80937 München Rockefellerstr. 69 Tel 089 / 311 73 87 Fax 089 / 371 59 538 Der Vorstand Mieterverein bundeseigene Wohnanlage München-Nord e.V. E-mail: [email protected] Egon Franzmann -Rockefellerstraße 69-80937 München München, den 10.03.2008 Mitgliederrundbrief I - 2008 Liebe Mitglieder des Mietervereins, Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits im letzten Rundbrief berichtet, hatte uns der Bundestagsabgeordnete Singhammer bei unserem Gespräch am 20.11.2007 versprochen, für uns in Berlin entsprechende Gesprächspartner zu besorgen, mit denen wir unsere Mietsituation besprechen könnten. Mit Schreiben vom 17. Januar 2008 teilte uns Herr Singhammer mit, dass es ihm gelungen sei, für den 13. Februar 2008 Gesprächstermine bei Frau Karin Roth, der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und bei Herrn Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen zu erhalten. Der Vorstand beschloss, diese Gesprächstermine wahrzunehmen und dazu Herrn Franzmann, Herrn Becker und unseren Rechtsanwalt Herrn Dr. Papenberg auf Kosten des Vereins nach Berlin zu schicken. Unsere Delegation wurde durch Frau Schönberger, die Vorsitzende des Mieterbeirats der Landeshauptstadt München, sowie durch 3 weitere Mitglieder des Mieterbeirates verstärkt, die auf eigene Kosten anreisten. 13.02.2008 – erstes Gespräch im Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei Frau Staatssekretärin Roth. 1. Wir fordern, dass die Kappungsgrenze von derzeit 20 % auf 10 % abgesenkt wird, vor allem in Ballungsgebieten wie München. 2. Für die Erstellung des Mietspiegels fehlen Ausführungsbestimmungen; jede Kommune handelt anders. die entsprechenden 3. Das Wohngeld ist, gerade für Ballungsgebiete wie München viel zu niedrig, und die Berechnungen für den Anspruch müssen überarbeitet werden. 4. Wir fordern eine Intervention des Bundes bei der Einrichtung von Erhaltungsatzungsgebieten und damit einen Einhalt bei der Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus bestimmten Stadtteilen. Das Gespräch wurde sehr ruhig und sehr sachlich geführt. Frau Roth zeigte sich unseren Anliegen sehr aufgeschlossen und gab uns zu verstehen, dass ihr viele der Argumente nicht bekannt waren. Zu 1: Eine Senkung der Kappungsgrenze kommt aus wohnungspolitischen Gründen nicht in Frage, da sonst in vielen Teilen der Bundesrepublik kein Anreiz für den Bau von Wohnungen mehr wäre. Zu 2: Dazu müsste eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgen, bzw. eine Ausführungsbestimmung zu § 556. Eine solche Überlegung wurde uns zugesagt. Zu 3: Das Wohngeld wird derzeit neu verhandelt, eine Erhöhung ist geplant. Dass bei den Pensionen und vor allem beim Witwengeld nicht berücksichtigt ist, dass von diesen Einkünften noch die Beiträge für die private Krankenversicherung abgehen, war so nicht bekannt und soll in die Neufassung eingearbeitet werden. Zu 4: Die Einrichtung von Erhaltungssatzungsgebieten ist ausschließlich Aufgabe der Länder. Ein Eingreifen des Bundes ist hier nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Anschließend fuhren wir weiter zum Bundesfinanzministerium. Neben Herrn Gatzer, dem Staatssekretär, empfing uns dort auch Herr Kühnau, der Vorstandssprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, und zwei weitere Beamte des Finanzministeriums. Von unserer Seite waren 5 Themen ausgearbeitet worden, die wir mit entsprechenden Erläuterungen und Belegen übergeben haben. 