschinen beschäftigen muss. Ich habe jedoch die entsprechende Information und Beratung in der Kommission als persönliche Weiterbildung verbucht und kann Ihnen daher 1970 Art. 967 heute das Geschäft mit umso besserem Gewissen zur Annahme empfehlen. Jedoch werden Anpassungen im Heilmittelgesetz und der Produkteverordnung mit weiteren dringenden und notwendigen Massnahmen gekoppelt, namentlich im Bereich Qualitätssicherung. Bisherige Abläufe genügen den hygienischen Vorschriften bei Weitem nicht mehr. Die baulichen Anpassungen sind unabdingbar. Beim vorliegenden Projekt ist zu erwähnen, dass die geprüften Outsourcing-Lösungen teurer zu stehen kämen, als die Abwicklung der Sterilgutaufbereitungen durch das KSA. Der Vergleich auf dem freien Markt zeigt hier also, dass der staatliche Betrieb zumindest in diesem Fall günstiger arbeitet. Zudem wird das KSA nach Abschluss der Arbeiten seine erweiterten Kapazitäten auch anderen Spitälern anbieten, was die Kosten insgesamt günstig beeinflusst. Aus der Sicht der Grünen ebenfalls positiv zu werten, ist der reduzierte Energiebedarf, wie er in der Botschaft auf Seite 13 angedeutet ist. Wir hätten allerdings gerne etwas konkretere Zahlen für den Vergleich vorliegend gehabt. Besonders in solch komplexen energieintensiven Betrieben lohnen sich intellektuelle und finanzielle Investitionen. Die Umwelt und die künftigen Betriebsrechnungen lassen danken. Die Grünen treten auf die Vorlage ein und stimmen dem Kredit zu. Benker-Rohr Doris, SP, Möhlin: Das vorliegende Geschäft ist nach Ansicht der SP dringend und sollte baldmöglichst in Angriff genommen werden. Die SP tritt deshalb auf die Vorlage ein. Aus der Botschaft ist ersichtlich, dass es um zwei Sterilisationsabteilungen geht, die Ende der Siebzigerjahre erstellt wurden. Diese entsprechen den heutigen Vorschriften nicht mehr. Diese sind in den letzten Jahren verschärft worden, und aufgrund der vom Heilmittelgesetz gestellten Anforderungen ist diese Sanierung unbedingt notwendig. Bei der Zentralsterilisation gelten ähnlich strenge Vorschriften und Qualitätsansprüche wie in einem Operationssaal. Das neue System führt zu mehr Patientensicherheit. Auch können Energieund Wartungskosten gegenüber der dreissigjährigen Apparatur markant gesenkt werden. Insgesamt ergibt dies eine hohe Effizienz und einen Mehrwert für das ganze Spital. Die SP begrüsst es, dass die beiden Abteilungen am KSA zusammengelegt werden sollen. Dies führt zu weniger Störungen im Betriebsablauf und gewährt dem Personal einfachere Arbeitsabläufe. Wichtig ist uns auch, dass für das Personal eine bessere Gestaltung des Arbeitsplatzes vorgenommen werden kann, indem Verglasungen zum Innenhof ausgeführt werden. Trotzdem haben wir in der Kommission diskutiert und vor allem Zahlen hinterfragt. Es gab Ungereimtheiten. Diese wurden aber jetzt mit einem neuen Anhang zur Botschaft bereinigt. Ebenfalls zu diskutieren gab das langfristige Synergiepotenzial im Hinblick auf die Übernahme weiterer Aufgaben durch den Einbezug einer Reservefläche. Wir liessen uns davon überzeugen, dass im ganzen System eine Reserve von 20% eingebaut wurde. Diese sollte für die nächsten fünf Jahre ausreichen, auch für eventuelle externe Aufträge. Es gibt ebenfalls eine Platzreserve, wo auf Kosten der Investitionen ohne Einbezug weitere Apparaturen eingebaut werden könnten. Solche Investitionen ohne Einbezug von Reserven zu tätigen, wäre meiner Ansicht nach fahrlässig. Es wurde auch diskutiert, ob ein Outsourcing günstiger käme. Dies ist aber anhand des Zahlenmaterials langfristig nicht gegeben. Art. 967 Die SP wird dem Antrag einstimmig zustimmen, und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Dem Grundsatz, so viel wie nötig, so wenig wie möglich, verpflichtet sich das Projekt für den Umbau der zentralen Sterilgutaufbereitung am KSA. Die Sterilisation ist für den Patienten kaum wahrnehmbar. Die Sicherheit des Patienten aber ist abhängigvon der qualitätsorientierten Bereitstellung von vollständigem, funktionsfähigem und sterilem Instrumentarium in der chirurgischen, aber auch in der medizinischen Versorgung. Mit dem revidierten Heilmittelgesetz und der überarbeiteten Medizinprodukteverordnung erhalten die Anforderungen an die Sterilgutaufbereitung einen neuen Stellenwert. Auch die Ansprüche an die Prävention, insbesondere bei der Kreuzfeld-Jakob-Krankheit, stellen neue, erhöhte Massstäbe. Nicht nur organisatorische Anforderungen sind zu erfüllen, sondern auch räumliche, operative und ganz klar hygienische Ziele. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die heutige Zentralsterilisation räumlich getrennt und auf zwei Standorte verteilt ist. Sie stammt aus den Siebzigerjahren und ist klar veraltet. Die bestehende Situation entspricht weder räumlich noch bezüglich der Haus- und Medizintechnik den heutigen Vorschriften. Vorgeschlagen ist nun der Aufbau und Betrieb einer zentralen Abteilung für Sterilgutaufbereitung nach den geltenden Richtlinien und mit Standort im ersten Untergeschoss. Mit dem Projekt wird ein ursprünglicher Raum bautechnisch saniert und nach dem heutigen Stand der Technik mit geänderten Strukturen neu aufgebaut. Zudem dient der frei werdende Raum, welcher an die OP-Abteilung angrenzt, idealerweise der Optimierung der ganzen Operationsbetriebe. Die CVP steht hinter dem Projekt und nimmt mit Genugtuung davon Kenntnis, dass die haustechnischen Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik, und unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten der Energierückgewinnung erstellt werden. Ein weiterer, für uns wichtiger und positiver Aspekt, zeigt die Veränderung der Arbeitsplatzqualität. Die raumhohe Verglasung zum Innenhof hin dient als Lichtquelle zum Wohle der Arbeitenden. Das Projekt erscheint uns zukunftsorientiert und mit einer 20%-igen Reserve korrekt dotiert. Auch weitere Optionen wurden in Erwägung gezogen und geprüft, bewertet und schlussendlich verworfen. Die Zielanpassung ist vom Gesetz her klar gegeben. Eintreten ist für die CVP unbestritten. Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erachten wir als gegeben. Wir stimmen der Vorlage zu. Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Das KSA benötigt eine neue Sterilgutaufbereitung. Dies ist unbestritten. Das KSA hat Ende 2005 das dazu nötige Projekt beim Departement eingereicht. Zum Erstellen der vorliegenden Botschaft benötigte das DGS zwölf Monate. Sie wurde uns quasi als Weihnachtsgeschenk zum Studium am 20.12.2006 zugestellt. Ich werde heute den Antrag des Regierungsrats befürworten und bitte Sie, dies auch zu tun. Erlauben Sie mir aber, dass ich hier meinem Missbehagen zur Qualität eines Teils dieser Vorlage Ausdruck gebe. Zur Propädeutik einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wie im Anhang 4 aufgeführt, gehören erstens die Berechnungsgrössen, die einen Vergleich zu ähnlichen Projekten zulassen, zweitens die korrekte numerische Berechnung und drittens die Plausibilisierung der errechneten Grössen. Das DGS hat mit 6. März 2007 der ersten Version seines Anhangs 4 diese minimalen, propädeutischen Vorgaben nicht erfüllt. Ich bedaure dies sehr, bin jetzt trotzdem der Meinung, dass, nachdem die Zahlen nachgeliefert wurden, dieses Projekt gutzuheissen ist. Landstatthalter Hasler Ernst, SVP: Vorweg der Kommission, dem Präsidenten und Ihnen, den Sprecherinnen und Sprechern besten Dank für die gute Aufnahme dieser Vorlage. Das Kantonsspital Aarau weist als Zentrumsspital einen überproportionalen Anteil an Operationen auf: Heute sind wohl etwa 12 Operationssäle voll im Gang. Sie können sich vorstellen, was da abläuft und wie entscheidend wichtig es ist, dass der Hintergrund, die Zulieferung dieser Tätigkeiten immer funktioniert. Hier sind wir auch bei der Frage der Out- oder Insourcinglösung. Es ist für mich klar, dass unser Zentrumsspital in dieser Frage auf dem höchsten Stand sein muss. Nur so können wir die Zukunft für diesen Betrieb sicherstellen. Deshalb ist es von der Gesetzgebung vorgesehen, aber es ist natürlich auch aus der praktischen Überlegung ein Muss, dass wir das tun. Seit die KreuzfeldJakob Krankheit ein Thema wurde, ist natürlich die Sterilisation umso zentraler. Sie können Ihren Zahnarzt oder den Hausarzt fragen und werden feststellen, dass seit diesem Ereignis am 1.01.2003 überall neue Vorschriften Einzug gehalten haben. Deshalb wirkt sich dies natürlich auch auf unser Kantonsspital aus. Dass mit der Qualitätssicherung auch Personalfragen und die Qualifikation des Personals verbunden sind, ist absolut klar. Nur muss man beachten, dass die Ausbildung dieser Leute, vor allem auch derjenigen, die neu in diese Berufe einsteigen, eine gewisse Zeit benötigt. In diesem Sinne glaube ich, sind wir hier auf dem richtigen Weg. Es wurde bemängelt, dass wir hier noch zustimmen müssen. Wir haben in der Kommission erwähnt, dass wir das auch mit der Gesamtbotschaft, die der Regierungsrat vorlegt, hätten bringen können. Wir sind aber der Meinung, dass wir dieses Projekt zeitlich möglichst bald umsetzen sollten. Deshalb haben wir dieses Geschäft vorgezogen und Ihnen alleine unterbreitet. Das Spitalgesetz sagt aber ganz klar, dass für Investitionen, die § 14 betreffen - nach dem Spitalkostenindex ist das sauber ausgeschrieben der Grosse Rat zuständig ist. Mit der neuen KVG-Revision ist bezüglich Spitalfinanzierung vorgesehen, dass auch die Investitionen in die Betriebskosten einzurechnen sind. Auf diesen Zeitpunkt wird der Ablauf in unserem Kanton klar strukturiert werden müssen. Auch die GGpl besagt, dass man Investitionen in die Betriebskosten, die Fallpauschalen einrechnen muss. Da sind wir auf gutem Weg, aber noch nicht so weit. Bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberechnung bin ich der Kommission - oder Einzelnen von ihnen - dankbar, dass sie festgestellt haben, dass sich hier ein grober Fehler eingeschlichen hat. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Es handelte sich hier um eine Kombinationsarbeit. Noch zur Frist, Herr Dr. Rainer Klöti: Die erste Vorlage, die wir erhalten haben, war nicht brauchbar. Ich musste sie zurückstellen. Wir haben dann mit drei Teams ein Planerauswahlverfahren durchgeführt, um klare Fakten zu erhalten. Erst dadurch sind wir zu einer machbaren Lösung gelangt. Es ist nicht so einfach, wie es hier erzählt wird. Um zu einer guten Lösung zu gelangen, ist es entscheidend, dass man Leute hat, die Mängel erkennen können. Zur Wirtschaftlichkeitsfrage: Die von Ihnen gewünschte Wirtschaftlichkeitsberechnung kann ich Ihnen liefern. Diese wäre aber nicht hilfreich, weil es vergleichbare Räume, wie 1971 6. März 2007 Art. 968 den einen Raum mit dem Lichthof im KSA, den wir umbauen müssen, schweizweit nirgends mehr gibt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss für das Kantonsspital Aarau gemacht werden. Wir haben die notwendige Optimierung der bestehenden Räume bezüglich Peronalsicherheit und anderen wichtigen Faktoren geprüft. In diesem Sinne habe ich bezüglich Kontrollmechanismen ein sehr ruhiges Gewissen. Deshalb finde ich es etwas schade, dass man hier Vergleiche verlangt, die nicht machbar sind. Wir haben dies aber trotzdem bezüglich der Geräte mit vergleichbaren Spitälern gemacht. Bei diesen Vergleichen, wie auch im gesamten Gesundheitswesen, stehen wir im Kanton Aargau sehr gut da. Dies möchte ich hier noch als Schlussbemerkung anbringen. Deshalb bin ich dankbar für die Frage der Synergienutzung, Doris Benker. Es ist richtig, dass wir eine gewisse Reserve eingebaut und Platz für eine vierte Waschanlage vorgesehen haben, damit später erweitert werden kann. Ich kann aber feststellen, dass alle Spitäler im Aargau aufgerüstet haben, bis auf eines. Wir sind aber auch dort auf einem guten Stand. Jedoch ist die Synergienutzung bezüglich dem, was wir gegenüber Dritten noch alles anbieten können, im Moment noch offen. Ich glaube jedoch, auch hier ist die Vorlage auf die Zukunft ausgerichtet und dem zukünftigen Bedarf wird Rechnung getragen. Daher bin ich dankbar für die Ausführungen. Ebenso danke ich Ihnen, wenn Sie auf diese Botschaft eintreten. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Keine Wortmeldung. Abstimmung: Der Antrag des Regierungsrats wird mit 107 gegen 1 Stimmen gutgeheissen. Beschluss: Für die Realisierung des Projekts „Umbau der zentralen Sterilgutaufbereitung und –versorgung am KSA“ wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 4'296’588.-- (Indexstand 1. April 2005; ZBK-Index 110.2) beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die indexbedingten Mehr- oder Minderkosten an. 968 Motion der Fraktion der Grünen vom 22. August 2006 betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche Behörden verpflichtet, Findeltiere aufzunehmen; Ablehnung (vgl. Art. 709 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 6. Dezember 2006: Der Regierungsrat Begründung ab: lehnt die Motion mit folgender Herrenlose Tiere (Findeltiere) stellen seit jeher ein gewisses Problem für das Gemeinwesen dar. Sie können zu einer erheblichen Belastung werden, wenn sie Träger von 1972 ansteckenden Krankheiten sind oder ein bösartiges Verhalten zeigen. Herrenlose Katzen können zudem leicht verwildern und in der Umwelt grösseren Schaden anrichten. Bereits in der ersten Fassung des kantonalen Hundegesetzes von 1871 hat sich der Gesetzgeber dem Problem der herrenlosen Hunde angenommen. Unter dem Eindruck der damals grassierenden Tollwut heisst es im Hundegesetz: „Bösartige oder wutverdächtige sowie herrenlose Hunde sind von Polizei wegen zu beseitigen“. Für andere Tiere als Hunde besteht keine Regelung. Seit der Inkraftsetzung des eidgenössischen Tierschutzgesetzes im Jahr 1978 und seit Ausrottung der Tollwut in der Schweiz im Jahr 1997 stehen vermehrt auch tierschützerische Überlegungen im Umgang mit herrenlosen Tieren im Vordergrund. Nach dem Tierschutzgesetz sind Tiere so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Seit dem Jahr 2004 sind die Kantone verpflichtet, eine Meldestelle für die Anzeige von Tierfunden zu bezeichnen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass herrenlose Tiere bereits nach 2 Monaten erfolgloser Suche nach dem Besitzer weitervermittelt werden können. Diese Aufgabe wurde dem Aargauischen Tierschutzverein mit Geschäftsstelle in Untersiggenthal übertragen. Der Kanton entschädigt den Aufwand für das Betreiben der Meldestelle mit jährlich Fr. 8’000.–. Der Aargauische Tierschutzverein registriert eine steigende Anzahl Findeltiere, die seit dem Jahr 2002 bei ihnen abgegeben werden. Es ist unbestritten, dass die meisten herrenlosen Tiere heute in Tierarztpraxen oder in Tierheimen abgegeben werden. Der uneigennützige Einsatz ist für die Tierärzte und Tierärztinnen eine Frage der Berufsethik. Der Aufwand zur Pflege und Wiederherstellung von verletzten Tieren ist oft erheblich und bleibt ohne Entschädigung, wenn der Besitzer des Tiers nicht aufgefunden werden kann. Auch die Tierschutzvereine und private Tierheime kümmern sich um die verwaisten Tiere, was volle Anerkennung verdient. Der Aargauische Tierschutzverein betreibt seit dem Jahr 2000 ein eigenes Tierheim in Untersiggenthal. Das Heim wurde seither um- und ausgebaut, so dass die Pflege von Tieren optimal gestaltet werden kann. Auch der Kanton Aargau hat sich mit einem namhaften Beitrag im Jahr 2004 an den Umbaukosten beteiligt. Aus dem Lotteriefonds wurde ein Betrag von Fr. 355'000.– für den Erweiterungsbau des Hundehauses gesprochen (Regierungsratsbeschluss Nr. 2004-001082 vom 7. Juli 2004). Der Anstieg von verzeichneten Findeltieren im Heim des Tierschutzvereins in Untersiggenthal dürfte auch auf die Gründung und Erweiterung des Tierheims und dem damit grösser werdenden Bekanntheitsgrad des Heims zurückzuführen sein. Es ist nicht stichhaltig belegt, dass insgesamt wesentlich mehr herrenlose Hunde und andere Tiere in Heimen aufgenommen werden müssen als vor ein paar Jahrzehnten. Im Gegenteil, durch den zunehmenden Wohlstand ist es möglich geworden, vermehrt finanzielle Mittel für Tiere aufzubringen. Durch die Verpflichtung der Kennzeichnung aller Hunde mit einem Mikrochip und der Registrierung der Hunde in der zentralen Datenbank ANIS in Bern dürfte es zudem in der Zukunft einfacher werden, den Art. 968 Besitzer eines Findeltiers ausfindig zu machen und nötigenfalls zur Rechenschaft zu ziehen. Falls die Behörde verpflichtet wird, Findeltiere aufzunehmen, könnte dies ein Signal an wenig verantwortungsvoll handelnde Tierbesitzer sein, sich ihres Tieres durch aussetzen zu entledigen, da von vornherein davon ausgegangen werden kann, dass die öffentliche Hand sich zwingend um das Wohl des Tiers zu sorgen hat. Die Tierhalter und Tierhalterinnen werden dadurch zu wenig verantwortungsbewusstem Handeln bewegt. Die Tierhalter und Tierhalterinnen sollen auch zukünftig für ein Tier eine neue geeignete Platzierung finden, wenn es nicht mehr im eigenen Haushalt gehalten werden kann oder aber das Tier unter entsprechender Kostentragung in einem Tierheim als reguläres Verzichtstier abgeben. Bereits im Jahr 1996 hat der Regierungsrat beschlossen, wie die Verwendung des gemäss § 7a Ziffer 1 des Gesetzes über das Halten und Besteuern der Hunde zweckbestimmten Anteils der Hundesteuer zu verfahren sei die Arbeit des Tierschutzvereins in Bezug auf die Aufnahme von Verzichttieren sowie die Kastration von sogenannten „Bauernhofkatzen“ zu unterstützen. Der Regierungsrat hat im Beschluss Nr. 1996-000142 vom 22. Januar 1996 ausdrücklich festgehalten, dass im Sinne eines Anreizes, Beiträge für Verzichttiere an den Tierschutzverein gewährt werden. Ein oberer Maximalbetrag von Fr. 8’000.– wurde festgelegt. Dieser Betrag wurde seither jährlich dem Tierschutzverein überwiesen und damit ist die Pflege und Betreuung von jährlich 80 Verzichtstieren unterstützt worden. Zusätzlich hat der Regierungsrat im genannten Beschluss von 1996 auch einem Betrag von maximal Fr. 9’000.