ELISABETHSCHULE Vechta Förderzentrum mit den Schwerpunkten: Lernen, Sprache und Geistige Entwicklung Hauptschule Klasse 10 Konzept des Förderschwerpunktes Lernen der Elisabethschule Vechta Elisabethschule Vechta Lattweg 37 49377 Vechta Tel. 04441 9180-0 Fax: 04441 9180-11 [email protected] 1 2 Gliederung 1 Zur Geschichte der Elisabethschule Seite 4 2 Die Schülerschaft im Schwerpunkt Lernen Seite 5 3 Räumliche Infrastruktur der Elisabethschule Seite 6 3.1 Ausstattung Seite 6 3.2 Schulhof und Schulgelände Seite 7 4 Pädagogische Leitlinien Seite 7 4.1 Ziele und Erziehungsauftrag Seite 8 5 Unterrichtsorganisation und Unterrichtsformen Seite 9 5.1 Primarbereich Seite 9 5.2 Sekundarbereich I Seite 10 6 Sicherheitskonzept Seite 12 7 Diagnostik Seite 15 7.1 Allgemeine Aussagen zur Diagnostik Seite 15 7.2 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Schwerpunkt Lernen Seite 16 7.3 Förderpläne Seite 19 8 Leistungsbeurteilung/Zeugnisse Seite 19 9 Kooperationen Seite 20 9.1 Innerschulische Kooperation Seite 20 9.2 Außerschulische Kooperation Seite 21 10 Berufsvorbereitende Maßnahmen Seite 23 11 Elternarbeit Seite 25 11.1 Selbstverständnis und Aufgaben Seite 25 11.2 Formen der Elternarbeit Seite 26 12 Gremien der Schule Seite 27 12.1 Elternrat Seite 27 12.2 Schülervertretung Seite 27 12.3 Gesamtkonferenz Seite 29 3 12.4 Fachkonferenzen Seite 29 12.5 Klassenkonferenzen Seite 29 12.6 Schulvorstand Seite 29 12.7 Personalrat Seite 30 13 Öffentlichkeitsarbeit Seite 31 13.1 Ständige Maßnahmen Seite 31 13.2 Außergewöhnliche Maßnahmen Seite 32 13.3 Der Förderverein Seite 32 4 1 Zur Geschichte der Elisabethschule Am 15.08.1967 wurde der Unterricht in der ersten Sonderschule1 des Kreises Vechta aufgenommen. Zwanzig Schüler2 wurden von der Schulrätin Schade und dem Schulleiter - und gleichzeitig einzigem Lehrer der Schule - Peter Michalczyk in einem kleinen Festakt begrüßt. Die Unterrichtsräume befanden sich an der Sprengepielstraße in einem entsprechend umgebauten Tennishaus. Die Einrichtung der ersten Förderschulklasse (für Lernbehinderte) war Folge eines Ratsbeschlusses der Stadt Vechta vom 1.12.1966. Benannt wurde die Schule nach der Heiligen Elisabeth von Thüringen, Patronin der Caritas, Kranken und Notleidenden, die bereits zu Lebzeiten (1207-1231) für ihre Hilfsbereitschaft gegenüber Armen und Kranken bekannt war. Die Schülerzahl wuchs innerhalb von drei Jahren auf über hundert Schüler. 1969 wurde der Neubau einer Förderschule beschlossen und genehmigt. Zu Beginn des Schuljahres 1970/71 bezogen sechs Klassen das neue Schulgebäude am Sonnenkamp. In den nächsten Jahren verdoppelte sich die Zahl der Schüler. Die Räumlichkeiten am Sonnenkamp genügten der stark gestiegenen Schülerzahl nicht mehr. Im Rahmen des Neubaus des Schulzentrums Nord - gelegen am Lattweg - wurde ein Gebäude für die Elisabethschule errichtet. Am 22. Mai 1976 wurde die neue Schule eingeweiht und ist seitdem Sitz der Elisabethschule. Das Förderangebot der Elisabethschule erweiterte sich in den Jahren 1989 mit den Sprachheilklassen und 1997 mit den Klassen für geistig behinderte Schüler3. Aus der einklassigen Schule für Lernbehinderte hat sich ein Förderzentrum entwickelt 4. Im Schuljahr 2007/08 wurden ca. 150 Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen (L) unterrichtet, ca. 80 mit dem Förderschwerpunkt Sprache (SR) und 90 mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE). Die aktuelle Bezeichnung der Schulform lautet „Förderschule“. Hier wurde die damalige Bezeichnung aufgrund der Beschreibung historischer Begebenheiten gewählt. In Folge wird nur noch die aktuelle Form verwendet. 2 Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur von Schülern geschrieben. Damit sind jedoch Schüler und Schülerinnen gemeint. 3 damalige Bezeichnung = Schüler mit geistigen Behinderungen; aktuelle Bezeichnung = Schüler mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung 4 damalige Bezeichnung = Schüler mit Lernbehinderungen; aktuelle Bezeichnung = Schüler mit Beeinträchtigungen des schulischen Lernens 1 5 Im Gebäude der Elisabethschule am Lattweg sind die Klassen für die Schüler mit den Förderschwerpunkten GE und L untergebracht; die Sprachheilklassen befinden sich in Räumen der nahe gelegenen Overbergschule. (zur Gliederung) 2 Die Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen Im Schuljahr 2007/08 besuchen 143 Schüler den Bereich Schwerpunkt Lernen. Die Klassenfrequenz ist sehr unterschiedlich: Während in Klasse 1 lediglich vier Schüler unterrichtet werden, besuchen im neunten Jahrgang in drei Parallelklassen derzeit 36 Schüler den Unterricht. Diese unterschiedlichen Klassenstärken sind eine Besonderheit des Förderbereichs Lernen: Da die Schüler aus den Grund- bzw. Hauptschulen bis zur achten Klasse kommen, variiert die Klassenzusammenstellung zu Beginn eines jeden Schuljahres. Es ist allerdings nachvollziehbares Anliegen der Landesschulbehörde, dass lernauffällige Schüler in der Regel aus dem Primarbereich (Klasse 1-4) gemeldet werden, Meldungen aus dem Sekundarbereich I (Klasse 5-9) sollen eine Ausnahme bilden. Die Stadt Vechta mit Kreisverwaltung und Universität liegt in einem ländlich strukturierten Gebiet. Daraus resultiert ein im Vergleich zu städtischen Schulen geringerer Anteil ausländischer Schüler: Siebzehn Schüler haben die türkische Nationalität, elf Schüler sind Kinder von deutschen Aussiedlern (in Prozenten: Ca. 23% der Schüler haben Migrationshintergrund). Der Anteil der Mädchen beträgt insgesamt 36% (51 Schülerinnen): Jungen sind in allen drei Förderbereichen der Elisabethschule deutlich überrepräsentiert. Das Einzugsgebiet der Schule umfasst die Stadt Vechta (acht Grundschulen) und die Gemeinden Visbek (drei Grundschulen), Goldenstedt (drei Grundschulen) und Bakum (zwei Grundschulen). 