Unterrichtseinheit 6 Wirtschaftsdeutsch Absatzmärkte im Ausland Geschäftsdeutsch Kaufvertrag Präambel. Vertragsgegenstand Qualität 128 Absatzmärkte im Ausland Text 1 Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen Sichere Wege in neue Absatzmärkte im Ausland von Wolfhart Putzier Betrachtet man die Rahmendaten der deutschen Volkswirtschaft über die letzten Jahre, erkennt man, dass Wachstumspotentiale fast nur noch im Außenhandel liegen. Während die Binnenkonjunktur lahmt, kann die exportierende Wirtschaft an der Dynamik aufstrebender Wirtschaftsräume partizipieren. Nicht nur der Export in die Staaten Mittel- und Osteuropas, sondern auch in die VR China und Russland glänzt mit oft zweistelligen Wachstumsraten. Absatzmarkt, der рынок сбыта Volkswirtschaft, die народное хозяйство, экономика Binnenkonjunktur, die внутренняя конъюнктура Wachstumsrate, die темпы роста Wenn viele deutsche Unternehmen diese Chancen dennoch nicht nutzen, liegt dies meist an der Unkenntnis der Märkte und ihrer spezifischen Rahmenbedingungen und Risiken. Ungeklärte Fragen des Marktzugangs, der Logistik und Versicherung, des Kundendienstes und der Finanzierung sind es, die insbesondere den mittelständischen Unternehmer oft vor einem Auslandsengagement zurückschrecken lassen. Rahmenbedingungen Pl. рамочные условия Marktzugang, der доступ на рынок Kundendienst, der обслуживание, сервис Versicherung, die страхование Hier steht der spezialisierte deutsche Exporthändler mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, sichere Wege in neue Absatzmärkte im Ausland zu eröffnen, denn: Seine Stärke ist die Versorgung und Betreuung eben dieser fernen Märkte. Wenn sich jemand dort auskennt, dann ist er es. Exporthändler, der коммерсант, занимающийся экспортной торговлей Versorgung, die обеспечение Der Exporthändler repräsentiert Erfahrung und Innovation, Zuverlässigkeit und Qualität. Etwa die Hälfte der Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes des Deutschen Exporthandels kann auf eine Unternehmensgeschichte von mehr als 50 Jahren zurückblicken; nicht selten sind es 100 Jahre und mehr. Es wurde hier über Jahrzehnte ein wertvolles Kapital erarbeitet, dessen Potential weit in die Zukunft weist. Denn im Laufe ihrer langjährigen Handelsgeschäftstätigkeit haben die Exporteure auf ihren Absatzmärkten tragfähige Beziehungsnetzwerke aufgebaut, die ihr wesentliches Fundament im gegenseitigen Vertrauen haben. Die Exporteure sind etabliert, verfügen über umfängliches Erfahrungswissen Erfahrung, die опыт Innovation, die инновация Zuverlässigkeit, die надежность Exporthandel, der экспортная торговля Kapital, das капитал Handelsgeschäftstätigkeit торговая деятельность Exporteur, der экспортер 129 und sind bei tatsächlichen und potentiellen Kunden in aller Welt wohlbekannt. Zudem verfügen sie über eingespielte Vertriebskanäle, vielfach mit eigener Niederlassung, und besitzen einen etablierten Kundenstamm. Vertriebskanal, der канал сбыта Kundenstamm, der постоянный круг покупателей Die Exporthandelshäuser haben sehr breit gefächerte Beschaffungsbeziehungen aufgebaut. In aller Regel haben sie Waren von mehreren Dutzend Lieferanten in ihr Sortiment aufgenommen. Große Bedeutung als Lieferanten besitzen nicht nur Großunternehmen, sondern in erheblichem Umfang mittlere und kleinere Industrieanbieter, für die sich der Direktexport als besonders schwierig darstellt. Sortiment, das номенклатура, сортимент Umfang, der объем Direktexport, der прямой экспорт Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie. 2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit „Markt“, „Handel, Händler“, „Kunde“. Lernen Sie sie. die Unkenntnis der Märkte| neue Absatzmärkte im Ausland eröffnen| ferne Märkte| auf den Absatzmärkten tragfähige Beziehungsnetzwerke aufbauen| Exporthändler| der Exporthändler repräsentiert Erfahrung und Innovation| langjährige Handelsgeschäftstätigkeit| Kundendienst| potentielle Kunden| der etablierte Kundenstamm. 3. Erörtern Sie die Ziele der Exporthändler, die mit einer Verstärkung der Handelsbeziehungen verfolgt werden. Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2. 4. Fassen Sie die Bedeutung von mittleren und kleineren Industrieanbietern als Lieferanten zusammen. 5. Definieren Sie den Begriff der „Direktinvestitionen“. Erläutern Sie deren Bedeutung im Rahmen des internationalen Wirtschaftsgeschehens und für einzelne Staaten. 6. Erläutern Sie die Wirkungsweise der spezifischen Rahmenbedingungen und Risiken im internationalen Handel. 130 7. Bewerten Sie auf der Basis der Erarbeitung des Materials die folgende Aussage: „Der spezialisierte deutsche Exporthändler steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, sichere Wege in neue Absatzmärkte im Ausland zu eröffnen“. Beziehen Sie Stellung, inwieweit diese Einschätzung zutrifft, und begründen Sie Ihre Einschätzung mit Hilfe wissenschaftlicher Daten. Text 2 Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt kurzfassen, mündlich übersetzen Positionssicherung auf fernen Märkten Exporteure sind in allen Regionen der Welt aktiv. Der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten liegt nach wie vor in Übersee. Herausragende Bedeutung haben Ostund Südost-Asien, der Nahe und Mittlere Osten sowie Südamerika und vielfach auch Afrika. Es wäre gleichwohl falsch, den Exporthändler auf die Rolle eines Entwicklungsländer-Spezialisten reduzieren zu wollen. Vielmehr sind die Mitgliedsunternehmen des BDEx- (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.) gerade auch in den hochtechnisierten Schwellenländern Asiens sowie in Japan nachhaltig präsent. Gerade im Überseegeschäft, wo der Industrie der Direktexport am schwersten fällt, sind die Exporthandelsunternehmen an den Absatzmärkten regional und lokal umfänglich vertreten. Hierbei stützen sie sich auf über Jahrzehnte aufgebaute, weit gespannte Vertriebsnetze vor Ort. So verfügen rund zwei Drittel der Mitgliedsunternehmen über eigene Niederlassungen im Ausland – mit bis zu 400 Beschäftigten in einer Niederlassung − bzw. arbeiten mit einheimischen Firmen des Absatzlandes als lokale Vertreterfirmen auf langjähriger vertraglicher Basis zusammen. Nur durch eine ständige Präsenz vor Ort und den kontinuierlichen Kontakt zum Kunden besteht die Möglichkeit, eine gesicherte Position im Ausland zu schaffen. Darüber hinaus ist gerade bei dauerhaft wartungs- und servicebedürftigen Produkten im Ausland für den Bereich der After-saleLeistungen eine permanente Form der Außenorganisation vor Ort zwingend erforderlich. Die Absatz- und Kundendienstorganisation auf ausländischen Märkten wird für eine große Zahl von namhaften deutschen Industrieunternehmen nicht direkt, sondern durch den Exporthändler wahrgenommen. Der Exporthandel erspart so der Industrie nicht nur eigene lückenlose Absatz- und Kundendienstorganisationen auf den Auslandsmärkten, sondern er übernimmt darüber hinaus Risiken sowie fixe Kosten, beteiligt sich an bestimmten Projekten auch mit eigenem Kapital und stellt Fachkräfte für den After-sale-Service im Zielmarkt. Die Zusammenarbeit mit Exporthäusern ist daher vielfach die kostengünstigste Variante, um neue, insbesondere schwierige Märkte zu erschließen. 131 Aufgaben 1. Lesen Sie den Text. Fassen Sie den Inhalt des Textes kurz zusammen. 2. Finden Sie im Text die Informationen über die Position der Exporthandelsunternehmen auf den fremden Absatzmärkten. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen. 3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von Fachbegriffen: Direktexport, Niederlassung, Schwellenländern. Definieren Sie sie. Erläutern Sie deren Bedeutung im Sinne der internationalen Handelsgeschäftstätigkeit. 4. Diskutieren Sie mögliche Instrumente zur Förderung des Exporthandels. Vergleichen Sie Ihre Vorschläge mit den in der Realität umgesetzten Maßnahmen. Text 3 Lernziele: lesen, verstehen, nacherzählen Finanzierung von Exportgeschäften Das Angebot von Finanzierungsmöglichkeiten stellt heute eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen von Exportgeschäften im Bereich des institutionellen Exporthandels dar. Ohne die Fähigkeit, dem ausländischen Interessenten eine Finanzierung der Handelsware zu ermöglichen – sei es durch eigene Kreditgewährung oder durch das Wissen über Möglichkeiten der Kreditbeschaffung – würde es den Händlern sehr schwer fallen, im sich verschärfenden Wettbewerb zu bestehen. Die Fähigkeit, dem Kunden die jeweilig ortsüblichen Zahlungsziele einräumen und Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können, wird denn auch von vielen Exporthändlern als unabdingbare Voraussetzung für den geschäftlichen Erfolg aus den Auslandsmärkten angesehen. Das spezielle Know-how, das nötig ist, um eine Finanzierung gerade auch auf schwierigen Absatzmärkten zu realisieren, wird von den Exporteuren denjenigen Herstellern zur Verfügung gestellt, die selbst nicht über die nötige Erfahrung oder die nötigen Finanzmittel zur eigenständigen Export-Durchführung verfügen. Besonders interessant ist diese Leistung für Herstellungsunternehmen, die von ihren Banken keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn beim Finanzinstitut Unsicherheiten oder Unkenntnis über den Vertragsgegenstand, die 132 Bonität des Vertragspartners oder das Risiko des Scheiterns eines Geschäftes bestehen. Die Exporteure wissen hingegen in der Regel sehr gut, auf welchen Märkten welche Geschäftspartner vertrauenswürdig sind und welche Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte bestehen. So halten sie sich stets über alle Möglichkeiten der Exportfinanzierung auf dem Laufenden und pflegen Kontakte zur internationalen Bankenwelt, um für sich – und damit auch für ihre Lieferanten – beste Konditionen zu erhalten – bei Zahlungssicherheiten und Garantien sowie in der Exportkreditversicherung. Darüber hinaus sind Außenhändler natürlich auch mit den finanziellen Gegebenheiten "ihrer" Länder vertraut. Sie kennen die Devisensituation und die Devisenbestimmungen. Nicht zuletzt kooperieren sie vor Ort mit zuverlässigen, ihnen seit vielen Jahren geschäftlich verbundenen Finanzinstituten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Es stehen im Auslandsgeschäft nicht Industrieinteressen gegen den Handel oder umgekehrt, sondern die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Hersteller und Exporteur bezüglich der Gestaltung des Angebots und des Produkts für den Kunden stellt die optimale Anpassung an die Erfordernisse der internationalen Märkte dar. 133 Kaufvertrag Präambel. Vertragsgegenstand. Qualität Einleitung _______ Der Vertrag im Auβenhandel ist ein durch gegenseitige Willensübereinstimmung zustande gekommenes Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Partnern über bestimmte Handlungen, die sich vor allem auf Verkauf und Kauf von Sachen und Leistungen beziehen. Der Vertrag begründet die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Gegenstand von Verträgen sind nicht nur sachlich gegenständliche Waren, sondern auch Leistungen, z.B. wissenschaftlich - technischer Art. Deshalb gibt es verschiedene Vertragsarten (Vertragstypen), für die bestimmte vertragliche Leistungen und eine daraus resultierende Spezifik charakteristisch sind. Wichtige Vertragsarten im Auβenhandel sind: Kaufvertrag, Montagevertrag, Kundendienstvertrag, Vertretervertrag, Projektierungsvertrag, Lizenzvertrag, Leasingvertrag u. a. Sie treten in der Auβenhandelspraxis in reiner und gemischter Form auf. Der Kaufvertrag ist ein Vertragstyp, der den Verkauf bzw. Kauf einer Sache oder eines Rechts beinhaltet und im Auβenhandel am häufigsten vorkommt. Als Vertragspartner stehen sich beim Kaufvertrag Verkäufer und Käufer gegenüber. Die Hauptpflicht des Verkäufers in einem Kaufvertrag ist die Pflicht zur vertragsgemäßen und rechtsmängelfreien Lieferung sowie zur Verschaffung des Eigentumsrechts an der Ware. Die Hauptpflicht des Käufers besteht in der Zahlung des Kaufpreises und der Annahme der Ware. Den Vertragsinhalt stellen alle vertraglich vereinbarten ökonomischen, handelstechnischen, technischen, juristischen und sonstigen Bedingungen dar, zu denen der Verkauf und Kauf erfolgen sollen. Die Präambel ist eine als Einleitung eines Vertrages stehende grundsätzliche Bestimmung, in der Namen, die Absicht, der Ausgangspunkt usw. der vertragschließenden Parteien genannt werden. Der Vertragsgegenstand ist Sache oder Leistung, auf die das unmittelbare Verkaufs- und Kaufinteresse der Vertragspartner gerichtet ist und über die eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden muss, um einen Vertrag zu begründen. Mit dieser Vertragsbedingung werden Vereinbarungen zu einer Vielzahl von Faktoren getroffen, die sich in drei Gruppen unterteilen lassen: 134 a) unmittelbar zum Vertrag gehörig: Bezeichnung der Ware, Menge (Anzahl, Maßeinheit), Qualität und Sortiment, wobei Bezeichnung der Ware und Menge zum wesentlichen Vertragsinhalt zählen. Die Qualität im weiteren Sinne umfasst äußere Form, Farbe, Leistungsparameter, Material-, Konstruktions-, Fertigungsqualität, Gebrauchseigenschaften u.ä. b) mittelbar zum Vertrag gehörig, teils aus dem Punkt a) abgeleitet: Verpackung, Garantie, Mengen- und Qualitätskontrolle u.a. c) unmittelbar mit dem Vertragsgegenstand zusammenhängende wissenschaftlichtechnische Leistungen, die auch selbständiger Vertragsgegenstand sein können: Projektierung, Montage, Wartung, Reparatur - und Ersatzteildienst. Somit kommt dem Vertragsgegenstand innerhalb der Vertragsbedingungen die bestimmende Rolle zu. Er ist Grundlage und Ausgangspunkt für die Festlegung aller anderen Vertragsbedingungen. Die Qualität des Erzeugnisses muss im Kaufvertrag eindeutig festgelegt werden. Die Qualitätsklausel enthält Festlegungen über die qualitative Beschaffenheit der Erzeugnisse (Lieferung, Partie, Posten). Gleichzeitig sind Vereinbarungen über die Qualitätskontrolle einzubeziehen (Probenahme nach Menge und Art, Prüfmittel, Prüfbefunde), damit eine vertragsgerechte Lieferung nachgewiesen werden kann. Soweit einem Kaufvertrag Standards zu Grunde liegen, gelten deren Qualitätsforderungen und Prüfbestimmungen. Für manche Warenarten können sich Qualitätsforderungen oder Prüfbestimmungen auch aus Handelsusancen herleiten. Liegen keine verbindlichen Festlegungen vor, so ist die Qualität nach dem international üblichen Qualitätsniveau oder nach den Wünschen des Vertragspartners zu vereinbaren. 135 Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte__________________ 1. Die Firma …(genauer Name, Rechtsform, Adresse), vertreten durch Herrn/Frau … (Name, Stellung in der Firma), nachfolgend “Käufer” genannt, und die Firma … (genauer Name, Rechtsform, Adresse), vertreten durch Herrn/Frau… (Name, Stellung in der Firma), nachfolgend „Verkäufer“ genannt, schließen folgenden Vertrag, der mit dem Datum der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft tritt. 2. Vertrag Nr. … Den “ ” 20… Moskau Die Firma Anton Neumann GmbH Gartenstraße 5 D-20095 Hamburg/Deutschland, weiterhin als “Verkäufer” genannt, einerseits, und die Firma … Moskau/Russland, weiterhin als “Käufer” genannt, andererseits, haben den vorliegenden Vertrag wie folgt abgeschlossen. 3. Verkäufer: Fa. Neumann Möbel GmbH Gartenstraβe 30 D-49632 Essen/Deutschland Käufer: Fa. … ….. ….. Moskau/Russland haben folgenden Vertrag unterzeichnet. * * * 1. Der “Verkäufer” verkauft und der “Käufer” kauft zu den Bedingungen EXW Köln … (Bezeichnung der Ware) gemäß der Anlage Nr.1 zu diesem Vertrag. 2. Der “Verkäufer” hat verkauft und der “Käufer” gekauft zu den Bedingungen DAF/geliefert Grenze … die in der Anlage Nr. … aufgeführten Waren unter Angabe der Warenbezeichnung, Preise und Liefertermine. Die Anlage bildet einen untrennbaren Teil des Vertrages. 3. Die Vertragspartner kaufen bzw. verkaufen zur Bedingung Ex Works D - 49632 Essen … (Bezeichnung der Ware) zu Preisen, in Mengen und nach Spezifikationen gemäß Anlagen zu diesem Vertrag. 136 4. Der Verkäufer verkaufte und der Käufer kaufte … (Bezeichnung der Ware), nachstehend als Ware bezeichnet, deren Maβe, Menge, technische Lieferbedingungen, Lieferfristen und Preise in den diesem Vertrag als integrierender Bestandteil desselben beiliegenden Spezifikationen festgelegt sind. 5. Der “Verkäufer” verkaufte und der “Käufer” kaufte … (Bezeichnung der Ware) zu den Bedingungen … in der Menge, im Sortiment, in Fristen, zu Preisen, die in der Anlage Nr. … angegeben sind. Die Anlage Nr. … bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. 6. Der “Verkäufer” verkauft und der “Käufer” kauft auf Basis DDU Zolllager … , Russland, … (Bezeichnung der Ware) gemäß Anlage Nr. 1 zum vorliegenden Vertrag. * * * 1. Die Qualität der laut diesem Vertrag verkauften Waren muss in voller Übereinstimmung entweder mit den in … geltenden Standards oder technischen Bedingungen des Herstellerwerks sein. 2. Die Qualität der lt. diesem Vertrag zu liefernden Ware muss den Mustern entsprechen, die von beiden Parteien bestätigt sind und als Referenzmuster zu diesem Vertrag gelten. 3. Die Qualität der Waren muss den technischen Bedingungen des Herstellerwerks entsprechen und durch ein Qualitätszertifikat bestätigt werden. 4. Die Ware soll gute Durchschnittsqualität zur Zeit und am Ort der Verladung haben. 5. Die zu lieferende Ware soll der ersten Sorte sein und dem Äußeren nach den vom Käufer gut befundenen Mustern entsprechen. 137 Musterbrief______________________________________________________ Vertrag Nr. ... über die Lieferung der Anlage X Sehr geehrter Herr Direktor, in der Anlage übersenden wir Ihnen den von unserer Seite unterschriebenen Vertrag zu Ihrer Verfügung. Wir bitten Sie die Seite 13 vom deutschsprachigen Text und die Seite 12 vom russischsprachigen Text beim Punkt „Käufer“ zu unterschreiben und diese zwei Seiten uns per Fax durchzugeben. Wir danken Ihnen nochmals recht herzlich für Ihren Auftrag. Wir werden alles unternehmen, damit die Anlage zu Ihrer vollsten Zufriedenheit funktioniert. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Vertrag Nr. ... Dialog_____________________________________________________________ Aufnahme der Verhandlungen über den Vertragsabschluss Guten Tag, Herr Direktor! Guten Tag, meine Herren! Ich freue mich, Sie bei uns begrüßen zu können. Kommen Sie, nehmen Sie bitte Platz. Darf ich Ihnen eine Tasse Tee oder Kaffee anbieten! Kaffee, bitte! Hatten Sie eine angenehme Reise? Ja, der Flug war angenehm. Sind Sie mit Ihren Hotelzimmern zufrieden? Ja, die Zimmer sind gut. Das Hotel liegt im Zentrum und nicht weit von hier. Nun gut, wollen wir jetzt zur Sache kommen, wenn Sie nichts dagegen haben. Worum handelt es sich, also? Herr Direktor, wir haben den Stand Ihrer Firma auf der Messe in Frankfurt am Main besucht und uns Ihre neuen Maschinen angesehen. Besonders gut hat uns Ihre Anlage Modell DK-5 gefallen. Da wir uns mit dem Verkauf derartiger Anlagen auf dem deutschen Markt befassen, möchten wir mit Ihnen über den Kauf dieser Anlagen verhandeln. Wir freuen uns sehr, dass Ihnen unsere Anlagen gefallen haben. Hoffentlich können wir einen Vertrag abschließen. Was die Lieferbedingungen anbetrifft, 138 so können Sie diese mit unseren Kollegen beraten. Ich danke Ihnen für Ihren Besuch und ich würde mich freuen, Sie bald wieder bei uns zu sehen. Vielen Dank für den freundlichen Empfang. Auf Wiedersehen! Auf Wiedersehen! Vokabular_________________________________________________________ количество, число внешняя торговля взаимный, обоюдный, двусторонний право собственности торговый обычай, узанс Anzahl, die; Außenhandel, der; -s beiderseitig Eigentumsrecht, das; -(e)s, Handelsusance y'sã:s, die; -, -n Kaufpreis, der; -es, -e Kaufvertrag, der; -(e)s, Kaufverträge Kraft, die; -, Kräfte покупная (продажная) цена договор купли-продажи сила вступить в силу in Kraft treten договор об аренде, лизинговый договор 1. произведённая (выполненная) работа; выработка 2. производительность; мощность договор о лицензии (о предоставлении лицензии), лицензионный договор единица измерения; мера сторона, участник Leasingvertrag, der; -(e)s, Leasingverträge Leistung, die; -, -en Lizenzvertrag, der; -(e)s, Lizenzverträge Maßeinheit, die; -, -en Partei, die; -, -en договаривающиеся стороны vertragschließende Parteien партия товара с, на, за, по, через, посредством Partie, die; -, -n per по факсу per Fax партия товара 1. качество, свойство 2. сорт 1. качественный; 2. качественно; в качественном отношении пункт договора о качестве контроль качества образец (на основе которого заключается сделка о покупкепродаже) Posten, der; -s, Qualität, die; -, -en qualitativ Qualitätsklausel, die; -, -n Qualitätskontrolle, die; -, -n Referenzmuster, das; -s, - 139 прочий, другой сорт; вид; тип; качество (ас)сортимент чего-л., сортамент 1. стандарт 2. норма, уровень подписывать, подписываться подписание sonstig Sorte, die; -, -n Sortiment, das; -s, -e an Dat. Standard, der; -s, -s unterzeichnen vt (sw. V.; hat) Unterzeichnung, die; -, -en подписывать договор einen Vertrag unterzeichnen 1. согласование чего-л. 2. соглашение, договорённость, сделка Vereinbarung, die; -, -en заключить соглашение eine Vereinbarung treffen вести переговоры с кем-л. о чём-л. verhandeln vi (sw. V.; hat) mit Dat. über Akk. Verladung, die; -, -en vertraglich погрузка, отгрузка 1. договорной; 2. по (согласно) договору, в договорном порядке положения (условия) договора предмет договора Vertragsbedingungen Pl. Vertragsgegenständ, der; -(e)s, Vertragsgegenstände vertragsgerecht Vertragspartner, der; -s, - согласно договору договаривающаяся сторона, сторона в договоре (контракте) договор на представительство (о представительстве), агентский договор уход, техническое обслуживание, технический надзор таможенный склад Vertretervertrag, des; -(e)s, -s, Vertreterverträge Wartung, die; Zolllager, das; -s, - Aufgaben 1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus dem Vokabular. 2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein. alle anderen Vertragsbedingungen| die Präambel| der Käufer| die qualitative Beschaffenheit| der Kaufvertrag| die Vertragspartner| eine vertragliche Vereinbarung| Verkäufer und Käufer| Leistungen| der Verkäufer| Verkauf und Kauf 140 1. Der Vertrag begründet die Rechte und Pflichten … . 2. Gegenstand von Verträgen sind nicht nur Waren, sondern auch … . 3. … ist ein Vertragstyp, der den Verkauf bzw. Kauf einer Sache oder eines Rechts beinhaltet und im Außenhandel am häufigsten vorkommt. 4. Als Vertragspartner stehen sich beim Kaufvertrag … gegenüber. 5. Die Hauptpflicht … in einem Kaufvertrag ist die Pflicht zur vertragsgemäßen Lieferung der Ware. 6. Die Hauptpflicht … besteht in der Zahlung des Kaufpreises und der Annahme der Ware. 7. Den Vertragsinhalt stellen alle vertraglich vereinbarten Bedingungen dar, zu denen … erfolgen sollen. 8. … ist die Einleitung eines Vertrages, in der Namen, die Absicht, der Ausgangspunkt usw. der vertragschließenden Parteien genannt werden. 9. Der Vertragsgegenstand ist Sache oder Leistung, über die … getroffen werden muss. 10. Der Vertragsgegenstand ist Grundlage und Ausgangspunkt für die Festlegung … . 11. Die Qualitätsklausel enthält Festlegungen über … der Erzeugnisse (Lieferung, Partie, Posten). 3. Ersetzen Sie mit Kursivschrift gedruckte Wörter durch Synonyme oder sinnverwandte Wörter und Wortverbindungen. a) 1. Es gibt verschiedene Vertragstypen. 2. Der Kaufvertrag hat den Verkauf bzw. Kauf einer Sache oder eines Rechts zum Zuhalt. 3. Als Kontrahenten stehen sich beim Kaufvertrag Verkäufer und Käufer gegenüber. 4. Die Hauptpflicht des Verkäufers in einem Kaufvertrag ist die Pflicht zur vertragsgerechten und rechtsmängelfreien Lieferung 5. Die Hauptpflicht des Käufers besteht in der Zahlung des Preises, den man für eine Ware bezahlen muss, und der Annahme der Ware. 6. Den Vertragsinhalt stellen alle durch den Vertrag vereinbarten Bedingungen dar, zu denen der Verkauf und Kauf erfolgen sollen. 7. In der Präambel werden Namen, die Absicht, der Ausgangspunkt usw. der Vertragspartner genannt. 8. Dem Vertragsgegenstand kommt innerhalb der Vertragsbedingungen eine ausschlaggebende Rolle zu. 9. Der Vertragsgegenstand ist Grundlage und Ausgangspunkt für die Festsetzung aller anderen Vertragsbedingungen. 10. Die Qualität des Erzeugnisses muss im Kaufvertrag eindeutig festgesetzt werden. 141 11. Für manche Warenarten können sich Qualitätsforderungen Prüfbestimmungen aus Handelsbräuchen herleiten. oder b) 1. Der Verkäufer hat verkauft und der Käufer gekauft die in der Anlage Nr. … angegebenen Waren. 2. Der Verkäufer verkaufte und der Käufer kaufte … (Bezeichnung der Ware), nachfolgend als Ware bezeichnet. 3. Die Anlage bildet einen integralen Bestandteil dieses Vertrages. 4. Die Qualität der laut diesem Vertrag verkauften Waren muss in voller Übereinstimmung mit den in Deutschland gültigen Standards sein. 5. Die Qualität der lt. diesem Vertrag zu liefernden Ware muss den Mustern entsprechen die beiderseitig bestätigt sind und als Referenzmuster zu diesem Vertrag gelten. 6. Die Qualität der Waren muss durch ein Gütezeugnis bestätigt werden. c) 1. Als Anlage senden wir Ihnen den von unserer Seite unterschriebenen Vertrag ein. 2. Wir bitten Sie die Seite 13 vom deutschsprachigen Text und die Seite 12 vom russischsprachigen Text beim Punkt „Käufer“ zu unterzeichnen und uns diese zwei Seiten zu faxen. 3. Wir bedanken uns bei Ihnen nochmals recht herzlich für Ihren Auftrag. 4. Wir werden alles daransetzen, damit die Anlage zu Ihrer vollsten Zufriedenheit funktioniert. 5. Da wir uns mit dem Vertrieb derartiger Anlagen befassen, möchten wir über den Bezug dieser Anlagen verhandeln. 6. Hoffentlich können wir einen Vertrag schließen. 7. Was die Lieferbedingungen angeht, so können Sie diese mit unseren Kollegen beraten. 4. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein. a) 1. Die Firma, weiterhin (“Verkäufer”) genannt, einerseits, und die Firma …, weiterhin (“Käufer”) genannt, andererseits, haben den vorliegenden Vertrag wie folgt abgeschlossen. 2. Die Firma …, vertreten (Herr X), nachfolgend “Käufer” genannt, und die Firma, vertreten (Herr B) , nachfolgend „Verkäufer“ genannt, schließen folgenden Vertrag. 3. Der “Verkäufer” verkauft und der “Käufer” kauft (die Bedingungen) EXW Köln Maschinen gemäß (die Anlage Nr.1) zu diesem Vertrag. 142 4. Die Vertragspartner kaufen bzw. verkaufen zur Bedingung Ex Works Maschinen (Preise), (Mengen) und (Spezifikationen) gemäß Anlagen zu diesem Vertrag. 5. Der “Verkäufer” verkaufte und der “Käufer” kaufte die Ware (die Menge), (das Sortiment), (Fristen), (Preisen), die in der Anlage Nr. … angegeben sind. 6. Die Qualität der laut diesem Vertrag verkauften Ware muss in voller Übereinstimmung (die technischen Bedingungen) des Herstellerwerks sein. 7. Die Qualität der Ware muss (die technischen Bedingungen) des Herstellerwerks entsprechen und (ein Qualitätszertifikat) bestätigt werden. 8. Die Ware soll gute Durchschnittsqualität (die Zeit) und (der Ort) der Verladung haben. 9. Die zu lieferende Ware soll der ersten Sorte sein und (das Äußere) den vom Käufer gut befundenen Mustern entsprechen. b) 1. Wir übersenden Ihnen den von unserer Seite unterschriebenen Vertrag (die Lieferung) der Anlage X. 2. Wir danken (Sie) recht herzlich (Ihr Auftrag). 3. Wir werden alles unternehmen, damit die Anlage (Ihre vollste Zufriedenheit) funktioniert. 4. Wollen wir jetzt (die Sache) kommen. 5. Wir befassen uns (der Verkauf) derartiger Anlagen auf unserem Markt. 6. Wir möchten mit Ihnen (der Kauf) dieser Anlagen verhandeln. 7. Wir danken (Sie) (Ihr Besuch). 8. Wir danken (Sie) (der freundliche Empfang). 5. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog. 1. Wer begrüßt Geschäftsleute, die zu den Verhandlungen über den Vertragsabschluss gekommen sind? 2. Was wird den angekommenen Geschäftspartnern zum Trinken angeboten? 3. Für welche Anlage zeigten die Geschäftsleute bei ihrem Besuch der Messe in Frankfurt am Main besonderes Interesse? 4. Warum wollen Sie über den Kauf der Anlage DK-5 verhandeln? 5. Was haben die Geschäftsleute mit den Kollegen der Firma zu beraten? 6. Wofür dankt der Direktor den Geschäftsleuten beim Abschied? 6. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder. 7. Übersetzen Sie ins Deutsche. 1. Фирма … и фирма … заключили настоящий контракт следующим образом. 143 2. Продавец и покупатель подписали контракт. 3. Договор вступает в силу с даты подписания обеими сторонами. 4. Продавец продал, а покупатель купил товар на условиях поставлено на границе. 5. Приложение является неотъемлемой составной частью настоящего контракта. 6. Договаривающиеся стороны купили или продали указанные в приложении № … товары. 7. Размеры, количество, технические условия, сроки поставки и цены установлены в прилагаемых спецификациях. 8. Качество проданных согласно настоящему контракту товаров должно быть в полном соответствии с техническими условиями заводаизготовителя. 9. Качество поставляемого товара должно соответствовать образцам, считающимися образцами, на основе которых заключается сделка. 10. Качество товара должно соответствовать образцам, подтвержденным обеими сторонами. 11. Товар должен иметь хорошее среднее качество во время и на месте отгрузки. 12. Поставляемый товар должен быть первого сорта. 13. Поставляемый товар должен по внешнему виду соответствовать образцам, одобренными покупателем. Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen 1. Führen Sie die Debatte zum Thema: Welche Instrumente muss man nutzen, um fremde Märkte zu erobern? 2. Bewerten Sie anhand der nachstehenden Information die folgende Aussage: „Es ist kein Wunder, dass die Marken der Welt nach Schanghai drängen“. Beziehen Sie Stellung, inwieweit diese Einschätzung zutrifft, und begründen Sie Ihre Einschätzung mit Hilfe der jüngsten Angaben. „Detroit ist tot, es lebe Schanghai. Weltweit brechen den Herstellern die Absatzmärkte weg, doch im Riesenreich China hat der Absatz in den vergangenen Monaten erstmals den US-Markt übertroffen. Die Automesse in Schanghai erfreut sich einer regen Teilnahme – über 1 500 Aussteller lassen es gewaltig krachen“. 3. Beantworten Sie die nachstehenden Fragen schriftlich oder mündlich. Welche Chancen muss man nutzen, um sichere Wege in die neuen Absatzmärkte im Ausland zu eröffnen? 144 Über welche Erfahrungen müssen die Exporteure verfügen, um potentielle Kunden zu gewinnen? Welche Rolle spielt der Mittelstand bei Eroberung der neuen Märkte? 4. Finden Sie die richtige Variante. Der Kaufvertrag ist ein Vertragstyp, der im Außenhandel … vorkommt. a) selten b) am häufigsten c) manchmal In der Präambel werden die Namen der vertragschließenden … genannt. a) Partien b) Seiten c) Parteien Die Vertragspartner kaufen bzw. verkaufen die Ware … gemäß Anlage zu diesem Vertrag. a) für Preise b) zu Preisen c) auf Preisen Der Vertrag tritt … der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft. a) mit dem Datum b) nach dem Datum c) zum Datum Die Ware muss in voller Übereinstimmung mit den in Deutschland geltenden … sein. a) Standarten b) Standards c) Standarts 145 Unterrichtseinheit 7 Wirtschaftsdeutsch Rund um Öl Geschäftsdeutsch Kaufvertrag (Fortzetzung) Preis Verpackung und Markierung 146 Rund um Öl Wichtige Information zum Thema Öl und Wein – die beiden Begriffe sollte man wohl nicht in einem Atemzug nennen. Aber sie haben etwas gemeinsam: Wer Preise vergleichen will, muss berücksichtigen, dass Wein nicht gleich Wein und Öl nicht gleich Öl ist. Die verschiedenen Ölsorten sind von unterschiedlicher Qualität. Das wirkt sich natürlich auf den Preis aus. Händler achten auf Kriterien wie Dichte und Schwefelgehalt. Beispiel: Je weniger Schwefel eine Rohölsorte enthält, desto leichter lässt sich daraus Benzin, Diesel, Kerosin oder Heizöl produzieren. Solche Sorten sind dann teurer. Was man über Erdöl wissen sollte Ein hoher Ölpreis kann Börsen zum Absturz und Volkswirtschaften ins Wanken bringen. Nicht umsonst gilt Öl als "Schmierstoff" der Weltwirtschaft. Autofahrer bekommen steigende Ölpreise sofort an den Zapfsäulen zu spüren, bei anderen Energiestoffen wie Gas schlägt hingegen eine Verteuerung in der Regel erst mit Verzögerung durch. Im Vordergrund der Medienberichterstattung und im Handel stehen die Ölsorten WTI und Brent. Doch fließen die überhaupt in unsere Tanks? Text 1 Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen Zehn Fakten über Erdöl Warum wird in Fässern gemessen? Ein Barrel (englisch für Fass) gilt als traditionelles Maß aus der Frühzeit der Ölindustrie, als Öl − auch Rohöl − ausschließlich in Fässern transportiert wurde. Das Barrel ist ein Hohlmaß und entspricht genau 42 US-Gallonen bzw. 35 britischen Gallonen. Ursprünglich wurden Fässer dieser Größe genutzt, um darin Hering einzusalzen. Das Fass wiegt 0,136 Tonnen und hat heute für das gesamte internationale Ölgeschäft große Bedeutung. So werden Förderstatistiken in Barrel-Einheiten veröffentlicht, und die Preisfestlegung für fast alle gängigen Rohölsorten erfolgt in Dollar je Barrel. Auch wenn Fassgröße vielleicht ungenau klingt, so ist sie doch sehr präzise: Die Abkürzung „bbl“ steht für blue barrel, ein blau gekennzeichnetes Fass mit genormtem Inhalt von 158,98 Litern. 147 Erdöl, das сырая нефть Öl, das нефть Rohöl, das сырая нефть Barrel, das барель Maß, das мера Fass, das бочка (баррель) Barrel-Einheit, die единица баррель Rohölsorte, die сорт сырой нефти Was ist drin? Öl ist nicht gleich Öl. Es werden gut 160 unterschiedliche Sorten gehandelt. Sie unterscheiden sich in ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften. Dies erklärt sich schon aus dem unterschiedlichen Alter der Vorkommen und aus deren geologischen Bedingungen. Für die kommerzielle Verwertung ist vor allem der Schwefelgehalt der einzelnen Sorten wichtig. Das Spektrum reicht von sehr schwefelarmen, leichten oder „süßen“ Sorten, die sich ohne großen Aufwand zu Benzin raffinieren lassen und daher teurer sind, bis hin zu schweren Sorten mit sehr hohem Schwefelgehalt. 90 Prozent des Erdöls verfeuern wir übrigens als Kraftstoff für Autos, zum Heizen und als Energielieferant für die Industrie. Die restlichen zehn Prozent stecken in Form chemischer Stoffe in fast allen Produkten des täglichen Lebens. Wieviel kommt woher? Der wichtigste Öllieferant für Deutschland ist Russland, mit einem Anteil von rund 32 Prozent. Gut 40 Prozent der deutschen Ölimporte stammen aus GUS-Staaten. Rund 28 Prozent der Öl-Einfuhren kommen aus der Nordsee-Region, das heißt, etwa zu gleichen Teilen aus Norwegen und Großbritannien. Die Organisation Erdöl exportierender Länder deckt ein Fünftel des deutschen Rohölbedarfs. Was steckt hinter den Begriffen Brent und WTI? Werden Ölpreise genannt, beziehen diese sich in westlichen Ländern fast ausschließlich auf die Sorten Brent und WTI (West Texas Intermediate). Brent ist der Name des Ölfeldes in der Nordsee, aus dem das Öl zuerst gefördert wurde. Dieses Vorkommen wurde weitgehend ausgebeutet, so dass die Bezeichnung inzwischen für etwa gleichwertige Sorten aus dem so genannten Brent- und Ninian-System in der Nordsee steht. Sowohl bei Brent als auch bei WTI handelt es sich um schwefelarme Ölsorten, die sich für die MineralölRaffinierung und zur Herstellung von Benzin eignen. Die Bedeutung von Brent und WTI liegt vor allem darin, dass diese Sorten den Standard für den Ölterminhandel in London und in New York bilden. Sie gelten als Bezugsgrößen für andere Ölsorten. Die Terminkontrakte schaffen kommerziellen Anbietern und Abnehmern dieser und anderer Öle die Möglichkeit, ihre Absatz- und Bezugspreise zu sichern. 148 Sorte, die сорт Vorkommen, das месторождение Schwefelgehalt, der содержание серы „süße“ Sorten «сладкие» сорта нефти Kraftstoff, der топливо, горючее Energielieferant, der поставщик энергии Öllieferant, der поставщик нефти Ölimport, der импорт нефти Öl-Einfuhr, die импорт нефти Rohölbedarf, der потребление нефти WTI West Texas Intermediate – Referenzsorte an der Terminbörse New York Mercantile Exchange (NYMEX) Ölfeld, das месторождение нефти, пригодное для разработки Mineralöl-Raffinierung, die очистка минерального масла Ölterminhandel, der срочная торговля нефтью Terminkontrakt, der срочный контракт Anbieter, der продавец Abnehmer, der оптовый покупатель Wie kommen die Ölpreise zustande? Die Rohölpreise bilden sich an den internationalen Ölmärkten, die auch von Emotionen, kurzfristigen Ereignissen und Spekulationen beeinflusst sind. Fundamentale Marktdaten wie Angebot und Nachfrage spielen oft eine geringere Rolle als psychologische Faktoren wie die Furcht vor krisenhaften Entwicklungen oder kriegerischen Auseinandersetzungen und Unsicherheit über politische Entwicklungen. Ein großer Teil des Handels mit Rohöl (rund 40 Prozent) und Mineralölprodukten wird heute über Spotmärkte abgewickelt. Sie dienen dem kurzfristigen Handel. Der für Europa und Deutschland relevante Markt ist der Rotterdamer Spotmarkt, ein virtueller, hoch spekulativer Markt. Seine Akteure sind über ganz Europa verstreut; In den 1980er Jahren entwickelten sich neben dem Spotmarkt auch. den Handel abwickeln осуществлять торги Mineralölprodukte нефтепродукты Spotmarkt, der рынок спот der kurzfristige Handel краткосрочная торговля Akteur, der участник рынка der Terminmarkt und die Terminkontraktbörse. Für die weitaus größte Zahl der hier handelnden – rund 90 Prozent – ist der Ölterminhandel ein rein finanzielles Betätigungsfeld. Diese so genannten „Wall Street Raffineure“, also Broker, Fondsmanager und Investment-Banken, haben den Einfluss spekulativer Elemente auf den Weltölmärkten erhöht und die Preisschwankungen vergrößert. So ist es bezeichnend, dass nur ein bis drei Prozent der Kontrakte bis zur physischen Fälligkeit gehalten werden, zudem wird an den Börsen ein Vielfaches der tatsächlich physisch vorhandenen Rohölmengen gehandelt. Terminmarkt, der рынок срочных сделок Terminkontraktbörse,die нефтяная биржа срочных контрактов Broker, der брокер Fondsmanager, der менеджер на фондовой бирже Preisschwankungen Pl. колебания цен Der wichtigste Marktplatz für Erdöl in Nordamerika ist Warenterminbörse die New York Mercantile Exchange (NYMEX), die weltgrößte товарная биржа Warenterminbörse. Für Europa wird der Ölpreis an der срочных сделок International Petroleum Exchange (IPE) in London gebildet, für Asien an der Singapore Exchange (SGX). Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie. 149 2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit „Öl“, „Barel“, „Markt“. Lernen Sie sie. Ölindustrie| Öl (Rohöl) in Fässern transportieren| das gesamte internationale Ölgeschäft| alle gängigen Rohölsorten| Ölimport| Öl-Einfuhren| Ölpreise nennen| das Ölfeld| Öl fördern| der Standard für den Ölterminhandel| Handel mit Rohöl und Mineralölprodukten ein Barrel gilt als traditionelles Maß| das Barrel ist ein Hohlmaß und entspricht genau 42 US-Gallonen| in Barrel-Einheiten veröffentlichen| in Dollar je Barrel| blue barrel der wichtigste Marktplatz für Erdöl| den Einfluss spekulativer Elemente auf den Weltölmärkten erhöhen| Rohölpreise bilden sich an den internationalen Ölmärkten 3. Bewerten Sie die nachstehenden Aussichten aus dem Text. Begründen Sie Ihre Einschätzung. Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2. Öl und Wein – die beiden Begriffe sollte man wohl nicht in einem Atemzug nennen. Aber sie haben etwas Gemeinsames. Ein hoher Ölpreis kann Börsen zum Absturz und Volkswirtschaften ins Wanken bringen. Die Rohölpreise bilden sich an den internationalen Ölmärkten, die auch von Emotionen, kurzfristigen Ereignissen und Spekulationen beeinflusst sind. 4. Informieren Sie Ihre Kollegen über die einzelnen Ölsorten. 5. Definieren Sie den Begriff „Ölterminhandel“. 6. Diskutieren Sie, wie die Ölpreise zustande kommen? Text 2 Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt kurzfassen, mündlich übersetzen Wie lange reichen die Ölvorräte? Die Aussage „Öl reicht nur noch für 40 Jahre“ ist oft publiziert worden, ist aber zu ungenau. Denn diese Einschätzung ist von einer Vielzahl ökonomischer und technischer Faktoren abhängig. Bei ihrer Berechnung werden meist nur die durch Bohrungen bestätigten Vorkommen zu Grunde gelegt, die bei gegenwärtigen 150 Ölpreisen und mit heutiger Technik wirtschaftlich gewonnen werden können. Dadurch werden aber nicht alle Lagerstätten als Reserven ausgewiesen, die bekannt sind, aber erst bei höheren Preisen wirtschaftlich ausgebeutet werden können. Außerdem sind in den derzeit ausgewiesenen weltweiten Ölreserven von 179 Milliarden Tonnen in Ölschiefer und Ölsanden gebundene Vorkommen größtenteils nicht enthalten. Fortschritte in der Fördertechnik können zwar die gewinnbaren Ölreserven erhöhen, doch andererseits läßt sich aufgrund des Wachstumstempos aufstrebender Wirtschaftsnationen wie China und Indien deren zukünftiger Bedarf an natürlichen Ressourcen nur sehr schwer hochrechnen. Wie lange reichen die Ölvorräte? Mittlerweile hat die Menschheit fast 40 Prozent aller Erdölvorräte aus der Erde geholt. Mit spektakulären Funden riesiger Reserven rechnen Experten kaum noch. Das Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sagt voraus, dass schon in 10 bis 15 Jahren die Hälfte des auf der Erde förderbaren Öls verbraucht sein wird. Eine Studie der „Energy Watch Group“ sagt, dass bereits heute die Erdölfördermenge zurückgeht, obwohl die Nachfrage stetig steigt – vor allem in China und Indien. Bis 2030 wird die geförderte Menge sich halbiert haben. Vor der Öl-Verknappung warnt auch die Internationale Energieagentur (IEA), die bestätigt, dass die Produktion die Nachfrage in den kommenden Jahren nicht decken kann. Laut IEA werden weltweit täglich 86,87 Mio. Fass Erdöl verbraucht − aber nur etwa genauso viel wird täglich produziert. Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, Fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes kurz zusammen. 2. Wie stehen Sie zur Aussage? „Öl reicht nur noch für 40 Jahre“. 3. Finden Sie im Text die Einschätzungen von Experten hinsichtlich Ölvorräte. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen. 4. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von Fachbegriffen: Ölreserve, Ölvorräte, Erdölfördermenge, ÖlVerknappung. Definieren Sie sie. Erläutern Sie deren Bedeutung im Sinne der ökonomischen und technischen Faktoren. Text 3 Lernziele: lesen, verstehen, nacherzählen Was ist die Opec? Am 14. September 1960 wurde die Opec (Organization of the Petroleum Exporting 151 Countries) in Bagdad gegründet. Ihre ersten Mitglieder waren Irak, Iran, Kuwait, Saudi-Arabien und Venezuela. Mittlerweile hat sie ihren Geschäftssitz in Wien. Ihre besondere Bedeutung für den Weltölmarkt ergibt sich daraus, dass zum einen in den Mitgliedsländern dieser Organisation rund zwei Drittel der nachgewiesenen Weltölreserven lagern und sie zum anderen mit einer Ölförderung weit über den eigenen Bedarf hinaus einen wesentlichen Teil des Ölbedarfs anderer Länder decken. Die Organisation hatte sich bei ihrer Gründung zum Ziel gesetzt, die Mitgliedsländer gegen einen Preisverfall und eine Verringerung ihrer Einnahmen aus der Ölförderung abzusichern und im gegenseitigen Interesse eine gemeinsame Ölpolitik zu betreiben. Herausragende politische Bedeutung erhielt die Opec in den 70er Jahren, als sie durch die Nationalisierung der ausländischen Fördergesellschaften und schockartige Preiserhöhungen die Geschehnisse am Weltölmarkt bestimmte. Die Vertreter der Mitgliedsstaaten – in der Regel die Minister für Energie und Erdöl−treffen sich zwei Mal pro Jahr in Wien. Die Ministerkonferenz ist die Entscheidungsinstanz der Opec, dort wird die Preispolitik festgelegt und über die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden. Konsens zwischen den Teilnehmern ist dabei Pflicht. Die Opec hat auch eine Art Aufsichtsrat – den Board of Governors. Jedes Land entsendet einen Governor, der aber noch von der Ministerkonferenz bestätigt werden muss. Das Gremium entscheidet über den Haushalt der Opec und setzt die Agenda für die Konferenzen auf. Neben den drei großen Organen gibt es einige kleinere Gremien innerhalb der Opec. Beispielsweise wurde das Ministerial Monitoring Sub-Committee 1993 eingerichtet, um die Ölproduktion und den Export der Mitgliedsstaaten zu untersuchen und abzubilden. Der Opec Fond für internationale Entwicklung, der 1976 eingerichtet wurde, unterstützt humanitäre Projekte weltweit. Das Sekretariat ist die Exekutive der Opec. Es besteht aus dem Generalsekretär, der Forschungsabteilung und der Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzliche Unterrichtsmaterialien Möchten Sie Ölmagnat sein? Lesen Sie weitere Informationen. Ölpreis: Nur Geduld führt zum Erfolg von Ulf Sommer Vorweg: Wer mit Öl spekuliert und sich nicht ein paar Fässer in den Keller legen möchte, muss auf den Terminmarkt mit Zertifikaten ausweichen. Um zu 152 vermeiden, dass Anleger tatsächlich Öl geliefert bekommen, schichten die Banken regelmäßig in neue Kontrakte um. Dabei entstehen Umschichtungs- oder Rollverluste, die je nach Differenz zwischen Real- und Terminmarktpreis unterschiedlich hoch ausfallen. Im Extremfall entstehen pro Monat Verluste von zehn und mehr Prozent. Darüber hinaus müssen Anleger das Währungsrisiko einkalkulieren, weil Öl in Dollar gehandelt wird. Wer also auf steigende oder fallende Ölpreise setzt, sollte davon überzeugt sein, dass die Notierungen dynamisch zulegen oder einbrechen. Ansonsten fressen Gebühren und Rollverluste mögliche Gewinne wieder auf. Trotz dieser Risiken war es im Rückspiegel betrachtet einfach, mit Öl Geld zu verdienen. Als die Konjunktur boomte und alle Welt viel Öl nachfragte, stieg die Notierung auf immer neue Rekordhöhen. Der Trend war jahrelang aufwärts gerichtet, was sich an der steigenden 200-Tage-Linie ablesen ließ. Anleger brauchten nur dem Trend zu folgen und auf steigende Preise zu setzen. Doch die wenigsten spielten mit und standen auf der richtigen Seite. „Woche für Woche verweigerten sich Anleger dem klaren Trend. Kaum jemand glaubte an immer neue Rekordpreise“, erinnert sich Sentix-Experte Patrick Hussy. Sentix fragt wöchentlich Kleinanleger und Profis, ob sie mit steigenden oder fallenden Kursen rechnen. Klare Mehrheitsprognose damals: Die Ölpreise werden fallen. Schuld daran war die Verankerungsheuristik. Dabei geht es um den Anker und seine Rolle im täglichen Leben. Anleger neigen dazu – so die Theorie in der Psychologie und Wirtschaftswissenschaft – sich feste Bezugsgrößen zu suchen, indem sie gegenwärtige Kursmarken verinnerlichen und als Maßstab für die Zukunft verankern. Die Folgen sind fatal. Sie manipulieren unsere eigentlich oft guten Entscheidungen. Infolgedessen prognostizierten die meisten Anleger alsbald wieder steigende Ölkurse, nachdem die Notierungen ab Herbst 2008 kräftig ins Trudeln kamen und schließlich sogar wieder auf ihr Ausgangsniveau zurückfielen. Richtig wäre es gewesen, sich keine „Anker“ zu setzen und einfach dem Trend zu folgen. Also zu verkaufen, als der Preis im Winter 2008 unter die 200-Tage-Linie fiel. Mit solch einer Strategie kommen Anleger zwar immer etwas zu spät, weil sie nie zu Höchstkursen verkaufen und zu Tiefstkursen kaufen. Doch immerhin bleibt ein satter Gewinn. Wer jetzt dieser Strategie treu bleiben möchte, beobachtet das Geschehen von der Seitenlinie aus. Zwar stiegen die Notierungen zuletzt stetig. Doch solange die 200-Tage-Linie nicht erreicht ist, dominiert aus charttechnischer Sicht ein Abwärtstrend, der im Sommer 2008 begann. Zuletzt erwies sich nach Analyse der Commerzbank die Marke von 55 Dollar als unüberwindlicher Widerstand. Anleger nahmen Gewinne mit, so dass der Preis wieder fiel. 153 Doch auf längere Sicht und mit Blick auf das Verhalten der Investoren bleibt Sentix-Experte Hussy optimistisch: „Angesichts der anziehenden Weltnachfrage vor allem aus China hegen Anleger wieder eine Zuneigung gegenüber Öl – und das ohne jegliche Euphorie.“ Besonders letztere Einschätzung ist für technische Analysten enorm wichtig. Denn ein extrem hohes Maß an Optimismus werten die Experten als Kontraindikator: Favorisieren sehr viele Anleger gleichzeitig eine Anlageklasse, beginnen die Kurse meistens zu fallen. Aus dem Grund, dass die vielen Optimisten bereits investiert sind und demzufolge nur als potenzielle Verkäufer in Frage kommen. Diese Gefahr sieht Stimmungsexperte Hussy beim Öl derzeit nicht. Nach einer kurzen Konsolidierung erwartet er, dass der Preis in Richtung 75 bis 80 Dollar steigt. Dennoch: Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet mit dem Einstieg, bis der Ölpreis die 200-Tage-Linie überwindet. Sie liegt derzeit bei 60 Dollar. Das Warten kostet zwar einige Prozentpunkte. Andererseits birgt ein zu früher Einstieg die Gefahr, einer Bärenmarktrally aufgesessen zu sein. Wissen Sie schon die größten Ölfelder der Welt? Der Erdöl-Fund vor der brasilianischen Küste, der am 15. April 2008 der Öffentlichkeit gemeldet wurde, ist möglicherweise der größte seit 30 Jahren. Es könne sich um die drittgrößte Quelle der Welt handeln, erklärten Experten. Allerdings könne noch nicht gesagt werden, ob die Förderung rentabel sein würde. Entdeckt wurde das einzige Feld der USA, das zu den Top-10 der Welt gehört, im Jahr 1968. Platz 9: Abqaiq, Saudi Arabien – 0,43 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Entdeckt wurde das Feld im Jahr 1940. Platz 8: Shengli, China – 0,53 Million Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Das zweitgrößte Ölfeld Chinas befindet sich in der Provinz Shandong und wurde 1962 entdeckt. Mit seinen 40.000 Quadratkilometern entspricht es fast der Fläche der Niederlande. Platz 7: Shayba, Saudi Arabien – 0,59 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Platz 6: Kirkuk, Irak – 0,63 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag. 1927 entdeckte ein Konsortium aus den Ölkonzernen BP, Shell, Exxon, Mobil und einem Vorläufer von Total das erste irakische Ölfeld bei Kirkuk. Platz 5: Rumailia Süd, Irak – 0,8 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Das Feld am Persischen Golf wurde 1953 entdeckt. Platz 4: Daquing, China – 1 Million Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Das Feld wurde erstmals 1960 erschlossen und befindet sich seit 1976 im Besitz des chinesischen Konzerns Petrochina. Platz 3: Burgan, Kuwait – 1,7 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Das Feld wurde bereits 1938 entdeckt und beinhaltete anfangs etwa 65 Milliarden 154 Barrel Erdöl. Nach Aussage der Kuwait Oil Company hat das Feld im Jahr 2005 sein Fördermaximum erreicht. Platz 2: Cantarell-Ölfeld, Mexiko – 2 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Das zweitgrößte Ölfeld der Welt im Golf von Mexiko wurde erst 1976 entdeckt und hat sein Fördermaximum schon lange überschritten. Mexiko fördert hier 60 Prozent seiner täglichen Rohölproduktion. Platz 1: Ghawar, Saudi Arabien – 5 Millionen Barrel Rohöl-Produktion je Tag. Im Osten Saudi Arabien liegt das weltweit größte Ölfeld Ghawar. Entdeckt im Jahr 1948 – Erschließung ab 1953. Es gilt als das größte jemals entdeckte Ölfeld der Erde, zeitweise rechnete man ihm ein Siebtel der weltweiten Ölreserven zu. 155 Kaufvertrag (Fortsetzung) Preis. Verpackung und Markierung Einleitung Der Grundpreis (Basispreis) ist ein Preis pro Einheit der vertraglich vereinbarten Ware. Der Grundpreis wird durch folgende Merkmale charakterisiert: a) Er bezieht sich immer auf eine bestimmte Warenmenge. Die Warenmenge beeinflusst dann den Grundpreis, wenn für unterschiedliche Vertragsmengen ein unterschiedlicher Grundpreis oder durch Rabattgewährung ein Preisabschlag bzw. durch Berechnung von Mindermengengrenzzuschlägen ein Preisaufschlag angewendet wird. b) Der Grundpreis ist an eine bestimmte Warenqualität gebunden. Bei Waren mit geringem Verarbeitungsgrad (z.B. Metalle, Bergbauerzeugnisse, Grundchemikalien) wird der Grundpreis meinst für eine bestimmte Basisqualität festgesetzt und durch eine Skala von Preiszu-und-abschlägen für die Abweichungen von dieser Basisqualität ergänzt. c) Dem Grundpreis liegt eine bestimmte Lieferklausel zugrunde. Durch die Lieferklausel wird der Grundpreis auf den vereinbarten Lieferungsort bezogen. Er umfasst demzufolge alle Kosten, die mit der Lieferung der Ware zum vertraglich vereinbarten Lieferungsort verbunden sind. Diese Klausel wird in der handelsüblichen Formulierung (z.B. FOB Hamburg) entsprechend der Incoterms vereinbart, die auch Aussagen zur Kosten-und Risikoabgrenzung enthalten. Die Verpackung ist Gesamtheit der Verpackungsmittel und Hilfsmittel, die dem Schutz des Erzeugnisses vor quantitativen und qualitativen Verlusten von der Herstellung bis zum Verbrauch dient, Handhabung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und Gebrauch des Erzeugnisses ermöglicht und rationalisiert, die Umgebung vor ihm schützt sowie Informations- und gegebenenfalls Werbefunktionen erfüllt. Als Verpackungsmittel dienen vor allem Behältnisse, die ein oder mehrere Erzeugnisse umhüllen sollen und vorgefertigt oder im Verpackungsprozess hergestellt werden, z.B. Kisten, Kartons, Schachteln, Flaschen, Dosen, Beutel, Tuben u.ä. Als Transport- oder Lagerhilfsmittel werden solche Behältnisse wie Paletten, Behälter, Container verwendet. 156 Die Verpackungsmittel haben verschiedene funktionelle Aufgaben, wie Befestigen, Verschließen, Verbinden, Sichern, Abdichten, Öffnen und Kennzeichnen. Dazu gehören z.B. Nägel, Schrauben, Klebe- und Stahlbänder, Schnüre, Leisten, Verschlüsse, Polsterstoffe u.ä. Verpackungsmittel und Verpackungshilfsmittel werden aus Verpackungswerkstoffen hergestellt, hauptsächlich aus Pappe, Karton, Papier, Holz, Metallen, Glas, Keramik, Plasten/Elasten, Textilen, Flächengebilden sowie Kombinationen dieser Werkstoffe. Die Markierung ist die Kennzeichnung der Verpackung durch Beschriftung oder Anbringen von Symbolen. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der Vorsichtsmarkierung. Die allgemeine Markierung kennzeichnet den Empfänger, die Zusammengehörigkeit der Packstücke und die Maße bzw. die Abmessung des Packstücks. Als Beschriftungselemente dienen: ‒ Kennmarke (Anfangsbuchstaben des Empfängers oder Versenders); ‒ Kennnummer (Auftragsnummer); ‒ Leitmarke, bestehend aus Kollianzahl (Gesamtstückzahl der zur Sendung ‒ gehörenden Packstücke) und Kollonummer (laufende Nummer des Packstücks); ‒ Bestimmungsort, Bestimmungshafen. Die Vorsichtsmarkierung dient der schnellen Erkennung, dem Schutz und der seemäßigen Handhabung der Packstücke. Für den Export sind international gebräuchliche Symbole zweckmäßig. Symbole kennzeichnen die bestimmte Lage (oben), die Zerbrechlichkeit bzw. Stoßempfindlichkeit, den notwendigen Schutz vor äußeren Einflüssen (Nässe, Erwärmung, Handhacken), die richtige Manipulierung (Schwerpunkt, Anschlag). Zur Markierung verwendet man Schablonen, Stempel, Prägestempel, vorzugsweise schwarz, wasserunlöslich und wischfest. Die Markierung muss mit den Angaben in den Begleitpapieren übereinstimmen. Sorgfältige Markierung schützt vor Verlust, Beschädigung und Fehlleitung. 157 Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte 1. Die Preise der einzelnen Positionen sind in der Anlage Nr. ... aufgeführt und in Euro festgesetzt. 2. Die Preise sind Festpreise und unterliegen keinen Abänderungen. 3. Die Preise sind in Euro festgesetzt und verstehen sich DAF (geliefert Grenze) BRD/Polen einschließlich Verpackung und Markierung. Alle im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag im Landesgebiet der BRD entstehenden Kosten (Zoll- und andere Gebühren) gehen zu Lasten des “Käufers”. 4. Die Preise verstehen sich CIF ... und schließen die Kosten der Exportverpackung und Markierung ein. Die Anlieferung der Ware erfolgt per Lastkraftwagen. 5. Der Preis versteht sich per lfd. Meter. 6. Die in der Spezifikation festgelegten Preise sind endgültig und gelten oder FOB ... gemäß INCOTERMS 2000. DAF ... 7. Die Preise verstehen sich auf Lieferbasis DDU Zolllager ... einschließlich Exportverpackung, Markierung, Versicherung vom Herstellerwerk bis zum Endabnehmer (INCOTERMS 2000). 8. Die Preise sind fest und unterliegen keiner Änderung innerhalb der Wirkungszeit des Vertrages. 9. Die Preise verstehen sich FOB ... einschließlich seemäßiger Exportverpackung, Markierung, Kosten der Verladung an Bord des Schiffes, Verstauung im Schiffsraum, der Befestigung der Maschinen im Schiffsraum und/oder an Bord des Schiffes sowie Dock-, Hafen-, Kran- und Zollgebühren. 10. Der Vertragspreis der Ware beinhaltet den Warenpreis, deren Verpackung, Markierung, Lieferung, Bezahlung aller Exportzölle und Gebühren auf dem Territorium des Ursprunglandes der Ware. Der Gesamtwert der Ware aus diesem Vertrag zur Bedingung EX WORKS ... ergibt sich aus der Anlage zum Vertrag, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist. 11. Die Gesamtsumme des Vertrages dreitausendvierhundertfünfundzwanzig (in Worten). 158 beträgt: € 3.425,- 12. Der Gesamtwert der Ausrüstungen, Dokumentation, Materialien, Ersatzteile und Leistungen, welche vom Verkäufer im Umfang gem. dem vorliegenden Vertrag und Anlagen zum Vertrag erbracht werden sollen, beträgt € ... . 13. Der Preis einer metrischen Tonne ... wird festgelegt auf € ... bei einem Basisgehalt ... von 50% FOB ..., lose verladen einschließlich Kranspesen. Sollte sich der Gehalt an … niedriger als 50% erweisen, hat der Verkäufer dem Käufer einen Rabatt auf den Preis in Höhe von ... für jedes Prozent der Abweichung zu gewähren. * * * 1. Der Verkäufer muss die Ware in export-und/oder seemäßiger Verpackung zum Versand bringen, die Unversehrtheit der Ware gegen Beschädigung und Korrosion bei ihrer Beförderung per See, per Eisenbahn und durch gemischten Transport unter Berücksichtigung mehrerer Umladungen unterwegs gewährleistet. 2. In jedes Kollo muss eine ausführliche Verpackungsliste, in der Vertrags- und Transnummer, Positionsnummer gemäß Spezifikation, Brutto-Nettogewicht dargelegt sind, hineingelegt werden. 3. Auf jedes Kollo muss nachstehende Markierung deutlich mit wasserfester Farbe in russischer und deutscher Sprache aufgetragen werden: sieh Anlage Nr. … . 4. Der Verkäufer trägt die Verantwortung dem Käufer gegenüber für Schäden, Beschädigung oder Bruch der Ware infolge mangelhafter Verpackung, für Korrosionsbildung, für zusätzliche Transport- und Lagerkosten, die durch Versand der Ware an eine falsche Adresse infolge mangelhafter oder falscher Markierung entstanden sind. 5. Ausrüstung, Materialien und Ersatzteile sollen in der Verpackung geliefert werden, welche den Anforderungen jedes einzelnen Artes der Ausrüstung in Bezug auf deren Transport per LKW, See, Eisenbahn oder Luft entspricht. 6. Die Verpackung soll eine volle Unversehrtheit der Ausrüstung, Materialien usw. von Beschädigungen aller Art und von der Korrosion während des Transports unter Berücksichtigung mehrerer Umladungen unterwegs gewährleisten. 7. Die Verpackung soll zur Kranverladung sowie für Handverladung, falls dies die Abmessungen und Gewichte einzelner Positionen erlauben, geeignet sein. 8. Präzise Messgeräte sowie Elektrogeräte sollen in eine Folie umgewickelt werden, welche hermetisch verschweißt wird. 159 9. Der Verkäufer ist für jede Beschädigung oder Bruch der Ware verantwortlich, welche durch unzureichende Verpackung hervorgerufen sind. 10. Die Verpackung muss dem festgelegten Standard und den technischen Bedingungen entsprechen und bei sachgemäßem Umgang mit der Ware während des Transports ihre Unversehrtheit gewährleisten. 11. Die Markierung muss den abgestimmten Mustern entsprechen. 12. Die Verpackung der Materialien und der Maschinenausrüstung erfolgt in folgender Verpackung: ‒ in 125 l Plastikfässern mit Spannringdeckel (с зажимным кольцом), ‒ in 30 l Plastikkannen (в 30 литровых бидонах) in Holzkiste, ‒ in 30 l Blechdosen (в 30 литровых бидонах из жести) auf Holzpaletten mit Plastikschrumpffolie (с усадочной пластиковой пленкой), ‒ in ca. 23 kg oben offenen Kartons auf Holzpaletten mit Plastikschrumpffolie, ‒ in Plastikfolie verschweißt, ‒ in Kisten. 13. Die Kisten sollen aus völlig trockenen Holzmaterialien guter Qualität gefertigt werden, die keine Risse, ausfallende Äste oder andere Defekte aufweisen dürfen, die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit der Verpackung beeinträchtigen. 14. Die Flächen der Kisten sind mit wasserdichten Materialien von innen auszulegen. 15. Jedes Kollo über 500 kg soll sichere Holzkufen (надёжные салазки из деревянных брусьев) haben, die dem Gewicht des Frachtstückes entsprechen und für die Verladung Greifstellen (и приспособленных для страховки) haben. 16. Die Verpackung soll sowohl zur Kranverladung als auch zur Umladung mit Handbedienung auf Handkarren und Motorkarren geleignet sein, soweit das vom Gewicht und Umfang der einzelnen Kolli zugelassen ist. 17. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ausrüstung so zu verpacken, dass die Abmessungen der einzelnen Kolli oder Kisten die unten genannten maximalen Abmessungen nicht überschreiten, die bei den Beförderungen der Güter ohne vorherige Vereinbarung zugelassen sind: Länge 9500 mm, Breite 2300 mm, Höhe 2100 mm. 18. Für jedes Kollo im Einzelnen ist der Verkäufer verpflichtet, die Verpackungsliste aufzustellen, in welcher die Bezeichnung der Maschine (Modell) oder einzelner Teile der Ausrüstung, Vertragsnummer, Fabriknummer der 160 Maschine, Positionsnummer laut Spezifikation des Vertrages, Netto- und Bruttogewicht angeführt sind. 19. Ein Exemplar der Verpackungsliste wird in wasserdichtem Umschlag mit der Ausrüstung zusammen in die Kiste eingelegt und 1 Expl. wird, mit einer Metallplatte abgedeckt, an der Auβenseite der Kiste befestigt oder mit Punktschweiβung (точечной сваркой) direkt an die Metallteile der Ausrüstung angeschweiβt, falls diese unverpackt ausgeliefert wird. 20. Die Markierung soll deutlich mir einer wasserfesten Farbe in deutscher und russischer Sprache aufgetragen werden und folgendes beinhalten: ‒ Endabnehmer ‒ Vertrag Nr. ‒ Kollo Nr. ‒ Netto/Brutto Gewicht ‒ Kistenabmessungen (Länge, Breite, Höhe) 21. Alle Kisten, die ein besonderes Handling (das Handling [hændliη] = Handhabung) erfordern, sollen zusätzlich wie folgt markiert werden: ‒ vorsichtig umgehen ‒ oben ‒ nicht kanten 22. In jedes Kollo soll ein wasserdichter Umschlag mit einem Exemplar der Verpackungsliste eingelegt werden. 23. Auf allen Kisten, die schwerer als 3 t und/oder höher als 1 m sind, soll der Schwerpunkt mit dem Symbol “ЦТ” (центр тяжести) markiert werden. Der Verkäufer ist für zusätzliche Transport- und Lagerungskosten sowie für Beschädigungen der Ausrüstung, Materialien und Ersatzteile infolge der Lieferung an eine falsche Adresse wegen fehlerhafter oder unvollständiger Markierung verantwortlich. 24. Die Markierung, auf zwei Seiten des Kartons mit unabwaschbarer Farbe angebracht, hat folgendes zu beinhalten: Bestimmungsland, Bestimmungsort, Vertrags-Nr., Warenbezeichnung, Artikelnummer, Sender und Empfänger. 25. Der Verkäufer trägt alle Kosten für die Verluste, die durch die Beschädigungen infolge unqualitativer Verpackung entstehen können und falls die Markierung den Vertragsbedingungen nicht entspricht. 26. Die Kolli jeder Trans-Nr. werden mit Bruchzahlen nummeriert, deren Zähler die laufende Nummer und deren Nenner die Gesamtzahl der Kolli bezeichnen, in 161 welchen die Ausrüstungen, die unter der entsprechenden Trans-Nr. geliefert werden, verpackt sind. 27. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die zusätzlichen Kosten, die infolge der nicht richtigen und/oder nicht vollständigen Markierung entstehen können, zu erstatten. Musterbrief Vertrag Nr. … Sehr geehrter Herr…, entsprechend dem § 10 des oben genannten Vertrages muss die Beschriftung der Kisten in russischer und deutscher Sprache sein. Nachstehend ist der Text, der auf den Kisten aufscheinen soll. Wir bitten Sie um Übersetzung, damit unser Lieferant eine Schablone für die Beschriftung der einzelnen Kollos anfertigen kann. Vertrag Nr. ... Verkäufer ... Käufer ... Bestimmungsstation ... Kiste Nr. ... Bruttogewicht ... kg Nettogewicht ... kg Kistenmaße cm Länge … Breite … Höhe … Vorsicht, zerbrechlich Oben – nicht kanten Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen 162 Dialoge 1. Preisverhandlung Wir hätten gern gewusst, was Sie von den in unserem Angebot genannten Preisen halten. Gemäß Ihrem Angebot beträgt der Preis für eine Anlage 18000 Euro. Ihrem Angebot ist auch zu entnehmen, dass sich der Preis im Vergleich zum Vorjahr von 15600 Euro auf 18000 Euro, das heißt um zirka 15%, erhöht hat. Wir glauben, dieser Preis ist überhöht. Der Preis wurde unter Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklung der Anlage neu festgesetzt. Wir mussten die Erhöhung der Weltmarktpreise für Metall und andere Materialien bei der Preisfestsetzung berücksichtigen. Wir haben Ihren Preis mit den Preisen der Konkurrenzangebote verglichen und festgestellt, dass er um 12% höher liegt. Wir können Ihnen die Konkurrenzdokumentation vorlegen. Aber zusammen mit der Anlage liefern wir Ersatz-und Verschleißteile für einen einjährigen Betrieb. Dementsprechend wurde in den Gesamtpreis der für die Ersatzteile einbezogen. Wir können uns auf einen Preis nur durch gegenseitige Zugeständnisse einigen. Suchen wir einen gemeinsamen Kompromiss! Wir könnten Ihnen entgegenkommen und den Preis um 8% reduzieren, wenn Sie Ihren Auftrag erhöhen und nicht 20, sondern 30 Anlagen kaufen. Wir könnten einer Preisermäßigung von 10% zustimmen. Meine Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass wir gegenseitig an dem Geschäftsabschluss interessiert sind. Unsere Standpunkte nähern sich bereits einander. Vielleicht nehmen wir die Mitte? Gut, abgemacht. Also, damit erachten wir diese Angelegenheit als erledigt. 