2.4. Mentale Retardation

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GESCHÜTZTE
WERKSTÄTTEN
Geschützte Werkstätten – ein Instrument zur
Beschäftigung und Integration von
Menschen mit Behinderungen
Jan Šesták
Domov sv. Anežky, o.p.s.(e.V.)
Jan Šesták
Die geschützte Werkstatt – ein Instrument zur Beschäftigung und Integration von
Menschen mit Behinderungen
Diese Publikation entstand im Rahmen des Projektes Interreg „Qualifizierung und berufliche
Integration behinderter Jugendlicher in der Tschechischen Republik und in Österreich –
geschützte Werkstätte U svaté Kateřiny (Zur Hl. Katharina)“ und wird von der Europäischen
Union mitfinanziert. Die Publikation ist frei und kostenlos zugänglich. Bei auch
auszugsweiser Wiedergabe ist die Quelle anzugeben.
Mgr. Jan Šesták
Direktor des Domov sv. Anežky, o.p.s. in Týn nad Vltavou
© Jan Šesták, 2007
© Domov sv. Anežky, o.p.s., 2007
Herausgegeben vom Domov sv. Anežky, o.p.s., Čihovice 30, Týn nad Vltavou, 375 01
www.anezka-tyn.cz
INHALT
1. Einleitung
2. Menschen mit Behinderungen
2.1. Behinderung: Schädigung, Beeinträchtigungen der Aktivität und
Teilhabe
2.2. Einteilung der Behinderungsformen
2.3. Menschen mit Behinderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz
2.4. Mentale Retardation
2.5. Körperliche Behinderung
2.6. Junge erwachsene Menschen mit mentaler Behinderung
2.7. Die sozialen und ethischen Aspekte der Integration von Menschen mit mentaler
Behinderung in die Gemeinschaft
3. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung
3.1. Der Sinn der Arbeit für den Menschen und allgemeine Erscheinungen der Arbeitslosigkeit
3.2. Menschen mit Behinderungen – eine Risikogruppe der Arbeitslosen
3.3. Besonderheiten der Beschäftigung von Menschen (Jugendlichen) mit Behinderungen
4. Instrumente für die Aktivierung und Beschäftigung von Menschen mit mentalen
Behinderungen
4.1. Grundüberblick über die Instrumente
4.2. Tageszentren
4.3. Persönliche Assistenz
4.4. Die sozial-therapeutischen Werkstätten
4.5. Soziale Rehabilitation
4.6. Übergangsprogramm
4.7. Begleitende Personalüberlassung
4.8. Arbeitsrehabilitation
5. Geschützte Werkstatt
5.1. Begriffsbestimmung
5.2. Subventionen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
5.3. Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen
5.4. Erfüllungsformen des Pflichtanteils
5.5. Rechtsformen für das Betreiben einer geschützten Werkstatt
5.6. Betreiber der geschützten Werkstatt – Gewerbebetrieb
5.7. Betreiber der geschützten Werkstatt – nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen
5.8. Soziale Ökonomie, Soziale Betriebe, Soziale Genossenschaften
5.9. Geschützte Werkstätten und Arbeitsstätten des Domov sv. Anežky, o.p.s.
5.10. Arbeitsassistent
5.11. Rolle des Sozialarbeiters
6. Fallstudie:
Die Entstehung der neuen geschützten Werkstatt im Rahmen des von der Initiative der
Europäischen Gemeinschaft Interreg mitfinanzierten Projektes
6.1. Grundinformationen zum Projekt
6.2. Gründe für die Realisierung des Projektes und seine Zielrichtung
6.3. Bauarbeiten im Objekt
6.4. Einkauf der technischen Ausrüstung
6.5. Qualifizierung des Arbeitsassistenten
6.6. Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen
6.7. Auswirkungen der durchgeführten Aktivitäten und die neue geschützte Werkstatt
Quellenverzeichnis
1. Einleitung
"Geschützte Werkstatt" ist ein merkwürdiger Begriff. Letztendlich ist an ihr nichts
Geschütztes. Wir werden es wie die Gesetzgebung halten, die von einem Arbeitsplatz für
Menschen mit Behinderungen spricht, der finanziell gefördert und durch Steuervorteile
begünstigt wird und der es normalen Unternehmen, Institutionen und Organisationen zu
einem "bestimmten Wert" und angemessen ermöglicht, die mit ihrer Produktion und
Dienstleistung verbundene Verpflichtung, behinderte Menschen einzustellen, abzugelten
(sog. Ersatzleistung). Die geschützten Werkstätten fördern allein durch ihre Aktivitäten vor
allem nennenswert die Erhöhung der Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen und
lassen sie entsprechend ihren Fähigkeiten an einem selbständigen, unabhängigen und
menschenwürdigen Leben durch eine entsprechende soziale Stellung und die Erfüllung ihrer
notwendigen Lebensbedürfnisse teilhaben. Zugleich leisten sie einen unersetzlichen Beitrag
zur Änderung der Sicht der Mehrheitsgesellschaft auf das Zusammenleben mit und die
Integration von Menschen mit Behinderungen.
Die geschützte Werkstatt ist nur eines von verschiedenen Instrumenten, die man für die
Unterstützung der beruflichen oder sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen
nutzen kann. Sie hat ihre Verteidiger wie auch Gegner. Die einen pochen eher auf die
Eingliederung behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt mittels unterstützter
Beschäftigung und die geschützten Werkstätten halten sie für eine zu geschlossene und
geschützte Form der Förderung. Die Anderen bemühen sich, den behinderten Menschen
Freizeit- und therapeutische Aktivitäten anzubieten und halten es nicht für dringlich zu
versuchen, sie in die Arbeitswelt zu integrieren. Alle Formen geben aber Menschen mit
Behinderungen sehr viele notwendige Chancen, ein aktives und sinnvolles Leben zu führen.
Es gibt wohl ebenso viele verschiedene Meinungen und Förderungsformen, wie auch die
behinderten Menschen verschieden sind. Jeder von ihnen ist natürlich ganz anders, hat andere
Prioritäten, Ziele und Wünsche. Jeder verfügt über andere Fähigkeiten, jeder bewegt sich in
einem anderen Umfeld. Und für jeden ist es sehr wichtig, unter allen Möglichkeiten die
wählen zu können, die seinen spezifischen Anforderungen entspricht. Alle Instrumente haben
aber etwas Gemeinsames: Es sind immer noch zu wenige.
Nicht einmal die geschützte Werkstatt ist ein einheitliches System. Unter unseren
Bedingungen hat sie ungezählte Gestalten. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der
Bewirtschaftung des Betriebes, des Personalbestands, der Zielrichtung und Arbeitsweise. Sie
unterscheiden sich durch die Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen sowie
durch die Art und den Grad der Behinderung der Menschen, die bei uns eine
Arbeitbefähigung erhalten.
Diese Publikation stellt die geschützte Werkstatt als eines der Instrumente für die
Arbeitsbefähigung und Integration der Menschen mit Behinderungen vor und sie stellt es in
dem weiteren legislativen, sozialen, psychologischen und ökonomischen Zusammenhang dar.
In den einzelnen Kapiteln bringt sie auch konkrete Beispiele und Analysen aus dem Betrieb
des Domov sv. Anežky, o.p.s. und seiner österreichischen Partner, sie beinhaltet interessante
statistische und Forschungsinformationen. Sie bringt gleichzeitig in ihrem letzten Teil eine
Beschreibung der Entstehung der neuen geschützten Werkstatt für behinderte Menschen.
Diese Werkstatt entstand im Rahmen des von der EU mitgetragenen Projektes „Qualifizierung
und berufliche Integration behinderter Jugendlicher in der Tschechischen Republik und in
Österreich – geschützte Werkstätte U svaté Kateřiny (Zur Hl. Katharina)“. Im Anhang zu
dieser Publikation finden Sie auch die Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründung neuer
geschützter Werkstätten aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union für die Jahre
2007-2013.
Ich glaube, dass diese Publikation nicht nur eine erwünschte und brauchbare
Informationsquelle über geschützte Werkstätten darstellt, sondern auch ein nützliches
Hilfsmittel für diejenigen, die in irgendeiner Form beabsichtigen, die Arbeitsvermittlung und
Integration behinderter Menschen zu unterstützen, oder die vergleichbare Aktivitäten
vorbereiten.
Jan Šesták, Domov sv. Anežky, o.p.s.
2. Menschen mit Behinderungen
2.1. Behinderung: Schädigung, Beeinträchtigungen der Aktivität und
Teilhabe
Der Begriff „Behinderung“ kann verschieden verstanden werden, dazu trägt immer noch
ziemlich große terminologische Uneinigkeit bei. Das gilt einerseits für die
Behinderungsformen, anderseits für den Begriff „Behinderung“ selbst. Heute tritt immer mehr
der Mensch in den Vordergrund und erst dann wird von einem Gesunden oder Behinderten
gesprochen. Früher wurde die Behinderung eher als eine Kategorie wahrgenommen, die einen
Defekt diagnostizierte, und je nach der Art und dem Grad der Behinderung erfolgte dann eine
Maßnahme. Eine gleichzeitige Durchführung der Betreuung entspricht viel besser der
Wahrnehmung der Behinderung als einer Dimension, also einer Lebensdimension. (6)
Die Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte im Jahre 1980 „Die internationale
Klassifikation der Beeinträchtigungen, Behinderungen und Benachteiligungen“ (International
Classification of Impairments, Disabilites and Handicaps). Der einigende Begriff wurde der
Begriff „Behinderung“ (engl. disablement), der drei Grundkomponenten - Schädigung,
Beeinträchtigungen der Aktivität und Beeinträchtigung der Teilhabe - umfasst. (3)
Unter einer Schädigung (engl.impairment) (1) versteht man jedweden Verlust oder jedwede
Anomalie der psychischen, physiologischen oder anatomischen Struktur oder Funktion.
Marek, Kalvach, Sucharda und Koll. (2001) definieren impairment auch als eine
„Schädigung“. Die Schädigung ist zum Beispiel der „Verlust eines Auges“. Diese
Schädigung ist also eine Änderung der Funktion eines körperlichen Organs oder Systems. (6)
Unter einer Beeinträchtigung der Aktivität (engl.disability) (1) versteht man einen Zustand,
durch den infolge einer Schädigung und durch den im Vergleich zum Zustand eines Gesunden
jemand seine Fähigkeit zum Teil oder gänzlich verloren hat, eine Tätigkeit auf solche Art und
Weise oder in einem solchen Rahmen auszuüben, wie es in dem gegebenen soziokulturellen
Milieu als normal angesehen wird. Es geht also um eine Schädigung der ganzen Person. (6)
Unter einer Beeinträchtigung der Teilhabe (engl.handicap) (1) versteht man einen Zustand,
durch den infolge einer Schädigung oder einer Beeinträchtigung der Aktivität und durch den
im Vergleich zum Zustand eines Gesunden jemand die Rolle eingeschränkt oder gar nicht
erfüllen kann, die seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen sozialen und kulturellen
Gewohnheiten entsprechen würden. Er kann zum Beispiel bei der Suche nach einem
Arbeitsplatz benachteiligt sein. Es geht um die Veränderung der Rolle, die der Mensch in der
Gesellschaft spielt. (6)
2.2. Einteilung der Behinderungsformen
In Zusammenhang mit Behinderungen unterteilen wir in unserem Zusammenhang Menschen
mit Behinderungen, bzw. mit gesundheitlichen Behinderungen in sechs große Gruppen:
1. Menschen mit mentaler Retardation (leicht, mittelschwer, schwer, weitgehend)
2. Menschen mit einer sensorischen Behinderung (Sprachfehler und -ausfall, Hör- und
Sehbehinderung)
3. Menschen mit körperlicher Behinderung (Behinderung der oberen und unteren
Extremitäten, der Wirbelsäule, eingeschränkte Lokomotion)
4. Menschen mit Mehrfachbehinderungen (meist ist eine mentale Behinderung kombiniert
mit einer körperlichen oder sensorischen Behinderung, z.B. Poliomyeloencephalitis
eventuell mit einer dadurch verursachten psychischen Erkrankung)
5. Menschen mit einer psychischen Erkrankung (Schizophrenie, Psychosen, Neurosen,
Persönlichkeitsstörung etc.)
6. langfristig (dauerhaft) Kranke (Atem-, Herzkreislauf-, Verdauungs-, Knochen- und
Muskel-, Haut-, allergische, karzinogene, immunologische Beschwerden und
Schädigungen und solche des zentralen oder peripheren Nervensystems, erworbene
Störungen des Stütz- Bewegungsapparats)
Domov sv. Anežky, o.p.s. – Überblick der einzelnen Gruppen mit Behinderung
Gesamtanzahl
%
Davon in
GW
24
62
13
Mentale Behinderung
11
28
8
Körperliche+Mehrfachb.
2
5
2
Psychische Erkrankung
2
5
2
Sonstige
Insgesamt
39
25
%
52
32
8
8
Quelle:: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
2.3. Menschen mit Behinderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz
Das Arbeitsförderungsgesetz (Nr. 435/2004 Slg., § 67) führt aus, dass eine Person mit
Behinderung ein Mensch ist, der:
-
-
durch ein Organ der Sozialversicherung als Vollinvalide anerkannt wurde und der
deshalb eine Vollinvalidenrente bezieht (das Gesetz benutzt den Begriff „Person mit
schwerer Behinderung),
durch ein Organ der Sozialversicherung als Teilinvalide anerkannt wurde und der
deshalb eine Teilinvalidenrente bezieht
durch eine Entscheidung des Arbeitsamtes als aus gesundheitlichen Gründen
unvermittelbar anerkannt wurde, dessen Möglichkeiten infolge seines langfristig
ungünstigen Gesundheitszustands, der als ungünstiger Zustand definiert ist, der nach
den medizinischen Erkenntnissen mehr als ein Jahr andauern wird und die
psychischen, physischen oder sensorischen Fähigkeiten und dadurch auch die
Fähigkeit der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wesentlich (das Gesetz benutzt
den Begriff „gesundheitlich benachteiligte Person") wesentlich eingeschränkt ist, den
bisherigen Beruf auszuüben oder die bisherige Qualifikation zu nutzen oder eine neue
zu erwerben.
Dass eine Person mit Behinderung Bezieher einer Voll- oder Teilinvalidenrente ist, weist
diese physische Person durch eine Bestätigung oder einen Bescheid des Organs der
Sozialversicherung (ausgegeben von der zuständigen Dienststelle der Tschechischen
Verwaltung der Sozialversicherung –ČSSZ) nach. Dass man eine aus gesundheitlichen
Gründen nicht vermittelbare Person ist, weist man durch einen Bescheid des Arbeitsamtes
nach.
Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer und Beschäftigten mit Behinderung
nach der Invalidenrente
Gesamtanzahl
%
Davon in den
%
GW
wg. Krankheit
4
10
4
16
unvermittelbar
10
25
9
36
Teilinvalid
25
65
12
48
Vollinvalid
Insgesamt
39
25
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
Menschen mit Behinderungen im Kreis Südböhmen
Am 31.12.2005 waren im Kreis Südböhmen 26 089 Bürger, die „Sondervorteile für
Schwerbehinderte“ nutzten, davon 1 279 im Alter bis 18 Jahre. ((Schwerbehinderte – 2 023,
sehr schwer Behinderte – 19 469, s
ehr schwer Behinderte/Begleitperson – 4 597)
Am 31.12.2005 waren im Kreis Südböhmen 36 291 Bezieher einer Invalidenrente, davon
12 691 einer Teilinvalidenrenten und 23 600 einer Vollinvalidenrente.
Quelle: ČSÚ- Tschechisches Statistikamt
2.4. Mentale Retardation
Mentale Retardation ist die allgemeine Bezeichnung für einen angeborenen Defekt der
Verstandsfähigkeiten. Die Behinderung ist als Unfähigkeit zur Erreichung der entsprechenden
Stufe der Entwicklung des Intellekts trotz erzieherischer Stimulation auf akzeptable Weise
definiert. Das niedrige Niveau ist mit einer Verminderung oder Änderung weiterer
Fähigkeiten und mit Abweichungen der Persönlichkeitsstruktur verbunden.
Menschen mit mentaler Behinderung unter den Behinderten bilden eine der häufigsten
Gruppen. (19) In der Population gibt es ungefähr 3% mental behinderter Menschen. Zu den
Hauptmerkmalen der mentalen Retardation gehört ein niedriges Niveau der
Verstandsfähigkeiten, das sich vor allem in einer unzureichenden Entwicklung des Denkens,
einer eingeschränkten Lernkompetenz und infolge dessen auch in einer mühsameren
Adaptation an die üblichen Lebensbedingungen äußert. Die Behinderung ist meist
angeboren. Die Behinderung ist dauerhaft, obwohl in einem begrenzten Ausmaß
Verbesserungen möglich sind. Die obere Grenze der erreichbaren Entwicklung eines solchen
Menschen ist sowohl durch die Schwere und Ursache des Defekts als auch durch die
individuell unterschiedlich erfolgenden Einwirkungen der Umgebung, d.h. der erzieherischen
und therapeutischen Einflüsse, bestimmt (22).
Ursachen mentaler Retardationen
Die mentale Retardation ist eine der Folgen einer Störung des zentralen Nervensystems.
Deren Ursachen kann man in einige Grundgruppen zusammenfassen:
- Erbbedingte Behinderungen – sie entstehen infolge Schäden in der Struktur oder
Funktion des genetischen Apparats. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel
Behinderungen durch chromosomale Defekte (Down-Syndrom)
- Behinderungen, bedingt durch die Wirkung teratogener Einflüsse im pränatalen Alter,
dazu gehören physikalische (ionisierte Strahlung), chemische (Medikamente, Alkohol,
Rauchen) und biologische teratogene Einflüsse (virale und mikrobielle)
- perinatal bedingte Behinderung, dazu rechnen wir asphyktische Syndrome infolge
eines Sauerstoffdefizits oder mechanische Quetschungen des Säuglingskopfes und
Gehirnblutungen.
- postnatale Hirnschädigungen bis zu einem Alter von 18 Monaten
Wenn ein mentaler Defekt infolge einer organischen Schädigung des zentralen
Nervensystems entsteht, leiden diese Menschen oft auch an den Folgen einer zerebralen
Kinderlähmung oder an den kleineren Bewegungsstörungen. Mentale Behinderungen
entstehen oft aufgrund einer Kombination einer polygenen niedrigeren Begabung und infolge
von mangelnder erzieherischer Förderung oder sogar infolge von Vernachlässigung. Es
handelt sich gewöhnlich um die Kinder ähnlich behinderter Eltern, deren Kenntnisse und
Intelligenz ein niedriges Niveau haben. Diese Eltern üben auf ihre Kinder einen doppelt
nachteiligen Einfluss aus: Einerseits geben sie ihnen schlechtere genetische Voraussetzungen
zur Entfaltung der Verstandsfähigkeiten mit und anderseits sind sie nicht in der Lage, sie
angemessen zu erziehen, weil sie es intellektuell nicht schaffen.
Stufen der mentalen Retardation MKN – 10:
F 70 Leichte mentale Retardation
F71 Mittelschwere mentale Retardation
F72 Schwere mentale Retardation
F73 Tiefe mentale Retardation
IQ 50 – 69
35 – 49
20 – 34
0 – 19
Leichte mentale Retardation: Davon Betroffene erreichen bestenfalls das Niveau von
Kindern im Hauptschulalter. Sie beachten einige Logikregeln, aber können nicht abstrakt
nachdenken, in ihrer verbalen Äußerung fehlen die meisten abstrakten Begriffe, sie benutzen
nur konkrete Bezeichnungen. Sie sind in der Lage zu lernen, sie bewältigen den Unterricht in
der Sonder- bzw. Hilfsschule.
Mittelschwere mentale Retardation: Das Denken der Betroffenen entspricht dem der
Vorschulkinder. Ihrem Wortschatz fehlen auch die weniger üblichen konkreten Begriffe. Ihre
Verbalisation ist zurückgeblieben, agrammatisch und schlecht artikuliert. Sie können nur
mechanisch lernen, vor allem auf der praktischen Ebene. Sie sind in der Lage, gewohnte
Routinesituationen und einfache Tätigkeiten zu bewältigen.
Die Menschen mit mentaler Behinderung brauchen das ganze Leben Führung und
Unterstützung beim Lernen, das sich zwar nicht so effektiv zeigt, aber dessen Ergebnisse für
das Leben des Behinderten sehr nützlich sind, vornehmlich wenn es um die Anleitung zur
Selbstversorgung geht. Erwachsene mit mentaler Behinderung, falls sie nicht
kontinuierlich angeleitet werden, verlieren ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten. Aus diesem
Grund ist jede beliebige Eingliederung in eine zu bewältigende Arbeit sinnvoll, die es ihnen
ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihren Alltag zu strukturieren. (21)
Was einzelne ontogenetischen Perioden angeht, gibt es die meisten mental Retardierten im
Schulalter, das spezifische Ansprüche an den Intellekt stellt und einen Vergleich der
Verstandsfähigkeiten der einzelnen Schülern erlaubt. Im Vorschulalter werden nicht alle
mental retardierten Kinder (ausgenommen der mental schwer retardierten) erkannt. In der
Adoleszenz und im Erwachsenenalter kommt es schon zu einer Verschmelzung von
Menschen mit einer leichten mentalen Retardation mit der übrigen Population und diejenigen
mental Retardierten, die sich erfolgreich in das soziale Umfeld integrieren, werden meistens
nicht für mental Retardierte gehalten. (20)
Die amerikanische Gesellschaft für mentale Retardation gebraucht den Begriff mentale
Retardation nicht als absolute Kennzeichnung, die durch den Einzelnen bestimmt ist,
sondern als dynamisch-interaktive, abhängig von der Ausprägung des Einzelnen und der
Umwelt, in der dieser Einzelne lebt.(9) Es geht um ein sog. ökologisches Modell, das drei
Pfeiler hat: Kompetenz, Umwelt und Funktionsfähigkeit. Das ökologische Modell orientiert
sich an Transaktionen und Kontakte zwischen Einzelnen und ihrer Umwelt, wobei das
beständige Miteinander, die Reziprozität und die gegenseitige Gestaltung und Beeinflussung
vorausgesetzt sind. Es werden nicht nur die Konflikte, Probleme und Schwächen gefunden,
sondern auch die Stärken, die starken Seiten, die Ressourcen und Qualitäten, die Tugenden
und Belastbarkeit (Durchsetzungsfähigkeit). Einer der Schlüsselbegriffe ist hierbei der Begriff
der sozialen Rolle. Es wird vom Modell „person in environment“ (Person in seinem Umfeld)
gesprochen. Die Kommunikation und Interaktion sind aktive und dynamische Handlungen,
bei denen eine bestimmte „Energie“ investiert oder aufgenommen wird. In ökologischen
Gesellschaftsmodellen legt man den Schwerpunkt auf die wechselseitige Verbindung,
Abhängigkeit, ja Untrennbarkeit des Menschen von seiner Umwelt. Unter Ökologie der
menschlichen Entwicklung versteht man die Entfaltung der wechselseitigen Akkomodation
und die Anpassung des Einzelnen an die wechselnden Eigenschaften seines direkten
Umfeldes, in dem dieses Wesen lebt, und umgekehrt. (10)
2.5. Körperliche Behinderung
Der Begriff Körperbehinderung ist sehr umfassend. Wir verstehen darunter im Allgemeinen
eine Behinderung, die entweder vorübergehend oder ständig die Bewegungsfähigkeit
beeinträchtigt. Es handelt sich vornehmlich um Störungen des Nervensystems, die eine
Beeinträchtigung der Beweglichkeit zur Folge haben. Es kann sich aber auch um andere
Störungen des Bewegungs- und Stützapparats handeln. Diese Umstände können die
individuelle Persönlichkeitsentwicklung negativ beeinflussen. Ist die psychomotorische
Entwicklung gestört, kann dies sich auch auf einer anderen als nur der körperlichen Ebene
zeigen (auf der psychischen und sozialen Ebene, im emotionalen und sozialen Verhalten, in
der Leistung usw.). Zu den Ursachen körperlicher Behinderungen gehören ganz allgemein die
unterschiedlichsten inneren und äußeren Faktoren. Zu den häufigsten körperlichen
Behinderungen zählen wir Lähmungen, Paresen (Monoparese, Diparese, Paraparese,
Hemiparese, Quadruparese,), vollständige Lähmungen, Plegie und weitere Störungen der
Muskelspannung. Häufig sind auch verschiedene Deformierungen der Extremitäten oder ihr
Fehlen. (6)
Körperliche Behinderungen haben aus psychologischer Sicht zwei Grundaspekte: Mängel der
Bewegungsmöglichkeiten und ein deformiertes Äußeres. Entscheidend ist das Niveau der
Selbstständigkeit, die durch eine unabhängige Lokomotion und Selbstversorgung bestimmt
ist. (Fähigkeit zur Nutzung der Hände). Diese beiden Aspekte sind hinsichtlich der
Abhängigkeit von anderen Menschen und der Arbeitstätigkeit maßgeblich. Menschen mit
einer körperlichen Behinderung sind jedoch nie ganz unabhängig, es gibt immer Situationen,
in denen sie von Gesunden abhängig sind. Anderseits haben motorisch Behinderte gute
Chancen auf Integration in die Mehrheitsgesellschaft, falls geeignete Hilfsmittel gewählt
werden und die Umgebung nicht voller Hindernisse steckt. Eine sichtbare körperliche
Deformation hat immer soziale Folgen, die größer sein können als der Einfluss des
Funktionshandicaps. Auffällige Anormalitäten vermindern den Status des Behinderten und
beeinflussen seine soziale Anerkennung und Akzeptanz sowie dessen Selbsteinschätzung
nachteilig. (22)
2.6. Junge erwachsene Menschen mit mentaler Behinderung
Menschen leben das ganze Leben lang mit ihrer Behinderung. Den größten Teil des Lebens
sollte man jedoch dem produktiven Leben, den sozialen Kontakten, der Schaffung von
Werten widmen. Auf diesen Lebensteil muss man sich vorbereiten und in ihn eintreten. Genau
der Zeitraum, in dem man in das ungeschützte Leben der Erwachsenen eintritt, wird das
größte Hemmnis. Seine Bewältigung ist bestimmend für das würdige Erleben des produktiven
Zeitraums. Der Übergang von der Adoleszenz zur Reife ist eine der Lebensphasen, in der sich
entwicklungsbedingte Änderungen häufen und die sich als Wendepunkt, kritisch und
richtungweisend herausstellt. Die Entwicklung in der Adoleszenz führt zur vollen physischen
und psychischen Reife des Erwachsenseins – der junge Mann und die junge Frau werden
adultus, adulta. Die Adoleszenz ist eine außergewöhnlich sensible Phase des Lebenszyklusses
für die Entwicklung optimalen Verhaltens in den drei Schlüsselbereichen der
Lebensorientierung: 1. Arbeit, 2. Zusammenleben mit einem Lebenspartner, 3. Kompetenz
als Bürger. (2)
Das frühe Erwachsensein ist die Übergangsperiode zwischen der Adoleszenz und dem
vollständigen Erwachsensein und umfasst ungefähr das Alter von 20 bis 25 Jahre. Das
Erwachsensein ist hier unter Berücksichtigung dreier Kriterien definiert: Alter, die
Übernahme bestimmter Entwicklungsaufgaben und die Erreichung einer bestimmten Stufe der
persönlichen Reife. Zu den hauptsächlichen Kriterien dieser Phase gehören die
Konsolidierung der Identität des Erwachsenen, die Identifizierung mit seiner
Erwachsenenrolle, die produktive Ausrichtung, die Konkretisierung persönlicher Ziele, die
Unabhängigkeit von den Eltern, die Partnersuche, die Gründung einer eigenen Familie, die
vorläufige Berufswahl und die allmähliche Übernahme von Verantwortung im Beruf. (8)
Erikson (1963) charakterisiert die Adoleszenz mit der Redewendung „ Ich bin das, was ich
glaube“ - also die Sehnsucht nach Verankerung in etwas, was man glauben kann und was
sinnvoll ist. Das schafft Raum für die eigene Wertschätzung. R. Havighurst (1964, 1982) ist
durch seine „Entwicklungsaufgaben“ für die einzelnen Lebensphasen von der Kindheit bis
zum Alter bekannt. Er gliedert auch die Entwicklungsstadien für die berufliche Tätigkeit. Das
Alter von 15-25 Jahren bezeichnet er als die Etappe des „Erwerbs der beruflichen Identität“.
Zu diesem Ziel führt die Entwicklungsaufgabe „Berufswahl und deren Vorbereitung.“ (2)
Der Einstieg behinderter Heranwachsender bzw. junger Erwachsener in die Welt der
gesunden Menschen ist das spezifische Problem, das jeder Behinderte lösen muss ausgenommen diejenigen, deren Zustand dies nicht erlaubt (z.B. infolge einer schweren
mentalen Retardation). Eine spezialisierte Betreuung und eine schützende Haltung führen zur
Schaffung einer spezifisch schützenden Atmosphäre im Kindesalter, sodass sich das Kind
bezüglich der Bewältigung der direkten Folgen der Behinderung sehr gut entwickeln kann. Es
kann hier Ausgleichsfähigkeiten entfalten und auf angemessene Art und Weise Kenntnisse
erwerben etc. Auf Grund dieser Betreuung sind jedoch die Kinder sehr wenig auf soziale
Kontakte mit Menschen vorbereitet, die die Probleme Behinderter nicht kennen, die sich
gewöhnlich für diese nicht interessieren und nicht bereit sind, Behinderten
entgegenzukommen. Häufig ist die Beziehung zwischen Gesunden und Behinderten auch
durch zahlreiche Vorurteile gegen Behinderte belastet. Diese Vorurteile entstehen und
festigen sich, weil gesunde Menschen bei uns nicht daran gewöhnt sind, mit Behinderten
zusammen zu kommen. Aber auch die Behinderten sind an die Kontakte mit Gesunden nicht
gewöhnt und darum können Befürchtungen oder Misstrauen gemeinsame Kontakte noch
schwieriger machen. Die Abhängigkeit von den Eltern und die Gewöhnung daran, dass die
Eltern die Probleme für sie lösen, können für junge Erwachsene gerade in der Zeit eine
erhebliche Belastung bedeuten, in der sie den Anforderungen des Arbeitsplatzes, des
Transports und bei der Lösung ihrer Privatangelegenheiten usw. gerecht werden müssen. Ein
weiterer die Eingliederung in die Welt der Gesunden hemmender Faktor ist die Tatsache, dass
die die Erziehung und Ausbildung betreffenden Schulanforderungen nicht immer den
Ansprüchen entsprechen, die außerhalb der Schule an den Einzelnen gestellt werden, auch
wenn er auf den künftig ausgeübten Beruf vorbereitet wurde. Auch einige gesunde Menschen
haben Probleme, wenn sie nicht mehr unter den Schuldirektiven leben, wo Fleiß, angewöhnte
Anpassungsfähigkeit und Gehorsam zur Erreichung der Ziele ausreichen. In neuen
Situationen, bei Aufgaben, die andere Ansprüche stellen und bei denen man schnell und
flexibel reagieren muss, versagt der bisher erfolgreiche Mensch – geschweige, denn ein
Behinderter, der nur sehr wenig auf die Lebensschwierigkeiten vorbereitet ist und der sich
infolge seiner Behinderung möglicherweise weniger in der Lage sieht, die an ihn gestellten
Ansprüche zu erfüllen.
