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Influenza-Pandemieplan für den
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Stand: 1. Dezember 2010
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Vorwort.............................................................................................
4
Teil I
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1
Einleitung.........................................................................................
5
2
Regionale Ressourcen.....................................................................
6
3
Modellrechnungen............................................................................
8
4
Überblick..........................................................................................
11
Teil II
AUFGABEN DER VERSCHIEDENEN AKTEURE
1
Landratsamt.....................................................................................
12
2
Gesundheitsamt...............................................................................
13
3
Gemeinden.......................................................................................
14
4
Bürger..............................................................................................
15
5
Ärzte.................................................................................................
16
6
Krankenhäuser.................................................................................
17
7
Pflegedienste...................................................................................
18
8
Rettungsdienste...............................................................................
19
9
Hilfsorganisationen...........................................................................
20
10
Apotheken........................................................................................
21
11
Kirchen.............................................................................................
22
12
Bestattungswesen............................................................................
23
13
Gemeinschaftseinrichtungen............................................................
24
14
Alten- und Pflegeheime....................................................................
25
15
Versorger und Betriebe....................................................................
26
16
Polizei...............................................................................................
27
17
Bundeswehr.....................................................................................
28
2
Teil III
HINWEISE FÜR DIE AKTEURE
1
Landratsamt.....................................................................................
29
2
Gesundheitsamt...............................................................................
40
3
Gemeinden.......................................................................................
45
4
Bürger..............................................................................................
47
5
Ärzte.................................................................................................
50
6
Krankenhäuser.................................................................................
54
7
Pflegedienste...................................................................................
60
8
Rettungsdienste...............................................................................
62
9
Hilfsorganisationen...........................................................................
63
10
Apotheken........................................................................................
64
11
Kirchen.............................................................................................
65
12
Bestattungswesen............................................................................
66
13
Gemeinschaftseinrichtungen............................................................
68
14
Alten- und Pflegeheime....................................................................
70
15
Versorger und Betriebe....................................................................
73
16
Polizei...............................................................................................
76
17
Bundeswehr.....................................................................................
77
ANHANG
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
78
3
Influenza-Pandemieplan
für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Vorwort
Bei einer weltweit mehr oder weniger gleichzeitig auftretenden schweren GrippeEpidemie (Pandemie) werden einzelne kommunale Einheiten wie ein Landkreis weitgehend auf sich allein gestellt sein. In Bayern sollen im Pandemiefall grundsätzlich
die bewährten Versorgungsstrukturen beibehalten werden. In diesem Pandemieplan
werden für einen raschen Überblick zunächst die Aufgaben der verschiedenen Akteure aufgelistet. Diese finden dann in einem weiteren Teil Hinweise auf die sie betreffenden detaillierteren Informationsangebote von verschiedener Seite.
Der Pandemieplan mit den verschiedenen eigenen Plänen der og. Beteiligten (die
aus Platz- und auch Datenschutzgründen hier nicht enthalten sind) hat bei einer besonders schwer verlaufenden Grippewelle folgende wesentliche Ziele:
1. Verschiebung und Abflachung der Belastungskurve und damit Verringerung der
Erkrankungs- und Sterbehäufigkeit in der Gesamtbevölkerung
2. Sicherstellung der Versorgung erkrankter und anderer betroffener Personen
3. Aufrechterhaltung lebenswichtiger öffentlicher Dienstleistungen
4. Zuverlässige zeitnahe Information der Entscheidungsträger und der Öffentlichkeit
Dabei ist das vorrangige Ziel, durch entsprechende Maßnahmen den Verlauf einer
schweren Pandemie abzumildern und zu verzögern und so allen Beteiligten (insbesondere in der ambulanten und stationären Versorgung) die Spitzen-Belastungen zu
ersparen, die ohne die folgenden Interventionen auftreten würden:
1. Isolierung Erkrankter und Behandlung mit antiviralen Mitteln
2. Gegebenenfalls Quarantäne der Kontaktpersonen und vorbeugende Behandlung
mit antiviralen Mitteln
3. Massenimpfungen, sobald ein Pandemieimpfstoff zur Verfügung steht
4. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen in
Verbindung mit der Reduzierung außerschulischer Kontakte
5. Reduzierung des öffentlichen Lebens und sozialer Kontakte bei Aufrechterhaltung
elementarer Dienste
Auf den Punkt gebracht: Wenn jeder zu Hause bliebe, das öffentliche Leben völlig
lahmgelegt wäre, könnte sich die Seuche nicht weiter ausbreiten und müsste mit der
Genesung des letzten Kranken rasch zum Erliegen kommen. Diese radikale Vorgehensweise ist jedoch aus vielerlei Gründen nicht praktikabel. Es gilt stets abzuwägen
zwischen Notwendigkeit und Folgen der Maßnahmen. So verlief beispielsweise die
Pandemie 2009 auf Bevölkerungsebene vergleichsweise mild und bedurfte deshalb
(bis auf vereinzelte Schulschließungen) keiner einschneidenden Beschränkungen.
Teil I enthält allgemeine Informationen, Teil II nennt für einen raschen Überblick
komprimiert auf jeweils einer einzigen Seite die Aufgaben der einzelnen Akteure.
Diese Aufgaben werden dann in Teil III detaillierter und ausführlicher behandelt bzw.
es werden Hinweise auf die von verschiedener Seite erstellten Informationen gegeben.
4
Teil I: ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1. Einleitung:
Anders als bei der vergleichsweise mild verlaufenden Pandemie 2009 ist bei einer
besonders schweren Pandemie mit einer großen Anzahl behandlungsbedürftiger
ambulanter als auch stationärer Patienten und auch mit gehäuften Todesfällen zu
rechnen. Trotz des Personalausfalls muss die Versorgung mit Nahrungsmitteln,
sonstigen Bedarfsgütern sowie insbesondere für allein lebende Menschen mit Pflegeleistungen und Medikamenten sichergestellt werden. Des Weiteren sind essentielle Dienste wie die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas, Öl, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Telekommunikation usw. aufrechtzuerhalten. Die Herausforderungen an die
ambulante und stationäre medizinische Versorgung einschließlich des Krankentransportwesens und auch Bestattungswesens werden erheblich sein. Insbesondere ist
davon auszugehen, dass eine größere Anzahl von Patienten gleichzeitig intensivbehandlungsbedürftig und eventuell auch beatmungspflichtig wird. Hier kann es zu einem Missverhältnis zwischen den anfallenden Erkrankten und den zur Verfügung
stehenden Behandlungsplätzen kommen, so dass ein koordiniertes Ressourcenmanagement erforderlich wird.
Eine Pandemie kann zu jeder Jahreszeit auftreten. So entwickelte sich bei der Pandemie 2009 in England die erste Pandemiewelle im Juli. Im Gegensatz zur äußerst
schwer verlaufenden Pandemie 1918/1919 stehen uns heute Medikamente zur Prophylaxe und Therapie der Influenza zur Verfügung. Zum einen die Neuraminidasehemmer, die – sofern es nicht zu einer Resistenzentwicklung kommt - den
Krankheitsverlauf günstig beeinflussen können, zum anderen Antibiotika zur Behandlung von bakteriellen Sekundärinfektionen. Gravierende Störungen der Atmung können heute mit einer Beatmungstherapie behandelt werden.
Zu Beginn der Pandemie wird bei uns kaum ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung
stehen, da es sich ja dabei um einen neuen Erreger handelt. Dies wird davon abhängen, wo in der Welt sie ihren Ausgang nimmt und ob es gelingt, ihre Verbreitung so
zu verzögern, dass die gewonnene Zeit zur Impfstoffproduktion reicht. Bei der Pandemie 2009 wurden zwar erste Impfdosen bereits nach 5 Monaten ausgeliefert, aufgrund der beschränkten Produktionskapazitäten zog sich die Herstellung dann jedoch über Monate hinweg. Dieser Mangel kam nur deshalb nicht zum Tragen, weil
wegen des milden Verlaufs auch die Impfbereitschaft eingeschränkt war. Der Impfstoff sollte rechtzeitig (Impfschutz erst nach zwei Wochen!) vor der zu erwartenden
zweiten (Haupt-)Welle zur Anwendung kommen und diese vermeiden oder reduzieren helfen, wobei notfalls priorisierte Gruppen (Medizinpersonal, chronisch Kranke,
Schwangere) bevorzugt zu impfen wären.
5
2. Regionale Ressourcen
Aus mehreren Gründen verfügt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen über vergleichsweise günstige Voraussetzungen, der Pandemie zu begegnen:






Die räumliche Gliederung in drei Flusstäler erlaubt deren Abriegelung im Sinne
eines Cordon sanitaire, sofern sich eine derartige als notwendig und praktikabel
erweisen sollte.
Aufgrund sportlicher und anderer Großveranstaltungen verfügt er über entsprechende Erfahrung in Organisation und auch Lenkung von Verkehrsströmen.
Neben dem Klinikum Garmisch-Partenkirchen stehen vor allem mit der Unfallklinik
Murnau, aber auch den Rheumazentren Oberammergau (Erwachsene) und Garmisch-Partenkirchen (Kinder und Jugendliche) sowie mehreren Rehabilitationseinrichtungen bei Bedarf weitere stationäre Behandlungsmöglichkeiten samt Infrastruktur zur Verfügung. Sollten auch diese nicht ausreichen, könnten die zahlreichen Hotels und Pensionen mit hervorragender sanitärer Ausstattung herangezogen werden.
Verglichen mit anderen Landkreisen liegt eine weit überdurchschnittliche Versorgung sowohl mit stationär als auch ambulant tätigen Ärzten als auch Pflegepersonal vor.
Die Hilfsorganisationen wie BRK, THW und weitere sowie die Feuerwehren im
Landkreis verfügen über eine vergleichsweise sehr gute Personalausstattung mit
einer großen Zahl an gut ausgebildeten und organisierten sowie hochmotivierten
Ersthelfern.
Aufgrund der ländlichen Struktur mit einer Vielzahl kleinerer Gemeinden, einem
blühenden Vereinswesen sowie der christlich geprägten Mentalität der einheimischen Bevölkerung kann sowohl mit einem hohen Maß an Nachbarschaftshilfe
als auch selbstlosem Einsatzwillen auch bei gefährlicher Seuchenlage gerechnet
werden.
Nachteilig kann sein, dass der Landkreis aufgrund seiner geographischen Lage eine
wichtige Verbindung zwischen Deutschland und Österreich darstellt, die kaum gesperrt werden kann, und dass er in hohem Maße auf Lebensmittellieferungen von
außen angewiesen ist. Ein weiteres Problem stellt die Überalterung dar mit vielen
alleinstehenden, gegebenenfalls hilfebedürftigen Personen.
Die in Tabelle 1 aufgeführten gerundeten Zahlen sollen nur einen groben Überblick
über die Ressourcen im Landkreis geben. Vor allem beim Personal müssen vielfach
Überschneidungen (Medizinischer Hauptberuf sowie Ehrenamt bei Hilfsorganisation)
sowie die allgemeinen Erkrankungs- und Ausfallraten im Pandemiefall berücksichtigt
werden. Die Erkrankungsrate beim Medizinpersonal kann wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr höher, wegen der besseren Prophylaxe- und Schutzmöglichkeiten
aber auch niedriger sein als in der Allgemeinbevölkerung. Gleichzeitig muss aber
auch mit Abwesenheiten gerechnet werden wegen Betreuung von Kindern nach
Schließung von Kindergärten und Schulen, Pflege erkrankter Angehöriger und Quarantäne für Kontaktpersonen.
6
Tabelle 1: Ressourcen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Einwohner (Stand 31.12.2009)
Gemeinden (614 bis 25.995 Einwohner)
Personal der Gemeinden
Personal des Landratsamtes
Tätige Ärzte gesamt (Stand 25.11.2009)
- davon niedergelassen (1 Arzt auf 491 Einwohner)
- - davon Kassenärzte
- - - davon Hausärzte (Allgemeinärzte, Internisten, Kinderärzte)
- davon in Praxis angestellt
- davon stationär tätig (Krankenhausärzte)
- davon am Gesundheitsamt
- davon sonstige ärztliche Tätigkeit
Nicht bzw. nicht mehr berufstätige Ärzte
Krankenhäuser
Bettenzahl
Personal
Stationäre Rehabilitationseinrichtungen
Bettenzahl
Personal
Apotheken
Alten-Pflegeheime (15 sowie 6 Heime der Behindertenhilfe)
Plätze
Ambulante Pflegedienste (3 freigemeinnützige und 18 private)
Personal (85 freigemeinnützig und 115 private)
Hilfsorganisationen (Personal):
BRK (45 Hauptberufliche und 800 Ehrenamtliche)
THW
MKT
Malteser Hilfsdienst (10 Ehrenamtliche im Sanitätsdienst)
Feuerwehren (30 Freiwillige Feuerwehren und 2 Betriebsfeuerwehren)
Feuerwehr-Personal
Vereine (Mitgliederzahlen nicht aussagekräftig, da vielfach überlappend)
Polizei (GP 62 + MU 34 + MW 30 + OG 8)
Bundeswehr
86.305
22
325
649
176
(147)
(100)
16
432
2
23
97
9
1.350
2.750
9
1.000
500
31
21
1.400
21
200
845
35
25
10
32
1.853
134
7
3. Modellrechnungen
Eine Influenzapandemie verläuft normalerweise in mehreren Wellen, dies war zumindest bei den letzten Pandemien immer zu beobachten. Die Auswirkungen auf die
Gesundheit der Bevölkerung hängen zum einen von demographischen Daten ab,
z.B. von der Bevölkerungsdichte, der Altersstruktur, auch der unterschiedlichen Immunitätslage, und zum anderen von Faktoren, die im Pandemieerreger selbst bedingt sind, z.B. Grad der Ansteckungsfähigkeit und der Tödlichkeit. So waren bei der
schweren Pandemie 1918/1919 besonders junge Menschen im Alter von 25 bis 30
Jahren betroffen und bei der milden Pandemie 2009 Kinder, Jugendliche und Heranwachsende.
Abb. 1: Biphasischer Verlauf bisheriger Pandemien
Auch die jährliche saisonale Grippe verläuft sehr unterschiedlich. In der Regel folgt
einer ausgeprägten Influenzasaison (z.B. 2004/2005, 2006/2007, 2008/2009; „Grippe-Epidemie“; ca. 15 % Infizierte und geschätzt 15.000 Todesfälle) jeweils eine sehr
milde (2005/2006, 2007/2008; ca. 5 % Infizierte und etwa 5.000 Sterbefälle). Für die
besonders schwere Grippesaison 1995/1996 wurden sogar bis zu 30.000 Todesfälle
geschätzt.
Dabei gilt als Faustregel: ein Drittel der Infizierten hat Fieber, ein Drittel einen milden
Verlauf und ein Drittel keine Krankheitszeichen.
Die Pandemie 2009 lag von der Infektiosität her etwa in der Mitte (geschätzt ca. 10 %
Infizierte). Nimmt man als Maß für die Schwere die Letalität (Tödlichkeit), so war diese mit 257 gemeldeten Sterbefällen mit Virusnachweis (0,3 pro 100.000 Einwohner)
wesentlich niedriger als bei den oben genannten Schätzzahlen bei saisonaler Grippe
(12 Todesfälle pro 100.000 Einwohner). Allerdings waren im Gegensatz zur saisonalen Influenza etwa 80 % der Opfer jünger als 60 Jahre.
Internationale Prognosen beschreiben mögliche Erkrankungsraten der Bevölkerung
zwischen 15 % und 50 %. Wie die milde Pandemie 2009 gezeigt hat, lag diese mit 10
% darunter und machte nach den anfänglichen vorübergehenden Bekämpfungsmaßnahmen gegen Einschleppung und Ausbreitung keine der weiteren einschneidenden Maßnahmen notwendig, die in diesem Pandemieplan behandelt werden.
Dieser Pandemieplan kommt wohl erst bei einer schweren Pandemie mit deutlich
über 15 % Erkrankten (und auch einer wesentlich höheren Todesrate) zum Tragen.
Am wahrscheinlichsten ist dann eine Erkrankungsrate von 30 % über einen Zeitraum
von 8 Wochen innerhalb einer bestimmten Region wie unserem Landkreis. In diesen
8 Wochen werden 95 % der Fälle erwartet mit einem Höhepunkt der Erkrankungs8
welle in den Wochen 3 bis 6 (Spitzenwochen 1 bis 4). In diesen 4 Spitzenwochen
wird mit 68 % der Erkrankungsfälle gerechnet (Abbildung 2). Die größte Belastung
wird in den zwei Spitzenwochen gegeben sein.
Abb. 2: Erwarteter Verlauf einer Pandemiewelle
Die gute Nachricht ist also, dass diese Spitzen-Belastungen in unserem Landkreis
voraussichtlich nur in einem überschaubaren Zeitraum von zwei bis vier Wochen auftreten werden. Zudem können alle Genesenen wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und sind für die Zukunft immun.
Auf dieser Grundlage (Erkrankungsrate 30 %, Zeitraum 8 Wochen) und der theoretischen Annahme, es gäbe keine Therapie und keine Prophylaxe, ergeben Modellberechnungen nach Meltzer et al. (CDC, USA) die in Abbildung 3 dargestellte Zusatzbelastung, aus der die jeweiligen absoluten Zahlen (auch für unseren Landkreis) abgeschätzt werden können (Tabelle 2).
Abb. 3: Mögliche zusätzliche Belastungen durch die Pandemie
9
In den folgenden Tabellen sind die im Influenzapandemieplan für die Bundesrepublik
Deutschland wiedergegebenen Zahlen auf die regionalen Verhältnisse umgerechnet,
wobei der Einfachheit halber der Faktor 1.000 herangezogen wird (82 Millionen zu
86.500 Einwohner im Landkreis GAP). Diese geben die pandemiebedingten, also
zusätzlichen Erkrankungs- und Behandlungszahlen an, die innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen ohne Therapie- und Prophylaxemaßnahmen zu erwarten sind.
Die Sterblichkeitsrate beträgt dabei jeweils etwa 0,4 % der Erkrankten.
Tabelle 2: Erkrankungs- u. Behandlungszahlen bei verschiedenen Erkrankungsraten
Erkrankungsrate 15 %
BRD
GAP
Influenzakranke
12.000.000
12.000
Arztbesuche
6.000.000
6.000
Krankenhausfälle
180.000
180
Todesfälle
48.000
48
Erkrankungsrate 30 %
Influenzakranke
24.000.000
24.000
Arztbesuche
13.000.000
13.000
Krankenhausfälle
360.000
360
Todesfälle
96.000
96
Erkrankungsrate 50 %
Influenzakranke
42.000.000
42.000
Arztbesuche
21.000.000
21.000
Krankenhausfälle
600.000
600
Todesfälle
160.000
160
Rückblick: Bei der Hongkong Grippe 1968/69 waren während der ersten Welle 30 %
der Bevölkerung betroffen, bei der zweiten Welle 50 %. In der BRD (65 Millionen
Einwohner) starben 130.000 Menschen, davon 33.000 während der ersten und
88.000 während der zweiten Welle. Die Sterberate pro 100.000 Einwohner lag somit
bei ca. 200. Es kam zu zahlreichen Störungen des öffentlichen Lebens und der Versorgung.
Zusammenbruch des öffentlichen Verkehrs, teilweise nur Notbetrieb
Zusammenbruch oder drastische Reduktion der Produktion
Zusammenbruch der öffentlichen Versorgung
Zusammenbruch der medizinischen Versorgung, Arztpraxen zum Teil geschlossen,
Aufnahmestopp in Kliniken
Apotheken zum Teil geschlossen, Versorgungsengpässe bei Medikamenten (z.B.
