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BKÄ - Bund Katholischer Ärzte
Vereinigung katholischer Ärzte in Deutschland – Arbeitskreis Homosexualität …
26-3-2013, gw
Pressemeldung an Medien + Politiker
NEIN zum Gesetzentwurf für ein
Therapieverbot bei Homosexualität
Der Bund Katholischer Ärzte* weist den Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von Bündnis90/ Die Grünen vom 20.3.2013, 'Zur Ahndung von
Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei
Minderjährigen' als unsachlich und nicht gerechtfertigt zurück.
1. Niemand wird als Homosexueller 'verachtet', noch soll er zu einer Therapie gezwungen werden, noch soll ihm geschadet werden.
Alle Menschen haben aber das Recht auf ärztliche, psychotherapeutische und geistliche Hilfe, insbesondere auch beim Tabuthema
Homosexualität, und auch auf Information, Aufklärung und Achtung ihrer
Menschenwürde.
2. Ärzte, Psychotherapeuten, Geistliche haben das Recht, die Pflicht und
die Freiheit auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen, wenn
sie um fachlichen Beistand und Hilfe gebeten werden.
Eine ärztliche und seelsorgerliche Hilfe kann angezeigt sein, auch wenn
der Begriff ‚Homosexualität‘ derzeit nicht im ICD10 verzeichnet ist.
Das ärztliche Berufsrecht verbietet in § 2,2 BO, „… das Interesse
Dritter über das Wohl der Patienten zu stellen.“
Das christliche Menschenbild gebietet, Hilfen anzubieten und zu
helfen, ohne Ansehen der Person und der Umgebung.
Schließlich verweisen wir auf die Freiheit von Beruf und Wissenschaft
3. Die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen ist zu achten.
Wer Hilfe sucht, soll sie erhalten, heilend, unschädlich, menschenwürdig.
4. Wir schließen uns der Pressemeldung des Deutschen Instituts für
Jugend und Gesellschaft vom 25.3.2013 an. Info:
http://www.dijg.de/pressemitteilungen/gesetzentwurf-buendnis-90-gruenen-verbot-therapie/
5. Spezifischer Beistand bei Problemen mit der sexuellen
Orientierung ist in gewissen Fachkreisen bekannt und soll im Rahmen
eines noch zu gründenden 'Netzwerk Hilfe bei Homosexualität' weiter
standardisiert und etabliert werden. Ebenso auch die weitere
Erforschung der Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten.
6. Wir fordern die politischen Verantwortlichen und die ärztlichen
und geistlichen Funktions- und Verantwortungsträger unseres
Landes auf, sich für das tatsächliche gesundheitliche und seelische Wohl
ihrer Bürger einzusetzen und keine Unterdrückung von Meinungsäußerungen, Hilfsanfragen und Hilfsangeboten zuzulassen.
7. Es ist tatsächlich dringend geboten, die körperliche und geistige
Unversehrtheit jedes Bürgers zu schützen und das Kindeswohl nicht
zu gefährden, indem vor den stark gesundheitsgefährdenden Sexualpraktiken (Oralverkehr, Analverkehr) gerade bei jungen, aktiven Homosexuellen gewarnt wird.
Gerade in der Vorbeugung und Aufklärung - nicht im Verschweigen
oder der Verharmlosung - von ansteckenden Erkrankungen, Verletzungen und seelischen Unordnungen besteht eine wichtige ärztliche und
seelsorgerliche Aufgabe.
8. Der im Zeitungsinterview verwendete Begriff "Quacksalberpillen" in
Bezug auf eine Behandlung mit homöopathischen Medikamenten ist
nicht sachdienlich, sondern zeigt ein schweres Wissensdefizit dieser
Politiker:
Zur Richtigstellung: Klassische Homöopathie wird im Rahmen einer sog.
Konstitutionstherapie durch einen ausgebildeten Fachmann (Arzt,
Homöopath) eingesetzt, um den leidenden Menschen von seinen
spezifischen Belastungen zu befreien und zu seiner eigenen Mitte und
Selbstheilung zu führen.
gez.
Dr.(I) Gero Winkelmann + Dr.med. Karl Steudel (Lindau)
BKÄ-AK-Homosexualität und Homöopathie
*
BKÄ-Arbeitskreise Homosexualität und Homöopathie
BKÄ –Bund Katholischer Ärzte, Vereinigung Kathol. Ärzte Deutschland i. Gr., Büro:
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[email protected] , www.bkae.org (Sonderseiten)
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