5.1 Primarbereich - Elisabethschule Vechta

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ELISABETHSCHULE Vechta
Förderzentrum mit den Schwerpunkten:
Lernen, Sprache und Geistige Entwicklung
Hauptschule Klasse 10
Konzept des Förderschwerpunktes Lernen
der Elisabethschule Vechta
Elisabethschule Vechta
Lattweg 37
49377 Vechta
Tel. 04441 9180-0
Fax: 04441 9180-11
[email protected]
1
2
Gliederung
1
Zur Geschichte der Elisabethschule
Seite 4
2
Die Schülerschaft im Schwerpunkt Lernen
Seite 5
3
Räumliche Infrastruktur der Elisabethschule
Seite 6
3.1
Ausstattung
Seite 6
3.2
Schulhof und Schulgelände
Seite 7
4
Pädagogische Leitlinien
Seite 7
4.1
Ziele und Erziehungsauftrag
Seite 8
5
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsformen
Seite 9
5.1
Primarbereich
Seite 9
5.2
Sekundarbereich I
Seite 10
6
Sicherheitskonzept
Seite 12
7
Diagnostik
Seite 15
7.1
Allgemeine Aussagen zur Diagnostik
Seite 15
7.2
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Schwerpunkt Lernen
Seite 16
7.3
Förderpläne
Seite 19
8
Leistungsbeurteilung/Zeugnisse
Seite 19
9
Kooperationen
Seite 20
9.1
Innerschulische Kooperation
Seite 20
9.2
Außerschulische Kooperation
Seite 21
10
Berufsvorbereitende Maßnahmen
Seite 23
11
Elternarbeit
Seite 25
11.1
Selbstverständnis und Aufgaben
Seite 25
11.2
Formen der Elternarbeit
Seite 26
12
Gremien der Schule
Seite 27
12.1
Elternrat
Seite 27
12.2
Schülervertretung
Seite 27
12.3
Gesamtkonferenz
Seite 29
3
12.4
Fachkonferenzen
Seite 29
12.5
Klassenkonferenzen
Seite 29
12.6
Schulvorstand
Seite 29
12.7
Personalrat
Seite 30
13
Öffentlichkeitsarbeit
Seite 31
13.1
Ständige Maßnahmen
Seite 31
13.2
Außergewöhnliche Maßnahmen
Seite 32
13.3
Der Förderverein
Seite 32
4
1
Zur Geschichte der Elisabethschule
Am 15.08.1967 wurde der Unterricht in der ersten Sonderschule1 des Kreises Vechta
aufgenommen. Zwanzig Schüler2 wurden von der Schulrätin Schade und dem Schulleiter - und gleichzeitig einzigem Lehrer der Schule - Peter Michalczyk in einem kleinen
Festakt begrüßt.
Die Unterrichtsräume befanden sich an der Sprengepielstraße in einem entsprechend
umgebauten Tennishaus. Die Einrichtung der ersten Förderschulklasse (für Lernbehinderte) war Folge eines Ratsbeschlusses der Stadt Vechta vom 1.12.1966. Benannt
wurde die Schule nach der Heiligen Elisabeth von Thüringen, Patronin der Caritas,
Kranken und Notleidenden, die bereits zu Lebzeiten (1207-1231) für ihre Hilfsbereitschaft gegenüber Armen und Kranken bekannt war.
Die Schülerzahl wuchs innerhalb von drei Jahren auf über hundert Schüler. 1969 wurde
der Neubau einer Förderschule beschlossen und genehmigt. Zu Beginn des Schuljahres
1970/71 bezogen sechs Klassen das neue Schulgebäude am Sonnenkamp.
In den nächsten Jahren verdoppelte sich die Zahl der Schüler. Die Räumlichkeiten am
Sonnenkamp genügten der stark gestiegenen Schülerzahl nicht mehr. Im Rahmen des
Neubaus des Schulzentrums Nord - gelegen am Lattweg - wurde ein Gebäude für die
Elisabethschule errichtet. Am 22. Mai 1976 wurde die neue Schule eingeweiht und ist
seitdem Sitz der Elisabethschule.
Das Förderangebot der Elisabethschule erweiterte sich in den Jahren 1989 mit den
Sprachheilklassen und 1997 mit den Klassen für geistig behinderte Schüler3. Aus der
einklassigen Schule für Lernbehinderte hat sich ein Förderzentrum entwickelt 4. Im
Schuljahr 2007/08 wurden ca. 150 Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen (L) unterrichtet, ca. 80 mit dem Förderschwerpunkt Sprache (SR) und 90 mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE).
Die aktuelle Bezeichnung der Schulform lautet „Förderschule“. Hier wurde die damalige Bezeichnung aufgrund
der Beschreibung historischer Begebenheiten gewählt. In Folge wird nur noch die aktuelle Form verwendet.
2
Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur von Schülern geschrieben. Damit sind jedoch Schüler und
Schülerinnen gemeint.
3
damalige Bezeichnung = Schüler mit geistigen Behinderungen; aktuelle Bezeichnung = Schüler mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
4
damalige Bezeichnung = Schüler mit Lernbehinderungen; aktuelle Bezeichnung = Schüler mit Beeinträchtigungen
des schulischen Lernens
1
5
Im Gebäude der Elisabethschule am Lattweg sind die Klassen für die Schüler mit den
Förderschwerpunkten GE und L untergebracht; die Sprachheilklassen befinden sich in
Räumen der nahe gelegenen Overbergschule.
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2
Die Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Im Schuljahr 2007/08 besuchen 143 Schüler den Bereich Schwerpunkt Lernen. Die
Klassenfrequenz ist sehr unterschiedlich: Während in Klasse 1 lediglich vier Schüler
unterrichtet werden, besuchen im neunten Jahrgang in drei Parallelklassen derzeit 36
Schüler den Unterricht. Diese unterschiedlichen Klassenstärken sind eine Besonderheit
des Förderbereichs Lernen: Da die Schüler aus den Grund- bzw. Hauptschulen bis zur
achten Klasse kommen, variiert die Klassenzusammenstellung zu Beginn eines jeden
Schuljahres. Es ist allerdings nachvollziehbares Anliegen der Landesschulbehörde,
dass lernauffällige Schüler in der Regel aus dem Primarbereich (Klasse 1-4) gemeldet
werden, Meldungen aus dem Sekundarbereich I (Klasse 5-9) sollen eine Ausnahme
bilden.
Die Stadt Vechta mit Kreisverwaltung und Universität liegt in einem ländlich strukturierten Gebiet. Daraus resultiert ein im Vergleich zu städtischen Schulen geringerer Anteil ausländischer Schüler: Siebzehn Schüler haben die türkische Nationalität, elf Schüler sind Kinder von deutschen Aussiedlern (in Prozenten: Ca. 23% der Schüler haben
Migrationshintergrund). Der Anteil der Mädchen beträgt insgesamt 36% (51 Schülerinnen): Jungen sind in allen drei Förderbereichen der Elisabethschule deutlich überrepräsentiert.
Das Einzugsgebiet der Schule umfasst die Stadt Vechta (acht Grundschulen) und die
Gemeinden Visbek (drei Grundschulen), Goldenstedt (drei Grundschulen) und Bakum
(zwei Grundschulen). 83 Schüler sind Fahrschüler (Ca. 60%). Dies hat Einfluss auf die
Gestaltung des Schullebens: Nachmittägliche Angebote (z.B. Förderunterricht, freiwillige
Arbeitsgemeinschaften, Zusammenarbeit mit Vereinen etc.) können nur begrenzt wahrgenommen werden.
Der Landkreis Vechta ist Träger von drei öffentlichen Förderschulen - Standorte der
beiden anderen Schulen sind Lohne und Damme. In der Elisabethschule Vechta besteht
bei entsprechender Leistung die Möglichkeit, durch den Besuch einer freiwilligen zehnten Klasse einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Dieses Angebot kann auch von
leistungsstarken Schülern der Förderschulen in Lohne und Damme wahrgenommen
werden.
(zur Gliederung)
6
3
Räumliche Infrastruktur der Elisabethschule
3.1
Ausstattung
Im Schuljahr 2007/08 werden vierzehn Klassen im Förderbereich Lernen unterrichtet.
Es stehen zwölf Klassenräume zur Verfügung. Eine zahlenmäßig kleine Lerngruppe ist
in einem größeren Gruppenraum untergebracht, eine weitere Lerngruppe (Klasse 10)
wird in der benachbarten Ludgerusschule (Haupt- und Realschule) unterrichtet.
Einigen Klassen steht ein Klassenraum mit angrenzendem Gruppenraum zur Verfügung. Alle Klassenräume haben zudem einen Computerarbeitsplatz und sind zum großen Teil mit dem Schulserver vernetzt.
Darüber hinaus gibt es weitere Fachräume:
Für den Hauswirtschaftsunterricht steht eine Lehrküche mit vier Kochmulden zur Verfügung. Ein Textilraum vervollständigt dieses Raumangebot.
Der Werkunterricht findet in drei Fachräumen statt:
- Fachraum Holz
- Fachraum Metall
- Fachraum Ton
Lehrer können noch einen Maschinenraum nutzen.
Der Bereich Medien verfügt über jeweils zwei Fernsehgeräte, Videorekorder und DVDPlayer. Für den Bereich Neue Medien ist ein Computerraum mit elf Arbeitsplätzen vorhanden.
Es gibt einen Musikraum mit Schlagzeug, E-Gitarre, E-Bass, Keyboard, Conga und OrffInstrumenten.
Für den naturwissenschaftlichen Bereich steht ein Physik/Chemieraum mit einem
Lehrervorbereitungsraum zur Verfügung.
Eine große Pausenhalle wird als Aufenthaltsraum für Schüler, für Schulfeiern und Gesamtkonferenzen genutzt. Eine Mensa schließt sich – durch eine große Glastür getrennt
– der Pausenhalle an.
Das nahe gelegene Hallen-Wellenbad der Stadt Vechta, das Sportfreigelände der Ludgerusschule und die sich direkt anschließende dreiteilige Sporthalle sind zwar nicht
schuleigen, werden jedoch für den Sportunterricht genutzt.
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3.2
Schulhof und Schulgelände
Das Schulgelände der Elisabethschule ist dreigeteilt: Der eigentliche Schulhof besteht
aus einer Pflaster-, Sand- und Rasenfläche. Im gepflasterten Bereich befinden sich zwei
Basketballkörbe, zwei Tischtennisplatten, zwei kleine Metalltore zum Fußballspielen, ein
Holzhäuschen zur Aufbewahrung und Ausgabe von Pausenspielen sowie ein weiteres
Holzhaus, welches als Garage für schuleigene Fahrräder und Kettcars dient. Auf der
besandeten Fläche befinden sich zwei große Schaukeln, eine Vogelnestschaukel, ein
Sandkasten, Reckstangen und eine Wippe.
Durch eine Baumreihe getrennt, schließt sich an den Schulhof eine große Rasenfläche
an. Diese wird zu Ballspielen (Fußball, Volleyball etc.) genutzt.
Einen weiteren Teil des Schulgeländes – vom Schulhof durch einen Zaun mit Tor getrennt – bildet das Biotop mit einem kleinen Teich und dessen typischer Vegetation. Außerdem sind in diesem abgeschlossenen Teil kleine Beete angelegt, die von den Schülern bepflanzt werden können.
4
(zur Gliederung)
Pädagogische Leitlinien
Ausgangslage des pädagogischen Handelns sind die durch das sonderpädagogische
Fördergutachten festgestellten Einschränkungen in der Lern- und Leistungskompetenz
der Schüler. Diese Beeinträchtigungen stehen in engem Zusammenhang mit ihren defizitären kognitiven, sprachlichen und sensorischen Fähigkeiten. Zusätzlich können auch
Probleme in sozialen, emotionalen und motorischen Bereichen vorliegen. Schüler mit
dem Förderbedarf Lernen haben häufig die Erfahrung gemacht, mit anderen nicht mithalten zu können, in ihren Fähigkeiten an Grenzen zu stoßen und schulisch versagt zu
haben.
Dieses Empfinden verunsichert die Kinder und Jugendlichen zutiefst und macht eine
Stabilisierung in allen Lebensbereichen notwendig.
An unserer Schule wollen wir die Schüler dazu befähigen, mit sich selbst und ihrer Umwelt zurechtzukommen und die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben in der
Gesellschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt schaffen. Es ist Anliegen des Kollegiums, dass der Bildungs- und Erziehungsgedanke sich immer auf die Gesamtpersönlichkeit des Schülers bezieht.. (zur Gliederung)
8
4.1
Ziele und Erziehungsauftrag
Grundsätzlich gilt:

Jeder Schüler wird mit seinen individuellen Stärken und Schwächen angenommen.

Wir versuchen, ihre Bedürfnissen nach Sicherheit, Wertschätzung und emotionaler Zuwendung zu erfüllen.

Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben, berücksichtigt die individuellen Lernvoraussetzungen des einzelnen Schülers und stärkt seine Lernund Leistungsmotivation

Unserem pädagogischen Handeln liegt grundsätzlich ein Gleichgewicht zwischen
Fördern und Fordern zugrunde.
Nur unter diesen Grundvoraussetzungen werden die folgenden Ziele realisierbar:

Stärken des Vertrauens der Schüler in eigene Fähigkeiten

Entwickeln eines positiven Selbstwertgefühls

Vermitteln einer Grundbildung, die das Fundament für ein selbstständiges Weiterlernen bildet

Entwickeln eines eigenständigen Problemlöseverhaltens
Neben den kognitiven Fähigkeiten wollen wir den Schülern in gleichem Maße Sozialkompetenzen vermitteln. Wir wollen, dass sie Toleranz und gegenseitige Akzeptanz erleben, gewaltfreie Wege zur Konfliktlösung entwickeln und lernen, eigene
Wünsche angemessen durchzusetzen oder aber auch zurückzustellen (situativ bedingt).
Die
Schüler
werden
zu
Pünktlichkeit,
Zuverlässigkeit,
Fleiß
und
Anstren-
gungsbereitschaft, Ordnung, Teamfähigkeit, Selbstverantwortlichkeit und Ehrlichkeit
angehalten.
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5
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsformen
5.1
Primarbereich
Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit im Primarbereich ist die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen mit der Intention, selbstbewusste soziale Persönlichkeiten heranzubilden. In diesen sollen gegenseitige Rücksichtnahme, Absprachen
und Problemlösungen Gewährleistung finden.
Das Kind soll sich mit Freude und Zuversicht neuen Aufgaben und Anforderungen stellen. Dadurch lernt es, eigene Stärken und Schwächen einzuordnen, Interessen zu entwickeln, zu vertreten und zu verfolgen. Ein gleichwertiges Ziel ist, die Interessen und
Fähigkeiten der Mitschüler zu akzeptieren und sie als Bereicherung wahrzunehmen.
Den Schülern werden Normen und Werte vermittelt, die ihnen in der Vielfalt von Weltanschauungen als Orientierungshilfe dienen. Diese Grundhaltung erwächst aus dem
gelebten Vorbild, aus gegenseitigem Respekt und Achtung sowie aus Vertrauen und
Zuneigung.
Den Unterricht im Primarbereich kennzeichnet hauptsächlich der Aufbau von Basiskompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache/Kommunikation.
Besondere Berücksichtigung finden dabei die Steigerung der Konzentrationsfähigkeit
und die Anbahnung eines angemessenen sozialen Verhaltens. Parallel werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Eine besondere Rolle spielt dabei der Sachunterricht, der ganzheitlich und fächerübergreifend angelegt ist und vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder bietet.
Neu in den Fächerkanon der Förderschule - auch des Primarbereichs – wurde das
Fach Englisch aufgenommen. Diese Maßnahme soll in erster Linie der Entwicklung interkultureller Kompetenzen und der Durchlässigkeit zu den anderen allgemein bildenden
Schulen dienen
Grundlegende Elemente unseres Unterrichts in der Primarstufe sind:
A
Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Schüler

