Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Operationelles Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ 27. April 2010 Inhaltsverzeichnis A. Grundlagen des Programms ................................................................................................... 4 1. Förderfähige Gebiete ..................................................................................................................... 7 1.1 Präambel: Die bestehenden Kooperationen ...............................................................................................7 1.1.1 Die institutionelle Kooperation ............................................................................................................................ 7 1.1.2 Die von der Europäischen Union unterstützte territoriale Zusammenarbeit ......................................................... 9 1.2 Voll förderfähige Gebiete ........................................................................................................................ 12 1.3 Angrenzendes Gebiet (Artikel 21 der EFRE-Verordnung) ...................................................................... 12 1.4 NUTS 2 - Gebiete .................................................................................................................................... 13 1.5 Weitere Ausdehnung des Fördergebiets ................................................................................................... 13 2. Die geographischen Einheiten..................................................................................................... 15 3. Beschreibung des Fördergebiets ................................................................................................. 18 3.1 Die geographische Lage ........................................................................................................................... 18 3.2 Die demographischen Perspektiven ......................................................................................................... 18 3.3 Die wesentlichen regionalen Merkmale ................................................................................................... 19 Rheinland-Pfalz........................................................................................................................................................... 19 Wallonien .................................................................................................................................................................... 19 Lothringen ................................................................................................................................................................... 19 Saarland ...................................................................................................................................................................... 20 Luxemburg .................................................................................................................................................................. 20 3.4 Das Gleichgewicht der Generationen und die Folgen .............................................................................. 20 B. Analyse und Strategie für das Fördergebiet ......................................................................... 21 1. Wirtschaft ..................................................................................................................................... 21 1.1. Strategie abgeleitet aus der Analyse der aktuellen Situation................................................................... 23 1.1.1.Wirtschaft und Innovation .................................................................................................................................. 23 1.1.2.Tourismus .......................................................................................................................................................... 25 1.1.3 Arbeitsmarkt....................................................................................................................................................... 26 1.2 SWOT-Analyse ........................................................................................................................................ 28 2. Raum ............................................................................................................................................. 30 2.1 Strategie ausgehend von der Analyse der aktuellen Situation.................................................................. 30 2.1.1 Raumentwicklung und städtische Entwicklung .................................................................................................. 30 2.1.2 Verkehr .............................................................................................................................................................. 31 2.1.3 Umwelt und Energie .......................................................................................................................................... 33 2.2 SWOT-Analyse ........................................................................................................................................ 36 3. Die Menschen ............................................................................................................................... 38 3.1 Strategie ausgehend von der gegenwärtigen Situation ............................................................................. 38 3.1.1 Aus- und Weiterbildung, Hochschule und Forschung ........................................................................................ 38 3.1.2 Gesundheit ......................................................................................................................................................... 41 3.1.3 Zusammenarbeit im Bereich Soziales ................................................................................................................ 43 3.1.4 Kultur ................................................................................................................................................................. 44 3.2 SWOT-Analyse ........................................................................................................................................ 46 C. Ziele und Schwerpunkte des Programms .............................................................................. 1. Ziele des Programms ................................................................................................................... 