– pro Jahr an die Unterstützung des Katzenkastrationsprojekts geregelt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von unerwünschter Vermehrung von verwilderten Katzen geleistet. Der Regierungsrat hat immer wieder vom Problem der herrenlosen Tiere Kenntnis genommen und – wie oben dargelegt – namhafte Beiträge an Projekte gesprochen, welche die Not der verwaisten Tiere zu lindern helfen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Weg der Unterstützung von sinnvollen Einzelprojekten weiter verfolgt werden soll. Die generelle Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche die Behörde verpflichtet, Findeltiere aufzunehmen lehnt er hingegen ab mit der Begründung, dass dies völlig falsche Signale an wenig verantwortungsbewusste Tierhalter und Tierhalterinnen setzen würde. Die Gefahr, dass vermehrt Tiere ausgesetzt würden, wenn die Behörde verpflichtet ist, diese aufzunehmen, ist gegeben. In den an den Aargau grenzenden Kantonen sind ebenfalls keine gesetzlichen Grundlagen in Kraft, welche die Behörde zur Aufnahme von Findeltieren verpflichten würden. Allgemein besteht die Auffassung, dass die Aufnahme und die Betreuung von Findeltieren zu den Hauptaufgaben der Tierschutzorganisationen gehören und diese gesellschaftliche Aufgabe am besten durch freiwillige Beiträge der Mitglieder finanziert wird, die sich besonders für die Tiere engagieren wollen. Der Regierungsrat anerkennt die Arbeit der Tierärzte und Tierärztinnen, der Tierschutzorganisationen aber auch die Arbeit von Polizei und einzelnen Privatpersonen zum Wohl 6. März 2007 von Findeltieren und möchte an dieser Stelle all den genannten Personen und Institutionen den vollen Dank für ihre Arbeit aussprechen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 927.--. Hochuli Susanne, Grüne, Reitnau: In ihrem Schreiben bestätigt der Regierungsrat, dass herrenlose Tiere ein Problem für das Gemeinwesen sind. Ein Problem, das Kosten auslöst, wie in der Antwort des Regierungsrats zu lesen ist. Zitat: “Der Aufwand zur Pflege und Wiederherstellung von verletzten Tieren ist oft erheblich und bleibt ohne Entschädigung, wenn der Besitzer des Tiers nicht aufgefunden werden kann.” Gleichzeitig ist der Regierungsrat der Meinung, dass es richtig ist, wenn die Aufnahme und die Betreuung von Findeltieren durch Tierschutzorganisationen ausgeführt werden. Diese gesellschaftliche Aufgabe, wie der Regierungsrat sie selber nennt, solle am besten durch freiwillige Beiträge der Mitglieder der Tierschutzvereine finanziert werden. Dank dem finanziellen Einsatz von Privatpersonen werden grössere Kosten vermieden. Stellen Sie sich die Folgekosten vor, wenn herrenlose Tiere verwildern, in der Umwelt Schäden anrichten, Träger von ansteckenden Krankheiten sind. Wie Sie dem Text der Motion entnehmen können, sind die Kantone seit dem Jahr 2004 verpflichtet, eine Meldestelle für die Anzeige von Tierfunden zu bezeichnen. Der Kanton entschädigt den Aargauischen Tierschutzverein für das Führen dieser Stelle mit Fr. 8000.- pro Jahr. Aufgrund der steigenden Meldungen über vermisste oder gefundene Tiere, musste der ATS den Telefondienst im Tierheim aufstocken. Der Kantonsbeitrag bleibt aber gleich, d.h. er deckt ca. 15% der Kosten der Meldestelle. Laut Gesetzgeber dürfen die Findeltiere vom ATS nach zwei Monaten erfolgloser Suche nach dem Besitzer weitervermittelt werden. Während dieser zwei Monaten hat sich der Tierschutzverein nach dem Art. 721 ZGB zu richten, der die Aufbewahrungspflicht regelt. Dass eine korrekte Aufbewahrung von Tieren Kosten verursacht, muss nicht diskutiert werden. Die Statistik des Tierschutzvereins belegt klar, dass nicht die Hunde die grossen finanziellen Belastungen ausmachen. In Zukunft werden herrenlose Hunde noch weniger Probleme machen, da sie mit Chip versehen, schnell zum Herrchen zurückgeführt werden können. Frauen verlieren viel weniger Sachen. Aber aufgepasst, Tiere sind in unserer Rechtssprechung keine Sache mehr. Besitzerlose Katzen und gefundene Nagetiere verursachen die grossen finanziellen Probleme. Der Regierungsrat rechnet in seiner Antwort auf, was er alles für den Tierschutzverein leistet. Es ist nicht wenig und wird dementsprechend geschätzt. Aber es trifft den Kern der Sache nicht. Der Beitrag, den der Kanton Aargau 2004 an die Umbaukosten des Tierheims in Untersiggental bezahlt hat, war Geld aus dem Lotteriefonds. Es ist also Geld, das dem Kanton nicht gehört, sondern von ihm verwaltet wird. Es waren keine Steuergelder. Der Kanton leistet an die Betreuung und Pflege von Verzichtstieren einen Beitrag von 8000 Franken im Jahr. Der Nettoaufwand des ATS im Jahr 2006 für die Verzichtskatzen belief sich abzüglich des Kantonsbeitrags auf 43'700 Franken die durch Spendengelder gedeckt werden müssen. Auch bei den Katzen, steigen die Lebenshaltungskosten ins 1973 6. März 2007 Unermessliche, sogar ohne Krankenkassenprämie. Tierarztkosten sind beim oben genannten Betrag nicht miteingerechnet. Der Kanton leistet jährlich einen Beitrag von 9000 Franken an die Unterstützung des Katzenkastrationsprojekts. Damit versucht man zu verhindern, dass die Anzahl der Bauernhofkatzen im Vergleich zum strukturell bedingten Verschwinden der Bauern überproportional zunimmt. Der Tierschutzverein wendet für dieses Projekt durchschnittlich 60'000 Franken pro Jahr auf. Daneben stehen aber noch immer die steigenden Kosten der Meldestelle und die ansteigenden Kosten der Betreuung von vor allem herrenlosen Katzen, die mit einem Nettoaufwand von über 128'000 Franken zu Buche schlagen. Auch wenn der Regierungsrat behauptet, diese gesellschaftliche Aufgabe sollte von Privaten erfüllt werden, sind spendenfreudige Menschen nicht unbedingt dieser Auffassung. Da durch die Deckung dieser Kosten durch Spendengelder weitere Aufgaben des Tierschutzes unerfüllt bleiben oder nur rudimentär ausgeführt werden können, z.B. die Prävention. Herr Regierungsrat, es spielt eigentlich keine Rolle, ob die Kosten dank einer gesetzlichen Grundlage oder durch eine Erhöhung der bereits gesprochenen Beiträge besser abgegolten werden. Es geht dem Aargauischen Tierschutzverein auch nicht darum, alle Kosten abzuwälzen. Korrekt wäre es, wenn der Kanton sich dem Aufwand entsprechend an den Kosten der Meldestelle für Findeltiere beteiligte. Wäre die Meldestelle bei der Polizei angesiedelt, wie das bei anderen Kantonen der Fall ist, würde auch der Kanton Kostenträger sein. Ebenfalls sollte ein angemessener Beitrag an die durch Art. 721 ZGB vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht für Findeltiere gesprochen werden. Die Grünen sind bereit, die Motion als Postulat zu überweisen, damit der Regierungsrat einen grösseren Handlungsspielraum erhält. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Härri Max, SVP, Birrwil: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Das vorliegende Geschäft will einen üblen Zustand beseitigen, erreicht jedoch eher das Gegenteil oder verschlimmert diesen sogar noch. Wer sich ein Tier halten will, muss sich bewusst sein, dass er damit die Pflicht hat, auch bei Problemen für dieses im Sinne des Tieres zu sorgen. Durch das Aufstocken der Beiträge an die kantonale Meldestelle und deren Ausbau steigt die Gefahr, dass die Tendenz weiter zunimmt, sich ein Tier unüberlegt anzuschaffen. Wenn es nicht klappt, kann man es ja elegant entsorgen. Der Staat sorgt schon dafür. Im Übrigen ist es so, dass der Kanton jährlich einen Beitrag von 8’000 Franken an das Führen der Meldestelle beim Aargauischen Tierschutzverein bezahlt, so wie er sich im Jahre 2004 mit 355’000 Franken aus dem Lotteriefonds an den Umbaukosten des Tierheims des ATS beteiligt hat. Aus den vorgenannten Gründen schliesst sich die SVP-Fraktion der Meinung des Regierungsrats an, diese Motion im Sinne des Tierwohls abzulehnen. Ich lade Sie ein, dasselbe zu tun. Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Die Grüne Fraktion hat uns vor die schwierige Aufgabe gestellt zu entscheiden, ob es für die Betreuung von Findeltieren eine gesetzliche Grundlage braucht. Herrenlose Tiere scheinen in zunehmendem Masse vorhanden zu sein oder vielleicht werden sie von der Gesellschaft zunehmend wahrgenommen. Neben Hunden und Katzen, unseren klassischen Haustieren, um die sich vor allem Tierschutz 1974 Art. 968 sowie Tierärztinnen und Tierärzte kümmern, gibt es auch wild lebende Findeltiere, vom Eichhörnchen über den Igel bis zum Raubvogel. Freiwilligenarbeit für Tiere aber auch für Menschen ist im Wesen motiviert durch eine Überzeugung, etwas Sinnvolles richtig zu tun. Diese Tätigkeit braucht zeitliches und finanzielles Engagement. Sie beginnt dort, wo der staatliche Zwang aufhört. Mit einer gesetzlichen Grundlage zur Aufnahme von Findeltieren durch die Behörden verlassen Sie den Pfad der Tugend, für das Findeltier das Beste zu tun. Sie öffnen mit einem Gesetz möglicherweise die Türe für eine schnelle Serieneuthanasie von Findeltieren. Sie übernehmen die Verantwortung, für Findeltiere nicht mehr das machen zu können, was Sie als richtig und tierwürdig betrachten. Oder möchten Sie, dass das Gesetz eine Triagestelle vorsieht, die entscheidet, welches Tier in Tierheimen gepflegt und weitervermittelt oder gleich euthanasiert wird? Stellen Sie sich der Aufgabe, freiwillig für Findeltiere zu sorgen und zur Vermeidung von Findeltierschicksalen, die damit verbundenen Aufklärungsarbeiten zu übernehmen. Aber ich bitte Sie, liefern Sie die Findeltiere nicht einer Behörde aus, die im Interessenkonflikt von Geld, Effizienz, Seuchenschutz, Platzmangel und einsprechenden Bürgern nach einer praktikablen Lösung suchen muss. Ich bitte Sie, diese Motion im Interesse der Findeltiere zurückzuziehen und diese damit vor staatlicher Willkür zu schützen. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Ich glaube, man ist sich hier im Saal einig, Tiere auszusetzen ist verantwortungslos und verwerflich. Eventuell können wir es als weiteres Zeichen, das unsere Konsum- und Lustgesellschaft widerspiegelt, deuten, heute so und morgen dann eben anders. Die CVP ist dezidiert gegen eine gesetzliche Grundlage, welche Behörden verpflichtet, Findeltiere aufzunehmen und stimmt den Argumenten des Regierungsrats zu. Tierbesitzer würden so noch aus der letzten Verantwortung verabschiedet. Eine Regelung für Findelkatzen analog der Praxis bei den Hunden, welche in der Aargauischen Hundeverordnung geregelt ist, würden wir begrüssen. Nach einer gewissen Sperrfrist sollte es die Möglichkeit geben, das Tier auch in Würde beseitigen zu können. Der Kanton ist verpflichtet, eine Meldestelle zu führen. Diese ist den Tierschutzvereinen übertragen. Wir schätzen und achten die diesbezügliche Arbeit der Aargauer Tierschutzvereine sehr und sind auch bereit, Ressourcen zu sprechen. Die Arbeit ist unbedingt auch unter dem Aspekt der Seuchenprävention zu würdigen und zu unterstützen. Gezielt sollten weiter aber die Tierverkaufsstellen dahin in Pflicht genommen werden, dass Aufklärungsgespräche mit der Kundschaft geführt werden. Unbedingt muss auf die Verantwortung und Konsequenzen mit der Aufnahme eines Haustiers aufmerksam gemacht werden; eine Verbindung und Verantwortung, die über Jahre dauern wird. Dies ist eine wichtige Präventionsmassnahme in dieser ernst zu nehmenden Problematik. Die CVP lehnt die Motion wie eingangs erwähnt ab und ist auch gegen die Überweisung als Postulat. Haller Christine, SP, Reinach: Wir sprechen zwar über ein Gesetz, aber im Grunde genommen sprechen wir über Tiere, über Lebewesen mit einer Seele, mit Gefühl, Lebewesen, die viele von uns als vierbeiniger, gefiederter, schwimmender, schleichender Freund etc begleiten. Mir tut es immer weh, wenn ich von ausgesetzten Tieren lese oder höre. Für mich Art. 969 ist es eine absolute Schandtat, und meiner Meinung nach müsste dies auch mit sehr hohen Strafen geahndet werden. Der vorliegende Vorstoss hat nicht zum Ziel, eine einfache Entsorgungsstelle für unerwünschte Tiere zu schaffen. Damit die Versorgung der Tiere jedoch besser abgesichert wird, soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die zur Aufnahme der Tiere verpflichtet und welche auch mit einer höheren finanziellen Unterstützung einhergeht. Wenn sich der Staat zur Aufnahme verpflichtet und die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, bleiben dem Aargauischen Tierschutz mehr finanzielle Mittel für die Prävention, die heute fehlen. Vor allem Prävention bezüglich Tierkauf und Tierhaltung ist sehr wichtig. Wer ein Tier aufnimmt, übernimmt Verantwortung. So ein kleines Büsi und ein kleiner Hund sind niedlich, sie werden aber grösser und benötigen die entsprechende Pflege, verbunden mit finanziellen Folgen bezüglich Ernährung, Ausbildung und Tierarzt. Dies ist leider vielen Tierhalterinnen und Tierhaltern nicht immer bewusst, und das führt dazu, dass die Tiere oft ausgesetzt werden. Heute benötigen alle Hunde einen Chip mit Angaben über den Halter etc. Es wäre sicher sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht alle Tiere einen solchen Chip erhalten sollten, damit es möglich ist, den Halter zu eruieren und ihn für seine Missetat zu bestrafen. Ich kann diesem Vorstoss nur zustimmen. Ich sage dies auch im Namen meines Katers. Miloni Reto, Grüne, Hausen AG: Zurzeit beraten wir in der Kommission UBV die kantonale Anschlussgesetzgebung im Umgang mit Boden, Gewässer, Luft etc. und darin werden die Verantwortlichkeiten für jeden “Güselsack” oder jeden Dreck geregelt: Wo liegt die Verantwortung der Gemeinde, wo liegt die Verantwortung des Kantons? Hier aber, wenn es um Findeltiere geht, wird uns mit einem Zynismus der Sonderklasse quasi dargelegt, dass wir im Interesse des Tieres auf eine entsprechende Verantwortung und Gesetzgebung verzichten sollten. Das ist schlicht unverständlich und absolut nicht akzeptabel. Landstatthalter Hasler Ernst, SVP: Wir diskutieren über die Findeltiere. Es wurde von Frau Christine Haller deutlich gesagt, wie sie das Aussetzen der Tiere beurteilt. Dazu gibt es nichts hinzuzufügen. Leider bleibt es aber eine Tatsache. Wir müssen beachten, dass bereits eine Verbesserung stattgefunden hat, seit wir die Chips bei den Hunden eingeführt haben. Wir müssen zuerst diese Umsetzung bei den Hunden zu Ende führen; diese ist nämlich erst im Gange. Leider stellen wir fest, dass natürlich genau bei den kritischen Fällen diese Chips oft nicht implantiert werden. Das bedeutet, dass wir auch in diesem Bereich noch ein Vollzugsproblem haben. Trotzdem haben wir dadurch bei der Ermittlung der Hundebesitzer eine klare Lösung näher geführt. Bei den Katzen ist das Problem anders. Viele Katzen laufen davon. Das kennen Sie, wenn Sie einmal ein Büsi gehabt haben. Wird es zu früh rausgelassen oder läuft es irgend jemandem nach, dann finden Sie es nicht mehr. In diesen Fällen übergibt es der Finder einer Tierschutzstelle oder einem Tierarzt. Deshalb ist es bei den Katzen viel schwieriger oder überhaupt nicht möglich, den Besitzer zu ermitteln. Es ist aber so, dass diese Katzen und Hunde jeweils innert zweier Monate weitervermittelt werden. Für Katzen - da habe ich mich erkundigt - besteht eigentlich kein Problem, sie weiter zu vermitteln. Wer vermittelt weiter? Es ist nicht nur der Aargauische Tierschutzverein in 6. März 2007 Untersiggenthal, der dies übrigens sehr gut macht. Hier möchte ich auch den Dank des Regierungsrats aussprechen! Es gibt auch viele andere Stellen. Vor allem die Tierärztinnen und Tierärzte sind bei den Findeltieren sehr aktiv. Insgesamt haben wir, Herr Miloni, im Aargau eigentlich eine gute Lösung. Das dürfen wir feststellen. Es ist nicht so, dass wegen dieser Finanzierungsfragen hier irgend etwas im Argen liegt. Wenn dieser Eindruck erweckt wurde, wäre dies eine falsche Wahrnehmung. Es funktioniert eigentlich sehr gut. Wie heute erwähnt wurde, kann es nicht sein, dass die Aussetzung von Tieren durch den Staat subventioniert wird. Das wäre genau eine Verkehrung der Situation. So würde auch ein völlig falscher Anreiz geschaffen, weil wir der einzige Kanton wären, der in diesem Punkt eine Regelung hätte. Das würde den Aargau geradezu als natürliche Hochburg bezeichnen, wo man dann seine ungeliebten Geschöpfe abgeben oder deponieren könnte. In diesem Sinne bitte ich Sie, dass wir hier - und das hier möchte ich unterstreichen - bei diesem Problem der Eigenverantwortung Ausdruck verleihen müssen, dass der Tierbesitz auch eine Verantwortung bedeutet. Es ist so, wenn das Tier aufgrund eines Wohnungswechsels oder aus einem ähnlichen Grund nicht mehr gehalten werden kann, wird es in Untersiggenthal aufgenommen. Es muss eine Übergabegebühr bezahlt werden, damit das Heim für diese zwei Monate die Pension, die das Tier braucht, bezahlen kann. Dies ist ein normaler Vorgang, der sehr gut funktioniert. Das dürfen wir aber mit einer Gesetzgebung nicht überlagern und zunichte machen. Ich bitte Sie daher, dem Vorschlag des Regierungsrats zu folgen. Die meisten Rednerinnen und Redner haben das unterstützt. Das heisst aber nicht, dass wir das Problem nicht wahrnehmen, Frau Hochuli. Wir haben mit den Verantwortlichen Gespräche geführt. Wir sind auch bereit, hier für ein Projekt einen Beitrag zu leisten, welches vor allem die Zusammenführung organisiert. Dies wurde bisher durch die Polizei gemacht, kann aber nicht weiterhin durch sie betreut werden. Wir können auch gemeinsam darüber diskutieren, was wir bezüglich Meldestelle tun könnten. Das heisst also, dass nicht eine Lösung über eine Gesetzgebung gesucht werden muss, sondern wir müssen - analog, wie wir es beim Beitrag an die Erweiterung des Heims gemacht haben - pragmatisch mit den beteiligten Leuten eine Lösung finden. Es ist unbestritten, dass wir die Leistungen, die zum Nutzen des Tieres erbracht werden, absolut anerkennen. In diesem Sinne bitte ich Sie, auch die Umwandlung in ein Postulat nicht anzunehmen, da Sie den Text nicht verändern können, und der Text verlangt eine gesetzliche Grundlage. Deshalb bitte ich Sie, die Motion und das Postulat abzulehnen, dies im Sinne, wie ich es gesagt habe. Abstimmung: Die Motion der Fraktion der Grünen wird mit 84 gegen 16 Stimmen abgelehnt. 