GESCHÜTZTE WERKSTÄTTEN Geschützte Werkstätten – ein Instrument zur Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderungen Jan Šesták Domov sv. Anežky, o.p.s.(e.V.) Jan Šesták Die geschützte Werkstatt – ein Instrument zur Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderungen Diese Publikation entstand im Rahmen des Projektes Interreg „Qualifizierung und berufliche Integration behinderter Jugendlicher in der Tschechischen Republik und in Österreich – geschützte Werkstätte U svaté Kateřiny (Zur Hl. Katharina)“ und wird von der Europäischen Union mitfinanziert. Die Publikation ist frei und kostenlos zugänglich. Bei auch auszugsweiser Wiedergabe ist die Quelle anzugeben. Mgr. Jan Šesták Direktor des Domov sv. Anežky, o.p.s. in Týn nad Vltavou © Jan Šesták, 2007 © Domov sv. Anežky, o.p.s., 2007 Herausgegeben vom Domov sv. Anežky, o.p.s., Čihovice 30, Týn nad Vltavou, 375 01 www.anezka-tyn.cz INHALT 1. Einleitung 2. Menschen mit Behinderungen 2.1. Behinderung: Schädigung, Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe 2.2. Einteilung der Behinderungsformen 2.3. Menschen mit Behinderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz 2.4. Mentale Retardation 2.5. Körperliche Behinderung 2.6. Junge erwachsene Menschen mit mentaler Behinderung 2.7. Die sozialen und ethischen Aspekte der Integration von Menschen mit mentaler Behinderung in die Gemeinschaft 3. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung 3.1. Der Sinn der Arbeit für den Menschen und allgemeine Erscheinungen der Arbeitslosigkeit 3.2. Menschen mit Behinderungen – eine Risikogruppe der Arbeitslosen 3.3. Besonderheiten der Beschäftigung von Menschen (Jugendlichen) mit Behinderungen 4. Instrumente für die Aktivierung und Beschäftigung von Menschen mit mentalen Behinderungen 4.1. Grundüberblick über die Instrumente 4.2. Tageszentren 4.3. Persönliche Assistenz 4.4. Die sozial-therapeutischen Werkstätten 4.5. Soziale Rehabilitation 4.6. Übergangsprogramm 4.7. Begleitende Personalüberlassung 4.8. Arbeitsrehabilitation 5. Geschützte Werkstatt 5.1. Begriffsbestimmung 5.2. Subventionen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen 5.3. Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen 5.4. Erfüllungsformen des Pflichtanteils 5.5. Rechtsformen für das Betreiben einer geschützten Werkstatt 5.6. Betreiber der geschützten Werkstatt – Gewerbebetrieb 5.7. Betreiber der geschützten Werkstatt – nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen 5.8. Soziale Ökonomie, Soziale Betriebe, Soziale Genossenschaften 5.9. Geschützte Werkstätten und Arbeitsstätten des Domov sv. Anežky, o.p.s. 5.10. Arbeitsassistent 5.11. Rolle des Sozialarbeiters 6. Fallstudie: Die Entstehung der neuen geschützten Werkstatt im Rahmen des von der Initiative der Europäischen Gemeinschaft Interreg mitfinanzierten Projektes 6.1. Grundinformationen zum Projekt 6.2. Gründe für die Realisierung des Projektes und seine Zielrichtung 6.3. Bauarbeiten im Objekt 6.4. Einkauf der technischen Ausrüstung 6.5. Qualifizierung des Arbeitsassistenten 6.6. Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen 6.7. Auswirkungen der durchgeführten Aktivitäten und die neue geschützte Werkstatt Quellenverzeichnis 1. Einleitung "Geschützte Werkstatt" ist ein merkwürdiger Begriff. Letztendlich ist an ihr nichts Geschütztes. Wir werden es wie die Gesetzgebung halten, die von einem Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen spricht, der finanziell gefördert und durch Steuervorteile begünstigt wird und der es normalen Unternehmen, Institutionen und Organisationen zu einem "bestimmten Wert" und angemessen ermöglicht, die mit ihrer Produktion und Dienstleistung verbundene Verpflichtung, behinderte Menschen einzustellen, abzugelten (sog. Ersatzleistung). Die geschützten Werkstätten fördern allein durch ihre Aktivitäten vor allem nennenswert die Erhöhung der Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen und lassen sie entsprechend ihren Fähigkeiten an einem selbständigen, unabhängigen und menschenwürdigen Leben durch eine entsprechende soziale Stellung und die Erfüllung ihrer notwendigen Lebensbedürfnisse teilhaben. Zugleich leisten sie einen unersetzlichen Beitrag zur Änderung der Sicht der Mehrheitsgesellschaft auf das Zusammenleben mit und die Integration von Menschen mit Behinderungen. Die geschützte Werkstatt ist nur eines von verschiedenen Instrumenten, die man für die Unterstützung der beruflichen oder sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen nutzen kann. Sie hat ihre Verteidiger wie auch Gegner. Die einen pochen eher auf die Eingliederung behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt mittels unterstützter Beschäftigung und die geschützten Werkstätten halten sie für eine zu geschlossene und geschützte Form der Förderung. Die Anderen bemühen sich, den behinderten Menschen Freizeit- und therapeutische Aktivitäten anzubieten und halten es nicht für dringlich zu versuchen, sie in die Arbeitswelt zu integrieren. Alle Formen geben aber Menschen mit Behinderungen sehr viele notwendige Chancen, ein aktives und sinnvolles Leben zu führen. Es gibt wohl ebenso viele verschiedene Meinungen und Förderungsformen, wie auch die behinderten Menschen verschieden sind. Jeder von ihnen ist natürlich ganz anders, hat andere Prioritäten, Ziele und Wünsche. Jeder verfügt über andere Fähigkeiten, jeder bewegt sich in einem anderen Umfeld. Und für jeden ist es sehr wichtig, unter allen Möglichkeiten die wählen zu können, die seinen spezifischen Anforderungen entspricht. Alle Instrumente haben aber etwas Gemeinsames: Es sind immer noch zu wenige. Nicht einmal die geschützte Werkstatt ist ein einheitliches System. Unter unseren Bedingungen hat sie ungezählte Gestalten. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Bewirtschaftung des Betriebes, des Personalbestands, der Zielrichtung und Arbeitsweise. Sie unterscheiden sich durch die Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen sowie durch die Art und den Grad der Behinderung der Menschen, die bei uns eine Arbeitbefähigung erhalten. Diese Publikation stellt die geschützte Werkstatt als eines der Instrumente für die Arbeitsbefähigung und Integration der Menschen mit Behinderungen vor und sie stellt es in dem weiteren legislativen, sozialen, psychologischen und ökonomischen Zusammenhang dar. In den einzelnen Kapiteln bringt sie auch konkrete Beispiele und Analysen aus dem Betrieb des Domov sv. Anežky, o.p.s. und seiner österreichischen Partner, sie beinhaltet interessante statistische und Forschungsinformationen. Sie bringt gleichzeitig in ihrem letzten Teil eine Beschreibung der Entstehung der neuen geschützten Werkstatt für behinderte Menschen. Diese Werkstatt entstand im Rahmen des von der EU mitgetragenen Projektes „Qualifizierung und berufliche Integration behinderter Jugendlicher in der Tschechischen Republik und in Österreich – geschützte Werkstätte U svaté Kateřiny (Zur Hl. Katharina)“. Im Anhang zu dieser Publikation finden Sie auch die Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründung neuer geschützter Werkstätten aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union für die Jahre 2007-2013. Ich glaube, dass diese Publikation nicht nur eine erwünschte und brauchbare Informationsquelle über geschützte Werkstätten darstellt, sondern auch ein nützliches Hilfsmittel für diejenigen, die in irgendeiner Form beabsichtigen, die Arbeitsvermittlung und Integration behinderter Menschen zu unterstützen, oder die vergleichbare Aktivitäten vorbereiten. Jan Šesták, Domov sv. Anežky, o.p.s. 2. Menschen mit Behinderungen 2.1. Behinderung: Schädigung, Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe Der Begriff „Behinderung“ kann verschieden verstanden werden, dazu trägt immer noch ziemlich große terminologische Uneinigkeit bei. Das gilt einerseits für die Behinderungsformen, anderseits für den Begriff „Behinderung“ selbst. Heute tritt immer mehr der Mensch in den Vordergrund und erst dann wird von einem Gesunden oder Behinderten gesprochen. Früher wurde die Behinderung eher als eine Kategorie wahrgenommen, die einen Defekt diagnostizierte, und je nach der Art und dem Grad der Behinderung erfolgte dann eine Maßnahme. Eine gleichzeitige Durchführung der Betreuung entspricht viel besser der Wahrnehmung der Behinderung als einer Dimension, also einer Lebensdimension. (6) Die Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte im Jahre 1980 „Die internationale Klassifikation der Beeinträchtigungen, Behinderungen und Benachteiligungen“ (International Classification of Impairments, Disabilites and Handicaps). Der einigende Begriff wurde der Begriff „Behinderung“ (engl. disablement), der drei Grundkomponenten - Schädigung, Beeinträchtigungen der Aktivität und Beeinträchtigung der Teilhabe - umfasst. (3) Unter einer Schädigung (engl.impairment) (1) versteht man jedweden Verlust oder jedwede Anomalie der psychischen, physiologischen oder anatomischen Struktur oder Funktion. Marek, Kalvach, Sucharda und Koll. (2001) definieren impairment auch als eine „Schädigung“. Die Schädigung ist zum Beispiel der „Verlust eines Auges“. Diese Schädigung ist also eine Änderung der Funktion eines körperlichen Organs oder Systems. (6) Unter einer Beeinträchtigung der Aktivität (engl.disability) (1) versteht man einen Zustand, durch den infolge einer Schädigung und durch den im Vergleich zum Zustand eines Gesunden jemand seine Fähigkeit zum Teil oder gänzlich verloren hat, eine Tätigkeit auf solche Art und Weise oder in einem solchen Rahmen auszuüben, wie es in dem gegebenen soziokulturellen Milieu als normal angesehen wird. Es geht also um eine Schädigung der ganzen Person. (6) Unter einer Beeinträchtigung der Teilhabe (engl.handicap) (1) versteht man einen Zustand, durch den infolge einer Schädigung oder einer Beeinträchtigung der Aktivität und durch den im Vergleich zum Zustand eines Gesunden jemand die Rolle eingeschränkt oder gar nicht erfüllen kann, die seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen sozialen und kulturellen Gewohnheiten entsprechen würden. Er kann zum Beispiel bei der Suche nach einem Arbeitsplatz benachteiligt sein. Es geht um die Veränderung der Rolle, die der Mensch in der Gesellschaft spielt. (6) 2.2. Einteilung der Behinderungsformen In Zusammenhang mit Behinderungen unterteilen wir in unserem Zusammenhang Menschen mit Behinderungen, bzw. mit gesundheitlichen Behinderungen in sechs große Gruppen: 1. Menschen mit mentaler Retardation (leicht, mittelschwer, schwer, weitgehend) 2. Menschen mit einer sensorischen Behinderung (Sprachfehler und -ausfall, Hör- und Sehbehinderung) 3. Menschen mit körperlicher Behinderung (Behinderung der oberen und unteren Extremitäten, der Wirbelsäule, eingeschränkte Lokomotion) 4. Menschen mit Mehrfachbehinderungen (meist ist eine mentale Behinderung kombiniert mit einer körperlichen oder sensorischen Behinderung, z.B. Poliomyeloencephalitis eventuell mit einer dadurch verursachten psychischen Erkrankung) 5. Menschen mit einer psychischen Erkrankung (Schizophrenie, Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörung etc.) 6. langfristig (dauerhaft) Kranke (Atem-, Herzkreislauf-, Verdauungs-, Knochen- und Muskel-, Haut-, allergische, karzinogene, immunologische Beschwerden und Schädigungen und solche des zentralen oder peripheren Nervensystems, erworbene Störungen des Stütz- Bewegungsapparats) Domov sv. Anežky, o.p.s. – Überblick der einzelnen Gruppen mit Behinderung Gesamtanzahl % Davon in GW 24 62 13 Mentale Behinderung 11 28 8 Körperliche+Mehrfachb. 2 5 2 Psychische Erkrankung 2 5 2 Sonstige Insgesamt 39 25 % 52 32 8 8 Quelle:: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. 2.3. Menschen mit Behinderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz Das Arbeitsförderungsgesetz (Nr. 435/2004 Slg., § 67) führt aus, dass eine Person mit Behinderung ein Mensch ist, der: - - durch ein Organ der Sozialversicherung als Vollinvalide anerkannt wurde und der deshalb eine Vollinvalidenrente bezieht (das Gesetz benutzt den Begriff „Person mit schwerer Behinderung), durch ein Organ der Sozialversicherung als Teilinvalide anerkannt wurde und der deshalb eine Teilinvalidenrente bezieht durch eine Entscheidung des Arbeitsamtes als aus gesundheitlichen Gründen unvermittelbar anerkannt wurde, dessen Möglichkeiten infolge seines langfristig ungünstigen Gesundheitszustands, der als ungünstiger Zustand definiert ist, der nach den medizinischen Erkenntnissen mehr als ein Jahr andauern wird und die psychischen, physischen oder sensorischen Fähigkeiten und dadurch auch die Fähigkeit der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wesentlich (das Gesetz benutzt den Begriff „gesundheitlich benachteiligte Person") wesentlich eingeschränkt ist, den bisherigen Beruf auszuüben oder die bisherige Qualifikation zu nutzen oder eine neue zu erwerben. Dass eine Person mit Behinderung Bezieher einer Voll- oder Teilinvalidenrente ist, weist diese physische Person durch eine Bestätigung oder einen Bescheid des Organs der Sozialversicherung (ausgegeben von der zuständigen Dienststelle der Tschechischen Verwaltung der Sozialversicherung –ČSSZ) nach. Dass man eine aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbare Person ist, weist man durch einen Bescheid des Arbeitsamtes nach. Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer und Beschäftigten mit Behinderung nach der Invalidenrente Gesamtanzahl % Davon in den % GW wg. Krankheit 4 10 4 16 unvermittelbar 10 25 9 36 Teilinvalid 25 65 12 48 Vollinvalid Insgesamt 39 25 Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. Menschen mit Behinderungen im Kreis Südböhmen Am 31.12.2005 waren im Kreis Südböhmen 26 089 Bürger, die „Sondervorteile für Schwerbehinderte“ nutzten, davon 1 279 im Alter bis 18 Jahre. ((Schwerbehinderte – 2 023, sehr schwer Behinderte – 19 469, s ehr schwer Behinderte/Begleitperson – 4 597) Am 31.12.2005 waren im Kreis Südböhmen 36 291 Bezieher einer Invalidenrente, davon 12 691 einer Teilinvalidenrenten und 23 600 einer Vollinvalidenrente. Quelle: ČSÚ- Tschechisches Statistikamt 2.4. Mentale Retardation Mentale Retardation ist die allgemeine Bezeichnung für einen angeborenen Defekt der Verstandsfähigkeiten. Die Behinderung ist als Unfähigkeit zur Erreichung der entsprechenden Stufe der Entwicklung des Intellekts trotz erzieherischer Stimulation auf akzeptable Weise definiert. Das niedrige Niveau ist mit einer Verminderung oder Änderung weiterer Fähigkeiten und mit Abweichungen der Persönlichkeitsstruktur verbunden. Menschen mit mentaler Behinderung unter den Behinderten bilden eine der häufigsten Gruppen. (19) In der Population gibt es ungefähr 3% mental behinderter Menschen. Zu den Hauptmerkmalen der mentalen Retardation gehört ein niedriges Niveau der Verstandsfähigkeiten, das sich vor allem in einer unzureichenden Entwicklung des Denkens, einer eingeschränkten Lernkompetenz und infolge dessen auch in einer mühsameren Adaptation an die üblichen Lebensbedingungen äußert. Die Behinderung ist meist angeboren. Die Behinderung ist dauerhaft, obwohl in einem begrenzten Ausmaß Verbesserungen möglich sind. Die obere Grenze der erreichbaren Entwicklung eines solchen Menschen ist sowohl durch die Schwere und Ursache des Defekts als auch durch die individuell unterschiedlich erfolgenden Einwirkungen der Umgebung, d.h. der erzieherischen und therapeutischen Einflüsse, bestimmt (22). Ursachen mentaler Retardationen Die mentale Retardation ist eine der Folgen einer Störung des zentralen Nervensystems. Deren Ursachen kann man in einige Grundgruppen zusammenfassen: - Erbbedingte Behinderungen – sie entstehen infolge Schäden in der Struktur oder Funktion des genetischen Apparats. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Behinderungen durch chromosomale Defekte (Down-Syndrom) - Behinderungen, bedingt durch die Wirkung teratogener Einflüsse im pränatalen Alter, dazu gehören physikalische (ionisierte Strahlung), chemische (Medikamente, Alkohol, Rauchen) und biologische teratogene Einflüsse (virale und mikrobielle) - perinatal bedingte Behinderung, dazu rechnen wir asphyktische Syndrome infolge eines Sauerstoffdefizits oder mechanische Quetschungen des Säuglingskopfes und Gehirnblutungen. - postnatale Hirnschädigungen bis zu einem Alter von 18 Monaten Wenn ein mentaler Defekt infolge einer organischen Schädigung des zentralen Nervensystems entsteht, leiden diese Menschen oft auch an den Folgen einer zerebralen Kinderlähmung oder an den kleineren Bewegungsstörungen. Mentale Behinderungen entstehen oft aufgrund einer Kombination einer polygenen niedrigeren Begabung und infolge von mangelnder erzieherischer Förderung oder sogar infolge von Vernachlässigung. Es handelt sich gewöhnlich um die Kinder ähnlich behinderter Eltern, deren Kenntnisse und Intelligenz ein niedriges Niveau haben. Diese Eltern üben auf ihre Kinder einen doppelt nachteiligen Einfluss aus: Einerseits geben sie ihnen schlechtere genetische Voraussetzungen zur Entfaltung der Verstandsfähigkeiten mit und anderseits sind sie nicht in der Lage, sie angemessen zu erziehen, weil sie es intellektuell nicht schaffen. Stufen der mentalen Retardation MKN – 10: F 70 Leichte mentale Retardation F71 Mittelschwere mentale Retardation F72 Schwere mentale Retardation F73 Tiefe mentale Retardation IQ 50 – 69 35 – 49 20 – 34 0 – 19 Leichte mentale Retardation: Davon Betroffene erreichen bestenfalls das Niveau von Kindern im Hauptschulalter. Sie beachten einige Logikregeln, aber können nicht abstrakt nachdenken, in ihrer verbalen Äußerung fehlen die meisten abstrakten Begriffe, sie benutzen nur konkrete Bezeichnungen. Sie sind in der Lage zu lernen, sie bewältigen den Unterricht in der Sonder- bzw. Hilfsschule. Mittelschwere mentale Retardation: Das Denken der Betroffenen entspricht dem der Vorschulkinder. Ihrem Wortschatz fehlen auch die weniger üblichen konkreten Begriffe. Ihre Verbalisation ist zurückgeblieben, agrammatisch und schlecht artikuliert. Sie können nur mechanisch lernen, vor allem auf der praktischen Ebene. Sie sind in der Lage, gewohnte Routinesituationen und einfache Tätigkeiten zu bewältigen. Die Menschen mit mentaler Behinderung brauchen das ganze Leben Führung und Unterstützung beim Lernen, das sich zwar nicht so effektiv zeigt, aber dessen Ergebnisse für das Leben des Behinderten sehr nützlich sind, vornehmlich wenn es um die Anleitung zur Selbstversorgung geht. Erwachsene mit mentaler Behinderung, falls sie nicht kontinuierlich angeleitet werden, verlieren ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten. Aus diesem Grund ist jede beliebige Eingliederung in eine zu bewältigende Arbeit sinnvoll, die es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihren Alltag zu strukturieren. (21) Was einzelne ontogenetischen Perioden angeht, gibt es die meisten mental Retardierten im Schulalter, das spezifische Ansprüche an den Intellekt stellt und einen Vergleich der Verstandsfähigkeiten der einzelnen Schülern erlaubt. Im Vorschulalter werden nicht alle mental retardierten Kinder (ausgenommen der mental schwer retardierten) erkannt. In der Adoleszenz und im Erwachsenenalter kommt es schon zu einer Verschmelzung von Menschen mit einer leichten mentalen Retardation mit der übrigen Population und diejenigen mental Retardierten, die sich erfolgreich in das soziale Umfeld integrieren, werden meistens nicht für mental Retardierte gehalten. (20) Die amerikanische Gesellschaft für mentale Retardation gebraucht den Begriff mentale Retardation nicht als absolute Kennzeichnung, die durch den Einzelnen bestimmt ist, sondern als dynamisch-interaktive, abhängig von der Ausprägung des Einzelnen und der Umwelt, in der dieser Einzelne lebt.(9) Es geht um ein sog. ökologisches Modell, das drei Pfeiler hat: Kompetenz, Umwelt und Funktionsfähigkeit. Das ökologische Modell orientiert sich an Transaktionen und Kontakte zwischen Einzelnen und ihrer Umwelt, wobei das beständige Miteinander, die Reziprozität und die gegenseitige Gestaltung und Beeinflussung vorausgesetzt sind. Es werden nicht nur die Konflikte, Probleme und Schwächen gefunden, sondern auch die Stärken, die starken Seiten, die Ressourcen und Qualitäten, die Tugenden und Belastbarkeit (Durchsetzungsfähigkeit). Einer der Schlüsselbegriffe ist hierbei der Begriff der sozialen Rolle. Es wird vom Modell „person in environment“ (Person in seinem Umfeld) gesprochen. Die Kommunikation und Interaktion sind aktive und dynamische Handlungen, bei denen eine bestimmte „Energie“ investiert oder aufgenommen wird. In ökologischen Gesellschaftsmodellen legt man den Schwerpunkt auf die wechselseitige Verbindung, Abhängigkeit, ja Untrennbarkeit des Menschen von seiner Umwelt. Unter Ökologie der menschlichen Entwicklung versteht man die Entfaltung der wechselseitigen Akkomodation und die Anpassung des Einzelnen an die wechselnden Eigenschaften seines direkten Umfeldes, in dem dieses Wesen lebt, und umgekehrt. (10) 2.5. Körperliche Behinderung Der Begriff Körperbehinderung ist sehr umfassend. Wir verstehen darunter im Allgemeinen eine Behinderung, die entweder vorübergehend oder ständig die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt. Es handelt sich vornehmlich um Störungen des Nervensystems, die eine Beeinträchtigung der Beweglichkeit zur Folge haben. Es kann sich aber auch um andere Störungen des Bewegungs- und Stützapparats handeln. Diese Umstände können die individuelle Persönlichkeitsentwicklung negativ beeinflussen. Ist die psychomotorische Entwicklung gestört, kann dies sich auch auf einer anderen als nur der körperlichen Ebene zeigen (auf der psychischen und sozialen Ebene, im emotionalen und sozialen Verhalten, in der Leistung usw.). Zu den Ursachen körperlicher Behinderungen gehören ganz allgemein die unterschiedlichsten inneren und äußeren Faktoren. Zu den häufigsten körperlichen Behinderungen zählen wir Lähmungen, Paresen (Monoparese, Diparese, Paraparese, Hemiparese, Quadruparese,), vollständige Lähmungen, Plegie und weitere Störungen der Muskelspannung. Häufig sind auch verschiedene Deformierungen der Extremitäten oder ihr Fehlen. (6) Körperliche Behinderungen haben aus psychologischer Sicht zwei Grundaspekte: Mängel der Bewegungsmöglichkeiten und ein deformiertes Äußeres. Entscheidend ist das Niveau der Selbstständigkeit, die durch eine unabhängige Lokomotion und Selbstversorgung bestimmt ist. (Fähigkeit zur Nutzung der Hände). Diese beiden Aspekte sind hinsichtlich der Abhängigkeit von anderen Menschen und der Arbeitstätigkeit maßgeblich. Menschen mit einer körperlichen Behinderung sind jedoch nie ganz unabhängig, es gibt immer Situationen, in denen sie von Gesunden abhängig sind. Anderseits haben motorisch Behinderte gute Chancen auf Integration in die Mehrheitsgesellschaft, falls geeignete Hilfsmittel gewählt werden und die Umgebung nicht voller Hindernisse steckt. Eine sichtbare körperliche Deformation hat immer soziale Folgen, die größer sein können als der Einfluss des Funktionshandicaps. Auffällige Anormalitäten vermindern den Status des Behinderten und beeinflussen seine soziale Anerkennung und Akzeptanz sowie dessen Selbsteinschätzung nachteilig. (22) 2.6. Junge erwachsene Menschen mit mentaler Behinderung Menschen leben das ganze Leben lang mit ihrer Behinderung. Den größten Teil des Lebens sollte man jedoch dem produktiven Leben, den sozialen Kontakten, der Schaffung von Werten widmen. Auf diesen Lebensteil muss man sich vorbereiten und in ihn eintreten. Genau der Zeitraum, in dem man in das ungeschützte Leben der Erwachsenen eintritt, wird das größte Hemmnis. Seine Bewältigung ist bestimmend für das würdige Erleben des produktiven Zeitraums. Der Übergang von der Adoleszenz zur Reife ist eine der Lebensphasen, in der sich entwicklungsbedingte Änderungen häufen und die sich als Wendepunkt, kritisch und richtungweisend herausstellt. Die Entwicklung in der Adoleszenz führt zur vollen physischen und psychischen Reife des Erwachsenseins – der junge Mann und die junge Frau werden adultus, adulta. Die Adoleszenz ist eine außergewöhnlich sensible Phase des Lebenszyklusses für die Entwicklung optimalen Verhaltens in den drei Schlüsselbereichen der Lebensorientierung: 1. Arbeit, 2. Zusammenleben mit einem Lebenspartner, 3. Kompetenz als Bürger. (2) Das frühe Erwachsensein ist die Übergangsperiode zwischen der Adoleszenz und dem vollständigen Erwachsensein und umfasst ungefähr das Alter von 20 bis 25 Jahre. Das Erwachsensein ist hier unter Berücksichtigung dreier Kriterien definiert: Alter, die Übernahme bestimmter Entwicklungsaufgaben und die Erreichung einer bestimmten Stufe der persönlichen Reife. Zu den hauptsächlichen Kriterien dieser Phase gehören die Konsolidierung der Identität des Erwachsenen, die Identifizierung mit seiner Erwachsenenrolle, die produktive Ausrichtung, die Konkretisierung persönlicher Ziele, die Unabhängigkeit von den Eltern, die Partnersuche, die Gründung einer eigenen Familie, die vorläufige Berufswahl und die allmähliche Übernahme von Verantwortung im Beruf. (8) Erikson (1963) charakterisiert die Adoleszenz mit der Redewendung „ Ich bin das, was ich glaube“ - also die Sehnsucht nach Verankerung in etwas, was man glauben kann und was sinnvoll ist. Das schafft Raum für die eigene Wertschätzung. R. Havighurst (1964, 1982) ist durch seine „Entwicklungsaufgaben“ für die einzelnen Lebensphasen von der Kindheit bis zum Alter bekannt. Er gliedert auch die Entwicklungsstadien für die berufliche Tätigkeit. Das Alter von 15-25 Jahren bezeichnet er als die Etappe des „Erwerbs der beruflichen Identität“. Zu diesem Ziel führt die Entwicklungsaufgabe „Berufswahl und deren Vorbereitung.