1. Mieterhöhungsverlangen allgemein 2. Mieterhöhungsverlangen in 2003 3. Mieterhöhungsverlangen in 2007 4. Schönheitsreparaturen in unseren Wohnungen 5. Umlage der Prämien für die Sach- und Haftpflichtversicherung Natürlich waren diese Themen insgesamt zu umfangreich, so dass in der uns zur Verfügung stehenden Zeit ( etwas mehr als eine Stunde ) nicht alle angesprochen werden konnten. Zudem lag der Runde unser Anschreiben an Herrn Singhammer vor, sodass alsbald eine sehr heftige Diskussion im Gange war, wobei nicht nur die vier Vertreter vom Mieterbeirat, sondern vor allem auch unser Rechtsanwalt – Herr Dr. Papenberg – sehr aktiv unsere Interessen mit vertreten haben. Insgesamt konnte aber von unserer Seite keine Bereitschaft erkannt werden, dass das Finanzministerium in Sachen Miethöhe einlenken würde. Auch sonst ließ man uns erkennen, dass wir eigentlich keine adäquaten Gesprächspartner seien. Dennoch hoffen wir, dass unsere Eingaben auch bearbeitet und beantwortet werden. Die Aufmerksamkeit von Herrn Kühnau konnten wir erst nachhaltig wecken, als der Mieterverein eine Liste mit den derzeit leer stehenden Wohnungen übergab. Mit Datum vom 12.02.2008 waren dies insgesamt 31 Wohnungen mit einer Fläche von über 3.098 qm, darunter sogar 6 Stück 3-Zimmerwohnungen. Die Tatsache, dass nach der letzten Mieterhöhung monatlich ein Mietausfall in Höhe von über 20.000,- Euro zu verzeichnen ist - hinzu kommen natürlich noch die Betriebs- und Nebenkosten für diese 31 Wohnungen, die ebenfalls vom Vermieter zu tragen sind - war nicht bekannt. Diesen Leerstand hatte Landshut nicht gemeldet! Darin ist wohl auch der Grund dafür zu sehen, dass Herr Kühnau sehr spontan die Entscheidung getroffen hat, dieses Gespräch in München fortzusetzen. Der Termin wurde auf Donnerstag den 18. Februar 2008 in der Rockefellerstraße 60, im Büro der Hausverwaltung festgelegt. An diesem Gespräch nahmen teil: Herr Kühnau, Herr Haslinger und Frau Eisen von der Bundesanstalt, Frau Schönberger vom Mieterbeirat Herr Dr. Papenberg, Herr Becker, Herr Großkurth und Herr Franzmann für den Mieterverein Das Gespräch drehte sich in erster Linie um die leer stehenden Wohnungen. Herr Haslinger und Frau Eisen berichteten, dass der vom Mieterverein gemeldete Leerstand den Tatsachen entspricht. Da offensichtlich im Rahmen der Wohnungsfürsorge keine Interessenten für diese Wohnungen zur Verfügung stehen, müssen diese auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. Im derzeitigen Zustand sind diese Wohnungen jedoch nicht zu dem im Mietspiegel vorgesehenen Mietpreis an den Mann/die Frau zu bringen; die Wohnungen müssen saniert werden. Pro Wohnung wären dafür ca. 20.000,- Euro zu investieren, bei 30 Wohnungen somit ca. 600.000,- Euro. Dieses Geld steht aber Landshut nicht zur Verfügung, sondern allenfalls derzeit etwa 310.000,- Euro für den gesamten Unterhalt der Wohnsiedlung in diesem Jahr. Für die derart sanierten Wohnungen sieht der Mietspiegel für München einen ortsüblichen Preis von ca. 8,80 € je qm vor. Herr Haslinger teilte mit, dass die Wohnungen zu diesem Preis nicht zu vermieten sind. Herr Kühnau schlug vor, die Wohnungen im nicht renovierten Zustand