Geschäftszahl: BMBWK-52.305/0089-VII/6/2005 Sachbearbeiter: Mag. Hans Peter Hoffmann Abteilung: VII/6 E-mail: [email protected] Telefon/Fax: +43(1)/53120-5832/53120-81 5832 Ihr Zeichen: Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl. Joseph Schumpeter Institut Wels, Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Aussendung zur Begutachtung Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt in der Anlage den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, über Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen der Lehrgänge sowie über den akademischen Grad „Master of Business Administration“ für vom Joseph Schumpeter Institut Wels durchgeführte Lehrgänge (35. MBA-Verordnung). Um allfällige Übermittlung einer Stellungnahme bis längstens 31. Oktober 2005 wird gebeten. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf bestehen. Leermeldungen sind nicht erforderlich. Wien, 19. September 2005 Die Bundesministerin: Elisabeth Gehrer Elektronisch gefertigt Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen der Lehrgänge und den akademischen Grad „Master of Business Administration“, Joseph Schumpeter Institut Wels (35. MBA-Verordnung) Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 1 und 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet: Lehrgang „Betriebsorganisation“ § 1. Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Betriebsorganisation“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Betriebsorganisation“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Betriebsorganisatorin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Betriebsorganisator“ zu verleihen. Lehrgang „Finanzcoaching“ § 2. Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Finanzcoaching“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Finanzcoaching“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Finanz- und Vermögensberaterin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Finanz- und Vermögensberater“ zu verleihen. Lehrgang „Unternehmensrechnung - Controlling“ § 3. Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Unternehmensrechnung - Controlling“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Unternehmensrechnung - Controlling“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Controllerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Controller“ zu verleihen. Lehrgang „Immobilienmanagement“ § 4. Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Immobilienmanagement“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Immobilienmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Immobilienmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Immobilienmanager“ zu verleihen. Lehrgang „MBA in General Management“ § 5. Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „MBA in General Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „MBA in General Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen. In-Kraft-Treten § 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2005 in Kraft. Außer-Kraft-Treten § 6. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Vorblatt Herausforderung: Das Joseph Schumpeter Institut Wels führt folgende Lehrgänge durch: “Betriebsorganisation”, “Finanzcoaching”, “Unternehmensrechnung – Controlling”, „Immobilienmanagement” und “MBA in General Management”. Es wird jeweils das Recht zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ beantragt. Weiters beantragt das Joseph Schumpeter Institut Wels die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Betriebsorganisatorin“ und „Akademischer Betriebsorganisator“, „Akademische Finanz- und Vermögensberaterin“ und „Akademischer Finanz- und Vermögensberater“, „Akademische Controllerin“ und „Akademischer Controller“, „Akademische Immobilienmanagerin“ und „Akademischer Immobilienmanager“, welche den Absolventinnen und Absolventen der betreffenden Lehrgänge verliehen werden soll sowie die Festlegung des akademischen Grades „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, welcher den Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges „MBA in General Management“ verliehen werden soll. Ziel: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Betriebsorganisatorin“ und „Akademischer Betriebsorganisator“, „Akademische Finanz- und Vermögensberaterin“ und „Akademischer Finanz- und Vermögensberater“, „Akademische Controllerin“ und „Akademischer Controller“, „Akademische Immobilienmanagerin“ und „Akademischer Immobilienmanager“ sowie des akademischen Grades „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Lehrgänge erfolgt durch Teilnahmegebühren. Dem Bund und den anderen Gebietskörperschaften erwachsen keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich: Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer sowie Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich. Verhältnis zu Rechtsvorschriften der EU: Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht der Europäischen Union. in den Anwendungsbereich des Rechtes Erläuterungen Auf Grund des § 124 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 sind auf Anträge gemäß den §§ 27 und 28 UniStG, die vor dem 1. Jänner 2004 anhängig gemacht wurden, die §§ 27 und 28 UniStG in der zuletzt geltenden Fassung anzuwenden. Gemäß § 27 Abs. 1 UniStG, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, ist die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur berechtigt, außeruniversitären Bildungseinrichtungen mit Sitz in Österreich, die Lehrgänge durchführen, durch Verordnung auf bestimmte Zeit die Berechtigung zu verleihen, den von der Verordnung erfassten Lehrgang als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen, wenn die in § 27 Abs. 2 UniStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist gemäß § 28 Abs. 1 UniStG berechtigt, im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge universitären Charakters zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist gemäß § 28 Abs. 2 UniStG berechtigt, durch Verordnung die Bezeichnung „Akademische ...