Maßnahmenkatalog für die SR-Klassen

Werbung
ELISABETHSCHULE Vechta
Förderzentrum mit dem Schwerpunkt: Sprache
Konzept des
Förderschwerpunktes
Sprache
der Elisabethschule Vechta
Elisabethschule Vechta
Lattweg 37
49377 Vechta
Tel. 04441 9180-0
Fax: 04441 9180-11
[email protected]
______________________
_INHALTSVERZEICHNIS_____
___________________
Inhaltsverzeichnis
I
Geschichtlicher Rückblick
3
II
Grundsätze
4
III
5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
Rahmenbedingungen des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt
Sprache
Unterrichtsangebot
Die Schülerinnen und Schüler
Rückschulung und Seiteneinsteiger
Die Eltern
Die Lehrkräfte
Die Lehramtsanwärter
Die Praktikanten
Zusammenarbeit mit Institutionen
Der Förderverein
IV
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Organisationsstruktur
Lehrpläne und Stundentafel
Aufbau des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache
Unterrichtszeiten / Stundenplan
Vertretungsregelung
Organisationsarbeit
Fortbildung
Öffentlichkeitsarbeit
10
10
10
12
13
14
15
16
V
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.2
5.3
5.4
5.5
Pädagogische Schwerpunkte
Sprachliche Förderung und Unterricht
Aufgaben und Ziele
Sonderpädagogische Grundsätze
Sprachtherapeutische Aspekte bei der Unterrichtsgestaltung
Merkmale des sprachtherapeutischen Unterrichts
Leistungsbewertung / Zeugnisse
Schulveranstaltungen / Fahrten
Außerschulische Lernorte
Hausaufgaben
17
17
17
18
19
22
23
24
24
25
VI
6.1
6.2
6.3
6.4
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.4
5.4.5
5.5
Beratung / Diagnostik
Allgemeines
Beratung
Mobiler Dienst
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Einschulung
Quereinsteiger
Überprüfung
Sprachbeeinträchtigungen
Beratungsgutachten
Individueller Förderplan
27
27
27
27
28
28
28
28
29
30
30
VII
Räume
32
5
5
6
6
7
8
8
8
9
2
____ ______
I
__
_I_GESCHICHTLICHER RÜCKBLICK
____________________
Geschichtlicher Rückblick
Am 1.12.1966 beschloss der Rat der Stadt Vechta, eine Schule für Lernbehinderte
zu errichten. Benannt wurde die Schule nach der Heiligen Elisabeth von Thüringen,
Patronin der Caritas, Kranken und Notleidenden, die bereits zu Lebzeiten (12071231) für ihre Hilfsbereitschaft gegenüber Armen und Kranken bekannt war.
Am 15.08. 1967 wurde der Unterricht mit 20 Schülern einer dritten Klasse
aufgenommen.
Die Schülerzahl stieg stetig an, sodass in den folgenden Jahren der ursprüngliche
Standort von der Sprengepielstraße zum Sonnenkamp und schließlich an den
Lattweg verlegt werden musste.
Im Frühjahr 1989 entstand der Gedanke, Sprachheilklassen² im Landkreis Vechta
anzusiedeln. So beschloss der Schul- und Kulturausschuss des Kreistages zwei
neue Schulklassen für sonderschulbedürftig sprachbehinderte Kinder aus dem Kreis
Vechta in leer stehenden Räumen der Overbergschule in Vechta einzurichten.
Ausschlaggebend für die Anbindung an eine Grundschule waren pädagogische
Gründe. Das pädagogische Konzept sah von Anfang an die Klassen als
Durchgangsschule an, die das Ziel verfolgte, die Schüler³ möglichst schnell in die
Regelgrundschule zu überweisen. Für die Overbergschule hatte unter anderem auch
die mögliche Nutzung der Turnhalle gesprochen.
Rein organisatorisch wurden die neuen Klassen als „Außenstelle der Elisabethschule
Vechta“ eingerichtet, die sich in Trägerschaft des Landkreises befand, während die
Overbergschule eine städtische Schule verkörperte.
Um die Klassen hatte sich ebenfalls die Stadt Lohne bemüht, die als Standort jedoch
die Sonderschule für Lernbehinderte, Marienschule, vorgeschlagen hatte.
Mit der Einrichtung der Sprachheilklassen konnten die Fahrwege für die Kinder
erheblich verkürzt werden, da sie nicht mehr bis Cloppenburg oder Osnabrück fahren
mussten.
_____________________________
Die aktuelle Bezeichnung der Schulform lautet „Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen“. Hier wurde die
damalige Bezeichnung aufgrund der Beschreibung historischer Begebenheiten gewählt. In Folge wird nur noch
die aktuelle Form verwendet.
² Die aktuelle Bezeichnung der ehemaligen „Sonderschulen“ lautet seit 1.8.2005 Förderschule mit dem
jeweiligen Schwerpunkt. Aus der Schule für Sprachbehinderte wurde Förderschule mit dem Schwerpunkt
Sprache (SR).
³ Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur von Schülern geschrieben. Damit sind jedoch Schüler
und Schülerinnen gemeint.
3
____ ____
II
__________ _ II LEITSÄTZE_
_____________________________
Grundsätze
1. Jedes Kind hat das Recht auf eine bestmögliche Beschulung und Förderung.
Dabei findet der individuelle Entwicklungsstand Berücksichtigung und die
Förderung der Sprache gilt als wesentlicher Schlüssel zum Lernen.
2. Das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache ist ein Ort für umfassende
und kontinuierliche Diagnose, Beratung und Therapie bei Kindern mit dem
Förderschwerpunkt Sprache.
3. Neben den kognitiven Lerninhalten ist ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt
die Förderung und Stärkung der sozialen Kompetenzen. Im Blickpunkt stehen
dabei Toleranz, Selbstvertrauen, kommunikatives Handeln und ein
angemessener Umgang mit Materialien.
4. Selbstständigkeit, Kooperation und Selbstverantwortung bilden die Grundlage
für unser schulisches Leben und sind gleichzeitig wesentliche Bestandteile
des schulischen Lernens.
5. Die Schule wird als Lebensraum gemeinsam gestaltet.
Gegenseitige Rücksichtnahme, Absprachen, Respektieren von Regeln und
der Wille, Probleme wahrzunehmen und nach Lösungen zu suchen, sind
Prozesse, an denen sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte aktiv beteiligen.
Dieses verantwortungsvolle Zusammenwirken schafft ein Schulklima, in dem
sich alle wohl fühlen können.
6. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ergänzt unsere schulische
Arbeit.
____________________________
Das Förderzentrum „Elisabethschule Vechta“ mit dem Schwerpunkt Sprache wird im Folgenden auch als
„SR-Klassen“ bezeichnet.
4
____ ____
__
III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________
III Rahmenbedingungen
3.1 Unterrichtsangebot
Die SR-Klassen umfassen die Schuljahrgänge 1 bis 4. Das Unterrichtsangebot
entspricht dabei den Kerncurricula der Grundschule, wobei der Stoff des ersten und
zweiten Grundschuljahres zeitlich auf drei Jahre ausgedehnt werden kann ( ->
Langzeitklassen Punkt 4.3). Darüber hinaus werden sprachtherapeutische Elemente
in Form des so genannten „therapieimmanenten Unterrichts“ (siehe Punkt 5.1.3)
umgesetzt. Weiterhin besteht ein Sprachförderungsangebot in Kleingruppen (siehe
Punkt 4.2).
Die Klassenstärke beträgt in der Regel zwischen 8 und 12 Schülern. Der
Teilungsfaktor liegt bei 15 Schülern.
In den Klassen 1-2 liegt der Schwerpunkt auf dem Lese- und Schreiblehrgang, sowie
in der Vermittlung der Grundrechenarten im Fach Mathematik. Der Bereich Deutsch
umfasst im Stundenangebot die meisten Unterrichtsstunden.
Daneben gibt es die Fächer Religion, Sachunterricht, Sport und Musik. Der gesamte
Unterricht wird im 1. und 2. Schuljahr unter dem Begriff „Anfangsunterricht“ (AU)
zusammengefasst.
In den Klassen 3 und 4 kommen noch Englisch und Schwimmen hinzu. Außerdem
werden die angebahnten Fähig- und Fertigkeiten intensiviert, ausgestaltet und
weiterentwickelt, so dass der Übergang in die weiterführenden Schulen möglich
werden kann. Förderunterricht wird entsprechend der Stundentafel und den
Lehrerstunden angeboten.
3.2 Die Schülerinnen und Schüler
Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache
(siehe „Erlass zur Sonderpädagogischen Förderung“ im SVBl 2/2005,
Seite 49 ff.) festgestellt wird, können die SR-Klassen besuchen.
Sie werden zum größten Teil bereits in die 1. Klasse eingeschult.
Sprachauffälligkeiten können in verschiedenen Bereichen auftreten:
 Probleme in der Aussprache,
 Probleme in der Wahrnehmung und Verarbeitung „gehörter Sprache“,
 Schwierigkeiten in der Entwicklung grammatikalischer Fähigkeiten,
 geringer Wortschatz und Störungen im Sprachverständnis,
 Probleme im kommunikativen Sprachgebrauch.
Zusätzlich treten häufig Auffälligkeiten im Bereich der visuellen Wahrnehmung, der
Motorik und des Arbeits- und Sozialverhaltens auf.
Für die Aufnahme gelten im Wesentlichen zwei Bedingungen:
 Die Sprachauffälligkeiten des Kindes sind so umfangreich, dass es durch
andere Maßnahmen (Sprachförderunterricht, ambulante Therapie...) in der
Grundschule nicht hinreichend gefördert werden kann.
 Das Kind sollte dem Stoff der regulären Grundschule ohne größere Probleme
folgen
können.
Dazu
werden
die
Unterrichtsinhalte
nach
sonderpädagogischen Gesichtspunkten aufbereitet (siehe Punkt 5.1.2, 5.1.3
und 5.1.4).
Der Einzugsbereich der SR-Klassen ist neben der Stadt Vechta auch der gesamte
Landkreis Vechta.
