Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Werbung
Das Verfahren zur Feststellung
sonderpädagogischen
Förderbedarfs
Referenten:
Anne Recknagel
Josephine Thiele
Gliederung







Rechtliche Grundlagen
Definition sopäd. Förderbedarf
Ziele sopäd. Förderung – allgm.
Ablauf des Verfahrens
Mögliche Förderorte
Ansprüche an sonderpädagogische
Förderdiagnostik
Literaturangaben
Rechtliche Grundlagen (1)

Grundgesetz:

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von
Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der
Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt
auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner
Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt
oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
Rechtliche Grundlagen (2)

Nds. Schulgesetz:

§ 4 NSchG : Integration: Schülerinnen und
Schüler, die einer sonderpädagogischen
Förderung bedürfen (§14 Abs. 1 Satz 2), sollen
an allen Schulen gemeinsam mit anderen
Schülerinnen und Schülern erzogen und
unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem
individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und
Schüler entsprochen werden kann und soweit es
die organisatorischen, personellen und sächlichen
Gegebenheiten erlauben.
Rechtliche Grundlagen (3)

KMK, 1994: Empfehlungen zur sopäd.
Förderung in den Schulen in Deutschland:



„individueller sopäd. Förderbedarf“
Orientierung an individuellen Beeinträchtigungen
(Förderschwerpunkte)
Förderung im gemeinsamen Unterricht oder in
der Förderschule
>Jedes Bundesland hat als Ergänzung zur KMK
einen Grundsatzerlass herausgebracht!!!
Rechtliche Grundlagen (4)

Erlass „Sonderpädagogische Förderung“ v.
01.02.2005


Jede Schülerin und jeder Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf hat
einen Anspruch auf angemessene
sonderpädagogische Förderung.
Sonderpädagogische Förderung kann sowohl
in der allgemeinen Schule als auch in der
Förderschule erfolgen. Es wird von einer
Pluralität der Förderorte und einer Vielfalt
der Organisationsformen
sonderpädagogischer Förderung
ausgegangen.
Rechtliche Grundlagen (5)


Alle allgemein bildenden Schulen haben die
Aufgabe, durch pädagogisches Handeln in
Unterricht und Erziehung die Schülerinnen
und Schüler in ihrer umfassenden
Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Sonderpädagogische Förderung erweitert die
allgemeine Förderung durch andere Ziele,
Inhalte, Formen oder Verfahren, unterstützt
und begleitet Kinder und Jugendliche durch
individuelle Hilfen, verwirklicht das Recht
auf Bildung
Definition sopäd. Förderbedarf (1)
(aus Erlass 2005)


Sonderpädagogischer Förderbedarf umschreibt
individuelle Förderbedürfnisse im Sinne
erzieherischer und unterrichtlicher Erfordernisse,
deren Einlösung eine spezielle sonderpädagogische
Unterstützung oder Intervention erfordert.
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei den
Schülerinnen und Schülern gegeben, die in ihren
Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so
eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht
zusätzliche sonderpädagogische Maßnahmen
benötigen.
Definition sopäd. Förderbedarf (2)
(aus ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung)


Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern
und Jugendlichen zu vermuten, deren Entwicklungs-,
Lern- und Bildungsmöglichkeiten derart
beeinträchtigt sind, dass sie über einen längeren
Zeitraum spezifische, kontinuierliche und
umfassende individuelle Hilfen benötigen.
Bei einer Teilleistungsschwäche, z.B. Schwierigkeiten
beim Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung,
besteht im Regelfall kein sonderpädagogischer
Förderbedarf.
Definition sopäd. Förderbedarf (3)


Sonderpädagogischer Förderbedarf entsteht nicht
einseitig aus einer persönlichen Beeinträchtigung,
sondern immer aus der Wechselwirkung dieser mit
der besonderen Lebens- und Schulsituation eines
einzelnen Kindes.
Der Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs hat immer eine umfassende Analyse
der Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in ihrer
Abhängigkeit von den individuellen
Lebensumständen und den jeweiligen schulischen
Bedingungen vorauszugehen (KIND-UMFELDANALYSE).
Ziele sopäd. Förderung - allgm. (1)



Schüler im Unterricht und bei der Erziehung eine
ihren persönlichen Voraussetzungen angemessen
Unterstützung und Hilfe bieten
Schulische und berufliche Eingliederung,
weitgehende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
Selbstbestimmung und Mitverantwortung sowie
selbstständige Lebensgestaltung
Unterricht berücksichtigt:



Individuelle Entwicklungssituation
Physisch-psychische Voraussetzungen
Umfeld
Ziele sopäd. Förderung - allgm. (2)

Sonderpädagogische Förderung soll dabei:





