Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode Tagung 1982/83 10. Sitzung am 28. April 1983 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 607), 2. Verlesung des Einlaufes (Seite 607), 3. Verhandlung: Antrag des Bauausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung der NÖ Bauordnung. Berichterstatter: Abg. Zauner (Seite 608); Abstimmung (Seite 608). Anfrage der Abgeordneten Wedl u. a. an Herrn LHStv. Dr. Pröll betreffend Giftmüllbeseitigung in Niederösterreich. Beantwortung durch LHStv. Dr. Pröll (Seite 608); Redner: Abg. Wedl (Seite 611), Abg. Spiess mit Resolutionsantrag (Seite 615); Abstimmung (Seite 617). Anfrage der Abgeordneten Wedl u. a. an Herrn Landesrat Kommerzialrat Erwin Schauer betreffend Förderungen von umweltschützenden Investitionen von Gewerbe- und Industriebetrieben. Beantwortung durch LR. Schauer (Seite 617); Redner: Abg. Dr. Bauer (Seite 618), Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 622); Abstimmung (Seite 623). Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Landesausstellung „Peru durch die Jahrtausende - Kunst und Kultur im Lande der Inka“. Berichterstatter: Abg. Dr. Slawik (Seite 623); Abstimmung (Seite 624). Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für die Objekte der Ausstellung des Landes „Fischerei einst und jetzt“ im Schloß Orth an der Donau. Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 624); Abstimmung (Seite 624). PRÄSIDENT REITER (um 10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-556 -Antrag des Abgeordneten Stangl und andere betreffend Erlassung einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des NÖ Grundverkehrsgesetzes. Ltg.-547 - Antrag der Abgeordneten Dr. Bauer, Deusch u. a. betreffend Fernwärmeversorgung in Niederösterreich. Ltg.-441- Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Landesausstellung „Peru durch die Jahrtausende - Kunst und Kultur im Lande der Inka“. Ltg.-546 - Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für die Objekte der Ausstellung des Landes „Fischerei einst und jetzt“ im Schloß Orth an der Donau. Ltg.-548 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Abgabenordnung 1977 geändert wird. Ltg.-549 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Umweltschutzanstalt, Landeshaftung für die Aufnahme von Darlehen. Ltg.-552 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH, Übernahme der Landeshaftung im Sinne des § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz. Ltg.-553 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird (Markterhebung Kirchschlag, Verwaltungsbezirk Zwettl). Ltg.-554 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird (Änderung der Gemeindenamen „Preßbaum“ in „Pressbaum“ sowie der Gemeinde „St. Martin Karlsbach“ in „St. Martin-Karlsbach“. Ltg.-555 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird. (Markterhebung Kapelln). Ltg.-545 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Fremdenverkehrsgesetzes 1973. Ltg.-542 - Bericht des Rechnungshofes betreffend Gebarungsüberprüfung der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft mbH (VVO). Ltg.-551- Bericht der Landesregierung betreffend Wirtschaftsförderungsfonds, Tätigkeitsbericht 1982. Ltg.-543 -Anfrage der Abgeordneten Wedl u. a. an Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Erwin Pröll betreffend Giftmüllbeseitigung in Niederösterreich. Ltg.-544 - Anfrage der Abgeordneten Wedl u. a. an Herrn Landesrat Kommerzialrat Erwin Schauer betreffend Förderungen von umweltschützenden Investitionen von Gewerbe- und Industriebetrieben. PRÄSIDENT REITER (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Zur Beratung der Geschäftsstücke Zahlen 541 und 546 wird der Finanzausschuß während des Plenums im Herrensaal zusammentreten. Im Falle der abschließenden Behandlungen der Geschäftsstücke im Ausschuß setze ich dieselben noch auf die Tagesordnung dieser Sitzung. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Zauner, die Verhandlungen zur Zahl 162 einzuleiten. Abg. ZAUNER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 162 aus 1983. In der Sitzung des Bauausschusses am 14. April 1983 wurde von den Abgeordneten Kalteis, Wittig und anderen ein Antrag mit Gesetzentwurf gem. § 29 LGO gestellt. Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit der Vorlage der Landesregierung betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die NÖ Bauordnung 1976, LGBl 8200-1, geändert wird. Der Bauausschuß hat diesen Antrag beraten und beschlossen. Die Novelle zum Art. 15 Abs. 5 B-VG, BGBl. Nr. 175/1983, erfordert die Änderung der Regelung der Zuständigkeit für den Vollzug der NÖ Bauordnung in der mittelbaren Bundesverwaltung bei bundeseigenen, öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden mit Wirkung ab 1. Juli 1983. Da der Instanzenzug in diesen Angelegenheiten nunmehr beim Landeshauptmann zu enden hat, soll als Baubehörde erster Instanz hiefür die Bezirksverwaltungsbehörde eingesetzt werden. Zur Vereinfachung der Verwaltung, konkret zur Beseitigung der Notwendigkeit der Führung zweier Bauakten über jedes der vorgenannten Gebäude, soll auch der Vollzug des VIII. Abschnittes der NÖ Bauordnung 1976 (Bauüberwachung) bei diesen Gebäuden in erster Instanz den Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden. Zugleich soll der Einfluß der Gemeinden auf die Einordnung der bundeseigenen, öffentlichen Zwecken dienenden Gebäude in das Orts- und Landschaftsbild durch die Begründung ihrer Parteistellung in diesbezüglichen baubehördlichen Verfahren verstärkt werden. Ich darf daher den Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der in diesem Zusammenhang gestellte Antrag gemäß § 29 LGO mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Kalteis, Wittig und andere wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen". Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Bauausschusses): Einstimmig angenommen. Zur Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Wedl, Fürst, Jirkovsky, Kaiser, Kautz, Reixenartner, Dr. Slawik und Tribaumer betreffend Giftmüllbeseitigung in Niederösterreich, Ltg.-543, hat sich Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Landeshauptmannstellvertreter Dr. PRÖLL: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir vor der eigentlichen Anfragebeantwortung einige grundsätzliche Feststellungen zum gegebenen Thema. Unsere hochtechnisierte Zivilisation bringt es unvermeidbar mit sich, daß bei der Produktion an sich nützlicher Erzeugnisse auch Müll anfällt. Darunter gibt es auch gefährliche Sonderabfallstoffe, die über Luft oder Wasser verbreitet werden und die menschliche Gesundheit oder gar menschliches Leben gefährden können. Nun ist es wichtig, diese Problematik zu erkennen und diese gefährlichen Sonderabfallstoffe entweder aufzubereiten oder aber gefahrlos zu beseitigen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum wurde diese Problematik erst in der letzten Zeit besonders erkannt? Ich glaube, dafür gibt es mehrere grundsätzliche Überlegungen. Erstens haben sich die Sonderabfallstoffe in den letzten 20 Jahren eben kumuliert, zweitens ist in diesem Zeitraum die Produktion bedeutend gestiegen und drittens sind erst jetzt Meßmethoden entwickelt worden, mit denen auch kleinste Spuren von Verunreinigungen und deren Auswirkungen auf den Organismus festgehalten werden können. Vor noch etwa zwei Jahren konnten solche Untersuchungen maximal von bestausgerüsteten Hochschulinstituten durchgeführt werden. Diese Problemerkennung erfordert nun von allen Beteiligten möglichst rasch greifende Maßnahmen. Das kürzlich im Nationalrat beschlossene Sonderabfallgesetz, das am 1. Jänner 1984 wirksam wird, regelt den Vorgang des Sammelns, der Aufbereitung und der Beseitigung von Sonderabfallstoffen. Gleichzeitig werden Gewerbe und Industrie zum Nachweis verpflichtet, wohin und wie anfallende Sonderabfallstoffe verbracht worden sind. Das Gesetz basiert auf der Annahme, daß die Verwertung dieser Abfallstoffe im privatwirtschaftlichen Bereich erfolgt. Tatsächlich sind die erforderlichen Anlagen in diesem Bereich noch nicht ausreichend vorhanden, d. h. es gibt noch zu wenig gewerbliche Abfallbeseitiger . In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, den Bund darauf hinzuweisen, daß er nach § 21 des Sonderabfallbeseitigungsgesetzes verpflichtet ist, ein Rahmenkonzept für die Beseitigung von Sonderabfällen auszuarbeiten, zu veröffentlichen und fortzuschreiben. Das bedeutet, daß es dringend notwendig ist, daß der Bund die Lücken in der Sonderabfallbeseitigung schließt. Als weitere mittelfristige wirksame Maßnahme wird es notwendig sein, daß durch intensive Forschung versucht wird, die Güterproduktion derart umzustellen, daß gefährliche Sonderabfallstoffe gar nicht anfallen, bzw. nur solche, deren Wiederverwendung und Weiterverwertung möglich ist. Ich möchte aber auch daran erinnern, daß auf Bundesebene ein Chemikaliengesetz in Vorbereitung ist. Dieses Gesetz soll vorsehen, daß ähnlich wie bei Arzneimitteln keine einschlägigen Produkte auf den Markt kommen, die nicht geprüft sind. Ich möchte mit aller Deutlichkeit darauf drängen, daß die Fertigstellung dieses Gesetzes angesichts der ernsten Situation beschleunigt wird. Abschließend möchte ich den Wunsch ausdrücken, daß in konstruktivem Sinn die Diskussion über Sonderabfallstoffe versachlicht wird und Emotionen abgebaut werden, denn schließlich ist nicht jeder Sondermüll Gift. Nur eine nüchterne Analyse und ein objektives Vorgehen führen letztlich zum Ziel. Und nun, sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, komme ich zur Anfragebeantwortung. Frage 1: Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter in der Lage mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der illegalen Giftmülldeponie in Leobersdorf getroffen wurden und inwieweit auch die rechtliche Verantwortlichkeit von Verursachern festgestellt wurde? Nun zur Beantwortung der Frage. Gerade in diesem Fall zeigt es sich, mit welchen Schwierigkeiten die zuständigen Behörden zu kämpfen haben. Die Zwangssituation besteht nämlich darin, daß die Behörden wegen Versagens des eigentlichen Verpflichteten einerseits verpflichtet sind, für die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu sorgen, andererseits aber das rechtlich vorgegebene Instrumentarium erst dann einsetzen können, wenn sie selbst die Möglichkeit geschaffen haben, die Maßnahmen zu realisieren. Als der Verursacher die Deponie nicht beseitigte, stand also die Behörde vor dem Problem, den Giftmüll zu beseitigen und andererseits verantwortungsbewußt den Abtransport zu einem geeigneten Entsorger durchzuführen. Auf den Sachverhalt bin ich bereits in einer Anfragebeantwortung am 8. Juli 1982 eingegangen. Ich muß aber der Vollständigkeit halber bereits Bekanntes wiederholen und ersuche diesbezüglich auch das Hohe Haus um Verständnis. Am Freitag dem 25. Juni 1982 zeigte der Herr Dipl.