ELISABETHSCHULE Vechta Förderzentrum mit dem Schwerpunkt: Sprache Konzept des Förderschwerpunktes Sprache der Elisabethschule Vechta Elisabethschule Vechta Lattweg 37 49377 Vechta Tel. 04441 9180-0 Fax: 04441 9180-11 [email protected] ______________________ _INHALTSVERZEICHNIS_____ ___________________ Inhaltsverzeichnis I Geschichtlicher Rückblick 3 II Grundsätze 4 III 5 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 Rahmenbedingungen des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache Unterrichtsangebot Die Schülerinnen und Schüler Rückschulung und Seiteneinsteiger Die Eltern Die Lehrkräfte Die Lehramtsanwärter Die Praktikanten Zusammenarbeit mit Institutionen Der Förderverein IV 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Organisationsstruktur Lehrpläne und Stundentafel Aufbau des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache Unterrichtszeiten / Stundenplan Vertretungsregelung Organisationsarbeit Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit 10 10 10 12 13 14 15 16 V 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.2 5.3 5.4 5.5 Pädagogische Schwerpunkte Sprachliche Förderung und Unterricht Aufgaben und Ziele Sonderpädagogische Grundsätze Sprachtherapeutische Aspekte bei der Unterrichtsgestaltung Merkmale des sprachtherapeutischen Unterrichts Leistungsbewertung / Zeugnisse Schulveranstaltungen / Fahrten Außerschulische Lernorte Hausaufgaben 17 17 17 18 19 22 23 24 24 25 VI 6.1 6.2 6.3 6.4 6.4.1 6.4.2 6.4.3 6.4.4 5.4.5 5.5 Beratung / Diagnostik Allgemeines Beratung Mobiler Dienst Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Einschulung Quereinsteiger Überprüfung Sprachbeeinträchtigungen Beratungsgutachten Individueller Förderplan 27 27 27 27 28 28 28 28 29 30 30 VII Räume 32 5 5 6 6 7 8 8 8 9 2 ____ ______ I __ _I_GESCHICHTLICHER RÜCKBLICK ____________________ Geschichtlicher Rückblick Am 1.12.1966 beschloss der Rat der Stadt Vechta, eine Schule für Lernbehinderte zu errichten. Benannt wurde die Schule nach der Heiligen Elisabeth von Thüringen, Patronin der Caritas, Kranken und Notleidenden, die bereits zu Lebzeiten (12071231) für ihre Hilfsbereitschaft gegenüber Armen und Kranken bekannt war. Am 15.08. 1967 wurde der Unterricht mit 20 Schülern einer dritten Klasse aufgenommen. Die Schülerzahl stieg stetig an, sodass in den folgenden Jahren der ursprüngliche Standort von der Sprengepielstraße zum Sonnenkamp und schließlich an den Lattweg verlegt werden musste. Im Frühjahr 1989 entstand der Gedanke, Sprachheilklassen² im Landkreis Vechta anzusiedeln. So beschloss der Schul- und Kulturausschuss des Kreistages zwei neue Schulklassen für sonderschulbedürftig sprachbehinderte Kinder aus dem Kreis Vechta in leer stehenden Räumen der Overbergschule in Vechta einzurichten. Ausschlaggebend für die Anbindung an eine Grundschule waren pädagogische Gründe. Das pädagogische Konzept sah von Anfang an die Klassen als Durchgangsschule an, die das Ziel verfolgte, die Schüler³ möglichst schnell in die Regelgrundschule zu überweisen. Für die Overbergschule hatte unter anderem auch die mögliche Nutzung der Turnhalle gesprochen. Rein organisatorisch wurden die neuen Klassen als „Außenstelle der Elisabethschule Vechta“ eingerichtet, die sich in Trägerschaft des Landkreises befand, während die Overbergschule eine städtische Schule verkörperte. Um die Klassen hatte sich ebenfalls die Stadt Lohne bemüht, die als Standort jedoch die Sonderschule für Lernbehinderte, Marienschule, vorgeschlagen hatte. Mit der Einrichtung der Sprachheilklassen konnten die Fahrwege für die Kinder erheblich verkürzt werden, da sie nicht mehr bis Cloppenburg oder Osnabrück fahren mussten. _____________________________ Die aktuelle Bezeichnung der Schulform lautet „Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen“. Hier wurde die damalige Bezeichnung aufgrund der Beschreibung historischer Begebenheiten gewählt. In Folge wird nur noch die aktuelle Form verwendet. ² Die aktuelle Bezeichnung der ehemaligen „Sonderschulen“ lautet seit 1.8.2005 Förderschule mit dem jeweiligen Schwerpunkt. Aus der Schule für Sprachbehinderte wurde Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache (SR). ³ Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur von Schülern geschrieben. Damit sind jedoch Schüler und Schülerinnen gemeint. 3 ____ ____ II __________ _ II LEITSÄTZE_ _____________________________ Grundsätze 1. Jedes Kind hat das Recht auf eine bestmögliche Beschulung und Förderung. Dabei findet der individuelle Entwicklungsstand Berücksichtigung und die Förderung der Sprache gilt als wesentlicher Schlüssel zum Lernen. 2. Das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache ist ein Ort für umfassende und kontinuierliche Diagnose, Beratung und Therapie bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt Sprache. 3. Neben den kognitiven Lerninhalten ist ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt die Förderung und Stärkung der sozialen Kompetenzen. Im Blickpunkt stehen dabei Toleranz, Selbstvertrauen, kommunikatives Handeln und ein angemessener Umgang mit Materialien. 4. Selbstständigkeit, Kooperation und Selbstverantwortung bilden die Grundlage für unser schulisches Leben und sind gleichzeitig wesentliche Bestandteile des schulischen Lernens. 5. Die Schule wird als Lebensraum gemeinsam gestaltet. Gegenseitige Rücksichtnahme, Absprachen, Respektieren von Regeln und der Wille, Probleme wahrzunehmen und nach Lösungen zu suchen, sind Prozesse, an denen sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte aktiv beteiligen. Dieses verantwortungsvolle Zusammenwirken schafft ein Schulklima, in dem sich alle wohl fühlen können. 6. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ergänzt unsere schulische Arbeit. ____________________________ Das Förderzentrum „Elisabethschule Vechta“ mit dem Schwerpunkt Sprache wird im Folgenden auch als „SR-Klassen“ bezeichnet. 4 ____ ____ __ III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________ III Rahmenbedingungen 3.1 Unterrichtsangebot Die SR-Klassen umfassen die Schuljahrgänge 1 bis 4. Das Unterrichtsangebot entspricht dabei den Kerncurricula der Grundschule, wobei der Stoff des ersten und zweiten Grundschuljahres zeitlich auf drei Jahre ausgedehnt werden kann ( -> Langzeitklassen Punkt 4.3). Darüber hinaus werden sprachtherapeutische Elemente in Form des so genannten „therapieimmanenten Unterrichts“ (siehe Punkt 5.1.3) umgesetzt. Weiterhin besteht ein Sprachförderungsangebot in Kleingruppen (siehe Punkt 4.2). Die Klassenstärke beträgt in der Regel zwischen 8 und 12 Schülern. Der Teilungsfaktor liegt bei 15 Schülern. In den Klassen 1-2 liegt der Schwerpunkt auf dem Lese- und Schreiblehrgang, sowie in der Vermittlung der Grundrechenarten im Fach Mathematik. Der Bereich Deutsch umfasst im Stundenangebot die meisten Unterrichtsstunden. Daneben gibt es die Fächer Religion, Sachunterricht, Sport und Musik. Der gesamte Unterricht wird im 1. und 2. Schuljahr unter dem Begriff „Anfangsunterricht“ (AU) zusammengefasst. In den Klassen 3 und 4 kommen noch Englisch und Schwimmen hinzu. Außerdem werden die angebahnten Fähig- und Fertigkeiten intensiviert, ausgestaltet und weiterentwickelt, so dass der Übergang in die weiterführenden Schulen möglich werden kann. Förderunterricht wird entsprechend der Stundentafel und den Lehrerstunden angeboten. 3.2 Die Schülerinnen und Schüler Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache (siehe „Erlass zur Sonderpädagogischen Förderung“ im SVBl 2/2005, Seite 49 ff.) festgestellt wird, können die SR-Klassen besuchen. Sie werden zum größten Teil bereits in die 1. Klasse eingeschult. Sprachauffälligkeiten können in verschiedenen Bereichen auftreten: Probleme in der Aussprache, Probleme in der Wahrnehmung und Verarbeitung „gehörter Sprache“, Schwierigkeiten in der Entwicklung grammatikalischer Fähigkeiten, geringer Wortschatz und Störungen im Sprachverständnis, Probleme im kommunikativen Sprachgebrauch. Zusätzlich treten häufig Auffälligkeiten im Bereich der visuellen Wahrnehmung, der Motorik und des Arbeits- und Sozialverhaltens auf. Für die Aufnahme gelten im Wesentlichen zwei Bedingungen: Die Sprachauffälligkeiten des Kindes sind so umfangreich, dass es durch andere Maßnahmen (Sprachförderunterricht, ambulante Therapie...) in der Grundschule nicht hinreichend gefördert werden kann. Das Kind sollte dem Stoff der regulären Grundschule ohne größere Probleme folgen können. Dazu werden die Unterrichtsinhalte nach sonderpädagogischen Gesichtspunkten aufbereitet (siehe Punkt 5.1.2, 5.1.3 und 5.1.4). Der Einzugsbereich der SR-Klassen ist neben der Stadt Vechta auch der gesamte Landkreis Vechta. 