5
____ ____
__
III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________
Die Organisation der Schülerbeförderung (Abfahrtszeiten, Abfahrtsorte, Bus- bzw.
Taxiunternehmen) obliegt dem Landkreis Vechta als Schulträger des
Förderzentrums. Auch die Kostenübernahme wird vom Landkreis Vechta geregelt.
3.3 Rückschulung und Seiteneinsteiger
Rückschulung in die Regelschule
Das Förderzentrum Elisabethschule mit dem Schwerpunkt Sprache unterrichtet nach
den Kerncurricula der Grundschule und versteht sich als „Durchgangsschule“. Den
Schülern ist es somit möglich, bei entsprechender Aufhebung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache, einem angemessenen
Lern- und Leistungsverhalten und einer stabilen Persönlichkeitsentwicklung in die
zuständige Regelschule zu wechseln. Über einen evtl. Wechsel hat die
Klassenkonferenz mit Einverständnis der Eltern zu entscheiden, die zuständige
Grundschule wird in Kenntnis gesetzt.
Die Praxis hat gezeigt, dass ein Wechsel in die Regelschule frühestens nach
Abschluss des Lese-, Schreib- und Rechenlehrgangs, also zum Ende der 2. Klasse
sinnvoll ist, er kann jedoch auch später erfolgen. Möglicherweise stellt sich im Verlauf
des Schulbesuchs heraus, dass ein Kind den Anforderungen der SR-Klassen nicht
gewachsen ist und in einer anderen Förderschulform besser beschult werden kann.
In diesem Fall erfolgt nach einer erneuten Feststellung des veränderten
sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Umschulung in die entsprechende
Förderschule. Der Wechsel in den SEK I - Bereich am Ende des vierten Schuljahres
erfolgt nach dem gängigen Modus der Grundschule, das heißt, es wird eine
Empfehlung für den weiteren Schulbesuch (Hauptschule, Realschule oder
Gymnasium) formuliert.
Seiteneinsteiger
Schülerinnen und Schüler, die in der Regelschule Auffälligkeiten im Bereich der
Sprache aufweisen, haben jederzeit die Möglichkeit nach einer Überprüfung durch
eine
zuständige
Förderschullehrkraft
und
nach
Feststellung
des
sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache an das Förderzentrum mit
dem Schwerpunkt Sprache
zu wechseln. Voraussetzung ist, dass sie den
Aufnahmekriterien (siehe Punkt 3.2 ) genügen.
3.4 Die Eltern
Für die SR-Klassen ist eine enge Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern enorm
wichtig und es bestehen für die Eltern vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung und
Mitbestimmung, wodurch das therapeutische und erzieherische Handeln optimiert
wird.
_________________________
Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur von Lehrern geschrieben. Damit sind jedoch Lehrer und
Lehrerinnen gemeint.
6
____ ____
__
III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________
Zur gegenseitigen Information und Beratung dienen Elternabende, Elternsprechtage,
Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen, innerhalb welcher Grundsätze
der schulischen Erziehung, Ziele, Inhalte und Gestaltung des Unterrichts sowie
individuelle Lern- und Leistungsstände, Auffälligkeiten, Probleme usw. mit den Eltern
erörtert und nach Möglichkeit gelöst werden.
Im Rahmen des Schullebens (z.B. Schulfeste, Klassenfeiern, Verkehrsprojekttage...)
wirken die Eltern aktiv mit.
Die Mitbestimmung der Eltern ist durch Erlasse geregelt und bedeutet für die SRKlassen, dass Eltern und Lehrkräfte vertrauensvoll zusammen arbeiten. Die
Elternschaft jeder Klasse wählt einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und Vertreter
für die Zeugnis- und Klassenkonferenzen. Die gewählten Eltern vertreten ggf. die
Positionen von Schülern und Eltern oder fungieren als Vermittler.
Aus dem Kreis der Klassenelternvertreter werden auf einer Schulelternratssitzung
1. der Schulelternratsvorsitzende und der Stellvertreter
2. Elternvertreter für die Gesamtkonferenz
3. Delegierte für den Regions-Elternrat gewählt.
Der Schulelternrat tagt regelmäßig. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen als
Gast teil. Der Vorsitzende wird bei gesondert ausgewiesenen Entscheidungen
(Schulereignissen, organisatorischen Entscheidungen usw.) mit einbezogen und
bringt seinerseits eigene Anregungen und Fragen in das Schulleben mit ein. Die
Eltern erhalten regelmäßig Elternbriefe mit allgemeinen Informationen,
Ferienterminen usw.
Mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ zum Schuljahr 2007/2008 wird
ein Schulvorstand gewählt, an dem auch die Eltern beteiligt sind.
3.5 Die Lehrkräfte
Das Schulleitungsteam
Das Schulleitungsteam besteht aus 3 Personen, dem Schulleiter, einem ersten und
einem zweiten Konrektor.
Das Schulleitungsteam teilt die Aufgabenbereiche nach Absprache auf.
Das Kollegium
In den SR-Klassen unterrichten Förderschullehrer mit dem Ausbildungsschwerpunkt
Sprachbehindertenpädagogik sowie Grund- und Hauptschullehrer. Hier gehört es
zum Selbstverständnis der Lehrkräfte, dass über Fortbildungsmaßnahmen
zusätzliche Qualifikationen erworben werden (siehe Punkt 4.6). Diese umfassen z.B.
den
Lese-Rechtschreib-Bereich,
den
Schwimmunterricht
oder
die
sprachtherapeutische Förderung (z.B.: Stottern, phonologischer Bereich,...).
Die zu unterrichtende Regelstundenzahl der Lehrer richtet sich nach denen einer
Förderschule (26,5 Std. + 2 Std. Arbeitszeitkonto). Ein Teil des Kollegiums ist in
Teilzeit beschäftigt, d. h. die Unterrichtsstunden sind unterschiedlich stark reduziert.
Darüber hinaus wird nach Möglichkeit (bei entsprechender Unterrichtsversorgung)
Sprachsonderunterricht an den Grundschulen erteilt (Mobiler Dienst, Punkt 6.3).
Die Personalvertretung
Am gesamten Förderzentrum Elisabethschule Vechta mit den Schwerpunkten
Lernen, Geistige Entwicklung und Sprache besteht der Schulpersonalrat aufgrund
der Größe der Schule aus fünf Mitgliedern, die in turnusmäßigen Abständen gewählt
7
____ ____
__
III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________
werden. Über den Vorsitz entscheidet das Gremium selbst. Die Aufgaben des
Schulpersonalrats sind den allgemeinen Bestimmungen zu entnehmen und werden
hier nicht näher ausgeführt.
Das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache ist eine Teamschule, d.h.
Aufgaben und Probleme werden kooperativ gelöst. Die Zusammenarbeit zwischen
Lehrkräften, Personalvertretung und Schulleitung ist partnerschaftlich, unterstützend
und aufgabenbezogen.
Alle Lehrkräfte haben eine Vorbildfunktion für Schülerinnen und Schüler.
3.6 Die Lehramtsanwärter
Am Förderzentrum Elisabethschule mit dem Schwerpunkt Sprache werden
regelmäßig Lehramtsanwärter ausgebildet. Jeweils im Mai bzw. November beginnt
die 18-monatige Ausbildungszeit, die sich an das Studium anschließt. Die Anwärter
unterrichten ihre Unterrichtsfächer z.T. eigenverantwortlich, aber auch unter
Anleitung der Fachlehrer, die sie betreuen. Neben der praktischen Ausbildung an der
Schule besuchen die Anwärter einmal wöchentlich pädagogische und
fachspezifische Seminare. Die Ausbildungsleiter dieser Seminare kommen
regelmäßig zu Unterrichtsbesuchen und Beratungsgesprächen, an denen nach
Möglichkeit auch die Fachlehrer teilnehmen. Gegen Ende der Ausbildungszeit
schreiben die Anwärter als Teil der Prüfung eine Examensarbeit, in die ihre
unterrichtlichen Erfahrungen einfließen. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Prüfung
zum zweiten Staatsexamen abgeschlossen, die u.a. zwei Unterrichtsstunden und
eine mündliche Prüfung beinhaltet.
3.7 Die Praktikanten
In den SR-Klassen werden regelmäßig Praktikanten betreut. Diese leisten zumeist
ein pädagogisches- oder sonderpädagogisches Praktikum ab. Es werden auch
Praktikanten betreut, die auf freiwilliger Basis Erfahrungen an einer Förderschule mit
dem Schwerpunkt Sprache machen möchten.
3.8 Zusammenarbeit mit Institutionen
Die Zusammenarbeit ist auf folgende Gruppen/Institutionen ausgerichtet:
- Overbergschule (= benachbarte Grundschule z.B. Gottesdienste,
Verkehrsprojekttage, Sportfeste,...)
- Beratungen von Schulen, Eltern, Kollegen, Erziehern durch die Schulleitung
und Kollegen der SR-Klassen (z.B. Infoabende)
- Amtshilfeleistungen/ Kooperation mit den Förderschulen in der Region
- Kindergärten/ Heilpädagogische Kindergärten/ Sprachheilkindergärten
- Ambulante Sprachtherapeuten/ Logopäden
- Jugendamt, Jugendpsychologischer Dienst
- Gesundheitsamt
8
____ ____
__
III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________
3.9 Der Förderverein
Seit 1999 besteht der Förderverein des Förderzentrums Elisabethschule Vechta,
dessen Mitglieder sich vorwiegend aus Eltern und Mitarbeitern der Schule
zusammensetzen. Der Verein hat sich in seiner Arbeit mehrere Ziele gesetzt:
- Er kümmert sich um die eher informelle Zusammenarbeit des Förderzentrums
mit anderen Einrichtungen, wie Kindergärten und anderen Schulen
- Er möchte die Einbindung der Eltern zusätzlich zu den gesetzlich
vorgesehenen Möglichkeiten intensivieren (einmal im Monat wird eine
Sprechstunde in der Schule angeboten).
- Schließlich unterstützt der Verein die Schule in der Anschaffung von
außergewöhnlichen Arbeitsmitteln und bei der Ausstattung.
