A. Grundlagen des Programms

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Europäische Territoriale Zusammenarbeit
2007-2013
Operationelles Programm
zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
„Großregion“
27. April 2010
Inhaltsverzeichnis
A. Grundlagen des Programms ...................................................................................................
4
1. Förderfähige Gebiete ..................................................................................................................... 7
1.1 Präambel: Die bestehenden Kooperationen ...............................................................................................7
1.1.1 Die institutionelle Kooperation ............................................................................................................................ 7
1.1.2 Die von der Europäischen Union unterstützte territoriale Zusammenarbeit ......................................................... 9
1.2 Voll förderfähige Gebiete ........................................................................................................................ 12
1.3 Angrenzendes Gebiet (Artikel 21 der EFRE-Verordnung) ...................................................................... 12
1.4 NUTS 2 - Gebiete .................................................................................................................................... 13
1.5 Weitere Ausdehnung des Fördergebiets ................................................................................................... 13
2. Die geographischen Einheiten..................................................................................................... 15
3. Beschreibung des Fördergebiets ................................................................................................. 18
3.1 Die geographische Lage ........................................................................................................................... 18
3.2 Die demographischen Perspektiven ......................................................................................................... 18
3.3 Die wesentlichen regionalen Merkmale ................................................................................................... 19
Rheinland-Pfalz........................................................................................................................................................... 19
Wallonien .................................................................................................................................................................... 19
Lothringen ................................................................................................................................................................... 19
Saarland ...................................................................................................................................................................... 20
Luxemburg .................................................................................................................................................................. 20
3.4 Das Gleichgewicht der Generationen und die Folgen .............................................................................. 20
B. Analyse und Strategie für das Fördergebiet .........................................................................
21
1. Wirtschaft ..................................................................................................................................... 21
1.1. Strategie abgeleitet aus der Analyse der aktuellen Situation................................................................... 23
1.1.1.Wirtschaft und Innovation .................................................................................................................................. 23
1.1.2.Tourismus .......................................................................................................................................................... 25
1.1.3 Arbeitsmarkt....................................................................................................................................................... 26
1.2 SWOT-Analyse ........................................................................................................................................ 28
2. Raum ............................................................................................................................................. 30
2.1 Strategie ausgehend von der Analyse der aktuellen Situation.................................................................. 30
2.1.1 Raumentwicklung und städtische Entwicklung .................................................................................................. 30
2.1.2 Verkehr .............................................................................................................................................................. 31
2.1.3 Umwelt und Energie .......................................................................................................................................... 33
2.2 SWOT-Analyse ........................................................................................................................................ 36
3. Die Menschen ............................................................................................................................... 38
3.1 Strategie ausgehend von der gegenwärtigen Situation ............................................................................. 38
3.1.1 Aus- und Weiterbildung, Hochschule und Forschung ........................................................................................ 38
3.1.2 Gesundheit ......................................................................................................................................................... 41
3.1.3 Zusammenarbeit im Bereich Soziales ................................................................................................................ 43
3.1.4 Kultur ................................................................................................................................................................. 44
3.2 SWOT-Analyse ........................................................................................................................................ 46
C. Ziele und Schwerpunkte des Programms ..............................................................................
1. Ziele des Programms ................................................................................................................... 48
2. Schwerpunkte des Programms ................................................................................................... 50
Schwerpunkt 1 - Wirtschaft ............................................................................................................ 50
Maßnahme 1.1 - Unterstützung der Innovation ............................................................................................. 50
Maßnahme 1.2 - Unterstützung gemeinsamer Projekte zur Förderung der Wirtschaftsstruktur .................... 51
Maßnahme 1.3 – Entwicklung der grenzüberschreitenden wirtschaftsnahen Infrastrukturen........................ 51
Maßnahme 1.4 – Förderung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Beschäftigung ............................. 52
Maßnahme 1.5 – Förderung des touristischen Angebotes ............................................................................. 52
Schwerpunkt 2 - Raum .................................................................................................................... 54
Maßnahme 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik ..................................................................... 54
48
Maßnahme 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion .................................................................. 55
Maßnahme 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt .................................................................................. 55
Schwerpunkt 3 - Menschen ............................................................................................................. 57
Maßnahme 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung und Weiterbildung .................................. 57
Maßnahme 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen ................................................................. 58
Maßnahme 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens ................................ 58
Maßnahme 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen Bereich ......................................................... 59
Maßnahme 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und Zusammenarbeit der Medien ......................... 60
Maßnahme 3.6: Unterstützung von Mikroprojekten ...................................................................................... 60
Schwerpunkt 4 – Technische Hilfe ................................................................................................. 61
3. Kohärenz der Programmziele mit den Gemeinschaftsstrategien ............................................ 61
4. Kohärenz mit den regionalen Strategien ................................................................................... 62
5. Komplementarität und Kohärenz, ergriffene Maßnahmen..................................................... 66
D. Indikatoren...............................................................................................................................
68
1. Sozioökonomische Kontextindikatoren ..................................................................................... 68
2. Programmindikatoren ................................................................................................................. 69
2.1. Indikatoren zur Intensität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.................................................. 69
2.2. Umsetzungs- und Ergebnisindikatoren ................................................................................................... 71
3. Auswirkungsindikatoren ............................................................................................................. 77
E. Finanzplan ................................................................................................................................
80
F. Anzeigende Kategorisierung den Ausgaben ..........................................................................
82
G. Durchführungssystem .............................................................................................................
90
1. Die Gremien zur Verwaltung, Begleitung und Durchführung des Programms Europäische
Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion .................................................................. 90
1.1. Die Programmpartner .............................................................................................................................. 90
1.2. Die Verwaltungsbehörde......................................................................................................................... 90
1.3. Die Bescheinigungsbehörde .................................................................................................................... 92
1.4. Die Prüfbehörde ...................................................................................................................................... 93
1.5. Das Sekretariat des Programms .............................................................................................................. 95
1.6. Der Begleitausschuss .............................................................................................................................. 97
1.7. Der Lenkungsausschuss .......................................................................................................................... 99
1.8 Die Zulässigkeitskriterien ........................................................................................................................ 99
1.9 Die Auswahlkriterien ............................................................................................................................. 100
1.10 Begleit- und Bewertungssystem des Programms ................................................................................. 101
2. Funktionsweise des Programms ............................................................................................... 103
2.1. Verfahren der Einreichung, Antragsprüfung und Annahme der Projekte ............................................. 103
2.2. Verfahren der inhaltlichen und finanziellen Projektbegleitung............................................................. 106
3. Beschreibung der Finanzströme .............................................................................................. 108
4. EDV-Verwaltungssystem .......................................................................................................... 110
5. Informations- und Publizitätsmaßnahmen ............................................................................. 112
H. Großprojekte ...........................................................................................................................
114
J. Evaluierung ...............................................................................................................................
114
Anhang ..........................................................................................................................................
116
3
-
A. Grundlagen des Programms
Aufbauend auf den Verordnungen:



Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juni 2006 mit allgemeinen
Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den
Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 1260/1999 ;
Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.
Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 ;
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung
von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit
allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,
den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr.
1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung
reichen die nachfolgend genannten Programmpartner:











Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch den Innen- und Landesplanungsminister,
Région wallonne, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
Communauté française de Belgique, vertreten durch ihre Ministerpräsidentin,
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
Préfecture de Région Lorraine, vertreten durch den Präfekten der Region Lothringen,
Conseil Régional de Lorraine, vertreten durch seinen Präsidenten,
Conseil Général de Meurthe-et-Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten,
Conseil Général de la Meuse, vertreten durch seinen Präsidenten,
Conseil Général de la Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten,
Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und
Weinbau,
Das Saarland, vertreten durch den Minister für Wirtschaft und Wissenschaft
dieses grenzüberschreitende Operationelle Programm zur Europäischen territorialen
Zusammenarbeit „Großregion“ für die Förderperiode 2007-2013 bei der Europäischen
Kommission ein.
Es baut auf ihren Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf und nimmt
Bezug auf die Gemeinsame Erklärung des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion am 1.
Juni 2006 in Trier, der folgenden Beschluss verabschiedet hat :
„...Die Gipfelteilnehmerinnen und -teilnehmer würdigen die Einigung der EU auf die finanzielle
Vorausschau 2007 - 2013. Sie begrüßen es besonders, dass es weiterhin EU-Mittel für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit an den Binnengrenzen geben wird und dass die territoriale
Kooperation zu einem eigenen Ziel der Kohäsionspolitik aufgewertet wird.
In diesem Zusammenhang begrüßen sie auch den Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines
Europäischen Verbunds für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Nach Auffassung der
Gipfelteilnehmerinnen und -teilnehmer ist dieses neue Rechtsinstrument dazu geeignet, die
4
-
grenzüberschreitende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit in Europa zu erleichtern
und zu verbessern.
Gemäß der Ergebnisse der vergangenen Gipfel und unter Verweis auf die Gemeinsame Erklärung
des 8. Gipfels der Großregion sprechen sich die Gipfelmitglieder zur Verstetigung der
Zusammenarbeit und zur Stärkung der Großregion in Europa für ein gemeinsames Programm der
Großregion aus.
In diesem Zusammenhang fassen sie vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung der europäischen
Verordnungen folgenden Beschluss:
Das operationelle Programm ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Diese thematischen
Schwerpunkte werden umgesetzt durch:

die Verwaltungsbehörde, wenn es um Vorhaben der Großregion geht;

geographische Verwaltungseinheiten, die über ein garantiertes, zugewiesenes Budget verfügen
und die den Gebieten der drei aktuellen INTERREG III A-Programme entsprechen.
Die Verwaltungsbehörde ist für die Koordinierung und allgemeine Betreuung des Programms
zuständig.
Die thematischen Schwerpunkte sind in allen geographischen Einheiten gleich.
Die an jeder geographischen Einheit beteiligten Partner werden den jeweiligen Lenkungsausschuss
bilden. Sie entscheiden gemäß den Besonderheiten in ihrem Fördergebiet über die Aufteilung der
Fördermittel der besagten Einheit auf alle oder nur einige Maßnahmen jedes Schwerpunktes.
Für die Vorhaben der Großregion sind alle Maßnahmen anwendbar.
Die Lenkungsausschüsse jeder betroffenen geographischen Einheit, die jeweils über eine eigene
technische Hilfe verfügen, prüfen die Projekte und wählen sie aus.
Es werden Verfahren vorgeschaltet, die spätestens zum Zeitpunkt des Einreichens der Projektanträge
greifen, um die Projekte gegebenenfalls auf andere Partner in der Großregion auszudehnen. Wenn
ein Projekt Partner aus mehreren geographischen Einheiten umfasst, wird es den Vorhaben auf der
Ebene der Großregion zugerechnet.
Die Modalitäten der Programmumsetzung werden durch eine Vereinbarung zwischen allen
Programmpartnern umfassend geregelt.
Das Sekretariat der Verwaltungsbehörde wird im Gemeinsamen Haus der Großregion angesiedelt.
Die Region Wallonien wird beauftragt, übergangsweise die Aufgaben der Verwaltungsbehörde
wahrzunehmen.
Die Gipfelteilnehmer streben an, bis 2009 einen Europäischen Verbund für Territoriale
Zusammenarbeit (EVTZ) zu gründen, der die Aufgabe der Verwaltungsbehörde übernimmt. Der
Vorsitz wird vom Präfekten der Region Lothringen wahrgenommen.
Das Sekretariat der Verwaltungsbehörde verbleibt auch nach der Übergangszeit im Gemeinsamen
Haus der Großregion.
Eine Förderung aus Mitteln des Ziel 3-Programms 2007 - 2013 kann weder zusätzlich zu einer
anderweitigen europäischen Förderung noch als Ersatz für eine anderweitige europäische Förderung
erfolgen. Sie muss einen tatsächlichen grenzüberschreitenden Mehrwert bewirken.
Die Projekte sollen insbesondere folgenden Schwerpunkten entsprechen:

Wirtschaft
Die Wettbewerbsfähigkeit der interregionalen Wirtschaft stärken und fördern, die Innovation
unterstützen und die Beschäftigung fördern.

Raum
Die Qualität des Lebensraums verbessern, die Attraktivität der Regionen und den Umweltschutz
stärken
5
-

Menschen
Den Erwerb und die Verbreitung des Wissens entwickeln, das Kulturerbe aufwerten und die soziale
Kohäsion stärken
Bezüglich der Gebietskulisse werden die Programmpartner alle Möglichkeiten der EU-Verordnung zur
Flexibilität nutzen.
Im Operationellen Ziel 3-Programm der Großregion wird eine Verteilung der Gesamtmittel auf die
thematischen Schwerpunkte vorgenommen.
Die Gipfelteilnehmer kommen überein, 20% der verfügbaren Mittel für Projekte auf Ebene der
Großregion zu reservieren. Die Verteilung der verbleibenden Mittel auf die geografischen
Verwaltungseinheiten erfolgt nach Veröffentlichung der Zuweisungen durch die Mitgliedsstaaten. Eine
Vereinbarung hinsichtlich einer flexiblen Handhabung der internen Mittelverteilung zur Vermeidung
von n+2-Verlusten wird gesondert getroffen. Die Bildung einer Reserve ist angedacht.
Im Lichte der Erfahrung mit dem Ziel 3-Programm wird über eine Ausgestaltung noch einmal
verhandelt.
Die notwendigen Schritte zur zügigen Umsetzung wurden vorbereitet bzw. werden unverzüglich
eingeleitet.
Die Gipfelteilnehmerinnen und -teilnehmer sind der Überzeugung, dass den konkreten Bedürfnissen
der Bewohnerinnen und Bewohner der Großregion damit verstärkt Rechnung getragen werden kann.
Sie rufen alle Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf, in diesem Zusammenhang
gemeinsame Initiativen der Großregion zu unterstützen….“
Auch wenn er nicht Mitglied des Gipfels der Großregion ist, teilt der Generalrat der Meuse,
der schon Partner im INTERREG-IIIA-Programm Wallonien-Lothringen-Luxemburg ist, diese
neue Herausforderung und nimmt als Partner an diesem Programm teil.
6
-
1. Förderfähige Gebiete
1.1
Präambel:
Kooperationen
Die
bestehenden
1.1.1 Die institutionelle Kooperation
Die Großregion ist der politische Ausdruck einer
herausragenden
institutionalisierten
Zusammenarbeit, die ein Gebiet betrifft, das vom
Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, dem
Saarland, Rheinland-Pfalz, Wallonien und der
Deutschsprachigen
Gemeinschaft
Belgiens
gebildet wird und folgende politischen und
administrativen Organe vereint:










das Großherzogtum Luxemburg,
die Wallonische Region,
die französische Gemeinschaft Belgiens,
die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens,
die Präfektur der Region Lothringen,
den Regionalrat von Lothringen,
den Generalrat der Meurthe-et-Moselle,
den Generalrat der Moselle,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland.
Quelle : Programme Directeur d’Aménagement
du territoire du Luxembourg, aus 2003
Aus diesem Gebiet sind jedoch im vorliegenden Operationellen Programm nur die Gebiete
betroffen, die der Definition nach Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung 1083/2006 entsprechen.
Daher möchten die Partner, die größtmögliche Flexibilität, wie sie in Artikel 21 der EUVerordnung 1080/2006 vorgesehen ist, nutzen.
Die institutionalisierte Kooperation der Partner der Großregion oder einiger unter ihnen reicht
weit in die Zeit vor den INTERREG-Programmen zurück. Sie basiert auf der von der
Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik im März 1969 zunächst
ohne förmlichen Akt begründeten „Deutsch-französischen Regierungskommission“. Diese
Kommission trat im Februar 1970 erstmalig zusammen. Im Mai 1971 wurde auch eine
luxemburgische Delegation hinzugezogen, zugleich wurde die Bildung der
„Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz“ beschlossen. Später wurde die
Kooperation auf eine große Bandbreite von Themen ausgedehnt.
Durch den Notenwechsel vom 16.Oktober 1980 zwischen Frankreich, Deutschland und
Luxemburg wurde die lockere Zusammenarbeit stärker formalisiert. Mit der Ergänzung zum
Notenwechsel von 2005 wurde die Kooperation offiziell um die Wallonische Region, die
Französische und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ergänzt, die seit Mitte der
90er Jahre mit Beobachterstatus an der Kooperation teilnahmen. Gleichzeitig wurde die
Kooperation auf die wichtigsten Gebietskörperschaften Lothringens ausgedehnt, die
nunmehr als Vollmitglieder der Regionalkommission angehören.
Die Exekutiven der Großregion treffen sich seit 1995 in regelmäßigen Abständen zum Gipfel
der Großregion. In diesem Rahmen haben sie einen Wirtschafts- und Sozialausschuss der
7
-
Großregion ins Leben gerufen. Die Mitglieder der Parlamente einiger Teilregionen der
Großregion bilden den Interregionalen Parlamentarierrat. Weitere Institutionen entstanden
spontan oder mit Unterstützung der politischen Kooperationsstrukturen, so z.B. die
Hochschulcharta, der Interregionale Rat der Handwerkskammern, Netzwerke von Museen,
etc.
Diese zahlreichen Kooperationsebenen führten zu einer Vielzahl von Projekten in den
unterschiedlichsten Themenbereichen, von denen die bedeutendsten in der Folge dargelegt
werden. Auch wenn noch nicht alle Ergebnisse definitiv umgesetzt sind, hatten sie eine sehr
starke Dynamik zur Folge und es ergaben sich hieraus zahlreiche, meistens interessante,
manchmal sehr ehrgeizige Projekte.
Die Ebene der politischen Zusammenarbeit bemüht sich unablässig, nicht nur Initiativen, die
dem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt in der Großregion dienen, zu
initiieren, sondern auch solche Initiativen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu
koordinieren. Dabei bilden die früheren INTERREG-Programme wie auch das zukünftige
Programm zur „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ ein herausragendes Instrument
zur Erreichung der angestrebten Ziele, einschließlich dem Bestreben, die notwendige
Kontinuität zwischen den einzelnen Programmperioden sicherzustellen.
Der zur Ausarbeitung und Durchführung dieses Programms gewählte Aufbau stellt insofern
einen großen Fortschritt dar, als die Erfordernisse der kleinräumigen Kooperation und die
Erfüllung der wichtigen Herausforderungen auf der Ebene der Großregion in einem einzigen
Rahmen abgewickelt werden können, der die Arbeit der politischen Ebene mit den
europäischen Förderprogrammen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Einklang
bringt. Dieses Programm stellt daher eine neue Chance dar, die Entscheidungsträger und
die Bevölkerung einander näher zu bringen und Projekte in Gang zu bringen, die die
Prioritäten, die entweder zusammen auf dem Gipfel der Großregion oder einzeln durch die
beteiligten Partner definiert wurden, umsetzen.
Um dieses Programm auszuarbeiten, haben die Partner folgende analytische und
konzeptionelle Referenzdokumente zugrunde gelegt:
-
das Raumentwicklungskonzept SaarLorLux+ (vorgelegt im Jahr 2002), das für die
Großregion
die
methodische
Vorgehensweise
des
Europäischen
Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) anwendet,
-
das Zukunftsbild 2020 der Großregion, das dem 7. Gipfel unter saarländischem
Vorsitz am 30. Juni 2003 vorgelegt und von diesem entgegengenommen, von den
Folgegipfeln fortgesetzt wurde und von den zukünftigen Gipfeln weiter verfolgt
wird;
dieses Zukunftsbild sieht mittel- und langfristige Handlungsfelder vor, um aus der
Großregion einen wettbewerbsfähigen grenzüberschreitenden Raum zu machen,
der sich durch besondere Eigenschaften und Kompetenzen auf europäischer
Ebene auszeichnet;
-
die strategischen Orientierungen für eine abgestimmte wirtschaftliche Entwicklung
der Großregion, die im Jahr 2006 von der Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Fragen“
der Regionalkommission erarbeitet wurden;
-
die vorliegenden Berichte und Evaluierungen der
operationellen INTERREG-Programme (Punkt 1.1.2);
-
die Berichte der interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, die den
verschiedenen Gipfeln seit 2001 vorgestellt wurden.
8
-
unten
aufgeführten
1.1.2 Die von
Zusammenarbeit
der
Europäischen
Union
unterstützte
territoriale
Die von der Europäischen Union im vorhergehenden Programmzeitraum (2000-2006)
kofinanzierten Programme der territorialen Zusammenarbeit umfassen:
 drei INTERREG-III-A-Programme (grenzüberschreitende Zusammenarbeit): das
Programm Wallonien-Lothringen-Luxembourg (WLL), das Programm Saarland-Moselle
(Lothringen)-Westpfalz (SM(L)W) und das Programm Deutschland-Luxemburg mit der
Deutschsprachigen Gemeinschaft/Wallonischen Region Belgiens (DeLux);
 eine Regionale Rahmenmaßnahme, die im Zusammenhang mit dem Abschnitt C
(interregionale Zusammenarbeit) der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III, RRM e-BIRD
umgesetzt wurde.
Die Großregion ist ebenfalls von Projekten im Rahmen des INTERREG-III-B-Programms der
transnationalen Zusammenarbeit im Nordwesten Europas (NWE) betroffen.
Die Partner der Großregion beteiligen sich auch an anderen Programmen, Maßnahmen und
Projekten, die verschiedene Themenbereiche wie Umwelt, Raumplanung, regionale
Entwicklung, Forschung und Kultur abdecken.
In den folgenden Tabellen werden die unter INTERREG III A und INTERREG III C e-BIRD
geförderten Programme schematisch dargestellt und analysiert.
9
-
Saar-Moselle-(Lothringen)
-Westpfalz
Wallonien-LorraineLuxembourg
DeLux
e-Bird
Betroffene Gebiete



Im Saarland die Landkreise
Merzig-Wadern,
Saarlouis,
Saarpfalz und der Stadtverband
Saarbrücken,
angrenzende
Gebiete:
die
Landkreise
Neunkirchen und von St. Wendel.
In Lothringen: Das Département
Moselle, angrenzendes Gebiet:
das Département Meurthe-et
Moselle.

Die
Provinz
Luxemburg:
Die
Arrondissements Arlon, Bastogne,
Virton; Angrenzendes Gebiet: die
Arrondissements
Marche
und
Neuchâteau.

Das Großherzogtum Luxemburg,

Lothringen:
Die
Départements
Meuse, Meurthe-et-Moselle und
Moselle.
Die
Westpfalz:
die
Städte
Pirmasens und Zweibrücken und
der
Kreis
Sudwestpfalz,
angrenzende
Gebiete:
der
Landkreis und die kreisfreie Stadt
Kaiserslautern und der Landkreis
Kusel.

Das Großherzogtum Luxemburg,



Die
Deutschsprachige
Gemeinschaft Belgiens


Rheinland-Pfalz: die kreisfreie
Stadt Trier, die Landkreise TrierSaarburg
und
Bitburg-Prüm1.
Angrenzendes
Gebiet:
Die
Landkreise Daun2, BernkastelWittlich und Birkenfeld.

Saarland: der Landkreis MerzigWadern. Angrenzendes Gebiet:
die Landkreise St. Wendel und
Saarlouis.



Das Großherzogtum Luxemburg,
Die
Deutschsprachige
Gemeinschaft
Belgiens
Die
wallonische
Region
mit
der
französischen Gemeinschaft Belgiens
Das Saarland,
Die Region Lothringen
Das Land Rheinland-Pfalz .
Themenbereiche
7 Schwerpunkte (ohne technische
Hilfe) :

1. Umsetzung einer aktiven
Strategie der
Standortpositionierung angesichts
der Grenzlage

2. Unterstützung der
Optimierung einer neuen
1
2
4 Schwerpunkte (ohne technische
Hilfe):

1. Förderung einer nachhaltigen
räumlichen Entwicklung

2. Schaffung und Entwicklung
eines integrierten
grenzüberschreitenden
Wirtschaftsraumes
6 Schwerpunkte (ohne technische
Hilfe):

1. Städtische und ländliche
Entwicklung (Verbesserung der
Raumstruktur, insbesondere der
grenzüberschreitenden
Basisinfrastruktur und
Diversifizierung der
seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm
seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel
10
-
Das Gesamtziel des Programms besteht
darin, die Netzwerke der « Großregion »
durch den sozialen, kulturellen und
wirtschaftlichen Austausch zu stärken und
eine Antwort auf die gemeinsamen
Bedürfnisse zu finden, die zuvor in
Arbeitsgruppen und offiziellen Instanzen der
Großregion ermittelt wurden.





Standortattraktivität im Zentrum
Europas
3. Schaffung von SynergieEffekten durch eine
grenzübergreifende
Raumentwicklung
4. Profilierung des gemeinsamen
Natur- und Kulturerbes
5. Europäische Kompetenz
6. Vertiefung der institutionellen
Zusammenarbeit und Integration
als Vorraussetzung für den Abbau
fortbestehender Trennwirkungen
7. Förderung von bürgernahen
Projekten

3. Umweltschutz und Verstärkung
der Attraktivität des
grenzüberschreitenden Raumes

4. Förderung der menschlichen
Entwicklung, Aufwertung der
menschlichen Ressourcen und
Intensivierung der sozialen und
kulturellen Integration





Wirtschaftstätigkeit)
2. Wirtschaftsförderung (Förderung
des Unternehmertums und
Steigerung der Innovationskraft und
des Einsatzes neuer Technologien)
3. Tourismus und Kultur
(Verbesserung der grenzüberschreitenden Vernetzung und der
gemeinsamen Vermarktung,
einschließlich des Ausbaus der
materiellen Tourismusinfrastruktur)
4 : Arbeitsmarkt und Bildung
(Förderung der
grenzüberschreitenden Integration
des Arbeitsmarktes und des
Bildungsangebots)
- 5 : Natur und Landschaft
(Verbesserung der
gesamtwirtschaftlichen Nutzung der
Kulturlandschaft und Verbesserung
der Umweltqualität)
-6 :
Netzwerkbildung
und
Kommunikation
(Ausbau
der
institutionellen Zusammenarbeit und
grenzüberschreitender Netzwerke).
Das Programm zählt drei Schwerpunke:

A. Sozioökonomische Entwicklung und
neue integrierte Ansätze der räumlichen
Entwicklung.

B. Kultur und Wissen als Grundlage des
Zugehörigkeitsgefühl zu einem
gemeinsamen Raum.

C. Bildung, Ausbildung und Forschung
als Mittel zur Stärkung der Fachkompetenz
und des Aus- und Fortbildungsstandes der
Akteure in der Großregion.
Gesamtbudget
56 920 000 € Gesamtkosten, davon
28.460.000 € Beitrag EFRE
Gesamtkosten : 61 Millionen €
Beitrag EFRE : 25 Millionen
22.760.000 € Gesamtkosten, davon
11.380.000 € Beitrag EFRE.
11
-
6.252.000 € Gesamtkosten, davon 3.223.000
Euro Beitrag EFRE
1.2 Voll förderfähige Gebiete
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE333
BE341
BE342
BE345
Gebietsbezeichnung
Arrondissement de Verviers
Arrondissement d’Arlon
Arrondissement de Bastogne
Arrondissement de Virton
Deutschland
DEB21
DEB23
DEB25
Trier Kreisfreie Stadt
Landkreis Bitburg-Prüm3
Landkreis Trier-Saarburg
DEB37
DEB3A
DEB3K
Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Zweibrücken Kreisfreie Stadt
Landkreis Südwestpfalz
DEC01
DEC02
DEC04
DEC05
Stadtverband Saarbrücken
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Saarlouis
Saarpfalz-Kreis
Frankreich
FR411
FR412
FR413
Département de Meurthe-et-Moselle
Département de la Meuse
Département de la Moselle
Luxemburg
LU000
Großherzogtum Luxemburg
1.3 Angrenzendes Gebiet (Artikel 21 der EFRE-Verordnung)
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE331
BE332
BE343
BE344
Gebietsbezeichnung
Arrondissement de Huy
Arrondissement de Liège
Arrondissement de Marche-en-Famenne
Arrondissement de Neufchâteau
Deutschland
DEB22
DEB24
DEB15
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Landkreis Daun4
Landkreis Birkenfeld
DEB32
DEB33
DEB3F
DEB3G
DEB3C
DEB 3H
Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Landkreis Kaiserslautern
Landkreis Kusel
Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Südliche Weinstrasse
DEC03
DEC06
Landkreis Neunkirchen
Landkreis Sankt Wendel
FR414
Département des Vosges
Frankreich
3
4
seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm
seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel
12
-
1.4 NUTS 2 - Gebiete
Das Programm möchte von der im Artikel 21, Absatz 1, Satz 2 der EFRE-Verordnung
1080/2006 festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch machen, die es erlaubt, in
Ausnahmefällen die Flexibilität der angrenzenden Gebiete auf die Gesamtheit der NUTS 2Gebiete auszudehnen, in denen sich die NUTS-3 Gebiete, wie sie in Artikel 7, Absatz 1 der
VO 1083/2006 definiert sind, befinden. Dies betrifft folgende Gebiete:
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE33
Gebietsbezeichnung
Province de Liège
Deutschland
DEB3
Rheinhessen-Pfalz
Die Großregion ist tatsächlich der politische Ausdruck einer herausragenden
institutionalisierten Zusammenarbeit, die ein Gebiet betrifft, das vom Großherzogtum
Luxemburg, Lothringen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Wallonien und der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gebildet wird.
Aus diesem Gebiet sind jedoch - wie bereits oben angegeben - im vorliegenden Programm
nur die Gebiete betroffen, die der Definition nach Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.
1083/2006 entsprechen.
In diesem Rahmen wurde beim Gipfel von Trier die Bedeutung eines gemeinsamen
Programms Großregion hervorgehoben, um die Zusammenarbeit in der gesamten
Großregion und ihre Positionierung auf europäischer Ebene zu verbessern. Daher möchten
die Partner die größtmögliche Flexibilität, wie sie in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr.
1080/2006 vorgesehen ist, nutzen.
1.5 Weitere Ausdehnung des Fördergebiets
Die Partner möchten des Weiteren die Möglichkeit, wie sie im Artikel 21, Absatz 1, Satz 3 der
EFRE-Verordnung 1080/2006 angeboten wird, nutzen. Diese sieht vor, dass die Ausgaben
von Partnern außerhalb des Programmgebietes förderfähig sind, wenn sich die Projektziele
ohne die Beteiligung dieser Partner kaum erreichen lassen.
Diese Möglichkeit wird unter anderem zugunsten von Partnern aus den Gebieten von
Rheinland-Pfalz und der wallonischen Region/Französische Gemeinschaft Belgiens genutzt,
die nicht durch die in den vorgenannten Abschnitten 1 bis 3 beschriebenen Gebiete
abgedeckt sind.
Falls Projektpartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, muss im
Projektantrag gerechtfertigt werden, dass die Ziele des Projekts ohne die Beteiligung der
außerhalb des Programmgebiets angesiedelten Partner nur schwer zu erreichen sind.
13
-
1.6. Karte
14
-
2. Die geographischen Einheiten
Die Partner haben beschlossen, das Programm auf der Ebene der Großregion
durchzuführen und sowohl Projekte zu fördern, die auf der Ebene der Großregion
angesiedelt sind als auch auf der Ebene der bisherigen Programmgebiete INTERREG IIIA
2000-2006. Die vier entsprechenden geographischen Einheiten sind:




die geographische Einheit „Großregion“,
die geographische Einheit „Saarland – Moselle (Lorraine) – Westpfalz“ (SM(L)W),
die geographische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg“ (WLL),
die geographische Einheit „Deutschland – Luxemburg - Deutschsprachige Gemeinschaft
/ wallonische Region Belgiens“ (DeLux).
Die Funktionsweise des Programms und der geographischen Einheiten wird unter Kapitel G
„Durchführungssystem“ erläutert.
Die NUTS - Gebiete der geographischen Einheiten werden nur dann als angrenzende
Gebiete angesehen, wenn sie als diese im Hinblick auf das Programm definiert sind.
Die geographische Abgrenzung der einzelnen geographischen Einheiten ist die Folgende:
1. Geografische Einheit „Großregion”
5
6
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE333
BE341
BE342
BE345
BE331
BE332
BE343
BE344
BE33
Gebietsbezeichnung
Arrondissement de Verviers
Arrondissement d’Arlon
Arrondissement de Bastogne
Arrondissement de Virton
Arrondissement de Huy
Arrondissement de Liège
Arrondissement de Marche-en-Famenne
Arrondissement de Neufchâteau
Province de Liège
Deutschland
DEB21
DEB23
DEB25
DEB37
DEB3A
DEB3K
DEC01
DEC02
DEC04
DEC05
DEB22
DEB24
DEB15
DEB32
DEB33
Trier Kreisfreie Stadt
Landkreis Bitburg-Prüm5
Landkreis Trier-Saarburg
Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Zweibrücken Kreisfreie Stadt
Landkreis Südwestpfalz
Stadtverband Saarbrücken
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Saarlouis
Saarpfalz-Kreis
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Landkreis Daun6
Landkreis Birkenfeld
Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm
seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel
15
-
DEB3F
DEB3G
DEB3C
DEB3H
DEC03
DEC06
DEB3
Landkreis Kaiserslautern
Landkreis Kusel
Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Neunkirchen
Landkreis Sankt Wendel
Rheinhessen-Pfalz
Frankreich
FR411
FR412
FR413
FR414
Département de Meurthe-et-Moselle
Département de la Meuse
Département de la Moselle
Département des Vosges
Luxemburg
LU000
Großherzogtum Luxemburg
2. Geografische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg”
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE341
BE342
BE343
BE344
BE345
Gebietsbezeichnung
Arrondissement d’Arlon
Arrondissement de Bastogne
Arrondissement de Marche-en-Famenne
Arrondissement de Neufchâteau
Arrondissement de Virton
Frankreich
FR411
FR412
FR413
FR414
Département de Meurthe-et-Moselle
Département de la Meuse
Département de la Moselle
Département des Vosges
Luxemburg
LU000
Großherzogtum Luxemburg
3. Geografische Einheit „Saarland-Moselle-Lothringen-Westpfalz”
Mitgliedsstaat
Deutschland
NUTS-Code
DEB32
DEB37
DEB3A
DEB3F
DEB3G
DEB3K
DEC01
DEC02
DEC03
DEC04
DEC05
DEC06
Gebietsbezeichnung
Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Landkreis Kaiserslautern
Landkreis Kusel
Landkreis Südwestpfalz
Stadtverband Saarbrücken
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Neunkirchen
Landkreis Saarlouis
Saarpfalz-Kreis
Landkreis Sankt Wendel
Frankreich
FR411
FR413
Département de Meurthe-et-Moselle
Département de la Moselle
16
-
4. Geografische
Einheit
„Deutschland-Luxemburg
mit
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens/Region Wallonien”
7
8
der
Mitgliedsstaat
Belgien
NUTS-Code
BE336
Gebietsbezeichnung
Bezirk Verviers / Deutschsprachige Gemeinschaft
Belgiens
Deutschland
DEB15
DEB21
DEB22
DEB23
DEB24
DEB25
DEC02
DEC04
DEC06
Landkreis Birkenfeld
Trier Kreisfreie Stadt
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Landkreis Bitburg-Prüm7
Landkreis Daun8
Landkreis Trier-Saarburg
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis Saarlouis
Landkreis Sankt Wendel
Luxemburg
LU000
Großherzogtum Luxemburg
seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm
seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel
17
-
3. Beschreibung des Fördergebiets
3.1 Die geographische Lage
Die Großregion liegt im Herzen des
historischen Zentrums von Europa, auf
der transeuropäischen Achse, die die
Wachstumsmetropolen wie London,
Amsterdam, das Rhein-Ruhr-Becken,
das Rhein-Main-Becken, das RheinNeckar-Becken bis Mailand verbindet.
Die europäische Entwicklungsachse
Brüssel-Luxemburg-Strasbourg
spielt
eine besondere Rolle.
Die
Nähe
der
großen
Städte
Nordwesteuropas (London, Brüssel,
Randstadt Holland), des Großraums
Paris und des Ruhrgebiets stellt einen
bedeutenden strategischen Vorteil dar,
der die Attraktivität der Großregion als
Wirtschaftsstandort
und
Kommunikationsraum verstärkt. Die
Inbetriebnahme des TGV POS im Juni
2007 wird diesen Vorteil noch dadurch
verstärken, dass sich die Fahrzeiten zu
über 30 Zielorten verkürzen.
Quelle : Programme Directeur d’Aménagement
du territoire du Luxembourg, aus 2003
3.2 Die demographischen Perspektiven
Im Jahr 2005 lebten in der Großregion auf einer Fläche von 65.000 km 2 11,3 Millionen
Menschen, das entspricht ca. 2,5 % der Bevölkerung der 25 EU-Staaten. Die
Bevölkerungsdichte liegt bei 174 EW/km², die Verteilung ist jedoch sehr ungleichmäßig. Im
Saarland liegt die Bevölkerungsdichte bei mehr als 400 EW/km², im Departement Meuse in
Lothringen hingegen nur bei 31EW/km². Die Bevölkerung der Großregion konzentriert sich
schwerpunktmäßig auf drei Großräume. Dabei handelt es sich um
 ein länderübergreifendes Kerngebiet, das von den Städten Nancy, Metz, Luxemburg,
Arlon, Trier, Saarbrücken und Kaiserslautern begrenzt wird,
 das Maastal in Lothringen und Wallonien,
 das Rheintal in Rheinland-Pfalz.
Die Bevölkerung teilt sich wie folgt auf die Regionen auf:





Rheinland-Pfalz:
Wallonien:
Lothringen:
Saarland:
Luxemburg:
4.061.000
3.396.000
2.334.000
1.056.000
455.000
18
-
Seit 1990 stieg die Bevölkerung der Großregion um 61.000 Einwohner (+0,53%) wobei
dieser Anstieg jedoch ungleichmäßig verteilt ist.
Im Saarland sind die Bevölkerungszahlen leicht zurückgegangen (-0,8%), Lothringen
verzeichnet einen unwesentlichen Anstieg (+1,3%), Wallonien ein Wachstum von 4,7%,
Rheinland-Pfalz ein Wachstum von 9,7% und Luxemburg einen Anstieg um spektakuläre
20%.
3.3 Die wesentlichen regionalen Merkmale
Rheinland-Pfalz
Im Jahr 1970 lebten in Rheinland-Pfalz 3.645.000 Menschen. Bis zum Ende der 80er Jahre
wies Rheinland-Pfalz bei den Bevölkerungszahlen einen nur mäßigen Zuwachs auf. Der
Zuzug von Aus- und Übersiedlern aus dem Osten (aus den neuen Bundesländern sowie aus
Mittel- und Osteuropa) trug in den Folgejahren zu einem spürbaren Bevölkerungswachstum
in diesem Bundesland bei, jedoch vorwiegend im Rheintal. Die an das Kerngebiet der
Großregion angrenzenden Gebiete sind hingegen von der Schließung einiger NATOStandorte und der Krise in der Schuhindustrie betroffen. Dort kam es in der Folge zu einem
leichten Bevölkerungsrückgang. Rheinland-Pfalz weist jedoch insgesamt das typische Profil
der deutschen Bundesländer auf, in denen das positive Verhältnis zwischen Abwanderung
und Zuzug die Auswirkungen der unter der Sterberate liegenden Geburtenrate ausgleicht.
Wallonien
Mit 3.396.000 Einwohnern ist Wallonien die Teilregion mit der zweithöchsten
Bevölkerungszahl in der Großregion. 1970 lebten dort 3.157.000 Menschen. Trotz einer
Wirtschaftskrise, von der hauptsächlich das Hennegau und die Region Lüttich betroffen
waren, konnte Wallonien ein Bevölkerungswachstum verzeichnen (mit Geburtenüberschuss
und positivem Wanderungssaldo). Von dieser Entwicklung haben besonders die Gegend um
Brüssel sowie die an Luxemburg angrenzenden Regionen profitiert.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft zählt 73.119 Einwohner und weist einen hauptsächlich
durch Zuwanderung verursachten Bevölkerungszuwachs auf. Die Geburtenrate ist rückläufig
und die Alterstruktur der Bevölkerung hat sich in den letzen 50 Jahren immer mehr zu den
älteren Personen verlagert: So stellten die Senioren (65+) 1948 nur 9,1% der Bevölkerung
und die Kinder von 0-14 Jahren 24,5%. Heute liegen diese Werte bei 17,14% bzw. 17,82%.
Lothringen
Im Jahr 2005 hatte Lothringen 2.334.000 Einwohner. Innerhalb von 40 Jahren sank die Zahl
der Beschäftigten in den drei wichtigsten lothringischen Wirtschaftssektoren (Eisen- und
Stahlindustrie sowie Eisenerzbergbau, Kohlebergbau und Textilindustrie) auf einige Tausend
Beschäftigte bzw. auf Null. Diese Entwicklung trug in den Jahren des großen
Strukturwandels in Lothringen zu einem ausgeprägten negativen Wanderungssaldo (jährlich
ca. -10.000) bei. Lange Zeit wurde dieses Phänomen durch eine sehr hohe Geburtenrate
ausgeglichen, die weit über dem französischen Durchschnitt lag. Die Abwanderung der
Jahrgänge im fortpflanzungsfähigen Alter aus der Region hat diesen Vorsprung in weniger
als 20 Jahren zunichte gemacht. Nach mehreren Volkszählungen, die für die
entsprechenden Zeiträume keine Veränderungen ergaben, ist heute wieder ein leichter über
19
-
den Prognosen liegender Anstieg festzustellen. Dieser Anstieg betrifft überwiegend die
Achse Nancy-Thionville und geht zu Lasten der ländlichen Gebiete in den Departements
Meuse und Vosges.
Saarland
Im Jahr 1970 hatte das Saarland 1.170.000 Einwohner, heute sind es noch 1.056.000.
Zwischen damals und heute gab es in diesem Bundesland eine vergleichbare Entwicklung:
Das Verhältnis zwischen Sterbe- und Geburtenrate verschlechterte sich zusehends und
konnte durch den leicht positiven Wanderungssaldo nicht ausgeglichen werden. Von der
Zuwanderung infolge der Öffnung Osteuropas (ca. 20.000) konnte das Saarland kaum
profitieren, er sorgte lediglich für eine kurzfristige Entspannung der Situation. Besonders
deutlich spürbar war der Bevölkerungsrückgang in den ländlichen und halbländlichen
Kreisen im Norden und Osten des Landes.
Luxemburg
Innerhalb von rund 35 Jahren hat sich die Einwohnerzahl Luxemburgs von 340.000 auf
455.000 erhöht. Die Diversifizierung der Wirtschaft sowie die Entwicklung des Finanz- und
Dienstleistungsbereichs führten im Großherzogtum Luxemburg zu einer umfangreichen
Zuwanderung, wobei die Portugiesen die größte Gruppe der Einwanderer darstellen. In
Luxemburg liegt der Ausländeranteil heute über 38 %. Das Bevölkerungswachstum ist vor
allem im Zentrum des Landes rund um die Hauptstadt spürbar. Nach den Prognosen zur
Bevölkerungsentwicklung soll die Einwohnerzahl bis 2050 nochmals um 300.000 steigen.
3.4 Das Gleichgewicht der Generationen und die Folgen
Die Alterung der Bevölkerung ist nicht nur charakteristisch für die Großregion, sondern
vielmehr ein europaweites Phänomen, wobei sich die Situation je nach Geburtenrate sehr
unterschiedlich darstellen kann. Auch in der Großregion ist die Situation alles andere als
einheitlich und gestaltet sich durch den Wanderungseffekt noch komplexer (positiver
Wanderungssaldo im Großherzogtum; negativer Wanderungssaldo in Lothringen).
20
-
B. Analyse und Strategie für das Fördergebiet
1. Wirtschaft
Die Geschichte der fünf territorialen Teilgebiete der Großregion weist in vielerlei Hinsicht
große Ähnlichkeiten auf. Seit den 60er Jahren sind 400.000 Arbeitsplätze in den
traditionellen Wirtschaftsbereichen weggefallen. Diese sind vom globalen Wandel betroffen
und wurden zum großen Teil durch eine neue Generation wirtschaftlicher Aktivitäten ersetzt,
wobei hier die Automobilindustrie und der Dienstleistungssektor den größten Anteil
ausmachen. Der Niedergang der traditionellen Wirtschaftsbereiche führte zu Veränderungen
im Hinblick auf die Umwelt und in hohem Maße auch im Hinblick auf die Raumentwicklung.
Außerdem bleiben bestimmte lokale Arbeitsmärkte anfällig. Jedoch sollte die Wirtschaft der
Großregion nicht auf die großen Basissektoren begrenzt werden. Die Nahrungsmittel- sowie
die Holzindustrie, die auf erheblichen Waldbeständen beruht, sind stark vertreten. Die
traditionellen Wirtschaftsbereiche sind modernisiert worden und die Stahlindustrie trägt viel
zum Innovationspotential bei.
Rheinland-Pfalz besitzt eine sehr diversifizierte Wirtschaftsstruktur, in der die Chemie- und
Automobilindustrie und die Dienstleistungen überwiegen. Kennzeichen der rheinlandpfälzischen Wirtschaft sind eine große Zahl mittelständischer Unternehmen und eine sehr
starke Exportorientierung. Die eher ländlichen Räume im Westen der Region standen
aufgrund ihrer Grenzlage mehrere Jahrzehnte lang im Abseits der wirtschaftlichen
Entwicklung. Sie mussten außerdem den Rückgang der Schuhindustrie und die starke
Reduzierung der dort stationierten amerikanischen Streitkräfte verkraften. Trotz dieser
Verluste besitzen die Städte Pirmasens, Zweibrücken und Kaiserslautern im Verhältnis zum
regionalen Durchschnitt immer noch einen starken Industriesektor, dank verschiedener
handwerklicher und industrieller Tätigkeiten. Traditionsgemäß verfügt die Region Trier
ebenfalls über ein breites Spektrum an Industrie- und Handwerksbetrieben, mit
gleichzeitigem progressivem Anstieg des Dienstleistungsbereichs, darunter der Tourismus
und die Dienstleistungen im Finanz- und Verwaltungsbereich.
Wallonien war stark von den Stilllegungen im Bergbau und den Werksschließungen in der
Metallindustrie betroffen. Waren Anfang der 70er Jahre noch 135.000 Arbeitnehmer in
diesen Wirtschaftsbereichen beschäftigt, so sind es heute nur noch 35.000. Im Hennegau
waren besonders die Regionen Charleroi und Lüttich und durch den Rückgang der
Stahlindustrie auch die Grenzregion im Dreiländereck an der französisch-luxemburgischen
Grenze stark betroffen.
Die rückläufigen Industriezweige, die weiterhin Arbeitsplätze abbauen (Stahlindustrie, Beund Verarbeitung von Steinen und Erden, Textilindustrie insbesondere) prägen nach wie vor
die Wirtschaftsleistungen Walloniens. Aus der statistischen Analyse einzelner Sektoren sind
jedoch die wachstumsorientierten Industriezweige abzuleiten, die jetzt zum Strukturwandel in
Wallonien beitragen: Nahrungs- und Lebensmittelindustrie, Chemie, Metallbe- und -verarbeitung sowie der Dienstleistungssektor (insbesondere die Unternehmensdienstleistungen
sind in den letzten Jahren stark angestiegen).
Dank einer florierenden Wirtschaft, gestützt auf die kleinen und mittleren Betriebe und den
Tourismus, weist die Deutschsprachige Gemeinschaft eine ganz andere Dynamik als
Wallonien auf, mit einem BIP, das sich im Durchschnitt der Großregion bewegt. Der
Dienstleistungssektor ist der Hauptarbeitgeber und umfasst, seit seinem signifikanten
Wachstum in den 90er Jahren, ungefähr zwei Drittel der Arbeitsplätze.
21
Lothringen durchlebte den Übergang von einer mono-industriellen zu einer diversifizierten
Wirtschaft mit einem sich entwickelnden Dienstleistungssektor. Sie verlor in drei Jahrzehnten
die meisten Arbeitsplätze im Bergbau, in der Stahl- und Textilindustrie, bleibt jedoch immer
noch eine Industrieregion. Die Wirtschaftstätigkeit Lothringens konzentriert sich auf die
Metropolregion „sillon lorrain“ und den Norden des Département Moselle, während die
nordlothringischen Kohlebecken unter dem Ausstieg aus dem Bergbau leiden. Die
ländlicheren
Départements
Vosges
und
Meuse,
die
auch
mit
starken
Veränderungsprozessen konfrontiert sind, haben weniger vom Aufschwung des
Dienstleistungssektors profitiert. Die lothringische Wirtschaft setzt heute auf Spitzensektoren
mit hohem technologischem Niveau, die zwar hauptsächlich mit ihrer industriellen
Vergangenheit verbunden sind, sich aber auch auf Zukunftssektoren beziehen.
Im Laufe des tief greifenden wirtschaftlichen Strukturwandels ist der Dienstleistungssektor im
Saarland der bedeutendste Wirtschaftszweig geworden und leistet den größten Beitrag zur
Wertschöpfung und zur Beschäftigung. Viele Arbeitsplätze sind in innovativen und
technologieorientierten Unternehmen entstanden. Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
im Dienstleistungssektor konnte nicht völlig die 70.000 Arbeitsplätze ausgleichen, die seit
den 70er Jahren in der Kohle- und Stahlindustrie verloren gingen. Die Industrie stellt auch
heute noch ein Viertel der Arbeitsplätze, vor allem im Automobilbereich (inklusive
Automobilzulieferer). Die Hauptbeschäftigungszentren liegen in Saarbrücken und
Umgebung, wo 40% der Arbeitsplätze konzentriert sind (in der Hauptsache im
Dienstleistungssektor). Die Landkreise Saarpfalz und Saarlouis sind heute am stärksten
industrialisiert und erfuhren seit den 90er Jahren das größte Wirtschaftswachstum im
Saarland (nach dem Landkreis St. Wendel).
Die Stahlindustrie und der Bergbau, die zu Beginn der 60er Jahre im Großherzogtum
Luxemburg Hauptarbeitgeber waren, legten den wichtigsten Grundstein für den
luxemburgischen Wohlstand. Im Jahre 1974 machten diese im Großherzogtum noch ein
Viertel der Wertschöpfung aus. Seitdem wurden in diesem Bereich ständig Stellen abgebaut.
Dadurch entstanden in der südlichen Region Industriebrachen, die derzeit wirtschaftlich
umstrukturiert werden. Dies führte im Großherzogtum zu durchgreifenden Veränderungen.
Die Luxemburger Wirtschaft wird heute weitgehend vom Dienstleistungssektor (77,5% des
Binnenarbeitsmarktes), insbesondere dem Finanzsektor, beherrscht. In Luxemburg-Stadt
und ihrem Ballungsraum befinden sich heute 60% der Arbeitsplätze im
Dienstleistungsbereich. Luxemburg hat das höchste BIP und die gröβte Wachstumsrate pro
Einwohner der Großregion; sein Arbeitsmarkt überschreitet die Landesgrenzen.
Die großen Entwicklungslinien jedes Gebiets der Großregion lassen starke Ähnlichkeiten in
den wirtschaftlichen Abläufen erkennen, je nach Land in unterschiedlichen Zyklen. Im Gebiet
der Europäischen Union mussten viele andere Regionen ihre Wirtschaft umstrukturieren;
jedoch ist es selten, dass Nachbarregionen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten gleichzeitig
derartig starken Veränderungen unterworfen waren, dass das BIP der gesamten Großregion
heute noch unter dem EU-Durchschnitt liegt. Daher ist es sinnvoll, das vorliegende
Operationelle Programm auf Ebene der Großregion zu konzipieren. Ziel der dargestellten
Aktionen ist nicht nur, zur Dynamik der gesamten Großregion beizutragen, sondern auch, die
Ungleichheiten zwischen den Teilregionen zu reduzieren.
Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes nominal (Mio. EUR)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
RheinlandPfalz
1998
23.232
42.403
17.008
85.132
2005
27.460
52.880
29.396
97.787
Quelle: Statistisches Portal der Großregion (http://www.grande-region.lu)
22
Wallonien
Großregion
53.815
70.382
221.590
277.906
BIP je Einwohner nominal (EUR)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
2004
49.482*
24.606
22.005
RheinlandPfalz
23.507
Wallonien
Großregion
17.827*
21.615
¨Luxemburg und Wallonien: Zahlen von 2002
Quellen: INSEE, Statistisches Bundesamt, ICN, STATEC, INSEE Alsace
1.1. Strategie abgeleitet aus der Analyse der aktuellen Situation
1.1.1.Wirtschaft und Innovation
Die Phase der wirtschaftlichen Umstrukturierung stellt eine besondere Herausforderung für
die KMU dar. Diese nehmen nicht den Platz ein, den sie traditionell auf nationaler Ebene
jedes Landes innehaben. Aus wirtschaftlichen Erwägungen siedelten sie sich oft im Umkreis
groβer Unternehmen an, die ihr einziger Kunde waren. Diese Situation hat sich geändert. In
den fünf territorialen Einheiten der Großregion gibt es heute eine große Anzahl von KMU, die
sich als dynamisch erwiesen haben und von einer guten Einbindung in die internationalen
Märkte profitieren. Jedoch besteht im europäischen Vergleich noch ein gewisser
Nachholbedarf.
Dieser Rückstand ist insbesondere durch ein Defizit an Unternehmergeist in Gebieten
begründet, in denen die sehr starke Präsenz von Großunternehmen diesen nicht aufkommen
ließen. Die öffentlichen Entscheidungsträger und die Akteure der Wirtschaft haben dies auf
breiter Ebene erkannt und spezifische Maßnahmen in diesem Sinn eingeleitet. Ein Gipfel der
Großregion wurde speziell diesem Thema gewidmet. Insbesondere die Initiativen „1, 2, 3
GO“ oder „Courage Entrepreneurship Interrégional“ sind Beispiele der unternommenen
Bemühungen.
Die Förderung des Unternehmergeistes in der Großregion ist umso nötiger, als in den
nächsten Jahren zahlreiche Unternehmen vor dem Problem des Generationswechsels
stehen werden. Die Behandlung dieser Frage auf grenzüberschreitender Ebene sollte die
Suche nach Lösungen erleichtern.
Diese KMU verfügen häufig über eine relativ schwache finanzielle Ausstattung. Über
nationale und regionale Instrumente hinaus stellt die Einführung von grenzüberschreitenden
Risikokapitalfonds (EUREFI, FILSTRANS) eine interessante Erfahrung mit Vorreiterfunktion
dar. Die mögliche gemeinsame Nutzung von europäischen Programmen wie JEREMIE sollte
auch überprüft werden.
Ebenso benötigen die KMU häufig eine Begleitung auf den großen Exportmärkten. In
Ergänzung zu nationalen und regionalen Mitteln haben die INTERREG-Programme es
ermöglicht, gemeinsame Markterkundungsreisen zwischen mehreren Ländern zu
organisieren.
Die INTERREG-Programme haben den Unternehmen auch dabei geholfen, sich mittels
Internet-Portalen gemeinsam zu präsentieren (z.B. VEKTOR, Wirtschaftsportal). Diese
Programme haben aber auch den kleinen, oft handwerklichen Unternehmen geholfen, auf
dem benachbarten Markt ihren Platz zu finden. In diesem Zusammenhang haben die
Handwerkskammern beträchtliche Mittel erhalten, um ihre Mitglieder im Rahmen der 3
Programme grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu begleiten. Umfragen haben gezeigt,
dass die im Nachbarland erzielten Umsätze für einige Berufszweige sehr bedeutend waren.
23
Das Vorhandensein gemeinsamer und sich ergänzender wirtschaftlicher Aktivitäten auf
allen Seiten der Grenze (Automobilindustrie und Zulieferer, Logistik) hat die öffentliche Hand
und die Organisationen der Wirtschaft dazu bewogen, Mittel zur Bildung von Clustern
einzurichten. Neue Studien haben das starke Interesse an einer Zusammenarbeit in der
Großregion zugunsten der Bildung von Clustern, insbesondere im Automobilbereich, gezeigt,
um diesen in einer Zeit zu stärken, in der einige Zulieferer in Folge der Globalisierung in
Schwierigkeiten geraten. Im Übrigen hat die Erfahrung gezeigt, dass eine bessere Kenntnis
der Wirtschaftsstruktur der Nachbarn zu äußerst fruchtbaren Unternehmenspartnerschaften
geführt hat.
Die Ansätze der Vorgängerprogramme müssen durch eine bessere Koordination auf Ebene
der Großregion mit einem Schwerpunkt auf der Clusterbildung fortgesetzt werden.
Die politischen Entscheidungsträger haben die Notwendigkeit einer aktiven Politik der
wirtschaftlichen Umstrukturierung erkannt und Alternativen zu den traditionellen
Wirtschaftsbereichen gefunden. So hat der Automobilsektor, der in den 60er Jahren quasi
unbedeutend war, an Bedeutung gewonnen und stellt heute im weiteren Sinn ca. 140.000
Arbeitsplätze zur Verfügung. Andere Bereiche (Chemie, Elektronik, Maschinenbau,
Nahrungsmittelindustrie, Verkehr, Logistik usw.) haben dazu ebenfalls beigetragen.
Auch wenn diese Politik hauptsächlich auf die jeweilige Region oder den jeweiligen Staat
abzielte, hat die Grenzwirkung eine gewisse Rolle für die Attraktivität neuer
Industrieansiedlungen gespielt. Für das lothringische Kohlebecken stellte die Nähe zu
Deutschland einen entscheidenden Vorteil dar; jedoch gilt dieses Argument auch für die
anderen Grenzabschnitte. Obwohl die Globalisierung diese Vorteile ein wenig in Frage stellt,
stellen die Nähe zu anderen Märkten, eine gewisse Kenntnis der Sprache des Nachbarn wenn auch mit rückläufiger Tendenz - , die zentrale Lage der Groβregion und das Angebot
qualifizierter Arbeitskräfte entscheidende Faktoren dar, um weiterhin bestmögliche
grenzüberschreitende Synergieeffekte zu erzielen.
Zu Beginn der 90er Jahre ging von der Realisierung gemeinsamer Wirtschaftsräume auf
Grenzabschnitten, die vom Strukturwandel besonders betroffen waren (Kohle- und
Stahlindustrie), eine starke Dynamik für die beginnende grenzüberschreitende
Zusammenarbeit aus. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind der PED (Pôle Européen de
Développement Longwy-Athus-Redange) und die Eurozone Saarbrücken-Forbach.
Heute behält die Vorstellung von einem „doppelten Brückenkopf“, der Kennzeichen für die
Entwicklung des saarländisch-lothringischen Kooperationsraums ist, unter leicht veränderten
Bedingungen ihre Gültigkeit und könnte auch auf die gesamte Großregion, insbesondere für
die Ansiedlung von Logistikunternehmen ausgedehnt werden. Dabei könnte man auch von
der geographischen Lage in zwei der europäischen Hauptkorridore (Nord-Süd und Ost-West)
profitieren. Diese Räume sollten auch mit modernen Kommunikationsmitteln ausgestattet
werden.
Um von den positiven Auswirkungen des Anschlusses an das TGV-Netz in vollem Umfang
zu profitieren, ist nachweislich eine aktive Politik der Begleitung notwendig. Daher sollten im
Rahmen dieses Programms die Aktionen mit großem grenzüberschreitenden Mehrwert
unterstützt werden.
Die öffentliche Hand der Länder, Regionen oder Bundesländer hat sich zudem verpflichtet,
die Forschung und Innovation zugunsten der existierenden Wirtschaftslandschaft aktiv zu
unterstützen bzw. neue Bereiche zu fördern, die Wachstumspotential haben und
Neuansiedelungen mit sich bringen (Nanobiotechnologie). So haben sich Schnittstellen
zwischen Wirtschaft und Hochschulen (Technologietransfer, Wissenschaftsparks,
Inkubatoren, Kompetenzzentren, Wissenschafts-Cluster….) gebildet, selbst wenn die
24
Ausgaben für FuE unterhalb des Durchschnitts der Europäischen Union der 25 liegen (1,6
gegenüber 1,9).
Heute haben in den fünf Teilgebieten der Großregion die Potentiale der Forschung im
Bereich von Werkstoffwissenschaft und Informatik eine Größenordnung erreicht, die ihnen
ein internationales Profil verschafft. Es ist jedoch festzustellen, dass dieses Potential mit
Ausnahme einiger Beispiele („Recherche sans frontières“, „Transfert de technologies sans
frontières“, „TransAerospace“), die v.a. als Pilotprojekte gelten, innerhalb der Großregion
noch wenig vernetzt ist.
Gemäß der Strategie von Lissabon soll dieser Bereich in der Zusammenarbeit in der
Großregion eine besondere Relevanz erhalten. Dies schließt ein, Wege und Mittel für neue
Kooperationsformen zu finden (z.B. Experten-Netzwerke, erleichterter Zugang zu
grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten, Maßnahmen zur Initiierung und Belebung).
Die Lancierung des 7. Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung ist
eine Chance, die es zu ergreifen gilt.
1.1.2.Tourismus
Die Großregion besitzt zwar ein im Hinblick auf die Natur und Kultur reiches und vielfältiges
Erbe, doch ist ihre derzeitige Bewertung als Träger touristischer Aktivitäten insgesamt
gesehen noch unzureichend, auch wenn einzelne Teilregionen auf diesem Gebiet bereits
Aktivitäten entwickelt und ihr eigenes Profil haben. Mit Hilfe nationaler bzw. regionaler Mittel,
unterstützt durch Gemeinschaftsmittel, hat jede der verschiedenen Regionen die Qualität des
Angebots und der Ausstattung verbessert. Der Tourismus hat eine entscheidende
Bedeutung in der Schaffung neuer Arbeitsplätze gewonnen und hat noch weitere
Wachstumschancen.
In der Großregion sind noch Synergien möglich, wie eine Studie gezeigt hat, die anlässlich
des Gipfels 2003 erstellt wurde. Jedoch sollte eine in sich abgestimmte ganzheitliche
Tourismuspolitik der Großregion eingeführt werden; die touristische Entwicklung der letzten
Jahre hat gezeigt, dass die Großregion durchaus Chancen hat, sich mit erfolgreichen
touristischen Themen am Markt zu präsentieren. Die Grundlagen einer intensiveren
touristischen Zusammenarbeit wurden bereits in den vorhergehenden Jahren mit vielen
bilateralen Kooperationsprojekten gelegt, die durch verschiedene europäische Programme
unterstützt wurden.
So wurden finanziert:
 Dezentrale Projekte wie „Gärten ohne Grenzen“ (SM(L)W), „Jardins à suivre“ (WLL),
Aufwertung der Industriekultur (Petite-Rosselle, Völklingen, Rumelange…)
 Lokale Projekte wie Radwege, Wanderwege (SM(L)W), der Legenden-Rundweg (WLL),
der Geotourismus (DeLux)
 Veranstaltungen und Ausstellungen
 Vernetzung von Naturparks und besonders von Museen
 Kommunikationsinstrumente (gemeinsame touristische Karten, Marketingagentur EifelArdennen)
Die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz TGV kann, wie das Beispiel anderer
Regionen zeigt, wesentliche Impulse für die touristische Entwicklung der Großregion geben.
Die Perspektiven in diesem Bereich werden umso positiver sein, wenn sie mit den
Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung übereinstimmen.
25
1.1.3 Arbeitsmarkt
Der Strukturwandel ist noch nicht abgeschlossen und die Arbeitsmarktsituation bleibt im
Ganzen ernst. Mit einer gesamten Beschäftigungsquote von 60,3% in 2004 ist die
Großregion noch weit entfernt vom Lissabon-Ziel (70% in 2010). Sie liegt heute noch unter
dem europäischen und dem jeweiligen nationalen Durchschnitt9. Diese geringe
Gesamtbeschäftigungsquote wird stark durch die Kategorie der älteren Arbeitnehmer
zwischen 55 und 64 Jahren (34,7%) beeinflusst.
Trotz der Fortschritte der letzten Jahre bleibt diese sehr gering auf europäischer Ebene
(42,4%, Ziel 2010: 50%). Der Unterschied von 16,6 Punkten zwischen der
Beschäftigungsquote von Männern und Frauen in der Großregion und das größere Risiko
der Arbeitslosigkeit, dem die Frauen ausgesetzt sind, unterstreicht auch die Notwendigkeit,
die Chancengleichheit zu fördern.
Seit 2001 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt nach einer spürbaren Verschlechterung
insgesamt deutlich verbessert. Die Lage ist allerdings schwierig für Langzeitarbeitslose,
wenig qualifizierte Personen, aber auch für junge Leute, die stärker von der Arbeitslosigkeit
in der Großregion betroffen sind als der europäische Durchschnitt. Hingegen weisen die
beiden deutschen Regionen bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit sehr viel positivere Werte
auf.
Die Großregion verfügt dennoch aufgrund des steigenden Bildungsniveaus über qualifizierte
Arbeitskräfte.
Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt in der Großregion verzeichnet immer noch eine
anhaltende Wachstumsdynamik:10. Der Strom der Grenzpendler steigt ständig an (2005:
167.000)11. Die Großregion stellt somit eine der europäischen Regionen mit dem größten
grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt dar – eine Eigenschaft, die dem Kooperationsraum ein
markantes europäisches Profil verleiht.
Die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeiternehmer in der Großregion12 wird im
wesentlichen durch zwei Hauptströme gekennzeichnet, die über 80% der Grenzgänger
darstellen: einerseits der (sinkende) Strom der lothringischen Arbeitnehmer ins Saarland (an
die 21.000, darunter ungefähr ein Drittel Deutsche), andererseits der ständig ansteigende
Strom von Grenzgängern aus allen Teilen der Großregion nach Luxemburg (ungefähr
122.000). Im Großherzogtum, dessen Wirtschaft stets ausländische Arbeitskräfte benötigt,
stellen die Grenzgänger mehr als 40% der Beschäftigten dar und nehmen sieben von zehn
neu geschaffenen Arbeitsplätzen ein. Ein Grenzgänger von zweien, der in Luxemburg
arbeitet, stammt aus Frankreich, 27% aus Belgien und 22% aus Deutschland.
Bibliographische Quellen (hier und in der Folge) : Eurostat – Untersuchung über die Arbeitskräfte (teilweise
spezifische Schätzungen), Berechnungen : IBA / OIE ; siehe IBA / OIE 2006a.
10 Siehe hier und in der Folge IBA / OIE 2005 sowie 2006a.
11 Ohne die Wanderbewegungen zwischen den beiden deutschen Regionen.
12 Bibliographische Quellen: IBA / OIE 2006a – Interregionale Arbeitsmarkbeobachtungsstelle (2006): Situation
des Arbeitsmarktes in der Großregion, Vierter Bericht der Interregionalen Arbeitsmarkbeobachtungsstelle,
Saarbrücken; IBA / OIE 2006b - Interregionale Arbeitsmarkbeobachtungsstelle (2006): Auswirkungen der
demographischen Entwicklung auf den Arbeitsmarkt der Großregion. Zweites Themenheft im Rahmen des
allgemeinen Projekts « Stand, Aussichten und Aktionserfordernisse des Arbeitsmarktes in der Großregion bis
2020 » (subventioniert durch INTERREG IIIC RRM e-BIRD), Saarbrücken (erscheint demnächst) ;IBA / OIE
2005 - Interregionale Arbeitsmarkbeobachtungsstelle (2005): Die Grenzgänger – Ein integrierter Lebens- und
Arbeitsraum in der Großregion ? Dokumentation des Werkstattgesprächs der Interregionalen
Arbeitsmarkbeobachtungsstelle vom 17. Februar 2005, Saarbrücken.
9
26
Alle Prognosen sagen für die nächsten Jahre eine Verstärkung der Grenzgängerströme,
sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus demographischen Gründen voraus. Die Prognosen
setzen jedoch voraus, dass die Transportbedingungen verbessert werden. Zudem könnten
die demographischen Veränderungen zu einem Fachkräftemangel in manchen Gebieten
führen.
Zum großen Teil fällt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des
Arbeitsmarkts unter die Zuständigkeit von EURES (Informationen über den benachbarten
Arbeitsmarkt, Beratung der Grenzgänger). In den INTERREG-Vorgängerprogrammen waren
diese Bereiche nur am Rande betroffen, mit Ausnahme der Unterstützung der
Interregionalen
Arbeitsmarktbeobachtungsstelle,
die
Analysen
erstellt
und
Handlungsvorschläge formuliert.
Nichtsdestotrotz konnten gewisse innovative Projekte realisiert werden, was die Datenbank
über Manteltarifverträge (WLL) beweist. So erscheint es wünschenswert, dass das
vorliegende Programm bezüglich der Themen, die mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
verbunden sind, ergänzend wirkt (Beobachtungsinstrumente, Unterstützung der Mobilität,
soziale Eingliederung, Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse).
27
1.2 SWOT-Analyse
Stärken
Schwächen
WIRTSCHAFT

Zentrale Lage in Europa

Starke Branchenkonzentration auf europäischer
Ebene mit international/weltweit operierenden
Unternehmen

Bestehende zukunftsträchtige
Wirtschaftsbranchen (Automobilindustrie, neue
Technologien, Logistik, Tourismus, erneuerbare
Energien)

Solide Struktur dynamischer KMU und
Kleinstunternehmen

Verstärkter Ausbau der Forschungs- und
Technologietransferinstitute, Wettbewerbszentren

Internationale Profilierung bestimmter
Forschungsbereiche

Bedeutung der Initiativen im Hinblick auf die
industrielle Umstrukturierung

Waldressourcen

positive Erfahrungen in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im
Wirtschaftsbereich
WIRTSCHAFT

Pro-Kopf-BIP 10% unter dem europäischen
Durchschnitt, starke wirtschaftliche Diskrepanzen
zwischen den Gebieten

Anfälligkeit einiger KMU hinsichtlich Vertrieb und
Finanzierung

Hoher Anteil risikoanfälliger Wirtschaftszweige,
besonders in bestimmten Gebieten

Investitionen in Forschung und Innovation unter
dem europäischen Durchschnitt

Unzureichende Kooperation zwischen
Innovationsträgern
TOURISMUS

Reichhaltiges und vielfältiges Kultur- und
Naturerbe

Bereits aktive Zusammenarbeit in den
Kooperationsgebieten
TOURISMUS

Großregion gilt trotz ihrer Vorzüge noch nicht als
touristische Einheit, keine eigenständige Identität

Versuche zur Aufwertung der Region nur
punktuell und geographisch begrenzt (lokale
Verbünde)

unzureichende grenzüberschreitende
Zugänglichkeit der touristisch interessanten Stätten
BESCHÄFTIGUNG

Wachsende Beteiligung der Frauen am
Erwerbsleben

Hoher Anteil an qualifizierten Arbeitskräften mit
Erfahrung im industriellen Bereich

Hoher Anteil an mittel- und hochqualifizierten
Arbeitskräften

Ständiger Anstieg des Ausbildungsniveaus und
der Qualifikation der Bevölkerung

Einer der wichtigsten grenzüberschreitenden
Märkte der EU

Sprachliche und interkulturelle Kompetenzen in
bestimmten Regionen
BESCHÄFTIGUNG

Fortgesetzter Beschäftigungsrückgang im
Industriesektor

Beschäftigungsquote unter dem europäischen
Durchschnitt und weit unter dem Lissabon-Ziel (70%),
besonders bei älteren Arbeitnehmern, Jugendlichen
und Frauen

Hohe, in einigen Gebieten sehr hohe
Arbeitslosigkeit, besonders bei Jugendlichen

Einseitige Pendlerströme
28
Chancen
Risiken
WIRTSCHAFT

Die Ausweitung der Märkte bedarf einer
Zusammenarbeit der europäischen Regionen, um
ihre Wettbewerbsvorteile zu stärken

Forschungszentren von europäischem Rang und
Wettbewerbszentren vorhanden

Unternehmensnetzwerke: bereits entwickelte
intraterritoriale Zusammenarbeit,
grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Aufbau
begriffen

Neue Verbindungen (Schiene, Straße, Fluss) und
Logistikzentren werden eingerichtet oder geplant

Aufbau gemeinsamer Infrastrukturen zur
Aufnahme neuer Aktivitäten

Entwicklung der Nutzung der IKT

Start des 7. europäischen Rahmenprogramms
WIRTSCHAFT

Wachsende Ungleichheiten in der
Binnenwirtschaft

Größere Verlagerungen in risikoanfälligen oder
nicht ausreichend wettbewerbsfähigen Branchen

Risiko des Verschwindens von KMU mangels
Interessenten für deren Übernahme

Verschärfung (Fortbestand) der interregionalen
Konkurrenz und Zersplitterung der Bemühungen
(u. a. um Weiterentwicklung der zukunftsträchtigen
Wirtschaftssektoren)

Risiken bzgl. der Wettbewerbsfähigkeit der
Großregion (Verlagerungen)
TOURISMUS

Wachsendes Interesse an Natur-, Kultur- und
Themenreisen und Freizeitangeboten in der
näheren Umgebung

Ausstellungen und Veranstaltungen mit
europaweiter Ausstrahlung

Entwicklung und Ausbau touristischer
Infrastrukturen

Intensivierung der Vermarktung

Anbindung an das TGV-Netz
TOURISMUS

Gefahr der Nichtübereinstimmung der
touristischen Entwicklung mit der nachhaltigen
Entwicklung

Unfähigkeit der Verantwortlichen, der Akteure,
eine Zusammenarbeit auf Ebene der Großregion zu
entwickeln
BESCHÄFTIGUNG

Hohe Reserven an älteren Arbeitnehmern, Frauen
und Jugendlichen

Grenzüberschreitende Abstimmung von Angebot
an und Nachfrage nach Arbeitskräften besteht
bereits auf kleinräumiger Ebene

Gewisse Vergleichbarkeit und grenzübergreifende
Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen

Gegenseitiges Verständnis und interkulturelle
Kompetenzen
BESCHÄFTIGUNG

Andauernde Strukturdefizite des Arbeitsmarktes
könnten die wirtschaftliche Entwicklung hemmen

Unzureichende Verkehrsinfrastrukturen hemmen
die Mobilität

Sprachbarrieren behindern die
grenzüberschreitende Mobilität

Ungünstige demographische Perspektiven
bestimmter lokaler Arbeitsmärkte und Mangel an
Arbeitskräften
29
2. Raum
2.1 Strategie ausgehend von der Analyse der aktuellen Situation
2.1.1 Raumentwicklung und städtische Entwicklung
Die im Zentrum der großen Wirtschaftsregionen Nordwesteuropas gelegene Großregion
setzt sich zusammen aus einem zentralen Ballungsraum der von den Städten Trier,
Luxemburg, Metz, Nancy, Saarbrücken, Kaiserslautern und Lüttich begrenzt wird. Dieses
Gebiet ist von ländlichen Gebieten umgeben und grenzt an die Gebiete von Rhein und Maas
an.
In diesem zentralen Ballungsraum ist das Gros des Wachstums, der Beschäftigung sowie
der Infrastrukturen konzentriert. Der Stadt Luxemburg kommt derzeit aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Dynamik und ihrer Funktion als Sitz europäischer Institutionen die Rolle
einer treibenden Kraft zu, die sich auf einen großen Teil der zentralen Gebiete erstreckt.
Jedoch ist die Vernetzung zwischen den sechs vorgenannten Städten des zentralen
Ballungsraums wenig strukturiert und muss gestärkt werden.
Die Lage einiger Städte diesseits und jenseits der Grenzen führte zur Entstehung von
grenzübergreifenden Agglomerationen: Athus-Longwy-Rodange, Esch/Alzette-Villerupt,
und das Gebiet Saarbrücken-Moselle-Est. Die Kooperation in diesen Gebiete erlaubte die
Verwirklichung wichtiger wirtschaftlicher und städtebaulicher Initiativen, z.B. des „PED“ (Pôle
Européen de Développement) und eines „Eurodistrikts“, der zu einem Städtenetzwerk
zwischen dem Saarland und dem Departement Moselle führen soll. Eines der bedeutendsten
Raumentwicklungsprojekte der Großregion - das Projekt Belval-West - liegt auch in einem
solchen grenzübergreifenden Ballungsraum. Dieses Projekt, das am Anfang ein rein
luxemburgisches war, wurde im Rahmen einer gemeinsamen Planung auf die angrenzenden
lothringischen Gebiete erweitert.
Die vormals vom Bergbau, der Eisen- und Stahlindustrie oder der Textilindustrie geprägten
Alt-Industriegebiete
der
Großregion
sehen
sich
einerseits
mit
einem
Umstrukturierungsprozess und andererseits mit den ökologischen Auswirkungen der
früheren Industrietätigkeiten (Brachen, Bergschäden) konfrontiert. Einige Gebiete haben den
Umstrukturierungsprozess erfolgreich abgeschlossen oder sind auf einem guten Wege dazu
(Esch, Thionville, Saarbrücken), andere wiederum haben weiterhin mit Schwierigkeiten zu
kämpfen (Lüttich, Charleroi, Longwy).
Die Entwicklung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts und die steigenden
Grundstückspreise in Deutschland und Luxemburg verschärfen das Phänomen der
„Rurbanisierung“ in den belgischen und französischen Grenzgebieten, die bezüglich
Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen darauf nicht ausreichend vorbereitet sind.
Über die Hälfte der Fläche der Großregion sind ländliche Gebiete, oft in Mittelgebirgslage.
Die Infrastrukturen und Dienstleistungen sind wegen der schwachen Bevölkerungsdichte
kaum rentabel zu betreiben. Durch einen grenzüberschreitenden Ansatz beim Betreiben
solcher Infrastrukturen können diese Schwierigkeiten zum Teil überwunden werden. Die
Naturparke, die als eine Hauptaufgabe die Entwicklung des ländlichen Raums haben,
konnten durch ihre grenzüberschreitenden Kooperationen den tatsächlichen Mehrwert
dieses Ansatzes beweisen.
30
Darüber hinaus müssen in den ländlichen Gebieten die mit demographischen
Schwierigkeiten konfrontiert sind, zusätzliche Einkommensquellen, z.B. im Tourismus und in
der Produktion erneuerbarer Energien gefunden werden.
Die Thematik der Raumgestaltung wurde von allen Programmen der grenzüberschreitenden
Kooperation aufgegriffen. Dennoch blieben die Ergebnisse häufig hinter den Erwartungen
zurück ( z.B. wegen der Schwierigkeiten, ein Projekt auf grenzüberschreitenden Ebene zu
definieren, oder wegen fehlender Projektträger, usw.).
So betrafen die Projekte im WLL-Programm sowohl die städtische (Unterstützung der
grenzüberschreitenden Agglomerationen) als auch die ländliche Entwicklung (Naturparke),
hingegen wurde das wichtige Thema der Städtenetze nicht behandelt. Das SM(L)WProgramm seinerseits hatte das Projekt der strategischen Achse „Saint-Avold-CreutzwaldÜberherrn-Saarlouis“ unterstützt und finanzierte die Umsetzung des Projektes, das zur
Schaffung des „Eurodistrikts“ führen soll.
Das Programm DeLux förderte Projekte, die sich auf ländliche Gebiete beziehen, dabei
stehen die Schaffung und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen im Vordergrund (z.B.
das Projekt „Grenzüberschreitendes Sport- und Freizeitzentrum Ralingen-Rosport“ sowie
das Projekt „Erneuerung und Erweiterung des Hallenbads Perl“).
Im Rahmen der RRM E-Bird wurden mehrere Projekte zur Raumordnung umgesetzt, so z.B.
der „Vergleich der räumlichen Planungssysteme“ oder “e-grade“ zur Vernetzung der Akteure
der Entwicklung des ländlichen Raumes.
Das „Raumentwicklungskonzept Saar-Lor-Lux+“ unterstreicht die Herausforderungen der
territorialen Zusammenarbeit für die räumliche Entwicklung der Großregion. Der Bedarf einer
räumlichen Strukturierung der Großregion ist implizit in den Beschlüssen der einzelnen
„Gipfel der Großregion“ vorhanden. Er erweist sich als Hauptfaktor der nachhaltigen
Wirtschaftsentwicklung im weitesten Sinne, sowohl auf gesamtregionaler (z.B.: Auf- und
Ausbau der Städtenetze) als auch auf kleinräumiger Ebene (Gestaltung und Regenerierung
der Grenzgebiete, Verkehr).
2.1.2 Verkehr
Die Programmpartner sind sich sehr wohl bewusst, dass die Bereiche Verkehr und Mobilität
wichtige Herausforderungen für die Entwicklung des Raumes im Allgemeinen und der
Großregion im Besonderen darstellen. Sie sind aber der Meinung, dass das Operationelle
Programm es nicht leisten kann, alle Mittel zur Entwicklung der gesamten, im
Programmgebiet anfallenden Maßnahmen bereitzustellen. Es kann höchstens die Strukturen
der Kooperationen schaffen, den grenzüberschreitenden Informationsfluss verbessern und
zum Ausbau kleinerer Infrastrukturen beitragen.
Die Großregion liegt im Schnittpunkt zweier europäischer Hauptverkehrskorridore: eines
Nord-Süd Korridors, der die Häfen der Nordsee mit Italien und Spanien verbindet, und eines
Ost-West-Korridors, auf dem das Verkehrsaufkommen durch die Erweiterung der
Europäischen Union gewaltig angestiegen ist.
Deswegen sind die Verkehrswege, die die Großregion zu den großen europäischen
Metropolräumen verbinden, oft überlastet, weil sie diesem Verkehrsaufkommen nicht
gewachsen sind. Das macht die Anbindung schwierig und begrenzt leistungsfähig.
Die Inbetriebnahme des TGV Est Européen und seiner Verlängerungen im Juni 2007 stellt
eine große Verbesserung der Verbindungen zwischen der Großregion und den europäischen
Metropolen dar. Diese herausragende Verbesserung der Verkehrsverbindungen muss durch
31
städtebauliche Maßnahmen und touristische Angebote ergänzt und genutzt werden (siehe
die entsprechenden Rubriken).
Das Projekt EuroCapRail zielt auf die Verbesserung der Verbindung Brüssel-LuxemburgStraßburg, welche die wichtigsten Arbeitsorte der Institutionen der Europäischen Union
verbindet, ab.
Die Wirtschaftskreise sollten für eine stärkere Nutzung der Binnenschifffahrt sensibilisiert
werden.
Im Bezug auf den Luftverkehr zählt die Großregion mehrere internationale Flughäfen, die
vielfältige Ziele anbieten. Die Optimierung des Angebots setzt eine Kooperation der
Flughäfen und Anbieter voraus.
In Folge der Zunahme der Pendlerströme hat sich die Zahl der Fahrten innerhalb der
Großregion erhöht. Die Überlagerung dieser Fahrten mit dem oben erwähnten Fernverkehr
hat die Sättigungserscheinungen der Hauptverkehrswege verstärkt. Diese Situation hemmt
die wirtschaftlichen Aktivitäten und behindert die harmonische Entwicklung der Großregion.
Was das Eisenbahnnetz betrifft, so sind die Verbindungen zwischen den Oberzentren der
Großregion von sehr unterschiedlicher Qualität, leiden meist unter ungenügender Frequenz
und einer zu niedrigen Durchschnittsgeschwindigkeit.
Trotz aller bereits unternommenen Anstrengungen bleibt der Anteil des öffentlichen
Personenverkehrs am gesamten Personenverkehr bescheiden und die Nutzung des
privaten PKW ist nach wie vor am stärksten verbreitet (beispielsweise haben 90,8% der in
Luxemburg beschäftigten Grenzgänger sich für diesen Verkehrsträger entschieden, davon
81,6% als ausschließliche, und 9,2% als ergänzende Transportart13). Die Verbesserung des
grenzüberschreitenden ÖPNV ist eines der wichtigsten Anliegen in der Großregion und wird
in den Politiken aller Partnern der Großregion verfolgt. Die Zusammenarbeit zwischen den
Partnern muss in allen Gebieten mit starkem grenzüberschreitendem Verkehr weiter
verbessert werden.
Die Verbesserung dieser nicht zufriedenstellenden Situation kann durch die Kooperation der
Akteure des ÖPNV verbessert werden, z.B. durch gemeinsame Planungen, eine
Vereinheitlichung der Tarifsysteme, durch bessere Fahrplanabstimmung und einen besseren
Zugang zu den Informationen aus den anderen Teilgebieten.
Die Verkehrsproblematik stellt aufgrund ihrer unterstützenden Funktion für Wirtschaft und
Beschäftigung eine politische Priorität in der Großregion dar.
Bereits im Zuge des Dritten Gipfels am 22. Oktober 1997 wurde die Notwendigkeit eines
schnellen und vollständigen Baus von Hochgeschwindigkeitsstrecken (TGV-Est Européen,
EuroCapRail), die Vervollständigung der Schnellstraßen- und Autobahnnetze, die
Entwicklung des kombinierten Verkehrs und die mögliche Anbindung an die Seehäfen in
Nord- und Südeuropa durch die Umstellung auf die Großschifffahrt zwischen Mosel und
Saône betont.
Die Mehrheit dieser Projekte erfordert Beschlüsse auf nationaler Ebene und große
Investitionen, weshalb sie nur langfristig bzw. sehr langfristig realisiert werden können. Aber
5
Strategische Orientierungen für eine konzertierte wirtschaftliche Entwicklung in der Großregion, Mai 2006
Arbeitsgruppe „wirtschaftliche Fragen“, SESGAR, S. 37.
32
die Großregion hat einige Projekte mit Pilotcharakter bei der Erprobung
grenzüberschreitenden Personenverkehrsnetzen auf den Weg gebracht:




von
die Verbindung Saarbrücken-Saargemünd durch die Saarbahn,
grenzüberschreitende Buslinien in alle Teilgebiete der Großregion,
die Wiedereröffnung von Bahnhöfen und der grenzüberschreitenden Verbindungen (Bahnhof von Hettange, Verbindung Luxemburg-Virton),
die grenzüberschreitenden Erweiterungen des TER-Netzes mit den Tarifangeboten FLEXWAY (Lothringen-Luxemburg) und FLEXFAHRT (Lothringen-Saarland)
etc.
Auch der Bau des TGV-Est Européen ist durch eine partnerschaftliche Finanzierung
zwischen der Europäischen Union und dem französischen Staat, den an das Netz
angebundenen französischen Gebietskörperschaften und dem Großherzogtum Luxemburg
möglich geworden.
Transportfragen wurden während der INTERREG I und II Programme, vor allem in DELUX
mit fünf Projekten ausführlich behandelt.
Das Programm SM(L)W übernahm die Finanzierung von grenzüberschreitenden
Verbindungswegen.
2.1.3 Umwelt und Energie
Die Umwelt ist von der Sache her eine Querschnittsthematik und stellt einen Pfeiler der
nachhaltigen Entwicklung dar. Im Rahmen der Festlegung der Programmstrategie wird der
Themenbereich Umwelt in fünf Teilbereichen behandelt: Natürliche Umwelt ( Biodiversität ),
Wasser, Luft, Energie und Abfall.
Die Großregion weist ein kontrastreiches Bild auf zwischen attraktiven Naturräumen mit
einem großen touristischen Potential und hohem Freizeitwert einerseits, die andererseits an
dicht besiedelte städtische Gebiete angrenzen, die sich am Rande der Industrie- und
Gewerbegebiete sowie entlang der Verkehrswege ausdehnen.
Die Naturräume der Großregion sind sich recht ähnlich, sodass das Erscheinungsbild ihrer
Umwelt und Landschaften einen einheitlichen Eindruck macht. 36,6% des Gebietes sind von
Wäldern bedeckt. Diese Kontinuität und Ähnlichkeit der Biotope und Landschaften erweisen
sich als günstig für eine gemeinsame Pflege der Naturräume, etwa im Rahmen des
europäischen Netzwerks Natura 2000. Dieses gemeinsame Naturerbe eignet sich
desweiteren für grenzüberschreitende Maßnahmen in den Bereichen der Entdeckung,
Information und Sensibilisierung an die Adresse der einheimischen Bevölkerung und der
auswärtigen Besucher (Ökotourismus).
Natura 2000 Flächen
Fläche (ha)
% des Gebietes
Prov. Lux
102 086
22,9
Deutschsprachige
Gemeinschaft
13 144,5
15
Lothringen
Luxemburg
Saarland
163 000
7
39 638
15,3
26 319
10,3
RheinlandPfalz
249 226
12,6
In den meisten der dichter besiedelten Gebiete wurden Maßnahmen getroffen, um
Naturräume bei den Ballungsräumen zu erhalten (Regionalparkkonzept). Sie sind einerseits
für die Erholung, andererseits für die Luftregenerierung und das Mikroklima wichtig.
Eine große Herausforderung für die Zukunft ist der Kampf gegen die Erderwärmung.
Deshalb müssen Maßnahmen auf allen Ebenen getroffen werden, einschließlich in der
33
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Es könnten z.B. gemeinsame Konzepte zur
Reduzierung der CO2-Emissionen erstellt werden.
Die Großregion hat bedeutende Reserven an Wasser (Grundwasserressourcen, größere
Flüsse..) Die Einstellung des Betriebs der Kohle- und Eisenerzbergwerke (Moselle-Est,
Saarland, Nordwest-Lothringen) hat spezifische hydrologische Probleme zur Folge.
Weiterhin stellen in allen Gebieten die Landwirtschaft und die Bevölkerungskonzentration
eine Gefährdung für das Grundwasser (Verschmutzung des Grundwassers durch
Nitrateintrag) und das Oberflächenwasser (Klärung der Abwässer) dar.
Die Versiegelung der Böden führt zu einer Zunahme der Überschwemmungsereignisse der
größeren Flüsse, die die an den Flüssen gelegenen Ortschaften gefährden. In vielen Fällen
sind aktive Maßnahmen, wie das Anlegen von Retentionsflächen, nur in einem anderen Teil
der Großregion möglich.
Effizienter Umweltschutz im Bereich Abfall bedeutet zuerst eine konsequente Verringerung
der Abfallproduktion (Sensibilisierung der Bevölkerung und der Wirtschaftskreise). Zur
Aufwertung der Umwelt wird in einem zweiten Schritt eine Abfallbewirtschaftung erforderlich.
Zwar werden die Abfälle von allen erzeugt ( Wirtschaft, Industrie, Haushalte ), müssen aber
wegen ihrer unterschiedlichen Auswirkungen auf die Umwelt auf verschiedene Weisen
behandelt werden, weswegen die Behörden der Teilgebiete der Großregion verschiedene
Verwertungssysteme entwickelt haben.
So haben viele Gebietskörperschaften für die Haushaltsabfälle ein System der Müllsortierung
und des Recyclings eingerichtet, welche mehr und mehr in die Gepflogenheiten des
täglichen Lebens eingeht. In Bezug auf die toxischen und die Industrieabfälle hat die
Reglementierung erreicht, dass die wirtschaftlichen Kreise eine umweltfreundliche
Abfallbewirtschaftung betreiben. Da diese in den verschiedenen Gebieten der Großregion
unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Erfahrungen bezüglich der grenzübergreifenden
Abfallbewirtschaftung im Rahmen der bestehenden Gesetzesvorschriften umgesetzt werden,
um so die Umwelt zu schützen und eine bessere Lebensqualität in der Großregion zu
erreichen.
Die Krise der traditionellen Wirtschaftssektoren (Kohle-, Stahl- und Textilindustrie) und die
Aufgabe der Produktionsstandorte haben zahlreiche umweltbelastete Flächen hinterlassen.
Diese befinden sich häufig innerhalb von Agglomerationen und insbesondere an
grenzüberschreitenden Industriestandorten. In den letzten Jahren wurden in der Großregion
jedoch Fortschritte bei ihrer Sanierung gemacht.
Die Energiefrage hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Frage ist in diesem
Zusammenhang weniger die der Versorgung als die der Belastung der Umwelt und die der
Konsequenzen für den Klimawandel. Die Großregion kann sich dieser Problematik nicht
entziehen.
Die Montanindustrie hat in der Großregion viele Umweltschäden hinterlassen, jedoch stellt
das Grubengas eine saubere und komplementäre Energiequelle dar.
Die Großregion hat hohe Kapazitäten zur Stromerzeugung auf der Basis verschiedener
Energieträger, die aber nicht alle erneuerbar und sauber sind.
Die Umweltbelastungen und die technologischen Risiken dieser Art der Energieerzeugung
vor Augen, haben die Programmpartner Überlegungen zur Entwicklung und zur
Verwendung neuer, umweltschonender Energien angestellt.
34
Als Beispiele seien die Photovoltaik, die Vermehrung der Windparke und die Verwendung
von Holz und anderer pflanzlicher Energieträger genannt. Allerdings bleibt der Anteil der
erneuerbaren Energien am Gesamtvolumen klein. Es ist daher notwendig, für die neuen
Energieformen zu werben und Strukturen zu ihrer Produktion und Verwendung in Ergänzung
mit den jetzigen Anwendungen zu schaffen. Auch erlaubt die grenzüberschreitende
Kooperation, das vorhandene Know-how im Bereich der Energieproduktion und bewirtschaftung noch besser zu nutzen.
Des weiteren könnten Strategien zur Reduzierung des Energieverbrauchs gemeinsam
entwickelt werden.
Die Umweltthematik ist vielschichtig und stellt ein vorrangiges Thema in der Großregion dar.
Der 4. Gipfel der Exekutiven der Großregion hat sich mit Fragen der „ökologischen und
nachhaltigen Entwicklung“ beschäftigt, insbesondere: Naturparke, Holz als Baustoff,
erneuerbare
Ressourcen
für
die
Energieerzeugung,
Industriebrachen
und
Konversionsflächen, Schienenverkehr, Umweltwissenschaften und -technologien sowie
Umwelterziehung.
Bei den Fachleuten aus dem Baugewerbe wurde die Sensibilität für die Verwendung von
Holz gefördert. Die Industriebrachen waren Thema beim dritten Treffen der Minister,
Abgeordneten und Umweltverantwortlichen in der Großregion (1999).
Insgesamt wurden mehrere Projekte zur Konversion und Sanierung umgesetzt. Um die
durch den Autoverkehr verursachte Umweltverschmutzung zu reduzieren, wurde die
Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Verbesserung des Angebotes erhöht
(Einführung von regionalen Tarifen, Saar-Lor-Lux-Ticket, die Saarbahn, …).
Die drei bisherigen INTERREG-IIIA-Programme der Großregion haben die Thematik des
Umweltschutzes, des Gewässerschutzes und der Abfallbehandlung (insbesondere die
energetische Abfallverwertung) massiv unterstützt. Das WLL Programm hat Projekte wie
„Sure-Anlier“ „Biomasse“ und „Grandeur et intimite des paysages“ unterstützt.
Auch im deutsch-luxemburgischen INTERREG-III-A-Programm wurde dem Aspekt Umwelt
hohe Bedeutung beigemessen. Zu nennen ist neben dem Projekt „Nat’OUR schützen,
T’OURismus unterstützen“ auch die Projekte „Grünes Land Eifel-Ardennen“, „Entwicklung
von Strategien zur Sicherung von Buchenwäldern“.
Das Thema wurde auch im SM(L)W Programm aufgegriffen mit Projekten wie „Ecopass“ und
„Grenzübergreifende Kläranlage Saargemünd-Saarbrücken“. Das Projekt „RUBIN“ wurde
gemeinsam in den SM(L)W und DeLux Programmen finanziert.
35
2.2 SWOT-Analyse
Stärken
Schwächen
RAUMENTWICKLUNG

Die Großregion liegt in dem am dichtesten
bevölkerten Teil Europas;

Die Großregion besteht aus dicht bevölkerten und
gut strukturierten städtischen Gebieten sowie aus
komplementären ländlichen Gebieten;

Zunahme des grenzüberschreitenden
Pendlerstroms;

Politischer Wille zur Zusammenarbeit in den
grenzüberschreitenden Agglomerationen;

Entwicklung strategischer Projekte;

Zusammenarbeit der Naturparke bei der
Entwicklung von Projekten zur Aufwertung des
Kultur- und Naturerbes sowie der lokalen
Produkte
RAUMENTWICKLUNG

Aufsplitterung des großstädtischen Potentials;

Fehlen einer strukturierten Kooperation zwischen
den großen Städten;

Unregelmäßige Struktur des Gebiets,
unzulängliche Vernetzung der Städte in einigen
ländlichen Grenzgebiete; die
Zerschneidungseffekte sind noch deutlich spürbar;

Die Infrastrukturen sind der Entwicklung der
Mobilität angepasst;

Keine konkreten und sichtbaren Ergebnisse bei
der Kooperation den grenzübergreifenden
Agglomerationen;

Schwierige Umstellung der ehemaligen
Schwerindustriezentrums;

Schwierige Umstrukturierung der AltIndustriegebiete;

Demographische Schwäche und wirtschaftliche
Probleme in zahlreichen ländlichen Gebieten;

Schwieriger Zugang zu den Infrastrukturen und
Dienstleistungen in den ländlichen Gebiete,
mangelnde Rentabilität.
TRANSPORT

Geostrategische Lage der Großregion an der
Nord-Süd-Achse und der Ost-West-Achse;

Inbetriebnahme des TGV-Est Européen im Juni
2007;

Vielfältiges Angebot von Verkehrsträgern und
Zielen;

In jüngster Zeit Auf- und Ausbau von regionalen
und grenzübergreifenden Logistikzentren;

ÖPNV: Zahlreiche grenzübergreifende
Kooperationsprojekte (z.B. im Tarifwesen,
Eröffnung von Bahnhöfen und Verbindungen).
TRANSPORT

Wachsende Überlastung der Strassen- und
Eisenbahnverkehrswege;

Starke Verkehrsnachfrage durch die Zunahme
des Pendlerbewegungen;

Güterverkehr: Engpässe im Schienen- und
Wasserstraßennetz;

Geringer Anteil der öffentlichen Verkehrsmittel im
grenzüberschreitenden Personenverkehr;

Intermodale Verknüpfungen schwach entwickelt.
UMWELT

Ausgedehnte Naturgebiete von großer Vielfalt und
Qualität; Nahtloser Übergang und
Artenverwandtschaft der Biotope und der
Landschaften;

Ausgedehnte ländliche Gebiete für Land- und
Forstwirtschaft. (Wälder: 36,6% der Gesamtfläche
der Großregion), Vielfalt an Laub- und
Nadelhölzern;

Ausgedehnte Natura 2000-Gebiete;

Mehrere grenznahe Naturparke begünstigen
gemeinsame Visionen;

Bestehende Netzwerke zur Hochwasserwarnung
und -bekämpfung;

Mehrere Projekte für grenzüberschreitende
Kläranlagen;

Bestehende Systeme zur Abfalltrennung und verwertung in den einzelnen Teilgebiete der
Großregion;

Hohes Potential zur Energieproduktion aus
Biomasse, Holz, Windenergie, Erdwärme und
Photovoltaik.
UMWELT

Mangelnde Koordinierung der Umweltpolitik der
einzelnen Regionen: Natura 2000-Netze,
Bewirtschaftung der Waldbestände,
Wasserwirtschaft;

Wälder: Private Wälder werden unzureichend
genutzt und sind kaum in die Produktionsprozesse
integriert;

Bedeutende Flächen aus dem Bergbau und der
Stahlindustrie harren der Konversion;

Hochwassergefahr in den dicht besiedelten
Flusstälern;

Umweltverschmutzung durch die Landwirtschaft
und die Industrie im Oberlauf der Flüsse;

Weiterhin Nachholbedarf bei der
Abwasseraufbereitung;

Unterschiedliche Behandlung der Abfälle in den
Teilgebieten der Großregion;

Kontinuierliche Zunahme des Energieverbrauchs;

Starker Einfluss der nationalen Energiepolitik bei
der Wahl der Stromerzeugung;

Geringer und unterschiedlicher Anteil, jedoch mit
steigender Tendenz, der erneuerbaren Energien.
36
Chancen
Risiken
RAUMENTWICKLUNG

Großregion: „Entlastungsraum“ für die großen
Metropolräume Nordwesteuropas;

Bessere Strukturierung des Gebiets zur
Verstärkung der Komplementarität zwischen den
Städten und zur Verbesserung der Stadt-LandBeziehungen;

Grenzüberschreitende Agglomerationen:
Entwicklung neuer Stadtkonzepte und Aufwertung
der gemeinsamen Ressourcen;

Gemeinsame Planungsstrategie zur Entwicklung
der Grenzgebiete;

Verbesserte Vernetzung der Städte in ländlichen
Gebieten; Verbesserung der Mobilität und des
Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln;

Ländliche Entwicklung und Kooperation der
Naturparke.
RAUMENTWICKLUNG

Zunehmendes Ungleichgewicht Stadt-Land;

Mangelnde Ausgestaltung von an die
„Rurbanisierung“ angepassten Infrastrukturen und
Dienstleistungen;

Ausweitung der Gebiete unter Siedlungs- und
Grundstückspreisdruck;

Anhaltender Bevölkerungsrückgang in stadtfernen
ländlichen Gebieten

Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der
traditionellen, ländlichen Wirtschafts-Tätigkeiten,
Verringerung ihres Beitrags an der regionalen
Wertschöpfung;

Unfähigkeit der Naturparke, die Entwicklung des
ländlichen Raums voranzutreiben.
TRANSPORT

Bedeutende europäische Projekte: TGV Est
Européen und Ausbau des Kombi-Verkehrs;

Stärkung des per ÖPNV abgewickelten
Binnenverkehrs in der Großregion;

Güterverkehr: Einrichtung von LogistikZentren im Rahmen der nationalen und
regionalen Planungen.

Bau einer Großschifffahrtsstrasse zwischen
Mosel und Saône.
TRANSPORT

Problematik der Energieverteuerung

Steigende tägliche Überlastung der Verkehrswege
entsprechend dem Anwachsen des
grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes;

Fehlendes Interesse bei Investoren wegen
Verkehrsproblemen in einigen Teilen der
Großregion.
UMWELT

Umsetzung der Europäischen SUP-Richtlinien
(Strategische Umweltprüfung);

Geografisch zusammenhängende Naturparke:
Kooperationspotenzial, das zur lokalen
Weiterentwicklung und zum Ausbau des
Tourismus genutzt werden sollte;

Netzwerk Natura 2000: Chance zur Bildung eines
integrierten ökologischen Netzes zur Erhaltung
der Biodiversität;

Gemeinsame Bekämpfung der natürlichen und
industrieller Risiken;

Holzressourcen: Nachhaltige Bewirtschaftung und
Nutzung der Wälder;

Gemeinsame Umsetzung der WasserRahmenrichtlinie und der europäischen
Zielsetzungen auf der Ebene der beiden großen
Einzugsbereiche von Maas und Rhein-Mosel:
Maßnahmenplanung, Aufklärung, Sensibilisierung
und Mobilisierung der Bevölkerung;

Reduzierung der Abfälle;

Kooperation zwischen den Teilgebieten bei der
Behandlung der Abfälle;

Erfahrungsaustausch und Zusammenführung
ausreichender Abfallmengen zur Einführung von
Abfall-Verwertungssystemen;

Einsatz umweltschonender Produktionsmethoden;

Europäische Ziele auf dem Gebiet der
erneuerbaren Energien;

Nutzung der Windkraftpotenziale;

Nutzung des Minengases zur Stromgewinnung.
UMWELT

Unkontrollierte Siedlungsentwicklung:
(Wohnflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen)
beeinträchtigt die Qualität der natürlichen Umwelt
(biologische Vielfalt) und der Landschaft der
Großregion;

Niedergang der Landwirtschaft und
landschaftliche Veränderungen;

Umweltverschmutzung aufgrund intensiver
Landwirtschaft;

Erhöhte Hochwassergefahr durch städtische
Entwicklung;

Trockenheit: unzureichende Berücksichtigung der
Bedürfnisse von Bevölkerung und Landwirtschaft;
keine gemeinsame Bewirtschaftung der
Wasservorräte;

Wirtschaftliche Entwicklungen, die der
Umweltqualität abträglich sind: Wasser, Luft,
Artenvielfalt, Landschaftsbild;

Suche nach Lösungen auf nationaler oder
regionaler Ebene, ohne grenzübergreifende
Vision;

Verknappung der fossilen Energieträger.
37
3. Die Menschen
3.1 Strategie ausgehend von der gegenwärtigen Situation
3.1.1 Aus- und Weiterbildung, Hochschule und Forschung
Aus- und Weiterbildung sowie das Hochschulwesen und die Forschung sind wichtige und
kontinuierliche Themen in der Großregion. Sie betreffen sowohl die Bürger direkt als auch
indirekt, da sie Auswirkungen auf andere wichtige Bereiche wie Beschäftigung, Forschung,
wirtschaftliche Entwicklung, Jugend, soziale Integration und Kultur haben. Zu nennen sind
hier insbesondere: die grenzüberschreitende Anerkennung von Abschlüssen, binationale
Ausbildungsgänge, spezielle Maßnahmen für Grenzgänger. Die Zweisprachigkeit hat in
diesem Kontext einen besonderen grenzüberschreitenden Mehrwert, der über den Bereich
Aus- und Weiterbildung (zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit und
des Austausches in der Schule) hinausreicht (Freizeit, Kultur, etc.). Zudem legen die
Programmpartner der Großregion Wert auf die Mobilität in der Bildung und den Erwerb einer
"Europäischen Kompetenz".
Aus- und Weiterbildung
Trotz der Vergleichsschwierigkeiten zwischen den Ausbildungssystemen ist es allerdings
erwiesen, dass die Großregion über ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem und ein
qualitativ hochwertiges Weiterbildungssystem verfügt, dem angesichts der fortlaufenden
Veränderungen in der Wirtschaft und folglich auch in den Unternehmen, und allgemeiner
gesagt in der Gesellschaft, hohe Bedeutung beizumessen ist.
In diesem Bereich fehlt es nicht an guten Praktiken.
 Das Projekt Austausch von Erziehern/Erzieherinnen zur Sprachvermittlung zugunsten von
saarländischen Kindergärten und Ecoles Maternelles der Moselle, bei dem es die
Zusammenarbeit zwischen dem Generalrat des Departement Moselle und dem Saarland
ermöglicht, dass die Sprache des Nachbarn bereits im Kindergartenalter durch Erzieher aus
Einrichtungen im Partnerland unterrichtet wird.
 Die deutsch-französische école maternelle (Kindergarten) in der französischen
Grenzgemeinde LIEDERSCHIEDT ist eine einzigartige Einrichtung. Hier werden deutsche
und französische Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren aufgenommen, die in den
französischen Gemeinden Liederschiedt und Ropperviller sowie in den deutschen
Gemeinden Schweix und Hilst leben.
Ein Projekt, das im Rahmen des INTERREG-Programms Wallonie-Lorraine-Luxemburg
realisiert wird, ist hier zu nennen: Im Projekt „Pappalappap“ zwischen der belgischen
Gemeinde Attert und der Nachbargemeinde in Luxemburg werden für Kinder zwischen fünf
und 12 Jahren Kurse zum Erlernen der Sprache und der Kultur des Nachbarn organisiert.
Im Rahmen des DeLux-Programms schließlich, wurden überwiegend Bildungsprojekte für
Jugendliche unterstützt. (Unterstützung bei der Orientierung und Ausbildung, Vernetzung
von Schulmediatheken).
38
All diesen Initiativen liegt der Wunsch zu Grunde, das grenzüberschreitende und
europäische Umfeld so früh wie möglich ins Bewusstsein zu bringen. Diese Maßnahmen
müssen fortgesetzt und ausgebaut werden.
Die Planung des neuen Programms soll die Entwicklung der Großregion hin zu einer
Wissensgesellschaft bestätigen und verstärken. Es geht darum, Antworten auf die bereits
genannten Anforderungen des Arbeitsmarkts in der Großregion zu finden. In Bezug auf
diesen letzten Punkt muss der Erwerb von Wissen und Qualifikationen im Hinblick auf eine
bessere soziale Integration gefördert werden.
Um dies zu erreichen, müssen Jugendliche, Erwachsene, abhängig Beschäftigte und
Arbeitssuchende von einem breiteren Angebot an Aus- und Weiterbildung profitieren können.
In diesem Sinne sollte ein besserer Zugang zu den in den anderen Regionen angesiedelten
Einrichtungen und Weiterbildungskursen gewährleistet werden.
Diese Ziele können insbesondere erreicht werden, wenn bedeutende Fortschritte in der
Harmonisierung der Ausbildungs- und Lehrgänge sowie in der Kenntnis der Sprache
des Nachbarn und seiner Kultur gemacht werden.
Hochschule und Forschung
Die Großregion weist eine große Anzahl Hochschulen und Universitäten aller Fachbereiche
auf, an denen rund 225.000 Studierende eingeschrieben sind.
Die Hochschul- und Forschungseinrichtungen formen ein dichtes Netz von über 100
Hochschul- und Forschungseinrichtungen, die über ein hinreichendes Potential in allen
wissenschaftlichen Disziplinen verfügen und zahlreiche Innovationsfelder bieten, wie es der
Bericht, der unter der Federführung der Verwaltungshochschule Speyer anlässlich des 9.
Gipfels erstellt wurde, unterstreicht.
Es existieren bereits zahlreiche Kooperationen in verschiedenen wissenschaftlichen
Bereichen zwischen Hochschuleinrichtungen. Diese bauen sowohl auf einem breiten Netz
von Vereinbarungen auf universitärer wie auch auf politischer und administrativer Ebene auf
und basieren auf einer gleichmäßigen geographischen Verteilung, die den Austausch von
Wissen und Personen begünstigt.
Zur differenzierten Bildungslandschaft in Rheinland-Pfalz gehören sechs Universitäten, 13
Fachhochschulen und die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer,
die insgesamt 91.000 Studierende zählen. Verschiedene Forschungszentren runden das Bild
ab wie zum Beispiel die Max-Planck-Institute in Mainz und Kaiserslautern, das
Kompetenzzentrum Electronic Business sowie das Forschungszentrum für Psychobiologie
und Psychosomatik in Trier oder das Telekommunikationszentrum der FH Worms. Unter den
Hochschulen des Landes gibt es eine deutliche Profilbildung und spezielle Schwerpunkte in
einzelnen Wissenschaftsbereichen:
Sie reichen von
materialwissenschaftlicher,
interdisziplinärer naturwissenschaftlich-medizinischer Forschung über Laser- und
Glasfasertechnik, Biotechnologie, Polymerphysik bis hin zu europaorientierter und OrientOkzident-Forschung. Die technische Universität Kaiserslautern bietet integrierte deutschfranzösische
Studiengänge
in
den
Fächern
Energietechnik/Kraftmaschinen,
Wirtschaftsingenieurwesen sowie Produktions- und Werkstofftechnik an. Die Universität
Mainz bietet ein breites Angebot bi- und trinationaler Studiengänge auf dem Gebiet der
Geistes-, Kultur- und Rechtswissenschaften.
39
Die frankophonen Universitäten und Hochschulen der Region Wallonien/Brüssel sind auf
drei Aufsichtsbezirke aufgeteilt ( Wallonien-Brüssel, Louvain, Wallonien-Europa). Diese
fassen vier Universitäten (Lüttich, Brüssel, Mons-Hainaut und Louvain) und fünf Fakultäten
(Mons (2), Brüssel, Namur und Gembloux) zusammen.
An den wallonischen Hochschuleinrichtungen waren 2006 mehr als 145.000 Studierende
eingeschrieben von denen 43.000 Universitäten besuchen.
Diese Forschungszentren verfügen über vielfältige Forschungsstrukturen und haben einige
hundert Spin Offs entwickelt, die insbesondere in den Bereichen IKT, Pharmaindustrie,
Medizin, Gen- und Biotechnologie sehr aktiv sind. Die 29 Hochschulen der Französischen
Gemeinschaft bieten Ausbildungen in den folgenden acht Kategorien an: angewandte Kunst,
Agronomie, Wirtschaftswissenschaften, Pflegewissenschaften, Erziehungswissenschaften,
Sozialwissenschaften, Technik, Übersetzen und Dolmetschen. Viele der angebotenen
Studiengänge werden den aktuellen Herausforderungen gerecht (Agrarindustrie,
Biotechnologie, Umwelt, Biochemie, Kältetechnik, e-Business, internationales Management,
Sozial-Ökologie, Kommunikation, Medientechnik...). Insbesondere im Bereich der
Pflegewissenschaften werden zahlreiche Fortbildungen angeboten.
17 Kunsthochschulen und vier Hochschulen für Architektur vervollständigen das
Vollzeitstudienangebot der französischen Gemeinschaft Wallonien-Bruxelles.
Lothringen verfügt über vier Universitäten und eine große Anzahl Fachhochschulen im
Bereich Ingenieurwesen, die seine Besonderheit ausmachen. Im Wesentlichen befindet sich
dieses Potential in den Städten Nancy und Metz. Gleichwohl sind einige Fachbereiche in den
anderen großen Städten Lothringens, insbesondere in der Nähe der Grenze, angesiedelt,
was eine zusätzliche Chance für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit darstellt. Die
Ingenieurwissenschaften bilden die wichtigste Fachrichtung in Lothringen. Im Bereich der
Werkstoffwissenschaften hat die Region einen internationalen Ruf erreicht. Die Informatik
und die Informations- und Kommunikationswissenschaften sowie die Geowissenschaften
sind ebenfalls wichtige Kompetenzfelder. Den größten Teil der Humanwissenschaften
nehmen die angewandte Biologie und die Ökologie ein. Diese Spezialisierung wird durch das
Potential an wissenschaftlichen Kompetenzen in den Bereichen Zoologie und Botanik,
Biotechnologie und Umweltwissenschaften und -technologie bestätigt. Zahlreiche nationale
Forschungseinrichtungen befinden sich ebenfalls dort.
Im Hochschulbereich verfügt das Saarland über eine Universität, 4 Fachhochschulen, die
Kunsthochschule des Saarlandes sowie die Musikhochschule des Saarlandes. Das Saarland
zählt rund 20.000 Studierende. Verschiedene außeruniversitäre Forschungsinstitute aus dem
wirtschaftlichen Bereich haben sich auf dem Campus der Universität des Saarlandes angesiedelt (z.B. Max-Planck-Institute, Fraunhofer-Institute, das Deutsche Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz). Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes unterhält
stabile deutsch-französische Kooperationen im Rahmen des deutsch-französischen Hochschulinstituts für Technik und Wirtschaft (DFHI). Die Universität des Saarlandes hat den
größten Anteil an ausländischen Studierenden in Deutschland.
Nicht zuletzt wertet die Deutsch-Französische Hochschule mit ihren über 100 deutschfranzösischen Studienprogrammen und 4.000 Studierenden (dezentraler Campus in
Deutschland und Frankreich) den Bildungsstandort Saarland durch ihre besondere
transnationale Kompetenz im Bildungsbereich auf.
Die neue Universität Luxemburg soll insbesondere forschungsorientiert ausgerichtet sein,
mit Masterstudiengängen und weiteren Promotionen basierend auf Forschung innerhalb der
3 Fakultäten: der Fakultät für Naturwissenschaften, Technologie und Kommunikation, der
Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften und der Fakultät für
Sprachwissenschaften
und
Literatur,
Geisteswissenschaften,
Kunst
und
40
Erziehungswissenschaften. Sie wird sich mehrheitlich mittelfristig auf einem neuen
Universitäts- und Wissenschaftscampus ansiedeln (Belval), der auch die drei staatlichen
Forschungszentren (Centre de Recherche (CRP) Henri Tudor, CRP Gabriel Lippmann, CRP
Gesundheit) aufnehmen wird und somit eine leistungsstarke Konzentration an Hochschulund Forschungseinrichtungen an der luxemburgisch-lothringischen Grenze bietet. Obwohl
sie erst im August 2003 gegründet wurde, zählt die Universität Luxemburg jetzt schon 3318
Studenten von 71 verschiedenen Nationalitäten und 145 Lehr- und Forschungskräfte.
In einer Studie wurde jüngst festgestellt, dass sich die Zusammenarbeit im Hochschulwesen
und in der Forschung in der Großregion im Laufe der vergangenen Jahre kontinuierlich
weiterentwickelt hat (Bilanz der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Universitäten in der
Großregion Saar-Lor-Lux/Rheinland-Pfalz/Wallonien - Präfektur von Lothringen/ Rektorat der
Akademie Nancy - Februar 2004). Das Spektrum der Wissenschaftsdisziplinen wird im
Wesentlichen folgendermaßen abgedeckt:








In den Bereichen Physik, Werkstoffe und Chemie
Informatik
Ingenieurwissenschaften
Biologie, Medizin und Gesundheit
Betriebsführung, Verwaltung, Management und Logistik
Rechtswissenschaften
Geisteswissenschaften
Sprachen
Im Rahmen des Regionalen Rahmenmaßnahme INTERREG III C e-Bird werden in diesem
Bereich seit 2005 drei Projekte von den Hochschulen der Großregion durchgeführt:
„Forschen ohne Grenzen“, "Studieren ohne Mauern", „MOSAME“ und „Wissenschaft trifft
Schule“
Die Anzahl und die Qualität der Einrichtungen sowie die Dichte der grenzüberschreitenden
Beziehungen, die diese im Bereich Hochschule und Forschung unterhalten, stellen einen
großen Vorteil für die Großregion dar. In unserer Wissensgesellschaft ist es wichtig, diese
Beziehungen zu intensivieren und zu erweitern:
Einige der potentiellen Auswirkungen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und
Universitäten sind ebenfalls gutzuheißen: steigende Mobilität von Professoren,
Wissenschaftlern und Studierenden, Öffnung der Hochschulen nach außen, insbesondere im
Hinblick auf die Wirtschaft. Die Bedingungen hierfür sind jedoch das Erlernen der Sprache
des Nachbarn, die Harmonisierung von Studiengängen sowie eine bessere Aufnahme und
grenzüberschreitenden Integration von Studierenden und Professoren.
3.1.2 Gesundheit
Die Großregion verfügt über eine Krankenhauskapazität von etwa 65.000 Betten mit einer
unterschiedlichen Dichte in den Teilgebieten, die variiert zwischen 7 Betten (Anzahl der
Betten pro 1.000 Einwohner) im Saarland und 4,7 Betten in Lothringen. Man zählt ungefähr
40.000 Ärzte.
Die Dichte der medizinischen Versorgung ist je nach Teilgebiet der Großregion verschieden.
Insbesondere aufgrund dieser großen Ungleichheiten bei Angebot und Nachfrage im
Gesundheitswesen der Großregion ist ein grenzüberschreitender Strom von Patienten und
medizinischem Personal zu verzeichnen, dessen Umfang je nach Teilgebiet variiert. In
41
diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Ausstattungen ungleichmäßig zwischen
den Regionen verteilt sind, und der Zugang zur medizinischen Versorgung in den
einzelnen Ländern durch schwerfällige Verfahren behindert wird.
Kennzeichnend für die wirtschaftliche Entwicklung des Gesundheitssektors sind die
steigende Anzahl von Arbeitsplätzen und die vermehrte Nutzung von Spitzentechnologien.
Diese Tendenz wird vor allem durch den demographischen Wandel verstärkt.
Die INTERREG-IIIA-Programme WLL und SM(L)W haben Projekte unterstützt, deren Ziel
darin besteht, bessere Kenntnisse über Nachfrage und Angebot im Gesundheitswesen zu
erlangen und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen.
Durch das Projekt „Lux-Lor-San“ sollen bessere Kenntnisse über die sanitären Mittel und
Bedürfnisse des Territoriums erlangt werden, um den Zugang zur medizinischen Versorgung
zu verbessern und Größenvorteile zu erzielen. Eine Untersuchung zur Mobilität der Patienten
und des Personals im Gesundheitswesen („mobilité des patients et des prestataires“, 2002),
die in Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg, der Provinz Luxemburg, des
Departments Meuse, des Nordens des Departements Meurthe-et-Moselle und MoselleOuest durchgeführt wurde, hat ergeben, dass
o die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern des LLSGebiets relativ begrenzt ist, wenngleich der Gesundheitssektor von der
grenzüberschreitenden Mobilität betroffen ist14;
o drei Viertel der Einrichtungen die Zusammenarbeit zwischen den grenznahen
Einrichtungen ausbauen möchten. In Lothringen entwickeln sich bereits Netzwerke
von Einrichtungen (Bereich Telematik der SROS – „Schéma Régional d'Organisation
Sanitaire“, Regionale Gesundheitsplanung) sowie von medizinischen Angeboten
und/oder Daten.
Das Programm SM(L)W hat die Schaffung eines wirtschaftlichen Vergleichsinstruments für
die Gesundheitssysteme im Saar-Moselle-Gebiet unterstützt. Eine erste Vergleichsstudie
zeigt, dass das Saarland über neun Krankenhäuser verfügt, die an einer oder mehreren
grenzübergreifenden Kooperationen beteiligt sind, und dass 16 Krankenhäuser eine
grenzüberschreitende Zusammenarbeit wünschen.
Die zwischen dem Saarland und Lothringen vereinbarte grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in den Bereichen Rettungsdienst und Notfallmedizin ist nach wie vor
verbesserungsfähig. Ein jüngst unterzeichnetes deutsch-französisches Abkommen wird eine
Verbesserung der Situation ermöglichen.
Das Programm DeLux hat ein Gesundheitsprojekt für die Vernetzung verschiedener
medizinischer Zentren sowie Projekte finanziert, deren Zielgruppe Behinderte sind.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über zwei Krankenhäuser: eines in Eupen und
eines in St. Vith. Letzteres arbeitet seit langem mit Prüm in Rheinland-Pfalz zusammen.
Somit strebt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere die Verbesserung des
Zugangs der Bevölkerung zum Gesundheitswesen im Nachbargebiet an, um es den
Patienten zu ermöglichen, sich möglichst nah an ihrem Wohnort medizinisch versorgen zu
lassen und auf die medizinisch Ausstattung zurückgreifen zu können, die am geeignetsten
für sie ist.
14
In 32 untersuchten Grenz-Krankenhäusern arbeiteten 934 Gesundheitsfachkräfte, die Grenzgänger sind.
42
Die notwendige Kontrolle der Gesundheitskosten macht eine Koordinierung des Angebots
unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Kontextes notwendig.
In diesem Zusammenhang stellt die auf Komplementarität und Synergien der materiellen und
personellen Ressourcen beruhende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, eine
große Herausforderung für die Großregion dar.15
Die jüngste deutsch-französische Vereinbarung im Bereich der Notfalldienste stellt
ebenfalls einen Schritt in diese Richtung dar.
In Erwartung einer Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft ist jedoch damit zu
rechnen, dass die grenzüberschreitende Nachfrage an medizinischen Leistungen steigen
wird, denn die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften
sieht das Zulassungsverfahren für medizinische Leistungen im Ausland als Hindernis für die
Anwendung des Prinzips des freien Dienstleistungsverkehrs an.
3.1.3 Zusammenarbeit im Bereich Soziales
Die soziale Entwicklung in der Großregion ist durch zwei bedeutende Phänomene
gekennzeichnet: einerseits eine unterschiedliche demographische Entwicklung in den
Teilregionen, die insgesamt durch eine Alterung der Bevölkerung bestimmt ist und
andererseits umfangreiche Pendlerströme und Bewegungen im Zusammenhang mit der
grenzüberschreitenden Arbeit, der Wahl des Wohnorts im Ausland oder auch dem
grenzüberschreitenden Konsumverhalten.
In diesem Zusammenhang muss feststellt werden, dass die sozialen Standards,
Bestimmungen, die Politiken und die Handlungsinstrumente im sozialen Bereich trotz
Interdependenzen deutlich voneinander abweichen.
In diesem Bereich gibt es bereits einige Projekte auf kleinräumiger Ebene. Im Bereich der
Kinderbetreuung nutzen beispielsweise die französisch-belgischen Grenzgänger entweder
die Krippen auf französischer Seite (zum Beispiel Pomme d’Api in Longlaville) oder auf
belgischer Seite (La Cigogne in Musson-Barancy). Gleiches gilt für die außerschulischen
Betreuungseinrichtungen, die bedarfsorientierte Dienstleistungen anbieten (die Kinderkrippe
in Creutzwald betreut auch Kinder aus Saarlouis).
Der kulturell und sprachlich koedukative Charakter dieser Einrichtungen ist ein Vorteil, der
auch für viele Eltern attraktiv ist.
Im Programm WLL zielt das Projekt „Grenzüberschreitender Kampf gegen die
Überschuldung“ auf die Förderung von verantwortungsvollem Konsum durch die Information
über Darlehens- und Kreditmodalitäten auf beiden Seiten der Grenze, eine Sensibilisierung
für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld und eine spielerische Sensibilisierung der
Kinder für die Verwaltung des Taschengeldes ab. Zu nennen ist auch das Projekt
„Information jeunesse sans conditions et sans frontières“, das auf die grenzüberschreitende
Information der Jugendlichen in allen Themenbereichen abzielt.
Im DeLux-Programm wurden mehrere grenzüberschreitende Projekte im Bereich der
Integration von Behinderten im sozialen und kulturellen Bereich durch den Zugang zu den
entsprechenden Einrichtungen durchgeführt. Das Projekt „Wincheringen-Wormer“ stellt
15
Quelle: EWIV Lux-Lor-San, „Rapport: Offre de soins et mobilité à l’intérieur de l’espace transfrontalier Lorraine
- Grand-Duché de Luxembourg - Province de Luxembourg“, Juni 2004.
43
Verbindungen zwischen den Jugendberatungsstellen beiderseits der Grenze her und fördert
gemeinsame Aktivitäten.
Es wurden bereits seit einiger Zeit strukturierende Maßnahmen geschaffen, um Fragen aus
dem Alltag von Grenzgängern zu beantworten. So z. B. das EURES-Netzwerk, das sich nicht
nur mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Arbeit
beschäftigt, sondern auch mit der sozialen Dimension der Grenzgängerbewegungen. Zu
nennen ist auch die Existenz der Mondorfer Kommission, die die Kooperationen zwischen
den Verwaltungen der Großregion in Bezug auf Drogenfragen organisiert.
Die wesentlichen Herausforderungen der Großregion im sozialen Bereich sind

die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Arbeitnehmer und Grenzgänger,

der Alterung der Bevölkerung mit einem angepassten Angebot von
Dienstleistungen und grenzüberschreitenden Ausstattungen zu begegnen,

die soziale Integration der Bevölkerung, insbesondere Jugendlicher,
benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Personen mit Behinderungen zu
stärken.
Die Kooperationsprogramme sind ganz besonders auf die Einführung von Pilotprojekten
ausgerichtet, die nach und nach Wege für dauerhafte Lösungen eröffnen werden.
3.1.4 Kultur
Die Großregion verfügt über ein reiches Kulturerbe, eine lange industrielle Tradition, ein
lebendiges und differenziertes Kulturleben mit einem großen Potential an künstlerisch tätigen
Menschen und einer Fülle von Kulturinstitutionen.
Zu nennen wären hier große kulturelle Veranstaltungen z.B. die Musikfestspiele Saar, die
Veranstaltungen zum historischen Erbe und der Erinnerungskultur in Lothringen. Alle
Teilregionen verfügen über eigene Orchester nationaler Ausstrahlung und haben bekannte
Theater- und Opernhäuser.
Mit der Errichtung des Centre Pompidou in Metz im Jahr 2007 wird eine auf europäischer
Ebene wichtige Infrastruktur geschaffen.
Schließlich haben die politischen Entscheidungsträger beschlossen. das Projekt „Luxemburg
und die Großregion - europäische Kulturhauptstadt 2007“ gemeinsam auf die Beine zu
stellen.
Jedes Teilgebiet der Großregion verfügt zudem über eine eigene und dynamische kulturelle
Identität, die es der Großregion ermöglicht, zu einem Schmelztiegel römischer und
germanischer Kultur zu werden. Aufgrund einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Medien könnte die Sichtbarkeit der Großregion in ihrer Vielfalt und ihrem
Reichtum nach außen verstärkt werden.
Die Zusammenarbeit kann sich auf einen gemeinsamen kulturellen Sockel stützen. Die
Großregion bildet das ursprüngliche Herz Europas, in dem die Grenzen der großen
europäischen Nationalstaaten gezeichnet wurden. Von diesem Gebiet, auf dem sich die
44
großen Kriege des 20. Jahrhunderts abgespielt haben, ging auch die Idee der Europäischen
Einigung aus.
Die Kultur war das zentrale Diskussionsthema anlässlich des 5. Gipfels am 3. Mai 2000 in
Lüttich. Hier wurde sie als zentraler Faktor des Aufbaus der Großregion herausgestellt. Die
Bestandsaufnahme der kulturellen Vielfalt der Großregion, die anlässlich der Tagung in
Bütgenbach in der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 31. März 2000 vorgestellt wurden,
hat dazu beigetragen, einige Zielsetzungen aufzuzeigen, wie z. B. die Ausarbeitung von
grenzüberschreitenden Kulturrouten (Straße der Römer, Straße der Zisterzienser), die
Zusammenarbeit auf der Ebene des Kulturerbes und die Förderung des kulturellen
Zusammengehörigkeitsempfindens sowie der Mehrsprachigkeit.
Zwar haben noch nicht alle Projekte zur Erreichung dieser Ziele konkrete Formen
angenommen, aber die Kultur war Gegenstand zahlreicher Kooperationen, sowohl außerhalb
als auch innerhalb der INTERREG-Programme. Sie wird häufig mit dem Thema
Tourismusentwicklung verknüpft (zum Beispiel Museum La Mine in Petite Rosselle mit der
Völklinger Hütte im SM(L)W-Programm). Es werden auch Maßnahmen im
Informationsbereich und bei der Vernetzung von Medien (z.B. grenzüberschreitende
Fernsehausstrahlungen im Rahmen der Programme WLL und SM(L)W) und von
Kulturträgern (z.B. institutionsübergreifende Zusammenarbeit in den Bereichen Kunst und
Theaterpädagogik im Rahmen von DeLux, Euroklassik-Festival im Programm SM(L)W)
durchgeführt.
Die Regionale Rahmenmaßnahme e-Bird hat großregionale Projekte gefördert, z. B. durch
die Erfassung und die Vernetzung der Portale der Kulturschaffenden der Großregion
(plurio.net) sowie die Vereinigung der Museen der Großregion (REMUS).
Außerdem wurde das Projekt „Musikalische Zusammenarbeit in der Großregion“
(Jugendorchester der Großregion, wobei die Jugendlichen aus den verschiedenen
Konservatorien stammen) im Rahmen von e-BIRD gefördert.
Darüber hinaus stellt die Vernetzung der kulturellen Akteure, die in die Aktion „Luxemburg
und die Großregion, europäische Kulturhauptstadt 2007“ involviert sind, einen wichtigen
Schritt im Hinblick auf die Präsentation der Talente, der Kreativität und der Dynamik der
Großregion dar.
Die Entwicklung grenzüberschreitender Zusammenhänge im Kulturbereich muss einerseits
auf den gemeinsamen historischen und kulturellen Charakteristika der Großregion beruhen
als auch auf ihrer Vielfältigkeit und Komplementarität.
Indem man die Kenntnis der Kultur des Nachbarn verbessert, kann die grenzüberschreitende
Dimension auch eine identitätsstiftende und verbindende Wirkung entfalten und das positive
Bild der Region auf europäischer Ebene verstärken. Die Anbindung an das TGVSchienennetz kann in diesem Sinne die kulturelle Attraktivität und die Ausstrahlung der
Großregion verbessern.
Es ist also wichtig, die Wirkungen der im Rahmen von „Luxemburg und die Großregion Europäische Kulturhauptstadt 2007“ angestoßenen Aktionen aufrechtzuerhalten.
Es wird ebenso wichtig sein, auf großregionaler und/oder grenzüberschreitender Ebene
Veranstaltungen, Aufführungen, Ausstellungen und kulturelle Institutionen mit einer
interregionalen Ausstrahlung aufzuwerten, wie das zukünftige Centre Pompidou in Metz.
45
Dies muss von Aktionen begleitet werden, die den Zugang zu den kulturellen
Anziehungspunkten erleichtern.
In diesem Zusammenhang kann die Medienzusammenarbeit als Multiplikator dienen.
Schließlich wirkt sich die grenzüberschreitende Entwicklung des Kulturbereichs auf der
Ebene der Großregion stimulierend auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung
von Arbeitsplätzen in den Bereichen Tourismus sowie Aus- und Weiterbildung aus.
3.2 SWOT-Analyse
Stärken
Schwächen
BILDUNG/AUSBILDUNG/HOCHSCHULE
 Abdeckung aller Studiengänge und
Ausbildungsrichtungen
 Möglichkeit der Nutzung aller Arten des
Wissenserwerbs (Erstaus- und Weiterbildung,
Lehre...)
 Große Anzahl an Bildungseinrichtungen und hohe
Qualität der Lehre
 Zahlreiche Kooperationen zwischen Universitäten
 Rolle der Deutsch-Französischen Hochschule
BILDUNG/AUSBILDUNG/HOCHSCHULE
 Abnahme der Kenntnis der Nachbarsprache
 Unterschiedliche Organisation der Bildungs- und
Ausbildungssysteme
 Unzureichende gegenseitige Anerkennung von
beruflichen Bildungsabschlüssen, Studiengängen,
Zeugnissen, Ausbildungen
GESUNDHEIT
 Bestand an Universitätskliniken mit hohem
Spezialisierungsgrad
 Steigende Mobilität der Patienten in Teilen des
Fördergebiets
 Hoher Anteil an Grenzgängern im
Gesundheitswesen
 Neue Kooperationsprojekte auf
grenzüberschreitender Ebene
GESUNDHEIT
 Ungleiches Versorgungsangebot und ungleiche
geographische Verteilung des medizinischen
Angebots je nach Teilregion der Großregion
 schwierige Zugangsbedingungen zu den
Gesundheitssystemen der anderen Länder
(administrative, sprachliche und kulturelle Barrieren)
- stark unterschiedliche Gesundheitssysteme
SOZIALES
 Diversifizierung und Verbesserung des
Qualitätsniveaus der Dienstleistungen
SOZIALES
 fehlende Anerkennung der Qualifikationen
 Systembarrieren
 Schwierige Koordinierung der zuständigen Akteure
im Sozialwesen aufgrund der Komplexität der
sozialen Situationen
 erschwerte Zugangsbedingungen zu Ausstattungen,
Dienstleistungen und Freizeitangeboten für
Personen mit Behinderungen
KULTUR
 Vielfalt der kulturellen Identitäten in den Teilregionen
 Reichhaltiges und vielfältiges Kulturangebot:
Einrichtungen (Opern, Theater, Museen...),
Veranstaltungen (Festivals) und Netzwerke
 Vielfältiges Kulturerbe in den einzelnen Regionen
 Bestehende Zusammenarbeit zwischen den Medien
KULTUR
• Mangel an Aufwertung / Förderung des kulturellen
Angebotes und der Kooperation zwischen den
Städten
• Unzureichendes grenzübergreifendes Angebot für
Jugendliche
• Diskrepanzen in der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit zwischen manchen Regionen
Chancen
Risiken
BILDUNG /AUSBILDUNG/HOCHSCHULE
 Förderung der interkulturellen
Kompetenzentwicklung
 Wille, die Qualifikation und Anpassungsfähigkeit von
Arbeitssuchenden und Teilnehmern einer
Weiterbildung zu gewährleisten
BILDUNG /AUSBILDUNG/HOCHSCHULE
 Systembarrieren in Bezug auf die Vergleichbarkeit
und die Anerkennung von Zeugnissen und
Ausbildungen
 Situationen von starker beruflicher Unsicherheit der
Bevölkerung
46
 Neue Universität Luxemburg
 Erweitertes Angebot im Hochschulbereich
 Neue Lernformen (e-learning)
GESUNDHEIT
 Verbesserte Kenntnis des regionalen Angebots und
der Nachfrage sowie der Gesundheitssysteme
 Großes Interesse seitens der Mehrzahl der
Gesundheitseinrichtungen an grenzübergreifenden
Kooperationen
 Grosses Interesse an einer gemeinsamen Nutzung
der Ausstattungen im Bereich der
Spitzentechnologien
 Vorgegebenes Beispiel durch das neue deutschfranzösische Abkommen bezüglich der Rettungsund Notdienste
GESUNDHEIT
 Kostenexplosion im öffentlichen Gesundheitsbereich
 Konkurrenz statt Komplementarität zwischen den
Krankenanstalten
 Zunehmend regionale Unterschiede hinsichtlich des
Versorgungsangebots
 Starre Sozial- und Krankenversicherungssysteme
SOZIALES
 Laufende Pilotprojekte
 Ehrenamtliches Engagement
 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
SOZIALES
 Verstärkte Armut und soziale Ausgrenzung
 Alterung der Bevölkerung
KULTUR
 Projekt "Luxemburg und die Großregion –
Europäische Kulturhauptstadt 2007"
 Errichtung des Centre Pompidou in Metz
 Schaffung von Kulturportalen / Weiterentwicklung
der Netzwerke
 Anbindung an das europäische TGV Est Schienennetz im Jahr 2007
 Verbesserte Information über kulturelle
Veranstaltungen in der Großregion
KULTUR
 Allmählicher Rückgang der Zweisprachigkeit in
bestimmten Regionen (besonders in Lothringen)
 Unzureichendes Interesse für den Erwerb der
Sprache und der Kultur des Nachbarn
 Gefahr der Unterbewertung der Wertschätzung der
Kultur
47
C. Ziele und Schwerpunkte des Programms
1. Ziele des Programms
Die fünf Teilgebiete der Großregion bilden einen geographischen Raum, dessen Geschichte
in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht große Ähnlichkeiten aufweist.
So war es möglich, in zahlreichen Bereichen neue Kooperationsformen zu entwickeln und
grenzbedingte Hemmnisse zu überwinden.
Die Großregion profitiert von einer günstigen geographischen Lage. Sie bildet den
Schnittpunkt der Hauptverkehrsachsen zwischen den großen Ballungsräumen Europas.
Diesen Vorteil gilt es für diejenigen zu nutzen, die für die wirtschaftliche und soziale
Entwicklung Verantwortung tragen. Durch die Bereitstellung von Mitteln zur Verbesserung
des Transports von Personen und Gütern kann das Operationelle Programm derartige
Vorhaben begleiten. Ziel ist es, die Attraktivität und die Dynamik dieses Gebietes zu stärken
und bestehende wirtschaftliche Ungleichgewichte zu verringern.
Wenn auch tatsächlich die Umstrukturierung noch nicht abgeschlossen ist, konnten, gestützt
auf die traditionellen Industriezweige wie auch auf die Informations- und
Kommunikationstechnologien, neue innovative Wirtschaftsbereiche entwickelt werden.
Dennoch bleibt die Wirtschaftsleistung der Großregion noch hinter dem europäischen
Durchschnitt zurück.
Unter Nutzung des bestehenden Potentials - dynamische KMU, entwicklungsfähige
Forschungsinstitute und Einrichtungen des Technologietransfers - und durch die Eröffnung
neuer Möglichkeiten zur Vernetzung auf dem Gebiet der Großregion, zielt das vorliegende
Programm auf Innovation als Mittel zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit
und zur Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten. Mit dem Ziel der Schaffung eines
Wirtschaftsraums, der den Herausforderungen der Globalisierung standhalten kann, ordnet
es sich unmittelbar in die Lissabon-Strategie ein.
Diese Vorhaben müssen durch die Entwicklung des Qualifizierungspotentials, insbesondere
in der Hochschulbildung, ergänzt werden. Die hohe Zahl an Eliteschulen und Universitäten,
die bereits 225.000 Studierende zählen, stellt einen nicht zu vernachlässigenden Vorteil für
die Großregion dar. Bestehende Kooperationen müssen im Verlauf dieses Programms
unterstützt und verstärkt werden mit dem Ziel der Bereitstellung eines den Erwartungen der
Unternehmen entsprechenden qualifizierten Arbeitskräftepotentials. Die Chancengleichheit
zwischen Männern und Frauen sollte hierbei besonders berücksichtigt werden. Durch die
Entwicklung eines attraktiven Ausbildungsangebots kann das Kooperationsgebiet
Studierende und Arbeitnehmer aus der Großregion wie auch aus anderen Regionen
anziehen.
Trotz einer günstigen geographischen Lage, zu entwickelnder Potentiale in Wirtschaft und
Ausbildung ist die Großregion durch eine polyzentrische Struktur gekennzeichnet. Die
dadurch gegebenen Möglichkeiten einer diversifizierten Raumentwicklung und flexibler
Raumnutzung stellen einen großen Vorteil dar. Dies könnte in einen Nachteil umschlagen,
wenn es nicht gelingt, urbane Entwicklung mit der der ländlichen Gebiete zu koordinieren
und somit eine nicht ausgewogene Entwicklung des Gesamtraums zu riskieren. Die
Konsequenzen, einerseits für die Versorgung der Bürger mit Gütern und Dienstleistungen
und für die Bereitstellung von Infrastrukturen, auch in sensiblen Bereichen wie dem der
48
Gesundheit und andererseits für die Umwelt könnten sich als nachteilig für die Attraktivität
der Großregion und als Hindernis für die Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bewohner
erweisen.
Das vorliegende operationelle Programm, das auch der Göteborg Strategie Rechnung trägt,
will zur Zusammenarbeit ermutigen, um so einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der
Großregion zu leisten. Dies soll erreicht werden durch Erleichterungen bei der Schaffung von
urbanen Zentren (Metropolen) bei gleichzeitiger Bewahrung von Naturräumen, die einen
eigenen Reichtum darstellen.
Die Vorhaben, die im Rahmen dieses operationellen Programms entwickelt werden, zielen
auf eine Attraktivitätssteigerung der Großregion sowie auf die Unterstützung von Innovation
und wirtschaftlicher Entwicklung ab, und damit auf die Schaffung höherwertiger Arbeitsplätze
und die Verbesserung des Ausbildungsangebots und des Potentials der
Ausbildungsstrukturen. Das vorliegende operationelle Programm stellt somit die Übersetzung
der strategischen Orientierungen der EU für die Jahre 2007-2013 auf die Ebene der
Großregion dar.
Durch eine gemeinsame grenzüberschreitende Initiative kann die Großregion für die
Bevölkerung eine spürbare Realität werden, die zum Teil bereits im Entstehen begriffen ist,
insbesondere im kulturellen Bereich. Dieses Erbe muss bewahrt und weiterentwickelt
werden. Durch die Definition gemeinsamer Ziele soll ein echtes Gefühl der
Zusammengehörigkeit zu diesem Raum entstehen, wozu dieses Programm seinen Beitrag
leistet.
Bei der Ausarbeitung des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit „Großregion“ 2007-2013 waren die Programmpartner insbesondere
bestrebt, die Bereiche der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einzuhalten, die in Artikel
6, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 bezüglich des EFRE festgelegt sind.
49
2. Schwerpunkte des Programms
Schwerpunkt
1 - Wirtschaft: Förderung und Steigerung
Konkurrenzfähigkeit der interregionalen Wirtschaft, Unterstützung
Innovationen und Entwicklung des Arbeitsmarktes
der
von
Zielsetzung und erwartete Ergebnisse des Schwerpunkts
Ziel dieses Schwerpunkts ist die Unterstützung der Innovation, der FuE, der gemeinsamen
Projekte zur Entwicklung der Wirtschaftsstruktur, der Förderung des Unternehmergeistes,
der Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastrukturen, des Tourismus und des
grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes, um zur Entwicklung der Wirtschaft und der
Beschäftigung in der Großregion beizutragen.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte eine quantitative und
qualitative Verstärkung
 der Förderung des Unternehmergeistes,
 der Bemühungen um Innovation, Forschung und Technologietransfer,
 der Kooperation mit anderen Unternehmen / Forschungseinrichtungen,
 der Unternehmensgründung, -ansiedlung und -entwicklung, insbesondere von KMU,
 der Neueinstellungen infolge der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt bewirken.
Maßnahme 1.1 - Unterstützung der Innovation
Ziele und erwartete Ergebnisse
Ziel dieser Maßnahme ist die Intensivierung und die Weiterentwicklung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Innovation zwischen Wirtschaft
und Forschung, mit dem Ziel der Vervielfachung grenzüberschreitender Projekte zur
Innovation, Forschung und Entwicklung sowie zum Technologietransfer.
Das erwartete Ergebnis für die Unternehmen ist - unterstützt durch Innovationen - eine
Steigerung und Diversifizierung ihrer Aktivitäten.
Handlungsfelder
 Förderung der Kooperation zwischen Kompetenzzentren, Exzellenzzentren,
hochschulnahen Forschungszentren, Hochschulen und der Wirtschaft
 Förderung der Entwicklung neuer Unternehmen aus Forschungsprojekten ( wie z.B.
„spin-offs“)
 Unterstützung grenzüberschreitender Innovations- und FuE-Projekte (wie z.B. die
Bildung von Expertennetzwerken)
 Förderung von Kompetenz- und Technologietransfer, insbesondere zu Gunsten von KMU
 Vernetzung und gemeinsame Nutzung von Forschungsinfrastrukturen
Mögliche Zielgruppen
Unternehmen (insbesondere KMU), Forscher und Studierende
50
Maßnahme 1.2 - Unterstützung
Förderung der Wirtschaftsstruktur
gemeinsamer
Projekte
zur
Ziele und erwartete Ergebnisse
Diese Maßnahme zielt darauf ab,
a) jegliche Art von grenzüberschreitender Kooperation zwischen den Akteuren, insbesondere
den KMU und KU (Kleinstunternehmen), im wirtschaftlichen Bereich zu unterstützen,
b) die Bedingungen der Ansiedlung von Unternehmen zu verbessern,
c) die Unternehmensgründung und -übergabe zu erleichtern,
um die Wirtschaftsstruktur der Groβregion zu stärken,
d) die Sichtbarkeit der Großregion und ihrer Unternehmen zu verstärken.
Die erwarteten Ergebnisse sind
 eine Stärkung der internationalen Stellung und Wettbewerbsfähigkeit der KMU und KU,
 eine qualitative und quantitative Entwicklung der Dienstleistungen für Unternehmen durch
die Nutzung des grenzüberschreitenden Mehrwerts und insbesondere der ausländischen
Investitionen
 eine Stärkung des Unternehmergeistes und eine Verbesserung der Bedingungen für
Unternehmensgründungen und -übergaben
Handlungsfelder
 Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen KMU
 Unterstützung und Anreiz zum Unternehmertum: Unternehmensgründung, -entwicklung
und -übernahme
 Standortwerbung und Positionierung auf internationalen Märkten
 Zugang zu Risikokapital (Finanzierung dynamischer Jungunternehmer (« start-ups »)
 Vernetzung von Clustern
 Vermarktung der Großregion
Mögliche Zielgruppen
 Unternehmen (insbesondere KMU), Unternehmensgründer und -übernehmer,
Maßnahme 1.3 – Entwicklung
wirtschaftsnahen Infrastrukturen
der
grenzüberschreitenden
Ziele und erwartete Ergebnisse
Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender
Wirtschaftsräume und -strukturen zur Unterstützung der Ansiedlung und Entwicklung von
Unternehmen.
Das erwartete Ergebnis ist eine Steigerung
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
der
Anzahl,
der
Vielfalt
und
Handlungsfelder
 Schaffung und Stärkung von grenzüberschreitenden Gewerbegebieten
 Anreiz zur grenzüberschreitenden Ansiedlung von Unternehmen
 Unterstützung von grenzüberschreitenden Infrastrukturen, insbesondere durch die
Nutzung des Anschlusses an das Schienen-Hochgeschwindigkeitsnetz (Ankunft TGV)
 Entwicklung von Güterverkehrszentren
 Kommunikationsnetze (grenzüberschreitende Verbindungen zwischen Netzen, NIKT)
51
der
Mögliche Zielgruppen
 Unternehmen, Teilregionen
Maßnahme
1.4
–
Förderung
grenzüberschreitenden Beschäftigung
der
Entwicklung
der
Ziele und erwartete Ergebnisse
Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Transparenz und Komplementarität der Arbeitsmärkte
beizutragen, indem diese zum Wohl der Unternehmen und der Menschen effizienter gestaltet
werden.
Die erwarteten Ergebnisse sind
 für die Unternehmen: ein größeres, vielfältigeres und bedarfsorientiertes Angebot an
Arbeitskräften,
 für die Arbeitnehmer: eine flexiblere Anpassung der Nachfrage nach Arbeitskräften an die
Bedürfnisse des Marktes, durch eine Diversifizierung und Weiterentwicklung der
Qualifikationen
 für Arbeitssuchende: eine verbesserte Integration in den grenzüberschreitenden
Arbeitsmarkt
Handlungsfelder
 Unterstützung der und Ermutigung zur grenzüberschreitenden beruflichen und
geographischen Mobilität
 Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung
 Unterstützung notwendiger Instrumente zur Beobachtung und Analyse im
demografischen, wirtschaftlichen, räumlichen und sozialen Bereich, z.B. Instrumente zur
Aufbereitung statistischer Daten
 Gemeinsame Vorhaben im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Anpassung
der Arbeitskräfte an die Anforderungen des Arbeitsmarkts)
 Vernetzung der Informationen zu Beschäftigungsangebot und/oder -nachfrage (ohne die
Aufgaben von EURES zu ersetzen)
Mögliche Zielgruppen
 Alle Erwerbspersonen, insbesondere Arbeitssuchende, Studierende
 Arbeitgeber
 Politische Entscheidungsträger
Maßnahme 1.5 – Förderung des touristischen Angebotes
Ziele und erwartete Ergebnisse
Ziele dieser Maßnahme sind:
a) die bessere touristische Nutzung und Aufwertung der Vorteile der Großregion und
ihrer Teilregionen in den Bereichen Geschichte sowie Kultur- und Naturerbe,
b) die Förderung grenzüberschreitender touristischer Infrastrukturen,
c) die Stärkung des Profils und der Kohärenz des touristischen Angebots,
d) die Vernetzung des touristischen Angebots
52
Die erwarteten Ergebnisse sind
 eine Stärkung des wirtschaftlichen Gewichts des Tourismus in der Groβregion
 eine Verbesserung des Profils und der Attraktivität der Großregion und ihrer Teilregionen
als touristisches Ziel für potentielle Kunden.
Handlungsfelder
 Touristische Vermarktung des historischen, baugeschichtlichen, natürlichen und
kulturellen Erbes
 Vernetzung des touristischen Angebotes
 Verbesserung der grenzüberschreitenden Zugangsmöglichkeiten zu den
Sehenswürdigkeiten, insbesondere durch Beschilderung
 Förderung der Professionalisierung und Organisation des Tourismusmanagements
 Entwicklung des sanften Tourismus
 Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender touristischer Produkte und
zielgruppenspezifischer Angebote (z.B. Jugendliche, Senioren, Behinderte, ...) und
Themen ( z.B. Sport, Flusstourismus, Wellness, ...)
 Errichtung von Infrastrukturen und Einrichtungen im Rahmen grenzüberschreitender
touristischer Projekte
Mögliche Zielgruppen
 Bevölkerung der Großregion, insbesondere grenzüberschreitende Nachbarn
 Potentielle Touristen
 Tourismusorganisationen und –unternehmen
53
Schwerpunkt 2 - Raum:
Verbesserung der Qualität des Lebensraums,
Verstärkung der Attraktivität der Gebiete und Schutz der Umwelt
Zielsetzung und erwartete Ergebnisse des Schwerpunkts
Ziel dieses Schwerpunkts ist die Förderung einer nachhaltigen territorialen
Entwicklung, um aus der Großregion einen gut strukturierten, attraktiven und
dynamischen Raum mit einer hohen Umweltqualität zu machen.
Die erwarteten Ergebnisse für die Bevölkerung und die Wirtschaftsakteure sind:
 die Verbesserung der Qualität des Lebensraums,
 die Verbesserung der Attraktivität der einzelnen Gebiete,
 die Verbesserung des Umweltschutzes,
 die Verbesserung der Energieeffizienz,
 ein leistungsfähiges Transportsystem, um die Großregion an die europäischen
Hauptverkehrsachsen anzubinden.
 Verbesserung des Transportwesens innerhalb der Großregion
Maßnahme 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik
Ziele und erwartete Ergebnisse
Ziele dieser Maßnahme sind:
a) die Schaffung dauerhafter, grenzüberschreitender Strukturen und Netzwerke, die
die Abstimmung und Festlegung grenzüberschreitender Entwicklungsstrategien,
sowie die Koordinierung der Planungsinstrumente, erlauben;
b) die Schaffung von Einrichtungen und Infrastrukturen zu unterstützen, die es
weiterhin erlauben, in Grenzgebieten der Bevölkerung Dienstleistungen anzubieten,
sowie den Zugang dorthin zu verbessern;
c) die Nutzung der räumlichen Ressourcen zur Entwicklung diversifizierter
Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebiete zu fördern;
d) jegliche Art von grenzüberschreitender territorialer Kooperation zu unterstützen,
um eine ausgewogene und nachhaltige Raumentwicklung in der Großregion zu
erreichen.
Die erwarteten Ergebnisse sind,
 dass die Bevölkerung ein an die Bedürfnisse der Grenzräume angepasstes Angebot an
Einrichtungen und Dienstleistungen nutzen kann, sei es durch Neuschaffung oder durch
gemeinsame Nutzung;
 dass die Lebensqualität und der Lebensstandard der Bevölkerung der ländlichen Gebiete
es erlauben, die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten zu stoppen.
Handlungsfelder
 die Entwicklung von Städte- und Gemeindenetzwerken in der Großregion;
 die Entwicklung grenzüberschreitender Agglomerationen;
 die Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten in den ländlichen Räumen durch
grenzüberschreitende Entwicklung;
 die Kooperation zwischen Naturparken;
54


die Erstellung und Koordinierung von grenzübergreifenden Planungsprozessen und –
Instrumenten
die Schaffung und die gemeinsame Nutzung grenzüberschreitender Infrastrukturen und
Einrichtungen.
Zielgruppen
 Die Bevölkerung der Großregion
Maßnahme 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion
Ziele und erwartete Ergebnisse
Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Angebot der Transportsysteme in der Großregion zu
verbessern, einerseits um die Großregion optimal mit den europäischen Metropolräumen zu
verbinden (äußere Anbindung), andererseits, um die interne Mobilität zu verbessern (innere
Erschließung). Das Transportsystem muss den Bedürfnissen der grenzüberschreitenden
Arbeitspendler genügen, daneben aber auch Bedürfnissen mit dem Fahrzweck „Freizeit“ und
„kulturelle Aktivitäten“.
Das Angebot muss die umweltfreundlichsten Transportträger fördern, insbesondere durch
eine verstärkte Intermodalität.
Die erwarteten Ergebnisse sind:
 Verstärkung der Integration der Großregion in den europäischen Wirtschaftsraum;
 Organisierung der Transporte ohne „Grenzeffekt“: Optimierung der Fahrpläne und des
Tarifsystems sowie Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Handlungsfelder
 Vernetzung des Verkehrsangebotes durch die IKT (Informations- und
Kommunikationstechnologie): Internetbasierte Fahrplan- und Tarifauskunft über die
Verkehrsverbindungen in der Großregion,…);
 Verbesserung der grenzüberschreitenden lokalen Verkehrsverbindungen: kleinere Infrastrukturen wie z.B. Haltestellen, nahe gelegene Parkmöglichkeiten, usw.;
 Verknüpfungspunkte im öffentlichen Verkehrswesen;
 Vernetzung der verschiedenen Akteure des Transportsektors;
 Entwicklung grenzüberschreitender Mitfahrerzentralen;
 Entwicklung grenzüberschreitender Rad- und Wanderwege in der Großregion.
Zielgruppen
 Die Bevölkerung der Großregion
 Wirtschaftliche und soziale Akteure
Maßnahme 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt
Ziele und erwartete Ergebnisse
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Akteure zu ermutigen,
 umweltfreundliche und erneuerbare Energien zu produzieren und deren Nutzung zu
fördern, um die Nutzung fossiler Energieträger zu reduzieren;
55






alle energetischen Potenziale der Großregion im Respekt vor der Umwelt zu nutzen;
Strategien zur optimalen Energienutzung zu erstellen und umzusetzen;
integrierte grenzüberschreitende Konzepte zum Schutz und zur Aufwertung der Umwelt
sowie der natürlichen Ressourcen, einschließlich der Kulturlandschaft umzusetzen;
die biologische Vielfalt und die Kulturlandschaften im Rahmen gemeinsamer Konzepte zu
schützen;
die Maßnahmen zum Schutz gegen natürliche und industrielle zu verstärken und
auszudehnen;
Maßnahmen zur Verringerung des Treibhauseffektes zu ergreifen.
Die erwarteten Ergebnisse sind:
 eine Verringerung der Hauptursachen von Umweltschäden;
 die Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Umwelt- und Energietechnologien;
 die Entwicklung nachhaltiger Energieeffizienz;
 der Erhalt und der Schutz der biologischen Vielfalt und der Qualität der Landschaften.
Handlungsfelder
 Gemeinsame und effiziente Bewirtschaftung und Monitoring der Natur, insbesondere der
Natura 2000 Gebiete;
 Sensibilisierung der Bevölkerungen für den Umweltschutz;
 Biotopkartierungen;
 Aufwertung der natürlichen und landschaftlichen Umwelt;
 Entwicklung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher Produktionssysteme;
 Vernetzung von Grünzonen in stadtnahen Gebieten;
 Entwicklung gemeinsamer Konzepte zu der Luftreinhaltung und zur Reduktion von CO2 Emissionen;
 Einsatz pflanzlicher Rohstoffe zur Energiegewinnung;
 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers;
 Gemeinsame Abwässerbehandlung und Bau von Kläranlagen;
 Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und beim Energieverbrauch;
 Gemeinsame Ansätze zur Verringerung natürlicher (Hochwasser...) und technologischer
Risiken;
 Gemeinsame grenzübergreifende effiziente Abfallpolitik;
 Grenzüberschreitende Altstoffdepots;
 Sensibilisierungsprogramme zur Abfallreduzierung;
 Gemeinsame Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien
Zielgruppen
 Die Bevölkerung der Großregion;
 Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Gewerbe.
56
Schwerpunkt 3 - Menschen: Den Erwerb und die Verbreitung des
Wissens entwickeln, das Kulturerbe aufwerten und die soziale Kohäsion stärken
Zielsetzung und erwartete Ergebnisse des Schwerpunkts
Zielsetzung dieses Schwerpunkts ist die Förderung des Erwerbs und der Verbreitung von
Wissen, der Aufwertung des kulturellen Angebots und der Stärkung des sozialen
Zusammenhalts in der Großregion. Insbesondere sollen Kooperationen in den Bereichen
Bildung, Erstausbildung, berufliche Weiterbildung und im Hochschulwesen unterstützt
werden. Außerdem werden Kooperationen im Gesundheitswesen sowie im Bereich der
personenbezogenen Dienstleistungen unterstützt. Des weiteren begünstigt das Programm
grenzüberschreitende Aktionen und Projekte im kulturellen Bereich.
Die Bündelung der Potentiale in diesen Bereich wird zu einer Verbesserung der
Lebensqualität der Bevölkerung durch einen vereinfachten Zugang für die Bürger zu
Dienstleistungen und Bildungsangeboten, Kultur und Informationen in dem durch das
Programm abgedeckte Gebiet führen.
Maßnahme 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung
und Weiterbildung
Strategie und erwartete Ergebnisse
Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen
Bildungs- und Weiterbildungsträgern, um das Angebot in diesen Bereichen zu koordinieren,
zu fördern und aufzuwerten.
Die Förderung der Kenntnisse der Sprache des Nachbarn, eine größere
grenzüberschreitende Mobilität der Studierenden und Dozenten und Ausbilder und eine
abgestimmte Nutzung der Kapazitäten und Einrichtungen sollen den Zielgruppen einen
besseren Zugang zu einem erweiterten Angebot in diesem Bereich ermöglichen.
Handlungsfelder
 Förderung und Stärkung der grenzüberschreitenden Vernetzung zwischen
Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II,
 Förderung der Verbindungen zwischen Schule und Wirtschaft,
 Unterstützung von Aktionen des lebenslangen Lernens im Hinblick auf den Erwerb der
Sprache des Nachbarn und der Kenntnis seiner Kultur,
 Unterstützung des Erfahrungsaustauschs und Austausch von Know How zwischen
Bildungseinrichtungen,
 Entwicklung von gemeinsamen oder koordinierten Bildungsmodulen im Bereich der
beruflichen Erstaus- und Weiterbildung,
 Erfahrungsaustausch und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, um gegen die soziale
und berufliche Benachteiligung von Jugendlichen anzugehen
Potentielle Zielgruppen
 Schüler und Jugendliche
 Schwervermittelbare Jugendliche und Schulabbrecher
 Auszubildende
 Bevölkerung
 Verwaltungen
57
Maßnahme 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen
Strategie und erwartete Ergebnisse
Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen gemeinsamen attraktiven Raum zu fördern, in dem
die Mobilität von Studierenden, Dozenten und Forschern der Großregion gewährleistet wird
a) durch die Stärkung der Kooperation zwischen Hochschuleinrichtungen und
Laboren,
b) durch die Harmonisierung von Studiengängen und die Entwicklung gemeinsamer
Bildungsangebote.
Zielsetzung ist es, die Qualität des Hochschulwesens sowie die Anerkennung der
Abschlüsse zu verbessern und auf eine verbesserte Positionierung der Großregion in der
europäischen Bildungs- und Forschungslandschaft hinzuwirken.
Die erwarteten Ergebnisse sind
a) ein gesteigertes Niveau von Forschung und Lehre für die Hochschulen der Großregion,
b) eine verstärkte Mobilität für die Forscher in der Großregion,
c) für die Studierenden:
 die Entwicklung, Harmonisierung und Erweiterung des Angebots einer qualitativ
hohen Hochschulbildung, das den Studierenden der verschiedenen Teilregionen
offen steht,
 die Stärkung des Profils der Hochschulen der Großregion,
 eine verbesserte Anerkennung ihrer Abschlüsse.
Handlungsfelder





