Die Demokratie 3 ist untergegangen

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Die Demokratie ist untergegangen – es lebe die Demokratie!
Ist die Demokratie untergegangen?
Um diese Frage zu beantworten, muß man vorerst definieren, was man unter dem Wort
„Demokratie“ versteht. Die Regimes, die heute an der Macht sind und sich als Demokratien
bezeichnen, haben nie etwas mit der Volksherrschaft zu tun gehabt. Schon bei der Entstehung
wurden sie auf Betrug gegründet und hatten die Absicht mit Hilfe des Betrugs zu regieren.
Der Betrug bestand in der Verdrehung des Begriffs Volksvertreter und im Missbrauch der
Wahlen.
Die Könige hatten eine vererbliche Macht. Sie sollte durch die Macht der sogenannten
Volksvertreter ersetzt werden. Die Pflicht eines Vertreters (Industrievertreter,
Handelsvertreter usw.) ist den Willen seines Auftraggebers zu erfüllen. Er darf keine eigene
Initiative, wenn sie dem Willen des Auftragsgebers nicht entspricht, entwickeln. Die
sogenannten Volksvertreter sollten aber vom Volk nur gewählt werden. Nur während der
Wahlen versprechen sie den Wählern, dem Volk dies und das zu tun. Sie meinen aber nicht
verpflichtet zu sein ihre Versprechungen zu verwirklichen oder mindestens dies zu versuchen.
Im Grundgesetz „für“ Deutschland steht eindeutig – „an Aufträge nicht gebunden“ (Art. 381). Wenn sie an Aufträge nicht gebunden sind, sind sie auch keine Volksvertreter. Sie werden
nur so genannt – um das Volk zu betrügen. Deshalb ist auch die „Demokratie“ der
„Volksvertreter“ keine Demokratie – sie wird nur so genannt.
Die Wahrheit kann eine Lüge nicht unterstützen. Deshalb kann die uns vorgelogene
angebliche Demokratie nur von weiteren Lügen unterstützt werden. Das führte dazu, daß wir
jetzt in einer völlig verlogenen Gesellschaft leben. Wir haben eine verlogene Geschichte und
sogar eine verlogene Naturwissenschaft.
Die Demokratie ist also nicht untergegangen – sie hat in den letzten 200 Jahren nirgendwo
existiert. Was jetzt scheinbar anfängt unterzugehen, das ist die neue Diktatur der Reichen, der
Konzerne, die als Demokratie durch die „Volksvertreter“ getarnt ist. Das ist eine Macht der
Usurpatoren der Volksmacht.
Die uns vorgegaukelte „Demokratie“ schaffte neue Art von Gesetzen hervor
Eine vorgelogene Demokratie kann auf der Wahrheit nicht basieren. Dies würde dazu führen,
daß der Betrug irgendwann bloßgestellt wird. Darum müssen verschiedene neue
Mystifikationen erfunden werden.
Eine der ersten Mystifikationen ist die Darstellung des Antisemitismus als eines Verbrechens.
Antisemitismus ist im Allgemeinen im besten Fall eine Gesinnung. Man kann antichinesisch,
antiarabisch oder antiamerikanisch gesinnt sein und wird dafür nicht bestraft.
Bestraft werden im Allgemeinen nur Taten. Wenn ich gegen jemand etwas tätlich
unternehme, egal wer das ist, kann ich bestraft werden, wenn diese Tat strafbar ist. Auch eine
üble Nachrede kann bestraft werden. Wenn ich aber die Wahrheit über einen möglichen
Übeltäter verbreite, kann das strafbar sein? Ich will doch nur die Gesellschaft warnen, damit
sie zum eigenen Schutz etwas rechtzeitig unternehmen kann.
Der § 130 StGB schützt die Vertreter einer Minderheit von einer Aussage, die ihnen vielleicht
nicht gefallen wird. Wenn ich eine Minderheit loben werde, werde ich bestraft? Nein. Ich muß
also etwas Schlimmes von ihnen behaupten, damit ich bestraft werde? Und was ist, wenn das,
was ich behaupte, die reine Wahrheit ist? Ist das dann eine Straftat oder eine gutgemeinte
Warnung für alle anderen? § 130 fragt aber nicht, ob das die Wahrheit ist. Er schützt also die
Minderheiten nicht vor einer Lüge, nicht vor einer üblen Nachrede. Er schützt sie vor
Behauptung der Wahrheit über Taten, die sie begehen und welche den Haß des Volkes gegen
sie hervorrufen könnten oder auch eine gesetzliche Verurteilung. Er schützt sie vor
Verantwortung, wenn sie etwas Schlimmes tun oder beabsichtigen!