5 ____ ____ __ III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________ Die Organisation der Schülerbeförderung (Abfahrtszeiten, Abfahrtsorte, Bus- bzw. Taxiunternehmen) obliegt dem Landkreis Vechta als Schulträger des Förderzentrums. Auch die Kostenübernahme wird vom Landkreis Vechta geregelt. 3.3 Rückschulung und Seiteneinsteiger Rückschulung in die Regelschule Das Förderzentrum Elisabethschule mit dem Schwerpunkt Sprache unterrichtet nach den Kerncurricula der Grundschule und versteht sich als „Durchgangsschule“. Den Schülern ist es somit möglich, bei entsprechender Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache, einem angemessenen Lern- und Leistungsverhalten und einer stabilen Persönlichkeitsentwicklung in die zuständige Regelschule zu wechseln. Über einen evtl. Wechsel hat die Klassenkonferenz mit Einverständnis der Eltern zu entscheiden, die zuständige Grundschule wird in Kenntnis gesetzt. Die Praxis hat gezeigt, dass ein Wechsel in die Regelschule frühestens nach Abschluss des Lese-, Schreib- und Rechenlehrgangs, also zum Ende der 2. Klasse sinnvoll ist, er kann jedoch auch später erfolgen. Möglicherweise stellt sich im Verlauf des Schulbesuchs heraus, dass ein Kind den Anforderungen der SR-Klassen nicht gewachsen ist und in einer anderen Förderschulform besser beschult werden kann. In diesem Fall erfolgt nach einer erneuten Feststellung des veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Umschulung in die entsprechende Förderschule. Der Wechsel in den SEK I - Bereich am Ende des vierten Schuljahres erfolgt nach dem gängigen Modus der Grundschule, das heißt, es wird eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) formuliert. Seiteneinsteiger Schülerinnen und Schüler, die in der Regelschule Auffälligkeiten im Bereich der Sprache aufweisen, haben jederzeit die Möglichkeit nach einer Überprüfung durch eine zuständige Förderschullehrkraft und nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache an das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache zu wechseln. Voraussetzung ist, dass sie den Aufnahmekriterien (siehe Punkt 3.2 ) genügen. 3.4 Die Eltern Für die SR-Klassen ist eine enge Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern enorm wichtig und es bestehen für die Eltern vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung, wodurch das therapeutische und erzieherische Handeln optimiert wird. _________________________ Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur von Lehrern geschrieben. Damit sind jedoch Lehrer und Lehrerinnen gemeint. 6 ____ ____ __ III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________ Zur gegenseitigen Information und Beratung dienen Elternabende, Elternsprechtage, Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen, innerhalb welcher Grundsätze der schulischen Erziehung, Ziele, Inhalte und Gestaltung des Unterrichts sowie individuelle Lern- und Leistungsstände, Auffälligkeiten, Probleme usw. mit den Eltern erörtert und nach Möglichkeit gelöst werden. Im Rahmen des Schullebens (z.B. Schulfeste, Klassenfeiern, Verkehrsprojekttage...) wirken die Eltern aktiv mit. Die Mitbestimmung der Eltern ist durch Erlasse geregelt und bedeutet für die SRKlassen, dass Eltern und Lehrkräfte vertrauensvoll zusammen arbeiten. Die Elternschaft jeder Klasse wählt einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und Vertreter für die Zeugnis- und Klassenkonferenzen. Die gewählten Eltern vertreten ggf. die Positionen von Schülern und Eltern oder fungieren als Vermittler. Aus dem Kreis der Klassenelternvertreter werden auf einer Schulelternratssitzung 1. der Schulelternratsvorsitzende und der Stellvertreter 2. Elternvertreter für die Gesamtkonferenz 3. Delegierte für den Regions-Elternrat gewählt. Der Schulelternrat tagt regelmäßig. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen als Gast teil. Der Vorsitzende wird bei gesondert ausgewiesenen Entscheidungen (Schulereignissen, organisatorischen Entscheidungen usw.) mit einbezogen und bringt seinerseits eigene Anregungen und Fragen in das Schulleben mit ein. Die Eltern erhalten regelmäßig Elternbriefe mit allgemeinen Informationen, Ferienterminen usw. Mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ zum Schuljahr 2007/2008 wird ein Schulvorstand gewählt, an dem auch die Eltern beteiligt sind. 3.5 Die Lehrkräfte Das Schulleitungsteam Das Schulleitungsteam besteht aus 3 Personen, dem Schulleiter, einem ersten und einem zweiten Konrektor. Das Schulleitungsteam teilt die Aufgabenbereiche nach Absprache auf. Das Kollegium In den SR-Klassen unterrichten Förderschullehrer mit dem Ausbildungsschwerpunkt Sprachbehindertenpädagogik sowie Grund- und Hauptschullehrer. Hier gehört es zum Selbstverständnis der Lehrkräfte, dass über Fortbildungsmaßnahmen zusätzliche Qualifikationen erworben werden (siehe Punkt 4.6). Diese umfassen z.B. den Lese-Rechtschreib-Bereich, den Schwimmunterricht oder die sprachtherapeutische Förderung (z.B.: Stottern, phonologischer Bereich,...). Die zu unterrichtende Regelstundenzahl der Lehrer richtet sich nach denen einer Förderschule (26,5 Std. + 2 Std. Arbeitszeitkonto). Ein Teil des Kollegiums ist in Teilzeit beschäftigt, d. h. die Unterrichtsstunden sind unterschiedlich stark reduziert. Darüber hinaus wird nach Möglichkeit (bei entsprechender Unterrichtsversorgung) Sprachsonderunterricht an den Grundschulen erteilt (Mobiler Dienst, Punkt 6.3). Die Personalvertretung Am gesamten Förderzentrum Elisabethschule Vechta mit den Schwerpunkten Lernen, Geistige Entwicklung und Sprache besteht der Schulpersonalrat aufgrund der Größe der Schule aus fünf Mitgliedern, die in turnusmäßigen Abständen gewählt 7 ____ ____ __ III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________ werden. Über den Vorsitz entscheidet das Gremium selbst. Die Aufgaben des Schulpersonalrats sind den allgemeinen Bestimmungen zu entnehmen und werden hier nicht näher ausgeführt. Das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache ist eine Teamschule, d.h. Aufgaben und Probleme werden kooperativ gelöst. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Personalvertretung und Schulleitung ist partnerschaftlich, unterstützend und aufgabenbezogen. Alle Lehrkräfte haben eine Vorbildfunktion für Schülerinnen und Schüler. 3.6 Die Lehramtsanwärter Am Förderzentrum Elisabethschule mit dem Schwerpunkt Sprache werden regelmäßig Lehramtsanwärter ausgebildet. Jeweils im Mai bzw. November beginnt die 18-monatige Ausbildungszeit, die sich an das Studium anschließt. Die Anwärter unterrichten ihre Unterrichtsfächer z.T. eigenverantwortlich, aber auch unter Anleitung der Fachlehrer, die sie betreuen. Neben der praktischen Ausbildung an der Schule besuchen die Anwärter einmal wöchentlich pädagogische und fachspezifische Seminare. Die Ausbildungsleiter dieser Seminare kommen regelmäßig zu Unterrichtsbesuchen und Beratungsgesprächen, an denen nach Möglichkeit auch die Fachlehrer teilnehmen. Gegen Ende der Ausbildungszeit schreiben die Anwärter als Teil der Prüfung eine Examensarbeit, in die ihre unterrichtlichen Erfahrungen einfließen. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Prüfung zum zweiten Staatsexamen abgeschlossen, die u.a. zwei Unterrichtsstunden und eine mündliche Prüfung beinhaltet. 3.7 Die Praktikanten In den SR-Klassen werden regelmäßig Praktikanten betreut. Diese leisten zumeist ein pädagogisches- oder sonderpädagogisches Praktikum ab. Es werden auch Praktikanten betreut, die auf freiwilliger Basis Erfahrungen an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache machen möchten. 3.8 Zusammenarbeit mit Institutionen Die Zusammenarbeit ist auf folgende Gruppen/Institutionen ausgerichtet: - Overbergschule (= benachbarte Grundschule z.B. Gottesdienste, Verkehrsprojekttage, Sportfeste,...) - Beratungen von Schulen, Eltern, Kollegen, Erziehern durch die Schulleitung und Kollegen der SR-Klassen (z.B. Infoabende) - Amtshilfeleistungen/ Kooperation mit den Förderschulen in der Region - Kindergärten/ Heilpädagogische Kindergärten/ Sprachheilkindergärten - Ambulante Sprachtherapeuten/ Logopäden - Jugendamt, Jugendpsychologischer Dienst - Gesundheitsamt 8 ____ ____ __ III RAHMENBEDINGUNGEN_ ________________________ 3.9 Der Förderverein Seit 1999 besteht der Förderverein des Förderzentrums Elisabethschule Vechta, dessen Mitglieder sich vorwiegend aus Eltern und Mitarbeitern der Schule zusammensetzen. Der Verein hat sich in seiner Arbeit mehrere Ziele gesetzt: - Er kümmert sich um die eher informelle Zusammenarbeit des Förderzentrums mit anderen Einrichtungen, wie Kindergärten und anderen Schulen - Er möchte die Einbindung der Eltern zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten intensivieren (einmal im Monat wird eine Sprechstunde in der Schule angeboten). - Schließlich unterstützt der Verein die Schule in der Anschaffung von außergewöhnlichen Arbeitsmitteln und bei der Ausstattung. Der Verein hat es sich des Weiteren zur Aufgabe gemacht, Klassenfahrten finanziell zu unterstützen und fördert dabei besonders die aufwendigeren Fahrten in kulturell und geschichtlich bedeutende Orte in Deutschland und angrenzende Länder. Außerdem hat sich der Verein für die Ausgestaltung des Pausenhofes engagiert und erhebliche Mittel für die Ausstattung des Werk- und Musikbereichs zur Verfügung gestellt. 