Hinweis für Kandidaten bei Eintritt in die Behandlungsphase

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INSTITUT FÜR PSYCHOTHERAPIE BRAUNSCHWEIG – GÖTTINGEN E.V.
INSTITUT FÜR PSYCHOTHERAPIE – INSTITUTSAMBULANZ LAMMER HEIDE 6 – 38116 BRAUNSCHWEIG
Informationen und Hinweise für Kandidaten in der
praktischen Ausbildung,
d. h. bei der Behandlung von Patienten unter
Supervision
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
Ihnen wurde vom zuständigen Ausbildungsausschuss die Erlaubnis erteilt, unter
Supervisoren die für Ihre Ausbildung vorgesehenen Behandlungen durchzuführen. Diese
Behandlungen finden im Rahmen der Ermächtigung unserer Institutsambulanz zur
Teilnahme an der Kassenärztlichen Versorgung statt.
Bitte senden Sie das Formular „ Persönliche Daten des Kandidaten…“ an die Ambulanz
und an die Geschäftststelle.
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie diese Informationen und Hinweise zur Kenntnis und
wir bitten Sie nach folgenden Weisungen zu verfahren:
1. Sie verpflichten sich, entsprechend Ihrer Möglichkeiten, nach erfolgreichen
kollegialen Aufnahmegespräch und Aufnahme in die Ambulanz unverzüglich mit der
Patientenbehandlung zu beginnen. Weiterhin verpflichten Sie sich zur unverzüglichen
Kontaktaufnahme mit von der Institutsambulanz vermittelten Patienten, Ihre Pat. mit
größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, insbesondere Kontakte und Behandlungen nicht
leichtfertig abzubrechen oder „im Sande verlaufen zu lassen“. Sie verpflichten sich die
Ambulanz über den Behandlungsort zu informieren. Die Behandlung findet entsprechend
den kassenärztlichen Richtlinien (ausreichend, notwendig, angemessen, zweckmäßig,
wirtschaftlich) statt.
Geschäftsstelle
Münzstr. 9
38100 Braunschweig
[email protected]
Tel.
Fax: 032226872614
[email protected]
Vorsitz und Geschäftsführung
Dr. med. Wolfgang Völkel
Gartenstraße. 9b
38114 Braunschweig
Tel. 0531 2615756
Fax: 032226872614
[email protected]
Ambulanzleitung
Dr. med. Ilka Aden
Lammer Heide 6
38116 Braunschweig
Tel: 0531-1216238
Fax: 0531-2084711
[email protected]
Finanzen und KJP
Dipl. Soz. Päd. Ulla Rutz
Aolfstr. 54
38102 Braunschweig
Tel: 0531-70756222
Fax: 0531-70756223
[email protected]
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2. Während Ihrer Tätigkeit in unserer Institutsambulanz sind Sie der Leitung der Institutsambulanz, d. h. dem Leiter oder den von ihm beauftragten Aufsichtsunterstellt. Unter dieser Aufsicht und unter Anleitung anerkannter Supervisoren führen
Sie die probatorischen Sitzungen durch, erarbeiten den Kassenantrag und fungieren als
Leistungserbringer der genehmigten Behandlungen im Rahmen der Ermächtigung
unserer Institutsambulanz. Sie sind verpflichtet, den An-weisungen der für Ihre
praktische Ausbildung verantwortlichen Lehrpersonen Folge zu leisten.
Behandlungen, die außerhalb der Aufsicht des/r Leiters/in der Institutsambulanz oder
eines seiner Stellvertreter durchgeführt werden ( im Rahmen der Ausbildung am Institut
für Psychotherapie, stellen, soweit sie nicht abgesprochen sind, einen schweren Verstoß
gegen die Ambulanzordnung dar und können zum Ausschluss von der weiteren
Ausbildung führen.
Des Weiteren haben Sie eine Berichtspflicht über alle relevanten Vorgänge im Rahmen
Ihrer Tätigkeit in der Institutsambulanz.
Das Vorgehen zur Aufnahme einer Therapie ist im Merkblatt für Ambulanzkandidaten
beschrieben.
In Absprache mit dem Supervisor können Sie ein Ausfallshonorar mit den Patienten
schriftlich vereinbaren, dieses wird nicht mit der Ambulanz abgerechnet, sondern der
Patient erhält ein Quittung von Ihnen über den Betrag.