Die Bestrafung wegen einer wahren Aussage ist ein Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit,
auch gegen die sogenannten Menschenrechte. Die „Volksvertreter“, die den § 130
angenommen haben und besonders alle, die ihn initiierten, müssen bestraft werden.
Verbrechen gegen die Menschenrechte verjähren nicht.
Zu komischen Missetaten gehört auch die sogenannte Fremdenfeindlichkeit. Stellen Sie sich
vor, es gibt ein fremdes Land, daß unser Reich Jahrhundertelang mit Waffen bekämpft hat,
um es zu besetzen. Plötzlich entdeckt es, daß sein Ziel auf eine andere Weise erreicht werden
kann, und nämlich auf eine „friedliche“. Massenweise kommen sie jetzt ohne Waffen und
siedeln sich bei uns an. Wann ihre Zahl ausreichend groß wird, können sie uns von innen aus
angreifen. Wir bemerken diese mögliche Absicht und versuchen das Volk zu warnen. Diese
Warnung wird aber als Verbrechen anerkannt! Wer kann eine solche Warnung als Verbrechen
einschätzen?! Nur ein innerer Feind. Vor Fremden muß man immer vorsichtig sein. Das ist
eine sehr alte Weisheit, die uns schon in unserer Kindheit durch kluge Märchen vermittelt
wird. Wer das Gegenteil behauptet ist ein Heuchler und Feind des eigenen Volkes.
Nicht besser ist der Verbot der sogenannten Holocaust-Leugnung. Haben Sie irgendwann
gehört, daß gesetzlich festgelegt wird, daß irgendwas der Wahrheit entspricht? Solche
Behauptungen macht nur eine Religion. Nur Anhänger einer Religion, wenn sie einem
Dogma nicht glauben, werden als Ketzer bezeichnet. Im weltlichen Leben darf man jede
Aussage bezweifeln. Nur den Machtanspruch des Herrschers darf man nicht unter Frage
stellen.
Liegt denn hier der Hund begraben? Wie der Verbot des Antisemitismus, so auch der der
Holocaust-Leugnung sind nichts anderes, als Erklärung des Machtanspruchs dieser
Minderheit. Weil wir angeblich Demokratie haben, dürfen sie diesen Machtanspruch offen
nicht äußern, und darum versucht man einfach den Bürgern auf diese Weise klar zu
machen, wer da das Sagen hat. In einem besetzten Land ist das nicht zu schwer.
Kann die Wahrheit überhaupt per Gesetz festgestellt werden? Es gab schon immer
Verbrecher, die irgendwelche Lügen zur Bereicherung benutzten. Es war immer die
Aufgabe des Gerichts in Zweifelsfällen die Wahrheit festzustellen. Ein Gericht durfte aber
noch nie in Voraus davon ausgehen, daß etwas wahr oder nicht wahr ist. Hier steht alles
Kopf. Ein Gesetz kann uns unser Benehmen vorschreiben, nicht aber was die Wahrheit ist.
Und umgekehrt, ein Gericht kann versuchen die Wahrheit herauszufinden, es darf aber
nicht ohne Beweise etwas behaupten. Das Gericht hält sich an Beweise, nicht an
Vorgaben.
Wir haben damit ein neues Gesetz über Majestätsbeleidigung. Seine Majestät dürfte man
nicht beleidigen. Ob diese „Beleidigung“ der Wahrheit entspricht, hat keiner gefragt.
Gegenüber der „Majestät“ dürfte man nicht mißtrauisch sein. Noch schlimmer – seine
Majestät mußte man lieben. Genau das Gleiche haben wir auch hier. Wenn man die Juden
nicht liebt, wenn man sie nicht als außerwähltes Volk anerkennt, ist man schon ein
schlimmer Antisemit. Wir sind aber keine Juden und müssen nicht an ihre Dogmen
glauben. Wenn man nicht glaubt an alle Einzelheiten des Holocausts, oder wenn man
sogar Beweise vorlegt, daß einige Einzelheiten nicht stimmen, ist man ein ganz schlimmer
Verbrecher, vielleicht schlimmer als ein Mörder.
Dieser Machtanspruch besteht nur auf der Verdrehung einiger Begriffe. Die Gesinnung ist
nicht strafbar. Doch wenn sie darin besteht, daß die Juden kein erwähltes Volk sind, wird
sie strafbar? Die Forschung nach der Wahrheit ist nicht strafbar. Doch wenn Sie den
Holocaust erforschen wollen, ist schon der Wunsch des Erforschens ein Verbrechen, eine Beleidigung der „Majestät“.
