aa - Europaschule Dortmund

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Curriculum des Fachs Geographie der Europaschule Dortmund Q1 + Q2
Das Curriculum ist in Anlehnung der aktuellen Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW für die Gesamtschule (Stand 2013) von der Fachschaft
Erdkunde entwickelt worden. Dabei wurden den einzelnen Inhalten und Schwerpunkten der neunten Klasse Kompetenzziele der zweiten Ausbaustufe
zugeordnet.
Der Unterricht soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, dass sie – aufbauend auf der Kompetenzentwicklung bis zur ersten Stufe der
Jahrgangsstufen 7-10 – am Ende der Sekundarstufe I über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete
Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich
inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz im Anschluss zusätzlich inhaltsfeldbezogen
konkretisiert.
Sachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
en von Räumen unterschiedlicher Maßstabsebenen sowie unterschiedlichen Entwicklungsstandes
und damit zusammenhängende Disparitäten und Verflechtungen (SK3),
aftlichen, demographischen,
politischen und soziokulturellen Einflüssen (SK4),
-konflikte so-wie Ansätze zu deren Lösung (SK5),
okaler, regionaler und globaler Maßstabsebene ein (SK6),
Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
Ort und mittelbar mit Hilfe von physischen und thematischen Karten sowie digitalen Kartendiensten (MK1),
Wegs der
Erkenntnisgewinnung entsprechende Fragestellungen und Hypothesen (MK2),
- und Arbeitsmittel (Karte, Bild, Film, statistische Angaben, Graphiken und Text) in
Materialzusammenstellungen, um raumbezogene Hypothesen zu überprüfen (MK3),
ten
Geoinformationsdiensten Informationen und werten diese fragebezogen aus (MK5),
rukturiert,
aufgaben-, operatoren- und materialbezogen sowie differenziert dar (MK6),
kungsgeflechte) (MK8).
Urteilskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
Maßnahmen unter expliziter Benennung und Anwendung der zu
Grun-de gelegten Wertmaßstäbe bzw. Werte und Normen (UK2),
hr
eigenes Verhalten hinsichtlich der daraus resultierenden räumlichen Folgen (UK3),
(UK4),
Darstellungs- und Arbeitsmitteln sowie von Modellen zur Beantwortung von Fragen und
prüfen ihre Relevanz für die Erschließung der räumlichen Strukturen und Prozesse (UK5),
rüchen und Wahrscheinlichkeiten ergebenden Probleme
bei der Beurteilung raumbezogener Sachverhalte (UK6),
der
Beeinflussung (UK7),
en Quellen
(UK8).
Handlungskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
Sachverhalten im Unterricht sach-, problem- und adressatenbezogen sowie
fachsprachlich angemessen (HK1),
en Elemente von Unterrichtsgängen und Exkursionen, führen diese durch und präsentieren die
Ergebnisse fachspezifisch angemessen (HK3),
genen Konfliktes
und finden eine Kompromisslösung (HK4),
Anmerkungen:
1. Die Teilkapitel Ordnen/Anwenden/Üben jeweils am Ende eines Großkapitels enthalten weitere kompetenzbezogene Angebote in Form von Zusammenfassungen und Verallgemeinerungen.
2. Es wird darauf verzichtet, die in fast jeder Unterrichtseinheit relevanten Elemente der Methodenkompetenz-Weiterentwicklung immer wieder erneut auszuweisen bzw. sie bestimmten Kapiteln
zuzuordnen; dies obliegt der pädagogischen
Entscheidung der Unterrichtenden.
3. Dasselbe gilt für die Weiterentwicklung der Handlungskompetenz, da u. a.
unterschiedliche geographische Gegebenheiten im schulischen Umfeld die
Zuordnung von feldpraktischem Arbeiten und Exkursionen oder von Beteiligungen an raumbezogenen Planungsprozessen entscheidend beeinflussen.
4. In den Kapiteln Geo-Bausteine (S. 478–502) und Geographische Arbeitsmethoden (S. 503–517) finden Sie weitere Angebote zur Sach- bzw.
Methodenkompetenz-Erweiterung.
5. Die Erfüllung der im Kernlehrplan Oberstufe ausgewiesenen übergeordneten Kompetenzerwartungen
Sachkompetenz
SK 1
Methodenkompetenz
MK 1 – MK 8,
Urteilskompetenz
Handlungskompetenz
– SK 7,
UK 1 –
HK 1
–
UK 8,
HK 6
wird sukzessive und jeweils mehrfach durch die Angebote im Buch sichergestellt.
Diese übergeordneten Kompetenzerwartungen werden hier nicht ausgewiesen.