969 Interpellation der FDP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend Folgen einer Leistungssperre von Krankenkassen; Beanwortung und Erledigung (vgl. Art. 804 hievor) 1975 6. März 2007 Antwort des Regierungsrats vom 20. Dezember 2006: Zu Frage 1: Da die Gemeinden für die Überprüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht zuständig sind (§ 1 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung), werden diese von der Versicherung direkt bezüglich den Leistungssperren informiert. Der Kanton erhält dazu keine Daten. Nach einer groben Schätzung des Departements Gesundheit und Soziales gibt es bei den Versicherern für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau zurzeit gegen 10'000 offene Dossiers bezüglich Leistungssperre. Genaue Zahlen zu diesem Thema gibt es nicht, da keine diesbezüglichen Statistiken geführt werden. Wie viele Personen im Kanton Aargau seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mit einer Leistungssperre belegt wurden, kann nicht gesagt werden. Wir konnten weder bei den Versicherungen noch bei santésuisse Zahlen in Erfahrung bringen. Zu Frage 2: Nach § 1 Abs. 1 EG KVG sind die Gemeinden für die Einhaltung der Versicherungspflicht ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Die Meldungen der Krankenversicherer nach Art. 64a Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bezüglich der ausstehenden Prämien gehen deshalb im Kanton Aargau auch an die Gemeinden. Bisher sind beim Departement Gesundheit und Soziales sehr wenig Anfragen bezüglich ausstehenden Prämien und der damit verbundenen Leistungssperre eingegangen. Es ist aber zu beobachten, dass in letzter Zeit vermehrt Anfragen diesbezüglich eintreffen. Dies ist im Wesentlichen auf die neue KVG-Bestimmung zurückzuführen, wonach die Leistungssperre früher ausgesprochen werden kann. Personen, welche Sozialhilfe beziehen, haben nach § 13 Abs. 3 EG KVG Anspruch auf die volle Prämienverbilligung. Zudem kann die Sozialbehörde die ausstehenden Prämien und, –soweit nach Bundesrecht vorgesehen –, Franchisen und Selbstbehalte der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau als Prämienverbilligung geltend machen, wenn eine Leistungssperre zwingend zur Finanzierung von Leistungen über die Sozialhilfe führen würde (§ 13 Abs. 4 EG KVG). EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger erhalten nach Art. 3b Abs. 3 lit. d des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistung zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) einen vom Bund festgelegten Pauschalbetrag, welcher der Durchschnittsprämie entspricht. Dieser Betrag wird zusammen mit der EL ausgerichtet. Probleme mit ausstehenden Prämien gibt es demzufolge noch mit folgenden Personenkategorien: Personen, welche auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse Anspruch auf Sozialhilfe haben, diesen aber nicht geltend machen. Personen, welche auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse Anspruch auf Prämienverbilligung haben, diesen nicht geltend machen. EL-Bezüger, welche den ihnen ausbezahlten Betrag für die Krankenkassenprämien anderweitig verwenden und anschliessend kein Geld mehr haben, ihre Prämien zu bezahlen. 1976 Art. 969 Personen, welche auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse grundsätzlich in der Lage sind, ihre Prämien zu bezahlen (eventuell mit Prämienverbilligung), dies aber aus mangelnder Budgetplanung, aus Nachlässigkeit oder aus Gleichgültigkeit trotzdem nicht tun. Da das betreibungsrechtliche Existenzminimum höher ist als dasjenige der Sozialhilfe, enden Betreibungsverfahren auch bei Personen ohne Sozialhilfeanspruch oft mit einem Verlustschein. Wir gehen davon aus, dass bei den ersten drei genannten Personengruppen die Gemeinden aktiv werden und die Personen auf die Möglichkeiten zur Behebung der Leistungssperre aufmerksam machen und ihnen dabei helfen. Schwieriger wird es bei der letztgenannten Personengruppe. Bei dieser Gruppe muss jedoch auch auf die Eigenverantwortung hingewiesen werden. Bezüglich der menschenwürdigen medizinischen Behandlung ist festzuhalten, dass diese Menschen die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Bei den Leistungserbringern gilt die Aufnahmepflicht für Notfälle. Personen mit einer Leistungssperre haben also nur bei Wahleingriffen einen Nachteil. Problematisch ist die Situation für die Leistungserbringer. Sie müssen die medizinische Leistung erbringen, erhalten die Kosten aber weder von der Krankenversicherung noch vom Versicherten oder von der Gemeinde zurückerstattet. Bei den oben aufgeführten Personenkategorien ist es mit Ausnahme der letzten Gruppe meistens ein temporäres Problem, welches für alle Beteiligten oft sehr langwierig und mühsam ist, sich aber lösen lässt. Bei der letzten Gruppe ist zurzeit keine Lösung in Sicht. Würden Prämienausstände von solchen Personen über die öffentliche Hand (zum Beispiel Prämienverbilligung) finanziert, käme dies einem Selbstbedienungsladen gleich, und die Motivation, die Prämien selber zu bezahlen, würde weiter sinken. Zudem wäre dies ein Affront gegenüber allen Personen, welche ihre Prämien ordentlich bezahlen. Zur Frage, wie es zu vermeiden ist, dass jemand mit einer Leistungssperre belegt wird, gibt es leider auf Grund der obigen Überlegungen keine einfache Antwort. Das grösste Problem sind nicht diejenigen Personen, welche ihre Prämien aus finanziellen Gründen nicht bezahlen können. Bei diesen Personen ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen geregelt, dass sie in genügender Form finanziell unterstützt werden. Probleme kann es höchstens geben, bis diese Personen vom System erfasst werden. Das bedeutendere und schwierigere Problem liegt aber bei Personen, welche ihre Prämien nicht bezahlen wollen, obwohl sie es mit umsichtigem Umgang mit ihren finanziellen Ressourcen eigentlich könnten. In der laufenden Teilrevision des EG KVG sind keine Änderungen bezüglich des Umgangs mit der Leistungssperre geplant. Gemäss des vom Regierungsrat am 16. August 2006 genehmigten Normkonzepts zur Teilrevision des EG KVG ist aber vorgesehen, dass dieses Thema bei der bereits jetzt geplanten Totalrevision des EG KVG nochmals überprüft wird. Art. 970 Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses belaufen sich auf Fr. 1'500.--. Dr. Klöti Rainer Ernst, FDP, Auenstein: Unsere Befürchtungen zum Ausmass des KrankenkassenprämienBezahlungsdesasters sind bei weitem übertroffen worden. Schätzungsweise 10’000 Personen sind von einer Leistungssperre betroffen oder zumindest bedroht. Das sind mehr als 1% der Bevölkerung. Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes vor zehn Jahren waren dem gegenüber weniger als 0,2% der Bevölkerung nicht versichert. Zirka 20% aller Betreibungen hängen direkt mit nicht bezahlten Krankenkassenprämien zusammen. Was hat das zur Folge? 1. In medizinischen Notfällen ist die Versorgung auch bei Nichtversicherten gewährleistet. Notfallarzt oder Notfallpforte bezahlen die Kosten aus dem eigenen Sack. 2. Wie der Regierungsrat richtig feststellt, sind es verschiedene Bevölkerungsgruppen, die ausstehende Prämien aufweisen. Für die Sozialhilfebedürftigen oder finanzschwachen Personen ist eine Regelung vorgesehen. 3. Für die steigende Gruppe der sich um alles foutierenden Mitbürger muss aber eine Lösung gefunden werden. Wir akzeptieren nicht, dass der Regierungsrat feststellt, dass keine Lösung in Sicht ist. Hier werden wir mit einem weiteren politischen Vorstoss nachhaken müssen. Und zu guter Letzt etwas, was nichts mit dem Thema, aber mit dem Stil zu tun hat: Die Interpellationsantwort hat über zehn Orthografiefehler. Es zeugt nicht von sorgfältiger Bearbeitung dieses Textes, wenn wir eine solche Orthografieschlacht bekommen. Ich bitte Sie diesbezüglich, in Zukunft etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Wir sind mit der Beantwortung teilweise zufrieden. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 970 Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, vom 24. Oktober 2006 betreffend Screening-Programm zur Brustkrebsfrüherkennung für Frauen ab 50 Jahren; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 784 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 14. Februar 2007: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab beziehungsweise ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: Vorbemerkungen: Der Regierungsrat hat sich zu dieser Problematik bereits eingehend in seiner Antwort auf die "(05.273) Interpellation Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, vom 25. Oktober 2005 betreffend kantonales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen" geäussert. Darin wurde festgehalten, dass aus gesundheitswissenschaftlicher und ethischer Sicht die Einführung eines systematischen Mammographie-ScreeningProgramms für Frauen zwischen 50 und 70 Jahren begründet 6. März 2007 ist. Ein definitiver Entscheid wurde in der Beantwortung vom 8. März 2006 jedoch nicht als sinnvoll erachtet, da auf nationaler Ebene die rechtlichen und gesundheitspolitischen Verhältnisse noch nicht geklärt sind. Der Regierungsrat sah vor, sich nach der Regelung dieser Fragen erneut mit der Einführung eines Screening-Programms zu befassen. Die vorliegende Motion fordert den Regierungsrat auf, bereits jetzt dem Grossen Rat eine Vorlage zu einem Screening-Programm zu unterbreiten. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Einführung eines Screening-Programms zwar aus gesundheitswissenschaftlichen und ethischen Überlegungen grundsätzlich ernsthaft zu erwägen ist, aber ein Entscheid zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist, weil die versicherungsrechtliche Situation nicht definitiv geklärt ist, eine grosse Unsicherheit bezüglich Kosten-Nutzen eines solchen Programms besteht und die erforderlichen personellen Ressourcen nicht vorhanden sind. Aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht könnte die Einführung eines Screening-Programms an sich befürwortet werden. In der Schweiz erkranken jährlich durchschnittlich fast 5'300 Frauen an Brustkrebs, über 1’350 sterben daran. Studien über verschiedene europäische und nordamerikanische Mammographie-Screening-Programme zeigen, dass die Brustkrebs-Sterblichkeit in Ländern mit systematischen Screening-Programmen reduziert ist, so zum Beispiel in Grossbritannien in der Altersgruppe der 55- bis 69-jährigen um ein Viertel. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass nicht nur die Früherkennung durch die Screening-Untersuchung zum Rückgang der Sterblichkeit beiträgt, sondern auch die Tatsache der verbesserten Therapiemöglichkeiten. Die Einführung eines Screening-Programms wird aus ethischen Gründen begrüsst, indem allen Frauen zwischen 50 und 70 Jahren unabhängig von ihrer sozialen Situation und ihrem Versicherungsstatus der Zugang zu einer qualitativ guten Abklärung ermöglicht wird. Im Rahmen eines Screening-Programms kann zudem durch die klar definierten fachlichen Anforderungen, die im Vergleich vermehrten Untersuchungen und die regelmässigen Evaluationen die Qualität der Mammographie-Beurteilungen laufend verbessert werden. Screening-Mammographien sind gemäss der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Bestimmung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenversicherung, sofern sie im Rahmen eines systematischen Programms durchgeführt werden und klar definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Auf diese Leistung wird keine Franchise erhoben. Im Laufe des Jahrs 2007 wird vom Eidgenössischen Departement des Innern ein Entscheid darüber erwartet, ob und unter welchen Bedingungen die systematische Screening-Mammographie definitiv in den Leistungskatalog aufgenommen wird oder ob sie als Pflichtleistung gestrichen wird. Es ist sinnvoll, vor der Ausarbeitung eines kantonalen Screnning-Programms die definitive Regelung abzuwarten. 1977 6. März 2007 Art. 971 Was das Verhältnis von Aufwand und Ertrag betrifft, besteht zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der ungewissen Teilnahmerrate der betroffenen Frauen eine beträchtliche Unsicherheit. Motionärin ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Der Vorstoss wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. Die Kantone tragen die fixen Kosten für die Organisation und die Durchführung der Screening-Programme, während zurzeit die Krankenversicherer die einzelnen Mammographien solcher Programme vergüten. Je höher die Teilnahmerrate, umso geringer fallen für den Kanton die Kosten pro Screening-Mammographie aus. 971 Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2. Beratung; Eintreten und Beginn der Detailberatung Eine Reduktion der Brustkrebs-Sterblichkeit von 20% durch ein Früherkennungs-Programm bedeutet für den Kanton Aargau, dass damit bei einer hohen Teilnehmerrate von 70 % bei den 50- bis 69-jährigen Frauen in zehn Jahren 31 Brustkrebs-Todesfälle vermieden werden können. Bei einer Teilnehmerrate von 30 % wären noch 13 Todesfälle in zehn Jahren verhütet worden. Zur Teilnahmerrate bei einem Mammographie-ScreeningProgramm liegen gegenwärtig für die Deutschschweiz keine Erfahrungen vor. (Einzig im Kanton St. Gallen wird aufgrund einer gutgeheissenen Motion ein Programm geplant). Aus folgenden Überlegungen besteht die Befürchtung, dass die Teilnahmerrate recht tief ausfallen könnte. Die einzelne Frau wird eine persönliche Nutzen-Nachteil-Abwägung vornehmen. Wenn sie das Risiko eines möglichen falschen Untersuchungsbefunds, welches entweder zu unnötigen zusätzlichen Massnahmen führen oder eine falsche Sicherheit vorgeben wird, stark gewichtet, wird sie eher von einer Mammographie absehen. Gleichzeitig wird sie bestimmen, wie bedeutsam für sie eine individuelle Reduktion des Risikos, an Brustkrebs zu sterben, um 0.07% ist. Die in der Öffentlichkeit immer wieder in Zweifel gezogene Wirksamkeit und Nützlichkeit der Mammographie wird die Frauen vermutlich zusätzlich verunsichern und deswegen von einer Teilnahme absehen lassen. Damit würden die kantonale Bemühungen kaum effizient ausfallen. Schliesslich würde die Konzipierung eines kantonalen Mammographie-Screening-Programms zusätzliche personelle Ressourcen im Kantonsärztlichen Dienst erfordern. Denn die Suche nach und Verhandlungen mit einer geeigneten Organisation zur Durchführung, der Aufbau der erforderlichen Qualitätssicherung, die Verhandlungen mit dem Ärzteverband, den Radiologen und Gynäkologen sowie den Krankenversicherungen, die Information und die Einladung der betroffenen Frauen sind nicht unumstritten, komplex und aufwändig. Zusammenfassend ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und das Thema eines Brustkrebsfrüherkennung-Programms zur gegebenen Zeit eingehender zu prüfen und bei Bedarf die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'506.–. Vorsitzende: Diese Motion wird vom Regierungsrat abgelehnt, bzw. als Postulat entgegengenommen. Die 1978 (Vorlage des Regierungsrats vom 8. November 2006 samt den abweichenden Anträgen vom 19. Dezember 2006 der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS, denen hat der Regierungsrat zugestimmt) Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Kommission BKS hat in zweiter Lesung die Änderungen und Prüfpunkte in Anwesenheit von Regierungsrat Rainer Huber, Kathrin Hunziker und Hans-Jürg Roth nochmals diskutiert. In der Botschaft zur 2. Lesung finden Sie neu interessante Hinweise in Kapitel 5 Finanzen, wie sich interkantonale Tendenzen in der Berufs- und Weiterbildung auf die Finanzierung durch den Kanton auswirken könnten. Andere Kantone investieren sehr viel Geld in diesem Bereich. Der Regierungsrat wehrt sich zu Recht dagegen, dass wir bei interkantonalen Vereinbarungen zu hohen Subventionen verpflichtet werden, und damit unser Bildungsetat explodiert. Ich werde zu den einzelnen Paragrafen die Kommissionsmeinung bekanntgeben. Eintreten Vorsitzende: Stillschweigend tritt die CVP auf das Geschäft ein. Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Die SVP engagiert sich voll für das duale Bildungssystem. Es ist absolut notwendig, dass sich die Berufsausbildung eng an der Praxis orientiert. In der dualen Berufsausbildung verfügt die Schweiz über ein einzigartiges System, das heute in einigen Staaten auch als Modell dient. Gegen 70% der Jugendlichen wählen diesen Ausbildungsweg für ihren Schritt in die Berufswelt. Jedes Jahr produziert das duale Bildungssystem hervorragende Berufsleute. Die SVP bekennt sich zur gesellschaftlichen Gleichwertigkeit der beruflichen und der schulischen Bildung. Das bedeutet aber auch: Mit oder ohne Bildungskleeblatt hat die Volksschule ihr Angebot verstärkt auf die Anforderungen der Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes Schweiz auszurichten. Die traditionellen Leistungsfächer Mathematik und Sprachen müssen wieder gestärkt werden usw. Ich will diese Präliminarien nicht breitschlagen. Wir sind froh, dass bereits in der Botschaft 06.107 vom 7. Juni 2006 zur ersten Lesung des Gesetzes festgehalten wird, dass der Kanton grundsätzlich keinen Ausbau von Staatsausgaben anstrebt, eben keine finanziellen Mehrbelastungen vorsieht. Für die zweite Lesung wurde diese Feststellung denn auch wiederholt, was wir sehr begrüssen. Wir gehen davon aus, dass dieser Leitsatz bei der konkreten Umsetzung, insbesondere im Bereich der Brückenangebote, der überbetrieblichen Kurse und der höheren Berufsausbildung auch zur Anwendung gelangen wird. Die teilweise offenen Art. 971 Formulierungen mögen diesbezüglich noch nicht zu befriedigen; sie sind aber wegen des noch unbekannten interkantonalen Vollzugs des übergeordneten Bundesrechts wahrscheinlich nicht zu vermeiden. Wir halten uns grundsätzlich an die Resultate der ersten Lesung und stellen erfreut fest, dass der Regierungsrat acht von zehn Prüfungsanträge im Sinne des Parlaments übernommen hat. Diesem guten Willen wollen wir Rechnung tragen und hier im Plenum nicht Kommissionsberatungen wiederholen. Schade ist es, dass die Bildungswilligkeit