-Ing. Waldemar Lassi der Bezirkshauptmannschaft Baden als Gewerbebehörde die Errichtung einer weiteren Betriebsstätte für die Vernichtung und Verwertung chemischer Substanzen in Leobersdorf an. Eine von der Bezirkshauptmannschaft veranlaßte Überprüfung der Liegenschaft durch die Gendarmerie ergab, daß Dipl.-Ing. Lassi zu diesem Zeitpunkt bereits die Lagerung umfangreicher Mengen von Sonderabfallstoffen durchführte. Eine Bewilligung nach den gewerbe- und wasserrechtlichen Vorschriften lag hiefür nicht vor. Am Mittwoch dem 30. Juni 1982 wurde die Deponie unangesagt überprüft. Da eine Gefährdung des Grundwassers und damit von Leben und Gesundheit von Menschen festgestellt wurde, wurde Herrn Dipl.-Ing. Lassi aufgetragen, das Areal von den Lagerungen zu räumen. Die Entsorgungsbetriebe Simmering, die Herrn Dipl.-Ing. Lassi die Stoffe übergeben hatten, übernahmen noch am 30. Juni den Rücktransport von 59 Fässern mit Trichloräthylen. In der Folge wurde eine weitere Rücknahme abgelehnt, dies unter Hinweis darauf, daß das Geschäft mit Herrn Dipl.-Ing. Lassi nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten abgewickelt worden ist. Die Landesdienststellen bemühten sich, eine Änderung dieser Haltung zu erreichen. Dies blieb trotz meines umfangreichen Schriftverkehrs mit Herrn Stadtrat Josef Veleta und meiner persönlichen Kontaktnahme mit ihm zunächst erfolglos. Schließlich entschloß sich Herr Dipl.-Ing. Lassi, die gelagerten Chemikalien in die Sondermülldeponie der Firma Kiener in Bachmanning, Oberösterreich, zu überstellen. Die niederösterreichischen Dienststellen haben diesbezüglich bei den oberösterreichischen Dienststellen hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Möglichkeit rückgefragt. Näher werde ich noch darauf bei der Beantwortung der Frage zwei eingehen. Mit dem Abtransport wurde am 26. Juli 1982 dann begonnen. In der Zwischenzeit wurden für die Deponie Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Fässer kamen in überdachte, versperrte Räumlichkeiten und wurden ständig überwacht. Da in der Folge ein weiterer Abtransport nach Oberösterreich gestoppt wurde, wurden unsere Bemühungen, die EBS zur Übernahme der restlichen Sonderabfälle zu bewegen, intensiviert. Eine Übernahme wurde wegen innerbetrieblicher Schwierigkeiten der EBS abgelehnt, die mit technischen Mängeln in der Betriebsanlage begründet wurden. Schließlich erklärte sich die Firma mit Schreiben vorn 7. Februar 1983 bereit, ca. 8.000 kg Sonderabfälle (Härtereisalze) zur einstweiligen Zwischenlagerung zu übernehmen. Am 14. März 1983 hat Herr Dipl.-Ing. Lassi aus eigenem noch vier Gebinde mit Härtereisalz weggeführt. Der Abtransport wurde dann aber wieder gestoppt. Mit Bescheid vom 5. April 1983 ordnete schließlich die Bezirkshauptmannschaft Baden die Ersatzvornahme an. Dieser Maßnahme war ein langwieriges Suchen nach einem geeigneten Entsorger vorangegangen. Schließlich hatten sich zwei Firmen bereit erklärt, die Stoffe zu übernehmen und auch Kostenvoranschläge zur Verfügung zu stellen. Herr Dipl.-Ing. Lassi hatte schon gegen die seinerzeitige Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Baden Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof eingebracht. Der Verwaltungsgerichtshof gab mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1982, der Bezirkshauptmannschaft Baden am 7. Februar 1983 zugestellt, der Beschwerde keine Folge. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes liegt bis heute noch nicht vor. Auch gegen den Bescheid über die Zwangsräumung erhob Herr Dipl.-Ing. Lassi Berufung. Diese hat aber nach der Rechtslage keine aufschiebende Wirkung. Aus diesem Grund wurde mit dem Abtransport der grundwassergefährdenden Stoffe am 20. April 1983 begonnen. Der Abtransport ist derzeit im Laufen, die EBS können nämlich täglich nur jene Mengen übernehmen, die sie auch täglich verarbeiten können. Wir rechnen damit, daß die gefährlichen Stoffe bis Ende nächster Woche abtransportiert werden. Im Zuge der Zwangsräumung an die EBS und an die andere Wiener Firma wurden bis gestern abend ca. 250 Gebinde in sechs Fuhren mit LKW-Zügen abgeführt. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat über Herrn Dipl.-Ing. Lassi mit zwei Straferkenntnissen Geldstrafen wegen Übertretung der Gewerbeordnung verhängt. Diese sind in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen. Dieser Umstand wurde auch dem Magistratischen Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk mitgeteilt. Die Bezirkshauptmannschaft hatte nämlich mit Schreiben vom 5. Oktober 1982 angeregt, Herrn Dipl.-Ing. Lassi das Gewerberecht zu entziehen. Nach den Bestimmungen der Niederösterreichischen Bauordnung ist für die Deponie auch eine Bewilligungspflicht gegeben. Es wäre daher Sache des Bürgermeisters als zuständige Baubehörde gewesen, für die Bereiche, die von der Baubehörde wahrzunehmen sind, die erforderlichen Auflagen zu erteilen oder aber die Entfernung aufzutragen. Der Bürgermeister ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Ich fühle mich verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß ich nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung nicht für die Agenden des Wasser- oder Gewerberechtes verantwortlich bin. Ich habe aber meine heutige Antwort mit meinen Regierungskollegen entsprechend abgesprochen. Nun zur Frage zwei, ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter weiters in der Lage mitzuteilen, aus welchen Ursachen Giftmüll aus Niederösterreich nach Oberösterreich gelangt und welche Maßnahmen in Hinkunft getroffen werden, um unnötige Giftmülltransporte, die gleichfalls eine Gefährdung der Bevölkerung darstellen, zu vermeiden? Die Beantwortung: Nach der Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 30. Juni 1982 war der Verursacher, also Herr Dipl.-Ing. Lassi, verpflichtet, die Deponie zu räumen. Da es die EBS in der Folge ablehnten, die gelagerten Sonderabfälle zurück- oder zu übernehmen, suchte Herr Dipl.-Ing. Lassi eine andere Möglichkeit. Sie wurde schließlich in der Sondermülldeponie der Firma Kiener in Bachmanning Oberösterreich, gefunden. Die niederösterreichischen Dienststellen trachteten nun festzustellen, ob die Firma Kiener zu einer Übernahme berechtigt ist. Die Firma teilte der Bezirkshauptmannschaft Baden mit, daß sie die behördlichen Bewilligungen für die Deponie von Produkten der Gruppe 1, 2 und 3 des Sonderabfallkataloges der oberösterreichischen Landesregierung besitzt. Für die Prüfung und Einordnung der Abfallstoffe sei ihr Konsulent, der Zivilingenieur für technische Chemie Dr. Axel Bergert, zuständig. Es wurde auch mit dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Kontakt hergestellt. Eine telefonische Rückfrage bestätigte die Richtigkeit der Aussage des Unternehmens. Unsere Abteilung R/1 richtete dann am 19. Juli 1982 an die Abteilung Wasser- und Energierecht und die Abteilung Gewässeraufsicht des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung ein Fernschreiben. In diesem wurde der Sachverhalt nochmals dargestellt und ausdrücklich auf die erwähnte telefonische Rücksprache verwiesen. Die Darstellungen in diesem Fernschreiben blieben gänzlich unwidersprochen. Am 21. Juli 1982 besichtigte der vom Unternehmer beauftragte Zivilingenieur die Lager in Leobersdorf und bezeichnete jene Stoffe, deren Übernahme durch die Firma Kiener möglich ist. Bereits am 26. Juli 1982 transportierte Herr Dipl.-Ing. Lassi einen Teil der in Leobersdorf gelagerten Sonderabfälle zur Firma Kiener ab. Jedenfalls handelt es sich nicht um einen unnötigen Giftmülltransport, denn wir müssen doch davon ausgehen, daß die Deponie in Leobersdorf geräumt werden muß. Die Beseitigung setzt aber voraus, daß man wegtransportieren kann. Und somit kann von einem unnötigen Transport nicht mehr gesprochen werden. Ich muß mich auch gegen den im Vorwort zur Anfrage gebrauchten Ausdruck „hin- und herschieben" aussprechen. Es mag wohl sein, daß die Abfallstoffe auf einem rechtlich nicht zulässigen Weg nach Niederösterreich gekommen sind, man hatte seitens des Wiener Unternehmers überhaupt keinen Kontakt mit der niederösterreichischen Behörde aufgenommen. Die niederösterreichischen Behörden hatten jedenfalls wie dargelegt sehr wohl mit den oberösterreichischen Behörden Verbindung aufgenommen und diese über den Abtransport nicht im unklaren gelassen. Nun die dritte Anfrage, ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter bereit, im Rahmen seiner Kompetenz auch bei den für Angelegenheiten des Gewerbes bzw. des Gewässerschutzes zuständigen Mitgliedern der Landesregierung Einfluß zu nehmen, daß auch in diesem Bereich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden? Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung bin ich verpflichtet, mit den anderen Regierungsmitgliedern engen Kontakt zu halten und zusammenzuarbeiten. Die Geschäftsordnung ordnet mir auch die Kompetenz „Angelegenheiten des Umweltschutzes" nur insoweit zu, als sie nicht einem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen ist. Ich habe daher mit Schreiben vom 21. Juni 1982 Herrn Landesrat Schauer und Herr Landesrat Blochberger informiert, daß gewerbe- und wasserrechtliche Überprüfungen Unzukömmlichkeiten mit der Möglichkeit der Verunreinigung des Grundwassers ergeben haben. Gleichzeitig habe ich ersucht, die festgestellten Mängel unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten raschest abstellen zu lassen. Eine Einflußnahme auf die Besorgung von Angelegenheiten anderer Regierungsmitglieder steht mir nach den Bestimmungen unserer Landesverfassung und der Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung nicht zu. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, daß ich immer trachten werden, mit den für das Gewerbe und das Wasserrecht zuständigen Regierungsmitgliedern engstem zusammenzuarbeiten. Im besonderen war dies auch bei der Bewältigung des Problemes Leobersdorf notwendig und auch entsprechend erfolgreich. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben Abgeordnete der ÖVPFraktion und der SPÖ-Fraktion verlangt, daß über die mündliche Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 543 sofort eine Debatte stattfindet. Da der Landtag hierüber gemäß 9 35 Abs. 8 der Landtagsgeschäftsordnung ohne Debatte zu entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder des Hauses welche für diese Anträge stimmen wollen die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Wir gelangen daher zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Dr. Pröll, betreffend Giftmüllbeseitigung in Niederösterreich, Landtagszahl 543. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Wedl. Abg. WEDL: Herr Präsident! Hoher Landtag! In der Landtagssitzung vom 8. Juli 1982 hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll in Beantwortung einer Anfrage von Abg. Kellner und anderen betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf erklärt, daß von der Firma Lassi unberechtigt, das heißt ohne Gewerbeberechtigung und ohne Betriebsanlagengenehmigung in größerer Menge in einem aufgelassenen Ziegelwerk 400 bis 500 Fässer Chemikalien verschiedenster Art, teilweise hochgiftiger Art und extrem grundwassergefährdend, gelagert wurden. Es lag und liegt auch keine wasserrechtliche Genehmigung vor. Auf die Frage der ÖVP-Abgeordneten, welche konkrete Maßnahmen von Dienststellen des Landes unternommen wurden, erklärte damals Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll, daß die Gewerbebehörde als Sofortmaßnahme angeordnet hat, daß das Areal des Ziegelofens von der Firma Lassi von allen Lagerungen zu räumen ist. Da die EBS bereit war, verunreinigte flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe zurücknehmen, nicht aber die teils auch undefinierten Giftmüllstoffe, blieben diese in Leobersdorf lagernd. Verhandlungen mit der oberösterreichischen Sondermüllverarbeitungsgesellschaft zeitigten auch nur den Erfolg, daß eine geringe Menge dorthin verbracht wurde. Gleichzeitig wurde auch angeführt, daß mit Deutschland Verhandlungen laufen, dorthin den Giftmüll bringen zu dürfen, daß damit aber hohe Kosten verbunden sein könnten. Diese Verhandlungen haben bereits zu konkreten Lösungsmöglichkeiten geführt. Bis dahin steht das Giftmüllager in Leobersdorf unter Gendarmeriebewachung. Ich habe in der Landtagssitzung auch die rasche Reaktion über die Bezirkshauptmannschaft Baden gewürdigt, in der Hoffnung, daß das Land und Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, auch das angekündigte Maßnahmenpaket rasch durchführen werden. Dem war aber nicht so, denn es lagern heute noch die giftigsten Fässer in Leobersdorf ohne Gendarmeriebewachung und aus dem Abtransport in die BRD dürfte bis jetzt nichts geworden sein, sonst würden ja die Fässer dort nicht mehr lagern. (LHSTv. Dr. Pröll: Sie wissen ja, daß abtransportiert wird!) Ja, weiß ich. Ihren Appell, Herr Landeshauptmannstellvertreter, Emotionen abzubauen, habe ich so verstanden, daß wir gemeinsam das Interesse haben, in diesem Gebiet, das am Rande der Mitterndorfer Senke liegt, alles das zu beseitigen. Und aus derselben Sorge heraus hat eine allgemeine Bürgermeisterkonferenz des Bezirkes Baden am 8. März 1982 den Bericht des Herrn Bezirkshauptmannes Hofrat Mag. Hans Trapl mit Befremden zur Kenntnis genommen, daß noch immer Giftmüllfässer in der Größenordnung von 200 Stück in Leobersdorf lagern. Ich habe dort angeführt, daß ich alle meine Möglichkeiten, auch in meiner Funktion als Vorsitzender des Bezirksverbandes der SPÖ-Gemeinden, nützen werde, um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, daß diese 200 Fässer noch in Leobersdorf lagern, weil wir der Meinung gewesen sind, nach der seinerzeitigen Anfragebeantwortung, die Giftmüllfässer werden abtransportiert, sie sind schon längst weg. Das ist auch in einer Presseaussendung hinausgegangen. Und nun ist am 10. März eine merkwürdige Reaktion auf die Presseaussendung vom 9. März durch ihren Landesparteisekretär Gustav Vetter erfolgt unter der Überschrift „SPÖ-Abgeordneter versucht sich als grüner Giftmischer. In die politische Giftküche hat sich der niederösterreichische Abgeordnete Wedl begeben, um dem Dunkelrot seiner Partei ein wenig Farbe beizumengen." Und in diesem Sinne geht es bitte hier weiter, indem man dem “pseudogrünen Wedl" rät, man soll sich jetzt nicht um Leobersdorf kümmern, sondern man soll sich darum kümmern, daß im Stadtbereich um Wr. Neustadt beim Bürgermeister Barwitzius und in der Umgebung noch Müllablagerungen vorkommen. Wir sollen daher in unseren eigenen Reihen für mehr Umweltbewußtsein sorgen. Wenn sie die Aktivitäten unseres Landtagsklubs und unseres Gemeindevertreterverbandes in den letzten Jahren verfolgt haben, werden Sie daraufgekommen sein, daß wir sehr viel tun, jedenfalls wahrscheinlich mehr, als Sie hier getan haben. Auch den Ratschlag, der mir hier via Radio erteilt wurde, wir sollen den Giftmüll umgehendst am Wiener Rathausplatz deponieren, haben wir selbstverständlich nicht befolgt, nachdem es ja auch Ihnen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, nicht möglich gewesen ist, diesen Giftmüll zu beseitigen. Ich habe auch mit Freude vernommen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß Sie im Österreichischen Gemeindespiegel für den ländlichen Raum die „Aktion scharf'' angekündigt haben und in diesem Interview auch erklärt haben, daß eben die Bevölkerung, die über die Medien sensibilisiert wurde, motiviert wurde und es soll auch bezüglich des Leobersdorfer Giftmüllskandals alles getan werden, um das zu beseitigen und ein Umweltbewußtsein auf breitester Ebene zu schaffen. Das hat uns gefreut, nur zwischen dem tatsächlich Gesagten und dem, was dann eingetreten ist, ist doch eine gewisse Zeit verstrichen. Es ist aber richtig, daß vorige Woche mit dem Abtransport des größten Teiles der Fässer begonnen wurde. Man brauchte sicherlich die Profilierung in den Medien, jetzt geschieht etwas. Alle Medien berichteten darüber in dem Sinne, der Giftmüll aus Leobersdorf wird abtransportiert und Dr. Pröll hat die „Aktion scharf", über die ich gerade gesprochen habe, durchgezogen. Nachdem aber vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Giftmüllablagerung fast genausoviel Zeit vergangen ist, wie von der Zeugung bis zur Geburt eines Kindes, muß es eine, um es im Volksmund zu sagen, schwere Geburt gewesen sein, hier tätig zu werden. (LHStv. Dr. Pröll: Sicher!) Das ist es, was wir Ihnen als dem zuständigen Referenten vorwerfen, daß es sehr lange gedauert hat. Was hätte alles geschehen können in dieser Zeit, nachdem auch die Gendarmeriebewachung still und leise abgezogen wurde. Es ist richtig, daß die Giftmüllfässer dann in eine geschlossene Halle gebracht wurden und diese zugesperrt wurde. Es gibt aber immer wieder Leute, die aus Boshaftigkeit etwas tun können. Wahrscheinlich hätte sich ein Berufsverbrecher ohne weiteres (Abg. Präs. Romeder: Vom „hätten" haben wir nichts!) mit einer Haarnadel Eintritt verschaffen und ein Loch in eines dieser Fässer stemmen können. Dann wäre etwas passiert. Herr Landeshauptmannstellvertreter, wenn Sie uns sagen, wir haben etwas getan, wir haben Kostenvoranschläge eingeholt, dann möchte ich bitte darauf hinweisen, daß es hier nicht an den Kosten scheitern kann, denn wir müssen an das Land auch zahlen. Wir hätten es also auch viel früher durchziehen können. (LHStv. Dr. Pröll: Wohin? Herr Kollege, sagen Sie nur wohin! Das ist die Frage. Bei der Zwangsräumung sind wir verpflichtet zu sagen, wohin damit!) Ich komme schon darauf. (LR. Blochberger: Trumau!) Ich komme schon darauf, Herr Kollege Blochberger. Auch Du hast Dich ja damals zu Wort gemeldet und hast das, was ich der Zeitung sagte, als lächerlich und polemisch bezeichnet. Am 10. März um 17.20 Uhr habe ich das ja gehört. Also man tut das als lächerlich und polemisch ab, wenn man in der Sorge um die Bevölkerung eines Gebietes tätig wird. (LR. Blochberger: Erzählen Sie das dem Stadtrat Veleta!) Ich weiß, Ihr habt immer einen Komplex auf Wien, aber der Müll liegt eben derzeit in Leobersdorf. (LR. Blochberger: Ich habe keinen Komplex! Wenn Ihnen jemand im Vorgarten einen Müll hinlegt, werden Sie auch reagieren!) Ich weiß das, ich bin nicht für die Florianimethode, zünde dem anderen seine Häuser an. Wir haben uns jetzt mit der Tatsache auseinandersetzen müssen, daß der Giftmüll eben hier bei uns in Leobersdorf lagert. (LR. Blochberger: Die Wiener machen das!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben uns ja auch eine Aktion angekündigt, wie viele „grünen Engel" Sie haben. Ich glaube, diese „grünen Engel" müssen wirklich bei Tag und bei Nacht dort gewacht haben, wobei ich die Nacht eventuell ausschließen möchte, denn die „grünen Engel" sind ja meistens, wie uns bekannt ist, Landesbedienstete, die ja bei der Nacht sicherlich nicht herangezogen werden. Ich möchte auch bei dieser Gelegenheit auf etwas hinweisen, was wahrscheinlich sehr mißfällig aufgenommen wurde, nämlich daß man die Mitglieder der Berg- und Naturwachten als eine „Umwelt-SS" -. zumindest habe ich das so in der Wochenpresse gelesen bezeichnet hat. Die Landesleitung Niederösterreich und auch der Bezirksleiter von Mödling Karl Leng, der Träger des Schöffelpreises ist, haben hier sehr hart darauf reagiert und ich glaube, daß man die Mitglieder, unter anderem den Divisionär Maerker oder den Oberst Kurz oder Oberstleutnant Freyler nicht auf die Stufe einer nationalsozialistischen Verbrecherorganisation stellen kann. Und ich weiß auch nicht, Herr Landeshauptmannstellvertreter, ob Sie fair gehandelt haben, als Sie dem Bürgermeister von Loebersdorf Gobec, der erst drei oder vier Tage im Amt gewesen ist, als die Zeitungsnotizen bzw. sein offener Brief an Sie erfolgt ist, vorgeworfen haben, er wäre schuld gewesen. Wir haben auch heute hier wieder gehört, der Bürgermeister hätte die baurechtliche Bewilligung und alles durchsetzen müssen. Ich frage mich, was kann ein kleiner Bürgermeister draußen in einer Landgemeinde tun? (LHStv. Dr. Pröll: Dann soll er mir nicht Vorwürfe machen. Das müssen Sie erst überlegen!) Herr Landeshauptmann, sind wir uns . . . (Unruhe bei der ÖVP. - LHStv. Dr. Pröll: Ich lese das in der Kronenzeitung in einem offenen Brief, und da soll ich danke sagen. Ich habe nicht im geringsten daran gedacht, dem Bürgermeister von Leobersdorf etwas vorzuwerfen, doch soll er. nicht mit Steinen werfen, wenn er im Glashaus sitzt! - Beifall bei der ÖVP.) Ich verlange ja nicht, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß Sie Dankeschön sagen, aber Sie und Ihre Behörden waren neun Monate