Grundkurse der Qualifikationsphase
Unterrichtsvorhaben laut Lehrplannavigator
Abiturrelevante Inhalte
 grüne Seitenangaben: fakultatives Angebot im Lehrbuch Mensch und Raum
Teilkompetenzen
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
2016
Inhaltsfeld 3: Landwirtschaftliche Strukturen in verschiedenen Klima- und Vegetationszonen
Landwirtschaftliche Produktion im Spannungsfeld von Ernährung und Versorgung einer wachsenden Weltbevölkerung
(14 Unterrichtsstunden)
Landwirtschaftliche Produktion in den Tropen vor dem Hintergrund weltwirtschaftlicher Prozesse;
Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Ressourcengefährdung und Nachhaltigkeit;
Demographische Prozesse in ihrer Bedeutung für die Tragfähigkeit von Räumen
SK
Vergleichen von Plantagenwirtschaft und
Subsistenzwirtschaft hinsichtlich ihrer
Betriebsstruktur und Marktausrichtung
182–185
Shifting Cultivation
186–187
Von der Subsistenzwirtschaft zur Marktorientierung
172–174
* Bananen aus Ecuador
SK
Darstellen zunehmender Nutzungskonkurrenzen vor dem Hintergrund der Begrenztheit
agrarischer Anbauflächen und dem steigenden
Bedarf an Agrargütern
178–181
Agrarkolonisation in Brasilien
SK
Erläutern der Gefährdung des tropischen
Regenwaldes durch Eingriffe des Menschen in den
Stoffkreislauf
175–177
Palmölproduktion im tropischen Regenwald
Indonesiens
SK
Erläutern des Einflusses weltwirtschaftlicher
Prozesse und Strukturen auf die agrarische Nutzung
der Tropen
168–169
Landwirtschaft. Produktion in den Tropen vor dem
Hintergrund weltwirtschaftlicher Prozesse;
172–174
* Bananen aus Ecuador
Darstellen von Bodenversalzung und
Bodendegradierung als Folgen einer unangepassten
landwirtschaftliche Nutzung
226–229
Wasser und Boden – (Über-) Nutzung durch
Landwirtschaft
188-–195
* Landwirtschaft am Rande der Wüste - Mali
Kennzeichnen der Merkmale der ökologischen
Landwirtschaft
185
Ecofarming
230–233
Ökologische Landwirtschaft
278
* Leitbilder nachhaltiger Entwicklung
SK
SK
Dreieck der
Nachhaltigk
eit
Dreieck
der
Nachhaltig
keit
2017
Teilkompetenzen
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
UK
Bewerten von Maßnahmen zur Verringerung von
Bodendegradierung und Desertifikation hinsichtlich
ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte
194–195
Desertifikation und Hunger
UK
Selbstkritisches Bewerten der eigenen Rolle als
Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der
ökologischen und ökonomischen Folgen des
eigenen Konsumverhaltens
168–169
Nahrungsmittel aus aller Welt
230–235
Ökologischer Landbau und „Biolebensmittel“ in
Deutschland
2016
2017
FairtradeProjekte
Markt- und exportorientiertes Agrobusiness als zukunftsfähiger Lösungsansatz? (17 Unterrichtsstunden)
Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion in der gemäßigten Zone und in den Subtropen;
Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Ressourcengefährdung und Nachhaltigkeit
SK
UK
SK
UK
Erklären der Kennzeichen des landwirtschaftlichen
Strukturwandels wie Mechanisierung, Intensivierung
und Spezialisierung mit sich verändernden
ökonomischen und technischen
Rahmenbedingungen sowie Konsumgewohnheiten
212–215
Industrialisierte Landwirtschaft
200–205
Weizenanbau in den Great Plains
206–209
* Schweinemast in Dänemark
176–177
* Brandrodung für Margarine
210–211
Transformationsprozesse in der Landwirtschaft
Deutschlands
Darstellen unterschiedlicher Formen der Bewässerungslandwirtschaft in den Subtropen als
Möglichkeit der Überwindung der klimatischen
Trockengrenze
196–199
Der Negev – die Wüste wird bewässert
192-193
* Bewirtschaftung der Wasserressourcen (Mali)
Erörtern des Zielkonfliktes zwischen der steigenden
Nachfrage nach Agrargütern einer wachsenden
Weltbevölkerung und den Erfor-dernissen
nachhaltigen Wirtschaftens
216–217
Weltbevölkerung zwischen Hunger und Überfluss
380-381
Wie viele Menschen erträgt die Erde?