48 2. Schwerpunkte des Programms ................................................................................................... 50 Schwerpunkt 1 - Wirtschaft ............................................................................................................ 50 Maßnahme 1.1 - Unterstützung der Innovation ............................................................................................. 50 Maßnahme 1.2 - Unterstützung gemeinsamer Projekte zur Förderung der Wirtschaftsstruktur .................... 51 Maßnahme 1.3 – Entwicklung der grenzüberschreitenden wirtschaftsnahen Infrastrukturen........................ 51 Maßnahme 1.4 – Förderung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Beschäftigung ............................. 52 Maßnahme 1.5 – Förderung des touristischen Angebotes ............................................................................. 52 Schwerpunkt 2 - Raum .................................................................................................................... 54 Maßnahme 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik ..................................................................... 54 48 Maßnahme 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion .................................................................. 55 Maßnahme 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt .................................................................................. 55 Schwerpunkt 3 - Menschen ............................................................................................................. 57 Maßnahme 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung und Weiterbildung .................................. 57 Maßnahme 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen ................................................................. 58 Maßnahme 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens ................................ 58 Maßnahme 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen Bereich ......................................................... 59 Maßnahme 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und Zusammenarbeit der Medien ......................... 60 Maßnahme 3.6: Unterstützung von Mikroprojekten ...................................................................................... 60 Schwerpunkt 4 – Technische Hilfe ................................................................................................. 61 3. Kohärenz der Programmziele mit den Gemeinschaftsstrategien ............................................ 61 4. Kohärenz mit den regionalen Strategien ................................................................................... 62 5. Komplementarität und Kohärenz, ergriffene Maßnahmen..................................................... 66 D. Indikatoren............................................................................................................................... 68 1. Sozioökonomische Kontextindikatoren ..................................................................................... 68 2. Programmindikatoren ................................................................................................................. 69 2.1. Indikatoren zur Intensität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.................................................. 69 2.2. Umsetzungs- und Ergebnisindikatoren ................................................................................................... 71 3. Auswirkungsindikatoren ............................................................................................................. 77 E. Finanzplan ................................................................................................................................ 80 F. Anzeigende Kategorisierung den Ausgaben .......................................................................... 82 G. Durchführungssystem ............................................................................................................. 90 1. Die Gremien zur Verwaltung, Begleitung und Durchführung des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion .................................................................. 90 1.1. Die Programmpartner .............................................................................................................................. 90 1.2. Die Verwaltungsbehörde......................................................................................................................... 90 1.3. Die Bescheinigungsbehörde .................................................................................................................... 92 1.4. Die Prüfbehörde ...................................................................................................................................... 93 1.5. Das Sekretariat des Programms .............................................................................................................. 95 1.6. Der Begleitausschuss .............................................................................................................................. 97 1.7. Der Lenkungsausschuss .......................................................................................................................... 99 1.8 Die Zulässigkeitskriterien ........................................................................................................................ 99 1.9 Die Auswahlkriterien ............................................................................................................................. 100 1.10 Begleit- und Bewertungssystem des Programms ................................................................................. 101 2. Funktionsweise des Programms ............................................................................................... 103 2.1. Verfahren der Einreichung, Antragsprüfung und Annahme der Projekte ............................................. 103 2.2. Verfahren der inhaltlichen und finanziellen Projektbegleitung............................................................. 106 3. Beschreibung der Finanzströme .............................................................................................. 108 4. EDV-Verwaltungssystem .......................................................................................................... 110 5. Informations- und Publizitätsmaßnahmen ............................................................................. 112 H. Großprojekte ........................................................................................................................... 