Der Verein hat es sich des Weiteren zur Aufgabe gemacht, Klassenfahrten finanziell
zu unterstützen und fördert dabei besonders die aufwendigeren Fahrten in kulturell
und geschichtlich bedeutende Orte in Deutschland und angrenzende Länder.
Außerdem hat sich der Verein für die Ausgestaltung des Pausenhofes engagiert und
erhebliche Mittel für die Ausstattung des Werk- und Musikbereichs zur Verfügung
gestellt.
9
____ ____
__
IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________
___________
IV Organisationsstruktur
4.1 Lehrpläne und Stundentafel
In den SR-Klassen wird nach den Kerncurricula der Grundschule unterrichtet und
man ist darüber hinaus dem Grundsatzerlass Sonderpädagogische Förderung vom
1.2.2005, Schwerpunkt Sprache 7.4 (SVBL 2/2005) verpflichtet. Die
Fachkonferenzen erarbeiten entsprechende Lehr- bzw. Stoffverteilungspläne.
Die Stundentafel entspricht den Vorgaben des Erlasses zur Arbeit in der
Grundschule (Erlass des MK vom 3.2.2004).
4.2 Aufbau des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache
Die folgende Abbildung soll den Aufbau des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt
Sprache skizzenhaft darstellen.
10
____ ____
__
IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________
___________
Ein Großteil der Schüler, die die SR-Klassen besuchen, wird im Sommer in die erste
„Sprachheilklasse“ S1 eingeschult. Das erste Halbjahr (1. Hj.) des ersten
Schulbesuchsjahres (1. Sbj) dient u.a. als Beobachtungsphase. Die Lehrer machen
sich ein „Bild“ von den einzelnen Schülern und legen am Ende des ersten
Schulhalbjahres, nachdem mehrere Beratungsgespräche stattgefunden haben,
gemeinsam mit den Erziehungsberechtigen fest, wie für das jeweilige Kind die
weitere „Schullaufbahn“ innerhalb der SR-Klassen aussieht. Ein wesentliches
Entscheidungskriterium ist dabei u.a. das Arbeitsverhalten (Aufgabenverständnis,
Arbeitstempo, Konzentrationsfähigkeit). Einerseits besteht dann die Möglichkeit, in
der sog. „Liftklassenform“ entsprechend dem Arbeitstempo und dem Lernumfang der
Grundschule zu arbeiten. Die Schüler in der „Liftklassenform“ besuchen im zweiten
Halbjahr des ersten Schulbesuchsjahres die Klasse S1 und im zweiten
Schulbesuchsjahr die Klasse S2. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, in
der sog. „Langzeitklassenform“ zu lernen. Hier wird der Unterrichtsstoff der ersten
und zweiten Klasse einer Grundschule zeitlich auf drei Jahre „gestreckt“
(Reduzierung des Lerntempos). Die Schüler in der „Langzeitklassenform“ besuchen
also im zweiten Halbjahr des ersten Schulbesuchsjahres die Langzeitklasse SI, im
zweiten Schulbesuchsjahr die Langzeitklasse SII und im dritten Schulbesuchsjahr die
Langzeitklasse SIII. Am Ende der Langzeitklasse SIII haben die Schüler den
Unterrichtsstoff der ersten und zweiten Klasse der Grundschule erarbeitet.
Es bestehen zwei Optionen für die Umsetzung der
„Liftklassen- bzw.
Langzeitklassenform“: einmal als binnendifferenzierende Maßnahme innerhalb einer
Klasse und zum anderen als Maßnahme einer äußeren Differenzierung durch die
Bildung einer „Langzeitklasse“ und einer „Liftklasse“.
Nach Beendigung der Liftklasse S2 besteht die Möglichkeit einer Rückschulung in
die
Klasse
3
der
zuständigen
Grundschule
(bei
Aufhebung
des
sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache) oder die des Besuchs der
„Sprachheilklasse“ S3.
Auch nach Beendigung der Langzeitklasse SIII besteht die Möglichkeit einer
Rückschulung in die Klasse 3 der zuständigen Grundschule (bei Aufhebung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache) oder die des Besuchs der
„Sprachheilklasse“ S3. Bei Vorliegen umfangreicher Schwierigkeiten (im Lernen,
Arbeitsverhalten, Sozialverhalten ...) kann auch ein Verfahren zur Feststellung eines
veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden.
Nach Beendigung der „Sprachheilklasse“ S3 besteht wiederum die Möglichkeit einer
Rückschulung in die Klasse 4 der zuständigen Grundschule (bei Aufhebung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache) oder die des Besuchs der
„Sprachheilklasse“ S4. Bei Vorliegen umfangreicher Schwierigkeiten (im Lernen,
Arbeitsverhalten, Sozialverhalten ...) kann auch ein Verfahren zur Feststellung eines
veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden.
Nach Beendigung der „Sprachheilklasse“ S4 besuchen die Schüler eine
weiterführende Schule (HS, RS, Gy) oder es wird bei vorliegenden umfangreichen
Problemen ein Verfahren zur Feststellung eines veränderten sonderpädagogischen
Förderbedarfs eingeleitet.
Das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache versteht sich als
„Durchgangsschule“, die das Ziel verfolgt, Schüler in die zuständige wohnortnahe
Grundschule zurückzuschulen. Dies ist frühestens nach Abschluss der Klasse S2
sinnvoll. Die Schüler können längstens 4 Jahre (bei Besuch der „Liftklassenform“)
bzw. 5 Jahre (bei Besuch der „Langzeitklassenform“) das Förderzentrum mit dem
Schwerpunkt Sprache besuchen.
11
____ ____
4.3
__
IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________
___________
Unterrichtszeiten / Stundenplan
Unterrichtszeiten
Ab 7.30 Einlass
7.30 – 8.00 offene Anfangsphase
8.00 – 8.45 1. Stunde
8.45 – 9.00 Frühstückspause
9.00 – 9.45 2. Stunde
9.45 – 10.05 große Pause
10.05 – 10.50 3. Stunde
10.50 – 11.00 Pause
11.00 – 11.45 4. Stunde
11.45 – 11.55 Pause
11.55 – 12.40 5. Stunde
12.40 – 13.25 6. Stunde
Stundenplan
Auf Grund der unterschiedlichen Ankunftszeiten der Schüler bietet die sog. „offene
Anfangsphase“ verschiedene Angebote: Spiele, Leseecke, Lernspiele am Computer,
Angebote zum übenden Lernen, Gespräche ... .
Grundsätzlich beginnt für alle Schüler der Unterricht um 8.00 Uhr. Insbesondere um
den Kindern gerecht zu werden, die sehr früh aufstehen müssen und eine lange
Anfahrtszeit haben, wird bereits um 8.45 Uhr eine Frühstückspause angeboten.
Die Klassen S1 und S2 werden von Förderschullehrern mit dem Schwerpunkt
Sprachbehindertenpädagogik als Klassenlehrer unterrichtet. Weiterhin erhalten die
Schüler der Klassen S1 und S2 Sprachförderung in Kleingruppen. Diese
„Sprachtherapie“ wird entweder parallel zum Klassenunterricht oder im Anschluss an
den Klassenunterricht angeboten. Bei entsprechender Lehrerstundenversorgung
können auch vereinzelnd Schüler der Klassen SIII, S3 und S4 „Sprachtherapie“
erhalten.
Der Deutschunterricht aller SR-Klassen wird als sog. „sprachtherapeutisch
erweiterter Deutschunterricht“ angeboten, d.h. die Kinder haben nahezu täglich 2
Stunden Deutsch ( etwa 9 bis 10 Wochenstunden ).
Die Klassen SIII, S3 und S4 nehmen am Schwimmunterricht teil.
12
____ ____
__
IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________
___________
4.4 Vertretungsregelung
Im Folgenden wird zunächst das Vertretungskonzept dargestellt, das für den
Gesamtbereich der Elisabethschule Vechta (Förderzentrum mit den Schwerpunkten
Lernen, Geistige Entwicklung und Sprache) Gültigkeit besitzt. Im Anschluss daran
wird der Maßnahmenkatalog für die SR-Klassen beschrieben.
Vertretungskonzept
1. Amtliche Vorgaben :
Arbeitszeit der Lehrkräfte. Hier: Flexibler Unterrichtseinsatz gem. § 4 Abs. 2
ArbZVO - Lehr. Erl.d.MK.v. 11.05.1984
2. Formen der Vertretung
Die Notwendigkeit des Vertretungsunterrichtes ergibt sich, wenn der nach Stundenplan
vorgesehene Unterricht aus Gründen von Krankheit oder Abwesenheit der eingeteilten
Lehrkraft nicht erteilt werden kann.
2.1 Vertretungsunterricht im Rahmen des Unterrichtseinsatzes nicht eingesetzter
Lehrkräfte
Jede Lehrkraft kann in Freistunden oder Randstunden ihres planmäßigen Unterrichts
zum Vertretungsunterricht von der Schulleitung herangezogen werden.
2.1.1 Erstversorgung
Vorhandene Doppelbesetzungen, Therapiestunden, AG Stunden werden zu Gunsten
vom Vertretungsunterricht aufgelöst.
2.2 Vertretungsunterricht im Rahmen der Aufteilung auf andere Klassen
Auf die Klassen des jeweiligen Primar-, Sekundar I und Sekundar II Bereichs werden die
Schüler einer Klasse nach einem durch den Klassenlehrer/in zu erstellenden Plan
aufgeteilt. Dieser Verteilungsplan ist zu Beginn eines Schulhalbjahres der Schulleitung
bekannt zugeben und in der Klasse auszuhängen. Die Aufteilung der Klassen wird von
der Schulleitung angeordnet, wenn eine Vertretung des Unterrichts nach 2.1. nicht
möglich ist. Bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall versorgt die Klassenlehrkraft die
Schüler oder die aufnehmende Klassenlehrkraft mit entsprechendem Unterrichtsmaterial.
2.3 Ergänzungen
Es steht jedem Bereich frei, in Anlehnung an das vorliegende Konzept, Ergänzungen und
Präzisierungen vorzunehmen, sofern sie den Bereichslehrkräften und der Schulleitung
bekannt gemacht werden.