“ (2) Der Einstieg behinderter Heranwachsender bzw. junger Erwachsener in die Welt der gesunden Menschen ist das spezifische Problem, das jeder Behinderte lösen muss ausgenommen diejenigen, deren Zustand dies nicht erlaubt (z.B. infolge einer schweren mentalen Retardation). Eine spezialisierte Betreuung und eine schützende Haltung führen zur Schaffung einer spezifisch schützenden Atmosphäre im Kindesalter, sodass sich das Kind bezüglich der Bewältigung der direkten Folgen der Behinderung sehr gut entwickeln kann. Es kann hier Ausgleichsfähigkeiten entfalten und auf angemessene Art und Weise Kenntnisse erwerben etc. Auf Grund dieser Betreuung sind jedoch die Kinder sehr wenig auf soziale Kontakte mit Menschen vorbereitet, die die Probleme Behinderter nicht kennen, die sich gewöhnlich für diese nicht interessieren und nicht bereit sind, Behinderten entgegenzukommen. Häufig ist die Beziehung zwischen Gesunden und Behinderten auch durch zahlreiche Vorurteile gegen Behinderte belastet. Diese Vorurteile entstehen und festigen sich, weil gesunde Menschen bei uns nicht daran gewöhnt sind, mit Behinderten zusammen zu kommen. Aber auch die Behinderten sind an die Kontakte mit Gesunden nicht gewöhnt und darum können Befürchtungen oder Misstrauen gemeinsame Kontakte noch schwieriger machen. Die Abhängigkeit von den Eltern und die Gewöhnung daran, dass die Eltern die Probleme für sie lösen, können für junge Erwachsene gerade in der Zeit eine erhebliche Belastung bedeuten, in der sie den Anforderungen des Arbeitsplatzes, des Transports und bei der Lösung ihrer Privatangelegenheiten usw. gerecht werden müssen. Ein weiterer die Eingliederung in die Welt der Gesunden hemmender Faktor ist die Tatsache, dass die die Erziehung und Ausbildung betreffenden Schulanforderungen nicht immer den Ansprüchen entsprechen, die außerhalb der Schule an den Einzelnen gestellt werden, auch wenn er auf den künftig ausgeübten Beruf vorbereitet wurde. Auch einige gesunde Menschen haben Probleme, wenn sie nicht mehr unter den Schuldirektiven leben, wo Fleiß, angewöhnte Anpassungsfähigkeit und Gehorsam zur Erreichung der Ziele ausreichen. In neuen Situationen, bei Aufgaben, die andere Ansprüche stellen und bei denen man schnell und flexibel reagieren muss, versagt der bisher erfolgreiche Mensch – geschweige, denn ein Behinderter, der nur sehr wenig auf die Lebensschwierigkeiten vorbereitet ist und der sich infolge seiner Behinderung möglicherweise weniger in der Lage sieht, die an ihn gestellten Ansprüche zu erfüllen. Die Lebensperspektiven Behinderter hängen teilweise vom ihnen selbst, von ihrer persönlichen Vergangenheit und davon ab, wie er die Einschränkungen durch die gegebene Behinderung bewältigt. Für einige junge Menschen ist es infolge ihrer Behinderung wirklich schwierig, einen eigenen „Platz im Leben“ zu finden. Zum Beispiel haben heranwachsende Hilfsschulabsolventen heutzutage mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zukunft als Invalidenrentner - an deren, wenn auch eingeschränkten, Möglichkeiten, sich durchzusetzen, wirklich niemand Interesse hat. (21) Am Anfang der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt steht die Berufswahl, die bei Behinderten unverhältnismäßig komplizierter ist als bei Gesunden. Vornehmlich - und zwar aus gesundheitlichen Gründen - sind die Möglichkeiten der Wahl des zukünftigen Berufes begrenzt. Einige Berufe sind schon durch bestimmte Behinderungen ausgeschlossen. Sehr wichtig ist auch die tatsächliche Erreichbarkeit des Berufes oder eher der Berufsausbildung. Jeder Einzelne (Behinderte sowie Gesunde), obwohl seine vorhergehende Entwicklung teilweise die Wahl determiniert, hat Voraussetzungen für die Ausübung von mehreren Berufen, wenn auch durch seine Interessen irgendwie begrenzt sind (z.B. Berufe im Kontakt mit Leuten; Berufe, die sich mit der Natur befassen usw.). Außer den Fähigkeiten, die durch die notwendige Ausbildung bestimmen, welches berufliche Niveau erreicht werden kann, haben hier auch die individuellen Vorstellungen über die soziale Rolle, die für den Einzelnen persönlich wichtig ist und die mit einem bestimmten Typ der beruflichen Tätigkeiten verbunden ist, einen Einfluss. Es gibt auf diesem nicht eng begrenzten Feld vielfältige Anpassungsmöglichkeiten und das gilt natürlich auch für Behinderte. Bei der Wahl des zukünftigen Berufes durch Behinderte betrachten oft diejenigen, die darüber entscheiden, diese Situation aus der Sicht gesunder Menschen, d.h. sie sind nicht in der Lage einzuräumen, dass sich Behinderte an die Anforderungen eines Berufes anpassen können, der ihnen wegen ihres Behindertenseins aus Sicht Gesunder unerreichbar ist. Ein behinderter Mensch, der meistens Kompensationsmethoden entwickelt hat, fehlende Sinnesorgane oder Glieder zu ersetzen, kann eigene Lösungen für Arbeitsprozesse finden und zwar solche, die sich ein Gesunder nicht einmal vorstellen kann. Ein Behinderter muss aber dazu die Gelegenheit bekommen. Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer der Sozialen Dienste und der Beschäftigten mit Behinderung nach dem Alter Gesamtzahl % Davon in den % GW 29 77 16 64 19 – 30 Jahre 4 8 4 17 31 – 40 Jahre 6 15 5 21 über 41 Jahre Insgesamt 39 25 Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer der Sozialen Dienste und der Beschäftigten mit Behinderung nach dem Geschlecht Gesamtzahl % Davon in den % GW 15 38 9 36 Frauen 24 62 16 64 Männer Insgesamt 39 25 Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. Lebensprioritäten junger behinderter Erwachsener Im Jahre 1998 führte die Jedličkův ústav (die Jedlička-Anstalt) die Meinungsumfrage „Berufliche und Arbeitseingliederung von Jugendlichen mit körperlichen Behinderungen“ durch. Bei der Umfrage sollten die Befragten (175 Abgänger von Höheren oder Berufsschulen, die in den Jahren 1990-1995 die Schule abgeschlossen haben) unter anderem angeben, welche dieser Angaben für sie sehr wichtig sind. Es ergab sich folgende Rangfolge der einzelnen Ziele: 1. Arbeit, Beschäftigung, 2. Gesundheitszustand, 3. Liebe, 4. Freundschaft, 5. Selbstständigkeit, 6. Nützlichkeit für Andere, 7. eigene Wohnung, 8. materielle Sicherheit, 9. eigenes Auto, 10. Muße für eigene Interessen, 11. Reisen, 12. bessere Ausbildung, 13. gesellschaftliche Anerkennung, Respekt. (4) Jan Šesták führte in seiner Seminararbeit zum Thema „Das Niveau der Erwartungen und Lebensprioritäten behinderter Jugendlicher“ im Jahre 2002 eine ähnliche Umfrage mittels einer eigenen Bewertungsskala durch, die auf die Ermittlung der Lebensprioritäten unter den Klienten des Domov sv. Anežky, jungen Menschen im Alter von 19 bis 24 Jahren mit unterschiedlichen Behinderungen oder mit einer psychischen Erkrankung, meist Abgänger von Sonder-, Hilfs- oder Berufsschulen, zielte. Die Bewertungsskala umfasste 46 Werte oder Dinge, denen ein Zahlenwert von 1 bis 5 nach der subjektiv empfundenen Wichtigkeit zugeordnet wurde. Aus den durchschnittlichen Werten wurde anschließend eine imaginäre Rangliste der wichtigsten und der am wenigsten wichtigen Werte und Güter erstellt. Bei der erforschten Gruppe der Nutzer des Domov sv. Anežky fanden folgende Positionen die höchste Wertschätzung: 1. Hilfe für Andere, 2. Geld, 3. eigene Kinder, 4. Arbeit, 5. Essen, 6. Liebe, 7. Wohnen, 8. Eltern, 9. Geschwister haben, 10. schöne Natur, 11. Wärme, 12. Gegenwart einer nahestehenden Person. Die niedrigsten durchschnittlichen Punkte erreichten die Positionen Alkohol, Zigaretten, Winter, Sport, Feuer, Glaube an Gott, Diskothek und Sex. (15) 2.7. Die sozialen und ethischen Aspekte der Integration von Menschen mit mentaler Behinderung in die Gemeinschaft Integration von Menschen mit mentaler Behinderung ist ein Begriff, den wir oft und bei vielen Gelegenheiten benutzen. Wie Jankovský schreibt, ist der Begriff „Integration“ in den letzten zehn Jahren zweifellos einer der häufigsten im Bezug auf die Änderungen der Meinungen und Einstellungen der Gesellschaft zu behinderten Menschen. Die Integration wurde buchstäblich das Kennzeichen der Epoche. (6) Und eben in diesem Zusammenhang erachte ich die Beantwortung der Frage für angebracht, ob es sich nach so vielen Jahren nur um eine deklamatorische Phrase handelt, der ein realer allgemeiner Lösungsweg fehlt, der das Wesentliche der Integration selbst und die Auswirkungen unserer „Integrierungsaktivitäten“ auf das Leben von Menschen mit mentaler Behinderung aufzeigen könnte. Was ist Integration? Wer und wie soll integrieren? Wir erkennt man einen integrierten Menschen mit mentaler Behinderung? Welche Rolle haben Sozialarbeiter? Das Gesetz über die sozialen Dienste Nr. 108/2006 Slg., § 35, Abs. 1.h) definiert als eine der Grundtätigkeiten bei der Erbringung sozialer Dienste „die Vermittlung des Kontaktes mit dem sozialen Umfeld“.(23) Wenn wir diesen Teil der sozialen Dienste wörtlich annehmen, wird der Sozialarbeiter „Vermittler“ für Menschen mit mentaler Behinderung – zwischen ihm, dem Nutzer des Dienstes, und der Gesellschaft, der Außenwelt. Dem Sozialarbeiter soll als Vermittler klar sein, welches Ziel sein Dienst hat und wohin die Kontaktvermittlung führen soll. Die detaillierte und sehr nützliche Richtlinie bietet uns die Theorie der Normalisierung (O´Brian, 1987), die besagt, dass die Dienste so zu organisieren sind, dass es dem Einzelnen ermöglicht wird: - in einem normalen Umfeld zu leben, d.h. unter Bedingungen, die die Gemeinschaft/die Gemeinde bestimmt - Gelegenheit zu klugen und tatsächlichen Entscheidungen zu haben, und das sowohl im Alltag als auch bei wichtigen Lebensentscheidungen, Gelegenheit zu haben, ihre Fähigkeiten zu erweitern, die zur Ausübung von Funktionen und sinnvollen Tätigkeiten erforderlich sind, - geachtet zu sein und eine geachtete soziale Rolle zu haben, - am Leben der Gemeinschaft durch ein Netz sozialer Beziehungen teilzunehmen. (18) So formulierte Ausgangspunkte können sicherlich als relative Kriterien der Integration von Menschen mit mentaler Behinderung angesehen werden, vor allem deshalb, weil zur Erfüllung dieser Voraussetzungen Kontakte mit dem Umfeld nötig sind. Wie können wir erreichen, sie zu erfüllen? Der Erfolg der Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft ist auch von der Einstellung eines jeden von uns abhängig, davon, wie wir in der Lage sind, diesen Prozess zu akzeptieren und uns sich mit ihm zu identifizieren. Allerdings dann sprechen wir vor allem darüber, dass diese Inklusion ein Bestandteil unseres Wertsystems sein soll und zur persönlichen Überzeugung jedes Menschen werden soll. Diese Inklusion meint ein gleichberechtigtes Verhältnis, aber vor allem eine Einstellung, ein Verhalten, ein Wert, eine Überzeugung. Der Begriff „include“ bedeutet, dass etwas ein Bestandteil von etwas und in das Ganze mit einbezogen wird. (6) In diesem Zusammenhang schätze ich den Wahlspruch der Bürgervereinigung „Pomoc“ (Hilfe) Týn nad Vltavou aus dem Jahre 1996, als sie gegründet wurde und ihren Betrieb eröffnet hat, sehr hoch ein. Das Ziel der Tätigkeit war der Aufbau eines Zentrums, in dem Menschen mit mentaler Behinderung geholfen wird. „Wir wollen für die Behinderten nicht nur etwas machen, sondern mit ihnen leben und arbeiten.“ (13) Im Jahre 1996 wurde die Umsetzung des Projektes vorbereitet. Die Einstellung der Bürgervereinigung, die in diesem Motto zum Ausdruck kommt, ist also der Wert, der die zukünftige „inklusive“ Zielrichtung des entstehenden Zentrums vorgezeichnet hat. Von dem deklarierten „FÜR SIE“ (Sozialdienst, Vermittlung) kommen wir also zur Überzeugung, dass das „MIT IHNEN“ besser ist. In diesem Lichte betrachten wir das Prinzip, das in die inklusive Einstellung des Einzelnen oder der Gesellschaft neuen Raum für das Nachdenken über den Sinn der Integration und Inklusion bringt. Johannes Paul II. schreibt in seiner Enzyklika „Von der menschlichen Arbeit“ über das Lebensbedürfnis, durch das der behinderte Mensch spüre, dass er weder an den Rand der Arbeitswelt gedrängt noch von der Gesellschaft abhängig sei sondern dass er ein vollgültiges Subjekt der Arbeitswelt, dass er nützlich und wegen seiner Menschenwürde geachtet und dass er auch berufen sei, zu einer eigenen sich entwickelnden guten Familie und Gesellschaft, seinen Fähigkeiten entsprechend, beizutragen. Der behinderte Mensch sei einer von uns und habe ganz an unserem Menschensein teil. (7) Johannes Paul II. äußert also die Überzeugung, dass „SIE MIT UNS“ wie auch „SIE FÜR UNS“ gelten müsse. Denken wir über diese Sicht nach, stellen wir fest, dass es um einen diametral unterschiedlichen Ausgangspunkt für die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung geht: Sie haben den gleichen Anteil wie wir und sind genau wie wir berufen, zu einer guten Gesellschaft beizutragen Es fehlt ihnen lediglich die Gelegenheit! Die amerikanische Gesellschaft für mentale Retardation gebraucht den Begriff mentale Retardation nicht als absolute Kennzeichnung, die durch den Einzelnen bestimmt ist, sondern als dynamisch-interaktive, abhängig von der Ausprägung des Einzelnen und der Umwelt, in der dieser Einzelne lebt.(9) Es geht um ein sog. ökologisches Modell, das drei Pfeiler hat: Kompetenz, Umwelt und Funktionsfähigkeit. Das ökologische Modell orientiert sich an Transaktionen und Kontakte zwischen Einzelnen und ihrer Umwelt, wobei das beständige Miteinander, die Reziprozität und die gegenseitige Gestaltung und Beeinflussung vorausgesetzt sind. Es werden nicht nur die Konflikte, Probleme und Schwächen gefunden, sondern auch die Stärken, die starken Seiten, die Ressourcen und Qualitäten, die Tugenden und Belastbarkeit (Durchsetzungsfähigkeit). Einer der Schlüsselbegriffe ist hierbei der Begriff der sozialen Rolle. Es wird vom Modell „person in environment“ (Person in seinem Umfeld) gesprochen. Die Kommunikation und Interaktion sind aktive und dynamische Handlungen, bei denen eine bestimmte „Energie“ investiert oder aufgenommen wird. In ökologischen Gesellschaftsmodellen legt man den Schwerpunkt auf die wechselseitige Verbindung, Abhängigkeit, ja Untrennbarkeit des Menschen von seiner Umwelt. Unter Ökologie der menschlichen Entwicklung versteht man die Entfaltung der wechselseitigen Akkomodation und die Anpassung des Einzelnen an die wechselnden Eigenschaften seines direkten Umfeldes, in dem dieses Wesen lebt, und umgekehrt. (10) Auch trotz des Kennzeichens der Zeit (Integration) sind die Möglichkeiten für eine Integration von Menschen mit mentaler Behinderung in die normale Welt ziemlich beschränkt. „Das Umfeld“, in das der Mensch mit mentaler Behinderung eingegliedert sein soll, ist nicht inklusiv eingestellt und jede geschaffene Gelegenheit für Menschen mit mentaler Behinderung wird meistens als nötige, nützliche, wohltätige Sache wahrgenommen, die jedoch die meisten Mitglieder der Gemeinschaft nichts angeht. Die die Gemeinschaft schaffenden Menschen haben ihre Lebensprioritäten, gewöhnliche Einstellungen, Stereotypen und Vorurteile im Bezug auf Menschen mit mentaler Behinderung. Die Gemeinschaft hat auch ihre Gewohnheiten, Standardrituale, Traditionen und ist oft nicht bereit, Menschen mit mentaler Behinderung anzunehmen. Die Motivation der Gemeinschaft ist darüber hinaus begrenzt, die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung zu ermöglichen. Die Gemeinschaft hat aber auch ihre unterschiedlichen materiellen, psychischen und seelischen Bedürfnisse, auf die wir bei der Integration von Menschen mit mentaler Behinderung deren Bemühungen ausrichten können. Vor allem aber ist für die Gemeinschaft der Kontakt oder die Zusammenarbeit mit Menschen mit mentaler Behinderung meist unbekannt. Die Gemeinschaft hatte dazu keine Gelegenheit! Der Integrator Wie schon gesagt wurde, die Beziehung zwischen Menschen mit mentaler Behinderung und ihrem Umfeld ist dynamisch, sie entwickelt sich. Man kann sie in einem bestimmten Ausmaß beeinflussen und ändern. Um dies zu ändern, kann man auf beiden Seiten viele Gelegenheiten schaffen, wenn sie fehlen. Es ist nur nötig, es zu MACHEN, zu KÖNNEN und zu WOLLEN. Wer soll diese Aufgabe übernehmen? Kommen wir auf das Gesetz über die sozialen Dienste zurück und fangen wir an, ausgestattet mit der neuen Sicht und der inneren Überzeugung, den Kontakt mit dem sozialen Umfeld zu vermitteln - wir, die Sozialarbeiter, die Arbeiter in den sozialen Diensten, die Bekannten, die Nachbarn von Menschen mit mentaler Behinderung. Nennen wir uns nicht in diesem Falle „Vermittler“. Wir sind die zugunsten der Integration handelnden Menschen. Wir sind die INTEGRATOREN. Wir wirken als schöpferischer Inspirator, der die Bedingungen und Gelegenheiten für die Erfüllung der Kriterien der Integration von Menschen mit mentaler Behinderung vorbereitet oder schafft: - Kontakt zu haben und in Interaktion mit der Gemeinschaft zu sein, - am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, - geachtet zu sein und eine geachtete soziale Rolle zu haben, - Gelegenheit zu wirklichen Entscheidungen zu haben, - Gelegenheit zur Entfaltung seiner Kompetenz zu haben - aufgerufen zu sein, zum Wohl der Gesellschaft beizutragen - am „Menschsein“ der Gemeinschaft zu partizipieren Integrierend zu wirken, setzt eine Wertbereitschaft und eine geeignete „inklusive“ Haltung voraus. Der Integrator muss das UMFELD gut kennen und mit ihm und in ihm arbeiten. Der Integrator muss den Menschen mit mentaler Behinderung gut kennen und mit ihm zusammenarbeiten. Der Integrator muss in der Lage sein, für beide Seiten ein Vorbild zu sein und dieses Vorbild sollte in Einklang mit seinem wirklichen „Ich“ stehen. Es gibt nichts Schlimmeres als ein Mensch, der nach außen zugunsten der Integration der Menschen mit mentaler Behinderung arbeitet und in der Gaststätte, zu Hause oder bei den Bekannten ist seine „Sprache“ anders – parodierend, herabwürdigend usw. Ein derartiger Integrator handelt dann zum Schaden der Integration und seine Bemühungen sind erfolglos und nachteilig. Die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung bewegt sich auf einem schmalen Grat. Bei ungeeigneten Schritten werden die bisher ignorierten oder isolierten Menschen mit mentaler Behinderung gewissermaßen ablehnend, lästig. Auch die Gemeinschaft hat ihre Grenze, die Gemeinschaft will nicht nur mit der Integration leben, die Gemeinschaft will nicht übermäßig mit der Integration belastet werden. Die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung mittels irgendeiner Arbeitstätigkeit für die Mitglieder der Gemeinschaft und innerhalb der Gemeinschaft ist eine sehr gute Form. Im Gegensatz zu geschützten Werkstätten, die sich mit Zulieferungen an Unternehmen beschäftigen, ist das nämlich sichtbar und hat auf die Mitglieder der unmittelbaren Umgebung Einfluss. Zum Beispiel Grünflächenpflege in der Stadt, Auftragstischlerarbeiten, die Produktion qualitätsvoller (nicht invalidenartige) Geschenk-, Dekorations- und Nutzgegenstände. Falls diese Tätigkeiten den tatsächlichen Bedürfnissen und der Nachrage der Abnehmer entsprechen, erfüllt der Weg dahin alle Attribute der Integration und „Wohltätigkeit“ ist nur ein nützlicher Nebeneffekt. Es ist vor allem nötig, die Tätigkeit so auszuwählen, dass wir mit niemandem aus der Gemeinschaft in direkte und ungeeignete Konkurrenz geraten. Sehr nützlich aus der Sicht der Integration sind gemeinsame Aktionen, die als gemeinschaftliche einschließlich der gemeinsamen Vorbereitung und Durchführung geplant sind. Zur Schaffung solcher Gelegenheiten gehört auch eine nützliche und passende Konfrontation. Ich denke dabei an eine Konfrontation zwischen Menschen mit mentaler Behinderung und ihrem Umfeld. Ohne dass wir die Wichtigkeit z.B. von Musikgruppen von Menschen mit Behinderungen in Frage stellen, stärken derartige Aktionen die Gemeinschaft eher in der Überzeugung, dass es sich um eine gesonderte Gruppe handelt, die so spezifisch ist, dass sie nicht integriert werden kann. Wie viel nützlicher und wie viel den Erfordernissen der Integration angemessener wäre ein Wettbewerb von Musikgruppen, an dem uneben anderen auch Musikgruppen von Menschen mit mentaler Behinderung teilnähmen? Auf die gleiche Art und Weise kann man dann auch die so sehr bewunderten Zeichnungen und Malereien von Menschen mit mentaler Behinderung präsentieren. Statt Sonderaktionen und – Ausstellungen ist es doch so förderlich, die Werke von behinderten sowie gesunden Autoren gemeinsam in einen Dialog treten zu lassen. Die Integration ist nicht immer einfach und sichtbar. Oft verursacht sie Probleme und Sorgen: uns, den Menschen mit mentaler Behinderung sowie der Gemeinschaft. Fliehen wir nicht vor ihnen. Erfolgreich gelöste Probleme und Konflikte sind ein großes Geschenk und der Bonus für den Erfolg der Integration. Nicht einmal mit der guten Absicht passen wir uns nicht den Vorurteilen der Gemeinschaft gegenüber Menschen mit mentaler Behinderung an. Soweit jemand erwachsen ist, dann ist er wirklich kein Kind, wie ein Sprichwort sagt. Achtung vor nutzloser Abstempelung und sinnlosem Humbug. In unserer Gesellschaft ist es typisch, dass, solange es gelingt, mit Unterstützung der Behörden und Sponsoren zum Beispiel das betreute Wohnen für Menschen mit mentaler Behinderung auszubauen, wird bei der Eröffnung ein Band durchgeschnitten, die Repräsentanten der Sponsoren werden vorgestellt, die Medien teilnehmen, die künftigen Bewohner als mehr behindert beschrieben werden, als sie in Wirklichkeit sind und die Gutherzigkeit aller Beteiligten betont wird. Das ist sicherlich nötig, es ist ein Dankeschön, es öffnet den Weg zu weiteren ähnlichen Aktivitäten in der Zukunft. Aber dennoch…Das erbaute Haus und seine Bewohner sind schon am Anfang abgestempelt: hier sind SIE, hier ist es ANDERS, DIESE müssen wir betreuen. Wir unterstützen dadurch wiederum die Gemeinschaft in ihrer Vorstellung, dass die Menschen mit mentaler Behinderung „Objekt“ einer Sonderbetreuung und nicht Teil unseres Menschseins sind. Das Paradox des Integrators Die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung in die Gemeinschaft ist sicher kein einfacher Prozess. Es geht um eine langfristige Bemühung und ich erlaube mir zu behaupten, dass wir trotz vieler Erfolge in den letzten 18 Jahren, in einer Situation sind, in der es notwendig ist, die Auswirkung unserer Aktivitäten zugunsten der Integration zu bewerten und über ihre weitere Ausrichtung nachzudenken. Der Grundstein dieser Bemühungen sind dabei die fähigen Menschen, die Sozialarbeiter, die guten Integratoren. Damit hängt auch eine gute Nachricht zum Schluss zusammen. Es geht um den Umstand, den ich DAS PARADOX DES INTEGRATORS genannt habe. Falls nämlich seine Aktivitäten zugunsten der Integration von Menschen mit mentaler Behinderung erfolgreich sind, erreicht er in der relativen Bewertung das gleiche Ergebnis bei der Erfüllung der Eigenschaften der Integration wie der Mensch mit einer mentalen Behinderung, zu dessen Gedeihen er tätig wurde: - hat Kontakt und ist in Interaktion mit der Gemeinschaft, nimmt am Leben der Gemeinschaft teil, ist geachtet und hat eine geachtete soziale Rolle, hat Gelegenheit zu wirklichen Entscheidungen, hat Gelegenheit zur Entfaltung seiner Kompetenz ist berufen, zum Gedeihen der Gesellschaft beizutragen nimmt am „Menschsein“ der Gemeinschaft teil. (17) Und das ist sicher nicht wenig. 3. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung 3.1. Der Sinn der Arbeit für den Menschen und allgemeine Erscheinungen der Arbeitslosigkeit Die Arbeit nimmt im Leben des Menschen eine unersetzliche Stellung ein. Die Arbeit ist eine wichtige Bedingung seines Daseins, sie bringt ihm nicht nur materiellen Nutzen, sondern auch eine soziale Stellung und die Erfüllung seines Geltungsbedürfnisses. Sie bestimmt die sozialen Beziehungen des Menschen und befriedigt seine Ambitionen, Geltungs- und Selbstachtungsbedürfnisse. Die Arbeit dient also nicht nur zur Produktion materieller Güter oder zur Erbringung von Dienstleistungen, sondern sie schafft auch ein soziales Umfeld strukturierter Kontakte, die die Möglichkeit bieten, Gespräche zu führen, andere Leute kennen zu lernen und Freundschaften zu schließen. Bei der Ausübung seiner Arbeitsaufgaben kann der Einzelne seine Fähigkeiten objektivieren und das Gefühl von Fachkompetenz gewinnen. Die Gruppenarbeit bietet ein soziales Umfeld, in dem man sich bewertet und mit anderen Menschen vergleicht. Dank der konkreten Arbeit, die nötige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert, entwickelt sich die menschliche persönliche Identität. In mentalhygienischer Hinsicht ermöglicht der Arbeitseifer die Abfuhr überschüssiger seelischer und körperlicher Energie. Im Verlauf eines Menschenlebens bestimmt die Arbeit den Anfang sowie das Ende der ökonomischen Aktivitäten. Mittels der Arbeit zeigen wir den Kindern, die wir erziehen, die gültigen Werte. Wir bieten ihnen die Möglichkeit der Identifikation, des Nachahmens und eines persönlichen Vorbildes. Die Kinder sehen derzeit zwar nicht so oft ihre Eltern arbeiten, aber erleben deren Arbeitserfolge sowie Misserfolge mit. Den tatsächlichen Wert der Arbeit erkennt man gewöhnlich erst dann, wenn man sie verliert. Das unfreiwillige Ausscheiden aus der Arbeit hat für das persönliche Leben des Menschen nämlich sowohl nach unseren als auch nach ausländischen Erkenntnissen nachweislich negative soziale, psychologische sowie gesundheitliche Folgen. Durch die Langzeitarbeitslosigkeit fehlt die finanzielle Entlohnung als Hauptquelle der Befriedigung der Lebensbedürfnisse, es entsteht eine ökonomische persönliche sowie familiäre Unsicherheit, der übliche Tagesablauf ist gestört und die Aufrechterhaltung der Erwerb von Arbeitsgewohnheiten und -fertigkeiten ist nicht mehr möglich. Durch die Langzeitarbeitslosigkeit vergeht der Sinn des Lebens, es kommt zur Verminderung der sozialen Kontakte mit Freunden und Kollegen und es tritt ein allmählicher Zerfall der Persönlichkeitsstruktur ein. Die Aktivitäten, die regelmäßiger Bestandteil des täglichen Arbeitsrhythmusses waren, verlieren sich. (2) Der Arbeitsverlust führt beim Einzelnen: - zu niedrigerem Selbstvertrauen, zu niedrigerer Selbstwertschätzung, zu niedrigerem Vertrauen anderen Menschen gegenüber; - zu Depression, Fatalismus und zu Apathie – als letzter Stufe der psychischen Leiden der Langzeitarbeitslosen, die mit einem Gefühl des Selbstwertverlustes und mit Verzweiflung verbunden ist; - zu einer Steigerung der sozialen Isolation - zu Beschuldigungen der eigenen Familie wegen des Arbeitsverlustes Bei Familienangehörigen der Arbeitslosen wurden folgende Auswirkungen wahrgenommen: - eine Zunahme von Konflikten in der Familie infolge des Ausscheidens eines Familienmitgliedes aus der Arbeits- und Sozialwelt bei Kindern arbeitsloser Eltern eine Zunahme von Entwicklungsstörungen (z.B. emotionelle Labilität, asoziales Verhalten), schwache Leistungen in der Schule und Verschlechterung der Ergebnisse, Beziehungsprobleme in der Familie (z.B. Respektverlust des arbeitslosen Vaters). (2) J. Šiška konkretisiert weiter den Sinn der Arbeit für Menschen mit Behinderungen: Sie bedingt die ökonomische Unabhängigkeit und einen höheren Lebensstandard Sie beeinflusst die Selbstbestimmung des Menschen positiv (wenn man beschäftigt ist, muss man nicht nach dem Diktat Anderer leben) Der Status “beschäftigt zu sein” beeinflusst bei Menschen mit Behinderungen die Einstellung der Gesellschaft zu den Menschen mit Behinderungen allgemein positiv. Nach Henstock (1989) erhöhen sich durch die Beschäftigung in einem integrierten Umfeld die Aussichten der Menschen mit Behinderungen auf Aufnahme in die Gesellschaft