83 Schüler sind Fahrschüler (Ca. 60%). Dies hat Einfluss auf die Gestaltung des Schullebens: Nachmittägliche Angebote (z.B. Förderunterricht, freiwillige Arbeitsgemeinschaften, Zusammenarbeit mit Vereinen etc.) können nur begrenzt wahrgenommen werden. Der Landkreis Vechta ist Träger von drei öffentlichen Förderschulen - Standorte der beiden anderen Schulen sind Lohne und Damme. In der Elisabethschule Vechta besteht bei entsprechender Leistung die Möglichkeit, durch den Besuch einer freiwilligen zehnten Klasse einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Dieses Angebot kann auch von leistungsstarken Schülern der Förderschulen in Lohne und Damme wahrgenommen werden. (zur Gliederung) 6 3 Räumliche Infrastruktur der Elisabethschule 3.1 Ausstattung Im Schuljahr 2007/08 werden vierzehn Klassen im Förderbereich Lernen unterrichtet. Es stehen zwölf Klassenräume zur Verfügung. Eine zahlenmäßig kleine Lerngruppe ist in einem größeren Gruppenraum untergebracht, eine weitere Lerngruppe (Klasse 10) wird in der benachbarten Ludgerusschule (Haupt- und Realschule) unterrichtet. Einigen Klassen steht ein Klassenraum mit angrenzendem Gruppenraum zur Verfügung. Alle Klassenräume haben zudem einen Computerarbeitsplatz und sind zum großen Teil mit dem Schulserver vernetzt. Darüber hinaus gibt es weitere Fachräume: Für den Hauswirtschaftsunterricht steht eine Lehrküche mit vier Kochmulden zur Verfügung. Ein Textilraum vervollständigt dieses Raumangebot. Der Werkunterricht findet in drei Fachräumen statt: - Fachraum Holz - Fachraum Metall - Fachraum Ton Lehrer können noch einen Maschinenraum nutzen. Der Bereich Medien verfügt über jeweils zwei Fernsehgeräte, Videorekorder und DVDPlayer. Für den Bereich Neue Medien ist ein Computerraum mit elf Arbeitsplätzen vorhanden. Es gibt einen Musikraum mit Schlagzeug, E-Gitarre, E-Bass, Keyboard, Conga und OrffInstrumenten. Für den naturwissenschaftlichen Bereich steht ein Physik/Chemieraum mit einem Lehrervorbereitungsraum zur Verfügung. Eine große Pausenhalle wird als Aufenthaltsraum für Schüler, für Schulfeiern und Gesamtkonferenzen genutzt. Eine Mensa schließt sich – durch eine große Glastür getrennt – der Pausenhalle an. Das nahe gelegene Hallen-Wellenbad der Stadt Vechta, das Sportfreigelände der Ludgerusschule und die sich direkt anschließende dreiteilige Sporthalle sind zwar nicht schuleigen, werden jedoch für den Sportunterricht genutzt. (zur Gliederung) 7 3.2 Schulhof und Schulgelände Das Schulgelände der Elisabethschule ist dreigeteilt: Der eigentliche Schulhof besteht aus einer Pflaster-, Sand- und Rasenfläche. Im gepflasterten Bereich befinden sich zwei Basketballkörbe, zwei Tischtennisplatten, zwei kleine Metalltore zum Fußballspielen, ein Holzhäuschen zur Aufbewahrung und Ausgabe von Pausenspielen sowie ein weiteres Holzhaus, welches als Garage für schuleigene Fahrräder und Kettcars dient. Auf der besandeten Fläche befinden sich zwei große Schaukeln, eine Vogelnestschaukel, ein Sandkasten, Reckstangen und eine Wippe. Durch eine Baumreihe getrennt, schließt sich an den Schulhof eine große Rasenfläche an. Diese wird zu Ballspielen (Fußball, Volleyball etc.) genutzt. Einen weiteren Teil des Schulgeländes – vom Schulhof durch einen Zaun mit Tor getrennt – bildet das Biotop mit einem kleinen Teich und dessen typischer Vegetation. Außerdem sind in diesem abgeschlossenen Teil kleine Beete angelegt, die von den Schülern bepflanzt werden können. 4 (zur Gliederung) Pädagogische Leitlinien Ausgangslage des pädagogischen Handelns sind die durch das sonderpädagogische Fördergutachten festgestellten Einschränkungen in der Lern- und Leistungskompetenz der Schüler. Diese Beeinträchtigungen stehen in engem Zusammenhang mit ihren defizitären kognitiven, sprachlichen und sensorischen Fähigkeiten. Zusätzlich können auch Probleme in sozialen, emotionalen und motorischen Bereichen vorliegen. Schüler mit dem Förderbedarf Lernen haben häufig die Erfahrung gemacht, mit anderen nicht mithalten zu können, in ihren Fähigkeiten an Grenzen zu stoßen und schulisch versagt zu haben. Dieses Empfinden verunsichert die Kinder und Jugendlichen zutiefst und macht eine Stabilisierung in allen Lebensbereichen notwendig. An unserer Schule wollen wir die Schüler dazu befähigen, mit sich selbst und ihrer Umwelt zurechtzukommen und die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft sowie in der Berufs- und Arbeitswelt schaffen. Es ist Anliegen des Kollegiums, dass der Bildungs- und Erziehungsgedanke sich immer auf die Gesamtpersönlichkeit des Schülers bezieht.. (zur Gliederung) 8 4.1 Ziele und Erziehungsauftrag Grundsätzlich gilt: Jeder Schüler wird mit seinen individuellen Stärken und Schwächen angenommen. Wir versuchen, ihre Bedürfnissen nach Sicherheit, Wertschätzung und emotionaler Zuwendung zu erfüllen. Der Unterricht orientiert sich an den curricularen Vorgaben, berücksichtigt die individuellen Lernvoraussetzungen des einzelnen Schülers und stärkt seine Lernund Leistungsmotivation Unserem pädagogischen Handeln liegt grundsätzlich ein Gleichgewicht zwischen Fördern und Fordern zugrunde. Nur unter diesen Grundvoraussetzungen werden die folgenden Ziele realisierbar: Stärken des Vertrauens der Schüler in eigene Fähigkeiten Entwickeln eines positiven Selbstwertgefühls Vermitteln einer Grundbildung, die das Fundament für ein selbstständiges Weiterlernen bildet Entwickeln eines eigenständigen Problemlöseverhaltens Neben den kognitiven Fähigkeiten wollen wir den Schülern in gleichem Maße Sozialkompetenzen vermitteln. Wir wollen, dass sie Toleranz und gegenseitige Akzeptanz erleben, gewaltfreie Wege zur Konfliktlösung entwickeln und lernen, eigene Wünsche angemessen durchzusetzen oder aber auch zurückzustellen (situativ bedingt). Die Schüler werden zu Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Fleiß und Anstren- gungsbereitschaft, Ordnung, Teamfähigkeit, Selbstverantwortlichkeit und Ehrlichkeit angehalten. (zur Gliederung) 9 5 Unterrichtsorganisation und Unterrichtsformen 5.1 Primarbereich Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit im Primarbereich ist die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen mit der Intention, selbstbewusste soziale Persönlichkeiten heranzubilden. In diesen sollen gegenseitige Rücksichtnahme, Absprachen und Problemlösungen Gewährleistung finden. Das Kind soll sich mit Freude und Zuversicht neuen Aufgaben und Anforderungen stellen. Dadurch lernt es, eigene Stärken und Schwächen einzuordnen, Interessen zu entwickeln, zu vertreten und zu verfolgen. Ein gleichwertiges Ziel ist, die Interessen und Fähigkeiten der Mitschüler zu akzeptieren und sie als Bereicherung wahrzunehmen. Den Schülern werden Normen und Werte vermittelt, die ihnen in der Vielfalt von Weltanschauungen als Orientierungshilfe dienen. Diese Grundhaltung erwächst aus dem gelebten Vorbild, aus gegenseitigem Respekt und Achtung sowie aus Vertrauen und Zuneigung. Den Unterricht im Primarbereich kennzeichnet hauptsächlich der Aufbau von Basiskompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache/Kommunikation. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und die Anbahnung eines angemessenen sozialen Verhaltens. Parallel werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Eine besondere Rolle spielt dabei der Sachunterricht, der ganzheitlich und fächerübergreifend angelegt ist und vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder bietet. Neu in den Fächerkanon der Förderschule - auch des Primarbereichs – wurde das Fach Englisch aufgenommen. Diese Maßnahme soll in erster Linie der Entwicklung interkultureller Kompetenzen und der Durchlässigkeit zu den anderen allgemein bildenden Schulen dienen Grundlegende Elemente unseres Unterrichts in der Primarstufe sind: A Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Schüler Individualisiertes und differenziertes Unterrichtsmaterial 10 B C Individuelle Arbeitszeit Individuelle Arbeitsaufträge und Hausaufgaben Individuelle Lernkontrollen Gesprächskreise Morgen- und Abschlusskreise Austausch von Erlebnissen Präsentation von Arbeitsergebnissen Besprechung von unterrichtlichen Vorhaben Konfliktlösung Fächer- und klassenübergreifender Unterricht Projekte und Arbeitsgemeinschaften Außerschulische Lernorte: Museum, Bauernhof, Theater, Bibliothek, Kirche In gemeinsamen Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten und anderen Beteiligten werden Schritte zur Verbesserung der Leistungen herausgearbeitet. Der/Die Klassenlehrer/Klassenlehrerin erstellt in Absprache mit anderen unterrichtenden Lehrkräften ein fundiertes Förderkonzept, das Aufschlüsse über die weitere Schullaufbahn des Kindes gibt. In geeigneten Zeitabständen werden Möglichkeiten der Umschulung in die Grundschule geprüft. 5.2 (zur Gliederung) Sekundarbereich I Der Sekundarbereich I umfasst die Jahrgänge 5 – 10. In den Klassen 5 und 6 orientiert sich der Unterricht noch weitgehend an Formen des Lernens und Lehrens im Primarbereich. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kulturtechniken werden vertieft, um die Arbeit in den oberen Klassen zu gewährleisten. Gleichzeitig erfolgt eine Differenzierung des Faches Sachunterricht in drei Fachbereiche (geschichtliche-soziale Weltkunde, Naturwissenschaft und AWT – mit reduziertem Stundenanteil); die Leistungen der Sachfächer werden in den Zeugnissen nicht benotet. 11 In den Klassen 7-10 verlagern sich die fächerspezifischen Schwerpunkte: Der Stundenanteil im Fachbereich AWT wird zulasten des musisch-kulturellen Bereichs erhöht. Ab Klasse 7 erfolgt eine durchgehende Benotung der Leistungen aller Fächer in den Zeugnissen. Die Arbeit im Sekundarbereich I beinhaltet zwei übergreifende Ziele: (Weiter-) Entwicklung resp. Stärkung eines situationsangemessenen Arbeits- und Sozialverhaltens Aneignung eines möglichst breiten individuellen Wissens- und Fähigkeitenspektrums Dabei rückt zunehmend die Auseinandersetzung mit dem individuellen Lebensweg in den Mittelpunkt. Weitere Schwerpunkte sind die Ausrichtung des Unterrichts auf eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung und die aktive Teilnahme am Erwerbsleben. Es ergeben sich folgende fachübergreifende pädagogische Schwerpunkte: zunehmende Auseinandersetzung mit realen Situationen (Betriebsbesichtigungen, Praktika, Besuch von relevanten Institutionen etc.) Auseinandersetzung mit der eigenen Entwicklung (Beginn eines Abnabelungsprozesses, geschlechtsspezifisches Rollenverständnis, persönliche Perspektiven, Vorstellungen, Wünsche etc.). Auseinandersetzung mit eigenen Kompetenzen und Grenzen Der Unterricht wird vor allem durch folgende Aspekte geprägt: Obwohl weiterhin das Klassenlehrerprinzip vorherrscht, werden verstärkt Fachlehrer eingesetzt. Der Klassenlehrer bleibt weiterhin Vertrauensperson und Ansprechpartner sowie die koordinierende Kraft für die Schüler. Neben der inneren Differenzierung kann in Absprache mit dem parallel arbeitenden Kollegen auch eine äußere Differenzierung stattfinden. Um selbstständiges und inhaltsbezogenes Lernen zu ermöglichen, ist eine umfängliche Methodenkompetenz zu erarbeiten. Hierzu gehören verschiedene Formen der Aneignung, Verarbeitung und Darstellung von Lerninhalten. Auf diese Weise sollen die Schüler gezielt zum selbstständigen Lernen bzw. zur Auseinandersetzung mit Problemstellungen hingeführt werden. Daneben werden verschiedenen Arten der Kommunikation trainiert. 12 Fachbezogene Lerninhalte sind weitgehend in konkreten, an der Lebenswelt der Schüler orientierten Situationen zu erarbeiten. Wo sich die Möglichkeit bietet, ist das konkrete Handeln mit und Erfahren von Lerninhalten immer Teil des Lernprozesses (Versuche, Unterrichtsgänge etc.). Erweiterte Unterrichtsformen wie Arbeit in Projekten, Schülerfirmen, Schulgarten, außerschulischen Lernorten sowie Werkstattunterricht werden in Zukunft stärker in den Schulalltag einbezogen. Schüler mit der notwendigen Motivation und entsprechendem Leistungsstand können im neunten Schuljahrgang zur gezielten Vorbereitung auf die Anforderungen der Klasse 10 in einer gemeinsamen, durchlässigen Vorbereitungsklasse unterrichtet werden. Die Stundentafel und die Lerninhalte der zehnten Klasse richten sich nach den curricularen Vorgaben für die Hauptschule Klasse 9. 6 (zur Gliederung) Sicherheitskonzept Jede sich in der Schule aufhaltende Person hat ein Recht auf Unversehrtheit und darf weder physisch noch psychisch unter Druck gesetzt werden. Die Elisabethschule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schüler und alle Mitarbeiter der Schule - unmittelbar vor, - während und - unmittelbar nach dem Schulunterricht. Voraussetzung einer sicheren Schule ist eine gewaltfreie Schulkultur. Lehrer, Erzieher und Therapeuten dienen als Verhaltensvorbild und engagieren sich für alle Schüler. Grundlagen sind klare, über den engeren schulischen Bereich hinausgehende allgemein gültige Verhaltensregeln. Jeder muss sicher sein, dass alle Vergehen mit Nachdruck verfolgt und geahndet werden erkennen, dass die Verletzung der schulischen Ordnung unweigerlich zur Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen führt. 13 Hinzu kommen: - Programme, die positive soziale Umgangsformen und Problemlösungsstrategien lehren und belohnen und der jeweiligen Entwicklungs- und Altersstufe angemessen sind - intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie mit der Polizei Vechta und den kommunalen Institutionen wie Jugendamt, Beratungsstellen, Präventionsrat, VSL-Vechta oder weiteren externen Anbietern der Jugendarbeit. Grundsätzliche Maßnahmen Beim Eintritt in die Schulgemeinschaft wird jedem Schüler ein Vertrag, basierend auf den gültigen Schulregeln, übergeben. Der Vertrag wird im Unterricht thematisiert und vom Schüler und Erziehungsberechtigten unterzeichnet; etwaiges Fehlverhalten wird innerhalb der Klasse dokumentiert. Am Ende eines festgelegten Zeitraumes finden Maßnahmen der positiven Verstärkung statt. Schüler, die den gesetzten Verhaltensstandard nicht erreicht haben, sind von den Belohnungsaktionen ausgeschlossen. Mit diesen Schülern werden Konfliktsituationen bearbeitet und alternative Lösungsstrategien entwickelt. Ausgesprochen positives Verhalten von Einzelnen oder Gruppen kann im Rahmen der Schulentlassfeier ausgezeichnet werden. Die Anwendung von Gewalt in jeglicher Form zieht unweigerlich eine sofortige Ordnungsmaßnahme bis hin zum Schulausschluss nach sich. Die Schulleitung entscheidet gemeinsam mit der Klassenlehrkraft, ob Polizei und/oder Jugendamt eingeschaltet wird. Die Benachrichtigung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist unerlässlich. Das Thema „Gewalt“ wird im Lehrplan aufgenommen und in jeder Entwicklungsstufe altersentsprechend behandelt. Maßnahmen im akuten Fall Die Gewalttat wird sofort beendet und bei Bedarf helfende Unterstützung hinzugezogen. Das Opfer wird nicht alleine gelassen; die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden informiert. Eine Fortsetzung der Gewalttat wird verhindert und gegebenenfalls werden Täter und Opfer nach Hause begleitet. Es wird geprüft, ob eine Anzeige erstattet wird; im Wiederholungsfall wird die Polizei mit einbezogen. 