Rechte und Pflichten der GmbH-Gesellschafter

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Unterrichtseinheit 6
Wirtschaftsdeutsch
Absatzmärkte im Ausland
Geschäftsdeutsch
Kaufvertrag
Präambel. Vertragsgegenstand
Qualität
128
Absatzmärkte im Ausland
Text 1
Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen
Sichere Wege in neue Absatzmärkte im Ausland
von Wolfhart Putzier
Betrachtet man die Rahmendaten der deutschen
Volkswirtschaft über die letzten Jahre, erkennt man, dass
Wachstumspotentiale fast nur noch im Außenhandel liegen.
Während die Binnenkonjunktur lahmt, kann die exportierende
Wirtschaft an der Dynamik aufstrebender Wirtschaftsräume
partizipieren. Nicht nur der Export in die Staaten Mittel- und
Osteuropas, sondern auch in die VR China und Russland
glänzt mit oft zweistelligen Wachstumsraten.
Absatzmarkt, der
рынок сбыта
Volkswirtschaft, die
народное хозяйство,
экономика
Binnenkonjunktur, die
внутренняя
конъюнктура
Wachstumsrate, die
темпы роста
Wenn viele deutsche Unternehmen diese Chancen dennoch
nicht nutzen, liegt dies meist an der Unkenntnis der Märkte
und ihrer spezifischen Rahmenbedingungen und Risiken.
Ungeklärte Fragen des Marktzugangs, der Logistik und
Versicherung, des Kundendienstes und der Finanzierung sind
es, die insbesondere den mittelständischen Unternehmer oft
vor einem Auslandsengagement zurückschrecken lassen.
Rahmenbedingungen Pl.
рамочные условия
Marktzugang, der
доступ на рынок
Kundendienst, der
обслуживание, сервис
Versicherung, die
страхование
Hier steht der spezialisierte deutsche Exporthändler mit Rat
und Tat zur Seite, wenn es darum geht, sichere Wege in neue
Absatzmärkte im Ausland zu eröffnen, denn: Seine Stärke ist
die Versorgung und Betreuung eben dieser fernen Märkte.
Wenn sich jemand dort auskennt, dann ist er es.
Exporthändler, der
коммерсант,
занимающийся
экспортной торговлей
Versorgung, die
обеспечение
Der Exporthändler repräsentiert Erfahrung und Innovation,
Zuverlässigkeit und Qualität. Etwa die Hälfte der
Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes des Deutschen
Exporthandels kann auf eine Unternehmensgeschichte von
mehr als 50 Jahren zurückblicken; nicht selten sind es 100
Jahre und mehr. Es wurde hier über Jahrzehnte ein wertvolles
Kapital erarbeitet, dessen Potential weit in die Zukunft weist.
Denn im Laufe ihrer langjährigen Handelsgeschäftstätigkeit
haben die Exporteure auf ihren Absatzmärkten tragfähige
Beziehungsnetzwerke aufgebaut, die ihr wesentliches
Fundament im gegenseitigen Vertrauen haben. Die Exporteure
sind etabliert, verfügen über umfängliches Erfahrungswissen
Erfahrung, die
опыт
Innovation, die
инновация
Zuverlässigkeit, die
надежность
Exporthandel, der
экспортная торговля
Kapital, das
капитал
Handelsgeschäftstätigkeit
торговая деятельность
Exporteur, der
экспортер
129
und sind bei tatsächlichen und potentiellen Kunden in aller
Welt wohlbekannt. Zudem verfügen sie über eingespielte
Vertriebskanäle, vielfach mit eigener Niederlassung, und
besitzen einen etablierten Kundenstamm.
Vertriebskanal, der
канал сбыта
Kundenstamm, der
постоянный круг
покупателей
Die Exporthandelshäuser haben sehr breit gefächerte
Beschaffungsbeziehungen aufgebaut. In aller Regel haben sie
Waren von mehreren Dutzend Lieferanten in ihr Sortiment
aufgenommen. Große Bedeutung als Lieferanten besitzen nicht
nur Großunternehmen, sondern in erheblichem Umfang
mittlere und kleinere Industrieanbieter, für die sich der
Direktexport als besonders schwierig darstellt.
Sortiment, das
номенклатура,
сортимент
Umfang, der
объем
Direktexport, der
прямой экспорт
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text
schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle
unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und
Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie.
2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit
„Markt“, „Handel, Händler“, „Kunde“. Lernen Sie sie.
die Unkenntnis der Märkte| neue Absatzmärkte im Ausland eröffnen| ferne
Märkte| auf den Absatzmärkten tragfähige Beziehungsnetzwerke aufbauen|
Exporthändler| der Exporthändler repräsentiert Erfahrung und Innovation|
langjährige Handelsgeschäftstätigkeit|
Kundendienst| potentielle Kunden| der etablierte Kundenstamm.
3. Erörtern Sie die Ziele der Exporthändler, die mit einer Verstärkung der
Handelsbeziehungen verfolgt werden. Gebrauchen Sie bei der Antwort
Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2.
4. Fassen Sie die Bedeutung von mittleren und kleineren Industrieanbietern als
Lieferanten zusammen.
5. Definieren Sie den Begriff der „Direktinvestitionen“. Erläutern Sie deren
Bedeutung im Rahmen des internationalen Wirtschaftsgeschehens und für
einzelne Staaten.
6. Erläutern Sie die Wirkungsweise der spezifischen Rahmenbedingungen und
Risiken im internationalen Handel.
130
7. Bewerten Sie auf der Basis der Erarbeitung des Materials die folgende Aussage:
„Der spezialisierte deutsche Exporthändler steht mit Rat und Tat zur Seite,
wenn es darum geht, sichere Wege in neue Absatzmärkte im Ausland zu
eröffnen“. Beziehen Sie Stellung, inwieweit diese Einschätzung zutrifft, und
begründen Sie Ihre Einschätzung mit Hilfe wissenschaftlicher Daten.
Text 2
Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt kurzfassen, mündlich übersetzen
Positionssicherung auf fernen Märkten
Exporteure sind in allen Regionen der Welt aktiv. Der Schwerpunkt ihrer
Aktivitäten liegt nach wie vor in Übersee. Herausragende Bedeutung haben Ostund Südost-Asien, der Nahe und Mittlere Osten sowie Südamerika und vielfach
auch Afrika. Es wäre gleichwohl falsch, den Exporthändler auf die Rolle eines
Entwicklungsländer-Spezialisten reduzieren zu wollen. Vielmehr sind die
Mitgliedsunternehmen des BDEx- (Bundesverband des Deutschen Exporthandels
e.V.) gerade auch in den hochtechnisierten Schwellenländern Asiens sowie in
Japan nachhaltig präsent.
Gerade im Überseegeschäft, wo der Industrie der Direktexport am schwersten fällt,
sind die Exporthandelsunternehmen an den Absatzmärkten regional und lokal
umfänglich vertreten. Hierbei stützen sie sich auf über Jahrzehnte aufgebaute, weit
gespannte Vertriebsnetze vor Ort. So verfügen rund zwei Drittel der
Mitgliedsunternehmen über eigene Niederlassungen im Ausland – mit bis zu 400
Beschäftigten in einer Niederlassung − bzw. arbeiten mit einheimischen Firmen
des Absatzlandes als lokale Vertreterfirmen auf langjähriger vertraglicher Basis
zusammen. Nur durch eine ständige Präsenz vor Ort und den kontinuierlichen
Kontakt zum Kunden besteht die Möglichkeit, eine gesicherte Position im Ausland
zu schaffen. Darüber hinaus ist gerade bei dauerhaft wartungs- und
servicebedürftigen Produkten im Ausland für den Bereich der After-saleLeistungen eine permanente Form der Außenorganisation vor Ort zwingend
erforderlich.
Die Absatz- und Kundendienstorganisation auf ausländischen Märkten wird für
eine große Zahl von namhaften deutschen Industrieunternehmen nicht direkt,
sondern durch den Exporthändler wahrgenommen. Der Exporthandel erspart so der
Industrie nicht nur eigene lückenlose Absatz- und Kundendienstorganisationen auf
den Auslandsmärkten, sondern er übernimmt darüber hinaus Risiken sowie fixe
Kosten, beteiligt sich an bestimmten Projekten auch mit eigenem Kapital und stellt
Fachkräfte für den After-sale-Service im Zielmarkt. Die Zusammenarbeit mit
Exporthäusern ist daher vielfach die kostengünstigste Variante, um neue,
insbesondere schwierige Märkte zu erschließen.
131
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text. Fassen Sie den Inhalt des Textes kurz zusammen.
2. Finden Sie im Text die Informationen über die Position der
Exporthandelsunternehmen auf den fremden Absatzmärkten. Versuchen Sie
diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen –
mündlich zu übersetzen.
3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von
Fachbegriffen: Direktexport, Niederlassung, Schwellenländern. Definieren Sie
sie. Erläutern Sie deren Bedeutung im Sinne der internationalen
Handelsgeschäftstätigkeit.
4. Diskutieren Sie mögliche Instrumente zur Förderung des Exporthandels.
Vergleichen Sie Ihre Vorschläge mit den in der Realität umgesetzten
Maßnahmen.
Text 3
Lernziele: lesen, verstehen, nacherzählen
Finanzierung von Exportgeschäften
Das Angebot von Finanzierungsmöglichkeiten stellt heute eine unverzichtbare
Voraussetzung für das Zustandekommen von Exportgeschäften im Bereich des
institutionellen Exporthandels dar. Ohne die Fähigkeit, dem ausländischen
Interessenten eine Finanzierung der Handelsware zu ermöglichen – sei es durch
eigene Kreditgewährung oder durch das Wissen über Möglichkeiten der
Kreditbeschaffung – würde es den Händlern sehr schwer fallen, im sich
verschärfenden Wettbewerb zu bestehen.
Die Fähigkeit, dem Kunden die jeweilig ortsüblichen Zahlungsziele einräumen und
Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können, wird denn auch von vielen
Exporthändlern als unabdingbare Voraussetzung für den geschäftlichen Erfolg aus
den Auslandsmärkten angesehen. Das spezielle Know-how, das nötig ist, um eine
Finanzierung gerade auch auf schwierigen Absatzmärkten zu realisieren, wird von
den Exporteuren denjenigen Herstellern zur Verfügung gestellt, die selbst nicht
über die nötige Erfahrung oder die nötigen Finanzmittel zur eigenständigen
Export-Durchführung verfügen. Besonders interessant ist diese Leistung für
Herstellungsunternehmen, die von ihren Banken keine ausreichenden Finanzmittel
zur Verfügung gestellt bekommen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn beim
Finanzinstitut Unsicherheiten oder Unkenntnis über den Vertragsgegenstand, die
132
Bonität des Vertragspartners oder das Risiko des Scheiterns eines Geschäftes
bestehen.
Die Exporteure wissen hingegen in der Regel sehr gut, auf welchen Märkten
welche
Geschäftspartner
vertrauenswürdig
sind
und
welche
Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte bestehen. So halten sie sich stets über
alle Möglichkeiten der Exportfinanzierung auf dem Laufenden und pflegen
Kontakte zur internationalen Bankenwelt, um für sich – und damit auch für ihre
Lieferanten – beste Konditionen zu erhalten – bei Zahlungssicherheiten und
Garantien sowie in der Exportkreditversicherung. Darüber hinaus sind
Außenhändler natürlich auch mit den finanziellen Gegebenheiten "ihrer" Länder
vertraut. Sie kennen die Devisensituation und die Devisenbestimmungen. Nicht
zuletzt kooperieren sie vor Ort mit zuverlässigen, ihnen seit vielen Jahren
geschäftlich verbundenen Finanzinstituten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten:
Es stehen im Auslandsgeschäft nicht Industrieinteressen gegen den Handel oder
umgekehrt, sondern die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Hersteller und
Exporteur bezüglich der Gestaltung des Angebots und des Produkts für den
Kunden stellt die optimale Anpassung an die Erfordernisse der internationalen
Märkte dar.
133
Kaufvertrag
Präambel. Vertragsgegenstand. Qualität
Einleitung
_______
Der Vertrag im Auβenhandel ist ein durch gegenseitige Willensübereinstimmung
zustande gekommenes Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Partnern über
bestimmte Handlungen, die sich vor allem auf Verkauf und Kauf von Sachen und
Leistungen beziehen.
Der Vertrag begründet die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Gegenstand von Verträgen sind nicht nur sachlich gegenständliche Waren, sondern
auch Leistungen, z.B. wissenschaftlich - technischer Art. Deshalb gibt es
verschiedene Vertragsarten (Vertragstypen), für die bestimmte vertragliche
Leistungen und eine daraus resultierende Spezifik charakteristisch sind. Wichtige
Vertragsarten
im
Auβenhandel
sind:
Kaufvertrag,
Montagevertrag,
Kundendienstvertrag, Vertretervertrag, Projektierungsvertrag, Lizenzvertrag,
Leasingvertrag u. a. Sie treten in der Auβenhandelspraxis in reiner und gemischter
Form auf.
Der Kaufvertrag ist ein Vertragstyp, der den Verkauf bzw. Kauf einer Sache oder
eines Rechts beinhaltet und im Auβenhandel am häufigsten vorkommt.
Als Vertragspartner stehen sich beim Kaufvertrag Verkäufer und Käufer
gegenüber. Die Hauptpflicht des Verkäufers in einem Kaufvertrag ist die Pflicht
zur vertragsgemäßen und rechtsmängelfreien Lieferung sowie zur Verschaffung
des Eigentumsrechts an der Ware. Die Hauptpflicht des Käufers besteht in der
Zahlung des Kaufpreises und der Annahme der Ware.
Den Vertragsinhalt stellen alle vertraglich vereinbarten ökonomischen,
handelstechnischen, technischen, juristischen und sonstigen Bedingungen dar, zu
denen der Verkauf und Kauf erfolgen sollen.
Die Präambel ist eine als Einleitung eines Vertrages stehende grundsätzliche
Bestimmung, in der Namen, die Absicht, der Ausgangspunkt usw. der
vertragschließenden Parteien genannt werden.
Der Vertragsgegenstand ist Sache oder Leistung, auf die das unmittelbare
Verkaufs- und Kaufinteresse der Vertragspartner gerichtet ist und über die eine
vertragliche Vereinbarung getroffen werden muss, um einen Vertrag zu begründen.
Mit dieser Vertragsbedingung werden Vereinbarungen zu einer Vielzahl von
Faktoren getroffen, die sich in drei Gruppen unterteilen lassen:
134
a) unmittelbar zum Vertrag gehörig: Bezeichnung der Ware, Menge (Anzahl,
Maßeinheit), Qualität und Sortiment, wobei Bezeichnung der Ware und Menge
zum wesentlichen Vertragsinhalt zählen. Die Qualität im weiteren Sinne
umfasst äußere Form, Farbe, Leistungsparameter, Material-, Konstruktions-,
Fertigungsqualität, Gebrauchseigenschaften u.ä.
b) mittelbar zum Vertrag gehörig, teils aus dem Punkt a) abgeleitet: Verpackung,
Garantie, Mengen- und Qualitätskontrolle u.a.
c) unmittelbar mit dem Vertragsgegenstand zusammenhängende wissenschaftlichtechnische Leistungen, die auch selbständiger Vertragsgegenstand sein können:
Projektierung, Montage, Wartung, Reparatur - und Ersatzteildienst.
Somit kommt dem Vertragsgegenstand innerhalb der Vertragsbedingungen die
bestimmende Rolle zu. Er ist Grundlage und Ausgangspunkt für die Festlegung
aller anderen Vertragsbedingungen.
Die Qualität des Erzeugnisses muss im Kaufvertrag eindeutig festgelegt werden.
Die Qualitätsklausel enthält Festlegungen über die qualitative Beschaffenheit der
Erzeugnisse (Lieferung, Partie, Posten).
Gleichzeitig sind Vereinbarungen über die Qualitätskontrolle einzubeziehen
(Probenahme nach Menge und Art, Prüfmittel, Prüfbefunde), damit eine
vertragsgerechte Lieferung nachgewiesen werden kann.
Soweit einem Kaufvertrag Standards zu Grunde liegen, gelten deren
Qualitätsforderungen und Prüfbestimmungen. Für manche Warenarten können sich
Qualitätsforderungen oder Prüfbestimmungen auch aus Handelsusancen herleiten.
Liegen keine verbindlichen Festlegungen vor, so ist die Qualität nach dem
international üblichen Qualitätsniveau oder nach den Wünschen des
Vertragspartners zu vereinbaren.
135
Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte__________________
1. Die Firma …(genauer Name, Rechtsform, Adresse), vertreten durch Herrn/Frau
… (Name, Stellung in der Firma), nachfolgend “Käufer” genannt, und die Firma
… (genauer Name, Rechtsform, Adresse), vertreten durch Herrn/Frau… (Name,
Stellung in der Firma), nachfolgend „Verkäufer“ genannt, schließen folgenden
Vertrag, der mit dem Datum der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft tritt.
2.
Vertrag Nr. …
Den “ ”
20…
Moskau
Die
Firma
Anton
Neumann
GmbH
Gartenstraße
5
D-20095
Hamburg/Deutschland, weiterhin als “Verkäufer” genannt, einerseits, und die
Firma … Moskau/Russland, weiterhin als “Käufer” genannt, andererseits, haben
den vorliegenden Vertrag wie folgt abgeschlossen.
3.
Verkäufer:
Fa. Neumann Möbel GmbH
Gartenstraβe 30
D-49632 Essen/Deutschland
Käufer:
Fa. …
…..
…..
Moskau/Russland
haben folgenden Vertrag unterzeichnet.
* * *
1. Der “Verkäufer” verkauft und der “Käufer” kauft zu den Bedingungen EXW
Köln … (Bezeichnung der Ware) gemäß der Anlage Nr.1 zu diesem Vertrag.
2. Der “Verkäufer” hat verkauft und der “Käufer” gekauft zu den Bedingungen
DAF/geliefert Grenze … die in der Anlage Nr. … aufgeführten Waren unter
Angabe der Warenbezeichnung, Preise und Liefertermine. Die Anlage bildet einen
untrennbaren Teil des Vertrages.
3. Die Vertragspartner kaufen bzw. verkaufen zur Bedingung Ex Works D - 49632
Essen
… (Bezeichnung der Ware) zu Preisen, in Mengen und nach
Spezifikationen gemäß Anlagen zu diesem Vertrag.
136
4. Der Verkäufer verkaufte und der Käufer kaufte … (Bezeichnung der Ware),
nachstehend als Ware bezeichnet, deren Maβe, Menge, technische
Lieferbedingungen, Lieferfristen und Preise in den diesem Vertrag als
integrierender Bestandteil desselben beiliegenden Spezifikationen festgelegt sind.
5. Der “Verkäufer” verkaufte und der “Käufer” kaufte … (Bezeichnung der Ware)
zu den Bedingungen … in der Menge, im Sortiment, in Fristen, zu Preisen, die in
der Anlage Nr. … angegeben sind. Die Anlage Nr. … bildet einen integrierenden
Bestandteil dieses Vertrages.
6. Der “Verkäufer” verkauft und der “Käufer” kauft auf Basis DDU Zolllager … ,
Russland, … (Bezeichnung der Ware) gemäß Anlage Nr. 1 zum vorliegenden
Vertrag.
* * *
1. Die Qualität der laut diesem Vertrag verkauften Waren muss in voller
Übereinstimmung entweder mit den in … geltenden Standards oder technischen
Bedingungen des Herstellerwerks sein.
2. Die Qualität der lt. diesem Vertrag zu liefernden Ware muss den Mustern
entsprechen, die von beiden Parteien bestätigt sind und als Referenzmuster zu
diesem Vertrag gelten.
3. Die Qualität der Waren muss den technischen Bedingungen des Herstellerwerks
entsprechen und durch ein Qualitätszertifikat bestätigt werden.
4. Die Ware soll gute Durchschnittsqualität zur Zeit und am Ort der Verladung
haben.
5. Die zu lieferende Ware soll der ersten Sorte sein und dem Äußeren nach den
vom Käufer gut befundenen Mustern entsprechen.
137
Musterbrief______________________________________________________
Vertrag Nr. ... über die Lieferung der Anlage X
Sehr geehrter Herr Direktor,
in der Anlage übersenden wir Ihnen den von unserer Seite unterschriebenen
Vertrag zu Ihrer Verfügung.
Wir bitten Sie die Seite 13 vom deutschsprachigen Text und die Seite 12 vom
russischsprachigen Text beim Punkt „Käufer“ zu unterschreiben und diese zwei
Seiten uns per Fax durchzugeben.
Wir danken Ihnen nochmals recht herzlich für Ihren Auftrag. Wir werden alles
unternehmen, damit die Anlage zu Ihrer vollsten Zufriedenheit funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
Vertrag Nr. ...
Dialog_____________________________________________________________
Aufnahme der Verhandlungen über den Vertragsabschluss
Guten Tag, Herr Direktor!
Guten Tag, meine Herren! Ich freue mich, Sie bei uns begrüßen zu können.
Kommen Sie, nehmen Sie bitte Platz. Darf ich Ihnen eine Tasse Tee oder
Kaffee anbieten!
Kaffee, bitte!
Hatten Sie eine angenehme Reise?
Ja, der Flug war angenehm.
Sind Sie mit Ihren Hotelzimmern zufrieden?
Ja, die Zimmer sind gut. Das Hotel liegt im Zentrum und nicht weit von hier.
Nun gut, wollen wir jetzt zur Sache kommen, wenn Sie nichts dagegen haben.
Worum handelt es sich, also?
Herr Direktor, wir haben den Stand Ihrer Firma auf der Messe in Frankfurt am
Main besucht und uns Ihre neuen Maschinen angesehen. Besonders gut hat uns
Ihre Anlage Modell DK-5 gefallen. Da wir uns mit dem Verkauf derartiger
Anlagen auf dem deutschen Markt befassen, möchten wir mit Ihnen über den Kauf
dieser Anlagen verhandeln.
Wir freuen uns sehr, dass Ihnen unsere Anlagen gefallen haben. Hoffentlich
können wir einen Vertrag abschließen. Was die Lieferbedingungen anbetrifft,
138
so können Sie diese mit unseren Kollegen beraten. Ich danke Ihnen für Ihren
Besuch und ich würde mich freuen, Sie bald wieder bei uns zu sehen.
Vielen Dank für den freundlichen Empfang. Auf Wiedersehen!
Auf Wiedersehen!
Vokabular_________________________________________________________
количество, число
внешняя торговля
взаимный, обоюдный, двусторонний
право собственности
торговый обычай, узанс
Anzahl, die; Außenhandel, der; -s
beiderseitig
Eigentumsrecht, das; -(e)s, Handelsusance y'sã:s, die; -,
-n
Kaufpreis, der; -es, -e
Kaufvertrag, der; -(e)s,
Kaufverträge
Kraft, die; -, Kräfte
покупная (продажная) цена
договор купли-продажи
сила
вступить в силу
in Kraft treten
договор об аренде, лизинговый
договор
1. произведённая (выполненная)
работа; выработка
2. производительность;
мощность
договор о лицензии (о
предоставлении лицензии),
лицензионный договор
единица измерения; мера
сторона, участник
Leasingvertrag, der; -(e)s,
Leasingverträge
Leistung, die; -, -en
Lizenzvertrag, der; -(e)s,
Lizenzverträge
Maßeinheit, die; -, -en
Partei, die; -, -en
договаривающиеся стороны
vertragschließende Parteien
партия товара
с, на, за, по, через, посредством
Partie, die; -, -n
per
по факсу
per Fax
партия товара
1. качество, свойство
2. сорт
1. качественный;
2. качественно; в качественном
отношении
пункт договора о качестве
контроль качества
образец (на основе которого
заключается сделка о покупкепродаже)
Posten, der; -s, Qualität, die; -, -en
qualitativ
Qualitätsklausel, die; -, -n
Qualitätskontrolle, die; -, -n
Referenzmuster, das; -s, -
139
прочий, другой
сорт; вид; тип; качество
(ас)сортимент чего-л., сортамент
1. стандарт
2. норма, уровень
подписывать, подписываться
подписание
sonstig
Sorte, die; -, -n
Sortiment, das; -s, -e an Dat.
Standard, der; -s, -s
unterzeichnen vt (sw. V.; hat)
Unterzeichnung, die; -, -en
подписывать договор
einen Vertrag unterzeichnen
1. согласование чего-л.
2. соглашение, договорённость,
сделка
Vereinbarung, die; -, -en
заключить соглашение
eine Vereinbarung treffen
вести переговоры с кем-л. о чём-л.
verhandeln vi (sw. V.; hat) mit Dat.
über Akk.
Verladung, die; -, -en
vertraglich
погрузка, отгрузка
1. договорной;
2. по (согласно) договору, в
договорном порядке
положения (условия) договора
предмет договора
Vertragsbedingungen Pl.
Vertragsgegenständ, der; -(e)s,
Vertragsgegenstände
vertragsgerecht
Vertragspartner, der; -s, -
согласно договору
договаривающаяся сторона, сторона
в договоре (контракте)
договор на представительство (о
представительстве), агентский
договор
уход, техническое обслуживание,
технический надзор
таможенный склад
Vertretervertrag, des; -(e)s, -s,
Vertreterverträge
Wartung, die; Zolllager, das; -s, -
Aufgaben
1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der
Vertragspunkte sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus dem
Vokabular.
2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein.
alle anderen Vertragsbedingungen| die Präambel| der Käufer| die qualitative
Beschaffenheit| der Kaufvertrag| die Vertragspartner| eine vertragliche
Vereinbarung| Verkäufer und Käufer| Leistungen| der Verkäufer| Verkauf und
Kauf
140
1. Der Vertrag begründet die Rechte und Pflichten … .
2. Gegenstand von Verträgen sind nicht nur Waren, sondern auch … .
3. … ist ein Vertragstyp, der den Verkauf bzw. Kauf einer Sache oder eines
Rechts beinhaltet und im Außenhandel am häufigsten vorkommt.
4. Als Vertragspartner stehen sich beim Kaufvertrag … gegenüber.
5. Die Hauptpflicht … in einem Kaufvertrag ist die Pflicht zur
vertragsgemäßen Lieferung der Ware.
6. Die Hauptpflicht … besteht in der Zahlung des Kaufpreises und der
Annahme der Ware.
7. Den Vertragsinhalt stellen alle vertraglich vereinbarten Bedingungen dar, zu
denen … erfolgen sollen.
8. … ist die Einleitung eines Vertrages, in der Namen, die Absicht, der
Ausgangspunkt usw. der vertragschließenden Parteien genannt werden.
9. Der Vertragsgegenstand ist Sache oder Leistung, über die … getroffen
werden muss.
10. Der Vertragsgegenstand ist Grundlage und Ausgangspunkt für die
Festlegung … .
11. Die Qualitätsklausel enthält Festlegungen über … der Erzeugnisse
(Lieferung, Partie, Posten).
3. Ersetzen Sie mit Kursivschrift gedruckte Wörter durch Synonyme oder
sinnverwandte Wörter und Wortverbindungen.
a)
1. Es gibt verschiedene Vertragstypen.
2. Der Kaufvertrag hat den Verkauf bzw. Kauf einer Sache oder eines Rechts
zum Zuhalt.
3. Als Kontrahenten stehen sich beim Kaufvertrag Verkäufer und Käufer
gegenüber.
4. Die Hauptpflicht des Verkäufers in einem Kaufvertrag ist die Pflicht zur
vertragsgerechten und rechtsmängelfreien Lieferung
5. Die Hauptpflicht des Käufers besteht in der Zahlung des Preises, den man
für eine Ware bezahlen muss, und der Annahme der Ware.
6. Den Vertragsinhalt stellen alle durch den Vertrag vereinbarten
Bedingungen dar, zu denen der Verkauf und Kauf erfolgen sollen.
7. In der Präambel werden Namen, die Absicht, der Ausgangspunkt usw. der
Vertragspartner genannt.
8. Dem Vertragsgegenstand kommt innerhalb der Vertragsbedingungen eine
ausschlaggebende Rolle zu.
9. Der Vertragsgegenstand ist Grundlage und Ausgangspunkt für die
Festsetzung aller anderen Vertragsbedingungen.
10. Die Qualität des Erzeugnisses muss im Kaufvertrag eindeutig festgesetzt
werden.
141
11. Für manche Warenarten können sich Qualitätsforderungen
Prüfbestimmungen aus Handelsbräuchen herleiten.
oder
b)
1. Der Verkäufer hat verkauft und der Käufer gekauft die in der Anlage Nr. …
angegebenen Waren.
2. Der Verkäufer verkaufte und der Käufer kaufte … (Bezeichnung der Ware),
nachfolgend als Ware bezeichnet.
3. Die Anlage bildet einen integralen Bestandteil dieses Vertrages.
4. Die Qualität der laut diesem Vertrag verkauften Waren muss in voller
Übereinstimmung mit den in Deutschland gültigen Standards sein.
5. Die Qualität der lt. diesem Vertrag zu liefernden Ware muss den Mustern
entsprechen die beiderseitig bestätigt sind und als Referenzmuster zu diesem
Vertrag gelten.
6. Die Qualität der Waren muss durch ein Gütezeugnis bestätigt werden.
c)
1. Als Anlage senden wir Ihnen den von unserer Seite unterschriebenen
Vertrag ein.
2. Wir bitten Sie die Seite 13 vom deutschsprachigen Text und die Seite 12
vom russischsprachigen Text beim Punkt „Käufer“ zu unterzeichnen und
uns diese zwei Seiten zu faxen.
3. Wir bedanken uns bei Ihnen nochmals recht herzlich für Ihren Auftrag.
4. Wir werden alles daransetzen, damit die Anlage zu Ihrer vollsten
Zufriedenheit funktioniert.
5. Da wir uns mit dem Vertrieb derartiger Anlagen befassen, möchten wir über
den Bezug dieser Anlagen verhandeln.
6. Hoffentlich können wir einen Vertrag schließen.
7. Was die Lieferbedingungen angeht, so können Sie diese mit unseren
Kollegen beraten.
4. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen
Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein.
a)
1. Die Firma, weiterhin (“Verkäufer”) genannt, einerseits, und die Firma …,
weiterhin (“Käufer”) genannt, andererseits, haben den vorliegenden Vertrag
wie folgt abgeschlossen.
2. Die Firma …, vertreten (Herr X), nachfolgend “Käufer” genannt, und die
Firma, vertreten (Herr B) , nachfolgend „Verkäufer“ genannt, schließen
folgenden Vertrag.
3. Der “Verkäufer” verkauft und der “Käufer” kauft (die Bedingungen) EXW
Köln Maschinen gemäß (die Anlage Nr.1) zu diesem Vertrag.
142
4. Die Vertragspartner kaufen bzw. verkaufen zur Bedingung Ex Works
Maschinen (Preise), (Mengen) und (Spezifikationen) gemäß Anlagen zu
diesem Vertrag.
5. Der “Verkäufer” verkaufte und der “Käufer” kaufte die Ware (die Menge),
(das Sortiment), (Fristen), (Preisen), die in der Anlage Nr. … angegeben
sind.
6. Die Qualität der laut diesem Vertrag verkauften Ware muss in voller
Übereinstimmung (die technischen Bedingungen) des Herstellerwerks sein.
7. Die Qualität der Ware muss (die technischen Bedingungen) des
Herstellerwerks entsprechen und (ein Qualitätszertifikat) bestätigt werden.
8. Die Ware soll gute Durchschnittsqualität (die Zeit) und (der Ort) der
Verladung haben.
9. Die zu lieferende Ware soll der ersten Sorte sein und (das Äußere) den vom
Käufer gut befundenen Mustern entsprechen.
b)
1. Wir übersenden Ihnen den von unserer Seite unterschriebenen Vertrag (die
Lieferung) der Anlage X.
2. Wir danken (Sie) recht herzlich (Ihr Auftrag).
3. Wir werden alles unternehmen, damit die Anlage (Ihre vollste Zufriedenheit)
funktioniert.
4. Wollen wir jetzt (die Sache) kommen.
5. Wir befassen uns (der Verkauf) derartiger Anlagen auf unserem Markt.
6. Wir möchten mit Ihnen (der Kauf) dieser Anlagen verhandeln.
7. Wir danken (Sie) (Ihr Besuch).
8. Wir danken (Sie) (der freundliche Empfang).
5. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog.
1. Wer begrüßt Geschäftsleute, die zu den Verhandlungen über den
Vertragsabschluss gekommen sind?
2. Was wird den angekommenen Geschäftspartnern zum Trinken angeboten?
3. Für welche Anlage zeigten die Geschäftsleute bei ihrem Besuch der Messe
in Frankfurt am Main besonderes Interesse?
4. Warum wollen Sie über den Kauf der Anlage DK-5 verhandeln?
5. Was haben die Geschäftsleute mit den Kollegen der Firma zu beraten?
6. Wofür dankt der Direktor den Geschäftsleuten beim Abschied?
6. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder.
7. Übersetzen Sie ins Deutsche.
1. Фирма … и фирма … заключили настоящий контракт следующим
образом.
143
2. Продавец и покупатель подписали контракт.
3. Договор вступает в силу с даты подписания обеими сторонами.
4. Продавец продал, а покупатель купил товар на условиях поставлено
на границе.
5. Приложение является неотъемлемой составной частью настоящего
контракта.
6. Договаривающиеся стороны купили или продали указанные в
приложении № … товары.
7. Размеры, количество, технические условия, сроки поставки и цены
установлены в прилагаемых спецификациях.
8. Качество проданных согласно настоящему контракту товаров должно
быть в полном соответствии с техническими условиями заводаизготовителя.
9. Качество поставляемого товара должно соответствовать образцам,
считающимися образцами, на основе которых заключается сделка.
10. Качество товара должно соответствовать образцам, подтвержденным
обеими сторонами.
11. Товар должен иметь хорошее среднее качество во время и на месте
отгрузки.
12. Поставляемый товар должен быть первого сорта.
13. Поставляемый товар должен по внешнему виду соответствовать
образцам, одобренными покупателем.
Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen
1. Führen Sie die Debatte zum Thema: Welche Instrumente muss man nutzen, um
fremde Märkte zu erobern?
2. Bewerten Sie anhand der nachstehenden Information die folgende Aussage:
„Es ist kein Wunder, dass die Marken der Welt nach Schanghai drängen“.
Beziehen Sie Stellung, inwieweit diese Einschätzung zutrifft, und begründen Sie
Ihre Einschätzung mit Hilfe der jüngsten Angaben.
„Detroit ist tot, es lebe Schanghai. Weltweit brechen den Herstellern die
Absatzmärkte weg, doch im Riesenreich China hat der Absatz in den
vergangenen Monaten erstmals den US-Markt übertroffen. Die Automesse in
Schanghai erfreut sich einer regen Teilnahme – über 1 500 Aussteller lassen es
gewaltig krachen“.
3. Beantworten Sie die nachstehenden Fragen schriftlich oder mündlich.
Welche Chancen muss man nutzen, um sichere Wege in die neuen Absatzmärkte
im Ausland zu eröffnen?
144
Über welche Erfahrungen müssen die Exporteure verfügen, um potentielle
Kunden zu gewinnen?
Welche Rolle spielt der Mittelstand bei Eroberung der neuen Märkte?
4. Finden Sie die richtige Variante.
Der Kaufvertrag ist ein Vertragstyp, der im Außenhandel … vorkommt.
a) selten
b) am häufigsten
c) manchmal
In der Präambel werden die Namen der vertragschließenden … genannt.
a) Partien
b) Seiten
c) Parteien
Die Vertragspartner kaufen bzw. verkaufen die Ware … gemäß Anlage zu
diesem Vertrag.
a) für Preise
b) zu Preisen
c) auf Preisen
Der Vertrag tritt … der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft.
a) mit dem Datum
b) nach dem Datum
c) zum Datum
Die Ware muss in voller Übereinstimmung mit den in Deutschland geltenden …
sein.
a) Standarten
b) Standards
c) Standarts
145
Unterrichtseinheit 7
Wirtschaftsdeutsch
Rund um Öl
Geschäftsdeutsch
Kaufvertrag (Fortzetzung)
Preis
Verpackung und Markierung
146
Rund um Öl
Wichtige Information zum Thema
Öl und Wein – die beiden Begriffe sollte man wohl nicht in einem Atemzug
nennen. Aber sie haben etwas gemeinsam: Wer Preise vergleichen will, muss
berücksichtigen, dass Wein nicht gleich Wein und Öl nicht gleich Öl ist. Die
verschiedenen Ölsorten sind von unterschiedlicher Qualität. Das wirkt sich
natürlich auf den Preis aus. Händler achten auf Kriterien wie Dichte und
Schwefelgehalt. Beispiel: Je weniger Schwefel eine Rohölsorte enthält, desto
leichter lässt sich daraus Benzin, Diesel, Kerosin oder Heizöl produzieren. Solche
Sorten sind dann teurer.
Was man über Erdöl wissen sollte
Ein hoher Ölpreis kann Börsen zum Absturz und Volkswirtschaften ins Wanken
bringen. Nicht umsonst gilt Öl als "Schmierstoff" der Weltwirtschaft. Autofahrer
bekommen steigende Ölpreise sofort an den Zapfsäulen zu spüren, bei anderen
Energiestoffen wie Gas schlägt hingegen eine Verteuerung in der Regel erst mit
Verzögerung durch. Im Vordergrund der Medienberichterstattung und im Handel
stehen die Ölsorten WTI und Brent. Doch fließen die überhaupt in unsere Tanks?
Text 1
Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen
Zehn Fakten über Erdöl
Warum wird in Fässern gemessen?
Ein Barrel (englisch für Fass) gilt als traditionelles Maß aus
der Frühzeit der Ölindustrie, als Öl − auch Rohöl −
ausschließlich in Fässern transportiert wurde. Das Barrel ist
ein Hohlmaß und entspricht genau 42 US-Gallonen bzw. 35
britischen Gallonen. Ursprünglich wurden Fässer dieser Größe
genutzt, um darin Hering einzusalzen. Das Fass wiegt 0,136
Tonnen und hat heute für das gesamte internationale
Ölgeschäft große Bedeutung. So werden Förderstatistiken in
Barrel-Einheiten veröffentlicht, und die Preisfestlegung für
fast alle gängigen Rohölsorten erfolgt in Dollar je Barrel. Auch
wenn Fassgröße vielleicht ungenau klingt, so ist sie doch sehr
präzise: Die Abkürzung „bbl“ steht für blue barrel, ein blau
gekennzeichnetes Fass mit genormtem Inhalt von 158,98
Litern.
147
Erdöl, das
сырая нефть
Öl, das
нефть
Rohöl, das
сырая нефть
Barrel, das
барель
Maß, das
мера
Fass, das
бочка (баррель)
Barrel-Einheit, die
единица баррель
Rohölsorte, die
сорт сырой нефти
Was ist drin?
Öl ist nicht gleich Öl. Es werden gut 160 unterschiedliche
Sorten gehandelt. Sie unterscheiden sich in ihren chemischen
und physikalischen Eigenschaften. Dies erklärt sich schon aus
dem unterschiedlichen Alter der Vorkommen und aus deren
geologischen Bedingungen. Für die kommerzielle Verwertung
ist vor allem der Schwefelgehalt der einzelnen Sorten wichtig.
Das Spektrum reicht von sehr schwefelarmen, leichten oder
„süßen“ Sorten, die sich ohne großen Aufwand zu Benzin
raffinieren lassen und daher teurer sind, bis hin zu schweren
Sorten mit sehr hohem Schwefelgehalt. 90 Prozent des Erdöls
verfeuern wir übrigens als Kraftstoff für Autos, zum Heizen
und als Energielieferant für die Industrie. Die restlichen zehn
Prozent stecken in Form chemischer Stoffe in fast allen
Produkten des täglichen Lebens.
Wieviel kommt woher?
Der wichtigste Öllieferant für Deutschland ist Russland, mit
einem Anteil von rund 32 Prozent. Gut 40 Prozent der
deutschen Ölimporte stammen aus GUS-Staaten. Rund 28
Prozent der Öl-Einfuhren kommen aus der Nordsee-Region,
das heißt, etwa zu gleichen Teilen aus Norwegen und
Großbritannien. Die Organisation Erdöl exportierender Länder
deckt ein Fünftel des deutschen Rohölbedarfs.
Was steckt hinter den Begriffen Brent und WTI?
Werden Ölpreise genannt, beziehen diese sich in westlichen
Ländern fast ausschließlich auf die Sorten Brent und WTI
(West Texas Intermediate). Brent ist der Name des Ölfeldes in
der Nordsee, aus dem das Öl zuerst gefördert wurde. Dieses
Vorkommen wurde weitgehend ausgebeutet, so dass die
Bezeichnung inzwischen für etwa gleichwertige Sorten aus
dem so genannten Brent- und Ninian-System in der Nordsee
steht. Sowohl bei Brent als auch bei WTI handelt es sich um
schwefelarme Ölsorten, die sich für die MineralölRaffinierung und zur Herstellung von Benzin eignen.
Die Bedeutung von Brent und WTI liegt vor allem darin, dass
diese Sorten den Standard für den Ölterminhandel in London
und in New York bilden. Sie gelten als Bezugsgrößen für
andere Ölsorten. Die Terminkontrakte schaffen kommerziellen
Anbietern und Abnehmern dieser und anderer Öle die
Möglichkeit, ihre Absatz- und Bezugspreise zu sichern.
148
Sorte, die
сорт
Vorkommen, das
месторождение
Schwefelgehalt, der
содержание серы
„süße“ Sorten
«сладкие» сорта нефти
Kraftstoff, der
топливо, горючее
Energielieferant, der
поставщик энергии
Öllieferant, der
поставщик нефти
Ölimport, der
импорт нефти
Öl-Einfuhr, die
импорт нефти
Rohölbedarf, der
потребление нефти
WTI West Texas
Intermediate –
Referenzsorte an der
Terminbörse New York
Mercantile Exchange
(NYMEX)
Ölfeld, das
месторождение нефти,
пригодное для
разработки
Mineralöl-Raffinierung,
die
очистка минерального
масла
Ölterminhandel, der
срочная торговля
нефтью
Terminkontrakt, der
срочный контракт
Anbieter, der
продавец
Abnehmer, der
оптовый покупатель
Wie
kommen
die
Ölpreise
zustande?
Die Rohölpreise bilden sich an den internationalen Ölmärkten,
die auch von Emotionen, kurzfristigen Ereignissen und
Spekulationen beeinflusst sind. Fundamentale Marktdaten wie
Angebot und Nachfrage spielen oft eine geringere Rolle als
psychologische Faktoren wie die Furcht vor krisenhaften
Entwicklungen oder kriegerischen Auseinandersetzungen und
Unsicherheit über politische Entwicklungen.
Ein großer Teil des Handels mit Rohöl (rund 40 Prozent) und
Mineralölprodukten wird heute über Spotmärkte abgewickelt.
Sie dienen dem kurzfristigen Handel. Der für Europa und
Deutschland relevante Markt ist der Rotterdamer Spotmarkt,
ein virtueller, hoch spekulativer Markt. Seine Akteure sind
über ganz Europa verstreut; In den 1980er Jahren entwickelten
sich neben dem Spotmarkt auch.
den Handel abwickeln
осуществлять
торги
Mineralölprodukte
нефтепродукты
Spotmarkt, der
рынок спот
der kurzfristige Handel
краткосрочная торговля
Akteur, der
участник рынка
der Terminmarkt und die Terminkontraktbörse.
Für die weitaus größte Zahl der hier handelnden – rund 90
Prozent – ist der Ölterminhandel ein rein finanzielles
Betätigungsfeld. Diese so genannten „Wall Street Raffineure“,
also Broker, Fondsmanager und Investment-Banken, haben
den Einfluss spekulativer Elemente auf den Weltölmärkten
erhöht und die Preisschwankungen vergrößert. So ist es
bezeichnend, dass nur ein bis drei Prozent der Kontrakte bis
zur physischen Fälligkeit gehalten werden, zudem wird an den
Börsen ein Vielfaches der tatsächlich physisch vorhandenen
Rohölmengen gehandelt.
Terminmarkt, der
рынок срочных сделок
Terminkontraktbörse,die
нефтяная биржа
срочных контрактов
Broker, der
брокер
Fondsmanager, der
менеджер на фондовой
бирже
Preisschwankungen Pl.
колебания цен
Der wichtigste Marktplatz für Erdöl in Nordamerika ist Warenterminbörse
die New York Mercantile Exchange (NYMEX), die weltgrößte товарная биржа
Warenterminbörse. Für Europa wird der Ölpreis an der срочных сделок
International Petroleum Exchange (IPE) in London gebildet,
für Asien an der Singapore Exchange (SGX).
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text
schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle
unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und
Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie.
149
2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit
„Öl“, „Barel“, „Markt“. Lernen Sie sie.
Ölindustrie| Öl (Rohöl) in Fässern transportieren| das gesamte internationale
Ölgeschäft| alle gängigen Rohölsorten| Ölimport| Öl-Einfuhren| Ölpreise
nennen| das Ölfeld| Öl fördern| der Standard für den Ölterminhandel| Handel
mit Rohöl und Mineralölprodukten
ein Barrel gilt als traditionelles Maß| das Barrel ist ein Hohlmaß und entspricht
genau 42 US-Gallonen| in Barrel-Einheiten veröffentlichen| in Dollar je Barrel|
blue barrel
der wichtigste Marktplatz für Erdöl| den Einfluss spekulativer Elemente auf den
Weltölmärkten erhöhen| Rohölpreise bilden sich an den internationalen
Ölmärkten
3. Bewerten Sie die nachstehenden Aussichten aus dem Text. Begründen Sie Ihre
Einschätzung. Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und
Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2.
Öl und Wein – die beiden Begriffe sollte man wohl nicht in einem Atemzug
nennen. Aber sie haben etwas Gemeinsames.
Ein hoher Ölpreis kann Börsen zum Absturz und Volkswirtschaften ins Wanken
bringen.
Die Rohölpreise bilden sich an den internationalen Ölmärkten, die auch von
Emotionen, kurzfristigen Ereignissen und Spekulationen beeinflusst sind.
4. Informieren Sie Ihre Kollegen über die einzelnen Ölsorten.
5. Definieren Sie den Begriff „Ölterminhandel“.
6. Diskutieren Sie, wie die Ölpreise zustande kommen?
Text 2
Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt kurzfassen, mündlich übersetzen
Wie lange reichen die Ölvorräte?
Die Aussage „Öl reicht nur noch für 40 Jahre“ ist oft publiziert worden, ist aber zu
ungenau. Denn diese Einschätzung ist von einer Vielzahl ökonomischer und
technischer Faktoren abhängig. Bei ihrer Berechnung werden meist nur die durch
Bohrungen bestätigten Vorkommen zu Grunde gelegt, die bei gegenwärtigen
150
Ölpreisen und mit heutiger Technik wirtschaftlich gewonnen werden können.
Dadurch werden aber nicht alle Lagerstätten als Reserven ausgewiesen, die
bekannt sind, aber erst bei höheren Preisen wirtschaftlich ausgebeutet werden
können. Außerdem sind in den derzeit ausgewiesenen weltweiten Ölreserven von
179 Milliarden Tonnen in Ölschiefer und Ölsanden gebundene Vorkommen
größtenteils nicht enthalten. Fortschritte in der Fördertechnik können zwar die
gewinnbaren Ölreserven erhöhen, doch andererseits läßt sich aufgrund des
Wachstumstempos aufstrebender Wirtschaftsnationen wie China und Indien deren
zukünftiger Bedarf an natürlichen Ressourcen nur sehr schwer hochrechnen.
Wie lange reichen die Ölvorräte? Mittlerweile hat die Menschheit fast 40 Prozent
aller Erdölvorräte aus der Erde geholt. Mit spektakulären Funden riesiger Reserven
rechnen Experten kaum noch. Das Bundesamt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) sagt voraus, dass schon in 10 bis 15 Jahren die Hälfte des auf der
Erde förderbaren Öls verbraucht sein wird. Eine Studie der „Energy Watch Group“
sagt, dass bereits heute die Erdölfördermenge zurückgeht, obwohl die Nachfrage
stetig steigt – vor allem in China und Indien. Bis 2030 wird die geförderte Menge
sich halbiert haben. Vor der Öl-Verknappung warnt auch die Internationale
Energieagentur (IEA), die bestätigt, dass die Produktion die Nachfrage in den
kommenden Jahren nicht decken kann. Laut IEA werden weltweit täglich 86,87
Mio. Fass Erdöl verbraucht − aber nur etwa genauso viel wird täglich produziert.
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, Fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes
kurz zusammen.
2. Wie stehen Sie zur Aussage? „Öl reicht nur noch für 40 Jahre“.
3. Finden Sie im Text die Einschätzungen von Experten hinsichtlich Ölvorräte.
Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder
Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen.
4. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung
von Fachbegriffen: Ölreserve, Ölvorräte, Erdölfördermenge, ÖlVerknappung. Definieren Sie sie. Erläutern Sie deren Bedeutung im Sinne
der ökonomischen und technischen Faktoren.
Text 3
Lernziele: lesen, verstehen, nacherzählen
Was ist die Opec?
Am 14. September 1960 wurde die Opec (Organization of the Petroleum Exporting
151
Countries) in Bagdad gegründet. Ihre ersten Mitglieder waren Irak, Iran, Kuwait,
Saudi-Arabien und Venezuela. Mittlerweile hat sie ihren Geschäftssitz in Wien.
Ihre besondere Bedeutung für den Weltölmarkt ergibt sich daraus, dass zum einen
in den Mitgliedsländern dieser Organisation rund zwei Drittel der nachgewiesenen
Weltölreserven lagern und sie zum anderen mit einer Ölförderung weit über den
eigenen Bedarf hinaus einen wesentlichen Teil des Ölbedarfs anderer Länder
decken.
Die Organisation hatte sich bei ihrer Gründung zum Ziel gesetzt, die
Mitgliedsländer gegen einen Preisverfall und eine Verringerung ihrer Einnahmen
aus der Ölförderung abzusichern und im gegenseitigen Interesse eine gemeinsame
Ölpolitik zu betreiben. Herausragende politische Bedeutung erhielt die Opec in den
70er Jahren, als sie durch die Nationalisierung der ausländischen
Fördergesellschaften und schockartige Preiserhöhungen die Geschehnisse am
Weltölmarkt bestimmte.
Die Vertreter der Mitgliedsstaaten – in der Regel die Minister für Energie und
Erdöl−treffen sich zwei Mal pro Jahr in Wien. Die Ministerkonferenz ist die
Entscheidungsinstanz der Opec, dort wird die Preispolitik festgelegt und über die
Aufnahme neuer Mitglieder entschieden. Konsens zwischen den Teilnehmern ist
dabei Pflicht.
Die Opec hat auch eine Art Aufsichtsrat – den Board of Governors. Jedes Land
entsendet einen Governor, der aber noch von der Ministerkonferenz bestätigt
werden muss. Das Gremium entscheidet über den Haushalt der Opec und setzt die
Agenda für die Konferenzen auf.
Neben den drei großen Organen gibt es einige kleinere Gremien innerhalb der
Opec. Beispielsweise wurde das Ministerial Monitoring Sub-Committee 1993
eingerichtet, um die Ölproduktion und den Export der Mitgliedsstaaten zu
untersuchen und abzubilden. Der Opec Fond für internationale Entwicklung, der
1976 eingerichtet wurde, unterstützt humanitäre Projekte weltweit.
Das Sekretariat ist die Exekutive der Opec. Es besteht aus dem Generalsekretär,
der Forschungsabteilung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Zusätzliche Unterrichtsmaterialien
Möchten Sie Ölmagnat sein? Lesen Sie weitere Informationen.
Ölpreis: Nur Geduld führt zum Erfolg
von Ulf Sommer
Vorweg: Wer mit Öl spekuliert und sich nicht ein paar Fässer in den Keller legen
möchte, muss auf den Terminmarkt mit Zertifikaten ausweichen. Um zu
152
vermeiden, dass Anleger tatsächlich Öl geliefert bekommen, schichten die Banken
regelmäßig in neue Kontrakte um. Dabei entstehen Umschichtungs- oder
Rollverluste, die je nach Differenz zwischen Real- und Terminmarktpreis
unterschiedlich hoch ausfallen. Im Extremfall entstehen pro Monat Verluste von
zehn und mehr Prozent. Darüber hinaus müssen Anleger das Währungsrisiko
einkalkulieren, weil Öl in Dollar gehandelt wird. Wer also auf steigende oder
fallende Ölpreise setzt, sollte davon überzeugt sein, dass die Notierungen
dynamisch zulegen oder einbrechen. Ansonsten fressen Gebühren und Rollverluste
mögliche Gewinne wieder auf.
Trotz dieser Risiken war es im Rückspiegel betrachtet einfach, mit Öl Geld zu
verdienen. Als die Konjunktur boomte und alle Welt viel Öl nachfragte, stieg die
Notierung auf immer neue Rekordhöhen. Der Trend war jahrelang aufwärts
gerichtet, was sich an der steigenden 200-Tage-Linie ablesen ließ. Anleger
brauchten nur dem Trend zu folgen und auf steigende Preise zu setzen.
Doch die wenigsten spielten mit und standen auf der richtigen Seite. „Woche für
Woche verweigerten sich Anleger dem klaren Trend. Kaum jemand glaubte an
immer neue Rekordpreise“, erinnert sich Sentix-Experte Patrick Hussy. Sentix
fragt wöchentlich Kleinanleger und Profis, ob sie mit steigenden oder fallenden
Kursen rechnen. Klare Mehrheitsprognose damals: Die Ölpreise werden fallen.
Schuld daran war die Verankerungsheuristik. Dabei geht es um den Anker und
seine Rolle im täglichen Leben. Anleger neigen dazu – so die Theorie in der
Psychologie und Wirtschaftswissenschaft – sich feste Bezugsgrößen zu suchen,
indem sie gegenwärtige Kursmarken verinnerlichen und als Maßstab für die
Zukunft verankern. Die Folgen sind fatal. Sie manipulieren unsere eigentlich oft
guten Entscheidungen.
Infolgedessen prognostizierten die meisten Anleger alsbald wieder steigende
Ölkurse, nachdem die Notierungen ab Herbst 2008 kräftig ins Trudeln kamen und
schließlich sogar wieder auf ihr Ausgangsniveau zurückfielen.
Richtig wäre es gewesen, sich keine „Anker“ zu setzen und einfach dem Trend zu
folgen. Also zu verkaufen, als der Preis im Winter 2008 unter die 200-Tage-Linie
fiel. Mit solch einer Strategie kommen Anleger zwar immer etwas zu spät, weil sie
nie zu Höchstkursen verkaufen und zu Tiefstkursen kaufen. Doch immerhin bleibt
ein satter Gewinn. Wer jetzt dieser Strategie treu bleiben möchte, beobachtet das
Geschehen von der Seitenlinie aus. Zwar stiegen die Notierungen zuletzt stetig.
Doch solange die 200-Tage-Linie nicht erreicht ist, dominiert aus charttechnischer
Sicht ein Abwärtstrend, der im Sommer 2008 begann. Zuletzt erwies sich nach
Analyse der Commerzbank die Marke von 55 Dollar als unüberwindlicher
Widerstand. Anleger nahmen Gewinne mit, so dass der Preis wieder fiel.
153
Doch auf längere Sicht und mit Blick auf das Verhalten der Investoren bleibt
Sentix-Experte Hussy optimistisch: „Angesichts der anziehenden Weltnachfrage
vor allem aus China hegen Anleger wieder eine Zuneigung gegenüber Öl – und das
ohne jegliche Euphorie.“
Besonders letztere Einschätzung ist für technische Analysten enorm wichtig. Denn
ein extrem hohes Maß an Optimismus werten die Experten als Kontraindikator:
Favorisieren sehr viele Anleger gleichzeitig eine Anlageklasse, beginnen die Kurse
meistens zu fallen. Aus dem Grund, dass die vielen Optimisten bereits investiert
sind und demzufolge nur als potenzielle Verkäufer in Frage kommen. Diese Gefahr
sieht Stimmungsexperte Hussy beim Öl derzeit nicht. Nach einer kurzen
Konsolidierung erwartet er, dass der Preis in Richtung 75 bis 80 Dollar steigt.
Dennoch: Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet mit dem Einstieg, bis der
Ölpreis die 200-Tage-Linie überwindet. Sie liegt derzeit bei 60 Dollar. Das Warten
kostet zwar einige Prozentpunkte. Andererseits birgt ein zu früher Einstieg die
Gefahr, einer Bärenmarktrally aufgesessen zu sein.
Wissen Sie schon die größten Ölfelder der Welt?
Der Erdöl-Fund vor der brasilianischen Küste, der am 15. April 2008 der
Öffentlichkeit gemeldet wurde, ist möglicherweise der größte seit 30 Jahren. Es
könne sich um die drittgrößte Quelle der Welt handeln, erklärten Experten.
Allerdings könne noch nicht gesagt werden, ob die Förderung rentabel sein würde.
Entdeckt wurde das einzige Feld der USA, das zu den Top-10 der Welt gehört, im
Jahr 1968.
Platz 9: Abqaiq, Saudi Arabien – 0,43 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Entdeckt wurde das Feld im Jahr 1940.
Platz 8: Shengli, China – 0,53 Million Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Das zweitgrößte Ölfeld Chinas befindet sich in der Provinz Shandong und wurde
1962 entdeckt. Mit seinen 40.000 Quadratkilometern entspricht es fast der Fläche
der Niederlande.
Platz 7: Shayba, Saudi Arabien – 0,59 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Platz 6: Kirkuk, Irak – 0,63 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
1927 entdeckte ein Konsortium aus den Ölkonzernen BP, Shell, Exxon, Mobil und
einem Vorläufer von Total das erste irakische Ölfeld bei Kirkuk.
Platz 5: Rumailia Süd, Irak – 0,8 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Das Feld am Persischen Golf wurde 1953 entdeckt.
Platz 4: Daquing, China – 1 Million Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Das Feld wurde erstmals 1960 erschlossen und befindet sich seit 1976 im Besitz
des chinesischen Konzerns Petrochina.
Platz 3: Burgan, Kuwait – 1,7 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Das Feld wurde bereits 1938 entdeckt und beinhaltete anfangs etwa 65 Milliarden
154
Barrel Erdöl. Nach Aussage der Kuwait Oil Company hat das Feld im Jahr 2005
sein Fördermaximum erreicht.
Platz 2: Cantarell-Ölfeld, Mexiko – 2 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Das zweitgrößte Ölfeld der Welt im Golf von Mexiko wurde erst 1976 entdeckt
und hat sein Fördermaximum schon lange überschritten. Mexiko fördert hier 60
Prozent seiner täglichen Rohölproduktion.
Platz 1: Ghawar, Saudi Arabien – 5 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag.
Im Osten Saudi Arabien liegt das weltweit größte Ölfeld Ghawar. Entdeckt im Jahr
1948 – Erschließung ab 1953. Es gilt als das größte jemals entdeckte Ölfeld der
Erde, zeitweise rechnete man ihm ein Siebtel der weltweiten Ölreserven zu.
155
Kaufvertrag (Fortsetzung)
Preis. Verpackung und Markierung
Einleitung
Der Grundpreis (Basispreis) ist ein Preis pro Einheit der vertraglich vereinbarten
Ware. Der Grundpreis wird durch folgende Merkmale charakterisiert:
a) Er bezieht sich immer auf eine bestimmte Warenmenge. Die Warenmenge
beeinflusst dann den Grundpreis, wenn für unterschiedliche Vertragsmengen ein
unterschiedlicher Grundpreis oder durch Rabattgewährung ein Preisabschlag bzw.
durch Berechnung von Mindermengengrenzzuschlägen ein Preisaufschlag
angewendet wird.
b) Der Grundpreis ist an eine bestimmte Warenqualität gebunden. Bei Waren mit
geringem
Verarbeitungsgrad
(z.B.
Metalle,
Bergbauerzeugnisse,
Grundchemikalien) wird der Grundpreis meinst für eine bestimmte Basisqualität
festgesetzt und durch eine Skala von Preiszu-und-abschlägen für die
Abweichungen von dieser Basisqualität ergänzt.
c) Dem Grundpreis liegt eine bestimmte Lieferklausel zugrunde. Durch die
Lieferklausel wird der Grundpreis auf den vereinbarten Lieferungsort bezogen. Er
umfasst demzufolge alle Kosten, die mit der Lieferung der Ware zum vertraglich
vereinbarten Lieferungsort verbunden sind. Diese Klausel wird in der
handelsüblichen Formulierung (z.B. FOB Hamburg) entsprechend der Incoterms
vereinbart, die auch Aussagen zur Kosten-und Risikoabgrenzung enthalten.
Die Verpackung ist Gesamtheit der Verpackungsmittel und Hilfsmittel, die dem
Schutz des Erzeugnisses vor quantitativen und qualitativen Verlusten von der
Herstellung bis zum Verbrauch dient, Handhabung, den Transport, die Lagerung,
den Verkauf und Gebrauch des Erzeugnisses ermöglicht und rationalisiert, die
Umgebung vor ihm schützt sowie Informations- und gegebenenfalls
Werbefunktionen erfüllt.
Als Verpackungsmittel dienen vor allem Behältnisse, die ein oder mehrere
Erzeugnisse umhüllen sollen und vorgefertigt oder im Verpackungsprozess
hergestellt werden, z.B. Kisten, Kartons, Schachteln, Flaschen, Dosen, Beutel,
Tuben u.ä.
Als Transport- oder Lagerhilfsmittel werden solche Behältnisse wie Paletten,
Behälter, Container verwendet.
156
Die Verpackungsmittel haben verschiedene funktionelle Aufgaben, wie Befestigen,
Verschließen, Verbinden, Sichern, Abdichten, Öffnen und Kennzeichnen. Dazu
gehören z.B. Nägel, Schrauben, Klebe- und Stahlbänder, Schnüre, Leisten,
Verschlüsse, Polsterstoffe u.ä.
Verpackungsmittel
und
Verpackungshilfsmittel
werden
aus
Verpackungswerkstoffen hergestellt, hauptsächlich aus Pappe, Karton, Papier,
Holz, Metallen, Glas, Keramik, Plasten/Elasten, Textilen, Flächengebilden sowie
Kombinationen dieser Werkstoffe.
Die Markierung ist die Kennzeichnung der Verpackung durch Beschriftung oder
Anbringen von Symbolen.
Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der Vorsichtsmarkierung.
Die
allgemeine
Markierung
kennzeichnet
den
Empfänger,
die
Zusammengehörigkeit der Packstücke und die Maße bzw. die Abmessung des
Packstücks.
Als Beschriftungselemente dienen:
‒ Kennmarke (Anfangsbuchstaben des Empfängers oder Versenders);
‒ Kennnummer (Auftragsnummer);
‒ Leitmarke, bestehend aus Kollianzahl (Gesamtstückzahl der zur Sendung
‒ gehörenden Packstücke) und Kollonummer (laufende Nummer des
Packstücks);
‒ Bestimmungsort, Bestimmungshafen.
Die Vorsichtsmarkierung dient der schnellen Erkennung, dem Schutz und der
seemäßigen Handhabung der Packstücke.
Für den Export sind international gebräuchliche Symbole zweckmäßig. Symbole
kennzeichnen die bestimmte Lage (oben), die Zerbrechlichkeit bzw.
Stoßempfindlichkeit, den notwendigen Schutz vor äußeren Einflüssen (Nässe,
Erwärmung, Handhacken), die richtige Manipulierung (Schwerpunkt, Anschlag).
Zur Markierung verwendet man Schablonen, Stempel, Prägestempel, vorzugsweise
schwarz, wasserunlöslich und wischfest.
Die Markierung muss mit den Angaben in den Begleitpapieren übereinstimmen.
Sorgfältige Markierung schützt vor Verlust, Beschädigung und Fehlleitung.
157
Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte
1. Die Preise der einzelnen Positionen sind in der Anlage Nr. ... aufgeführt und in
Euro festgesetzt.
2. Die Preise sind Festpreise und unterliegen keinen Abänderungen.
3. Die Preise sind in Euro festgesetzt und verstehen sich DAF (geliefert Grenze)
BRD/Polen einschließlich Verpackung und Markierung.
Alle im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag im Landesgebiet der BRD
entstehenden Kosten (Zoll- und andere Gebühren) gehen zu Lasten des “Käufers”.
4. Die Preise verstehen sich CIF ... und schließen die Kosten der Exportverpackung
und Markierung ein. Die Anlieferung der Ware erfolgt per Lastkraftwagen.
5. Der Preis versteht sich per lfd. Meter.
6. Die in der Spezifikation festgelegten Preise sind endgültig und gelten
oder FOB ... gemäß INCOTERMS 2000.
DAF ...
7. Die Preise verstehen sich auf Lieferbasis DDU Zolllager ... einschließlich
Exportverpackung, Markierung, Versicherung vom Herstellerwerk bis zum
Endabnehmer (INCOTERMS 2000).
8. Die Preise sind fest und unterliegen keiner Änderung innerhalb der
Wirkungszeit des Vertrages.
9. Die Preise verstehen sich FOB ... einschließlich seemäßiger Exportverpackung,
Markierung, Kosten der Verladung an Bord des Schiffes, Verstauung im
Schiffsraum, der Befestigung der Maschinen im Schiffsraum und/oder an Bord des
Schiffes sowie Dock-, Hafen-, Kran- und Zollgebühren.
10. Der Vertragspreis der Ware beinhaltet den Warenpreis, deren Verpackung,
Markierung, Lieferung, Bezahlung aller Exportzölle und Gebühren auf dem
Territorium des Ursprunglandes der Ware.
Der Gesamtwert der Ware aus diesem Vertrag zur Bedingung EX WORKS ...
ergibt sich aus der Anlage zum Vertrag, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist.
11.
Die
Gesamtsumme
des
Vertrages
dreitausendvierhundertfünfundzwanzig (in Worten).
158
beträgt:
€
3.425,-
12. Der Gesamtwert der Ausrüstungen, Dokumentation, Materialien, Ersatzteile
und Leistungen, welche vom Verkäufer im Umfang gem. dem vorliegenden
Vertrag und Anlagen zum Vertrag erbracht werden sollen, beträgt € ... .
13. Der Preis einer metrischen Tonne ... wird festgelegt auf € ... bei einem
Basisgehalt ... von 50% FOB ..., lose verladen einschließlich Kranspesen. Sollte
sich der Gehalt an … niedriger als 50% erweisen, hat der Verkäufer dem Käufer
einen Rabatt auf den Preis in Höhe von ... für jedes Prozent der Abweichung zu
gewähren.
* * *
1. Der Verkäufer muss die Ware in export-und/oder seemäßiger Verpackung zum
Versand bringen, die Unversehrtheit der Ware gegen Beschädigung und Korrosion
bei ihrer Beförderung per See, per Eisenbahn und durch gemischten Transport
unter Berücksichtigung mehrerer Umladungen unterwegs gewährleistet.
2. In jedes Kollo muss eine ausführliche Verpackungsliste, in der Vertrags- und
Transnummer, Positionsnummer gemäß Spezifikation, Brutto-Nettogewicht
dargelegt sind, hineingelegt werden.
3. Auf jedes Kollo muss nachstehende Markierung deutlich mit wasserfester Farbe
in russischer und deutscher Sprache aufgetragen werden: sieh Anlage Nr. … .
4. Der Verkäufer trägt die Verantwortung dem Käufer gegenüber für Schäden,
Beschädigung oder Bruch der Ware infolge mangelhafter Verpackung, für
Korrosionsbildung, für zusätzliche Transport- und Lagerkosten, die durch Versand
der Ware an eine falsche Adresse infolge mangelhafter oder falscher Markierung
entstanden sind.
5. Ausrüstung, Materialien und Ersatzteile sollen in der Verpackung geliefert
werden, welche den Anforderungen jedes einzelnen Artes der Ausrüstung in Bezug
auf deren Transport per LKW, See, Eisenbahn oder Luft entspricht.
6. Die Verpackung soll eine volle Unversehrtheit der Ausrüstung, Materialien
usw. von Beschädigungen aller Art und von der Korrosion während des Transports
unter Berücksichtigung mehrerer Umladungen unterwegs gewährleisten.
7. Die Verpackung soll zur Kranverladung sowie für Handverladung, falls dies die
Abmessungen und Gewichte einzelner Positionen erlauben, geeignet sein.
8. Präzise Messgeräte sowie Elektrogeräte sollen in eine Folie umgewickelt
werden, welche hermetisch verschweißt wird.
159
9. Der Verkäufer ist für jede Beschädigung oder Bruch der Ware verantwortlich,
welche durch unzureichende Verpackung hervorgerufen sind.
10. Die Verpackung muss dem festgelegten Standard und den technischen
Bedingungen entsprechen und bei sachgemäßem Umgang mit der Ware während
des Transports ihre Unversehrtheit gewährleisten.
11. Die Markierung muss den abgestimmten Mustern entsprechen.
12. Die Verpackung der Materialien und der Maschinenausrüstung erfolgt in
folgender Verpackung:
‒ in 125 l Plastikfässern mit Spannringdeckel (с зажимным кольцом),
‒ in 30 l Plastikkannen (в 30 литровых бидонах) in Holzkiste,
‒ in 30 l Blechdosen (в 30 литровых бидонах из жести) auf Holzpaletten mit
Plastikschrumpffolie (с усадочной пластиковой пленкой),
‒ in ca. 23 kg oben offenen Kartons auf Holzpaletten mit
Plastikschrumpffolie,
‒ in Plastikfolie verschweißt,
‒ in Kisten.
13. Die Kisten sollen aus völlig trockenen Holzmaterialien guter Qualität gefertigt
werden, die keine Risse, ausfallende Äste oder andere Defekte aufweisen dürfen,
die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit der Verpackung beeinträchtigen.
14. Die Flächen der Kisten sind mit wasserdichten Materialien von innen
auszulegen.
15. Jedes Kollo über 500 kg soll sichere Holzkufen (надёжные салазки из
деревянных брусьев) haben, die dem Gewicht des Frachtstückes entsprechen und
für die Verladung Greifstellen (и приспособленных для страховки) haben.
16. Die Verpackung soll sowohl zur Kranverladung als auch zur Umladung mit
Handbedienung auf Handkarren und Motorkarren geleignet sein, soweit das vom
Gewicht und Umfang der einzelnen Kolli zugelassen ist.
17. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ausrüstung so zu verpacken, dass die
Abmessungen der einzelnen Kolli oder Kisten die unten genannten maximalen
Abmessungen nicht überschreiten, die bei den Beförderungen der Güter ohne
vorherige Vereinbarung zugelassen sind: Länge 9500 mm, Breite 2300 mm, Höhe
2100 mm.
18. Für jedes Kollo im Einzelnen ist der Verkäufer verpflichtet, die
Verpackungsliste aufzustellen, in welcher die Bezeichnung der Maschine (Modell)
oder einzelner Teile der Ausrüstung, Vertragsnummer, Fabriknummer der
160
Maschine, Positionsnummer laut Spezifikation des Vertrages, Netto- und
Bruttogewicht angeführt sind.
19. Ein Exemplar der Verpackungsliste wird in wasserdichtem Umschlag mit der
Ausrüstung zusammen in die Kiste eingelegt und 1 Expl. wird, mit einer
Metallplatte abgedeckt, an der Auβenseite der Kiste befestigt oder mit
Punktschweiβung (точечной сваркой) direkt an die Metallteile der Ausrüstung
angeschweiβt, falls diese unverpackt ausgeliefert wird.
20. Die Markierung soll deutlich mir einer wasserfesten Farbe in deutscher und
russischer Sprache aufgetragen werden und folgendes beinhalten:
‒ Endabnehmer
‒ Vertrag Nr.
‒ Kollo Nr.
‒ Netto/Brutto Gewicht
‒ Kistenabmessungen (Länge, Breite, Höhe)
21. Alle Kisten, die ein besonderes Handling (das Handling [hændliη] =
Handhabung) erfordern, sollen zusätzlich wie folgt markiert werden:
‒ vorsichtig umgehen
‒ oben
‒ nicht kanten
22. In jedes Kollo soll ein wasserdichter Umschlag mit einem Exemplar der
Verpackungsliste eingelegt werden.
23. Auf allen Kisten, die schwerer als 3 t und/oder höher als 1 m sind, soll der
Schwerpunkt mit dem Symbol “ЦТ” (центр тяжести) markiert werden.
Der Verkäufer ist für zusätzliche Transport- und Lagerungskosten sowie für
Beschädigungen der Ausrüstung, Materialien und Ersatzteile infolge der Lieferung
an eine falsche Adresse wegen fehlerhafter oder unvollständiger Markierung
verantwortlich.
24. Die Markierung, auf zwei Seiten des Kartons mit unabwaschbarer Farbe
angebracht, hat folgendes zu beinhalten: Bestimmungsland, Bestimmungsort,
Vertrags-Nr., Warenbezeichnung, Artikelnummer, Sender und Empfänger.