Die Lebensperspektiven Behinderter hängen teilweise vom ihnen selbst, von ihrer
persönlichen Vergangenheit und davon ab, wie er die Einschränkungen durch die gegebene
Behinderung bewältigt. Für einige junge Menschen ist es infolge ihrer Behinderung wirklich
schwierig, einen eigenen „Platz im Leben“ zu finden. Zum Beispiel haben heranwachsende
Hilfsschulabsolventen heutzutage mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zukunft als
Invalidenrentner - an deren, wenn auch eingeschränkten, Möglichkeiten, sich
durchzusetzen, wirklich niemand Interesse hat. (21)
Am Anfang der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt steht die Berufswahl, die bei
Behinderten unverhältnismäßig komplizierter ist als bei Gesunden. Vornehmlich - und zwar
aus gesundheitlichen Gründen - sind die Möglichkeiten der Wahl des zukünftigen Berufes
begrenzt. Einige Berufe sind schon durch bestimmte Behinderungen ausgeschlossen. Sehr
wichtig ist auch die tatsächliche Erreichbarkeit des Berufes oder eher der Berufsausbildung.
Jeder Einzelne (Behinderte sowie Gesunde), obwohl seine vorhergehende Entwicklung
teilweise die Wahl determiniert, hat Voraussetzungen für die Ausübung von mehreren
Berufen, wenn auch durch seine Interessen irgendwie begrenzt sind (z.B. Berufe im Kontakt
mit Leuten; Berufe, die sich mit der Natur befassen usw.). Außer den Fähigkeiten, die durch
die notwendige Ausbildung bestimmen, welches berufliche Niveau erreicht werden kann,
haben hier auch die individuellen Vorstellungen über die soziale Rolle, die für den Einzelnen
persönlich wichtig ist und die mit einem bestimmten Typ der beruflichen Tätigkeiten
verbunden ist, einen Einfluss. Es gibt auf diesem nicht eng begrenzten Feld vielfältige
Anpassungsmöglichkeiten und das gilt natürlich auch für Behinderte. Bei der Wahl des
zukünftigen Berufes durch Behinderte betrachten oft diejenigen, die darüber entscheiden,
diese Situation aus der Sicht gesunder Menschen, d.h. sie sind nicht in der Lage
einzuräumen, dass sich Behinderte an die Anforderungen eines Berufes anpassen können,
der ihnen wegen ihres Behindertenseins aus Sicht Gesunder unerreichbar ist. Ein
behinderter Mensch, der meistens Kompensationsmethoden entwickelt hat, fehlende
Sinnesorgane oder Glieder zu ersetzen, kann eigene Lösungen für Arbeitsprozesse finden und zwar solche, die sich ein Gesunder nicht einmal vorstellen kann. Ein Behinderter muss
aber dazu die Gelegenheit bekommen.
Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer der Sozialen Dienste und der
Beschäftigten mit Behinderung nach dem Alter
Gesamtzahl
%
Davon in den
%
GW
29
77
16
64
19 – 30 Jahre
4
8
4
17
31 – 40 Jahre
6
15
5
21
über 41 Jahre
Insgesamt
39
25
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer der Sozialen Dienste und der
Beschäftigten mit Behinderung nach dem Geschlecht
Gesamtzahl
%
Davon in den
%
GW
15
38
9
36
Frauen
24
62
16
64
Männer
Insgesamt
39
25
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
Lebensprioritäten junger behinderter Erwachsener
Im Jahre 1998 führte die Jedličkův ústav (die Jedlička-Anstalt) die Meinungsumfrage
„Berufliche und Arbeitseingliederung von Jugendlichen mit körperlichen Behinderungen“
durch. Bei der Umfrage sollten die Befragten (175 Abgänger von Höheren oder
Berufsschulen, die in den Jahren 1990-1995 die Schule abgeschlossen haben) unter anderem
angeben, welche dieser Angaben für sie sehr wichtig sind. Es ergab sich folgende Rangfolge
der einzelnen Ziele: 1. Arbeit, Beschäftigung, 2. Gesundheitszustand, 3. Liebe, 4.
Freundschaft, 5. Selbstständigkeit, 6. Nützlichkeit für Andere, 7. eigene Wohnung, 8.
materielle Sicherheit, 9. eigenes Auto, 10. Muße für eigene Interessen, 11. Reisen, 12. bessere
Ausbildung, 13. gesellschaftliche Anerkennung, Respekt. (4)
Jan Šesták führte in seiner Seminararbeit zum Thema „Das Niveau der Erwartungen und
Lebensprioritäten behinderter Jugendlicher“ im Jahre 2002 eine ähnliche Umfrage mittels
einer eigenen Bewertungsskala durch, die auf die Ermittlung der Lebensprioritäten unter den
Klienten des Domov sv. Anežky, jungen Menschen im Alter von 19 bis 24 Jahren mit
unterschiedlichen Behinderungen oder mit einer psychischen Erkrankung, meist Abgänger
von Sonder-, Hilfs- oder Berufsschulen, zielte. Die Bewertungsskala umfasste 46 Werte oder
Dinge, denen ein Zahlenwert von 1 bis 5 nach der subjektiv empfundenen Wichtigkeit
zugeordnet wurde. Aus den durchschnittlichen Werten wurde anschließend eine imaginäre
Rangliste der wichtigsten und der am wenigsten wichtigen Werte und Güter erstellt. Bei der
erforschten Gruppe der Nutzer des Domov sv. Anežky fanden folgende Positionen die höchste
Wertschätzung: 1. Hilfe für Andere, 2. Geld, 3. eigene Kinder, 4. Arbeit, 5. Essen, 6. Liebe, 7.
Wohnen, 8. Eltern, 9. Geschwister haben, 10. schöne Natur, 11. Wärme, 12. Gegenwart einer
nahestehenden Person. Die niedrigsten durchschnittlichen Punkte erreichten die Positionen
Alkohol, Zigaretten, Winter, Sport, Feuer, Glaube an Gott, Diskothek und Sex. (15)
2.7. Die sozialen und ethischen Aspekte der Integration von Menschen mit
mentaler Behinderung in die Gemeinschaft
Integration von Menschen mit mentaler Behinderung ist ein Begriff, den wir oft und bei
vielen Gelegenheiten benutzen. Wie Jankovský schreibt, ist der Begriff „Integration“ in den
letzten zehn Jahren zweifellos einer der häufigsten im Bezug auf die Änderungen der
Meinungen und Einstellungen der Gesellschaft zu behinderten Menschen. Die Integration
wurde buchstäblich das Kennzeichen der Epoche. (6) Und eben in diesem Zusammenhang
erachte ich die Beantwortung der Frage für angebracht, ob es sich nach so vielen Jahren nur
um eine deklamatorische Phrase handelt, der ein realer allgemeiner Lösungsweg fehlt, der das
Wesentliche der Integration selbst und die Auswirkungen unserer „Integrierungsaktivitäten“
auf das Leben von Menschen mit mentaler Behinderung aufzeigen könnte.
Was ist Integration? Wer und wie soll integrieren? Wir erkennt man einen integrierten
Menschen mit mentaler Behinderung? Welche Rolle haben Sozialarbeiter?
Das Gesetz über die sozialen Dienste Nr. 108/2006 Slg., § 35, Abs. 1.h) definiert als eine der
Grundtätigkeiten bei der Erbringung sozialer Dienste „die Vermittlung des Kontaktes mit dem
sozialen Umfeld“.(23) Wenn wir diesen Teil der sozialen Dienste wörtlich annehmen, wird der
Sozialarbeiter „Vermittler“ für Menschen mit mentaler Behinderung – zwischen ihm, dem
Nutzer des Dienstes, und der Gesellschaft, der Außenwelt. Dem Sozialarbeiter soll als
Vermittler klar sein, welches Ziel sein Dienst hat und wohin die Kontaktvermittlung führen
soll.
Die detaillierte und sehr nützliche Richtlinie bietet uns die Theorie der Normalisierung
(O´Brian, 1987), die besagt, dass die Dienste so zu organisieren sind, dass es dem Einzelnen
ermöglicht wird:
-
in einem normalen Umfeld zu leben, d.h. unter Bedingungen, die die Gemeinschaft/die
Gemeinde bestimmt
-
Gelegenheit zu klugen und tatsächlichen Entscheidungen zu haben, und das sowohl im
Alltag als auch bei wichtigen Lebensentscheidungen,
Gelegenheit zu haben, ihre Fähigkeiten zu erweitern, die zur Ausübung von
Funktionen und sinnvollen Tätigkeiten erforderlich sind,
-
geachtet zu sein und eine geachtete soziale Rolle zu haben,
-
am Leben der Gemeinschaft durch ein Netz sozialer Beziehungen teilzunehmen. (18)
So formulierte Ausgangspunkte können sicherlich als relative Kriterien der Integration von
Menschen mit mentaler Behinderung angesehen werden, vor allem deshalb, weil zur
Erfüllung dieser Voraussetzungen Kontakte mit dem Umfeld nötig sind. Wie können wir
erreichen, sie zu erfüllen? Der Erfolg der Integration von Menschen mit Behinderungen in die
Gesellschaft ist auch von der Einstellung eines jeden von uns abhängig, davon, wie wir in der
Lage sind, diesen Prozess zu akzeptieren und uns sich mit ihm zu identifizieren. Allerdings
dann sprechen wir vor allem darüber, dass diese Inklusion ein Bestandteil unseres
Wertsystems sein soll und zur persönlichen Überzeugung jedes Menschen werden soll. Diese
Inklusion meint ein gleichberechtigtes Verhältnis, aber vor allem eine Einstellung, ein
Verhalten, ein Wert, eine Überzeugung. Der Begriff „include“ bedeutet, dass etwas ein
Bestandteil von etwas und in das Ganze mit einbezogen wird. (6)
In diesem Zusammenhang schätze ich den Wahlspruch der Bürgervereinigung „Pomoc“
(Hilfe) Týn nad Vltavou aus dem Jahre 1996, als sie gegründet wurde und ihren Betrieb
eröffnet hat, sehr hoch ein. Das Ziel der Tätigkeit war der Aufbau eines Zentrums, in dem
Menschen mit mentaler Behinderung geholfen wird. „Wir wollen für die Behinderten nicht
nur etwas machen, sondern mit ihnen leben und arbeiten.“ (13) Im Jahre 1996 wurde die
Umsetzung des Projektes vorbereitet. Die Einstellung der Bürgervereinigung, die in diesem
Motto zum Ausdruck kommt, ist also der Wert, der die zukünftige „inklusive“ Zielrichtung
des entstehenden Zentrums vorgezeichnet hat. Von dem deklarierten „FÜR SIE“
(Sozialdienst, Vermittlung) kommen wir also zur Überzeugung, dass das „MIT IHNEN“
besser ist. In diesem Lichte betrachten wir das Prinzip, das in die inklusive Einstellung des
Einzelnen oder der Gesellschaft neuen Raum für das Nachdenken über den Sinn der
Integration und Inklusion bringt. Johannes Paul II. schreibt in seiner Enzyklika „Von der
menschlichen Arbeit“ über das Lebensbedürfnis, durch das der behinderte Mensch spüre, dass
er weder an den Rand der Arbeitswelt gedrängt noch von der Gesellschaft abhängig sei
sondern dass er ein vollgültiges Subjekt der Arbeitswelt, dass er nützlich und wegen seiner
Menschenwürde geachtet und dass er auch berufen sei, zu einer eigenen sich entwickelnden
guten Familie und Gesellschaft, seinen Fähigkeiten entsprechend, beizutragen. Der
behinderte Mensch sei einer von uns und habe ganz an unserem Menschensein teil. (7)
Johannes Paul II. äußert also die Überzeugung, dass „SIE MIT UNS“ wie auch „SIE FÜR
UNS“ gelten müsse. Denken wir über diese Sicht nach, stellen wir fest, dass es um einen
diametral unterschiedlichen Ausgangspunkt für die Integration von Menschen mit mentaler
Behinderung geht: Sie haben den gleichen Anteil wie wir und sind genau wie wir berufen, zu
einer guten Gesellschaft beizutragen Es fehlt ihnen lediglich die Gelegenheit!
Die amerikanische Gesellschaft für mentale Retardation gebraucht den Begriff mentale
Retardation nicht als absolute Kennzeichnung, die durch den Einzelnen bestimmt ist, sondern
als dynamisch-interaktive, abhängig von der Ausprägung des Einzelnen und der Umwelt, in
der dieser Einzelne lebt.(9) Es geht um ein sog. ökologisches Modell, das drei Pfeiler hat:
Kompetenz, Umwelt und Funktionsfähigkeit. Das ökologische Modell orientiert sich an
Transaktionen und Kontakte zwischen Einzelnen und ihrer Umwelt, wobei das beständige
Miteinander, die Reziprozität und die gegenseitige Gestaltung und Beeinflussung
vorausgesetzt sind. Es werden nicht nur die Konflikte, Probleme und Schwächen gefunden,
sondern auch die Stärken, die starken Seiten, die Ressourcen und Qualitäten, die Tugenden
und Belastbarkeit (Durchsetzungsfähigkeit). Einer der Schlüsselbegriffe ist hierbei der Begriff
der sozialen Rolle. Es wird vom Modell „person in environment“ (Person in seinem Umfeld)
gesprochen. Die Kommunikation und Interaktion sind aktive und dynamische Handlungen,
bei denen eine bestimmte „Energie“ investiert oder aufgenommen wird. In ökologischen
Gesellschaftsmodellen legt man den Schwerpunkt auf die wechselseitige Verbindung,
Abhängigkeit, ja Untrennbarkeit des Menschen von seiner Umwelt. Unter Ökologie der
menschlichen Entwicklung versteht man die Entfaltung der wechselseitigen Akkomodation
und die Anpassung des Einzelnen an die wechselnden Eigenschaften seines direkten
Umfeldes, in dem dieses Wesen lebt, und umgekehrt. (10)
Auch trotz des Kennzeichens der Zeit (Integration) sind die Möglichkeiten für eine
Integration von Menschen mit mentaler Behinderung in die normale Welt ziemlich
beschränkt. „Das Umfeld“, in das der Mensch mit mentaler Behinderung eingegliedert sein
soll, ist nicht inklusiv eingestellt und jede geschaffene Gelegenheit für Menschen mit
mentaler Behinderung wird meistens als nötige, nützliche, wohltätige Sache wahrgenommen,
die jedoch die meisten Mitglieder der Gemeinschaft nichts angeht. Die die Gemeinschaft
schaffenden Menschen haben ihre Lebensprioritäten, gewöhnliche Einstellungen, Stereotypen
und Vorurteile im Bezug auf Menschen mit mentaler Behinderung. Die Gemeinschaft hat
auch ihre Gewohnheiten, Standardrituale, Traditionen und ist oft nicht bereit, Menschen mit
mentaler Behinderung anzunehmen. Die Motivation der Gemeinschaft ist darüber hinaus
begrenzt, die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung zu ermöglichen. Die
Gemeinschaft hat aber auch ihre unterschiedlichen materiellen, psychischen und seelischen
Bedürfnisse, auf die wir bei der Integration von Menschen mit mentaler Behinderung deren
Bemühungen ausrichten können. Vor allem aber ist für die Gemeinschaft der Kontakt oder die
Zusammenarbeit mit Menschen mit mentaler Behinderung meist unbekannt. Die
Gemeinschaft hatte dazu keine Gelegenheit!
Der Integrator
Wie schon gesagt wurde, die Beziehung zwischen Menschen mit mentaler Behinderung und
ihrem Umfeld ist dynamisch, sie entwickelt sich. Man kann sie in einem bestimmten Ausmaß
beeinflussen und ändern. Um dies zu ändern, kann man auf beiden Seiten viele
Gelegenheiten schaffen, wenn sie fehlen. Es ist nur nötig, es zu MACHEN, zu KÖNNEN
und zu WOLLEN.
Wer soll diese Aufgabe übernehmen? Kommen wir auf das Gesetz über die sozialen Dienste
zurück und fangen wir an, ausgestattet mit der neuen Sicht und der inneren Überzeugung, den
Kontakt mit dem sozialen Umfeld zu vermitteln - wir, die Sozialarbeiter, die Arbeiter in den
sozialen Diensten, die Bekannten, die Nachbarn von Menschen mit mentaler Behinderung.
Nennen wir uns nicht in diesem Falle „Vermittler“. Wir sind die zugunsten der Integration
handelnden Menschen. Wir sind die INTEGRATOREN. Wir wirken als schöpferischer
Inspirator, der die Bedingungen und Gelegenheiten für die Erfüllung der Kriterien der
Integration von Menschen mit mentaler Behinderung vorbereitet oder schafft:
- Kontakt zu haben und in Interaktion mit der Gemeinschaft zu sein,
- am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen,
- geachtet zu sein und eine geachtete soziale Rolle zu haben,
- Gelegenheit zu wirklichen Entscheidungen zu haben,
- Gelegenheit zur Entfaltung seiner Kompetenz zu haben
- aufgerufen zu sein, zum Wohl der Gesellschaft beizutragen
- am „Menschsein“ der Gemeinschaft zu partizipieren
Integrierend zu wirken, setzt eine Wertbereitschaft und eine geeignete „inklusive“ Haltung
voraus. Der Integrator muss das UMFELD gut kennen und mit ihm und in ihm arbeiten. Der
Integrator muss den Menschen mit mentaler Behinderung gut kennen und mit ihm
zusammenarbeiten. Der Integrator muss in der Lage sein, für beide Seiten ein Vorbild zu sein
und dieses Vorbild sollte in Einklang mit seinem wirklichen „Ich“ stehen. Es gibt nichts
Schlimmeres als ein Mensch, der nach außen zugunsten der Integration der Menschen mit
mentaler Behinderung arbeitet und in der Gaststätte, zu Hause oder bei den Bekannten ist
seine „Sprache“ anders – parodierend, herabwürdigend usw. Ein derartiger Integrator handelt
dann zum Schaden der Integration und seine Bemühungen sind erfolglos und nachteilig.
Die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung bewegt sich auf einem schmalen
Grat. Bei ungeeigneten Schritten werden die bisher ignorierten oder isolierten Menschen mit
mentaler Behinderung gewissermaßen ablehnend, lästig. Auch die Gemeinschaft hat ihre
Grenze, die Gemeinschaft will nicht nur mit der Integration leben, die Gemeinschaft will nicht
übermäßig mit der Integration belastet werden.
Die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung mittels irgendeiner Arbeitstätigkeit
für die Mitglieder der Gemeinschaft und innerhalb der Gemeinschaft ist eine sehr gute Form.
Im Gegensatz zu geschützten Werkstätten, die sich mit Zulieferungen an Unternehmen
beschäftigen, ist das nämlich sichtbar und hat auf die Mitglieder der unmittelbaren Umgebung
Einfluss. Zum Beispiel Grünflächenpflege in der Stadt, Auftragstischlerarbeiten, die
Produktion qualitätsvoller (nicht invalidenartige) Geschenk-, Dekorations- und
Nutzgegenstände. Falls diese Tätigkeiten den tatsächlichen Bedürfnissen und der Nachrage
der Abnehmer entsprechen, erfüllt der Weg dahin alle Attribute der Integration und
„Wohltätigkeit“ ist nur ein nützlicher Nebeneffekt. Es ist vor allem nötig, die Tätigkeit so
auszuwählen, dass wir mit niemandem aus der Gemeinschaft in direkte und ungeeignete
Konkurrenz geraten.
Sehr nützlich aus der Sicht der Integration sind gemeinsame Aktionen, die als
gemeinschaftliche einschließlich der gemeinsamen Vorbereitung und Durchführung geplant
sind. Zur Schaffung solcher Gelegenheiten gehört auch eine nützliche und passende
Konfrontation. Ich denke dabei an eine Konfrontation zwischen Menschen mit mentaler
Behinderung und ihrem Umfeld. Ohne dass wir die Wichtigkeit z.B. von Musikgruppen von
Menschen mit Behinderungen in Frage stellen, stärken derartige Aktionen die Gemeinschaft
eher in der Überzeugung, dass es sich um eine gesonderte Gruppe handelt, die so spezifisch
ist, dass sie nicht integriert werden kann. Wie viel nützlicher und wie viel den Erfordernissen
der Integration angemessener wäre ein Wettbewerb von Musikgruppen, an dem uneben
anderen auch Musikgruppen von Menschen mit mentaler Behinderung teilnähmen? Auf die
gleiche Art und Weise kann man dann auch die so sehr bewunderten Zeichnungen und
Malereien von Menschen mit mentaler Behinderung präsentieren. Statt Sonderaktionen und –
Ausstellungen ist es doch so förderlich, die Werke von behinderten sowie gesunden Autoren
gemeinsam in einen Dialog treten zu lassen.
Die Integration ist nicht immer einfach und sichtbar. Oft verursacht sie Probleme und Sorgen:
uns, den Menschen mit mentaler Behinderung sowie der Gemeinschaft. Fliehen wir nicht vor
ihnen. Erfolgreich gelöste Probleme und Konflikte sind ein großes Geschenk und der Bonus
für den Erfolg der Integration.
Nicht einmal mit der guten Absicht passen wir uns nicht den Vorurteilen der Gemeinschaft
gegenüber Menschen mit mentaler Behinderung an. Soweit jemand erwachsen ist, dann ist er
wirklich kein Kind, wie ein Sprichwort sagt.
Achtung vor nutzloser Abstempelung und sinnlosem Humbug. In unserer Gesellschaft ist es
typisch, dass, solange es gelingt, mit Unterstützung der Behörden und Sponsoren zum
Beispiel das betreute Wohnen für Menschen mit mentaler Behinderung auszubauen, wird bei
der Eröffnung ein Band durchgeschnitten, die Repräsentanten der Sponsoren werden
vorgestellt, die Medien teilnehmen, die künftigen Bewohner als mehr behindert beschrieben
werden, als sie in Wirklichkeit sind und die Gutherzigkeit aller Beteiligten betont wird. Das
ist sicherlich nötig, es ist ein Dankeschön, es öffnet den Weg zu weiteren ähnlichen
Aktivitäten in der Zukunft. Aber dennoch…Das erbaute Haus und seine Bewohner sind schon
am Anfang abgestempelt: hier sind SIE, hier ist es ANDERS, DIESE müssen wir betreuen.
Wir unterstützen dadurch wiederum die Gemeinschaft in ihrer Vorstellung, dass die
Menschen mit mentaler Behinderung „Objekt“ einer Sonderbetreuung und nicht Teil unseres
Menschseins sind.
Das Paradox des Integrators
Die Integration von Menschen mit mentaler Behinderung in die Gemeinschaft ist sicher kein
einfacher Prozess. Es geht um eine langfristige Bemühung und ich erlaube mir zu behaupten,
dass wir trotz vieler Erfolge in den letzten 18 Jahren, in einer Situation sind, in der es
notwendig ist, die Auswirkung unserer Aktivitäten zugunsten der Integration zu bewerten und
über ihre weitere Ausrichtung nachzudenken. Der Grundstein dieser Bemühungen sind dabei
die fähigen Menschen, die Sozialarbeiter, die guten Integratoren. Damit hängt auch eine gute
Nachricht zum Schluss zusammen. Es geht um den Umstand, den ich DAS PARADOX DES
INTEGRATORS genannt habe. Falls nämlich seine Aktivitäten zugunsten der Integration von
Menschen mit mentaler Behinderung erfolgreich sind, erreicht er in der relativen Bewertung
das gleiche Ergebnis bei der Erfüllung der Eigenschaften der Integration wie der Mensch mit
einer mentalen Behinderung, zu dessen Gedeihen er tätig wurde:
-
hat Kontakt und ist in Interaktion mit der Gemeinschaft,
nimmt am Leben der Gemeinschaft teil,
ist geachtet und hat eine geachtete soziale Rolle,
hat Gelegenheit zu wirklichen Entscheidungen,
hat Gelegenheit zur Entfaltung seiner Kompetenz
ist berufen, zum Gedeihen der Gesellschaft beizutragen
nimmt am „Menschsein“ der Gemeinschaft teil. (17)
Und das ist sicher nicht wenig.
3. Die Arbeitslosigkeit von Menschen
mit Behinderung
3.1. Der Sinn der Arbeit für den Menschen und allgemeine Erscheinungen
der Arbeitslosigkeit
Die Arbeit nimmt im Leben des Menschen eine unersetzliche Stellung ein. Die Arbeit ist eine
wichtige Bedingung seines Daseins, sie bringt ihm nicht nur materiellen Nutzen, sondern auch
eine soziale Stellung und die Erfüllung seines Geltungsbedürfnisses. Sie bestimmt die
sozialen Beziehungen des Menschen und befriedigt seine Ambitionen, Geltungs- und
Selbstachtungsbedürfnisse. Die Arbeit dient also nicht nur zur Produktion materieller Güter
oder zur Erbringung von Dienstleistungen, sondern sie schafft auch ein soziales Umfeld
strukturierter Kontakte, die die Möglichkeit bieten, Gespräche zu führen, andere Leute kennen
zu lernen und Freundschaften zu schließen. Bei der Ausübung seiner Arbeitsaufgaben kann
der Einzelne seine Fähigkeiten objektivieren und das Gefühl von Fachkompetenz gewinnen.
Die Gruppenarbeit bietet ein soziales Umfeld, in dem man sich bewertet und mit anderen
Menschen vergleicht. Dank der konkreten Arbeit, die nötige Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten erfordert, entwickelt sich die menschliche persönliche Identität. In
mentalhygienischer Hinsicht ermöglicht der Arbeitseifer die Abfuhr
überschüssiger
seelischer und körperlicher Energie.
Im Verlauf eines Menschenlebens bestimmt die Arbeit den Anfang sowie das Ende der
ökonomischen Aktivitäten. Mittels der Arbeit zeigen wir den Kindern, die wir erziehen, die
gültigen Werte. Wir bieten ihnen die Möglichkeit der Identifikation, des Nachahmens und
eines persönlichen Vorbildes. Die Kinder sehen derzeit zwar nicht so oft ihre Eltern arbeiten,
aber erleben deren Arbeitserfolge sowie Misserfolge mit.
Den tatsächlichen Wert der Arbeit erkennt man gewöhnlich erst dann, wenn man sie verliert.
Das unfreiwillige Ausscheiden aus der Arbeit hat für das persönliche Leben des Menschen
nämlich sowohl nach unseren als auch nach ausländischen Erkenntnissen nachweislich
negative soziale, psychologische sowie gesundheitliche Folgen. Durch die
Langzeitarbeitslosigkeit fehlt die finanzielle Entlohnung als Hauptquelle der Befriedigung der
Lebensbedürfnisse, es entsteht eine ökonomische persönliche sowie familiäre Unsicherheit,
der übliche Tagesablauf ist gestört und die Aufrechterhaltung der Erwerb von
Arbeitsgewohnheiten und -fertigkeiten ist nicht mehr möglich. Durch die
Langzeitarbeitslosigkeit vergeht der Sinn des Lebens, es kommt zur Verminderung der
sozialen Kontakte mit Freunden und Kollegen und es tritt ein allmählicher Zerfall der
Persönlichkeitsstruktur ein. Die Aktivitäten, die regelmäßiger Bestandteil des täglichen
Arbeitsrhythmusses waren, verlieren sich. (2)
Der Arbeitsverlust führt beim Einzelnen:
- zu niedrigerem Selbstvertrauen, zu niedrigerer Selbstwertschätzung, zu niedrigerem
Vertrauen anderen Menschen gegenüber;
- zu Depression, Fatalismus und zu Apathie – als letzter Stufe der psychischen Leiden
der Langzeitarbeitslosen, die mit einem Gefühl des Selbstwertverlustes und mit
Verzweiflung verbunden ist;
- zu einer Steigerung der sozialen Isolation
- zu Beschuldigungen der eigenen Familie wegen des Arbeitsverlustes
Bei Familienangehörigen der Arbeitslosen wurden folgende Auswirkungen
wahrgenommen:
- eine Zunahme von Konflikten in der Familie infolge des Ausscheidens eines
Familienmitgliedes aus der Arbeits- und Sozialwelt
bei Kindern arbeitsloser Eltern eine Zunahme von Entwicklungsstörungen
(z.B. emotionelle Labilität, asoziales Verhalten), schwache Leistungen in der
Schule und Verschlechterung der Ergebnisse, Beziehungsprobleme in der
Familie (z.B. Respektverlust des arbeitslosen Vaters). (2)
J. Šiška konkretisiert weiter den Sinn der Arbeit für Menschen mit Behinderungen:
 Sie bedingt die ökonomische Unabhängigkeit und einen höheren Lebensstandard
 Sie beeinflusst die Selbstbestimmung des Menschen positiv (wenn man beschäftigt ist,
muss man nicht nach dem Diktat Anderer leben)
 Der Status “beschäftigt zu sein” beeinflusst bei Menschen mit Behinderungen die
Einstellung der Gesellschaft zu den Menschen mit Behinderungen allgemein positiv.
Nach Henstock (1989) erhöhen sich durch die Beschäftigung in einem integrierten
Umfeld die Aussichten der Menschen mit Behinderungen auf Aufnahme in die
Gesellschaft
 Der Arbeitsplatz in einem integrierten Umfeld ist ein Mittel für die Schaffung und
Entwicklung von sozialen Interaktionen
Sie ist eine der Weisen, mittels derer die meisten Leute weiterlernen und ihre Kompetenzen
entwickeln.
