Geschäftsplan - jb

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Geschäftsplan der Schülerfirma J.B.Services
Geschäftsidee
 Die Schülerfirma J.B.Services kauft über die Schulgenossenschaft im Großhandel
und bei Verlagen Schulbücher und Schulmaterial (Hefte, Stifte, Patronen,
Geodreiecke, Zirkel, Blätter usw.) in größeren Mengen und zu günstigen Preisen
und verkauft sie an Mitglieder der Schule.
 Außerdem kauft sie bei Schüler(inne)n, Lehrer(inne)n, Eltern und Ehemaligen
Schulbücher und Kunstobjekte auf, die diese nicht mehr gebrauchen können. Sie
werden bei Bedarf repariert, verkaufsfähig gemacht und verkauft.
 Die Schülerfirma J.B.Services bietet Schüler(inne)n, Lehrer(inne)n, Eltern und
Interessenten Haushalthilfen und Medien-Service an. Sie erstellt für die Schule
Jahrbücher und organisiert die Medien-Ausleihe und –wartung.
 Die Schülerfirma J.B.Services organisiert für den Ganztagsbereich der Schule
wöchentliche Disco-Veranstaltungen.
Ziele des Unternehmens
Die Mitarbeiter/innen der Schülerfirma arbeiten in Anlehnung an die
genossenschaftliche Rechtsform so, dass sie für ihre Dienstleistungen einen
gemeinsam festgelegten Lohn erhalten und den Mitgliedern der
Schulgenossenschaft ihre genossenschaftlichen Dienstleistungen besonders
preisgünstig anbieten können.
Unternehmerteam
Die Mitarbeiter/innen der Schülerfirma bestehen aus Schülern und Schülerinnen des
8. bis 12. Jahrgangs. Sie sind grundsätzlich gleichberechtigt und wählen aus ihrer
Mitte eine/n Vorsitzende/n und Abteilungsleiter/innen für den Finanz-, Marketing-,
Verwaltungs- und Servicebereich. Diese bilden den Vorstand.
Zur Kontrolle des Vorstands werden drei Mitarbeiter/innen in den Aufsichtsrat
gewählt.
Rechtliche Organisation
Die Schülerfirma ist eine Schulveranstaltung und von daher an die Weisungen der
Schulleitung der Joseph-Beuys-Gesamtschule gebunden.
Sie arbeitet aus pädagogischen und schulpolitischen Gründen in Anlehnung an die
genossenschaftliche Rechtsform. Ihre Organe sind die Betriebsversammlung, der
Vorstand und der Aufsichtsrat.
Die Schülerfirma wird in Bezug auf die genossenschaftliche Rechtsform von der „Hut
ab! Schulgenossenschaft“ der Joseph-Beuys-Gesamtschule beraten, unterstützt und
kontrolliert.
Marketing und Vertrieb
Die Schülerfirma befindet sich in der Joseph-Beuys-Gesamtschule. Die wichtigsten
Standortfaktoren:
 Nähe zu den Kunden
 Keine langen Lieferwege
 Keine umliegende Konkurrenz


Optimale Marketing-Möglichkeiten
Beratung durch Erwachsene
Für den Verkauf beträgt der Platzbedarf 30 – 50 m2. Für die sonstige betriebliche
Arbeit können Schulräume genutzt werden. Es entstehen keine Mietkosten.
Als Werbemittel werden genutzt:
 Mund-zu-Mund-Propaganda
 Flugblätter
 Plakate
 Internet-Seite
 Homepage der Schule
 Zeitungsartikel
 Werbeaktionen
 Tag der offenen Tür
 Werbung bei Grundschul-Eltern
Kunden sind alle Mitglieder der Schulgemeinde der Joseph-Beuys-Gesamtschule
sowie weitere Interessenten. Die Eltern und Schüler(innen) wohnen überwiegend in
Düsseldorf-Oberbilk und Düsseldorf-Wersten/-Holthausen, die eine mehr
einkommensschwache Bevölkerung haben.