im Rahmen des § 3 lit. a wohl endgültig herausgefallen ist. Wir halten nach wie vor fest, dass die ursprüngliche Vernehmlassungsformulierung besser gewesen ist, werden aber keine Anträge mehr stellen. Die Prüfungsanträge Leitch und Unternährer betreffend Berufsschulstandorte wurden im Sinne der Interventionen aufgenommen. Die Standortentscheide sind also dem Grossen Rat vorbehalten. Damit wurde unserem Anliegen Rechnung getragen. Schlecht ist es, dass die Anträge Suter/Unternährer zum Brückenangebot im Vorschlag für die zweite Lesung nicht Eingang gefunden haben. An die Überprüfung der Lernwilligkeit wird zwar gedacht - dies ist auch notwendig. Das Hauptanliegen meines Prüfungsantrags lag aber darin, dass die Brückenangebote auf die Dauer nicht zementiert werden dürfen. Ursprünglich wollte ich den Antrag so stellen, dass das Brückenangebot lediglich für Jugendliche gedacht sei, welche den ordentlichen Einstieg ins Berufsleben nicht schaffen. Ich habe diesen Antrag auf Bitten des Bildungsdirektors in einen Prüfungsantrag umgewandelt. Der Regierungsrat hat dies zwar geprüft, aber an der ursprünglichen Version festgehalten. In der Kommission haben wir uns darauf geeinigt, den Ausdruck “Bildungsbedürfnisse” im § 7 zu streichen. Damit kann ich mich im Sinne eines Kompromisses, aber auch einer Signalwirkung gegen Ausweitung und Zementierung der Brückenangebote, einverstanden erklären. Im Namen der SVP bitte ich Sie, in zweiter Lesung auf das Gesetz einzutreten. Wir werden mehrheitlich die Kommissionsanträge unterstützen. Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Das Gesetz, das ja schon in erster Lesung mit 109 zu 2 Stimmen klar angenommen worden ist, hat weitere Verbesserungen erfahren. Wir sind erfreut, dass unsere Prüfungsanträge aufgenommen werden konnten, insbesondere die nun vorliegende Lösung mit der Kompetenzordnung betreffend Schliessung von Berufsschulstandorten in § 13 ff. erfüllt unser Anliegen. Die Abgeltung für die Standortgemeinden dürfte bei der Finanzierung der beruflichen Grundausbildung noch zu diskutieren geben - Stichwort Verzinsungsmodalitäten der Restschuld und Aufhebung der Landverzinsung beziehungsweise die Übergangslösung. Bestimmt kann auch hier noch ein für alle tragbarer Kompromiss gefunden werden. Wir treten auf die zweite Lesung ein und stimmen dem Gesetz so, wie es aus der Kommission vorliegt, mit allfälligen zusätzlichen Anträgen in den beiden Bereichen, die ich erwähnt habe, zu. Suter Ruedi, FDP, Seengen: In der ersten Lesung haben wir uns sehr eingehend und intensiv mit dem GBW befasst, welches ein Vollzugsgesetz der Bundesgesetzgebung ist. Nicht weniger als zehn Prüfungsanträge wurden eingereicht. Herr Regierungsrat Huber hat all diese Prüfungsanträge sehr 6. März 2007 elegant entgegengenommen und sich damit grösstmögliche Handlungsfreiheit geschaffen. Die Anträge wurden geprüft und zum Teil ins Gesetz übernommen oder mindestens als Kompromisse eingearbeitet. Für die FDP sind zwei Punkte von zentraler Bedeutung. Zum einen sind wir der Auffassung, dass die Kompetenz für die Festlegung von Standorten für die berufliche Grund- und Weiterbildung, also die Standorte für die Berufsfachschulen, beim Regierungsrat und nicht beim Grossen Rat liegen muss. Wir lehnen daher den neu eingeführten § 13 ab. Zum andern stellen die vorgeschlagenen Verzinsungsmodalitäten der Restschulden von Berufsschulbauten und der Verzinsung des Baulands Kompromisse zwischen den Interessen des Kantons und der Gemeinden dar. Es ist eine Ermessensfrage und eine politische Interessensabwägung, zu wessen Lasten oder Nutzen dieser Kompromiss ausgefallen ist. Eine markante Mehrheit der FDP-Fraktion empfindet den regierungsrätlichen Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung, der jedoch zu wenig gross ist. Der gänzliche Verzicht auf eine Verzinsung des zur Verfügung gestellten Baulands wird als Bruch von Treu und Glauben empfunden und mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Wir werden unter den entsprechenden Paragrafen jeweils die Anträge stellen und begründen. Die FDP ist im Übrigen mit der Vorlage einverstanden und tritt auf das Gesetz ein. Gebhard-Schöni Esther, EVP, Möriken-Wildegg: Zum vorliegenden Gesetz haben wir uns bereits in der ersten Lesung positiv geäussert. Die EVP tritt somit auf das Geschäft ein. Wir stimmen dem Gesetzesentwurf mit den in der Kommission beschlossenen Änderungen auf die zweite Lesung weitgehend zu, allfällige Anträge (Verzinsung, Bauland usw.) vorbehalten. In der Frage der Kompetenzordnung können wir den Entscheid mittragen, dass der Standortentscheid für eine Berufsschule raumplanerisch durch den Grossen Rat gefällt wird, die Berufszuteilungsplanung und die Bezeichnung der Trägerschaft jedoch durch den Regierungsrat vorgenommen wird. Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Die Grüne Fraktion tritt auf das Geschäft ein und unterstützt die von der Kommission abgesegnete Version der zweiten Lesung. Ich persönlich bin nicht begeistert von der Kürzung oder der Korrektur in § 7, denn meines Erachtens sind Bildungsdefizite und Bildungsbedürfnisse nicht dasselbe. Ich finde generell, eine Leistungsorientierung nach Defiziten nicht fördernd. Ich möchte Beat Unternährer auch nochmals darauf hinweisen, dass bei den Brückenangeboten der Leistungswille geprüft wird. Dies ist das einzig mögliche Ausschlusskriterium. Im Übrigen denke ich, dass die Brückenangebote nicht der Wunsch und das Ziel der Jugendlichen sind, sondern viele von ihnen möchten lieber eine Lehre beginnen. Die Gefahr der Betonierung besteht also nicht. Wenn sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt bessert, wird der Bedarf zurückgehen. Da habe ich keine Bedenken. Die weiteren Anpassungen können wir auch unterstützen. Wir zählen darauf, dass sich der Grosse Rat bei den Berufsschulstandorten und der Regierungsrat bei den Berufszuteilungen auch in Zukunft von der Vernunft und nicht von regionalpolitischen Interessen leiten lassen. Dass zum Beispiel die Reifenpraktiker in Zofingen getrennt vom restlichen Autogewerbe sind, ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber wir begrüssen die Aufteilung. Wenn 1979 6. März 2007 nämlich der Grosse Rat die Berufszuteilung übernähme, könnte es zu weiteren solchen Ungereimtheiten kommen. Lokalpolitische Interessen könnten gegenüber den sachlichen Gründen bei der Zuteilung überwiegen. Wir unterstützen das Geschäft und hoffen, dass Sie das auch tun werden. Art. 971 Titel und Ingress, §§ 1 - 4 Abs. 1 - 3 Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: An § 6 Abs. 2 will der Regierungsrat festhalten. Er braucht Flexibilität wie bisher, um auf die Neuerungen in interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich reagieren zu können. Bei Kostenfragen verfügt das Parlament über ein Mitspracherecht im AFP. Ein Antrag auf Genehmigung von „interkantonaler Vereinbarung“ in der Kompetenz des Grossen Rats wurde mit 2 ja gegen 9 nein bei 2 Enthaltungen abgewiesen. Zustimmung Zustimmung § 4 Abs. 4 §7 Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Der Zusatz “und sorgt dabei soweit wie möglich für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter” ist ein Signal und hat keine Auswirkung auf andere Gesetze als Präjudiz. Ein Antrag auf Streichung dieses Passus wurde in der Kommission mit 5 ja, zu 7 nein bei 12 Anwesenden abgewiesen. Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Auch das ist ein Prüfungsantrag. Der Regierungsrat will an der ursprünglichen Fassung festhalten. Die im Prüfungsantrag vorgeschlagene Fassung nimmt gegenüber dem Bundesrecht eine nicht zulässige Einschränkung vor. Die Kommission einigte sich mit 10 ja gegen 1 nein bei 2 Enthaltungen auf Streichung des Wortes „Bildungsbedürfnissen“, da ein Bedürfnis immer einem Defizit entspringt und somit im Gesetz einen Pleonasmus festschreibt. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Walser Rolf, FDP, Baden: Es ist die Gesetzeshygiene, die mich hier nach vorne ruft. Es wurde zuvor ausgeführt, dass ein Nebensatz, wie er jetzt aus der zweiten Beratung vorgeschlagen wird, keine Präjudizien schaffen wird. Ich teile diese Auffassung nicht. Meines Erachtens sind es genau solche Paragrafen, die uns auch in Zukunft - wenn wir sie hier beraten müssen - Diskussionsstoff liefern werden. Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, diesen Zusatz zu streichen. Man sieht auch aufgrund des Ergebnisses der Kommission, dass sich die Kommission dabei offenbar schwer getan hat. Was heisst denn “soweit wie möglich für eine ausgewogene Zusammensetzung”? Welchen Interpretationsspielraum lässt das zu? Ersparen Sie uns bitte in Zukunft solche Diskussionen. Es sind andere Normen, wo solche Dinge beraten und festgelegt werden müssen, aber nicht auf der Gesetzesstufe. Ich bitte Sie deshalb, den Nebensatz “und sorgt dabei soweit wie möglich für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter” zu streichen. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Das BKS wird diesem Grundsatz so oder so nachleben. Aber mit Sicherheit kann es nicht einfach nur das Geschlecht sein, welches über Qualifikationen entscheidet oder nicht. Die Qualität, die Fähigkeiten der Kandidaten und Kandidatinnen sollen entscheidend sein. Der Grundsatz ist so oder so dauernd als Auftrag beim Regierungsrat deponiert, ob er hier verankert ist oder nicht. Wir werden danach handeln. Abstimmung: Der Streichungsantrag von Rolf Walser wird mit 59 gegen 57 Stimmen gutgeheissen. §5 Zustimmung §6 1980 Zustimmung §§ 8 -12 Zustimmung § 13 Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Der Regierungsrat hat die Prüfungsanträge übernommen. Der Grosse Rat entscheidet über die Schaffung und Aufhebung der Standorte. Die Zuteilung der Fachrichtungen durch Leistungsvereinbarungen obliegt dem Regierungsrat. Ein Antrag zur Beibehaltung der alten Fassung wird mit 2 ja gegen 10 nein und einer Enthaltung abgewiesen. Nadler-Debrunner Kathrin, SP, Lenzburg: Im Zusammenhang mit § 13 (neu) und § 14 Abs. 2 hätte ich zwei Fragen an den Herrn Bildungsdirektor. Geht der Regierungsrat mit meiner Einschätzung einig, dass mit der Berufszuteilung eine Standortfrage präjudiziert werden könnte, dass Änderungen von Berufsfeldzuteilungen, insbesondere Abzug von Berufsfeldern, eine Berufsschule in ihrer Existenz gefährden könnte? Nach welchen Kriterien legt der Regierungsrat heute und zukünftig die Berufsfeldzuteilung fest? Suter Ruedi, FDP, Seengen: Im Namen einer fast einstimmigen Fraktion der FDP stelle ich den Antrag, den neu eingefügten § 13 ersatzlos zu streichen. Begründung: Der Regierungsrat legt die Berufszuteilungsplanung fest. Er erlässt die Zuteilung der Berufsfelder, der Grundbildungen, der Berufsmaturitätsangebote und sämtlicher Fachkurse. Zudem setzt er mit den Berufsfachschulen die auf diesen Zuteilungen basierenden Leistungsvereinbarungen fest. Damit verfügt der Regierungsrat über die Möglichkeiten, Art. 971 jederzeit faktisch über die Schliessung einer Schule zu entscheiden, indem er der betreffenden Schule keine Schüler zuteilt, ihr die notwendigen Investitionen versagt usw. Ich bin deshalb auf die Ausführungen von Herrn Regierungsrat Huber zur Frage von Kathrin Nadler gespannt. Es ist doch nur logisch und sinnvoll, dass der Regierungsrat auch im Gesetz die formelle Kompetenz für den Standortentscheid von Berufsfachschulen erhält. Liegt die Kompetenz beim Grossen Rat, ist aus regionalpolitischen Überlegungen kaum damit zu rechnen, dass die notwendigen Standortentscheidungen nach sachlichen oder ausschliesslich sachlichen Kriterien mit allen Konsequenzen getroffen werden. Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass an möglichst allen Standorten festgehalten wird. Hält sich der Regierungsrat nun an diese Vorgabe, werden die Schüler auf alle Schulen verteilt. Damit besteht die Gefahr, dass Raumkapazitäten nicht optimal genutzt und Einschränkungen bei der Qualität in Kauf genommen werden. Das bedeutet höhere Kosten pro Schülerin und Schüler, nicht ausgelastete Schulräume, Abstriche bei der Qualität, bei Freifächern, Wahlmöglichkeiten usw. Hält er sich nicht an die Vorgaben, kann der Regierungsrat über die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler und die Zuteilung der Finanzen Schulen langsam ausbluten lassen, bis die Schule beziehungsweise die Region selber die Waffen streckt und die Schule schliesst. Das kann nicht im Sinne einer Führung und nicht im Sinne der Sache sein. Schaffen Sie klare Verhältnisse, klare Kompetenzzuweisungen! Belassen Sie die Kompetenz dort, wo sie logischerweise sein muss, nämlich beim Regierungsrat! Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Die Argumentation von Ruedi Suter ist schon ein bisschen schräg. Weil der Regierungsrat die Möglichkeit hat, eine Berufsschule ausbluten beziehungsweise aushungern zu lassen, soll man ihm diese Möglichkeit per Gesetz auch gerade geben. Wir sind absolut nicht gleicher Meinung. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Grosse Rat hier über die Standorte entscheidet. In der ersten Lesung haben wir - Thomas Leitch und ich - diesen Prüfungsantrag eingereicht. Eine satte Mehrheit hat zugestimmt. Ich bitte Sie, diese Formulierung des Regierungsrats gutzuheissen. Bürge Josef, CVP, Baden: Es ist legitim, dass wir in einer Unternehmung - und die Schule Aargau inklusive Berufsausbildung und Berufsweiterbildung ist ein Unternehmensteil - Führung erwarten. Diese Führung soll nach den Kriterien erfolgen, deren Aufzählung wir nachher auf Anfrage noch erwarten dürfen. Es ist grundsätzlich falsch, wenn im Unternehmen Aargau die Schulen durch eine Vollversammlung – nämlich die Vertreter des Volkes -, nach Proporz festgelegt werden. Wir müssen uns nicht wundern, wenn unsere Bevölkerung hin und wieder etwas irre wird an der Schizophrenie der Ansprüche. Einerseits hat der Regierungsrat, in solch wirklich nur sachlich zu entscheidenden Dingen zu führen, und auf der andern Seite behält man sich das Hintertürchen des Volksentscheids oder eben des Grossratsentscheids vor. Das ist schlicht falsch. Ich bitte Sie wirklich, die Fassung so zu wählen, dass der Regierungsrat die Kompetenz erhält. Vielleicht ein Wort zum Ausbluten: Natürlich wäre dies eine ganz üble Geschichte. Das ist aber sicher nicht die Absicht einer Regierung, die ihre Arbeit ernst nimmt. Dies darf nicht der Grund sein, dass der Grosse Rat solche Kompetenzen bei 6. März 2007 sich behält. Schon der Prüfungsantrag war falsch. Das Resultat der Beratung in der Kommission ist es ebenfalls. Erwarten Sie also legitimerweise Führung, aber geben Sie somit dem Regierungsrat auch die Instrumente dazu in die Hand. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Vorerst eine Klarstellung: Der Regierungsrat kennt das Schächtverbot und wird sich auch im Berufsbildungsbereich daran halten. Zu den Fragen von Kathrin Nadler: Wir diskutieren zurzeit mit der Kaufmännischen Berufsschule in Lenzburg über die exklusive Zuteilung der BM2 an diese Schule, obwohl auch andere Schulen ein legitimes Interesse haben, diese Ausbildung anzubieten. Was heisst “die Existenz ist gefährdet”? Es ist durchaus denkbar, dass Massnahmen getroffen werden müssen, die tatsächlich die Existenz einer Schule im Kern treffen. Wenn das so ist, werden wir aber den Antrag auf den Tisch des Grossen Rats legen, dass dieser Standort zu schliessen ist. Damit haben wir kein Problem. Wir werden dies ganz offen tun. Wir müssen die demografische Entwicklung betrachten - wir haben im ganzen Kanton bis ins Jahr 2015/16 an der Oberstufe der Volksschule einen durchschnittlichen Rückgang der Schülerzahlen von 10%. Diese rund 350 Abteilungen weniger in der Volksschule werden sich auch in der Berufsbildung zeigen, immer unter der Voraussetzung, dass die Ausgestaltung der Berufsbildung - wir sind ja hier im Vollzug des Bundesgesetzes - so bleibt, wie sie heute ist. Aufgrund dieser Tatsachen ist es absehbar, dass nicht alle Berufsschulen die nächsten zehn oder zwanzig Jahre überleben werden. Aber ausbluten soll keine. Wenn es einen Standort weniger braucht, dann soll das mit einem klaren Entscheid geschehen. Wenn nach den Kriterien gefragt wird, ist mit Sicherheit die Zweckmässigkeit der Zuteilung im Zusammenhang und Kontext mit den übrigen Berufsfeldern zu betrachten. Ruedi Suter hat darauf hingewiesen, was alles zur Qualität gehört. Wir können die Qualität nicht gewährleisten, wenn wir einzelne Berufsfelder, einzelne Teilausbildungen so dezentralisieren, dass wir in gewissen Fächern nirgends auf eine genügend grosse Zahl von Schülerinnen und Schülern kommen. Ansonsten leidet die Effizienz darunter. Ich nehme an, Sie wissen, dass die Kosten zu 54% von der Gemeinde getragen werden. Die Gemeinden sind also daran interessiert, dass die Effizienz stimmt. Zusätzlich wird die Meinung der Berufsverbände mitentscheidend sein. Solche Entscheide werden im Einvernehmen mit den Berufsverbänden gefällt. Die Weiterentwicklung der Berufsbildung und der demografischen Zusammensetzung der Bevölkerung werden darüber entscheiden, ob alle Berufsschulstandorte weiter existieren können oder nicht. In diesem Sinne habe ich natürlich grosses Verständnis für den Antrag von Ruedi Suter. Der Regierungsrat hat sich im Sinne einer kompromissbereiten Haltung mit dieser neuen Formulierung von § 13 zu Recht gefunden und sagt Ja. Wenn dies gemäss der ersten Beratung der Wunsch ist, dann können wir damit leben. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Eine Entgleisung ist eine Entgleisung, und ich ersuche Herrn Regierungsrat Huber, sich für seine unpassende Bemerkung in Sachen Schächtverbot zu entschuldigen. 1981 6. März 2007 Vorsitzende: Wir können bereinigen. Wir stimmen über den Streichungsantrag Suter ab. Abstimmung: Art. 971 abgelehnt. Ich schliesse die Vormittagssitzung und wünsche allen einen guten Appetit. Der Streichungsantrag wird mit 87 gegen 40 Stimmen (Schluss der Sitzung _________________________________________________ 1982 um 12:23 Uhr)