218–223
* Fisch – ein gefährdetes Nahrungsmittel
418-421
* Globale ökologische Probleme
Bewerten der Auswirkungen des agraren
Strukturwandels mit dem Schwerpunkt der
Beschäftigungswirksamkeit
Konzept
Ökologisch
er
Fußabdruc
k
Teilkompetenzen
UK
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Erörtern des Spannungsfeldes von Intensivierung
der landwirtschaftlichen Produktion und
Notwendigkeit zur Versorgungssicherung
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
216–217
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
2016
Cluster-
Cluster-
Bildung
Bildung
Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen
Ressourcengefährdung und Nachhaltigkeit
Inhaltsfeld 4: Bedeutungswandel von Standortfaktoren
Wirtschaftsregionen im Wandel – Einflussfaktoren und Auswirkungen
(12 Unterrichtsstunden)
Strukturwandel industriell geprägter Räume
SK
UK
SK
SK
Erklären des Wandels von Standortfaktoren als
Folge technischen Fortschritts, veränderter
Nachfrage und politischer Vorgaben;
Beurteilen des Bedeutungswandels von harten und
weichen Standortfaktoren für die wirtschaftliche
Entwicklung eines Raumes
246–247
Standortfaktoren
262–263
Automobilindustrie weltweit
444–447
* Zunahme der weltweiten Tertiärisierungsprozesse
448–449
Clusterbildung in Deutschland
Erklären der Entstehung und des Strukturwandels
industriell geprägter Räume mit sich wandelnden
Standortfaktoren
246–249
Die Bedeutung des sekundären Wirtschaftssektors
Beschreiben von Reindustrialisierung,
Diversifizierung und Tertiärisierung als Strategien
zur Überwindung von Strukturkrisen
252–255
Deindustrialisierung, Reindustrialisierung,
Tertiärisierung (Ruhrgebiet)
256–257
* Logistikstandort Duisport
Ruhrgebiet: Vom „Kohlenpott“ zur metropleruhr
250–255
2017
Teilkompetenzen
UK
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Erläutern der Transformationsprozesse in der Mitte
und im Osten Europas
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
2015
264–265
210–211
Industrielle Transformationsprozesse in der Slowakei
312–315
* Stadtumbau Ost
* … in der Landwirtschaft Deutschlands
Förderung von Wirtschaftszonen – notwendig im globalen Wettbewerb der Industrieregionen?
(12 Unterrichtsstunden)
Herausbildung von Wachstumsregionen
Erläutern der Veränderung von lokalen und globalen
Standortgefügen aufgrund der Einrichtung von Sonderwirtschafts-, Freihandels- und
wirtschaftlichen Integrationszonen;
266–271
Internationale Arbeitsteilung – lokale und globale
Produktionsstandorte
258–263
* Globalisierungsstrategie eines mittelständischen
Familienunternehmens in Ostwestfalen
UK
Erörtern von Chancen und Risiken, die sich in
ökonomischer, ökologischer und sozialer Hin-sicht
aus der Einrichtung von Sonderwirtschafts-,
Freihandels- und wirtschaftlichen Integrationszonen
ergeben
401–403
Chinas Weg auf den Weltmarkt
SK
Analysieren von Wachstumsregionen mit Hilfe
wirtschaftlicher Indikatoren
342–343
Singapur – ein Stadtstaat als Global City?
SK
Erklären der Orientierung moderner Produkti-onsund Logistikbetriebe an leistungsfähigen
Verkehrsstandorten aufgrund der wachsenden
Bedeutung von just-in-time- und lean-production
256–257
Logistikstandort Duisport –mehr als ein Hafen
262–263
* Automobilindustrie weltweit
274–275
Transportsysteme
SK
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2016
2017
Teilkompetenzen
UK
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Erörtern konkreter Maßnahmen zur Entwicklung von
Wirtschaftsräumen;
Beurteilen der Bedeutung von Wachstumsregionen für die Entwicklung eines Landes aus
wirtschaftlicher, technologischer und
gesellschaftlicher Perspektive
UK
Beurteilen der Bedeutung staatlicher Institutionen
und politischer Entscheidungen für die Ausprägung
von Wachstumsregionen und Hightech-Clustern
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
412–417
Entwicklungstheorien und Strategien
430–431
* Strukturförderung (in der EU)
401–403
* China: Neue Wirtschaftsmacht zu Beginn
des 21. Jahrhunderts
428–433
Regionale Strukturförderung (in der EU)
448–449
Clusterbildung in Deutschland
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
2016
Europäische,
Nordamerikan
ische Stadt
jeweils mit
Modell
Europäische
,
Nordamerik
anische
Stadt jeweils
mit Modell
Inhaltsfeld 5: Stadtentwicklung und Stadtstrukturen
Städte als komplexe Lebensräume zwischen Tradition und Fortschritt;
Moderne Städte – ausschließlich Zentren des Dienstleistungssektors?