“ bzw. „Akademischer ...“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges charakterisierenden Zusatz festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zu verleihen ist, die Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 30 Semesterstunden umfassen. Lehrgang „Betriebsorganisation“: Das Joseph Schumpeter Institut Wels führt den Lehrgang „Betriebsorganisation“ durch. Der Lehrgang dauert zwei Semester, umfasst 30 Semesterstunden und ist berufsbegleitend konzipiert. Folgende Lehrinhalte werden unter anderen angeboten: - Grundzüge der Betriebswirtschaft (Buchhaltung, Informationsverarbeitung, Bilanzanalyse und innerbetriebliches Rechnungswesen, Finanzierung, Marketing und Verkauf) - Grundzüge des Rechts (Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Finanz- und Steuerrecht, Berufsrecht, Verfahrensrecht, Gewerberecht) - Betriebsorganisation (Finanz- und Rechnungswesen, Human Ressources, Logistik, Marketing, Organisation, Technologie, Umweltmanagement, Unternehmensführung,…) Zur Teilnahme an diesem Lehrgang können Personen zugelassen werden, die die allgemeine Universitätsreife und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder eine einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen können. Ausnahmsweise können Personen, ohne die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, aufgenommen werden, deren Eignung durch eine Aufnahmekommission festgestellt wird. Über jede Lehrveranstaltung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen. Am Ende des Lehrganges ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Den Absolventinnen soll nach positiver Absolvierung sämtlicher Prüfungen die Bezeichnung „Akademische Betriebsorganisatorin“ und den Absolventen soll die Bezeichnung „Akademischer Betriebsorganisator“ verliehen werden. Lehrgang „Finanzcoaching“: Das Joseph Schumpeter Institut Wels führt den Lehrgang „Finanzcoaching“ durch. Der Lehrgang dauert zwei Semester, umfasst 31 Semesterstunden und ist berufsbegleitend konzipiert. Folgende Lehrinhalte werden unter anderen angeboten: - Grundzüge des Rechts (Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Finanz- und Steuerrecht, Berufsrecht) - Grundzüge des Rechnungswesens (Einführung in die Buchhaltung und Bilanzierung, Bilanzanalyse und innerbetriebliches Rechnungswesen,…) - Grundzüge des Managements (Organisation und Führung, Managementmethoden, Strategisches Management, Marketing und Verkauf - Grundzüge der Finanzwirtschaft (Finanzinstitutionen, Kapitalmarkt und Börse, Finanzmathematik, Kredit- und Finanzwirtschaft) - Finanzdienstleistungen (Vermögensanlagen in Wertpapieren, Aktien- und Anleihenanalysen, Wertpapierrecht, Risikomanagement, Risikokennziffern, Performanceevaluierung, Versicherungs- aufsichtsrecht und Veranlagungsvorschriften, Versicherungsvertragsrecht, Rückversicherung, Lebensversicherung,…) Zur Teilnahme an diesem Lehrgang können Personen zugelassen werden, die ein abgeschlossenes Universitätsstudium oder Fachhochschulstudium oder die allgemeine Universitätsreife und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder eine einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen können. Ausnahmsweise können Personen, ohne die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, aufgenommen werden, deren Eignung durch eine Aufnahmekommission festgestellt wird. Über jede Lehrveranstaltung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen. Am Ende des Lehrganges ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Den Absolventinnen soll nach positiver Absolvierung sämtlicher Prüfungen die Bezeichnung „Akademische Finanz- und Vermögensberaterin“ und den Absolventen soll die Bezeichnung „Akademischer Finanz- und Vermögensberater“ verliehen werden. Lehrgang „Unternehmensrechnung - Controlling“: Das Joseph Schumpeter Institut Wels führt den Lehrgang „Unternehmensrechnung - Controlling“ durch. Der Lehrgang dauert zwei Semester, umfasst 30 Semesterstunden und ist berufsbegleitend konzipiert. Folgende Lehrinhalte werden unter anderen angeboten: - Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen (Volkswirtschaftliche Grundlagen, Einführung in die Statistik, Einführung in das Controlling,…) - Grundzüge des Rechts (Einführung in das nationale und internationale Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Finanz- und Steuerrecht) - Interdisziplinäre Grundlagen (Beratungsprozess, Methoden, Kompetenzen) - Controlling (Kosten- und Leistungsrechnung, Planung und Budgetierung, Prozesscontrolling, Beteiligungscontrolling,…) - Unternehmensfinanzierung - Nationale und internationale Rechnungslegung