Beschäftigung ist eine der Schlüsselaspekte zur Erreichung des Erwachsenen-Status (18) (siehe
Definition der Reife bei S.Freud: der reife Mensch soll „lieben und arbeiten“ können)
M. Jahodová (1991), die in dem kleinen österreichischen Dorf Marienthal in den 30er Jahren
Pionierforschung über die Wirkung der Arbeitslosigkeit unternahm, schloss in einem ihrer
letzten Interviews an diese Untersuchung an und zwar als sie die Frage, wie sie die Aufgaben
der Arbeit im Menschenleben beurteilt, beantwortete. Sie sagte, dass die Arbeitstätigkeiten
fünf primäre Erfahrungen anbieten, fünf Erlebnisse, die man braucht, egal, ob man seine
Arbeit mag oder nicht: 1) die Zeiteinteilung oder Strukturierung des Tagesablaufes; 2) die
Erfahrung, dass die Teilung der Arbeit und die Kooperation in unserer Gesellschaft nötig sind,
weil es Aufgaben gibt, die man selbst nicht bewältigen kann; man wird ein Bestandteil einer
größeren Gemeinschaft; 3) es wird die soziale Erfahrung bereichert und der menschliche
Horizont erweitert; 4) es wird der Status und die Identität des Menschen in unserer
Gesellschaft vor allem durch die Arbeit bestimmt; 5) die Arbeit sorgt – wenn auch es
unwichtig aussehen kann – für regelmäßige Aktivitäten. Jahodová ist überzeugt, dass man die
psychischen durch die Arbeitslosigkeit verursachten Leiden nach diesen fünf Funktionen der
Arbeit im Menschenleben betrachten kann. Einvernehmlich mit S. Freud stellt sie dazu fest,
dass der Arbeitsverlust auch Realitätsverluste des Arbeitslosen mit sich bringt. (2)
3.2. Menschen mit Behinderungen – eine Risikogruppe der Arbeitslosen
Die Vermittelbarkeit des Menschen auf dem Arbeitsmarkt hängt von mehreren Vorsetzungen
(Alter, Gesundheitszustand, Ausbildung, Geschlecht, Zugehörigkeit zu ethnischer Gruppe) ab,
die einige Gruppen mit höherem Risiko des Arbeitsverlustes ausgliedern und sie für die
Langzeitarbeitslosigkeit vorherbestimmen. Diese Gruppen tragen auch das Risiko einer
wiederholten (erneuten) Arbeitslosigkeit. Ihre Angehörigen finden die Beschäftigung eher auf
dem sekundären Arbeitsmarkt und schlechter bezahlte Arbeitsplätze mit einer unsicheren
Perspektive. Die Arbeitslosigkeit gefährdet so mehr bestimmte Bevölkerungsgruppen, was
auch die Erfahrungen in fast allen hoch entwickelten Ländern beweisen. Es ist evident, dass
eben auf diese Gruppen die Beschäftigungspolitik gerichtet sein muss. Bei uns gehören zu
diesen Gruppen Jugendliche, Frauen mit kleinen Kindern, behinderte Menschen, ältere
Menschen, Menschen mit geringer Ausbildung, die ethnischen Gruppen der Zigeuner,
zuziehende Emigranten.
Bei den Menschen mit Behinderung stehen nicht nur ökonomische, soziale und psychische
Probleme im Vordergrund, sondern vor allem das Problem eines angemessenen Sinns des
Lebens sowie der menschlichen Würde. In Bezug auf den immer größeren Druck auf die
Arbeitsproduktivität und die Leistung haben diese Menschen in der gegenwärtigen
Gesellschaft immer öfter geringere Chancen, auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt zu sein. Die
Dauer ihrer Registrierung auf den Arbeitsämtern übersteigt mehrfach diejenige gesunder
Menschen. Sie befinden sich oft in einer ausweglosen Lage und für ihre Familien bringt das
die Sorge für den arbeitslosen behinderten Familienangehörigen mit sich. Obwohl das
bestehende Sozialversicherungssystem an der Sicherung materieller Grundbedürfnisse
beteiligt ist, hängt die soziale Integration der Gruppe der Behinderten großenteils von
weiteren sozialen, ökonomischen und legislativen Bedingungen ab. (2)
Angemeldete Stellenbewerber mit Behinderung nach Alter – Bezirk České Budějovice
(zum 31.12.2006)
bis
BEZIRK
% 20–29 % 30-39 % 40- 49 % 50 + % INSGESAMT
19
Č.Budějovice
0
0
27
4,1
13,7
91
167
25,1
380
57,1
665
Quelle: Statistik des Arbeitsamtes
Angemeldete Stellenbewerber mit Behinderung nach Ausbildung – Bezirk České
Budějovice (zum 31.12.2006)
BEZIRK
Č.Budějovice
Hauptschule oder
keine
%
Berufsschule,
Fachschule
ohne Abitur
%
Höhere
Schulen mit
Abitur
%
Hochschulausbildung
%
225
33,8
325
48,9
93
14,0
22
3,3
INSGESAMT
665
Angemeldete Stellenbewerber zum 22.3.2007 – Vltavotýnsko-Gebiet
Insgesamt
Bewerberanzahl zum 19.12.2006
436
Jugendliche bis 18 Jahre
1
Behinderte – gesundheitlich benachteiligt
9
Behinderte – Teilinvalid
109
Behinderte – Vollinvalid
0
50-jährige und ältere
Langzeitarbeitslose (länger als 60 Monate)
100
215
%
100
27,1 %
26 Registrierungen 12-24
Monate, 30 Registrierungen
länger als 24 Monate
25 %
54 %
Anteil der Stellenbewerber mit Behinderung an der Gesamtanzahl aller Stellenbewerber
Gebiet
Anzahl
Anteil
Týn nad Vltavou - Mikroregion
118
27,1 %
Bezirk České Budějovice
760
18 %
Kreis Südböhmen
3.351
17 %
Tschechische Republik
71.318
16 %
Quelle: Arbeitsamt České Budějovice
3.3. Besonderheiten der Beschäftigung von Menschen (Jugendlichen) mit
Behinderungen
Seit Beginn der ökonomischen Transformation, begleitet von der Zunahme der
Arbeitslosenrate, kann man in der Gruppe der Arbeitslosen zwei besonders gefährdete
Gruppen unterscheiden: 1. die Arbeitslosen mit Behinderung, 2. Absolventen der Schulen und
Berufsschulen, die die Schule gerade beendet haben und ihren ersten Job suchen. In
quantitativer Hinsicht geht es derzeit insgesamt um mehr als ein Viertel der insgesamt
Arbeitslosen. Z.B. betrug am 30.9.2001 der Anteil der angemeldeten Jobanwärter mit
Behinderung 13,4% und der Anteil der Absolventen aller Schulstufen und der Jugendlichen
14,8% an der Gesamtanzahl aller Arbeitslosen. Außergewöhnliche Probleme entstehen dort,
wo sich diese zwei Gruppe vermischen, d.h. bei den Jugendlichen mit einer schweren
Behinderung, die gerade in den Arbeitsmarkt eintreten. (4)
Struktur der beschäftigten und arbeitslosen Personen mit Behinderung nach ihrer
Ausbildung – Tschechien, 1. Quartal 2001 (in ℅)
Beschäftigte
Arbeitslose
36,6
Ohne Schulabschluss
15,2
47,8
Hauptschulabschluss
53,5
47,8
Fachschulen (Berufschulen + Fachmittelschulen)
23,6
12,7
Höhere Fachschulen mit Abitur
3,0
1,3
Höhere allgemein bildende Schulen
4,7
1,6
Hochschulausbildung
100,0
100,0
Insgesamt
Quelle: (4)
Domov sv. Anežky, o.p.s. – Einteilung der Nutzer der sozialen Dienste und der
Beschäftigten mit Behinderung nach ihrer Ausbildung
insgesamt
%
davon in GW
22
57
10
Haupt- und Berufsschule
15
40
14
Höhere Fachschulen
2
3
1
Fachhochschulen und Hochschulen
Insgesamt
39
25
%
40
57
3
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
Jugendliche mit Behinderung werden für ihre zukünftige Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt
entweder im üblichen System der Fachausbildung (auf integrierte Weise) oder in speziellen
Schulen und Berufsschulen vorbereitet. Da für ihre Erziehung und Ausbildung alljährlich
nicht unbedeutende Finanzmittel aufwendet werden, wäre es sinnvoll, wenn diese Personen
auch eine entsprechende Beschäftigung fänden. Neben dem erheblichen wirtschaftlichen
Verlust dürfen wir auch nicht die psychischen sowie sozialen Folgen der
Langzeitarbeitslosigkeit vergessen, die bei dieser benachteiligten Gruppe besonders spürbar
sind.
Die Problematik von Jugendlichen mit Behinderungen hat auch viel mit der Problematik von
Menschen mit Behinderungen ohne Unterschied ihres Alters gemein. Diese Problematik war
das Thema der Studie „Die ökonomische Motivation auf dem Arbeitsmarkt zur Beschäftigung
der Menschen mit Behinderung und das Konzept der Maßnahmen zur Erhöhung ihrer
Beschäftigung (EKO-ZPS).“ Das Ziel des oben genannten Projektes war die Formulierung der
Grundprobleme im Bereich der Beschäftigung behinderter Menschen. Umfragen, Gespräche
und die zugängliche Literatur belegen, dass behinderte Menschen zu der von Arbeitslosigkeit
am meisten bedrohten sozialen Gruppe gehören. Ihr Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit liegt
bei 13% und die Situation verschlechtert sich weiter. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass
Behinderte im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der Tschechischen Republik (siehe Tabelle
2) – außer durch ihr grundlegendes Handicap – vor allem durch ihre geringere Ausbildung
benachteiligt sind. Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen –
auch bei den Jüngeren – einen hohen Anteil an Menschen ohne Beschäftigung stellen. Die
Frage ist, ob die Ursache dafür ist, dass sie nicht arbeiten können, oder ob sie nicht arbeiten
wollen oder ob sie aufgrund von Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche resigniert haben.
Befremdlicher ist, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen mit Behinderungen (15-29 Jahre)
ohne Beschäftigung sind. (4)
Menschen mit Behinderungen nach Alter und Ausbildung - Tschechien, 1. Quartal 2001,
in Tausend
Beschäftigte Arbeitslose
ohne
Behinderte
Struktur
Menschen mit
Beschäftigung
insgesamt
Behinderte
Behinderungen nach
(in Tausend)
(in ℅)
Alter und Ausbildung
Nach Alter
16.9
6.2
27.0
50.1
12,024
15-29 Jahre
24,1
12,4
32,3
68,8
16,6
30-44 Jahre
38,9
20,4
109,9
169,2
40,7
45-59 Jahre
3,3
0,3
124,3
127,9
30,7
60 und mehr Jahre
Nach der Ausbildung
9,2
9.2
2,2
Ohne Ausbildung
12,7
14,4
114,9
142,0
34,1
Hauptschulabschluss
Mittlere Fachschulen
(Berufs- und
Fachschulen)
Höhere Fachschulen
mit Abitur
44,6
18,8
111,8
175,2
42,1
19,7
5,0
41,5
66,2
15,9
Höhere allgemein
bildende Schulen
(Gymnasien)
Hochschulausbildung
Insgesamt in Tausend
Insgesamt in ℅
2,4
0,5
5,8
8,7
2,1
3,9
83,3
20,1
0,6
39,3
9,4
10,3
293,5
70,5
14,8
416,1
100,0
3,6
100,0
Quelle: (4)
Die wahrscheinliche Aufteilung der Menschen mit Behinderung im Vltavotýnsko-Gebiet
und im Kreis Südböhmen
Unter Verwendung der in Prozentangaben umgerechneten Studie des VÚPSV (Tschechisches
Forschungsinstitut für Arbeit und Soziales) von ČERVENKOVÁ A. – KOTÍKOVÁ, J. :
Fachliche Vorbildung behinderter Jugendlicher und ihre Beschäftigung auf dem
Arbeitsmarkt. Praha: VÚPSV, Dezember 2001. (4)
Vltavotýnsko-Gebiet
Beschäftigte Menschen mit
Behinderung
20,1 % - 252 Personen
Kreis Südböhmen
Beschäftigte Menschen mit
Behinderung
20,1 % - 6 908 Personen
Arbeitslose Menschen mit
Behinderung
9,4 % - 118 Personen
Beschäftigungslose Menschen
mit Behinderung
70,5 % - 885 Personen
Arbeitslose Menschen mit
Behinderung
Beschäftigungslose Menschen
mit Behinderung
9,4 % - 3 231 Personen
70,5 % - 24 332 Personen
Wie sich aus der Schlussfolgerung des Projektes EKO-ZPS ergibt, ist das Hauptproblem
nicht die Sicherung der Beschäftigung aller Menschen mit Behinderung, sondern
derjenigen, die arbeiten können und wollen. Das aber setzt voraus, ihnen eine
entsprechende Qualifikation (für die ein Bedarf existiert) zu ermöglichen, solche
Arbeitsbedingungen zu schaffen (einschließlich der Gestaltung des Arbeitsumfelds), dass
sie die bereits erworbene Qualifikation anwenden können. Damit muss aber der Ausgleich
der Mehrkosten der Arbeitgeber, die mit der Schaffung dieser Voraussetzungen verbunden
sind, einhergehen. Das heißt aber auch, die Barrieren in der Denkweise der Menschen,
beim Arbeitgeber wie auch bei dem einzelnen behinderten Menschen zu beseitigen, damit
seine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt, d.h. auf einem normalen Arbeitsplatz
gemeinsam mit den anderen, als natürlich betrachtet wird. Dann sollte eine geschützte
Arbeit für diejenigen bestimmt sein, deren Leistungsfähigkeit aus den gesundheitlichen
Gründen eingeschränkt ist und deren Beschäftigung daher auf normalen Arbeitsplätzen
sinnlos ist. (4)
Eines der Haupthandicaps von Menschen mit Behinderung ist deren geringere Ausbildung
und Qualifikation. Fast 75% der ökonomisch aktiven Bürger mit Behinderung haben kein
Abitur, während es bei der Gesamtbevölkerung nur 60% sind. In den EU-Ländern sind die
Ausgleichsleistungen für die Beschäftigten mit Behinderung von der Teilnahme an
Programmen der Arbeitsrehabilitation, Fachausbildung oder Umschulung abhängig. Zur
Lösung würden sicher eine engere Verbindung zwischen der Zielrichtung der
Berufsausbildung der behinderten Jugendlichen und dem Arbeitsmarktbedarf sowie Wert
darauf zu legen, dass Zuwendungen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mit
Behinderungen abhängig von der Verbesserung ihrer Qualifikation gewährt werden. (4)
Das Projekt EKO-ZPS sieht im Betrieb von geschützten Werkstätten und Arbeitsstätten eine
Reihe ungelöster Probleme. Die geschützte Arbeit hat ihre völlige Berechtigung, allerdings
nur für Bürger mit einer schweren mentalen Behinderung, also nur für diejenigen Bürger mit
Behinderungen, die aus gesundheitlichen Gründen keine volle Arbeitsleistung erbringen
können, d.h. die auf dem freien Arbeitsmarkt nicht voll vermittelbar sind. (4)
Voraussetzung für eine sinnvolle Beschäftigung behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt
ist die Festsetzung einer klaren Definition des Bürgers mit Behinderung auf dem
Arbeitsmarkt, weniger vag als die bisherige, zu allgemeine Definition „des Bürgers mit
Behinderung“. Es ist nötig, den Aspekt der Anerkennung der Invalidenrente vom Aspekt der
Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu unterscheiden. (4)
In dieser Hinsicht sind auch die Erfahrungen in den USA interessant, wo die geschützte
Werkstatt die Funktion einer Art „Umsteigestation“ aus dem segregierten Umfeld in die
integrierte Welt erfüllen sollte. Nach Gold (1975) kam es praktisch zu keinem Umstieg von
einer geschützten Werkstatt auf einen Arbeitsplatz im integrierten Umfeld. Wenn doch, dann
nur bei denjenigen Beschäftigten, die keine intensive Betreuung brauchten. Die geschützten
Werkstätten erfüllten so die Aufgabe der „Umsteigestation“ auf dem Weg zum Arbeitsplatz in
der Gesellschaft nicht. Die Prinzipien der Normalisierung im Bereich der Beschäftigung von
Menschen mit mentaler Behinderung wurden nicht erfüllt (Gold, 1975). Die Reaktion auf
diese Ermittlung kam schnell. Die geschützten Werkstätten verloren ihre Popularität und ab
den 80er und 90er Jahren breitete sich das Modell sog. unterstütze Beschäftigung (Supported
Employment) schnell aus (18)
Zu weiteren Hemmnissen einer problemlosen Beschäftigung von Schulabgängern mit
Behinderung gehören auch deren psychische Probleme. W. Shakespeare gestaltete im Stück
Richard III. künstlerisch die bis heute verbreitete Überzeugung, dass körperliche oder
sensorische Handicaps auch die Psyche eines davon betroffenen Menschen beeinflussen.
Natürlich kann man eine körperliche nicht mit einer psychischen Behinderung vergleichen,
aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir nach Meinung unserer tschechischen Experten
(VÁGNEROVÁ und Kol. 2000) in der Tat eine körperliche oder sensorische Behinderung
hinsichtlich der Empfindungen des Einzelnen als eine anstrengende Lebenssituation verstehen
können, die langfristig den Einzelnen schwer belastet, den Stress steigert, viele Konflikte
hervorruft und Frustrationen verursacht.
Diese Schwierigkeiten zeigen sich sowohl bei der Suche nach Arbeit als auch an einem neuen
Arbeitsplatz. Aggressiv gestimmte Menschen werfen den Angestellten der Arbeitsämter
Interesselosigkeit, Unfähigkeit und mangelndes Einfühlungsvermögen vor. Passiv Veranlagte
hören bald auf, zum Arbeitsamt zu gehen, weil es „keinen Sinn hat“, sie bereiten sich nicht
Vorstellungsgespräche bei dem vermittelten Arbeitgeber vor und geben beim ersten
Misserfolg das weitere Suchen auf. Nicht einmal der Arbeitseintritt ist ohne Probleme.
Diejenigen, die eine Sonderschule oder eine Berufssonderschule besuchten, stoßen auf die
harte Realität. Nicht einmal bei den integrierten Schülern mit Behinderung ist der
Arbeitseintritt einfach: in der Schule hatten die Lehrer und Mitschüler sich gewissermaßen an
deren Besonderheiten angepasst und jetzt kommen sie in eine neue Welt mit neuen
Ansprüchen, die sich von der in der Schule wesentlich unterscheiden.
Das Leben im geschützten und verständnisvollen Umfeld kann die Vorstellungen Behinderter
darüber beeinflussen, wie die anderen Menschen mit ihnen umgehen könnten. Oft pflegt diese
Vorstellung im Gegensatz zur Realität zu stehen und nach dem Arbeitseintritt kann es zu
Frustrationen kommen. Dazu trägt auch der überkommene beschützende Umgang einiger
Eltern bei, die auf die ersten Misserfolge ihres Kindes bei der Suche nach Arbeit (bzw. bei der
Anpassung an den Arbeitsplatz) mit dem Angebot: „Bleib zu Hause, das brauchst du nicht“
reagieren. Eine beschützende Lebensweise kann auch zu einer niedrigeren sozialen Intelligenz
führen (ŠEDIVÁ 1997), d.h. der Fähigkeit eine soziale Situation zu verstehen und
selbstständig bestehende Probleme zu lösen. Die soziale Intelligenz ist relativ von der
allgemeinen Intelligenz und dem Ausbildungsniveau unabhängig und ihr Mangel kann den
Übergang von der Schule in den Beruf negativ beeinflussen. (4)
Für Personen mit Handicap hat die Arbeit nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch
eine gesundheitlich- rehabilitative wie sozial-adaptive Bedeutung: sie erhöht ihr
Selbstwertgefühl und hilft bei der Bewältigung psychischer Probleme. In Bezug darauf,
dass 4/5 der Jugendlichen mit Handicap,
die mit mentaler Retardierung verschiedener Grad betroffenen Personen bilden, ist zu
beachten, dass gerade hier die Arbeitsvorbereitung und die Arbeit selbst eine wichtige
sozial-therapeutische Bedeutung hat, die sogar den ökonomischen Beitrag übertrifft. Für
diese Gruppe der Jugendlichen ist es nötig, die passende Arbeitstätigkeit und die
Entstehung der geschützten Werkstätten in der Zusammenarbeit mit ihren Eltern und
nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen sicherzustellen. .(4)
Im Jahre 2004 führte Jan Šesták eine Umfrage unter Eltern von Schülern an Hilfs-, Sonderund Berufsschulen im Bezirk České Budějovice, Český Krumlov, Jindřichův Hradec und
Strakonice durch. Von 8 angesprochenen Schulen beteiligten sich Eltern aller 8 Schulen.
Nach den Angaben der Leitungen der Hilfs-, Sonder- und Berufsschulen in diesen Fragebogen
besuchten diese Schulen im Schuljahr 2003-2004 415 Schüler, deren Schulpflicht in den
Jahren 2004-2007 endete. Es gelang, von den Eltern dieser Schüler 165, d.h. 40% Rückläufe
zu bekommen und weitere 26 von Eltern von Schülern, deren Schulpflicht im Jahre 2008
endet. Insgesamt wurden 191 Fragebögen von Eltern von Hilfs-, Sonder- und
Berufsschulschülern beantwortet. Die Daten dieser Untersuchung wurden im März 2004
bearbeitet. An der Umfrage in Hilfs-, Sonder- und Berufsschulen beteiligten sich 80% der
Schulen für Kinder mit mentaler oder Mehrfachbehinderung im genannten Gebiet.
Aus den Ergebnissen dieser Fragebögen ergibt sich, dass von den 415 vermutlichen
Abgängern in den nächsten Jahren nur 6%, also 25 Personen, direkt zu einem Arbeitgeber
übergehen.
Die Leitungen der Schulen sehen für das weitere Leben der Abgänger als das größte Problem
vor allem deren Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt (Durchschnittswert dieses Problems
8,42 an einer 10-Punkte-Skala) und deren Inaktivität und Zuhausebleiben (Durchschnittswert
6,57). Als große Probleme werden auch Geldnot (4,58) und funktionsgestörte Familien (4,57)
(siehe Tabelle) angesehen.
Die Ergebnisse für die Frage: „Was halten Sie für das Hauptproblem ihrer
Schulabgänger?
Anm. Der Befragte sollte bei jeder Frage mittels einer Skala von 1 (sehr unwichtig) bis 10 (sehr wichtig)
angeben, für wie wichtig er das Problem hält. Die Durchschnittswerte der Antworten sind in der Reihenfolge
ihrer Wichtigkeit aufgelistet.
Reihenfolge Angabe (markierte Möglichkeit)
1.
2.
3.
4.
5.
Quelle: (14)
Beschäftigung der Schulabgänger
Sie bleiben zu Hause, ohne Aktivität
Geringe finanzielle Mittel
Funktionsgestörte Familie
Fehlende soziale Dienste
Durchschnittswert
8,42
6,57
4,58
4,57
2,57
Die Eltern der Kinder halten vor allem Arbeitslosigkeit (55%), geringe finanzielle Mittel
(35%) und Vorurteile und Intoleranz des Umfeldes (16%) für wichtige Benachteiligungen und
Beschränkungen im weiteren Leben ihrer Kinder. 23% der Eltern meinen, dass ihr Kind im
weiteren Leben in keiner Weise benachteiligt wird. Eine auf den ersten Blick sehr geringe
Anzahl der Eltern meint, dass ihr Kind durch die architektonischen Barrieren benachteiligt
wird (3%). Vergleichen wir diese Angabe mit der Anzahl der Befragten, die ein Kind mit
körperlicher Behinderung haben, stellen wir fest, dass alle Eltern von Schülern mit
körperlichen Behinderungen architektonische Barrieren für eine wichtige Benachteiligung im
weiteren Leben ihres Kindes halten. (siehe Tabelle).
Die Ergebnisse für die Frage „Was wird Ihrer Meinung nach Ihre Tochter/Ihren Sohn
hinsichtlich der Behinderung im weiteren Leben am meisten benachteiligen und
beschränken?“
Anm.: Bei dieser Frage war es möglich, mehrere mögliche Antworten zu markieren. Die Antworten sind nach
ihrer Häufigkeit aufgelistet.
Reihenfolge
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Angabe (markierte Möglichkeit)
Arbeitslosigkeit
Geringe finanzielle Mittel
Nichts, sie/er wird nicht benachteiligt
Vorurteile des Umfeldes, Gespött,
Intoleranz
Fehlende soziale Dienste
Sonstige
Architektonische Barrieren
%
Anzahl
105
66
44
31
55 %
35 %
23 %
16 %
16
12
5
8%
6%
3%
Quelle: (14)
Die Eltern der Schüler setzen voraus, dass ihr Kind nach dem Schulabschluss eine
Beschäftigung (79%), eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstätte (14%) oder den
Besuch eines Tageszentrums (8%) benötigt. Überraschend ist, dass 72% der Eltern meinen,
dass diese Möglichkeiten für sie und ihre Kinder realisierbar sein werden (siehe Tabelle Nr. 4
und Nr. 5). Mit diesen Einschätzungen korrespondiert auch die von den Schulleitungen
genannte Aufzählung der sozialen Dienste, an denen es mangelt. Die am häufigsten genannten
sozialen Dienste, an denen es mangelt, sind geschützte Werkstätten (75%), gefolgt von
betreutem Wohnen und unterstützter Beschäftigung (50%), Tageszentren und persönliche
Hilfe (38%)
Die Ergebnisse für die Frage „Was wird IhreTochter/ Ihr Sohn nach dem Schulabschluss
brauchen?“
Anm.: Bei dieser Frage war es möglich, mehrere mögliche Antworten zu markieren. Die Antworten sind nach
der Häufigkeit aufgelistet
Reihenfolge Angabe (markierte Möglichkeit)
1.
2.
3.
4.
5.
Quelle: (14)
Beschäftigung
Beschäftigung in GW
Tageszentrum
Persönliche Assistenz
Nicht ausgefüllt
%
Anzahl
150
26
15
5
3
79 %
14 %
8%
3%
2%
Die Ergebnisse der Frage: „Meinen Sie, dass diese Möglichkeit für Ihre Tochter/ Ihren Sohn
erreichbar wird?“
Anm. Die Antworten sind nach der Häufigkeit aufgelistet.
Reihenfolge
1.
2.
3.
Insgesamt
Quelle: (14)
Angaben (markierte Möglichkeit)
Ja
Nein
Nicht ausgefüllt
%
Anzahl
137
39
15
191
72 %
20 %
8%
100 %
4. Instrumente für die Aktivierung und
Beschäftigung von Menschen mit
mentalen Behinderungen
4.1. Grundüberblick über die Instrumente
Solange wir über die Aktivierung und Beschäftigung von Menschen mit mentalen
Behinderungen als das Ziel unserer Tätigkeit sprechen, ist die geschützte Werkstatt nur eines
der möglichen Mittel oder Instrumente zur Erreichung dieses Zieles. Folgende Seiten bieten
einen grundlegenden Überblick über die sozialen Dienste und Instrumente der aktiven
Beschäftigungspolitik für Menschen mit Behinderungen im arbeitsfähigen Alter. Derzeit gibt
es leider kein einheitliches System der Mitwirkung einzelner Diensttypen, Organisationen und
Institutionen, das deren logische und notwendige Verbindung ermöglichen würde. Im
optimalen Falle könnte der Weg eines Menschen mit mentaler Behinderung zur beruflichen
Integration im frühen Erwachsenenalter folgendermaßen aussehen (immer fortlaufend
geordnet): soziale Dienste (Tageszentren, soziale Rehabilitation, sozial-therapeutische
Werkstätten) – Arbeitsrehabilitation (Vorbereitung auf die Beschäftigung, Qualifikation,
Umschulung) – geschützte Werkstätten, Arbeitsrehabilitationszentren – begleitende
Personalüberlassung – freier Arbeitsmarkt, Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber.
Das so verbundene System sollte aber dem Menschen mit mentaler Behinderung ermöglichen,
kurz- oder langfristig auf einer jeweiligen Stufe zu bleiben oder bei einem Misserfolg oder
Problem auf die vorangehende Stufe zurückzukehren. Hinsichtlich der Fähigkeiten,
Möglichkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit mentaler Behinderung sollte es möglich
sein, jede der Stufen wegzulassen. (14)
Die folgende Abbildung vermittelt einen grundlegenden Überblick über die sozialen Dienste
und Instrumente einer aktiven Beschäftigungspolitik, die für die Aktivierung und die
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung nutzbar sind:
Tageszentrum
Persönliche Assistenz
Sozial-therapeutische Werkstätten
Soziale Rehabilitation
SOZIALE DIENSTE
- Übergangsprogramm
- Begleitende Personalüberlassung
Arbeitsrehabilitation
INSTRUMENTE DER
BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK
Geschützte Werkstatt (geschützter Arbeitsplatz)
- FREIER ARBEITSMARKT
4.2. Tageszentren
In den Tageszentren (ein sozialer Dienst, der durch den § 45 des Gesetzes über die sozialen
Dienste Nr.108/2006 Slg. definiert ist) werden für Personen ambulante Dienste geleistet, die
aufgrund ihres Alters, ihrer chronischen Erkrankung bzw. ihrer gesundheitlichen Behinderung
in ihrer Selbstversorgung eingeschränkt sind und deren Lebenslage der Hilfe einer anderen
physischen Person bedarf. Diese Dienste können von einem zugelassenen Sozialdienstleister
aufgrund eines über die Dienstleistung geschlossenen Vertrages geleistet werden.
Die Grundtätigkeiten bei der Leistung der sozialen Dienste in den Tageszentren:
- Hilfe bei der Hygiene oder Bereitstellung der Bedingungen für die eigene Hygiene
(Hilfe bei der Ausübung der Körperpflege, Hilfe bei der grundlegenden Haar- und
Nagelpflege, Hilfe bei der Benutzung des WCs)
- Bereitstellung der Verpflegung oder Hilfe bei ihrer Sicherung (Sicherung der
Ernährung, die der Dauer der Dienste, dem Alter, den Grundsätzen einer rationellen
und einer notwendigen Diätverpflegung angemessenen ist, Hilfe und Unterstützung
bei der Verabreichung von Speisen- und Getränken)
- Erziehungs-, Bildungs- und Aktivisierungsaufgaben (Einübung und Stabilisierung
motorischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten, Unterstützung
beim Erwerb von Gewohnheiten, die mit der Teilhabe an gesellschaftlich üblichen
Einrichtungen einschließlich der Nutzung zugänglicher Dienstleistungen und
Informationsgeräte zusammenhängen)
- Vermittlung von Kontakten zur Gesellschaft (Hilfe bei der Wiederherstellung oder
Stabilisierung von Familienkontakten und Hilfe und Unterstützung bei weiteren die
soziale Integration fördernden Aktivitäten)
- Sozial-therapeutische Tätigkeiten (sozialtherapeutische Tätigkeiten, deren Leistung
zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung persönlicher oder sozialer Fähigkeiten oder
Fertigkeiten führen, die die soziale Integration fördern)
- Hilfe bei der Geltendmachung von Rechten und berechtigten Interessen und bei
alltäglichen Tätigkeiten (Hilfe bei der Kommunikation, die zur Geltendmachung von
Rechten und berechtigten Interessen führt)
4.3. Persönliche Assistenz
Die persönliche Assistenz ist der mobile Dienst, der durch den § 39 des Gesetzes über die
sozialen Dienste Nr.108/2006 Slg definiert ist und für Personen geleistet wird, die aufgrund
einer chronischen Erkrankung bzw. einer gesundheitlichen Behinderung in ihrer
Selbstversorgung eingeschränkt sind und deren Lebenslage der Hilfe einer anderen
physischen Person bedarf. Der Dienst wird ohne zeitliche Beschränkung im natürlichen
sozialen Umfeld und bei den Tätigkeiten geleistet, die diese Person braucht. Der Dienst kann
von einem zugelassenen Sozialdienstleister aufgrund eines über die Dienstleistung
geschlossenen Vertrages geleistet werden.