Der Arbeitsplatz in einem integrierten Umfeld ist ein Mittel für die Schaffung und Entwicklung von sozialen Interaktionen Sie ist eine der Weisen, mittels derer die meisten Leute weiterlernen und ihre Kompetenzen entwickeln. Beschäftigung ist eine der Schlüsselaspekte zur Erreichung des Erwachsenen-Status (18) (siehe Definition der Reife bei S.Freud: der reife Mensch soll „lieben und arbeiten“ können) M. Jahodová (1991), die in dem kleinen österreichischen Dorf Marienthal in den 30er Jahren Pionierforschung über die Wirkung der Arbeitslosigkeit unternahm, schloss in einem ihrer letzten Interviews an diese Untersuchung an und zwar als sie die Frage, wie sie die Aufgaben der Arbeit im Menschenleben beurteilt, beantwortete. Sie sagte, dass die Arbeitstätigkeiten fünf primäre Erfahrungen anbieten, fünf Erlebnisse, die man braucht, egal, ob man seine Arbeit mag oder nicht: 1) die Zeiteinteilung oder Strukturierung des Tagesablaufes; 2) die Erfahrung, dass die Teilung der Arbeit und die Kooperation in unserer Gesellschaft nötig sind, weil es Aufgaben gibt, die man selbst nicht bewältigen kann; man wird ein Bestandteil einer größeren Gemeinschaft; 3) es wird die soziale Erfahrung bereichert und der menschliche Horizont erweitert; 4) es wird der Status und die Identität des Menschen in unserer Gesellschaft vor allem durch die Arbeit bestimmt; 5) die Arbeit sorgt – wenn auch es unwichtig aussehen kann – für regelmäßige Aktivitäten. Jahodová ist überzeugt, dass man die psychischen durch die Arbeitslosigkeit verursachten Leiden nach diesen fünf Funktionen der Arbeit im Menschenleben betrachten kann. Einvernehmlich mit S. Freud stellt sie dazu fest, dass der Arbeitsverlust auch Realitätsverluste des Arbeitslosen mit sich bringt. (2) 3.2. Menschen mit Behinderungen – eine Risikogruppe der Arbeitslosen Die Vermittelbarkeit des Menschen auf dem Arbeitsmarkt hängt von mehreren Vorsetzungen (Alter, Gesundheitszustand, Ausbildung, Geschlecht, Zugehörigkeit zu ethnischer Gruppe) ab, die einige Gruppen mit höherem Risiko des Arbeitsverlustes ausgliedern und sie für die Langzeitarbeitslosigkeit vorherbestimmen. Diese Gruppen tragen auch das Risiko einer wiederholten (erneuten) Arbeitslosigkeit. Ihre Angehörigen finden die Beschäftigung eher auf dem sekundären Arbeitsmarkt und schlechter bezahlte Arbeitsplätze mit einer unsicheren Perspektive. Die Arbeitslosigkeit gefährdet so mehr bestimmte Bevölkerungsgruppen, was auch die Erfahrungen in fast allen hoch entwickelten Ländern beweisen. Es ist evident, dass eben auf diese Gruppen die Beschäftigungspolitik gerichtet sein muss. Bei uns gehören zu diesen Gruppen Jugendliche, Frauen mit kleinen Kindern, behinderte Menschen, ältere Menschen, Menschen mit geringer Ausbildung, die ethnischen Gruppen der Zigeuner, zuziehende Emigranten. Bei den Menschen mit Behinderung stehen nicht nur ökonomische, soziale und psychische Probleme im Vordergrund, sondern vor allem das Problem eines angemessenen Sinns des Lebens sowie der menschlichen Würde. In Bezug auf den immer größeren Druck auf die Arbeitsproduktivität und die Leistung haben diese Menschen in der gegenwärtigen Gesellschaft immer öfter geringere Chancen, auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt zu sein. Die Dauer ihrer Registrierung auf den Arbeitsämtern übersteigt mehrfach diejenige gesunder Menschen. Sie befinden sich oft in einer ausweglosen Lage und für ihre Familien bringt das die Sorge für den arbeitslosen behinderten Familienangehörigen mit sich. Obwohl das bestehende Sozialversicherungssystem an der Sicherung materieller Grundbedürfnisse beteiligt ist, hängt die soziale Integration der Gruppe der Behinderten großenteils von weiteren sozialen, ökonomischen und legislativen Bedingungen ab. (2) Angemeldete Stellenbewerber mit Behinderung nach Alter – Bezirk České Budějovice (zum 31.12.2006) bis BEZIRK % 20–29 % 30-39 % 40- 49 % 50 + % INSGESAMT 19 Č.Budějovice 0 0 27 4,1 13,7 91 167 25,1 380 57,1 665 Quelle: Statistik des Arbeitsamtes Angemeldete Stellenbewerber mit Behinderung nach Ausbildung – Bezirk České Budějovice (zum 31.12.2006) BEZIRK Č.Budějovice Hauptschule oder keine % Berufsschule, Fachschule ohne Abitur % Höhere Schulen mit Abitur % Hochschulausbildung % 225 33,8 325 48,9 93 14,0 22 3,3 INSGESAMT 665 Angemeldete Stellenbewerber zum 22.3.2007 – Vltavotýnsko-Gebiet Insgesamt Bewerberanzahl zum 19.12.2006 436 Jugendliche bis 18 Jahre 1 Behinderte – gesundheitlich benachteiligt 9 Behinderte – Teilinvalid 109 Behinderte – Vollinvalid 0 50-jährige und ältere Langzeitarbeitslose (länger als 60 Monate) 100 215 % 100 27,1 % 26 Registrierungen 12-24 Monate, 30 Registrierungen länger als 24 Monate 25 % 54 % Anteil der Stellenbewerber mit Behinderung an der Gesamtanzahl aller Stellenbewerber Gebiet Anzahl Anteil Týn nad Vltavou - Mikroregion 118 27,1 % Bezirk České Budějovice 760 18 % Kreis Südböhmen 3.351 17 % Tschechische Republik 71.318 16 % Quelle: Arbeitsamt České Budějovice 3.3. Besonderheiten der Beschäftigung von Menschen (Jugendlichen) mit Behinderungen Seit Beginn der ökonomischen Transformation, begleitet von der Zunahme der Arbeitslosenrate, kann man in der Gruppe der Arbeitslosen zwei besonders gefährdete Gruppen unterscheiden: 1. die Arbeitslosen mit Behinderung, 2. Absolventen der Schulen und Berufsschulen, die die Schule gerade beendet haben und ihren ersten Job suchen. In quantitativer Hinsicht geht es derzeit insgesamt um mehr als ein Viertel der insgesamt Arbeitslosen. Z.B. betrug am 30.9.2001 der Anteil der angemeldeten Jobanwärter mit Behinderung 13,4% und der Anteil der Absolventen aller Schulstufen und der Jugendlichen 14,8% an der Gesamtanzahl aller Arbeitslosen. Außergewöhnliche Probleme entstehen dort, wo sich diese zwei Gruppe vermischen, d.h. bei den Jugendlichen mit einer schweren Behinderung, die gerade in den Arbeitsmarkt eintreten. (4) Struktur der beschäftigten und arbeitslosen Personen mit Behinderung nach ihrer Ausbildung – Tschechien, 1. Quartal 2001 (in ℅) Beschäftigte Arbeitslose 36,6 Ohne Schulabschluss 15,2 47,8 Hauptschulabschluss 53,5 47,8 Fachschulen (Berufschulen + Fachmittelschulen) 23,6 12,7 Höhere Fachschulen mit Abitur 3,0 1,3 Höhere allgemein bildende Schulen 4,7 1,6 Hochschulausbildung 100,0 100,0 Insgesamt Quelle: (4) Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer der sozialen Dienste und der Beschäftigten mit Behinderung nach ihrer Ausbildung insgesamt % davon in GW 22 57 10 Haupt- und Berufsschule 15 40 14 Höhere Fachschulen 2 3 1 Fachhochschulen und Hochschulen Insgesamt 39 25 % 40 57 3 Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. Jugendliche mit Behinderung werden für ihre zukünftige Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt entweder im üblichen System der Fachausbildung (auf integrierte Weise) oder in speziellen Schulen und Berufsschulen vorbereitet. Da für ihre Erziehung und Ausbildung alljährlich nicht unbedeutende Finanzmittel aufwendet werden, wäre es sinnvoll, wenn diese Personen auch eine entsprechende Beschäftigung fänden. Neben dem erheblichen wirtschaftlichen Verlust dürfen wir auch nicht die psychischen sowie sozialen Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit vergessen, die bei dieser benachteiligten Gruppe besonders spürbar sind. Die Problematik von Jugendlichen mit Behinderungen hat auch viel mit der Problematik von Menschen mit Behinderungen ohne Unterschied ihres Alters gemein. Diese Problematik war das Thema der Studie „Die ökonomische Motivation auf dem Arbeitsmarkt zur Beschäftigung der Menschen mit Behinderung und das Konzept der Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Beschäftigung (EKO-ZPS).“ Das Ziel des oben genannten Projektes war die Formulierung der Grundprobleme im Bereich der Beschäftigung behinderter Menschen. Umfragen, Gespräche und die zugängliche Literatur belegen, dass behinderte Menschen zu der von Arbeitslosigkeit am meisten bedrohten sozialen Gruppe gehören. Ihr Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit liegt bei 13% und die Situation verschlechtert sich weiter. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass Behinderte im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der Tschechischen Republik (siehe Tabelle 2) – außer durch ihr grundlegendes Handicap – vor allem durch ihre geringere Ausbildung benachteiligt sind. Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen – auch bei den Jüngeren – einen hohen Anteil an Menschen ohne Beschäftigung stellen. Die Frage ist, ob die Ursache dafür ist, dass sie nicht arbeiten können, oder ob sie nicht arbeiten wollen oder ob sie aufgrund von Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche resigniert haben. Befremdlicher ist, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen mit Behinderungen (15-29 Jahre) ohne Beschäftigung sind. (4) Menschen mit Behinderungen nach Alter und Ausbildung - Tschechien, 1. Quartal 2001, in Tausend Beschäftigte Arbeitslose ohne Behinderte Struktur Menschen mit Beschäftigung insgesamt Behinderte Behinderungen nach (in Tausend) (in ℅) Alter und Ausbildung Nach Alter 16.9 6.2 27.0 50.1 12,024 15-29 Jahre 24,1 12,4 32,3 68,8 16,6 30-44 Jahre 38,9 20,4 109,9 169,2 40,7 45-59 Jahre 3,3 0,3 124,3 127,9 30,7 60 und mehr Jahre Nach der Ausbildung 9,2 9.2 2,2 Ohne Ausbildung 12,7 14,4 114,9 142,0 34,1 Hauptschulabschluss Mittlere Fachschulen (Berufs- und Fachschulen) Höhere Fachschulen mit Abitur 44,6 18,8 111,8 175,2 42,1 19,7 5,0 41,5 66,2 15,9 Höhere allgemein bildende Schulen (Gymnasien) Hochschulausbildung Insgesamt in Tausend Insgesamt in ℅ 2,4 0,5 5,8 8,7 2,1 3,9 83,3 20,1 0,6 39,3 9,4 10,3 293,5 70,5 14,8 416,1 100,0 3,6 100,0 Quelle: (4) Die wahrscheinliche Aufteilung der Menschen mit Behinderung im Vltavotýnsko-Gebiet und im Kreis Südböhmen Unter Verwendung der in Prozentangaben umgerechneten Studie des VÚPSV (Tschechisches Forschungsinstitut für Arbeit und Soziales) von ČERVENKOVÁ A. – KOTÍKOVÁ, J. : Fachliche Vorbildung behinderter Jugendlicher und ihre Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Praha: VÚPSV, Dezember 2001. (4) Vltavotýnsko-Gebiet Beschäftigte Menschen mit Behinderung 20,1 % - 252 Personen Kreis Südböhmen Beschäftigte Menschen mit Behinderung 20,1 % - 6 908 Personen Arbeitslose Menschen mit Behinderung 9,4 % - 118 Personen Beschäftigungslose Menschen mit Behinderung 70,5 % - 885 Personen Arbeitslose Menschen mit Behinderung Beschäftigungslose Menschen mit Behinderung 9,4 % - 3 231 Personen 70,5 % - 24 332 Personen Wie sich aus der Schlussfolgerung des Projektes EKO-ZPS ergibt, ist das Hauptproblem nicht die Sicherung der Beschäftigung aller Menschen mit Behinderung, sondern derjenigen, die arbeiten können und wollen. Das aber setzt voraus, ihnen eine entsprechende Qualifikation (für die ein Bedarf existiert) zu ermöglichen, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen (einschließlich der Gestaltung des Arbeitsumfelds), dass sie die bereits erworbene Qualifikation anwenden können. Damit muss aber der Ausgleich der Mehrkosten der Arbeitgeber, die mit der Schaffung dieser Voraussetzungen verbunden sind, einhergehen. Das heißt aber auch, die Barrieren in der Denkweise der Menschen, beim Arbeitgeber wie auch bei dem einzelnen behinderten Menschen zu beseitigen, damit seine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt, d.h. auf einem normalen Arbeitsplatz gemeinsam mit den anderen, als natürlich betrachtet wird. Dann sollte eine geschützte Arbeit für diejenigen bestimmt sein, deren Leistungsfähigkeit aus den gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist und deren Beschäftigung daher auf normalen Arbeitsplätzen sinnlos ist. (4) Eines der Haupthandicaps von Menschen mit Behinderung ist deren geringere Ausbildung und Qualifikation. Fast 75% der ökonomisch aktiven Bürger mit Behinderung haben kein Abitur, während es bei der Gesamtbevölkerung nur 60% sind. In den EU-Ländern sind die Ausgleichsleistungen für die Beschäftigten mit Behinderung von der Teilnahme an Programmen der Arbeitsrehabilitation, Fachausbildung oder Umschulung abhängig. Zur Lösung würden sicher eine engere Verbindung zwischen der Zielrichtung der Berufsausbildung der behinderten Jugendlichen und dem Arbeitsmarktbedarf sowie Wert darauf zu legen, dass Zuwendungen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mit Behinderungen abhängig von der Verbesserung ihrer Qualifikation gewährt werden. (4) Das Projekt EKO-ZPS sieht im Betrieb von geschützten Werkstätten und Arbeitsstätten eine Reihe ungelöster Probleme. Die geschützte Arbeit hat ihre völlige Berechtigung, allerdings nur für Bürger mit einer schweren mentalen Behinderung, also nur für diejenigen Bürger mit Behinderungen, die aus gesundheitlichen Gründen keine volle Arbeitsleistung erbringen können, d.h. die auf dem freien Arbeitsmarkt nicht voll vermittelbar sind. (4) Voraussetzung für eine sinnvolle Beschäftigung behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt ist die Festsetzung einer klaren Definition des Bürgers mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt, weniger vag als die bisherige, zu allgemeine Definition „des Bürgers mit Behinderung“. Es ist nötig, den Aspekt der Anerkennung der Invalidenrente vom Aspekt der Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu unterscheiden. (4) In dieser Hinsicht sind auch die Erfahrungen in den USA interessant, wo die geschützte Werkstatt die Funktion einer Art „Umsteigestation“ aus dem segregierten Umfeld in die integrierte Welt erfüllen sollte. Nach Gold (1975) kam es praktisch zu keinem Umstieg von einer geschützten Werkstatt auf einen Arbeitsplatz im integrierten Umfeld. Wenn doch, dann nur bei denjenigen Beschäftigten, die keine intensive Betreuung brauchten. Die geschützten Werkstätten erfüllten so die Aufgabe der „Umsteigestation“ auf dem Weg zum Arbeitsplatz in der Gesellschaft nicht. Die Prinzipien der Normalisierung im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit mentaler Behinderung wurden nicht erfüllt (Gold, 1975). Die Reaktion auf diese Ermittlung kam schnell. Die geschützten Werkstätten verloren ihre Popularität und ab den 80er und 90er Jahren breitete sich das Modell sog. unterstütze Beschäftigung (Supported Employment) schnell aus (18) Zu weiteren Hemmnissen einer problemlosen Beschäftigung von Schulabgängern mit Behinderung gehören auch deren psychische Probleme. W. Shakespeare gestaltete im Stück Richard III. künstlerisch die bis heute verbreitete Überzeugung, dass körperliche oder sensorische Handicaps auch die Psyche eines davon betroffenen Menschen beeinflussen. Natürlich kann man eine körperliche nicht mit einer psychischen Behinderung vergleichen, aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir nach Meinung unserer tschechischen Experten (VÁGNEROVÁ und Kol. 2000) in der Tat eine körperliche oder sensorische Behinderung hinsichtlich der Empfindungen des Einzelnen als eine anstrengende Lebenssituation verstehen können, die langfristig den Einzelnen schwer belastet, den Stress steigert, viele Konflikte hervorruft und Frustrationen verursacht. Diese Schwierigkeiten zeigen sich sowohl bei der Suche nach Arbeit als auch an einem neuen Arbeitsplatz. Aggressiv gestimmte Menschen werfen den Angestellten der Arbeitsämter Interesselosigkeit, Unfähigkeit und mangelndes Einfühlungsvermögen vor. Passiv Veranlagte hören bald auf, zum Arbeitsamt zu gehen, weil es „keinen Sinn hat“, sie bereiten sich nicht Vorstellungsgespräche bei dem vermittelten Arbeitgeber vor und geben beim ersten Misserfolg das weitere Suchen auf. Nicht einmal der Arbeitseintritt ist ohne Probleme. Diejenigen, die eine Sonderschule oder eine Berufssonderschule besuchten, stoßen auf die harte Realität. Nicht einmal bei den integrierten Schülern mit Behinderung ist der Arbeitseintritt einfach: in der Schule hatten die Lehrer und Mitschüler sich gewissermaßen an deren Besonderheiten angepasst und jetzt kommen sie in eine neue Welt mit neuen Ansprüchen, die sich von der in der Schule wesentlich unterscheiden. Das Leben im geschützten und verständnisvollen Umfeld kann die Vorstellungen Behinderter darüber beeinflussen, wie die anderen Menschen mit ihnen umgehen könnten. Oft pflegt diese Vorstellung im Gegensatz zur Realität zu stehen und nach dem Arbeitseintritt kann es zu Frustrationen kommen. Dazu trägt auch der überkommene beschützende Umgang einiger Eltern bei, die auf die ersten Misserfolge ihres Kindes bei der Suche nach Arbeit (bzw. bei der Anpassung an den Arbeitsplatz) mit dem Angebot: „Bleib zu Hause, das brauchst du nicht“ reagieren. Eine beschützende Lebensweise kann auch zu einer niedrigeren sozialen Intelligenz führen (ŠEDIVÁ 1997), d.h. der Fähigkeit eine soziale Situation zu verstehen und selbstständig bestehende Probleme zu lösen. Die soziale Intelligenz ist relativ von der allgemeinen Intelligenz und dem Ausbildungsniveau unabhängig und ihr Mangel kann den Übergang von der Schule in den Beruf negativ beeinflussen. (4) Für Personen mit Handicap hat die Arbeit nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine gesundheitlich- rehabilitative wie sozial-adaptive Bedeutung: sie erhöht ihr Selbstwertgefühl und hilft bei der Bewältigung psychischer Probleme. In Bezug darauf, dass 4/5 der Jugendlichen mit Handicap, die mit mentaler Retardierung verschiedener Grad betroffenen Personen bilden, ist zu beachten, dass gerade hier die Arbeitsvorbereitung und die Arbeit selbst eine wichtige sozial-therapeutische Bedeutung hat, die sogar den ökonomischen Beitrag übertrifft. Für diese Gruppe der Jugendlichen ist es nötig, die passende Arbeitstätigkeit und die Entstehung der geschützten Werkstätten in der Zusammenarbeit mit ihren Eltern und nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen sicherzustellen. .(4) Im Jahre 2004 führte Jan Šesták eine Umfrage unter Eltern von Schülern an Hilfs-, Sonderund Berufsschulen im Bezirk České Budějovice, Český Krumlov, Jindřichův Hradec und Strakonice durch. Von 8 angesprochenen Schulen beteiligten sich Eltern aller 8 Schulen. Nach den Angaben der Leitungen der Hilfs-, Sonder- und Berufsschulen in diesen Fragebogen besuchten diese Schulen im Schuljahr 2003-2004 415 Schüler, deren Schulpflicht in den Jahren 2004-2007 endete. Es gelang, von den Eltern dieser Schüler 165, d.h. 40% Rückläufe zu bekommen und weitere 26 von Eltern von Schülern, deren Schulpflicht im Jahre 2008 endet. Insgesamt wurden 191 Fragebögen von Eltern von Hilfs-, Sonder- und Berufsschulschülern beantwortet. Die Daten dieser Untersuchung wurden im März 2004 bearbeitet. An der Umfrage in Hilfs-, Sonder- und Berufsschulen beteiligten sich 80% der Schulen für Kinder mit mentaler oder Mehrfachbehinderung im genannten Gebiet. Aus den Ergebnissen dieser Fragebögen ergibt sich, dass von den 415 vermutlichen Abgängern in den nächsten Jahren nur 6%, also 25 Personen, direkt zu einem Arbeitgeber übergehen. Die Leitungen der Schulen sehen für das weitere Leben der Abgänger als das größte Problem vor allem deren Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt (Durchschnittswert dieses Problems 8,42 an einer 10-Punkte-Skala) und deren Inaktivität und Zuhausebleiben (Durchschnittswert 6,57). Als große Probleme werden auch Geldnot (4,58) und funktionsgestörte Familien (4,57) (siehe Tabelle) angesehen. Die Ergebnisse für die Frage: „Was halten Sie für das Hauptproblem ihrer Schulabgänger? Anm. Der Befragte sollte bei jeder Frage mittels einer Skala von 1 (sehr unwichtig) bis 10 (sehr wichtig) angeben, für wie wichtig er das Problem hält. Die Durchschnittswerte der Antworten sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit aufgelistet. Reihenfolge Angabe (markierte Möglichkeit) 1. 2. 3. 4. 5. Quelle: (14) Beschäftigung der Schulabgänger Sie bleiben zu Hause, ohne Aktivität Geringe finanzielle Mittel Funktionsgestörte Familie Fehlende soziale Dienste Durchschnittswert 8,42 6,57 4,58 4,57 2,57 Die Eltern der Kinder halten vor allem Arbeitslosigkeit (55%), geringe finanzielle Mittel (35%) und Vorurteile und Intoleranz des Umfeldes (16%) für wichtige Benachteiligungen und Beschränkungen im weiteren Leben ihrer Kinder. 23% der Eltern meinen, dass ihr Kind im weiteren Leben in keiner Weise benachteiligt wird. Eine auf den ersten Blick sehr geringe Anzahl der Eltern meint, dass ihr Kind durch die architektonischen Barrieren benachteiligt wird (3%). Vergleichen wir diese Angabe mit der Anzahl der Befragten, die ein Kind mit körperlicher Behinderung haben, stellen wir fest, dass alle Eltern von Schülern mit körperlichen Behinderungen architektonische Barrieren für eine wichtige Benachteiligung im weiteren Leben ihres Kindes halten. (siehe Tabelle). Die Ergebnisse für die Frage „Was wird Ihrer Meinung nach Ihre Tochter/Ihren Sohn hinsichtlich der Behinderung im weiteren Leben am meisten benachteiligen und beschränken?“ Anm.: Bei dieser Frage war es möglich, mehrere mögliche Antworten zu markieren. Die Antworten sind nach ihrer Häufigkeit aufgelistet. Reihenfolge 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Angabe (markierte Möglichkeit) Arbeitslosigkeit Geringe finanzielle Mittel Nichts, sie/er wird nicht benachteiligt Vorurteile des Umfeldes, Gespött, Intoleranz Fehlende soziale Dienste Sonstige Architektonische Barrieren % Anzahl 105 66 44 31 55 % 35 % 23 % 16 % 16 12 5 8% 6% 3% Quelle: (14) Die Eltern der Schüler setzen voraus, dass ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Beschäftigung (79%), eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstätte (14%) oder den Besuch eines Tageszentrums (8%) benötigt. Überraschend ist, dass 72% der Eltern meinen, dass diese Möglichkeiten für sie und ihre Kinder realisierbar sein werden (siehe Tabelle Nr. 4 und Nr. 5). Mit diesen Einschätzungen korrespondiert auch die von den Schulleitungen genannte Aufzählung der sozialen Dienste, an denen es mangelt. Die am häufigsten genannten sozialen Dienste, an denen es mangelt, sind geschützte Werkstätten (75%), gefolgt von betreutem Wohnen und unterstützter Beschäftigung (50%), Tageszentren und persönliche Hilfe (38%) Die Ergebnisse für die Frage „Was wird IhreTochter/ Ihr Sohn nach dem Schulabschluss brauchen?“ Anm.: Bei dieser Frage war es möglich, mehrere mögliche Antworten zu markieren. Die Antworten sind nach der Häufigkeit aufgelistet Reihenfolge Angabe (markierte Möglichkeit) 1. 2. 3. 4. 5. Quelle: (14) Beschäftigung Beschäftigung in GW Tageszentrum Persönliche Assistenz Nicht ausgefüllt % Anzahl 150 26 15 5 3 79 % 14 % 8% 3% 2% Die Ergebnisse der Frage: „Meinen Sie, dass diese Möglichkeit für Ihre Tochter/ Ihren Sohn erreichbar wird?“ Anm. Die Antworten sind nach der Häufigkeit aufgelistet. Reihenfolge 1. 2. 