25. Der Verkäufer trägt alle Kosten für die Verluste, die durch die Beschädigungen
infolge unqualitativer Verpackung entstehen können und falls die Markierung den
Vertragsbedingungen nicht entspricht.
26. Die Kolli jeder Trans-Nr. werden mit Bruchzahlen nummeriert, deren Zähler
die laufende Nummer und deren Nenner die Gesamtzahl der Kolli bezeichnen, in
161
welchen die Ausrüstungen, die unter der entsprechenden Trans-Nr. geliefert
werden, verpackt sind.
27. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die zusätzlichen Kosten, die infolge
der nicht richtigen und/oder nicht vollständigen Markierung entstehen können, zu
erstatten.
Musterbrief
Vertrag Nr. …
Sehr geehrter Herr…,
entsprechend dem § 10 des oben genannten Vertrages muss die Beschriftung der
Kisten in russischer und deutscher Sprache sein. Nachstehend ist der Text, der auf
den Kisten aufscheinen soll. Wir bitten Sie um Übersetzung, damit unser Lieferant
eine Schablone für die Beschriftung der einzelnen Kollos anfertigen kann.
Vertrag Nr. ...
Verkäufer ...
Käufer ...
Bestimmungsstation ...
Kiste Nr. ...
Bruttogewicht ... kg
Nettogewicht ... kg
Kistenmaße cm Länge … Breite … Höhe …
Vorsicht, zerbrechlich
Oben – nicht kanten
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
162
Dialoge
1.
Preisverhandlung
Wir hätten gern gewusst, was Sie von den in unserem Angebot genannten Preisen
halten.
Gemäß Ihrem Angebot beträgt der Preis für eine Anlage 18000 Euro. Ihrem
Angebot ist auch zu entnehmen, dass sich der Preis im Vergleich zum Vorjahr
von 15600 Euro auf 18000 Euro, das heißt um zirka 15%, erhöht hat. Wir
glauben, dieser Preis ist überhöht.
Der Preis wurde unter Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklung der
Anlage neu festgesetzt. Wir mussten die Erhöhung der Weltmarktpreise für Metall
und andere Materialien bei der Preisfestsetzung berücksichtigen.
Wir haben Ihren Preis mit den Preisen der Konkurrenzangebote verglichen
und festgestellt, dass er um 12% höher liegt. Wir können Ihnen die
Konkurrenzdokumentation vorlegen.
Aber zusammen mit der Anlage liefern wir Ersatz-und Verschleißteile für einen
einjährigen Betrieb. Dementsprechend wurde in den Gesamtpreis der für die
Ersatzteile einbezogen.
Wir können uns auf einen Preis nur durch gegenseitige Zugeständnisse
einigen. Suchen wir einen gemeinsamen Kompromiss!
Wir könnten Ihnen entgegenkommen und den Preis um 8% reduzieren, wenn Sie
Ihren Auftrag erhöhen und nicht 20, sondern 30 Anlagen kaufen.
Wir könnten einer Preisermäßigung von 10% zustimmen.
Meine Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass wir gegenseitig an dem
Geschäftsabschluss interessiert sind. Unsere Standpunkte nähern sich bereits
einander. Vielleicht nehmen wir die Mitte?
Gut, abgemacht.
Also, damit erachten wir diese Angelegenheit als erledigt.
2.
Fehlende Markierung
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir in der vorigen Woche 10 Kisten Ersatzteile
erhielten, die mit dem Schiff „Donau“ vertragsgemäß an unsere Adresse verschifft
wurden. Wie Sie sich vielleicht erinnern können, haben wir Ihnen ein Fax
geschickt, in dem es hieß: „10 Kisten Ersatzteile fehlen“.
Ich erinnere mich bestens daran. Dieses Fax hat uns sehr befremdet.
Die Kisten wurden rechtzeitig verschifft, und wir konnten unsererseits kein
Verschulden feststellen.
163
Dieses Missverständnis ist ganz einfach zu erklären: wir haben Sie gebeten, die
Kisten mit dem Zeichen „325 Bremen“ zu markieren. Sie aber haben außer der
üblichen Beschriftung „Import“ überhaupt keine Signierung aufgetragen. Eben
darum wurden die Kisten bis zur Aufklärung des Missverständnisses nicht an uns
verladen.
Ich bedauere, dies vernehmen zu müssen. Dieses Vorkommnis ist uns sehr
peinlich.
Ihre Nachlässigkeit hat uns viel Zeitverlust und Mühe gekostet. Ich hoffe, dass Sie
in Zukunft die Kisten sorgfältig und vollständig markieren.
Ich versichere Ihnen, dass sich Derartiges nie mehr wiederholt. In Zukunft
werden wir den Verladungen die größte Aufmerksamkeit schenken.
Vokabular
Abmessungen Pl.
Adresse, die; -, -n
an die Adresse
Artikelnummer, die; -, -n
Beförderung, die; -, -n
Beförderung per (Eisen) Bahn
Behälter, der; -s, -
Berechnung, die; -, -en
Beschädigung, die; -, -en
Beschriftung, die; -, -en
Bestimmungsland, das; -(e)s,
Bestimmungsländer
Beutel, der; -s, Breite, die; -, -n
Bruch, der; -(e)s, Brüche
Bruttogewicht, das; -(e)s, -e
Container kɔnte:nər, der; -s, Dose, die; -, -n
Erhöhung, die; -, -en
Erhöhung der (Weltmarkt) Preise
Ersatzteil, das seltener der; -(e)s, -e
erstatten vt (sw. V.; hat)
Kosten erstatten
габариты, размеры
адрес
в адрес
номенклатурный номер
перевозка, транспортировка;
отправка; доставка
перевозка по железной дороге
1. контейнер
2. ёмкость; сосуд; резервуар;
цистерна; бак
вычисление, исчисление; расчёт,
калькуляция; подсчёт, оценка
1. повреждение, порча
2. причинение (нанесение) вреда,
ущерба
маркировка, надпись
страна назначения
пакет
ширина
ломка; поломка; разрушение
вес брутто
контейнер
коробка; жестянка, банка
повышение, увеличение
повышение цен (мирового рынка)
запасная часть (деталь), запчасть
возвращать; возмещать (убытки и
т.п.), компенсировать; заменять
возмещать издержки (расходы)
164
Fabriknummer, die; -, -n
Fehlleitung, die; -, -en
festsetzen vt (sw. V.; hat)
den Preis festsetzen
Flasche, die; -, -n
Frachtstück, das; -s, -e
Gebühr, die, -, -en
Gesamtbetrag, der; -(e)s,
Gesamtbeträge
Gesamtpreis, der; -es, -e
gewährleisten vt (sw. V.; hat)
Gewicht, das; -(e)s, -e von Dat.
Grundpreis, der; -es, -e
Gut, das; -(e)s, Güter
handelsüblich
Handhabung, die; -, -en
Höhe, die; -, -n
Incoterms, die Pl.
Karton -tɔ, der; -s, -s und
-to:n, der; -s, -e
Kiste, die; -, -n
Kollo, das; -s, -s und Kolli
Konkurrenzangebot, das; -(e), -e
Kostenabgrenzung, die; -, -en
Lagerkosten Pl.
Lagerung, die; -, -en
Länge, die; -, -n
Lieferungsort, der; -(e)s, -e
mMeter
заводской номер
направление по неправильному
(неверному) пути (адресу)
устанавливать, определять, назначать
назначить (установить) цену
бутылка
место груза
1. сбор; пошлина; налог; плата;
взнос; тариф
2. вознаграждение, гонорар
общая сумма
общая стоимость, итоговая цена
гарантировать, обеспечивать что-л.;
поручиться за что-л.
вес, тяжесть чего-л.
базовая цена
товар, груз
принятый в торговле, стандартный
обращение, использование,
управление
1. размер, величина (налогов);
уровень (цен)
2. предел
3. высота
правила и условия международной
торговли, Инкотермс
картонная коробка
ящик
тюк, место (груза); единица груза
конкурирующее предложение,
предложение конкурента
распределение, размежевание затрат
(расходов)
складские расходы, расходы на
содержание складских запасов
хранение на складе, складирование
длина
место поставки
метр
165
1. дефектный, с изъяном
2. неудовлетворительный;
недоброкачественный
mangelhaft
mangelhafte Verpackung
дефектная упаковка
markieren vt (sw. V.; hat)
Markierung, die; -, -en
маркировать
1. маркировка, обозначение
2. маркировка, клеймение
размер, мерка
масса, вес
вес нетто, чистый вес
место багажа
поддон
скидка с цены, уступка в цене
Maß , das; -es, -e
Masse, die; -, -n
Nettogewicht, das; -(e)s, -e
Packstück, das; -(e)s, -e
Palette, die; -, -n
Preisabschlag, der; -(e)s,
Preisabschläge
Preisaufschlag, der; -(e)s,
Preisaufschläge
Preisermäßigung, die; -, -en
Preisverhandlung, die; -, -en
Preiszuschlag, der; -(e)s,
Preiszuschläge
qualitativ
reduzieren vt (sw. V.; hat)
den Preis reduzieren
sachgemäß
Schachtel, die; -, -n
Schaden, der; -s, Schäden
Schiff, das; -(e)s, -e
seemäßig: seemäßige Verpackung
Spezifikation, die; -, -en
Standard, der; -s, -s
dem Standard entsprechen
tTonne
tragen vt (st. V.; hat)
Kosten tragen
Transport, der; -(e)s, -e
Transport per LKW
Transportkosten Pl.
надбавка (накидка) к цене
снижение (понижение) цен; скидка с
цены
переговоры по ценам
надбавка (накидка) к цене
качественный; в качественном
отношении
понижать, снижать; сокращать
снизить цену
надлежащий, соответствующий;
должный
коробка; пачка
1. вред, ущерб
2. убыток
3. повреждение, порча, дефект,
поломка
судно, корабль
упаковка для морской перевозки
спецификация, технические условия
(требования)
стандарт, норма
соответствовать стандарту
тонна
нести, приносить
нести расходы
перевозка, провоз, транспортировка
перевозки на грузовых автомобилях,
автомобильные перевозки
расходы (издержки) на перевозку,
166
Tube, die; -, -n
überhöht
Umladung, die; -, -en
Unversehrtheit, die; usw.  und so weiter
Verbrauch, der; -(e)s, an Dat.
verladen vt (st. V.; hat)
Verlust, der; -es, -e
Verpackungsliste, die; -, -en
Versand, der; -(e)s
Waren zum Versand bringen
verschiffen vt (sw. V.; hat)
Vertragsbedingungen Pl.
vertragsgemäß
Vorsichtsmarkierung, die; -,
-en
Warenbezeichnung, die; -, -en
Weltmarktpreis, der; -es, -e
zusätzlich
zusätzliche Kosten
транспортные расходы; плата за
провоз
тюбик
завышенный, чрезмерный
перегрузка, перевалка
невредимость; неповреждённость
и т.д. = и так далее
потребление, расход, расходование
чего-л.
отгружать, нагружать, грузить чтолибо; производить погрузку чего-л.
убыток, ущерб, потеря
упаковочный лист
отправка, отправление; отгрузка,
посылка, отсылка
отправить товары
грузить на судно; отправлять морем
положения (условия) договора
1. договорный, соответствующий
договору
2. по договору
предупредительная маркировка
наименование товара
цена мирового рынка
дополнительный, добавочный
дополнительные издержки
Aufgaben
1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der
Vertragspunkte sowie die Dialoge und lernen Sie Vokabeln aus dem
Vokabular.
2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein.
Transport- oder Lagerhilfsmittel| international gebräuchliche Symbole| alle Kosten|
die Verpackungsmittel und Hilfsmittel| pro Einheit| die Begleitpapiere| die
Vorsichtsmarkierung|
die
Incoterms|
eine
bestimmte
Warenqualität|
Verpackungsmittel| Beschriftung oder Anbringen von Symbolen| eine bestimmte
Lieferklausel| Verlust, Beschädigung und Fehlleitung| eine bestimmte
Warenmenge
167
Der Grundpreis ist ein Preis … der vertraglich vereinbarten Ware.
Der Grundpreis bezieht sich auf … .
Der Grundpreis ist an … gebunden.
Dem Grundpreis liegt … zugrunde.
Der Grundpreis umfasst …, die mit der Lieferung der Ware zum vertraglich
vereinbarten Ort verbunden sind.
6. Die Lieferklausel wird in der handelsüblichen Formulierung entsprechend
… vereinbart.
7. Die Verpackung ist die Gesamtheit …, die dem Schutz des Erzeugnisses vor
quantitativen und qualitativen Verlusten von der Herstellung bis zum
Verbrauch dient.
8. Als … dienen Kisten, Kartons, Schachteln, Flaschen, Dosen, Beutel, Tuben
u.ä.
9. Als … werden Paletten, Behälter, Container verwendet.
10. Die Markierung ist die Kennzeichnung der Verpackung durch … .
11. Sorgfältige Markierung schützt vor … .
12. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und … .
13. Für den Export sind … zweckmäßig.
14. Die Markierung muss mit den Angaben in … übereinstimmen.
1.
2.
3.
4.
5.
3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie
nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein.
a)
1. Die Preise sind Festpreise und unterliegen (keine Abänderungen).
2. Alle im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag im Landesgebiet der
BRD entstehenden Kosten gehen zu Lasten (der Käufer).
3. Die Preise sind fest und unterliegen (keine Änderung) innerhalb (die
Wirkungszeit) des Vertrages.
4. Die Preise verstehen sich FOB ... einschließlich (seemäßige
Exportverpackung).
5. Der Gesamtwert der Waren und Leistungen, welche vom Verkäufer im
Umfang gemäß (der vorliegende Vertrag) erbracht werden sollen, beträgt
€ ... .
6. Sollte sich (der Gehalt) … niedriger als 50% erweisen, hat der Verkäufer
dem Käufer einen Rabatt (der Preis) zu gewähren.
7. Der Verkäufer muss die Ware in seemäßiger Exportverpackung zum
Versand bringen, die Unversehrtheit der Ware (Beschädigung und
Korrosion) bei ihrer Beförderung gewährleistet.
8. Auf jedes Kollo muss nachstehende Markierung deutlich mit wasserfester
Farbe (russische und deutsche Sprache) aufgetragen werden.
9. Der Verkäufer trägt die Verantwortung (Schäden, Beschädigung oder Bruch)
der Ware infolge (mangelhaft) Verpackung.
168
10. Der Verkäufer trägt die Verantwortung für Transport- und Lagerkosten, die
durch Versand der Ware (eine falsche Adresse) infolge (mangelhafte oder
falsche Markierung) entstanden sind.
11. Der Verkäufer ist (jede Beschädigung oder Bruch) der Ware verantwortlich,
welche durch unzureichende Verpackung hervorgerufen sind.
12. Die Verpackung muss (der festgelegte Standard) und (die technischen
Bedingungen) entsprechen.
13. Die Markierung muss (die abgestimmten Mustern) entsprechen.
14. Die Verpackung soll sowohl (die Kranverladung) als auch (die Umladung)
mit Handbedienung auf Handkarren und Motorkarren geleignet sein.
15. Ein Exemplar der Verpackungsliste wird in wasserdichtem Umschlag
zusammen mit der Ausrüstung (die Kiste) eingelegt und 1 Expl. wird, mit
einer Metallplatte abgedeckt, (die Auβenseite) der Kiste befestigt oder direkt
(die Metallteile) der Ausrüstung angeschweiβt, falls diese unverpackt
ausgeliefert wird.
16. Der Verkäufer trägt alle Kosten (die Verluste), die durch die
Beschädigungen infolge (unqualitativ) Verpackung entstehen können.
17. Der Verkäufer ist verpflichtet (der Käufer) die zusätzlichen Kosten, die
infolge der nicht richtigen und/oder nicht vollständigen Markierung
entstehen können, zu erstatten.
b)
1. Wir hätten gern gewusst, was Sie (die in unserem Angebot genannten
Preise) halten.
2. (das Angebot) beträgt der Preis für eine Anlage 18000 Euro.
3. (das Angebot) ist zu entnehmen, dass sich der Preis (zirka 15%) erhöht hat.
4. Der Preis wurde unter Berücksichtigung (die technische Weiterentwicklung)
der Anlage neu festgesetzt.
5. Wir haben Ihren Preis (die Preise) der Konkurrenzangebote verglichen.
6. Wir können (Sie) die Konkurrenzdokumentation vorlegen.
7. Wir können uns (ein Preis) nur durch gegenseitige Zugeständnisse einigen.
8. Wir könnten (Sie) entgegenkommen und den Preis (8%) reduzieren, wenn
Sie Ihren Auftrag erhöhen.
9. Wir könnten (eine Preisermäßigung) von 10% zustimmen.
10. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir gegenseitig (der
Geschäftsabschluss) interessiert sind.
11. Wir erhielten 10 Kisten Ersatzteile, die (unsere Adresse) verschifft wurden.
12. Ihr Fax hat (wir) sehr befremdet.
13. Sie haben (die üblichen Beschriftung) „Import“ überhaupt keine Signierung
aufgetragen.
14. Dieses Vorkommnis ist (wir) sehr peinlich.
15. Ihre Nachlässigkeit hat (wir) viel Zeitverlust und Mühe gekostet.
16. Ich versichere (Sie), dass sich Derartiges nie mehr wiederholt.
17. In Zukunft werden wir (die Verladungen) die größte Aufmerksamkeit
schenken.
169
4. Beantworten Sie die Fragen zu den Dialogen.
a)
1. Wie viel Euro beträgt der Preis für eine Anlage gemäß dem Angebot?
2. Hat sich der Preis für die angebotene Anlage im Vergleich zum Vorjahr
erhöht oder ermäßigt?
3. Um wie viel Prozent hat sich der Preis erhöht?
4. Worauf ist die Preiserhöhung zurückzuführen?
5. Wie ist der neu festgesetzte Preis im Vergleich zu den Preisen der
Konkurrenzangebote?
6. Warum liegt der Preis höher als der Konkurrenzangebote?
7. Wie können sich die Partner auf den Preis einigen?
8. Um wie viel Prozent und unter welcher Bedingung ist der Käufer
entgegenkommenderweise bereit, den Preis zu reduzieren?
9. Welcher Preisermäßigung könnte der Verkäufer zustimmen?
10. Wie gelang es den Verhandlungspartnern eine Einigung zu erziehen?
b)
1. Welche Ware ist vertragsgemäß mit dem Schiff „Donau“ an die Adresse des
Warenempfängers verschifft worden?
2. Wann sind 10 Kisten Ersatzteile eingetroffen?
3. Warum hat das Fax des Empfängers der Ware den Absender sehr befremdet?
4. Was war der Grund des Missverständnisses?
5. Wie steht der Absender der Ware zu seinem Fehler?
6. Wodurch ist nach Meinung des Warenempfängers das Vorkommnis zu
erklären, das ihm viel Zeitverlust und Mühe gekostet hat? Worum bittet er
seinen Partner?
7. Was wird dem Warenempfänger seitens seines Partners zugesichert?
5. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder.
6. Übersetzen Sie ins Deutsche.
a)
Цены установлены в евро.
Цена метрической тонны … устанавливается в … евро.
Цены являются твердыми и не подлежат изменениям.
Цены понимаются CIF … и включают расходы по экспортной упаковке
и маркировке.
5. Цена понимается за погонный метр.
6. Цены – твердые и не подлежат изменениям в течение времени действия
контракта.
1.
2.
3.
4.
170
7. Цены понимаются FOB …, включая упаковку для морской перевозки,
маркировку, расходы по погрузке на борт судна, укладке в трюм,
укреплению станков в трюме и/или на борту судна, а также доковые,
портовые, крановые и таможенные сборы.
8. Общая сумма контракта составляет … (прописью).
b)
1. Продавец должен отправить товар в экспортной упаковке для морской
перевозки.
2. В каждое место груза должен быть вложен подробный упаковочный
лист.
3. На каждое грузовое место должна быть нанесена водостойкой краской
маркировка на русском и немецком языке.
4. Продавец несёт ответственность за дефекты, повреждения или поломку
товара вследствие дефектной упаковки.
5. Продавец несет ответственность по отношению к покупателю за
транспортные и складские расходы, возникшие в результате отправки
товара в неправильный адрес вследствие дефектной или неправильной
маркировки.
6. Упаковка должна обеспечивать полную сохранность оборудования от
любого рода повреждений и от коррозии во время транспортировки с
учётом многих перевалок в пути.
7. Продавец ответственен за любое повреждение или поломку товара,
вызванных недостаточной упаковкой.
8. Упаковка должна соответствовать установленному стандарту и
техническим условиям и при надлежащем обращении с товаром во
время транспортировки обеспечивать его сохранность.
9. На каждое грузовое место продавец обязан составить упаковочный
лист, в котором указаны наименование станка или отдельных частей
оборудования, номер контракта, заводской номер станка, номер
позиции согласно спецификации контракта.
10. Маркировка, нанесённая несмываемой краской на две стороны
картонного ящика, должна содержать следующее: страну назначения,
место назначения, номер контракта, наименование товара, номер
артикула, отправителя и получателя.
11. Продавец несёт все расходы и убытки, если маркировка не
соответствуют условиям контракта.
12. Продавец обязан возместить покупателю дополнительные расходы,
которые могут возникнуть вследствие неправильной и/или неполной
маркировки.
c)
1. В соответствии с предложением цена за установку составляет … евро.
171
Цена по сравнению с прошлым годом повысилась с … до … евро.
Цена повысилась приблизительно на 15%.
Мы считаем, что цена завышена.
Цена была установлена с учётом усовершенствования установки.
При установлении цены нам пришлось принять во внимание
повышение цен на мировом рынке на металл и другие материалы.
7. Мы сможем договориться о цене только путем взаимных уступок.
8. Мы могли бы пойти вам навстречу и снизить цену на 8%, если вы
увеличите заказ.
9. Мы могли бы согласиться со снижением цены в 10%.
2.
3.
4.
5.
6.
d)
1. Судном «Дунай» в соответствии с контрактом в ваш адрес были
отправлены 10 ящиков запчастей.
2. Ваш факс очень удивил нас.
3. Вы нанесли только обычную маркировку «Импорт».
4. Это происшествие нам очень неприятно.
5. Ваша небрежность стоила нам большой потери времени и хлопот.
6. Мы просим вас в будущем тщательно и полностью маркировать ящики.
7. Мы заверяем вас, что подобное больше никогда не повторится.
8. Мы заверяем вас, что в будущем будем уделять отгрузкам самое
большое внимание.
Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen
1. Finden Sie die richtige Variante.
Die Organisation Erdöl Exportierender Staaten (OPEC) trifft sich in
regelmäßigen Abständen. Welches Land gehört nicht der OPEC an?
a) Indonesien
b) Oman
c) Venezuela
d) Nigeria
Wie heißt der noch amtierende OPEC-Präsident?
a) Purnomo Yusgiantoro
b) Rafael Ramirez
c) Ali al-Naimi
d) Ahmad Fahad al-Ahmad al-Sabah
Welches OPEC-Mitglied musste im Frühjahr 2004 zum ersten Mal mehr Öl
importieren als exportierten?
a) Indonesien
b) Irak
c) Nigeria
d) Katar
172
Einmal in der Woche veröffentlicht die amerikanische Regierung Informationen
über die Öl-Lagerbestände in den USA. Diese Neuigkeiten sorgen häufig für
starke Ausschläge an den Ölmärkten. An welchem Wochentag werden sie
gewöhnlich veröffentlicht?
a) Montag
b) Dienstag
c) Mittwoch
d) Donnerstag
Der Ölpreis wird meistens je Barrel, also pro Fass, angegeben. Wie viel Liter
sind ein Barrel?
a) 273
b) 129
c) 159
d) 147
Wann kostete Rohöl der Sorte „Brent“ zum letzten Mal zehn US-Dollar pro
Barrel?
a) 1987
b) 1988
c) 1994
d) 1999
Was bedeutet der Begriff: Crude-Oil?
a) Crude-Oil sind die Abfallprodukte bei der Herstellung von Heizöl.
b) Crude-Oil ist der Bodensatz in Ölankern, der in Häfen kostenpflichtig
entsorgt werden muss.
c) Crude-Oil ist das nur von Wasser, Salz und Gasen gereinigte, nicht weiter
bearbeitete Rohöl.
d) Crude-Oil ist eine besonders reine Ölsorte aus Saudi-Arabien.
Welches ist keine Rohölsorte?
a) Brent Crude
b) Tia Juana Light
c) West Texas Intermediate, WTI
d) Best Gulf
Welcher Ort gehört nicht zu den Haupthandelsplätzen für Rohöl?
a) Hongkong
b) London
c) New York
d) Singapur
2. Finden Sie die richtige Variante.
Die Preise sind … und unterliegen keinen Änderungen.
a) Weltmarktpreise
b) Grundpreise
c) Festpreise
173
Der Verkäufer trägt die Verantwortung dem Käufer gegenüber für Schäden,
Beschädigung oder Bruch der Ware infolge … Verpackung.
a) seemäßiger
b) sachgemäßer
c) mangelhafter
In jedes Kollo muss … hineingelegt werden.
a) eine Verpackungsliste
b) ein Frachtbrief
c) eine Spezifikation
Wir hoffen, dass Sie in Zukunft die Kisten sorgfältig und vollständig … .
a) verpacken
b) prüfen
c) markieren
Der Vertragspreis der Ware … den Warenpreis, deren Verpackung, Markierung
und Lieferung.
a) beläuft sich auf
b) beträgt
c) beinhaltet
174
Unterrichtseinheit 8
Wirtschaftsdeutsch
Güterverkehr und Logistik
Geschäftsdeutsch
Kaufvertrag (Fortzetzung)
Lieferfristen
Konventionalstrafe
Zahlungsbedingungen
175
Güterverkehr und Logistik
Wichtige Information zur Kenntnisnahme
Deutschland verfügt über eine der besten und modernsten Verkehrsinfrastrukturen
weltweit, mit einem dichten und leistungsfähigen Netz von Straßen, Schienen und
Wasserstraßen. Die logistischen Systeme sind exzellent ausgebaut.
In den 17 deutschen Seehäfen wurden 2008 über 600 Mio. t. Güter umgeschlagen.
In den 250 deutschen Binnenhäfen wuchs der Güterumschlag 2008 gegenüber
2007 um 2,3 % auf fast 250 Mio t.
300.000 Arbeitsplätze sind seehafen- und 400.000 Arbeitsplätze
binnenhafenabhängig.
2,6 Mio. Menschen sind in den 60.000 Logistikunternehmen beschäftigt.
Angaben des Zentralverbandes der Deutschen Seehafenbetriebe e.V. und des Bundesverbandes
Öffentlicher Binnenhäfen e.V.
Angaben der Bundesvereinigung Logistik e.V.
Text 1
Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen
Logistikstandort Deutschland
Unter dem Begriff „Güterverkehr und Logistik“ oder
„Güterverkehrslogistik“ werden alle Maßnahmen verstanden, die
notwendig sind, um Güter in der richtigen Menge, im richtigen
Zustand, zum richtigen Zeitpunkt, mit den richtigen
Informationen und zu minimalen Kosten am richtigen Ort
bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich
insoweit um branchenübergreifende Querschnittsaktivitäten,
welche nicht die Produktionsprozesse umfassen.
Güterverkehr und Logistik sind Voraussetzung und zugleich
„Folge“ des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns.
Sie bilden das Rückgrat der produzierenden arbeitsteiligen
Wirtschaft. Leistungsfähige Logistiksysteme und -netze stellen
daher einen entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen und
Standorte im internationalen Wettbewerb dar.
176
Güterverkehr, der
грузовые перевозки
Güterverkehrslogistik, die
транспортная логистика
Menge, die
количество
Kosten Pl.
стоимость
Ort, der
место назначения
Produktionsprozess, der
процесс производства
Logistiksystem das,
логистичекая система
leistungsfähig
эффективный
Erfolgsfaktor, der
фактор успеха, результат
Die deutsche Güterverkehrslogistik ist heute in Europa führend.
Ihr Umsatz wird auf mehr als 170 Milliarden Euro geschätzt. Das
sind rund 7 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes (BIP).
Die
Güterverkehrslogistik
hat
nach
Handel
und
Automobilindustrie den drittgrößten Umsatz in Deutschland mit
geschätzten 2,6 Millionen Beschäftigten.
Die
Wettbewerbsfähigkeit
des
Wirtschaftsstandortes
Deutschland wird entscheidend mitbestimmt durch die
Kompetenz der hier ansässigen Logistikwirtschaft sowie die
Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger und ihrer Vernetzung:
Straße, Schiene, Wasser, Luft, sowie deren sinnvolle
Verknüpfung in logistischen Knoten wie Güterverkehrszentren,
Flughäfen, See- und Binnenhäfen. Über solche Knoten können
leistungsfähige intermodale Transportketten und-netze aufgebaut
werden.
Bereits heute kann die Infrastrukturentwicklung nur bedingt mit
dem Mobilitätsbedarf Schritt halten. Ein wichtiges Ziel der
integrierten Verkehrspolitik ist es daher, die Infrastruktur
intelligenter, effizienter und sicherer zu gestalten und zu nutzen.
Die infrastrukturelle, organisatorische und informatorische
Vernetzung ist eine Voraussetzung, um einerseits die
Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen und
anderseits die Chancen zu nutzen, die sich aus dem stark
wachsenden Güterverkehrs- und Logistikmarkt für Deutschland
ergeben. Gleichzeitig gilt es auch, sich den Herausforderungen
im Hinblick auf die umwelt-, klima- und ressourcenschonende
Gestaltung des Güterverkehrs zu stellen.
Des Weiteren sind auch innovative Konzepte gefordert, die die
Gestaltung durchgängiger Logistik- und Informationsketten
ermöglichen. Ein nahtloses Zusammenspiel aller Beteiligten
erlaubt es, den Kunden Leistungen aus einer Hand zu bieten, und
schafft so substanzielle Wettbewerbsvorteile. Insbesondere aus
der Kopplung bestehender Technologien und innovativer Prozesse
lassen sich neue Dienstleistungsangebote entwickeln, die auch
international vermarktet werden können.
Deutschland ist ein wichtiger, führender internationaler
Wirtschaftsstandort, der seine zukünftige Wettbewerbsposition
über die Optimierung von arbeitsteiligen Logistik- und
Wertschöpfungsketten wesentlich sichern und ausbauen kann. Die
Stärkung Deutschlands als europäische und internationale
177
Bruttoinlandsprodukt, das
внутренний валовый
продукт
Umsatz, der
оборот
Beschäftigte Pl.
занятые, работающие,
персонал
Wettbewerbsfähigkeit, die
конкурентоспособность
Logistikwirtschaf, die
сектор логистики
Leistungsfähigkeit, die
эффективность
Verkehrsträger, der
вид транспорта,
транспортное средство
Güterverkehrszentrum,das
центр грузовых перевозок
Knoten, der
транспортный узел
Flughafen, der
аэропорт
Binnenhafen, der
внутренний порт
Seehafen, der
морской порт
Transportkette, die
транспортная цепь
Güterverkehrs- und
Logistikmarkt, der
рынок логистики и
грузовых перевозок
Logistik- und
Informationsketten Pl.
логистические и
информационные системы
(сети)
Optimierung, die
оптимизация
Logistikdrehscheibe, die
транспортный узел
öffentliche Hand
орган государственной
Logistikdrehscheibe ist nur im Verbund aller Beteiligten aus власти
Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verbänden und öffentlicher
Hand zu erzielen.
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text
schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle
unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und
Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie.
2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit
„Logistik“. Lernen Sie sie.
dynamischer Logistikmarkt| internationale Logistikdrehscheibe| die Optimierung
von Logistik- und Wertschöpfungsketten| ansässige Logistikwirtschaft|
leistungsfähige Logistiksysteme und -netze
3. Bewerten Sie die nachstehenden Standpunkte aus dem Text. Begründen Sie Ihre
Einschätzung. Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und
Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2.
Güterverkehr und Logistik sind Voraussetzung und zugleich „Folge“ des
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns.
Die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes wird entscheidend durch
die Kompetenz der ansässigen Logistikwirtschaft sowie die Leistungsfähigkeit
der Verkehrsträger und ihrer Vernetzung mitbestimmt.
Die Stärkung eines Landes als europäische und internationale
Logistikdrehscheibe ist nur im Verbund aller Beteiligten aus Wirtschaft,
Wissenschaft, Politik, Verbänden und Öffentlicher Hand zu erzielen.
4. Informieren Sie Ihre Kollegen über
alle Maßnahmen, die bei dem Güterverkehr notwendig sind;
die innovativen Konzepte, die die Gestaltung durchgängiger Logistik- und
Informationsketten ermöglichen;
die Stellung Deutschlands auf dem dynamischen Logistikmarkt.
5. Definieren Sie den Begriff „Logistik“.
6. Diskutieren Sie die Probleme der ansässigen Logistikwirtschaft.
178
Text 2
Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, mündlich übersetzen
Containerflotten deutscher Reeder auf Platz Nr. 1
Für die deutsche Seeschifffahrt hat der Standort Hamburg seit jeher eine
herausragende Bedeutung: Hamburg ist nicht nur der größte deutsche Seehafen,
Hamburg ist auch der Heimathafen für die Hälfte der deutschen Flotte und der Sitz
zahlreicher deutscher Reedereien. Ebenso sind viele ausländische Reedereien hier
mit Niederlassungen vertreten.
Die von deutschen Reedereien kontrollierten Containerschiffsflotten stehen heute
nach der Zahl der Schiffe und der Tonnage auf Platz Nr. 1 in Europa und in der
Welt und gehören mit dem niedrigen Durchschnittsalter von nur zwei Jahren zu
den modernsten Anbietern auf diesen Märkten.
Die Hafenschifffahrtsunternehmen wickeln den Verkehr auf den Wasserstraßen
des Hamburger Hafens ab. Als ein Sektor der Hamburger Hafenwirtschaft
umschließt die Hafenschifffahrt mehrere Gewerbezweige mit recht
unterschiedlichen Tätigkeiten. Der Frachtverkehr auf dem Wasser wird von den
Hafenfrachtschifffahrtsunternehmen, den Ewerführereien abgewickelt. Die
Schwerpunkte liegen hierbei in der Versorgung der Hamburger Industrie, die nicht
am seeschiffstiefen Wasser angesiedelt ist. Überseeische Rohprodukte wie Kohle,
Erze, flüssige Ladungen sowie Futtermittel und Getreide werden von den
Massengutumschlagsanlagen oder direkt von den Seeschiffen mit modernen
Schubleichtern und Schuten zu den Empfängern transportiert.
Die Bugsierunternehmen übernehmen Schleppdienste aller Art. Die
Seeschiffsassistenzunternehmen leisten mit ihren Schleppern von der Hafengrenze
bis zum Liegeplatz Assistenzdienste für ankommende und ausgehende Seeschiffe.
Für Hafenrundfahrten und für die Personenschifffahrt werden die für Hamburg
typischen Barkassen und für Rund- und Charterfahrten auch größere und
luxuriösere Fahrgastschiffe und neu entwickelte Barkassentypen eingesetzt. Für
spezielle Aufgaben stehen Dienstleistungsunternehmen mit Schlepppontons,
Spezialschuten und Schuten für schwimmende Arbeitsgeräte wie z.B. Bagger zur
Verfügung.
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes
zusammen.
179
2. Finden Sie im Text die Informationen über die herausragende Bedeutung des
Standortes Hamburg. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu
benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen.
3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von
Fachbegriffen: Reederei, Frachtverkehr, Charterfahrt. Definieren Sie sie.
Erläutern Sie dessen Bedeutung im Rahmen des internationalen
Wirtschaftsgeschehens.
Text 3
Lernziele: lesen, verstehen, kurzfassen
Wichtige Information
Das TIR-Verfahren („Transports Internationaux Routiers“) dient der Erleichterung
des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. Es vereinfacht die zu
erfüllenden Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr.
Mit dem Carnet TIR können Waren durch das Gebiet einer beliebigen Anzahl von
Vertragsparteien befördert werden. Es findet jedoch keine Anwendung, wenn es
sich um Warentransporte ausschließlich innerhalb des Gebiets der EG handelt. Die
Zollstellen verlangen von dem Transportunternehmer selbst keine Sicherheit für
die auf den beförderten Waren lastenden Zölle und anderen Abgaben. Ein national
zugelassener Verband bürgt für Zölle und andere Abgaben, die im Falle von
Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit einem TIR-Transport entstehen
können.
Durch Anerkennung der im Abgangsland getroffenen zollamtlichen Maßnahmen,
insbesondere die Anerkennung der Zollverschlüsse, durch die Transit- und
Bestimmungsländer werden Waren, die im TIR-Verfahren befördert werden, an
den Grenzzollstellen grundsätzlich nicht beschaut, wodurch sich der Aufenthalt
dort erheblich verkürzt.
Versand mit Carnet TIR
Ausstellung und Ausgabe der Carnets TIR
Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen
Straßentransportunion (IRU-International Road Transport Union/Union
Internationale des Transports Routiers). An die Verwender ausgegeben werden sie
von den ihr angeschlossenen nationalen Verbänden, die hierzu von den
Zollbehörden der jeweiligen Vertragspartei ermächtigt werden (Ausgabeverbände
mit den entsprechenden Ausgabestellen). In der Bundesrepublik erfolgt die Abgabe
der Carnets über die Landesorganisationen des Bundesverbandes
180
Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main und
die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen
Straßenverkehrs (AIST) e.V. in Berlin.
Wann kann ein Carnet TIR genutzt werden, was ist zu beachten?
Das TIR-Verfahren ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über eine oder
mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle einer Vertragspartei zu einer
Bestimmungszollstelle einer anderen oder derselben Vertragspartei in zollsicher
hergerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden und
die Beförderung zumindest auf einem Teil der Strecke im Straßenverkehr erfolgt.
Das TIR-Verfahren wird bei der Abgangszollstelle eröffnet und bei der
Bestimmungszollstelle beendet. Den Durchgangszollstellen an den Grenzen ist das
Beförderungsmittel mit der Warenladung und dem dazugehörigen Carnet TIR
vorzuführen. Ein Carnet TIR gilt jeweils nur für eine Beförderung. Ein einziger
TIR-Transport kann bis zu vier Abgangs- und Bestimmungszollstellen umfassen.
Welche Waren können mit dem Carnet TIR befördert werden?
Im Versandverfahren mit Carnet TIR können Gemeinschaftswaren und
Nichtgemeinschaftswaren befördert werden. Dies gilt nicht bei Beförderungen
ausschließlich innerhalb der EG.
Im TIR-Verfahren beförderte Waren gelten jedoch grundsätzlich als
Nichtgemeinschaftswaren, wenn ihr Gemeinschaftscharakter nicht anhand
geeigneter Unterlagen nachgewiesen wird.
Quelle: www.zoll.de
Wichtige Bemerkung
Neben dem normalen Carnet TIR gibt es außerdem das besondere Carnet TIR
"Tabak/Alkohol", das Abgaben bis zu einer Höhe von 200.000 US-Dollar abdeckt.
Beförderungen mit diesem Carnet TIR sind allerdings in Folge erheblicher
Betrügereien bis auf weiteres ausgesetzt.
Merken Sie sich!
Über Gemeinschaftswaren darf der Wirtschaftsbeteiligte grundsätzlich – ohne
Mitwirkung der Zollbehörden – beliebig verfügen. Unter diesem Begriff verbergen
sich zwei Arten von Waren:
1. Waren, die vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder
hergestellt worden sind, unter der Voraussetzung, dass es sich hierbei um
Ursprungswaren handelt. Beispiel: Eine komplett in Frankreich hergestellte
Maschine aber auch ein Pferd, das in Deutschland geboren und aufgezogen wurde.
2. Waren, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gewonnen oder
hergestellt wurden – ihren Ursprung also in einem Drittland haben – und in der
181
Gemeinschaft ordnungsgemäß in das Zollverfahren „Überführung in den
zollrechtlich freien Verkehr“ übergeführt worden sind. Beispiel: Ein aus Japan
importiertes Autoradio, das unter Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in
den freien Verkehr der Gemeinschaft gelangt ist.
Darüber hinaus werden als Gemeinschaftswaren ausdrücklich solche Waren
bezeichnet, die aus der Be- oder Verarbeitung der vorgenannten
Gemeinschaftswaren gewonnen werden. Beispiel: In der Gemeinschaft gefertigte
Glasscheiben werden in Deutschland in einen Kunststoffrahmen eingesetzt, der aus
einem Drittland, z.B. Norwegen, eingeführt und "verzollt" wurde. Das fertige
Fenster besitzt den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware.
Über Nichtgemeinschaftswaren darf der Wirtschaftsbeteiligte grundsätzlich nicht
bzw. nur in dem von der Zollverwaltung zugelassenen Umfang verfügen.
Nichtgemeinschaftswaren sind alle Waren, die nicht unter den Begriff
„Gemeinschaftsware“ fallen.
Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, verlieren mit
dem
Grenzübertritt
ihren
Status
als
solche
und
werden
zu
Nichtgemeinschaftswaren.
182
Kaufvertrag (Fortsetzung)
Lieferfristen. Konventionalstrafe. Zahlungsbedingungen
Einleitung
Die Lieferfrist ist als Lieferzeitraum vereinbarte Lieferzeit, in dem die zu
liefernde Ware dem Käufer am Erfüllungsort zu übergeben ist.
Im Unterschied zum Liefertermin (Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung auszuführen
ist) kann die Lieferfrist in mehrfacher Hinsicht festgelegt werden, z.B. als
kalendermäβig bestimmte Lieferzeit (Woche, Dekade, Monat, Quartal) oder als
ungefähr bestimmte Lieferzeit (“Ende des Monats”, “nach der Ernte”).
Die Konventionalstrafe ist eine durch vertragliche Vereinbarung geregelte
Sanktion in Form eines Geldbetrages, der als Folge einer Vertragsverletzung an
den betroffenen Vertragspartner zu zahlen ist.
Die Konventionalstrafe dient dem Ausgleich entstandener Schäden infolge des
Liefer-, Dokumentations- und Benachrichtigungsverzuges.
In Zahlungsbedingungen werden Art und Weise der im Auβenhandelsvertrag
geregelten Verpflichtungen für den Verkäufer, vertragsgerechte Dokumente
vorzulegen, sowie für den Käufer, die Dokumente aufzunehmen bzw. die
Kaufpreissumme an den Verkäufer zu zahlen, niedergelegt.
Die Zahlungsbedingungen legen fest, wann, auf welche Weise, in welcher
Währung und an welchem Ort die Zahlung durch den Käufer zu leisten ist, und
gliedern sich dementsprechend in vier Bestandteile:
1. Zahlungstermin – er bestimmt den Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung;
2. Zahlungsart – sie bestimmt die Technik der Abwicklung des
Zahlungsvorganges. Zu den wichtigsten Zahlungsarten zählen: Inkasso,
Akkreditiv, offenes Konto, Geldanweisung, Scheck, Wechsel;
3. Valuta der Zahlung d.h. die Währung, in der die Zahlung bei Fälligkeit zu
erfolgen hat;
4. Zahlungsort – er bestimmt, an welchem Ort die Zahlung fällig wird. Der
Erfüllungsort für die Zahlung kann im Land des Käufers, im Land des Verkäufers,
aber auch in einem dritten Land vereinbart werden.
183
Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte___________________
1. Die laut diesem Vertrag gekauften Waren sind im Laufe von … Monaten zu
liefern, gerechnet ab Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages.
Als Lieferdatum gilt das Datum des Konnossements oder Eisenbahnfrachtbriefes.
2. Ausrüstung, Dokumentation, Ersatzteile und Materialien sollen nicht später als
innerhalb von 4 Monaten ab Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Vertrages
geliefert werden. Die Lieferungen erfolgen nur komplett für jede Trans Nr.
Als Lieferdatum der Ausrüstung gilt das Datum auf dem Frachtbrief.
Als Lieferdatum der
Übergabeprotokolls.
technischen
Dokumentation
gilt
das
Datum des
3. Die Verladung der Ware erfolgt in den Fristen, die in den Anlagen Nr. …
angegeben sind.
4. Die Ware ist innerhalb der in den Spezifikationen festgelegten Lieferfristen zu
liefern.
Teil- und vorfristige Lieferungen sind nur mit Zustimmung des Käufers gestattet.
Als Lieferdatum gilt das Datum des Konnossements bzw. des Stempels der
Grenzstation des Landes des Verkäufers auf dem Frachtbrief.
5. Als Lieferdatum gilt das Datum des Konnossements. Vorfristige Lieferungen,
Teillieferungen und Umladungen auf dem Beförderungsweg sind zulässig.
6. Die im §1 dieses Vertrages aufgeführte Ausrüstung wird nach Trans-Nr. und
Lieferfristen gemäß Beilage Nr. … geliefert.
Die Ausrüstung wird laut der in der Anlage Nr. … angeführten Spezifikation nur
komplett pro Trans-Nr. geliefert.
Die nicht komplette Lieferung der Ausrüstung laut Trans-Nr. ist nicht gestattet.
7. Die Ausrüstungen müssen zu den angegeben Lieferzeiten hergestellt, geprüft,
verpackt und CIF … geliefert werden.
8. Der Verkäufer hat das Recht die Ware vorfristig zu liefern, aber nur nach
Zustimmung des Käufers.
184
9. Die Vorauslieferung ist nur mit Zustimmung des Käufers gestattet.
* * *
1. Im Falle einer Verzögerung in der Lieferung der Ausrüstungen, Materialien,
dazugehöriger Ersatzteile und der technischen Dokumentation im Vergleich zu den
im § … des Vertrages festgelegten Lieferterminen zahlt der Verkäufer dem Käufer
eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,5% vom Wert der mit einer Verspätung
gelieferten kompletten Trans Nr. für jede Kalenderwoche der Verspätung während
der ersten vier Wochen der Verspätung und 1% vom Wert der kompletten TransNr. für jede weitere Kalenderwoche der Verspätung.
Die Gesamtsumme der Strafe für die Verspätung in der Lieferung darf jedoch 10%
vom Wert jeder mit einer Verspätung gelieferten kompletten Trans-Nr. nicht
überschreiten.
2. Die Höhe der Strafe darf im Arbitrageverfahren nicht geändert werden. Bei der
Berechnung der Konventionalstrafe wird die Anzahl der Tage, die weniger als die
Hälfte einer Kalenderwoche ausmachen, nicht in Betracht gezogen; die Anzahl der
Tage, die mehr als die Hälfte einer Woche ausmachen, gelten für eine volle
Woche. Die Strafe wird vom Käufer bei der Begleichung der Rechnungen des
Verkäufers in Abzug gebracht.
3. Falls sich dem Käufer aus irgendwelchen Gründen keine Gelegenheit bietet, den
dem Käufer in Rechnung gestellten Strafbetrag abzuziehen, so verpflichtet sich der
Verkäufer die Strafe auf die erste Aufforderung des Käufers zu bezahlen.
4. Eine Verspätung in der Lieferung der technischen Dokumentation, sowie die
Lieferung einer unvollständigen und/oder nicht vollwertigen technischen
Dokumentation werden als Lieferverzögerung der Ausrüstung, zu der die
technische Dokumentation gehört, gewertet.
5. Sollte die Verzögerung in der Lieferung der Ausrüstungen, Materialien, bzw. der
technischen Dokumentation 1,5 Monate gegenüber dem im Vertrag festgelegten
Termin überschreiten, so ist der Käufer berechtigt, den Vertrag vollkommen oder
zum Teil zu annullieren. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer
eine Strafe in Höhe von 10% zu bezahlen, sowie unverzüglich dem Käufer seine
bisherigen Einzahlungen mit einer Jahresverzinsung von 6,75% zurückzuerstatten.
* * *
1. Die Zahlungen in Höhe von € … werden durch den Käufer wie folgt geleistet:
15% (€ …) des Gesamtwertes des Vertrages – als Anzahlung innerhalb von 30
Tagen ab Erhalt der Firmenrechnung 3 - fach und der Garantie einer erstklassigen
Bank;
185
85% (€…) des Gesamtwertes des Vertrages – aus einem irrevocable Akkreditiv,
bestätigt durch die Deutsche Bank, gegen Versanddokumente im Laufe von 30
Tagen nach Auslieferung gem. Bedingungen einer Kreditvereinbarung zwischen
Vneshekonombank und der Deutschen Bank.
2. Die Zahlungen für die gelieferte Ware werden in EUR über die Bank X. auf dem
Inkassowege im Laufe von 30 Tagen nach Eingang bei der Firma … nachstehender
Unterlagen geleistet:
a) Original der Rechnung des Verkäufers mit 2 Kopien;
b) Kopie des Frachtbriefes mit Stempeldatum des Käufers;
c) Packlisten in 5-facher Ausfertigung;
d) Garantieschein des Verkäufers über die Qualität der Ware;
e) Fotokopie einer gültigen Exportlizenz, wenn eine solche erforderlich ist.
3. Die Zahlung erfolgt in … durch Inkassoauftrag gegen Vorlage folgender
Dokumente: Rechnung – 3 fach, Frachtbrief - Duplikat, Spezifikation – 3 fach,
Qualitätszertifikat – 2 fach.
Die Begleichung der Rechnungen für die laut diesem Vertrag gelieferten Ware
erfolgt im Laufe von 20 Tagen, ab Eingangsdatum der obigen Dokumente bei der
Bank X., Moskau/Russland, gerechnet.
4. Die Zahlung für die laut vorliegendem Vertrag gelieferte Ware erfolgt auf dem
Inkassowege im Laufe von 30 Tagen ab Datum der Rechnungslegung.
Die Zahlung erfolgt gegen folgende Dokumente:
1. Rechnung,
2. Eisenbahnfrachtbrief.
Die Ware ist im Betrag, der … % des Warenwertes ausmacht, gegen
Transportrisiko zu versichern.
5. Die Bezahlung des Wertes der gelieferten Ware erfolgt als Vorkasse 100% in
US$ oder EURO oder nach Vereinbarung mit einem Zahlungsziel von 21
Kalendertagen (Zahlungseingang beim Verkäufer) ab Rechnungsdatum.
6. Die Zahlung erfolgt in … aus dem vom Käufer bei der Bank X. zu Gunsten des
Verkäufers über den Gegenwert der zur Lieferung anstehender Warenpartie
eröffneten unwiderruflichen Akkreditiv mit der Gültigkeitsdauer von 45 Tagen.
Der Käufer eröffnet das Akkreditiv zu Gunsten des Verkäufers innerhalb von 15
Tagen ab Datum des Eingangs der Meldung des Verkäufers über die
Versandbereitschaft der Ware. Dabei wird verstanden, dass das Akkreditiv vom
186
Verkäufer erst nach Beschaffung von ihm einer Ausfuhrbewilligung angefragt
werden kann.
Sämtliche mit der Verlängerung eines Akkreditivs durch Verschulden des
Verkäufers verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers.
7. Die Zahlung aus dem Akkreditiv erfolgt gegen Vorlage bei der Bank X.
folgender Versanddokumente:
a) vollen
Satzes
Original-Bordkonnossemente,
unterschrieben
vom
Schiffskapitän, an Order des Käufers betreffend Verschiffung der Ware nach
vom Käufer zu bestimmendem Hafen bzw. Frachtbriefduplikates. Ein
separates Konnossement ist für jede Transport-Nummer auszustellen;
b) Rechnung (2 fach);
c) Versandanzeigen und Packlisten, falls erforderlich (2 fach);
d) Abnahme-bzw. Werkszeugnisse über die Qualität der Ware, ausgestellt
gemäß Abschnitt … dieses Vertrages (2 fach);
e) Garantiebriefes des Verkäufers, ausgestellt gemäß Abschnitt … der
Allgemeinen Lieferbedingungen dieses Vertrages (2 fach);
f) Qualitätsinspektionsprotokolls in zwei Ausfertigungen (falls eine Inspektion
stattfindet) oder einer Genehmigung des Vertreters des Käufers zum
Versand der Ware ohne Inspektion.
187
Musterbriefe
1.
Vertrag Nr. ...
Sehr geehrte Herren,
wir danken für die Zusendung des vorgenannten Vertrages über …
zum Gesamtwert von € ...
und reichen Ihnen anbei ein Vertragsexemplar, von uns unterzeichnet, zurück.
Bitte beachten Sie, dass wir den Vertrag unter Punkt 2. „Zahlung“ geändert haben
und zwar wie folgt:
Für die Zahlungsleistung wird von der Bank des
Verkäufers ein Inkasso-Auftrag ausgestellt: für 100%
des Wertes der verladenen Ware unter Angabe „Zahlung
erfolgt innerhalb von 25 Tagen vom Datum der Vorlage
der Dokumente bei der Bank ...“.
Unter einer anderen Voraussetzung können wir diesen Vertrag nicht annehmen.
Damit Sie wissen, unter welcher Nummer dieser Vertrag bei uns abgewickelt wird,
fügen wir unsere Auftragsbestätigung Nr. ... bei, die im Wortlaut mit dem Vertrag
übereinstimmt mit Ausnahme der vorerwähnten Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
188
2.
Zahlung-Schiedsgericht
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
wir bedanken uns nochmals für den Abschluss des 4-Jahresvertrages Nr. ... vom
06.02.20… über 2300 t Siliziumcarbid-Neuware pro Jahr bis 20… .
Bereits mit unserem Schreiben vom 21.02.20.. haben wir Sie darüber informiert,
dass wir für Punkt 9 dieses Vertrages ein anderes Schiedsgericht vorschlagen, und
wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Punkt entsprechend unserem Vorschlag
akzeptieren könnten.
Bei den „Zahlungsbedingungen“ sind wir so verblieben, dass wir Punkt 6 dieses
Vertrages zwecks Vereinfachung so gestalten, dass Sie jeweils für
ca. 5 Ladungen = 100 t, Wert ca. € ... eine Tratte akzeptieren. Es wäre sehr
umständlich, wenn wir für jede Ladung eine Tratte akzeptieren müssten.
Für diese Vertragsänderung bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Ergänzung zum Vertrag Nr…
Siliziumcarbid n – карбид кремния
189
Dialog
Vereinbarung der Lieferfrist
Gemäß unseren Allgemeinen Lieferbedingungen liefern wir die Maschinen
innerhalb 6 Monaten nach der Vertragsunterzeichnung in gleichen monatlichen
Partien.
Wir bitten Sie die Lieferfrist etwas zu verkürzen. Unsere Kunden sind
kürzere Lieferfristen gewöhnt, darum sind wir an den verkürzten
Lieferfristen der Vertragsabwicklung interessiert. Haben Sie bitte dafür
Verständnis!
Ich bedauere, aber ich fürchte, dass wir Ihren Wunsch nicht erfüllen können.
Soviel ich weiß, ist das Herstellerwerk mit Aufträgen überhäuft.
Und wann könnten Sie mit den Lieferungen beginnen?
Wenn wir den Vertrag bis zum Ende dieses Monats unterzeichnen, könnten wir
schon im November die erste Partie verladen.
Sie versetzen uns in eine schwere Lage. Wir müssen auf Lieferung bis
spätestens Anfang Oktober bestehen.
Wir versuchen aus dieser Situation einen Ausweg zu finden und fragen bei dem
Herstellerwerk an, ob die Lieferung Anfang Oktober erfolgen kann. Sobald wir die
Antwort des Herstellerwerkes erhalten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen.
Vokabular
abwickeln vt (sw. V.; hat)
abziehen vt (st. V.; hat)
Abzug, der; -(e)s, Abzüge
in Abzug bringen
Akkreditiv, das; -s, -e
anmahnen vt (sw. V.; hat)
akzeptieren vt (sw. V.; hat)
den Vorschlag akzeptieren
annullieren vt (sw. V.; hat)
den Vertrag annullieren
Anzahlung, die; -, -en
Arbitrageverfahren, das; -s, -
исполнять, выполнять;
осуществлять, производить
1. вычитать, производить вычет;
удерживать
2. предоставлять скидку
1. вычет, удержание
2. скидка
вычесть, удержать
аккредитив
напоминать, посылать напоминание
принимать; акцептовать
принимать предложение
отменять, аннулировать; расторгать
расторгать, аннулировать договор
задаток, аванс; первый взнос,
предварительный взнос
арбитражное (третейское)
разбирательство; арбитражный
190
Auftragsbestätigung, die; -, -en
ausführen vt (sw. V.; hat)
eine Lieferung ausführen
Ausführung, die; -, -en
die Ausführung eines Auftrages
Ausfuhrbewilligung, die; Ausgleich, der; -s, -e
Auslieferung, die; -, -en
ausmachen vt (sw. V.; hat)
Bank, die; -, -en
Beförderungsweg, der; -(e)s, -e
Begleichung, die; -, -en
Begleichung einer Rechnung
Beilage, die; -, -n
Betrag, der; -(e)s, Beträge
bezahlen vt (sw. V.; hat)
Bordkonnossement, das; -(e)s, -e
Bürgschaft, die; -, -en
Dokument, das; -(e)s, -e
Einzahlung, die; -, -en
Eisenbahnfrachtbrief, der; -(e)s, -e
Erfüllungsort, der; -(e)s, -e
Erhalt, der; -(e)s
erleiden vt (st. V.; hat)
einen Verlust erleiden
Exportlizenz, die; -, -en
fällig
fällig werden
процесс; арбитражное производство
подтверждение получения (выдачи)
заказа
1. вывозить, экспортировать
2. выполнять, исполнять
осуществлять (производить) поставку
исполнение, выполнение
выполнение заказа
экспортное разрешение, экспортная
лицензия
1. компенсация, возмещение
2. погашение (долга); покрытие
(задолженности)
1. поставка, доставка; выдача,
отпуск
2. передача, вручение
1. составлять (сумму); исчислять;
найти выражение в цифрах
2. уславливаться (о цене),
договариваться (о цене)
банк
маршрут следования; маршрут
перевозок
оплата (счета, векселя); покрытие
(убытков, расходов); погашение
(задолженности)
оплата счета
приложение
сумма; количество, размер
платить, оплачивать, выплачивать,
расплачиваться; погашать
бортовой коносамент
поручительство, гарантия,
ручательство, обеспечение, порука
документ
платеж, взнос, вклад; оплата
железнодорожная накладная
место исполнения обязательства
получение
терпеть, переносить, претерпевать
потерпеть убыток
экспортная лицензия, разрешение на
вывоз
подлежащий исполнению;
подлежащий уплате
наступать (о сроке)
191
Fälligkeit, die; -
festlegen vt (sw. V.; hat)
Frachtbrief, der; -(e)s, -e
Garantie, die; -, Garantien
Garantiebrief, der; -(e)s, -e
Garantieschein, der; -(e)s, -e
Gegenwert, der; -(e)s, -e
Geldanweisung, die; -, -en
Geldbetrag, der; -(e)s, Geldbeträge
gem. = gemäß Dat.
gemäß Dat.
Gesamtwert, der; -(e), -e
Gültigkeitsdauer, die; Höhe, die; -, -n
in Höhe Gen., von Dat.
infolge Gen., von Dat.
Inkasso, das; -s, -s
Inkassoauftrag, der; -(e)s,
Inkassoaufträge
Inkrafttreten, das; -s
Inspektion, die; -, -en
komplett
komplette Lieferung
наступление срока исполнения
обязательства; исчисление срока
платежа; срок платежа (оплаты,
уплаты)
определять, устанавливать;
оговаривать в договоре
накладная; коносамент
гарантия, поручительство
гарантийное письмо
гарантийное свидетельство,
гарантийный талон
эквивалент; сумма
1. ассигновка (документ)
2. денежный перевод
сумма денег
согласно, по, соответственно, в
соответствии
согласно, соответственно, сообразно
чему-л.
общая (полная) стоимость
срок действия
1. размер, величина (налогов);
уровень (цен)
2. предел
в размере
вследствие
1. инкассо;
2. инкассация, инкассирование
инкассовое поручение
вступление в силу
инспекция; проверка, контроль;
ревизия, осмотр, досмотр
комплектный
комплектная поставка
Jahresverzinsung, die; -, -en
начисление годовых процентов
Konnossement, das; -(e)s, -e
коносамент, фрахтовое
свидетельство, транспортная
накладная
mit Jahresverzinsung von … %
ein Konnossement ausstellen
Konto, das; -s, Konten und Konti
offenes Konto
Konventionalstrafe, die; -, -n
Kreditvereinbarung, die; -, -en
с начислением … % годовых
выписать коносамент
cчет
открытый счет
договорная неустойка,
конвенциональный штраф
кредитное соглашение
192
laut Dat., Gen.
leisten vt (sw. V.; hat)
Zahlung leisten
Lieferdatum, das; -s, Lieferdaten
Lieferungsverzögerung, die; -, -en
Lieferverzug, der; -(e)s,
Lieferverzüge
Order, die; -, -n und -s
an Order
Packliste, die; -, -n
Rechnungsdatum, das; -s,
Rechnungsdaten
Rechnungslegung, die; -, -en
Sanktion, die; -, -en
Scheck, der; -s, -s
Strafe, die; -, -n
Transportrisiko, das; -s, -s und
Transportrisiken
Tratte, die; -, -en
Übergabeprotokoll, das; -s,-e
unwiderruflich
unwiderrufliches Akkreditiv
(engl. irrevocable letter of credit)
согласно, по, в соответствии с чем-л.
делать, совершать, исполнять,
выполнять
производить платеж
дата (день) поставки
задержка поставки
задержка поставки
1. ордер (документ)
2. приказ, распоряжение,
поручение
«приказу» (оговорка в векселе)
упаковочный лист, упаковочная
спецификация
дата выставления счета
отчетность, предоставление отчетов
санкция, принудительная мера,
штраф
(банковский) чек
1. штраф
2. взыскание
транспортный риск
переводной вексель, тратта
акт передачи, передаточный акт
1. категорический, не
подлежащий отмене
2. безотзывной (об аккредитиве)
безотзывный аккредитив
1. валюта
2. дата зачисления на счет
Valuta, die; -, Valuten
Valuta der Zahlung
валюта платежа
1. согласование
2. соглашение, договорённость
Vereinbarung, die; -, -en
vertragliche Vereinbarung
verpacken vt (sw. V.; hat)
Versandanzeige, die; -, -en
Versandbereitschaft, die; Versanddokumente Pl.
Verschiffung, die; -, -en
versichern vt (sw. V.; hat)
Vertragsabwicklung, die; -, -en
Vertragsänderung, die; -, -en
договорное соглашение, договор
упаковывать
уведомление об отправке, извещение
(авизо) об отправке
готовность к отгрузке
отгрузочные документы
перевозка морем
страховать
выполнение работ по договору
изменение условий договора,
193
Vertragsunterzeichnung, die; -, -en
Vertragsverletzung, die; -, -en
Verzögerung, die; -, -en
Vorauslieferung, die; -, -en
vorerwähnt
vorfristig
vorgenannt
Vorkasse, die; -, -n
Vorlage, die; -, -n
Währung, die; -, -en
Wechsel, der; -s, -s
Wert, der; -(e)s, -e
zahlen vt (sw. V.; hat)
Zahlungsart, die; -, -en
Zahlungseingang, der; -(e)s,
Zahlungseingänge
Zahlungsleistung, die; -, -en
Zahlungsort, der; -(e)s, -e
Zahlungstermin, der; -, -e
Zahlungsziel, das; -s, -e
Zulieferbetrieb, der; -(e)s, -e
Zulieferung, die; -, -en
zurückerstatten vt (sw. V.; hat)
внесение в договор изменений
подписание договора, контракта
нарушение договора
1. задержка, запаздывание,
затягивание
2. просрочка (платежа)
досрочная поставка
вышеупомянутый
досрочный
вышеупомянутый
предварительная оплата
представление (документов),
предъявление; подача
валюта; совокупность платежных
средств страны
вексель; тратта; долговое
обязательство
стоимость, цена
платить, оплачивать; выплачивать
вид (способ) платежа
поступление платежа
платеж
место (домицилий) платежа
дата (срок) платежа
срок платежа
поставщик (комплектующих
деталей); субпоставщик,
субподрядчик
поставка (комплектующих изделий),
субпоставка; поставка со стороны
субподрядчиков
возмещать, возвращать
Aufgaben
1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der
Vertragspunkte sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus dem
Vokabular.
194
2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein.
die Währung| der Verkäufer| eine Vertragsverletzung| der Zahlungsvorgang| ein
Lieferzeitraum| der Käufer| die Fälligkeit| der Zahlungsort| der Zeitpunkt|
entstandene Schäden
1. Die Lieferfrist ist …, in dem die zu liefernde Ware, dem Käufer am
Erfüllungsort zu übergeben ist.
2. Der Liefertermin ist …, zu dem eine Lieferung auszuführen ist.
3. Die Konventionalstrafe ist ein Geldbetrag, der als Folge … an den
betroffenen Vertragspartner zu zahlen ist.
4. Die Konventionalstrafe dient dem Ausgleich … infolge des Lieferzuges.
5. In Zahlungsbedingungen werden Art und Weise der Verpflichtungen für …
niedergelegt, vertragsgerechte Dokumente vorzulegen.
6. Die Zahlungsbedingungen legen fest, wann, auf welche Weise, in welcher
Währung und an welchem Ort die Zahlung durch … zu leisten ist.
7. Der Zahlungstermin bestimmt den Zeitpunkt … der Zahlung.
8. Die Zahlungsart bestimmt die Technik der Abwicklung … .
9. Valuta der Zahlung ist …, in der die Zahlung bei Fälligkeit zu erfolgen hat.
10. … bestimmt, an welchem Ort die Zahlung fällig wird.
3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie
nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein.
a)
1. Die laut diesem Vertrag gekauften Waren sind (der Lauf) (2 Monate) zu
liefern.
2. (Lieferdatum)
gilt
das
Datum
des
Konnossements
oder
Eisenbahnfrachtbriefes.
3. Die Waren sollen nicht später als (4 Monate) ab Datum des Inkrafttretens
des vorliegenden Vertrages geliefert werden.
4. Die Ware ist (die in der Spezifikation festgelegte Lieferfristen) zu liefern.
5. Die im §1 dieses Vertrages aufgeführte Ausrüstung wird nach Trans-Nr. und
Lieferfristen (Beilage Nr. …) geliefert.
6. Im Falle einer Verzögerung (die Lieferung) der Ausrüstungen zahlt der
Verkäufer dem Käufer eine Konventionalstrafe.
7. Die Gesamtsumme der Strafe (die Verspätung) in der Lieferung darf jedoch
10% vom Wert jeder mit einer Verspätung gelieferten kompletten Trans-Nr.
nicht überschreiten.
8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Strafe (die erste Aufforderung) des
Käufers zu bezahlen.
9. Die Zahlung erfolgt in Euro durch Inkassoauftrag (Vorlage) folgender
Dokumente.
195
10. Die Zahlung (die laut vorliegendem Vertrag gelieferte Ware) erfolgt auf
dem Inkassowege.
11. Die Ware ist im Betrag, der … % des Warenwertes ausmacht,
(Transportrisiko) zu versichern.
12. Die Zahlung erfolgt (das vom Käufer eröffnete unwiderrufliche Akkreditiv)
mit der Gültigkeitsdauer (45 Tage).
13. Der Käufer eröffnet das Akkreditiv zu Gunsten des Verkäufers innerhalb
von 15 Tagen ab Datum des Eingangs der Meldung des Verkäufers (die
Versandbereitschaft) der Ware.
b)
1. Gemäß unseren Allgemeinen Lieferbedingungen liefern wir die Maschinen
(6 Monate) nach der Vertragsunterzeichnung (gleiche monatliche Partien).
2. Wir sind (die verkürzten Fristen) der Vertragsrealisierung interessiert.
3. Das Herstellerwerk ist (Aufträge) überhäuft.
4. Wir müssen (Lieferung) bis spätestens Anfang Oktober bestehen.
5. Wir fragen (das Herstellerwerk) an, ob die Lieferung Anfang Oktober
erfolgen kann.
6. Sobald wir die Antwort des Herstellerwerkes erhalten, setzen wir uns (Sie)
in Verbindung.
7. Ich danke (Sie) (Ihr Entgegenkommen).
4. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog.
1. Was vereinbaren die Vertragspartner? Wie ist die Lieferfrist gemäß den
allgemeinen Lieferbedingungen des Verkäufers?
2. Warum bittet der Käufer die Lieferfrist zu verkürzen?
3. Warum ist es dem Lieferanten nicht möglich, den Wunsch des Käufers zu
erfüllen?
4. Wann kann die erste Partie verladen werden?
5. Worauf besteht der Käufer?
6. Was will der Verkäufer versuchen, um einen Ausweg aus dieser Situation zu
finden?
7. Wann setzt sich der Verkäufer mit seinem Partner in Verbindung?
5. Geben Sie den Inhalt des Dialoges wieder.
6. Übersetzen Sie ins Deutsche.
1. Купленные согласно этому контракту товары поставляются в течение
… месяцев, считая от даты подписания настоящего контракта.
2. Датой поставки считается дата коносамента или железнодорожной
накладной.
3. Датой поставки оборудования считается дата передаточного акта.
196
4. Датой поставки считается дата коносамента или штемпеля
пограничной станции страны продавца на накладной.
5. Поставки производятся только комплектно по каждому транспортному
поручению.
6. Частичные и досрочные поставки разрешены только с согласия
покупателя.
7. Продавец имеет право поставить товар досрочно, но только с согласия
покупателя.
8. Досрочные поставки, частичные поставки и перегрузки на маршруте
следования допустимы.
9. Некомплектная поставка оборудования согласно транспортному
поручению № … не разрешена.
10. К указанным срокам поставки оборудование (Pl.) должно быть
проверено, упаковано и поставлено CIF… .
11. В случае задержки поставки продавец платит покупателю неустойку в
размере 0,5% от стоимости с опозданием поставленного товара за
каждую календарную неделю опоздания в течение первых четырех
недель опоздания и 1% за каждую последующую календарную неделю
опоздания. Общая сумма штрафа за опоздание не должна, однако,
превышать 10% от стоимости с опозданием поставленного товара.
12. Размер штрафа не может быть изменен в арбитражном порядке.
13. Штраф удерживается при оплате счетов продавца.
14. Продавец обязуется уплатить штраф по первому требованию
покупателя, если покупатель по каким-либо причинам не удерживает
поставленную в счёт сумму штрафа.
15. Если задержка поставки превысит 1,5 месяца, покупатель имеет право
аннулировать контракт полностью или частично. В этом случае
продавец обязан заплатить покупателю штраф в размере 10%, а также
незамедлительно вернуть покупателю его произведённые до сих пор
платежи с начислением 6,75% годовых процентов.
16. Платеж за поставленный согласно настоящему контракту товар
производится путем инкассо против представления следующих
документов: счета – в трех экз., дубликата накладной, спецификации –
в 3-х экз., сертификата качества.
17. Платеж за поставленный согласно настоящему контракту товар
производится путем инкассо в течение 30 дней с даты предоставления
счетов.
18. Платеж в размере … евро производится покупателем следующим
образом:
15% (€…) общей стоимости контракта – путем авансового платежа в
течение 30 дней с даты получения счёта фирмы и гарантии
первоклассного банка;
197
85% (€…) общей стоимости контракта – с безотзывного аккредитива,
подтверждённого Дойче Банком, против предъявления отгрузочных
документов в течение 30 дней после отгрузки.
19. Платеж производится в евро с безотзывного аккредитива,
открываемого покупателем в банке Х в пользу продавца на сумму
поставляемой партии товара со сроком действия в 45 дней.
20. Покупатель открывает аккредитив в пользу продавца в течение 15 дней
с даты получения сообщения продавца о готовности товара к отправке.
Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen
1. Präsentieren Sie kurz eine der anerkanntesten Logistikunternehmen in
Deutschland (sieh dazu Internetlinks im Anhang).
2. Bestimmen Sie die Stellung der russischen Logistikunternehmen auf dem
internationalen Logistikmarkt. Beschreiben Sie die in den letzten Jahren in
diesem Zusammenhang zu beobachtende Entwicklung.
3. Finden Sie die richtige Variante.
Was ist der Liefertermin?
a) Lieferzeit
b) Lieferzeitraum
c) Zeitpunkt, zu dem die Ware zu liefern ist
Die Verladung der Ware erfolgt … den Fristen, die in der Anlage angegeben
sind.
a) zu
b) innerhalb
c) in
Die Gesamtsumme der Strafe für die Verspätung in der Lieferung darf 10%
vom Wert der nicht rechtzeitig gelieferten Ware nicht … .
a) erhöhen
b) übertreten
c) überschreiten
Die Summe der Konventionalstrafe darf nicht … geändert werden.
a) im Schiedsgericht
b) von der Arbitrage
c) im Arbitrageverfahren
Die Zahlung erfolgt auf dem Inkassowege … der Dokumente.
a) gegen Vorliegen
b) bei Vorlegen
c) gegen Vorlage
198
Unterrichtseinheit 9
Wirtschaftsdeutsch
Unternehmen und Strukturwandel
Geschäftsdeutsch
Kaufvertrag (Fortzetzung)
Garantie
Höhere Gewalt
199
Unternehmen und Strukturwandel
Wissenswertes zum Thema
Personen
Schumpeter, Joseph Alois (8. Februar 1883) gilt als einer der bedeutendsten
Nationalökonomen des 20. Jahrhunderts. Der Österreicher hat sich in seinem
wissenschaftlichen Werk vor allem mit den Bestimmungsgründen für die
wirtschaftliche Entwicklung auseinander gesetzt und damit nur folgerichtig auch
mit der Funktion des Unternehmertums. Noch heute werden Unternehmer, die mit
der Einführung von Innovationen neue Märkte erschließen, d. h. neue Produkte
und Verfahren entwickeln oder neue Organisationsformen schaffen als sog. Pionier
bzw. „Schumpeter Unternehmer“ bezeichnet.