Die Grundtätigkeiten bei der Leistung der persönlichen Assistenz:
-
Hilfe bei der Selbstversorgung (Hilfe und Unterstützung bei der Verabreichung von
Speisen- und Getränken, Hilfe beim An- und Ausziehen einschließlich spezieller
Hilfsmittel, Hilfe bei der Raumorientierung, bei der selbstständigen Bewegung im
Innen- sowie Außenraum, Hilfe bei der Umsetzung auf das Lager oder den Rollstuhl)
-
-
-
-
Hilfe bei der persönlichen Hygiene (Hilfe bei der Ausübung der Körperpflege, Hilfe
der der Benutzung des WCs)
Hilfe bei der Bereitstellung der Verpflegung (Hilfe bei der Zubereitung von Speisen
und Getränken)
Hilfe bei der Haushaltsführung (Hilfe beim Saubermachen und bei der
Haushaltspflege sowie der Pflege persönlicher Sachen, bei Einkäufen und üblichen
Gängen)
Erziehungs-, Bildungs- und Aktivisierungstätigkeiten (Hilfe und Unterstützung der
Familie bei der Pflege des Kindes, Hilfe bei der Wiederherstellung oder Stabilisierung
des Familienkontaktes und Hilfe und Unterstützung bei weiteren die soziale
Integration fördernden Aktivitäten, Hilfe bei der Einübung und Stabilisierung
motorischer, psychischer, und sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten)
Vermittlung des Kontaktes mit der Gesellschaft (Begleitung zur Schule und
schulischen Einrichtungen, zum Arbeitsplatz, zum Arzt, zu Freizeitaktivitäten, zu
Ämtern und Institutionen und zurück)
Hilfe bei der Geltendmachung von Rechten, berechtigten Interessen und bei
alltäglichen Tätigkeiten (Hilfe bei der Kommunikation, die zur Geltendmachung von
Rechten und berechtigten Interessen führt)
Die persönliche Assistenz ist der Dienst, der Menschen mit Behinderungen die Tür zum
normalen Leben öffnet. Dieser Dienst wird auch bei der Beteiligung an Bildungsaktivitäten,
bei der Ausübung der Arbeitsaufgaben usw. geleistet. Gewissermaßen können wir für die
persönliche Assistenz auch die sog. begleitende Personalüberlassung halten, über die später
noch geschrieben wird.
4.4. Die sozial-therapeutischen Werkstätten
Die sozial-therapeutischen Werkstätten sind die ambulanten Dienste, die durch den § 67 des
Gesetzes über die sozialen Dienste Nr.108/2006 Slg, definiert sind und für Personen mit
aufgrund einer gesundheitlichen Behinderung eingeschränkten Selbstversorgung geleistet
werden, die aus diesem Grund weder auf dem freien noch auf dem geschützten Arbeitsmarkt
eingesetzt werden können. Er bietet eine langfristige und regelmäßige Unterstützung zwecks
Verbesserung der Arbeitsgewohnheiten und – fertigkeiten durch eine soziale Arbeitstherapie.
Ziel dieses Dienstes ist vor allem die Schaffung, (Erneuerung), Aufrechterhaltung und
Verbesserung von Arbeitsroutine und – fertigkeiten, die es Menschen mit gesundheitlichen
Schäden künftig ermöglichen oder erleichtern können, auf dem geschützten oder freien
Arbeitsmarkt einen Platz zu finden. Der sich an diesen Dienst logisch anschließende Schritt
ist eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt. Der Dienst kann von einem
zugelassenen Sozialdienstleister aufgrund eines über die Dienstleistung geschlossenen
Vertrages geleistet werden.
Die Grundtätigkeiten bei der Leistung sozialer Dienste in sozial-therapeutischen
Werkstätten:
- Hilfe bei der Hygiene oder Vermittlung der Bedingungen für sie (Hilfe bei der
Ausübung der Körperpflege)
- Bereitstellung der Verpflegung oder Hilfe bei ihrer Sicherung (Sicherung einer der
Dauer des Dienstes und dem Alter, den Grundsätzen der rationellen Ernährung und
dem Bedürfnis der Diätkost entsprechenden Verpflegung, Hilfe bei der der Dauer des
Dienstes angemessenen Zubereitung der Verpflegung)
- Bereitstellung der Verpflegung oder Hilfe bei ihrer Sicherung (Sicherung einer der
Dauer des Dienstes und dem Alter, den Grundsätzen der rationellen Ernährung und
-
dem Bedürfnis der Diätkost entsprechenden Verpflegung, Hilfe bei der der Dauer des
Dienstes angemessenen Zubereitung der Verpflegung)
Unterstützung bei der Schaffung und Verbesserung elementarer Arbeitsgewohnheiten
und –fertigkeiten (Einübung und Stabilisierung motorischer, psychischer, sozialer und
Arbeitsfähigkeiten und Fertigkeiten, Hilfe bei der Erneuerung oder Stabilisierung,
Vermittlung von Kontakten zur natürlichen sozialen Umgebung)
Das Domov sv. Anežky, o.p.s. leistet den Dienst sozial-therapeutischer Werkstätten 16
Menschen mit Behinderung. Der Dienst findet in den geschützten Werkstätten und im
anliegenden Bauernhof statt. Die Nutzer des Dienstes sind in die Tätigkeiten der geschützten
Werkstätten in der Weberei, Tischlerei und Töpferei; in die Reinigungs- und
Instandhaltungsarbeiten des Objektes, in die Garten-, Park- und Landwirtschaft, in die Arbeit
bei der Tierhaltung und in die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und solcher der
Bewohner und in weitere Tätigkeiten eingebunden. Im Rahmen des Projektes „Qualifizierung
und berufliche Integration behinderter Jugendlicher in der Tschechischen Republik und in
Österreich – geschützte Werkstätte U svaté Kateřiny“ nahmen 8 Nutzer dieses sozialen
Dienstes an dem speziellen Qualifikationsprogramm teil, das auf die Einübung von
Arbeitsfertigkeiten ausgerichtet war, die für die Beschäftigung in der neu entstandenen
Werkstatt nötig sind. 5 Absolventen dieses Programms finden jetzt Beschäftigung in der
geschützten Werkstatt.
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
4.5. Soziale Rehabilitation
Die soziale Rehabilitation ist ein sozialer Dienst, der durch den § 70 des Gesetzes über die
sozialen Dienste Nr.108/2006 Slg. definiert ist. Es handelt sich um einen Dienst, der auf die
Herstellung der Selbstständigkeit, die Unabhängigkeit und die Eigenständigkeit von Personen
ausgerichtet ist, und zwar durch die Entfaltung der für sie spezifischen Fähigkeiten und
Fertigkeiten, durch die Verstärkung und die Einübung von Gewohnheiten bei der Ausübung
alltäglicher, für ihr selbstständiges Leben notwendiger Tätigkeiten, indem unter Nutzung
alternativer Methoden ihre Fähigkeiten, Potentiale und Kompetenzen erhalten werden. Die
soziale Rehabilitation wird in Form von den mobilen und ambulanten Diensten oder in Form
stationärer Dienste geleistet, die in Zentren für Sozialrehabilitation erbracht werden. Der
Dienst kann von einem zugelassenen Sozialdienstleister aufgrund eines über die
Dienstleistung geschlossenen Vertrages geleistet werden.
Die Grundtätigkeiten bei der Gewährung der sozialen Rehabilitation:
- Einübung von Fertigkeiten der Selbstversorgung, Selbstständigkeit und weiterer zur
sozialen Eingliederung führenden Tätigkeiten (Einübung der Bedienung üblicher
Anlagen und Elektrogeräte, Einübung der Haushaltsführung, z.B. der
Kleidungspflege, der Reinigung, kleiner Reparaturarbeiten, Küchentätigkeiten, des
Einkaufens, der Kinderbetreuung oder Betreuung anderer Haushaltsmitglieder,
Einübung selbstständiger Bewegung einschließlich der Orientierung in Innen- sowie
Außenräumen, Einübung von Fähigkeiten, z.B. der eigenhändigen Unterschrift, die im
Umgang mit Ämtern erforderlich sind)
- Vermittlung von Kontakten zum sozialen Umfeld (Begleitung von Erwachsenen zu
Schulen zu schulischen Einrichtungen, zur Arbeit, zum Arzt, zu interessierenden
Aktivitäten und zurück, Einübung der Nutzung von Verkehrsmitteln, Einübung des
-
-
Verhaltens bei unterschiedlichen gesellschaftlichen Veranstaltungen, Einübung von
üblichen und alternativen Arten der Kommunikation und des Kontaktes und der Arbeit
mit Informationen)
Erziehungs-, Bildungs- und Aktivisierungstätigkeiten (Stabilisierung eingeübter
motorischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten)
Hilfe bei der Geltendmachung der Rechte, berechtigter Interessen und bei der
Erledigung persönlicher Angelegenheiten (Informierung über die Möglichkeiten zur
Beschaffung von Rehabilitations- und Kompensationsmitteln, Informationsservice und
Leistung der Dienste)
Hilfe bei der Körperpflege oder der Vermittlung von Bedingungen für diese, es geht
dabei um stationäre Formen der Dienste in den Zentren für Sozialrehabilitation (Hilfe
bei der Körper- und der grundlegenden Haarpflege, Hilfe bei der Benutzung des WCs)
Das Domov sv. Anežky, o.p.s. leistet soziale Rehabilitation 25 Nutzern als individuelle
Einübung der Selbstversorgung und Selbstständigkeit, Kontakt mit dem sozialen Umfeld,
Freizeitaktivitäten und tägliche interessante Veranstaltungen, Hilfe bei der Geltendmachung
der Rechte, berechtigter Interessen und bei persönlichen Angelegenheiten,
Elementarunterricht (Lesen, Schreiben, Rechnen) und allgemeine Schulungseinheiten
einschließlich Hilfs- und Therapieveranstaltungen (Physiotherapie, Kunstwerkstatt,
Hippotherapie, Musikwerkstatt, Logopädie).
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
An der Grenze und am Schnittpunkt der sozialen Dienste laut Gesetz Nr. 108/2006 Slg. über
die Mittel der Beschäftigungspolitik laut Gesetz Nr. 435/2004 Slg. (oft aus der einen oder der
anderen Quelle finanziert), und der berufliche Bildung steht „das Übergangsprogramm“ und
„die begleitende Personalüberlassung“. Diese Dienste leisten meist nichtstaatliche, nonprofit Organisationen (z.B. Vereine, gemeinnützige Gesellschaften oder kirchliche juristische
Personen), die als Vermittlungsagenturen wirken, die aus Gründen gesundheitlicher
Behinderung benachteiligten Menschen helfen, auf dem freien Arbeitsmarkt zu gleichen
Lohnbedingungen wie Menschen ohne Behinderungen Arbeit zu finden und auszuüben.
4.6. Übergangsprogramm
Das Übergangsprogramm ist ein Vorbereitungs- und Unterstützungssystem für die Schüler
von Sonderschulen bei ihrem Übertritt von der Schule in das weitere Leben im Bereich der
Beschäftigung, der Freizeitaktivitäten, der Selbstständigkeit in den üblichen
Alltagstätigkeiten, des Wohnens, zwischenmenschlicher Beziehungen und der persönlichen
Entwicklung. Das Übergangsprogramm ist für diejenigen bestimmt, bei denen vorausgesetzt
wird, dass sie nach der Beendigung der Ausbildung eine individuelle Unterstützung bei der
Suche und Ausübung einer passenden Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt benötigen. Im
Rahmen des Übergangsprogramms sucht der Arbeitsberater während der Ausbildung für den
Schüler mit besonderen Bedürfnissen ein passendes Praktikum auf dem freien Arbeitsmarkt,
das es ermöglicht, nach dem Schulabschluss ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Direkt am
Arbeitsplatz hilft ihm sein Arbeitsassistent im Rahmen des Trainings von Arbeitsfertigkeiten
dabei, die gewünschten Aufgaben zu bewältigen, die Arbeitsroutine zu bekommen und sich in
das Arbeitsteam einzufügen. (11)
4.7. Begleitende Personalüberlassung
Die begleitende Personalüberlassung ist Komplex der Dienste, dessen Ziel ist es, Menschen
so zu unterstützen, dass er einen Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt unter
entsprechenden Lohnbedingungen findet und erhält. Bei der Unterstützung werden
individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten des bestimmten Menschen berücksichtigt. Während
bei traditionellen Diensten im Bereich der Beschäftigung der eigentlichen Beschäftigung eine
Umschulung (also ein Geschicklichkeitstraining) vorangeht, ist es bei der begleitenden
Personalüberlassung umgekehrt: aufgrund der vorhandenen Möglichkeiten des Interessenten
wird ein passender Arbeitsplatz gesucht und das Training der Fertigkeiten wird erst nach dem
Arbeitsantritt durchgeführt. Das Training findet direkt am Arbeitsplatz statt, wo es die besten
Bedingungen für den Erwerb der Fertigkeiten für den konkreten Beruf gibt. Da die Dienste
der begleitenden Personalüberlassung für die konkreten Menschen mit einer Behinderung
maßgeschneidert sind, kann man keine festen Anforderungen an dieses Programm stellen. Im
Rahmen des Dienstes kann man aber den Interessenten folgende Förderung anbieten:
persönliche Assistenz (der Assistent hilft dem Menschen mit Behinderung direkt am
Arbeitsplatz insbesondere zu Beginn der Beschäftigung), der Job-Club (Gruppenarbeit mit
Menschen, die Interesse haben, eine Beschäftigung zu bekommen – z.B. Einübung von
Modellsituationen), Training am Arbeitsplatz, Monitoring des Verlaufes der Beschäftigung,
Training der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Fertigkeiten, Transport. Die
Unterstützung wird langfristig und kontinuierlich geleistet und zwar in dem Maße, die
erforderlich ist, höchstens aber nur drei Jahre.
Zu den größten Vorteilen für die Interessenten aus den Reihen der Menschen der Behinderung
an einer Beschäftigung gehört ohne Zweifel, dass sie für die gleiche Arbeit eine vergleichbare
Entlohnung wie der gesunde Mensch bekommen. Überdies kommen sie täglich mit gesunden
Menschen (mit ihren Kollegen) in Kontakt, kommunizieren und arbeiten mit ihnen, was
Menschen mit Behinderung wesentlich bei der Entwicklung einer sinnvollen sozialen
Integration hilft.
Der Dienst der begleitenden Personalüberlassung ist auch für die andere Seite bestimmt – also
für Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen. Für ihn ist besonders die Unterstützung
bei den administrativen Aufgaben, die die Schaffung des geschützten Arbeitsplatzes
erfordern, und bei der Gestaltung der passenden Bedingungen für die Arbeit von Menschen
mit Behinderungen usw. bestimmt. (11)
4.8. Arbeitsrehabilitation
Das Gesetz Nr. 435/2004 Slg. beschreibt in §§ 69 -74 und §§ 109-110 die
Arbeitsrehabilitation als eine fortlaufende Tätigkeit, die auf den Erwerb und die Ausübung
einer geeigneten Beschäftigung einer Person mit Behinderungen ausgerichtet ist. Eine
Arbeitsrehabilitation gewährt auf Antrag einer Person mit Behinderung das zuständige
örtliche Arbeitsamt und übernimmt gleichzeitig auch die damit verbundenen Kosten. Die
Angestellten des Arbeitsamtes stellen für den an einer Arbeitsrehabilitation Interessenten
einen individuellen Plan mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Antragsstellers auf.
Es berücksichtigt dessen Fähigkeit, eine Arbeitstätigkeit kontinuierlich auszuüben, dessen
Qualifikation und die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt. In die Arbeitsrehabilitation
können auch physische Personen eingegliedert werden, die infolge ihres schlechten
Gesundheitszustandes vorübergehend als arbeitsunfähig anerkannt sind.
Die Arbeitsrehabilitation beinhaltet eine Beratung, die auf die Wahl eines passenden
Berufes abzielt, eine theoretische und praktische Vorbereitung auf die Beschäftigung, die
weiter eine Vorbereitung auf den zukünftigen Beruf entsprechend der besonderen
Rechtsvorschriften – z.B. des Gesetzes über das Schulwesen - umfasst), die Vorbereitung
auf die Arbeit und spezialisierte Umschulungskurse.
Die Vorbereitung auf die Arbeit ist eine gezielte Tätigkeit, die auf die Einarbeitung der
Person mit Behinderung an einem passenden Arbeitsplatz abzielt. Die Vorbereitung auf die
Arbeit kann höchstens 2 Jahre dauern und findet direkt am individuell an den
Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeitsplatz des Arbeitsgebers unter
eventueller Hilfe des persönlichen Arbeitsassistenten, in geschützten Werkstätten oder an
geschützten Arbeitsplätzen sowie in Weiterbildungseinrichtungen statt. Interessenten an
dieser Vorbereitung auf die Arbeit (also die Personen mit Behinderung) schließen mit dem
zuständigen Arbeitsamt einen schriftlichen Vertrag über diese Vorbereitung ab, in dem genau
ihr Einsatz, die Dauer, der Durchführungsort sowie die Methode der Überprüfung der
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten spezifiziert sind. Als Nachweis über den
erfolgreichen Abschluss der Vorbereitung auf die Arbeit erhält die Person mit Behinderung
ein Zertifikat von der juristischen oder physischen Person, die die Vorbereitung durchgeführt
hat. Einer Person mit Behinderung, die keine Krankenversicherungsleistungen, keine
Altersrente oder keinen Lohn bezieht, hat während der Vorbereitung auf die Arbeit Anspruch
auf eine Förderung durch das Arbeitsamt und das auch im Falle, dass diese Person beim
Arbeitsamt nicht als Jobanwärter angemeldet ist.
Spezialisierte Umschulungskurse für Personen mit Behinderung (also Kurse, die auf die
Erwerbung von neuen Kenntnissen und Fertigkeiten ausgerichtet sind, die zur erfolgreichen
Ausübung des gewählten Berufes erforderlich sind) werden unter den gleichen Bedingungen
wie die Umschulung laut § 109 des Arbeitsförderungsgesetzes durchgeführt. Genauso wie bei
der Vorbereitung auf die Arbeit schließt der Arbeitbewerber einen schriftlichen Vertrag über
die Umschulung mit dem zuständigen Arbeitsamt ab, der eine Beschreibung der
Arbeitstätigkeit, auf die die Umschulung ausgerichtet ist, die Form und Dauer sowie den
Durchführungsort der Umschulung und die Methode der Überprüfung der erworbenen
Kenntnisse umfasst. Durch Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Bewerber
gleichzeitig, dass er die Umschulungskosten zurückerstattet, falls er ohne schwerwiegende
Gründe den Kurs nicht beendigt oder ablehnt, den passenden Arbeitsplatz anzutreten, der
seiner neuen Qualifikation entspricht. Solange aber der Bewerber die Umschulung erfolgreich
beendigt und den angebotenen Arbeitsplatz nicht ablehnt, zahlt das zuständige Arbeitsamt die
Umschulungskosten. Das Arbeitsamt kann Teilnehmern an einer Umschulung dem Amt
nachgewiesene notwendige Kosten, die mit der Umschulung verbunden sind, erstatten. Die
Bedingungen für diese finanziellen Zuwendungen sind ebenfalls in dem schriftlichen Vertrag
festgelegt. Genauso wie bei der Vorbereitung auf die Arbeit steht einer Person mit
Behinderung, die keine Krankenversicherungsleistungen (Krankengeld), keine Altersrente
oder keinen Lohn bezieht, während der Umschulung eine durch Förderung vom Arbeitsamt
zu, und das auch im Falle, dass diese Person beim Arbeitsamt nicht als Jobanwärter
angemeldet ist.
Die Schaffung von passenden Bedingungen für die Ausübung der Beschäftigung – mit
Rücksicht auf den Gesundheitszustand und die Arbeitsmöglichkeiten eines Menschen mit
Behinderung ist es möglich, zu versuchen, die Bedingungen für die Arbeitsleistung eines
solchen Arbeitnehmers umzugestalten – hierher gehören vor allem eine Verkürzung der
Arbeitszeit, eine geeignete Gestaltung der Arbeitsumfeldes, aber auch die Schaffung eines
geschützten Arbeitsplatzes und gegebenenfalls geschützter Werkstätten (die Besonderheiten
eines geschützten Arbeitsplatzes sowie geschützter Werkstätten sind im folgenden Kapitel
dieser Broschüre beschrieben).
Solange es der Gesundheitszustand einer Person mit Behinderung und deren
Arbeitsfähigkeiten und – möglichkeiten erlauben, ist natürlich die beste Lösung die
Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt. Diese Lösung kann aber oft sowohl für den
Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer kompliziert sein. Manchmal kann der Dienst
einer sog. begleitenden Personalüberlassung helfen, über die oben mehr geschrieben wurde.
5. Geschützte Werkstatt
5.1. Begriffsbestimmung
Die geschützten Werkstätten und Arbeitsstätten sind ein Instrument der aktiven
Beschäftigungspolitik, deren Aufgabe die berufliche Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen ist. Die geschützte Werkstatt ist durch das Arbeitsförderungsgesetz Nr.
435/2004 Slg. im § 76 definiert. Eine geschützte Werkstatt ist eine Arbeitsstelle eines
Arbeitsgebers, die durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitsamt bestimmt und an die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen angepasst ist und in der diese Arbeitnehmer
mindestens 60% der durchschnittlich in einem Jahr Beschäftigten stellen. Die geschützte
Werkstatt ist ab dem im Vertrag vereinbarten Datum mindestens zwei Jahre lang zu betreiben.
Die Schaffung einer geschützten Werkstatt kann das Arbeitsamt durch finanzielle Mittel
unterstützen (siehe unten).
Das Arbeitsförderungsgesetz definiert in § 75 auch den sog. geschützten Arbeitsplatz. Es
geht hierbei um einen Arbeitsplatz, der von einem Arbeitgeber für einen Mensch mit
Behinderung aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitsamt eingerichtet wird. Ein
geschützter Arbeitsplatz ist mindestens zwei Jahre lang ab dem im Vertrag genannten
Entstehungsdatum zu betreiben. Wie bei der Schaffung einer geschützten Werkstatt kann der
Arbeitgeber beim zuständigen Amt um eine finanzielle Unterstützung beantragen (siehe
weiter).
Falls der Anteil der Arbeitnehmer mit Behinderung mehr als 50% an der Gesamtzahl der
Beschäftigten ausmacht, sprechen wir über einen sog. Arbeitgeber, der mehr als 50%
Arbeitnehmer beschäftigt, die Personen mit Behinderung sind. Dieser Begriff ist wichtig
hinsichtlich der Fördermittel für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und für
die Gewährung sog. Ersatzleistungen (siehe weiter). Für die Ermittlung der Gesamtzahl der
Beschäftigten, der Arbeitnehmer, die Personen mit einer Behinderung sind, und der
Arbeitnehmer, die Personen mit einer schweren Behinderung sind, ist die durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl in einem Kalenderquartal maßgebend. Wie diese durchschnittliche
Beschäftigtenzahl und die der Arbeitnehmer, die Personen mit Behinderung sind, zu
berechnen ist, setzt das Ministerium durch eine rechtsverbindliche Durchführungsverordnung
fest. Einem Arbeitgeber, der in Bezug auf die Gesamtzahl der Beschäftigten mehr als 50%
Personen mit Behinderungen beschäftigt, wird zwecks Förderung der Beschäftigung dieser
Personen subventioniert. Das zuständige Arbeitsamt für die finanzielle Unterstützung ist das
Arbeitsamt, in dessen Bereich der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat, sofern er eine juristische
Person ist, oder in dessen Bereich der Arbeitgeber seinen Wohnort hat, sofern er eine
physische Person ist.
5.2. Subventionen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Die Subventionierung der Gründung einer geschützten Werkstatt
Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 76 dem regional zuständigen Arbeitsamt, einem
Arbeitgeber Subventionen für die Schaffung eines Arbeitsplatzes in einer geschützten
Werkstatt für Personen mit Behinderungen zuzuwenden. Dieser Betrag kann höchstens das 8fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden
Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns ausmachen, für eine Person mit einer schwerer
Behinderung (d.h. für einen Vollinvaliden) kann dieser Beitrag höchstens das 12-fache des in
der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres
gezahlten Durchschnittslohns sein.
Solange der Durchschnittslohn 19.600,- CZK beträgt, kann die Schaffung eines Arbeitsplatzes
in einer geschützten Werkstatt für eine Person mit einer Behinderung bis zu 156.800,- CZK
subventioniert werden, für eine Person mit einer schwerer Behinderung bis zu 235.200,-CZK.
Falls zehn oder mehrere Arbeitsplätze in einer geschützten Werkstatt geschaffen werden,
kann die Subvention für die Schaffung eines Arbeitsplatzes in der geschützten Werkstatt für
eine Person mit Behinderungen sich max. auf das 10-fache des in der Volkswirtschaft im
ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns
belaufen, für eine Person mit schwerer Behinderung dieser Beitrag höchstens das 14-fache des
in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres
gezahlten Durchschnittslohns sein.
Subventionen für die Schaffung eines geschützten Arbeitsplatzes
Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 75 es dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem
Arbeitgeber, der einen geschützten Arbeitsplatz für eine Person mit Behinderung schafft,
Zuwendungen zu zahlen. Dieser Betrag kann höchstens auf das 8-fache des in der
Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorherigen Kalenderjahres gezahlten
Durchschnittslohns belaufen, für eine Person mit schwerer Behinderung kann dieser Beitrag
höchstens das 12-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des
vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns sein.
Diesen Beitrag kann auch die Person mit Behinderung beantragen, die freiberuflich arbeiten
möchte und zwar unter den oben genannten Bedingungen.
Ansprüche auf diese beiden Subventionen bestehen nicht, d.h. das Arbeitsamt entscheidet
aufgrund des Antrages des Arbeitgebers über ihre Zuwendung und ihre Höhe. Zu den
maßgeblichen Faktoren gehören vor allem, wie lange man als Anwärter auf einen Arbeitsplatz
geführt wurde, die Zweckmäßigkeit des zu schaffenden Arbeitsplatzes, die Gesamtintentionen
des Arbeitgebers, die Dauerhaftigkeit des zu schaffenden Arbeitsplatzes, vorhandene
Erfahrung des Arbeitgebers, die Situation auf dem Arbeitsmarkt in der gegebenen
Mikroregion und die finanziellen Möglichkeiten des zuständigen Arbeitsamtes.
Fördermittel für die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen
Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht es in § 78 dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem
Arbeitgeber Fördermittel für die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen
zuzuwenden. Diese Subvention steht einem Arbeitgeber zu, der mehr als 50%
Arbeitnehmer beschäftigt, die Personen mit Behinderung sind (maßgebend für die
Ermittlung Gesamtzahl der Beschäftigten ist die berechnete durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten pro Quartal, deren Berechnung im Kapitel über die Erfüllung des
vorgeschriebenen Anteils erläutert ist, wobei jeder Arbeitnehmer mit einer schweren
Behinderung dreifach zählt ist):
Die Höhe der Zuwendung beträgt monatlich:
- für jede beschäftigte Person mit Behinderung 0,33% des in der Volkswirtschaft im
ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres gezahlten
Durchschnittslohns
-
für jede beschäftigte Person mit schwerer Behinderung 0,66 % des in der
Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres
gezahlten Durchschnittslohns
Die Subvention wird abhängig von den tatsächlich berechneten Aufwendungen gegenüber
einem Arbeitnehmer einer mit Behinderung gewährt. Bei einem Durchschnittslohn in Höhe
von 19.600,- CZK beträgt diese Zuwendung für die Summe der Aufwendungen für einen
Arbeitnehmer mit Behinderung 6.468,- monatlich und für die Summe der Aufwendungen für
einen Arbeitnehmer mit einer schweren Behinderung 12.936,-CZK.
Auf diese Subvention hat man Anspruch. Ein Arbeitgeber hat auf diese Zuwendungen, wenn
er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, einen Rechtsanspruch. Sie wird vierteljährlich im
nachhinein aufgrund eines Antrages des Arbeitgebers geleistet. Dieser Beitrag steht Personen
nicht zu, die zwar eine geschützte Werkstatt betreiben, nicht die Voraussetzung erfüllen, dass
der Anteil der beschäftigten Personen mit Behinderungen mehr als 50% an der Gesamtzahl
aller Arbeitnehmer ausmacht!
In den Jahren 2005 und 2006 stiegen die finanziellen Mittel für die Zuwendungen für
Personen mit Behinderungen (nachfolgend OZP) und mit schweren Behinderungen
(nachfolgend OTZP). Der größte Anteil an der Steigerung des Finanzbedarfs ist mit den
Änderungen verbunden, die das neue Arbeitsförderungsgesetz mit sich brachte und zwar mit
der Änderung des Koeffizienten für die Berechnung dieses Zuschusses vom 0,35- auf das
0,33- und 0,66-fache des Durchschnittlohnes.
Im Jahre 2006 ist auch die Berechnungsgrundlage gestiegen, aufgrund derer die Zuwendung
berechnet wird. Der Subvention für eine OZP beträgt also 6 079,- CZK und für eine OTZP
12 158,-CZK monatlich. (das ist eine Steigerung der Zuwendung um 5,8 %).
Übersicht über die erhaltenen finanziellen Zuwendungen in den Jahren 2004, 2005 und
2006 und Schätzung der finanziellen Zuwendungen in den Jahren 2007 und 2008
erhaltene finanzielle
Anzahl der
Anzahl der Beschäftigten mit ZP
Jahr
Zuwendungen
subventionierten
und TZP (umgerechneter Stand)
Gesamtumfang
Firmen
649 Mio CZK
485
9 806
2004
737
Mio
CZK
770
14
070
2005
*
1 410 Mio CZK
993
18 012*
2006
1 827 Mio CZK
18 500**
2007
2 161 Mio CZK
20 000**
2008
*
Angaben für das 3.Quartal 2006, Subvention wird nachschüssig gezahlt, Angaben für das 4.
Quartal 2006 stehen im April 2007 zur Verfügung
**
für das Jahr 2007 und 2008 basiert die Prognose auf der Entwicklung in den Jahren vorher
Quelle: (25)
Teilbezuschussung der Betriebskosten der geschützten Werkstätten
Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 76 dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem
Arbeitgeber einen Beitrag zur Deckung eines Teils der Betriebskosten der geschützten
Werkstatt zu leisten. Aufgrund eines Antrages des Arbeitgebers ist es möglich, höchstens das
4-fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden
Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns für einen Arbeitnehmer, der eine Person mit
einer Behinderung ist und 6-fache für einen Arbeitnehmer, der eine Person mit einer schweren
Behinderung ist, und höchstens das 6-fache für einen Arbeitnehmer, der eine Person mit einer
schweren Behinderung ist, zu beantragen. Der Betrag der Zuwendung ist abhängig von den
tatsächlich berechneten Aufwendungen gegenüber dem Arbeitnehmer mit einer Behinderung.
Beim Durchschnittslohn in Höhe von 19.600,- CZK beträgt also diese Zuwendung bis zu
78.400,-CZK,- jährlich für die Summe der Aufwendungen für einen Arbeitnehmer mit
Behinderung und 117.600,-CZK jährlich für die Summe der Aufwendungen für einen
Arbeitnehmer mit einer schweren Behinderung.