Antibiotika, symptomatische Mittel, Verbrauchsmaterialien)
Impfstoff stand gegen das neue Virus in der ersten Welle überhaupt nicht und in der
2. Welle in nicht ausreichenden Mengen zur Verfügung
Zusammenbruch des Telefonnetzes
Einschränkungen bei Feuerwehr und Polizei
Bestattungsprobleme
Die Todesopfer waren vorwiegend junge, sonst gesunde Erwachsene
10
4. Überblick
In Anlehnung an den nationalen Influenzapandemieplan und den darauf aufbauenden bayerischen Rahmenplan sollen die regionalen Ressourcen, aber auch die zu
erwartenden Belastungen des regionalen Gesundheitssystems kenntlich gemacht
werden, damit sich alle Akteure, insbesondere die Einrichtungen der ambulanten und
stationären Versorgung, mit eigenen Plänen darauf einstellen können.
So haben beispielsweise die beiden Akut-Krankenhäuser im Landkreis ihre Alarmund Katastrophenpläne um einen Pandemieplan ergänzt, bereits jetzt personelle,
materielle, organisatorische und räumliche Planungen erstellt und die notwendigen
Vorbereitungen getroffen, um die benötigten Behandlungskapazitäten bereitstellen
zu können und möglichst Übertragungen innerhalb des Krankenhauses vorzubeugen.
Ein weiterer Bereich ist die Aufrechterhaltung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen und essentieller Versorgungen. Wichtig ist auch eine zuverlässige und zeitnahe
Information für politische Entscheidungsträger, Fachpersonal, Öffentlichkeit und Medien im Sinne einer Risikokommunikation, auch um bei einer schweren lebensbedrohlichen Influenzawelle Panikreaktionen vorzubeugen bzw. zu begegnen.
Auch bei guter Vorplanung sind dem Handeln der Akteure im Gesundheitswesen
Grenzen gesetzt. Mit statistischen Modellrechnungen ist die Dynamik einer Epidemie
zwar abzuschätzen. Man muss sich jedoch darüber im klaren sein, dass solche
Schätzungen nur eine Orientierungshilfe geben können und dass es auch zu anderen Verläufen kommen kann. Insbesondere können neue Pathogenitätsmechanismen auch zu anderen Erkrankungs- und Todesraten führen. Wenn es den Verantwortlichen nicht gelingt, durch optimale Organisation sowie ehrliche und sachliche
Information das Vertrauen der Bevölkerung zu bewahren, sind Massenhysterie und
Panikreaktionen bis hin zur Plünderung von Lebensmittelgeschäften und auch Apotheken zu befürchten. Wenn kein ausreichender Schutz des medizinischen Personals vor einem gefährlichen Erreger zu gewährleisten ist, könnte auch die pflegerische Versorgung zusammenbrechen.
Anmerkung zu Anlagen bzw. Internetlinks:
Bei der Pandemie 2009 hat sich gezeigt, dass viele vorgehaltene Informationen (z.B.
Falldefinitionen, Diagnostik, Meldewesen) fortlaufend aktualisiert werden mussten.
Grundsätzlich können Fachinformationen, Merkblätter, Empfehlungen und Pläne für
die verschiedenen Akteure diesem Pandemieplan als eigene Dokumente beigefügt
werden. Es kann auch nur der jeweilige Link zur Fundstelle im Internet angegeben
werden. Beides hat Vor- und Nachteile:
In ersterem Fall ist die Datei gleich zur Hand, es entfällt die Suche im Internet, falls
sich der Link geändert hat. Gleichzeitig wächst aber die Datenmenge entsprechend
an, außerdem müssten alle angebotenen Dateien fortlaufend auf mögliche Aktualisierungen kontrolliert und ggf. ausgetauscht werden.
Im zweiten Fall steht zwar stets die aktuellste Version der Originalanbieter zur Verfügung, jedoch muss immer damit gerechnet werden, dass sich Internet-Adressen ändern und der angegebene Link ins Leere führt. Auch hier müssten also die Links regelmäßig überprüft und ggf. im Plan fortlaufend angepasst werden.
Aus diesen Gründen verfahren wir zweigleisig: In Teil III (Hinweise für die Akteure)
nennen wir die jeweiligen Internet-Links zu den Dokumenten. Diese selbst werden
als eigene Dateien in einem Anhang geführt, der im Hinblick auf die Datenmenge
nicht Teil des eigentlichen Pandemieplans ist. Bei Bedarf können diese Anlagen
beim Gesundheitsamt oder über Suchmaschinen im Internet abgerufen werden.
11
Teil II: AUFGABEN DER VERSCHIEDENEN AKTEURE
1. Landratsamt
In Bayern ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt - LRA) sowohl Katastrophenschutzbehörde als auch untere Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz, welche die Aufgaben des Gesundheitsamtes erfüllt.
Damit liegt das Management der Pandemie auf Kreisebene verwaltungsmäßig in einer Hand.
In diesem Pandemieplan werden folgende drei Eskalationsstufen unterschieden:
Stufe 1: Das Gesundheitsamt im engeren Sinne (Abteilung 6 des LRA) bewältigt die
Aufgaben mit dem vorhandenen Personal (wie bei der milden Pandemie 2009).
Stufe 2: Das Gesundheitsamt benötigt personelle, materielle und logistische Unterstützung aus anderen Bereichen des LRA.
Stufe 3: Katastrophensituation, Leitung übernimmt FüGK.
Somit ist für Stufe 1 und 3 keine weitere Regelung erforderlich, im Folgenden soll
daher ausschließlich auf das Verfahren bei Stufe 2 eingegangen werden. Hierfür wird
im Fall einer schweren Pandemie ein Lagezentrum (Pandemiestab, Krisenstab) im
Landratsamt eingerichtet.
Dieses Lagezentrum hat die Aufgabe, die Pandemieentwicklung laufend zu verfolgen
und alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen bzw. zu koordinieren.
Dabei muss der Pandemie-Stab in Form von Tele-Konferenzen kommunizieren und
persönliche Treffen (bis auf genesene Kranke, Geimpfte und Geschützte) in großer
Runde wegen der stets gegebenen Ansteckungsgefahr vermeiden. Anderenfalls
könnte er bei kollektiver Erkrankung gänzlich ausfallen!
Aufgaben:
Lagebeurteilung (unter anderem anhand der Meldezahlen, die Abteilung 6, das Gesundheitsamt im engeren Sinne, liefert)
Koordination der pflegerischen, ambulanten und stationären Versorgung (im Katastrophenfall notfalls Inanspruchnahme geeigneter Personen und Mittel). Ansprechpartner der Gemeinden (Pandemiestellen) beim Ausgleich von Hilfskräften (auch in
der hauswirtschaftlichen Versorgung)
Kommunikation und Information der Bevölkerung (Medienarbeit, Pressemitteilungen,
Bürgertelefon-Hotline)
Infektionshygienisches Management (Seuchenrechtliche Interventionen wie Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, Untersagung von Massenveranstaltungen,
Einschränkungen des öffentlichen Lebens)
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (in Zusammenarbeit mit
Polizei, Feuerwehr u.a.)
Feststellung des Katastrophenfalls
Pandemieplanung für die eigene Behörde (siehe Nr. 15 Versorger und Betriebe)
Mitglieder:
Pandemiestab (ab Katastrophe Katastropheneinsatzleitung) mit Leiter und
sechs Stabsstellen (S1 - S6) in doppelter Besetzung (Details siehe Teil III)
Bedarfsweise: Vertreter von Polizei, Feuerwehr (Kreisbrandrat), BRK-Kreisverband,
Freier Wohlfahrtspflege (Caritas), THW, Bundeswehr, Krankenhäusern, KVB (bzw.
niedergelassener Ärzteschaft), Apotheken
12
2. Gesundheitsamt im Landratsamt
Bei der Aufgabenzuweisung ans Gesundheitsamt muss dessen dünne Personalausstattung mit nur jeweils zwei Amtsärzten, Hygienesachbearbeitern und sozialmedizinischen Assistentinnen berücksichtigt werden. Dabei muss für den Fall einer sehr
schweren Pandemie geklärt werden, wer bei Ausfall durch Erkrankung oder Tod
dessen Aufgaben fortführt. Am ehesten wird der Landrat auf geeignetes eingewiesenes Personal des Landratsamtes und Klinikums zurückgreifen müssen. Im Fall einer
schweren Pandemie muss das Aufgabenspektrum auf das Wesentliche gekürzt werden (siehe Aufgaben).
Wie schon unter Nr. 1 Landratsamt ausgeführt, werden drei Eskalationsstufen unterschieden (siehe dort).
Bei der milden Pandemie 2009 (Stufe 1) konnte das Gesundheitsamt im engeren
Sinne (Abteilung 6 des Landratsamtes) auch die unter Nr. 1 genannten Aufgaben
des Landratsamtes (in Bezug auf Lagebeurteilung, Kommunikation und Information
sowie infektionshygienisches Management) erledigen, so dass es der Einrichtung
eines Pandemiestabes (Stufe 2) nicht bedurfte.
Aufgaben:
Surveillance und Meldewesen (Kranke, Todesfälle, Ermittlungen, medizinischer Versorgungsstand)
Fachliche Beratung der Einsatzleitung zu seuchenhygienischen Maßnahmen
Fachliche Beratung der Einsatzleitung zur Öffentlichkeitsarbeit
Fachliche Beratung von Ärzten und Einsatzkräften
Schulung der Mitarbeiter der Bürgertelefon-Hotline
Pandemieplanung für die eigene Behörde (siehe Nr. 1 Landratsamt und Nr. 15 Versorger und Betriebe)
13
3. Gemeinden
Bei einer schweren Pandemie steht insbesondere während der vier Spitzenwochen
zu besorgen, dass das Landratsamt in der Bewältigung der örtlichen Probleme bei
der Versorgung der Bevölkerung überfordert sein wird (beispielsweise dauernd besetzte Telefonleitungen oder unzureichende Personalbesetzung). Grundsätzliche
Ansprechpartner für die Bürger (sowohl als freiwillige Helfer als auch als Hilfesuchende) sind die jeweiligen Gemeinden. Diese greifen auf die auf ihrem Gebiet vorhandenen Strukturen zurück (z.B. Vereine, Kirchen, Hilfsorganisationen) und beziehen sie in ihre individuellen Pandemieplanungen mit ein. So könnte eine zentrale
Anlaufstelle (Pandemiestelle) entweder im Rathaus, aber auch bei anderen geeigneten Institutionen eingerichtet werden. In früheren Pandemien hat sich gezeigt,
dass über die reine Nachbarschaftshilfe hinaus ein hohes bürgerschaftliches Engagement, aber auch ein vermehrter Hilfebedarf bei Familien und Senioren zu erwarten
sind. Ersteres betrifft die freiwillige Meldung von nicht mehr oder derzeit nicht berufstätigen Fachkräften wie Krankenschwestern, Arzthelferinnen usw., auch von unausgebildeten Pflegerinnen, sowie hauswirtschaftliche Hilfsangebote. Letzterer entsteht
bei Ausfall der Eltern oder Betreuer oder bei Erkrankung Alleinstehender, die sich
sonst alleine versorgen. Im landwirtschaftlichen Bereich muss auch die Versorgung
des Viehs sichergestellt werden. Da im schweren Pandemiefall die Schulen geschlossen sein werden, könnten die Lehrer z.B. für Versorgungsfahrten, Verwaltungsaufgaben und als Ordnungskräfte herangezogen werden. Weiter ist in Absprache mit der Agentur für Arbeit an den Einsatz von Arbeitssuchenden zu denken, auch
Zeitarbeitsfirmen könnten eingeschaltet werden. Insbesondere können bereits Genesene oder Personen mit ausreichendem Impfschutz (zwei Wochen nach der Impfung) in der Versorgung von Kranken eingesetzt werden. Je mehr die Gemeinden
autark handeln, desto mehr wird auch der seuchenhygienisch bedenkliche Personenverkehr im Landkreis eingeschränkt.
Aufgaben:
Örtliche Einsatzleitung und Koordination auf Gemeindeebene
Anlaufstelle für Helfer und Hilfesuchende (Pandemiestelle)
Aufbau eigener Versorgungsstrukturen durch Gemeindepersonal, Vereine usw. (z.B.
Suppenküchen, Hol- und Bringdienste)
Unterstützung im Bestattungswesen durch Bauhof und Hilfskräfte
Örtliche Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Pandemieplanung für die eigene Behörde (siehe Nr. 15 Versorger und Betriebe)
14
4. Bürger
Wie bereits eingangs dargestellt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass jeder
einzelne Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beiträgt, die Auswirkungen
einer schweren Pandemie auf sich selbst und die Allgemeinheit zu mindern. Dies
beginnt beim Selbstschutz und der Eigenvorsorge, auch beim Schutz des persönlichen Umfeldes und endet beim freiwilligen Engagement in der Nachbarschaftshilfe
und für die Allgemeinbevölkerung. Zur Notfallplanung gehört auch bereits jetzt die
individuelle Regelung, wer sich im Bedarfsfall um einen selbst bzw. seine Anvertrauten kümmern kann, sowie die Bevorratung wichtiger Bedarfsgegenstände und Lebensmittel. Insbesondere nicht berufstätige Fachkräfte wie Ärzte, Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Pflegepersonal (auch im Ruhestand), aber auch alle anderen
sind aufgerufen, sich bei den Anlaufstellen der Gemeinden (Pandemiestellen) zu
melden und Hilfe im Rahmen ihrer Möglichkeiten anzubieten. Dies betrifft auch die
hauswirtschaftliche Versorgung Alleinstehender bzw. von Familien ohne ausreichende Betreuung, aber auch die Versorgung von Vieh in landwirtschaftlichen Betrieben.
Insbesondere können bereits Genesene oder Personen mit ausreichendem Impfschutz (zwei Wochen nach der Impfung) in der Versorgung von Kranken und Betreuung von Kontaktpersonen eingesetzt werden.
Aufgaben:
Persönliche Hygiene
Persönliche Schutzmaßnahmen
Schutz anderer
Eigenbevorratung
Aufbau sozialer Netze (Nachbarschaftshilfe)
Einsatz für die Allgemeinheit
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5. Ärzte (Ambulante medizinische Versorgung)
Für die niedergelassenen Kassen-Ärzte gilt der Sicherstellungsauftrag auch in der
Pandemie. Sie müssen sich auf deutlich mehr Patienten in der Praxis als auch vermehrte Hausbesuche einstellen (damit auch auf vermehrten Material- und Medikamentenbedarf), d.h. in den (wenigen) Spitzenwochen werden die Ärzte und ihr Praxispersonal bis an den Rand der Erschöpfung beansprucht werden. Die Organisation
der Versorgung liegt in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Die Belastungen pro Praxis hängen neben der allgemeinen Erkrankungsrate natürlich auch davon ab, wie viele der 100 Hausärzte (Praktische Ärzte, Allgemeinärzte,
Internisten, Kinderärzte) im Landkreis durch entsprechende Schutzmaßnahmen einsatzfähig bleiben. Bei Kapazitätsengpässen müssten auch die sonstigen niedergelassenen Fachärzte in die Versorgung eingebunden werden, zumal zu erwarten ist,
dass die Inanspruchnahme auf ihrem Fachgebiet sich während der Pandemie mehr
auf Notfallbehandlungen beschränken wird. Reicht dies nicht aus, wird man auch
nicht bzw. nicht mehr berufstätige Ärzte zu einer Reaktivierung aufrufen müssen.
Eventuell müssen der Regelbetrieb in den Krankenhäusern noch weiter eingeschränkt werden und Krankenhausärzte in den ambulanten Bereich entsandt werden. Dies ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit doppelt so vielen Krankenhausärzten als niedergelassenen Ärzten durchaus eine Option.
Zum Risikomanagement in Arztpraxen während einer Influenzapandemie haben die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine detaillierte Praxishilfe veröffentlicht. Alle Arztpraxen sind daher gehalten, in einem praxisinternen Notfallplan zu regeln, wer, was, wann, womit und wie lange zu tun hat.
Aufgaben:
Selbst- und Personalschutz
Patientenschutz
Praxishygiene
Praxisorganisation
Bevorratung
Diagnostik und Therapie
Impfungen
Krankenhauseinweisungen
Meldewesen
Personalmanagement
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6. Krankenhäuser (Stationäre medizinische Versorgung)
Betroffen werden in erster Linie unsere beiden Akutkrankenhäuser sein, die strategisch günstig im Süden (Klinikum) und Norden (BG-Unfallklinik Murnau) des Landkreises liegen. Alle Krankenhäuser haben Regelungen zu treffen, wie ein vermehrter
Anstrom von Infektkranken von der Aufnahme bis hin zur stationären Versorgung
einschließlich intensivmedizinischer Behandlung bewältigt werden kann. Dies betrifft
organisatorische, materielle und personelle Planungen. Insbesondere müssen Festlegungen getroffen werden, wie eine Ansteckung innerhalb des Krankenhauses (von
Personal und anderen Patienten) möglichst vermieden wird und wie eine Kapazitätserweiterung, auch bezüglich Beatmungsplätzen, erfolgen kann. Die somit erreichbaren 60 Beatmungsplätze müssten nach den vorliegenden Schätzzahlen zur Versorgung ausreichen. Allerdings kann nicht exakt kalkuliert werden, in welchem Umfang
bei einem Mangel in den Nachbarlandkreisen auch deren Bürger eingeliefert werden
(dies betrifft besonders die UKM).
Das Bayerische Innenministerium hat seinen Muster-Alarm- und Einsatzplan für
Krankenhäuser um den Sonderfall Pandemie ergänzt.
Aufgaben:
Personalschutz
Patientenschutz
Patientenaufnahme
Patiententransport
Patientenunterbringung
Ver- und Entsorgung
Erweiterung der Behandlungskapazitäten
Personalmanagement
Meldewege intern und extern
Hygienepläne und Alarm- und Einsatzplan
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7. Pflegedienste (Ambulante pflegerische Versorgung)
Üblicherweise betreuen die frei-gemeinnützigen und privaten ambulanten Pflegedienste Langzeit-Pflegebedürftige mit entsprechender Einstufung im Rahmen von
Hausbesuchen. Dabei ist durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass
weder das Personal sich infiziert noch über dieses eine Ansteckung von Pflegebedürftigen von Haus zu Haus erfolgt. Zusätzlich werden für die Dauer ihrer Erkrankung
nichtkrankenhausbedürftige Influenzakranke gepflegt werden müssen, die alleine
leben und bei denen eine pflegerische oder sonstige Versorgung durch Nachbarschaftshilfe, Freunde oder Verwandte nicht sichergestellt werden kann. Auch anderweitig Pflegebedürftige werden Hilfe benötigen, wenn ihre üblichen Betreuer durch
Erkrankung ausfallen. Dieses Szenario ist besonders realistisch, weil bei früheren
Pandemien immunitätsbedingt jüngere Jahrgänge mehr betroffen waren. Aus diesen
Gründen wird eine Kapazitätserweiterung der Pflegedienste notwendig werden. Diese ist durch eine vorübergehende Reduzierung der Grundpflege auf das Nötigste
einerseits und eine befristete Ausweitung des Personaleinsatzes (Arbeitszeit sowie
Rekrutierung zusätzlicher Kräfte) andererseits zu bewerkstelligen. In die ambulante
pflegerische Versorgung werden auch die Pandemiestellen der Gemeinden, freiwillige Helfer und die Hilfsorganisationen (siehe dort) einbezogen sein.
Aufgaben:
Eigenschutz (Arbeitsschutz)
Patientenschutz
Materialbevorratung
Personalplanung
Meldewesen
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8. Rettungsdienste (Krankentransportwesen)
Natürlich wird es auch zu vermehrten Transporten von stationär behandlungsbedürftigen Infektkranken (ggf. mit Sauerstoffbedarf) in die Krankenhäuser kommen. Dabei
ist durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass weder das Personal
sich infiziert noch eine Ansteckung anderer transportierter nicht-infektkranker Patienten stattfindet. Neben diesen organisatorischen Maßnahmen müssen auch Notfallpläne für einen vermehrten Personaleinsatz (z.B. verlängerte Schichten, Urlaubssperre, Reaktivierung und Rekrutierung von Personal), auch unter Berücksichtigung
von Personalausfall durch die Influenza, erstellt sein.