2. Fehlende Markierung Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir in der vorigen Woche 10 Kisten Ersatzteile erhielten, die mit dem Schiff „Donau“ vertragsgemäß an unsere Adresse verschifft wurden. Wie Sie sich vielleicht erinnern können, haben wir Ihnen ein Fax geschickt, in dem es hieß: „10 Kisten Ersatzteile fehlen“. Ich erinnere mich bestens daran. Dieses Fax hat uns sehr befremdet. Die Kisten wurden rechtzeitig verschifft, und wir konnten unsererseits kein Verschulden feststellen. 163 Dieses Missverständnis ist ganz einfach zu erklären: wir haben Sie gebeten, die Kisten mit dem Zeichen „325 Bremen“ zu markieren. Sie aber haben außer der üblichen Beschriftung „Import“ überhaupt keine Signierung aufgetragen. Eben darum wurden die Kisten bis zur Aufklärung des Missverständnisses nicht an uns verladen. Ich bedauere, dies vernehmen zu müssen. Dieses Vorkommnis ist uns sehr peinlich. Ihre Nachlässigkeit hat uns viel Zeitverlust und Mühe gekostet. Ich hoffe, dass Sie in Zukunft die Kisten sorgfältig und vollständig markieren. Ich versichere Ihnen, dass sich Derartiges nie mehr wiederholt. In Zukunft werden wir den Verladungen die größte Aufmerksamkeit schenken. Vokabular Abmessungen Pl. Adresse, die; -, -n an die Adresse Artikelnummer, die; -, -n Beförderung, die; -, -n Beförderung per (Eisen) Bahn Behälter, der; -s, - Berechnung, die; -, -en Beschädigung, die; -, -en Beschriftung, die; -, -en Bestimmungsland, das; -(e)s, Bestimmungsländer Beutel, der; -s, Breite, die; -, -n Bruch, der; -(e)s, Brüche Bruttogewicht, das; -(e)s, -e Container kɔnte:nər, der; -s, Dose, die; -, -n Erhöhung, die; -, -en Erhöhung der (Weltmarkt) Preise Ersatzteil, das seltener der; -(e)s, -e erstatten vt (sw. V.; hat) Kosten erstatten габариты, размеры адрес в адрес номенклатурный номер перевозка, транспортировка; отправка; доставка перевозка по железной дороге 1. контейнер 2. ёмкость; сосуд; резервуар; цистерна; бак вычисление, исчисление; расчёт, калькуляция; подсчёт, оценка 1. повреждение, порча 2. причинение (нанесение) вреда, ущерба маркировка, надпись страна назначения пакет ширина ломка; поломка; разрушение вес брутто контейнер коробка; жестянка, банка повышение, увеличение повышение цен (мирового рынка) запасная часть (деталь), запчасть возвращать; возмещать (убытки и т.п.), компенсировать; заменять возмещать издержки (расходы) 164 Fabriknummer, die; -, -n Fehlleitung, die; -, -en festsetzen vt (sw. V.; hat) den Preis festsetzen Flasche, die; -, -n Frachtstück, das; -s, -e Gebühr, die, -, -en Gesamtbetrag, der; -(e)s, Gesamtbeträge Gesamtpreis, der; -es, -e gewährleisten vt (sw. V.; hat) Gewicht, das; -(e)s, -e von Dat. Grundpreis, der; -es, -e Gut, das; -(e)s, Güter handelsüblich Handhabung, die; -, -en Höhe, die; -, -n Incoterms, die Pl. Karton -tɔ, der; -s, -s und -to:n, der; -s, -e Kiste, die; -, -n Kollo, das; -s, -s und Kolli Konkurrenzangebot, das; -(e), -e Kostenabgrenzung, die; -, -en Lagerkosten Pl. Lagerung, die; -, -en Länge, die; -, -n Lieferungsort, der; -(e)s, -e mMeter заводской номер направление по неправильному (неверному) пути (адресу) устанавливать, определять, назначать назначить (установить) цену бутылка место груза 1. сбор; пошлина; налог; плата; взнос; тариф 2. вознаграждение, гонорар общая сумма общая стоимость, итоговая цена гарантировать, обеспечивать что-л.; поручиться за что-л. вес, тяжесть чего-л. базовая цена товар, груз принятый в торговле, стандартный обращение, использование, управление 1. размер, величина (налогов); уровень (цен) 2. предел 3. высота правила и условия международной торговли, Инкотермс картонная коробка ящик тюк, место (груза); единица груза конкурирующее предложение, предложение конкурента распределение, размежевание затрат (расходов) складские расходы, расходы на содержание складских запасов хранение на складе, складирование длина место поставки метр 165 1. дефектный, с изъяном 2. неудовлетворительный; недоброкачественный mangelhaft mangelhafte Verpackung дефектная упаковка markieren vt (sw. V.; hat) Markierung, die; -, -en маркировать 1. маркировка, обозначение 2. маркировка, клеймение размер, мерка масса, вес вес нетто, чистый вес место багажа поддон скидка с цены, уступка в цене Maß , das; -es, -e Masse, die; -, -n Nettogewicht, das; -(e)s, -e Packstück, das; -(e)s, -e Palette, die; -, -n Preisabschlag, der; -(e)s, Preisabschläge Preisaufschlag, der; -(e)s, Preisaufschläge Preisermäßigung, die; -, -en Preisverhandlung, die; -, -en Preiszuschlag, der; -(e)s, Preiszuschläge qualitativ reduzieren vt (sw. V.; hat) den Preis reduzieren sachgemäß Schachtel, die; -, -n Schaden, der; -s, Schäden Schiff, das; -(e)s, -e seemäßig: seemäßige Verpackung Spezifikation, die; -, -en Standard, der; -s, -s dem Standard entsprechen tTonne tragen vt (st. V.; hat) Kosten tragen Transport, der; -(e)s, -e Transport per LKW Transportkosten Pl. надбавка (накидка) к цене снижение (понижение) цен; скидка с цены переговоры по ценам надбавка (накидка) к цене качественный; в качественном отношении понижать, снижать; сокращать снизить цену надлежащий, соответствующий; должный коробка; пачка 1. вред, ущерб 2. убыток 3. повреждение, порча, дефект, поломка судно, корабль упаковка для морской перевозки спецификация, технические условия (требования) стандарт, норма соответствовать стандарту тонна нести, приносить нести расходы перевозка, провоз, транспортировка перевозки на грузовых автомобилях, автомобильные перевозки расходы (издержки) на перевозку, 166 Tube, die; -, -n überhöht Umladung, die; -, -en Unversehrtheit, die; usw. und so weiter Verbrauch, der; -(e)s, an Dat. verladen vt (st. V.; hat) Verlust, der; -es, -e Verpackungsliste, die; -, -en Versand, der; -(e)s Waren zum Versand bringen verschiffen vt (sw. V.; hat) Vertragsbedingungen Pl. vertragsgemäß Vorsichtsmarkierung, die; -, -en Warenbezeichnung, die; -, -en Weltmarktpreis, der; -es, -e zusätzlich zusätzliche Kosten транспортные расходы; плата за провоз тюбик завышенный, чрезмерный перегрузка, перевалка невредимость; неповреждённость и т.д. = и так далее потребление, расход, расходование чего-л. отгружать, нагружать, грузить чтолибо; производить погрузку чего-л. убыток, ущерб, потеря упаковочный лист отправка, отправление; отгрузка, посылка, отсылка отправить товары грузить на судно; отправлять морем положения (условия) договора 1. договорный, соответствующий договору 2. по договору предупредительная маркировка наименование товара цена мирового рынка дополнительный, добавочный дополнительные издержки Aufgaben 1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte sowie die Dialoge und lernen Sie Vokabeln aus dem Vokabular. 2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein. Transport- oder Lagerhilfsmittel| international gebräuchliche Symbole| alle Kosten| die Verpackungsmittel und Hilfsmittel| pro Einheit| die Begleitpapiere| die Vorsichtsmarkierung| die Incoterms| eine bestimmte Warenqualität| Verpackungsmittel| Beschriftung oder Anbringen von Symbolen| eine bestimmte Lieferklausel| Verlust, Beschädigung und Fehlleitung| eine bestimmte Warenmenge 167 Der Grundpreis ist ein Preis … der vertraglich vereinbarten Ware. Der Grundpreis bezieht sich auf … . Der Grundpreis ist an … gebunden. Dem Grundpreis liegt … zugrunde. Der Grundpreis umfasst …, die mit der Lieferung der Ware zum vertraglich vereinbarten Ort verbunden sind. 6. Die Lieferklausel wird in der handelsüblichen Formulierung entsprechend … vereinbart. 7. Die Verpackung ist die Gesamtheit …, die dem Schutz des Erzeugnisses vor quantitativen und qualitativen Verlusten von der Herstellung bis zum Verbrauch dient. 8. Als … dienen Kisten, Kartons, Schachteln, Flaschen, Dosen, Beutel, Tuben u.ä. 9. Als … werden Paletten, Behälter, Container verwendet. 10. Die Markierung ist die Kennzeichnung der Verpackung durch … . 11. Sorgfältige Markierung schützt vor … . 12. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und … . 13. Für den Export sind … zweckmäßig. 14. Die Markierung muss mit den Angaben in … übereinstimmen. 1. 2. 3. 4. 5. 3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein. a) 1. Die Preise sind Festpreise und unterliegen (keine Abänderungen). 2. Alle im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag im Landesgebiet der BRD entstehenden Kosten gehen zu Lasten (der Käufer). 3. Die Preise sind fest und unterliegen (keine Änderung) innerhalb (die Wirkungszeit) des Vertrages. 4. Die Preise verstehen sich FOB ... einschließlich (seemäßige Exportverpackung). 5. Der Gesamtwert der Waren und Leistungen, welche vom Verkäufer im Umfang gemäß (der vorliegende Vertrag) erbracht werden sollen, beträgt € ... . 6. Sollte sich (der Gehalt) … niedriger als 50% erweisen, hat der Verkäufer dem Käufer einen Rabatt (der Preis) zu gewähren. 7. Der Verkäufer muss die Ware in seemäßiger Exportverpackung zum Versand bringen, die Unversehrtheit der Ware (Beschädigung und Korrosion) bei ihrer Beförderung gewährleistet. 8. Auf jedes Kollo muss nachstehende Markierung deutlich mit wasserfester Farbe (russische und deutsche Sprache) aufgetragen werden. 9. Der Verkäufer trägt die Verantwortung (Schäden, Beschädigung oder Bruch) der Ware infolge (mangelhaft) Verpackung. 168 10. Der Verkäufer trägt die Verantwortung für Transport- und Lagerkosten, die durch Versand der Ware (eine falsche Adresse) infolge (mangelhafte oder falsche Markierung) entstanden sind. 11. Der Verkäufer ist (jede Beschädigung oder Bruch) der Ware verantwortlich, welche durch unzureichende Verpackung hervorgerufen sind. 12. Die Verpackung muss (der festgelegte Standard) und (die technischen Bedingungen) entsprechen. 13. Die Markierung muss (die abgestimmten Mustern) entsprechen. 14. Die Verpackung soll sowohl (die Kranverladung) als auch (die Umladung) mit Handbedienung auf Handkarren und Motorkarren geleignet sein. 15. Ein Exemplar der Verpackungsliste wird in wasserdichtem Umschlag zusammen mit der Ausrüstung (die Kiste) eingelegt und 1 Expl. wird, mit einer Metallplatte abgedeckt, (die Auβenseite) der Kiste befestigt oder direkt (die Metallteile) der Ausrüstung angeschweiβt, falls diese unverpackt ausgeliefert wird. 16. Der Verkäufer trägt alle Kosten (die Verluste), die durch die Beschädigungen infolge (unqualitativ) Verpackung entstehen können. 17. Der Verkäufer ist verpflichtet (der Käufer) die zusätzlichen Kosten, die infolge der nicht richtigen und/oder nicht vollständigen Markierung entstehen können, zu erstatten. b) 1. Wir hätten gern gewusst, was Sie (die in unserem Angebot genannten Preise) halten. 2. (das Angebot) beträgt der Preis für eine Anlage 18000 Euro. 3. (das Angebot) ist zu entnehmen, dass sich der Preis (zirka 15%) erhöht hat. 4. Der Preis wurde unter Berücksichtigung (die technische Weiterentwicklung) der Anlage neu festgesetzt. 5. Wir haben Ihren Preis (die Preise) der Konkurrenzangebote verglichen. 6. Wir können (Sie) die Konkurrenzdokumentation vorlegen. 7. Wir können uns (ein Preis) nur durch gegenseitige Zugeständnisse einigen. 8. Wir könnten (Sie) entgegenkommen und den Preis (8%) reduzieren, wenn Sie Ihren Auftrag erhöhen. 9. Wir könnten (eine Preisermäßigung) von 10% zustimmen. 10. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir gegenseitig (der Geschäftsabschluss) interessiert sind. 11. Wir erhielten 10 Kisten Ersatzteile, die (unsere Adresse) verschifft wurden. 12. Ihr Fax hat (wir) sehr befremdet. 13. Sie haben (die üblichen Beschriftung) „Import“ überhaupt keine Signierung aufgetragen. 14. Dieses Vorkommnis ist (wir) sehr peinlich. 15. Ihre Nachlässigkeit hat (wir) viel Zeitverlust und Mühe gekostet. 16. Ich versichere (Sie), dass sich Derartiges nie mehr wiederholt. 17. In Zukunft werden wir (die Verladungen) die größte Aufmerksamkeit schenken. 169 4. Beantworten Sie die Fragen zu den Dialogen. a) 1. Wie viel Euro beträgt der Preis für eine Anlage gemäß dem Angebot? 2. Hat sich der Preis für die angebotene Anlage im Vergleich zum Vorjahr erhöht oder ermäßigt? 3. Um wie viel Prozent hat sich der Preis erhöht? 4. Worauf ist die Preiserhöhung zurückzuführen? 5. Wie ist der neu festgesetzte Preis im Vergleich zu den Preisen der Konkurrenzangebote? 6. Warum liegt der Preis höher als der Konkurrenzangebote? 7. Wie können sich die Partner auf den Preis einigen? 8. Um wie viel Prozent und unter welcher Bedingung ist der Käufer entgegenkommenderweise bereit, den Preis zu reduzieren? 9. Welcher Preisermäßigung könnte der Verkäufer zustimmen? 10. Wie gelang es den Verhandlungspartnern eine Einigung zu erziehen? b) 1. Welche Ware ist vertragsgemäß mit dem Schiff „Donau“ an die Adresse des Warenempfängers verschifft worden? 2. Wann sind 10 Kisten Ersatzteile eingetroffen? 3. Warum hat das Fax des Empfängers der Ware den Absender sehr befremdet? 4. Was war der Grund des Missverständnisses? 5. Wie steht der Absender der Ware zu seinem Fehler? 6. Wodurch ist nach Meinung des Warenempfängers das Vorkommnis zu erklären, das ihm viel Zeitverlust und Mühe gekostet hat? Worum bittet er seinen Partner? 7. Was wird dem Warenempfänger seitens seines Partners zugesichert? 5. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder. 6. Übersetzen Sie ins Deutsche. a) Цены установлены в евро. Цена метрической тонны … устанавливается в … евро. Цены являются твердыми и не подлежат изменениям. Цены понимаются CIF … и включают расходы по экспортной упаковке и маркировке. 5. Цена понимается за погонный метр. 6. Цены – твердые и не подлежат изменениям в течение времени действия контракта. 1. 2. 3. 4. 170 7. Цены понимаются FOB …, включая упаковку для морской перевозки, маркировку, расходы по погрузке на борт судна, укладке в трюм, укреплению станков в трюме и/или на борту судна, а также доковые, портовые, крановые и таможенные сборы. 8. Общая сумма контракта составляет … (прописью). b) 1. Продавец должен отправить товар в экспортной упаковке для морской перевозки. 2. В каждое место груза должен быть вложен подробный упаковочный лист. 3. На каждое грузовое место должна быть нанесена водостойкой краской маркировка на русском и немецком языке. 4. Продавец несёт ответственность за дефекты, повреждения или поломку товара вследствие дефектной упаковки. 5. Продавец несет ответственность по отношению к покупателю за транспортные и складские расходы, возникшие в результате отправки товара в неправильный адрес вследствие дефектной или неправильной маркировки. 6. Упаковка должна обеспечивать полную сохранность оборудования от любого рода повреждений и от коррозии во время транспортировки с учётом многих перевалок в пути. 7. Продавец ответственен за любое повреждение или поломку товара, вызванных недостаточной упаковкой. 8. Упаковка должна соответствовать установленному стандарту и техническим условиям и при надлежащем обращении с товаром во время транспортировки обеспечивать его сохранность. 9. На каждое грузовое место продавец обязан составить упаковочный лист, в котором указаны наименование станка или отдельных частей оборудования, номер контракта, заводской номер станка, номер позиции согласно спецификации контракта. 10. Маркировка, нанесённая несмываемой краской на две стороны картонного ящика, должна содержать следующее: страну назначения, место назначения, номер контракта, наименование товара, номер артикула, отправителя и получателя. 11. Продавец несёт все расходы и убытки, если маркировка не соответствуют условиям контракта. 12. Продавец обязан возместить покупателю дополнительные расходы, которые могут возникнуть вследствие неправильной и/или неполной маркировки. c) 1. В соответствии с предложением цена за установку составляет … евро. 171 Цена по сравнению с прошлым годом повысилась с … до … евро. Цена повысилась приблизительно на 15%. Мы считаем, что цена завышена. Цена была установлена с учётом усовершенствования установки. При установлении цены нам пришлось принять во внимание повышение цен на мировом рынке на металл и другие материалы. 7. Мы сможем договориться о цене только путем взаимных уступок. 8. Мы могли бы пойти вам навстречу и снизить цену на 8%, если вы увеличите заказ. 9. Мы могли бы согласиться со снижением цены в 10%. 2. 3. 4. 5. 6. d) 1. Судном «Дунай» в соответствии с контрактом в ваш адрес были отправлены 10 ящиков запчастей. 2. Ваш факс очень удивил нас. 3. Вы нанесли только обычную маркировку «Импорт». 4. Это происшествие нам очень неприятно. 5. Ваша небрежность стоила нам большой потери времени и хлопот. 6. Мы просим вас в будущем тщательно и полностью маркировать ящики. 7. Мы заверяем вас, что подобное больше никогда не повторится. 8. Мы заверяем вас, что в будущем будем уделять отгрузкам самое большое внимание. Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen 1. Finden Sie die richtige Variante. Die Organisation Erdöl Exportierender Staaten (OPEC) trifft sich in regelmäßigen Abständen. Welches Land gehört nicht der OPEC an? a) Indonesien b) Oman c) Venezuela d) Nigeria Wie heißt der noch amtierende OPEC-Präsident? a) Purnomo Yusgiantoro b) Rafael Ramirez c) Ali al-Naimi d) Ahmad Fahad al-Ahmad al-Sabah Welches OPEC-Mitglied musste im Frühjahr 2004 zum ersten Mal mehr Öl importieren als exportierten? a) Indonesien b) Irak c) Nigeria d) Katar 172 Einmal in der Woche veröffentlicht die amerikanische Regierung Informationen über die Öl-Lagerbestände in den USA. Diese Neuigkeiten sorgen häufig für starke Ausschläge an den Ölmärkten. An welchem Wochentag werden sie gewöhnlich veröffentlicht? a) Montag b) Dienstag c) Mittwoch d) Donnerstag Der Ölpreis wird meistens je Barrel, also pro Fass, angegeben. Wie viel Liter sind ein Barrel? a) 273 b) 129 c) 159 d) 147 Wann kostete Rohöl der Sorte „Brent“ zum letzten Mal zehn US-Dollar pro Barrel? a) 1987 b) 1988 c) 1994 d) 1999 Was bedeutet der Begriff: Crude-Oil? a) Crude-Oil sind die Abfallprodukte bei der Herstellung von Heizöl. b) Crude-Oil ist der Bodensatz in Ölankern, der in Häfen kostenpflichtig entsorgt werden muss. c) Crude-Oil ist das nur von Wasser, Salz und Gasen gereinigte, nicht weiter bearbeitete Rohöl. d) Crude-Oil ist eine besonders reine Ölsorte aus Saudi-Arabien. Welches ist keine Rohölsorte? a) Brent Crude b) Tia Juana Light c) West Texas Intermediate, WTI d) Best Gulf Welcher Ort gehört nicht zu den Haupthandelsplätzen für Rohöl? a) Hongkong b) London c) New York d) Singapur 2. Finden Sie die richtige Variante. Die Preise sind … und unterliegen keinen Änderungen. a) Weltmarktpreise b) Grundpreise c) Festpreise 173 Der Verkäufer trägt die Verantwortung dem Käufer gegenüber für Schäden, Beschädigung oder Bruch der Ware infolge … Verpackung. a) seemäßiger b) sachgemäßer c) mangelhafter In jedes Kollo muss … hineingelegt werden. a) eine Verpackungsliste b) ein Frachtbrief c) eine Spezifikation Wir hoffen, dass Sie in Zukunft die Kisten sorgfältig und vollständig … . a) verpacken b) prüfen c) markieren Der Vertragspreis der Ware … den Warenpreis, deren Verpackung, Markierung und Lieferung. a) beläuft sich auf b) beträgt c) beinhaltet 174 Unterrichtseinheit 8 Wirtschaftsdeutsch Güterverkehr und Logistik Geschäftsdeutsch Kaufvertrag (Fortzetzung) Lieferfristen Konventionalstrafe Zahlungsbedingungen 175 Güterverkehr und Logistik Wichtige Information zur Kenntnisnahme Deutschland verfügt über eine der besten und modernsten Verkehrsinfrastrukturen weltweit, mit einem dichten und leistungsfähigen Netz von Straßen, Schienen und Wasserstraßen. Die logistischen Systeme sind exzellent ausgebaut. In den 17 deutschen Seehäfen wurden 2008 über 600 Mio. t. Güter umgeschlagen. In den 250 deutschen Binnenhäfen wuchs der Güterumschlag 2008 gegenüber 2007 um 2,3 % auf fast 250 Mio t. 300.000 Arbeitsplätze sind seehafen- und 400.000 Arbeitsplätze binnenhafenabhängig. 2,6 Mio. Menschen sind in den 60.000 Logistikunternehmen beschäftigt. Angaben des Zentralverbandes der Deutschen Seehafenbetriebe e.V. und des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen e.V. Angaben der Bundesvereinigung Logistik e.V. Text 1 Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen Logistikstandort Deutschland Unter dem Begriff „Güterverkehr und Logistik“ oder „Güterverkehrslogistik“ werden alle Maßnahmen verstanden, die notwendig sind, um Güter in der richtigen Menge, im richtigen Zustand, zum richtigen Zeitpunkt, mit den richtigen Informationen und zu minimalen Kosten am richtigen Ort bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich insoweit um branchenübergreifende Querschnittsaktivitäten, welche nicht die Produktionsprozesse umfassen. Güterverkehr und Logistik sind Voraussetzung und zugleich „Folge“ des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns. Sie bilden das Rückgrat der produzierenden arbeitsteiligen Wirtschaft. Leistungsfähige Logistiksysteme und -netze stellen daher einen entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen und Standorte im internationalen Wettbewerb dar. 176 Güterverkehr, der грузовые перевозки Güterverkehrslogistik, die транспортная логистика Menge, die количество Kosten Pl. стоимость Ort, der место назначения Produktionsprozess, der процесс производства Logistiksystem das, логистичекая система leistungsfähig эффективный Erfolgsfaktor, der фактор успеха, результат Die deutsche Güterverkehrslogistik ist heute in Europa führend. Ihr Umsatz wird auf mehr als 170 Milliarden Euro geschätzt. Das sind rund 7 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes (BIP). Die Güterverkehrslogistik hat nach Handel und Automobilindustrie den drittgrößten Umsatz in Deutschland mit geschätzten 2,6 Millionen Beschäftigten. Die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland wird entscheidend mitbestimmt durch die Kompetenz der hier ansässigen Logistikwirtschaft sowie die Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger und ihrer Vernetzung: Straße, Schiene, Wasser, Luft, sowie deren sinnvolle Verknüpfung in logistischen Knoten wie Güterverkehrszentren, Flughäfen, See- und Binnenhäfen. Über solche Knoten können leistungsfähige intermodale Transportketten und-netze aufgebaut werden. Bereits heute kann die Infrastrukturentwicklung nur bedingt mit dem Mobilitätsbedarf Schritt halten. Ein wichtiges Ziel der integrierten Verkehrspolitik ist es daher, die Infrastruktur intelligenter, effizienter und sicherer zu gestalten und zu nutzen. Die infrastrukturelle, organisatorische und informatorische Vernetzung ist eine Voraussetzung, um einerseits die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen und anderseits die Chancen zu nutzen, die sich aus dem stark wachsenden Güterverkehrs- und Logistikmarkt für Deutschland ergeben. Gleichzeitig gilt es auch, sich den Herausforderungen im Hinblick auf die umwelt-, klima- und ressourcenschonende Gestaltung des Güterverkehrs zu stellen. Des Weiteren sind auch innovative Konzepte gefordert, die die Gestaltung durchgängiger Logistik- und Informationsketten ermöglichen. Ein nahtloses Zusammenspiel aller Beteiligten erlaubt es, den Kunden Leistungen aus einer Hand zu bieten, und schafft so substanzielle Wettbewerbsvorteile. Insbesondere aus der Kopplung bestehender Technologien und innovativer Prozesse lassen sich neue Dienstleistungsangebote entwickeln, die auch international vermarktet werden können. Deutschland ist ein wichtiger, führender internationaler Wirtschaftsstandort, der seine zukünftige Wettbewerbsposition über die Optimierung von arbeitsteiligen Logistik- und Wertschöpfungsketten wesentlich sichern und ausbauen kann. Die Stärkung Deutschlands als europäische und internationale 177 Bruttoinlandsprodukt, das внутренний валовый продукт Umsatz, der оборот Beschäftigte Pl. занятые, работающие, персонал Wettbewerbsfähigkeit, die конкурентоспособность Logistikwirtschaf, die сектор логистики Leistungsfähigkeit, die эффективность Verkehrsträger, der вид транспорта, транспортное средство Güterverkehrszentrum,das центр грузовых перевозок Knoten, der транспортный узел Flughafen, der аэропорт Binnenhafen, der внутренний порт Seehafen, der морской порт Transportkette, die транспортная цепь Güterverkehrs- und Logistikmarkt, der рынок логистики и грузовых перевозок Logistik- und Informationsketten Pl. логистические и информационные системы (сети) Optimierung, die оптимизация Logistikdrehscheibe, die транспортный узел öffentliche Hand орган государственной Logistikdrehscheibe ist nur im Verbund aller Beteiligten aus власти Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verbänden und öffentlicher Hand zu erzielen. Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie. 2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit „Logistik“. Lernen Sie sie. dynamischer Logistikmarkt| internationale Logistikdrehscheibe| die Optimierung von Logistik- und Wertschöpfungsketten| ansässige Logistikwirtschaft| leistungsfähige Logistiksysteme und -netze 3. Bewerten Sie die nachstehenden Standpunkte aus dem Text. Begründen Sie Ihre Einschätzung. Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2. Güterverkehr und Logistik sind Voraussetzung und zugleich „Folge“ des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes wird entscheidend durch die Kompetenz der ansässigen Logistikwirtschaft sowie die Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger und ihrer Vernetzung mitbestimmt. Die Stärkung eines Landes als europäische und internationale Logistikdrehscheibe ist nur im Verbund aller Beteiligten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verbänden und Öffentlicher Hand zu erzielen. 4. Informieren Sie Ihre Kollegen über alle Maßnahmen, die bei dem Güterverkehr notwendig sind; die innovativen Konzepte, die die Gestaltung durchgängiger Logistik- und Informationsketten ermöglichen; die Stellung Deutschlands auf dem dynamischen Logistikmarkt. 5. Definieren Sie den Begriff „Logistik“. 6. Diskutieren Sie die Probleme der ansässigen Logistikwirtschaft. 178 Text 2 Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, mündlich übersetzen Containerflotten deutscher Reeder auf Platz Nr. 1 Für die deutsche Seeschifffahrt hat der Standort Hamburg seit jeher eine herausragende Bedeutung: Hamburg ist nicht nur der größte deutsche Seehafen, Hamburg ist auch der Heimathafen für die Hälfte der deutschen Flotte und der Sitz zahlreicher deutscher Reedereien. Ebenso sind viele ausländische Reedereien hier mit Niederlassungen vertreten. Die von deutschen Reedereien kontrollierten Containerschiffsflotten stehen heute nach der Zahl der Schiffe und der Tonnage auf Platz Nr. 1 in Europa und in der Welt und gehören mit dem niedrigen Durchschnittsalter von nur zwei Jahren zu den modernsten Anbietern auf diesen Märkten. Die Hafenschifffahrtsunternehmen wickeln den Verkehr auf den Wasserstraßen des Hamburger Hafens ab. Als ein Sektor der Hamburger Hafenwirtschaft umschließt die Hafenschifffahrt mehrere Gewerbezweige mit recht unterschiedlichen Tätigkeiten. Der Frachtverkehr auf dem Wasser wird von den Hafenfrachtschifffahrtsunternehmen, den Ewerführereien abgewickelt. Die Schwerpunkte liegen hierbei in der Versorgung der Hamburger Industrie, die nicht am seeschiffstiefen Wasser angesiedelt ist. Überseeische Rohprodukte wie Kohle, Erze, flüssige Ladungen sowie Futtermittel und Getreide werden von den Massengutumschlagsanlagen oder direkt von den Seeschiffen mit modernen Schubleichtern und Schuten zu den Empfängern transportiert. Die Bugsierunternehmen übernehmen Schleppdienste aller Art. Die Seeschiffsassistenzunternehmen leisten mit ihren Schleppern von der Hafengrenze bis zum Liegeplatz Assistenzdienste für ankommende und ausgehende Seeschiffe. Für Hafenrundfahrten und für die Personenschifffahrt werden die für Hamburg typischen Barkassen und für Rund- und Charterfahrten auch größere und luxuriösere Fahrgastschiffe und neu entwickelte Barkassentypen eingesetzt. Für spezielle Aufgaben stehen Dienstleistungsunternehmen mit Schlepppontons, Spezialschuten und Schuten für schwimmende Arbeitsgeräte wie z.B. Bagger zur Verfügung. Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes zusammen. 179 2. Finden Sie im Text die Informationen über die herausragende Bedeutung des Standortes Hamburg. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen. 3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von Fachbegriffen: Reederei, Frachtverkehr, Charterfahrt. Definieren Sie sie. Erläutern Sie dessen Bedeutung im Rahmen des internationalen Wirtschaftsgeschehens. Text 3 Lernziele: lesen, verstehen, kurzfassen Wichtige Information Das TIR-Verfahren („Transports Internationaux Routiers“) dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. Es vereinfacht die zu erfüllenden Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr. Mit dem Carnet TIR können Waren durch das Gebiet einer beliebigen Anzahl von Vertragsparteien befördert werden. Es findet jedoch keine Anwendung, wenn es sich um Warentransporte ausschließlich innerhalb des Gebiets der EG handelt. Die Zollstellen verlangen von dem Transportunternehmer selbst keine Sicherheit für die auf den beförderten Waren lastenden Zölle und anderen Abgaben. Ein national zugelassener Verband bürgt für Zölle und andere Abgaben, die im Falle von Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit einem TIR-Transport entstehen können. Durch Anerkennung der im Abgangsland getroffenen zollamtlichen Maßnahmen, insbesondere die Anerkennung der Zollverschlüsse, durch die Transit- und Bestimmungsländer werden Waren, die im TIR-Verfahren befördert werden, an den Grenzzollstellen grundsätzlich nicht beschaut, wodurch sich der Aufenthalt dort erheblich verkürzt. Versand mit Carnet TIR Ausstellung und Ausgabe der Carnets TIR Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU-International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers). An die Verwender ausgegeben werden sie von den ihr angeschlossenen nationalen Verbänden, die hierzu von den Zollbehörden der jeweiligen Vertragspartei ermächtigt werden (Ausgabeverbände mit den entsprechenden Ausgabestellen). In der Bundesrepublik erfolgt die Abgabe der Carnets über die Landesorganisationen des Bundesverbandes 180 Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main und die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e.V. in Berlin. Wann kann ein Carnet TIR genutzt werden, was ist zu beachten? Das TIR-Verfahren ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle einer Vertragspartei zu einer Bestimmungszollstelle einer anderen oder derselben Vertragspartei in zollsicher hergerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden und die Beförderung zumindest auf einem Teil der Strecke im Straßenverkehr erfolgt. Das TIR-Verfahren wird bei der Abgangszollstelle eröffnet und bei der Bestimmungszollstelle beendet. Den Durchgangszollstellen an den Grenzen ist das Beförderungsmittel mit der Warenladung und dem dazugehörigen Carnet TIR vorzuführen. Ein Carnet TIR gilt jeweils nur für eine Beförderung. Ein einziger TIR-Transport kann bis zu vier Abgangs- und Bestimmungszollstellen umfassen. Welche Waren können mit dem Carnet TIR befördert werden? Im Versandverfahren mit Carnet TIR können Gemeinschaftswaren und Nichtgemeinschaftswaren befördert werden. Dies gilt nicht bei Beförderungen ausschließlich innerhalb der EG. Im TIR-Verfahren beförderte Waren gelten jedoch grundsätzlich als Nichtgemeinschaftswaren, wenn ihr Gemeinschaftscharakter nicht anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen wird. Quelle: www.zoll.de Wichtige Bemerkung Neben dem normalen Carnet TIR gibt es außerdem das besondere Carnet TIR "Tabak/Alkohol", das Abgaben bis zu einer Höhe von 200.000 US-Dollar abdeckt. Beförderungen mit diesem Carnet TIR sind allerdings in Folge erheblicher Betrügereien bis auf weiteres ausgesetzt. Merken Sie sich! Über Gemeinschaftswaren darf der Wirtschaftsbeteiligte grundsätzlich – ohne Mitwirkung der Zollbehörden – beliebig verfügen. Unter diesem Begriff verbergen sich zwei Arten von Waren: 1. Waren, die vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt worden sind, unter der Voraussetzung, dass es sich hierbei um Ursprungswaren handelt. Beispiel: Eine komplett in Frankreich hergestellte Maschine aber auch ein Pferd, das in Deutschland geboren und aufgezogen wurde. 2. Waren, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden – ihren Ursprung also in einem Drittland haben – und in der 181 Gemeinschaft ordnungsgemäß in das Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“ übergeführt worden sind. Beispiel: Ein aus Japan importiertes Autoradio, das unter Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in den freien Verkehr der Gemeinschaft gelangt ist. Darüber hinaus werden als Gemeinschaftswaren ausdrücklich solche Waren bezeichnet, die aus der Be- oder Verarbeitung der vorgenannten Gemeinschaftswaren gewonnen werden. Beispiel: In der Gemeinschaft gefertigte Glasscheiben werden in Deutschland in einen Kunststoffrahmen eingesetzt, der aus einem Drittland, z.B. Norwegen, eingeführt und "verzollt" wurde. Das fertige Fenster besitzt den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware. Über Nichtgemeinschaftswaren darf der Wirtschaftsbeteiligte grundsätzlich nicht bzw. nur in dem von der Zollverwaltung zugelassenen Umfang verfügen. Nichtgemeinschaftswaren sind alle Waren, die nicht unter den Begriff „Gemeinschaftsware“ fallen. Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, verlieren mit dem Grenzübertritt ihren Status als solche und werden zu Nichtgemeinschaftswaren. 182 Kaufvertrag (Fortsetzung) Lieferfristen. Konventionalstrafe. Zahlungsbedingungen Einleitung Die Lieferfrist ist als Lieferzeitraum vereinbarte Lieferzeit, in dem die zu liefernde Ware dem Käufer am Erfüllungsort zu übergeben ist. Im Unterschied zum Liefertermin (Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung auszuführen ist) kann die Lieferfrist in mehrfacher Hinsicht festgelegt werden, z.B. als kalendermäβig bestimmte Lieferzeit (Woche, Dekade, Monat, Quartal) oder als ungefähr bestimmte Lieferzeit (“Ende des Monats”, “nach der Ernte”). Die Konventionalstrafe ist eine durch vertragliche Vereinbarung geregelte Sanktion in Form eines Geldbetrages, der als Folge einer Vertragsverletzung an den betroffenen Vertragspartner zu zahlen ist. Die Konventionalstrafe dient dem Ausgleich entstandener Schäden infolge des Liefer-, Dokumentations- und Benachrichtigungsverzuges. In Zahlungsbedingungen werden Art und Weise der im Auβenhandelsvertrag geregelten Verpflichtungen für den Verkäufer, vertragsgerechte Dokumente vorzulegen, sowie für den Käufer, die Dokumente aufzunehmen bzw. die Kaufpreissumme an den Verkäufer zu zahlen, niedergelegt. Die Zahlungsbedingungen legen fest, wann, auf welche Weise, in welcher Währung und an welchem Ort die Zahlung durch den Käufer zu leisten ist, und gliedern sich dementsprechend in vier Bestandteile: 1. Zahlungstermin – er bestimmt den Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung; 2. Zahlungsart – sie bestimmt die Technik der Abwicklung des Zahlungsvorganges. Zu den wichtigsten Zahlungsarten zählen: Inkasso, Akkreditiv, offenes Konto, Geldanweisung, Scheck, Wechsel; 3. Valuta der Zahlung d.h. die Währung, in der die Zahlung bei Fälligkeit zu erfolgen hat; 4. Zahlungsort – er bestimmt, an welchem Ort die Zahlung fällig wird. Der Erfüllungsort für die Zahlung kann im Land des Käufers, im Land des Verkäufers, aber auch in einem dritten Land vereinbart werden. 183 Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte___________________ 1. Die laut diesem Vertrag gekauften Waren sind im Laufe von … Monaten zu liefern, gerechnet ab Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages. Als Lieferdatum gilt das Datum des Konnossements oder Eisenbahnfrachtbriefes. 2. Ausrüstung, Dokumentation, Ersatzteile und Materialien sollen nicht später als innerhalb von 4 Monaten ab Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Vertrages geliefert werden. Die Lieferungen erfolgen nur komplett für jede Trans Nr. Als Lieferdatum der Ausrüstung gilt das Datum auf dem Frachtbrief. Als Lieferdatum der Übergabeprotokolls. technischen Dokumentation gilt das Datum des 3. Die Verladung der Ware erfolgt in den Fristen, die in den Anlagen Nr. … angegeben sind. 4. Die Ware ist innerhalb der in den Spezifikationen festgelegten Lieferfristen zu liefern. Teil- und vorfristige Lieferungen sind nur mit Zustimmung des Käufers gestattet. Als Lieferdatum gilt das Datum des Konnossements bzw. des Stempels der Grenzstation des Landes des Verkäufers auf dem Frachtbrief. 5. Als Lieferdatum gilt das Datum des Konnossements. Vorfristige Lieferungen, Teillieferungen und Umladungen auf dem Beförderungsweg sind zulässig. 6. Die im §1 dieses Vertrages aufgeführte Ausrüstung wird nach Trans-Nr. und Lieferfristen gemäß Beilage Nr. … geliefert. Die Ausrüstung wird laut der in der Anlage Nr. … angeführten Spezifikation nur komplett pro Trans-Nr. geliefert. Die nicht komplette Lieferung der Ausrüstung laut Trans-Nr. ist nicht gestattet. 7. Die Ausrüstungen müssen zu den angegeben Lieferzeiten hergestellt, geprüft, verpackt und CIF … geliefert werden. 8. Der Verkäufer hat das Recht die Ware vorfristig zu liefern, aber nur nach Zustimmung des Käufers. 184 9. Die Vorauslieferung ist nur mit Zustimmung des Käufers gestattet. * * * 1. Im Falle einer Verzögerung in der Lieferung der Ausrüstungen, Materialien, dazugehöriger Ersatzteile und der technischen Dokumentation im Vergleich zu den im § … des Vertrages festgelegten Lieferterminen zahlt der Verkäufer dem Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,5% vom Wert der mit einer Verspätung gelieferten kompletten Trans Nr. für jede Kalenderwoche der Verspätung während der ersten vier Wochen der Verspätung und 1% vom Wert der kompletten TransNr. für jede weitere Kalenderwoche der Verspätung. Die Gesamtsumme der Strafe für die Verspätung in der Lieferung darf jedoch 10% vom Wert jeder mit einer Verspätung gelieferten kompletten Trans-Nr. nicht überschreiten. 2. Die Höhe der Strafe darf im Arbitrageverfahren nicht geändert werden. Bei der Berechnung der Konventionalstrafe wird die Anzahl der Tage, die weniger als die Hälfte einer Kalenderwoche ausmachen, nicht in Betracht gezogen; die Anzahl der Tage, die mehr als die Hälfte einer Woche ausmachen, gelten für eine volle Woche. Die Strafe wird vom Käufer bei der Begleichung der Rechnungen des Verkäufers in Abzug gebracht. 3. Falls sich dem Käufer aus irgendwelchen Gründen keine Gelegenheit bietet, den dem Käufer in Rechnung gestellten Strafbetrag abzuziehen, so verpflichtet sich der Verkäufer die Strafe auf die erste Aufforderung des Käufers zu bezahlen. 4. Eine Verspätung in der Lieferung der technischen Dokumentation, sowie die Lieferung einer unvollständigen und/oder nicht vollwertigen technischen Dokumentation werden als Lieferverzögerung der Ausrüstung, zu der die technische Dokumentation gehört, gewertet. 5. Sollte die Verzögerung in der Lieferung der Ausrüstungen, Materialien, bzw. der technischen Dokumentation 1,5 Monate gegenüber dem im Vertrag festgelegten Termin überschreiten, so ist der Käufer berechtigt, den Vertrag vollkommen oder zum Teil zu annullieren. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Strafe in Höhe von 10% zu bezahlen, sowie unverzüglich dem Käufer seine bisherigen Einzahlungen mit einer Jahresverzinsung von 6,75% zurückzuerstatten. * * * 1. Die Zahlungen in Höhe von € … werden durch den Käufer wie folgt geleistet: 15% (€ …) des Gesamtwertes des Vertrages – als Anzahlung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Firmenrechnung 3 - fach und der Garantie einer erstklassigen Bank; 185 85% (€…) des Gesamtwertes des Vertrages – aus einem irrevocable Akkreditiv, bestätigt durch die Deutsche Bank, gegen Versanddokumente im Laufe von 30 Tagen nach Auslieferung gem. Bedingungen einer Kreditvereinbarung zwischen Vneshekonombank und der Deutschen Bank. 2. Die Zahlungen für die gelieferte Ware werden in EUR über die Bank X. auf dem Inkassowege im Laufe von 30 Tagen nach Eingang bei der Firma … nachstehender Unterlagen geleistet: a) Original der Rechnung des Verkäufers mit 2 Kopien; b) Kopie des Frachtbriefes mit Stempeldatum des Käufers; c) Packlisten in 5-facher Ausfertigung; d) Garantieschein des Verkäufers über die Qualität der Ware; e) Fotokopie einer gültigen Exportlizenz, wenn eine solche erforderlich ist. 3. Die Zahlung erfolgt in … durch Inkassoauftrag gegen Vorlage folgender Dokumente: Rechnung – 3 fach, Frachtbrief - Duplikat, Spezifikation – 3 fach, Qualitätszertifikat – 2 fach. Die Begleichung der Rechnungen für die laut diesem Vertrag gelieferten Ware erfolgt im Laufe von 20 Tagen, ab Eingangsdatum der obigen Dokumente bei der Bank X., Moskau/Russland, gerechnet. 4. Die Zahlung für die laut vorliegendem Vertrag gelieferte Ware erfolgt auf dem Inkassowege im Laufe von 30 Tagen ab Datum der Rechnungslegung. Die Zahlung erfolgt gegen folgende Dokumente: 1. Rechnung, 2. Eisenbahnfrachtbrief. Die Ware ist im Betrag, der … % des Warenwertes ausmacht, gegen Transportrisiko zu versichern. 5. Die Bezahlung des Wertes der gelieferten Ware erfolgt als Vorkasse 100% in US$ oder EURO oder nach Vereinbarung mit einem Zahlungsziel von 21 Kalendertagen (Zahlungseingang beim Verkäufer) ab Rechnungsdatum. 6. Die Zahlung erfolgt in … aus dem vom Käufer bei der Bank X. zu Gunsten des Verkäufers über den Gegenwert der zur Lieferung anstehender Warenpartie eröffneten unwiderruflichen Akkreditiv mit der Gültigkeitsdauer von 45 Tagen. Der Käufer eröffnet das Akkreditiv zu Gunsten des Verkäufers innerhalb von 15 Tagen ab Datum des Eingangs der Meldung des Verkäufers über die Versandbereitschaft der Ware. Dabei wird verstanden, dass das Akkreditiv vom 186 Verkäufer erst nach Beschaffung von ihm einer Ausfuhrbewilligung angefragt werden kann. Sämtliche mit der Verlängerung eines Akkreditivs durch Verschulden des Verkäufers verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers. 7. Die Zahlung aus dem Akkreditiv erfolgt gegen Vorlage bei der Bank X. folgender Versanddokumente: a) vollen Satzes Original-Bordkonnossemente, unterschrieben vom Schiffskapitän, an Order des Käufers betreffend Verschiffung der Ware nach vom Käufer zu bestimmendem Hafen bzw. Frachtbriefduplikates. Ein separates Konnossement ist für jede Transport-Nummer auszustellen; b) Rechnung (2 fach); c) Versandanzeigen und Packlisten, falls erforderlich (2 fach); d) Abnahme-bzw. Werkszeugnisse über die Qualität der Ware, ausgestellt gemäß Abschnitt … dieses Vertrages (2 fach); e) Garantiebriefes des Verkäufers, ausgestellt gemäß Abschnitt … der Allgemeinen Lieferbedingungen dieses Vertrages (2 fach); f) Qualitätsinspektionsprotokolls in zwei Ausfertigungen (falls eine Inspektion stattfindet) oder einer Genehmigung des Vertreters des Käufers zum Versand der Ware ohne Inspektion. 187 Musterbriefe 1. Vertrag Nr. ... Sehr geehrte Herren, wir danken für die Zusendung des vorgenannten Vertrages über … zum Gesamtwert von € ... und reichen Ihnen anbei ein Vertragsexemplar, von uns unterzeichnet, zurück. Bitte beachten Sie, dass wir den Vertrag unter Punkt 2. „Zahlung“ geändert haben und zwar wie folgt: Für die Zahlungsleistung wird von der Bank des Verkäufers ein Inkasso-Auftrag ausgestellt: für 100% des Wertes der verladenen Ware unter Angabe „Zahlung erfolgt innerhalb von 25 Tagen vom Datum der Vorlage der Dokumente bei der Bank ...“. Unter einer anderen Voraussetzung können wir diesen Vertrag nicht annehmen. Damit Sie wissen, unter welcher Nummer dieser Vertrag bei uns abgewickelt wird, fügen wir unsere Auftragsbestätigung Nr. ... bei, die im Wortlaut mit dem Vertrag übereinstimmt mit Ausnahme der vorerwähnten Änderung. Mit freundlichen Grüßen Anlagen 188 2. Zahlung-Schiedsgericht Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wir bedanken uns nochmals für den Abschluss des 4-Jahresvertrages Nr. ... vom 06.02.20… über 2300 t Siliziumcarbid-Neuware pro Jahr bis 20… . Bereits mit unserem Schreiben vom 21.02.20.. haben wir Sie darüber informiert, dass wir für Punkt 9 dieses Vertrages ein anderes Schiedsgericht vorschlagen, und wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Punkt entsprechend unserem Vorschlag akzeptieren könnten. Bei den „Zahlungsbedingungen“ sind wir so verblieben, dass wir Punkt 6 dieses Vertrages zwecks Vereinfachung so gestalten, dass Sie jeweils für ca. 5 Ladungen = 100 t, Wert ca. € ... eine Tratte akzeptieren. Es wäre sehr umständlich, wenn wir für jede Ladung eine Tratte akzeptieren müssten. Für diese Vertragsänderung bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Ergänzung zum Vertrag Nr… Siliziumcarbid n – карбид кремния 189 Dialog Vereinbarung der Lieferfrist Gemäß unseren Allgemeinen Lieferbedingungen liefern wir die Maschinen innerhalb 6 Monaten nach der Vertragsunterzeichnung in gleichen monatlichen Partien. Wir bitten Sie die Lieferfrist etwas zu verkürzen. Unsere Kunden sind kürzere Lieferfristen gewöhnt, darum sind wir an den verkürzten Lieferfristen der Vertragsabwicklung interessiert. Haben Sie bitte dafür Verständnis! Ich bedauere, aber ich fürchte, dass wir Ihren Wunsch nicht erfüllen können. Soviel ich weiß, ist das Herstellerwerk mit Aufträgen überhäuft. Und wann könnten Sie mit den Lieferungen beginnen? Wenn wir den Vertrag bis zum Ende dieses Monats unterzeichnen, könnten wir schon im November die erste Partie verladen. Sie versetzen uns in eine schwere Lage. Wir müssen auf Lieferung bis spätestens Anfang Oktober bestehen. Wir versuchen aus dieser Situation einen Ausweg zu finden und fragen bei dem Herstellerwerk an, ob die Lieferung Anfang Oktober erfolgen kann. Sobald wir die Antwort des Herstellerwerkes erhalten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen. Vokabular abwickeln vt (sw. V.; hat) abziehen vt (st. V.; hat) Abzug, der; -(e)s, Abzüge in Abzug bringen Akkreditiv, das; -s, -e anmahnen vt (sw. V.; hat) akzeptieren vt (sw. V.; hat) den Vorschlag akzeptieren annullieren vt (sw. V.; hat) den Vertrag annullieren Anzahlung, die; -, -en Arbitrageverfahren, das; -s, - исполнять, выполнять; осуществлять, производить 1. вычитать, производить вычет; удерживать 2. предоставлять скидку 1. вычет, удержание 2. скидка вычесть, удержать аккредитив напоминать, посылать напоминание принимать; акцептовать принимать предложение отменять, аннулировать; расторгать расторгать, аннулировать договор задаток, аванс; первый взнос, предварительный взнос арбитражное (третейское) разбирательство; арбитражный 190 Auftragsbestätigung, die; -, -en ausführen vt (sw. V.; hat) eine Lieferung ausführen Ausführung, die; -, -en die Ausführung eines Auftrages Ausfuhrbewilligung, die; Ausgleich, der; -s, -e Auslieferung, die; -, -en ausmachen vt (sw. V.; hat) Bank, die; -, -en Beförderungsweg, der; -(e)s, -e Begleichung, die; -, -en Begleichung einer Rechnung Beilage, die; -, -n Betrag, der; -(e)s, Beträge bezahlen vt (sw. V.; hat) Bordkonnossement, das; -(e)s, -e Bürgschaft, die; -, -en Dokument, das; -(e)s, -e Einzahlung, die; -, -en Eisenbahnfrachtbrief, der; -(e)s, -e Erfüllungsort, der; -(e)s, -e Erhalt, der; -(e)s erleiden vt (st. V.; hat) einen Verlust erleiden Exportlizenz, die; -, -en fällig fällig werden процесс; арбитражное производство подтверждение получения (выдачи) заказа 1. вывозить, экспортировать 2. выполнять, исполнять осуществлять (производить) поставку исполнение, выполнение выполнение заказа экспортное разрешение, экспортная лицензия 1. компенсация, возмещение 2. погашение (долга); покрытие (задолженности) 1. поставка, доставка; выдача, отпуск 2. передача, вручение 1. составлять (сумму); исчислять; найти выражение в цифрах 2. уславливаться (о цене), договариваться (о цене) банк маршрут следования; маршрут перевозок оплата (счета, векселя); покрытие (убытков, расходов); погашение (задолженности) оплата счета приложение сумма; количество, размер платить, оплачивать, выплачивать, расплачиваться; погашать бортовой коносамент поручительство, гарантия, ручательство, обеспечение, порука документ платеж, взнос, вклад; оплата железнодорожная накладная место исполнения обязательства получение терпеть, переносить, претерпевать потерпеть убыток экспортная лицензия, разрешение на вывоз подлежащий исполнению; подлежащий уплате наступать (о сроке) 191 Fälligkeit, die; - festlegen vt (sw. V.; hat) Frachtbrief, der; -(e)s, -e Garantie, die; -, Garantien Garantiebrief, der; -(e)s, -e Garantieschein, der; -(e)s, -e Gegenwert, der; -(e)s, -e Geldanweisung, die; -, -en Geldbetrag, der; -(e)s, Geldbeträge gem. = gemäß Dat. gemäß Dat. Gesamtwert, der; -(e), -e Gültigkeitsdauer, die; Höhe, die; -, -n in Höhe Gen., von Dat. infolge Gen., von Dat. Inkasso, das; -s, -s Inkassoauftrag, der; -(e)s, Inkassoaufträge Inkrafttreten, das; -s Inspektion, die; -, -en komplett komplette Lieferung наступление срока исполнения обязательства; исчисление срока платежа; срок платежа (оплаты, уплаты) определять, устанавливать; оговаривать в договоре накладная; коносамент гарантия, поручительство гарантийное письмо гарантийное свидетельство, гарантийный талон эквивалент; сумма 1. ассигновка (документ) 2. денежный перевод сумма денег согласно, по, соответственно, в соответствии согласно, соответственно, сообразно чему-л. общая (полная) стоимость срок действия 1. размер, величина (налогов); уровень (цен) 2. предел в размере вследствие 1. инкассо; 2. инкассация, инкассирование инкассовое поручение вступление в силу инспекция; проверка, контроль; ревизия, осмотр, досмотр комплектный комплектная поставка Jahresverzinsung, die; -, -en начисление годовых процентов Konnossement, das; -(e)s, -e коносамент, фрахтовое свидетельство, транспортная накладная mit Jahresverzinsung von … % ein Konnossement ausstellen Konto, das; -s, Konten und Konti offenes Konto Konventionalstrafe, die; -, -n Kreditvereinbarung, die; -, -en с начислением … % годовых выписать коносамент cчет открытый счет договорная неустойка, конвенциональный штраф кредитное соглашение 192 laut Dat., Gen. leisten vt (sw. V.; hat) Zahlung leisten Lieferdatum, das; -s, Lieferdaten Lieferungsverzögerung, die; -, -en Lieferverzug, der; -(e)s, Lieferverzüge Order, die; -, -n und -s an Order Packliste, die; -, -n Rechnungsdatum, das; -s, Rechnungsdaten Rechnungslegung, die; -, -en Sanktion, die; -, -en Scheck, der; -s, -s Strafe, die; -, -n Transportrisiko, das; -s, -s und Transportrisiken Tratte, die; -, -en Übergabeprotokoll, das; -s,-e unwiderruflich unwiderrufliches Akkreditiv (engl. irrevocable letter of credit) согласно, по, в соответствии с чем-л. делать, совершать, исполнять, выполнять производить платеж дата (день) поставки задержка поставки задержка поставки 1. ордер (документ) 2. приказ, распоряжение, поручение «приказу» (оговорка в векселе) упаковочный лист, упаковочная спецификация дата выставления счета отчетность, предоставление отчетов санкция, принудительная мера, штраф (банковский) чек 1. штраф 2. взыскание транспортный риск переводной вексель, тратта акт передачи, передаточный акт 1. категорический, не подлежащий отмене 2. безотзывной (об аккредитиве) безотзывный аккредитив 1. валюта 2. дата зачисления на счет Valuta, die; -, Valuten Valuta der Zahlung валюта платежа 1. согласование 2. соглашение, договорённость Vereinbarung, die; -, -en vertragliche Vereinbarung verpacken vt (sw. V.; hat) Versandanzeige, die; -, -en Versandbereitschaft, die; Versanddokumente Pl. Verschiffung, die; -, -en versichern vt (sw. V.; hat) Vertragsabwicklung, die; -, -en Vertragsänderung, die; -, -en договорное соглашение, договор упаковывать уведомление об отправке, извещение (авизо) об отправке готовность к отгрузке отгрузочные документы перевозка морем страховать выполнение работ по договору изменение условий договора, 193 Vertragsunterzeichnung, die; -, -en Vertragsverletzung, die; -, -en Verzögerung, die; -, -en Vorauslieferung, die; -, -en vorerwähnt vorfristig vorgenannt Vorkasse, die; -, -n Vorlage, die; -, -n Währung, die; -, -en Wechsel, der; -s, -s Wert, der; -(e)s, -e zahlen vt (sw. V.; hat) Zahlungsart, die; -, -en Zahlungseingang, der; -(e)s, Zahlungseingänge Zahlungsleistung, die; -, -en Zahlungsort, der; -(e)s, -e Zahlungstermin, der; -, -e Zahlungsziel, das; -s, -e Zulieferbetrieb, der; -(e)s, -e Zulieferung, die; -, -en zurückerstatten vt (sw. V.; hat) внесение в договор изменений подписание договора, контракта нарушение договора 1. задержка, запаздывание, затягивание 2. просрочка (платежа) досрочная поставка вышеупомянутый досрочный вышеупомянутый предварительная оплата представление (документов), предъявление; подача валюта; совокупность платежных средств страны вексель; тратта; долговое обязательство стоимость, цена платить, оплачивать; выплачивать вид (способ) платежа поступление платежа платеж место (домицилий) платежа дата (срок) платежа срок платежа поставщик (комплектующих деталей); субпоставщик, субподрядчик поставка (комплектующих изделий), субпоставка; поставка со стороны субподрядчиков возмещать, возвращать Aufgaben 1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus dem Vokabular. 194 2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein. die Währung| der Verkäufer| eine Vertragsverletzung| der Zahlungsvorgang| ein Lieferzeitraum| der Käufer| die Fälligkeit| der Zahlungsort| der Zeitpunkt| entstandene Schäden 1. Die Lieferfrist ist …, in dem die zu liefernde Ware, dem Käufer am Erfüllungsort zu übergeben ist. 2. Der Liefertermin ist …, zu dem eine Lieferung auszuführen ist. 3. Die Konventionalstrafe ist ein Geldbetrag, der als Folge … an den betroffenen Vertragspartner zu zahlen ist. 4. Die Konventionalstrafe dient dem Ausgleich … infolge des Lieferzuges. 5. In Zahlungsbedingungen werden Art und Weise der Verpflichtungen für … niedergelegt, vertragsgerechte Dokumente vorzulegen. 6. Die Zahlungsbedingungen legen fest, wann, auf welche Weise, in welcher Währung und an welchem Ort die Zahlung durch … zu leisten ist. 7. Der Zahlungstermin bestimmt den Zeitpunkt … der Zahlung. 8. Die Zahlungsart bestimmt die Technik der Abwicklung … . 9. Valuta der Zahlung ist …, in der die Zahlung bei Fälligkeit zu erfolgen hat. 10. … bestimmt, an welchem Ort die Zahlung fällig wird. 3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein. a) 1. Die laut diesem Vertrag gekauften Waren sind (der Lauf) (2 Monate) zu liefern. 2. (Lieferdatum) gilt das Datum des Konnossements oder Eisenbahnfrachtbriefes. 3. Die Waren sollen nicht später als (4 Monate) ab Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Vertrages geliefert werden. 4. Die Ware ist (die in der Spezifikation festgelegte Lieferfristen) zu liefern. 5. Die im §1 dieses Vertrages aufgeführte Ausrüstung wird nach Trans-Nr. und Lieferfristen (Beilage Nr. …) geliefert. 6. Im Falle einer Verzögerung (die Lieferung) der Ausrüstungen zahlt der Verkäufer dem Käufer eine Konventionalstrafe. 7. Die Gesamtsumme der Strafe (die Verspätung) in der Lieferung darf jedoch 10% vom Wert jeder mit einer Verspätung gelieferten kompletten Trans-Nr. nicht überschreiten. 8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Strafe (die erste Aufforderung) des Käufers zu bezahlen. 9. Die Zahlung erfolgt in Euro durch Inkassoauftrag (Vorlage) folgender Dokumente. 195 10. Die Zahlung (die laut vorliegendem Vertrag gelieferte Ware) erfolgt auf dem Inkassowege. 11. Die Ware ist im Betrag, der … % des Warenwertes ausmacht, (Transportrisiko) zu versichern. 12. Die Zahlung erfolgt (das vom Käufer eröffnete unwiderrufliche Akkreditiv) mit der Gültigkeitsdauer (45 Tage). 13. Der Käufer eröffnet das Akkreditiv zu Gunsten des Verkäufers innerhalb von 15 Tagen ab Datum des Eingangs der Meldung des Verkäufers (die Versandbereitschaft) der Ware. b) 1. Gemäß unseren Allgemeinen Lieferbedingungen liefern wir die Maschinen (6 Monate) nach der Vertragsunterzeichnung (gleiche monatliche Partien). 2. Wir sind (die verkürzten Fristen) der Vertragsrealisierung interessiert. 3. Das Herstellerwerk ist (Aufträge) überhäuft. 4. Wir müssen (Lieferung) bis spätestens Anfang Oktober bestehen. 5. Wir fragen (das Herstellerwerk) an, ob die Lieferung Anfang Oktober erfolgen kann. 6. Sobald wir die Antwort des Herstellerwerkes erhalten, setzen wir uns (Sie) in Verbindung. 7. Ich danke (Sie) (Ihr Entgegenkommen). 4. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog. 1. Was vereinbaren die Vertragspartner? Wie ist die Lieferfrist gemäß den allgemeinen Lieferbedingungen des Verkäufers? 2. Warum bittet der Käufer die Lieferfrist zu verkürzen? 3. Warum ist es dem Lieferanten nicht möglich, den Wunsch des Käufers zu erfüllen? 4. Wann kann die erste Partie verladen werden? 5. Worauf besteht der Käufer? 6. Was will der Verkäufer versuchen, um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden? 7. Wann setzt sich der Verkäufer mit seinem Partner in Verbindung? 5. Geben Sie den Inhalt des Dialoges wieder. 6. Übersetzen Sie ins Deutsche. 1. Купленные согласно этому контракту товары поставляются в течение … месяцев, считая от даты подписания настоящего контракта. 2. Датой поставки считается дата коносамента или железнодорожной накладной. 3. Датой поставки оборудования считается дата передаточного акта. 196 4. Датой поставки считается дата коносамента или штемпеля пограничной станции страны продавца на накладной. 5. Поставки производятся только комплектно по каждому транспортному поручению. 6. Частичные и досрочные поставки разрешены только с согласия покупателя. 7. Продавец имеет право поставить товар досрочно, но только с согласия покупателя. 8. Досрочные поставки, частичные поставки и перегрузки на маршруте следования допустимы. 9. Некомплектная поставка оборудования согласно транспортному поручению № … не разрешена. 10. К указанным срокам поставки оборудование (Pl.) должно быть проверено, упаковано и поставлено CIF… . 11. В случае задержки поставки продавец платит покупателю неустойку в размере 0,5% от стоимости с опозданием поставленного товара за каждую календарную неделю опоздания в течение первых четырех недель опоздания и 1% за каждую последующую календарную неделю опоздания. Общая сумма штрафа за опоздание не должна, однако, превышать 10% от стоимости с опозданием поставленного товара. 12. Размер штрафа не может быть изменен в арбитражном порядке. 13. Штраф удерживается при оплате счетов продавца. 14. Продавец обязуется уплатить штраф по первому требованию покупателя, если покупатель по каким-либо причинам не удерживает поставленную в счёт сумму штрафа. 15. Если задержка поставки превысит 1,5 месяца, покупатель имеет право аннулировать контракт полностью или частично. В этом случае продавец обязан заплатить покупателю штраф в размере 10%, а также незамедлительно вернуть покупателю его произведённые до сих пор платежи с начислением 6,75% годовых процентов. 16. Платеж за поставленный согласно настоящему контракту товар производится путем инкассо против представления следующих документов: счета – в трех экз., дубликата накладной, спецификации – в 3-х экз., сертификата качества. 17. Платеж за поставленный согласно настоящему контракту товар производится путем инкассо в течение 30 дней с даты предоставления счетов. 18. Платеж в размере … евро производится покупателем следующим образом: 15% (€…) общей стоимости контракта – путем авансового платежа в течение 30 дней с даты получения счёта фирмы и гарантии первоклассного банка; 197 85% (€…) общей стоимости контракта – с безотзывного аккредитива, подтверждённого Дойче Банком, против предъявления отгрузочных документов в течение 30 дней после отгрузки. 19. Платеж производится в евро с безотзывного аккредитива, открываемого покупателем в банке Х в пользу продавца на сумму поставляемой партии товара со сроком действия в 45 дней. 20. Покупатель открывает аккредитив в пользу продавца в течение 15 дней с даты получения сообщения продавца о готовности товара к отправке. Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen 1. Präsentieren Sie kurz eine der anerkanntesten Logistikunternehmen in Deutschland (sieh dazu Internetlinks im Anhang). 2. Bestimmen Sie die Stellung der russischen Logistikunternehmen auf dem internationalen Logistikmarkt. Beschreiben Sie die in den letzten Jahren in diesem Zusammenhang zu beobachtende Entwicklung. 3. Finden Sie die richtige Variante. Was ist der Liefertermin? a) Lieferzeit b) Lieferzeitraum c) Zeitpunkt, zu dem die Ware zu liefern ist Die Verladung der Ware erfolgt … den Fristen, die in der Anlage angegeben sind. a) zu b) innerhalb c) in Die Gesamtsumme der Strafe für die Verspätung in der Lieferung darf 10% vom Wert der nicht rechtzeitig gelieferten Ware nicht … . a) erhöhen b) übertreten c) überschreiten Die Summe der Konventionalstrafe darf nicht … geändert werden. a) im Schiedsgericht b) von der Arbitrage c) im Arbitrageverfahren Die Zahlung erfolgt auf dem Inkassowege … der Dokumente. a) gegen Vorliegen b) bei Vorlegen c) gegen Vorlage 198 Unterrichtseinheit 9 Wirtschaftsdeutsch Unternehmen und Strukturwandel Geschäftsdeutsch Kaufvertrag (Fortzetzung) Garantie Höhere Gewalt 199 Unternehmen und Strukturwandel Wissenswertes zum Thema Personen Schumpeter, Joseph Alois (8. Februar 1883) gilt als einer der bedeutendsten Nationalökonomen des 20. Jahrhunderts. Der Österreicher hat sich in seinem wissenschaftlichen Werk vor allem mit den Bestimmungsgründen für die wirtschaftliche Entwicklung auseinander gesetzt und damit nur folgerichtig auch mit der Funktion des Unternehmertums. Noch heute werden Unternehmer, die mit der Einführung von Innovationen neue Märkte erschließen, d. h. neue Produkte und Verfahren entwickeln oder neue Organisationsformen schaffen als sog. Pionier bzw. „Schumpeter Unternehmer“ bezeichnet. Sie fördern den Konjunkturaufschwung und erzielen für eine befristete Zeit „Pioniergewinne“, bis wieder andere „schöpferische“ Unternehmer durch innovatorische Akte das „Alte“ zerstören und „Neues“ schaffen. Der Wettbewerb zwischen Unternehmen ist somit ein permanenter Prozess schöpferischer Zerstörung“: Zitatesammlung Die nachstehenden gesammelten Aussagen stammen aus unterschiedlichen Epochen und Bereichen (Politik, Wissenschaft, Wirtschaft etc.) und zeigen, dass stets die Notwendigkeit besteht, sich verändernde Rahmenbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, will man – in welchem Feld auch immer – langfristig erfolgreich agieren. Die Produktion muss den Märkten folgen. Ernst Baumann , BMW-Personalvorstand. Die Fähigkeit einer Organisation zu lernen und das Gelernte schnell in Taten umzusetzen ist der ultimative Wettbewerbsvorteil. Jack Welch , ehem. Vorstandschef General Electric (1981-2001) Die meisten Leute kommen nicht durch Spekulation zu Vermögen, sondern durch richtige Beobachtung langfristiger Trends. Heinz Brestel, deutscher Finanzpublizist Es gibt kein Vergangenes, das man zurücksehen darf, es gibt nur ein ewig Neues, das sich aus den erweiterten Elementen der Vergangenheit gestaltet, und die echte Sehnsucht muss stets produktiv sein, ein Neues, Besseres zu schaffen. Giordano Bruno, Philosoph 200 Fürchte dich nicht vor dem langsamen Vorwärtsgehen, fürchte dich nur vor dem Stehenbleiben. Weisheit aus Hongkong Aufgaben 1. Lesen Sie die Zitate. Übersetzen Sie sie. 2. Beantworten Sie die folgenden Fragen: Worin liegen die Kernaussagen aller hier gesammelten Zitate? Welcher Zusammenhang besteht Ihrer Meinung nach zwischen den vorgestellten Zitaten und dem Thema der Unterrichtseinheit „Unternehmen und Strukturwandel? “ Wesentliche fachliche Informationen zum Verständnis des Begriffs „Strukturwandel“ und dessen Einfluss auf unternehmerisches Handeln Strukturwandel bezeichnet die wertmäßigen Beiträge der einzelnen Wirtschaftszweige und Wirtschaftssektoren zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) aufgrund der marktwirtschaftlichen Dynamik. Charakteristisch für den Strukturwandel ist der abnehmende BIPAnteil von Land und Forstwirtschaft sowie der Industrie, während der BIPAnteil des Dienstleistungsbereichs deutlich zunimmt. Der Begriff Strukturwandel wird auf unterschiedliche Phänomene bezogen. So zum Beispiel: 1. auf Qualifikation, Alter und Geschlecht der Beschäftigten, 2. auf Regionen oder Wirtschaftsräume (regionale Struktur), 3. auf die Zusammensetzung der Produktion eines Landes (Produktionsstruktur) nach Wirtschaftszweigen (sektorale Struktur), 4. auf die Änderungen der Verteilung der Beschäftigten auf unterschiedliche Wirtschaftsbereiche und -branchen, 5. auf die Änderungen der Produktionsfaktoren (Kapital, Arbeit, Wissen, Organisation, Technologie etc.). Text 1 Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen Was veranlasst ein Unternehmen seine formale Organisationsstruktur zu ändern Organisationsstrukturen werden geändert: eine Organisationsstruktur, die Verfahrensrichtlinie wird überarbeitet; die Kompetenzen организационная структура 201 einer oder mehrerer Instanzen werden ausgeweitet; neue Stellen werden geschaffen; Geschäftsbereiche, die bislang als einfache Abteilungen angesehen wurden, werden zu Profit Centern umgewandelt, was u. a. bedeutet, dass ihnen Prozesse (Kapazitäten) zugeschlagen werden, die sie benötigen, um auf einem bestimmten Markt eigenständig operieren zu können, dass aus Abteilungsleiterstellen Stellen von Geschäftsleitern werden und dass für die Inhaber solcher Stellen ein System der leistungsabhängigen Entlohnung eingeführt wird. Wenn viele organisatorische Elemente gleichzeitig in einer umfassenderen Weise geändert werden, spricht man von einem grundlegenden Struktur bzw. organisatorischen Wandel. Was veranlasst ein Unternehmen, seine formale Organisationsstruktur zu ändern? Die gängige Antwort auf diese Frage ist: Die Umwelt ändert sich und das nötigt Organisationen, ihre Strukturen anzupassen. Europäische Automobilunternehmen haben beispielsweise den Eindruck, dass japanische Automobilunternehmen ihre Produkte billiger verkaufen können, weil sie diese aufgrund einer anderen Fertigungsorganisation kostengünstiger produzieren. Europäische Automobilunternehmen bringt diese Erkenntnis unter Umständen dazu, dass sie ihre Produktion einer grundlegenden Reorganisation unterziehen. Andere Unternehmen sehen sich mit einer völlig neuen Produkttechnologie konfrontiert, die offensichtlich Wettbewerbsvorteile mit sich bringt. Beispielsweise registriert ein Uhrenhersteller, dass sich Quarzuhrwerke in der Entwicklung befinden, die wesentlich billiger sind, aber auch eine höhere Ganggenauigkeit aufweisen als die bisher verwendeten mechanischen Uhrwerke. Die Implementierung dieser neuen Technologie macht dann gravierende organisatorische Änderungen erforderlich. Oder Unternehmen stellen fest, dass konkurrierende Unternehmen in der Lage sind, sehr viel flexibler als sie selbst auf Kundenwünsche zu reagieren, ihre Produkte ständig zu erneuern oder Märkte im Ausland zu erobern. Derartige Beobachtungen in der Umwelt führen häufig dazu, dass die beobachtenden Unternehmen ihre Strategie ändern und ihre Organisationsstruktur grundlegend umstellen, um diese neue 202 Stelle, die должность, рабочее место Geschäftsbereich, der cфера деятельности Kapazität, die производственная мощность Abteilungsleiterstelle, die должность руководителя отдела Geschäftsleiter, der коммерческий директор Entlohnung, die вознаграждение, плата за труд Wandel, der перемены, изменения anpassen, te, t приспосабливать, адаптировать (напр. к новым условиям) Fertigungsorganisation, die организация производства, технология изготовления Reorganisation, die реорганизация Implementierung, die внедрение, ввод в эксплуатацию, реализация flexibel гибкий Kundenwünsche Pl. запросы, пожелания клиентов Produkt, das продукт erneuern te, t обновлять öffentliche Unternehmen государственные предприятия selbständig самостоятельный Tochterunternehmen, das дочернее предприятие Tochtergesellschaft, die дочерняя компания Entscheidungskompetenz, die полномочие принимать решения Personalbeurteilung, die Diese Beispiele machen deutlich: Die Umwelt erzwingt оценка персонала Strategie besser umsetzen zu können. Öffentliche Unternehmen wie die Bundesbahn werden privatisiert, was sie u. a. veranlasst, Personalstellen „wegzurationalisieren“, sich in selbständige Tochterunternehmen aufzuspalten, die Marketingbereiche in allen diesen Tochtergesellschaften auszuweiten, Entscheidungskompetenzen der Instanzen auf den unteren Ebenen zu erweitern, die Mitarbeiter einer periodischen Personalbeurteilung zu unterziehen und erfolgsabhängige Komponenten in das System der Entlohnung einzubauen. nicht unmittelbar eine bestimmte Organisationsänderung, vielmehr legen Organisationsgestalter fest, welche organisatorischen Maßnahmen angebracht sind, damit angesichts der von ihnen wahrgenommenen Umweltänderungen die Wettbewerbsfähigkeit oder die Leistungsfähigkeit der Organisation aufrechterhalten werden kann. Organisationsänderung, die изменение организационной структуры предприятия Organisationsgestalter, der основатель организационной формы предприятия Umweltänderung, die изменения окружающей среды Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie. 2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit „Organisation“ und „Geschäft“. Lernen Sie sie. Organisationsstrukturen ändern| formale Organisationsstruktur| ihre Organisationsstruktur grundlegend umstellen| bestimmte Organisationsänderung| vielmehr Organisationsgestalter festlegen| Geschäftsbereiche werden zu Profit Centern umgewandelt| Abteilungsleiterstellen werden Stellen von Geschäftsleitern aus 3. Legen Sie dar, welche Gründe Unternehmen haben, ihre Organisationsstrukturen Ändern, welche unterschiedlichen Änderungsmöglichkeiten ihnen dabei zur Verfügung stehen? Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2. 4. Erläutern Sie, welche Schwierigkeiten im Hinblick auf die „objektive“ Analyse und Interpretation von Umweltveränderungen auftreten können? 203 5. Wählen Sie eine Branche aus, in der derzeit starke Wandlungsprozesse zu erkennen sind (Musik, Film, Bekleidung, Tourismus, Handel, Logistik etc.) und versetzen Sie sich in die Rolle des Marketingleiters. 6. Klären Sie, welche Fragen bzgl. der zukünftigen Ausrichtung eines Unternehmens derzeit von besonderer Relevanz sind. Formulieren Sie hieraus eine Kernaufgabe (z. B. Entscheidung bzgl. des Vertriebs von Produkten im Internet oder der stärkeren Ausrichtung auf ältere Zielgruppen). Text 2 Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, übersetzen Firmen wandeln sich zu globalen Netzen Die deutsche Industrie nimmt die Globalisierung an: Sie verlagert Teile ins Ausland, hält Kernbereiche aber im Land. Nur wenige Meter haben bei Adidas einst zwischen Idee und Fertigung gelegen. Auf dem Fabrikgelände im fränkischen Herzogenaurach nähten vor 20 Jahren Arbeiter Schuhe und Trainingsanzüge. Entwickler im Gebäude nebenan hatten die Produkte zuvor entworfen, die Marketingleute ein paar Büros weiter sorgten schließlich für den erfolgreichen Verkauf. Heute liegen zwischen Idee und Fertigung tausende Kilometer. Die Zentrale des Sportartikelherstellers ist zwar noch immer im beschaulichen Herzogenaurach. Doch sie wird umkreist von weiteren Zentren weltweit, von „Satelliten“, wie AdidasChef Herbert Hainer sie nennt. Satellit A in Hongkong ist für die globale Beschaffung zuständig, Satellit B in Portland/Oregon fürs Marketing. Die Satelliten C und D in New York und Tokio funken neue Trends nach Herzogenaurach, wo Produkte entwickelt werden und die Fäden zusammenlaufen. Genäht wird bei Adidas schon lange nicht mehr selbst: Produktion ist nicht mehr Kernkompetenz, das übernehmen billige Fremdfirmen, vor allem in Asien. Einst war Adidas ein deutsches Unternehmen. Heute nennt es Hainer lieber ein „internationales Unternehmen mit deutschen Wurzeln“. Der Konzern steht damit stellvertretend für den Weg, den in den vergangenen Jahren viele deutsche Firmen gegangen sind – und in Zukunft noch gehen werden: Sie entwickeln sich zu globalen Netzen aus eigenen Standorten und externen Dienstleistern. Auf dieses Netz verteilen sie Produktion, Forschung, IT und Vermarktung – dahin, wo sie für die jeweilige Aufgabe die besten Voraussetzungen finden. 204 Großkonzerne wie Siemens oder BASF setzen dies schon länger um. Seit ein paar Jahren trifft die Globalisierung auch den Mittelstand. Denn auch der braucht eine globale Unternehmensstruktur. Dazu wird die deutsche Industrie allein schon durch den sich rasant ändernden Rahmen gezwungen. Aufstrebende Regionen wie China und Indien wollen nicht mehr nur Werkbank für westliche Firmen sein. „Dort entstehen Unternehmen, die auf einem großen Technikwissen aufbauen und eine geringere Kostenbasis haben. Diese neuen Wettbewerber bauen ebenfalls internationale Netzwerke auf und drängen auf die westlichen Märkte. So entstehen auch hier unternehmensinterne Netze, die aus der F&E und den neuen Experten aus aller Welt bestehen. Dies führt zu einer vollkommen neuen Arbeitsteilung. Quelle: Fröndhoff, B., Handelsblatt Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes zusammen. 2. Finden Sie im Text die Informationen, die Veränderungen auf den vorgestellten Gütermärkten im Zuge der Globalisierung zeigen. Es handelt sich um sich „rasant ändernden Rahmen“. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen. 3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von Fachbegriffen: Vermarktung, Mittelstand, Kostenbasis. Definieren Sie sie. Text 3 Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen Aus für deutsche HandyWerke BenQ kündigt Insolvenzantrag für ehemalige Siemens-Tochter an – 3.000 Mitarbeiter bangen um ihren Job Weniger als ein Jahr nach dem Verkauf an die taiwanische BenQ ist die ehemalige Handysparte von Siemens finanziell am Ende. Der börsennotierte Mutterkonzern BenQ in Taipeh stoppte gestern völlig überraschend sämtliche Zahlungen an die verlustreiche deutsche Tochter. Die Münchener BenQ Mobile GmbH werde deshalb am Freitag oder am Montag Insolvenzantrag beim Amtsgericht München stellen, sagte ein Sprecher. Betroffen sind etwa 3.000 Arbeitsplätze in der Zentrale in München und in den Werken KampLintfort und Bocholt. 205 BenQ will die Mobiltelefone der Marke „BenQ Siemens“ künftig in Asien produzieren. Dennoch wird es auch weiterhin Mobiltelefone aus deutscher Produktion geben: Der Weltmarktführer Nokia fertigt Handys in Bochum, der USKonzern Motorola hat ein Werk in Flensburg. „Jetzt ist Feuer unter dem Dach“, machte ein BenQMitarbeiter seiner Empörung Luft. Auch für das deutsche Management kam der Schritt überraschend, er war ohne Beteiligung deutscher Manager auf einer Sitzung des BenQVerwaltungsrats am frühen Donnerstagmorgen in Taipeh entschieden worden. Die Zukunft von BenQ Mobile ist nun ungewiss, dem Unternehmen fehlten die flüssigen Mittel, hieß es. Das laufende Geschäft soll aber aufrechterhalten werden. Vorerst kann BenQ Mobile auch die Gehälter seiner Mitarbeiter noch bezahlen. Ein Ergänzungstarifvertrag gibt den BenQBeschäftigten in KampLintfort eine Beschäftigungsgarantie bis Jahresende. Dafür hatten sie auf etwa ein Viertel ihres Gehalts verzichtet. Quelle: Hardt, C., Handelsblatt Aufgaben 1. Fassen Sie in eigenen Worten die Ereignisse bei BenQ-Mobile/Siemens zusammen. Welche Entscheidungen wurden getroffen? Wer hat diese getroffen? Wie wurden Vorstand und Mitarbeiterschaft von Siemens informiert? 2. Beschreiben Sie Strukturen und Entscheidungsebenen im global agierenden BenQKonzern. 3. Wie stellen sich die Abhängigkeitsverhältnisse im Konzern dar? Finden Sie weitere Beispiele aus anderen Branchen für vergleichbare Organisationsstrukturen. 206 Kaufvertrag (Fortsetzung) Garantie. Höhere Gewalt Einleitung Die Garantie ist die Zusicherung bestimmter Qualitäten (Material-, Konstruktions-, Fertigungsqualität, sonstige Eigenschaften) und/oder Leistungen einer Ware, die der Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum gibt und die beim Auftreten von Mängeln dem Käufer bestimmte Ansprüche zuerkennt. Garantierechte sind durch Gesetz, Handelsbrauch oder vertragliche Vereinbarung begründet. Die wichtigsten Bestandteile einer Garantieklausel Garantieumfang, Garantiefrist, Garantieansprüche. im Vertrag sind: Der Garantieumfang sagt aus, für welche Qualitäten bzw. Eigenschaften und Leistungen die Garantie gewährt wird. Besonderes Augenmerk ist auf die Garantieausschlüsse zu legen, z.B. keine Garantie für Verschleißteile. Die Garantiefrist kann nach kalendermäßigen Abschnitten (z.B. Monate), nach Betriebsdauer (z.B. Fahrtkilometer) oder auch kombiniert bestimmt werden. Als Garantieansprüche werden am häufigsten Nachbesserung, Ersatzlieferung und Minderung vereinbart. Aber auch Konventionalstrafe, Schadenersatz und Rücktritt sind gebräuchlich. Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen setzt voraus, dass es sich um einen Garantiefall innerhalb der Garantiefrist handelt, dass die Ware vertragsgemäß behandelt bzw. dem üblichen Bestimmungszweck entsprechend genutzt wurde und dass der Mangel frist-und formgerecht angezeigt wurde. Als Höhere Gewalt (Force majeure) bezeichnet man Umstände, die die Erfüllung von Leistungspflichten verhindern und bei Vertragsabschluss weder voraussehbar waren, noch bei Beachtung der in der kommerziellen Tätigkeit üblichen Sorgfalt abgewendet werden konnten. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen Naturereignisse (z.B. Brand, Überschwemmung, Naturkatastrophen) sowie solche Umstände, die aus den politisch-ökonomischen Verhältnissen resultieren (Ausfuhrsperren, Krieg, Blockade, Devisenrestriktionen, Streik). 207 Der Partner, auf dessen Leistungspflicht sich die höhere Gewalt auswirkt, ist verpflichtet, den anderen Partner über den Eintritt der Umstände höherer Gewalt und die dadurch verursachte Verzögerung der Erfüllung oder das Erlöschen der Leistungspflicht zu informieren. Es ist im Interesse der Parteien, jene Umstände und Ereignisse, die eine Nichterfüllung der Lieferung zu entschuldigen haben und den Kontrahenten von der Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung befreien, im Kaufvertrag ausdrücklich zu vereinbaren. Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte 1. Der Verkäufer garantiert die Qualität der Ausrüstung innerhalb der im vorliegenden Vertrag angegebenen Garantiefrist. Sollte sich die Ausrüstung im Laufe der im vorliegenden Vertrag angegebenen Garantiefrist als mangelhaft oder den Vertragsbedingungen nicht entsprechend erweisen, ist der Verkäufer verpflichtet die Mängel zu beseitigen oder die fehlerhaften Teile zu ersetzen. Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich weder auf schnellverschleiβende Teile, noch auf natürlichen Verschleiβ und Schäden, die infolge der Nichteinhaltung durch den Käufer der technischen Anweisungen des Verkäufers betreffs der Lagerung, Bedienung, Anwendung, Aufstellung und Inbetriebsetzung der Ausrüstung entstanden sind. 2. Der Verkäufer garantiert eine hohe Qualität der Herstellung von den Ausrüstungen sowie gewährleistet, dass diese den Vertragsbedingungen völlig entsprechen. Die Garantiefrist wird auf 12 Monate, gerechnet vom Datum der Lieferung, festgelegt. Sollten sich die Ausrüstungen während der Garantiefrist als mangelhaft erweisen oder sollten sie den Vertragsbedingungen nicht entsprechen, so ist der Verkäufer verpflichtet auf Forderung des Käufers unverzüglich und auf eigene Kosten die Mängel durch Ausbesserung oder Ersatz von mangelhaften Teilen durch neue zu beseitigen. Alle Transportkosten, die mit Austausch oder Ausbesserung der Maschinen zusammenhängen, trägt der Verkäufer. 3. Der Verkäufer garantiert: 208 ‒ dass die gelieferten Maschinen dem höchsten Stand der Technik entsprechen, der für diese Art der Ausrüstung in der Welt zum Zeitpunkt der Ausführung des Vertrages existiert; ‒ die hohe Qualität der bei der Herstellung der Maschinen verwendeten Materialien; ‒ die gute Qualität, Vollzähligkeit und Vollständigkeit der technischen Dokumentation und Zeichnungen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind. Der Verkäufer verpflichtet sich während der Garantiezeit zur Behebung auf seine Kosten derjenigen Mängel an den Maschinen, die auf einem Fehler an der Konstruktion, des Materials bzw. der Ausrüstung beruhen. 4. Stellen sich während der Einfahrperiode und/oder Endprüfungen und/oder Garantiezeit irgendwelche Mängel, Unvollzähligkeit bzw. Unvollständigkeit der Materialien und der Ausrüstung und/oder technischer Dokumentation vollkommen bzw. teilweise heraus, so ist der Verkäufer verpflichtet, unabhängig davon, ob dies bei der Prüfung im Werk des Verkäufers bzw. seiner Unterlieferanten festgestellt werden konnte, die festgestellten Mängel durch Ausbesserung oder Ersatz unverzüglich und auf eigene Rechnung zu beseitigen bzw. die mangelhafte Ausrüstung oder ihre Teile durch die neue vollwertiger Qualität zu ersetzen. Die ersetzte mangelhafte Ausrüstung und/oder Teile davon werden vom Verkäufer auf sein Verlangen und auf seine Rechnung zu dem von den beiden Parteien vereinbarten Termin zurückgeschickt. Alle Transport- und sonstigen Kosten, die mit der Rückführung und/oder Austausch von mangelhafter Ausrüstung verbunden sind, sei es auf dem Territorium des Verkäufers oder des Transportlandes oder auf dem Territorium des Käufers, trägt der Verkäufer. 5. Wenn der Verkäufer auf Forderung des Käufers ohne Verzögerung die angemeldeten Defekte nicht beseitigt, so ist der Käufer berechtigt, diese selbst auf Kosten des Verkäufers zu beseitigen, ohne Schaden für seine Garantierechte, wobei der Verkäufer verpflichtet ist, die Instandsetzungskosten in Höhe effektiver und für diese Art der Arbeitsgänge normaler Kosten zu begleichen. 6. Kleine Mängel, die keinen Aufschub dulden und die Teilnahme des Verkäufers an ihrer Beseitigung nicht erfordern, werden vom Käufer beseitigt, und die Kosten werden dem Verkäufer in tatsächlicher Höhe übertragen. 7. Falls die beiden Parteien die festgestellten Mängel als unbehebbar anerkennen bzw. ihre Behebung mehr als 4 Monate erfordert, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall zahlt der Verkäufer dem Käufer den Wert der gelieferten Ausrüstung zurück, bezahlt die Strafe in Höhe von 10% vom Wert des Vertrages und erstattet dem Käufer die von ihm dadurch erlittenen Verluste. 209 8. Sollte der Käufer von seinem Recht, den Vertrag zu annullieren, keinen Gebrauch machen, so ist der Verkäufer verpflichtet, alle Mängel unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen und dem Käufer eine Strafe in Höhe von 10% vom Vertragswert dieser Ausrüstung zu zahlen. Auβerdem verlängern sich dann in dem entsprechenden Zeitraum alle Garantien für die Maschinen, die in dieser Zeit nicht eingesetzt werden können. * * * 1. Die Parteien werden von der Verantwortung für teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Verpflichtungen gemäß vorliegendem Vertrag befreit, falls die Nichterfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt, und zwar: Brand, Überschwemmung, Erdbeben hervorgerufen wurde, und falls diese Umstände einen unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung dieses Vertrages ausgeübt haben. Dabei wird die Erfüllung dieses Vertrages um die Zeit der Dauer dieser Umstände und deren Folgen verschoben. 2. Die Partei, der es unmöglich geworden ist, den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, hat unverzüglich, jedoch nicht später als 10 Tage nach dem Eintreten der oben genannten Umstände schriftlich darüber der anderen Partei Mitteilung zu machen. Dasselbe gilt auch für die Beendigung der Wirkung dieser Umstände. Eine nicht rechtzeitige Benachrichtigung von den Ereignissen höherer Gewalt entzieht der betreffenden Seite das Recht, sich desweiteren darauf zu berufen. 3. Als regelrechter Beweis des Vorhandenseins der oben erwähnten Ereignisse und deren Zeitdauer werden Bescheinigungen der entsprechenden Handelskammer im Lande des Verkäufers bzw. des Käufers dienen. 4. Sollten diese Ereignisse und deren Folgen länger als sechs (6) Monate dauern, so ist jede der Parteien berechtigt vom Vertrage für den noch nicht gelieferten Anteil zurückzutreten, und in diesem Falle ist keine der Parteien berechtigt, von der anderen Partei Entschädigung der eventuellen Verluste zu fordern. Der Verkäufer verpflichtet sich dabei, für die bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Materialien und Ausrüstungen unverzüglich eine Schlussrechnung zu legen und dem Käufer unverzüglich alle jene Zahlungen, die von ihm laut diesem Vertrag für noch nicht gelieferte Materialien und Ausrüstungen geleistet wurden, mit Jahreszinsen von 6,75% zurückzuerstatten bzw. noch offene Forderungen des Käufers innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. 5. Beim Eintreten der Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag für eine der Parteien vollkommen oder teilweise unmöglich machen, u.zw. Feuer, Naturkatastrophen, Kriegsaktionen aller Art, Sperre, Export- und 210 Importverbote, wird die Erfüllung der Verpflichtungen um eine angemessene Zeit, innerhalb welcher diese Umstände wirken werden, verschoben. 6. Sollten solche Umstände über drei Monate dauern, ist jede Partei berechtigt, von weiterer Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Abstand zu nehmen, und keine der Parteien wird dabei das Recht auf Vergütung durch andere Partei eventueller Verluste haben. 7. Die Partei, für welche die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen unmöglich wurde, hat die andere Partei unverzüglich von Eintreten und Aufhören solcher Umstände zu benachrichtigen. Als gebührender Beweis des Vorhandenseins und der Dauer obiger Umstände dienen die jeweils von der Handelskammer des Landes des Verkäufers bzw. des Käufers auszustellenden Bescheinigungen. 8. Produktionsschwierigkeiten, u.zw. Mangel an Rohstoffen, elektrischer Energie und Arbeitskraft, befreien den Verkäufer von der Verantwortung für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Ware im Rahmen dieses Vertrages nicht. Dialog Inanspruchnahme der Garantieleistung Wie ich Ihnen bereits per Telefon sagte, sind wir mit der letzten Partie der Maschinen unzufrieden, die bei uns mit dem Schiff „Rakete“ eingetroffen ist. Womit sind Sie denn unzufrieden? Die eingetroffenen Maschinen wurden sofort im Werk unseres Kunden aufgestellt und geprüft. Infolge der Prüfung wurde leider eine ungenügende, den Vertragsbedingungen nicht entsprechende Leistung bei 6 Maschinen festgestellt. Sagen Sie bitte, hat Ihr Personal alle unsere Bedienungs- und Wartungsanweisungen befolgt? Ja, natürlich. Obwohl alle Ihre Vorschriften genau befolgt wurden, ist die Anzahl der von Ihren Maschinen hergestellten Werkstücke bedeutend geringer, als es im Vertrag vorgesehen ist. Hier ist das Prüfungsprotokoll. Wir sind daher berechtigt diese Maschinen zurückzusenden und Ihnen alle Kosten deren Rücklieferung und die Verluste, die uns durch diese nichtvertragsgemäße Lieferung entstanden sind, in Rechnung zu stellen. Es ist mir sehr peinlich, dies zu vernehmen. Da sich die ungenügende Leistung der Maschinen während der Garantiezeit herausgestellt hat, sind wir selbstverständlich bereit, die Partie der minderwertigen Maschinen zu 211 ersetzen. Erlauben Sie mir Ihnen zu versichern, dass wir alles daran setzen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Vokabular Anspruch, der; -(e)s, Ansprüche Anweisung, die; -, -en Anwendung, die; -, -en anzeigen vt (sw. V.; hat) einen Mangel anzeigen Aufstellung, die; -, -en Ausfuhrsperre, die; -, -n Austausch, der; -es Bedienung, die; -, -en Bedienungsanweisung, die; -, -en begleichen vt (st. V.; hat) Behebung, die; Behebung der Mängel Bescheinigung, die; -, -en beseitigen vt (sw. V.; hat) einen Mangel beseitigen (beheben) Defekt, der; -(e)s, -e Devisenrestriktionen Pl. Dokumentation, die; -, -en technische Dokumentation Entschädigung, die; -, -en Ersatzlieferung, die; -, -en erstatten vt (sw. V.; hat) претензия; притязание; требование 1. приказ; поручение; распоряжение 2. денежный перевод, чек, ордер 3. отчисление; ассигнование 4. инструкция; руководство применение, использование 1. извещать, уведомлять 2. указывать, показывать уведомить о дефекте товара 1. составление (баланса, сметы) 2. ведомость; список; перечень; смета; счет; спецификация 3. установка, сборка; монтаж эмбарго на экспорт обмен, мена; замена обслуживание инструкция по эксплуатации оплачивать (счет); покрывать (убытки, расходы); погашать (задолженность) устранение, ликвидация (дефекта, неисправности) устранение дефектов удостоверение, свидетельство; сертификат; расписка, квитанция; документальное подтверждение устранять, убирать, ликвидировать устранить недостаток (дефект) дефект; повреждение; недостаток валютный контроль, валютные ограничения документация техническая документация возмещение, компенсация поставка с целью замены некондиционного товара возвращать; возмещать (убытки), компенсировать 212 eventuell Exportverbot, das; -(e)s, -e fehlerhaft feststellen vt (sw. V.; hat) festgestellter Mangel Force majeure [fɔrs maʒœ:r], die; -, Forderung, die; -, -en Forderungen Pl. возможный, эвентуальный запрет (запрещение) на экспорт 1. ошибочный, неисправный, неверный 2. неисправный, дефектный, недоброкачественный, с браком устанавливать, констатировать; определять обнаруженный недостаток (дефект) форс-мажор (обстоятельства непреодолимой силы) 1. требование; претензия 2. долг к получению; долговое обязательство дебиторская задолженность; счета дебиторов; долговые обязательства Forderungen begleichen оплачивать (погашать) долги formgerecht (formgemäß) fristgerecht Garantieanspruch, der; -(e)s, Garantieansprüche Garantiefall, der; -s, Garantiefälle по форме, согласно форме в надлежащий срок; в срок право на гарантийный ремонт Garantieklausel, die; -, -n Garantieleistung, die; -, -en garantieren vt (sw. V.; hat) Garantiezeit, die; -, -en gewähren vt (st. V. hat) eine Garantie gewähren Gewalt, die; -, -en höhere Gewalt Handelsbrauch, der; -(e)s, Handelsbräuche Importverbot, das; -(e)s, -e Inanspruchnahme, die; -, -en Inbetriebsetzung, die; -, -en Instandsetzungskosten Pl. Jahreszins, der; -es, -en Kontrahent, m; -en, -en Kosten Pl. auf eigene Kosten случай, требующий предоставления гарантии оговорка о гарантиях; пункт договора о гарантиях предоставление гарантии, гарантийные услуги гарантировать, обеспечивать срок гарантии предоставлять, давать (право, льготу) предоставлять (давать) гарантию (поручительство) сила, власть непреодолимая сила торговый обычай, узанс запрещение импорта, запрет на импорт использование (кредита, средств); предъявление претензий пуск (сдача) в эксплуатацию расходы (издержки) по ремонту годовой процент контрагент, стона в договоре затраты, издержки расходы за свой счет 213 effektive Kosten Leistungspflicht, die; -, -en minderwertig Nichtlieferung, die; -, -en offen Prüfung, die; -, -en Prüfungsprotokoll, das; -s, -e Rückführung, die; -, -en Rücklieferung, die; -, -en Rücktritt, der; -s, -e Schadenersatz, der: -es Schlussrechnung, die; -, -en sonstig sonstige Kosten Sperre, die; -, -n Strafe, die; -, -en eine Strafe zahlen tatsächlich Unterlieferant, der; -en, -en u.zw.=und zwar vereinbaren vt (sw. V.; hat) Vergütung, die; -, -en Verlust, der; -es, -e erlittener Verlust Verpflichtung, die; -, -en vertragliche Verpflichtung verspätet verspätete Lieferung Vertragsverpflichtung, die; -, -en Vertragswert, der; -(e)s, -e vollwertig Vorschrift, die; -, -en Vorschriften befolgen zurücktreten vi (st. V.; ist) vom Vertrag zurücktreten фактические затраты; эффективные затраты обязательство исполнения (условий договора) малоценный; неполноценный; недоброкачественный, низкосортный, низкокачественный непоставка; отказ от поставки неоплаченный испытание, проверка, контроль протокол испытания, технического осмотра, проверки возврат, возвращение возврат поставленных товаров односторонний отказ от договора возмещение убытков, компенсация за убытки окончательный счет (расчет) прочий, другой прочие издержки (расходы) эмбарго, экономическая блокада 1. наказание 2. штраф 3. взыскание уплатить штраф фактический, действительный субпоставщик а именно 1. согласовывать, регулировать 2. mit Dat. договариваться о чем-л., с кем-л. возмещение (ущерба) потеря; убыток, ущерб понесенный ущерб (убыток) обязанность; обязательство договорное обязательство 1. запоздалый 2. с опозданием, с запозданием просроченная поставка договорное обязательство сумма договора, стоимость сделки по договору полноценный предписание, положение, инструкция следовать инструкциям, соблюдать положения отказаться (от притязаний) отказаться от договора, 214 расторгнуть договор zurückzahlen vt (sw. V.; hat) возвращать; погашать; выплачивать Aufgaben 1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus dem Vokabular. 2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein. die Garantieausschlüsse| die Nichterfüllung| die Inanspruchnahme| eine Garantieklausel| der Eintritt| Garantieansprüche| die Zusicherung| Umstände| die Garantie| Naturereignisse| Konventionalstrafe, Schadenersatz und Rücktritt 1. Die Garantie ist … bestimmter Qualitäten und/oder Leistungen einer Ware, die der Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum gibt. 2. Die wichtigsten Bestandteile … im Vertrag sind: Garantieumfang, Garantiefrist, Garantieansprüche. 3. Der Garantieumfang sagt aus, für welche Qualitäten bzw. Eigenschaften und Leistungen … gewährt wird. 4. Besonderes Augenmerk ist auf … zu legen, z.B. keine Garantie für Verschleißteile. 5. Am häufigsten werden als … Nachbesserung, Ersatzlieferung und Minderung vereinbart. Gebräuchlich sind aber auch … . 6. … von Garantieleistungen setzt voraus, dass es sich um einen Garantiefall innerhalb der Garantiefrist handelt 7. Als Höhere Gewalt bezeichnet man …, die die Erfüllung von Leistungspflichten verhindern und bei Vertragsabschluss weder voraussehbar waren, noch abgewendet werden konnten. 8. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen … sowie solche Umstände, aus den politisch-ökonomischen Verhältnissen resultieren. 9. Der Partner, auf dessen Leistungspflicht sich die höhere Gewalt auswirkt, ist verpflichtet, den anderen Partner über … der Umstände höherer Gewalt zu informieren. 10. Es ist im Interesse der Parteien, jene Umstände und Ereignisse, die den Kontrahenten von der Verantwortlichkeit für … befreien, im Kaufvertrag ausdrücklich zu vereinbaren. 3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein. 1. Der Verkäufer garantiert die Qualität der Ausrüstung (die im vorliegenden Vertrag angegebene Garantiefrist). 215 2. Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich (schnellverschleiβende Teile), (natürlicher Verschleiβ und Schäden), die infolge der Nichteinhaltung durch den Käufer der technischen Anweisungen des Verkäufers entstanden sind. 3. Die Garantiefrist wird auf 12 Monate, gerechnet (das Datum) der Lieferung, festgelegt. 4. Sollten sich die Ausrüstungen (die Garantiefrist) als mangelhaft erweisen, so ist der Verkäufer verpflichtet, die Mängel (Ausbesserung oder Ersatz) von mangelhaften Teilen durch neue zu beseitigen. 5. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Maschinen dem höchsten Stand der Technik entsprechen, der für diese Art der Ausrüstung in der Welt (der Zeitpunkt) des Ausführung des Vertrages existiert. 6. Der Verkäufer verpflichtet sich während der Garantiezeit zur Behebung auf seine Kosten derjenigen Mängel (die Maschinen), die auf einem Fehler an der Konstruktion, des Materials bzw. der Ausrüstung beruhen. 7. Der Verkäufer ist verpflichtet die festgestellten Mängel (Ausbesserung oder Ersatz) unverzüglich und auf eigene Rechnung zu beseitigen. 8. Die ersetzte mangelhafte Ausrüstung und/oder Teile davon werden vom Verkäufer (sein Verlangen und seine Rechnung) zurückgeschickt. Alle Transport- und sonstigen Kosten, die (die Rückführung und/oder Austausch) von mangelhaften Ausrüstung verbunden sind, trägt der Verkäufer. 9. Kleine Mängel, die keinen Aufschub dulden und die Teilnahme des Verkäufers (ihre Beseitigung) nicht erfordern, werden vom Käufer beseitigt und die Kosten werden (der Verkäufer) in tatsächlicher Höhe übertragen. 10. Falls die beiden Parteien die festgestellten Mängel als unbehebbar anerkennen bzw. ihre Behebung mehr als 4 Monate erfordert, so ist der Käufer berechtigt (der Vertrag) zurückzutreten. 11. Sollte der Käufer (sein Recht), den Vertrag zu annullieren, keinen Gebrauch machen, so ist der Verkäufer verpflichtet, alle Mängel unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen. 12. Die Parteien werden (die Verantwortung) für teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Verpflichtungen gemäß vorliegendem Vertrag befreit, falls die Nichterfüllung zufolge Ereignissen höherer Gewalt hervorgerufen wurde, und falls diese Umstände (ein unmittelbarer Einfluss) (die Erfüllung) dieses Vertrages ausgeübt haben. Dabei wird die Erfüllung dieses Vertrages (die Zeit) der Dauer dieser Umstände und deren Folgen verschoben. 13. Die Partei, der es unmöglich geworden ist, (die vertraglichen Verpflichtungen) nachzukommen, hat unverzüglich schriftlich darüber der anderen Partei Mitteilung zu machen. Dasselbe gilt auch (die Beendigung) der Wirkung dieser Umstände. 14. Eine nicht rechtzeitige Benachrichtigung (die Ereignisse höherer Gewalt) entzieht (die betreffende Seite) das Recht, sich desweiteren darauf zu berufen. 216 15. (regelrechter Beweis) des Vorhandenseins der Ereignisse höherer Gewalt und deren Zeitdauer werden Bescheinigungen der entsprechenden Handelskammer im Lande des Verkäufers bzw. des Käufers dienen. 16. Beim Eintreten der Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen (dieser Vertrag) für eine der Parteien vollkommen oder teilweise unmöglich machen, wird die Erfüllung der Verpflichtungen (eine angemessene Zeit), innerhalb welcher diese Umstände wirken werden, verschoben. 17. Sollten Umstände höherer Gewalt über drei Monate dauern, ist jede Partei berechtigt (weitere Erfüllung) der Vertragsverpflichtungen Abstand zu nehmen, und keine der Parteien wird dabei das Recht (Vergütung) durch andere Partei eventueller Verluste haben. 18. Produktionsschwierigkeiten, u.zw. Mangel (Rohstoffe, elektrische Energie und Arbeitskraft), befreien den Verkäufer von der Verantwortung für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung der Ware im Rahmen dieses Vertrages nicht. 4. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog. 1. Worüber hat der Käufer per Telefon geklagt? 2. Was ergab die Prüfung der eingetroffenen Maschinen im Werk des Kunden? 3. Warum trägt das Personal des Käufers keine Schuld für die ungenügende Leistung bei 6 Maschinen? 4. Was weist das vorgelegte Prüfungsprotokoll aus? 5. Zu welchen Sanktionen ist der Käufer berechtigt? 6. Warum sieht sich der Verkäufer gezwungen, die minderwertigen Maschinen zu ersetzen? 7. Was sichert der Verkäufer dem Käufer zu? 5. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder. 6. Übersetzen Sie ins Deutsche. а) 1. Продавец гарантирует качество оборудования в течение гарантийного срока, указанного в настоящем контракте. Если оборудование в течение гарантийного срока окажется дефектным или не соответствующим условиям контракта, продавец обязан устранить дефекты или заменить недоброкачественные детали. 2. Гарантия продавца не распространяется на быстроизнашивающиеся детали и дефекты, возникшие вследствие несоблюдения покупателем технических инструкций продавца относительно складирования, обслуживания, использования, монтажа и пуска в эксплуатацию оборудования. 217 3. Продавец гарантирует: ‒ что поставленные станки соответствуют наивысшему уровню техники, существующему в мире для данного вида оборудования на момент исполнения контракта; ‒ высокое качество использованных при изготовлении станков материалов; ‒ хорошее качество, полноту и комплектность технической документации и чертежей, предусмотренных в этом контракте. 4. Если продавец по требованию покупателя без промедления не устранит заявленные дефекты, покупатель имеет право устранить их сам за счёт продавца без ущерба для своих прав на гарантию, причём продавец обязан оплатить расходы по ремонту в размере фактических и нормальных для этого вида оборудования расходов. 5. Если обе стороны признают недостатки неустранимыми или их устранение потребует более 4 месяцев, покупатель имеет право отказаться от контракта. В этом случае продавец возвращает покупателю стоимость поставленного оборудования, оплачивает штраф в размере 10% стоимости контракта и возмещает покупателю понесённые им в результате этого убытки. 6. Небольшие дефекты, не терпящие отлагательства и не требующие участия продавца в их устранении, устраняются покупателем, и расходы возлагаются на продавца в фактическом размере. b) 1. Стороны освобождаются от ответственности за частичное или полное невыполнение обязательств согласно настоящему контракту, если невыполнение было вызвано обстоятельствами непреодолимой силы, а именно: пожаром, наводнением, землетрясением, и если эти обстоятельства оказали непосредственное влияние на исполнение контракта. При этом исполнение контракта отодвигается на время продолжительности этих обстоятельств. 2. Сторона, которая не может выполнить свои контрактные обязательства, должна незамедлительно, однако, не позднее чем через 10 дней после наступления вышеназванных обстоятельств, письменно сообщить об этом другой стороне. Тоже самое действительно для окончания действия этих обстоятельств. 3. Несвоевременное уведомление об обстоятельствах непреодолимой силы лишает соответствующую сторону права в дальнейшем ссылаться на них. 4. Надлежащим доказательством наличия обстоятельств непреодолимой силы и их продолжительности служат свидетельства соответствующей Торговой палаты в стране продавца или покупателя. 5. При наступлении обстоятельств, которые делают невозможным для одной из сторон исполнение обязательств по этому контракту полностью или частично, а именно пожар, стихийные бедствия, 218 военные действия любого рода, эмбарго, запрет на экспорт и импорт, исполнение обязательств отодвигается на соответствующее время, в течение которого будут действовать эти обстоятельства. Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen 1. Finden Sie Beispiele einzelner Wandlungsprozesse in den in Texten genannten Bereichen. Wie wirken sich die Veränderungen auf die „Arbeit“ in Unternehmen aus? Finden Sie Beispiele zur Illustration Ihrer Ausführungen! 2. Legen Sie dar, welche wesentlichen Faktoren für strukturelle Wandlungsprozesse in Unternehmen verantwortlich gemacht werden? 3. Erfassen Sie die wesentlichen Rahmenbedingungen, die die Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens beeinflussen und erstellen Sie unterschiedliche Extremszenarien (positive/negative Entwicklung für das Unternehmen) sowie ein Trendszenario. 4. Finden Sie die richtige Variante. Sollten sich die Ausrüstungen während der Garantiefrist als mangelhaft erweisen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Mängel … zu beseitigen. a) zu eigenen Lasten b) auf eigene Kosten c) für eigene Kosten Zu den Fällen höherer Gewalt zählen Naturereignisse z. B. … . a) Sperren b) Überschwemmungen c) Streiks Die Erfüllung des Vertrages wird … die Zeit der Dauer der Umstände höherer Gewalt verschoben. a) auf b) für c) um Da sich die ungenügende Leistung der Maschinen während der Garantiezeit herausgestellt hat, ist der Verkäufer bereit die minderwertigen Maschinen zu …. a) erstatten b) beseitigen c) ersetzen 219 Als Beweis des Vorhandenseins und der Dauer der Umstände höherer Gewalt dienen … der Handelskammer. a) Ausweise b) Bescheinigungen c) Scheine 220 Unterrichtseinheit 10 Wirtschaftsdeutsch Zoll und Steuern Geschäftsdeutsch Kaufvertrag (Fortzetzung) Schiedsgericht Reklamation 221 Zoll und Steuern Bemerkungen zu Begriffen Zoll – Bezeichnung für öffentliche Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden. Es gibt mehrere unterschiedliche Zollbegriffe: Ausfuhrzölle, Einfuhrzölle, Durchfuhroder Transitzölle, autonome Zölle, Antidumping- oder Ausgleichszölle, Abwehrzölle.. In Deutschland gelten Zölle als Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Text 1 Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen Rund um die Steuer Wichtigstes Ziel der Erhebung von Steuern ist die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts genutzt werden. Die über Steuern gewonnenen Einnahmen werden zu Finanzierung von staatlichen Aufgaben herangezogen, wie beispielsweise: Entlohnung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, finanzieller Ausgleich sozialer Unterschiede, finanzielle Unterstützung von Forschung, Bildung und Lehre, Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Neben der Deckung des Staatshaushalts werden Steuern auch zur Lenkung von Verhaltensweisen oder zur Umverteilung unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit erhoben. So sollen Lenkungssteuern gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen. Z.B. wird mit einer hohen Tabaksteuer versucht, das Rauchen einzudämmen, die Alkopop-Steuer soll den Missbrauch von Alkohol durch Jugendliche verhindern. Andererseits kann mit Steuervergünstigungen auch ein gesellschaftspolitisch gewolltes Verhalten gefördert werden. Steuer, die налог Erhebung von Steuern взимание налогов Einnahme, die поступление, прибыль Ausgleich, der выравнивание Deckung, die покрытие Staatshaushalt, der государственный бюджет Lenkung, die регулирование, распределение Umverteilung, die перераспределение Lenkungssteuern, Pl. регулирующие налоги, преследующие преимущественно нефискальные цели Steuervergünstigungen Pl. налоговые льготы Der Solidaritätszuschlag ist ein typisches Beispiel für eine Solidaritätszuschlag,der Steuer mit Umverteilungszweck. Ziel ist finanzielle Förderung налоговая надбавка в 222 der fünf neuen Länder und damit eine regionale Umverteilung von West nach Ost. Auch die Steuerprogression bei der Einkommensteuer ist in diesem Sinne eine Umverteilung, damit Personen mit hohem Einkommen prozentual mehr Steuern zahlen als Einkommensschwache, die dadurch finanziell entlastet werden. Die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Steuern sind bezogen auf die Teilnahme an Rechts- und Wirtschaftsverkehr (d.h. Leistungsaustausch auf der Grundlage zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte wie z.B. Erwerb von Grundbesitz, Abschluss von Versicherungen), auf Konsum (den Verbrauch von Gütern), Einkommen (Vermögenszuwachs) und auf Vermögen (Kapital). поддержку солидарности; надбавка к подоходному налогу на корпорации Steuerprogression, die прогрессивное налогообложение Einkommensteuer, die подоходный налог entlasten te, t облегчать Bemessungsgrundlage, die основа исчисления Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie. 2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit „Steuer“. Lernen Sie sie. die Erhebung von Steuern| die über Steuern gewonnenen Einnahmen| Steuern zur Lenkung von Verhaltensweisen erheben| Steuern zahlen| eine Steuer mit Umverteilungszweck| Lenkungssteuern| Steuervergünstigung| Steuerprogression 3. Erörtern Sie die Ziele der Steuererhebung. Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2. 4. Beschreiben Sie das Verhältnis zwischen den Steuern und der sozialen Gerechtigkeit. 5. Definieren Sie Begriffe „Lenkungssteuer, “ „Solidaritätszuschlag“. Erläutern Sie deren Bedeutung. 6. Diskutieren Sie mögliche politische Instrumente zur Vereinfachung der Besteuerung in Deutschland. Vergleichen Sie Ihre Aussichten mit den in der Realität umgesetzten Maßnahmen. 223 Text 2 Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen, mündlich übersetzen Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts. Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht, wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt. Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 19 % des sog. Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %. Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber dem Finanzamt als sog. „Vorsteuer“ absetzen. Durch das System des Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der „Mehrwert“ der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der Verbraucher. Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes Obwohl es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Abgabe handelt, unterliegt sie ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten 224 Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge. (Bundesministerium der Finanzen) Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, fassen Sie den Inhalt des Textes zusammen. 2. Finden Sie im Text die Informationen über das System des Vorsteuerabzugs. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen. 3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von Fachbegriffen: Einfuhrbesteuerung, Endverbraucher, Regelsteuersatz, Mehrwert, der Europäische Binnenmarkt. Definieren Sie sie. Erläutern Sie deren Bedeutung im Rahmen des internationalen Warenverkehrs. Fachliche Informationen zum Verständnis von „Einfuhrumsatzsteuer“, „Verbrauchsteuern“ Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern (z.B. auf Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren) um eine weitere Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Als Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen wird. Technisch wäre es jedoch außerordentlich kostspielig und umständlich, die Umsatzsteuer beim Endverbraucher zu erheben. Zahlungspflichtig gegenüber der Steuerverwaltung ist deshalb der Unternehmer, der Waren an einen Kunden verkauft. Ihm obliegt es, die Umsatzsteuer auf den Käufer als Bestandteil des Preises abzuwälzen. Für die Verwaltung der Umsatzsteuer sind in der Bundesrepublik Deutschland die Steuerverwaltungen der Bundesländer, also die Finanzämter, zuständig. Das Aufkommen aus dieser Steuer steht sowohl dem Bund als auch den Ländern gemeinsam zu. Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelten Verbrauchsteuern ein und verwaltet das Branntweinmonopol. Mit einem Anteil von über 13 % am Gesamtsteueraufkommen stellen sie einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar. Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Verwaltungsökonomie 225 werden die Verbrauchsteuern aber beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Diesen wird dabei grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer über den Kaufpreis auf den Verbraucher abzuwälzen. Die Verbrauchsteuern zählen daher zur Gruppe der indirekten Steuern. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören gegenwärtig: Energiesteuer Tabaksteuer Stromsteuer Branntweinsteuer Alkopopsteuer Biersteuer Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer Kaffeesteuer Die Verbrauchsteuern stellen einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar. Ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen beträgt über 13 %. Die besondere Erhebungstechnik und die geringe Zahl der Steuerschuldner führt unter Kostengesichtspunkten zu einem verhältnismäßig geringen Verwaltungsaufwand. Text 3 Lernziele: lesen, verstehen, nacherzählen Die neue Steuerwelt Die Welt für Anleger in Deutschland dreht sich steuerlich betrachtet anders. Doch auf lange Sicht dürfte die Abgeltungsteuer das Ereignis sein, dass die Depots der Anleger stärker in ihrer Struktur verändert. Die neue Steuer kommt einfach daher: 25 Prozent auf alle Kapitalerträge – also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Banken und Sparkassen ziehen das Viertel direkt vom Ertrag ab und überweisen es anonym ans Finanzamt. Dabei bleiben – wie bereits heute in der Besteuerung von Kapitalerträgen – die ersten 801 Euro für jedermann steuerfrei, Verheiratete haben einen Sparerpauschbetrag von 1602 Euro. Die 25 Prozent sind allerdings doch nicht alles. Der Bürger zahlt auch auf die Abgeltungsteuer den Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dann summiert sich die neue Steuer auf rund 28 Prozent. Die Abgeltungsteuer soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht sozial ungerecht wirken. Daher kann sich jeder, dessen Grenzsteuersatz für das Einkommen 226 niedriger als 25 Prozent ist, über die Einkommensteuererklärung die zu viel gezahlte Steuer auf Kapitalerträge zurückholen. Die Bundesregierung will mit der neuen Steuer vor allem zwei Dinge erreichen: Erstens soll die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfacht werden. Die meisten Anleger müssen sich künftig in ihrer Steuererklärung nicht mehr um Kapitalerträge kümmern. Zweitens will sie den Anreiz verringern, dass Vermögende ins Ausland abwandern, weil ihnen die Steuerbelastung auf Zinseinkünfte mit dem Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent zu hoch erscheint. Die neue Steuer wird einschneidende Folgen für Anleger haben; die Grundlage der Besteuerung von Kapitalerträgen ändert sich im Kern. Vor allem Besitzer von Aktien und Aktienfonds müssen ab Januar auch die Kursgewinne versteuern. Zusätzliche Unterrichtsmaterialien Lesen Sie das Interview, das „Handelsblatt“ mit Anke Rezmer dem Professor für Betriebswirtschaftslehre führte. Bewerten Sie die Einstellung von Anke Rezmer zur Vereinfachung der Besteuerung. Begründen Sie Ihre Einschätzung. Welche Fragen würden Sie an Anke Rezmer stellen? Interview mit Anke Rezmer dem Professor für Betriebswirtschaftslehre Wie wird sich die Abgeltungsteuer Ihrer Einschätzung nach auf das Anlageverhalten deutscher Investoren auswirken? Meines Erachtens werden die Auswirkungen auf das Anlageverhalten oft überschätzt. Die Anleger reagieren viel stärker auf aktuelle Stimmungen, etwa eine Panik. Erwarten Sie, wie manche Skeptiker, einen Dämpfer für die ohnehin schon kränkelnde Aktienkultur im Land? Während insbesondere größere Anleger weiter beispielsweise über Fonds in Aktien investieren, wirkt die Steuer für Kleinanleger eher nachteilig, gerade im Vergleich zu anderen Anlageformen. Insofern wird die Aktienkultur zumindest nicht aktiv gefördert. Wird das Ziel einer Vereinfachung der Besteuerung erreicht werden? Für den Anleger grundsätzlich ja, allerdings wird diese Vereinfachung in der Umsetzung teilweise wieder aufgehoben, etwa mit Blick auf Kirchensteuer. Gerade bei den Banken entsteht dadurch erheblicher Mehraufwand. Wer wird zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer gehören? Gewinner sind neben dem Staat vor allem Zinsprodukte beziehungsweise deren Anleger. Vor allem Vermögende können ihre Steuerschuld deutlich verringern. 227 Wer dürfte zu den Verlierern zählen? Verlierer sind vor allem Investmentformen mit Aktienkomponente und – was den Aufwand betrifft – die Banken. Welches Resümee ziehen Sie für deutsche Anleger? Grundsätzlich begrüße ich die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Besteuerung. Über die Umsetzung und auch die Höhe der Steuer kann man aber diskutieren. 228 Kaufvertrag (Fortsetzung) Schiedsgericht. Reklamation Einleitung Das Schiedsgericht ist ein Organ zur Entscheidung der privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Partnern im Schiedsgerichtsverfahren. Bei einem Schiedsgerichtsverfahren entscheidet über privatrechtliche Streitigkeiten nicht ein ordentliches Gericht, sondern das von den betroffenen Vertragspartnern eingesetzte Schiedsgericht. Das Schiedsgericht besteht gewöhnlich aus zwei Schiedsrichtern und einem Obmann. Das Schiedsgericht befindet im Streitfall zwischen den Kontrahenten über die Vertragsmäβigkeit der gelieferten Ware. Die Schiedsklausel (Arbitrage-Klausel) ist in internationale Handelsverträge aufgenommene Vereinbarung, nach der bei Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern nicht ein staatliches Gericht sondern ein Schiedsgericht angerufen wird und entscheidet. Die Reklamation (die Mängelrüge) ist eine schriftliche oder mündliche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer über die Mängel an der gelieferten Ware. Der Verkäufer trägt die Gewährleistungspflicht für Mängel an der Ware und muss den Vertragsgegenstand frei von Mängeln liefern. Mängel, die den Wert des Vertragsgegenstandes aufheben oder mindern, darf dieser nicht aufweisen. Der Käufer ist zur unverzüglichen Prüfung eingehender Ware auf Güte (Qualität), Menge (Quantität) und Art (Gattung) verpflichtet. Mit Hilfe der Mängelrüge stellt der Käufer die nichtvertragsgemäße Erfüllung durch den Verkäufer fest. Gleichzeitig bildet die Mängelrüge die Grundlage für das Geltendmachen von Mängelansprüchen. Das setzt voraus, dass sie fristgemäß erfolgt sowie in Form und Inhalt den vertraglichen Vereinbarungen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. * * * 229 1. Sämtliche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben können, werden nach Möglichkeit auf dem Verhandlungswege beigelegt. Für den Fall, dass die Parteien nicht zu einer Einigung gelangen, unterliegt die Angelegenheit, unter Ausschluss der öffentlichen Gerichtsbarkeit, einer Entscheidung des Schiedsgerichtes bei der Internationalen Handelskammer in Stockholm, Schweden. 2. Das Schiedsgericht soll wie folgt gebildet werden. Die Partei, die das Schiedsgericht einzuberufen wünscht, ist verpflichtet, die andere Partei durch einen Einschreibebrief davon zu unterrichten unter Angabe des Vor- und Zunamens und der Anschrift des von ihr erwählten Schiedsrichters, welcher Bürger eines beliebigen Landes sein kann, sowie des Streitgegenstandes, des Datums und der Nummer des Vertrages. Die andere Partei ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Datum des Erhalts des oben genannten Briefes ihren Schiedsrichter zu ernennen und die erste Partei durch einen Einschreibebrief davon zu unterrichten unter Angabe des Vor- und Zunamens und der Anschrift des von ihr erwählten Schiedsrichters. 3. Sollte die Partei, die eine Mitteilung über die Einberufung des Schiedsgerichtes erhalten hat, ihren Schiedsrichter innerhalb der genannten Zeit nicht ernennen, wird ein Schiedsrichter nach Ersuchen der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen von dem Präsidenten der Handelskammer von Stockholm, Schweden ernannt. 4. Die beiden Schiedsrichter sollen im Laufe von 30 Tagen einen Obmann wählen. Sollten die Schiedsrichter zu keiner Einigung hinsichtlich der Wahl des Obmannes gelangen, so wird der letztere nach Ersuchen gleich welcher Partei innerhalb von 30 Tagen vom Präsidenten der Handelskammer von Stockholm, Schweden ernannt. 5. Das Schiedsgericht trifft die Entscheidung durch Stimmenmehrheit aufgrund der Bedingungen des vorliegenden Vertrages unter Zugrundelegung des materiellen schwedischen Rechts. 6. Der Schiedsspruch soll begründet sein und Angaben über die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes, die Zeit und den Ort des Schiedsspruches, die Erwähnung über die den Parteien gebotene Möglichkeit sich zur Frage zu äußern und die Verteilung der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen den Parteien enthalten. 7. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig und für beide Parteien bindend. 230 * * * 1. Falls an der gelieferten Ware Mindermenge, versteckte Mängel oder Nichtübereinstimmung der Qualität der Ware mit technischen Lieferbedingungen des Vertrages festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt, eine Beanstandung beim Verkäufer geltend zu machen. Zur Begründung der Beanstandung legt der Käufer dem Verkäufer Unterlagen vor, welche unter Teilnahme von Vertretern einer neutralen kompetenten Institution (Begutachtungsstellen entsprechender Handelskammer, Forschungsinstitut u.a.) zusammengestellt sind. 2. Die Beanstandung irgendwelcher verdeckter Mängel, Mindermenge oder Nichtübereinstimmung der Qualität der Ware mit den technischen Bedingungen ist beim Verkäufer spätestens zwei Monate nach Ablauf der Garantiefrist geltend zu machen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer von den Ergebnissen der Überprüfung der Beanstandung spätestens zwei Monate nach Erhalt derselben. 3. Wird die Beanstandung als begründet anerkannt, ist der Verkäufer verpflichtet, die fehlende Menge nachzuliefern bzw. die beanstandete Warenpartie durch neue einwandfreier Qualität in kürzester beiderseitig vereinbarter Frist kostenlos und zu den Bedingungen dieses Vertrages zu ersetzen. 4. Die fehlerhafte Warenpartie ist an den Verkäufer zurückzusenden, wobei der Rückversand zu den Bedingungen FOB Hafen … erfolgt. Dabei vergütet der Verkäufer dem Käufer Frachtkosten sowie andere Hafen-, Zoll-, Versicherungsund Transportkosten, welche im Zusammenhang mit Lieferung und Rückversand der fehlerhaften Ware an den Verkäufer entstehen. In beiderseitigem Einvernehmen kann die fehlerhafte Warenpartie dem Käufer für Verwendung zu einem indirekten Bestimmungszweck zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall wird der neue Preis durch die beiderseitige Vereinbarung festgelegt. 5. Die Reklamationen können dem Verkäufer vorgelegt werden: ‒ in Bezug auf die Qualität, wenn die Ware der im Vertrag festgelegten Qualität sowie den Referenzmustern nicht entspricht, sowie im Fall der Verletzung des Sortiments; ‒ in Bezug auf die Quantität, wenn die Fehlmenge innerhalb der Verpackung festgestellt wird. Alle Ansprüche in Bezug auf die Minderqualität, Fehlsortierung sowie in Bezug auf die Quantität der gelieferten Ware können dem Verkäufer in Laufe von 11 (elf) Monaten ab Datum des Überganges der Staatsgrenze des Käuferlandes erhoben werden. 231 6. Der Inhalt und die Begründung der Reklamationen müssen mit den Expertiseakten der Handels- und Industriekammer … bestätigt werden. 7. Der Verkäufer ist verpflichtet die Reklamation im Laufe von 15 Tagen ab Datum ihres Einganges zu überprüfen. Falls nach dem Ablauf dieser Zeit keine Einwände seitens des Verkäufers gegen die Ansprüche eingereicht werden, wird der Anspruch als anerkannt betrachtet und unterliegt der Befriedigung. 8. Der Käufer hat das Recht die fehlerhafte Ware dem Verkäufer zurückzusenden. 9. Alle Transport- und andere Kosten, die mit der Lieferung und Rücksendung der fehlerhaften Ware verbunden sind, werden vom Verkäufer bezahlt. 10. Die Reklamation hinsichtlich der Qualität sowie Quantität der Ware kann dem Verkäufer innerhalb 6 Monaten nach dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. Als Datum des Reklamationsschreibens gilt das Datum des Poststempels auf dem Brief oder Telegramm. 11. Die Beanstandung einer Ausrüstungspartie wird den Käufer nicht berechtigen von der Abnahme und Bezahlung der nächsten Partien der Ausrüstung laut diesem Vertrag Abstand zu nehmen. 12. Die wegen irgendeiner Warenpartie erhobene Reklamation darf nicht für den Käufer als Grund zum Verzicht auf die Übernahme der Ware und deren Bezahlung dienen. Es betrifft sowohl die bemängelte Ware als auch die nachfolgenden laut diesem Vertrag zu liefernden Warenpartien. 13. Als Datum des Anspruchs gilt das Datum des Poststempels auf dem Brief, mit welchem der Käufer die Reklamation an den Verkäufer gerichtet hat. 232 Musterbriefe 1. Vertrag Nr. ... über die Lieferungen von ... in den Jahren 20..-20.. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wie Ihnen bekannt ist, sind wir seit über 15 Jahren mit Ihrer Firma in sehr angenehmen Geschäftsbeziehungen. Leider haben sich in den letzten Jahren diese Geschäftsbeziehungen durch die bei Ihnen fehlenden Liefermöglichkeiten in den von uns benötigten Produkten bis zu über 50% reduziert. Umso erfreulicher ist es, dass wir nun durch den Abschluss dieses Vertrages eine neue Geschäftsbeziehung ermöglichen können, und wir bedanken uns für das uns erwiesene Vertrauen. Wir haben Sie schon darüber informiert, dass wir an einer möglichen Verlängerung dieses Vertrages auch nach 20… bei entsprechenden Konditionen interessiert sind. Aufgrund unseres gegenseitigen Vertrauens haben wir den Vertrag bis auf Punkt 9 "Schiedsgericht" unterzeichnet. Wir dürfen Sie darüber informieren, dass es bei internationalen Handelsverträgen nicht üblich ist, als Schiedsgerichtskommission ein Land des Lieferanten oder Kunden zu benennen. Nach Auskunft unserer Industrie- und Handelskammer und der uns beratenden Juristen ist es vielmehr üblich, bei derartigen langfristigen Verträgen eine neutrale Industrie- und Handelskammer einzuschalten. Ergänzend dürfen wir Sie auch darauf hinweisen, dass bei dem ersten zwischen Ihrer Firma und uns abgeschlossenen Handelsvertrag die neutrale Industrie- und Handelskammer in Schweden/Stockholm eingesetzt wurde. Wir schlagen deshalb vor, dass wir entsprechend Punkt 9 dieses Vertrages gemäß beiliegender Anlage berichtigen und insoweit den Vertrag ergänzen. Sie haben uns mündlich versichert, dass dieses keine Schwierigkeiten bereiten würde. Wir bitten Sie, die von Ihnen unterzeichnete Kopie dieser Vertragsergänzung möglichst bald zurückzusenden. Aufgrund unserer guten Geschäftsbeziehungen sind wir davon überzeugt, dass es ohnehin niemals zu einer Einsetzung eines Schiedsrichters kommen wird. Mit freundlichen Grüßen Anlage 233 2. Ergänzung zum Vertrag Nr. ... vom 06.02.20… Punkt 9 des Vertrages wird wie folgt geändert: 9. Schiedsgericht Sämtliche Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen können, sind unter Ausschluss der ordentlichen Rechtswege durch ein aus zwei Schiedsrichtern bestehendes Schiedsgericht mit Sitz in Stockholm entsprechend den Regeln des Schiedsgerichtsinstituts der Handelskamer von Stockholm zu entscheiden. Die Adresse der Handelskammer von Stockholm ist: ... Die Entscheidung dieses Gerichtes ist endgültig und bindend für beide Parteien. „Verkäufer“ „Käufer“ Dialog Beschwerde wegen Fehlmenge Vor drei Tagen sind bei uns Ersatz- und Zubehörteile zu den von Ihnen gelieferten Anlagen eingetroffen. Bei der Übernahme der Sendung haben wir jedoch festgestellt, dass in einigen Kisten die genannten Teile fehlen. Alle fehlenden Teile sind in dem Übernahmeprotokoll angeführt, das Ihnen in den nächsten Tagen zugeht. Sagen Sie bitte, war vielleicht die Verpackung beschädigt? Nein, die Verpackung war ganz in Ordnung. Da die Fehlmenge in den Kisten mit unbeschädigter Verpackung festgestellt wurde, ist da der Lieferant verantwortlich. Der Gesamtwert der fehlenden Teile beträgt 17000 Euro. Wir bitten Sie, uns diesen Betrag gutzuschreiben oder uns die fehlenden Teile nachzuliefern. Ich muss Ihren Anspruch anerkennen. Zu meinem Bedauern ist es unser Versäumnis. In der nächsten Zeit werden wir Ihnen die fehlenden Teile nachliefern. Sind Sie mit solcher Regelung Ihrer Beanstandung zufrieden? Ja, durchaus. Wir bitten Sie, dieses Vorkommnis zu entschuldigen, und versichern Ihnen, dass derartige Fehler in Zukunft nicht mehr vorkommen werden. 234 Vokabular истечение, окончание (срока) Ablauf, der; -(e)s, Abläufe по истечению, после истечения nach Ablauf признавать anerkennen vt (unr. V.; hat) признать рекламацию справедливой признать справедливость требования die Reklamation anerkennen den Anspruch anerkennen пункт договора о третейском суде иметь, проявлять, обнаруживать дефектный, бракованный, опротестованный возражение, опротестование; претензия, рекламация обоснование, мотивировка Arbitrageklausel, die; -, -n aufweisen vt (st. V.; hat) beanstandet Beanstandung, die; -, -en Begründung, die; -, -en обоснование претензии Begründung eines Anspruchs 1. экспертиза 2. отзыв, заключение; аттестация (оборудования) 1. разрешать, улаживать, урегулировать 2. прилагать созывать (съезд, собрание и т. п.) созыв (съезда, собрания и т. п.) решать, разрешать решение дополнять, добавлять; пополнять дополнение, добавление заявлять, возбуждать Begutachtung, die; -, -en beilegen vt (sw. V.; hat) Dat. einberufen vt (st. V.; hat) Einberufung, die; -, -en entscheiden vt (st. V.; hat) Entscheidung, die; -, -en ergänzen vt (sw. V.; hat) Ergänzung, die; -, -en erheben vt (st. V.; hat) 1. предъявлять претензию к кому-л, на что-л. 2. выдвигать требования einen Anspruch erheben gegen Akk., auf Akk. назначать (на должность) 1. заменять, замещать 2. возмещать недостающий ernennen vt (unr. V.; hat) ersetzen vt (sw. V.; hat) fehlend недостающее количество fehlende Menge 1. ошибочный, неправильный, неверный 2. недоброкачественный, с браком, с изъяном fehlerhaft бракованный (недоброкачественный) товар fehlerhafte Ware недостача; нехватка издержки по перевозке грузов, транспортные расходы предъявлять, заявлять осуществление прав, предъявление Fehlmenge, die; -, -n Frachtkosten Pl. geltend machen Geltendmachung, die; -, -en 235 претензий (требований) суд Gericht, das; -(e)s, -e обычный суд ordentliches Gericht юрисдикция; подсудность обязанность предоставления гарантии; обязательство по сохранности (хорошее) качество (материала); доброкачественность; добротность кредитовать, заносить в кредит (счёта) дисбурсментские расходы торговый договор Gerichtsbarkeit, die; Gewährleistungspflicht, die; -, -en Güte, die; gutschreiben vt (st. V.; hat) Dat. Hafenkosten Pl. Handelsvertrag, der; -(e)s, Handelsverträge langfristig Liefermöglichkeit, die; -, -en Mängelanspruch, der; -(e)s, Mängelansprüche Mängelrüge , die; -, -n Meinungsverschiedenheit, die; -, -en долгосрочный, длительный возможность поставки рекламация по качеству рекламация разногласия; расхождение (различие) во мнениях (в убеждениях) досылать, допоставлять (товар) глава, председатель, президент (какого-л. объединения); председатель арбитражной комиссии гражданско-правовой 1. право 2. закон, законность nachliefern vt (sw. V.; hat) Obmann, der; -(e)s, Obmänner und Obleute privatrechtlich Recht, das; -(e), -e материальное право materielles Recht сокращать, уменьшать, снижать; ограничивать образец (товара), служащий основой при заключении сделки претензия, рекламация reduzieren vt (sw. V.; hat) Referenzmuster, das; -s, Reklamation, die; -, -en проанализировать рекламацию (претензию) eine Reklamation (über)prüfen отсылка (отправление) назад; возврат (документа, товара); обратная доставка арбитраж, третейский суд, жюри Rücksendung, die; -, -en Schiedsgericht, das; -(e)s, -e обратиться в арбитраж (третейский суд) ein Schiedsgericht anrufen арбитражная комиссия Schiedsgerichtskommission, die; -, -en Schiedsgerichtsverfahren, das; -s, - процедура прохождения 236 (рассмотрения) дела в арбитраже, арбитражное производство арбитражная оговорка, оговорка о третейской процедуре арбитр, третейский судья решение третейского суда, решение арбитража 1. партия товара (груза) 2. почтовое отправление, посылка; денежный перевод спор, конфликт спор, спорный вопрос, конфликт 1. и другое, и прочее 2. и другие, и прочие 1. сдача-приемка; приемка груза 2. принятие обязательства 1. (повторная) проверка, контроль 2. пересмотр, ревизия немедленный, безотлагательный скрытый, невидимый Schiedsklausel, die; -, -n Schiedsrichter, der; -s, Schiedsspruch, der; -(e)s, Schiedssprüche Sendung, die; -, -en Streitfall, der; -(e)s, Streitfälle Streitigkeit, die; -, -en u. a. = 1) und and(e)res 2) und and(e)re Übernahme, die; -, -n Überprüfung, die; -, -en unverzüglich verborgen скрытый дефект verborgener (verdeckter) Mangel возмещать (издержки) путем переговоров vergüten vt (sw. V.; hat) Verhandlungsweg: auf dem Verhandlungswege Versicherungskosten Pl. Vertragsergänzung, die; -, -en vorlegen vt (sw. V.; hat) Warenpartie, die; -, -en Zubehörteil, das; -(e)s, -e расходы по страхованию дополнение к договору представлять, предъявлять партия товара принадлежность; комплектующая деталь доходить по назначению; приходить, прибывать zugehen vi (st. V.; ist) Aufgaben 1. Lesen Sie Einleitung, Musterbeispiele für Formulierung der Vertragspunkte, Musterbriefe sowie den Dialog und lernen Sie Vokabeln aus dem Vokabular. 