Teilbezuschussung der Betriebskosten des geschützten Arbeitsplatzes
Das Arbeitsförderungsgesetz ermöglicht in § 75 dem regional zuständigen Arbeitsamt, dem
Arbeitgeber einen Beitrag zur Deckung eines Teils der Betriebskosten geschützter
Arbeitsplätze zu leisten. Aufgrund des Antrages eines Arbeitgebers kann höchstens das 3fache des in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des vorhergehenden
Kalenderjahres gezahlten Durchschnittslohns beantragt werden.
Der Beitrag ist nicht von den tatsächlich berechneten Aufwendungen gegenüber dem
Arbeitnehmer mit einer Behinderung abhängig. Beim Durchschnittslohn in Höhe von 19.600,CZK beträgt also diese Zuwendung für einen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder mit
einer schweren Behinderung bis zu 58.800,-CZK,- jährlich. Diesen Beitrag kann auch eine
Person mit einer Behinderung, die freiberuflich arbeitet, beantragen.
Ansprüche auf diese beiden Subventionen bestehen nicht, d.h. das Arbeitsamt entscheidet
aufgrund des Antrages des Arbeitgebers über ihre Zuwendung und ihre Höhe. Zu den
maßgeblichen Faktoren gehören vor allem der wirtschaftliche Erfolg des Arbeitgebers, die
Rechtsform (unternehmerisch x gemeinnützig), die Dauerhaftigkeit des geschaffenen
Arbeitsplatzes, vorhergehende Erfahrung des Arbeitgebers, die Situation auf dem
Arbeitsmarkt in der gegebenen Mikroregion und die finanziellen Möglichkeiten des
zuständigen Arbeitsamtes.
Übersicht über die erhaltenen einzelnen Zuwendungen an das Domov sv. Anežky, o.p.s.
(in Tausend CZK)
Fördermittel für Bezuschussung der
Mittel mit
Insgesamt
die Schaffung
Betriebskosten ohne Rechtsanspruch laut
von
Rechtsanspruch
§ 78 (früher § 24 a)
Arbeitsplätzen
200
230
0
2000
430
100
376
0
2001
476
398
180
415
2002
993
340
560
865
2003
1765
136
600
976
2004
1712
94
1041
1690
2005
2825
0
1144
1874
2006
3018
0
30
1950
2007
1980
0
0
960*
2008*
960*
- Die Angaben für das Jahr 2007 sind qualifizierte Schätzungen
- In den Jahren 2000 – 2001 gab es keine Fördermittel für die Beschäftigung von Personen
mit Behinderungen
- Das Inkrafttreten des neuen Arbeitförderungsgesetzes ((435/2004 Sb.) bewirkte eine
Zunahme im Jahre 2005, das die Höhe der Subventionierung der Beschäftigung von Personen
mit Behinderungen korrigierte und auch erhöhte Kosten bei der Beschäftigung von Menschen
mit Behinderungen berücksichtigte
- Die Abnahme der Bezuschussung von Betriebskosten, auf die keine Rechtsansprüche
bestehen, im Jahre 2007 hatte ihre Ursache in der Entwicklung der Situation auf dem
Arbeitsmarkt, in geringeren finanziellen Möglichkeiten des zuständigen Arbeitsamtes und in
einer methodischen Anweisung, Fördermittel mit und ohne Rechtsanspruch miteinander zu
korrelieren.
* In der Zeit der Erarbeitung dieser Publikation werden die legislativen Regelungen des § 78
des Arbeitsförderungsgesetzes beraten (Zuwendungen zwecks Förderung der Beschäftigung
von Personen mit Behinderungen). Die Regelungen sollten zu einer merklichen Minderung
der absoluten Höhe dieser Förderung führen, besonders in Bezug auf die Beschäftigung von
Personen mit schweren Behinderungen. Falls diese Regelungen in Kraft treten, würde das für
das Domov sv. Anežky im Jahre 2008 eine weitere Reduzierung der Fördermittel bedeuten
(ca. 1 Mio CZK)
Übersicht über die erhaltenen Zuwendungen laut §76 und §78 vom Domov sv. Anežky,
o.p.s. (in Tausend CZK)
Betriebskosten ohne
Rechtsanspruch laut § 78
Insgesamt
Rechtsanspruch (§ 76)
(früher § 24 a)
230
0
2000
230
376
0
2001
376
180
415
2002
595
560
865
2003
1425
600
976
2004
1576
1041
1690
2005
2731
1144
1874
2006
3018
30
1950
2007
1980
0
960
2008
960
- Angaben für das Jahr 2007 sind qualifizierte Schätzungen
- Angaben für das Jahr 2008 sind eine Einschätzung der Auswirkungen der
vorgeschlagenen Neufassung des § 78
Übersicht über die evidierte und umgerechnete Anzahl der beschäftigten Menschen mit
Behinderungen (mit schweren Behinderungen) in den Jahren 2000 – 2007 (Anzahl der
Personen und umgerechnete Aufwendungen) und Anteil der Fördermittel laut §76 und §
78 pro Person bzw. Summe der Aufwendungen für Personen mit Behinderungen (in
Tausend CZK)
Menschen
Menschen
Davon
Davon schwer
Zuwendungen
Zuwendung
Anteil der
mit
Behinderung
evidierte
Anzahl
mit
Behinderung
umgerechnet
schwer
behindert
evidierte
Anzahl
behindert
umgerechnet
§ 76 und § 78
pro Person
mit
Behinderung
6
4
230
38,3
2000
10
7
1
0,25
376
37,6
2001
12
8
2
1,2
595
49,6
2002
16
13
3
2,1
1425
89
2003
18
14
3
2,31
1576
87,6
2004
24
18
7
5,4
2731
113,8
2005
24
19
9
6,3
3018
125,7
2006
26
20
11
7,9
1980
76,2
2007
26
20
11
7,9
960
37
2008
- Angaben für das Jahr 2007 sind qualifizierte Schätzungen zum 31.12.2007
- Angaben für das Jahr 2008 sind eine Einschätzung der Auswirkungen der
vorgeschlagenen Neufassung des § 78
Zuwendungen je
Summe der
Aufwendungen für
eine Person mit
Behinderung
57,5
53,7
74,4
109,6
112,6
151,7
158,9
99
48
Übersicht über die Abgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für den öffentlichen
Haushalt (Einkommensteuer – phys. Renten- + Krankenversicherung) und Vergleich zu
der absoluten Höhe der Fördermittel laut § 76 und § 78 in den Jahren 2000 – 2007 (in
Tausend CZK)
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Beiträge
Insgesamt
Unterschied
Steuer
VersicherungsVersicherungs§ 76 und
im
beiträge
beiträge
§ 78
öffentlichen
Haushalt
87
159
451
230
+ 467
200
697
0
78
164
469
376
+ 335
200
711
1
92
186
531
595
+ 214
200
809
2
129
255
731
1425
- 310
200
1115
3
151
310
878
1576
- 237
200
1339
4
176
348
994
2731
- 1213
200
1518
5
150
400
1148
3018
- 1320
200
1698
6
150
410
1150
1980
- 270
200
1710
7
960
+ 840
200
1800
8
- Angaben für die Jahren 2007und 2008 sind qualifizierte Schätzungen
- Angaben für das Jahr 2008 sind eine Einschätzung der Auswirkungen der
vorgeschlagenen Neufassung des § 78
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
5.3. Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen
Das Gesetz Nr. 435/2004 Slg bestimmt im § 81, dass Arbeitgeber, die auf ein Jahr
umgerechnet mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, Personen mit
Behinderungen in Höhe eines Pflichtanteils von 4% an der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer
einzustellen.
Für die Ermittlung der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer sowie der Höhe des Pflichtanteils ist
die auf ein Jahr umgerechnete Anzahl aller Arbeitnehmer maßgeblich, wobei jeder
Arbeitnehmer, der eine Person mit einer schwerer Behinderung (Vollinvalide) ist, dreifach
gerechnet wird.
Wenn die auf ein Jahr umgerechnete Anzahl aller Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber 100,00
ist, beträgt sein Pflichtanteil an Person mit Behinderungen 4,00.
5.4. Erfüllungsformen des Pflichtanteils
Die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen in Höhe des Pflichtanteils kann
der Arbeitgeber durch drei Formen oder deren Kombinationen erfüllen, die der § 81
Arbeitsförderungsgesetz 435/2004 Slg. bestimmt.
1 . Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Der Arbeitgeber beschäftigt im Arbeitsverhältnis Personen mit Behinderungen und zwar
in der Anzahl, die der Pflichtanteil bestimmt, wobei jeder Arbeitnehmer, der eine Person mit
einer schweren Behinderung (Vollinvalide) ist, dreifach gerechnet wird.
2. Ersatzleistung – Abnahme von Erzeugnissen oder Dienstleistungen
Eine weitere Möglichkeit, die Erfüllung der Pflichtanteils ist, dass der Arbeitgeber von
einer Firma (Gesellschaft), die überwiegend Personen mit Behinderungen beschäftigt,
deren Erzeugnisse (Dienste) abnimmt oder ihr Geschäftspartner wird.
In der Tat heißt dies, dass der Arbeitgeber Erzeugnisse abnimmt oder Aufträge vergibt:
Arbeitgebern, die mehr als 50% Personen mit Behinderungen beschäftigen;
geschützten Werkstätten, die durch eine Bürgervereinigung (Verein), eine vom Staat
registrierte Kirche oder kirchliche Gesellschaft, eine kirchliche juristische Person oder eine
gemeinnützige Gesellschaft geführt werden;
einer selbstständig tätigen Person, die eine Person mit einer Behinderung ist und die keinen
anderen Mitarbeiter beschäftigt.
Als Abnahme von Erzeugnissen gilt laut dem oben genannten Gesetz auch die Abnahme
von Dienstleistungen oder anderen Erfüllungsformen. Unter Abnahme von Erzeugnissen
versteht man auch den Kauf von Erzeugnissen von den oben genannten Subjekten, deren
Geschäftsgegenstand (Unternehmung) eine Handelstätigkeit (z.B. Einzelhandel) ist. Unter
dem Begriff „abgenommene Erzeugnisse, Dienstleistungen oder andere Erfüllungsformen“
versteht man, dass sie unverzüglich bezahlt wurden. Ausnahmen bilden nur die Fälle, in
denen als Fälligkeitsdatum ein Termin jenseits des Zeitraums des fraglichen Kalenderjahres
festgesetzt ist.
Als Auftragsvergabe versteht man die Übergabe eines bestimmten unabhängigen
Produktionsprogramms einschließlich der etwaigen technischen Dokumentation, der
Technologie, eventuell auch der Geschäftshinsichten an eines der oben genannten Subjekte
und zwar auf Grund eines Vertrages. Geeignete Aufträge für geschützte Werkstätten sind z.B.
mechanische Hilfsarbeiten wie z.B. das Falzen und Kleben von Umschlägen,
Komplettierungs- und Verpackungsarbeiten, Aufkleben von Etiketten, Sortieren von
Produkten usw.)
Zur Erfüllung des Pflichtanteils kann auch die Abnahme von Erzeugnissen und
Dienstleistungen und deren Bezahlung im betreffenden Jahr dienen. Der Nettogesamtbetrag
für die abgenommenen Erzeugnisse oder Dienstleistungen wird durch das 7-fache des
durchschnittlich in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des betreffenden
Kalenderjahres bezahlten Monatslohnes dividiert (siehe § 18 der Verordnung Nr. 518/2004
Slg.).
Die Berechnung für die Erfüllung des Pflichtanteils durch Abnahme von Erzeugnissen,
Dienstleistungen oder Auftragsvergabe definiert der § 18 der Verordnung 518/2004 Slg. der
Durchführungsverordnung zum Arbeitsförderungsgesetz. Die Zahl, die ein Arbeitgeber auf
die Zahl von Personen mit Behinderungen zur Erfüllung des Pflichtanteils anrechnen kann,
wird so errechnet, dass ein Arbeitgeber von dem Gesamtbetrag, den er für Erzeugnisse,
Dienstleistungen oder Aufträge den oben genannten Subjekten in einem Kalenderjahr bezahlt
hat, die Umsatzsteuer (MwSt.) abrechnet. Der resultierende Betrag wird anschließend durch
das 7-fache des durchschnittlich in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des
betreffenden Kalenderjahres bezahlten Monatslohnes dividiert. In die Erfüllung des
Pflichtanteils kann man nur eine solche Anzahl Arbeitnehmer einrechnen, denen es
bescheinigt ist, in dem Unternehmen beschäftigte Personen mit Behinderungen zu sein.
Kauft z.B. ein Arbeitgeber in einem Kalenderjahr Erzeugnisse und Dienstleistungen oder
vergibt er den oben genannten Subjekten Aufträge im Gesamtwert von 137.200,-CZK (ohne
MwSt.), kann er sich bei einem in der Volkswirtschaft gezahlten Durchschnittlohn in Höhe
von 19.600,-CZK 1,0 Person bei der Erfüllung des Pflichtanteils auf die Erfüllung der Pflicht,
Personen mit Behinderungen zu beschäftigen, anrechnen.
3. Abgabe an die Staatskasse
Der Arbeitgeber führt an die Staatskasse für jede Person mit Behinderung, die er entsprechend
seinem Pflichtanteil beschäftigen müsste, einen Betrag gemäß § 82 Arbeitsförderungsgesetz
ab – das 2,5-fache des durchschnittlich in der Volkswirtschaft im ersten bis dritten Quartal des
betreffenden Kalenderjahres gezahlten Monatslohnes. Diese Abgabe muss der Arbeitgeber bis
zum 15. Februar des nachfolgenden Jahres an das regional zuständige Arbeitsamt überweisen.
Orientierungstabelle: (Durchschnittslohn in der Volkswirtschaft 19.600,- CZK)
Anzahl der
Pflichtzahl der
Höhe der Abgabe
Volumen der
Beschäftigten
Arbeitnehmer mit
ans Staatsbudget
Abnahme von
Behinderungen
in CZK
Erzeugnissen oder
Dienstleistungen
Geschützter
Werkstätten in CZK
1
49.000
137.200
25
2
98.000
274.700
50
3
147.000
411.600
75
4
196.000
548.800
100
Alle Angeben in dieser Tabelle haben nur orientierenden und keinen offiziellen Charakter.
Die Höhe des Durchschnittlohns für das erste bis dritte Quartal des vorangehenden
Kalenderjahres macht das Ministerium auf Grund der Angaben des Tschechischen Statischen
Amtes mittels Veröffentlichung im Gesetzblatt bekannt.
Angaben zur Erfüllung des Pflichtanteils im Bezirk České Budějovice
Bezirk České
Ersatzleistungen
Abgaben an die
Pflichterfüllung
(Umrechnung der
Budějovice
Staatskasse
durch
Verpflichtungen)
(Volumen in
Beschäftigung
(umgerechnete
Tausend CZK)
Arbeitsverpflichtungen
2004
2005
2006
für 1 897 Pers.
für 937 Pers.
für 1 103 Pers.
5 382,2 für ca. 206 Pers.
15 329,2 für ca. 339 Pers.
11 885,6 für ca. 245 Pers.
2 181 Pers.
2 431 Pers.
2 759 Pers.
Quelle: Arbeitsamt in České Budějovice
5.5. Rechtsformen für das Betreiben einer geschützten Werkstatt
Betreiber einer geschützten Werkstatt kann jedweder Arbeitgeber, eine juristische oder
physische Person, sein. Wie schon gesagt wurde, die einzige gesetzliche Bestimmung ist der §
76 des Gesetzes Nr. 435/2006 Slg.: Eine geschützte Werkstatt ist eine Arbeitsstätte eines
Arbeitsgebers, die aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitsamt entstanden und an die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen angepasst ist, in der auf das ganze Jahr
umgerechnet durchschnittlich mindestens 60% dieser Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Eine geschützte Werkstatt kann als:
b) selbständige Einheit (Zentrale, Betriebsstätte) des Subjekts, ausgegliedert aus anderen
Bereichen
c) einzige Betriebsstätte des Subjektes betrieben werden.
Falls der Anteil der Arbeitnehmer mit Behinderung mehr als 50% der Gesamtzahl der
Arbeitnehmer beträgt, erfüllt dieses Subjekt gleichzeitig den Status eines Arbeitgebers, der
mehr als 50% Arbeitnehmer beschäftigt, die Personen mit Behinderungen sind. Dies
ermöglicht ihm, Zuwendungen gemäß § 78 des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg. zu bekommen und
Anbieter von „Ersatzleistungen“ zu sein.
5.6. Betreiber der geschützten Werkstatt – Gewerbebetrieb
In der Tschechischen Republik kann man im Prinzip in zwei Formen Unternehmer sein:
a) als physische Person – Der Unternehmer muss eine Unternehmensgenehmigung oder
einen Gewerbeschein erwerben; wir unterscheiden zwei Gewerbearten:
- angemeldet (genehmigungspflichtige, Handwerk, frei)
- konzessioniert (Sonderbedingungen, Erwerb einer Konzessionsurkunde, - Taxi,
Verkehr etc.)
b) als juristische Person gemäß dem Handels- oder bürgerlichen Gesetzbuch
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Offene Handelsgesellschaft
Aktiengesellschaft
Kommanditgesellschaft
Genossenschaft
Vereinigung (Verein)
Allgemein gilt, dass das unternehmerische Subjekt auf eine unternehmerische Tätigkeit
ausgerichtet ist, also auf eine systematische Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung.
Daraus ergibt sich, dass der so gegründete Betreiber einer geschützten Werkstatt die
Integration und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht als Hauptziel seines
Bestehens hat. Sein Wirtschaften und der Betrieb darf nicht verlustbringend sein, sein
wirtschaftliches Ergebnis kann er im Unterschied zu gemeinnützigen Gesellschaften anders
als zugunsten von für Menschen mit Behinderungen nützlichen Aktivitäten verwenden. Die
unternehmerischen Subjekte können auch einen prozentual kleineren Anteil Förderungen aus
Strukturfonds der EU (meistens bis 50% der anerkannten Projektkosten), meist ist ihnen die
Möglichkeit verwehrt, Zuschüsse und Zuwendungen aus Stiftungen und Stiftungsfonds zu
erhalten. Anderseits bietet ein so errichteter Betreiber gerade ein weniger „beschützendes und
ängstliches Sozialumfeld“, das oft besser einer natürlichen Umgebung für die Integration von
Menschen mit Behinderungen entsprechen kann. Dies aber benachteiligt gewissermaßen
Personen mit schweren Behinderungen oder Personen, deren Qualifizierung und Integration
einer langfristigen sozialen oder sozialen gesundheitlichen Unterstützung bedarf.
5.7. Betreiber der geschützten Werkstatt – nichtstaatliche gemeinnützige
Organisationen
Nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen sind Organisationen, die nicht zum Zweck der
Gewinnerzielung gegründet sind. Der Grundanstoß für ihre Gründung ist die Bemühung,
konkrete Probleme zu lösen oder sie zu vermeiden und zwar ohne Rücksicht auf die
Rentabilität der Tätigkeit. Im Unterschied zu kommerziellen Firmen ist ihr Hauptziel nicht
darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen, sondern darauf, eine für die Öffentlichkeit nützliche
Tätigkeit ausüben zu können.
Grundformen nichtstaatlicher gemeinnütziger Organisationen, die geeignet sind,
geschützte Werkstätten zu betreiben:
Bürgervereinigungen (Vereine)
gemeinnützige Gesellschaften
kirchliche juristische Personen
In der Tschechischen Republik waren zum 31. 12. 2006 58 898 nichtstaatliche gemeinnützige
Organisationen (NNO) registriert. Den größten Teil bilden Bürgervereinigungen (Vereine).
Die Bürgervereinigung (Verein) ist die Vereinigung von physischen und juristischen
Personen, die zwecks der Realisierung von gemeinsamen Interessen gegründet ist. Meistens
geht es um die Vereinigung von physischen und juristischen Personen zwecks Durchsetzung
und Schutz gemeinsamer Interessen. Eine Vereinigung können mindestens drei Bürger der
Tschechischen Republik gründen, von denen wenigstens einer älter als 18 Jahre ist. Das
charakteristische Merkmal ist die Mitgliederbasis. Der Antrag auf die Eintragung einer
Bürgervereinigung wird beim Innenministerium der Tschechischen Republik eingereicht.
Rechtsregelung: Gesetz Nr. .83/1990 Slg. über die Vereinigung von Bürgern.
Die Gemeinnützige Gesellschaft ist eine juristische Person, die laut Gesetz über
gemeinnützige Gesellschaften (Nr. 248/1995 Slg.) gegründet ist, die der Öffentlichkeit
gemeinnützige Dienste unter vorher festgesetzten und für alle Nutzer gleichen Bedingungen
leistet und deren Wirtschaftsergebnis (Gewinn) nicht zugunsten der Gründer, Mitglieder deren
Organe oder Angestellten verwendet werden darf und für die Erbringung von gemeinnützigen
Diensten eingesetzt werden muss, zwecks derer die gemeinnützige Gesellschaft gegründet
wurde.
Die nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen (NNO) sind oft Betreiber von
geschützten Werkstätten. Ihr eindeutiger „Vorteil“ ist, dass die Integration, Unterstützung,
Aktivisierung und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen meist der
Hauptzweck und Ziel ihrer Tätigkeit ist. Ihr eventuelles positives Wirtschaftsergebnis wird
gesetzlich für die Entwicklung dieser Tätigkeiten verwendet an Stelle einer Aufteilung unter
die Besitzer, Aktionäre oder das Management dieses Subjektes). Die nichtstaatlichen
gemeinnützigen Organisationen sind bei der Gewährung von EU-Fördermitteln, Zuschüssen,
Zuwendungen aus Stiftungen und Stiftungsfonds, Subventionen oder Zuwendungen von
Seiten der Selbstverwaltungen begünstigt. Diese Mittel können oft 75-100% aller anerkannten
Kosten des durchgeführten Projektes decken. Die nichtstaatlichen gemeinnützigen
Organisationen verbinden häufig den Betrieb von geschützten Werkstätten mit der Leistung
von sozialen Diensten und der Realisierung weiterer nichtkommerzieller, öffentlicher oder
Freizeitaktivitäten. In einigen Fallen kann ihr Nachteil eine bestimmte permanente und latente
Abhängigkeit vom Subventionssystem, von Fördermitteln und Zuschüssen, eine zu sehr
beschützende Einstellung zu Menschen mit Behinderungen, eine sehr niedrigere Effektivität
bei der Verwendung der Mittel aus dem öffentlichen Haushalt oder „Gutmenschentum“ sein.
Nach Angaben der Verwaltung der Beschäftigungsdienste des Ministeriums für Arbeit und
Soziales der Tschechischen Republik, die das Register der Organisationen führt, die
überwiegend Bürger mit Behinderungen beschäftigen, gab es zum 31. Januar 2005 insgesamt
49 Genossenschaften, 155 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 10 Aktiengesellschaften,
5 offene Handelsgesellschaften, 136 physische Personen – Unternehmer und 17
Bürgervereinigungen, 10 kirchliche juristische Personen, 7 gemeinnützige Gesellschaften und
1 Beitragsorganisation, die zu mehr als 50% Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigen.
5.8. Soziale Ökonomie, Soziale Betriebe, Soziale Genossenschaften
In den letzten Jahren beginnt sich in der Tschechischen Republik das Konzept der sozialen
Ökonomie mittels der sog. sozialen Genossenschaften, sozialen Firmen, sozialen Betrieben
durchzusetzen. Dieses Konzept bemüht sich im Wesentlichen die Vorteile von
unternehmerischen Subjekten und von gemeinnützigen Organisationen zu verbinden und ihre
möglichen Risiken und Nachteile zu eliminieren. Es handelt sich um ein sehr interessantes
Konzept, das wir auf den nachstehenden Zeilen kurz vorstellen.
Das Konzept der sozialen Ökonomie umfasst als Schlüsselkriterium das „Vorhaben, den
Mitgliedern oder der örtlichen Gemeinschaft eher Dienste zu leisten als den Gewinn zu
kumulieren“. Der Non-Profit - Sektor legt Wert darauf, dass die Mitglieder oder die Leitung
keine Wirtschaftsüberschüsse untereinander aufteilen dürfen. Obwohl die soziale Ökonomie
eine mögliche begrenzte Gewinnaufteilung unter den Mitgliedern nicht ausschließt,
insbesondere in den Genossenschaften, sollte der gemeinsame Zug dieser beiden Formen
herausgestrichen werden, weil er in allen sozialen Betrieben vorhanden ist. Der gemeinsame
Zug ist die Forderung (insgesamt oder teilweise), die Wirtschaftsüberschüsse zu
„sozialisieren“, also sie wieder in die Entwicklung der Tätigkeiten zu investieren oder sie für
das Wohl anderer zu nutzen als für diejenigen, die diese Organisation leiten.
In meisten europäischen Ländern entwickeln sich die sog. sozialen Betriebe bzw. soziale
Genossenschaften seit Mitte 80er Jahre. Es geht meistens um kleine Betriebe, mit Tätigkeiten,
die keiner großen Erstinvestitionen bedürfen und die auf örtlichen sowie regionalen
Markterfordernissen basieren. Sie entstehen und entwickeln sich mit Unterstützung örtlicher
Institutionen (Gemeinde- oder Regionalstrukturen, Stadtvertretung) und werden durch
staatliche Organe und eigenständige Zusammenschlüsse sowie Unternehmerverbände
gefördert. Ihr Beitrag ist besonders die Lösung der Beschäftigungsproblematik, nicht nur der
gesundheitlich Behinderten, sondern auch der Schulabgänger, Problemgruppen in der
Bevölkerung usw.
Grundprinzipien derartiger Subjekte sind:
- keine Aufteilung maßgeblicher Teile des erwirtschafteten Gewinns unter die
Gesellschafter (Genossenschaftsmitglieder), „Sozialkapitalerweiterung“
- ein größerer oder kleinerer Anteil demokratischer Selbstverwaltung innerhalb des
Betriebes
- ein größerer oder kleinerer Anteil demokratischer Selbstverwaltung innerhalb des
Betriebes
- er muss nicht immer in wirtschaftlichem Gewinn liegen)
- der Schutz von Nutznießern der Vorteile, die sich aus der Durchführung des Projektes,
des Geschäftszwecks ergeben
Als Gegenwert für die Berücksichtigung der genannten Grundsätze gilt die staatliche und
gesellschaftliche Unterstützung, die gesetzgeberisch verankert ist und die sowohl deren
rechtlichen Schutz als auch deren ökonomische Begünstigung umfasst (in Form von
ökonomischen Entlastungen oder Zuwendungen), die deren Lebensfähigkeit sichert. Wichtig
ist, dass sich die Selbstfinanzierungsquote derartiger Subjekte bei 70-100% bewegt, was für
den Staat sowie die Gesellschaft deutlich günstiger ist als die übliche Subventionierung in
Kombination mit einer karitativen Förderung (im Rahmen von Bürgervereinigungen und
Stiftungen) von gemeinnützigen Organisationen.
Die tschechische Gesetzgebung hat diese Prinzipien bis jetzt noch nicht reflektiert. Unter den
Bedingungen der Tschechischen Republik entsprechen im großen und ganzen der
„Definition“ der sozialen Ökonomik:
• Genossenschaften (z.B. Produktionsgenossenschaft)
• Karitas und Diakonie
• sonstige Firmen, die Mitarbeiter beschäftigen, die auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar
sind
• nichtstattliche gemeinnützige Organisationen, die soziale Dienste leisten
Man kann nicht sagen, dass zu einer sozialen Ökonomie nur die Genossenschaften gehören,
die mehr als 50% Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Ebenso kann man nicht sagen,
dass jedes ökonomische Subjekt, das mehr als 50% Personen mit Behinderungen beschäftigt,
ein Bestandteil der sozialen Ökonomie ist. Typisch für dieses Beispiel bleibt, dass diese
Subjekte außer durch den Ertrag aus dem Verkauf von eigenen Erzeugnissen und Diensten
sich auch nennenswert in Form indirekter Subventionen finanzieren (es wird nicht das
Produkt
gefördert,
sondern
dessen
Herstellung)
und
zwar
durch
Einkommensteuerermäßigungen,
Zuwendungen zur Deckung von notwendigen
Aufwendungen für die Arbeitgeber, die mehr als 50% Menschen mit Behinderungen
beschäftigen, durch Subventionen für die Errichtung von geschützten Arbeitsplätzen und
Arbeitsstätten, Zuwendungen für den Betrieb von geschützten Werkstätten oder individuell
durch die Ausnutzung weiterer Instrumente der aktiven Beschäftigungspolitik.
Die Gründung der Gesellschaft Domov sv. Anežky, o.p.s.
Die gemeinnützige Gesellschaft Domov sv. Anežky entstand durch die Eintragung in das
Handelsregister gemeinnütziger Gesellschaften beim Bezirksgericht in České Budějovice,
Abteil O, Einlage 61, am 6. Dezember 1999. Die Gesellschaft wurde durch den
Gründungsvertrag gemäß Gesetz Nr. 248/95 Slg. über die gemeinnützigen Gesellschaften und
über die Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze gegründet.
Das Domov sv. Anežky entstand dank langjähriger Bemühungen der Bürgervereinigung
„Pomoc“ (Hilfe) Týn nad Vltavou als Zentrum sozialer Dienste für Menschen mit
körperlichen und oder geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in einem
umgebauten ehemaligen Bauernhofareal in Týn nad Vltavou - Čihovice.
Motto:
„Die behinderten Menschen sind ganze menschliche Wesen und haben dem entsprechend
angeborene, heilige und unverletzliche Rechte, die trotz der Behinderung und Qual, die in
ihren Leib und ihre Fähigkeiten eingezeichnet sind, die Würde und Größe des Menschen
hervorheben. Der behinderte Mensch ist einer von uns und nimmt ganz an unserem
Menschensein teil. Berechtigterweise soll man fordern, dass der behinderte Mensch spürt,
dass er weder an den Rand der Arbeitswelt abgeschoben noch von der Gesellschaft abhängig
ist, sondern dass er ein vollgültiges Subjekt der Arbeitswelt, dass er nützlich und wegen seiner
Menschenwürde geachtet und dass er auch berufen ist, seinen Fähigkeiten entsprechend
zur Entwicklung und zum Gedeihen einer eigenen Familie und der Gesellschaft
beizutragen.“
Johann Paul II., Laborem exercens
Aufgaben
Die Aufgaben des Domov sv. Anežky sind, Menschen mit körperlichen, mentalen und
Mehrfachbehinderungen zu helfen, sie möglichst weitgehend in das „übliche“ Leben zu
integrieren, ihnen Arbeitsfertigkeiten, persönliche und soziale Kompetenzen beizubringen
und ihre Fähigkeit zu einer selbständigen, unabhängigen und menschenwürdigen
Lebensführung mit einer entsprechenden sozialen Stellung und Erfüllung ihrer
Lebensansprüche zu unterstützen.