Zum infektionshygienischen Management im Rettungsdienst haben die Bundesärztekammer und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeinsame Empfehlungen herausgegeben.
Aufgaben:
Eigenschutz (Arbeitsschutz)
Patientenschutz
Materialbevorratung
Personalplanung
Meldewesen
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9. Hilfsorganisationen (BRK, THW, FFW)
Die möglichen Aufgaben der Hilfsorganisationen in einer Pandemie sind vielfältig und
werden unbürokratisch und möglichst ohne Verweis auf andere Zuständigkeiten zu
erfüllen sein. In Abhängigkeit von der Personalstärke und den vorhandenen Strukturen auf Landkreisebene ist ein Einsatz der Mitglieder denkbar in den Anlaufstellen
der Gemeinden (Pandemiestellen), in der Nachbarschaftshilfe (hauswirtschaftliche
Versorgung), in der ambulanten Krankenpflege, im Krankentransportwesen, ggf.
auch Aushilfe in Arztpraxen und Krankenhäusern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
insbesondere Fachkräfte schon in ihrem Hauptberuf gebunden sein werden.
Aufgaben:
Eigenschutz (Arbeitsschutz)
Patientenschutz
Materialbevorratung
Personalplanung
Meldewesen
20
10. Apotheken (Arzneimittelversorgung)
Auch in der Pandemie sollen die üblichen Verteilungswege beibehalten werden. Wie
in allen anderen Bereichen auch ist durch geeignete Maßnahmen auf einen Infektschutz von Personal und Kunden zu achten. Weiter sind organisatorische und personelle Maßnahmen zu treffen, wie auch bei Personalausfall der vermehrten Nachfrage
nachgekommen werden kann. Im Hinblick auf mögliche Lieferengpässe ist an eine
rechtzeitige vermehrte Bevorratung von einschlägigen Medikamenten (Fieber- und
Schmerzmittel, Grippemittel, Neuraminidasehemmer, Antibiotika und Impfstoffe) als
auch notfalls an einen kollegialen Ausgleich zu denken.
Zum Risikomanagement in Apotheken während einer Influenzapandemie haben die
Bundesapothekerkammer und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) eine detaillierte Empfehlung veröffentlicht. Alle Apotheken
sind daher gehalten, in einem praxisinternen Notfallplan zu regeln, wer, was, wann,
womit und wie lange zu tun hat.
Aufgaben:
Personalschutz
Kundenschutz
Apothekenhygiene
Apothekenorganisation
Bevorratung
Personalmanagement
Meldewesen
21
11. Kirchen (Seelsorgerische und diakonische Versorgung)
Bei gehäuften schweren Verläufen mit Todesfällen entsteht auch ein erhöhter Bedarf
an seelsorgerischer und diakonischer Betreuung. Hier haben die verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, Personalstruktur, ggf. unter Einsatz geeigneter geschulter Laien auf die vermehrte Inanspruchnahme vorzubereiten. Dabei darf der notwendige Selbstschutz als auch der
Schutz Nicht-Kranker vor einer Übertragung nicht vergessen werden. (Ein Pockenausbruch in einem Krankhaus wurde durch einen unaufgeklärten Seelsorger verursacht, der nach einem Pockenkranken andere Kranke auf verschiedenen Stationen
besuchte). Wegen der vermehrten Inanspruchnahme werden weniger wichtige sowie
Routineaufgaben zurückgestellt werden müssen. Je nach Ausmaß und Schwere der
Pandemie werden möglicherweise auch kirchliche Veranstaltungen, Gottesdienste
und Abendmahlsfeiern entfallen. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden
Gemeindemitgliedern ist auch eine Mitarbeit in den Pandemiestellen der Gemeinden,
in der Nachbarschaftshilfe (hauswirtschaftliche Versorgung) und in der Krankenpflege denkbar.
Aufgaben:
Allgemeine Hygiene
Rekrutierung von Hilfskräften
Schulung der Hilfskräfte
Allgemeine Organisation
Pandemieplanung für die eigene Einrichtung (siehe Nr. 15 Versorger u. Betriebe)
22
12. Bestattungswesen
In einer schweren Pandemie sind auch deutlich vermehrte Todesfälle zu besorgen.
Dies bedeutet eine entsprechend vermehrte Inanspruchnahme bei der Beratung der
Hinterbliebenen, den Behördengängen, Leichen-Transport, Aufbewahrung und Beerdigung. Wenn auch unter Beachtung der üblichen Schutzmaßnahmen beim Umgang
mit Influenza-Leichen keine vermehrte Ansteckungsgefahr besteht, so ist doch mit
Personalausfällen entsprechend der Erkrankungsrate in der Allgemeinbevölkerung
zu rechnen. Diese vermehrte Inanspruchnahme bei verdünnter Personaldecke muss
durch entsprechende organisatorische und Personalplanungen (Arbeitszeitverlängerung, Urlaubssperre, Rekrutierung von Hilfskräften, Zusammenarbeit mit Mitarbeitern
der gemeindlichen Bauhöfe, mit anderen Transportunternehmen, im Sommer Nutzung anderweitig verwendeter Kühlhäuser bzw. anderer geeigneter Aufbewahrungsmöglichkeiten, ggf. Inbetriebnahme des Eisstadions, notfalls Massengräber
usw.) berücksichtigt werden.
Aufgaben:
Personalschutz
Umgang mit Influenza-Leichen
Erweiterung der Bestattungskapazitäten
23
13. Gemeinschaftseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte)
In den Spitzenwochen einer schweren Pandemie werden derartige Gemeinschaftseinrichtungen mit hoher Wahrscheinlichkeit geschlossen sein, insbesondere weil sich
in den letzten Pandemien (wie auch 2009) gezeigt hat, dass eine Übertragung unter
Kindern und Jugendlichen viel häufiger als in der sonstigen Bevölkerung stattfindet
und Kinder auch länger ansteckend sind (10 statt 7 Tage). Dies bedeutet, dass sich
die organisatorischen und personellen Planungen (einschließlich Hygieneplänen) auf
die Zeiten des Beginns und Abflauens der Pandemiewelle konzentrieren.
Aufgaben:
Allgemeine Hygiene
Hygieneschulung der Kinder
Personalmanagement
Meldewesen
Anderweitiger Personaleinsatz (siehe Nr. 3 Gemeinden)
24
14. Alten- und Pflegeheime
Anders als die Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche können Heime mit stationärer Unterbringung und Versorgung natürlich nicht geschlossen werden. Andererseits gab es typischerweise auch während der Pandemie 2009 wegen
früher erworbener Immunität praktisch keine Pandemievirus-Erkrankungen in unseren Altenpflegeheimen. Gleichwohl sind natürlich alle notwendigen Maßnahmen insbesondere in hygienischer Hinsicht zu treffen, um vermeidbare Ansteckungen und
Erkrankungen unter Personal und Heiminsassen zu verhüten. Daneben muss der
heimeigene Pandemieplan natürlich auch Regelungen treffen, wie der Betrieb auch
bei Personalausfall aufrechterhalten werden kann. Hinzu kommen möglicherweise
zusätzliche Aufnahmen von Hilfebedürftigen, die nicht mehr von erkrankten Angehörigen betreut werden können, als auch von vorzeitig aus dem Krankenhaus Entlassenen, die noch nicht alleine zuhause zurecht kommen. Dies kann für einen befristeten Zeitraum die Aufstellung von Notbetten und die Reduzierung der Pflege auf das
Unverzichtbare bedeuten.
Aufgaben:
Hygienepläne
Personalschutz
Schutz der Heimbewohner
Unterbringung Erkrankter
Kapazitätserweiterung
Materialbevorratung
Personalbewirtschaftung
Meldewesen
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15. Versorger und Betriebe
Jeder einzelne Betrieb ist gehalten, sich rechtzeitig durch eigene Pläne auf die Auswirkungen einer schweren Pandemie vorzubereiten. Dies betrifft organisatorische
und personelle Festlegungen samt Schutzmaßnahmen und notwendigen Bevorratungen. Insbesondere sind im Hinblick auf erhebliche Personal- und wohl auch Materialausfälle Regelungen zu treffen, welche vitalen und elementaren Geschäfts- und
Produktionsabläufe bevorzugt aufrechtzuerhalten sind und welche Betriebsabläufe
vorübergehend heruntergefahren oder eingestellt werden können. Natürlich stehen
hier Versorger (Wasser, Strom, Gas, Öl, Lebensmittel, Arzneimittel, Telekommunikation) besonders in der Pflicht, ihre Funktionsfähigkeit möglichst während der gesamten Pandemiedauer zu gewährleisten.
Aufgaben:
Krisenteam (Pandemiestab)
Allgemeine Hygiene
Mitarbeiterschutz
Sicherung der Funktionsfähigkeit
Arbeitsorganisation (Aufgabenpriorisierung)
Materialbevorratung
Personalmanagement
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16. Polizei
Wie alle anderen Akteure auch ist die Polizei gehalten, ihre Einsatzfähigkeit durch
geeignete organisatorische und personelle Planungen samt Schutzmaßnahmen und
Notdienstplänen aufrecht zu erhalten. Während einer schweren Pandemie mit lebensbedrohlichen Verläufen ist zu befürchten, dass die öffentliche Sicherheit und
Ordnung gefährdet wird durch Hysterie und Panikreaktionen in der Bevölkerung, Ansturm in Arztpraxen und Krankenhäusern, Plünderungen von Apotheken und Lebensmittelgeschäften (und verlassenen Wohnungen) sowie vermehrte Gewaltdelikte.
Sollten Massenimpfstellen eingerichtet werden, ist auch hier notfalls eine Sicherung
erforderlich.
Aufgaben:
Allgemeine Hygiene
Personalschutz
Personalschulung
Personalmanagement
Risikokommunikation
Einsatzplanung
Meldewesen
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17. Bundeswehr
Wie die (mild verlaufene) Pandemie 2009 gezeigt hat, sind die Einrichtungen der
Bundeswehr im Landkreis aufgrund der engen dienstlichen Kontakte sowie der kasernierten Unterbringung und Verpflegung von Ansteckung und Krankheitsausbrüchen besonders bedroht. Gleichwohl kann grundsätzlich im Notfall (insbesondere bei
Reduzierung des Dienstbetriebes und Abordnung nicht benötigter Soldaten in ihre
Heimat) an eine zivile Mitbenutzung von Ressourcen wie Räumlichkeiten, Material
und Personal insbesondere in den Sanitätszentren gedacht werden. Hier sind Entscheidungen je nach Lage und Möglichkeiten zu treffen.
Aufgaben:
Allgemeine Hygiene
Personalschutz
Personalschulung
Personalmanagement
Kapazitätserweiterung San-Zentrum
Materialbevorratung
Meldewesen
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Teil III: HINWEISE FÜR DIE AKTEURE
1. Landratsamt
Der Pandemiestab am Landratsamt wird eingerichtet, wenn die Lage dies erfordert
(Stufe 2 des Eskalationsmodells, siehe Teil II).
Bei der milden Pandemie 2009 (Stufe 1) konnte das Gesundheitsamt im engeren
Sinne (Abteilung 6 des Landratsamtes) auch die Aufgaben des Landratsamtes (in
Bezug auf Lagebeurteilung, Kommunikation und Information sowie infektionshygienisches Management) erledigen, so dass es der Einrichtung eines Pandemiestabes
nicht bedurfte.
Die Einsatzleitung (Pandemiestab) besteht aus:
Leiter/Leiterin: Leiter/in Gesundheitsamt
S 1 Personal (Innerer Dienst): Haupt- und Personalverwaltung
S 2 Lage (Lagedarstellung, Dokumentation): Öffentliche Sicherheit und Ordnung
S 3 Einsatz (Führungsorganisation): Öffentliche Sicherheit und Ordnung
S 4 Versorgung (Logistik, Material, Verpflegung): Haupt- und Personalverwaltung
S 5 Presse- und Medienarbeit (Öffentlichkeitsarbeit): Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit
S 6 Kommunikation: Hauptverwaltung mit Unterstützung des IT-Bereiches
Die namentliche Besetzung wird bei Eintritt der Eskalationsstufe 1 in einer gesonderten Verfügung der Hauptverwaltung festgelegt.
Fachberater:
BRK-KV:
Klinikum:
Verbindungspersonen:
Polizei:
Bundeswehr:
THW: Ortsbeauftragter
1. Lagebeurteilung
Neben den täglichen Meldedaten über die Zahl der ambulant und stationär behandlungsbedürftigen Influenzakranken, die beim Gesundheitsamt eingehen, müssen
auch die Informationen der übrigen Beteiligten über den Versorgungsstand im Landkreis zusammengefasst und ausgewertet werden.
2. Koordination
Anhand der Lagebeurteilung ist fortlaufend festzustellen, ob die Versorgung in den
verschiedenen Bereichen (siehe die einzelnen Akteure) noch ausreichend ist oder
durch gegenseitige Hilfe oder Umgliederungsmaßnahmen sichergestellt werden
muss. Dies kann beispielsweise auch bedeuten, dass zentral nicht mehr zu bewältigende Verwaltungsaufgaben den örtlichen Einsatzleitern in den Kommunen (siehe
Nr. 3 Gemeinden) übertragen werden. Oder dass Ärzte der Krankenhäuser im ambulanten Bereich aushelfen oder umgekehrt. Oder dass Unterstützung im pflegerischen
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als auch versorgerischen Bereich in den Krankenhäusern samt ihren räumlichen Erweiterungen („Hilfskrankenhäusern“) durch Kräfte der Hilfsorganisationen und Freiwillige gewährt wird. Oder dass ein unterstützender Ausgleich im Bestattungswesen
beispielsweise durch Gemeindebedienstete (Bauhof) organisiert wird.
Während der Pandemie ist für ein koordiniertes Vorgehen und eine Einschätzung der
Situation zusätzlich zu den Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz von den
Einrichtungen des Gesundheitswesens eine besondere Rückmeldung dringend erforderlich.
Zusätzlich zu dem bereits geschilderten Monitoring der ambulanten Versorgung ist
auch von den Krankenhäusern täglich die Zahl der freien Betten, bestimmte Aufnahmediagnosen für respiratorische Erkrankungen, Meldung von Engpässen bei der
Versorgung mit Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Beatmungsmöglichkeiten und
der Personalstand zu melden, insbesondere auch der influenzabedingte Krankenstand des Personals. Eine ähnliche Meldung ist auch von den Altenheimen durchzuführen. Gleichzeitig müssen die Besonderheiten der Erregerausbreitung beobachtet
werden um festzustellen, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen hinsichtlich der Fallzahlen oder der Schwere des Krankheitsverlaufs besonders betroffen sind, um geeignete Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen rasch und zielgerichtet umsetzen zu
können.
3. Kommunikation und Information
Die Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit haben für die Bewältigung von
Großschadensereignissen, insbesondere auch für schwere und gefährliche Infektionserkrankungen, eine erhebliche Bedeutung. Hierzu gehört eine ständige vorbereitende Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer Risikokommunikation. Ob eine Krise als
beherrschbar erscheint oder in der Nachbetrachtung als gemeistert angesehen wird,
hängt in entscheidendem Maße von den Kommunikationsleistungen ab. Die fachlichen Maßnahmen mögen noch so perfekt und gut sein, das Bild, das der Öffentlichkeit vermittelt wird bzw. welche Eindrücke dort entstehen, ist ausschlaggebend. So
ist ein aktives Kommunikationsmanagement erforderlich. Dieses beinhaltet die Herausgabe täglicher Bulletins in Form von Pressemitteilungen, die auch im Internet abrufbar sind, bei Bedarf auch tägliche Pressekonferenzen. Zusätzlich wird ein Bürgertelefon (Hotline) eingerichtet (wobei noch festgelegt werden muss, mit wie vielen Leitungen und durch wen es besetzt ist; besser ist es im Hinblick auf eine absehbare
Überlastung des Landratsamtes, wenn diese Aufgabe an die Pandemiestellen der
einzelnen Gemeinden delegiert wird). Fortlaufend sowie am Ende der ersten Pandemiewelle sollte auch eine Bilanz der Risikokommunikation erfolgen. Hier sollte insbesondere die Frage beantwortet werden: „Was muss verbessert werden?“ In engem
zeitlichem Abstand sollten diesbezüglich Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
Bereits zum Beginn einer Pandemie muss eine breite Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.
Es sollten drei Ziele verfolgt werden:
Akteure und Bevölkerung auf eine Pandemiesituation vorbereiten und das Verhalten
in einer solchen Situation üben.
Vertrauen schaffen durch transparente, offene und glaubwürdige Informationen.
Risikobewertungen versachlichen, indem beispielsweise Ängste und Sorgen der Bevölkerung ernst genommen und akzeptierend aufgenommen werden und der jeweils
aktuelle Erkenntnisstand zeitnah an die Öffentlichkeit weitergegeben wird.
30
Besonders wichtig ist es bereits zum Beginn einer Pandemie die verfügbare ambulante, stationäre und Arzneimittelversorgung bekannt zu geben. Gleichzeitig sind eine oder besser mehrere Koordinationsstellen (Pandemiestellen) für die häusliche
Versorgung einzurichten. (Hier muss noch festgelegt werden, ob dies von den Gemeinden oder dem BRK-Kreisverband oder anderen Stellen übernommen werden
kann. Gleiches gilt für den Fall, dass der Notruf bei der Rettungsleitstelle überlastet
ist.)
3.1 Aufklärung
Bereits in pandemiefreien Phasen sollte der Bürger regelmäßig über die verschiedenen Medien (insbesondere lokale Presse und Homepage des Gesundheitsamtes) auf
eine Pandemie vorbereitet werden. Hierzu eignet sich der Beginn der jährlichen
Grippesaison, weil die verschiedenen Verhaltensregeln natürlich auch zur Vorbeugung der saisonalen Influenza dienen. Des Weiteren sollte er sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie im echten Pandemiefall beispielsweise neben der elementaren Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie auch die Betreuung von Kindern während Kindergartenschließungen, die Pflege von erkrankten Angehörigen
und im Falle einer eigenen Erkrankung die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen sichergestellt werden kann. (Siehe hierzu auch Nr. 4 Bürger.
3.2 Zentrale Informationen
Das Robert Koch-Institut (RKI) wird entsprechend dem jeweiligen Erkenntnisstand
laufend Informationsmaterial aktualisieren. Diese Merkblätter werden in der jeweiligen aktuellen Fassung an die verschiedenen Akteure wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Hilfsorganisationen, wo möglich per E-Mail, sonst per Fax oder Post versandt bzw. diese werden auf die entsprechenden Internetlinks hingewiesen. Auf dem
gleichen Wege werden die aktuellen Informationen an die Akteure des Gesundheitswesens im „Pandemieverteiler“ weitergegeben.
3.3 Regionale Informationen
Die überregional entwickelten Informationen werden im Internet für die Bevölkerung
zur Verfügung gestellt und durch regionale Informationen aus der örtlichen Surveillance im Landkreis (siehe Nr. 2 Gesundheitsamt) ergänzt. Hier sollten im Falle
einer schweren Pandemie auch die Anlaufstellen für Hilfeanbietende und Hilfesuchende (Pandemiestellen, siehe Nr. 3 Gemeinden) bekannt gemacht werden. Während der Pandemie 2009 übermittelte das Gesundheitsamt das Ergebnis seiner laufenden Ermittlungen in wöchentlichen Lageberichten den entsprechenden E-MailVerteilern Pandemie, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rettungsdienste, Gemeinden, bei Bedarf auch Schulen und Kindergärten.
