Naturwissenschaftlich-technologisches, Sprachliches und Humanistisches Gymnasium Bad Reichenhall, 19.09.2014 R u n d s c h r e i b e n N r. 1 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, zu Beginn des Schuljahrs begrüße ich Sie bzw. Euch wieder herzlich und hoffe, die Ferien sind in angenehmer Erinnerung. Alle neuen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft heißen wir besonders herzlich willkommen. Das Wichtigste vorweg: Die Unterrichtssituation am Karlsgymnasium ist so entspannt wie in den letzten Jahren. Wir freuen uns sehr, dass unser Beratungsteam durch Frau Wimmer, Sozialpädagogin am Jugendamt im Landkreis BGL, ergänzt wird. Ein herzliches Dankeschön dem Landkreis für diese Hilfe! Frau Wimmer ist jeweils am Mittwochnachmittag am Karlsgymnasium. Sie stellt ihr Angebot in Anhang 2 und auf unserer Homepage vor. Turnusmäßig steht heuer auch die Neuwahl des Elternbeirats an. Unser herzliches Dankeschön gilt den ausscheidenden Mitgliedern des Elternbeirats für ihr großes Engagement. Die Schulleitung bedankt sich besonders für die sehr konstruktive Zusammenarbeit. Liebe Eltern, bitte beachten Sie das Schreiben unseres Elternbeirats zur Neuwahl in Anhang 1, beteiligen Sie sich an der Wahl und - vor allem - stellen Sie sich auch als Kandidatin bzw. Kandidat zur Verfügung. Das Konzept „Klassenelternsprecher“ wird von der Schulleitung sehr begrüßt. Die Belastungen unseres Schulbetriebs durch die Generalsanierung sind in diesem Schuljahr leider erheblich. Der gesamte Unterricht in den Naturwissenschaften muss im Klasszimmer stattfinden. Mensa und Kiosk sowie ein Aufenthaltsraum als Ersatzaula finden sich im Containertrakt. Um- bzw. Neubau von F-Trakt und E-Bau liegen jedoch gut im Zeitplan. So sind wir zuversichtlich, spätestens mit Beginn des Schuljahres 2015-16 Unterrichtsräume für Naturwissenschaften, aber auch für Musik und Kunst auf dem neuesten Stand beziehen zu können. Hinzu kommen u.a. eine Pausenhalle und eine abgetrennte Mensa. Die Arbeiten im und am Zentralbau dürften bis zu den Herbstferien abgeschlossen sein. Dann finden sich in jedem Unterrichtsraum fest installierte Beamer für den Einsatz moderner Medien und ein weiterer Computerraum wird in Betrieb gehen. Noch drei wichtige Hinweise: 1. Die Schule rät allen Erziehungsberechtigten dringend, alle Aktivitäten ihrer Kinder in sozialen Netzwerken („Facebook & Co“) kontinuierlich genauestens zu überwachen oder sie zu unterbinden. Schulische Nutzung ist untersagt. Alle Aktivitäten in sozialen Netzwerken sind reine Privatangelegenheit! 2. Bei Bedürftigkeit übernimmt das Sozialamt die Kosten für das warme Mittagessen. Das Karlsgymnasium hat eine Regelung abgesprochen, dass dies bei der Essensausgabe nicht auffällt. Wir bitten betroffene Eltern, sich mit dem Sozialamt oder mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen. 3. Gemäß Hausordnung ist das Verlassen des Schulgeländes für die Klassen 5 mit 9 während der Mittagspause untersagt. Wir wünschen Salzburger Straße 28 83435 Bad Reichenhall viel Freude und Telefon: (08651) 7167-0 Fax: (08651) 7167-65 Erfolg am Karlsgymnasium! E-Mail: [email protected] Homepage: http://karlsgymnasium-bgl.de Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhard Bochter Schulleiter Aktualisierte Mitteilungen der Schulleitung zum Schuljahresbeginn 2014-2015: 1. Unterrichtssituation 1.1 Änderungen beim Lehrpersonal 1.2 Besondere Unterrichtsangebote, Wahlunterricht - Zusätzliche Sportangebote 1.3 Beratung, allgemein und fachspezifisch samt Sprechstundenplan - Aktion "Schüler helfen Schülern" - Streitschlichter (mit Schreiben des Streitschlichterteams an die Eltern) 2. Verkehrsanbindung, Mittagsverpflegung und Ganztagesbetreuung 3. Unterrichtsausfall, Vertretungsstunden, Verlassen des Schulgeländes 4. Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung, Befreiung; Beurlaubung zum Schulbesuch ins Ausland) 5. Hausaufgabenkonzept, Leistungsnachweise und Flexibilisierungsjahr in den Jahrgangsstufen 8 mit 10 6. Weitere Hinweise zu gesetzlichen und schulinternen Regelungen 6.1 Gefahren durch neue Medien 6.2 Schulhomepage, Computer und Internet am Karlsgymnasium - Datenschutz 6.3 Abmeldung vom Religionsunterricht oder Wechsel von Ethik zu Religionsunterricht 6.4. Informationen des Gesundheitsamts - Merkblatt zum Infektionsschutz - Drogenmissbrauch 7. Schließfächer 8. Terminvorschau und Einladungen 1. Unterrichtssituation Auch in diesem Schuljahr ist die Unterrichtssituation am Karlsgymnasium entspannt. Zur Zeit besuchen ca. 850 Schüler/innen die Schule. 25 Klassen mit durchschnittlich 25 Schüler/innen sind in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 eingerichtet, darunter auch die Einführungsklasse 10m, die Schüler/innen mit Mittlerer Reife, die das Abitur anstreben, auf die gymnasiale Oberstufe vorbereitet. 1.1 Änderungen beim Lehrpersonal Folgende neue Kolleginnen und Kollegen heißen wir im Lehrkräfteteam herzlich willkommen: Frau/Herr Fächer Birnbacher, Karolina F, Sps Breiter, Immanuel M, Sm Fischer, Nora D, Sk Fuchs, Miriam D, E Gärtner, Gisela M, P, Inf, Beratung Kalampalikis, Natascha Eth (5. Kl.), ROSE; Übertrittsberatung 5. Kl. Langhammer, Michael C, K, Sm Maier, Mirjam M, WR Müller, Ida B, C Neumann Sonja E, G, Sk Pfautsch, Wolfgang C, Geo Seckendorf, Martina E, Sps Schneider (Aleksic), Kristian Mu Walz, Katharina Wimmer, Martina Pfr. Winkler, Ute Wittmann, Stefanie D, Sw Sozialpädagogin im Jugendamt des Landkreises BGL (vgl. Vorstellungsschreiben im Anhang) Ev M, P Den am Ende des letzten Schuljahres ausgeschiedenen Lehrkräften danken wir für ihr großes Engagement und wünschen ihnen für den weiteren Lebensweg Gesundheit und Erfüllung mit Gottes Segen. 1.2 Förder- und Wahlunterricht, zusätzliche Sportangebote Förderkonzept (vgl. auch Rundschreiben zum ersten Schultag): Die Schüler/innen besuchen den Förderunterricht nicht mehr über ein gesamtes Schuljahr, sondern einzelne Fördermodule über einige Wochen. In einem solchen Fördermodul wird ein Teilbereich des Grundwissens systematisch wiederholt oder die Überwindung eines fachspezifischen „Stolpersteins“ besonders trainiert. Außerdem werden Materialien zur Verfügung gestellt, die zum selbstständigen Lernen, Wiederholen und Trainieren zur Prüfungsvorbereitung anleiten. Die einzelnen fachspezifischen Fördermodule und ihre Zeitdauer werden ab 1. Oktober 2014 auf unserer Homepage mitgeteilt und laufend aktualisiert. Schüler/innen, die an einem solchen Fördermodul teilnehmen wollen bzw. sollen, wenden sich mit einem kurzen Schreiben ihrer Eltern direkt an die Förderlehrkraft. Die Förderlehrkraft bestätigt, dass ein Platz reserviert ist. Andererseits kann auch die Fachlehrkraft, die den Unterricht erteilt, bei Leistungsdefiziten Schüler/innen zur Teilnahme an einzelnen Fördermodulen verpflichten (GSO Anlage 2, Fußnote 9). Die Eltern erhalten dazu ein Schreiben mit den nötigen Angaben. Teilnahme an diesen Fördermodulen ist dann integraler Bestandteil der