(24 Unterrichtsstunden)
Merkmale, innere Differenzierung und Wandel
SK
Gliedern städtischer Räume nach genetischen,
funktionalen und sozialen Merkmalen
298–301
Düsseldorf – innere Differenzierung einer Stadt
SK
Beschreiben der Genese kulturräumlicher
städtischer Strukturen mit Bezug auf grundlegende
Stadtentwicklungsmodelle
290–297
Entwicklungsphasen der Stadt in Mitteleuropa
322–325
Eine Stadt in Nordamerika – New York
326–329
* Lateinamerika – Metropolisierung am Beispiel von
Mexiko-City
330–333
* Orient – Begegnung von Tradition und Moderne
am Beispiel von Damaskus
334–337
* Die asiatische Stadt im Modell
2017
Teilkompetenzen
SK
UK
SK
UK
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Erläutern des Einflusses von Suburbanisierungsund Segregationsprozessen auf gegenwärtige
Stadtstrukturen
Bewerten der Folgen von Suburbanisierungs- und
Segregationsprozessen im Hinblick auf ökologische
Aspekte und das Zusammenleben sozialer Gruppen
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
325
Suburbia in den USA
329
Segregation in Lateinamerika
350–353
* Entwicklungen im ländlichen Raum:
Stadt-Land-Kontinuum
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
358–361
Die Entwicklung von Paris und seinem Umland
300–301
* Düsseldorf: sozialräumliche Differenzierung
346–348
* Berlin – alte und neue Hauptstadt
Erklären der Entstehung tertiärwirtschaftlich
geprägter städtischer Teilräume im Zusammenhang
mit Nutzungskonkurrenzen, dem sektoralen Wandel
und dem Miet- und Bodenpreisgefüge
306–309
Hamburg: HafenCity: ein innerstädtisches
Entwicklungsprojekt
342–343
Singapur – ein Stadtstaat als Global City?
338–341
* Global Cities – auf allen Kontinenten?
Erörtern von Chancen und Probleme konkreter
Maßnahmen zur Entwicklung städtischer Räume
306–309
Hamburg: HafenCity
310–315
* Stadtumbau in Deutschland
358–361
* Raumplanung im Großraum Paris
Metropolisierung und Marginalisierung – unvermeidliche Prozesse im Rahmen einer weltweiten Verstädterung
funktionale
Verflechtung
von Stadt
und Umland
(11 Unterrichtsstunden)
Metropolisierung und Marginalisierung als Elemente eines weltweiten Verstädterungsprozesses
Erläutern von Metropolisierung als Prozess der
Konzentration von Bevölkerung, Wirtschaft und
hochrangigen Funktionen
326–329
Lateinamerika – Metropolisierung am Beispiel von
Mexiko-City
344–345
Verstädterung der Erde
Erläutern der Herausbildung von Megastädten als
Ergebnis von Wanderungsbewegungen aufgrund
von pull- und push-Faktoren
334–337
Tokio – eine Metropole
345
Ablauf und Folgen der Land-Stadt-Wanderung
SK
Darstellen der räumlichen und sozialen Marginalisierung als charakteristisch für Stadtentwicklungen
in Entwicklungs- und Schwellenländern;
328–329
Marginalisierung / Mexiko-City
UK
Erörtern der Problematik der zunehmenden
ökologischen und sozialen Vulnerabilität städtischer
Agglomerationen im Zusammenhang mit
fortschreitender Metropolisierung und
Marginaisierung
SK
SK
Die Stadt als lebenswerter Raum für alle? – Probleme und Strategien einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung
Demographischer und sozialer Wandel als Herausforderung für zukunftsorientierte Stadtentwicklung
(10 Unterrichtsstunden)
2016
funktionale
Verflechtu
ng von
Stadt und
Umland
2017
Teilkompetenzen
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
SK
Darstellen von Stadtumbaumaßnahmen als
notwendige Anpassung auf sich verändernde
soziale, ökonomische und ökologische
Rahmenbedingungen;
UK
Bewerten städtischer Veränderungsprozesse als
Herausforderung und Chance zukünftiger
Stadtplanung auch unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse von Männern, Frauen und Kindern
UK
Bewerten von Maßnahmen für eine nachhaltige
Stadtentwicklung im Spannungsfeld von Mobilität
und Lebensqualität
UK
Erörtern der Auswirkungen von Revitalisierungsmaßnahmen unter Aspekten nachhaltiger
Stadtentwicklung
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
310–315
Stadtumbau in Deutschland
306–309
Hamburg: HafenCity – ein innerstädtisches
Entwicklungsprojekt
318-–319
Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung
366–367
* Veränderung von Leitbildern der Stadtentwicklung
302–305
Düsseldorf verändert sich
2015
Inhaltsfeld 6: Sozioökonomische Entwicklungsstände von Räumen
Globale Disparitäten – ungleiche Entwicklungsstände von Räumen als Herausforderung;
Bevölkerungsentwicklung und Migration als Ursache räumlicher Probleme (21 Unterrichtsstunden)
Merkmale und Ursachen räumlicher Disparitäten
SK
Unterscheiden der Entwicklungsstände von Ländern
anhand ökonomischer und sozialer Indikatoren
sowie dem HDI
382–388
Räume unterschiedlichen Entwicklungsstandes
SK
Erläutern sozioökonomischer Disparitäten innerhalb
und zwischen Ländern vor dem Hintergrund einer
ungleichen Verteilung von Ressourcen und
Infrastruktur sowie der politischen Verhältnisse
374
Globale Disparitäten als Herausforderung
388–403
Länder unterschiedlichen Entwicklungsstandes
Erläutern sozioökonomischer und räumlicher
Auswirkungen internationaler Migration auf
Herkunfts- und Zielgebiete;
408–411
Migration im 21. Jahrhundert
404–407
* Indonesien – staatlich gelenkte Wanderung
SK
UK
Erörtern der Wechselwirkungen zwischen
Tragfähigkeit, Ernährungssicherung und Migration
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2016
2017
Verlaufsmodell
Gentrifizierung
Teilkompetenzen
UK
SK
UK
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
Beurteilen von Entwicklungschancen und
Entwicklungsrisiken in unterschiedlich geprägten
Wirtschaftsregionen, die sich aus dem Prozess
der Globalisierung ergeben
386–387
Kernprobleme von Entwicklungsländern und
Millenniumskampagne
412–417
Entwicklungstheorien und -strategien
Erläutern von Unterschieden und Gemeinsamkeiten
der demographischen Entwicklung zwischen
Industrie- und Entwicklungsländern sowie daraus
resultierenden Folgen anhand des Modell des
demographischen Übergangs;
376–381
Wie viele Menschen erträgt die Erde,
Demographischer Wandel
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
2016
Modell des
demograph.