237 2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein. der Verkäufer| die vertraglichen Vereinbarungen| die Vertragsmäβigkeit| der Wert| ein ordentliches Gericht| die Mängel| ein Schiedsgericht| privatrechtliche Streitigkeiten| der Vertragsgegenstand| der Käufer| ein Obmann| Mängelansprüche 1. Das Schiedsgericht ist ein Organ zur Entscheidung … zwischen den Partnern. 2. Bei Schiedsgerichtsverfahren entscheidet über privatrechtliche Streitigkeiten nicht …, sondern das von den betroffenen Partnern eingesetzte Schiedsgericht. 3. Das Schiedsgericht besteht gewöhnlich aus zwei Schiedsrichtern und …. 4. Das Schiedsgericht befindet im Streitfall zwischen den Kontrahenten über … der gelieferten Ware. 5. Nach der Schiedsklausel entscheidet bei Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern nicht ein staatliches Gericht sondern … . 6. Die Mängelrüge ist eine schriftliche oder mündliche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer über … an der gelieferten Ware. 7. … trägt die Gewährleistungspflicht für Mängel an der Ware. 8. Der Verkäufer muss … frei von Mängeln liefern. 9. Mängel, die … des Vertragsgegenstandes aufheben oder mindern, darf dieser nicht aufweisen. 10. … ist zur unverzüglichen Prüfung eingehender Ware verpflichtet. 11. Die Mängelrüge bildet die Grundlage für das Geltendmachen von … . 12. Die Mängelrüge erfolgt fristgemäß und entspricht in Form und Inhalt … . 3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein. a) 1. Sämtliche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten werden von den Partnern nach Möglichkeit (der Verhandlungsweg) beigelegt. 2. Für den Fall, dass die Parteien nicht (eine Einigung) gelangen, unterliegt die Angelegenheit (eine Entscheidung) der Arbitrage. 3. Die Partei, die das Schiedsgericht einzuberufen wünscht, ist verpflichtet, die andere Partei (ein Einschreibebrief) davon zu unterrichten. 4. Die andere Partei ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Datum des oben genannten Briefes (ihr Schiedsrichter) zu ernennen und die erste Partei durch einen Einschreibebrief davon zu unterrichten. 5. Sollten die Schiedsrichter zu keiner Einigung (die Wahl) des Obmannes gelangen, so wird der letztere vom Präsidenten der Handelskammer von Stockholm, Schweden ernannt. 238 6. Das Schiedsgericht trifft die Entscheidung durch Stimmenmehrheit aufgrund der Bedingungen des vorliegenden Vertrages (Zugrundelegung) des materiellen schwedischen Rechts. 7. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichtes soll begründet sein und Angaben (die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes, die Zeit und der Ort) des Schiedsspruches enthalten. 8. Der Schiedsspruch soll die Erwähnung über die Verteilung der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens (die Parteien) enthalten. 9. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig und (beide Parteien) bindend. b) 1. Falls an der gelieferten Ware Mindermenge, versteckte Mängel oder Nichtübereinstimmung der Qualität der Ware (technische Lieferbedingungen des Vertrages) festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt, eine Beanstandung (der Verkäufer) geltend zu machen. Zur Begründung der Beanstandung legt der Käufer (der Verkäufer) Unterlagen vor, welche unter Teilnahme von Vertretern einer neutralen kompetenten Institution zusammengestellt sind. 2. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer (die Ergebnisse) der Überprüfung der Beanstandung spätestens zwei Monate nach Erhalt derselben. 3. Wird die Beanstandung als begründet anerkannt, ist der Verkäufer verpflichtet, die fehlende Menge nachzuliefern bzw. die beanstandete Warenpartie durch neue einwandfreier Qualität kostenlos und (Bedingungen) dieses Vertrages zu ersetzen. 4. Die fehlerhafte Warenpartie ist (der Verkäufer) zurückzusenden, wobei der Rückversand zu den Bedingungen FOB Hafen … erfolgt. 5. Die Reklamationen können dem Verkäufer in Bezug (die Qualität) vorgelegt werden, wenn die Ware der im Vertrag festgelegten Qualität nicht entspricht. 6. Falls nach dem Ablauf von 15 Tagen ab Datum des Einganges der Reklamation keine Einwände seitens des Verkäufers (die Ansprüche) eingereicht werden, wird der Anspruch als anerkannt betrachtet und unterliegt (die Befriedigung). 7. Alle Transport- und andere Kosten, die (Rücksendung) der fehlerhaften Ware verbunden sind, werden vom Verkäufer bezahlt. 8. Die Reklamation (die Qualität sowie Quantität) der Ware kann dem Verkäufer innerhalb 6 Monaten nach dem Eintreffen der Ware (der Bestimmungsort) erhoben werden. 9. (Datum) des Reklamationsschreibens gilt das Datum des Poststempels auf dem Brief oder Telegramm. 239 4. Beantworten Sie die Fragen zum Dialog. 1. Was wurde beim Eintreffen einer Sendung Ersatzteile festgestellt? 2. Wo sind alle fehlenden Teile aufgeführt? 3. Warum ist der Meinung des Käufers nach der Lieferant für die Fehlmenge verantwortlich? 4. Wie ist der Gesamtwert der fehlenden Ersatz- und Zubehörteile? 5. Welchen Vorschlag zur Regelung der Reklamation macht der Käufer? 6. Wodurch erklärt der Verkäufer die fehlende Menge? 7. Wie will der Verkäufer die begründete Reklamation des Käufers regeln? 5. Geben Sie den Inhalt des Dialogs wieder. 6. Übersetzen Sie ins Deutsche. а) 1. Все споры и разногласия, которые могут возникнуть по данному контракту или в связи с ним, по мере возможности, будут разрешаться путем переговоров. 2. Если стороны не придут к соглашению, дело подлежит решению Арбитражного суда Международной торговой палаты в Стокгольме с исключением подсудности общим судом. 3. Арбитражный суд должен быть образован следующим образом. Сторона, желающая созвать Арбитражный суд, обязана уведомить об этом заказным письмом другую сторону с указанием имени, фамилии и адреса избранного ей судьи, который может быть гражданином любой страны, а также предмета спора, даты и номера контракта. Другая сторона обязана в течение 30 дней от даты получения вышеуказанного письма назначить своего арбитра и известить об этом первую сторону с указанием имени, фамилии и адреса избранного ей судьи. 4. Если сторона, получившая сообщение о созыве Арбитражного суда, не назначит своего арбитра в течение названного срока, арбитр будет назначен по просьбе другой стороны в течение 30 дней Президентом Торговой палаты Стокгольма. 5. Оба судьи должны в течение 30 дней выбрать председателя Арбитражной комиссии. Если судьи не придут к соглашению относительно избрания председателя Арбитражной комиссии, то последний назначается по просьбе все равно какой стороны в течение 30 дней Президентом Торговой палаты Стокгольма. 6. Арбитражный суд выносит решение большинством голосов на основе условий настоящего контракта, взяв за основу материальное шведское право. 7. Решение Арбитражного суда должно быть обоснованным и содержать данные о составе Арбитражного суда, времени и месте вынесения 240 решения, упоминание о предоставленной сторонам возможности высказаться по поводу вопроса и распределении расходов по судопроизводству между сторонами. 8. Решение Арбитражного суда окончательно и обязательно для обеих сторон. b) 1. Если в поставленном товаре будут обнаружены недостача количества, скрытые дефекты или несоответствие качества товара техническими условиями контракта, покупатель имеет право предъявить продавцу претензию. Для обоснования претензии продавец представляет покупателю документы, составленные при участии представителей нейтрального компетентного учреждения. 2. Претензия на какие-либо скрытые недостатки, недостающее количество или несовпадение качества товара с техническими условиями контракта предъявляется не позднее 2-х месяцев по истечению гарантийного срока. Продавец уведомляет покупателя о результатах рассмотрения претензии не позднее чем через 2 месяца после её получения. 3. Если претензия признаётся обоснованной, продавец обязан допоставить недостающее количество или бесплатно в кратчайший срок заменить зарекламированную партию товара новой безупречного качества. 4. Дефектная партия товара возвращается продавцу, причём возврат производится на условиях FOB порт … . 5. Все транспортные и другие расходы, связанные с поставкой и возвратом дефектного товара, оплачиваются продавцом. 6. Претензия на партию товара не даёт покупателю право отказываться от приёмки и оплаты следующей партии товара согласно этому договору. 7. Датой претензии считается дата почтового штемпеля на письме, с которым покупатель направил рекламацию продавцу. 8. Предъявленная в отношении какой-либо партии товара рекламация не может служить для покупателя причиной для отказа от принятия товара и его оплаты. Это касается как дефектного товара, так и последующих поставляемых по данному контракту партий товара. 241 7. Übersetzen Sie den Brief ins Deutsche. Уважаемые господа! Во время переговоров в Москве мы обсудили и согласовали с вами отдельные пункты контракта на поставку оборудования. Настоящим представляем на ваше рассмотрение проверенные нами параграфы контракта. §1. Предмет контракта Продавец продал, а покупатель купил на условиях фоб порт ... оборудование согласно Приложению 1,включая техническую документацию и запасные части на 3-х годичный срок службы по истечению гарантийного срока. §2. Цена и общая стоимость контракта Цена устанавливается в евро и понимается, включая экспортную упаковку, пригодную для морской транспортировки, маркировку, расходы по погрузке на борт судна, штивку, а также доковые, портовые, крановые и таможенные сборы. Общая сумма контракта составляет ... (прописью). §3. Срок поставки Купленный согласно этому контракту товар поставляется в течение … месяцев, считая от даты подписания настоящего контракта. Датой поставки считается дата чистого бортового коносамента, выписанного на имя покупателя. §4. Неустойка Продавец платит покупателю штраф за задержку в поставке в размере 0,5 % от суммы несвоевременно поставленного оборудования во время первых четырех недель опоздания. Размер штрафа не может быть изменен в арбитражном порядке. §5. Упаковка и маркировка Продавец отвечает за возможные повреждения из-за дефектной упаковки, а также за все убытки, связанные с неправильной маркировкой оборудования. Упаковка должна защищать товар от воздействия атмосферных влияний. §6. Арбитраж Все споры и разногласия улаживаются путем переговоров. В случае, если стороны не достигают согласия, дело подлежит арбитражному решению с исключением подсудности общим судом. Решение арбитража считается окончательным и обязательным для обеих сторон. Напоминаем Вам, что договор подписывается на русском и немецком языке, причем оба текста имеют одинаковую силу. С уважением 242 Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen 1. Finden Sie die richtige Variante. Arbeiten Sie mit den Nachschlagebüchern. Im Zuge der geplanten Unternehmensteuerreform soll die Besteuerung von Kapitalerträgen mittels der so genannten Abgeltungssteuer neu geregelt werden. Ab wann und in welchem Umfang soll diese pauschale Abgeltungsteuer in Kraft treten? a) ab 01.01.2008; 25 Prozent b) ab 01.01.2009; 25 Prozent c) ab 31.12.2008; 30 Prozent Mal angenommen, als Kleinanleger in Aktien bevorzugen Sie dividendenstarke Substanzwerte. Die jährlichen Ausschüttungen werden bislang nach den Halbeinkünfteverfahren (HEV) besteuert. Was ändert sich daran mit Einführung der Abgeltungsteuer? a) Gar nichts, Dividenden werden nach wie vor zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. b) Dividenden werden nur noch zu 25 Prozent versteuert. c) Dividenden werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 voll versteuert. Bei jeder Reform gibt es ja angeblich Gewinner und Verlierer. Welche Anlageform identifizieren Sie nach Ihrem derzeitigen Kenntnisstand als möglichen Gewinner der neuen Abgeltungssteuer? a) Aktienfonds b) Aktien c) Garantie-Zertifikate d) Anleihen 2. Finden Sie die richtige Variante. Sämtliche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Durchführung eines Vertrages werden nach Möglichkeit … beigelegt? a) im ordentlichen Gericht b) durch die Arbitrage c) auf dem Verhandlungsweg … des Schiedsgerichtes ist endgültig und für beide Parteien bindend. a) die Zusammensetzung b) die Einberufung c) die Entscheidung 243 Falls an der gelieferten Ware offene oder verborgene … festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt eine Beanstandung geltend zu machen. a) Teile b) Mängel c) Verluste Wird die Beanstandung als begründet anerkannt, ist der Verkäufer verpflichtet, die fehlende Menge … . a) zu reduzieren b) zu ersetzen c) nachzuliefern Da es unser Versäumnis ist, müssen wir Ihren Anspruch … . a) anerkennen b) bestreiten c) erheben 244 Unterrichtseinheit 11 Wirtschaftsdeutsch Innovationen Geschäftsdeutsch Gestörte Abwicklung des Kaufvertrages Mängelrüge (Reklamation) 245 Innovationen Fachliche Information zum Thema „Innovation umfasst die Einführung, Aneignung und erfolgreiche Verwendung einer Neuerung in Wirtschaft und Gesellschaft“ Europäische Union Personen Kondratjew, Nikolaj (1892-1938) – ein bedeutender russischer Wirtschaftswissenschaftler und Statistiker, dem die Entdeckung langer Konjunkturwellen zugeschrieben wird. Diese strecken sich über Zeiträume von 50-60 Jahren und werden durch grundlegende technische (Basis-) Innovationen ausgelöst. Zitatensammlung „Du siehst Dinge und fragst dich: ,Warum?‘, doch ich träume von Dingen und sage „Warum nicht!“ George Bernhard Shaw , irischer Schriftsteller „Es gibt kein Vergangenes, das man zurücksehnen darf, es gibt nur ein ewig Neues, das sich aus den erweiterten Elementen der Vergangenheit gestaltet, und die echte Sehnsucht muss stets produktiv sein, ein Neues, Besseres zu schaffen.“ Giordano Bruno , italienischer Philosoph „Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über unser Schicksal. Wer 100 Meter Anlauf nimmt, um dann zwei Meter weit zu springen, der braucht gar nicht anzutreten.“ Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident, Berliner Rede, April 1997 „Das Neue wird immer im Schmerz geboren.“ Graham Greene , englischer Autor „Jede Schöpfung ist ein Wagnis.“ Christian Morgenstern , deutscher Lyriker Aufgabe Legen Sie die Kernaussagen aller Zitate dar. 246 Text 1 Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen Innovation (zu latein. novare „erneuern“, „verändern“): die Erzeugung und Umsetzung von Neuerungen. Dazu gehören die Schaffung neuer Produkte (Produktinnovation) oder die Verbesserung bestehender Produkte (Verbesserungsinnovation), die Entwicklung neuer Herstellungsverfahren (Prozessinnovation oder Verfahrensinnovation) und die Einführung neuer Methoden der Organisation des Managements, die Erschließung neuer Märkte (z. B. Vertrieb über das Internet) sowie institutionelle Änderungen (institutionelle Innovation), z. B. technische Sicherheitsstandards und Umweltqualitätsnormen. Wirkungen: Die ständige Bereitschaft und Fähigkeit der Unternehmen zu Innovationen ist im Sinne des von Joseph A. Schumpeter beschriebenen Prozesses der schöpferischen Zerstörung eine entscheidende Voraussetzung zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Volkswirtschaft. Darüber hinaus tragen Innovationen dazu bei, gesamtwirtschaftliche Sättigungserscheinungen zu überwinden und sind insofern eine wichtige Bedingung für Strukturwandel und Wachstum der Wirtschaft. Förderung: Die Bereitstellung von Forschungsinfrastruktur und die Integration verschiedener innovationsbeeinflussender Politikbereiche sind wichtige Aufgaben der Forschungs- und Technologiepolitik. Die zunehmende Globalisierung der Märkte zwingt darüber hinaus die nationale wie die europäische Politik dazu, den Schwerpunkt von der reinen Technikförderung auf das Initiieren von komplexen Innovationen zu verlagern. Zukunftsentwürfe der 1990er-Jahre gehen davon aus, dass künftig nicht nur die Frage nach der technischen Realisierbarkeit im Mittelpunkt des Interesses von Wirtschaft, Wissenschaft, Staat und Öffentlichkeit stehen wird, sondern auch jene nach dem Lösungsbeitrag von Innovationen für zahlreiche, in den verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft anstehenden Probleme. Förderinstrumente: Die Instrumente der Innovationsförderung sollen die mit der Erforschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren verbundenen Risiken, vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, reduzieren. Quelle: Der Brockhaus – Wirtschaft (2004), Leipzig/Mannheim 247 Umsetzung, die реализация Neuerung, die новшество Produktinnovation, die новый продукт Verbesserungsinnovation, die рационализаторские инновации Prozessinnovation, die инновации процесса производства Verfahrensinnovation, die инновационные методы Wirkung, die влияние Sättigungserscheinung, die насыщение gesamtwirtschaftlich совокупный, макроэкономический, общеэкономический Wachstum, das рост Förderung, die содействие Technikförderung, die содействие техническому развитию Entwurf, der проект Innovationsförderung, die содействие инновациям Erforschung und Entwicklung исследование и развитие kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) предприятия малого и среднего бизнеса Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie. 2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit „Innovation“. Lernen Sie sie. Produktinnovation| Verbesserungsinnovation| Prozessinnovation| Verfahrensinnovation| institutionelle Innovation| die Integration verschiedener innovationsbeeinflussender Politikbereiche| die Fähigkeit der Unternehmen zu Innovationen| das Initiieren von komplexen Innovationen| die Instrumente der Innovationsförderung 3. Erläutern Sie in eigenen Worten den folgenden Standpunkt: Darüber hinaus tragen Innovationen dazu bei, gesamtwirtschaftliche Sättigungserscheinungen zu überwinden und sind insofern eine wichtige Bedingung für Strukturwandel und Wachstum der Wirtschaft. Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2. 4. Fassen Sie die besonderen Merkmale so genannter Basisinnovationen zusammen. 5. Welche aktuellen Forschungsbereiche könnten Ihrer Meinung nach Ergebnisse zutage fördern, deren Wirkungen der vorgestellten Basisinnovationen entsprechen? 6. Diskutieren Sie den Lösungsbeitrag von Innovationen für zahlreiche, in den verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft anstehenden Probleme. 248 Text 2 Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, mündlich übersetzen Wettbewerb auf Märkten Jeder Mensch kommt als Konsument in vielfältiger Form mit Wettbewerb auf Märkten in Berührung: Möchte man beispielsweise einen PC kaufen, so ist es nicht nur ratsam, die verschiedenen PC-Modelle mit ihren jeweiligen Leistungsmerkmalen gut miteinander zu vergleichen, vielmehr lohnen sich auch intensive Preisvergleiche, da die Handelsunternehmen zum Teil dieselben Modelle zu unterschiedlichen Preisen verkaufen. Hierin zeigt sich – ebenso wie bei den vielerlei Sonderangeboten im Handel – ein oft sehr intensiver Preiswettbewerb, der letztlich den Konsumenten zugute kommt. Wettbewerb zwischen Anbietern zeigt sich aber nicht alleine im Preis, sondern vor allem auch in dem Bemühen um eine gute Leistung für die Kunden. Diese kann in kompetenter, freundlicher Beratung, im guten Service, in großzügigen Garantieregelungen, aber auch in der Gestaltung einer angenehmen Verkaufsumgebung bestehen. Insbesondere manifestiert sich der Wettbewerb aber auch darin, neue Produkte in Form von Produktinnovationen zu entwickeln, mit denen die Bedürfnisse der Nachfrager besser erfüllt werden können. Die Entwicklung der UMTS-Technologie im Bereich der Handys könnte eine solche Innovation sein. Sowohl die Hersteller von mobilen Telefonen als auch die Telekommunikationsunternehmen werden sich noch auf Jahre hinaus in einem intensiven Wettbewerb um die schnellstmögliche Entwicklung dieser neuen Technologie befinden. Technischer Fortschritt bzw. Innovationen gelten als wichtigste Determinante für die langfristige Steigerung des Lebensstandards aufgrund von Wirtschaftswachstum. Dem Wettbewerb kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu, weil im Wettbewerb hohe Anreize bestehen, dass Unternehmen neue Produkte und Produktionsverfahren entwickeln, um mit solchen Produktund Verfahrensinnovationen im Wettbewerb mit anderen vorzustoßen, ihre Marktanteile zu vergrößern und ihre Gewinne zu erhöhen. Gleichzeitig werden dadurch die zurückbleibenden Konkurrenten unter Wettbewerbsdruck gesetzt, so dass diese mit Imitationen oder eigenen neuen Innovationen wieder versuchen, die Konkurrenten einzuholen oder gar zu überholen. Dieser dynamische Prozess aus Vorstoßen, Nachziehen und Überholen im Wettbewerb führt dazu, dass ständig neue Innovationen kreiert, auf dem Markt ausprobiert und durch Imitation verbreitet werden. Vor allem Schumpeter hat die zentrale Bedeutung innovativer Unternehmer herausgearbeitet, die neue Innovationen kreieren und auf dem Markt durchsetzen. Quelle: Kerber, W.: Wettbewerbspolitik, Ökonomische Bildung online 249 Aufgaben 1. Lesen Sie den Text. Fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes zusammen. 2. Legen Sie dar, weshalb der freie Wettbewerb auf den Märkten eine wesentliche Voraussetzung für Innovationen darstellt. 3. Finden Sie im Text die Informationen über die Merkmale des Wettbewerbs zwischen Anbietern. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen. 4. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von Fachbegriffen: Preiswettbewerb, Konsument, Anbieter, Wettbewerbsdruck, Konkurrent. Definieren Sie sie. Text 3 Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen. Eine Fabel über Elefanten Es gab einmal eine Stadt nur mit blinden Einwohnern. Ein König kam mit Armee und Gefolge in die Nähe und kampierte dort. Er besaß einen mächtigen Elefanten, den er für Angriffe benutzte, weil das Riesentier den Feinden große Angst einjagte. Die Bürger waren neugierig, den Elefanten kennenzulernen, und einige Blinde machten sich auf den Weg, um Näheres über den Elefanten herauszufinden. Da sie die Gestalt eines Elefanten nicht kannten, befühlten sie seine Teile. Jeder, der einen Teil gefühlt hatte, dachte, dass er den Elefanten kennen würde. Sie kehrten zu ihren Mitbürgern zurück, und es bildeten sich um sie neugierige Gruppen. Alle fragten nach der Form und nach der Beschaffenheit des Elefanten und lauschten andächtig. Der Mann, der das Ohr gefühlt hatte, sagte: „Der Elefant ist groß und rau, weit und breit wie ein Teppich.“ Ein anderer, der den Rüssel gefühlt hatte, sagte: „Ich weiß, wie es in Wahrheit ist. Der Elefant ist wie ein gerades und hohles Rohr, furchtbar und gefährlich.“ Wiederum ein anderer, der die Füße und Beine gefühlt hatte, sagte: „Nein, der Elefant ist mächtig und fest wie eine Säule.“ Quelle: Hans Hielscher: Päda-Lotse, Heidelberg. Aufgabe Legen Sie dar, wie die Idee der Fabel mit dem Thema „Innovationen“ verbunden ist? 250 Gestörte Abwicklung des Kaufvertrages Mängelrüge (Reklamation) Einleitung Die Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages treten ein, wenn der Verkäufer die Ware nicht oder nichtrechtzeitig liefert (Lieferverzug), die gelieferte Ware Mängel aufweist (Mängelrüge), der Käufer die vereinbare Zahlungsfrist nicht einhält (Zahlungsverzug). Die Mängelrüge, auch die Reklamation oder die Beanstandung genannt, wird erteilt, wenn an der gelieferten Ware Mängel festgestellt werden. Die Mängel können in der Güte (geringere Qualität), in der Menge (zu wenig oder zu viel geliefert), in der Beschaffenheit (beschädigte oder verdorbene Ware), in der Art (falscher Artikel geliefert) eintreten. Wenn die Reklamation des Käufers zu Recht besteht, kann er Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Preisherabsetzung), Neulieferung (Umtausch gegen eine einwandfreie Ware, Nachbesserung), Schadenersatz (wenn der Ware die vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wenn die Ware vom vereinbaren Muster abweicht) beanspruchen. Mängel sind innerhalb der gesetzten Frist unverzüglich nach der Untersuchung bzw. Entdeckung zu rügen. Die Mängelrüge muss Art und Umfang des Mangels beschreiben. Außerdem werden Angaben über Art und Umfang des Mängelanspruchs gefordert, falls der Käufer die Wahl hat. Möglicher Inhalt einer Reklamation • Empfangsbestätigung der Lieferung (unter Angabe der Vertragsnummer, des Datums, des Lieferscheins u. ä.) 251 • Genaue Beschreibung der festgestellten Mängel • Ansprüche auf zustehende Rechte (z. B. Rücktrittsrecht) • Vorschläge zur Regelung der Reklamation (z. B. Preisnachlass, Umtausch gegen eine einwandfreie Ware, Schadenersatz) • Bitte an den Lieferer um eine schriftliche Stellungnahme und alternative Vorschläge • Bitte um eine umgehende Bearbeitung Wichtige Bemerkungen Reklamationen sollen in einem sachlichen und höflichen Ton verfasst werden. Reklamationen sind schriftlich abzufassen für den Fall, dass es zu einer Auseinandersetzung mit dem Partner kommen kann und die Angelegenheit an die Arbitrage übergeben wird. Man macht deutlich, dass man sich rechtliche Schritte vorbehält, wenn das Problem nicht gelöst wird. Beleidigende Äußerungen dem Lieferanten gegenüber sind unzulässig, wenn man auch sehr verärgert ist. Dem Lieferanten soll eine Chance gegeben werden, die Reklamation auf gütlichem Wege zu bereinigen. Möglicher Inhalt einer Antwort auf die Reklamation • Ergebnis der eingehenden Prüfung der vorgebrachten Reklamation • Anerkennung der Stichhaltigkeit oder die Ablehnung der Reklamation • Stellungnahme zu Ansprüchen und Vorschlägen des Partners, ggf. eigene Lösungsvorschläge • Entschuldigung für eine mangelhafte Lieferung Wichtige Bemerkungen Auf eine Reklamation reagiert man sofort. Man sucht nach einer Lösung, die Probleme aus der Welt schafft und den Käufer als Kunden erhält. 252 Musterbriefe 1. Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren, mit Befremden müssen wir feststellen, dass Sie Ihren Vertragsverpflichtungen trotz rechtzeitiger Übergabe der Versandinstruktionen nicht nachgekommen sind. Die Auslieferung der Ware hätte gemäß vertraglicher Vereinbarung spätestens am 16.05 erfolgen müssen. Mit einer weiteren Lieferungsverzögerung können wir uns nicht einverstanden erklären. Da wir die Ware dringend benötigen, setzen wir Ihnen die Nachfrist bis zum 30.05. Sollte die Ware bis zu diesem Termin nicht geliefert werden, sind wir berechtigt wegen der nichttermingerechter Auslieferung der Ware Sanktionen geltend zu machen. Für eine rasche Erledigung wären wir Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen 2. Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren, Unsere Rechnung Nr. … über € 1200 vom 15.06 wurde von Ihnen noch nicht beglichen. Somit ist der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin bereits um 20 Tage überschritten. Wir bitten um kurzfristige Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen 253 3. Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren, bei Durchsicht unserer Unterlagen stellten wir fest, dass die Bezahlung unserer Rechnung Nr. … vom 08.11. noch nicht erfolgt ist. Nach unseren Zahlungsbedingungen war die Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung fällig. Wir nehmen an, dass die Zahlung versehentlich unterblieben ist und bitten um baldige Erledigung. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen 4. Vertrag № … , Position 500 kg Phtalylsulfathiazol Sehr geehrter Herr ... , Sie haben uns diese 500 kg in 25 kg Trommeln zu 20 kg Netto nach Antwerpen geliefert. 15 Trommeln wurden nach Übersee weiterverkauft und der Kunde reklamiert jetzt, dass in den Trommeln, obwohl die Markierung Phtalylsulfathiazol lautet, tatsächlich Sulfanilamid enthalten ist. Wir haben noch 10 Trommeln in Antwerpen auf Lager, die wir jetzt analysieren lassen. Sollte unsere Analyse bestätigen, dass Sie nicht Phtalylsulfathiazol geliefert haben, obwohl von Ihnen die sämtliche Dokumentation auf Phtalylsulfathiazol lautet, müssten wir Sie für den daraus entstandenen Schaden haftbar machen. Wir werden uns in etwa 2-3 Wochen in dieser Angelegenheit noch einmal melden. Mit freundlichen Grüßen Phtalylsulfathiazol n – фталилсульфатиазол Sulfanilamid n - сульфаниламид 254 5. Reklamation über Schlosser-Parallelschraubstöcke Sehr geehrter Herr ... , hin und wieder kommt es vor, dass wir von Kunden Reklamationen über die von Ihnen gelieferten Schraubstöcke erhalten. Größtenteils handelt es sich um Gussbruch. Die Kunden reklamieren, dass die Schraubstöcke nach relativ kurzem Einsatz an den unterschiedlichen Stellen aus-bzw. wegbrechen. Teils sind auch die Backen nicht parallel. In den meisten Fällen nehmen wir die Schraubstöcke nicht zurück, da die Rücktransportkosten sehr hoch sind und in keinem Verhältnis zum Wert des Schraubstockes, den wir dann sowieso nicht mehr reparieren können, stehen. Wir bitten den Kunden den Schraubstock zu vernichten und erteilen eine entsprechende Gutschrift. Leider mussten wir feststellen, dass sich die Reklamationen in der letzten Zeit häufen. Wir bitten Sie, das Lieferwerk auf diese Tatsache hinzuweisen. Anbei erhalten Sie eine Aufstellung über die von uns den Kunden vergüteten Schraubstöcke und wir bitten um Stellungnahme und Mitteilung, wie Sie die Verrechnung vornehmen wollen. Wir haben den Schraubstöcken jeweils unseren Einkaufspreis zugrunde gelegt, möchten jedoch darauf hinweisen, dass uns durch diese Reklamation wesentlich höhere Kosten entstanden sind, die uns von keiner Seite vergütet werden (Eingangsfracht, Zoll, Ausgangsfracht, Telefon-bzw. Fax-Kosten usw.). Mit freundlichen Grüßen ..... (Name der Firma) ppa. i.A. Schraubstock m – тиски Guss m – отливка, литое изделие Bruch m – трещина, разлом, излом, надлом Backe f – губка (тисков) 255 6. Gelieferte Pressen Typ K 10 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, an einer der gelieferten Pressen wurden von unserem Kunden immer wieder Funktionsschwierigkeiten beanstandet. Überraschenderweise stellt sich am 01.07.20… auch noch heraus, dass die Druckstange 3-seitig senkrecht gerissen ist. Der Kunde ist sehr verärgert und will uns die Presse zur Verfügung stellen. Es ist einer unserer besten Kunden, denn er hat inzwischen 6 Pressen gekauft. Wir haben die Maschine sofort demontieren müssen, um eine neue Druckstange kostenlos zu liefern. Die entsprechenden Kosten gehen zu unseren Lasten. Durch derartige Mängel werden unsere Verkaufsbemühungen bzw. unser gemeinsames Image für Pressen sehr gestört. Wenn in Ihrem Lieferwerk nicht präziser gearbeitet wird, haben wir keine Chance, Pressen hier abzusetzen. Wir bitten Sie, sofort nach hier zu kommen, um die Reklamation selbst zu beurteilen. Mit freundlichen Grüßen Druckstange f – нажимная штанга 256 7. Reklamation wegen der Lieferung Kohle nach ... mit MS ..., B/L-Datum 04.10.20…, Menge 3000 t Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren, wir haben Sie am 16.19.20.. telefonisch unterrichtet, dass die o.g. Ladung Kohlen sehr stark mit Steinen verunreinigt ist. Bei der Aufgabe der Kohle zum Vorratsbunker des Kraftwerkes waren wir gezwungen, durch zusätzlichen Personalaufwand Steine aus der Kohle auszusortieren. Bedauerlicherweise konnten größere Steine nicht entfernt werden, so dass wir immer noch in Sorge sind, dass Zuteiler und Mühle des Werkes beschädigt werden und dadurch der Betrieb des Kraftwerkes nicht mehr aufrecht erhalten kann. Am 21.10. konnten Sie sich vor Ort überzeugen, dass eine nicht unerhebliche Menge größerer Steine gefunden wurde und die noch lagernde Kohle (ca. 1000 t) von großen und kleinen Steinen durchsetzt ist. Wir reklamieren die gelieferte Ladung Kohlen und werden Sie für alle Schäden verantwortlich machen, die uns durch Ihre Schlechtlieferung entstehen. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten wegen zusätzlichen Personaleinsatzes und eventueller Schäden an den Kohlenmühlen. Ferner gehen wir davon aus, dass die noch ausstehenden zwei Lieferungen (ca. 6000 t Kohlen) von einwandfreier Qualität sein werden. Falls Sie dafür nicht einstehen, sehen wir keine Möglichkeit, diese Lieferungen anzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Elektra Aktiengesellschaft ppa. ... B/L = bill of landing – транспортная накладная, коносамент Vorratsbunker m – запасной бункер Zuteiler m - дозатор Mühle f - мельница 257 8. Ihre Versandanzeige Nr. ... vom 14.05.20… Sehr geehrter Herr ... , wir nehmen Bezug auf die obige Versandanzeige und teilen Ihnen mit, dass entgegen Ihrer Versandanzeige nur 6.600 kg angeliefert wurden anstelle 7.000 kg. Beiliegend übersenden wir Ihnen die Kopie des Frachtbriefes, auf dem wir die Fehlmenge angegeben haben. Wir bitten Sie daher, uns die Differenzmenge von 400 kg = €... gutzuschreiben. 9. Kontrakt № … über 61.200 fm Fichte Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, die verladenen Waggons zum obigen Kontrakt sind am 20.10. 20… bei uns eingetroffen. Wir müssen leider feststellen, dass anstatt Fichte-Rundholz Kiefer- Rundholz, welches einen sehr schwachen Durchmesser aufweist, angekommen ist. Entgegenkommenderweise könnten wir diese Waggons zum äußersten Preis von €... /fm abnehmen. Ansonsten müssten wir Ihnen die Ware zur Verfügung stellen. Wir ersuchen um prompte Antwort und zeichnen mit freundlichen Grüßen Rundholz n – круглый лесоматериал, кругляк 258 Faxe 1. Ihre Lieferung mit Proforma-Rechnungen 59507 Pos. 1 K 601.02 59545 Pos. 1 K 536.05 Bestellt wurde in Härte cm2, geliefert haben Sie ct 2. Die restlichen noch zu liefernden Scheiben bitten wir in korrekter Spezifikation zu liefern. Bitte teilen Sie uns mit, was wir mit diesen Scheiben machen sollen. Mit freundlichen Grüßen 2. Die Scheiben K601 und K536 sind irrtümlicherweise mit der Härte ct2 anstatt cm2 geliefert. Wir bitten die Annahme zu bestätigen oder die Scheiben für die Ersatzlieferung zurückzusenden. Mit freundlichen Grüßen Härte f – жёсткость; твердость Scheibe f – шайба; шкив 3. Ihr Fax 7/372 vom 16.06.20… Die Scheiben K601.02 sowie K536.05 werden wir an Sie zurückzusenden. Wir bitten schnellstens um Ersatzlieferung. Mit freundlichen Grüßen 259 4. Reklamation Die mit der Proforma-Rechnung Nr. ... vom 02.07.20… gelieferte Scheibe mit der Werkzeug Nr. ... senden wir Ihnen zurück und bitten um kostenlose Ersatzlieferung, da diese Scheibe einen Riss im Körper hat. Mit freundlichen Grüßen Dialoge 1. Reklamation über die Lieferungsverzögerung Ich möchte bei Ihnen anmahnen, dass die letzte Partie Anlagen laut Vertrag bis zum 15. dieses Monats geliefert werden sollte. Wir bitten, die Lieferungsverzögerung zu entschuldigen. Wir rechneten damit, dass unser Kunde Ihre Anlagen schon Ende dieses Monats in seinem Werk aufstellen kann. Er hat an uns bereits ein Schreiben gerichtet, worin er darüber klagt, dass er durch diese Lieferungsverzögerung Verluste erleidet. Wie gesagt, die Maschinen sollten schon Ende dieses Monats aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Ich bitte noch einmal um Entschuldigung. In den nächsten Tagen werden die Maschinen an Ihre Adresse verladen werden. Versetzen Sie sich doch bitte in unsere Lage! Bei uns sind große Schwierigkeiten mit Zulieferungen entstanden. Die Herstellung einiger Teile in unseren Zulieferbetrieben hat mehr Zeit in Anspruch genommen, als wir dachten. Ich bitte Sie dringendst, die Ausführung unseres Auftrages zu beschleunigen. Widrigenfalls werden Sie uns gemäß dem §5 des Vertrages die Konventionalstrafe in Höhe von 0,5% des Wertes der nicht rechtzeitig gelieferten Ware für jede angefangene Woche der Verspätung bezahlen müssen. 2. Qualitätsreklamation Zu unserem Bedauern müssen wir die letzte Warenpartie gemäß Vertrag beanstanden, die bei uns am 20. September eingetroffen ist. Bei Entgegennahme der Ware stellten wir fest, dass die Qualität den vertraglichen Vereinbarungen nicht entspricht. 260 Ihre Beschwerde befremdet uns sehr, weil wir schon seit Jahren diese Qualität liefern, ohne dass es je zu Klagen seitens unserer Kunden gekommen wäre. Gestatten Sie Ihnen das Abnahmeprotokoll vorzulegen. Es weist eine geringere Qualität der gelieferten Ware aus. Dieses Vorkommnis ist uns sehr peinlich. Nur durch ein Versehen wurde Ihnen die Ware minderer Qualität geliefert. Beim Versand dieser Partie ist uns leider ein Fehler unterlaufen. Laut Vertrag steht uns das Recht auf einen Preisnachlass von 20% zu. Sollten Sie sich weigern, uns diesen Preisnachlass zu gewähren, weisen wir die Lieferung zurück. In diesem Falle gehen alle Kosten für den Hin- und Rücktransport sowie die Versicherung zu Ihren Lasten. Wir erkennen Ihre Schadenersatzansprüche für die Ware minderer Qualität an. Aber die Preisermäßigung von 20% würde für uns ein Verlustgeschäft bedeuten. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Wollen Sie sich bitte mit einer Ermäßigung von 10% einverstanden erklären! Unter Berücksichtigung unserer bisher guten Geschäftsbeziehungen kommen wir Ihnen in dieser Angelegenheit entgegen. Aber wir bitten Sie alles daran zu setzen, damit sich derartige Vorkommnisse in Zukunft vermeiden lassen. 3. Reklamation über Beschädigungen Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass die gelieferten Anlagen in beschädigtem Zustand eingetroffen sind. Was Sie nicht sagen? Wie konnte es nur möglich sein? Welcher Art sind die Beschädigungen? Bei der Ankunft wurden die Kisten ausgepackt und es erwies sich, dass ein beträchtlicher Teil der Details, die sich in den Kisten Nr. 10 und Nr. 11 befanden, zerbrochen war. Bei der Berechnung der Verluste haben wir einen Schaden im Betrage von 10 000 Euro festgestellt. Es ist für mich unverständlich, wie das passieren konnte. Die Anlagen wurden von unseren erfahrenen Arbeitern verpackt und dem Spediteur in gutem Zustand zur Weiterbeförderung übergeben. Das können wir durch Dokumente belegen. Die Beschädigung ist scheinbar unterwegs eingetreten. Man behandelte die Kisten aller Wahrscheinlichkeit nach ohne jede Vorsicht. Zweifelsohne, aber dafür haften wir nicht. Sie müssen folglich Ihren Anspruch gegen die Speditionsfirma erheben, die für die Unversehrtheit der Ladung beim Transport verantwortlich ist. Wir haben uns schon an sie gewandt. Sie haben die Angelegenheit geprüft und festgestellt, dass die Kisten weder Markierungszeichen noch Etiketten mit dem Vermerk getragen haben, dass der Inhalt der Kisten zerbrechlich ist. Unter diesen Umständen ist der Spediteur für den Schaden nicht verantwortlich. 261 Wir tun immer unser Möglichstes, um unserem Partner entgegenzukommen. Wir erklären uns damit einverstanden, Ihnen den vollen Betrag Ihres Anspruches zu vergüten. Vokabular abfassen vt (sw. V.; hat) Ablehnung , die; -, -en abnehmen vt (st. V.; hat) absetzen vt (sw. V.; hat) Abwicklung, die; -, -en Aktiengesellschaft, die; -, -en Anerkennung, die; -, -en anliefern vt (sw. V.; hat) annehmen vt (st. V.; hat) eine Lieferung annehmen anstatt Gen. anstelle Gen. Auslieferung, die; -, -en äußerst äußerster Preis ausstehend ausstehende Lieferung belegen vt (sw. V.; hat) bereinigen vt (sw. V.; hat) Bezug, der; -(e)s, Bezüge Eingang, der; -(e)s, Eingänge eingehend 1. составлять (документ) 2. формулировать отклонение, отказ; непринятие 1. принимать, производить приемку, получать 2. покупать, закупать 3. понижаться 1. продавать, сбывать, реализовывать 2. вычитать, удерживать осуществление (сделок), операций; исполнение (поручения, договора); осуществление (расчетов) акционерное общество, акционерная компания признание, одобрение поставлять; доставлять принимать, акцептовать принимать поставку взамен, вместо вместо кого-л., чего-л.; за кого-л. сдача; поставка; выдача, отпуск (товара) крайний, предельный крайняя цена; очень низкая цена; очень высокая цена невнесенный, неуплаченный, непогашенный, просроченный неосуществленная поставка подтверждать, доказывать (документами) урегулировать, улаживать (конфликт), спор покупка, закупка; получение, приобретение поступление, получение обстоятельный, подробный 262 Einkaufspreis, der; -es, -e Erfüllung, die; -, -en Erledigung, die; -, -en Ersatzlieferung, die; -, -en erteilen vt (sw. V.; hat) Etikette, die; -, -n falsch feststellen vt (sw. V.; hat) einen Mangel feststellen ggf., ggfs. = gegebenenfalls gütlich auf gütlichem Wege gutschreiben vt (st. V.; hat) Gutschrift, die; -, -en haftbar haftbar machen j-n Akk. für Akk. haften vi (sw. V.; hat) für Akk. Kontrakt, der; -(e)s, -e Ladung, die; -, -en Lager, das; -s, - auch Läger auf Lager haben Lieferschein, der; -(e)s,-e Lieferverzug, der; -(e)s, Lieferverzüge Markierungszeichen, das; -s, Mehrkosten Pl. закупочная цена выполнение, исполнение 1. выполнение, исполнение 2. погашение (задолженности); уплата (по счету) поставка с целью замены некондиционного товара давать, выдавать, отдавать этикетка, ярлык, надпись ошибочный, неправильный, неверный устанавливать, констатировать; определять обнаружить недостаток (дефект) при случае, при известных условиях; при необходимости мирный, мировой, полюбовный мирным путем кредитовать, заносить в кредит (счета) 1. запись в (на) кредит счета, кредитование счета, кредитование 2. квитанция на кредитованную сумму несущий ответственность, ответственный возлагать на кого-л. ответственность за что-л. отвечать, быть ответственным, нести ответственность за что-л., за кого-л.; ручаться за кого-л., что-л.; гарантировать что-л. контракт, договор; подряд 1. погрузка 2. груз клад иметь в запасе (на складе) накладная, распоряжение об отпуске товара со склада задержка поставки маркировочное клеймо дополнительные расходы (издержки); перерасход 263 Minderung, die; -, -en MS=Motorschiff Nachbesserung, die; -, -en Nachfrist , die; -, -en eine Nachfrist setzen Preisherabsetzung, die; -, -en Preisnachlass, der; -es, -e und Preisnachlässe Proformarechnung, die; -, -en prompt Regelung, die; -, -en reklamieren vt (sw. V.; hat) Rückgängigmachung, die; -, -en Rücktrittsrecht, das; -(e)s,-e rügen vt (sw. V.; hat) einen Mangel rügen Spediteur, der; -s, -e Speditionsfirma, die; -, Speditionsfirmen Stichhaltigkeit, die; Störung, die; -, -en termingerecht Übergabe, die; -, -n überschreiten vt (st. V.; hat) den Zahlungstermin überschreiten Umtausch, der; -es unterwegs vergüten vt (sw. V.; hat) Kosten vergüten уменьшение, снижение, сокращение теплоход устранение дефектов (недостатков); дополнительное исправление дополнительный (льготный) срок; отсрочка устанавливать дополнительный срок снижение (понижение) цен скидка с цены, уступка в цене предварительный счет; предварительная фактура; проформа-счет 1. быстрый, немедленный, точный 2. незамедлительно, немедленно (условие о поставке товара по заключению сделки) регулирование, урегулирование; улаживание, приведение в порядок предъявлять рекламацию (претензию) отмена, аннулирование, ликвидация право на аннулирование договора подавать рекламацию, жаловаться извещать о дефекте, подать рекламацию на дефектный товар транспортный агент транспортно-экспедиционная компания обоснованность (доводов и т.п.) 1. нарушение 2. неисправность; повреждение своевременный, в (установленный) срок передача; сдача-приемка не соблюдать срок, просрочить нарушить срок, просрочить обмен, мена; замена в пути, по пути возмещать (издержки, ущерб) возмещать расходы 1. обязанность 2. обязательство Verpflichtung , die; -, -en den Verpflichtungen nachkommen выполнять обязательства 264 Verrechnung, die; -, -en vorbehalten vt (st. V.; hat) sich Dat. etw. Akk. vorbringen vt (unr. V.; hat) eine Reklamation vorbringen Wandlung, die; -, -en Weiterbeförderung, die; -, -en weiterverkaufen vt (sw. V.; hat) Zahlungsfrist, die; -, -en die Zahlungsfrist einhalten Zoll, der; -(e)s, Zölle Zustand, der; -(e)s, Zustände in beschädigtem Zustand in gutem Zustand 1. расчет; подсчет; перерасчет; взаимный расчет, клиринг 2. перечисление оставлять за собой право на что-л. приводить, выдвигать (обвинение, доводы) заявить (предъявить) рекламацию (претензию) отмена, расторжение, аннулирование дальнейшая перевозка; переотправка перепродавать срок платежа соблюдать срок платежа 1. таможенная пошлина 2. таможенный тариф 3. таможня; таможенное управление состояние, положение в поврежденном состоянии в хорошем состоянии Aufgaben 1. Lesen Sie Einleitung, Musterbriefe sowie Dialoge und lernen Sie Vokabeln aus dem Vokabular. 2. Setzen Sie fehlende Wörter in der richtigen grammatischen Form ein. die Arbitrage| der Lieferant| Kunde| rechtliche Schritte| Mängel| die gesetzte Frist| Art und Umfang| der Lieferverzug| die Reklamation| die vereinbare Zahlungsfrist| der Mängelanspruch| Wandlung (Minderung, Neulieferung, Schadenersatz) … tritt ein, wenn der Verkäufer die Ware nicht oder nichtrechtzeitig liefert. Die Mängelrüge wird erteilt, wenn die gelieferte Ware … aufweist. Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Käufer … nicht einhält. Mängel sind innerhalb … unverzüglich nach der Untersuchung bzw. Entdeckung zu rügen. 5. Wenn die Reklamation des Käufers zu Recht besteht, kann er … beanspruchen. 6. Die Mängelrüge muss … des Mangels beschreiben. 7. Außerdem werden Angaben über Art und Umfang … gefordert. 1. 2. 3. 4. 265 8. Reklamationen sind schriftlich abzufassen, für den Fall, dass die Angelegenheit an … übergeben wird. 9. Man macht deutlich, dass man sich … vorbehält, wenn das Problem nicht gelöst wird. 10. Beleidigende Äußerungen … gegenüber sind unzulässig, wenn man auch sehr verärgert ist. 11. Dem Lieferanten soll eine Chance gegeben werden, … auf gütlichem Wege zu bereinigen. 12. Man sucht nach einer Lösung, die Probleme aus der Welt schafft und den Käufer als … erhält. 3. Ersetzen Sie mit Kursivschrift gedruckte Wörter durch Synonyme oder sinnverwandte Wörter und Wortverbindungen. a) 1. Es befremdet uns feststellen zu müssen, dass Sie Ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. 2. Die Auslieferung der Ware hätte laut vertraglicher Vereinbarung spätestens am 16.05. erfolgen müssen. 3. Mit einem weiteren Lieferverzug können wir uns nicht einverstanden erklären. 4. Da wir die Ware dringend brauchen, setzen wir Ihnen die Nachfrist bis zum 30.05. 5. Uns steht das Recht zu, wegen der nichttermingerechten Auslieferung der Ware Sanktionen geltend zu machen. 6. Unsere Rechnung Nr. … über € 1 200 vom 15.06. wurde von Ihnen noch nicht bezahlt. 7. Die Rechnung war innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung zu bezahlen. 8. Wir nehmen an, dass die Zahlung durch ein Versehen unterblieben ist. 9. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mühe. 10. Sollte die Analyse bestätigen, dass Sie uns die falsche Ware geliefert haben, müssten wir Sie für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich machen. 11. Anbei erhalten Sie eine Aufstellung über die von uns den Kunden entschädigten Schraubstöcke. 12. Wir bitten um Mitteilung, wie Sie die Verrechnung durchführen wollen. 13. Durch diese Reklamation sind uns wesentlich höhere Kosten entstanden, die uns von keiner Seite ersetzt werden. 14. An einer der gelieferten Pressen wurden von unserem Kunden Funktionsschwierigkeiten reklamiert. 15. Die entsprechenden Kosten gehen auf unsere Rechnung. 16. Wenn in Ihrem Lieferwerk nicht präziser gearbeitet wird, haben wir keine Chance, Pressen hier zu vertreiben. 266 17. Wir beanstanden die gelieferte Ladung Kohlen und werden Sie für alle Schäden haftbar machen, die uns durch Ihre Schlechtlieferung entstehen. 18. Wir werden Sie für Zusatzkosten wegen zusätzlichen Personaleinsatzes verantwortlich machen. 19. Wir gehen davon aus, dass die noch ruckständigen zwei Lieferungen von einwandfreier Qualität sein werden. 20. Wir beziehen uns auf die oben genannte Versandanzeige. 21. Beiliegend übersenden wir Ihnen die Kopie des Frachtbriefes, auf dem wir das Manko angegeben haben. 22. Entgegenkommenderweise könnten wir diese Waggons zum Mindestpreis von €... /fm abnehmen. b) 1. Die letzte Partie der Anlagen sollte gemäß Vertrag bis zum 15. dieses Monats geliefert werden. 2. Wir bitten, den Lieferverzug zu entschuldigen. 3. Unser Kunde beschwert sich darüber, dass er durch diese Lieferungsverzögerung Schäden erleidet. 4. Die Maschinen sollten schon Ende dieses Monats montiert und in Betrieb gesetzt werden. 5. Bei uns sind große Schwierigkeiten mit Unterlieferungen entstanden. 6. Wir bitten Sie, die Ausführung unseres Auftrages zu beschleunigen. Anderenfalls werden Sie uns eine Konventionalstrafe bezahlen müssen. 7. Zu unserem Bedauern müssen wir die letzte Warenpartie gemäß Vertrag reklamieren. 8. Ihre Klage befremdet uns sehr. 9. Durch ein Versäumnis wurde Ihnen die Ware minderwertiger Qualität geliefert. 10. Laut Vertrag steht uns das Recht auf einen Preisabschlag von 20% zu. 11. Die Preisermäßigung von 20% würde für uns ein verlustbringendes Geschäft bedeuten. 12. Wir bitten Sie Ihr Möglichstes zu tun, damit sich derartige Vorkommnisse in Zukunft vermeiden lassen. 13. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass die gelieferten Anlagen in beschädigtem Zustand eingetroffen sind. 14. Bei der Kalkulation der Verluste haben wir einen Schaden für die Summe von 10 000 Euro festgestellt. 15. Die Anlagen wurden dem Spediteur in gutem Zustand zum Weitertransport übergeben. 16. Das können wir durch Dokumente nachweisen. 17. Sie müssen folglich Ihren Anspruch gegen die Speditionsfirma geltend machen. 18. Die Speditionsfirma ist für die Unversehrtheit der Ladung beim Transport haftbar. 19. Wir tun immer unser Bestes, um unserem Partner entgegenzukommen. 267 4. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein. a) 1. Sie sind (Ihre Vertragsverpflichtungen) trotz rechtzeitiger Übergabe der Versandinstruktionen nicht nachgekommen. 2. Die Auslieferung der Ware hätte (vertragliche Vereinbarung) spätestens am 16.05. erfolgen müssen. 3. (eine weitere Lieferungsverzögerung) können wir uns nicht einverstanden erklären. 4. Wir sind berechtigt, (die nichttermingerechte Auslieferung) der Ware Sanktionen geltend zu machen. 5. Unsere Rechnung Nr. … (€1200) wurde von Ihnen noch nicht beglichen. 6. Der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin ist bereits (20 Tage) überschritten. 7. Wir bitten (kurzfristige Überprüfung). 8. Wir bitten (baldige Erledigung). 9. Wir erhalten von Kunden Reklamationen (die von Ihnen gelieferten Schraubstöcke). 10. Wir bitten das Lieferwerk (die Tatsache) hinzuweisen, dass sich die Reklamationen in der letzten Zeit häufen. 11. Wir bitten (Stellungnahme). 12. Wir werden Sie (alle Schäden) verantwortlich machen, die uns durch Ihre Schlechtlieferung entstehen. 13. Wir gehen davon aus, dass die noch ausstehenden zwei Lieferungen (einwandfreie Qualität) sein werden. 14. Wir nehmen Bezug (die obige Versandanzeige). 15. Die verladenen Waggons zum obigen Kontrakt sind am 20.10. 20… (wir) eingetroffen. 16. Entgegenkommenderweise könnten wir diese Waggons (der äußerste Preis) von €... abnehmen. 17. Wir ersuchen (prompte Antwort). 18. Sollte unsere Analyse bestätigen, dass Sie die falsche Ware geliefert haben, müssten wir Sie (der daraus entstandene Schaden) haftbar machen. 19. Wir bitten (kostenlose Ersatzlieferung). b) 1. Ich möchte (Sie) anmahnen, dass die letzte Partie der Anlagen laut Vertrag bis zum 15. dieses Monats geliefert werden sollte. 2. In den nächsten Tagen werden die Maschinen (Ihre Adresse) verladen. 3. Wir müssen die letzte Warenpartie beanstanden, die (wir) am 20. September eingetroffen ist. 4. Wir stellten fest, dass die Qualität (die vertraglichen Vereinbarungen) nicht entspricht. 268 5. 6. 7. 8. Laut Vertrag steht uns das Recht (ein Preisnachlass) von 20% zu. Alle Kosten (der Hin- und Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Wollen Sie sich bitte (eine Ermäßigung von 10%) einverstanden erklären. Die Anlagen wurden dem Spediteur in gutem Zustand übergeben. Das können wir (Dokumente) belegen. 9. Sie müssen folglich Ihren Anspruch (die Speditionsfirma) erheben, die (die Unversehrtheit) der Ladung beim Transport verantwortlich ist. 10. Wir haben uns schon (die Speditionsfirma) gewandt. 11. Der Spediteur ist (der Schaden) nicht verantwortlich. 5. Beantworten Sie die Fragen zu den Dialogen. a) 1. Bis zum Wievielten sollte die letzte Partie Anlagen laut Vertrag geliefert werden? 2. Worüber klagt der Kunde? 3. Wann sollten die Maschinen aufgestellt und in Betrieb genommen werden? 4. Was hat die Lieferungsverzögerung verursacht? 5. Welche Strafe für die Lieferungsverzögerung hat der Verkäufer dem Käufer gemäß §5 des Vertrages zu bezahlen, wenn er die Ausführung des Auftrages nicht beschleunigt? b) 1. Was wurde bei der Entgegennahme der Partie festgestellt, die am 20. September eintraf? 2. Warum hat die Beschwerde des Käufers über die Qualität der gelieferten Ware den Verkäufer befremdet? 3. Was weist das vorgelegte Abnahmeprotokoll aus? 4. Wie ist es dazu gekommen, dass dem Käufer die Ware geringerer Qualität geliefert wurde? 5. Welchen Preisnachlass fordert der Käufer? Behält er die Ware, wenn sich der Verkäufer weigert ihm den Preisnachlass zu gewähren? 6. Welche Kosten gehen gemäß Vertrag zu Lasten des Verkäufers im Falle der Rücklieferung der beanstandeten Warenpartie? 7. Warum will sich der Verkäufer trotz der Anerkennung der Schadensansprüche des Käufers mit der vorgeschlagenen Preisermäßigung von 20% nicht einverstanden erklären? 8. Warum ist der Käufer doch mit einer Ermäßigung von 10% einverstanden? c) 1. In welchem Zustand sind die gelieferten Anlagen eingetroffen? 2. Was erwies sich bei der Auspackung der Kisten? 3. Was ergab die Berechnung der Verluste? 269 4. Warum ist es für den Verkäufer unverständlich, wie es zur Beschädigung der Ware kommen konnte? 5. Wen und warum macht der Verkäufer für die Beschädigung verantwortlich, die scheinbar unterwegs eingetreten ist? 6. Was hat die Speditionsfirma bei der Prüfung der Angelegenheit festgestellt? 7. Wie entschädigt der Verkäufer den Käufer für seine Verluste? 6. Geben Sie den Inhalt der Dialoge wieder. 7. Übersetzen Sie die nachfolgenden Briefe ins Deutsche. 1. Уважаемые господа! При заключении договора купли-продажи вы обязались поставить нам товар в срок. С удивлением мы вынуждены констатировать, что вы, несмотря на неоднократные устные и письменные напоминания, не выполняете свои договорные обязательства. Настоящим устанавливаем вам для выполнения контракта дополнительный срок до 1 ноября 20… года. Если товар не будет поставлен до этого срока, мы не видим возможности принять вашу поставку. Мы будем иметь право потребовать возмещения расходов на закупку не поставленного вами товара. Надеемся, что мы сможем уладить это дело полюбовно. С уважением 2. Уважаемые дамы и господа! К нашему сожалению, мы вынуждены предъявить претензию на партию химических товаров, отгруженную вами в наш адрес по контракту № … судном … . В приложении посылаем вам акт экспертизы, удостоверяющий, что товар не соответствует по качеству условиям договора. Согласно §5 договора мы имеем право отказаться от приемки партии. Однако, принимая во внимание наши длительные деловые отношения, мы согласны оставить эту партию у себя, если вы предоставите нам скидку в 15%. В случае вашего несогласия мы будем вынуждены возвратить вам товар с отнесением всех расходов на ваш счет. Ожидаем ваш ответ и подписываемся с уважением Приложение: акт экспертизы 270 3. Уважаемые дамы и господа! По накладной № … вашей фирмой 23.06.20… были отгружены в наш адрес 150 измерительных приборов по счету №…, который был оплачен нами в полном размере. По прибытии товара нами была обнаружена недостача четырех приборов, что удостоверяет протокол сдачи-приёмки от … . Просим вас допоставить нам недостающие 4 прибора или возместить их стоимость. Заранее благодарим вас за ваши хлопоты. С уважением 4. Уважаемые дамы и господа! При проверке поставленной вами 01.07.20… по контракту № … партии офисной мебели мы установили, что некоторые предметы мебели при перевозке были повреждены, что объясняется, по нашему мнению, ненадлежащей упаковкой. Поэтому мы возлагаем на вас ответственность за это происшествие. Поврежденный товар может быть реализован при условии предоставления 20% скидки с цены. В противном случае товар в вашем распоряжении. Сообщите нам, пожалуйста, как можно скорее, что нам делать с товаром. Ожидаем ваш скорый ответ. С уважением 271 5. Уважаемые дамы и господа! Как мы уже говорили вам по телефону, мы были крайне удивлены, что прибывшие к нам 20.04.20… ящики содержали не те запасные части, которые мы заказывали. Согласно счету №… от … вышеупомянутые запасные части предназначались другой фирме. По всей вероятности, эта досадная ошибка была допущена вашим транспортным отделом. Так как мы не можем использовать ошибочно поставленные детали, мы предоставляем их в ваше распоряжение. В самое ближайшее время просим вас доставить нам замену, ибо нам срочно нужны заказанные нами запасные части. Надеемся, что подобные случаи не повторятся в будущем, и вы будете уделять отгрузкам должное внимание. С уважением 8. Verfassen Sie einen Brief. a) Fall: Die laut Vertrag Nr. … gekaufte Ware ist bei Ihnen eingetroffen, wies aber bei der Prüfung Mängel auf. Schreiben Sie die Mängelrüge. Geben Sie Branche, Warenbezeichnung, Mängel, Anschriften und andere Daten nach Ihrer Wahl an. Teilen Sie mit, welche Ansprüche Sie geltend machen können. b) Fall: Ihre Firma (Name und Anschrift nach Ihrer Wahl) hat mit der Firma Kühler & Sohn GmbH ‒ Saarbrücker Straße 15, 45131 Essen ‒ die Lieferung der Maschinen zum 20. September vereinbart. Zum vertraglichen Liefertermin sind die Maschinen nicht eingetroffen. Dieser Termin war unbedingt einzuhalten, weil diese Maschinen für das Werk N. Ihres Kunden vorgesehen sind, das Ende Oktober in Betrieb zu setzen ist. Sie setzen der Lieferfirma eine Frist und geben an, von welchen Rechten Sie im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist Gebrauch machen können. Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen 1. Antworten Sie auf die nachstehenden Fragen schriftlich oder mündlich. Was zeichnet eine Innovation im Wesentlichen aus? 272 Wie bewerten Sie persönlich die Wirkungen von Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft? Und für wie relevant halten Sie die Entwicklung von Innovationen für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und Wirtschaft des eigenen Landes? Welche Innovationen fallen Ihnen ein, die im Verlaufe der Geschichte wesentliche Veränderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in den Industriestaaten hervorriefen? Begründen Sie kurz Ihre Einschätzung! 2. Finden Sie die richtige Variante. Die gelieferte Ware hat Mängel … . a) aufgewiesen b) entdeckt c) gezeigt Wir stellten fest, dass die Bezahlung unserer Rechnung noch nicht … . a) gemacht ist b) stattgefunden hat c) erfolgt ist Wir reklamieren die gelieferte Ware und machen Sie für alle Schäden …, die uns entstanden sind. a) schuldig b) verantwortlich c) verantwortungsvoll Unser Kunde … darüber, dass er durch die Lieferungsverzögerung Verluste erleidet. a) beschwert b) klagt c) beklagt Mit … müssen wir feststellen, dass Sie Ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. a) Ärger b) Erstaunen c) Befremden 273 Unterrichtseinheit 12 Wirtschaftsdeutsch Um die Welt des Geldes Geschäftsdeutsch Abwicklung von Zahlungen Zahlungsverzug 274 Um die Welt des Geldes Warum gibt es Geld? Menschen möchten Ihre Güter untereinander austauschen. Gibst du mir eine Kuh, gebe ich dir 2 Ziegen. Aber wie viele Hühner macht das? Oder wie viel Reis, Schmuck oder wie viel Kühe brauche ich, damit dir ein Haus baue? Oder: Ich stelle diesen Monat viel Käse her, möchte mir damit aber im Laufe des Jahres verschiedene andere Sachen kaufen. Den Käse muss ich schnell verkaufen – aber ich möchte noch nicht gleich alles in andere Güter eintauschen. Ausgehend von diesen Fragen begann sich ein Zwischentauschstoff einzuführen – das Geld. Natürlich war es noch nicht das Geld, wie wir es heute kennen. Am Anfang bestand das Geld aus Zwischentauschgütern, die allgemein als wertvoll, nützlich oder schön angesehen wurden. Diese Güter sollten die Funktionen des Geldes übernehmen, dazu weiter unten mehr. Text 1 Lernziele: lesen, verstehen, schriftlich übersetzen Wie Geld geschöpft wird Von Benedikt Fehr Wie konnte es zu dem starken Anstieg der Kreditvolumen und Geldmengen kommen? Schon seit einigen Jahrzehnten ist das Geld nicht mehr durch Gold gedeckt; das Ausmaß der Geldschöpfung wird in den modernen Papiergeldwährungen vielmehr von politischen Erwägungen bestimmt. An der Geldschöpfung sind dabei zum einen die Geschäftsbanken, zum anderen die Zentralbank eines Landes beteiligt. In den westlichen Industrieländern wird Geld normalerweise überwiegend durch die Vergabe von Krediten geschöpft, zum kleineren Teil dadurch, dass Banken oder Notenbanken Vermögenswerte ankaufen. Kreditvolumen, das объём кредитования Geldmenge, die денежная масса Geldschöpfung, die создание денежной массы Papiergeldwährung, die бумажная валюта Geschäftsbank, die коммерческий банк Vergabe von Krediten выдача кредитов Anders als vielfach vermutet, spielen die Ersparnisse, die eine Geschäftsbank bei den Haushalten einsammelt, für ihre Kreditvergabe nur eine untergeordnete Rolle. Die Wirkungskette läuft vielmehr in umgekehrter Richtung: Gewährt eine Bank einem Kunden einen Kredit zum Beispiel in Höhe von 100 000 Euro, schreibt sie diesen Betrag dem Schuldner auf dessen Girokonto gut: In diesem Moment entsteht Buch- oder Giralgeld. Der Schuldner wird über das gutgeschriebene Geld verfügen, es zum Beispiel zur Bezahlung Ersparnisse Pl. сбережения, накопления Haushalt, der бюджет Schuldner, der должник Guthaben, das активы, вклад Sparguthaben, das сберегательный вклад, 275 eines Eigenheims verwenden. Dann landet das Geld auf dem Konto des Verkäufers, der darüber wiederum verfügt. Weitere Empfänger von Überweisungen werden die Giro-Guthaben wegen der höheren Zinsen zum Teil als Sparguthaben oder Festgeld anlegen. Das geschöpfte Geld zirkuliert somit auf den Bankkonten bis es zum Beispiel durch Tilgung eines Kredits dem Kreislauf wieder entzogen wird. сбережения, накопления Festgeld, das срочный вклад Tilgung, die погашение Wiederum anders als vermutet, wird durch die Geldschöpfung niemand reicher: Der Bankkunde, der den Kredit aufgenommen hat, hat nun zwar 100 000 Euro auf seinem Konto, über die er verfügen kann; doch hat er auch 100 000 Euro Schulden, die er, samt Zinsen, zurückzahlen muss. Entsprechend hat die Bank nun zwar auf der Aktivseite ihrer Bilanz eine Kreditforderung gegen den Kunden, doch steht dem auf der Passivseite die Einlage des Kunden von 100 000 Euro als Verbindlichkeit gegenüber. Aktivseite, die активы, наличность, активная сторона баланса Passivseite, die пассивы, пассивная сторона баланса Kreditforderung, die кредитные требования Verbindlichkeit, die задолженность Können die Geschäftsbanken unbegrenzt Kredite gewähren und Giralgeld schöpfen? Im Prinzip gibt es „Bremsen“ auf drei Verlust, der убыток Bankaufsicht, die; Ebenen: erstens durch das Interesse der Banken an der банковский надзор Vermeidung von Verlusten, zweitens durch die Regeln der Bankaufsicht und drittens durch die Geldpolitik der Zentralbanken. Im Nachhinein wird deutlich, dass in den vergangenen Jahren alle drei „Bremsen“ nicht richtig gegriffen haben. Auf der einen Seite sind Banken daran interessiert, viele Kredite zu vergeben. Denn sie verdienen an den Kreditprovisionen sowie an der Zinsmarge. Dem steht freilich bremsend das Verlustrisiko gegenüber: Zahlt ein Schuldner den Kredit nicht zurück, bereitet dies der Bank einen Verlust. Inzwischen ist allerdings klar, dass die Bonussysteme vieler Finanzinstitute die Mitarbeiter zu stark auf die Erzielung kurzfristiger Gewinne ausgerichtet haben. Fällt ein leichtfertig vergebener Kredit nach mehreren Jahren aus und wird er für die Bank zum Verlust, muss der Mitarbeiter dafür nicht haften. Kreditprovision,die комиссия за предоставленный кредит Zinsmarge, die процентная маржа Verlustrisiko, das риск получения убытков Gewinn, der прибыль Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, verstehen Sie dessen Inhalt. Übersetzen Sie den Text schriftlich. Arbeiten Sie mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie aus dem Text alle unbekannten Wörter heraus, informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über ihre Bedeutung. Lernen Sie sie. 276 2. Im Text gibt es eine Anzahl von Wortgruppen und Wortzusammensetzungen mit „Geld“, „Kredit“, „Ertrag“. Lernen Sie sie. das Geld nicht mehr durch Gold decken| das Geld wird überwiegend| über das gutgeschriebene Geld verfügen| das Geld landet auf dem Konto des Verkäufers| die Vergabe von Krediten| einen Kredit gewähren| Tilgung eines Kredits| den Kredit aufnehmen| unbegrenzt Kredite gewähren|? Ertragswertverfahren| die künftigen Erträge bestimmen| die erwartenden Erträge aus der Marke berechnen 3. Legen Sie dar, weswegen Banken daran interessiert sind, viele Kredite zu vergeben. Können die Geschäftsbanken Kredite unbegrenzt gewähren? Gebrauchen Sie bei der Antwort Wortgruppen und Wortzusammensetzungen aus der Aufgabe 2. 