Unterrichtsverpflichtung. Bei Erkrankung oder für eine Unterrichtsbefreiung im begründeten Ausnahmefall gelten die schulüblichen Regelungen (Vordruck im Sekretariat bzw. auf der Homepage; vgl. auch § 37 GSO). Folgende Förderintensivierungsstunden in Kernfächern werden angeboten: Angebot vorzugsweise für Schüler/innen Lehrkraft der Klasse(n) Mathematik 5. Klassen Herr Ponn 6. Klassen Herr Dufter 7. Klassen Herr Ponn 8. Klassen Frau Six 9. Klassen Herr Haigermoser 10. Klassen Herr Breiter Latein 5d Herr Zellermayer 6a, 6b, 6c, 6d Herr Baumgartl 6d Frau Mayer 7b, 7c Herr Baumgartl 7d Frau Schweigel 8b, 8c Herr Baumgartl 8d Frau Schweigel 9b, 9c Frau Schweigel 9d Herr Zellermayer Englisch 5a, 5b, 5c Frau Grabichler 6a, 6b, 6c Frau Fuchs 6d Herr Vilsmeier 7a, 7b, 7c Frau Weininger 7d Frau Neumann 8a, 8b, 8c Frau Weininger 8d Frau Neumann 9. Klassen Frau Meier 10. Klassen Herr Vilsmeier Französisch 6a Frau Remy 7a Frau Woski 7a/8a Frau Grabichler 8a Frau Grabichler 9a Frau Lauber 9c, 9d Frau Birnbacher Deutsch für Nichtmuttersprachler Voraussichtlich mehrere Stunden; Details stehen noch nicht fest; Auskünfte erteilt die Schulleitung. Wahlunterricht im Schuljahr 2014-2015 Wahlunterricht findet im Anschluss an den Pflichtunterricht, in der Regel zwischen 13.55 Uhr und 15.25 Uhr, statt, damit er von fast allen Schüler/innen besucht werden kann. Unten genannte Lehrkräfte informieren über Einzelheiten. Tennis und Maschinenschreiben am PC können nicht aus eigenem Budget finanziert werden und sind daher kostenpflichtig. Die Gebühren orientieren sich an den Volkshochschulbeträgen und sind direkt an die Kursleitung zu entrichten. Alle Kurse gelten als Schulveranstaltung. Regelmäßige und engagierte Teilnahme wird im Zeugnis bestätigt. Fach Lehrkraft bzw. Auskunft durch Akrobatik Herr Alt Kurs Erste Hilfe - Schulsanitätsdienst Frau Leidinger Unterstufenchor / Großer Chor Herr Jakobs Orchester - Bigband Herr Janoschka Zusatzunterricht für Streicher Herr Janoschka Schultheater Herr Russegger Klettern Herr Magg Begabungsstützpunkt Mathematik und Herr Dufter Pfingstakademie Begabungsstützpunkt Chemie Herr Dr. Woski Zielgruppe: bevorzugt Schüler/innen der 11. und 12. Klasse; Infos, Bilder, Videos, Berichte, aber auch Anmeldung unter www.chemcamp.de Innovativer Wahlunterricht Informatik Herr Haigermoser kombiniert mit Elektronik/Robotik Tennis Frau Six Maschinenschreiben am PC Sekretariat und Frau Münch-Becker Zusätzliche Sportangebote Durch Zusammenarbeit mit dem TSV Bad Reichenhall bzw. dem Alpenverein Bad Reichenhall stehen unseren Schüler/innen folgende Sportangebote offen, sofern sie die entsprechende Eignung besitzen. Sie müssen also kein Vereinsmitglied sein: Angebot Basketball Handball Hockey Leichtathletik Sportklettern Taekwon-Do Übungsleiter / Information TSV, Thomas Wagner, Tel. 64380 TSV, Hans-Jörg Peter, Tel. 3310 TSV Tunay Öztunc, Tel. 0171-7347625 TSV Peter Haas, Tel. 08656 1798 DAV, Fr. Reiter (Tel. 63668) TSV, Thomas Könnecke, Tel. 08669 786751 Tischtennis TSV, Martin Dufter, Tel. 8428 Fußball TSV, Werner Huber, Tel. 01706347700 Volleyball TSV, Andreas Bender, Tel. 983522 Fechten TSV, Michael Schäfer, Tel 66244 Mädchenturnen TSV, Andreas Bender, Tel. 983522 Anmeldung bitte direkt beim genannten Übungsleiter, der auch gerne genauer informiert. 1.3 Beratung, allgemein und fachspezifisch - Aktion "Schüler helfen Schülern" - Streitschlichter Unser Beratungsteam, Frau Gärtner (Beratungslehrkraft) und Frau Seefried (Schulpsychologin), ergänzt durch Frau Wimmer (Sozialpädagogin beim Jugendamt BGL), hilft Schülern/innen und Eltern gerne. Bitte beachten Sie die Informationen und Sprechzeiten unter Verwaltung - Beratung bzw. Schulpsychologie auf unserer Homepage. Das aktuelle Sprechstundenverzeichnis finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Jede Lehrkraft räumt daneben auch Termine nach telefonischer Absprache ein. Alle Lehrkräfte sind dankbar, wenn sich Eltern zur Sprechstunde anmelden, am besten über ihre Kinder. Selbstverständlich kann auch die Schulleitung konsultiert werden. Bitte sprechen Sie bei Leistungs- oder Disziplinproblemen jedoch zuerst mit der Fachlehrkraft. Schüler/innen können sich auch an die Verbindungslehrkräfte, Frau Lauber und Herrn Vilsmeier, wenden. Seit Jahren gibt es am Karlsgymnasium ein Streitschlichter-Team unter Leitung unserer Schulpsychologin. Nach dem Motto "Jugend übernimmt Verantwortung" absolvieren Streitschlichter ein spezielles Training, um im Konfliktfall als ehrliche Vermittler zu helfen. Schüler/innen und Eltern sind gebeten, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Informationen hängen in jedem Klassenzimmer. Gespräche lösen Konflikte, Gewalt keinesfalls! An der Mitarbeit im Streitschlichter-Team interessierte Schüler/innen mögen sich bitte bei Frau Seefried melden. Unser Streitschlichter-Team wendet sich mit folgendem Schreiben an die Eltern: Liebe Eltern, wir, die Streitschlichter des Karlsgymnasiums Bad Reichenhall, wenden uns zu Beginn des Schuljahres an Sie, um Ihnen unser Tätigkeitsfeld an der Schule vorzustellen. Unser Ziel ist es, dass Ihre Kinder uns als wichtige Ansprechpartner in Bezug auf Schwierigkeiten im sozialen Miteinander sehen. Das Streitschlichterteam am Karlsgymnasium besteht aus besonders ausgebildeten Schülerinnen und Schülern der Mittel- und Oberstufe. Wir wollen das Klima in unserer Schule und das Miteinander der Schüler fördern, den Zusammenhalt in den Klassen stärken und die Schüler für die Gefühle und Bedürfnisse des jeweils anderen sensibilisieren. Als Streitschlichter haben wir zwei zentrale Aufgaben: Zum einen gibt es Streitschlichtungen, bei denen wir zwei Schülern, die sich gestritten haben oder gerade Probleme mit Mitschülern haben, helfen, eine Lösung zu finden und dafür zu sorgen, dass das nicht noch einmal passiert. Zum anderen führen wir so genannte Klassenklimakonferenzen durch, wobei wir in bestimmte Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 gehen und den Schülern helfen, gemeinsam wieder zu einem angenehmen Klassenklima zu finden, falls es dort Ausgrenzung, Mobbing oder starke Gruppenbildung gibt. Es ist klar, dass ein schlechtes Klima in der Klasse das friedliche Miteinander erschwert und es den Schülern unmöglich macht, konzentriert zu lernen. Damit Ihre Kinder uns und unsere Arbeit frühzeitig kennenlernen, führen wir auch im Rahmen unseres Anti-Mobbing-Projektes „Miteinander Klasse sein am KGR!“ Streitschlichtungen in den 5. Klassen vor. Bei Konflikten oder Sorgen können die Schüler uns in jeder ersten Pause im Streitschlichterzimmer im Eingangsbereich des Containers finden (einfach der Beschilderung folgen!) und mit uns einen Termin ausmachen. Dieser findet in der Regel spätestens am nächsten Tag in der 6. Stunde statt (mit Erlaubnis der Lehrkraft). Wir unterliegen dabei der Schweigepflicht und werden mit niemandem, auch nicht mit den Lehrern, über die uns anvertrauten Informationen sprechen. Das Streitschlichter-Projekt wird von unserer Schulpsychologin Frau Seefried geleitet, die uns in einer sechsmonatigen Ausbildung und weiteren Fortbildungen auf unsere Aufgabe vorbereitet hat und die natürlich auch als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Wir hoffen, Sie nehmen unsere Aktivitäten wohlwollend zur Kenntnis und ermuntern Ihre Kinder, unsere Angebote in Anspruch zu nehmen. Es ist uns wichtig, dass Ihre Kinder sich an unserer Schule wohlfühlen - und wir tun unser Bestes, um das zu erreichen! Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen! Ihr Streitschlicherteam zusammen mit Frau Seefried Aktion „Schüler helfen Schülern“ Herr Dufter (Mathematik/Physik), Herr Spegel (Englisch), Frau Seefried (Latein/Französisch), Frau Deutloff (Chemie), sowie Frau Seefried und Frau Gärtner ("Lernen lernen" - Lernstrategien) organisieren unsere Aktion "Schüler helfen Schülern", beraten Tutoren/innen und Nachhilfeschüler/innen und stehen für fachspezifische Hilfe insbesondere in der Oberstufe zur Verfügung. Bei längerer Krankheit, Leistungsabfall, speziellen Fragen vor Prüfungen, Prüfungsvorbereitung im Team usw. kann man sich direkt an sie wenden. Selbstverständlich geben auch alle Fachlehrkräfte gerne Hilfen und Tipps. Für jedes Kernfach wollen wir wieder ein Team von Tutorinnen und Tutoren aus der Schülerschaft aufbauen, die Förderunterricht unter Anleitung durch o.g. Lehrkräfte gegen eine angemessene finanzielle Vergütung erteilen. Letztere ist bitte mit der Tutorin / dem Tutor abzusprechen. Bei finanzieller Notlage wenden sich Eltern oder volljährige Schüler/innen bitte an das Direktorat. Wir bitten Schüler/innen mit entsprechenden Leistungen ab ca. Jahrgangsstufe 8, sich für unser Förderteam "Schüler helfen Schülern" zu melden und möchten sie zur Mitarbeit ausdrücklich ermutigen. Schüler/innen können Mitschülern/innen oft besser helfen als Lehrkräfte. Außerdem lernt man durch Lehren selbst am meisten! Das Engagement als Fördertutor/in wird auch im Zeugnis bestätigt. 2. Verkehrsanbindung, Mittagsverpflegung und Ganztagesbetreuung Verkehrsanbindung Die Schulleitung hat für alle Fahrschüler/innen eine gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen für Unterrichtsschluss um 12.00 Uhr, 12.45 Uhr, 13.55 Uhr und 15.25 Uhr per Bus und Bahn vereinbart. Sollten sich Probleme im öffentlichen Personennahverkehr ergeben, bittet das Direktorat um umgehende Benachrichtigung mit genauen Angaben. Erfahrungsgemäß ist Hilfe möglich, manchmal sogar relativ kurzfristig. Kiosk- und Mittagsverpflegung Die Zusammenarbeit mit unserem Caterer hat sich erfreulich entwickelt. Wir können auf ein gutes Preis/Leistungsverhältnis verweisen, insbesondere auf die Wahlmöglichkeit zwischen zwei warmen Mahlzeiten in der Mittagspause für nur 3.70 EUR. Der Speiseplan steht auf unserer Homepage. Vielen Dank dem Team von Dine&Wine! Wichtiger Hinweis: Bei Bedürftigkeit übernimmt das Sozialamt die Kosten für das warme Mittagessen. Das Karlsgymnasium hat eine Regelung abgesprochen, so dass dies bei der Essensausgabe nicht auffällt. Wir bitten betroffene Eltern, sich mit dem Sozialamt oder mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen. Ganztagesbetreuung Das Angebot der offenen Ganztagsschule (GATA) am Karlsgymnasium richtet sich grundsätzlich an alle Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 - 10, deren Eltern sich eine Betreuung Ihrer Kinder nach dem Ende des Unterrichts wünschen. Das Betreuungsangebot beinhaltet eine betreute Mittagsverpflegung, eine altersgemäße und sinnvolle Freizeitgestaltung sowie eine qualifizierte Hausaufgaben- und Lernbetreuung. Die GATA ist mit Ausnahme des Mittagessens kostenfrei und läuft von Montag bis Donnerstag nach folgendem Zeitplan: Betreutes Mittagessen 12:45 - 13:15 Uhr Bei Fragen zur Ganztagesbetreuung wenden Entspannung/ Freizeit 13:15 - 14:00 Uhr Sie sich bitte direkt an die Jonathan JuHausaufgaben- und Lernzeit 14:00 - 16:00 Uhr gendhilfe, Bad Reichenhall (www.jonathanjugendhilfe.de). Ansprechpartner für das Karlsgymnasium ist Herr Peter Winkler (Tel.: 08656/1393; mobil: 0160/6677 169; Fax: 03222 371 3402; eMail: [email protected] 3. Unterrichtsausfall, Vertretungsstunden, Verlassen des Schulgeländes Unterricht ist das Kernanliegen jeder Schule. Um Unterrichtsausfall zu minimieren, haben wir eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Vertretungsstunden lassen sich aber nicht völlig vermeiden. Selbstverständlich sind wir um fachliche Vertretung bemüht, nicht immer ist sie jedoch möglich. Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft versuchen wir, Aushilfen zu gewinnen und leiten weitere Maßnahmen ein, die meist mit einer Stundenplanänderung auch in nicht unmittelbar betroffenen Klassen verbunden sind. Dafür bitten wir um Verständnis. Sofern eine mit Vertretung beauftragte Lehrkraft vorher keine andere Anordnung trifft, sind alle Schüler/innen gehalten, im Vertretungsfall die Unterrichtsmaterialien (Bücher, Hefte usw.) für das zu vertretende Fach mitzubringen. So können in Vertretungsstunden Übungsaufgaben erledigt und neuer Stoff im Eigenstudium erarbeitet werden. In jedem absehbaren Vertretungsfall erteilt die jeweilige Lehrkraft der Klasse Arbeitsaufträge, die in der Vertretungsstunde und eventuell auch als Hausaufgabe zu erledigen sind. Der Zielsetzung des Lehrplans wird damit auch in Vertretungsstunden entsprochen. Die mit der Vertretung beauftragte Lehrkraft sorgt für eine gute Arbeitsatmosphäre. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 11 mit 12 werden bei ausfallendem Unterricht in der Regel nicht beaufsichtigt. Sie beschäftigen sich dann selbstständig mit schulischen Aufgaben in Klassenzimmer, Aula oder Bibliothek. Im Übrigen gilt - auch für die Mittagspause von 12.45 Uhr bis 13.15 Uhr - streng der Passus aus unserer Hausordnung (vgl. Hausordnung auf unserer Homepage): „Das Verlassen des Schulgrundstücks während der Unterrichtszeit ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9 verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 dürfen in Zwischenstunden und Pausen das Schulgelände verlassen, sofern keine andere Verfügung über den Vertretungsplan getroffen ist.“ Muss Unterricht aus zwingenden Gründen, z. B. aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung, nach 12.00 Uhr entfallen, können die Schüler/innen nach Hause entlassen werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich bis zum Ende der 7. Stunde (bei Kurzstundenplan und am Freitag bis 12.45 Uhr) in der Aula aufzuhalten und z. B. Hausaufgaben zu erledigen. 4. Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung, Befreiung) 4.1 Rechtliche Grundlagen Gymnasiale Schulordnung (GSO) und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) kann man über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einsehen. Zwei Bestimmungen seien hervorgehoben: Art. 56 BayEUG: Pflichten der Schüler (4) Alle Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. § 37 GSO: Teilnahme am Unterricht - Erkrankung, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung (1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. (2) Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Das Zeugnis ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; anderenfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. (3) Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden… (4) Der Besuch eines offenen Ganztagsangebots ist während des gesamten Zeitraums, für den eine Anmeldung erfolgt ist, verpflichtend. Abs. 3 gilt entsprechend. Eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahres kann nur aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden. 4.2 Unterrichtsbefreiung am Karlsgymnasium Anträge auf Befreiung vom Unterricht sind im Sekretariat oder durch Herunterladen von unserer Homepage erhältlich. Auf Folgendes sei besonders hingewiesen: Befreiungsanträge sind in der Regel mindestens 3 Tage vor dem beantragten Freistellungstermin der Schulleitung einzureichen. Eine kurze Begründung ist erforderlich, außerdem ist jeder Antrag durch einen Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler zu unterschreiben, sonst muss er zurückgewiesen werden. Befreiungen vom (Sport-)Unterricht für externe Wettkämpfe und das unmittelbar darauf vorbereitende Training werden durch die Schulleitung für den Einzelfall und zeitlich befristet erteilt. Eine Bestätigung des Sportverbandes ist vorzulegen. Befreiungen vom Nachmittagsunterricht, die z.B. im Fach Sport häufig wegen leichter Erkrankungen (Erkältung, Heiserkeit, u. ä.) oder leichten Verletzungen beantragt werden, erteilen wir grundsätzlich nicht. Sie führten zu ungerechtfertigten Vorteilen, z.B. zur Vorbereitung auf eine Prüfung. Betroffene Schüler/innen finden sich zum Unterricht ein und nehmen soweit möglich teil. Auch durch Zuhören und Zuschauen kann man lernen! Bei zwingendem Anlass gewährt die Lehrkraft eine Befreiung. Alle Lehrkräfte sind angewiesen, bei solchen Befreiungen restriktiv zu verfahren. Selbstverständlich stehen auch Schulleiter und Stellvertretender Schulleiter allen Schülerinnen und Schülern für eine Beratung zur Verfügung. Der Gesprächstermin ist jedoch so zu legen, dass der Unterricht nicht betroffen ist. Gelegenheit bietet sich vor und nach dem Unterricht, in Pausen oder am Nachmittag; auch telefonisch kann ein Termin vereinbart werden. Keinesfalls darf das Direktorat während des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft aufgesucht werden! 4.3 Beurlaubung zum Schulbesuch ins Ausland Voraussetzung dafür ist, dass die/der Schüler/in mindestens das 16. Lebensjahr erreicht hat und mindestens die 10. Jahrgangsstufe besucht. Beurlaubungsanträge sind bitte rechtzeitig zu stellen, nicht erst wenige Wochen vor Abreise. Vorzeitig von den Antragstellern eingegangene Verpflichtungen wie Verträge mit Vermittlerorganisationen, Flugbuchung u. Ä. sind kein Grund zur Genehmigung. Bezüglich des Vorrückens gilt § 66 GSO. Für Beratung zum Auslandsaufenthalt steht die Schulleitung gerne zur Verfügung. 5. Hausaufgabenkonzept, Leistungsnachweise und Flexibilisierungsjahr in den Jahrgangsstufen 8 mit 10 Das Hausaufgabenkonzept des Karlgymnasiums (§ 52 GSO) besteht unverändert weiter. Es gelten folgende schulinterne Regeln: Grundsätzlich gibt es keine Hausaufgaben zum unmittelbar folgenden Schultag, wenn Pflichtunterricht einschließlich Pflichtintensivierungsstunden am Nachmittag nach 14.00 Uhr stattfinden - mit Ausnahme von mündlichen Hausaufgaben in den Fremdsprachen. Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt lt. GSO durch die Klassleitung, die den Stundenplan prüft und ggf. tätig wird. Rahmenbeschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Leistungserhebungen: Die nach Anhörung des Schulforums gefassten Beschlüsse gelten weiter (vgl. §§ 53-59 GSO). Grundsätzlich prüfungsfrei sollen die letzten 3 Tage vor den Weihnachtsferien und die letzte Woche vor den Sommerferien sein. Die Zahl der Schulaufgaben beschränkt sich auf die in der GSO erwähnte Mindestzahl. An Tagen mit Schulaufgaben finden keine weiteren schriftlichen Leistungserhebungen statt. In den Jahrgangsstufen 11 mit 13 sind Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten grundsätzlich zulässig. Regelungen zu kleinen Leistungsnachweisen (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Unterrichtsbeiträge, Referate usw.) werden im Einvernehmen mit der Fachschaft von jeder Lehrkraft eigenverantwortlich getroffen und den Schüler/innen rechtzeitig, meist zu Schuljahresbeginn, mitgeteilt. Das geforderte Grundwissen ist auf der Homepage getrennt nach Fächern und Jahrgangsstufen in für Schülerinnen und Schüler verständlicher Form festgelegt. Grundwissen ist immer wieder variantenreich eingeübtes Wissen und Können; d.h. das benötigte Grundwissen wird stets wiederholt, insbesondere vor Leistungserhebungen. Das Einfordern von Grundwissen dient dazu, langfristig und nachhaltig den Unterrichtserfolgt zu sichern. In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 wird Grundwissen bei allen Leistungserhebungen mindestens im Umfang von 1/5 der Gesamtbewertung gefordert - je nach Fachschaftsbeschluss kann sich der Umfang auf 1/3 bis 3/4 erhöhen. Auch in den Jahrgangsstufen Q11, Q12 und K13 wird Grundwissen gefordert; Leistungserhebungen halten sich hier jedoch genau an den Abiturstoff. Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft kann in den Klassen 5 mit 10 durch die Schule die vorgeschriebene Zahl der Schulaufgaben in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen um eine vermindert werden. Die mündliche Schulaufgabe in modernen Fremdsprachen ist jedoch zu halten. Schülerinnen und Schülern, bei denen sich die Note 5 bzw. 6 im jeweiligen Fach abzeichnet, erhalten Gelegenheit, die volle Zahl großer Leistungsnachweise einzubringen. Bei Schüler-Erkrankungen gilt: Alle anwesenden Schüler/innen schreiben Schulaufgaben und Kurzarbeiten mit, da der Termin ja spätestens eine Woche vorher angekündigt war. Stegreifaufgaben werden nicht mitgeschrieben, wenn die Schülerin / der Schüler in der Stunde vor der Stegreifaufgabe fehlte. Wenn sie / er in der vorletzten Stunde vor der Stegreifaufgabe fehlte, aber in der Stunde vor der Stegreifaufgabe anwesend war, sind Stegreifaufgaben mitzuschreiben. Es besteht die Verpflichtung den versäumten Stoff nachzulernen. Bei längeren Fehlzeiten kann mit jeder Lehrkraft eine Ausnahmeregelung zu den Leistungserhebungen vereinbart werden, auch im Falle von Schulaufgaben und Kurzarbeiten. Dadurch soll es möglich sein, versäumten Unterrichtsstoff ohne übergroßen Zeitdruck nachzuarbeiten. Kann sich eine Schülerin / ein Schüler ausnahmsweise nicht hinreichend auf den Unterricht vorbereiten, z.B. wegen Unpässlichkeit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen am Nachmittag, können Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler/innen schriftlich ein Aussetzen von Leistungserhebungen für den Folgetag beantragen. Der Antrag ist den Lehrkräften vorzulegen