Übergangs
Modell des
demograp
h.
Übergangs
Bewerten von Aussagemöglichkeiten und
-grenzen demographischer Modelle
Ähnliche Probleme, ähnliche Lösungsansätze? Strategien und Instrumente zur Reduzierung von Disparitäten in unterschiedlich entwickelten Räumen
Strategien und Instrumente zur Reduzierung regionaler, nationaler und globaler Disparitäten
SK
Darstellen von Entwicklungsachsen und Entwicklungspolen als Steuerungselemente der
Raumentwicklung
(16 Unterrichtsstunden)
354–357
Raumordnung und Raumplanung in Deutschland
415
389–391
Namibia: Die Strategie der Entwicklungspole und –
achsen
432–433
* Ghana: Ein Land mit großen Disparitäten
* Europäische Raumentwicklungsmodelle
SK
UK
UK
SK
Erläutern des Leitbildes der nachhaltigen
Entwicklung sowie daraus ableitbarer Maßnahmen
278-–279
Leitbilder nachhaltiger Entwicklung
412–417
* Entwicklungstheorie und -strategien
460–461
* Touristische Nachhaltigkeitskonzepte;
Dreieck der Nachhaltigkeit
Beurteilen konkreter Maßnahmen zum Abbau von
regionalen Disparitäten im Hinblick auf deren
Effizienz und Realisierbarkeit
357
Deutschland: Raumordnungskonzepte;
502
Leitbilder der Raumentwicklung
391
Modelle der Raumentwicklung
Erörtern der Konsequenzen, die sich aus der
Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen
Entwicklung ergeben
352–353
Integrierte ländliche Entwicklung
416–417
Von der Entwicklungshilfe zur Entwicklungszusammenarbeit
418–421
* Globale ökologische Probleme
427
Grenzregionen verbinden: die Euroregionen
428–437
Europäische Raumentwicklungsmodelle
mit RO-
mit RO-
500
Regionalfonds der Europäischen Union
Modellen
Modellen
Erläutern von Raumordnung und Raumplanung in
Europa (mit Modellen)
mit RO-
mit RO-
Modellen
Modellen
2017
Teilkompetenzen
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
2016
Standortverl
agerung und
Beschaffung
slogistik
Standortve
rlagerung
und
Beschaffun
gslogistik
Entwicklung
zur
Informations
gesellschaft
Entwicklun
g. zur
Informatio
nsgesellsc
haft
Inhaltsfeld 7: Dienstleistungen in ihrer Bedeutung für Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen
Waren und Dienstleistungen – immer verfügbar? Bedeutung von Logistik und Warentransport
(15 Unterrichtsstunden)
Entwicklung von Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen im Prozess der Tertiärisierung
SK
Aufzeigen der Vielfalt des tertiären Sektors am
Beispiel der Branchen Handel, Verkehr sowie
personen- und unternehmensorientierte
Dienstleistungen
274–275
Kommunikation und Logistik im Warenhandel
256–257
* Logistikstandort Duisport
262–263
* Automobilindustrie weltweit
448–449
* Clusterbildung in Deutschland
Erklären des fortschreitenden Prozesses der
Tertiärisierung mit sich verändernden sozioökonomischen und technischen Gegebenheiten
444–445
Zunahme der weltweiten Tertiärisierungsprozesse
450–451
Das Internet – digitale Revolution
382–383
* Räume unterschiedlichen Entwicklungsstandes
387
* Die Millenniumskampagne
SK
Erklären der Herausbildung von Global Cities zu
höchstrangigen Dienstleistungszentren als Ergebnis
der globalen Wirtschaftsentwicklung
338–341
Global Cities – auf allen Kontinenten?