Vechta, den 09.10. 2006
13
____ ____
__
IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________
___________
Maßnahmenkatalog für die SR-Klassen
1. Maßnahmenkatalog im „Vertretungsfall“: bis ca. 3 Tage
a) Ermittlung des Lernstoffes insbesondere in den Fächern Deutsch und
Mathematik: im „vorhersehbaren Vertretungsfall“ stellt der zu vertretende
Lehrer eine „Aufgabensammlung“ zusammen; im „unvorhersehbaren
Vertretungsfall“ werden bei den Schülern der betr. Klasse Erkundigungen
eingeholt.
b) Der im gleichen Jahrgang arbeitende Kollege übernimmt zeitweise die Klasse
( insbesondere in Deutsch und Mathematik ).
c) „Doppelbesetzungen“ in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst.
d) Therapiestunden in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst.
e) Die betr. Lerngruppe nimmt am Sport- bzw. Schwimmunterricht einer anderen
Klasse teil.
f) Die betr. Lerngruppe wird auf andere Klassen „aufgeteilt“: Bearbeitung von
Übungsaufgaben; Teilnahme am Unterricht der jeweiligen Klasse.
2. Maßnahmenkatalog im Vertretungsfall: länger als 3 Tage
a) Ermittlung des Lernstoffes insbesondere in den Fächern Deutsch und
Mathematik: im „vorhersehbaren Vertretungsfall“ informiert der zu
vertretende Lehrer die Kollegen; im „unvorhersehbaren Vertretungsfall“
werden bei den Schülern der betr. Klasse Erkundigungen eingeholt.
b) Anfrage bei der Schulleitung: Vertretungsunterstützung ggf. aus dem L- bzw.
GE-Bereich; Feuerwehrkraft.
c) Der im gleichen Jahrgang arbeitende Kollege übernimmt zeitweise die Klasse
( insbesondere in Deutsch und Mathematik ).
d) „Doppelbesetzungen“ in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst.
e) Therapiestunden in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst.
f) Die betr. Lerngruppe nimmt am Sportunterricht einer anderen Klasse teil.
g) Die betr. Lerngruppe wird auf andere Klassen „aufgeteilt“: Bearbeitung von
Übungsaufgaben; Teilnahme am Unterricht der jeweiligen Klasse.
h) Es gilt das Prinzip: möglichst wenig Fachlehrerwechsel, d.h. ein best. Lehrer
übernimmt den Mathematikunterricht bzw. den Deutschunterricht.
i) Betreuungsangebote: eine Lerngruppe wird auf andere Klassen „aufgeteilt“
und betreut.
j) Es gilt das Prinzip: Das „Vertretungsproblem“ geht nicht einseitig zu Lasten
einer bestimmten Klasse ( auch andere Klassen erhalten ein
Betreuungsangebot (vgl. i) ).
4.5 Organisationsarbeit
Konferenzen / Dienstbesprechungen
Die Organisationsarbeit des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache vollzieht
sich in den Gesamtkonferenzen (des Förderzentrums mit den drei Bereichen
„Lernen“, „Geistige Entwicklung“ und „Sprache“), Zeugniskonferenzen, den Bereichs, Klassen- , Jahrgangs- , Fach- und anderen Teilkonferenzen sowie
Dienstbesprechungen.
Die
Termine
für
die
o.g.
Gesamtkonferenzen,
Dienstbesprechungen und anderen Konferenzen hängen zu Beginn des jeweiligen
Schul(halb)jahres aus.
14
____ ____
__
IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________
___________
Die Gesamtkonferenzen finden 4 mal pro Schuljahr in der Pausenhalle der
Elisabethschule statt und bilden organisatorisch u.a. ein wesentliches Bindeglied
zwischen den Kollegien der o.g. drei Förderscherpunkte der Elisabethschule.
Ein weiteres Forum der genannten Bereiche bilden die etwa 4 mal im Schulhalbjahr
stattfindenden Gesamt-Dienstbesprechungen in der Elisabethschule.
Neben den bisher angesprochenen Gesamt-Dienstbesprechungen findet die
Erörterung und Umsetzung der schulspezifischen Belange der SR-Klassen
vierzehntägig in der kleinen Dienstbesprechung jeweils montags zu Beginn der 6.
Stunde im Lehrerzimmer statt.
Die Zeugniskonferenzen der SR-Klassen 1 bis 4 tagen zweimal jährlich nahe der
jeweiligen Zeugnisausgabe, zumeist im Januar und im Juli, für das anstehende
Halbjahres- oder Jahreszeugnis.
.
Teamarbeit / Arbeitsgruppen
Da jedes (Lehrer-)Kollegium ein Team bildet, ist Teamarbeit tägliche Praxis. Darüber
hinaus findet Teamarbeit aber auch zwischen den o.g. Schwerpunkten / Bereichen
sowie in Kleingruppen innerhalb der SR-Klassen statt.
Schwerpunktübergreifende Teamarbeit beabsichtigt die Verbindung von Fächern
oder Inhalten der jeweiligen Schwerpunkte/Bereiche, die im üblichen
Unterrichtsverlauf nichts oder nur wenig miteinander zu tun haben, welche jedoch als
Projekt (oder einer anderen Unterrichtsform) die Teamarbeit erfordern.
Innerhalb des Kollegiums der SR-Klassen ist Teamarbeit erforderlich, wo z.B. die
Planung und Durchführung des Unterrichts von Parallelklassen zwischen den
beteiligten Lehrern eine Feinabstimmung der Lernschritte verlangt.
Arbeitsgruppen werden hingegen gebildet, wenn eine spezielle Situation oder
Forderung es verlangt. Dies kann die Planung von gemeinsamen Klassenfahrten
oder jene eines Schulfestes betreffen, oder – wie im vorliegenden Fall – die
Erstellung eines Schulkonzepts.
4.6 Fortbildung
Im Folgenden wird das „Fortbildungskonzept“ dargestellt, das für die gesamte
Elisabethschule (Förderzentrum mit den Schwerpunkten Lernen, Geistige
Entwicklung und Sprache) Gültigkeit besitzt.
1. Grundsatz zur Fortbildung
Die Teilnahme von Kolleginnen und Kollegen an Fortbildungsveranstaltungen ist
unerlässlich, um den sich wandelnden Ansprüchen gerecht zu werden. Wünschenswert
ist eine regelmäßige Teilnahme aller Kolleginnen und Kollegen an entsprechenden
Fortbildungsmaßnahmen. Die Schulleitung wird entsprechende Anträge unterstützen und
im Rahmen der Möglichkeiten befürworten.
2. Angebote
Die
Fortbildungsangebote
werden
nach
Eingang
dem
Kollegium
auf
Dienstbesprechungen und der Infowand bekannt gegeben. Über aktuelle Angebote
werden die Fachbereichsleiter durch die Schulleitung hingewiesen.
3. Teilnahme
Interessierte Kolleginnen und Kollegen beantragen bei der Schulleitung die Teilnahme an
der Fortbildung. Die Schulleitung überprüft die Relevanz des Angebotes und spricht die
15
____ ____
__
IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________
___________
Dienstbefreiung
nach
den
z.
Zeit
geltenden
Bestimmungen
der
Sonderurlaubsverordnung aus. Der Teilnehmer berichtet nach Rückkehr in seiner
Bereichs-DB über den Inhalt der Fortbildung.
4. Fortbildungsetat
Der bestehende Fortbildungsetat kann sowohl für eine gemeinsame Fortbildung (Schilf)
genutzt werden, als auch für Einzelmaßnahmen der Bereiche in Anspruch genommen
werden. Nach Beratungen in den Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen wird
abschließend in der GK über die Mittelvergabe entschieden.
4.7 Öffentlichkeitsarbeit
Die Elisabethschule Vechta leistet regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel,
- die Schule in der allgemeinen Öffentlichkeit im Landkreis bekannt zu machen,
- der Elternschaft, den zukünftigen Eltern und der interessierten
Fachöffentlichkeit die Arbeitsschwerpunkte und aktuellen Ereignisse der
Elisabethschule darzustellen,
- allgemeine Fragen zu den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und
Geistige Entwicklung zu behandeln.
Ständige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind
- der Schulflyer, der bei allen Gelegenheiten an Interessierte ausgegeben wird,
- für jeden Förderschwerpunkt jeweils ein Faltblatt, in dem die Bereiche
differenziert dargestellt werden,
- die Homepage der Elisabethschule Vechta, die über alle Belange der Schule
ausführlich informiert,
- ein Fest zu einem bestimmten Anlass,
- eine Informationsveranstaltung pro Jahr zur Vorstellung der Schule für Eltern
und Erzieher (siehe Punkt 6.2).
Außergewöhnliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Informationsveranstaltungen auf Abruf für Mitarbeiter anderer Institutionen,
- Presseartikel über alle dafür geeigneten Ereignisse der Elisabethschule
Vechta,
- Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen, die Eltern und Schüler der
Elisabethschule betreffen.
16
____ ____
V
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
Pädagogische Schwerpunkte
5.1 Sprachliche Förderung und Unterricht
Die Förderbedürfnisse der Schüler machen eine spezifische Gestaltung der
Erziehungs-, Unterrichts- und Förderangebote in den SR-Klassen notwendig. Es
müssen besonders kommunikationsfördernde Situationen geschaffen werden, in
denen die sprachlichen Handlungsfähigkeiten kontinuierlich erweitert werden unter
Berücksichtigung der jeweils individuell ( u.a. durch sprachliche Beeinträchtigungen )
ausgeprägten Handlungskompetenzen der Schüler. Dabei knüpft die Förderung
daran an, wie die Schüler Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auf allen Ebenen
der Sprachgestaltung in Laut und Schrift einschließlich der Fähigkeit, über die
Sprache zu reflektieren, erwerben.