Der Therapeut ist verpflichtet, bei einem Wechsel der Krankenkasse eines Pat. sofort zu
reagieren und die Ambulanz zu informieren, die einen neuen Anerkennungsbescheid
(PTV 7) beantragen wird. Ohne Bescheid der neuen Krankenkasse kann die Therapie
nicht fortgeführt werden.
3. Dokumentationspflicht
Die Juristen sagen uns: „Die Dokumentation ist die Lebensversicherung des
Therapeuten“. Falls es zu einer Rechtsauseinandersetzung kommt, ist nicht
entscheidend, ob die Behandlung optimal verlaufen ist, sondern ob Sie nachweisen
können, dass Sie den Pat. mit einer mit dem Supervisor abgestimmten Zielstellung
behandelt haben. Fehlt dieser dokumentierte Nachweis, wird dies prinzipiell bezweifelt.
Geschäftsstelle
Münzstr. 9
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Tel.
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Dr. med. Ilka Aden
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Finanzen und KJP
Dipl. Soz. Päd. Ulla Rutz
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Sie sind gesetzlich verpflichtet, jede Therapiestunde zu dokumentieren, d.h. es muss für
einen Außenstehenden erkennbar sein, mit welcher Intention Sie behandeln und wie der
Stand der Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt ist. Das heißt nicht, dass Sie die
Stunde wörtlich protokollieren müssen. Eine zusammenfassende kurze Betrachtung
reicht aus. Diese Dokumentation ist Bestandteil des Krankenblattes und kann nach dem
neuen Patientenrechtegesetz gegebenenfalls bei Problemen mit dem Pat. (z. B.
Schadenersatzforderungen etc.) von diesem eingesehen werden. Sie sollten also das
dokumentieren, was auch eingesehen werden kann. Dies betrifft auch Reflexionen über
die eigene psychische Verfassung (Gegenübertragungsanalyse), die Ihre eigenen
Persönlichkeitsrechte berühren. Wenn diese Reflexionen zur Behandlung gehören,
dürfen Sie sie vor Einsichtnahme des Pat. schwärzen, wenn Sie den Eindruck haben, dass
Ihre Persönlichkeitsrechte berührt würden.
Ebenfalls Bestandteil der
Dokumentationspflicht ist die Dokumentation der Supervision. Die Anregungen des
Supervisors sollten erkennbar sein. Beim Abschluss der Behandlung sind Ihre
Dokumentation und alle zugehörigen Unterlagen als Krankenakte 10 Jahre
aufzubewahren. Sie müssen sicherstellen, dass das Institut über Ihren Aufenthaltsort
informiert ist und ggf. Zugang zu Ihren Akten ermöglichen.
4. Sie verpflichten sich auch zur Pflege der Kontakte zu den an die Institutsambulanz
überweisenden Ärzten und Institutionen (Mindeststandard: Mitteilung der Übernahme
der Behandlung und des Therapieendes; es wird eine entsprechende Arbeitsmappe in
Zukunft erstellt werden). Das Institut für Psychotherapie Braunschweig Göttingen e.V. ist
als Ausbildungsinstitut in hohem Maße angewiesen auf eine gute und dauerhafte
Zusammenarbeit mit Ärzten und Institutionen und einen guten Ruf als
Behandlungseinrichtung.
5. Sie verpflichten sich zur Durchführung der behandlungsbegleitenden Diagnostik und
Therapie.
Neue Patienten sind unverzüglich in der Institutsambulanz und dem Sekretariat zu
melden. Je ein Anmeldebogen ist der Ambulanz und dem Sekretariat Frau Steffens
zuzustellen. Der Rückmeldebogen ist nach der 1. probatorischen Sitzungen oder bei
Kontaktabbruch unbedingt in allen Punkten ausgefüllt abzugeben mit Ihrer Unterschrift
und der Unterschrift des Supervisors (auch wenn kein Antrag gestellt wird).
6. Da die Ambulanz die Abrechnung so zeitnah wie möglich erledigt, ist es nötig, dass
Sie sind verpflichten, zum Ende des laufenden Quartals die Überweisungs- /
Abrechnungsscheine mit der Abrechnung Ihrer psychotherapeutischen Leistungen
pünktlich zum Termin (30.03., 30.06., 30.09. und 30.12., ggfs. entsprechend der
Information aus der Ambulanz) abzugeben. Verzögerungen gefährden die fristgerechte
Abrechnung der gesamten Institutsambulanz. Zu spät eingehenden Abrechnungen
werden nicht mehr in dem folgenden Quartal bearbeitet, sondern erst später.