Entwicklung von Erfahrungsaustausch und -transfer sowie die gemeinsame Nutzung der
Kapazitäten und Ausstattungen, um die vernetzte Zusammenarbeit von Universitäten,
Hochschuleinrichtungen, von öffentlichen oder semi-öffentlichen Forschungseinrichtungen und Laboren zu fördern
Unterstützung von Vorhaben zur Bildung von grenzüberschreitenden Doktoranden- und
Postgraduate-Programmen
Entwicklung von gemeinsamen Bildungsangeboten und Studiengängen
Förderung der Mobilität der Studierenden, Dozenten und Forscher durch die Förderung
von Austausch und Praktika
Vorhaben zur Bildung von Fernuniversität, e-Learning etc.
Potentielle Zielgruppen
 Studierende, Dozenten und Forscher
Maßnahme 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des
Gesundheitswesens
Strategie und erwartete Ergebnisse
Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Initiierung und Förderung der Zusammenarbeit
zwischen den Verwaltungen und Akteuren im Gesundheitswesen, um die Qualität der
Dienstleistungen für die Bürger zu verbessern und ihnen einen Zugang zu Einrichtungen und
Leistungen auf beiden Seiten der Grenze zu gewährleisten.
Die erwarteten Ergebnisse sind
a) erweiterter Zugang zu Gesundheitsleistungen und Betreuungsmöglichkeiten für die
Patienten in den Nachbarregionen
58
b) Zugangsmöglichkeit zu zusätzlichen Geräten und komplementäre Schulungen für die
Fachkräfte des Gesundheitsbereichs
c) für die Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitsbereich: eine bessere Koordinierung in
der Nutzung ihrer Ressourcen und Ausstattungen
Handlungsfelder
 Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des Gesundheitsbereiches
(Zusammenarbeit im Hinblick auf Personal, Infrastruktur, medizinisches Leistungsangebot) und gemeinsame Nutzung der Infrastrukturen, insbesondere im Bereich der
Spitzentechnologien
 Vernetzung von Rettungsdiensten
 Gemeinsame Kampagnen zur Informations- und Gesundheitsförderung
 Durchführung und Verbreitung einer grenzübergreifenden Bestandsaufnahme der
Infrastrukturen und Angebote im Gesundheitswesen sowie anderer für die
Zusammenarbeit notwendiger Daten
 Aktivitäten zur Annäherung der Gesundheitspolitiken
 Grenzüberschreitende Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte
 Vernetzung von Patientenvereinigungen
Potentielle Zielgruppen
 Ansässige Bevölkerung
 Akteure im Bereich Gesundheitswesen
 Patientenvereinigungen
Maßnahme 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen
Bereich
Strategie und erwartete Ergebnisse
Diese Maßnahme zielt darauf ab, auf beiden Seiten der Grenze personenbezogene
Dienstleistungen zu entwickeln und den Zugang zu diesen Dienstleistungen im Hinblick auf
einen verstärkten sozialen Zusammenhalt in der Großregion zu erweitern.
Die erwarteten Ergebnisse sind
 die Förderung einer verbesserten grenzüberschreitenden Betreuung der
verschiedenen Zielgruppen in den verschiedenen Ausrichtungen des sozialen
Bereichs,
 ein erweitertes Angebot und eine verbesserte Koordinierung der Dienstleistungen,
 ein verbesserter Zugang zu den Betreuungsangeboten und wohnortnahen
Dienstleistungen.
Handlungsfelder
 Vernetzung und Koordinierung von Ausstattungen und Dienstleistungen, um die
Verbesserung und die Schaffung von Betreuungsangeboten in verschiedenen Bereichen
(z. B. Kleinkinder, Behinderte, Senioren, Beratung sozial benachteiligter Personen) zu
fördern,
 Errichtung grenzüberschreitender Strukturen in den oben genannten Bereichen,
 Erleichterung des Zugangs zu wohnortnahen Dienstleistungen,
 Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der personenbezogenen
Dienstleistungen,
 Kooperation der öffentlichen Verwaltungen und im sozialen Bereich tätigen Institutionen,
59

Unterstützung der Entwicklung von grenzüberschreitenden Netzwerken, die den
Informationszugang und die Kommunikation ermöglichen, sowie die Ausarbeitung
struktureller Lösungen wie z. B. grenzüberschreitende Beratungsangebote.
Zielgruppen
 Bürger der Großregion
Maßnahme 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und
Zusammenarbeit der Medien
Strategie und erwartete Ergebnisse
Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung grenzüberschreitender Netzwerke im kulturellen
Bereich sowie Kooperationen und gemeinsame Projekte zwischen den Akteuren im Kulturund Medienbereich, um einerseits kulturelle Aktivitäten zu entwickeln und die Vielfalt der
Kultur zu fördern und darüber hinaus den Zugang zu Informationen über die Großregion zu
erleichtern, um das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen Lebensraum zu stärken.
Die erwarteten Ergebnisse sind
 eine Intensivierung der Beziehungen zwischen den Kulturschaffenden zur Erweiterung,
Diversifizierung und Vermarktung des kulturellen Angebots,
 ein verbesserter Zugang zum kulturellen Angebot für die Öffentlichkeit beiderseits der
Grenze,
 eine verbesserte Kenntnis der Nachbarregionen durch die Schaffung und Verbreitung
eines grenzüberschreitenden Nachrichten- und Informationsangebots insbesondere
durch die verschiedenen Medien.
Handlungsfelder
 Aufwertung des Kulturerbes in seiner ganzen Vielfalt,
 Entwicklung und Stärkung grenzüberschreitender kultureller Netzwerke, insbesondere als
Weiterführung des Projekts „Luxemburg und die Großregion, europäische
Kulturhauptstadt 2007“,
 Wissenstransfer und Professionalisierung der Akteure,
 Unterstützung gemeinsamer Informationsmaßnahmen über die Großregion, die
insbesondere durch die Medien umgesetzt werden,
 Kooperationen, Vernetzung und Austausch im Bereich des Sports aufgrund seiner
Vermittlerfunktion zwischen den Kulturen.
Zielgruppen
 Einwohner der Großregion
Maßnahme 3.6: Unterstützung von Mikroprojekten
Mikroprojekte sollen den Zugang zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erleichtern.
Sie richten sich an Träger, die aufgrund ihrer Struktur und ihrer Finanzausstattung nur
schwer Projekte im klassischen Sinne durchführen können.
In diesem Rahmen werden die Mittel kleinen Einrichtungen (aus den Bereichen Kultur, Sport,
Jugend, Senioren,... ) vorbehalten.
Die Mikroprojekte werden durch zwischengeschaltete Stellen abgewickelt, die im Sinne
dieses Programms als Projektträger gelten.
60
Schwerpunkt 4 – Technische Hilfe
Die Umsetzung des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013
Großregion muss folgende Elemente berücksichtigen:
-
die Größe und die Vielfalt des betroffenen Gebiets,
die Notwendigkeit, in zwei Sprachen zu arbeiten,
die
unterschiedlich
organisierten
administrativen
Systeme
der
Programmpartner,
die Notwendigkeit, zugleich die europäische Gesetzgebung sowie die
Gesetzgebungen der betroffenen Mitgliedstaaten einhalten zu müssen.
Die der Technischen Hilfe zugewiesenen Mittel sollen folglich zu einer administrativen und
finanziellen Durchführung beitragen, die diesen Zusammenhang berücksichtigt.
Die Finanzmittel der Technischen Hilfe werden für die folgenden Aufgaben aufgewendet:
-
die finanzielle und administrative Durchführung des Programms,
die Entwicklung, Beratung und Begleitung der Projekte,
die Finanz- und Systemkontrolle unter Einhaltung europäischer und nationaler
Regeln,
die Evaluierung der Projekte und des Programms.
Die Erfüllung dieser Aufgaben wird im Kapitel zum Durchführungssystem beschrieben.
Den durch das INTERACT II Programm erbrachten Dienstleistungen wird besondere
Beachtung geschenkt. Das europaweite Programm zielt auf die "good governance" von
territorialer Zusammenarbeit ab und erbringt bedürfnisorientierte Unterstützungsleistungen
für diejenigen, die an der Umsetzung von Programmen der Europäischen Territorialen
Zusammenarbeit beteiligt sind. Die Zielgruppen des INTERACT II Programms sind in erster
Linie die gemäß der Verordnungen 1083/2006 und 1080/2006 zu schaffenden Behörden
sowie andere an der Programmumsetzung beteiligte Stellen. Um den größtmöglichen
Nutzen für die an der Umsetzung dieses INTERREG-Programms Beteiligten aus dem
INTERACT Programm sicherzustellen, wird die Nutzung von INTERACT Dienstleistungen
und Materialien sowie die Teilnahme an INTERACT Seminaren befürwortet. In
Zusammenhang damit entstehende Kosten sind im Rahmen der Technischen Hilfe
förderfähig.
3. Kohärenz der Programmziele mit den Gemeinschaftsstrategien
In den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft 2007-2013 werden die 2. Priorität
(Förderung des Wissens, des Innovations- und Unternehmergeistes zur Unterstützung des
Wirtschaftswachstums) und die 3. Priorität (Schaffung von mehr und besseren
Arbeitsplätzen) großenteils in den Schwerpunkten „Wirtschaft“ und „Menschen“ behandelt.
Die erste Priorität (Verbesserung der Attraktivität Europas und seiner Regionen für
Investoren und Arbeitskräfte) wird im Schwerpunkt „Raum“ berücksichtigt, der auf die
Attraktivität der Großregion abzielt. Dieser Priorität wird auch im gesamten Operationellen
Programm Rechnung getragen, da die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
61
bedeutendem Maße zur Entwicklung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes beiträgt und
dadurch dessen Attraktivität stärkt.
Die Lissabon-Strategie (stärkeres und nachhaltiges Wachstum, Schaffung von mehr und
besseren Arbeitsplätze) findet sich vor allem im Schwerpunkt „Wirtschaft“. Ziel dieses
Schwerpunkts ist die Unterstützung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
interregionalen Wirtschaft auf dem Gebiet der Großregion, insbesondere aufgrund spezieller
Maßnahmen wie z.B. der Innovationsförderung und der Unterstützung zum Ausbau von
Arbeitsplätzen in einem grenzüberschreitenden Rahmen.
Die Ziele von Lissabon können auch durch die Kooperationsmaßnahmen im Bereich Bildung,
Aus- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung erreicht werden, die im Schwerpunkt
„Menschen“ vorgesehen sind.
Schließlich basiert die Strategie für Wachstum und Beschäftigung auf der Notwendigkeit
eines besseren sozialen Zusammenhalts, der mit einer speziellen Maßnahme zur
Unterstützung von Kooperationen in diesem Bereich gefördert wird.
Auf die Strategie von Göteborg (Förderung einer nachhaltigen Entwicklung), die die
Lissabon-Strategie weiterführt, ist der Schwerpunkt „Raum“ ausgerichtet, der die
Verbesserung der Lebensqualität, der Attraktivität der Räume und des Umweltschutzes
betrifft.
Maßnahmen wie beispielsweise die Aufwertung und der Schutz der Umwelt, die
Verbesserung der Mobilität in der Großregion sowie die Unterstützung zur Zusammenarbeit
in den Bereichen Gesundheit und Soziales, die der Schwerpunkt „Menschen“ beinhaltet,
beziehen insbesondere die diesbezüglich von der Europäischen Union formulierten
Anregungen ein.
Regionen für den wirtschaftlichen Wandel
Falls Regionen des Programmgebiets an der Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen
Wandel" beteiligt sein sollten, werden die Programmpartner und die Verwaltungsbehörde:
a) erforderliche Maßnahmen treffen, um innovative Projekte mit grenzüberschreitender
Wirkung , die einen Bezug zu den Ergebnissen der Netzwerke der Initiative aufweisen, zu
unterstützen,
b) mindestens einmal jährlich einen Tagesordnungspunkt im Begleitausschuss vorsehen, um
Vorschläge von Relevanz für das Programm zu diskutieren, und Vertreter des Netzwerks (als
Beobachter) einladen, um über den Fortschritt der Aktivitäten des Netzwerks zu berichten.
c) im Jahresbericht über Aktionen im Rahmen der Initiative "Regionen für den
wirtschaftlichen Wandel" berichten.
4. Kohärenz mit den regionalen Strategien
4.1. Kohärenz mit den regionalen Strategien für das Großherzogtum Luxemburg
Im Großherzogtum haben die zuständigen Behörden für die Programme des Ziels
„Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, des Ziels „Europäische territoriale
Zusammenarbeit“ und FEADER gemeinsam den nationalen strategischen Referenzrahmen
erarbeitet, der die Grundlage der nationalen Programme bildet. Sie werden auch weiterhin
62
zusammenarbeiten, um die Auswahl der Projekte zu koordinieren und Doppelverwendungen
zu vermeiden.
Im aktuellen NSRP (Nationaler strategischer Rahmenplan) wurden drei allgemeine Ziele für
das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ formuliert. Das Operationelle
Programm „Europäische territoriale Zusammenarbeit Großregion“ sieht ähnliche Ziele für die
Großregion vor. Schwerpunkt 1 „Wirtschaft“ zielt vor allem auf eine Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft und die Innovationsförderung ab. Das
Thema „Wissenserwerb und -entwicklung“ spielt in Schwerpunkt 3 des OP eine besondere
Rolle.
Sowohl im Rahmen des ESF als auch des NSRP wird die Schaffung von mehr und qualitativ
hochwertigeren Arbeitsplätzen angestrebt. Zur Erreichung dieses Ziels werden im OP
insbesondere im Schwerpunkt „Wirtschaft“ geförderte Projekte beitragen.
Festzuhalten bleibt, dass die Prioritäten und Maßnahmen des OP Großregion grundsätzlich
geeignet sind, um durch entsprechende Projekte (Entwicklung der KMU, Hochschulbildung
und Forschung, Raumplanung, Zugänglichkeit, Umwelt, „Gouvernance“ und Identität) zur
Umsetzung der im NSRP genannten Ziele beizutragen.
4.2. Kohärenz mit den regionalen Strategien für Lothringen
Die regionalen, nationalen und europäischen Programmdokumente für die Programmperiode
2007-2013 (Projektvertrag in der Region Lothringen, Operationelles Programm EFRE
Lothringen und regionale Ausrichtung des nationalen ESF-Programms für Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, regionale Ausrichtung des Programms ELER,
grenzüberschreitendes OP Europäische territoriale Zusammenarbeit Großregion) weisen
Gemeinsamkeiten auf.
Auf der Grundlage von teilweise sich überschneidenden geografischen und zeitlichen
Rahmen ist es erforderlich, eine Aktionseinheit oder zumindest (anhand einer identischen
Diagnostik) die Kohärenz und Komplementarität der Strategien und gemeinsame
strategische Optionsmöglichkeiten festzustellen. Das ist der Fall beim OP Lothringen und
dem Projektvertrag - einige der Diagnostik- und Strategiekomponenten wurden in der
Diagnostik und Strategie des OP „Großregion“ wieder aufgegriffen.
Die Diagnostik verdeutlichte, dass die Region Lothringen klare Trümpfe besitzt. Während der
Arbeitsmarkt noch immer einerseits von den Folgen des industriellen Wandels und
andererseits von der höchsten Anzahl an Grenzgängern unter den französischen Regionen
gekennzeichnet ist, und während ein Teil der Landschaften noch immer die sichtbaren
Spuren der ehemaligen Industrie- und Bergbauaktivitäten zeigt, ist allerdings hervorzuheben,
dass folgende Stärken:
- hohes Potenzial im Bereich Hochschulbildung und Forschung,
- gutes Verkehrsinfrastrukturnetz, das die Region im europäischen Austauschkontext mit
ihren Partnern verbindet (in der Großregion oder in Bezug auf die Nord-Süd-Achse),
- bemerkenswerte Vielfalt der Landschaften und hohes touristisches Potenzial,
- geplante Schaffung von urbanen Zentren für eine internationale Sichtbarkeit Lothringens
dank der Maßnahmen der öffentlichen Entscheidungsträger ein nicht zu verleugnendes
Entwicklungs- und Steigerungspotential in Bezug auf die Attraktivität des Raumes darstellen,
das darüber hinaus von einer zwangsläufig grenzüberschreitenden Realität getragen ist.
Auch wenn sich die Interventionslogik zwischen dem Projektvertrag (Investitionslogik bezieht
sich auf elf große Projekte) und den europäischen Operationellen Programmen
63
(Interventionen in Bezug auf enge Themenbereiche der Gipfel von Lissabon und Göteborg)
unterscheidet, ermöglichen die für jedes Programmdokument angewandten Strategien die
Dynamisierung dieser lothringischen Stärken, indem die europäische und nationale
Solidarität durch deren Komplementarität zur Wirkung kommt.
Diese Strategien zielen darauf ab,
 die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit der nachhaltigen Entwicklung zu
vereinbaren, durch:
- Aufwertung der lothringischen Forschung, Hochschulbildung und Innovation durch
Verleihung einer internationalen Dimension,
- Vorbereitung des Raums auf die Herausforderungen des Klimawandels und der neuen
Energiesituation;
 die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Lothringens zu erhöhen, durch:
- Einbindung Lothringens in den europäischen Raum durch Unterstützung bei der
Schaffung von urbanen Zentren,
- Schaffung einer grenzüberschreitenden Dynamik um den Standort Belval,
- Ausbau der Kapazität und der Intermodalität der Verkehrsmittel,
- Schaffung des allgemeinen Zugangs zu IKT;
 den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, durch:
- Anpassung des Bildungssystems, um wirtschaftliche und soziale Veränderungen besser
vorhersehen und handhaben zu können,
- Aufwertung des lothringischen Potenzials in den Bereichen Sport und Kultur,
- Umgestaltung der vom Strukturwandel betroffenen Gebiete,
- Unterstützung der Projekte zur Raumordnung und nachhaltigen Entwicklung.
Daher führt das lothringische Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung“, das eine Maßnahme mit der Bezeichnung „Teilnahme an der Entwicklung
ausgewählter grenzüberschreitender Agglomerationen“ beinhaltet, beispielsweise an, dass
„diese Maßnahme ergänzend zu den Hilfen gesehen wird, die durch das
grenzüberschreitende Programm „Großregion“ für rein grenzüberschreitende Projekte
vergeben werden. Ziel der Maßnahme ist, ausgewählte Agglomerationen in ihrer inneren
Entwicklung zu unterstützen, wobei mögliche Komplementaritäten mit den luxemburgischen
und saarländischen Projekten besonders berücksichtigt werden“ und wobei die gleiche
Ausgabe selbstverständlich nicht im Rahmen eines nationalen Programms und des
grenzüberschreitenden Programms gefördert werden kann.
4.3. Kohärenz mit den regionalen Strategien für Wallonien
Es besteht eine hohe Kohärenz zwischen dem OP und den Programmen „Konvergenz“ und
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ in der Region Wallonien.
Folgende Schwerpunkte wurden im Rahmen der beiden ersten Ziele entwickelt:
- Gründung von Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Entwicklung des Humankapitals, von Wissen, Know-how und der Forschung,
- ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung.
Diese Programme entwickeln eine gemeinsame Strategie und identische Prioritäten für
verschiedene Territorien. Die verschiedenen Operationellen Programme entsprechen den
wallonischen Strategien, die im Zukunftsvertrag für Wallonien enthalten sind.
Der Zukunftsvertrag legt die Gesamtziele bis 2010 fest, im Rahmen der Perspektive der
Konkretisierung der Ziele von Lissabon:
- Schaffung von mehr Wohlstand und Erhöhung der Beschäftigungsquote,
64
-
kontinuierliche Wissensentwicklung,
Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Aufwertung des wallonischen Sozialkapitals,
Einsatz für nachhaltige Entwicklung,
Gewährleistung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung.
Neben den Prioritäten beschreibt der NSRP die Absicht, bei der Konzipierung der
Programme und Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine „wirkliche
Komplementarität mit den Programmen „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung“ zu erreichen. Demzufolge sollten Maßnahmen bevorzugt werden, die z.
B. die Globalisierung der Unternehmen, ihre Einbindung in die europäischen Netze, die
Entwicklung der Zusammenarbeit mit den benachbarten Wettbewerbspolen oder die
Integration Walloniens in die europäischen Forschungsnetze betreffen und damit die
wallonische Strategie für wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Außerdem werden die zuständigen Behörden – die im Hinblick auf technische Gutachten an
der unabhängigen Task Force der beiden ersten Ziele beteiligt sind – im Rahmen der
Projektauswahl systematisch in den Prozess der Projektprüfung einbezogen. Überblick und
Kohärenz in Bezug auf die von der Europäischen Union kofinanzierten Projekte sind somit
gegeben.
Auf der Grundlage des gleichen NSRP hat die Deutschsprachige Gemeinschaft im Rahmen
des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ die folgenden spezifischen
Prioritäten erarbeitet:
- Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und Arbeitnehmer,
- Investitionen in eine aktive Beschäftigungspolitik,
- Stärkung der gesellschaftlichen Integration,
- strukturelle Maßnahmen (Beobachtung des Arbeitsmarktes, Sensibilisierung, Übergang
von der Schule in das Berufsleben usw.).
Die Abgrenzung und Komplementarität zwischen dem ESF und den grenzüberschreitenden
Programmen, an denen die Deutschsprachige Gemeinschaft teilnimmt, wird durch die enge
Zusammenarbeit der Personen gewährleistet, die für die Verwaltung dieser Programme
innerhalb der gleichen Dienststelle zuständig sind. Um Doppeleinreichungen und finanzierungen zu vermeiden, wird eine interdisziplinäre transversale Arbeitsgruppe
eingesetzt.
4.4. Kohärenz mit den regionalen Strategien für Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ergibt sich die Kohärenz mit den beiden Landesprogrammen „Wachstum
durch Innovation“ und „Programm Agrarbusiness, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“
(PAUL) dadurch, dass die Projekte im vorliegenden Programm durch ihren
grenzüberschreitenden Charakter die Ausrichtung der Programme ergänzen. Die
Abgrenzung der Förderinhalte zwischen den übrigen Programmen für die Förderperiode
2007-2013 wird primär jeweils über den räumlichen Bezug geleistet. Die beiden
Landesprogramme und das Programm für die Großregion werden im Ministerium für
Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz verwaltet. Durch eine
enge Konzertierung der zuständigen Stellen wird jegliche Doppelförderung ausgeschlossen.
4.5. Kohärenz mit den regionalen Strategien für das Saarland
Für den Entwurf des Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ für
das Saarland und das OP Großregion lässt sich eine hohe Kohärenz feststellen,
insbesondere
in
den
Bereichen
Wettbewerbsfähigkeit,
Unternehmertum,
65
Innovationsfähigkeit, Qualifizierung, Forschung- und Entwicklung und Ausbau der
touristischen Infrastruktur und des touristischen Angebots. Es liegen also starke inhaltliche
Übereinstimmungen und Ergänzungen bezüglich der Achse „Wirtschaft“ des OPs für die
Großregion vor. Die Achsen „Raum“ und „Menschen“ finden in dem OP für das Saarland
wenig Entsprechungen, das OP ist insgesamt eher auf die wirtschaftliche Entwicklung
ausgerichtet.
Die Sicherung dieser Kohärenz in der Umsetzung der Programme ist im Saarland durch die
internen Abstimmungen innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft
gewährleistet,
das die
Verwaltungsbehörde
für
das
Programm
„Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ stellt.
Die gegenseitige Beteiligung an den jeweiligen Begleitausschüssen ist ebenfalls vorgesehen.
5. Komplementarität und Kohärenz, ergriffene Maßnahmen
5.1. Kompatibilität mit den Gemeinschaftspolitiken im Hinblick
Chancengleichheit, die Umwelt, die öffentliche Vergabe und die Publizität
auf
die
5.1.1. Prüfung des Projekts
A. Chancengleichheit - Umwelt

Bei der Einreichung muss der von den Projektpartnern vollständig ausgefüllte
Antrag auf Bewilligung von EFRE-Mitteln die Wirkung des Projekts im Hinblick auf
die Gemeinschaftspolitiken bezüglich der Auswirkungen auf Umwelt und
Chancengleichheit angeben. Wenn die Wirkung als negativ eingestuft wird, muss
der Antrag auf Bewilligung von EFRE-Mitteln die Maßnahmen angeben, die zur
Abhilfe ergriffen wurden;

bei der Antragsprüfung wird der Antrag auf Bewilligung von EFRE-Mitteln den
Gleichstellungsstellen und den Umweltbehörden zur Prüfung übermittelt, wenn die
Wirkung bezüglich Gleichstellung bzw. Umwelt nicht neutral ist;

nach der Annahme des Projekts werden die speziellen Anmerkungen der
betreffenden Dienststellen von den regionalen Beratungsstellen im Rahmen der
Projektbegleitausschüsse den Projektpartnern weitergeleitet.
B. Öffentliche Vergabe
Bezüglich der öffentlichen Vergabe werden die Projektpartner im Förderantrag aufgefordert,
die Maßnahmen anzugeben, die zur Einhaltung der nationalen und europäischen
Bestimmungen ergriffen wurden. Der federführende Begünstigte ist speziell auf diesen Punkt
insbesondere von den regionalen Beratungsstellen hinzuweisen.
C. Publizität
Gleiches gilt bezüglich der Maßnahmen, die zur Einhaltung der Verpflichtungen im Hinblick
auf die Publizität ergriffen wurden.
66
5.1.2. Durchführung des Projekts
 Der EFRE-Zuwendungsvertrag, der von der Verwaltungsbehörde und dem
federführenden Begünstigten unterzeichnet wurde, nimmt eindeutig Bezug auf die
einschlägigen europäischen Verordnungen;
 Bei der Antragsprüfung werden die unter Punkt 5.1.1 angegebenen Einzelheiten
im Projektbegleitausschuss zum Projektstart automatisch von den regionalen
Beratungsstellen angesprochen, die dadurch die Projektbeteiligten für die
Einhaltung der Gemeinschaftsregeln sensibilisieren;
 danach erfolgen Prüfungen auf den verschiedenen eingesetzten Kontrollebenen.
5.2. Kohärenz mit den anderen europäischen Initiativen und/ oder Programmen
Folgende Maßnahmen wurden von den Programmpartnern zur Verbesserung der
Koordinierung der in den anderen Programmen unterstützten Projekte ergriffen:

Bei der Einreichung des Projektantrags soll der federführende Begünstigte im
Antrag gegebenenfalls die Verbindung zwischen seinem Projekt und den anderen
Programmen und/ oder Initiativen genau angeben;

bei der Antragsprüfung wird der Antrag den fachzuständigen Stellen übermittelt,
die auch die Antragsbewertung bei den Projekten gewährleisten, die im Rahmen
der anderen Programme und/ oder Initiativen eingereicht wurden, wodurch
gegebenenfalls Redundanzen, doppelte Antragsstellung oder Ungereimtheiten
aufgedeckt werden können;

bei der Durchführung des Projekts erfolgt die Begleitung insbesondere
dadurch, dass Sitzungen des Projektbegleitausschusses abgehalten werden, an
denen die fachzuständigen Stellen teilnehmen, die auch die Begleitung der
anderen europäischen Projekte sicherstellen.
67
D. Indikatoren
1. Sozioökonomische Kontextindikatoren
Die Kontextindikatoren werden in den Jahresberichten des Programms auf Grundlage der
Daten der Statistischen Ämter der Großregion angegeben und basieren auf Daten der
Statistischen Ämter der Großregion. Die Kontextindikatoren sind die Folgenden:












Fläche
Gesamtbevölkerung
Bevölkerungsdichte
Geburtenrate
Sterberate
BIP pro Einwohner
Harmonisierte Angaben zur Arbeitslosigkeit
Grenzgänger
Unternehmensgründungen
Tourismus : Gesamtheit der Übernachtungen (außer Camping)
Verbraucherindex: Gesamtindex – Entwicklung des Jahresdurchschnitts
Energie Endverbrauch
Anbei die letzten verfügbaren Daten, die als Ausgangswert zu betrachten sind :
Quelle: Statistisches Portal der Großregion (http://www.grande-region.lu)
Fläche (Km²)
Jahr
Saarland
-
2.569
Lothringen
Luxemburg
23.547
2.586
Gesamtbevölkerung (Anzahl)
Jahr
Saarland
Lothringen
2006
1.050.293
2.339.000
Bevölkerungsdichte (Einwohner pro km²)
Jahr
Saarland
Lothringen
2006
408,83
99,33
Luxemburg
469.100
Luxemborg
181,4044
Geburtenrate (Geburten pro 1000 Einwohner)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
2005
7,1
11,6
11,7
Sterberate (Sterbefälle pro 1000 Einwohner)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
2005
11,7
9,0
7,9
BIP (in Millionen Euro)
68
RheinlandPfalz
19.854
RheinlandPfalz
4.058.843
Wallonien
Großregion
16.844
65.400
Wallonien
Großregion
3.413.978
11.331.214
RheinlandPfalz
204,43
Wallonien
Großregion
202,68
173,26
RheinlandPfalz
8,0
Wallonien
Großregion
11,4
9,8
RheinlandPfalz
10,5
Wallonien
Großregion
10,8
10,3
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
2005
27 460
52 880
29 396
Harmonisierte Arbeitslosenrate (%)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
2005
10,8
10,2
4,5
RheinlandPfalz
97 787
RheinlandPfalz
8,8
Wallonien
Großregion
70 382
277 906
Wallonien
11,8
Großregion
-
Grenzgänger (Anzahl)
Schätzung 2005
Arbeitsort/ Wohnort
Saarland
Lothringen
Luxemburg
Saarland
Lothringen
4.100
12.000
-
21.000
56.800
2.300
3.900
40
200
120
300
Luxemburg
Rheinland-Pfalz
Wallonien
Unternehmensneugründungen (Anzahl)
Jahr
Saarland
Lothringen
2004
8.783
6.841
Luxemburg
2.820
RheinlandPfalz
40.153
Tourismus : Gesamtheit Übernachtungen (außer Camping) (Anzahl)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
RheinlandPfalz
2005
2.056.337
3.657.955
1.360.061
18.022.094
RheinlandPfalz
21.800
17.200
-
2002
4.239.418
8.824.504
3.763.270
RheinlandPfalz
11.752.531
23.100
-
Wallonien
Großregion
4.927
-
Wallonien
Großregion
6.694.119
-
Verbraucherpreisindex : Gesamtindex – Entwicklung der jährlichen Mittelwerte (%)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
RheinlandWallonien
Pfalz
2005
2,1
1,8
2,5
2,1
3,2
Energieendverbrauch: Total (Tonne Erdöl Äquivalent)
Jahr
Saarland
Lothringen
Luxemburg
Wallonien
Großregion
-
Wallonien
Großregion
13.522.400
-
2. Programmindikatoren
2.1. Indikatoren
Zusammenarbeit
zur
Intensität
der
grenzüberschreitenden
-
Anzahl der Projekte, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
i. gemeinsame Ausarbeitung ;
ii. gemeinsame Durchführung ;
iii. gemeinsames Personal;
iv. gemeinsame Finanzierung
-
Anzahl der Projekte, die drei der oben aufgeführten Kriterien der
Zusammenarbeit erfüllen
69
-
Anzahl der Projekte, die alle vier der oben aufgeführten Kriterien der
Zusammenarbeit erfüllen
70
2.2. Umsetzungs- und Ergebnisindikatoren
Schwerpunkt
Maßnahme
Titel des Indikators
Typ
Quantifizierung
Ausgangswert
SCHWERPUNKT
WIRTSCHAFT
1
–
1.1 – Unterstützung
der Innovation
1.2 – Unterstützung
gemeinsamer
Projekte zur
Förderung der
Wirtschaftsstruktur
1.3 – Entwicklung
der grenzüberschreitenden
wirtschaftsnahen
Infrastrukturen
Anzahl von Kooperationen zwischen
Kompetenzzentren
Anzahl unterstützter
Forschungszentren, Universitäten,
Hochschulen, Unternehmen
Anzahl gemeinsamer Maßnahmen im
Bereich Forschung und Entwicklung
und/ oder Technologietransfer
Anzahl von
Sensibilisierungskampagnen für
Unternehmen
Anzahl von Beratungsaktivitäten
zugunsten von Unternehmen
Anzahl von Unternehmen, die in ihrer
internationalen Stellung unterstützt
werden
Anzahl unterstützter
Unternehmensgründungen,
-übergaben und -übernahmen
Anzahl von Dienstleistungen für
Unternehmen, die aufgrund der
Kooperation entwickelt wurden
Anzahl neuer vernetzter Cluster
Anzahl unterstützter Start-ups
Anzahl von Maßnahmen, die die
Entwicklung von grenzüberschreitenden
Wirtschaftsräumen und Infrastrukturen
begünstigen (grenzüberschreitende
Gewerbegebiete, grenzüberschreitende
multimodale Plattformen,…)
Anzahl geschaffener bzw. entwickelter
Infrastrukturen und Gewerbegebiete
71
Zielwert
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
100
Ergebnis
0
25
Umsetzung
0
100
Umsetzung
0
100
Umsetzung
0
15
Ergebnis
0
30
Ergebnis
0
35
Ergebnis
Umsetzung
Umsetzung
0
0
0
5
100
20
Ergebnis
0
10
Schwerpunkt
Maßnahme
Titel des Indikators
Typ
Quantifizierung
Ausgangswert
1.4 – Förderung der
Entwicklung der
grenzüberschreitenden
Beschäftigung
1.5 – Förderung des
touristischen
Angebotes
Zielwert
Anzahl gegründeter oder entwickelter
Unternehmen in unterstützten
Gewerbegebieten bzw. Infrastrukturen
Anzahl von Maßnahmen
(Information/Beratung/Studie) zur
Förderung der Komplementarität und
der Transparenz des
grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes
Anzahl der Arbeitnehmer, die von den
umgesetzten Aktivitäten profitieren
Anzahl von Arbeitsuchenden, die von
den umgesetzten Maßnahmen
profitieren
Anzahl von Arbeitgebern, die von den
umgesetzten Maßnahmen profitieren
Anzahl von Maßnahmen zur
Strukturierung des
grenzüberschreitenden touristischen
Angebots - Freizeit und Unterhaltung
Anzahl von grenzüberschreitenden
Werbemaßnahmen - Freizeit und
Unterhaltung
Anzahl von Maßnahmen zur Förderung
des Profils und der Attraktivität der
Großregion und ihrer Gebiete
Anzahl an ProfessionalisierungsMaßnahmen
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
80
Ergebnis
0
150.000
Ergebnis
0
30.000
Ergebnis
0
400
Umsetzung
0
20
Umsetzung
0
100
Umsetzung
0
100
Umsetzung
0
10
Anzahl von geschaffenen oder
entwickelten grenzüberschreitenden
Infrastrukturen
Anzahl gegründeter oder entwickelter
Netzwerke
Anzahl von Personen, die von
Kommunikationsmaßnahmen betroffen
sind
Umsetzung
0
5
Umsetzung
0
5
Ergebnis
0
72
300.000
Schwerpunkt
Maßnahme
Titel des Indikators
Typ
Quantifizierung
Ausgangswert
SCHWERPUNKT
RAUM
2–
2.1 – Unterstützung
der Raumentwicklungspolitik
2.2 – Verbesserung
der Mobilität in der
Großregion
2.3 – Aufwertung
und Schutz der
Umwelt
Anzahl von Personen von der anderen
Seite der Grenze, die an kulturellen
Veranstaltungen teilnehmen
Anzahl von Maßnahmen,
die zu einer gemeinsamen
grenzüberschreitenden Vision der
Raumplanung beitragen
Anzahl von Maßnahmen zur
Verbesserung der Lebensqualität / des
Lebensstandards der ländlichen
Bevölkerung
Anzahl entwickelter oder geschaffener
Dienstleistungen und Infrastrukturen
Anzahl von gemeinsam genutzten
Dienstleistungen oder Einrichtungen
Anzahl von Partnerschaften, die Räume
grenzübergreifend verwalten
Anzahl von Maßnahmen, die die
Mobilität der Bevölkerung verbessern
Anzahl von Maßnahmen zur
Unterstützung der Integration der
Großregion in den europäischen
Wirtschaftsraum
Anzahl entwickelter oder verbesserter
Verkehrsanbindungen oder
Infrastrukturen
Anzahl Personen, die das Angebot
grenzüberschreitender
Verkehrsverbindungen nutzen
Anzahl von Maßnahmen im Hinblick auf
die gemeinsame Verwaltung natürlicher
Ressourcen
Anzahl von Maßnahmen zum Schutz
der biologischen Vielfalt und der
Landschaftsqualität
73
Zielwert
Ergebnis
0
75.000
Umsetzung
0
10
Umsetzung
0
100
Umsetzung
0
5
Ergebnis
0
50
Ergebnis
0
15
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
5
Ergebnis
0
3.000
Umsetzung
0
30
Umsetzung
0
30
Schwerpunkt
Maßnahme
Titel des Indikators
Typ
Quantifizierung
Ausgangswert
SCHWERPUNKT
DIE MENSCHEN
3
–
3.1 – Zusammenarbeit in den
Bereichen Bildung
und Weiterbildung
Anzahl von Maßnahmen im Bereich
Energiesparen
Anzahl von Maßnahmen im Bereich der
erneuerbaren Energien
Anzahl von Maßnahmen im Bereich
Abfallverwertung/Recycling
Anzahl von Maßnahmen, die auf die
Regulierung des Wasserverbrauchs
abzielen sowie auf das Sparen von
Wasser
Anzahl von sensibilisierten Personen
zum Thema Umwelt
Anzahl von Personen, die in eine
nachhaltige Entwicklung eingebunden
sind
Anzahl an gemeinsam geleisteten
Bildungsveranstaltungen
Anzahl von Maßnahmen zur
Unterstützung der Mobilität der
Studierenden, Dozenten und Ausbilder
Anzahl von Maßnahmen zur
Entwicklung des Bildungsangebots auf
dem Gebiet der Großregion
Anzahl von Maßnahmen zur
Unterstützung des Profils des
Bildungsangebotes auf dem Gebiet der
Großregion
Anzahl an gemeinsamer Nutzung oder
Zusammenlegung von Einrichtungen
Anzahl durch die Maßnahme
betroffener Schüler (Erstausbildung)
Anzahl ausgebildeter Personen
(Weiterbildung)
74
Zielwert
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
10
Umsetzung
0
10
Ergebnis
0
750.000
Ergebnis
0
25.000
Umsetzung
0
20
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
25
Umsetzung
0
35
Umsetzung
0
15
Ergebnis
0
2.000
Ergebnis
0
800
Schwerpunkt
Maßnahme
Titel des Indikators
Typ
Quantifizierung
Ausgangswert
3.2 – Stärkung der
Kooperation im
Hochschulwesen
3.3 – Förderung der
Zusammenarbeit im
Bereich des
Gesundheitswesens
3.4 – Förderung der
Zusammenarbeit im
sozialen Bereich
Anzahl von Maßnahmen, die die
grenzübergreifende Mobilität von
Studierenden, Lehrkräften und
Forschern begünstigen
Anzahl von Maßnahmen zur
Entwicklung des Hochschulangebots
auf dem Gebiet der Großregion
Anzahl von Maßnahmen, die das Profil
des Hochschulangebots auf dem Gebiet
der Großregion unterstützen
Anzahl harmonisierter Studiengänge
Anzahl an grenzüberschreitenden
geschaffenen oder unterstützten
Schulprojekten
Anzahl der Kooperationen zwischen
universitären Einrichtungen / Laboren
Anzahl der Studierenden, die von den
durchgeführten Maßnahmen profitieren
Anzahl grenzüberschreitender
Initiativen zur Gesundheitsförderung
Anzahl gemeinsamer Maßnahmen zur
Verbesserung der Qualität der
Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Anzahl entwickelter oder eingerichteter
Gesundheitsnetzwerke
Anzahl der durch die Maßnahmen
begünstigten Personen
Anzahl von grenzüberschreitenden
Initiativen mit dem Ziel der Stärkung
des sozialen Zusammenhalts in der
Großregion
Anzahl der durch die Maßnahmen
begünstigten Personen
Anzahl von Dienstleistungen, die in ein
grenzüberschreitendes Netzwerk
integriert sind
75
Zielwert
Umsetzung
0
5
Umsetzung
0
20
Umsetzung
0
35
Ergebnis
Umsetzung
0
0
10
4
Umsetzung
0
20
Ergebnis
0
1.500
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
20
Umsetzung
0
10
Ergebnis
0
2.000
Umsetzung
0
20
Ergebnis
0
2.500
Ergebnis
0
10
Schwerpunkt
Maßnahme
Titel des Indikators
Typ
Quantifizierung
Ausgangswert
3.5 – Förderung und
Aufwertung der
Kultur und
Zusammenarbeit mit
den Medien
3.6 – Unterstützung
von Mikroprojekten
SCHWERPUNKT – 4
TECHNISCHE HILFE
Anzahl von Maßnahmen zur
Strukturierung des grenzüberschreitenden kulturellen Angebots
Anzahl an grenzüberschreitenden
Maßnahmen zur Förderung kultureller
Aktivitäten
Anzahl der Vernetzung von Akteuren
aus dem Kultur- und Sportbereich
Anzahl der Teilnehmer und
Begünstigten (jenseits der Grenze) von
organisierten Veranstaltungen
Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Anzahl der Projektpartner, die von den
Mikroprojekten profitieren
Anzahl der durch die Maßnahmen
begünstigten Personen
Anzahl der Projektaufrufe
Anzahl an Kommunikationsmaßnahmen
Anzahl eingereichter und geprüfter
Anträge
Anzahl genehmigter und umgesetzter
Projekte
Anzahl der Projektpartner
Umsetzung
0
15
Umsetzung
0
50
Umsetzung
0
5
Ergebnis
0
Umsetzung
0
75
Ergebnis
0
225
Ergebnis
0
75.000
Umsetzung
Umsetzung
Ergebnis
0
0
0
8
15
320
Ergebnis
0
195
Ergebnis
0
475
Die Ziele hinsichtlich der Anzahl der genehmigten Projekte pro Schwerpunkt, ohne Technische Hilfe, sind wie folgt:
Schwerpunkt 1 - Wirtschaft
Schwerpunkt 2 - Raum
Schwerpunkt 3 - Menschen
Total
70 Projekte
50 Projekte
75 Projekte
195 Projekte
76
Zielwert
75.000
3. Auswirkungsindikatoren
Um die Auswirkungen des Programms bewerten zu können, wurde eine
Methodologie entwickelt, die es den Projektpartnern erlauben soll, ihr eigenes
qualitatives Urteil abzugeben, das auch gleichzeitig objektiv ist.
Die entwickelten Indikatoren erlauben es, eine Bewertung der Auswirkung der
Projekte durchzuführen in Bezug auf:



Die grenzübergreifende Dynamik
Den grenzüberschreitenden Mehrwert
Die Querschnittsschwerpunkte (Umweltschutz und Förderung der Chancengleichheit)
Die Quantifizierung dieser innovativen Indikatoren basiert auf einem Fragebogen der
den Titel „geteilte Bewertung“ trägt. Es handelt sich also um eine Bewertung durch
die Projektpartner zur Halbzeit der Projektumsetzung und zum Projektabschluss.
Diese Bewertung wird im Projektbegleitausschuss diskutiert, eventuell abgeändert
und schließlich validiert.
Die Projektpartner vergeben als Antwort auf die gestellten Fragen eine Note zwischen
0 und 10.
0
1 bis 4
5
6 bis 9
10
Keine Auswirkung
Schwach, verschiedene Stufen
Mittel
Positiv, verschiedenen Stufen
Exemplarisch / Beispielhaft in jeder
Hinsicht
Um die an die verschiedenen Indikatoren vergebenen Noten zu rechtfertigen, müssen
in „literarischer“ Form ein oder mehrere Argumente geliefert werden. Außerdem
müssen „Beweise“ erbracht werden, d. h. konkrete Elemente (Resultate:
Veröffentlichungen, Sitzungen, getätigte Investitionen,…) die das Vergeben einer
bestimmten Note rechtfertigen. Diese Beweise stützen die Argumente durch objektive
Elemente.
Eine Konsolidierung der Bewertungen aller Projekte wird anschließend von den
Technischen Sekretariaten durchgeführt um Bewertungen zu jedem Schwerpunkt und
Ziel des Operationellen Programms zu erhalten.
Diese Konsolidierung wird es erlauben, die Auswirkungen des Programms
Großregion in Bezug auf die Qualität der grenzüberschreitenden Austausche zu
erhalten.
77
I.
Dynamik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Drei Arten von Elementen können im Rahmen der grenzüberschreitenden Dynamik
beurteilt werden.