nicht in der Lage, den Giftmüll wegzutransportieren, und dann wird am Freitag ein Bürgermeister neu gewählt und drei Tage später wirft man ihm vor, er hätte schon längst dafür sorgen müssen. (LHStv. Dr. Pröll: Ich hätte nicht im Schlaf daran gedacht, wenn er mir nicht über die Kronen-Zeitung die ärgsten Vorwürfe gemacht hätte!) Schauen Sie, gerade die KronenZeitung, Herr Landeshauptmannstellvertreter und der Redakteur Vorrath war vielleicht derjenige . . . (LHStv. Dr. Pröll: Ich habe es aus der Kronen-Zeitung erfahren und acht Tage später den Brief bekommen!) Ich weiß nicht, wo er hängengeblieben ist. (LHStv. Dr. Pröll: Ich weiß es schon! - LR. Blochberger: Den hat der Wedl zurückgehalten! - Heiterkeit bei der ÖVP.) Und zu Ihrer Frage, die sie mir als Zwischenruf gestellt haben, Herr Landeshauptmannstellvertreter, wo hätten wir hintransportieren sollen? Nun, es haben etliche Herren aus den Ihnen unterstellten Referaten am 6. Abfallseminar der Technischen Universität Wien in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz am 21. Februar im Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein teilgenommen und dort mußten wir hören, wo es überall in der Nachbarschaft, in Bayern oder in Hessen, Untertagdeponien gibt. Ich werde Ihnen dann das geben, bitte das ist jetzt nicht boshaft, sondern vielleicht ist es noch nicht in Ihre Hände gekommen. (LHStv. Dr. Pröll: Kenne ich, danke!) Das kennen Sie, gut, erspare ich es mir. In Herfa-Neurode wird aus der ganzen Welt giftigster Sondermüll deponiert. (LR. Blochberger: Dem Veleta mußt Du die Adresse geben!) Der Leiter dieser Sondermülldeponien in Herfa-Neurode hat uns dort erklärt, daß seit dem Jahre 1977 aus Österreich nur fünfmal Giftmülltransporte dorthin gekommen sind. Was geschieht eigentlich mit dem in Österreich anfallenden Giftmüll? (LR. Blochberger: Den Gesundheitsminister fragen!) In Österreich fallen jährlich 3,5 Millionen Tonnen an, wovon 350.000 Tonnen gefährlicher Sondermüll sind und 100.000 bis 150.000 Tonnen einer speziellen Sonderbehandlung zugeführt werden müßten. Wieviel tausend Tonnen fallen hier in Niederösterreich an und wo kommt dieser gefährliche Sonderabfall hin? (LHStv. Dr. Pröll: Bitte diese Frage an den Bundesminister für Umweltschutz zu stellen!) In die Kanalnetze, in Flüsse oder Ströme, bei Nacht und Nebel wird vergraben oder weggeworfen, das wissen wir. Wir wissen, wie viele Zeitbomben hier bei uns ticken und es läßt uns sicherlich erschauern, wenn wir hören, wie private Geschäftemacher mit der Übernahme von Giftmüll verdienen. In der Bundesrepublik wurden an private Betreiber von Sondermüll- oder Abfallverwertungen ungeheuer strenge Anforderungen gestellt und Auflagen erteilt. Ob das auch bei uns geschieht, das bezweifle ich; die kürzlich veröffentlichte lange Liste der Altölsonderbehandlungsfirmen bestärkt mich darin, ebenso daß noch immer nicht der Transportnachweis hier angeführt wurde, wie es ja in den Nachbarländern schon seit Jahren gang und gäbe ist. Keiner braucht bei uns nachzuweisen, welcher Sondermüll nach der jetzigen Gesetzeslage anfällt, was damit geschieht und wohin er transportiert wird. Der Grund liegt darin, daß sich der Bund und die Länder schon sehr lange nicht einigen können, die Kompetenzentflechtungen durchzuführen. Profitieren tut aber, meine Damen und Herren, aus diesem Kompetenzdschungel letzten. Endes nur die Geschäftemacher. Das Sonderabfallgesetz, das ja am 1. Jänner 1984 in Kraft tritt und noch in der letzten Sitzung des Parlamentes beschlossen wurde, wird sicherlich hier ein erster und wesentlicher Schritt sein. Nach diesem Gesetz ist auch der Verursacher für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Und ich bin mir auch sicher, daß der Herr Landeshauptmann auf Grund dieses Giftmüllskandales, wenn wir ihn so bezeichnen wollen, von der eingeräumten Möglichkeit des Importes von Sonderabfällen aus dem Ausland kaum Gebrauch machen wird. Meine Damen und Herren, wir haben keinesfalls die Absicht, in irgendeinem Bezirk unseres Bundeslandes der Abfallkorb Europas zu werden und ich stehe auch nicht an zu sagen, daß wir uns selbst jetzt auf die Beine zu stellen haben, damit der in unserem Bundesland anfallende Sondermüll beseitigt wird, denn weder Asten noch Simmering werden auf die Dauer die ideale Möglichkeit darstellen, wahrscheinlich aber eine Zwischenstufe. Es wird viel Geld kosten, aber wenn ich daran denke, wie viele Millionen wir verplakatiert, verpropagandiert oder auch verfilmt haben, werden wir auch diese Mittel aufbringen können, wenn wir nur wollen und wenn vor allem Sie als der Umweltschutzreferent des Landes mit dem Finanzreferenten des Landes über die Finanzierung einig werden. Und da hier Personaleinheit herrscht, hoffe ich ja, daß es nicht so schwierig ist. Um Ihnen auch an Hand von Tatsachen im Ausland ein paar Zahlen zu sagen: In Amerika mußte eine ganze Ortschaft mit 1000 Häusern deshalb weggerissen werden, weil sie auf einer Giftmülldeponie errichtet wurde. Und es kam zu großen gesundheitlichen Schäden. In den Niederlanden wurden bei einer Bestandaufnahme von Sondermüllagerungen 350 solcher Stellen entdeckt, die nun mit einem Kostenaufwand von 7,5 Milliarden Schilling saniert werden müssen. In den USA ist man derzeit dabei, als gesundheitsgefährdend eingeschätzte Ablagerungsplätze mit einem riesigen Kostenaufwand von 1,6 Milliarden Dollar zu sanieren. Das sind Horrorzahlen und niemand soll glauben, daß es bei uns bessere Zahlen geben würde, wenn man ernstlich daran denken sollte, nach solchen Ablagerungen zu suchen. Die Menschen, meine Damen und Herren, sind hellhöriger und aufmerksamer geworden und die trauen sich nun auch in die Öffentlichkeit zu gehen, wenn sie solche Umweltsünden entdecken. Ich darf jedoch der Hoffnung Ausdruck geben, daß wir aus diesem Fall Leobersdorf lernen. Ich bin wie der ex offo-Verteidiger anderer Bundesländer und ich glaube auch, daß wir uns wirklich sehr ernstlich überlegen müßten, wo wird eigentlich abgelagert. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat ja bekrittelt, daß wir gesagt haben, der Giftmüll wird hin- und hergeschoben. Wenn ich jetzt bedenke, wie der Giftmüll von Tirol und der andere von Schweden irgendwo über Wien nach Deutsch-Wagram gekommen ist, von dort nach Leobersdorf und jetzt von Leobersdorf teils nach Bachmanning, teils wieder zurück nach Simmering und teils liegt er noch da, weil wir nicht wissen wohin, dann glaube ich, müßten wir etwas tun und nicht nur schöne Worte verlieren, sondern Taten setzen. Die Bevölkerung ist in dieser Richtung sensibilisiert und natürlich sehr oft enttäuscht, wenn man Monate, ja fast Jahre braucht, um die Möglichkeiten der Demokratie bei einer Verzögerung und auch bei der Durchsetzung von behördlich angeordneten Maßnahmen einzusetzen. Herr Landeshauptmannstellvertreter, wir hoffen, daß nunmehr der Fall Leobersdorf bald zu den Akten gelegt wird. Wir wissen, daß nur mehr rund 20 der giftigsten Fässer dort lagern, und wir hoffen, daß es zu keinem zweiten solchen Fall mehr kommen wird. In diesem Sinne wird meine Fraktion auch die Anfragebeantwortung zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Spiess. Abg. SPIESS: Herr Präsident! Hohes Haus! Die heutige Anfragebeantwortung hat eigentlich dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Gelegenheit gegeben, hier zu erklären und ganz eindeutig zu beweisen, daß der Bereich des Umweltschutzes bei uns in der Österreichischen Volkspartei nicht nur programmatisch fundiert ist, sich nicht nur in Lippenbekenntnisse entlädt, sondern daß hier auch Taten und Handlungen gesetzt werden. Herr Abg. Wedl, ich glaube Du hast heute im großen und ganzen sehr sachlich Stellung genommen zu diesem Problem Sondermüll in Leobersdorf und es freut mich, daß diese Anfragebeantwortung auch zur Kenntnis genommen wird. Ich glaube, der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat bewiesen, welche schwierige Materie sich mit diesem Sondermüll darbietet und daß es gar nicht so einfach ist, diesen Sondermüll von Leobersdorf auf legale Weise wegzubringen. Und das ist ja das ganze Problem. Unsere Bevölkerung ist in zunehmender Weise sensibilisiert, wie du richtig gesagt hast, und unsere Menschen haben ein Recht darauf, daß wir alles dazu tun, daß eine gesunde Luft für die Bevölkerung vorhanden ist, daß es klares Wasser gibt und daß unsere Umwelt so geschützt wird, damit auch noch spätere Generationen in gesunder Weise leben können. Du hast gesagt, daß es beim Problem Sondermüll Leobersdorf eine schwere Geburt gegeben hat. Ich möchte schon darauf verweisen, daß bei dieser schweren Geburt ja eigentlich das Ei aus unserem Nachbarland gekommen ist und daß es hier eine Firma war, die Entsorgungsbetriebe Simmering, die nicht gefragt haben, wohin der Müll, den sie verkauft haben, gekommen ist und wie er gelagert wird. Wir mußten in Niederösterreich erfahren, daß hier auf einer Betriebsstätte, die überhaupt nicht als Betriebsstätte genehmigt war, von einer Firma, die gewerblich dazu nicht legalisiert war, Sondermüll gelagert wurde und so auf einmal bei uns in Leobersdorf war. Die Bezirkshauptmannschaft Baden und der Herr Landeshauptmannstellvertreter hatten sich jetzt mit diesem Problem zu befassen. Wenn sie sich sehr eingehend damit zu befassen hatten, dann bitte ist das eine Folge von Geschäften, die eine Firma, die dem Magistrat Wien gehört, getätigt hat. Und wir alle haben ja, glaube ich, in der Argumente-Sendung gesehen - ich persönlich nicht, habe es mir aber sagen lassen -, daß angeblich auch Müll aus Schweden bei uns in Leobersdorf gelandet ist. Ich möchte sicher keine Breitseiten in Richtung Wien abfeuern, möchte aber doch darauf verweisen, daß das ganze Problem dieser Beseitigung von Leobersdorf deswegen bis jetzt gedauert hat, weil es eben nicht einfach ist, solche Firmen zu finden, die autorisiert sind und legalisiert sind, diesen Sondermüll auch zu beseitigen und zu vernichten. Es ist äußerst schwer, diese Firmen zu finden. Das hat hier sehr, sehr lange gedauert und ich glaube schon, daß die Entsorgungsbetriebe Simmering moralisch verpflichtet gewesen wären, diesen Sondermüll, wie sie erfahren haben, daß er hier illegal gelagert worden ist und illegal entsorgt worden ist, auch zurückzunehmen. Ich habe da etwas recherchiert und darf Ihnen nur zur Kenntnis bringen, daß viel Schriftverkehr und viel persönliche Gespräche mit dem Herrn Stadtrat Veleta notwendig waren, bis es nun schlußendlich dazu kommt, daß dieser Sondermüll auch von den Entsorgungsbetrieben Simmering zum Teil zurückgenommen wird. Seit der letzten Anfragebeantwortung hat es am 9. 