Städtepokal 1 Deutscher Skatverband e.V. Richtlinien zum

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Deutscher Skatverband e.V.
Richtlinien zum
Deutschen Städtepokal
I. Allgemeines
Neben seinen Meisterschaften richtet der Deutsche Skatverband jährlich ein
Turnier um den Deutschen Städtepokal aus. Gespielt wird nach der
Skatwettspiel-Ordnung. Die darin enthaltenen Regeln und Bedingungen
haben Gültigkeit.
II. Teilnehmer
1. Es handelt sich um einen Mannschaftswettbewerb, wobei in jeder
Mannschaft 12 Spieler und bis zu 2 Ersatzspieler eingesetzt werden
können.
2. An den Turnieren können aus jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands
beliebig viele Mannschaften des DSkV und der ISPA teilnehmen.
Landkreise können Kreismannschaften unter dem Namen der Kreisstadt
melden.
3. In einer Mannschaft können bis zu drei Spieler, die keinem Verein des
DSkV oder der ISPA angehören, eingesetzt werden, wenn sie ihren
Wohnsitz in der betreffenden Stadt (Gemeinde oder Kreis) haben. Alle
anderen Spieler müssen über den DSkV oder die ISPA als Erst- oder
Zweitmitglied einer Skatvereinigung der Stadt, der Gemeinde oder des
Kreises angehören, für die sie starten.
III. Wettbewerb
1. In der Vorrunde werden an einem Tag 3 x 48 Spiele absolviert.
In der Endrunde werden am Samstag 3 Serien und am Sonntag 2 Serien
zu je 48 Spielen durchgeführt, wobei zu den letzten beiden Serien nach
dem Ergebnis mannschaftsweise gesetzt wird.
2. An jedem Spieltag und während der Endrunde können jederzeit bis zu
zwei Ersatzspieler eingewechselt werden. Je Ersatzspieler darf nur
einmal pro Serie gewechselt werden.
Stand: 08.11.2008
Städtepokal 2
3. Zu den weiteren Serien können einer oder beide Ersatzspieler bereits zu
Beginn für andere Spieler (Startplatz 1 – 12) antreten, wobei die dann
nicht angetretenen Spieler für diese Serie als Ersatzspieler gelten und in
der laufenden Serie zu jeder Zeit eingewechselt werden können. Die
Spieler, die zur 1. Serie die Startplätze 1 bis 12 einnehmen, müssen
während der Veranstaltung, wenn sie in den Folgeserien im jeweiligen
ersten Spiel beginnen, immer auf diesen Plätzen starten.
4. Bewerben sich mehr als 16 Mannschaften, so
werden
Qualifikationskämpfe in Vorrunden durchgeführt.
Die Vorrunden werden von den Landesverbänden ausgerichtet. Dabei
können bei großen Teilnehmerzahlen in einem Landesverband
Vorrunden auch an mehreren Orten stattfinden.
Sind die Teilnehmermeldungen dagegen sehr niedrig, können mehrere
Landesverbände eine gemeinschaftliche Vorrunde veranstalten.
durchgeführt.
5. An der Endrunde nehmen eine Mannschaft pro angefangene sechs
startende Mannschaften und der Titelverteidiger teil.
Dabei werden die Endrundenteilnehmer nach der Zahl der startenden
Mannschaften pro Vorrundenort errechnet.
6. Die Endrunde um den Deutschen Städtepokal wird zentral vom Präsidium
des DSkV durchgeführt.
7. Die Ausrichtung der Vorrunden und der Endrunde im Deutschen
Städtepokal soll nur vergeben werden, wenn die vom DSkV
vorgesehenen Termine und Bestimmungen für Veranstaltungen
eingehalten bzw. gewährleistet werden können.
IV. Auszeichnung und Preise
Die Siegermannschaft im Turnier um den Deutschen Städtepokal erhält den
Deutschen Städtepokal (er bleibt im Besitz der Siegermannschaft) und 14
goldfarbene Plaketten.
Die Platzierten erhalten:
2. Platz
14 silberfarbene Plaketten
3. Platz
14 bronzefarbene Plaketten
V. Finanzierung
1. Von jeder teilnehmenden Mannschaft wird ein Startgeld erhoben. Die
Höhe ist im Kostenverzeichnis (Anlage 1 zur Finanzordnung) festgelegt.
Stand: 08.11.2008
Städtepokal 3
2. Für Ergänzungsspieler ist in der Endrunde ein zusätzliches Startgeld zu
entrichten, da Ergänzungsspieler auch alle Leistungen, wie z.B.
Siegerplaketten, Urkunden, ein Erinnerungsgeschenk und Essen,
erhalten.
3. In den Vorrunden und in der Endrunde wird für jedes verlorene Spiel ein
Betrag erhoben, dessen Höhe durch die Richtlinien für Start- und
Nebengelder bestimmt wird.
Das Verlustspielgeld aus den Vorrunden verbleibt beim Ausrichter und
dient zur Anschaffung von Preisen für die qualifizierten Mannschaften
und zur Finanzierung der Vorrunden.
4. Das Startgeld und das Verlustspielgeld der Endrunde werden zur
Finanzierung der Endrunde (Preise) und für Zuschüsse an die
anreisenden Mannschaften verwandt.
VI. Inkrafttreten
Diese Fassung der Richtlinien wurde auf dem Verbandstag am 08.11.2008
verabschiedet. In Kraft treten die Neuerungen zum 01.01.2010.
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Fassung vom 08.11.2008
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