und dann im Absentenheft zu verwahren. Durch diese Anträge darf die Notenbildung nicht beeinträchtigt werden, sonst sind Ersatzprüfungen (§ 59 (2) 2 GSO) unumgänglich. Folgende fachspezifische Regelungen wurden von der Lehrerkonferenz beschlossen: Deutsch: In den 5., 6. und 8. Klassen wird jeweils eine Schulaufgabe durch zwei fachliche Leistungstests, in der 9. Klasse eine Schulaufgabe durch eine mündliche Präsentation ersetzt. Über Durchführung und Anforderungen informieren die Lehrkräfte ihre Klassen. Englisch: In Jahrgangsstufe 9 wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Über Einzelheiten zur mündlichen Prüfung informieren die Lehrkräfte ihre Klassen. In Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe durch zwei zentral gestellte Tests ersetzt. Französisch: In Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Über Einzelheiten zur mündlichen Prüfung informieren die Lehrkräfte ihre Klassen. Spanisch: In Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Über Einzelheiten zur mündlichen Prüfung informieren die Lehrkräfte ihre Klassen. Latein: In den 5. Klassen wird die 1. Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten ersetzt. In den 6. Klassen wird bei Latein als erster Fremdsprache die 1. Schulaufgabe durch den Jahrgangsstufentest und eine Kurzarbeit ersetzt. In den übrigen Fächern findet kein Ersatz von Schulaufgaben statt. Im sprachlichen Zweig werden im Fach Chemie keine Schulaufgaben gefordert. Grundsätzliche Festlegungen zur Leistungsbewertung in Seminaren der Oberstufe im G8: Bei der Seminar-Ausschreibung kündigt die Lehrkräfte mit an, welche Arten schriftlicher Leistungserhebungen (Kurzarbeit, Stegreifaufgabe; aber auch Protokoll, schriftliche Zusammenfassung eines Referats oder eines Teilaspekts der Seminararbeit, Gliederungsentwurf usw.) zur Notenfindung eingesetzt werden. Im W-Seminar soll in 11/1 und 11/2 aus Transparenzgründen je 1 schriftliche Leistungserhebung durchgeführt werden. Im P-Seminar soll aus Transparenzgründen insgesamt 1 schriftliche Leistungserhebung durchgeführt werden (Kurzarbeit, Stegreifaufgabe; aber auch Protokoll, Zusammenfassung eines Referats, Gliederungsentwurf usw.). Die übrigen Leistungsmessungen in 11/1 und 11/2 des WSeminars und im gesamten P-Seminar erfolgen rein mündlich, insbesondere durch Unterrichtsbeiträge. Die Lehrerkonferenz hat festgelegt, Änderungen fachspezifischer Regelungen, die durch eine Fachkonferenz beschlossen werden, grundsätzlich mitzutragen. Flexiblisierungsjahr und Individuelle Lernzeit in den Jahrgangsstufen 8 mit 10: Wie in den Medien schon seit längerer Zeit verbreitet, gibt es ab diesem Schuljahr weitere Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung der Mittelstufe. Selbstverständlich weiten wir auch am Karlsgymnasium unsere Förderung aus, soweit dies die zusätzlichen Mittel zulassen (zum nächsten Schuljahr sollen nochmals weitere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden). Über das Gesamtkonzept des Staatsministeriums informiert: www.km.bayern.de/individuellelernzeit-gym. Nicht alles, was dort beschrieben ist, lässt sich aber an jedem einzelnen Gymnasium umsetzen. Die wichtigsten schulrechtlichen Bestimmungen zum Flexibilisierungsjahr, die am 1.8.2013 Gültigkeit erlangten, lauten in Kurzform: 1. Nur mit Vorrückungserlaubnis kann man die kommende Jahrgangsstufe in zwei Jahren absolvieren. 2. Im ersten Schulhalbjahr und bis spätestens 2 Wochen nach dem Zwischenzeugnis kann Antrag auf freiwilligen Rücktritt in die vorherige Jahrgangsstufe gestellt werden, um diese als Flexibilisierungsjahr zu wiederholen. Das Unterrichtsdeputat wird im Flexibilisierungsjahr um bis zu 6 Wochenstunden in Nichtkernfächern (Sonderfall 10. Klasse: bis zu 8 Wochenstunden) gekürzt, um gezielt fachliche Lücken zu schließen. Besondere Angebote der Schule, zu denen das Kind zugewiesen wird, sind verpflichtend zu besuchen. Individuelle Beratung erteilen gerne die Klassleitungen. Sie werden gemeinsam mit Schüler/in und Eltern einen Belegplan mit Stundenreduktion ausarbeiten, der der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt wird. 3. Freiwilliger Rücktritt ist allgemein wieder bis unmittelbar nach dem Zwischenzeugnis möglich. Neben den Klassleitungen stehen für die auch unsere Beratungslehrkraft, Frau Gärtner, und die Schulleitung zur Verfügung. Der entsprechende Abschnitt der Schulordnung lautet: § 66a Flexibilisierungsjahr (1) 1In der Mittelstufe können die Schülerinnen und Schüler einmal ein Flexibilisierungsjahr absolvieren, entweder in der Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 in Form eines Flexibilisierungsjahrs gemäß Abs. 2 oder nach den Jahrgangsstufen 8, 9 oder 10 in Form eines Flexibilisierungsjahrs gemäß Abs. 3. 2§ 67 bleibt unberührt. (2) 1Nach Beratung durch die Schule können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten entweder die Jahrgangsstufe 8 oder die Jahrgangsstufe 9 in einem zwei Schuljahre umfassenden Ausbildungsabschnitt mit den Teiljahrgangsstufen 8.1 bzw. 9.1 und 8.2 bzw. 9.2 absolvieren; diese Entscheidung kann bis spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres der Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 getroffen werden. 2Sie können vom Unterricht in Fächern, die nicht Kernfächer sind, im Umfang von bis zu sechs Wochenstunden je Teiljahrgangsstufe befreit werden, soweit innerhalb des Ausbildungsabschnitts jedes der Fächer der Stundentafel für die jeweilige Jahrgangsstufe zumindest während einer Teiljahrgangsstufe besucht wird; abweichend davon ist bei neu einsetzenden Kernfächern eine Befreiung vom Unterricht in Teiljahrgangsstufe 8.1 möglich. 3Der Besuch eines von der Schule angebotenen, auf die Bedürfnisse dieser Schülerinnen bzw. Schüler zugeschnittenen ergänzenden Unterrichts ist verpflichtend. (3) 1Nach Beratung durch die Schule können einzelne Schülerinnen und Schüler mit der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufen 9, 10 bzw. 11 auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe 8, 9 bzw. 10 freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres in diese Jahrgangsstufen zurücktreten und dabei vom Unterricht in Fächern, die nicht Kernfächer sind, im Umfang von bis zu sechs Wochenstunden befreit werden. 2Abweichend von Satz 1 kann im Flexibilisierungsjahr der Jahrgangsstufe 10 vom Unterricht in Fächern, die nicht Kernfächer sind, sowie auch vom Unterricht in Kernfächern, wenn diese in der Qualifikationsphase nicht fortgeführt werden, im Umfang von bis zu acht Wochenstunden befreit werden; die Nichtfortführung ist schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu erklären. 3Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Schülerinnen und Schüler, die von einem Flexibilisierungsjahr Gebrauch machen, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler. 6. Weitere Hinweise zu gesetzlichen und schulinternen Regelungen 6.1 Gefahren durch neue Medien Art. 56 (5) BayEUG : Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. Audio- und Videoaufnahmen bzw. Fotos von Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern sowie ihre Verbreitung in Medien (auch Internet) sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Zuwiderhandlungen stellen schwere Eingriffe in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte dar! Die Schule wird dagegen mit allen gebotenen Mitteln vorgehen, bis hin zu Strafanzeige und Regressforderung. Insbesondere wenn pornographische, gewaltverherrlichende, jugendgefährdende oder rassistische Inhalte auf den Bildschirm geladen und/oder verbreitet werden, können digitale Medien sicher gestellt und unter Strafanzeige der Polizei übergeben werden. Dies gilt ebenso im Falle unerlaubter Film- und Tonaufnahmen, Cyber-Mobbing oder Happy-Slapping. Der Präventionsbeamte der Polizei wird - wie schon in den vergangenen Schuljahren - unsere 7. Klassen informieren. Folgende Hinweise lehnen sich eng an einen Flyer des Bayerischen Landeskriminalamts (SG 513 - Verhaltensorientierte Prävention und SG 524 - Netzwerkfahndung) an: Gefahren durch die neuen Medien Foto- und Videohandys sind derzeit der Renner. Was für harmlose Aufnahmen entwickelt wurde, wird in letzter Zeit immer häufiger zur Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos/fotos, „Happy Slapping" etc. verwendet und somit zum Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft. Verboten ist für jeden, gleich welchen Alters ... ● die Herstellung und Verbreitung von Gewaltdarstellungen (§ 131 Strafgesetzbuch - StGB), ● die Herstellung und Verbreitung von Medien mit extremistischen Inhalten (z. B. Nazisymbolen, rechtsextremistischen Texten, §§ 86, 86a, 130 StGB), ● das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen von Pornografie an Personen unter 18 Jahren (§ 184 StGB) ● das unaufgeforderte Zusenden von Pornografie auch an Personen über 18 Jahren (§ 184 StGB) ● das Vorführen oder sonstige Zugänglichmachen von Pornografie an Orten, zu denen Personen unter 18 Jahren Zugang haben (§ 184 StGB) ...Aber ein selbstgedrehtes "Spaßvideo" ist doch nicht so schlimm - oder? ... Diejenigen, die ihr Opfer direkt angreifen, können sich strafbar machen wegen ● verschiedener Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), ● Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 176 ff. StGB), ● Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Für diejenigen, die das Ganze "nur" gefilmt oder fotografiert haben, kommt in Betracht: ● Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB, z. B. in Schultoiletten oder Umkleidekabinen). Übrigens: Hier macht sich auch derjenige strafbar, der zwar die Aufnahmen nicht selbst gemacht hat, aber an andere weitergegeben bzw. weitergeleitet hat. ● Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz - KUG) ● Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB). ● Auch diejenigen, die zu solchen Taten anstiften, Mithilfe zur Begehung leisten oder Mittäter sind, machen sich strafbar. ... und die möglichen Folgen? Die Polizei wird ● das Handy sicherstellen oder beschlagnahmen ● die Eltern verständigen und unangenehme Fragen stellen ● Strafanzeige erstatten ● vermutlich das Kinderzimmer/die Wohnung nach weiteren Beweismitteln durchsuchen (unter Umständen wird der PC zur Auswertung sichergestellt) und den Vorfall an das Jugendamt melden. Staatsanwaltschaft oder Gericht haben bei Jugendlichen die Möglichkeit unter anderem, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder eine Jugendstrafe zu verhängen. Beispiele: soziale Arbeitsstunden, Jugendarrest. Im Klartext: Handy und PC sind für immer weg! Als Zeuge oder Mitwisser sollte man sich genau überlegen, ob ... ● man selbst Opfer sein möchte bzw. wie dem Opfer zumute ist. ● man sich nicht klar gegen diese Art von "Spaß" aussprechen sollte und dadurch wirklich Mut und Stärke beweist. ● man sein Wissen nicht einem Erwachsenen anvertrauen sollte. ● man nicht sogar verpflichtet ist etwas, zu tun (Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB). Daran denken: "Wer nur zuschaut, hilft dem, der zuhaut!" Und wenn man selbst Opfer ist ... ● wendet man sich an eine Vertrauensperson (z. B. Eltern, Lehrer, Schülervertreter, Jugendbeamte der Polizei). ● scheut man sich nicht, in Gefahrensituationen über Notruf 110 die Polizei zu verständigen. ● bedenkt man, dass Drohungen zwar an der Tagesordnung sind, Angst vor Rache aber meist unbegründet ist. Das gilt erst recht, wenn andere, wie Lehrer oder Eltern, Bescheid wissen. Hilfe bieten z.B. ... ● die "Nummer gegen Kummer" (Montag bis Freitag 15.00 - 19.00 Uhr: 0800/1110 333). ● die Virtuelle Beratungsstelle im Internet www.bke-jugendberatung.de. Daran denken: "Wer schweigt, bleibt Opfer!" 6.2 Schulhomepage, Computer und Internet am Karlsgymnasium - Datenschutz Bitte beachten Sie / beachtet zu diesem Abschnitt die Mitteilungen unseres Datenschutzbeauftragen, Herrn Haigermoser, unter Verwaltung - Datenschutz. An ihn können sich auch alle Eltern, Schülerinnen und Schüler bei Fragen zum Datenschutz wenden. Wichtiger Hinweis: Die Schule rät den Erziehungsberechtigten dringend, alle Aktivitäten ihrer Kinder in sozialen Netzwerken („Facebook und Co“) entweder kontinuierlich genauestens zu überwachen oder sie zu unterbinden. Die schulische Nutzung ist untersagt. Alle Aktivitäten in sozialen Netzwerken sind Privatangelegenheit! 6.3 Abmeldung vom Religionsunterricht oder Wechsel von Ethik zu Religionsunterricht „Die Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres (= 31. Juli) mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen ...“. (§ 45 (2) GSO). Die Abmeldung gilt für die Zeit des Verbleibens an der Schule. Analoges gilt für den Ethikunterricht. Eines der beiden Fächer ist zu wählen. 6.4. Informationen des Gesundheitsamts - Drogenmissbrauch Bitte beachten Sie zu Vorsorgeuntersuchungen, den Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz und zum grundsätzlichen Vorgehen der Schule bei Drogenmissbrauch die folgenden Zeilen. Rauchen ist auf dem Schulgelände gesetzlich verboten (Art. 80 (5) BayEUG). Nichtvolljährige dürfen in der Öffentlichkeit ohnehin nicht Rauchen. Ebenso gilt ein grundsätzliches Alkoholverbot im gesamten Schulbereich. Aus rechtlichen Gründen ist die Ausgabe von Medikamenten durch die Schule nicht möglich. Benötigte Arzneimittel (und sei es auch nur eine Tablette gegen Kopfschmerzen) müssen bitte selbst mitgebracht werden. Vorsorgeuntersuchungen Jugendlicher in Bayern: Während ärztliche Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter von den meisten Eltern sehr gewissenhaft wahrgenommen werden, scheint das Interesse an der Vorsorge mit zunehmendem Alter der Kinder zu sinken. Die Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung JI im 13./14. Lebensjahr ist mit 25 % sehr niedrig. Dies ist unbefriedigend, zumal diese Untersuchung für viele Jugendliche, die sich subjektiv gesund fühlen, der letzte Arztbesuch für viele Jahre ist. Die Untersuchung bietet somit eine einmalige Chance für