14 Es werden: - Befragungen zum Hergang durchgeführt und ein Protokoll erstellt - Maßnahmen schriftlich festgehalten - Opfer vor weiteren Angriffen geschützt - Kollegen über Vorfall und Maßnahmen informiert - Opfer und Täter in der Folgezeit besonders beachtet. Es wird geprüft, unter welchen Umständen der Vorfall hätte verhindert werden können und versucht, weitere entsprechende Situationen zu verhindern bzw. zu vermeiden. Wiederkehrende Maßnahmen In den Jahrgangsstufen werden von den zuständigen Kollegen die bestehenden Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls modifiziert. Die Ergebnisse werden in Dienstbesprechungen diskutiert und ggf. verabschiedet. Das Kollegium nimmt regelmäßig an Fortbildungen zur Gewaltprävention teil. Bislang haben zwei Fortbildungen zu diesem Thema stattgefunden: - “Vermittlung von sozialen Kompetenzen im Klassenraum“ durch die Präventionsund Integrationskraft des Landkreises Vechta - “Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt durch handlungs- und erfahrungsorientiertes Lernen“ mit Herrn M. Baumgarten- Heppner, Emden. Kosten für Fortbildungen werden im Rahmen vorhandener Finanzmittel übernommen. Die Rahmenplanung für das vorläufige Sicherheitskonzept zur Gewaltprävention wurde von der Gesamtkonferenz am 17.03.2006 verabschiedet und kann den Erfordernissen entsprechen geändert bzw. erweitert werden. Auf Bereichsdienstbesprechungen (GE, L und SR Bereich) bzw. Gesamtkonferenzen wird dann ein Beschluss für Veränderung festgelegt. 7 Diagnostik (zur Gliederung) 15 7.1 Allgemeine Aussagen zur Diagnostik Bei allen Schülern der Elisabethschule wurde durch ein in Kapitel 7.2 näher beschriebenes Verfahren ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Dies setzt einen diagnostischen Prozess voraus, der die Leistungsfähigkeiten des Kindes detailliert beschreibt, Ursachen von Lernschwierigkeiten formuliert und Möglichkeiten der Förderung vorschlägt. Die entscheidenden Fragen der prozessorientierten Förderdiagnostik sind: Worin liegen genau die Ursachen für ein „Nicht-Können“? Wo liegen die individuellen Stärken des Kindes? Welche Möglichkeiten der Förderungen sind sinnvoll? Im Fokus der Diagnostik liegt weniger die Zuweisung des Kindes in eine bestimmte Schulform, sondern eine Feststellung des Entwicklungs- und Lernpotentials des Kindes und eine darauf aufbauende Förderung. Für diese Anforderungen reichen standardisierte Tests nicht mehr aus. Aufgaben, die die Fähigkeiten und Kompetenzen - in den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen, - der Motorik und Körperkoordination, - der Konzentration und Aufmerksamkeit, - im sozialen Verhalten, - im sprachlichen und schriftsprachlichen Bereich, - und im numerischen bzw. pränumerischen Bereich aufzeigen, werden zusätzlich eingesetzt. Diese Aufgaben werden in altersadäquaten Situationen durchgeführt und verlangen vom Diagnostiker genaue Beobachtung. Da die Förderdiagnostik prozessorientiert ist, beinhaltet sie immer auch eine Empfehlung einer individuellen Fördermaßnahme. Diese Empfehlung sollte sich im Förderplan (siehe folgendes Kapitel) wiederfinden und evaluiert werden. In der Elisabethschule wird angestrebt, diese „Diagnosearrangements“ von Teams durchzuführen. Die entstandenen Eindrücke und Beobachtungen werden in diesen Arbeitsgruppen ausgetauscht und ergänzt. Die Überprüfung der Kinder findet kurz vor den Osterferien statt. Die Eltern werden über das Verfahren rechtzeitig informiert. In der Regel kommen die entsprechenden Schüler 16 für zwei bis drei Tage in die Elisabethschule. Der Landkreis übernimmt die Fahrtkosten. Kinder aus Kindergärten oder Schulkindergärten werden auch in ihren Einrichtungen überprüft. 7.2 (zur Gliederung) Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Schwerpunkt Lernen Die Grundlage für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Elisabethschule ist die entsprechende Verordnung vom 01.11.1997 mit den ergänzenden Bestimmungen vom 06.11.1997. Einleitung des Verfahrens Das Verfahren soll für einen Schüler eingeleitet werden, wenn über einen längeren Zeitraum alle Fördermaßnahmen der zuständigen Schule (i.d.R. Grund- oder Hauptschule) ausgeschöpft wurden und diese nicht zu einer erfolgreiche Teilnahme am Unterricht geführt haben. Das Verfahren kann auch vor Beginn der Schulpflicht, d.h. im Rahmen der Einschulung, durch Antrag der Eltern oder der zuständigen Grundschule -mit Einverständnis der Eltern- eingeleitet werden. In beiden Fällen liegt die Durchführung des Verfahrens in den Händen der abgebenden Schule. Die zuständige Schule leitet das Verfahren bis zum 15.2. eines Jahres ein, wenn die Zustimmung der Eltern bzw. der Beschluss der Klassenkonferenz vorliegt. Wird das Verfahren im Rahmen der Einschulung eingeleitet, gibt es keine zeitlichen Fristen oder Vorgaben. Die Erziehungsberechtigten werden vor der Einleitung des Verfahrens von der Schulleitung der Grund- bzw. Hauptschule über den Verfahrensablauf und ihr Rechte zur Einrichtung einer Förderkommission informiert. Bericht der meldenden Schule Die für das Kind zuständige Schule erstellt einen Bericht, welcher folgende Informationen enthalten muss: Antragsbegründung bzw. Stellungnahme der Klassenkonferenz Rahmenbedingungen der Schule Schullaufbahn des Kindes 17 Vorstellung und Wünsche der Erziehungsberechtigten Lernvoraussetzungen, Arbeits- und Sozialverhalten Lern- und Leistungsbeurteilung in den Unterrichtsfächern Mathematik und Deutsch bisherige Fördermaßnahmen außerschulische Bedingungen familiäre Gegebenheiten. Bei einzuschulenden Kindern kann auf die Angaben zu schulischen Fragen verzichtet werden. Die meldende Schule leitet den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (Begründung für Antragstellung, Bericht, Elterninformationen) an das Förderzentrum Elisabethschule Vechta weiter. Durchführung des Verfahrens Die Schulleitung beauftragt eine Förderschullehrkraft mit der Erstellung eines Beratungsgutachtens, welches auf der Grundlage einer sonderpädagogischen Diagnostik die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes beschreibt und Aussagen über schulisches Lernen vor dem Hintergrund familiärer, schulischer und außerschulischer Faktoren enthält. Die Förderschullehrkraft führt nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen vor der Überprüfung mit der zuständigen Schule (Klassenleitung) und den Eltern ein Vorgespräch und vereinbart einen Termin zur Überprüfung. Während der Überprüfungsphase werden die für die Diagnostik relevanten Aufgaben (siehe 7.1) durchgeführt. Das soziale Verhalten wird beim Spielen oder Arbeiten in größeren Gruppen beobachtet. Häufig besucht ein Förderschullehrer in Abstimmung mit dem Klassenlehrer und mit Kenntnis der Eltern das Kind in seiner Klasse. In dem Beratungsgutachten muss die Lernausgangslage in einer Kind-Umfeld-Analyse beschrieben werden. Im Einzelnen werden Aussagen über die Entwicklungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache und Kognition dargelegt. Zusätzlich werden die zurzeit erreichbar erscheinenden Ziele im sozialemotionalen Bereich und Lern- und Arbeitsverhalten aufgeführt. Die Leistungsbeurteilungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sollen von der abgebenden Schule detailliert dargelegt werden. Auf der Basis dieser Informationen werden notwendige individuelle Fördermaßnahmen erarbeitet. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten 18 können hierzu auch Informationen von außerschulischen Therapeuten erbeten werden; falls notwendig, ist zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten anzufordern. Nach der durchgeführten Überprüfung erläutert die Förderschullehrkraft den Erziehungsberechtigten die Überprüfungsergebnisse und alle zusammengetragenen Informationen; sie macht Vorschläge zur individuellen Förderung und zum weiteren Schulbesuch des Kindes (Abschlussgespräch). Empfehlung Die Förderschullehrkraft und die meldende Lehrkraft formulieren gemeinsam eine Empfehlung für die Landesschulbehörde im Hinblick auf Art und Umfang sonderpädagogischer Fördermaßnahmen. Die gesamten Unterlagen werden an die zuständige Schule zurückgegeben und von dort an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage nach dem Abschlussgespräch bei der meldenden Schule eine Förderkommission zu beantragen. Die Förderkommission setzt sich aus Schulleiter (Vorsitzender), Klassenlehrer, Förderschullehrkraft und Eltern zusammen; Eltern können eine Person ihres Vertrauens beratend hinzuziehen. Die Förderkommission erörtert die Problematik, entwickelt ggf. neue Fördervorschläge und stimmt über eine Empfehlung ab. Die Förderkommission muss bis zum 1. Mai des Jahres getagt haben. Entscheidung Die Entscheidung darüber, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, obliegt der Landesschulbehörde. Sie entscheidet ebenso über den künftigen Beschulungsort. Der entsprechende schriftliche Bescheid wird den Eltern zugestellt. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides Klage gegen die Entscheidung der Landesschulbehörde einzureichen. Eine gesetzliche Besonderheit gilt bei Schulanfängern: Auch wenn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, ist dem Willen der Erziehungsberechtigten zur Einschulung ihres Kindes in eine Grundschule zu entsprechen. (zur Gliederung) 19 7.3 Förderpläne Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz werden an allen Schulen ab dem Schuljahr 2006/07 individuelle Förderpläne eingeführt. Seit dem Schuljahr 2006/07 wurde eine einheitliche verbindliche Form erarbeitet und in der Gesamtkonferenz verabschiedet. Zunächst wurden diese Pläne in den Klassen 1- 5 eingeführt; in den kommenden Schuljahren wird dies in den jeweils nachfolgenden Klassen fortgesetzt, sodass ab Schuljahr 2011/12 für alle Klassen eine einheitliche Form gilt. Wesentlich bei den Förderplänen ist die Beschränkung auf wenige (zwei bis drei) Förderschwerpunkte das Aufzeigen geplanter Fördermaßnahmen ein überschaubarer Zeitrahmen und die Möglichkeit der Selbstkontrolle (Evaluation). Die Eltern sollen über die Förderpläne informiert werden, eventuell ergibt sich die Möglichkeit, dass sie in Zusammenarbeit mit den Eltern weiterentwickelt werden. Im Verlauf eines Schuljahres sind die Förderpläne dreimalig fortzuführen: Zu Beginn oder am Ende eines Schuljahres und jeweils vor den beiden Elternsprechtagen (November und Februar). Inhaltlich werden Förderschwerpunkte in den Fächern Deutsch und Mathematik herausgearbeitet. Dieses ist verbindlich. Darüber hinaus sollen andere Bereiche fokussiert werden, in denen der Schüler Unterstützung benötigt. Diese können einen unterrichtlichen aber auch einen pädagogischen Schwerpunkt haben. Die Förderpläne werden in jeder Klasse so aufbewahrt, dass unterrichtende Kollegen Einsicht haben können (z. B. im Vertretungsfall). 8 (zur Gliederung) Leistungsbeurteilung/Zeugnisse Grundlage der Leistungsbeurteilung ist „Aufbau und … Sicherung von Bereitschaft und Fähigkeit zur Leistung …“ und die „Entwicklung eines positiven Selbstbildes“ 5 Diese Ziele sind nur durch die Anerkennung des individuellen Lernfortschrittes der einzelnen Schüler zu erreichen. Bei der Beurteilung wird neben der Bewertung von mündlichen, 5 Grunderlass sonderpädagogische Förderung vom 01.02.2005 20 schriftlichen sowie zusätzlichen fächerspezifischen Lernkontrollen auch der Verlauf eines Lernprozesse berücksichtigt. Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der Schüler und der Erziehungsberechtigten über Lernfortschritte, den erreichten Leistungsstand sowie ggf. über Lernschwierigkeiten. Sie enthalten zudem -auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken- Informationen bzgl. des Arbeits- und Sozialverhaltens; Bewertung und Beurteilung müssen nachvollziehbar sein. Die Einzelheiten zur Leistungsmessung und –bewertung sowie die formalen Zeugnisvorgaben sind in den Erlassen „Sonderpädagogische Förderung“ sowie in der „Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung“ festgelegt. Hierin ist enthalten, dass die Schüler des ersten Schuljahrgangs ihr erstes Zeugnis am Ende des ersten Schuljahrs erhalten. In der gesamten Primarstufe werden die Zeugnisbeurteilungen in beschreibender Form gegeben. Die Schüler der Klassen 5 und 6 erhalten benotete Leistungsbeurteilungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Ab Klasse 7 werden alle Fächer nach dem sechsstufigen Notensystem beurteilt. 