Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: 1. 2. 3. Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters Bescheid(e) über Anrechnung von Studienzeiten/Studiennachweisen/Prüfungsleistungen Hinweis: Alle Unterlagen (bis auf die Immatrikulationsbescheinigung) werden Ihnen sofort nach Vorlage zurückgegeben. Erklärung: Ich erkläre, dass ich noch keine Prüfung abgelegt habe, mich in keinem anderen schwebenden Prüfungsverfahren befinde und nicht unter Verlust des Prüfungsanspruches exmatrikuliert bin. Weiterhin erkläre ich, dass ich eine Diplom-Vorprüfung oder eine Zwischenprüfung in demselben Fach oder einem verwandten, im Grundstudium gleichen Fach eines anderen Studienganges nicht endgültig nicht bestanden habe. Nachweise der für das Fach vorgeschriebenen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen: Fach für den Studiengang Magister Soziologie als Hauptfach § 119 1. Lehrveranstaltung: Grundbegriffe der Soziologie oder Einführung in die Soziologie 2. Lehrveranstaltung: Geschichte und Klassiker der Soziologie oder Neuere theoretische Ansätze der Soziologie 3. Lehrveranstaltung: Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung I 4. Lehrveranstaltung: Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland 5. Lehrveranstaltung: EDV oder Statistik in den Sozialwissenschaften 6. Lehrveranstaltung: Spezielle Soziologie Soziologie als Nebenfach § 120 1. Lehrveranstaltung: Grundbegriffe der Soziologie oder Einführung in die Soziologie oder Geschichte und Klassiker der Soziologie oder Neuere theoretische Ansätze der Soziologie 2. Lehrveranstaltung: Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung I 3. Lehrveranstaltung: Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland Bitte beachten Sie: Fehlende Nachweise müssen bis spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn unter Vorlage des Zulassungsschreibens beim Referat 2.3 (Prüfungsamt), Zwinger 32, Zi. 1, vorgelegt werden. Sämtliche Beilagen sind in der Reihenfolge des Antrages zu ordnen! Studiennachweise (Scheine usw.), die an außerbayerischen Hochschulen erworben wurden, sind vom fachlich zuständigen Institut oder Lehrstuhl der Universität Würzburg mit einem Anerkennungsvermerk versehen zu lassen. Das Zeugnis ist nach Ablegung der Zwischenprüfung im Prüfungsamt abzuholen! Rechtsgrundlage (für die Datenerhebung) Rechtsgrundlage für die Erhebung von personenbezogenen Daten ist Art. 42 Abs. 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) sowie die Zwischenprüfungsordnung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist jede Studentin bzw. jeder Student zur Angabe der in diesem Antrag auf Zulassung geforderten personenbezogenen Daten, soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind, verpflichtet. Diese Daten dienen der Universität Würzburg zu Verwaltungszwecken im Zusammenhang mit der Prüfung. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.