Der Vorstand - Mieterverein bundeseigene Wohnanlage München

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80937 München
Rockefellerstr. 69
Tel 089 / 311 73 87
Fax 089 / 371 59 538
Der Vorstand
Mieterverein bundeseigene Wohnanlage München-Nord e.V.
E-mail: [email protected]
Egon Franzmann -Rockefellerstraße 69-80937 München
München, den 10.03.2008
Mitgliederrundbrief
I - 2008
Liebe Mitglieder des Mietervereins,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits im letzten Rundbrief berichtet, hatte uns der Bundestagsabgeordnete Singhammer
bei unserem Gespräch am 20.11.2007 versprochen, für uns in Berlin entsprechende
Gesprächspartner zu besorgen, mit denen wir unsere Mietsituation besprechen könnten.
Mit Schreiben vom 17. Januar 2008 teilte uns Herr Singhammer mit, dass es ihm gelungen
sei, für den 13. Februar 2008 Gesprächstermine bei Frau Karin Roth, der parlamentarischen
Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und bei
Herrn Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen zu erhalten.
Der Vorstand beschloss, diese Gesprächstermine wahrzunehmen und dazu Herrn Franzmann,
Herrn Becker und unseren Rechtsanwalt Herrn Dr. Papenberg auf Kosten des Vereins nach
Berlin zu schicken.
Unsere Delegation wurde durch Frau Schönberger, die Vorsitzende des Mieterbeirats der
Landeshauptstadt München, sowie durch 3 weitere Mitglieder des Mieterbeirates verstärkt,
die auf eigene Kosten anreisten.
13.02.2008 – erstes Gespräch im Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei
Frau Staatssekretärin Roth.
1. Wir fordern, dass die Kappungsgrenze von derzeit 20 % auf 10 % abgesenkt wird, vor
allem in Ballungsgebieten wie München.
2. Für
die
Erstellung
des
Mietspiegels
fehlen
Ausführungsbestimmungen; jede Kommune handelt anders.
die
entsprechenden
3. Das Wohngeld ist, gerade für Ballungsgebiete wie München viel zu niedrig, und die
Berechnungen für den Anspruch müssen überarbeitet werden.
4. Wir fordern eine Intervention des Bundes bei der Einrichtung von
Erhaltungsatzungsgebieten und damit einen Einhalt bei der Vertreibung der
angestammten Bevölkerung aus bestimmten Stadtteilen.
Das Gespräch wurde sehr ruhig und sehr sachlich geführt. Frau Roth zeigte sich unseren
Anliegen sehr aufgeschlossen und gab uns zu verstehen, dass ihr viele der Argumente nicht
bekannt waren.
Zu 1: Eine Senkung der Kappungsgrenze kommt aus wohnungspolitischen Gründen nicht in
Frage, da sonst in vielen Teilen der Bundesrepublik kein Anreiz für den Bau von
Wohnungen mehr wäre.
Zu 2: Dazu müsste eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgen, bzw. eine
Ausführungsbestimmung zu § 556. Eine solche Überlegung wurde uns zugesagt.
Zu 3: Das Wohngeld wird derzeit neu verhandelt, eine Erhöhung ist geplant. Dass bei den
Pensionen und vor allem beim Witwengeld nicht berücksichtigt ist, dass von diesen
Einkünften noch die Beiträge für die private Krankenversicherung abgehen, war so
nicht bekannt und soll in die Neufassung eingearbeitet werden.
Zu 4: Die Einrichtung von Erhaltungssatzungsgebieten ist ausschließlich Aufgabe der Länder.
Ein Eingreifen des Bundes ist hier nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Anschließend fuhren wir weiter zum Bundesfinanzministerium.
Neben Herrn Gatzer, dem Staatssekretär, empfing uns dort auch Herr Kühnau, der
Vorstandssprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, und zwei weitere Beamte des
Finanzministeriums.
Von unserer Seite waren 5 Themen ausgearbeitet worden, die wir mit entsprechenden
Erläuterungen und Belegen übergeben haben.