114 J. Evaluierung ............................................................................................................................... 114 Anhang .......................................................................................................................................... 116 3 - A. Grundlagen des Programms Aufbauend auf den Verordnungen: Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juni 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 ; Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 ; Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung reichen die nachfolgend genannten Programmpartner: Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch den Innen- und Landesplanungsminister, Région wallonne, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten, Communauté française de Belgique, vertreten durch ihre Ministerpräsidentin, Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten, Préfecture de Région Lorraine, vertreten durch den Präfekten der Region Lothringen, Conseil Régional de Lorraine, vertreten durch seinen Präsidenten, Conseil Général de Meurthe-et-Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten, Conseil Général de la Meuse, vertreten durch seinen Präsidenten, Conseil Général de la Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten, Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Das Saarland, vertreten durch den Minister für Wirtschaft und Wissenschaft dieses grenzüberschreitende Operationelle Programm zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit „Großregion“ für die Förderperiode 2007-2013 bei der Europäischen Kommission ein. Es baut auf ihren Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf und nimmt Bezug auf die Gemeinsame Erklärung des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion am 1. Juni 2006 in Trier, der folgenden Beschluss verabschiedet hat : „...Die Gipfelteilnehmerinnen und -teilnehmer würdigen die Einigung der EU auf die finanzielle Vorausschau 2007 - 2013. Sie begrüßen es besonders, dass es weiterhin EU-Mittel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an den Binnengrenzen geben wird und dass die territoriale Kooperation zu einem eigenen Ziel der Kohäsionspolitik aufgewertet wird. In diesem Zusammenhang begrüßen sie auch den Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines Europäischen Verbunds für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Nach Auffassung der Gipfelteilnehmerinnen und -teilnehmer ist dieses neue Rechtsinstrument dazu geeignet, die 4 - grenzüberschreitende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit in Europa zu erleichtern und zu verbessern. Gemäß der Ergebnisse der vergangenen Gipfel und unter Verweis auf die Gemeinsame Erklärung des 8. Gipfels der Großregion sprechen sich die Gipfelmitglieder zur Verstetigung der Zusammenarbeit und zur Stärkung der Großregion in Europa für ein gemeinsames Programm der Großregion aus. In diesem Zusammenhang fassen sie vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung der europäischen Verordnungen folgenden Beschluss: Das operationelle Programm ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Diese thematischen Schwerpunkte werden umgesetzt durch: die Verwaltungsbehörde, wenn es um Vorhaben der Großregion geht; geographische Verwaltungseinheiten, die über ein garantiertes, zugewiesenes Budget verfügen und die den Gebieten der drei aktuellen INTERREG III A-Programme entsprechen. Die Verwaltungsbehörde ist für die Koordinierung und allgemeine Betreuung des Programms zuständig. Die thematischen Schwerpunkte sind in allen geographischen Einheiten gleich. Die an jeder geographischen Einheit beteiligten Partner werden den jeweiligen Lenkungsausschuss bilden. Sie entscheiden gemäß den Besonderheiten in ihrem Fördergebiet über die Aufteilung der Fördermittel der besagten Einheit auf alle oder nur einige Maßnahmen jedes Schwerpunktes. Für die Vorhaben der Großregion sind alle Maßnahmen anwendbar. Die Lenkungsausschüsse jeder betroffenen geographischen Einheit, die jeweils über eine eigene technische Hilfe verfügen, prüfen die Projekte und wählen sie aus. Es werden Verfahren vorgeschaltet, die spätestens zum Zeitpunkt des Einreichens der Projektanträge greifen, um die Projekte gegebenenfalls auf andere Partner in der Großregion auszudehnen. Wenn ein Projekt Partner aus mehreren geographischen Einheiten umfasst, wird es den Vorhaben auf der Ebene der Großregion zugerechnet. Die Modalitäten der Programmumsetzung werden durch eine Vereinbarung zwischen allen Programmpartnern umfassend geregelt. Das Sekretariat der Verwaltungsbehörde wird im Gemeinsamen Haus der Großregion angesiedelt. Die Region Wallonien wird beauftragt, übergangsweise die Aufgaben der Verwaltungsbehörde wahrzunehmen. Die Gipfelteilnehmer streben an, bis 2009 einen Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) zu gründen, der die Aufgabe der Verwaltungsbehörde übernimmt. Der Vorsitz wird vom Präfekten der Region Lothringen wahrgenommen. Das Sekretariat der Verwaltungsbehörde verbleibt auch nach der Übergangszeit im Gemeinsamen Haus der Großregion. Eine Förderung aus Mitteln des Ziel 3-Programms 2007 - 2013 kann weder zusätzlich zu einer anderweitigen europäischen Förderung noch als Ersatz für eine anderweitige europäische Förderung erfolgen. Sie muss einen tatsächlichen grenzüberschreitenden Mehrwert bewirken. Die Projekte sollen insbesondere folgenden Schwerpunkten entsprechen: Wirtschaft Die Wettbewerbsfähigkeit der interregionalen Wirtschaft stärken und fördern, die Innovation unterstützen und die Beschäftigung fördern. Raum Die Qualität des Lebensraums verbessern, die Attraktivität der Regionen und den Umweltschutz stärken 5 - Menschen Den Erwerb und die Verbreitung des Wissens entwickeln, das Kulturerbe aufwerten und die soziale Kohäsion stärken Bezüglich der Gebietskulisse werden die Programmpartner alle Möglichkeiten der EU-Verordnung zur Flexibilität nutzen. Im Operationellen Ziel 3-Programm der Großregion wird eine Verteilung der Gesamtmittel auf die thematischen Schwerpunkte vorgenommen. Die Gipfelteilnehmer kommen überein, 20% der verfügbaren Mittel für Projekte auf Ebene der Großregion zu reservieren. Die Verteilung der verbleibenden Mittel auf die geografischen Verwaltungseinheiten erfolgt nach Veröffentlichung der Zuweisungen durch die Mitgliedsstaaten. Eine Vereinbarung hinsichtlich einer flexiblen Handhabung der internen Mittelverteilung zur Vermeidung von n+2-Verlusten wird gesondert getroffen. Die Bildung einer Reserve ist angedacht. Im Lichte der Erfahrung mit dem Ziel 3-Programm wird über eine Ausgestaltung noch einmal verhandelt. Die notwendigen Schritte zur zügigen Umsetzung wurden vorbereitet bzw. werden unverzüglich eingeleitet. Die Gipfelteilnehmerinnen und -teilnehmer sind der Überzeugung, dass den konkreten Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner der Großregion damit verstärkt Rechnung getragen werden kann. Sie rufen alle Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf, in diesem Zusammenhang gemeinsame Initiativen der Großregion zu unterstützen….