UK
Erörtern von Folgen des überproportionalen
Bedeutungszuwachses von Global Cities
UK
Erörtern raumstruktureller Probleme, die sich durch
die Aufspaltung des tertiären Sektors in Hoch- und
Niedriglohnbereiche ergeben sowie der damit
verbundenen Folgen für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
444–445
Zunahme der weltweiten Tertiärisierungsprozesse
428–433
* Regionale Strukturförderung als Folge von
regionalen Disparitäten
Bewerten der Bedeutung einer leistungsfähigen Infrastruktur für Unternehmen des tertiären
Sektors
256–257
Bedeutung von Logistik und Warentransport
448–449
* Clusterbildung in Deutschland
SK
UK
Dienstleistungen in ihrer Bedeutung für periphere und unterentwickelte Räume
(8 Unterrichtsstunden)
Wirtschaftsfaktor Tourismus in seiner Bedeutung für unterschiedlich entwickelte Räume
2017
Teilkompetenzen
SK
SK
Seiten in:
Mensch und
Raum – Qualifikationsphase
Kapitel im Lehrbuch Mensch und Raum
Erläutern der naturräumlichen und infrastrukturellen
Ausstattung einer Tourismusregion sowie deren
Wandel aufgrund der touristischen Nachfrage
454–455
Tourismusdestination Deutschland
456–459
* Tourismus weltweit
Analysieren der Entwicklung einer touristischen
Destination unter Einbezug eines einfachen Modells;
462–467
Grenzenloses Wachstum durch Tourismus? – Dubai
Inhaltlicher Schwerpunkt
laut Lehrplan bzw. Kernlehrplan Sek II
Erörtern von positiven und negativen Effekten einer
touristisch geprägten Raumentwicklung;
UK
Erörtern des Zielkonfliktes zwischen wirtschaftlichem
Wachstum durch Tourismus und nachhaltiger und
sozial gerechter Entwicklung in Tourismusregionen
SK
Einordnen der Folgen unterschiedlicher Formen des
Tourismus in das Dreieck der Nachhaltigkeit
460–461
Touristische Nachhaltigkeitskonzepte
UK
Selbstkritisches Bewerten von eigenem und
fremdem Urlaubsverhalten hinsichtlich der damit
verbundenen Folgen
454–455
Tourismusdestination Deutschland
460–461
Touristische Nachhaltigkeitskonzepte
473
Touristische Aktivitäten
Inhaltliche Vorgaben für das Zentralabitur / besondere Schwerpunkte
2015
2016
ButlerModell
ButlerModell
2017
Leistungsbewertung
Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression
und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen da-rauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern
Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden
Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des
Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu
modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten
Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen
soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.
Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht,
dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den
Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Da-zu gehören – neben der Etablierung eines
angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell
erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesene
Kompetenzbereiche (Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen.
Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort
aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und
Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht wer-den.
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern erbrachte
Leistungen in den Beurteilungsbereichen "Schriftliche Arbeiten/Klausuren" sowie "Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit"
entsprechend den in der APO-GOSt angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt
auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.
Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten:
Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“
Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt
dieses Kapitels aufgeführt sind. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt
wer-den, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.
Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der gymnasialen Oberstufe auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehört u.a. auch die
Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und
Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums
abgerufen werden.
Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei
der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer
Absenkung der Note gemäß APO-GOSt. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei
der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden.
Klausuren im Fach Geographie dienen der Überprüfung von Kompetenzen in der selbstständigen, problemgerechten Materialauswertung, der
stringenten Gedankenführung, der fach- und sachgerechten schriftlichen Darstellung und der Bewältigung einer Aufgabenstellung in
vorgegebener Zeiteinheit. Sie bereiten auf die komplexen Anforderungen der Abiturklau-sur schrittweise vor.
Die materialgebundenen Klausuraufgaben haben in der Regel mehrere Teilaufgaben. Die Aufgabe besteht aus dem Thema, den darauf
bezogenen Teilaufgaben und den für die Bearbeitung notwendigen Materialien. Alle drei bilden eine thematische Einheit.
Die im Fach Geographie angestrebte raumbezogene Handlungskompetenz macht es erforderlich, spezifische Raumstrukturen und deren
Veränderungen im Zusammenhang mit allgemein-geographischen Prozessen in den Mittelpunkt von Klausuraufgaben zu stellen. Jede Aufgabe
zielt auf eine thematisch und räumlich begrenzte, überschaubare Fragestellung.
Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht mit unterschiedlichen Arten der Aufgabenstellung und den mit den Operatoren
verbundenen Leistungsanforderungen vertraut gemacht werden.
Erstellung von Material ist eine besondere Form der fachsprachlichen Kommunikation. Selbsterstellte Darstellungs- und Arbeitsmittel gewinnen
für die Präsentation an Bedeutung. Die Exaktheit ihrer Anfertigung ist ein wichtiges Bewertungskriterium. Wird auch in einer Klausur die
Erstellung von Darstellungs- und Arbeitsmitteln in einer Teilaufgabe verlangt, muss die Anforderung stufengemäß sein und eine anspruchsvolle
gedankliche Leistung fordern, wie z.B. die Umsetzung komplexer Aussagen in Kausaldiagramme, Kartenskizzen oder Modelle.