3.4 Medienarbeit
Auskünfte an die Medien sollten in Pressekonferenzen durch den Landrat unter Hinzuziehung des Pressesprechers gegeben werden. Die fachlichen Aspekte sollten
vom Amtsarzt oder dessen Vertreterin erläutert werden. Während der milden Pandemie 2009 übernahm diese Aufgabe in Absprache mit dem Pressesprecher der
Amtsarzt. Dies beinhaltete telefonische Auskünfte auf Anfragen, Interviews, aktive
Meldungen sowie die regelmäßige Übersendung der wöchentlichen Lageberichte per
E-Mail.
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4. Infektionshygienisches Management
Zu den wesentlichen Aufgaben des Pandemiestabes gehört es auch, zusätzliche
Beschränkungen oder ein Verbot von Veranstaltungen oder Versammlungen,
Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen in Abstimmung mit dem Lagezentrum des Landes nach § 28 IfSG zu beschließen. Die
Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Ordnungsbehörden.
Allgemeine Hygienemaßnahmen (siehe Merkblatt im Anhang) sollten breit bekannt
gemacht und beachtet werden. Zusätzlich können sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie spezielle infektionshygienische Erfordernisse ergeben. Je
virulenter ein Pandemievirus ist, desto schwerer also die Erkrankungen verlaufen,
umso wichtiger und gerechtfertigter – aber auch von der Bevölkerung akzeptierter –
werden auch weitgehende seuchenrechtliche Eingriffe in Grundrechte sein. Für die
zu treffenden Maßnahmen ist also weniger wichtig, wie viele Menschen angestreckt
werden und erkranken, sondern wie schwer die Erkrankungen verlaufen, wie hoch
der Anteil schwererer Komplikationen ist, der Anteil derjenigen, die der stationären
Behandlung bedürfen und der Anteil derer, die der Krankheit erliegen. Aus diesem
Grund ist es so wichtig, möglichst früh hierzu verlässliche Angaben zu erhalten. Es
muss ein auch für die allgemeine Bevölkerung akzeptables Verhältnis bestehen zwischen der Einschränkung von Grundrechten mit den durch solche Maßnahmen verbundenen negativen Folgen, z. B. Einschränkungen des öffentlichen Lebens, und
den zu erwartenden positiven Aspekten auf Verlauf und Schwere der örtlichen Pandemie.
4.1 Schließung von Kindergärten, Schulen und anderen in § 33 IfSG genannten
Gemeinschaftseinrichtungen
Diese Maßnahme hat zu Beginn der Welle und in weniger dicht besiedelten ländlichen Regionen eine höhere Effektivität als zu einem späteren Zeitpunkt und in städtischen Ballungsräumen. Zusätzlich müssen auch andere soziale Kontakte eingeschränkt werden. Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC machte in einer Studie zur Pandemie 1918/19 eine wissenschaftlich fundierte Aussage zu den Effekten
allgemeinern hygienischer und seuchenrechtlicher Schutzmaßnahmen auf die damalige Sterblichkeit. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt einen deutlichen positiven
Effekt von freiwilliger Isolierung von Erkrankten und freiwilliger Quarantäne von Kontaktpersonen, frühzeitigem Schließen von Schulen und Kinder betreuenden Einrichtungen und „sozialer Distanzierung“ am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft. Ein Effekt ist um so mehr zu erwarten, je wirksamer auch Kontakte zwischen den Kindern
und Jugendlichen außerhalb der Gemeinschaftseinrichtungen unterbunden werden
können. Kinder spielen bei der Übertragung von Influenza eine besondere Rolle, da
sie häufigere und intensivere soziale Kontakte eingehen, in der Regel auch noch keine eventuell bei Erwachsenen vorhandene Teilimmunität besitzen sowie mehr und
länger Viren ausscheiden. Schulschließungen in Israel während einer Influenzaepidemie führten zu einem Rückgang der Atemwegsinfektionen um 42 %, des Arzneimittelverbrauchs um 35 % und der Arztbesuche um 28 %. In New York wurde festgestellt, dass Notfallambulanzen 2 bis 3 Tage nach Ferienbeginn weniger wegen
fieberhafter Erkrankungen in Anspruch genommen wurden, die Fallzahlen aber nach
Schulbeginn wieder anstiegen.
Durch diese Ergebnisse liegen Hinweise dafür vor, dass einschneidende seuchenrechtliche Maßnahmen bereits früh im Verlauf einer Pandemie den größten Erfolg
versprechen. In New York waren damals Schulen für die Dauer von 24 Wochen ge32
schlossen worden. Wegen der öffentlichen Wirkung solcher seuchenrechtlicher
Maßnahmen sollten jedoch solche Schließungen nur in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden (Umwelt- und Kultusministerium) veranlasst werden. So
schwierig es auch für Eltern sein mag, die Versorgung ihrer Kinder bei einer Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen sicher zu stellen, so wichtig ist aber andererseits deren Schutz vor einer schwer verlaufenden Erkrankung oder sogar Tod. Dabei
sollten Eltern auch die sozialen Kontakte ihrer Kinder außerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen auf ein Mindestmaß beschränken.
Die CDC gab in ihrem Leitfaden „Community Strategy for Pandemic Influenza Mitigation“ folgende Empfehlungen ab:
Isolierung und Behandlung mit antiviralen Medikamenten (wenn verfügbar) aller Personen mit bestätigter pandemischer Influenza oder von Verdachtsfällen. Es sollte je
nach klinischem Bild eine häusliche oder eine stationäre Isolierung stattfinden in Abhängigkeit der aktuellen Ressourcen des Gesundheitssystems.
Freiwillige Quarantäne (Absonderung von nicht erkrankten Kontaktpersonen) von
Haushaltsmitgliedern mit Kontakt zu den unter 1. genannten Personen und gleichzeitige prophylaktische Gabe von antiviralen Medikamenten, falls genügend Medikamente auch zur Prophylaxe vorhanden sind. Diese Maßnahme sollte für die Dauer
einer Ansteckungsperiode von 7 Tagen durchgeführt werden, bei Auftreten weiterer
Erkrankungen im gleichen Haushalt sollte diese Maßnahme für jeweils eine weitere
Woche nach Krankheitsbeginn fortgeführt werden.
Schließung von Schulen und Universitäten, Absagen sonstiger schulischer Aktivitäten und Schließung von kinderbetreuenden Einrichtungen mit der gleichzeitigen
Empfehlung auch außerhalb dieser Einrichtungen soziale Kontakte zu meiden. Diese
Maßnahmen wurden eher bei schwer verlaufenden Pandemien als sinnvoll erachtet,
als bei leichteren. Zur Einschätzung der Schwere einer Pandemie soll die Sterblichkeitsrate heran gezogen werden.
Verminderung des sozialen Kontakts von Erwachsenen am Arbeitsplatz und in der
Gemeinschaft einschließlich des Absagens größerer Gemeinschaftsveranstaltungen.
Durch Beeinflussung der Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung sollten Kontaktmöglichkeiten minimiert werden, ohne dass wesentliche Dienstleistungen eingestellt werden müssen.
Alle diese Empfehlungen sollten unterstützt werden durch persönliche Infektionskontrollmaßnahmen (z.B. Fiebermessen) und persönliche Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen mit Seife (zerstört die Lipidhülle der Viren) und „hygienisches“
Husten und Niesen. Durch alle genannten Maßnahmen soll Zeit gewonnen werden,
bis der Pandemieimpfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht, die „epidemische Kurve“ soll zeitlich nach rechts verschoben und abgeflacht werden und die
Gesamtzahl der auftretenden Erkrankungs- und Todesfälle vermindert werden. Schulen und Universitäten sollten in eigenen Planungen Maßnahmen festlegen, wie eventuell trotz Schließung über Medien wie Internet oder regionale Fernsehsender für
Zeiträume zwischen 4 und 12 Wochen Lehrstoff vermittelt werden kann. Eltern, die
aufgrund ihrer beruflichen oder anderweitigen Belastung bei Schulschließungen nicht
alleine in der Lage sind, ihre Kinder zu betreuen, sollten versuchen eine Nachbarschaftshilfe aufzubauen und im Wechsel eine Kinderbetreuung in Kleingruppen zu
maximal fünf Kindern einzurichten. Bei dieser Gruppengröße ließ sich in wissen33
schaftlichen Untersuchungen eine deutliche Reduktion von Infektionsübertragungen
gegenüber größeren Gruppen erreichen. Gleichzeitig sollte der Kontakt zu anderen
Kindern unterbleiben.
4.2 Beschränkungen oder Verbote von Großveranstaltungen
Menschenansammlungen sollten nach Möglichkeit unterbleiben. Dies gilt insbesondere für Sportveranstaltungen, Kino- und Theateraufführungen, Konzerte, Großveranstaltungen wie Jahrmärkte, Ausstellungen, Festumzüge, Tagungen und vergleichbare Events.
4.3 Beschränkungen des Öffentlichen Personennahverkehrs
Auch die Benutzung von Bahnen und Bussen bedeutet wegen des Kontakts mit einer
Vielzahl von Menschen in einem gleichsam geschlossenen Raum ein infektionshygienisches Risiko. Die Fahrzeuge des ÖPNV sollen gut durchlüftet werden, Klimaanlagen sind ohne Umluft zu betreiben. Die Bevölkerung wird über die allgemeinen Informationen hinaus durch das Verkehrsunternehmen über die infektionshygienischen
Risiken informiert, die mit der Nutzung von Bussen oder Bahnen verbunden sind,
ergänzt durch Hinweise, wie diese Risiken reduziert werden können, z. B. hygienisches Verhalten beim Husten und Niesen, Tragen von Mund-Nasen-Schutz und ähnliches.
Die ÖPNV-Beschränkungen müssen sich an der epidemiologischen Situation orientieren, eine völlige Einstellung sollte möglichst nicht erfolgen, damit der Bevölkerung
Fahrten zur Arbeitsstätte, zum Einkaufen oder zur Betreuung von Angehörigen möglich sind. Die Fahrerinnen und Fahrer, insbesondere in Bussen, in denen eine geringere Separierung von Fahrgästen besteht, sollten geeignete Schutzmasken (mindestens Mund-Nasen-Schutz, MMS) tragen.
Der Zeitpunkt des Einsetzens und der Beendigung solcher Maßnahmen wird vom
Krisenstab (Pandemiestab) vorgegeben.
Die CDC in Atlanta hat im Februar 2007 Empfehlungen für allgemeine Seuchenschutzmaßnahmen je nach Schweregrad der Pandemie gegeben, die sich nach der
Sterblichkeitsrate richten (siehe Abb. 4 und Tab. 3).
34
Abb. 4: Pandemie-Schweregrad (Kategorie) nach Sterblichkeitsrate
Tabelle 3: Maßnahmekatalog nach Schweregrad-Kategorie (nach CDC)
Schweregrad der Pandemie
Maßnahmen nach Kategorie
1
2-3
4-5
Freiwillige häusliche Isolierung von Erwachempfohlen empfohlen empfohlen
senen und Kindern kombiniert mit antiviraler
medikamentöser Behandlung
generell
Freiwillige Quarantäne von Haushaltsmitglie- nicht emp- zu erwägen
dern von Erkrankten mit Erwägung einer antifohlen
viralen medikamentösen Prophylaxe
Soziale Kontakte in Schulen, Universitäten
und kinderbetreuenden Einrichtungen reduzieren
empfohlen
Schließung der o.a. Einrichtungen
zu erwä- zu erwägenerell
gen für bis gen für bis
nicht empzu 4 Wozu 12
fohlen
chen
Wochen
Kontakte außerhalb solcher Einrichtungen
vermindern
zu erwä- zu erwägenerell
gen für bis gen für bis
nicht empzu 4 Wozu 12
fohlen
chen
Wochen
Soziale Kontakte am Arbeitsplatz und in der
Gemeinde reduzieren
35
Anzahl der sozialen Kontakte durch Alternatigenerell
zu erwäven vermindern(E-Mails, Telefonkonferenzen, nicht empgen
etc.
fohlen
empfohlen
generell
zu erwänicht empgen
fohlen
empfohlen
generell
zu erwänicht empgen
fohlen
empfohlen
generell
Arbeitsabläufe und -zeiten ändern um persön- nicht emp- zu erwägen
liche Kontakte zu reduzieren (Heimarbeitsfohlen
plätze, Entzerrung durch Schichtbetrieb
empfohlen
Bei sozialen Kontakten mehr Abstand einhalten, (am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit,
einschließlich in Verkehrsmitteln
Verschieben oder Absagen öffentlicher Veranstaltungen (Sport, Kino, Theater, Bäder
u.ä.)
Zur Tabelle folgende Ausführungen:
Bei generell nicht empfohlenen Maßnahmen:
außer wenn ein zwingender Grund offensichtlich wird;
weil bei so eingestuften Situationen die verursachten Kosten und Belastungen den
Nutzen überwiegen.
Bei zu erwägenden Maßnahmen:
Abhängig von der Charakteristik der Pandemie wie alterspezifischen Erkrankungsraten, räumlicher Verteilung der Fälle, dem Ausmaß schädlicher Nebeneffekte
Bei empfohlen:
Generell empfohlen als ein wichtiges Element der Planungsstrategie.
Alle Interventionsmaßnahmen sollten in Kombination mit anderen Infektionsschutzmaßnahmen genutzt werden, wie z.B.:
Händehygiene
Hygienisch einwandfreies Verhalten beim Husten und Niesen
Persönliche Schutzmaßnahmen einschließlich der Anwendung von Mund-NasenSchutz-Masken
Die Quarantäneempfehlung für Haushaltsmitglieder von Erkrankten wird damit begründet, dass diese sich anstecken können, ohne selbst zu erkranken. Da das Risiko
für Haushaltsmitglieder, selbst zu erkranken oder eine asymptomatische, aber für
andere ansteckende Infektion zu erwerben, höher ist als für die übrige Bevölkerung,
soll dieser Personenkreis einer freiwilligen Quarantäne unterzogen werden. Gleichzeitig wird für diesen Personenkreis eine antivirale Chemoprophylaxe empfohlen,
falls ausreichend antivirale Medikamente zur Verfügung stehen.
Die Empfehlung zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen für die Dauer von
bis zu 12 Wochen bei Kategorie 4 - 5 beruht auf der bisher beobachteten Dauer einer
Pandemiewelle von 6 bis 8 (bis 10) Wochen.
36
Ohne die rasche Einleitung der genannten Maßnahmen muss alle drei Tage mit einer
Verdopplung der Fallzahlen gerechnet werden bzw. mit einem Anstieg auf das Zehnfache innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Da die Influenza schon einen Tag vor Symptombeginn ansteckend sein kann, ist es
besonders wichtig, die freiwilligen Quarantänemaßnahmen so früh wie möglich mit
den Kontaktpersonen zu besprechen.
5. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Während einer schweren Pandemie mit lebensbedrohlichen Verläufen ist zu befürchten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird durch Hysterie und
Panikreaktionen in der Bevölkerung, Ansturm in Arztpraxen und Krankenhäusern,
Plünderungen von Apotheken und Lebensmittelgeschäften (und verlassenen Wohnungen) sowie vermehrte Gewaltdelikte. Sollten Massenimpfstellen eingerichtet werden, ist auch hier notfalls eine Sicherung erforderlich. Dies alles wird die ebenfalls
von Personalausfall bedrohte Polizei kaum alleine meistern können, so dass entsprechend autorisierte Ordnungskräfte aus Landratsamt, den Hilfsorganisationen,
Freiwilligen Feuerwehren (wie schon bei Hochwasserlagen) und (bei Schulschließung) Lehrkräften bestellt werden müssen.
6. Katastrophenschutz und Katastrophenfall
Eine Katastrophe ist gemäß Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von
Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in
ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter
Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden
Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.
Bei einer schweren Influenzapandemie wird es sich sehr wahrscheinlich um ein
Schadensereignis handeln, welches die Definition einer Katastrophe erfüllt. Die Feststellung des Katastrophenfalls nach Art. 4 Abs. 1 BayKSG und damit die Übernahme
der Einsatzleitung durch die Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt) wird dann
erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 2 BayKSG erfüllt sind. Dies ist
dann gegeben, wenn infolge der Pandemie die Anzahl der Erkrankten nur mehr
durch Katastrophenschutzmaßnahmen bewältigt werden kann oder Maßnahmen des
Katastrophenschutzes erforderlich werden, um wegen hoher Erkranktenzahlen ausfallende Infrastruktur zu ersetzen. In einem solchen Falle kann im Rahmen des Katastrophenschutzgesetzes auf die entsprechenden Hilfsorganisationen, auf Personen
mit medizinischer Ausbildung als auch alle anderen benötigten Bürgerinnen und Bürger (Inanspruchnahme Dritter) zurückgegriffen werden.
Neben dem Innenministerium und den Regierungen haben die Kreisverwaltungsbehörden nach Art. 3 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) die Aufgabe, das notwendige organisatorische Instrumentarium zur Abwehr von Katastrophen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen Alarmierungspläne, Katastrophenschutzpläne und Vorschriften zur Führung der Einsätze.
Unberührt lässt das Bayerische Katastrophenschutzgesetz den Grundsatz, dass jedes Ressort auch in Krisenzeiten für seine Aufgaben fachlich federführend zuständig
ist. Dies setzt effektive Fachplanungen durch die jeweiligen Fachressorts zur Bewäl37
tigung auch von Katastrophenfällen voraus. Diese Fachplanungen und Vorhaltungen
müssen dann ggf. in gemeinsamer Arbeit von Fachdienststellen und Katastrophenschutzbehörden um Katastrophenschutzplanungen ergänzt werden.
Einer Anpassung bzw. Überprüfung der Meldewege im Katastrophenschutz bedarf
es nicht. Die Meldewege des Katastrophenschutzes sind eindeutig festgelegt und
funktionieren. Es existieren keine speziellen Katastrophenschutzsonderpläne „Seuchen“. Alle verfügbaren Ressourcen, die ggf. auch zur Bewältigung eines Seuchengeschehens benötigt werden, sind im allgemeinen Katastrophenschutzplan einer jeden Kreisverwaltungsbehörde / kreisfreien Stadt erfasst und auf dem aktuellen Stand
gehalten.
Im Katastrophenfall kommt die Kostenregelung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes zur Anwendung. Zu Kostenregelungen unterhalb der Katastrophenschwelle gibt es keine verbindlichen Festlegungen.
Dritte können nach Art. 9 BayKSG auch im Katastrophenfall nur unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeitsgrundsätze dann in Anspruch genommen werden, wenn keine
milderen Mittel zur Verfügung stehen.
7. Behördeninterner Pandemieplan
Selbstverständlich muss die Funktionsfähigkeit des Landratsamtes durch entsprechende Planungen zu allgemeiner Hygiene, Geschäftsablauf und Personalmanagement möglichst lange aufrechterhalten werden. Dies beinhaltet auch Festlegungen
zur Reduzierung oder sogar Einstellung des Geschäfts- und Parteiverkehrs, Priorisierung von Kernaufgaben, Ausbau der Telekommunikation zur Verringerung der Übertragungsgefahr zwischen Mitarbeitern.