Fähigkeiten und Erfahrungen
Interessen und Neigungen
Sorgen und Nöte
Belastbarkeit, Lernvermögen, Lerntempo und
Motivation
Fördernde und hemmende Bedingungen des Umfelds
der Kinder und Jugendlichen mit einbeziehen und die
Sinn- und Wertorientierung unterstützen.
Ablauf des Verfahrens (1)


Das Verfahren zur Feststellung eines individuellen
sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt nach der
Verordnung und den Ergänzenden Bestimmungen.
§2 Das Verfahren zur Feststellung wird eingeleitet
wenn:

1. eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung
oder eine Beeinträchtigung des sozialen Verhaltens
 a) bei der Schulanmeldung bekannt ist oder vermutet wird,
 b) während des Schulbesuchs auffällig wird
und das Erreichen der Bildungsziele der betreffenden
allgemeinbildenden Schule nicht oder nur durch
sonderpädagogische Förderung möglich erscheint,

2 . eine bereits eingeleitete sonderpädagogische Förderung
nicht mehr als ausreichend erscheint.
Ablauf des Verfahrens (2)

§ 2 Das Verfahren zur Feststellung wird eingeleitet
durch:


die Schule, die der Schüler besucht oder an der
das Kind zur Einschulung angemeldet wird
(zuständige Schule)
(die Erziehungsberechtigten sind unverzüglich zu
unterrichten, bei einzuschulenden Kindern ist ihre
Zustimmung erforderlich)
durch einen Antrag der Erziehungsberechtigten
bei der zuständigen Schule
Ablauf des Verfahrens (3)
Ablauf des Verfahrens (4)
Ablauf des Verfahrens (5)

Nachdem das Verfahren beantragt wurde:
 beauftragt die Schulleitung der zuständigen
Schule eine Lehrkraft, die das Kind unterrichtet
oder voraussichtlich unterrichten wird, einen
Bericht zu erstellen (Bis 15. Februar jeden
Jahres!!!)

holt die Schule ein Beratungsgutachten einer
Förderschule ein.
Ablauf des Verfahrens (6)

Bis 20.4. Amtsärtzliches Gutachten

Möglichkeiten der Hospitation

Überprüfungswoche
 danach abschließendes Elterngespräch über
Ergebnisse der Ü-Woche
 Förderkommission ja/nein? (max. 3 Tage nach
dem Gespräch)
Ablauf des Verfahrens (7)



Förderkommission wird nur auf Antrag der
Erziehungsberechtigten einberufen
Ihr gehören an:
 Schulleiter der zuständigen Schule
 Klassenlehrer und Förderschullehrer
 Erziehungsberechtigten
Ihre Aufgaben sind:
 Empfehlungen zur Feststellung eines
sonderpädagogischen Förderbedarfs und zum
weiteren Schulbesuch
Ablauf des Verfahrens (8)


Förderkommission muss keine einheitliche
Entscheidung treffen
Wenn keine Förderkommission berufen wird,
erarbeiten die beteiligten Lehrkräfte der zuständigen
Schule und der Förderschule die Empfehlungen
Protokoll und Gutachten bis 1.6. an Schulbehörde
und Förderkommission
Bis 1.7. erfolgt eine Entscheidung der Schulbehörde
über den sonderpädagogischen Förderbedarf sowie
den Förderort
Wichtig:
Alle Entscheidungen über den
individuellen Förderbedarf eines
Schülers und dessen Förderort
müssen regelmäßig überprüft
werden.
Mögliche Förderorte
Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in
unterschiedlichen Organisationsformen:






im Gemeinsamen Unterricht
(Integrationsklassen)
durch Mobile Dienste
durch Kooperationsklassen
in einer sonderpädagogischen Grundversorgung
in Förderschulen
in Frühfördereinrichtungen
Ansprüche an sonderpädagogische
Förderdiagnostik



Ganzheitlichkeit: Zusammenhängende Betrachtung
aller Entwicklungsbereiche (Sprache, Bewegung,
Denken, Emotionalität und Soziabilität)
Kind-Umfeld-Analyse: Berücksichtigung individueller
Bezugsfelder eines Kindes (Schule, Familie, Freizeit)
Prozessorientierung: Ergebnisse und
Fortschreibungen der Fördermaßnahmen bestimmen
Auswahl von Lernangeboten und Planung des
Unterrichts
Literaturangaben






Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen
Förderbedarfs 1997
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung 1997
Grundsatzerlass „Sonderpädagogische Förderung“ 2005
Niedersächsisches Schulgesetz 2005
KMK 1994
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C30718013_L20.
pdf (Informationsbroschüre des Kultusministerium
Niedersachsen)
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!!
Herunterladen