“ Auch wenn er nicht Mitglied des Gipfels der Großregion ist, teilt der Generalrat der Meuse, der schon Partner im INTERREG-IIIA-Programm Wallonien-Lothringen-Luxemburg ist, diese neue Herausforderung und nimmt als Partner an diesem Programm teil. 6 - 1. Förderfähige Gebiete 1.1 Präambel: Kooperationen Die bestehenden 1.1.1 Die institutionelle Kooperation Die Großregion ist der politische Ausdruck einer herausragenden institutionalisierten Zusammenarbeit, die ein Gebiet betrifft, das vom Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Wallonien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gebildet wird und folgende politischen und administrativen Organe vereint: das Großherzogtum Luxemburg, die Wallonische Region, die französische Gemeinschaft Belgiens, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, die Präfektur der Region Lothringen, den Regionalrat von Lothringen, den Generalrat der Meurthe-et-Moselle, den Generalrat der Moselle, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland. Quelle : Programme Directeur d’Aménagement du territoire du Luxembourg, aus 2003 Aus diesem Gebiet sind jedoch im vorliegenden Operationellen Programm nur die Gebiete betroffen, die der Definition nach Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung 1083/2006 entsprechen. Daher möchten die Partner, die größtmögliche Flexibilität, wie sie in Artikel 21 der EUVerordnung 1080/2006 vorgesehen ist, nutzen. Die institutionalisierte Kooperation der Partner der Großregion oder einiger unter ihnen reicht weit in die Zeit vor den INTERREG-Programmen zurück. Sie basiert auf der von der Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik im März 1969 zunächst ohne förmlichen Akt begründeten „Deutsch-französischen Regierungskommission“. Diese Kommission trat im Februar 1970 erstmalig zusammen. Im Mai 1971 wurde auch eine luxemburgische Delegation hinzugezogen, zugleich wurde die Bildung der „Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz“ beschlossen. Später wurde die Kooperation auf eine große Bandbreite von Themen ausgedehnt. Durch den Notenwechsel vom 16.Oktober 1980 zwischen Frankreich, Deutschland und Luxemburg wurde die lockere Zusammenarbeit stärker formalisiert. Mit der Ergänzung zum Notenwechsel von 2005 wurde die Kooperation offiziell um die Wallonische Region, die Französische und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ergänzt, die seit Mitte der 90er Jahre mit Beobachterstatus an der Kooperation teilnahmen. Gleichzeitig wurde die Kooperation auf die wichtigsten Gebietskörperschaften Lothringens ausgedehnt, die nunmehr als Vollmitglieder der Regionalkommission angehören. Die Exekutiven der Großregion treffen sich seit 1995 in regelmäßigen Abständen zum Gipfel der Großregion. In diesem Rahmen haben sie einen Wirtschafts- und Sozialausschuss der 7 - Großregion ins Leben gerufen. Die Mitglieder der Parlamente einiger Teilregionen der Großregion bilden den Interregionalen Parlamentarierrat. Weitere Institutionen entstanden spontan oder mit Unterstützung der politischen Kooperationsstrukturen, so z.B. die Hochschulcharta, der Interregionale Rat der Handwerkskammern, Netzwerke von Museen, etc. Diese zahlreichen Kooperationsebenen führten zu einer Vielzahl von Projekten in den unterschiedlichsten Themenbereichen, von denen die bedeutendsten in der Folge dargelegt werden. Auch wenn noch nicht alle Ergebnisse definitiv umgesetzt sind, hatten sie eine sehr starke Dynamik zur Folge und es ergaben sich hieraus zahlreiche, meistens interessante, manchmal sehr ehrgeizige Projekte. Die Ebene der politischen Zusammenarbeit bemüht sich unablässig, nicht nur Initiativen, die dem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt in der Großregion dienen, zu initiieren, sondern auch solche Initiativen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu koordinieren. Dabei bilden die früheren INTERREG-Programme wie auch das zukünftige Programm zur „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ ein herausragendes Instrument zur Erreichung der angestrebten Ziele, einschließlich dem Bestreben, die notwendige Kontinuität zwischen den einzelnen Programmperioden sicherzustellen. Der zur Ausarbeitung und Durchführung dieses Programms gewählte Aufbau stellt insofern einen großen Fortschritt dar, als die Erfordernisse der kleinräumigen Kooperation und die Erfüllung der wichtigen Herausforderungen auf der Ebene der Großregion in einem einzigen Rahmen abgewickelt werden können, der die Arbeit der politischen Ebene mit den europäischen Förderprogrammen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Einklang bringt. Dieses Programm stellt daher eine neue Chance dar, die Entscheidungsträger und die Bevölkerung einander näher zu bringen und Projekte in Gang zu bringen, die die Prioritäten, die entweder zusammen auf dem Gipfel der Großregion oder einzeln durch die beteiligten Partner definiert wurden, umsetzen. Um dieses Programm auszuarbeiten, haben die Partner folgende analytische und konzeptionelle Referenzdokumente zugrunde gelegt: - das Raumentwicklungskonzept SaarLorLux+ (vorgelegt im Jahr 2002), das für die Großregion die methodische Vorgehensweise des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) anwendet, - das Zukunftsbild 2020 der Großregion, das dem 7. Gipfel unter saarländischem Vorsitz am 30. Juni 2003 vorgelegt und von diesem entgegengenommen, von den Folgegipfeln fortgesetzt wurde und von den zukünftigen Gipfeln weiter verfolgt wird; dieses Zukunftsbild sieht mittel- und langfristige Handlungsfelder vor, um aus der Großregion einen wettbewerbsfähigen grenzüberschreitenden Raum zu machen, der sich durch besondere Eigenschaften und Kompetenzen auf europäischer Ebene auszeichnet; - die strategischen Orientierungen für eine abgestimmte wirtschaftliche Entwicklung der Großregion, die im Jahr 2006 von der Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Fragen“ der Regionalkommission erarbeitet wurden; - die vorliegenden Berichte und Evaluierungen der operationellen INTERREG-Programme (Punkt 1.1.2); - die Berichte der interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, die den verschiedenen Gipfeln seit 2001 vorgestellt wurden. 