9 (zur Gliederung) Kooperationen Gemäß der Zielsetzung sonderpädagogischer Förderung und den daraus resultierenden Prinzipien zur Unterrichtsgestaltung werden in der Elisabethschule Schwerpunkt Lernen sowohl innerschulische als auch außerschulische Kooperationsmöglichkeiten genutzt. (zur Gliederung) 9.1 Innerschulische Kooperation Die innerschulische Kooperation zielt in erster Linie auf ein besseres Zusammenleben innerhalb der Schule ab. Sie findet stufen- und bereichsübergreifend in folgenden Formen statt: Gemeinsamer Unterricht Gemeinsame Projekte bzw. Projekttage (Z.B. jahreszeitliche Aktivitäten) Sport- und Spielfeste 21 Sporttage Aktionstage AGs Belohnungstage im Rahmen des Konzepts zur Gewaltprävention Gemeinsame ritualisierte Feiern (z.B. Patronatsfest) Besuch außerschulischer Lernorte (zur Gliederung) 9.2 Außerschulische Kooperation Die außerschulische Kooperation umfasst den Altersstufen angepasste Schwerpunkte. Für den Bereich der Unter- und Mittestufe: Mögliche Lernfelder Kooperationspartner Deutsch-Leseförderung kath./öffentl. Bücherei Naturwissenschaften Sicherheit Gesundheit Sport Geschichte Für den Bereich der Oberstufe: Lernwerkstatt in der Alexanderschule Freilichtbühne, Lohne Vorlesewettbewerb – Stiftung Lesen OV: Lesespaß im Landkreis Vechta, Pro Media Besuch verschiedener umliegender Bauernhöfe unter der Leitung der RUBA Haus im Moor Forst- und Jagdverein Zooschule Osnabrück Hundeschule, Lohne (Pedigree) Städt. Einrichtungen (z.B. Klärwerk) Polizei, ADAC, Feuerwehr Gesundheitsamt, Malteser Hilfsdienst Yoga Sportvereine Museum im Zeughaus Museumsdorf Cloppenburg Industriemuseum Lohne 22 Mögliche Lernfelder Deutsch - Leseförderung Arbeitslehre Naturwissenschaften Gesundheit Geschichte Sport Sozialkunde Verkehrserziehung Kooperationspartner kath./öffentl. Bücherei OV - Zeitungsprofi berufsvorbereitende Maßnahmen mit dem Arbeitsamt und verschiedenen Betrieben Sozialdienst kath. Frauen Pro Vitae Pro Familia Landeskunde Museum Oldenburg NABU Gesundheitsamt Vechta Krankenversicherungen Suchtberatungsstelle Gesundheitsamt - Aidsberatung Museum im Zeughaus Museumsdorf Cloppenburg Industriemuseum Lohne Kriegsgräberpflege Sportvereine Amtsgericht JVA Bundeswehr Jugendhof - Orientierungstage ADAC / Verkehrswacht – Erste Hilfe Kooperation mit anderen Schulen Neben der Zusammenarbeit der drei Förderschulen - Schwerpunkt Lernen - des Landkreises Vechta in Bezug auf das Erreichen des Hauptschulabschlusses (Punkt 2) finden in unregelmäßigen Abständen gemeinsame Tanzaufführungen sowie Auftritte der jeweiligen Schulbands statt. Zusätzlich nimmt die Elisabethschule an dem alljährlichen Hallenfußballturnier der Förderschulen der Landkreise Vechta und Cloppenburg in Löningen teil. (zur Gliederung) Kooperation mit anderen Einrichtungen Die Zusammenarbeit mit den im Folgenden genannten Institutionen und Vereinen erfolgt in der Regel in Einzelfällen und unterschiedlicher Intensität. 23 - Präventionsrat - Städt. Jugendzentrum Gulfhaus - Kinderheime, Wohn- und Tagesgruppen - Verein für soziales Lernen - Kinder- und Jugendpsychiatrie Neuenkirchen - Jugendamt - verschiedene therapeutische Einrichtungen - Caritas / Erziehungsberatung - Suchtberatungsstelle - Jugendhof / BDKJ (zur Gliederung) 10 Berufsvorbereitende Maßnahmen Ab der achten Klasse erhalten Unterrichtsinhalte und Maßnahmen, die berufsausbildende Aspekte berücksichtigen, eine größere Gewichtung. Das Verfassen von Bewerbungsschreiben, das Üben von Vorstellungsgesprächen, Betriebsbesuche, Betriebspraktika und andere Projekte. Schwerpunktmäßig sind die Inhalte dem Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik zuzuordnen, wobei auch fächerübergreifend gearbeitet wird. Berufsvorbereitende Maßnahmen werden sowohl in der Schule als auch an außerschulischen Lernorten angeboten. Eine individuelle Berufsberatung in der Schule wird nur für die Schüler der 10. Klasse durchgeführt; Schüler aus anderen Schuljahren können sich direkt an die Arbeitsagentur wenden. Eine zentrale Bedeutung hat die Teilnahme an Betriebspraktika. In der achten Klasse wird im Frühjahr ein zweiwöchiges und zu Beginn der neunten Klasse ein dreiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt. Die Schüler des 10. Jahrgangs absolvieren ein zusätzliches drittes Praktikum. Wichtig ist nicht nur die Durchführung, sondern auch die Vor- und Nachbereitung des Praktikums: Zur Vorbereitung gehört die Sensibilisierung für eigene Interessen, Vorlieben und Stärken. Hierzu dient auch der Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) der Agentur für Arbeit. Die Schüler suchen sich ihren Praktikumsplatz selbstständig. Dabei sind vorzugsweise ausbildende Betriebe auszuwählen. In der Vorbereitungsphase üben die Jugendlichen 24 in Rollenspielen die Vorstellung in den Betrieben und lernen, eine Praktikumsmappe zu führen. Während der Praktikumsphase arbeiten die Schüler gemäß den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. In dieser Zeit werden sie von der betreuenden Lehrkraft in den Betrieben besucht. Nach Abschluss des Praktikums erfolgt die unterrichtliche Nachbereitung anhand der erstellten Praktikumsmappen und der mündlichen Erfahrungsberichte. Während das erste Praktikum dem Kennenlernen der Arbeitswelt dient, wird bei der Wahl des Praktikumsplatzes in der 9. und 10. Klasse darauf geachtet, dass die Neigungen und Fähigkeiten des Schülers mit den Anforderungen der gewählten Arbeit korrespondieren. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass sich nach gutem Eindruck während des Praktikums für einige Schüler Ausbildungsverhältnisse ergaben. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Durchführung von „Praxistagen“ in den berufsbildenden Schulen im Landkreis Vechta. Schüler der 9. Klassen haben Gelegenheit, in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen einmal in der Woche den fachpraktischen Unterricht der Berufsschulen zu besuchen. Die Schüler werden in kleinen Gruppen von Berufsschullehrern betreut und lernen grundlegende Tätigkeiten aus den Berufsfeldern Holz, Farbe, Metall (BBS Lohne), Hauswirtschaft und Pflege (BBS Vechta) in Projekten kennen. Die Angebote der BBS Vechta werden den Schülern von einer Berufsschullehrkraft vorgestellt. Über die Möglichkeiten der BBS Lohne werden Schüler und Eltern im Rahmen eines Elternabends in der Berufsschule informiert. Neben der Agentur für Arbeit (ARGE) bieten private Dienstleistungsunternehmen Hilfen bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen und Arbeitsstellen an. Die Elisabethschule arbeitet mit der privaten Arbeitsvermittlung „Jump“ zusammen, die einmal im Jahr das Seminar „Bewerbungstraining“ in der Schule anbietet. Hier lernen die Schüler der Abschlussklassen angemessenes Verhalten bei Vorstellungs- und Bewerbungsgesprächen im Rollenspiel. Das Verfassen von Bewerbungsschreiben und schriftlichem Lebenslauf mündet in dem Anlegen einer Bewerbungsmappe, auf die die Schüler bei späteren Bewerbungen zurückgreifen können. Die berufsvorbereitenden Maßnahmen werden abgerundet mit Besichtigungen von ausbildenden Betrieben. Den Schülern wird die Teilnahme an Kursen, die weitere für die berufliche Ausbildung unabdingbare Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen, ermöglicht. 