5.1.1 Aufgaben und Ziele
Zur Erläuterung der Aufgaben und Ziele der sonderpädagogischen Förderung im
Bereich Sprache macht der Grundsatzerlass „Sonderpädagogische Förderung“ vom
1. Februar 2005 eindeutige Vorgaben:
„Insbesondere umfasst die sonderpädagogische Förderung die Aufgaben
- einer Entstehung oder Verfestigung von Beeinträchtigungen im sprachlichen
Handeln entgegenzuwirken und damit Auswirkungen auf die personale und
soziale Entwicklung zu verhindern,
- die jeweilige sprachliche Beeinträchtigung und deren Auswirkungen in ihren
Ausprägungen und ihrer Regelhaftigkeit, in ihrem Bedingungsgefüge und ihrer
Entwicklungsdynamik zu erkennen,
- die Bedeutung einer sprachlichen Beeinträchtigung für das individuelle
Erleben und schulische Lernen der Schülerinnen und Schüler, für ihre
personale und soziale Entwicklung und insbesondere für ihre sprachlichkommunikativen Möglichkeiten zu erschließen und individuelle pädagogische
Fördernotwendigkeiten in Erziehung und Unterricht zu begründen,
- Wege einer entsprechenden Förderung aufzuzeigen und mit den Schülerinnen
und Schülern zu verwirklichen,
- Beeinträchtigungen sprachlichen Handelns nach Möglichkeit aufzuheben, um
eine bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung oder
Wiedereingliederung und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen,
- Auswirkungen auf den schriftsprachlichen Bereich zu vermeiden helfen.
Sonderpädagogische Förderung hat zum einen die Aufgabe, der Entstehung und
Verfestigung sprachlicher Beeinträchtigungen in Laut und Schrift vorzubeugen
und frühzeitig Aufwirkungen auf andere Entwicklungs- und Lernbereiche zu
verhindern. Zum anderen erschließt sie mit den Schülerinnen und Schülern
Wege, ihre sprachlichen und nicht sprachlichen Handlungsmöglichkeiten zu
erkennen, zu erweitern und auszugestalten sowie Sprache, Sprechen und Schrift
als Mittel und Gegenstände sprachlichen Handelns zu nutzen.
Sonderpädagogische Förderung verhilft auch dazu, trotz einer sprachlichen
Beeinträchtigung zu eigenständigem Handeln in kommunikativen Bezügen zu
finden, sowie Begrenzungen sprachlichen Handelns zu überwinden, zu mindern
oder anzuerkennen.“
17
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
Durch eine adäquate Förderung in den SR-Klassen sollen Schüler die fachlichen,
methodischen und sozialen Kompetenzen erwerben, die ihnen die Teilnahme am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. Somit ist das
Hauptziel der sonderpädagogischen Förderung klar umrissen: Unterstützung bei der
Verwirklichung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen
Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung.
5.1.2 Sonderpädagogische Grundsätze
Die Unterrichtsinhalte in den SR-Klassen sind vorgegeben durch die Kerncurricula
der Grundschule ( siehe Punkt 3.1). Alle Inhalte sind somit vergleichbar. Eine
Differenzierung erfolgt lediglich in der Ausweitung der zu vermittelnden Lerninhalte.
Es bestehen ausgearbeitete Minimalkataloge bzw. Stoffverteilungspläne, die das
Wesentliche der einzelnen Lehrgänge enthalten. Somit wird einerseits die
Vergleichbarkeit garantiert, andererseits wird durch quantitative Reduzierungen ein
angemessener Zeitrahmen für eine „sprachliche Förderung“ gewährleistet. Die
Minimalkataloge basieren auf den Beschlüssen der einzelnen Fachkonferenzen und
berücksichtigen dabei folgende sonderpädagogische Grundsätze:
-
-
-
-
-
Lebensunmittelbarkeit: Bezüge zur Lebenssituation der Schüler ergeben sich
zum Teil aus dem Schulalltag, andere müssen außerhalb der Schule
aufgesucht werden (siehe Punkt 5.4 ) oder in die Schule hereingeholt werden.
Ganzheitlichkeit: Basierend auf der Grundlage von Lebenssituationen bietet
ein ganzheitlicher Unterricht den Schülern Gelegenheit, im größeren Rahmen
von Erlebnis- und Handlungseinheiten zu lernen. Gegenstände und
Sachverhalte werden in ihren realen Zusammenhängen erfahren
(projektorientierter Unterricht).
Weiterhin wird im Unterricht die Förderung
verschiedener Wahrnehmungsbereiche ( auditive, visuelle, taktile,
kinästhetische und olfaktorische Wahrnehmung ) angestrebt.
Selbsttätigkeit: Der Unterricht soll Gelegenheit bieten, durch selbsttätiges
Handeln Erfahrungen zu sammeln und durch Verinnerlichung der Handlung
Vorstellungen und Denken weiterzuentwickeln.
Individualisierung: Die Unterschiede der individuellen Lernfähigkeiten der
Schüler einer Klasse erfordern individuell angemessene und differenzierte
Lernangebote:
1. äußere Differenzierung ( Trennung in unterschiedliche, räumlich
getrennte Leistungsgruppen )
2. innere Differenzierung ( differenzierte Arbeitsanforderungen an
unterschiedliche Leistungsgruppen innerhalb des Klassenverbandes )
3. Wahldifferenzierung ( unterschiedliche Lernangebote freier Wahl )
4. Differenzierung bezüglich des Materials, der Medien, der Betreuung,
der Unterrichtsinhalte, der Lehrerhilfen, der Arbeitsformen, der
zeitlichen Vorgaben, der Stofffülle.
Soziales Lernen: Die Interaktion und kommunikativen Beziehungen im
Rahmen von Unterricht und Schulleben sollen es dem einzelnen Schüler
ermöglichen, seine Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu
sammeln, ein Selbstwertgefühl aufzubauen und Identität zu gewinnen. Dieses
beinhaltet die Bereitschaft zur Förderung der Kooperations- und
Interaktionsfähigkeit und die Anbahnung gegenseitiger Akzeptanz ( z.B. in der
Partner- bzw. Gruppenarbeit ). Auch das Lernen von Regeln ( Klasse /
Gespräch ) müssen Berücksichtigung finden.
18
____ ____
-
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
Übung: Angebahnte Fähigkeiten sollen durch wiederholte und variationsreiche
Übungen gefestigt werden und sie für neue Situationen verfügbar machen.
5.1.3 Sprachtherapeutische Aspekte bei der Unterrichtsgestaltung
Die jeweils besonderen Entwicklungsbedingungen der Schüler in den SR-Klassen
erfordern eine angemessene Auswahl von didaktisch-methodischen Maßnahmen.
In
Kleingruppen
erhalten
die
Kinder
die
Möglichkeit,
ihre
Sprachhandlungskompetenzen durch differenzierte und spezifische Maßnahmen zu
erweitern. Hier werden sprachliche Strukturen angebahnt bzw. systematisch
erweitert und aufgebaut.
Darüber hinaus findet die „wesentliche sprachliche Förderung“ im Unterricht selbst
statt. Im so genannten therapieimmanenten Unterricht bilden Sprachförderung und
Unterricht eine didaktische Einheit, in der notwendige sprachfördernde Maßnahmen
mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden. Der Unterricht in den SR-Klassen
zeichnet sich unabhängig von den Fächern dadurch aus, dass der
Unterrichtsgegenstand auf immanente sprachliche Anforderungen und sprachliche
Fördermöglichkeiten hin ausgerichtet wird.
Unterrichtsplanung:
Ausgangspunkt ist die Analyse der sprachlichen Entwicklungsstände der Schüler
(siehe Punkt 6.4). Im Wesentlichen sind vier Bereiche zu beachten und bei der
Unterrichtsplanung zu berücksichtigen.
-
-
-
-
Phonetisch-phonologische Ebene: Welcher Lautbestand
ist vorhanden, welche Laute müssen zur Übung
angeboten
werden,
in
welchen
Wörtern
der
Unterrichtsinhaltes
kommen
sie
vor?
Welche
phonologischen Prozesse werden realisiert?
Grammatische
Ebene:
Welche
Strukturen
sind
vorhanden? Welche syntaktischen Strukturen werden
sicher verstanden? Welche können gebildet werden? In
welchen Bereichen der Morphologie kann angesetzt
werden? Welche Entwicklungsstufe ist erreicht?
Semantisch-lexikalische Ebene: Welche zentralen Wörter
tragen den Unterricht? Kennen die Schüler diese Wörter?
Bietet
der
Unterricht
Gelegenheit
zur
Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung?
Kommunikativ-pragmatische Ebene: Welche sprachlichen
Handlungsstrategien müssen die Schüler erwerben, um
Kommunikation zu gewährleisten?
Rahmenbedingungen:
Der Grundsatzerlass „Sonderpädagogische Förderung“ vom 1. Februar 2005 nennt
folgende Rahmenbedingungen für einen therapieimmanenten Unterricht:
„Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den sprachlichen Fähigkeiten und
Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler und den immanenten sprachlichen
19
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
Anforderungen der Unterrichtsgegenstände ist Voraussetzung dafür, dass die
Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Lernsituationen und Lerninhalte
sprachlich bewältigen. Darüber hinaus muss der Unterricht einen hohen
Aufforderungscharakter für die Schülerinnen und Schüler haben, sprachhandelnd
tätig zu werden. Verstehen und Sprachgebrauch werden durch das Bedürfnis
nach Entdeckung, Eigentätigkeit und Sinnfindung angestoßen und bestimmt.
Die aus der Sache begründeten Anlässe und Notwendigkeiten zur
Versprachlichung, zur spontanen Mitteilung von Entdecktem, zur gegenseitigen
Abstimmung und Zusammenarbeit können für Schülerinnen und Schüler eine
Herausforderung darstellen, Sprache handlungsbegleitend und zugleich
handlungsleitend zu verwenden. Der Unterricht soll dazu ermutigen, Sprache
unter fachlicher Begleitung nach Inhalt und Form eigentätig zu gebrauchen und zu
verinnerlichen.