9 ____ ____ __ IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________ ___________ IV Organisationsstruktur 4.1 Lehrpläne und Stundentafel In den SR-Klassen wird nach den Kerncurricula der Grundschule unterrichtet und man ist darüber hinaus dem Grundsatzerlass Sonderpädagogische Förderung vom 1.2.2005, Schwerpunkt Sprache 7.4 (SVBL 2/2005) verpflichtet. Die Fachkonferenzen erarbeiten entsprechende Lehr- bzw. Stoffverteilungspläne. Die Stundentafel entspricht den Vorgaben des Erlasses zur Arbeit in der Grundschule (Erlass des MK vom 3.2.2004). 4.2 Aufbau des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache Die folgende Abbildung soll den Aufbau des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache skizzenhaft darstellen. 10 ____ ____ __ IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________ ___________ Ein Großteil der Schüler, die die SR-Klassen besuchen, wird im Sommer in die erste „Sprachheilklasse“ S1 eingeschult. Das erste Halbjahr (1. Hj.) des ersten Schulbesuchsjahres (1. Sbj) dient u.a. als Beobachtungsphase. Die Lehrer machen sich ein „Bild“ von den einzelnen Schülern und legen am Ende des ersten Schulhalbjahres, nachdem mehrere Beratungsgespräche stattgefunden haben, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigen fest, wie für das jeweilige Kind die weitere „Schullaufbahn“ innerhalb der SR-Klassen aussieht. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist dabei u.a. das Arbeitsverhalten (Aufgabenverständnis, Arbeitstempo, Konzentrationsfähigkeit). Einerseits besteht dann die Möglichkeit, in der sog. „Liftklassenform“ entsprechend dem Arbeitstempo und dem Lernumfang der Grundschule zu arbeiten. Die Schüler in der „Liftklassenform“ besuchen im zweiten Halbjahr des ersten Schulbesuchsjahres die Klasse S1 und im zweiten Schulbesuchsjahr die Klasse S2. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, in der sog. „Langzeitklassenform“ zu lernen. Hier wird der Unterrichtsstoff der ersten und zweiten Klasse einer Grundschule zeitlich auf drei Jahre „gestreckt“ (Reduzierung des Lerntempos). Die Schüler in der „Langzeitklassenform“ besuchen also im zweiten Halbjahr des ersten Schulbesuchsjahres die Langzeitklasse SI, im zweiten Schulbesuchsjahr die Langzeitklasse SII und im dritten Schulbesuchsjahr die Langzeitklasse SIII. Am Ende der Langzeitklasse SIII haben die Schüler den Unterrichtsstoff der ersten und zweiten Klasse der Grundschule erarbeitet. Es bestehen zwei Optionen für die Umsetzung der „Liftklassen- bzw. Langzeitklassenform“: einmal als binnendifferenzierende Maßnahme innerhalb einer Klasse und zum anderen als Maßnahme einer äußeren Differenzierung durch die Bildung einer „Langzeitklasse“ und einer „Liftklasse“. Nach Beendigung der Liftklasse S2 besteht die Möglichkeit einer Rückschulung in die Klasse 3 der zuständigen Grundschule (bei Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache) oder die des Besuchs der „Sprachheilklasse“ S3. Auch nach Beendigung der Langzeitklasse SIII besteht die Möglichkeit einer Rückschulung in die Klasse 3 der zuständigen Grundschule (bei Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache) oder die des Besuchs der „Sprachheilklasse“ S3. Bei Vorliegen umfangreicher Schwierigkeiten (im Lernen, Arbeitsverhalten, Sozialverhalten ...) kann auch ein Verfahren zur Feststellung eines veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden. Nach Beendigung der „Sprachheilklasse“ S3 besteht wiederum die Möglichkeit einer Rückschulung in die Klasse 4 der zuständigen Grundschule (bei Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache) oder die des Besuchs der „Sprachheilklasse“ S4. Bei Vorliegen umfangreicher Schwierigkeiten (im Lernen, Arbeitsverhalten, Sozialverhalten ...) kann auch ein Verfahren zur Feststellung eines veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden. Nach Beendigung der „Sprachheilklasse“ S4 besuchen die Schüler eine weiterführende Schule (HS, RS, Gy) oder es wird bei vorliegenden umfangreichen Problemen ein Verfahren zur Feststellung eines veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet. Das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache versteht sich als „Durchgangsschule“, die das Ziel verfolgt, Schüler in die zuständige wohnortnahe Grundschule zurückzuschulen. Dies ist frühestens nach Abschluss der Klasse S2 sinnvoll. Die Schüler können längstens 4 Jahre (bei Besuch der „Liftklassenform“) bzw. 5 Jahre (bei Besuch der „Langzeitklassenform“) das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache besuchen. 11 ____ ____ 4.3 __ IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________ ___________ Unterrichtszeiten / Stundenplan Unterrichtszeiten Ab 7.30 Einlass 7.30 – 8.00 offene Anfangsphase 8.00 – 8.45 1. Stunde 8.45 – 9.00 Frühstückspause 9.00 – 9.45 2. Stunde 9.45 – 10.05 große Pause 10.05 – 10.50 3. Stunde 10.50 – 11.00 Pause 11.00 – 11.45 4. Stunde 11.45 – 11.55 Pause 11.55 – 12.40 5. Stunde 12.40 – 13.25 6. Stunde Stundenplan Auf Grund der unterschiedlichen Ankunftszeiten der Schüler bietet die sog. „offene Anfangsphase“ verschiedene Angebote: Spiele, Leseecke, Lernspiele am Computer, Angebote zum übenden Lernen, Gespräche ... . Grundsätzlich beginnt für alle Schüler der Unterricht um 8.00 Uhr. Insbesondere um den Kindern gerecht zu werden, die sehr früh aufstehen müssen und eine lange Anfahrtszeit haben, wird bereits um 8.45 Uhr eine Frühstückspause angeboten. Die Klassen S1 und S2 werden von Förderschullehrern mit dem Schwerpunkt Sprachbehindertenpädagogik als Klassenlehrer unterrichtet. Weiterhin erhalten die Schüler der Klassen S1 und S2 Sprachförderung in Kleingruppen. Diese „Sprachtherapie“ wird entweder parallel zum Klassenunterricht oder im Anschluss an den Klassenunterricht angeboten. Bei entsprechender Lehrerstundenversorgung können auch vereinzelnd Schüler der Klassen SIII, S3 und S4 „Sprachtherapie“ erhalten. Der Deutschunterricht aller SR-Klassen wird als sog. „sprachtherapeutisch erweiterter Deutschunterricht“ angeboten, d.h. die Kinder haben nahezu täglich 2 Stunden Deutsch ( etwa 9 bis 10 Wochenstunden ). Die Klassen SIII, S3 und S4 nehmen am Schwimmunterricht teil. 12 ____ ____ __ IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________ ___________ 4.4 Vertretungsregelung Im Folgenden wird zunächst das Vertretungskonzept dargestellt, das für den Gesamtbereich der Elisabethschule Vechta (Förderzentrum mit den Schwerpunkten Lernen, Geistige Entwicklung und Sprache) Gültigkeit besitzt. Im Anschluss daran wird der Maßnahmenkatalog für die SR-Klassen beschrieben. Vertretungskonzept 1. Amtliche Vorgaben : Arbeitszeit der Lehrkräfte. Hier: Flexibler Unterrichtseinsatz gem. § 4 Abs. 2 ArbZVO - Lehr. Erl.d.MK.v. 11.05.1984 2. Formen der Vertretung Die Notwendigkeit des Vertretungsunterrichtes ergibt sich, wenn der nach Stundenplan vorgesehene Unterricht aus Gründen von Krankheit oder Abwesenheit der eingeteilten Lehrkraft nicht erteilt werden kann. 2.1 Vertretungsunterricht im Rahmen des Unterrichtseinsatzes nicht eingesetzter Lehrkräfte Jede Lehrkraft kann in Freistunden oder Randstunden ihres planmäßigen Unterrichts zum Vertretungsunterricht von der Schulleitung herangezogen werden. 2.1.1 Erstversorgung Vorhandene Doppelbesetzungen, Therapiestunden, AG Stunden werden zu Gunsten vom Vertretungsunterricht aufgelöst. 2.2 Vertretungsunterricht im Rahmen der Aufteilung auf andere Klassen Auf die Klassen des jeweiligen Primar-, Sekundar I und Sekundar II Bereichs werden die Schüler einer Klasse nach einem durch den Klassenlehrer/in zu erstellenden Plan aufgeteilt. Dieser Verteilungsplan ist zu Beginn eines Schulhalbjahres der Schulleitung bekannt zugeben und in der Klasse auszuhängen. Die Aufteilung der Klassen wird von der Schulleitung angeordnet, wenn eine Vertretung des Unterrichts nach 2.1. nicht möglich ist. Bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall versorgt die Klassenlehrkraft die Schüler oder die aufnehmende Klassenlehrkraft mit entsprechendem Unterrichtsmaterial. 2.3 Ergänzungen Es steht jedem Bereich frei, in Anlehnung an das vorliegende Konzept, Ergänzungen und Präzisierungen vorzunehmen, sofern sie den Bereichslehrkräften und der Schulleitung bekannt gemacht werden. Vechta, den 09.10. 