Geschäftsplan der Schülerfirma J.B.Services Geschäftsidee Die Schülerfirma J.B.Services kauft über die Schulgenossenschaft im Großhandel und bei Verlagen Schulbücher und Schulmaterial (Hefte, Stifte, Patronen, Geodreiecke, Zirkel, Blätter usw.) in größeren Mengen und zu günstigen Preisen und verkauft sie an Mitglieder der Schule. Außerdem kauft sie bei Schüler(inne)n, Lehrer(inne)n, Eltern und Ehemaligen Schulbücher und Kunstobjekte auf, die diese nicht mehr gebrauchen können. Sie werden bei Bedarf repariert, verkaufsfähig gemacht und verkauft. Die Schülerfirma J.B.Services bietet Schüler(inne)n, Lehrer(inne)n, Eltern und Interessenten Haushalthilfen und Medien-Service an. Sie erstellt für die Schule Jahrbücher und organisiert die Medien-Ausleihe und –wartung. Die Schülerfirma J.B.Services organisiert für den Ganztagsbereich der Schule wöchentliche Disco-Veranstaltungen. Ziele des Unternehmens Die Mitarbeiter/innen der Schülerfirma arbeiten in Anlehnung an die genossenschaftliche Rechtsform so, dass sie für ihre Dienstleistungen einen gemeinsam festgelegten Lohn erhalten und den Mitgliedern der Schulgenossenschaft ihre genossenschaftlichen Dienstleistungen besonders preisgünstig anbieten können. Unternehmerteam Die Mitarbeiter/innen der Schülerfirma bestehen aus Schülern und Schülerinnen des 8. bis 12. Jahrgangs. Sie sind grundsätzlich gleichberechtigt und wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und Abteilungsleiter/innen für den Finanz-, Marketing-, Verwaltungs- und Servicebereich. Diese bilden den Vorstand. Zur Kontrolle des Vorstands werden drei Mitarbeiter/innen in den Aufsichtsrat gewählt. Rechtliche Organisation Die Schülerfirma ist eine Schulveranstaltung und von daher an die Weisungen der Schulleitung der Joseph-Beuys-Gesamtschule gebunden. Sie arbeitet aus pädagogischen und schulpolitischen Gründen in Anlehnung an die genossenschaftliche Rechtsform. Ihre Organe sind die Betriebsversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die Schülerfirma wird in Bezug auf die genossenschaftliche Rechtsform von der „Hut ab! Schulgenossenschaft“ der Joseph-Beuys-Gesamtschule beraten, unterstützt und kontrolliert. Marketing und Vertrieb Die Schülerfirma befindet sich in der Joseph-Beuys-Gesamtschule. Die wichtigsten Standortfaktoren: Nähe zu den Kunden Keine langen Lieferwege Keine umliegende Konkurrenz Optimale Marketing-Möglichkeiten Beratung durch Erwachsene Für den Verkauf beträgt der Platzbedarf 30 – 50 m2. Für die sonstige betriebliche Arbeit können Schulräume genutzt werden. Es entstehen keine Mietkosten. Als Werbemittel werden genutzt: Mund-zu-Mund-Propaganda Flugblätter Plakate Internet-Seite Homepage der Schule Zeitungsartikel Werbeaktionen Tag der offenen Tür Werbung bei Grundschul-Eltern Kunden sind alle Mitglieder der Schulgemeinde der Joseph-Beuys-Gesamtschule sowie weitere Interessenten. Die Eltern und Schüler(innen) wohnen überwiegend in Düsseldorf-Oberbilk und Düsseldorf-Wersten/-Holthausen, die eine mehr einkommensschwache Bevölkerung haben. Die Kunden sind darauf angewiesen, unsere Dienstleistungen zu günstigen Preisen und ohne zeitlichen Aufwand zu bekommen. Da wir sehr nah an ihnen sind, können wir problemlos Marktanalysen machen, um ihre Wünsche und ihren Bedarf festzustellen. Unsere Konkurrenten sind vielleicht Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Billigläden der betreffenden Stadtteile sowie Internet-Anbieter. Deren Stärken sind die langjährigen Kontakte zu Verlagen und Großhandel, die Lagerkapazitäten und das professionelle Vorgehen. Ihre Schwächen sind die größere Entfernung zu den Kunden und die Orientierung am Gewinn. Unsere Stärken sind: Wir sind ganz nahe am Kunden. Wir kennen als Erste die Bedürfnisse der Kunden. Wir sind auf das Wohl der Kunden und nicht auf Gewinne ausgerichtet. Wir können leicht auf Einzelwünsche eingehen. Organisation und Personal Jede/r Mitarbeiter/in der Schülerfirma ist je einer Abteilung zugeordnet und erledigt dort die betriebliche Arbeit. Außerdem arbeitet jede/r im Dienstleistungs-Bereich (Service) in mindestens einer Arbeitsgruppe, um so die Einkünfte der Schülerfirma zu garantieren. Die Mitarbeiter/innen der Schülerfirma können je nach schulischer Situation im Unterricht, in Arbeitsgemeinschaften, in Freizeitstationen, in Pausen und außerhalb der Schulzeit arbeiten. Sie erhalten für Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeit einen vom Vorstand festgelegten Stundenlohn. Planung der nächsten Geschäftsjahre Mit der Eintragung der Schulgenossenschaft ins Genossenschaftsregister erhält die Schülerfirma Möglichkeiten zum kostengünstigeren Ein- und Verkauf. Die nächsten Jahre werden deshalb dazu dienen, die Finanzen der Schülerfirma zu stabilisieren, die Mitarbeiter/innen länger an sich zu binden, ihre Aus- und Weiterbildung zu intensivieren und ihre Dienstleistungen für alle attraktiver zu machen. Abschätzung des Risikos und Strategien der Absicherung Da die Schülerfirma Anschaffungen nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten vornimmt und bei Bestellungen mit größerem finanziellen Risiko mit „Vorkasse“ arbeitet, ist ihr Risiko relativ gering. Kurzfristige finanzielle Engpässe werden durch Kreditanträge an die Schulgenossenschaft oder verspätete Lohn-Auszahlungen gemeistert. Als Absicherung dient die laut Satzung mit der Schulgenossenschaft vereinbarte Mindestrücklage. Diese dient zur Deckung von Verlusten. Finanzierung Zu Beginn des Schuljahres legt der Vorstand der Schülerfirma der Betriebsversammlung ein Finanzkonzept vor. Dieses wird von der Finanzabteilung regelmäßig aktualisiert. Die Schülerfirma hat die Möglichkeit, zu Beginn des Schuljahres bei der Schulgenossenschaft eine Anschubfinanzierung zu beantragen. Diese muss im Laufe des Schuljahres zurückgezahlt werden. Hier das Finanzkonzept für das laufende Schuljahr 2006 / 2007: Schülerfirma: J.B.Services Budget September 2006 - Juli 2007 (Beschluss des Vorstands vom 15.9.06) Plan (€) Ist 10.3.07 (€) Einnahmen Startkapital 890,00 890,00 Aufträge 600,00 312,07 Werbeveranstaltung/ Disco 350,00 231,05 Ladenverkauf 500,00 829,94 2340,00 2263,06 100,00 368,34 30,00 35,95 160,00 0,00 Handy 40,00 24,45 Fortbildungen 60,00 0,00 Werbung 75,00 0,00 450,00 469,29 Löhne 1050,00 1094,94 Summe Ausgaben 1965,00 1992,97 375,00 270,09 Summe Einnahmen Ausgaben Arbeitsmaterial Büroartikel Computermaterial Sozialabgaben/Steuern Ergebnis Art der Geschäftsführung und des Controllings Geschäftsführung und Controlling sind in Satzung und Geschäftordnung geregelt. Hier eine Zusammenfassung: Vorstand Der Vorstand der Schülerfirma besteht aus fünf Mitgliedern (Vorsitzende/r sowie Abteilungsleitern und Abteilungsleiterinnen). Diese werden von der Betriebsversammlung gewählt. Der Vorstand trifft sich so regelmäßig wie nötig, mindestens aber einmal im Monat. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte des Vorstands anwesend ist. Rechte und Pflichten des Vorstands: Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte der Schülerfirma zu führen. Er vertritt die Schülerfirma auch gemeinsam gegenüber Außenstehenden. Er informiert die Generalversammlung der Schulgenossenschaft mit einem Geschäftsbericht über die Lage der Schülerfirma. Er hat das Recht, neue Mitarbeiter/innen aufzunehmen. Er hat das Recht, Kündigungen auszusprechen. Ein Finanzkonzept wird von der Finanzabteilung erstellt und vom Vorstand genehmigt. Eine Terminliste muss vom Vorstand genehmigt werden. Marketingkonzept und Verkaufsstrategien müssen von der Marketingabteilung erarbeitet und vom Vorstand genehmigt werden. Für die Organisation der Schülerfirma ist der/die Vorsitzende zuständig und verantwortlich (Auftragsverteilung an die Abteilungen, Organisation sämtlicher Sitzungen, Organisation von Fortbildungen und Betriebsausflügen). Der Vorsitzende hat das Recht, Abmahnungen auszusprechen. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern der Schülerfirma. Er hat keine geschäftsführende Funktion, sondern die Aufgabe, die Lage der Schülerfirma zu kontrollieren. Seine Mitglieder treffen sich mindestens zweimal im Schulhalbjahr, bei Bedarf auch öfter. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand über die Geschäfte der Schülerfirma informieren. Vor Schuljahresende erhält er vom Vorstand den Geschäftsbericht zur Beurteilung. Der Aufsichtsrat prüft diesen Geschäftsbericht und nimmt die bisherigen Kommentare des Vorstands der Schulgenossenschaft zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat verliest die Ergebnisse der Prüfungen, die einmal monatlich vom Vorstand der Schulgenossenschaft durchgeführt wurden und teilt den Mitgliedern dann mit, ob der Geschäftsbericht des Vorstandes richtig ist. In den Betriebsversammlungen, die mindestens einmal gegen Ende des Schulhalbjahres stattfinden müssen, empfiehlt der Aufsichtsrat den Mitgliedern eventuell notwendige Veränderungen. Am Ende des Schuljahres empfiehlt der Aufsichtsrat immer dann die Entlastung des Vorstandes, wenn dieser seine Aufgabe ordnungsgemäß durchgeführt hat. Außerdem bildet der Aufsichtsrat den Mittler zwischen dem prüfenden Vorstand der Schulgenossenschaft und der Betriebsversammlung. Wenn der Vorstand der Schulgenossenschaft Veränderungen vorgeschlagen hat, so werden diese den Mitgliedern ebenfalls vorgeschlagen. Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat arbeitet kooperativ mit dem Vorstand zusammen. Er mischt sich nicht in die tägliche Geschäftsleitung ein, sondern nimmt die Rolle eines Aufsichtsorgans im Sinne der Mitgliederinteressen wahr. Die besondere Pflicht des Aufsichtsrats ist es, darauf zu achten, dass die Finanzen der Schülerfirma geregelt sind. Mindestens einmal im Schulhalbjahr besprechen Vorstand und Aufsichtsrat die Entwicklung der Schülerfirma. Der Aufsichtsrat bewahrt Vertraulichkeit in allen Dingen der Schülerfirma. Ist er überzeugt von der Bedeutung einer Information, so teilt er sie allen Mitgliedern in der Betriebsversammlung mit.