4. Erläutern Sie die Auswirkungen der Finanzkrise auf den europäischen Finanzmarkt. Bewerten Sie die Situation im Banksektor aus der Sicht der Kreditgeber und Kreditnehmer und legen Sie dar, inwieweit sich deren Interessen unterscheiden. 5. Definieren Sie Begriffe „Kreditprovision“ und „Festgeld“. Erläutern Sie deren Bedeutung im Sinne des Bankwesens. Text 2 Lernziele: lesen, verstehen, kommentieren, übersetzen ___________ Probleme mit dem Geld Wenn die Menschen über Probleme mit dem Geld nachdenken, fallen Ihnen meist 2 Dinge ein: Welche Probleme es mit sich bringt, kein Geld zu haben oder was manche Leute für Geld bereit sind zu tun. Bei beiden steht Geld natürlich nur als Stellvertreter für dessen realwirtschaftliche Kaufkraft, wenige nur haben wie Dagobert Duck solch großes Vergnügen daran, das Geld um seiner selbst willen zu lieben. Aber es treten mit dem Geld ganz andere Probleme auf: Zum einen kann man es fälschen. Das wurde schon vor langer Zeit mit dem Naturalgeld gemacht. Damals waren Muscheln als Zahlungsmittel beliebt. Da hat man diese einfach aus Baumaterialien nachgeahmt. Heutzutage versucht man durch immer ausgeklügeltere Geldscheine den Fälschern das Handwerk zu legen – es scheint aber immer noch zu klappen. 277 Zum anderen treten Probleme auf, wenn der Staat zur Deckung seines Geldbedarfs einfach die Notenpressen anwirft und damit seine Ausgaben finanziert. Anfänglich klappt dies ganz gut – dann aber bemerken die Bürger den Betrug und als Folge davon wird das Geld immer weniger wert. Zu leiden haben vor allem die Sparer darunter – Kontenguthaben oder Bargeld kann völlig wertlos werden. Von daher wird hin und wieder geraten, für die Altersvorsorge in nicht so inflationsanfällige Güter wie Häuser oder Aktien zu investieren. Aufgaben 1. Lesen Sie den Text, fassen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes zusammen. 2. Finden Sie im Text die Informationen über die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel. Versuchen Sie diese Stellen – ohne ein Wörterbuch zu benutzen oder Vokabeln zu erfragen – mündlich zu übersetzen. 3. Informieren Sie sich aus Fachlexika und Wörterbüchern über die Bedeutung von Fachbegriffen: Kaufkraft, Naturalgeld, Bargeld. Definieren Sie sie. 4. Diskutieren Sie die Probleme, die Geld mit sich bringt. Text 3 Lernziele: lesen, verstehen, den Inhalt zusammenfassen Es werde Geld von Norbert Häringv Die Antwort auf die Frage, warum wir ein Finanzsystem haben, das vor allem den Banken nützt, dürfte weniger in sachlichen Argumenten liegen als in der historisch gewachsenen gegenseitigen Abhängigkeit von Bankiers und Staat. Schon die Herrscher in Mittelalter und Renaissance waren immer wieder darauf angewiesen, sich von vermögenden Händlern und Bankiers Geld zu leihen. So finanzierten im ausgehenden 15. Jahrhundert die Fugger Maximilian I. die Übernahme Tirols und die italienischen Kriege. Der Herrscher revanchierte sich mit maßgeschneiderten Gesetzen und Privilegien. Auch dass sie Karl V. die Bestechungsgelder zur Kaiserwahl vorstreckten, soll der Fugger Schaden nicht gewesen sein. Wer in diesem Geschäft erfolgreich sein wollte, musste mächtig sein, in gewissem Sinne so mächtig wie ein absolutistischer Herrscher. Dazu gehörte vor allem, ein internationales Netzwerk verlässlicher Kontakte und Dependancen. Keiner konnte etwa Philipp II. von Spanien im 16. Jahrhundert zwingen, die Millionen, die er sich 278 für seine Kriegszüge borgte, auch wieder zurückzuzahlen, was zum Beispiel die Welser schmerzlich erfahren mussten. Der Monarch stellte mehrmals den Schuldendienst ein. Aber mit seinen Haupt-Kreditgebern, die überwiegend aus Genua stammten, einigte er sich jedes Mal auf die Wiederaufnahme der Zahlungen. Das Geheimnis hinter der Macht der Bankiers haben die Ökonomen Mauricio Drelichman und Hans-Joachim Voth jüngst anhand historischer Dokumente entschlüsselt: Durch gemeinsame Kreditvergabe in Syndikaten, durch Heiraten zwischen den Bankiersfamilien und den Austausch von Sicherheiten hatten die Bankiersfamilien ein dichtes, internationales Netzwerk geknüpft, aus dem keiner ausscheren konnte. Wenn Philipp nicht mehr zahlte, bekam er von niemand mehr Geld und konnte seine Armeen nicht mehr bezahlen. Die Bank von England verdankt ihre Gründung im Jahr 1694 der Finanznot von König William und Königin Mary. Ein Konsortium unter Führung des schottischen Geschäftsmanns William Paterson bekam das Recht, die Bank von England mit zugehörigen Geldschöpfungsprivilegien zu gründen. Das als Banknoten neu geschaffene Geld liehen sie dem König gegen hohe Zinsen. Der König konnte dieses todsichere Geschäft nicht selbst machen, weil seine Finanzen zu zerrüttet waren, als dass seine Geldnoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden wären. Patersons Syndikat war aber klug genug, die britischen Parlamentarier und den König als Aktionäre an den reichlichen Gewinnen der Bank teilhaben zu lassen. Heute liegen die Dinge in Europa und anderen Industrieländern aber anders. Sie sind Rechtsstaaten, die nicht von absoluten Herrschern regiert werden und sich freiwillig der Möglichkeit entledigt haben, ihre Staatsschuld durch Inflation zu entwerten. Solche Staaten könnten ohne weiteres die Geldschöpfung selbst in die Hand nehmen. Wollte man den Banken ihr krisenverursachendes Geldschöpfungsprivileg beschneiden, müsste man nicht auf eine inflexible Goldwährung zurückfallen. Vielmehr müsste und könnte der Staat über die Zentralbank das Geldangebot steigern, um den Wegfall der Geldschöpfung durch die Banken zu kompensieren, und gleichzeitig für die notwendige Flexibilität sorgen. Zusätzliches Unterrichtsmaterial Möchten Sie mehr über das Geld wissen? Bitte, lesen Sie den nachstehenden Text. Wer erfand das Papiergeld? „Papier ist geduldig“ heißt ein Sprichwort, das wir heute immer noch gerne verwenden, wenn es darum geht, die Verbindlichkeit von schriftlichen Gedanken zu hinterfragen. Dem leichten und preiswerten Rohstoff Papier hat der Mensch lange Zeit nicht viel zugetraut. Schon gar nicht, sich gleichberechtigt neben die Münze als Währungseinheit und Tauschmittel zu stellen oder sie gar abzulösen. 279 Während die ersten Münzen als Tauschmittel bereits bei den Lydern im 7. Jahrhundert vor Christus akzeptiert waren, brauchte das Papier sehr viel länger, um als Geldform entdeckt zu werden. Es waren schließlich die Chinesen, die als erste Nation Papiergeld herausgaben. Die ältesten überlieferten Geldscheine stammen aus dem China des 14. Jahrhunderts. Historiker gehen jedoch davon aus, dass die ersten Formen von Papiergeld bereits in der Tang-Dynastie (618-907) in Umlauf waren. Die Geldnoten stellten Kreditbescheinigungen dar, die von Kaufleuten jederzeit gegen Münzgeld eingetauscht werden konnten. Die Bescheinigungen wurden allerdings erst in der Song-Dynastie (920-1279) zum offiziellen gesetzlichen Zahlungsmittel, das nicht mehr in Münzen getauscht werden musste. Die Umstellung hatte einen praktischen Hintergrund: die Münzen wurden für den Handel auf Dauer zu schwer. Die Chinesen nannten ihr neues Zahlungsmittel „fliegendes Geld“, weil es so leicht war. Europa entdeckte das Papiergeld erst im 17. Jahrhundert. Hier machten die Schweden den Anfang. In Stockholm gab die Staatsbank um 1660 Geldscheine heraus, um die Bevölkerung zu beruhigen und eine Abwertung des Münzgeldes zu verhindern. Die übrigen Staaten folgten schrittweise. Deutschland gab erst am Anfang des 18. Jahrhundert Banknoten heraus. 280 Abwicklung von Zahlungen. Zahlungsverzug Einleitung Die Abwicklung von Zahlungen erfolgt im Rahmen der Zahlungsbedingungen eines Kaufvertrages. Der Käufer ist nach dem Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu zahlen. Durch die Nichtzahlung oder nichtrechtzeitige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises kommt er in Zahlungsverzug. Durch ein Erinnerungsschreiben wird der Schuldner vom Gläubiger auf die rückständige Zahlung aufmerksam gemacht, somit wird versucht das Geld auf gütliche Weise zu bekommen. Wenn der Schuldner auf die Erinnerung hin nicht zahlt, wird er durch eine Mahnung aufgefordert die säumige Zahlung unverzüglich vorzunehmen. Wichtiger Hinweis Zu einem guten Ton gehört es, den Säumigen auf eine freundliche und verständnisvolle Art daran zu erinnern, dass eine Rechnung nicht beglichen wurde. 281 Musterbriefe 1. Vertrag Nr. … , Vertrag Nr. …, Vertrag Nr. … Sehr geehrter Herr Direktor, wir bitten Sie sich in der folgenden Angelegenheit persönlich einzuschalten. Aus den folgenden Verträgen sind folgende Beträge fällig, und zwar zum größten Teil seit Juli/August 20… : a) aus Vertrag Nr. … b) aus Vertrag Nr. … c) aus Vertrag Nr. … €… €… €…. Laut Ihrer Aussage sollte die Zahlung der fälligen Beträge bis spätestens 15. Dezember 20… erfolgen. Wir bitten um Klärung der Situation. Wir sind unseren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Der uns entstehende Zinsverlust beläuft sich per 30.11.20… auf € … . Hierüber erhielten Sie bereits separate Zinsbelastungen. Für uns ist durch diese Zahlungsverzögerung eine prekäre Situation entstanden. Wir bitten Sie daher dringend um Mitteilung, wann die Zahlung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen 282 2. Belastung Nr. … In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Frachtbriefduplikat des Waggons Nr. …, das Ihrer Faktura Nr. … vom … beigefügt war. Sie haben für diesen Waggon …Festmeter verrechnet. Als Beweis dafür liegt ein Originalfax der Eisenbahn bei. Wir belasten Sie daher mit € … . Wir ersuchen Sie den Betrag von € … auf unser Konto Nr. … bei der Bank X zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen Anlagen 1Frachtbriefduplikat 1 Fax der Eisenbahn P.S. Der Waggon ist jedoch bis zum heutigen Tag bei uns nicht eingetroffen. 3. Belastung Nr. … Sehr geehrte Herren, laut beiliegender Aufstellung und beiliegenden Reklamationsunterlagen haben Sie uns eine Menge von 229.014 fm verrechnet. Wir mussten jedoch feststellen, dass laut Kontrolle der Control-Co. GmbH nur eine Menge von 215.680 fm eingetroffen ist. Dies ergibt ein Mengenmanko von 13.334fm a € … €…. Wir belasten Sie daher mit € … und ersuchen Sie den Reklamationsbetrag auf unser Konto bei der Bank X zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen 283 4. Ausgleich der Gewichtsdifferenzen Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren, wir haben Sie bei unserem Telefongespräch darauf hingewiesen, dass derzeit der Saldo bezüglich der Gewichtsdifferenzen für verschiedene Rohmaterialien zu unseren Gunsten mit ca. € … sehr hoch ist. Da wir Ende Juni 20… unseren Geschäftsabschluss haben, ist es für uns sehr schwierig, diesen Saldo ins nächste Geschäftsjahr zu übernehmen. Sie haben uns zugesagt, dass Sie diese € … mit Ihren nächsten Lieferungen ausgleichen werden, und wir möchten Sie doch bitten, dies realisieren zu wollen. Beigelegt finden Sie eine weitere Gewichtsdifferenz-Berechnung für Dampfer … vom 10.02.20…, wofür wir erst heute die amtlichen Gewichtsunterlagen erhielten. Wir bitten Sie, auch dies berücksichtigen zu wollen. In dieser Angelegenheit gerne wieder von Ihnen hörend verbleiben wir mit freundlichen Grüßen 284 5. Rückbelastung Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, aus beigelegten Unterlagen können Sie ersehen, dass uns irrtümlicherweise bei Waggon Nr. … Waggon Nr. … Waggon Nr. … Waggon Nr. … insgesamt €… €… €… €… ______________ €… als Frachtkosten angelastet wurden. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf unser Konto Nr. ... bei der Bank X. Wir vermuten, dass uns diese Kosten aufgrund unrichtig ausgefüllter Frachtpapiere in Rechnung gestellt wurden. Wir bitten Sie diese Angelegenheit zu überprüfen und bei den entsprechenden Stellen entsprechend zu intervenieren. Mit der Bitte um Erledigung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Anlagen 285 6. Ihre Verladung mit Dampfer X am 18.08.20… Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wir kommen zurück auf die oben genannte Lieferung sowie auf Ihre Rechnungen Nr. ..., Nr. ..., Nr. ..., womit Sie ein Teil des zu unseren Gunsten noch offen stehenden Betrages in Höhe von € … ausgeglichen haben. Wir haben die Verrechnung nun wie folgt vorgenommen: Saldo lt. unserem Schreiben vom ... zu unseren Gunsten € … Rechn. Nr. ... – ... kg Differenz € …/t €… Rechn. Nr. ... – ... kg Differenz € …/t €… Insgesamt €… Nach Verrechnung dieser Lieferung verbleibt ein Saldo zu unseren Gunsten von € … . Wir möchten Sie bitten, diesen Restsaldo bei einer Ihrer nächsten Lieferungen noch ausgleichen zu wollen. Wir weisen hiermit schon darauf hin, dass auch bei der Verladung mit Dampfer X eine Fehlmenge auftrat, die wir Ihnen beigelegt aufzeigen. Mit freundlichen Grüßen Anlage 286 Dialoge 1. Zahlungsverzug Bei Durchsicht unserer Unterlagen stellten wir bedauerlicherweise fest, dass die Bezahlung unserer Rechnung für die gelieferten Ersatzteile bis heute nicht erfolgt ist. Dadurch ist der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin bereits um 15 Tage überschritten. Ich weiß Bescheid. Der Zahlungsverzug ist uns sehr peinlich. Wir nehmen an, dass die Zahlung versehentlich unterblieben ist, denn bisher wurden von Ihnen Rechnungen immer pünktlich beglichen. Sie haben Recht. Ihre Rechnung ist durch Unachtsamkeit eines unserer zuständigen Kollegen übersehen worden, wofür wir uns bei Ihnen entschulden müssen. Ach so! Und doch bestehe ich darauf, dass unsere Rechnung umgehend beglichen wird. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig! Wir haben bereits unsere Bank angewiesen, den fälligen Betrag auf Ihr Konto zu überweisen. 2. Rückständige Zahlung Wir möchten von Ihnen wissen, warum keine Überweisung für unsere letzten Rechnungen für Montagedienstleistungen bei uns eingegangen ist. Da wir für alle Lieferungen an Sie ein Ziel von 30 Tagen vereinbart haben, war die Zahlung bereits am 20. November fällig. Es kann natürlich vorkommen, dass einmal eine Rechnung übersehen wird. Dem ist nicht ganz so. Wir mussten die Bezahlung Ihrer Rechnungen verweigern. Das ist eine Überraschung. Wir wissen ganz genau, dass die Rechnungen in voller Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen ausgestellt wurden. Wir können dem leider nicht zustimmen. Wir lehnten die Bezahlung der Rechnungen ab, weil einige Angaben unvollständig waren. Insbesondere fehlten die Vertragsnummer und die Nummern der Anlagen zum Vertrag. Außerdem sind in den Dokumenten die Arten von Montagedienstleistungen und ihre Kosten je Position nicht ausführlich angezeigt. Wir möchten auch bemerken, dass die Benennung der Dienstleistungen in den Rechnungen in deutscher Sprache erfolgen muss. Was die Vertragsnummer anbetrifft, so müssen wir sagen, dass es uns unbekannt war, welche Nummer Sie unserem Vertrag gegeben haben, darum konnten wir sie in unseren Rechnungen nicht angeben. Hinsichtlich anderer Angaben können wir momentan leider nichts sagen. Wir müssen alles überprüfen. Wir können nur 287 annehmen, dass es sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Versehen unseres Mitarbeiters handelt, der dafür zuständig ist. Wir können Ihnen versichern, sobald Sie die genannten Fehler beseitigt haben, werden wir sofort unsere Buchhaltung veranlassen, Ihre Rechnungen in voller Höhe zu bezahlen. Vokabular anlasten vt (sw. V.; hat) ausgleichen vt (st. V.; hat) ausstellen vt (sw. V.; hat) eine Rechnung ausstellen belasten vt (sw. V.; hat) Belastung, die; -, -en belaufen, sich vi (st. V.; hat) auf Akk. Betrag: fälliger Betrag Bezahlung, die; -, -en Buchhaltung, die; -, -en Differenz, die; -, -en fm = Festmeter Frachtkosten Pl. Frachtpapiere Pl. Geldbetrag, der; -(e)s, Geldbeträge Geschäftsjahr, das; -(e)s, -e распределять (относить) расходы 1. выравнивать; сальдировать, балансировать 2. возмещать 3. погашать (долг), оплачивать (счет); покрывать (задолженность, дефицит) 1. выдавать, выписывать, оформлять (документ); выставлять (чек, счет) 2. выставлять, экспонировать выставлять счет дебетовать, заносить в дебет (счета) дебетование, занесение в дебет счета составлять какую-л. сумму; исчисляться причитающаяся сумма; сумма к получению 1. оплата, уплата 2. погашение задолженности, покрытие расходов; компенсация 3. плата, вознаграждение, гонорар 1. бухгалтерский учет, счетоводство 2. бухгалтерия (отдел) разница, различие кубометр плотной древесной массы транспортные расходы, издержки по перевозке грузов перевозочные (транспортные) документы сумма денег финансовый год; хозяйственный год; 288 Gewichtsdifferenz, die; -, -en Gläubiger, der; -s, GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gunst, die; zu j-s Gunsten Mahnung, die; -, -en Manko, das; -s, -s Restsaldo, der; -s, Restsalden und -s und Restsaldi rückständig rückständige Zahlung Saldo, der; -s, Salden und -s und Saldi säumig säumige Zahlung Schuldner, der; -s, überweisen vt (st. V.; hat) einen Geldbetrag auf das Konto überweisen Überweisung, die; -, -en verrechnen vt (sw. V.; hat) Dat. Verrechnung, die; -, -en vornehmen vt (st. V.; hat) отчетный год разница в весе кредитор, заимодавец общество с ограниченной ответственностью (торговое и т. п.) благосклонность, расположение в чью-л. пользу 1. напоминание 2. предупреждение недочёт, недостача; дефицит, недовес конечное сальдо 1. задолжавший, просрочивший невыплаченный 2. отсталый, отстающий просроченный платеж сальдо (счета, расчетов), остаток на счете (при расчете) неисправный, не выполняющий обязательства просроченный платеж должник, дебитор переводить, перечислять (деньги) перевести (перечислить) сумму денег на счет перевод, перечисление (денег) 1. (по)ставить в счет что-л. комул. 2. рассчитаться за что-л. с кем-л. 3. рассчитать, сделать (пере)расчет 4. перечислять, списывать 1. расчёт; подсчёт; перерасчёт; взаимный расчёт; зачёт встречного требования 2. перечисление, списывание проводить, производить eine Zahlung vornehmen производить платеж Zahlungsverzögerung, die; -, -en Zahlungsverzug, der; -(e)s, Zahlungsverzüge Ziel, das; -(e)s, -e Zins, der; -es, -en отсрочка (задержка) платежа задержка (просрочка) платежа срок (платежа) процент (доход с капитала); ссудный процент 289 Zinsbelastung, die; -, -en Zinsverlust, der; -(e)s, -e выплата процентов, расходы по выплате процентов потеря процентов Aufgaben 1. Lesen Sie Einleitung, Musterbriefe sowie die Dialoge und lernen Sie Vokabeln aus dem Vokabular. 2. Ersetzen Sie mit Kursivschrift gedruckte Wörter durch Synonyme oder sinnverwandte Wörter und Wortverbindungen. 1. Die Zahlung der zustehenden Beträge sollte bis spätestens 15. Dezember 20… erfolgen. 2. Der uns entstehende Zinsverlust beträgt per 30.11.20… € … . 3. Für uns ist durch diesen Zahlungsverzug eine prekäre Situation entstanden. 4. Wir übersenden Ihnen ein Frachtbriefduplikat, das Ihrer Rechnung Nr. … vom … beigefügt war. 5. Sie haben für diesen Waggon … Festmeter in Rechnung gestellt. 6. Wir debetieren Sie mit € … . 7. Dies ergibt eine Fehlmenge von 13.000 fm. 8. Es ist für uns sehr schwierig, diesen Ausgleichsbetrag ins nächste Geschäftsjahr zu übernehmen. 9. Beiliegend finden Sie eine Gewichtsdifferenz-Berechnung. 10. Irrtümlicherweise wurden uns € … als Transportkosten angelastet. 11. Wir vermuten, dass uns diese Kosten aufgrund unrichtig ausgefüllter Frachtpapiere berechnet wurden. 12. Wir kommen auf Ihre Rechnungen zurück, womit Sie ein Teil des noch ausstehenden Betrages in Höhe von € … ausgeglichen haben. 13. Wir haben die Verrechnung wie folgt durchgeführt. 14. Wir stellten leider fest, dass die Bezahlung unserer Rechnung bis heute nicht erfolgt ist. 15. Die Zahlungsverzögerung ist uns sehr peinlich. 16. Wir nehmen an, dass die Zahlung aus Versehen unterblieben ist. 17. Bisher wurden von Ihnen Rechnungen immer pünktlich bezahlt. 18. Wir haben unsere Bank veranlasst, den fälligen Betrag auf Ihr Konto zu überweisen. 19. Die Rechnungen wurden in voller Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen erstellt. 290 3. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Wörter im richtigen Kasus, setzen Sie nötigenfalls die fehlenden Präpositionen ein. 1. 2. 3. 4. 5. Wir bitten (Klärung) der Situation. Wir sind (unsere vertraglichen Verpflichtungen) nachgekommen. Der uns entstehende Verlust beläuft sich (€ …). Wir bitten dringend (Mitteilung), wann die Zahlung erfolgt. In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Frachtbriefduplikat, das (Ihre Faktura) vom … beigefügt war. 6. Der Waggon ist bis zum heutigen Tag (wir) nicht eingetroffen. 7. Sie haben (wir) eine Menge von 229.014fm verrechnet. 8. (beigelegte Unterlagen) können Sie ersehen, dass uns € … irrtümlicherweise angelastet wurden. 9. Wir vermuten, dass (wir) diese Kosten aufgrund unrichtig ausgefüllter Frachtpapiere in Rechnung gestellt wurden. 10. Wir kommen (die oben genannte Lieferung) zurück. 11. Der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin ist bereits (15 Tage) überschritten. 12. Wir haben (unsere Bank) angewiesen, den fälligen Betrag auf Ihr Konto zu überweisen. 13. Wir möchten von Ihnen wissen, warum keine Überweisung für unsere letzten Rechnungen (wir) eingegangen ist. 14. Wir können annehmen, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach (ein Versehen) unseres Mitarbeiters handelt. 15. Wir können (Sie) versichern, dass wir Ihre Rechnungen in voller Höhe bezahlen werden. 16. Wir veranlassen (unsere Buchhaltung), Ihre Rechnungen in voller Höhe zu bezahlen. 4 . Beantworten Sie die Fragen zu den Dialogen. a) 1. Wie konnte festgestellt werden, dass die Bezahlung der Rechnung für die gelieferten Ersatzteile nicht erfolgt ist? 2. Um wie viele Tage ist der vertraglich vereinbarte Zahlungstermin durch den Zahlungsverzug überschritten? 3. Warum ist es anzunehmen, dass die Zahlung versehentlich unterbleiben ist? 4. Durch wessen Unachtsamkeit ist die fällige Rechnung übersehen worden? 5. Worauf besteht der Gläubiger? 6. Warum wird der Gläubiger um Geduld gebeten? b) 1. Wofür ist keine Überweisung eingegangen? 2. Am Wievielten war die Zahlung fällig? 3. Stimmt es, dass die Rechnungen übersehen worden sind? 4. Warum musste der Käufer die Bezahlung der Rechnungen verweigern? 291 5. Warum fehlte die Vertragsnummer in den Rechnungen? 6. Warum konnte der Verkäufer über andere Angaben nichts sagen, die auch unvollständig waren? 7. Wann kann der Verkäufer mit der Bezahlung seiner Rechnungen rechnen? 5. Geben Sie den Inhalt der Dialoge wieder. 6. Übersetzen Sie den Brief ins Deutsche. Уважаемые дамы и господа! Настоящим сообщаем вам, что подлежащий оплате 15.07.20… счет №… на €… за поставленный нами товар по контракту №… до сих пор не оплачен. Срок платежа, очевидно, был пропущен по недосмотру. Т.к. вы не ответили на наше первое напоминание, мы еще раз обращаем ваше внимание на просроченный платеж. Посылаем вам в приложении копию счета №… и просим вас до 01.08.20… перевести на наш счет №… в банке Х причитающуюся нам сумму в €… . Мы надеемся, что сможем уладить эту затруднительную ситуацию полюбовно. С уважением Приложение: копия счета №… 7. Verfassen Sie einen Brief. Fall: Sie sind Angestellter einer Firma (Name, Anschrift, Branche u. a. nach Ihrer Wahl) und müssen Ihren Geschäftspartner, die Firma Heckert GmbH, an eine seit langem fällige Rechnung Nr. … über € … erinnern. Fordern Sie den Schuldner zur Zahlung des fälligen Betrages auf. Unter Berücksichtigung Ihrer bisher ungetrübten Geschäftsverbindung gewähren Sie die Zahlungsfrist von 10 Tagen. Testen Sie Ihr Fachdeutschwissen 1. Bewerten Sie die Aussage: „Geld regiert die Welt“. Beziehen Sie die Stellung, inwieweit diese Einschätzung zutrifft, und begründen Sie Ihre Einschätzung. 2. Karl Marx sprach über die Funktion des Geldes: „Geld ist chemische Kraft der Gesellschaft“. Wie verstehen Sie den Sinn dieser Aussage? 3. Finden Sie die richtige Variante. Welche ist die älteste Bank Deutschlands? 292 a) Berenberg Bank b) Deutsche Bank c) Sal. Oppenheim Wer gehörte zu den „Direktionsmitgliedern“ der Deutschen Bank im Gründungsjahr 1870? a) Georg von Siemens b) Gustav Benz c) Carl Freiherr von Kaskel Wer definierte eine Bank als „eine Einrichtung, von der Sie sich Geld leihen können – vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Sie es nicht brauchen“? a) Mark Twain b) Otmar Issing c) Gregor Gysi Von wem stammt das folgende Zitat? „Die Finanzminister und die Bankiers haben eins gemeinsam. Sie leben von anderer Leute Geld. Die Bankiers haben nur die unangenehme Aufgabe, es wieder zurückzuzahlen“. a) Theo Waigel b) Hans Eichel c) Hermann Josef Abs Durch die Nichtzahlung oder nicht rechtzeitige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises kommt der Käufer … . a) in Zahlungsverzug b) Zahlungsschwierigkeiten entgegen c) zum Zahlungsaufschub … Sie diesen Betrag auf unser Konto bei der Bank X. a) übersenden b) berechnen c) überweisen Wir nehmen an, dass die Zahlung … unterblieben ist. a) fehlerhaft b) versehentlich c) irrsinnig Wir bestehen darauf, dass die fällige Rechnung umgehend … wird. a) ausgeschrieben b) beglichen c) vorgelegt Wir werden unsere Buchhaltung veranlassen Ihre Rechnungen … zu bezahlen. a) voll und ganz b) vollständig c) in voller Höhe 293 Abschlusstest I. Übersetzen Sie schriftlich den nachstehenden Text ohne Wörterbuch. Wirtschaftliche Talfahrt geht dem Ende zu Die Signale für ein Ende der monatelangen steilen Talfahrt der deutschen Wirtschaft werden immer deutlicher. Stimmungsindikatoren genauso wie realwirtschaftliche Daten deuten eine Erholung an. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte demnach im laufenden zweiten Quartal erstmals wieder minimal zulegen, nachdem es in den vergangenen vier Quartalen in zum Teil bislang ungekanntem Ausmaß geschrumpft war. Das zeigt der HandelsblattBarclays-Indikator an. Das Barometer, das die britische Bank monatlich exklusiv für das Handelsblatt berechnet, sagt für das zweite Quartal einen immerhin marginalen BIP-Zuwachs um 0,1 Prozent vorher. Im ersten Vierteljahr dürfte die Wirtschaft dagegen noch um 3,3 Prozent geschrumpft sein; sie war damit weit stärker eingebrochen als im vierten Quartal mit minus 2,1 Prozent. Wie sich das BIP zu Jahresbeginn tatsächlich entwickelt hat, gibt das Statistische Bundesamt am Freitag in einer Schnellschätzung bekannt. II. Beantworten Sie die Testfragen. 1. Wann spricht man von einer Fachmesse? a) wenn es eine Messe für Fachleute ist b) wenn es eine Messe für verschiedene Fachbereiche ist c) wenn sich das Warenangebot auf der Messe auf Erzeugnisse eines Wirtschaftsbereichs beschränkt 2. Was zählt unter anderem zu den Standortfaktoren? a) Standmiete b) Rechtssicherheit c) Standquartier 3. Welches Wort bezieht sich nicht auf die Wirtschaft? a) Markenartikel b) Markensammler c) Markenschutz 4. Was gilt nicht als „Steuerparadies“? a) Hawaii b) die Bermuda-Inseln 294 c) Monako 5. „Erdöl“, „Güter“, „Außenhandel“. Welches Verb passt zu keinem dieser Substantive? a) fördern b) fordern c) befördern 6. Welche Stadt gilt als Bankenzentrum Deutschlands? a) Düsseldorf b) Stuttgart c) Frankfurt 7. Was ist Außenhandel? a) Regulierung der Export-Import-Beziehungen b) Grenzen des eigenen Wirtschaftsgebietes überschreitender Warenverkehr c) Wirtschaftliche Beziehungen einer Volkswirtschaft zu anderen Volkswirtschaften 8. Was stimmt nicht? a) Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr frei. b) Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr genehmigungspflichtig. c) Die Ausfuhr kann z. B. für Waffen, Munition, Nukleartechnologie beschränkt werden. 9. Was ist falsch? a) Die Erdölbevorratung bedeutet Erdöleinsparung. b) Die Erdölbevorratung dient zur Energiesicherung. c) Die Erdölbevorratung ist Vorratshaltung von bis zu 90 Tage Tagesmengen Mineralöl. 10.Was bedeutet die Insolvenz einer Unternehmung? a) das Unvermögen der Unternehmung ausstehende Forderungen zu erfüllen b) das Unvermögen der Unternehmung fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen c) das Unvermögen der Unternehmung Zahlungsansprüche zu erheben 11.Was bedeutet die Abkürzung „i. A.“ in Geschäftsbriefen? a) in der Anlage b) im Auftrag c) in Anwesenheit 295 12.Welcher Satz ist richtig? a) Wir bitten Sie uns ein Angebot vorzulegen. b) Wir bitten Sie uns ein Angebot überzusenden. c) Wir bitten Sie uns ein Angebot unterbreiten. 13.Die Rechnung ist am 10.05. fällig. Was bedeutet das? a) Die Rechnung ist am 10.05. zu begleichen. b) Die Rechnung ist am 10.05. bezahlt. c) Die Rechnung muss am 10.05. ausgestellt werden. 14.Der Verkäufer kann die Ware nicht fristgerecht liefern. Worum bittet er den Partner? a) um die Lieferungsverzögerung b) um die Vorverlegung der Lieferfrist c) um eine Nachfrist 15.Der Käufer hat eine falsche Ware bekommen. Wie kann er dafür entschädigt werden? a) mit rückständiger Lieferung b) mit vorfristiger Lieferung c) mit Ersatzlieferung 16.Was kann der Käufer machen, wenn ein Teil der Ware in beschädigtem Zustand eingetroffen ist. a) Er kann die beschädigte Ware wegwerfen. b) Er kann den Partner beanstanden. c) Er kann einen Preisnachlass verlangen. 17.Was hat der Verkäufer an den Käufer infolge der Nichteinhaltung der Lieferfrist zu zahlen? a) die Preisdifferenz b) die Konventionalstrafe c) den Gesamtpreis 18.Mit welcher Farbe soll die Markierung aufgetragen werden? a) mit wasserabweisender Farbe b) mit wasserfester Farbe c) mit wasserdichter Farbe 19.Der Kunde zahlt nicht rechtzeitig für die gelieferte Ware. Was bedeutet das? a) Er ist pleite. b) Er ist mit der Zahlung in Verzug. c) Er zahlt in Raten. 296 20.Der Lieferant kann wegen eines Streiks nicht liefern. Wovon hat er den Abnehmer der Ware zu benachrichtigen? a) von der Nichtlieferung b) von dem Eintreten der Umstände Höherer Gewalt c) von den unvorhergesehenen Umständen 297 Anhang Debatten Hiermit finden Sie die Regeln, wie soll man Debatten durchführen. Die Debatte: Ablauf und Varianten (Kurzbeschreibung) Die Debatte dient der Meinungs- und Entscheidungsfindung und zeichnet sich durch ein hohes Maß fester Regeln aus, die Transparenz und Fairness sicher stellen sollen. Der Meinungsaustausch findet zu einem kontroversen Sachverhalt statt und die Beteiligten versuchen, ihre gegensätzlichen Standpunkte überzeugend darzustellen, um das Publikum für die eigene Ansicht zu gewinnen. Vorbereitung 1. Auswahl eines geeigneten Themas 2. Recherche und Sichtung von Informationen zum strittigen Sachverhalt (Lehrerin/Lehrer, Expertinnen/Experten aus der Arbeits- und Wirtschaftswelt, Internet, Bibliothek usw.) 3. Klärung des Sachverhalts interdisziplinäre Aspekte) (Begriffe, thematische Zusammenhange, 4. Festlegung des organisatorischen Rahmens und der Geschäftsordnung für die Debatte: Teilnehmende, Zeit, Raum, Ablauf (z. B. Redezeiten, Moderation), Auswertung (z. B. Beitrag im lokalen Fernsehen, Presseartikel, Seite auf der Schulhomepage) 5. Klärung der internen Organisation: Methoden, Arbeitstechniken, Hilfsmittel Variante A: Debatte mit Experten Für die Debatte werden Expertinnen und Experten aus der Arbeits- und Wirtschaftswelt eingeladen, die sich mit dem gewählten Thema nicht nur exzellent auskennen, sondern auch klare und unterschiedliche Standpunkte zum strittigen Sachverhalt repräsentieren. Es ist demnach darauf zu achten, dass die gegenüberstehenden Positionen im günstigen Fall gleichmäßig stark vertreten sind. Bei der Vorbereitung dieser Variante ist an Folgendes zu denken: Geeignete Fachleute bzw. Vertreter gegensätzlicher Standpunkte ausfindig machen und frühzeitig einladen. 298 Expertinnen und Experten über die Zielsetzung der Teilnahme und den Ablauf der Debatte informieren. Publikum der Debatte (Mitstudentinnen und Mitstudenten, Kollegium, Professoren) rechtzeitig einladen! Variante B: Debatte in der Lerngruppe Bei dieser Variante werden keine Fachleute eingeladen, sondern die Debatte wird in der Lerngruppe geführt. Hierzu werden im Kurs eine Pro- und eine KontraGruppe gebildet. Es ist zu entscheiden, ob eine Studentin bzw. ein Student die Position einer Gruppe (Pro oder Kontra) oder ob mehrere Studentinnen oder Studenten einen Standpunkt vertreten. Durchführung 1. Information des Plenums über den Ablauf der Debatte 2. Erhebung eines Meinungsbilds zur strittigen Frage in der Zuhörerschaft (die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen Pro oder Kontra zum Thema ab), Verkündung des Ergebnisses 3. Festlegung einer Rednerliste 4. Vereinbarung der maximalen Redezeit pro Redner/Rednerin 5. Festlegung der Reihenfolge der Beitrage 6. Einigung über den Umgang mit Zwischenrufen und Zwischenfragen 299 7. Vergabe von Beobachtungsaufgaben an Studentinnen oder Studenten, z. B. Protokollführung, Sammlung von Argumentationsschwachen, Überwachung der Einhaltung von Regeln 8. Moderation der Debatte zur Einhaltung der Geschäftsordnung 9. Hinweis für die Rednerinnen und Redner: Versuchen Sie, die Standpunkte der Gegenseite durch sachliche Argumente zu attackieren und diese von Ihrer Ansicht zu überzeugen. Tragen Sie Ihre Meinung klar und begründet vor, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe. Wissen und die besseren Argumente sollen überzeugen! 10. Am Ende der Debatte: Beantwortung von Fragen aus dem Plenum, dann erneute Erhebung eines Meinungsbilds, um festzustellen, ob die Zuhörerschaft ihre Meinung geändert hat. Vergleich der beiden Voten und Beurteilung. Auswertung Reflexion der Debatte: Was war gelungen? Was können wir das nächste Mal besser machen? Inhaltliche Zusammenfassung der Ergebnisse (Was haben wir dazu gelernt?). Einordnung der Pro- und Kontra-Argumente in die Lerneinheit und Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse auf das übergeordnete Thema der Unterrichtseinheit. Den beteiligten Expertinnen und Experten Dank aussprechen. Quelle: Institut für Ökonomische Bildung Oldenburg Methode Expertenbefragung 300 Definition. Eine Expertenbefragung ist ein wesentliches Mittel zur Informationsbeschaffung. „Experte bedeutet, dass jemand in den Unterricht kommt, der über seine Tätigkeit, seinen Arbeitsalltag berichtet und so gesehen im Wirtschaftsunterricht zum Fachmann für die Praxis wird“ (Wolf 1991, 47). Verlaufsstruktur 1. Vorbereitung Es werden Absprachen über die Ziele und Durchführung der Befragung getroffen. Für die Befragung, die entweder in der Schule oder am Wirkungsort des Experten, z.B. in einem Unternehmen, stattfinden kann, werden Fragen ausgearbeitet. Festgelegt werden weiterhin Aufgabenverteilung und Arbeitstechniken. Für die Befragung muss des Weiteren eine Interviewtechnik gewählt werden: strukturiertes Interview: Reihenfolge und Formulierung der Fragen werden genau festgelegt. Vorteil: Das Interview läuft planmäßig ab, aber: Eine Vertiefung oder Ausweitung der Diskussion ist kaum möglich. teilstrukturiertes Interview: Wichtige Inhalte und die Reihenfolge der Fragen werden z.B. in Form eines Leitfadens festgelegt. Vorteil: Die Anwendungsund Umsetzungsmöglichkeiten können flexibel gehalten und entsprechend der jeweiligen Situation eingebracht werden. unstrukturiertes Interview: Das Ziel der Befragung wird festgelegt, Reihenfolge und Einzelfragen bleiben offen. Vorteil: Diskussionen können entstehen, die zusätzliche Informationen liefern, aber: Es besteht die Gefahr, dass sich Abweichungen zur ursprünglichen Zielsetzung ergeben. 2. Durchführung Bei der Durchführung der Befragung muss eine spätere Präsentation der Ergebnisse u.U. schon vorbereitet werden (z.B. durch Fotos, Videorecorder, Tonband). 3. Auswertung Notizen und Aufzeichnungen werden in Reinschrift gebracht und zusammengefasst. Mögliche Fragestellungen für eine differenzierte Auswertung: Welche objektiven Sachinformationen wurden gegeben? Welche Aussagen waren personen- bzw. interessengeleitet? Welche Aussagen stellen die subjektive Meinung des Experten dar? Die Ergebnisse werden diskutiert und möglicherweise präsentiert, z.B. in Form einer Dokumentation, Web-Seite, eines Beitrags in der Studentenzeitung. Die Ergebnisse der Befragung werden in den unterrichtlichen Zusammenhang eingebettet. 301 Quelle: in Anlehnung an: Kaiser, F.-J./Kaminski, H. (1999): Methodik des Ökonomieunterrichts Unternehmen allgemein Unternehmen haben im ökonomischen Sinn die Aufgabe Sachgüter oder/und Dienstleistungen bereit zu stellen. Ihre Funktion dient der Produktion und Investition. Die produzierten Güter werden von den Haushalten konsumiert, Investitionen verbleiben im Unternehmen. Jedes Unternehmen muss über einen Wirtschaftsplan verfügen, der Entscheidungen über Bereitstellungen von Produktionsfaktoren, Organisation der Produktion, die Finanzierung und Investition sowie dem Absatz der Produkte enthalten. Alle Unternehmen, welche nicht Eigentum der öffentlichen Hand sind und demnach sich nicht unter politischer Kontrolle befinden, unterliegen dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip. Somit müssen Betriebe des Privateigentums ihre Existenz sichern, indem sie Gewinne erwirtschaften. Darüber hinaus sind Unternehmen wichtiger Teil des Wirtschaftkreislaufes. Die richtige Unternehmensform Bei Gründung eines Unternehmens ist die Auswahl der Rechtsform des Unternehmens sehr bedeutend. Jede Rechtsform hat Vorteile aber auch Nachteile. Das Wissen über Grundvoraussetzungen einer Gründung eines Unternehmens muss vorhanden sein, denn es ergeben sich daraus Rechte und Pflichten für den oder die Gründer. Bestimmungen von Haftung und Kapitaleinlagen tragen entscheidend bei der Findung der richtigen Rechtsform bei. Man unterscheidet zwischen drei Rechtsformen in Deutschland, dem Einzelunternehmen (Einzelunternehmung), den Gesellschaftsunternehmen und den Genossenschaften. Die Gesellschaftsunternehmen teilen sich nochmal in zwei Gruppen, man spricht von der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Einzelunternehmung Eine Einzelunternehmung hat, wie der Name es bereits verrät, nur einen alleinigen Inhaber und stellt in Deutschland die meistgenutzte Rechtsform dar. Diese Rechtsform ist besonders gut geeignet für kleine und mittlere Unternehmungen. Ist der Einzelunternehmer ein Kaufmann, muss die Firma den Zusatz "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" (e.K.) tragen. Der Alleininhaber hat alle Rechte der Unternehmung, ist aber auch gleichzeitig Träger aller Pflichten. Der Einzelunternehmer muss für das Eigenkapital selbst aufkommen, und auch das Risiko dessen Verlustes trägt er selbst. Das Vermögen des Inhabers einer Einzelunternehmung spiegelt die Eigenkapitalbasis und somit die Kapitalkraft wieder, wird aber dadurch auch begrenzt. Darüber hinaus haftet der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. 302 Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmen Zu den Vorteilen eines Einzelunternehmen zählen eindeutig die alleinigen, schnellen und freien Entscheidungsmöglichkeiten, aber auch dass der Anspruch an dem Gewinn alleine dem Inhaber zusteht. Nachteil einer Einzelunternehmung ist die unbeschränkte Haftung. Neben dem Geschäftsvermögen ist auch mit dem Privatvermögen zu haften. Weitere Nachteile sind eine geringe Kreditbasis und eine begrenzte Unternehmensvergrößerung. Gesellschaftsunternehmen - Personengesellschaft Ein wesentliches Merkmal der Personengesellschaft ist, dass mehre Teilhaber sich die Rechte und Pflichten, welche im HGB bzw. im Gesellschaftervertrag geregelt sind, teilen. Das Kapital ist von mehreren Personen aufzubringen. Dadurch teilen sich aber auch die Haftung und die Verantwortung auf diese Personen auf. Durch die zunehmende Kapitalbasis erhöht sich die Kreditwürdigkeit der Unternehmung. Und nicht zuletzt ist die im Vordergrund stehende persönliche Mitarbeit der Inhaber ein Kennzeichnen für eine Personengesellschaft. Unter dem Sammelbegriff Personengesellschaften sind folgende Unternehmensformen zu finden: Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) GmbH & Co. KG Stille Gesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) OHG - Offene Handelsgesellschaft Mindestens zwei Personen müssen sich zusammenschließen und einen Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes in Form einer Firma ausführen. Pflichten und Rechte teilen sich gleichermaßen unter den Gesellschaftern auf. Bei der OHG bestehen keine Vorschriften über die Höhe der Einlagen und des Kapitals. Im Vordergrund steht die Mitarbeit der Gesellschafter. Durch die unbeschränkte Haftung besteht eine hohe Kreditwürdigkeit. Alle Gesellschafter der OHG haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Unbeschränkt, weil alle Gesellschafter mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haften, unmittelbar, weil Gläubiger nicht zuerst Ansprüche gegenüber der OHG richten müssen, sondern direkt an die Gesellschafter herantreten können und solidarisch, auch gesamtschuldnerisch genannt, weil 303 Gläubiger sich einen Gesellschafter aussuchen können, der dann für die Gesamtschuld aufkommen muss. Rechte und Pflichten der OHG-Gesellschafter Die Gesellschafter der OHG haben das Recht der Geschäftsführung. Sie haben das Recht die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Die Gesellschafter haben Informations- und Kontrollrecht und können Privatentnahmen aus dem Unternehmen ziehen. Weitergehend haben sie das Recht an Gewinnanteilen des Unternehmens. Gegen Maßnahmen von anderen Gesellschaftern können sie Widerspruch einlegen. Ein Kündigungsrecht steht ihnen ebenfalls zu und Anspruch aus Liquidationserlösen haben sie ebenso. Die Gesellschafter haben die Pflicht eine Einlage zu entrichten, wobei aber keine genaue Höhe vorgeschrieben ist. Sie haben ebenso die Pflicht zur Mitarbeit und müssen sich bei schlechter Unternehmensentwicklung einer Verlustbeteiligung unterziehen. Es gilt für die Gesellschafter Wettbewerbsverbot. KG - Kommanditgesellschaft Der Zweck einer KG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma und besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern, dem Komplementär, welcher Vollhafter ist und dem Kommanditist, welcher Teilhafter ist. Die KG eignet sich besonders für Familiengesellschaften, wo zum Beispiel der Vater der Komplementär und die Kinder Kommanditisten sein könnten. Eine Erhöhung des Geschäftskapitals kann durch Aufnahme von weiteren Kommanditisten erreicht werden. Der Vorteil dabei ist, dass die Geschäftsführerbefugnis des Komplementärs davon nicht berührt wird. Komplementäre haften wie die Gesellschafter der OHG unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Kommanditisten unterliegen einer beschränkten Haftung, da sie nur bis zu der Höhe ihrer Kapitaleinlage haftbar gemacht werden können. Rechte und Pflichten des Komplementärs Der Komplementär einer KG ist den gleichen Rechten und Pflichten unterworfen wie die bei den Gesellschaftern einer OHG vorliegen. Rechte und Pflichten der Kommanditisten Ein Kommanditist einer KG hat das Recht der Kontrolle und somit kann er Einsicht in alle Bücher und Bilanzen nehmen. Bei außergewöhnlichen Geschäften 304 kann er Widerspruch einlegen und er hat das Recht auf Kündigung. Weitergehend hat er das Recht auf Anteile des Gewinnes. Bei Verlust hat er aber Pflicht zur Beteiligung, welche aber immer im angemessenen Verhältnis stehen muss. Ebenso verpflichtet sich der Kommanditist eine Kapitaleinlage zu leisten, für die Höhe er dann auch haftbar gemacht werden kann. GmbH und Co. KG Bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH einziger Komplementär einer Kommanditgesellschaft. In der Regel sind die Gesellschafter der GmbH gleichzeitig die Kommanditisten der KG. Vor allem die Haftungsbeschränkung spricht für diese Unternehmensform. Die GmbH haftet als Vollhafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Teilhafter können nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage haftbar gemacht werden. Stille Gesellschaft Man spricht von einer Stillen Gesellschaft, wenn ein Außenstehender sich mit einer Einlage am Unternehmen beteiligt. Er bleibt von Außen nicht erkennbar, weder durch eine Eintragung ins Handelsregister noch einer Firmenänderung. Nutzen dieser Unternehmensform kann sein, wenn der Geldgeber nicht erkannt werden will oder die Betriebsangehörigen am Unternehmen beteiligt werden. GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eine BGB-Gesellschaft. Sie zeichnet sich durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zusammenschluss von mehreren Personen aus. Diese Personen haben ein gemeinsames Ziel. Die Bildung einer GbR bietet sich an, wenn mit hohem Kapitaleinsatz eines Geschäftes gerechnet werden muss oder das Risiko eines Geschäftes für eine einzelne Person zu groß scheint. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Es entsteht keine Firma aus ihr. Gesellschaftsunternehmen - Kapitalgesellschaft Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Demnach ist sie eine juristische Person. 305 Bei Kapitalgesellschaften steht stets das aufgebrachte Kapital im Vordergrund. Sie entstehen durch Eintragung ins Handelsregister und werden durch ihre Organe, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vertreten. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen. Einzige Ausnahme ist hier der Komplementär der KGaA, welcher auch mit dem privaten Vermögen haftbar gemacht werden kann. Zu den Kapitalgesellschaften zählt man die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Reederei. AG - Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft verfügt über ein zerlegtes Grundkapital. Man spricht hierbei von den Aktien. Jeder Aktienbesitzer ist Teilhaber der Gesellschaft, hat aber weder Geschäfts- noch Vertretungsbefugnis. Die Teilhaber der Aktiengesellschaft haften nur mit Einlage, also dem Wert der Aktie oder der Aktien. Die Aktiengesellschaft besitzt drei Organe, den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Gründungsvoraussetzungen Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft sind mindestens 5 Personen erforderlich. Das Grundkapital muss einen Wert von mindestens 50000 Euro betragen, wobei es egal ist, ob es sich um eine Bar- oder Sachgründung handelt. Die Satzung einer AG muss notariell beurkundet und die Gesellschaft in dem Handelsregister eingetragen sein. Rechte und Pflichten der Teilhaber einer AG Aktionäre haben das Recht auf Auskunft durch eine Hauptversammlung. Gemessen an den Anteilen, das heißt den Besitz von Aktien, haben sie ebenso ein Stimmrecht auf der Versammlung. Aktionäre haben das Recht auf Anteil des Gewinnes, der Dividende, und bei der Ausgabe von neuen Aktien besitzen sie ein Bezugsrecht. Bei einer Auflösung der AG haben sie das Recht auf Anteil des Gesellschaftsvermögens, aber erst nachdem alle Gläubiger bedient wurden. Die Pflichten eines Aktionärs beschränken sich auf die Einlagen von Kapital, in Höhe des Aktienwertes und der Haftbarkeit durch den Besitz der Aktien. 306 Aufgabe der Organe einer AG Der Vorstand hat die Aufgabe der Geschäftsführung und der Vertretung. Dabei unterliegt er der Sorgfalts- und Haftpflicht. Der Aufsichtsrat wählt und überwacht den Vorstand und dessen Geschäftsführung. Weitere Aufgaben des Aufsichtsrates sind die Prüfung der Jahresabschlüsse und des Lageberichts und Erstellung eines Berichtes über die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Hauptversammlung. Vorschläge für die Gewinnverteilung zu unterbreiten, gehören ebenso zu seinen Aufgaben. Die Hauptversammlung entscheidet über den Verwendungsvorgang des Bilanzgewinnes. Beschlüsse werden über die Dreiviertelmehrheit entschieden. Des Weiteren bestellt die Hauptversammlung die Abschlussprüfer und die von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder. Wirtschaftliche Bedeutung einer AG Meist können größere wirtschaftliche Vorhaben realisiert werden, da das Grundkapital von mehreren Kapitalgebern bereit gestellt wird. Die Aktie dient oft als Anlagemittel, welches den Vorteil der leichten Veräußerung hat. Großunternehmen greifen meistens auf diese Form der Unternehmung zurück und erreichen durch eine relativ geringe Kapitalbeteiligung eine breite Streuung des Produktionsvermögens. GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann zu jedem gesetzlichem Zweck errichtet werden, dabei spielt die Personenanzahl eine untergeordnete Rolle. Es ist somit auch eine Ein-Mann-GmbH möglich. Die Gesellschafter haften nur mit der Höhe ihrer Einlage. Die GmbH muss über Stammkapital verfügen, welches wenigstens 25.000 Euro sein muss, eine Stammeinlage eine Höhe von 500 Euro. Ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag ist Pflicht, sowie die Eintragung in das Handelsregister. Rechte und Pflichten der GmbH-Gesellschafter Die Gesellschafter einer GmbH haben das Recht auf Anteile des Gewinnes. Die Anteile stehen immer im Verhältnis zu den Geschäftsanteilen, es sei denn die Satzung sieht etwas anderes vor. Ebenfalls richtet sich nach den Geschäftsanteilen 307 das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. Des Weiteren besteht das Recht an Liquidationserlösen. Die Gesellschafter haben die Pflicht der Einlage des Stammkapitals und der Verlustbeteiligung. Sie haben beschränkte Haftpflicht und Nachschusspflicht, falls dies in der Satzung festgehalten ist. Aufgaben der Organe einer GmbH Die Organe der GmbH sind die Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Gesellschaftsversammlung. Die Aufgaben der Geschäftsführer sind die Geschäftsführung nach innen und die Vertretung nach außen. Bei Gesellschaften über 500 Arbeitgebern ist die Bildung eines Aufsichtsrates gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufgaben des Aufsichtsrates bestehen in der Überwachung der Geschäftsführung und der Prüfung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus erstellt der Aufsichtsrat den Bericht über den Jahresabschluss für die Gesellschaftsversammlung. Durch die Gesellschafterversammlung werden Jahresbilanz und Verteilung des Reingewinnes festgestellt. Sie ist für die Bestellung von Geschäftsführern zuständig, aber auch für die Abberufung. Die Gesellschafterversammlung überwacht die Geschäftsführung und bestellt den Prokuristen und die Generalhandlungsbevollmächtigten. Genossenschaft Mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft den Erwerb oder die Wirtschaft der einzelnen Mitglieder. Genossenschaften bestehen aus einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl, welche auch Genossen genannt werden. Nur das Vermögen der Genossenschaft ist haftbar zu machen. Zur Bildung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Mitglieder bestehen. Die Genossenschaft muss einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Des Weiteren sind Genossenschaften ins Genossenschaftenregister einzutragen. Daraus ergibt sich eine konstitutive Wirkung des Formkaufmanns. Die Rechte und Pflichten der Genossen werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Genossen haben Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung. Sie haben Kündigungsrecht, sind aber zur Einlage und Nachschuss verpflichtet. Aufgaben der Organe einer Genossenschaft Genossenschaften bestehen aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung. Der Vorstand, welcher sich aus mindestens zwei von der 308 Generalversammlung gewählten Genossen besteht, hat Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnis. Der Aufsichtsrat hat die gleichen Rechte wie die Aufsichtsratsmitglieder der AG. Der Aufsichtsrat bei einer Genossenschaft muss aus wenigstens drei Genossen bestehen. Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan und beschließt über die Gewinnbeteiligung und die Führung der Geschäfte. Die Rechte entsprechen denen der Hauptversammlung einer AG. Vorschriften für Firmennamen Der Einzelkaufmann hat seinen Familiennamen mit ausgeschriebenen Vornamen als Firma zu führen. Zusätze sind erlaubt. Die OHG erhält die Zunamen aller Teilhaber, oder den Namen eines Teilhabers mit Zusatz, welcher das Gesellschaftsverhältnis andeutet. Die KG muss den Namen von mindestens einem Vollhafter mit dem Zusatz KG führen. Teilhafter dürfen nicht namentlich aufgenommen werden. Bei einer GmbH die als Personenfirma geführt wird, ist der Name von wenigstens einem Gesellschafter mit Zusatz zu führen, bei einer GmbH als Sachfirma die Bezeichnung der Unternehmung mit Zusatz. Die Genossenschaft wird als Sachfirma mit dem Zusatz eG geführt. Incoterms 2000 Incoterms ist die Abkürzung für International Commercial Terms. Die Incoterms sind internationale Regeln für die im Außenhandel üblichen Lieferungsbedingungen. Sie regeln vor allem, wer ab welchem Zeitpunkt das Risiko auf dem Weg der Ware vom Verkäufer zum Käufer zu tragen hat und welche Kosten Verkäufer und Käufer bei einem internationalen Handelsgeschäft übernehmen müssen. Die Incoterms regeln jedoch nicht die eigentlichen Inhalte des Vertragsabschlusses, die Art der Zahlung usw. Die Vereinbarung von Incoterms bedeutet für die vertragschließenden Unternehmen aber eine Rationalisierung des Angebots- und Vertragswesens und die Möglichkeit für eindeutige Kalkulation von Auslandsgeschäften, weil nicht alle Einzelheiten von denkbaren Risiken und evtl. auftretenden Kosten im Vertrag gesondert berücksichtigt werden müssen. 309 Die Incoterms haben rein privaten Charakter und gelten nur, wenn ihre Anwendung von Verkäufer und Käufer vereinbart wurde. Es steht den Parteien frei, diese Regeln in ihren Verträgen zugrunde zu legen; sie können auch Änderungen und Zusätze vereinbaren. Für Auslegungsstreitigkeiten der Incoterms ist ein internationaler Handelsschiedshof in Paris zuständig. Die Incoterms werden in vier Gruppen gegliedert. Gruppe E – Abholklausel. Die „E“-Klausel stellt für den Verkäufer die Mindestverpflichtung dar. Gruppe F – der Haupttransport wird vom Käufer bezahlt. F“-Klauseln sind: FCA, FAS, FOB. Gruppe C – der Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt. „C“-Klauseln sind: CFR, CIF, CPT, CIP. Gruppe D – Ankunftsklauseln. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren bis zur Ankunft der Ware am benannten Bestimmungsort bzw. -hafen zu tragen. „D“-Klauseln sind: DAF, DES, DEQ, DDU, DDP. EXW Ex works ab Werk франко завод Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist auf seinem Gelände (Werk, Lager usw.) zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur Verfügung gestellt worden ist. Die Klausel gilt für alle Transportarten. FCA Free carrier frei Frachtführer франко перевозчик Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort zu 310 übergeben. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware und alle Kosten, bis die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Die Klausel kann für jede Beförderungsart verwendet werden. Als Frachtführer gilt, wer sich durch Abschluss des Beförderungsvertrages verpflichtet, die Beförderung der Ware per Schiene, Straße, See, Luft, Binnengewässer oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. FAS Free alongside ship frei Längsseite Seeschiff франко вдоль борта судна Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist Längsseite Schiff im benannten Verschiffungshafen zu liefern. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware Längsseite Schiff geliefert worden ist. Die Klausel gilt nur für den See- oder Binnenschiffstransport. FOB Free on board frei an Bord франко борт/свободно на борту Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen zu liefern. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Diese Klausel eignet sich nur für den See- oder Binnenschiffstransport. CFR Сost and freight Kosten und Fracht стоимость и фрахт Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei FOB. Außerdem zahlt er die Fracht zum benannten Bestimmungshafen. Der Verkäufer trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten (außer Fracht) von dem Zeitpunkt an, in dem die Ware die Schiffsreling im benannten Bestimmungshafen überschritten hat. Die Klausel eignet sich nur für den See- oder Binnenschiffstransport. 311 CIF Cost, insurance and freight Kosten, Versicherung, Fracht стоимость, страхование и фрахт Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei CFR. Er muss jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer zu tragenden Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports abschließen und die Versicherungsprämie zahlen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer nur verpflichtet, eine Mindestversicherung abzuschließen, die den Kaufpreis zuzüglich 10% deckt und auf die Währung des Kaufvertrages lautet. Auch diese Klausel eignet sich nur für den See- und Binnenschiffstransport. CPT Carriage paid to frachtfrei фрахт/перевозка оплачена до Der Verkäufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist dem ersten Frachtführer zu übergeben. Er zahlt die Fracht bis zum Bestimmungsort, trägt aber die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware nur bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer. Diese Klausel kann für jede Beförderungsart verwendet werden. CIP Carriage and insurance paid to frachtfrei versichert фрахт/перевозка и страхование оплачены Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei CPT. Er muss jedoch zusätzlich die Transportversicherung gegen die vom Käufer zu tragenden Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung zahlen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer nur verpflichtet, eine Mindestversicherung abzuschließen, die den Kaufpreis zuzüglich 10% deckt und auf die Währung des Kaufvertrages lautet. Auch diese Klausel kann für jede Beförderungsart verwendet werden. DAF Delivered at frontier geliefert Grenze/frei Grenze поставка до границы 312 Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist an der benannten Stelle des benannten Grenzortes zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zu Verfügung gestellt worden ist. Die Klausel ist hauptsächlich für den Eisenbahn- oder Straßentransport vorgesehen, sie kann jedoch für jede Transportart verwendet werden. DES Delivered ex ship geliefert ab Schiff поставка с судна Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist an Bord des Schiffes im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur Verfügung gestellt worden ist. Der Käufer trägt die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie alle anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Löschung, von dem Zeitpunkt an, in dem die Ware an Bord des Schiffes im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt worden ist. Diese Klausel eignet sich nur für den See- oder Binnenschiffstransport. DEQ Delivered ex quay geliefert ab Kai verzollt поставка с пристани Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie alle Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur Verfügung gestellt worden ist. Die Klausel kann nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendet werden. DDU Delivered duty unpaid geliefert unverzollt поставка без оплаты пошлины Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb einer benannten Frist am benannten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie alle 313 Kosten, bis die Ware dem Käufer in der genannten Weise zur Verfügung gestellt worden ist. Die Klausel ist für jede Transportart geeignet. DDP Delivered duty paid geliefert verzollt поставка с оплатой пошлины Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei DDU, muss aber noch die bei der Einfuhr anfallenden Zölle, Steuern und andere Abgaben übernehmen. Diese Klausel ist für jede Transportart geeignet. 314 Briefblatt A4 ohne Aufdruck nach DIN 5008 . . . . Name des Absenders 5.Zeile Datum Straße oder Postfach Postleitzahl und Wohnort Telefon . . . . Versendungsform usw. 13. Zeile . Name des Empfängers 15. Zeile Beruf Straße oder Postfach . Postleitzahl und Bestimmungsort (land) . . . . Betreff 24. Zeile . . Anrede 27. Zeile . Brieftext 29. Zeile · · · · . eine Leerzeile = Absatz Brieftext · · · . Einrückungen beginnen 49,5 mm von der linken Blattkante . . Brieftext · · · . Gruß . Unterschrift (Anlagenvermerk) . . . Anlagenvermerk 315 Beispiel für einen deutschen Lebenslauf Lebenslauf Persönliche Daten Name Vorname Anschrift Geburtsdatum Geburtsort Familienstand Staatsangehörigkeit Führerschein Larin Anton Poststraße 10, Wohnung75 127018 Moskau 20. November … Moskau ledig russisch Klasse B Schulausbildung Moskauer Gymnasium №… mit dem erweiterten Deutschunterricht ….bis…. Berufsausbildung zum Ökonomen (7 Semester) bei der Universität … (Rechnungsweisen, Betriebswirtschaft, Bankwesen) ….bis…. Berufspraxis Sachbearbeiter in der Abteilung „Vertrieb“ der Firma … ….bis…. Prüfungen Goethe Zertifikat B2 Sonstige Kenntnisse Deutsch und Englisch in Wort und Schrift EDV Kenntnisse Word, Excel Künstlerische Fähigkeiten Sport Musik Fußball, Schwimmen Klavierspielen 20…-04-21 (Unterschrift) 316 Schlüssellösungen Unterrichtseinheit 5 Aufgabe 2 „Echt Kölnisch Wasser.“ Mit diesem Spruch wirbt eines der bekanntesten Duftwässerchen in Deutschland. Doch wem gehört die Marke? Richtige Antwort: der französischen L'Oreal Gruppe. In den vergangenen Jahren hat das bekannte „4711 – Echt Kölnisch Wasser“ mehrfach den Besitzer gewechselt. Im Dezember 2006 verkaufte Procter and Gamble die Marke an das bei Aachen ansässige Unternehmen Mäurer + Wirtz, zu dem auch Marken wie „Tabac Original“ und „Nonchalance“ sowie Lizenzdüfte wie „S. Oliver“ gehören. AEG Hausgeräte sorgte unlängst für Schlagzeilen wegen der Schließung des Nürnberger Stammwerks. Wer ist der Mutterkonzern? Richtige Antwort: der schwedische Haushaltsgeräte-Hersteller Electrolux. Seit 1994 gehört die Hausgeräte-Sparte der alten AEG zu Electrolux. Deutschland hat eine lange Tradition in der Herstellung von Porzellan und Geschirr. Etliche Unternehmen mussten jedoch aufgeben. Die Rosenthal AG mit Sitz im bayerischen Selb gibt es bis heute. Doch ist die Firma noch in deutscher Hand? Richtige Antwort: Sie gehört der Familie Rosenthal. Seit 1997 gehört die börsennotierte Rosenthal AG mehrheitlich zu Waterford Wedgwood, einem der größten Hersteller von Kristallglas, Keramik und Tafelgeschirr. Rosenthal wurde 1879 von Philipp Rosenthal gegründet und befand sich lange Zeit in Familienbesitz. Die Hypo-Vereinsbank ging im Jahre 2005 an einen neuen Eigentümer. An wen? Richtige Antwort: die italienische Großbank Unicredito.1835 wurde die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank gegründet, 1869 die Bayerische Vereinsbank, 1998 fusionierten beide zum zweitgrößten deutschen Kreditinstitut, der Hypo-Vereinsbank (HVB). Diese ist mittlerweile in italienischer Hand. Unterrichtseinheit 7 Aufgabe1 Die Organisation Erdöl Exportierender Staaten (OPEC) trifft sich in regelmäßigen Abständen. Welches Land gehört nicht der OPEC an? Richtige Antwort: Oman. Allerdings nimmt der Ölminister von Oman als Gast an OPEC-Treffen teil. 317 Wie heißt der noch amtierende OPEC-Präsident? Richtige Antwort: Purnomo Yusgiantoro Welches OPEC-Mitglied musste im Frühjahr 2004 zum ersten Mal mehr Öl importieren als exportierten? Richtige Antwort: Indonesien Einmal in der Woche veröffentlicht die amerikanische Regierung Informationen über die Öl-Lagerbestände in den USA. Diese Neuigkeiten sorgen häufig für starke Ausschläge an den Ölmärkten. An welchem Wochentag werden sie gewöhnlich veröffentlicht? Richtige Antwort: Die Veröffentlichung findet gewöhnlich mittwochs um 10.30 Uhr Ortszeit statt. Das entspricht16.30 Uhr in Mitteleuropa. Nur wenn der Montag in den USA ein Feiertag ist, verschiebt sich die Veröffentlichung auf Donnerstag. Der Ölpreis wird meistens je Barrel, also pro Fass, angegeben. Wie viel Liter sind ein Barrel? Richtige Antwort: Ein Barrel sind 159 Liter. Das Maß stammt ursprünglich aus den USA, hat sich aber weltweit auf den Ölmärkten durchgesetzt. Wann kostete Rohöl der Sorte „Brent“ zum letzten Mal zehn US-Dollar pro Barrel? Richtige Antwort: Im Jahr 1999 litt die Weltwirtschaft noch unter den Folgen der Asien- und Russland-Krise, entsprechend gering war die Nachfrage nach Öl gering. Was bedeutet der Begriff: Crude-Oil? Richtige Antwort: Crude-Oil ist das nur von Wasser, Salz und Gasen gereinigte, nicht weiter bearbeitete Rohöl. Im internationalen Handelsverkehr wird häufig auch nur die Abkürzung „Crude“ benutzt. Welches ist keine Rohölsorte? Richtige Antwort: Nur „Best Gulf“ ist keine Ölsorte. Alle anderen Begriffe bezeichnen verschiedene Ölsorten, von denen es mehr als 30 gibt. „Brent Crude“ wird in der Nordsee gefördert, "Tia Juana Light" ist eine Rohölsorte aus Venezuela, WTI stammt aus den USA und ist eine Leitmarke an den Terminbörsen. Welcher Ort gehört nicht zu den Haupthandelsplätzen für Rohöl? Richtige Antwort: Hongkong. London, New York und Singapur sind die Handelszentren für Rohöl. An der Warenterminbörse IPE in London, der Nymex in New York und der Börse in Singapur werden Preise für die Referenzsorten 318 Brent (London), West Texas Intermediate WTI (New York), Tapis (Singapur) festgelegt. Unterrichtseinheit 10 Aufgabe1 Im Zuge der geplanten Unternehmenssteuerreform soll die Besteuerung von Kapitalerträgen mittels der so genannten Abgeltungssteuer neu geregelt werden. Ab wann und in welchem Umfang soll diese pauschale Abgeltungsteuer in Kraft treten? Ihre richtige Antwort: Ab 01.01.2009; 25 Prozent Mal angenommen, als Kleinanleger in Aktien bevorzugen Sie dividendenstarke Substanzwerte. Die jährlichen Ausschüttungen werden bislang nach den Halbeinkünfteverfahren (HEV) besteuert. Was ändert sich daran mit Einführung der Abgeltungsteuer? Richtige Antwort: Dividenden werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 voll versteuert. Bei jeder Reform gibt es ja angeblich Gewinner und Verlierer. Welche Anlageform identifizieren Sie nach Ihrem derzeitigen Kenntnisstand als möglichen Gewinner der neuen Abgeltungssteuer? Richtige Antwort: Garantie-Zertifikate Unterrichtseinheit12 Aufgabe 3 Welche ist die älteste Bank Deutschlands? ´ Richtige Antwort: Berenberg Bank Wer gehörte zu den „Direktionsmitgliedern“ der Deutschen Bank im Gründungsjahr 1870? Richtige Antwort: Georg von Siemens. Der 1839 geborene Georg von Siemens war die zentrale Gründerpersönlichkeit der Deutschen Bank. Er hat ihre Geschicke über drei Jahrzehnte maßgeblich gestaltet. Carl Freiherr von Kaskel gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Dresdner Bank (1872). Wer definierte eine Bank als „eine Einrichtung, von der Sie sich Geld leihen können – vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Sie es nicht brauchen“? Richtige Antwort: Mark Twain 319 Von wem stammt das folgende Zitat? „Die Finanzminister und die Bankiers haben eins gemeinsam. Sie leben von anderer Leute Geld. Die Bankiers haben nur die unangenehme Aufgabe, es wieder zurückzuzahlen“. Richtige Antwort: Hermann Josef Abs. Das Zitat stammt vom 1994 verstorbenen ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank Hermann Josef Abs, der nach dem Ende des zweiten Weltkriegs die Bankengeschichte der BRD in entscheidender Weise mitschrieb. 