25 Im Rahmen von „Orientierungstagen“ werden soziale Kompetenzen gestärkt. Die „Orientierungstage“ werden u.a. vom BDKJ und von RAN (Regionale Arbeitsstelle zur beruflichen Eingliederung junger Menschen) angeboten. Mit RAN steht die Elisabethschule in engem Kontakt, da hier Schüler betreut werden, die in der BBS unter Integrationsschwierigkeiten zu leiden haben. Eine weitere zusätzliche schulische Maßnahme ist die Möglichkeit des Erwerbs eines Erste - Hilfe - Nachweises und des Mofaführerscheins. Die Schüler sollen möglichst umfassend über ihre altersentsprechenden Rechte und Pflichten informiert werden. Als hilfreich haben sich Kontakte zu Vertretern des Gesundheitsamts, von „Donum Vitae“, der Schuldnerberatung, der Polizei und zu dem zuständigen Wehrbeauftragten erwiesen. Schulübergreifend werden die Schüler ermutigt, das Angebot des ehemaligen „Girls day“, jetzt „Zukunftstag“ anzunehmen. Er ist so konzipiert, dass die Schüler möglichst einen für das andere Geschlecht typischen Arbeitsplatz kennen lernen. Obwohl die Maßnahmen der beruflichen Vorbereitung vielfältig sind, gibt es Bestrebungen, sie auszubauen und zu erweitern. Es ist beabsichtigt, den Schülern ein einheitliches Arbeitsheft in AWT und für das Praktikum an die Hand zu geben, das in Schrift und Bild erste Informationen u.a. über die Arbeitswelt enthält. Diese Informationsmappe wird von Lehrkräften der Elisabethschule erarbeitet und soll speziell auf die Situation im Landkreis zugeschnitten sein. Im Rahmen eines Projektes sollen die Schüler in simulierten „Schulbetrieben bzw. Schülerfirmen“ einen gesamten betriebswirtschaftlichen Ablauf erfahren: Planung, Kalkulation, Produktion, Vertrieb und Investition. Die Schüler lernen dadurch, eigene Fähigkeiten wertzuschätzen und entwickeln Motivation und Geschäftsideen. Schulmüde Jugendliche können je nach Möglichkeit und Bedarf einen Teil ihrer Schulpflicht in Kooperationsbetrieben ableisten. 11 Elternarbeit 11.1 Selbstverständnis und Aufgaben (zur Gliederung) Die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches pädagogisches Handeln. 26 Die wechselseitige Information ist erforderlich, um den Bildungsprozess angemessen zu begleiten und zu unterstützen. Die Erziehungsberechtigten müssen über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Lern- und Sozialverhalten und über Lernerfolge und -erschwernisse informiert werden. Die Lehrkräfte informieren über weiterführende Hilfen, therapeutische Angebote und familienunterstützende Maßnahmen sowie über andere Möglichkeiten der Förderung. 11.2 (zur Gliederung) Formen der Elternarbeit Elternabende: Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden Elternabende durchgeführt, an denen Unterrichtsinhalte dargestellt, Vorhaben wie Klassenfahrten, Exkursionen etc. diskutiert und der Einsatz von bestimmten Medien und Lernmitteln vorgestellt werden. Im Weiteren dient dieser Abend dem gemeinsamen Kennenlernen und der Förderung der Gemeinschaft. Elternsprechtage: In jedem Schulhalbjahr werden Elternsprechtage angeboten. Die Erziehungsberechtigten werden in Einzelgesprächen über die Entwicklung ihres Kindes, über sein Lern- und Sozialverhalten und seine schulischen Leistungen informiert. Hausbesuche: Häusliche Besuche der Lehrkraft finden bei Bedarf statt. Klassenfeiern und Schulfeste: Gemeinsame Feiern und Feste werden mit Schülern, Eltern und Lehrern durchgeführt. Die Feiern werden in Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern vorbereitet und gestaltet. Im jährlichen Wechsel finden ein Sommerfest und ein Weihnachtsbasar statt. Das Patronatsfest findet jährlich im November statt. An der jährlichen Entlassfeier nehmen das gesamte Kollegium sowie die abgehenden Schüler und deren Erziehungsberechtigte teil. 27 Weitere Schulfeiern wurden bislang nach Abschluss von Projektwochen, im Rahmen von Jubiläen und als Integrationsfest durchgeführt. Darüber hinaus ergeben sich für die einzelnen Klassen diverse Anlässe für klasseninterne Feiern; auch finden Klassenausflüge mit Elternbeteiligung statt. Mitteilungshefte: Besonders in den unteren Klassen werden Mitteilungshefte geführt, um Erziehungsberechtigte schnell über wichtige Dinge und Vorfälle zu informieren. Umgekehrt erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich dem Klassenlehrer mitzuteilen. Elternbriefe: Die Erziehungsberechtigten werden über wichtige schulische Belange vom Klassenlehrer bzw. der Schulleitung schriftlich informiert. 12 Gremien der Schule 12.1 Elternrat (zur Gliederung) Die Eltern haben nach dem NSchG. vielfältige Möglichkeiten die schulische Arbeit mitzugestalten. Sie haben in Klassenkonferenzen, Gesamtkonferenzen und im Schulvorstand Stimmrecht. In den Klassen wird zu Schuljahrbeginn für eine Dauer von zwei Jahren ein Klassenelternrat gewählt. Dieser besteht aus einem 1. und 2. Vorsitzenden und einem Vertreter für die Klassenkonferenzen. Die Versammlung der Klassenelternräte aus den Bereichen L, SR und GE wählt jeweils zwei Vertreter für ihren Bereich. Gleichzeitig wählt die Gesamtversammlung einen Gesamtschulelternrat gewählt. Hier gibt es wiederum einen ersten und zweiten Vorsitzenden resp. eine erste und zweite Vorsitzende. Der Schulelternrat nimmt die Interessen der Eltern und Schüler wahr und vertritt sie gegenüber Schulleitung und Lehrkräfte. Er hat Stimmrecht in der Gesamtkonferenz und kann in hier auch eigene Anträge stellen. Darüber hinaus kann der Elternrat in Absprache mit der Schulleitung und dem Kollegium 28 durch eigene Projekte und Aktionen das Schulleben ergänzen und bereichern. (zur Gliederung) 12.2 Schülervertretung Die Wahlen Gemäß dem Schulgesetz des Landes Niedersachsens § 72 – 77 werden in den Klassen 5 – 10 in den ersten Wochen eines neuen Schuljahres je ein Klassensprecher und ein Vertreter gewählt. Es gehört zu den besonderen Aufgaben der Klassensprecher, die Interessen ihrer Klassen im Schülerrat und gegenüber Lehrern zu vertreten. Der Schülerrat wählt die Schülersprecher und die Vertretungen in den verschiedenen Konferenzen. Zur ersten Versammlung laden die Vertrauenslehrer des vergangenen Schuljahres in der zweiten Schulwoche ein; hier erfolgt die Neuwahl von zwei Vertrauenslehrern aus den Bereichen Lernen und Geistige Entwicklung. Allgemeine Aufgaben der Schülervertretung Der Schülerversammlung obliegen gemäß § 80 und § 81 NSchG folgende Aufgaben: - Vertretung der Interessen der Schülerschaft - Tätigkeitsberichte der Klassensprecher - Tätigkeitsberichte der Schülervertreter - Mitgestaltung des schulischen Lebensraumes und der Organisation von Veranstaltungen in der Schule. Die Vertrauenslehrer helfen inhaltlich und organisatorisch bei der Durchführung der Versammlung. Die gewählten Vertreter aus dem Schülerrat sind Mitglieder der Konferenzen. In diesem Rahmen werden die Interessen der Schüler vertreten. Der Schulsprecher hat auch die Möglichkeit in der übergeordneten Schülervertretung, dem Kreisschülerrat mitzuarbeiten. Aufgaben des Schülerrats in der Elisabethschule Der Schülerrat trifft sich zweimal im Schulhalbjahr. (§ 80 NSchG) 29 Vier Wochen nach Schulbeginn laden die Schulsprecher und die Vertrauenslehrer zu einer zweiten Schülerversammlung ein. In dieser Versammlung werden die Zeitpläne für den Aufräumdienst, die Freitagscafeteria6 und die Spieleausleihe7 auf dem Schulhof erstellt. Die Klassensprecher tragen Anregungen aus ihren Klassen vor , z.B. zu Neuanschaffungen und Veranstaltungen und besprechen Probleme im Schulalltag Die Beschlüsse des Schülerrats werden in der Gesamtkonferenz vorgestellt und zur Abstimmung gebracht. Die Vertrauenslehrer informieren über schülerrelevante Beschlüsse der Gesamtkonferenzen und Dienstbesprechungen. 