Sie fördern den Konjunkturaufschwung und erzielen für eine befristete Zeit
„Pioniergewinne“, bis wieder andere „schöpferische“ Unternehmer durch
innovatorische Akte das „Alte“ zerstören und „Neues“ schaffen. Der Wettbewerb
zwischen Unternehmen ist somit ein permanenter Prozess schöpferischer
Zerstörung“:
Zitatesammlung
Die nachstehenden gesammelten Aussagen stammen aus unterschiedlichen
Epochen und Bereichen (Politik, Wissenschaft, Wirtschaft etc.) und zeigen, dass
stets die Notwendigkeit besteht, sich verändernde Rahmenbedingungen zur
Kenntnis zu nehmen, will man – in welchem Feld auch immer – langfristig
erfolgreich agieren.
Die Produktion muss den Märkten folgen.
Ernst Baumann , BMW-Personalvorstand.
Die Fähigkeit einer Organisation zu lernen und das Gelernte schnell in Taten
umzusetzen ist der ultimative Wettbewerbsvorteil.
Jack Welch , ehem. Vorstandschef General Electric (1981-2001)
Die meisten Leute kommen nicht durch Spekulation zu Vermögen, sondern durch
richtige Beobachtung langfristiger Trends.
Heinz Brestel, deutscher Finanzpublizist
Es gibt kein Vergangenes, das man zurücksehen darf, es gibt nur ein ewig Neues,
das sich aus den erweiterten Elementen der Vergangenheit gestaltet, und die echte
Sehnsucht muss stets produktiv sein, ein Neues, Besseres zu schaffen.
Giordano Bruno, Philosoph
200
Fürchte dich nicht vor dem langsamen Vorwärtsgehen, fürchte dich nur vor dem
Stehenbleiben.
Weisheit aus Hongkong
Aufgaben
1. Lesen Sie die Zitate. Übersetzen Sie sie.
2. Beantworten Sie die folgenden Fragen:
Worin liegen die Kernaussagen aller hier gesammelten Zitate?
Welcher Zusammenhang besteht Ihrer Meinung nach zwischen den
vorgestellten Zitaten und dem Thema der Unterrichtseinheit „Unternehmen
und Strukturwandel? “
Wesentliche fachliche Informationen zum Verständnis des Begriffs
„Strukturwandel“ und dessen Einfluss auf unternehmerisches Handeln
Strukturwandel bezeichnet die wertmäßigen Beiträge der einzelnen
Wirtschaftszweige und Wirtschaftssektoren zum Bruttoinlandsprodukt (BIP)
aufgrund der marktwirtschaftlichen Dynamik.
Charakteristisch für den Strukturwandel ist der abnehmende BIPAnteil von Land
und Forstwirtschaft sowie der Industrie, während der BIPAnteil des
Dienstleistungsbereichs deutlich zunimmt.
Der Begriff Strukturwandel wird auf unterschiedliche Phänomene bezogen. So
zum Beispiel:
1. auf Qualifikation, Alter und Geschlecht der Beschäftigten,
2. auf Regionen oder Wirtschaftsräume (regionale Struktur),
3. auf die Zusammensetzung der Produktion eines Landes (Produktionsstruktur)
nach Wirtschaftszweigen (sektorale Struktur),
4. auf die Änderungen der Verteilung der Beschäftigten auf unterschiedliche
Wirtschaftsbereiche und -branchen,
5. auf die Änderungen der Produktionsfaktoren (Kapital, Arbeit, Wissen,
Organisation, Technologie etc.).
Text 1
Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen
Was veranlasst ein Unternehmen seine formale
Organisationsstruktur zu ändern
Organisationsstrukturen
werden
geändert:
eine Organisationsstruktur, die
Verfahrensrichtlinie wird überarbeitet; die Kompetenzen организационная структура
201
einer oder mehrerer Instanzen werden ausgeweitet; neue
Stellen werden geschaffen; Geschäftsbereiche, die bislang als
einfache Abteilungen angesehen wurden, werden zu Profit
Centern umgewandelt, was u. a. bedeutet, dass ihnen
Prozesse (Kapazitäten) zugeschlagen werden, die sie
benötigen, um auf einem bestimmten Markt eigenständig
operieren zu können, dass aus Abteilungsleiterstellen Stellen
von Geschäftsleitern werden und dass für die Inhaber solcher
Stellen ein System der leistungsabhängigen Entlohnung
eingeführt wird. Wenn viele organisatorische Elemente
gleichzeitig in einer umfassenderen Weise geändert werden,
spricht man von einem grundlegenden Struktur bzw.
organisatorischen Wandel.
Was veranlasst ein Unternehmen, seine formale
Organisationsstruktur zu ändern? Die gängige Antwort auf
diese Frage ist: Die Umwelt ändert sich und das nötigt
Organisationen, ihre Strukturen anzupassen. Europäische
Automobilunternehmen haben beispielsweise den Eindruck,
dass japanische Automobilunternehmen ihre Produkte
billiger verkaufen können, weil sie diese aufgrund einer
anderen
Fertigungsorganisation
kostengünstiger
produzieren. Europäische Automobilunternehmen bringt
diese Erkenntnis unter Umständen dazu, dass sie ihre
Produktion
einer
grundlegenden
Reorganisation
unterziehen.
Andere Unternehmen sehen sich mit einer völlig neuen
Produkttechnologie
konfrontiert,
die
offensichtlich
Wettbewerbsvorteile mit sich bringt. Beispielsweise
registriert ein Uhrenhersteller, dass sich Quarzuhrwerke in
der Entwicklung befinden, die wesentlich billiger sind, aber
auch eine höhere Ganggenauigkeit aufweisen als die bisher
verwendeten
mechanischen
Uhrwerke.
Die
Implementierung dieser neuen Technologie macht dann
gravierende organisatorische Änderungen erforderlich. Oder
Unternehmen stellen fest, dass konkurrierende Unternehmen
in der Lage sind, sehr viel flexibler als sie selbst auf
Kundenwünsche zu reagieren, ihre Produkte ständig zu
erneuern oder Märkte im Ausland zu erobern. Derartige
Beobachtungen in der Umwelt führen häufig dazu, dass die
beobachtenden Unternehmen ihre Strategie ändern und ihre
Organisationsstruktur grundlegend umstellen, um diese neue
202
Stelle, die
должность, рабочее место
Geschäftsbereich, der
cфера деятельности
Kapazität, die
производственная мощность
Abteilungsleiterstelle, die
должность руководителя
отдела
Geschäftsleiter, der
коммерческий директор
Entlohnung, die
вознаграждение, плата за
труд
Wandel, der
перемены, изменения
anpassen, te, t
приспосабливать,
адаптировать (напр. к новым
условиям)
Fertigungsorganisation, die
организация производства,
технология изготовления
Reorganisation, die
реорганизация
Implementierung, die
внедрение, ввод в
эксплуатацию, реализация
flexibel
гибкий
Kundenwünsche Pl.
запросы, пожелания
клиентов
Produkt, das
продукт
erneuern te, t
обновлять
öffentliche Unternehmen
государственные
предприятия
selbständig
самостоятельный
Tochterunternehmen, das
дочернее предприятие
Tochtergesellschaft, die
дочерняя компания
Entscheidungskompetenz, die
полномочие принимать
решения
Personalbeurteilung, die
Diese Beispiele machen deutlich: Die Umwelt erzwingt оценка персонала
Strategie besser umsetzen zu können. Öffentliche
Unternehmen wie die Bundesbahn werden privatisiert, was
sie u. a. veranlasst, Personalstellen „wegzurationalisieren“,
sich in selbständige Tochterunternehmen aufzuspalten, die
Marketingbereiche in allen diesen Tochtergesellschaften
auszuweiten, Entscheidungskompetenzen der Instanzen auf
den unteren Ebenen zu erweitern, die Mitarbeiter einer
periodischen Personalbeurteilung zu unterziehen und
erfolgsabhängige Komponenten in das System der
Entlohnung einzubauen.
nicht unmittelbar eine bestimmte Organisationsänderung,
vielmehr legen Organisationsgestalter fest, welche
organisatorischen Maßnahmen angebracht sind, damit
angesichts
der
von
ihnen
wahrgenommenen
Umweltänderungen die Wettbewerbsfähigkeit oder die
Leistungsfähigkeit der Organisation aufrechterhalten
werden kann.
Organisationsänderung, die
изменение организационной
структуры предприятия
Organisationsgestalter, der
основатель организационной
формы предприятия
Umweltänderung, die
изменения окружающей
среды
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text
schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle
unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und
Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie.
2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit
„Organisation“ und „Geschäft“. Lernen Sie sie.
Organisationsstrukturen
ändern|
formale
Organisationsstruktur|
ihre
Organisationsstruktur
grundlegend
umstellen|
bestimmte
Organisationsänderung| vielmehr Organisationsgestalter festlegen|
Geschäftsbereiche werden zu Profit Centern umgewandelt|
Abteilungsleiterstellen werden Stellen von Geschäftsleitern
aus
3. Legen Sie dar, welche Gründe Unternehmen haben, ihre Organisationsstrukturen
Ändern, welche unterschiedlichen Änderungsmöglichkeiten ihnen dabei zur
Verfügung stehen? Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und
Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2.
4. Erläutern Sie, welche Schwierigkeiten im Hinblick auf die „objektive“ Analyse
und Interpretation von Umweltveränderungen auftreten können?
203
5. Wählen Sie eine Branche aus, in der derzeit starke Wandlungsprozesse zu
erkennen sind (Musik, Film, Bekleidung, Tourismus, Handel, Logistik etc.) und
versetzen Sie sich in die Rolle des Marketingleiters.
6. Klären Sie, welche Fragen bzgl. der zukünftigen Ausrichtung eines
Unternehmens derzeit von besonderer Relevanz sind. Formulieren Sie hieraus
eine Kernaufgabe (z. B. Entscheidung bzgl. des Vertriebs von Produkten im
Internet oder der stärkeren Ausrichtung auf ältere Zielgruppen).
Text 2
Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, übersetzen
Firmen wandeln sich zu globalen Netzen
Die deutsche Industrie nimmt die Globalisierung an: Sie verlagert Teile ins
Ausland, hält Kernbereiche aber im Land. Nur wenige Meter haben bei Adidas
einst zwischen Idee und Fertigung gelegen. Auf dem Fabrikgelände im fränkischen
Herzogenaurach nähten vor 20 Jahren Arbeiter Schuhe und Trainingsanzüge.
Entwickler im Gebäude nebenan hatten die Produkte zuvor entworfen, die
Marketingleute ein paar Büros weiter sorgten schließlich für den erfolgreichen
Verkauf.
Heute liegen zwischen Idee und Fertigung tausende Kilometer. Die Zentrale des
Sportartikelherstellers ist zwar noch immer im beschaulichen Herzogenaurach.
Doch sie wird umkreist von weiteren Zentren weltweit, von „Satelliten“, wie
AdidasChef Herbert Hainer sie nennt.
Satellit A in Hongkong ist für die globale Beschaffung zuständig, Satellit B in
Portland/Oregon fürs Marketing. Die Satelliten C und D in New York und Tokio
funken neue Trends nach Herzogenaurach, wo Produkte entwickelt werden und die
Fäden zusammenlaufen. Genäht wird bei Adidas schon lange nicht mehr selbst:
Produktion ist nicht mehr Kernkompetenz, das übernehmen billige Fremdfirmen,
vor allem in Asien. Einst war Adidas ein deutsches Unternehmen. Heute nennt es
Hainer lieber ein „internationales Unternehmen mit deutschen Wurzeln“. Der
Konzern steht damit stellvertretend für den Weg, den in den vergangenen Jahren
viele deutsche Firmen gegangen sind – und in Zukunft noch gehen werden: Sie
entwickeln sich zu globalen Netzen aus eigenen Standorten und externen
Dienstleistern. Auf dieses Netz verteilen sie Produktion, Forschung, IT und
Vermarktung – dahin, wo sie für die jeweilige Aufgabe die besten
Voraussetzungen finden.
204
Großkonzerne wie Siemens oder BASF setzen dies schon länger um. Seit ein paar
Jahren trifft die Globalisierung auch den Mittelstand. Denn auch der braucht eine
globale Unternehmensstruktur. Dazu wird die deutsche Industrie allein schon
durch den sich rasant ändernden Rahmen gezwungen. Aufstrebende Regionen wie
China und Indien wollen nicht mehr nur Werkbank für westliche Firmen sein.
„Dort entstehen Unternehmen, die auf einem großen Technikwissen aufbauen und
eine geringere Kostenbasis haben. Diese neuen Wettbewerber bauen ebenfalls
internationale Netzwerke auf und drängen auf die westlichen Märkte.
So entstehen auch hier unternehmensinterne Netze, die aus der F&E und den neuen
Experten aus aller Welt bestehen. Dies führt zu einer vollkommen neuen
Arbeitsteilung.
Quelle: Fröndhoff, B., Handelsblatt
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes
zusammen.
2. Finden Sie im Text die Informationen, die Veränderungen auf den vorgestellten
Gütermärkten im Zuge der Globalisierung zeigen. Es handelt sich um sich
„rasant ändernden Rahmen“. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch
zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen.
3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von
Fachbegriffen: Vermarktung, Mittelstand, Kostenbasis. Definieren Sie sie.
Text 3
Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen
Aus für deutsche HandyWerke
BenQ kündigt Insolvenzantrag für ehemalige Siemens-Tochter an –
3.000 Mitarbeiter bangen um ihren Job
Weniger als ein Jahr nach dem Verkauf an die taiwanische BenQ ist die ehemalige
Handysparte von Siemens finanziell am Ende. Der börsennotierte Mutterkonzern
BenQ in Taipeh stoppte gestern völlig überraschend sämtliche Zahlungen an die
verlustreiche deutsche Tochter. Die Münchener BenQ Mobile GmbH werde
deshalb am Freitag oder am Montag Insolvenzantrag beim Amtsgericht München
stellen, sagte ein Sprecher. Betroffen sind etwa 3.000 Arbeitsplätze in der Zentrale
in München und in den Werken KampLintfort und Bocholt.
205
BenQ will die Mobiltelefone der Marke „BenQ Siemens“ künftig in Asien
produzieren. Dennoch wird es auch weiterhin Mobiltelefone aus deutscher
Produktion geben: Der Weltmarktführer Nokia fertigt Handys in Bochum, der
USKonzern Motorola hat ein Werk in Flensburg. „Jetzt ist Feuer unter dem Dach“,
machte ein BenQMitarbeiter seiner Empörung Luft.
Auch für das deutsche Management kam der Schritt überraschend, er war ohne
Beteiligung deutscher Manager auf einer Sitzung des BenQVerwaltungsrats am
frühen Donnerstagmorgen in Taipeh entschieden worden.
Die Zukunft von BenQ Mobile ist nun ungewiss, dem Unternehmen fehlten die
flüssigen Mittel, hieß es. Das laufende Geschäft soll aber aufrechterhalten werden.
Vorerst kann BenQ Mobile auch die Gehälter seiner Mitarbeiter noch bezahlen.
Ein Ergänzungstarifvertrag gibt den BenQBeschäftigten in KampLintfort eine
Beschäftigungsgarantie bis Jahresende. Dafür hatten sie auf etwa ein Viertel ihres
Gehalts verzichtet.
Quelle: Hardt, C., Handelsblatt
Aufgaben
1. Fassen Sie in eigenen Worten die Ereignisse bei BenQ-Mobile/Siemens
zusammen. Welche Entscheidungen wurden getroffen? Wer hat diese getroffen?
Wie wurden Vorstand und Mitarbeiterschaft von Siemens informiert?
2. Beschreiben Sie Strukturen und Entscheidungsebenen im global agierenden
BenQKonzern.
3. Wie stellen sich die Abhängigkeitsverhältnisse im Konzern dar? Finden Sie
weitere
Beispiele
aus
anderen
Branchen
für
vergleichbare
Organisationsstrukturen.
206
Kaufvertrag (Fortsetzung)
Garantie. Höhere Gewalt
Einleitung
Die Garantie ist die Zusicherung bestimmter Qualitäten (Material-, Konstruktions-,
Fertigungsqualität, sonstige Eigenschaften) und/oder Leistungen einer Ware, die der
Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum gibt und die beim Auftreten von Mängeln
dem Käufer bestimmte Ansprüche zuerkennt.
Garantierechte sind durch Gesetz, Handelsbrauch oder vertragliche Vereinbarung
begründet.
Die wichtigsten Bestandteile einer Garantieklausel
Garantieumfang, Garantiefrist, Garantieansprüche.
im
Vertrag
sind:
Der Garantieumfang sagt aus, für welche Qualitäten bzw. Eigenschaften und
Leistungen die Garantie gewährt wird. Besonderes Augenmerk ist auf die
Garantieausschlüsse zu legen, z.B. keine Garantie für Verschleißteile.
Die Garantiefrist kann nach kalendermäßigen Abschnitten (z.B. Monate), nach
Betriebsdauer (z.B. Fahrtkilometer) oder auch kombiniert bestimmt werden.
Als Garantieansprüche werden am häufigsten Nachbesserung, Ersatzlieferung und
Minderung vereinbart. Aber auch Konventionalstrafe, Schadenersatz und Rücktritt
sind gebräuchlich.
Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen setzt voraus, dass es sich um einen
Garantiefall innerhalb der Garantiefrist handelt, dass die Ware vertragsgemäß
behandelt bzw. dem üblichen Bestimmungszweck entsprechend genutzt wurde und
dass der Mangel frist-und formgerecht angezeigt wurde.
Als Höhere Gewalt (Force majeure) bezeichnet man Umstände, die die Erfüllung
von Leistungspflichten verhindern und bei Vertragsabschluss weder voraussehbar
waren, noch bei Beachtung der in der kommerziellen Tätigkeit üblichen Sorgfalt
abgewendet werden konnten.
Zu den Fällen höherer Gewalt zählen Naturereignisse (z.B. Brand,
Überschwemmung, Naturkatastrophen) sowie solche Umstände, die aus den
politisch-ökonomischen Verhältnissen resultieren (Ausfuhrsperren, Krieg,
Blockade, Devisenrestriktionen, Streik).
207
Der Partner, auf dessen Leistungspflicht sich die höhere Gewalt auswirkt, ist
verpflichtet, den anderen Partner über den Eintritt der Umstände höherer Gewalt
und die dadurch verursachte Verzögerung der Erfüllung oder das Erlöschen der
Leistungspflicht zu informieren.
Es ist im Interesse der Parteien, jene Umstände und Ereignisse, die eine
Nichterfüllung der Lieferung zu entschuldigen haben und den Kontrahenten von
der Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung befreien, im Kaufvertrag
ausdrücklich zu vereinbaren.
Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte
1. Der Verkäufer garantiert die Qualität der Ausrüstung innerhalb der im
vorliegenden Vertrag angegebenen Garantiefrist.
Sollte sich die Ausrüstung im Laufe der im vorliegenden Vertrag angegebenen
Garantiefrist als mangelhaft oder den Vertragsbedingungen nicht entsprechend
erweisen, ist der Verkäufer verpflichtet die Mängel zu beseitigen oder die
fehlerhaften Teile zu ersetzen.
Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich weder auf schnellverschleiβende Teile,
noch auf natürlichen Verschleiβ und Schäden, die infolge der Nichteinhaltung
durch den Käufer der technischen Anweisungen des Verkäufers betreffs der
Lagerung, Bedienung, Anwendung, Aufstellung und Inbetriebsetzung der
Ausrüstung entstanden sind.
2. Der Verkäufer garantiert eine hohe Qualität der Herstellung von den
Ausrüstungen sowie gewährleistet, dass diese den Vertragsbedingungen völlig
entsprechen.
Die Garantiefrist wird auf 12 Monate, gerechnet vom Datum der Lieferung,
festgelegt.
Sollten sich die Ausrüstungen während der Garantiefrist als mangelhaft erweisen
oder sollten sie den Vertragsbedingungen nicht entsprechen, so ist der Verkäufer
verpflichtet auf Forderung des Käufers unverzüglich und auf eigene Kosten die
Mängel durch Ausbesserung oder Ersatz von mangelhaften Teilen durch neue zu
beseitigen.
Alle Transportkosten, die mit Austausch oder Ausbesserung der Maschinen
zusammenhängen, trägt der Verkäufer.
3. Der Verkäufer garantiert:
208
‒ dass die gelieferten Maschinen dem höchsten Stand der Technik
entsprechen, der für diese Art der Ausrüstung in der Welt zum Zeitpunkt
der Ausführung des Vertrages existiert;
‒ die hohe Qualität der bei der Herstellung der Maschinen verwendeten
Materialien;
‒ die gute Qualität, Vollzähligkeit und Vollständigkeit der technischen
Dokumentation und Zeichnungen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind.
Der Verkäufer verpflichtet sich während der Garantiezeit zur Behebung auf seine
Kosten derjenigen Mängel an den Maschinen, die auf einem Fehler an der
Konstruktion, des Materials bzw. der Ausrüstung beruhen.
4. Stellen sich während der Einfahrperiode und/oder Endprüfungen und/oder
Garantiezeit irgendwelche Mängel, Unvollzähligkeit bzw. Unvollständigkeit der
Materialien und der Ausrüstung und/oder technischer Dokumentation vollkommen
bzw. teilweise heraus, so ist der Verkäufer verpflichtet, unabhängig davon, ob dies
bei der Prüfung im Werk des Verkäufers bzw. seiner Unterlieferanten festgestellt
werden konnte, die festgestellten Mängel durch Ausbesserung oder Ersatz
unverzüglich und auf eigene Rechnung zu beseitigen bzw. die mangelhafte
Ausrüstung oder ihre Teile durch die neue vollwertiger Qualität zu ersetzen.
Die ersetzte mangelhafte Ausrüstung und/oder Teile davon werden vom Verkäufer
auf sein Verlangen und auf seine Rechnung zu dem von den beiden Parteien
vereinbarten Termin zurückgeschickt. Alle Transport- und sonstigen Kosten, die
mit der Rückführung und/oder Austausch von mangelhafter Ausrüstung verbunden
sind, sei es auf dem Territorium des Verkäufers oder des Transportlandes oder auf
dem Territorium des Käufers, trägt der Verkäufer.
5. Wenn der Verkäufer auf Forderung des Käufers ohne Verzögerung die
angemeldeten Defekte nicht beseitigt, so ist der Käufer berechtigt, diese selbst auf
Kosten des Verkäufers zu beseitigen, ohne Schaden für seine Garantierechte,
wobei der Verkäufer verpflichtet ist, die Instandsetzungskosten in Höhe effektiver
und für diese Art der Arbeitsgänge normaler Kosten zu begleichen.
6. Kleine Mängel, die keinen Aufschub dulden und die Teilnahme des Verkäufers
an ihrer Beseitigung nicht erfordern, werden vom Käufer beseitigt, und die Kosten
werden dem Verkäufer in tatsächlicher Höhe übertragen.
7. Falls die beiden Parteien die festgestellten Mängel als unbehebbar anerkennen
bzw. ihre Behebung mehr als 4 Monate erfordert, so ist der Käufer berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall zahlt der Verkäufer dem Käufer den Wert
der gelieferten Ausrüstung zurück, bezahlt die Strafe in Höhe von 10% vom Wert
des Vertrages und erstattet dem Käufer die von ihm dadurch erlittenen Verluste.
209
8. Sollte der Käufer von seinem Recht, den Vertrag zu annullieren, keinen
Gebrauch machen, so ist der Verkäufer verpflichtet, alle Mängel unverzüglich und
auf eigene Kosten zu beseitigen und dem Käufer eine Strafe in Höhe von 10% vom
Vertragswert dieser Ausrüstung zu zahlen. Auβerdem verlängern sich dann in dem
entsprechenden Zeitraum alle Garantien für die Maschinen, die in dieser Zeit nicht
eingesetzt werden können.
* * *
1. Die Parteien werden von der Verantwortung für teilweise oder vollständige
Nichterfüllung der Verpflichtungen gemäß vorliegendem Vertrag befreit, falls die
Nichterfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt, und zwar: Brand,
Überschwemmung, Erdbeben hervorgerufen wurde, und falls diese Umstände
einen unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung dieses Vertrages ausgeübt haben.
Dabei wird die Erfüllung dieses Vertrages um die Zeit der Dauer dieser Umstände
und deren Folgen verschoben.
2. Die Partei, der es unmöglich geworden ist, den vertraglichen Verpflichtungen
nachzukommen, hat unverzüglich, jedoch nicht später als 10 Tage nach dem
Eintreten der oben genannten Umstände schriftlich darüber der anderen Partei
Mitteilung zu machen. Dasselbe gilt auch für die Beendigung der Wirkung dieser
Umstände.
Eine nicht rechtzeitige Benachrichtigung von den Ereignissen höherer Gewalt
entzieht der betreffenden Seite das Recht, sich desweiteren darauf zu berufen.
3. Als regelrechter Beweis des Vorhandenseins der oben erwähnten Ereignisse und
deren Zeitdauer werden Bescheinigungen der entsprechenden Handelskammer im
Lande des Verkäufers bzw. des Käufers dienen.
4. Sollten diese Ereignisse und deren Folgen länger als sechs (6) Monate dauern,
so ist jede der Parteien berechtigt vom Vertrage für den noch nicht gelieferten
Anteil zurückzutreten, und in diesem Falle ist keine der Parteien berechtigt, von
der anderen Partei Entschädigung der eventuellen Verluste zu fordern. Der
Verkäufer verpflichtet sich dabei, für die bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten
Materialien und Ausrüstungen unverzüglich eine Schlussrechnung zu legen und
dem Käufer unverzüglich alle jene Zahlungen, die von ihm laut diesem Vertrag für
noch nicht gelieferte Materialien und Ausrüstungen geleistet wurden, mit
Jahreszinsen von 6,75% zurückzuerstatten bzw. noch offene Forderungen des
Käufers innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
5. Beim Eintreten der Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem
Vertrag für eine der Parteien vollkommen oder teilweise unmöglich machen, u.zw.
Feuer, Naturkatastrophen, Kriegsaktionen aller Art, Sperre, Export- und
210
Importverbote, wird die Erfüllung der Verpflichtungen um eine angemessene Zeit,
innerhalb welcher diese Umstände wirken werden, verschoben.
6. Sollten solche Umstände über drei Monate dauern, ist jede Partei berechtigt, von
weiterer Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Abstand zu nehmen, und keine der
Parteien wird dabei das Recht auf Vergütung durch andere Partei eventueller
Verluste haben.
7. Die Partei, für welche die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen unmöglich
wurde, hat die andere Partei unverzüglich von Eintreten und Aufhören solcher
Umstände zu benachrichtigen.
Als gebührender Beweis des Vorhandenseins und der Dauer obiger Umstände
dienen die jeweils von der Handelskammer des Landes des Verkäufers bzw. des
Käufers auszustellenden Bescheinigungen.
8. Produktionsschwierigkeiten, u.zw. Mangel an Rohstoffen, elektrischer Energie
und Arbeitskraft, befreien den Verkäufer von der Verantwortung für
Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Ware im Rahmen dieses Vertrages
nicht.
Dialog
Inanspruchnahme der Garantieleistung
Wie ich Ihnen bereits per Telefon sagte, sind wir mit der letzten Partie der
Maschinen unzufrieden, die bei uns mit dem Schiff „Rakete“ eingetroffen ist.
Womit sind Sie denn unzufrieden?
Die eingetroffenen Maschinen wurden sofort im Werk unseres Kunden aufgestellt
und geprüft. Infolge der Prüfung wurde leider eine ungenügende, den
Vertragsbedingungen nicht entsprechende Leistung bei 6 Maschinen festgestellt.
Sagen Sie bitte, hat Ihr Personal alle unsere Bedienungs- und
Wartungsanweisungen befolgt?
Ja, natürlich. Obwohl alle Ihre Vorschriften genau befolgt wurden, ist die Anzahl
der von Ihren Maschinen hergestellten Werkstücke bedeutend geringer, als es im
Vertrag vorgesehen ist. Hier ist das Prüfungsprotokoll. Wir sind daher berechtigt
diese Maschinen zurückzusenden und Ihnen alle Kosten deren Rücklieferung und
die Verluste, die uns durch diese nichtvertragsgemäße Lieferung entstanden sind,
in Rechnung zu stellen.
Es ist mir sehr peinlich, dies zu vernehmen. Da sich die ungenügende Leistung
der Maschinen während der Garantiezeit herausgestellt hat, sind wir
selbstverständlich bereit, die Partie der minderwertigen Maschinen zu
211
ersetzen. Erlauben Sie mir Ihnen zu versichern, dass wir alles daran setzen,
um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.
Vokabular
Anspruch, der; -(e)s, Ansprüche
Anweisung, die; -, -en
Anwendung, die; -, -en
anzeigen vt (sw. V.; hat)
einen Mangel anzeigen
Aufstellung, die; -, -en
Ausfuhrsperre, die; -, -n
Austausch, der; -es
Bedienung, die; -, -en
Bedienungsanweisung, die; -, -en
begleichen vt (st. V.; hat)
Behebung, die; Behebung der Mängel
Bescheinigung, die; -, -en
beseitigen vt (sw. V.; hat)
einen Mangel beseitigen (beheben)
Defekt, der; -(e)s, -e
Devisenrestriktionen Pl.
Dokumentation, die; -, -en
technische Dokumentation
Entschädigung, die; -, -en
Ersatzlieferung, die; -, -en
erstatten vt (sw. V.; hat)
претензия; притязание; требование
1. приказ; поручение;
распоряжение
2. денежный перевод, чек, ордер
3. отчисление; ассигнование
4. инструкция; руководство
применение, использование
1. извещать, уведомлять
2. указывать, показывать
уведомить о дефекте товара
1. составление (баланса, сметы)
2. ведомость; список; перечень;
смета; счет; спецификация
3. установка, сборка; монтаж
эмбарго на экспорт
обмен, мена; замена
обслуживание
инструкция по эксплуатации
оплачивать (счет); покрывать
(убытки, расходы); погашать
(задолженность)
устранение, ликвидация (дефекта,
неисправности)
устранение дефектов
удостоверение, свидетельство;
сертификат; расписка, квитанция;
документальное подтверждение
устранять, убирать, ликвидировать
устранить недостаток (дефект)
дефект; повреждение; недостаток
валютный контроль, валютные
ограничения
документация
техническая документация
возмещение, компенсация
поставка с целью замены
некондиционного товара
возвращать; возмещать (убытки),
компенсировать
212
eventuell
Exportverbot, das; -(e)s, -e
fehlerhaft
feststellen vt (sw. V.; hat)
festgestellter Mangel
Force majeure [fɔrs maʒœ:r], die; -, Forderung, die; -, -en
Forderungen Pl.
возможный, эвентуальный
запрет (запрещение) на экспорт
1. ошибочный, неисправный,
неверный
2. неисправный, дефектный,
недоброкачественный, с браком
устанавливать, констатировать;
определять
обнаруженный недостаток (дефект)
форс-мажор (обстоятельства
непреодолимой силы)
1. требование; претензия
2. долг к получению; долговое
обязательство
дебиторская задолженность; счета
дебиторов; долговые обязательства
Forderungen begleichen
оплачивать (погашать) долги
formgerecht (formgemäß)
fristgerecht
Garantieanspruch, der; -(e)s,
Garantieansprüche
Garantiefall, der; -s, Garantiefälle
по форме, согласно форме
в надлежащий срок; в срок
право на гарантийный ремонт
Garantieklausel, die; -, -n
Garantieleistung, die; -, -en
garantieren vt (sw. V.; hat)
Garantiezeit, die; -, -en
gewähren vt (st. V. hat)
eine Garantie gewähren
Gewalt, die; -, -en
höhere Gewalt
Handelsbrauch, der; -(e)s,
Handelsbräuche
Importverbot, das; -(e)s, -e
Inanspruchnahme, die; -, -en
Inbetriebsetzung, die; -, -en
Instandsetzungskosten Pl.
Jahreszins, der; -es, -en
Kontrahent, m; -en, -en
Kosten Pl.
auf eigene Kosten
случай, требующий предоставления
гарантии
оговорка о гарантиях; пункт договора
о гарантиях
предоставление гарантии,
гарантийные услуги
гарантировать, обеспечивать
срок гарантии
предоставлять, давать (право, льготу)
предоставлять (давать) гарантию
(поручительство)
сила, власть
непреодолимая сила
торговый обычай, узанс
запрещение импорта, запрет на
импорт
использование (кредита, средств);
предъявление претензий
пуск (сдача) в эксплуатацию
расходы (издержки) по ремонту
годовой процент
контрагент, стона в договоре
затраты, издержки расходы
за свой счет
213
effektive Kosten
Leistungspflicht, die; -, -en
minderwertig
Nichtlieferung, die; -, -en
offen
Prüfung, die; -, -en
Prüfungsprotokoll, das; -s, -e
Rückführung, die; -, -en
Rücklieferung, die; -, -en
Rücktritt, der; -s, -e
Schadenersatz, der: -es
Schlussrechnung, die; -, -en
sonstig
sonstige Kosten
Sperre, die; -, -n
Strafe, die; -, -en
eine Strafe zahlen
tatsächlich
Unterlieferant, der; -en, -en
u.zw.=und zwar
vereinbaren vt (sw. V.; hat)
Vergütung, die; -, -en
Verlust, der; -es, -e
erlittener Verlust
Verpflichtung, die; -, -en
vertragliche Verpflichtung
verspätet
verspätete Lieferung
Vertragsverpflichtung, die; -, -en
Vertragswert, der; -(e)s, -e
vollwertig
Vorschrift, die; -, -en
Vorschriften befolgen
zurücktreten vi (st. V.; ist)
vom Vertrag zurücktreten
фактические затраты; эффективные затраты
обязательство исполнения (условий
договора)
малоценный; неполноценный;
недоброкачественный, низкосортный,
низкокачественный
непоставка; отказ от поставки
неоплаченный
испытание, проверка, контроль
протокол испытания, технического
осмотра, проверки
возврат, возвращение
возврат поставленных товаров
односторонний отказ от договора
возмещение убытков, компенсация за
убытки
окончательный счет (расчет)
прочий, другой
прочие издержки (расходы)
эмбарго, экономическая блокада
1. наказание
2. штраф
3. взыскание
уплатить штраф
фактический, действительный
субпоставщик
а именно
1. согласовывать, регулировать
2. mit Dat. договариваться о
чем-л., с кем-л.
возмещение (ущерба)
потеря; убыток, ущерб
понесенный ущерб (убыток)
обязанность; обязательство
договорное обязательство
1. запоздалый
2. с опозданием, с запозданием
просроченная поставка
договорное обязательство
сумма договора, стоимость сделки по
договору
полноценный
предписание, положение, инструкция
следовать инструкциям, соблюдать
положения
отказаться (от притязаний)
отказаться от договора,
214
расторгнуть договор
zurückzahlen vt (sw. V.; hat)
возвращать; погашать; выплачивать
Aufgaben
1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der
Vertragspunkte sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus dem
Vokabular.
2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein.
die Garantieausschlüsse| die Nichterfüllung| die Inanspruchnahme| eine
Garantieklausel| der Eintritt| Garantieansprüche| die Zusicherung| Umstände| die
Garantie| Naturereignisse| Konventionalstrafe, Schadenersatz und Rücktritt
1. Die Garantie ist … bestimmter Qualitäten und/oder Leistungen einer Ware,
die der Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum gibt.
2. Die wichtigsten Bestandteile … im Vertrag sind: Garantieumfang,
Garantiefrist, Garantieansprüche.
3. Der Garantieumfang sagt aus, für welche Qualitäten bzw. Eigenschaften und
Leistungen … gewährt wird.
4. Besonderes Augenmerk ist auf … zu legen, z.B. keine Garantie für
Verschleißteile.
5. Am häufigsten werden als … Nachbesserung, Ersatzlieferung und
Minderung vereinbart. Gebräuchlich sind aber auch … .
6. … von Garantieleistungen setzt voraus, dass es sich um einen Garantiefall
innerhalb der Garantiefrist handelt
7. Als Höhere Gewalt bezeichnet man …, die die Erfüllung von
Leistungspflichten verhindern und bei Vertragsabschluss weder
voraussehbar waren, noch abgewendet werden konnten.
8. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen … sowie solche Umstände, aus den
politisch-ökonomischen Verhältnissen resultieren.
9. Der Partner, auf dessen Leistungspflicht sich die höhere Gewalt auswirkt, ist
verpflichtet, den anderen Partner über … der Umstände höherer Gewalt zu
informieren.
10. Es ist im Interesse der Parteien, jene Umstände und Ereignisse, die den
Kontrahenten von der Verantwortlichkeit für … befreien, im Kaufvertrag
ausdrücklich zu vereinbaren.
3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie
nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein.
1. Der Verkäufer garantiert die Qualität der Ausrüstung (die im vorliegenden
Vertrag angegebene Garantiefrist).
215
2. Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich (schnellverschleiβende Teile),
(natürlicher Verschleiβ und Schäden), die infolge der Nichteinhaltung durch
den Käufer der technischen Anweisungen des Verkäufers entstanden sind.
3. Die Garantiefrist wird auf 12 Monate, gerechnet (das Datum) der Lieferung,
festgelegt.
4. Sollten sich die Ausrüstungen (die Garantiefrist) als mangelhaft erweisen, so
ist der Verkäufer verpflichtet, die Mängel (Ausbesserung oder Ersatz) von
mangelhaften Teilen durch neue zu beseitigen.
5. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Maschinen dem höchsten
Stand der Technik entsprechen, der für diese Art der Ausrüstung in der Welt
(der Zeitpunkt) des Ausführung des Vertrages existiert.
6. Der Verkäufer verpflichtet sich während der Garantiezeit zur Behebung auf
seine Kosten derjenigen Mängel (die Maschinen), die auf einem Fehler an
der Konstruktion, des Materials bzw. der Ausrüstung beruhen.
7. Der Verkäufer ist verpflichtet die festgestellten Mängel (Ausbesserung oder
Ersatz) unverzüglich und auf eigene Rechnung zu beseitigen.
8. Die ersetzte mangelhafte Ausrüstung und/oder Teile davon werden vom
Verkäufer (sein Verlangen und seine Rechnung) zurückgeschickt. Alle
Transport- und sonstigen Kosten, die (die Rückführung und/oder Austausch)
von mangelhaften Ausrüstung verbunden sind, trägt der Verkäufer.
9. Kleine Mängel, die keinen Aufschub dulden und die Teilnahme des
Verkäufers (ihre Beseitigung) nicht erfordern, werden vom Käufer beseitigt
und die Kosten werden (der Verkäufer) in tatsächlicher Höhe übertragen.
10. Falls die beiden Parteien die festgestellten Mängel als unbehebbar
anerkennen bzw. ihre Behebung mehr als 4 Monate erfordert, so ist der
Käufer berechtigt (der Vertrag) zurückzutreten.
11. Sollte der Käufer (sein Recht), den Vertrag zu annullieren, keinen Gebrauch
machen, so ist der Verkäufer verpflichtet, alle Mängel unverzüglich und auf
eigene Kosten zu beseitigen.
12. Die Parteien werden (die Verantwortung) für teilweise oder vollständige
Nichterfüllung der Verpflichtungen gemäß vorliegendem Vertrag befreit,
falls die Nichterfüllung zufolge Ereignissen höherer Gewalt hervorgerufen
wurde, und falls diese Umstände (ein unmittelbarer Einfluss) (die Erfüllung)
dieses Vertrages ausgeübt haben. Dabei wird die Erfüllung dieses Vertrages
(die Zeit) der Dauer dieser Umstände und deren Folgen verschoben.
13. Die Partei, der es unmöglich geworden ist, (die vertraglichen
Verpflichtungen) nachzukommen, hat unverzüglich schriftlich darüber der
anderen Partei Mitteilung zu machen. Dasselbe gilt auch (die Beendigung)
der Wirkung dieser Umstände.
14. Eine nicht rechtzeitige Benachrichtigung (die Ereignisse höherer Gewalt)
entzieht (die betreffende Seite) das Recht, sich desweiteren darauf zu
berufen.
216
15. (regelrechter Beweis) des Vorhandenseins der Ereignisse höherer Gewalt
und deren Zeitdauer werden Bescheinigungen der entsprechenden
Handelskammer im Lande des Verkäufers bzw. des Käufers dienen.
16. Beim Eintreten der Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen (dieser
Vertrag) für eine der Parteien vollkommen oder teilweise unmöglich
machen, wird die Erfüllung der Verpflichtungen (eine angemessene Zeit),
innerhalb welcher diese Umstände wirken werden, verschoben.
17. Sollten Umstände höherer Gewalt über drei Monate dauern, ist jede Partei
berechtigt (weitere Erfüllung) der Vertragsverpflichtungen Abstand zu
nehmen, und keine der Parteien wird dabei das Recht (Vergütung) durch
andere Partei eventueller Verluste haben.
18. Produktionsschwierigkeiten, u.zw. Mangel (Rohstoffe, elektrische Energie
und Arbeitskraft), befreien den Verkäufer von der Verantwortung für
Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Ware im Rahmen dieses
Vertrages nicht.
4. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog.
1. Worüber hat der Käufer per Telefon geklagt?
2. Was ergab die Prüfung der eingetroffenen Maschinen im Werk des
Kunden?
3. Warum trägt das Personal des Käufers keine Schuld für die ungenügende
Leistung bei 6 Maschinen?
4. Was weist das vorgelegte Prüfungsprotokoll aus?
5. Zu welchen Sanktionen ist der Käufer berechtigt?
6. Warum sieht sich der Verkäufer gezwungen, die minderwertigen
Maschinen zu ersetzen?
7. Was sichert der Verkäufer dem Käufer zu?
5. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder.
6. Übersetzen Sie ins Deutsche.
а)
1. Продавец гарантирует качество оборудования в течение гарантийного
срока, указанного в настоящем контракте. Если оборудование в
течение гарантийного срока окажется дефектным или не
соответствующим условиям контракта, продавец обязан устранить
дефекты или заменить недоброкачественные детали.
2. Гарантия продавца не распространяется на быстроизнашивающиеся
детали и дефекты, возникшие вследствие несоблюдения покупателем
технических инструкций продавца относительно складирования,
обслуживания, использования, монтажа и пуска в эксплуатацию
оборудования.
217
3. Продавец гарантирует:
‒ что поставленные станки соответствуют наивысшему уровню
техники, существующему в мире для данного вида оборудования на
момент исполнения контракта;
‒ высокое качество использованных при изготовлении станков
материалов;
‒ хорошее качество, полноту и комплектность технической
документации и чертежей, предусмотренных в этом контракте.
4. Если продавец по требованию покупателя без промедления не устранит
заявленные дефекты, покупатель имеет право устранить их сам за счёт
продавца без ущерба для своих прав на гарантию, причём продавец
обязан оплатить расходы по ремонту в размере фактических и
нормальных для этого вида оборудования расходов.
5. Если обе стороны признают недостатки неустранимыми или их
устранение потребует более 4 месяцев, покупатель имеет право
отказаться от контракта. В этом случае продавец возвращает
покупателю стоимость поставленного оборудования, оплачивает
штраф в размере 10% стоимости контракта и возмещает покупателю
понесённые им в результате этого убытки.
6. Небольшие дефекты, не терпящие отлагательства и не требующие
участия продавца в их устранении, устраняются покупателем, и
расходы возлагаются на продавца в фактическом размере.
b)
1. Стороны освобождаются от ответственности за частичное или полное
невыполнение обязательств согласно настоящему контракту, если
невыполнение было вызвано обстоятельствами непреодолимой силы, а
именно: пожаром, наводнением, землетрясением, и если эти
обстоятельства оказали непосредственное влияние на исполнение
контракта. При этом исполнение контракта отодвигается на время
продолжительности этих обстоятельств.
2. Сторона, которая не может выполнить свои контрактные обязательства,
должна незамедлительно, однако, не позднее чем через 10 дней после
наступления вышеназванных обстоятельств, письменно сообщить об
этом другой стороне. Тоже самое действительно для окончания
действия этих обстоятельств.
3. Несвоевременное уведомление об обстоятельствах непреодолимой
силы лишает соответствующую сторону права в дальнейшем ссылаться
на них.
4. Надлежащим доказательством наличия обстоятельств непреодолимой
силы и их продолжительности служат свидетельства соответствующей
Торговой палаты в стране продавца или покупателя.
5. При наступлении обстоятельств, которые делают невозможным для
одной из сторон исполнение обязательств по этому контракту
полностью или частично, а именно пожар, стихийные бедствия,
218
военные действия любого рода, эмбарго, запрет на экспорт и импорт,
исполнение обязательств отодвигается на соответствующее время, в
течение которого будут действовать эти обстоятельства.
Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen
1. Finden Sie Beispiele einzelner Wandlungsprozesse in den in Texten genannten
Bereichen. Wie wirken sich die Veränderungen auf die „Arbeit“ in
Unternehmen aus? Finden Sie Beispiele zur Illustration Ihrer Ausführungen!
2. Legen Sie dar, welche wesentlichen Faktoren für strukturelle
Wandlungsprozesse in Unternehmen verantwortlich gemacht werden?
3. Erfassen
Sie
die
wesentlichen
Rahmenbedingungen,
die
die
Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens beeinflussen und erstellen Sie
unterschiedliche Extremszenarien (positive/negative Entwicklung für das
Unternehmen) sowie ein Trendszenario.
4. Finden Sie die richtige Variante.
Sollten sich die Ausrüstungen während der Garantiefrist als mangelhaft
erweisen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Mängel … zu beseitigen.
a) zu eigenen Lasten
b) auf eigene Kosten
c) für eigene Kosten
Zu den Fällen höherer Gewalt zählen Naturereignisse z. B. … .
a) Sperren
b) Überschwemmungen
c) Streiks
Die Erfüllung des Vertrages wird … die Zeit der Dauer der Umstände höherer
Gewalt verschoben.
a) auf
b) für
c) um
Da sich die ungenügende Leistung der Maschinen während der Garantiezeit
herausgestellt hat, ist der Verkäufer bereit die minderwertigen Maschinen zu ….
a) erstatten
b) beseitigen
c) ersetzen
219
Als Beweis des Vorhandenseins und der Dauer der Umstände höherer Gewalt
dienen … der Handelskammer.
a) Ausweise
b) Bescheinigungen
c) Scheine
220
Unterrichtseinheit 10
Wirtschaftsdeutsch
Zoll und Steuern
Geschäftsdeutsch
Kaufvertrag (Fortzetzung)
Schiedsgericht
Reklamation
221
Zoll und Steuern
Bemerkungen zu Begriffen
Zoll – Bezeichnung für öffentliche Abgaben im grenzüberschreitenden
Warenverkehr, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden. Es gibt
mehrere unterschiedliche Zollbegriffe: Ausfuhrzölle, Einfuhrzölle, Durchfuhroder Transitzölle, autonome Zölle, Antidumping- oder Ausgleichszölle,
Abwehrzölle.. In Deutschland gelten Zölle als Steuern im Sinne der
Abgabenordnung. Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die
kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden.
Text 1
Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen
Rund um die Steuer
Wichtigstes Ziel der Erhebung von Steuern ist die Erzeugung
von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts genutzt
werden. Die über Steuern gewonnenen Einnahmen werden zu
Finanzierung von staatlichen Aufgaben herangezogen, wie
beispielsweise: Entlohnung der Beschäftigten im öffentlichen
Dienst,
finanzieller Ausgleich sozialer Unterschiede,
finanzielle Unterstützung von Forschung, Bildung und Lehre,
Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der
Infrastruktur.
Neben der Deckung des Staatshaushalts werden Steuern auch
zur Lenkung von Verhaltensweisen oder zur Umverteilung
unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit erhoben.
So sollen Lenkungssteuern gesellschaftlich nicht erwünschte
Verhaltensweisen beeinflussen. Z.B. wird mit einer hohen
Tabaksteuer versucht, das Rauchen einzudämmen, die
Alkopop-Steuer soll den Missbrauch von Alkohol durch
Jugendliche
verhindern.
Andererseits
kann
mit
Steuervergünstigungen auch ein gesellschaftspolitisch
gewolltes Verhalten gefördert werden.
Steuer, die
налог
Erhebung von Steuern
взимание налогов
Einnahme, die
поступление, прибыль
Ausgleich, der
выравнивание
Deckung, die
покрытие
Staatshaushalt, der
государственный
бюджет
Lenkung, die
регулирование,
распределение
Umverteilung, die
перераспределение
Lenkungssteuern, Pl.
регулирующие налоги,
преследующие
преимущественно
нефискальные цели
Steuervergünstigungen
Pl. налоговые льготы
Der Solidaritätszuschlag ist ein typisches Beispiel für eine Solidaritätszuschlag,der
Steuer mit Umverteilungszweck. Ziel ist finanzielle Förderung налоговая надбавка в
222
der fünf neuen Länder und damit eine regionale Umverteilung
von West nach Ost. Auch die Steuerprogression bei der
Einkommensteuer ist in diesem Sinne eine Umverteilung,
damit Personen mit hohem Einkommen prozentual mehr
Steuern zahlen als Einkommensschwache, die dadurch
finanziell entlastet werden.
Die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Steuern sind
bezogen auf die Teilnahme an Rechts- und Wirtschaftsverkehr
(d.h. Leistungsaustausch auf der Grundlage zivilrechtlicher
Rechtsgeschäfte wie z.B. Erwerb von Grundbesitz, Abschluss
von Versicherungen), auf Konsum (den Verbrauch von
Gütern), Einkommen (Vermögenszuwachs) und auf Vermögen
(Kapital).
поддержку
солидарности; надбавка
к подоходному налогу
на корпорации
Steuerprogression, die
прогрессивное
налогообложение
Einkommensteuer, die
подоходный налог
entlasten te, t
облегчать
Bemessungsgrundlage,
die
основа исчисления
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text
schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle
unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und
Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie.
2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit
„Steuer“. Lernen Sie sie.
die Erhebung von Steuern| die über Steuern gewonnenen Einnahmen| Steuern
zur Lenkung von Verhaltensweisen erheben| Steuern zahlen| eine Steuer mit
Umverteilungszweck| Lenkungssteuern| Steuervergünstigung| Steuerprogression
3. Erörtern Sie die Ziele der Steuererhebung. Gebrauchen Sie bei der Antwort
Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2.
4. Beschreiben Sie das Verhältnis zwischen den Steuern und der sozialen
Gerechtigkeit.
5. Definieren Sie Begriffe „Lenkungssteuer, “ „Solidaritätszuschlag“. Erläutern Sie
deren Bedeutung.
6. Diskutieren Sie mögliche politische Instrumente zur Vereinfachung der
Besteuerung in Deutschland. Vergleichen Sie Ihre Aussichten mit den in der
Realität umgesetzten Maßnahmen.
223
Text 2
Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen, mündlich übersetzen
Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren
Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik
Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als
Einfuhrumsatzsteuer.
Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer
und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug
mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese
Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne
Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr
entsteht, wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung
erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder
durch eine Privatperson erfolgt.
Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 19 % des sog.
Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere
Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie
orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %.
Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende
Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf
gegenüber dem Finanzamt als sog. „Vorsteuer“ absetzen. Durch das System des
Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der
„Mehrwert“ der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für
das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines
durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der
Verbraucher.
Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes
Obwohl es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Abgabe handelt,
unterliegt sie ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum
01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine
Einfuhrumsatzsteuer mehr von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Erhebung
der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr
durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der
Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten
224
Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland,
Ausnahme: neue Fahrzeuge. (Bundesministerium der Finanzen)
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, fassen Sie den Inhalt des Textes zusammen.
2. Finden Sie im Text die Informationen über das System des Vorsteuerabzugs.
Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln
zu erfragen – mündlich zu übersetzen.
3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von
Fachbegriffen: Einfuhrbesteuerung, Endverbraucher, Regelsteuersatz, Mehrwert,
der Europäische Binnenmarkt. Definieren Sie sie. Erläutern Sie deren
Bedeutung im Rahmen des internationalen Warenverkehrs.
Fachliche Informationen
zum Verständnis von „Einfuhrumsatzsteuer“, „Verbrauchsteuern“
Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich neben den Zöllen und den
besonderen Verbrauchsteuern (z.B. auf Mineralölerzeugnisse, Alkohol und
alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren) um eine weitere Steuer, die bei der
Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben
wird.
Als Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich
vom Endverbraucher getragen wird. Technisch wäre es jedoch außerordentlich
kostspielig und umständlich, die Umsatzsteuer beim Endverbraucher zu erheben.
Zahlungspflichtig gegenüber der Steuerverwaltung ist deshalb der Unternehmer,
der Waren an einen Kunden verkauft. Ihm obliegt es, die Umsatzsteuer auf den
Käufer als Bestandteil des Preises abzuwälzen.
Für die Verwaltung der Umsatzsteuer sind in der Bundesrepublik Deutschland die
Steuerverwaltungen der Bundesländer, also die Finanzämter, zuständig. Das
Aufkommen aus dieser Steuer steht sowohl dem Bund als auch den Ländern
gemeinsam zu.
Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung. Der
Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelten Verbrauchsteuern ein und
verwaltet das Branntweinmonopol. Mit einem Anteil von über 13 % am
Gesamtsteueraufkommen stellen sie einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt
dar.
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter
Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Verwaltungsökonomie
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werden die Verbrauchsteuern aber beim Hersteller oder beim Händler erhoben.
Diesen wird dabei grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer über den
Kaufpreis auf den Verbraucher abzuwälzen. Die Verbrauchsteuern zählen daher
zur Gruppe der indirekten Steuern.
Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören gegenwärtig:
Energiesteuer
Tabaksteuer
Stromsteuer
Branntweinsteuer
Alkopopsteuer
Biersteuer
Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer
Kaffeesteuer
Die Verbrauchsteuern stellen einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar. Ihr
Anteil am Gesamtsteueraufkommen beträgt über 13 %.
Die besondere Erhebungstechnik und die geringe Zahl der Steuerschuldner führt
unter
Kostengesichtspunkten
zu
einem
verhältnismäßig
geringen
Verwaltungsaufwand.
Text 3
Lernziele: lesen, verstehen, nacherzählen
Die neue Steuerwelt
Die Welt für Anleger in Deutschland dreht sich steuerlich betrachtet anders. Doch
auf lange Sicht dürfte die Abgeltungsteuer das Ereignis sein, dass die Depots der
Anleger stärker in ihrer Struktur verändert. Die neue Steuer kommt einfach daher:
25 Prozent auf alle Kapitalerträge – also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Die Banken und Sparkassen ziehen das Viertel direkt vom Ertrag ab und
überweisen es anonym ans Finanzamt. Dabei bleiben – wie bereits heute in der
Besteuerung von Kapitalerträgen – die ersten 801 Euro für jedermann steuerfrei,
Verheiratete haben einen Sparerpauschbetrag von 1602 Euro.
Die 25 Prozent sind allerdings doch nicht alles. Der Bürger zahlt auch auf die
Abgeltungsteuer den Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dann summiert sich
die neue Steuer auf rund 28 Prozent.
Die Abgeltungsteuer soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht sozial ungerecht
wirken. Daher kann sich jeder, dessen Grenzsteuersatz für das Einkommen
226
niedriger als 25 Prozent ist, über die Einkommensteuererklärung die zu viel
gezahlte Steuer auf Kapitalerträge zurückholen.
Die Bundesregierung will mit der neuen Steuer vor allem zwei Dinge erreichen:
Erstens soll die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfacht werden. Die meisten
Anleger müssen sich künftig in ihrer Steuererklärung nicht mehr um Kapitalerträge
kümmern. Zweitens will sie den Anreiz verringern, dass Vermögende ins Ausland
abwandern, weil ihnen die Steuerbelastung auf Zinseinkünfte mit dem
Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent zu hoch erscheint.
Die neue Steuer wird einschneidende Folgen für Anleger haben; die Grundlage der
Besteuerung von Kapitalerträgen ändert sich im Kern. Vor allem Besitzer von
Aktien und Aktienfonds müssen ab Januar auch die Kursgewinne versteuern.
Zusätzliche Unterrichtsmaterialien
Lesen Sie das Interview, das „Handelsblatt“ mit Anke Rezmer dem Professor für
Betriebswirtschaftslehre führte. Bewerten Sie die Einstellung von Anke Rezmer
zur Vereinfachung der Besteuerung. Begründen Sie Ihre Einschätzung. Welche
Fragen würden Sie an Anke Rezmer stellen?
Interview mit Anke Rezmer dem Professor für Betriebswirtschaftslehre
Wie wird sich die Abgeltungsteuer Ihrer Einschätzung nach auf das
Anlageverhalten deutscher Investoren auswirken?
Meines Erachtens werden die Auswirkungen auf das Anlageverhalten oft
überschätzt. Die Anleger reagieren viel stärker auf aktuelle Stimmungen, etwa eine
Panik.
Erwarten Sie, wie manche Skeptiker, einen Dämpfer für die ohnehin schon
kränkelnde Aktienkultur im Land?
Während insbesondere größere Anleger weiter beispielsweise über Fonds in Aktien
investieren, wirkt die Steuer für Kleinanleger eher nachteilig, gerade im Vergleich
zu anderen Anlageformen. Insofern wird die Aktienkultur zumindest nicht aktiv
gefördert.
Wird das Ziel einer Vereinfachung der Besteuerung erreicht werden?
Für den Anleger grundsätzlich ja, allerdings wird diese Vereinfachung in der
Umsetzung teilweise wieder aufgehoben, etwa mit Blick auf Kirchensteuer. Gerade
bei den Banken entsteht dadurch erheblicher Mehraufwand.
Wer wird zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer gehören?
Gewinner sind neben dem Staat vor allem Zinsprodukte beziehungsweise deren
Anleger. Vor allem Vermögende können ihre Steuerschuld deutlich verringern.
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Wer dürfte zu den Verlierern zählen?
Verlierer sind vor allem Investmentformen mit Aktienkomponente und – was den
Aufwand betrifft – die Banken.
Welches Resümee ziehen Sie für deutsche Anleger?
Grundsätzlich begrüße ich die Vereinheitlichung und Vereinfachung der
Besteuerung. Über die Umsetzung und auch die Höhe der Steuer kann man aber
diskutieren.
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Kaufvertrag
(Fortsetzung)
Schiedsgericht. Reklamation
Einleitung
Das Schiedsgericht ist ein Organ zur Entscheidung der privatrechtlichen
Streitigkeiten zwischen den Partnern im Schiedsgerichtsverfahren.
Bei einem Schiedsgerichtsverfahren entscheidet über privatrechtliche Streitigkeiten
nicht ein ordentliches Gericht, sondern das von den betroffenen Vertragspartnern
eingesetzte Schiedsgericht.
Das Schiedsgericht besteht gewöhnlich aus zwei Schiedsrichtern und einem
Obmann.
Das Schiedsgericht befindet im Streitfall zwischen den Kontrahenten über die
Vertragsmäβigkeit der gelieferten Ware.
Die Schiedsklausel (Arbitrage-Klausel) ist in internationale Handelsverträge
aufgenommene Vereinbarung, nach der bei Streitigkeiten zwischen den
Vertragspartnern nicht ein staatliches Gericht sondern ein Schiedsgericht
angerufen wird und entscheidet.
Die Reklamation (die Mängelrüge) ist eine schriftliche oder mündliche
Mitteilung des Käufers an den Verkäufer über die Mängel an der gelieferten Ware.
Der Verkäufer trägt die Gewährleistungspflicht für Mängel an der Ware und muss
den Vertragsgegenstand frei von Mängeln liefern. Mängel, die den Wert des
Vertragsgegenstandes aufheben oder mindern, darf dieser nicht aufweisen.
Der Käufer ist zur unverzüglichen Prüfung eingehender Ware auf Güte (Qualität),
Menge (Quantität) und Art (Gattung) verpflichtet.
Mit Hilfe der Mängelrüge stellt der Käufer die nichtvertragsgemäße Erfüllung
durch den Verkäufer fest. Gleichzeitig bildet die Mängelrüge die Grundlage für das
Geltendmachen von Mängelansprüchen. Das setzt voraus, dass sie fristgemäß
erfolgt sowie in Form und Inhalt den vertraglichen Vereinbarungen bzw. den
gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
* * *
229
1. Sämtliche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem
vorliegenden Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben können, werden nach
Möglichkeit auf dem Verhandlungswege beigelegt.
Für den Fall, dass die Parteien nicht zu einer Einigung gelangen, unterliegt die
Angelegenheit, unter Ausschluss der öffentlichen Gerichtsbarkeit, einer
Entscheidung des Schiedsgerichtes bei der Internationalen Handelskammer in
Stockholm, Schweden.
2. Das Schiedsgericht soll wie folgt gebildet werden. Die Partei, die das
Schiedsgericht einzuberufen wünscht, ist verpflichtet, die andere Partei durch einen
Einschreibebrief davon zu unterrichten unter Angabe des Vor- und Zunamens und
der Anschrift des von ihr erwählten Schiedsrichters, welcher Bürger eines
beliebigen Landes sein kann, sowie des Streitgegenstandes, des Datums und der
Nummer des Vertrages.
Die andere Partei ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Datum des Erhalts
des oben genannten Briefes ihren Schiedsrichter zu ernennen und die erste Partei
durch einen Einschreibebrief davon zu unterrichten unter Angabe des Vor- und
Zunamens und der Anschrift des von ihr erwählten Schiedsrichters.
3. Sollte die Partei, die eine Mitteilung über die Einberufung des Schiedsgerichtes
erhalten hat, ihren Schiedsrichter innerhalb der genannten Zeit nicht ernennen,
wird ein Schiedsrichter nach Ersuchen der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen
von dem Präsidenten der Handelskammer von Stockholm, Schweden ernannt.
4. Die beiden Schiedsrichter sollen im Laufe von 30 Tagen einen Obmann wählen.
Sollten die Schiedsrichter zu keiner Einigung hinsichtlich der Wahl des Obmannes
gelangen, so wird der letztere nach Ersuchen gleich welcher Partei innerhalb von
30 Tagen vom Präsidenten der Handelskammer von Stockholm, Schweden
ernannt.
5. Das Schiedsgericht trifft die Entscheidung durch Stimmenmehrheit aufgrund der
Bedingungen des vorliegenden Vertrages unter Zugrundelegung des materiellen
schwedischen Rechts.
6. Der Schiedsspruch soll begründet sein und Angaben über die Zusammensetzung
des Schiedsgerichtes, die Zeit und den Ort des Schiedsspruches, die Erwähnung
über die den Parteien gebotene Möglichkeit sich zur Frage zu äußern und die
Verteilung der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen den Parteien
enthalten.
7. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig und für beide Parteien
bindend.
230
* * *
1. Falls an der gelieferten Ware Mindermenge, versteckte Mängel oder
Nichtübereinstimmung der Qualität der Ware mit technischen Lieferbedingungen
des Vertrages festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt, eine Beanstandung
beim Verkäufer geltend zu machen. Zur Begründung der Beanstandung legt der
Käufer dem Verkäufer Unterlagen vor, welche unter Teilnahme von Vertretern
einer neutralen kompetenten Institution (Begutachtungsstellen entsprechender
Handelskammer, Forschungsinstitut u.a.) zusammengestellt sind.
2. Die Beanstandung irgendwelcher verdeckter Mängel, Mindermenge oder
Nichtübereinstimmung der Qualität der Ware mit den technischen Bedingungen ist
beim Verkäufer spätestens zwei Monate nach Ablauf der Garantiefrist geltend zu
machen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer von den Ergebnissen der
Überprüfung der Beanstandung spätestens zwei Monate nach Erhalt derselben.
3. Wird die Beanstandung als begründet anerkannt, ist der Verkäufer verpflichtet,
die fehlende Menge nachzuliefern bzw. die beanstandete Warenpartie durch neue
einwandfreier Qualität in kürzester beiderseitig vereinbarter Frist kostenlos und zu
den Bedingungen dieses Vertrages zu ersetzen.
4. Die fehlerhafte Warenpartie ist an den Verkäufer zurückzusenden, wobei der
Rückversand zu den Bedingungen FOB Hafen … erfolgt. Dabei vergütet der
Verkäufer dem Käufer Frachtkosten sowie andere Hafen-, Zoll-, Versicherungsund Transportkosten, welche im Zusammenhang mit Lieferung und Rückversand
der fehlerhaften Ware an den Verkäufer entstehen.
In beiderseitigem Einvernehmen kann die fehlerhafte Warenpartie dem Käufer für
Verwendung zu einem indirekten Bestimmungszweck zur Verfügung gestellt
werden. In diesem Fall wird der neue Preis durch die beiderseitige Vereinbarung
festgelegt.
5. Die Reklamationen können dem Verkäufer vorgelegt werden:
‒ in Bezug auf die Qualität, wenn die Ware der im Vertrag festgelegten
Qualität sowie den Referenzmustern nicht entspricht, sowie im Fall der
Verletzung des Sortiments;
‒ in Bezug auf die Quantität, wenn die Fehlmenge innerhalb der Verpackung
festgestellt wird.
Alle Ansprüche in Bezug auf die Minderqualität, Fehlsortierung sowie in Bezug
auf die Quantität der gelieferten Ware können dem Verkäufer in Laufe von 11 (elf)
Monaten ab Datum des Überganges der Staatsgrenze des Käuferlandes erhoben
werden.
231
6. Der Inhalt und die Begründung der Reklamationen müssen mit den
Expertiseakten der Handels- und Industriekammer … bestätigt werden.
7. Der Verkäufer ist verpflichtet die Reklamation im Laufe von 15 Tagen ab
Datum ihres Einganges zu überprüfen. Falls nach dem Ablauf dieser Zeit keine
Einwände seitens des Verkäufers gegen die Ansprüche eingereicht werden, wird
der Anspruch als anerkannt betrachtet und unterliegt der Befriedigung.
8. Der Käufer hat das Recht die fehlerhafte Ware dem Verkäufer zurückzusenden.
9. Alle Transport- und andere Kosten, die mit der Lieferung und Rücksendung
der fehlerhaften Ware verbunden sind, werden vom Verkäufer bezahlt.
10. Die Reklamation hinsichtlich der Qualität sowie Quantität der Ware kann dem
Verkäufer innerhalb 6 Monaten nach dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort
erhoben werden.
Als Datum des Reklamationsschreibens gilt das Datum des Poststempels auf dem
Brief oder Telegramm.
11. Die Beanstandung einer Ausrüstungspartie wird den Käufer nicht berechtigen
von der Abnahme und Bezahlung der nächsten Partien der Ausrüstung laut diesem
Vertrag Abstand zu nehmen.
12. Die wegen irgendeiner Warenpartie erhobene Reklamation darf nicht für den
Käufer als Grund zum Verzicht auf die Übernahme der Ware und deren Bezahlung
dienen. Es betrifft sowohl die bemängelte Ware als auch die nachfolgenden laut
diesem Vertrag zu liefernden Warenpartien.
13. Als Datum des Anspruchs gilt das Datum des Poststempels auf dem Brief, mit
welchem der Käufer die Reklamation an den Verkäufer gerichtet hat.
232
Musterbriefe
1.
Vertrag Nr. ... über die Lieferungen von ... in den Jahren 20..-20..
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
wie Ihnen bekannt ist, sind wir seit über 15 Jahren mit Ihrer Firma in sehr
angenehmen Geschäftsbeziehungen. Leider haben sich in den letzten Jahren diese
Geschäftsbeziehungen durch die bei Ihnen fehlenden Liefermöglichkeiten in den
von uns benötigten Produkten bis zu über 50% reduziert.
Umso erfreulicher ist es, dass wir nun durch den Abschluss dieses Vertrages eine
neue Geschäftsbeziehung ermöglichen können, und wir bedanken uns für das uns
erwiesene Vertrauen. Wir haben Sie schon darüber informiert, dass wir an einer
möglichen Verlängerung dieses Vertrages auch nach 20… bei entsprechenden
Konditionen interessiert sind.
Aufgrund unseres gegenseitigen Vertrauens haben wir den Vertrag bis auf Punkt 9
"Schiedsgericht" unterzeichnet. Wir dürfen Sie darüber informieren, dass es bei
internationalen Handelsverträgen nicht üblich ist, als Schiedsgerichtskommission
ein Land des Lieferanten oder Kunden zu benennen. Nach Auskunft unserer
Industrie- und
Handelskammer und der uns beratenden Juristen ist es vielmehr
üblich, bei derartigen langfristigen Verträgen eine neutrale Industrie- und
Handelskammer einzuschalten.
Ergänzend dürfen wir Sie auch darauf hinweisen, dass bei dem ersten zwischen
Ihrer Firma und uns abgeschlossenen Handelsvertrag die neutrale Industrie- und
Handelskammer in Schweden/Stockholm eingesetzt wurde. Wir schlagen deshalb
vor, dass wir entsprechend Punkt 9 dieses Vertrages gemäß beiliegender Anlage
berichtigen und insoweit den Vertrag ergänzen. Sie haben uns mündlich versichert,
dass dieses keine Schwierigkeiten bereiten würde.
Wir bitten Sie, die von Ihnen unterzeichnete Kopie dieser Vertragsergänzung
möglichst bald zurückzusenden.
Aufgrund unserer guten Geschäftsbeziehungen sind wir davon überzeugt, dass es
ohnehin niemals zu einer Einsetzung eines Schiedsrichters kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
233
2.
Ergänzung zum Vertrag Nr. ... vom 06.02.20…
Punkt 9 des Vertrages wird wie folgt geändert:
9. Schiedsgericht
Sämtliche Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die aus diesem Vertrag
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen können, sind unter
Ausschluss der ordentlichen Rechtswege durch ein aus zwei Schiedsrichtern
bestehendes Schiedsgericht mit Sitz in Stockholm entsprechend den Regeln des
Schiedsgerichtsinstituts der Handelskamer von Stockholm zu entscheiden.
Die Adresse der Handelskammer von Stockholm ist: ...
Die Entscheidung dieses Gerichtes ist endgültig und bindend für beide Parteien.
„Verkäufer“
„Käufer“
Dialog
Beschwerde wegen Fehlmenge
Vor drei Tagen sind bei uns Ersatz- und Zubehörteile zu den von Ihnen gelieferten
Anlagen eingetroffen. Bei der Übernahme der Sendung haben wir jedoch
festgestellt, dass in einigen Kisten die genannten Teile fehlen. Alle fehlenden Teile
sind in dem Übernahmeprotokoll angeführt, das Ihnen in den nächsten Tagen
zugeht.
Sagen Sie bitte, war vielleicht die Verpackung beschädigt?
Nein, die Verpackung war ganz in Ordnung. Da die Fehlmenge in den Kisten mit
unbeschädigter Verpackung festgestellt wurde, ist da der Lieferant verantwortlich.
Der Gesamtwert der fehlenden Teile beträgt 17000 Euro. Wir bitten Sie, uns
diesen Betrag gutzuschreiben oder uns die fehlenden Teile nachzuliefern.
Ich muss Ihren Anspruch anerkennen. Zu meinem Bedauern ist es unser
Versäumnis. In der nächsten Zeit werden wir Ihnen die fehlenden Teile
nachliefern. Sind Sie mit solcher Regelung Ihrer Beanstandung zufrieden?
Ja, durchaus.
Wir bitten Sie, dieses Vorkommnis zu entschuldigen, und versichern Ihnen,
dass derartige Fehler in Zukunft nicht mehr vorkommen werden.
234
Vokabular
истечение, окончание (срока)
Ablauf, der; -(e)s, Abläufe
по истечению, после истечения
nach Ablauf
признавать
anerkennen vt (unr. V.; hat)
признать рекламацию справедливой
признать справедливость требования
die Reklamation anerkennen
den Anspruch anerkennen
пункт договора о третейском суде
иметь, проявлять, обнаруживать
дефектный, бракованный,
опротестованный
возражение, опротестование;
претензия, рекламация
обоснование, мотивировка
Arbitrageklausel, die; -, -n
aufweisen vt (st. V.; hat)
beanstandet
Beanstandung, die; -, -en
Begründung, die; -, -en
обоснование претензии
Begründung eines Anspruchs
1. экспертиза
2. отзыв, заключение;
аттестация (оборудования)
1. разрешать, улаживать,
урегулировать
2. прилагать
созывать (съезд, собрание и т. п.)
созыв (съезда, собрания и т. п.)