8 - unten aufgeführten 1.1.2 Die von Zusammenarbeit der Europäischen Union unterstützte territoriale Die von der Europäischen Union im vorhergehenden Programmzeitraum (2000-2006) kofinanzierten Programme der territorialen Zusammenarbeit umfassen: drei INTERREG-III-A-Programme (grenzüberschreitende Zusammenarbeit): das Programm Wallonien-Lothringen-Luxembourg (WLL), das Programm Saarland-Moselle (Lothringen)-Westpfalz (SM(L)W) und das Programm Deutschland-Luxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/Wallonischen Region Belgiens (DeLux); eine Regionale Rahmenmaßnahme, die im Zusammenhang mit dem Abschnitt C (interregionale Zusammenarbeit) der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III, RRM e-BIRD umgesetzt wurde. Die Großregion ist ebenfalls von Projekten im Rahmen des INTERREG-III-B-Programms der transnationalen Zusammenarbeit im Nordwesten Europas (NWE) betroffen. Die Partner der Großregion beteiligen sich auch an anderen Programmen, Maßnahmen und Projekten, die verschiedene Themenbereiche wie Umwelt, Raumplanung, regionale Entwicklung, Forschung und Kultur abdecken. In den folgenden Tabellen werden die unter INTERREG III A und INTERREG III C e-BIRD geförderten Programme schematisch dargestellt und analysiert. 9 - Saar-Moselle-(Lothringen) -Westpfalz Wallonien-LorraineLuxembourg DeLux e-Bird Betroffene Gebiete Im Saarland die Landkreise Merzig-Wadern, Saarlouis, Saarpfalz und der Stadtverband Saarbrücken, angrenzende Gebiete: die Landkreise Neunkirchen und von St. Wendel. In Lothringen: Das Département Moselle, angrenzendes Gebiet: das Département Meurthe-et Moselle. Die Provinz Luxemburg: Die Arrondissements Arlon, Bastogne, Virton; Angrenzendes Gebiet: die Arrondissements Marche und Neuchâteau. Das Großherzogtum Luxemburg, Lothringen: Die Départements Meuse, Meurthe-et-Moselle und Moselle. Die Westpfalz: die Städte Pirmasens und Zweibrücken und der Kreis Sudwestpfalz, angrenzende Gebiete: der Landkreis und die kreisfreie Stadt Kaiserslautern und der Landkreis Kusel. Das Großherzogtum Luxemburg, Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Rheinland-Pfalz: die kreisfreie Stadt Trier, die Landkreise TrierSaarburg und Bitburg-Prüm1. Angrenzendes Gebiet: Die Landkreise Daun2, BernkastelWittlich und Birkenfeld. Saarland: der Landkreis MerzigWadern. Angrenzendes Gebiet: die Landkreise St. Wendel und Saarlouis. Das Großherzogtum Luxemburg, Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Die wallonische Region mit der französischen Gemeinschaft Belgiens Das Saarland, Die Region Lothringen Das Land Rheinland-Pfalz . Themenbereiche 7 Schwerpunkte (ohne technische Hilfe) : 1. Umsetzung einer aktiven Strategie der Standortpositionierung angesichts der Grenzlage 2. Unterstützung der Optimierung einer neuen 1 2 4 Schwerpunkte (ohne technische Hilfe): 1. Förderung einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung 2. Schaffung und Entwicklung eines integrierten grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes 6 Schwerpunkte (ohne technische Hilfe): 1. Städtische und ländliche Entwicklung (Verbesserung der Raumstruktur, insbesondere der grenzüberschreitenden Basisinfrastruktur und Diversifizierung der seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel 10 - Das Gesamtziel des Programms besteht darin, die Netzwerke der « Großregion » durch den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Austausch zu stärken und eine Antwort auf die gemeinsamen Bedürfnisse zu finden, die zuvor in Arbeitsgruppen und offiziellen Instanzen der Großregion ermittelt wurden. Standortattraktivität im Zentrum Europas 3. Schaffung von SynergieEffekten durch eine grenzübergreifende Raumentwicklung 4. Profilierung des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes 5. Europäische Kompetenz 6. Vertiefung der institutionellen Zusammenarbeit und Integration als Vorraussetzung für den Abbau fortbestehender Trennwirkungen 7. Förderung von bürgernahen Projekten 3. Umweltschutz und Verstärkung der Attraktivität des grenzüberschreitenden Raumes 4. Förderung der menschlichen Entwicklung, Aufwertung der menschlichen Ressourcen und Intensivierung der sozialen und kulturellen Integration Wirtschaftstätigkeit) 2. Wirtschaftsförderung (Förderung des Unternehmertums und Steigerung der Innovationskraft und des Einsatzes neuer Technologien) 3. Tourismus und Kultur (Verbesserung der grenzüberschreitenden Vernetzung und der gemeinsamen Vermarktung, einschließlich des Ausbaus der materiellen Tourismusinfrastruktur) 4 : Arbeitsmarkt und Bildung (Förderung der grenzüberschreitenden Integration des Arbeitsmarktes und des Bildungsangebots) - 5 : Natur und Landschaft (Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Nutzung der Kulturlandschaft und Verbesserung der Umweltqualität) -6 : Netzwerkbildung und Kommunikation (Ausbau der institutionellen Zusammenarbeit und grenzüberschreitender Netzwerke). Das Programm zählt drei Schwerpunke: A. Sozioökonomische Entwicklung und neue integrierte Ansätze der räumlichen Entwicklung. B. Kultur und Wissen als Grundlage des Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen Raum. C. Bildung, Ausbildung und Forschung als Mittel zur Stärkung der Fachkompetenz und des Aus- und Fortbildungsstandes der Akteure in der Großregion. Gesamtbudget 56 920 000 € Gesamtkosten, davon 28.460.000 € Beitrag EFRE Gesamtkosten : 61 Millionen € Beitrag EFRE : 25 Millionen 22.760.000 € Gesamtkosten, davon 11.380.000 € Beitrag EFRE. 11 - 6.252.000 € Gesamtkosten, davon 3.223.000 Euro Beitrag EFRE 1.2 Voll förderfähige Gebiete Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE333 BE341 BE342 BE345 Gebietsbezeichnung Arrondissement de Verviers Arrondissement d’Arlon Arrondissement de Bastogne Arrondissement de Virton Deutschland DEB21 DEB23 DEB25 Trier Kreisfreie Stadt Landkreis Bitburg-Prüm3 Landkreis Trier-Saarburg DEB37 DEB3A DEB3K Pirmasens, Kreisfreie Stadt Zweibrücken Kreisfreie Stadt Landkreis Südwestpfalz DEC01 DEC02 DEC04 DEC05 Stadtverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Frankreich FR411 FR412 FR413 Département de Meurthe-et-Moselle Département de la Meuse Département de la Moselle Luxemburg LU000 Großherzogtum Luxemburg 1.3 Angrenzendes Gebiet (Artikel 21 der EFRE-Verordnung) Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE331 BE332 BE343 BE344 Gebietsbezeichnung Arrondissement de Huy Arrondissement de Liège Arrondissement de Marche-en-Famenne Arrondissement de Neufchâteau Deutschland DEB22 DEB24 DEB15 Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Daun4 