12.3 (zur Gliederung) Gesamtkonferenz In der Gesamtkonferenz werden von allen an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit beteiligten Mitarbeitern der Schule sowie von Vertretern der Erziehungsberechtigten und der Schüler pädagogische Fragen erörtert und entschieden. Themenbereiche der Gesamtkonferenz sind das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze zu Fragen der Leistungsbewertung und Beurteilung, Hausaufgaben, Klassenarbeiten und die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse. 12.4 (zur Gliederung) Fachkonferenzen Die Gesamtkonferenz richtet Fachkonferenzen ein, die sich mit Angelegenheiten bestimmter Unterrichtsfächer bzw. Gruppen von Fächern befassen. Eine Fachkonferenz berät und entscheidet über Unterrichtsinhalte, Auswahl und Einführung von Lehr- und Arbeitsmitteln, etc. 12.5 6 (zur Gliederung) Klassenkonferenzen Jeden Freitag bereitet eine Klasse ein kleines Frühstücksangebot vor, das von den Schülern gekauft werden kann. Mit dem Erlös werden außerordentliche Anschaffungen –für das Schulleben- getätigt. 7 In den beiden großen Pausen können sich Spiele ausgeliehen werden. Diese Ausleihe wird im „Schichtdienst“ von Schülern aus den Klassen 6 – 8 organisiert. 30 Stimmberechtigte Mitglieder dieser Teilkonferenz sind die in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkräfte. Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler haben beratende Funktion. Klassenkonferenzen entscheiden u. a. über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Ordnungsmaßnahmen. 12.6 (zur Gliederung) Schulvorstand Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule zum Schuljahr 2007/2008 wurde ein neues, zentrales Organ in der Schulverfassung geschaffen: Der Schulvorstand. Die Aufgaben dieses Gremiums sind durch das Schulgesetz geregelt. So entscheidet der Schulvorstand u.a. über: die Inanspruchnahme der eingeräumten Entscheidungsspielräume, den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiters, Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (z.B. Ganztagsschule), die Ausgestaltung der Stundentafel, Schulpartnerschaften, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Sponsoring, Evaluation usw., Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.8 Die Zusammensetzung des Schulvorstandes richtet sich nach der erteilten Lehrerstundenzahl. Der Schulvorstand der Elisabethschule setzt sich daher wie folgt zusammen: 8 Schulleiter 5 Lehrkräfte bzw. päd. Mitarbeiterinnen 3 Schülervertreter 3 Elternvertreter Vgl. § 38 a Abs. 3 NSchG 31 Die jeweiligen Mitglieder werden in der Gesamtkonferenz, Elternversammlung und dem Schülerrat gewählt. 12.7 (zur Gliederung) Personalrat An den öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes sind Personalvertretungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes zu bilden; die Amtszeit umfasst im Regelfall den Zeitraum von vier Jahren. Der Personalrat arbeitet vertrauensvoll und partnerschaftlich mit der Dienststelle zusammen. Oberste Grundsätze sind die Erfüllung der Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Dienstelle fallen und die Vertretung der Interessen ihrer Beschäftigten. Hierbei ist seitens beider Partner jegliche Störung des Betriebsfriedens zu vermeiden. 9 Die Mitbestimmung des Personalrats bezieht sich auf alle …personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstliche Maßnahmen…, von denen die Bediensteten betroffen sind oder die sich auf sie auswirken.10 Allerdings unterliegt die Beteiligung der Schulpersonalvertretungen einigen Einschränkungen, die im NPersVG unter §101 gesondert aufgeführt sind. Der Schulpersonalrat der Elisabethschule besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, die unabhängig von ihrer Tätigkeit in einem bestimmten schulischen Teilbereich für sämtliche an der Dienststelle beschäftigten Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter zuständig sind. 13 (zur Gliederung) Öffentlichkeitsarbeit Die Elisabethschule Vechta leistet regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, 9 die Schule in der allgemeinen Öffentlichkeit im Landkreis bekannt zu machen, vgl. NPersVG § 1ff vgl. NPersVG § 64 10 32 der Elternschaft, den zukünftigen Eltern und der interessierten Fachöffentlichkeit die Arbeitsschwerpunkte und aktuellen Ereignisse der Elisabethschule darzustellen, allgemeine Fragen zu den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Geistige Entwicklung zu beantworten. (zur Gliederung) 13.1 Ständige Maßnahmen Ständige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind der Schulflyer, der an Interessierte ausgegeben wird, Faltblätter, die jeden Förderschwerpunkt differenziert darstellen, die Homepage der Elisabethschule Vechta, die über die Schule ausführlich informiert, Schulfeste, jährliche Informationsveranstaltungen für Eltern von Schulanfängern (zur Gliederung) 13.2 Außergewöhnliche Maßnahmen Außergewöhnliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter anderer Institutionen, Presseartikel über besondere Ereignisse, Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen, die Eltern und Schüler betreffen. (zur Gliederung) 13.3 Der Förderverein Seit 1999 besteht ein Förderverein, der vorwiegend aus Eltern und Mitarbeitern der Schule besteht. 33 Der Verein kümmert sich um die eher informelle Zusammenarbeit der Elisabethschule mit anderen Einrichtungen wie Kindergarten, anderen Schulen und Berufsschulen. möchte die Einbindung der Eltern zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten intensivieren (einmal im Monat wird eine Sprechstunde in der Schule angeboten). unterstützt die Schule in der Anschaffung von außergewöhnlichen Arbeitsmitteln und Ausstattung der Schule. Der Verein hat sich ebenfalls zur Aufgabe gemacht, Schüler bei Klassenfahrten finanziell zu unterstützen. Er fördert dabei besonders die aufwendigeren Fahrten der Abschlussklassen in kulturell und geschichtlich bedeutsame Orte Deutschlands und angrenzender Länder. Der Förderverein hat sich für die Ausgestaltung des Pausenhofs engagiert und erhebliche Mittel für die Ausstattung des Werk- und Musikbereichs zur Verfügung gestellt. (zur Gliederung)