Die Kunden sind darauf angewiesen, unsere Dienstleistungen zu günstigen Preisen
und ohne zeitlichen Aufwand zu bekommen. Da wir sehr nah an ihnen sind, können
wir problemlos Marktanalysen machen, um ihre Wünsche und ihren Bedarf
festzustellen.
Unsere Konkurrenten sind vielleicht Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und
Billigläden der betreffenden Stadtteile sowie Internet-Anbieter. Deren Stärken sind
die langjährigen Kontakte zu Verlagen und Großhandel, die Lagerkapazitäten und
das professionelle Vorgehen.
Ihre Schwächen sind die größere Entfernung zu den Kunden und die Orientierung
am Gewinn.
Unsere Stärken sind:
 Wir sind ganz nahe am Kunden.
 Wir kennen als Erste die Bedürfnisse der Kunden.
 Wir sind auf das Wohl der Kunden und nicht auf Gewinne ausgerichtet.
 Wir können leicht auf Einzelwünsche eingehen.
Organisation und Personal
Jede/r Mitarbeiter/in der Schülerfirma ist je einer Abteilung zugeordnet und erledigt
dort die betriebliche Arbeit. Außerdem arbeitet jede/r im Dienstleistungs-Bereich
(Service) in mindestens einer Arbeitsgruppe, um so die Einkünfte der Schülerfirma zu
garantieren.
Die Mitarbeiter/innen der Schülerfirma können je nach schulischer Situation im
Unterricht, in Arbeitsgemeinschaften, in Freizeitstationen, in Pausen und außerhalb
der Schulzeit arbeiten.
Sie erhalten für Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeit einen vom Vorstand
festgelegten Stundenlohn.
Planung der nächsten Geschäftsjahre
Mit der Eintragung der Schulgenossenschaft ins Genossenschaftsregister erhält die
Schülerfirma Möglichkeiten zum kostengünstigeren Ein- und Verkauf. Die nächsten
Jahre werden deshalb dazu dienen, die Finanzen der Schülerfirma zu stabilisieren,
die Mitarbeiter/innen länger an sich zu binden, ihre Aus- und Weiterbildung zu
intensivieren und ihre Dienstleistungen für alle attraktiver zu machen.
Abschätzung des Risikos und Strategien der Absicherung
Da die Schülerfirma Anschaffungen nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
vornimmt und bei Bestellungen mit größerem finanziellen Risiko mit „Vorkasse“
arbeitet, ist ihr Risiko relativ gering. Kurzfristige finanzielle Engpässe werden durch
Kreditanträge an die Schulgenossenschaft oder verspätete Lohn-Auszahlungen
gemeistert.
Als Absicherung dient die laut Satzung mit der Schulgenossenschaft vereinbarte
Mindestrücklage. Diese dient zur Deckung von Verlusten.
Finanzierung
Zu Beginn des Schuljahres legt der Vorstand der Schülerfirma der
Betriebsversammlung ein Finanzkonzept vor. Dieses wird von der Finanzabteilung
regelmäßig aktualisiert.
Die Schülerfirma hat die Möglichkeit, zu Beginn des Schuljahres bei der
Schulgenossenschaft eine Anschubfinanzierung zu beantragen. Diese muss im
Laufe des Schuljahres zurückgezahlt werden.
Hier das Finanzkonzept für das laufende Schuljahr 2006 / 2007:
Schülerfirma: J.B.Services
Budget September 2006 - Juli 2007
(Beschluss des Vorstands vom 15.9.06)
Plan (€)
Ist 10.3.07 (€)
Einnahmen
Startkapital
890,00
890,00
Aufträge
600,00
312,07
Werbeveranstaltung/ Disco
350,00
231,05
Ladenverkauf
500,00
829,94
2340,00
2263,06
100,00
368,34
30,00
35,95
160,00
0,00
Handy
40,00
24,45
Fortbildungen
60,00
0,00
Werbung
75,00
0,00
450,00
469,29
Löhne
1050,00
1094,94
Summe Ausgaben
1965,00
1992,97
375,00
270,09
Summe Einnahmen
Ausgaben
Arbeitsmaterial
Büroartikel
Computermaterial
Sozialabgaben/Steuern
Ergebnis
Art der Geschäftsführung und des Controllings
Geschäftsführung und Controlling sind in Satzung und Geschäftordnung geregelt.