2006 13 ____ ____ __ IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________ ___________ Maßnahmenkatalog für die SR-Klassen 1. Maßnahmenkatalog im „Vertretungsfall“: bis ca. 3 Tage a) Ermittlung des Lernstoffes insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik: im „vorhersehbaren Vertretungsfall“ stellt der zu vertretende Lehrer eine „Aufgabensammlung“ zusammen; im „unvorhersehbaren Vertretungsfall“ werden bei den Schülern der betr. Klasse Erkundigungen eingeholt. b) Der im gleichen Jahrgang arbeitende Kollege übernimmt zeitweise die Klasse ( insbesondere in Deutsch und Mathematik ). c) „Doppelbesetzungen“ in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst. d) Therapiestunden in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst. e) Die betr. Lerngruppe nimmt am Sport- bzw. Schwimmunterricht einer anderen Klasse teil. f) Die betr. Lerngruppe wird auf andere Klassen „aufgeteilt“: Bearbeitung von Übungsaufgaben; Teilnahme am Unterricht der jeweiligen Klasse. 2. Maßnahmenkatalog im Vertretungsfall: länger als 3 Tage a) Ermittlung des Lernstoffes insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik: im „vorhersehbaren Vertretungsfall“ informiert der zu vertretende Lehrer die Kollegen; im „unvorhersehbaren Vertretungsfall“ werden bei den Schülern der betr. Klasse Erkundigungen eingeholt. b) Anfrage bei der Schulleitung: Vertretungsunterstützung ggf. aus dem L- bzw. GE-Bereich; Feuerwehrkraft. c) Der im gleichen Jahrgang arbeitende Kollege übernimmt zeitweise die Klasse ( insbesondere in Deutsch und Mathematik ). d) „Doppelbesetzungen“ in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst. e) Therapiestunden in anderen Klassen werden z.T. aufgelöst. f) Die betr. Lerngruppe nimmt am Sportunterricht einer anderen Klasse teil. g) Die betr. Lerngruppe wird auf andere Klassen „aufgeteilt“: Bearbeitung von Übungsaufgaben; Teilnahme am Unterricht der jeweiligen Klasse. h) Es gilt das Prinzip: möglichst wenig Fachlehrerwechsel, d.h. ein best. Lehrer übernimmt den Mathematikunterricht bzw. den Deutschunterricht. i) Betreuungsangebote: eine Lerngruppe wird auf andere Klassen „aufgeteilt“ und betreut. j) Es gilt das Prinzip: Das „Vertretungsproblem“ geht nicht einseitig zu Lasten einer bestimmten Klasse ( auch andere Klassen erhalten ein Betreuungsangebot (vgl. i) ). 4.5 Organisationsarbeit Konferenzen / Dienstbesprechungen Die Organisationsarbeit des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sprache vollzieht sich in den Gesamtkonferenzen (des Förderzentrums mit den drei Bereichen „Lernen“, „Geistige Entwicklung“ und „Sprache“), Zeugniskonferenzen, den Bereichs, Klassen- , Jahrgangs- , Fach- und anderen Teilkonferenzen sowie Dienstbesprechungen. Die Termine für die o.g. Gesamtkonferenzen, Dienstbesprechungen und anderen Konferenzen hängen zu Beginn des jeweiligen Schul(halb)jahres aus. 14 ____ ____ __ IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________ ___________ Die Gesamtkonferenzen finden 4 mal pro Schuljahr in der Pausenhalle der Elisabethschule statt und bilden organisatorisch u.a. ein wesentliches Bindeglied zwischen den Kollegien der o.g. drei Förderscherpunkte der Elisabethschule. Ein weiteres Forum der genannten Bereiche bilden die etwa 4 mal im Schulhalbjahr stattfindenden Gesamt-Dienstbesprechungen in der Elisabethschule. Neben den bisher angesprochenen Gesamt-Dienstbesprechungen findet die Erörterung und Umsetzung der schulspezifischen Belange der SR-Klassen vierzehntägig in der kleinen Dienstbesprechung jeweils montags zu Beginn der 6. Stunde im Lehrerzimmer statt. Die Zeugniskonferenzen der SR-Klassen 1 bis 4 tagen zweimal jährlich nahe der jeweiligen Zeugnisausgabe, zumeist im Januar und im Juli, für das anstehende Halbjahres- oder Jahreszeugnis. . Teamarbeit / Arbeitsgruppen Da jedes (Lehrer-)Kollegium ein Team bildet, ist Teamarbeit tägliche Praxis. Darüber hinaus findet Teamarbeit aber auch zwischen den o.g. Schwerpunkten / Bereichen sowie in Kleingruppen innerhalb der SR-Klassen statt. Schwerpunktübergreifende Teamarbeit beabsichtigt die Verbindung von Fächern oder Inhalten der jeweiligen Schwerpunkte/Bereiche, die im üblichen Unterrichtsverlauf nichts oder nur wenig miteinander zu tun haben, welche jedoch als Projekt (oder einer anderen Unterrichtsform) die Teamarbeit erfordern. Innerhalb des Kollegiums der SR-Klassen ist Teamarbeit erforderlich, wo z.B. die Planung und Durchführung des Unterrichts von Parallelklassen zwischen den beteiligten Lehrern eine Feinabstimmung der Lernschritte verlangt. Arbeitsgruppen werden hingegen gebildet, wenn eine spezielle Situation oder Forderung es verlangt. Dies kann die Planung von gemeinsamen Klassenfahrten oder jene eines Schulfestes betreffen, oder – wie im vorliegenden Fall – die Erstellung eines Schulkonzepts. 4.6 Fortbildung Im Folgenden wird das „Fortbildungskonzept“ dargestellt, das für die gesamte Elisabethschule (Förderzentrum mit den Schwerpunkten Lernen, Geistige Entwicklung und Sprache) Gültigkeit besitzt. 1. Grundsatz zur Fortbildung Die Teilnahme von Kolleginnen und Kollegen an Fortbildungsveranstaltungen ist unerlässlich, um den sich wandelnden Ansprüchen gerecht zu werden. Wünschenswert ist eine regelmäßige Teilnahme aller Kolleginnen und Kollegen an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen. Die Schulleitung wird entsprechende Anträge unterstützen und im Rahmen der Möglichkeiten befürworten. 2. Angebote Die Fortbildungsangebote werden nach Eingang dem Kollegium auf Dienstbesprechungen und der Infowand bekannt gegeben. Über aktuelle Angebote werden die Fachbereichsleiter durch die Schulleitung hingewiesen. 3. Teilnahme Interessierte Kolleginnen und Kollegen beantragen bei der Schulleitung die Teilnahme an der Fortbildung. Die Schulleitung überprüft die Relevanz des Angebotes und spricht die 15 ____ ____ __ IV ORGANISATIONSSTRUKTUR__________ ___________ Dienstbefreiung nach den z. Zeit geltenden Bestimmungen der Sonderurlaubsverordnung aus. Der Teilnehmer berichtet nach Rückkehr in seiner Bereichs-DB über den Inhalt der Fortbildung. 4. Fortbildungsetat Der bestehende Fortbildungsetat kann sowohl für eine gemeinsame Fortbildung (Schilf) genutzt werden, als auch für Einzelmaßnahmen der Bereiche in Anspruch genommen werden. Nach Beratungen in den Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen wird abschließend in der GK über die Mittelvergabe entschieden. 4.7 Öffentlichkeitsarbeit Die Elisabethschule Vechta leistet regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, - die Schule in der allgemeinen Öffentlichkeit im Landkreis bekannt zu machen, - der Elternschaft, den zukünftigen Eltern und der interessierten Fachöffentlichkeit die Arbeitsschwerpunkte und aktuellen Ereignisse der Elisabethschule darzustellen, - allgemeine Fragen zu den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Geistige Entwicklung zu behandeln. Ständige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind - der Schulflyer, der bei allen Gelegenheiten an Interessierte ausgegeben wird, - für jeden Förderschwerpunkt jeweils ein Faltblatt, in dem die Bereiche differenziert dargestellt werden, - die Homepage der Elisabethschule Vechta, die über alle Belange der Schule ausführlich informiert, - ein Fest zu einem bestimmten Anlass, - eine Informationsveranstaltung pro Jahr zur Vorstellung der Schule für Eltern und Erzieher (siehe Punkt 6.2). Außergewöhnliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit - Informationsveranstaltungen auf Abruf für Mitarbeiter anderer Institutionen, - Presseartikel über alle dafür geeigneten Ereignisse der Elisabethschule Vechta, - Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen, die Eltern und Schüler der Elisabethschule betreffen. 16 ____ ____ V _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ Pädagogische Schwerpunkte 5.1 Sprachliche Förderung und Unterricht Die Förderbedürfnisse der Schüler machen eine spezifische Gestaltung der Erziehungs-, Unterrichts- und Förderangebote in den SR-Klassen notwendig. Es müssen besonders kommunikationsfördernde Situationen geschaffen werden, in denen die sprachlichen Handlungsfähigkeiten kontinuierlich erweitert werden unter Berücksichtigung der jeweils individuell ( u.a. durch sprachliche Beeinträchtigungen ) ausgeprägten Handlungskompetenzen der Schüler. Dabei knüpft die Förderung daran an, wie die Schüler Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auf allen Ebenen der Sprachgestaltung in Laut und Schrift einschließlich der Fähigkeit, über die Sprache zu reflektieren, erwerben. 