INFOS
(Nationaler Influenzapandemieplan Deutschland)
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Influenzapandemieplan.html
01-01_Nationaler-Pandemieplan_I.pdf
http://www.rki.de/cln_178/nn_203802/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/influenzapandemi
eplan__I,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/influenzapandemieplan_I.pdf
01-02_Nationaler-Pandemieplan_II.pdf
http://www.rki.de/cln_178/nn_203802/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/influenzapandemi
eplan__II,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/influenzapandemieplan_II.pdf
01-03_Nationaler-Pandemieplan_III.pdf
http://www.rki.de/cln_178/nn_203802/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/influenzapandemi
eplan__III,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/influenzapandemieplan_III.pdf
01-04_Nationaler-Pandemieplan_Anhang.pdf
http://www.rki.de/cln_178/nn_203802/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Influenzapandemi
eplan__Anhang,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Influenzapandemieplan_
Anhang.pdf
01-05_Pandemieplan-BY.pdf
(Pandemieplan Bayern)
http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/doc/pandemieplan_internet.pdf
01-06_Katastrophenschutz_Vogelgrippe_BBK.pdf
38
(Empfehlungen für den Katastrophenschutz zur Vogelgrippe, BBK)
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Publikation_20KatMed/Empfehl_
_Fuehrungskr__Vogelgr,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Empfehl_Fuehr
ungskr_Vogelgr.pdf
39
2. Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt konnte die milde Pandemie 2009 noch ohne Hilfe des übrigen
Landratsamtes bewältigen. Bei einer schwereren Pandemie wird man allerdings alle
anderen nicht-essentiellen Aufgaben einstellen, Personal des Landratsamtes hinzu
ziehen und den Pandemiestab einberufen müssen. Je nach Lage und Bedarf wird
auch eine dauerhafte Rufbereitschaft eines Arztes sowie weiterer Mitarbeiter des
Gesundheitsamtes eingerichtet. Zusätzlich wird eine Urlaubssperre für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgesprochen. Das gleiche gilt für
die abzuordnenden Beschäftigten des Landratsamtes.
1. Surveillance und Meldewesen
Die Überwachung des Pandemieverlaufs beruht auf verschiedenen Informationsquellen, die beim Gesundheitsamt zusammengeführt, ausgewertet und für Lageberichte
verwendet werden.
1.1 Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Labore melden dem Gesundheitsamt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG den direkten
Nachweis von Influenzaviren. Zusätzlich kann durch Verordnung eine Meldepflicht für
Ärzte für Verdachtsfälle, Erkrankte und/oder Todesfälle eingeführt werden. Es übermittelt die Meldungen gemäß § 11 Abs. 1 sowie § 12 Abs. 1 IfSG (möglichst) unverzüglich dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sowohl
LGL als auch RKI informieren laufend über die gesammelten Meldezahlen per E-Mail
und im Internet.
1.2 Sentinelüberwachung durch die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)
In den Anfängen einer Influenza-Pandemie ist deren Ausbreitung über die zahlenmäßige Erfassung von Virusnachweisen in Nasen-Rachen-Abstrichen zu verfolgen
(siehe 1.1). Bei sehr großen Erkrankungszahlen ist dieses Verfahren weder sinnvoll
noch praktikabel. In diesem Fall können Ausmaß und Verlauf im Rahmen der Influenza-Surveillance (AGI des RKI) beobachtet werden. Dabei meldet ein repräsentatives Netzwerk von praktischen Ärzten laufend den Anteil an Patienten mit akuten
respiratorischen (Atemwegs-) Erkrankungen. Damit kann die zeitliche und räumliche
Entwicklung samt Altersverteilung sogar in einzelnen Regionen dargestellt werden.
Zusätzlich wird über stichprobenartige Sentinel-Untersuchungen der Anteil von Virusnachweisen samt Subtypen bestimmt. In der Regel geht ein Anstieg der Influenzavirusnachweisrate mit einem Anstieg der Erkrankungszahlen einher.
1.3 Örtliche Surveillance
Um einen Überblick über das Geschehen auf Landkreisebene zu gewinnen, befragt
das Gesundheitsamt stichprobenartig regelmäßig wöchentlich Ärzte, Apotheker,
Krankenhäuser, Betriebe, Schulen und Kindergärten zu Krankenstand und Tendenzen.
2. Seuchenhygienische Maßnahmen
Bei Eingang von Influenza-Meldungen stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen
Ermittlungen an und veranlasst die nach der jeweiligen Lage vom Robert KochInstitut (RKI) empfohlenen Maßnahmen (z.B. Isolierung der Kranken, Quarantäne der
Kontaktpersonen u.ä.). Alles Weitere siehe bei Nr. 1 Landratsamt.
40
Tabelle 4: Maßnahmekatalog laut Bayerischem Pandemieplan (Stand 15.08.2006):
(Zuständig für Maßnahmen auf der Grundlage von § 28 IfSG sind gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des IfSG vom 15. Januar 2001 (GVBl 2001, S. 30) die Kreisverwaltungsbehörden.)
Szenario 1:
Pandemie ausgebrochen, hat
aber Deutschland noch nicht
erreicht
Szenario 2:
Erste Pandemiefälle in Deutschland
festgestellt
Maßnahme
Rechtsgrundlage
1. Schließung von
Kindergärten und
Schulen
2. Schließung von
Universitäten
§ 28 Abs. 1
Satz 2 i.V.m.
§ 33 IfSG
§ 28 Abs. 1
Satz 2 IfSG
Begründung der Notwendigkeit zu
diesem Zeitpunkt extrem problematisch: Bei Schulen Abwägung gegen Erziehungsauftrag des Staates
nach Art. 7 GG, bei Universitäten
Abwägung gegen die Lehr- und
Forschungsfreiheit nach Art. 5 GG
Notwendigkeit ist fachlich aufgrund
der Eigenschaften der Pandemie
sowie des Krankheitserregers darzulegen
1. Untersagung
aller Großveranstaltungen wie
Popkonzerte,
Fußballspiele,
Märkte, Theatervorstellungen,
Volksfeste
2. Untersagung
politischer Großveranstaltungen
Schließung von
Badeanstalten,
Freibädern, Saunen.
Besuchsverbote in
Altenheimen,
Krankenhäusern
etc.
§ 28 Abs. 1
Satz 2 IfSG
Begründung der Notwendigkeit zu
diesem Zeitpunkt extrem problematisch: Bei kulturellen Großveranstaltungen Abwägung gegen Art. 5
und 12 GG (Meinungsfreiheit,
Kunstfreiheit, Berufsfreiheit); bei
politischen Veranstaltungen Abwägung gegen Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit)
Notwendigkeit ist fachlich aufgrund
der Eigenschaften der Pandemie
sowie des Krankheitserregers darzulegen.
§ 28 Abs. 1
Satz 2 IfSG
Begründung der Notwendigkeit zu
diesem Zeitpunkt extrem problematisch
Notwendigkeit ist fachlich aufgrund
der Eigenschaften der Pandemie
sowie des Krankheitserregers darzulegen
§ 28 Abs. 1
Satz 2 IfSG
Begründung der Notwendigkeit zu
diesem Zeitpunkt extrem problematisch
Stilllegung des
öffentlichen Nahverkehrs
(U-Bahnen)
§ 28 Abs. 1
Satz 2 IfSG
Begründung der Notwendigkeit zu
diesem Zeitpunkt extrem problematisch
Schließung von
privaten Großbetrieben
§ 28 Abs. 1
Satz 2 IfSG
Begründung der Notwendigkeit zu
diesem Zeitpunkt extrem problematisch
Notwendigkeit ist fachlich aufgrund
der Eigenschaften der Pandemie
sowie des Krankheitserregers darzulegen.
Zu erörtern ist, dass einfachere Mittel
wie z.B. Gesundheitsuntersuchungen
vor Zutritt nicht ausreichend sind (Personal kann in gleicher Weise ansteckungsverdächtig sein).
Notwendigkeit ist fachlich aufgrund
der Eigenschaften der Pandemie
sowie des Krankheitserregers darzulegen.
Zu erörtern ist, inwieweit nicht weniger
einschneidende Maßnahmen wie die
Verwendung von Schutzmasken etc.
ausreichend sind.
Maßnahme wird praktisch kaum
durchsetzbar sein, weil dann das
gesamte öffentliche Leben brach liegt.
Notwendigkeit ist fachlich aufgrund
der Eigenschaften der Pandemie
sowie des Krankheitserregers darzulegen.
Zu erörtern ist, inwieweit nicht weniger
einschneidende Maßnahmen wie
Gesundheitsmaßnahmen vor Arbeitsantritt, die Verwendung von Schutzmasken etc. ausreichend sind.
Maßnahme wird praktisch kaum
durchsetzbar sein, weil mit erheblichen Auswirkungen auf den Wirt-
41
1. häusliche Absonderung
§ 28 Abs. 1
Satz 2 2. Hs.
IfSG
2.stationäre
Absonderung
§ 30 Abs. 1
Satz 2, ggf.
Abs. 2 IfSG
schaftsverkehr zu rechnen ist.
Häusliche Absonderung ist als weniger einschneidende Maßnahme vor
einer stationären Absonderung in
Betracht zu ziehen.
Stationäre Absonderungen lassen sich
im Pandemiefall wohl nur zu Beginn
rechtfertigen, um die Verbreitung zu
verhindern. Bei einer hohen Verdachts- bzw. Erkranktenrate schon
praktisch nicht durchführbar.
Einreiseverbote usw. siehe Tab. 5 des Bayerischen Influenzapandemie-Rahmenplans Stand 15.08.2006
3. Öffentlichkeitsarbeit
Siehe bei Nr. 1 Landratsamt.
4. Beratung von Ärzten und Einsatzkräften
Im Falle einer schweren Pandemie muss durch die Telefonzentrale sichergestellt
werden, dass nur noch medizinisches Fachpersonal und Einsatzkräfte mit ihren Fragen an die zwei Ärzte und Hygienesachbearbeiter des Gesundheitsamtes durchgestellt werden. Alle übrigen Anrufer müssen mit eingewiesenen Mitarbeitern verbunden werden, denen vorgefertigte Antworten zur Verfügung stehen. Keinesfalls dürfen
die Ärzte und Hygienesachbearbeiter von ihren sonstigen wichtigen Aufgaben in der
Pandemiebekämpfung abgehalten werden!
5. Schulung der Mitarbeiter der Bürgertelefon-Hotline
Zum Höhepunkt der milden Pandemie 2009 wurden täglich etwa 30 telefonische Anfragen (sowohl von Ärzten als auch Bürgern) an das Gesundheitsamt gerichtet, die
dieses noch mit eigenem Personal beantworten konnte. Bei einer schwereren Pandemie ist mit wesentlich mehr Anfragen zu rechnen. Hierfür muss eine BürgertelefonHotline im Landratsamt eingerichtet und mit eingewiesenen Mitarbeitern des Gesundheitsamtes als auch Landratsamtes besetzt werden, denen vorgefertigte Antworten zur Verfügung stehen. Diese werden vorher von einem Arzt oder Hygienesachbearbeiter des Gesundheitsamtes fachlich geschult.
INFOS
Bei der Pandemie 2009 hat sich gezeigt, dass sämtliche im damaligen Pandemieplan
vorgehaltenen Merkblätter z.B. zu Falldefinitionen und Meldewesen, Probennahme
und Diagnostik, Verhütung und Bekämpfung bereits nach kurzer Zeit überholt waren
und laufend entsprechend der jeweiligen Erkenntnislage durch neue ersetzt wurden,
so dass diesbezüglich auf das jeweils aktuelle Internetangebot des Robert KochInstituts verwiesen wird: www.rki.de oder direkt
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.h
tml?__nnn=true
01-05_Pandemieplan-BY.pdf
(Pandemieplan Bayern)
http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/doc/pandemieplan_internet.pdf
42
Auszug aus dem Bayerischen Influenzapandemie-Rahmenplan (Stand 15.08.2006)
Anlage 3: Checkliste für den Arzt am
Gesundheitsamt Aufgabe
To do
Impfung
• Weitere Planungen zur Personalgewinnung (Ärzte, Hilfspersonal)
Vorbereitungen auf eine Influenzapandemie auf Landkreisebene
• Mitarbeit im Krisenstab Landratsamt: Information und fachliche Einweisung der Krisenund Katastrophen-Reaktionsstrukturen der Landkreise, d.h. örtliche Vernetzung von
Lagezentren, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst/-Transport, Katastrophenschutz
• Mithilfe bei der Überprüfung bzw. Anpassung der bereits bestehenden allgemeinen
regionalen Katastrophenpläne
• Mithilfe bei der Schulung von Personal im Vorfeld
• Beratung des Ärztlichen Kreisverbandes bei der Planung der Pandemievorbereitung
• Beratung der Apotheker nach Bedarf zu Fragen der Pandemie
• Beratung bei der Ressourcenplanung für das Bestattungswesen (zu erwartende Todesfälle pro 100.000 Einwohner)
• Schärfung des Risikobewusstseins für eine drohende Influenzapandemie und Aufruf
zu vorbereitenden Maßnahmen zur Verminderung des Risikos bei verschiedenen Einrichtungen, z.B. durch Empfehlungen zur Vorbereitung auf eine Influenzapandemie
Krankenhausmanagement
• Mitarbeit im Krankenhaus – Pandemiestab
• Erstellung einer Liste aller Krankenhäuser mit Anzahl vorhandenen und aufrüstbaren
Betten im Landkreis für den Pandemiefall
• Erstellung einer Liste möglicher Vorsorge- und Rehakliniken mit Anzahl vorhandener
und aufrüstbarer Betten im Landkreis für den Pandemiefall
• Infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern nach § 36 Abs. 1 IfSG und
Art. 16 GDVG unter besonderer Berücksichtigung einer möglichen Influenzapandemie
gemäß dem überarbeiteten LGL-Leitfaden
• Auf Anforderung: Beratung der Krankenhäuser für die Anpassung der Hygienepläne
• Ggf. Mitarbeit bei der Schulung von medizinischem Personal
Altenheime
• Heimbegehungen nach § 12 Heimgesetz, § 36 Abs. 1 IfSG und Art. 16 GDVG unter
besonderer Berücksichtigung einer möglichen Influenzapandemie gemäß der überarbeiteten LGL-„Checkliste Hygiene im Alten- und Pflegeheim“
• Auf Anforderung: Beratung der Alten- und Pflegeheime für die Anpassung der Hygienepläne
Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Schulen und Kindergärten
• Auf Anforderung: Beratung für die Anpassung der Hygienepläne
• Infektionshygienische Überwachung der Gemeinschaftseinrichtungen (siehe Hygieneempfehlungen)
• Anordnung notwendiger Seuchenschutzmaßnahmen, ggf. Schließung der Gemeinschaftseinrichtung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
• Auf Anforderung: Beratung für die Anpassung der Hygienepläne z.B. im Rettungsdienst
• Bereitstellung allgemeiner Handlungsanweisungen z.B. über Hygiene im Internet
• Für die Belange der Polizei ist Polizeiärztlicher Dienst der Ansprechpartner, bei anderen Organisationen ist betriebsärztlicher Dienst zuständig.
Unternehmen und Betriebe
Bereitstellung allgemeiner Handlungsanweisungen z.B. über Hygiene im Internet
43
Infrastruktur
• Trinkwasser: Beratung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
• Seuchenhygienische Beratung und ggf. Überwachung bei Müllentsorgung und Abwasserentsorgung
• Bereitstellung allgemeiner Handlungsanweisungen über das Internet (z.B. FAQs)
Bürger
• Impfberatung
• Beratung bei Fernreisen in Risikogebiete (Hinweise auch im Internet beim Auswärtigen
Amt)
• Hygieneberatung
Kommunikation und Information
• Mitarbeit bei Pressestelle im Landratsamt
• Beratung über das Vorgehen im aktuellen Fall
00-01_Influenza-Arbeitsschutz_ABAS-609.pdf
(Influenza-Arbeitsschutz, Atemschutz, ABAS-Beschluss 609)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/B
eschluss-609.pdf
00-02_Medizinalpersonal_Schutz_BB.pdf
(Expositionsschutz für medizinisches Personal, Anlage IV.B2.7, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
02-01_Surveillance_GAP.pdf
(Örtliche Surveillance, Mittwochsumfrage des Gesundheitsamtes)
(Nicht im Internet)
44
3. Gemeinden
Siehe die Ausführungen in Teil II.
Bei einer Anhörung im Dezember 2009 haben sämtliche Landkreis-Gemeinden ihr
Einverständnis zur Planung erklärt und keine weiteren Anregungen vorgebracht. Die
Errichtung der Pandemiestellen und ihre Besetzung liegt in der Verantwortung der
Gemeinden, die hierfür jeweils eigene Pandemiepläne aufstellen. Diese richten sich
nach den örtlichen Gegebenheiten.
Rückblick: Während der Pandemie 1918/1919 koordinierte in Philadelphia ein Nationaler Verteidigungsrat die Bekämpfungsmaßnahmen aller vorhandenen Organisationen und schuf bei Bedarf neue. Er eröffnete ein Informationsbüro im Hauptpostamt
mit 20 Telefonen rund um die Uhr, um Hilfesuchende mit Hilfeanbietenden in Kontakt
zu bringen. In Zeitungsanzeigen wurde die Telefonnummer bekannt gegeben. Durch
einen orientierenden Besuch von Gemeindebediensteten bzw. anderen Helfern
konnte die Inanspruchnahme von Ärzten und Krankenschwestern um ein Drittel reduziert werden. Um eine Überbelegung bestimmter Krankenhäuser zu verhindern,
wurde die Stadt in 7 Bezirke eingeteilt, die jeweils ihre eigenen Ressourcen ausschöpfen sollten und ergänzend nach Bedarf mit Medizinpersonal und Freiwilligen
unterstützt wurden. Es wurden Listen der Schwerstkranken erstellt, die nur bei Freiwerden eines Bettes im Krankenhaus aufgenommen werden konnten. Es wurden
Suppenküchen eingerichtet, Freiwillige versorgten betroffene Familien mit Essen.
Wenn Krankenfahrzeuge nicht mehr ausreichten, wurden auch Taxis und Privatautos
herangezogen. Entscheidend war aber die Personalgewinnung. Ärzte gaben ihre
Privatpraxis auf oder kehrten aus dem Ruhestand zurück, Medizinstudenten und
Krankenschwesterschülerinnen wurden eingesetzt, Lehrer meldeten sich zu Hunderten freiwillig (die Schulen waren geschlossen), ebenso pensionierte Polizeibeamte,
Feuerwehrmänner und andere Berufe. Hausfrauen und Mütter ohne jede Ausbildung
boten freiwillig ihre Hilfe an. Und dies alles trotz hoher Ansteckungsgefahr und Arbeitstagen von 15 bis 20 Stunden. Sämtliche Vereine, Organisationen und Kirchgemeinden setzten sich mit allen Ressourcen ein.
In Neuseeland sollten Hilfebedürftige ein weißes Tuch nach draußen hängen. Nonnen waren als einzige bereit, in die Wohnungen von völlig verwahrlosten Kranken zu
gehen. 46 Elternpaare verstarben und hinterließen 135 Vollwaisen. Weiter gab es
6.415 Halbwaisen. Das Ehepaar Holt aus Dunedin verstarb innerhalb einer Stunde
nacheinander und hinterließ 5 Töchter im Alter von 11 Monaten bis 7 Jahre. Es wurden Suppenküchen sowie Kinderkrippen für Waisen eingerichtet, Autos für Liegendtransporte umgerüstet und mit Sonderfahrgenehmigungen ausgestattet. Kleinere Orte errichteten Straßensperren und schotteten sich ab.
6. Behördeninterner Pandemieplan
Selbstverständlich muss die Funktionsfähigkeit der Gemeinden durch entsprechende
Planungen zu allgemeiner Hygiene, Geschäftsablauf und Personalmanagement
möglichst lange aufrechterhalten werden. Dies beinhaltet auch Festlegungen zur Reduzierung oder sogar Einstellung des Geschäfts- und Parteiverkehrs, Priorisierung
von Kernaufgaben, Ausbau der Telekommunikation zur Verringerung der Übertragungsgefahr zwischen Mitarbeitern. Siehe diesbezüglich und zur Bevorratung von
antiviralen Mitteln auch Nr. 15 (Versorger und Betriebe).
45
INFOS
Siehe z.B. Hinweise bei Nr. 4 (Bürger), Nr. 11 (Kirchen), Nr. 12 (Bestattungswesen),
Nr. 13 (Gemeinschaftseinrichtungen) und Nr. 15 (Betriebe).
