Soziologie - Universität Würzburg

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Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
1.
2.
3.
Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
Bescheid(e) über Anrechnung von Studienzeiten/Studiennachweisen/Prüfungsleistungen
Hinweis: Alle Unterlagen (bis auf die Immatrikulationsbescheinigung) werden Ihnen sofort nach Vorlage
zurückgegeben.
Erklärung:
Ich erkläre, dass ich noch keine Prüfung abgelegt habe, mich in keinem anderen schwebenden
Prüfungsverfahren befinde und nicht unter Verlust des Prüfungsanspruches exmatrikuliert bin. Weiterhin
erkläre ich, dass ich eine Diplom-Vorprüfung oder eine Zwischenprüfung in demselben Fach oder einem
verwandten, im Grundstudium gleichen Fach eines anderen Studienganges nicht endgültig nicht bestanden
habe.
Nachweise der für das Fach vorgeschriebenen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen:
Fach für den Studiengang Magister
Soziologie als Hauptfach § 119
1. Lehrveranstaltung: Grundbegriffe der Soziologie oder Einführung in die Soziologie
2. Lehrveranstaltung: Geschichte und Klassiker der Soziologie
oder Neuere theoretische Ansätze der Soziologie
3. Lehrveranstaltung: Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung I
4. Lehrveranstaltung: Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland
5. Lehrveranstaltung: EDV oder Statistik in den Sozialwissenschaften
6. Lehrveranstaltung: Spezielle Soziologie
Soziologie als Nebenfach § 120
1. Lehrveranstaltung: Grundbegriffe der Soziologie
oder Einführung in die Soziologie
oder Geschichte und Klassiker der Soziologie
oder Neuere theoretische Ansätze der Soziologie
2. Lehrveranstaltung: Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung I
3. Lehrveranstaltung: Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland
Bitte beachten Sie:
Fehlende Nachweise müssen bis spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn unter Vorlage des
Zulassungsschreibens beim Referat 2.3 (Prüfungsamt), Zwinger 32, Zi. 1, vorgelegt werden.
Sämtliche Beilagen sind in der Reihenfolge des Antrages zu ordnen!
Studiennachweise (Scheine usw.), die an außerbayerischen Hochschulen erworben wurden, sind vom
fachlich zuständigen Institut oder Lehrstuhl der Universität Würzburg mit einem Anerkennungsvermerk
versehen zu lassen.
Das Zeugnis ist nach Ablegung der Zwischenprüfung im Prüfungsamt abzuholen!
Rechtsgrundlage (für die Datenerhebung)
Rechtsgrundlage für die Erhebung von personenbezogenen Daten ist Art. 42 Abs. 4 des Bayerischen
Hochschulgesetzes (BayHSchG) sowie die Zwischenprüfungsordnung der Julius-Maximilians-Universität
Würzburg in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist jede Studentin bzw. jeder Student zur Angabe der in
diesem Antrag auf Zulassung geforderten personenbezogenen Daten, soweit diese nicht als freiwillige Angaben
gekennzeichnet sind, verpflichtet. Diese Daten dienen der Universität Würzburg zu Verwaltungszwecken im
Zusammenhang mit der Prüfung. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des
Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
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