anzubieten und dem Interessenten einen Abschlag von 0,40 € je qm und Monat zu gewähren. Dafür sollte der neue Mieter die Schönheitsreparaturen selbst ausführen. Nach 3 Jahren sollte dieser Abschlag jedoch aufgebraucht sein. Der Abschlag würde gestrichen; die Schönheitsreparaturen müssten weiterhin vom Mieter durchgeführte werden; beim Auszug müssten dann ebenfalls die anstehenden Schönheitsreparaturen durch den bisherigen Mieter durchgeführt werden. Dieser Vorschlag fand keine generelle Zustimmung, da der Anreiz zu gering schien. Nach langer Diskussion zeichnet sich schließlich eine brauchbare Lösung ab. Der Mietspiegel für München hat die Mietpreise für die Wohnanlage derart in die Höhe geschraubt, dass die Wohnungen jetzt nicht mehr vermietbar sind. Herr Kühnau schlug daher vor, ein Gutachten in Auftrag zu geben, auf dessen Grundlage dann die Mieten festzusetzen wären. Dieser Vorschlag fand die breite Zustimmung, natürlich auch die des Mietervereins. Die Umsetzung dieses Vorschlages, ein Gutachten zur möglichen Miethöhe zu erstellen, hat natürlich keine Auswirkung auf die derzeitige Miethöhe in unserer Wohnanlage. Lediglich bei der nächsten Mieterhöhung, mit der wir im Jahr 2010 zu rechnen haben, könnte die Steigerungsrate deutlich gesenkt werden. Für einige Mieter, die bereits jetzt nahe an der ortsüblichen Vergleichsmiete sind, könnte sogar eine Steigerung ausbleiben. Mit Herrn Kühnau wurde auch besprochen, wie im Falle eines geplanten Wohnungstausches verfahren werden könnte. Es ist unbefriedigend, von einer großen Wohnung in eine kleinere Wohnung zu wechseln und mehr Miete (neuer Mietvertrag) zu zahlen als vorher. Herr Kühnau lässt prüfen, ob in solchen Fällen statt der ortsüblichen (neuen) Miete nicht eine vergleichbare (etwa wie bisher, das heißt – gleicher Quadratmeterpreis) gefordert werden soll. Über die Entscheidung werden wir berichten. Wenn von Seiten der Bundesanstalt oder vom Bundesfinanzministerium eine Antwort auf unsere Eingaben vorliegt, werden wir wieder berichten. Noch eine Erfolgsmeldung zum Schluss: In einem Wohnblock an der Rockefellerstraße fiel im Januar 2008 für insgesamt 7 Tage die Heizung- und Warmwasserversorgung aus. Der Mieterverein empfahl den betroffenen Mietern eine Mietminderung von 50 % der Bruttomiete, auf den Tag bezogen durchzuführen, eine weitere Aktion ist uns nicht möglich. Der Anspruch ist vom Mieter direkt anzumelden. Die Anmeldung dieser Mietminderung führte zunächst dazu, dass der rechtmäßige Anspruch von der Bundesanstalt abgelehnt wurde. Erst ein Schreiben von unserem Rechtsanwalt –Herrn Dr. Papenberg – und die Intervention von Herrn Kühnau bewog die Hausverwaltung in Landshut diesen Anspruch anzuerkennen. Alle 18 Mieter dieses Wohnblocks erhielten daraufhin diese Mietminderung „zuerkannt“. Hinweis: Durch unser Vorstandsmitglied – Herrn Großkurth – wurde eine Internetseite für unseren Mieterverein eingerichtet. Sie finden uns unter: http://mieterverein.gratishp.com Hier können Sie grundsätzliche und aktuelle Informationen über uns finden. Sie können aber auch Lob und Kritik hier anbringen. Für den 01.04.2008 wurde die Übergabe der Belege für die Betriebskostenabrechnung 20062007 angekündigt. Die Überprüfung der Belege erfolgt unverzüglich. Für den Vorstand Franzmann Egon Vorsitzender