320 Glossar A AAA. Beste Rating-Einstufung. aar. Abk. f. (engl.) against all risks – gegen alle Risiken (Gefahren); internationale Handelsklausel. Abfertigung von Zollgut. Bez. f. d. zollamtliche Behandlung von eingeführten Waren. Zollbehandlung. Abgabenordnung (AO). Deutsches steuerrechtliches Rahmengesetz (am 01.01.1977 in Kraft getreten); enthält die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften, die grundsätzlich für das gesamte Steuerrecht gelten, einschließlich des Zollrechts, des Abschöpfungsrechts und der Steuervergünstigungen. Es ist durch bundeseinheitliches Abkommensrecht oder EU-Recht geregelt und wird von Bundes- oder Landesbehörden verwaltet. http://www.steuernetz.de/gesetze/ao Abgabesätze. Bez. f. diejenigen Zinssätze, zu denen Zentralbanken (Deutsche Bundesbank, Russische Zentralbank) im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik Geldmarktpapiere zum Verkauf anbieten. Abgeld oder Disagio. Betrag, um den der Preis/Kurs eines Wertpapiers oder einer Devise/Geldsorte hinter dem Nennwert zurückbleibt (meist in Prozent des Nennwertes ausgedrückt). Z. B. Unterparieemission von Wertpapieren (führt zur Erhöhung der Effektivverzinsung). Aktien dürfen nicht mit einem Disagio ausgegeben werden. Bei Kreditgewährung: (Prozentualer) Abschlag auf den Nennwert eines Kredites (Damnum); der Schuldner zahlt dann einen höheren Betrag zurück, als er erhielt. Gegensatz: Aufgeld oder Agio. Abladeklausel. Im internationalen Handelsverkehr übliche Vertragsklausel, die die Übernahme der Beförderungskosten, die Bestimmung des Erfüllungsortes und der Erfüllungszeit regelt. Ablader (engl.: shipper). Begriff aus dem Seefrachtgeschäft. Als A. wird bezeichnet, wer im eigenen Namen eine Ware an das Schiff heranbringt und sie zur weiteren Beförderung dem Befrachter übergibt. Ist der A. gleichzeitig Befrachter, schließt er mit dem Verfrachter (Reeder) oder dessen Vertreter (Schiffsmakler) den Seefrachtvertrag ab. Abschöpfung. Instrument der Abgabenerhebung durch die Europäische Gemeinschaft im Rahmen der EG-Agrarmarktordnung. Mit den Abschöpfungsregelungen sollen auf dem gemeinsamen europäischen Agrarmarkt die angestrebten Preise (Richtpreise, Referenzpreise oder Orientierungspreise) durchgesetzt werden. Agrarprodukte dürfen aus Drittländern in die EGMitgliedstaaten nur eingeführt werden, wenn die angeordneten EG-Mindestpreise (Schwellenpreise) nicht unterschritten werden. Bei Marktordnungswaren wird im Falle des Imports der Differenzwert zwischen dem in der Regel niedrigeren Weltmarktpreis und dem i. d. R. höheren EG-Binnenmarktpreis nach Maßgabe des Referenzsatzes „abgeschöpft“. Sollten höhere Weltmarktpreise bestehen, können 321 durch Abschöpfungsabgaben die exportierten EG-Produkte verteuert werden. Gegensatz: Ausfuhrerstattung. Absender. Begriff aus dem Gütertransportrecht. Absender ist bei einem Frachtgeschäft derjenige, der im eigenem Namen mit dem Frachtführer den Frachtvertrag abschließt. Wenn der A. (z. B. ein Spediteur) den Frachtvertrag für fremde Rechnung abschließt, ist dieser Dritte nicht A., sondern Versender. Absendeerklärung. Begriff aus dem Zollrecht. Der Absender einer Ware ist verpflichtet, zur zollamtlichen Behandlung einer Sendung (auf einem vorgeschriebenen Formular) eine schriftliche Erklärung abzugeben und diese der Sendung beizulegen. Abwehrzölle. Art des Zolls; erhoben auf die Einfuhr aus Ländern, die aufgrund sehr kostengünstiger Produktionsbedingungen bzw. einer diesbezüglichen Subventionspolitik ihre Waren zu sehr niedrigen Preisen auf dem Weltmarkt anbieten können. Actuals. (Engl.) Bez. für die einem Future-Kontrakt zugrunde liegenden Instrumente (Aktien, Devisen, Waren, Zinstitel). Adressen von Auslandsvertretungen. Die Adressen (mit der Angabe der jeweiligen Amtsbezirke) sämtlicher Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland (Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate, Honorarkonsuln, ständige Vertretungen) sowie aller ausländischen Vertretungen und Internationalen Organisationen in Deutschland können auf der Internet-Site des AA eingesehen bzw. als pdf-Datei heruntergeladen werden. Ferner die Adressen der deutschen Vertretungen bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen sowie alle Internet-Adressen der Auslandsvertretungen. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/vertretungen/index_html Akkreditiv. Vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes gegenüber einem Auftraggeber (Importeur), in dessen Auftrag, für dessen Rechnung und nach dessen Weisung innerhalb eines bestimmten Zeitraums und unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinbarte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zugunsten eines Dritten (Exporteuers) zu erbringen. Die Akkreditivbank kann in die Akkreditivabwicklung eine Korrespondenzbank oder die Hausbank des Exporteurs – zu dessen zusätzlicher Absicherung – als Akkreditivstelle einschalten. Ein eröffnetes Akkreditiv stellt ein abstraktes Schuldversprechen dar, d. h., die Bank hat die versprochene Leistung selbstständig (unabhängig von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft zwischen Exporteur und Importeur) zu erbringen. Nach den zu erfüllenden Voraussetzungen unterscheidet man zwischen Barakkreditiv und Dokumenten-(oder Waren-)Akkreditiv. S. a. Sichtakkreditiv, Akzeptakkreditiv, Nachsichtakkreditiv, Deferred-Payment-Akkreditiv, RemboursAkkreditiv, bestätigtes Akkreditiv, unbestätigtes Akkreditiv, unwiderrufliches Akkreditiv, widerrufliches Akkreditiv, übertragbares Akkreditiv, nicht übertragbares Akkreditiv, revolvierendes Akkreditiv, nicht revolvierendes Akkreditiv, Gegenakkreditiv, Negoziierungsakkreditiv, Vorschussakkreditiv, Zahlungsakkreditiv. Vgl. a. Commercial Letter of Credit (CLC). Im Außenhandel sind Akkreditive besonders gebräuchlich. Ihre Abwicklung erfolgt nach den in fast 322 allen Ländern akzeptierten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive (ERA). In Deutschland ist eine Akkreditiveröffnung gem. Außenwirtschaftsverordnung meldepflichtig. Akkreditivauftrag. Der von einem Zahlungspflichtigen (Importeur) an sein Kreditinstitut gerichtete Auftrag, ein Akkreditiv zu eröffnen. Akkreditivbank. Kreditinstitut, das ein Akkreditiv eröffnet (die eröffnende Bank); dies ist i. d. Regel die Bank des zahlungspflichtigen Käufers (Importeurs). Akkreditivbestätigung. Damit wird einem Akkreditierten (Exporteur) seitens der Akkreditivstelle (bestätigenden Bank) im Auftrag und unter Obligo der Akkreditivbank (eröffnenden Bank) ein abstraktes Schuldversprechen bescheinigt. Die A. begründet also eine selbstständige Leistungsverpflichtung der bestätigenden Bank; diese ist ihrerseits durch die Rembourszusage (Rembours) der eröffnenden Bank abgesichert. Bestätigtes Akkreditiv. Akkreditivklausel. Vereinbarung in (Kauf-, Werk- u. a.)Verträgen, nach der zur Vertragserfüllung ein (Dokumenten-)Akkreditiv zu eröffnen ist. Akkreditivstelle. Das für den Akkreditivbegünstigten (Exporteurs) zuständige Kreditinstitut. Akkreditivsteller. Bez. f. den Akkreditivauftraggeber (Importeur). Aktie. Sie ist ein Wertpapier, das seinem Inhaber (dem Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Dieses Anteilsrecht kann entweder in einer Nennwertaktie oder einer Stückaktie verbrieft sein. Erste gibt einen in einer Währung (z. B. Euro oder Rubel) ausgedrückten, nach der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien berechneten Bruchteil des Grundkapitals an. Letztere repräsentiert einen Anteil am Grundkapital, ohne einen Nennbetrag auszuweisen; in diesem Fall sind alle Stückaktien in gleichem Maße am Grundkapital beteiligt. Aktiengesellschaft (AG). Sie ist eine handelsrechtliche Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die AG haftet ihren Gläubigern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Sie ist wie eine Körperschaft organisiert, also von ihrem Mitgliederbestand unabhängig. Sie ist Kapitalgesellschaft und Handelsgesellschaft, selbst wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht der Betrieb eines Handelsgewerbes ist. Aktienmarkt. Als Teil des Kapitalmarktes ist der Aktienmarkt der Markt für Beteiligungskapital in Form von Aktien. Er umfasst die Ausgabe von Aktien (auf dem Primärmarkt) und den Handel mit Aktien (auf dem Sekundärmarkt). Für den börsenmäßigen Aktienhandel (amtlicher Handel, geregelter Markt, Freiverkehr; Neuer Markt) sowie den außerbörslichen Aktienhandel wird vielfach auch der Begr. Aktienmarkt verwendet; es handelt sich dabei aber nur um einen Teilmarkt des Sekundärmarktes. Mit dem DAX wird die Kursentwicklung am deutschen Aktienmarkt ermittelt. Aktiver Transithandel. Transithandel, bei dem der gebietsansässige Transithändler Waren von außerhalb des eigenen Wirtschaftsgebietes an Gebietsfremde in einem anderen Wirtschaftsgebiet verkauft. AKV Allgemeine Kreditvereinbarungen. 323 Akzept. (1) Unterschrift eines Bezogenen (Akzeptant) auf einem Wechsel. Damit wird aus einer Tratte eine vollständige Wechselurkunde. (2) Bez. für einen akzeptierten Wechsel. Der Bezogene hat sich – wechselmäßig – zur Bezahlung des Wechsels bei Fälligkeit verpflichtet. Schuldwechsel. Akzeptakkreditiv, Akzeptierungsakkreditiv oder Wechselakkreditiv. Bei dieser Art von Dokumentenakkreditiv ist die eröffnende Bank (bei einem bestätigten Akkreditiv auch die bestätigende Bank) verpflichtet, bei Vorlage der vereinbarten Dokumente und Erfüllung der Akkreditivbedingungen eine vom Akkreditivbegünstigten (Exporteur) gezogene Tratte zu akzeptieren. Remboursakkreditiv, Negoziationsakkreditiv. Vgl. a. Zahlungsakkreditiv. Akzeptkredit. Kreditleihe. Liegt vor, wenn eine Bank im Rahmen getroffener Kreditabsprachen von „guten Kunden“ auf sie gezogene Wechsel akzeptiert. Dieser Wechsel kann dann vom Wechselaussteller (durch die Akzeptbank im Rahmen eines Diskontkredits) diskontiert werden, womit diesem Bargeld oder/und Buchgeld zufließt. Der Wechselaussteller könnte das Akzept aber auch zum Ausgleich einer Zahlungsverpflichtung gegenüber einem seiner Gläubiger an diesen weitergeben (indossieren). Mit dem Akzeptkredit allein leiht eine Bank dem Aussteller kein Geld, sondern nur ihre Bonität (ihren „guten Namen“). Bedeutsam bei Außenhandelsgeschäften. Analysezertifikat (engl.: certificate of analysis). Qualifizierte Bescheinigung über die chemische Zusammensetzung (Reinheit) einer Ware, z. B. von Rohstoffen, landwirtschaftlichen Produkten, Lebensmitteln. A. werden von öffentlichen Stellen, Instituten, Sachverständigen oder Herstellern der Ware ausgestellt. Sie begleiten im Außenhandel die Ware während des Transportes und werden den Zollbehörden zur Export- und Importabfertigung vorgelegt. Annahmerisiko oder Abnahmerisiko. Es besteht im Außenhandel für den Exporteur. Es liegt in der fristgerechten Annahme (Abnahme) des gelieferten Gutes sowie in der Unterlassung nicht berechtigter (schwer nachprüfbarer) Mängelrügen seitens des Importeurs. Analog dazu besteht ein Lieferungsrisiko für den Importeur. Arbeitslose oder Erwerbslose. Dazu zählen nach den Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) alle Personen innerhalb eines festgelegten Altersabschnittes, die während eines Beobachtungszeitraums nicht erwerbstätig sind, für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehen und Arbeit suchen. In Deutschland gilt als arbeitslos: (1) wer seine Schulpflicht erfüllt hat und keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden hat, (2) wer aus unselbstständiger, selbstständiger oder mithelfender Tätigkeit ausgeschieden und beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet ist und (3) wer sich als Nichterwerbstätiger beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat. Die offizielle Arbeitslosenstatistik wird von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg erstellt. Arbeitslosenquote. Verhältnis der Zahl der Arbeitslosen zu der Zahl der Erwerbspersonen, in Prozent ausgedrückt. Zu den Erwerbspersonen zählen die selbstständig und unselbstständig Erwerbstätigen sowie die Arbeitslosen (die sich 324 als potenzielle Erwerbstätige offiziell gemeldet haben). Der Berechnung der gesamtwirtschaftlichen A. kann die Zahl aller Erwerbspersonen oder nur die Zahl aller unselbstständigen Erwerbspersonen (also ohne die Selbstständigen) zugrunde gelegt werden. Arbeitslosigkeit. Begr. f. d. fehlende Beschäftigungsmöglichkeit eines Teils der arbeitsfähigen und arbeitswilligen, beim herrschenden Lohnniveau auch arbeitsbereiten Arbeitnehmer. Die A. kann durch ein gesamtwirtschaftlich, regional oder sektoral bedingtes Defizit an Arbeitsnachfrage verursacht sein. Bei stark steigender Zahl der Erwerbspersonen kann die A. auch durch einen Arbeitsangebotsüberschuss bedingt sein. In Deutschland werden als arbeitslose Arbeitnehmer grundsätzlich nur diejenigen erfasst, die sich beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet haben. Es ist ein wichtiges Ziel der Wirtschaftspolitik, die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten. Die A. wird neben der absoluten Zahl der Arbeitslosen v. a. durch die Arbeitslosenquote ausgedrückt. Ob das Problem der A. ein anhaltend gravierendes oder vorübergehend nur weniger Besorgnis erregendes ist, ist auch aus der Gegenüberstellung der Zahl der Arbeitslosen und der Zahl der offenen Stellen (erfasst von der Bundesanstalt für Arbeit) ersichtlich. Arbitrage. Begr. f.: (1) Geschäfte zur Gewinn bringenden Ausnutzung von Kurs-, Preis- und Zinsunterschieden an verschiedenen räumlich (bei Kassamärkten) oder zeitlich (bei Terminmärkten) getrennten Teilmärkten zur gleichen Zeit. Die sog. Arbitrageure kaufen auf dem billigsten Markt und verkaufen auf dem teuersten Devisenarbitrage, Wertpapierarbitrage, Warenarbitrage, Zinsarbitrage. A.Geschäfte bedürfen der schnellsten Nachrichtenübermittlung (ermöglicht durch die moderne Informationstechnologie). Als Folge von A.-Geschäften gleichen sich die Preise auf den betroffenen unterschiedlichen Märkten an. Die A. ist im Gegensatz zur Spekulation risikofrei. (2) Schiedsgerichtsbarkeit. Im internationalen Getreidehandel und Überseegeschäft kann nach Maßgabe einer vertraglich vereinbarten Arbitrage-Klausel das Schiedsgericht angerufen werden, um Streitigkeiten aus einer vertraglichen Beziehung zu schlichten; z. B. die Arbitrage der Internationalen Handelskammer und die Hamburger Arbitrage. Seit 1976 gibt es die Schiedsordnung der Vereinten Nationen (UNCITRAL). Arbitrage-Klausel oder Schiedsklausel. Bez. für in (internationale) Handelsverträge aufgenommene Vereinbarung, nach der bei Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern nicht ein staatliches Gericht, sondern ein Schiedsgericht angerufen wird und entscheidet. Aufwertung (Revalvation). Erhöhung des Wertes einer Währung gegenüber einer anderen. Im Falle der Mengennotierung: eine inländische Währungseinheit ist – aufgewertet –, in einer ausländischen Währung ausgedrückt, mehr wert. Im Falle der Preisnotierung: eine ausländische Währungseinheit ist, in der – aufgewerteten – inländischen Währung ausgedrückt, weniger wert; bei der ausländischen Währung kommt es somit zu einer Abwertung. Der Wechselkurs (Leitkurs) steigt im Falle der Mengennotierung und sinkt im Falle der Preisnotierung. Aufwertung der inländischen Währung bedeutet, dass ihre Kaufkraft im Ausland zunimmt. 325 Damit werden Importe billiger und Exporte – für den ausländischen Käufer – teurer. Ausflaggung. Registrierung eines Seeschiffes unter der Flagge eines anderen Staates (Flaggenstaat). Dabei bleibt es bei der (Erst-)Registrierung – mit allen Belastungen – im deutschen Seeschiffsregister (Schiffsregister). In Deutschland wird die A. auf Antrag des Reeders vom Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) für einen bestimmten Zeitraum gestattet. Die A. erfolgt i. d. R. auf der Grundlage eines Bareboat-Chartervertrages. Ein solcher Chartervertrag kann mit einer vom Reeder selbst gegründeten Gesellschaft im Flaggenstaat abgeschlossen werden (um Kostensenkungen zu erreichen und nur den einfacheren schiffsbezogenen Vorschriften sowie allein dem Arbeitsrecht des Flaggenstaates unterworfen zu sein). Ausfuhr (Export). Bez. f. d. Wert der von Ausländern erworbenen inländischen Waren, Dienst- und Faktorleistungen sowie Vermögenstiteln (Kapital). Damit ist i. d. R. deren Verbringung aus dem eigenen Wirtschaftsgebiet in ein fremdes Wirtschaftsgebiet verbunden. Warenexporte werden in der Außenhandelsbilanz, Dienstleistungsexporte in der Dienstleistungsbilanz, Faktorleistungsexporte in der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen erfasst; alle drei A. führen aus der Sicht der Inländer zu Zahlungseingängen. Kapitalexporte werden in der Kapitalbilanz erfasst; sie führen aus der Inlandssicht zu Zahlungsausgängen. Ausfuhrabfertigung. Begr. f. d. zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr bestimmten Ausfuhrsendung, die vom Ausführer oder Versender der Zollstelle gestellt und/oder gemeldet ist. Der Anmelder ist verpflichtet, die entsprechenden Ausfuhrpapiere auszufüllen und vorzulegen. Nach dem ZK und der ZK-DVO ist bei der A. zu unterscheiden nach der Versandabfertigung (bei der zuständigen Binnenzollstelle) und der Ausgangsabfertigung (bei der Grenzzollstelle). Ausfuhragent (Ausfuhrvertreter, Exportagent, Exportvertreter, Exportmakler). International tätiger Handelsvertreter, der Geschäfte zwischen inländischen Herstellern und den auf bestimmte Absatzgebiete (aber nicht auf bestimmte Waren) spezialisierten Ausfuhrhändlern vermittelt. Er ist in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig. Der A. unterhält meist ein Musterlager (Exportmusterlager) der von ihm vertretenen Warenhersteller. Er versorgt Ausfuhrhändler mit Mustern der auszuführenden Waren. Ausfuhrbeschränkung. Begr. f. alle Maßnahmen, durch die der Export von Gütern eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden kann. In Deutschland gilt der Grundsatz der Freiheit des Außenhandels. Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr können aber gem. AWG und AWV durch Rechtsverordnungen eingeschränkt werden: Nach § 5 AWG, um zwischenstaatliche Vereinbarungen zu erfüllen, die durch ein Bundesgesetz gedeckt sind. Nach § 6 AWG, um schädlichen Folgen für die eigene Wirtschaft vorzubeugen oder entgegenzuwirken, wenn diese durch Maßnahmen in fremden Wirtschaftsgebieten drohen oder entstehen. Nach § 7 AWG, um die Sicherheit der Bundesrepublik zu gewährleisten, um eine Störung des friedlichen 326 Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder, um zu verhindern, daß die auswärtigen Beziehungen Deutschlands erheblich beeinträchtigt werden. Dies betrifft z. B. die Ausfuhr oder Durchfuhr von Waffen, Munition und Kriegsgerät sowie zu deren Herstellung geeignete Konstruktionszeichnungen und andere Fertigungsunterlagen. Ausfuhrdeckung. Begr. f. ein Instrument der staatlichen Exportförderung in Deutschland (neben der Fabrikationsrisikodeckung und Sonderdeckungen) – im Rahmen der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. S. Bundesdeckungen im Außenhandel; Hermes-Deckungen. Die A. schützt den Exporteur ab Versand der Ware oder Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor der Uneinbringlichkeit des vertraglich vereinbarten Kaufpreises aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken. Ausführer. Begr. f. jede natürliche oder juristische Person, die eine Ware in fremdes Wirtschaftsgebiet verkauft, selbst ausführt oder ausführen lässt; die Ware also in das fremde Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen lässt. (§ 8 Abs. 1 AWV). Spediteure, Frachtführer, Absender und Versender gelten daher nicht als Ausführer. Ausfuhrerklärung (AE). Ausfuhranmeldung (Anl. A 1 der AWV), die vom Ausführer einer Ware zur Gestellung einer Ausfuhrsendung der Zollstelle vorzulegen ist, unabhängig davon, ob die Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig oder ausfuhrgenehmigungsfrei sind. Zur Ausfuhrabfertigung und zur Durchführung der Ausfuhrüberwachung ist ein Ausführer in Deutschland gem. § 9 Abs. 1 AWV verpflichtet: (1) Der Versandzollstelle jede Ausfuhrsendung unter Vorlage einer AE zu gestellen. (2) Der Ausgangszollstelle die AE auszuhändigen und ihr auf Verlangen die Ausfuhrsendung ebenfalls zu gestellen. Die AE muss mit einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugeteilten Nummer versehen werden. Angaben in der AE unterliegen der strikten Geheimhaltungspflicht (gem. § 203 Bundesstatistikgesetz); sie dürfen nur für Zwecke der Ausfuhrkontrolle und für die Außenhandelsstatistik verwendet werden. Letzterer dient die entsprechende Datenerfassung in erster Linie. Anstelle der AE kann in den bestimmten Fällen der Versandschein oder die Ausfuhrkontrollmeldung (AKM) verwendet werden. Ausfuhrförderung Exportförderung. Ausfuhrgenehmigung. Grundsätzlich ist in Deutschland der Außenwirtschaftsverkehr frei. Außenwirtschaftliche Vorgänge können nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen verboten sein oder einer Genehmigungspflicht unterliegen. Die Ausfuhrgenehmigung ist für jede genehmigungspflichtige Ausfuhr (§ 17 AWG, § 5 AWV) bei der zuständigen Genehmigungsstelle zu beantragen. In Deutschland sind dies: für gewerbliche Waren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); für landwirtschaftliche Erzeugnisse die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Antragsberechtigt ist nur der Ausführer selbst. Ausfuhrhändler (Exporteur); eine Ausfuhrhandel betreibende Person. Der Ausfuhrhändler kauft im Inland Waren auf eigenen Namen und eigene Rechnung 327 und verkauft diese an Abnehmer im Ausland, wiederum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er unterscheidet sich dadurch vom Ausfuhragenten, Ausfuhrmakler, Ausfuhrkommissionär. Ausfuhrhändler sind überwiegend auf bestimmte Absatzländer ausgerichtet. Sie können ihre Geschäfte mit unterschiedlichen Gütern (allgemeiner Ausfuhrhändler, Ausfuhrsortimentshändler) oder nur mit bestimmten Warengruppen (Ausfuhrspezialhändler) abwickeln. Ausfuhrhändler tragen besondere Ausfuhrrisiken, z. B. für Wechselkursveränderungen, lange (Schiffs-) Transportzeiten. Ausfuhrkommissionär (Exportkommissionär, Verkaufskommissionär). Ein Handelsmittler im Außenhandel. Er übernimmt im eigenen Namen, aber für Rechnung eines inländischen Exporteurs den Vertrieb von Waren im Ausland. Dazu dienen Kataloge, Proben, Muster. Der Ausfuhrkommissionär kann auch ein Auslieferungslager (Konsignationslager) unterhalten. Vorteile des Verkaufs über einen Ausfuhrkommissionär liegen darin, dass Kunden im Ausland die Waren vor Ort prüfen und auswählen können; der ausländische Importeur sich eine eigene Lagerhaltung ersparen kann und kurzfristig beliefert wird. Der Ausfuhrkommissionär erhält für seine Leistungen eine Provision (und Auslagenersatz).Vgl. Kommissionäre für den Einkauf oder Verkauf im Außenhandel. Ausfuhrkontrolle. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zentrale Genehmigungsbehörde im komplexen System der Exportkontrollpolitik der Bundesregierung. Das BAFA arbeitet mit den Überwachungs- und Ermittlungsbehörden zusammen; insb. mit den verschiedenen Zolldienststellen. Ausfuhrüberwachung. Nach gemeinschaftlichem (EG) und deutschem Außenwirtschaftsrecht sind bei Ausfuhren von Waren Maßnahmen zur Kontrolle (Ausfuhrbeschränkungen) vorgesehen. Für die Ausfuhrüberwachung sind die Zollbehörden (gem. § 10 AWV) zuständig. Diese haben die Zulässigkeit der Ausfuhren (nach Maßgabe der Ausfuhrgenehmigung und sonstiger Dokumente über die Ausfuhrsendung und den Ausführer) sowie die Einhaltung von Ausfuhrverboten zu überprüfen. Die Ausfuhrüberwachung dient insbesondere auch der Überwachung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland und der Erstellung der Außenhandelsstatistik. Ausfuhrverfahren. Begr. f. die bei der Ausfuhr zu beachtenden Vorschriften (der Außenhandelsstatistik, des Außenwirtschafts- und Zollrechts, sowie des Umsatzsteuerund Verbrauchsteuerrechts) zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen und Erteilung von Genehmigungen. Ausfuhrzoll. Zoll, der aufgrund zollrechtlicher bzw. zolltariflicher Vorschriften auf ausgeführte Waren erhoben wird. Er dient zur Drosselung der Ausfuhr (z. B. nicht regenerierbarer Rohstoffe), zur Sicherung des Inlandsbedarfs an bestimmten Waren und Erzeugnissen sowie zur Begünstigung der Verarbeitung der betroffenen Güter im eigenen Zollgebiet. Der Ausfuhrzoll kann auch zum Abbau eines Ausfuhrüberschusses oder zur Erhöhung der Staatseinnahmen eingesetzt werden (Finanzzoll). In der EU gibt es keine Ausfuhrzölle. 328 Ausfuhrzollstelle. (Frühere Bez.: Versandzollstelle). Nach dem Zollrecht der EG (Inkrafttreten des ZK am 01.01.1994) und nach dem deutschen AWG Begr. f. das Hauptzollamt, das für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder an dem die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Ausnahmsweise kann auf einen begründeten Antrag hin das zuständige Hauptzollamt auch eine andere Zollstelle (für einzelne Ausführer oder für bestimmte Ausfuhrsendungen) als Ausfuhrzollstelle schriftlich zulassen. Bei der Ausfuhrzollstelle sind Ausfuhranmeldung bzw. Ausfuhrerklärung vorzulegen; im Falle des Exports von Agrarerzeugnissen die Ausfuhrlizenz. Auskunftsstellen für den Außenhandel. In Deutschland und weltweit stehen tausende solcher Auskunftsstellen zur Verfügung. Dazu zählten die einschlägigen Ministerium (z. B. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt), die Zollbehörden, die Industrie- und Handelskammern, Außenhandelszentren und -vereinigungen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Auslandshandelskammern (E-Trade-Center), Botschaften, Konsulate, Auslandsvertretungen der deutschen Messegesellschaften (AUMA). Ausland. Gebiet jenseits der Grenzen eines Staates. Fremdes Wirtschaftsgebiet. Ausländer. (1) In Deutschland gem. Ausländergesetz jede Person, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. (2) Im außenwirtschaftsrechlichen Sinne und im Sinne der VGR sind Ausländer Gebietsfremde. Ausländerbeschäftigung. In Deutschland bedürfen Arbeitnehmer, die nicht Deutsche i. S. d. Art. 116 GG sind, zur Ausübung einer Beschäftigung einer Erlaubnis seitens der Bundesanstalt für Arbeit/des zuständigen Arbeitsamtes. Dies gilt, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen nicht etwas anderes vorsehen. Ausländern aus Drittstaaten kann eine Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls erteilt werden. Ausländer, die Staatsangehörige eines EUMitgliedstaates sind, genießen Freizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt; desgleichen ihre Familienangehörigen. Ausländerkonten. Konten von Gebietsfremden bei monetären Finanzinstituten im inländischen Wirtschaftsgebiet. In Deutschland dürfen Ausländerkonten uneingeschränkt in Euro oder in ausländischen Währungen geführt werden. Diese Konten und die über sie laufenden Zahlungen unterliegen aber der Meldepflicht gem. Außenwirtschaftsverordnung. Gewisse kontobezogene Vorgänge können gem. Außenwirtschaftsgesetz auch einer Genehmigungspflicht oder gar einem Verbot unterworfen werden. Ausländischer Abnehmer. Begr. d. deutschen Umsatzsteuerrechts. Gem. § 6 Abs. 2 UStG ist ausländischer Abnehmer, (1) wer seinen Wohnort oder Sitz im Ausland hat (ausgenommen die im § 1 Abs. 3 UStG genannten Zollgebiete) und (2) eine Zweigniederlassung eines im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Zollgebiete ansässigen Unternehmens, das seinen Sitz im Ausland hat (die genannten Zollgebiete wiederum ausgenommen). Ausländischer Auftraggeber - ausländischer Abnehmer. 329 Ausländische Tochtergesellschaft. Nach dem deutschen Außensteuerrecht Begr. f. ein wirtschaftliches und rechtsfähiges Gebilde im Ausland, dessen Kapitalanteile teilweise oder gänzlich von inländischen Muttergesellschaften (die dem deutschen Steuerrecht unterliegen) gehalten werden. Auslandsagent (Außenhandelsvertreter). Begr. f. den rechtlich selbstständigen Handelsmittler (Absatzmittler) im Außenhandel. Er ist in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig. Ein Auslandsagent ist Vermittlungsagent, wenn er nur die Rolle eines Vermittlers zwischen Lieferant und Abnehmer innehat. Er ist Abschlussagent, wenn zu seinem Aufgabenbereich auch die General- bzw. Alleinvertretung gehört; in diesem Fall unterhält er i. d. R. auch Auslieferungslager und Ausstellungsräume. Auslandsanleihe. Begr. f. Anleihe, die im Inland von einem Ausländer (dazu zählen auch ausländische Tochterunternehmen inländischer Unternehmen) emittiert wird. Dabei kann es sich z. B. um eine Euro-Auslandsanleihe (Denomination, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in Euro) oder um eine Währungsanleihe (Denomination, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in fremder Währung) handeln. Eine Auslandsanleihe unterliegt inländischem Recht. Die Platzierung erfolgt überwiegend im Inland. Das Anleihekonsortium besteht i. d. R. aus inländischen Banken und Emissionshäusern. Auslandsbanken. (1) Zweigstellen ausländischer Banken in Deutschland. (2) Inländische Banken, die sich im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken befinden. Bei Auslandsbanken dominieren das Auslandsgeschäft (Export- und Importfinanzierungen, Devisenhandel, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland) und die Beziehungen zu anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel). Auslandshandelskammern (AHK). Vereinigungen, die analog zu den Industrieund Handelskammern errichtet wurden. Ihre Aufgabe besteht in der Entwicklung und Förderung der Außenwirtschaftsbeziehungen – meist mit staatlicher Unterstützung. Sie unterhalten enge Verbindungen zu den nationalen diplomatischen Vertretungen im Ausland. (1) Deutsche Auslandshandelskammern (AHKn): Sind privatrechtliche Vereinigungen (von Kaufleuten, Unternehmen und sonstigen Organisationen – wie Branchenverbänden – aus Deutschland und dem jeweiligen Gastland); organisiert nach dem Recht des jeweiligen Gastlandes. Diese „Delegierten der deutschen Wirtschaft“ decken weltweit (zurzeit gibt es 110 AHK-Büros) einen umfangreichen Aufgabenbereich ab: Auskunftserteilung über außenwirtschaftlich relevante Vorschriften und Entwicklungen (zu Investitionsförderungsmaßnahmen, zum Niederlassungs- und Steuerecht u. a.), Dienstleistungen bei der Anbahnung und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (z. B. bei Joint Ventures), Vertretung bei Auslandsmessen und -Ausstellungen. 97 % des Auslandsumsatzes der deutschen Wirtschaft entfallen auf Länder mit AHK-Präsenz. Im Jahre 2001 gab es in rund 80 Ländern mehr als 40.000 AHK-Mitglieder; mitbetreut vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). In der Russischen Föderation gibt es zurzeit 4 deutsche AHKn; s. Delegation der deutschen Wirtschaft. 330 (2) Ausländische Auslandshandelskammern: Nach Landesrecht gegründete Vereine oder Körperschaften mit Sitz in Deutschland. Mitglieder sind meist deutsche Personen oder Firmen; aus ihrem Kreis stammt auch die Geschäftsführung. Ausländische Auslandshandelskammern werden von den ausländischen Organisationen der Wirtschaft anerkannt und vertreten die wirtschaftlichen Interessen des Partnerstaates in Deutschland. (3) Paritätische Auslandshandelskammern: Sie sind nach dem Recht des Landes gegründet, in dem sie ihren Sitz haben. Geschäftsführung und Gesellschafter setzen sich zu gleichen Teilen aus Personen und Firmen beider Staaten zusammen. www.ahk.de Auslandsinvestition. Übertragung von inländischem Kapital ins Ausland. Dies geschieht in Form von: (1) Direktinvestitionen, z. B. durch den Erwerb oder die Errichtung von Betriebstätten; Beteiligung an Unternehmen mit dem Ziel, auf die dortige Unternehmenspolitik entscheidenden Einfluss zu nehmen. S. a. Beauftragter für Auslandsinvestitionen in Deutschland. (2) Portfolio-Investitionen (Wertpapieranlagen), z. B. durch den Erwerb von Investmentzertifikaten, Obligationen; auch von Aktien, sofern damit kein wesentlicher Einfluss auf die Unternehmenspolitik der AG genommen wird. Vgl. dazu Kapitalbilanz. Auslandsmarkt fremdes Wirtschaftsgebiet. Auslandsmesseförderung. In Deutschland fördert der Bund (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft) die Teilnahme an rd. 200 Ausstellungen und Messen mit einem eigenen Auslandsmesseprogramm. Die Beteiligungsvorhaben werden im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und von AUMA in Printform und im Internet veröffentlicht. Ergänzend dazu unterstützen auch die Bundesländer exportinteressierte Unternehmen, insb. kleinere und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz im jeweiligen Bundesland haben. Gefördert wird auch die Teilnahme an den internationalen Messen in Deutschland. Förderfähig sind alle im AUMA-Handbuch „Messeplatz Deutschland“ aufgeführten Ausstellungen und Messen. Förderanträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Messebeginn bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, einzureichen. Über die Möglichkeiten und Förderungen der Beteiligung an Auslandsmessen informieren die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer, zuständigen Referate der (Wirtschaft-)Ministerien und Auslandshandelskammern. Auslandsniederlassung. Begr. f. die von einem Gebietsansässigen in einem fremden Wirtschaftsgebiet unterhaltene gewerbliche Niederlassung. Als Niederlassung gelten die Geschäftsräume (Betriebsstätten) eines Kaufmannes. Es handelt sich um eine gewerbliche Niederlassung, wenn mit ihr dauerhafte wirtschaftliche Bindungen geschaffen werden. Auslandsniederlassungen sind nach deutschem Auslandssteuerrecht grundsätzlich unbeschränkt zulässig. Einkünfte, die in Auslandsniederlassungen erzielt werden, unterliegen in Deutschland der 331 Besteuerung. Da sie auch im ausländischen (Quellen-) Staat besteuert werden, greift die Doppelbesteuerung. Vgl. Doppelbesteuerungsabkommen. Auslandsschulden. Begr. f. die Summe der Verbindlichkeiten von Gebietsansässigen/eines Landes gegenüber Gebietsfremden/der Übrigen Welt. Zu unterscheiden von der Auslandsverschuldung, die sich als Differenz aus Auslandsverbindlichkeiten und Auslandsforderungen ergibt. Auslandstochtergesellschaft. Ausländische Tochtergesellschaft. Auslandsvereine. Diese bieten Exporteuren und Importeuren wertvolle Dienste bei der Förderung ihrer Außenhandelsgeschäfte (v.a. im Hinblick auf Kontakte und Akquisition). Sie unterhalten enge Beziehungen zu deutschen Ministerien, Botschaften und Konsulaten, zu diplomatischen Vertretungen in Deutschland. Auslandsvereine gewähren aber auch verbandswirtschaftlichen Vertretungen, staatlichen Stellen, internationalen Organisationen, Studienund Forschungseinrichtungen Zugang zu ihren Informationen. Auslandsverschuldung. Begr. f. den Nettobestand an Verbindlichkeiten von Gebietsansässigen/eines Landes gegenüber Gebietsfremden/der Übrigen Welt. Die Auslandsverschuldung verringert sich durch Kapitalexporte, sie erhöht sich durch Kapitalimporte. Zurzeit ist Russland ein Netto-Auslandsschuldner; Deutschland ein Netto-Auslandsgläubiger. Außenhandelsfinanzierung. Der Begr. umfasst i. w. S. die internationalen Zahlungs- und Finanzierungsinstrumente sowie die damit zusammenhängenden Sicherungsinstrumente; i. e. S. die Finanzierung der Ausfuhr und der Einfuhr. S. Auslandszahlungsverkehr, kurzfristige Außenhandelsfinanzierung, mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung. Außenhandelsstatistik. Sie wird in Deutschland auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowie diverser EU-Verordnungen vom Statistischen Bundesamt erstellt. Es werden grundsätzlich alle körperlich in das und aus dem Wirtschaftsgebiet verbrachten Waren erhoben und nachgewiesen; somit auch unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung abgewickelte Transaktionen. Die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik beruhen i. d. R. auf den direkten Angaben der Exporteure und Importeure. Diese Daten werden v. a. von den Zoll-Dienststellen unmittelbar an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Außenhandelsunternehmen. Unternehmen, die sich in erster Linie mit der Ausfuhr und Einfuhr von Waren befassen. Sie sind meist auf bestimmte Produktgruppen und/oder Länder spezialisiert, zunehmend auch auf Nebenleistungen, wie Beratung (z. B. zur Exportfinanzierung und -versicherung), Service, Softwarebereitstellung, Lizenzübertragung, Speditionsvermittlung u.a. Außenmarkt. Bez. für internationalen Finanzmarkt, der sich außerhalb des hoheitlichen Geltungsgebietes einer Währung befindet. Offshore-Finanzzentren, Euro-Markt (Euro-Geld-/Kapital-/Kredit-Markt). Außenwirtschaft. Begr. f.: (1) alle wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft zu anderen Volkswirtschaften (zur übrigen Welt). (2) alle wirtschaftlichen Beziehungen eines Unternehmens des eigenen Wirtschaftsgebietes 332 zu Partnern (Unternehmen, Institutionen oder staatlichen Stellen) in fremden Wirtschaftsgebieten (betriebliche Außenwirtschaft). Außenwirtschaftsverkehr. Begr. (gem. § 1 AWG) f. den gesamten Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie den Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen. Er ist in Deutschland grundsätzlich frei. Er unterliegt nur den Beschränkungen, die nach deutschem und Gemeinschaftsrecht ausdrücklich angeordnet sind. Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA). Sitz: Köln. Unterhält eine umfassende Datenbank und bietet stets aktuelle Informationsdienste zu nationalen und internationalen Messe-Terminen, Beteiligungen, -Daten, -Kosten, -Adressen, -Links. Veröffentlicht AUMAHandbücher und gewährt Zugriff auf umfassende Literaturbestände der eigenen Bibliothek. http://www.auma.de Auszahlungsakkreditiv oder Zahlungsakkreditiv. d/p credit. Kann ein Sichtakkreditiv oder ein Deferred Payment Akkreditiv (ein Nachsichtakkreditiv) sein. AuWi. Akronym der IHK Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und Unternehmensführung mbH. Sitz: Berlin. Sie ist Koordinator und ServiceDienstleister für eine Vielzahl von Projekten. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf die Erschließung ausländischer Märkte auf der Grundlage der Informationsbündelung und -weitergabe, insb. an kleine und mittelständische Unternehmen. Zu ihren Schwerpunktregionen zählt u. a. Osteuropa. http://www.ihk-gmbh.com B Baltic International and Maritime Council – BIMCO (engl.). Internationale Organisation, die sich mit allen wichtigen Fragen der internationalen Seeschifffahrt befasst. Ihr gehören fast 1000 Reeder (die über 60 % der Welthandelsflotte kontrollieren), über 1500 Schiffsmakler und -vertreter, 100 Club- und assoziierte Mitglieder aus über 100 Ländern an. Gegr. 1905. Sitz: Kopenhagen, Dänemark. BIMCO informiert die Mitglieder über die neuesten Entwicklungen und vertritt deren Interessen, auch gegenüber internationalen Organisationen, regionalen und nationalen Behörden; wirkt an der Entwicklung und Änderung von einschlägigen Regularien und gesetzlichen Bestimmungen mit. http://www.bimco.dk Bankakzept. Bez. für einen von einem Unternehmen auf ein Finanzinstitut gezogenen und von diesem angenommenen Wechsel zur Beschaffung eines kurzfristigen Darlehens. Ein solcher Wechsel ist ein erstklassiges Zahlungsmittel; bedeutsam im Außenhandel. Bankbürgschaft. Ist eine akzessorische Verpflichtung eines Finanzinstituts in Form einer Bürgschaft, die zur Sicherstellung einer gegen den Hauptschuldner 333 bereits entstandenen oder noch entstehenden Forderung abgeben wird. Grundlage für einen Avalkredit. Gegensatz: Bankgarantie. Bankensystem. Bez. f. alle Banken in einer Volkswirtschaft. Das Bankensystem schließt die Zentralbank und alle Geld- und Kreditinstitute (Geschäftsbanken) ein. Bankgarantie. Abstraktes, d. h. unabhängig von einer zugrunde liegenden Zahlungsverpflichtung bestehendes Zahlungsversprechen eines Finanzinstitutes. Damit wird garantiert, dass die Gewährleistung bzw. Haftung dafür übernommen wird, dass ein bestimmter Erfolg eintritt bzw. ein bestimmter Schaden nicht eintritt. Im Außenhandel von besonderer Bedeutung; zur Absicherung von Zahlungsrisiken (Zahlungsgarantie) oder zur Begründung einer Ausfallhaftung im Falle einer nicht plangemäßen Abwicklung eines Geschäfts. Der Garant haftet selbstschuldnerisch, d. h. er kann keine Einwendungen gegen seine Zahlungspflicht aus dem Grundgeschäft der Außenhandelspartner erheben. Er hat auf erstes Anfordern seine Zahlungspflicht zu erfüllen. Bank-zu-Bank-Kredit. Im Interbankenhandel gewährtes Darlehen. Bannbruch. Begr. aus dem Zollrecht für die verbotswidrige Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Gegenständen. Barakkreditiv. Auch glattes, offenes oder einfaches Akkreditiv genannt. Dabei wird dem Akkreditivbegünstigten der Geldbetrag ohne besondere Gegenleistung ausgezahlt. Dazu ist i. d. R. die Vorlage eines Ausweispapiers und die Leistung einer Unterschrift ausreichend. Das Barakkreditiv kann verwendet werden, um einem Geschäftspartner eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung zu stellen; es kann aber auch auf den Akkreditivsteller selbst eröffnet werden. Bareboat-Charter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim Bareboat-Charter überlässt der Vermieter (Vercharterer) dem Mieter (Charterer) das Schiff gegen Zahlung des vereinbarten Charterentgelts für einen bestimmten (meist längeren) Zeitraum (Zeitcharter). Im Chartervertrag wird vereinbart, dass der Charterer das Schiff selbst als Verfrachter voll verantwortlich betreibt; d. h. er stellt Kapitän, Mannschaft, Ausrüstung und trägt die Betriebskosten; allerdings ohne die Amortisation (Abschreibung für Abnutzung) und Versicherung. Bargeld. Dazu zählen Banknoten und Scheidemünzen. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Es kann nur von der Zentralbank geschaffen werden (im Unterschied zum Buchgeld). Auch das außerhalb des inländischen Bankensystems umlaufende Bargeld zählt zur Geldmenge (M 1). Barge-Verkehr. Lash(Leichter)-Verkehr. Barge (engl.): Barkasse, flaches Flussoder Kanalboot, Lastkahn. Basishafen. Als Basishafen wird (in der Konferenzschifffahrt) der Haupthafen eines Seeguttransportes bezeichnet; er ist maßgebend für die Berechnung der Basisfracht (Grundfracht). Für den Transport der Güter an andere Küstenplätze, die von den Konferenzschiffen nicht angelaufen werden, fallen Anschlussfrachten an. Diese Güter werden im Basishafen auf andere Schiffe bzw. andere Verkehrsmittel umgeladen. Die Schifffahrtskonferenz bestimmt die maximale wie die minimale Höhe der Basisfracht und der Zuschläge. 334 Beförderer. Bez. für die gewerblich tätige Person, welche den Transport von Waren in eigener Verantwortung für fremde Rechnung tatsächlich durchführt. Befrachter. Im Seefrachtgeschäft ist Befrachter, wer mit dem Verfrachter einen Seefrachtvertrag abschließt (kann z. B. ein Exporteur sein). Befrachter und Ablader müssen nicht identisch sein. Befrachter kann auch ein Spediteur sein. Bei anderen Transportgeschäften wird der Befrachter als „frachtbriefgemäßer“ Absender der Ware bezeichnet. Begleitpapiere. Allg. Bez. für die eine Ware begleitenden Frachtpapiere, die dem im Frachtbrief angegebenen Empfänger mit der Ware übergeben werden. Bestätigtes Akkreditiv. Diese Art des Dokumentenakkreditivs liegt vor, wenn neben der eröffnenden Bank (Akkreditivbank; der Bank des Importeurs) auch die bestätigende Bank (Akkreditivstelle; die Bank des Exporteurs oder eine Korrespondenzbank) gegenüber dem Akkreditivbegünstigten (Exporteur) ein schriftliches abstraktes Schuldversprechen abgegeben hat. Bestellerkredit. Im Außenhandel üblicher, i. d. R. mittel- oder langfristiger Kredit, den ein inländisches Finanzierungsinstitut einem ausländischen Importeur (oder dessen Bank; Bank-zu-Bank-Kredit) zur Ablösung einer Exportforderung eines inländischen Exporteurs gewährt. Bestimmungsland. Begr. d. Außenwirtschaftsrechts (§ 8 Abs. 5 AWV) für das Land, in das die aus einem anderen Land ausgeführten Waren verbracht oder in dem diese Waren bearbeitet, verarbeitet oder verbraucht werden sollen. Bestimmungszollstelle. Zollstelle im Bestimmungsland, bei der die Waren, die im Versandverfahren befördert wurden, erneut zu gestellen sind. I. d. R. endet das Versandverfahren bei der Bestimmungszollstelle (meistens eine Binnenzollstelle). Betrieb. Begriff für das örtlich, technisch und organisatorisch einheitliche wirtschaftliche Gebilde zur Hervorbringung von Waren und Dienstleistungen. Zu unterscheiden vom Begriff der Unternehmung, der zusätzlich die rechtliche und wirtschaftlich-finanzielle Einheit bezeichnet. Betriebe können Teilbereiche einer Unternehmung sein. Bezetteln. Begr. aus dem (internationalen) Transportwesen für die Anbringung von angehängten, aufgeklebten oder angenagelten Zetteln oder Karten (mit der Angabe von Packstücknummer, Bestimmungsstation u. Ä. m.) auf Stückgütern. Bietungsgarantie. Angebots- oder Offertgarantie (engl.: tender guarantee). Besondere Form der Bankgarantie, die insb. bei internationalen Ausschreibungen gefordert bzw. gegeben wird. Das bietende Unternehmen legt dann zusammen mit seinem Angebot eine Bietungsgarantie eines Kreditinstituts vor. Die Bietungsgarantie dient der Absicherung der ausschreibenden Stelle v. a. vor den finanziellen Folgen des Risikos, dass ein Bieter sein Angebot vorzeitig zurückzieht, es nachträglich ändert oder sich weigert, nach Zuschlag den Vertrag zu unterzeichnen (und deshalb eine Neuausschreibung vorgenommen werden muss). Die Höhe der Bietungsgarantie liegt i. d. R. zwischen 2 bis 5 % des Auftragswertes. Die Laufzeit richtet sich nach der Bindefrist des Angebots; sie beträgt häufig drei Monate. 335 Bilaterale Geschäfte (engl.: bilateral procedure). Begr. f. das Verfahren bei Offenmarktgeschäften des ESZB, bei dem eine nationale Zentralbank oder die EZB nur mit einem oder wenigen Partnern direkt Geschäfte abschließt (also ohne Tenderverfahren); dazu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Marktvermittler durchgeführt werden. Bilaterale Geschäfte werden bei Feinsteuerungsoperationen und strukturellen Operationen getätigt. Billigflagge. Begr. f. Länder, unter deren Flagge ausländische Reeder ihre Schiffe fahren lassen, um in den Genuss besonderer wirtschaftlicher Vorteile zu gelangen: niedrige Steuern, Löhne und Sozialabgaben; Umgehung internationaler Abkommen und nationaler Schutzmaßnahmen. Der Begriff Billigflagge wird heute auch auf andere Verkehrsmittel ausgedehnt. Bill of lading (B/L). Konnossement. Binnenhandel. Begr. f. den Warenverkehr, der innerhalb des eigenen Wirtschaftsgebietes abgewickelt wird. Binnenmarkt. Inländisches Wirtschaftsgebiet, innerhalb dessen für die Produktion, den Handel und den Einsatz der Produktionsfaktoren die gleichen ökonomischen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und deshalb ein einheitlicher Markt entstanden ist. Binnenschifffahrt. Sie befasst sich mit der gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen mit Schiffen auf Binnengewässern (Flüssen, Kanälen, Seen). Die Binnenschifffahrt ist im Außenhandel für den Exporteur als Vortransportsystem – vor allem für Massengüter (Rohstoffe) und Container – zu den Seehäfen und für den Importeur als Nachtransportsystem von den Seehäfen ins Binnenland bedeutsam. Black List. „Schwarze“ Boykottliste, nach der es keine Wirtschaftsbeziehungen zu bestimmten Unternehmen geben soll; z. B. die Black List der Arabischen Liga. Nach dieser sollen keine Waren in die dem Boykottkomitee der Arabischen Liga angehörenden Staaten eingeführt werden, deren Hersteller enge wirtschaftliche Beziehungen mit Israel unterhalten. Black List-Klauseln untersagen Wirtschaftsbeziehungen zu bestimmten Unternehmen. § 4a der deutschen AWV untersagt Gebietsansässigen die Abgabe von Erklärungen jeder Art, die Boykott gegenüber einem anderen Staat im Außenwirtschaftsverkehr bedeuten würden. Bonität. Kreditwürdigkeit. Bordkonnossement, An-Bord-Konnossement, (engl.) Shipped on Board Bill of Lading/Shipped on Board B/L. Börse. Organisierter Markt, auf dem vertretbare (fungible) Sachen (z. B. Waren, Devisen, Wertpapiere, Futures, Optionen) nach bestimmten Regeln (hinsichtlich des Ortes, der Zeit, der Marktteilnehmer und des Ablaufs) gehandelt werden. Die Feststellung der Preise oder Kurse der gehandelten Objekte richtet sich nach Angebot und Nachfrage. In Deutschland gibt es acht Wertpapierbörsen, fünf Devisenbörsen und eine Wertpapierterminbörse (Eurex®). Börsenarten. Es wird unterschieden: nach der Art der gehandelten Güter zwischen Wertpapier- oder Effektenbörsen, Devisenbörsen und Warenbörsen; nach der 336 Geschäftsform zwischen Börsen für Kassageschäfte und Börsen für Termingeschäfte bzw. spezielle Termingeschäfte (z. B. Optionsbörsen); nach der Anwesenheit/Abwesenheit am/vom Börsenplatz (im Börsensaal) der am Handel Beteiligten zwischen Präsenzbörsen und Computerbörsen; nach dem Sitz der Börse zwischen Inlandsbörsen und Auslandsbörsen. Die jeweils führende Börse eines Landes oder eines größeren Wirtschaftsraumes wird als Zentral- oder Leitbörse bezeichnet. BRT. Bruttoregistertonne. brutto für netto (b. f. n.). Handelsklausel, nach welcher der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware einschließlich Verpackung (Tara) berechnet wird. Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (BIP). Wert aller Güter (Waren und Dienstleistungen), die in einem bestimmten Zeitraum (einem Jahr) im inländischen Wirtschaftsgebiet produziert werden (unabhängig davon, ob von Inländern oder von Ausländern erwirtschaftet). Ausdruck der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft, erfasst gem. dem Inlandskonzept. Bruttonationaleinkommen (Bruttoinländereinkommen) zu Marktpreisen. Bruttonationalprodukt zu Marktpreisen (BNP); in Deutschland bis 1999 als Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen (BSP) bezeichnet. Das BNP stellt den Wert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) dar, der in einem bestimmten Zeitraum (einem Jahr) von Inländern erwirtschaftet wird (zum größten Teil im Inland, teilweise aber auch im Ausland). Ausdruck der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft, erfasst gem. dem Inländerkonzept. Bruttoregistertonne (BRT). Maßeinheit für den gesamten umbauten Raum eines Schiffes. 1 BRT = 2,8316 cbm. Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen (BSP). Frühere Bez. f. Bruttonationalprodukt zu Marktpreisen. Buchgeld oder Giralgeld. Geld, das nur in den Geschäftsbüchern der Banken erscheint; gehalten als jederzeit fällige Guthaben auf den Girokonten (Sichteinlagen) der Bankkunden. Über Buchgeld wird mittels Überweisung, Scheck oder Lastschrift – also bargeldlos – verfügt. Buchgeld entsteht durch die Geldschöpfung der Banken; es kann jederzeit in Bargeld umgetauscht werden. Bürgschaft. Rechtlich einseitig verpflichtender Vertrag (§§ 765 ff. BGB und §§ 349 ff. HGB), durch den sich der Bürge dem Gläubiger (z. B. einem Exporteur) eines Dritten (z. B. einem Importeur als Hauptschuldner) gegenüber verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit dieses Dritten einzustehen. Bürgschaften sind im Außenhandel i. d. R. nicht gebräuchlich. Die Bürgschaft unterscheidet sich grundsätzlich von der Garantie. Business-to-Business steht allgemein für Beziehungen zwischen (mindestens zwei) Unternehmen, im Gegensatz zu Beziehungen zwischen Unternehmen und anderen Gruppen (z. B. Konsumenten (Business-to-Consumer), also Privatpersonen als Kunden, Mitarbeitern oder der öffentlichen Verwaltung). Business-to-Business wird mit B2B oder auch B-to-B abgekürzt. 337 C Cargo oder Frachtgut. Ladung. Carnet ATA (ATA-Verfahren). Internationaler Zollpassierschein. Gilt für bestimmte Waren im Falle einer vorübergehenden Einfuhr oder Ausfuhr wie auch bei der Wiedereinfuhr in diejenigen Länder, die sich dem gemeinschaftlichen Versandverfahren angeschlossen haben; z. B. für zollpflichtige Warenmuster, Ausstellungs- und Messegut, Gegenstände der Berufsausrüstung. Das Carnet ATA dient der Erleichterung der nur vorübergehenden Verbringung von Waren ins Ausland, da bei seiner Benutzung die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben entfällt, sowie keine besonderen Zollanmeldungen in den Einfuhrländern auszufertigen sind. Carnеt TIR. (TIR-Verfahren). Internationaler Zollpassierschein; zur Erleichterung der Transporte, die ohne Warenumladung (unter Zollverschluss) über eine oder mehrere Grenzen hinweg erfolgen. Die Straßenfahrzeuge oder Behälter sind mit TIR-Tafeln versehen. Der Transport findet von der Abgangzollstelle in einem Land bis zur Bestimmungszollstelle in einem anderen Land statt; dabei muss der Transport auf mindestens einer Teilstrecke auf der Straße erfolgen. Vorteil: Bevorzugte Zollabfertigung an den Grenzübergängen. Der Carnet TIR-Inhaber muss der Zollbehörde keine Sicherheiten bzw. Zahlungen leisten, da die Spitzenverbände der Fahrzeughalter eine Bürgschaft für die auf den beförderten Waren ruhenden Zollabgaben übernommen haben. Carrier`s Haulage (CH). International gebräuchliche Klausel in Seefrachtverträgen. CH besagt, dass der Reeder/Verfrachter dem Absender einen leeren Container an einem gewünschten Ort und zum gewünschten Zeitpunkt bereitstellt. Der Absender belädt den Container. Danach befördert der Verfrachter den Container zum Ladehafen oder liefert ihn an einen vom Empfänger zu bestimmenden Ort. Von dort holt der Verfrachter den Container nach seiner Entladung durch den Empfänger wieder ab. Cash-and-Carry-Großhandel (CC). Betriebsform des Großhandels. In großflächigen Abhollagern wird ein sehr breites Warensortiment angeboten. Die Kunden (Einzelhändler, Gewerbetreibende, Großverbraucher) wählen nach dem Prinzip der Selbstbedienung die gewünschten Waren aus, bezahlen diese an der Kasse und transportieren den Einkauf selbst an ihren Standort. Chart. Graphische Darstellung von in der Vergangenheit beobachteten Datenreihen, wie z. B. Kursverläufe und Umsatzvolumina einzelner Wertpapiere, Devisen oder Börsenindices. Sie können in unterschiedlichen Arten (z. B. als Linien- oder Balkencharts) wie auch für verschiedene Zeiträume (z. B. als Tages-, Wochen-, Monats- und Jahrescharts) dargestellt werden. Charterpartie, (engl.) charter party (C/P). Die über einen Chartervertrag ausgestellte Beweisurkunde. Jede Vertragspartei erhält ein Belegstück der „carta partita“, der im Zickzack zerschnittenen Doppelurkunde. Die C/P entspricht dem Frachtbrief im Landfrachtgeschäft. 338 Charterverkehr. Verkehr mit Transportfahrzeugen (v. a. mit Schiffen; auch mit Flugzeugen), deren Kapazität ganz oder teilweise, einmalig, wiederholt oder für eine bestimmte Zeit – und i. d. R. mit Personal – gemietet oder gepachtet wird. Combined Transport B/L, CT-B/L – Multimodales Transportkonnossement. Containerklausel – Stauwahlklausel (Linien-Konnossement); (engl.) Unitization Clause–Bill of Lading – Optional Stowage. International gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt hinsichtlich der Abwicklungsform von Containerladungen. Containerverkehr. Stückgutverkehr, bei dem Container als Normverpackung verwendet werden. Durch größere und gut transportierbare Ladungseinheiten wurde der Stückgutverkehr erheblich verbessert und beschleunigt. Man unterscheidet im Wesentlichen folgende Arten des Containerverkehrs: (1) Haus/Haus-Verkehr (vom Betrieb des Lieferanten bis zum Betrieb des Empfängers); (2) Haus/Pier bzw. Pier/Haus-Verkehr (z. B. vom Standort des Exporteurs bis zum Seehafen bzw. vom Seehafen bis zum Standort des Importeurs); (3) Pier/Pier-Verkehr (z. B. vom heimischen Verschiffungshafen zum überseeischen Bestimmungshafen); (4) Lash(Leichter)-Verkehr. Custody B/L – Lagerhallen- oder Lagerhalterkonnossement. D d/a credit – Dokumente gegen Akzept auf Akkreditivbasis. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur erhält bei diesem Akkreditiv (Wechselakkreditiv) bereits eine gewisse Zeit vor dem Versand der Ware eine Akzeptzusage eines Kreditinstituts. Damit ist für ihn die Zahlung gesichert, das Annahmerisiko vermieden – wie beim d/p credit auch. Der Exporteur räumt aber mit d/a credit dem Importeur ein Zahlungsziel ein. Er übernimmt die Finanzierung für die Dauer des Transports und die Zeit bis zur Fälligkeit des Wechsels. Der Exporteur erhält bei Vorlage der akkreditivgemäßen Dokumente ein Bankakzept. Er verliert damit die Verfügungsgewalt über die Ware, kann aber seine Lieferantenkreditgewährung gut refinanzieren. Zahlungsverkehr und Kreditgeschäft gehen hier ineinander über. d/a inkasso. Dokumenteninkasso. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr (Dokumente gegen Akzept), mit der sich der Importeur verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Übergabe der die Ware verkörpernden Dokumente einen Wechsel zu akzeptieren, der ihm von der mit der Zahlungsabwicklung beauftragten Bank vorgelegt wird. Diese wird vom Exporteur aufgrund eines Geschäftsbesorgungsauftrags ohne eigene Verpflichtung – wie beim d/p inkasso – zur Gewährleistung der Zahlungssicherheit eingeschaltet; der Importeur erhält die Dokumente somit nicht direkt vom Exporteur. Darlehen. Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der vertraglichen Vereinbarung, dass der Empfänger das Empfangene in gleicher Art, Güte und Menge zurückerstattet. Somit ist jeder Kredit, mit dem Bargeld und/oder Buchgeld in einer Summe oder in Teilbeträgen dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wird und von diesem vertragsgemäß an den Kreditgeber in vereinbarten 339 Raten (Ratenkredit) oder in einer Summe am Ende der festgelegten Laufzeit zurückgezahlt wird (je nach Vereinbarung auch mit Zinsen), ein Darlehen (eine Geldleihe). In der wirtschaftlichen Praxis wird ein langfristiger Kredit vielfach mit Darlehen gleichgesetzt. Derivate. Kurzbez. v. a. für „abgeleitete“, am Terminmarkt gehandelte derivate Finanzinstrumente, deren Wert vom Preis eines Basiswertes abgeleitet wird. Es gibt aber auch Derivate, die am Kassamarkt für strukturierte Anleihen und Produkte gehandelt werden (z. B. Floating Rate Notes). Deutsche Handelsflotte. Sie hat einen Anteil von lediglich knapp 2 % der Seeschiffe bzw. 3 % der Bruttoregistertonnen der Welthandelsflotte. Sie stellt nur einen Teil der von deutschen Außenhandelsunternehmen benötigten Ladekapazität. Nur rd. 50 % ihrer Schiffe fahren unter deutscher Flagge. Die deutsche Handelsflotte zählt zu den modernsten; ihre Schiffe weisen ein hohes Niveau der Klassifikation auf. Direkte Garantie. Bei dieser besteht eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem Garantiegeber, z. B. der inländischen Hausbank eines Exporteurs und dem ausländischen Garantiebegünstigten (dem Importeur). Der Importeur wird direkt vom Garantiegeber schadlos gehalten. Direkter Export. Der inländische Exporteur liefert unmittelbar – ohne Einschaltung eines inländischen Zwischenhändlers – an den ausländischen Abnehmer. Käufer kann ein Endabnehmer, ein Einzel- oder Großhändler, ein Außenhandelsunternehmen, eine eigene Auslandsniederlassung oder ein Handelsmittler im Ausland sein. Direkter Import. Der inländische Importeur bezieht unmittelbar – ohne Einschaltung eines inländischen Zwischenhändlers – von einem ausländischen Lieferanten. Verkäufer kann ein Hersteller, ein Großoder Außenhandelsunternehmen, eine eigene Einkaufniederlassung oder ein Handelsmittler im Ausland sein. Direkte Steuern. Sie umfassen alle vom Staat erhobenen Steuern, die das Einkommen der Steuerpflichtigen belasten, die diese Abgaben zu leisten haben. Dazu zählen: (1) Steuern auf das Einkommen und Vermögen, wie die Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Ergänzungsabgaben zur Lohnund Einkommensteuer (z. B. Solidaritätszugschlag), Kapitalertragsteuer (einschl. Zinsabschlagsteuer), Körperschaftsteuer, Vermögensteuer. (2) Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch, wie die Kraftfahrzeugsteuer, Hundesteuer u. Ä. Dokumentenakkreditiv oder Warenakkreditiv. Besonders im Außenhandel gebräuchliche Form des Akkreditivs, bei dem ein Kreditinstitut dem Akkreditierten (Exporteur) den Akkreditivbetrag nur gegen Vorlage bestimmter vereinbarter Dokumente, die das Recht an der Ware verkörpern (wie Frachtbrief, Versicherungsschein, Konnossement), zur Verfügung stellt. (Die Dokumente werden von der Akkreditivstelle über die Akkreditivbank an den Akkreditivauftraggeber – den Importeur – weitergeleitet; dessen Konto wird dann mit dem Akkreditivbetrag belastet.) 340 Dokumentengarantie. Damit verspricht ein Garant, i. d. R. ist es eine Bank, demjenigen, der einen Anspruch auf Aushändigung der Dokumente hat, diese nachzuliefern. Der Garant steht auch für den Schaden ein, der dadurch entstehen kann, dass der Importeur ohne vorgelegte Dokumente oder mit nicht ordnungsgemäßen (gefälschten) Dokumenten die Verfügung über die Ware erlangt hat. Eine Dokumentengarantie wird meist als Konnossementgarantie gestellt. Dokumenteninkasso. Üblich im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur übergibt seiner Hausbank die (Versand-)Dokumente, die Lieferung an den Importeur betreffend; zugleich beauftragt er seine Hausbank, entweder den Gegenwert seiner Leistung vom Zahlungspflichtigen einzuziehen bzw. durch eine Korrespondenzbank im Land des Importeurs einziehen zu lassen oder gegen Akzept des Importeurs diesem die Dokumente auszuhändigen und den Wechsel am Fälligkeitstag einzulösen. Im ersten Falle handelt es sich um ein Zahlungsinkasso (d/p inkasso), im zweiten um ein Akzept- oder Wechselinkasso (d/a inkasso). Beim Dokumenteninkasso sind Zahlungs- und Erfüllungsort immer der Bestimmungsort der Ware. Dokumententratte. Im Außenhandel gebräuchlichen Form der Sicherung von Rembourskrediten. Bei Übergabe der Dokumente, die das Recht an der Ware verbriefen, akzeptiert die Remboursbank die Dokumententratte. Dadurch wird die Dokumententratte rediskontfähig. Doppelbesteuerung. Begr. f. den Sachverhalt, dass mindestens zwei Staaten denselben Steuerpflichtigen für den gleichen Zeitraum aufgrund desselben Steuertatbestandes (desselben Steuergegenstandes) zu einer gleichartigen Steuer heranziehen. Neben dieser „rechtlichen“ Doppelbesteuerung kann es eine „wirtschaftliche“ Doppelbesteuerung geben. Letztere liegt z. B. vor, wenn zur Gewinnbesteuerung eines Tochterunternehmens auch die Besteuerung der Gewinnausschüttung beim Mutterunternehmen (einem anderen Steuersubjekt) hinzukommt. d/p credit – Dokumente gegen Zahlung auf Akkreditivbasis. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur erhält bei diesem Akkreditiv (Auszahlungsakkreditiv) bereits eine gewisse Zeit vor dem Versand der Ware eine Zahlungszusage eines Kreditinstituts; damit ist für ihn die Zahlung gesichert, ein Annahmerisiko vermieden. Er erhält bei Vorlage der vertragsgemäßen Dokumente die vereinbarte Zahlung und kann dann nicht mehr über die Ware verfügen. Zahlungs- und Erfüllungsort liegen beim eingeschalteten Kreditinstitut im Versandland. Für den Exporteur ist d/p credit gegenüber d/p inkasso (die Zahlung erfolgt erst bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort) von Vorteil; die Finanzierung der Transportdauer trägt bereits der Importeur. d/p inkasso – Dokumente gegen Zahlung oder Kasse gegen Dokumente. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr. Die Aushändigung der die Ware verkörpernden Dokumente darf nur gegen vollständige Bezahlung erfolgen. Der Exporteur sendet (zur Gewährleistung der Zahlungssicherheit) die Dokumente nicht direkt an den Importeur, sondern an (s)eine Bank, die ihrerseits die Dokumente dem Importeur andient. Auf diese Weise kann der Exporteur bis zum 341 Erhalt der Zahlung über die Ware verfügen. Bei diesem reinen Dokumenteninkasso sind Zahlungs- und Erfüllungsort immer der Bestimmungsort der Ware. Dies trifft auch bei d/a inkasso zu. Drittländer. Als solche werden Länder bezeichnet, die außerhalb eines zwischen zwei oder mehreren Staaten gebildeten Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit (insb. auf den Gebieten des Außenhandels und Kapitalverkehrs) stehen. So sind aus der Sicht der Europäischen Gemeinschaft alle Staaten, die nicht EG-Mitglieder sind, Drittländer. Duplikatfrachtbrief oder Frachtbriefdoppel. E Einfuhr (Import). Bez. f. den Wert oder die Menge der von Inländern erworbenen ausländischen Waren, Dienst- und Faktorleistungen sowie Vermögenstiteln (Kapital). Damit ist i. d. R. deren Verbringung aus dem fremden Wirtschaftsgebiet in das eigene Wirtschaftsgebiet verbunden. Warenimporte werden in der Außenhandelsbilanz, Dienstleistungsimporte in der Dienstleistungsbilanz, Faktorleistungsimporte in der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen erfasst. Аlle drei Einfuhren führen aus der Sicht der Inländer zu Zahlungsausgängen. Kapitalimporte werden in der Kapitalbilanz erfasst; sie führen aus der Inlandssicht zu Zahlungseingängen. Einfuhranmeldung. Im Rahmen der Einfuhrabfertigung erfolgt mit der Zollanmeldung (dem Zollantrag) zugleich die statistische Einfuhranmeldung, u. z. auf dem Exemplar 7 des Einheitspapiers. Die Einfuhranmeldung dient der Erstellung der Außenhandelsstatistik. Einfuhrausschreibungen. Die Richtlinien für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen (nach Maßgabe der Einfuhrliste und mengenmäßiger Kontingentierungen) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erlassen (im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen). Die Einfuhrausschreibungen werden vom Interministeriellen Einfuhrausschuss (IEA) beschlossen und von diesem regelmäßig (zu Beginn eines jeden Jahres) im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Sie geben Auskunft über Antragsbedingungen, Modalitäten der Genehmigungserteilung, Umfang der Einfuhrkontingente. Einführer. Begr. f. jede natürliche oder juristische Person, die eine Ware im fremden Wirtschaftsgebiet für sich kauft, selbst einführt oder einführen lässt; sie also in das eigene Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen lässt (§ 23 Abs. 1 AWV). Einfuhrerklärung (EE). Sie ist (gem. § 28 a Abs. 1 AWV) bei der Einfuhr von Waren erforderlich, die durch Verordnung des Rates oder der Kommission der EU einer gemeinschaftlichen Überwachung unterliegen. Ein solches Überwachungsdokument kann auch nach nationalem Recht vorgeschrieben sein. Die EE ist bei der Einfuhrabfertigung der zuständigen Zollstelle vorzulegen. Sie 342 steht nicht unter einem Genehmigungsvorbehalt und kann deshalb auch nicht zurückgewiesen werden. Einfuhrgenehmigung (EG). Diese ist nach geltendem Außenwirtschaftsrecht für die Einfuhr von Waren, die in der Einfuhrliste als genehmigungsbedürftig aufgeführt sind, erforderlich. Die EG ist auf einem vorgeschriebenem Formularsatz (Anl. E 3 der AWV) zu beantragen; nur der Einführer ist antragsberechtigt. Sie wird auf einem Vordruck aus dem Formularsatz erteilt. Hierfür ist für gewerbliche Waren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für landwirtschaftliche Erzeugnisse die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Einzelheiten der Genehmigungsbedingungen bzw. des Umfangs von Einfuhrkontingenten werden in den Einfuhrausschreibungen veröffentlicht. Einfuhrkontrollmeldung (EKM). Dient (neben der Einfuhrerklärung) im liberalisierten Warenverkehr zur Überwachung der Einfuhr bestimmter sensibler oder kontingentierter Waren sowie auch als Nachweis für das Einkaufs- oder Ursprungsland (Anl. E 2 zur AWV). In § 27 b AWV ist die Pflicht zur Vorlage von EKM (in Verbindung mit der Einfuhrliste und der in ihr mit EKM gekennzeichneten Waren) geregelt. Einfuhrliste. Als Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz enthält sie die Waren, deren Einfuhr ohne Genehmigung zulässig ist oder einer Genehmigung bedarf. Teil I: Anwendungsvorschriften. Teil II ist aufgehoben (frühere Länderlisten). Teil III enthält die Warenliste; in ihr sind alle Warenpositionen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik aufgeführt. Die Warennummern entsprechen den Codenummern des Zolltarifs. Die Einfuhrliste ist z. B. beim BundesanzeigerVerlag erhältlich. Einfuhrlizenz oder Importlizenz. Eine solche ist im Rahmen der Bestimmungen der EG-(Agrar) Marktordnung für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse – zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der gemeinsamen Marktorganisationen für Marktordnungswaren – erforderlich. Die Einfuhrlizenz ist unter Verwendung des hierfür vorgeschriebenen Formularsatzes (AGRIM) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beantragen; dies kann auf elektronischem Weg erfolgen. Die Einfuhrlizenz tritt an die Stelle der Einfuhrgenehmigung. Dies ist bei den entsprechenden Erzeugnissen der Fall, die unmittelbar aus Drittländern oder über ein anderes EG-Mitgliedsland (in dem diese Ware noch nicht zum Freiverkehr zugelassen wurde) eingeführt werden und zollrechtlich im Wirtschafts-/Gemeinschaftsgebiet in den Freiverkehr gelangen sollen. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Sie wird durch die Zollbehörden auf die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet erhoben. Sie ist eine besondere Form der Erhebung der Umsatzsteuer und hat den Sinn, eingeführte Waren, die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastet sind, der Umsatzsteuerbelastung inländischer Waren anzupassen. In Deutschland gelten für die Erhebung der EUSt die gleichen Steuersätze wie für die Umsatzsteuer. Die EUSt kann im Rahmen des 343 Vorsteuerabzugs mit dem Finanzamt verrechnet werden. Sie wird nicht zu den Importabgaben gezählt. Einkommen- und Vermögensteuern. In Deutschland Begr. für einen Teil der laufenden Steuereinnahmen des Staates; der direkten Steuern. Sie setzen sich aus den Einkommensteuern (der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag – Kapitalertragsteuer – sowie der Körperschaftsteuer) und den sonstigen direkten Steuern und Abgaben (wie der Vermögensteuer, Kraftfahrzeug- und Hundesteuer – der privaten Haushalte – u. ä.) zusammen. Einzelunternehmung. Bez. f. einen Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer natürlichen Person – evtl. mit stillem(n) Gesellschafter(n) – aufgebracht wird. Diese Person muss Kaufmann oder Kleingewerbetreibender sein. Eine Einzelunternehmung wird vom Eigentümer selbstverantwortlich geleitet; dieser trägt allein das Risiko und haftet unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten. Erwerbslose. Syn. f. Arbeitslose. Erwerbspersonen. Begr. f. die Erwerbstätigen und die Erwerbslosen (Arbeitslosen) einer Volkswirtschaft. Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich auch aus der Bevölkerungszahl abzüglich der Nichterwerbspersonen. EVO-Frachtbrief. Kurz-Bez. f. Frachtbriefdoppel zum Internationaler Eisenbahnfrachtbrief (CIM-Frachtbrief) gem. den Vorschriften der EVO. F Feederschiff. International gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt hinsichtlich der Abwicklungsform von Containerladungen. Als F. wird dasjenige Schiff benannt, das als Zubringerschiff die leeren Container zum Basishafen des Überseecontainer-Liniendienstes transportiert. Feindliche Übernahme oder unfreundliche Übernahme eines Unternehmens (engl.: takeover). Das übernommene Unternehmen ist gegen seinen Willen in den Besitz des erwerbenden Unternehmens übergegangen. FIATA. Abk. f. (frz.) Fédération Internationale des Associations de Transitaires et Assimilés; Internationale Föderation der Spediteurorganisationen oder (engl.) International Federation of Freight Forwarders Associations. Finanzmarkt, Kreditmarkt. Sammel-Begr. aller Teilmärkte des Angebots und der Nachfrage von Krediten. Der F. wird nach der Fristigkeit der monetären Transaktionen in den Geldmarkt und den Kapitalmarkt unterteilt. Nach räumlichen Gesichtspunkten wird zwischen dem inländischen (nationalen) F., dem ausländischem F. sowie dem sich über Staatsgrenzen hinweg erstreckenden internationalen F. unterschieden. Hinsichtlich des Erfüllungszeitpunktes von Finanzierungsgeschäften wird nach Kassamarkt und Terminmarkt differenziert. Letzterer kann nach der Art des Termingeschäftes weiter aufgegliedert werden in Optionsmarkt und Markt für unbedingte Termingeschäfte, dieser wiederum in Forward-Markt und Future-Markt. Fliegende Ware. Bez. f. Ware, die sich auf dem Lufttransportweg befindet. Analog: rollende Ware, schwimmende Ware. 344 Fracht. (1) Zu befördernde Güter (Frachtgut). (2) Entgelt für die Beförderung von Gütern. Frachtbrief – (engl.) waybill oder (frz.) lettre de voiture. Beweisurkunde über den Abschluss und Inhalt eines Frachtvertrages. Wird vom Absender ausgefüllt und bescheinigt den Auftrag des Absenders an den Frachtführer, die Ware an den im F. benannten Empfänger auszuliefern. Das F.-Original ist das Begleitpapier im Frachtgeschäft (Güterverkehr); es wird vom Frachtführer mit der Ware dem Empfänger ausgehändigt. Frachtbriefdoppel oder Duplikatfrachtbrief. Bestimmte Ausfertigung des Frachtbriefs, die mit dem Original in allen Einzelheiten übereinstimmt (Duplikat). Das F. erhält der Absender der Ware bei Übergabe an den Frachtführer. Es ist ein Traditionspapier (Dispositionspapier). Der Absender kann über die (rollende) Ware disponieren (z. B. die Ware anhalten; ihre Ablieferung bei einem anderen Empfänger oder einem anderen Bestimmungsort veranlassen; die Ware zurückrufen), solange sie am Bestimmungsort dem Empfänger noch nicht zur Verfügung gestellt worden ist. Das Dispositionsrecht ist an die Vorlage des F. gebunden. Bei dessen Hinterlegung können F. auch finanzierungsfähig sein. Frachteinheit. Im (See-)Schiffsverkehr häufig die Frachttonne (Frt); als Raumbzw. Gewichtsmaß, z. B. 1 cbm, 1.000 kg; oder ein Containermaß. Frachtführer ist, wer gewerbsmäßig die Beförderung von Gütern zu Lande (Straße, Schiene), auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern oder in der Luft – oder in einer Kombination dieser Transportarten – ausführt. Nach § 425 des deutschen HGB ist der F. ein Kaufmann. Er wird aufgrund eines Frachtvertrages tätig. Er unterscheidet sich vom Spediteur: Der F. transportiert die Güter selbst; der Spediteur besorgt die Güterversendung. Dem F. entspricht bei der Güterbeförderung zur See der Verfrachter. Frachtgeschäft. Ein Dienstleistungsgeschäft, bei dem sich aufgrund eines Frachtvertrages ein Frachtführer gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, die Beförderung von Gütern gegen Entgelt durchzuführen. Frachtsatz. Im Güterverkehr der Preis für die Beförderung einer Gewichtseinheit, z. B. 100 oder 1000 kg. Im Seeverkehr die Frachtrate. Frachttonne (Frt). Als Raum- oder Gewichtsmaß die Frachteinheit bei vielen Transporten; z. B. 1 cbm oder 1.000 kg. Frachtvertrag. Ist im Sinne von §§ 631 des deutschen BGB ein spezieller Werkvertrag zwischen dem Absender (im Seefrachtgeschäft dem Befrachter) und dem Frachtführer (im Seefrachtgeschäft dem Verfrachter) über die Beförderung von Gütern zugunsten Dritter (dem Empfänger); der Absender kann auch ein Spediteur sein. Freigut. Begr. d. Zollwesens. Ein Zollgut wird zum Freigut, sobald seine zollamtliche Behandlung abgeschlossen ist. Über F. kann beliebig verfügt werden (Gemeinschaftsgut). Freigutverwendung. Das Zollrecht lässt in einigen förderungswürdigen Fällen (z. B. bei Waren für die wissenschaftliche Forschung) Zollvergünstigungen zu. Solche Waren werden zwar auch zum freien Verkehr abgefertigt, sie unterliegen aber zur 345 Sicherstellung des begünstigten Zweckes der zollamtlichen Überwachung. Diese Überführung in den freien Verkehr unter Vorbehalt wurde im deutschen Zollrecht F. genannt. Sie wird nunmehr als Verwendung für besondere Zwecke bezeichnet. Sie ist beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen und wird nur vertrauenswürdigen Unternehmen genehmigt. Die zollamtliche Überwachung endet mit dem Erreichen des Begünstigungszweckes. Freihafen. Frühere Bez. f. Freizone. Freihandel. Begr. d. Außenwirtschaftstheorie und -politik für den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, der frei von staatlichen Handelshemmnissen jeglicher Art ist (sein soll). Freihandelszone. (1) Form der wirtschaftlichen Integration mehrerer Länder, bei der auf die Erhebung von Zöllen und auf die Anwendung von Beschränkungsbestimmungen des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs untereinander größtenteils oder ganz verzichtet wird. Sie führt zur regionalen Liberalisierung des Handels zwischen den beteiligten Zollgebieten. Dabei wird – im Unterschied zur Zollunion – den Mitgliedstaaten aber das Recht belassen, ihre Zollbestimmungen und anderen nationalen Maßnahmen der Handelsbeschränkung bzw. -förderung gegenüber Drittländern selbstständig anzuwenden. Eine Folge davon ist, dass in einer F. nur Ursprungswaren der beteiligten Staaten begünstigt sind. Freilager. Begr. f. d. Freizonen gleichgestellte, zollamtlich bewilligte und überwachte Räumlichkeiten, die v. a. dem Warenumschlag und der Warenlagerung dienen; z. B. auch im Rahmen des Konsignationshandels. Freimakler (Privatmakler). Freie, nicht vereidigte Makler, die neben den amtlichen Kursmaklern als Vermittler von Börsengeschäften zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Sie übernehmen entweder im Geregelten Markt oder im Optionshandel die Kursfeststellung. Ferner sind sie für die im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere zuständig. Sie unterliegen der Aufsicht der Börsenaufsichtsbehörde (soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht). Freiverkehr (freier Verkehr). (1) Begr. aus dem Zollrecht für den Verkehr von Waren, die zollrechtlich nicht gebunden – frei (Freigut) – sind; im Gegensatz zu den im Zollverkehr gebundenen Waren (Zollgut). (2) Börsenwesen: Begr. f. d. Börsenhandel mit Wertpapieren, die nicht zur amtlichen Notierung zugelassen sind. Für Wertpapiere dieses sog. „dritten Börsensegmentes“ (des „3. Marktes“) gelten keine so strengen Zulassungsvoraussetzungen wie für Wertpapiere des Amtlichen Handels und des Geregelten Marktes. Freizone. Begr. f. zollfreie Gebiete der EU; sie gehören zwar in den Hoheitsbereich der EU, unterliegen aber keiner zollamtlichen Warenbehandlung und keinen Zollabgaben (frühere Bez.: Freihafen). F. dienen dem Umschlag und der Lagerung von Waren aller Art zum Zwecke des Außenhandels und des Schiffbaus. Fusion. Verschmelzung. 346 G Garantie. Rechtlich einseitiger Vertrag (verbindliches einseitiges Versprechen), nach dem sich der Garant zugunsten eines Dritten verpflichtet, für einen bestimmten zukünftigen Erfolg bzw. ein Verhalten einzutreten und/oder das Risiko eines zukünftigen Schadens zu tragen; den Begünstigten also bei Eintritt des Garantiefalles schadlos zu halten. Im internationalen Handel geschieht dies vielfach durch Bankgarantien, aber auch durch staatliche Garantien. Gegengeschäft. Variante eines Kompensationsgeschäftes, bei dem die gegenseitige Lieferung von Exporteur und Importeur in Geld bewertet wird. Im Gegensatz zum Bartergeschäft, bei dem Ware gegen Ware geliefert wird. Man spricht von Vollkompensation, wenn sich die Lieferwerte vollkommen entsprechen; andernfalls von Teilkompensation. Geld. Allgemein anerkanntes Tauschmittel. Die Recheneinheit einer Volkswirtschaft. Geld ist Zahlungsmittel (Geldhaltung aus dem Transaktionsmotiv) und Wertaufbewahrungsmittel (Geldhaltung aus dem Vermögensanlagemotiv). Geldfunktionen. Grundsätzlich wird nach zwei von Geld geleisteten ökonomischen Funktionen unterschieden. Geld erfüllt zum einen die Transaktionsfunktion: es wird von den Marktteilnehmern benötigt, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Dies ist das Geld i. e. S., wie es in der Erfassung der Geldmenge M 1 zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus erfüllt Geld aber auch die Wertaufbewahrungsfunktion: diese Funktion erfüllen die Komponenten der gesamtwirtschaftlichen Geldmenge im weitesten Sinne, die nicht Transaktionsgeld sind; die also in der Differenz zwischen M 3 und M 1 enthalten sind. Durch sie wird „Vermögen in der Form höchster Liquidität“ über die Zeit hinweg aufbewahrt. Geld, das aus dem Vermögensanlagemotiv gehalten wird, kann kurzfristig in Transaktionsgeld umgewandelt werden und wird daher als hochliquide eingestuft. Geldkapital. Begr. f. d. Summe aller längerfristigen Forderungen inländischer Nichtbanken gegenüber dem Bankensystem, die definitionsgemäß nicht Bestandteil der Geldmenge sind. Zu diesen in Geldwerten längerfristig gehaltenen Vermögen zählen in Deutschland die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von mehr als zwei Jahren, die Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten, die Bankschuldverschreibungen mit Laufzeit von mehr als zwei Jahren sowie das Kapital und die Rücklagen der Banken. Geldkredit oder Geldleihe. Geldmarkt. I. w. S. Markt für kurzfristige und mittelfristige Kredite und Geldanlagen (Finanzmittelbeschaffungen und -anlagen). I. e. S. Markt für Zentralbankgeld und Geldmarktpapiere. Geldschöpfung. Begr. f. d. Vermehrung der Geldmenge durch die Aktiv- und Passivgeschäfte des Bankensystem. Hauptquelle der G. ist heutzutage die Kreditgewährung der Geschäftsbanken (aktive G.). Dem Kreditnehmer wird in 347 Höhe des aufgenommenen Kredits ein Sichtguthaben eingeräumt; verfügt dieser darüber bargeldlos, steigt die Menge des Buchgeldes und damit auch unmittelbar die gesamtwirtschaftliche Geldmenge. Wenn Nichtbanken Teile ihrer Bankeinlagen, die dem Geldkapital zugerechnet werden, in Einlageformen umwandeln, die zur Geldmenge (M 3) gerechnet werden, entsteht ebenfalls Geld (passive G.). Mit der G. der Geschäftsbanken erhöht sich zugleich der Bedarf an Zentralbankgeld: zum einen wird den Geschäftsbanken i. d. R. ein Teil des kreditierten Betrages in Form von Bargeld abverlangt; zum anderen wachsen im Bankensystem mit den zusätzlichen Buchgeldüberweisungen auch die Bankeinlagen und damit die Mindestreserve-Verpflichtungen der Geld- und Kreditinstitute Globale Branche. Begr. f. eine Branche, deren Unternehmen international tätig sind; z. B. Luftfahrt- und Autoindustrie, Chip- und Handyhersteller. Die Wettbewerbssituation eines solchen globalen Unternehmens innerhalb eines bestimmten Landes wird erheblich von seinen Marktpositionen in anderen Ländern beeinflusst. Globaler Wettbewerb. Wettbewerb, der im weltweiten Rahmen zwischen Unternehmen herrscht, die grenzüberschreitend tätig sind. Globales Management. Management von Unternehmen, deren grenzüberschreitende Aktivitäten sich auf den gesamten Weltmarkt erstrecken. G. M. ist auf die Realisierung von internationalen Wettbewerbsvorteilen ausgerichtet. Diese können in den economies of scale, in der Ausschöpfung von Synergieeffekten, in der Ausnutzung unterschiedlicher Lohnniveaus, Sozial(rechts)standards, Umweltschutzbestimmungen, Steuerregelungen u. a. m. liegen. Globalisierung. Bez. f. d. (Tendenz der) Zunahme weltweiter Aktivitäten und Verflechtungen auf den Gebieten der Ökonomie, der Informations-, Kommunikations- und Transporttechnik, aber auch der Ökologie, Kultur und Politik. Unternehmen agieren vermehrt grenzüberschreitend (global) und verschaffen sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen, welche die unterschiedlichen Standortbedingungen nicht zum eigenen Vorteil weltweit ausnutzen (können). Mit der G. wachsen die internationalen Waren-, Geld- und Kapitalmärkte zusammen; Transaktionen werden vermehrt ohne zeitliche Beschränkungen möglich. Den daraus entspringenden Vorteilen stehen aber auch Nachteile aus der internationalen Übertragung wirtschaftlicher Probleme gegenüber. Der Druck des internationalen Wettbewerbs wird größer. Nationale Wirtschaftspolitik verliert an Einfluss und Wirkungskraft. Goldparität. Die für eine Währungseinheit festgelegte Goldmenge. Über die G. der Währungen konnte deren Austauschverhältnis ermittelt werden. So betrugen z. B. (rein rechnerisch bis 1971): die G. des US-Dollar: 1 USD = 0,888671 g Feingold; die der D-Mark: 1 DEM = 0,242806 g Feingold. Somit entsprachen 1 USD = 3,66 DEM (in der Preisnotierung) oder 1 DEM = 0,273224 USD (in der Mengennotierung). 348 H Hafenabgaben. Gebühren, die ein Seeschiff bei Anlaufen eines Hafens an die Hafenbehörde zu zahlen hat. Die H. richtet sich i. d. R. nach der Größe des Schiffes. Handelsabkommen. Im Unterschied zu Handelsverträgen sind dies zwischenstaatliche Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Staaten von eher kurzfristiger Natur. Sie werden meist im Vorfeld eines späteren Handelsvertrages oder zur Konkretisierung der grundsätzlichen Bestimmungen eines Handelsvertrages abgeschlossen. Durch H. wird ein zeitlich und mengenmäßig begrenzter Austausch bestimmter Güter zwischen Vertragspartnern vereinbart. Wenn – nach Waren aufgelistet – vorgegeben wird, welche Einfuhr und/oder Ausfuhr, z. B. innerhalb eines Jahres, zugelassen ist, stellen H. die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen dar. Handelsbrauch oder Usance. Verhaltensweisen (Gebräuche und Gewohnheiten), die in den geschäftlichen Beziehungen unter Kaufleuten anerkannt und praktiziert werden. Sie haben sich an einem Markt, an einer Börse, in bestimmten Handelskreisen oder im kaufmännischen Verkehr regional oder international herausgebildet und sind i. d. R. weder gesetzlich noch vertraglich festgelegt. Handelsgesetzbuch (HGB). Das erste deutsche HGB vom 10.05.1897 (RGBl. I 219) ist – zusammen mit dem BGB – am 01.01.1900 in Kraft getreten; es wurde zuletzt geändert am 10.12.1998 (BGBl. I 3836). Es enthält die Kodifikation des deutschen Handelsrechts. Handelsgewerbe. Begr. f. d. Betrieb eines Gewerbes, das dem Handelsrecht unterliegt. Wer ein H. betreibt, ist kraft Gesetzes Kaufmann. Bei einem sog. Grundhandelsgewerbe liegt ein H. allein auf Grund seiner Art und Ausübung vor (§ 1 II HGB). Handelshemmnisse. Bez. f. alle staatlichen Maßnahmen, die den internationalen Freihandel mit Waren und Dienstleistungen beeinträchtigen. Es wird nachtarifären, nicht tarifären und anthropologischen H. unterschieden. Zu letzteren zählen Aufrufe zum Boykott ausländischer Waren bzw. zum Kauf inländischer Waren (z. B. „buy british“) und andere Diskriminierungen. Handelsklauseln sind eingebürgerte Kurzformeln für Vertragsvereinbarungen, die im nationalen und internationalen Handelsverkehr verwendet werden. Sie geben einem Handelsvertrag einen von Käufern und Verkäufern anerkannten bestimmten Inhalt. Im Außenhandel sind hierfür insb. die Incoterms 2000 bedeutsam. Handelsmakler ist gemäß § 93 I HGB, wer gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen. Der H. stellt über das vermittelte Geschäft eine Schlussnote aus, mit der alle wichtigen Punkte beurkundet werden. Sie wird jeder Partei unverzüglich nach Abschluss des Geschäfts zugestellt. Der H. hat die Interessen beider Parteien wahrzunehmen. Er erhält als Vergütung für seine Tätigkeit Provision (Maklercourtage); wenn nicht anders vereinbart: je zur Hälfte von den Vertragsparteien. 349 Handelsmakler im Außenhandel sind meist an den wichtigen Verkehrsknotenpunkten der internationalen Handelswege tätig. Sie sind häufig auf bestimmte Waren oder Branchen spezialisiert. Sie werden insb. bei der Vermittlung und auch bei der Anbahnung von unregelmäßigen oder spontanen Außenhandelsgeschäften in Anspruch genommen. Zwischen H. i. A. und Exporteuren sowie Importeuren werden aber durchaus auch regelmäßige Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten. Handelsmittler im Außenhandel. Spezieller Waren- und Leistungsvermittler. Der H. i. A. (Absatzmittler oder Handelsvertreter im Außenhandel) ist für ein oder mehrere Unternehmen tätig (die kein firmeneigenes Distributions- bzw. Einkaufsnetz in anderen Ländern haben bzw. nicht überall auf dem Weltmarkt selbst vertreten sein können). Er ist an das ihn beauftragende Unternehmen gebunden; je nach Vermittlungsfunktion und Vermittlungsvertrag mehr oder minder fest. Handelsvertreter. Eine Person, die nach § 84 I des deutschen HGB selbstständig ein Gewerbe betreibt und ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (der nicht unbedingt Kaufmann sein muss) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags). Der H. erhält für alle vereinbarungsgemäß abgeschlossenen Geschäfte eine Provision. Handelswechsel oder Warenwechsel. Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI). Seit 1997 in der EU von allen Mitgliedstaaten verwendeter, gleich definierter Index zur Erfassung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte. Er wird von den nationalen statistischen Ämter monatlich ermittelt und an Eurostat weitergeleitet. Auf der Basis der nationalen HVPI berechnet Eurostat den (harmonisierten) Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI). Die harmonisierten Verbraucherpreisindices dienen der Messung der Inflation(sraten) in den EU-Mitgliedstaaten, der Überwachung der Einhaltung der Konvergenzkriterien durch die Teilnehmer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie auch der Gestaltung der Geldpolitik des ESZB. I Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung. Gegr. 1949. Sitz: München. Es sieht sich dem Auftrag „Information und Forschung“ (Ifo) verpflichtet und zählt zu den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten Deutschlands. Das Ifo-Institut erbringt als forschungsbasiertes Serviceinstitut Dienstleistungen für die Forschung und die wirtschaftspolitisch interessierte Öffentlichkeit, leistet wirtschaftswissenschaftliche Politikberatung und ist auch selbst in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung aktiv. Es veröffentlicht die Ergebnisse der regelmäßigen Unternehmensbefragungen (Ifo-Konjunkturtests, Ifo-Investitionstests). Sein darauf beruhender Ifo-Geschäftsklima-Index, ein international viel beachteter Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung, wird von der Fachwelt jeden 350 Monat mit Spannung erwartet und in den Medien kom-mentiert. Das Ifo-Institut wirkt an der Erstellung der Frühjahrs- und Herbstgutachten mit. http://www.ifo.de Ifo Geschäftsklima-Index. Er resultiert aus der monatlichen Befragung von über 7.000 Unternehmen. Er ist aus den Meldungen zum ifo Konjunkturtest abgeleitet und stellt einen auch international viel beachteten Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Er wird von der Fachwelt jeden Monat mit Spannung erwartet und regelmäßig in den Medien kommentiert. IfW – Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel. Importabgaben. Sie umfassen die von Unternehmen, Behörden und Einrichtungen des Staates sowie von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter bei der Einfuhr von Gütern an den Staat abzuführenden Abgaben. Dazu zählen Zölle, Verbrauchsteuern auf Einfuhren, Abschöpfungen und Währungsausgleichsbeträge bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht zu den I. gerechnet. Importakkreditiv. Ein zur Abwicklung eines Importgeschäftes zulasten des Importeurs eröffnetes Dokumentenakkreditiv. Importspedition. Internationale Spedition, zu deren Aufgaben die Erledigung von Zollformalitäten für die von einem Importeur im Ausland eingekauften Waren zählt: Besorgen und Ausstellen der erforderlichen Zollpapiere; Gestellung der Waren; Entrichtung der Einfuhrabgaben und Erledigung des weiteren Versands. Die Leistungen einer Importspedition gehen oftmals über die bloße Zollabwicklung hinaus: Der Importspediteur organisiert auch den Transport aus dem Ausland, er empfängt die Waren gegen Konnossement (beim Seefrachtverkehr), wahrt die Rechte aus dem Frachtvertrag (einschl. eventueller Schadenersatzforderungen), führt die Qualitätskontrollen beim Warenempfang durch, lagert die Ware ein und liefert sie wieder aus, sorgt für den Transport zum jeweiligen Empfänger im Importland. Indirekter Export. Der Export erfolgt über einen inländischen Zwischenhändler. Der inländische Hersteller verkauft an ein inländisches Außenhandelsunternehmen; seine Exporttätigkeit beschränkt sich somit auf die Bereitstellung der Ware zum Export. Der inländischen Zwischenhändler verkauft seinerseits an einen Endabnehmer, ein Groß- oder Außenhandelsunternehmen im Ausland. I. E. wird von (meist mittelständischen) Unternehmen bei nur geringem und/oder unregelmäßigem Auslandsabsatz bevorzugt. Sie können durch ihn den Aufbau und die Unterhaltung eines eigenen Auslandsvertriebsnetzes vermeiden. Indirekter Import. Der Import erfolgt über einen inländischen Zwischenhändler. Der inländische Hersteller kauft die ausländische Ware von einem inländischen Außenhandelsunternehmen, das seinerseits die Ware vom Hersteller, Groß- oder Außenhandelsunternehmen im Ausland bezieht. I. I. empfiehlt sich bei nur zeitweiligem oder jeweils nur geringem Bedarf an importierten Mengen bzw. bei sehr breit gestreutem Bedarf aus vielen Ländern. 351 Indirekte Steuern. Steuern und ähnliche Abgaben, die der Staat oder Einrichtungen der EU bei Produzenten erheben. (Sie sind bei deren Gewinnermittlung abzugsfähig.) Inflation. Begr. f. den über mehrere Perioden hinweg anhaltenden Anstieg des Preisniveaus. Für eine (gesamtwirtschaftliche) Inflation ist kennzeichnend, dass die Preissteigerungen grundsätzlich alle Gütergruppen (einer Volkswirtschaft) betreffen und damit ein allgemeiner Kaufkraftverlust des Geldes verbunden ist. Zur I. kommt es, wenn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage größer als das gesamtwirtschaftliche Angebot ist, und dadurch allgemein die Preise steigen. Es kann nicht von Inflation gesprochen werden, wenn nur die Preise einzelner Güter steigen. Die I. wird über Preisindices gemessen. Zur Messung der Veränderung des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus wird grundsätzlich der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte herangezogen. Die Inflation in der EU wird über den Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen. Inkasso. International übliche Bez. für den Einzug fälliger Forderungen durch Dritte (z. B. Wechsel-, Scheck-, Lastschriftinkasso durch Kreditinstitute). Im Außenhandel ist das Dokumenteninkasso bes. Bedeutsam. Inland. Gebiet innerhalb der Grenzen eines Staates. Hoheitsgebiet eines Staates. Im Außenwirtschaftsrecht gibt es hierfür die Bez. Wirtschaftsgebiet. Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit. Begr. f. d. voraussichtlich andauernde Unvermögen eines Schuldners, fällige oder in absehbarer Zeit fällig werdende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Inspektionszertifikat. Bez. f. ein Warenkontrollzertifikat, das im internationalen Warenhandel der Importeur vom Exporteur verlangen kann. Es wird von Sachverständigen und Instituten ausgestellt, die zur diesbezüglichen Kontrolle bestimmt sind. Ein I. bescheinigt, dass die bestellte Ware auch in der vertragsgemäßen Güte zur Auslieferung gebracht worden ist. Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Gegr. zum 01.01.1992 vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt. Sitz: Halle (Saale). Seine Aufgaben bestehen in der empirischen Wirtschaftsforschung. Dabei liegen die Schwerpunkte in der wissenschaftlichen Begleitung der Transformationsprozesse in Ostdeutschland und in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Besonderes Gewicht haben Fragen zur Positionierung der deutschen Wirtschaft in dem sich nach Mittel- und Osteuropa erweiternden europäischen Wirtschaftsraum und der damit verbundenen Intensivierung der Standortkonkurrenz. Das IWH wirkt an der Erstellung der Gemeinschaftsgutachten der sechs führenden wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute Deutschlands mit. http://www.iwh.uni-halle.de Internationale Seeschifffahrtsorganisation – (engl.) International Maritime Organization (IMO). Von 1948 bis 1982: (engl.) Interngovernmental Maritime Consultive Organization (IMCO). Sonderorganisation der UN mit zurzeit 158 Mitgliedstaaten. Sitz: London. Aufgabe: Schaffung gemeinsamer (technischer) Regeln und Standards für die Seeschifffahrt (der Mitgliedsländer). Dadurch soll v. 352 a. die Sicherheit im Seeverkehr erhöht und der Umweltverschmutzung durch die Seeschifffahrt vorgebeugt werden. http://www.imo.org J JAA. Abk. f. (engl.) Joint Aviation Authorities. JAA repräsentiert die Regulierungsbehörden der Zivilluftfahrt europäischer Staaten. Aufgaben: Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einführung gemeinsamer hoher Sicherheitsstandards; Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs durch die Anwendung einheitlicher Standards; Durchsetzung der JAA-Standards zur Förderung der Sicherheit der weltweiten Luftfahrt im Rahmen internationaler Kooperationen. http://www.jaa.nl Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR). Jahreswirtschaftsbericht. Die deutsche Bundesregierung ist nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) verpflichtet, im Januar eines jeden Jahres dem Parlament (Deutscher Bundestag) einen Wirtschaftsbericht vorzulegen. Sie hat darin (1) zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung zu beziehen; (2) eine Jahresprojektion der von ihr für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele vorzustellen; (3) die von ihr für notwendig und richtig gehaltenen Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik begründet darzustellen. Jedermann-Einfuhr. Bez. für den Warenimport, der durch jede Person in geringen Mengen bzw. in wertmäßig niedriger Höhe erfolgen kann. Bei solchen „Kleineinfuhren“ ist die Vorlage von Einfuhrpapieren nicht erforderlich. Es sind lediglich zollrechtliche Bestimmungen und ggf. Vorschriften der Außenhandelsstatistik zu beachten. Joint Venture. (1) Bedeutet i. w. S. Kooperation im Ausland von nicht gebietsansässigen Unternehmen mit Partnern aus dem Gastland (engl.: joint venturing). Dies kann in unterschiedlichen Formen wie Lizenzvergabe, Vertragsmanagement, Vertragsfertigung, Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. (2) I. e. S. sind J. V. Gemeinschaftsunternehmen (engl.: joint ownership ventures; Beteiligungsunternehmen), an denen die aus verschiedenen Ländern kommenden Vertragspartner kapitalmäßig beteiligt sind, anteilig das Risiko tragen und eine längerfristige bzw. dauerhafte Zusammenarbeit vertraglich vereinbart haben. Mindestens ein Vertragspartner muss seinen Geschäftssitz im Gründungsland des J. V. haben. Die Vertragspartner als auch das J. V. haben unterschiedliche Interessenslagen und dürfen diese auch eigenständig unterhalten. JOPP. Abk. f. (engl.) Joint Venture Phare Programme. Ein Förderprogramm, mit dem Joint Ventures zwischen Klein- und Mittelbetrieben der Europäischen Union und Partnern aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (Phare-Ländern) unterstützt werden. Es kennt vier Fazilitäten: (1) für Maßnahmen von Industrie353 und Handelskammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Finanzinstituten, durch die potenzielle Vorhaben und Partner ermitteln werden; (2) für die Erstellung von Machbarkeitsstudien als Vorbereitung für Joint VentureGründungen; (3) zur Unterstützung der mittel- und langfristigen Finanzierung beim Aufbau bzw. bei Umstrukturierungen von Joint Ventures; (4) zur Bereitstellung von Darlehen, z. B. für die Aus- und Weiterbildung von Personal von Joint Ventures. K Kai-Receipt oder (engl.) quay receipt. Empfangsschein im Seefrachtgeschäft. Das K.-R. wird vom Kai-Lagerhalter ausgestellt. Dieser bescheinigt mit dem K.-R., dass die an ihn gelieferte Ware am Kai oder im Lager abgeladen bzw. zur Verschiffung übernommen wurde. Das K.-R. zählt zu den Versandpapieren im Außenhandel. Kai-Teilschein. Wird neben der Delivery Order als Variante des KonnossementTeilscheins verwendet. Er stellt eine Anweisung des Importeuers an die Kaiverwaltung dar, die gelöschte Ware dem namentlich Benannten oder dem Inhaber gegen Rückgabe des Kai-Teilscheins auszuhändigen. I. d. R. wird das Originalkonnossement der Kaiverwaltung übergeben, die daraufhin die einzelnen Kai-Teilscheine abstempelt. Auf diese Weise kann der Importeur die Ware verkaufen, ohne sie selbst in Empfang genommen zu haben. Kapitalflucht. Massive (überstürzte) Übertragung von finanziellen Vermögenswerten aus dem Inland in das Ausland; meist nicht aus Rentabilitätsgründen, sondern aus Sicherheitsgründen: Schutz vor instabiler politischer Lage, Vermeidung von Wertverlusten durch hohe Inflation, Ausweichen vor hoher Besteuerung im Inland; Erwartung einer Abwertung der eigenen Währung. Kapitalmarkt. Allg. der Markt für langfristige Finanzmittelbeschaffung und anlagen (für langfristige Kredite, Anleihen, Beteiligungen). Er besteht aus dem nicht organisierten K., auf dem langfristiges Kapital außerhalb von Banken und Börsen gehandelt wird, und aus dem von Banken und Börsen organisierten Markt für langfristiges Kapital (z. B. Schuldscheindarlehen, Hypothekarkredite, Wertpapiere). Der Wertpapiermarkt (oft als syn. für K. verwendet), wird in den Rentenmarkt (Markt für Schuldverschreibungen) und den Aktienmarkt (Markt für Beteiligungskapital) unterteilt. Käuferland. Begr. des Außenwirtschaftsrechts (§ 8 Abs. 4 AWV) f. d. Land, in dem der Gebietsfremde, der Inlandsware (Gemeinschaftsware) erwirbt, ansässig ist. I. d. R. ist das K. auch das Bestimmungsland. Kaufmann ist nach § 11 des deutschen HGB derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. K. ist grundsätzlich jeder Gewerbetreibende, dessen Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtungen erfordert (§ 1 HGB). Dann besteht Eintragungszwang in das Handelsregister und einer Firma (§ 29 HGB). Klassifikation oder Klassifizierung von Schiffen. Einstufung von Schiffen in bestimmte Gruppen: nach Größe, Bauart, Tragfähigkeit, Zustand; regelmäßige 354 Überprüfung der Fahr- und Ladetüchtigkeit von Schiffen für einen bestimmten Seeweg (z. B. für den Nordatlantikverkehr – Eisklasse). Wichtig für die Beurteilung des Risikos bei der Versicherung der Schiffe und ihrer Ladung. Die K. v. Sch. wird von bestimmten anerkannten Gesellschaften durchgeführt, z. B. in Deutschland vom Germanischen Lloyd. Die weltweit bekannteste KlassifizierungsGesellschaft ist in London ansässig: Lloyd’s Register of Shipping. Kleineinfuhr. Jedermann-Einfuhr. Kleingut. Bez. f. Stückgut bis zu einem Gewicht von 30 kg. Kolli. Frachtstücke. (Abgeleitet vom ital. collo, Gepäckstück.) Kollo; ein Frachtstück. Konferenzschifffahrt. Begr. f. d. v. mehreren Reedern gemeinsam betriebenen Schifffahrtsdienst. Dabei werden die Waren auf festgelegten Routen zu fest vereinbarten Zeiten und Frachttarifen befördert. Konjunktur. Begr. f. d. zyklischen Auf- und Abwärtsbewegungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (um das langfristige tendenzielle Wachstum herum). Als Bezugsgröße dient v. a. die Veränderungsrate des realen Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen. Als Konjunkturzyklus wird ein vollständiger Bewegungsablauf vom unteren Wendepunkt eines Aufschwungs über den Abschwung bis zum unteren Wendepunkt des nächsten Aufschwungs bezeichnet. Konjunkturpolitik. I. w. S. Begr. f. alle Maßnahmen im Rahmen der staatlichen Wirtschaftsprozesspolitik (Prozesspolitik). Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz sind in Deutschland Bund und Länder verpflichtet, bei ihrer Finanz- und Haushaltspolitik das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu beachten. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie unter Wahrung der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand, zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht und zu einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum beitragen. I. e. S. Begr. f. d. wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates, die zur Dämpfung der konjunkturellen Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage ergriffen werden. Konnossement – (engl.) Bill of Lading (B/L). Es stellt das wichtigste Transportdokument im Seefrachtverkehr dar. Das K. ist ein handelsrechtliches Wertpapier (Warenwertpapier) und Traditionspapier, das den Anspruch auf Auslieferung bestimmter zur Beförderung übernommener Güter verbrieft. Es wird auf Verlangen vom Verfrachter (Reeder oder vertretungsweise durch den Schiffsmakler) dem Ablader (Güterabsender, also dem Exporteur oder Spediteur) ausgestellt; aus Sicherheitsgründen in mehreren Originalausfertigungen, die dem Importeur oder seiner Bank getrennt zugesandt werden. Jede Originalausfertigung beinhaltet das Recht, die Ware im Bestimmungshafen ausgehändigt zu bekommen. Daher enthält sie den Hinweis, mit der Erfüllung eines der Originale sind die Übrigen erledigt. Mit dem K. bestätigt der Verfrachter zum einen, dass er das Frachtgut unbeschädigt („in äußerlich guter Verfassung“) übernommen hat und zum anderen, dass er sich verpflichtet, das Frachtgut an den als Empfänger 355 angegebenen Inhaber des K. (Spediteur oder Empfänger der Ware) abzuliefern. Das K. ist somit eine Empfangsbestätigung und zugleich auch eine Ablieferungsverpflichtung. Das K. ist ein gekorenes Orderpapier; d. h., der Ablader bzw. der Exporteur als Befrachter kann seine Rechte aus dem K. durch Indossament übertragen. Das K. vertritt die Ware, die somit schon vor Erreichen des Bestimmungshafens weiterverkauft werden kann. Dem Importeuer wird das Konnossement i. d. R. erst nach Bezahlung ausgehändigt; dazu werden meistens Banken eingeschaltet. Diese sichern den Zahlungsanspruch des Exporteurs gegenüber dem Importeur durch ein Dokumentenakkreditiv oder Dokumenteninkasso – Zug um Zug gegen Aushändigung des K. – ab. Zu Finanzierungszwecken können K. einer Bank (i. d. R. per Blankoindossament) eingereicht werden. Aus einem Frachtvermerk muss ersichtlich sein, wer gem. Lieferbedingungen die Fracht zu bezahlen hat. Das K. hat seine Internationalität durch die im Wesentlichen weltweit einheitliche Abwicklung erlangt. In Deutschland bilden dazu die §§ 642 ff. HGB die gesetzl. Grundlage. Konnossement-Teilschein. Er resultiert aus der Aufteilung eines Gesamtkonnossements. K.-T. werden ausgestellt, wenn ein Importeur die erworbene Ware an mehrere Abnehmer bzw. Empfänger weitergeben will. Varianten des K.-T. sind Konnossementanteilschein, Kai-Teilschein und ReederLieferschein. L Ladeeinheit. Begr. f. das güteraufnehmende Verpackungsmittel (wie Container, Fass, Kiste, Palette u. a.), das vom Versand- bis zum Empfangsort (bei Transport-, Umschlags- und Lagervorgängen) eine geschlossene Gütereinheit mit dem/den enthaltenen Gut/Gütern bildet. Ladung, Cargo oder Frachtgut. Bez. f. Güter, die sich im Laderaum bzw. in den Laderäumen eines Transportmittels befinden. Leichter. Schwimmfähige Fahrzeuge; mit oder ohne eigenen Antrieb. Lieferbedingungen. Im Handelsverkehr übliche, vertraglich vereinbarte Einzelheiten über die Vertragsabwicklung, wie Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort u. a. Im Außenhandel sind hierfür v. a. die Incoterms 2000 bedeutsam. L. sind meist mit Zahlungsbedingungen gekoppelt. Liefergarantie oder Leistungsgarantie (engl.: delivery guarantee). Dient dem Importeur als Sicherheit dafür, dass der Exporteur seinen Liefer- bzw. Leistungsverpflichtungen nachkommt. Mit der L. verpflichtet sich ein Garant (i. d .R. eine Bank) bei nicht vertragsgemäßer, nicht termingerechter und/oder nicht sachgemäßer Lieferung einer Ware (Liefergarantie) oder Erbringung einer Dienstleistung (z. B. bei Montagen, Softwareinstallationen; Leistungsgarantie) Schadenersatz zu leisten. Es wird sozusagen eine Konventionalstrafe garantiert. Die Höhe der L. liegt i. d. R. zwischen 10 bis 20 % (in Ausnahmefällen auch bei 100 %) des Auftragswertes. Die L. kann mit der Gewährleistungsgarantie kombiniert werden; dann handelt es sich um eine Vertragserfüllungsgarantie. 356 Lieferungsrisiko. Es besteht im Außenhandel für den Importeur. Es liegt in der Einhaltung von Lieferfrist, Liefermenge, Lieferqualität und anderer Vereinbarungen bezüglich der Lieferung seitens des Exporteurs. Analog dazu besteht ein Annahmerisiko für den Exporteur. Linienschifffahrt. Sie befördert Güter nach festem Fahrplan auf bestimmten Seewegen; mit festgelegten Häfen durch benannte Reedereischiffe. Der Fahrplan wird unabhängig von der Auslastung des Laderaums der Seeschiffe eingehalten. Lizenz (engl. und frz.: licence). Begr. f. die vertragliche Überlassung des Rechts zur Nutzung bestimmter gewerblicher Schutzrechte oder von Verwertungsrechten nach dem Urheberrecht. Mit einer Lizenz wird das dem Rechtsinhaber/Urheber vorbehaltene Nutzungs-/Verwertungsrecht einem Dritten eingeräumt. Für das eingeräumte Nutzungsrecht (z. B. an Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken, Warenzeichen) bzw. Verwertungsrecht (z. B. Vervielfältigungsrecht, Aufführungsrecht, Ausstellungsrecht) hat der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr zu zahlen. Lloyd’s Register of Shipping. Die weltweit bekannteste Gesellschaft für die Klassifikation von Schiffen. Hauptsitz: London. Lloyd’s Register (LR) besteht schon seit 1760. Seine Objektivität und Integrität beruhen auf einer finanziellen, wirtschaftlichen und politischen Unabhängigkeit. http://www.lr.org mailto:[email protected] Die LR-Gruppe unterhält weltweit mehr als 200 Büros; darunter mehrere in Deutschland (Hauptbüro in Hamburg) und drei in Russland: Moskau (E-mailAdresse: mailto:[email protected]), Novosibirsk, St. Petersburg. Luftfrachtgeschäft. Bez. f. die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Luftfahrzeuge. Das L. wird durch Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), Flughafengesellschaften (zuständig für den Umschlag der Güter auf dem Boden) und durch Luftfrachtagenten abgewickelt. Luftgewicht. Im Eisenbahngüterverkehr die Gewichtsmenge, die über das tatsächliche Gewicht hinaus der Frachtberechnung zugrundegelegt wird; z. B. wenn der Frachtsatz ein bestimmtes Mindestgewicht vorsieht oder für ein höheres Gewicht ein niedrigerer Frachtsatz herangezogen wird. M Maager-Unternehmen. Bez. f. Unternehmen, die nicht von Eigentümern, sondern von angestellten Personen in den Führungspositionen (Managern) geleitet werden. Mehrwertsteuer (MWSt) – (engl.) Value Added Tax (VAT). Die MWSt ist (seit dem 01.01.1968 in der EU eingeführt) eine Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug; eine nicht-kumulative Allphasen-Nettoumsatzsteuer. In den EU-Staaten gilt grundsätzlich für alle Umsatzarten ein jeweils einheitlicher Mehrwertsteuersatz; dieser Normalsatz beträgt zurzeit in Deutschland 16 % (in EU-Staaten mindestens 15 %). Für bestimmte lebensnotwendige Güter ist die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes gestattet; er beträgt dzt. in Deutschland 7 % (in EU-Staaten mindestens 5 %). 357 Meistbegünstigung. Begr. f. die vertragliche Verpflichtung eines Staates, alle handelspolitischen Vergünstigungen (insb. im Zollbereich), die er irgendeinem Staat gegenüber eingeräumt hat, auch allen anderen Staaten gegenüber zu gewähren, mit denen M. vereinbart ist. Die M. gehört zu den wichtigsten Fundamenten der WTO; sie ist für ihre Mitglieder nach allen drei Teilabkommen, GATT, GATS und TRIPS, verbindlich. Von der Verpflichtung zur M. sind Freihandelszonen, Zollunionen und die Commonwealth-Präferenz ausdrücklich ausgenommen. Die M. wird z. Zt. nur bei rd. 50 % des Welthandels angewendet. Sie wird auch durch nicht tarifäre Handelshemmnisse unterlaufen, z. B. durch Kontingentierungen der Wareneinfuhr. Deutschland hat mit nahezu allen Staaten, mit denen es Handelsverträge abgeschlossen hat, die M. – auf Gegenseitigkeit – vereinbart. Messe. Eine öffentliche behördliche Marktveranstaltung, die regelmäßig periodisch (innerhalb eines oder im Laufe mehrerer Jahre) und i. d. R. am selben Ort durchgeführt wird. Auf einer M. wird innerhalb eines bestimmten Bezirks (Messegelände) und in einem bestimmten Zeitraum (Messezeit) unter Vorlage von Mustern (Mustermesse) ein repräsentatives Warenangebot dargeboten. Beschränkt sich dieses auf Erzeugnisse eines Wirtschaftsbereiches, spricht man von Fachmesse; bezieht es sich auf mehrere Wirtschaftsbereiche, handelt es sich um eine allgemeine oder Universalmesse. Den Zugang zur M. regelt die Messeordnung. Eine M. ist grundsätzlich offen für Erzeuger, Großhändler und Handelsvertreter als Aussteller sowie für jeden, der Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken erwerben will. Private Endverbraucher können eine Messe an allen Messetagen besuchen. Der Verkauf an sie ist zeitlich eingeschränkt. Der Verkauf an nicht gewerbliche Letztverbraucher und der sog. Handverkauf (sofortige Aushändigung der Ware) ist grundsätzlich zulässig, solange er im Rahmen des Gesamtumsatzes unbedeutend ist. National und international bedeutende deutsche Messeplätze sind z. B. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart. Messekaufvertrag. Kaufvertrag, der zur Messezeit und am Messeort auf einem bei der Messeleitung erhältlichen Vordruck zwischen einem Gebietsansässigen und einem gebietsfremden Messeaussteller (der über ein zugeteiltes Messekontingent für eine Messe im Inland verfügt) abgeschlossen wird. Der M. steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Einfuhrgenehmigung. Er muss von der Messeleitung bestätigt werden. Messekontingente für Ausstellungen und Messen im Ausland. Für Gebietsansässige, die an internationalen Ausstellungen und Messen im Ausland teilnehmen, gelten besondere Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der EG sowie Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Gastgeberlandes. Die zollrechtliche Behandlung der transferierten Waren erfolgt immer dann gem. Übereinkommen über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen präsentiert oder verwendet werden, wenn der Staat, in dem die Veranstaltung durchgeführt wird, diesem Übereinkommen beigetreten ist. 358 Messekontingente für Ausstellungen und Messen im Wirtschaftsgebiet. Drittländern werden für Ausstellungen und Messen im inländischen Wirtschaftsgebiet besondere Messekontingente eingeräumt. Diese werden von einer amtlichen Stelle oder einem Beauftragten des Drittlandes auf Unternehmen des Drittlandes aufgeteilt. Hierüber werden die inländischen Stellen, die für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung zuständig sind, unterrichtet. Gebietsansässigen wird eine diesbezügliche Einfuhrgenehmigung nur auf Grund eines Messekaufvertrages mit einem gebietsfremden Aussteller erteilt. Der gebietsfremde Verkäufer muss also über ein zugeteiltes Messekontingent verfügen und im Übrigen Muster der betreffenden Ware in „messewürdiger“ Weise präsentiert haben. In Deutschland werden die bei der Antragstellung auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung zu beachtenden Einzelheiten von den zuständigen Stellen öffentlich im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Messen weltweit. Ein umfangreiches Internet-Messe-Informationssystem mit Ausstellerservice. Die Nutzung aller Leistungen der Datenbank (zu Messestädten, Terminen, -Produkten, -Veranstaltern, -Ausstellern, -Katalogen) ist kostenlos. http://www.phone-fax.com/index1htm Messespediteur. Internationaler Spediteur (internationale Spedition), der für seine Auftraggeber Speditionsleistungen im Zusammenhang mit in- und ausländischen Ausstellungen und Messen erbringt, einschl. der damit verbundenen Einfuhr-, Ausfuhr-, Durchfuhr- und Zollformalitäten. Mittelstand, mittelständische Unternehmen. Mit diesem Begr. werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gegenüber großen Unternehmen abgegrenzt. Als Unterscheidungskriterien werden v. a. die Zahl der Beschäftigten und die Höhe des Umsatzes herangezogen. Z. B.: bis 9 Beschäftigte oder Jahresumsatz unter 1 Mio. DM – Kleinunternehmen; von 10 bis 499 Beschäftigte oder Jahresumsatz von weniger als 100 Mio. DM – Mittelunternehmen; über 500 Beschäftigte oder Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. DM – Großunternehmen. Neben diesen quantitativen Merkmalen wird als qualitativer Gesichtspunkt hervorgehoben: Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung. Mittelständische Unternehmen sind i. d. R. Eigentümer-Unternehmen. Natürliche Person. Im rechtlichen Sinne ist dies jeder Mensch. Wesentliches Merkmal einer n. P. ist ihre Rechtsfähigkeit; das bedeutet, dass sie selbstständiger Träger von (subjektiven) Rechten und Pflichten, also Rechtssubjekt sein kann. Hinzu kommt ihre Handlungsfähigkeit; darunter ist die Möglichkeit zu verstehen, durch eigenes verantwortliches Handeln Rechtswirkungen hervorzurufen, insb. Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Den Gegensatz zur natürlichen Person stellt die juristische Person dar. Neue Bundesländer. Die deutschen Bundesländer auf dem Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Neuer Markt. Seit dem 10.03.1997 ein eigenes Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse für den Aktienkassahandel mit Wachstumswerten. Der N. M. 359 unterstützt Emittenten aus dem Bereich der kleinen und mittleren, innovativen jungen Wachstumsunternehmen mit internationaler Orientierung. Nemax. http://www.neuer-markt.de Nicht abziehbare (nicht abzugsfähige) Steuern. Im Rahmen der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben eines Unternehmens oder der Kosten der privaten Lebensführung der privaten Haushalte sind die Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch nicht von den steuerpflichtigen Einnahmen abziehbar. Nichtbanken. Private Haushalte einschl. der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (wie z. B. Vereine, Kirchen), Unternehmen (ohne Banken) und öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden; Sozialversicherung). In einer offenen Volkswirtschaft zählt auch der Sektor Übrige Welt zum Nichtbankensektor. Nicht tarifäre Handelshemmnisse. Sammel-Begr. f. Handelshemmnisse in Form von mengenmäßigen Kontingenten (z. B. beim Import und bei freiwilligen Exportbeschränkungen), von Subventionen, administrativen Vorschriften (zur Einhaltung besonderer Verarbeitungs-, Qualitäts-, Kennzeichnungs-, Verpackungs, Hygiene- und Sicherheitsstandards), restriktive Praktiken bei der öffentlichen Auftragsvergabe u. a.. Nicht übertragbares Akkreditiv. Art des Dokumentenakkreditivs, bei der ausschließlich der im Akkreditivvertrag genannte Begünstigte berechtigt ist, Zahlungen oder Akzepte zu verlangen. O OAPEC. Abk. f. (engl.) Organization of Arab Petroleum Exporting Countries. Organisation arabischer Erdöl exportierender Länder. Gegr. 1968. Sitz: Kuwait. Es können nur arabische Länder Mitglied werden, deren Einnahmen aus dem Ölgeschäft einen signifikanten Anteil am Bruttonationalprodukt (BNP) haben. Ein Treffen findet alle 4 Jahre statt. http://www.oapecorg.org Offene Schifffahrt. Begr. aus dem Seeschifffahrtswesen für die Schifffahrt, die durch Eisgang nicht behindert ist. Offene Schifffahrt vorbehalten. Klausel in Lieferverträgen. Mit ihr versucht der Verkäufer bzw. Lieferant, das Risiko der Lieferverzögerung auf dem Schifffahrtsweg in den Wintermonaten (bei Eisgang) abzuwälzen. Diese Klausel findet auch hinsichtlich der Behinderung des Ausladens in Häfen infolge Hochoder Niedrigwasser Anwendung. Offshore. Bez. f. Gebiete, die außerhalb des Einflussbereiches nationaler Bestimmungen und Behörden liegen (wie Aufsichts- und Steueroasen). Ökosteuer. Begr. f. Steuern, deren Bemessungsgrundlage (Steuerobjekt) der Grad der Umweltbelastung bzw. Ressourceninanspruchnahme ist. Durch die Ö. sollen „externe Kosten internalisiert“, relative Preise bewusst verändert werden. Durch stufenweise, „künstliche“ Preisanhebungen soll das Verhalten von Produzenten wie Konsumenten indirekt (marktkonform) so beeinflusst werden, dass 360 Umweltbelastungen und Ressourcenverzehr verringert oder vermieden werden. Dies kann z. B. durch Steuern und Abgaben in den Bereichen Energieverwendung (Strom-, Mineralölsteuer), Verkehr (Kraftfahrzeugsteuer), Abfall (Verpackungssteuer), Luft (CO2-Abgabe, FCKW-Steuer), Wasser (Wasserabgaben) erfolgen. Zur Diskussion der ökologischen Steuerreform in Deutschland. P Pack- und Gewichtsliste (engl.: packing and weight list). Im Außenhandel gebräuchliches Dokument, in dem die verpackten Waren genau spezifiziert sind. Der Exporteur erstellt diese detaillierte Auflistung aller Frachtstücke (z. B. Kisten, Pakete, Paletten, Container) mit Angaben zur Art der Ware, zu Codenummern, Markierung, Anzahl, Größe, Brutto- und Nettogewicht u. a. m. Die P. u. G. geben somit Auskunft über die in einer Verpackungseinheit enthaltenen Waren und deren Gewichte. Sie begleiten die Waren vom Absender bis zum Empfänger. Sie werden u. a. zur Vorlage bei den Zollbehörden und aufgrund versicherungsrechtlicher Bestimmungen benötigt. Papiergeld. Die Banknoten, die (neben dem Hartgeld, den Münzen) als gesetzliches Zahlungsmittel im Umlauf sind. Parcel Receipt (engl.). Paketschein, der anstelle eines Konnossements für kleine Warensendungen ausgestellt wird. Das P. R. dokumentiert den Empfang der Ware und die Verpflichtung zu deren Auslieferung an den legitimierten Empfänger. Es ist ein Legitimationspapier, kein Traditionspapier. Es kann nicht auf Order ausgestellt werden, also nicht durch Indossament übertragen werden. Der Versand mittels P. R. ist kostengünstiger als der Versand mittels Konnossement. Das P. R. wird im Seeverkehr bei wertvollen Paketen verwendet. Diese können noch bis kurz vor Abgang des Schiffes direkt beim Ladungsoffizier angeliefert werden. Parität. Bez. f. das in einem System fester Wechselkurse offiziell (von staatlichen Instanzen) festgesetzte Austauschverhältnis zwischen einer nationalen Währung und einem durch internationale Vereinbarungen festgelegten gemeinsamen Nenner. Passiver Transithandel. Transithandel, bei dem ein ausländischer Transithändler Waren aus einem anderen Drittland an gebietsansässige Unternehmen oder Inlandswaren an gebietsfremde Abnehmer in einem anderen Drittland verkauft. Die von einem gebietsansässigen Importeur von einem gebietsfremden Transithändler erworbenen Waren werden außenwirtschafts- und zollrechtlich als Einfuhren behandelt, sobald die Waren in das inländische Wirtschaftsgebiet verbracht worden sind. Für Waren, die ein gebietsansässiger Exporteur an einen gebietsfremden Transithändler verkauft (und von diesem in ein Drittland weiterverkauft werden), gelten die Ausfuhrbestimmungen. Präferenzraum. Bez. f. eine lose Form der wirtschaftlichen Integration zwischen zwei oder mehreren Volkswirtschaften. Im P. gewähren sich die beteiligten Staaten gegenseitig Handelsvorteile. 361 Präferenzzölle. Zölle, die gegenüber Ländern mit besonderen Präferenzabkommen erhoben werden. Sie liegen unterhalb der „normalen“ Zollsätze für Importgüter aus anderen Staaten. Präferenzzölle verstoßen gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung; sie werden vom GATT bzw. der WTO unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Private Haushalte. Begr. d. Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für einen Wirtschaftssektor, der Einzelpersonen und Gruppen von Einzelpersonen als Konsumenten und gegebenenfalls auch als Produzenten (wie selbstständige Landwirte, Einzelunternehmer, Händler, Gastwirte, „Freiberufler“ usw.) umfasst. Produktionssteuern. Steuern, die Unternehmen, z. T. auch Behörden und Einrichtungen des Staates sowie private Organisationen ohne Erwerbscharakter an den Staat zahlen. Dazu zählen Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern (ohne Verbrauchsteuern auf die Einfuhr), Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Wechselsteuer, Abführungen von Lotterien, Lotto und Toto, Abgaben von Spielbanken und sonstige steuerähnliche Abgaben wie Jagd- und Fischereiabgabe u. a. m. Soweit nicht von privaten Haushalten bezahlt, gehören dazu auch die Kraftfahrzeugsteuer und Verwaltungsgebühren. Produktions- und Importabgaben. In Deutschland Begr. für einen Teil der laufenden Steuereinnahmen des Staates; der indirekten Steuern. Dazu zählen die Gütersteuern und die sonstigen Produktionsabgaben. Produktionswert (Bruttoproduktionswert). Begr. der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für den Wert der Verkäufe von Waren und Dienstleistungen der Unternehmen aus eigener Produktion sowie von Handelswaren an andere (inund ausländische) Wirtschaftseinheiten, vermehrt um den Wert der Bestandsveränderung an Halb- und Fertigwaren aus eigener Produktion und um den Wert der selbsterstellten Anlagen. Der Wert der Verkäufe schließt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht ein. Der P. der sog. „Nichtmarktproduzenten“ (aus den Sektoren Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck), die ihre Leistungen der Allgemeinheit überwiegend ohne direktes Entgelt (ohne Marktpreis) zur Verfügung stellen, wird durch die Addition der Aufwandsposten dieser Wirtschaftsbereiche ermittelt. Produktpiraterie. Absichtliche Verletzung von Markenrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten und deren illegale Nutzung. Bekämpfung seitens der deutschen Zollverwaltung durch Einsatz des IT-Verfahrens MUSYC. Proformarechnung (Pro-Forma-Rechnung). Sie enthält bis auf die Unterschrift die gleichen Angaben wie eine Handelsrechnung, wird jedoch „nur-der-Formhalber“ als Vorausrechnung ausgestellt, also vor der Erbringung der Lieferung oder Leistung. Dies geschieht, wenn der Importeur genaue Angaben über ein Handelsgeschäft benötigt, z. B. zur Beantragung einer Importlizenz oder zur Eröffnung eines Akkreditivs. Die P. wird auch im Rahmen eines Angebots oder bei Mustersendungen und Lieferungen in ein Konsignationslager verwendet. Prompt ship. Bez. f. ein Seeschiff, das innerhalb kurzer Zeit zur Beladung bereit liegt. Im Chartergeschäft sind i. d. R. für „prompt ship“ höhere Frachtraten zu bezahlen. 362 Provision. (1) Vergütung gemäß § 354 I HGB; auf die hat jeder Kaufmann, der in Ausübung seines Handelsgewerbes für eine andere Person Geschäfte besorgt (gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag) oder Dienste (auch ohne besondere Vereinbarung) leistet, in (orts-)üblicher Höhe Anspruch. Vergütung für Handelsvertreter, Handelsmakler oder Kommissionäre. (2) I .w. S. Bez. für jedes Entgelt, das Banken ihren Kunden für bestimmte Leistungen berechnen, z. B. Kreditprovision. Q Qualitätsarbitrage im Rahmen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Für viele Rohstoffe (wie Kaffee, Tee, Baumwolle usw.) gibt es institutionalisierte Qualitätsarbitragen, die von Vertragsparteien in Fragen der Warenqualität angerufen werden bzw. für diese schlichtend tätig sein können. Qualitätsgewicht. Begr. f. das Gewicht einer Ware, das gleichzeitig deren Qualität bezeichnet. Qualitätsgewichts-Angaben sind z. B. bei Getreide, Holz, Papier üblich; so ist 100 g-Papier von höherer Qualität als 80 g-Papier. Qualitätsklausel. Auch in internationalen Handelsverträgen gebräuchliche Klausel, die besagt, dass mangels besonderer Abrede Ware mittlerer Qualität als vereinbart gilt. Qualitätsstaffeln. Bez. f. gestaffelte (gestufte) Preise für Waren, die qualitativ unterschiedlich sind, aber für den gleichen Zweck verwendet werden können. Qualitätstypen. Begr. f. die Klassifizierung von Handelswaren zur Standardisierung der Handelsqualitäten. Qualitätstypen spielen im internationalen Handel mit Massengütern eine wichtige Rolle. Qualitäts- und Gewichtsgarantie. Im Außenhandel wird eine solche Garantie vom Exporteur im Zusammenhang mit einem Inkasso-Auftrag über den vollen Warenwert gegeben. Der Importeur ist nämlich bei Vorlage der Inkassodokumente zunächst zur Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet. Wenn sich nach Abholung und Prüfung der Ware herausstellt, dass Qualitätsbeeinträchtigungen (z. B. durch Fäulnis) vorliegen und ein zu geringes Gewicht festzustellen ist, dann ist der Garant – nach Vorlage einer einschlägigen Bescheinigung – verpflichtet, den gerechtfertigten Preisabschlag aus der Qualitätsund Gewichtsgarantie zu ersetzen. Qualitätszeugnis oder Qualitätszertifikat. Schriftliche Bescheinigung seitens des Herstellers oder Lieferanten, dass nur einwandfreies und vertragsgemäßes Material bei der Herstellung der Ware verwendet wurde. Im Außenhandelsgeschäft gebräuchlich. Qualitätszeugnisse können auch Garantieerklärungen bzw. -verträge darstellen; auf deren Grundlage können Garantienehmer vertragliche Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz geltend machen. Quasi-Geld oder Beinahegeld. Dazu zählen die Komponenten der Geldmenge, die – vorübergehend – aus dem Wertaufbewahrungsmotiv gehalten werden, aber kurzfristig in Transaktionsgeld umgewandelt werden können; in gesetzliche Zahlungsmittel (Bargeld) und/oder in Buchgeld (Giralgeld). Es sind dies die kurzfristigen Spar- und Termineinlagen: die Einlagen mit vereinbarter 363 Kündigungsfrist bis zu drei Monaten und die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren. Zum Q. werden i. w. S. auch Wechsel (als Zahlungsverpflichtung) und Scheck (als Zahlungsanweisung) sowie geldnahe Forderungen (Beinahegeld) gerechnet, die (als Geldersatzmittel) an die Stelle von gesetzlichen Zahlungsmitteln treten können. Quellensteuern (engl.: withholding taxes oder frz.: impôts à la source retenue). Sammel-Bezeichnung für Steuern, deren Erhebung nicht im Wege der Steuerveranlagung, sondern des vorläufigen oder endgültigen Steuerabzugs „an der Quelle“ erfolgt; wie z. B. bei der Lohnsteuer oder – international bedeutsam – bei der Besteuerung von Kapitalerträgen (insb. von Dividenden und WertpapierZinseinnahmen). Quote. (1) Im Außenhandel Begr. für die Zuteilungsmenge bzw. den Zuteilungswert im Zusammenhang mit Einfuhrgenehmigungen und Einfuhrlizenzen bei Einfuhrkontingentierung sowie im Rahmen einer Devisenbewirtschaftung. (2) Im internationalen Währungssystem Begr. für die Einzahlungsverpflichtung (Subskription) eines jeden IWF-Mitgliedstaates, also dessen Anteil am Kapital des IWF. Ursprünglich war ein Viertel der Subskription in Gold, der Rest in Landeswährung einzuzahlen. Mit der zweiten Änderung des IWF-Übereinkommens sind an die Stelle des Goldes die SZR getreten (der IWF kann aber auch hierfür Zahlungen in fremder und sogar in eigener Währung zulassen). Nach der Quote eines Mitgliedstaates bemessen sich dessen Stimmrechte, Ziehungsrechte wie auch die Zuteilung von Sonderziehungsrechten. R Ratenkredit. Begr. f. einen auf ein bestimmtes Finanzierungsprojekt bezogenen Teilzahlungskredit (in Raten zu tilgendes Darlehen) zur Finanzierung von privatem Konsum, z. B. eines Autos. Der R. wird dem Kreditnehmer nicht in bar ausbezahlt; er kann (als Abzahlungskredit) nur zweckgebunden im Rahmen eines Kaufvertrages mit einem bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen werden (Kaufkredit). Rat für Handel und Entwicklung – (engl.) Trade and Development Board (TDB). Organ der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung. Organ zwischen den alle drei bis vier Jahren stattfindenden UNCTADKonferenzen. Rating. Standardisiertes Verfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Staaten (Länder-R.), Unternehmen (z. B. Banken-R., Industriebranchen-R.) oder Wertpapieren (wie Emissions-R.). Durch unabhängige Institutionen (R.Agenturen) erfolgt nach einheitlichen und konsistenten Verfahren eine bonitätsmäßige Einstufung der jeweils Betroffenen. Diese liefert international gültige Maßstäbe für Kauf-, Absatz- und Investitionsentscheidungen. R. steigert die Transparenz und Effizienz der Märkte. Raumcharter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim R. werden bestimmte Laderäume eines Schiffes (z. B. Kühlräume, lange Räume) gechartert. 