Die dabei erworbenen sprachlichen Kompetenzen und LernHandlungsstrategien
müssen
in
neuen
Sachzusammenhängen
Lernsituationen erprobt, variiert, gesichert und erweitert werden.
und
und
In Schule und Unterricht sind für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf im
Schwerpunkt Sprache Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine erfolgreiche
Kommunikation für alle Beteiligten ermöglichen und sprachliches Lernen
begünstigen. Ein sprachliches Vorbild, ein kindgemäßes sprachliches Umfeld, die
Gestaltung einer anregenden kommunikativen Atmosphäre, sprachliche und nicht
sprachliche Impulse zur Sprachanregung, das gegenseitige Zuhören und
Verstehen und die inhaltliche Absicherung des Unterrichtsgegenstandes stellen
dabei förderliche Bedingungen dar. Es sind Sprechanlässe zu schaffen und zu
gestalten, z.B. durch Beobachtungshinweise, Anregungen zu Vermutungen,
Angebote von Aufgaben und Problemstellungen, die unter Einsatz sprachlicher
Mittel sowie Partnerarbeit, Unterrichtsgespräche, Erzählen, Berichten und
Rollenspiele gelöst werden können.
Das handlungsbegleitende Sprechen, Chorsprechen und Chorsingen und
insbesondere die Sensibilisierung für Sprachformen helfen, sprachliche Strukturen
zu verdeutlichen und sprachliches Lernen zu unterstützen. Die Zeitanteile, in
denen die Schülerinnen und Schüler sprachlich tätig sind, müssen stetig
zunehmen. Im pädagogischen Dialog stehen hierbei das vertrauensvolle
Miteinandersprechen und das aktive Mitgestalten im Vordergrund.“
Lehrersprache:
Der Lehrersprache kommt in den SR-Klassen eine besondere Bedeutung zu, da sie
als Modell und Vorbild dient. Durch Blickkontakt, aktives Zuhören und weichen
Stimmeinsatz entsteht eine angemessene Atmosphäre des Annehmens und der
Wertschätzung. In einer gehobenen Umgangssprache ist der Lehrer sprachliches
Vorbild. Der Lehrer verwendet eine Sprache, die in der Länge der Sätze, dem
verwendeten Wortschatz und dem Sprechfluss dem Sprachstand der Schüler
angepasst ist. Durch prosodische Veränderungen wird die Aufmerksamkeit der
Schüler auf spezifische Merkmale des Sprachmaterials gelenkt. Dabei wird die
Wahrnehmung kritischer Merkmale durch bewusstes Verlangsamen, akzentuiertes
Betonen, fraktioniertes Sprechen und leicht übertriebene Sprechmelodie erleichtert.
Durch handlungsbegleitendes Sprechen des Lehrers gewinnen die Schüler
zusätzliche Informationen, die das Verstehen wesentlich unterstützen.
20
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
Sprachtherapeutische Interventionstechniken:
Bestimmte Techniken der sprachlichen Intervention zur Steuerung und Korrektur
durch den Lehrer geben den Schülern im therapieimmanenten Unterricht die
Möglichkeit, ihre Sprachkompetenzen in der aktuellen Sprechsituation zu erweitern
(vgl. Motsch, Kontextoptimierung, 2004, S. 67 ff).
a) produktionsorientierte Methoden: Sprachliche Zielstrukturen ( nicht nur SatzMuster ) werden kommunikativ sinnvoll, kontrastiv, prägnant und hochfrequent
evoziert (Pattern).
b) Reflexionsorientierte Methoden: Hier wird Sprache zum Gegenstand der
Betrachtung und Reflexion gemacht. Durch visuelle, auditiv-rhythmische oder
gestische Strukturierungshilfen, Schrift und Gespräche wird versucht, bei den
Schülern ein erhöhtes Sprachbewusstsein zu erreichen (metalinguistisches
Verfahren).
c) Rezeptionsorientierte Methoden: Der Lehrer vermittelt durch Stimulierungsund Modellierungstechniken sprachliche Zielstrukturen, so dass die
Zielstruktur transparent, kontrastiv und hochfrequent erlebt wird.
c1) Stimulieren:
-
-
Self-Talking / linguistisches Markieren: Verbalisieren von
Situationsmerkmalen und Ereignissen, auf die die Schüler
gerade achten.
Parallel-Talking: Sprachliche Umsetzung kindlicher
Vorhaben, ihrer Gefühle und Bedürfnisse.
Frage-Strategien: Frageformen, die offen sind und
längere Sprachäußerungen des Kindes zulassen oder
bereits Hilfestellungen für die Antwort enthalten („Forced
Alternative Questions“, „Occasional Questions“, „WFragen“).
c2) Modellieren:
-
-
-
Expansionen
(
syntaktische
Ergänzungen
):
Vervollständigen einer kindlichen Äußerung in Richtung
einer vermuteten Zieläußerung.
Extensionen ( semantische Ergänzungen): An die
kindliche Äußerung anknüpfende Weiterführungen, die
neue semantische Elemente beinhalten.
Umformungen: Wiedergabe von Äußerungen in
veränderter grammatischer Form.
Verbale Reflexion: Wiedergabe der kindlichen Äußerung
mit positivem korrektivem Feedback.
Die hier genannten Techniken werden nicht sukzessiv im therapieimmanenten
Unterricht zum Einsatz gebracht. Vielmehr bemüht sich der Lehrer um einen
kurzrhythmischen Modalitätenwechsel (Wechsel der rezeptiven, reflexiven und
produktiven Modalität), d.h. um einen Wechsel weniger sprachbewusster und stark
sprachbewusster Lern- und Arbeitsformen. Im Unterricht entsteht so ein Wechsel
zwischen Verstehen und Produzieren, Erarbeiten und Anwenden / Erproben,
Fokussieren und Einbetten, Üben und Spielen, Sprechen und Reflektieren.
21
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
5.1.4 Merkmale des sprachtherapeutischen Unterrichts
Die Schüler, die in den SR-Klassen aufgenommen werden, haben einen
sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache. Daneben weisen die Kinder
häufig auch Defizite in weiteren Entwicklungsbereichen auf. Insbesondere sind
Probleme im auditiven sowie visuellen Wahrnehmungsbereich zu nennen. Somit liegt
ein Schwerpunkt der Förderung hier in der Vermittlung der Grundlagen für den
Schriftspracherwerb. Neben Übungen zur visuellen Diskriminierung finden
vornehmlich auditiv-sprachliche Übungen Berücksichtigung:
a) phonologische Bewusstheit i.w.S.: Reime, Wortlängenbestimmung,
Silbenanalyse
b) phonologische Bewusstheit i.e.S.: lautliche Differenzierung, Lokalisation
(Anlaut-, Inlaut-, Auslautbestimmung), Analyse von Silben, Synthese von
Lauten.
Die Erarbeitung der Buchstaben basiert auf einem handlungsorientierten,
multisensoriell
angelegten
Stationsverfahren.
Unterstützt
wird
die
Buchstabenaneignung durch den Einsatz von Handzeichen als Artikulations- und
Strukturierungshilfen. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit der
Schriftsprache erfahren die Schüler meist eine positive Rückwirkung auf die
Entwicklung ihrer Lautsprache. Die Schriftsprache hat nämlich im Gegensatz zum
flüchtigen Schalleindruck der Lautsprache den Vorteil, dass sie bleibend ist.
Weiterhin steht eine gezielte Förderung der Graphomotorik im Vordergrund. Die
eingeführten Buchstaben werden zunächst in Druckschrift (Gemischtantiqua)
geschrieben. Somit verläuft der Lese- und Schreiblehrgang parallel, so dass sich die
Lese- und Schreibenlernprozesse gegenseitig unterstützen. Im weiteren Verlauf des
Schreiblehrgangs wird die Schulausgangsschrift als gebundene Handschrift
erarbeitet. Zur Förderung der Rechtschreibung wird u.a. eine Lernwörter-Kartei
eingesetzt. Dabei werden orthographische Besonderheiten der Wörter markiert.
Ab Klasse S3 findet in der Regel keine Sprachtherapie in Kleingruppen sondern
ausschließlich der sprachtherapeutisch erweiterte Deutschunterricht (vgl. Punkt
5.1.3) statt.
Die Förderung der individuellen Schreibkompetenz steht in der gesamten Schulzeit
im Blickpunkt. Die Arbeit an Textproduktionen ist jedoch ein Schwerpunkt vor allem
in Klasse S3 und S4. Dabei werden verschiedene Textgattungen berücksichtigt.
Die Inhalte des Kompetenzbereiches „Lesen“ verändern sich im Laufe der Zeit in den
SR-Klassen insofern, als dass die Texte an Umfang und Schwierigkeitsgrad
zunehmen. Im Regelfall wird ab Klasse S2 mindestens ein Mal pro Schuljahr eine
Ganzschrift von den Schülern gelesen und gemeinsam erarbeitet. Ab Klasse S3
steht eine Klassenbücherei zur Verfügung. Dabei können die Bücher von den
Schülern ausgeliehen werden. In der Regel werden die gelesenen Stücke in der
Schule wie auch zu Hause gelesen und danach den Mitschülern präsentiert.
Im Mathematikunterricht spielt Sprache eine wesentliche Rolle bei der
Verinnerlichung von Operationen und Begriffen. Weiterhin werden mathematische
Begriffe im Sinne einer Fachsprache erarbeitet. Da bei sprachgestörten Kindern
häufig das Sprachverständnis und / oder der aktive Wortschatz (Abruf der Lexeme)
eingeschränkt sind, reicht eine mündliche Erarbeitung mathematischer Operationen
und Begriffe nicht aus. Daher erfolgt eine Erarbeitung jeweils auf allen
22
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
Darstellungsebenen (enaktiv, ikonisch, symbolisch) und an verschiedenen Modellen.
Neben der im o.g. Sinne „handelnden“ Erarbeitung der Aufgaben sind weitere
Aspekte zu berücksichtigen: schrittweise Einführung der Mengen, Zahlen und
Rechenverfahren; differenzierte Arbeit an den Wortbedeutungen (z.B. Relationen:
vor, hinter, neben, größer als, kleiner als gleich, Vorgänger, Nachfolger); besondere
Erarbeitung von Sachaufgaben und Sicherung des Sprachverständnisses durch
angemessene Auswahl der Fachbegriffe.