3. Insgesamt Quelle: (14) Angaben (markierte Möglichkeit) Ja Nein Nicht ausgefüllt % Anzahl 137 39 15 191 72 % 20 % 8% 100 % 4. Instrumente für die Aktivierung und Beschäftigung von Menschen mit mentalen Behinderungen 4.1. Grundüberblick über die Instrumente Solange wir über die Aktivierung und Beschäftigung von Menschen mit mentalen Behinderungen als das Ziel unserer Tätigkeit sprechen, ist die geschützte Werkstatt nur eines der möglichen Mittel oder Instrumente zur Erreichung dieses Zieles. Folgende Seiten bieten einen grundlegenden Überblick über die sozialen Dienste und Instrumente der aktiven Beschäftigungspolitik für Menschen mit Behinderungen im arbeitsfähigen Alter. Derzeit gibt es leider kein einheitliches System der Mitwirkung einzelner Diensttypen, Organisationen und Institutionen, das deren logische und notwendige Verbindung ermöglichen würde. Im optimalen Falle könnte der Weg eines Menschen mit mentaler Behinderung zur beruflichen Integration im frühen Erwachsenenalter folgendermaßen aussehen (immer fortlaufend geordnet): soziale Dienste (Tageszentren, soziale Rehabilitation, sozial-therapeutische Werkstätten) – Arbeitsrehabilitation (Vorbereitung auf die Beschäftigung, Qualifikation, Umschulung) – geschützte Werkstätten, Arbeitsrehabilitationszentren – begleitende Personalüberlassung – freier Arbeitsmarkt, Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber. Das so verbundene System sollte aber dem Menschen mit mentaler Behinderung ermöglichen, kurz- oder langfristig auf einer jeweiligen Stufe zu bleiben oder bei einem Misserfolg oder Problem auf die vorangehende Stufe zurückzukehren. Hinsichtlich der Fähigkeiten, Möglichkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit mentaler Behinderung sollte es möglich sein, jede der Stufen wegzulassen. (14) Die folgende Abbildung vermittelt einen grundlegenden Überblick über die sozialen Dienste und Instrumente einer aktiven Beschäftigungspolitik, die für die Aktivierung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung nutzbar sind: Tageszentrum Persönliche Assistenz Sozial-therapeutische Werkstätten Soziale Rehabilitation SOZIALE DIENSTE - Übergangsprogramm - Begleitende Personalüberlassung Arbeitsrehabilitation INSTRUMENTE DER BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK Geschützte Werkstatt (geschützter Arbeitsplatz) - FREIER ARBEITSMARKT 4.2. Tageszentren In den Tageszentren (ein sozialer Dienst, der durch den § 45 des Gesetzes über die sozialen Dienste Nr.108/2006 Slg. definiert ist) werden für Personen ambulante Dienste geleistet, die aufgrund ihres Alters, ihrer chronischen Erkrankung bzw. ihrer gesundheitlichen Behinderung in ihrer Selbstversorgung eingeschränkt sind und deren Lebenslage der Hilfe einer anderen physischen Person bedarf. Diese Dienste können von einem zugelassenen Sozialdienstleister aufgrund eines über die Dienstleistung geschlossenen Vertrages geleistet werden. Die Grundtätigkeiten bei der Leistung der sozialen Dienste in den Tageszentren: - Hilfe bei der Hygiene oder Bereitstellung der Bedingungen für die eigene Hygiene (Hilfe bei der Ausübung der Körperpflege, Hilfe bei der grundlegenden Haar- und Nagelpflege, Hilfe bei der Benutzung des WCs) - Bereitstellung der Verpflegung oder Hilfe bei ihrer Sicherung (Sicherung der Ernährung, die der Dauer der Dienste, dem Alter, den Grundsätzen einer rationellen und einer notwendigen Diätverpflegung angemessenen ist, Hilfe und Unterstützung bei der Verabreichung von Speisen- und Getränken) - Erziehungs-, Bildungs- und Aktivisierungsaufgaben (Einübung und Stabilisierung motorischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Unterstützung beim Erwerb von Gewohnheiten, die mit der Teilhabe an gesellschaftlich üblichen Einrichtungen einschließlich der Nutzung zugänglicher Dienstleistungen und Informationsgeräte zusammenhängen) - Vermittlung von Kontakten zur Gesellschaft (Hilfe bei der Wiederherstellung oder Stabilisierung von Familienkontakten und Hilfe und Unterstützung bei weiteren die soziale Integration fördernden Aktivitäten) - Sozial-therapeutische Tätigkeiten (sozialtherapeutische Tätigkeiten, deren Leistung zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung persönlicher oder sozialer Fähigkeiten oder Fertigkeiten führen, die die soziale Integration fördern) - Hilfe bei der Geltendmachung von Rechten und berechtigten Interessen und bei alltäglichen Tätigkeiten (Hilfe bei der Kommunikation, die zur Geltendmachung von Rechten und berechtigten Interessen führt) 4.3. Persönliche Assistenz Die persönliche Assistenz ist der mobile Dienst, der durch den § 39 des Gesetzes über die sozialen Dienste Nr.108/2006 Slg definiert ist und für Personen geleistet wird, die aufgrund einer chronischen Erkrankung bzw. einer gesundheitlichen Behinderung in ihrer Selbstversorgung eingeschränkt sind und deren Lebenslage der Hilfe einer anderen physischen Person bedarf. Der Dienst wird ohne zeitliche Beschränkung im natürlichen sozialen Umfeld und bei den Tätigkeiten geleistet, die diese Person braucht. Der Dienst kann von einem zugelassenen Sozialdienstleister aufgrund eines über die Dienstleistung geschlossenen Vertrages geleistet werden. Die Grundtätigkeiten bei der Leistung der persönlichen Assistenz: - Hilfe bei der Selbstversorgung (Hilfe und Unterstützung bei der Verabreichung von Speisen- und Getränken, Hilfe beim An- und Ausziehen einschließlich spezieller Hilfsmittel, Hilfe bei der Raumorientierung, bei der selbstständigen Bewegung im Innen- sowie Außenraum, Hilfe bei der Umsetzung auf das Lager oder den Rollstuhl) - - - - Hilfe bei der persönlichen Hygiene (Hilfe bei der Ausübung der Körperpflege, Hilfe der der Benutzung des WCs) Hilfe bei der Bereitstellung der Verpflegung (Hilfe bei der Zubereitung von Speisen und Getränken) Hilfe bei der Haushaltsführung (Hilfe beim Saubermachen und bei der Haushaltspflege sowie der Pflege persönlicher Sachen, bei Einkäufen und üblichen Gängen) Erziehungs-, Bildungs- und Aktivisierungstätigkeiten (Hilfe und Unterstützung der Familie bei der Pflege des Kindes, Hilfe bei der Wiederherstellung oder Stabilisierung des Familienkontaktes und Hilfe und Unterstützung bei weiteren die soziale Integration fördernden Aktivitäten, Hilfe bei der Einübung und Stabilisierung motorischer, psychischer, und sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten) Vermittlung des Kontaktes mit der Gesellschaft (Begleitung zur Schule und schulischen Einrichtungen, zum Arbeitsplatz, zum Arzt, zu Freizeitaktivitäten, zu Ämtern und Institutionen und zurück) Hilfe bei der Geltendmachung von Rechten, berechtigten Interessen und bei alltäglichen Tätigkeiten (Hilfe bei der Kommunikation, die zur Geltendmachung von Rechten und berechtigten Interessen führt) Die persönliche Assistenz ist der Dienst, der Menschen mit Behinderungen die Tür zum normalen Leben öffnet. Dieser Dienst wird auch bei der Beteiligung an Bildungsaktivitäten, bei der Ausübung der Arbeitsaufgaben usw. geleistet. Gewissermaßen können wir für die persönliche Assistenz auch die sog. begleitende Personalüberlassung halten, über die später noch geschrieben wird. 4.4. Die sozial-therapeutischen Werkstätten Die sozial-therapeutischen Werkstätten sind die ambulanten Dienste, die durch den § 67 des Gesetzes über die sozialen Dienste Nr.108/2006 Slg, definiert sind und für Personen mit aufgrund einer gesundheitlichen Behinderung eingeschränkten Selbstversorgung geleistet werden, die aus diesem Grund weder auf dem freien noch auf dem geschützten Arbeitsmarkt eingesetzt werden können. Er bietet eine langfristige und regelmäßige Unterstützung zwecks Verbesserung der Arbeitsgewohnheiten und – fertigkeiten durch eine soziale Arbeitstherapie. Ziel dieses Dienstes ist vor allem die Schaffung, (Erneuerung), Aufrechterhaltung und Verbesserung von Arbeitsroutine und – fertigkeiten, die es Menschen mit gesundheitlichen Schäden künftig ermöglichen oder erleichtern können, auf dem geschützten oder freien Arbeitsmarkt einen Platz zu finden. Der sich an diesen Dienst logisch anschließende Schritt ist eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt. Der Dienst kann von einem zugelassenen Sozialdienstleister aufgrund eines über die Dienstleistung geschlossenen Vertrages geleistet werden. Die Grundtätigkeiten bei der Leistung sozialer Dienste in sozial-therapeutischen Werkstätten: - Hilfe bei der Hygiene oder Vermittlung der Bedingungen für sie (Hilfe bei der Ausübung der Körperpflege) - Bereitstellung der Verpflegung oder Hilfe bei ihrer Sicherung (Sicherung einer der Dauer des Dienstes und dem Alter, den Grundsätzen der rationellen Ernährung und dem Bedürfnis der Diätkost entsprechenden Verpflegung, Hilfe bei der der Dauer des Dienstes angemessenen Zubereitung der Verpflegung) - Bereitstellung der Verpflegung oder Hilfe bei ihrer Sicherung (Sicherung einer der Dauer des Dienstes und dem Alter, den Grundsätzen der rationellen Ernährung und - dem Bedürfnis der Diätkost entsprechenden Verpflegung, Hilfe bei der der Dauer des Dienstes angemessenen Zubereitung der Verpflegung) Unterstützung bei der Schaffung und Verbesserung elementarer Arbeitsgewohnheiten und –fertigkeiten (Einübung und Stabilisierung motorischer, psychischer, sozialer und Arbeitsfähigkeiten und Fertigkeiten, Hilfe bei der Erneuerung oder Stabilisierung, Vermittlung von Kontakten zur natürlichen sozialen Umgebung) Das Domov sv. Anežky, o.p.s. leistet den Dienst sozial-therapeutischer Werkstätten 16 Menschen mit Behinderung. Der Dienst findet in den geschützten Werkstätten und im anliegenden Bauernhof statt. Die Nutzer des Dienstes sind in die Tätigkeiten der geschützten Werkstätten in der Weberei, Tischlerei und Töpferei; in die Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten des Objektes, in die Garten-, Park- und Landwirtschaft, in die Arbeit bei der Tierhaltung und in die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und solcher der Bewohner und in weitere Tätigkeiten eingebunden. Im Rahmen des Projektes „Qualifizierung und berufliche Integration behinderter Jugendlicher in der Tschechischen Republik und in Österreich – geschützte Werkstätte U svaté Kateřiny“ nahmen 8 Nutzer dieses sozialen Dienstes an dem speziellen Qualifikationsprogramm teil, das auf die Einübung von Arbeitsfertigkeiten ausgerichtet war, die für die Beschäftigung in der neu entstandenen Werkstatt nötig sind. 5 Absolventen dieses Programms finden jetzt Beschäftigung in der geschützten Werkstatt. Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. 4.5. Soziale Rehabilitation Die soziale Rehabilitation ist ein sozialer Dienst, der durch den § 70 des Gesetzes über die sozialen Dienste Nr.108/2006 Slg. definiert ist. Es handelt sich um einen Dienst, der auf die Herstellung der Selbstständigkeit, die Unabhängigkeit und die Eigenständigkeit von Personen ausgerichtet ist, und zwar durch die Entfaltung der für sie spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, durch die Verstärkung und die Einübung von Gewohnheiten bei der Ausübung alltäglicher, für ihr selbstständiges Leben notwendiger Tätigkeiten, indem unter Nutzung alternativer Methoden ihre Fähigkeiten, Potentiale und Kompetenzen erhalten werden. Die soziale Rehabilitation wird in Form von den mobilen und ambulanten Diensten oder in Form stationärer Dienste geleistet, die in Zentren für Sozialrehabilitation erbracht werden. Der Dienst kann von einem zugelassenen Sozialdienstleister aufgrund eines über die Dienstleistung geschlossenen Vertrages geleistet werden. Die Grundtätigkeiten bei der Gewährung der sozialen Rehabilitation: - Einübung von Fertigkeiten der Selbstversorgung, Selbstständigkeit und weiterer zur sozialen Eingliederung führenden Tätigkeiten (Einübung der Bedienung üblicher Anlagen und Elektrogeräte, Einübung der Haushaltsführung, z.B. der Kleidungspflege, der Reinigung, kleiner Reparaturarbeiten, Küchentätigkeiten, des Einkaufens, der Kinderbetreuung oder Betreuung anderer Haushaltsmitglieder, Einübung selbstständiger Bewegung einschließlich der Orientierung in Innen- sowie Außenräumen, Einübung von Fähigkeiten, z.B. der eigenhändigen Unterschrift, die im Umgang mit Ämtern erforderlich sind) - Vermittlung von Kontakten zum sozialen Umfeld (Begleitung von Erwachsenen zu Schulen zu schulischen Einrichtungen, zur Arbeit, zum Arzt, zu interessierenden Aktivitäten und zurück, Einübung der Nutzung von Verkehrsmitteln, Einübung des - - Verhaltens bei unterschiedlichen gesellschaftlichen Veranstaltungen, Einübung von üblichen und alternativen Arten der Kommunikation und des Kontaktes und der Arbeit mit Informationen) Erziehungs-, Bildungs- und Aktivisierungstätigkeiten (Stabilisierung eingeübter motorischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten) Hilfe bei der Geltendmachung der Rechte, berechtigter Interessen und bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten (Informierung über die Möglichkeiten zur Beschaffung von Rehabilitations- und Kompensationsmitteln, Informationsservice und Leistung der Dienste) Hilfe bei der Körperpflege oder der Vermittlung von Bedingungen für diese, es geht dabei um stationäre Formen der Dienste in den Zentren für Sozialrehabilitation (Hilfe bei der Körper- und der grundlegenden Haarpflege, Hilfe bei der Benutzung des WCs) Das Domov sv. Anežky, o.p.s. leistet soziale Rehabilitation 25 Nutzern als individuelle Einübung der Selbstversorgung und Selbstständigkeit, Kontakt mit dem sozialen Umfeld, Freizeitaktivitäten und tägliche interessante Veranstaltungen, Hilfe bei der Geltendmachung der Rechte, berechtigter Interessen und bei persönlichen Angelegenheiten, Elementarunterricht (Lesen, Schreiben, Rechnen) und allgemeine Schulungseinheiten einschließlich Hilfs- und Therapieveranstaltungen (Physiotherapie, Kunstwerkstatt, Hippotherapie, Musikwerkstatt, Logopädie). Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. An der Grenze und am Schnittpunkt der sozialen Dienste laut Gesetz Nr. 108/2006 Slg. über die Mittel der Beschäftigungspolitik laut Gesetz Nr. 435/2004 Slg. (oft aus der einen oder der anderen Quelle finanziert), und der berufliche Bildung steht „das Übergangsprogramm“ und „die begleitende Personalüberlassung“. Diese Dienste leisten meist nichtstaatliche, nonprofit Organisationen (z.B. Vereine, gemeinnützige Gesellschaften oder kirchliche juristische Personen), die als Vermittlungsagenturen wirken, die aus Gründen gesundheitlicher Behinderung benachteiligten Menschen helfen, auf dem freien Arbeitsmarkt zu gleichen Lohnbedingungen wie Menschen ohne Behinderungen Arbeit zu finden und auszuüben. 4.6. Übergangsprogramm Das Übergangsprogramm ist ein Vorbereitungs- und Unterstützungssystem für die Schüler von Sonderschulen bei ihrem Übertritt von der Schule in das weitere Leben im Bereich der Beschäftigung, der Freizeitaktivitäten, der Selbstständigkeit in den üblichen Alltagstätigkeiten, des Wohnens, zwischenmenschlicher Beziehungen und der persönlichen Entwicklung. Das Übergangsprogramm ist für diejenigen bestimmt, bei denen vorausgesetzt wird, dass sie nach der Beendigung der Ausbildung eine individuelle Unterstützung bei der Suche und Ausübung einer passenden Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt benötigen. Im Rahmen des Übergangsprogramms sucht der Arbeitsberater während der Ausbildung für den Schüler mit besonderen Bedürfnissen ein passendes Praktikum auf dem freien Arbeitsmarkt, das es ermöglicht, nach dem Schulabschluss ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Direkt am Arbeitsplatz hilft ihm sein Arbeitsassistent im Rahmen des Trainings von Arbeitsfertigkeiten dabei, die gewünschten Aufgaben zu bewältigen, die Arbeitsroutine zu bekommen und sich in das Arbeitsteam einzufügen. (11) 4.7. Begleitende Personalüberlassung Die begleitende Personalüberlassung ist Komplex der Dienste, dessen Ziel ist es, Menschen so zu unterstützen, dass er einen Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt unter entsprechenden Lohnbedingungen findet und erhält. Bei der Unterstützung werden individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten des bestimmten Menschen berücksichtigt. Während bei traditionellen Diensten im Bereich der Beschäftigung der eigentlichen Beschäftigung eine Umschulung (also ein Geschicklichkeitstraining) vorangeht, ist es bei der begleitenden Personalüberlassung umgekehrt: aufgrund der vorhandenen Möglichkeiten des Interessenten wird ein passender Arbeitsplatz gesucht und das Training der Fertigkeiten wird erst nach dem Arbeitsantritt durchgeführt. Das Training findet direkt am Arbeitsplatz statt, wo es die besten Bedingungen für den Erwerb der Fertigkeiten für den konkreten Beruf gibt. Da die Dienste der begleitenden Personalüberlassung für die konkreten Menschen mit einer Behinderung maßgeschneidert sind, kann man keine festen Anforderungen an dieses Programm stellen. Im Rahmen des Dienstes kann man aber den Interessenten folgende Förderung anbieten: persönliche Assistenz (der Assistent hilft dem Menschen mit Behinderung direkt am Arbeitsplatz insbesondere zu Beginn der Beschäftigung), der Job-Club (Gruppenarbeit mit Menschen, die Interesse haben, eine Beschäftigung zu bekommen – z.B. Einübung von Modellsituationen), Training am Arbeitsplatz, Monitoring des Verlaufes der Beschäftigung, Training der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Fertigkeiten, Transport. Die Unterstützung wird langfristig und kontinuierlich geleistet und zwar in dem Maße, die erforderlich ist, höchstens aber nur drei Jahre. Zu den größten Vorteilen für die Interessenten aus den Reihen der Menschen der Behinderung an einer Beschäftigung gehört ohne Zweifel, dass sie für die gleiche Arbeit eine vergleichbare Entlohnung wie der gesunde Mensch bekommen. Überdies kommen sie täglich mit gesunden Menschen (mit ihren Kollegen) in Kontakt, kommunizieren und arbeiten mit ihnen, was Menschen mit Behinderung wesentlich bei der Entwicklung einer sinnvollen sozialen Integration hilft. Der Dienst der begleitenden Personalüberlassung ist auch für die andere Seite bestimmt – also für Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen. Für ihn ist besonders die Unterstützung bei den administrativen Aufgaben, die die Schaffung des geschützten Arbeitsplatzes erfordern, und bei der Gestaltung der passenden Bedingungen für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen usw. bestimmt. (11) 4.8. Arbeitsrehabilitation Das Gesetz Nr. 435/2004 Slg. beschreibt in §§ 69 -74 und §§ 109-110 die Arbeitsrehabilitation als eine fortlaufende Tätigkeit, die auf den Erwerb und die Ausübung einer geeigneten Beschäftigung einer Person mit Behinderungen ausgerichtet ist. Eine Arbeitsrehabilitation gewährt auf Antrag einer Person mit Behinderung das zuständige örtliche Arbeitsamt und übernimmt gleichzeitig auch die damit verbundenen Kosten. Die Angestellten des Arbeitsamtes stellen für den an einer Arbeitsrehabilitation Interessenten einen individuellen Plan mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Antragsstellers auf. Es berücksichtigt dessen Fähigkeit, eine Arbeitstätigkeit kontinuierlich auszuüben, dessen Qualifikation und die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt. In die Arbeitsrehabilitation können auch physische Personen eingegliedert werden, die infolge ihres schlechten Gesundheitszustandes vorübergehend als arbeitsunfähig anerkannt sind. Die Arbeitsrehabilitation beinhaltet eine Beratung, die auf die Wahl eines passenden Berufes abzielt, eine theoretische und praktische Vorbereitung auf die Beschäftigung, die weiter eine Vorbereitung auf den zukünftigen Beruf entsprechend der besonderen Rechtsvorschriften – z.B. des Gesetzes über das Schulwesen - umfasst), die Vorbereitung auf die Arbeit und spezialisierte Umschulungskurse. Die Vorbereitung auf die Arbeit ist eine gezielte Tätigkeit, die auf die Einarbeitung der Person mit Behinderung an einem passenden Arbeitsplatz abzielt. Die Vorbereitung auf die Arbeit kann höchstens 2 Jahre dauern und findet direkt am individuell an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeitsplatz des Arbeitsgebers unter eventueller Hilfe des persönlichen Arbeitsassistenten, in geschützten Werkstätten oder an geschützten Arbeitsplätzen sowie in Weiterbildungseinrichtungen statt. Interessenten an dieser Vorbereitung auf die Arbeit (also die Personen mit Behinderung) schließen mit dem zuständigen Arbeitsamt einen schriftlichen Vertrag über diese Vorbereitung ab, in dem genau ihr Einsatz, die Dauer, der Durchführungsort sowie die Methode der Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten spezifiziert sind. Als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Vorbereitung auf die Arbeit erhält die Person mit Behinderung ein Zertifikat von der juristischen oder physischen Person, die die Vorbereitung durchgeführt hat. Einer Person mit Behinderung, die keine Krankenversicherungsleistungen, keine Altersrente oder keinen Lohn bezieht, hat während der Vorbereitung auf die Arbeit Anspruch auf eine Förderung durch das Arbeitsamt und das auch im Falle, dass diese Person beim Arbeitsamt nicht als Jobanwärter angemeldet ist. Spezialisierte Umschulungskurse für Personen mit Behinderung (also Kurse, die auf die Erwerbung von neuen Kenntnissen und Fertigkeiten ausgerichtet sind, die zur erfolgreichen Ausübung des gewählten Berufes erforderlich sind) werden unter den gleichen Bedingungen wie die Umschulung laut § 109 des Arbeitsförderungsgesetzes durchgeführt. Genauso wie bei der Vorbereitung auf die Arbeit schließt der Arbeitbewerber einen schriftlichen Vertrag über die Umschulung mit dem zuständigen Arbeitsamt ab, der eine Beschreibung der Arbeitstätigkeit, auf die die Umschulung ausgerichtet ist, die Form und Dauer sowie den Durchführungsort der Umschulung und die Methode der Überprüfung der erworbenen Kenntnisse umfasst. Durch Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Bewerber gleichzeitig, dass er die Umschulungskosten zurückerstattet, falls er ohne schwerwiegende Gründe den Kurs nicht beendigt oder ablehnt, den passenden Arbeitsplatz anzutreten, der seiner neuen Qualifikation entspricht. Solange aber der Bewerber die Umschulung erfolgreich beendigt und den angebotenen Arbeitsplatz nicht ablehnt, zahlt das zuständige Arbeitsamt die Umschulungskosten. Das Arbeitsamt kann Teilnehmern an einer Umschulung dem Amt nachgewiesene notwendige Kosten, die mit der Umschulung verbunden sind, erstatten. Die Bedingungen für diese finanziellen Zuwendungen sind ebenfalls in dem schriftlichen Vertrag festgelegt. Genauso wie bei der Vorbereitung auf die Arbeit steht einer Person mit Behinderung, die keine Krankenversicherungsleistungen (Krankengeld), keine Altersrente oder keinen Lohn bezieht, während der Umschulung eine durch Förderung vom Arbeitsamt zu, und das auch im Falle, dass diese Person beim Arbeitsamt nicht als Jobanwärter angemeldet ist. Die Schaffung von passenden Bedingungen für die Ausübung der Beschäftigung – mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand und die Arbeitsmöglichkeiten eines Menschen mit Behinderung ist es möglich, zu versuchen, die Bedingungen für die Arbeitsleistung eines solchen Arbeitnehmers umzugestalten – hierher gehören vor allem eine Verkürzung der Arbeitszeit, eine geeignete Gestaltung der Arbeitsumfeldes, aber auch die Schaffung eines geschützten Arbeitsplatzes und gegebenenfalls geschützter Werkstätten (die Besonderheiten eines geschützten Arbeitsplatzes sowie geschützter Werkstätten sind im folgenden Kapitel dieser Broschüre beschrieben). Solange es der Gesundheitszustand einer Person mit Behinderung und deren Arbeitsfähigkeiten und – möglichkeiten erlauben, ist natürlich die beste Lösung die Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt. Diese Lösung kann aber oft sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer kompliziert sein. Manchmal kann der Dienst einer sog. begleitenden Personalüberlassung helfen, über die oben mehr geschrieben wurde. 5. Geschützte Werkstatt 5.1. Begriffsbestimmung Die geschützten Werkstätten und Arbeitsstätten sind ein Instrument der aktiven Beschäftigungspolitik, deren Aufgabe die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ist. Die geschützte Werkstatt ist durch das Arbeitsförderungsgesetz Nr. 435/2004 Slg. im § 76 definiert. Eine geschützte Werkstatt ist eine Arbeitsstelle eines Arbeitsgebers, die durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitsamt bestimmt und an die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen angepasst ist und in der diese Arbeitnehmer mindestens 60% der durchschnittlich in einem Jahr Beschäftigten stellen. Die geschützte Werkstatt ist ab dem im Vertrag vereinbarten Datum mindestens zwei Jahre lang zu betreiben. Die Schaffung einer geschützten Werkstatt kann das Arbeitsamt durch finanzielle Mittel unterstützen (siehe unten). Das Arbeitsförderungsgesetz definiert in § 75 auch den sog. geschützten Arbeitsplatz. Es geht hierbei um einen Arbeitsplatz, der von einem Arbeitgeber für einen Mensch mit Behinderung aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitsamt eingerichtet wird. Ein geschützter Arbeitsplatz ist mindestens zwei Jahre lang ab dem im Vertrag genannten Entstehungsdatum zu betreiben. Wie bei der Schaffung einer geschützten Werkstatt kann der Arbeitgeber beim zuständigen Amt um eine finanzielle Unterstützung beantragen (siehe weiter). Falls der Anteil der Arbeitnehmer mit Behinderung mehr als 50% an der Gesamtzahl der Beschäftigten ausmacht, sprechen wir über einen sog. Arbeitgeber, der mehr als 50% Arbeitnehmer beschäftigt, die Personen mit Behinderung sind. Dieser Begriff ist wichtig hinsichtlich der Fördermittel für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und für die Gewährung sog. Ersatzleistungen (siehe weiter). Für die Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten, der Arbeitnehmer, die Personen mit einer Behinderung sind, und der Arbeitnehmer, die Personen mit einer schweren Behinderung sind, ist die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl in einem Kalenderquartal maßgebend. Wie diese durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die der Arbeitnehmer, die Personen mit Behinderung sind, zu berechnen ist, setzt das Ministerium durch eine rechtsverbindliche Durchführungsverordnung fest. Einem Arbeitgeber, der in Bezug auf die Gesamtzahl der Beschäftigten mehr als 50% Personen mit Behinderungen beschäftigt, wird zwecks Förderung der Beschäftigung dieser Personen subventioniert. Das zuständige Arbeitsamt für die finanzielle Unterstützung ist das Arbeitsamt, in dessen Bereich der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat, sofern er eine juristische Person ist, oder in dessen Bereich der Arbeitgeber seinen Wohnort hat, sofern er eine physische Person ist. 5.2. Subventionen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Die Subventionierung der Gründung einer geschützten Werkstatt Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 76 dem regional zuständigen Arbeitsamt, einem Arbeitgeber Subventionen für die Schaffung eines Arbeitsplatzes in einer geschützten Werkstatt für Personen mit Behinderungen zuzuwenden. Dieser Betrag kann höchstens das 8fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns ausmachen, für eine Person mit einer schwerer Behinderung (d.h. für einen Vollinvaliden) kann dieser Beitrag höchstens das 12-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns sein. Solange der Durchschnittslohn 19.600,- CZK beträgt, kann die Schaffung eines Arbeitsplatzes in einer geschützten Werkstatt für eine Person mit einer Behinderung bis zu 156.800,- CZK subventioniert werden, für eine Person mit einer schwerer Behinderung bis zu 235.200,-CZK. Falls zehn oder mehrere Arbeitsplätze in einer geschützten Werkstatt geschaffen werden, kann die Subvention für die Schaffung eines Arbeitsplatzes in der geschützten Werkstatt für eine Person mit Behinderungen sich max. auf das 10-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns belaufen, für eine Person mit schwerer Behinderung dieser Beitrag höchstens das 14-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns sein. Subventionen für die Schaffung eines geschützten Arbeitsplatzes Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 75 es dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem Arbeitgeber, der einen geschützten Arbeitsplatz für eine Person mit Behinderung schafft, Zuwendungen zu zahlen. Dieser Betrag kann höchstens auf das 8-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorherigen Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns belaufen, für eine Person mit schwerer Behinderung kann dieser Beitrag höchstens das 12-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns sein. Diesen Beitrag kann auch die Person mit Behinderung beantragen, die freiberuflich arbeiten möchte und zwar unter den oben genannten Bedingungen. Ansprüche auf diese beiden Subventionen bestehen nicht, d.h. das Arbeitsamt entscheidet aufgrund des Antrages des Arbeitgebers über ihre Zuwendung und ihre Höhe. Zu den maßgeblichen Faktoren gehören vor allem, wie lange man als Anwärter auf einen Arbeitsplatz geführt wurde, die Zweckmäßigkeit des zu schaffenden Arbeitsplatzes, die Gesamtintentionen des Arbeitgebers, die Dauerhaftigkeit des zu schaffenden Arbeitsplatzes, vorhandene Erfahrung des Arbeitgebers, die Situation auf dem Arbeitsmarkt in der gegebenen Mikroregion und die finanziellen Möglichkeiten des zuständigen Arbeitsamtes. Fördermittel für die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht es in § 78 dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem Arbeitgeber Fördermittel für die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen zuzuwenden. Diese Subvention steht einem Arbeitgeber zu, der mehr als 50% Arbeitnehmer beschäftigt, die Personen mit Behinderung sind (maßgebend für die Ermittlung Gesamtzahl der Beschäftigten ist die berechnete durchschnittliche Zahl der Beschäftigten pro Quartal, deren Berechnung im Kapitel über die Erfüllung des vorgeschriebenen Anteils erläutert ist, wobei jeder Arbeitnehmer mit einer schweren Behinderung dreifach zählt ist): Die Höhe der Zuwendung beträgt monatlich: - für jede beschäftigte Person mit Behinderung 0,33% des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns - für jede beschäftigte Person mit schwerer Behinderung 0,66 % des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns Die Subvention wird abhängig von den tatsächlich berechneten Aufwendungen gegenüber einem Arbeitnehmer einer mit Behinderung