Frage 1
Inwiefern hat die Kooperation zu einer verbesserten gegenseitigen Kenntnis der
Funktionsweise der Bevölkerung der Grenzregionen beigetragen (Strukturen und
Kultur)?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):

Frage 2
Inwieweit hat die Zusammenarbeit eine effizientere Funktionsweise der Partner
ermöglicht?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):

Frage 3
Inwieweit erwarten Sie dass die Zusammenarbeit zwischen den Partner dauerhaft
sein wird, d. h. dass sie auch nach dem Projektende weitergeführt wird?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):
II.
Grenzüberschreitender Mehrwert
Drei Arten von Elementen können auch im Rahmen des grenzüberschreitenden
Mehrwerts des Programms bewertet werden.

Frage 4
Inwieweit hat das Projekt ein Resultat hervorgebracht das durch eine rein nationale
Aktion nicht hätte erreicht werden können?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):

Frage 5
Inwieweit hat das Projekt zur Reduzierung von Hindernissen, welche aufgrund der
Grenzen im Gebiet der Großregion entstanden sind, beigetragen?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):
78

Frage 6
Inwieweit gehen Sie davon aus, dass die grenzüberschreitenden Auswirkungen des
Projekts nachhaltig sind, d. h. dass die Resultate von Dauer sind, auch nach dem
Ende des Ziel 3 Programms?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):
III.
Querschnittsschwerpunkte
Die beiden Querschnittsprioritäten des Programms sind der Umweltschutz und die
Förderung der Chancengleichheit.

Frage 7
Inwieweit hat das Projekt zum Umweltschutz beigetragen?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):

Frage 8
Inwieweit hat das Projekt zur Förderung der Chancengleichheit von benachteiligten
Gruppen beigetragen (Frauen, Personen mit geringem Bildungsniveau, Personen mit
Behinderung…)?
Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10):
Bewertung zum Projektende (0 bis 10):
79
E. Finanzplan
Grenzüberschreitendes Programm
Großregion
Total der gemeinschaftlichen Finanzierung
pro Jahr
EFRE
13.886.713
14.186.989
14.598.942
15.099.368
15.613.968
16.070.826
16.539.711
105.996.517
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Gesamtsumme 2007-2013
80
Grenzüberschreitendes Programm Großregion
Verteilung der gemeinschaftlichen Finanzierung und indikative Aufteilung der nationalen Kofinanzierung
Gemeinschaftliche
Finanzierung
Nationale
Kofinanzierung
(1)
(2) = (3) + (4)
Indikative Aufteilung der nationalen
Kofinanzeirung
Öffentliche nationale
Finanzierung
Private nationale
Kofinanzierung
(3)
(4)
Gesamtfinanzierung
Kofinanzierungssatz
Zur Information
(5) = (1) + (2)
(6) = (1)/(5)
Beteiligung EIB
Andere
Finanzierungsquellen
Schwerpunkt 1: Wirtschaft :
Förderung und Steigerung der
Konkurrenzfähigkeit der
interregionalen Wirtschaft,
Unterstützung von Innovationen
und Entwicklung des
Arbeitsmarktes
46.145.068
46.145.068
23.072.534
23.072.534
92.290.136
50%
0
0
Schwerpunkt 2 : Raum:
Verbesserung der Qualität des
Lebensraums, Verstärkung der
Attraktivität der Gebiete und
Schutz der Umwelt
26.719.528
26.719.528
21.375.622
5.343.906
53.439.056
50%
0
0
26.772.130
26.772.130
18.740.491
8.031.639
53.544.260
50%
0
0
6.359.791
6.359.791
6.296.193
63.598
12.719.582
50%
0
0
105.996.517
105.996.517
69.484.840
36.511.677
211.993.034
50%
0
0
Schwerpunkt 3 : Menschen:
Den Erwerb und die Verbreitung
des Wissens entwickeln, das
Kulturerbe aufwerten und die
soziale Kohäsion stärken
Schwerpunkt 4 : Technische
Hilfe
Total Operationelles
Programm
81
F. Anzeigende Kategorisierung den Ausgaben
Code
Thème prioritaire
Prioritätsachse
Maßnahme
Mesure
Recherche et
développement
technologique (RDT),
innovation et esprit
d’entreprise
Forschung und technologische
Entwicklung (FTE), Innovation und
Förderung des Unternehmergeistes
1
Activités de RDT dans les
centres de recherche
FTE-Tätigkeiten in Forschungszentren
2
Infrastructures de RDT (y
compris équipement,
instrumentation et réseaux
informatiques de grande
vitesse entre les centres de
recherche) et centres de
compétence technologique
spécifique
FTE-Infrastrukturen (einschl.
Betriebsanlagen, Instrumenten und
Hochgeschwindigkeits-Computernetzen
zwischen Forschungszentren) und
technologiespezifische
Kompetenzzentren
3
Transfert de technologies et
amélioration des réseaux
de coopération entre les
PME, ces dernières et
d’autres entreprises, les
universités, les
établissements
d’enseignement postsecondaire de tout type, les
autorités régionales, les
centres de recherche et les
pôles scientifiques et
technologiques (parcs
scientifiques et
technologiques,
technopôles, etc.)
4
% de l'axe
% des
Schwerpunkts
FEDER / EFRE
1.1
6,00%
2.768.704,08
Technologietransfer und Verbesserung
der Kooperationsnetze zwischen
kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) sowie zwischen diesen und
anderen Unternehmen und
Hochschulen, postsekundären
Bildungseinrichtungen jeder Art,
regionalen Behörden,
Forschungszentren sowie
Wissenschafts- und Technologieparks
usw.
1.1
6,00%
2.768.704,08
Aide à la RDT, notamment
dans les PME (y compris
accès aux services de RDT
dans les centres de
recherche)
FTE-Förderung, insbesondere in KMU
(einschließlich des Zugangs zu FTEDiensten in Forschungszentren)
1.1
6,00%
2.768.704,08
5
Services d’appui avancé
aux entreprises et groupes
d’entreprises
Fortgeschrittene Unterstützungsdienste
für Unternehmen oder
Unternehmenszusammenschlüsse
1.2
6,00%
2.768.704,08
6
Aide aux PME pour la
promotion de produits et de
schémas de production
respectant l’environnement
(introduction de systèmes
de gestion
environnementale efficace,
adoption et utilisation de
technologies de prévention
de la pollution, intégration
de technologies propres
dans les entreprises)
Unterstützung von KMU zur Förderung
umweltfreundlicher Produkte und
Produktionsverfahren (Einführung
effizienter
Umweltmanagementsysteme,
Einführung und Anwendung von
Technologien zur
Verschmutzungsverhütung,
Einbeziehung sauberer Technologien in
die Produktionsverfahren)
82
7
Investissements dans des
entreprises directement
liées à la recherche et à
l’innovation (technologies
innovantes, création
d'entreprises par les
universités, entreprises et
centres de RDT existants,
etc.)
Unternehmensinvestitionen mit
direktem Bezug zu Forschung und
Innovation (innovative Technologien,
Gründung neuer Unternehmen durch
Hochschulen, bestehende FTE-Zentren
und Unternehmen usw.)
8
Autres investissements
dans les entreprises
Sonstige Unternehmensinvestitionen
9
Autres actions visant à
stimuler la recherche,
l’innovation et l’esprit
d’entreprise dans les PME
Andere Maßnahmen zur Förderung von
Forschung, Innovation und
Unternehmergeist in KMU
Société de l'information
Informationsgesellschaft
10
Infrastructures
téléphoniques (y compris
réseaux à large bande)
Telefoninfrastrukturen (einschließlich
Breitbandnetzen)
11
Technologies de
l’information et de la
communication (accès,
sécurité, interopérabilité,
prévention des risques,
recherche, innovation,
contenu numérique, etc.)
Informations- und
Kommunikationstechnologien (Zugang,
Sicherheit, Interoperabilität,
Risikoverhütung, Forschung,
Innovation, e-Content usw.)
12
Technologies de
l’information et de la
communication (TEN-TIC)
1.1
5,00%
2.307.253,40
1.2
5,00%
2.307.253,40
Informations- und
Kommunikationstechnologien (TENIKT)
1.3
3,50%
1.615.077,38
13
Services et applications
Dienste und Anwendungen für die
pour le citoyen (santé en
Bürger (eGesundheit, eGovernment,
ligne, administration en
eLearning, eEingliederung usw.)
ligne, apprentissage en
ligne, participation de tous
à la société de l’information,
etc.)
1.3
4,00%
1.845.802,72
14
Services et applications
pour les PME (commerce
électronique, éducation et
formation, mise en réseau,
etc.)
1.3
7,50%
3.460.880,10
15
Autres actions visant à
Andere Maßnahmen zur Verbesserung
améliorer l’accès aux TIC et des Zugangs von KMU zur IKT und
leur utilisation efficace par
deren effiziente Nutzung
les PME
2.2
3,00%
801.585,84
9
Dienste und Anwendungen für KMU
(elektronischer Geschäftsverkehr, Ausund Weiterbildung, Vernetzung usw.)
Transports
Verkehr
16
17
18
Rail
Schiene
Rail (RTE-T)
Schiene (TEN-V)
Actifs ferroviaires mobiles
Rollendes Material
19
Actifs ferroviaires mobiles
(RTE-T)
Rollendes Material (TEN-V)
20
21
Autoroutes
Autobahnen
Autoroutes (RTE-T)
Autobahnen (TEN-V)
83
22
23
Routes nationales
Bundesstraßen
Routes régionales/locales
Land- und Gemeindestraßen
2.2
3,00%
801.585,84
24
24
25
26
Pistes cyclables
Fahrradwege
Transports urbains
Städtischer Nahverkehr
Transports multi-modaux
Kombinierter Verkehr
2.2
1.5
2.2
2.2
4,00%
3,00%
2,00%
3,00%
1.068.781,12
1.384.352,04
534.390,56
801.585,84
27
Transports multi-modaux
(RTE-T)
Kombinierter Verkehr (TEN-V)
28
Systèmes de transport
intelligents
Intelligente Beförderungssysteme
29
30
31
Aéroports
Flughäfen
Ports
Häfen
Voies navigables
intérieures (régionales et
locales)
(Regionale und lokale)
Binnenwasserwege
2.2
2,00%
534.390,56
32
Voies navigables
intérieures (RTE-T)
Binnenwasserwege (TEN-V)
Énergie
Énergie
33
34
35
36
37
38
Électricité
Elektrizität
Électricité (TEN-E)
Elektrizität (TEN-E)
Gaz naturel
Erdgas
Gaz naturel (TEN-E)
Erdgas (TEN-E)
Produits pétroliers
Erdölerzeugnisse
Produits pétroliers (TEN-E)
Erdölerzeugnisse (TEN-E)
39
Énergies renouvelables:
énergie éolienne
Erneuerbare Energien: Windkraft
2.3
3,00%
801.585,84
40
Énergies renouvelables:
énergie solaire
Erneuerbare Energien: Sonnenenergie
2.3
3,00%
801.585,84
41
Énergies renouvelables:
énergie de biomasse
Erneuerbare Energien: Biomasse
2.3
3,00%
801.585,84
42
Énergies renouvelables:
énergie hydroélectrique,
géothermique et autre
Erneuerbare Energien: Wasserkraft,
Erdwärme u. a.
2.3
3,00%
801.585,84
43
Efficacité énergétique,
cogénération, maîtrise de
l’énergie
Energieeffizienz, Kraft-WärmeKopplung, Energiekontrolle
2.3
3,00%
801.585,84
Environnement et
prévention des risques
Umweltschutz und Risikoverhütung
44
Gestion des déchets
ménagers et industriels
Bewirtschaftung von Hausmüll und
Industrieabfällen
45
Eau potable (gestion et
distribution)
Wasserbewirtschaftung und –verteilung
(Trinkwasser)
2.3
3,00%
801.585,84
46
Eaux usées (traitement)
Abwasserbehandlung (Abwässer)
2.3
3,00%
801.585,84
47
Qualité de l’air
Luftqualität
2.3
4,00%
1.068.781,12
84
48
Prévention et contrôle
intégrés de la pollution
Integrierte Vorbeugung und Kontrolle
von Umweltverschmutzung
49
Adaptation au changement
climatique et atténuation de
ses effets
Anpassung an den Klimawandel und
Milderung seiner Auswirkungen
50
Réhabilitation des sites
industriels et des terrains
contaminés
Sanierung von verschmutzten
Industriegeländen und Flächen
51
2.3
4,00%
1.068.781,12
Promotion de la biodiversité Förderung der Biodiversität und des
et protection de la nature (y Naturschutzes (einschließlich Natura
compris Natura 2000)
2000)
2.3
10,00%
2.671.952,80
52
Promotion des transports
publics urbains propres
Förderung eines sauberen städtischen
Nahverkehrs
2.2
3,00%
801.585,84
53
Prévention des risques (y
compris élaboration et mise
en oeuvre de plans et
d’actions pour prévenir et
gérer les risques naturels et
technologiques)
Risikoverhütung (einschließlich der
Ausarbeitung und Durchführung von
Plänen und Maßnahmen zur Verhütung
und Bewältigung von natürlichen und
technologischen Risiken)
2.3
6,00%
1.603.171,68
54
Autres actions visant la
préservation de
l’environnement et la
prévention des risques
Sonstige Umweltschutz- und
Risikoverhütungsmaßnahmen
2.3
5,00%
1.335.976,40
1.5
7,00%
3.230.154,76
Tourisme
Fremdenverkehr
55
Promotion des actifs
naturels
Förderung des natürlichen Erbes
56
Protection et valorisation du Schutz und Aufwertung des natürlichen
patrimoine naturel
Erbes
1.5
6,00%
2.768.704,08
57
Autres aides à
l’amélioration des services
touristiques
Verbesserung der touristischen
Dienstleistungen
1.5
7,00%
3.230.154,76
Culture
Kultur
58
Protection et préservation
du patrimoine culturel
Schutz und Erhaltung des Kulturerbes
3.5
7,00%
1.874.049,10
59
Développement
d’infrastructures culturelles
Entwicklung kultureller Infrastruktur
3.5
8,00%
2.141.770,40
60
Autres aides à
l’amélioration des services
culturels
Verbesserung der kulturellen
Dienstleistungen
3.5
10,00%
2.677.213,00
Réhabilitation urbaine /
rurale
Wiederbelebung städtischer und
ländlicher Gebiete
Projets intégrés pour la
réhabilitation urbaine /
rurale
Integrierte Projekte zur Wiederbelebung
städtischer und ländlicher Gebiete
2.1
15,00%
4.007.929,20
61
85
Augmentation de la
capacité d’adaptation des
travailleurs, des
entreprises et des chefs
d’entreprise
Steigerung der Anpassungsfähigkeit
der Arbeitnehmer, Unternehmen und
Unternehmer
62
Développement de
systèmes et de stratégies
pour un apprentissage tout
au long de la vie dans les
entreprises; formations et
services visant à renforcer
l’adaptabilité au
changement des salariés;
encouragement de l’esprit
d’entreprise et de
l’innovation
Entwicklung von Systemen und
Strategien des lebenslanges Lernens in
Unternehmen; Ausbildung und Dienste
für Arbeitnehmer zur Steigerung ihrer
Fähigkeit zur Anpassung an den
Wandel; Förderung von
Unternehmergeist und Innovation
63
Conception et diffusion de
modes d’organisation du
travail innovateurs et plus
productifs
Konzipierung und Verbreitung
innovativer und produktiverer Formen
der Arbeitsorganisation
64
Développement de services
spécifiques d’emploi, de
formation et de soutien
dans le contexte de
restructurations sectorielles
et d’entreprise, et
développement de
systèmes d’anticipation des
changements économiques
et des exigences futures en
matière d’emploi et de
compétences
Entwicklung von spezifischen
Beschäftigungs-, Berufsbildungs- und
Unterstützungsdiensten im
Zusammenhang mit der
Umstrukturierung von
Wirtschaftszweigen und Unternehmen
und Entwicklung von Systemen zur
Antizipation wirtschaftlicher
Veränderungen und künftiger
Anforderungen in Bezug auf
Arbeitsplätze und Qualifikationen
1.4
5,00%
2.307.253,40
1.4
4,00%
1.845.802,72
1.4
4,00%
1.845.802,72
1.2
3,00%
1.384.352,04
Amélioration de l’accès à Verbesserung des Zugangs zur
l’emploi et de la durabilité Beschäftigung und Nachhaltigkeit
65
Modernisation et
renforcement des
institutions du marché du
travail
Modernisierung und Stärkung der
Arbeitsmarktinstitutionen
66
Mise en oeuvre de mesures Durchführung aktiver und präventiver
actives et préventives sur le Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt
marché du travail
67
Mesures visant à
Maßnahmen zur Förderung des aktiven
encourager le vieillissement Alterns und zur Verlängerung des
actif et le prolongement de Arbeitslebens
la vie active
68
Soutien au travail
Unterstützung von Selbständigkeit und
indépendant et à la création Unternehmensgründungen
d’entreprises
86
69
Mesures visant à accroître
la participation durable des
femmes à l’emploi et leur
progression professionnelle
afin de réduire la
ségrégation fondée sur le
sexe sur le marché du
travail et de mieux concilier
la vie professionnelle et la
vie privée, notamment par
un accès plus aisé aux
services de la petite
enfance et aux soins pour
les personnes dépendantes
Maßnahmen zur Verbesserung des
Zugangs von Frauen zur
Beschäftigung, zur Erhöhung der
dauerhaften Beteiligung von Frauen am
Erwerbsleben und zur Verbesserung
ihres beruflichen Fortkommens, zum
Abbau der geschlechtsspezifischen
Segregation auf dem Arbeitsmarkt und
Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Arbeits- und
Privatleben, z. B. Erleichterung des
Zugangs zur Kinderbetreuung und zu
Betreuungsmaßnahmen für abhängige
Personen
70
Actions spécifiques pour
accroître la participation
des migrants à l’emploi et
renforcer ainsi leur
intégration sociale
Spezifische Maßnahmen zur Förderung
der Teilnahme von Migranten am
Erwerbsleben und dadurch zur
Förderung ihrer sozialen Eingliederung
Amélioration de
l’inclusion sociale des
personnes défavorisées
Verbesserung der sozialen
Eingliederung benachteiligter
Personen
Parcours d’insertion et de
retour à l’emploi pour les
personnes défavorisées:
lutte contre la discrimination
dans l’accès au marché du
travail ainsi que
progression au sein de
celui-ci et promotion de la
diversité sur le lieu de
travail
Konzepte für die Eingliederung oder
Wiedereingliederung von
benachteiligten Personen in das
Erwerbsleben; Bekämpfung von
Diskriminierung beim Zugang zum
Arbeitsmarkt und beim Vorankommen
auf dem Arbeitsmarkt und Förderung
der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit
am Arbeitsplatz
Valorisation du capital
humain
Verbesserung des Humankapitals
Élaboration, introduction et
mise en oeuvre de
réformes dans les
systèmes d’éducation et de
formation afin de
développer l’employabilité,
d’améliorer l’utilité de
l’éducation et de la
formation initiales et
professionnelles pour le
marché du travail et
d’actualiser en permanence
les compétences des
formateurs dans le contexte
d’une économie de
l’innovation et de la
connaissance
Konzipierung, Einführung und
Umsetzung von Reformen in den
Systemen der allgemeinen und
beruflichen Bildung mit dem Ziel, die
Beschäftigungsfähigkeit und die
Arbeitsmarktrelevanz von allgemeiner
und beruflicher Aus- und Weiterbildung
zu verbessern und die Fähigkeiten der
Lehrkräfte im Hinblick auf Innovation
und eine wissensbasierte Wirtschaft zu
aktualisieren
71
72
72
87
1.4
4,00%
1.845.802,72
1.4
4,00%
1.845.802,72
1.2
2,00%
922.901,36
3.1
6,00%
1.606.327,80
73
73
74
Mesures visant à accroître
la participation à l’éducation
et à la formation tout au
long de la vie, notamment
par des actions visant à
réduire le décrochage
scolaire et la discrimination
fondée sur le sexe, et par
un accès plus large à une
formation initiale,
professionnelle et
supérieure de qualité
Maßnahmen im Hinblick auf eine
verstärkte Teilnahme an der
allgemeinen und beruflichen Bildung
während des gesamten Lebens,
einschließlich Maßnahmen zur
Verringerung der Zahl der
Schulabbrecher, zum Abbau der
geschlechtsspezifischen Segregation
bei den Fächern und zur Verbesserung
des Zugangs zu und der Qualität von
allgemeiner, beruflicher und tertiärer
Aus- und Weiterbildung
Développement du
potentiel humain dans les
domaines de la recherche
et de l’innovation,
notamment par des études
de troisième cycle et la
formation de chercheurs, et
par des activités en réseau
entre les universités, les
centres de recherche et les
entreprises
Entwicklung des Humanpotenzials in
den Bereichen Forschung und
Innovation, insbesondere durch
Postgraduiertenstudiengänge und
Weiterbildung von Forschern und
Vernetzung der Tätigkeiten von
Hochschulen, Forschungszentren und
Unternehmen
74
74
3.1
7,00%
1.874.049,10
3.2
1.1
12,00%
2,00%
3.212.655,60
922.901,36
3.1
3.2
3,00%
12,00%
803.163,90
3.212.655,60
Investissements en
infrastructures sociales
Investitionen in soziale
Infrastrukturen
75
Infrastructures pour
l’éducation
Bildungsinfrastruktur
3.1
1,50%
401.581,95
76
Infrastructures pour la
santé
Gesundheitsinfrastruktur
3.3
14,00%
3.748.098,20
77
Infrastructures pour la
petite enfance
Kinderbetreuungsinfrastruktur
3.4
1,50%
401.581,95
78
Infrastructures de logement
Wohnungsbauinfrastruktur
79
Autres infrastructures
sociales
Sonstige soziale Infrastrukturen
3.4
5,00%
1.070.885,20
Mobilisation pour les
réformes en matière
d’emploi et d’inclusion
sociale
Mobilisierung für die Reformen in
den Bereichen Beschäftigung und
soziale Eingliederung
Promotion de partenariats,
de pactes et d’initiatives par
la mise en réseau des
acteurs concernés
Förderung des Aufbaus von
Partnerschaften, Bündnissen und
Initiativen über die Vernetzung der
maßgeblichen Akteure
3.4
10,00%
2.944.934,30
Renforcement de la
capacité institutionnelle
aux niveaux national,
régional et local
Stärkung der institutionellen
Kapazität auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene
80
88
81
Mécanismes permettant
d’améliorer la conception,
le suivi et l’évaluation des
politiques et programmes
aux niveaux national,
régional et local,
renforcement des capacités
de mise en oeuvre des
politiques et programmes
Mechanismen zur Verbesserung der
Konzeption von Politiken und
Programmen, Begleitung und
Evaluierung auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene, Förderung des
Aufbaus von Kapazitäten für die
Durchführung der Politiken und
Programme
Réduction des surcoûts
qui entravent le
développement des
régions
ultraphériphériques
Senkung zusätzlicher Kosten, die die
Entwicklung von Gebieten in
Randlage behindern
81
82
Compensation des surcoûts Ausgleich für Zusatzkosten aufgrund
liés au déficit d’accessibilité von Zugänglichkeitsdefiziten und
et à la fragmentation
territorialer Fragmentierung
territoriale
83
Actions spécifiques visant à Spezifische Maßnahmen zum
compenser les surcoûts liés Ausgleich von Zusatzkosten aufgrund
à la taille du marché
der Größe des Marktes
84
Soutien visant à compenser
les surcoûts liés aux
conditions climatiques et
aux difficultés du relief
Förderung des Ausgleichs von
Zusatzkosten aufgrund von
Klimabedingungen und schwierigem
Gelände
2.1
15,00%
4.007.929,20
3.4
3,00%
803.163,90
Assistance technique
Technische Hilfe
85
Préparation, mise en
œuvre, suivi et contrôle
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung
und Kontrolle
4
60,00%
3.815.874,60
86
Évaluation et études;
information et
communication
Evaluierung und Studien; Information
und Kommunikation
4
40,00%
2.543.916,40
TOTAL
GESAMT
105.996.517,00
89
G. Durchführungssystem
1. Die Gremien zur Verwaltung, Begleitung und Durchführung
des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit
2007-2013 Großregion
1.1. Die Programmpartner
Auf Basis der Gemeinsamen Erklärung des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion vom 1.
Juni 2006 haben die Programmpartner beschlossen, das folgende Durchführungssystem
einzurichten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Programms sicherzustellen.
Im Rahmen dieses
Verantwortlichkeiten:
Systems
haben
die
Programmpartner
vor
allem
folgende
-
Sie beraten die Projektträger und -partner und unterstützen die Projektgenerierung;
-
Sie sind an der Bewertung der Projekte beteiligt;
-
Sie nehmen an den Sitzungen der Lenkungsausschüsse und des Begleitausschusses
teil;
-
Sie mobilisieren die Komplementärfinanzierung für die technische Hilfe;
Zudem wird die Gesamtheit der Aufgaben der Programmpartner partnerschaftlich und unter
Einhaltung der Zweisprachigkeit ausgeführt.
1.2. Die Verwaltungsbehörde
Gemäß dem Beschluss des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion hat die wallonische
Region die Aufgaben der Verwaltungsbehörde seit Beginn des Programms und
übergangsweise bis zum 1. April 2010 wahrgenommen. Die Gipfelteilnehmer hatten den
Wunsch, einen Europäischen Verbund für die Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) zu
gründen. Dieser hat seit dem 1. April 2010 die Aufgaben der Verwaltungsbehörde
übernommen . Er steht unter dem Vorsitz des Präfekten der Region Lothringen.
1.2.1 Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde
In Beachtung der vorgenannten Grundsätze werden die Aufgaben der Verwaltungsbehörde
aufgrund des Artikels 60 der Verordnung 1083/2006 wie folgt definiert:
Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich dafür, dass das operationelle Programm im
Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und
durchgeführt wird; sie hat insbesondere
a) sicherzustellen, dass die zu finanzierenden Vorhaben nach den für das operationelle
Programm geltenden Kriterien ausgewählt werden und während ihrer Durchführung stets
den geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen;
90
b) sicherzustellen, dass die Ausgaben jedes an einem Projekt beteiligten Begünstigten
durch den unter Art. 16, Abs. 1 der Verordnung ( EG) 1080/2006 genannten Prüfer
bestätigt wurden;
c) die elektronische Aufzeichnung und Erfassung von Buchführungsdaten zu jedem im
Rahmen eines operationellen Programms durchgeführten Vorhaben sowie die Erfassung
der erforderlichen Durchführungsdaten für Finanzverwaltung, Begleitung, Überprüfungen,
Prüfungen und Bewertung zu gewährleisten;
d) sicherzustellen, dass die Begünstigten und die sonstigen an der Durchführung der
Vorhaben beteiligten Stellen unbeschadet der einzelstaatlichen Buchführungsvorschriften
entweder gesondert über alle Finanzvorgänge der Vorhaben Buch führen oder für diese
einen geeigneten Buchführungscode verwenden;
e) sicherzustellen, dass die Bewertungen der operationellen Programme nach Artikel 48
Absatz 3 gemäß Artikel 47 durchgeführt werden;
f)
Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass alle für einen hinreichenden Prüfpfad
erforderlichen Ausgabenbelege und Kontrollunterlagen gemäß Artikel 90 aufbewahrt
werden;
g) sicherzustellen, dass die Bescheinigungsbehörde in Bezug auf die Ausgaben alle für die
Bescheinigung notwendigen Auskünfte über angewandte Verfahren und durchgeführte
Überprüfungen erhält;
h) den Begleitausschuss bei seiner Arbeit zu beraten und ihm die Unterlagen zu
übermitteln, die für eine Begleitung erforderlich sind, bei der die Qualität der
Durchführung des operationellen Programms an der Verwirklichung der spezifischen
Programmziele gemessen wird;
i)
den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht zu erstellen und ihn nach
Billigung durch den Begleitausschuss der Kommission vorzulegen;
j)
sicherzustellen, dass die Informations- und Publizitätsverpflichtungen nach Artikel 69
eingehalten werden.
Neben den oben aufgeführten Aufgaben wird die Verwaltungsbehörde des Programms
Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion auch folgende Funktionen
innehaben:

Organisation und Vorbereitung der Sitzungen des Begleitausschusses und des
Lenkungsausschusses;

Umsetzung der Beschlüsse zum Operationellen Programm;

Umsetzung der Aktionen, die sich auf die geographische Einheit Großregion beziehen;

Unterzeichnung des EFRE-Zuwendungsvertrags,
Begünstigten und die Verwaltungsbehörde bindet.
der
den
federführenden
Die Verwaltungsbehörde wird in ihren Aufgaben vom in Punkt 1.5.1 beschriebenen
Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) unterstützt.
1.2.2. Kontaktdaten der Verwaltungsbehörde
Préfecture de Région Lorraine
EVTZ INTERREG « Programm Großregion»
9, place de la Préfecture
91
F-57 034 METZ Cedex 1
Tel. : +33 (0)3 87 34 87 34
1.3. Die Bescheinigungsbehörde
1.3.1. Die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
Die Bescheinigungsbehörde nimmt in Übereinstimmung mit Artikel 61 der Verordnung
(EG) Nr. 1083/2006 folgende Aufgaben wahr:
a) bescheinigte Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge zu erstellen und der
Kommission zu übermitteln;
b) zu bescheinigen, dass:
1. die
Ausgabenerklärung
wahrheitsgetreu
ist,
sich
auf
zuverlässige
Buchführungsverfahren stützt und auf überprüfbaren Belegen beruht;
2. die geltend gemachten Ausgaben für Vorhaben getätigt wurden, die nach den im
betreffenden operationellen Programm festgelegten Kriterien ausgewählt wurden,
und die Ausgaben und Vorhaben mit den gemeinschaftlichen und
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in Einklang stehen;
c) für die Zwecke der Bescheinigung sicherzustellen, dass hinreichende Angaben der
Verwaltungsbehörde zu den Verfahren und Überprüfungen für die in
Ausgabenerklärungen geltend gemachten Ausgaben vorliegen;
d) für die Zwecke der Bescheinigung die Ergebnisse der von der Prüfbehörde oder unter
deren Verantwortung durchgeführten Prüfungen zu berücksichtigen;
e) über die bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben in elektronischer Form
Buch zu führen;
f)
über die wieder einzuziehenden Beträge und die einbehaltenen Beträge Buch zu
führen, wenn eine für ein Vorhaben bestimmte Beteiligung oder ein Teil davon
gestrichen wurde. Die wieder eingezogenen Beträge werden vor dem Abschluss des
operationellen Programms durch Abzug von der nächsten Ausgabenerklärung dem
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union wieder zugeführt.
Neben den oben aufgeführten Aufgaben hat die Bescheinigungsbehörde folgende
Funktionen:

Sie zahlt den federführenden Begünstigten, auf Grundlage der mit der
Verwaltungsbehörde geschlossenen Zuwendungsverträge, den EU-Beitrag aus, der
den federführenden Begünstigten aufgrund der von der Verwaltungsbehörde
bestätigten Zahlungsanträge zusteht;

sie ist Empfänger der Zahlungen der Kommission und stellt deren effiziente
Verwaltung mit der gebotenen Sorgfalt sicher;

sie erstellt einen Quartalsbericht über Einnahmen und Ausgaben für die
Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe es ist, den Bericht an den Begleitausschuss
weiterzuleiten;
92

sie nimmt an jeder Sitzung teil, zu der sie von der Verwaltungsbehörde eingeladen
wird, insbesondere an den Sitzungen des Begleitausschusses, um den finanziellen
Stand der Durchführung des Programms zu präsentieren.
1.3.2. Kontaktdaten der Bescheinigungsbehörde
SIKB – Saarländische Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
D-66119 SAARBRÜCKEN
Tél: +49 (0)681 3033-0
Fax: +49 (0)681 3033-102
1.4. Die Prüfbehörde
1.4.1. Die Aufgaben der Prüfbehörde
Gemäß Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hat die Prüfbehörde des Programms
insbesondere folgende Aufgaben:
a) zu gewährleisten, dass das effektive Funktionieren des
Kontrollsystems für das operationelle Programm geprüft wird;
Verwaltungs-
und
b) sicherzustellen, dass Vorhaben anhand geeigneter Stichproben im Hinblick auf die
geltend gemachten Ausgaben geprüft werden;
c) der Kommission binnen neun Monaten nach Genehmigung des operationellen
Programms eine Prüfstrategie vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Stellen die
Prüfungen gemäß den Buchstaben a und b durchführen, welche Methoden sie
verwenden und nach welchem Verfahren die Stichproben für die Prüfung von Vorhaben
ausgewählt werden, und die außerdem einen indikativen Zeitplan für die Prüfungen
enthält, um sicherzustellen, dass die wichtigsten Stellen geprüft werden und die
Prüfungen gleichmäßig über den Programmzeitraum verteilt sind.
Gilt eine gemeinsame Regelung für mehrere operationelle Programme, so kann eine
einheitliche Prüfstrategie vorgelegt werden;
d) von 2008 an und bis 2015 jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember:
1. der Kommission einen jährlichen Kontrollbericht zu übermitteln, der die Ergebnisse
der im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum, der am 30. Juni des betreffenden
Jahres endet, entsprechend der Prüfstrategie des operationellen Programms
durchgeführten Prüfungen enthält und festgestellte Mängel in den Verwaltungs- und
Kontrollsystemen des Programms anzeigt. Der bis zum 31. Dezember 2008
vorzulegende erste Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni
2008 ab. Die Angaben zu den nach dem 1. Juli 2015 durchgeführten Prüfungen
werden zur Unterstützung der in Buchstabe e) genannten Abschlusserklärung in den
abschließenden Kontrollbericht aufgenommen;
2. auf der Grundlage der unter ihrer Verantwortung durchgeführten Kontrollen und
Prüfungen zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Verwaltungs- und
Kontrollsystem wirksam funktioniert, so dass die Richtigkeit der der Kommission
93
vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der
zugrunde liegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet sind;
3. sofern nach Artikel 88 erforderlich, eine Teilabschlusserklärung vorzulegen, mit der
die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der betreffenden Ausgaben festgestellt wird;
e) der Kommission bis spätestens 31. März 2017 eine Abschlusserklärung zur Bewertung
der Gültigkeit des Antrags auf Zahlung des Restbetrags sowie der Recht- und
Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen; zu diesen Vorgängen
muss eine abschließende Ausgabenbescheinigung vorliegen, die durch einen
abschließenden Kontrollbericht bestätigt wird.
Um die Aufgaben der Prüfung zu koordinieren und gemäß Artikel 14 Absatz 2 der
Verordnung (EG) 1080/2006, wird die Prüfbehörde von einer Gruppe von Finanzprüfern
unterstützt, welche aus einem Vertreter jedes am Programm beteiligten Mitgliedstaates
besteht (die Bundesrepublik Deutschland hat einen Vertreter des Saarlandes sowie einen
Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz).
Diese Arbeitsgruppe wird innerhalb von maximal drei Monaten nach Genehmigung des
Operationellen Programms zusammengesetzt. Sie wird unter dem Vorsitz der Prüfbehörde
zusammentreten und ihre Geschäftsordnung und ihre Funktionsweise festlegen. Das
Gemeinsame Technische Sekretariat wird die Arbeit des Sekretariates der Arbeitsgruppe
sicherstellen.
Die Prüfbehörde ist für die im Artikel 71, Absatz 2 der Verordnung (EG) 1083/2006 genannte
Erstellung des Berichts und der Stellungnahme verantwortlich.
1.4.2. Kontaktadresse der Prüfbehörde
Commission Interministérielle de Coordination des Contrôles (CICC)
5, Place des Vins de France
F- 75012 PARIS
Bei ihren Aufgaben wird die Prüfbehörde von einer Gruppe von Finanzprüfern unterstützt, die
im Sinne des Artikels 14, Absatz 2 der Verordnung 1080/2006 jeweils die französische,
belgische, deutsche und luxemburgische Seite des Programms vertreten, d.h.:

die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens: vertreten durch den Finanzinspektor,
Föderales Korps der Finanzinspektion, Gospertstrasse 1-5, B-4700 Eupen, Belgien;

die wallonische Region: Service Public de Wallonie, Secrétariat général, Département
de l’Audit, Direction de l’Audit pour les Fonds Européens, Avenue Bovesse, 103-106,
3e étage, B-5100 Namur, Belgique ;

