Fragen

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Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich vor kurzem etwas mehr an Zeit mit ihren beiden TV-Programmen zu brachte,
fiel mir auf, dass jeweils am oberen und am unteren Rand des Bildes ein dicker schwarzer
Trauerstreifen klebt; dies war bei den meisten Sendungen so.
Ich habe zuerst meine Gattin und meine Kinder gefragt, ob an den Einstellungen des
Fernsehers hantiert wurde: das wurde von allen verneint! Mein Nachbarn, den ich morgens
am Gang traf, bestätigte mir, dass das auf seinem Fernseher genauso sei.
Mein Erstaunen wurde dann noch größer, als ich sah, dass die von ihnen eingehobenen
Gebühren schon wieder erhöht wurden! Das kann doch nicht sein: zum einen fehlt die Hälfte
des Bildes, zum anderen muss ich dafür noch mehr zahlen?
Stellen sie sich vor, sie bestellen sich ein Taxi, dass zum Zurücklegen einer ihnen bekannten
Strecke die doppelte Zeit braucht und dessen Fahrer dann auch noch einen Aufschlag dafür
verlangt - was soll das für ein Service sein?
Ich habe nun eher den Verdacht, dass man die Konsumenten dazu bringen will, neue
Fernseher zu kaufen, weil für die Industrie das Ausschlaggebende für die Formatänderung ein
wirtschaftlicher Aspekt ist: Panel-Hersteller erreichen mit Breitbild-Formaten höhere
Ausbeuten bei geringerem Verschnitt. Die Ausnutzung des Mutterglases steigt um 15 Prozent
und liegt damit bei über 90 Prozent, was höhere Margen mit sich bringt.
Mit diesem Marktmechanismus habe ich prinzipiell kein Problem; das Verhalten entspricht
den üblichen Spielregeln.
Das Problem ist nur, dass sie dieser Anforderung durch Änderung des gesendeten Formats
folgen und damit den zwischen uns abgeschlossenen Vertrag, der die Grundlage für die
Einhebung ihrer Gebühren von meinem Konto bildet, einseitig abändern: ich habe weder der
Formatumstellung zugestimmt, geschweige denn dass ich sie bestellt habe!
Und selbst wenn unsere Familie in einen neuen, von der Industrie und ihnen herbei
gewünschten neuen Fernseher investieren würde: ein 16:9-Monitor mit 20 Zoll Bilddiagonale
misst 182 Quadratzoll, während das 4:3-Standardformat mit 20,1-Zoll-Bilddiagonale 194
Quadratzoll groß ist. Das bedeutet, dass die überteuerten, neuen Fernseher bei gleicher
Diagonale eine geringere Bildfläche haben!
Das schlägt dem Fass endgültig den Boden aus: schon wieder mehr zahlen für weniger
Leistung - das kann aber nicht ihr Ernst sein, oder?
Zum einen erspart sich die Panelindustrie Geld infolge besserer Ausnutzung des Mutterglases,
zum anderen bieten die tollen neuen TV's bei gleicher Diagonale eine merkbare
Verkleinerung der Bildfläche: da bleibt einem die Spucke weg!
Noch was: vor dem Kauf gilt es nämlich auch zu entschlüsseln, was Begriffe wie HDMI,
DVI, HDCP und Full HD eigentlich bedeuten. Ansonsten bleibt die Scheibe matt!
Wer vergütet mir die Zeit, diesen Dschungel zu durchdringen? Ich glaube, das muss bis zu
meiner Pensionierung warten . . . .
Ein nettes Kapitel der ORF-Geschichte war/ist ja auch die Umstellung auf dieses unsägliche
DVB-T; die Zeitschrift "Konsument" hat das sehr schön zusammen gefasst (
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=Bild+%2B+Ton&id=29203):
 teurer Schnickschnack ohne Funktionalität,
 grobe Mängel in der Handhabung der Set-Top-Boxen,
 Boxen mit Todgeburt-Technologie MHP,
 zusätzlicher Stromverbrauch (bei laufender CO²-Diskussion!),
 jedes (!!) Empfangsgerät braucht eine Box,
 ....
In diesem Zusammenhang tun sich ja gleich noch weitere Fragen auf:
Warum wird den Konsumenten nur die Box eingeredet und er nicht objektiv und mit gleicher
Intensität z.B. über die Möglichkeit des Empfangs via digitaler Sat-Anlage und ORF-Karte
informiert?
DVB-T wird aus Fördermitteln finanziert, die letztendlich der Steuerzahler mit den ORFGebühren aufbringen muss: ist diese Querfinanzierung mit den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen vereinbar?
Und selbst wenn die Antwort "ja" lautet: warum muss ich - zusätzlich zu den ohnehin
gestiegenen Gebühren - für eine von mir nicht benötigte Einrichtung zahlen, die andere
nutzen?
Wenn ich schon karitativ tätig sein soll, dann erwarte ich mir die Einholung meines
Einverständnisses - oder darf von ihrem Konto auch jeder einen Betrag abheben, um diesen an
Dritte weiter zu leiten?
Und selbst wenn wir in alle von ihnen als ach so tolle Innovationen bezeichneten Änderungen
investieren würden: die Lautstärke der nervigen Werbeeinschaltungen würde sich nicht
ändern und das ORF-Logo würde trotzdem im Bild picken (anstatt überhaupt nicht
aufzuscheinen oder zumindest am Trauerrand zu sein) . . .
Wobei der Einsatz von subliminalen Techniken bereits im Europäischen Parlament behandelt
wurde: http://www.bka.gv.at/Docs/2007/3/2/EP_aenderungen_TVWF.pdf . Aber auch bei
dieser Umsetzung steht bei ihnen weder der gerne zitierte Bildungsauftrag noch der zahlende
Konsument im Fokus . . .
Da in Österreich der Verzicht auf ihre Programme gesetzlich (leider) de facto mit dem
Verzicht auf jeglichen Fernsehempfang gleichgestellt wird, würden wir es sehr begrüßen,
wenn sie wenigstens ihre Gebühren dem durch obige und weitere Umstände herabgesetzten
Fernsehvergnügen anpassen. Eine Halbierung ist möglicherweise zu hart, dass verstehen wir,
aber so um ein Drittel weniger erscheint uns aufgrund ihrer Minderleistung und
hinterfragungswürdiger Praktiken sehr realistisch!
Stehe ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung und bin in froher Erwartung ihrer positiven
und baldigen Stellungnahme!
Mit freundlichen Grüßen
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