1. Mieterhöhungsverlangen allgemein
2. Mieterhöhungsverlangen in 2003
3. Mieterhöhungsverlangen in 2007
4. Schönheitsreparaturen in unseren Wohnungen
5. Umlage der Prämien für die Sach- und Haftpflichtversicherung
Natürlich waren diese Themen insgesamt zu umfangreich, so dass in der uns zur Verfügung
stehenden Zeit ( etwas mehr als eine Stunde ) nicht alle angesprochen werden konnten.
Zudem lag der Runde unser Anschreiben an Herrn Singhammer vor, sodass alsbald eine sehr
heftige Diskussion im Gange war, wobei nicht nur die vier Vertreter vom Mieterbeirat,
sondern vor allem auch unser Rechtsanwalt – Herr Dr. Papenberg – sehr aktiv unsere
Interessen mit vertreten haben.
Insgesamt konnte aber von unserer Seite keine Bereitschaft erkannt werden, dass das
Finanzministerium in Sachen Miethöhe einlenken würde. Auch sonst ließ man uns erkennen,
dass wir eigentlich keine adäquaten Gesprächspartner seien.
Dennoch hoffen wir, dass unsere Eingaben auch bearbeitet und beantwortet werden.
Die Aufmerksamkeit von Herrn Kühnau konnten wir erst nachhaltig wecken, als der
Mieterverein eine Liste mit den derzeit leer stehenden Wohnungen übergab.
Mit Datum vom 12.02.2008 waren dies insgesamt 31 Wohnungen mit einer Fläche von über
3.098 qm, darunter sogar 6 Stück 3-Zimmerwohnungen.
Die Tatsache, dass nach der letzten Mieterhöhung monatlich ein Mietausfall in Höhe von über
20.000,- Euro zu verzeichnen ist - hinzu kommen natürlich noch die Betriebs- und
Nebenkosten für diese 31 Wohnungen, die ebenfalls vom Vermieter zu tragen sind - war
nicht bekannt.
Diesen Leerstand hatte Landshut nicht gemeldet!
Darin ist wohl auch der Grund dafür zu sehen, dass Herr Kühnau sehr spontan die
Entscheidung getroffen hat, dieses Gespräch in München fortzusetzen.
Der Termin wurde auf Donnerstag den 18. Februar 2008 in der Rockefellerstraße 60, im
Büro der Hausverwaltung festgelegt.
An diesem Gespräch nahmen teil:
Herr Kühnau, Herr Haslinger und Frau Eisen von der Bundesanstalt,
Frau Schönberger vom Mieterbeirat
Herr Dr. Papenberg, Herr Becker, Herr Großkurth und Herr Franzmann für den Mieterverein
Das Gespräch drehte sich in erster Linie um die leer stehenden Wohnungen.
Herr Haslinger und Frau Eisen berichteten, dass der vom Mieterverein gemeldete Leerstand
den Tatsachen entspricht.
Da offensichtlich im Rahmen der Wohnungsfürsorge keine Interessenten für diese
Wohnungen zur Verfügung stehen, müssen diese auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten
werden.
Im derzeitigen Zustand sind diese Wohnungen jedoch nicht zu dem im Mietspiegel
vorgesehenen Mietpreis an den Mann/die Frau zu bringen; die Wohnungen müssen saniert
werden. Pro Wohnung wären dafür ca. 20.000,- Euro zu investieren, bei 30 Wohnungen somit
ca. 600.000,- Euro.
Dieses Geld steht aber Landshut nicht zur Verfügung, sondern allenfalls derzeit etwa
310.000,- Euro für den gesamten Unterhalt der Wohnsiedlung in diesem Jahr.
Für die derart sanierten Wohnungen sieht der Mietspiegel für München einen ortsüblichen
Preis von ca. 8,80 € je qm vor.
Herr Haslinger teilte mit, dass die Wohnungen zu diesem Preis nicht zu vermieten sind.