7. einen Brief an den Herrn Stadtrat Veleta gegeben, am 14. 7. einen neuerlichen Brief, am 15. 7. war ein Gespräch unseres Landeshauptmannstellvertreters mit dem Herrn Stadtrat Veleta notwendig, am 22. 7. haben sich die EBS zunächst bereit erklärt, den Rest abzunehmen, leider ist es dann späterhin wieder nicht dazu gekommen. Das zieht sich bitte, wenn Sie wollen, können Sie sich das ansehen, ich habe es erfragt. Tatsache ist, daß es bis nun gedauert hat, bis es gelingt, diesen Giftmüll, mit dem Geschäfte gemacht worden sind und der nach Leobersdorf gekommen ist, endgültig von hier wegzubringen. Ich glaube, daß uns der Herr Landeshauptmannstellvertreter eindeutig bewiesen hat, daß bei uns keine Verzögerungen eingetreten sind, daß hier nicht irgendwo etwas vernachlässigt worden ist, sondern daß der Giftmüll so rasch, wie es eben möglich war, ihn legal zu beseitigen, auch beseitigt wurde. Wir dürfen ja auch bitte nicht vergessen, wenn eine Zwangsräumung angesetzt ist und auch zwangsgeräumt wird, daß hier das Land Niederösterreich für die Kosten aufkommen muß, wobei wir gar nicht wissen, ob diese Kosten schlußendlich wieder hereinzubringen sind. Aber das ganze Problem ist ja, wie bereits gesagt, wohin mit dem Sonderabfall? Und hier haben wir sehr lange gewartet, jahrelang gewartet. Die Beseitigung und Erfassung des Sonderabfalles ist einmal eine Bundessache und es lag eindeutig in der Bundeskompetenz, daß dieses Sonderabfallbeseitigungsgesetz eben auch beschlossen worden ist. In der letzten Sitzung des Nationalrates wurde es beschlossen, es tritt am 1. 1. 1984 in Kraft. Damit soll diese ganze Materie einer endgültigen Lösung zugeführt werden, einer Lösung, die ja nur gemeinsam mit den Bundesländern in die Wege geleitet werden kann. Und es gibt auch einen Entschließungsantrag des Nationalrates, der so lautet: „Zur Sicherstellung einer lückenlosen Erfassung und Beseitigung der nicht unter den Anwendungsbereich des Sonderabfallgesetzes fallenden Sonderabfälle unter Beachtung der Grundsätze dieses Gesetzes sind Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 15 a B-VG anzustreben und geeignete Maßnahmen im Bereich der Bundesverwaltung, wie z. B. interne Dienstanweisungen oder Ausgestaltung von Förderungsrichtlinien, zu ergreifen. Die Erreichung dieses Zieles soll der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes wahrnehmen." Wenn also dieses Sonderabfallbeseitigungsgesetz ab 1. 1. kommenden Jahres in Geltung tritt, so bedeutet das nicht, daß hier dem Gesetze nach und diesem Entschließungsantrag nach vom Bundesministerium bereits ein Rahmenkonzept erstellt wird und auch die Maßnahmen bereits in die Wege geleitet werden. Es kann doch nicht sinnvoll sein, z. B. eine Zwischenlagerung bundesländerweise aufzubauen. Das muß ja einheitlich geregelt werden, damit dieser Sondermüll nicht wirklich unnötigerweise durch die Gegend gefahren wird. Und hier erwarten und erhoffen wir, daß der Bund sehr rasch tätig wird, damit wir diese Beseitigung des Sondermülles auch rasch und endgültig lösen können. Ich darf Ihnen daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Resolutionsantrag vorlegen (liest): „Resolutionsantrag des Abg. Spiess zur Anfrage der Abg. Wedl und andere an Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Erwin Pröll betreffend Giftmüllbeseitigung in Niederösterreich. Der Nationalrat hat am 2. 3. 1983 ein Bundesgesetz über die Beseitigung bestimmter Sonderabfälle (Sonderabfallgesetz) beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, daß der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz unter Befassung der anderen zuständigen Bundesminister und der Bundesländer ein Rahmenkonzept für die Beseitigung von Sonderabfällen auszuarbeiten hat. In diesem Konzept müssen insbesondere der Entsorgungsbedarf und die Einrichtungen zur Sammlung und schadlosen Beseitigung von Sonderabfällen in Österreich, sowie die notwendigen Planungen hiefür enthalten sein. Der Nationalrat hat weiters in einer Entschließung die Bundesregierung ersucht, geeignete Maßnahmen zu setzen, damit überall dort, wo Einrichtungen zur schadlosen Beseitigung von Sonderabfällen nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind, Bund und Länder die notwendigen, keinen Aufschub duldenden Maßnahmen gemeinsam in die Wege leiten. In diesem Zusammenhang hat der Nationalrat die Zusage des Bundes mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, finanziell zur Errichtung der Sonderabfallbeseitigungsanlage Asten beizutragen. Im Hinblick darauf, daß die Erlassung gesetzlicher Regelungen über die Entsorgung und Beseitigung von Sonderabfällen nur einen ersten Schritt darstellen und das Problem der schadlosen Beseitigung dieser Abfälle allein nicht zu lösen vermögen, wird die Landesregierung daher aufgefordert, bei der Bundesregierung darauf zu dringen, daß die aufgrund des Sonderabfallgesetzes des Bundes vorgesehenen und erforderlichen Maßnahmen umgehend in Angriff genommen werden." Ich würde ersuchen, diesem Antrag auch die Unterstützung zu geben, denn wir können, wie gesagt, bei diesen Sonderabfällen nur gemeinsam eine Lösung herbeiführen. Wenn der Herr Landeshauptmannstellvertreter heute davon gesprochen hat, hier doch eine Vorwärtsstrategie zu entwickeln, das heißt, daß in Zukunft Sonderabfälle nicht in diesem Ausmaß, in dieser Größenordnung, in dieser Gefährlichkeit auftreten sollen, dann liegt darin wirklich die Entwicklung für die Zukunft. Es sollte gerade die Forschung auf diesem Sektor sehr gefördert und unterstützt werden, damit Stoffe, die gefährlich sind, die giftig sind, vielleicht in Zukunft in diesem Ausmaß gar nicht mehr entstehen. Ich denke hier z. B. an unser Problem bei den Kohlenwasserstoffen, die ja heute eigentlich zur Entfettung von Metallen dienen und die, wie sich herausgestellt hat, unser Wasser verseuchen und unheimlich gefährlich sind. Die zukünftige Strategie ist also Förderung der Forschung auf dem Gebiet giftige Abfälle. Ich glaube, daß der Komplex des gesamten Umweltbereiches ein hochpolitischer Komplex ist, der in der Zukunft noch weit mehr Bedeutung erlangen wird. Ich bin aber vollkommen überzeugt, daß sich gerade dieser Komplex nicht für ein parteipolitisches Hick-Hack anbietet, sondern daß es gerade hier gilt, gemeinsam Lösungen für die Zukunft zu finden, Übel aus der Vergangenheit auszuräumen, gegenwärtige Probleme zu erfassen. Die Niederösterreichische Volkspartei hat immer wieder nicht nur erklärt, daß sie sich in diesem Bereich für eine gesunde Umwelt einsetzen wird, sondern sie hat auch Taten gesetzt. Ich verweise z. B. nur auf die eindeutige Aussage unseres Landeshauptmannes bezüglich der Entschwefelung des Kraftwerkes Dürnrohr, wobei man hier vielleicht doch auch andere Stellungnahmen hätte erwarten können, die leider Gottes eben ausgeblieben sind. Ich meine, daß wir von der Österreichischen Volkspartei dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Erwin Pröll hier Dank sagen müssen, daß er sich in eindeutiger Weise bemüht hat, diesen Giftmüll aus Leobersdorf wieder auf legale Weise zu entfernen, und ich möchte hier den Antrag stellen, daß die Anfragebeantwortung auch zur Kenntnis genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Herrn Abg. Spiess der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse über den Antrag, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen und bitte jene Mitglieder des Hauses, welche dafür stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Ich lasse nun über den Resolutionsantrag des Herrn Abg. Spiess betreffend vorgesehener und erforderlicher Maßnahmen auf Grund des Sonderabfallgesetzes des Bundes abstimmen. (Nach Abstimmung): Ebenfalls einstimmig angenommen. Zur Beantwortung der Anfrage der Abgeordenten Wedl, Fürst, Jirkovsky, Kaiser, Kautz, Reixenartner, Dr. Slawik und Tribaumer, betreffend Förderung von umweltschützenden Investitionen von Gewerbeund Industriebetrieben, Ltg. 544, hat sich Herr Landesrat Kommerzialrat Schauer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Landesrat SCHAUER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Präsident des Landtages von Niederösterreich hat eine Anfrage der Abgeordneten Wedl und Genossen betreffend Förderungen von umweltschützenden Investitionen von Gewerbe- und Industriebetrieben an mich als Wirtschaftslandesrat zur Beantwortung weitergeleitet. Zum Punkt 1 der Anfrage darf ich feststellen, daß bereits im Jahre 1975 von der Handelskammer Niederösterreich die Notwendigkeit einer Erleichterung der finanziellen Situation der Industrie- und Gewerbebetriebe erkannt wurde. Daher wurde der Antrag an die Landesregierung gestellt, eine Förderungsaktion für Umweltschutzinvestitionen ins Leben zu rufen. Nach langwierigen Verhandlungen hat am 2. Mai 1978 die Niederösterreichische Landesregierung eine Zinsenzuschußaktion für Umweltschutzfragen beschlossen. Im Rahmen dieser Aktion werden 4%ige Zinsenzuschüsse für freiwillige und behördlich vorgeschriebene Investitionen zur Vermeidung von Geruchs-, Staub-, Rauch- und Lärmbelästigungen, Wasserverunreinigungen und ordnungsgemäßer Deponierung von Sondermüll vergeben. Die Förderung erfolgt für Darlehen bis zu 3 Millionen Schilling und einer Laufzeit bis zu 10 Jahren. Zum Förderungsumfang darf bemerkt werden, daß die festgelegte Kreditobergrenze von 3 Millionen Schilling bei einem Investitionsvolumen von 4,5 Millionen Schilling in den Bereichen Luftverunreinigung und Lärmschutz für einen Investitionsaufwand in der Regel ausreicht. Bei betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen und begleitenden Maßnahmen liegen zwar die Errichtungskosten oft höher, doch werden diese Anlagen bis zu 50 % aus Mitteln des Wasserwirtschaftsfonds gefördert. Nachzutragen ist, daß diese Förderung von der Abteilung R/3 durchgeführt wird und somit in den Kompetenzbereich von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll fällt. Ich möchte jedoch die Gelegenheit nützen, um darauf hinzuweisen, daß auch von den bestehenden anderen Förderungseinrichtungen des Landes, die in meinen Bereich fallen, Umweltschutzinvestitionen nachhaltig unterstützt werden. Das gilt insbesondere für die Pro-IndustrieAktion, bei der auch reine Umweltschutzprojekte von Gewerbe- und Industriebetrieben gefördert werden. Wenn Betriebsverlegungen im öffentlichen Interesse liegen, stehen Darlehen aus dem