Der § 130 ist kein Gesetz, er ist eine Verdrehung eines Gesetzes im Sinne der
Proklamation des Machtanspruchs. Noch nie konnte ein Machtanspruch begründet
werden, schon immer drückte er die Willkür aus. Es ist ein Willkür-, ein Religionsgesetz.
Sie müssen nur sagen: „Ich glaube nicht“, und Sie sind schon verurteilt.
Wir sehen also, daß die Verdrehung des Begriffs des Volksvertreters zur Verdrehung der
Aufgaben des Gesetzes und des Gerichts führte. Unser ganzes Leben wird verdreht.
Es lebe die Demokratie?!
Man kann also vermuten, daß nicht die Demokratie schlecht ist, sondern die angebliche
Demokratie, die in Wirklichkeit eine Diktatur der Hintermänner ist, die wir nicht mal zu
sehen bekommen.
Nicht die Demokraten sind schlecht, sondern die Betrüger, die sich für Demokraten ausgeben.
Wölfe in Schafspelzen.
Leider oder zum Glück kann das Volk nichts anderes anstreben, als die Volksherrschaft, die
nun mal als Demokratie bezeichnet wird. Etwas anderes anzustreben wäre für das Volk
widernatürlich.
Und da stellt sich sofort die Frage: ist eine wahre Volksherrschaft überhaupt möglich?
Ein Herrscher, ein Machthaber schreibt uns unser Benehmen vor, das heißt Gesetze. Das
Benehmen des Herrschers dürfen wir nicht beurteilen. Wir müssen es so hinnehmen, wie es
ist. Aus diesem und aus dem § 130 folgt, daß uns eine Minderheit beherrscht, die wir nicht
beurteilen dürfen. Wir dürfen weder antisemitisch gesinnt sein, noch dürfen wir an einer
Einzelheit der Holocaustbeschreibung zweifeln. Es ist nicht erwünscht. Wir müssen
Mundhalten.
Ein Herrscher ist immer ein Diktator. Nur die Volksherrschaft ist keine Diktatur, weil in
diesem Fall alle Gesetze das Volk selbst macht, und die meisten müssen der Überzeugung
sein, daß sie sinnvoll sind.
Volksvertreter dürfen uns aus freien Stücken keine Gesetze vorschreiben, weil dies dann
keine Volksherrschaft sein wird, sondern eine Herrschaft der Volksvertreter. Ein richtiger
Volksvertreter darf also nicht debattieren und schon gar nicht von sich aus ein Gesetz
vorschlagen. Das Debattieren im Parlament und selbst das Parlament widersprechen damit
dem Sinn der Demokratie. Erwägen und entscheiden darf nur das Volk selbst. Das Parlament
dürfte nur dann diskutieren und erwägen, nur dann wäre es kein Usurpator, wenn es jede seine
Entscheidung dem Volk vorlegen würde, daß dann Ja oder Nein dazu sagen könnte.
Kann aber das Volk selbst Gesetze machen? Wenn einfache Fragen zur Debatte stehen, dann
vielleicht ja. Aber auch in diesem Fall muß die Lösung einer Frage jemand vorschlagen. Das
Volk kann nicht von selbst plötzlich behaupten: „Ich will das“. Es muß immer eine Vorarbeit
geleistet werden, eine Versammlung organisiert werden, und jemand muß eine
Überzeugungsrede halten. Nur in einfachsten Fällen kann man dem Volk sofort eine Frage
stellen. Wollen wir für Fremde arbeiten? Nein!
Aber wenn man die Frage anders stellt: Sie wollen doch auch sich für etwas Besseres halten?
Wir können doch die minderbezahlte Arbeit Gastarbeitern überlassen? Ja!
Aber was danach folgen wird, sehen wir nicht sofort. Daraus folgte mit der Zeit, daß wir nicht
„fremdenfeindlich“ dürfen sollten, daß wir gegen Minderheiten nicht aufmucken dürfen, daß
wir den Mund halten müssen.
War diese Folge eine Gesetzmäßigkeit? Nein. Auf uns wurde durch die Medien ein ständiger
vorbereitender Druck ausgeübt, der mit der Zeit die Meisten überzeugt hat, daß das Beste den
Mund zu halten ist. Schweigen ist Gold. Aber nur dann, wenn man nur so lange schweigt, bis
man sich das Schwert holen kann.
Es gab von Anfang an Menschen, die gegen den gewaltigen Ansturm der Ausländer
protestierten. Sie wurden aus den Parteien ausgeschloßen, ihnen wurden falsche Prozesse
angehängt, sie wurden auf verschiedene Weise eingeschüchtert und in den Medien verteufelt.
Was folgt daraus? – wenn wir immer noch die (richtige) Demokratie anstreben.