46
4. Bürger (Eigenvorsorge, Nachbarschaftshilfe, Engagement)
Für den einzelnen Bürger sind insbesondere folgende mögliche Auswirkungen einer
schweren Influenzapandemie zu bedenken:
Einkaufsmöglichkeiten – auch für Lebens- und Arzneimittel – eingeschränkt
Selbstversorgung und Versorgung anderer Schutzbefohlener bei Krankheit gefährdet, insbesondere bei Alleinstehenden und älteren Mitbürgern
Versorgung mit Energie und Heizmitteln eingeschränkt
Telekommunikation gestört
Dienstleistungen eingeschränkt
Öffentlicher Personennahverkehr eingeschränkt
1. Persönliche Hygiene
(siehe Merkblatt bei INFOS)
Beachtung allgemeiner Hygieneregeln
Häufiges Händewaschen mit Seife
Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen
Vermeiden von Berührungen von Augen, Nase oder Mund
Nutzung von Einmaltaschentüchern
Niesen und Husten in den Ärmel
Regelmäßige intensive Raumbelüftung
2. Persönliche Schutzmaßnahmen
Kontaktminimierung (Meiden von Menschenansammlungen)
Mund-Nasen-Schutz
Antivirale Mittel
Impfung
3. Schutz anderer
Kontaktminimierung
Mund-Nasen-Schutz
Räumliche Trennung von an Influenza erkrankten Personen von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen
4. Eigenbevorratung
Alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere allein lebende Seniorinnen und Senioren,
sollten bereits zu Beginn einer drohenden Pandemie notwendige Lebensmittel, Arzneimittel und Bedarfsgüter für mindestens zwei Wochen bevorraten. Für die entsprechende Bevorratung eignet sich die Notvorratsliste aus der Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) „Für den Notfall vorgesorgt“ (siehe pdf-Datei bei INFOS).
4.1. Lebensmittel und Trinkwasser
Auch ohne Kühlung haltbare Esswaren, auch kalt verzehrbar, Spezialkost z.B. Diät,
Babynahrung, Mineralwasser, Säfte.
4.2 Hygiene
47
Hygieneartikel, für den Fall von Wasserknappheit Wasservorrat, z.B. in Badewanne
und Gefäßen, Campingtoilette, Toilettenpapier, Haushaltspapier, Müllbeutel.
4.3 Hausapotheke
Laufend benötigte Medikamente, Verbandkasten, Schmerzmittel, Fiebermittel, Antivirale Mittel z.B. Tamiflu, Desinfektionsmittel.
Prinzipiell können Bürger antivirale Arzneimittel zur Bevorratung auf Privatrezept erhalten und diese privat einlagern. Wegen der Gefahr einer Fehlindikation, Fehldosierung und der Begünstigung von Resistenzentwicklungen sollte vor einer Einnahme
der verordnende Arzt nochmals kontaktiert werden.
4.4 Energieausfall
Spiritus- oder Trockenspirituskocher, Camping-Gaskocher, Grill- und Holzkohle, Kohle, Holz, Kerzen, Taschenlampen, Batterien, Ersatzbirnen, Petroleumlampen,
Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerlöscher.
4.5 Rundfunkgerät
Netzunabhängig, also auch für Batteriebetrieb, Reservebatterien.
5. Aufbau sozialer Netze (Nachbarschaftshilfe)
5.1 Planungen für den Ernstfall
Wer kann mich versorgen, oder meine Schutzbefohlenen, wenn ich dazu nicht mehr
in der Lage bin?
5.2 Hilfe auf Gegenseitigkeit
Private Abmachungen mit der Nachbarschaft, dass jeder, der noch Hilfe gewähren
kann, dem hilft, der sie braucht.
6. Einsatz für die Allgemeinheit
6.1 Hilfsangebot an die Pandemiestelle
Jeder, der dazu in der Lage ist, sollte sich unter Angabe seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten bei der Pandemiestelle seiner Gemeinde melden. Dies gilt z.B. für Erzieher
und Lehrer im Falle von Schul- und Kindergartenschließungen, Fachkräfte wie Ärzte
und Pflegepersonal im Ruhestand oder ohne Beschäftigung, auch andere Berufsgruppen, auch Mütter, die noch andere Kinder mitbetreuen können, auch ungelernte
Kräfte, auch Jugendliche.
6.2. Mitarbeit in Hilfsorganisationen
Damit ausreichende Schulungen noch rechtzeitig vor einer schweren Pandemie
möglich sind, sollte man sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits jetzt ehrenamtlich bei den Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Kirchgemeinden und Vereinen engagieren.
INFOS
www.wir-gegen-viren.de
48
04-01_Buerger_Hygiene_NW.pdf
(Hygiene im Alltag, Nordrhein-Westfalen)
http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/70317/basishy
giene_mags_nrw_09neu_hd_flyer.pdf
04-02_Buerger_Hygiene_BB.pdf
(Allgemeine Hygieneregeln, Anlage IV.B2.2, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
04-03_Buerger_Haeusliche-Pflege_BE.pdf
(Hygiene in der häuslichen Pflege, Anlage 6, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage6.pdf?start&ts=1259759316&file=anlage6.pdf
04-04_Buerger_Pandemie-Merkblatt_TR.pdf
(Pandemie-Merkblatt, Anlage 1, Pandemieplan Trier)
http://www.trier-saarburg.de/downloads/9/Influenzapandemieplan.pdf
04-05_Buerger_Selbstvorsorge_BE.pdf
(Selbsthilfe, Anlage 5, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage5.pdf?start&ts=1259759316&file=anlage5.pdf
04-06_Buerger_Notfallvorsorge_BBK.pdf
(Für den Notfall vorgesorgt, BBK)
http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_402322/SharedDocs/Publikationen/Broschueren
__Flyer/Brosch__FdN,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Brosch_FdN.pdf
49
5. Ärzte (Ambulante medizinische Versorgung
Überträgt man die bundesweiten Schätzzahlen auf unseren Landkreis, so wäre mit
den in Tabelle 5 genannten Zusatzbelastungen zu rechnen.
Tabelle 5: Durchschnittliche tägliche Zusatz-Belastung der Arztpraxen während der
mittleren 4 Wochen der Pandemie
Erkrankungsrate
BRD
GAP
15 %
158.000
158
30 %
318.000
318
50 %
530.000
530
Im Rahmen des Sicherstellungsauftrages obliegt es der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), im Pandemiefall situationsbezogen die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung zu treffen.
Zum Risikomanagement in Arztpraxen während einer Influenzapandemie haben die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine detaillierte Praxishilfe veröffentlicht (s.u. bei INFOS). Alle Arztpraxen sind daher gehalten, in einem praxisinternen Notfallplan zu regeln, wer, was, wann, womit und wie
lange zu tun hat.
1. Selbst- und Personalschutz
Das Personal sollte während der Kontaktmöglichkeit zum Patienten mit Infektionsverdacht Einwegschutzhandschuhe, langärmlige Einwegkittel, eine geeignete Atemschutzmaske und ggf. eine Schutzbrille tragen. Die Schutzhandschuhe sind beim
Verlassen des Behandlungszimmers zu entsorgen. Nach direktem Patientenkontakt,
Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Gegenständen und nach
Ablegen der Schutzhandschuhe im Behandlungszimmer muss eine hygienische
Händedesinfektion erfolgen.
Zur Betreuung von Patienten sollte geschultes, gegen die saisonale Influenza und sobald verfügbar - gegen das Pandemievirus geimpftes Personal eingesetzt werden.
Bei Auftreten von Symptomen einer Influenza beim Personal darf dieses nicht mehr
an der Patientenversorgung teilnehmen. Diesen Mitarbeitern muss möglichst schnell
eine geeignete Behandlung mit Neuraminidasehemmern innerhalb von 48 Stunden
angeboten werden. Dem Personal kann die prophylaktische Einnahme antiviraler
Medikamente für die Dauer der Expositionsgefährdung angeboten werden. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind gemäß dem ABAS Beschluss 609 durchzuführen.
2. Patientenschutz
Im Pandemiefall sollten alle Patienten mit Infektionsverdacht beim Betreten der Arztpraxis einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz mit Nasenbügel anlegen.
Alle Geräte/Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. Elektroden,
Stethoskope) müssen nach Gebrauch bzw. vor Anwendung bei einem anderen Patienten desinfiziert werden.
Patientennahe Flächen, z. B. Liegen, Handwaschbecken, Türgriffe sind nach jedem
Patientenkontakt einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
50
3. Praxishygiene
 Unterweisung des Praxispersonals zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen,
Erstellung eines entsprechenden Hygieneplans
 Ausstattung aller Handwaschplätze mit einem Spender für Flüssigseife und Desinfektionsmittel (ohne direkten Handkontakt zu bedienen), Einmalhandtüchern,
Hautpflegemitteln, Abwurfbehälter für Handtücher
 Bereitstellung verschließbarer Abwurfbehälter für benutzte Einwegtaschentücher
im Wartezimmer
 Verschlossene Abwurfbehälter für Einwegschutzkleidung, Atemschutzmasken
und Einweghandschuhe in Behandlungsräumen
4. Praxisorganisation
Anzustreben ist natürlich eine zeitliche und möglichst auch räumliche Trennung zwischen influenzaverdächtigen und den übrigen Patienten. Ist eine räumliche Trennung
nicht möglich, so werden nach den so genannten Fiebersprechstunden die hierzu
genutzten Räumlichkeiten, einschließlich der Wartezimmer, gut gelüftet, die Oberflächen, die durch respiratorische Sekrete kontaminiert sein könnten, einer Wischdesinfektion mit einem geeigneten Virusmittel unterzogen.
Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen Hausbesuche bei bettlägerigen Patienten durchgeführt werden. Andernfalls käme es zu Selbsteinweisungen mit zusätzlichen Belastungen in der stationären Versorgung.
Weitere Hinweise:
 Aushang und Merkblatt für die Patienten über die veränderte Praxisorganisation
und die Hygieneregeln in der Praxis (z.B. Niesen oder Husten in die Ellenbeugen
statt Handflächen, hygienische Händedesinfektion vor Betreten des Wartezimmers usw.).
 Nachmittägliche Fiebersprechstunden, zwischenzeitlich Desinfektion der genutzten Räume vor Wiederaufnahme der Regelsprechstunde
 Einführung einer Anmeldepflicht für Patienten
 Umleitung von Patienten mit Erkrankungsverdacht in die Fiebersprechstunde
 Ausweisung separater Behandlungsräume für unangemeldete Notfallpatienten
 Definition spezifischer personeller Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen beim Personal
 Vorhalten einer Liste wichtiger Adressen (z.B. Lieferanten, KVB, Gesundheitsamt,
Apotheken)
5. Bevorratung
 Empfohlen wird eine Bevorratung von Atemschutzmasken (Klasse je nach Gefährdungsbeurteilung) mit wenigstens einer Maske pro Mitarbeiter und Schicht mit
Patientenkontakt, kalkuliert für einen Zeitraum von 8 – 12 Wochen.
 Bevorratung mit Einmalhandschuhen und Einwegkitteln für 8 – 12 Wochen
 Ggf. Bevorratung von Schutzbrillen mit Seitenschutz
 Berücksichtigung des erhöhten Bedarfs an Desinfektionsmitteln zur hygienischen
Händedesinfektion, Instrumentendesinfektion, Flächendesinfektion nach RKIListe
51

Bevorratung mit antiviralen Medikamenten zur schnellen Behandlung erkrankter
Mitarbeiter bzw. zur prophylaktischen Verwendung
6. Diagnostik und Therapie
Während der Pandemie wird sich die Diagnostik ausschließlich nach dem klinischen
Bild richten. Deshalb sind im Pandemieplan Informationen zu Rachenabstrichen,
Probenversand und Labordiagnostik entbehrlich.
8. Krankenhauseinweisungen
Natürlich sollte es ein Ziel sein, den Krankenhäusern Einweisungen von Patienten zu
ersparen, die auch ambulant behandelt und betreut werden können. Ob dieses auch
erreicht werden kann, hängt letztendlich aber von jedem einzelnen Patienten ab, der
natürlich auch eine Selbsteinweisung an seinem Hausarzt vorbei vornehmen kann.
Für den einweisenden Arzt sollten bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die eine
stationäre Aufnahme rechtfertigen. Diese können sein Lungenentzündungen, instabile Vitalparameter, chronische Herz-Kreislauf-Krankheit/Lungenkrankheit, Immunschwäche (immunsuppressive Erkrankung, onkologische Grunderkrankung) u.a.
Einweisungen aus sozialen Gründen (häusliche Versorgung nicht sichergestellt) sollten nur bei Scheitern aller anderen Möglichkeiten vorgenommen werden. Die ambulante Versorgung sollte also so lange wie möglich erfolgen, eine stationäre Einweisung nur bei zwingender Indikation nach den oben genannten zusätzlichen Kriterien
erfolgen.
9. Meldewesen
Namentliche Meldungen werden abhängig von den täglichen Patientenzahlen kaum
mehr möglich sein. Angestrebt wird deshalb, dass alle Ärzte, die Influenzapatienten
behandelt haben, wenigstens täglich am Ende ihrer Tätigkeit deren Gesamtzahl per
Telefon, Fax oder E-Mail dem Gesundheitsamt übermitteln. Dieses kontrolliert anhand von Ärztelisten den Eingang der Meldungen und fasst die Zahlen für den Pandemiestab zusammen. Krankenhauseinweisungen bzw. -aufnahmen werden von den
Krankenhäusern auf gleiche Weise gemeldet. Eine gründliche Erfassung, Aufarbeitung und wissenschaftliche Auswertung z.B. im Hinblick auf betroffene Altersgruppen
wird erst nach Abklingen der Spitzenwochen möglich sein.
INFOS
00-01_Influenza-Arbeitsschutz_ABAS-609.pdf
(Influenza-Arbeitsschutz, Atemschutz, ABAS-Beschluss 609)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/B
eschluss-609.pdf
00-02_Medizinalpersonal_Schutz_BB.pdf
(Expositionsschutz für medizinisches Personal, Anlage IV.B2.7, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
00-03_Influenza-Hygienemassnahmen_RKI.pdf
52
(Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Influenza, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
05-01_Arztpraxen_Pandemie_BGW.pdf
(Influenzapandemie Risikomanagement Arztpraxen KBV, BÄK, BGW)
http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Arbeitshilfe/TP-IPAN1U-Influenzapandemie-Risikomanagement-in-Arztpraxen,property=pdfDownload.pdf
05-02_Arztpraxen_Hygiene_BE.pdf
(Hygiene und Organisation in Arztpraxen, Anlage 10, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage10.pdf?start&ts=1259759315&file=anlage10.pdf
05-03_Arztpraxen_Regeln_MV.pdf
(Verhaltensmaßregeln Arztpraxen, Merkblatt 2, Pandemieplan MecklenburgVorpommern)
http://www.kvmv.info/aerzte/25/20/Qualitaetssicherung_aktuell_/InfluenzaPandemieplan_Mecklenburg-Vorpommern/Merkblatt_2_des_InfluenzaPandemieplan_Mecklenburg-Vorpommern.pdf
53
6. Krankenhäuser (Stationäre medizinische Versorgung)
Wie bereits eingangs dargestellt, ist eine Spitzenbelastung über zwei bis vier Wochen zu erwarten. Geht man von der wahrscheinlichsten Erkrankungsrate von 30 %
und einer durchschnittlichen 10-tägigen Verweildauer aus, so wäre mit den in Tabelle
6 aufgeführten Zusatzbelastungen zu rechnen. Dabei werden für GAP (86.000 Einwohner) der Einfachheit halber und, weil es sich ja nur um Schätzzahlen handelt, die
im nationalen Pandemieplan auf 100.000 Einwohner bezogenen Berechnungen
übernommen. Somit wären in der 3. Spitzenwoche (5. Woche der Pandemiewelle)
zusätzlich 14,4 Krankenhausaufnahmen pro Tag und 137 zusätzlich belegte Betten
pro Woche zu erwarten, darunter 9 Beatmungsplätze. Laut Mitteilung des Klinikums
können diese Zusatzbetten unter Durchführung der unter Nr. 9 genannten Maßnahmen bereitgestellt werden. Zusammen mit der Unfallklinik Murnau stehen insgesamt
60 Beatmungsplätze zur Verfügung, so dass auch diese ausreichen müssten.
Tabelle 6: Mögliche Krankenhaus-Zusatzbelastungen bei 30 % Erkrankungsrate
Spitzen- Einweisungen
Bettenbedarf
davon Bedarf an
davon Bedarf an
Woche
pro Tag
pro Woche
Intensivbetten
Beatmungsplätzen
1
7,6
65
14
6,3
2
14,4
120
18
8,4
3
14,4
137
19
9,4
4
7,6
93
19
9,4
Rückblick: Während der Spanischen Grippe 1918 erkrankten in den Krankenhäusern von San Francisco und Auckland 78 Prozent der Krankenschwestern. Im städtischen Krankenhaus Nürnberg stiegen die Zugänge auf bis zu 124 Aufnahmen am
Tag an. Je höher der Krankenstand, desto mehr Pflegepersonen erkrankten an der
Grippe. Es starben sechs der 94 Krankenschwestern (6,4 %), außerdem fünf Hausangestellte.
1. Personalschutz
Für alle medizinischen Einrichtungen ist der Beschluss 609 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe „Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer
Berücksichtigung des Atemschutzes“ und der Beschluss 608 „Empfehlungen spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene
aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)“ zu beachten. Die hierfür erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrillen, Mund-Nasen-Schutz,
Schutzkittel, Schutzhandschuhe) ist in allen medizinischen Einrichtungen vom Betreiber für das Personal vorzuhalten. Das Gleiche gilt auch für antivirale Medikamente und ggf. Impfstoffe. Das eingesetzte Personal sollte möglichst über einen Impfschutz gegen die saisonale Influenza verfügen. In Abhängigkeit von der Gefährlichkeit des Erregers antivirale Prophylaxe.
2. Patientenschutz
Durch organisatorische Maßnahmen ist soweit möglich zu verhindern, dass andere
nicht-influenzakranke Patienten im Krankenhaus angesteckt werden. Diese erstrecken sich auf Aufnahme (Nr. 3), Transport (Nr. 4), Unterbringung (Nr. 5) und Diag54
nostik (siehe jeweils dort). Hierzu gehört natürlich auch, dass das im Infektbereich
tätige Personal nicht in anderen Bereichen eingesetzt wird, um eine Infektionsverschleppung zu vermeiden. Sofern eine Virus-Verbreitung durch raumlufttechnische
Anlagen möglich ist, müssen diese abgestellt werden. Überwiegt der Anteil der an
Influenza Erkrankten, kann es sinnvoll sein, die Nichterkrankten zu isolieren.
3. Patientenaufnahme
Während der Pandemie ist ein gesonderter Aufnahmebereich für Patienten mit Infektionsverdacht zu definieren, von dem aus auch ein direkter interner Transport möglichst auf gesonderten Wegen in die festgelegten Infektstationen erfolgt.
Abbildung 5: Ablaufplan in der Krankenhaus-Aufnahme (lt. Bayerischer Rahmenplan)
4. Patiententransport
Bei unabdingbaren Transporten des Patienten im Krankenhaus sollte dieser, sofern
es sein Zustand erlaubt, einen partikelfiltrierenden Mund-Nasen-Schutz ohne Ausatemventil tragen. Das Transportpersonal trägt Schutzkittel, einen geeigneten MundNasen-Schutz, Einmalhandschuhe und ggf. Schutzbrille. Der Zielbereich sollte vorab
informiert werden.
5. Patientenunterbringung
Je nach Bedarf sind im Krankenhaus Infektbereiche auszuweisen, die soweit möglich
über gesonderte oder speziell ausgewiesene, kreuzungsfreie Transportwege erreichbar sind. Dort sollten möglichst auch gesonderte, für Infektkranke vorbehaltene
Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten bereit stehen. Sofern eine Virus-Verbreitung
durch raumlufttechnische Anlagen möglich ist, müssen diese abgestellt werden. Je
nach Seuchenlage müssen besondere Besuchsregelungen getroffen werden bis hin
zu Besuchsverboten. In diesem Zusammenhang sind auch Regelungen zu treffen für
andere Berufsgruppen wie z.B. Handwerker und Seelsorger.