die Früherkennung von Krankheiten, die die Entwicklung gefährden können, und stellt eine unwiederbringliche Möglichkeit dar, beginnende Suchtprobleme zu thematisieren und aufzugreifen oder auch Fragen im Zusammenhang mit der psycho-sexuellen Entwicklung kompetent zu besprechen. Andere wichtige Themenfelder können das Essverhalten, sportliche Aktivitäten und vieles andere sein, das gerade in diesem Lebensabschnitt bedeutsam ist. Per Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.03.2003 sind die Schulen gehalten, vor allem im Hinblick auf Impflücken, die sich oft im Jugendalter ergeben, die Eltern auf die Bedeutung dieser Vorsorgeuntersuchung aufmerksam zu machen. Zwar wird bei mehr als 80 % der Kinder mit den notwendigen Impfserien begonnen, sie werden aber häufig nicht zu Ende geführt. Fehlenden Basisschutz oder unvollständige Impfungen sollten die Eltern unbedingt nachholen. Ausführliche Informationen zum Thema „Impfschutz" enthalten Materialien des Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz wie z.B. die Broschüre „geimpft-geschützt". Die Wahrnehmung von ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen kann auch entscheidend dazu beitragen, Erkrankungen im Anfangsstadium zu erkennen und frühzeitig zu behandeln. Dazu zählt beispielsweise Diabetes, eine Krankheit, von der zunehmend bereits Jugendliche betroffen sind. Auskunft erteilt das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Bad Reichenhall. Merkblatt des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz: Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist , die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- ,Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Drogenmissbrauch. In der Schule wird vor allem Präventionsarbeit geleistet. So finden über das Schuljahr hinweg in verschiedenen Jahrgangsstufen Unterrichtsprojekte (z.B. Zamm`grauft) und sonstige Veranstaltungen zur Suchtprävention statt. Aus Fürsorgepflicht für die Schülerinnen und Schüler handelt die Schule bei Drogenmissbrauch nach drei Leitprinzipien: (1) Hilfe für Konsumenten, (2) Schutz aller Schüler/innen, aber (3) "Null Toleranz" bei Drogenhandel! Festlegungen bei Drogenmissbrauch Vertrauliches Beratungsgespräch – Hilfe für den Betroffenen: Schülerinnen und Schüler können sich vertrauensvoll an eine Lehrkraft mit Bitte um Beratung wenden. Ansprechpartner sind besonders Herr Spielbauer (Sucht- und Drogenbeauftragter) und Frau Seefried (Schulpsychologin). Auch weitere Personen (Klassleitung, Eltern, externer Drogenberater) können einbezogen werden, aber nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Betroffenen. Absolute Vertraulichkeit ist zugesichert, d.h. weder Schulleitung, noch Klassenleitung, noch Eltern werden informiert. Im Vordergrund steht einzig die Hilfe für Betroffene! Grenzen der Vertraulichkeit – Schutz der Mitschüler/innen bei Drogensucht: Hat eine Lehrkraft den begründeten Verdacht, ein Schüler sei drogenabhängig und benötige professionelle Hilfe, ist sie verpflichtet, die Eltern zu informieren und weitere Hilfsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Hier endet die Verschwiegenheit, denn es muss der/dem Betroffenen dringend geholfen und dafür gesorgt werden, dass sich das Problem nicht auf die Mitschüler/innen auswirkt. Drogenhandel: In diesem schweren Fall von Drogenmissbrauch (Dealen an der Schule) wird die Polizei verständigt und ein schulisches Entlassungsverfahren eingeleitet. 7. Schließfächer Die Schließfächer der Firma AstraDirekt sind zu vergleichsweise günstigem Preis zu mieten. Sie stehen im Zentralbau (Erdgeschoß), Erweiterungsbau (1. und 2. Stock) und in der Villa (Erdgeschoss). Über Einzelheiten unterrichtet der Mietvertrag, der im Sekretariat abgeholt oder von unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Pro Fach gibt es 2 Schlüssel, es können sich also auch zwei Personen ein Fach teilen. Der Mietvertrag wird mit der Fa. AstraDirekt abgeschlossen, die Schule ist nicht beteiligt. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen ausschließlich an die Vermieter-Firma. 8. Terminvorschau und Einladungen Bitte beachten Sie die Terminvorschau auf unserer Homepage, die laufend, mindestens aber monatlich aktualisiert wird. In nächster Zeit laden wir herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein (bitte evtl. kurzfristig nötige Änderungen auf unserer Homepage beachten): 06.10.2014 18:30 Uhr 21.10.2014 05.11.2014 04.12.2014 29.01.2015 22. - 27. 02.2015 Klassenelternabend 5. Klassen: Im Plenum (Mehrzweckhalle) stellen sich Elternbeirat und Förderverein, Schulpsychologin (Frau Seefried), Sozialpädagogin (Frau Wimmer), Präventionslehrkraft (Herr Spielbauer) und die Lotsinnen Frau Kalampalikis und Frau Mayer vor. In den Klasszimmern (5a, 5b, 5c, 5d) werden im Anschluss klassenspezifische Fragen mit Klassleitung und Fachlehrkräften erörtert. 18:30 Neuwahl des Elternbeirats (Mehrzweckhalle), anschließend KlassenUhr elternabend der Klassen 6 mit 9 in den Klasszimmern. Erörterung klassenspezifischer Fragen mit den Klassleitungen. 18:30 Information der 10. Klassen zur Oberstufe durch OberstufenkoordinaUhr torin, Frau Stöberl (Mehrzweckhalle). Anschließend Klassenelternabend in den Klasszimmern. Erörterung klassenspezifischer Fragen mit den Klassleitungen. 16:00 Uhr 1. Elternsprechtag bis 19:00 Uhr im Zweischichtbetrieb Winteraktivtag (Jgst. 5 mit 10) bzw. Studien- und Berufsinformationstag (Q11 und Q12) Skilager der 7. Klassen Anhang 1 - Schreiben unseres Elternbeirats zu den Neuwahlen und zur beabsichtigten Einführung von Klassenelternsprechern: Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schüler des Karlsgymnasiums Reichenhall, wir hoffen sehr, dass Sie und Ihre Familie sich gut in den zurückliegenden großen Ferien erholen konnten. Vielleicht konnten Sie sich in dieser Zeit auch darüber Gedanken machen, ob Sie vielleicht aktiv am Schulleben des Karlsgymnasiums als Elternbeirat oder/und Klassenelternsprecher mitwirken wollen. Dieses Schuljahr stehen im Oktober wieder Elternbeirats-Neuwahlen an und der Elternbeirat muss zu einem großen Teil neu besetzt werden. Zusätzlich ist die testweise Einführung (zunächst für zwei Jahre), der Systematik der Klassenelternsprecher für die Jahrgangsstufen 5. – 10. geplant. Der Elternbeirat, wird aus allen Eltern, die min. einen Schüler/in an der Schule hat, gewählt. Bei der konstituierenden Sitzung bestimmt der Elternbeirat dann den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ein Elternbeirat an einem Gymnasium hat weit mehr Einfluss und Verantwortung als an einer Grundschule. Sie können und sollen aus dem Gremium des Elternbeirats heraus aktiv an der Entwicklung der gesamten Schule mitwirken: Sie sind die Interessensvertretung der Eltern innerhalb und außerhalb der Schule. Sie informieren in einer eigenständigen Internetseite über die Arbeit des Elternbeirates. Sie vertiefen das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften. Sie