EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG EU-Überprüfung von Verbraucherkredit-Websites: Marktsegment bleibt hinter Erwartungen der Verbraucher zurück Brüssel, 10. Januar 2012 – Waren Sie auch schon einmal drauf und dran, einen Vertrag für einen Privatkredit, eine Kreditkarte oder einen anderen Verbraucherkredit zu unterschreiben, und stellten auf einmal fest, dass die Sache doch teurer wurde als zunächst erwartet? Jetzt wurden EU-weit Websites, die Verbraucherkredite anbieten, darauf überprüft, ob Verbraucher die ihnen gemäß dem EU-Verbraucherrecht1 zustehenden Informationen erhalten, bevor sie einen Verbraucherkreditvertrag unterschreiben. Die nationalen Aufsichtsbehörden überprüften insgesamt über 500 Websites in den 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island und setzten für 70 % (393) davon eine weitergehende Überprüfung an, hauptsächlich aufgrund folgender Probleme: die Werbung enthielt nicht alle erforderlichen Angaben; in den Angeboten fehlten bestimmte Angaben, die ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung sind; die Kostendarstellung war irreführend. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden sich nunmehr mit den Finanzeinrichtungen und Kreditvermittlern in Verbindung setzen und sie zur Klarstellung dieser vermuteten Unregelmäßigkeiten auffordern bzw. dazu, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der Kontrollaktion wurde insbesondere geprüft, wie die kürzlich in den Mitgliedstaaten umgesetzte Verbraucherkreditrichtlinie, die es den Verbrauchern erleichtern soll, Kreditangebote zu verstehen und zu vergleichen, von der Wirtschaft angewendet wird. Der für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte dazu: „Manchmal müssen Personen, die einen Kredit aufnehmen, hinterher feststellen, dass dieser sie letzten Endes teurer zu stehen kommt als ursprünglich erwartet, weil wichtige Angaben missverständlich waren oder fehlten. Verbraucherkredite sind nicht immer leicht zu verstehen; deswegen gibt es europäische Rechtsvorschriften, die den Verbrauchern dabei helfen sollen, ihre Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen. Es ist daher ausnehmend wichtig, dass die Verbraucher von den Unternehmen richtige und vollständige Informationen erhalten. Aufgabe der Kommission ist es, dies zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen.“ Das großangelegte Kontrollverfahren „Sweep“ ist eine von der EU geleitete und von den nationalen Aufsichtsbehörden gleichzeitig durchgeführte konzertierte Aktion zur Durchsetzung von EU-Recht, bei der ein bestimmter Sektor im Hinblick auf Verletzungen der Verbraucherrechte überprüft wird. 1 Verbraucherkreditrichtlinie, Richtlinie über den Fernabsatz für Finanzdienstleistungen, Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln. IP/12/06 Die nationalen Aufsichtsbehörden nehmen in Bezug auf vermutete Unregelmäßigkeiten mit den Unternehmen Kontakt auf und fordern sie auf, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Der Sweep für Verbraucherkredite fand im September 2011 statt. In sechs Ländern wurde eine tiefergehende Überprüfung „Sweep Plus“ von 57 Websites durchgeführt, um die Einhaltung der Verbraucherrechte – u.a. in Bezug auf Zahlungsvereinbarungen, die Bearbeitung von Beschwerden und Geschäftsbedingungen – zu kontrollieren. Verbraucher bewegen sich täglich in dem untersuchten Marksegment. Die im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen bei den Finanzeinrichtungen ausstehenden Beträge beliefen sich im Jahr 2010 auf über 600 Mrd. EUR.2 Ergebnisse Nur 30 % der insgesamt 562 überprüften Websites bestanden die Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen verbraucherrechtlichen Vorschriften; für 70 %, also 393 Websites, wurde eine weitere Überprüfung