Gruppen-Unfall-Versicherung

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Angebot für eine Unfall-Versicherung
Gegenstand der
Versicherung
Versichert sind weltweit alle Unfälle im beruflichen und
privaten Bereich, sog. 24-Stunden-Deckung.
Versicherte Personen
Eine Unfall-Versicherung kann vom Versicherungsnehmer
entweder für sich selbst und/oder für andere (Ehepartner/
Kinder) abgeschlossen werden
Gruppe A : Alle Personen die nicht unter Gruppe B fallen.
Gruppe B : Die Beiträge der Gruppe B gelten nur für Männer,
die nicht bei der Telekom beschäftigt sind und eine körperliche
oder Handwerkliche Berufstätigkeit ausüben..
Leistungsarten / Beiträge
Die angegebenen Beiträge
verstehen sich jeweils zzgl.
19 % Versicherungsteuer.
Invaliditätsleistung
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität
(=dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit).
Jahresbeitrag je € 1.000 Versicherungssumme
Gruppe A
Kinder
ohne Progression
€ 0,4930
€ 0,4320
mit Mehrleistung ab 90 % € 0,5440
€ 0,4770
Für Kinder bis zum 17.
€ 0,6120
€ 0,5580
Lebensjahr kann eine Kinder- mit 225 % Progression
Unfallversicherung abgemit 300 % Progression
€ 0,7395
€ 0,6480
schlossen werden.
mit 350 % Progression
€ 0,7905
€ 0,6930
mit 500 % Progression
€ 0,8840
€ 0,7740
Ab dem 17. Lebensjahr ist
der Abschluß einer UnfallTodesfalleistung
versicherung nur noch zum
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht
Erwachsenen-Tarif möglich.
Anspruch auf Leistung nach der für den Tod versicherten
Summe.
Jahresbeitrag je € 1.000 Versicherungssumme
Gruppe A € 0,4930 / Kinder
€ 0,4320
Übergangsleistung
Eine vereinbarte Übergangsleistung wird gezahlt, wenn nach
Ablauf von 6 Monaten seit Eintritt des Unfalls noch eine
unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außer-beruflichen
Bereich von mehr als 50 % besteht und diese Beeinträchtigung
bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
Jahresbeitrag je € 1.000 je Versicherungssumme
Gruppe A € 0,9860 / Kinder
€ 0,8640
Tagegeld ab 43. Tag
Bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird für die Dauer der
ärztlichen Behandlung Tagegeld bezahlt. Das Tagegeld wird
nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung
richtet sich nach der Berufstätigkeit / Beschäftigung. Tagegeld
wird ab dem 43. Tag, längstens jedoch für 1 Jahr, vom Unfalltag
an gerechnet, gezahlt.
Jahresbeitrag je € 1,00 Versicherungssumme
Gruppe A € 3,9950 / Kinder
entfällt
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wg. des
Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer
Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre, vom
Unfalltag an gerechnet.
Jahresbeitrag je € 1,00 Versicherungssumme
Krankenhaustagegeld ohne Genesungsgeld
Erwachsene € 0,5695 / Kinder € 0,4050
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Erwachsene € 0,6545 / Kinder € 0,5400
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalender –
tagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird,
längstens jedoch für 100 Tage
Beitrag siehe unter Krankenhaustagegeld
Kosmetische Operationen
Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche derart beschädigt
oder verformt, daß nach Abschluß der Heilbehandlung das
äußere Erscheinungsbild hierdurch dauernd beeinträchtigt ist
und entschließt sich die versicherte Person, sich einer
kosmetischen Operation zu unterziehen, so werden die mit der
Operation und der klinischen Behandlung im Zusammenhang
stehenden Kosten wie z.B. Arzthonorare, Medikamente, Kosten
der Unterbringung und Verpflegung bis zur Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Jahresbeitrag je € 1.000 Versicherungssumme
Gruppe A € 1,5300 / Kinder € 1,0800
Kurbeihilfen
Die Kurbeihilfe wird gezahlt , wenn der Versicherte wegen der
durch das Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur
durchgeführt hat.
Kurbeihilfe in Höhe von 2.500 € beitragsfrei mitversichert.
Bergungskosten
Die durch Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von
öffentlich- bzw. privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten
entstandenen Kosten werden, soweit kein anderer
Ersatzpflichtiger eintritt, für jeden Versicherten bis zur Höhe des
im Versicherungsschein festgelegten Betrages ersetzt.
Bergungskosten in Höhe von 5.000 € beitragsfrei mitversichert.
Unfall Rente
Die Unfall-Rente wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 %
gezahlt. Bei den jeweiligen Rentenformen gelten nachstehende
Besonderheiten :
RK 100 – Entsprechend dem Grad der Invalidität, lebenslange
Rentenleistung.
XK00 – Die vereinbarte Summe in voller Höhe, lebenslange
Rentenzahlung.
Die monatliche Mindestrente beträgt 200 €
Höchstsummen : Erwachsene 2.000 € / Kinder 1.000 €.
Erwachsene A
Rente RK00
5,100 €
Rente XK00
7,650 €
Beitrag je 100 €.
Erwachsene B
8,100 €
14,40 €
Kinder
3,060 €
5,130 €
Bedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung
AUB 2000.
Besondere Bedingungen für Kunden der DeTeAssekuranz
Beispiel
Versicherungssummen für einen Erwachsenen
Invalidität mit 225 % Progression
Grundsumme
100.000 € x 0,6120 =
Vollinvalidität
225.000 €
Todesfallsumme
20.000 € x 0,4930 =
Unfall Rente (XK00)
500 € x 7,650 =
Kurbeihilfe
2.500 €
Bergungskosten
5.000 €
61,20 €
Jahresbeitrag netto
Jahresbeitrag einschl. 19 % Steuer
109,31 €
130,08 €
9,86 €
38,25 €
beitragsfrei
beitragsfrei
Versicherungssumme für ein Kind ( bis zum 17. Geburtstag)
Invalidität mit 500 % Progression
Grundsumme
Vollinvalidität
Todesfalleistung
Krankenhaustagegeld
mit Genesungsgeld
Kurbeihilfe
Bergungskosten
100.000 € x 0,7740 =
500.000 €
5.000 € x 0,4320 =
10 € x 0,5400 =
2.500 €
5 .000 €
Jahresbeitrag netto
Jahresbeitrag einschl. 16 % Steuer
DBV-Winterthur-Versicherung
77,40 €
2,16 €
5,40 €
beitragsfrei
beitragsfrei
84,96 €
101,10 €
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