Angebot für eine Unfall-Versicherung Gegenstand der Versicherung Versichert sind weltweit alle Unfälle im beruflichen und privaten Bereich, sog. 24-Stunden-Deckung. Versicherte Personen Eine Unfall-Versicherung kann vom Versicherungsnehmer entweder für sich selbst und/oder für andere (Ehepartner/ Kinder) abgeschlossen werden Gruppe A : Alle Personen die nicht unter Gruppe B fallen. Gruppe B : Die Beiträge der Gruppe B gelten nur für Männer, die nicht bei der Telekom beschäftigt sind und eine körperliche oder Handwerkliche Berufstätigkeit ausüben.. Leistungsarten / Beiträge Die angegebenen Beiträge verstehen sich jeweils zzgl. 19 % Versicherungsteuer. Invaliditätsleistung Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität (=dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit). Jahresbeitrag je € 1.000 Versicherungssumme Gruppe A Kinder ohne Progression € 0,4930 € 0,4320 mit Mehrleistung ab 90 % € 0,5440 € 0,4770 Für Kinder bis zum 17. € 0,6120 € 0,5580 Lebensjahr kann eine Kinder- mit 225 % Progression Unfallversicherung abgemit 300 % Progression € 0,7395 € 0,6480 schlossen werden. mit 350 % Progression € 0,7905 € 0,6930 mit 500 % Progression € 0,8840 € 0,7740 Ab dem 17. Lebensjahr ist der Abschluß einer UnfallTodesfalleistung versicherung nur noch zum Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Erwachsenen-Tarif möglich. Anspruch auf Leistung nach der für den Tod versicherten Summe. Jahresbeitrag je € 1.000 Versicherungssumme Gruppe A € 0,4930 / Kinder € 0,4320 Übergangsleistung Eine vereinbarte Übergangsleistung wird gezahlt, wenn nach Ablauf von 6 Monaten seit Eintritt des Unfalls noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außer-beruflichen Bereich von mehr als 50 % besteht und diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat. Jahresbeitrag je € 1.000 je Versicherungssumme Gruppe A € 0,9860 / Kinder € 0,8640 Tagegeld ab 43. Tag Bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld bezahlt. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung richtet sich nach der Berufstätigkeit / Beschäftigung. Tagegeld wird ab dem 43. Tag, längstens jedoch für 1 Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Jahresbeitrag je € 1,00 Versicherungssumme Gruppe A € 3,9950 / Kinder entfällt Krankenhaustagegeld Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wg. des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. Jahresbeitrag je € 1,00 Versicherungssumme Krankenhaustagegeld ohne Genesungsgeld Erwachsene € 0,5695 / Kinder € 0,4050 Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld Erwachsene € 0,6545 / Kinder € 0,5400 Genesungsgeld Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalender – tagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage Beitrag siehe unter Krankenhaustagegeld Kosmetische Operationen Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche derart beschädigt oder verformt, daß nach Abschluß der Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild hierdurch dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich die versicherte Person, sich einer kosmetischen Operation zu unterziehen, so werden die mit der Operation und der klinischen Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten wie z.B. Arzthonorare, Medikamente, Kosten der Unterbringung und Verpflegung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Jahresbeitrag je € 1.000 Versicherungssumme Gruppe A € 1,5300 / Kinder € 1,0800 Kurbeihilfen Die Kurbeihilfe wird gezahlt , wenn der Versicherte wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur durchgeführt hat. Kurbeihilfe in Höhe von 2.500 € beitragsfrei mitversichert. Bergungskosten Die durch Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- bzw. privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten entstandenen Kosten werden, soweit kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, für jeden Versicherten bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Betrages ersetzt. Bergungskosten in Höhe von 5.000 € beitragsfrei mitversichert. Unfall Rente Die Unfall-Rente wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 % gezahlt. Bei den jeweiligen Rentenformen gelten nachstehende Besonderheiten : RK 100 – Entsprechend dem Grad der Invalidität, lebenslange Rentenleistung. XK00 – Die vereinbarte Summe in voller Höhe, lebenslange Rentenzahlung. Die monatliche Mindestrente beträgt 200 € Höchstsummen : Erwachsene 2.000 € / Kinder 1.000 €. Erwachsene A Rente RK00 5,100 € Rente XK00 7,650 € Beitrag je 100 €. Erwachsene B 8,100 € 14,40 € Kinder 3,060 € 5,130 € Bedingungen Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung AUB 2000. Besondere Bedingungen für Kunden der DeTeAssekuranz Beispiel Versicherungssummen für einen Erwachsenen Invalidität mit 225 % Progression Grundsumme 100.000 € x 0,6120 = Vollinvalidität 225.000 € Todesfallsumme 20.000 € x 0,4930 = Unfall Rente (XK00) 500 € x 7,650 = Kurbeihilfe 2.500 € Bergungskosten 5.000 € 61,20 € Jahresbeitrag netto Jahresbeitrag einschl. 19 % Steuer 109,31 € 130,08 € 9,86 € 38,25 € beitragsfrei beitragsfrei Versicherungssumme für ein Kind ( bis zum 17. Geburtstag) Invalidität mit 500 % Progression Grundsumme Vollinvalidität Todesfalleistung Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld Kurbeihilfe Bergungskosten 100.000 € x 0,7740 = 500.000 € 5.000 € x 0,4320 = 10 € x 0,5400 = 2.500 € 5 .000 € Jahresbeitrag netto Jahresbeitrag einschl. 16 % Steuer DBV-Winterthur-Versicherung 77,40 € 2,16 € 5,40 € beitragsfrei beitragsfrei 84,96 € 101,10 €