angesetzt. Die drei häufigsten Mängel waren: - Fehlende Angaben in der Werbung für Verbraucherkredite: Auf 258 der überprüften Websites (46 %) enthielt die Werbung nicht alle gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie obligatorischen Angaben, z. B. die Angabe des effektiven Jahreszinses, die für einen Vergleich verschiedener Angebote unerlässlich ist, Angaben dazu, ob eventuell verpflichtende Nebendienstleistungen (z. B. eine Versicherung) bei den angegebenen Gesamtkosten bereits berücksichtigt wurden, oder Angaben über die Kreditlaufzeit. - Fehlen wichtiger Angaben im Angebot: Auf 244 Websites (43 %) fehlten klare Angaben zu einzelnen Bestandteilen der Gesamtkosten, z. B. zur Zinsart (fest, variabel oder gemischt), gegebenenfalls zur Vertragslaufzeit und zu einigen der mit dem Kredit verbundenen Kosten (z. B. Abschlussgebühr). - Auf 116 Websites (20 %) war die Darstellung der Kosten irreführend, d. h., diese wurden falsch oder auf eine Art und Weise dargestellt, die den Verbraucher täuschen könnte, z. B. durch die Art der Preisberechnung oder dadurch, dass der Verbraucher nicht darüber informiert wird, dass zu den Kosten für den eigentlichen Verbraucherkredit noch Kosten für eine obligatorische Versicherung kommen. Sweep Plus Sechs Länder (Italien, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Schweden) führten eine tiefergehende Untersuchung von insgesamt 57 der überprüften Websites durch – den „Sweep-Plus“. Die dabei ermittelten Probleme bezogen sich hauptsächlich auf vorvertragliche Informationen und Vertragsklauseln. 2 EZB, Statistiken für das Euro-Währungsgebiet, www.ecb.int/stats/money/aggregates/bsheets/html/index.en.html 2 Wie geht es jetzt weiter? Jetzt folgt die Durchsetzungsphase: In den kommenden Wochen und Monaten werden die nationalen Behörden die Unternehmen kontaktieren und sie um Klarstellung ersuchen bzw. zur Korrektur ihrer Websites auffordern. Kommen die Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, können je nach anwendbarem nationalen Recht rechtliche Schritte eingeleitet werden, die zur Verhängung von Geldstrafen oder sogar zur Schließung der betreffenden Websites führen können. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind aufgefordert, der Europäischen Kommission bis zum Herbst 2012 Bericht zu erstatten. Die Kommission wird über die Ergebnisse berichten. Weitere Informationen: Siehe Website zu „Sweeps“: http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweeps_en.htm MEMO/12/02 3 Annex Table 1. Number of websites checked during the sweep (including sweep plus) and number of websites that need further investigation - by country Country Number of websites searched Number of websites with irregularities Number to be followed up by the CPC* Number to be followed up at national level Austria 10 6 6 Belgium 93 89 89 Bulgaria 6 0 0 Cyprus 10 10 10 Czech Republic 10 9 9 Denmark 11 9 9 Estonia 15 12 12 Finland 5 4 4 France 50 11 11 Germany 26 20 1 0 0 Hungary 16 11 11 Iceland 10 0 0 Ireland 2 0 0 15 12 12 Latvia 9 7 7 Lithuania 5 3 5 20 12 5 5 5 Netherlands 45 36 36 Norway 27 18 18 Poland 10 5 5 Portugal 40 14 14 Romania 20 11 11 Slovakia 10 10 10 Slovenia 0 0 Spain 29 29 Sweden 15 12 12 United Kingdom 47 38 38 562 393 Greece Italy Luxembourg Malta 29 4 5 7 1 13 15 5 28 380 *CPC = Consumer Protection Co-operation Network – a network of national enforcement authorities from 27 Member States (and Norway & Iceland) set up under the Consumer Protection Co-operation Regulation (EC2006/2004) to handle cross-border issues. *some sites had multiple infringements In Slovakia out of 10 sites checked 5 were flagged under the sweep and 10 sites under the sweep plus. Kontakt : Frédéric Vincent (+32 229- 87166) Aikaterini Apostola (+32 229-87624) 5