Geschäftsstelle
Münzstr. 9
38100 Braunschweig
[email protected]
Tel.
Fax: 032226872614
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Vorsitz und Geschäftsführung
Dr. med. Wolfgang Völkel
Gartenstraße. 9b
38114 Braunschweig
Tel. 0531 2615756
Fax: 032226872614
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Ambulanzleitung
Dr. med. Ilka Aden
Lammer Heide 6
38116 Braunschweig
Tel: 0531-1216238
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Finanzen und KJP
Dipl. Soz. Päd. Ulla Rutz
Aolfstr. 54
38102 Braunschweig
Tel: 0531-70756222
Fax: 0531-70756223
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7. Der Supervisor trägt die Verantwortung dafür, dass
- der sog. Kassenantrag inhaltlich und formal korrekt ist, insbesondere der Bericht an
den Gutachter und bestätigt das mit seiner Unterschrift. Der Kandidat unterschreibt
ebenfalls und übermittelt den Antrag danach an den Leiter der Institutsambulanz zur
Endprüfung und Versendung
- alle Berichte, schriftl. Informationen zum Pat., Befunde … geprüft und
gegengezeichnet werden
-
alle Formulare korrekt ausgefüllt sind
-
ein Behandlungsplan erstellt und dessen Verfolgung kontrolliert wird
- die Patientenakte sorgfältig und vollständig gemäß der (noch zu erstellenden
Beispielakte) geführt wird.
-
Gefährdungen des Therapieerfolgs angemessen begegnet werden und
- in der Supervision erkennbare bedrohliche Situationen, d.h. konkrete Suizidgefahr
oder selbstschädigendes Verhalten des Patienten, aber auch Gefahren, die vom
Patienten für Andere oder den Therapeuten ausgehen, erkannt und in Absprache mit der
Leitung der Institutsambulanz entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
8. Das Psychotherapeutengesetz macht es nötig, dass nur vom Institut für
Psychotherapie Braunschweig-Göttingen e.V. anerkannte Supervisoren akzeptiert
werden können. Die Anerkennung eines Supervisors ist ein offizieller Akt und an
Bedingungen und bisherige Erfahrungen des Supervisors geknüpft.
9. Der Supervisor reserviert die Supervisionsstunden zu festen, einvernehmlich
vereinbarten Terminen. Absagen / Versäumnis-Regelungen können individuell getroffen
werden, die Vereinbarung eines Ausfallshonorare ist möglich unabhängig vom Grund der
Verhinderung in Rechnung stellen. (Anspruch der (Lehr)therapeuten geregelt nach §615
BGB).
10. Für akut im Behandlungsprozess auftretende bedrohliche Situationen kann der
Supervisor keine Verantwortung übernehmen, da er Ihnen nur nach jeder 4.
Therapiestunde zur Verfügung steht und nicht zur Aufsicht über jede Therapiestunde
verpflichtet ist.
Geschäftsstelle
Münzstr. 9
38100 Braunschweig
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Tel.
Fax: 032226872614
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Vorsitz und Geschäftsführung
Dr. med. Wolfgang Völkel
Gartenstraße. 9b
38114 Braunschweig
Tel. 0531 2615756
Fax: 032226872614
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Ambulanzleitung
Dr. med. Ilka Aden
Lammer Heide 6
38116 Braunschweig
Tel: 0531-1216238
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Finanzen und KJP
Dipl. Soz. Päd. Ulla Rutz
Aolfstr. 54
38102 Braunschweig
Tel: 0531-70756222
Fax: 0531-70756223
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In diesen Fällen** sind Sie verpflichtet, die jeweilig verantwortliche Aufsichtsperson (in
der Reihenfolge: Supervisor, Ambulanzleitung, Vorstandsmitglieder, Mitglieder,
Dozenten)
hinzuzuziehen, ihr Bericht zu erstatten und eine Entscheidung über das weitere
Vorgehen herbeizuführen.
Desgleichen ist die Aufsichtsperson (s.o.) bei aktuell auftretenden Unklarheiten über die
Bewertung einer Situation als bedrohlich hinzuzuziehen (z. B. wenn Sie sich nicht in der
Lage sehen, eine konkrete Suizidgefahr auszuschließen).
Bei sonstigen Notfällen oder dringlichen Fragen können Sie sich an die Ambulanzleitung
Dr. Ilka Aden Tel.: 0531-1216238 / Private Telefonnummer: 0531/52164 / mobil
01736129824
( Privat oder Mobil bitte nur in Notfällen!) oder auch an die
Geschäftsführerin Dr. Susanne Goering ( Tel. s.o.)wenden.