Individualisiertes und differenziertes Unterrichtsmaterial
10
B
C

Individuelle Arbeitszeit

Individuelle Arbeitsaufträge und Hausaufgaben

Individuelle Lernkontrollen
Gesprächskreise

Morgen- und Abschlusskreise

Austausch von Erlebnissen

Präsentation von Arbeitsergebnissen

Besprechung von unterrichtlichen Vorhaben

Konfliktlösung
Fächer- und klassenübergreifender Unterricht

Projekte und Arbeitsgemeinschaften

Außerschulische Lernorte: Museum, Bauernhof, Theater, Bibliothek,
Kirche
In gemeinsamen Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten und anderen Beteiligten
werden Schritte zur Verbesserung der Leistungen herausgearbeitet.
Der/Die Klassenlehrer/Klassenlehrerin erstellt in Absprache mit anderen unterrichtenden
Lehrkräften ein fundiertes Förderkonzept, das Aufschlüsse über die weitere Schullaufbahn des Kindes gibt.
In geeigneten Zeitabständen werden Möglichkeiten der Umschulung in die Grundschule
geprüft.
5.2
(zur Gliederung)
Sekundarbereich I
Der Sekundarbereich I umfasst die Jahrgänge 5 – 10.
In den Klassen 5 und 6 orientiert sich der Unterricht noch weitgehend an Formen des
Lernens und Lehrens im Primarbereich. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kulturtechniken werden vertieft, um die Arbeit in den oberen Klassen zu gewährleisten.
Gleichzeitig erfolgt eine Differenzierung des Faches Sachunterricht in drei Fachbereiche
(geschichtliche-soziale Weltkunde, Naturwissenschaft und AWT – mit reduziertem
Stundenanteil); die Leistungen der Sachfächer werden in den Zeugnissen nicht benotet.
11
In den Klassen 7-10 verlagern sich die fächerspezifischen Schwerpunkte: Der Stundenanteil im Fachbereich AWT wird zulasten des musisch-kulturellen Bereichs erhöht. Ab
Klasse 7 erfolgt eine durchgehende Benotung der Leistungen aller Fächer in den Zeugnissen.
Die Arbeit im Sekundarbereich I beinhaltet zwei übergreifende Ziele:

(Weiter-) Entwicklung resp. Stärkung eines situationsangemessenen Arbeits- und
Sozialverhaltens

Aneignung eines möglichst breiten individuellen Wissens- und Fähigkeitenspektrums
Dabei rückt zunehmend die Auseinandersetzung mit dem individuellen Lebensweg in
den Mittelpunkt. Weitere Schwerpunkte sind die Ausrichtung des Unterrichts auf eine
eigenverantwortliche Lebensgestaltung und die aktive Teilnahme am Erwerbsleben.
Es ergeben sich folgende fachübergreifende pädagogische Schwerpunkte:

zunehmende Auseinandersetzung mit realen Situationen (Betriebsbesichtigungen, Praktika, Besuch von relevanten Institutionen etc.)

Auseinandersetzung mit der eigenen Entwicklung (Beginn eines Abnabelungsprozesses, geschlechtsspezifisches Rollenverständnis, persönliche
Perspektiven, Vorstellungen, Wünsche etc.).
 Auseinandersetzung mit eigenen Kompetenzen und Grenzen
Der Unterricht wird vor allem durch folgende Aspekte geprägt:
 Obwohl weiterhin das Klassenlehrerprinzip vorherrscht, werden verstärkt Fachlehrer eingesetzt. Der Klassenlehrer bleibt weiterhin Vertrauensperson und Ansprechpartner sowie die koordinierende Kraft für die Schüler.
 Neben der inneren Differenzierung kann in Absprache mit dem parallel arbeitenden Kollegen auch eine äußere Differenzierung stattfinden.
 Um selbstständiges und inhaltsbezogenes Lernen zu ermöglichen, ist eine umfängliche Methodenkompetenz zu erarbeiten. Hierzu gehören verschiedene Formen der Aneignung, Verarbeitung und Darstellung von Lerninhalten. Auf diese
Weise sollen die Schüler gezielt zum selbstständigen Lernen bzw. zur Auseinandersetzung mit Problemstellungen hingeführt werden. Daneben werden verschiedenen Arten der Kommunikation trainiert.
12

Fachbezogene Lerninhalte sind weitgehend in konkreten, an der Lebenswelt der
Schüler orientierten Situationen zu erarbeiten. Wo sich die Möglichkeit bietet, ist
das konkrete Handeln mit und Erfahren von Lerninhalten immer Teil des Lernprozesses (Versuche, Unterrichtsgänge etc.). Erweiterte Unterrichtsformen wie
Arbeit in Projekten, Schülerfirmen, Schulgarten, außerschulischen Lernorten sowie Werkstattunterricht werden in Zukunft stärker in den Schulalltag einbezogen.
Schüler mit der notwendigen Motivation und entsprechendem Leistungsstand können im
neunten Schuljahrgang zur gezielten Vorbereitung auf die Anforderungen der Klasse 10
in einer gemeinsamen, durchlässigen Vorbereitungsklasse unterrichtet werden. Die
Stundentafel und die Lerninhalte der zehnten Klasse richten sich nach den curricularen
Vorgaben für die Hauptschule Klasse 9.
6
(zur Gliederung)
Sicherheitskonzept
Jede sich in der Schule aufhaltende Person hat ein Recht auf Unversehrtheit und darf
weder physisch noch psychisch unter Druck gesetzt werden.
Die Elisabethschule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schüler und alle Mitarbeiter der Schule
-
unmittelbar vor,
-
während und
-
unmittelbar nach dem Schulunterricht.
Voraussetzung einer sicheren Schule ist eine gewaltfreie Schulkultur.
Lehrer, Erzieher und Therapeuten dienen als Verhaltensvorbild und engagieren sich für
alle Schüler.
Grundlagen sind klare, über den engeren schulischen Bereich hinausgehende allgemein
gültige Verhaltensregeln.
Jeder muss