Rheinland-Pfalz: EU-Prüfstelle/Unabhängige Stelle, Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Kaiser-Friedrich-Strasse 5a, D-55116 Mainz,
Deutschland;

das Saarland: vertreten durch die Kontrollstelle EU-Fonds, Landesamt für Zentrale
Dienste, Präsident-Baltz-Strasse 5, D-66119 Saarbrücken, Deutschland;

Großherzogtum Luxemburg: Inspection Générale des Finances (IGF), 4, rue de la
Congrégation, L-1352 Luxemburg.
94
Nach der Einrichtung des EVTZ, der vom Präfekten der Region Lothringen präsidiert wird,
wie es die Gemeinsame Erklärung des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion vorsieht,
wurde die Prüfbehörde von der Inspection des finances der wallonische Region an die CICC
übergangen.
1.5. Das Sekretariat des Programms
1.5.1. Das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS)
Unter Gewährleistung der Zweisprachigkeit des Programms nimmt das GTS, welches der
Verwaltungsbehörde untersteht, insbesondere folgende Aufgaben wahr:
–
–
Es unterstützt die Verwaltungsbehörde und den
Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben;
Es setzt die Beschlüsse des Begleitausschusses um;
Begleitausschuss
bei
der
–
Es stellt das Sekretariat der Gruppe der Finanzprüfer sicher;
–
Es stellt die Projektideen online und stellt den Austausch der aus den verschiedenen
geografischen Einheiten hervorgehenden Vorschlägen sicher;
–
Es organisiert die Prüfung der Anträge d.h.: es nimmt alle Projektanträge entgegen,
prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen, analysiert die Anträge hinsichtlich der
Auswahlkriterien, zieht die Regionalen Beratungsstellen zu Rate und leitet die Anträge
an die betroffenen Programmpartner weiter; nach Eingang der verschiedenen
Stellungnahmen konsolidiert das GTS die Antragsprüfung und schließt die Prüfung der
Projektanträge mit einer Empfehlung für den Lenkungsausschuss ab. Das GTS bleibt
für die Prüfung hinsichtlich der Auswahlkriterien verantwortlich, an der es jedoch die
Programmpartner und die regionalen Beratungsstellen beteiligt;
–
Es setzt die vom Lenkungsausschuss und den Unter-Lenkungsausschüssen
gefassten Beschlüsse (Benachrichtigungen, Vereinbarungen, Zusatzvereinbarungen,
...) in allen geographischen Einheiten um und gewährleistet deren Begleitung;
–
Es nimmt die Mittelabrufe der Projekte aller geographischen Einheiten entgegen, prüft
ihre Vollständigkeit, erfasst die Finanzdaten in der Datenbank und bereitet die
Zahlungsanordnungen vor, die über die Verwaltungsbehörde an die
Bescheinigungsbehörde zu übermitteln sind;
–
Es richtet das System zur Datensammlung ein und koordiniert es;
–
Es begleitet den finanziellen Fortgang der Projekte (n+2 Regel);
–
Es führt auf Programmebene die aus den verschiedenen geographischen Einheiten
stammenden Daten und Dokumente zusammen;
–
Es setzt den von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den Programmpartnern
festgelegten allgemeinen Kommunikationsplan um.
Außerdem stellt das GTS die regionale Beratungsstelle für die geographische Einheit
„Großregion“ sicher.
1.5.2. Die Regionalen Beratungsstellen (RB)
95
Die geographischen Einheiten haben die Aufgabe, die Umsetzung des Programms – im
Rahmen der nachfolgend aufgeführten Aufgaben – für ihr jeweiliges geographisches Gebiet
sicherzustellen.
In jeder geografischen Einheit wird eine regionale Beratungsstelle eingerichtet, wobei die
Modalitäten der Einrichtung von den betreffenden Programmpartnern festgelegt werden.
Diese Strukturen sollen insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
–
Sie betreuen und unterstützen die Konzeption von Projekten und stehen in Kontakt mit
den Projektträgern und -partnern;
–
Sie nehmen an Abstimmungssitzungen zwischen den regionalen Beratungsstellen und
dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat teil;
–
Sie bereiten die Sitzungen des Unter-Lenkungsausschusses ihrer jeweiligen
geographischen Einheit vor;
–
Sie stellen die Begleitung der angenommenen Projekte für ihre jeweilige
geographische Einheit insbesondere durch Kontakte mit den Projektbeteiligten
(Probleme, verschiedene Fragen, etc.) sicher. Die rein administrative Begleitung der
Projekte (Vereinbarungen, Änderungsanträge, Übersicht über die Mittelabrufe…) wird
hingegen vom Gemeinsamen technischen Sekretariat übernommen;
–
Sie begleiten die inhaltliche (Bestätigung der Berichte und Teilnahme an den
Projektbegleitausschusssitzungen) und finanzielle (Zugang zur Datenbank, die vom
GTS aktualisiert wird) Entwicklung der Projekte;
–
Sie ergänzen das für das Programm eingerichtete EDV-System zur Datensammlung
zur inhaltlichen Begleitung der Projekte mit der Eingabe der bestätigten Berichte und
der Protokolle der Projektbegleitausschusssitzungen;
–
Sie nehmen an der Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte und des
Abschlussberichts teil, die vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat konsolidiert
werden und zur Genehmigung an den Begleitausschuss zu übermitteln sind;
Sie setzen Kommunikations- und Werbemaßnahmen für das durch ihre geographische
Einheit abgedeckte geographische Gebiet, in Übereinstimmung mit dem vom
Begleitausschuss festgelegten Rahmenplan für Kommunikationsmaßnahmen um;
–
–
In Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat setzen sie den
von der Verwaltungsbehörde festgelegten allgemeinen Kommunikationsplan für ihre
jeweilige geographische Einheit um.
1.5.3. Adressen des Gemeinsamen Technischen Sekretariats und der regionalen
Beratungsstellen

Gemeinsames Technisches Sekretariat
Gemeinsames technisches Sekretariat „Großregion“
25, rue Notre Dame
L-2240 Luxembourg

Regionale Beratungsstelle
Lothringen-Luxemburg
der
geographischen
Einheit
Wallonien-
Neben der Möglichkeit, sich an die Programmpartner zu wenden, aus denen sich die
geographische Einheit WLL zusammensetzt, können die Projektpartner auch
Unterstützung bei der administrativen Koordinierung der Beratungsstelle erhalten:
96
Equipe technique de Libramont
Grand’Rue 1
B-6800 Libramont

Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit Saarland-Mosel(Lothringen)-Westpfalz
Groupement d’Intérêt Public (GIP)
Place de la Comédie, 1 – BP 91 041
F-57 036 METZ Cedex 01

Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit DeutschlandLuxemburg-Deutschsprachige Gemeinschaft /Wallonische Region Belgiens
c/o GTS
25, rue Notre Dame
L-2240 Luxembourg
1.6. Der Begleitausschuss
Dem Begleitausschuss des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 20072013 Großregion gehören die Programmpartner an. Seine erste Sitzung findet spätestens
innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Benachrichtigung über die Genehmigung
des Operationellen Programms statt. In der Folgezeit tritt der Begleitausschuss mindestens
ein Mal pro Jahr zusammen.
Ein Vertreter der Kommission nimmt mit beratender Stimme an den Arbeiten des
Begleitausschusses teil. Der Begleitausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung im
institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen der Programmbehörden.
Der Entscheidungsmodus ist das Einstimmigkeitsprinzip, wobei jeder Programmpartner eine
Stimme hat.
1.6.1. Die Aufgaben des Begleitausschusses
Der Begleitausschuss vergewissert sich, dass die Intervention effektiv und ordnungsgemäß
durchgeführt wird. Diesbezüglich hat er gemäß Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr.
1083/2006 die folgenden Aufgaben:
a) prüft und billigt er binnen sechs Monaten nach der Genehmigung des operationellen
Programms die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben und billigt bei
Bedarf Überarbeitungen dieser Kriterien im Zuge der Programmplanung;
b) bewertet er anhand der von der Verwaltungsbehörde vorgelegten Unterlagen
regelmäßig, welche Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen Ziele des
operationellen Programms erzielt wurden;
c) prüft er die Ergebnisse der Durchführung und dabei besonders, inwieweit die für jede
Prioritätsachse festgelegten Ziele verwirklicht werden, sowie die Bewertungen gemäß
Artikel 48 Absatz 3;
97
d) prüft und billigt er den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht nach
Artikel 67;
e) wird er über den jährlichen Kontrollbericht bzw. den Teil des Berichts, der das
betreffende operationelle Programm behandelt, und etwaige einschlägige Bemerkungen
der Kommission zu diesem Bericht bzw. zu dem entsprechenden Teil des Berichts
unterrichtet;
f)
kann er der Verwaltungsbehörde Überarbeitungen oder Überprüfungen des
operationellen Programm vorschlagen, die geeignet sind, zur Verwirklichung der
Fondsziele gemäß Artikel 3 beizutragen oder die Verwaltung, insbesondere die
finanzielle Abwicklung des Programms, zu verbessern;
g) prüft und billigt er jeden Vorschlag für eine inhaltliche Änderung der Entscheidung der
Kommission über die Fondsbeteiligung.
1.6.2. Zusammensetzung des Begleitausschusses
Dem Begleitausschuss gehören die ordnungsgemäß beauftragten Vertreter der folgenden
stimmberechtigten Partner an:











Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch den Innen- und Landesplanungsminister,
Région wallonne, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
Communauté française de Belgique, vertreten durch ihre Ministerpräsidentin,
die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
Préfecture de Région Lorraine, vertreten durch den Präfekten der Region Lothringen,
Conseil Régional de Lorraine, vertreten durch seinen Präsidenten,
Conseil Général de Meurthe-et-Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten,
Conseil Général de la Meuse, vertreten durch seinen Präsidenten,
Conseil Général de la Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten,
Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und
Weinbau,
das Saarland, vertreten durch den Minister für Wirtschaft und Wissenschaft
Ebenfalls gehören dem Begleitausschuss mit beratender Stimme an:
 die Europäische Kommission,
 die Verwaltungsbehörde,
 die Bescheinigungsbehörde,
 das Ministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland.
Außerdem nehmen an den Sitzungen des Begleitausschusses teil:
 das Gemeinsame Technische Sekretariat,
 die regionalen Beratungsstellen.
Den Vorsitz des
Programmpartner.
Begleitausschusses
übernimmt
abwechselnd
ein
Vertreter
der
In Abhängigkeit von der Tagesordnung kann der Präsident zur Beratung externe Personen
oder Organisationen als Experten zum Begleitausschuss einladen, damit diese zu Teilen
oder zur gesamten Tagesordnung gehört werden.
98
1.7. Der Lenkungsausschuss
Der Begleitausschuss des Programms setzt einen Lenkungsausschuss ein, der die Aufgabe
hat, die für eine EFRE-Finanzierung im Rahmen des vorliegenden Programms
vorgeschlagenen Projekte auszuwählen.
Für die geographischen Einheiten „WLL“, „SMLW“ et „DeLux“, setzt der Begleitausschuss
Unter-Lenkungsausschüsse ein.
Der Entscheidungsmodus im Lenkungsausschuss und den Unter-Ausschüssen ist das
Einstimmigkeitsprinzip, wobei jeder Partner eine Stimme hat.
.
1.8
Die Zulässigkeitskriterien
Die Anträge auf Bewilligung von EFRE-Mitteln bestehen zwingend aus der zweisprachigen
Projektkurzfassung sowie dem Antragsformular einschließlich der Finanztabellen.
Als zulässig werden die vollständigen Anträge auf Bewilligung von EFRE-Mitteln eingestuft,
die unter anderem das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular enthalten, in dem Punkt
für Punkt korrekt angegeben und ausreichend entwickelt ist.
Allgemeine Kriterien
Das Fördergebiet
Das Fördergebiet des vorliegenden Programms wird in dem Kapitel „Grundlagen“
beschrieben.
Die Zusammenarbeit
Im Rahmen des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013
Großregion ist es zwingend notwendig, dass an einem Kooperationsprojekt mindestens zwei
Projektpartner aus zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind oder die Kooperation im Rahmen einer
grenzüberschreitenden Einrichtung erfolgt16.
Federführender Begünstigter
Die Projektpartner sind angehalten, einen federführenden Begünstigten zu benennen, der
gemäß Artikel 20 der Verordnung 1080/2006 vom 5. Juli 2006 die Partnerschaft vertritt und
die Verantwortung für die Durchführung des Vorhabens übernimmt.
Zwingende Kriterien
Damit ein Projekt im Rahmen des vorliegenden Programms gefördert werden kann, muss
dargelegt werden können, dass durch das Projekt ein reeller grenzüberschreitender
Mehrwert generiert wird.
16
Vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
99
Außerdem existieren auch folgende Kriterien die zwingend erfüllt sein müssen:
o
o
Vorhandensein einer echten grenzüberschreitenden Partnerschaft
Übereinstimmung mit den im Operationellen Programm definierten Schwerpunkten.
Des Weiteren kann die Förderung aus Mitteln des vorliegenden Programms weder zusätzlich
zu einer anderweitigen europäischen Förderung noch als Ersatz für eine anderweitige
europäische Förderung erfolgen.
Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission
erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet, dass Mittel, die privaten Akteuren
zugewiesen
werden,
der
De-minimis-Verordnung
oder
der
Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen
müssen.
1.9
Die Auswahlkriterien
Bei der Auswahl der Projekte werden Zulässigkeits- und Prioritätskriterien berücksichtigt:
Während des Auswahlverfahrens werden die Projekte berücksichtigt, die mindestens zwei
der folgenden Kooperationsformen entsprechen:




gemeinsame Projektentwicklung,
gemeinsame Projektumsetzung,
gemeinsame Personalausstattung,
gemeinsame Finanzierung.
Dazu bestimmt der Begleitausschuss Zulässigkeits- und Prioritätskriterien. Diese können
sich insbesondere auf folgende Elemente stützen:
Zulässigkeitskriterien
Alle im Folgenden aufgeführten Punkte sind zu bewerten:









klare und quantifizierte Ziele,
Beschreibung der Aktionen,
quantifizierte Umsetzungsindikatoren,
Umsetzung auf Basis einer gemeinsamen Projektlaufzeit und eines gemeinsamen
Zeitplans,
identifizierte Zielgruppe,
grenzüberschreitendes Ergebnis,
Mobilisierung der notwendigen Finanzmittel,
gegebenenfalls Koordination mit anderen europäischen Programmen oder Initiativen,
…
Prioritätskriterien
100
Die Projekte, die ein oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen, werden im Rahmen
dieses Programms vorrangig berücksichtigt:











Integration in eine grenzüberschreitende Strategie (Raum, Branche, Netzwerk);
innovativer Charakter des Projekts;
positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt;
Fortdauer der Finanzierung über das Programm Europäische Territoriale
Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion hinaus;
Potential, über die eigentliche Projektumsetzung hinaus, grenzüberschreitende
Kooperationen zu generieren und zu verstärken;
Beitrag zur Chancengleichheit;
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz;
Miteinbeziehung der IKT während der Umsetzung des Projekts;
Komplementarität mit existierenden Raumordnungspolitiken;
positive Wirkung auf die Umwelt;
…
1.10 Begleit- und Bewertungssystem des Programms
1.10.1 Begleitung
Wie unter Punkt 1.6 erwähnt, wird ein Begleitausschuss eingesetzt. Seine zentrale Aufgabe
ist es in regelmäßigen Abständen die zum Erreichen der spezifischen Ziele des Programms
gemachten Fortschritte zu bewerten und Änderungen oder Maßnahmen vorzuschlagen die
zu einer verbesserten Verwaltung führen können. Der Begleitausschuss tritt mindestens ein
Mal im Jahr zusammen.
Gemäß Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, werden die jährlichen
Durchführungsberichte spätestens am 30. Juni eines Jahres, nach Genehmigung durch den
Begleitausschuss, an die Europäische Kommission übermittelt.
Die Jahrsberichte beinhalten die folgenden Punkte die es erlauben einen klaren Überblick
über die Umsetzung des Operationellen Programms zu bekommen:
 Die erreichten Fortschritte in der Umsetzung des Programms und der Schwerpunkte
in Bezug auf ihre spezifischen und überprüfbaren Ziele. Hierzu wird ein System
eingerichtet, welches es ermöglicht, Informationen zum Fortschritt der genehmigten
Projekte zu sammeln. Der inhaltliche (Indikatoren inbegriffen) sowie finanzielle
Sachstand der Projekte wird in den Tätigkeitsberichten der Projekte abgefragt, um
anschließend in gebündelter Form in die Jahresberichte des Programms
einzufließen.
 Die finanzielle Umsetzung des Operationellen Programms
 Nur zur Information, die indikative Mittelaufteilung auf die verschiedenen Kategorien
 Die von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss ergriffenen
Maßnahmen um eine qualitativ gute und effiziente Umsetzung zu gewährleisten
 Die ergriffenen Maßnahmen um die Information und Publizität in Bezug auf das
Operationelle Programm zu gewährleisten
 Die Fälle in denen eine wichtige Änderung im Sinne des Artikel 57 entdeckt worden
ist
1.10.2 Bewertung
101
Wie bereits im Kapitel J angegeben, wird nochmals daran erinnert, dass die Vorbereitung
des vorliegenden Operationellen Programms von einer Ex-ante Bewertung begleitet wurde.
Ziel des Bewertungssystems ist es, das Operationelle Programm im Hinblick auf die
Verwaltung, die Begleit- und Bewertungssysteme und die Kohärenz zwischen den
ausgewählten Projekten, etc. zu verbessern.
Die Programmpartner verpflichten sich dazu, eine fortlaufende Bewertung des Programms
durchzuführen. Die Ergebnisse dieser fortlaufenden Bewertung und der aktuelle Stand der
Dinge werden Gegenstand eines besonderen Kapitels in jedem Jahresbericht des
Programms sein.
Sollten die Mitglieder des Begleitausschusses es als notwendig erachten, kann eine
Halbzeitbewertung als Ergänzung zur fortlaufenden Bewertung, gemäß Artikel 48 der
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 durchgeführt werden.
102
2. Funktionsweise des Programms
2.1. Verfahren der Einreichung, Antragsprüfung und Annahme
der Projekte
Einreichung des Antrags auf EFREFördermittel durch den federführenden
Begünstigten beim GTS
Prüfung des Antrags im Hinblick auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen und Bewertung
im Hinblick auf die Auswahlkriterien
Übermittlung an die betroffenen
Programmpartner und die
betroffene RB
Konsultation der RB bezüglich des Antrags im Hinblick
auf die Erfüllung der Voraussetzungen der
Auswahlkriterien
Bewertung durch die
Fachbehörden der
Programmpartner
Konsolidierung der von den
Programmpartnern und den
regionalen Beratungsstellen
übermittelten Stellungnahmen
Abschluss der Antragsprüfung durch das
GTS und Empfehlung für den
Lenkungsausschuss
Lenkungsausschuss
Anforderung von
Änderungen
Ablehnung
Annahme
103
Funktionsgrundsätze
Das Programm nutzt ein einheitliches Verfahren und einheitliche Musterdokumente für alle
geographischen Einheiten:
 Die Termine für die Aufrufe sowie für das Einreichen der Projektanträge sind für das
gesamte Programmgebiet vereinheitlicht, um Synergien zwischen den
geographischen Einheiten zu fördern.
 Die regionalen Beratungsstellen und die Programmpartner sind den Projektpartnern
bei der Suche nach potentiellen Partnern sowie bei der Erstellung eines Antrags auf
EFRE-Fördermittel behilflich.
 Vor dem offiziellen Einreichen der Projekte können die Projektpartner, falls sie dies
wünschen, eine Projektkurzfassung ausfüllen, welche eine Zusammenfassung ihrer
Projektideen wiedergibt. Darin werden insbesondere beschrieben:
-
die geplante Partnerschaft,
die Ziele des Projekts,
die Beschreibung der Aktionen,
eine Schätzung der Kosten.
Diese zwingend zweisprachige Projektkurzfassung hat zum Ziel, Projektpartnern beim
Aufbau ihres Projekts besser helfen zu können, um sie bis zur Konkretisierung ihrer Idee zu
begleiten und so zu einem vollständigen und annehmbaren Antrag zu gelangen.
Die Projektkurzfassungen sind ebenfalls eine Unterstützung für die Suche nach
Projektpartnern und die eventuelle Ausdehnung des Projekts auf die geographische Einheit
Großregion. Diese Suche oder Ausdehnung auf weitere Projektpartner soll durch eine
Veröffentlichung der Projektkurzfassung auf der Internetseite - auf Anfrage der
Projektpartner - erleichtert werden, da diese so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden. Dieser Vorgang wird vom Gemeinsamen technischen Sekretariat koordiniert und
kann als Aufhänger für den Austausch zwischen Projektpartnern genutzt werden, um auf
bestmögliche Weise das Potenzial der neuen Konfiguration des Programmgebietes zu
nutzen und mehr strategisch ausgerichtete Projekte zu erhalten.
–
Projektanträge (die eine zweisprachige Kurzfassung, den Antrag auf EFRE-Fördermittel
sowie die Finanztabellen enthalten) werden grundsätzlich beim Gemeinsamen
Technischen Sekretariat der Verwaltungsbehörde eingereicht.
–
Das Gemeinsame technische Sekretariat organisiert die Prüfung der Anträge d.h.: es
nimmt alle Projektanträge entgegen, prüft sie hinsichtlich der Zulässigkeit, zieht die
Regionalen Beratungsstellen in Bezug auf die Bewertung der Anträge hinsichtlich der
Auswahlkriterien zu Rate und leitet sie an die betroffenen Programmpartner
insbesondere zur Überprüfung der Kohärenz mit den regionalen Politiken, der Einhaltung
der nationalen Bestimmungen und der Risiken der Doppelfinanzierung weiter.
–
Darüber hinaus werden im Rahmen der Prüfung der Anträge Stellungnahmen der
Umweltbehörden und der Stellen für Gleichstellung eingeholt, wenn die Wirkung nicht
neutral ist.
–
Nach Eingang der verschiedenen Stellungnahmen konsolidiert und schließt das GTS die
Prüfung der Projektanträge mit einer Empfehlung an den Lenkungsausschuss ab.
Danach werden die Projekte dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
104
–
Die Entscheidung des Lenkungsausschusses (Begründung der Entscheidung im Falle
der Ablehnung) wird dem federführenden Begünstigten offiziell durch das Gemeinsame
Technische Sekretariat mitgeteilt. Wird der Antrag zwecks Änderung oder erforderlicher
Präzisierungen zurückgestellt, nimmt die betroffene regionale Beratungsstelle mit dem
federführenden Begünstigten Kontakt auf, um das weitere Vorgehen und den neuen
Zeitplan zu besprechen.
–
Im Falle der Bewilligung des Projekts wird der EFRE-Zuwendungsvertrag des Projekts
vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat erstellt und vom federführenden
Begünstigten und von der Verwaltungsbehörde unterzeichnet. Ebenso wird bei
eventuellen späteren Zusatzvereinbarungen verfahren.
–
Darüber hinaus unterzeichnen der federführende Begünstigte und die anderen
Projektpartner eine Partnerschaftsvereinbarung, die die Pflichten jedes einzelnen im
Rahmen des Projekts festlegen.
105
2.2. Verfahren der inhaltlichen und finanziellen Projektbegleitung
(Mittelabruf & Durchführungsberichte)
MA Projektpartner 1
1st level
Kontrollstelle für den
Projektpartner 1
MA Projektpartner 2
1st level
Kontrollstelle für den
Projektpartner 2
MA Projektpartner 3
1st level
Kontrollstelle für den
Projektpartner 3
Zusendung der Ausgabenbestätigung an den federführenden
Begünstigten zur Überprüfung des Gegenstands der Ausgaben (die
Aktivitäten zur Umsetzung des Projekts)
Übermittlung des konsolidierten Mittelabrufs an das
Gemeinsame Technische Sekretariat zur Prüfung der
Vollständigkeit, Eingabe in die Datenbank, Erstellung der
Zahlungsanweisung
Übermittlung an die
Verwaltungsbehörde
Übermittlung
an die
Bescheinigungsbehörde
Auszahlung an den
federführenden Begünstigten
106
Zusendung
eines
Schreibens
- Bescheinigungsbericht
FUNKTIONSGRUNDSÄTZE
–
Die Mittelabrufe werden von jedem Projektpartner erstellt und dann an seine jeweilige 1st
level Kontrollstelle geschickt (in der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems
und im EFRE-Zuwendungsvertrag anzugeben).
–
Nach der Prüfung des Gegenstands der Ausgaben und nach Bestätigung durch den
Prüfer konsolidiert der federführende Begünstigte - im Rahmen der festzulegenden
Fristen - die Mittelabrufe und übermittelt sie in Form eines Zahlungsantrags an das
Gemeinsame Technische Sekretariat.
Im EFRE-Zuwendungsvertrag werden außerdem die Verpflichtungen des federführenden
Begünstigten gegenüber den Projektpartnern festgelegt. Darüber hinaus unterzeichnen
der
federführende
Begünstigte
und
die
übrigen
Projektpartner
eine
Partnerschaftsvereinbarung, in der die Verpflichtungen jedes Partners im Rahmen des
Projekts festgelegt sind.
–
Das Gemeinsame Technische Sekretariat führt eine Formprüfung durch, gibt die
Angaben in die Datenbank ein und stellt die Zahlungsanordnung aus, die an die
Verwaltungsbehörde übermittelt wird.
–
Die Mittelabrufe werden im Prinzip vierteljährlich erstellt und zusammen mit den
entsprechenden Rechnungen und Buchungsbelegen eingereicht.
Ein Vermerk zum Fortschritt ist halbjährlich für jedes Projekt zu erstellen. Ein inhaltlicher
und finanzieller Tätigkeitsbericht ist jährlich zu erstellen.
–
–
Bei Projektstart findet eine einführende Projektbegleitausschusssitzung statt, um die
Rahmenbedingungen, die Förder- und Funktionsregeln erneut zu erläutern, auch wenn
diese Punkte schon im EFRE-Zuwendungsvertrag aufgeführt sind.
Diesem Ausschuss gehören der federführende Begünstigte, die übrigen Projektpartner
sowie die betroffene regionale Beratungsstelle an. Zu den Sitzungen werden die
Kofinanzierungsstellen, die Prüfer im Sinne der 1st level Kontrolle, die
Verwaltungsbehörde, die betroffenen Fachbehörden sowie die Programmpartner
eingeladen.
Derselbe Projektbegleitausschuss hält eine jährliche Sitzung - auf Einladung des
federführenden Begünstigten - zur Genehmigung des Jahresberichts ab. Gleiches erfolgt
bei Projektabschluss.
Außerdem kann auf Anfrage eines Projektbeteiligten, einer regionalen Beratungsstelle,
einer Kofinanzierungsstelle, einer betroffenen Fachbehörde, der Verwaltungsbehörde,
einer 1st level Kontrollstelle oder eines Programmpartners während der gesamten
Projektlaufzeit jederzeit eine zusätzliche Sitzung des Begleitausschusses einberufen
werden. Der federführende Begünstigte ist dazu verpflichtet, diese Sitzung einzuberufen.
Wie oben angegeben, sind halbjährlich ein Vermerk zum Fortschritt und jährlich ein
inhaltlicher und finanzieller Tätigkeitsbericht vorzulegen. Diese beiden Dokumente
werden den Mitgliedern des Projektbegleitausschusses übermittelt. Das erste Dokument
ermöglicht die Überprüfung des Projektfortschritts und, falls erforderlich, die Einberufung
eines Projektbegleitausschusses; das zweite Dokument wird von den Projektbeteiligten
und
den
betroffenen
regionalen
Beratungsstellen
bei
der
jährlichen
Projektbegleitausschusssitzung bestätigt.
Generell halten die regionalen Beratungsstellen einen engen Kontakt mit den
Projektbeteiligten und stehen diesen mit Rat und Unterstützung im Rahmen der
administrativen und finanziellen Begleitung ihrer Projekte zur Verfügung.
107
3.
Beschreibung der Finanzströme
1.
Für jedes vom Lenkungsausschuss des Programms genehmigte Projekt wird zwischen
der Verwaltungsbehörde und dem federführenden Begünstigten ein einziger EFREZuwendungsvertrag geschlossen.
2.
In jedem Gebiet richten die Programmpartner (Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg,
Wallonien, die Deutschsprachige Gemeinschaft, Lothringen) ein Kontrollsystem zur
Prüfung der Ausgaben, die für die auf seinem Gebiet durchgeführten Projekte bzw.
Teilprojekte angegeben werden, ein.
Im Zuwendungsvertrag, der von der Verwaltungsbehörde und dem federführenden
Begünstigten unterzeichnet wird, wird für jeden Projektpartner unter Beachtung der von
den
Programmpartnern
eingerichteten
Kontrollsysteme
die
für
die
Ausgabenbestätigung zuständige Stelle angegeben.
Diese Stellen sind für die Prüfung und Bescheinigung auf der 1. Ebene zuständig und
kontrollieren in diesem Zusammenhang, dass die Mittelabrufe der Projektbeteiligten nur
Ausgaben enthalten:
1)
die innerhalb des Förderzeitraums und wie im EFRE-Zuwendungsvertrag definiert
tatsächlich angefallen sind und den von den Projektpartnern getätigten Ausgaben
entsprechen;
2)
die durch Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen sind;
3)
auf die während des gesamten Zeitraums, in dem diese Ausgaben angefallen
sind, die gemeinschaftlichen Regeln angewendet wurden.
Falls die Prüfung der Ausgaben nur für das Gesamtprojekt erfolgen kann, wird diese
Prüfung durch die für den federführenden Begünstigten festgelegte Kontrollstelle oder
durch die Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
durchgeführt.
Jeder Programmpartner sorgt dafür, dass die Ausgaben durch die Kontrollstellen
innerhalb einer Frist von drei Monaten bestätigt werden.
3.
Nach Durchführung dieser Prüfungen stellen die 1st level Kontrollstellen eine
Ausgabenbestätigung aus und übermitteln die Buchhaltungsunterlagen an den
federführenden Begünstigten. Gleichzeitig wird der Bescheinigungsbericht per Post an
den betroffenen Projektpartner geschickt.
4.
Der federführende Begünstigte nimmt die von den 1st level Kontrollstellen übermittelten
Ausgabenbestätigungen entgegen, kontrolliert, ob die von den Projektpartnern
angegebenen Ausgaben geprüft wurden und ob diese Aktivitäten entsprechen, die zur
Umsetzung des Projekts notwendig sind, und schickt anschließend dem Gemeinsamen
Technischen Sekretariat der Verwaltungsbehörde einen Zahlungsantrag zu.
5.
Das Gemeinsame Technische Sekretariat führt eine Konformitätsprüfung des
übermittelten Zahlungsantrags durch (Unterschrift, Datum…) und kontrolliert, ob alle für
die Auszahlung des EFRE-Beitrags erforderlichen Unterlagen vorliegen.
6.
Dann gibt das Gemeinsame Technische Sekretariat die Daten in das
Verwaltungssystem des Programms ein und übermittelt den Zahlungsantrag des
EFRE-Beitrags an die Verwaltungsbehörde des Programms.
7.
Die Verwaltungsbehörde bestätigt den Zahlungsantrag auf der Basis der zuvor
geprüften Unterlagen und leitet ihn an die Bescheinigungsbehörde weiter.
108
8.
Diese vergewissert sich entsprechend Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006,
dass die Verwaltungsbehörde die europäischen Bestimmungen beachtet hat.
9.
Bei einer positiven Antwort weist die Bescheinigungsbehörde den fälligen EFRE-Betrag
an und überweist ihn auf das Konto, das der federführende Begünstigte speziell zu
diesem Zweck eröffnet hat. Die Bedingung der Eröffnung eines speziellen Kontos gilt
nicht für öffentliche Verwaltungen und andere öffentliche Einrichtungen, wenn die
geltenden nationalen Regeln ihnen dies verbieten. Die Bescheinigungsbehörde
unterrichtet das Gemeinsame Technische Sekretariat der Verwaltungsbehörde über die
ausgeführten Zahlungen und erfasst die Finanzdaten im Verwaltungssystem, das die
Verwaltungsbehörde zu diesem Zweck eingerichtet hat.
10.
Der federführende Begünstigte ist vertraglich verpflichtet, den fälligen Betrag (die
fälligen Beträge) - innerhalb der im EFRE-Zuwendungsvertrag festgelegten Fristen - ab
dem Eingang des EFRE-Beitrags auf seinem Konto an die übrigen Projektpartner zu
überweisen. Dieser Punkt ist in der Vereinbarung zwischen dem federführenden
Begünstigten und den übrigen Projektpartnern anzugeben.
11.
Gleichzeitig archiviert das Gemeinsame Technische Sekretariat das Dossier.
Im Antragsformular wird eine Kofinanzierungsbestätigung verlangt und während der
Projektlaufzeit wird die tatsächliche Auszahlung der Kofinanzierung regelmäßig überprüft.
Die Bescheinigungsbehörde erstellt und übermittelt der Europäischen Kommission
regelmäßig die Zahlungsanträge.
109
4.
EDV-Verwaltungssystem
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 ist die Verwaltungsbehörde für das Erfassen der für
die Programmbegleitung erforderlichen statistischen und finanziellen Daten verantwortlich.
Hierzu wird die Verwaltungsbehörde ein zuverlässiges System zum Erfassen und
Aktualisieren dieser Daten entwickeln. Dabei kann auf einem bereits in der letzten
Programmperiode für die Verwaltung von Strukturfonds entwickelten System aufgebaut
werden. Dieses System muss zweisprachig genutzt werden können.
Dieses EDV-System ermöglicht der Europäischen Kommission und den Programmpartnern
das Speichern und Abrufen von Informationen zum Verlauf aller Projekte. Die verschiedenen
Programmpartner können dank eines gesicherten Zugangs zu einem Intranetsystem online
auf die Datenbank zugreifen.
Die Aktualisierung erfolgt durch das Gemeinsame Technische Sekretariat, die regionalen
Beratungsstellen und die Bescheinigungsbehörde auf Grundlage der Angaben aus dem
Projektantrag, der Daten zum Projektfortschritt (Indikatoren, konkrete Umsetzungen...) und
der Finanzdaten (geprüfte Ausgaben, getätigte Auszahlungen...).
Das EDV-System ist so aufgebaut, dass es den Nutzern folgendes ermöglicht:
1. das Abfragen von Informationen bezüglich des inhaltlichen und finanziellen
Fortschritts (zugewiesene und bewilligte Beträge, Ausgaben, geprüfte Ausgaben,
Auszahlungen) in Form von Rubriken, die der Struktur des Operationellen
Programms angepasst sind (pro geographischer Einheit, Schwerpunkt, Maßnahme,
Projekt, Sitz des federführenden Begünstigten, Projektpartner, Kofinanzierungsstelle);
2. für jedes Projekt, das Abfragen aller detaillierten Angaben (Förderkennziffer,
Projekttitel, abgedecktes Gebiet, Beschreibung, Projektpartner, finanzieller und
inhaltlicher Sachstand, Indikatoren, ...);
3. die Suche nach Informationen
 Suche nach Anträgen über einen Kriterienkatalog (mögliche Kombination
nach Bool),
 Suche nach zusammenfassenden Informationen über die Projektanträge und
Darstellung in Listenform mit der Möglichkeit der Konsolidierung der
Finanzdaten;
4. das Ausdrucken der veröffentlichten Berichte und des Sachstandes (insbesondere
die Jahresberichte und die dem Begleitausschuss und den Lenkungsausschüssen
vorgelegten Berichte);
5. das Ausdrucken von Daten für alle Anträge
6. den Auszug von Zahlen, um Zwischensummen zu erhalten;
7. die Konsolidierung von Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt in der
Datenbank zu bestimmten Projekten und in allen Rubriken
Dieses System hat außerdem folgende Vorteile:
 die Übermittlung von Informationen zu beschleunigen;
 die Zuverlässigkeit, die Sicherheit und die Transparenz der Daten über den
inhaltlichen und finanziellen Fortschritt zu gewährleisten;
 einen Überblick über die verschiedenen Phasen der Projektverwaltung zu erhalten;
 bestimmte Prozesse im Projektverlauf zu automatisieren (Fortschrittsberichte,
Prüfung der Finanzdaten, ...);
110
 der Europäischen Kommission über das System SFC-2007 die notwendigen
Informationen in den vorgegebenen Formaten zu übermitteln;
 die Transparenz der Projekte und die Nutzung diesbezüglicher Daten durch die mit
der Zwischen- und der Ex-post-Evaluierung beauftragten Büros zu gewährleisten.
Zudem wird eine Internetseite eingerichtet, um den Projektpartnern und anderen
Interessenten alle Grundlagendokumente und alle Informationen bezüglich des Programms
zur Verfügung zu stellen.
111
5.
Informations- und Publizitätsmaßnahmen
Ein detaillierter Kommunikationsplan muss von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit
den Programmpartnern erarbeitet werden. Hierzu sollen insbesondere die während des
letzten Programmzeitraums durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen evaluiert werden.
Der Kommunikationsplan wird Vorschläge zu Informations- und Werbemaßnahmen
enthalten, die im Rahmen des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Großregion durchzuführen sind und wird auf den Leitlinien beruhen, die aus den
europäischen Vorschriften (EG) Nr. 1083/2006, 1828/2006 hervorgehen.
Der Kommunikationsplan soll mit der Strategie des Programms übereinstimmen und auf die
Umsetzung der folgenden Ziele abzielen:

die Transparenz des Programms gegenüber der Europäischen Kommission, den
Verwaltungsstellen des Programms und den Programmpartnern / regionalen
Beratungsstellen / GTS zu gewährleisten durch das Zurverfügungstellen von
verschiedenen Informationen wie die Beschreibung der Verwaltungsmechanismen,
die finanzielle Begleitung des Programms, die Strategie, …

die potentiellen Projektpartner über die konkreten Programmaktionen zu informieren,
indem klare und praktische Informationen zu den zu befolgenden
Verwaltungsverfahren, zu den Verwaltungsmechanismen und zur Evaluierung der
Projekte bereitgestellt werden,…

die öffentliche Meinung anzusprechen durch die Verbreitung von Informationen zu
den verschiedenen geförderten Projekten.
Die Zielgruppe muss also umfassend über die Potentiale informiert werden, die das
Programm bietet im Hinblick auf eine Bewusstseinsbildung der verschiedenen Akteure des
Gebiets bezüglich der Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als
wesentlichem integrierendem Faktor, der eine dauerhafte wirtschaftliche und soziale
Entwicklung ermöglicht.
Diese Zielgruppe wird im Kommunikationsplan, der auch die Kommunikationsstrategie
enthält, klar identifiziert werden.
Im gesamten Programmgebiet werden Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, um die
Öffentlichkeit über die Möglichkeiten des vorliegenden Programms sowie die in diesem
Rahmen durchgeführten Aktivitäten zu informieren. Hier sollen, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, folgende Aktivitäten angeführt werden:



Einrichtung einer Internetseite welche enthält:
 Dokumente und Informationen zum Programm,
 Fortschrittsberichte zu den Schwerpunkten,
 Informationen über alle geförderten Projekte,
 Projektbörsen, um die Suche nach Partnern zu erleichtern,
 …
Organisation einer Pressekonferenz zum offiziellen Programmstart;
Organisation einer Informationsveranstaltung zum Programm, insbesondere für
potentielle Projektpartner und regionale/ nationale Behörden;
112





Ausarbeitung einer „Identität“ des Programms. Dies soll insbesondere durch die
Anpassung des Logos der Großregion konkretisiert werden, das systematisch zu
verwenden ist;
Herausgabe einer Broschüre zur Vorstellung des Programms zu Beginn der
Programmperiode und im Hinblick auf die ersten Aufrufe zur Abgabe von
Projektanträgen;
Veröffentlichung der Durchführungsberichte in einer ansprechenden Form um den
Erfahrungsaustausch zu begünstigen;
Organisation eines Seminars oder anderer Projektbörsen mit dem Ziel, potentiellen
Projektpartnern ein Zusammentreffen zu ermöglichen. Die Veranstaltungen werden
nach zielgruppenorientierten Themenfeldern organisiert;
Organisation
von
Informationskampagnen
durch
Pressemitteilungen,
Pressekonferenzen, Pressetermine.
Ein an die Projektpartner gerichteter Vermerk wird verfasst, der ihnen klar ihre
Verpflichtungen im Bereich der Information und Publizität darstellt.
Es ist anzumerken, dass das vorliegende Programm sowohl deutschsprachige als auch
französischsprachige Gebiete abdeckt, folglich ist die Anwendung beider Sprachen auch bei
Kommunikationsmaßnahmen unbedingt einzuhalten.
113
H. Großprojekte
Die Finanzausstattung des Programms wird die Umsetzung von Großprojekten im Sinne des
Artikels 39 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 nicht erlauben.
J. Evaluierung
1. Ex-Ante-Evaluierung
Der Ex-Ante-Evaluator hat ständig die Erarbeitung des Operationellen Programms begleitet.
Seine Anmerkungen wurden von den Programmpartnern berücksichtigt, wie die folgenden
Beispiele angeben.
„Das Prinzip der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und der
Nichtdiskriminierung ist auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Strukturfonds
und insbesondere beim Zugang zu den Strukturfondsmitteln zu berücksichtigen.“ Im Kapitel
C.5. des vorliegenden Operationellen Programms wird die Prüfung der Einhaltung dieses
Prinzips bei der Antragsprüfung (angegeben im Antrag auf EU-Fördermittel) sowie bei der
Projektbegleitung erwähnt.
Gemäß der Empfehlung der Ex-ante-Evaluierung sollen die Prinzipien zur
Chancengleichheit, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz in Prioritätskriterien
ausgedrückt werden, um dadurch die Herausstellung ihrer positiven Wirkungen zu
ermöglichen. Während diese Kriterien vom Begleitausschuss festgelegt werden, beziehen
sich die im Programm formulierten Vorschläge bereits auf die genannten Prinzipien.
Im Hinblick auf die Risiken, die sich bei der Durchführung des Operationellen Programms
ergeben, wird die Empfehlung einer intensiveren Begleitung der Projekte durch die
Einrichtung eines Projektbegleitausschusses, der sich obligatorisch mindestens einmal
jährlich versammeln muss, sowie durch die regelmäßige Vorlage von Berichten umgesetzt.
Auch werden die eingerichteten regionalen Beratungsstellen aufgrund der Nähe zu den
Projektbeteiligten Kontakte zu ihnen unterhalten.
Die Risiken der Doppelfinanzierung waren Gegenstand einer genauen Beschreibung der
getroffenen Maßnahmen im Kapitel C.5.2. „Kohärenz mit den anderen europäischen
Initiativen und/ oder Programmen“.
Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Ergebnisindikatoren ist ein System zur Ermittlung dieser
Indikatoren bei den Endbegünstigten derzeit nicht in Betracht zu ziehen. Es ist
beispielsweise objektiv schwierig, zuverlässige Daten durch die Befragung von Besuchern
der geförderten Bauwerke oder von Nutzern der im Rahmen von Projekten eingesetzten
Dienstleistungen zu erhalten.
114
2. Strategische Umweltprüfung
Des Weiteren ist die strategische Umweltprüfung abgeschlossen. Die öffentliche
Konsultation hat zwischen dem 12. März und dem 30. April 2007 stattgefunden.
Der Umweltbericht bezieht sich mehr darauf, wie die positiven Wirkungen des Programms
auf die Umwelt verstärkt werden, als darauf, wie die gegebenenfalls negativen Wirkungen
des Programms vermieden werden können, da diese bei dieser Kooperationsart eher gering
sind.
Es hat somit keine inhaltliche Veränderung der Maßnahmen des OP aufgrund der
Übermittlung des Umweltberichts stattgefunden.
Jedoch wurden die Programmpartner dafür sensibilisiert, im Zeitpunkt der Antragsprüfung
die erforderliche Kontrolle vorzunehmen, dass die Projekte keine negativen Wirkungen auf
die Umwelt beinhalten. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die Berücksichtigung der
vorgeschlagenen Alternativen.
Um das eingesetzte Verfahren abzuschließen, wird die Analyse zur Berücksichtigung der
Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung im OP zwecks Konsultation mit der
Öffentlichkeit auf den Internetseiten der Programmpartner veröffentlicht (Webseiten, die für
die vorgenannte öffentliche Konsultation abgerufen werden).
115
Anhang
-
Kurzfassung der Ex-ante-Bewertung des Operationellen Programms zur
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“;
-
Strategische Umweltprüfung - Programm Großregion - Zusammenfassung der
Nichttechnischen Zusammenfassung
116
ESTELLE
FLOIRAC
Kurzfassung der Ex-ante-Bewertung des
Operationellen Programms
zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
„Großregion“
(OP vom 8. Februar 2007)
(Kurzfassung vom 18. April 2007)
für das
Ministère de l’Intérieur et de l’Aménagement du Territoire
du Grand-Duché de Luxembourg
Direction de l’Aménagement du territoire
Trier, Charleroi, Luxembourg, Montpellier,
19.09.2006
117
1
Einleitung
Dieses Dokument stellt die Kurzfassung des Endberichts der Ex-ante-Bewertung des Operationellen Programms
zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale
Kooperation 2007-2013“ (im Weiteren als „OP“ bezeichnet) dar.
2
Bewertung der sozioökonomischen Analyse und der Strategie des Programms
2.1. Relevanz der behandelten Thematiken für die Diagnostik innerhalb des OP’s
Das Dokument das von dem OP Team präsentiert wurde, folgt generell den Vorschlägen der EU was den Inhalt
der sozio-ökonomischen Analyse betrifft: Es umfasst eine detaillierte Diagnostik über das Fördergebiet, und eine
klare Identifikation der Stärken, der Schwächen sowie des notwendigen Handlungsbedarfs. Die Diagnostik ist
nach Themen organisiert und in einer SWOT Matrix spezifisch für jedes Thema zusammengefasst. Die
Querschnittsthemen Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung werden ebenfalls analysiert.
Die von dem OP Team gewählten Themen reflektieren in einer generellen Art und Weise die großen Themen der
Diskussion in der Großregion.
Dieses Kapitel enthält des Weiteren Referenzen zu besonderen Problemen in den Grenzgebieten, beispielsweise
die Schwächen was die Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen, den grenzübergreifenden Arbeitsmarkt oder
mangelnde Kenntnisse der Sprache des Nachbarlandes betrifft.
Die Erfahrungen der vorhergehenden Interreg Programme sind sehr hilfreich, um festzustellen welche Bereiche
sich als Schlüsselbereiche der Kooperation herausgestellt haben, um zu sehen, ob es eine Kontinuität mit dem
OP für die Großregion gibt beziehungsweise ob einzelne im OP behandelte Themen vergleichsweise innovativ
sind. Dieser Vergleich ist des Weiteren nützlich um die Relevanz der zu unterstützenden Ziele und
Handlungsfelder zu beurteilen, aber auch um Bereiche zu identifizieren, in denen es trotz vorhandener
Kooperation einen anhaltenden Interventionsbedarf gibt.
2.2. Bewertung des Gesamtzusammenhangs der Strategie
Die vorgeschlagene Strategie ist im Allgemeinen kohärent. Dennoch ist das Kapitel „Strategie des
Programms“ in Bezug auf die globalen Ziele des OPs nicht eindeutig genug formuliert.
In der Strategie fehlt zudem eine explizitere Referenz zu den entsprechenden nationalen Dokumenten (Nationaler
Strategischer Rahmenplan), den EU-Dokumenten und vor allem eine Abgleichung der Ziele des OP's mit den
Zielen der Strategien von Lissabon und Göteborg.
Das Querschnittsziel „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ ist nicht explizit genug
berücksichtigt. Dennoch wird die Frage der Chancengleichheit bei der Definition der durchzuführenden
Maßnahmen und Handlungsfelder behandelt.
Das Querschnittsziel "nachhaltige Entwicklung" ist im Programm nicht als solches definiert. Dennoch wird die
118
Wichtigkeit dieser Bereiche klar gewürdigt, insbesondere durch die Aufnahme einen besonderen Maßnahme.
Gleichwohl müssen die folgenden Punkte erfüllt sein um vollständige Kohärenz zu garantieren:

Überarbeitung des globalen Ziels, evtl. mit der Ersetzung der Referenz zur Ausbildung durch eine Referenz an die
soziale Kohärenz in der Großregion

Eine explizitere Referenz zu den entsprechenden nationalen Dokumenten (Nationaler Strategischer Rahmenplan)
und den EU-Dokumenten und vor allem eine Abgleichung der Ziele des OP's mit den Zielen der Strategien von
Lissabon und Göteborg

Klarere Formulierung des Ziels „Chancengleichheit“ vor allem als unabhängiges Querschnittsziel.
2.2.2. Evaluation der Relevanz der Strategie und der vorgesehenen Maßnahmen gegenüber den
identifizierten Problemen
Insgesamt kann man eine starke Verbindung zwischen den Maßnahmen des OP und den behandelten Punkten
der SWOT feststellen. Es bleibt gleichwohl ein Mangel an Verbindung zwischen den Problemen der
interregionalen Disparitäten – die in der SWOT als Gefahr festgestellt wurden – und den Maßnahmen und
Handlungsfelder der Strategie bestehen, die keinen Hinweis auf den Bedarf geben, diese Räume prioritär zu
behandeln. Eine Möglichkeit diese Limitierung zu verringern wäre es, es in den Kriterien zur Auswahl der
umzusetzenden Projekte als Priorität festzulegen, diese aus den besonders empfindlichen Zonen auszuwählen.
Es scheint weiterhin notwendig, eine Verbindung zwischen der Maßnahme 2.3. – „Aufwertung und Schutz der
Umwelt" und dem strategischen Ziel des zweiten Schwerpunkts das sich auf die Umwelt bezieht („Schutz der
Umwelt") herzustellen. Die Aufwertung der Umwelt fehlt bisher im strategischen Ziel.
2.2.3. Horizontale Bewertung der internen Kohärenz der Strategie
Bezüglich der Formulierungen und Zielbeschreibungen sind zwischen den Schwerpunktzielen keine Zielkonflikte
erkennbar:
Schwerpunkt 1: Die Handlungsfelder innerhalb des ersten Schwerpunktes sind zueinander in höchstem Maße
kohärent. Die Handlungsfelder des Schwerpunktes 1 sind kohärent zu den Handlungsfeldern der Schwerpunkte 2
+ 3 und leisten insbesondere zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag
Schwerpunkt 2: Insgesamt sind die Maßnahmen innerhalb des Schwerpunktes 2 als kohärent zueinander
anzusehen. Allerdings muss auf die potentiellen Wirkungen der Mobilitätsprojekte auf die Umwelt geachtet
werden. Die Handlungsfelder des Schwerpunktes 2 sind kohärent zu den Zielen der Schwerpunkte 1 + 3 und
unterstützen oder flankieren zumeist deren inhaltliche Ausrichtung.
Schwerpunkt 3: Die Maßnahmen innerhalb des dritten Schwerpunkts sind untereinander kohärent. Die
Handlungsfelder des Schwerpunktes 3 sind kohärent zu den Handlungsfeldern der Schwerpunkte 1 + 2 und
leisten insbesondere zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag.
119
2.2.4. Bewertung der Kohärenz zwischen den erwarteten Ergebnissen und den zur Verfügung stehenden
finanziellen Ressourcen
Die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen zeigt einen quantitativen Bedeutungszuwachs im
Verhältnis zu den Programmen und den regionalen Rahmenmaßnahmen die das OP ersetzen wird (die drei
INTERREG III A und e-BIRD). Also scheint es - trotz des aufgrund des weiten Spektrums von Maßnahmen sehr
ambitionierten Charakters des OP’s – möglich, mit diesem Budget eine signifikante Anzahl von Projekten zu
unterstützen, die zur Minderung oder Beseitigung einiger Bedarfe und Problemlagen beitragen.
2.2.5. Risiken bei der Umsetzung des OP's
Das politische Risiko, das bei der Wahl der Prioritäten besteht, ist im Fall des OP's für die Großregion sehr
reduziert, da die Prioritäten auf der Absichtserklärung der Teilnehmer des Gipfels beruhen und somit dem
erklärten Willen der politischen Akteure der Region entsprechen. Generell stellt die Umsetzung des OP’s als ein
Dokument, welches auf der Mobilisierung von Partnern aus verschiedenen Ländern und Regionen basiert, sowie
die Definition eines relativ komplexen Durchführungssystems erfordert, hinsichtlich seiner Umsetzung immer
einen möglichen Risikofaktor dar. Dieser erhöht sich insbesondere vor dem Hintergrund der N+2 Regel. Dennoch
ist auch zu berücksichtigen, dass die Projektpartner viel Erfahrung auf dem Gebiet der Umsetzung
grenzüberschreitender Kooperationsprojekte haben und die mit der Verwaltung beauftragten Personen ebenfalls
zumeist Erfahrungen in der Verwaltung von INTERREG Programmen haben.
Die vorgeschlagenen Maßnahmenarten und Handlungsfelder zielen weitgehend auf die Fortführung und
Vertiefung der Erfahrungen früherer Kooperationen ab, für diese ist das Risiko von Verständnisproblemen gering.
Empfehlungen: Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die ambitionierteren und innovativeren Projekte gelegt
werden. Es sollte hier zu allererst den potentiellen Partner ermöglicht werden, mit Hilfe einer intensiveren
Begleitung der Projekte qualitativ hochwertige Bewerbungen abzugeben, die zugleich den Ansprüchen der
Verwaltung entsprechen.
3
Evaluation der Kohärenz mit den regionalen und gemeinschaftlichen Politiken
Man kann zusammenfassend sagen, dass das OP eine hohe Komplementarität mit den analysierten Dokumenten
aufweist. Trotzdem sollte, die Kohärenz mit den Strategien von Lissabon und Göteborg expliziter herausgestellt
werden.
Es ist weiterhin besonders wichtig, dass die Operationellen Programme der Ziele „Territoriale Kooperation“ und
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ gut auf einander abgestimmt sind, besonders in den Felder
in denen das Risiko von Dopplungen besteht, damit inhaltliche Überlappungen und Doppelfinanzierungen
vermieden werden.
Schließlich sind betreffend der drei Programme des Ziels 3 weiterhin Klärungen notwendig, bis die
Handlungsbereiche deutlich voneinander abgegrenzt sind. Die neuen Verordnungen für die Strukturfonds erlauben
mittlerweile, unter bestimmten Bedingungen auch Akteure und Projektträger die außerhalb des Förderraumes
ansässig sind zu akzeptieren, so dass sich in vielen Fällen die Frage stellen wird, welchem Programm ein Projekt
120
logisch zugeordnet werden könnte. In jedem Fall ist es notwendig, das sich die Verantwortlichen der Programme
früh genug abstimmen und dass die potentiellen Projektträger jeweils die gleichen Ratschläge zur ihrer Wahl des
Programms erhalten.
4
Bewertung des Indikatorsystem, der quantitativen Ziele und der zu erwartenden
Auswirkungen
4.1. Indikatorensystem
Das vorliegende Indikatorensystem des OP ist grundsätzlich ausreichend, es ist knapp und einfach formuliert und
enthält lediglich die tatsächlich realisierbaren Indikatoren und hier nur eine minimale Anzahl pro Maßnahme.
Die zur Überprüfung des OP vorgeschlagenen sozioökonomischen Kontextindikatoren, decken generell alle
diagnostizierten Thematiken und Hauptaspekte der SWOT Matrix ab. Bei den Indikatoren zur
„grenzüberschreitenden Beschäftigung“ und zum „prozentuale Anteil der Bevölkerung, die mindestens einen
Hochschulabschluss erreicht hat“, .sollte ebenfalls die Anteile nach Geschlecht berücksichtigt werden.
Das OP schlägt neben den Kontextindikatoren Indikatoren zur Intensität der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit vor. Anzumerken ist die Tatsache, dass es sich hier der Beschreibung zufolge eher um
Programmindikatoren handelt als um Kontextindikatoren. Diese Indikatoren sollten daher in dem Punkt über die
Indikatoren des Programms enthalten sein. Hervorzuheben ist innovativen Charakter der Indikatoren.
Gleichwohl erscheint es so, dass die Ziele der Indikatoren und die Art und Weise ihrer Gewinnung trotz des
gegebenen Innovationsgrads besser erklärt sein müssten. Es sollte ein einführender Paragraph über diese
Indikatoren im Text enthalten sein, der kurz die verschiedenen Arten der Kooperation definiert.
Die Programmindikatoren können zunächst als stark praxisorientiert charakterisiert werden. Die
Outputindikatoren
decken
die
operationellen
Ziele
aller
Handlungsfelder
erschöpfend
ab.
Die
Ergebnisindikatoren sind dagegen für einige Maßnahmen ein wenig zu knapp dargestellt, bei manchen
Maßnahmen handelt es sich vielmehr um Outputindikatoren oder um solche, die die Outputindikatoren
wiederholen, dies führt zu manchen Einschränkungen bei der Evaluation der Effekte des OP's.
Empfehlung: Um die grenzüberschreitende Dynamik besser zu erfassen und effektivere Ergebnisindikatoren zu
entwickeln, schlagen wir einige ergänzende Ergebnisindikatoren vor.
Entwicklung der Möglichkeiten Unternehmen zu gründen
Steigerung der Frequentierung von Sehenswürdigkeiten / Einrichtungen, die durch die Bewohner der
Großregion unterstützt werden
Grad der Verbesserung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Steigerung der Benutzerzahlen von öffentlichen Verkehrsmitteln
Entwicklung der Wasserqualität ; Verbesserung der Biodiversität
Steigerung der Mobilität der Studierenden, Forscher und Ausbilder in der Großregion.
Steigerung der Zahl der Studenten die in einem anderen Land der Großregion studieren.
Ausweitung des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen auf der jeweils anderen Seite der Grenze
Ausweitung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen auf der jeweils anderen Seite der Grenze
Erhöhung der Zahl der Bürger in der Großregion, die an Aktivitäten auf der anderen Seite der Grenze
teilnehmen
121
Die vorgeschlagenen Wirkungsindikatoren berücksichtigen die Vorgaben der Europäischen Kommission
bezüglich Wirkungsindikatoren, vor allem die Empfehlung solche zu verwenden, die an den Zielen der Lissabon
Strategie ausgerichtet sind: Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit gemessen anhand von Umsatzzahlen, Anzahl
der hergestellten Produkte oder neuer Prozesse (F&E).
Empfehlungen: Schwerpunkt 1 – Prozentualen Anteil der grenzüberschreitenden Pendler hinzufügen;
Schwerpunkt 2 – Summe der Energieproduktion (Vorschlag: könnte ersetzt werden durch Produktion erneuerbarer
Energien) Schwerpunkt 3 – Prozentualen Anteil der Studenten hinzufügen, die auf der anderen Seite der Grenze
studieren; Anteil der Bevölkerung hinzufügen, die eine andere Sprache der Großregion spricht
4.2. Quantifizierte Ziele
Die geplante Anzahl der Projekte pro Schwerpunkt scheint angemessen zu sein: der durchschnittliche
Finanzierungsbedarf pro Projekt beträgt etwa 1,3 Millionen Euro im ersten Schwerpunkt (70 vorgesehene
Projekte), 1,1 Millionen Euro im zweiten Schwerpunkt (50 vorgesehene Projekte) und 714.000 Euro für den dritten
Schwerpunkt (75 vorgesehene Projekte).
4.3. Bewertung der zu erwartenden Wirkungen
Da Schwierigkeiten bestehen die Art der auftretenden Projekte vorherzusehen, ist es momentan unmöglich eine
Bewertung der Auswirkungen des Programms seriös vorherzusagen.
5
Beurteilung des vorgeschlagenen Durchführungssystems
Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde sowie der Prüfbehörde sind im OP klar und
umfassend dargestellt. Positiv beurteilt wird u.a. die angestrebte Gründung eines EVTZ für die Großregion sowie
die geplante europäische Ausschreibung der Bescheinigungsbehörde.
Die geplante Sekretariatsstruktur bestehend aus einem in Luxemburg angesiedelten Gemeinsamen Technischen
Sekretariat (GTS) unterstützt durch Technische Sekretariate (TS) in den geographischen Einheiten des
Programms hat Vor- und Nachteile und sollte daher im Rahmen einer Halbzeitevaluierung in ihrer Effektivität und
Effizienz überprüft werden.
Die geplante Einführung von jährlichen Projektbegleitausschusssitzungen an denen neben Programmvertretern
auch die Projektträger und -partner teilnehmen sollen, wird von den Evaluatoren begrüsst.
Bezüglich der Zusammensetzung des Begleitausschusses wird empfohlen Wirtschafts- und Sozialpartner und
Umweltverbände bei Interesse als Beobachter zuzulassen.
Für jede der vier geographischen Einheiten des Programmgebiets wird ein Lenkungsausschuss eingerichtet. Ein
Vorteil der verschiedenen Lenkungsausschüsse ist sicherlich, dass die Sitzungen in zwei von vier Lenkungsausschüssen in einer Arbeitssprache, d.h. auf Deutsch oder Französisch, abgehalten werden können. Ein Nachteil
ist aber, dass eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den verschiedenen Lenkungsausschüssen gewährleistet
sein muss, um sicherzustellen, dass bei der Projektauswahl vergleichbare Maßstäbe angelegt werden.
Einschränkend wirkt die freiwillige Beschränkung des Fördergebiets auf die Großregion, so dass die räumliche
Flexibilität, die die neue EU-Verordnung bietet, nur teilweise genutzt wird. Dies entspricht zwar dem politischen
122
Willen der Gipfelteilnehmer, aber die Universität Straßburg wird so beispielsweise von vorneherein als
förderfähiger Partner in diesem Programm ausgeschlossen.
Die Auswahlkriterien sollten zum besseren Verständnis für Projektträger an geeigneter Stelle (vielleicht in einem
begleitenden Leitfaden zum Ausfüllen des Projektantrags) beispielhaft erklärt werden.
Auch die Zulässigkeitskriterien sind zum Teil nicht selbsterklärend und sollten daher noch näher erläutert werden.
Da sowohl das GTS als auch die einzelnen TS für Kommunikationsmaßnahmen zuständig sein werden, ist
besonders darauf zu achten, dass Kohärenz in den Maßnahmen besteht.
Das vorgesehene System zum Austausch von elektronischen Daten ist gut beschrieben und sollte den
Anforderungen bezüglich Zahlungen, Begleitung und Bewertung des Programms genügen.
6
Gemeinschaftlicher Mehrwert
Die Programme der grenzüberschreitenden Kooperation sind natürlich Programme mit einem starken Mehrwert,
sie unterstützen Maßnahmen, die aufgrund ihres Charakters nicht oder nur unter Schwierigkeiten auf der
nationalen Ebene unterstützt werden können. Das Prinzip der Subsidiarität ist demzufolge besonders stark
ausgeprägt in diesen Programmen.
Außerdem sind diese Programme sehr wichtig für die Ausbildung von Synergieeffekten oder einer kritischen Masse
(vor allem durch die Ausweitung der Zahl der möglichen Begünstigten) um bestimmte Typen von Projekten zu
fördern, wie beispielsweise im Bereich der Schaffung neuer Einrichtungen oder Infrastrukturen oder für die Lösung
von gemeinsamen Problemen, die eine umfangreiche Abstimmung zwischen den Regionen erfordern und
normalerweise keine Entsprechung auf nationalem Niveau finden. Da die Maßnahme des OP der Großregion zu
Projekten mit Spannweite diesen Typs beizutragen (Infrastrukturen - Vernetzung von Einrichtungen) ist der
potentielle europäische Mehrwert sehr hoch.
Das entscheidende Gewicht innerhalb der angeschobenen Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch zwischen
Unternehmen in fast allen Interventionsbereichen unterstreicht zusätzlich den Beitrag des Programms im Hinblick
auf den europäischen Mehrwert.
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters, d. h. der Tatsache, dass gemeinsame Projekte mit
grenzüberschreitendem Charakter angeschoben werden, die sich an der Lösung von gemeinsamen Problemen
orientieren ist das Risiko der Überschneidung mit nationalen Programmen begrenzter als im Fall von sektoriellen
Programmen.
7. Antwort des OP auf Erfordernisse bezüglich des Inhalts für das Ziel europäische
Zusammenarbeit
Inhalt des OP nach Art.12, der
Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
1) eine Analyse der Situation in dem
betreffenden Kooperationsraum in Bezug auf
Stärken und Schwächen sowie die Strategie,
mit der hierauf reagiert werden soll
Kapitel des OP
B. Analyse der Themen
im betreffenden
Kooperationsraum
C. Strategie des
Programms
D. Ziele des
Programms
123
Empfehlungen
Überarbeitung der
Strategie des
Programms
2) ein Verzeichnis der förderfähigen Gebiete
innerhalb des Programmbereichs
A. Grundlagen des
Programms
1. förderfähige Gebiete
C. Strategie des
Programms
3) eine Begründung der gewählten
Prioritäten im Hinblick auf
die strategischen Kohäsionsleitlinien der
Gemeinschaft
3 den nationalen strategischen Rahmenplan,
falls der Mitgliedstaat beschlossen hat, im
Rahmen des Ziels „Europäische territoriale
Zusammenarbeit“ geförderte Maßnahmen
mit einzubeziehen
C. Strategie des
Programms
3 Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung
4) Angaben über die Prioritätsachsen und
ihre spezifischen Ziele. Die Ziele werden
unter Beachtung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit mit Hilfe einer
begrenzten Zahl von Ergebnisindikatoren
quantifiziert
5) lediglich informationshalber die vorläufige
Aufschlüsselung der geplanten Verwendung
der Beteiligung des EFRE am operationellen
Programm nach Kategorien
6) einen einzigen Finanzierungsplan ohne
Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten mit
zwei Tabellen:
a) in der ersten Tabelle ist für jedes Jahr der
vorgesehene Höchstbetrag für die
Beteiligung des EFRE aufgeschlüsselt.
b) die zweite Tabelle gibt für den gesamten
Programmplanungszeitraum, für das
operationelle Programm und für jede
Prioritätsachse den Gesamtbetrag der
Gemeinschaftsbeteiligung und der nationalen
Beiträge sowie den Beteiligungssatz des
EFRE an.
7) gegebenenfalls Angaben zur
Komplementarität mit den aus dem ELER
und aus dem EFF finanzierten Maßnahmen;
8) Bestimmungen zur Durchführung des
operationellen Programms
9) eine vorläufige Liste der Großprojekte
Noch einzufügen
D. Ziele des
Programms
E. Indikatoren
3. Quantifizierte Ziele
OK
Überarbeitung der
Strategie des
Programms um deutlich
zu machen, dass die
Wahl der Prioritäten
gerechtfertigt ist.
Überarbeitung der
Strategie des
Programms um die
Übereinstimmung mit
den NSRP deutlich zu
machen,
-
OK
Änderung des Begriffes
Achse 
Prioritätsachsen
Ziele  spezifische
Ziele
-
F. Finanzplan
OK
Nicht relevant
G
Durchführungssystem
Das OP unterstützt
keine großen Projekte.
124
OK. Siehe
Empfehlungen
Strategische Umweltprüfung - Programm Großregion Zusammenfassung der Nichttechnischen Zusammenfassung
Im Zuge der Programmerstellung für die neue Förderperiode 2007-2013 sind die
Anforderungen der EU-Richtlinie für die Strategische Umweltprüfung zu berücksichtigen.
Unter Beteiligung der Programmpartner und der Umweltbehörden wurde ein Entwurf des
Umweltberichts erarbeitet, in dem voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen des OP
Kooperation Großregion geprüft wurden. Durch den Prozess der SUP soll ein hohes
Umweltschutzniveau erreicht werden.
Methodik
Gestützt auf statistische Indikatoren und Leitfragen wurden die Entwicklungen im Bereich der
Umweltschutzgüter (USG) analysiert. Anschließend wurden die voraussichtlichen
Auswirkungen des OP Kooperation Großregion auf diese USG abgeschätzt. Dabei wurden
Varianten zur umweltverträglicheren Gestaltung der Förderinhalte geprüft. Schließlich wurde
eine Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Programms auf die USG vorgenommen und
es wurden Vorschläge zur Verringerung zu erwartender Umweltauswirkungen unterbreitet.
Inhalt und Ziele des Operationellen Programms [SUP-RL Anhang I lit. a)]
Das Operationelle Programm für die Großregion Wallonien, Luxemburg, Lothringen,
Rheinland-Pfalz und Saarland verfolgt die Umsetzung der Verordnungen (EG) Nr. 1080/2006
und Nr. 1083/2006.
Im Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden die drei Schwerpunkte
WIRTSCHAFT, RAUM und MENSCH thematisch analysiert. Auf Grundlage einer StärkenSchwächen Bestimmung werden Förderbedarfe bestimmt und entsprechende Förderinhalte
definiert. Geht es im Schwerpunkt WIRTSCHAFT primär um die Förderung von Innovationen,
den Ausbau ganzheitlicher (Tourismus-) Infrastruktur sowie Möglichkeiten den Arbeitsmarkt
grenzüberschreitend zu fördern um eine höhere Beschäftigungsquote zu erreichen, so
beschäftigt sich der Schwerpunkt RAUM vor allem mit Fragen des Verkehrs, der Umwelt
sowie der Energie. Im Schwerpunkt MENSCH werden neben Aus- und Weiterbildung vor
allem die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kultur stärker fokussiert.
Umweltzustand, relevante Umweltprobleme und Entwicklungstrends [SUP-RL Anhang I lit. b), c), d)]
Die Trendbewertung der USG wird in der nachfolgenden Tabelle 1 zusammenfassend
dargestellt:
Tabelle 1:
Zusammenfassung der Trendbewertung der Umweltschutzgüter für die Großregion
Umweltschutzgut
Indikatoren/ Leitfragen
Trendbewertung
Biologische Vielfalt
Waldzustand/ ökologisch wertvolle
Räume/ Erhaltungszustand NATURA
2000-Gebiete/ Verlust der Biodiversität
Waldschäden: leicht negatives Bild; NATURA 2000-Gebiete: leicht positiv
Insgesamt ein eher negatives Bild.
Flora und Fauna
Anteil Waldfläche an der Landesfläche/
besonders schutzwürdige Arten
Insgesamt zeichnet sich ein uneinheitliches Bild ab, zum Teil leicht positive
Bewertung.
Boden
Anteil SVF an der Landesfläche
Insgesamt ist eine negative Trendentwicklung feststellbar.
Klima/ Luft
Luftschadstoffe
Insgesamt ein uneinheitliches Bild. Für SO2, NO2 und CO Trend unverändert,
Belastung mit Staub und O3 zeigt eine negative Entwicklung.
Wasser
Wasserverbrauch privater Haushalte/
Öffentliche Kläranlagen/ Gewässergüte
Insgesamt ist eine leicht positive Trendentwicklung feststellbar.
Landschaft
Naturparks/ Landschaftszerschneidung
Insgesamt ist eine eher negative Trendentwicklung feststellbar
Menschliche Gesundheit
Luftschadstoffe
Trendbewertung neutral (SO2, NO2, CO) bis negativ (Staub, O3)
125
Bevölkerung
Erhalt und Qualität der Landschaft
Wegen mangelnder Datenlage keine Trendaussage möglich.
Kulturelles Erbe und
Sachgüter
Schutz und Erhalt von
Kulturdenkmälern und Sachgütern
Wegen mangelnder Datenlage keine Trendaussage möglich.
Quelle: TAURUS 2007
Umweltschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene und deren
Bedeutung für das EFRE-Programm [SUP-RL Anhang I lit. e)]
Die Umweltschutzziele des OP Kooperation Großregion wurden einer Kohärenzprüfung in
Bezug zu den Zielen des 6. Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union und der so
genannten Göteborg Strategie für eine nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Insgesamt lässt
sich feststellten, dass sowohl die Umweltziele auf konkreter Maßnahmenebene als auch die in
Kapitel 3.2 eingeführten allgemeinen umweltrelevanten Zieldefinitionen in hohem Maße mit
den Umweltzielen auf Europäischer Ebene übereinstimmen.
Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen [SUP-RL Anhang I lit.
b), f), g), h)]
Biologische Vielfalt und Flora und Fauna
Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dürfte durch die Zerschneidung von Biotopen
beeinträchtigend auf die Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen wirken. Dies könnte
auch für den Ausbau der touristischen Infrastruktur zutreffen, allerdings sind hier explizit
nachhaltige Ansätze des Tourismus vorgesehen. Vorhaben zu Biotopkartierungen und
Monitoring der Natur können darüber hinaus positive haben.
Eine bilanzierende Gesamtbewertung der Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt sowie auf
Flora und Fauna ist ex-ante allerdings nicht abschließend möglich.
Boden
Auswirkungen auf den Boden sind vor allem von den Maßnahmenblöcken A1 und B1 sowie
von B6 zu erwarten. Zum Teil sind diese Auswirkungen negativer Art, da beispielsweise durch
die Schaffung neuer Gewerbegebiete der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen zunimmt.
Dadurch kommt es zu einer weiteren Zerschneidung der Landschaft sowie eventuell zu
Folgewirkungen für andere Umweltschutzgüter.
Da sich keine positiven Auswirkungen feststellen lassen ist die
Gesamtbewertung neutral (Abfall, Verkehr) bis negativ (Gewerbegebiete).
bilanzierende
Klima/ Luft
Die Schaffung von gewerblich-industrieller Nutzfläche führt tendenziell zu steigenden
Emissionen und Energieverbräuchen und hat damit negative Auswirkungen auf das
Umweltschutzgut Klima/ Luft. Negative Folgen können im Bereich der Tourismus-Förderung
aber durch die Entwicklung eines sanften Tourismus abgemildert werden.
Positive Umweltauswirkungen in Bezug auf Luftschadstoffe und Treibhausgasemissionen sind
demgegenüber von den Maßnahmenblöcken Mobilität und erneuerbare Energien zu erwarten.
Gleiches gilt für Maßnahmen, die den Einsatz pflanzlicher Rohstoffe zur Energiegewinnung
und die Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und dem Energieverbrauch fördern.
Eine bilanzierende Gesamtbewertung der Auswirkungen ist schwierig, scheint aber aufgrund
der stärkeren Gewichtung der tendenziell positiv wirkenden Förderinhalte eher positiv geprägt
zu sein.
126
Wasser
Auswirkungen auf das Umweltschutzgut Wasser sind vor allem im Bereich des Ausbaus von
Gewerbegebieten sowie im Maßnahmenblock 5 zu sehen. Der Ausbau der gewerblichindustriellen Infrastruktur verursacht u.a. einen steigenden Wasserverbrauch und damit auch
die Notwendigkeit der Abwasserbehandlung. Durch eine bessere Klärung von Abwasser
könnte der Ausbau von Kläranlagen zur Behandlung des Abwassers zu einer positiven
Entwicklung hinsichtlich des Schutzgutes Wasser führen.
Insgesamt ist die Bilanz der erwarteten Auswirkungen überwiegend positiv.
Landschaft
Negative Auswirkungen sind von den Blöcken A1 und B6 zu erwarten, die durch die Schaffung
neuer Gewerbegebiete und Güterverkehrszentren oder grenzüberschreitender Abfalldeponien
die Zerschneidung vorantreiben. Positive Auswirkungen auf den Erhalt der Kulturlandschaft
hat der Maßnahmenblock B3.
Eine bilanzierende Gesamtbewertung der Auswirkungen auf das Umweltschutzgut Landschaft
ist ex-ante nicht möglich.
Menschliche Gesundheit
Durch die Förderung der Entwicklung grenzüberschreitender gewerblich-industrieller Flächen
in der Großregion ist tendenziell von einer erhöhten Lärmbelastung und stärkerer
Luftbelastung auszugehen. Lärm mindernde Auswirkungen sind von Maßnahmenblock B2 in
Bezug zu Pendlernetzwerken und ÖPNV durch ein sinkendes Verkehrsaufkommen zu
erwarten. Eine Verbesserung der Luftqualität könnte durch eine Effizienzsteigerung bei der
Energieerzeugung und beim Energieverbrauch (Maßnahmenblock B4) erreicht werden.
Bevölkerung
Negative Auswirkungen in Bezug auf den Erhalt der Qualität der Landschaft werden im
Bereich grenzüberschreitender Gewerbegebiete und Abfalldepots erwartet. Vor allem im
Bereich sanfter Tourismus, Aufwertung und Schutz der Umwelt (Vernetzung von Grünzonen)
und Aufwertung des Kulturerbes sind positive Auswirkungen im Bezug zur gestellten Leitfrage
zu erwarten, was zu einer positiven Gesamtbilanz führt.
Kulturelles Erbe und Sachgüter
Für das kulturelle Erbe und die damit verbundenen Sachgüter sind durch die Förderung der
touristischen Infrastruktur und der Förderung und Aufwertung der Kultur in
Programmschwerpunkt 3 positive Auswirkungen zu erwarten.
Ausgleich von nachteiligen Maßnahmen [SUP-RL Anhang I lit. g)]
Aus der Wirkungsabschätzung Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Darstellung möglicher
Alternativen ergeben sich weitere Ansatzpunkte, mittels derer einzelne Umweltziele in noch
stärkerem Ausmaß erreicht bzw. vorhersehbare negative Auswirkungen verringert werden
könnten.
Diese sind im ersten Programmschwerpunkt u.a. im Maßnahmenblock A1 im Rahmen von
möglichen Revitalisierungen und Flächenrecycling zu sehen. Ansatzpunkte einer stärkeren
Berücksichtigung ökologischer Bauweisen/ Nutzungskonzepte könnten Informations- und
Beratungsleistungen für antragstellende Akteure sein.
Im Maßnahmenblock A2 sind Potenziale für die Sensibilisierung von Umweltthemen
vorhanden, die bei geeigneter Schwerpunktsetzung der Angebote zu positiven Umwelteffekten
führen könnten.
127
Im Programmschwerpunkt 2 gibt es in allen Maßnahmenblöcken Möglichkeiten für sinnvolle
Ergänzungen im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen.
Im dritten Programmschwerpunkt sollten die Belange des Denkmalschutzes durch in dieser
Hinsicht geeignete Projekte stärker berücksichtigt werden.
8. Monitoringsystem [SUP-RL Anhang I lit]
9.
Die Strategische Umweltprüfung stellt eine Ex-ante-Bewertung von zu erwartenden
erheblichen Umweltauswirkungen dar. Um im Zuge der Durchführung des OP Kooperation
Großregion die tatsächlichen Umweltauswirkungen überprüfen zu können, ist nach Artikel 10
Absatz 1 der SUP-Richtlinie die Einrichtung eines entsprechenden Monitorings vorzusehen.
Ziel des Monitorings ist es auch unvorhergesehene negative Auswirkungen ermitteln zu
können und in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Laut
Artikel 10
Absatz 2
der
SUP-Richtlinie
können
dabei
bestehende
Überwachungsmechanismen/ Monitoringsysteme angewandt werden, um Doppelarbeit zu
vermeiden. Der Fokus sollte auf die Ebene der zu fördernden Projekte gerichtet werden.
Um ein adäquates Monitoring der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
zu gewährleisten, wird die Verwendung der Indikatoren und Leitfragen dieses Umweltberichts
bzw. der Rückgriff auf bereits bestehende Monitoringsysteme vorgeschlagen:
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