gewährt. Bei einem Durchschnittslohn in Höhe von 19.600,- CZK beträgt diese Zuwendung für die Summe der Aufwendungen für einen Arbeitnehmer mit Behinderung 6.468,- monatlich und für die Summe der Aufwendungen für einen Arbeitnehmer mit einer schweren Behinderung 12.936,-CZK. Auf diese Subvention hat man Anspruch. Ein Arbeitgeber hat auf diese Zuwendungen, wenn er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, einen Rechtsanspruch. Sie wird vierteljährlich im nachhinein aufgrund eines Antrages des Arbeitgebers geleistet. Dieser Beitrag steht Personen nicht zu, die zwar eine geschützte Werkstatt betreiben, nicht die Voraussetzung erfüllen, dass der Anteil der beschäftigten Personen mit Behinderungen mehr als 50% an der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer ausmacht! In den Jahren 2005 und 2006 stiegen die finanziellen Mittel für die Zuwendungen für Personen mit Behinderungen (nachfolgend OZP) und mit schweren Behinderungen (nachfolgend OTZP). Der größte Anteil an der Steigerung des Finanzbedarfs ist mit den Änderungen verbunden, die das neue Arbeitsförderungsgesetz mit sich brachte und zwar mit der Änderung des Koeffizienten für die Berechnung dieses Zuschusses vom 0,35- auf das 0,33- und 0,66-fache des Durchschnittlohnes. Im Jahre 2006 ist auch die Berechnungsgrundlage gestiegen, aufgrund derer die Zuwendung berechnet wird. Der Subvention für eine OZP beträgt also 6 079,- CZK und für eine OTZP 12 158,-CZK monatlich. (das ist eine Steigerung der Zuwendung um 5,8 %). Übersicht über die erhaltenen finanziellen Zuwendungen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 und Schätzung der finanziellen Zuwendungen in den Jahren 2007 und 2008 erhaltene finanzielle Anzahl der Anzahl der Beschäftigten mit ZP Jahr Zuwendungen subventionierten und TZP (umgerechneter Stand) Gesamtumfang Firmen 649 Mio CZK 485 9 806 2004 737 Mio CZK 770 14 070 2005 * 1 410 Mio CZK 993 18 012* 2006 1 827 Mio CZK 18 500** 2007 2 161 Mio CZK 20 000** 2008 * Angaben für das 3.Quartal 2006, Subvention wird nachschüssig gezahlt, Angaben für das 4. Quartal 2006 stehen im April 2007 zur Verfügung ** für das Jahr 2007 und 2008 basiert die Prognose auf der Entwicklung in den Jahren vorher Quelle: (25) Teilbezuschussung der Betriebskosten der geschützten Werkstätten Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 76 dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem Arbeitgeber einen Beitrag zur Deckung eines Teils der Betriebskosten der geschützten Werkstatt zu leisten. Aufgrund eines Antrages des Arbeitgebers ist es möglich, höchstens das 4-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns für einen Arbeitnehmer, der eine Person mit einer Behinderung ist und 6-fache für einen Arbeitnehmer, der eine Person mit einer schweren Behinderung ist, und höchstens das 6-fache für einen Arbeitnehmer, der eine Person mit einer schweren Behinderung ist, zu beantragen. Der Betrag der Zuwendung ist abhängig von den tatsächlich berechneten Aufwendungen gegenüber dem Arbeitnehmer mit einer Behinderung. Beim Durchschnittslohn in Höhe von 19.600,- CZK beträgt also diese Zuwendung bis zu 78.400,-CZK,- jährlich für die Summe der Aufwendungen für einen Arbeitnehmer mit Behinderung und 117.600,-CZK jährlich für die Summe der Aufwendungen für einen Arbeitnehmer mit einer schweren Behinderung. Teilbezuschussung der Betriebskosten des geschützten Arbeitsplatzes Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 75 dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem Arbeitgeber einen Beitrag zur Deckung eines Teils der Betriebskosten geschützter Arbeitsplätze zu leisten. Aufgrund des Antrages eines Arbeitgebers kann höchstens das 3fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns beantragt werden. Der Beitrag ist nicht von den tatsächlich berechneten Aufwendungen gegenüber dem Arbeitnehmer mit einer Behinderung abhängig. Beim Durchschnittslohn in Höhe von 19.600,CZK beträgt also diese Zuwendung für einen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder mit einer schweren Behinderung bis zu 58.800,-CZK,- jährlich. Diesen Beitrag kann auch eine Person mit einer Behinderung, die freiberuflich arbeitet, beantragen. Ansprüche auf diese beiden Subventionen bestehen nicht, d.h. das Arbeitsamt entscheidet aufgrund des Antrages des Arbeitgebers über ihre Zuwendung und ihre Höhe. Zu den maßgeblichen Faktoren gehören vor allem der wirtschaftliche Erfolg des Arbeitgebers, die Rechtsform (unternehmerisch x gemeinnützig), die Dauerhaftigkeit des geschaffenen Arbeitsplatzes, vorhergehende Erfahrung des Arbeitgebers, die Situation auf dem Arbeitsmarkt in der gegebenen Mikroregion und die finanziellen Möglichkeiten des zuständigen Arbeitsamtes. Übersicht über die erhaltenen einzelnen Zuwendungen an das Domov sv. Anežky, o.p.s. (in Tausend CZK) Fördermittel für Bezuschussung der Mittel mit Insgesamt die Schaffung Betriebskosten ohne Rechtsanspruch laut von Rechtsanspruch § 78 (früher § 24 a) Arbeitsplätzen 200 230 0 2000 430 100 376 0 2001 476 398 180 415 2002 993 340 560 865 2003 1765 136 600 976 2004 1712 94 1041 1690 2005 2825 0 1144 1874 2006 3018 0 30 1950 2007 1980 0 0 960* 2008* 960* - Die Angaben für das Jahr 2007 sind qualifizierte Schätzungen - In den Jahren 2000 – 2001 gab es keine Fördermittel für die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen - Das Inkrafttreten des neuen Arbeitförderungsgesetzes ((435/2004 Sb.) bewirkte eine Zunahme im Jahre 2005, das die Höhe der Subventionierung der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen korrigierte und auch erhöhte Kosten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigte - Die Abnahme der Bezuschussung von Betriebskosten, auf die keine Rechtsansprüche bestehen, im Jahre 2007 hatte ihre Ursache in der Entwicklung der Situation auf dem Arbeitsmarkt, in geringeren finanziellen Möglichkeiten des zuständigen Arbeitsamtes und in einer methodischen Anweisung, Fördermittel mit und ohne Rechtsanspruch miteinander zu korrelieren. * In der Zeit der Erarbeitung dieser Publikation werden die legislativen Regelungen des § 78 des Arbeitsförderungsgesetzes beraten (Zuwendungen zwecks Förderung der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen). Die Regelungen sollten zu einer merklichen Minderung der absoluten Höhe dieser Förderung führen, besonders in Bezug auf die Beschäftigung von Personen mit schweren Behinderungen. Falls diese Regelungen in Kraft treten, würde das für das Domov sv. Anežky im Jahre 2008 eine weitere Reduzierung der Fördermittel bedeuten (ca. 1 Mio CZK) Übersicht über die erhaltenen Zuwendungen laut §76 und §78 vom Domov sv. Anežky, o.p.s. (in Tausend CZK) Betriebskosten ohne Rechtsanspruch laut § 78 Insgesamt Rechtsanspruch (§ 76) (früher § 24 a) 230 0 2000 230 376 0 2001 376 180 415 2002 595 560 865 2003 1425 600 976 2004 1576 1041 1690 2005 2731 1144 1874 2006 3018 30 1950 2007 1980 0 960 2008 960 - Angaben für das Jahr 2007 sind qualifizierte Schätzungen - Angaben für das Jahr 2008 sind eine Einschätzung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Neufassung des § 78 Übersicht über die evidierte und umgerechnete Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen (mit schweren Behinderungen) in den Jahren 2000 – 2007 (Anzahl der Personen und umgerechnete Aufwendungen) und Anteil der Fördermittel laut §76 und § 78 pro Person bzw. Summe der Aufwendungen für Personen mit Behinderungen (in Tausend CZK) Menschen Menschen Davon Davon schwer Zuwendungen Zuwendung Anteil der mit Behinderung evidierte Anzahl mit Behinderung umgerechnet schwer behindert evidierte Anzahl behindert umgerechnet § 76 und § 78 pro Person mit Behinderung 6 4 230 38,3 2000 10 7 1 0,25 376 37,6 2001 12 8 2 1,2 595 49,6 2002 16 13 3 2,1 1425 89 2003 18 14 3 2,31 1576 87,6 2004 24 18 7 5,4 2731 113,8 2005 24 19 9 6,3 3018 125,7 2006 26 20 11 7,9 1980 76,2 2007 26 20 11 7,9 960 37 2008 - Angaben für das Jahr 2007 sind qualifizierte Schätzungen zum 31.12.2007 - Angaben für das Jahr 2008 sind eine Einschätzung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Neufassung des § 78 Zuwendungen je Summe der Aufwendungen für eine Person mit Behinderung 57,5 53,7 74,4 109,6 112,6 151,7 158,9 99 48 Übersicht über die Abgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für den öffentlichen Haushalt (Einkommensteuer – phys. Renten- + Krankenversicherung) und Vergleich zu der absoluten Höhe der Fördermittel laut § 76 und § 78 in den Jahren 2000 – 2007 (in Tausend CZK) Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitgeber Beiträge Insgesamt Unterschied Steuer VersicherungsVersicherungs§ 76 und im beiträge beiträge § 78 öffentlichen Haushalt 87 159 451 230 + 467 200 697 0 78 164 469 376 + 335 200 711 1 92 186 531 595 + 214 200 809 2 129 255 731 1425 - 310 200 1115 3 151 310 878 1576 - 237 200 1339 4 176 348 994 2731 - 1213 200 1518 5 150 400 1148 3018 - 1320 200 1698 6 150 410 1150 1980 - 270 200 1710 7 960 + 840 200 1800 8 - Angaben für die Jahren 2007und 2008 sind qualifizierte Schätzungen - Angaben für das Jahr 2008 sind eine Einschätzung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Neufassung des § 78 Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. 5.3. Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen Das Gesetz Nr. 435/2004 Slg bestimmt im § 81, dass Arbeitgeber, die auf ein Jahr umgerechnet mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, Personen mit Behinderungen in Höhe eines Pflichtanteils von 4% an der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer einzustellen. Für die Ermittlung der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer sowie der Höhe des Pflichtanteils ist die auf ein Jahr umgerechnete Anzahl aller Arbeitnehmer maßgeblich, wobei jeder Arbeitnehmer, der eine Person mit einer schwerer Behinderung (Vollinvalide) ist, dreifach gerechnet wird. Wenn die auf ein Jahr umgerechnete Anzahl aller Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber 100,00 ist, beträgt sein Pflichtanteil an Person mit Behinderungen 4,00. 5.4. Erfüllungsformen des Pflichtanteils Die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen in Höhe des Pflichtanteils kann der Arbeitgeber durch drei Formen oder deren Kombinationen erfüllen, die der § 81 Arbeitsförderungsgesetz 435/2004 Slg. bestimmt. 1 . Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Der Arbeitgeber beschäftigt im Arbeitsverhältnis Personen mit Behinderungen und zwar in der Anzahl, die der Pflichtanteil bestimmt, wobei jeder Arbeitnehmer, der eine Person mit einer schweren Behinderung (Vollinvalide) ist, dreifach gerechnet wird. 2. Ersatzleistung – Abnahme von Erzeugnissen oder Dienstleistungen Eine weitere Möglichkeit, die Erfüllung der Pflichtanteils ist, dass der Arbeitgeber von einer Firma (Gesellschaft), die überwiegend Personen mit Behinderungen beschäftigt, deren Erzeugnisse (Dienste) abnimmt oder ihr Geschäftspartner wird. In der Tat heißt dies, dass der Arbeitgeber Erzeugnisse abnimmt oder Aufträge vergibt: Arbeitgebern, die mehr als 50% Personen mit Behinderungen beschäftigen; geschützten Werkstätten, die durch eine Bürgervereinigung (Verein), eine vom Staat registrierte Kirche oder kirchliche Gesellschaft, eine kirchliche juristische Person oder eine gemeinnützige Gesellschaft geführt werden; einer selbstständig tätigen Person, die eine Person mit einer Behinderung ist und die keinen anderen Mitarbeiter beschäftigt. Als Abnahme von Erzeugnissen gilt laut dem oben genannten Gesetz auch die Abnahme von Dienstleistungen oder anderen Erfüllungsformen. Unter Abnahme von Erzeugnissen versteht man auch den Kauf von Erzeugnissen von den oben genannten Subjekten, deren Geschäftsgegenstand (Unternehmung) eine Handelstätigkeit (z.B. Einzelhandel) ist. Unter dem Begriff „abgenommene Erzeugnisse, Dienstleistungen oder andere Erfüllungsformen“ versteht man, dass sie unverzüglich bezahlt wurden. Ausnahmen bilden nur die Fälle, in denen als Fälligkeitsdatum ein Termin jenseits des Zeitraums des fraglichen Kalenderjahres festgesetzt ist. Als Auftragsvergabe versteht man die Übergabe eines bestimmten unabhängigen Produktionsprogramms einschließlich der etwaigen technischen Dokumentation, der Technologie, eventuell auch der Geschäftshinsichten an eines der oben genannten Subjekte und zwar auf Grund eines Vertrages. Geeignete Aufträge für geschützte Werkstätten sind z.B. mechanische Hilfsarbeiten wie z.B. das Falzen und Kleben von Umschlägen, Komplettierungs- und Verpackungsarbeiten, Aufkleben von Etiketten, Sortieren von Produkten usw.) Zur Erfüllung des Pflichtanteils kann auch die Abnahme von Erzeugnissen und Dienstleistungen und deren Bezahlung im betreffenden Jahr dienen. Der Nettogesamtbetrag für die abgenommenen Erzeugnisse oder Dienstleistungen wird durch das 7-fache des durchschnittlich in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des betreffenden Kalenderjahres bezahlten Monatslohnes dividiert (siehe § 18 der Verordnung Nr. 518/2004 Slg.). Die Berechnung für die Erfüllung des Pflichtanteils durch Abnahme von Erzeugnissen, Dienstleistungen oder Auftragsvergabe definiert der § 18 der Verordnung 518/2004 Slg. der Durchführungsverordnung zum Arbeitsförderungsgesetz. Die Zahl, die ein Arbeitgeber auf die Zahl von Personen mit Behinderungen zur Erfüllung des Pflichtanteils anrechnen kann, wird so errechnet, dass ein Arbeitgeber von dem Gesamtbetrag, den er für Erzeugnisse, Dienstleistungen oder Aufträge den oben genannten Subjekten in einem Kalenderjahr bezahlt hat, die Umsatzsteuer (MwSt.) abrechnet. Der resultierende Betrag wird anschließend durch das 7-fache des durchschnittlich in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des betreffenden Kalenderjahres bezahlten Monatslohnes dividiert. In die Erfüllung des Pflichtanteils kann man nur eine solche Anzahl Arbeitnehmer einrechnen, denen es bescheinigt ist, in dem Unternehmen beschäftigte Personen mit Behinderungen zu sein. Kauft z.B. ein Arbeitgeber in einem Kalenderjahr Erzeugnisse und Dienstleistungen oder vergibt er den oben genannten Subjekten Aufträge im Gesamtwert von 137.200,-CZK (ohne MwSt.), kann er sich bei einem in der Volkswirtschaft gezahlten Durchschnittlohn in Höhe von 19.600,-CZK 1,0 Person bei der Erfüllung des Pflichtanteils auf die Erfüllung der Pflicht, Personen mit Behinderungen zu beschäftigen, anrechnen. 3. Abgabe an die Staatskasse Der Arbeitgeber führt an die Staatskasse für jede Person mit Behinderung, die er entsprechend seinem Pflichtanteil beschäftigen müsste, einen Betrag gemäß § 82 Arbeitsförderungsgesetz ab – das 2,5-fache des durchschnittlich in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des betreffenden Kalenderjahres gezahlten Monatslohnes. Diese Abgabe muss der Arbeitgeber bis zum 15. Februar des nachfolgenden Jahres an das regional zuständige Arbeitsamt überweisen. Orientierungstabelle: (Durchschnittslohn in der Volkswirtschaft 19.600,- CZK) Anzahl der Pflichtzahl der Höhe der Abgabe Volumen der Beschäftigten Arbeitnehmer mit ans Staatsbudget Abnahme von Behinderungen in CZK Erzeugnissen oder Dienstleistungen Geschützter Werkstätten in CZK 1 49.000 137.200 25 2 98.000 274.700 50 3 147.000 411.600 75 4 196.000 548.800 100 Alle Angeben in dieser Tabelle haben nur orientierenden und keinen offiziellen Charakter. Die Höhe des Durchschnittlohns für das erste bis dritte Quartal des vorangehenden Kalenderjahres macht das Ministerium auf Grund der Angaben des Tschechischen Statischen Amtes mittels Veröffentlichung im Gesetzblatt bekannt. Angaben zur Erfüllung des Pflichtanteils im Bezirk České Budějovice Bezirk České Ersatzleistungen Abgaben an die Pflichterfüllung (Umrechnung der Budějovice Staatskasse durch Verpflichtungen) (Volumen in Beschäftigung (umgerechnete Tausend CZK) Arbeitsverpflichtungen 2004 2005 2006 für 1 897 Pers. für 937 Pers. für 1 103 Pers. 5 382,2 für ca. 206 Pers. 15 329,2 für ca. 339 Pers. 11 885,6 für ca. 245 Pers. 2 181 Pers. 2 431 Pers. 2 759 Pers. Quelle: Arbeitsamt in České Budějovice 5.5. Rechtsformen für das Betreiben einer geschützten Werkstatt Betreiber einer geschützten Werkstatt kann jedweder Arbeitgeber, eine juristische oder physische Person, sein. Wie schon gesagt wurde, die einzige gesetzliche Bestimmung ist der § 76 des Gesetzes Nr. 435/2006 Slg.: Eine geschützte Werkstatt ist eine Arbeitsstätte eines Arbeitsgebers, die aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitsamt entstanden und an die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen angepasst ist, in der auf das ganze Jahr umgerechnet durchschnittlich mindestens 60% dieser Arbeitnehmer beschäftigt werden. Eine geschützte Werkstatt kann als: b) selbständige Einheit (Zentrale, Betriebsstätte) des Subjekts, ausgegliedert aus anderen Bereichen c) einzige Betriebsstätte des Subjektes betrieben werden. Falls der Anteil der Arbeitnehmer mit Behinderung mehr als 50% der Gesamtzahl der Arbeitnehmer beträgt, erfüllt dieses Subjekt gleichzeitig den Status eines Arbeitgebers, der mehr als 50% Arbeitnehmer beschäftigt, die Personen mit Behinderungen sind. Dies ermöglicht ihm, Zuwendungen gemäß § 78 des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg. zu bekommen und Anbieter von „Ersatzleistungen“ zu sein. 5.6. Betreiber der geschützten Werkstatt – Gewerbebetrieb In der Tschechischen Republik kann man im Prinzip in zwei Formen Unternehmer sein: a) als physische Person – Der Unternehmer muss eine Unternehmensgenehmigung oder einen Gewerbeschein erwerben; wir unterscheiden zwei Gewerbearten: - angemeldet (genehmigungspflichtige, Handwerk, frei) - konzessioniert (Sonderbedingungen, Erwerb einer Konzessionsurkunde, - Taxi, Verkehr etc.) b) als juristische Person gemäß dem Handels- oder bürgerlichen Gesetzbuch Gesellschaft mit beschränkter Haftung Offene Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft Kommanditgesellschaft Genossenschaft Vereinigung (Verein) Allgemein gilt, dass das unternehmerische Subjekt auf eine unternehmerische Tätigkeit ausgerichtet ist, also auf eine systematische Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung. Daraus ergibt sich, dass der so gegründete Betreiber einer geschützten Werkstatt die Integration und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht als Hauptziel seines Bestehens hat. Sein Wirtschaften und der Betrieb darf nicht verlustbringend sein, sein wirtschaftliches Ergebnis kann er im Unterschied zu gemeinnützigen Gesellschaften anders als zugunsten von für Menschen mit Behinderungen nützlichen Aktivitäten verwenden. Die unternehmerischen Subjekte können auch einen prozentual kleineren Anteil Förderungen aus Strukturfonds der EU (meistens bis 50% der anerkannten Projektkosten), meist ist ihnen die Möglichkeit verwehrt, Zuschüsse und Zuwendungen aus Stiftungen und Stiftungsfonds zu erhalten. Anderseits bietet ein so errichteter Betreiber gerade ein weniger „beschützendes und ängstliches Sozialumfeld“, das oft besser einer natürlichen Umgebung für die Integration von Menschen mit Behinderungen entsprechen kann. Dies aber benachteiligt gewissermaßen Personen mit schweren Behinderungen oder Personen, deren Qualifizierung und Integration einer langfristigen sozialen oder sozialen gesundheitlichen Unterstützung bedarf. 5.7. Betreiber der geschützten Werkstatt – nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen Nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen sind Organisationen, die nicht zum Zweck der Gewinnerzielung gegründet sind. Der Grundanstoß für ihre Gründung ist die Bemühung, konkrete Probleme zu lösen oder sie zu vermeiden und zwar ohne Rücksicht auf die Rentabilität der Tätigkeit. Im Unterschied zu kommerziellen Firmen ist ihr Hauptziel nicht darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen, sondern darauf, eine für die Öffentlichkeit nützliche Tätigkeit ausüben zu können. Grundformen nichtstaatlicher gemeinnütziger Organisationen, die geeignet sind, geschützte Werkstätten zu betreiben: Bürgervereinigungen (Vereine) gemeinnützige Gesellschaften kirchliche juristische Personen In der Tschechischen Republik waren zum 31. 12. 2006 58 898 nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen (NNO) registriert. Den größten Teil bilden Bürgervereinigungen (Vereine). Die Bürgervereinigung (Verein) ist die Vereinigung von physischen und juristischen Personen, die zwecks der Realisierung von gemeinsamen Interessen gegründet ist. Meistens geht es um die Vereinigung von physischen und juristischen Personen zwecks Durchsetzung und Schutz gemeinsamer Interessen. Eine Vereinigung können mindestens drei Bürger der Tschechischen Republik gründen, von denen wenigstens einer älter als 18 Jahre ist. Das charakteristische Merkmal ist die Mitgliederbasis. Der Antrag auf die Eintragung einer Bürgervereinigung wird beim Innenministerium der Tschechischen Republik eingereicht. Rechtsregelung: Gesetz Nr. .83/1990 Slg. über die Vereinigung von Bürgern. Die Gemeinnützige Gesellschaft ist eine juristische Person, die laut Gesetz über gemeinnützige Gesellschaften (Nr. 248/1995 Slg.) gegründet ist, die der Öffentlichkeit gemeinnützige Dienste unter vorher festgesetzten und für alle Nutzer gleichen Bedingungen leistet und deren Wirtschaftsergebnis (Gewinn) nicht zugunsten der Gründer, Mitglieder deren Organe oder Angestellten verwendet werden darf und für die Erbringung von gemeinnützigen Diensten eingesetzt werden muss, zwecks derer die gemeinnützige Gesellschaft gegründet wurde. Die nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen (NNO) sind oft Betreiber von geschützten Werkstätten. Ihr eindeutiger „Vorteil“ ist, dass die Integration, Unterstützung, Aktivisierung und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen meist der Hauptzweck und Ziel ihrer Tätigkeit ist. Ihr eventuelles positives Wirtschaftsergebnis wird gesetzlich für die Entwicklung dieser Tätigkeiten verwendet an Stelle einer Aufteilung unter die Besitzer, Aktionäre oder das Management dieses Subjektes). Die nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen sind bei der Gewährung von EU-Fördermitteln, Zuschüssen, Zuwendungen aus Stiftungen und Stiftungsfonds, Subventionen oder Zuwendungen von Seiten der Selbstverwaltungen begünstigt. Diese Mittel können oft 75-100% aller anerkannten Kosten des durchgeführten Projektes decken. Die nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen verbinden häufig den Betrieb von geschützten Werkstätten mit der Leistung von sozialen Diensten und der Realisierung weiterer nichtkommerzieller, öffentlicher oder Freizeitaktivitäten. In einigen Fallen kann ihr Nachteil eine bestimmte permanente und latente Abhängigkeit vom Subventionssystem, von Fördermitteln und Zuschüssen, eine zu sehr beschützende Einstellung zu Menschen mit Behinderungen, eine sehr niedrigere Effektivität bei der Verwendung der Mittel aus dem öffentlichen Haushalt oder „Gutmenschentum“ sein. Nach Angaben der Verwaltung der Beschäftigungsdienste des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik, die das Register der Organisationen führt, die überwiegend Bürger mit Behinderungen beschäftigen, gab es zum 31. Januar 2005 insgesamt 49 Genossenschaften, 155 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 10 Aktiengesellschaften, 5 offene Handelsgesellschaften, 136 physische Personen – Unternehmer und 17 Bürgervereinigungen, 10 kirchliche juristische Personen, 7 gemeinnützige Gesellschaften und 1 Beitragsorganisation, die zu mehr als 50% Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigen. 5.8. Soziale Ökonomie, Soziale Betriebe, Soziale Genossenschaften In den letzten Jahren beginnt sich in der Tschechischen Republik das Konzept der sozialen Ökonomie mittels der sog. sozialen Genossenschaften, sozialen Firmen, sozialen Betrieben durchzusetzen. Dieses Konzept bemüht sich im Wesentlichen die Vorteile von unternehmerischen Subjekten und von gemeinnützigen Organisationen zu verbinden und ihre möglichen Risiken und Nachteile zu eliminieren. Es handelt sich um ein sehr interessantes Konzept, das wir auf den nachstehenden Zeilen kurz vorstellen. Das Konzept der sozialen Ökonomie umfasst als Schlüsselkriterium das „Vorhaben, den Mitgliedern oder der örtlichen Gemeinschaft eher Dienste zu leisten als den Gewinn zu kumulieren“. Der Non-Profit - Sektor legt Wert darauf, dass die Mitglieder oder die Leitung keine Wirtschaftsüberschüsse untereinander aufteilen dürfen. Obwohl die soziale Ökonomie eine mögliche begrenzte Gewinnaufteilung unter den Mitgliedern nicht ausschließt, insbesondere in den Genossenschaften, sollte der gemeinsame Zug dieser beiden Formen herausgestrichen werden, weil er in allen sozialen Betrieben vorhanden ist. Der gemeinsame Zug ist die Forderung (insgesamt oder teilweise), die Wirtschaftsüberschüsse zu „sozialisieren“, also sie wieder in die Entwicklung der Tätigkeiten zu investieren oder sie für das Wohl anderer zu nutzen als für diejenigen, die diese Organisation leiten. In meisten europäischen Ländern entwickeln sich die sog. sozialen Betriebe bzw. soziale Genossenschaften seit Mitte 80er Jahre. Es geht meistens um kleine Betriebe, mit Tätigkeiten, die keiner großen Erstinvestitionen bedürfen und die auf örtlichen sowie regionalen Markterfordernissen basieren. Sie entstehen und entwickeln sich mit Unterstützung örtlicher Institutionen (Gemeinde- oder Regionalstrukturen, Stadtvertretung) und werden durch staatliche Organe und eigenständige Zusammenschlüsse sowie Unternehmerverbände gefördert. Ihr Beitrag ist besonders die Lösung der Beschäftigungsproblematik, nicht nur der gesundheitlich Behinderten, sondern auch der Schulabgänger, Problemgruppen in der Bevölkerung usw. Grundprinzipien derartiger Subjekte sind: - keine Aufteilung maßgeblicher Teile des erwirtschafteten Gewinns unter die Gesellschafter (Genossenschaftsmitglieder), „Sozialkapitalerweiterung“ - ein größerer oder kleinerer Anteil demokratischer Selbstverwaltung innerhalb des Betriebes - ein größerer oder kleinerer Anteil demokratischer Selbstverwaltung innerhalb des Betriebes - er muss nicht immer in wirtschaftlichem Gewinn liegen) - der Schutz von Nutznießern der Vorteile, die sich aus der Durchführung des Projektes, des Geschäftszwecks ergeben Als Gegenwert für die Berücksichtigung der genannten Grundsätze gilt die staatliche und gesellschaftliche Unterstützung, die gesetzgeberisch verankert ist und die sowohl deren rechtlichen Schutz als auch deren ökonomische Begünstigung umfasst (in Form von ökonomischen Entlastungen oder Zuwendungen), die deren Lebensfähigkeit sichert. Wichtig ist, dass sich die Selbstfinanzierungsquote derartiger Subjekte bei 70-100% bewegt, was für den Staat sowie die Gesellschaft deutlich günstiger ist als die übliche Subventionierung in Kombination mit einer karitativen Förderung (im Rahmen von Bürgervereinigungen und Stiftungen) von gemeinnützigen Organisationen. Die tschechische Gesetzgebung hat diese Prinzipien bis jetzt noch nicht reflektiert. Unter den Bedingungen der Tschechischen Republik entsprechen im großen und ganzen der „Definition“ der sozialen Ökonomik: • Genossenschaften (z.B. Produktionsgenossenschaft) • Karitas und Diakonie • sonstige Firmen, die Mitarbeiter beschäftigen, die auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind • nichtstattliche gemeinnützige Organisationen, die soziale Dienste leisten Man kann nicht sagen, dass zu einer sozialen Ökonomie nur die Genossenschaften gehören, die mehr als 50% Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Ebenso kann man nicht sagen, dass jedes ökonomische Subjekt, das mehr als 50% Personen mit Behinderungen beschäftigt, ein Bestandteil der sozialen Ökonomie ist. Typisch für dieses Beispiel bleibt, dass diese Subjekte außer durch den Ertrag aus dem Verkauf von eigenen Erzeugnissen und Diensten sich auch nennenswert in Form indirekter Subventionen finanzieren (es wird nicht das Produkt gefördert, sondern dessen Herstellung) und zwar durch Einkommensteuerermäßigungen, Zuwendungen zur Deckung von notwendigen Aufwendungen für die Arbeitgeber, die mehr als 50% Menschen mit Behinderungen beschäftigen, durch Subventionen für die Errichtung von geschützten Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten, Zuwendungen für den Betrieb von geschützten Werkstätten oder individuell durch die Ausnutzung weiterer Instrumente der aktiven Beschäftigungspolitik. Die Gründung der Gesellschaft Domov sv. Anežky, o.p.s. Die gemeinnützige Gesellschaft Domov sv. Anežky entstand durch die Eintragung in das Handelsregister gemeinnütziger Gesellschaften beim Bezirksgericht in České Budějovice, Abteil O, Einlage 61, am 6. Dezember 1999. Die Gesellschaft wurde durch den Gründungsvertrag gemäß Gesetz Nr. 248/95 Slg. über die gemeinnützigen Gesellschaften und über die Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze gegründet. Das Domov sv. Anežky entstand dank langjähriger Bemühungen der Bürgervereinigung „Pomoc“ (Hilfe) Týn nad Vltavou als Zentrum sozialer Dienste für Menschen mit körperlichen und oder geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in einem umgebauten ehemaligen Bauernhofareal in Týn nad Vltavou - Čihovice. Motto: „Die behinderten Menschen sind ganze menschliche Wesen und haben dem entsprechend angeborene, heilige und unverletzliche Rechte, die trotz der Behinderung und Qual, die in ihren Leib und ihre Fähigkeiten eingezeichnet sind, die Würde und Größe des Menschen hervorheben. Der behinderte Mensch ist einer von uns und nimmt ganz an unserem Menschensein teil. Berechtigterweise soll man fordern, dass der behinderte Mensch spürt, dass er weder an den Rand der Arbeitswelt abgeschoben noch von der Gesellschaft abhängig ist, sondern dass er ein vollgültiges Subjekt der Arbeitswelt, dass er nützlich und wegen seiner Menschenwürde geachtet und dass er auch berufen ist, seinen Fähigkeiten entsprechend zur Entwicklung und zum Gedeihen einer eigenen Familie und der Gesellschaft beizutragen.