In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die
Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die
Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbstständig zu verfassen. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind
so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Grundsätze der
Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines
Projektkurses.
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“
Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten
Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließen-der Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der
Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung.
Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der
Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.
Zu den Bestandteilen der "Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit" zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und
kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung,
von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z.B. in Form von
Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer
Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu
dokumentieren.
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche,
schriftliche und ggf. praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung
in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch
punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt
Überprüfungsformen
Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der gesamten gymnasialen
Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen,
mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach
Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es,
dass sich die Schülerinnen und Schüler zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.
Überprüfungsform
Darstellungsaufgabe
Kurzbeschreibung
Zusammenstellung, Anordnung, Erläuterung, Konkretisierung von Sachverhalten
sse (z.B. Bodenbildung, Erosion, Desertifikation, Verstädterung, Strukturwandel, Gentrifikation,
Migration, Metropolisierung)
- und Vegetationszonen, Wirtschaftsverflechtungen)
elle (z.B. Standorttheorien, Entwicklungstheorien, Tragfähigkeitsmodelle,
Wirtschaftssektorenmodelle, Stadtentwicklungsmodelle)
- und Arbeitsmitteln
Analyseaufgabe
Strukturen erfassen, Zusammenhänge herstellen, Schlussfolgerungen ziehen
Klima, Ursachen und Folgen von Bodenzerstörung)
Anwenden des Gelernten und Verstandenen in Zusammenhängen und auf Sachverhalte, die so im
Unterricht nicht behandelt worden sind (z.B. Abhängig
Abiturprüfung
Die allgemeinen Regelungen zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung, mit denen zugleich die Vereinbarungen der
Kultusministerkonferenz umgesetzt werden, basieren auf dem Schulgesetz sowie dem entsprechenden Teil der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe.
Fachlich beziehen sich alle Teile der Abiturprüfung auf die in Kapitel 2 dieses Kernlehrplans für das Ende der Qualifikationsphase festgelegten
Kompetenzerwartungen. Bei der Lösung schriftlicher wie mündlicher Abituraufgaben sind generell Kompetenzen nachzuweisen, die im
Unterricht der gesamten Qualifikationsphase erworben wurden und deren Erwerb in vielfältigen Zusammenhängen angelegt wurde.
Die jährlichen „Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe“
(Abitur-vorgaben), die auf den Internetseiten des Schulministeriums abrufbar sind, konkretisieren den Kernlehrplan, soweit dies für die
Schaffung landesweit einheitlicher Bezüge für die zentral gestellten Abiturklausuren erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Umsetzung des
gesamten Kernlehrplans bleibt hiervon unberührt.
Im Hinblick auf die Anforderungen im schriftlichen und mündlichen Teil der Abiturprüfungen ist grundsätzlich von einer Strukturierung in drei
Anforderungsbereiche auszugehen, die die Transparenz bezüglich des Selbstständigkeitsgrades der erbrachten Prüfungsleistung erhöhen soll.
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die
Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte
unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden
des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.
Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder
Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler
selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und
reflektieren das eigene Vorgehen.
Für alle Fächer gilt, dass die Aufgabenstellungen in schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen alle Anforderungsbereiche berücksichtigen
müssen, der Anforderungsbereich II aber den Schwerpunkt bildet.
Fachspezifisch ist die Ausgestaltung der Anforderungsbereiche an den Kompetenzerwartungen des jeweiligen Kurstyps zu orientieren. Für die
Aufgabenstellungen werden die für Abiturprüfungen geltenden Operatoren des Faches verwendet, die in einem für die Prüflinge
nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Anforderungsbereichen stehen.
Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt jeweils auf einer zuvor festgelegten Grundlage, die im schriftlichen Abitur aus dem zentral
vorgegebenen kriteriellen Bewertungsraster, im mündlichen Abitur aus dem im Fachprüfungsausschuss abgestimmten Erwartungshorizont
besteht. Übergreifende Bewertungskriterien für die erbrachten Leistungen sind die Komplexität der Gegenstände, die sachliche Richtigkeit und
die Schlüssigkeit der Aussagen, die Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit, die Differenziertheit des Verstehens und
Darstellens, das Herstellen geeigneter Zusammenhänge, die Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und
Problemstellungen, die argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen, die Selbstständigkeit und Klarheit in
Aufbau und Sprache, die Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und -methoden sowie die Erfüllung standardsprachlicher Normen.
Hinsichtlich der einzelnen Prüfungsteile sind die folgenden Regelungen zu beachten:
Schriftliche Abiturprüfung
Die Aufgaben für die schriftliche Abiturprüfung werden landesweit zentral gestellt. Alle Aufgaben entsprechen den öffentlich zugänglichen
Konstruktionsvorgaben und nutzen die fachspezifischen Operatoren. Beispiele für Abiturklausuren sind für die Schulen auf den Internetseiten
des Schulministeriums abrufbar.