Zur Teilnahme an diesem Lehrgang können Personen zugelassen werden, die die allgemeine Universitätsreife und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder eine einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen können. Ausnahmsweise können Personen, ohne die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, aufgenommen werden, deren Eignung durch eine Aufnahmekommission festgestellt wird. Über jede Lehrveranstaltung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen. Am Ende des Lehrganges ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Den Absolventinnen soll nach positiver Absolvierung sämtlicher Prüfungen die Bezeichnung „Akademische Controllerin“ und den Absolventen soll die Bezeichnung „Akademischer Controller“ verliehen werden. Lehrgang „Immobilienmanagement“: Das Joseph Schumpeter Institut Wels führt den Lehrgang „Immobilienmanagement“ durch. Der Lehrgang dauert zwei Semester, umfasst 31 Semesterstunden und ist berufsbegleitend konzipiert. Folgende Lehrinhalte werden unter anderen angeboten: - Grundzüge des Rechts (Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Finanz- und Steuerrecht, Berufsrecht, Wohn- und Liegenschaftsrecht, Verfahrensrecht) - Grundzüge der Betriebswirtschaft (Einführung in die Buchhaltung und Bilanzierung, Bilanzanalyse und innerbetriebliches Rechnungswesen, Informationsverarbeitung, Marketing und Verkauf, Volkswirtschaftslehre, Versicherungswesen, Versicherungsrecht, ) - Immobilienmanagement (Immobilienverwaltung, Bau- und Haustechnik, Immobilienmakler, Immobilienbewertung, Immobilieninvestment, Freizeitimmobilien, Großimmobilien, Sachverständigenausbildung,…) Zur Teilnahme an diesem Lehrgang können Personen zugelassen werden, die ein abgeschlossenes Universitätsstudium oder Fachhochschulstudium oder die allgemeine Universitätsreife und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder eine einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen können. Ausnahmsweise können Personen ohne die genannten Voraussetzungen zu erfüllen aufgenommen werden, deren Eignung durch eine Aufnahmekommission festgestellt wird. Über jede Lehrveranstaltung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen. Am Ende des Lehrganges ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Den Absolventinnen soll nach positiver Absolvierung sämtlicher Prüfungen die Bezeichnung „Akademische Immobilienmanagerin“ und den Absolventen soll die Bezeichnung „Akademischer Immobilienmanager“ verliehen werden. Lehrgang “MBA in General Management”: Das Joseph Schumpeter Institut Wels führt den Lehrgang „MBA in General Management“ durch. Der Lehrgang dauert vier Semester, umfasst 60 Semesterstunden (inklusive der Master-Thesis) und ist berufsbegleitend konzipiert. Folgende Lehrinhalte werden unter anderen angeboten: - Supply Chain Basics - Sozialwissenschaftliche Grundlagen - Mathematische und statistische Grundlagen - Grundzüge der Ökonomie - Management Accounting - Corporate Finance - Controlling - Marketing - Strategisches Management - Systemanalyse und Entscheidungsprozesse - Risk Management - Informations- und Kommunikationstechnologien - Informations- und Prozessmanagement - Informationswissenschaft - Industrieökonomie - Monetary Economics - Nationale und internationale Rechnungslegung - Systemwissenschaft - Finanzdienstleistungen - Gesundheits- und Sozialmanagement - Marktkommunikation - Ökosoziale Marktwirtschaft - Unternehmensorganisation Zur Teilnahme an diesem Lehrgang können Personen zugelassen werden, die den Abschluss eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder den Abschluss eines Universitätslehrganges oder Lehrganges universitären Charakters und eine mindestens dreijährige Berufspraxis vorweisen können. Über jede Lehrveranstaltung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen. Für den Abschluss des Lehrganges ist das Verfassen einer Master-Thesis erforderlich. Am Ende des Lehrganges ist eine Abschlussprüfung über die Lehrinhalte von 20 Modulen des Lehrganges abzulegen. Den Absolventinnen soll nach positiver Absolvierung sämtlicher Prüfungen der akademische Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, verliehen werden. Betreffend der Vergleichbarkeit der Zugangsbedingungen, des Umfanges und der Anforderungen des Lehrganges mit entsprechenden ausländischen Masterstudien wird auf Studiengänge vor allem im kontinentaleuropäischen Raum verwiesen, da diese die US-amerikanischen oder englischen Programme in den Anforderungen und im Umfang oftmals übertreffen (etwa Schweizer Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur). Weiters wird auch auf MBA-Programme in Österreich verweisen, wie etwa auf jene der LIMAK, Universität für Weiterbildung Krems, Wirtschaftsuniversität Wien oder der Salzburg Business School. Die wissenschaftliche Leitung und inhaltliche Gesamtverantwortung obliegt in allen Lehrgängen o.Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Dr.h.c. J. Hanns Pichler, MSc (Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Volkswirtschaftstheorie und -politik). Die gemäß § 27 Abs. 2 Z 6 UniStG vorzulegenden Gutachten wurden von o.Univ.- Prof. Dr. Monika Petermandl (Universität Wien) und von o.Univ.-Prof. Dr. Helmut Schuster (Universität Linz, Institut für Volkswirtschaftslehre) verfasst.