55
6. Ver- und Entsorgung
Sowohl bei Material als auch Arzneimitteln kann es aus verschiedenen Gründen zu
Versorgungsengpässen kommen (Produktionsausfälle, vermehrte Nachfrage). Dies
beinhaltet beispielsweise Einmal-Schutzkleidung, intensivmedizinische Ausrüstung
(Katheter, Infusomaten, Beatmungsmasken, Schläuche, Medizingeräte). Hier haben
die Logistiker Vorsorge entsprechend dem geschätzten Bedarf zu treffen. Benötigtes
Material kann auch durch die Umschichtungen bei der Erhöhung der Behandlungskapazitäten (Nr. 9) gewonnen werden. Notfalls müssen auch Zusatzbetten und Liegen aus anderen Bereichen beschafft werden. Die Krankenhausapotheke muss Planungen und Bevorratungen durchführen insbesondere im Hinblick auf antivirale Mittel
zur Prophylaxe beim Personal als auch zur Therapie von Risikopatienten sowie Antibiotika gegen bakterielle Sekundärinfektionen.
Entsprechend den einschlägigen Richtlinien (z.B. Abfallschlüssel) sowie den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen sind Regelungen zum Umgang mit und zur Entsorgung
von Materialien und Abfällen zu treffen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert
sind.
7. Erweiterung der Behandlungskapazitäten
Natürlich sind auch Planungen und Festlegungen notwendig, wie bei Bedarf die Behandlungskapazitäten erhöht werden können (siehe auch Nr. 8 Personalmanagement). Möglichkeiten sind verantwortbare vorzeitige Entlassungen, Aussetzen verschiebbarer Aufnahmen und Operationen, Aufstellen von Zusatzbetten, im extremen
Notfall auch Auslagerung in andere geeignete Einrichtungen.
8. Personalmanagement
Einem erhöhten Ausfall an Personal steht ein erhöhter Bedarf durch die zusätzlichen
Krankenhausaufnahmen gegenüber. Die Erkrankungsrate beim Medizinpersonal
kann wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr höher, wegen der besseren Prophylaxe- und Schutzmöglichkeiten aber auch niedriger sein als in der Allgemeinbevölkerung. Gleichzeitig muss aber auch mit Abwesenheiten gerechnet werden wegen Betreuung von Kindern nach Schließung von Kindergärten und Schulen, Pflege erkrankter Angehöriger und Quarantäne für Kontaktpersonen.
In den Spitzenwochen der Pandemie kann es sich als notwendig erweisen, neben
Urlaubssperren und einer (befristeten) Erhöhung der Arbeitszeit auch Umschichtungen beim verfügbaren Personal vorzunehmen, soweit dies fachlich verantwortbar ist.
Im Notfall muss auch die (vorübergehende) Rekrutierung ausgeschiedenen Personals (anderweitig oder nicht mehr berufstätig, im Ruhestand) sowie externer Arbeitskräfte in Betracht gezogen werden. Medizinstudenten und Krankenpflegeschülern
können unter entsprechender Einweisung und Anleitung mehr Aufgaben zugewiesen
werden als in Normalzeiten üblich.
9. Meldewege intern und extern
Die Krankenhäuser haben festzulegen, wie bei meldepflichtigen übertragbaren
Krankheiten (hier Influenza) die Meldekette innerhalb des Hauses abläuft, beispielsweise vom behandelnden Arzt oder Laborarzt an Chefarzt, Hygienearzt, Hygieneabteilung, Krankenhausdirektorium. Des Weiteren muss bestimmt werden, wer für die
56
vorgeschriebenen Meldungen ans Gesundheitsamt zuständig und verantwortlich ist.
Wie sich in der Pandemie 2009 gezeigt hat, wurden die meldepflichtigen Tatbestände der jeweiligen Entwicklung angepasst.
In jedem Fall muss aber ein entsprechend informierter Ansprechpartner benannt
sein, der den Behörden fortlaufend Auskunft geben kann über die Zahl der Influenzakranken, Personalstand, Versorgungsstand und mögliche Probleme.
10. Hygienepläne und Alarm- und Einsatzplan
Krankenhäuser gehören zu den Einrichtungen, die gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ihre innerbetrieblichen Verfahrensweise zur Infektionshygiene in
Hygieneplänen festlegen müssen. Diese Hygienepläne sind von den Betreibern der
jeweiligen Einrichtung an mögliche Gegebenheiten, d.h. auch an ein Influenzapandemie-Szenario, anzupassen. Sie bedürfen auch der fortlaufenden Aktualisierung
entsprechend den jeweiligen Erkenntnissen. Im Klinikum Garmisch-Partenkirchen
werden die verbindlichen Hygienemaßnahmen auch im Intranet dargestellt.
Natürlich bedarf es neben den Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen auch
regelmäßiger entsprechender Personal-Schulungen.
Gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) sind
die Krankenhäuser in Bayern zur Aufstellung und Fortschreibung von KrankenhausAlarm- und Einsatzplänen für interne und externe Gefahrenlagen verpflichtet, die
insbesondere auch organisatorische Maßnahmen zur Ausweitung der Aufnahme und
Behandlungskapazität vorsehen. Im Alarm- und Einsatzplan des Klinikums Garmisch-Partenkirchen ist ein eigenes Kapitel „Maßnahmen Sonderfall Pandemie“ enthalten.
INFOS
Bei der Pandemie 2009 hat sich gezeigt, dass sämtliche im damaligen Pandemieplan
vorgehaltenen Merkblätter z.B. zu Falldefinitionen und Meldewesen, Probennahme
und Diagnostik, Verhütung und Bekämpfung bereits nach kurzer Zeit überholt waren
und laufend entsprechend der jeweiligen Erkenntnislage durch neue ersetzt wurden,
so dass diesbezüglich auf das jeweils aktuelle Internetangebot des Robert KochInstituts verwiesen wird: www.rki.de oder direkt
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.h
tml?__nnn=true
01-05_Pandemieplan-BY.pdf
(Pandemieplan Bayern)
http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/doc/pandemieplan_internet.pdf
00-01_Influenza-Arbeitsschutz_ABAS-609.pdf
(Influenza-Arbeitsschutz, Atemschutz, ABAS-Beschluss 609)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/B
eschluss-609.pdf
00-02_Medizinalpersonal_Schutz_BB.pdf
(Expositionsschutz für medizinisches Personal, Anlage IV.B2.7, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
57
00-03_Influenza-Hygienemassnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Influenza, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
06-01_KH_Pandemieplan_Anschreiben_BY.pdf
(Ergänzung des Krankenhausalarmplans um Sonderfall Pandemie, IMS vom
10.04.2006)
(Nicht im Internet)
06-02_KH_Alarmplan-Muster_BY.pdf
(Musteralarmplan mit Sonderfall Pandemie, BayStMI Stand 04/2006)
(Nicht im Internet)
06-03_KH_Pandemie-Management_DGP.pdf
(Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, Update Januar 2010)
http://www.pneumologie.de/fileadmin/pneumologie/downloads/Aktuelles/Neuauflage_
Stellungnahme_Influenza-Management.pdf?cntmark
06-04_KH_Pandemie-Beatmung_DGP.pdf
(Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie)
http://www.pneumologie.de/fileadmin/pneumologie/downloads/Viruspandemie.pdf?cn
tmark
06-05_KH_Pandemie-Checkliste_BB.pdf
(Checkliste Krankenhaus, Anlage IV.B2.6, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
06-06_KH_Pandemie-Checkliste_BE.pdf
(Checkliste Pandemieplan, Anlage 15, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage15.pdf?start&ts=1259759315&file=anlage15.pdf
06-07_KH_Influenza-Hygienemaßnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen bei Influenza, aktualisiert Januar
2010)
http://www.rki.de/cln_160/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
06-08_KH_Hygiene-Organisation_BE.pdf
(Hygiene und Organisation, Anlage 13, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage13.pdf?start&ts=1263219272&file=anlage13.pdf
06-09_KH_Pandemie-Meldeliste_BE.pdf
58
(Erfassungsliste Aufnahmekrankenhäuser, Anlage 14; Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage14.pdf?start&ts=1259759315&file=anlage14.pdf
59
7. Pflegerische Versorgung (Pflegedienste)
Schätzzahlen für den zu erwartenden zusätzlichen Bedarf an Pflegeleistungen können der folgenden Tabelle 7 entnommen werden.
Tabelle 7: Mögliche Zusatzbelastungen bei häuslicher Pflege
(30 % Erkrankungsrate, 20 % Singles, die nicht durch Angehörige oder Bekannte
versorgt werden können, Versorgungsdauer je eine Woche)
Altersgruppen
in Prozent
GAP
0 - 18
18 %
16.000
19 - 64
62 %
54.000
>= 65
20 %
17.000
Gesamt
100 %
87.000
Haushalte
57.000
Singlehaushalte
21.000
Erkrankte in Singlehaushalten
30 %
6.300
Zu versorgen
20 %
1.260
Durchschnitt pro Woche in 8 Wochen
158
Durchschnitt pro Woche in Peakphase
68 %
214
INFOS
Bei der Pandemie 2009 hat sich gezeigt, dass sämtliche im damaligen Pandemieplan
vorgehaltenen Merkblätter z.B. zu Falldefinitionen und Meldewesen, Probennahme
und Diagnostik, Verhütung und Bekämpfung bereits nach kurzer Zeit überholt waren
und laufend entsprechend der jeweiligen Erkenntnislage durch neue ersetzt wurden,
so dass diesbezüglich auf das jeweils aktuelle Internetangebot des Robert KochInstituts verwiesen wird: www.rki.de oder direkt
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.h
tml?__nnn=true
00-01_Influenza-Arbeitsschutz_ABAS-609.pdf
(Influenza-Arbeitsschutz, Atemschutz, ABAS-Beschluss 609)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/B
eschluss-609.pdf
00-02_Medizinalpersonal_Schutz_BB.pdf
(Expositionsschutz für medizinisches Personal, Anlage IV.B2.7, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
00-03_Influenza-Hygienemassnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Influenza, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
07-01_Pflegedienste_Pandemie_BE.pdf
(Informationen für ambulante Pflegedienste; Anlage 8, Pandemieplan Berlin)
60
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage8.pdf?start&ts=1259759316&file=anlage8.pdf
07-02_Pflegedienste_Hygieneplan_LAK.pdf
(Rahmen-Hygieneplan für ambulante Pflegedienste, Länder-Arbeitskreis)
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tllv/medizinaluntersuchung/hyg_plan_a
mbulante_pflegedienste_thuer_endfass.pdf
61
8. Rettungsdienste (Krankentransport)
Hier darf auf die einschlägigen Planungen der großen Träger wie BRK und MKT sowie auf die gemeinsamen Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und des
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verwiesen werden.
INFOS
Bei der Pandemie 2009 hat sich gezeigt, dass sämtliche im damaligen Pandemieplan
vorgehaltenen Merkblätter z.B. zu Falldefinitionen und Meldewesen, Probennahme
und Diagnostik, Verhütung und Bekämpfung bereits nach kurzer Zeit überholt waren
und laufend entsprechend der jeweiligen Erkenntnislage durch neue ersetzt wurden,
so dass diesbezüglich auf das jeweils aktuelle Internetangebot des Robert KochInstituts verwiesen wird: www.rki.de oder direkt
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.h
tml?__nnn=true
00-01_Influenza-Arbeitsschutz_ABAS-609.pdf
(Influenza-Arbeitsschutz, Atemschutz, ABAS-Beschluss 609)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/B
eschluss-609.pdf
00-02_Medizinalpersonal_Schutz_BB.pdf
(Expositionsschutz für medizinisches Personal, Anlage IV.B2.7, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
00-03_Influenza-Hygienemassnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Influenza, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
08-01_Rettungsdienst_Pandemie_BBK.pdf
(Empfehlungen zum infektionshygienischen Management Rettungsdienst, BÄK/BBK)
http://www.bbk.bund.de/nn_398010/SharedDocs/Publikationen/Publikation_20KatMe
d/Empfehlungen__Rettungdt-Infekt-hygienManagement,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Empfehlungen_RettungdtInfekt-hygien-Management.pdf
08-02_Krankentransport_Pandemie_BB.pdf
(Maßnahmen beim Transport von Influenza-Patienten, Anlage IV.B2.10, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
62
9. Hilfsorganisationen (BRK, THW, Feuerwehr)
Hier darf auf die einschlägigen Planungen der großen Träger verwiesen werden.
INFOS
Bei der Pandemie 2009 hat sich gezeigt, dass sämtliche im damaligen Pandemieplan
vorgehaltenen Merkblätter z.B. zu Falldefinitionen und Meldewesen, Probennahme
und Diagnostik, Verhütung und Bekämpfung bereits nach kurzer Zeit überholt waren
und laufend entsprechend der jeweiligen Erkenntnislage durch neue ersetzt wurden,
so dass diesbezüglich auf das jeweils aktuelle Internetangebot des Robert KochInstituts verwiesen wird: www.rki.de oder direkt
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.h
tml?__nnn=true
00-01_Influenza-Arbeitsschutz_ABAS-609.pdf
(Influenza-Arbeitsschutz, Atemschutz, ABAS-Beschluss 609)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/B
eschluss-609.pdf
00-03_Influenza-Hygienemassnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Influenza, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
www.wir-gegen-viren.de
63
10. Apotheken (Arzneimittelversorgung)
Siehe die Ausführungen in Teil II.
5. Bevorratung
In der Pandemie wird ein vermehrter Bedarf an antiviralen Arzneimitteln (den Neuraminidasehemmern zur Prophylaxe und Therapie), schmerz- und fiebersenkenden
Mitteln, Antibiotika gegen Sekundärinfektionen sowie Impfstoffen (gegen die saisonale Influenza, Pneumokokken, sobald verfügbar auch Pandemie-Impfstoff) gegeben
sein.
Die Modalitäten der Verteilung von bereits eingelagerten Neuraminidasehemmern
und später dem bestellten Pandemie-Impfstoff werden voraussichtlich wie 2009
durch das bayerische Gesundheitsministerium geregelt werden. Dabei werden möglicherweise je nach Lieferkapazität und Bedarf priorisierte Bevölkerungsgruppen benannt, die bevorzugt zu versorgen sind.
Wie sich bereits bei der Pandemie 2009 gezeigt hat, ist die personelle Ausstattung
des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht ausreichend, um innerhalb kurzer Zeit
möglichst die gesamte Bevölkerung zu impfen, so dass alle niedergelassenen Ärzte
zu beteiligen sind. Die Impfung in den einzelnen Arzt-Praxen ist zum einen zu bevorzugen im Hinblick auf die bereits vorhandenen Kenntnisse des Hausarztes zu Krankheitsvorgeschichte und Kontraindikationen, zum anderen bergen Massenimpfstellen
eine vergleichsweise größere Ansteckungsgefahr.
Das Ministerium wird voraussichtlich auch der jeweiligen Lage angepasste Empfehlungen zur Bevorratung in Privathaushalten und Betrieben aussprechen (derzeitiger
Stand siehe dort).
Zu beachten ist auch die zukünftige Resistenzentwicklung der Viren auf die unterschiedlichen Mittel, die dann ihre Wirksamkeit verlieren.
INFOS
10-01_Apotheken_Pandemie_BGW.pdf
(Influenzapandemie, Risikomanagement in Apotheken, Empfehlung der Bundesapothekerkammer und der BGW)
http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Arbeitshilfe/TP__IPAN5U__Influenzapandemie__Apotheken,property=pdfDownload.pdf
64
11. Kirchen (Seelsorgerische und diakonische Versorgung)
Siehe die Ausführungen in Teil II.
Rückblick: Während der Pandemie 1918 blieben in Spanien die Kirchen tagsüber
geöffnet, gerade der Seuche wegen fanden jetzt viele Andachten und Prozessionen
statt. Der Bischof von Zamora war besonders besorgt, er glaubte, dass die Epidemie
als Folge der Sünden und der Undankbarkeit der Menschen gegen Gott aufgetreten
sei. Die Gottesdienste waren sehr gut besucht. Der Bischof ließ über Wochen Andachten zu Ehren der Jungfrau Maria abhalten – Proteste der Sanitätsbehörden ließ
er unbeachtet. Am Ende war Zamora die Provinzhauptstadt mit der höchsten Grippesterblichkeit.
1. Allgemeine Hygiene
Siehe die Hinweise und INFOS in Teil III bei Nr. 4 Bürger sowie zur persönlichen
Schutzausrüstung z.B. bei Nr. 5 Ärzte oder Nr. 7 Pflegedienste.
Im Krankenhaus tätige Seelsorger sind durch das dortige medizinische Personal umfassend aufzuklären sowohl über die notwendigen Maßnahmen zum Selbstschutz als
auch zur Vermeidung der Virus-Übertragung auf andere von ihnen betreute nichtinfluenzakranke Patienten.
INFOS
www.wir-gegen-viren.de
65
12. Bestattungswesen
Siehe die Ausführungen in Teil II.
In früheren Pandemien gab es erhebliche Probleme im Umgang mit der großen Zahl
an Grippetoten. Einzelstehende oder als ganzes verstorbene Haushalte wurden erst
nach Tagen entdeckt. Es kam zu einem Mangel sowohl an Transportbehältnissen
(Särgen, Leichensäcken) als auch Transportmitteln. Vor allem im Sommer musste
man für ausreichende und geeignete Kühlmöglichkeiten der Leichen bis zu ihrer Einäscherung oder Bestattung sorgen. Bestattungszeremonien wurden verkürzt oder
fanden gar nicht mehr statt. Freiwillige oder Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen
hoben Massengräber aus.
Überträgt man die Pandemie-Sterberate von New York 1918 (1 % der Einwohner;
davon 0,16 % in der Spitzenwoche) auf den Landkreis Garmisch-Partenkirchen, so
wären folgende zusätzliche Belastungen zu erwarten:
Bei üblicherweise 1.040 Sterbefällen pro Jahr ergeben sich 20 Bestattungen pro Woche. Pandemiebedingt kämen 865 Sterbefälle hinzu, davon in der Spitzenwoche 140
(also 7-mal mehr als sonst).
Rückblick: Der deutschstämmige Publizist H.L. Mencken schrieb am 30. Oktober
1918: „Wir hatten hier in Baltimore bis zu 1.500 Tote die Woche. Da gab es richtig
gruselige Dinge – die Särge gingen aus. Leichen lagen lange unbestattet umher usw.
Um die schwarzen Amerikaner zu begraben, musste das Militär aufgeboten werden.“
In Philadelphia wurden viele Särge auf offenen LKWs abtransportiert. Die städtische
Leichenkammer hatte 36 Plätze, hier waren jetzt 200 Leichen unterzubringen. „Am
Morgen sind die Leichen im Leichenhaus aufgestapelt wie Brennholz“, schrieb ein
Arzt. Angehörige von Verstorbenen mussten selbst mit Hand anlegen und Gräber
ausheben, denn es fehlte auch an Totengräbern. Schreckliche Szenen spielten sich
in einigen Wohnungen ab. Eine Krankenschwester fand einen Mann in seiner Wohnung, er war der Grippe erlegen. Im selben Raum lag seine Frau mit ihren neugeborenen Zwillingen.
In Auckland fanden gewöhnlich 100 Beerdigungen im Monat statt, im November
1918 waren es dagegen 1.028.
1. Personalschutz
Beim Umgang mit der Leiche reichen grundsätzlich die üblichen Schutzmaßnahmen
(Schutzkittel, Schutzhandschuhe) aus. Zusätzlich sollte aber wegen der möglichen
Ansteckungsgefahr durch die Hinterbliebenen bei Angehörigengesprächen und bei
der Abholung ein Mundschutz getragen wird.
