24.5 ko

Werbung
21 septembre 2010
Frankreichs Politik hinsichtlich der Räumung illegaler Lager
und der Freizügigkeit von EU-Bürgern
Frankreich achtet die in den Verträgen über die Freizügigkeit von EU-Bürgern eingeschriebenen
Bestimmungen. Dieses Recht, das durch die Richtlinie 2004/38 festgelegt wurde, unterliegt, unter der
Kontrolle des Richters im Europarecht, einigen Einschränkungen, abhängig davon, ob der Aufenthalt unter
oder über 3 Monaten liegt.
Frankreich ist seit einigen Jahren mit einem bedeutenden Zustrom europäischer Bürger auf seinem
Hoheitsgebiet konfrontiert, die die Aufenthaltsbedingungen im Sinne der Richtlinie nicht erfüllen.
Diese europäischen Bürger stammen insbesondere aus Bulgarien und Rumänien. Frankreich stellt ebenfalls
einen Bevölkerungszustrom aus Drittstatten fest, die das französische Aufenthaltsrecht nicht achten.
Gleichzeitig sieht sich Frankreich mit einer Vermehrung von illegalen Besetzungen von privaten oder
öffentlichen Geländen konfrontiert, die sehr oft mit inakzeptablen gesundheitsgefährdenden Bedingungen
einhergehen, insbesondere für die Kinder, und die gewisse Störungen der öffentlichen Ordnung verursachen
können.
Angesichts dieser Situation hat die französische Regierung die Räumung der illegalen Lager vorgenommen,
die von französischen Bürgern sowie von Bürgern anderer Mitgliedstaaten oder Staatsangehörigen von
Drittländern besetzt wurden. Es wurden, unter der strengen Kontrolle des Richters, für die europäischen
Bürger, die sich vom Standpunkt des Gemeinschaftsrechts aus gesehen illegal im Land aufhielten,
angemessene Maßnahmen ergriffen.
Frankreich wurde, wie zahlreiche andere Mitgliedstaaten, seit Mai 2010 zur Umsetzung der Richtlinie
2004/38 in innerstaatliches Recht befragt. Es wurden Treffen mit der Kommission organisiert, auf
Ministerebene am 31. August, dann auf Verwaltungsebene. Frankreich hat später zusätzliche Fragen
vonseiten der Kommission erhalten; Frankreich ist im Begriff, hierfür komplette und vollständige Antworten
zu liefern. Diesbezüglich kann Frankreich aufzeigen, dass die nationale Umsetzung der Richtlinie 2004/38,
die ab 2006 erfolgte, gleichzeitig den Sinn sowie den Wortlaut der Richtlinie achtet, insbesondere
hinsichtlich ihrer Aspekte bezüglich der Verfahrensgarantien (Artikel 27 und 28).
Die Kommission hat Frankreich außerdem spezifischer zu den im August durchgeführten Aktionen befragt.
Auch zu diesem Punkt hat Frankreich genaue und vollständige Antworten geliefert. Insbesondere ist eine
große Mehrheit der EU-Bürger freiwillig in ihr Land zurückgekehrt und sie haben beim Französischen Amt
für Immigration und Integration (OFII) eine Rückkehrhilfe beantragt. Außerdem wurden die Entscheidungen
der Rückführung immer nach einer individuellen Untersuchung der jeweiligen Situation getroffen und in
Wahrung des Gemeinschaftsrechts in vollem Umfang, insbesondere hinsichtlich der Frist von einem Monat,
um das französische Hoheitsgebiet zu verlassen.
Am 11. September wurde ein behördliches Rundschreiben vom 5. August in den Medien verbreitet. Dieses
war den ministeriellen Obrigkeiten, die nach Brüssel gereist waren, um insbesondere die Kommissare
Viviane Reding und Cecilia Malmström zu treffen, nicht bekannt. Sobald dieser Text, der Formulierungen
enthielt, die falsch interpretiert werden hätten können, bekannt wurde, insbesondere dem französischen
Staatspräsidenten, wurde er sofort für nichtig erklärt und durch ein neues Rundschreiben ersetzt, das am 13.
September 2010 vom französischen Innenminister selbst unterzeichnet wurde. Dieses Letztgenannte
erinnerte, falls Bedarf bestand, dass die Maßnahmen zur Räumung der Lager alle Lager betreffen müssen,
unabhängig von den Lagerbewohnern. Im Übrigen hatte dieses behördliche Rundschreiben vom 5. August
weder zum Ziel, die geringste Diskriminierung zu schaffen, noch sollte es diese zur Folge haben. Die Zahlen
bezüglich der verschiedenen durchgeführten Aktionen sprechen für sich.
Zu den Räumungen illegaler Lager seit August 2010:

355 Aktionen haben die „Fahrenden“ im Sinne des Gesetzes Louis Besson vom 5. Juli 2000
betroffen, das heißt, diejenigen, deren Art der traditionellen Behausung aus mobilen Wohnungen
besteht. Diese Räumungen der illegalen Lager von Fahrenden haben beinahe ausschließlich
französische Bürger betroffen. Sie erfolgen nach Verwaltungsentscheidung, unter der Kontrolle des
Richters;

Andere Aktionen haben illegale Lager betroffen, die aus gesundheitsgefährdenden Wohnungen,
Hütten oder Barackensiedlungen („illegale Lager“) bestanden. Diese Räumungen erfolgen zwingend
nach vorheriger Entscheidung des Richters:
 Die große Mehrheit dieser ständigen illegalen Lager wurde von europäischen Bürgern,
insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, bewohnt, die zur Roma-Bevölkerung gehören.
Insgesamt hat die Anzahl der geräumten Lager bis heute 199 erreicht.
 Mindestens 7 Aktionen haben auch andere Staatsangehörige, insbesondere nicht-europäische
Staatsangehörige (Vietnam, Sudan, Afghanistan, Côte d’Ivoire, Iran, Irak …) betroffen.
Bei den französischen Räumungsaktionen der illegalen Lager im August wurde also keine
Bevölkerung gezielt ausgewählt. Und insgesamt haben diese Aktionen überwiegend französische
Bürger betroffen.
Übrigens muss in Hinblick auf die Ausreise europäischer Bürger aus Frankreich festgehalten werden, dass
vom 28. Juli bis 27. August 881 Rumänen (83% freiwillige Ausreisen) und 98 Bulgaren (100% freiwillige
Ausreisen) betroffen waren. Insgesamt waren es seit Beginn des Jahres 7377 Rumänen (85% freiwillige
Ausreisen) und 951 Bulgaren (82% freiwillige Ausreisen).
Diese Zahlen zeigen keine bedeutsame Erhöhung der Ausreisen im Laufe des Jahres 2010. Sie bestätigen
auch eine sehr große Mehrheit an freiwilliger Rückkehr, in einem Verhältnis, das immer zwischen 80 und 90
% liegt, sei es im Laufe des Jahres 2009 oder des Jahres 2010.
In der gleichen Zeit haben sich die erzwungenen Ausreisen nicht-europäischer Staatsangehöriger
(ausschließlich der begleitenden Minderjährigen) auf 8 972 für den Zeitraum von Januar bis August 2010
belaufen. Hierzu kommen 349 EU-Bürger (unabhängig von den rumänischen oder bulgarischen Bürgern).
Frankreich bestätigt also, dass die gesamten Maßnahmen zur Räumung illegaler Lager oder zur
Rückführung erfolgten, ohne auf eine Bevölkerung abzuzielen, in Wahrung der Legalität in vollem
Umfang und unter der strengen Kontrolle des Richters und sie werden so fortgesetzt werden.
Allgemeiner gesagt ist es bedauerlich, dass die Lage der Roma nur verzerrt durch die in Frankreich in
völliger Legalität und in Wahrung der Werte, die Frankreich genauso wie auch der Europäischen Union am
Herzen liegen, durchgeführten Aktionen dargestellt wird. Der Status quo ist nicht akzeptabel: Auf keinen
Fall kann Frankreich eine Situation zulassen, in der man sehr junge Kinder zwingt zu betteln oder in der man
die schwächsten Roma-Bevölkerungen ausbeutet oder in der man sie in illegalen Lagern unter schlechten
sanitären Bedingungen lässt. Die Freizügigkeit kann nicht zu diesem Ergebnis führen.
Herunterladen