Landkreis Birkenfeld DEB32 DEB33 DEB3F DEB3G DEB3C DEB 3H Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt Landkreis Kaiserslautern Landkreis Kusel Landkreis Bad Dürkheim Landkreis Südliche Weinstrasse DEC03 DEC06 Landkreis Neunkirchen Landkreis Sankt Wendel FR414 Département des Vosges Frankreich 3 4 seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel 12 - 1.4 NUTS 2 - Gebiete Das Programm möchte von der im Artikel 21, Absatz 1, Satz 2 der EFRE-Verordnung 1080/2006 festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch machen, die es erlaubt, in Ausnahmefällen die Flexibilität der angrenzenden Gebiete auf die Gesamtheit der NUTS 2Gebiete auszudehnen, in denen sich die NUTS-3 Gebiete, wie sie in Artikel 7, Absatz 1 der VO 1083/2006 definiert sind, befinden. Dies betrifft folgende Gebiete: Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE33 Gebietsbezeichnung Province de Liège Deutschland DEB3 Rheinhessen-Pfalz Die Großregion ist tatsächlich der politische Ausdruck einer herausragenden institutionalisierten Zusammenarbeit, die ein Gebiet betrifft, das vom Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Wallonien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gebildet wird. Aus diesem Gebiet sind jedoch - wie bereits oben angegeben - im vorliegenden Programm nur die Gebiete betroffen, die der Definition nach Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entsprechen. In diesem Rahmen wurde beim Gipfel von Trier die Bedeutung eines gemeinsamen Programms Großregion hervorgehoben, um die Zusammenarbeit in der gesamten Großregion und ihre Positionierung auf europäischer Ebene zu verbessern. Daher möchten die Partner die größtmögliche Flexibilität, wie sie in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vorgesehen ist, nutzen. 1.5 Weitere Ausdehnung des Fördergebiets Die Partner möchten des Weiteren die Möglichkeit, wie sie im Artikel 21, Absatz 1, Satz 3 der EFRE-Verordnung 1080/2006 angeboten wird, nutzen. Diese sieht vor, dass die Ausgaben von Partnern außerhalb des Programmgebietes förderfähig sind, wenn sich die Projektziele ohne die Beteiligung dieser Partner kaum erreichen lassen. Diese Möglichkeit wird unter anderem zugunsten von Partnern aus den Gebieten von Rheinland-Pfalz und der wallonischen Region/Französische Gemeinschaft Belgiens genutzt, die nicht durch die in den vorgenannten Abschnitten 1 bis 3 beschriebenen Gebiete abgedeckt sind. Falls Projektpartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, muss im Projektantrag gerechtfertigt werden, dass die Ziele des Projekts ohne die Beteiligung der außerhalb des Programmgebiets angesiedelten Partner nur schwer zu erreichen sind. 13 - 1.6. Karte 14 - 2. Die geographischen Einheiten Die Partner haben beschlossen, das Programm auf der Ebene der Großregion durchzuführen und sowohl Projekte zu fördern, die auf der Ebene der Großregion angesiedelt sind als auch auf der Ebene der bisherigen Programmgebiete INTERREG IIIA 2000-2006. Die vier entsprechenden geographischen Einheiten sind: die geographische Einheit „Großregion“, die geographische Einheit „Saarland – Moselle (Lorraine) – Westpfalz“ (SM(L)W), die geographische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg“ (WLL), die geographische Einheit „Deutschland – Luxemburg - Deutschsprachige Gemeinschaft / wallonische Region Belgiens“ (DeLux). Die Funktionsweise des Programms und der geographischen Einheiten wird unter Kapitel G „Durchführungssystem“ erläutert. Die NUTS - Gebiete der geographischen Einheiten werden nur dann als angrenzende Gebiete angesehen, wenn sie als diese im Hinblick auf das Programm definiert sind. Die geographische Abgrenzung der einzelnen geographischen Einheiten ist die Folgende: 1. Geografische Einheit „Großregion” 5 6 Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE333 BE341 BE342 BE345 BE331 BE332 BE343 BE344 BE33 Gebietsbezeichnung Arrondissement de Verviers Arrondissement d’Arlon Arrondissement de Bastogne Arrondissement de Virton Arrondissement de Huy Arrondissement de Liège Arrondissement de Marche-en-Famenne Arrondissement de Neufchâteau Province de Liège Deutschland DEB21 DEB23 DEB25 DEB37 DEB3A DEB3K DEC01 DEC02 DEC04 DEC05 DEB22 DEB24 DEB15 DEB32 DEB33 Trier Kreisfreie Stadt Landkreis Bitburg-Prüm5 Landkreis Trier-Saarburg Pirmasens, Kreisfreie Stadt Zweibrücken Kreisfreie Stadt Landkreis Südwestpfalz Stadtverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Daun6 Landkreis Birkenfeld Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel 15 - DEB3F DEB3G DEB3C DEB3H DEC03 DEC06 DEB3 Landkreis Kaiserslautern Landkreis Kusel Landkreis Bad Dürkheim Landkreis Südliche Weinstraße Landkreis Neunkirchen Landkreis Sankt Wendel Rheinhessen-Pfalz Frankreich FR411 FR412 FR413 FR414 Département de Meurthe-et-Moselle Département de la Meuse Département de la Moselle Département des Vosges Luxemburg LU000 Großherzogtum Luxemburg 2. Geografische Einheit „Wallonien-Lothringen-Luxemburg” Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE341 BE342 BE343 BE344 BE345 Gebietsbezeichnung Arrondissement d’Arlon Arrondissement de Bastogne Arrondissement de Marche-en-Famenne Arrondissement de Neufchâteau Arrondissement de Virton Frankreich FR411 FR412 FR413 FR414 Département de Meurthe-et-Moselle Département de la Meuse Département de la Moselle Département des Vosges Luxemburg LU000 Großherzogtum Luxemburg 3. Geografische Einheit „Saarland-Moselle-Lothringen-Westpfalz” Mitgliedsstaat Deutschland NUTS-Code DEB32 DEB37 DEB3A DEB3F DEB3G DEB3K DEC01 DEC02 DEC03 DEC04 DEC05 DEC06 Gebietsbezeichnung Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt Pirmasens, Kreisfreie Stadt Zweibrücken, Kreisfreie Stadt Landkreis Kaiserslautern Landkreis Kusel Landkreis Südwestpfalz Stadtverband Saarbrücken Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis Saarlouis Saarpfalz-Kreis Landkreis Sankt Wendel Frankreich FR411 FR413 Département de Meurthe-et-Moselle Département de la Moselle 16 - 4. Geografische Einheit „Deutschland-Luxemburg mit Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens/Region Wallonien” 7 8 der Mitgliedsstaat Belgien NUTS-Code BE336 Gebietsbezeichnung Bezirk Verviers / Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Deutschland DEB15 DEB21 DEB22 DEB23 DEB24 DEB25 DEC02 DEC04 DEC06 Landkreis Birkenfeld Trier Kreisfreie Stadt Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Bitburg-Prüm7 Landkreis Daun8 Landkreis Trier-Saarburg Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Saarlouis Landkreis Sankt Wendel Luxemburg LU000 Großherzogtum Luxemburg seit 1. Januar 2007: Eifelkreis Bitburg-Prüm seit 