Deutscher Skatverband e.V. Richtlinien zum Deutschen Städtepokal I. Allgemeines Neben seinen Meisterschaften richtet der Deutsche Skatverband jährlich ein Turnier um den Deutschen Städtepokal aus. Gespielt wird nach der Skatwettspiel-Ordnung. Die darin enthaltenen Regeln und Bedingungen haben Gültigkeit. II. Teilnehmer 1. Es handelt sich um einen Mannschaftswettbewerb, wobei in jeder Mannschaft 12 Spieler und bis zu 2 Ersatzspieler eingesetzt werden können. 2. An den Turnieren können aus jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands beliebig viele Mannschaften des DSkV und der ISPA teilnehmen. Landkreise können Kreismannschaften unter dem Namen der Kreisstadt melden. 3. In einer Mannschaft können bis zu drei Spieler, die keinem Verein des DSkV oder der ISPA angehören, eingesetzt werden, wenn sie ihren Wohnsitz in der betreffenden Stadt (Gemeinde oder Kreis) haben. Alle anderen Spieler müssen über den DSkV oder die ISPA als Erst- oder Zweitmitglied einer Skatvereinigung der Stadt, der Gemeinde oder des Kreises angehören, für die sie starten. III. Wettbewerb 1. In der Vorrunde werden an einem Tag 3 x 48 Spiele absolviert. In der Endrunde werden am Samstag 3 Serien und am Sonntag 2 Serien zu je 48 Spielen durchgeführt, wobei zu den letzten beiden Serien nach dem Ergebnis mannschaftsweise gesetzt wird. 2. An jedem Spieltag und während der Endrunde können jederzeit bis zu zwei Ersatzspieler eingewechselt werden. Je Ersatzspieler darf nur einmal pro Serie gewechselt werden. Stand: 08.11.2008 Städtepokal 2 3. Zu den weiteren Serien können einer oder beide Ersatzspieler bereits zu Beginn für andere Spieler (Startplatz 1 – 12) antreten, wobei die dann nicht angetretenen Spieler für diese Serie als Ersatzspieler gelten und in der laufenden Serie zu jeder Zeit eingewechselt werden können. Die Spieler, die zur 1. Serie die Startplätze 1 bis 12 einnehmen, müssen während der Veranstaltung, wenn sie in den Folgeserien im jeweiligen ersten Spiel beginnen, immer auf diesen Plätzen starten. 4. Bewerben sich mehr als 16 Mannschaften, so werden Qualifikationskämpfe in Vorrunden durchgeführt. Die Vorrunden werden von den Landesverbänden ausgerichtet. Dabei können bei großen Teilnehmerzahlen in einem Landesverband Vorrunden auch an mehreren Orten stattfinden. Sind die Teilnehmermeldungen dagegen sehr niedrig, können mehrere Landesverbände eine gemeinschaftliche Vorrunde veranstalten. durchgeführt. 5. An der Endrunde nehmen eine Mannschaft pro angefangene sechs startende Mannschaften und der Titelverteidiger teil. Dabei werden die Endrundenteilnehmer nach der Zahl der startenden Mannschaften pro Vorrundenort errechnet. 6. Die Endrunde um den Deutschen Städtepokal wird zentral vom Präsidium des DSkV durchgeführt. 7. Die Ausrichtung der Vorrunden und der Endrunde im Deutschen Städtepokal soll nur vergeben werden, wenn die vom DSkV vorgesehenen Termine und Bestimmungen für Veranstaltungen eingehalten bzw. gewährleistet werden können. IV. Auszeichnung und Preise Die Siegermannschaft im Turnier um den Deutschen Städtepokal erhält den Deutschen Städtepokal (er bleibt im Besitz der Siegermannschaft) und 14 goldfarbene Plaketten. Die Platzierten erhalten: 2. Platz 14 silberfarbene Plaketten 3. Platz 14 bronzefarbene Plaketten V. Finanzierung 1. Von jeder teilnehmenden Mannschaft wird ein Startgeld erhoben. Die Höhe ist im Kostenverzeichnis (Anlage 1 zur Finanzordnung) festgelegt. Stand: 08.11.2008 Städtepokal 3 2. Für Ergänzungsspieler ist in der Endrunde ein zusätzliches Startgeld zu entrichten, da Ergänzungsspieler auch alle Leistungen, wie z.B. Siegerplaketten, Urkunden, ein Erinnerungsgeschenk und Essen, erhalten. 3. In den Vorrunden und in der Endrunde wird für jedes verlorene Spiel ein Betrag erhoben, dessen Höhe durch die Richtlinien für Start- und Nebengelder bestimmt wird. Das Verlustspielgeld aus den Vorrunden verbleibt beim Ausrichter und dient zur Anschaffung von Preisen für die qualifizierten Mannschaften und zur Finanzierung der Vorrunden. 4. Das Startgeld und das Verlustspielgeld der Endrunde werden zur Finanzierung der Endrunde (Preise) und für Zuschüsse an die anreisenden Mannschaften verwandt. VI. Inkrafttreten Diese Fassung der Richtlinien wurde auf dem Verbandstag am 08.11.2008 verabschiedet. In Kraft treten die Neuerungen zum 01.01.2010. _________________________________________________________________ Fassung vom 08.11.2008