Betriebsinvestitionsfonds des Landes Niederösterreich und die Zinsenzuschußaktion für InvestDarlehen zur Verfügung, bzw. werden diese Vorhaben durch die Niederösterreichische Raumordnungs-, Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungsgesellschaft unterstützt. Schließlich kann auch die Niederösterreichische Innovationsförderung mit dem Schwerpunkt der Erfüllung Umwelt- und sozialpolitischer Erfordernisse und die Landeshaftung für Industrieinvestitionen erwähnt werden. Was das Ausmaß der in den letzten Jahren tatsächlich erfolgten Förderungen anbelangt, wurden im Jahre 1982 40 Millionen Schilling an Geldmittel für die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen durch die Förderungsaktionen, die dem Wirtschaftsreferat zugehörig sind, bereitgestellt. Zusammenfassend kann ich daher sagen, daß die unter Punkt 2 der Anfrage geforderte Förderungsaktion für die Unterstützung von Investitionen durch Unternehmen des Gewerbes und der Industrie für den Umweltschutz im Land Niederösterreich bereits seit dem Jahre 1978 besteht und auch durch die anderen bestehenden Aktionen seit Jahren laufend erfolgt. Es erscheint mir daher die Schaffung einer neuen Förderungsaktion nicht erforderlich, da für die Unterstützung von Gewerbeund Industriebetrieben bei Investitionen, die dem Umweltschutz dienen, ein reichhaltiges Förderungsinstrumentarium bereits jetzt zur Verfügung steht. Ich bin jedoch gerne bereit, über die eventuelle Erweiterung der bestehenden Aktionen Gespräche zu führen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Gemäß § 35 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung haben sowohl Abgeordnete des ÖVP-Klubs wie auch des SPÖ-Klubs schriftlich verlangt, daß über die mündliche Beantwortung der Anfrage Ltg. 544 sofort eine Debatte stattfindet. Ich bitte jene Mitglieder des Hauses, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Wir gelangen daher zur Verhandlung. Zu Worte gemeldet hat sich Herr Abg. Dr. Bauer. Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anfragebeantwortung von Herrn Landesrat Schauer hat vielleicht in zwei Bereichen einen Ansatz zur Diskussion gebracht. Zum einen, daß nicht herausgerechnet worden ist, wieviel nun tatsächlich in diesen Förderungsaktionen für Umweltschutz ausgegeben wird. Man muß einfach wissen, daß man über die Größenordnung einmal reden kann – ich glaube, vom Grundsätzlichen her besteht sicher eine Bereitschaft, aber man soll auch einmal die Größenordnung kennen – und zum zweiten, daß auch der Landesrat die Auffassung vertritt, daß die Erweiterung der Aktion als diskutabel und sinnvoll erscheint. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen ja schon einigemale über Umweltschutz und ich bin sehr froh, daß man jetzt vielleicht etwas weniger politisch über dieses Problem diskutieren kann, weil sich ja niemand unmittelbar einige Vorteile erhoffen und Federchen aufstecken kann. Ich bin daher froh darüber, diesen Dialog sachlich einleiten zu können, in der Frage, daß man Umweltschutz nicht nur so sehen kann, sozusagen wer jetzt besser in der Öffentlichkeit punktet, sondern wie ehrlich das Engagement tatsächlich ist, um in diesem Dialog zu erkennen, daß Umweltschutz ein globales Problem und Anliegen ist, das natürlich nur interdisziplinär gesehen und gelöst werden kann und natürlich, das darf man auch nie übersehen, auch nur multinational lösbar ist, weil ja 70 % - oder manche Statistiken sagen 76 % - z. B. der Umweltbelastung gar nicht hausgemacht, sondern eine importierte Umweltbelastung sind. Das heißt, daß wir 3/4 der Umweltverschmutzung hinsichtlich SO2 z. B. importieren und Österreich ohne multinationale Verträge ja gar nicht weiterkommen könnte. Diese Größenordnung muß man sehen, wenn man über dieses Problem redet. Zum zweiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, muß man sich, wenn man über Umweltschutz redet, einige Grundsätze auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Einschätzung dieses Problems einmal vornehmen. Daher erlauben Sie mir, daß ich dazu meine sehr persönliche Auffassung sage. Man muß nämlich auch bereit sein, gewisse Grundlagen unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systems zu überprüfen und auch die Bereitschaft haben, dieses System, wenn notwendig, zu verändern. Ich meine damit, daß man annehmen muß, daß die Ähnlichkeit der Biosphäre einfach gegeben ist und daß das Wirkungsgefüge von Wirtschaftssystemen im Gleichgewicht sehr empfindlich und daher nur begrenzt belastbar ist. Wenn man sich über diesen Ansatz einigt, muß man sich klar sein, daß die zweite Frage schon etwas schwieriger ist, nämlich wie wir dieses Problem lösen wollen, wo sich doch der Mensch in den letzten 200 Jahren von der Versorgungsdenkweise wegentwickelt hat und eher dieses streng erwerbswirtschaftliche Prinzip sozusagen zu seinem Handlungsprinzip erklärt hat. Wissen Sie, das ist einer der Gründe überhaupt, daß wir heute dieses große Problem haben, weil es früher in der Frage des reinen Versorgungsdenkens ja nicht so groß gewesen ist. Es gibt eine Reihe von hervorragenden Wissenschaftlern, die sich mit diesem weltweiten Problem beschäftigen und die meinen, daß der Wettlauf der Systeme eigentlich ein Wettlauf zum Abgrund ist, d. h. daß wir einen blindwütigen Krieg gegen die Erde und gegen die natürliche Umwelt führen, ohne eigentlich genau die Richtung dieses Krieges zu wissen. Wir wissen nur, daß, wenn er in dieser Weise weitergeführt wird, meiner Auffassung nach zweifellos auch in den Abgrund gehen wird, wobei es klar ist, meine sehr geehrten Frauen und Männer, daß man durch ein gutes Management und gute Abstimmung durchaus noch Zeit gewinnen kann. Das muß man auch einrechnen. Daher gibt es meiner Auffassung nach zwei Grundthesen, die eng mit dem Arbeitsplatzproblem, mit der Sozialstruktur unseres gesellschaftlichen Bereiches verbunden sind, nämlich die Frage Sättigungsphase oder Durchbrechungsphase. Gehen wir davon aus, daß die Sättigungsphase erreicht ist und betrachten wir es sozusagen als Schicksal, daß man damit gewisse soziale Probleme lösen kann, oder glauben wir, daß gewisse Durchbrecherthesen der bessere Ansatz sind. Das sind Fragen, die vor diesen ökonomischen Entscheidungen zu lösen sind. Ich möchte Sie nicht allzu lange mit diesen Überlegungen konfrontieren, aber man muß sich klar sein, daß man eben durch das Weggehen vom Versorgungszum Erwerbsprinzip und damit zur Steigerung ins Grenzenlose letzten Endes doch ein Glaubensbekenntnis motiviert hat, das von der Unbegrenztheit lebt, wie der Glaube eben davon lebt. So sehen wir den Menschen in drei Bereichen agieren. Einmal im Wirtschaftsbereich, und da fühlt er sich sozusagen als kleines oder größeres Rad im Getriebe; jedenfalls hängt seine Möglichkeit hinsichtlich Effizienz von der Durchschaubarkeit des Systems weitgehend ab. Das ist ein Bereich, der sicher relativ leicht beeinflußbar ist. Schwieriger wird es bereits im politischen Bereich, wo man ganz bestimmte staatsbürgerliche Verhaltensweisen zu entwickeln hat, und zum dritten, diesem familiären Bereich, der letztlich die anderen beiden Bereiche, nämlich hinsichtlich mitmenschlicher Wärme und allen diesen mehr gefühlsmäßigen, emotionalen Bereichen, kompensieren soll, weil für den Wirtschaftsbereich eigentlich ein gewisses Defizit vorliegt. Nun, ich glaube trotzdem, daß wir mit diesen Problemen durchaus fertig werden können, wenn man aufhört, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sagte ich eingangs, sozusagen nach Punkten Umweltschutz zu betreiben. Man muß vielmehr Umweltschutz als eine Aufgabe dieser Gesellschaft betrachten und, wie das einmal formuliert wurde, aufhören zu glauben, daß diese Generation die letzte ist, die diesen Planeten bewohnen soll. Wenn man diesen geistigen Ansatz findet, kann man über Umweltschutz schon viel besser reden und sich auch näherkommen. Nun zu den Fakten der Ausgaben. Wissen Sie, die Ausgaben hinsichtlich Umweltschutzaufwendungen sind in Österreich ganz gewaltig. Sie betreffen vor allem den Gewässerschutz, betreffen nur zu sehr geringem Teil den Lärmschutz; aber der Wasserwirtschaftsfonds und Zuschüsse an die Länder, alles das zusammen bedingt im Bundesvoranschlag etwa 4 Milliarden, und die Länder kommen dann noch mit ihren Aufwendungen dazu. In Niederösterreich dürften die Umweltschutzinvestitionen etwa in den letzten 10 Jahren - ich habe das geschätzt, hochgerechnet, weil Herr Landesrat Schauer sozusagen diese Statistik nicht geliefert hat oder liefern kann, jedenfalls habe ich das hochgerechnet, ausgehend auf der Basis Umweltschutzaufwendungen in der Erhebung der Bundeskammer von 1970 bis 1973, und habe dann die geplanten Investitionen dazugezählt - ca. 15 Milliarden mit einem Anteil von 18 % in Niederösterreich betragen, was rund 3 Milliarden Umweltschutzinvestitionen im engeren Sinne bedeutet. Diese Hochrechnung mag grob sein, aber sie besagt die Größenordnung der Aufwendungen in dieser Zeit, und wenn man bedenkt, daß die sensibilisierte Öffentlichkeit sicher auch weiterhin in dieser schwierigen Zeit die Umweltschutzinvestitionen braucht und durchführen wird, dann werden wir in den nächsten Jahren mit einer Größenordnung von etwa 2 weiteren Milliarden Schilling unmittelbar rechnen müssen. Da gibt es nun das Faktum, daß ganz bestimmte Branchen speziell betroffen sind, wie die Papierindustrie, die chemische, eisenerzeugende, steinverarbeitende und keramische, holzverarbeitende und die Erdölindustrie, das heißt Branchen, denen man durch gezielte Unterstützung sicher helfen kann. Der eine Ansatz ist, daß man dieses Problem in Form von Zinsenzuschußaktionen oder konkreten Einzelförderungen löst, aber ich glaube, und das geht dann eigentlich mehr den Landtag an, daß neben dieser Branchenförderung einfach die Frage, ob überhaupt noch jemand bestimmte Produktionen ohne Förderung wirtschaftlich erbringen kann, eben ausdiskutiert werden muß: Ob man erstens diese Leistung überhaupt in diesem Ausmaß will und braucht, oder ob sie durch andere Medien in gleicher Form erfolgt. Es ist ja nicht immer der Fall, daß man das auch in der anderen Richtung prüft. Zum Beispiel nehmen wir die sogenannten Zentralkläranlagen von Kleinstgemeinden. Hier versucht man, ohne jetzt ein gewisses Verständnis sozusagen für Lobbies zu haben, eigentlich eine nicht angepaßte und vor allem eine nicht naturnahe Technologie zu verkaufen, wo man durchaus andere technologische Formen hätte, die allerdings nicht zu Kostenaufwendungen führen und damit