1. Januar 2007: Landkreis Vulkaneifel 17 - 3. Beschreibung des Fördergebiets 3.1 Die geographische Lage Die Großregion liegt im Herzen des historischen Zentrums von Europa, auf der transeuropäischen Achse, die die Wachstumsmetropolen wie London, Amsterdam, das Rhein-Ruhr-Becken, das Rhein-Main-Becken, das RheinNeckar-Becken bis Mailand verbindet. Die europäische Entwicklungsachse Brüssel-Luxemburg-Strasbourg spielt eine besondere Rolle. Die Nähe der großen Städte Nordwesteuropas (London, Brüssel, Randstadt Holland), des Großraums Paris und des Ruhrgebiets stellt einen bedeutenden strategischen Vorteil dar, der die Attraktivität der Großregion als Wirtschaftsstandort und Kommunikationsraum verstärkt. Die Inbetriebnahme des TGV POS im Juni 2007 wird diesen Vorteil noch dadurch verstärken, dass sich die Fahrzeiten zu über 30 Zielorten verkürzen. Quelle : Programme Directeur d’Aménagement du territoire du Luxembourg, aus 2003 3.2 Die demographischen Perspektiven Im Jahr 2005 lebten in der Großregion auf einer Fläche von 65.000 km 2 11,3 Millionen Menschen, das entspricht ca. 2,5 % der Bevölkerung der 25 EU-Staaten. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 174 EW/km², die Verteilung ist jedoch sehr ungleichmäßig. Im Saarland liegt die Bevölkerungsdichte bei mehr als 400 EW/km², im Departement Meuse in Lothringen hingegen nur bei 31EW/km². Die Bevölkerung der Großregion konzentriert sich schwerpunktmäßig auf drei Großräume. Dabei handelt es sich um ein länderübergreifendes Kerngebiet, das von den Städten Nancy, Metz, Luxemburg, Arlon, Trier, Saarbrücken und Kaiserslautern begrenzt wird, das Maastal in Lothringen und Wallonien, das Rheintal in Rheinland-Pfalz. Die Bevölkerung teilt sich wie folgt auf die Regionen auf: Rheinland-Pfalz: Wallonien: Lothringen: Saarland: Luxemburg: 4.061.000 3.396.000 2.334.000 1.056.000 455.000 18 - Seit 1990 stieg die Bevölkerung der Großregion um 61.000 Einwohner (+0,53%) wobei dieser Anstieg jedoch ungleichmäßig verteilt ist. Im Saarland sind die Bevölkerungszahlen leicht zurückgegangen (-0,8%), Lothringen verzeichnet einen unwesentlichen Anstieg (+1,3%), Wallonien ein Wachstum von 4,7%, Rheinland-Pfalz ein Wachstum von 9,7% und Luxemburg einen Anstieg um spektakuläre 20%. 3.3 Die wesentlichen regionalen Merkmale Rheinland-Pfalz Im Jahr 1970 lebten in Rheinland-Pfalz 3.645.000 Menschen. Bis zum Ende der 80er Jahre wies Rheinland-Pfalz bei den Bevölkerungszahlen einen nur mäßigen Zuwachs auf. Der Zuzug von Aus- und Übersiedlern aus dem Osten (aus den neuen Bundesländern sowie aus Mittel- und Osteuropa) trug in den Folgejahren zu einem spürbaren Bevölkerungswachstum in diesem Bundesland bei, jedoch vorwiegend im Rheintal. Die an das Kerngebiet der Großregion angrenzenden Gebiete sind hingegen von der Schließung einiger NATOStandorte und der Krise in der Schuhindustrie betroffen. Dort kam es in der Folge zu einem leichten Bevölkerungsrückgang. Rheinland-Pfalz weist jedoch insgesamt das typische Profil der deutschen Bundesländer auf, in denen das positive Verhältnis zwischen Abwanderung und Zuzug die Auswirkungen der unter der Sterberate liegenden Geburtenrate ausgleicht. Wallonien Mit 3.396.000 Einwohnern ist Wallonien die Teilregion mit der zweithöchsten Bevölkerungszahl in der Großregion. 1970 lebten dort 3.157.000 Menschen. Trotz einer Wirtschaftskrise, von der hauptsächlich das Hennegau und die Region Lüttich betroffen waren, konnte Wallonien ein Bevölkerungswachstum verzeichnen (mit Geburtenüberschuss und positivem Wanderungssaldo). Von dieser Entwicklung haben besonders die Gegend um Brüssel sowie die an Luxemburg angrenzenden Regionen profitiert. Die Deutschsprachige Gemeinschaft zählt 73.119 Einwohner und weist einen hauptsächlich durch Zuwanderung verursachten Bevölkerungszuwachs auf. Die Geburtenrate ist rückläufig und die Alterstruktur der Bevölkerung hat sich in den letzen 50 Jahren immer mehr zu den älteren Personen verlagert: So stellten die Senioren (65+) 1948 nur 9,1% der Bevölkerung und die Kinder von 0-14 Jahren 24,5%. Heute liegen diese Werte bei 17,14% bzw. 17,82%. Lothringen Im Jahr 2005 hatte Lothringen 2.334.000 Einwohner. Innerhalb von 40 Jahren sank die Zahl der Beschäftigten in den drei wichtigsten lothringischen Wirtschaftssektoren (Eisen- und Stahlindustrie sowie Eisenerzbergbau, Kohlebergbau und Textilindustrie) auf einige Tausend Beschäftigte bzw. auf Null. Diese Entwicklung trug in den Jahren des großen Strukturwandels in Lothringen zu einem ausgeprägten negativen Wanderungssaldo (jährlich ca. -10.000) bei. Lange Zeit wurde dieses Phänomen durch eine sehr hohe Geburtenrate ausgeglichen, die weit über dem französischen Durchschnitt lag. Die Abwanderung der Jahrgänge im fortpflanzungsfähigen Alter aus der Region hat diesen Vorsprung in weniger als 20 Jahren zunichte gemacht. Nach mehreren Volkszählungen, die für die entsprechenden Zeiträume keine Veränderungen ergaben, ist heute wieder ein leichter über 19 - den Prognosen liegender Anstieg festzustellen. Dieser Anstieg betrifft überwiegend die Achse Nancy-Thionville und geht zu Lasten der ländlichen Gebiete in den Departements Meuse und Vosges. Saarland Im Jahr 1970 hatte das Saarland 1.170.000 Einwohner, heute sind es noch 1.056.000. Zwischen damals und heute gab es in diesem Bundesland eine vergleichbare Entwicklung: Das Verhältnis zwischen Sterbe- und Geburtenrate verschlechterte sich zusehends und konnte durch den leicht positiven Wanderungssaldo nicht ausgeglichen werden. Von der Zuwanderung infolge der Öffnung Osteuropas (ca. 20.000) konnte das Saarland kaum profitieren, er sorgte lediglich für eine kurzfristige Entspannung der Situation. Besonders deutlich spürbar war der Bevölkerungsrückgang in den ländlichen und halbländlichen Kreisen im Norden und Osten des Landes. Luxemburg Innerhalb von rund 35 Jahren hat sich die Einwohnerzahl Luxemburgs von 340.000 auf 455.000 erhöht. Die Diversifizierung der Wirtschaft sowie die Entwicklung des Finanz- und Dienstleistungsbereichs führten im Großherzogtum Luxemburg zu einer umfangreichen Zuwanderung, wobei die Portugiesen die größte Gruppe der Einwanderer darstellen. In Luxemburg liegt der Ausländeranteil heute über 38 %. Das Bevölkerungswachstum ist vor allem im Zentrum des Landes rund um die Hauptstadt spürbar. Nach den Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung soll die Einwohnerzahl bis 2050 nochmals um 300.000 steigen. 