решать, разрешать
решение
дополнять, добавлять; пополнять
дополнение, добавление
заявлять, возбуждать
Begutachtung, die; -, -en
beilegen vt (sw. V.; hat) Dat.
einberufen vt (st. V.; hat)
Einberufung, die; -, -en
entscheiden vt (st. V.; hat)
Entscheidung, die; -, -en
ergänzen vt (sw. V.; hat)
Ergänzung, die; -, -en
erheben vt (st. V.; hat)
1. предъявлять претензию к кому-л,
на что-л.
2. выдвигать требования
einen Anspruch erheben gegen Akk., auf
Akk.
назначать (на должность)
1. заменять, замещать
2. возмещать
недостающий
ernennen vt (unr. V.; hat)
ersetzen vt (sw. V.; hat)
fehlend
недостающее количество
fehlende Menge
1. ошибочный, неправильный,
неверный
2. недоброкачественный, с
браком, с изъяном
fehlerhaft
бракованный (недоброкачественный)
товар
fehlerhafte Ware
недостача; нехватка
издержки по перевозке грузов,
транспортные расходы
предъявлять, заявлять
осуществление прав, предъявление
Fehlmenge, die; -, -n
Frachtkosten Pl.
geltend machen
Geltendmachung, die; -, -en
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претензий (требований)
суд
Gericht, das; -(e)s, -e
обычный суд
ordentliches Gericht
юрисдикция; подсудность
обязанность предоставления
гарантии; обязательство по
сохранности
(хорошее) качество (материала);
доброкачественность; добротность
кредитовать, заносить в кредит
(счёта)
дисбурсментские расходы
торговый договор
Gerichtsbarkeit, die; Gewährleistungspflicht, die; -, -en
Güte, die; gutschreiben vt (st. V.; hat) Dat.
Hafenkosten Pl.
Handelsvertrag, der; -(e)s,
Handelsverträge
langfristig
Liefermöglichkeit, die; -, -en
Mängelanspruch, der; -(e)s,
Mängelansprüche
Mängelrüge , die; -, -n
Meinungsverschiedenheit, die; -, -en
долгосрочный, длительный
возможность поставки
рекламация по качеству
рекламация
разногласия; расхождение
(различие) во мнениях (в
убеждениях)
досылать, допоставлять (товар)
глава, председатель, президент
(какого-л. объединения);
председатель арбитражной
комиссии
гражданско-правовой
1. право
2. закон, законность
nachliefern vt (sw. V.; hat)
Obmann, der; -(e)s, Obmänner und
Obleute
privatrechtlich
Recht, das; -(e), -e
материальное право
materielles Recht
сокращать, уменьшать, снижать;
ограничивать
образец (товара), служащий
основой при заключении сделки
претензия, рекламация
reduzieren vt (sw. V.; hat)
Referenzmuster, das; -s, Reklamation, die; -, -en
проанализировать рекламацию
(претензию)
eine Reklamation (über)prüfen
отсылка (отправление) назад;
возврат (документа, товара);
обратная доставка
арбитраж, третейский суд, жюри
Rücksendung, die; -, -en
Schiedsgericht, das; -(e)s, -e
обратиться в арбитраж (третейский суд)
ein Schiedsgericht anrufen
арбитражная комиссия
Schiedsgerichtskommission, die; -,
-en
Schiedsgerichtsverfahren, das; -s, -
процедура прохождения
236
(рассмотрения) дела в арбитраже,
арбитражное производство
арбитражная оговорка, оговорка о
третейской процедуре
арбитр, третейский судья
решение третейского суда, решение
арбитража
1. партия товара (груза)
2. почтовое отправление,
посылка; денежный перевод
спор, конфликт
спор, спорный вопрос, конфликт
1. и другое, и прочее
2. и другие, и прочие
1. сдача-приемка; приемка груза
2. принятие обязательства
1. (повторная) проверка,
контроль
2. пересмотр, ревизия
немедленный, безотлагательный
скрытый, невидимый
Schiedsklausel, die; -, -n
Schiedsrichter, der; -s, Schiedsspruch, der; -(e)s,
Schiedssprüche
Sendung, die; -, -en
Streitfall, der; -(e)s, Streitfälle
Streitigkeit, die; -, -en
u. a. = 1) und and(e)res
2) und and(e)re
Übernahme, die; -, -n
Überprüfung, die; -, -en
unverzüglich
verborgen
скрытый дефект
verborgener (verdeckter) Mangel
возмещать (издержки)
путем переговоров
vergüten vt (sw. V.; hat)
Verhandlungsweg: auf dem
Verhandlungswege
Versicherungskosten Pl.
Vertragsergänzung, die; -, -en
vorlegen vt (sw. V.; hat)
Warenpartie, die; -, -en
Zubehörteil, das; -(e)s, -e
расходы по страхованию
дополнение к договору
представлять, предъявлять
партия товара
принадлежность; комплектующая
деталь
доходить по назначению;
приходить, прибывать
zugehen vi (st. V.; ist)
Aufgaben
1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der
Vertragspunkte, Musterbriefe sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus
dem Vokabular.
237
2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein.
der Verkäufer| die vertraglichen Vereinbarungen| die Vertragsmäβigkeit| der Wert|
ein ordentliches Gericht| die Mängel| ein Schiedsgericht| privatrechtliche
Streitigkeiten| der Vertragsgegenstand| der Käufer| ein Obmann| Mängelansprüche
1. Das Schiedsgericht ist ein Organ zur Entscheidung … zwischen den
Partnern.
2. Bei Schiedsgerichtsverfahren entscheidet über privatrechtliche Streitigkeiten
nicht …, sondern das von den betroffenen Partnern eingesetzte
Schiedsgericht.
3. Das Schiedsgericht besteht gewöhnlich aus zwei Schiedsrichtern und ….
4. Das Schiedsgericht befindet im Streitfall zwischen den Kontrahenten über
… der gelieferten Ware.
5. Nach der Schiedsklausel entscheidet bei Streitigkeiten zwischen den
Vertragspartnern nicht ein staatliches Gericht sondern … .
6. Die Mängelrüge ist eine schriftliche oder mündliche Mitteilung des Käufers
an den Verkäufer über … an der gelieferten Ware.
7. … trägt die Gewährleistungspflicht für Mängel an der Ware.
8. Der Verkäufer muss … frei von Mängeln liefern.
9. Mängel, die … des Vertragsgegenstandes aufheben oder mindern, darf
dieser nicht aufweisen.
10. … ist zur unverzüglichen Prüfung eingehender Ware verpflichtet.
11. Die Mängelrüge bildet die Grundlage für das Geltendmachen von … .
12. Die Mängelrüge erfolgt fristgemäß und entspricht in Form und Inhalt … .
3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie
nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein.
a)
1. Sämtliche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten werden von den
Partnern nach Möglichkeit (der Verhandlungsweg) beigelegt.
2. Für den Fall, dass die Parteien nicht (eine Einigung) gelangen, unterliegt die
Angelegenheit (eine Entscheidung) der Arbitrage.
3. Die Partei, die das Schiedsgericht einzuberufen wünscht, ist verpflichtet, die
andere Partei (ein Einschreibebrief) davon zu unterrichten.
4. Die andere Partei ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Datum des
oben genannten Briefes (ihr Schiedsrichter) zu ernennen und die erste Partei
durch einen Einschreibebrief davon zu unterrichten.
5. Sollten die Schiedsrichter zu keiner Einigung (die Wahl) des Obmannes
gelangen, so wird der letztere vom Präsidenten der Handelskammer von
Stockholm, Schweden ernannt.
238
6. Das Schiedsgericht trifft die Entscheidung durch Stimmenmehrheit aufgrund
der Bedingungen des vorliegenden Vertrages (Zugrundelegung) des
materiellen schwedischen Rechts.
7. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichtes soll begründet sein und Angaben
(die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes, die Zeit und der Ort) des
Schiedsspruches enthalten.
8. Der Schiedsspruch soll die Erwähnung über die Verteilung der Kosten des
Schiedsgerichtsverfahrens (die Parteien) enthalten.
9. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig und (beide Parteien)
bindend.
b)
1. Falls an der gelieferten Ware Mindermenge, versteckte Mängel oder
Nichtübereinstimmung der Qualität der Ware (technische Lieferbedingungen
des Vertrages) festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt, eine
Beanstandung (der Verkäufer) geltend zu machen. Zur Begründung der
Beanstandung legt der Käufer (der Verkäufer) Unterlagen vor, welche unter
Teilnahme von Vertretern einer neutralen kompetenten Institution
zusammengestellt sind.
2. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer (die Ergebnisse) der Überprüfung
der Beanstandung spätestens zwei Monate nach Erhalt derselben.
3. Wird die Beanstandung als begründet anerkannt, ist der Verkäufer
verpflichtet, die fehlende Menge nachzuliefern bzw. die beanstandete
Warenpartie durch neue einwandfreier Qualität kostenlos und
(Bedingungen) dieses Vertrages zu ersetzen.
4. Die fehlerhafte Warenpartie ist (der Verkäufer) zurückzusenden, wobei der
Rückversand zu den Bedingungen FOB Hafen … erfolgt.
5. Die Reklamationen können dem Verkäufer in Bezug (die Qualität) vorgelegt
werden, wenn die Ware der im Vertrag festgelegten Qualität nicht
entspricht.
6. Falls nach dem Ablauf von 15 Tagen ab Datum des Einganges der
Reklamation keine Einwände seitens des Verkäufers (die Ansprüche)
eingereicht werden, wird der Anspruch als anerkannt betrachtet und
unterliegt (die Befriedigung).
7. Alle Transport- und andere Kosten, die (Rücksendung) der fehlerhaften
Ware verbunden sind, werden vom Verkäufer bezahlt.
8. Die Reklamation (die Qualität sowie Quantität) der Ware kann dem
Verkäufer innerhalb 6 Monaten nach dem Eintreffen der Ware (der
Bestimmungsort) erhoben werden.
9. (Datum) des Reklamationsschreibens gilt das Datum des Poststempels auf
dem Brief oder Telegramm.
239
4. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog.
1. Was wurde beim Eintreffen einer Sendung Ersatzteile festgestellt?
2. Wo sind alle fehlenden Teile aufgeführt?
3. Warum ist der Meinung des Käufers nach der Lieferant für die
Fehlmenge verantwortlich?
4. Wie ist der Gesamtwert der fehlenden Ersatz- und Zubehörteile?
5. Welchen Vorschlag zur Regelung der Reklamation macht der Käufer?
6. Wodurch erklärt der Verkäufer die fehlende Menge?
7. Wie will der Verkäufer die begründete Reklamation des Käufers regeln?
5. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder.
6. Übersetzen Sie ins Deutsche.
а)
1. Все споры и разногласия, которые могут возникнуть по данному
контракту или в связи с ним, по мере возможности, будут разрешаться
путем переговоров.
2. Если стороны не придут к соглашению, дело подлежит решению
Арбитражного суда Международной торговой палаты в Стокгольме с
исключением подсудности общим судом.
3. Арбитражный суд должен быть образован следующим образом.
Сторона, желающая созвать Арбитражный суд, обязана уведомить об
этом заказным письмом другую сторону с указанием имени, фамилии и
адреса избранного ей судьи, который может быть гражданином любой
страны, а также предмета спора, даты и номера контракта. Другая
сторона обязана в течение 30 дней от даты получения вышеуказанного
письма назначить своего арбитра и известить об этом первую сторону с
указанием имени, фамилии и адреса избранного ей судьи.
4. Если сторона, получившая сообщение о созыве Арбитражного суда, не
назначит своего арбитра в течение названного срока, арбитр будет
назначен по просьбе другой стороны в течение 30 дней Президентом
Торговой палаты Стокгольма.
5. Оба судьи должны в течение 30 дней выбрать председателя
Арбитражной комиссии. Если судьи не придут к соглашению
относительно избрания председателя Арбитражной комиссии, то
последний назначается по просьбе все равно какой стороны в течение
30 дней Президентом Торговой палаты Стокгольма.
6. Арбитражный суд выносит решение большинством голосов на основе
условий настоящего контракта, взяв за основу материальное шведское
право.
7. Решение Арбитражного суда должно быть обоснованным и содержать
данные о составе Арбитражного суда, времени и месте вынесения
240
решения, упоминание о предоставленной сторонам возможности
высказаться по поводу вопроса и распределении расходов по
судопроизводству между сторонами.
8. Решение Арбитражного суда окончательно и обязательно для обеих
сторон.
b)
1. Если в поставленном товаре будут обнаружены недостача
количества, скрытые дефекты или несоответствие качества товара
техническими условиями контракта, покупатель имеет право
предъявить продавцу претензию. Для обоснования претензии продавец
представляет покупателю документы, составленные при участии
представителей нейтрального компетентного учреждения.
2. Претензия на какие-либо скрытые недостатки, недостающее
количество или несовпадение качества товара с техническими
условиями контракта предъявляется не позднее 2-х месяцев по
истечению гарантийного срока. Продавец уведомляет покупателя о
результатах рассмотрения претензии не позднее чем через 2 месяца
после её получения.
3. Если претензия признаётся обоснованной, продавец обязан
допоставить недостающее количество или бесплатно в кратчайший
срок заменить зарекламированную партию товара новой безупречного
качества.
4. Дефектная партия товара возвращается продавцу, причём возврат
производится на условиях FOB порт … .
5. Все транспортные и другие расходы, связанные с поставкой и
возвратом дефектного товара, оплачиваются продавцом.
6. Претензия на партию товара не даёт покупателю право отказываться
от приёмки и оплаты следующей партии товара согласно этому
договору.
7. Датой претензии считается дата почтового штемпеля на письме, с
которым покупатель направил рекламацию продавцу.
8. Предъявленная в отношении какой-либо партии товара рекламация
не может служить для покупателя причиной для отказа от принятия
товара и его оплаты. Это касается как дефектного товара, так и
последующих поставляемых по данному контракту партий товара.
241
7. Übersetzen Sie den Brief ins Deutsche.
Уважаемые господа!
Во время переговоров в Москве мы обсудили и согласовали с вами
отдельные пункты контракта на поставку оборудования. Настоящим
представляем на ваше рассмотрение проверенные нами параграфы
контракта.
§1. Предмет контракта
Продавец продал, а покупатель купил на условиях фоб порт ...
оборудование согласно Приложению 1,включая техническую документацию
и запасные части на 3-х годичный срок службы по истечению гарантийного
срока.
§2. Цена и общая стоимость контракта
Цена устанавливается в евро и понимается, включая экспортную
упаковку, пригодную для морской транспортировки, маркировку, расходы по
погрузке на борт судна, штивку, а также доковые, портовые, крановые и
таможенные сборы. Общая сумма контракта составляет ... (прописью).
§3. Срок поставки
Купленный согласно этому контракту товар поставляется в течение …
месяцев, считая от даты подписания настоящего контракта. Датой поставки
считается дата чистого бортового коносамента, выписанного на имя
покупателя.
§4. Неустойка
Продавец платит покупателю штраф за задержку в поставке в размере
0,5 % от суммы несвоевременно поставленного оборудования во время
первых четырех недель опоздания.
Размер штрафа не может быть изменен в арбитражном порядке.
§5. Упаковка и маркировка
Продавец отвечает за возможные повреждения из-за дефектной
упаковки, а также за все убытки, связанные с неправильной маркировкой
оборудования.
Упаковка должна защищать товар от воздействия атмосферных
влияний.
§6. Арбитраж
Все споры и разногласия улаживаются путем переговоров. В случае,
если стороны не достигают согласия, дело подлежит арбитражному решению
с исключением подсудности общим судом. Решение арбитража считается
окончательным и обязательным для обеих сторон.
Напоминаем Вам, что договор подписывается на русском и немецком
языке, причем оба текста имеют одинаковую силу.
С уважением
242
Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen
1. Finden Sie die richtige Variante. Arbeiten Sie mit den Nachschlagebüchern.
Im Zuge der geplanten Unternehmensteuerreform soll die Besteuerung von
Kapitalerträgen mittels der so genannten Abgeltungssteuer neu geregelt werden.
Ab wann und in welchem Umfang soll diese pauschale Abgeltungsteuer in Kraft
treten?
a) ab 01.01.2008; 25 Prozent
b) ab 01.01.2009; 25 Prozent
c) ab 31.12.2008; 30 Prozent
Mal angenommen, als Kleinanleger in Aktien bevorzugen Sie dividendenstarke
Substanzwerte. Die jährlichen Ausschüttungen werden bislang nach den
Halbeinkünfteverfahren (HEV) besteuert. Was ändert sich daran mit Einführung
der Abgeltungsteuer?
a) Gar nichts, Dividenden werden nach wie vor zur Hälfte mit dem
persönlichen Steuersatz versteuert.
b) Dividenden werden nur noch zu 25 Prozent versteuert.
c) Dividenden werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009
voll versteuert.
Bei jeder Reform gibt es ja angeblich Gewinner und Verlierer. Welche
Anlageform identifizieren Sie nach Ihrem derzeitigen Kenntnisstand als
möglichen Gewinner der neuen Abgeltungssteuer?
a) Aktienfonds
b) Aktien
c) Garantie-Zertifikate
d) Anleihen
2. Finden Sie die richtige Variante.
Sämtliche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Durchführung
eines Vertrages werden nach Möglichkeit … beigelegt?
a) im ordentlichen Gericht
b) durch die Arbitrage
c) auf dem Verhandlungsweg
… des Schiedsgerichtes ist endgültig und für beide Parteien bindend.
a) die Zusammensetzung
b) die Einberufung
c) die Entscheidung
243
Falls an der gelieferten Ware offene oder verborgene … festgestellt werden, ist
der Käufer berechtigt eine Beanstandung geltend zu machen.
a) Teile
b) Mängel
c) Verluste
Wird die Beanstandung als begründet anerkannt, ist der Verkäufer verpflichtet,
die fehlende Menge … .
a) zu reduzieren
b) zu ersetzen
c) nachzuliefern
Da es unser Versäumnis ist, müssen wir Ihren Anspruch … .
a) anerkennen
b) bestreiten
c) erheben
244
Unterrichtseinheit 11
Wirtschaftsdeutsch
Innovationen
Geschäftsdeutsch
Gestörte Abwicklung
des Kaufvertrages
Mängelrüge (Reklamation)
245
Innovationen
Fachliche Information zum Thema
„Innovation umfasst die Einführung, Aneignung und erfolgreiche Verwendung
einer Neuerung in Wirtschaft und Gesellschaft“
Europäische Union
Personen
Kondratjew, Nikolaj (1892-1938) – ein bedeutender russischer Wirtschaftswissenschaftler und Statistiker, dem die Entdeckung langer Konjunkturwellen
zugeschrieben wird. Diese strecken sich über Zeiträume von 50-60 Jahren und
werden durch grundlegende technische (Basis-) Innovationen ausgelöst.
Zitatensammlung
„Du siehst Dinge und fragst dich: ,Warum?‘, doch ich träume von Dingen und sage
„Warum nicht!“
George Bernhard Shaw , irischer Schriftsteller
„Es gibt kein Vergangenes, das man zurücksehnen darf, es gibt nur ein ewig
Neues, das sich aus den erweiterten Elementen der Vergangenheit gestaltet, und
die echte Sehnsucht muss stets produktiv sein, ein Neues, Besseres zu schaffen.“
Giordano Bruno , italienischer Philosoph
„Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über unser Schicksal. Wer 100 Meter
Anlauf nimmt, um dann zwei Meter weit zu springen, der braucht gar nicht
anzutreten.“
Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident, Berliner Rede, April 1997
„Das Neue wird immer im Schmerz geboren.“
Graham Greene , englischer Autor
„Jede Schöpfung ist ein Wagnis.“
Christian Morgenstern , deutscher Lyriker
Aufgabe
Legen Sie die Kernaussagen aller Zitate dar.
246
Text 1
Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen
Innovation (zu latein. novare „erneuern“, „verändern“): die
Erzeugung und Umsetzung von Neuerungen. Dazu gehören die
Schaffung neuer Produkte (Produktinnovation) oder die
Verbesserung
bestehender
Produkte
(Verbesserungsinnovation), die Entwicklung neuer Herstellungsverfahren
(Prozessinnovation oder Verfahrensinnovation) und die
Einführung neuer Methoden der Organisation des
Managements, die Erschließung neuer Märkte (z. B. Vertrieb
über das Internet) sowie institutionelle Änderungen
(institutionelle Innovation), z. B. technische Sicherheitsstandards und Umweltqualitätsnormen.
Wirkungen: Die ständige Bereitschaft und Fähigkeit der
Unternehmen zu Innovationen ist im Sinne des von Joseph A.
Schumpeter beschriebenen Prozesses der schöpferischen
Zerstörung eine entscheidende Voraussetzung zur Erhaltung
der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der
Volkswirtschaft. Darüber hinaus tragen Innovationen dazu bei,
gesamtwirtschaftliche Sättigungserscheinungen zu überwinden
und sind insofern eine wichtige Bedingung für Strukturwandel
und Wachstum der Wirtschaft.
Förderung: Die Bereitstellung von Forschungsinfrastruktur
und die Integration verschiedener innovationsbeeinflussender
Politikbereiche sind wichtige Aufgaben der Forschungs- und
Technologiepolitik. Die zunehmende Globalisierung der
Märkte zwingt darüber hinaus die nationale wie die europäische
Politik dazu, den Schwerpunkt von der reinen
Technikförderung auf das Initiieren von komplexen
Innovationen zu verlagern. Zukunftsentwürfe der 1990er-Jahre
gehen davon aus, dass künftig nicht nur die Frage nach der
technischen Realisierbarkeit im Mittelpunkt des Interesses von
Wirtschaft, Wissenschaft, Staat und Öffentlichkeit stehen wird,
sondern auch jene nach dem Lösungsbeitrag von Innovationen
für zahlreiche, in den verschiedenen Bereichen von Wirtschaft
und Gesellschaft anstehenden Probleme.
Förderinstrumente: Die Instrumente der Innovationsförderung
sollen die mit der Erforschung und Entwicklung neuer Produkte
und Verfahren verbundenen Risiken, vor allem für kleinere und
mittlere Unternehmen, reduzieren.
Quelle: Der Brockhaus – Wirtschaft (2004), Leipzig/Mannheim
247
Umsetzung, die
реализация
Neuerung, die
новшество
Produktinnovation, die
новый продукт
Verbesserungsinnovation,
die рационализаторские
инновации
Prozessinnovation, die
инновации процесса
производства
Verfahrensinnovation, die
инновационные методы
Wirkung, die
влияние
Sättigungserscheinung,
die
насыщение
gesamtwirtschaftlich
совокупный,
макроэкономический,
общеэкономический
Wachstum, das
рост
Förderung, die
содействие
Technikförderung, die
содействие техническому
развитию
Entwurf, der
проект
Innovationsförderung, die
содействие инновациям
Erforschung und
Entwicklung
исследование и развитие
kleinere und mittlere
Unternehmen (KMU)
предприятия малого и
среднего бизнеса
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text
schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle
unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und
Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie.
2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit
„Innovation“. Lernen Sie sie.
Produktinnovation|
Verbesserungsinnovation|
Prozessinnovation|
Verfahrensinnovation| institutionelle Innovation| die Integration verschiedener
innovationsbeeinflussender Politikbereiche| die Fähigkeit der Unternehmen zu
Innovationen| das Initiieren von komplexen Innovationen| die Instrumente der
Innovationsförderung
3. Erläutern Sie in eigenen Worten den folgenden Standpunkt:
Darüber hinaus tragen Innovationen dazu bei, gesamtwirtschaftliche
Sättigungserscheinungen zu überwinden und sind insofern eine wichtige
Bedingung für Strukturwandel und Wachstum der Wirtschaft.
Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen
aus der Aufgabe 2.
4. Fassen Sie die besonderen Merkmale so genannter Basisinnovationen
zusammen.
5. Welche aktuellen Forschungsbereiche könnten Ihrer Meinung nach Ergebnisse
zutage fördern, deren Wirkungen der vorgestellten Basisinnovationen
entsprechen?
6. Diskutieren Sie den Lösungsbeitrag von Innovationen für zahlreiche, in den
verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft anstehenden
Probleme.
248
Text 2
Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, mündlich übersetzen
Wettbewerb auf Märkten
Jeder Mensch kommt als Konsument in vielfältiger Form mit Wettbewerb auf
Märkten in Berührung: Möchte man beispielsweise einen PC kaufen, so ist es nicht
nur ratsam, die verschiedenen PC-Modelle mit ihren jeweiligen
Leistungsmerkmalen gut miteinander zu vergleichen, vielmehr lohnen sich auch
intensive Preisvergleiche, da die Handelsunternehmen zum Teil dieselben Modelle
zu unterschiedlichen Preisen verkaufen. Hierin zeigt sich – ebenso wie bei den
vielerlei Sonderangeboten im Handel – ein oft sehr intensiver Preiswettbewerb, der
letztlich den Konsumenten zugute kommt.
Wettbewerb zwischen Anbietern zeigt sich aber nicht alleine im Preis, sondern vor
allem auch in dem Bemühen um eine gute Leistung für die Kunden. Diese kann in
kompetenter, freundlicher Beratung, im guten Service, in großzügigen
Garantieregelungen, aber auch in der Gestaltung einer angenehmen
Verkaufsumgebung bestehen. Insbesondere manifestiert sich der Wettbewerb aber
auch darin, neue Produkte in Form von Produktinnovationen zu entwickeln, mit
denen die Bedürfnisse der Nachfrager besser erfüllt werden können. Die
Entwicklung der UMTS-Technologie im Bereich der Handys könnte eine solche
Innovation sein. Sowohl die Hersteller von mobilen Telefonen als auch die
Telekommunikationsunternehmen werden sich noch auf Jahre hinaus in einem
intensiven Wettbewerb um die schnellstmögliche Entwicklung dieser neuen
Technologie befinden.
Technischer Fortschritt bzw. Innovationen gelten als wichtigste Determinante für
die
langfristige
Steigerung
des
Lebensstandards
aufgrund
von
Wirtschaftswachstum. Dem Wettbewerb kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu,
weil im Wettbewerb hohe Anreize bestehen, dass Unternehmen neue Produkte und
Produktionsverfahren
entwickeln,
um
mit
solchen
Produktund
Verfahrensinnovationen im Wettbewerb mit anderen vorzustoßen, ihre
Marktanteile zu vergrößern und ihre Gewinne zu erhöhen. Gleichzeitig werden
dadurch die zurückbleibenden Konkurrenten unter Wettbewerbsdruck gesetzt, so
dass diese mit Imitationen oder eigenen neuen Innovationen wieder versuchen, die
Konkurrenten einzuholen oder gar zu überholen. Dieser dynamische Prozess aus
Vorstoßen, Nachziehen und Überholen im Wettbewerb führt dazu, dass ständig
neue Innovationen kreiert, auf dem Markt ausprobiert und durch Imitation
verbreitet werden. Vor allem Schumpeter hat die zentrale Bedeutung innovativer
Unternehmer herausgearbeitet, die neue Innovationen kreieren und auf dem Markt
durchsetzen.
Quelle: Kerber, W.: Wettbewerbspolitik, Ökonomische Bildung online
249
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text. Fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes
zusammen.
2. Legen Sie dar, weshalb der freie Wettbewerb auf den Märkten eine wesentliche
Voraussetzung für Innovationen darstellt.
3. Finden Sie im Text die Informationen über die Merkmale des Wettbewerbs
zwischen Anbietern. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu
benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen.
4. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von
Fachbegriffen: Preiswettbewerb, Konsument, Anbieter, Wettbewerbsdruck,
Konkurrent. Definieren Sie sie.
Text 3
Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen.
Eine Fabel über Elefanten
Es gab einmal eine Stadt nur mit blinden Einwohnern. Ein König kam mit Armee
und Gefolge in die Nähe und kampierte dort. Er besaß einen mächtigen Elefanten,
den er für Angriffe benutzte, weil das Riesentier den Feinden große Angst einjagte.
Die Bürger waren neugierig, den Elefanten kennenzulernen, und einige Blinde
machten sich auf den Weg, um Näheres über den Elefanten herauszufinden. Da sie
die Gestalt eines Elefanten nicht kannten, befühlten sie seine Teile. Jeder, der einen
Teil gefühlt hatte, dachte, dass er den Elefanten kennen würde. Sie kehrten zu
ihren Mitbürgern zurück, und es bildeten sich um sie neugierige Gruppen. Alle
fragten nach der Form und nach der Beschaffenheit des Elefanten und lauschten
andächtig. Der Mann, der das Ohr gefühlt hatte, sagte: „Der Elefant ist groß und
rau, weit und breit wie ein Teppich.“ Ein anderer, der den Rüssel gefühlt hatte,
sagte: „Ich weiß, wie es in Wahrheit ist. Der Elefant ist wie ein gerades und hohles
Rohr, furchtbar und gefährlich.“ Wiederum ein anderer, der die Füße und Beine
gefühlt hatte, sagte: „Nein, der Elefant ist mächtig und fest wie eine Säule.“
Quelle: Hans Hielscher: Päda-Lotse, Heidelberg.
Aufgabe
Legen Sie dar, wie die Idee der Fabel mit dem Thema „Innovationen“ verbunden
ist?
250
Gestörte Abwicklung des Kaufvertrages
Mängelrüge (Reklamation)
Einleitung
Die Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages treten ein, wenn der
Verkäufer die Ware nicht oder nichtrechtzeitig liefert (Lieferverzug), die gelieferte
Ware Mängel aufweist (Mängelrüge), der Käufer die vereinbare Zahlungsfrist
nicht einhält (Zahlungsverzug).
Die Mängelrüge, auch die Reklamation oder die Beanstandung genannt, wird
erteilt, wenn an der gelieferten Ware Mängel festgestellt werden.
Die Mängel können
in der Güte (geringere Qualität),
in der Menge (zu wenig oder zu viel geliefert),
in der Beschaffenheit (beschädigte oder verdorbene Ware),
in der Art (falscher Artikel geliefert)
eintreten.
Wenn die Reklamation des Käufers zu Recht besteht, kann er
Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages),
Minderung (Preisherabsetzung),
Neulieferung (Umtausch gegen eine einwandfreie Ware, Nachbesserung),
Schadenersatz (wenn der Ware die vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt,
wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wenn die Ware vom
vereinbaren Muster abweicht)
beanspruchen.
Mängel sind innerhalb der gesetzten Frist unverzüglich nach der Untersuchung
bzw. Entdeckung zu rügen.
Die Mängelrüge muss Art und Umfang des Mangels beschreiben. Außerdem
werden Angaben über Art und Umfang des Mängelanspruchs gefordert, falls der
Käufer die Wahl hat.
Möglicher Inhalt einer Reklamation
• Empfangsbestätigung der Lieferung (unter Angabe der Vertragsnummer, des
Datums, des Lieferscheins u. ä.)
251
• Genaue Beschreibung der festgestellten Mängel
• Ansprüche auf zustehende Rechte (z. B. Rücktrittsrecht)
• Vorschläge zur Regelung der Reklamation (z. B. Preisnachlass, Umtausch
gegen eine einwandfreie Ware, Schadenersatz)
• Bitte an den Lieferer um eine schriftliche Stellungnahme und alternative
Vorschläge
• Bitte um eine umgehende Bearbeitung
Wichtige Bemerkungen
Reklamationen sollen in einem sachlichen und höflichen Ton verfasst werden.
Reklamationen sind schriftlich abzufassen für den Fall, dass es zu einer
Auseinandersetzung mit dem Partner kommen kann und die Angelegenheit an
die Arbitrage übergeben wird.
Man macht deutlich, dass man sich rechtliche Schritte vorbehält, wenn das
Problem nicht gelöst wird.
Beleidigende Äußerungen dem Lieferanten gegenüber sind unzulässig, wenn
man auch sehr verärgert ist.
Dem Lieferanten soll eine Chance gegeben werden, die Reklamation auf
gütlichem Wege zu bereinigen.
Möglicher Inhalt einer Antwort auf die Reklamation
• Ergebnis der eingehenden Prüfung der vorgebrachten Reklamation
• Anerkennung der Stichhaltigkeit oder die Ablehnung der Reklamation
• Stellungnahme zu Ansprüchen und Vorschlägen des Partners, ggf. eigene
Lösungsvorschläge
• Entschuldigung für eine mangelhafte Lieferung
Wichtige Bemerkungen
Auf eine Reklamation reagiert man sofort.
Man sucht nach einer Lösung, die Probleme aus der Welt schafft und den Käufer
als Kunden erhält.
252
Musterbriefe
1.
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
mit Befremden müssen wir feststellen, dass Sie Ihren Vertragsverpflichtungen trotz
rechtzeitiger Übergabe der Versandinstruktionen nicht nachgekommen sind. Die
Auslieferung der Ware hätte gemäß vertraglicher Vereinbarung spätestens am
16.05 erfolgen müssen.
Mit einer weiteren Lieferungsverzögerung können wir uns nicht einverstanden
erklären. Da wir die Ware dringend benötigen, setzen wir Ihnen die Nachfrist bis
zum 30.05.
Sollte die Ware bis zu diesem Termin nicht geliefert werden, sind wir berechtigt
wegen der nichttermingerechter Auslieferung der Ware Sanktionen geltend zu
machen.
Für eine rasche Erledigung wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
2.
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
Unsere Rechnung Nr. … über € 1200 vom 15.06 wurde von Ihnen noch nicht
beglichen. Somit ist der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin bereits um 20 Tage
überschritten.
Wir bitten um kurzfristige Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
253
3.
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
bei Durchsicht unserer Unterlagen stellten wir fest, dass die Bezahlung unserer
Rechnung Nr. … vom 08.11. noch nicht erfolgt ist.
Nach unseren Zahlungsbedingungen war die Rechnung innerhalb von 5 Tagen
nach Eingang der Lieferung fällig.
Wir nehmen an, dass die Zahlung versehentlich unterblieben ist und bitten um
baldige Erledigung.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
4.
Vertrag № … , Position 500 kg Phtalylsulfathiazol
Sehr geehrter Herr ... ,
Sie haben uns diese 500 kg in 25 kg Trommeln zu 20 kg Netto nach Antwerpen
geliefert. 15 Trommeln wurden nach Übersee weiterverkauft und der Kunde
reklamiert jetzt, dass in den Trommeln, obwohl die Markierung Phtalylsulfathiazol
lautet, tatsächlich Sulfanilamid enthalten ist.
Wir haben noch 10 Trommeln in Antwerpen auf Lager, die wir jetzt analysieren
lassen. Sollte unsere Analyse bestätigen, dass Sie nicht Phtalylsulfathiazol
geliefert haben, obwohl von Ihnen die sämtliche Dokumentation auf
Phtalylsulfathiazol lautet, müssten wir Sie für den daraus entstandenen Schaden
haftbar machen.
Wir werden uns in etwa 2-3 Wochen in dieser Angelegenheit noch einmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Phtalylsulfathiazol n – фталилсульфатиазол
Sulfanilamid n - сульфаниламид
254
5.
Reklamation über Schlosser-Parallelschraubstöcke
Sehr geehrter Herr ... ,
hin und wieder kommt es vor, dass wir von Kunden Reklamationen über die von
Ihnen gelieferten Schraubstöcke erhalten. Größtenteils handelt es sich um
Gussbruch. Die Kunden reklamieren, dass die Schraubstöcke nach relativ kurzem
Einsatz an den unterschiedlichen Stellen aus-bzw. wegbrechen. Teils sind auch die
Backen nicht parallel.
In den meisten Fällen nehmen wir die Schraubstöcke nicht zurück, da die
Rücktransportkosten sehr hoch sind und in keinem Verhältnis zum Wert des
Schraubstockes, den wir dann sowieso nicht mehr reparieren können, stehen. Wir
bitten den Kunden den Schraubstock zu vernichten und erteilen eine entsprechende
Gutschrift.
Leider mussten wir feststellen, dass sich die Reklamationen in der letzten Zeit
häufen. Wir bitten Sie, das Lieferwerk auf diese Tatsache hinzuweisen.
Anbei erhalten Sie eine Aufstellung über die von uns den Kunden vergüteten
Schraubstöcke und wir bitten um Stellungnahme und Mitteilung, wie Sie die
Verrechnung vornehmen wollen.
Wir haben den Schraubstöcken jeweils unseren Einkaufspreis zugrunde gelegt,
möchten jedoch darauf hinweisen, dass uns durch diese Reklamation wesentlich
höhere Kosten entstanden sind, die uns von keiner Seite vergütet werden
(Eingangsfracht, Zoll, Ausgangsfracht, Telefon-bzw. Fax-Kosten usw.).
Mit freundlichen Grüßen
..... (Name der Firma)
ppa.
i.A.
Schraubstock m – тиски
Guss m – отливка, литое изделие
Bruch m – трещина, разлом, излом, надлом
Backe f – губка (тисков)
255
6.
Gelieferte Pressen Typ K 10
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
an einer der gelieferten Pressen wurden von unserem Kunden immer wieder
Funktionsschwierigkeiten beanstandet. Überraschenderweise stellt sich am
01.07.20… auch noch heraus, dass die Druckstange 3-seitig senkrecht gerissen ist.
Der Kunde ist sehr verärgert und will uns die Presse zur Verfügung stellen. Es ist
einer unserer besten Kunden, denn er hat inzwischen 6 Pressen gekauft.
Wir haben die Maschine sofort demontieren müssen, um eine neue Druckstange
kostenlos zu liefern. Die entsprechenden Kosten gehen zu unseren Lasten.
Durch derartige Mängel werden unsere Verkaufsbemühungen bzw. unser
gemeinsames Image für Pressen sehr gestört. Wenn in Ihrem Lieferwerk nicht
präziser gearbeitet wird, haben wir keine Chance, Pressen hier abzusetzen.
Wir bitten Sie, sofort nach hier zu kommen, um die Reklamation selbst zu
beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Druckstange f – нажимная штанга
256
7.
Reklamation wegen der Lieferung Kohle nach ... mit MS ..., B/L-Datum
04.10.20…, Menge 3000 t
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
wir haben Sie am 16.19.20.. telefonisch unterrichtet, dass die o.g. Ladung Kohlen
sehr stark mit Steinen verunreinigt ist. Bei der Aufgabe der Kohle zum
Vorratsbunker des Kraftwerkes waren wir gezwungen, durch zusätzlichen
Personalaufwand Steine aus der Kohle auszusortieren. Bedauerlicherweise konnten
größere Steine nicht entfernt werden, so dass wir immer noch in Sorge sind, dass
Zuteiler und Mühle des Werkes beschädigt werden und dadurch der Betrieb des
Kraftwerkes nicht mehr aufrecht erhalten kann.
Am 21.10. konnten Sie sich vor Ort überzeugen, dass eine nicht unerhebliche
Menge größerer Steine gefunden wurde und die noch lagernde Kohle (ca. 1000 t)
von großen und kleinen Steinen durchsetzt ist.
Wir reklamieren die gelieferte Ladung Kohlen und werden Sie für alle Schäden
verantwortlich machen, die uns durch Ihre Schlechtlieferung entstehen. Dies gilt
insbesondere für Mehrkosten wegen zusätzlichen Personaleinsatzes und
eventueller Schäden an den Kohlenmühlen.
Ferner gehen wir davon aus, dass die noch ausstehenden zwei Lieferungen (ca.
6000 t Kohlen) von einwandfreier Qualität sein werden. Falls Sie dafür nicht
einstehen, sehen wir keine Möglichkeit, diese Lieferungen anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Elektra Aktiengesellschaft
ppa. ...
B/L = bill of landing – транспортная накладная, коносамент
Vorratsbunker m – запасной бункер
Zuteiler m - дозатор
Mühle f - мельница
257
8.
Ihre Versandanzeige Nr. ... vom 14.05.20…
Sehr geehrter Herr ... ,
wir nehmen Bezug auf die obige Versandanzeige und teilen Ihnen mit, dass
entgegen Ihrer Versandanzeige nur 6.600 kg angeliefert wurden anstelle 7.000 kg.
Beiliegend übersenden wir Ihnen die Kopie des Frachtbriefes, auf dem wir die
Fehlmenge angegeben haben.
Wir bitten Sie daher, uns die Differenzmenge von 400 kg = €... gutzuschreiben.
9.
Kontrakt № … über 61.200 fm Fichte
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
die verladenen Waggons zum obigen Kontrakt sind am 20.10. 20… bei uns
eingetroffen.
Wir müssen leider feststellen, dass anstatt Fichte-Rundholz Kiefer- Rundholz,
welches einen sehr schwachen Durchmesser aufweist, angekommen ist.
Entgegenkommenderweise könnten wir diese Waggons zum äußersten Preis von
€... /fm abnehmen. Ansonsten müssten wir Ihnen die Ware zur Verfügung stellen.
Wir ersuchen um prompte Antwort und zeichnen
mit freundlichen Grüßen
Rundholz n – круглый лесоматериал, кругляк
258
Faxe
1.
Ihre Lieferung mit Proforma-Rechnungen
59507 Pos. 1 K 601.02
59545 Pos. 1 K 536.05
Bestellt wurde in Härte cm2, geliefert haben Sie ct 2. Die restlichen noch zu
liefernden Scheiben bitten wir in korrekter Spezifikation zu liefern.
Bitte teilen Sie uns mit, was wir mit diesen Scheiben machen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
2.
Die Scheiben K601 und K536 sind irrtümlicherweise mit der Härte ct2 anstatt cm2
geliefert.
Wir bitten die Annahme zu bestätigen oder die Scheiben für die Ersatzlieferung
zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Härte f – жёсткость; твердость
Scheibe f – шайба; шкив
3.
Ihr Fax 7/372 vom 16.06.20…
Die Scheiben K601.02 sowie K536.05 werden wir an Sie zurückzusenden.
Wir bitten schnellstens um Ersatzlieferung.
Mit freundlichen Grüßen
259
4.
Reklamation
Die mit der Proforma-Rechnung Nr. ... vom 02.07.20… gelieferte Scheibe mit der
Werkzeug Nr. ... senden wir Ihnen zurück und bitten um kostenlose
Ersatzlieferung, da diese Scheibe einen Riss im Körper hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dialoge
1.
Reklamation über die Lieferungsverzögerung
Ich möchte bei Ihnen anmahnen, dass die letzte Partie Anlagen laut Vertrag bis
zum 15. dieses Monats geliefert werden sollte.
Wir bitten, die Lieferungsverzögerung zu entschuldigen.
Wir rechneten damit, dass unser Kunde Ihre Anlagen schon Ende dieses Monats
in seinem Werk aufstellen kann. Er hat an uns bereits ein Schreiben gerichtet,
worin er darüber klagt, dass er durch diese Lieferungsverzögerung Verluste
erleidet. Wie gesagt, die Maschinen sollten schon Ende dieses Monats
aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Ich bitte noch einmal um Entschuldigung. In den nächsten Tagen werden
die Maschinen an Ihre Adresse verladen werden. Versetzen Sie sich doch
bitte in unsere Lage! Bei uns sind große Schwierigkeiten mit Zulieferungen
entstanden. Die Herstellung einiger Teile in unseren Zulieferbetrieben hat
mehr Zeit in Anspruch genommen, als wir dachten.
Ich bitte Sie dringendst, die Ausführung unseres Auftrages zu beschleunigen.
Widrigenfalls werden Sie uns gemäß dem §5 des Vertrages die Konventionalstrafe in Höhe von 0,5% des Wertes der nicht rechtzeitig gelieferten
Ware für jede angefangene Woche der Verspätung bezahlen müssen.
2.
Qualitätsreklamation
Zu unserem Bedauern müssen wir die letzte Warenpartie gemäß Vertrag
beanstanden, die bei uns am 20. September eingetroffen ist. Bei Entgegennahme
der Ware stellten wir fest, dass die Qualität den vertraglichen Vereinbarungen
nicht entspricht.
260
Ihre Beschwerde befremdet uns sehr, weil wir schon seit Jahren diese Qualität
liefern, ohne dass es je zu Klagen seitens unserer Kunden gekommen wäre.
Gestatten Sie Ihnen das Abnahmeprotokoll vorzulegen. Es weist eine geringere
Qualität der gelieferten Ware aus.
Dieses Vorkommnis ist uns sehr peinlich. Nur durch ein Versehen wurde
Ihnen die Ware minderer Qualität geliefert. Beim Versand dieser Partie ist
uns leider ein Fehler unterlaufen.
Laut Vertrag steht uns das Recht auf einen Preisnachlass von 20% zu. Sollten Sie
sich weigern, uns diesen Preisnachlass zu gewähren, weisen wir die Lieferung
zurück. In diesem Falle gehen alle Kosten für den Hin- und Rücktransport sowie
die Versicherung zu Ihren Lasten.
Wir erkennen Ihre Schadenersatzansprüche für die Ware minderer Qualität
an. Aber die Preisermäßigung von 20% würde für uns ein Verlustgeschäft
bedeuten. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Wollen Sie sich bitte mit einer
Ermäßigung von 10% einverstanden erklären!
Unter Berücksichtigung unserer bisher guten Geschäftsbeziehungen kommen wir
Ihnen in dieser Angelegenheit entgegen. Aber wir bitten Sie alles daran zu setzen,
damit sich derartige Vorkommnisse in Zukunft vermeiden lassen.
3.
Reklamation über Beschädigungen
Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass die gelieferten Anlagen in
beschädigtem Zustand eingetroffen sind.
Was Sie nicht sagen? Wie konnte es nur möglich sein? Welcher Art sind die
Beschädigungen?
Bei der Ankunft wurden die Kisten ausgepackt und es erwies sich, dass ein
beträchtlicher Teil der Details, die sich in den Kisten Nr. 10 und Nr. 11 befanden,
zerbrochen war. Bei der Berechnung der Verluste haben wir einen Schaden im
Betrage von 10 000 Euro festgestellt.
Es ist für mich unverständlich, wie das passieren konnte. Die Anlagen wurden
von unseren erfahrenen Arbeitern verpackt und dem Spediteur in gutem
Zustand zur Weiterbeförderung übergeben. Das können wir durch
Dokumente belegen.
Die Beschädigung ist scheinbar unterwegs eingetreten. Man behandelte die Kisten
aller Wahrscheinlichkeit nach ohne jede Vorsicht.
Zweifelsohne, aber dafür haften wir nicht. Sie müssen folglich Ihren
Anspruch gegen die Speditionsfirma erheben, die für die Unversehrtheit der
Ladung beim Transport verantwortlich ist.
Wir haben uns schon an sie gewandt. Sie haben die Angelegenheit geprüft und
festgestellt, dass die Kisten weder Markierungszeichen noch Etiketten mit dem
Vermerk getragen haben, dass der Inhalt der Kisten zerbrechlich ist. Unter diesen
Umständen ist der Spediteur für den Schaden nicht verantwortlich.
261
Wir tun immer unser Möglichstes, um unserem Partner entgegenzukommen.
Wir erklären uns damit einverstanden, Ihnen den vollen Betrag Ihres
Anspruches zu vergüten.
Vokabular
abfassen vt (sw. V.; hat)
Ablehnung , die; -, -en
abnehmen vt (st. V.; hat)
absetzen vt (sw. V.; hat)
Abwicklung, die; -, -en
Aktiengesellschaft, die; -, -en
Anerkennung, die; -, -en
anliefern vt (sw. V.; hat)
annehmen vt (st. V.; hat)
eine Lieferung annehmen
anstatt Gen.
anstelle Gen.
Auslieferung, die; -, -en
äußerst
äußerster Preis
ausstehend
ausstehende Lieferung
belegen vt (sw. V.; hat)
bereinigen vt (sw. V.; hat)
Bezug, der; -(e)s, Bezüge
Eingang, der; -(e)s, Eingänge
eingehend
1. составлять (документ)
2. формулировать
отклонение, отказ; непринятие
1. принимать, производить
приемку, получать
2. покупать, закупать
3. понижаться
1. продавать, сбывать,
реализовывать
2. вычитать, удерживать
осуществление (сделок), операций;
исполнение (поручения, договора);
осуществление (расчетов)
акционерное общество, акционерная
компания
признание, одобрение
поставлять; доставлять
принимать, акцептовать
принимать поставку
взамен, вместо
вместо кого-л., чего-л.; за
кого-л.
сдача; поставка; выдача, отпуск
(товара)
крайний, предельный
крайняя цена; очень низкая цена; очень
высокая цена
невнесенный, неуплаченный,
непогашенный, просроченный
неосуществленная поставка
подтверждать, доказывать
(документами)
урегулировать, улаживать
(конфликт), спор
покупка, закупка; получение,
приобретение
поступление, получение
обстоятельный, подробный
262
Einkaufspreis, der; -es, -e
Erfüllung, die; -, -en
Erledigung, die; -, -en
Ersatzlieferung, die; -, -en
erteilen vt (sw. V.; hat)
Etikette, die; -, -n
falsch
feststellen vt (sw. V.; hat)
einen Mangel feststellen
ggf., ggfs. = gegebenenfalls
gütlich
auf gütlichem Wege
gutschreiben vt (st. V.; hat)
Gutschrift, die; -, -en
haftbar
haftbar machen j-n Akk. für Akk.
haften vi (sw. V.; hat) für Akk.
Kontrakt, der; -(e)s, -e
Ladung, die; -, -en
Lager, das; -s, - auch Läger
auf Lager haben
Lieferschein, der; -(e)s,-e
Lieferverzug, der; -(e)s,
Lieferverzüge
Markierungszeichen, das;
-s, Mehrkosten Pl.
закупочная цена
выполнение, исполнение
1. выполнение, исполнение
2. погашение (задолженности);
уплата (по счету)
поставка с целью замены
некондиционного товара
давать, выдавать, отдавать
этикетка, ярлык, надпись
ошибочный, неправильный,
неверный
устанавливать, констатировать;
определять
обнаружить недостаток (дефект)
при случае, при известных условиях;
при необходимости
мирный, мировой, полюбовный
мирным путем
кредитовать, заносить в кредит
(счета)
1. запись в (на) кредит счета,
кредитование счета,
кредитование
2. квитанция на кредитованную
сумму
несущий ответственность,
ответственный
возлагать на кого-л. ответственность за
что-л.
отвечать, быть ответственным, нести
ответственность за что-л., за кого-л.;
ручаться за кого-л., что-л.;
гарантировать что-л.
контракт, договор; подряд
1. погрузка
2. груз
клад
иметь в запасе (на складе)
накладная, распоряжение об отпуске
товара со склада
задержка поставки
маркировочное клеймо
дополнительные расходы
(издержки); перерасход
263
Minderung, die; -, -en
MS=Motorschiff
Nachbesserung, die; -, -en
Nachfrist , die; -, -en
eine Nachfrist setzen
Preisherabsetzung, die; -, -en
Preisnachlass, der; -es, -e und
Preisnachlässe
Proformarechnung, die; -, -en
prompt
Regelung, die; -, -en
reklamieren vt (sw. V.; hat)
Rückgängigmachung, die; -,
-en
Rücktrittsrecht, das; -(e)s,-e
rügen vt (sw. V.; hat)
einen Mangel rügen
Spediteur, der; -s, -e
Speditionsfirma, die; -,
Speditionsfirmen
Stichhaltigkeit, die; Störung, die; -, -en
termingerecht
Übergabe, die; -, -n
überschreiten vt (st. V.; hat)
den Zahlungstermin überschreiten
Umtausch, der; -es
unterwegs
vergüten vt (sw. V.; hat)
Kosten vergüten
уменьшение, снижение, сокращение
теплоход
устранение дефектов (недостатков);
дополнительное исправление
дополнительный (льготный) срок;
отсрочка
устанавливать дополнительный срок
снижение (понижение) цен
скидка с цены, уступка в цене
предварительный счет;
предварительная фактура;
проформа-счет
1. быстрый, немедленный,
точный
2. незамедлительно, немедленно
(условие о поставке товара по
заключению сделки)
регулирование, урегулирование;
улаживание, приведение в порядок
предъявлять рекламацию
(претензию)
отмена, аннулирование, ликвидация
право на аннулирование договора
подавать рекламацию, жаловаться
извещать о дефекте, подать рекламацию на
дефектный товар
транспортный агент
транспортно-экспедиционная
компания
обоснованность (доводов и т.п.)
1. нарушение
2. неисправность; повреждение
своевременный, в (установленный)
срок
передача; сдача-приемка
не соблюдать срок, просрочить
нарушить срок, просрочить
обмен, мена; замена
в пути, по пути
возмещать (издержки, ущерб)
возмещать расходы
1. обязанность
2. обязательство
Verpflichtung , die; -, -en
den Verpflichtungen nachkommen
выполнять обязательства
264
Verrechnung, die; -, -en
vorbehalten vt (st. V.; hat) sich
Dat. etw. Akk.
vorbringen vt (unr. V.; hat)
eine Reklamation vorbringen
Wandlung, die; -, -en
Weiterbeförderung, die; -,
-en
weiterverkaufen vt (sw. V.; hat)
Zahlungsfrist, die; -, -en
die Zahlungsfrist einhalten
Zoll, der; -(e)s, Zölle
Zustand, der; -(e)s, Zustände
in beschädigtem Zustand
in gutem Zustand
1. расчет; подсчет; перерасчет;
взаимный расчет, клиринг
2. перечисление
оставлять за собой право на
что-л.
приводить, выдвигать (обвинение,
доводы)
заявить (предъявить) рекламацию
(претензию)
отмена, расторжение,
аннулирование
дальнейшая перевозка; переотправка
перепродавать
срок платежа
соблюдать срок платежа
1. таможенная пошлина
2. таможенный тариф
3. таможня; таможенное
управление
состояние, положение
в поврежденном состоянии
в хорошем состоянии
Aufgaben
1. Lesen Sie Einleitung, Musterbriefe sowie Dialoge und lernen Sie Vokabeln
aus dem Vokabular.
2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein.
die Arbitrage| der Lieferant| Kunde| rechtliche Schritte| Mängel| die gesetzte Frist|
Art und Umfang| der Lieferverzug| die Reklamation| die vereinbare Zahlungsfrist|
der Mängelanspruch| Wandlung (Minderung, Neulieferung, Schadenersatz)
… tritt ein, wenn der Verkäufer die Ware nicht oder nichtrechtzeitig liefert.
Die Mängelrüge wird erteilt, wenn die gelieferte Ware … aufweist.
Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Käufer … nicht einhält.
Mängel sind innerhalb … unverzüglich nach der Untersuchung bzw.
Entdeckung zu rügen.
5. Wenn die Reklamation des Käufers zu Recht besteht, kann er …
beanspruchen.
6. Die Mängelrüge muss … des Mangels beschreiben.
7. Außerdem werden Angaben über Art und Umfang … gefordert.
1.
2.
3.
4.
265
8. Reklamationen sind schriftlich abzufassen, für den Fall, dass die
Angelegenheit an … übergeben wird.
9. Man macht deutlich, dass man sich … vorbehält, wenn das Problem nicht
gelöst wird.
10. Beleidigende Äußerungen … gegenüber sind unzulässig, wenn man auch
sehr verärgert ist.
11. Dem Lieferanten soll eine Chance gegeben werden, … auf gütlichem Wege
zu bereinigen.
12. Man sucht nach einer Lösung, die Probleme aus der Welt schafft und den
Käufer als … erhält.
3. Ersetzen Sie mit Kursivschrift gedruckte Wörter durch Synonyme oder
sinnverwandte Wörter und Wortverbindungen.
a)
1. Es befremdet uns feststellen zu müssen, dass Sie Ihren
Vertragsverpflichtungen nicht nachgekommen sind.
2. Die Auslieferung der Ware hätte laut vertraglicher Vereinbarung spätestens
am 16.05. erfolgen müssen.
3. Mit einem weiteren Lieferverzug können wir uns nicht einverstanden
erklären.
4. Da wir die Ware dringend brauchen, setzen wir Ihnen die Nachfrist bis zum
30.05.
5. Uns steht das Recht zu, wegen der nichttermingerechten Auslieferung der
Ware Sanktionen geltend zu machen.
6. Unsere Rechnung Nr. … über € 1 200 vom 15.06. wurde von Ihnen noch
nicht bezahlt.
7. Die Rechnung war innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung zu
bezahlen.
8. Wir nehmen an, dass die Zahlung durch ein Versehen unterblieben ist.
9. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.
10. Sollte die Analyse bestätigen, dass Sie uns die falsche Ware geliefert haben,
müssten wir Sie für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich
machen.
11. Anbei erhalten Sie eine Aufstellung über die von uns den Kunden
entschädigten Schraubstöcke.
12. Wir bitten um Mitteilung, wie Sie die Verrechnung durchführen wollen.
13. Durch diese Reklamation sind uns wesentlich höhere Kosten entstanden, die
uns von keiner Seite ersetzt werden.
14. An einer der gelieferten Pressen wurden von unserem Kunden
Funktionsschwierigkeiten reklamiert.
15. Die entsprechenden Kosten gehen auf unsere Rechnung.
16. Wenn in Ihrem Lieferwerk nicht präziser gearbeitet wird, haben wir keine
Chance, Pressen hier zu vertreiben.
266
17. Wir beanstanden die gelieferte Ladung Kohlen und werden Sie für alle
Schäden haftbar machen, die uns durch Ihre Schlechtlieferung entstehen.
18. Wir werden Sie für Zusatzkosten wegen zusätzlichen Personaleinsatzes
verantwortlich machen.
19. Wir gehen davon aus, dass die noch ruckständigen zwei Lieferungen von
einwandfreier Qualität sein werden.
20. Wir beziehen uns auf die oben genannte Versandanzeige.
21. Beiliegend übersenden wir Ihnen die Kopie des Frachtbriefes, auf dem wir
das Manko angegeben haben.
22. Entgegenkommenderweise könnten wir diese Waggons zum Mindestpreis
von €... /fm abnehmen.
b)
1. Die letzte Partie der Anlagen sollte gemäß Vertrag bis zum 15. dieses
Monats geliefert werden.
2. Wir bitten, den Lieferverzug zu entschuldigen.
3. Unser Kunde beschwert sich darüber, dass er durch diese
Lieferungsverzögerung Schäden erleidet.
4. Die Maschinen sollten schon Ende dieses Monats montiert und in Betrieb
gesetzt werden.
5. Bei uns sind große Schwierigkeiten mit Unterlieferungen entstanden.
6. Wir bitten Sie, die Ausführung unseres Auftrages zu beschleunigen.
Anderenfalls werden Sie uns eine Konventionalstrafe bezahlen müssen.
7. Zu unserem Bedauern müssen wir die letzte Warenpartie gemäß Vertrag
reklamieren.
8. Ihre Klage befremdet uns sehr.
9. Durch ein Versäumnis wurde Ihnen die Ware minderwertiger Qualität
geliefert.
10. Laut Vertrag steht uns das Recht auf einen Preisabschlag von 20% zu.
11. Die Preisermäßigung von 20% würde für uns ein verlustbringendes
Geschäft bedeuten.
12. Wir bitten Sie Ihr Möglichstes zu tun, damit sich derartige Vorkommnisse
in Zukunft vermeiden lassen.
13. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass die gelieferten
Anlagen in beschädigtem Zustand eingetroffen sind.
14. Bei der Kalkulation der Verluste haben wir einen Schaden für die Summe
von 10 000 Euro festgestellt.
15. Die Anlagen wurden dem Spediteur in gutem Zustand zum Weitertransport
übergeben.
16. Das können wir durch Dokumente nachweisen.
17. Sie müssen folglich Ihren Anspruch gegen die Speditionsfirma geltend
machen.
18. Die Speditionsfirma ist für die Unversehrtheit der Ladung beim Transport
haftbar.
19. Wir tun immer unser Bestes, um unserem Partner entgegenzukommen.
267
4. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie
nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein.
a)
1. Sie sind (Ihre Vertragsverpflichtungen) trotz rechtzeitiger Übergabe der
Versandinstruktionen nicht nachgekommen.
2. Die Auslieferung der Ware hätte (vertragliche Vereinbarung) spätestens am
16.05. erfolgen müssen.
3. (eine weitere Lieferungsverzögerung) können wir uns nicht einverstanden
erklären.
4. Wir sind berechtigt, (die nichttermingerechte Auslieferung) der Ware
Sanktionen geltend zu machen.
5. Unsere Rechnung Nr. … (€1200) wurde von Ihnen noch nicht beglichen.
6. Der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin ist bereits (20 Tage)
überschritten.
7. Wir bitten (kurzfristige Überprüfung).
8. Wir bitten (baldige Erledigung).
9. Wir erhalten von Kunden Reklamationen (die von Ihnen gelieferten
Schraubstöcke).
10. Wir bitten das Lieferwerk (die Tatsache) hinzuweisen, dass sich die
Reklamationen in der letzten Zeit häufen.
11. Wir bitten (Stellungnahme).
12. Wir werden Sie (alle Schäden) verantwortlich machen, die uns durch Ihre
Schlechtlieferung entstehen.
13. Wir gehen davon aus, dass die noch ausstehenden zwei Lieferungen
(einwandfreie Qualität) sein werden.
14. Wir nehmen Bezug (die obige Versandanzeige).
15. Die verladenen Waggons zum obigen Kontrakt sind am 20.10. 20… (wir)
eingetroffen.
16. Entgegenkommenderweise könnten wir diese Waggons (der äußerste Preis)
von €... abnehmen.
17. Wir ersuchen (prompte Antwort).
18. Sollte unsere Analyse bestätigen, dass Sie die falsche Ware geliefert haben,
müssten wir Sie (der daraus entstandene Schaden) haftbar machen.
19. Wir bitten (kostenlose Ersatzlieferung).
b)
1. Ich möchte (Sie) anmahnen, dass die letzte Partie der Anlagen laut Vertrag
bis zum 15. dieses Monats geliefert werden sollte.
2. In den nächsten Tagen werden die Maschinen (Ihre Adresse) verladen.
3. Wir müssen die letzte Warenpartie beanstanden, die (wir) am 20. September
eingetroffen ist.
4. Wir stellten fest, dass die Qualität (die vertraglichen Vereinbarungen) nicht
entspricht.
268
5.
6.
7.
8.
Laut Vertrag steht uns das Recht (ein Preisnachlass) von 20% zu.
Alle Kosten (der Hin- und Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten.
Wollen Sie sich bitte (eine Ermäßigung von 10%) einverstanden erklären.
Die Anlagen wurden dem Spediteur in gutem Zustand übergeben. Das können wir (Dokumente) belegen.
9. Sie müssen folglich Ihren Anspruch (die Speditionsfirma) erheben, die (die
Unversehrtheit) der Ladung beim Transport verantwortlich ist.
10. Wir haben uns schon (die Speditionsfirma) gewandt.
11. Der Spediteur ist (der Schaden) nicht verantwortlich.
5. Beantworten Sie die Fragen zu den Dialogen.
a)
1. Bis zum Wievielten sollte die letzte Partie Anlagen laut Vertrag geliefert
werden?
2. Worüber klagt der Kunde?
3. Wann sollten die Maschinen aufgestellt und in Betrieb genommen werden?
4. Was hat die Lieferungsverzögerung verursacht?
5. Welche Strafe für die Lieferungsverzögerung hat der Verkäufer dem Käufer
gemäß §5 des Vertrages zu bezahlen, wenn er die Ausführung des Auftrages
nicht beschleunigt?
b)
1. Was wurde bei der Entgegennahme der Partie festgestellt, die am 20.
September eintraf?
2. Warum hat die Beschwerde des Käufers über die Qualität der gelieferten Ware
den Verkäufer befremdet?
3. Was weist das vorgelegte Abnahmeprotokoll aus?
4. Wie ist es dazu gekommen, dass dem Käufer die Ware geringerer Qualität
geliefert wurde?
5. Welchen Preisnachlass fordert der Käufer? Behält er die Ware, wenn sich der
Verkäufer weigert ihm den Preisnachlass zu gewähren?
6. Welche Kosten gehen gemäß Vertrag zu Lasten des Verkäufers im Falle der
Rücklieferung der beanstandeten Warenpartie?
7. Warum will sich der Verkäufer trotz der Anerkennung der Schadensansprüche
des Käufers mit der vorgeschlagenen Preisermäßigung von 20% nicht
einverstanden erklären?
8. Warum ist der Käufer doch mit einer Ermäßigung von 10% einverstanden?
c)
1. In welchem Zustand sind die gelieferten Anlagen eingetroffen?
2. Was erwies sich bei der Auspackung der Kisten?
3. Was ergab die Berechnung der Verluste?
269
4. Warum ist es für den Verkäufer unverständlich, wie es zur Beschädigung der
Ware kommen konnte?
5. Wen und warum macht der Verkäufer für die Beschädigung verantwortlich, die
scheinbar unterwegs eingetreten ist?
6. Was hat die Speditionsfirma bei der Prüfung der Angelegenheit festgestellt?
7. Wie entschädigt der Verkäufer den Käufer für seine Verluste?
6. Geben Sie den Inhalt der Dialoge wieder.
7. Übersetzen Sie die nachfolgenden Briefe ins Deutsche.
1.
Уважаемые господа!
При заключении договора купли-продажи вы обязались поставить нам
товар в срок.
С удивлением мы вынуждены констатировать, что вы, несмотря на
неоднократные устные и письменные напоминания, не выполняете свои
договорные обязательства.
Настоящим
устанавливаем
вам
для
выполнения
контракта
дополнительный срок до 1 ноября 20… года.
Если товар не будет поставлен до этого срока, мы не видим
возможности принять вашу поставку. Мы будем иметь право потребовать
возмещения расходов на закупку не поставленного вами товара.
Надеемся, что мы сможем уладить это дело полюбовно.
С уважением
2.
Уважаемые дамы и господа!
К нашему сожалению, мы вынуждены предъявить претензию на партию
химических товаров, отгруженную вами в наш адрес по контракту № …
судном … .
В приложении посылаем вам акт экспертизы, удостоверяющий, что
товар не соответствует по качеству условиям договора.
Согласно §5 договора мы имеем право отказаться от приемки партии.
Однако, принимая во внимание наши длительные деловые отношения, мы
согласны оставить эту партию у себя, если вы предоставите нам скидку в
15%.
В случае вашего несогласия мы будем вынуждены возвратить вам товар
с отнесением всех расходов на ваш счет.
Ожидаем ваш ответ и подписываемся
с уважением
Приложение: акт экспертизы
270
3.
Уважаемые дамы и господа!
По накладной № … вашей фирмой 23.06.20… были отгружены в наш
адрес 150 измерительных приборов по счету №…, который был оплачен
нами в полном размере.
По прибытии товара нами была обнаружена недостача четырех
приборов, что удостоверяет протокол сдачи-приёмки от … .
Просим вас допоставить нам недостающие 4 прибора или возместить их
стоимость.
Заранее благодарим вас за ваши хлопоты.
С уважением
4.
Уважаемые дамы и господа!
При проверке поставленной вами 01.07.20… по контракту № … партии
офисной мебели мы установили, что некоторые предметы мебели при
перевозке были повреждены, что объясняется, по нашему мнению,
ненадлежащей упаковкой. Поэтому мы возлагаем на вас ответственность за
это происшествие.
Поврежденный товар может быть реализован при условии
предоставления 20% скидки с цены. В противном случае товар в вашем
распоряжении.
Сообщите нам, пожалуйста, как можно скорее, что нам делать с товаром.
Ожидаем ваш скорый ответ.
С уважением
271
5.
Уважаемые дамы и господа!
Как мы уже говорили вам по телефону, мы были крайне удивлены, что
прибывшие к нам 20.04.20… ящики содержали не те запасные части, которые
мы заказывали.
Согласно счету №… от … вышеупомянутые запасные части
предназначались другой фирме. По всей вероятности, эта досадная ошибка
была допущена вашим транспортным отделом.
Так как мы не можем использовать ошибочно поставленные детали, мы
предоставляем их в ваше распоряжение.
В самое ближайшее время просим вас доставить нам замену, ибо нам
срочно нужны заказанные нами запасные части.
Надеемся, что подобные случаи не повторятся в будущем, и вы будете
уделять отгрузкам должное внимание.
С уважением
8. Verfassen Sie einen Brief.
a) Fall: Die laut Vertrag Nr. … gekaufte Ware ist bei Ihnen eingetroffen, wies
aber bei der Prüfung Mängel auf. Schreiben Sie die Mängelrüge. Geben Sie
Branche, Warenbezeichnung, Mängel, Anschriften und andere Daten nach
Ihrer Wahl an. Teilen Sie mit, welche Ansprüche Sie geltend machen
können.
b) Fall: Ihre Firma (Name und Anschrift nach Ihrer Wahl) hat mit der Firma
Kühler & Sohn GmbH ‒ Saarbrücker Straße 15, 45131 Essen ‒ die
Lieferung der Maschinen zum 20. September vereinbart. Zum vertraglichen
Liefertermin sind die Maschinen nicht eingetroffen. Dieser Termin war
unbedingt einzuhalten, weil diese Maschinen für das Werk N. Ihres Kunden
vorgesehen sind, das Ende Oktober in Betrieb zu setzen ist. Sie setzen der
Lieferfirma eine Frist und geben an, von welchen Rechten Sie im Falle der
Nichteinhaltung dieser Frist Gebrauch machen können.
Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen
1. Antworten Sie auf die nachstehenden Fragen schriftlich oder mündlich.
Was zeichnet eine Innovation im Wesentlichen aus?
272
Wie bewerten Sie persönlich die Wirkungen von Innovationen in Wirtschaft
und Gesellschaft?
Und für wie relevant halten Sie die Entwicklung von Innovationen für die
Weiterentwicklung der Gesellschaft und Wirtschaft des eigenen Landes?
Welche Innovationen fallen Ihnen ein, die im Verlaufe der Geschichte
wesentliche Veränderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens
in den Industriestaaten hervorriefen? Begründen Sie kurz Ihre Einschätzung!
2. Finden Sie die richtige Variante.
Die gelieferte Ware hat Mängel … .
a) aufgewiesen
b) entdeckt
c) gezeigt
Wir stellten fest, dass die Bezahlung unserer Rechnung noch nicht … .
a) gemacht ist
b) stattgefunden hat
c) erfolgt ist
Wir reklamieren die gelieferte Ware und machen Sie für alle Schäden …, die
uns entstanden sind.
a) schuldig
b) verantwortlich
c) verantwortungsvoll
Unser Kunde … darüber, dass er durch die Lieferungsverzögerung Verluste
erleidet.
a) beschwert
b) klagt
c) beklagt
Mit … müssen wir feststellen, dass Sie Ihren Vertragsverpflichtungen nicht
nachgekommen sind.
a) Ärger
b) Erstaunen
c) Befremden
273
Unterrichtseinheit 12
Wirtschaftsdeutsch
Um die Welt des Geldes
Geschäftsdeutsch
Abwicklung von Zahlungen
Zahlungsverzug
274
Um die Welt des Geldes
Warum gibt es Geld?
Menschen möchten Ihre Güter untereinander austauschen. Gibst du mir eine Kuh,
gebe ich dir 2 Ziegen. Aber wie viele Hühner macht das? Oder wie viel Reis,
Schmuck oder wie viel Kühe brauche ich, damit dir ein Haus baue? Oder: Ich stelle
diesen Monat viel Käse her, möchte mir damit aber im Laufe des Jahres
verschiedene andere Sachen kaufen. Den Käse muss ich schnell verkaufen – aber
ich möchte noch nicht gleich alles in andere Güter eintauschen.
Ausgehend von diesen Fragen begann sich ein Zwischentauschstoff einzuführen –
das Geld. Natürlich war es noch nicht das Geld, wie wir es heute kennen. Am
Anfang bestand das Geld aus Zwischentauschgütern, die allgemein als wertvoll,
nützlich oder schön angesehen wurden. Diese Güter sollten die Funktionen des
Geldes übernehmen, dazu weiter unten mehr.
Text 1
Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen
Wie Geld geschöpft wird
Von Benedikt Fehr
Wie konnte es zu dem starken Anstieg der Kreditvolumen und
Geldmengen kommen? Schon seit einigen Jahrzehnten ist das
Geld nicht mehr durch Gold gedeckt; das Ausmaß der
Geldschöpfung wird in den modernen Papiergeldwährungen
vielmehr von politischen Erwägungen bestimmt. An der
Geldschöpfung sind dabei zum einen die Geschäftsbanken, zum
anderen die Zentralbank eines Landes beteiligt. In den
westlichen Industrieländern wird Geld normalerweise
überwiegend durch die Vergabe von Krediten geschöpft, zum
kleineren Teil dadurch, dass Banken oder Notenbanken
Vermögenswerte ankaufen.
Kreditvolumen, das
объём кредитования
Geldmenge, die
денежная масса
Geldschöpfung, die
создание денежной
массы
Papiergeldwährung, die
бумажная валюта
Geschäftsbank, die
коммерческий банк
Vergabe von Krediten
выдача кредитов
Anders als vielfach vermutet, spielen die Ersparnisse, die eine
Geschäftsbank bei den Haushalten einsammelt, für ihre
Kreditvergabe nur eine untergeordnete Rolle. Die
Wirkungskette läuft vielmehr in umgekehrter Richtung:
Gewährt eine Bank einem Kunden einen Kredit zum Beispiel in
Höhe von 100 000 Euro, schreibt sie diesen Betrag dem
Schuldner auf dessen Girokonto gut: In diesem Moment
entsteht Buch- oder Giralgeld. Der Schuldner wird über das
gutgeschriebene Geld verfügen, es zum Beispiel zur Bezahlung
Ersparnisse Pl.