5.1.1 Aufgaben und Ziele Zur Erläuterung der Aufgaben und Ziele der sonderpädagogischen Förderung im Bereich Sprache macht der Grundsatzerlass „Sonderpädagogische Förderung“ vom 1. Februar 2005 eindeutige Vorgaben: „Insbesondere umfasst die sonderpädagogische Förderung die Aufgaben - einer Entstehung oder Verfestigung von Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln entgegenzuwirken und damit Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung zu verhindern, - die jeweilige sprachliche Beeinträchtigung und deren Auswirkungen in ihren Ausprägungen und ihrer Regelhaftigkeit, in ihrem Bedingungsgefüge und ihrer Entwicklungsdynamik zu erkennen, - die Bedeutung einer sprachlichen Beeinträchtigung für das individuelle Erleben und schulische Lernen der Schülerinnen und Schüler, für ihre personale und soziale Entwicklung und insbesondere für ihre sprachlichkommunikativen Möglichkeiten zu erschließen und individuelle pädagogische Fördernotwendigkeiten in Erziehung und Unterricht zu begründen, - Wege einer entsprechenden Förderung aufzuzeigen und mit den Schülerinnen und Schülern zu verwirklichen, - Beeinträchtigungen sprachlichen Handelns nach Möglichkeit aufzuheben, um eine bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen, - Auswirkungen auf den schriftsprachlichen Bereich zu vermeiden helfen. Sonderpädagogische Förderung hat zum einen die Aufgabe, der Entstehung und Verfestigung sprachlicher Beeinträchtigungen in Laut und Schrift vorzubeugen und frühzeitig Aufwirkungen auf andere Entwicklungs- und Lernbereiche zu verhindern. Zum anderen erschließt sie mit den Schülerinnen und Schülern Wege, ihre sprachlichen und nicht sprachlichen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, zu erweitern und auszugestalten sowie Sprache, Sprechen und Schrift als Mittel und Gegenstände sprachlichen Handelns zu nutzen. Sonderpädagogische Förderung verhilft auch dazu, trotz einer sprachlichen Beeinträchtigung zu eigenständigem Handeln in kommunikativen Bezügen zu finden, sowie Begrenzungen sprachlichen Handelns zu überwinden, zu mindern oder anzuerkennen.“ 17 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ Durch eine adäquate Förderung in den SR-Klassen sollen Schüler die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen erwerben, die ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. Somit ist das Hauptziel der sonderpädagogischen Förderung klar umrissen: Unterstützung bei der Verwirklichung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung. 5.1.2 Sonderpädagogische Grundsätze Die Unterrichtsinhalte in den SR-Klassen sind vorgegeben durch die Kerncurricula der Grundschule ( siehe Punkt 3.1). Alle Inhalte sind somit vergleichbar. Eine Differenzierung erfolgt lediglich in der Ausweitung der zu vermittelnden Lerninhalte. Es bestehen ausgearbeitete Minimalkataloge bzw. Stoffverteilungspläne, die das Wesentliche der einzelnen Lehrgänge enthalten. Somit wird einerseits die Vergleichbarkeit garantiert, andererseits wird durch quantitative Reduzierungen ein angemessener Zeitrahmen für eine „sprachliche Förderung“ gewährleistet. Die Minimalkataloge basieren auf den Beschlüssen der einzelnen Fachkonferenzen und berücksichtigen dabei folgende sonderpädagogische Grundsätze: - - - - - Lebensunmittelbarkeit: Bezüge zur Lebenssituation der Schüler ergeben sich zum Teil aus dem Schulalltag, andere müssen außerhalb der Schule aufgesucht werden (siehe Punkt 5.4 ) oder in die Schule hereingeholt werden. Ganzheitlichkeit: Basierend auf der Grundlage von Lebenssituationen bietet ein ganzheitlicher Unterricht den Schülern Gelegenheit, im größeren Rahmen von Erlebnis- und Handlungseinheiten zu lernen. Gegenstände und Sachverhalte werden in ihren realen Zusammenhängen erfahren (projektorientierter Unterricht). Weiterhin wird im Unterricht die Förderung verschiedener Wahrnehmungsbereiche ( auditive, visuelle, taktile, kinästhetische und olfaktorische Wahrnehmung ) angestrebt. Selbsttätigkeit: Der Unterricht soll Gelegenheit bieten, durch selbsttätiges Handeln Erfahrungen zu sammeln und durch Verinnerlichung der Handlung Vorstellungen und Denken weiterzuentwickeln. Individualisierung: Die Unterschiede der individuellen Lernfähigkeiten der Schüler einer Klasse erfordern individuell angemessene und differenzierte Lernangebote: 1. äußere Differenzierung ( Trennung in unterschiedliche, räumlich getrennte Leistungsgruppen ) 2. innere Differenzierung ( differenzierte Arbeitsanforderungen an unterschiedliche Leistungsgruppen innerhalb des Klassenverbandes ) 3. Wahldifferenzierung ( unterschiedliche Lernangebote freier Wahl ) 4. Differenzierung bezüglich des Materials, der Medien, der Betreuung, der Unterrichtsinhalte, der Lehrerhilfen, der Arbeitsformen, der zeitlichen Vorgaben, der Stofffülle. Soziales Lernen: Die Interaktion und kommunikativen Beziehungen im Rahmen von Unterricht und Schulleben sollen es dem einzelnen Schüler ermöglichen, seine Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu sammeln, ein Selbstwertgefühl aufzubauen und Identität zu gewinnen. Dieses beinhaltet die Bereitschaft zur Förderung der Kooperations- und Interaktionsfähigkeit und die Anbahnung gegenseitiger Akzeptanz ( z.B. in der Partner- bzw. Gruppenarbeit ). Auch das Lernen von Regeln ( Klasse / Gespräch ) müssen Berücksichtigung finden. 18 ____ ____ - _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ Übung: Angebahnte Fähigkeiten sollen durch wiederholte und variationsreiche Übungen gefestigt werden und sie für neue Situationen verfügbar machen. 5.1.3 Sprachtherapeutische Aspekte bei der Unterrichtsgestaltung Die jeweils besonderen Entwicklungsbedingungen der Schüler in den SR-Klassen erfordern eine angemessene Auswahl von didaktisch-methodischen Maßnahmen. In Kleingruppen erhalten die Kinder die Möglichkeit, ihre Sprachhandlungskompetenzen durch differenzierte und spezifische Maßnahmen zu erweitern. Hier werden sprachliche Strukturen angebahnt bzw. systematisch erweitert und aufgebaut. Darüber hinaus findet die „wesentliche sprachliche Förderung“ im Unterricht selbst statt. Im so genannten therapieimmanenten Unterricht bilden Sprachförderung und Unterricht eine didaktische Einheit, in der notwendige sprachfördernde Maßnahmen mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden. Der Unterricht in den SR-Klassen zeichnet sich unabhängig von den Fächern dadurch aus, dass der Unterrichtsgegenstand auf immanente sprachliche Anforderungen und sprachliche Fördermöglichkeiten hin ausgerichtet wird. Unterrichtsplanung: Ausgangspunkt ist die Analyse der sprachlichen Entwicklungsstände der Schüler (siehe Punkt 6.4). Im Wesentlichen sind vier Bereiche zu beachten und bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. - - - - Phonetisch-phonologische Ebene: Welcher Lautbestand ist vorhanden, welche Laute müssen zur Übung angeboten werden, in welchen Wörtern der Unterrichtsinhaltes kommen sie vor? Welche phonologischen Prozesse werden realisiert? Grammatische Ebene: Welche Strukturen sind vorhanden? Welche syntaktischen Strukturen werden sicher verstanden? Welche können gebildet werden? In welchen Bereichen der Morphologie kann angesetzt werden? Welche Entwicklungsstufe ist erreicht? Semantisch-lexikalische Ebene: Welche zentralen Wörter tragen den Unterricht? Kennen die Schüler diese Wörter? Bietet der Unterricht Gelegenheit zur Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung? Kommunikativ-pragmatische Ebene: Welche sprachlichen Handlungsstrategien müssen die Schüler erwerben, um Kommunikation zu gewährleisten? Rahmenbedingungen: Der Grundsatzerlass „Sonderpädagogische Förderung“ vom 1. Februar 2005 nennt folgende Rahmenbedingungen für einen therapieimmanenten Unterricht: „Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler und den immanenten sprachlichen 19 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ Anforderungen der Unterrichtsgegenstände ist Voraussetzung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Lernsituationen und Lerninhalte sprachlich bewältigen. Darüber hinaus muss der Unterricht einen hohen Aufforderungscharakter für die Schülerinnen und Schüler haben, sprachhandelnd tätig zu werden. Verstehen und Sprachgebrauch werden durch das Bedürfnis nach Entdeckung, Eigentätigkeit und Sinnfindung angestoßen und bestimmt. Die aus der Sache begründeten Anlässe und Notwendigkeiten zur Versprachlichung, zur spontanen Mitteilung von Entdecktem, zur gegenseitigen Abstimmung und Zusammenarbeit können für Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung darstellen, Sprache handlungsbegleitend und zugleich handlungsleitend zu verwenden. Der Unterricht soll dazu ermutigen, Sprache unter fachlicher Begleitung nach Inhalt und Form eigentätig zu gebrauchen und zu verinnerlichen. Die dabei erworbenen sprachlichen Kompetenzen und LernHandlungsstrategien müssen in neuen Sachzusammenhängen Lernsituationen erprobt, variiert, gesichert und erweitert werden. und und In Schule und Unterricht sind für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine erfolgreiche Kommunikation für alle Beteiligten ermöglichen und sprachliches Lernen begünstigen. Ein sprachliches Vorbild, ein kindgemäßes sprachliches Umfeld, die Gestaltung einer anregenden kommunikativen Atmosphäre, sprachliche und nicht sprachliche Impulse zur Sprachanregung, das gegenseitige Zuhören und Verstehen und die inhaltliche Absicherung des Unterrichtsgegenstandes stellen dabei förderliche Bedingungen dar. Es sind Sprechanlässe zu schaffen und zu gestalten, z.B. durch Beobachtungshinweise, Anregungen zu Vermutungen, Angebote von Aufgaben und Problemstellungen, die unter Einsatz sprachlicher Mittel sowie Partnerarbeit, Unterrichtsgespräche, Erzählen, Berichten und Rollenspiele gelöst werden können. Das handlungsbegleitende Sprechen, Chorsprechen und Chorsingen und insbesondere die Sensibilisierung für Sprachformen helfen, sprachliche Strukturen zu verdeutlichen und sprachliches Lernen zu unterstützen. Die Zeitanteile, in denen die Schülerinnen und Schüler sprachlich tätig sind, müssen stetig zunehmen. Im pädagogischen Dialog stehen hierbei das vertrauensvolle Miteinandersprechen und das aktive Mitgestalten im Vordergrund.