Hier eine Zusammenfassung:
Vorstand
Der Vorstand der Schülerfirma besteht aus fünf Mitgliedern (Vorsitzende/r sowie
Abteilungsleitern und Abteilungsleiterinnen). Diese werden von der
Betriebsversammlung gewählt.
Der Vorstand trifft sich so regelmäßig wie nötig, mindestens aber einmal im Monat.
Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte des Vorstands anwesend ist.
Rechte und Pflichten des Vorstands:
 Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte der Schülerfirma zu führen.
 Er vertritt die Schülerfirma auch gemeinsam gegenüber Außenstehenden.
 Er informiert die Generalversammlung der Schulgenossenschaft mit einem
Geschäftsbericht über die Lage der Schülerfirma.
 Er hat das Recht, neue Mitarbeiter/innen aufzunehmen.
 Er hat das Recht, Kündigungen auszusprechen.
 Ein Finanzkonzept wird von der Finanzabteilung erstellt und vom Vorstand
genehmigt.
 Eine Terminliste muss vom Vorstand genehmigt werden.
 Marketingkonzept und Verkaufsstrategien müssen von der Marketingabteilung
erarbeitet und vom Vorstand genehmigt werden.
 Für die Organisation der Schülerfirma ist der/die Vorsitzende zuständig und
verantwortlich (Auftragsverteilung an die Abteilungen, Organisation sämtlicher
Sitzungen, Organisation von Fortbildungen und Betriebsausflügen).
 Der Vorsitzende hat das Recht, Abmahnungen auszusprechen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern der Schülerfirma. Er hat keine
geschäftsführende Funktion, sondern die Aufgabe, die Lage der Schülerfirma zu
kontrollieren. Seine Mitglieder treffen sich mindestens zweimal im Schulhalbjahr, bei
Bedarf auch öfter.
Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand über die Geschäfte der Schülerfirma
informieren.
Vor Schuljahresende erhält er vom Vorstand den Geschäftsbericht zur Beurteilung.
Der Aufsichtsrat prüft diesen Geschäftsbericht und nimmt die bisherigen
Kommentare des Vorstands der Schulgenossenschaft zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat
verliest die Ergebnisse der Prüfungen, die einmal monatlich vom Vorstand der
Schulgenossenschaft durchgeführt wurden und teilt den Mitgliedern dann mit, ob der
Geschäftsbericht des Vorstandes richtig ist.
In den Betriebsversammlungen, die mindestens einmal gegen Ende des
Schulhalbjahres stattfinden müssen, empfiehlt der Aufsichtsrat den Mitgliedern
eventuell notwendige Veränderungen. Am Ende des Schuljahres empfiehlt der
Aufsichtsrat immer dann die Entlastung des Vorstandes, wenn dieser seine Aufgabe
ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Außerdem bildet der Aufsichtsrat den Mittler zwischen dem prüfenden Vorstand der
Schulgenossenschaft und der Betriebsversammlung. Wenn der Vorstand der
Schulgenossenschaft Veränderungen vorgeschlagen hat, so werden diese den
Mitgliedern ebenfalls vorgeschlagen.
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
 Der Aufsichtsrat arbeitet kooperativ mit dem Vorstand zusammen. Er mischt sich
nicht in die tägliche Geschäftsleitung ein, sondern nimmt die Rolle eines
Aufsichtsorgans im Sinne der Mitgliederinteressen wahr.
 Die besondere Pflicht des Aufsichtsrats ist es, darauf zu achten, dass die
Finanzen der Schülerfirma geregelt sind.
 Mindestens einmal im Schulhalbjahr besprechen Vorstand und Aufsichtsrat die
Entwicklung der Schülerfirma. Der Aufsichtsrat bewahrt Vertraulichkeit in allen
Dingen der Schülerfirma. Ist er überzeugt von der Bedeutung einer Information,
so teilt er sie allen Mitgliedern in der Betriebsversammlung mit.
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