сбережения,
накопления
Haushalt, der
бюджет
Schuldner, der
должник
Guthaben, das
активы, вклад
Sparguthaben, das
сберегательный вклад,
275
eines Eigenheims verwenden. Dann landet das Geld auf dem
Konto des Verkäufers, der darüber wiederum verfügt. Weitere
Empfänger von Überweisungen werden die Giro-Guthaben
wegen der höheren Zinsen zum Teil als Sparguthaben oder
Festgeld anlegen. Das geschöpfte Geld zirkuliert somit auf den
Bankkonten bis es zum Beispiel durch Tilgung eines Kredits
dem Kreislauf wieder entzogen wird.
сбережения,
накопления
Festgeld, das
срочный вклад
Tilgung, die
погашение
Wiederum anders als vermutet, wird durch die Geldschöpfung
niemand reicher: Der Bankkunde, der den Kredit aufgenommen
hat, hat nun zwar 100 000 Euro auf seinem Konto, über die er
verfügen kann; doch hat er auch 100 000 Euro Schulden, die er,
samt Zinsen, zurückzahlen muss. Entsprechend hat die Bank
nun zwar auf der Aktivseite ihrer Bilanz eine Kreditforderung
gegen den Kunden, doch steht dem auf der Passivseite die
Einlage des Kunden von 100 000 Euro als Verbindlichkeit
gegenüber.
Aktivseite, die
активы, наличность,
активная сторона
баланса
Passivseite, die
пассивы, пассивная
сторона баланса
Kreditforderung, die
кредитные требования
Verbindlichkeit, die
задолженность
Können die Geschäftsbanken unbegrenzt Kredite gewähren und
Giralgeld schöpfen? Im Prinzip gibt es „Bremsen“ auf drei Verlust, der убыток
Bankaufsicht, die;
Ebenen: erstens durch das Interesse der Banken an der банковский надзор
Vermeidung von Verlusten, zweitens durch die Regeln der
Bankaufsicht und drittens durch die Geldpolitik der
Zentralbanken. Im Nachhinein wird deutlich, dass in den
vergangenen Jahren alle drei „Bremsen“ nicht richtig gegriffen
haben.
Auf der einen Seite sind Banken daran interessiert, viele
Kredite zu vergeben. Denn sie verdienen an den
Kreditprovisionen sowie an der Zinsmarge. Dem steht freilich
bremsend das Verlustrisiko gegenüber: Zahlt ein Schuldner den
Kredit nicht zurück, bereitet dies der Bank einen Verlust.
Inzwischen ist allerdings klar, dass die Bonussysteme vieler
Finanzinstitute die Mitarbeiter zu stark auf die Erzielung
kurzfristiger Gewinne ausgerichtet haben. Fällt ein leichtfertig
vergebener Kredit nach mehreren Jahren aus und wird er für
die Bank zum Verlust, muss der Mitarbeiter dafür nicht haften.
Kreditprovision,die
комиссия за
предоставленный
кредит
Zinsmarge, die
процентная маржа
Verlustrisiko, das
риск получения
убытков
Gewinn, der
прибыль
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text
schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle
unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und
Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie.
276
2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit
„Geld“, „Kredit“, „Ertrag“. Lernen Sie sie.
das Geld nicht mehr durch Gold decken| das Geld wird überwiegend| über das
gutgeschriebene Geld verfügen| das Geld landet auf dem Konto des Verkäufers|
die Vergabe von Krediten| einen Kredit gewähren| Tilgung eines Kredits| den
Kredit aufnehmen| unbegrenzt Kredite gewähren|?
Ertragswertverfahren| die künftigen Erträge bestimmen| die erwartenden Erträge
aus der Marke berechnen
3. Legen Sie dar, weswegen Banken daran interessiert sind, viele Kredite zu
vergeben. Können die Geschäftsbanken Kredite unbegrenzt gewähren?
Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen
aus der Aufgabe 2.
4. Erläutern Sie die Auswirkungen der Finanzkrise auf den europäischen
Finanzmarkt. Bewerten Sie die Situation im Banksektor aus der Sicht der
Kreditgeber und Kreditnehmer und legen Sie dar, inwieweit sich deren
Interessen unterscheiden.
5. Definieren Sie Begriffe „Kreditprovision“ und „Festgeld“. Erläutern Sie deren
Bedeutung im Sinne des Bankwesens.
Text 2
Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, übersetzen
___________
Probleme mit dem Geld
Wenn die Menschen über Probleme mit dem Geld nachdenken, fallen Ihnen meist
2 Dinge ein: Welche Probleme es mit sich bringt, kein Geld zu haben oder was
manche Leute für Geld bereit sind zu tun. Bei beiden steht Geld natürlich nur als
Stellvertreter für dessen realwirtschaftliche Kaufkraft, wenige nur haben wie
Dagobert Duck solch großes Vergnügen daran, das Geld um seiner selbst willen zu
lieben.
Aber es treten mit dem Geld ganz andere Probleme auf: Zum einen kann man es
fälschen. Das wurde schon vor langer Zeit mit dem Naturalgeld gemacht. Damals
waren Muscheln als Zahlungsmittel beliebt. Da hat man diese einfach aus
Baumaterialien nachgeahmt. Heutzutage versucht man durch immer
ausgeklügeltere Geldscheine den Fälschern das Handwerk zu legen – es scheint
aber immer noch zu klappen.
277
Zum anderen treten Probleme auf, wenn der Staat zur Deckung seines Geldbedarfs
einfach die Notenpressen anwirft und damit seine Ausgaben finanziert. Anfänglich
klappt dies ganz gut – dann aber bemerken die Bürger den Betrug und als Folge
davon wird das Geld immer weniger wert. Zu leiden haben vor allem die Sparer
darunter – Kontenguthaben oder Bargeld kann völlig wertlos werden. Von daher
wird hin und wieder geraten, für die Altersvorsorge in nicht so inflationsanfällige
Güter wie Häuser oder Aktien zu investieren.
Aufgaben
1. Lesen Sie den Text, fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes
zusammen.
2. Finden Sie im Text die Informationen über die Funktion des Geldes als
Zahlungsmittel. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen
oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen.
3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von
Fachbegriffen: Kaufkraft, Naturalgeld, Bargeld. Definieren Sie sie.
4. Diskutieren Sie die Probleme, die Geld mit sich bringt.
Text 3
Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen
Es werde Geld
von Norbert Häringv
Die Antwort auf die Frage, warum wir ein Finanzsystem haben, das vor allem den
Banken nützt, dürfte weniger in sachlichen Argumenten liegen als in der historisch
gewachsenen gegenseitigen Abhängigkeit von Bankiers und Staat. Schon die
Herrscher in Mittelalter und Renaissance waren immer wieder darauf angewiesen,
sich von vermögenden Händlern und Bankiers Geld zu leihen. So finanzierten im
ausgehenden 15. Jahrhundert die Fugger Maximilian I. die Übernahme Tirols und
die italienischen Kriege. Der Herrscher revanchierte sich mit maßgeschneiderten
Gesetzen und Privilegien. Auch dass sie Karl V. die Bestechungsgelder zur
Kaiserwahl vorstreckten, soll der Fugger Schaden nicht gewesen sein.
Wer in diesem Geschäft erfolgreich sein wollte, musste mächtig sein, in gewissem
Sinne so mächtig wie ein absolutistischer Herrscher. Dazu gehörte vor allem, ein
internationales Netzwerk verlässlicher Kontakte und Dependancen. Keiner konnte
etwa Philipp II. von Spanien im 16. Jahrhundert zwingen, die Millionen, die er sich
278
für seine Kriegszüge borgte, auch wieder zurückzuzahlen, was zum Beispiel die
Welser schmerzlich erfahren mussten. Der Monarch stellte mehrmals den
Schuldendienst ein. Aber mit seinen Haupt-Kreditgebern, die überwiegend aus
Genua stammten, einigte er sich jedes Mal auf die Wiederaufnahme der
Zahlungen. Das Geheimnis hinter der Macht der Bankiers haben die Ökonomen
Mauricio Drelichman und Hans-Joachim Voth jüngst anhand historischer
Dokumente entschlüsselt: Durch gemeinsame Kreditvergabe in Syndikaten, durch
Heiraten zwischen den Bankiersfamilien und den Austausch von Sicherheiten
hatten die Bankiersfamilien ein dichtes, internationales Netzwerk geknüpft, aus
dem keiner ausscheren konnte. Wenn Philipp nicht mehr zahlte, bekam er von
niemand mehr Geld und konnte seine Armeen nicht mehr bezahlen.
Die Bank von England verdankt ihre Gründung im Jahr 1694 der Finanznot von
König William und Königin Mary. Ein Konsortium unter Führung des schottischen
Geschäftsmanns William Paterson bekam das Recht, die Bank von England mit
zugehörigen Geldschöpfungsprivilegien zu gründen. Das als Banknoten neu
geschaffene Geld liehen sie dem König gegen hohe Zinsen. Der König konnte
dieses todsichere Geschäft nicht selbst machen, weil seine Finanzen zu zerrüttet
waren, als dass seine Geldnoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden wären.
Patersons Syndikat war aber klug genug, die britischen Parlamentarier und den
König als Aktionäre an den reichlichen Gewinnen der Bank teilhaben zu lassen.
Heute liegen die Dinge in Europa und anderen Industrieländern aber anders. Sie
sind Rechtsstaaten, die nicht von absoluten Herrschern regiert werden und sich
freiwillig der Möglichkeit entledigt haben, ihre Staatsschuld durch Inflation zu
entwerten. Solche Staaten könnten ohne weiteres die Geldschöpfung selbst in die
Hand nehmen. Wollte man den Banken ihr krisenverursachendes
Geldschöpfungsprivileg beschneiden, müsste man nicht auf eine inflexible
Goldwährung zurückfallen. Vielmehr müsste und könnte der Staat über die
Zentralbank das Geldangebot steigern, um den Wegfall der Geldschöpfung durch
die Banken zu kompensieren, und gleichzeitig für die notwendige Flexibilität
sorgen.
Zusätzliches Unterrichtsmaterial
Möchten Sie mehr über das Geld wissen? Bitte, lesen Sie den nachstehenden Text.
Wer erfand das Papiergeld?
„Papier ist geduldig“ heißt ein Sprichwort, das wir heute immer noch gerne
verwenden, wenn es darum geht, die Verbindlichkeit von schriftlichen Gedanken
zu hinterfragen. Dem leichten und preiswerten Rohstoff Papier hat der Mensch
lange Zeit nicht viel zugetraut. Schon gar nicht, sich gleichberechtigt neben die
Münze als Währungseinheit und Tauschmittel zu stellen oder sie gar abzulösen.
279
Während die ersten Münzen als Tauschmittel bereits bei den Lydern im 7.
Jahrhundert vor Christus akzeptiert waren, brauchte das Papier sehr viel länger, um
als Geldform entdeckt zu werden. Es waren schließlich die Chinesen, die als erste
Nation Papiergeld herausgaben.
Die ältesten überlieferten Geldscheine stammen aus dem China des 14.
Jahrhunderts. Historiker gehen jedoch davon aus, dass die ersten Formen von
Papiergeld bereits in der Tang-Dynastie (618-907) in Umlauf waren. Die
Geldnoten stellten Kreditbescheinigungen dar, die von Kaufleuten jederzeit gegen
Münzgeld eingetauscht werden konnten.
Die Bescheinigungen wurden allerdings erst in der Song-Dynastie (920-1279) zum
offiziellen gesetzlichen Zahlungsmittel, das nicht mehr in Münzen getauscht
werden musste. Die Umstellung hatte einen praktischen Hintergrund: die Münzen
wurden für den Handel auf Dauer zu schwer. Die Chinesen nannten ihr neues
Zahlungsmittel „fliegendes Geld“, weil es so leicht war.
Europa entdeckte das Papiergeld erst im 17. Jahrhundert. Hier machten die
Schweden den Anfang. In Stockholm gab die Staatsbank um 1660 Geldscheine
heraus, um die Bevölkerung zu beruhigen und eine Abwertung des Münzgeldes zu
verhindern. Die übrigen Staaten folgten schrittweise. Deutschland gab erst am
Anfang des 18. Jahrhundert Banknoten heraus.
280
Abwicklung von Zahlungen. Zahlungsverzug
Einleitung
Die Abwicklung von Zahlungen erfolgt im Rahmen der Zahlungsbedingungen
eines Kaufvertrages. Der Käufer ist nach dem Kaufvertrag verpflichtet, den
vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu zahlen. Durch die Nichtzahlung oder
nichtrechtzeitige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises kommt er in
Zahlungsverzug.
Durch ein Erinnerungsschreiben wird der Schuldner vom Gläubiger auf die
rückständige Zahlung aufmerksam gemacht, somit wird versucht das Geld auf
gütliche Weise zu bekommen.
Wenn der Schuldner auf die Erinnerung hin nicht zahlt, wird er durch eine
Mahnung aufgefordert die säumige Zahlung unverzüglich vorzunehmen.
Wichtiger Hinweis
Zu einem guten Ton gehört es, den Säumigen auf eine freundliche und
verständnisvolle Art daran zu erinnern, dass eine Rechnung nicht beglichen
wurde.
281
Musterbriefe
1.
Vertrag Nr. … , Vertrag Nr. …, Vertrag Nr. …
Sehr geehrter Herr Direktor,
wir bitten Sie sich in der folgenden Angelegenheit persönlich einzuschalten.
Aus den folgenden Verträgen sind folgende Beträge fällig, und zwar zum größten
Teil seit Juli/August 20… :
a) aus Vertrag Nr. …
b) aus Vertrag Nr. …
c) aus Vertrag Nr. …
€…
€…
€….
Laut Ihrer Aussage sollte die Zahlung der fälligen Beträge bis spätestens 15.
Dezember 20… erfolgen.
Wir bitten um Klärung der Situation. Wir sind unseren vertraglichen
Verpflichtungen nachgekommen.
Der uns entstehende Zinsverlust beläuft sich per 30.11.20… auf € … . Hierüber
erhielten Sie bereits separate Zinsbelastungen.
Für uns ist durch diese Zahlungsverzögerung eine prekäre Situation entstanden.
Wir bitten Sie daher dringend um Mitteilung, wann die Zahlung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
282
2.
Belastung Nr. …
In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Frachtbriefduplikat des Waggons Nr. …,
das Ihrer Faktura Nr. … vom … beigefügt war.
Sie haben für diesen Waggon …Festmeter verrechnet. Als Beweis dafür liegt ein
Originalfax der Eisenbahn bei.
Wir belasten Sie daher mit € … .
Wir ersuchen Sie den Betrag von € … auf unser Konto Nr. … bei der Bank X zu
überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
1Frachtbriefduplikat
1 Fax der Eisenbahn
P.S. Der Waggon ist jedoch bis zum heutigen Tag bei uns nicht eingetroffen.
3.
Belastung Nr. …
Sehr geehrte Herren,
laut beiliegender Aufstellung und beiliegenden Reklamationsunterlagen haben Sie
uns eine Menge von 229.014 fm verrechnet.
Wir mussten jedoch feststellen, dass laut Kontrolle der Control-Co. GmbH nur
eine Menge von 215.680 fm eingetroffen ist.
Dies ergibt ein Mengenmanko von 13.334fm a € …
€….
Wir belasten Sie daher mit € … und ersuchen Sie den Reklamationsbetrag auf
unser Konto bei der Bank X zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
283
4.
Ausgleich der Gewichtsdifferenzen
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
wir haben Sie bei unserem Telefongespräch darauf hingewiesen, dass derzeit der
Saldo bezüglich der Gewichtsdifferenzen für verschiedene Rohmaterialien zu
unseren Gunsten mit ca. € … sehr hoch ist.
Da wir Ende Juni 20… unseren Geschäftsabschluss haben, ist es für uns sehr
schwierig, diesen Saldo ins nächste Geschäftsjahr zu übernehmen.
Sie haben uns zugesagt, dass Sie diese € … mit Ihren nächsten Lieferungen
ausgleichen werden, und wir möchten Sie doch bitten, dies realisieren zu wollen.
Beigelegt finden Sie eine weitere Gewichtsdifferenz-Berechnung für Dampfer …
vom 10.02.20…, wofür wir erst heute die amtlichen Gewichtsunterlagen erhielten.
Wir bitten Sie, auch dies berücksichtigen zu wollen.
In dieser Angelegenheit gerne wieder von Ihnen hörend verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
284
5.
Rückbelastung
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
aus beigelegten Unterlagen können Sie ersehen, dass uns irrtümlicherweise bei
Waggon Nr. …
Waggon Nr. …
Waggon Nr. …
Waggon Nr. …
insgesamt
€…
€…
€…
€…
______________
€…
als Frachtkosten angelastet wurden. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf unser
Konto Nr. ... bei der Bank X.
Wir vermuten, dass uns diese Kosten aufgrund unrichtig ausgefüllter Frachtpapiere
in Rechnung gestellt wurden. Wir bitten Sie diese Angelegenheit zu überprüfen
und bei den entsprechenden Stellen entsprechend zu intervenieren.
Mit der Bitte um Erledigung verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Anlagen
285
6.
Ihre Verladung mit Dampfer X am 18.08.20…
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
wir kommen zurück auf die oben genannte Lieferung sowie auf Ihre Rechnungen
Nr. ..., Nr. ..., Nr. ..., womit Sie ein Teil des zu unseren Gunsten noch offen
stehenden Betrages in Höhe von € … ausgeglichen haben.
Wir haben die Verrechnung nun wie folgt vorgenommen:
Saldo lt. unserem Schreiben vom ... zu unseren Gunsten € …
Rechn. Nr. ... – ... kg
Differenz € …/t
€…
Rechn. Nr. ... – ... kg
Differenz € …/t
€…
Insgesamt
€…
Nach Verrechnung dieser Lieferung verbleibt ein Saldo zu unseren Gunsten von
€ … . Wir möchten Sie bitten, diesen Restsaldo bei einer Ihrer nächsten
Lieferungen noch ausgleichen zu wollen.
Wir weisen hiermit schon darauf hin, dass auch bei der Verladung mit Dampfer X
eine Fehlmenge auftrat, die wir Ihnen beigelegt aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
286
Dialoge
1.
Zahlungsverzug
Bei Durchsicht unserer Unterlagen stellten wir bedauerlicherweise fest, dass die
Bezahlung unserer Rechnung für die gelieferten Ersatzteile bis heute nicht erfolgt
ist. Dadurch ist der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin bereits um 15 Tage
überschritten.
Ich weiß Bescheid. Der Zahlungsverzug ist uns sehr peinlich.
Wir nehmen an, dass die Zahlung versehentlich unterblieben ist, denn bisher
wurden von Ihnen Rechnungen immer pünktlich beglichen.
Sie haben Recht. Ihre Rechnung ist durch Unachtsamkeit eines unserer
zuständigen Kollegen übersehen worden, wofür wir uns bei Ihnen entschulden
müssen.
Ach so! Und doch bestehe ich darauf, dass unsere Rechnung umgehend beglichen
wird.
Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig! Wir haben bereits unsere Bank
angewiesen, den fälligen Betrag auf Ihr Konto zu überweisen.
2.
Rückständige Zahlung
Wir möchten von Ihnen wissen, warum keine Überweisung für unsere letzten
Rechnungen für Montagedienstleistungen bei uns eingegangen ist. Da wir für alle
Lieferungen an Sie ein Ziel von 30 Tagen vereinbart haben, war die Zahlung
bereits am 20. November fällig. Es kann natürlich vorkommen, dass einmal eine
Rechnung übersehen wird.
Dem ist nicht ganz so. Wir mussten die Bezahlung Ihrer Rechnungen
verweigern.
Das ist eine Überraschung. Wir wissen ganz genau, dass die Rechnungen in voller
Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen ausgestellt wurden.
Wir können dem leider nicht zustimmen. Wir lehnten die Bezahlung der
Rechnungen ab, weil einige Angaben unvollständig waren. Insbesondere
fehlten die Vertragsnummer und die Nummern der Anlagen zum Vertrag.
Außerdem sind in den Dokumenten die Arten von Montagedienstleistungen
und ihre Kosten je Position nicht ausführlich angezeigt. Wir möchten auch
bemerken, dass die Benennung der Dienstleistungen in den Rechnungen in
deutscher Sprache erfolgen muss.
Was die Vertragsnummer anbetrifft, so müssen wir sagen, dass es uns unbekannt
war, welche Nummer Sie unserem Vertrag gegeben haben, darum konnten wir sie
in unseren Rechnungen nicht angeben. Hinsichtlich anderer Angaben können wir
momentan leider nichts sagen. Wir müssen alles überprüfen. Wir können nur
287
annehmen, dass es sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Versehen
unseres Mitarbeiters handelt, der dafür zuständig ist.
Wir können Ihnen versichern, sobald Sie die genannten Fehler beseitigt
haben, werden wir sofort unsere Buchhaltung veranlassen, Ihre Rechnungen
in voller Höhe zu bezahlen.
Vokabular
anlasten vt (sw. V.; hat)
ausgleichen vt (st. V.; hat)
ausstellen vt (sw. V.; hat)
eine Rechnung ausstellen
belasten vt (sw. V.; hat)
Belastung, die; -, -en
belaufen, sich vi (st. V.; hat) auf
Akk.
Betrag: fälliger Betrag
Bezahlung, die; -, -en
Buchhaltung, die; -, -en
Differenz, die; -, -en
fm = Festmeter
Frachtkosten Pl.
Frachtpapiere Pl.
Geldbetrag, der; -(e)s,
Geldbeträge
Geschäftsjahr, das; -(e)s, -e
распределять (относить) расходы
1. выравнивать; сальдировать,
балансировать
2. возмещать
3. погашать (долг), оплачивать
(счет); покрывать
(задолженность, дефицит)
1. выдавать, выписывать,
оформлять (документ);
выставлять (чек, счет)
2. выставлять, экспонировать
выставлять счет
дебетовать, заносить в дебет (счета)
дебетование, занесение в дебет счета
составлять какую-л. сумму;
исчисляться
причитающаяся сумма; сумма к
получению
1. оплата, уплата
2. погашение задолженности,
покрытие расходов;
компенсация
3. плата, вознаграждение,
гонорар
1. бухгалтерский учет,
счетоводство
2. бухгалтерия (отдел)
разница, различие
кубометр плотной древесной массы
транспортные расходы, издержки по
перевозке грузов
перевозочные (транспортные)
документы
сумма денег
финансовый год; хозяйственный год;
288
Gewichtsdifferenz, die; -, -en
Gläubiger, der; -s, GmbH = Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Gunst, die; zu j-s Gunsten
Mahnung, die; -, -en
Manko, das; -s, -s
Restsaldo, der; -s, Restsalden und
-s und Restsaldi
rückständig
rückständige Zahlung
Saldo, der; -s, Salden und -s und
Saldi
säumig
säumige Zahlung
Schuldner, der; -s, überweisen vt (st. V.; hat)
einen Geldbetrag auf das Konto
überweisen
Überweisung, die; -, -en
verrechnen vt (sw. V.; hat) Dat.
Verrechnung, die; -, -en
vornehmen vt (st. V.; hat)
отчетный год
разница в весе
кредитор, заимодавец
общество с ограниченной
ответственностью (торговое и
т. п.)
благосклонность, расположение
в чью-л. пользу
1. напоминание
2. предупреждение
недочёт, недостача; дефицит,
недовес
конечное сальдо
1. задолжавший, просрочивший
невыплаченный
2. отсталый, отстающий
просроченный платеж
сальдо (счета, расчетов), остаток на
счете (при расчете)
неисправный, не выполняющий
обязательства
просроченный платеж
должник, дебитор
переводить, перечислять (деньги)
перевести (перечислить) сумму денег на
счет
перевод, перечисление (денег)
1. (по)ставить в счет что-л. комул.
2. рассчитаться за что-л. с кем-л.
3. рассчитать, сделать
(пере)расчет
4. перечислять, списывать
1. расчёт; подсчёт; перерасчёт;
взаимный расчёт; зачёт
встречного требования
2. перечисление, списывание
проводить, производить
eine Zahlung vornehmen
производить платеж
Zahlungsverzögerung, die; -, -en
Zahlungsverzug, der; -(e)s,
Zahlungsverzüge
Ziel, das; -(e)s, -e
Zins, der; -es, -en
отсрочка (задержка) платежа
задержка (просрочка) платежа
срок (платежа)
процент (доход с капитала); ссудный
процент
289
Zinsbelastung, die; -, -en
Zinsverlust, der; -(e)s, -e
выплата процентов, расходы по
выплате процентов
потеря процентов
Aufgaben
1. Lesen Sie Einleitung, Musterbriefe sowie die Dialoge und lernen Sie
Vokabeln aus dem Vokabular.
2. Ersetzen Sie mit Kursivschrift gedruckte Wörter durch Synonyme oder
sinnverwandte Wörter und Wortverbindungen.
1. Die Zahlung der zustehenden Beträge sollte bis spätestens 15. Dezember
20… erfolgen.
2. Der uns entstehende Zinsverlust beträgt per 30.11.20… € … .
3. Für uns ist durch diesen Zahlungsverzug eine prekäre Situation entstanden.
4. Wir übersenden Ihnen ein Frachtbriefduplikat, das Ihrer Rechnung Nr. …
vom … beigefügt war.
5. Sie haben für diesen Waggon … Festmeter in Rechnung gestellt.
6. Wir debetieren Sie mit € … .
7. Dies ergibt eine Fehlmenge von 13.000 fm.
8. Es ist für uns sehr schwierig, diesen Ausgleichsbetrag ins nächste
Geschäftsjahr zu übernehmen.
9. Beiliegend finden Sie eine Gewichtsdifferenz-Berechnung.
10. Irrtümlicherweise wurden uns € … als Transportkosten angelastet.
11. Wir vermuten, dass uns diese Kosten aufgrund unrichtig ausgefüllter
Frachtpapiere berechnet wurden.
12. Wir kommen auf Ihre Rechnungen zurück, womit Sie ein Teil des noch
ausstehenden Betrages in Höhe von € … ausgeglichen haben.
13. Wir haben die Verrechnung wie folgt durchgeführt.
14. Wir stellten leider fest, dass die Bezahlung unserer Rechnung bis heute
nicht erfolgt ist.
15. Die Zahlungsverzögerung ist uns sehr peinlich.
16. Wir nehmen an, dass die Zahlung aus Versehen unterblieben ist.
17. Bisher wurden von Ihnen Rechnungen immer pünktlich bezahlt.
18. Wir haben unsere Bank veranlasst, den fälligen Betrag auf Ihr Konto zu
überweisen.
19. Die Rechnungen wurden in voller Übereinstimmung mit den
Vertragsbedingungen erstellt.
290
3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie
nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein.
1.
2.
3.
4.
5.
Wir bitten (Klärung) der Situation.
Wir sind (unsere vertraglichen Verpflichtungen) nachgekommen.
Der uns entstehende Verlust beläuft sich (€ …).
Wir bitten dringend (Mitteilung), wann die Zahlung erfolgt.
In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Frachtbriefduplikat, das (Ihre
Faktura) vom … beigefügt war.
6. Der Waggon ist bis zum heutigen Tag (wir) nicht eingetroffen.
7. Sie haben (wir) eine Menge von 229.014fm verrechnet.
8. (beigelegte Unterlagen) können Sie ersehen, dass uns € … irrtümlicherweise
angelastet wurden.
9. Wir vermuten, dass (wir) diese Kosten aufgrund unrichtig ausgefüllter
Frachtpapiere in Rechnung gestellt wurden.
10. Wir kommen (die oben genannte Lieferung) zurück.
11. Der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin ist bereits (15 Tage)
überschritten.
12. Wir haben (unsere Bank) angewiesen, den fälligen Betrag auf Ihr Konto zu
überweisen.
13. Wir möchten von Ihnen wissen, warum keine Überweisung für unsere
letzten Rechnungen (wir) eingegangen ist.
14. Wir können annehmen, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach (ein
Versehen) unseres Mitarbeiters handelt.
15. Wir können (Sie) versichern, dass wir Ihre Rechnungen in voller Höhe
bezahlen werden.
16. Wir veranlassen (unsere Buchhaltung), Ihre Rechnungen in voller Höhe zu
bezahlen.
4 . Beantworten Sie die Fragen zu den Dialogen.
a)
1. Wie konnte festgestellt werden, dass die Bezahlung der Rechnung für die
gelieferten Ersatzteile nicht erfolgt ist?
2. Um wie viele Tage ist der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin durch den
Zahlungsverzug überschritten?
3. Warum ist es anzunehmen, dass die Zahlung versehentlich unterbleiben ist?
4. Durch wessen Unachtsamkeit ist die fällige Rechnung übersehen worden?
5. Worauf besteht der Gläubiger?
6. Warum wird der Gläubiger um Geduld gebeten?
b)
1. Wofür ist keine Überweisung eingegangen?
2. Am Wievielten war die Zahlung fällig?
3. Stimmt es, dass die Rechnungen übersehen worden sind?
4. Warum musste der Käufer die Bezahlung der Rechnungen verweigern?
291
5. Warum fehlte die Vertragsnummer in den Rechnungen?
6. Warum konnte der Verkäufer über andere Angaben nichts sagen, die auch
unvollständig waren?
7. Wann kann der Verkäufer mit der Bezahlung seiner Rechnungen rechnen?
5. Geben Sie den Inhalt der Dialoge wieder.
6. Übersetzen Sie den Brief ins Deutsche.
Уважаемые дамы и господа!
Настоящим сообщаем вам, что подлежащий оплате 15.07.20… счет №…
на €… за поставленный нами товар по контракту №… до сих пор не оплачен.
Срок платежа, очевидно, был пропущен по недосмотру.
Т.к. вы не ответили на наше первое напоминание, мы еще раз обращаем
ваше внимание на просроченный платеж.
Посылаем вам в приложении копию счета №… и просим вас до
01.08.20… перевести на наш счет №… в банке Х причитающуюся нам сумму
в €… .
Мы надеемся, что сможем уладить эту затруднительную ситуацию
полюбовно.
С уважением
Приложение: копия счета №…
7. Verfassen Sie einen Brief.
Fall: Sie sind Angestellter einer Firma (Name, Anschrift, Branche u. a. nach Ihrer
Wahl) und müssen Ihren Geschäftspartner, die Firma Heckert GmbH, an eine seit
langem fällige Rechnung Nr. … über € … erinnern. Fordern Sie den Schuldner zur
Zahlung des fälligen Betrages auf. Unter Berücksichtigung Ihrer bisher
ungetrübten Geschäftsverbindung gewähren Sie die Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen
1. Bewerten Sie die Aussage: „Geld regiert die Welt“. Beziehen Sie die Stellung,
inwieweit diese Einschätzung zutrifft, und begründen Sie Ihre Einschätzung.
2. Karl Marx sprach über die Funktion des Geldes: „Geld ist chemische Kraft der
Gesellschaft“. Wie verstehen Sie den Sinn dieser Aussage?
3. Finden Sie die richtige Variante.
Welche ist die älteste Bank Deutschlands?
292
a) Berenberg Bank
b) Deutsche Bank
c) Sal. Oppenheim
Wer gehörte zu den „Direktionsmitgliedern“ der Deutschen Bank im
Gründungsjahr 1870?
a) Georg von Siemens
b) Gustav Benz
c) Carl Freiherr von Kaskel
Wer definierte eine Bank als „eine Einrichtung, von der Sie sich Geld leihen
können – vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Sie es nicht brauchen“?
a) Mark Twain
b) Otmar Issing
c) Gregor Gysi
Von wem stammt das folgende Zitat? „Die Finanzminister und die Bankiers
haben eins gemeinsam. Sie leben von anderer Leute Geld. Die Bankiers haben
nur die unangenehme Aufgabe, es wieder zurückzuzahlen“.
a) Theo Waigel
b) Hans Eichel
c) Hermann Josef Abs
Durch die Nichtzahlung oder nicht rechtzeitige Bezahlung des vereinbarten
Kaufpreises kommt der Käufer … .
a) in Zahlungsverzug
b) Zahlungsschwierigkeiten entgegen
c) zum Zahlungsaufschub
… Sie diesen Betrag auf unser Konto bei der Bank X.
a) übersenden
b) berechnen
c) überweisen
Wir nehmen an, dass die Zahlung … unterblieben ist.
a) fehlerhaft
b) versehentlich
c) irrsinnig
Wir bestehen darauf, dass die fällige Rechnung umgehend … wird.
a) ausgeschrieben
b) beglichen
c) vorgelegt
Wir werden unsere Buchhaltung veranlassen Ihre Rechnungen … zu bezahlen.
a) voll und ganz
b) vollständig
c) in voller Höhe
293
Abschlusstest
I. Übersetzen Sie schriftlich den nachstehenden Text ohne Wörterbuch.
Wirtschaftliche Talfahrt geht dem Ende zu
Die Signale für ein Ende der monatelangen steilen Talfahrt der deutschen
Wirtschaft werden immer deutlicher. Stimmungsindikatoren genauso wie
realwirtschaftliche Daten deuten eine Erholung an.
Das Bruttoinlandsprodukt dürfte demnach im laufenden zweiten Quartal erstmals
wieder minimal zulegen, nachdem es in den vergangenen vier Quartalen in zum
Teil bislang ungekanntem Ausmaß geschrumpft war. Das zeigt der HandelsblattBarclays-Indikator an.
Das Barometer, das die britische Bank monatlich exklusiv für das Handelsblatt
berechnet, sagt für das zweite Quartal einen immerhin marginalen BIP-Zuwachs
um 0,1 Prozent vorher. Im ersten Vierteljahr dürfte die Wirtschaft dagegen noch
um 3,3 Prozent geschrumpft sein; sie war damit weit stärker eingebrochen als im
vierten Quartal mit minus 2,1 Prozent. Wie sich das BIP zu Jahresbeginn
tatsächlich entwickelt hat, gibt das Statistische Bundesamt am Freitag in einer
Schnellschätzung bekannt.
II. Beantworten Sie die Testfragen.
1. Wann spricht man von einer Fachmesse?
a) wenn es eine Messe für Fachleute ist
b) wenn es eine Messe für verschiedene Fachbereiche ist
c) wenn sich das Warenangebot auf der Messe auf Erzeugnisse eines
Wirtschaftsbereichs beschränkt
2. Was zählt unter anderem zu den Standortfaktoren?
a) Standmiete
b) Rechtssicherheit
c) Standquartier
3. Welches Wort bezieht sich nicht auf die Wirtschaft?
a) Markenartikel
b) Markensammler
c) Markenschutz
4. Was gilt nicht als „Steuerparadies“?
a) Hawaii
b) die Bermuda-Inseln
294
c) Monako
5. „Erdöl“, „Güter“, „Außenhandel“. Welches Verb passt zu keinem dieser
Substantive?
a) fördern
b) fordern
c) befördern
6. Welche Stadt gilt als Bankenzentrum Deutschlands?
a) Düsseldorf
b) Stuttgart
c) Frankfurt
7. Was ist Außenhandel?
a) Regulierung der Export-Import-Beziehungen
b) Grenzen des eigenen Wirtschaftsgebietes überschreitender Warenverkehr
c) Wirtschaftliche Beziehungen einer Volkswirtschaft zu anderen
Volkswirtschaften
8. Was stimmt nicht?
a) Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr frei.
b) Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr
genehmigungspflichtig.
c) Die Ausfuhr kann z. B. für Waffen, Munition, Nukleartechnologie
beschränkt werden.
9. Was ist falsch?
a) Die Erdölbevorratung bedeutet Erdöleinsparung.
b) Die Erdölbevorratung dient zur Energiesicherung.
c) Die Erdölbevorratung ist Vorratshaltung von bis zu 90 Tage
Tagesmengen Mineralöl.
10.Was bedeutet die Insolvenz einer Unternehmung?
a) das Unvermögen der Unternehmung ausstehende Forderungen zu
erfüllen
b) das Unvermögen der Unternehmung fällige Verbindlichkeiten zu
erfüllen
c) das Unvermögen der Unternehmung Zahlungsansprüche zu erheben
11.Was bedeutet die Abkürzung „i. A.“ in Geschäftsbriefen?
a) in der Anlage
b) im Auftrag
c) in Anwesenheit
295
12.Welcher Satz ist richtig?
a) Wir bitten Sie uns ein Angebot vorzulegen.
b) Wir bitten Sie uns ein Angebot überzusenden.
c) Wir bitten Sie uns ein Angebot unterbreiten.
13.Die Rechnung ist am 10.05. fällig. Was bedeutet das?
a) Die Rechnung ist am 10.05. zu begleichen.
b) Die Rechnung ist am 10.05. bezahlt.
c) Die Rechnung muss am 10.05. ausgestellt werden.
14.Der Verkäufer kann die Ware nicht fristgerecht liefern. Worum bittet er den
Partner?
a) um die Lieferungsverzögerung
b) um die Vorverlegung der Lieferfrist
c) um eine Nachfrist
15.Der Käufer hat eine falsche Ware bekommen. Wie kann er dafür
entschädigt werden?
a) mit rückständiger Lieferung
b) mit vorfristiger Lieferung
c) mit Ersatzlieferung
16.Was kann der Käufer machen, wenn ein Teil der Ware in beschädigtem
Zustand eingetroffen ist.
a) Er kann die beschädigte Ware wegwerfen.
b) Er kann den Partner beanstanden.
c) Er kann einen Preisnachlass verlangen.
17.Was hat der Verkäufer an den Käufer infolge der Nichteinhaltung der
Lieferfrist zu zahlen?
a) die Preisdifferenz
b) die Konventionalstrafe
c) den Gesamtpreis
18.Mit welcher Farbe soll die Markierung aufgetragen werden?
a) mit wasserabweisender Farbe
b) mit wasserfester Farbe
c) mit wasserdichter Farbe
19.Der Kunde zahlt nicht rechtzeitig für die gelieferte Ware. Was bedeutet das?
a) Er ist pleite.
b) Er ist mit der Zahlung in Verzug.
c) Er zahlt in Raten.
296
20.Der Lieferant kann wegen eines Streiks nicht liefern. Wovon hat er den
Abnehmer der Ware zu benachrichtigen?
a) von der Nichtlieferung
b) von dem Eintreten der Umstände Höherer Gewalt
c) von den unvorhergesehenen Umständen
297
Anhang
Debatten
Hiermit finden Sie die Regeln, wie soll man Debatten durchführen.
Die Debatte: Ablauf und Varianten (Kurzbeschreibung)
Die Debatte dient der Meinungs- und Entscheidungsfindung und zeichnet sich
durch ein hohes Maß fester Regeln aus, die Transparenz und Fairness sicher stellen
sollen. Der Meinungsaustausch findet zu einem kontroversen Sachverhalt statt und
die Beteiligten versuchen, ihre gegensätzlichen Standpunkte überzeugend
darzustellen, um das Publikum für die eigene Ansicht zu gewinnen.
Vorbereitung
1. Auswahl eines geeigneten Themas
2. Recherche und Sichtung von Informationen zum strittigen Sachverhalt
(Lehrerin/Lehrer, Expertinnen/Experten aus der Arbeits- und Wirtschaftswelt,
Internet, Bibliothek usw.)
3. Klärung des Sachverhalts
interdisziplinäre Aspekte)
(Begriffe,
thematische
Zusammenhange,
4. Festlegung des organisatorischen Rahmens und der Geschäftsordnung für die
Debatte: Teilnehmende, Zeit, Raum, Ablauf (z. B. Redezeiten, Moderation),
Auswertung (z. B. Beitrag im lokalen Fernsehen, Presseartikel, Seite auf der
Schulhomepage)
5. Klärung der internen Organisation: Methoden, Arbeitstechniken, Hilfsmittel
Variante A: Debatte mit Experten
Für die Debatte werden Expertinnen und Experten aus der Arbeits- und
Wirtschaftswelt eingeladen, die sich mit dem gewählten Thema nicht nur exzellent
auskennen, sondern auch klare und unterschiedliche Standpunkte zum strittigen
Sachverhalt repräsentieren. Es ist demnach darauf zu achten, dass die
gegenüberstehenden Positionen im günstigen Fall gleichmäßig stark vertreten sind.
Bei der Vorbereitung dieser Variante ist an Folgendes zu denken:
 Geeignete Fachleute bzw. Vertreter gegensätzlicher Standpunkte ausfindig
machen und frühzeitig einladen.
298
 Expertinnen und Experten über die Zielsetzung der Teilnahme und den
Ablauf der Debatte informieren.
 Publikum der Debatte (Mitstudentinnen und Mitstudenten, Kollegium,
Professoren) rechtzeitig einladen!
Variante B: Debatte in der Lerngruppe
Bei dieser Variante werden keine Fachleute eingeladen, sondern die Debatte wird
in der Lerngruppe geführt. Hierzu werden im Kurs eine Pro- und eine KontraGruppe gebildet. Es ist zu entscheiden, ob eine Studentin bzw. ein Student die
Position einer Gruppe (Pro oder Kontra) oder ob mehrere Studentinnen oder
Studenten einen Standpunkt vertreten.
Durchführung
1. Information des Plenums über den Ablauf der Debatte
2. Erhebung eines Meinungsbilds zur strittigen Frage in der Zuhörerschaft (die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen Pro oder Kontra zum Thema ab),
Verkündung des Ergebnisses
3. Festlegung einer Rednerliste
4. Vereinbarung der maximalen Redezeit pro Redner/Rednerin
5. Festlegung der Reihenfolge der Beitrage
6. Einigung über den Umgang mit Zwischenrufen und Zwischenfragen
299
7. Vergabe von Beobachtungsaufgaben an Studentinnen oder Studenten, z. B.
Protokollführung, Sammlung von Argumentationsschwachen, Überwachung der
Einhaltung von Regeln
8. Moderation der Debatte zur Einhaltung der Geschäftsordnung
9. Hinweis für die Rednerinnen und Redner: Versuchen Sie, die Standpunkte der
Gegenseite durch sachliche Argumente zu attackieren und diese von Ihrer Ansicht
zu überzeugen. Tragen Sie Ihre Meinung klar und begründet vor, aber vermeiden
Sie persönliche Angriffe. Wissen und die besseren Argumente sollen überzeugen!
10. Am Ende der Debatte: Beantwortung von Fragen aus dem Plenum, dann
erneute Erhebung eines Meinungsbilds, um festzustellen, ob die Zuhörerschaft ihre
Meinung geändert hat. Vergleich der beiden Voten und Beurteilung.
Auswertung
 Reflexion der Debatte: Was war gelungen? Was können wir das nächste Mal
besser machen? Inhaltliche Zusammenfassung der Ergebnisse (Was haben
wir dazu gelernt?).
 Einordnung der Pro- und Kontra-Argumente in die Lerneinheit und
Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse auf das übergeordnete Thema
der Unterrichtseinheit.
 Den beteiligten Expertinnen und Experten Dank aussprechen.
Quelle: Institut für Ökonomische Bildung Oldenburg
Methode Expertenbefragung
300
Definition. Eine Expertenbefragung ist ein wesentliches Mittel zur
Informationsbeschaffung. „Experte bedeutet, dass jemand in den Unterricht
kommt, der über seine Tätigkeit, seinen Arbeitsalltag berichtet und so gesehen im
Wirtschaftsunterricht zum Fachmann für die Praxis wird“ (Wolf 1991, 47).
Verlaufsstruktur
1. Vorbereitung
Es werden Absprachen über die Ziele und Durchführung der Befragung getroffen.
Für die Befragung, die entweder in der Schule oder am Wirkungsort des Experten,
z.B. in einem Unternehmen, stattfinden kann, werden Fragen ausgearbeitet.
Festgelegt werden weiterhin Aufgabenverteilung und Arbeitstechniken. Für die
Befragung muss des Weiteren eine Interviewtechnik gewählt werden:
 strukturiertes Interview: Reihenfolge und Formulierung der Fragen werden
genau festgelegt. Vorteil: Das Interview läuft planmäßig ab, aber: Eine
Vertiefung oder Ausweitung der Diskussion ist kaum möglich.
 teilstrukturiertes Interview: Wichtige Inhalte und die Reihenfolge der Fragen
werden z.B. in Form eines Leitfadens festgelegt. Vorteil: Die Anwendungsund Umsetzungsmöglichkeiten können flexibel gehalten und entsprechend
der jeweiligen Situation eingebracht werden.
 unstrukturiertes Interview: Das Ziel der Befragung wird festgelegt,
Reihenfolge und Einzelfragen bleiben offen. Vorteil: Diskussionen können
entstehen, die zusätzliche Informationen liefern, aber: Es besteht die Gefahr,
dass sich Abweichungen zur ursprünglichen Zielsetzung ergeben.
2. Durchführung
 Bei der Durchführung der Befragung muss eine spätere Präsentation der
Ergebnisse u.U. schon vorbereitet werden (z.B. durch Fotos, Videorecorder,
Tonband).
3. Auswertung
Notizen und Aufzeichnungen werden in Reinschrift gebracht und
zusammengefasst. Mögliche Fragestellungen für eine differenzierte Auswertung:
Welche objektiven Sachinformationen wurden gegeben?
Welche Aussagen waren personen- bzw. interessengeleitet?
Welche Aussagen stellen die subjektive Meinung des Experten dar? Die
Ergebnisse werden diskutiert und möglicherweise präsentiert, z.B. in Form
einer Dokumentation, Web-Seite, eines Beitrags in der Studentenzeitung. Die
Ergebnisse der Befragung werden in den unterrichtlichen Zusammenhang
eingebettet.
301
Quelle: in Anlehnung an: Kaiser, F.-J./Kaminski, H. (1999): Methodik des Ökonomieunterrichts
Unternehmen allgemein
Unternehmen haben im ökonomischen Sinn die Aufgabe Sachgüter oder/und
Dienstleistungen bereit zu stellen. Ihre Funktion dient der Produktion und
Investition. Die produzierten Güter werden von den Haushalten konsumiert,
Investitionen verbleiben im Unternehmen. Jedes Unternehmen muss über einen
Wirtschaftsplan verfügen, der Entscheidungen über Bereitstellungen von
Produktionsfaktoren, Organisation der Produktion, die Finanzierung und
Investition sowie dem Absatz der Produkte enthalten. Alle Unternehmen, welche
nicht Eigentum der öffentlichen Hand sind und demnach sich nicht unter
politischer Kontrolle befinden, unterliegen dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip.
Somit müssen Betriebe des Privateigentums ihre Existenz sichern, indem sie
Gewinne erwirtschaften. Darüber hinaus sind Unternehmen wichtiger Teil des
Wirtschaftkreislaufes.
Die richtige Unternehmensform
Bei Gründung eines Unternehmens ist die Auswahl der Rechtsform des
Unternehmens sehr bedeutend. Jede Rechtsform hat Vorteile aber auch Nachteile.
Das Wissen über Grundvoraussetzungen einer Gründung eines Unternehmens
muss vorhanden sein, denn es ergeben sich daraus Rechte und Pflichten für den
oder die Gründer. Bestimmungen von Haftung und Kapitaleinlagen tragen
entscheidend bei der Findung der richtigen Rechtsform bei.
Man unterscheidet zwischen drei Rechtsformen in Deutschland, dem
Einzelunternehmen (Einzelunternehmung), den Gesellschaftsunternehmen und den
Genossenschaften. Die Gesellschaftsunternehmen teilen sich nochmal in zwei
Gruppen, man spricht von der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft.
Einzelunternehmung
Eine Einzelunternehmung hat, wie der Name es bereits verrät, nur einen alleinigen
Inhaber und stellt in Deutschland die meistgenutzte Rechtsform dar. Diese
Rechtsform ist besonders gut geeignet für kleine und mittlere Unternehmungen. Ist
der Einzelunternehmer ein Kaufmann, muss die Firma den Zusatz "eingetragener
Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" (e.K.) tragen.
Der Alleininhaber hat alle Rechte der Unternehmung, ist aber auch gleichzeitig
Träger aller Pflichten. Der Einzelunternehmer muss für das Eigenkapital selbst
aufkommen, und auch das Risiko dessen Verlustes trägt er selbst. Das Vermögen
des Inhabers einer Einzelunternehmung spiegelt die Eigenkapitalbasis und somit
die Kapitalkraft wieder, wird aber dadurch auch begrenzt. Darüber hinaus haftet
der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
302
Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmen
Zu den Vorteilen eines Einzelunternehmen zählen eindeutig die alleinigen,
schnellen und freien Entscheidungsmöglichkeiten, aber auch dass der Anspruch an
dem Gewinn alleine dem Inhaber zusteht.
Nachteil einer Einzelunternehmung ist die unbeschränkte Haftung. Neben dem
Geschäftsvermögen ist auch mit dem Privatvermögen zu haften. Weitere Nachteile
sind eine geringe Kreditbasis und eine begrenzte Unternehmensvergrößerung.
Gesellschaftsunternehmen - Personengesellschaft
Ein wesentliches Merkmal der Personengesellschaft ist, dass mehre Teilhaber sich
die Rechte und Pflichten, welche im HGB bzw. im Gesellschaftervertrag geregelt
sind, teilen. Das Kapital ist von mehreren Personen aufzubringen. Dadurch teilen
sich aber auch die Haftung und die Verantwortung auf diese Personen auf.
Durch die zunehmende Kapitalbasis erhöht sich die Kreditwürdigkeit der
Unternehmung. Und nicht zuletzt ist die im Vordergrund stehende persönliche
Mitarbeit der Inhaber ein Kennzeichnen für eine Personengesellschaft. Unter dem
Sammelbegriff Personengesellschaften sind folgende Unternehmensformen zu
finden:





Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
GmbH & Co. KG
Stille Gesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
OHG - Offene Handelsgesellschaft
Mindestens zwei Personen müssen sich zusammenschließen und einen Betrieb
eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes in Form einer Firma ausführen.
Pflichten und Rechte teilen sich gleichermaßen unter den Gesellschaftern auf. Bei
der OHG bestehen keine Vorschriften über die Höhe der Einlagen und des
Kapitals. Im Vordergrund steht die Mitarbeit der Gesellschafter. Durch die
unbeschränkte Haftung besteht eine hohe Kreditwürdigkeit.
Alle Gesellschafter der OHG haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch.
Unbeschränkt, weil alle Gesellschafter mit dem gesamten Geschäfts- und
Privatvermögen haften, unmittelbar, weil Gläubiger nicht zuerst Ansprüche
gegenüber der OHG richten müssen, sondern direkt an die Gesellschafter
herantreten können und solidarisch, auch gesamtschuldnerisch genannt, weil
303
Gläubiger sich einen Gesellschafter aussuchen können, der dann für die
Gesamtschuld aufkommen muss.
Rechte und Pflichten der OHG-Gesellschafter
Die Gesellschafter der OHG haben das Recht der Geschäftsführung. Sie haben das
Recht die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Die Gesellschafter haben
Informations- und Kontrollrecht und können Privatentnahmen aus dem
Unternehmen ziehen. Weitergehend haben sie das Recht an Gewinnanteilen des
Unternehmens. Gegen Maßnahmen von anderen Gesellschaftern können sie
Widerspruch einlegen. Ein Kündigungsrecht steht ihnen ebenfalls zu und Anspruch
aus Liquidationserlösen haben sie ebenso.
Die Gesellschafter haben die Pflicht eine Einlage zu entrichten, wobei aber keine
genaue Höhe vorgeschrieben ist. Sie haben ebenso die Pflicht zur Mitarbeit und
müssen sich bei schlechter Unternehmensentwicklung einer Verlustbeteiligung
unterziehen. Es gilt für die Gesellschafter Wettbewerbsverbot.
KG - Kommanditgesellschaft
Der Zweck einer KG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes unter
gemeinschaftlicher Firma und besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern, dem
Komplementär, welcher Vollhafter ist und dem Kommanditist, welcher Teilhafter
ist. Die KG eignet sich besonders für Familiengesellschaften, wo zum Beispiel der
Vater der Komplementär und die Kinder Kommanditisten sein könnten. Eine
Erhöhung des Geschäftskapitals kann durch Aufnahme von weiteren
Kommanditisten erreicht werden. Der Vorteil dabei ist, dass die
Geschäftsführerbefugnis des Komplementärs davon nicht berührt wird.
Komplementäre haften wie die Gesellschafter der OHG unbeschränkt, unmittelbar
und solidarisch. Kommanditisten unterliegen einer beschränkten Haftung, da sie
nur bis zu der Höhe ihrer Kapitaleinlage haftbar gemacht werden können.
Rechte und Pflichten des Komplementärs
Der Komplementär einer KG ist den gleichen Rechten und Pflichten unterworfen
wie die bei den Gesellschaftern einer OHG vorliegen.
Rechte und Pflichten der Kommanditisten
Ein Kommanditist einer KG hat das Recht der Kontrolle und somit kann er
Einsicht in alle Bücher und Bilanzen nehmen. Bei außergewöhnlichen Geschäften
304
kann er Widerspruch einlegen und er hat das Recht auf Kündigung. Weitergehend
hat er das Recht auf Anteile des Gewinnes. Bei Verlust hat er aber Pflicht zur
Beteiligung, welche aber immer im angemessenen Verhältnis stehen muss. Ebenso
verpflichtet sich der Kommanditist eine Kapitaleinlage zu leisten, für die Höhe er
dann auch haftbar gemacht werden kann.
GmbH und Co. KG
Bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH einziger Komplementär einer
Kommanditgesellschaft. In der Regel sind die Gesellschafter der GmbH
gleichzeitig die Kommanditisten der KG.
Vor allem die Haftungsbeschränkung spricht für diese Unternehmensform. Die
GmbH haftet als Vollhafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Teilhafter
können nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage haftbar gemacht werden.
Stille Gesellschaft
Man spricht von einer Stillen Gesellschaft, wenn ein Außenstehender sich mit
einer Einlage am Unternehmen beteiligt. Er bleibt von Außen nicht erkennbar,
weder durch eine Eintragung ins Handelsregister noch einer Firmenänderung.
Nutzen dieser Unternehmensform kann sein, wenn der Geldgeber nicht erkannt
werden will oder die Betriebsangehörigen am Unternehmen beteiligt werden.
GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eine BGB-Gesellschaft. Sie zeichnet
sich durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zusammenschluss von
mehreren Personen aus. Diese Personen haben ein gemeinsames Ziel.
Die Bildung einer GbR bietet sich an, wenn mit hohem Kapitaleinsatz eines
Geschäftes gerechnet werden muss oder das Risiko eines Geschäftes für eine
einzelne Person zu groß scheint. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird
nicht ins Handelsregister eingetragen. Es entsteht keine Firma aus ihr.
Gesellschaftsunternehmen - Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Demnach ist sie eine juristische Person.
305
Bei Kapitalgesellschaften steht stets das aufgebrachte Kapital im Vordergrund. Sie
entstehen durch Eintragung ins Handelsregister und werden durch ihre Organe,
dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vertreten.
Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen. Einzige Ausnahme
ist hier der Komplementär der KGaA, welcher auch mit dem privaten Vermögen
haftbar gemacht werden kann.
Zu den Kapitalgesellschaften zählt man die Aktiengesellschaft (AG), die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf
Aktien (KGaA) und die Reederei.
AG - Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft verfügt über ein zerlegtes Grundkapital. Man spricht
hierbei von den Aktien. Jeder Aktienbesitzer ist Teilhaber der Gesellschaft, hat
aber weder Geschäfts- noch Vertretungsbefugnis. Die Teilhaber der
Aktiengesellschaft haften nur mit Einlage, also dem Wert der Aktie oder der
Aktien. Die Aktiengesellschaft besitzt drei Organe, den Vorstand, den Aufsichtsrat
und die Hauptversammlung.
Gründungsvoraussetzungen
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft sind mindestens 5 Personen
erforderlich. Das Grundkapital muss einen Wert von mindestens 50000 Euro
betragen, wobei es egal ist, ob es sich um eine Bar- oder Sachgründung handelt.
Die Satzung einer AG muss notariell beurkundet und die Gesellschaft in dem
Handelsregister eingetragen sein.
Rechte und Pflichten der Teilhaber einer AG
Aktionäre haben das Recht auf Auskunft durch eine Hauptversammlung.
Gemessen an den Anteilen, das heißt den Besitz von Aktien, haben sie ebenso ein
Stimmrecht auf der Versammlung. Aktionäre haben das Recht auf Anteil des
Gewinnes, der Dividende, und bei der Ausgabe von neuen Aktien besitzen sie ein
Bezugsrecht.
Bei einer Auflösung der AG haben sie das Recht auf Anteil des
Gesellschaftsvermögens, aber erst nachdem alle Gläubiger bedient wurden. Die
Pflichten eines Aktionärs beschränken sich auf die Einlagen von Kapital, in Höhe
des Aktienwertes und der Haftbarkeit durch den Besitz der Aktien.
306
Aufgabe der Organe einer AG
Der Vorstand hat die Aufgabe der Geschäftsführung und der Vertretung. Dabei
unterliegt er der Sorgfalts- und Haftpflicht.
Der Aufsichtsrat wählt und überwacht den Vorstand und dessen Geschäftsführung.
Weitere Aufgaben des Aufsichtsrates sind die Prüfung der Jahresabschlüsse und
des Lageberichts und Erstellung eines Berichtes über die Jahresabschlüsse und
Lageberichte für die Hauptversammlung. Vorschläge für die Gewinnverteilung zu
unterbreiten, gehören ebenso zu seinen Aufgaben.
Die Hauptversammlung entscheidet über den Verwendungsvorgang des
Bilanzgewinnes. Beschlüsse werden über die Dreiviertelmehrheit entschieden. Des
Weiteren bestellt die Hauptversammlung die Abschlussprüfer und die von den
Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder.
Wirtschaftliche Bedeutung einer AG
Meist können größere wirtschaftliche Vorhaben realisiert werden, da das
Grundkapital von mehreren Kapitalgebern bereit gestellt wird. Die Aktie dient oft
als Anlagemittel, welches den Vorteil der leichten Veräußerung hat.
Großunternehmen greifen meistens auf diese Form der Unternehmung zurück und
erreichen durch eine relativ geringe Kapitalbeteiligung eine breite Streuung des
Produktionsvermögens.
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann zu jedem gesetzlichem Zweck
errichtet werden, dabei spielt die Personenanzahl eine untergeordnete Rolle. Es ist
somit auch eine Ein-Mann-GmbH möglich.
Die Gesellschafter haften nur mit der Höhe ihrer Einlage. Die GmbH muss über
Stammkapital verfügen, welches wenigstens 25.000 Euro sein muss, eine
Stammeinlage eine Höhe von 500 Euro. Ein notariell beglaubigter
Gesellschaftsvertrag ist Pflicht, sowie die Eintragung in das Handelsregister.
Rechte und Pflichten der GmbH-Gesellschafter
Die Gesellschafter einer GmbH haben das Recht auf Anteile des Gewinnes. Die
Anteile stehen immer im Verhältnis zu den Geschäftsanteilen, es sei denn die
Satzung sieht etwas anderes vor. Ebenfalls richtet sich nach den Geschäftsanteilen
307
das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. Des Weiteren besteht das
Recht an Liquidationserlösen.
Die Gesellschafter haben die Pflicht der Einlage des Stammkapitals und der
Verlustbeteiligung. Sie haben beschränkte Haftpflicht und Nachschusspflicht, falls
dies in der Satzung festgehalten ist.
Aufgaben der Organe einer GmbH
Die Organe der GmbH sind die Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die
Gesellschaftsversammlung. Die Aufgaben der Geschäftsführer sind die
Geschäftsführung nach innen und die Vertretung nach außen.
Bei Gesellschaften über 500 Arbeitgebern ist die Bildung eines Aufsichtsrates
gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufgaben des Aufsichtsrates bestehen in der
Überwachung der Geschäftsführung und der Prüfung des Jahresabschlusses.
Darüber hinaus erstellt der Aufsichtsrat den Bericht über den Jahresabschluss für
die Gesellschaftsversammlung.
Durch die Gesellschafterversammlung werden Jahresbilanz und Verteilung des
Reingewinnes festgestellt. Sie ist für die Bestellung von Geschäftsführern
zuständig, aber auch für die Abberufung. Die Gesellschafterversammlung
überwacht die Geschäftsführung und bestellt den Prokuristen und die
Generalhandlungsbevollmächtigten.
Genossenschaft
Mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft
den Erwerb oder die Wirtschaft der einzelnen Mitglieder. Genossenschaften
bestehen aus einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl, welche auch Genossen
genannt werden. Nur das Vermögen der Genossenschaft ist haftbar zu machen.
Zur Bildung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Mitglieder bestehen.
Die Genossenschaft muss einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Des
Weiteren sind Genossenschaften ins Genossenschaftenregister einzutragen. Daraus
ergibt sich eine konstitutive Wirkung des Formkaufmanns.
Die Rechte und Pflichten der Genossen werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Die Genossen haben Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung. Sie haben
Kündigungsrecht, sind aber zur Einlage und Nachschuss verpflichtet.
Aufgaben der Organe einer Genossenschaft
Genossenschaften bestehen aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der
Generalversammlung. Der Vorstand, welcher sich aus mindestens zwei von der
308
Generalversammlung gewählten Genossen besteht, hat Geschäftsführung- und
Vertretungsbefugnis.
Der Aufsichtsrat hat die gleichen Rechte wie die Aufsichtsratsmitglieder der AG.
Der Aufsichtsrat bei einer Genossenschaft muss aus wenigstens drei Genossen
bestehen.
Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan und beschließt über
die Gewinnbeteiligung und die Führung der Geschäfte. Die Rechte entsprechen
denen der Hauptversammlung einer AG.
Vorschriften für Firmennamen
Der Einzelkaufmann hat seinen Familiennamen mit ausgeschriebenen Vornamen
als Firma zu führen. Zusätze sind erlaubt.
Die OHG erhält die Zunamen aller Teilhaber, oder den Namen eines Teilhabers
mit Zusatz, welcher das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Die KG muss den Namen von mindestens einem Vollhafter mit dem Zusatz KG
führen. Teilhafter dürfen nicht namentlich aufgenommen werden.
Bei einer GmbH die als Personenfirma geführt wird, ist der Name von wenigstens
einem Gesellschafter mit Zusatz zu führen, bei einer GmbH als Sachfirma die
Bezeichnung der Unternehmung mit Zusatz.
Die Genossenschaft wird als Sachfirma mit dem Zusatz eG geführt.
Incoterms 2000
Incoterms ist die Abkürzung für International Commercial Terms. Die Incoterms
sind internationale Regeln für die im Außenhandel üblichen Lieferungsbedingungen. Sie regeln vor allem, wer ab welchem Zeitpunkt das Risiko auf dem Weg der Ware
vom Verkäufer zum Käufer zu tragen hat und welche Kosten Verkäufer und Käufer bei
einem internationalen Handelsgeschäft übernehmen müssen. Die Incoterms regeln
jedoch nicht die eigentlichen Inhalte des Vertragsabschlusses, die Art der Zahlung usw.
Die Vereinbarung von Incoterms bedeutet für die vertragschließenden Unternehmen
aber eine Rationalisierung des Angebots- und Vertragswesens und die Möglichkeit für
eindeutige Kalkulation von Auslandsgeschäften, weil nicht alle Einzelheiten von
denkbaren Risiken und evtl. auftretenden Kosten im Vertrag gesondert berücksichtigt
werden müssen.
309
Die Incoterms haben rein privaten Charakter und gelten nur, wenn ihre
Anwendung von Verkäufer und Käufer vereinbart wurde. Es steht den Parteien
frei, diese Regeln in ihren Verträgen zugrunde zu legen; sie können auch
Änderungen und Zusätze vereinbaren. Für Auslegungsstreitigkeiten der Incoterms ist
ein internationaler Handelsschiedshof in Paris zuständig.
Die Incoterms werden in vier Gruppen gegliedert.
Gruppe E – Abholklausel.
Die „E“-Klausel stellt für den Verkäufer die Mindestverpflichtung dar.
Gruppe F – der Haupttransport wird vom Käufer bezahlt.
F“-Klauseln sind: FCA, FAS, FOB.
Gruppe C – der Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt.
„C“-Klauseln sind: CFR, CIF, CPT, CIP.
Gruppe D – Ankunftsklauseln. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren bis zur
Ankunft der Ware am benannten Bestimmungsort bzw. -hafen zu tragen.
„D“-Klauseln sind: DAF, DES, DEQ, DDU, DDP.
EXW
Ex works
ab Werk
франко завод
Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder
innerhalb der vereinbarten Frist auf seinem Gelände (Werk, Lager usw.) zur
Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung
der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur
Verfügung gestellt worden ist. Die Klausel gilt für alle Transportarten.
FCA
Free carrier
frei Frachtführer
франко перевозчик
Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der
vereinbarten Frist dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort zu
310
übergeben. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware
und alle Kosten, bis die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Die Klausel
kann für jede Beförderungsart verwendet werden. Als Frachtführer gilt, wer sich
durch Abschluss des Beförderungsvertrages verpflichtet, die Beförderung der Ware
per Schiene, Straße, See, Luft, Binnengewässer oder in einer Kombination dieser
Transportarten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
FAS
Free alongside ship
frei Längsseite Seeschiff
франко вдоль борта судна
Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der
vereinbarten Frist Längsseite Schiff im benannten Verschiffungshafen zu liefern.
Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle
Kosten, bis die Ware Längsseite Schiff geliefert worden ist. Die Klausel gilt nur
für den See- oder Binnenschiffstransport.
FOB
Free on board
frei an Bord
франко борт/свободно на борту
Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der
vereinbarten Frist an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen zu liefern. Er trägt
die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis
die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Diese Klausel eignet sich nur für den
See- oder Binnenschiffstransport.
CFR
Сost and freight
Kosten und Fracht
стоимость и фрахт
Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei FOB. Außerdem zahlt er
die Fracht zum benannten Bestimmungshafen. Der Verkäufer trägt die Gefahren
des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten (außer Fracht) von
dem Zeitpunkt an, in dem die Ware die Schiffsreling im benannten
Bestimmungshafen überschritten hat. Die Klausel eignet sich nur für den See- oder
Binnenschiffstransport.
311
CIF
Cost, insurance and freight
Kosten, Versicherung, Fracht
стоимость, страхование и фрахт
Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei CFR. Er muss jedoch
zusätzlich die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer zu tragenden
Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports
abschließen und die Versicherungsprämie zahlen. Soweit nichts anderes vereinbart
wurde, ist der Verkäufer nur verpflichtet, eine Mindestversicherung abzuschließen,
die den Kaufpreis zuzüglich 10% deckt und auf die Währung des Kaufvertrages
lautet. Auch diese Klausel eignet sich nur für den See- und Binnenschiffstransport.
CPT
Carriage paid to
frachtfrei
фрахт/перевозка оплачена до
Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der
vereinbarten Frist dem ersten Frachtführer zu übergeben. Er zahlt die Fracht bis
zum Bestimmungsort, trägt aber die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung
der Ware nur bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer. Diese Klausel kann
für jede Beförderungsart verwendet werden.
CIP
Carriage and insurance paid to
frachtfrei versichert
фрахт/перевозка и страхование оплачены
Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei CPT. Er muss jedoch
zusätzlich die Transportversicherung gegen die vom Käufer zu tragenden Gefahren
des Verlusts oder der Beschädigung zahlen. Soweit nichts anderes vereinbart
wurde, ist der Verkäufer nur verpflichtet, eine Mindestversicherung abzuschließen,
die den Kaufpreis zuzüglich 10% deckt und auf die Währung des Kaufvertrages
lautet. Auch diese Klausel kann für jede Beförderungsart verwendet werden.
DAF
Delivered at frontier
geliefert Grenze/frei Grenze
поставка до границы
312
Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder
innerhalb der vereinbarten Frist an der benannten Stelle des benannten Grenzortes
zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der
Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der
genannten Weise zu Verfügung gestellt worden ist. Die Klausel ist hauptsächlich
für den Eisenbahn- oder Straßentransport vorgesehen, sie kann jedoch für jede
Transportart verwendet werden.
DES
Delivered ex ship
geliefert ab Schiff
поставка с судна
Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb
der vereinbarten Frist an Bord des Schiffes im benannten Bestimmungshafen zur
Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung
der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur
Verfügung gestellt worden ist. Der Käufer trägt die Gefahren des Verlustes oder der
Beschädigung der Ware sowie alle anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten
für die Löschung, von dem Zeitpunkt an, in dem die Ware an Bord des Schiffes im
benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt worden ist. Diese Klausel
eignet sich nur für den See- oder Binnenschiffstransport.
DEQ
Delivered ex quay
geliefert ab Kai verzollt
поставка с пристани
Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb
der vereinbarten Frist am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung zu
stellen. Er trägt die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie
alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur Verfügung gestellt
worden ist. Die Klausel kann nur für den See- oder Binnenschiffstransport
verwendet werden.
DDU
Delivered duty unpaid
geliefert unverzollt
поставка без оплаты пошлины
Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb
einer benannten Frist am benannten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen.
Er trägt die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie alle
313
Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur Verfügung gestellt
worden ist. Die Klausel ist für jede Transportart geeignet.
DDP
Delivered duty paid
geliefert verzollt
поставка с оплатой пошлины
Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei DDU, muss aber noch die
bei der Einfuhr anfallenden Zölle, Steuern und andere Abgaben übernehmen. Diese
Klausel ist für jede Transportart geeignet.
314
Briefblatt A4 ohne Aufdruck nach DIN 5008
.
.
.
.
Name des Absenders
5.Zeile
Datum
Straße oder Postfach
Postleitzahl und Wohnort
Telefon
.
.
.
.
Versendungsform usw.
13. Zeile
.
Name des Empfängers
15. Zeile
Beruf
Straße oder Postfach
.
Postleitzahl und Bestimmungsort (land)
.
.
.
.
Betreff
24. Zeile
.
.
Anrede
27. Zeile
.
Brieftext
29. Zeile
·
·
·
·
.
eine Leerzeile = Absatz
Brieftext
·
·
·
.
Einrückungen beginnen 49,5 mm von der linken Blattkante
.
.
Brieftext
·
·
·
.
Gruß
.
Unterschrift
(Anlagenvermerk)
.
.
.
Anlagenvermerk
315
Beispiel für einen deutschen Lebenslauf
Lebenslauf
Persönliche Daten
Name
Vorname
Anschrift
Geburtsdatum
Geburtsort
Familienstand
Staatsangehörigkeit
Führerschein
Larin
Anton
Poststraße 10, Wohnung75
127018 Moskau
20. November …
Moskau
ledig
russisch
Klasse B
Schulausbildung
Moskauer Gymnasium №…
mit dem erweiterten
Deutschunterricht
….bis….
Berufsausbildung
zum Ökonomen (7 Semester)
bei der Universität …
(Rechnungsweisen,
Betriebswirtschaft, Bankwesen)
….bis….
Berufspraxis
Sachbearbeiter in
der Abteilung „Vertrieb“
der Firma …
….bis….
Prüfungen
Goethe Zertifikat B2
Sonstige Kenntnisse
Deutsch und Englisch
in Wort und Schrift
EDV Kenntnisse
Word, Excel
Künstlerische Fähigkeiten
Sport
Musik
Fußball, Schwimmen
Klavierspielen
20…-04-21
(Unterschrift)
316
Schlüssellösungen
Unterrichtseinheit 5
Aufgabe 2
„Echt Kölnisch Wasser.“ Mit diesem Spruch wirbt eines der bekanntesten
Duftwässerchen in Deutschland. Doch wem gehört die Marke?
Richtige Antwort: der französischen L'Oreal Gruppe.
In den vergangenen Jahren hat das bekannte „4711 – Echt Kölnisch Wasser“
mehrfach den Besitzer gewechselt. Im Dezember 2006 verkaufte Procter and
Gamble die Marke an das bei Aachen ansässige Unternehmen Mäurer + Wirtz, zu
dem auch Marken wie „Tabac Original“ und „Nonchalance“ sowie Lizenzdüfte
wie „S. Oliver“ gehören.
AEG Hausgeräte sorgte unlängst für Schlagzeilen wegen der Schließung des
Nürnberger Stammwerks. Wer ist der Mutterkonzern?
Richtige Antwort: der schwedische Haushaltsgeräte-Hersteller Electrolux.
Seit 1994 gehört die Hausgeräte-Sparte der alten AEG zu Electrolux.
Deutschland hat eine lange Tradition in der Herstellung von Porzellan und
Geschirr. Etliche Unternehmen mussten jedoch aufgeben. Die Rosenthal AG mit
Sitz im bayerischen Selb gibt es bis heute. Doch ist die Firma noch in deutscher
Hand?