beraten Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern und Schüler. Im Schulforum (eine Art Parlament aus Lehrern, Elternsprechern und Schülersprechern) beraten und entscheiden SIE über die Schulpolitik, Schulentwicklung, Verwendung von Lehrmitteln usw. mit. Die Mitglieder des Elternbeirates beteiligten sich das ganze Schuljahr aktiv daran, dass die Schulfamilie Hand in Hand arbeitet und ihre eigenen Aufgaben in gegenseitigem Respekt und nach Möglichkeit in einem gemeinsamen pädagogischen Kontext wahrnehmen können. Die regelmäßigen Sitzungen (ca. 4-6/Jahr) des Elternbeirates finden in Anwesenheit der Schulleitung im öffentlichen Teil statt. Einzelne Mitglieder sind Teil des Schulforums, wo neben der Schulleitung und Lehrern auch Schülervertreter Mitglieder sind. Ferner sind auch Vertreter des Elternbeirats regelmäßig im öffentlichen Teil bei Lehrerkonferenzen anwesend. Überregional vernetzt sich der Elternbeirat in der LEV (Landeselternvereinigung) und in der ARGE-SO, einer Arbeitsgemeinschaft der LEV für Südost-Oberbayern (Informationen auf der Elternbeirats-Homepage). Diese Sitzungen werden auch regelmäßig von ElternbeiratsVertretern bayernweit besucht. Weitere Informationen zum Elternbeirat am Karlsgymnasium Reichenhall finden sie auf der Hompage: www.ebrkarlsgymnasium.de. Der Elternbeiratsvorsitzende ist erreichbar per E-Mail [email protected]. Persönlich sind die Elternbeiräte unter der jeweiligem Emailadresse <Nachname>@ebkarlsgymnasium (siehe Kontaktbereich Homepage) erreichbar. Alle Eltern und auch Schüler sind dazu aufgerufen, sich jederzeit mit dem Elternbeirat in Verbindung zu setzen und konstruktiv Kritik zu üben, oder aktiv mitzugestalten. Der Elternbeirat war und ist in diversen Themen der Schulfamilie involviert, wie: Unterstützung bei der Umsetzung von Zielvereinbarungen aus der externen Evaluation Gespräch mit Landrat bzgl. Umbaumaßnahmen, Container-Problematik, Überdachung Erstellung eines Konzeptes für die Einführung von Tablet PCs im Unterricht (aus Sicht EB) Erstellung eines Konzeptes zur Einführung von Hausaufgabenheften für 5. und 6. Klassen Erstellung eines Konzeptes für Fundraising Beratung bei der Erstellung eines neuen KGR Flyers Schnittstelle und Zusammenarbeit mit dem Förderverein Mitgestaltung Infoabend für zukünftige 5. Klassen Themen für das neue Schulentwicklungskonzept (Erziehungspartnerschaft) Beteiligung am Projekttag und Sommerfest Beteiligung bei der Zeugnisübergabe der Abiturienten usw. Der Elternbeirat bedankt sich bei der Schulfamilie für die offene, respektvolle Zusammenarbeit und wünscht sich für die nächsten Schuljahre von der Elternschaft mehr Feedback über die Arbeit des Elternbeirats und einen intensiveren direkten Austausch mit den Lehrkräften. Die Systematik der Klassenelternsprecher gibt den Eltern jeder einzelnen Klasse am Anfang jedes Schuljahres die Möglichkeit einen Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl des Klassenelternsprechers kann öffentlich oder geheim erfolgen. Die beiden werden für den Zeitraum eines Schuljahres gewählt. Ziel ist es, unter anderem, die Kommunikation zwischen Lehrern, Direktorat, Eltern und Schüler zu verbessern. Dadurch wird die Elternvertretung auf eine breitere Basis, die näher am Lehrer und Schüler ist, gestellt. Die Klassenelternsprecher arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv mit dem Elternbeirat zusammen und nehmen auch in regelmäßigen Abständen an gemeinsamen Sitzungen teil. Folgende Ziele werden bei der Einführung der Klassenelternsprecher verfolgt: Kommunikation zwischen Lehrern/Direktorat/Elternbeirat und der jeweiligen Klasse, z.B. ein Lehrer möchte mit den Eltern der Klasse in Kontakt treten Ansprechpartner bei Problemen der Klasse und der Schule (z.B. Schwierigkeiten mit einer Lehrkraft) Kommunikation zwischen Elternbeirat und Klasseneltern; Führen einer Elternliste (möglichst mit E-Mail-Adresse, die Adressen werden nicht weitergegeben!) Teilnahme an den Sitzungen der Klassenelternsprecher und Vertreter bei Elternbeiratssitzungen Durchführung von Elternstammtischen Informationen und Kontakte des Elternbeirats ("Wen sprechen wir am besten an..") Elternbeirat Informationen, Anregungen und Beschlüsse aus den Elternbeiratssitzungen bei Bedarf gezielt in die Klassen zu kommunizieren. Gezielte Umfragen zu Schulthemen schnell und zeitnah einholen Mithilfe bei der Umsetzung konkreter Projekte wie z.B. Schulfesten, AlumniNetzwerk oder anderen neuen gestalterischen Themen in den Klassen Anregungen aus der Klassengemeinschaft konkreter aufgreifen und vor der Schulleitung zu vertreten Anhang 2 - Unsere Sozialpädagogin, Frau Wimmer, stellt ihr Angebot vor: Kommunale Jugendsozialarbeit an Schulen (KoJaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe und versteht sich als Ansprechpartner „vor Ort“ für Schüler und Schülerinnen, Eltern sowie Lehrer und Lehrerinnen. Jugendhilfe und Schule ergänzen sich dabei am Lern- und Lebensort Schule und dienen der Entwicklung und Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler sollen rechtzeitig mit pädagogischen Angeboten erreicht und bei Bedarf aufgefangen, unterstützt und gefördert werden. Mit welchen Anliegen kann man sich an KoJaS wenden? Schüler und Schülerinnen - Beratung und Unterstützung bei: Schwierigkeiten in der Schule (Probleme mit Mitschülern, Streitigkeiten usw.) Schul- und Prüfungsängsten Problemen zu Hause mit den Eltern oder Geschwistern Ärger mit Freunden und/oder Freundinnen Zukunftsperspektiven usw. Eltern - Beratung und Unterstützung bei: Angst vorm Schulbesuch, Schulversagen Schwierigkeiten innerhalb der Familie sozialen Auffälligkeiten (Zurückgezogenheit, Diebstähle, Raufereien usw.) Problemen der Persönlichkeitsentwicklung (geringes Selbstwertgefühl, Identitäts- und Beziehungsprobleme, Suchtverhalten ...) aber auch Unterstützung in der: Vermittlung von Kontakten zu weiteren Diensten der Jugendhilfe sowie Beratungsstellen (z. B. Erziehungs-, Schwangerschafts- und Suchtberatung, Einrichtungen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit) Lehrer und Lehrerinnen - Beratung und Unterstützung bei: gruppendynamisch bedeutsamen Vorgängen im Klassenverbund (z.B. Integration von Außenseitern, Förderung des Klassenzusammenhalts) Konfliktsituationen mit einzelnen Schülern und Schülerinnen, sowie der Klasse Stärkung der Zusammenarbeit mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Probleme von Schülern und Schülerinnen, die innerhalb des Unterrichtes nicht bearbeitet werden können So erreichen Sie mich: KoJaS – Martina Wimmer (eMail: [email protected]) Landratsamt: Salzburger Str. 64, Bad Reichenhall; Zimmer-Nr. 7; Tel.: +49 8651 773 484 Mittwochnachmittag am Karlsgymnasium: Telefon: +49 8651 7167- 0 Idealerweise vereinbaren Sie einen Termin mit mir, telefonisch oder per Mail. Sie können auch gerne eine Nachricht auf meinen Anrufbeantworter sprechen. Das Beratungsangebot ist selbstverständlich vertraulich und kostenfrei. Martina Wimmer Sozialarbeiterin B.A.