“ Lehrersprache: Der Lehrersprache kommt in den SR-Klassen eine besondere Bedeutung zu, da sie als Modell und Vorbild dient. Durch Blickkontakt, aktives Zuhören und weichen Stimmeinsatz entsteht eine angemessene Atmosphäre des Annehmens und der Wertschätzung. In einer gehobenen Umgangssprache ist der Lehrer sprachliches Vorbild. Der Lehrer verwendet eine Sprache, die in der Länge der Sätze, dem verwendeten Wortschatz und dem Sprechfluss dem Sprachstand der Schüler angepasst ist. Durch prosodische Veränderungen wird die Aufmerksamkeit der Schüler auf spezifische Merkmale des Sprachmaterials gelenkt. Dabei wird die Wahrnehmung kritischer Merkmale durch bewusstes Verlangsamen, akzentuiertes Betonen, fraktioniertes Sprechen und leicht übertriebene Sprechmelodie erleichtert. Durch handlungsbegleitendes Sprechen des Lehrers gewinnen die Schüler zusätzliche Informationen, die das Verstehen wesentlich unterstützen. 20 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ Sprachtherapeutische Interventionstechniken: Bestimmte Techniken der sprachlichen Intervention zur Steuerung und Korrektur durch den Lehrer geben den Schülern im therapieimmanenten Unterricht die Möglichkeit, ihre Sprachkompetenzen in der aktuellen Sprechsituation zu erweitern (vgl. Motsch, Kontextoptimierung, 2004, S. 67 ff). a) produktionsorientierte Methoden: Sprachliche Zielstrukturen ( nicht nur SatzMuster ) werden kommunikativ sinnvoll, kontrastiv, prägnant und hochfrequent evoziert (Pattern). b) Reflexionsorientierte Methoden: Hier wird Sprache zum Gegenstand der Betrachtung und Reflexion gemacht. Durch visuelle, auditiv-rhythmische oder gestische Strukturierungshilfen, Schrift und Gespräche wird versucht, bei den Schülern ein erhöhtes Sprachbewusstsein zu erreichen (metalinguistisches Verfahren). c) Rezeptionsorientierte Methoden: Der Lehrer vermittelt durch Stimulierungsund Modellierungstechniken sprachliche Zielstrukturen, so dass die Zielstruktur transparent, kontrastiv und hochfrequent erlebt wird. c1) Stimulieren: - - Self-Talking / linguistisches Markieren: Verbalisieren von Situationsmerkmalen und Ereignissen, auf die die Schüler gerade achten. Parallel-Talking: Sprachliche Umsetzung kindlicher Vorhaben, ihrer Gefühle und Bedürfnisse. Frage-Strategien: Frageformen, die offen sind und längere Sprachäußerungen des Kindes zulassen oder bereits Hilfestellungen für die Antwort enthalten („Forced Alternative Questions“, „Occasional Questions“, „WFragen“). c2) Modellieren: - - - Expansionen ( syntaktische Ergänzungen ): Vervollständigen einer kindlichen Äußerung in Richtung einer vermuteten Zieläußerung. Extensionen ( semantische Ergänzungen): An die kindliche Äußerung anknüpfende Weiterführungen, die neue semantische Elemente beinhalten. Umformungen: Wiedergabe von Äußerungen in veränderter grammatischer Form. Verbale Reflexion: Wiedergabe der kindlichen Äußerung mit positivem korrektivem Feedback. Die hier genannten Techniken werden nicht sukzessiv im therapieimmanenten Unterricht zum Einsatz gebracht. Vielmehr bemüht sich der Lehrer um einen kurzrhythmischen Modalitätenwechsel (Wechsel der rezeptiven, reflexiven und produktiven Modalität), d.h. um einen Wechsel weniger sprachbewusster und stark sprachbewusster Lern- und Arbeitsformen. Im Unterricht entsteht so ein Wechsel zwischen Verstehen und Produzieren, Erarbeiten und Anwenden / Erproben, Fokussieren und Einbetten, Üben und Spielen, Sprechen und Reflektieren. 21 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ 5.1.4 Merkmale des sprachtherapeutischen Unterrichts Die Schüler, die in den SR-Klassen aufgenommen werden, haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache. Daneben weisen die Kinder häufig auch Defizite in weiteren Entwicklungsbereichen auf. Insbesondere sind Probleme im auditiven sowie visuellen Wahrnehmungsbereich zu nennen. Somit liegt ein Schwerpunkt der Förderung hier in der Vermittlung der Grundlagen für den Schriftspracherwerb. Neben Übungen zur visuellen Diskriminierung finden vornehmlich auditiv-sprachliche Übungen Berücksichtigung: a) phonologische Bewusstheit i.w.S.: Reime, Wortlängenbestimmung, Silbenanalyse b) phonologische Bewusstheit i.e.S.: lautliche Differenzierung, Lokalisation (Anlaut-, Inlaut-, Auslautbestimmung), Analyse von Silben, Synthese von Lauten. Die Erarbeitung der Buchstaben basiert auf einem handlungsorientierten, multisensoriell angelegten Stationsverfahren. Unterstützt wird die Buchstabenaneignung durch den Einsatz von Handzeichen als Artikulations- und Strukturierungshilfen. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit der Schriftsprache erfahren die Schüler meist eine positive Rückwirkung auf die Entwicklung ihrer Lautsprache. Die Schriftsprache hat nämlich im Gegensatz zum flüchtigen Schalleindruck der Lautsprache den Vorteil, dass sie bleibend ist. Weiterhin steht eine gezielte Förderung der Graphomotorik im Vordergrund. Die eingeführten Buchstaben werden zunächst in Druckschrift (Gemischtantiqua) geschrieben. Somit verläuft der Lese- und Schreiblehrgang parallel, so dass sich die Lese- und Schreibenlernprozesse gegenseitig unterstützen. Im weiteren Verlauf des Schreiblehrgangs wird die Schulausgangsschrift als gebundene Handschrift erarbeitet. Zur Förderung der Rechtschreibung wird u.a. eine Lernwörter-Kartei eingesetzt. Dabei werden orthographische Besonderheiten der Wörter markiert. Ab Klasse S3 findet in der Regel keine Sprachtherapie in Kleingruppen sondern ausschließlich der sprachtherapeutisch erweiterte Deutschunterricht (vgl. Punkt 5.1.3) statt. Die Förderung der individuellen Schreibkompetenz steht in der gesamten Schulzeit im Blickpunkt. Die Arbeit an Textproduktionen ist jedoch ein Schwerpunkt vor allem in Klasse S3 und S4. Dabei werden verschiedene Textgattungen berücksichtigt. Die Inhalte des Kompetenzbereiches „Lesen“ verändern sich im Laufe der Zeit in den SR-Klassen insofern, als dass die Texte an Umfang und Schwierigkeitsgrad zunehmen. Im Regelfall wird ab Klasse S2 mindestens ein Mal pro Schuljahr eine Ganzschrift von den Schülern gelesen und gemeinsam erarbeitet. Ab Klasse S3 steht eine Klassenbücherei zur Verfügung. Dabei können die Bücher von den Schülern ausgeliehen werden. In der Regel werden die gelesenen Stücke in der Schule wie auch zu Hause gelesen und danach den Mitschülern präsentiert. Im Mathematikunterricht spielt Sprache eine wesentliche Rolle bei der Verinnerlichung von Operationen und Begriffen. Weiterhin werden mathematische Begriffe im Sinne einer Fachsprache erarbeitet. Da bei sprachgestörten Kindern häufig das Sprachverständnis und / oder der aktive Wortschatz (Abruf der Lexeme) eingeschränkt sind, reicht eine mündliche Erarbeitung mathematischer Operationen und Begriffe nicht aus. Daher erfolgt eine Erarbeitung jeweils auf allen 22 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ Darstellungsebenen (enaktiv, ikonisch, symbolisch) und an verschiedenen Modellen. Neben der im o.g. Sinne „handelnden“ Erarbeitung der Aufgaben sind weitere Aspekte zu berücksichtigen: schrittweise Einführung der Mengen, Zahlen und Rechenverfahren; differenzierte Arbeit an den Wortbedeutungen (z.B. Relationen: vor, hinter, neben, größer als, kleiner als gleich, Vorgänger, Nachfolger); besondere Erarbeitung von Sachaufgaben und Sicherung des Sprachverständnisses durch angemessene Auswahl der Fachbegriffe. Im Sachunterricht benötigen sprachgestörte Kinder besondere Hilfestellungen, um ihre Lebenswirklichkeit zu erschließen und auch sprachlich dauerhaft und bewusst zu erfassen. Dabei spielt eine differenzierte Auswahl und Aufbereitung der Lerninhalte eine wesentliche Rolle. Hier bestehen u.a. folgende Möglichkeiten: Sprache wird handlungsbegleitend und handlungsleitend verwendet; vielfältige Sprechanlässe ergeben sich bei der Begegnung mit Sachthemen (z.B.: äußern von Fragen und Vermutungen, formulieren von Antworten); der Wortschatz wird erweitert (z.B.: Fachbegriffe); die Satzbildung wird geübt (z.B.: Vorgänge beschreiben, Rollenspiel). 