Richtige Antwort: Sie gehört der Familie Rosenthal. Seit 1997 gehört die
börsennotierte Rosenthal AG mehrheitlich zu Waterford Wedgwood, einem der
größten Hersteller von Kristallglas, Keramik und Tafelgeschirr. Rosenthal wurde
1879 von Philipp Rosenthal gegründet und befand sich lange Zeit in
Familienbesitz.
Die Hypo-Vereinsbank ging im Jahre 2005 an einen neuen Eigentümer. An wen?
Richtige Antwort: die italienische Großbank Unicredito.1835 wurde die
Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank gegründet, 1869 die Bayerische
Vereinsbank, 1998 fusionierten beide zum zweitgrößten deutschen Kreditinstitut,
der Hypo-Vereinsbank (HVB). Diese ist mittlerweile in italienischer Hand.
Unterrichtseinheit 7
Aufgabe1
Die Organisation Erdöl Exportierender Staaten (OPEC) trifft sich in regelmäßigen
Abständen. Welches Land gehört nicht der OPEC an?
Richtige Antwort: Oman. Allerdings nimmt der Ölminister von Oman als Gast an
OPEC-Treffen teil.
317
Wie heißt der noch amtierende OPEC-Präsident?
Richtige Antwort: Purnomo Yusgiantoro
Welches OPEC-Mitglied musste im Frühjahr 2004 zum ersten Mal mehr Öl
importieren als exportierten?
Richtige Antwort: Indonesien
Einmal in der Woche veröffentlicht die amerikanische Regierung Informationen
über die Öl-Lagerbestände in den USA. Diese Neuigkeiten sorgen häufig für starke
Ausschläge an den Ölmärkten. An welchem Wochentag werden sie gewöhnlich
veröffentlicht?
Richtige Antwort: Die Veröffentlichung findet gewöhnlich mittwochs um 10.30
Uhr Ortszeit statt. Das entspricht16.30 Uhr in Mitteleuropa. Nur wenn der Montag
in den USA ein Feiertag ist, verschiebt sich die Veröffentlichung auf Donnerstag.
Der Ölpreis wird meistens je Barrel, also pro Fass, angegeben. Wie viel Liter sind
ein Barrel?
Richtige Antwort: Ein Barrel sind 159 Liter. Das Maß stammt ursprünglich aus
den USA, hat sich aber weltweit auf den Ölmärkten durchgesetzt.
Wann kostete Rohöl der Sorte „Brent“ zum letzten Mal zehn US-Dollar pro
Barrel?
Richtige Antwort: Im Jahr 1999 litt die Weltwirtschaft noch unter den Folgen der
Asien- und Russland-Krise, entsprechend gering war die Nachfrage nach Öl
gering.
Was bedeutet der Begriff: Crude-Oil?
Richtige Antwort: Crude-Oil ist das nur von Wasser, Salz und Gasen gereinigte,
nicht weiter bearbeitete Rohöl. Im internationalen Handelsverkehr wird häufig
auch nur die Abkürzung „Crude“ benutzt.
Welches ist keine Rohölsorte?
Richtige Antwort: Nur „Best Gulf“ ist keine Ölsorte. Alle anderen Begriffe
bezeichnen verschiedene Ölsorten, von denen es mehr als 30 gibt. „Brent Crude“
wird in der Nordsee gefördert, "Tia Juana Light" ist eine Rohölsorte aus
Venezuela, WTI stammt aus den USA und ist eine Leitmarke an den
Terminbörsen.
Welcher Ort gehört nicht zu den Haupthandelsplätzen für Rohöl?
Richtige Antwort: Hongkong. London, New York und Singapur sind die
Handelszentren für Rohöl. An der Warenterminbörse IPE in London, der Nymex
in New York und der Börse in Singapur werden Preise für die Referenzsorten
318
Brent (London), West Texas Intermediate WTI (New York), Tapis (Singapur)
festgelegt.
Unterrichtseinheit 10
Aufgabe1
Im Zuge der geplanten Unternehmenssteuerreform soll die Besteuerung von
Kapitalerträgen mittels der so genannten Abgeltungssteuer neu geregelt werden.
Ab wann und in welchem Umfang soll diese pauschale Abgeltungsteuer in Kraft
treten?
Ihre richtige Antwort: Ab 01.01.2009; 25 Prozent
Mal angenommen, als Kleinanleger in Aktien bevorzugen Sie dividendenstarke
Substanzwerte. Die jährlichen Ausschüttungen werden bislang nach den
Halbeinkünfteverfahren (HEV) besteuert. Was ändert sich daran mit Einführung
der Abgeltungsteuer?
Richtige Antwort: Dividenden werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum
01.01.2009 voll versteuert.
Bei jeder Reform gibt es ja angeblich Gewinner und Verlierer. Welche Anlageform
identifizieren Sie nach Ihrem derzeitigen Kenntnisstand als möglichen Gewinner
der neuen Abgeltungssteuer?
Richtige Antwort: Garantie-Zertifikate
Unterrichtseinheit12
Aufgabe 3
Welche ist die älteste Bank Deutschlands? ´
Richtige Antwort: Berenberg Bank
Wer gehörte zu den „Direktionsmitgliedern“ der Deutschen Bank im
Gründungsjahr 1870?
Richtige Antwort: Georg von Siemens. Der 1839 geborene Georg von Siemens
war die zentrale Gründerpersönlichkeit der Deutschen Bank. Er hat ihre Geschicke
über drei Jahrzehnte maßgeblich gestaltet. Carl Freiherr von Kaskel gehörte zu den
Gründungsmitgliedern der Dresdner Bank (1872).
Wer definierte eine Bank als „eine Einrichtung, von der Sie sich Geld leihen
können – vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Sie es nicht brauchen“?
Richtige Antwort: Mark Twain
319
Von wem stammt das folgende Zitat? „Die Finanzminister und die Bankiers haben
eins gemeinsam. Sie leben von anderer Leute Geld. Die Bankiers haben nur die
unangenehme Aufgabe, es wieder zurückzuzahlen“.
Richtige Antwort: Hermann Josef Abs. Das Zitat stammt vom 1994 verstorbenen
ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank Hermann Josef Abs, der nach
dem Ende des zweiten Weltkriegs die Bankengeschichte der BRD in
entscheidender Weise mitschrieb.
320
Glossar
A
AAA. Beste Rating-Einstufung.
aar. Abk. f. (engl.) against all risks – gegen alle Risiken (Gefahren); internationale
Handelsklausel.
Abfertigung von Zollgut. Bez. f. d. zollamtliche Behandlung von eingeführten
Waren. Zollbehandlung.
Abgabenordnung (AO). Deutsches steuerrechtliches Rahmengesetz (am
01.01.1977 in Kraft getreten); enthält die materiellen und verfahrensrechtlichen
Vorschriften, die grundsätzlich für das gesamte Steuerrecht gelten, einschließlich
des Zollrechts, des Abschöpfungsrechts und der Steuervergünstigungen. Es ist
durch bundeseinheitliches Abkommensrecht oder EU-Recht geregelt und wird von
Bundes- oder Landesbehörden verwaltet.
http://www.steuernetz.de/gesetze/ao
Abgabesätze. Bez. f. diejenigen Zinssätze, zu denen Zentralbanken (Deutsche
Bundesbank, Russische Zentralbank) im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik
Geldmarktpapiere zum Verkauf anbieten.
Abgeld oder Disagio. Betrag, um den der Preis/Kurs eines Wertpapiers oder einer
Devise/Geldsorte hinter dem Nennwert zurückbleibt (meist in Prozent des
Nennwertes ausgedrückt). Z. B. Unterparieemission von Wertpapieren (führt zur
Erhöhung der Effektivverzinsung). Aktien dürfen nicht mit einem Disagio
ausgegeben werden. Bei Kreditgewährung: (Prozentualer) Abschlag auf den
Nennwert eines Kredites (Damnum); der Schuldner zahlt dann einen höheren
Betrag zurück, als er erhielt. Gegensatz: Aufgeld oder Agio.
Abladeklausel. Im internationalen Handelsverkehr übliche Vertragsklausel, die
die Übernahme der Beförderungskosten, die Bestimmung des Erfüllungsortes und
der Erfüllungszeit regelt.
Ablader (engl.: shipper). Begriff aus dem Seefrachtgeschäft. Als A. wird
bezeichnet, wer im eigenen Namen eine Ware an das Schiff heranbringt und sie zur
weiteren Beförderung dem Befrachter übergibt. Ist der A. gleichzeitig Befrachter,
schließt er mit dem Verfrachter (Reeder) oder dessen Vertreter (Schiffsmakler)
den Seefrachtvertrag ab.
Abschöpfung. Instrument der Abgabenerhebung durch die Europäische
Gemeinschaft
im
Rahmen
der
EG-Agrarmarktordnung.
Mit
den
Abschöpfungsregelungen sollen auf dem gemeinsamen europäischen Agrarmarkt
die angestrebten Preise (Richtpreise, Referenzpreise oder Orientierungspreise)
durchgesetzt werden. Agrarprodukte dürfen aus
Drittländern in die EGMitgliedstaaten nur eingeführt werden, wenn die angeordneten EG-Mindestpreise
(Schwellenpreise) nicht unterschritten werden. Bei Marktordnungswaren wird im
Falle des Imports der Differenzwert zwischen dem in der Regel niedrigeren
Weltmarktpreis und dem i. d. R. höheren EG-Binnenmarktpreis nach Maßgabe des
Referenzsatzes „abgeschöpft“. Sollten höhere Weltmarktpreise bestehen, können
321
durch Abschöpfungsabgaben die exportierten EG-Produkte verteuert werden.
Gegensatz: Ausfuhrerstattung.
Absender. Begriff aus dem Gütertransportrecht. Absender ist bei einem
Frachtgeschäft derjenige, der im eigenem Namen mit dem Frachtführer den
Frachtvertrag abschließt. Wenn der A. (z. B. ein Spediteur) den Frachtvertrag für
fremde Rechnung abschließt, ist dieser Dritte nicht A., sondern Versender.
Absendeerklärung. Begriff aus dem Zollrecht. Der Absender einer Ware ist
verpflichtet, zur zollamtlichen Behandlung einer Sendung (auf einem
vorgeschriebenen Formular) eine schriftliche Erklärung abzugeben und diese der
Sendung beizulegen.
Abwehrzölle. Art des Zolls; erhoben auf die Einfuhr aus Ländern, die aufgrund
sehr kostengünstiger Produktionsbedingungen bzw. einer diesbezüglichen
Subventionspolitik ihre Waren zu sehr niedrigen Preisen auf dem Weltmarkt
anbieten können.
Actuals. (Engl.) Bez. für die einem Future-Kontrakt zugrunde liegenden
Instrumente (Aktien, Devisen, Waren, Zinstitel).
Adressen von Auslandsvertretungen. Die Adressen (mit der Angabe der
jeweiligen Amtsbezirke) sämtlicher Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland
im Ausland (Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate, Honorarkonsuln, ständige
Vertretungen) sowie aller ausländischen Vertretungen und Internationalen
Organisationen in Deutschland können auf der Internet-Site des AA eingesehen
bzw. als pdf-Datei heruntergeladen werden. Ferner die Adressen der deutschen
Vertretungen bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen sowie alle
Internet-Adressen der Auslandsvertretungen.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/vertretungen/index_html
Akkreditiv. Vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes gegenüber einem
Auftraggeber (Importeur), in dessen Auftrag, für dessen Rechnung und nach
dessen Weisung innerhalb eines bestimmten Zeitraums und unter bestimmten
Voraussetzungen eine vereinbarte Geldzahlung oder eine andere finanzielle
Leistung zugunsten eines Dritten (Exporteuers) zu erbringen. Die Akkreditivbank
kann in die Akkreditivabwicklung eine Korrespondenzbank oder die Hausbank
des Exporteurs – zu dessen zusätzlicher Absicherung – als Akkreditivstelle
einschalten. Ein eröffnetes Akkreditiv stellt ein abstraktes Schuldversprechen dar,
d. h., die Bank hat die versprochene Leistung selbstständig (unabhängig von dem
zugrunde liegenden Rechtsgeschäft zwischen Exporteur und Importeur) zu
erbringen. Nach den zu erfüllenden Voraussetzungen unterscheidet man zwischen
Barakkreditiv und Dokumenten-(oder Waren-)Akkreditiv. S. a. Sichtakkreditiv,
Akzeptakkreditiv, Nachsichtakkreditiv, Deferred-Payment-Akkreditiv, RemboursAkkreditiv, bestätigtes Akkreditiv, unbestätigtes Akkreditiv, unwiderrufliches
Akkreditiv, widerrufliches Akkreditiv, übertragbares Akkreditiv, nicht
übertragbares Akkreditiv, revolvierendes Akkreditiv, nicht revolvierendes
Akkreditiv, Gegenakkreditiv, Negoziierungsakkreditiv, Vorschussakkreditiv,
Zahlungsakkreditiv. Vgl. a. Commercial Letter of Credit (CLC). Im Außenhandel
sind Akkreditive besonders gebräuchlich. Ihre Abwicklung erfolgt nach den in fast
322
allen Ländern akzeptierten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für
Dokumentenakkreditive (ERA). In Deutschland ist eine Akkreditiveröffnung gem.
Außenwirtschaftsverordnung meldepflichtig.
Akkreditivauftrag. Der von einem Zahlungspflichtigen (Importeur) an sein
Kreditinstitut gerichtete Auftrag, ein Akkreditiv zu eröffnen.
Akkreditivbank. Kreditinstitut, das ein Akkreditiv eröffnet (die eröffnende
Bank); dies ist i. d. Regel die Bank des zahlungspflichtigen Käufers (Importeurs).
Akkreditivbestätigung. Damit wird einem Akkreditierten (Exporteur) seitens der
Akkreditivstelle (bestätigenden Bank) im Auftrag und unter Obligo der
Akkreditivbank (eröffnenden Bank) ein abstraktes Schuldversprechen bescheinigt.
Die A. begründet also eine selbstständige Leistungsverpflichtung der bestätigenden
Bank; diese ist ihrerseits durch die Rembourszusage (Rembours) der eröffnenden
Bank abgesichert. Bestätigtes Akkreditiv.
Akkreditivklausel. Vereinbarung in (Kauf-, Werk- u. a.)Verträgen, nach der zur
Vertragserfüllung ein (Dokumenten-)Akkreditiv zu eröffnen ist.
Akkreditivstelle. Das für den Akkreditivbegünstigten (Exporteurs) zuständige
Kreditinstitut.
Akkreditivsteller. Bez. f. den Akkreditivauftraggeber (Importeur).
Aktie. Sie ist ein Wertpapier, das seinem Inhaber (dem Aktionär) einen Anteil am
Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Dieses Anteilsrecht kann entweder
in einer Nennwertaktie oder einer Stückaktie verbrieft sein. Erste gibt einen in
einer Währung (z. B. Euro oder Rubel) ausgedrückten, nach der Gesamtzahl der
ausgegebenen Aktien berechneten Bruchteil des Grundkapitals an. Letztere
repräsentiert einen Anteil am Grundkapital, ohne einen Nennbetrag auszuweisen;
in diesem Fall sind alle Stückaktien in gleichem Maße am Grundkapital beteiligt.
Aktiengesellschaft (AG). Sie ist eine handelsrechtliche Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt.
Die AG haftet ihren Gläubigern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Sie ist wie eine Körperschaft organisiert, also von ihrem Mitgliederbestand
unabhängig. Sie ist Kapitalgesellschaft und Handelsgesellschaft, selbst wenn der
Gegenstand des Unternehmens nicht der Betrieb eines Handelsgewerbes ist.
Aktienmarkt. Als Teil des Kapitalmarktes ist der Aktienmarkt der Markt für
Beteiligungskapital in Form von Aktien. Er umfasst die Ausgabe von Aktien (auf
dem Primärmarkt) und den Handel mit Aktien (auf dem Sekundärmarkt). Für den
börsenmäßigen Aktienhandel (amtlicher Handel, geregelter Markt, Freiverkehr;
Neuer Markt) sowie den außerbörslichen Aktienhandel wird vielfach auch der
Begr. Aktienmarkt verwendet; es handelt sich dabei aber nur um einen Teilmarkt
des Sekundärmarktes. Mit dem DAX wird die Kursentwicklung am deutschen
Aktienmarkt ermittelt.
Aktiver Transithandel. Transithandel, bei dem der gebietsansässige
Transithändler Waren von außerhalb des eigenen Wirtschaftsgebietes an
Gebietsfremde in einem anderen Wirtschaftsgebiet verkauft.
AKV Allgemeine Kreditvereinbarungen.
323
Akzept. (1) Unterschrift eines Bezogenen (Akzeptant) auf einem Wechsel. Damit
wird aus einer Tratte eine vollständige Wechselurkunde. (2) Bez. für einen
akzeptierten Wechsel. Der Bezogene hat sich – wechselmäßig – zur Bezahlung des
Wechsels bei Fälligkeit verpflichtet. Schuldwechsel.
Akzeptakkreditiv, Akzeptierungsakkreditiv oder Wechselakkreditiv. Bei dieser
Art von Dokumentenakkreditiv ist die eröffnende Bank (bei einem bestätigten
Akkreditiv auch die bestätigende Bank) verpflichtet, bei Vorlage der vereinbarten
Dokumente
und
Erfüllung
der
Akkreditivbedingungen
eine
vom
Akkreditivbegünstigten (Exporteur) gezogene
Tratte zu akzeptieren.
Remboursakkreditiv, Negoziationsakkreditiv. Vgl. a. Zahlungsakkreditiv.
Akzeptkredit. Kreditleihe. Liegt vor, wenn eine Bank im Rahmen getroffener
Kreditabsprachen von „guten Kunden“ auf sie gezogene Wechsel akzeptiert.
Dieser Wechsel kann dann vom Wechselaussteller (durch die Akzeptbank im
Rahmen eines Diskontkredits) diskontiert werden, womit diesem Bargeld
oder/und Buchgeld zufließt. Der Wechselaussteller könnte das Akzept aber auch
zum Ausgleich einer Zahlungsverpflichtung gegenüber einem seiner Gläubiger an
diesen weitergeben (indossieren). Mit dem Akzeptkredit allein leiht eine Bank dem
Aussteller kein Geld, sondern nur ihre Bonität (ihren „guten Namen“). Bedeutsam
bei Außenhandelsgeschäften.
Analysezertifikat (engl.: certificate of analysis). Qualifizierte Bescheinigung über
die chemische Zusammensetzung (Reinheit) einer Ware, z. B. von Rohstoffen,
landwirtschaftlichen Produkten, Lebensmitteln. A. werden von öffentlichen
Stellen, Instituten, Sachverständigen oder Herstellern der Ware ausgestellt. Sie
begleiten im Außenhandel die Ware während des Transportes und werden den
Zollbehörden zur Export- und Importabfertigung vorgelegt.
Annahmerisiko oder Abnahmerisiko. Es besteht im Außenhandel für den
Exporteur. Es liegt in der fristgerechten Annahme (Abnahme) des gelieferten
Gutes sowie in der Unterlassung nicht berechtigter (schwer nachprüfbarer)
Mängelrügen seitens des Importeurs. Analog dazu besteht ein Lieferungsrisiko für
den Importeur.
Arbeitslose oder Erwerbslose. Dazu zählen nach den Definitionen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) alle Personen innerhalb eines
festgelegten Altersabschnittes, die während eines Beobachtungszeitraums nicht
erwerbstätig sind, für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehen
und Arbeit suchen. In Deutschland gilt als arbeitslos: (1) wer seine Schulpflicht
erfüllt hat und keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden hat, (2) wer aus
unselbstständiger, selbstständiger oder mithelfender Tätigkeit ausgeschieden und
beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet ist und (3) wer sich als
Nichterwerbstätiger beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat. Die
offizielle Arbeitslosenstatistik wird von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg
erstellt.
Arbeitslosenquote. Verhältnis der Zahl der Arbeitslosen zu der Zahl der
Erwerbspersonen, in Prozent ausgedrückt. Zu den Erwerbspersonen zählen die
selbstständig und unselbstständig Erwerbstätigen sowie die Arbeitslosen (die sich
324
als potenzielle Erwerbstätige offiziell gemeldet haben). Der Berechnung der
gesamtwirtschaftlichen A. kann die Zahl aller Erwerbspersonen oder nur die Zahl
aller unselbstständigen Erwerbspersonen (also ohne die Selbstständigen) zugrunde
gelegt werden.
Arbeitslosigkeit. Begr. f. d. fehlende Beschäftigungsmöglichkeit eines Teils der
arbeitsfähigen und arbeitswilligen, beim herrschenden Lohnniveau auch
arbeitsbereiten Arbeitnehmer. Die A. kann durch ein gesamtwirtschaftlich, regional
oder sektoral bedingtes Defizit an Arbeitsnachfrage verursacht sein. Bei stark
steigender Zahl der Erwerbspersonen kann die A. auch durch einen
Arbeitsangebotsüberschuss bedingt sein. In Deutschland werden als arbeitslose
Arbeitnehmer grundsätzlich nur diejenigen erfasst, die sich beim Arbeitsamt als
arbeitslos gemeldet haben. Es ist ein wichtiges Ziel der Wirtschaftspolitik, die
Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten. Die A. wird neben der absoluten
Zahl der Arbeitslosen v. a. durch die Arbeitslosenquote ausgedrückt. Ob das
Problem der A. ein anhaltend gravierendes oder vorübergehend nur weniger
Besorgnis erregendes ist, ist auch aus der Gegenüberstellung der Zahl der
Arbeitslosen und der Zahl der offenen Stellen (erfasst von der Bundesanstalt für
Arbeit) ersichtlich.
Arbitrage. Begr. f.: (1) Geschäfte zur Gewinn bringenden Ausnutzung von Kurs-,
Preis- und Zinsunterschieden an verschiedenen räumlich (bei Kassamärkten) oder
zeitlich (bei Terminmärkten) getrennten Teilmärkten zur gleichen Zeit. Die sog.
Arbitrageure kaufen auf dem billigsten Markt und verkaufen auf dem teuersten
Devisenarbitrage, Wertpapierarbitrage, Warenarbitrage, Zinsarbitrage. A.Geschäfte bedürfen der schnellsten Nachrichtenübermittlung (ermöglicht durch die
moderne Informationstechnologie). Als Folge von A.-Geschäften gleichen sich die
Preise auf den betroffenen unterschiedlichen Märkten an. Die A. ist im Gegensatz
zur
Spekulation risikofrei. (2) Schiedsgerichtsbarkeit. Im internationalen
Getreidehandel und Überseegeschäft kann nach Maßgabe einer vertraglich
vereinbarten Arbitrage-Klausel das Schiedsgericht angerufen werden, um
Streitigkeiten aus einer vertraglichen Beziehung zu schlichten; z. B. die Arbitrage
der Internationalen Handelskammer und die Hamburger Arbitrage. Seit 1976 gibt
es die Schiedsordnung der Vereinten Nationen (UNCITRAL).
Arbitrage-Klausel oder
Schiedsklausel. Bez. für in (internationale)
Handelsverträge aufgenommene Vereinbarung, nach der bei Streitigkeiten
zwischen den Vertragspartnern nicht ein staatliches Gericht, sondern ein
Schiedsgericht angerufen wird und entscheidet.
Aufwertung (Revalvation). Erhöhung des Wertes einer Währung gegenüber einer
anderen. Im Falle der Mengennotierung: eine inländische Währungseinheit ist –
aufgewertet –, in einer ausländischen Währung ausgedrückt, mehr wert. Im Falle
der Preisnotierung: eine ausländische Währungseinheit ist, in der – aufgewerteten
– inländischen Währung ausgedrückt, weniger wert; bei der ausländischen
Währung kommt es somit zu einer Abwertung. Der Wechselkurs (Leitkurs) steigt
im Falle der Mengennotierung und sinkt im Falle der Preisnotierung. Aufwertung
der inländischen Währung bedeutet, dass ihre Kaufkraft im Ausland zunimmt.
325
Damit werden Importe billiger und Exporte – für den ausländischen Käufer –
teurer.
Ausflaggung. Registrierung eines Seeschiffes unter der Flagge eines anderen
Staates (Flaggenstaat). Dabei bleibt es bei der (Erst-)Registrierung – mit allen
Belastungen – im deutschen Seeschiffsregister (Schiffsregister). In Deutschland
wird die A. auf Antrag des Reeders vom Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) für einen
bestimmten Zeitraum gestattet. Die A. erfolgt i. d. R. auf der Grundlage eines
Bareboat-Chartervertrages. Ein solcher Chartervertrag kann mit einer vom Reeder
selbst gegründeten Gesellschaft im Flaggenstaat abgeschlossen werden (um
Kostensenkungen zu erreichen und nur den einfacheren schiffsbezogenen
Vorschriften sowie allein dem Arbeitsrecht des Flaggenstaates unterworfen zu
sein).
Ausfuhr (Export). Bez. f. d. Wert der von Ausländern erworbenen inländischen
Waren, Dienst- und Faktorleistungen sowie Vermögenstiteln (Kapital). Damit ist i.
d. R. deren Verbringung aus dem eigenen Wirtschaftsgebiet in ein fremdes
Wirtschaftsgebiet verbunden. Warenexporte werden in der Außenhandelsbilanz,
Dienstleistungsexporte in der Dienstleistungsbilanz, Faktorleistungsexporte in der
Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen erfasst; alle drei A. führen aus der
Sicht der Inländer zu Zahlungseingängen. Kapitalexporte werden in der
Kapitalbilanz erfasst; sie führen aus der Inlandssicht zu Zahlungsausgängen.
Ausfuhrabfertigung. Begr. f. d. zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr
bestimmten Ausfuhrsendung, die vom Ausführer oder Versender der Zollstelle
gestellt und/oder gemeldet ist. Der Anmelder ist verpflichtet, die entsprechenden
Ausfuhrpapiere auszufüllen und vorzulegen. Nach dem ZK und der ZK-DVO ist
bei der A. zu unterscheiden nach der Versandabfertigung (bei der zuständigen
Binnenzollstelle) und der Ausgangsabfertigung (bei der Grenzzollstelle).
Ausfuhragent (Ausfuhrvertreter, Exportagent, Exportvertreter, Exportmakler).
International tätiger Handelsvertreter, der Geschäfte zwischen inländischen
Herstellern und den auf bestimmte Absatzgebiete (aber nicht auf bestimmte
Waren) spezialisierten Ausfuhrhändlern vermittelt. Er ist in fremdem Namen und
für fremde Rechnung tätig. Der A. unterhält meist ein Musterlager
(Exportmusterlager) der von ihm vertretenen Warenhersteller. Er versorgt
Ausfuhrhändler mit Mustern der auszuführenden Waren.
Ausfuhrbeschränkung. Begr. f. alle Maßnahmen, durch die der Export von
Gütern eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden kann. In Deutschland gilt
der Grundsatz der Freiheit des Außenhandels. Rechtsgeschäfte und Handlungen im
Außenwirtschaftsverkehr können aber gem. AWG und AWV durch
Rechtsverordnungen eingeschränkt werden: Nach § 5 AWG, um
zwischenstaatliche Vereinbarungen zu erfüllen, die durch ein Bundesgesetz
gedeckt sind. Nach § 6 AWG, um schädlichen Folgen für die eigene Wirtschaft
vorzubeugen oder entgegenzuwirken, wenn diese durch Maßnahmen in fremden
Wirtschaftsgebieten drohen oder entstehen. Nach § 7 AWG, um die Sicherheit der
Bundesrepublik zu gewährleisten, um eine Störung des friedlichen
326
Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder, um zu verhindern, daß die
auswärtigen Beziehungen Deutschlands erheblich beeinträchtigt werden. Dies
betrifft z. B. die Ausfuhr oder Durchfuhr von Waffen, Munition und Kriegsgerät
sowie zu deren Herstellung geeignete Konstruktionszeichnungen und andere
Fertigungsunterlagen.
Ausfuhrdeckung. Begr. f. ein Instrument der staatlichen Exportförderung in
Deutschland (neben der Fabrikationsrisikodeckung und Sonderdeckungen) – im
Rahmen der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. S. Bundesdeckungen im
Außenhandel; Hermes-Deckungen. Die A. schützt den Exporteur ab Versand der
Ware oder Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor der
Uneinbringlichkeit des vertraglich vereinbarten Kaufpreises aufgrund politischer
und wirtschaftlicher Risiken.
Ausführer. Begr. f. jede natürliche oder juristische Person, die eine Ware in
fremdes Wirtschaftsgebiet verkauft, selbst ausführt oder ausführen lässt; die Ware
also in das fremde Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen lässt. (§ 8 Abs. 1
AWV). Spediteure, Frachtführer, Absender und Versender gelten daher nicht als
Ausführer.
Ausfuhrerklärung (AE). Ausfuhranmeldung (Anl. A 1 der AWV), die vom
Ausführer einer Ware zur Gestellung einer Ausfuhrsendung der Zollstelle
vorzulegen ist, unabhängig davon, ob die Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig
oder ausfuhrgenehmigungsfrei sind. Zur
Ausfuhrabfertigung und zur
Durchführung der Ausfuhrüberwachung ist ein Ausführer in Deutschland gem. § 9
Abs. 1 AWV verpflichtet: (1) Der Versandzollstelle jede Ausfuhrsendung unter
Vorlage einer AE zu gestellen. (2) Der Ausgangszollstelle die AE auszuhändigen
und ihr auf Verlangen die Ausfuhrsendung ebenfalls zu gestellen. Die AE muss
mit einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugeteilten
Nummer versehen werden. Angaben in der AE unterliegen der strikten
Geheimhaltungspflicht (gem. § 203 Bundesstatistikgesetz); sie dürfen nur für
Zwecke der Ausfuhrkontrolle und für die Außenhandelsstatistik verwendet
werden. Letzterer dient die entsprechende Datenerfassung in erster Linie. Anstelle
der AE kann in den bestimmten Fällen der Versandschein oder die
Ausfuhrkontrollmeldung (AKM) verwendet werden.
Ausfuhrförderung Exportförderung.
Ausfuhrgenehmigung.
Grundsätzlich
ist
in
Deutschland
der
Außenwirtschaftsverkehr frei. Außenwirtschaftliche Vorgänge können nur
aufgrund von Gesetzen und Verordnungen verboten sein oder einer
Genehmigungspflicht unterliegen. Die Ausfuhrgenehmigung ist für jede
genehmigungspflichtige Ausfuhr (§ 17 AWG, § 5 AWV) bei der zuständigen
Genehmigungsstelle zu beantragen. In Deutschland sind dies: für gewerbliche
Waren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); für
landwirtschaftliche Erzeugnisse die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE). Antragsberechtigt ist nur der Ausführer selbst.
Ausfuhrhändler (Exporteur); eine Ausfuhrhandel betreibende Person. Der
Ausfuhrhändler kauft im Inland Waren auf eigenen Namen und eigene Rechnung
327
und verkauft diese an Abnehmer im Ausland, wiederum im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung. Er unterscheidet sich dadurch vom Ausfuhragenten,
Ausfuhrmakler, Ausfuhrkommissionär. Ausfuhrhändler sind überwiegend auf
bestimmte Absatzländer ausgerichtet. Sie können ihre Geschäfte mit
unterschiedlichen Gütern (allgemeiner Ausfuhrhändler, Ausfuhrsortimentshändler)
oder nur mit bestimmten Warengruppen (Ausfuhrspezialhändler) abwickeln.
Ausfuhrhändler
tragen
besondere
Ausfuhrrisiken,
z.
B.
für
Wechselkursveränderungen, lange (Schiffs-) Transportzeiten.
Ausfuhrkommissionär (Exportkommissionär, Verkaufskommissionär). Ein
Handelsmittler im Außenhandel. Er übernimmt im eigenen Namen, aber für
Rechnung eines inländischen Exporteurs den Vertrieb von Waren im Ausland.
Dazu dienen Kataloge, Proben, Muster. Der Ausfuhrkommissionär kann auch ein
Auslieferungslager (Konsignationslager) unterhalten. Vorteile des Verkaufs über
einen Ausfuhrkommissionär liegen darin, dass Kunden im Ausland die Waren vor
Ort prüfen und auswählen können; der ausländische Importeur sich eine eigene
Lagerhaltung ersparen kann und kurzfristig beliefert wird. Der
Ausfuhrkommissionär erhält für seine Leistungen eine
Provision (und
Auslagenersatz).Vgl. Kommissionäre für den Einkauf oder Verkauf im
Außenhandel.
Ausfuhrkontrolle. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zentrale Genehmigungsbehörde im komplexen
System der Exportkontrollpolitik der Bundesregierung. Das BAFA arbeitet mit den
Überwachungs- und Ermittlungsbehörden zusammen; insb. mit den verschiedenen
Zolldienststellen.
Ausfuhrüberwachung. Nach gemeinschaftlichem (EG) und deutschem
Außenwirtschaftsrecht sind bei Ausfuhren von Waren Maßnahmen zur Kontrolle
(Ausfuhrbeschränkungen) vorgesehen. Für die Ausfuhrüberwachung sind die
Zollbehörden (gem. § 10 AWV) zuständig. Diese haben die Zulässigkeit der
Ausfuhren (nach Maßgabe der Ausfuhrgenehmigung und sonstiger Dokumente
über die Ausfuhrsendung und den Ausführer) sowie die Einhaltung von
Ausfuhrverboten zu überprüfen. Die Ausfuhrüberwachung dient insbesondere auch
der Überwachung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland und der Erstellung der
Außenhandelsstatistik.
Ausfuhrverfahren. Begr. f. die bei der Ausfuhr zu beachtenden Vorschriften (der
Außenhandelsstatistik, des Außenwirtschafts- und Zollrechts, sowie des
Umsatzsteuerund
Verbrauchsteuerrechts)
zur
Durchführung
von
Überwachungsmaßnahmen und Erteilung von Genehmigungen.
Ausfuhrzoll. Zoll, der aufgrund zollrechtlicher bzw. zolltariflicher Vorschriften
auf ausgeführte Waren erhoben wird. Er dient zur Drosselung der Ausfuhr (z. B.
nicht regenerierbarer Rohstoffe), zur Sicherung des Inlandsbedarfs an bestimmten
Waren und Erzeugnissen sowie zur Begünstigung der Verarbeitung der betroffenen
Güter im eigenen Zollgebiet. Der Ausfuhrzoll kann auch zum Abbau eines
Ausfuhrüberschusses oder zur Erhöhung der Staatseinnahmen eingesetzt werden
(Finanzzoll). In der EU gibt es keine Ausfuhrzölle.
328
Ausfuhrzollstelle. (Frühere Bez.: Versandzollstelle). Nach dem Zollrecht der EG
(Inkrafttreten des ZK am 01.01.1994) und nach dem deutschen AWG Begr. f. das
Hauptzollamt, das für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder
an dem die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Ausnahmsweise
kann auf einen begründeten Antrag hin das zuständige Hauptzollamt auch eine
andere Zollstelle (für einzelne Ausführer oder für bestimmte Ausfuhrsendungen)
als Ausfuhrzollstelle schriftlich zulassen. Bei der Ausfuhrzollstelle sind
Ausfuhranmeldung bzw. Ausfuhrerklärung vorzulegen; im Falle des Exports von
Agrarerzeugnissen die Ausfuhrlizenz.
Auskunftsstellen für den Außenhandel. In Deutschland und weltweit stehen
tausende solcher Auskunftsstellen zur Verfügung. Dazu zählten die einschlägigen
Ministerium (z. B. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das
Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt), die Zollbehörden, die
Industrie- und Handelskammern, Außenhandelszentren und -vereinigungen,
Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Auslandshandelskammern (E-Trade-Center),
Botschaften, Konsulate, Auslandsvertretungen der deutschen Messegesellschaften
(AUMA).
Ausland. Gebiet jenseits der Grenzen eines Staates. Fremdes Wirtschaftsgebiet.
Ausländer. (1) In Deutschland gem. Ausländergesetz jede Person, die nicht die
deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. (2) Im außenwirtschaftsrechlichen Sinne und
im Sinne der VGR sind Ausländer Gebietsfremde.
Ausländerbeschäftigung. In Deutschland bedürfen Arbeitnehmer, die nicht
Deutsche i. S. d. Art. 116 GG sind, zur Ausübung einer Beschäftigung einer
Erlaubnis seitens der Bundesanstalt für Arbeit/des zuständigen Arbeitsamtes. Dies
gilt, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen nicht etwas anderes vorsehen.
Ausländern aus Drittstaaten kann eine Arbeitserlaubnis nach Lage und
Entwicklung des Arbeitsmarktes und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des
Einzelfalls erteilt werden. Ausländer, die Staatsangehörige eines EUMitgliedstaates sind, genießen Freizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt;
desgleichen ihre Familienangehörigen.
Ausländerkonten. Konten von Gebietsfremden bei monetären Finanzinstituten
im inländischen Wirtschaftsgebiet. In Deutschland dürfen Ausländerkonten
uneingeschränkt in Euro oder in ausländischen Währungen geführt werden. Diese
Konten und die über sie laufenden Zahlungen unterliegen aber der Meldepflicht
gem. Außenwirtschaftsverordnung. Gewisse kontobezogene Vorgänge können
gem. Außenwirtschaftsgesetz auch einer Genehmigungspflicht oder gar einem
Verbot unterworfen werden.
Ausländischer Abnehmer. Begr. d. deutschen Umsatzsteuerrechts. Gem. § 6 Abs.
2 UStG ist ausländischer Abnehmer, (1) wer seinen Wohnort oder Sitz im Ausland
hat (ausgenommen die im § 1 Abs. 3 UStG genannten Zollgebiete) und (2) eine
Zweigniederlassung eines im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten
Zollgebiete ansässigen Unternehmens, das seinen Sitz im Ausland hat (die
genannten Zollgebiete wiederum ausgenommen).
Ausländischer Auftraggeber - ausländischer Abnehmer.
329
Ausländische Tochtergesellschaft. Nach dem deutschen Außensteuerrecht Begr.
f. ein wirtschaftliches und rechtsfähiges Gebilde im Ausland, dessen Kapitalanteile
teilweise oder gänzlich von inländischen Muttergesellschaften (die dem deutschen
Steuerrecht unterliegen) gehalten werden.
Auslandsagent (Außenhandelsvertreter). Begr. f. den rechtlich selbstständigen
Handelsmittler (Absatzmittler) im Außenhandel. Er ist in fremdem Namen und für
fremde Rechnung tätig. Ein Auslandsagent ist Vermittlungsagent, wenn er nur die
Rolle eines Vermittlers zwischen Lieferant und Abnehmer innehat. Er ist
Abschlussagent, wenn zu seinem Aufgabenbereich auch die General- bzw.
Alleinvertretung gehört; in diesem Fall unterhält er i. d. R. auch Auslieferungslager
und Ausstellungsräume.
Auslandsanleihe. Begr. f. Anleihe, die im Inland von einem Ausländer (dazu
zählen auch ausländische Tochterunternehmen inländischer Unternehmen)
emittiert wird. Dabei kann es sich z. B. um eine Euro-Auslandsanleihe
(Denomination, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in Euro) oder um eine
Währungsanleihe (Denomination, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in
fremder Währung) handeln. Eine Auslandsanleihe unterliegt inländischem Recht.
Die Platzierung erfolgt überwiegend im Inland. Das Anleihekonsortium besteht i.
d. R. aus inländischen Banken und Emissionshäusern.
Auslandsbanken. (1) Zweigstellen ausländischer Banken in Deutschland. (2)
Inländische Banken, die sich im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken befinden.
Bei Auslandsbanken dominieren das Auslandsgeschäft (Export- und
Importfinanzierungen, Devisenhandel, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem
Ausland) und die Beziehungen zu anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel).
Auslandshandelskammern (AHK). Vereinigungen, die analog zu den Industrieund Handelskammern errichtet wurden. Ihre Aufgabe besteht in der Entwicklung
und Förderung der Außenwirtschaftsbeziehungen – meist mit staatlicher
Unterstützung. Sie unterhalten enge Verbindungen zu den nationalen
diplomatischen Vertretungen im Ausland.
(1) Deutsche Auslandshandelskammern (AHKn): Sind privatrechtliche
Vereinigungen (von Kaufleuten, Unternehmen und sonstigen Organisationen – wie
Branchenverbänden – aus Deutschland und dem jeweiligen Gastland); organisiert
nach dem Recht des jeweiligen Gastlandes. Diese „Delegierten der deutschen
Wirtschaft“ decken weltweit (zurzeit gibt es 110 AHK-Büros) einen
umfangreichen Aufgabenbereich ab: Auskunftserteilung über außenwirtschaftlich
relevante Vorschriften und Entwicklungen (zu Investitionsförderungsmaßnahmen,
zum Niederlassungs- und Steuerecht u. a.), Dienstleistungen bei der Anbahnung
und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (z. B. bei Joint Ventures), Vertretung
bei Auslandsmessen und -Ausstellungen. 97 % des Auslandsumsatzes der
deutschen Wirtschaft entfallen auf Länder mit AHK-Präsenz. Im Jahre 2001 gab es
in rund 80 Ländern mehr als 40.000 AHK-Mitglieder; mitbetreut vom Deutschen
Industrie- und Handelskammertag (DIHK). In der Russischen Föderation gibt es
zurzeit 4 deutsche AHKn; s. Delegation der deutschen Wirtschaft.
330
(2) Ausländische Auslandshandelskammern: Nach Landesrecht gegründete
Vereine oder Körperschaften mit Sitz in Deutschland. Mitglieder sind meist
deutsche Personen oder Firmen; aus ihrem Kreis stammt auch die
Geschäftsführung. Ausländische Auslandshandelskammern werden von den
ausländischen Organisationen der Wirtschaft anerkannt und vertreten die
wirtschaftlichen Interessen des Partnerstaates in Deutschland.
(3) Paritätische Auslandshandelskammern: Sie sind nach dem Recht des Landes
gegründet, in dem sie ihren Sitz haben. Geschäftsführung und Gesellschafter
setzen sich zu gleichen Teilen aus Personen und Firmen beider Staaten zusammen.
www.ahk.de
Auslandsinvestition. Übertragung von inländischem Kapital ins Ausland. Dies
geschieht in Form von:
(1) Direktinvestitionen, z. B. durch den Erwerb oder die Errichtung von
Betriebstätten; Beteiligung an Unternehmen mit dem Ziel, auf die dortige
Unternehmenspolitik entscheidenden Einfluss zu nehmen. S. a. Beauftragter für
Auslandsinvestitionen in Deutschland.
(2) Portfolio-Investitionen (Wertpapieranlagen), z. B. durch den Erwerb von
Investmentzertifikaten, Obligationen; auch von Aktien, sofern damit kein
wesentlicher Einfluss auf die Unternehmenspolitik der AG genommen wird. Vgl.
dazu Kapitalbilanz.
Auslandsmarkt fremdes Wirtschaftsgebiet.
Auslandsmesseförderung. In Deutschland fördert der Bund (Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft) die Teilnahme an rd. 200 Ausstellungen und
Messen mit einem eigenen Auslandsmesseprogramm. Die Beteiligungsvorhaben
werden im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und
von AUMA in Printform und im Internet veröffentlicht. Ergänzend dazu
unterstützen auch die Bundesländer exportinteressierte Unternehmen, insb.
kleinere und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz im jeweiligen
Bundesland haben. Gefördert wird auch die Teilnahme an den internationalen
Messen in Deutschland. Förderfähig sind alle im AUMA-Handbuch „Messeplatz
Deutschland“ aufgeführten Ausstellungen und Messen. Förderanträge sind bis
spätestens 6 Wochen vor Messebeginn bei der Bewilligungsbehörde, dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, einzureichen. Über die
Möglichkeiten und Förderungen der Beteiligung an Auslandsmessen informieren
die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer, zuständigen Referate der
(Wirtschaft-)Ministerien und Auslandshandelskammern.
Auslandsniederlassung. Begr. f. die von einem Gebietsansässigen in einem
fremden Wirtschaftsgebiet unterhaltene gewerbliche Niederlassung. Als
Niederlassung gelten die Geschäftsräume (Betriebsstätten) eines Kaufmannes. Es
handelt sich um eine gewerbliche Niederlassung, wenn mit ihr dauerhafte
wirtschaftliche Bindungen geschaffen werden. Auslandsniederlassungen sind nach
deutschem Auslandssteuerrecht grundsätzlich unbeschränkt zulässig. Einkünfte,
die in Auslandsniederlassungen erzielt werden, unterliegen in Deutschland der
331
Besteuerung. Da sie auch im ausländischen (Quellen-) Staat besteuert werden,
greift die Doppelbesteuerung. Vgl. Doppelbesteuerungsabkommen.
Auslandsschulden.
Begr. f. die Summe der Verbindlichkeiten von
Gebietsansässigen/eines Landes gegenüber Gebietsfremden/der Übrigen Welt. Zu
unterscheiden von der Auslandsverschuldung, die sich als Differenz aus
Auslandsverbindlichkeiten und Auslandsforderungen ergibt.
Auslandstochtergesellschaft. Ausländische Tochtergesellschaft.
Auslandsvereine. Diese bieten Exporteuren und Importeuren wertvolle Dienste
bei der Förderung ihrer Außenhandelsgeschäfte (v.a. im Hinblick auf Kontakte und
Akquisition). Sie unterhalten enge Beziehungen zu deutschen Ministerien,
Botschaften und Konsulaten, zu diplomatischen Vertretungen in Deutschland.
Auslandsvereine gewähren aber auch verbandswirtschaftlichen Vertretungen,
staatlichen
Stellen,
internationalen
Organisationen,
Studienund
Forschungseinrichtungen Zugang zu ihren Informationen.
Auslandsverschuldung. Begr. f. den Nettobestand an Verbindlichkeiten von
Gebietsansässigen/eines Landes gegenüber Gebietsfremden/der Übrigen Welt. Die
Auslandsverschuldung verringert sich durch Kapitalexporte, sie erhöht sich durch
Kapitalimporte. Zurzeit ist Russland ein Netto-Auslandsschuldner; Deutschland
ein Netto-Auslandsgläubiger.
Außenhandelsfinanzierung. Der Begr. umfasst i. w. S. die internationalen
Zahlungs- und Finanzierungsinstrumente sowie die damit zusammenhängenden
Sicherungsinstrumente; i. e. S. die Finanzierung der Ausfuhr und der Einfuhr. S.
Auslandszahlungsverkehr, kurzfristige Außenhandelsfinanzierung, mittel- und
langfristige Außenhandelsfinanzierung.
Außenhandelsstatistik. Sie wird in Deutschland auf der Rechtsgrundlage des
Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowie
diverser EU-Verordnungen vom Statistischen Bundesamt erstellt. Es werden
grundsätzlich alle körperlich in das und aus dem Wirtschaftsgebiet verbrachten
Waren erhoben und nachgewiesen; somit auch unentgeltlich oder auf ausländische
Rechnung abgewickelte Transaktionen. Die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik
beruhen i. d. R. auf den direkten Angaben der Exporteure und Importeure. Diese
Daten werden v. a. von den Zoll-Dienststellen unmittelbar an das Statistische
Bundesamt weitergeleitet.
Außenhandelsunternehmen. Unternehmen, die sich in erster Linie mit der
Ausfuhr und Einfuhr von Waren befassen. Sie sind meist auf bestimmte
Produktgruppen und/oder Länder spezialisiert, zunehmend auch auf
Nebenleistungen, wie Beratung (z. B. zur Exportfinanzierung und -versicherung),
Service, Softwarebereitstellung, Lizenzübertragung, Speditionsvermittlung u.a.
Außenmarkt. Bez. für internationalen Finanzmarkt, der sich außerhalb des
hoheitlichen Geltungsgebietes einer Währung befindet. Offshore-Finanzzentren,
Euro-Markt (Euro-Geld-/Kapital-/Kredit-Markt).
Außenwirtschaft. Begr. f.: (1) alle wirtschaftlichen Beziehungen einer
Volkswirtschaft zu anderen Volkswirtschaften (zur übrigen Welt). (2) alle
wirtschaftlichen Beziehungen eines Unternehmens des eigenen Wirtschaftsgebietes
332
zu Partnern (Unternehmen, Institutionen oder staatlichen Stellen) in fremden
Wirtschaftsgebieten (betriebliche Außenwirtschaft).
Außenwirtschaftsverkehr. Begr. (gem. § 1 AWG) f. den gesamten Waren-,
Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit
fremden Wirtschaftsgebieten sowie den Verkehr mit Auslandswerten und Gold
zwischen Gebietsansässigen. Er ist in Deutschland grundsätzlich frei. Er unterliegt
nur den Beschränkungen, die nach deutschem und Gemeinschaftsrecht
ausdrücklich angeordnet sind.
Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA).
Sitz: Köln. Unterhält eine umfassende Datenbank und bietet stets aktuelle
Informationsdienste zu nationalen und internationalen Messe-Terminen, Beteiligungen, -Daten, -Kosten, -Adressen, -Links. Veröffentlicht AUMAHandbücher und gewährt Zugriff auf umfassende Literaturbestände der eigenen
Bibliothek.
http://www.auma.de
Auszahlungsakkreditiv oder Zahlungsakkreditiv. d/p credit. Kann ein
Sichtakkreditiv oder ein Deferred Payment Akkreditiv (ein Nachsichtakkreditiv)
sein.
AuWi. Akronym der IHK Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und
Unternehmensführung mbH. Sitz: Berlin. Sie ist Koordinator und ServiceDienstleister für eine Vielzahl von Projekten. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf
die Erschließung ausländischer Märkte auf der Grundlage der
Informationsbündelung und -weitergabe, insb. an kleine und mittelständische
Unternehmen. Zu ihren Schwerpunktregionen zählt u. a. Osteuropa.
http://www.ihk-gmbh.com
B
Baltic International and Maritime Council – BIMCO (engl.). Internationale
Organisation, die sich mit allen wichtigen Fragen der internationalen Seeschifffahrt
befasst. Ihr gehören fast 1000 Reeder (die über 60 % der Welthandelsflotte
kontrollieren), über 1500 Schiffsmakler und -vertreter, 100 Club- und assoziierte
Mitglieder aus über 100 Ländern an. Gegr. 1905. Sitz: Kopenhagen, Dänemark.
BIMCO informiert die Mitglieder über die neuesten Entwicklungen und vertritt
deren Interessen, auch gegenüber internationalen Organisationen, regionalen und
nationalen Behörden; wirkt an der Entwicklung und Änderung von einschlägigen
Regularien und gesetzlichen Bestimmungen mit.
http://www.bimco.dk
Bankakzept. Bez. für einen von einem Unternehmen auf ein Finanzinstitut
gezogenen und von diesem angenommenen Wechsel zur Beschaffung eines
kurzfristigen Darlehens. Ein solcher Wechsel ist ein erstklassiges Zahlungsmittel;
bedeutsam im Außenhandel.
Bankbürgschaft. Ist eine akzessorische Verpflichtung eines Finanzinstituts in
Form einer Bürgschaft, die zur Sicherstellung einer gegen den Hauptschuldner
333
bereits entstandenen oder noch entstehenden Forderung abgeben wird. Grundlage
für einen Avalkredit. Gegensatz: Bankgarantie.
Bankensystem. Bez. f. alle Banken in einer Volkswirtschaft. Das Bankensystem
schließt die Zentralbank und alle Geld- und Kreditinstitute (Geschäftsbanken) ein.
Bankgarantie. Abstraktes, d. h. unabhängig von einer zugrunde liegenden
Zahlungsverpflichtung bestehendes Zahlungsversprechen eines Finanzinstitutes.
Damit wird garantiert, dass die Gewährleistung bzw. Haftung dafür übernommen
wird, dass ein bestimmter Erfolg eintritt bzw. ein bestimmter Schaden nicht
eintritt. Im Außenhandel von besonderer Bedeutung; zur Absicherung von
Zahlungsrisiken (Zahlungsgarantie) oder zur Begründung einer Ausfallhaftung im
Falle einer nicht plangemäßen Abwicklung eines Geschäfts. Der Garant haftet
selbstschuldnerisch, d. h. er kann keine Einwendungen gegen seine
Zahlungspflicht aus dem Grundgeschäft der Außenhandelspartner erheben. Er hat
auf erstes Anfordern seine Zahlungspflicht zu erfüllen.
Bank-zu-Bank-Kredit. Im Interbankenhandel gewährtes Darlehen.
Bannbruch. Begr. aus dem Zollrecht für die verbotswidrige Ausfuhr, Einfuhr und
Durchfuhr von Gegenständen.
Barakkreditiv. Auch glattes, offenes oder einfaches Akkreditiv genannt. Dabei
wird dem Akkreditivbegünstigten der Geldbetrag ohne besondere Gegenleistung
ausgezahlt. Dazu ist i. d. R. die Vorlage eines Ausweispapiers und die Leistung
einer Unterschrift ausreichend. Das Barakkreditiv kann verwendet werden, um
einem Geschäftspartner eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung zu stellen; es
kann aber auch auf den Akkreditivsteller selbst eröffnet werden.
Bareboat-Charter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim Bareboat-Charter überlässt
der Vermieter (Vercharterer) dem Mieter (Charterer) das Schiff gegen Zahlung des
vereinbarten Charterentgelts für einen bestimmten (meist längeren) Zeitraum
(Zeitcharter). Im Chartervertrag wird vereinbart, dass der Charterer das Schiff
selbst als Verfrachter voll verantwortlich betreibt; d. h. er stellt Kapitän,
Mannschaft, Ausrüstung und trägt die Betriebskosten; allerdings ohne die
Amortisation (Abschreibung für Abnutzung) und Versicherung.
Bargeld. Dazu zählen Banknoten und Scheidemünzen. Bargeld ist gesetzliches
Zahlungsmittel. Es kann nur von der Zentralbank geschaffen werden (im
Unterschied zum Buchgeld). Auch das außerhalb des inländischen Bankensystems
umlaufende Bargeld zählt zur Geldmenge (M 1).
Barge-Verkehr. Lash(Leichter)-Verkehr. Barge (engl.): Barkasse, flaches Flussoder Kanalboot, Lastkahn.
Basishafen. Als Basishafen wird (in der Konferenzschifffahrt) der Haupthafen
eines Seeguttransportes bezeichnet; er ist maßgebend für die Berechnung der
Basisfracht (Grundfracht). Für den Transport der Güter an andere Küstenplätze, die
von den Konferenzschiffen nicht angelaufen werden, fallen Anschlussfrachten an.
Diese Güter werden im Basishafen auf andere Schiffe bzw. andere Verkehrsmittel
umgeladen. Die Schifffahrtskonferenz bestimmt die maximale wie die minimale
Höhe der Basisfracht und der Zuschläge.
334
Beförderer. Bez. für die gewerblich tätige Person, welche den Transport von
Waren in eigener Verantwortung für fremde Rechnung tatsächlich durchführt.
Befrachter. Im Seefrachtgeschäft ist Befrachter, wer mit dem Verfrachter einen
Seefrachtvertrag abschließt (kann z. B. ein Exporteur sein). Befrachter und Ablader
müssen nicht identisch sein. Befrachter kann auch ein Spediteur sein. Bei anderen
Transportgeschäften wird der Befrachter als „frachtbriefgemäßer“ Absender der
Ware bezeichnet.
Begleitpapiere. Allg. Bez. für die eine Ware begleitenden Frachtpapiere, die dem
im Frachtbrief angegebenen Empfänger mit der Ware übergeben werden.
Bestätigtes Akkreditiv. Diese Art des Dokumentenakkreditivs liegt vor, wenn
neben der eröffnenden Bank (Akkreditivbank; der Bank des Importeurs) auch die
bestätigende Bank (Akkreditivstelle; die Bank des Exporteurs oder eine
Korrespondenzbank) gegenüber dem Akkreditivbegünstigten (Exporteur) ein
schriftliches abstraktes Schuldversprechen abgegeben hat.
Bestellerkredit. Im Außenhandel üblicher, i. d. R. mittel- oder langfristiger Kredit,
den ein inländisches Finanzierungsinstitut einem ausländischen Importeur (oder
dessen Bank; Bank-zu-Bank-Kredit) zur Ablösung einer Exportforderung eines
inländischen Exporteurs gewährt.
Bestimmungsland. Begr. d. Außenwirtschaftsrechts (§ 8 Abs. 5 AWV) für das
Land, in das die aus einem anderen Land ausgeführten Waren verbracht oder in
dem diese Waren bearbeitet, verarbeitet oder verbraucht werden sollen.
Bestimmungszollstelle. Zollstelle im Bestimmungsland, bei der die Waren, die im
Versandverfahren befördert wurden, erneut zu gestellen sind. I. d. R. endet das
Versandverfahren bei der Bestimmungszollstelle (meistens eine Binnenzollstelle).
Betrieb. Begriff für das örtlich, technisch und organisatorisch einheitliche
wirtschaftliche Gebilde zur Hervorbringung von Waren und Dienstleistungen. Zu
unterscheiden vom Begriff der Unternehmung, der zusätzlich die rechtliche und
wirtschaftlich-finanzielle Einheit bezeichnet. Betriebe können Teilbereiche einer
Unternehmung sein.
Bezetteln. Begr. aus dem (internationalen) Transportwesen für die Anbringung
von angehängten, aufgeklebten oder angenagelten Zetteln oder Karten (mit der
Angabe von Packstücknummer, Bestimmungsstation u. Ä. m.) auf Stückgütern.
Bietungsgarantie. Angebots- oder Offertgarantie (engl.: tender guarantee).
Besondere Form der Bankgarantie, die insb. bei internationalen Ausschreibungen
gefordert bzw. gegeben wird. Das bietende Unternehmen legt dann zusammen mit
seinem Angebot eine Bietungsgarantie eines Kreditinstituts vor. Die
Bietungsgarantie dient der Absicherung der ausschreibenden Stelle v. a. vor den
finanziellen Folgen des Risikos, dass ein Bieter sein Angebot vorzeitig
zurückzieht, es nachträglich ändert oder sich weigert, nach Zuschlag den Vertrag
zu unterzeichnen (und deshalb eine Neuausschreibung vorgenommen werden
muss). Die Höhe der Bietungsgarantie liegt i. d. R. zwischen 2 bis 5 % des
Auftragswertes. Die Laufzeit richtet sich nach der Bindefrist des Angebots; sie
beträgt häufig drei Monate.
335
Bilaterale Geschäfte (engl.: bilateral procedure). Begr. f. das Verfahren bei
Offenmarktgeschäften des ESZB, bei dem eine nationale Zentralbank oder die
EZB nur mit einem oder wenigen Partnern direkt Geschäfte abschließt (also ohne
Tenderverfahren); dazu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über
Marktvermittler durchgeführt werden. Bilaterale Geschäfte werden bei
Feinsteuerungsoperationen und strukturellen Operationen getätigt.
Billigflagge. Begr. f. Länder, unter deren Flagge ausländische Reeder ihre Schiffe
fahren lassen, um in den Genuss besonderer wirtschaftlicher Vorteile zu gelangen:
niedrige Steuern, Löhne und Sozialabgaben; Umgehung internationaler
Abkommen und nationaler Schutzmaßnahmen. Der Begriff Billigflagge wird heute
auch auf andere Verkehrsmittel ausgedehnt.
Bill of lading (B/L). Konnossement.
Binnenhandel. Begr. f. den Warenverkehr, der innerhalb des eigenen
Wirtschaftsgebietes abgewickelt wird.
Binnenmarkt. Inländisches Wirtschaftsgebiet, innerhalb dessen für die
Produktion, den Handel und den Einsatz der Produktionsfaktoren die gleichen
ökonomischen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und deshalb
ein einheitlicher Markt entstanden ist.
Binnenschifffahrt. Sie befasst sich mit der gewerblichen Beförderung von Gütern
und Personen mit Schiffen auf Binnengewässern (Flüssen, Kanälen, Seen). Die
Binnenschifffahrt ist im Außenhandel für den Exporteur als Vortransportsystem –
vor allem für Massengüter (Rohstoffe) und Container – zu den Seehäfen und für
den Importeur als Nachtransportsystem von den Seehäfen ins Binnenland
bedeutsam.
Black List. „Schwarze“ Boykottliste, nach der es keine Wirtschaftsbeziehungen zu
bestimmten Unternehmen geben soll; z. B. die Black List der Arabischen Liga.
Nach dieser sollen keine Waren in die dem Boykottkomitee der Arabischen Liga
angehörenden Staaten eingeführt werden, deren Hersteller enge wirtschaftliche
Beziehungen mit Israel unterhalten.
Black List-Klauseln untersagen Wirtschaftsbeziehungen zu bestimmten
Unternehmen. § 4a der deutschen AWV untersagt Gebietsansässigen die Abgabe
von Erklärungen jeder Art, die Boykott gegenüber einem anderen Staat im
Außenwirtschaftsverkehr bedeuten würden.
Bonität. Kreditwürdigkeit.
Bordkonnossement, An-Bord-Konnossement, (engl.) Shipped on Board Bill of
Lading/Shipped on Board B/L.
Börse. Organisierter Markt, auf dem vertretbare (fungible) Sachen (z. B. Waren,
Devisen, Wertpapiere, Futures, Optionen) nach bestimmten Regeln (hinsichtlich
des Ortes, der Zeit, der Marktteilnehmer und des Ablaufs) gehandelt werden. Die
Feststellung der Preise oder Kurse der gehandelten Objekte richtet sich nach
Angebot und Nachfrage. In Deutschland gibt es acht Wertpapierbörsen, fünf
Devisenbörsen und eine Wertpapierterminbörse (Eurex®).
Börsenarten. Es wird unterschieden: nach der Art der gehandelten Güter zwischen
Wertpapier- oder Effektenbörsen, Devisenbörsen und Warenbörsen; nach der
336
Geschäftsform zwischen Börsen für Kassageschäfte und Börsen für
Termingeschäfte bzw. spezielle Termingeschäfte (z. B. Optionsbörsen); nach der
Anwesenheit/Abwesenheit am/vom Börsenplatz (im Börsensaal) der am Handel
Beteiligten zwischen Präsenzbörsen und Computerbörsen; nach dem Sitz der
Börse zwischen Inlandsbörsen und Auslandsbörsen. Die jeweils führende Börse
eines Landes oder eines größeren Wirtschaftsraumes wird als Zentral- oder
Leitbörse bezeichnet.
BRT. Bruttoregistertonne.
brutto für netto (b. f. n.). Handelsklausel, nach welcher der Kaufpreis nach dem
Gewicht der Ware einschließlich Verpackung (Tara) berechnet wird.
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (BIP). Wert aller Güter (Waren und
Dienstleistungen), die in einem bestimmten Zeitraum (einem Jahr) im inländischen
Wirtschaftsgebiet produziert werden (unabhängig davon, ob von Inländern oder
von Ausländern erwirtschaftet). Ausdruck der wirtschaftlichen Leistung einer
Volkswirtschaft, erfasst gem. dem Inlandskonzept.
Bruttonationaleinkommen (Bruttoinländereinkommen) zu Marktpreisen.
Bruttonationalprodukt zu Marktpreisen (BNP); in Deutschland bis 1999 als
Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen (BSP) bezeichnet. Das BNP stellt den Wert
aller Güter (Waren und Dienstleistungen) dar, der in einem bestimmten Zeitraum
(einem Jahr) von Inländern erwirtschaftet wird (zum größten Teil im Inland,
teilweise aber auch im Ausland). Ausdruck der wirtschaftlichen Leistung einer
Volkswirtschaft, erfasst gem. dem Inländerkonzept.
Bruttoregistertonne (BRT). Maßeinheit für den gesamten umbauten Raum eines
Schiffes. 1 BRT = 2,8316 cbm.
Bruttosozialprodukt
zu
Marktpreisen
(BSP).
Frühere
Bez.
f.
Bruttonationalprodukt zu Marktpreisen.
Buchgeld oder Giralgeld. Geld, das nur in den Geschäftsbüchern der Banken
erscheint; gehalten als jederzeit fällige Guthaben auf den Girokonten
(Sichteinlagen) der Bankkunden. Über Buchgeld wird mittels Überweisung,
Scheck oder Lastschrift – also bargeldlos – verfügt. Buchgeld entsteht durch die
Geldschöpfung der Banken; es kann jederzeit in Bargeld umgetauscht werden.
Bürgschaft. Rechtlich einseitig verpflichtender Vertrag (§§ 765 ff. BGB und §§
349 ff. HGB), durch den sich der Bürge dem Gläubiger (z. B. einem Exporteur)
eines Dritten (z. B. einem Importeur als Hauptschuldner) gegenüber verpflichtet,
für die Erfüllung einer Verbindlichkeit dieses Dritten einzustehen. Bürgschaften
sind im Außenhandel i. d. R. nicht gebräuchlich. Die Bürgschaft unterscheidet sich
grundsätzlich von der Garantie.
Business-to-Business steht allgemein für Beziehungen zwischen (mindestens
zwei) Unternehmen, im Gegensatz zu Beziehungen zwischen Unternehmen und
anderen Gruppen (z. B. Konsumenten (Business-to-Consumer), also
Privatpersonen als Kunden, Mitarbeitern oder der öffentlichen Verwaltung).
Business-to-Business wird mit B2B oder auch B-to-B abgekürzt.
337
C
Cargo oder Frachtgut. Ladung.
Carnet ATA (ATA-Verfahren). Internationaler Zollpassierschein. Gilt für
bestimmte Waren im Falle einer vorübergehenden Einfuhr oder Ausfuhr wie auch
bei der Wiedereinfuhr in diejenigen Länder, die sich dem gemeinschaftlichen
Versandverfahren angeschlossen haben; z. B. für zollpflichtige Warenmuster,
Ausstellungs- und Messegut, Gegenstände der Berufsausrüstung. Das Carnet ATA
dient der Erleichterung der nur vorübergehenden Verbringung von Waren ins
Ausland, da bei seiner Benutzung die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und
sonstigen Einfuhrabgaben entfällt, sowie keine besonderen Zollanmeldungen in
den Einfuhrländern auszufertigen sind.
Carnеt TIR. (TIR-Verfahren). Internationaler Zollpassierschein; zur Erleichterung
der Transporte, die ohne Warenumladung (unter Zollverschluss) über eine oder
mehrere Grenzen hinweg erfolgen. Die Straßenfahrzeuge oder Behälter sind mit
TIR-Tafeln versehen. Der Transport findet von der Abgangzollstelle in einem Land
bis zur Bestimmungszollstelle in einem anderen Land statt; dabei muss der
Transport auf mindestens einer Teilstrecke auf der Straße erfolgen. Vorteil:
Bevorzugte Zollabfertigung an den Grenzübergängen. Der Carnet TIR-Inhaber
muss der Zollbehörde keine Sicherheiten bzw. Zahlungen leisten, da die
Spitzenverbände der Fahrzeughalter eine Bürgschaft für die auf den beförderten
Waren ruhenden Zollabgaben übernommen haben.
Carrier`s Haulage
(CH). International gebräuchliche Klausel in
Seefrachtverträgen. CH besagt, dass der Reeder/Verfrachter dem Absender einen
leeren Container an einem gewünschten Ort und zum gewünschten Zeitpunkt
bereitstellt. Der Absender belädt den Container. Danach befördert der Verfrachter
den Container zum Ladehafen oder liefert ihn an einen vom Empfänger zu
bestimmenden Ort. Von dort holt der Verfrachter den Container nach seiner
Entladung durch den Empfänger wieder ab.
Cash-and-Carry-Großhandel (CC). Betriebsform des Großhandels. In
großflächigen Abhollagern wird ein sehr breites Warensortiment angeboten. Die
Kunden (Einzelhändler, Gewerbetreibende, Großverbraucher) wählen nach dem
Prinzip der Selbstbedienung die gewünschten Waren aus, bezahlen diese an der
Kasse und transportieren den Einkauf selbst an ihren Standort.
Chart. Graphische Darstellung von in der Vergangenheit beobachteten
Datenreihen, wie z. B. Kursverläufe und Umsatzvolumina einzelner Wertpapiere,
Devisen oder Börsenindices. Sie können in unterschiedlichen Arten (z. B. als
Linien- oder Balkencharts) wie auch für verschiedene Zeiträume (z. B. als Tages-,
Wochen-, Monats- und Jahrescharts) dargestellt werden.
Charterpartie, (engl.) charter party (C/P). Die über einen Chartervertrag
ausgestellte Beweisurkunde. Jede Vertragspartei erhält ein Belegstück der „carta
partita“, der im Zickzack zerschnittenen Doppelurkunde. Die C/P entspricht dem
Frachtbrief im Landfrachtgeschäft.
338
Charterverkehr. Verkehr mit Transportfahrzeugen (v. a. mit Schiffen; auch mit
Flugzeugen), deren Kapazität ganz oder teilweise, einmalig, wiederholt oder für
eine bestimmte Zeit – und i. d. R. mit Personal – gemietet oder gepachtet wird.
Combined Transport B/L, CT-B/L – Multimodales Transportkonnossement.
Containerklausel – Stauwahlklausel (Linien-Konnossement); (engl.) Unitization
Clause–Bill of Lading – Optional Stowage. International gebräuchliche Klausel in
Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt hinsichtlich der Abwicklungsform
von Containerladungen.
Containerverkehr. Stückgutverkehr, bei dem Container als Normverpackung
verwendet werden. Durch größere und gut transportierbare Ladungseinheiten
wurde der Stückgutverkehr erheblich verbessert und beschleunigt. Man
unterscheidet im Wesentlichen folgende Arten des Containerverkehrs: (1)
Haus/Haus-Verkehr (vom Betrieb des Lieferanten bis zum Betrieb des
Empfängers); (2) Haus/Pier bzw. Pier/Haus-Verkehr (z. B. vom Standort des
Exporteurs bis zum Seehafen bzw. vom Seehafen bis zum Standort des
Importeurs); (3) Pier/Pier-Verkehr (z. B. vom heimischen Verschiffungshafen zum
überseeischen Bestimmungshafen); (4) Lash(Leichter)-Verkehr.
Custody B/L – Lagerhallen- oder Lagerhalterkonnossement.
D
d/a credit – Dokumente gegen Akzept auf Akkreditivbasis. Zahlungsbedingung im
Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur erhält bei diesem Akkreditiv
(Wechselakkreditiv) bereits eine gewisse Zeit vor dem Versand der Ware eine
Akzeptzusage eines Kreditinstituts. Damit ist für ihn die Zahlung gesichert, das
Annahmerisiko vermieden – wie beim d/p credit auch. Der Exporteur räumt aber
mit d/a credit dem Importeur ein Zahlungsziel ein. Er übernimmt die Finanzierung
für die Dauer des Transports und die Zeit bis zur Fälligkeit des Wechsels. Der
Exporteur erhält bei Vorlage der akkreditivgemäßen Dokumente ein Bankakzept.
Er verliert damit die Verfügungsgewalt über die Ware, kann aber seine
Lieferantenkreditgewährung
gut
refinanzieren.
Zahlungsverkehr
und
Kreditgeschäft gehen hier ineinander über.
d/a inkasso. Dokumenteninkasso. Zahlungsbedingung im
Auslandszahlungsverkehr (Dokumente gegen Akzept), mit der sich der Importeur
verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Übergabe der die Ware verkörpernden
Dokumente einen Wechsel zu akzeptieren, der ihm von der mit der
Zahlungsabwicklung beauftragten Bank vorgelegt wird. Diese wird vom Exporteur
aufgrund eines Geschäftsbesorgungsauftrags ohne eigene Verpflichtung – wie
beim d/p inkasso – zur Gewährleistung der Zahlungssicherheit eingeschaltet; der
Importeur erhält die Dokumente somit nicht direkt vom Exporteur.
Darlehen. Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der
vertraglichen Vereinbarung, dass der Empfänger das Empfangene in gleicher Art,
Güte und Menge zurückerstattet. Somit ist jeder Kredit, mit dem Bargeld und/oder
Buchgeld in einer Summe oder in Teilbeträgen dem Kreditnehmer zur Verfügung
gestellt wird und von diesem vertragsgemäß an den Kreditgeber in vereinbarten
339
Raten (Ratenkredit) oder in einer Summe am Ende der festgelegten Laufzeit
zurückgezahlt wird (je nach Vereinbarung auch mit Zinsen), ein Darlehen (eine
Geldleihe). In der wirtschaftlichen Praxis wird ein langfristiger Kredit vielfach mit
Darlehen gleichgesetzt.
Derivate. Kurzbez. v. a. für „abgeleitete“, am Terminmarkt gehandelte derivate
Finanzinstrumente, deren Wert vom Preis eines Basiswertes abgeleitet wird. Es
gibt aber auch Derivate, die am Kassamarkt für strukturierte Anleihen und
Produkte gehandelt werden (z. B. Floating Rate Notes).
Deutsche Handelsflotte. Sie hat einen Anteil von lediglich knapp 2 % der
Seeschiffe bzw. 3 % der Bruttoregistertonnen der Welthandelsflotte. Sie stellt nur
einen Teil der von deutschen Außenhandelsunternehmen benötigten Ladekapazität.
Nur rd. 50 % ihrer Schiffe fahren unter deutscher Flagge. Die deutsche
Handelsflotte zählt zu den modernsten; ihre Schiffe weisen ein hohes Niveau der
Klassifikation auf.