nicht so investiv sind, daß man ihnen zum Durchbruch verhilft. Das ist dann doch Sache der politischen Entscheidungsinstanzen. Zum letzten muß man sich, wenn man den Umweltschutz betrachtet, auch die Frage der Beschäftigungsauswirkungen und der Beschäftigungsauswirkungen und der Beschäftigungsaspekte überlegen. Ich glaube, Herr Landesrat, das wäre für unser Gespräch zwischen den Fraktionen zweifellos auch ein großes Anliegen, nämlich daß man Umweltschutzinvestitionen eben nicht als Jobkiller betrachtet, die die Arbeitsplätze aus der Industrie wegschaffen, sondern daß Umweltschutz für die Wirtschaft ein großer Impuls sein kann. Wenn man sich allein nur die Aufteilung 70 % Bauinvestitionen, 30 % auf den übrigen Bereich überlegt, dann ist das eigentlich eine ganz gigantische Stützung ganzer Branchen und als solche soll man sie auch erkennen. Aber man soll sich - ich sagte es bereits - nicht ausschließlich nach diesen Kriterien orientieren, sondern, und das ist mir das wichtigere Anliegen, erkennen, daß der Umweltschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Herausforderung an die Kreativität des Menschen darstellt und daß jene Völker und jene Systeme, die in der Lage sind, diese Herausforderung besser zu bewältigen, auch einen großen Wettbewerbsvorteil gegen jene haben, die halt eine laxe Gesetzgebung haben und einen laxen Umweltschutz betreiben, und daß diese Länder auch beim Export an Boden verlieren. Man muß ganz deutlich sagen, daß hier längerfristig ungemeine wirtschaftspolitische Auswirkungen vorhanden sein werden. Ich möchte das an zwei Beispielen demonstrieren. Ich gehe davon aus, daß die Sensibilität der Bevölkerung, unabhängig von der Krise, in diesen Fragen aufrecht bleibt, weil es ein vitales Anliegen der Menschen geworden ist, und daß z. B. in der BRD bereits eine ganz andere Diskussion um sich greift, nämlich die Frage, wieviel kann der Umweltschutz zur Arbeitsplatzsicherung und zur Motivierung beitragen, um das ganze unverdächtiger zu machen. Der konservative Bundesminister Zimmermann meint z. B., daß Umweltschutzauflagen überhaupt eine marginale Bedeutung hinsichtlich Belastung, aber eine ungemein große Bedeutung hinsichtlich des Wettbewerbes haben. Das ist die Diskussionsbasis in Deutschland. Es darf nicht verwundern, wenn man sich überlegt, daß etwa 300.000 Arbeitnehmer unmittelbar im Umweltschutzbereich tätig sind, das heißt, entweder durch Dienstleistung oder durch direkte Produktion. Hier besteht ein ganz gewaltiges Potential. In Österreich dürfte diese Zahl bei etwa 25.000 bis 30.000, vielleicht optimistisch geschätzt, liegen. Nun, ich glaube daher, wir müssen den Umweltschutz als einen Teil der Technologiepolitik sehen, einen Teil, wo wir ganz bewußt modernste Technologien anbieten und damit nicht nur im eigenen Land Erfolg haben, sondern eben im Wettbewerb, z. B. hinsichtlich Umweltverträglichkeit der Produkte, Vorteile zumindest in einem bestimmten Umfang gewinnen können. Bitte, auch die Frage hinsichtlich Systemänderungen ist ja für die „Forschungslenkung“ ganz wichtig. Das ist ein fürchterliches Wort, aber gewisse Forschungsmittel gehören eben massiv in Bereiche gelenkt, weil sie sonst von Seiten der rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung dort nicht attraktiv genug eingesetzt werden. Das hat auch Dr. Pröll, glaube ich, so verstanden, er hat es vielleicht nicht so deutlich ausgedrückt, indem er meint, daß man allmählich vom Problem der Beseitigung der Umweltschäden und der Produktionsschäden durch Recycling oder andere Systeme weggeht und allmählich ganz bewußt auf eine integrierte Technologie in der Frage der Abfallminderung setzt. Das heißt, daß man ganz bewußt technologische Entwicklungen forciert, die dann dieses Müllproblem durch Reduktion des Abfalles gar nicht anfallen lassen. Ich glaube, darin liegt der entscheidende Ansatz hinsichtlich Förderungspolitik und unserer Überlegungen in Bezug auf die Klein- und Mittelbetriebe, weil es eine ungemeine Flexibilität erfordert, hier angepaßte Systeme anzubieten. Auf der anderen Seite wissen wir, daß es für Österreich kaum möglich ist, in den ganz großen Entwicklungen hinsichtlich der Kleintechnologie und anderer Bereiche - zumindest ist das mein Untersuchungsergebnis - mitzuziehen. Das heißt, wir müssen in den angepaßten Technologien unsere Chance sehen und daher eine hohe Flexibilität haben, was wieder eine ganz bestimmte Betriebsgrößenordnung voraussetzt. Damit komme ich schon zum Schluß dieser Überlegungen. Sie sollten ein Beitrag zu einem Dialog sein, den der Herr Landesrat eröffnet hat und den wir gerne fortsetzen möchten. Und zwar möchte ich noch darauf hinweisen, daß Umweltschutz nicht mehr nur eine Frage der Industriezentren ist, sondern daß der ländliche Raum genauso einbezogen gehört, weil sich dieser in den Produktionsmethoden den industriellen Methoden angenähert hat und damit in den Produktionsmethoden der Landwirtschaft mindestens die gleichen Umweltschäden erfolgen wie in anderen industriellen Bereichen. (LR. Blochberger: Das müßten Sie uns definieren, Herr Kollege, und nicht so oberflächlich hinsagen!) Ich habe das nicht so leichtfertig hingesagt, sondern ich glaube, daß man einfach auch in diesen Bereichen ein zum Teil sicher schon vorhandenes, aber zum Teil anderes Bewußtsein braucht, weil man die Produktionsmethoden eben auch als Teil einer sich verschlechternden Umwelt sehen muß. Durch den Kreislauf in dem System ist das bitte sehr leicht erklärbar, und daher ist es nicht nur die Industrie, die in das Problem der Umweltschädigung einbezogen werden muß, sondern auch die Landwirtschaft selbst, die ganz bestimmte Produktionsmethoden entwickelt hat, die eigentlich nicht mehr naturnahe sind. Bitte, es gibt Spritzungen, es gibt alle diese Schädlingsbekämpfungen; da gibt es ganz große Entwicklungen hinsichtlich der biologischen Schädlingsbekämpfung und nicht mehr hinsichtlich fungizider oder anderer Probleme; da gibt es ein weites Betätigungsfeld, und moderne Pharmabetriebe setzen ja schon längst auf diese Art der Bekämpfung, also auf schwere Gifte. Schauen Sie, genauso ist es bei den sogenannten Trichlorverbindungen und Perchloraten. Es ist eine Tatsache, daß es nicht so sehr mehr darum geht, ob der einzelne Betrieb der Verursacher ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn die Halbwertszeit dieser Stoffe sind 5000 Jahre. Das heißt also, daß jeder Stoff, der hier hineingeht, additiv wirkt, sodaß das System irgendwann umkippt. Nicht der einzelne Betrieb sozusagen hat hier als Verursacher an die Mauer gestellt zu werden, sondern durch diese additive Wirkung über 40, 50 Jahre und einer Halbwertszeit von 5000 Jahren kann das System zusammenbrechen ohne meßbare Schädigung des Einzelbetriebes. Man muß sich schon klar vor Augen führen, daß nicht der Verursacher der Letzte ist, sondern er nur in der Verursacherkette die Auslösung oder den Umkippeffekt eingeleitet hat, und daher ist es ein so sensibler Bereich, der unmittelbar in Angriff genommen werden muß. Ich glaube, daß diese Diskussionen über die Parteiengrenzen hinaus stattfinden sollen und müssen, weil es ja ein System des Überlebens bedeutet, ein System des Überlebens, und nicht, wie ein Zwischenruf lautet, die Wissenschaft müsse auch in ganz bestimmte Bahnen gelenkt werden im Sinne eines Wollens von ganz bestimmten Umweltbedingungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann ja nicht so sein, daß man sich ununterbrochen bei jeder Maßnahme auf eine Expertise stützt, die man halt in Auftrag gibt und die jeder andere auch in Auftrag gibt und worin jeweils zwei Dinge behauptet werden, die dem Auftraggeber gefallen, sondern wir müssen uns einfach von dieser Umklammerung der reinen wissenschaftlichen Betrachtung lösen und davon ausgehen, daß etwas nicht zugelassen wird, solange nicht bewiesen ist, daß es sozusagen nicht schädlich ist. Ähnlich ist es bei den Arzneimitteln, daß die Belastung auch hinsichtlich der Beweisführung dem Produzenten anzulasten ist, weil ja der Konsument diese Beweisführung gar nicht erbringen kann; ähnlich in der Arzneimittelindustrie, wo man ja letztlich über Versuche, bitte von fünf bis sieben Jahren, fünf bis sieben Jahre sind diese Tests zu führen, eine Spezialität registriert. Das ist ja ein sensibler Bereich, und es gibt ja noch andere Produkte hinsichtlich mangelnder Umweltverträglichkeit. Ich will daher zusammenfassen, daß ich erstens einmal nicht zu jenen Romantikern gehöre, die glauben, daß nur „Grüne“ unsere sozialen Probleme lösen können. Ganz im Gegenteil, ich glaube, wir müssen hier diese Entweder- oder- oder diese Alles-oder-nichts-Mentalität aufgeben und sagen, daß es sehr wohl Ökosysteme geben kann, die beiden Gesichtspunkten Rechnung tragen, und zwar wenn man in den großen politischen Bewegungen, und nur die sind, glaube ich, in der Lage, wirkliche Veränderungen herbeizuführen, einen radikalen Umdenkungsprozeß hinsichtlich der Bereitschaft vollführt, denn in Wirklichkeit sind nicht die kleinen Gruppierungen in der Lage, diese großen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen zu führen, sondern das müssen die großen Parteien tun, und daher mein Appell, daß wir hier einen Dialog einleiten. Ich glaube, daß die Frage der Industrie - und die möchte ich auch noch anschneiden -, inwieweit sie in diesem neuen Feld eine Chance hat, erörtert werden muß. Ich glaube, daß jene Industrien, die sich rechtzeitig auf diese neue technologische Herausforderung einstellen, eine der großen Zukunftsbranchen sein werden, weil sie nämlich, wenn sie diese Bereiche abdecken, einfach von der Nachfrage her keinen Mangel haben werden, und ich glaube, vielleicht vereinfachend, abschließen zu können: Es werden die Menschen nicht bereit sein, sich den dritten oder vierten Fernseher zu kaufen, aber sie werden bereit sein, zusätzliche Investitionen für eine gesunde Umwelt in ihrem eigenen, im Interesse der Zukunft zu leisten. Ich lade Sie daher zu diesem Dialog ein, weil ich glaube, daß über die Parteien hinaus diese Notwendigkeit erkannt wird und wurde, und ich würde mit dem Herrn Landesrat hinsichtlich der weiteren Ausstattung dieser Förderungsaktionen vor allem im Hinblick auf die Entwicklungsfähigkeit der Technologiepolitik in unserem Lande diesen Dialog zwischen den Fraktionen sehr gerne aufnehmen. In diesem Sinne nehmen wir auch die Anfragebeantwortung zur Kenntnis. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet hat sich Herr Abg. Dkfm. Höfinger. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, es steht außer Streit, daß Umweltschutz ein vorrangiges Anliegen ist, und ich stimme mit Herrn Dr. Bauer überein, daß die Bewältigung des gesamten Komplexes Umwelterhaltung und Umweltschutz eine Herausforderung an die Gesellschaft ist. Ich nehme auch zur Kenntnis, daß Herr Dr. Bauer festgestellt hat, daß die Unternehmungen bisher große Anstrengungen getätigt haben, um auf dem Umweltschutzsektor Investitionen vornehmen zu können. Um dieses Thema hat sich ja auch die Anfrage und die Beantwortung gedreht, nur hat sich Herr Dr. Bauer hier als Hochrechner betätigt. Er hat es anscheinend noch vom Sonntag Abend so im Griff gehabt. Er hätte es leichter gehabt, dasselbe in einem kurzen Vermerk festzustellen, und ich glaube, daß Sie es noch leichter gehabt hätten, Herr Dr. Bauer, wenn Sie die Landeskorrespondenz lesen würden - es lesen sogar einzelne Abgeordnete die Landeskorrespondenz -, darin ist nämlich ganz deutlich und expressis verbis gestanden, daß die niederösterreichischen Industrieunternehmen im Zeitraum zwischen 1970 und 1980 fast 3 Milliarden Schilling für Investitionen im Bereich des Umweltschutzes aufgewendet haben, was 19 % der Gesamtaufwendungen der österreichischen Industrie entspricht und wir damit hinter Oberösterreich und der Steiermark an guter dritter Stelle liegen. Ebenso ist dort die von Ihnen zitierte Studie der Bundeswirtschaftskammer zum Thema Aufwendungen der Industrie für den Umweltschutz angeführt, und in dieser Studie - steht auch hier in der Landeskorrespondenz - wurde der Zeitraum von 1974 bis 1985 extra behandelt; demnach haben niederösterreichische Unternehmungen in diesem Zeitraum rund 3,5 Milliarden für den Umweltschutz aufgewendet oder wenden in den nächsten zwei Jahren noch auf, was wieder einen Anteil von 18,6 % an den gesamtösterreichischen Investitionen aus der Industrie für den Umweltschutz darstellen wird. Ich hätte dem Herrn Abg. Wedl geraten, und es wäre ihm sehr zu empfehlen, wenn er sich vorher beim Herrn Dr. Bauer informiert hätte. Ich bin mit Dr. Bauer wieder einer Meinung, daß gewisse Dinge vor Wahlauseinandersetzungen punktuell anders gesehen werden. Er hat gesprochen vom Punkten in Auseinandersetzungen, vom Punktesammeln, und so, glaube ich, dürfte die Anfrage des Kollegen Wedl zu verstehen sein. Ich möchte ihn bitten, wenn er sich hier wirklich wieder einmal zu einem Thema als Anfrager betätigt, sich vorher eingehend zu informieren und nicht draufloszufuhrwerken, und schreibe das der Hektik des Vorwahltrubels und des auch von der Partei des Abg. Wedl befürchteten Überhandnehmens dieser grünen Gefahr in Gestalt kleiner Parteien zu. (Abg. Wedl: Da könnte ich auch sagen, Ihr habt vier Tage vor dem Abtransport damit begonnen!) Kollege Wedl, regen Sie sich wieder ab! Es hat mich gewundert, Herr Kollege Lechner, daß der Klub der sozialistischen Abgeordneten von der Aktion, die der Herr Landesrat, glaube ich, deutlich hier angeführt hat und die seit 1978 als Landtagsbeschluß in Niederösterreich besteht, nämlich eine eigene Zinsenzuschußaktion zur Förderung von Umweltschutzanlagen, eine Aktion, die nicht nur die Förderung von Umweltschutzanlagen erfaßt, die auf Grund von behördlichen Auflagen durchzuführen sind, sondern auch freiwillig von Unternehmen durchgeführte Aktivitäten beinhaltet, nicht Notiz nimmt. Daher ist die im Antrag der sozialistischen Fraktion geforderte neue Förderungsaktion keineswegs vordringlich, zumal diese Aktion schon seit 1978 in Niederösterreich besteht. Zur Komplettierung Ihres Wissenstandes möchte ich allerdings noch kurz bestehende weitere Aktionen auf Bundes- und Landesebene anführen, die im Interesse des Umweltschutzgedankens bedingte Aktivitäten erfassen. Neben steuerpolitischen Förderungen, die in entsprechenden Paragraphen des Einkommensteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes vorgesehen sind, gibt es noch eine Reihe kreditpolitischer Förderungen, so die ERP-Großkredite, die als Schwerpunkt die Produktion von Umweltschutzanlagen und Produkten haben. Wir haben die ERP-Sonderkredite, wir haben die Gewerbestrukturverbesserungsaktionen, die auch den Schwerpunkt „Investitionen zur Abfallwiederverwertung (Recycling)" haben, und haben die Wasserbautenförderung vom Wasserwirtschaftsfonds, dann die Forschungsförderung durch den Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft und eine sogenannte Papieraktion zur Durchführung von Umweltschutz- und Strukturverbesserungsmaßnahmen, die Investitionen im Bereich Abwässer, Luft und Lärm vorsehen. Ich habe den Ruf vernommen, na also, der Bund tut ja allerhand! Ich habe das auch nicht abgestritten; ich bin nur mit Herrn Bundesminister Steyrer einer Meinung, der am 8. April festgestellt hat, wenn nicht mehr als bisher auf Bundesebene getan wird und es in der nächsten Regierung einen Minister Steyrer geben soll - hat er gesagt -, dann muß es auch einen Umweltschutzfonds geben, und zwar reichlich dotiert. Er hat also gesagt, er bleibt nur unter der Bedingung, daß dem Umweltschutz mehr als bisher auch finanzielle Mittel zugeführt werden. Ich danke, daß Sie mir durch den Zuruf den Hinweis auf die Äußerung Ihres Ministers Steyrer, der sicher ein unverdächtiger Zeuge ist, gegeben haben. In Niederösterreich gibt es eine Reihe von Förderungsmaßnahmen, die der Herr Landesrat ja auch schon teilweise genannt hat. Die schon zitierte eigene Förderungsaktion für Umweltschutzanlagen im Rahmen der Pro-Industrie-Aktion, im Rahmen der BIF-Darlehen und Zinsenzuschüsse für InvestDarlehen, im Rahmen der niederösterreichischen Innovationsförderung und im Rahmen der Landeshaftung für Industrieinvestitionen. Sie sehen also, daß das Land Niederösterreich lange, bevor andere auf die Idee und zur Erkenntnis gekommen sind, daß dieses so wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt gehört, schon aktiv geworden ist, um der Wirtschaft, die bereit ist, auch ihren Beitrag zu dieser gesellschaftspolitischen Verpflichtung zu leisten, unter die Arme zu greifen. Ich darf daher namens der ÖVP Fraktion feststellen, daß wir die Anfragebeantwortung zustimmend zur Kenntnis nehmen und darf den Antrag stellen, daß dies geschehen möge. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Herrn Abg. Dkfm. Höfinger der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Ich suche den Herrn Abg. Dr. Slawik, die Verhandlungen zur Zahl 541 einzuleiten. Berichterstatter Abg. SLAWIK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Es ist beabsichtigt, die Landesausstellung „Peru durch die Jahrtausende - Kunst und Kultur im Lande der Inka“ auf Schloß Schallaburg vom 6. Mai bis 1. November 1983 durchzuführen. Da eine Versicherung der Leihgegenstände dieser Landesausstellung einen großen Teil der budgetären Mittel, die für diese Landesausstellung zur Verfügung stehen, verschlingen würde, wird zwecks Vermeidung hoher Versicherungsprämien die Übernahme einer Landeshaftung empfohlen. Die Ausstellungsräume auf Schloß Schallaburg werden während der Dauer der Landesausstellung mit den üblichen elektronischen Sicherheitsanlagen mit Alarmmeldung bei Einbruch und Brand versehen werden und es versieht dort während der Ausstellung ein Dienstposten der Gendarmerie den Dienst. Es hat sich in der Vergangenheit bei den großen Ausstellungen des Landes herausgestellt, daß die Mehrzahl der Leihgeber eine Landeshaftung gerne in Anspruch nimmt. Der Versicherungswert der Leihgaben auf Schloß Schallaburg wird bis zu einer Gesamthöhe von 73 Millionen Schilling veranschlagt. Die Landeshaftung gilt nicht für den Flugtransport zwischen Lima und Wien-Schwechat, wofür auf Grund des großen Risikos eine Versicherung abgeschlossen wird. Ich stelle daher im Namen des Finanzausschusses folgenden Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Für die Leihgaben der Ausstellung ,Peru durch die Jahrtausende - Kunst und Kultur im Lande der Inka' auf Schloß Schallaburg 1983 wird ab Übernahme von den Leihgebern bis zur Rückgabe an die Leihgeber die Haftung des Landes Niederösterreich bis zu einer Gesamthöhe von S 73,000.000,übernommen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Fux, die Verhandlungen zur Zahl 546 einzuleiten. Berichterstatter Abg. FUX: Herr Präsident! Hoher Landtag! Beabsichtigt ist, die Ausstellung des Landes „Fischerei einst und jetzt" im Schloß Orth an der Donau vom 16. April bis 13. November 1983 durchzuführen. Da eine Versicherung der Leihgegenstände zu dieser Ausstellung des Landes einen großen Teil der budgetären Mittel, die für diese Ausstellung zur Verfügung stehen, verschlingen würde, wird zwecks Vermeidung hoher Versicherungsprämien die Übernahme einer Landeshaftung empfohlen. Die Ausstellungsräume im Schloß Orth an der Donau werden während der Dauer der Ausstellung des Landes mit den üblichen elektronischen Sicherheitsanlagen mit Alarmmeldung bei Einbruch und Brand versehen werden, und es versieht dort während der Ausstellung ein Dienstposten der Gendarmerie den Dienst. Es hat sich in der Vergangenheit bei den großen Ausstellungen des Landes herausgestellt, daß die Mehrzahl der Leihgeber eine Landeshaftung gerne in Anspruch nimmt. Der Versicherungswert der Leihgaben im Schloß Orth an der Donau wird bis zu einer Gesamthöhe von 25 Millionen Schilling veranschlagt. Im Rahmen der Haftung sind die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Gütertransport zu Land, mittels Eisenbahn etc.", die „Allgemeinen Verkehrsversicherungsbedingungen für den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen", die „Allgemeinen Feuer- und Einbruchsdiebstahlversicherungsbedingungen", die „Besonderen Bedingungen gegen Schäden, entstanden durch Elementarereignisse, Feuer, Transportmittelunfälle, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Beschädigung (auch mutwillige und böswillige Beschädigung durch Dritte), Schäden durch Unachtsamkeit" sowie „Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstgegenständen'' zu berücksichtigen. Ich darf namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Für die Leihgaben der Ausstellung ,Fischerei einst und jetzt' im Schloß Orth an der Donau 1983 wird ab Übernahme von den Leihgebern bis zur Rückgabe an die Leihgeber die Haftung des Landes Niederösterreich bis zu einer Gesamthöhe von S 25,000.000,- übernommen.'' Ich bitte den Herrn Präsidenten, abstimmen zu lassen. PRÄSIDENT REITER: Keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Weg bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 11.49 Uhr.)