5.2 Leistungsbewertung / Zeugnisse Ziel unserer Arbeit ist es, alle Schüler an eine angemessene Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit heranzuführen. Vor allem durch Ermutigung, Unterstützung und Anerkennung von Leistungen wird versucht, ein positives Lern- und Leistungsklima und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu erlangen. Grundlage der Leistungsbewertung sind die Vorgaben des Erlasses „Arbeit in der Grundschule“. Einzelheiten über die Leistungsbewertung (wie z.B. die Anzahl und die Bewertung von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen sowie das Verhältnis der Leistungen bei der Festlegung der Zeugnisnote) werden in den jeweiligen Fachkonferenzen festgelegt. Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler über Lernfortschritte, den erreichten Leistungsstand sowie über Lernstärken und Lernschwierigkeiten. Um auf die besondere Lern- und Arbeitssituation in den SR-Klassen (siehe Punkt 3.1), unter der diese Lern- und Leistungsergebnisse erzielt wurden, noch einmal ausdrücklich hinzuweisen, findet sich auf jedem Zeugnis die Bemerkung “Die Klasse wurde unter besonderen Förderbedingungen nach den Kerncurricula der Grundschule unterrichtet“. Die Schüler der SR-Klassen nehmen an den – von der oberen Schulbehörde geregelten – landesweiten Vergleichsarbeiten für die Grundschulen teil. 23 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ 5.3 Schulveranstaltungen / Fahrten Schulveranstaltungen Im Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache finden regelmäßig Schulveranstaltungen statt, wie die alljährliche Einschulungs- und Weihnachtsfeier. In Kooperation mit der Grundschule vor Ort werden u.a. folgende Veranstaltungen vorbereitet und durchgeführt: Bundesjugendspiele, Verkehrsprojekttage und Gottesdienste. Darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem gesamten Förderzentrum durchgeführt: u.a. Brennballturniere, Jubiläumsveranstaltungen und Projekte beispielsweise zum Thema „Zirkus“ oder „Advent“. Ein wichtiges Ziel dabei ist es, das Miteinander zu fördern, Schulleben gemeinsam zu gestalten und verantwortlich damit umzugehen. Fahrten Neben den alljährlichen Tagesfahrten nehmen die Schüler in der Regel mindestens einmal im Laufe der Schulzeit am Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache an einer dreitägigen Schulfahrt teil. Dabei stehen neben den sozialen Lernzielen (Förderung und Entwicklung der Klassengemeinschaft im Hinblick auf Kommunikation, Einhaltung von Regeln, gegenseitige Rücksichtnahme usw.) auch die Erfahrungswerte der außerschulischen Lernorte im Vordergrund, denn diese sind der Schülerschaft aufgrund ihrer häuslichen Situation häufig verwehrt. Die gemeinsame Planung sowie die Vor- und Nachbereitung fördert zudem ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Liegen Schwierigkeiten seitens der Eltern vor, die anfallenden Kosten zu übernehmen, besteht die Möglichkeit, den Förderverein um entsprechende finanzielle Unterstützung zu bitten. 5.4 Außerschulische Lernorte Die Einbindung außerschulischer Lernorte sind grundlegende Bestandteile eines zeitgemäßen Unterrichts. Die direkte Begegnung mit Phänomenen, Sachverhalten und Personen stellt ein wesentliches didaktisches Prinzip dar und fördert die emotionale Einbindung der Schüler in den Unterricht. Lernorte sind u.a. das Zeughaus Museum in Vechta, der Besuch einer Bäckerei, der Feuerwehr oder der Polizei sowie das Goldenstedter Moor. 24 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ 5.5 Hausaufgaben Im Folgenden wird das „Hausaufgabenkonzept“ dargestellt, das für die gesamte Elisabethschule (Förderzentrum mit den Schwerpunkten Lernen, Geistige Entwicklung und Sprache) Gültigkeit besitzt. Konzept: Hausaufgaben Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken, die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und – abschnitte oder die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen ausgerichtet sein. 1. Rechtliche Grundlage Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen vom 16.12.2004 (SVBl.2/ 2005 S. 76) 2. Umfang der Hausaufgaben Die Hausaufgaben werden individuell erteilt. Bei der Stellung von Hausaufgaben sind Alter und Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Für den Primarbereich ist eine Dauer von 30 bis 45 Minuten vorzusehen. Für den Sekundarbereich I ein Umfang von 1 bis 2 Stunden. Hausaufgaben werden am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zum jeweils nächsten Schultag aufgegeben. Für die Schülerinnen und Schüler im Ganztagsunterricht werden keine bzw. freiwillig zu erstellende Hausaufgaben aufgegeben. 3. Dokumentation der Hausaufgaben Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Hausaufgabenheft o.ä. zu führen, damit sie sich an das Aufschreiben und die Verbindlichkeit der Hausaufgaben gewöhnen. Es kann ein tägliches bzw. wöchentliches Abzeichnen der Hausaufgaben mit den Erziehungsberechtigten vereinbart werden. Die Hausaufgaben werden nach Möglichkeit an die Tafel geschrieben. 4. Konsequenzen des Nichtanfertigens von Hausaufgaben Nach § 34 NSschG erstellt die Klassenkonferenz einen Maßnahmenkatalog. Dieser Katalog wird mit den Erziehungsberechtigten auf der Klassenelternversammlung besprochen. Möglicher Maßnahmenkatalog: Fehlverhalten öffentlich machen, 25 ____ ____ _ V PÄDAGOGISCHE SCHWERPUNKTE_ _________________ Besondere schulische Arbeitsstunde, Elterninformation durch Klassenlehrer oder Fachlehrer Elterninformation durch Schulleitung mit Hinweis auf Mitwirkungspflicht der Eltern. 26 ____ ____ VI _ VI BERATUNG / DIAGNOSTIK __________________ Beratung / Diagnostik 6.1 Allgemeines Der Besuch einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache stellt für Kinder mit massiven Sprachstörungen eine Chance für einen erfolgreichen Schulstart dar, mit dem Ziel, später in die Grundschule wechseln zu können. Der Grundsatzerlass Sonderpädagogische Förderung vom 1.2.2005, Schwerpunkt Sprache 7.4 besagt: „Sonderpädagogische Förderung im Bereich der Sprache soll das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen helfen. Kinder und Jugendliche sollen über einen dialoggerichteten Gebrauch Sprache aufbauen und gestalten, diese in Bewährungssituationen anwenden, sich als kommunikationsfähig erleben und lernen, mit sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen umzugehen. Sie sollen eine Handlungskompetenz aufbauen und eine selbstbestimmte Verständigungsfähigkeit erwerben.“ 6.2 Beratung In Absprache mit den zuständigen Sprachheilkindergärten findet einmal jährlich ein Informationsabend für Erzieher, Logopäden und Eltern statt. Hier wird über die Rahmenbedingungen und Arbeitsweise in den SR-Klassen berichtet. Gleichzeitig werden die Aufnahmebedingungen und das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs erläutert. Für viele Eltern stellt dieses Angebot eine Hilfe dar, zu entscheiden, ob sie für ihr Kind einen Antrag auf Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache stellen. Darüber hinaus hat die Schule einen Flyer zum Förderbereich Sprache für Schulen und Kindergärten entwickelt, der von Lehrern und Erziehern als Informationsquelle genutzt werden kann. Außerdem besteht für die Eltern das Angebot, sich direkt in den SRKlassen nach vorheriger Anmeldung bei den dort tätigen Lehrkräften zu informieren. 6.3 Mobiler Dienst Grundschulen, die im Bereich des Einzugsgebiets der Elisabethschule liegen, haben die Möglichkeit, bereits eingeschulte Kinder mit leichteren sprachlichen Auffälligkeiten daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie eine sprachliche Förderung im Sinne des Sprachsonderunterrichts nach §13 oder eine ambulante Sprachtherapie benötigen. In der Regel erfolgt diese Meldung Anfang Dezember. Förderschullehrer mit dem Schwerpunkt Sprache überprüfen diese Kinder dann in einem ScreeningVerfahren daraufhin, ob eine therapiebedürftige Sprachauffälligkeit vorliegt. Vor dieser Überprüfung wurde die Grundschule gebeten, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen und ihr Einverständnis für eine solche Überprüfung einzuholen. Sollte das Screening-Verfahren eine therapiebedürftige Sprachauffälligkeit ergeben und die Unterrichtsversorgung der SR-Klassen ausreichend sein, besteht die Möglichkeit des Sprachsonderunterrichts nach § 13. Hier erfolgt die Sprachtherapie in der Regel parallel zum Unterricht in der Grundschule durch eine 27 ____ ____ _ VI BERATUNG / DIAGNOSTIK __________________ Förderschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Sprache. Dabei sollen einmal wöchentlich je Unterrichtsstunde maximal 2 Schüler betreut werden. Wenn in den SR-Klassen der Unterrichtsversorgung keine Stunden zur Verfügung stehen, wird den Eltern eine ambulante Sprachtherapie empfohlen. Im oben genannten Rahmen können leichtere Sprachstörungen wie z. B. isolierte Lautfehlbildungen oder ein leichter Dysgrammatismus therapiert werden. Bei massiveren Sprachstörungen wird der Grundschule empfohlen, einen Antrag auf Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs zu stellen. 