Ziele
Ziel des Domov sv. Anežky o.p.s. ist die Verbesserung oder Stabilisierung der sozialen,
seelischen, körperlichen oder beruflichen Situation der Nutzer der Sozialen Dienste und der
Mitarbeiter in den geschützten Werkstätten, insbesondere:
- Ihre Aktivisierung, Ermöglichung einer Arbeitsvermittlung und sinnvoller
Freizeitgestaltung
- Verstärkung ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit
Entwicklung oder Stabilisierung ihrer sozialen, körperlichen und beruflichen
Fähigkeiten und Gewohnheiten
- ihr Aufenthalt in einem sie akzeptierenden und kooperativen Umfeld
- Schaffung von Bedingungen und Gelegenheiten, in denen sie ein Gefühl von
Nützlichkeit, Anerkennung und Würde bekommen
- Begleitung bei ihrem Wechsel in die nicht geschützte Welt der Erwachsenen
-
Hilfe und Unterstützung für die Familien der Nutzer der Dienste und
Zusammenarbeit mit ihnen, um diese Ziele zu erreichen
Langfristig streben wir danach, dass die Nutzer der sozialen Dienste und die
behinderten Mitarbeiter des Domov sv. Anežky o.p.s.
- in einem normalen Umfeld leben, d.h. unter Bedingungen, die die
Gemeinschaft/die Gemeinde bestimmt,
- Gelegenheit zu klugen und wirklichen Entscheidungen zu haben, und das
Sowohl im Alltag als auch in wichtigen Lebensfragen,
- Gelegenheit zur Erweiterung Kompetenz zu haben, Funktionen und sinnvolle
Tätigkeiten auszuüben
- geachtet zu sein und eine geachtete soziale Rolle zu haben,
- am Leben der Gemeinschaft durch ein Netz von Sozialbeziehungen teilzunehmen.
Die Mittel zur Erreichung der Ziele
Im Einklang mit dem Gesetz über die gemeinnützigen Gesellschaften leistet die Gesellschaft
gemeinnützige Dienste (soziale Dienste, Bildung, Beratung, Betreiben von geschützten
Werkstätten und Arbeitsstätten) und zusätzliche Tätigkeiten.
Die Gesellschaft bietet soziale Dienste:
- grundlegende soziale Beratung,
- Unterstützung des selbstständigen Wohnens, betreutes Wohnen,
- sog. sozial-therapeutische Werkstätten zwecks einer langfristigen und regelmäßigen
Unterstützung der Verbesserung der Arbeitsgewohnheiten und – fertigkeiten durch
eine soziale Arbeitstherapie,
- soziale Rehabilitation, die darauf ausgerichtet ist, durch die Entfaltung ihrer
spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, durch die Verstärkung von
Angewohnheiten und Einübung von Routine bei der Ausübung alltäglicher, für ihr
selbstständiges Leben notwendiger Tätigkeiten, die Selbstständigkeit, Unabhängigkeit
und Selbstversorgung der Person auf alternative Art und Weise unter
Aufrechterhaltung ihrer Fähigkeiten, Potentiale und Kompetenzen zu erreichen.
Die Gesellschaft betreibt geschützte Werkstätten und Arbeitsstätten, die darauf
ausgerichtet sind, Arbeitsgewohnheiten und – fertigkeiten zu vermitteln und den Menschen
mit Behinderungen (mit leichten und mittelschweren mentalen, körperlichen, sensorischen
Mehrfachbehinderungen sowie seelischen Erkrankungen) zu ermöglichen, einer Arbeit
nachzugehen. Sie arbeitet hierbei mit den Arbeitgebern der Region und mit in- und externen
Mitarbeitern zusammen.
Die
Gesellschaft
erarbeitet,
organisiert
und
bietet
Bildungsund
Aktivierungsprogramme für Menschen mit Behinderungen, für Mitarbeiter von sozialen
Diensten und geschützten Werkstätten an sowie für die Fachwelt und die Öffentlichkeit.
Die Gesellschaft bietet Beratung und Consulting im Bereich der sozialen Dienste, der
Integration von Menschen mit Behinderungen, der Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen und der lokalen Entwicklung und Partnerschaft.
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
Die Altenfeldner Werkstätten St. Elisabeth – Österreich
(Parallele unseres sozialen Dienstes – sozial-therapeutischen Werkstätten)
Die Altenfeldner Werkstätten St. Elisabeth wurden 1982 vom Sozialhilfeverband Rohrbach
gegründet. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden in dem völlig neu errichteten Gebäude 50
Menschen mit Beeinträchtigung aus dem Bezirk Rohrbach betreut. Durch etliche
organisatorische Neuerungen und zahlreiche Um- und Zubauten, ist die Werkstätte organisch
gewachsen bis zu einer Kapazität von rund 100 Betreuungsplätzen.
Im Jahr 2004 ging aus den Altenfeldner Werkstätten, die Neufelden Werkstatt hervor. Die
bereits bisherige Außenstelle Neufelden wurde um die Flechterei ergänzt und wird seitdem als
eigene Einrichtung unter der direkten Trägerschaft von ARCUS geführt.
(Anm.: gGmbH – Parallele unserer gemeinnützigen Gesellschaft)
Leitgrundsätze
Die Altenfeldner Werkstätten St. Elisabeth sind eine Einrichtung, in der wir uns bemühen,
jeden Menschen in seiner Einmaligkeit und Ganzheitlichkeit zu sehen.
Vertrauen und gegenseitiges Akzeptieren bilden die Basis auf der menschliche Beziehungen
innerhalb und außerhalb der Einrichtung wachsen und das Gefühl von Geborgenheit entsteht.
Sinnvolle Arbeit und Beschäftigung, sowie das Fortbildungsangebot sollen es den hier
betreuten Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen, mehr Selbstvertrauen, Selbständigkeit
und Lebensfreude zu erlangen.
Ökonomisches Denken und wirtschaftliche Zielsetzungen sind wesentlich, um die nötigen
materiellen Rahmenbedingungen schaffen zu können. Dadurch werden sichere Arbeitsplätze
gewährleistet.
Ziele
Oberstes Ziel unserer Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung ist es, dem Einzelnen die
bestmögliche Förderung und Unterstützung bei der Entfaltung seiner Persönlichkeit zu bieten.
Das pädagogische Konzept der AW sieht das sinnvolle Ineinandergreifen von Arbeit und
Beschäftigung, sowie sozialpädagogische und therapeutische Maßnahmen vor.
Das im pädagogischen Konzept verankerte Prinzip der Durchlässigkeit bietet dem Einzelnen
innerhalb der verschiedenen Arbeitsbereiche des Hauses die Möglichkeit, die Aufgabe zu
finden, die seinen bereits vorhandenen und hier erworbenen Fähigkeiten entspricht. Dies
bedeutet im Idealfall, dass es gelingt, die Qualifikation der Menschen mit Beeinträchtigung
soweit zu verbessern, dass sie schließlich auch am ersten Arbeitsmarkt eine reale Chance
haben.
ARTEGRA gGmbH, Altenfelden - Rakousko
(Parallele unserer gemeinnützigen Gesellschaft, Betreibers der geschützten Werkstätte)
Die Geschichte der ARTEGRA (Abkürzung für Arbeit und Integration) Werkstätten GmbH
begann im Jahr 2002. Im Frühjahr d. J. wurde erstmalig über eine Aufteilung der ehemaligen
Einrichtung des Sozialhilfeverbands Rohrbach, den Altenfeldner Werkstätten - St. Elisabeth
in zwei gemeinnützige Gesellschaften verhandelt.
Auf der einen Seit die ARTEGRA Werkstätten gGmbH und auf der anderen Seite die
Altenfeldner Werkstätten gGmbH. Zwei sich ergänzende Tochterfirmen am gleichen Gelände.
Der ehemalige Träger - der Sozialhilfeverband Rohrbach - hat diese zwei Firmen mit Ende
2002 ins Leben gerufen und in kompetente Hände gelegt - in die Hände der ARCUS
Sozialnetzwerk gGmbH, mit Sitz in Sarleinsbach.
Tagesstätte Zuversicht Heidenreichstein - Rakousko
(Parallele unseres sozialen Dienstes – sozial-therapeutischen Werkstätten)
Die Tagesstätte Zuversicht nahm am 1.April 2003 Ihren Betrieb auf. Der Rechtsträger der
Tagesstätte Zuversicht ist der Verein Zuversicht. Dies ist ein Verein aus Privatpersonen der
Menschen mit Behinderungen sehr vielfältig unterstützt. Der Verein Zuversicht betreibt auch
ein Ambulatorium, in dem eine große Palette von Therapien angeboten wird und auch das
Beschäftigungsprojekt Mühlenhof – Radvit.
Quelle: Dokumentation der Gesellschaft
5.9. Geschützte Werkstätten und Arbeitsstätten des Domov sv. Anežky,
o.p.s.
Die geschützten Werkstätten dienen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen. Die Werkstätten sind kleine Produktionseinheiten mit Vermittlung von Arbeit
und Produkten im üblichen Marktumfeld. Jede der geschützten Werkstätten hat ihren eigenen
Leiter, der gleichzeitig als Arbeitsassistent für die Mitarbeiter mit Behinderungen oder für die
Nutzer des sozialen Dienstes „sozial-therapeutische Werkstätte“ tätig ist.
Geschützte Tischlerei
Entstehungsjahr: 2000
Ausstattung:
Die Werkstätte ist mit einigen Tischlereimaschinen ausgestattet: Kombifräse, Kombisäge mit
Vorritzsäge, Bandsäge, Bandschleifmaschine, Stemmmaschine, Kreissäge, Abrichtmaschine,
Hobelmaschine, elektrische Handwerkzeuge, mobile Absaugung
Tätigkeiten:
Die Werkstatttätigkeit umfasst Auftragsproduktion aus Massiv- und Schichtholz, Reparaturen
von Tischlererzeugnissen, Montage der gefertigten Werkstücke. Zu den gefertigten Produkten
gehören zum Beispiel einfache geodätische Holzpflöcke, Holzkassetten für Wein oder
Keramik, Möbel, Büro-, Gartenmöbel, Wohnungszubehör, Gebäudezubehör (Unterfüllungen,
Verkleidungen), Produkte aus Holzabfall (gepresste Heizbriketten) usw. Die Werkstätte
ermöglicht in einem angemessenen Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen
Dienste.
Geschützte keramische Werkstätte
Entstehungsjahr: 2000
Ausstattung:
Die Werkstätte ist mit Technologie für die Keramikfertigung ausgestattet u. zwar für den
Guss in Gipsformen (Gießbank, Retuschierarbeitsplatz, Brennofen), mit Einrichtungen für
eine manuelle Produktbearbeitung, für die Lagerung und das Trocknen und mit
Handwerkszeug
Tätigkeiten:
Die Tätigkeit der Werkstatt ist auf die Fertigung von Nutz-, Werbe- und Geschenkkeramik
ausgerichtet. Als Produktionstechnologie wird der Guss von Steingutmasse in Gipsformen
angewendet. Zu den am meisten gefertigten Erzeugnissen zählen unterschiedliche Typen und
Größen von Tassen, Krügen, Vasen, Kannen, Tellern, Untertassen und weiteren zusätzlichen
Erzeugnissen. Die Produktion ist darauf ausgerichtet, die Erzeugnisse mit dem Logo des
Auftraggebers (oder mit gegebenenfalls anderen Motiven) zu versehen; ein Teil der
Produktion geht in den öffentlichen Verkauf mittels Direktverkauf und in die Verkaufstelle
der Produkte der geschützten Werkstätten. Die Werkstätte ermöglicht in einem angemessenen
Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste.
Geschützte Arbeitsstätte Garten-, Park- und Landwirtschaft“
Entstehungsjahr: 2001
Ausstattung:
Diese Arbeitsstätte hat ihre Nebenräume für die Lagerung von Maschinen und Werkzeugen
im hinteren Teil des Hofes. Die Arbeitsstätte ist mit einer leistungsfähigen Mähmaschine, mit
einem Kleintraktor mit Zusatzgeräten, mit handbetriebenen Mähmaschinen, mit einer
Motorsäge, Heckenschneidemaschine, mit einer elektrischer Schaltanlage und
Handwerkszeug ausgestattet.
Tätigkeiten:
Die Tätigkeit der Arbeitsstätte ist vorwiegend auf die Gartenpflege von öffentlichen und
privaten Grünanlagen (ca. 13 ha), auf Vertragsarbeit in der Nutztierhaltung der privaten
Landwirtschaft (Tierfütterung, Wartungs- und Reinigungsarbeiten in den Betriebsräumen der
Nutztierhaltung) und Arbeit in der Forstwirtschaft orientiert. Die Werkstätte ermöglicht in
angemessenem Rahmen den täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste.
Geschützte Weberei
Entstehungsjahr: 2002
Ausstattung:
Die Werkstätte ist mit drei Webstühlen, diversen Nähmaschinen, zusätzlichen Kettenstühlen,
Regalen und mit Kästen fürs Material ausgestattet.
Tätigkeiten:
Die Tätigkeit der Werkstatt ist auf die Fertigung von gewebten Bett- und Badvorlegern, Bettund Tischdecken, Stuhlbezügen und weiteren Produkten (Rucksäcke, Taschen etc.) orientiert.
Es handelt sich um eine Fertigung aus Abfalltextilien in verschiedenen Farbausführungen. Die
Werkstätte ermöglicht in einem angemessenen Rahmen den täglichen Transport der Nutzer
der sozialen Dienste.
Übersicht über die Kosten- und Ertragsposten der einzelnen geschützten Werkstätten
des Domov sv. Anežky im Jahre 2006 (in Tausenden CZK, ohne innenbetriebliche
Verrechnung und Kostenauflösung, er umfasst keine Angaben über die Zuwendungen
gemäß Arbeitsförderungsgesetz)
Tischlerei
Keramik
Garten, Parkund
Landwirtschaft
Weberei+
Unterkunft
Personalkosten
Materialkosten
Dienstleistungen und
sonstige Kosten
Erlöse aus dem
Verkauf und aus
Dienstleistungen
655
418
95
840
119
10
473
97
169
660
16
25
1168
485
704
224
Geschützte Werkstätte PO-TISK
Entstehungsjahr: 2007
Ausstattung:
Die Werkstätte ist mit einer Tampondruckmaschine für monochromen Druck mit Zubehör,
einem Multifunktionsdrucker mit Scanner, einem Schneidegerät, einem PC und weiteren
Handwerksgeräten ausgestattet.
Tätigkeit:
Die Tätigkeit der Werkstatt ist auf das Bedrucken von Werbematerial (Kugelschreiber,
Anhänger, Metermaße, Schachteln, Visitenkartenkassetten, usw.), auf Kleinseriendruck von
Visitenkarten, originellen Aussichtskarten, Neujahrskarten und Kalendern und auf
Verpackungs- und Komplettierungsarbeiten von Erzeugnissen aus anderen geschützten
Werkstätten ausgerichtet. Die Werkstätte ermöglicht in einem angemessenen Rahmen den
täglichen Transport der Nutzer der sozialen Dienste.
Sonstige geschützte Arbeitsplätze für Personen mit Behinderung im Rahmen des
Betriebes der Gesellschaft
Reinigungsarbeiten
Fahrer-Materialtransport
Verkäufer
Handelsvertreterin
Assistent der sozialen Dienste
Die Fachrichtung der geschützten Werkstätten ARTEGRA gGmbH, Altenfelden –
Österreich
(Parallele unserer gemeinnützigen Gesellschaft, des Betreibers der geschützten Werkstatt)
- Wäscherei und Textilpflege
- Gärtnerei, Grünanlagepflege
Die Fachrichtung der Tagesstätte Zuversicht Heidenreichstein – Österreich
(Parallele unseres sozialen Dienstes – sozial-therapeutischen Werkstätten)
Grünanlagenpflege, Schneeräumen
Gemüseanbau
kleine Tischlerarbeiten
leichte Forstarbeiten, Holz schneiden
Erzeugung von Obstsäften
Dekorationsgegenstände (Geschenkartikel)
Quelle: Dokumentation der Gesellschaft
5.10. Arbeitsassistent
Für den Erfolg der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in einer geschützten
Werkstatt spielt der engste Mitarbeiter – sowohl in der Rolle des „Arbeitskollegen“, als auch
als in der Person des „absichtlich anwesenden Assistenten“ eine Schlüsselrolle. Es handelt
sich um einen Menschen, der mit ihnen fast ganzen Tag verbringt, mit ihnen arbeitet, ihnen
Arbeitsfertigkeiten beibringt und sich im gleichen Umkleideraum die gleiche Arbeitskleidung
anzieht. Sie gehen zusammen zum Mittagessen, sprechen miteinander über Fußball sowie die
geleistete Arbeit, er bringt ihnen Grundkenntnisse bei, führt sie zu persönlichen
Gewohnheiten, hilft ihnen treppab oder treppauf, bei der Einschreibung ins
Anwesenheitsbuch, bietet ihnen Möglichkeiten eigene Ideen zu entwickeln und sich zu
verwirklichen, vermittelt ihnen Arbeitsaufgaben, fordert im Rahmen der Möglichkeiten die
Erfüllung der Pflichten und trägt gemeinsam Verantwortung. Das ist die Position eines
ARBEITSASSISTENTEN.
Der Arbeitsassistent ist im Rahmen der geschützten Werkstätten oder des sozialen Dienstes
der „sozial-therapeutische Werkstätten“ auch aus Sicht der Sozialarbeiter und weiterer
Spezialisten des multidisziplinären Teams (falls diese Bestandteil eines komplexen Zugangs
bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sind) von großer Bedeutung. Er
sollte zusammen mit ihnen die Auswirkung und Ergebnisse des Dienstes oder der beruflichen
Integration im Rahmen der geschützten Werkstatt bewerten, sich an der Gestaltung
individueller Pläne für jeden Nutzer des Dienstes beteiligen und diesem die elementarsten und
dabei auch wesentlichsten Informationen vermitteln. Der Arbeitsassistent eruiert wichtige
Informationen, die bei der Lösung weiterführender Schritte helfen. Dazu gehören z.B. die
Vermittelbarkeit auf dem freien Arbeitsmarkt, die Beurteilung des Gesundheitszustandes bei
der Feststellung der Invalidenrente, der Dienst „betreutes Wohnen“, die Beschäftigung in
einer geschützten Werkstatt, die Zuteilung eines persönlichen Assistenten, der Hinweis auf
Familienprobleme oder andere Risiken. Im Komplex der sozialen Dienste für Menschen mit
Behinderungen, die zu deren beruflicher Integration führen, spielt der Arbeitsassistent eine
Schlüsselrolle.
Was sollte ein guter Arbeitassistent verstehen, was sollte er kennen und können, was für ein
Mensch sollte er sein? Bezüglich der Arbeit. Eindeutig muss er die Arbeitsrechtsverhältnisse,
die Vorschriften und Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Feuerschutzes kennen. Wenn
möglich vollkommen. Er sollte in seinem Beruf ein Meister sein, um möglichst viel von
seinen Kenntnissen „vom Meister zum Gesellen“ weitervermitteln zu können.
Voraussetzungen dafür sind ein schöpferischer Zugang, Erfindungsgabe bei der Arbeit, die
Fähigkeit, das Team zu motivieren, und Enthusiasmus für die Sache. Mitarbeit heißt nicht
befehlen und die Arme in die Hüften gestemmt zu kontrollieren.
Der professionelle Sozialarbeiter muss einen Überblick über typische Behinderungsformen,
deren Erscheinungen, Erfordernisse und Risiken haben. Anderseits sollte er alles hervorheben,
was für Möglichkeiten die durch die Behinderung verursachten Beschränkungen bieten. Der
Arbeitsassistent muss in der Lage sein, die Dokumentation über einen Menschen mit
Behinderung zu lesen, und muss die Arbeit mit ihm theoretisch vorbereiten und in der Lage
sein, Bewertungen und Arbeitsergebnisse zu formulieren. Von seiner Seite sind zwei
menschliche Eigenschaften sehr wichtig: Geduld, besser gesagt „Engelsgeduld“ und
Einfühlungsvermögen, dem anderen zuhören und ihn verstehen zu können und dem anderen
eine eigene Lebenssphäre zu bieten. Genauso wichtig ist es auch ein bestimmtes moralisches
Ansehen des Assistenten, seine Grundsätze und eigenen Wertvorstellungen und sein
natürliches ethisches Verhalten. Ein guter Mensch zu sein, ist das beste Vorbild. Bei den
Menschen mit Behinderung wiegt das Prinzip des Vorbilds und des guten Beispiels doppelt.
Es gibt zwei Wege, einen Arbeitsassistenten zu bekommen: Der erste ist der Einsatz eines
Menschen mit einer pädagogischern - sonder- oder sozialpädagogischen - Ausbildung und
ihm dann ein Handwerk beizubringen. Vereinfacht gesagt: ein Pädagoge oder Erzieher mit
einem Facharbeiterbrief. Der zweite ist, einen Menschen einen Handwerker, einen Menschen
mit einem Beruf, für die soziale und pädagogische Arbeit professionell auszubilden. Das hat
vor allem zur Voraussetzung, eben ein Schulungsprogramm und ein System lebenslanger
Weiterbildung dieses Mitarbeiters zu kreieren, der für diese Arbeit notwendigerweise einen
ganzen Komplex wichtiger Informationen, Kenntnisse und Fertigkeiten braucht. Wenn sie
dies nicht haben und nicht sind und wenn sie nicht im erforderlichen Ausmaß in den Prozess
der Bildung und der Entwicklung beispielsweise eines sozialen Dienst eingebunden sind, sind
sie oft nicht in der Lage, eine entstandene Situation in der Arbeitsstätte richtig einzuschätzen
und die Bedingungen den Möglichkeiten und dem aktuellen Zustand ihres Teams anzupassen
- eben den Menschen mit Behinderungen.(16)
Ein ausgebildeter, empathischer und manuell geschickter, ein natürlich motivierter und
kooperativer Arbeitsassistent ist jedenfalls ein maßgebender Faktor für die berufliche
Integration von Menschen mit Behinderung.
Wenn wir über einen Arbeitsassistenten im Rahmen der sozialen Dienste sprechen, ist die
fachliche Qualifikation für die Funktion, die er ausübt, in den §§ 109 – 117 Gesetz
Nr.108/2006 Slg. bestimmt ist, wobei gemäß § 116 Abs. 1b) ein Beschäftigter in sozialen
Diensten eine mittlere Ausbildung mit Facharbeiterbrief oder eine mittlere Ausbildung mit
Abitur und einen anerkannten Qualifikationskurs absolviert haben muss. Den Inhalt des
Qualifikationskurses für Beschäftigte in sozialen Diensten regelt der § 37 der Verordnung
505/2006 Slg.(16)
Der Qualifikationskurs für Beschäftigte in sozialen Diensten besteht aus einem
allgemeinen und einem speziellen Teil.
Der allgemeine Teil umfasst folgende Themenkreise: Einführung in die Problematik der
Qualität der sozialen Dienste, Qualitätsnormen der sozialen Dienste, Grundkenntnisse der
Kommunikation, Entwicklung von Kommunikationsfertigkeiten, Assertivität, Methoden der
alternativen Kommunikation, Einführung in die Psychologie, Psychopathologie, Körperlehre,
Grundkenntnisse des Gesundheitsschutzes, praktische Ethik für Beschäftigte in sozialen
Diensten, Menschenrechte und Würde, Grundkenntnisse zur Prävention gegen die
Abhängigkeit der Personen von einem sozialen Dienst, Grundlagen des Sozialrechts,
Methoden der Sozialarbeit.
Der spezielle Teil umfasst folgende Themenkreise: Grundkenntnisse der Krankenpflege,
Grundkenntnisse der Hygiene, Einführung in die Problematik der psychosozialen Aspekte
chronischer Infektionskrankheiten, Aktivisierungs-, Bildungs- und Erziehungsmethoden,
Grundlagen der Freizeitpädagogik, Prävention gegen Terror und Misshandlung von
Personen, die soziale Dienste in Anspruch nehmen, Grundkenntnisse der Haushaltspflege,
Fachpraktikum, Krisenintervention, Einführung in die Problematik der gesundheitlichen
Behinderung, Grundlagen des Verhaltens von Personen, denen soziale Dienste gewährt
werden und die ihre Gesundheit und ihr Leben sowie die Gesundheit und das Leben anderer
Personen gefährden, einschließlich der Regeln der Selbstverteidigung.
Der Mindestumfang des Kurses sind insgesamt 150 Unterrichtseinheiten, wobei der spezielle
Teil des Kurses mindestens 80 Unterrichtseinheiten umfasst. Die Zahl der
Unterrichtseinheiten zu den einzelnen Themenkreisen des speziellen Teils wird unter
Berücksichtigung der Fachrichtung der Kursteilnehmer, ihrer Stellenbezeichnung und der
Form des sozialen Dienstes, den sie leisten, festgelegt.
Insofern wir über einen Arbeitsassistenten in einem Betrieb einer geschützten Werkstatt laut
Arbeitsförderungsgesetz sprechen, bestimmt das Gesetz in keiner Hinsicht die Arbeitsposition
noch die fachliche Eignung, die für die Ausübung dieser Arbeitsposition nötig ist. Man kann
sagen, dass jede Ausbildung gern gesehen ist, die den Arbeitsassistenten in Stand setzt, die
notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen.
Jede der geschützten Werkstätten hat ihre eigenen Leiter, die gleichzeitig als
Arbeitsassistenten für die Mitarbeiter mit Behinderungen oder die Nutzer des sozialen
Dienstes tätig sind.
In Bezug auf die begrenzte Auswahl an Weiterbildungs- und Umschulungskursen für
Beschäftigte der geschützten Werkstätten, hat das Domov sv. Anežky im Rahmen des
grenzüberschreitenden Projektes Phare CBC sein eigenes Bildungsprogramm für die
Arbeitsassistenten erarbeitet und realisiert u. zwar das Programm „Arbeitsassistent –
Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen“ in Form eines Weiterbildungskurses laut
Verordnung Nr. 21/1991 Slg. im Wortlaut der Verordnung Nr. 324/1992 Slg.
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
Zielgruppe:
Das Bildungsprogramm „Arbeitsassistent – Arbeitsassistenz für Menschen mit
Behinderungen“ ist für die Qualifizierung von Beschäftigten bestimmt, die innerhalb ihres
Arbeitsbereiches mit einem Menschen mit einer Behinderung (Person mit eingeschränkter
Arbeitsfähigkeit) zusammenarbeiten oder ihn führen und hinsichtlich ihres ursprünglichen
Berufes oder ihrer ursprünglichen Ausbildung nicht die erforderlichen Kenntnisse,
Informationen und Fertigkeiten haben, die eine derartige Arbeit ermöglichen würden. Daraus
ergibt sich eine sehr breite Zielgruppe und Skala, für die dieses Bildungsprogramms genutzt
wird:
- zur Erhöhung der Kompetenzen und Qualifizierung der derzeitigen Arbeitsassistenten
in den geschützten Werkstätten oder ergotherapeutischen Arbeitsstätten oder
therapeutischen Werkstätten
- zum Erwerb der Qualifizierung „Arbeitsassistent“ für Arbeitslose, die sich um eine
Beschäftigung bewerben, die Interesse daran haben, in geschützten Werkstätten oder
ergotherapeutischen Arbeitsstätten zu arbeiten
- für Arbeitsassistenten der begleitenden Personalüberlassung
- für Kursleiter sonderpädagogischer Berufsvorbereitungs- und von
Weiterbildungskursen
- für die Qualifizierung beauftragter Mitarbeiter des Arbeitgebers, der Personen mit
eingeschränkter Arbeitsfähigkeit beschäftigt oder beschäftigen will
Eingangsanforderung für die Zulassung zum Bildungsprogramm ist eine vollendete mittlere
(oder höhere) Berufsausbildung der Kursteilnehmer.
Ziele des Bildungsprogramms:
Das Ziel des Bildungsprogramms ist die Weiterbildung und Qualifizierung handwerklich
ausgebildeter Menschen zu einem Profi in der direkten sozialen Arbeit mit Menschen mit
Behinderungen mittels des Informations-, Kenntnis- und Wissenskomplexes, der für eine
derartige Arbeit erforderlich ist. Nach Abschluss der Weiterbildung, können sie in einem
angemessenen Rahmen in den Prozess der Gestaltung und der Durchführung bestimmter
Sozialdienste und in die Arbeitsvermittlung eingegliedert werden, sie werden danach
imstande sein, die entstandenen Situationen in der Arbeitstätte richtig einzuschätzen und die
Bedingungen an die Möglichkeiten und den aktuellen Zustand ihrer Mitarbeiter mit
Behinderungen anzupassen.
Struktur und Zeitplan des Bildungsprogramms:
Themenbereich
Lektor
1.
Körperliche Behinderung und ihre
Erscheinungen
2.
Psychologie und spezielle Pädagogik
3.
Mentale Behinderungen und
Verhaltenstörungen
4.
Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt
5.
Soziale Aspekte einer Behinderung,
Sozialstatut des Arbeitsassistenten
6.
Materielle Sicherung der Personen mit
Behinderung, soziale Dienste
7.
Kommunikation, mentale Hygiene des
Arbeitsassistenten
8.
Ökonomik und Wirtschaften der
Organisationen mit geschützten
Werkstätten
9.
Ethik und Philosophie in Bezug auf die
Menschen mit Behinderung und auf die
Persönlichkeit des Arbeitsassistenten
10. Praktikum in geschützten Werkstätten
Insgesamt
Prof.MUDr.Jan Pfeiffer,
DrSc.
PhDr.Jiří Jankovský, PhD.
Mgr. Václav Šnorek
Erarbeitung der schriftlichen Abschlussarbeit
Abschlussprüfung
Programmteilnehmer
Prüfungskommission
Anzahl
der
Stunden
10
10
10
Ing. Jana Čermáková
Mgr. Jan Šesták
4
8
Mgr.Václav Dvořák
4
Mgr.Václav Šnorek
10
Bc.Daniel Rosecký, Mgr. Jan
Šesták
4
PhDr.Jiří Jankovský, PhD.
8
Mgr. Jan Šesták
20
88 St.
10 Tage
6 St.
Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss dieses Kurses:
- Anwesenheit in den Unterrichtsstunden, erlaubte Absenz 1 Unterrichtstag
- Erarbeitung einer schriftlichen Abschlussarbeit im Umfang von 3 – 8 DIN A4
Seiten zu einem Thema mit Bezug auf diese Problematik (Die Themen werden
von Lektoren des Programms angeboten, die schriftliche Arbeiten wird die
Prüfungskommission beurteilen)
- Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung vor einer 3-köpfigen
Prüfungskommission, zusammengesetzt aus einigen Lektoren des
Bildungsprogramms
- Der erfolgreiche Absolvent erhält vom Organisator des Programms das
„Zertifikat – Arbeitsassistent der Personen mit Behinderung“.
Personal- und Fachbesetzung des Kurses – Lektorenteam:
Prof. MUDr. Jan Pfeiffer, DrSc., verantwortlich für das Bildungsprogramm
1.Medizinische Fakultät der Karlsuniversität, Klinik für Rehabilitationsmedizin
PhDr. Jiří Jankovský, Ph.D.