sicher sein, dass alle Vergehen mit Nachdruck verfolgt und geahndet werden

erkennen, dass die Verletzung der schulischen Ordnung unweigerlich zur Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen führt.
13
Hinzu kommen:
-
Programme, die positive soziale Umgangsformen und Problemlösungsstrategien
lehren und belohnen und der jeweiligen Entwicklungs- und Altersstufe angemessen sind
-
intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie mit der
Polizei Vechta und den kommunalen Institutionen wie Jugendamt, Beratungsstellen, Präventionsrat, VSL-Vechta oder weiteren externen Anbietern der Jugendarbeit.
Grundsätzliche Maßnahmen
Beim Eintritt in die Schulgemeinschaft wird jedem Schüler ein Vertrag, basierend auf
den gültigen Schulregeln, übergeben. Der Vertrag wird im Unterricht thematisiert und
vom Schüler und Erziehungsberechtigten unterzeichnet; etwaiges Fehlverhalten wird
innerhalb der Klasse dokumentiert.
Am Ende eines festgelegten Zeitraumes finden Maßnahmen der positiven Verstärkung
statt. Schüler, die den gesetzten Verhaltensstandard nicht erreicht haben, sind von den
Belohnungsaktionen ausgeschlossen. Mit diesen Schülern werden Konfliktsituationen
bearbeitet und alternative Lösungsstrategien entwickelt.
Ausgesprochen positives Verhalten von Einzelnen oder Gruppen kann im Rahmen der
Schulentlassfeier ausgezeichnet werden.
Die Anwendung von Gewalt in jeglicher Form zieht unweigerlich eine sofortige Ordnungsmaßnahme bis hin zum Schulausschluss nach sich. Die Schulleitung entscheidet
gemeinsam mit der Klassenlehrkraft, ob Polizei und/oder Jugendamt eingeschaltet wird.
Die Benachrichtigung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist unerlässlich.
Das Thema „Gewalt“ wird im Lehrplan aufgenommen und in jeder Entwicklungsstufe
altersentsprechend behandelt.
Maßnahmen im akuten Fall
Die Gewalttat wird sofort beendet und bei Bedarf helfende Unterstützung hinzugezogen.
Das Opfer wird nicht alleine gelassen; die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden
informiert. Eine Fortsetzung der Gewalttat wird verhindert und gegebenenfalls werden
Täter und Opfer nach Hause begleitet. Es wird geprüft, ob eine Anzeige erstattet wird;
im Wiederholungsfall wird die Polizei mit einbezogen.
14
Es werden:
-
Befragungen zum Hergang durchgeführt und ein Protokoll erstellt
-
Maßnahmen schriftlich festgehalten
-
Opfer vor weiteren Angriffen geschützt
-
Kollegen über Vorfall und Maßnahmen informiert
-
Opfer und Täter in der Folgezeit besonders beachtet.
Es wird geprüft, unter welchen Umständen der Vorfall hätte verhindert werden können
und versucht, weitere entsprechende Situationen zu verhindern bzw. zu vermeiden.
Wiederkehrende Maßnahmen
In den Jahrgangsstufen werden von den zuständigen Kollegen die bestehenden Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls modifiziert. Die Ergebnisse
werden in Dienstbesprechungen diskutiert und ggf. verabschiedet.
Das Kollegium nimmt regelmäßig an Fortbildungen zur Gewaltprävention teil.
Bislang haben zwei Fortbildungen zu diesem Thema stattgefunden:
-
“Vermittlung von sozialen Kompetenzen im Klassenraum“ durch die Präventionsund Integrationskraft des Landkreises Vechta
-
“Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt durch handlungs- und erfahrungsorientiertes Lernen“ mit Herrn M. Baumgarten- Heppner, Emden.
Kosten für Fortbildungen werden im Rahmen vorhandener Finanzmittel übernommen.
Die Rahmenplanung für das vorläufige Sicherheitskonzept zur Gewaltprävention wurde
von der Gesamtkonferenz am 17.03.2006 verabschiedet und kann den Erfordernissen
entsprechen geändert bzw. erweitert werden.
Auf Bereichsdienstbesprechungen (GE, L und SR Bereich) bzw. Gesamtkonferenzen
wird dann ein Beschluss für Veränderung festgelegt.
7
Diagnostik
(zur Gliederung)
15
7.1
Allgemeine Aussagen zur Diagnostik
Bei allen Schülern der Elisabethschule wurde durch ein in Kapitel 7.2 näher beschriebenes Verfahren ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Dies setzt einen diagnostischen Prozess voraus, der die Leistungsfähigkeiten des Kindes detailliert beschreibt, Ursachen von Lernschwierigkeiten formuliert und Möglichkeiten der Förderung
vorschlägt.
Die entscheidenden Fragen der prozessorientierten Förderdiagnostik sind:

Worin liegen genau die Ursachen für ein „Nicht-Können“?

Wo liegen die individuellen Stärken des Kindes?

Welche Möglichkeiten der Förderungen sind sinnvoll?
Im Fokus der Diagnostik liegt weniger die Zuweisung des Kindes in eine bestimmte
Schulform, sondern eine Feststellung des Entwicklungs- und Lernpotentials des Kindes
und eine darauf aufbauende Förderung. Für diese Anforderungen reichen standardisierte Tests nicht mehr aus.
Aufgaben, die die Fähigkeiten und Kompetenzen
-
in den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen,
-
der Motorik und Körperkoordination,
-
der Konzentration und Aufmerksamkeit,
-
im sozialen Verhalten,
-
im sprachlichen und schriftsprachlichen Bereich,
-
und im numerischen bzw. pränumerischen Bereich
aufzeigen, werden zusätzlich eingesetzt. Diese Aufgaben werden in altersadäquaten
Situationen durchgeführt und verlangen vom Diagnostiker genaue Beobachtung. Da die
Förderdiagnostik prozessorientiert ist, beinhaltet sie immer auch eine Empfehlung einer
individuellen Fördermaßnahme. Diese Empfehlung sollte sich im Förderplan (siehe folgendes Kapitel) wiederfinden und evaluiert werden.
In der Elisabethschule wird angestrebt, diese „Diagnosearrangements“ von Teams
durchzuführen. Die entstandenen Eindrücke und Beobachtungen werden in diesen Arbeitsgruppen ausgetauscht und ergänzt.
Die Überprüfung der Kinder findet kurz vor den Osterferien statt. Die Eltern werden über
das Verfahren rechtzeitig informiert. In der Regel kommen die entsprechenden Schüler
16
für zwei bis drei Tage in die Elisabethschule. Der Landkreis übernimmt die Fahrtkosten.
Kinder aus Kindergärten oder Schulkindergärten werden auch in ihren Einrichtungen
überprüft.
7.2
(zur Gliederung)
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Schwerpunkt
Lernen
Die Grundlage für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Elisabethschule ist die entsprechende Verordnung vom
01.11.1997 mit den ergänzenden Bestimmungen vom 06.11.1997.
Einleitung des Verfahrens
Das Verfahren soll für einen Schüler eingeleitet werden, wenn über einen längeren Zeitraum alle Fördermaßnahmen der zuständigen Schule (i.d.R. Grund- oder Hauptschule)
ausgeschöpft wurden und diese nicht zu einer erfolgreiche Teilnahme am Unterricht
geführt haben. Das Verfahren kann auch vor Beginn der Schulpflicht, d.h. im Rahmen
der Einschulung, durch Antrag der Eltern oder der zuständigen Grundschule -mit Einverständnis der Eltern- eingeleitet werden. In beiden Fällen liegt die Durchführung des
Verfahrens in den Händen der abgebenden Schule.
Die zuständige Schule leitet das Verfahren bis zum 15.2. eines Jahres ein, wenn die
Zustimmung der Eltern bzw. der Beschluss der Klassenkonferenz vorliegt. Wird das
Verfahren im Rahmen der Einschulung eingeleitet, gibt es keine zeitlichen Fristen oder
Vorgaben. Die Erziehungsberechtigten werden vor der Einleitung des Verfahrens von
der Schulleitung der Grund- bzw. Hauptschule über den Verfahrensablauf und ihr Rechte zur Einrichtung einer Förderkommission informiert.
Bericht der meldenden Schule
Die für das Kind zuständige Schule erstellt einen Bericht, welcher folgende Informationen enthalten muss:

Antragsbegründung bzw. Stellungnahme der Klassenkonferenz

Rahmenbedingungen der Schule

Schullaufbahn des Kindes
17

Vorstellung und Wünsche der Erziehungsberechtigten

Lernvoraussetzungen, Arbeits- und Sozialverhalten

Lern- und Leistungsbeurteilung in den Unterrichtsfächern Mathematik und
Deutsch

bisherige Fördermaßnahmen

außerschulische Bedingungen

familiäre Gegebenheiten.
Bei einzuschulenden Kindern kann auf die Angaben zu schulischen Fragen verzichtet
werden. Die meldende Schule leitet den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen
(Begründung für Antragstellung, Bericht, Elterninformationen) an das Förderzentrum
Elisabethschule Vechta weiter.
Durchführung des Verfahrens
Die Schulleitung beauftragt eine Förderschullehrkraft mit der Erstellung eines Beratungsgutachtens, welches auf der Grundlage einer sonderpädagogischen Diagnostik die
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes beschreibt und Aussagen über schulisches Lernen vor dem Hintergrund familiärer, schulischer und außerschulischer Faktoren enthält.
Die Förderschullehrkraft führt nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen vor der
Überprüfung mit der zuständigen Schule (Klassenleitung) und den Eltern ein Vorgespräch und vereinbart einen Termin zur Überprüfung.
Während der Überprüfungsphase werden die für die Diagnostik relevanten Aufgaben
(siehe 7.1) durchgeführt. Das soziale Verhalten wird beim Spielen oder Arbeiten in größeren Gruppen beobachtet. Häufig besucht ein Förderschullehrer in Abstimmung mit
dem Klassenlehrer und mit Kenntnis der Eltern das Kind in seiner Klasse.
In dem Beratungsgutachten muss die Lernausgangslage in einer Kind-Umfeld-Analyse
beschrieben werden. Im Einzelnen werden Aussagen über die Entwicklungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache und Kognition dargelegt. Zusätzlich werden die zurzeit erreichbar erscheinenden Ziele im sozialemotionalen Bereich und Lern- und Arbeitsverhalten aufgeführt. Die Leistungsbeurteilungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sollen von der abgebenden Schule detailliert dargelegt werden. Auf der Basis dieser Informationen werden notwendige individuelle Fördermaßnahmen erarbeitet. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
18
können hierzu auch Informationen von außerschulischen Therapeuten erbeten werden;
falls notwendig, ist zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten anzufordern.
Nach der durchgeführten Überprüfung erläutert die Förderschullehrkraft den Erziehungsberechtigten die Überprüfungsergebnisse und alle zusammengetragenen Informationen; sie macht Vorschläge zur individuellen Förderung und zum weiteren Schulbesuch des Kindes (Abschlussgespräch).
Empfehlung
Die Förderschullehrkraft und die meldende Lehrkraft formulieren gemeinsam eine Empfehlung für die Landesschulbehörde im Hinblick auf Art und Umfang sonderpädagogischer Fördermaßnahmen. Die gesamten Unterlagen werden an die zuständige Schule
zurückgegeben und von dort an die Landesschulbehörde weitergeleitet.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage nach dem
Abschlussgespräch bei der meldenden Schule eine Förderkommission zu beantragen.
Die Förderkommission setzt sich aus Schulleiter (Vorsitzender), Klassenlehrer, Förderschullehrkraft und Eltern zusammen; Eltern können eine Person ihres Vertrauens beratend hinzuziehen. Die Förderkommission erörtert die Problematik, entwickelt ggf. neue
Fördervorschläge und stimmt über eine Empfehlung ab. Die Förderkommission muss
bis zum 1. Mai des Jahres getagt haben.
Entscheidung
Die Entscheidung darüber, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, obliegt
der Landesschulbehörde. Sie entscheidet ebenso über den künftigen Beschulungsort.
Der entsprechende schriftliche Bescheid wird den Eltern zugestellt.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach
Zustellung des Bescheides Klage gegen die Entscheidung der Landesschulbehörde
einzureichen.
Eine gesetzliche Besonderheit gilt bei Schulanfängern:
Auch wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, ist dem Willen der
Erziehungsberechtigten zur Einschulung ihres Kindes in eine Grundschule zu entsprechen.
(zur Gliederung)
19
7.3
Förderpläne
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz werden an allen Schulen ab dem Schuljahr
2006/07 individuelle Förderpläne eingeführt. Seit dem Schuljahr 2006/07 wurde eine
einheitliche verbindliche Form erarbeitet und in der Gesamtkonferenz verabschiedet.
Zunächst wurden diese Pläne in den Klassen 1- 5 eingeführt; in den kommenden Schuljahren wird dies in den jeweils nachfolgenden Klassen fortgesetzt, sodass ab Schuljahr
2011/12 für alle Klassen eine einheitliche Form gilt.
Wesentlich bei den Förderplänen ist

die Beschränkung auf wenige (zwei bis drei) Förderschwerpunkte

das Aufzeigen geplanter Fördermaßnahmen

ein überschaubarer Zeitrahmen und

die Möglichkeit der Selbstkontrolle (Evaluation).
Die Eltern sollen über die Förderpläne informiert werden, eventuell ergibt sich die Möglichkeit, dass sie in Zusammenarbeit mit den Eltern weiterentwickelt werden.
Im Verlauf eines Schuljahres sind die Förderpläne dreimalig fortzuführen: Zu Beginn
oder am Ende eines Schuljahres und jeweils vor den beiden Elternsprechtagen (November und Februar).
Inhaltlich werden Förderschwerpunkte in den Fächern Deutsch und Mathematik herausgearbeitet. Dieses ist verbindlich. Darüber hinaus sollen andere Bereiche fokussiert
werden, in denen der Schüler Unterstützung benötigt. Diese können einen unterrichtlichen aber auch einen pädagogischen Schwerpunkt haben.
Die Förderpläne werden in jeder Klasse so aufbewahrt, dass unterrichtende Kollegen
Einsicht haben können (z. B. im Vertretungsfall).
8
(zur Gliederung)
Leistungsbeurteilung/Zeugnisse
Grundlage der Leistungsbeurteilung ist „Aufbau und … Sicherung von Bereitschaft und
Fähigkeit zur Leistung …“ und die „Entwicklung eines positiven Selbstbildes“ 5 Diese
Ziele sind nur durch die Anerkennung des individuellen Lernfortschrittes der einzelnen
Schüler zu erreichen. Bei der Beurteilung wird neben der Bewertung von mündlichen,
5
Grunderlass sonderpädagogische Förderung vom 01.02.2005
20
schriftlichen sowie zusätzlichen fächerspezifischen Lernkontrollen auch der Verlauf eines Lernprozesse berücksichtigt.
Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der Schüler und der Erziehungsberechtigten über Lernfortschritte, den erreichten Leistungsstand sowie ggf. über Lernschwierigkeiten. Sie enthalten zudem -auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über
den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken- Informationen bzgl. des Arbeits- und Sozialverhaltens; Bewertung und Beurteilung müssen nachvollziehbar sein.
Die Einzelheiten zur Leistungsmessung und –bewertung sowie die formalen Zeugnisvorgaben sind in den Erlassen „Sonderpädagogische Förderung“ sowie in der „Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung“ festgelegt. Hierin ist enthalten, dass die Schüler des ersten Schuljahrgangs ihr erstes Zeugnis am Ende des ersten Schuljahrs erhalten. In der gesamten Primarstufe werden die Zeugnisbeurteilungen in beschreibender
Form gegeben. Die Schüler der Klassen 5 und 6 erhalten benotete Leistungsbeurteilungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Ab Klasse 7 werden alle Fächer
nach dem sechsstufigen Notensystem beurteilt.
9
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Kooperationen
Gemäß der Zielsetzung sonderpädagogischer Förderung und den daraus resultierenden
Prinzipien zur Unterrichtsgestaltung werden in der Elisabethschule Schwerpunkt Lernen
sowohl innerschulische als auch außerschulische Kooperationsmöglichkeiten genutzt.
(zur Gliederung)
9.1
Innerschulische Kooperation
Die innerschulische Kooperation zielt in erster Linie auf ein besseres Zusammenleben
innerhalb der Schule ab. Sie findet stufen- und bereichsübergreifend in folgenden Formen statt:

Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsame Projekte bzw. Projekttage (Z.B. jahreszeitliche Aktivitäten)

Sport- und Spielfeste
21

Sporttage

Aktionstage

AGs

Belohnungstage im Rahmen des Konzepts zur Gewaltprävention

Gemeinsame ritualisierte Feiern (z.B. Patronatsfest)
Besuch außerschulischer Lernorte
(zur Gliederung)

9.2
Außerschulische Kooperation
Die außerschulische Kooperation umfasst den Altersstufen angepasste Schwerpunkte.
Für den Bereich der Unter- und Mittestufe:
Mögliche Lernfelder
Kooperationspartner
Deutsch-Leseförderung
kath./öffentl. Bücherei
Naturwissenschaften
Sicherheit
Gesundheit
Sport
Geschichte
Für den Bereich der Oberstufe:
Lernwerkstatt in der Alexanderschule
Freilichtbühne, Lohne
Vorlesewettbewerb – Stiftung Lesen
OV: Lesespaß im Landkreis Vechta,
Pro Media
Besuch verschiedener umliegender Bauernhöfe unter der Leitung der RUBA
Haus im Moor
Forst- und Jagdverein
Zooschule Osnabrück
Hundeschule, Lohne (Pedigree)
Städt. Einrichtungen (z.B. Klärwerk)
Polizei, ADAC, Feuerwehr
Gesundheitsamt, Malteser Hilfsdienst
Yoga
Sportvereine
Museum im Zeughaus
Museumsdorf Cloppenburg
Industriemuseum Lohne
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Mögliche Lernfelder
Deutsch - Leseförderung
Arbeitslehre
Naturwissenschaften
Gesundheit
Geschichte
Sport
Sozialkunde
Verkehrserziehung
Kooperationspartner
kath./öffentl. Bücherei
OV - Zeitungsprofi
berufsvorbereitende Maßnahmen mit
dem Arbeitsamt und verschiedenen Betrieben
Sozialdienst kath. Frauen
Pro Vitae
Pro Familia
Landeskunde Museum Oldenburg
NABU
Gesundheitsamt Vechta
Krankenversicherungen
Suchtberatungsstelle
Gesundheitsamt - Aidsberatung
Museum im Zeughaus
Museumsdorf Cloppenburg
Industriemuseum Lohne
Kriegsgräberpflege
Sportvereine
Amtsgericht
JVA
Bundeswehr
Jugendhof - Orientierungstage
ADAC / Verkehrswacht – Erste Hilfe
Kooperation mit anderen Schulen
Neben der Zusammenarbeit der drei Förderschulen - Schwerpunkt Lernen - des Landkreises Vechta in Bezug auf das Erreichen des Hauptschulabschlusses (Punkt 2) finden
in unregelmäßigen Abständen gemeinsame Tanzaufführungen sowie Auftritte der jeweiligen Schulbands statt. Zusätzlich nimmt die Elisabethschule an dem alljährlichen Hallenfußballturnier der Förderschulen der Landkreise Vechta und Cloppenburg in Löningen teil.
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Kooperation mit anderen Einrichtungen
Die Zusammenarbeit mit den im Folgenden genannten Institutionen und Vereinen erfolgt in der Regel in Einzelfällen und unterschiedlicher Intensität.
23
-
Präventionsrat
-
Städt. Jugendzentrum Gulfhaus
-
Kinderheime, Wohn- und Tagesgruppen
-
Verein für soziales Lernen
-
Kinder- und Jugendpsychiatrie Neuenkirchen
-
Jugendamt
-
verschiedene therapeutische Einrichtungen
-
Caritas / Erziehungsberatung
-
Suchtberatungsstelle
-
Jugendhof / BDKJ
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10
Berufsvorbereitende Maßnahmen
Ab der achten Klasse erhalten Unterrichtsinhalte und Maßnahmen, die berufsausbildende Aspekte berücksichtigen, eine größere Gewichtung. Das Verfassen von Bewerbungsschreiben, das Üben von Vorstellungsgesprächen, Betriebsbesuche, Betriebspraktika und andere Projekte. Schwerpunktmäßig sind die Inhalte dem Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik zuzuordnen, wobei auch fächerübergreifend gearbeitet wird.
Berufsvorbereitende Maßnahmen werden sowohl in der Schule als auch an außerschulischen Lernorten angeboten.
Eine individuelle Berufsberatung in der Schule wird nur für die Schüler der 10. Klasse
durchgeführt; Schüler aus anderen Schuljahren können sich direkt an die Arbeitsagentur
wenden.
Eine zentrale Bedeutung hat die Teilnahme an Betriebspraktika.
In der achten Klasse wird im Frühjahr ein zweiwöchiges und zu Beginn der neunten
Klasse ein dreiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt. Die Schüler des 10. Jahrgangs absolvieren ein zusätzliches drittes Praktikum.
Wichtig ist nicht nur die Durchführung, sondern auch die Vor- und Nachbereitung des
Praktikums:
Zur Vorbereitung gehört die Sensibilisierung für eigene Interessen, Vorlieben und Stärken. Hierzu dient auch der Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) der Agentur
für Arbeit.
Die Schüler suchen sich ihren Praktikumsplatz selbstständig. Dabei sind vorzugsweise
ausbildende Betriebe auszuwählen. In der Vorbereitungsphase üben die Jugendlichen
24
in Rollenspielen die Vorstellung in den Betrieben und lernen, eine Praktikumsmappe zu
führen.
Während der Praktikumsphase arbeiten die Schüler gemäß den Bestimmungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes. In dieser Zeit werden sie von der betreuenden Lehrkraft
in den Betrieben besucht.
Nach Abschluss des Praktikums erfolgt die unterrichtliche Nachbereitung anhand der
erstellten Praktikumsmappen und der mündlichen Erfahrungsberichte.
Während das erste Praktikum dem Kennenlernen der Arbeitswelt dient, wird bei der
Wahl des Praktikumsplatzes in der 9. und 10. Klasse darauf geachtet, dass die Neigungen und Fähigkeiten des Schülers mit den Anforderungen der gewählten Arbeit korrespondieren. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass sich nach gutem Eindruck während des Praktikums für einige Schüler Ausbildungsverhältnisse ergaben.
Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Durchführung von „Praxistagen“ in den berufsbildenden Schulen im Landkreis Vechta. Schüler der 9. Klassen haben Gelegenheit, in
einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen einmal in der Woche den fachpraktischen
Unterricht der Berufsschulen zu besuchen. Die Schüler werden in kleinen Gruppen von
Berufsschullehrern betreut und lernen grundlegende Tätigkeiten aus den Berufsfeldern
Holz, Farbe, Metall (BBS Lohne), Hauswirtschaft und Pflege (BBS Vechta) in Projekten
kennen.
Die Angebote der BBS Vechta werden den Schülern von einer Berufsschullehrkraft vorgestellt. Über die Möglichkeiten der BBS Lohne werden Schüler und Eltern im Rahmen
eines Elternabends in der Berufsschule informiert.
Neben der Agentur für Arbeit (ARGE) bieten private Dienstleistungsunternehmen Hilfen
bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen und Arbeitsstellen an.
Die Elisabethschule arbeitet mit der privaten Arbeitsvermittlung „Jump“ zusammen, die
einmal im Jahr das Seminar „Bewerbungstraining“ in der Schule anbietet. Hier lernen
die Schüler der Abschlussklassen angemessenes Verhalten bei Vorstellungs- und Bewerbungsgesprächen im Rollenspiel.
Das Verfassen von Bewerbungsschreiben und schriftlichem Lebenslauf mündet in dem
Anlegen einer Bewerbungsmappe, auf die die Schüler bei späteren Bewerbungen zurückgreifen können.
Die berufsvorbereitenden Maßnahmen werden abgerundet mit Besichtigungen von ausbildenden Betrieben.
Den Schülern wird die Teilnahme an Kursen, die weitere für die berufliche Ausbildung
unabdingbare Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen, ermöglicht.
25
Im Rahmen von „Orientierungstagen“ werden soziale Kompetenzen gestärkt. Die „Orientierungstage“ werden u.a. vom BDKJ und von RAN (Regionale Arbeitsstelle zur beruflichen Eingliederung junger Menschen) angeboten. Mit RAN steht die Elisabethschule in
engem Kontakt, da hier Schüler betreut werden, die in der BBS unter Integrationsschwierigkeiten zu leiden haben.
Eine weitere zusätzliche schulische Maßnahme ist die Möglichkeit des Erwerbs eines
Erste - Hilfe - Nachweises und des Mofaführerscheins.
Die Schüler sollen möglichst umfassend über ihre altersentsprechenden Rechte und
Pflichten informiert werden. Als hilfreich haben sich Kontakte zu Vertretern des Gesundheitsamts, von „Donum Vitae“, der Schuldnerberatung, der Polizei und zu dem zuständigen Wehrbeauftragten erwiesen.
Schulübergreifend werden die Schüler ermutigt, das Angebot des ehemaligen „Girls
day“, jetzt „Zukunftstag“ anzunehmen. Er ist so konzipiert, dass die Schüler möglichst
einen für das andere Geschlecht typischen Arbeitsplatz kennen lernen.
Obwohl die Maßnahmen der beruflichen Vorbereitung vielfältig sind, gibt es Bestrebungen, sie auszubauen und zu erweitern.
Es ist beabsichtigt, den Schülern ein einheitliches Arbeitsheft in AWT und für das Praktikum an die Hand zu geben, das in Schrift und Bild erste Informationen u.a. über die
Arbeitswelt enthält. Diese Informationsmappe wird von Lehrkräften der Elisabethschule
erarbeitet und soll speziell auf die Situation im Landkreis zugeschnitten sein.