Im Sachunterricht benötigen sprachgestörte Kinder besondere Hilfestellungen, um
ihre Lebenswirklichkeit zu erschließen und auch sprachlich dauerhaft und bewusst zu
erfassen. Dabei spielt eine differenzierte Auswahl und Aufbereitung der Lerninhalte
eine wesentliche Rolle. Hier bestehen u.a. folgende Möglichkeiten: Sprache wird
handlungsbegleitend und handlungsleitend verwendet; vielfältige Sprechanlässe
ergeben sich bei der Begegnung mit Sachthemen (z.B.: äußern von Fragen und
Vermutungen, formulieren von Antworten); der Wortschatz wird erweitert (z.B.:
Fachbegriffe); die Satzbildung wird geübt (z.B.: Vorgänge beschreiben, Rollenspiel).
5.2 Leistungsbewertung / Zeugnisse
Ziel unserer Arbeit ist es, alle Schüler an eine angemessene Einschätzung ihrer
Leistungsfähigkeit heranzuführen. Vor allem durch Ermutigung, Unterstützung und
Anerkennung von Leistungen wird versucht, ein positives Lern- und Leistungsklima
und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu erlangen.
Grundlage der Leistungsbewertung sind die Vorgaben des Erlasses „Arbeit in der
Grundschule“.
Einzelheiten über die Leistungsbewertung (wie z.B. die Anzahl und die Bewertung
von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen sowie das
Verhältnis der Leistungen bei der Festlegung der Zeugnisnote) werden in den
jeweiligen Fachkonferenzen festgelegt.
Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der Erziehungsberechtigten sowie
der Schüler über Lernfortschritte, den erreichten Leistungsstand sowie über
Lernstärken und Lernschwierigkeiten. Um auf die besondere Lern- und
Arbeitssituation in den SR-Klassen (siehe Punkt 3.1), unter der diese Lern- und
Leistungsergebnisse erzielt wurden, noch einmal ausdrücklich hinzuweisen, findet
sich auf jedem Zeugnis die Bemerkung “Die Klasse wurde unter besonderen
Förderbedingungen nach den Kerncurricula der Grundschule unterrichtet“.
Die Schüler der SR-Klassen nehmen an den – von der oberen Schulbehörde
geregelten – landesweiten Vergleichsarbeiten für die Grundschulen teil.
23
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
5.3 Schulveranstaltungen / Fahrten
Schulveranstaltungen
Im Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache finden regelmäßig
Schulveranstaltungen statt, wie die alljährliche Einschulungs- und Weihnachtsfeier.
In Kooperation mit der Grundschule vor Ort werden u.a. folgende Veranstaltungen
vorbereitet und durchgeführt: Bundesjugendspiele, Verkehrsprojekttage und
Gottesdienste. Darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen in Zusammenarbeit
mit dem gesamten Förderzentrum durchgeführt: u.a. Brennballturniere,
Jubiläumsveranstaltungen und Projekte beispielsweise zum Thema „Zirkus“ oder
„Advent“.
Ein wichtiges Ziel dabei ist es, das Miteinander zu fördern, Schulleben gemeinsam
zu gestalten und verantwortlich damit umzugehen.
Fahrten
Neben den alljährlichen Tagesfahrten nehmen die Schüler in der Regel mindestens
einmal im Laufe der Schulzeit am Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache an
einer dreitägigen Schulfahrt teil. Dabei stehen neben den sozialen Lernzielen
(Förderung und Entwicklung der Klassengemeinschaft im Hinblick auf
Kommunikation, Einhaltung von Regeln, gegenseitige Rücksichtnahme usw.) auch
die Erfahrungswerte der außerschulischen Lernorte im Vordergrund, denn diese sind
der Schülerschaft aufgrund ihrer häuslichen Situation häufig verwehrt. Die
gemeinsame Planung sowie die Vor- und Nachbereitung fördert zudem ein hohes
Maß an Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Liegen Schwierigkeiten seitens der Eltern vor, die anfallenden Kosten zu
übernehmen, besteht die Möglichkeit, den Förderverein um entsprechende
finanzielle Unterstützung zu bitten.
5.4 Außerschulische Lernorte
Die Einbindung außerschulischer Lernorte sind grundlegende Bestandteile eines
zeitgemäßen Unterrichts. Die direkte Begegnung mit Phänomenen, Sachverhalten
und Personen stellt ein wesentliches didaktisches Prinzip dar und fördert die
emotionale Einbindung der Schüler in den Unterricht. Lernorte sind u.a. das
Zeughaus Museum in Vechta, der Besuch einer Bäckerei, der Feuerwehr oder der
Polizei sowie das Goldenstedter Moor.
24
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
5.5 Hausaufgaben
Im Folgenden wird das „Hausaufgabenkonzept“ dargestellt, das für die gesamte
Elisabethschule (Förderzentrum mit den Schwerpunkten Lernen, Geistige
Entwicklung und Sprache) Gültigkeit besitzt.
Konzept: Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler.
Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die
Hausaufgabenstellung insbesondere auf



die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse,
Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und – abschnitte oder
die
Förderung
der
selbstständigen
Auseinandersetzung
mit
Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen
ausgerichtet sein.
1. Rechtliche Grundlage
Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen vom 16.12.2004 (SVBl.2/ 2005 S. 76)
2. Umfang der Hausaufgaben
 Die Hausaufgaben werden individuell erteilt.
 Bei der Stellung von Hausaufgaben sind Alter und Belastbarkeit der Schülerinnen
und Schüler zu berücksichtigen.
 Für den Primarbereich ist eine Dauer von 30 bis 45 Minuten vorzusehen.
 Für den Sekundarbereich I ein Umfang von 1 bis 2 Stunden.
 Hausaufgaben werden am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zum
jeweils nächsten Schultag aufgegeben.
 Für die Schülerinnen und Schüler im Ganztagsunterricht werden keine bzw.
freiwillig zu erstellende Hausaufgaben aufgegeben.
3. Dokumentation der Hausaufgaben
 Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Hausaufgabenheft o.ä. zu führen, damit
sie sich an das Aufschreiben und die Verbindlichkeit der Hausaufgaben
gewöhnen.
 Es kann ein tägliches bzw. wöchentliches Abzeichnen der Hausaufgaben mit den
Erziehungsberechtigten vereinbart werden.
 Die Hausaufgaben werden nach Möglichkeit an die Tafel geschrieben.
4. Konsequenzen des Nichtanfertigens von Hausaufgaben
Nach § 34 NSschG erstellt die Klassenkonferenz einen Maßnahmenkatalog. Dieser
Katalog wird mit den Erziehungsberechtigten auf der Klassenelternversammlung
besprochen.
Möglicher Maßnahmenkatalog:
 Fehlverhalten öffentlich machen,
25
____ ____
_
V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_
_________________
 Besondere schulische Arbeitsstunde,
 Elterninformation durch Klassenlehrer oder Fachlehrer
 Elterninformation durch Schulleitung mit Hinweis auf Mitwirkungspflicht der Eltern.
26
____ ____
VI
_
VI BERATUNG / DIAGNOSTIK
__________________
Beratung / Diagnostik
6.1 Allgemeines
Der Besuch einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache stellt für Kinder mit
massiven Sprachstörungen eine Chance für einen erfolgreichen Schulstart dar, mit dem
Ziel, später in die Grundschule wechseln zu können.
Der Grundsatzerlass
Sonderpädagogische Förderung vom 1.2.2005, Schwerpunkt Sprache 7.4 besagt:
„Sonderpädagogische Förderung im Bereich der Sprache soll das Recht der Kinder und
Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische
Bildung und Erziehung verwirklichen helfen. Kinder und Jugendliche sollen über einen
dialoggerichteten Gebrauch Sprache aufbauen und gestalten, diese in
Bewährungssituationen anwenden, sich als kommunikationsfähig erleben und lernen, mit
sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen umzugehen. Sie sollen eine
Handlungskompetenz aufbauen und eine selbstbestimmte Verständigungsfähigkeit
erwerben.“
6.2 Beratung
In Absprache mit den zuständigen Sprachheilkindergärten findet einmal jährlich ein
Informationsabend für Erzieher, Logopäden und Eltern statt. Hier wird über die
Rahmenbedingungen und Arbeitsweise in den SR-Klassen berichtet. Gleichzeitig
werden die Aufnahmebedingungen und das Verfahren zur Feststellung
sonderpädagogischen Förderbedarfs erläutert. Für viele Eltern stellt dieses Angebot eine
Hilfe dar, zu entscheiden, ob sie für ihr Kind einen Antrag auf Feststellung
sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache stellen.
Darüber hinaus hat die Schule einen Flyer zum Förderbereich Sprache für Schulen und
Kindergärten entwickelt, der von Lehrern und Erziehern als Informationsquelle genutzt
werden kann. Außerdem besteht für die Eltern das Angebot, sich direkt in den SRKlassen nach vorheriger Anmeldung bei den dort tätigen Lehrkräften zu informieren.
6.3 Mobiler Dienst
Grundschulen, die im Bereich des Einzugsgebiets der Elisabethschule liegen, haben
die Möglichkeit, bereits eingeschulte Kinder mit leichteren sprachlichen
Auffälligkeiten daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie eine sprachliche Förderung im
Sinne des Sprachsonderunterrichts nach §13 oder eine ambulante Sprachtherapie
benötigen. In der Regel erfolgt diese Meldung Anfang Dezember. Förderschullehrer
mit dem Schwerpunkt Sprache überprüfen diese Kinder dann in einem ScreeningVerfahren daraufhin, ob eine therapiebedürftige Sprachauffälligkeit vorliegt. Vor
dieser Überprüfung wurde die Grundschule gebeten, mit den Eltern Kontakt
aufzunehmen und ihr Einverständnis für eine solche Überprüfung einzuholen.
Sollte das Screening-Verfahren eine therapiebedürftige Sprachauffälligkeit
ergeben und die Unterrichtsversorgung der SR-Klassen ausreichend sein, besteht
die Möglichkeit des Sprachsonderunterrichts nach § 13.
Hier erfolgt die
Sprachtherapie in der Regel parallel zum Unterricht in der Grundschule durch eine
27
____ ____
_
VI BERATUNG / DIAGNOSTIK
__________________
Förderschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Sprache. Dabei sollen einmal wöchentlich
je Unterrichtsstunde maximal 2 Schüler betreut werden. Wenn in den SR-Klassen
der Unterrichtsversorgung keine Stunden zur Verfügung stehen, wird den Eltern eine
ambulante Sprachtherapie empfohlen.