Für den Fall eines akut auftretenden somatischen Notfalls (Verdacht auf Herzinfarkt,
Schlaganfall, unklares Anfallsgeschehen mit oder ohne Bewusstheitsstörung etc.) haben
Sie unverzüglich den Notarzt zu rufen und anschließend sofort die Aufsichtsperson zu
informieren.
Ein entsprechender Entscheidungsbaum ist Bestandteil dieser Anweisung und als
Anlage beigefügt !
Alle hier beschriebenen Vorgänge und Entscheidungsprozesse sind nachvollziehbar zu
dokumentieren.
Sie haben sich vor jedem Patientenkontakt zu vergewissern, dass Sie in bedrohlichen
Situationen oder somatischen Notfällen unverzüglich die jeweilig verantwortliche
Aufsichtsperson bzw. qualifizierte Hilfe benachrichtigen können.
11. Sie werden gebeten, die beiliegende Verpflichtungserklärung bis spätestens zum
01.04.2015 unterschrieben der Ambulanz des IfPs zu übergeben.
Aus rechtlichen und medizinethischen Gründen kann ohne diese Unterschrift
Geschäftsstelle
Münzstr. 9
38100 Braunschweig
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Tel.
Fax: 032226872614
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Vorsitz und Geschäftsführung
Dr. med. Wolfgang Völkel
Gartenstraße. 9b
38114 Braunschweig
Tel. 0531 2615756
Fax: 032226872614
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Ambulanzleitung
Dr. med. Ilka Aden
Lammer Heide 6
38116 Braunschweig
Tel: 0531-1216238
Fax: 0531-2084711
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Finanzen und KJP
Dipl. Soz. Päd. Ulla Rutz
Aolfstr. 54
38102 Braunschweig
Tel: 0531-70756222
Fax: 0531-70756223
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Ihre Praktische Ausbildung nicht weiter durchgeführt bzw. weitergeführt werden.
12. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung behält sich das Institut entsprechende
Konsequenzen vor, die bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese
Anweisung in der Kündigung des Ausbildungsvertrages seitens der IfP bestehen können.
Braunschweig, d. 1.1.2015
Verpflichtungserklärung der Kandidatin/des Kandidaten
Ausfertigung für das Sekretariat
Ich habe die vorliegende „Anweisung für Kandidaten in der praktischen Ausbildung“ in
der Ausfertigung zur Kenntnis genommen und werde während meiner praktischen
Ausbildung dieser Anweisung entsprechend handeln.
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Datum
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Unterschrift
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Namen und Vornamen in Druckbuchstaben
Verpflichtungserklärung der Kandidatin/des Kandidaten
Ausfertigung für das Ausbildungsinstitut
Ich habe die vorliegende „Anweisung für Kandidaten in der praktischen Ausbildung“ in
der Ausfertigung zur Kenntnis genommen und werde während meiner praktischen
Ausbildung dieser Anweisung entsprechend handeln.
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Entscheidungsbaum
Liegt eine bedrohliche Situation im
Sinne einer Selbst- oder
Fremdgefährdung vor?
Sonderfall: Pat. droht
unmissverständlich mit
Suicid u. verlässt die
Praxis
Polizei (110) und
sozialpsychiatr. Dienst
wird sofort angerufen,
die Einweisung in eine
Klinik veranlasst u.
anschließend die
Aufsichtsperson
informiert
Liegt eine akute körperliche
Störung vor?
Kandidat entscheidet
„ja“
Kandidat
entscheidet „ja“
Kandidat ist
unsicher
Die Aufsichtsperson (s.u.!) wird
hinzugezogen, überprüft die
Entscheidung bzw. entscheidet
im Falle „ja“
Alarmierung des Notarztes
danach Information der
Aufsichtsperson
im Falle „nein“
Gemeinsam mit der Aufsichtsperson werden Maßnahmen
zur Abwendung der Gefahr
eingeleitet (Notarzt, Amtsärztliche Einweisung, Einweisung auf freiwilliger Basis,
sonstige zusätzliche Behandlung u. a.).
Der Vorgang und alle
relevanten, die Entscheidung
beeinflussenden Fakten und
Überlegungen werden im
Krankenblatt dokumentiert und
in der folgenden Supervisionsstunde thematisiert.
im Falle
„Unsicherheit besteht
fort“
Der Patient wird einem zweiten qualifizierten
Psychotherapeuten oder Facharzt
vorgestellt, gegebenenfalls zur Beobachtung
stationär eingewiesen.