6.4 Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs 6.4.1 Einschulung Eltern von sprachauffälligen Kindern haben die Möglichkeit, sowohl an der zuständigen Grundschule als auch an der Elisabethschule einen Antrag auf Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache zu stellen. Oftmals haben diese Kinder vorher einen Sprachheilkindergarten, einen Sonderkindergarten oder eine Integrationsgruppe im Regelkindergarten besucht. Auch im Rahmen der schulärztlichen Eingangsuntersuchungen werden noch Lernanfänger mit Sprachstörungen auffällig. Die sonderpädagogische Überprüfung wird in der Regel in den vorschulischen Einrichtungen durchgeführt. 6.4.2 Quereinsteiger In seltenen Fällen werden bereits eingeschulte Kinder von den Grundschulen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Sprache gemeldet. Meldetermin hierzu ist der 15. Februar. Mit der Meldung gibt die Grundschule einen Lernstandsbericht mit einer Darstellung der individuellen Schwierigkeiten des Kindes ab. Die Überprüfung erfolgt dann in den SR-Klassen. 6.4.3 Überprüfung Gemäß § 60 des Nds.SchG. in der Fassung vom 27.09.1993, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 05.06.1997, ist das Förderzentrum Elisabethschule zur Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs verpflichtet. Dabei liegen folgende Schwerpunkte zugrunde: - Anamnese und Elterngespräch - Gespräche mit den Erzieherinnen und Sprachtherapeutinnen - Feststellung des kognitiven Entwicklungsstandes/Schulreife - Arbeits- und Sozialverhalten - Grob- und Feinmotorik - visuelle Wahrnehmung - auditive Wahrnehmung - Sprachentwicklungsstand Grundlage der Überprüfung sind formelle und informelle Tests sowie 28 ____ ____ _ VI BERATUNG / DIAGNOSTIK __________________ Gesprächssituationen. Die Überprüfungsunterlagen können im Abschlussgespräch von den Eltern eingesehen werden. In diesem Gespräch werden die Überprüfungsergebnisse ausführlich erläutert und den Eltern ein Beschulungsvorschlag unterbreitet. Dabei wird auf die Möglichkeit der Einberufung einer Förderkommission hingewiesen. 6.4.4 Sprachbeeinträchtigungen Sprachliche Beeinträchtigungen, die zu einer Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt Sprache und zur Aufnahme in die SR-Klassen führen, können vielfältig sein. Überwiegend handelt es sich jedoch um Störungen der Sprachentwicklung, die sich auf allen linguistischen Ebenen zeigen können: - - - phonetisch-phonologische Sprachebene (Dyslalie) : Laute werden ausgelassen, durch andere ersetzt oder fehlgebildet. Bedeutungsunterscheidende Funktionen können z.T. nicht angemessen realisiert werden. Eine Ursache hierfür können Probleme in der auditiven Wahrnehmung oder Verarbeitung von Lauten sein. Auch Einschränkungen im Bereich der Mundmotorik oder organische Fehlbildungen können zu Störungen in der Artikulation führen. morphologisch-syntaktische Sprachebene (Dysgrammatismus): Der Erwerb und Gebrauch der Grammatik ist gestört. Dabei kann sowohl der Satzbau (Regeln der Wortfügung und Wortfolge, Satzfügung und Satzfolge) als auch die regelgerechte Konjugation bzw. Deklination betroffen sein. Häufig haben Kinder mit einem Dysgrammatismus eine verkürzte Hörmerkspanne, was es ihnen erschwert, aus gehörter Sprache Regeln abzuleiten. semantisch-lexikalische Sprachebene: Das Sprachverständnis und/oder die Bedeutungsentwicklung sind gestört. Da sich die Kinder im Alltag oft an Gestik und Mimik des Kommunikationspartners orientieren, fällt eine solche Störung nicht immer auf. Auffälliger ist ein geringer oder nicht ausdifferenzierter Wortschatz. Seltener sind Störungen des Redeflusses wie das Stottern und das Poltern. Beim Stottern werden Silben am Wortanfang wiederholt (klonisches Stottern) oder es wird vor einem Laut ein Druck aufgebaut, so dass das Wort nicht „herausgebracht“ werden kann (tonisches Stottern). Häufig lassen sich auch Mischformen beobachten. Gelegentlich treten Mitbewegungen des Körpers auf. Das Stottern ist oft mit einer Reihe psychischer Faktoren verbunden. Auch beim Poltern können Silben- oder Wortwiederholungen auftreten. Das Kind scheint schneller zu sprechen als zu denken. Es „verhaspelt“ sich. Diese Störungen des Redeflusses kommen in den SR-Klassen nur selten isoliert vor, sondern gehen oft mit einer Störung der Sprachentwicklung einher. Eine wichtige organische Ursache für eine Sprachstörung kann eine Rhinophonie aufgrund einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (vollständig oder teilweise) sein. Grundsätzlich gilt, dass die sprachliche Beeinträchtigung so lang andauernd und umfänglich sein muss, dass andere Maßnahmen wie ambulante Sprachtherapie und/oder integrative Beschulung nicht ausreichen, um ein erfolgreiches Durchlaufen der Lehrgänge in der Regelschule zu gewährleisten. 29 ____ ____ _ VI BERATUNG / DIAGNOSTIK __________________ 6.4.5 Beratungsgutachten Im Anschluss an die Überprüfung eines Kindes wird von der überprüfenden Lehrkraft ein Beratungsgutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erstellt. Genutzte Informationsquellen sind hier neben den selbst beobachteten Fähigkeiten des Kindes die Gespräche mit Eltern, Erzieherinnen und der Sprachtherapeutin. Berichte des Sprachheilkindergartens, des Sprachheilbeauftragten des Landkreises und die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung werden ebenfalls als Informationsquelle genutzt. Im Beratungsgutachten werden Aussagen getroffen über: - den Vorstellungsgrund und die Vorgeschichte im Sinne einer Kind-Umfeld-Analyse - die Lernausgangslage mit den Unterpunkten - kognitive Leistungen - Motorik - visuelle und auditive Wahrnehmung - mathematische Vorkenntnisse - das Arbeits- und Sozialverhalten und - die Sprachentwicklung mit den Unterpunkten - phonetisch-phonologische Sprachebene - morphologisch-syntaktische Sprachebene - semantisch-lexikalische Sprachebene - kommunikative Sprachebene (ggf. Störungen des Redeflusses) In einer zusammenfassenden Bewertung werden Aussagen über den individuellen Förderbedarf gemacht. Die Eltern haben die Möglichkeit innerhalb von 3 Arbeitstagen einen Antrag auf Einrichtung einer Förderkommission zu stellen, die dann einen Beschulungsvorschlag erarbeitet. Mitglieder der Förderkommission sind der Schulleiter der zuständigen Grundschule als Vorsitzender, die Eltern des Kindes, die überprüfende Förderschullehrkraft und die zuständige Grundschullehrkraft. Die Eltern können außerdem eine Person ihres Vertrauens (z.B. Erzieherin, Therapeutin o.a.) hinzuziehen. Wenn die Eltern keinen Antrag auf die Einrichtung einer Förderkommission gestellt haben, erfolgt am Schluss des Beratungsgutachtens eine Empfehlung zum Schulbesuch des Kindes. 6.5 Individueller Förderplan Im Schuljahr 2005/06 wurde in den SR-Klassen die Erprobung eines Beobachtungsbogens beschlossen, anhand dessen die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert werden kann. Im Anhang daran findet sich ein Katalog mit zahlreichen Beobachtungskriterien, der den Kollegen bei der freien Formulierung des individuellen Förderbedarfs eine Hilfe bietet. Die in der Klasse unterrichtenden Lehrpersonen einigen sich dabei auf eine begrenzte Zahl von Förderzielen (2-3), für die mögliche Lernsituationen beschrieben werden. Die im Rahmen der sonderpädagogischen Förderplanung erfolgte Feststellung des „Ist30 ____ ____ _ VI BERATUNG / DIAGNOSTIK __________________ Zustandes“ dient dabei als eine wichtige Informationsgrundlage für die Planung zielgerichteter und individueller Fördermaßnahmen. Im weiteren Verlauf der Schulzeit dienen Beobachtungen und Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen als Grundlage. Dabei erfolgt eine Fortschreibung des Förderplans dreimal im Schuljahr (November, März und zum Schuljahresende). 31 ____ ____ _ VII RÄUME ____ ______________ VII Räume Die SR-Klassen der Elisabethschule Vechta sind im Altbau der Overbergschule untergebracht. Die Räumlichkeiten waren ursprünglich für vier Klassen vorgesehen, sodass genügend Klassen- und Gruppenräume vorhanden waren. Durch die gestiegenen Schülerzahlen mussten zwangsläufig neue Klassen gebildet und bestehende Räumlichkeiten umfunktioniert werden. So werden heute drei Klassen in ehemaligen Gruppenräumen und der damit verbundenen Enge unterrichtet. Neben den Klassenräumen stehen noch zwei Medienräume und ein kleines Lehrerzimmer zur Verfügung. Die Sporthalle sowie die Toilettenanlagen im Neubau der Overbergschule können von den SR-Klassen mitgenutzt werden. 32