2. Umgang mit Influenza-Leichen
In seinen „Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf
bzw. nachgewiesener Influenza“ (Stand Januar 2010) führt das Robert Koch-Institut
dazu aus: „Beim Umgang mit an Influenza Verstorbenen bestehen aufgrund der
Übertragungswege und der relativ geringen Tenazität (Widerstandsfähigkeit) des Erregers potenzielle Infektionsgefahren beim direkten Umgang mit der Leiche und ggf.
bei deren Transport; so ist der ungeschützte Kontakt mit erregerhaltigen Sekreten
(Körperflüssigkeiten) generell zu vermeiden. Um das Austreten von erregerhaltigen
Flüssigkeiten aus dem Leichnam und daraus resultierende Kontaminationen (Verunreinigungen) zu vermeiden, ist ggf. die Verwendung eines geeigneten, flüssigkeits66
dichten Leichensackes angezeigt. Im Übrigen verweisen wir auf die entsprechenden
Verlautbarungen zum Arbeitsschutz und die bestehenden landesrechtlichen Regelungen zum Leichen- und Bestattungswesen.“
In Abhängigkeit von der Lage können weitere notwendige Regelungen erlassen werden.
INFOS
00-03_Influenza-Hygienemassnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Influenza, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
12-01_Bestattungswesen_Pandemie_BB.pdf
(Umgang mit Verstorbenen, Anlage IV.B2.11, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
12-02_Bestattungswesen_Pandemie_BE.pdf
(Umgang mit Verstorbenen, Anlage 23, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage23.pdf?start&ts=1259759315&file=anlage23.pdf
67
13. Gemeinschaftseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte)
Wie bereits in Teil II ausgeführt, werden derartige Einrichtungen während des Höhepunktes einer schweren Pandemie geschlossen sein, so dass die nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschriebenen Hygienepläne die Zeit davor und danach
regeln. In bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhaus-Kindergarten) kann es erforderlich sein, Notgruppen aufrecht zu erhalten, die dann aber im Hinblick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr jeweils nur eine ganz beschränkte Zahl von Kindern umfassen dürfen (Kleingruppen möglichst ohne Kontakt zueinander). Zu bevorzugen
wäre aber auch hier eine großfamilienähnliche Betreuung in Privatwohnungen.
1. Allgemeine Hygiene
In seinen Antworten auf Grippefragen (Stand 2.08.2010) führt das Robert KochInstitut (RKI) aus: Grundsätzlich gibt es eine Reihe von allgemeinen Maßnahmen,
deren Umsetzung die Übertragung von Influenza-Infektionen auch in Schulen verringern kann. Dazu gehören:
Betonung der Händehygiene, „richtiges“ Husten und Niesen sowie Verwendung von
Einmaltaschentüchern (z.B. bei „laufender Nase“),
sofortiges Fernbleiben von der Schule, wenn eine Atemwegserkrankung auftritt,
Möglichkeit, während der Schulzeit erkrankte Personen in einem getrennten Raum
zu betreuen, bis die Schülerin/der Schüler nach Hause gebracht werden kann und
Minimierung von Kontakten mit anderen Menschen,
soweit möglich Vermeidung von Veranstaltungen oder Situationen mit hoher Personendichte (ggf. Anpassung der Pausenorganisation),
häufige Raumlüftung,
wichtig sind außerdem die aktive Information und rasche transparente Kommunikation über Entscheidungen gegenüber Schülern, Eltern und Personal.
Für Lehrer und andere Multiplikatoren gibt es ein 9-minütiges Informationsvideo unter
www.pandemierisiko.info, außerdem sind Materialien (Broschüre, Flyer) bei www.wirgegen-viren.de und bei www.bzga.de/schweinegrippe abrufbar.
4. Meldewesen
Unabhängig von der Meldepflicht nach § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
sollte die Kindereinrichtung Kenntnisse über die üblichen und aktuellen Fehlquoten
haben, um dem Gesundheitsamt im Rahmen der örtlichen Surveillance die notwendigen Informationen liefern zu können.
INFOS
00-04_Influenza-FAQ_RKI.pdf
(Antworten des RKI auf häufig gestellte Fragen zur pandemischen und saisonalen
Grippe)
http://www.rki.de/cln_160/nn_205760/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/FAQ__schwe
ineinfluenza__tab__ges.html?__nnn=true
13-01_Kindereinrichtungen_Schliessung_EB.pdf
(Schließung von Kindergemeinschaftseinrichtungen, Epidemiologisches Bulletin Nr.
46/2009)
68
http://www.rki.de/cln_160/nn_1378492/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2009/46__0
9,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/46_09.pdf
13-02_Kindereinrichtungen_Hygieneplan_LAK.pdf
(Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen, Länder-Arbeitskreis)
http://www.ihph.de/vah-online/uploads/PDF/rhpl-kita-thuer_13juli2007.pdf
13-03_Schulen_Hygieneplan_LAK.pdf
(Rahmen-Hygieneplan für Schulen, Länder-Arbeitskreis)
http://www.lagus.mv-regierung.de/landmv/LAGuS_prod/LAGuS/Gesundheit/Krankenhaushygiene__Allgemeine_Hygiene/Pu
blikationen/Allgemeine_Hygiene/RHPL_Schule.pdf
13-04_Kinderheime_Hygieneplan_LAK.pdf
(Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendheime, Länder-Arbeitskreis)
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tllv/medizinaluntersuchung/hypljugendh
ilfe.pdf
13-05_Belehrung_Erzieher_RKI.pdf
(Belehrung für die Beschäftigten in Schulen gem. § 35 IfSG, RKI)
http://www.rki.de/cln_151/nn_209242/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/beleh
rungsbogen__schulen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/belehrungsbogen_schule
n.pdf
13-06_Belehrung_Eltern_RKI.pdf
(Belehrung für Eltern gemäß § 34 IfSG, RKI)
http://www.rki.de/cln_151/nn_209242/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/beleh
rungsbogen__eltern__deutsch,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/belehrungsbogen
_eltern_deutsch.pdf
13-07_Kindertagesstaetten_Hygieneplan_BW.pdf
(Musterhygieneplan für Kindertagesstätten, Baden-Württemberg)
http://www.gesundheitsamtbw.de/oegd/Fachservice/Fachpublikationen/ubersicht_fachpublikationen/Seiten/lgafachpublikation.aspx?itemId=95&itemList=d568bc20-905c-4395-87f6-7d23fe3f4ff9
13-08_Schulen_Hygieneplan_BW.pdf
(Musterhygieneplan für Schulen, Baden-Württemberg)
http://www.gesundheitsamtbw.de/SiteCollectionDocuments/OEGD/Fachservice/Fachpublikationen/1190597Musterhygieneplan%20Schulen.pdf
69
14. Alten- und Pflegeheime
Typischerweise sind während einer Pandemie jüngere Altersgruppen deutlich mehr
betroffen als ältere, weil diese aus früheren Jahren noch über einen gewissen Restschutz verfügen.
1. Hygienepläne
Altenpflegeheime gehören zu den Einrichtungen, die gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene
in Hygieneplänen festlegen müssen. Diese Hygienepläne sind von den Betreibern
der jeweiligen Einrichtung an mögliche Gegebenheiten, d.h. auch an ein Influenzapandemie-Szenario, anzupassen. Sie bedürfen auch der fortlaufenden Aktualisierung entsprechend den jeweiligen Erkenntnissen. Von einer LänderArbeitsgemeinschaft wurde auch ein Rahmen-Hygieneplan erstellt (siehe INFOS).
Natürlich bedarf es neben den Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen auch
regelmäßiger entsprechender Personal-Schulungen.
Das Robert Koch-Institut hat Empfehlungen zu Präventions- und Kontrollmaßnahmen
in Heimen herausgegeben (siehe INFOS).
2. Personalschutz
Für alle medizinischen Einrichtungen ist der Beschluss 609 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe „Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer
Berücksichtigung des Atemschutzes“ und der Beschluss 608 „Empfehlungen spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene
aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)“ zu beachten. Die hierfür erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrillen, Mund-Nasen-Schutz,
Schutzkittel, Schutzhandschuhe) ist in allen medizinischen Einrichtungen vom Betreiber für das Personal vorzuhalten. Das Gleiche gilt auch für antivirale Medikamente und ggf. Impfstoffe. Das eingesetzte Personal sollte möglichst über einen Impfschutz gegen die saisonale Influenza verfügen. In Abhängigkeit von der Gefährlichkeit des Erregers antivirale Prophylaxe.
3. Schutz der Heimbewohner
Durch organisatorische Maßnahmen ist soweit möglich zu verhindern, dass andere
nicht-influenzakranke Patienten im Altenpflegeheim angesteckt werden. Hierzu gehört natürlich auch, dass das im Infektbereich tätige Personal nicht in anderen Bereichen eingesetzt wird, um eine Infektionsverschleppung zu vermeiden.
4. Unterbringung Erkrankter
Je nach Bedarf sind im Altenheim Infektbereiche auszuweisen. Überwiegt der Anteil
der an Influenza Erkrankten, kann es sinnvoll sein, die Nichterkrankten zu isolieren.
Je nach Seuchenlage müssen besondere Besuchsregelungen getroffen werden bis
hin zu Besuchsverboten. In diesem Zusammenhang sind auch Regelungen zu treffen
für andere Berufsgruppen wie z.B. Seelsorger, Handwerker sowie Besuchsdienste.
8. Meldewesen
70
Es muss ein entsprechend informierter Ansprechpartner benannt sein, der den Behörden fortlaufend Auskunft geben kann über die Zahl der Influenzakranken, Personalstand, Versorgungsstand und mögliche Probleme.
INFOS
Bei der Pandemie 2009 hat sich gezeigt, dass sämtliche im damaligen Pandemieplan
vorgehaltenen Merkblätter z.B. zu Falldefinitionen und Meldewesen, Probennahme
und Diagnostik, Verhütung und Bekämpfung bereits nach kurzer Zeit überholt waren
und laufend entsprechend der jeweiligen Erkenntnislage durch neue ersetzt wurden,
so dass diesbezüglich auf das jeweils aktuelle Internetangebot des Robert KochInstituts verwiesen wird: www.rki.de oder direkt
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.h
tml?__nnn=true
00-01_Influenza-Arbeitsschutz_ABAS-609.pdf
(Influenza-Arbeitsschutz, Atemschutz, ABAS-Beschluss 609)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/B
eschluss-609.pdf
00-02_Medizinalpersonal_Schutz_BB.pdf
(Expositionsschutz für medizinisches Personal, Anlage IV.B2.7, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
00-03_Influenza-Hygienemassnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Influenza, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200120/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Infl
u_pdf.pdf
14-01_Altenheime_Pandemie_BB.pdf
(Informationen für Betreiber von Alten- und Pflegeheimen, Anlage IV.B2.12, Pandemieplan Brandenburg)
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/bb1.a.2815.de/ipp_ges.pdf
14-02_Altenheime_Pandemie_BE.pdf
(Informationen für Beschäftigte von Alten- und Pflegeheimen; Anlage 8, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage8.pdf?start&ts=1259759316&file=anlage8.pdf
14-03_Altenheime_Checkliste_BE.pdf
(Checkliste für Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Anlage 9, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage9.pdf?start&ts=1259759316&file=anlage9.pdf
71
14-04_Altenheime_Massnahmen_RKI.pdf
(Empfehlungen Influenza in Heimen, RKI)
http://www.rki.de/cln_169/nn_200238/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Errege
r__ausgewaehlt/Influenza/Influenza__Heim__pdf,templateId=raw,property=publicatio
nFile.pdf/Influenza_Heim_pdf.pdf
14-05_Altenheime_Hygieneplan_LAK.pdf
(Rahmen-Hygieneplan für Alten- und Altenpflegeheime, Länder-Arbeitskreis)
http://www.lua.sachsen.de/hm/Rahmenhygieneplaene/Docs/RHPl-Altenpflege.pdf
www.wir-gegen-viren.de
72
15. Versorger und Betriebe
Der betriebliche Pandemieplan soll den bestmöglichen Schutz der Mitarbeiter einerseits und die Funktionsfähigkeit des Unternehmens andererseits sichern. Hier kommt
es ganz besonders darauf an, dass bereits rechtzeitig vor der Pandemie die entsprechenden Planungen abgeschlossen sind. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe (BBK) hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart
ein Handbuch Betriebliche Pandemieplanung herausgegeben (siehe INFOS).
1. Krisenteam (Pandemiestab)
Dem Krisenstab, der auch unabhängig von einer Pandemie regelmäßig zusammentreten sollte, können angehören Betriebsarzt, Rechtsabteilung, IT, Logistik, Public
Relations, Personalabteilung und Facility Management. Seine Aufgaben sind neben
den bei Nr. 2 bis 7 genannten:
Festlegung von Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind
(„essential workers“)
Festlegung der Funktionen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind
(Schlüsselfunktionen)
Festlegung von fremden Dienstleistungen/ Produkten, auf die der Betrieb angewiesen ist
Festlegung von Kunden, die unbedingt versorgt werden müssen
Auswirkung der Pandemie auf die Nachfrage nach den eigenen Produkten/ Dienstleistungen
Auswirkungen möglicher Reisebeschränkungen
Betriebsvereinbarungen bezüglich Aussperrung bzw. Freistellung
Überprüfung von Verträgen oder Versicherungen, die z. B. bei Betriebsausfall, Haftung gegenüber Kunden, Zusatzkosten für Mitarbeiter greifen könnten
Der Pandemie- oder Krisenstab sollte also verschiedene Szenarien auflisten, insbesondere, welche Prozesse und Abläufe von einer möglichen Pandemie in welchem
Ausmaß beeinträchtigt werden können. Im Anschluss an diese Erstanalyse sollten
Pläne entwickelt werden, wie das Geschäft entsprechend angepasst fortgeführt werden kann.
2. Allgemeine Hygiene
Hier darf auf die allgemeinen Hygieneregeln z.B. bei Nr. 4 (Bürger) verwiesen werden. Je nach Größe des Betriebes können die Hygieneregeln und Hygienevorschriften den Mitarbeitern durch Aushang als auch durch fortlaufende Information im Firmen-Netzwerk sowie Schulungen nahegebracht werden. Beispielhaft genannt seien
das Vermeiden von Händeschütteln oder auch Mülleimer mit Fußbedienung.
3. Mitarbeiterschutz
3.1 Schutzkleidung
Alle Institutionen, die durch eine Pandemie betroffen sein könnten (Betriebe, Firmen,
Behörden usw.), sind aufgerufen, sich bereits im Vorfeld rechtzeitig mit geeigneten
Schutzausrüstungen einzudecken, da zu Beginn einer Pandemie Engpässe zu erwarten sind.
73
3.2 Medikamentöse Prophylaxe
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begrüßte mit Beschluss vom 15.12.2005
die ergänzende Vorsorge von Institutionen. Eine rechtliche Grundlage für eine Bevorratung auch privater Unternehmen mit antiviralen Arzneimitteln findet sich im § 47
Abs. 1 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Die Bedingungen für die Anerkennung
als sogenannte zentrale Beschaffungsstelle sind im § 47 Abs. 2 AMG aufgeführt.
3.3 Kontaktreduzierung
Um Ansteckungen zu reduzieren, sollten Arbeitsbesprechungen, Bürokontakte, auch
Dienstreisen soweit möglich verringert und durch Telekommunikation ersetzt werden.
Wo möglich, kommt auch die Schaffung von Heimarbeitsplätzen in Betracht.
4. Sicherung der Funktionsfähigkeit
Es muss rechtzeitig vorher geklärt sein, welche Bereiche auch durch die Pandemie
hindurch zwingend aufrechterhalten werden müssen und wie dies bewerkstelligt
werden kann. Kann der Rest „runtergefahren“ werden, kann nach Ende der Pandemie wieder neu „durchgestartet“ werden? Hier bedarf es einer Prozessanalyse.
Die radikalste Möglichkeit wäre, alle entbehrlichen Mitarbeiter nach Hause zu schicken und die „essential workers“ im Betrieb zu kasernieren (mit entsprechender interner Versorgung).
Je nach Art des Unternehmens (z.B. Lebensmittelbetrieb) müssen auch verstärkte
Sicherungsmaßnahmen gegen mögliche Plünderungen getroffen werden.
5. Arbeitsorganisation (Aufgabenpriorisierung)
Dieser Punkt hängt eng mit Nr. 4 zusammen. Es muss eine Wertung vorhanden sein,
in welcher Reihenfolge je nach Lage Betriebsabläufe und Produktionszweige zurückgefahren werden können und welche Aufgaben unverzichtbar sind.
7. Personalmanagement
In Abhängigkeit von den Entscheidungen zur Aufgabenpriorisierung kann das benötigte Personal gewonnen werden durch Arbeitszeitverlängerung, Urlaubssperre, Umsetzung aus stillgelegten Bereichen oder Partnerfirmen, Rekrutierung von Hilfskräften. Weiter ist in Absprache mit der Agentur für Arbeit an den Einsatz von Arbeitssuchenden zu denken, auch Zeitarbeitsfirmen könnten eingeschaltet werden.
INFOS
15-01_Betriebe_Pandemie_BBK.pdf
(Handbuch Betriebliche Pandemieplanung, BBK)
http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_401252/SharedDocs/Publikationen/Publikation_
20KatMed/HandbuchBetriebl__Pandemieplanung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/HandbuchBetriebl_Pandemieplanung.pdf
15-02_Betriebe-Pandemie_BLAG.pdf
(Betriebliche Pandemieplanung, Kurzinformation der Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
BBK)
74
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Publikation_20KatMed/BetrPandemieplan,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
15-03_Betriebe_Checkliste_BE.pdf
(Checkliste Pandemieplan für Behörden, Anlage 20, Pandemieplan Berlin)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengesundheit/notfallvorsorge/pandemie/anlage20.pdf?start&ts=1259759315&file=anlage20.pdf
15-04_Betriebe_Tamiflu_AMG.pdf
(Merkblatt Beschaffungsstelle antiviraler Arzneimittel, Bayern)
https://www.stmug.bayern.de/gesundheit/tiergesundheit/vogelgrippe/doc/merkblatt_fir
ma.pdf
www.wir-gegen-viren.de
75
16. Polizei
Hier darf auf die eigenen Planungen der Polizei verwiesen werden.
76
17. Bundeswehr
Hier darf auf die eigenen Planungen der Bundeswehr verwiesen werden.
77
ANHANG
Informationsmaterial
Weiterführende Informationen sind in Teil III bei den jeweiligen Akteuren unter der
Überschrift INFOS aufgelistet. Sie können bei Bedarf über die dort angegebenen Internet-Links abgerufen oder beim Gesundheitsamt ([email protected])
angefordert werden. Aus Arbeits- und Zeitgründen können die Links nicht fortlaufend
kontrolliert werden. Sollten Links wegen Änderungen ins Leere laufen, kann man die
Dokumente unter Eingabe der jeweiligen (in Klammern angegebenen) Stichwörter
über Suchmaschinen finden, sofern sie sich noch im Netz befinden.
Abbildungsverzeichnis
Abb.
1 Biphasischer Verlauf bisheriger Pandemien
S.
8
2 Erwarteter Verlauf einer Pandemiewelle
9
3 Mögliche zusätzliche Belastungen durch die Pandemie
9
4 Pandemie-Schweregrad (Kategorie) nach Sterblichkeitsrate
35
5 Ablaufplan in der Krankenhaus-Aufnahme
55
Tabellenverzeichnis
Tab.
1 Ressourcen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
S.
7
2 Erkrankungs- und Behandlungszahlen nach Erkrankungsrate
10
3 Maßnahmekatalog nach Schweregrad-Kategorie (nach CDC)
35
4 Maßnahmekatalog laut Bayerischem Pandemieplan
41
5 Mögliche Zusatzbelastung der Arztpraxen
50
6 Mögliche Zusatzbelastungen der Krankenhäuser
54
7 Mögliche Zusatzbelastungen bei häuslicher Pflege
60
78
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