Für die schriftliche Abiturprüfung enthalten die aufgabenbezogenen Unter-lagen für die Lehrkraft jeweils Hinweise zu Aufgabenart und
zugelassenen Hilfsmitteln, die Aufgabenstellung, die Materialgrundlage, die Bezüge zum Kernlehrplan und zu den Abiturvorgaben, die
Vorgaben für die Bewertung der Schülerleistungen sowie den Bewertungsbogen zur Prüfungsarbeit. Die Anforderungen an die zu erbringenden
Klausurleistungen werden durch das zentral gestellte kriterielle Bewertungsraster definiert.
Die Bewertung erfolgt über Randkorrekturen sowie das ausgefüllte Bewertungsraster, mit dem die Gesamtleistung dokumentiert wird. Für die
Berücksichtigung gehäufter Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit gelten die Regelungen aus Kapitel 3 analog auch für die schriftliche
Abiturprüfung.
Die Aufgaben im Rahmen der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Geographie verlangen von den Schülerinnen und Schülern eine
materialgestützte argumentative Entfaltung einer raumrelevanten Problematik, deren fachlicher Hintergrund aus dem Unterricht bekannt ist.
Die Abituraufgaben bestehen aus einer problemorientierten Themenformulierung, den darauf bezogenen Teilaufgaben und den für die
Bearbeitung notwendigen fachspezifischen Materialien. Die Teilaufgaben rekurrieren auf die Überprüfungsform (siehe Kap. 3). Grundsätze zur
Aufgabenkonstruktion (siehe Kap.3) gelten für die Abiturprüfung in gleicher Weise. Alle Überprüfungsformen mit Ausnahme der
Handlungsaufgabe kommen für die Abituraufgaben in Frage. Der Schwerpunkt der Anforderungen liegt in der Abiturprüfung in Bereichen, die
mit dem Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte sowie Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen sowie mit
selbstständigen Aussagen und Wertungen beschrieben werden können.
Mündliche Abiturprüfung
Die Aufgaben für die mündliche Abiturprüfung werden dezentral durch die Fachprüferin bzw. den Fachprüfer – im Einvernehmen mit dem
jeweiligen Fachprüfungsausschuss – gestellt. Dabei handelt es sich um jeweils neue, begrenzte Aufgaben, die dem Prüfling einschließlich der
ggf. notwendigen Texte und Materialien für den ersten Teil der mündlichen Abiturprüfung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Aufgaben
für die mündliche Abiturprüfung insgesamt sind so zu stellen, dass sie hinreichend breit angelegt sind und sich nicht ausschließlich auf den
Unterricht eines Kurshalbjahres beschränken. Die Berücksichtigung aller Anforderungsbereiche soll eine Beurteilung ermöglichen, die das
gesamte Notenspektrum umfasst. Auswahlmöglichkeiten für die Schülerin bzw. den Schüler bestehen nicht. Der Erwartungshorizont ist zuvor
mit dem Fachprüfungsausschuss abzustimmen.
Der Prüfling soll in der Prüfung, die in der Regel mindestens 20, höchstens 30 Minuten dauert, in einem ersten Teil selbstständig die
vorbereiteten Ergebnisse zur gestellten Aufgabe in zusammenhängendem Vortrag präsentieren. In einem zweiten Teil sollen vor allem größere
fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge in einem Prüfungsgespräch angesprochen werden. Es ist nicht zulässig,
zusammenhanglose Einzelfragen aneinander zu reihen.
Bei der Bewertung mündlicher Prüfungen liegen der im Fachprüfungsausschuss abgestimmte Erwartungshorizont sowie die eingangs
dargestellten übergreifenden Kriterien zu Grunde. Die Prüferin oder der Prüfer schlägt dem Fachprüfungsausschuss eine Note, ggf. mit
Tendenz, vor. Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses stimmen über diesen Vorschlag ab.
Ausgangspunkt für die mündliche Prüfung in Geographie ist eine begrenzte, mehrgliedrige, schriftlich verfasste Aufgabe mit Material. Bei der
Aufgabe ist die zeitliche Begrenzung durch die Dauer der Vorbereitungszeit zu beachten. Die Aufgabe für den ersten Teil der Prüfung wird
daher Material von geringerem Umfang und weniger komplexe Teilaufgaben enthalten als eine Aufgabe für die schriftliche Prüfung.
Besondere Lernleistung
Schülerinnen und Schüler können in die Gesamtqualifikation eine besondere Lernleistung einbringen, die im Rahmen oder Umfang eines
mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von
den Ländern geförderten Wettbewerb, die Ergebnisse des Projektkurses oder eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden
Projektes gelten.
Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schule
an-gezeigt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die
vor-gesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Die Arbeit ist spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung
abzugeben, nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten. Ein Rücktritt von der besonderen
Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein.
In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schulleitung
stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet
auf Fragen. Die Endnote wird aufgrund der insgesamt in der besonderen Lernleistung und im Kolloquium erbrachten Leistungen gebildet; eine
Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt werden, muss die
individuelle Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein.
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