Direktor des Kinderzentrums Arpida für Gesamtrehabilitation von Kindern mit
Behinderungen in České Budějovice
Fakultät für Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität in České Budějovice,
Katheder für Psychiatrie und Psychologie
Ing.Jana Čermáková
Stellvertretende Direktorin des Arbeitsamtes in České Budějovice
Mgr. Václav Šnorek
Klinischer Psychologe, Abteilung Psychiatrie – Krankenhaus České Budějovice, Fakultät für
Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität in České Budějovice, Katheder für
Psychiatrie und Psychologie
Bc.Daniel Rosecký
Angestellter des Zentrums für die kommunale Arbeit, Experte für die Tätigkeit der NNO
(nichtstaatliche nichtgewinnorientierte Organisationen)
Mgr. Václav Dvořák
Fakultät für Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität in České Budějovice,
Katheder für Soziales
Mgr.Jan Šesták
Direktor der gemeinnützigen Gesellschaft Domov sv. Anežky, o.p.s., Fakultät für Gesundheit
und Soziales des Südböhmischen Universität in České Budějovice, Katheder für Psychiatrie
und Psychologie
Quelle: Dokumentation des Domov sv. Anežky, o.p.s.
Das genannte Bildungsprogramm wurde im Jahre 2002 erstellt und erfüllt nicht die
Bedingungen des § 37 der Verordnung 505/2006 Slg. für Qualifikationskurse für Angestellte
in sozialen Diensten (vor allem im Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten). Man kann es
ziemlich einfach überarbeiten und für die oben genannten Ziele verwenden, was
wahrscheinlich in der Zukunft geschehen wird.
5.11. Rolle des Sozialarbeiters
Im vorangehenden Teil haben wir über Rolle des Arbeitsassistenten, über den engsten
Mitarbeiter für einen Menschen mit einer Behinderung gesprochen. Es ist auch angebracht die
notwendige Rolle des Sozialarbeiters zu erwähnen. Den können wir besonders dort sehen, wo
die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen als ein sozialer Dienst realisiert
wird oder dort, wo ein sozialer Dienst und eine geschützte Werkstatt laut
Arbeitsförderungsgesetz einen untrennbaren miteinander verbundenen und durchlässigen
Komplex zur Förderung von Menschen mit Behinderung bilden. Auch die geschulten
Betreiber von „unternehmerischen“ geschützten Werkstätten schaffen Raum für die
berufliche Sozialarbeit. Es ist nötig festzustellen, dass die Position eines Sozialarbeiters in
Deutschland und in Österreich ein untrennbarer Bestandteil des Betriebs einer geschützten
Werkstatt ist. Bei dieser Frage stoßen wir aber auf das Problem des Kompetenzbereiches des
Sozialarbeiters und seiner Position innerhalb der Organisation. Es ist also abzuwägen, ob der
Sozialarbeiter, dessen Vorgesetzter der Firmenleiter- oder besitzer ist, immer bereit ist, die
berechtigten Interessen der Nutzer der Dienste der geschützten Werkstatt zu verfolgen und
einen offenen Konflikt mit der Werkstattleitung aufzunehmen. In derartigen Gesellschaften
gerät der Sozialarbeiter in einen Interessenkonflikt - nämlich die Beschäftigten mit
Behinderung „in Schutz zu nehmen“ und gleichzeitig den nach wirtschaftlichen Ergebnissen
der Werkstatt bewertet zu werden.
Charakteristische Merkmale des Sozialarbeiters
Sozialarbeit können wir charakterisieren „als Tätigkeit, die Probleme der Einzelnen, Gruppen
oder Gemeinschaften vorbeugt oder löst, die durch Konflikte zwischen Bedürfnissen von
Einzelnen und gesellschaftlichen Institutionen ausgelöst werden. Ihr Ziel ist die Verbesserung
der Lebensqualität von allen Menschen“.
Der Sozialarbeiter ist sodann ein selbstständiger, fachlich ausgebildeter Profi, der den
ethischen Kodex seines Berufes befolgt. Bei seiner Tätigkeit ist er verpflichtet, sowohl Rechte
und Bedürfnisse der Nutzer der Dienste als auch Aufgaben und Werte der Organisation, in der
er arbeitet, zu berücksichtigen.
Den Nutzer der Dienste sieht er als einen aktiven Mitarbeiter, der außer Rechten auch seine
Pflichten hat.
Der Sozialarbeiter bewegt sich im Rahmen der durch das Rechtssystem definierten Rechte
und Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber und bezüglich der Berufsstandards. Das Gesetz
über die sozialen Dienste Nr. 108/2006 bestimmt in den §§ 109-110:
Der Sozialarbeiter führt die Sozialerhebung durch, sichert die Sozialagenda einschließlich der
Lösung der sozialrechtlichen Probleme, die mit der Leistung der Dienste der Sozialfürsorge
verbunden sind, garantiert die sozialrechtliche Beratung, die analytische, methodische und
konzeptionelle Tätigkeit im sozialen Bereich, die Fachtätigkeiten, die mit der Leistung der
sozialen Prävention verbunden sind, und die aufsuchenden Tätigkeiten, er bietet Krisenhilfe,
Sozialberatung und Sozialrehabilitation an.
Die fachliche Voraussetzung zur Ausübung des Berufes des Sozialarbeiters ist eine höhere
Berufsausbildung, die durch Absolvierung eines anerkannten Ausbildungsprogramms laut
Sonderrechtsvorschriften in den Bereichen der auf Sozialarbeit, Sozialpädagogik, soziale und
humanitäre Hilfe, sozialrechtliche Tätigkeiten, karitative und soziale Tätigkeiten gerichteten
Ausbildung oder während einer Hochschulausbildung durch ein Studium im Bachelor- oder
Magisterstudienprogramm, das auf Sozialarbeit, Sozialpolitik, Sozialpädagogik,
Sozialfürsorge oder Sonderpädagogik ausgerichtet ist, oder durch Absolvierung anerkannter
Schulungskurse in den oben genannten Bereichen im Gesamtumfang von mindestens 200
Stunden und durch ein Praktikum während der Ausübung des Berufes des Sozialarbeiters mit
einer Dauer von mindestens 5 Jahren unter der Voraussetzung, dass eine abgeschlossene
Hochschulausbildung erworben wurde.
Die Tätigkeit des Sozialarbeiters in den geschützten Werkstätten
Der Sozialarbeiter begleitet den Beschäftigten mit Behinderung oder den Nutzer des sozialen
Dienstes von seinem Eintritt in die geschützte Werkstatt bzw. Beginn des Dienstes bis zu
seinem Austritt und ist für ihn einer der wichtigsten Arbeiter. Er muss ein beruflich
ausgebildeter Meister sein.
Die meisten Beschäftigten mit Behinderungen sind Menschen, die bei der Ausübung ihrer
Rechte keine eingeschränkte Rechtsfähigkeit haben, sie haben einen regelrechten
rechtskonformen Arbeitsvertrag, der das Arbeitsgesetzbuch einhält, und sie tragen demnach
Eigenverantwortung für ihr Leben. Der Sozialarbeiter bietet ihnen konkrete, wenn möglich
nach Maß geschneiderten Dienste, die deren erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsprozess
unterstützen und somit auch ein erfüllteres bürgerliches Leben.
Den Aufgabenbereich des Sozialarbeiters können wir in zwei Teile gliedern:
Die arbeitsplatzbezogene Aufgabe des Sozialarbeiters in Bezug auf die Beschäftigten mit
Behinderungen oder Nutzer des sozialen Dienstes ist vornehmlich:
-
-
-
-
-
Vermittlung von Informationen für die Mitglieder der Zielgruppe über die
Beschäftigungsbedingungen an einem geschützten Arbeitsplatz
Zusammenarbeit bei der qualifizierten Auswahl der Arbeiter aus den Stellenbewerbern
Soziale Unterstützung für die Mitglieder der Zielgruppe während der Beschäftigung
und Leistung der Dienste – Hilfe für neue Mitarbeiter bei der Eingliederung ins
Arbeitsteam, der Akzent ist auf wirksame Kommunikationsformen zu legen: grundlegende , in der wir erlauben, ein qualifiziert geführtes Gespräch einzubeziehen
und - spezielle, d.h. Mediation zwischenmenschlicher Probleme durch Äußerung von
Anmerkungen und Kritik, vor allem zwecks Erleichterung der Kommunikation mit der
Werkstattleitung und der Partizipation
Im Rahmen der sozialen Unterstützung vertieft er das Gefühl der Sicherheit hinsichtlich
der zukünftigen Beschäftigungsdauer (bei dauerhaften Arbeitsplätzen) oder unterstützt
bzw. hilft bei der Jobsuche auf dem freien Arbeitsmarkt (im Falle geschützter
Arbeitsplätze bei der Integration)
Sozialrechtliche Beratung
Führung der Dokumentation, Erstellung, Revision und Auswertung individueller Pläne
in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten oder Nutzern des Dienstes, zusammen mit
dem Arbeitsassistenten und weiteren Mitgliedern des interdisziplinären Teams
Entfaltung von Schlüsselkompetenzen der Mitarbeiter, die für die problemlose
Erhaltung und Erwerbung eines Arbeitsplatzes nötig sind (z.B. Kompetenz zur
Zusammenarbeit, Kommunikation, Problemlösung, Kreativität, Selbstständigkeit,
Verantwortung, Nachdenken, Einschätzung usw.) mit Hilfe von Angeboten von
individuell angemessenen Formen lebenslanger Weiterbildung
Solange die geschützte Werkstatt keinen speziellen Pädagogen oder Ergotherapeuten
beschäftigt, gehört zur Arbeit des Sozialarbeiters auch die methodische Führung des
Personals der geschützten Werkstatt in Angelegenheiten, die mit gesundheitlichen
Behinderungen der Nutzer zusammenhängen (z.B. alternative Kommunikation,
persönliche Assistenz bei der Arbeitsleistung usw.) (24)
Die Aufgabe des Sozialarbeiters in Bezug auf die Umwelt ist vornehmlich:
- Kommunikation mit Ämtern (besonders mit Arbeitsämtern, Sozialabteilungen der
Stadt-, bzw. Kreis- oder Bezirksverwaltung, mit der Entlassungsabteilung des
Gefängnisses und bei Strafen in Form von gemeinnützigen Arbeiten und Gesprächen
des Täters mit dem Opfer - TOA) und weiteren Organisationen (z.B. Vereinigungen
von Personen mit Behinderungen), anderen geschützten Werkstätten, Berufskammern)
- Kommunikation innerhalb der Organisation (z.B. mit der Personalabteilung und
anderen Zentren – solange der Nutzer der Dienste oder Beschäftigte einer geschützten
Werkstatt deren Dienste nutzen kann usw.)
- Verhandlungen mit der Leitung der geschützten Werkstatt (oder mit der ganzen
Organisation) über technisch-organisatorische Arbeitsbedingungen, um die
psychischen und gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen – diese
-
-
-
Fähigkeit können wir als eine der wichtigsten Kompetenzen des Sozialarbeiters im
Rahmen der geschützten Werkstätten ansehen.
Eventuell auch die Kommunikation mit Familienangehörigen (in der Praxis sprechen
manchmal wir anstelle des Arbeiters mit der Familie – meistens geschieht dies bei
einem Arbeiter mit mentaler Behinderung. Der Sozialarbeiter muss wahrnehmen, dass
sein „Klient“ ein Mitarbeiter ist und nicht seine Familie, demnach muss er sich
bemühen, wirkliche Wünsche und Bedürfnisse des betroffenen Mitarbeiters zu
„entdecken“.)
Ein Bestandteil der Tätigkeit des Sozialarbeiters sollte auch die soziale Konzeption
sein – d.h. Erstellung und Realisierung von sozialen Programmen, soziale Planung und
Suche nach Neuheiten (berufsbezogene und fachliche gesetzliche Informationen) und
deren Anwendung in der Praxis der geschützten Werkstatt.
Falls nötig und auf eigenes Ansuchen des Nutzers des Dienstes kann ihm der
Sozialarbeiter Kontakte zu weiteren Institutionen oder Experten vermitteln bzw. mit
diesen Experten bei der Lösung einer ungünstigen sozialen Situation des Nutzers
zusammenarbeiten, solange er dafür zuständig ist. (24)
6. Fallstudie:
Die Entstehung der neuen geschützten
Werkstatt im Rahmen des von der Initiative
der Europäischen Gemeinschaft Interreg
mitfinanzierten Projektes
6.1. Grundinformationen zum Projekt
Name:
„Qualifizierung und berufliche Integration der Jugendlichen mit Behinderungen in der
Tschechischen Republik und in Österreich – geschützte Werkstatt U svaté Kateřiny
(Zur. hl. Katharina)
Antragsteller: Domov sv. Anežky, o.p.s – Týn nad Vltavou
Programm:
Tschechisch-österreichisches Programm, Interreg III.A
Priorität 4- Humanressourcen
Maßnahme 4.2. Förderung der Kooperation und Infrastruktur im Bereich der
Ausbildung, Qualifizierung und Wissenschaft
Partner:
Budget:
Verein Zuversicht, Heidenreichstein, Vitis (Betreiber der Tagesstätte und
Geschützter Werkstätten)
Fakultät für Gesundheit und Soziales der Südböhmischen Universität
(Erarbeitung der Methodik)
Kinderzentrum Arpida (Zusammenarbeit bei der Auswahl, Vorbereitung
und Qualifikation von Menschen mit Behinderung)
Stadt Týn nad Vltavou (technische und administrative Hilfe bei der Auswahl
der baulichen und technologischen Teile des Projektes)
3.100 Taus. CZK (davon 1.400 Taus. CZK Investitionen)
Ressourcen:
75 % EU, 5 % CZ, 20 % Eigenmittel
Beginn:
November 2005
Abschluss:
September 2007
Die wichtigsten zu erwartenden Ergebnisse


Aufbau und Einrichtung der neuen geschützten Werkstatt U svaté Kateřiny,
ausgerichtet
auf Bedrucken von Werbegegenständen






Qualifizierung und Beschäftigung einer Arbeitsassistentin
Qualifizierung und Beschäftigung der 2-3 Menschen mit Behinderungen
eine methodische zweisprachige Publikation über den Entstehungsprozess der
geschützten
Werkstatt, Arbeitsrehabilitation, Qualifizierung und berufliche Integration von
Menschen
mit Behinderungen in geschützten Werkstätten in der Tschechischen Republik
und in
Österreich
Sonstige Aktivitäten im Verlauf des Projektes





Studienaufenthalte der Beschäftigten des österreichischen Partners in
Tschechien
Studienaufenthalte der Beschäftigten von Domov sv. Anežky in Österreich
2 Fachseminare zum Projekt
Deutschunterricht in Tschechien, Tschechischunterricht in Österreich
Erarbeitung und Druck zweisprachigen Werbematerials für Produkte und
Dienstleistungen, die von den geschützten Werkstätten Domov sv. Anežky
und Zuversicht angeboten werden
6.2. Gründe für die Realisierung des Projektes und seine Zielrichtung
Seit Bestehen des Domov sv. Anežky erhöht sich ständig die Zahl der Nutzer der sozialen
Dienste und der Beschäftigten mit Behinderungen. Im Laufe der Jahre 2001 und 2002 hat die
Zahl der Menschen mit Behinderungen, die das Domov sv. Anežky und sein Zentrum in
Čihovice nutzen, die Obergrenze erreicht. Anderseits gab es Bedarf für eine Erweiterung der
Kapazitäten für die Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderungen, an einer höheren
Kapazität der sozialen Dienste und nicht zuletzt den Bedarf an weiteren Möglichkeiten für
Menschen mit Behinderungen, die soziale Dienste und ihre eigenen Arbeits- und sozialen
Fähigkeiten nutzen würden, wenn es ihnen möglich wäre, in eine geschützte Werkstatt
eingegliedert zu werden.
In Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Dienste des Domov sv. Anežky und mit
der voll ausgelasteten Kapazität des Objektes in Týn nad Vltavou – Čihovice wurde im Jahre
2001 das freigewordene dreistöckige Objekt der ehemaligen Sonderschule im Stadtzentrum
(heute U svaté Kateřiny – zur Hl. Katharina) von der Stadt Týn nad Vltavou gemietet. Der
Verwaltungsrat der Gesellschaft und die Stadtvertretung genehmigten das Basisprojekt zur
Rekonstruktion und Nutzung dieses Objektes.
Erste Phase der Rekonstruktion und Nutzung der Betriebsstätte U svaté Kateřiny, 2002
- 2004
In den Jahren 2002-2004 wurde die erste Phase der Rekonstruktion und die Inbetriebnahme
von 2/3 der Betriebsstätte U svaté Kateřiny im Gesamtvolumen ca. 4,5 Mio CZK
durchgeführt. Mit Erfolg wurden drei Wohnungen (betreutes Wohnen) eingebaut, die
Erneuerung des Fußbodens im 2. Stock, um ihn für die geschützte keramische Werkstatt
nutzen zu können, und die Ausbesserung des Eingangsbereiches. Die erste Phase brachte
besonders folgende Ergebnisse und Nutzen:
- das Haus wurde behindertengerecht (mit einem Aufzug) umgebaut
- aus den zu klein gewordenen Räumen im Domov sv. Anežky in Čihovice zog die
geschützte keramische Werkstatt in das umgebaute Obergeschoss um und dies gab
Gelegenheit, ihre Produktionskapazität und die Anzahl der Arbeitsplätze für
Menschen mit Behinderungen zu erhöhen sowie weitere Nutzer von sozialen Diensten
in ihren Betrieb im Rahmen der Arbeitstherapie einzubinden
- in den freigewordenen Räumen des Domov sv. Anežky wurde statt der keramischen
Werkstatt die geschützte Weberei untergebracht, die bis dahin beschränkte
unzureichende Räume nutzte, und dies ermöglichte es, ihre Produktionskapazität und
die Anzahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen sowie
weitere Nutzer von sozialen Diensten in ihren Betrieb im Rahmen der Arbeitstherapie
einzubinden
- die freigewordenen Räume der „alten“ Weberei wurden nach und nach für die
Physiotherapie und Rehabilitation als ergänzende Leistungen hergerichtet
- im Haus U svaté Kateřiny wurden drei Wohnungen für das sog. Betreute Wohnen
eingebaut, die drei Menschen mit Behinderungen, die aus einer funktionsgestörten
Familie kommen bzw. ganz alleinstehend sind, ein selbstständiges ganzjahriges
Wohnen möglich machen
- im Haus U svaté Kateřiny wurde eine Verkaufsstelle für die Erzeugnisse der
geschützten Werkstätten eröffnet – die günstige Lage des Gebäudes im Stadtzentrum
machte die Erzeugnisse allen Einwohnern und Besuchern der Stadt zugänglich und
steigerte den Absatz der geschützten Werkstätten
Vorbereitung auf die Umsetzung des Projektes und zweite Phase der Rekonstruktion
Nach der Beendigung der ersten Phase blieb 1/3 des Objektes U svaté Kateřiny in einem
schlechten, unbenutzbaren Zustand. Gleichzeitig bestanden die Gründe weiter, die in den
Jahren 2001-2004 zur Erweiterung der Tätigkeit des Domov sv. Anežky führten. Seit Mitte
2004 begann daher das Domov sv. Anežky mit der Vorbereitung darauf, das Projekt mit
folgenden Hauptzielen zu realisieren:
-
-
die Rekonstruktion des Objektes U svaté Kateřiny zu beendigen
neue Kapazitäten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
bereitzustellen, besonders für die bisherigen Nutzer der sozialen Dienste des Domov
sv. Anežky mit schweren Behinderungen, deren Gewohnheiten und Fertigkeiten eine
allmähliche Gewöhnung an eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstätten
erlauben
die Kapazität der sozialen Dienste für hinzukommende Nutzer der sozialen Dienste
mit schweren Behinderungen (Absolventen von Sonderschulen) zu erweitern
die Produktion in den Arbeitsstätten in den geschützten Werkstätten so zu
diversifizieren, dass die Vielfalt der Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen erhöht wird
Weiterentwicklung des Projektvorhabens
Juli 2004 bis März 2005:
Vom Kreis Südböhmen wurde ein Zuschuss in Höhe von 75 000,- CZK aus dem Programm
für die Förderung der Projektdokumentation, des Antrages auf Finanzierung und der
Machbarkeitsstudie für den Antrag an den Strukturfonds der EU geleistet. Ursprünglich war
geplant, als geschützte Werkstatt eine kleine Bäckerei zu errichten. Das hygienische
Gutachten hat diese Tätigkeit im gegebenen Projekt schließlich verunmöglicht. Eine
Alternative war die Wahl die Ausrichtung auf das Bedrucken von Werbematerial
(Begründung siehe unten).
Die Ausrichtung der geplanten geschützten Werkstatt ergab sich schließlich aus
folgenden Gründen:
 Möglichkeit, an bisherige Tätigkeiten der keramischen Werkstatt (75 % der Aufträge
beträgt Werbungskeramik für verschiedene Firmen) durch die Erweiterung des
Angebotes an Propaganda- und Werbematerial für die Abnehmer, d.h. durch eine
breitere Palette der Leistungen anzuknüpfen
 Geringerer Raumbedarf für die geplante Tätigkeit
 Mögliche Zusammenarbeit mit Handelspartnern und weiteren geschützten Werkstätten
in der Region (geschützte polygrafische Werkstatt, Druckerei)
 Fehlender Dienstleistung für das Bedrucken von Werbematerial in der Region
„Vltavotýnsko“
 Relative ökonomische Rentabilität dieser Tätigkeit
 Eignung geplanter Tätigkeiten für Menschen mit schweren Behinderungen
(mittelschwere mentale Retardation)
 Möglichkeit, erfolgreiche und originale Bildwerke aus der Kunstwerkstatt des Domov
sv. Anežky für Zusatzangebote der neuen Werkstatt (Fertigung von Neujahrskarten,
Aussichtkarten, Kalendern, usw.) zu nutzen
 Die Ausrichtung der Werkstatt erfüllt das Ziel der Diversifikation der Tätigkeiten des
Domov sv. Anežky, o.p.s.
März 2005:
Die Einreichung des Antrages auf die Finanzierung des Projektes „Geschützte Werkstatt U
svaté Kateřiny“ in das SROP 3.1 (Budget 3 329 Tsd. CZK) – Mai 2005 Ablehnung des
Antrags wegen fehlender Finanzmittel
Juni bis Oktober 2005:
Die Umarbeitung des Projektes mit Blick auf eine mögliche Zusammenarbeit und Umsetzung
eines Spiegelprojektes mit dem österreichischen Partner (Tagesstätte Zuversicht,
Heidenreichstein), Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern. Die
Erarbeitung eines neuen Antrages und einer neuen Machbarkeitstudie.
November 2005:
Einreichung des Antrages auf die Finanzierung des Projektes „Qualifizierung und berufliche
Integration der jungen Menschen mit Behinderungen
in der Tschechischen Republik und in Österreich – geschützte Werkstatt U svaté Kateřiny
(Zur. hl. Katharina)
Februar 2006:
Die Genehmigung der Finanzierung des Projektes aus Interreg III.A.
Aus der Geschichte der grenzüberschreitenden Projekte des Domov sv. Anežky, o.p.s.
mit österreichischen Partnern
2001 „Arbeitsassistent bzw. wie wird bei den Nachbarn geholfen“
Partner:
Projektbudget:
Umsetzung:
BBRZ Linz
5560,-EUR (167 Tsd. CZK)
FMP Phare CBC
Februar 2001 – Oktober 2001
Ziel des Projektes:
• Arbeit von Arbeitsassistenten im österreichischen System der Sozialdienste kennen lernen
• Betrieb der geschützten Werkstatt in Oberösterreich kennen lernen
• tschechischen Assistenten einen Studienaufenthalt im BBRZ in Linz ermöglichen
• Arbeitsweise, Finanzierungsmodelle, Ausbildungsgänge dieser Assistenten kennen lernen
• die Art der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung der
Person des Arbeitsassistenten kennen lernen
2002 – 2003 „Ausweitung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderung und
deren berufliche Integration“
Partner :
Projektbudget:
Umsetzung:
BBRZ Linz
23.000,-EUR (690 Tsd. CZK)
FMP Phare CBC
Juni 2002 – Mai 2003
Ziel:
• Erweiterung der Zusammenarbeit beider Organisationen
• Umsetzung des Ausbildungsprogramms Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen
als Ergebnis des vorangegangen gemeinsamen Projektes
2005 „Gemeinsam in Aktion“
Partner:
Projektbudget:
Umsetzung:
Zuversicht, Limes
12.119,-EUR (365 Tsd. CZK)
FMP Phare CBC
Februar 2005 – Januar 2006
Ziel:
• Direkte Verbindung der gesellschaftlichen, sozialen und geschäftlichen Aktivitäten
• Fachseminare, Publikation und Film
• Vorbereitung des gemeinsamen Projektes GRENZEN-ÜBER-TRETEN
6.3. Bauarbeiten im Objekt
Die Dokumente der Projektierung wurden im Atelier Kobera in Týn nad Vltavou während der
Zeit der Einreichung des Antrages auf Finanzierung des Projektes (September-November
2005) erarbeitet.
Die Bauarbeiten wurden auf Grund der Baugenehmigung für die Gesamtrekonstruktion des
Objektes durchgeführt. Die Umbauarbeiten für die Realisierung des Projekts bildeten einen
begrenzten und unabhängig durchführbaren Teil der Maßnahmen.
Im Juni 2006 wurde die Aufforderung zur Einreichung von Angeboten für die
Ausführung der Bauarbeiten – Werk laut Spezifikation und
Projektierungsdokumentation, mit der Abgabefrist für Angebote bis zum 21.7.2006
bekannt gemacht. Daraufhin haben drei Baufirmen reagiert und haben vollständige Angebote
abgegeben:
-
Schriftliches Angebot, zugestellt an die angegebene Adresse
Nachweis der fachlichen Voraussetzungen und der Berechtigung zur Durchführung
der verlangten Arbeiten
Auszug aus dem Handelsregister
Kalkulation (Einzelposten), aufgliedert in einzelne Teile der Baustelle und Räume
Vorläufiger Plan des Arbeitsverlaufs
Vorschlag für einen Werkvertrag
Referenzen der Lieferanten
Im August 2006 wurde auf Grund folgender Kriterien: Werkpreis, Referenzen,
Qualitätsgarantien und Termin der Durchführung von Bauarbeiten als Lieferant dieses
Werkes die Baufirma Jan Kakaščík, Bauarbeiten, Projektierungs- und Ingenieurtätigkeit,
Horní Brašov 264, 375 01 Týn nad Vltavou, HRG-Nr.: 63272768 ausgewählt.
Am 15.9.2006 wurde mit dem Auftragnehmer ein Werkvertrag über die Werklieferung
„Anbau und Rekonstruktion – Geschützte Werkstatt U svaté kateřiny, Ke Hradu 109,
Týn nad Vltavou“ im Februar 2007 als Datum der Werkübergabe zu dem vertraglichen
Gesamtpreis von 1,1 Mio CZK abgeschlossen.
Im Februar 2007 wurde der Nachtrag Nr. 1 zum Werkvertrag vereinbart, in dem der Termin
der Fertigstellung des Werkes infolge von Verzögerungen der Arbeit von Sublieferanten und
wegen der Verfügbarkeit geeigneter Fliesen auf den 31.3.2007 abgeändert wurde. Zu diesem
Datum wurde das Werk beendet und dem Domov sv. Anežky o.p.s. einschließlich der
Dokumentation der tatsächlichen Durchführung, der Zertifikate über die Materialherkunft, der
Abnahme durch das Bauamt usw. durch ein Übergabeprotokoll übergegeben. Der
Gesamtbetrag der Investition in die Bauarbeiten einschließlich der Kosten für die Bauaufsicht
hat den Betrag von 1,133 Mio CZK erreicht.
Am 29.5.2007 hat die Abteilung für Regionalentwicklung der Stadtverwaltung Týn nad
Vltavou den Beschluss über die Genehmigung zum Probebetrieb der Werkstatt bis 31.12.2007
zugestellt. Im Rahmen des Probebetriebes war es nötig, die Konzentration chemischer
Schadstoffe bei Betrieb der neuen Werkstatt zu messen.
Im Juni 2007 hat das Gesundheitsamt mit Sitz in České Budějovice die erforderliche Messung
durchgeführt und Prüfprotokoll mit dem Ergebnis ausgehändigt, dass die gemessenen Werte
der Konzentration chemischer Schadstoffe die zulässigen Emissionsobergrenzen für die
genannten Stoffe nicht überschreiten.
Auf Grundlage der so ergänzten Dokumentation wurde der Kollaudationsbeschluss
ausgehändigt.
Fotodokumentation
über
Qualifikationsprogramm.
den
Verlauf
der
Bauarbeiten
und
des
6.4. Einkauf der technischen Ausrüstung
Von Juli bis Dezember 2006 wurde der Einkauf der technischen Ausrüstung für die
Werkstatttätigkeit vorbereitet. Es wurde vor allem bei der Tampondruckmaschine nach den
besten Auswahlkriterien gesucht, die einer hohen Arbeitssicherheit und -hygiene, der Eignung
für Menschen mit Behinderungen, der Qualitätssicherung und der Lebensdauer der Maschinen
entsprechen sollten.
Es wurden konkrete Anfragen für die Lieferung der kompletten technischen Ausrüstung für
den Tampondruck und für die Ausstattung des Computers mit dem Zubehör für das Drucken,
Scannen und Verfielfältigen gemacht.
Im Laufe vom ersten Quartal 2007 wurde die wichtigste technische Ausrüstung gekauft:
Einfarbige Tamponmaschine mit einem geschlossenen Farbrasterwerk MORLOCK
MTM 100 GF, einer Belichtungseinheit MORLOCK 1840 und einem Kompressor
Schneider BaseMaster 250-10-50 W.
Kopiermaschine KONICA MINOLTA bizhub C 252 einschließlich Zubehör
automatischer Zubringer der Kopiervorlagen DF-601, Duplexeinheit AD-503, Tischchen für
die Kopiermaschine
HP Arbeitsanlage (Pentium 4641 (3.2./800/2M), 1GB RAM-Hauptspeicher, 250GB HDD,
DVD-RW), Monitor HP 21“ LCD, SW MS Office 2003, SW CorelDRAW Graphics Suite
11 CZE Special Edition, Telephon Siemens DECT Gigaset C450 Rich Blafl und Siemens
DECT Gigaset C45 Titanium + Batterieaufladegerät.
Gesamtübersicht über die Technologie und weitere Werkstattausstattung
Bezeichnung – Posten
Preis ohne MwSt. in CZK
Tampondruckmaschine mit Zubehör
250000
Multifunktion A3+ (Druck, Copy, Scan)
130000
PC + Zubehör + Software
32000
Monitor für den PC
Telephon+Fax
10000
4000
Schneidegerät, groß, manuell A3+
Schneidegerät, klein, manuell A4
Zubehör zu Schneidegeräten (Messer, Gestell,
Andruckvorrichtung)
Binder, Messer
Laminator A3+
Digitalkamera
40000
5000
16000
Regale (Trocknung und Lagerung)
Transportwagen
Arbeitstische 3 Stk.