“ Johann Paul II., Laborem exercens Aufgaben Die Aufgaben des Domov sv. Anežky sind, Menschen mit körperlichen, mentalen und Mehrfachbehinderungen zu helfen, sie möglichst weitgehend in das „übliche“ Leben zu integrieren, ihnen Arbeitsfertigkeiten, persönliche und soziale Kompetenzen beizubringen und ihre Fähigkeit zu einer selbständigen, unabhängigen und menschenwürdigen Lebensführung mit einer entsprechenden sozialen Stellung und Erfüllung ihrer Lebensansprüche zu unterstützen. Ziele Ziel des Domov sv. Anežky o.p.s. ist die Verbesserung oder Stabilisierung der sozialen, seelischen, körperlichen oder beruflichen Situation der Nutzer der Sozialen Dienste und der Mitarbeiter in den geschützten Werkstätten, insbesondere: - Ihre Aktivisierung, Ermöglichung einer Arbeitsvermittlung und sinnvoller Freizeitgestaltung - Verstärkung ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit Entwicklung oder Stabilisierung ihrer sozialen, körperlichen und beruflichen Fähigkeiten und Gewohnheiten - ihr Aufenthalt in einem sie akzeptierenden und kooperativen Umfeld - Schaffung von Bedingungen und Gelegenheiten, in denen sie ein Gefühl von Nützlichkeit, Anerkennung und Würde bekommen - Begleitung bei ihrem Wechsel in die nicht geschützte Welt der Erwachsenen - Hilfe und Unterstützung für die Familien der Nutzer der Dienste und Zusammenarbeit mit ihnen, um diese Ziele zu erreichen Langfristig streben wir danach, dass die Nutzer der sozialen Dienste und die behinderten Mitarbeiter des Domov sv. Anežky o.p.s. - in einem normalen Umfeld leben, d.h. unter Bedingungen, die die Gemeinschaft/die Gemeinde bestimmt, - Gelegenheit zu klugen und wirklichen Entscheidungen zu haben, und das Sowohl im Alltag als auch in wichtigen Lebensfragen, - Gelegenheit zur Erweiterung Kompetenz zu haben, Funktionen und sinnvolle Tätigkeiten auszuüben - geachtet zu sein und eine geachtete soziale Rolle zu haben, - am Leben der Gemeinschaft durch ein Netz von Sozialbeziehungen teilzunehmen. Die Mittel zur Erreichung der Ziele Im Einklang mit dem Gesetz über die gemeinnützigen Gesellschaften leistet die Gesellschaft gemeinnützige Dienste (soziale Dienste, Bildung, Beratung, Betreiben von geschützten Werkstätten und Arbeitsstätten) und zusätzliche Tätigkeiten. Die Gesellschaft bietet soziale Dienste: - grundlegende soziale Beratung, - Unterstützung des selbstständigen Wohnens, betreutes Wohnen, - sog. sozial-therapeutische Werkstätten zwecks einer langfristigen und regelmäßigen Unterstützung der Verbesserung der Arbeitsgewohnheiten und – fertigkeiten durch eine soziale Arbeitstherapie, - soziale Rehabilitation, die darauf ausgerichtet ist, durch die Entfaltung ihrer spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, durch die Verstärkung von Angewohnheiten und Einübung von Routine bei der Ausübung alltäglicher, für ihr selbstständiges Leben notwendiger Tätigkeiten, die Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Selbstversorgung der Person auf alternative Art und Weise unter Aufrechterhaltung ihrer Fähigkeiten, Potentiale und Kompetenzen zu erreichen. Die Gesellschaft betreibt geschützte Werkstätten und Arbeitsstätten, die darauf ausgerichtet sind, Arbeitsgewohnheiten und – fertigkeiten zu vermitteln und den Menschen mit Behinderungen (mit leichten und mittelschweren mentalen, körperlichen, sensorischen Mehrfachbehinderungen sowie seelischen Erkrankungen) zu ermöglichen, einer Arbeit nachzugehen. Sie arbeitet hierbei mit den Arbeitgebern der Region und mit in- und externen Mitarbeitern zusammen. Die Gesellschaft erarbeitet, organisiert und bietet Bildungsund Aktivierungsprogramme für Menschen mit Behinderungen, für Mitarbeiter von sozialen Diensten und geschützten Werkstätten an sowie für die Fachwelt und die Öffentlichkeit. Die Gesellschaft bietet Beratung und Consulting im Bereich der sozialen Dienste, der Integration von Menschen mit Behinderungen, der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und der lokalen Entwicklung und Partnerschaft. Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. Die Altenfeldner Werkstätten St. Elisabeth – Österreich (Parallele unseres sozialen Dienstes – sozial-therapeutischen Werkstätten) Die Altenfeldner Werkstätten St. Elisabeth wurden 1982 vom Sozialhilfeverband Rohrbach gegründet. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden in dem völlig neu errichteten Gebäude 50 Menschen mit Beeinträchtigung aus dem Bezirk Rohrbach betreut. Durch etliche organisatorische Neuerungen und zahlreiche Um- und Zubauten, ist die Werkstätte organisch gewachsen bis zu einer Kapazität von rund 100 Betreuungsplätzen. Im Jahr 2004 ging aus den Altenfeldner Werkstätten, die Neufelden Werkstatt hervor. Die bereits bisherige Außenstelle Neufelden wurde um die Flechterei ergänzt und wird seitdem als eigene Einrichtung unter der direkten Trägerschaft von ARCUS geführt. (Anm.: gGmbH – Parallele unserer gemeinnützigen Gesellschaft) Leitgrundsätze Die Altenfeldner Werkstätten St. Elisabeth sind eine Einrichtung, in der wir uns bemühen, jeden Menschen in seiner Einmaligkeit und Ganzheitlichkeit zu sehen. Vertrauen und gegenseitiges Akzeptieren bilden die Basis auf der menschliche Beziehungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung wachsen und das Gefühl von Geborgenheit entsteht. Sinnvolle Arbeit und Beschäftigung, sowie das Fortbildungsangebot sollen es den hier betreuten Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen, mehr Selbstvertrauen, Selbständigkeit und Lebensfreude zu erlangen. Ökonomisches Denken und wirtschaftliche Zielsetzungen sind wesentlich, um die nötigen materiellen Rahmenbedingungen schaffen zu können. Dadurch werden sichere Arbeitsplätze gewährleistet. Ziele Oberstes Ziel unserer Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung ist es, dem Einzelnen die bestmögliche Förderung und Unterstützung bei der Entfaltung seiner Persönlichkeit zu bieten. Das pädagogische Konzept der AW sieht das sinnvolle Ineinandergreifen von Arbeit und Beschäftigung, sowie sozialpädagogische und therapeutische Maßnahmen vor. Das im pädagogischen Konzept verankerte Prinzip der Durchlässigkeit bietet dem Einzelnen innerhalb der verschiedenen Arbeitsbereiche des Hauses die Möglichkeit, die Aufgabe zu finden, die seinen bereits vorhandenen und hier erworbenen Fähigkeiten entspricht. Dies bedeutet im Idealfall, dass es gelingt, die Qualifikation der Menschen mit Beeinträchtigung soweit zu verbessern, dass sie schließlich auch am ersten Arbeitsmarkt eine reale Chance haben. ARTEGRA gGmbH, Altenfelden - Rakousko (Parallele unserer gemeinnützigen Gesellschaft, Betreibers der geschützten Werkstätte) Die Geschichte der ARTEGRA (Abkürzung für Arbeit und Integration) Werkstätten GmbH begann im Jahr 2002. Im Frühjahr d. J. wurde erstmalig über eine Aufteilung der ehemaligen Einrichtung des Sozialhilfeverbands Rohrbach, den Altenfeldner Werkstätten - St. Elisabeth in zwei gemeinnützige Gesellschaften verhandelt. Auf der einen Seit die ARTEGRA Werkstätten gGmbH und auf der anderen Seite die Altenfeldner Werkstätten gGmbH. Zwei sich ergänzende Tochterfirmen am gleichen Gelände. Der ehemalige Träger - der Sozialhilfeverband Rohrbach - hat diese zwei Firmen mit Ende 2002 ins Leben gerufen und in kompetente Hände gelegt - in die Hände der ARCUS Sozialnetzwerk gGmbH, mit Sitz in Sarleinsbach. Tagesstätte Zuversicht Heidenreichstein - Rakousko (Parallele unseres sozialen Dienstes – sozial-therapeutischen Werkstätten) Die Tagesstätte Zuversicht nahm am 1.April 2003 Ihren Betrieb auf. Der Rechtsträger der Tagesstätte Zuversicht ist der Verein Zuversicht. Dies ist ein Verein aus Privatpersonen der Menschen mit Behinderungen sehr vielfältig unterstützt. Der Verein Zuversicht betreibt auch ein Ambulatorium, in dem eine große Palette von Therapien angeboten wird und auch das Beschäftigungsprojekt Mühlenhof – Radvit. Quelle: Dokumentation der Gesellschaft 5.9. Geschützte Werkstätten und Arbeitsstätten des Domov sv. Anežky, o.p.s. Die geschützten Werkstätten dienen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Die Werkstätten sind kleine Produktionseinheiten mit Vermittlung von Arbeit und Produkten im üblichen Marktumfeld. Jede der geschützten Werkstätten hat ihren eigenen Leiter, der gleichzeitig als Arbeitsassistent für die Mitarbeiter mit Behinderungen oder für die Nutzer des sozialen Dienstes „sozial-therapeutische Werkstätte“ tätig ist. Geschützte Tischlerei Entstehungsjahr: 2000 Ausstattung: Die Werkstätte ist mit einigen Tischlereimaschinen ausgestattet: Kombifräse, Kombisäge mit Vorritzsäge, Bandsäge, Bandschleifmaschine, Stemmmaschine, Kreissäge, Abrichtmaschine, Hobelmaschine, elektrische Handwerkzeuge, mobile Absaugung Tätigkeiten: Die Werkstatttätigkeit umfasst Auftragsproduktion aus Massiv- und Schichtholz, Reparaturen von Tischlererzeugnissen, Montage der gefertigten Werkstücke. Zu den gefertigten Produkten gehören zum Beispiel einfache geodätische Holzpflöcke, Holzkassetten für Wein oder Keramik, Möbel, Büro-, Gartenmöbel, Wohnungszubehör, Gebäudezubehör (Unterfüllungen, Verkleidungen), Produkte aus Holzabfall (gepresste Heizbriketten) usw. Die Werkstätte ermöglicht in einem angemessenen Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste. Geschützte keramische Werkstätte Entstehungsjahr: 2000 Ausstattung: Die Werkstätte ist mit Technologie für die Keramikfertigung ausgestattet u. zwar für den Guss in Gipsformen (Gießbank, Retuschierarbeitsplatz, Brennofen), mit Einrichtungen für eine manuelle Produktbearbeitung, für die Lagerung und das Trocknen und mit Handwerkszeug Tätigkeiten: Die Tätigkeit der Werkstatt ist auf die Fertigung von Nutz-, Werbe- und Geschenkkeramik ausgerichtet. Als Produktionstechnologie wird der Guss von Steingutmasse in Gipsformen angewendet. Zu den am meisten gefertigten Erzeugnissen zählen unterschiedliche Typen und Größen von Tassen, Krügen, Vasen, Kannen, Tellern, Untertassen und weiteren zusätzlichen Erzeugnissen. Die Produktion ist darauf ausgerichtet, die Erzeugnisse mit dem Logo des Auftraggebers (oder mit gegebenenfalls anderen Motiven) zu versehen; ein Teil der Produktion geht in den öffentlichen Verkauf mittels Direktverkauf und in die Verkaufstelle der Produkte der geschützten Werkstätten. Die Werkstätte ermöglicht in einem angemessenen Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste. Geschützte Arbeitsstätte Garten-, Park- und Landwirtschaft“ Entstehungsjahr: 2001 Ausstattung: Diese Arbeitsstätte hat ihre Nebenräume für die Lagerung von Maschinen und Werkzeugen im hinteren Teil des Hofes. Die Arbeitsstätte ist mit einer leistungsfähigen Mähmaschine, mit einem Kleintraktor mit Zusatzgeräten, mit handbetriebenen Mähmaschinen, mit einer Motorsäge, Heckenschneidemaschine, mit einer elektrischer Schaltanlage und Handwerkszeug ausgestattet. Tätigkeiten: Die Tätigkeit der Arbeitsstätte ist vorwiegend auf die Gartenpflege von öffentlichen und privaten Grünanlagen (ca. 13 ha), auf Vertragsarbeit in der Nutztierhaltung der privaten Landwirtschaft (Tierfütterung, Wartungs- und Reinigungsarbeiten in den Betriebsräumen der Nutztierhaltung) und Arbeit in der Forstwirtschaft orientiert. Die Werkstätte ermöglicht in angemessenem Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste. Geschützte Weberei Entstehungsjahr: 2002 Ausstattung: Die Werkstätte ist mit drei Webstühlen, diversen Nähmaschinen, zusätzlichen Kettenstühlen, Regalen und mit Kästen fürs Material ausgestattet. Tätigkeiten: Die Tätigkeit der Werkstatt ist auf die Fertigung von gewebten Bett- und Badvorlegern, Bettund Tischdecken, Stuhlbezügen und weiteren Produkten (Rucksäcke, Taschen etc.) orientiert. Es handelt sich um eine Fertigung aus Abfalltextilien in verschiedenen Farbausführungen. Die Werkstätte ermöglicht in einem angemessenen Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste. Übersicht über die Kosten- und Ertragsposten der einzelnen geschützten Werkstätten des Domov sv. Anežky im Jahre 2006 (in Tausenden CZK, ohne innenbetriebliche Verrechnung und Kostenauflösung, er umfasst keine Angaben über die Zuwendungen gemäß Arbeitsförderungsgesetz) Tischlerei Keramik Garten, Parkund Landwirtschaft Weberei+ Unterkunft Personalkosten Materialkosten Dienstleistungen und sonstige Kosten Erlöse aus dem Verkauf und aus Dienstleistungen 655 418 95 840 119 10 473 97 169 660 16 25 1168 485 704 224 Geschützte Werkstätte PO-TISK Entstehungsjahr: 2007 Ausstattung: Die Werkstätte ist mit einer Tampondruckmaschine für monochromen Druck mit Zubehör, einem Multifunktionsdrucker mit Scanner, einem Schneidegerät, einem PC und weiteren Handwerksgeräten ausgestattet. Tätigkeit: Die Tätigkeit der Werkstatt ist auf das Bedrucken von Werbematerial (Kugelschreiber, Anhänger, Metermaße, Schachteln, Visitenkartenkassetten, usw.), auf Kleinseriendruck von Visitenkarten, originellen Aussichtskarten, Neujahrskarten und Kalendern und auf Verpackungs- und Komplettierungsarbeiten von Erzeugnissen aus anderen geschützten Werkstätten ausgerichtet. Die Werkstätte ermöglicht in einem angemessenen Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste. Sonstige geschützte Arbeitsplätze für Personen mit Behinderung im Rahmen des Betriebes der Gesellschaft Reinigungsarbeiten Fahrer-Materialtransport Verkäufer Handelsvertreterin Assistent der sozialen Dienste Die Fachrichtung der geschützten Werkstätten ARTEGRA gGmbH, Altenfelden – Österreich (Parallele unserer gemeinnützigen Gesellschaft, des Betreibers der geschützten Werkstatt) - Wäscherei und Textilpflege - Gärtnerei, Grünanlagepflege Die Fachrichtung der Tagesstätte Zuversicht Heidenreichstein – Österreich (Parallele unseres sozialen Dienstes – sozial-therapeutischen Werkstätten) Grünanlagenpflege, Schneeräumen Gemüseanbau kleine Tischlerarbeiten leichte Forstarbeiten, Holz schneiden Erzeugung von Obstsäften Dekorationsgegenstände (Geschenkartikel) Quelle: Dokumentation der Gesellschaft 5.10. Arbeitsassistent Für den Erfolg der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in einer geschützten Werkstatt spielt der engste Mitarbeiter – sowohl in der Rolle des „Arbeitskollegen“, als auch als in der Person des „absichtlich anwesenden Assistenten“ eine Schlüsselrolle. Es handelt sich um einen Menschen, der mit ihnen fast ganzen Tag verbringt, mit ihnen arbeitet, ihnen Arbeitsfertigkeiten beibringt und sich im gleichen Umkleideraum die gleiche Arbeitskleidung anzieht. Sie gehen zusammen zum Mittagessen, sprechen miteinander über Fußball sowie die geleistete Arbeit, er bringt ihnen Grundkenntnisse bei, führt sie zu persönlichen Gewohnheiten, hilft ihnen treppab oder treppauf, bei der Einschreibung ins Anwesenheitsbuch, bietet ihnen Möglichkeiten eigene Ideen zu entwickeln und sich zu verwirklichen, vermittelt ihnen Arbeitsaufgaben, fordert im Rahmen der Möglichkeiten die Erfüllung der Pflichten und trägt gemeinsam Verantwortung. Das ist die Position eines ARBEITSASSISTENTEN. Der Arbeitsassistent ist im Rahmen der geschützten Werkstätten oder des sozialen Dienstes der „sozial-therapeutische Werkstätten“ auch aus Sicht der Sozialarbeiter und weiterer Spezialisten des multidisziplinären Teams (falls diese Bestandteil eines komplexen Zugangs bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sind) von großer Bedeutung. Er sollte zusammen mit ihnen die Auswirkung und Ergebnisse des Dienstes oder der beruflichen Integration im Rahmen der geschützten Werkstatt bewerten, sich an der Gestaltung individueller Pläne für jeden Nutzer des Dienstes beteiligen und diesem die elementarsten und dabei auch wesentlichsten Informationen vermitteln. Der Arbeitsassistent eruiert wichtige Informationen, die bei der Lösung weiterführender Schritte helfen. Dazu gehören z.B. die Vermittelbarkeit auf dem freien Arbeitsmarkt, die Beurteilung des Gesundheitszustandes bei der Feststellung der Invalidenrente, der Dienst „betreutes Wohnen“, die Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt, die Zuteilung eines persönlichen Assistenten, der Hinweis auf Familienprobleme oder andere Risiken. Im Komplex der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen, die zu deren beruflicher Integration führen, spielt der Arbeitsassistent eine Schlüsselrolle. Was sollte ein guter Arbeitassistent verstehen, was sollte er kennen und können, was für ein Mensch sollte er sein? Bezüglich der Arbeit. Eindeutig muss er die Arbeitsrechtsverhältnisse, die Vorschriften und Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Feuerschutzes kennen. Wenn möglich vollkommen. Er sollte in seinem Beruf ein Meister sein, um möglichst viel von seinen Kenntnissen „vom Meister zum Gesellen“ weitervermitteln zu können. Voraussetzungen dafür sind ein schöpferischer Zugang, Erfindungsgabe bei der Arbeit, die Fähigkeit, das Team zu motivieren, und Enthusiasmus für die Sache. Mitarbeit heißt nicht befehlen und die Arme in die Hüften gestemmt zu kontrollieren. Der professionelle Sozialarbeiter muss einen Überblick über typische Behinderungsformen, deren Erscheinungen, Erfordernisse und Risiken haben. Anderseits sollte er alles hervorheben, was für Möglichkeiten die durch die Behinderung verursachten Beschränkungen bieten. Der Arbeitsassistent muss in der Lage sein, die Dokumentation über einen Menschen mit Behinderung zu lesen, und muss die Arbeit mit ihm theoretisch vorbereiten und in der Lage sein, Bewertungen und Arbeitsergebnisse zu formulieren. Von seiner Seite sind zwei menschliche Eigenschaften sehr wichtig: Geduld, besser gesagt „Engelsgeduld“ und Einfühlungsvermögen, dem anderen zuhören und ihn verstehen zu können und dem anderen eine eigene Lebenssphäre zu bieten. Genauso wichtig ist es auch ein bestimmtes moralisches Ansehen des Assistenten, seine Grundsätze und eigenen Wertvorstellungen und sein natürliches ethisches Verhalten. Ein guter Mensch zu sein, ist das beste Vorbild. Bei den Menschen mit Behinderung wiegt das Prinzip des Vorbilds und des guten Beispiels doppelt. Es gibt zwei Wege, einen Arbeitsassistenten zu bekommen: Der erste ist der Einsatz eines Menschen mit einer pädagogischern - sonder- oder sozialpädagogischen - Ausbildung und ihm dann ein Handwerk beizubringen. Vereinfacht gesagt: ein Pädagoge oder Erzieher mit einem Facharbeiterbrief. Der zweite ist, einen Menschen einen Handwerker, einen Menschen mit einem Beruf, für die soziale und pädagogische Arbeit professionell auszubilden. Das hat vor allem zur Voraussetzung, eben ein Schulungsprogramm und ein System lebenslanger Weiterbildung dieses Mitarbeiters zu kreieren, der für diese Arbeit notwendigerweise einen ganzen Komplex wichtiger Informationen, Kenntnisse und Fertigkeiten braucht. Wenn sie dies nicht haben und nicht sind und wenn sie nicht im erforderlichen Ausmaß in den Prozess der Bildung und der Entwicklung beispielsweise eines sozialen Dienst eingebunden sind, sind sie oft nicht in der Lage, eine entstandene Situation in der Arbeitsstätte richtig einzuschätzen und die Bedingungen den Möglichkeiten und dem aktuellen Zustand ihres Teams anzupassen - eben den Menschen mit Behinderungen.(16) Ein ausgebildeter, empathischer und manuell geschickter, ein natürlich motivierter und kooperativer Arbeitsassistent ist jedenfalls ein maßgebender Faktor für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung. Wenn wir über einen Arbeitsassistenten im Rahmen der sozialen Dienste sprechen, ist die fachliche Qualifikation für die Funktion, die er ausübt, in den §§ 109 – 117 Gesetz Nr.108/2006 Slg. bestimmt ist, wobei gemäß § 116 Abs. 1b) ein Beschäftigter in sozialen Diensten eine mittlere Ausbildung mit Facharbeiterbrief oder eine mittlere Ausbildung mit Abitur und einen anerkannten Qualifikationskurs absolviert haben muss. Den Inhalt des Qualifikationskurses für Beschäftigte in sozialen Diensten regelt der § 37 der Verordnung 505/2006 Slg.(16) Der Qualifikationskurs für Beschäftigte in sozialen Diensten besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Der allgemeine Teil umfasst folgende Themenkreise: Einführung in die Problematik der Qualität der sozialen Dienste, Qualitätsnormen der sozialen Dienste, Grundkenntnisse der Kommunikation, Entwicklung von Kommunikationsfertigkeiten, Assertivität, Methoden der alternativen Kommunikation, Einführung in die Psychologie, Psychopathologie, Körperlehre, Grundkenntnisse des Gesundheitsschutzes, praktische Ethik für Beschäftigte in sozialen Diensten, Menschenrechte und Würde, Grundkenntnisse zur Prävention gegen die Abhängigkeit der Personen von einem sozialen Dienst, Grundlagen des Sozialrechts, Methoden der Sozialarbeit. Der spezielle Teil umfasst folgende Themenkreise: Grundkenntnisse der Krankenpflege, Grundkenntnisse der Hygiene, Einführung in die Problematik der psychosozialen Aspekte chronischer Infektionskrankheiten, Aktivisierungs-, Bildungs- und Erziehungsmethoden, Grundlagen der Freizeitpädagogik, Prävention gegen Terror und Misshandlung von Personen, die soziale Dienste in Anspruch nehmen, Grundkenntnisse der Haushaltspflege, Fachpraktikum, Krisenintervention, Einführung in die Problematik der gesundheitlichen Behinderung, Grundlagen des Verhaltens von Personen, denen soziale Dienste gewährt werden und die ihre Gesundheit und ihr Leben sowie die Gesundheit und das Leben anderer Personen gefährden, einschließlich der Regeln der Selbstverteidigung. Der Mindestumfang des Kurses sind insgesamt 150 Unterrichtseinheiten, wobei der spezielle Teil des Kurses mindestens 80 Unterrichtseinheiten umfasst. Die Zahl der Unterrichtseinheiten zu den einzelnen Themenkreisen des speziellen Teils wird unter Berücksichtigung der Fachrichtung der Kursteilnehmer, ihrer Stellenbezeichnung und der Form des sozialen Dienstes, den sie leisten, festgelegt. Insofern wir über einen Arbeitsassistenten in einem Betrieb einer geschützten Werkstatt laut Arbeitsförderungsgesetz sprechen, bestimmt das Gesetz in keiner Hinsicht die Arbeitsposition noch die fachliche Eignung, die für die Ausübung dieser Arbeitsposition nötig ist. Man kann sagen, dass jede Ausbildung gern gesehen ist, die den Arbeitsassistenten in Stand setzt, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen. Jede der geschützten Werkstätten hat ihre eigenen Leiter, die gleichzeitig als Arbeitsassistenten für die Mitarbeiter mit Behinderungen oder die Nutzer des sozialen Dienstes tätig sind. In Bezug auf die begrenzte Auswahl an Weiterbildungs- und Umschulungskursen für Beschäftigte der geschützten Werkstätten, hat das Domov sv. Anežky im Rahmen des grenzüberschreitenden Projektes Phare CBC sein eigenes Bildungsprogramm für die Arbeitsassistenten erarbeitet und realisiert u. zwar das Programm „Arbeitsassistent – Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen“ in Form eines Weiterbildungskurses laut Verordnung Nr. 21/1991 Slg. im Wortlaut der Verordnung Nr. 324/1992 Slg. Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. Zielgruppe: Das Bildungsprogramm „Arbeitsassistent – Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen“ ist für die Qualifizierung von Beschäftigten bestimmt, die innerhalb ihres Arbeitsbereiches mit einem Menschen mit einer Behinderung (Person mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit) zusammenarbeiten oder ihn führen und hinsichtlich ihres ursprünglichen Berufes oder ihrer ursprünglichen Ausbildung nicht die erforderlichen Kenntnisse, Informationen und Fertigkeiten haben, die eine derartige Arbeit ermöglichen würden. Daraus ergibt sich eine sehr breite Zielgruppe und Skala, für die dieses Bildungsprogramms genutzt wird: - zur Erhöhung der Kompetenzen und Qualifizierung der derzeitigen Arbeitsassistenten in den geschützten Werkstätten oder ergotherapeutischen Arbeitsstätten oder therapeutischen Werkstätten - zum Erwerb der Qualifizierung „Arbeitsassistent“ für Arbeitslose, die sich um eine Beschäftigung bewerben, die Interesse daran haben, in geschützten Werkstätten oder ergotherapeutischen Arbeitsstätten zu arbeiten - für Arbeitsassistenten der begleitenden Personalüberlassung - für Kursleiter sonderpädagogischer Berufsvorbereitungs- und von Weiterbildungskursen - für die Qualifizierung beauftragter Mitarbeiter des Arbeitgebers, der Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit beschäftigt oder beschäftigen will Eingangsanforderung für die Zulassung zum Bildungsprogramm ist eine vollendete mittlere (oder höhere) Berufsausbildung der Kursteilnehmer. Ziele des Bildungsprogramms: Das Ziel des Bildungsprogramms ist die Weiterbildung und Qualifizierung handwerklich ausgebildeter Menschen zu einem Profi in der direkten sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderungen mittels des Informations-, Kenntnis- und Wissenskomplexes, der für eine derartige Arbeit erforderlich ist. Nach Abschluss der Weiterbildung, können sie in einem angemessenen Rahmen in den Prozess der Gestaltung und der Durchführung bestimmter Sozialdienste und in die Arbeitsvermittlung eingegliedert werden, sie werden danach imstande sein, die entstandenen Situationen in der Arbeitstätte richtig einzuschätzen und die Bedingungen an die Möglichkeiten und den aktuellen Zustand ihrer Mitarbeiter mit Behinderungen anzupassen. Struktur und Zeitplan des Bildungsprogramms: Themenbereich Lektor 1. Körperliche Behinderung und ihre Erscheinungen 2. Psychologie und spezielle Pädagogik 3. Mentale Behinderungen und Verhaltenstörungen 4. Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt 5. Soziale Aspekte einer Behinderung, Sozialstatut des Arbeitsassistenten 6. Materielle Sicherung der Personen mit Behinderung, soziale Dienste 7. Kommunikation, mentale Hygiene des Arbeitsassistenten 8. Ökonomik und Wirtschaften der Organisationen mit geschützten Werkstätten 9. Ethik und Philosophie in Bezug auf die Menschen mit Behinderung und auf die Persönlichkeit des Arbeitsassistenten 10. Praktikum in geschützten Werkstätten Insgesamt Prof.MUDr.Jan Pfeiffer, DrSc. PhDr.Jiří Jankovský, PhD. Mgr. Václav Šnorek Erarbeitung der schriftlichen Abschlussarbeit Abschlussprüfung Programmteilnehmer Prüfungskommission Anzahl der Stunden 10 10 10 Ing. Jana Čermáková Mgr. Jan Šesták 4 8 Mgr.Václav Dvořák 4 Mgr.Václav Šnorek 10 Bc.Daniel Rosecký, Mgr. Jan Šesták 4 PhDr.Jiří Jankovský, PhD. 8 Mgr. Jan Šesták 20 88 St. 10 Tage 6 St. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss dieses Kurses: - Anwesenheit in den Unterrichtsstunden, erlaubte Absenz 1 Unterrichtstag - Erarbeitung einer schriftlichen Abschlussarbeit im Umfang von 3 – 8 DIN A4 Seiten zu einem Thema mit Bezug auf diese Problematik (Die Themen werden von Lektoren des Programms angeboten, die schriftliche Arbeiten wird die Prüfungskommission beurteilen) - Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung vor einer 3-köpfigen Prüfungskommission, zusammengesetzt aus einigen Lektoren des Bildungsprogramms - Der erfolgreiche Absolvent erhält vom Organisator des Programms das „Zertifikat – Arbeitsassistent der Personen mit Behinderung“. Personal- und Fachbesetzung des Kurses – Lektorenteam: Prof. MUDr. Jan Pfeiffer, DrSc., verantwortlich für das Bildungsprogramm 1.Medizinische Fakultät der Karlsuniversität, Klinik für Rehabilitationsmedizin PhDr. Jiří Jankovský, Ph.D. Direktor des Kinderzentrums Arpida für Gesamtrehabilitation von Kindern mit Behinderungen in České Budějovice Fakultät für Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität in České Budějovice, Katheder für Psychiatrie und Psychologie Ing.Jana Čermáková Stellvertretende Direktorin des Arbeitsamtes in České Budějovice Mgr. Václav Šnorek Klinischer Psychologe, Abteilung Psychiatrie – Krankenhaus České Budějovice, Fakultät für Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität in České Budějovice, Katheder für Psychiatrie und Psychologie Bc.Daniel Rosecký Angestellter des Zentrums für die kommunale Arbeit, Experte für die Tätigkeit der NNO (nichtstaatliche nichtgewinnorientierte Organisationen) Mgr. Václav Dvořák Fakultät für Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität in České Budějovice, Katheder für Soziales Mgr.Jan Šesták Direktor der gemeinnützigen Gesellschaft Domov sv. Anežky, o.p.s., Fakultät für Gesundheit und Soziales des Südböhmischen Universität in České Budějovice, Katheder für Psychiatrie und Psychologie Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s. Das genannte Bildungsprogramm wurde im Jahre 2002 erstellt und erfüllt nicht die Bedingungen des § 37 der Verordnung 505/2006 Slg. für Qualifikationskurse für Angestellte in sozialen Diensten (vor allem im Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten). Man kann es ziemlich einfach überarbeiten und für die oben genannten Ziele verwenden, was wahrscheinlich in der Zukunft geschehen wird. 5.11. Rolle des Sozialarbeiters Im vorangehenden Teil haben wir über Rolle des Arbeitsassistenten, über den engsten Mitarbeiter für einen Menschen mit einer Behinderung gesprochen. Es ist auch angebracht die notwendige Rolle des Sozialarbeiters zu erwähnen. Den können wir besonders dort sehen, wo die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen als ein sozialer Dienst realisiert wird oder dort, wo ein sozialer Dienst und eine geschützte Werkstatt laut Arbeitsförderungsgesetz einen untrennbaren miteinander verbundenen und durchlässigen Komplex zur Förderung von Menschen mit Behinderung bilden. Auch die geschulten Betreiber von „unternehmerischen“ geschützten Werkstätten schaffen Raum für die berufliche Sozialarbeit. Es ist nötig festzustellen, dass die Position eines Sozialarbeiters in Deutschland und in Österreich ein untrennbarer Bestandteil des Betriebs einer geschützten Werkstatt ist. Bei dieser Frage stoßen wir aber auf das Problem des Kompetenzbereiches des Sozialarbeiters und seiner Position innerhalb der Organisation. Es ist also abzuwägen, ob der Sozialarbeiter, dessen Vorgesetzter der Firmenleiter- oder besitzer ist, immer bereit ist, die berechtigten Interessen der Nutzer der Dienste der geschützten Werkstatt zu verfolgen und einen offenen Konflikt mit der Werkstattleitung aufzunehmen. In derartigen Gesellschaften gerät der Sozialarbeiter in einen Interessenkonflikt - nämlich die Beschäftigten mit Behinderung „in Schutz zu nehmen“ und gleichzeitig den nach wirtschaftlichen Ergebnissen der Werkstatt bewertet zu werden. Charakteristische Merkmale des Sozialarbeiters Sozialarbeit können wir charakterisieren „als Tätigkeit, die Probleme der Einzelnen, Gruppen oder Gemeinschaften vorbeugt oder löst, die durch Konflikte zwischen Bedürfnissen von Einzelnen und gesellschaftlichen Institutionen ausgelöst werden. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität von allen Menschen“. Der Sozialarbeiter ist sodann ein selbstständiger, fachlich ausgebildeter Profi, der den ethischen Kodex seines Berufes befolgt. Bei seiner Tätigkeit ist er verpflichtet, sowohl Rechte und Bedürfnisse der Nutzer der Dienste als auch Aufgaben und Werte der Organisation, in der er arbeitet, zu berücksichtigen. Den Nutzer der Dienste sieht er als einen aktiven Mitarbeiter, der außer Rechten auch seine Pflichten hat. Der Sozialarbeiter bewegt sich im Rahmen der durch das Rechtssystem definierten Rechte und Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber und bezüglich der Berufsstandards. Das Gesetz über die sozialen Dienste Nr. 108/2006 bestimmt in den §§ 109-110: Der Sozialarbeiter führt die Sozialerhebung durch, sichert die Sozialagenda einschließlich der Lösung der sozialrechtlichen Probleme, die mit der Leistung der Dienste der Sozialfürsorge verbunden sind, garantiert die sozialrechtliche Beratung, die analytische, methodische und konzeptionelle Tätigkeit im sozialen Bereich, die Fachtätigkeiten, die mit der Leistung der sozialen Prävention verbunden sind, und die aufsuchenden Tätigkeiten, er bietet Krisenhilfe, Sozialberatung und Sozialrehabilitation an. Die fachliche Voraussetzung zur Ausübung des Berufes des Sozialarbeiters ist eine höhere Berufsausbildung, die durch Absolvierung eines anerkannten Ausbildungsprogramms laut Sonderrechtsvorschriften in den Bereichen der auf Sozialarbeit, Sozialpädagogik, soziale und humanitäre Hilfe, sozialrechtliche Tätigkeiten, karitative und soziale Tätigkeiten gerichteten Ausbildung oder während einer Hochschulausbildung durch ein Studium im Bachelor- oder Magisterstudienprogramm, das auf Sozialarbeit, Sozialpolitik, Sozialpädagogik, Sozialfürsorge oder Sonderpädagogik ausgerichtet ist, oder durch Absolvierung anerkannter Schulungskurse in den oben genannten Bereichen im Gesamtumfang von mindestens 200 Stunden und durch ein Praktikum während der Ausübung des Berufes des Sozialarbeiters mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren unter der Voraussetzung, dass eine abgeschlossene Hochschulausbildung erworben wurde. Die Tätigkeit des Sozialarbeiters in den geschützten Werkstätten Der Sozialarbeiter begleitet den Beschäftigten mit Behinderung oder den Nutzer des sozialen Dienstes von seinem Eintritt in die geschützte Werkstatt bzw. Beginn des Dienstes bis zu seinem Austritt und ist für ihn einer der wichtigsten Arbeiter. Er muss ein beruflich ausgebildeter Meister sein. Die meisten Beschäftigten mit Behinderungen sind Menschen, die bei der Ausübung ihrer Rechte keine eingeschränkte Rechtsfähigkeit haben, sie haben einen regelrechten rechtskonformen Arbeitsvertrag, der das Arbeitsgesetzbuch einhält, und sie tragen demnach Eigenverantwortung für ihr Leben. Der Sozialarbeiter bietet ihnen konkrete, wenn möglich nach Maß geschneiderten Dienste, die deren erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsprozess unterstützen und somit auch ein erfüllteres bürgerliches Leben. Den Aufgabenbereich des Sozialarbeiters können wir in zwei Teile gliedern: Die arbeitsplatzbezogene Aufgabe des Sozialarbeiters in Bezug auf die Beschäftigten mit Behinderungen oder Nutzer des sozialen Dienstes ist vornehmlich: - - - - - Vermittlung von Informationen für die Mitglieder der Zielgruppe über die Beschäftigungsbedingungen an einem geschützten Arbeitsplatz Zusammenarbeit bei der qualifizierten Auswahl der Arbeiter aus den Stellenbewerbern Soziale Unterstützung für die Mitglieder der Zielgruppe während der Beschäftigung und Leistung der Dienste – Hilfe für neue Mitarbeiter bei der Eingliederung ins Arbeitsteam, der Akzent ist auf wirksame Kommunikationsformen zu legen: grundlegende , in der wir erlauben, ein qualifiziert geführtes Gespräch einzubeziehen und - spezielle, d.h. Mediation zwischenmenschlicher Probleme durch Äußerung von Anmerkungen und Kritik, vor allem zwecks Erleichterung der Kommunikation mit der Werkstattleitung und der Partizipation Im Rahmen der sozialen Unterstützung vertieft er das Gefühl der Sicherheit hinsichtlich der zukünftigen Beschäftigungsdauer (bei dauerhaften Arbeitsplätzen) oder unterstützt bzw. hilft bei der Jobsuche auf dem freien Arbeitsmarkt (im Falle geschützter Arbeitsplätze bei der Integration) Sozialrechtliche Beratung Führung der Dokumentation, Erstellung, Revision und Auswertung individueller Pläne in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten oder Nutzern des Dienstes, zusammen mit dem Arbeitsassistenten und weiteren Mitgliedern des interdisziplinären Teams Entfaltung von Schlüsselkompetenzen der Mitarbeiter, die für die problemlose Erhaltung und Erwerbung eines Arbeitsplatzes nötig sind (z.B. Kompetenz zur Zusammenarbeit, Kommunikation, Problemlösung, Kreativität, Selbstständigkeit, Verantwortung, Nachdenken, Einschätzung usw.) mit Hilfe von Angeboten von individuell angemessenen Formen lebenslanger Weiterbildung Solange die geschützte Werkstatt keinen speziellen Pädagogen oder Ergotherapeuten beschäftigt, gehört zur Arbeit des Sozialarbeiters auch die methodische Führung des Personals der geschützten Werkstatt in Angelegenheiten, die mit gesundheitlichen Behinderungen der Nutzer zusammenhängen (z.B. alternative Kommunikation, persönliche Assistenz bei der Arbeitsleistung usw.) (24) Die Aufgabe des Sozialarbeiters in Bezug auf die Umwelt ist vornehmlich: - Kommunikation mit Ämtern (besonders mit Arbeitsämtern, Sozialabteilungen der Stadt-, bzw. Kreis- oder Bezirksverwaltung, mit der Entlassungsabteilung des Gefängnisses und bei Strafen in Form von gemeinnützigen Arbeiten und Gesprächen des Täters mit dem Opfer - TOA) und weiteren Organisationen (z.B. Vereinigungen von Personen mit Behinderungen), anderen geschützten Werkstätten, Berufskammern) - Kommunikation innerhalb der Organisation (z.B. mit der Personalabteilung und anderen Zentren – solange der Nutzer der Dienste oder Beschäftigte einer geschützten Werkstatt deren Dienste nutzen kann usw.) - Verhandlungen mit der Leitung der geschützten Werkstatt (oder mit der ganzen Organisation) über technisch-organisatorische Arbeitsbedingungen, um die psychischen und gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen – diese - - - Fähigkeit können wir als eine der wichtigsten Kompetenzen des Sozialarbeiters im Rahmen der geschützten Werkstätten ansehen. Eventuell auch die Kommunikation mit Familienangehörigen (in der Praxis sprechen manchmal wir anstelle des Arbeiters mit der Familie – meistens geschieht dies bei einem Arbeiter mit mentaler Behinderung. Der Sozialarbeiter muss wahrnehmen, dass sein „Klient“ ein Mitarbeiter ist und nicht seine Familie, demnach muss er sich bemühen, wirkliche Wünsche und Bedürfnisse des betroffenen Mitarbeiters zu „entdecken“.) Ein Bestandteil der Tätigkeit des Sozialarbeiters sollte auch die soziale Konzeption sein – d.h. Erstellung und Realisierung von sozialen Programmen, soziale Planung und Suche nach Neuheiten (berufsbezogene und fachliche gesetzliche Informationen) und deren Anwendung in der Praxis der geschützten Werkstatt. Falls nötig und auf eigenes Ansuchen des Nutzers des Dienstes kann ihm der Sozialarbeiter Kontakte zu weiteren Institutionen oder Experten vermitteln bzw. mit diesen Experten bei der Lösung einer ungünstigen sozialen Situation des Nutzers zusammenarbeiten, solange er dafür zuständig ist. (24) 6. Fallstudie: Die Entstehung der neuen geschützten Werkstatt im Rahmen des von der Initiative der Europäischen Gemeinschaft Interreg mitfinanzierten Projektes 6.1. Grundinformationen zum Projekt Name: „Qualifizierung und berufliche Integration der Jugendlichen mit Behinderungen in der Tschechischen Republik und in Österreich – geschützte Werkstatt U svaté Kateřiny (Zur. hl. Katharina) Antragsteller: Domov sv. Anežky, o.p.s – Týn nad Vltavou Programm: Tschechisch-österreichisches Programm, Interreg III.A Priorität 4- Humanressourcen Maßnahme 4.2. Förderung der Kooperation und Infrastruktur im Bereich der Ausbildung, Qualifizierung und Wissenschaft Partner: Budget: Verein Zuversicht, Heidenreichstein, Vitis (Betreiber der Tagesstätte und Geschützter Werkstätten) Fakultät für Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität (Erarbeitung der Methodik) Kinderzentrum Arpida (Zusammenarbeit bei der Auswahl, Vorbereitung und Qualifikation von Menschen mit Behinderung) Stadt Týn nad Vltavou (technische und administrative Hilfe bei der Auswahl der baulichen und technologischen Teile des Projektes) 3.100 Taus. CZK (davon 1.400 Taus. CZK Investitionen) Ressourcen: 75 % EU, 5 % CZ, 20 % Eigenmittel Beginn: November 2005 Abschluss: September 2007 Die wichtigsten zu erwartenden Ergebnisse Aufbau und Einrichtung der neuen geschützten Werkstatt U svaté Kateřiny, ausgerichtet auf Bedrucken von Werbegegenständen Qualifizierung und Beschäftigung einer Arbeitsassistentin Qualifizierung und Beschäftigung der 2-3 Menschen mit Behinderungen eine methodische zweisprachige Publikation über den Entstehungsprozess der geschützten Werkstatt, Arbeitsrehabilitation, Qualifizierung und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in geschützten Werkstätten in der Tschechischen Republik und in Österreich Sonstige Aktivitäten im Verlauf des Projektes Studienaufenthalte der Beschäftigten des österreichischen Partners in Tschechien Studienaufenthalte der Beschäftigten von Domov sv. Anežky in Österreich 2 Fachseminare zum Projekt Deutschunterricht in Tschechien, Tschechischunterricht in Österreich Erarbeitung und Druck zweisprachigen Werbematerials für Produkte und Dienstleistungen, die von den geschützten Werkstätten Domov sv. Anežky und Zuversicht angeboten werden 6.2. Gründe für die Realisierung des Projektes und seine Zielrichtung Seit Bestehen des Domov sv. Anežky erhöht sich ständig die Zahl der Nutzer der sozialen Dienste und der Beschäftigten mit Behinderungen. Im Laufe der Jahre 2001 und 2002 hat die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die das Domov sv. Anežky und sein Zentrum in Čihovice nutzen, die Obergrenze erreicht. Anderseits gab es Bedarf für eine Erweiterung der Kapazitäten für die Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderungen, an einer höheren Kapazität der sozialen Dienste und nicht zuletzt den Bedarf an weiteren Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, die soziale Dienste und ihre eigenen Arbeits- und sozialen Fähigkeiten nutzen würden, wenn es ihnen möglich wäre, in eine geschützte Werkstatt eingegliedert zu werden. In Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Dienste des Domov sv. Anežky und mit der voll ausgelasteten Kapazität des Objektes in Týn nad Vltavou – Čihovice wurde im Jahre 2001 das freigewordene dreistöckige Objekt der ehemaligen Sonderschule im Stadtzentrum (heute U svaté Kateřiny – zur Hl. Katharina) von der Stadt Týn nad Vltavou gemietet. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft und die Stadtvertretung genehmigten das Basisprojekt zur Rekonstruktion und Nutzung dieses Objektes. Erste Phase der Rekonstruktion und Nutzung der Betriebsstätte U svaté Kateřiny, 2002 - 2004 In den Jahren 2002-2004 wurde die erste Phase der Rekonstruktion und die Inbetriebnahme von 2/3 der Betriebsstätte U svaté Kateřiny im Gesamtvolumen ca. 4,5 Mio CZK durchgeführt. Mit Erfolg wurden drei Wohnungen (betreutes Wohnen) eingebaut, die Erneuerung des Fußbodens im 2. Stock, um ihn für die geschützte keramische Werkstatt nutzen zu können, und die Ausbesserung des Eingangsbereiches. Die erste Phase brachte besonders folgende Ergebnisse und Nutzen: - das Haus wurde behindertengerecht (mit einem Aufzug) umgebaut - aus den zu klein gewordenen Räumen im Domov sv. Anežky in Čihovice zog die geschützte keramische Werkstatt in das umgebaute Obergeschoss um und dies gab Gelegenheit, ihre Produktionskapazität und die Anzahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen sowie weitere Nutzer von sozialen Diensten in ihren Betrieb im Rahmen der Arbeitstherapie einzubinden - in den freigewordenen Räumen des Domov sv. Anežky wurde statt der keramischen Werkstatt die geschützte Weberei untergebracht, die bis dahin beschränkte unzureichende Räume nutzte, und dies ermöglichte es, ihre Produktionskapazität und die Anzahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen sowie weitere Nutzer von sozialen Diensten in ihren Betrieb im Rahmen der Arbeitstherapie einzubinden - die freigewordenen Räume der „alten“ Weberei wurden nach und nach für die Physiotherapie und Rehabilitation als ergänzende Leistungen hergerichtet - im Haus U svaté Kateřiny wurden drei Wohnungen für das sog. Betreute Wohnen eingebaut, die drei Menschen mit Behinderungen, die aus einer funktionsgestörten Familie kommen bzw. ganz alleinstehend sind, ein selbstständiges ganzjahriges Wohnen möglich machen - im Haus U svaté Kateřiny wurde eine Verkaufsstelle für die Erzeugnisse der geschützten Werkstätten eröffnet – die günstige Lage des Gebäudes im Stadtzentrum machte die Erzeugnisse allen Einwohnern und Besuchern der Stadt zugänglich und steigerte den Absatz der geschützten Werkstätten Vorbereitung auf die Umsetzung des Projektes und zweite Phase der Rekonstruktion Nach der Beendigung der ersten Phase blieb 1/3 des Objektes U svaté Kateřiny in einem schlechten, unbenutzbaren Zustand. Gleichzeitig bestanden die Gründe weiter, die in den Jahren 2001-2004 zur Erweiterung der Tätigkeit des Domov sv. Anežky führten. Seit Mitte 2004 begann daher das Domov sv. Anežky mit der Vorbereitung darauf, das Projekt mit folgenden Hauptzielen zu realisieren: - - die Rekonstruktion des Objektes U svaté Kateřiny zu beendigen neue Kapazitäten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen, besonders für die bisherigen Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky mit schweren Behinderungen, deren Gewohnheiten und Fertigkeiten eine allmähliche Gewöhnung an eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstätten erlauben die Kapazität der sozialen Dienste für hinzukommende Nutzer der sozialen Dienste mit schweren Behinderungen (Absolventen von Sonderschulen) zu erweitern die Produktion in den Arbeitsstätten in den geschützten Werkstätten so zu diversifizieren, dass die Vielfalt der Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen erhöht wird Weiterentwicklung des Projektvorhabens Juli 2004 bis März 2005: Vom Kreis Südböhmen wurde ein Zuschuss in Höhe von 75 000,- CZK aus dem Programm für die Förderung der Projektdokumentation, des Antrages auf Finanzierung und der Machbarkeitsstudie für den Antrag an den Strukturfonds der EU geleistet. Ursprünglich war geplant, als geschützte Werkstatt eine kleine Bäckerei zu errichten. Das hygienische Gutachten hat diese Tätigkeit im gegebenen Projekt schließlich verunmöglicht. Eine Alternative war die Wahl die Ausrichtung auf das Bedrucken von Werbematerial (Begründung siehe unten). Die Ausrichtung der geplanten geschützten Werkstatt ergab sich schließlich aus folgenden Gründen: Möglichkeit, an bisherige Tätigkeiten der keramischen Werkstatt (75 % der Aufträge beträgt Werbungskeramik für verschiedene Firmen) durch die Erweiterung des Angebotes an Propaganda- und Werbematerial für die Abnehmer, d.h. durch eine breitere Palette der Leistungen anzuknüpfen Geringerer Raumbedarf für die geplante Tätigkeit Mögliche Zusammenarbeit mit Handelspartnern und weiteren geschützten Werkstätten in der Region (geschützte polygrafische Werkstatt, Druckerei) Fehlender Dienstleistung für das Bedrucken von Werbematerial in der Region „Vltavotýnsko“ Relative ökonomische Rentabilität dieser Tätigkeit Eignung geplanter Tätigkeiten für Menschen mit schweren Behinderungen (mittelschwere mentale Retardation) Möglichkeit, erfolgreiche und originale Bildwerke aus der Kunstwerkstatt des Domov sv. Anežky für Zusatzangebote der neuen Werkstatt (Fertigung von Neujahrskarten, Aussichtkarten, Kalendern, usw.) zu nutzen Die Ausrichtung der Werkstatt erfüllt das Ziel der Diversifikation der Tätigkeiten des Domov sv. Anežky, o.p.s. März 2005: Die Einreichung des Antrages auf die Finanzierung des Projektes „Geschützte Werkstatt U svaté Kateřiny“ in das SROP 3.1 (Budget 3 329 Tsd. CZK) – Mai 2005 Ablehnung des Antrags wegen fehlender Finanzmittel Juni bis Oktober 2005: Die Umarbeitung des Projektes mit Blick auf eine mögliche Zusammenarbeit und Umsetzung eines Spiegelprojektes mit dem österreichischen Partner (Tagesstätte Zuversicht, Heidenreichstein), Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern. Die Erarbeitung eines neuen Antrages und einer neuen Machbarkeitstudie. November 2005: Einreichung des Antrages auf die Finanzierung des Projektes „Qualifizierung und berufliche Integration der jungen Menschen mit Behinderungen in der Tschechischen Republik und in Österreich – geschützte Werkstatt U svaté Kateřiny (Zur. hl. Katharina) Februar 2006: Die Genehmigung der Finanzierung des Projektes aus Interreg III.A. Aus der Geschichte der grenzüberschreitenden Projekte des Domov sv. Anežky, o.p.s. mit österreichischen Partnern 2001 „Arbeitsassistent bzw. wie wird bei den Nachbarn geholfen“ Partner: Projektbudget: Umsetzung: BBRZ Linz 5560,-EUR (167 Tsd. CZK) FMP Phare CBC Februar 2001 – Oktober 2001 Ziel des Projektes: • Arbeit von Arbeitsassistenten im österreichischen System der Sozialdienste kennen lernen • Betrieb der geschützten Werkstatt in Oberösterreich kennen lernen • tschechischen Assistenten einen Studienaufenthalt im BBRZ in Linz ermöglichen • Arbeitsweise, Finanzierungsmodelle, Ausbildungsgänge dieser Assistenten kennen lernen • die Art der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung der Person des Arbeitsassistenten kennen lernen 2002 – 2003 „Ausweitung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderung und deren berufliche Integration“ Partner : Projektbudget: Umsetzung: BBRZ Linz 23.000,-EUR (690 Tsd. CZK) FMP Phare CBC Juni 2002 – Mai 2003 Ziel: • Erweiterung der Zusammenarbeit beider Organisationen • Umsetzung des Ausbildungsprogramms Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen als Ergebnis des vorangegangen gemeinsamen Projektes 2005 „Gemeinsam in Aktion“ Partner: Projektbudget: Umsetzung: Zuversicht, Limes 12.119,-EUR (365 Tsd. CZK) FMP Phare CBC Februar 2005 – Januar 2006 Ziel: • Direkte Verbindung der gesellschaftlichen, sozialen und geschäftlichen Aktivitäten • Fachseminare, Publikation und Film • Vorbereitung des gemeinsamen Projektes GRENZEN-ÜBER-TRETEN 6.3. Bauarbeiten im Objekt Die Dokumente der Projektierung wurden im Atelier Kobera in Týn nad Vltavou während der Zeit der Einreichung des Antrages auf Finanzierung des Projektes (September-November 2005) erarbeitet. Die Bauarbeiten wurden auf Grund der Baugenehmigung für die Gesamtrekonstruktion des Objektes durchgeführt. Die Umbauarbeiten für die Realisierung des Projekts bildeten einen begrenzten und unabhängig durchführbaren Teil der Maßnahmen. Im Juni 2006 wurde die Aufforderung zur Einreichung von Angeboten für die Ausführung der Bauarbeiten – Werk laut Spezifikation und Projektierungsdokumentation, mit der Abgabefrist für Angebote bis zum 21.7.2006 bekannt gemacht. Daraufhin haben drei Baufirmen reagiert und haben vollständige Angebote abgegeben: - Schriftliches Angebot, zugestellt an die angegebene Adresse Nachweis der fachlichen Voraussetzungen und der Berechtigung zur Durchführung der verlangten Arbeiten