Aufbau des Studiums der sonderpädagogischen

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OStR Günter Reiß
Aufbau des Studiums der sonderpädagogischen Fachrichtung: Pädagogik der Lernförderung
(vorläufige Studienordnung zur SPO I vom 24.8.2003)
Stand: 01.11.2006
Studiengang Lehramt an Sonderschulen
Institut für Sonderpädagogik
Grundständiges Studium:
Zweiter Studienabschnitt (5.-8. Semester)
oder
Aufbaustudium (1.-4. Semester)
(1) Studium von Grundfragen
(2) fachrichtungsspezifisches Studium:
Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen
Abtl. 3: Psychologie in sonderpädagogischen
Handlungsfeldern
Pädagogik der Lernförderung
Abtl. 2: Pädagogik u. Didaktik in den Förderbereichen Geistige Entwicklung – Lernen soziale u. emotionale Entwicklung
(3) Studium von Wahlpflichtbereichen
Erster Studienabschnitt (1.-4. Fachsemester):
80 SWS
Akademische Zwischenprüfung
Studium des Erziehungswissenschaftlichen Bereichs (Allg. Pädagogik, Schulpädagogik) und der Pädagogischen Psychologie, Studium
von 3 (2) Fächern aus dem Grund- u. Hauptschulbereich, Studium
eines Grundlagenpflichtfachs
„Segmentprüfung“: mündliche, schriftliche Prüfungen + Akademische Teilprüfung
Zweiter Studienabschnitt (5.-8. Fachsemester):
80 SWS
(1) Studium der Grundfragen:
16
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Entwicklung, Sozialisation, Lebenswelt (ESL)
Erziehung u. Bildung, einschließlich philosophisch-anthropologischer, vergleichender, historisch-kritischer Fragen (EB)
Grundfragen religiöser Erfahrung u. Lebensorientierung (REL)
Kommunikation und Sprache (KOS)
Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur (LBK)
Professionalität, Berufsidentität, Beratung (BS)
8
8
(ein Bereich)
1 benoteter Seminarschein in „Soziologie“ oder einem
medizinischen Fach (z.B. „Psychopathologie“)
(zählt zur akademische Teilprüfung)
(restliche Veranstaltungen durch Testate nachzuweisen)
1 benoteter Seminarschein
(zählt zur akademischen Teilprüfung)
(restliche Veranstaltungen durch Testate nachzuweisen)
(2) fachrichtungsspezifisches Studium:
Studium der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung:
Pädagogik der Lernförderung
Pädagogischer Schwerpunkt
Didaktischer Schwerpunkt
Psychologischer Schwerpunkt
Diagnostischer Schwerpunkt
Studium der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung:
Pädagogik der Lernförderung
Pädagogischer Schwerpunkt
Didaktischer Schwerpunkt
Psychologischer Schwerpunkt
Diagnostischer Schwerpunkt
30
8
8
8
6
18
4
6
4
4
(3) Studium der Wahlpflichtbereiche:
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1. Frühförderung (FÜ)
2. Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens – Einstellungen u.
Haltungen (VA)
3. Religiöse Erziehung in der Sonderschule (RES)
4. Leiblichkeit, Bewegung, Körperkultur (LBK)
5. Sprachwissenschaft (SPW)
zwei Bereiche mit
jeweils 8 SWS
schulpraktische Studien (Praktika)
16
Studium1c-2
1 HS-Schein im didaktischen Schwerpunkt
1 HS-Schein im pädagogischen oder psychologischen Schwerpunkt
1 S-Schein: Teilnahme an einer auf die schulpraktische
Ausbildung bezogenen Lehrveranstaltung (Anlage 3,
SPO I)
1 S-Schein im didaktischen Schwerpunkt
1 S-Schein im pädagogischen oder psychologischen
Schwerpunkt
1 S-Schein: Teilnahme an einer auf die schulpraktische
Ausbildung bezogenen Lehrveranstaltung (Anlage 3,
SPO I)
2 HS-Scheine
(in jedem gewählten Bereich ein benoteter HS-Schein)
Erwerb erst nach Besuch von 2 Lehrveranstaltungen
(zählen zur akademischen Teilprüfung)
(restliche Veranstaltungen durch Testate nachzuweisen)
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