Stühle 5 ks
Garderobenschränke
Tisch und Stühle
Insgesamt
18000
7000
7000
20000
4000
20000
14000
13000
10000
600000
6.5. Qualifizierung des Arbeitsassistenten
In einem anderen Teil dieser Publikation wird über die Schlüsselrolle des Arbeitsassistenten,
des Leiters der geschützten Werkstatt, für den Erfolg der beruflichen Integration von
Menschen mit Behinderungen sowie für den hochwertigen, ökonomisch und menschlich
erfolgreichen und nutzbringenden Betrieb der geschützten Werkstatt gesprochen. Ein
Bestandteil der Umsetzung dieses Projektes und des Entstehungsprozesses einer neuen
geschützten Werkstatt war auch die Qualifizierung des Arbeitsassistenten.
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten dieses Projektes wurde für die neue Werkstatt eine
unserer Angestellten ausgewählt, die vier Jahre als Arbeitsassistentin in der keramischen
Werkstatt arbeitete. Mit ihrer Einbindung in die Durchführungsphase begann eine weitere
Phase ihrer Qualifizierung.
Absolvierung des Weiterbildungsprogramms „Arbeitsassistent – Arbeitsassistenz den
Menschen mit Behinderung“ (diesem Weiterbildungsprogramm wird ein anderer Teil dieser
Publikation gewidmet)
Fachpraktikum im Kindergarten, der Grundschule und der Berufsschule, České Budějovice,
Štítného 3 im Gesamtumfang von 40 Stunden (Oktober 2006). Inhalt des Fachpraktikums:
 Informationen über die Formen und Möglichkeiten der speziellen
pädagogischen Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen der
Berufsschule
 Einbindung in die direkte Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen
der Berufsschule
 Lehrplan der Berufsschule und dessen Umsetzung
Fachpraktikum im Kinderzentrum Arpida – Berufsschule, Modellwohnen im
Gesamtumfang von 40 Stunden (Oktober 2006). Inhalt des Fachpraktikums:
 Informationen über die Formen und Möglichkeiten der speziellen
pädagogischen Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen der
Berufsschule
 Einbindung in die direkte Arbeit mit Schülern mit Behinderungen im Rahmen
der Berufsschule
 Informationen über die soziale Arbeit mit den Klienten des Modellwohnens
Studienaufenthalt in Österreich (Tagesstätte Zuversicht, Heidenreichstein) im
Gesamtumfang von 10 Tagen, orientiert auf einzelne Tätigkeiten des Tageszentrums für
Menschen mit Behinderungen, gemeinsame Diskussion und Erfahrungsaustausch
Fachexkursion ins Betreute Wohnen und Arbeitszentrum Slapy des Bürgervereins Portus
(Juli 2006).
Fachexkursion zur Sozialfürsorgeanstalt Mačkov (Juli 2006).
Teilnahme an zwei Fachseminaren zum Thema: Integration von Menschen mit
Behinderungen, die im Rahmen des Projektes stattfanden (einschließlich aktiver Auftritte)
Absolvierung des Kurses: Theorie der Computergraphik und Corel Draw 1- Erwerb von
Grundkenntnissen für die Herstellung von Druckvorlagen (Juni 2006).
Praktikum im Bereich der Vordruckvorbereitung und Computergraphik
Gesamtumfang von 30 Stunden in der Druckerei Vltavín (März 2007).
im
Fachexkursion zur Firma Meritage, spol. s.r.o., die Tampondruckmaschinen der Firma
TAMPOPRINT verkauft. (Juli 2006).
Fachexkursion zurr Firma TAMPO PLUS
Tampondruckmaschinen verkaufen. (Oktober 2006).
s.r.o.
und
Printek
s.r.o.,
Schulung für die Bedienung der Tampondruckmaschine MORLOCK (April 2007).
Individueller Sprachunterricht – Deutschunterricht im Gesamtumfang von 90 Stunden.
Teilnahme am Seminar (im Rahmen des Projektes „Verstärkung der Aufnahme- und
Verwaltungskapazität des Südböhmischen Kreises“)- „Projektmanagament – vom
Projektantrag zur Projektorganisation“ (Februar 2007).
Ein spezifischer Bestandteil der Qualifikation waren auch die Vorbereitung und
Durchführung (Gesamtumfang von 250 Stunden) des Qualifikationsprogramms für
Menschen mit Behinderungen, über das wir in einem anderen Teil dieser Publikation
schreiben.
die
6.6. Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen
Die neu errichtete Werkstatt ist für die berufliche Integration von Menschen mit
Behinderungen und besonders für Jugendliche mit schweren Behinderungen (mittelschwere
mentale Retardation), die soziale Dienste des Domov sv. Anežky nutzen.
Für die Qualifizierung zukünftiger Beschäftigten mit Behinderung wurde in der Zeit vom
Dezember 2006 bis Februar 2007 inhaltlich und methodisch das spezielle
Schulungsprogramm „Aus der Tagesstätte zur Arbeit“ erarbeitet. Dabei wurden die
Erfahrungen aus der Durchführung der Umschulungskurse für Menschen mit Behinderungen
aus den Jahren 2000-2005, aus der Durchführung eines ähnlichen Programms für die
Bedürfnisse der geschützten keramischen Werkstatt im Jahre 2005 und aus den
Studienaufenthalten in Berufsschulen und zum Zwecke der Bedürfnisse der neuen Werkstatt
genutzt.
Ziel des Qualifikationsprogramms war es, den Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen,
die für eine erfolgreiche berufliche Integration im Rahmen der neu errichteten geschützten
Werkstatt U svaté Kateřiny die für das Bedrucken von Werbematerial erforderlichen
Arbeitsfertigkeiten, -gewohnheiten, -kenntnisse und das dazugehörige Wissen zu erwerben.
Das Programm hatte dieses ausführende Team:
Mgr.Jan Šesták
Direktor der Gesellschaft
Mgr.Jan Pejchal
Sozialberater
Irena Vornayová
Arbeitsassistent
Auswahl, theoretische Vorbereitung
Auswertung
Auswahl, theoretische Vorbereitung
Auswertung
Auswahl, praktische Übungen,
Auswertung
Durchgeführte Qualifikationskurse in den Jahren 2000 – 2005
Infolge des festgestellten Bedarfs haben die Beschäftigten des Domov sv. Anežky ein die
Arbeitsrehabilitation und Beschäftigung von Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit
förderndes Instrument geschaffen, das vor allem auf die Absolventen der Sonder- und
Hilfsschulen und der Berufsschulen nach Ende der Schulpflicht zielt, die als dauerhaft
arbeitslos beim Arbeitsamt geführt werden. Es ist ein Schulungskurs „ArbeitsRehabilitationsvorbereitung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen“
entstanden:
Das Domov sv. Anežky ist im September 2000 auf eigenen Auftrag vom Schulministerium
CZ (Aktnz: 27018/2000-35/335 vom 14.9.2000) mit der Durchführung des
Qualifikationskurses „Arbeits-Rehabilitationsvorbereitung von auf dem Arbeitsmarkt
benachteiligten Menschen“ für die Zeit von 3 Jahren beauftragt werden.
Arbeitstätigkeiten
Die Absolvierung der beruflichen Rehabilitationsvorbereitung führt zum Erwerb von
Kenntnissen, Erfahrungen und Voraussetzungen für die Arbeitsleistung in den folgenden
Arbeitspositionen:
- Hilfsarbeiter in der keramischen Werkstatt
- Hilfsarbeiter in der Tischlerei
- Hilfsarbeiter in der Grünanlagenpflege
- Hilfsarbeiter bei Reinigungsarbeiten und der Gebäudeinstandhaltung
- Arbeiter in der Weberei
Am Qualifikationskurs nahmen in den Jahren 2000-2005 insgesamt 13 Teilnehmer teil:
3 Hilfsschulabsolventen
3 Sonderschulabsolventen
1 Berufsschulabsolvent
2 Fachschulabsolventen
1 Absolvent Höheren Schule
1 Schulabgänger von einer Höheren Schule ohne Abschluss
1 Besucher einer Hauptschule
Alle Teilnehmer hatten etwas Gemeinsames: eine Arbeits- oder soziales Handicap infolge
einer gesundheitlichen (geistigen, kombinierten) Behinderung, einer psychischen Erkrankung
oder hinderlicher sozialer Umstände und einer mangelnden sozialen Entwicklung.
Weiterentwicklung der Kursteilnehmer:
- 6 Absolventen des Umschulungskurses sind in den geschützten Werkstätten des
Domov sv. Anežky beschäftigt
- 1 Absolvent des Umschulungskurses ist in der geschützten Werkstatt Rumpold-T in
Týn nad Vltavou beschäftigt und nimmt nach wie vor die Dienste des Domov sv.
Anežky in Anspruch
- 1 Absolventin des Umschulungskurses arbeitet selbstständig und nimmt nach wie vor
die Dienste des Domov sv. Anežky in Anspruch
- 3 Absolventen des Umschulungskurses sind Nutzer der sozialen Dienste des Domov
sv. Anežky. Grund für ihre andauernde Unvermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt im
Sinne eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses ist meist der Behinderungsgrad, die
Progression der Krankheit oder das Ergebnis einer medizinischen Begutachtung, die
während ihrer Teilnahme am Kurs durchgeführt wurde
- 2 Absolventen sind beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet, davon hat ein Teilnehmer
den Kurs nicht abgeschlossen
Aus den angeführten Informationen ergibt sich, dass:
- 62 % der Kursteilnehmer eine Beschäftigung, einen Arbeitsvertrag und ein geregeltes
Einkommen gefunden haben
- 23 % der Kursteilnehmer infolge ihres Behinderungsgrads oder der Entwicklung ihrer
Krankheit kein arbeitsrechtliches Verhältnis angefangen haben, aber in der kritischen
Zeit nach dem Ende der Schulpflicht und der Arbeitslosigkeit wurde ihnen die
Möglichkeit geboten, regelmäßig ein spezielles Zentrum, eine regelmäßige Arbeitsund Sozialrehabilitation und Beratung zu nutzen, die auch nach dem Kursabschluss
weiter geführt wird.
- 15 % der Kursteilnehmer weiterhin arbeitslos gemeldet sind (oder durch eigenes
Verschuldens aus diesem Verzeichnis gestrichen wurden)
Der Qualifikationskurs hat sich eindeutig als ein wirksames Instrument für die individuelle
Hilfe für Menschen mit Behinderungen erwiesen, insbesondere für die Absolventen der
Sonder- und Hilfsschule und der Berufsschulen. Dieser Kurs ist von großer Bedeutung vor
allem in der Zeit nach dem Ende der Schulpflicht. In dieser Zeit ist es nämlich sehr wichtig,
die Isolierung von Menschen mit Behinderungen im häuslichen Milieu zu reduzieren und den
Verlust ihrer vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verhindern, Raum und Zeit für die
Nachreife junger Menschen mit Behinderungen und für die Durchführung einer
medizinischen Begutachtung (Voll- oder Teilinvalidität) und eine rücksichtsvolle und relativ
geschützte Umwelt gleichsam als Asyl für die Orientierung auf die neuen Bedingungen und
eine Starthilfe für die weitere Entwicklung ihrer Vermittelbarkeit und Beschäftigung zu
bieten.
Im Januar, Februar und März 2007
Weiterbildungsprogramms angesprochen.
wurden
potentielle
Teilnehmer
des
Die Zielgruppe des Qualifizierungskurses war wie folgt bestimmt:
- Menschen mit Behinderung (leichte – mittelschwere mentale Retardation ggf.
körperliche oder Mehrfachbehinderungen oder psychische Erkrankung, anerkannte Vollbzw. Teilinvalidität), nach dem Ende (oder kurz vor dem Ende) der Schulpflicht in einer
Hauptschulpflicht oder Berufsschule, derzeitige Nutzer einer der sozialen Dienste von
Domov sv. Anežky oder eines anderen Anbieters (Sozialrehabilitation, sozialtherapeutische Werkstätten, begleitende Personalüberlassung, Übergangsprogramm) oder
als arbeitslos Gemeldete
 „junge Erwachsene“ mit Behinderung werden bevorzugt
 Voraussetzung war die Auswahl von 6 Personen aus der Zielgruppe für die Teilnahme
am Bildungsprogramm
Die Hauptvoraussetzungen für die Teilnahme am Programm wurden folgendermaßen
bestimmt:
 Charakteristik der Zielgruppe
 Ausreichende Motivation für die Absolvierung des Programms und
Beschäftigung in der geschützten Werkstatt
 Fähigkeit zur angemessenen Auffassung der Rechte und Verpflichtungen, die
sich aus dem Arbeitsrechtverhältnis ergeben
 Selbstständigkeit und Selbstversorgung in grundlegenden Bereichen (z.B. WCNutzung, Duschen, Transport zur Arbeitstelle)
 Fähigkeit zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin
 Fähigkeit zur Ausübung der Arbeitstätigkeit im Umfang von 3 – 6 Stunden
täglich
 Voraussetzungen für manuelle Tätigkeiten
 Voraussetzungen für die Mitarbeit in einem kleineren Arbeitsteam
Angebot zielte vor allem auf:

Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky



Nutzer der sozialen Dienste und der Bildung des Kinderzentrums Arpida
Nutzer der sozialen Dienste des Vereins Mesada (begleitende Personal
Überlassung), Stroom Dub, o.p.s.
Registrierte Bewerber um eine Arbeitsstelle (bei den Arbeitsämtern in České
Budějovice, Písek und Tábor)
Auf Grund persönlicher Gespräche und Beratungen hat das dieses Programm durchführende
Team 8 Teilnehmer im Alter von 20 bis 20 Jahren mit leichter bis mittelschwerer mentaler
Retardation und teilweise zusätzlichen körperlichen Behinderungen für dieses Programm
ausgewählt. Die Teilnehmergruppe bildeten 5 Männer und 3 Frauen, 4 bisherige und 4 neue
Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky.
Mit den ausgewählten Teilnehmern wurde im Laufe des April eine Vereinbarung über die
Teilnahme an dem speziellen Qualifikationsprogramm „Aus der Tagesstätte zur Arbeit“ und
ein unbefristeter Vertrag über die Gewährung des Sozialdienstes „sozial-therapeutische
Werkstätten“ unterschrieben.
Technische Sicherung des Programms
Das spezielle Qualifikationsprogramm „Aus der Tagesstätte zur Arbeit“ wurde in der
Betriebsstätte U svaté Kateřiny in den Räumen der neu errichteten geschützten Werkstatt für
das Bedrucken vom Werbematerial abgehalten. Zur Werkstatt gehören entsprechende
Nebenräume für die Mitarbeiter (Umkleideraum, WC, Bad mit Dusche) und sie ist
behindertengerecht eingerichtet und ausgestattet. Die Werkstatt ist mit technischer
Ausrüstung für das Bedrucken vom Werbematerial, Druck und manuelle Papierarbeiten
ausgestattet. Die theoretische Vorbereitung fand im Gebäude des Domov sv. Anežky
(Klassenraum) und der Betriebsstätte U svaté Kateřiny (Atelier) statt. Diese Räume sind mit
Tischen, Stühlen, einer Tafel, einem Flipchart, einem PC mit Internetanschluss usw.
ausgestattet.
Im April und Juni 2007 wurde das eigene Qualifikationsprogramm in zwei Gruppen (je 4
Teilnehmer) in der Zeit von 4 Wochen durchgeführt.
Struktur des Qualifikationsprogramms
1. Woche
5 Tage, 16 Stunden
Ergodiagnostik - 2 Stunden Erkennen motorischer Voraussetzungen und Fähigkeiten
Theoretische Übungen Arbeitsverhältnis, Vor- und Nachteile, was ist für mich neu,
6 Stunden was erwartet mich, meine Fähigkeiten, Fertigkeiten,
Probleme, Nachteile
Praktische Übungen –
Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier,
8 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material,
Kalenderbindung und Bindung, Reinigung
2. Woche
5 Tage, 18 Stunden
Theoretische Übungen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresbetrieb, Vorgesetzte,
6 Stunden Untergeordnete, Beziehungen zu Kollegen, Beschwerden,
Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten, Arbeitssicherheit und
Feuerschutz, Verantwortung für Maschinen und zugeteilte
Aufgaben
Praktische Übungen –
Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier,
12 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material,
Kalenderbindung und Bindung, Reinigung
3. Woche
5 Tage, 19 Stunden
Theoretische Übungen Arbeitszeit, Arbeitsstundennachweis, Urlaubsschein,
3 Stunden Arztbesuchsschein, Lohn und Umgang mit Geld
Praktische Übungen –
Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier,
16 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material,
Kalenderbindung und Bindung, Reinigung
4. Woche
5 Tage, 18 Stunden
Praktische Übungen –
Produktverpackung, präzises Zuschneiden von Papier,
16 Stunden Bedrucken von Keramik, Bedrucken von anderem Material,
Kalenderbindung und Bindung, Reinigung
Abschlussgespräch –
Gemeinsame Auswertung des Schulungsverlaufes,
3 Stunden Überprüfung der Kenntnisse
Insgesamt
Ergodiagnostik
Theoretische Übungen
Praktische Übungen
Abschlussgespräch
72 Stunden
2
15
52
3
Praktische Tätigkeiten: Arbeit an der Tampondruckmaschine, Kalenderbinden, Laminieren,
Arbeit mit dem kleinen sowie dem großen Schneidegerät, selbstständige Fertigung von
Visitenkarten, Rechnen, Messen, Erkennen des Papierformats, Produktverpackung,
Reinigungsarbeiten.
Als ergänzende Tätigkeiten wurden auch Retuschier-, Schleifarbeiten an keramischen
Erzeugnissen in der geschützten keramischen Werkstatt ausgewählt, weil sich herausstellte,
dass die Teilnehmer diese unterschiedlichen Arbeiten beherrschen. Dieser Schritt erwies sich
bei der Schlussauswertung als sehr wichtig.
Während der ersten Woche wurde auch die primäre orientierende ergodiagnostische
Untersuchung mit Schwerpunkt auf den für einzelne Tätigkeiten nötigen motorischen
Funktionen, auf der Fähigkeit zur Wahrnehmung und Anwendung von Anweisungen für die
Arbeitsaufgaben usw. durchgeführt.
Das Programm wurde mit einer Schlussbesprechung einschließlich einer orientierenden
Auswertung der praktischen Tätigkeiten beendet. Einer der Hauptziele dieses Gespräches war
die Ermittlung der Motivation jedes einzelnen Absolventen für eine eventuelle Beschäftigung
in der neuen geschützten Werkstatt. Alle Absolventen äußerten ihre Bereitschaft oder
Interesse an einer möglichen Beschäftigung in der neuen geschützten Werkstatt (als Beispiel
authentischer Aussagen: ich möchte, es würde mir Spaß machen, aber ich weiß, dass ich
nicht alles ganz richtig mache; ich will dort beschäftigt sein, es ist für mich näher und dort ist
es besser als hier; ich möchte dort gerne arbeiten, aber noch lieber in der keramischen
Werkstatt; aber ja doch; ja, ich will, es war gut; mir macht keine Arbeit Probleme, ich werde
machen, was nötig ist; ich würde dort gern arbeiten).
Allgemein kann man sagen, dass die Auswertung des Programms gezeigt hat, dass eine
passende Form, die Teilnehmer mit Rücksicht auf ihre Fähigkeiten und Talente anzusprechen,
gefunden wurde. Bei zwei Absolventen hat sich gezeigt, dass es bei ihnen sehr kompliziert
wäre, deren unzureichende manuelle Geschicklichkeit und deren geringe Fähigkeit, etwas zu
verstehen und im Arbeitsprozess anzuwenden (bzw. mehr als kurzfristig anzuwenden), nur
schwer zu kompensieren wären.. Dies führte zu „Ausschuss“-Produktion – einer war sich
dessen bewusst, der andere nicht. Die übrigen Teilnehmer haben mit größerer oder geringerer
Unterstützung und die Aufgaben in der neuen Werkstatt bei einer größeren oder kleineren
Arbeitsleistung bewältigt.
Im Laufe des Juli 2007 wurde über die Ergebnisse des Qualifizierungsprogramms und über
die Auswahl der Beschäftigten für die neue geschützte Werkstatt entschieden:
-
Einstellung und Motivation des Absolventen des Programms zu einer Beschäftigung
in der geschützten Werkstatt
Erworbene Kenntnisse aus den theoretischen Übungen, im Arbeitsrechtsverhältnis und
dessen Zusammenhänge
Auswertung der praktischen Übungen (Qualität, Leistung, Zusammenarbeit)
Aus den angeführten Informationen ergibt sich, dass:





Zwei bisherige Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky (mit schwerer
Behinderung) haben eine 4/5tel Arbeitsstelle in der neu errichteten geschützten Werkstatt
PO-TISK ab Oktober 2007 bekommen
Ein neuer Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky (mit schwerer Behinderung)
hat eine 4/5tel Arbeitsstelle in der Betriebsstätte U svaté Kateřiny (Reinigungsarbeiten)
ab Oktober 2007 bekommen
Zwei neue Nutzer der sozialen Dienste des Domov sv. Anežky (mit Teilinvalidenrente)
haben eine 4/5tel Arbeitsstelle in der geschützten keramischen Werkstatt ab Oktober 2007
bekommen
Zwei bisherige Nutzer der sozialen Dienste von Domov sv. Anežky (mit schwerer
Behinderung) nutzen weiter die sozial-therapeutischen Werkstätten so, dass sie in Zukunft
in eine der geschützten Werkstätten eingegliedert werden können.
Einem der Absolventen des Programms (mit Teilinvalidenrente) wurde angeboten, dass er
die sozial-therapeutischen Werkstätten so nutzt, dass er in Zukunft in eine der geschützten
Werkstätten eingegliedert werden kann.
6.7. Auswirkungen der durchgeführten Aktivitäten und die neue geschützte
Werkstatt
Am 1. Oktober 2007 wird offiziell der Betrieb der neuen geschützten Werkstatt PO-TISK
(Bedrucken von Werbematerial) eröffnet werden.
In der Werkstatt allein werden 1 Arbeitsassistent – Leiter der geschützten Werkstatt – und
zwei Beschäftigte mit schwerer Behinderung (bisher Nutzer der sozialen Dienste) beschäftigt.
Ausrichtung der Werkstatttätigkeiten
Bedrucken von Werbematerial: Mit der Tampondruckmaschine bedrucken wir
Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Meter, Visitenkartenkassetten, Feuerzeuge und
weitere Werbemittel mit einem Firmenlogo.
Druck originaler Neujahrs-, Glückwunsch- und Ansichtskarten: Die Kunstwerkstatt
des Domov sv. Anežky bringt eine ganze Reihe von originalen Malereien und
Motiven hervor, die man zur Fertigung und zum Bedrucken origineller
Firmenneujahrskarten (oder andere Ansichtkarten) benutzen kann. Wir können auch
bei der Gestaltung origineller Ansichtskarten für Städte, Gemeinden, Firmen,
Institutionen, Hotels sowie Kreisen mitarbeiten. Selbstverständlich ist es möglich,
einen eigenen Text und das Logo der Gesellschaft, der Institution oder Organisation
hinzuzufügen.
Fertigung von Kalendern, Briefkopfpapier, Visitenkarten: Als eine interessante
Ergänzung des Angebotes unserer neuen Werkstatt bieten wir auch Kleinserien von
Visitenkarten oder Briefkopfpapier an. Wir haben Erfahrungen auch mit der
Vorbereitung sowie Fertigung originaler Firmenkalendern (bis die Größe A3) mit
Ringbindung
Zusatzdienste: Vervielfältigung, Scannen, Laminieren, Ringbindung, einfache Bindung
Kompletierungs- und Verpackungsarbeiten der Erzeugnisse aus geschützten
Werkstätten des Domov sv. Anežky
Die neue geschützte Werkstatt ermöglicht den Nutzern der sozialen Dienste (soziale
Rehabilitation, sozial-therapeutische Werkstätten) die Einbindung in den Tagesbetrieb
Sonstige Auswirkungen:
- In der keramischen Werkstatt finden 8 Menschen mit Behinderungen (bisherige
Stellenbewerber mit Behinderung) Beschäftigung.
- Im Objekt U svaté Kateřiny findet 1 Mensch mit schwerer Behinderung (bisheriger
Nutzer eines sozialen Dienstes) Beschäftigung.
- Die sozialen Dienste des Domov sv. Anežky werden neue Kapazitäten für die
Aufnahme neuer Nutzer haben.
- Die Rekonstruktion des Hauses U svaté Kateřiny wird beendet werden und die für die
Beschäftigung und Arbeitsrehabilitation der Menschen mit Behinderungen passenden
Tätigkeiten werden diversifiziert.
Quellenverzeichnis
1. BAŠTECKÁ, B. A KOL. Klinische Psychologie in der Praxis . 1.vyd. Praha: Portál, 2003.
ISBN 80-7178-735-3.
2. BUCHTOVÁ, B. A KOL. Arbeitslosigkeit: ein psychologisches, ökonomisches und soziales
Problem. 1.vyd. Praha: Grada, 2002. ISBN 80-247-9006-8.
3. BRUTHANSOVÁ D. – ČERVENKOVÁ, A. – KOLÁŘOVÁ, M. Entwicklung der Invalidität in
der Tschechischen Republik und in ausgewählten EU-Ländern.: VÚPSV, prosinec 2002.
4. ČERVENKOVÁ A. – KOTÍKOVÁ, J. Berufsvorbereitung behinderter Jugendlicher und ihre
Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Praha: VÚPSV, prosinec 2001.
5. HORT, V., HRDLIČKA, M. KOCOURKOVÁ, J., MALÁ E. A KOL. Psychiatrie der Kinder und
Adoleszenten. Praha: Portál, 2000. ISBN 80-7178-472-9.
6. JANKOVSKÝ, J. Komplexe Rehabilitation von Kindern mit körperlichen oder
Mehrfachbehinderungen. 1.vyd. Praha: Triton, 2001. ISBN 80-7245-192-7.
7. Laborem exercens, Enzyklika Johannnes Pauls II. ÜBER MENSCHLICHE ARBEIT, ze
14.září, 1981. 1.vyd. Praha: Zvon, 1991. ISBN 80-7113-007-9., Praha 1991, Zvon
8. LANGMEIER, J. Entwicklungspsychologie für Kinderärzte 1.vyd. Praha: Avicenum, 1991.
ISBN 80-201-0098-7.
9. LEČBYCH, M. Modelle der mentalen Retardation. In Psychologie dnes. Praha: Portál,
červen 2005, roč. XI, č. 6, s. 33-34. ISSN 1212-9607
10. MATOUŠEK, O. Grundlagen der sozialen Arbeit. Praha: Portál, 2001. ISBN 80-7178-4737.11. Arbeiten ist nicht selbstverständlich. Rolnička Diakonie ČCE, Soběslav. (cit. 2007-720). Dostupné z: <http://www.rolnicka.cz/cz/CoDelame/ChraneneDilny.html>
12. ŘÍČAN, P. Der Weg durch das Leben. Praha: Porál, 2004. ISBN 80-7178-829-5.
13. ŠESTÁK, J.: Domov sv. Anežky, Entwicklung der Leistungen, Finanzierung. In
Beitragssammelband aus dem Fachseminar Erfahrungen mit der Umsetzung der
Entwicklungsprojekte in der Region „Vltavotýnsko“: Domov sv. Anežky, o.p.s., září 2005,
str.5-18. ISBN 80-239-5500-4.
14. ŠESTÁK, J.: Bedarf an zu leistender notwendiger Unterstützung von Menschen mit
mentaler Behinderung in der Phase der frühen Reife.
In Kontakt. České Budějovice: ZSF JU, 2005, ročník 7., číslo 3.-4., str.273-279. ISSN-12124117.
15. ŠESTÁK, J. Verwendbarkeit des Modells von Domov sv. Anežky – Zentrum sozialer
Dienste für Menschen mit Behinderungen in weiteren Ortschaften der Region. České
Budějovice: Jihočeská univerzita. Zdravotně sociální fakulta., 2004. Vedoucí diplomové práce
Mgr. Václav Dvořák.
16. ŠESTÁK, J.: Bildungsprogramm „Arbeitsassistent – Arbeitsassistenz für Menschen mit
Behinderungen“ als Instrument zur Unterstützung bei der Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung . In Věc veřejná. České Budějovice: IŠERS, 2003, ročník 1., č. 1. str.8-9. ISSN1214-2719.
17. ŠESTÁK, J.: Integration von Menschen mit mentaler Behinderung ins Leben der Gemeinde
und Gemeinschaft. In Volný čas osob se zdravotním postižením. 1.vyd. České Budějovice:
Statutární město České Budějovice a Teologická fakulta Jihočeské univerzity, 2007. ISBN
978-80-7040-954-1.
18. ŠIŠKA, J. Modell der begleitenden Personalüberlassung – Geschichte und Prinzipien . In
Sborník z mezinárodní konference Znevýhodněné osoby na trhu práce v kontextu národní a
evropské spolupráce pořádané k Evropskému roku zdravotně postižených osob. Brno: MU
PF, 2003.
19. ŠVARCOVÁ, I. Mentale Retardation. 1.vyd. Praha: Portál, 2001. ISBN 80-7178-506-7.
20. ŠVARCOVÁ, I. Grundfragen der Psychopädie. 1.vyd. (text pro osobní asistenty mentálně
postižených) Pelhřimov: SPMP Pelhřimov se sídlem v Černovicích, 1997.
21. VÁGNEROVÁ, M. – HADJ -MOUSSOVÁ, Z. – ŠTĚCH, S. Psychologie des Handicaps, 1.vyd.
Praha: Univerzita Karlova v Praze, 1999. ISBN 80-7184-929-4.
22. VÁGNEROVÁ, M. Psychopatologie für Hilfsberufe. 2.vyd. Praha: Portál, 2000. ISBN 807178-496-6.
23. Gesetz Nr.. 108/2006 Slg., über die sozialen Dienste. (cit. 2006-7-27). Zugänglich unter:
<http://www.mvcr.cz/sbirka/2006/zakon_03.html>
24. Beschäftigung von auf dem Arbeitsmarkt unvermittelbaren Personen vor allem in
ökologischen Tätigkeiten Editoři Mgr. Iva Burianová, doc. RNDr. Milan Šimek, Ph.D.. (cit. 2007-7-20).
Zugänglich unter: <http://www.charopa.cz/metodika.htm>
25. Beschäftigung von infolge von Krankheiten Behinderten. Poslední aktualizace: 16.5.2007
(cit. 2007-7-20). Zugänglich unter: <http://www.mpsv.cz/cs/4105>
Jan Šesták
Geschützte Werkstätten – ein Instrument zur Beschäftigung und Integration von
Menschen mit Behinderungen
Herausgegeben von Domov sv. Anežky, o.p.s.in Týně nad Vltavou 2007
Auflage 1.
Umschlag Jan Šesták,Foto David Lázníček
Druck: František Fiala Druckerei Vltavín
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