Im oben genannten Rahmen können leichtere Sprachstörungen wie z. B. isolierte
Lautfehlbildungen oder ein leichter Dysgrammatismus therapiert werden. Bei
massiveren Sprachstörungen wird der Grundschule empfohlen, einen Antrag auf
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs zu stellen.
6.4 Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
6.4.1 Einschulung
Eltern von sprachauffälligen Kindern haben die Möglichkeit, sowohl an der
zuständigen Grundschule als auch an der Elisabethschule einen Antrag auf
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache zu stellen.
Oftmals haben diese Kinder vorher einen Sprachheilkindergarten, einen
Sonderkindergarten oder eine Integrationsgruppe im Regelkindergarten besucht.
Auch im Rahmen der schulärztlichen Eingangsuntersuchungen werden noch
Lernanfänger mit Sprachstörungen auffällig. Die sonderpädagogische Überprüfung
wird in der Regel in den vorschulischen Einrichtungen durchgeführt.
6.4.2 Quereinsteiger
In seltenen Fällen werden bereits eingeschulte Kinder von den Grundschulen zur
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Sprache gemeldet.
Meldetermin hierzu ist der 15. Februar. Mit der Meldung gibt die Grundschule einen
Lernstandsbericht mit einer Darstellung der individuellen Schwierigkeiten des Kindes
ab. Die Überprüfung erfolgt dann in den SR-Klassen.
6.4.3 Überprüfung
Gemäß § 60 des Nds.SchG. in der Fassung vom 27.09.1993, zuletzt geändert durch
Art.4 des Gesetzes vom 05.06.1997, ist das Förderzentrum Elisabethschule zur
Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs verpflichtet.
Dabei liegen folgende Schwerpunkte zugrunde:
- Anamnese und Elterngespräch
- Gespräche mit den Erzieherinnen und Sprachtherapeutinnen
- Feststellung des kognitiven Entwicklungsstandes/Schulreife
- Arbeits- und Sozialverhalten
- Grob- und Feinmotorik
- visuelle Wahrnehmung
- auditive Wahrnehmung
- Sprachentwicklungsstand
Grundlage
der
Überprüfung
sind
formelle
und
informelle
Tests
sowie
28
____ ____
_
VI BERATUNG / DIAGNOSTIK
__________________
Gesprächssituationen. Die Überprüfungsunterlagen können im Abschlussgespräch
von den Eltern eingesehen werden. In diesem Gespräch werden die
Überprüfungsergebnisse
ausführlich
erläutert
und
den
Eltern
ein
Beschulungsvorschlag unterbreitet. Dabei wird auf die Möglichkeit der Einberufung
einer Förderkommission hingewiesen.
6.4.4 Sprachbeeinträchtigungen
Sprachliche Beeinträchtigungen, die zu einer Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt Sprache und zur Aufnahme in die SR-Klassen
führen, können vielfältig sein. Überwiegend handelt es sich jedoch um Störungen der
Sprachentwicklung, die sich auf allen linguistischen Ebenen zeigen können:
-
-
-
phonetisch-phonologische Sprachebene (Dyslalie) : Laute werden ausgelassen,
durch andere ersetzt oder fehlgebildet. Bedeutungsunterscheidende Funktionen
können z.T. nicht angemessen realisiert werden. Eine Ursache hierfür können
Probleme in der auditiven Wahrnehmung oder Verarbeitung von Lauten sein.
Auch Einschränkungen im Bereich der Mundmotorik oder organische
Fehlbildungen können zu Störungen in der Artikulation führen.
morphologisch-syntaktische Sprachebene (Dysgrammatismus): Der Erwerb und
Gebrauch der Grammatik ist gestört. Dabei kann sowohl der Satzbau (Regeln der
Wortfügung und Wortfolge, Satzfügung und Satzfolge) als auch die regelgerechte
Konjugation bzw. Deklination betroffen sein. Häufig haben Kinder mit einem
Dysgrammatismus eine verkürzte Hörmerkspanne, was es ihnen erschwert, aus
gehörter Sprache Regeln abzuleiten.
semantisch-lexikalische Sprachebene: Das Sprachverständnis und/oder die
Bedeutungsentwicklung sind gestört. Da sich die Kinder im Alltag oft an Gestik
und Mimik des Kommunikationspartners orientieren, fällt eine solche Störung
nicht immer auf. Auffälliger ist ein geringer oder nicht ausdifferenzierter
Wortschatz.
Seltener sind Störungen des Redeflusses wie das Stottern und das Poltern. Beim
Stottern werden Silben am Wortanfang wiederholt (klonisches Stottern) oder es wird
vor einem Laut ein Druck aufgebaut, so dass das Wort nicht „herausgebracht“
werden kann (tonisches Stottern). Häufig lassen sich auch Mischformen beobachten.
Gelegentlich treten Mitbewegungen des Körpers auf. Das Stottern ist oft mit einer
Reihe psychischer Faktoren verbunden.
Auch beim Poltern können Silben- oder Wortwiederholungen auftreten. Das Kind
scheint schneller zu sprechen als zu denken. Es „verhaspelt“ sich. Diese Störungen
des Redeflusses kommen in den SR-Klassen nur selten isoliert vor, sondern gehen
oft mit einer Störung der Sprachentwicklung einher.
Eine wichtige organische Ursache für eine Sprachstörung kann eine Rhinophonie
aufgrund einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (vollständig oder teilweise) sein.
Grundsätzlich gilt, dass die sprachliche Beeinträchtigung so lang andauernd und
umfänglich sein muss, dass andere Maßnahmen wie ambulante Sprachtherapie
und/oder integrative Beschulung nicht ausreichen, um ein erfolgreiches Durchlaufen
der Lehrgänge in der Regelschule zu gewährleisten.
29
____ ____
_
VI BERATUNG / DIAGNOSTIK
__________________
6.4.5 Beratungsgutachten
Im Anschluss an die Überprüfung eines Kindes wird von der überprüfenden Lehrkraft
ein Beratungsgutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
erstellt. Genutzte Informationsquellen sind hier neben den selbst beobachteten
Fähigkeiten des Kindes die Gespräche mit Eltern, Erzieherinnen und der
Sprachtherapeutin.
Berichte
des
Sprachheilkindergartens,
des
Sprachheilbeauftragten des Landkreises und die Ergebnisse der schulärztlichen
Untersuchung
werden
ebenfalls
als
Informationsquelle
genutzt.
Im Beratungsgutachten werden Aussagen getroffen über:
- den Vorstellungsgrund und die Vorgeschichte im Sinne einer Kind-Umfeld-Analyse
- die Lernausgangslage mit den Unterpunkten
- kognitive Leistungen
- Motorik
- visuelle und auditive Wahrnehmung
- mathematische Vorkenntnisse
- das Arbeits- und Sozialverhalten und
- die Sprachentwicklung mit den Unterpunkten
- phonetisch-phonologische Sprachebene
- morphologisch-syntaktische Sprachebene
- semantisch-lexikalische Sprachebene
- kommunikative Sprachebene
(ggf. Störungen des Redeflusses)
In einer zusammenfassenden Bewertung werden Aussagen über den individuellen
Förderbedarf gemacht. Die Eltern haben die Möglichkeit innerhalb von 3
Arbeitstagen einen Antrag auf Einrichtung einer Förderkommission zu stellen, die
dann einen Beschulungsvorschlag erarbeitet. Mitglieder der Förderkommission sind
der Schulleiter der zuständigen Grundschule als Vorsitzender, die Eltern des Kindes,
die überprüfende Förderschullehrkraft und die zuständige Grundschullehrkraft. Die
Eltern können außerdem eine Person ihres Vertrauens (z.B. Erzieherin, Therapeutin
o.a.)
hinzuziehen.
Wenn die Eltern keinen Antrag auf die Einrichtung einer Förderkommission gestellt
haben, erfolgt am Schluss des Beratungsgutachtens eine Empfehlung zum
Schulbesuch des Kindes.
6.5 Individueller Förderplan
Im Schuljahr 2005/06 wurde in den SR-Klassen die Erprobung eines
Beobachtungsbogens beschlossen, anhand dessen die individuelle Lernentwicklung
der Schülerinnen und Schüler dokumentiert werden kann. Im Anhang daran findet
sich ein Katalog mit zahlreichen Beobachtungskriterien, der den Kollegen bei der
freien Formulierung des individuellen Förderbedarfs eine Hilfe bietet. Die in der
Klasse unterrichtenden Lehrpersonen einigen sich dabei auf eine begrenzte Zahl von
Förderzielen (2-3), für die mögliche Lernsituationen beschrieben werden. Die im
Rahmen der sonderpädagogischen Förderplanung erfolgte Feststellung des „Ist30
____ ____
_
VI BERATUNG / DIAGNOSTIK
__________________
Zustandes“ dient dabei als eine wichtige Informationsgrundlage für die Planung
zielgerichteter und individueller Fördermaßnahmen. Im weiteren Verlauf der
Schulzeit dienen Beobachtungen und Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen als
Grundlage. Dabei erfolgt eine Fortschreibung des Förderplans dreimal im Schuljahr
(November, März und zum Schuljahresende).
31
____ ____
_
VII RÄUME ____
______________
VII Räume
Die SR-Klassen der Elisabethschule Vechta sind im Altbau der Overbergschule
untergebracht. Die Räumlichkeiten waren ursprünglich für vier Klassen vorgesehen,
sodass genügend Klassen- und Gruppenräume vorhanden waren. Durch die
gestiegenen Schülerzahlen mussten zwangsläufig neue Klassen gebildet und
bestehende Räumlichkeiten umfunktioniert werden. So werden heute drei Klassen in
ehemaligen Gruppenräumen und der damit verbundenen Enge unterrichtet.
Neben den Klassenräumen stehen noch zwei Medienräume und ein kleines
Lehrerzimmer zur Verfügung. Die Sporthalle sowie die Toilettenanlagen im Neubau
der Overbergschule können von den SR-Klassen mitgenutzt werden.
32
Herunterladen