Herr Kühnau schlug vor, die Wohnungen im nicht renovierten Zustand anzubieten und dem
Interessenten einen Abschlag von 0,40 € je qm und Monat zu gewähren. Dafür sollte der neue
Mieter die Schönheitsreparaturen selbst ausführen. Nach 3 Jahren sollte dieser Abschlag
jedoch aufgebraucht sein. Der Abschlag würde gestrichen; die Schönheitsreparaturen müssten
weiterhin vom Mieter durchgeführte werden; beim Auszug müssten dann ebenfalls die
anstehenden Schönheitsreparaturen durch den bisherigen Mieter durchgeführt werden.
Dieser Vorschlag fand keine generelle Zustimmung, da der Anreiz zu gering schien.
Nach langer Diskussion zeichnet sich schließlich eine brauchbare Lösung ab.
Der Mietspiegel für München hat die Mietpreise für die Wohnanlage derart in die Höhe
geschraubt, dass die Wohnungen jetzt nicht mehr vermietbar sind.
Herr Kühnau schlug daher vor, ein Gutachten in Auftrag zu geben, auf dessen Grundlage
dann die Mieten festzusetzen wären.
Dieser Vorschlag fand die breite Zustimmung, natürlich auch die des Mietervereins.
Die Umsetzung dieses Vorschlages, ein Gutachten zur möglichen Miethöhe zu erstellen, hat
natürlich keine Auswirkung auf die derzeitige Miethöhe in unserer Wohnanlage. Lediglich bei
der nächsten Mieterhöhung, mit der wir im Jahr 2010 zu rechnen haben, könnte die
Steigerungsrate deutlich gesenkt werden.
Für einige Mieter, die bereits jetzt nahe an der ortsüblichen Vergleichsmiete sind, könnte
sogar eine Steigerung ausbleiben.
Mit Herrn Kühnau wurde auch besprochen, wie im Falle eines geplanten Wohnungstausches
verfahren werden könnte. Es ist unbefriedigend, von einer großen Wohnung in eine kleinere
Wohnung zu wechseln und mehr Miete (neuer Mietvertrag) zu zahlen als vorher.
Herr Kühnau lässt prüfen, ob in solchen Fällen statt der ortsüblichen (neuen) Miete nicht eine
vergleichbare (etwa wie bisher, das heißt – gleicher Quadratmeterpreis) gefordert werden soll.
Über die Entscheidung werden wir berichten.
Wenn von Seiten der Bundesanstalt oder vom Bundesfinanzministerium eine Antwort auf
unsere Eingaben vorliegt, werden wir wieder berichten.
Noch eine Erfolgsmeldung zum Schluss:
In einem Wohnblock an der Rockefellerstraße fiel im Januar 2008 für insgesamt 7 Tage die
Heizung- und Warmwasserversorgung aus.
Der Mieterverein empfahl den betroffenen Mietern eine Mietminderung von 50 % der
Bruttomiete, auf den Tag bezogen durchzuführen, eine weitere Aktion ist uns nicht möglich.
Der Anspruch ist vom Mieter direkt anzumelden.
Die Anmeldung dieser Mietminderung führte zunächst dazu, dass der rechtmäßige Anspruch
von der Bundesanstalt abgelehnt wurde.
Erst ein Schreiben von unserem Rechtsanwalt –Herrn Dr. Papenberg – und die Intervention
von Herrn Kühnau bewog die Hausverwaltung in Landshut diesen Anspruch anzuerkennen.
Alle 18 Mieter dieses Wohnblocks erhielten daraufhin diese Mietminderung „zuerkannt“.
Hinweis:
Durch unser Vorstandsmitglied – Herrn Großkurth – wurde eine Internetseite für unseren
Mieterverein eingerichtet.
Sie finden uns unter: http://mieterverein.gratishp.com
Hier können Sie grundsätzliche und aktuelle Informationen über uns finden. Sie können aber
auch Lob und Kritik hier anbringen.
Für den 01.04.2008 wurde die Übergabe der Belege für die Betriebskostenabrechnung 20062007 angekündigt. Die Überprüfung der Belege erfolgt unverzüglich.
Für den Vorstand
Franzmann Egon
Vorsitzender
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