Im Rahmen eines Projektes sollen die Schüler in simulierten „Schulbetrieben bzw.
Schülerfirmen“ einen gesamten betriebswirtschaftlichen Ablauf erfahren: Planung, Kalkulation, Produktion, Vertrieb und Investition. Die Schüler lernen dadurch, eigene Fähigkeiten wertzuschätzen und entwickeln Motivation und Geschäftsideen.
Schulmüde Jugendliche können je nach Möglichkeit und Bedarf einen Teil ihrer Schulpflicht in Kooperationsbetrieben ableisten.
11
Elternarbeit
11.1
Selbstverständnis und Aufgaben
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Die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist
eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches pädagogisches Handeln.
26
Die wechselseitige Information ist erforderlich, um den Bildungsprozess angemessen zu
begleiten und zu unterstützen.
Die Erziehungsberechtigten müssen über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule,
über sein Lern- und Sozialverhalten und über Lernerfolge und -erschwernisse informiert
werden. Die Lehrkräfte informieren über weiterführende Hilfen, therapeutische Angebote
und familienunterstützende Maßnahmen sowie über andere Möglichkeiten der Förderung.
11.2
(zur Gliederung)
Formen der Elternarbeit
Elternabende:
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden Elternabende durchgeführt, an denen Unterrichtsinhalte dargestellt, Vorhaben wie Klassenfahrten, Exkursionen etc. diskutiert und
der Einsatz von bestimmten Medien und Lernmitteln vorgestellt werden. Im Weiteren
dient dieser Abend dem gemeinsamen Kennenlernen und der Förderung der Gemeinschaft.
Elternsprechtage:
In jedem Schulhalbjahr werden Elternsprechtage angeboten. Die Erziehungsberechtigten werden in Einzelgesprächen über die Entwicklung ihres Kindes, über sein Lern- und
Sozialverhalten und seine schulischen Leistungen informiert.
Hausbesuche:
Häusliche Besuche der Lehrkraft finden bei Bedarf statt.
Klassenfeiern und Schulfeste:
Gemeinsame Feiern und Feste werden mit Schülern, Eltern und Lehrern durchgeführt.
Die Feiern werden in Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern vorbereitet und gestaltet.
Im jährlichen Wechsel finden ein Sommerfest und ein Weihnachtsbasar statt. Das Patronatsfest findet jährlich im November statt.
An der jährlichen Entlassfeier nehmen das gesamte Kollegium sowie die abgehenden
Schüler und deren Erziehungsberechtigte teil.
27
Weitere Schulfeiern wurden bislang nach Abschluss von Projektwochen, im Rahmen
von Jubiläen und als Integrationsfest durchgeführt.
Darüber hinaus ergeben sich für die einzelnen Klassen diverse Anlässe für klasseninterne Feiern; auch finden Klassenausflüge mit Elternbeteiligung statt.
Mitteilungshefte:
Besonders in den unteren Klassen werden Mitteilungshefte geführt, um Erziehungsberechtigte schnell über wichtige Dinge und Vorfälle zu informieren. Umgekehrt erhalten
die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich dem Klassenlehrer mitzuteilen.
Elternbriefe:
Die Erziehungsberechtigten werden über wichtige schulische Belange vom Klassenlehrer bzw. der Schulleitung schriftlich informiert.
12
Gremien der Schule
12.1
Elternrat
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Die Eltern haben nach dem NSchG. vielfältige Möglichkeiten die schulische Arbeit mitzugestalten. Sie haben in Klassenkonferenzen, Gesamtkonferenzen und im Schulvorstand Stimmrecht. In den Klassen wird zu Schuljahrbeginn für eine Dauer von zwei Jahren ein Klassenelternrat gewählt. Dieser besteht aus einem 1. und 2. Vorsitzenden und
einem Vertreter für die Klassenkonferenzen.
Die Versammlung der Klassenelternräte aus den Bereichen L, SR und GE wählt jeweils
zwei Vertreter für ihren Bereich. Gleichzeitig wählt die Gesamtversammlung einen Gesamtschulelternrat gewählt. Hier gibt es wiederum einen ersten und zweiten Vorsitzenden resp. eine erste und zweite Vorsitzende. Der Schulelternrat nimmt die Interessen
der Eltern und Schüler wahr und vertritt sie gegenüber Schulleitung und Lehrkräfte. Er
hat Stimmrecht in der Gesamtkonferenz und kann in hier auch eigene Anträge stellen.
Darüber hinaus kann der Elternrat in Absprache mit der Schulleitung und dem Kollegium
28
durch eigene Projekte und Aktionen das Schulleben ergänzen und bereichern.
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12.2
Schülervertretung
Die Wahlen
Gemäß dem Schulgesetz des Landes Niedersachsens § 72 – 77 werden in den Klassen
5 – 10 in den ersten Wochen eines neuen Schuljahres je ein Klassensprecher und ein
Vertreter gewählt. Es gehört zu den besonderen Aufgaben der Klassensprecher, die
Interessen ihrer Klassen im Schülerrat und gegenüber Lehrern zu vertreten.
Der Schülerrat wählt die Schülersprecher und die Vertretungen in den verschiedenen
Konferenzen. Zur ersten Versammlung laden die Vertrauenslehrer des vergangenen
Schuljahres in der zweiten Schulwoche ein; hier erfolgt die Neuwahl von zwei Vertrauenslehrern aus den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung.
Allgemeine Aufgaben der Schülervertretung
Der Schülerversammlung obliegen gemäß § 80 und § 81 NSchG folgende Aufgaben:
-
Vertretung der Interessen der Schülerschaft
-
Tätigkeitsberichte der Klassensprecher
-
Tätigkeitsberichte der Schülervertreter
-
Mitgestaltung des schulischen Lebensraumes und der Organisation von Veranstaltungen in der Schule.
Die Vertrauenslehrer helfen inhaltlich und organisatorisch bei der Durchführung der Versammlung.
Die gewählten Vertreter aus dem Schülerrat sind Mitglieder der Konferenzen. In diesem
Rahmen werden die Interessen der Schüler vertreten. Der Schulsprecher hat auch die
Möglichkeit in der übergeordneten Schülervertretung, dem Kreisschülerrat mitzuarbeiten.
Aufgaben des Schülerrats in der Elisabethschule
Der Schülerrat trifft sich zweimal im Schulhalbjahr. (§ 80 NSchG)
29
Vier Wochen nach Schulbeginn laden die Schulsprecher und die Vertrauenslehrer zu
einer zweiten Schülerversammlung ein. In dieser Versammlung werden die Zeitpläne für
den Aufräumdienst, die Freitagscafeteria6 und die Spieleausleihe7 auf dem Schulhof
erstellt.
Die Klassensprecher tragen Anregungen aus ihren Klassen vor , z.B. zu Neuanschaffungen und Veranstaltungen und besprechen Probleme im Schulalltag
Die Beschlüsse des Schülerrats werden in der Gesamtkonferenz vorgestellt und zur
Abstimmung gebracht.
Die Vertrauenslehrer informieren über schülerrelevante Beschlüsse der Gesamtkonferenzen und Dienstbesprechungen.
12.3
(zur Gliederung)
Gesamtkonferenz
In der Gesamtkonferenz werden von allen an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit beteiligten Mitarbeitern der Schule sowie von Vertretern der Erziehungsberechtigten und
der Schüler pädagogische Fragen erörtert und entschieden. Themenbereiche der Gesamtkonferenz sind das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze zu Fragen der
Leistungsbewertung und Beurteilung, Hausaufgaben, Klassenarbeiten und die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse.
12.4
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Fachkonferenzen
Die Gesamtkonferenz richtet Fachkonferenzen ein, die sich mit Angelegenheiten bestimmter Unterrichtsfächer bzw. Gruppen von Fächern befassen. Eine Fachkonferenz
berät und entscheidet über Unterrichtsinhalte, Auswahl und Einführung von Lehr- und
Arbeitsmitteln, etc.
12.5
6
(zur Gliederung)
Klassenkonferenzen
Jeden Freitag bereitet eine Klasse ein kleines Frühstücksangebot vor, das von den Schülern gekauft werden kann.
Mit dem Erlös werden außerordentliche Anschaffungen –für das Schulleben- getätigt.
7
In den beiden großen Pausen können sich Spiele ausgeliehen werden. Diese Ausleihe wird im „Schichtdienst“ von
Schülern aus den Klassen 6 – 8 organisiert.
30
Stimmberechtigte Mitglieder dieser Teilkonferenz sind die in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkräfte. Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler haben
beratende Funktion. Klassenkonferenzen entscheiden u. a. über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Ordnungsmaßnahmen.
12.6
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Schulvorstand
Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule zum Schuljahr 2007/2008 wurde
ein neues, zentrales Organ in der Schulverfassung geschaffen: Der Schulvorstand.
Die Aufgaben dieses Gremiums sind durch das Schulgesetz geregelt. So entscheidet
der Schulvorstand u.a. über:

die Inanspruchnahme der eingeräumten Entscheidungsspielräume,

den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des
Schulleiters,

Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (z.B. Ganztagsschule),

die Ausgestaltung der Stundentafel,

Schulpartnerschaften,

Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Sponsoring, Evaluation
usw.,

Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.8
Die Zusammensetzung des Schulvorstandes richtet sich nach der erteilten Lehrerstundenzahl. Der Schulvorstand der Elisabethschule setzt sich daher wie folgt zusammen:
8

Schulleiter

5 Lehrkräfte bzw. päd. Mitarbeiterinnen

3 Schülervertreter

3 Elternvertreter
Vgl. § 38 a Abs. 3 NSchG
31
Die jeweiligen Mitglieder werden in der Gesamtkonferenz, Elternversammlung und dem
Schülerrat gewählt.
12.7
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Personalrat
An den öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes sind Personalvertretungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes zu bilden; die
Amtszeit umfasst im Regelfall den Zeitraum von vier Jahren.
Der Personalrat arbeitet vertrauensvoll und partnerschaftlich mit der Dienststelle zusammen. Oberste Grundsätze sind die Erfüllung der Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Dienstelle fallen und die Vertretung der Interessen ihrer Beschäftigten.
Hierbei ist seitens beider Partner jegliche Störung des Betriebsfriedens zu vermeiden. 9
Die Mitbestimmung des Personalrats bezieht sich auf alle …personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstliche Maßnahmen…, von denen die Bediensteten betroffen sind oder die sich auf sie auswirken.10 Allerdings unterliegt die Beteiligung der Schulpersonalvertretungen einigen Einschränkungen, die im NPersVG unter
§101 gesondert aufgeführt sind.
Der Schulpersonalrat der Elisabethschule besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, die unabhängig von ihrer Tätigkeit in einem bestimmten schulischen Teilbereich für sämtliche
an der Dienststelle beschäftigten Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter zuständig
sind.
13
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Öffentlichkeitsarbeit
Die Elisabethschule Vechta leistet regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel,

9
die Schule in der allgemeinen Öffentlichkeit im Landkreis bekannt zu machen,
vgl. NPersVG § 1ff
vgl. NPersVG § 64
10
32

der Elternschaft, den zukünftigen Eltern und der interessierten Fachöffentlichkeit
die Arbeitsschwerpunkte und aktuellen Ereignisse der Elisabethschule darzustellen,
allgemeine Fragen zu den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Geistige Entwicklung zu beantworten.
(zur Gliederung)

13.1
Ständige Maßnahmen
Ständige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind

der Schulflyer, der an Interessierte ausgegeben wird,

Faltblätter, die jeden Förderschwerpunkt differenziert darstellen,

die Homepage der Elisabethschule Vechta, die über die Schule ausführlich informiert,

Schulfeste,
jährliche Informationsveranstaltungen für Eltern von Schulanfängern
(zur Gliederung)

13.2
Außergewöhnliche Maßnahmen
Außergewöhnliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind

Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter anderer Institutionen,

Presseartikel über besondere Ereignisse,
Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen, die Eltern und Schüler betreffen.
(zur
Gliederung)

13.3
Der Förderverein
Seit 1999 besteht ein Förderverein, der vorwiegend aus Eltern und Mitarbeitern der
Schule besteht.
33
Der Verein

kümmert sich um die eher informelle Zusammenarbeit der Elisabethschule mit
anderen Einrichtungen wie Kindergarten, anderen Schulen und Berufsschulen.

möchte die Einbindung der Eltern zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen
Möglichkeiten intensivieren (einmal im Monat wird eine Sprechstunde in der
Schule angeboten).

unterstützt die Schule in der Anschaffung von außergewöhnlichen Arbeitsmitteln
und Ausstattung der Schule.
Der Verein hat sich ebenfalls zur Aufgabe gemacht, Schüler bei Klassenfahrten finanziell zu unterstützen. Er fördert dabei besonders die aufwendigeren Fahrten der Abschlussklassen in kulturell und geschichtlich bedeutsame Orte Deutschlands und angrenzender Länder.
Der Förderverein hat sich für die Ausgestaltung des Pausenhofs engagiert und erhebliche Mittel für die Ausstattung des Werk- und Musikbereichs zur Verfügung gestellt.
(zur Gliederung)
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