Auszug aus dem Handelsregister Kalkulation (Einzelposten), aufgliedert in einzelne Teile der Baustelle und Räume Vorläufiger Plan des Arbeitsverlaufs Vorschlag für einen Werkvertrag Referenzen der Lieferanten Im August 2006 wurde auf Grund folgender Kriterien: Werkpreis, Referenzen, Qualitätsgarantien und Termin der Durchführung von Bauarbeiten als Lieferant dieses Werkes die Baufirma Jan Kakaščík, Bauarbeiten, Projektierungs- und Ingenieurtätigkeit, Horní Brašov 264, 375 01 Týn nad Vltavou, HRG-Nr.: 63272768 ausgewählt. Am 15.9.2006 wurde mit dem Auftragnehmer ein Werkvertrag über die Werklieferung „Anbau und Rekonstruktion – Geschützte Werkstatt U svaté kateřiny, Ke Hradu 109, Týn nad Vltavou“ im Februar 2007 als Datum der Werkübergabe zu dem vertraglichen Gesamtpreis von 1,1 Mio CZK abgeschlossen. Im Februar 2007 wurde der Nachtrag Nr. 1 zum Werkvertrag vereinbart, in dem der Termin der Fertigstellung des Werkes infolge von Verzögerungen der Arbeit von Sublieferanten und wegen der Verfügbarkeit geeigneter Fliesen auf den 31.3.2007 abgeändert wurde. Zu diesem Datum wurde das Werk beendet und dem Domov sv. Anežky o.p.s. einschließlich der Dokumentation der tatsächlichen Durchführung, der Zertifikate über die Materialherkunft, der Abnahme durch das Bauamt usw. durch ein Übergabeprotokoll übergegeben. Der Gesamtbetrag der Investition in die Bauarbeiten einschließlich der Kosten für die Bauaufsicht hat den Betrag von 1,133 Mio CZK erreicht. Am 29.5.2007 hat die Abteilung für Regionalentwicklung der Stadtverwaltung Týn nad Vltavou den Beschluss über die Genehmigung zum Probebetrieb der Werkstatt bis 31.12.2007 zugestellt. Im Rahmen des Probebetriebes war es nötig, die Konzentration chemischer Schadstoffe bei Betrieb der neuen Werkstatt zu messen. Im Juni 2007 hat das Gesundheitsamt mit Sitz in České Budějovice die erforderliche Messung durchgeführt und Prüfprotokoll mit dem Ergebnis ausgehändigt, dass die gemessenen Werte der Konzentration chemischer Schadstoffe die zulässigen Emissionsobergrenzen für die genannten Stoffe nicht überschreiten. Auf Grundlage der so ergänzten Dokumentation wurde der Kollaudationsbeschluss ausgehändigt. Fotodokumentation über Qualifikationsprogramm. den Verlauf der Bauarbeiten und des 6.4. Einkauf der technischen Ausrüstung Von Juli bis Dezember 2006 wurde der Einkauf der technischen Ausrüstung für die Werkstatttätigkeit vorbereitet. Es wurde vor allem bei der Tampondruckmaschine nach den besten Auswahlkriterien gesucht, die einer hohen Arbeitssicherheit und -hygiene, der Eignung für Menschen mit Behinderungen, der Qualitätssicherung und der Lebensdauer der Maschinen entsprechen sollten. Es wurden konkrete Anfragen für die Lieferung der kompletten technischen Ausrüstung für den Tampondruck und für die Ausstattung des Computers mit dem Zubehör für das Drucken, Scannen und Verfielfältigen gemacht. Im Laufe vom ersten Quartal 2007 wurde die wichtigste technische Ausrüstung gekauft: Einfarbige Tamponmaschine mit einem geschlossenen Farbrasterwerk MORLOCK MTM 100 GF, einer Belichtungseinheit MORLOCK 1840 und einem Kompressor Schneider BaseMaster 250-10-50 W. Kopiermaschine KONICA MINOLTA bizhub C 252 einschließlich Zubehör automatischer Zubringer der Kopiervorlagen DF-601, Duplexeinheit AD-503, Tischchen für die Kopiermaschine HP Arbeitsanlage (Pentium 4641 (3.2./800/2M), 1GB RAM-Hauptspeicher, 250GB HDD, DVD-RW), Monitor HP 21“ LCD, SW MS Office 2003, SW CorelDRAW Graphics Suite 11 CZE Special Edition, Telephon Siemens DECT Gigaset C450 Rich Blafl und Siemens DECT Gigaset C45 Titanium + Batterieaufladegerät. Gesamtübersicht über die Technologie und weitere Werkstattausstattung Bezeichnung – Posten Preis ohne MwSt. in CZK Tampondruckmaschine mit Zubehör 250000 Multifunktion A3+ (Druck, Copy, Scan) 130000 PC + Zubehör + Software 32000 Monitor für den PC Telephon+Fax 10000 4000 Schneidegerät, groß, manuell A3+ Schneidegerät, klein, manuell A4 Zubehör zu Schneidegeräten (Messer, Gestell, Andruckvorrichtung) Binder, Messer Laminator A3+ Digitalkamera 40000 5000 16000 Regale (Trocknung und Lagerung) Transportwagen Arbeitstische 3 Stk. Stühle 5 ks Garderobenschränke Tisch und Stühle Insgesamt 18000 7000 7000 20000 4000 20000 14000 13000 10000 600000 6.5. Qualifizierung des Arbeitsassistenten In einem anderen Teil dieser Publikation wird über die Schlüsselrolle des Arbeitsassistenten, des Leiters der geschützten Werkstatt, für den Erfolg der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen sowie für den hochwertigen, ökonomisch und menschlich erfolgreichen und nutzbringenden Betrieb der geschützten Werkstatt gesprochen. Ein Bestandteil der Umsetzung dieses Projektes und des Entstehungsprozesses einer neuen geschützten Werkstatt war auch die Qualifizierung des Arbeitsassistenten. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten dieses Projektes wurde für die neue Werkstatt eine unserer Angestellten ausgewählt, die vier Jahre als Arbeitsassistentin in der keramischen Werkstatt arbeitete. Mit ihrer Einbindung in die Durchführungsphase begann eine weitere Phase ihrer Qualifizierung. Absolvierung des Weiterbildungsprogramms „Arbeitsassistent – Arbeitsassistenz den Menschen mit Behinderung“ (diesem Weiterbildungsprogramm wird ein anderer Teil dieser Publikation gewidmet) Fachpraktikum im Kindergarten, der Grundschule und der Berufsschule, České Budějovice, Štítného 3 im Gesamtumfang von 40 Stunden (Oktober 2006). Inhalt des Fachpraktikums: Informationen über die Formen und Möglichkeiten der speziellen pädagogischen Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen der Berufsschule Einbindung in die direkte Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen der Berufsschule Lehrplan der Berufsschule und dessen Umsetzung Fachpraktikum im Kinderzentrum Arpida – Berufsschule, Modellwohnen im Gesamtumfang von 40 Stunden (Oktober 2006). Inhalt des Fachpraktikums: Informationen über die Formen und Möglichkeiten der speziellen pädagogischen Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen der Berufsschule Einbindung in die direkte Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen der Berufsschule Informationen über die soziale Arbeit mit den Klienten des Modellwohnens Studienaufenthalt in Österreich (Tagesstätte Zuversicht, Heidenreichstein) im Gesamtumfang von 10 Tagen, orientiert auf einzelne Tätigkeiten des Tageszentrums für Menschen mit Behinderungen, gemeinsame Diskussion und Erfahrungsaustausch Fachexkursion ins Betreute Wohnen und Arbeitszentrum Slapy des Bürgervereins Portus (Juli 2006). Fachexkursion zur Sozialfürsorgeanstalt Mačkov (Juli 2006). Teilnahme an zwei Fachseminaren zum Thema: Integration von Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen des Projektes stattfanden (einschließlich aktiver Auftritte) Absolvierung des Kurses: Theorie der Computergraphik und Corel Draw 1- Erwerb von Grundkenntnissen für die Herstellung von Druckvorlagen (Juni 2006). Praktikum im Bereich der Vordruckvorbereitung und Computergraphik Gesamtumfang von 30 Stunden in der Druckerei Vltavín (März 2007). im Fachexkursion zur Firma Meritage, spol. s.r.o., die Tampondruckmaschinen der Firma TAMPOPRINT verkauft. (Juli 2006). Fachexkursion zurr Firma TAMPO PLUS Tampondruckmaschinen verkaufen. (Oktober 2006). s.r.o. und Printek s.r.o., Schulung für die Bedienung der Tampondruckmaschine MORLOCK (April 2007). Individueller Sprachunterricht – Deutschunterricht im Gesamtumfang von 90 Stunden. Teilnahme am Seminar (im Rahmen des Projektes „Verstärkung der Aufnahme- und Verwaltungskapazität des Südböhmischen Kreises“)- „Projektmanagament – vom Projektantrag zur Projektorganisation“ (Februar 2007). Ein spezifischer Bestandteil der Qualifikation waren auch die Vorbereitung und Durchführung (Gesamtumfang von 250 Stunden) des Qualifikationsprogramms für Menschen mit Behinderungen, über das wir in einem anderen Teil dieser Publikation schreiben. die 6.6. Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen Die neu errichtete Werkstatt ist für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen und besonders für Jugendliche mit schweren Behinderungen (mittelschwere mentale Retardation), die soziale Dienste des Domov sv. Anežky nutzen. Für die Qualifizierung zukünftiger Beschäftigten mit Behinderung wurde in der Zeit vom Dezember 2006 bis Februar 2007 inhaltlich und methodisch das spezielle Schulungsprogramm „Aus der Tagesstätte zur Arbeit“ erarbeitet. Dabei wurden die Erfahrungen aus der Durchführung der Umschulungskurse für Menschen mit Behinderungen aus den Jahren 2000-2005, aus der Durchführung eines ähnlichen Programms für die Bedürfnisse der geschützten keramischen Werkstatt im Jahre 2005 und aus den Studienaufenthalten in Berufsschulen und zum Zwecke der Bedürfnisse der neuen Werkstatt genutzt. Ziel des Qualifikationsprogramms war es, den Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, die für eine erfolgreiche berufliche Integration im Rahmen der neu errichteten geschützten Werkstatt U svaté Kateřiny die für das Bedrucken von Werbematerial erforderlichen Arbeitsfertigkeiten, -gewohnheiten, -kenntnisse und das dazugehörige Wissen zu erwerben. Das Programm hatte dieses ausführende Team: Mgr.Jan Šesták Direktor der Gesellschaft Mgr.Jan Pejchal Sozialberater Irena Vornayová Arbeitsassistent Auswahl, theoretische Vorbereitung Auswertung Auswahl, theoretische Vorbereitung Auswertung Auswahl, praktische Übungen, Auswertung Durchgeführte Qualifikationskurse in den Jahren 2000 – 2005 Infolge des festgestellten Bedarfs haben die Beschäftigten des Domov sv. Anežky ein die Arbeitsrehabilitation und Beschäftigung von Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit förderndes Instrument geschaffen, das vor allem auf die Absolventen der Sonder- und Hilfsschulen und der Berufsschulen nach Ende der Schulpflicht zielt, die als dauerhaft arbeitslos beim Arbeitsamt geführt werden. Es ist ein Schulungskurs „ArbeitsRehabilitationsvorbereitung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen“ entstanden: Das Domov sv. Anežky ist im September 2000 auf eigenen Auftrag vom Schulministerium CZ (Aktnz: 27018/2000-35/335 vom 14.9.2000) mit der Durchführung des Qualifikationskurses „Arbeits-Rehabilitationsvorbereitung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen“ für die Zeit von 3 Jahren beauftragt werden. Arbeitstätigkeiten Die Absolvierung der beruflichen Rehabilitationsvorbereitung führt zum Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Voraussetzungen für die Arbeitsleistung in den folgenden Arbeitspositionen: - Hilfsarbeiter in der keramischen Werkstatt - Hilfsarbeiter in der Tischlerei - Hilfsarbeiter in der Grünanlagenpflege - Hilfsarbeiter bei Reinigungsarbeiten und der Gebäudeinstandhaltung - Arbeiter in der Weberei Am Qualifikationskurs nahmen in den Jahren 2000-2005 insgesamt 13 Teilnehmer teil: 3 Hilfsschulabsolventen 3 Sonderschulabsolventen 1 Berufsschulabsolvent 2 Fachschulabsolventen 1 Absolvent Höheren Schule 1 Schulabgänger von einer Höheren Schule ohne Abschluss 1 Besucher einer Hauptschule Alle Teilnehmer hatten etwas Gemeinsames: eine Arbeits- oder soziales Handicap infolge einer gesundheitlichen (geistigen, kombinierten) Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder hinderlicher sozialer Umstände und einer mangelnden sozialen Entwicklung. Weiterentwicklung der Kursteilnehmer: - 6 Absolventen des Umschulungskurses sind in den geschützten Werkstätten des Domov sv. Anežky beschäftigt - 1 Absolvent des Umschulungskurses ist in der geschützten Werkstatt Rumpold-T in Týn nad Vltavou beschäftigt und nimmt nach wie vor die Dienste des Domov sv. Anežky in Anspruch - 1 Absolventin des Umschulungskurses arbeitet selbstständig und nimmt nach wie vor die Dienste des Domov sv. Anežky in Anspruch - 3 Absolventen des Umschulungskurses sind Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky. Grund für ihre andauernde Unvermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt im Sinne eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses ist meist der Behinderungsgrad, die Progression der Krankheit oder das Ergebnis einer medizinischen Begutachtung, die während ihrer Teilnahme am Kurs durchgeführt wurde - 2 Absolventen sind beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet, davon hat ein Teilnehmer den Kurs nicht abgeschlossen Aus den angeführten Informationen ergibt sich, dass: - 62 % der Kursteilnehmer eine Beschäftigung, einen Arbeitsvertrag und ein geregeltes Einkommen gefunden haben - 23 % der Kursteilnehmer infolge ihres Behinderungsgrads oder der Entwicklung ihrer Krankheit kein arbeitsrechtliches Verhältnis angefangen haben, aber in der kritischen Zeit nach dem Ende der Schulpflicht und der Arbeitslosigkeit wurde ihnen die Möglichkeit geboten, regelmäßig ein spezielles Zentrum, eine regelmäßige Arbeitsund Sozialrehabilitation und Beratung zu nutzen, die auch nach dem Kursabschluss weiter geführt wird. - 15 % der Kursteilnehmer weiterhin arbeitslos gemeldet sind (oder durch eigenes Verschuldens aus diesem Verzeichnis gestrichen wurden) Der Qualifikationskurs hat sich eindeutig als ein wirksames Instrument für die individuelle Hilfe für Menschen mit Behinderungen erwiesen, insbesondere für die Absolventen der Sonder- und Hilfsschule und der Berufsschulen. Dieser Kurs ist von großer Bedeutung vor allem in der Zeit nach dem Ende der Schulpflicht. In dieser Zeit ist es nämlich sehr wichtig, die Isolierung von Menschen mit Behinderungen im häuslichen Milieu zu reduzieren und den Verlust ihrer vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verhindern, Raum und Zeit für die Nachreife junger Menschen mit Behinderungen und für die Durchführung einer medizinischen Begutachtung (Voll- oder Teilinvalidität) und eine rücksichtsvolle und relativ geschützte Umwelt gleichsam als Asyl für die Orientierung auf die neuen Bedingungen und eine Starthilfe für die weitere Entwicklung ihrer Vermittelbarkeit und Beschäftigung zu bieten. Im Januar, Februar und März 2007 Weiterbildungsprogramms angesprochen. wurden potentielle Teilnehmer des Die Zielgruppe des Qualifizierungskurses war wie folgt bestimmt: - Menschen mit Behinderung (leichte – mittelschwere mentale Retardation ggf. körperliche oder Mehrfachbehinderungen oder psychische Erkrankung, anerkannte Vollbzw. Teilinvalidität), nach dem Ende (oder kurz vor dem Ende) der Schulpflicht in einer Hauptschulpflicht oder Berufsschule, derzeitige Nutzer einer der sozialen Dienste von Domov sv. Anežky oder eines anderen Anbieters (Sozialrehabilitation, sozialtherapeutische Werkstätten, begleitende Personalüberlassung, Übergangsprogramm) oder als arbeitslos Gemeldete „junge Erwachsene“ mit Behinderung werden bevorzugt Voraussetzung war die Auswahl von 6 Personen aus der Zielgruppe für die Teilnahme am Bildungsprogramm Die Hauptvoraussetzungen für die Teilnahme am Programm wurden folgendermaßen bestimmt: Charakteristik der Zielgruppe Ausreichende Motivation für die Absolvierung des Programms und Beschäftigung in der geschützten Werkstatt Fähigkeit zur angemessenen Auffassung der Rechte und Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeitsrechtverhältnis ergeben Selbstständigkeit und Selbstversorgung in grundlegenden Bereichen (z.B. WCNutzung, Duschen, Transport zur Arbeitstelle) Fähigkeit zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin Fähigkeit zur Ausübung der Arbeitstätigkeit im Umfang von 3 – 6 Stunden täglich Voraussetzungen für manuelle Tätigkeiten Voraussetzungen für die Mitarbeit in einem kleineren Arbeitsteam Angebot zielte vor allem auf: Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky Nutzer der sozialen Dienste und der Bildung des Kinderzentrums Arpida Nutzer der sozialen Dienste des Vereins Mesada (begleitende Personal Überlassung), Stroom Dub, o.p.s. Registrierte Bewerber um eine Arbeitsstelle (bei den Arbeitsämtern in České Budějovice, Písek und Tábor) Auf Grund persönlicher Gespräche und Beratungen hat das dieses Programm durchführende Team 8 Teilnehmer im Alter von 20 bis 20 Jahren mit leichter bis mittelschwerer mentaler Retardation und teilweise zusätzlichen körperlichen Behinderungen für dieses Programm ausgewählt. Die Teilnehmergruppe bildeten 5 Männer und 3 Frauen, 4 bisherige und 4 neue Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky. Mit den ausgewählten Teilnehmern wurde im Laufe des April eine Vereinbarung über die Teilnahme an dem speziellen Qualifikationsprogramm „Aus der Tagesstätte zur Arbeit“ und ein unbefristeter Vertrag über die Gewährung des Sozialdienstes „sozial-therapeutische Werkstätten“ unterschrieben. Technische Sicherung des Programms Das spezielle Qualifikationsprogramm „Aus der Tagesstätte zur Arbeit“ wurde in der Betriebsstätte U svaté Kateřiny in den Räumen der neu errichteten geschützten Werkstatt für das Bedrucken vom Werbematerial abgehalten. Zur Werkstatt gehören entsprechende Nebenräume für die Mitarbeiter (Umkleideraum, WC, Bad mit Dusche) und sie ist behindertengerecht eingerichtet und ausgestattet. Die Werkstatt ist mit technischer Ausrüstung für das Bedrucken vom Werbematerial, Druck und manuelle Papierarbeiten ausgestattet. Die theoretische Vorbereitung fand im Gebäude des Domov sv. Anežky (Klassenraum) und der Betriebsstätte U svaté Kateřiny (Atelier) statt. Diese Räume sind mit Tischen, Stühlen, einer Tafel, einem Flipchart, einem PC mit Internetanschluss usw. ausgestattet. Im April und Juni 2007 wurde das eigene Qualifikationsprogramm in zwei Gruppen (je 4 Teilnehmer) in der Zeit von 4 Wochen durchgeführt. Struktur des Qualifikationsprogramms 1. Woche 5 Tage, 16 Stunden Ergodiagnostik - 2 Stunden Erkennen motorischer Voraussetzungen und Fähigkeiten Theoretische Übungen Arbeitsverhältnis, Vor- und Nachteile, was ist für mich neu, 6 Stunden was erwartet mich, meine Fähigkeiten, Fertigkeiten, Probleme, Nachteile Praktische Übungen – Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier, 8 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material, Kalenderbindung und Bindung, Reinigung 2. Woche 5 Tage, 18 Stunden Theoretische Übungen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresbetrieb, Vorgesetzte, 6 Stunden Untergeordnete, Beziehungen zu Kollegen, Beschwerden, Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten, Arbeitssicherheit und Feuerschutz, Verantwortung für Maschinen und zugeteilte Aufgaben Praktische Übungen – Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier, 12 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material, Kalenderbindung und Bindung, Reinigung 3. Woche 5 Tage, 19 Stunden Theoretische Übungen Arbeitszeit, Arbeitsstundennachweis, Urlaubsschein, 3 Stunden Arztbesuchsschein, Lohn und Umgang mit Geld Praktische Übungen – Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier, 16 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material, Kalenderbindung und Bindung, Reinigung 4. Woche 5 Tage, 18 Stunden Praktische Übungen – Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier, 16 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material, Kalenderbindung und Bindung, Reinigung Abschlussgespräch – Gemeinsame Auswertung des Schulungsverlaufes, 3 Stunden Überprüfung der Kenntnisse Insgesamt Ergodiagnostik Theoretische Übungen Praktische Übungen Abschlussgespräch 72 Stunden 2 15 52 3 Praktische Tätigkeiten: Arbeit an der Tampondruckmaschine, Kalenderbinden, Laminieren, Arbeit mit dem kleinen sowie dem großen Schneidegerät, selbstständige Fertigung von Visitenkarten, Rechnen, Messen, Erkennen des Papierformats, Produktverpackung, Reinigungsarbeiten. Als ergänzende Tätigkeiten wurden auch Retuschier-, Schleifarbeiten an keramischen Erzeugnissen in der geschützten keramischen Werkstatt ausgewählt, weil sich herausstellte, dass die Teilnehmer diese unterschiedlichen Arbeiten beherrschen. Dieser Schritt erwies sich bei der Schlussauswertung als sehr wichtig. Während der ersten Woche wurde auch die primäre orientierende ergodiagnostische Untersuchung mit Schwerpunkt auf den für einzelne Tätigkeiten nötigen motorischen Funktionen, auf der Fähigkeit zur Wahrnehmung und Anwendung von Anweisungen für die Arbeitsaufgaben usw. durchgeführt. Das Programm wurde mit einer Schlussbesprechung einschließlich einer orientierenden Auswertung der praktischen Tätigkeiten beendet. Einer der Hauptziele dieses Gespräches war die Ermittlung der Motivation jedes einzelnen Absolventen für eine eventuelle Beschäftigung in der neuen geschützten Werkstatt. Alle Absolventen äußerten ihre Bereitschaft oder Interesse an einer möglichen Beschäftigung in der neuen geschützten Werkstatt (als Beispiel authentischer Aussagen: ich möchte, es würde mir Spaß machen, aber ich weiß, dass ich nicht alles ganz richtig mache; ich will dort beschäftigt sein, es ist für mich näher und dort ist es besser als hier; ich möchte dort gerne arbeiten, aber noch lieber in der keramischen Werkstatt; aber ja doch; ja, ich will, es war gut; mir macht keine Arbeit Probleme, ich werde machen, was nötig ist; ich würde dort gern arbeiten). Allgemein kann man sagen, dass die Auswertung des Programms gezeigt hat, dass eine passende Form, die Teilnehmer mit Rücksicht auf ihre Fähigkeiten und Talente anzusprechen, gefunden wurde. Bei zwei Absolventen hat sich gezeigt, dass es bei ihnen sehr kompliziert wäre, deren unzureichende manuelle Geschicklichkeit und deren geringe Fähigkeit, etwas zu verstehen und im Arbeitsprozess anzuwenden (bzw. mehr als kurzfristig anzuwenden), nur schwer zu kompensieren wären.. Dies führte zu „Ausschuss“-Produktion – einer war sich dessen bewusst, der andere nicht. Die übrigen Teilnehmer haben mit größerer oder geringerer Unterstützung und die Aufgaben in der neuen Werkstatt bei einer größeren oder kleineren Arbeitsleistung bewältigt. Im Laufe des Juli 2007 wurde über die Ergebnisse des Qualifizierungsprogramms und über die Auswahl der Beschäftigten für die neue geschützte Werkstatt entschieden: - Einstellung und Motivation des Absolventen des Programms zu einer Beschäftigung in der geschützten Werkstatt Erworbene Kenntnisse aus den theoretischen Übungen, im Arbeitsrechtsverhältnis und dessen Zusammenhänge Auswertung der praktischen Übungen (Qualität, Leistung, Zusammenarbeit) Aus den angeführten Informationen ergibt sich, dass: Zwei bisherige Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky (mit schwerer Behinderung) haben eine 4/5tel Arbeitsstelle in der neu errichteten geschützten Werkstatt PO-TISK ab Oktober 2007 bekommen Ein neuer Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky (mit schwerer Behinderung) hat eine 4/5tel Arbeitsstelle in der Betriebsstätte U svaté Kateřiny (Reinigungsarbeiten) ab Oktober 2007 bekommen Zwei neue Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky (mit Teilinvalidenrente) haben eine 4/5tel Arbeitsstelle in der geschützten keramischen Werkstatt ab Oktober 2007 bekommen Zwei bisherige Nutzer der sozialen Dienste von Domov sv. Anežky (mit schwerer Behinderung) nutzen weiter die sozial-therapeutischen Werkstätten so, dass sie in Zukunft in eine der geschützten Werkstätten eingegliedert werden können. Einem der Absolventen des Programms (mit Teilinvalidenrente) wurde angeboten, dass er die sozial-therapeutischen Werkstätten so nutzt, dass er in Zukunft in eine der geschützten Werkstätten eingegliedert werden kann. 6.7. Auswirkungen der durchgeführten Aktivitäten und die neue geschützte Werkstatt Am 1. Oktober 2007 wird offiziell der Betrieb der neuen geschützten Werkstatt PO-TISK (Bedrucken von Werbematerial) eröffnet werden. In der Werkstatt allein werden 1 Arbeitsassistent – Leiter der geschützten Werkstatt – und zwei Beschäftigte mit schwerer Behinderung (bisher Nutzer der sozialen Dienste) beschäftigt. Ausrichtung der Werkstatttätigkeiten Bedrucken von Werbematerial: Mit der Tampondruckmaschine bedrucken wir Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Meter, Visitenkartenkassetten, Feuerzeuge und weitere Werbemittel mit einem Firmenlogo. Druck originaler Neujahrs-, Glückwunsch- und Ansichtskarten: Die Kunstwerkstatt des Domov sv. Anežky bringt eine ganze Reihe von originalen Malereien und Motiven hervor, die man zur Fertigung und zum Bedrucken origineller Firmenneujahrskarten (oder andere Ansichtkarten) benutzen kann. Wir können auch bei der Gestaltung origineller Ansichtskarten für Städte, Gemeinden, Firmen, Institutionen, Hotels sowie Kreisen mitarbeiten. Selbstverständlich ist es möglich, einen eigenen Text und das Logo der Gesellschaft, der Institution oder Organisation hinzuzufügen. Fertigung von Kalendern, Briefkopfpapier, Visitenkarten: Als eine interessante Ergänzung des Angebotes unserer neuen Werkstatt bieten wir auch Kleinserien von Visitenkarten oder Briefkopfpapier an. Wir haben Erfahrungen auch mit der Vorbereitung sowie Fertigung originaler Firmenkalendern (bis die Größe A3) mit Ringbindung Zusatzdienste: Vervielfältigung, Scannen, Laminieren, Ringbindung, einfache Bindung Kompletierungs- und Verpackungsarbeiten der Erzeugnisse aus geschützten Werkstätten des Domov sv. Anežky Die neue geschützte Werkstatt ermöglicht den Nutzern der sozialen Dienste (soziale Rehabilitation, sozial-therapeutische Werkstätten) die Einbindung in den Tagesbetrieb Sonstige Auswirkungen: - In der keramischen Werkstatt finden 8 Menschen mit Behinderungen (bisherige Stellenbewerber mit Behinderung) Beschäftigung. - Im Objekt U svaté Kateřiny findet 1 Mensch mit schwerer Behinderung (bisheriger Nutzer eines sozialen Dienstes) Beschäftigung. - Die sozialen Dienste des Domov sv. Anežky werden neue Kapazitäten für die Aufnahme neuer Nutzer haben. - Die Rekonstruktion des Hauses U svaté Kateřiny wird beendet werden und die für die Beschäftigung und Arbeitsrehabilitation der Menschen mit Behinderungen passenden Tätigkeiten werden diversifiziert. Quellenverzeichnis 1. BAŠTECKÁ, B. A KOL. Klinische Psychologie in der Praxis . 1.vyd. Praha: Portál, 2003. ISBN 80-7178-735-3. 2. BUCHTOVÁ, B. A KOL. Arbeitslosigkeit: ein psychologisches, ökonomisches und soziales Problem. 1.vyd. Praha: Grada, 2002. ISBN 80-247-9006-8. 3. BRUTHANSOVÁ D. – ČERVENKOVÁ, A. – KOLÁŘOVÁ, M. Entwicklung der Invalidität in der Tschechischen Republik und in ausgewählten EU-Ländern.: VÚPSV, prosinec 2002. 4. ČERVENKOVÁ A. – KOTÍKOVÁ, J. Berufsvorbereitung behinderter Jugendlicher und ihre Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Praha: VÚPSV, prosinec 2001. 5. HORT, V., HRDLIČKA, M. KOCOURKOVÁ, J., MALÁ E. A KOL. Psychiatrie der Kinder und Adoleszenten. Praha: Portál, 2000. ISBN 80-7178-472-9. 6. 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