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Finanzen und KJP
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Fax: 0531-70756223
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Erläuterung zur Dokumentationspflicht
Im Folgenden nochmals eine Erklärung, die Ihnen möglicherweise spitzfindig vorkommt,
jedoch nur die tatsächlich vorgekommenen Problemfälle beherzigt. Es geht also in erster
Linie um Ihren Schutz vor Nachstellungen durch ein rechtlich korrektes Verhalten.
Niemand kann Ihnen einen Vorwurf machen, falls eine Therapie schief geht oder ein Pat.
Schaden nimmt oder sich umbringt, wenn Sie durch Ihre Dokumentation nachweisen
können, dass Sie sich im juristischen und fachlichen Sinne korrekt verhalten haben. Nur
wenn Sie nicht dokumentiert haben, können solche Vorfälle zu Ihren Lasten gehen.
Zunächst: Es gibt keine inoffizielle Dokumentation. weil alles, was Sie über einen
Patienten zu Papier bringen, Bestandteil des Dokumentes "Krankenakte" ist. Insofern hat
jeder Patient das Recht, alles anzusehen, was Sie über ihn zu Papier gebracht haben, es
sei denn, es handelt sich um sehr private Reflexionen ihrer eigenen seelischen Vorgänge
oder nicht mit Ihrer Behandlungstätigkeit zwingend verbundene Bemerkungen, deren
Kenntnisnahme
durch Dritte Ihre Persönlichkeitsrechte berühren. (Falls Sie
Aufzeichnungen machen sollten, die "privat" sind, dürfte nicht erkennbar sein, dass es
sich überhaupt um einen Behandlungsfall handelt, weil Sie nicht ausschließen können,
dass diese Aufzeichnungen doch Dritten zugänglich werden, z. B. durch Diebstahl oder
eigenen Todesfall o.ä., und eine Anonymisierung der Fakten meist kaum möglich ist. Es
nützt also im Zweifelsfall wenig, den Namen eines Pat. nicht zu nennen, wenn die
Lebensgeschichte oder sonstige Fakten doch Rückschlüsse auf die Person zulassen. Dazu
gibt es zahlreiche Rechtsvorgänge).
Ich weiß, dass die meisten Kandidatinnen bereits jetzt die Therapiestunden ausführlich
dokumentieren. Diejenigen, die das tun, sollten es auch weiter tun, ihre Dokumentation
jedoch in das zu archivierende Krankenblatt am Ende der Behandlung einfügen. Falls
Passagen enthalten sind, die sehr persönlich sind und evtl. ihre Persönlichkeitsrechte
berühren, wenn ein Pat. sein Einsichtsrecht wahrnimmt, können diese geschwärzt
werden. Wichtig ist natürlich, dass eine handschriftlich verfasste Dokumentation
leserlich ist.
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Es ist also weder beabsichtigt noch notwendig (gesetzlich auch nicht zulässig!), eine
zusätzliche - quasi private Dokumentation - eines Therapiefalles vorzuhalten.
Zum Mindestinhalt einer Stunde:
1. Die Dokumentation hat für jede Stunde getrennt zu erfolgen, kann sehr kurz sein, also
müssen nur die wesentlichen Themen und Verweise auf die Übereinstimmung oder
Nichtübereinstimmung des aktuellen Verlaufes mit der Therapieplanung enthalten sein.
Auch zwischen den Stunden eintretende Vorfälle, die zu Ihrer Kenntnis gelangen oder
Telefonate mit dem Pat. oder Angehörigen sind festzuhalten. Wenn eine Therapie
planmäßig verläuft, genügen also wenige Zeilen.
2. Es sollte in der Verlaufsdokumentation nach jeder Supervision auf letztere Bezug
genommen werden und insbesondere Hinweise des Supervisors auf Beibehaltung oder
die Notwendigkeit einer Änderung des Vorgehens dokumentiert werden.
3. Alle relevanten Vorfälle, die bemerkenswerte sind, Auftreten oder Verschwinden von
Symptomen, natürlich bedrohliche Vorkommnisse wie z.B. Suizidideen oder
Androhungen, Einmischungen anderer Personen in die Therapie, drohender
Therapieabbruch etc., ungewöhnliche Motivationsprobleme, Unpünktlichkeiten etc.
sollten eingehender dokumentiert werden.
4. Tonband- oder Videomitschnitte einer Therapiestunde sind Bestandteil der
Dokumentation.
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