Direkte Garantie. Bei dieser besteht eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen
dem Garantiegeber, z. B. der inländischen Hausbank eines Exporteurs und dem
ausländischen Garantiebegünstigten (dem Importeur). Der Importeur wird direkt
vom Garantiegeber schadlos gehalten.
Direkter Export. Der inländische Exporteur liefert unmittelbar – ohne
Einschaltung eines inländischen Zwischenhändlers – an den ausländischen
Abnehmer. Käufer kann ein Endabnehmer, ein Einzel- oder Großhändler, ein
Außenhandelsunternehmen, eine eigene Auslandsniederlassung oder ein
Handelsmittler im Ausland sein.
Direkter Import. Der inländische Importeur bezieht unmittelbar – ohne
Einschaltung eines inländischen Zwischenhändlers – von einem ausländischen
Lieferanten.
Verkäufer
kann
ein
Hersteller,
ein
Großoder
Außenhandelsunternehmen, eine eigene Einkaufniederlassung oder ein
Handelsmittler im Ausland sein.
Direkte Steuern. Sie umfassen alle vom Staat erhobenen Steuern, die das
Einkommen der Steuerpflichtigen belasten, die diese Abgaben zu leisten haben.
Dazu zählen: (1) Steuern auf das Einkommen und Vermögen, wie die Lohnsteuer,
veranlagte
Einkommensteuer,
Ergänzungsabgaben
zur
Lohnund
Einkommensteuer (z. B. Solidaritätszugschlag), Kapitalertragsteuer (einschl.
Zinsabschlagsteuer), Körperschaftsteuer, Vermögensteuer. (2) Steuern im
Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch, wie die Kraftfahrzeugsteuer,
Hundesteuer u. Ä.
Dokumentenakkreditiv oder Warenakkreditiv. Besonders im Außenhandel
gebräuchliche Form des Akkreditivs, bei dem ein Kreditinstitut dem Akkreditierten
(Exporteur) den Akkreditivbetrag nur gegen Vorlage bestimmter vereinbarter
Dokumente, die das Recht an der Ware verkörpern (wie Frachtbrief,
Versicherungsschein, Konnossement), zur Verfügung stellt. (Die Dokumente
werden von der Akkreditivstelle über die Akkreditivbank an den
Akkreditivauftraggeber – den Importeur – weitergeleitet; dessen Konto wird dann
mit dem Akkreditivbetrag belastet.)
340
Dokumentengarantie. Damit verspricht ein Garant, i. d. R. ist es eine Bank,
demjenigen, der einen Anspruch auf Aushändigung der Dokumente hat, diese
nachzuliefern. Der Garant steht auch für den Schaden ein, der dadurch entstehen
kann, dass der Importeur ohne vorgelegte Dokumente oder mit nicht
ordnungsgemäßen (gefälschten) Dokumenten die Verfügung über die Ware erlangt
hat. Eine Dokumentengarantie wird meist als Konnossementgarantie gestellt.
Dokumenteninkasso. Üblich im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur
übergibt seiner Hausbank die (Versand-)Dokumente, die Lieferung an den
Importeur betreffend; zugleich beauftragt er seine Hausbank, entweder den
Gegenwert seiner Leistung vom Zahlungspflichtigen einzuziehen bzw. durch eine
Korrespondenzbank im Land des Importeurs einziehen zu lassen oder gegen
Akzept des Importeurs diesem die Dokumente auszuhändigen und den Wechsel am
Fälligkeitstag einzulösen. Im ersten Falle handelt es sich um ein Zahlungsinkasso
(d/p inkasso), im zweiten um ein Akzept- oder Wechselinkasso (d/a inkasso). Beim
Dokumenteninkasso sind Zahlungs- und Erfüllungsort immer der Bestimmungsort
der Ware.
Dokumententratte. Im Außenhandel gebräuchlichen Form der Sicherung von
Rembourskrediten. Bei Übergabe der Dokumente, die das Recht an der Ware
verbriefen, akzeptiert die Remboursbank die Dokumententratte. Dadurch wird die
Dokumententratte rediskontfähig.
Doppelbesteuerung. Begr. f. den Sachverhalt, dass mindestens zwei Staaten
denselben Steuerpflichtigen für den gleichen Zeitraum aufgrund desselben
Steuertatbestandes (desselben Steuergegenstandes) zu einer gleichartigen Steuer
heranziehen. Neben dieser „rechtlichen“ Doppelbesteuerung kann es eine
„wirtschaftliche“ Doppelbesteuerung geben. Letztere liegt z. B. vor, wenn zur
Gewinnbesteuerung eines Tochterunternehmens auch die Besteuerung der
Gewinnausschüttung beim Mutterunternehmen (einem anderen Steuersubjekt)
hinzukommt.
d/p credit – Dokumente gegen Zahlung auf Akkreditivbasis. Zahlungsbedingung
im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur erhält bei diesem Akkreditiv
(Auszahlungsakkreditiv) bereits eine gewisse Zeit vor dem Versand der Ware eine
Zahlungszusage eines Kreditinstituts; damit ist für ihn die Zahlung gesichert, ein
Annahmerisiko vermieden. Er erhält bei Vorlage der vertragsgemäßen Dokumente
die vereinbarte Zahlung und kann dann nicht mehr über die Ware verfügen.
Zahlungs- und Erfüllungsort liegen beim eingeschalteten Kreditinstitut im
Versandland. Für den Exporteur ist d/p credit gegenüber d/p inkasso (die Zahlung
erfolgt erst bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort) von Vorteil; die
Finanzierung der Transportdauer trägt bereits der Importeur.
d/p inkasso – Dokumente gegen Zahlung oder Kasse gegen Dokumente.
Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr. Die Aushändigung der die Ware
verkörpernden Dokumente darf nur gegen vollständige Bezahlung erfolgen. Der
Exporteur sendet (zur Gewährleistung der Zahlungssicherheit) die Dokumente
nicht direkt an den Importeur, sondern an (s)eine Bank, die ihrerseits die
Dokumente dem Importeur andient. Auf diese Weise kann der Exporteur bis zum
341
Erhalt der Zahlung über die Ware verfügen. Bei diesem reinen Dokumenteninkasso
sind Zahlungs- und Erfüllungsort immer der Bestimmungsort der Ware. Dies trifft
auch bei d/a inkasso zu.
Drittländer. Als solche werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines zwischen
zwei oder mehreren Staaten gebildeten Abkommens über wirtschaftliche
Zusammenarbeit (insb. auf den Gebieten des Außenhandels und Kapitalverkehrs)
stehen. So sind aus der Sicht der Europäischen Gemeinschaft alle Staaten, die nicht
EG-Mitglieder sind, Drittländer.
Duplikatfrachtbrief oder Frachtbriefdoppel.
E
Einfuhr (Import). Bez. f. den Wert oder die Menge der von Inländern erworbenen
ausländischen Waren, Dienst- und Faktorleistungen sowie Vermögenstiteln
(Kapital). Damit ist i. d. R. deren Verbringung aus dem fremden Wirtschaftsgebiet
in das eigene Wirtschaftsgebiet verbunden. Warenimporte werden in der
Außenhandelsbilanz, Dienstleistungsimporte in der Dienstleistungsbilanz,
Faktorleistungsimporte in der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen
erfasst. Аlle drei Einfuhren führen aus der Sicht der Inländer zu
Zahlungsausgängen. Kapitalimporte werden in der Kapitalbilanz erfasst; sie
führen aus der Inlandssicht zu Zahlungseingängen.
Einfuhranmeldung. Im Rahmen der Einfuhrabfertigung erfolgt mit der
Zollanmeldung (dem Zollantrag) zugleich die statistische Einfuhranmeldung, u. z.
auf dem Exemplar 7 des Einheitspapiers. Die Einfuhranmeldung dient der
Erstellung der Außenhandelsstatistik.
Einfuhrausschreibungen.
Die
Richtlinien
für
die
Erteilung
von
Einfuhrgenehmigungen (nach Maßgabe der Einfuhrliste und mengenmäßiger
Kontingentierungen) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie und vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft erlassen (im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen).
Die Einfuhrausschreibungen werden vom Interministeriellen Einfuhrausschuss
(IEA) beschlossen und von diesem regelmäßig (zu Beginn eines jeden Jahres) im
Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Sie geben Auskunft über
Antragsbedingungen, Modalitäten der Genehmigungserteilung, Umfang der
Einfuhrkontingente.
Einführer. Begr. f. jede natürliche oder juristische Person, die eine Ware im
fremden Wirtschaftsgebiet für sich kauft, selbst einführt oder einführen lässt; sie
also in das eigene Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen lässt (§ 23 Abs. 1
AWV).
Einfuhrerklärung (EE). Sie ist (gem. § 28 a Abs. 1 AWV) bei der Einfuhr von
Waren erforderlich, die durch Verordnung des Rates oder der Kommission der EU
einer gemeinschaftlichen Überwachung unterliegen. Ein solches
Überwachungsdokument kann auch nach nationalem Recht vorgeschrieben sein.
Die EE ist bei der Einfuhrabfertigung der zuständigen Zollstelle vorzulegen. Sie
342
steht nicht unter einem Genehmigungsvorbehalt und kann deshalb auch nicht
zurückgewiesen werden.
Einfuhrgenehmigung (EG). Diese ist nach geltendem Außenwirtschaftsrecht für
die Einfuhr von Waren, die in der Einfuhrliste als genehmigungsbedürftig
aufgeführt sind, erforderlich. Die EG ist auf einem vorgeschriebenem Formularsatz
(Anl. E 3 der AWV) zu beantragen; nur der Einführer ist antragsberechtigt. Sie
wird auf einem Vordruck aus dem Formularsatz erteilt. Hierfür ist für gewerbliche
Waren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für
landwirtschaftliche Erzeugnisse die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) zuständig. Einzelheiten der Genehmigungsbedingungen bzw. des
Umfangs von Einfuhrkontingenten werden in den Einfuhrausschreibungen
veröffentlicht.
Einfuhrkontrollmeldung (EKM). Dient (neben der Einfuhrerklärung) im
liberalisierten Warenverkehr zur Überwachung der Einfuhr bestimmter sensibler
oder kontingentierter Waren sowie auch als Nachweis für das Einkaufs- oder
Ursprungsland (Anl. E 2 zur AWV). In § 27 b AWV ist die Pflicht zur Vorlage von
EKM (in Verbindung mit der Einfuhrliste und der in ihr mit EKM
gekennzeichneten Waren) geregelt.
Einfuhrliste. Als Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz enthält sie die Waren, deren
Einfuhr ohne Genehmigung zulässig ist oder einer Genehmigung bedarf. Teil I:
Anwendungsvorschriften. Teil II ist aufgehoben (frühere Länderlisten). Teil III
enthält die Warenliste; in ihr sind alle Warenpositionen des Warenverzeichnisses
für die Außenhandelsstatistik aufgeführt. Die Warennummern entsprechen den
Codenummern des Zolltarifs. Die Einfuhrliste ist z. B. beim BundesanzeigerVerlag erhältlich.
Einfuhrlizenz oder Importlizenz. Eine solche ist im Rahmen der Bestimmungen
der EG-(Agrar) Marktordnung für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher
Erzeugnisse – zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der
gemeinsamen Marktorganisationen für Marktordnungswaren – erforderlich. Die
Einfuhrlizenz ist unter Verwendung des hierfür vorgeschriebenen Formularsatzes
(AGRIM) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu
beantragen; dies kann auf elektronischem Weg erfolgen. Die Einfuhrlizenz tritt an
die Stelle der Einfuhrgenehmigung. Dies ist bei den entsprechenden Erzeugnissen
der Fall, die unmittelbar aus Drittländern oder über ein anderes EG-Mitgliedsland
(in dem diese Ware noch nicht zum Freiverkehr zugelassen wurde) eingeführt
werden und zollrechtlich im Wirtschafts-/Gemeinschaftsgebiet in den Freiverkehr
gelangen sollen.
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Sie wird durch die Zollbehörden auf die Einfuhr
von Waren in das Zollgebiet erhoben. Sie ist eine besondere Form der Erhebung
der Umsatzsteuer und hat den Sinn, eingeführte Waren, die von der Umsatzsteuer
des Ausfuhrlandes entlastet sind, der Umsatzsteuerbelastung inländischer Waren
anzupassen. In Deutschland gelten für die Erhebung der EUSt die gleichen
Steuersätze wie für die Umsatzsteuer. Die EUSt kann im Rahmen des
343
Vorsteuerabzugs mit dem Finanzamt verrechnet werden. Sie wird nicht zu den
Importabgaben gezählt.
Einkommen- und Vermögensteuern. In Deutschland Begr. für einen Teil der
laufenden Steuereinnahmen des Staates; der direkten Steuern. Sie setzen sich aus
den Einkommensteuern (der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der
nicht veranlagten Steuer vom Ertrag – Kapitalertragsteuer – sowie der
Körperschaftsteuer) und den sonstigen direkten Steuern und Abgaben (wie der
Vermögensteuer, Kraftfahrzeug- und Hundesteuer – der privaten Haushalte – u. ä.)
zusammen.
Einzelunternehmung. Bez. f. einen Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von
einer natürlichen Person – evtl. mit stillem(n) Gesellschafter(n) – aufgebracht wird.
Diese Person muss Kaufmann oder Kleingewerbetreibender sein. Eine
Einzelunternehmung wird vom Eigentümer selbstverantwortlich geleitet; dieser
trägt allein das Risiko und haftet unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten.
Erwerbslose. Syn. f. Arbeitslose.
Erwerbspersonen. Begr. f. die Erwerbstätigen und die Erwerbslosen
(Arbeitslosen) einer Volkswirtschaft. Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich
auch aus der Bevölkerungszahl abzüglich der Nichterwerbspersonen.
EVO-Frachtbrief. Kurz-Bez. f. Frachtbriefdoppel zum Internationaler
Eisenbahnfrachtbrief (CIM-Frachtbrief) gem. den Vorschriften der EVO.
F
Feederschiff. International gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen
der Linienschifffahrt hinsichtlich der Abwicklungsform von Containerladungen.
Als F. wird dasjenige Schiff benannt, das als Zubringerschiff die leeren Container
zum Basishafen des Überseecontainer-Liniendienstes transportiert.
Feindliche Übernahme oder unfreundliche Übernahme eines Unternehmens
(engl.: takeover). Das übernommene Unternehmen ist gegen seinen Willen in den
Besitz des erwerbenden Unternehmens übergegangen.
FIATA. Abk. f. (frz.) Fédération Internationale des Associations de Transitaires et
Assimilés; Internationale Föderation der Spediteurorganisationen oder (engl.)
International Federation of Freight Forwarders Associations.
Finanzmarkt, Kreditmarkt. Sammel-Begr. aller Teilmärkte des Angebots und der
Nachfrage von Krediten. Der F. wird nach der Fristigkeit der monetären
Transaktionen in den Geldmarkt und den Kapitalmarkt unterteilt. Nach räumlichen
Gesichtspunkten wird zwischen dem inländischen (nationalen) F., dem
ausländischem F. sowie dem sich über Staatsgrenzen hinweg erstreckenden
internationalen F. unterschieden. Hinsichtlich des Erfüllungszeitpunktes von
Finanzierungsgeschäften wird nach Kassamarkt und Terminmarkt differenziert.
Letzterer kann nach der Art des Termingeschäftes weiter aufgegliedert werden in
Optionsmarkt und Markt für unbedingte Termingeschäfte, dieser wiederum in
Forward-Markt und Future-Markt.
Fliegende Ware. Bez. f. Ware, die sich auf dem Lufttransportweg befindet.
Analog: rollende Ware, schwimmende Ware.
344
Fracht. (1) Zu befördernde Güter (Frachtgut). (2) Entgelt für die Beförderung von
Gütern.
Frachtbrief – (engl.) waybill oder (frz.) lettre de voiture. Beweisurkunde über den
Abschluss und Inhalt eines Frachtvertrages. Wird vom Absender ausgefüllt und
bescheinigt den Auftrag des Absenders an den Frachtführer, die Ware an den im F.
benannten Empfänger auszuliefern. Das F.-Original ist das Begleitpapier im
Frachtgeschäft (Güterverkehr); es wird vom Frachtführer mit der Ware dem
Empfänger ausgehändigt.
Frachtbriefdoppel oder Duplikatfrachtbrief. Bestimmte Ausfertigung des
Frachtbriefs, die mit dem Original in allen Einzelheiten übereinstimmt (Duplikat).
Das F. erhält der Absender der Ware bei Übergabe an den Frachtführer. Es ist ein
Traditionspapier (Dispositionspapier). Der Absender kann über die (rollende) Ware
disponieren (z. B. die Ware anhalten; ihre Ablieferung bei einem anderen
Empfänger oder einem anderen Bestimmungsort veranlassen; die Ware
zurückrufen), solange sie am Bestimmungsort dem Empfänger noch nicht zur
Verfügung gestellt worden ist. Das Dispositionsrecht ist an die Vorlage des F.
gebunden. Bei dessen Hinterlegung können F. auch finanzierungsfähig sein.
Frachteinheit. Im (See-)Schiffsverkehr häufig die Frachttonne (Frt); als Raumbzw. Gewichtsmaß, z. B. 1 cbm, 1.000 kg; oder ein Containermaß.
Frachtführer ist, wer gewerbsmäßig die Beförderung von Gütern zu Lande
(Straße, Schiene), auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern oder in der Luft –
oder in einer Kombination dieser Transportarten – ausführt. Nach § 425 des
deutschen HGB ist der F. ein Kaufmann. Er wird aufgrund eines Frachtvertrages
tätig. Er unterscheidet sich vom Spediteur: Der F. transportiert die Güter selbst; der
Spediteur besorgt die Güterversendung. Dem F. entspricht bei der
Güterbeförderung zur See der Verfrachter.
Frachtgeschäft. Ein Dienstleistungsgeschäft, bei dem sich aufgrund eines
Frachtvertrages ein Frachtführer gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, die
Beförderung von Gütern gegen Entgelt durchzuführen.
Frachtsatz. Im Güterverkehr der Preis für die Beförderung einer Gewichtseinheit,
z. B. 100 oder 1000 kg. Im Seeverkehr die Frachtrate.
Frachttonne (Frt). Als Raum- oder Gewichtsmaß die Frachteinheit bei vielen
Transporten; z. B. 1 cbm oder 1.000 kg.
Frachtvertrag. Ist im Sinne von §§ 631 des deutschen BGB ein spezieller
Werkvertrag zwischen dem Absender (im Seefrachtgeschäft dem Befrachter) und
dem Frachtführer (im Seefrachtgeschäft dem Verfrachter) über die Beförderung
von Gütern zugunsten Dritter (dem Empfänger); der Absender kann auch ein
Spediteur sein.
Freigut. Begr. d. Zollwesens. Ein Zollgut wird zum Freigut, sobald seine
zollamtliche Behandlung abgeschlossen ist. Über F. kann beliebig verfügt werden
(Gemeinschaftsgut).
Freigutverwendung. Das Zollrecht lässt in einigen förderungswürdigen Fällen (z.
B. bei Waren für die wissenschaftliche Forschung) Zollvergünstigungen zu. Solche
Waren werden zwar auch zum freien Verkehr abgefertigt, sie unterliegen aber zur
345
Sicherstellung des begünstigten Zweckes der zollamtlichen Überwachung. Diese
Überführung in den freien Verkehr unter Vorbehalt wurde im deutschen Zollrecht
F. genannt. Sie wird nunmehr als Verwendung für besondere Zwecke bezeichnet.
Sie ist beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen und wird nur
vertrauenswürdigen Unternehmen genehmigt. Die zollamtliche Überwachung
endet mit dem Erreichen des Begünstigungszweckes.
Freihafen. Frühere Bez. f. Freizone.
Freihandel. Begr. d. Außenwirtschaftstheorie und -politik für den internationalen
Waren- und Dienstleistungsverkehr, der frei von staatlichen Handelshemmnissen
jeglicher Art ist (sein soll).
Freihandelszone. (1) Form der wirtschaftlichen Integration mehrerer Länder, bei
der auf die Erhebung von Zöllen und auf die Anwendung von
Beschränkungsbestimmungen des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs
untereinander größtenteils oder ganz verzichtet wird. Sie führt zur regionalen
Liberalisierung des Handels zwischen den beteiligten Zollgebieten. Dabei wird –
im Unterschied zur Zollunion – den Mitgliedstaaten aber das Recht belassen, ihre
Zollbestimmungen und anderen nationalen Maßnahmen der Handelsbeschränkung
bzw. -förderung gegenüber Drittländern selbstständig anzuwenden. Eine Folge
davon ist, dass in einer F. nur Ursprungswaren der beteiligten Staaten begünstigt
sind.
Freilager. Begr. f. d. Freizonen gleichgestellte, zollamtlich bewilligte und
überwachte Räumlichkeiten, die v. a. dem Warenumschlag und der Warenlagerung
dienen; z. B. auch im Rahmen des Konsignationshandels.
Freimakler (Privatmakler). Freie, nicht vereidigte Makler, die neben den
amtlichen Kursmaklern als Vermittler von Börsengeschäften zur Teilnahme am
Börsenhandel zugelassen sind. Sie übernehmen entweder im Geregelten Markt
oder im Optionshandel die Kursfeststellung. Ferner sind sie für die im Freiverkehr
gehandelten Wertpapiere zuständig. Sie unterliegen der Aufsicht der
Börsenaufsichtsbehörde (soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht).
Freiverkehr (freier Verkehr). (1) Begr. aus dem Zollrecht für den Verkehr von
Waren, die zollrechtlich nicht gebunden – frei (Freigut) – sind; im Gegensatz zu
den im Zollverkehr gebundenen Waren (Zollgut). (2) Börsenwesen: Begr. f. d.
Börsenhandel mit Wertpapieren, die nicht zur amtlichen Notierung zugelassen
sind. Für Wertpapiere dieses sog. „dritten Börsensegmentes“ (des „3. Marktes“)
gelten keine so strengen Zulassungsvoraussetzungen wie für Wertpapiere des
Amtlichen Handels und des Geregelten Marktes.
Freizone. Begr. f. zollfreie Gebiete der EU; sie gehören zwar in den
Hoheitsbereich der EU, unterliegen aber keiner zollamtlichen Warenbehandlung
und keinen Zollabgaben (frühere Bez.: Freihafen). F. dienen dem Umschlag und
der Lagerung von Waren aller Art zum Zwecke des Außenhandels und des
Schiffbaus.
Fusion. Verschmelzung.
346
G
Garantie. Rechtlich einseitiger Vertrag (verbindliches einseitiges Versprechen),
nach dem sich der Garant zugunsten eines Dritten verpflichtet, für einen
bestimmten zukünftigen Erfolg bzw. ein Verhalten einzutreten und/oder das Risiko
eines zukünftigen Schadens zu tragen; den Begünstigten also bei Eintritt des
Garantiefalles schadlos zu halten. Im internationalen Handel geschieht dies
vielfach durch Bankgarantien,
aber auch durch staatliche Garantien.
Gegengeschäft. Variante eines Kompensationsgeschäftes, bei dem die
gegenseitige Lieferung von Exporteur und Importeur in Geld bewertet wird. Im
Gegensatz zum Bartergeschäft, bei dem Ware gegen Ware geliefert wird. Man
spricht von Vollkompensation, wenn sich die Lieferwerte vollkommen
entsprechen; andernfalls von Teilkompensation.
Geld. Allgemein anerkanntes Tauschmittel. Die Recheneinheit einer
Volkswirtschaft.
Geld
ist
Zahlungsmittel
(Geldhaltung
aus
dem
Transaktionsmotiv) und Wertaufbewahrungsmittel (Geldhaltung aus dem
Vermögensanlagemotiv).
Geldfunktionen. Grundsätzlich wird nach zwei von Geld geleisteten
ökonomischen Funktionen unterschieden. Geld erfüllt zum einen die
Transaktionsfunktion: es wird von den Marktteilnehmern benötigt, um den
laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Dies ist das Geld i. e.
S., wie es in der Erfassung der Geldmenge M 1 zum Ausdruck kommt. Darüber
hinaus erfüllt Geld aber auch die Wertaufbewahrungsfunktion: diese Funktion
erfüllen die Komponenten der gesamtwirtschaftlichen Geldmenge im weitesten
Sinne, die nicht Transaktionsgeld sind; die also in der Differenz zwischen M 3 und
M 1 enthalten sind. Durch sie wird „Vermögen in der Form höchster Liquidität“
über die Zeit hinweg aufbewahrt. Geld, das aus dem Vermögensanlagemotiv
gehalten wird, kann kurzfristig in Transaktionsgeld umgewandelt werden und wird
daher als hochliquide eingestuft.
Geldkapital. Begr. f. d. Summe aller längerfristigen Forderungen inländischer
Nichtbanken gegenüber dem Bankensystem, die definitionsgemäß nicht
Bestandteil der Geldmenge sind. Zu diesen in Geldwerten längerfristig gehaltenen
Vermögen zählen in Deutschland die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von mehr
als zwei Jahren, die Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei
Monaten, die Bankschuldverschreibungen mit Laufzeit von mehr als zwei Jahren
sowie das Kapital und die Rücklagen der Banken.
Geldkredit oder Geldleihe.
Geldmarkt. I. w. S. Markt für kurzfristige und mittelfristige Kredite und
Geldanlagen (Finanzmittelbeschaffungen und -anlagen). I. e. S. Markt für
Zentralbankgeld und Geldmarktpapiere.
Geldschöpfung. Begr. f. d. Vermehrung der Geldmenge durch die Aktiv- und
Passivgeschäfte des Bankensystem. Hauptquelle der G. ist heutzutage die
Kreditgewährung der Geschäftsbanken (aktive G.). Dem Kreditnehmer wird in
347
Höhe des aufgenommenen Kredits ein Sichtguthaben eingeräumt; verfügt dieser
darüber bargeldlos, steigt die Menge des Buchgeldes und damit auch unmittelbar
die gesamtwirtschaftliche Geldmenge. Wenn Nichtbanken Teile ihrer
Bankeinlagen, die dem Geldkapital zugerechnet werden, in Einlageformen
umwandeln, die zur Geldmenge (M 3) gerechnet werden, entsteht ebenfalls Geld
(passive G.). Mit der G. der Geschäftsbanken erhöht sich zugleich der Bedarf an
Zentralbankgeld: zum einen wird den Geschäftsbanken i. d. R. ein Teil des
kreditierten Betrages in Form von Bargeld abverlangt; zum anderen wachsen im
Bankensystem mit den zusätzlichen Buchgeldüberweisungen auch die
Bankeinlagen und damit die Mindestreserve-Verpflichtungen der Geld- und
Kreditinstitute
Globale Branche. Begr. f. eine Branche, deren Unternehmen international tätig
sind; z. B. Luftfahrt- und Autoindustrie, Chip- und Handyhersteller. Die
Wettbewerbssituation eines solchen globalen Unternehmens innerhalb eines
bestimmten Landes wird erheblich von seinen Marktpositionen in anderen Ländern
beeinflusst.
Globaler Wettbewerb. Wettbewerb, der im weltweiten Rahmen zwischen
Unternehmen herrscht, die grenzüberschreitend tätig sind.
Globales
Management.
Management
von
Unternehmen,
deren
grenzüberschreitende Aktivitäten sich auf den gesamten Weltmarkt erstrecken. G.
M. ist auf die Realisierung von internationalen Wettbewerbsvorteilen ausgerichtet.
Diese können in den economies of scale, in der Ausschöpfung von
Synergieeffekten, in der Ausnutzung unterschiedlicher Lohnniveaus,
Sozial(rechts)standards, Umweltschutzbestimmungen, Steuerregelungen u. a. m.
liegen.
Globalisierung. Bez. f. d. (Tendenz der) Zunahme weltweiter Aktivitäten und
Verflechtungen auf den Gebieten der Ökonomie, der Informations-,
Kommunikations- und Transporttechnik, aber auch der Ökologie, Kultur und
Politik. Unternehmen agieren vermehrt grenzüberschreitend (global) und
verschaffen sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen, welche
die unterschiedlichen Standortbedingungen nicht zum eigenen Vorteil weltweit
ausnutzen (können). Mit der G. wachsen die internationalen Waren-, Geld- und
Kapitalmärkte zusammen; Transaktionen werden vermehrt ohne zeitliche
Beschränkungen möglich. Den daraus entspringenden Vorteilen stehen aber auch
Nachteile aus der internationalen Übertragung wirtschaftlicher Probleme
gegenüber. Der Druck des internationalen Wettbewerbs wird größer. Nationale
Wirtschaftspolitik verliert an Einfluss und Wirkungskraft.
Goldparität. Die für eine Währungseinheit festgelegte Goldmenge. Über die G.
der Währungen konnte deren Austauschverhältnis ermittelt werden. So betrugen z.
B. (rein rechnerisch bis 1971): die G. des US-Dollar: 1 USD = 0,888671 g
Feingold; die der D-Mark: 1 DEM = 0,242806 g Feingold. Somit entsprachen 1
USD = 3,66 DEM (in der Preisnotierung) oder 1 DEM = 0,273224 USD (in der
Mengennotierung).
348
H
Hafenabgaben. Gebühren, die ein Seeschiff bei Anlaufen eines Hafens an die
Hafenbehörde zu zahlen hat. Die H. richtet sich i. d. R. nach der Größe des
Schiffes.
Handelsabkommen. Im Unterschied zu Handelsverträgen sind dies
zwischenstaatliche Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Staaten von eher
kurzfristiger Natur. Sie werden meist im Vorfeld eines späteren Handelsvertrages
oder zur Konkretisierung der grundsätzlichen Bestimmungen eines
Handelsvertrages abgeschlossen. Durch H. wird ein zeitlich und mengenmäßig
begrenzter Austausch bestimmter Güter zwischen Vertragspartnern vereinbart.
Wenn – nach Waren aufgelistet – vorgegeben wird, welche Einfuhr und/oder
Ausfuhr, z. B. innerhalb eines Jahres, zugelassen ist, stellen H. die
Rechtsgrundlage für die Erteilung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen dar.
Handelsbrauch oder Usance. Verhaltensweisen (Gebräuche und Gewohnheiten),
die in den geschäftlichen Beziehungen unter Kaufleuten anerkannt und praktiziert
werden. Sie haben sich an einem Markt, an einer Börse, in bestimmten
Handelskreisen oder im kaufmännischen Verkehr regional oder international
herausgebildet und sind i. d. R. weder gesetzlich noch vertraglich festgelegt.
Handelsgesetzbuch (HGB). Das erste deutsche HGB vom 10.05.1897 (RGBl. I
219) ist – zusammen mit dem BGB – am 01.01.1900 in Kraft getreten; es wurde
zuletzt geändert am 10.12.1998 (BGBl. I 3836). Es enthält die Kodifikation des
deutschen Handelsrechts.
Handelsgewerbe. Begr. f. d. Betrieb eines Gewerbes, das dem Handelsrecht
unterliegt. Wer ein H. betreibt, ist kraft Gesetzes Kaufmann. Bei einem sog.
Grundhandelsgewerbe liegt ein H. allein auf Grund seiner Art und Ausübung vor
(§ 1 II HGB).
Handelshemmnisse. Bez. f. alle staatlichen Maßnahmen, die den internationalen
Freihandel mit Waren und Dienstleistungen beeinträchtigen. Es wird nachtarifären,
nicht tarifären und anthropologischen H. unterschieden. Zu letzteren zählen
Aufrufe zum Boykott ausländischer Waren bzw. zum Kauf inländischer Waren (z.
B. „buy british“) und andere Diskriminierungen.
Handelsklauseln sind eingebürgerte Kurzformeln für Vertragsvereinbarungen, die
im nationalen und internationalen Handelsverkehr verwendet werden. Sie geben
einem Handelsvertrag einen von Käufern und Verkäufern anerkannten bestimmten
Inhalt. Im Außenhandel sind hierfür insb. die Incoterms 2000 bedeutsam.
Handelsmakler ist gemäß § 93 I HGB, wer gewerbsmäßig für andere Personen
die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt,
ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu
stehen. Der H. stellt über das vermittelte Geschäft eine Schlussnote aus, mit der
alle wichtigen Punkte beurkundet werden. Sie wird jeder Partei unverzüglich nach
Abschluss des Geschäfts zugestellt. Der H. hat die Interessen beider Parteien
wahrzunehmen. Er erhält als Vergütung für seine Tätigkeit Provision
(Maklercourtage); wenn nicht anders vereinbart: je zur Hälfte von den
Vertragsparteien.
349
Handelsmakler im Außenhandel sind meist an den wichtigen
Verkehrsknotenpunkten der internationalen Handelswege tätig. Sie sind häufig auf
bestimmte Waren oder Branchen spezialisiert. Sie werden insb. bei der
Vermittlung und auch bei der Anbahnung von unregelmäßigen oder spontanen
Außenhandelsgeschäften in Anspruch genommen. Zwischen H. i. A. und
Exporteuren sowie Importeuren werden aber durchaus auch regelmäßige
Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten.
Handelsmittler im Außenhandel. Spezieller Waren- und Leistungsvermittler. Der
H. i. A. (Absatzmittler oder  Handelsvertreter im Außenhandel) ist für ein oder
mehrere Unternehmen tätig (die kein firmeneigenes Distributions- bzw.
Einkaufsnetz in anderen Ländern haben bzw. nicht überall auf dem Weltmarkt
selbst vertreten sein können). Er ist an das ihn beauftragende Unternehmen
gebunden; je nach Vermittlungsfunktion und Vermittlungsvertrag mehr oder
minder fest.
Handelsvertreter. Eine Person, die nach § 84 I des deutschen HGB selbstständig
ein Gewerbe betreibt und ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer
(der nicht unbedingt  Kaufmann sein muss) Geschäfte zu vermitteln oder in
dessen
Namen
abzuschließen
(auf
der
Grundlage
eines
Geschäftsbesorgungsvertrags). Der H. erhält für alle vereinbarungsgemäß
abgeschlossenen Geschäfte eine Provision.
Handelswechsel oder Warenwechsel.
Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI). Seit 1997 in der EU von allen
Mitgliedstaaten verwendeter, gleich definierter Index zur Erfassung der
Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte. Er wird von den nationalen
statistischen Ämter monatlich ermittelt und an Eurostat weitergeleitet. Auf der
Basis der nationalen HVPI berechnet Eurostat den (harmonisierten) Europäischen
Verbraucherpreisindex (EVPI). Die harmonisierten Verbraucherpreisindices
dienen der Messung der Inflation(sraten) in den EU-Mitgliedstaaten, der
Überwachung der Einhaltung der Konvergenzkriterien durch die Teilnehmer der
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie auch der Gestaltung der
Geldpolitik des ESZB.
I
Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung. Gegr. 1949. Sitz: München. Es sieht sich
dem Auftrag „Information und Forschung“ (Ifo) verpflichtet und zählt zu den
führenden Wirtschaftsforschungsinstituten Deutschlands. Das Ifo-Institut erbringt
als forschungsbasiertes Serviceinstitut Dienstleistungen für die Forschung und die
wirtschaftspolitisch interessierte Öffentlichkeit, leistet wirtschaftswissenschaftliche
Politikberatung und ist auch selbst in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung
aktiv. Es veröffentlicht die Ergebnisse der regelmäßigen
Unternehmensbefragungen (Ifo-Konjunkturtests, Ifo-Investitionstests). Sein darauf
beruhender Ifo-Geschäftsklima-Index, ein international viel beachteter
Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung, wird von der Fachwelt jeden
350
Monat mit Spannung erwartet und in den Medien kom-mentiert. Das Ifo-Institut
wirkt an der Erstellung der Frühjahrs- und Herbstgutachten mit.
http://www.ifo.de
Ifo Geschäftsklima-Index. Er resultiert aus der monatlichen Befragung von über
7.000 Unternehmen. Er ist aus den Meldungen zum ifo Konjunkturtest abgeleitet
und stellt einen auch international viel beachteten Frühindikator für die
konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Er wird von der Fachwelt jeden
Monat mit Spannung erwartet und regelmäßig in den Medien kommentiert.
IfW – Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel.
Importabgaben. Sie umfassen die von Unternehmen, Behörden und
Einrichtungen des Staates sowie von privaten Organisationen ohne
Erwerbscharakter bei der Einfuhr von Gütern an den Staat abzuführenden
Abgaben. Dazu zählen Zölle, Verbrauchsteuern auf Einfuhren, Abschöpfungen und
Währungsausgleichsbeträge bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht zu den I. gerechnet.
Importakkreditiv. Ein zur Abwicklung eines Importgeschäftes zulasten des
Importeurs eröffnetes Dokumentenakkreditiv.
Importspedition. Internationale Spedition, zu deren Aufgaben die Erledigung von
Zollformalitäten für die von einem Importeur im Ausland eingekauften Waren
zählt: Besorgen und Ausstellen der erforderlichen Zollpapiere; Gestellung der
Waren; Entrichtung der Einfuhrabgaben und Erledigung des weiteren Versands.
Die Leistungen einer Importspedition gehen oftmals über die bloße
Zollabwicklung hinaus: Der Importspediteur organisiert auch den Transport aus
dem Ausland, er empfängt die Waren gegen Konnossement (beim
Seefrachtverkehr), wahrt die Rechte aus dem Frachtvertrag (einschl. eventueller
Schadenersatzforderungen), führt die Qualitätskontrollen beim Warenempfang
durch, lagert die Ware ein und liefert sie wieder aus, sorgt für den Transport zum
jeweiligen Empfänger im Importland.
Indirekter Export. Der Export erfolgt über einen inländischen Zwischenhändler.
Der inländische Hersteller verkauft an ein inländisches Außenhandelsunternehmen;
seine Exporttätigkeit beschränkt sich somit auf die Bereitstellung der Ware zum
Export. Der inländischen Zwischenhändler verkauft seinerseits an einen
Endabnehmer, ein Groß- oder Außenhandelsunternehmen im Ausland. I. E. wird
von (meist mittelständischen) Unternehmen bei nur geringem und/oder
unregelmäßigem Auslandsabsatz bevorzugt. Sie können durch ihn den Aufbau und
die Unterhaltung eines eigenen Auslandsvertriebsnetzes vermeiden.
Indirekter Import. Der Import erfolgt über einen inländischen Zwischenhändler.
Der inländische Hersteller kauft die ausländische Ware von einem inländischen
Außenhandelsunternehmen, das seinerseits die Ware vom Hersteller, Groß- oder
Außenhandelsunternehmen im Ausland bezieht. I. I. empfiehlt sich bei nur
zeitweiligem oder jeweils nur geringem Bedarf an importierten Mengen bzw. bei
sehr breit gestreutem Bedarf aus vielen Ländern.
351
Indirekte Steuern. Steuern und ähnliche Abgaben, die der Staat oder
Einrichtungen der EU bei Produzenten erheben. (Sie sind bei deren
Gewinnermittlung abzugsfähig.)
Inflation. Begr. f. den über mehrere Perioden hinweg anhaltenden Anstieg des
Preisniveaus. Für eine (gesamtwirtschaftliche) Inflation ist kennzeichnend, dass die
Preissteigerungen grundsätzlich alle Gütergruppen (einer Volkswirtschaft)
betreffen und damit ein allgemeiner Kaufkraftverlust des Geldes verbunden ist. Zur
I. kommt es, wenn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage größer als das
gesamtwirtschaftliche Angebot ist, und dadurch allgemein die Preise steigen. Es
kann nicht von Inflation gesprochen werden, wenn nur die Preise einzelner Güter
steigen. Die I. wird über Preisindices gemessen. Zur Messung der Veränderung des
gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus wird grundsätzlich der Preisindex für die
Lebenshaltung aller privaten Haushalte herangezogen. Die Inflation in der EU wird
über den Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen.
Inkasso. International übliche Bez. für den Einzug fälliger Forderungen durch
Dritte (z. B. Wechsel-, Scheck-, Lastschriftinkasso durch Kreditinstitute). Im
Außenhandel ist das Dokumenteninkasso bes. Bedeutsam.
Inland. Gebiet innerhalb der Grenzen eines Staates. Hoheitsgebiet eines Staates.
Im Außenwirtschaftsrecht gibt es hierfür die Bez. Wirtschaftsgebiet.
Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit. Begr. f. d. voraussichtlich andauernde
Unvermögen eines Schuldners, fällige oder in absehbarer Zeit fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.
Inspektionszertifikat. Bez. f. ein Warenkontrollzertifikat, das im internationalen
Warenhandel der Importeur vom Exporteur verlangen kann. Es wird von
Sachverständigen und Instituten ausgestellt, die zur diesbezüglichen Kontrolle
bestimmt sind. Ein I. bescheinigt, dass die bestellte Ware auch in der
vertragsgemäßen Güte zur Auslieferung gebracht worden ist.
Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Gegr. zum 01.01.1992 vom
Bund und dem Land Sachsen-Anhalt. Sitz: Halle (Saale). Seine Aufgaben bestehen
in der empirischen Wirtschaftsforschung. Dabei liegen die Schwerpunkte in der
wissenschaftlichen Begleitung der Transformationsprozesse in Ostdeutschland und
in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Besonderes Gewicht haben Fragen zur
Positionierung der deutschen Wirtschaft in dem sich nach Mittel- und Osteuropa
erweiternden europäischen Wirtschaftsraum und der damit verbundenen
Intensivierung der Standortkonkurrenz. Das IWH wirkt an der Erstellung der
Gemeinschaftsgutachten der sechs führenden wirtschaftswissenschaftlichen
Forschungsinstitute Deutschlands mit.
http://www.iwh.uni-halle.de
Internationale Seeschifffahrtsorganisation – (engl.) International Maritime
Organization (IMO). Von 1948 bis 1982: (engl.) Interngovernmental Maritime
Consultive Organization (IMCO). Sonderorganisation der UN mit zurzeit 158
Mitgliedstaaten. Sitz: London. Aufgabe: Schaffung gemeinsamer (technischer)
Regeln und Standards für die Seeschifffahrt (der Mitgliedsländer). Dadurch soll v.
352
a. die Sicherheit im Seeverkehr erhöht und der Umweltverschmutzung durch die
Seeschifffahrt vorgebeugt werden.
http://www.imo.org
J
JAA. Abk. f. (engl.) Joint Aviation Authorities. JAA repräsentiert die
Regulierungsbehörden der Zivilluftfahrt europäischer Staaten. Aufgaben:
Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einführung gemeinsamer hoher
Sicherheitsstandards; Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs durch die
Anwendung einheitlicher Standards; Durchsetzung der JAA-Standards zur
Förderung der Sicherheit der weltweiten Luftfahrt im Rahmen internationaler
Kooperationen.
http://www.jaa.nl
Jahresgutachten
des
Sachverständigenrates
zur
Begutachtung
der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR).
Jahreswirtschaftsbericht. Die deutsche Bundesregierung ist nach dem Gesetz
zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG)
verpflichtet, im Januar eines jeden Jahres dem Parlament (Deutscher Bundestag)
einen Wirtschaftsbericht vorzulegen. Sie hat darin (1) zum Jahresgutachten des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Stellung zu beziehen; (2) eine Jahresprojektion der von ihr für das laufende Jahr
angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele vorzustellen; (3) die von ihr
für notwendig und richtig gehaltenen Maßnahmen der Wirtschafts- und
Finanzpolitik begründet darzustellen.
Jedermann-Einfuhr. Bez. für den Warenimport, der durch jede Person in
geringen Mengen bzw. in wertmäßig niedriger Höhe erfolgen kann. Bei solchen
„Kleineinfuhren“ ist die Vorlage von Einfuhrpapieren nicht erforderlich. Es sind
lediglich zollrechtliche Bestimmungen und ggf. Vorschriften der
Außenhandelsstatistik zu beachten.
Joint Venture. (1) Bedeutet i. w. S. Kooperation im Ausland von nicht
gebietsansässigen Unternehmen mit Partnern aus dem Gastland (engl.: joint
venturing). Dies kann in unterschiedlichen Formen wie Lizenzvergabe,
Vertragsmanagement, Vertragsfertigung, Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. (2)
I. e. S. sind J. V. Gemeinschaftsunternehmen (engl.: joint ownership ventures;
Beteiligungsunternehmen), an denen die aus verschiedenen Ländern kommenden
Vertragspartner kapitalmäßig beteiligt sind, anteilig das Risiko tragen und eine
längerfristige bzw. dauerhafte Zusammenarbeit vertraglich vereinbart haben.
Mindestens ein Vertragspartner muss seinen Geschäftssitz im Gründungsland des
J. V. haben. Die Vertragspartner als auch das J. V. haben unterschiedliche
Interessenslagen und dürfen diese auch eigenständig unterhalten.
JOPP. Abk. f. (engl.) Joint Venture Phare Programme. Ein Förderprogramm, mit
dem Joint Ventures zwischen Klein- und Mittelbetrieben der Europäischen Union
und Partnern aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (Phare-Ländern)
unterstützt werden. Es kennt vier Fazilitäten: (1) für Maßnahmen von Industrie353
und Handelskammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder
Finanzinstituten, durch die potenzielle Vorhaben und Partner ermitteln werden; (2)
für die Erstellung von Machbarkeitsstudien als Vorbereitung für Joint VentureGründungen; (3) zur Unterstützung der mittel- und langfristigen Finanzierung
beim Aufbau bzw. bei Umstrukturierungen von Joint Ventures; (4) zur
Bereitstellung von Darlehen, z. B. für die Aus- und Weiterbildung von Personal
von Joint Ventures.
K
Kai-Receipt oder (engl.) quay receipt. Empfangsschein im Seefrachtgeschäft. Das
K.-R. wird vom Kai-Lagerhalter ausgestellt. Dieser bescheinigt mit dem K.-R.,
dass die an ihn gelieferte Ware am Kai oder im Lager abgeladen bzw. zur
Verschiffung übernommen wurde. Das K.-R. zählt zu den Versandpapieren im
Außenhandel.
Kai-Teilschein. Wird neben der Delivery Order als Variante des KonnossementTeilscheins verwendet. Er stellt eine Anweisung des Importeuers an die
Kaiverwaltung dar, die gelöschte Ware dem namentlich Benannten oder dem
Inhaber gegen Rückgabe des Kai-Teilscheins auszuhändigen. I. d. R. wird das
Originalkonnossement der Kaiverwaltung übergeben, die daraufhin die einzelnen
Kai-Teilscheine abstempelt. Auf diese Weise kann der Importeur die Ware
verkaufen, ohne sie selbst in Empfang genommen zu haben.
Kapitalflucht.
Massive
(überstürzte)
Übertragung
von
finanziellen
Vermögenswerten aus dem Inland in das Ausland; meist nicht aus
Rentabilitätsgründen, sondern aus Sicherheitsgründen: Schutz vor instabiler
politischer Lage, Vermeidung von Wertverlusten durch hohe Inflation,
Ausweichen vor hoher Besteuerung im Inland; Erwartung einer Abwertung der
eigenen Währung.
Kapitalmarkt. Allg. der Markt für langfristige Finanzmittelbeschaffung und anlagen (für langfristige Kredite, Anleihen, Beteiligungen). Er besteht aus dem
nicht organisierten K., auf dem langfristiges Kapital außerhalb von Banken und
Börsen gehandelt wird, und aus dem von Banken und Börsen organisierten Markt
für langfristiges Kapital (z. B. Schuldscheindarlehen, Hypothekarkredite,
Wertpapiere). Der Wertpapiermarkt (oft als syn. für K. verwendet), wird in den
Rentenmarkt (Markt für Schuldverschreibungen) und den Aktienmarkt (Markt für
Beteiligungskapital) unterteilt.
Käuferland. Begr. des Außenwirtschaftsrechts (§ 8 Abs. 4 AWV) f. d. Land, in
dem der Gebietsfremde, der Inlandsware (Gemeinschaftsware) erwirbt, ansässig
ist. I. d. R. ist das K. auch das Bestimmungsland.
Kaufmann ist nach § 11 des deutschen HGB derjenige, der ein Handelsgewerbe
betreibt. K. ist grundsätzlich jeder Gewerbetreibende, dessen Geschäftsbetrieb
nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtungen erfordert (§ 1 HGB). Dann
besteht Eintragungszwang in das Handelsregister und einer Firma (§ 29 HGB).
Klassifikation oder Klassifizierung von Schiffen. Einstufung von Schiffen in
bestimmte Gruppen: nach Größe, Bauart, Tragfähigkeit, Zustand; regelmäßige
354
Überprüfung der Fahr- und Ladetüchtigkeit von Schiffen für einen bestimmten
Seeweg (z. B. für den Nordatlantikverkehr – Eisklasse). Wichtig für die
Beurteilung des Risikos bei der Versicherung der Schiffe und ihrer Ladung. Die K.
v. Sch. wird von bestimmten anerkannten Gesellschaften durchgeführt, z. B. in
Deutschland vom Germanischen Lloyd. Die weltweit bekannteste KlassifizierungsGesellschaft ist in London ansässig: Lloyd’s Register of Shipping.
Kleineinfuhr. Jedermann-Einfuhr.
Kleingut. Bez. f. Stückgut bis zu einem Gewicht von 30 kg.
Kolli. Frachtstücke. (Abgeleitet vom ital. collo, Gepäckstück.) Kollo; ein
Frachtstück.
Konferenzschifffahrt. Begr. f. d. v. mehreren Reedern gemeinsam betriebenen
Schifffahrtsdienst. Dabei werden die Waren auf festgelegten Routen zu fest
vereinbarten Zeiten und Frachttarifen befördert.
Konjunktur. Begr. f. d. zyklischen Auf- und Abwärtsbewegungen der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (um das langfristige tendenzielle Wachstum
herum). Als Bezugsgröße dient v. a. die Veränderungsrate des realen
Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen. Als Konjunkturzyklus wird ein
vollständiger Bewegungsablauf vom unteren Wendepunkt eines Aufschwungs über
den Abschwung bis zum unteren Wendepunkt des nächsten Aufschwungs
bezeichnet.
Konjunkturpolitik. I. w. S. Begr. f. alle Maßnahmen im Rahmen der staatlichen
Wirtschaftsprozesspolitik (Prozesspolitik). Nach dem Stabilitäts- und
Wachstumsgesetz sind in Deutschland Bund und Länder verpflichtet, bei ihrer
Finanz- und Haushaltspolitik das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu
beachten. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie unter
Wahrung der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des
Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand, zum außenwirtschaftlichen
Gleichgewicht und zu einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum
beitragen. I. e. S. Begr. f. d. wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates, die zur
Dämpfung der konjunkturellen Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen
Nachfrage ergriffen werden.
Konnossement – (engl.) Bill of Lading (B/L). Es stellt das wichtigste
Transportdokument im Seefrachtverkehr dar. Das K. ist ein handelsrechtliches
Wertpapier (Warenwertpapier) und Traditionspapier, das den Anspruch auf
Auslieferung bestimmter zur Beförderung übernommener Güter verbrieft. Es wird
auf Verlangen vom Verfrachter (Reeder oder vertretungsweise durch den
Schiffsmakler) dem Ablader (Güterabsender, also dem Exporteur oder Spediteur)
ausgestellt; aus Sicherheitsgründen in mehreren Originalausfertigungen, die dem
Importeur oder seiner Bank getrennt zugesandt werden. Jede Originalausfertigung
beinhaltet das Recht, die Ware im Bestimmungshafen ausgehändigt zu bekommen.
Daher enthält sie den Hinweis, mit der Erfüllung eines der Originale sind die
Übrigen erledigt. Mit dem K. bestätigt der Verfrachter zum einen, dass er das
Frachtgut unbeschädigt („in äußerlich guter Verfassung“) übernommen hat und
zum anderen, dass er sich verpflichtet, das Frachtgut an den als Empfänger
355
angegebenen Inhaber des K. (Spediteur oder Empfänger der Ware) abzuliefern.
Das K. ist somit eine Empfangsbestätigung und zugleich auch eine
Ablieferungsverpflichtung. Das K. ist ein gekorenes Orderpapier; d. h., der
Ablader bzw. der Exporteur als Befrachter kann seine Rechte aus dem K. durch
Indossament übertragen. Das K. vertritt die Ware, die somit schon vor Erreichen
des Bestimmungshafens weiterverkauft werden kann. Dem Importeuer wird das
Konnossement i. d. R. erst nach Bezahlung ausgehändigt; dazu werden meistens
Banken eingeschaltet. Diese sichern den Zahlungsanspruch des Exporteurs
gegenüber dem Importeur durch ein
Dokumentenakkreditiv oder
Dokumenteninkasso – Zug um Zug gegen Aushändigung des K. – ab. Zu
Finanzierungszwecken können K. einer Bank (i. d. R. per Blankoindossament)
eingereicht werden. Aus einem Frachtvermerk muss ersichtlich sein, wer gem.
Lieferbedingungen die Fracht zu bezahlen hat. Das K. hat seine Internationalität
durch die im Wesentlichen weltweit einheitliche Abwicklung erlangt. In
Deutschland bilden dazu die §§ 642 ff. HGB die gesetzl. Grundlage.
Konnossement-Teilschein. Er resultiert aus der Aufteilung eines
Gesamtkonnossements. K.-T. werden ausgestellt, wenn ein Importeur die
erworbene Ware an mehrere Abnehmer bzw. Empfänger weitergeben will.
Varianten des K.-T. sind Konnossementanteilschein, Kai-Teilschein und ReederLieferschein.
L
Ladeeinheit. Begr. f. das güteraufnehmende Verpackungsmittel (wie Container,
Fass, Kiste, Palette u. a.), das vom Versand- bis zum Empfangsort (bei Transport-,
Umschlags- und Lagervorgängen) eine geschlossene Gütereinheit mit dem/den
enthaltenen Gut/Gütern bildet.
Ladung, Cargo oder Frachtgut. Bez. f. Güter, die sich im Laderaum bzw. in den
Laderäumen eines Transportmittels befinden.
Leichter. Schwimmfähige Fahrzeuge; mit oder ohne eigenen Antrieb.
Lieferbedingungen. Im Handelsverkehr übliche, vertraglich vereinbarte
Einzelheiten über die Vertragsabwicklung, wie Abmachungen über Verpackung,
Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort u. a. Im Außenhandel sind hierfür v. a.
die Incoterms 2000 bedeutsam. L. sind meist mit Zahlungsbedingungen gekoppelt.
Liefergarantie oder Leistungsgarantie (engl.: delivery guarantee). Dient dem
Importeur als Sicherheit dafür, dass der Exporteur seinen Liefer- bzw.
Leistungsverpflichtungen nachkommt. Mit der L. verpflichtet sich ein Garant (i. d
.R. eine Bank) bei nicht vertragsgemäßer, nicht termingerechter und/oder nicht
sachgemäßer Lieferung einer Ware (Liefergarantie) oder Erbringung einer
Dienstleistung (z. B. bei Montagen, Softwareinstallationen; Leistungsgarantie)
Schadenersatz zu leisten. Es wird sozusagen eine Konventionalstrafe garantiert.
Die Höhe der L. liegt i. d. R. zwischen 10 bis 20 % (in Ausnahmefällen auch bei
100 %) des Auftragswertes. Die L. kann mit der Gewährleistungsgarantie
kombiniert werden; dann handelt es sich um eine Vertragserfüllungsgarantie.
356
Lieferungsrisiko. Es besteht im Außenhandel für den Importeur. Es liegt in der
Einhaltung von Lieferfrist, Liefermenge, Lieferqualität und anderer
Vereinbarungen bezüglich der Lieferung seitens des Exporteurs. Analog dazu
besteht ein Annahmerisiko für den Exporteur.
Linienschifffahrt. Sie befördert Güter nach festem Fahrplan auf bestimmten
Seewegen; mit festgelegten Häfen durch benannte Reedereischiffe. Der Fahrplan
wird unabhängig von der Auslastung des Laderaums der Seeschiffe eingehalten.
Lizenz (engl. und frz.: licence). Begr. f. die vertragliche Überlassung des Rechts
zur Nutzung bestimmter gewerblicher Schutzrechte oder von Verwertungsrechten
nach dem Urheberrecht. Mit einer Lizenz wird das dem Rechtsinhaber/Urheber
vorbehaltene Nutzungs-/Verwertungsrecht einem Dritten eingeräumt. Für das
eingeräumte Nutzungsrecht (z. B. an Patenten, Gebrauchsmustern,
Geschmacksmustern, Marken, Warenzeichen) bzw. Verwertungsrecht (z. B.
Vervielfältigungsrecht,
Aufführungsrecht,
Ausstellungsrecht)
hat
der
Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr zu zahlen.
Lloyd’s Register of Shipping. Die weltweit bekannteste Gesellschaft für die
Klassifikation von Schiffen. Hauptsitz: London. Lloyd’s Register (LR) besteht
schon seit 1760. Seine Objektivität und Integrität beruhen auf einer finanziellen,
wirtschaftlichen und politischen Unabhängigkeit.
http://www.lr.org mailto:[email protected]
Die LR-Gruppe unterhält weltweit mehr als 200 Büros; darunter mehrere in
Deutschland (Hauptbüro in Hamburg) und drei in Russland: Moskau (E-mailAdresse: mailto:[email protected]), Novosibirsk, St. Petersburg.
Luftfrachtgeschäft. Bez. f. die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch
Luftfahrzeuge. Das L. wird durch Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer),
Flughafengesellschaften (zuständig für den Umschlag der Güter auf dem Boden)
und durch Luftfrachtagenten abgewickelt.
Luftgewicht. Im Eisenbahngüterverkehr die Gewichtsmenge, die über das
tatsächliche Gewicht hinaus der Frachtberechnung zugrundegelegt wird; z. B.
wenn der Frachtsatz ein bestimmtes Mindestgewicht vorsieht oder für ein höheres
Gewicht ein niedrigerer Frachtsatz herangezogen wird.
M
Maager-Unternehmen. Bez. f. Unternehmen, die nicht von Eigentümern, sondern
von angestellten Personen in den Führungspositionen (Managern) geleitet werden.
Mehrwertsteuer (MWSt) – (engl.) Value Added Tax (VAT). Die MWSt ist (seit
dem 01.01.1968 in der EU eingeführt) eine Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug; eine
nicht-kumulative Allphasen-Nettoumsatzsteuer. In den EU-Staaten gilt
grundsätzlich für alle Umsatzarten ein jeweils einheitlicher Mehrwertsteuersatz;
dieser Normalsatz beträgt zurzeit in Deutschland 16 % (in EU-Staaten mindestens
15 %). Für bestimmte lebensnotwendige Güter ist die Anwendung eines
ermäßigten Mehrwertsteuersatzes gestattet; er beträgt dzt. in Deutschland 7 % (in
EU-Staaten mindestens 5 %).
357
Meistbegünstigung. Begr. f. die vertragliche Verpflichtung eines Staates, alle
handelspolitischen Vergünstigungen (insb. im Zollbereich), die er irgendeinem
Staat gegenüber eingeräumt hat, auch allen anderen Staaten gegenüber zu
gewähren, mit denen M. vereinbart ist. Die M. gehört zu den wichtigsten
Fundamenten der WTO; sie ist für ihre Mitglieder nach allen drei Teilabkommen,
GATT, GATS und TRIPS, verbindlich. Von der Verpflichtung zur M. sind
Freihandelszonen, Zollunionen und die Commonwealth-Präferenz ausdrücklich
ausgenommen. Die M. wird z. Zt. nur bei rd. 50 % des Welthandels angewendet.
Sie wird auch durch nicht tarifäre Handelshemmnisse unterlaufen, z. B. durch
Kontingentierungen der Wareneinfuhr. Deutschland hat mit nahezu allen Staaten,
mit denen es Handelsverträge abgeschlossen hat, die M. – auf Gegenseitigkeit –
vereinbart.
Messe. Eine öffentliche behördliche Marktveranstaltung, die regelmäßig
periodisch (innerhalb eines oder im Laufe mehrerer Jahre) und i. d. R. am selben
Ort durchgeführt wird. Auf einer M. wird innerhalb eines bestimmten Bezirks
(Messegelände) und in einem bestimmten Zeitraum (Messezeit) unter Vorlage von
Mustern (Mustermesse) ein repräsentatives Warenangebot dargeboten. Beschränkt
sich dieses auf Erzeugnisse eines Wirtschaftsbereiches, spricht man von
Fachmesse; bezieht es sich auf mehrere Wirtschaftsbereiche, handelt es sich um
eine allgemeine oder Universalmesse. Den Zugang zur M. regelt die
Messeordnung. Eine M. ist grundsätzlich offen für Erzeuger, Großhändler und
Handelsvertreter als Aussteller sowie für jeden, der Erzeugnisse zu gewerblichen
Zwecken erwerben will. Private Endverbraucher können eine Messe an allen
Messetagen besuchen. Der Verkauf an sie ist zeitlich eingeschränkt. Der Verkauf
an nicht gewerbliche Letztverbraucher und der sog. Handverkauf (sofortige
Aushändigung der Ware) ist grundsätzlich zulässig, solange er im Rahmen des
Gesamtumsatzes unbedeutend ist. National und international bedeutende deutsche
Messeplätze sind z. B. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln,
Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart.
Messekaufvertrag. Kaufvertrag, der zur Messezeit und am Messeort auf einem
bei der Messeleitung erhältlichen Vordruck zwischen einem Gebietsansässigen und
einem gebietsfremden Messeaussteller (der über ein zugeteiltes Messekontingent
für eine Messe im Inland verfügt) abgeschlossen wird. Der M. steht unter dem
Vorbehalt der Erteilung einer Einfuhrgenehmigung. Er muss von der Messeleitung
bestätigt werden.
Messekontingente für Ausstellungen und Messen im Ausland. Für
Gebietsansässige, die an internationalen Ausstellungen und Messen im Ausland
teilnehmen, gelten besondere Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik
Deutschland und der EG sowie Einfuhrbestimmungen des jeweiligen
Gastgeberlandes. Die zollrechtliche Behandlung der transferierten Waren erfolgt
immer dann gem. Übereinkommen über Erleichterungen für die Einfuhr von
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen
Veranstaltungen präsentiert oder verwendet werden, wenn der Staat, in dem die
Veranstaltung durchgeführt wird, diesem Übereinkommen beigetreten ist.
358
Messekontingente für Ausstellungen und Messen im Wirtschaftsgebiet.
Drittländern werden für Ausstellungen und Messen im inländischen
Wirtschaftsgebiet besondere Messekontingente eingeräumt. Diese werden von
einer amtlichen Stelle oder einem Beauftragten des Drittlandes auf Unternehmen
des Drittlandes aufgeteilt. Hierüber werden die inländischen Stellen, die für die
Erteilung
einer
Einfuhrgenehmigung
zuständig
sind,
unterrichtet.
Gebietsansässigen wird eine diesbezügliche Einfuhrgenehmigung nur auf Grund
eines Messekaufvertrages mit einem gebietsfremden Aussteller erteilt. Der
gebietsfremde Verkäufer muss also über ein zugeteiltes Messekontingent verfügen
und im Übrigen Muster der betreffenden Ware in „messewürdiger“ Weise
präsentiert haben. In Deutschland werden die bei der Antragstellung auf Erteilung
einer Einfuhrgenehmigung zu beachtenden Einzelheiten von den zuständigen
Stellen öffentlich im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Messen weltweit. Ein umfangreiches Internet-Messe-Informationssystem mit
Ausstellerservice. Die Nutzung aller Leistungen der Datenbank (zu Messestädten, Terminen, -Produkten, -Veranstaltern, -Ausstellern, -Katalogen) ist kostenlos.
http://www.phone-fax.com/index1htm
Messespediteur. Internationaler Spediteur (internationale Spedition), der für seine
Auftraggeber Speditionsleistungen im Zusammenhang mit in- und ausländischen
Ausstellungen und Messen erbringt, einschl. der damit verbundenen Einfuhr-,
Ausfuhr-, Durchfuhr- und Zollformalitäten.
Mittelstand, mittelständische Unternehmen. Mit diesem Begr. werden kleinere
und mittlere Unternehmen (KMU) gegenüber großen Unternehmen abgegrenzt.
Als Unterscheidungskriterien werden v. a. die Zahl der Beschäftigten und die Höhe
des Umsatzes herangezogen. Z. B.: bis 9 Beschäftigte oder Jahresumsatz unter 1
Mio. DM – Kleinunternehmen; von 10 bis 499 Beschäftigte oder Jahresumsatz von
weniger als 100 Mio. DM – Mittelunternehmen; über 500 Beschäftigte oder
Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. DM – Großunternehmen. Neben diesen
quantitativen Merkmalen wird als qualitativer Gesichtspunkt hervorgehoben:
Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung. Mittelständische
Unternehmen sind i. d. R. Eigentümer-Unternehmen.
Natürliche Person. Im rechtlichen Sinne ist dies jeder Mensch. Wesentliches
Merkmal einer n. P. ist ihre Rechtsfähigkeit; das bedeutet, dass sie selbstständiger
Träger von (subjektiven) Rechten und Pflichten, also Rechtssubjekt sein kann.
Hinzu kommt ihre Handlungsfähigkeit; darunter ist die Möglichkeit zu verstehen,
durch eigenes verantwortliches Handeln Rechtswirkungen hervorzurufen, insb.
Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Den Gegensatz zur natürlichen
Person stellt die juristische Person dar.
Neue Bundesländer. Die deutschen Bundesländer auf dem Gebiete der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Neuer Markt. Seit dem 10.03.1997 ein eigenes Marktsegment der Frankfurter
Wertpapierbörse für den Aktienkassahandel mit Wachstumswerten. Der N. M.
359
unterstützt Emittenten aus dem Bereich der kleinen und mittleren, innovativen
jungen Wachstumsunternehmen mit internationaler Orientierung. Nemax.
http://www.neuer-markt.de
Nicht abziehbare (nicht abzugsfähige) Steuern. Im Rahmen der nicht
abzugsfähigen Betriebsausgaben eines Unternehmens oder der Kosten der privaten
Lebensführung der privaten Haushalte sind die Körperschaftsteuer,
Einkommensteuer und die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch nicht von den
steuerpflichtigen Einnahmen abziehbar.
Nichtbanken. Private Haushalte einschl. der privaten Organisationen ohne
Erwerbscharakter (wie z. B. Vereine, Kirchen), Unternehmen (ohne Banken) und
öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden; Sozialversicherung). In einer
offenen Volkswirtschaft zählt auch der Sektor Übrige Welt zum
Nichtbankensektor.
Nicht tarifäre Handelshemmnisse. Sammel-Begr. f. Handelshemmnisse in Form
von mengenmäßigen Kontingenten (z. B. beim Import und bei freiwilligen
Exportbeschränkungen), von Subventionen, administrativen Vorschriften (zur
Einhaltung besonderer Verarbeitungs-, Qualitäts-, Kennzeichnungs-, Verpackungs, Hygiene- und Sicherheitsstandards), restriktive Praktiken bei der öffentlichen
Auftragsvergabe u. a..
Nicht übertragbares Akkreditiv. Art des Dokumentenakkreditivs, bei der
ausschließlich der im Akkreditivvertrag genannte Begünstigte berechtigt ist,
Zahlungen oder Akzepte zu verlangen.
O
OAPEC. Abk. f. (engl.) Organization of Arab Petroleum Exporting Countries.
Organisation arabischer Erdöl exportierender Länder. Gegr. 1968. Sitz: Kuwait. Es
können nur arabische Länder Mitglied werden, deren Einnahmen aus dem
Ölgeschäft einen signifikanten Anteil am Bruttonationalprodukt (BNP) haben. Ein
Treffen findet alle 4 Jahre statt.
http://www.oapecorg.org
Offene Schifffahrt. Begr. aus dem Seeschifffahrtswesen für die Schifffahrt, die
durch Eisgang nicht behindert ist.
Offene Schifffahrt vorbehalten. Klausel in Lieferverträgen. Mit ihr versucht der
Verkäufer bzw. Lieferant, das Risiko der Lieferverzögerung auf dem
Schifffahrtsweg in den Wintermonaten (bei Eisgang) abzuwälzen. Diese Klausel
findet auch hinsichtlich der Behinderung des Ausladens in Häfen infolge Hochoder Niedrigwasser Anwendung.
Offshore. Bez. f. Gebiete, die außerhalb des Einflussbereiches nationaler
Bestimmungen und Behörden liegen (wie Aufsichts- und Steueroasen).
Ökosteuer. Begr. f. Steuern, deren Bemessungsgrundlage (Steuerobjekt) der Grad
der Umweltbelastung bzw. Ressourceninanspruchnahme ist. Durch die Ö. sollen
„externe Kosten internalisiert“, relative Preise bewusst verändert werden. Durch
stufenweise, „künstliche“ Preisanhebungen soll das Verhalten von Produzenten
wie Konsumenten indirekt (marktkonform) so beeinflusst werden, dass
360
Umweltbelastungen und Ressourcenverzehr verringert oder vermieden werden.
Dies kann z. B. durch Steuern und Abgaben in den Bereichen Energieverwendung
(Strom-,
Mineralölsteuer),
Verkehr
(Kraftfahrzeugsteuer),
Abfall
(Verpackungssteuer),
Luft
(CO2-Abgabe,
FCKW-Steuer),
Wasser
(Wasserabgaben) erfolgen. Zur Diskussion der ökologischen Steuerreform in
Deutschland.
P
Pack- und Gewichtsliste (engl.: packing and weight list). Im Außenhandel
gebräuchliches Dokument, in dem die verpackten Waren genau spezifiziert sind.
Der Exporteur erstellt diese detaillierte Auflistung aller Frachtstücke (z. B. Kisten,
Pakete, Paletten, Container) mit Angaben zur Art der Ware, zu Codenummern,
Markierung, Anzahl, Größe, Brutto- und Nettogewicht u. a. m. Die P. u. G. geben
somit Auskunft über die in einer Verpackungseinheit enthaltenen Waren und deren
Gewichte. Sie begleiten die Waren vom Absender bis zum Empfänger. Sie werden
u. a. zur Vorlage bei den Zollbehörden und aufgrund versicherungsrechtlicher
Bestimmungen benötigt.
Papiergeld. Die Banknoten, die (neben dem Hartgeld, den Münzen) als
gesetzliches Zahlungsmittel im Umlauf sind.
Parcel Receipt (engl.). Paketschein, der anstelle eines Konnossements für kleine
Warensendungen ausgestellt wird. Das P. R. dokumentiert den Empfang der Ware
und die Verpflichtung zu deren Auslieferung an den legitimierten Empfänger. Es
ist ein Legitimationspapier, kein Traditionspapier. Es kann nicht auf Order
ausgestellt werden, also nicht durch Indossament übertragen werden. Der Versand
mittels P. R. ist kostengünstiger als der Versand mittels Konnossement. Das P. R.
wird im Seeverkehr bei wertvollen Paketen verwendet. Diese können noch bis kurz
vor Abgang des Schiffes direkt beim Ladungsoffizier angeliefert werden.
Parität. Bez. f. das in einem System fester Wechselkurse offiziell (von staatlichen
Instanzen) festgesetzte Austauschverhältnis zwischen einer nationalen Währung
und einem durch internationale Vereinbarungen festgelegten gemeinsamen
Nenner.
Passiver Transithandel. Transithandel, bei dem ein ausländischer Transithändler
Waren aus einem anderen Drittland an gebietsansässige Unternehmen oder
Inlandswaren an gebietsfremde Abnehmer in einem anderen Drittland verkauft.
Die von einem gebietsansässigen Importeur von einem gebietsfremden
Transithändler erworbenen Waren werden außenwirtschafts- und zollrechtlich als
Einfuhren behandelt, sobald die Waren in das inländische Wirtschaftsgebiet
verbracht worden sind. Für Waren, die ein gebietsansässiger Exporteur an einen
gebietsfremden Transithändler verkauft (und von diesem in ein Drittland
weiterverkauft werden), gelten die Ausfuhrbestimmungen.
Präferenzraum. Bez. f. eine lose Form der wirtschaftlichen Integration zwischen
zwei oder mehreren Volkswirtschaften. Im P. gewähren sich die beteiligten Staaten
gegenseitig Handelsvorteile.
361
Präferenzzölle. Zölle, die gegenüber Ländern mit besonderen Präferenzabkommen
erhoben werden. Sie liegen unterhalb der „normalen“ Zollsätze für Importgüter aus
anderen Staaten. Präferenzzölle verstoßen gegen den Grundsatz der
Meistbegünstigung; sie werden vom GATT bzw. der WTO unter bestimmten
Bedingungen zugelassen.
Private Haushalte. Begr. d. Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für einen
Wirtschaftssektor, der Einzelpersonen und Gruppen von Einzelpersonen als
Konsumenten und gegebenenfalls auch als Produzenten (wie selbstständige
Landwirte, Einzelunternehmer, Händler, Gastwirte, „Freiberufler“ usw.) umfasst.