Erstens, es muß eine Stelle geben, wo jeder, wirklich jeder, einen Gesetzesvorschlag machen
darf, egal wie er jemand unangemessen oder blöd erscheinen soll. Er muß ihn aber begründen
und voraussagen, was er seiner Meinung nach bewirken wird oder soll. Jeder, wirklich jeder,
darf seinem Vorschlag zustimmen oder ihn ablehnen. Wenn der Vorschlag eine ausreichend
große Zustimmung gefunden hat, muß er z.B. im Kreis, wo der Autor des Vorschlags wohnt,
als Gesetz ausprobiert werden.
Einige einfache Probleme können auch zum Volksentscheid vorgeschlagen werden.
Zweitens, es darf keine privaten Medien geben, die nicht von eigener Kraft eines einzelnen
Privatmanns hergestellt werden. Große Medien müssen von Gemeinden hergestellt werden.
Es darf nicht sein, das ein einziger Mensch (Springer), der 100 Zeitungs- und andere Verlage
besitzt, dem ganzen Volk seine Meinung vorschreibt. Besonders dann nicht, wenn dieser
Mensch dazu noch zu einer Minderheit gehört. Aber auch in diesem Fall muß man darauf
achten, daß eine Minderheit nicht überproportional seiner Anzahl in der Bevölkerung im
Medienorgan der Gemeinde vertreten wird. Und wenn nicht, dann darf nur die Sprache der
Minderheit benutzt werden. Also keine Bevormundung der Mehrheit seitens einer Minderheit
darf zugelassen werden. Egal, wie sie genannt wird, eine sich erwählte religiöse Minderheit,
oder ein gewähltes Parlament. Das ist schon keine Meinungsfreiheit, sondern ein
Meinungsmonopol.
Drittens, eine Behörde oder die Regierung darf nur aufgrund der vorhandenen Gesetzte
funktionieren und darf nicht selbst Gesetze vorschlagen.
Viertens, es muß eine Stelle geben, wo jeder sich wegen falschen Benehmens der Behörde
beschweren kann. Und wenn sich jemand in der Behörde nicht als Bediensteter des Volkes
benimmt, muß man ihn rauswerfen.
Schon diese paar grundlegende Regeln können zur Auferstehung, zur Wiedergeburt der
Demokratie beitragen.
Jeder darf dazu zusätzliche Regeln vorschlagen und sie begründen.
Was ist zu tun?
Kluge Menschen sagen, Rechte werden keinem geschenkt, man muß sie sich selbst nehmen.
Das heißt, man muß sie sich erkämpfen. Nicht so die Juden. Man behauptet, sie haben sich
ihre Rechte gekauft. Haben sie aber ihr Recht? Nein. Sie waren immer nur heimliche
Herrscher. Sie fürchten sich zu sagen, wir haben das Recht dies und das zu tun. Der Tag, an
dem sie das sagen, kann sehr leicht ihr letzter Tag werden.
Mit der Demokratie steht alles ganz anders. Wir haben ja angeblich alle Rechte, die wir
brauchen und sind auch kein besetztes Land. Deshalb müssen wir am besten so tun, als ob wir
diesem glauben. Aber nicht untätig und nicht willenlos glauben. Wir müssen uns den Mut
nehmen, uns als Herrscher zu benehmen. Keiner kann es übel nehmen, wenn wir sagen, daß
dies oder das der Demokratie nicht entspricht, es muß anders gemacht werden.
Was im Einzelnen zu erstreben ist, wurde schon oben gesagt:
Unsere Volksvertreter dürfen nur das machen, was wir ihnen beauftragen. Nicht mehr und
nicht weniger. Das müssen wir ihnen bei jeder Gelegenheit sagen. Unseren Willen müssen wir
in einer Wählerversammlung äußern und schriftlich unserem Beauftragten (Abgeordneten,
nicht einem „Vertreter“!) mitgeben. Der Beauftragte unterschreibt einen Vertrag mit den
Wählern des Kreises. Er darf nur das machen, was ihm beauftragt wird. Wenn er den Vertrag
verletzt, wird er automatisch vor Gericht der Wähler gestellt.
Man muß Veränderungen propagieren, die dem Sinn der Demokratie entsprechen. Man muß
für die Abschaffung des § 130 demonstrieren, das Parlament als Usurpator der Volksmacht
bezeichnen. Man muß die Bestrafung der Initiatoren des § 130 verlangen.
Die Demokratie braucht aktive Anhänger. Für die Verfolgung und das Proklamieren unserer
Ziele kann man uns nicht bestrafen. Aber wir müssen uns vereinen und gemeinsam auftreten.
Nur dann werden wir etwas erreichen.
Mit Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an [email protected]
das Volk <[email protected]>
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