364 Realkredit. Ein durch Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden) abgesicherter langfristiger Kredit. Reeder. Eigentümer eines Schiffes, das ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dient. Der Reeder kann auch der Verfrachter sein. Reederei. Allg. Bez. für Schifffahrtsbetrieb; unabhängig davon, ob dieser einen oder mehrere Reeder (Mitreeder) hat (und gleichgültig, ob Binnen-, Küstenund/oder Seeschifffahrt betrieben wird). Reeder-Lieferschein. Form des Konnossement-Teilscheins. Reeder-Lieferscheine werden von der Reederei ausgestellt, nachdem ihr der Importeur das Konnossement überlassen hat. Wie viele und mit welchem Inhalt R.-L. für den Importeur ausgefertigt werden, hängt von der Anzahl der Kunden des Importeurs und deren Nachfrage ab. Gegen Rückgabe des R.-L. wird die Ware am Kai ausgehändigt. Referenzkurse des Euro. Diese werden von der EZB börsentäglich auf der Grundlage der Konzertation zwischen den Zentralbanken um 14.15 Uhr ermittelt und danach veröffentlicht. Referenzpreise. Richtpreise. Bestandteil der EG-Agrar-Marktorganisation. Aufgrund von Marktbeobachtung festgesetzte Mindestpreise – frei EGMarktgrenze – für in die EG-Agrarmarktordnung einbezogene landwirtschaftliche Produkte. Referenzwert (der EWWU) für die Lage der öffentlichen Finanzen (engl.: reference value for the fiscal position). Nach dem Vertrag über die EU gibt es die expliziten Referenzwerte für die Defizitquote (von max. 3 % des BIP) und die Schuldenquote (von max. 60 % des BIP) des Gesamtstaates. Referenzzinssatz. Repräsentativer (Basis-)Zinssatz auf dem freien Markt, der für eine bestimmte Laufzeit und Währung gilt und sowohl für Anlagen als auch für Kredite verwendet wird. Kreditgeber und -nehmer einigen sich auf einen R. als Grundlage für andere Zinssätze. Auf internationalen Finanzmärkten verwendete R. sind z. B. EURIBOR, LIBOR. Der R. dient Vertragspartnern bei der Festlegung des Zinssatzes für ihr Finanzierungsgeschäft als Orientierungsgröße. Die Zinsvereinbarung lautet dann: R. plus Aufschlag (spread); beispielsweise: 2 % über dem Dreimonats-EURIBOR. Der R. ist kein offizieller Zinssatz (wie z. B. der Hauptrefinanzierungssatz der EZB). Reisecharter (engl.: voyage-charter). Begr. d. Charterverkehrs. Der R. bezieht sich auf eine einmalige Reise oder auf gleiche Reisen in bestimmten Zeitabständen. Im Chartervertrag ist i. d. R. vereinbart, dass die Miete eines ganzen Schiffes oder eines Teils davon die Stellung des Kapitäns und der Mannschaft einschließt. Reservetranche. Ein Teil der Reserveposition im IMF; ein unbedingtes Ziehungsrecht dar. Die R. eines Landes entspricht den von ihm vorher selbst erbrachten „echten“ Finanzierungsleistungen. Dazu zählen die gezeichnete Quote eines Landes, abzüglich des in eigener Währung gezahlten IWF-Mitgliedsbeitrags, zuzüglich des Anteils hiervon, der vom IWF für Kredite an andere Länder verwendet wurde. Ein IWF-Mitgliedstaat mit konvertierbarer Währung kann somit Ziehungen im Rahmen der R. in der Höhe von maximal 100 % seiner Quote in 365 Anspruch nehmen. Hingegen verfügt ein IWF-Mitgliedstaat, dessen Währung nicht konvertierbar und vom IWF für Ausleihungen nicht verwendbar ist, nur über eine R. in Höhe des in SZR eingezahlten Betrages (25 % der Quote); dies betrifft v. a. Entwicklungsländer. Ziehungen in der R. sind – im Unterschied zu Ziehungen in den Kredittranchen – kostenlos. Reservewährung. Nationale Währung oder Korbwährung (wie das Sonderziehungsrecht), die von den Währungsbehörden der einzelnen Staaten zur Sicherung ihrer internationalen Liquidität als Währungsreserve gehalten wird. Eine solche Währung muss grundsätzlich voll konvertibel sein (Konvertibilität), um als R. international anerkannt zu werden. Die weltweit bedeutendsten R. sind der USDollar, der Euro und der japanische Yen. Bis Ende 1998 war die D-Mark die zweitwichtigste Reservewährung. Risiko. Mit einem Wagnis verbundene Verlustgefahr. Sie ist infolge zukünftiger Ungewissheiten mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit, im besonderen mit der außenwirtschaftlichen, verbunden. Jedes R. hat Auswirkungen auf die Liquidität, Rentabilität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Risiken im Außenhandel. Dies sind zum einen ökonomische Risiken, die durch eigene unternehmerische Fehleinschätzungen oder nicht beeinflussbare wirtschaftliche Ereignisse den Erfolg bedrohen und erwartete Gewinne schmälern. Zum anderen sind es Länderrisiken, bei denen die Verlustgefahr in bes. Situationen oder Aktivitäten in den Ländern der Vertragspartner steckt. Ökonomische Risiken: Erfüllungsrisiko, Kreditrisiko, Lieferungs-/ Annahme(Abnahme)risiko, Marktrisiko, Preisrisiko, Standortrisiko, Transportrisiko, Wechselkursrisiko. Länderrisiken: Politische Risiken, Zahlungsverbotsrisiko, Moratoriumsrisiko, Transferrisiko, Konvertierungsrisiko, rechtliche Risiken, sozio-politische Risiken. Das Währungsrisiko umfasst das Wechselkurs-, Transferund Konvertierungsrisiko. Rollende Ware. Bez. f. Ware, die sich auf dem Straßentransport- und Schienentransportweg befindet. Analog: schwimmende Ware, fliegende Ware. Roll on/Roll off-Verkehr – RoRo-Verkehr. Bez. f. bes. Form des kombinierten Verkehrs, der Spezialschiffe (RoRo-Schiffe, Fähren mit aufklappbarem Bug oder Heck) voraussetzt. Dadurch können Straßenfahrzeuge und/oder Schienenfahrzeuge über spezielle Laderampen mit eigener Kraft an und von Bord fahren (rollen). S Sammelladungsverkehr, Sammelgutverkehr, Spediteur-Sammelgutverkehr. Gemeinsame Beförderung vieler kleinerer Sendungen als Sammelladung im sog. Hauptlauf einer Transportkette. Im Vorlauf werden die Sendungen bei ihren Versendern von einem Versandspediteur eingesammelt; im Nachlauf werden die Sendungen durch einen Empfangsspediteur an ihre Empfänger verteilt. Scheck. Unbedingte schriftliche Anweisung an ein Kreditinstitut seitens des Ausstellers, zulasten seines Kontos einen bestimmten Geldbetrag an einen Dritten auszuzahlen. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG). Der Scheck muss folgende gesetzliche Merkmale aufweisen: Bez. als Scheck im Text der Urkunde 366 (Scheckklausel); unbedingte Zahlungsanweisung („Zahlen Sie ...“); das bezogene Kreditinstitut (das zahlen soll); Zahlungsort, Ausstellungsort, Ausstellungstag, die (handschriftliche) Unterschrift des Ausstellers. Als streng förmliches Wertpapier ist der Sch. ein geborenes Orderpapier. Aufgrund der Überbringerklausel („oder Überbringer“) ist er aber grundsätzlich ein Inhaberpapier; Überbringerscheck. (Wird auf dem Sch. die Rektaklausel – „nicht an Order“ – vermerkt, wird dieser zum Rektascheck.) Nach der Einlösungsart werden Barscheck und Verrechnungsscheck unterschieden. Der Sch. ist ein relativ sicheres Zahlungsinstrument, besonders als Eurocheque und Reisescheck auch im internationalen Zahlungsverkehr. Dennoch nimmt seine Bedeutung mit zunehmendem Electronic Banking deutlich ab. Schifferbörse. Markt, an dem Binnenschifffahrts-Frachten börsenmäßig gehandelt werden, differenziert nach Berg- und Talfahrten; z. B. in Duisburg oder Rotterdam. An der Sch. sind Reeder, Spediteure und Partikuliere zugelassen. Schifffahrtskonferenz. Zusammenschluss mehrerer Reedereien zur Festlegung einheitlicher Frachtraten in der Linienschifffahrt. Schiffsbrief. Die von der Registerbehörde des Heimathafens ausgestellte Urkunde über die Eintragung eines Binnenschiffes im Schiffsregister. Schiffseigner. Eigentümer eines der Binnenschifffahrt dienenden Schiffes. Schiffsmanifest. Bez. f. die Aufstellung der auf einem Schiff geladenen Güter, geordnet nach Menge und Verpackung; mit Angabe des Bestimmungsortes. Das Sch. wird für die Verzollung verwendet. Schiffsmakler. Makler, der Schiffsraum, Ladungen, Liegeplätze und damit Zusammenhängendes vermittelt; als solcher ist er Handelsmakler und unterliegt den für diese geltenden Rechtsvorschriften. Schiffsregister. Öffentliches Register, in dem ein Schiff mit seinen wesentlichen Merkmalen, seinem(n) Eigentümer(n) (Reeder oder Schiffseigner), Schiffshypotheken und event. Nießbrauchrechten verzeichnet ist (entspricht weitgehend dem Grundbuch für Grundstücke). Ein Schiff ist in das Sch. des Heimathafens oder Heimatortes einzutragen. Nach der Schiffsregisterordnung werden in Deutschland die Sch. von Amtsgerichten geführt, die von der Landesjustizverwaltung als Registerbehörden bestimmt worden sind. Schiffszertifikat, Registerbrief. Die von der Registerbehörde des Heimathafens ausgestellte Urkunde über die Eintragung eines Seeschiffes im Schiffsregister. Schwarzhandel. Begr. f. d. Warenhandel, der unter Umgehung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften getätigt wird. Dazu zählt der („Schleich“-)Handel mit Drogen, Schmuggel-, Hehlerware oder zum Verkauf nicht freigegebenen bzw. nicht zugelassenen Gütern (wie z. B. mit verdorbenen, gesundheitsgefährdenden Waren oder jugendgefährdenden Schriften und Videos). Schwellenländer. International nicht exakt definierte Bez. f. Länder, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung nicht mehr eindeutig die Merkmale von Entwicklungsländern aufweisen, sondern sich bereits auf dem Weg zu einem Industrieland befinden. Ihr soziale Entwicklung (z. B. durch Indikatoren zum Gesundheits- und Bildungswesen ausgedrückt) kann aber mit der 367 wirtschaftlichen Entwicklung noch nicht Schritt halten. Solche typischen „Newly Industrializing Countries“ (engl.) sind zurzeit z. B. Brasilien, Mexiko, Südafrika. Schwimmende Ware. Bez. f. Ware, die sich auf dem Wassertransportweg (auf Binnen- oder Seeschiffen) befindet. Analog: rollende Ware, fliegende Ware. Seefrachtgeschäft. Betrifft die Güterbeförderung auf Seeschiffen. Rechtsgrundlage dieser Dienstleistung ist ein Chartervertrag oder ein Stückgutvertrag. Im S. entspricht der Verfrachter (der Reeder und Ausrüster sein kann) dem Frachtführer des Land-, Binnengewässer- und Luftfrachtgeschäftes; der Befrachter dem Absender. Seefrachtvertrag. Vertragliche Vereinbarung zur Beförderung von Gütern mit Schiffen im Seeverkehr zu einem bestimmten Empfänger (Frachtvertrag). Der S. kann sich auf das ganze Schiff – einen Teil davon bzw. einen bestimmten Raum – beziehen oder aber nur auf Stückgüter (Stückgutvertrag). Im Rahmen des S. werden Konnossemente ausgefertigt. Seehafenspediteur. Internationaler Spediteur, ansässig in Hafenstädten. Er veranlasst im Seehafen die Anlieferung von Gütern und deren Weiterlieferung von dort, den Umschlag von Gütern von Landverkehrsmitteln auf Seeschiffe und umgekehrt, die Zusammenstellung und Verteilung von Sammelladungen (Sammelladungsverkehr). Der S. ist bei Transitverkehr zugleich Grenzspediteur. Seekonnossement (engl.: Marine/Liner/Ocean Bill of Lading, B/L). Das “klassische” Konnossement der Seeschifffahrt, das nur für die Hafen-zu-HafenVerladung von Waren anwendbar ist. Seemeile (sm) – (engl.: nautical mile). Im Schiffsverkehr verwendete Längeneinheit; internationales Standardmaß: 1 sm = 1,852 km. Die sm unterscheidet sich von der angelsächsischen Meile (mile): 1 mile = 1,60934 km. Seeprotest. Die vor einem Notar oder Konsulat beeidigte Erklärung des Kapitäns (oder des ihn vertretenden Schiffsoffiziers) eines Seeschiffes, Reiseunfälle oder Schlechtwetterereignisse betreffend. Selbstständige. Personen, die einen Betrieb bzw. ein Unternehmen als Eigentümer oder Pächter führen; sie sind als solche berufstätig und erzielen ein eigenes Einkommen (aus selbstständiger Erwerbstätigkeit). Sorten. Begr. f. ausländische gesetzliche Zahlungsmittel, also ausländisches Bargeld; in Form von Banknoten (die Gegenstand des Geldwechselgeschäftes der Banken sind) und von Münzen. Sorten werden im Unterschied zu den Devisen nicht amtlich gehandelt. Sortengeschäft. Es umfasst den Austausch von inländischen gegen ausländische – sowie v. a. den Austausch von ausländischen gegen inländische – Banknoten und/oder Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Dazu gehört auch der Verkauf und Ankauf von Reiseschecks. Spediteur. Spediteur ist derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, im eigenen Namen die Güterversendung durch Frachtführer oder durch Verfrachter für Rechnung eines anderen (des Versenders) zu besorgen (§ 407 HGB). Der Sp. ist somit grundsätzlich ein Transportmittler; er kann aber auch selbst der Frachtführer (z. B. auch nur auf Teilstrecken) sein. Als Vergütung für seine Leistungen kann der 368 Sp. gegenüber seinem Auftraggeber entweder einen Pauschalbetrag (fester Übernahmetarif) oder einzeln alle Transportkosten zuzüglich einer Provision abrechnen. Der Sp. hat ein gesetzl. Pfandrecht an der übernommenen Ware bis zur Bezahlung seiner Auslagen; daher erfolgt die Frachtzahlung häufig im Voraus oder als Abschlagszahlung.. Steueroase. Bez. für Länder, die entweder keine oder erheblich niedrigere Steuern als die übrigen Länder erheben bzw. Steuerprivilegien für bestimmte Einkommen und Vermögen gewähren. Durch ein solches Steuergefälle ist ein Anreiz gegeben, Einkommen und Vermögen aus Hoch- in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Zum Zwecke der Steuerersparnis kommt es daher zu Wohnsitzverlegungen und zur Gründung von Basisgesellschaften. Bekannte „Steuerparadiese“ sind z. B.: die Bahamas, die Bermuda-Inseln; mit Einschränkungen auch Liechtenstein, Luxemburg (bisher), Monaco, Schweiz. Stückgut. Begr. f. Waren, die individuell verpackt sind (z. B. in Kisten, Säcken, Fässern), in Ladungseinheiten zusammengefasst sind (z. B. in Containern oder Paletten) oder sich einzeln in Form, Gewicht und Abmessungen voneinander unterscheiden. Dadurch kann St. bei Transport-, Lagerungs- und Umschlagsvorgängen als Beförderungseinheit behandelt werden. Stückgut bis zu einem Gewicht von 30 kg wird als Kleingut bezeichnet. T Tante-Emma-Laden. Kleiner Einzelhandelsbetrieb (Gemischtwarengeschäft). Versorgt vorwiegend in Wohngegenden die Bevölkerung der Nachbarschaft mit Lebensmitteln und einigen Gütern des kurzfristigen Haushaltsbedarfs. Tara. Begr. f. d. Gewicht der Verpackung; Differenz zwischen Brutto- und Nettogewicht einer Ware bzw. Ladung. Teilcharter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim T. werden einzelne, unbestimmte Laderäume eines Schiffes gechartert. Tel-quel-Klausel. Internationale Handelsklausel, die insb. im Überseehandel als Qualitätsklausel verwendet wird. Danach hat der Käufer die Ware in der Qualität abzunehmen, die sie bei der Lieferung aufweist. Der Verkäufer übernimmt mit der T.-q.-K. keine Gewähr für eine bestimmte Qualität der gelieferten Ware. Es muss nicht Ware mittlerer Art und Güte sein. Es kann auch Ware der schlechtesten Sorte sein, aber unbeschädigt und unverdorben. Die gelieferte Ware muss gem. dem Handelsbrauch als Handelsgut anzusehen sein und darf nicht Ausschussware sein. Handelsüblich ist oftmals, eine mittlere Qualität vertraglich besonders zu vereinbaren. Trampschifffahrt. Sie befördert Güter nach Bedarf; auf individuell gewünschten Seewegen, nach frei vereinbartem Fahrplan. Route und Fahrplan richten sich also nach dem Frachtangebot; dieses bestimmt auch im Zusammenspiel mit dem verfügbaren Laderaum die Frachtrate. Transfer. Bez. f.: (1) Übertragung von Werten zwischen zwei Staaten im internationalen Zahlungsverkehr, bei denen die Währung des einen Staates (z. B. des Schuldnerlandes) in die Währung des anderen Staates (z. B. des 369 Gläubigerlandes) umgewandelt wird. Oder (2) einseitige (unentgeltliche) Übertragungen im internationalen Zusammenhang, die ihren Niederschlag in der Zahlungsbilanz finden; vgl. dazu Bilanz der laufenden Übertragungen oder Bilanz der Vermögensübertragungen. Transitausfuhr. Ausfuhr von Waren, die über ein Drittland in das Empfängerland geleitet werden. Switchgeschäft. Transiteinfuhr. Einfuhr von Waren, die über ein Drittland aus dem Ursprungsland (Lieferland) bezogen werden. Transitlager. Zollgutlager. Transithandel. Neben dem direkten und indirekter Export und Import ist der T. eine Grundform des Außenhandels. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass die Warenlieferung nicht unmittelbar vom Exporteur zum Importeur erfolgt, sondern ein Dritter aus einem anderen Land dazwischen geschaltet ist. Dieser Transithändler lässt die Ware in seinem Land ein- und ausfuhrrechtlich als Transitware (Durchfuhrware) abfertigen. Die Ware erfährt im Transitland keinerlei Veränderung, Be- oder Verarbeitung, auch keine Lagerung. Transithändler. Person, die Transithandel betreibt. Er hat im Bezug auf Exporteur und Importeur seinen Sitz in einem Drittland. местонахождение в третьей стране. Transithandelsspitze. Begr. f. d. Restbetrag, der einem Transithändler bei einem aktiven Transithandelsgeschäft verbleibt, nachdem er von seinem BruttoVerkaufserlös den Kaufpreis (einschl. Nebenkosten), den er an den ausländischen Warenlieferanten zu zahlen hat, abgezogen hat. Transnationale Unternehmung. Bez. f. eine Unternehmung, die global tätig ist und multinationale Flexibilität mit spezifischer Marktnähe verbindet. Die internationale Innovationskraft – und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit – soll dadurch gefestigt bzw. gesteigert werden, dass das Management der transnationalen Unternehmung einerseits nach einer einheitlichen Vision gemeinsame Entwicklungen und Synergieeffekte weltweit durchsetzt, andererseits aber auf die individuellen Motivationen der ausländischen Tochtergesellschaften setzt, um so in einem integrierten Netzwerk die unterschiedlichen Ressourcen möglichst effizient global nutzen zu können. Transportrisiko. Es liegt im Außenhandel in der Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware auf dem Transportweg, z. B. durch einen Unfall auf dem Landweg, eine Havarie auf dem Seeweg, (banden-)kriegerische Auseinandersetzungen oder andere Ereignisse, sowie in der Verzögerung der Transportabwicklung. Das T. kann seinerseits in unterschiedlicher Weise auftreten: qualitatives T. (Beschädigung und Verschlechterung der Ware), quantitatives T. (Verringerung oder Verlust der Ware), lokales T. (Versand der Ware an den falschen Ort), temporales T. (Verzögerung oder Verhinderung der Warenbeförderung). Transportversicherungsdokumente. Sammel-Bez. f. Transportversicherungspolice und Transportversicherungszertifikat. Im Zuge der Finanzierung eines Außenhandelsgeschäftes verlangt ein Kreditinstitut immer eine 370 Transportversicherung. Transportversicherungspolice oder Transportversicherungsschein. Transportversicherungsdokument, das bei Abschluss eines Transportversicherungsvertrages vom Versicherer ausgestellt wird. Dies kann unterschiedlich erfolgen: (1) als Einzelpolice bei einmaligem/getrennten Versicherungsabschluss für einzelne Warentransporte (für die Bedingungen und Prämien von Fall zu Fall vereinbart werden). Die Einzelpolice kann ihrerseits als gekorenes Orderpapier (und dadurch als Wertpapier) oder als qualifiziertes Legitimationspapier ausgestellt werden. (2) Als Generalpolice bei Versicherung von regelmäßigen oder häufigen Transporten gleicher Art und vergleichbarer Risiken („laufende Versicherung“). In diesem Fall kann für den einzelnen Warentransport ein Transportversicherungszertifikat ausgefertigt werden. Transportversicherungszertifikat. Bei Vorliegen einer Generalpolice kann der Versicherer für die einzelnen Warentransporte ein T. ausstellen. Dies kann (wie im Fall der Einzelpolice) in Form eines gekorenen Orderpapiers oder eines qualifizierten Legitimationspapiers erfolgen. U Überfremdung. Außenwirtschaftsrechtliche Bez. für die Zunahme des Einflusses Gebietsfremder auf gebietsansässige Unternehmen. Überfremdung kann auf dem Wege des Kaufs von (Sperr- oder Mehrheits-)Kapitalanteilen (Aktienpakete von AGs; Gesellschafteranteile von GmbHs) zustande kommen. Die Möglichkeiten einer Ü. können durch die Emission von Mehrstimmrechts-Aktien oder vinkulierten Namensaktien eingeschränkt werden; auch durch die Stimmrechtsbeschränkung (gem. §§ 134 und 139 AktG) der Aktionäre. Überführung zum freien Verkehr. Zollverfahren, bei dem das Zollgut (in der EU die Nichtgemeinschaftsware) nach der Zollabfertigung und der Verzollung zur Inlandsverwendung freigestellt (also Gemeinschaftsware, Freigut) wird. Überkapitalisierung. Diese liegt in einem Unternehmen vor, wenn das Eigenkapital (Grund- oder Stammkapital) im Verhältnis zur Ertragskraft oder zum realen Vermögenswert eines Unternehmens zu hoch ist. Überkapitalisierung kann durch zu hohe Bewertung von Sacheinlagen und/oder durch Gewinnansammlung zustande kommen. Durch Ü. kommt es zur Verringerung der Rentabilität; der erzielte Gewinn muss auf ein zu hohes Kapitalvolumen bezogen werden. Größere praktische Bedeutung hat der Gegensatz: die Unterkapitalisierung. Überlassung von Waren. Vor In-Kraft-Treten des Zollkodex (ZK) entsprach die „Freigabe“ dem zollrechtlichen Begriff der Überlassung. Dies ist – nach Art. 4 Nr. 20 ZK – die Beendigung der vorübergehenden zollamtlichen Verwahrung. Danach kann der Zollanmelder frei über die Ware verfügen. Importierte Waren, die in das Zolllagerverfahren überführt werden, sind nach der Überlassung unverzüglich in die Lagereinrichtung zu verbringen. Übernahmeladeschein. Dokument des Außenhandels, mit dem der Frachtführer bescheinigt, die Ware übernommen, aber noch nicht verladen zu haben. 371 Überschuldung. Diese liegt vor, wenn der Verlust eines Unternehmens größer ist als das gesamte Eigenkapital (Grund-, Stammkapital; einschl. ausgewiesener Reserven). Überschuldung einer juristischen Person (wie AG oder GmbH) erfordert (wie Zahlungsunfähigkeit), das gerichtliche Insolvenzverfahren zu beantragen. Überschussreserve. Differenz zwischen dem (höheren) Mindestreserve-Ist und dem (niedrigeren) Mindestreserve-Soll eines Kreditinstitutes; gehalten bei der Zentralbank. Die Ü. zählt zu den freien Liquiditätsreserven der Kreditinstitute. Diese können jederzeit frei (kostenlos) über ihre Ü. verfügen. Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) – (engl.) Overseas Countries and Territories (OCTs) oder (frz.) Pays et Territoires d’Outre-Mer (PTOM). Begr. des Europarechts und des deutschen Außenwirtschaftsrechts für Kolonien, Treuhandgebiete, Überseeprovinzen u. Ä., die noch keine Selbstständigkeit erlangt haben. Die ÜLG sind gem. Art. 131 EG-Vertrag mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert; sie erhalten Hilfen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds. Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union – (frz.) Centre de Traduction des organes de l’Union Européenne (CDT); (engl.) Translation Centre for the bodies of the EU. Gegr. 1994. Sitz: Luxemburg. Das CDT hat die Aufgabe, die erforderlichen Übersetzungen für die dezentralisierten Gemeinschaftsagenturen der EU durchzuführen. http://www.cdt.eu.int Übertragbares Akkreditiv. Art des Dokumentenakkreditivs, bei dem der Akkreditierte (Erstbegünstigte) berechtigt ist, seine Ansprüche ganz oder teilweise an Dritte (Zweitbegünstigte) abzutreten. Dadurch können z. B. Lieferanten des Exporteurs an dessen Rechten aus dem Akkreditiv zur Sicherung ihrer Forderungen gegenüber dem Erstbegünstigten beteiligt werden. Überwachungszollstelle. Die im Bewilligungsbescheid für das Zolllagerverfahren zur Überwachung bestimmte Zollstelle (gem. Art. 496 a ZK-DVO). Überweisung. Häufig gebrauchte Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, bei dem aufgrund eines Auftrags eines Bankkunden von dessen Konto ein bestimmter Giralgeldbetrag auf das Konto eines anderen Kunden bei der gleichen oder einer anderen Bank übertragen wird. Übrige Welt. Begr. a. d. Sektorengliederung des ESVG für die Gesamtheit der Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz (z. B. Unternehmen) oder Wohnsitz (private Haushalte) außerhalb des inländischen Wirtschaftsgebietes, also im Ausland haben. Umlaufgeschwindigkeit des Geldes im gesamtwirtschaftlichen Einkommenskreislauf. Sie errechnet sich aus der Division des gesamtwirtschaftlichen Nominaleinkommens durch die gesamtwirtschaftliche Geldmenge. Sie drückt die Leistung des Geldes als Tauschmittel (Transaktionsfunktion) für alle gesamtwirtschaftlichen Transaktionen in einer Rechnungsperiode aus. 372 Umsatzsteuer. Steuer, die auf alle Verkehrsakte von Waren und Leistungen zu entrichten ist, die Unternehmen und z. T. auch Behörden und Einrichtungen des Staates sowie private Organisationen ohne Erwerbscharakter durchführen. Die Erhebung der Umsatzsteuer erstreckt sich auf alle inländischen Einkommensverwendungsakte; im Unterschied dazu werden Verbrauchssteuern nur auf partielle Einkommensverwendungen erhoben. Umsatzsteuerbefreiung bei der Ausfuhr. Gem. § 4 UStG sind steuerfrei: Ausfuhrlieferungen (nach § 6 UStG), innergemeinschaftliche Lieferungen (nach § 6 a), Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7), Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 8) sowie grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich die Leistungen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden. Umschließungen. Nach dem Zollrecht der Begr. f. alle Verpackungen (Behältnisse, Aufmachungen, Umfüllungen und Unterlagen), welche die Waren während des Transportes oder der Aufbewahrung schützen. Umwandlung. Begr. f. die Änderung der Rechtsform einer Unternehmung. So kann eine Einzelunternehmung in eine Personengesellschaft (z. B. eine KG), eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (z. B. eine AG) umgewandelt werden. Gründe für eine solche U. können in der Erhöhung der Kapitalbasis, der Steigerung der Kreditwürdigkeit, der Erweiterung der Gesellschafterzahl, der Erlangung von Besteuerungsvorteilen u. a. m. liegen. Umwandlungsverfahren. Begr. d. besonderen Zollverkehrs. Nichtgemeinschaftswaren werden im binnenwirtschaftlichen Zollgebiet ohne Erhebung von Einfuhrabgaben einer zollamtlich überwachten Be- oder Verarbeitung unterzogen. Dabei werden die Waren in eine andere Beschaffenheit oder einen anderen Zustand – einer meist niedrigeren Produktionsstufe – umgestaltet; z. B. können Nahrungsmittel denaturiert, Waren in Reste oder Abfälle umgewandelt oder die ursprünglichen Bestandteile eines Gutes wiedergewonnen werden. Erst danach werden die umgewandelten Erzeugnisse zu den für sie geltenden Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt. Dies ist für importierende Unternehmen vorteilhaft, weil niedrigere Zollsätze erhoben werden. Die Anwendung des U. ist nur zulässig, wenn sie schriftlich beantragt und von den zuständigen Zollbehörden genehmigt wurde. Eine Genehmigung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen (gem. Art. 133 ZK) erteilt. Umweltsteuer (engl.: environmental tax). Ökosteuer. Unbestätigtes Akkreditiv. Art des Dokumentenakkreditivs. Ein unbestätigtes Akkreditiv liegt vor, wenn eine andere Bank (Korrespondenzbank oder Hausbank des Exporteurs) als Akkreditivstelle den Begünstigten über die Akkreditiveröffnung ohne eigenes abstraktes Schuldversprechen benachrichtigt; also mit diesem Avis keine eigene Haftung übernimmt. 373 Ungebundene Finanzkredite an das Ausland. Dabei handelt es sich um Darlehen inländischer Kreditgeber an ausländische Schuldner. Sie werden zur Finanzierung bestimmter kommerzieller Vorhaben im Ausland gewährt. Sie dürfen – gem. dem Grundsatz der Projektbindung – nicht im Zusammenhang mit deutschen Lieferungen oder Leistungen ins Ausland stehen; sie dürfen auch nicht zur Umschuldung (Ablösung von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Lieferund Leistungsgeschäften) verwendet werden. Universalbank. Geschäftsbank, die alle Bankgeschäfte betreibt; sowohl das Einlagen- und das Kreditgeschäft als auch das Wertpapiergeschäft. Universalmesse. Messe, deren Warenangebot sich auf die Erzeugnisse mehrerer Wirtschaftsbereiche bezieht. Unreines Konnossement. Konnossement, in dem der Reeder vermerkt hat, dass die verladene Ware Verpackungs-/Ladungsmängel aufweist. Unselbstständige. Personen, die als Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende abhängig beschäftigt sind (in Unternehmen, Verbänden, staatlichen Einrichtungen, privaten Organisationen). Sie beziehen aus ihrer Berufstätigkeit Einkommen aus unselbstständiger Arbeit; Arbeitnehmereinkommen. Gegensatz: Selbstständige. Unterkapitalisierung. Diese ist gegeben, wenn ein Unternehmen im Verhältnis zu seinem Anlagevermögen, seiner (Umsatz-)Größe oder seiner Zielsetzung über eine zu geringe Eigenkapitalausstattung (oder auch über zu wenig langfristiges Fremdkapital) verfügt. Gründe einer U. können sein: unzureichende Kapitalausstattung bei der Unternehmenserrichtung, rasches Ansteigen des Kapitalbedarfs aufgrund der Unternehmensexpansion oder auch starke Kapitalverluste. Ein unterkapitalisiertes Unternehmen unterliegt der Gefahr, illiquide (zahlungsunfähig) zu werden. Gegensatz: Überkapitalisierung. Unternehmen. V. a. in Gesetzestexten und in der Statistik der Wirtschaftszweige verwendete Bezeichnung für Unternehmung. Unternehmung. Wirtschaftlich-finanziell und rechtlich organisierte Einheit, ausgerichtet auf eine nachhaltige Ertragserbringung; nach dem Prinzip der maximalen oder angemessenen Gewinnerzielung. Als Syn. für Unternehmen verwendet; umgangssprachlich (fälschlicherweise) auch für Betrieb. Ursprungsland. Bez. im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne für dasjenige Land, in dem Waren des Außenwirtschaftsverkehrs gewonnen oder hergestellt worden sind. Sind mehrere Länder an der Gewinnung oder Herstellung einer Ware beteiligt, dann hat diese ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Betrieb stattgefunden hat. Der Ursprung der Ware wird durch das Ursprungszeugnis dokumentiert. Ursprungsware. Als U. im Sinne des Zollrechtes gilt eine Ware, die in einem Land (Ursprungsland) entweder vollständig oder – unter Verwendung von Waren aus einem anderen Land – in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden ist. Für die entsprechende Beurteilung sind im Harmonisierten System in den Kap. 84 bis 91 alternative Prozentsätze festgesetzt. 374 Ursprungszeugnis (U; engl.: certificate of origin). Ein Warenbegleitdokument im Außenwirtschaftsverkehr. Mit ihm soll sichergestellt werden, dass eine Ware, deren Import nur aus einem bestimmten Land zulässig ist, auch tatsächlich ihren Ursprung in diesem Land hat. V Valuta. Bez. für (1) ausländische Währung; (2) Gelder in ausländischer Währung; (3) Gelder in einer bestimmten Währung (z. B. EUR-Valuta, RUB-Valuta). (4) Auch Bez. f. den Zeitpunkt der Gutschrift oder Lastschrift auf einem Bankkonto; Wertstellung/Valutierung. Variabler Handel. Bez. f. einen (Wertpapier-)Markt (mit großen Umsätzen), auf dem es während der gesamten Börsenzeit – der jeweiligen Angebots- und Nachfragesituation entsprechend – zu getrennten Abschlüssen mit variabler Notierung kommt; es also für jeden zustande gekommenen Abschluss eine eigene Kursfestsetzung gibt. Im Gegensatz zum Einheitsmarkt. Venture Capital. Begr. f. Risiko- oder Wagniskapital, das für einen bestimmten Zeitraum ohne herkömmliche Sicherheiten allein auf Grund zukünftiger positiver Markterwartungen und damit verbundener geschätzter Ertragschancen bereitgestellt wird. Der (mit)haftende (Eigen-)Kapitalgeber wird vom Kapitalnehmer über die diesbezüglichen innovativen „Projektideen“ unternehmerisch beraten. Mit Venture Capital werden Risikoprojekte, z. B. Produktinnovationen, Forschung und Entwicklung finanziert. Verband der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation. Am 15.03.1995 als russische juristische Person in Moskau gegründet. Ein Selbstverwaltungsorgan von dzt. ca. 360 deutschen Unternehmern und Unternehmen, die in der Russischen Föderation wirtschaftlich tätig sind. Vertritt deren Anliegen in Russland und fördert die Zusammenarbeit mit den russischen Partnern in beiderseitigem Interesse. Mit diesem Verband hat sich die deutsche Wirtschaft eine „zentrale Stimme“ geschaffen, um einen wirtschaftspraktischen und wirtschaftspolitischen Dialog mit der russischen Regierung und Administration konstruktiv fortführen zu können. www.vdw.ru Verbindlichkeiten. Verpflichtungen (Schulden) eines Unternehmens. Sie sind gem. § 253 (1) HGB mit dem Rückzahlungsbetrag in der Handelsbilanz auszuweisen. Verbraucherkredit. Konsumentenkredit. Verbrauchsteuern. Sie zählen zu den historisch ältesten Steuern und knüpfen an die Einkommensverwendung durch Verbrauch an. Zu den V. zählen Mengensteuern wie Mineralöl-, Branntwein-, Essigsäure-, Bier-, Kaffee-, Schaumwein-, Spielkartensteuer (bis zum 01.01.1993 auch Leuchtmittel-, Salz-, Tee- und Zuckersteuer); Wertsteuern wie Vergnügungs-, Rennwett- und Lotterie-, Getränke-, Versicherung-, Feuerschutz-, Jagd- und Fischereisteuer; sonstige (kombinierte) Verbrauchsteuern wie Tabak-, Hunde- und Schankerlaubnissteuer, Spielbankenabgabe. 375 Verfalldatum (engl.: expiration/expiry date). Bez.: (1) Letzter Zeitpunkt (Tag), bis zu dem bei Optionsgeschäften/Optionsscheinen die Optionsausübung möglich ist. (2) Endgültiger Erfüllungstermin bei Futures oder Forward Kontrakten. Verfrachter ist, wer es übernimmt, gewerbsmäßig im eigenen Namen und für fremde Rechnung Güter auf dem Seeweg zu transportieren. Er kann dazu ein eigenes Schiff einsetzen (also zugleich Reeder sein) oder ein ihm nicht gehörendes Schiff für eigene Rechnung führen oder führen lassen. Der V. wird auch als Seefrachtführer bezeichnet. Dem V. im Seeverkehr entspricht der Frachtführer bei Land-, Binnenschiff- und Lufttransporten. Verrechnungsscheck. Scheck, auf dessen Vorderseite (aus Sicherheitsgründen) der Vermerk „nur zur Verrechnung“ angebracht ist. Bei einem V. kann der Scheckbetrag nur durch Gutschrift auf einem Konto eingelöst werden; bei ihm ist Barauszahlung ausgeschlossen. Versandanmeldung. Versandschein. Im gemeinschaftlichen Versandverfahren ist hierfür das Einheitspapier zu verwenden. Bei unverzollten Nichtgemeinschaftswaren (Drittlandswaren) im externen Verfahren die Versandanmeldung T 1, bei Gemeinschaftswaren im internen Verfahren die Versandanmeldung T 2. Versandanzeige (engl.: advice of shipment). Mit ihr gibt der Exporteuer dem Importeuer einen verbindlichen Zwischenbescheid über die abgeladene bzw. verladene Ware, deren Menge und Markierung, über das Transportmittel, den Ort und Zeitpunkt der Abladung bzw. Verladung sowie den Bestimmungshafen bzw. Bestimmungsort. Der Importeur kann nach Erhalt der V. erforderlichenfalls die Transportversicherung abschließen, seine Kunden über den voraussichtlichen Ankunftszeitpunkt der Ware in Kenntnis setzen, weitere Transportmittel und benötigten Lagerraum organisieren sowie die Verzollung der Waren vorbereiten. Versandklauseln. Durch sie ist festgelegt (analog zu anderen Handelsklauseln), welche Versand- oder Transportkosten vom Käufer und welche vom Verkäufer zu tragen sind: Lieferung frei Haus, Lieferung frachtfrei, Lieferung frei Waggon, Lieferung unfrei, Lieferung ab Werk. Versandschein, Versandanmeldung. Zollpapier, das dem Zollbeteiligten von der Abgangszollstelle bei der Überlassung von Waren ausgehändigt wird, sobald diese zum gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt sind. Der V. begleitet die Waren. Er ist der Bestimmungszollstelle bei der erneuten Gestellung vorzulegen. Versender. (1) Gem. deutschem Außenwirtschaftsrecht ist (gebietsansässiger) V., wer auf Veranlassung eines Ausführers, dem er zur Lieferung verpflichtet ist, die Ware zur Erfüllung eines Liefervertrages des Ausführers an dessen gebietsfremden Abnehmer liefert. (2) Gem. deutschem Handelsrecht ist bei einem Speditionsgeschäft V. derjenige, für dessen Rechnung der Spediteur die Versendung durch einen Frachtführer oder einen Verfrachter im eigenen Namen besorgt (§ 407 HGB). Dabei ist der Spediteur im Verhältnis zum Frachtführer der Absender, im Verhältnis zum Verfrachter der Befrachter. Vierte Welt. Begr. f. die „am wenigsten entwickelten Länder“ (engl.: least developed countries – LDC), die „ärmsten der armen“ Entwicklungsländer. 376 Merkmale: sehr niedriges Pro-Kopf-Einkommen, hohe Defizite bei den Grundbedürfnissen (Ernährung, Erziehung, Gesundheit, Wasser), unzureichende Infrastruktur, überwiegend Produktion für den eigenen Bedarf (Subsistenzwirtschaft), sehr niedrige Produktivität der Landwirtschaft, äußerst schwache Außenhandelsverflechtung. Volatilität. Schwankungsmaß der Variabilität von Zinssätzen, Wertpapier- und Devisenkursen. Je höher die Volatilität eines Finanzinstrumentes ist, desto höher ist auch das mit einem Finanzinstrument verbundene Risiko. Volksbanken. Als erste Vorstufe der späteren Volksbanken wurde 1850 der Eilenburger Vorschussverein gegründet. Pionier für diese ursprünglichen kreditgenossenschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen für Handwerker und Kleingewerbetreibenden war Wilhelm Schulze-Delitzsch (1808 – 1883). Zweck solcher Genossenschaftsbanken ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch bankübliche Geschäfte. Ihr Spitzeninstitut ist heute die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank). http://www.dgbank.de Volkseinkommen. Syn. f. Nettonationaleinkommen (früher Nettosozialeinkommen) oder Nettonationalprodukt (früher Nettosozialprodukt) zu Faktorkosten. Das V. ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die Inländern in einer Rechnungsperiode zufließen. Es umfasst also das von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelt (das Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit) sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen); letztere fließen Selbstständigen, Arbeitnehmern und öffentlichen Haushalten zu. Vollcharter. Begr. d. Seefrachtverkehrs. Beim V. werden alle Laderäume eines Schiffes für eine Reise oder für einen bestimmten Zeitraum (Zeitcharter) gechartert. Voll-Container-Ladung – (engl.) Full Container Load (FCL). International gebräuchliche Klausel in Beförderungsbedingungen der Linienschifffahrt. Sie besagt, dass der Reeder vom Ablader einen – räumlich und gewichtsmäßig voll ausgelasteten – Container zur Verfrachtung übernimmt. Der Absender ist für die Beladung und der Empfänger für die Entladung des Containers verantwortlich. Vorauszahlung (engl.: advance payment). Bei V. leistet der Importeur dem Exporteur den vereinbarten Kaufpreis in voller Höhe vor Erhalt der Ware. Für den Exporteur stellt V. die günstigste und sicherste Zahlungsbedingung dar; das Risiko des Zahlungsausfalls ist für ihn vollständig ausgeschlossen. Zudem führt ihm V. Liquidität zu, wodurch er Zins- bzw. Finanzierungskosten spart. Für den Exporteur erfüllt V. somit eine Finanzierungsfunktion. Für den Importeur stellt hingegen V. die ungünstigste Zahlungsbedingung dar. Er hat keine Sicherheit dafür, dass er die Ware in der vereinbarten Quantität und Qualität erhält. Vorauszahlung kann für den Importeur nur insofern mit einem Vorteil verbunden sein, als er die Ware zu einem günstigeren Preis erhält (weil er die Finanzierungsfunktion übernimmt). In jedem Fall setzt der Importeur bei V. großes Vertrauen in den Exporteur. 377 Vorauszahlung kommt in der Praxis häufiger vor als allgemein angenommen. Sie sind üblich bei Mustersendungen, bei Importeuren mit unsicherer Bonität, bei Importeuren mit Firmensitz in Krisenländern, bei Zahlungen innerhalb von multinationalen Konzernen wie auch unter langjährig zusammenarbeitenden Unternehmen. Vorvertrag (engl.: letter of unterstanding). Vorverträge werden v. a. bei größeren, internationalen Projekten zwischen den Vertragspartnern geschlossen. Der endgültige Vertragsabschluss wird meist von einem bestimmten Umstand oder einer Zustimmungsfrist für die zuständigen Gremien abhängig gemacht. Der V. begründet einen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrages; dessen wesentlicher Inhalt ist bereits im V. festgeschrieben. W Währung. Unterschiedlich verwendeter Begriff für: (1) Hoheitlich geordnetes Geldwesen eines Staates, einschließlich aller Regelungen zur Sicherung der Geldwertstabilität (Geldverfassung). (2) Bez. f. die Geldeinheit eines Landes, z. B. Euro, Rubel. (3) Bez. f. die Deckungsart des umlaufenden Geldes, z. B. Goldstandard oder Papiergeldwährung. Währungsreserven (engl.: international reserves). Bestände einer Währungsbehörde an Gold, Devisen und Sorten sowie Reservepositionen im Internationalen Währungsfonds einschließlich Sonderziehungsrechten. Die W. stammen überwiegend aus dem Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Sie sichern die internationale Liquidität einer Volkswirtschaft und dienen zur Deckung möglicher Defizite im Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Waren. Im Sinne des Außenwirtschaftsrechts (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 AWG) SammelBez. f. bewegliche Sachen, die Gegenstand des internationalen Handelsverkehrs sein können (z. B. auch Strom); davon ausgenommen sind Zahlungsmittel und Wertpapiere. Warenbörse. Börse, deren Handelsobjekte bewegliche Sachen (soweit vertretbar und nicht leicht verderblich) sind. Es sind zwei Arten von W. zu unterscheiden: (1) Produktenbörse. An ihr werden Waren mit beschränkter Fungibilität gehandelt. Wesentlich ist dabei das Effektivgeschäft, d. h., es werden Verträge über tatsächlich existierende Waren abgeschlossen und auch real erfüllt. Die körperliche Anwesenheit der Ware am Börsenort oder im Börsensaal ist nicht unbedingt erforderlich. Gehandelt werden meist Produkte von nur regional begrenzter Bedeutung, z. B. Getreide oder Futtermittel. (2) Warenterminbörse. An ihr werden (Welthandels-)Waren mit voller Fungibilität gehandelt. Bei solchen Termingeschäften erfolgt die Geschäftsabwicklung über mengen- und qualitätsmäßig standardisierte Einheiten (Kontrakte). Sie beziehen sich vornehmlich auf Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse (wie z. B. Heizöl, Kupfer; Baumwolle, Kaffee, Tee, Weizen, Zucker). Die Verträge müssen nicht sofort, sondern zu einem bestimmten zukünftigen Termin erfüllt werden. Ein Kontraktkäufer kann sich daher an der Warenterminbörse (im Unterschied zur 378 Produktenbörse) durch ein Gegengeschäft (also einen Kontraktverkauf zum gleichen Termin) der effektiven Vertragserfüllung entziehen. Wareneingangsbescheinigung (WEB). Sie bestätigt (gem. Anlage E 7 zur AWV) auf der Grundlage einer erteilten Internationalen Einfuhrbescheinigung (IEB) den tatsächlichen Eingang der Ware im Bestimmungsland. Ihre Erteilung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Sie setzt eine Anforderung des ausländischen Lieferanten bzw. dessen Regierungsstelle voraus. Warenkontrollzertifikat. Mit einem solchen Dokument wird – dem Importeur – bescheinigt, dass die zur Auslieferung bestimmte Ware mit der bestellten Ware (hinsichtlich Preis, Qualität, Menge, Funktion u. a.) übereinstimmt. Da aber die Prüfung der Ware mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, lehnen Exporteure mit erstklassiger Reputation oder bei kleinen Sendungen handelsüblicher Waren die Stellung von W. bisweilen ab. Das Verlangen eines W. in solchen Fällen könnte als Misstrauen aufgefasst werden. Hingegen sind bei bestimmten Waren, wie z. B. bei Edelsteinen, Fleisch, großtechnischen Anlagen W. üblich. Sie senken das Warenrisiko. Zu den W. zählen z. B. Inspektionszertifikate Qualitätszeugnisse, pflanzenpolitische Zeugnisse. Warenkorb. Bez. für die Zusammenstellung der Mengen ausgewählter Güter, die repräsentativ für die durchschnittliche Verwendung seitens einer bestimmten Gruppe (z. B. der privaten Haushalte) sind. Erforderlich zur Berechnung von Preisund Mengenindices. Zur Berechnung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte (Basisjahr 1995) wurde z. B. ein W. verwendet, der ca. 750 Waren und Dienstleistungen enthält. Die Gewichte, mit denen die einzelnen Positionen in die Indexberechnung eingehen, sind durch das Wägungsschema festgelegt. Warenkredit. Begr. f. die vorübergehend unbezahlte Überlassung von Waren. In der Industrie und im Handel, aber auch gegenüber Konsumenten, ist die Kreditierung von Warenlieferungen gebräuchlich. Gegensatz: Geldkredit. Welthandelsflotte. Sie umfasst zurzeit ca. 80.000 Seeschiffe mit rd. 480 Mio. Bruttoregistertonnen. Der größte Teil fährt unter der Flagge von Panama, Liberia und Griechenland. Die W. unterteilt sich in: Massengutfrachter, Öltanker, Stückgutfrachter, Containerschiffe, Ro-Ro-Fähren (Roll on-/Roll off-Verkehr), Flüssiggastanker, Fischtrawler, Chemikalienfrachter, Kühlschiffe und sonstige Schiffe. Wertpapier. Urkunde, die ein Vermögensrecht (z. B. eine Kreditforderung in Form einer Schuldverschreibung oder ein Anteilsrecht in Form einer Aktie) in der Weise verbrieft, dass das Recht ohne die Urkunde weder übertragen noch geltend gemacht werden kann. Der durch eine solche Urkunde Verpflichtete muss die Leistung grundsätzlich nur dann erbringen, wenn ihm das W. vorgelegt und ausgehändigt wird. Wertpapiere besitzen also immer eine Vorlegungs- und Einlösungspflicht. Sie sind immer auch Beweisurkunde. Wertpapierbörse. Börse, an der Wertpapiere und Derivate gehandelt werden (gem. § 1 V des Börsengesetzes). Syn. f. Effektenbörse. An der W. wird nur das 379 Verpflichtungsgeschäft (der Kauf) über Gattung, Art, Menge und Preis des Handelsobjektes abgeschlossen. Das Erfüllungsgeschäft (die Übereignung der verkauften Sache oder die Abtretung eines veräußerten Rechts) wird außerhalb der W. abgewickelt. In Deutschland gibt es zurzeit acht W. (in Klammer ist das Gründungsjahr angegeben). Die bedeutendste ist Frankfurt am Main (1885); ferner Berlin (1685), Bremen (1614), Düsseldorf (1875), Hamburg (1558), Hannover (1787), München (1830), Stuttgart (1860). Mit Ausnahme der Eurex ® und dem Xetra® Handelssystem der FWB (Computerbörsen) handelt es sich um Präsenzbörsen. Alle Wertpapierbörsen der Welt sind über folgende Website zu erreichen: http://www.world-exchanges.org Wertpapiermarkt. Begr. f. einen Teil des Kapitalmarktes. Der W. besteht aus dem Rentenmarkt und dem Aktienmarkt. Wertschöpfung. Begr. f. die in einem Unternehmen oder in einem Wirtschaftsbereich erbrachte neue wirtschaftliche Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums; deren Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt. Wertsteuer. (Verbrauch)Steuer, deren Bemessungsgrundlage der Preis (Wert) des besteuerten Gutes ist. Eine typische W. ist z. B. die Umsatzsteuer. Widerrufliches Akkreditiv. Bei diesem kann ein Dokumentenakkreditiv jederzeit ohne Benachrichtigung des Begünstigten vom Akkreditivsteller oder von der Akkreditivbank abgeändert oder annulliert werden. Es kommt in der Praxis kaum vor. Wirtschaftsbereiche. Sektorengliederung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Х Xelsius. Die Deutsche Börse AG bietet seit Dezember 2000 europäische Wetterindices an. Sie bereitet damit die geplante Einführung von Wetterderivaten an der Eurex® vor. Über diese Plattform können sich Teilnehmer bisher mit Futures und Optionen gegen Risiken am Finanzmarkt absichern. Analoge Absicherungsmöglichkeiten können auch auf das Wetter ausgedehnt werden. Denn der wirtschaftliche Erfolg vieler Branchen hängt in besonderem Maße vom Wetter ab (wie in der Landwirtschaft, im Bereich der Bau- und Stromwirtschaft, der Getränkehersteller oder des Fremdenverkehrs). So korreliert z. B. vielfach die tägliche Absatzmenge stark mit der Differenz zwischen aktueller Tagesdurchschnittstemperatur und einer festen Vergleichstemperatur. Die Wetterindex-Familie der Deutschen Börse umfasst für 30 europäische Städte tagesaktuelle, monatliche und saisonale Indices. Mit diesen können Wetterrisiken erkannt und gemessen werden. Die Indexstände können jederzeit abgerufen werden unter http://www.xelsius.com Xentric®. Produkte der Deutsche Börse Systems AG, die den elektronischen Handel unterstützen. Zur innovativen Xentric®-Produktfamilie zählen: Xentric® 380 Order: das Order-Routing-System, das den Marktteilnehmern für den Retailhandel (das Privatkundengeschäft) ein direktes und schnelles Überleiten von Orderströmen aus Inhouse-Systemen zu den elektronischen Handelssystemen Xetra® und Eurex® ermöglicht. Xentric® Data: die Datenschnittstelle zur sicheren und vollständigen Nutzung aller Datenströme mit einem einfachen Tool. Xentric® Basket: Das Basket-Trading-Tool. Damit kann der Händler Baskets definieren (z. B. Standard-, Portfolio-, Index- oder Arbitrage-Baskets; Spreads festlegen; Limits angeben) und diese anschließend handeln. Er kann sich jederzeit seine eigenen Baskets, die sich im Markt befinden, anzeigen lassen. http://www.xentric.de Xetra®. Abk. f. Exchange Electronic Trading. Dieses vollelektronische Handelssystem für den Kassamarkt der Gruppe Deutsche Börse mit dezentralem Marktzugang gibt es seit November 1997. Mit Einführung von Xetra ® wurde der elektronische IBIS-Handel eingestellt. Xetra® bietet eine attraktive Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz, gewährleistet eine hohe Transparenz und moderne Überwachung. Kauf- und Verkaufsaufträge lizensierter Händler werden von jedem beliebigen Standort weltweit durch Xetra® in einem zentralen Computer gegenübergestellt und – wenn Stückzahl und -preis übereinstimmen – automatisch ausgeführt. Alle Marktteilnehmer erhalten gleichberechtigt Zugang zur Handelsplattform. Xetra® ist börsentäglich von 9.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Dadurch können Anleger z. B. noch am gleichen Tag auf die Eröffnung der Wall Street reagieren. Auf Xetra® handeln bisher bereits weit über 400 Banken und Wertpapierhandelshäuser aus ganz Europa. Fast alle der ca. 5500 an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) notierten Aktien und nahezu 11000 Optionsscheine sind zurzeit auf Xetra® handelbar. http://www.xetra.de Y ¥. Symbol für die japanische Währung Yen. Yankee CDs. Certifikates of Deposit, die in den USA von Niederlassungen ausländischer monetärer Finanzinstitute emittiert werden. Am Sekundärmarkt handelbare Geldmarkt-Einlagezertifikate. Yen (¥). Die offizielle japanische Währung; ISO-Währungscode – JPY. 1 ¥ = 100 Sen. Im Dezember 2002 betrug der Euro-Referenzkurs des Yen: 1 EUR = 124,20 JPY. Yield. Angelsächsische Bez. f. d. Effektivverzinsung von Wertpapieren. Yield Management. Begr. f. die computerunterstützte Strategie der Preis-MengenOptimierung. Yield Management wird insb. von Dienstleistungsunternehmen mit vorgegebenen Gesamtkapazitäten (und damit hohen Fixkosten) zur dynamischen Steuerung der Preise und Kapazitätsauslastung im Hinblick auf die Gewinnmaximierung praktiziert, z. B. von Luftfahrt- und Hotelunternehmen. Mit Y. M. soll der Deckungsbeitrag eines jeden Angebotssegments erhöht werden (z. B. durch Preisvergünstigungen bei Frühbuchungen); der Wert nicht 381 abgenommener Produkte (bei nicht ausgelasteten Kapazitäten) würde sonst verfallen. Yield Paper. Geldmarktpapier, das mit Zinsscheinen ausgestattet ist; es werden also (im Unterschied zu einem Abzinsungspapier) laufend zu bestimmten Terminen Zinsen gezahlt. Z Zahlungsakkreditiv oder Auszahlungsakkreditiv. Seltene Bez. für ein Dokumentenakkreditiv, bei dem die eröffnende Bank (bei einem bestätigten Akkreditiv auch die bestätigende Bank) verpflichtet ist, bei Vorlage der vereinbarten Dokumente und ordnungsgemäßer Erfüllung der Akkreditivbedingungen den Akkreditivbetrag zu zahlen. Zahlungsbilanz. In ihr werden alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern einer Periode systematisch wertmäßig erfasst. http://www.bundesbank.de Zahlungsgarantie (engl.: payment guarantee, frz.: garantie de paiement). Wird im internationalen Zahlungsverkehr zugunsten des Exporteurs im Auftrag des Importeurs geleistet; meistens in Form einer Bankgarantie. Sie schützt den Garantiebegünstigten vor den finanziellen Folgen des Risikos, dass ein Importeur seine (Rest-)Zahlungspflicht nicht bzw. nicht rechtzeitig erfüllen kann oder will. Z. können an die Stelle von Akkreditiven oder Kreditversicherungen treten. Zahlungsinkasso. d/p inkasso; vgl. Dokumenteninkasso. Zahlungsunfähigkeit. Insolvenz. Zins. Preis für die Überlassung von Geld bzw. Kapital. Er bildet sich auf dem Kreditmarkt durch Kreditangebot und Kreditnachfrage. Zinsabschlagsteuer. Bes. Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird als Zahlstellensteuer auf bestimmte Kapitalerträge (gem. § 43 EStG) erhoben; z. B. auf Zinsen aus dem „Banksparen“ (wie auf Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder mit vereinbarter Kündigunsfrist) und aus Wertpapieren. Zinsarbitrage. Begriff für die Gewinn bringende Ausnutzung des Zinsgefälles an den (internationalen) Geldmärkten. Geld wird zu niedrigen Zinsen aufgenommen und zu höheren Zinsen angelegt. Zinserhöhungen ziehen (ausländisches) Geld an; Zinsreduzierungen führen in diesem Zusammenhang zu Geldabfluss. Auf den internationalen Geldmärkten ist Z. nur bei freiem Devisenverkehr möglich. Zinsfestschreibung. In Darlehensverträgen vereinbarter fester (gleichbleibender) Zinssatz. Die Z. kann für die gesamte Darlehenslaufzeit oder für begrenzte Vertragszeitspannen erfolgen. Zinssatz. Höhe der Zinsen, in vom Hundert oder in Prozent ausgedrückt. Der Preis für die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld oder Kapital; z. B. 6 vom Hundert oder 6 % p. a. (pro Jahr). Meist als Syn. f. Zinsfuß verwendet. Zoll. Bez. f. öffentliche Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden. Zollanmeldung (Zollantrag). Die Z. stellt eine Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung dar. Sie hat grundsätzlich schriftlich auf dem Einheitspapier der 382 EG zu erfolgen. Eine mündliche Z. ist nur in Ausnahmefällen (z. B. Einfuhr von Waren zu nichtkommerziellen Zwecken) zugelassen. Das Einheitspapier (als vollständiger 8-seitiger Satz) kann für das gesamte Einfuhr-/Ausfuhr-/DurchfuhrZollverfahren verwendet werden. Eine vorschriftsgemäß ausgefüllte Anmeldung, der alle erforderlichen Unterlagen für das beantragte Verfahren beigefügt sind, wird unverzüglich von der Zollstelle entgegengenommen und auf ihre Richtigkeit überprüft. Zollgebiet. Umfasst grundsätzlich das Hoheitsgebiet eines Landes. Seit der Bildung des Europäischen Binnenmarktes ist für Deutschland das Zollgebiet der Europäischen Union maßgeblich. Die Außengrenze ist die Grenze der EUMitgliedstaaten gegenüber Drittländern. Die Binnengrenze ist die gemeinsame Grenze zwischen EU-Mitgliedstaaten. Zollgut. Sind alle eingeführten Waren, die sich im zollrechtlich gebundenen Verkehr befinden; sie sind – bei Überschreiten der Grenze zum Zollgebiet – amtlich zu gestellen (Gestellungspflicht). 383 Literaturverzeichnis Altmann, J. (2007): Wirtschaftspolitik. Eine praxisorientierte Einführung, 8. Auflage, Stuttgart: Lucius& Lucius Globalisierung, Bonn: bpb Briese-Neumann, G. (1995): Geschäftliche Briefe. Falken-Verlag, Niederhausen/Ts Deutscher Bundestag (Hg.) (2002): Globalisierung der Weltwirtschaft (Schlussbericht der Enquete-Kommission), Opladen Duden (1997): Briefe gut und richtig schreiben! Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich: Dudenverl. Erf, C. (1999): Vertiefende Unterrichtseinheit „Globalisierung und Internationalisierung der Weltwirtschaft“, unveröffentlichtes Material im Schulprojekt „Wirtschaft in die Schule!“ (Bertelsmann Stiftung u. a.) Gladigau G., Breitkreutz R., Richter K. (1996): Gutes Deutsch Gute Briefe. Fachbuch für Schriftverkehr in Wirtschaft und Verwaltung. Westermann Schulbuchverlag GmbH, Braunschweig Güida, J. J. (2007): Internationale Volkswirtschaftslehre: Eine empirische Einführung, Stuttgart: Kohlhammer Haufe Verlagsgruppe. (1998): Die 100 wichtigsten Geschäftsbriefe in Deutsch mit Kommentaren und Praxistips, Deutsche Post: Augsburg Hofstede, G. (2006): Lokales Denken, globales Handeln: Interkulturelle Zusammenarbeit und globales Management, 3. Auflage, Bad Heilbrunn: Klinkhardt Jäger, U. (2004): pocket global. Globalisierung in Stichworten, Braunschweig: Westermann Kaiser, F.-J. / Kaminski, H. (1999): Methodik des Ökonomieunterrichts, 3. Auflage, Bad Heilbrunn: Klinkhardt Kaiser, F.-J. / Kaminski, H. (2003): Volkswirtschaftslehre, 9. Auflage, München: TR-Verlagsunion Kaminski, H. (1996): Ökonomische Bildung und Globalisierung, in: Unterricht Wirtschaft, H. 5, S. 3-10 Kaminski, H. / Hübinger, B. / Eggert, K. / Koch, M.: Konrad-Adenauer-Stiftung (2001): Soziale Marktwirtschaft stärken – Kerncurriculum Ökonomische Bildung, hg. v. Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin Klein, J. / Meißner, I. (1999): Wirtschaft im Kopf. Begriffskompetenz und Einstellungen junger Erwachsener bei Wirtschaftsthemen im Medienkontext, Frankfurt/M. u .a. Koch, E. (2006): Internationale Wirtschaftsbeziehungen, 3. Auflage, München: Vahlen Kruber, K.-P. (2003): Ökonomische Bildung Kompakt. Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Oldenburg (hg. v. Institut für Ökonomische Bildung) Lambrich H., Lambrich M. (2003): Der kaufmännische Schriftverkehr. Der gute Brief gewinnt. Winklers Verlag im Westermann Schulbuchverlag GmbH, Darmstadt 384 Ministerium für Wissenschaft und Bildung (2004): Bildungsstandards für die (vollständige) mittlere und allgemeine Bildung in der Ökonomie, Erlass Nr. 1089 vom 05.03.2004 Perlitz, M. (2004): Internationales Management, 5. bearbeitete Auflage, Stuttgart: Lucius und Lucius Rauscher, M. (2003): Globalisierung (Baustein des Projekts Ökonomische Bildung online, hg. v. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh und Institut für Ökonomische Bildung, Oldenburg), Oldenburg Schmedemann H. (1999): Geschäftsbriefe und Reden. Eine Mustersammlung. Humboldt-Taschenbuchverlag Jakobi KG, München Schösser, H. J. / Weber, B. / Kaminski, H. (2001): Wirtschaft in der Schule, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung Sturz P. (1999): Perfekte Geschäftsbriefe. Planegg: WRS-Verl. Thurow, L. (2004): Die Zukunft der Weltwirtschaft, Frankfurt/New York: Campus Wurm Ch. (2002): Die erfolgreichsten Geschäftsbriefe. Tipps, Checklisten und mehr als 250 Musterbriefe. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden Плотников А. Ю. Внешнеторговый контракт от «А» до «Я». Практика подготовки и заключения. – М.: Приор, 2001. Томсинов В.А. Внешнеторговые сделки: практические рекомендации по составлению контрактов. – М.: Тантра, 1994. Wörterbücher Duden. (1992): Wörter und Wendungen: Wörterbuch zum deutschen Sprachgebrauch. Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich: Dudenverl Duden. (1997): Fremdwörterbuch. Mannheim; Wien; Zürich: Dudenverl Duden. (1995): Bedeutungswörterbuch, 6. Auflage. Mannheim; Wien; Zürich: Dudenverl Duden. (1996): Deutsches Universal Wörterbuch, 3. neu bearbeitete Auflage Duden (1998): Grammatik der deutschen Gegenwartsprache. Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich: Dudenverl. Duden (1996): Rechtschreibung der deutschen Sprache. Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich: Dudenverl. Duden (2001): Richtiges und gutes Deutsch. Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich: Dudenverl. Duden (1997): Sinn- und sachverwandte Wörter. Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich: Dudenverl. Deutsch-Russisches Handwörterbuch „Außenhandel“. (2007): MGIMO, A.Reining, O Ziablova Gabler. (1997): Wirtschafttslexikon (in 10 Bänden). 14. Auflage Lexikon der Betriebswirtschaftslehre. (1993): Zweite Auflage: R.Oldenbourg 385 Биржевой словарь в 2-х томах. (2000): М., Международные отношения Большой немецко-русский экономический словарь. (2002): М., Руссо Большой экономический словарь. (1999): М., Институт новой экономики Внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. (1999): М., Русский язык Краткий словарь политических терминов. (1987): М., Политиздат Международная торговля. Терминологический словарь. (1997): М., ИНФРА-М Немецко-русский финансово-кредитный словарь. (1992): М., Финансы и статистика Немецко-русский экономический словарь. (1996): М., Руссо Немецко-русский юридический словарь. (1886): М., Руссо Новый немецко-русский словарь справочник. (2001): М., МОДЕРН-А Cовременный экономический словарь.(2001): М., ИНФРА-М Толковый экономический словарь. (1997): М., Международные отношения Экономика. Толковый словарь. (2000): М., Весь Мир Экономический толковый словарь. (1995): Минск, БГЭУ Гёрнер Х. Краткий русско-немецкий политехнический словарь, Берлин, ФЕБ Ферлаг Техник, 1986 Жданова И.Р., Мясникова Г.В., Мясников Н.Н. Русско-немецкий внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. –М.: Рус. яз., 1999 Завьялов А.Е., Брауде А.В., Ковтун Л.Г. и др. Немецко-русский финансово-кредитный словарь. – 2-е изд., стереотип. –М.: Финансы и статистика, 1992 Мясникова Г.В., Мясников Н. Н., Жданова И.Р. Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. – М.: Рус. яз., 1999 Салищев В.А. Новый русско-немецкий экономический словарь. –М.:РУССО, 1998 Салищев В.А., Дикс Х. Новый немецко-русский экономический словарь. –М.: РУССО, 1997 Internetlinks Bundesstelle für Außenhandelsinformationen: www.bfai.de Bundestag (Globalisierung der Weltwirtschaft – Bericht der EnqueteKommission): www.bundestag.de Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: www.bmz.de Bundesverband des deutschen Exporthandels e. V: 386 www.bdex.de Bundeswirtschaftsministerium: www.bmwi.de Bundeszentrale für Politische Bildung (Informationen zur politischen Bildung – Globalisierung; Das vollständige Heft im Internet): www.bpb.de Deutsche Außenhandelskammern, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. u.a.m. www.bga.de Deutsche Bundesbank: www.bundesbank.de Europäische Union: http://europa.eu.int G20 (informelles Dialogforum der Finanzminister und Notenbankgouverneure wichtiger Industrie- und Schwellenländer): www.g20.org Internationale Arbeitsorganisation: www.ilo.org Internationaler Währungsfonds: www.imf.org Nichtregierungs-Organisationen (NRO) / Non-Governmental-Organizations (NGO) www.attac.de Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtsregierungsorganisationen e.V. (freiwilliger Zusammenschluss von rund 100 deutschen NichtRegierungsorganisationen): www.venro.org Deutsche Welthungerhilfe: www.welthungerhilfe.de Germanwatch: www.germanwatch.org Terre des Hommes: www.tdh.de Oxfam: www.oxfam.de Organisation für wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development): www.oecd.org Statistisches Bundesamt: www.destatis.de United Nations (Vereinte Nationen und ihre Abteilungen und Unterorganisationen): www.un.org 387 United Nations Conference on Trade and Development: www.unctad.org Weltbank: www.worldbank.org Welthandelsorganisation: www.wto.org Weltsozialforum: www.weltsozialforum.de Wirtschaftsforschungsinstitute: www.ifo.de www.diw.de www.zew.de www.rwi-essen.de www.iwh-halle.de www.hwwa.de Wirtschaftszeitungen: www.wiwo.de www.handelsblatt.com www.economist.com 388 Зяблова О.А., Серёгина Н.П. Учебное пособие «Немецкий язык в экономике и бизнесе» М.: 2009. -000 с. 389