Produktionssteuern. Steuern, die Unternehmen, z. T. auch Behörden und
Einrichtungen des Staates sowie private Organisationen ohne Erwerbscharakter an
den Staat zahlen. Dazu zählen Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern (ohne
Verbrauchsteuern auf die Einfuhr), Grundsteuer, Grunderwerbsteuer,
Kapitalverkehrsteuer, Wechselsteuer, Abführungen von Lotterien, Lotto und Toto,
Abgaben von Spielbanken und sonstige steuerähnliche Abgaben wie Jagd- und
Fischereiabgabe u. a. m. Soweit nicht von privaten Haushalten bezahlt, gehören
dazu auch die Kraftfahrzeugsteuer und Verwaltungsgebühren.
Produktions- und Importabgaben. In Deutschland Begr. für einen Teil der
laufenden Steuereinnahmen des Staates; der indirekten Steuern. Dazu zählen die
Gütersteuern und die sonstigen Produktionsabgaben.
Produktionswert (Bruttoproduktionswert). Begr. der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen für den Wert der Verkäufe von Waren und Dienstleistungen
der Unternehmen aus eigener Produktion sowie von Handelswaren an andere (inund ausländische) Wirtschaftseinheiten, vermehrt um den Wert der
Bestandsveränderung an Halb- und Fertigwaren aus eigener Produktion und um
den Wert der selbsterstellten Anlagen. Der Wert der Verkäufe schließt die in
Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht ein. Der P. der sog.
„Nichtmarktproduzenten“ (aus den Sektoren Staat und private Organisationen ohne
Erwerbszweck), die ihre Leistungen der Allgemeinheit überwiegend ohne direktes
Entgelt (ohne Marktpreis) zur Verfügung stellen, wird durch die Addition der
Aufwandsposten dieser Wirtschaftsbereiche ermittelt.
Produktpiraterie. Absichtliche Verletzung von Markenrechten und sonstigen
gewerblichen Schutzrechten und deren illegale Nutzung. Bekämpfung seitens der
deutschen Zollverwaltung durch Einsatz des IT-Verfahrens MUSYC.
Proformarechnung (Pro-Forma-Rechnung). Sie enthält bis auf die Unterschrift
die gleichen Angaben wie eine Handelsrechnung, wird jedoch „nur-der-Formhalber“ als Vorausrechnung ausgestellt, also vor der Erbringung der Lieferung oder
Leistung. Dies geschieht, wenn der Importeur genaue Angaben über ein
Handelsgeschäft benötigt, z. B. zur Beantragung einer Importlizenz oder zur
Eröffnung eines Akkreditivs. Die P. wird auch im Rahmen eines Angebots oder bei
Mustersendungen und Lieferungen in ein Konsignationslager verwendet.
Prompt ship. Bez. f. ein Seeschiff, das innerhalb kurzer Zeit zur Beladung bereit
liegt. Im Chartergeschäft sind i. d. R. für „prompt ship“ höhere Frachtraten zu
bezahlen.
362
Provision. (1) Vergütung gemäß § 354 I HGB; auf die hat jeder Kaufmann, der in
Ausübung seines Handelsgewerbes für eine andere Person Geschäfte besorgt
(gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag) oder Dienste (auch ohne besondere
Vereinbarung) leistet, in (orts-)üblicher Höhe Anspruch. Vergütung für
Handelsvertreter, Handelsmakler oder Kommissionäre. (2) I .w. S. Bez. für jedes
Entgelt, das Banken ihren Kunden für bestimmte Leistungen berechnen, z. B.
Kreditprovision.
Q
Qualitätsarbitrage im Rahmen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Für
viele Rohstoffe (wie Kaffee, Tee, Baumwolle usw.) gibt es institutionalisierte
Qualitätsarbitragen, die von Vertragsparteien in Fragen der Warenqualität
angerufen werden bzw. für diese schlichtend tätig sein können.
Qualitätsgewicht. Begr. f. das Gewicht einer Ware, das gleichzeitig deren Qualität
bezeichnet. Qualitätsgewichts-Angaben sind z. B. bei Getreide, Holz, Papier
üblich; so ist 100 g-Papier von höherer Qualität als 80 g-Papier.
Qualitätsklausel. Auch in internationalen Handelsverträgen gebräuchliche
Klausel, die besagt, dass mangels besonderer Abrede Ware mittlerer Qualität als
vereinbart gilt.
Qualitätsstaffeln. Bez. f. gestaffelte (gestufte) Preise für Waren, die qualitativ
unterschiedlich sind, aber für den gleichen Zweck verwendet werden können.
Qualitätstypen. Begr. f. die Klassifizierung von Handelswaren zur
Standardisierung der Handelsqualitäten. Qualitätstypen spielen im internationalen
Handel mit Massengütern eine wichtige Rolle.
Qualitäts- und Gewichtsgarantie. Im Außenhandel wird eine solche Garantie
vom Exporteur im Zusammenhang mit einem Inkasso-Auftrag über den vollen
Warenwert gegeben. Der Importeur ist nämlich bei Vorlage der Inkassodokumente
zunächst zur Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet. Wenn sich
nach Abholung und Prüfung der Ware herausstellt, dass
Qualitätsbeeinträchtigungen (z. B. durch Fäulnis) vorliegen und ein zu geringes
Gewicht festzustellen ist, dann ist der Garant – nach Vorlage einer einschlägigen
Bescheinigung – verpflichtet, den gerechtfertigten Preisabschlag aus der Qualitätsund Gewichtsgarantie zu ersetzen.
Qualitätszeugnis oder Qualitätszertifikat. Schriftliche Bescheinigung seitens des
Herstellers oder Lieferanten, dass nur einwandfreies und vertragsgemäßes Material
bei der Herstellung der Ware verwendet wurde. Im Außenhandelsgeschäft
gebräuchlich. Qualitätszeugnisse können auch Garantieerklärungen bzw. -verträge
darstellen; auf deren Grundlage können Garantienehmer vertragliche Ansprüche
auf Erfüllung oder Schadenersatz geltend machen.
Quasi-Geld oder Beinahegeld. Dazu zählen die Komponenten der Geldmenge, die
– vorübergehend – aus dem Wertaufbewahrungsmotiv gehalten werden, aber
kurzfristig in Transaktionsgeld umgewandelt werden können; in gesetzliche
Zahlungsmittel (Bargeld) und/oder in Buchgeld (Giralgeld). Es sind dies die
kurzfristigen Spar- und Termineinlagen: die Einlagen mit vereinbarter
363
Kündigungsfrist bis zu drei Monaten und die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
bis zu zwei Jahren. Zum Q. werden i. w. S. auch Wechsel (als
Zahlungsverpflichtung) und Scheck (als Zahlungsanweisung) sowie geldnahe
Forderungen (Beinahegeld) gerechnet, die (als Geldersatzmittel) an die Stelle von
gesetzlichen Zahlungsmitteln treten können.
Quellensteuern (engl.: withholding taxes oder frz.: impôts à la source retenue).
Sammel-Bezeichnung für Steuern, deren Erhebung nicht im Wege der
Steuerveranlagung, sondern des vorläufigen oder endgültigen Steuerabzugs „an der
Quelle“ erfolgt; wie z. B. bei der Lohnsteuer oder – international bedeutsam – bei
der Besteuerung von Kapitalerträgen (insb. von Dividenden und WertpapierZinseinnahmen).
Quote. (1) Im Außenhandel Begr. für die Zuteilungsmenge bzw. den
Zuteilungswert
im
Zusammenhang
mit
Einfuhrgenehmigungen
und
Einfuhrlizenzen bei Einfuhrkontingentierung sowie im Rahmen einer
Devisenbewirtschaftung. (2) Im internationalen Währungssystem Begr. für die
Einzahlungsverpflichtung (Subskription) eines jeden IWF-Mitgliedstaates, also
dessen Anteil am Kapital des IWF. Ursprünglich war ein Viertel der Subskription
in Gold, der Rest in Landeswährung einzuzahlen. Mit der zweiten Änderung des
IWF-Übereinkommens sind an die Stelle des Goldes die SZR getreten (der IWF
kann aber auch hierfür Zahlungen in fremder und sogar in eigener Währung
zulassen). Nach der Quote eines Mitgliedstaates bemessen sich dessen
Stimmrechte, Ziehungsrechte wie auch die Zuteilung von Sonderziehungsrechten.
R
Ratenkredit. Begr. f. einen auf ein bestimmtes Finanzierungsprojekt bezogenen
Teilzahlungskredit (in Raten zu tilgendes Darlehen) zur Finanzierung von privatem
Konsum, z. B. eines Autos. Der R. wird dem Kreditnehmer nicht in bar ausbezahlt;
er kann (als Abzahlungskredit) nur zweckgebunden im Rahmen eines
Kaufvertrages mit einem bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen
werden (Kaufkredit).
Rat für Handel und Entwicklung – (engl.) Trade and Development Board
(TDB). Organ der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung.
Organ zwischen den alle drei bis vier Jahren stattfindenden UNCTADKonferenzen.
Rating. Standardisiertes Verfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
Staaten (Länder-R.), Unternehmen (z. B. Banken-R., Industriebranchen-R.) oder
Wertpapieren (wie Emissions-R.). Durch unabhängige Institutionen (R.Agenturen) erfolgt nach einheitlichen und konsistenten Verfahren eine
bonitätsmäßige Einstufung der jeweils Betroffenen. Diese liefert international
gültige Maßstäbe für Kauf-, Absatz- und Investitionsentscheidungen. R. steigert
die Transparenz und Effizienz der Märkte.
Raumcharter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim R. werden bestimmte Laderäume
eines Schiffes (z. B. Kühlräume, lange Räume) gechartert.
364
Realkredit. Ein durch Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken oder
Rentenschulden) abgesicherter langfristiger Kredit.
Reeder. Eigentümer eines Schiffes, das ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dient.
Der Reeder kann auch der Verfrachter sein.
Reederei. Allg. Bez. für Schifffahrtsbetrieb; unabhängig davon, ob dieser einen
oder mehrere Reeder (Mitreeder) hat (und gleichgültig, ob Binnen-, Küstenund/oder Seeschifffahrt betrieben wird).
Reeder-Lieferschein. Form des Konnossement-Teilscheins. Reeder-Lieferscheine
werden von der Reederei ausgestellt, nachdem ihr der Importeur das
Konnossement überlassen hat. Wie viele und mit welchem Inhalt R.-L. für den
Importeur ausgefertigt werden, hängt von der Anzahl der Kunden des Importeurs
und deren Nachfrage ab. Gegen Rückgabe des R.-L. wird die Ware am Kai
ausgehändigt.
Referenzkurse des Euro. Diese werden von der EZB börsentäglich auf der
Grundlage der Konzertation zwischen den Zentralbanken um 14.15 Uhr ermittelt
und danach veröffentlicht.
Referenzpreise. Richtpreise. Bestandteil der EG-Agrar-Marktorganisation.
Aufgrund von Marktbeobachtung festgesetzte Mindestpreise – frei EGMarktgrenze – für in die EG-Agrarmarktordnung einbezogene landwirtschaftliche
Produkte.
Referenzwert (der EWWU) für die Lage der öffentlichen Finanzen (engl.:
reference value for the fiscal position). Nach dem Vertrag über die EU gibt es die
expliziten Referenzwerte für die Defizitquote (von max. 3 % des BIP) und die
Schuldenquote (von max. 60 % des BIP) des Gesamtstaates.
Referenzzinssatz. Repräsentativer (Basis-)Zinssatz auf dem freien Markt, der für
eine bestimmte Laufzeit und Währung gilt und sowohl für Anlagen als auch für
Kredite verwendet wird. Kreditgeber und -nehmer einigen sich auf einen R. als
Grundlage für andere Zinssätze. Auf internationalen Finanzmärkten verwendete R.
sind z. B. EURIBOR, LIBOR. Der R. dient Vertragspartnern bei der Festlegung
des Zinssatzes für ihr Finanzierungsgeschäft als Orientierungsgröße. Die
Zinsvereinbarung lautet dann: R. plus Aufschlag (spread); beispielsweise: 2 %
über dem Dreimonats-EURIBOR. Der R. ist kein offizieller Zinssatz (wie z. B. der
Hauptrefinanzierungssatz der EZB).
Reisecharter (engl.: voyage-charter). Begr. d. Charterverkehrs. Der R. bezieht sich
auf eine einmalige Reise oder auf gleiche Reisen in bestimmten Zeitabständen. Im
Chartervertrag ist i. d. R. vereinbart, dass die Miete eines ganzen Schiffes oder
eines Teils davon die Stellung des Kapitäns und der Mannschaft einschließt.
Reservetranche. Ein Teil der Reserveposition im IMF; ein unbedingtes
Ziehungsrecht dar. Die R. eines Landes entspricht den von ihm vorher selbst
erbrachten „echten“ Finanzierungsleistungen. Dazu zählen die gezeichnete Quote
eines Landes, abzüglich des in eigener Währung gezahlten IWF-Mitgliedsbeitrags,
zuzüglich des Anteils hiervon, der vom IWF für Kredite an andere Länder
verwendet wurde. Ein IWF-Mitgliedstaat mit konvertierbarer Währung kann somit
Ziehungen im Rahmen der R. in der Höhe von maximal 100 % seiner Quote in
365
Anspruch nehmen. Hingegen verfügt ein IWF-Mitgliedstaat, dessen Währung nicht
konvertierbar und vom IWF für Ausleihungen nicht verwendbar ist, nur über eine
R. in Höhe des in SZR eingezahlten Betrages (25 % der Quote); dies betrifft v. a.
Entwicklungsländer. Ziehungen in der R. sind – im Unterschied zu Ziehungen in
den Kredittranchen – kostenlos.
Reservewährung. Nationale Währung oder Korbwährung (wie das
Sonderziehungsrecht), die von den Währungsbehörden der einzelnen Staaten zur
Sicherung ihrer internationalen Liquidität als Währungsreserve gehalten wird. Eine
solche Währung muss grundsätzlich voll konvertibel sein (Konvertibilität), um als
R. international anerkannt zu werden. Die weltweit bedeutendsten R. sind der USDollar, der Euro und der japanische Yen. Bis Ende 1998 war die D-Mark die
zweitwichtigste Reservewährung.
Risiko. Mit einem Wagnis verbundene Verlustgefahr. Sie ist infolge zukünftiger
Ungewissheiten mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit, im besonderen mit der
außenwirtschaftlichen, verbunden. Jedes R. hat Auswirkungen auf die Liquidität,
Rentabilität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.
Risiken im Außenhandel. Dies sind zum einen ökonomische Risiken, die durch
eigene unternehmerische Fehleinschätzungen oder nicht beeinflussbare
wirtschaftliche Ereignisse den Erfolg bedrohen und erwartete Gewinne schmälern.
Zum anderen sind es Länderrisiken, bei denen die Verlustgefahr in bes. Situationen
oder Aktivitäten in den Ländern der Vertragspartner steckt. Ökonomische Risiken:
Erfüllungsrisiko,
Kreditrisiko,
Lieferungs-/
Annahme(Abnahme)risiko,
Marktrisiko, Preisrisiko, Standortrisiko, Transportrisiko, Wechselkursrisiko.
Länderrisiken: Politische Risiken, Zahlungsverbotsrisiko, Moratoriumsrisiko,
Transferrisiko, Konvertierungsrisiko, rechtliche Risiken, sozio-politische Risiken.
Das
Währungsrisiko
umfasst
das
Wechselkurs-,
Transferund
Konvertierungsrisiko.
Rollende Ware. Bez. f. Ware, die sich auf dem Straßentransport- und
Schienentransportweg befindet. Analog: schwimmende Ware, fliegende Ware.
Roll on/Roll off-Verkehr – RoRo-Verkehr. Bez. f. bes. Form des kombinierten
Verkehrs, der Spezialschiffe (RoRo-Schiffe, Fähren mit aufklappbarem Bug oder
Heck) voraussetzt. Dadurch können Straßenfahrzeuge und/oder Schienenfahrzeuge
über spezielle Laderampen mit eigener Kraft an und von Bord fahren (rollen).
S
Sammelladungsverkehr,
Sammelgutverkehr,
Spediteur-Sammelgutverkehr.
Gemeinsame Beförderung vieler kleinerer Sendungen als Sammelladung im sog.
Hauptlauf einer Transportkette. Im Vorlauf werden die Sendungen bei ihren
Versendern von einem Versandspediteur eingesammelt; im Nachlauf werden die
Sendungen durch einen Empfangsspediteur an ihre Empfänger verteilt.
Scheck. Unbedingte schriftliche Anweisung an ein Kreditinstitut seitens des
Ausstellers, zulasten seines Kontos einen bestimmten Geldbetrag an einen Dritten
auszuzahlen. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG). Der Scheck muss
folgende gesetzliche Merkmale aufweisen: Bez. als Scheck im Text der Urkunde
366
(Scheckklausel); unbedingte Zahlungsanweisung („Zahlen Sie ...“); das bezogene
Kreditinstitut (das zahlen soll); Zahlungsort, Ausstellungsort, Ausstellungstag, die
(handschriftliche) Unterschrift des Ausstellers. Als streng förmliches Wertpapier
ist der Sch. ein geborenes Orderpapier. Aufgrund der Überbringerklausel („oder
Überbringer“) ist er aber grundsätzlich ein Inhaberpapier; Überbringerscheck.
(Wird auf dem Sch. die Rektaklausel – „nicht an Order“ – vermerkt, wird dieser
zum Rektascheck.) Nach der Einlösungsart werden Barscheck und
Verrechnungsscheck unterschieden. Der Sch. ist ein relativ sicheres
Zahlungsinstrument, besonders als Eurocheque und Reisescheck auch im
internationalen Zahlungsverkehr. Dennoch nimmt seine Bedeutung mit
zunehmendem Electronic Banking deutlich ab.
Schifferbörse. Markt, an dem Binnenschifffahrts-Frachten börsenmäßig gehandelt
werden, differenziert nach Berg- und Talfahrten; z. B. in Duisburg oder Rotterdam.
An der Sch. sind Reeder, Spediteure und Partikuliere zugelassen.
Schifffahrtskonferenz. Zusammenschluss mehrerer Reedereien zur Festlegung
einheitlicher Frachtraten in der Linienschifffahrt.
Schiffsbrief. Die von der Registerbehörde des Heimathafens ausgestellte Urkunde
über die Eintragung eines Binnenschiffes im Schiffsregister.
Schiffseigner. Eigentümer eines der Binnenschifffahrt dienenden Schiffes.
Schiffsmanifest. Bez. f. die Aufstellung der auf einem Schiff geladenen Güter,
geordnet nach Menge und Verpackung; mit Angabe des Bestimmungsortes. Das
Sch. wird für die Verzollung verwendet.
Schiffsmakler. Makler, der Schiffsraum, Ladungen, Liegeplätze und damit
Zusammenhängendes vermittelt; als solcher ist er Handelsmakler und unterliegt
den für diese geltenden Rechtsvorschriften.
Schiffsregister. Öffentliches Register, in dem ein Schiff mit seinen wesentlichen
Merkmalen,
seinem(n)
Eigentümer(n)
(Reeder
oder
Schiffseigner),
Schiffshypotheken und event. Nießbrauchrechten verzeichnet ist (entspricht
weitgehend dem Grundbuch für Grundstücke). Ein Schiff ist in das Sch. des
Heimathafens oder Heimatortes einzutragen. Nach der Schiffsregisterordnung
werden in Deutschland die Sch. von Amtsgerichten geführt, die von der
Landesjustizverwaltung als Registerbehörden bestimmt worden sind.
Schiffszertifikat, Registerbrief. Die von der Registerbehörde des Heimathafens
ausgestellte Urkunde über die Eintragung eines Seeschiffes im Schiffsregister.
Schwarzhandel. Begr. f. d. Warenhandel, der unter Umgehung gesetzlicher oder
behördlicher Vorschriften getätigt wird. Dazu zählt der („Schleich“-)Handel mit
Drogen, Schmuggel-, Hehlerware oder zum Verkauf nicht freigegebenen bzw.
nicht zugelassenen Gütern (wie z. B. mit verdorbenen, gesundheitsgefährdenden
Waren oder jugendgefährdenden Schriften und Videos).
Schwellenländer. International nicht exakt definierte Bez. f. Länder, die aufgrund
ihrer wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung nicht mehr eindeutig die
Merkmale von Entwicklungsländern aufweisen, sondern sich bereits auf dem Weg
zu einem Industrieland befinden. Ihr soziale Entwicklung (z. B. durch Indikatoren
zum Gesundheits- und Bildungswesen ausgedrückt) kann aber mit der
367
wirtschaftlichen Entwicklung noch nicht Schritt halten. Solche typischen „Newly
Industrializing Countries“ (engl.) sind zurzeit z. B. Brasilien, Mexiko, Südafrika.
Schwimmende Ware. Bez. f. Ware, die sich auf dem Wassertransportweg (auf
Binnen- oder Seeschiffen) befindet. Analog: rollende Ware, fliegende Ware.
Seefrachtgeschäft.
Betrifft
die
Güterbeförderung
auf
Seeschiffen.
Rechtsgrundlage dieser Dienstleistung ist ein Chartervertrag oder ein
Stückgutvertrag. Im S. entspricht der Verfrachter (der Reeder und Ausrüster sein
kann) dem Frachtführer des Land-, Binnengewässer- und Luftfrachtgeschäftes; der
Befrachter dem Absender.
Seefrachtvertrag. Vertragliche Vereinbarung zur Beförderung von Gütern mit
Schiffen im Seeverkehr zu einem bestimmten Empfänger (Frachtvertrag). Der S.
kann sich auf das ganze Schiff – einen Teil davon bzw. einen bestimmten Raum –
beziehen oder aber nur auf Stückgüter (Stückgutvertrag). Im Rahmen des S.
werden Konnossemente ausgefertigt.
Seehafenspediteur. Internationaler Spediteur, ansässig in Hafenstädten. Er
veranlasst im Seehafen die Anlieferung von Gütern und deren Weiterlieferung von
dort, den Umschlag von Gütern von Landverkehrsmitteln auf Seeschiffe und
umgekehrt, die Zusammenstellung und Verteilung von Sammelladungen
(Sammelladungsverkehr). Der S. ist bei Transitverkehr zugleich Grenzspediteur.
Seekonnossement (engl.: Marine/Liner/Ocean Bill of Lading, B/L). Das
“klassische” Konnossement der Seeschifffahrt, das nur für die Hafen-zu-HafenVerladung von Waren anwendbar ist.
Seemeile (sm) – (engl.: nautical mile). Im Schiffsverkehr verwendete
Längeneinheit; internationales Standardmaß: 1 sm = 1,852 km. Die sm
unterscheidet sich von der angelsächsischen Meile (mile): 1 mile = 1,60934 km.
Seeprotest. Die vor einem Notar oder Konsulat beeidigte Erklärung des Kapitäns
(oder des ihn vertretenden Schiffsoffiziers) eines Seeschiffes, Reiseunfälle oder
Schlechtwetterereignisse betreffend.
Selbstständige. Personen, die einen Betrieb bzw. ein Unternehmen als Eigentümer
oder Pächter führen; sie sind als solche berufstätig und erzielen ein eigenes
Einkommen (aus selbstständiger Erwerbstätigkeit).
Sorten. Begr. f. ausländische gesetzliche Zahlungsmittel, also ausländisches
Bargeld; in Form von Banknoten (die Gegenstand des Geldwechselgeschäftes der
Banken sind) und von Münzen. Sorten werden im Unterschied zu den Devisen
nicht amtlich gehandelt.
Sortengeschäft. Es umfasst den Austausch von inländischen gegen ausländische –
sowie v. a. den Austausch von ausländischen gegen inländische – Banknoten
und/oder Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Dazu gehört auch der
Verkauf und Ankauf von Reiseschecks.
Spediteur. Spediteur ist derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, im eigenen
Namen die Güterversendung durch Frachtführer oder durch Verfrachter für
Rechnung eines anderen (des Versenders) zu besorgen (§ 407 HGB). Der Sp. ist
somit grundsätzlich ein Transportmittler; er kann aber auch selbst der Frachtführer
(z. B. auch nur auf Teilstrecken) sein. Als Vergütung für seine Leistungen kann der
368
Sp. gegenüber seinem Auftraggeber entweder einen Pauschalbetrag (fester
Übernahmetarif) oder einzeln alle Transportkosten zuzüglich einer Provision
abrechnen. Der Sp. hat ein gesetzl. Pfandrecht an der übernommenen Ware bis zur
Bezahlung seiner Auslagen; daher erfolgt die Frachtzahlung häufig im Voraus oder
als Abschlagszahlung..
Steueroase. Bez. für Länder, die entweder keine oder erheblich niedrigere Steuern
als die übrigen Länder erheben bzw. Steuerprivilegien für bestimmte Einkommen
und Vermögen gewähren. Durch ein solches Steuergefälle ist ein Anreiz gegeben,
Einkommen und Vermögen aus Hoch- in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Zum
Zwecke der Steuerersparnis kommt es daher zu Wohnsitzverlegungen und zur
Gründung von Basisgesellschaften. Bekannte „Steuerparadiese“ sind z. B.: die
Bahamas, die Bermuda-Inseln; mit Einschränkungen auch Liechtenstein,
Luxemburg (bisher), Monaco, Schweiz.
Stückgut. Begr. f. Waren, die individuell verpackt sind (z. B. in Kisten, Säcken,
Fässern), in Ladungseinheiten zusammengefasst sind (z. B. in Containern oder
Paletten) oder sich einzeln in Form, Gewicht und Abmessungen voneinander
unterscheiden. Dadurch kann St. bei Transport-, Lagerungs- und
Umschlagsvorgängen als Beförderungseinheit behandelt werden. Stückgut bis zu
einem Gewicht von 30 kg wird als Kleingut bezeichnet.
T
Tante-Emma-Laden. Kleiner Einzelhandelsbetrieb (Gemischtwarengeschäft).
Versorgt vorwiegend in Wohngegenden die Bevölkerung der Nachbarschaft mit
Lebensmitteln und einigen Gütern des kurzfristigen Haushaltsbedarfs.
Tara. Begr. f. d. Gewicht der Verpackung; Differenz zwischen Brutto- und
Nettogewicht einer Ware bzw. Ladung.
Teilcharter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim T. werden einzelne, unbestimmte
Laderäume eines Schiffes gechartert.
Tel-quel-Klausel. Internationale Handelsklausel, die insb. im Überseehandel als
Qualitätsklausel verwendet wird. Danach hat der Käufer die Ware in der Qualität
abzunehmen, die sie bei der Lieferung aufweist. Der Verkäufer übernimmt mit der
T.-q.-K. keine Gewähr für eine bestimmte Qualität der gelieferten Ware. Es muss
nicht Ware mittlerer Art und Güte sein. Es kann auch Ware der schlechtesten Sorte
sein, aber unbeschädigt und unverdorben. Die gelieferte Ware muss gem. dem
Handelsbrauch als Handelsgut anzusehen sein und darf nicht Ausschussware sein.
Handelsüblich ist oftmals, eine mittlere Qualität vertraglich besonders zu
vereinbaren.
Trampschifffahrt. Sie befördert Güter nach Bedarf; auf individuell gewünschten
Seewegen, nach frei vereinbartem Fahrplan. Route und Fahrplan richten sich also
nach dem Frachtangebot; dieses bestimmt auch im Zusammenspiel mit dem
verfügbaren Laderaum die Frachtrate.
Transfer. Bez. f.: (1) Übertragung von Werten zwischen zwei Staaten im
internationalen Zahlungsverkehr, bei denen die Währung des einen Staates (z. B.
des Schuldnerlandes) in die Währung des anderen Staates (z. B. des
369
Gläubigerlandes) umgewandelt wird. Oder (2) einseitige (unentgeltliche)
Übertragungen im internationalen Zusammenhang, die ihren Niederschlag in der
Zahlungsbilanz finden; vgl. dazu Bilanz der laufenden Übertragungen oder Bilanz
der Vermögensübertragungen.
Transitausfuhr. Ausfuhr von Waren, die über ein Drittland in das Empfängerland
geleitet werden. Switchgeschäft.
Transiteinfuhr. Einfuhr von Waren, die über ein Drittland aus dem Ursprungsland
(Lieferland) bezogen werden.
Transitlager. Zollgutlager.
Transithandel. Neben dem direkten und indirekter Export und Import ist der T.
eine Grundform des Außenhandels. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass die
Warenlieferung nicht unmittelbar vom Exporteur zum Importeur erfolgt, sondern
ein Dritter aus einem anderen Land dazwischen geschaltet ist. Dieser
Transithändler lässt die Ware in seinem Land ein- und ausfuhrrechtlich als
Transitware (Durchfuhrware) abfertigen. Die Ware erfährt im Transitland keinerlei
Veränderung, Be- oder Verarbeitung, auch keine Lagerung.
Transithändler. Person, die Transithandel betreibt. Er hat im Bezug auf Exporteur
und Importeur seinen Sitz in einem Drittland.
местонахождение в третьей стране.
Transithandelsspitze. Begr. f. d. Restbetrag, der einem Transithändler bei einem
aktiven Transithandelsgeschäft verbleibt, nachdem er von seinem BruttoVerkaufserlös den Kaufpreis (einschl. Nebenkosten), den er an den ausländischen
Warenlieferanten zu zahlen hat, abgezogen hat.
Transnationale Unternehmung. Bez. f. eine Unternehmung, die global tätig ist
und multinationale Flexibilität mit spezifischer Marktnähe verbindet. Die
internationale
Innovationskraft
–
und
damit
die
internationale
Wettbewerbsfähigkeit – soll dadurch gefestigt bzw. gesteigert werden, dass das
Management der transnationalen Unternehmung einerseits nach einer einheitlichen
Vision gemeinsame Entwicklungen und Synergieeffekte weltweit durchsetzt,
andererseits aber auf die individuellen Motivationen der ausländischen
Tochtergesellschaften setzt, um so in einem integrierten Netzwerk die
unterschiedlichen Ressourcen möglichst effizient global nutzen zu können.
Transportrisiko. Es liegt im Außenhandel in der Gefahr der Beschädigung oder
des Verlustes der Ware auf dem Transportweg, z. B. durch einen Unfall auf dem
Landweg,
eine
Havarie
auf
dem
Seeweg,
(banden-)kriegerische
Auseinandersetzungen oder andere Ereignisse, sowie in der Verzögerung der
Transportabwicklung. Das T. kann seinerseits in unterschiedlicher Weise auftreten:
qualitatives T. (Beschädigung und Verschlechterung der Ware), quantitatives T.
(Verringerung oder Verlust der Ware), lokales T. (Versand der Ware an den
falschen Ort), temporales T. (Verzögerung oder Verhinderung der
Warenbeförderung).
Transportversicherungsdokumente. Sammel-Bez. f.
Transportversicherungspolice und Transportversicherungszertifikat. Im Zuge der
Finanzierung eines Außenhandelsgeschäftes verlangt ein Kreditinstitut immer eine
370
Transportversicherung.
Transportversicherungspolice oder Transportversicherungsschein.
Transportversicherungsdokument, das bei Abschluss eines
Transportversicherungsvertrages vom Versicherer ausgestellt wird. Dies kann
unterschiedlich erfolgen: (1) als Einzelpolice bei einmaligem/getrennten
Versicherungsabschluss für einzelne Warentransporte (für die Bedingungen und
Prämien von Fall zu Fall vereinbart werden). Die Einzelpolice kann ihrerseits als
gekorenes Orderpapier (und dadurch als Wertpapier) oder als qualifiziertes
Legitimationspapier ausgestellt werden. (2) Als Generalpolice bei Versicherung
von regelmäßigen oder häufigen Transporten gleicher Art und vergleichbarer
Risiken („laufende Versicherung“). In diesem Fall kann für den einzelnen
Warentransport ein Transportversicherungszertifikat ausgefertigt werden.
Transportversicherungszertifikat. Bei Vorliegen einer Generalpolice kann der
Versicherer für die einzelnen Warentransporte ein T. ausstellen. Dies kann (wie im
Fall der Einzelpolice) in Form eines gekorenen Orderpapiers oder eines
qualifizierten Legitimationspapiers erfolgen.
U
Überfremdung. Außenwirtschaftsrechtliche Bez. für die Zunahme des Einflusses
Gebietsfremder auf gebietsansässige Unternehmen. Überfremdung kann auf dem
Wege des Kaufs von (Sperr- oder Mehrheits-)Kapitalanteilen (Aktienpakete von
AGs; Gesellschafteranteile von GmbHs) zustande kommen. Die Möglichkeiten
einer Ü. können durch die Emission von Mehrstimmrechts-Aktien oder
vinkulierten Namensaktien eingeschränkt werden; auch durch die
Stimmrechtsbeschränkung (gem. §§ 134 und 139 AktG) der Aktionäre.
Überführung zum freien Verkehr. Zollverfahren, bei dem das Zollgut (in der EU
die Nichtgemeinschaftsware) nach der Zollabfertigung und der Verzollung zur
Inlandsverwendung freigestellt (also Gemeinschaftsware, Freigut) wird.
Überkapitalisierung. Diese liegt in einem Unternehmen vor, wenn das
Eigenkapital (Grund- oder Stammkapital) im Verhältnis zur Ertragskraft oder zum
realen Vermögenswert eines Unternehmens zu hoch ist. Überkapitalisierung kann
durch zu hohe Bewertung von Sacheinlagen und/oder durch Gewinnansammlung
zustande kommen. Durch Ü. kommt es zur Verringerung der Rentabilität; der
erzielte Gewinn muss auf ein zu hohes Kapitalvolumen bezogen werden. Größere
praktische Bedeutung hat der Gegensatz: die Unterkapitalisierung.
Überlassung von Waren. Vor In-Kraft-Treten des Zollkodex (ZK) entsprach die
„Freigabe“ dem zollrechtlichen Begriff der Überlassung. Dies ist – nach Art. 4 Nr.
20 ZK – die Beendigung der vorübergehenden zollamtlichen Verwahrung. Danach
kann der Zollanmelder frei über die Ware verfügen. Importierte Waren, die in das
Zolllagerverfahren überführt werden, sind nach der Überlassung unverzüglich in
die Lagereinrichtung zu verbringen.
Übernahmeladeschein. Dokument des Außenhandels, mit dem der Frachtführer
bescheinigt, die Ware übernommen, aber noch nicht verladen zu haben.
371
Überschuldung. Diese liegt vor, wenn der Verlust eines Unternehmens größer ist
als das gesamte Eigenkapital (Grund-, Stammkapital; einschl. ausgewiesener
Reserven). Überschuldung einer juristischen Person (wie AG oder GmbH)
erfordert (wie Zahlungsunfähigkeit), das gerichtliche Insolvenzverfahren zu
beantragen.
Überschussreserve. Differenz zwischen dem (höheren) Mindestreserve-Ist und
dem (niedrigeren) Mindestreserve-Soll eines Kreditinstitutes; gehalten bei der
Zentralbank. Die Ü. zählt zu den freien Liquiditätsreserven der Kreditinstitute.
Diese können jederzeit frei (kostenlos) über ihre Ü. verfügen.
Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) – (engl.) Overseas Countries and
Territories (OCTs) oder (frz.) Pays et Territoires d’Outre-Mer (PTOM). Begr. des
Europarechts und des deutschen Außenwirtschaftsrechts für Kolonien,
Treuhandgebiete, Überseeprovinzen u. Ä., die noch keine Selbstständigkeit erlangt
haben. Die ÜLG sind gem. Art. 131 EG-Vertrag mit der Europäischen
Gemeinschaft assoziiert; sie erhalten Hilfen aus dem Europäischen
Entwicklungsfonds.
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union – (frz.)
Centre de Traduction des organes de l’Union Européenne (CDT); (engl.)
Translation Centre for the bodies of the EU. Gegr. 1994. Sitz: Luxemburg. Das
CDT hat die Aufgabe, die erforderlichen Übersetzungen für die dezentralisierten
Gemeinschaftsagenturen der EU durchzuführen.
http://www.cdt.eu.int
Übertragbares Akkreditiv. Art des Dokumentenakkreditivs, bei dem der
Akkreditierte (Erstbegünstigte) berechtigt ist, seine Ansprüche ganz oder teilweise
an Dritte (Zweitbegünstigte) abzutreten. Dadurch können z. B. Lieferanten des
Exporteurs an dessen Rechten aus dem Akkreditiv zur Sicherung ihrer
Forderungen gegenüber dem Erstbegünstigten beteiligt werden.
Überwachungszollstelle. Die im Bewilligungsbescheid für das Zolllagerverfahren
zur Überwachung bestimmte Zollstelle (gem. Art. 496 a ZK-DVO).
Überweisung. Häufig gebrauchte Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, bei
dem aufgrund eines Auftrags eines Bankkunden von dessen Konto ein bestimmter
Giralgeldbetrag auf das Konto eines anderen Kunden bei der gleichen oder einer
anderen Bank übertragen wird.
Übrige Welt. Begr. a. d. Sektorengliederung des ESVG für die Gesamtheit der
Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz (z. B. Unternehmen) oder Wohnsitz
(private Haushalte) außerhalb des inländischen Wirtschaftsgebietes, also im
Ausland haben.
Umlaufgeschwindigkeit des Geldes im gesamtwirtschaftlichen
Einkommenskreislauf. Sie errechnet sich aus der Division des
gesamtwirtschaftlichen Nominaleinkommens durch die gesamtwirtschaftliche
Geldmenge. Sie drückt die Leistung des Geldes als Tauschmittel
(Transaktionsfunktion) für alle gesamtwirtschaftlichen Transaktionen in einer
Rechnungsperiode aus.
372
Umsatzsteuer. Steuer, die auf alle Verkehrsakte von Waren und Leistungen zu
entrichten ist, die Unternehmen und z. T. auch Behörden und Einrichtungen des
Staates sowie private Organisationen ohne Erwerbscharakter durchführen. Die
Erhebung der Umsatzsteuer erstreckt sich auf alle inländischen
Einkommensverwendungsakte; im Unterschied dazu werden Verbrauchssteuern
nur auf partielle Einkommensverwendungen erhoben.
Umsatzsteuerbefreiung bei der Ausfuhr. Gem. § 4 UStG sind steuerfrei:
Ausfuhrlieferungen (nach § 6 UStG), innergemeinschaftliche Lieferungen (nach §
6 a), Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7), Umsätze für die
Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 8) sowie grenzüberschreitende
Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen
Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich die Leistungen
unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte
Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet
befördert werden.
Umschließungen. Nach dem Zollrecht der Begr. f. alle Verpackungen
(Behältnisse, Aufmachungen, Umfüllungen und Unterlagen), welche die Waren
während des Transportes oder der Aufbewahrung schützen.
Umwandlung. Begr. f. die Änderung der Rechtsform einer Unternehmung. So
kann eine Einzelunternehmung in eine Personengesellschaft (z. B. eine KG), eine
Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (z. B. eine AG) umgewandelt
werden. Gründe für eine solche U. können in der Erhöhung der Kapitalbasis, der
Steigerung der Kreditwürdigkeit, der Erweiterung der Gesellschafterzahl, der
Erlangung von Besteuerungsvorteilen u. a. m. liegen.
Umwandlungsverfahren. Begr. d. besonderen Zollverkehrs.
Nichtgemeinschaftswaren werden im binnenwirtschaftlichen Zollgebiet ohne
Erhebung von Einfuhrabgaben einer zollamtlich überwachten Be- oder
Verarbeitung unterzogen. Dabei werden die Waren in eine andere Beschaffenheit
oder einen anderen Zustand – einer meist niedrigeren Produktionsstufe –
umgestaltet; z. B. können Nahrungsmittel denaturiert, Waren in Reste oder Abfälle
umgewandelt oder die ursprünglichen Bestandteile eines Gutes wiedergewonnen
werden. Erst danach werden die umgewandelten Erzeugnisse zu den für sie
geltenden Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt. Dies ist
für importierende Unternehmen vorteilhaft, weil niedrigere Zollsätze erhoben
werden. Die Anwendung des U. ist nur zulässig, wenn sie schriftlich beantragt und
von den zuständigen Zollbehörden genehmigt wurde. Eine Genehmigung wird nur
unter bestimmten Voraussetzungen (gem. Art. 133 ZK) erteilt.
Umweltsteuer (engl.: environmental tax). Ökosteuer.
Unbestätigtes Akkreditiv. Art des Dokumentenakkreditivs. Ein unbestätigtes
Akkreditiv liegt vor, wenn eine andere Bank (Korrespondenzbank oder Hausbank
des Exporteurs) als Akkreditivstelle den Begünstigten über die
Akkreditiveröffnung ohne eigenes abstraktes Schuldversprechen benachrichtigt;
also mit diesem Avis keine eigene Haftung übernimmt.
373
Ungebundene Finanzkredite an das Ausland. Dabei handelt es sich um Darlehen
inländischer Kreditgeber an ausländische Schuldner. Sie werden zur Finanzierung
bestimmter kommerzieller Vorhaben im Ausland gewährt. Sie dürfen – gem. dem
Grundsatz der Projektbindung – nicht im Zusammenhang mit deutschen
Lieferungen oder Leistungen ins Ausland stehen; sie dürfen auch nicht zur
Umschuldung (Ablösung von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Lieferund Leistungsgeschäften) verwendet werden.
Universalbank. Geschäftsbank, die alle Bankgeschäfte betreibt; sowohl das
Einlagen- und das Kreditgeschäft als auch das Wertpapiergeschäft.
Universalmesse. Messe, deren Warenangebot sich auf die Erzeugnisse mehrerer
Wirtschaftsbereiche bezieht.
Unreines Konnossement. Konnossement, in dem der Reeder vermerkt hat, dass
die verladene Ware Verpackungs-/Ladungsmängel aufweist.
Unselbstständige. Personen, die als Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende
abhängig beschäftigt sind (in Unternehmen, Verbänden, staatlichen Einrichtungen,
privaten Organisationen). Sie beziehen aus ihrer Berufstätigkeit Einkommen aus
unselbstständiger Arbeit; Arbeitnehmereinkommen. Gegensatz: Selbstständige.
Unterkapitalisierung. Diese ist gegeben, wenn ein Unternehmen im Verhältnis zu
seinem Anlagevermögen, seiner (Umsatz-)Größe oder seiner Zielsetzung über eine
zu geringe Eigenkapitalausstattung (oder auch über zu wenig langfristiges
Fremdkapital) verfügt. Gründe einer U. können sein: unzureichende
Kapitalausstattung bei der Unternehmenserrichtung, rasches Ansteigen des
Kapitalbedarfs aufgrund der Unternehmensexpansion oder auch starke
Kapitalverluste. Ein unterkapitalisiertes Unternehmen unterliegt der Gefahr,
illiquide (zahlungsunfähig) zu werden. Gegensatz: Überkapitalisierung.
Unternehmen. V. a. in Gesetzestexten und in der Statistik der Wirtschaftszweige
verwendete Bezeichnung für Unternehmung.
Unternehmung. Wirtschaftlich-finanziell und rechtlich organisierte Einheit,
ausgerichtet auf eine nachhaltige Ertragserbringung; nach dem Prinzip der
maximalen oder angemessenen Gewinnerzielung. Als Syn. für Unternehmen
verwendet; umgangssprachlich (fälschlicherweise) auch für Betrieb.
Ursprungsland. Bez. im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne für dasjenige Land, in
dem Waren des Außenwirtschaftsverkehrs gewonnen oder hergestellt worden sind.
Sind mehrere Länder an der Gewinnung oder Herstellung einer Ware beteiligt,
dann hat diese ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und
wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten
Betrieb stattgefunden hat. Der Ursprung der Ware wird durch das
Ursprungszeugnis dokumentiert.
Ursprungsware. Als U. im Sinne des Zollrechtes gilt eine Ware, die in einem
Land (Ursprungsland) entweder vollständig oder – unter Verwendung von Waren
aus einem anderen Land – in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden ist.
Für die entsprechende Beurteilung sind im Harmonisierten System in den Kap. 84
bis 91 alternative Prozentsätze festgesetzt.
374
Ursprungszeugnis (U; engl.: certificate of origin). Ein Warenbegleitdokument im
Außenwirtschaftsverkehr. Mit ihm soll sichergestellt werden, dass eine Ware,
deren Import nur aus einem bestimmten Land zulässig ist, auch tatsächlich ihren
Ursprung in diesem Land hat.
V
Valuta. Bez. für (1) ausländische Währung; (2) Gelder in ausländischer Währung;
(3) Gelder in einer bestimmten Währung (z. B. EUR-Valuta, RUB-Valuta). (4)
Auch Bez. f. den Zeitpunkt der Gutschrift oder Lastschrift auf einem Bankkonto;
Wertstellung/Valutierung.
Variabler Handel. Bez. f. einen (Wertpapier-)Markt (mit großen Umsätzen), auf
dem es während der gesamten Börsenzeit – der jeweiligen Angebots- und
Nachfragesituation entsprechend – zu getrennten Abschlüssen mit variabler
Notierung kommt; es also für jeden zustande gekommenen Abschluss eine eigene
Kursfestsetzung gibt. Im Gegensatz zum Einheitsmarkt.
Venture Capital. Begr. f. Risiko- oder Wagniskapital, das für einen bestimmten
Zeitraum ohne herkömmliche Sicherheiten allein auf Grund zukünftiger positiver
Markterwartungen und damit verbundener geschätzter Ertragschancen
bereitgestellt wird. Der (mit)haftende (Eigen-)Kapitalgeber wird vom
Kapitalnehmer über die diesbezüglichen innovativen „Projektideen“
unternehmerisch beraten. Mit Venture Capital werden Risikoprojekte, z. B.
Produktinnovationen, Forschung und Entwicklung finanziert.
Verband der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation. Am
15.03.1995 als russische juristische Person in Moskau gegründet. Ein
Selbstverwaltungsorgan von dzt. ca. 360 deutschen Unternehmern und
Unternehmen, die in der Russischen Föderation wirtschaftlich tätig sind. Vertritt
deren Anliegen in Russland und fördert die Zusammenarbeit mit den russischen
Partnern in beiderseitigem Interesse. Mit diesem Verband hat sich die deutsche
Wirtschaft eine „zentrale Stimme“ geschaffen, um einen wirtschaftspraktischen
und wirtschaftspolitischen Dialog mit der russischen Regierung und
Administration konstruktiv fortführen zu können.
www.vdw.ru
Verbindlichkeiten. Verpflichtungen (Schulden) eines Unternehmens. Sie sind
gem. § 253 (1) HGB mit dem Rückzahlungsbetrag in der Handelsbilanz
auszuweisen.
Verbraucherkredit. Konsumentenkredit.
Verbrauchsteuern. Sie zählen zu den historisch ältesten Steuern und knüpfen an
die Einkommensverwendung durch Verbrauch an. Zu den V. zählen
Mengensteuern wie Mineralöl-, Branntwein-, Essigsäure-, Bier-, Kaffee-,
Schaumwein-, Spielkartensteuer (bis zum 01.01.1993 auch Leuchtmittel-, Salz-,
Tee- und Zuckersteuer); Wertsteuern wie Vergnügungs-, Rennwett- und Lotterie-,
Getränke-, Versicherung-, Feuerschutz-, Jagd- und Fischereisteuer; sonstige
(kombinierte) Verbrauchsteuern wie Tabak-, Hunde- und Schankerlaubnissteuer,
Spielbankenabgabe.
375
Verfalldatum (engl.: expiration/expiry date). Bez.: (1) Letzter Zeitpunkt (Tag), bis
zu dem bei Optionsgeschäften/Optionsscheinen die Optionsausübung möglich ist.
(2) Endgültiger Erfüllungstermin bei Futures oder Forward Kontrakten.
Verfrachter ist, wer es übernimmt, gewerbsmäßig im eigenen Namen und für
fremde Rechnung Güter auf dem Seeweg zu transportieren. Er kann dazu ein
eigenes Schiff einsetzen (also zugleich Reeder sein) oder ein ihm nicht gehörendes
Schiff für eigene Rechnung führen oder führen lassen. Der V. wird auch als
Seefrachtführer bezeichnet. Dem V. im Seeverkehr entspricht der Frachtführer bei
Land-, Binnenschiff- und Lufttransporten.
Verrechnungsscheck. Scheck, auf dessen Vorderseite (aus Sicherheitsgründen)
der Vermerk „nur zur Verrechnung“ angebracht ist. Bei einem V. kann der
Scheckbetrag nur durch Gutschrift auf einem Konto eingelöst werden; bei ihm ist
Barauszahlung ausgeschlossen.
Versandanmeldung. Versandschein. Im gemeinschaftlichen Versandverfahren ist
hierfür
das
Einheitspapier
zu
verwenden.
Bei
unverzollten
Nichtgemeinschaftswaren (Drittlandswaren) im externen Verfahren die
Versandanmeldung T 1, bei Gemeinschaftswaren im internen Verfahren die
Versandanmeldung T 2.
Versandanzeige (engl.: advice of shipment). Mit ihr gibt der Exporteuer dem
Importeuer einen verbindlichen Zwischenbescheid über die abgeladene bzw.
verladene Ware, deren Menge und Markierung, über das Transportmittel, den Ort
und Zeitpunkt der Abladung bzw. Verladung sowie den Bestimmungshafen bzw.
Bestimmungsort. Der Importeur kann nach Erhalt der V. erforderlichenfalls die
Transportversicherung abschließen, seine Kunden über den voraussichtlichen
Ankunftszeitpunkt der Ware in Kenntnis setzen, weitere Transportmittel und
benötigten Lagerraum organisieren sowie die Verzollung der Waren vorbereiten.
Versandklauseln. Durch sie ist festgelegt (analog zu anderen Handelsklauseln),
welche Versand- oder Transportkosten vom Käufer und welche vom Verkäufer zu
tragen sind: Lieferung frei Haus, Lieferung frachtfrei, Lieferung frei Waggon,
Lieferung unfrei, Lieferung ab Werk.
Versandschein, Versandanmeldung. Zollpapier, das dem Zollbeteiligten von der
Abgangszollstelle bei der Überlassung von Waren ausgehändigt wird, sobald diese
zum gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt sind. Der V. begleitet die
Waren. Er ist der Bestimmungszollstelle bei der erneuten Gestellung vorzulegen.
Versender. (1) Gem. deutschem Außenwirtschaftsrecht ist (gebietsansässiger) V.,
wer auf Veranlassung eines Ausführers, dem er zur Lieferung verpflichtet ist, die
Ware zur Erfüllung eines Liefervertrages des Ausführers an dessen gebietsfremden
Abnehmer liefert. (2) Gem. deutschem Handelsrecht ist bei einem
Speditionsgeschäft V. derjenige, für dessen Rechnung der Spediteur die
Versendung durch einen Frachtführer oder einen Verfrachter im eigenen Namen
besorgt (§ 407 HGB). Dabei ist der Spediteur im Verhältnis zum Frachtführer der
Absender, im Verhältnis zum Verfrachter der Befrachter.
Vierte Welt. Begr. f. die „am wenigsten entwickelten Länder“ (engl.: least
developed countries – LDC), die „ärmsten der armen“ Entwicklungsländer.
376
Merkmale: sehr niedriges Pro-Kopf-Einkommen, hohe Defizite bei den
Grundbedürfnissen (Ernährung, Erziehung, Gesundheit, Wasser), unzureichende
Infrastruktur,
überwiegend
Produktion
für
den
eigenen
Bedarf
(Subsistenzwirtschaft), sehr niedrige Produktivität der Landwirtschaft, äußerst
schwache Außenhandelsverflechtung.
Volatilität. Schwankungsmaß der Variabilität von Zinssätzen, Wertpapier- und
Devisenkursen. Je höher die Volatilität eines Finanzinstrumentes ist, desto höher
ist auch das mit einem Finanzinstrument verbundene Risiko.
Volksbanken. Als erste Vorstufe der späteren Volksbanken wurde 1850 der
Eilenburger Vorschussverein gegründet. Pionier für diese ursprünglichen
kreditgenossenschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen für Handwerker und
Kleingewerbetreibenden war Wilhelm Schulze-Delitzsch (1808 – 1883). Zweck
solcher Genossenschaftsbanken ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder
durch bankübliche Geschäfte. Ihr Spitzeninstitut ist heute die Deutsche
Genossenschaftsbank (DG-Bank).
http://www.dgbank.de
Volkseinkommen. Syn. f. Nettonationaleinkommen
(früher Nettosozialeinkommen) oder Nettonationalprodukt (früher
Nettosozialprodukt) zu Faktorkosten. Das V. ist die Summe aller Erwerbs- und
Vermögenseinkommen, die Inländern in einer Rechnungsperiode zufließen. Es
umfasst also das von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelt (das
Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit) sowie die Unternehmens- und
Vermögenseinkommen (die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und
Vermögen); letztere fließen Selbstständigen, Arbeitnehmern und öffentlichen
Haushalten zu.
Vollcharter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim V. werden alle Laderäume eines
Schiffes für eine Reise oder für einen bestimmten Zeitraum (Zeitcharter)
gechartert.
Voll-Container-Ladung – (engl.) Full Container Load (FCL). International
gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt. Sie
besagt, dass der Reeder vom Ablader einen – räumlich und gewichtsmäßig voll
ausgelasteten – Container zur Verfrachtung übernimmt. Der Absender ist für die
Beladung und der Empfänger für die Entladung des Containers verantwortlich.
Vorauszahlung (engl.: advance payment). Bei V. leistet der Importeur dem
Exporteur den vereinbarten Kaufpreis in voller Höhe vor Erhalt der Ware. Für den
Exporteur stellt V. die günstigste und sicherste Zahlungsbedingung dar; das Risiko
des Zahlungsausfalls ist für ihn vollständig ausgeschlossen. Zudem führt ihm V.
Liquidität zu, wodurch er Zins- bzw. Finanzierungskosten spart. Für den Exporteur
erfüllt V. somit eine Finanzierungsfunktion. Für den Importeur stellt hingegen V.
die ungünstigste Zahlungsbedingung dar. Er hat keine Sicherheit dafür, dass er die
Ware in der vereinbarten Quantität und Qualität erhält. Vorauszahlung kann für
den Importeur nur insofern mit einem Vorteil verbunden sein, als er die Ware zu
einem günstigeren Preis erhält (weil er die Finanzierungsfunktion übernimmt). In
jedem Fall setzt der Importeur bei V. großes Vertrauen in den Exporteur.
377
Vorauszahlung kommt in der Praxis häufiger vor als allgemein angenommen. Sie
sind üblich bei Mustersendungen, bei Importeuren mit unsicherer Bonität, bei
Importeuren mit Firmensitz in Krisenländern, bei Zahlungen innerhalb von
multinationalen Konzernen wie auch unter langjährig zusammenarbeitenden
Unternehmen.
Vorvertrag (engl.: letter of unterstanding). Vorverträge werden v. a. bei größeren,
internationalen Projekten zwischen den Vertragspartnern geschlossen. Der
endgültige Vertragsabschluss wird meist von einem bestimmten Umstand oder
einer Zustimmungsfrist für die zuständigen Gremien abhängig gemacht. Der V.
begründet einen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrages; dessen
wesentlicher Inhalt ist bereits im V. festgeschrieben.
W
Währung. Unterschiedlich verwendeter Begriff für: (1) Hoheitlich geordnetes
Geldwesen eines Staates, einschließlich aller Regelungen zur Sicherung der
Geldwertstabilität (Geldverfassung). (2) Bez. f. die Geldeinheit eines Landes, z. B.
Euro, Rubel. (3) Bez. f. die Deckungsart des umlaufenden Geldes, z. B.
Goldstandard oder Papiergeldwährung.
Währungsreserven
(engl.:
international
reserves).
Bestände
einer
Währungsbehörde an Gold, Devisen und Sorten sowie Reservepositionen im
Internationalen Währungsfonds einschließlich Sonderziehungsrechten. Die W.
stammen überwiegend aus dem Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Sie sichern die
internationale Liquidität einer Volkswirtschaft und dienen zur Deckung möglicher
Defizite im Zahlungsverkehr mit dem Ausland.
Waren. Im Sinne des Außenwirtschaftsrechts (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 AWG) SammelBez. f. bewegliche Sachen, die Gegenstand des internationalen Handelsverkehrs
sein können (z. B. auch Strom); davon ausgenommen sind Zahlungsmittel und
Wertpapiere.
Warenbörse. Börse, deren Handelsobjekte bewegliche Sachen (soweit vertretbar
und nicht leicht verderblich) sind. Es sind zwei Arten von W. zu unterscheiden: (1)
Produktenbörse. An ihr werden Waren mit beschränkter Fungibilität gehandelt.
Wesentlich ist dabei das Effektivgeschäft, d. h., es werden Verträge über
tatsächlich existierende Waren abgeschlossen und auch real erfüllt. Die körperliche
Anwesenheit der Ware am Börsenort oder im Börsensaal ist nicht unbedingt
erforderlich. Gehandelt werden meist Produkte von nur regional begrenzter
Bedeutung, z. B. Getreide oder Futtermittel. (2) Warenterminbörse. An ihr werden
(Welthandels-)Waren mit voller Fungibilität gehandelt. Bei solchen
Termingeschäften erfolgt die Geschäftsabwicklung über mengen- und
qualitätsmäßig standardisierte Einheiten (Kontrakte). Sie beziehen sich
vornehmlich auf Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse (wie z. B. Heizöl,
Kupfer; Baumwolle, Kaffee, Tee, Weizen, Zucker). Die Verträge müssen nicht
sofort, sondern zu einem bestimmten zukünftigen Termin erfüllt werden. Ein
Kontraktkäufer kann sich daher an der Warenterminbörse (im Unterschied zur
378
Produktenbörse) durch ein Gegengeschäft (also einen Kontraktverkauf zum
gleichen Termin) der effektiven Vertragserfüllung entziehen.
Wareneingangsbescheinigung (WEB). Sie bestätigt (gem. Anlage E 7 zur AWV)
auf der Grundlage einer erteilten  Internationalen Einfuhrbescheinigung (IEB)
den tatsächlichen Eingang der Ware im Bestimmungsland. Ihre Erteilung ist beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Sie setzt
eine Anforderung des ausländischen Lieferanten bzw. dessen Regierungsstelle
voraus.
Warenkontrollzertifikat. Mit einem solchen Dokument wird – dem Importeur –
bescheinigt, dass die zur Auslieferung bestimmte Ware mit der bestellten Ware
(hinsichtlich Preis, Qualität, Menge, Funktion u. a.) übereinstimmt. Da aber die
Prüfung der Ware mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, lehnen
Exporteure mit erstklassiger Reputation oder bei kleinen Sendungen
handelsüblicher Waren die Stellung von W. bisweilen ab. Das Verlangen eines W.
in solchen Fällen könnte als Misstrauen aufgefasst werden. Hingegen sind bei
bestimmten Waren, wie z. B. bei Edelsteinen, Fleisch, großtechnischen Anlagen
W. üblich. Sie senken das Warenrisiko. Zu den W. zählen z. B.
Inspektionszertifikate Qualitätszeugnisse, pflanzenpolitische Zeugnisse.
Warenkorb. Bez. für die Zusammenstellung der Mengen ausgewählter Güter, die
repräsentativ für die durchschnittliche Verwendung seitens einer bestimmten
Gruppe (z. B. der privaten Haushalte) sind. Erforderlich zur Berechnung von Preisund Mengenindices. Zur Berechnung des Preisindex für die Lebenshaltung aller
privaten Haushalte (Basisjahr 1995) wurde z. B. ein W. verwendet, der ca. 750
Waren und Dienstleistungen enthält. Die Gewichte, mit denen die einzelnen
Positionen in die Indexberechnung eingehen, sind durch das Wägungsschema
festgelegt.
Warenkredit. Begr. f. die vorübergehend unbezahlte Überlassung von Waren. In
der Industrie und im Handel, aber auch gegenüber Konsumenten, ist die
Kreditierung von Warenlieferungen gebräuchlich. Gegensatz: Geldkredit.
Welthandelsflotte. Sie umfasst zurzeit ca. 80.000 Seeschiffe mit rd. 480 Mio.
Bruttoregistertonnen. Der größte Teil fährt unter der Flagge von Panama, Liberia
und Griechenland. Die W. unterteilt sich in: Massengutfrachter, Öltanker,
Stückgutfrachter, Containerschiffe, Ro-Ro-Fähren (Roll on-/Roll off-Verkehr),
Flüssiggastanker, Fischtrawler, Chemikalienfrachter, Kühlschiffe und sonstige
Schiffe.
Wertpapier. Urkunde, die ein Vermögensrecht (z. B. eine Kreditforderung in
Form einer Schuldverschreibung oder ein Anteilsrecht in Form einer Aktie) in der
Weise verbrieft, dass das Recht ohne die Urkunde weder übertragen noch geltend
gemacht werden kann. Der durch eine solche Urkunde Verpflichtete muss die
Leistung grundsätzlich nur dann erbringen, wenn ihm das W. vorgelegt und
ausgehändigt wird. Wertpapiere besitzen also immer eine Vorlegungs- und
Einlösungspflicht. Sie sind immer auch Beweisurkunde.
Wertpapierbörse. Börse, an der Wertpapiere und Derivate gehandelt werden
(gem. § 1 V des Börsengesetzes). Syn. f. Effektenbörse. An der W. wird nur das
379
Verpflichtungsgeschäft (der Kauf) über Gattung, Art, Menge und Preis des
Handelsobjektes abgeschlossen. Das Erfüllungsgeschäft (die Übereignung der
verkauften Sache oder die Abtretung eines veräußerten Rechts) wird außerhalb der
W. abgewickelt. In Deutschland gibt es zurzeit acht W. (in Klammer ist das
Gründungsjahr angegeben). Die bedeutendste ist Frankfurt am Main (1885); ferner
Berlin (1685), Bremen (1614), Düsseldorf (1875), Hamburg (1558), Hannover
(1787), München (1830), Stuttgart (1860). Mit Ausnahme der Eurex ® und dem
Xetra® Handelssystem der FWB (Computerbörsen) handelt es sich um
Präsenzbörsen. Alle Wertpapierbörsen der Welt sind über folgende Website zu
erreichen:
http://www.world-exchanges.org
Wertpapiermarkt. Begr. f. einen Teil des Kapitalmarktes. Der W. besteht aus
dem Rentenmarkt und dem Aktienmarkt.
Wertschöpfung. Begr. f. die in einem Unternehmen oder in einem
Wirtschaftsbereich erbrachte neue wirtschaftliche Leistung innerhalb eines
bestimmten Zeitraums; deren Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt.
Wertsteuer. (Verbrauch)Steuer, deren Bemessungsgrundlage der Preis (Wert) des
besteuerten Gutes ist. Eine typische W. ist z. B. die Umsatzsteuer.
Widerrufliches Akkreditiv. Bei diesem kann ein Dokumentenakkreditiv jederzeit
ohne Benachrichtigung des Begünstigten vom Akkreditivsteller oder von der
Akkreditivbank abgeändert oder annulliert werden. Es kommt in der Praxis kaum
vor.
Wirtschaftsbereiche. Sektorengliederung in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
Х
Xelsius. Die Deutsche Börse AG bietet seit Dezember 2000 europäische
Wetterindices an. Sie bereitet damit die geplante Einführung von Wetterderivaten
an der Eurex® vor. Über diese Plattform können sich Teilnehmer bisher mit
Futures und Optionen gegen Risiken am Finanzmarkt absichern. Analoge
Absicherungsmöglichkeiten können auch auf das Wetter ausgedehnt werden. Denn
der wirtschaftliche Erfolg vieler Branchen hängt in besonderem Maße vom Wetter
ab (wie in der Landwirtschaft, im Bereich der Bau- und Stromwirtschaft, der
Getränkehersteller oder des Fremdenverkehrs). So korreliert z. B. vielfach die
tägliche Absatzmenge stark mit der Differenz zwischen aktueller
Tagesdurchschnittstemperatur und einer festen Vergleichstemperatur. Die
Wetterindex-Familie der Deutschen Börse umfasst für 30 europäische Städte
tagesaktuelle, monatliche und saisonale Indices. Mit diesen können Wetterrisiken
erkannt und gemessen werden. Die Indexstände können jederzeit abgerufen
werden unter
http://www.xelsius.com
Xentric®. Produkte der Deutsche Börse Systems AG, die den elektronischen
Handel unterstützen. Zur innovativen Xentric®-Produktfamilie zählen: Xentric®
380
Order: das Order-Routing-System, das den Marktteilnehmern für den Retailhandel
(das Privatkundengeschäft) ein direktes und schnelles Überleiten von
Orderströmen aus Inhouse-Systemen zu den elektronischen Handelssystemen
Xetra® und Eurex® ermöglicht. Xentric® Data: die Datenschnittstelle zur sicheren
und vollständigen Nutzung aller Datenströme mit einem einfachen Tool. Xentric®
Basket: Das Basket-Trading-Tool. Damit kann der Händler Baskets definieren (z.
B. Standard-, Portfolio-, Index- oder Arbitrage-Baskets; Spreads
festlegen; Limits angeben) und diese anschließend handeln. Er kann sich jederzeit
seine eigenen Baskets, die sich im Markt befinden, anzeigen lassen.
http://www.xentric.de
Xetra®. Abk. f. Exchange Electronic Trading. Dieses vollelektronische
Handelssystem für den Kassamarkt der Gruppe Deutsche Börse mit dezentralem
Marktzugang gibt es seit November 1997. Mit Einführung von Xetra ® wurde der
elektronische IBIS-Handel eingestellt. Xetra® bietet eine attraktive
Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz, gewährleistet eine hohe Transparenz und
moderne Überwachung. Kauf- und Verkaufsaufträge lizensierter Händler werden
von jedem beliebigen Standort weltweit durch Xetra® in einem zentralen Computer
gegenübergestellt und – wenn Stückzahl und -preis übereinstimmen – automatisch
ausgeführt. Alle Marktteilnehmer erhalten gleichberechtigt Zugang zur
Handelsplattform. Xetra® ist börsentäglich von 9.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.
Dadurch können Anleger z. B. noch am gleichen Tag auf die Eröffnung der Wall
Street reagieren. Auf Xetra® handeln bisher bereits weit über 400 Banken und
Wertpapierhandelshäuser aus ganz Europa. Fast alle der ca. 5500 an der
Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) notierten Aktien und nahezu 11000
Optionsscheine sind zurzeit auf Xetra® handelbar.
http://www.xetra.de
Y
¥. Symbol für die japanische Währung Yen.
Yankee CDs. Certifikates of Deposit, die in den USA von Niederlassungen
ausländischer monetärer Finanzinstitute emittiert werden. Am Sekundärmarkt
handelbare Geldmarkt-Einlagezertifikate.
Yen (¥). Die offizielle japanische Währung; ISO-Währungscode – JPY. 1 ¥ = 100
Sen. Im Dezember 2002 betrug der Euro-Referenzkurs des Yen: 1 EUR = 124,20
JPY.
Yield. Angelsächsische Bez. f. d. Effektivverzinsung von Wertpapieren.
Yield Management. Begr. f. die computerunterstützte Strategie der Preis-MengenOptimierung. Yield Management wird insb. von Dienstleistungsunternehmen mit
vorgegebenen Gesamtkapazitäten (und damit hohen Fixkosten) zur dynamischen
Steuerung der Preise und Kapazitätsauslastung im Hinblick auf die
Gewinnmaximierung praktiziert, z. B. von Luftfahrt- und Hotelunternehmen. Mit
Y. M. soll der Deckungsbeitrag eines jeden Angebotssegments erhöht werden (z.
B. durch Preisvergünstigungen bei Frühbuchungen); der Wert nicht
381
abgenommener Produkte (bei nicht ausgelasteten Kapazitäten) würde sonst
verfallen.
Yield Paper. Geldmarktpapier, das mit Zinsscheinen ausgestattet ist; es werden
also (im Unterschied zu einem Abzinsungspapier) laufend zu bestimmten
Terminen Zinsen gezahlt.
Z
Zahlungsakkreditiv oder Auszahlungsakkreditiv. Seltene Bez. für ein
Dokumentenakkreditiv, bei dem die eröffnende Bank (bei einem bestätigten
Akkreditiv auch die bestätigende Bank) verpflichtet ist, bei Vorlage der
vereinbarten
Dokumente
und
ordnungsgemäßer
Erfüllung
der
Akkreditivbedingungen den Akkreditivbetrag zu zahlen.
Zahlungsbilanz. In ihr werden alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen
Inländern und Ausländern einer Periode systematisch wertmäßig erfasst.
http://www.bundesbank.de
Zahlungsgarantie (engl.: payment guarantee, frz.: garantie de paiement). Wird im
internationalen Zahlungsverkehr zugunsten des Exporteurs im Auftrag des
Importeurs geleistet; meistens in Form einer Bankgarantie. Sie schützt den
Garantiebegünstigten vor den finanziellen Folgen des Risikos, dass ein Importeur
seine (Rest-)Zahlungspflicht nicht bzw. nicht rechtzeitig erfüllen kann oder will. Z.
können an die Stelle von Akkreditiven oder Kreditversicherungen treten.
Zahlungsinkasso. d/p inkasso; vgl. Dokumenteninkasso.
Zahlungsunfähigkeit. Insolvenz.
Zins. Preis für die Überlassung von Geld bzw. Kapital. Er bildet sich auf dem
Kreditmarkt durch Kreditangebot und Kreditnachfrage.
Zinsabschlagsteuer. Bes. Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird als
Zahlstellensteuer auf bestimmte Kapitalerträge (gem. § 43 EStG) erhoben; z. B.
auf Zinsen aus dem „Banksparen“ (wie auf Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder
mit vereinbarter Kündigunsfrist) und aus Wertpapieren.
Zinsarbitrage. Begriff für die Gewinn bringende Ausnutzung des Zinsgefälles an
den (internationalen) Geldmärkten. Geld wird zu niedrigen Zinsen aufgenommen
und zu höheren Zinsen angelegt. Zinserhöhungen ziehen (ausländisches) Geld an;
Zinsreduzierungen führen in diesem Zusammenhang zu Geldabfluss. Auf den
internationalen Geldmärkten ist Z. nur bei freiem Devisenverkehr möglich.
Zinsfestschreibung. In Darlehensverträgen vereinbarter fester (gleichbleibender)
Zinssatz. Die Z. kann für die gesamte Darlehenslaufzeit oder für begrenzte
Vertragszeitspannen erfolgen. Zinssatz. Höhe der Zinsen, in vom Hundert oder in
Prozent ausgedrückt. Der Preis für die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld
oder Kapital; z. B. 6 vom Hundert oder 6 % p. a. (pro Jahr). Meist als Syn. f.
Zinsfuß verwendet.
Zoll. Bez. f. öffentliche Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden.
Zollanmeldung (Zollantrag). Die Z. stellt eine Steuererklärung im Sinne der
Abgabenordnung dar. Sie hat grundsätzlich schriftlich auf dem Einheitspapier der
382
EG zu erfolgen. Eine mündliche Z. ist nur in Ausnahmefällen (z. B. Einfuhr von
Waren zu nichtkommerziellen Zwecken) zugelassen. Das Einheitspapier (als
vollständiger 8-seitiger Satz) kann für das gesamte Einfuhr-/Ausfuhr-/DurchfuhrZollverfahren verwendet werden. Eine vorschriftsgemäß ausgefüllte Anmeldung,
der alle erforderlichen Unterlagen für das beantragte Verfahren beigefügt sind,
wird unverzüglich von der Zollstelle entgegengenommen und auf ihre Richtigkeit
überprüft.
Zollgebiet. Umfasst grundsätzlich das Hoheitsgebiet eines Landes. Seit der
Bildung des Europäischen Binnenmarktes ist für Deutschland das Zollgebiet der
Europäischen Union maßgeblich. Die Außengrenze ist die Grenze der EUMitgliedstaaten gegenüber Drittländern. Die Binnengrenze ist die gemeinsame
Grenze zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Zollgut. Sind alle eingeführten Waren, die sich im zollrechtlich gebundenen
Verkehr befinden; sie sind – bei Überschreiten der Grenze zum Zollgebiet –
amtlich zu gestellen (Gestellungspflicht).
383
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www.bdex.de
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www.bmwi.de
Bundeszentrale für Politische Bildung
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Internet):
www.bpb.de
Deutsche Außenhandelskammern,
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. u.a.m.
www.bga.de
Deutsche Bundesbank:
www.bundesbank.de
Europäische Union:
http://europa.eu.int
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Dialogforum
der
Finanzminister
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Notenbankgouverneure wichtiger Industrie- und Schwellenländer):
www.g20.org
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www.ilo.org
Internationaler Währungsfonds:
www.imf.org
Nichtregierungs-Organisationen (NRO) / Non-Governmental-Organizations
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www.attac.de
Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtsregierungsorganisationen e.V.
(freiwilliger
Zusammenschluss
von
rund
100
deutschen
NichtRegierungsorganisationen):
www.venro.org
Deutsche Welthungerhilfe:
www.welthungerhilfe.de
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www.germanwatch.org
Terre des Hommes:
www.tdh.de
Oxfam:
www.oxfam.de
Organisation für wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung
(Organisation for Economic Co-operation and Development):
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United Nations (Vereinte Nationen und ihre Abteilungen und
Unterorganisationen):
www.un.org
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