3.4 Das Gleichgewicht der Generationen und die Folgen Die Alterung der Bevölkerung ist nicht nur charakteristisch für die Großregion, sondern vielmehr ein europaweites Phänomen, wobei sich die Situation je nach Geburtenrate sehr unterschiedlich darstellen kann. Auch in der Großregion ist die Situation alles andere als einheitlich und gestaltet sich durch den Wanderungseffekt noch komplexer (positiver Wanderungssaldo im Großherzogtum; negativer Wanderungssaldo in Lothringen). 20 - B. Analyse und Strategie für das Fördergebiet 1. Wirtschaft Die Geschichte der fünf territorialen Teilgebiete der Großregion weist in vielerlei Hinsicht große Ähnlichkeiten auf. Seit den 60er Jahren sind 400.000 Arbeitsplätze in den traditionellen Wirtschaftsbereichen weggefallen. Diese sind vom globalen Wandel betroffen und wurden zum großen Teil durch eine neue Generation wirtschaftlicher Aktivitäten ersetzt, wobei hier die Automobilindustrie und der Dienstleistungssektor den größten Anteil ausmachen. Der Niedergang der traditionellen Wirtschaftsbereiche führte zu Veränderungen im Hinblick auf die Umwelt und in hohem Maße auch im Hinblick auf die Raumentwicklung. Außerdem bleiben bestimmte lokale Arbeitsmärkte anfällig. Jedoch sollte die Wirtschaft der Großregion nicht auf die großen Basissektoren begrenzt werden. Die Nahrungsmittel- sowie die Holzindustrie, die auf erheblichen Waldbeständen beruht, sind stark vertreten. Die traditionellen Wirtschaftsbereiche sind modernisiert worden und die Stahlindustrie trägt viel zum Innovationspotential bei. Rheinland-Pfalz besitzt eine sehr diversifizierte Wirtschaftsstruktur, in der die Chemie- und Automobilindustrie und die Dienstleistungen überwiegen. Kennzeichen der rheinlandpfälzischen Wirtschaft sind eine große Zahl mittelständischer Unternehmen und eine sehr starke Exportorientierung. Die eher ländlichen Räume im Westen der Region standen aufgrund ihrer Grenzlage mehrere Jahrzehnte lang im Abseits der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie mussten außerdem den Rückgang der Schuhindustrie und die starke Reduzierung der dort stationierten amerikanischen Streitkräfte verkraften. Trotz dieser Verluste besitzen die Städte Pirmasens, Zweibrücken und Kaiserslautern im Verhältnis zum regionalen Durchschnitt immer noch einen starken Industriesektor, dank verschiedener handwerklicher und industrieller Tätigkeiten. Traditionsgemäß verfügt die Region Trier ebenfalls über ein breites Spektrum an Industrie- und Handwerksbetrieben, mit gleichzeitigem progressivem Anstieg des Dienstleistungsbereichs, darunter der Tourismus und die Dienstleistungen im Finanz- und Verwaltungsbereich. Wallonien war stark von den Stilllegungen im Bergbau und den Werksschließungen in der Metallindustrie betroffen. Waren Anfang der 70er Jahre noch 135.000 Arbeitnehmer in diesen Wirtschaftsbereichen beschäftigt, so sind es heute nur noch 35.000. Im Hennegau waren besonders die Regionen Charleroi und Lüttich und durch den Rückgang der Stahlindustrie auch die Grenzregion im Dreiländereck an der französisch-luxemburgischen Grenze stark betroffen. Die rückläufigen Industriezweige, die weiterhin Arbeitsplätze abbauen (Stahlindustrie, Beund Verarbeitung von Steinen und Erden, Textilindustrie insbesondere) prägen nach wie vor die Wirtschaftsleistungen Walloniens. Aus der statistischen Analyse einzelner Sektoren sind jedoch die wachstumsorientierten Industriezweige abzuleiten, die jetzt zum Strukturwandel in Wallonien beitragen: Nahrungs- und Lebensmittelindustrie, Chemie, Metallbe- und -verarbeitung sowie der Dienstleistungssektor (insbesondere die Unternehmensdienstleistungen sind in den letzten Jahren stark angestiegen). Dank einer florierenden Wirtschaft, gestützt auf die kleinen und mittleren Betriebe und den Tourismus, weist die Deutschsprachige Gemeinschaft eine ganz andere Dynamik als Wallonien auf, mit einem BIP, das sich im Durchschnitt der Großregion bewegt. Der Dienstleistungssektor ist der Hauptarbeitgeber und umfasst, seit seinem signifikanten Wachstum in den 90er Jahren, ungefähr zwei Drittel der Arbeitsplätze. 21 Lothringen durchlebte den Übergang von einer mono-industriellen zu einer diversifizierten Wirtschaft mit einem sich entwickelnden Dienstleistungssektor. Sie verlor in drei Jahrzehnten die meisten Arbeitsplätze im Bergbau, in der Stahl- und Textilindustrie, bleibt jedoch immer noch eine Industrieregion. Die Wirtschaftstätigkeit Lothringens konzentriert sich auf die Metropolregion „sillon lorrain“ und den Norden des Département Moselle, während die nordlothringischen Kohlebecken unter dem Ausstieg aus dem Bergbau leiden. Die ländlicheren Départements Vosges und Meuse, die auch mit starken Veränderungsprozessen konfrontiert sind, haben weniger vom Aufschwung des Dienstleistungssektors profitiert. Die lothringische Wirtschaft setzt heute auf Spitzensektoren mit hohem technologischem Niveau, die zwar hauptsächlich mit ihrer industriellen Vergangenheit verbunden sind, sich aber auch auf Zukunftssektoren beziehen. Im Laufe des tief greifenden wirtschaftlichen Strukturwandels ist der Dienstleistungssektor im Saarland der bedeutendste Wirtschaftszweig geworden und leistet den größten Beitrag zur Wertschöpfung und zur Beschäftigung. Viele Arbeitsplätze sind in innovativen und technologieorientierten Unternehmen entstanden. Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor konnte nicht völlig die 70.000 Arbeitsplätze ausgleichen, die seit den 70er Jahren in der Kohle- und Stahlindustrie verloren gingen. Die Industrie stellt auch heute noch ein Viertel der Arbeitsplätze, vor allem im Automobilbereich (inklusive Automobilzulieferer). Die Hauptbeschäftigungszentren liegen in Saarbrücken und Umgebung, wo 40% der Arbeitsplätze konzentriert sind (in der Hauptsache im Dienstleistungssektor). Die Landkreise Saarpfalz und Saarlouis sind heute am stärksten industrialisiert und erfuhren seit den 90er Jahren das größte Wirtschaftswachstum im Saarland (nach dem Landkreis St. Wendel). Die Stahlindustrie und der Bergbau, die zu Beginn der 60er Jahre im Großherzogtum Luxemburg Hauptarbeitgeber waren, legten den wichtigsten Grundstein für den luxemburgischen Wohlstand. Im Jahre 1974 machten diese im Großherzogtum noch ein Viertel der Wertschöpfung aus. Seitdem wurden in diesem Bereich ständig Stellen abgebaut. Dadurch entstanden in der südlichen Region Industriebrachen, die derzeit wirtschaftlich umstrukturiert werden. Dies führte im Großherzogtum zu durchgreifenden Veränderungen. Die Luxemburger Wirtschaft wird heute weitgehend vom Dienstleistungssektor (77,5% des Binnenarbeitsmarktes), insbesondere dem Finanzsektor, beherrscht. In Luxemburg-Stadt und ihrem Ballungsraum befinden sich heute 60% der Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich. Luxemburg hat das höchste BIP und die gröβte Wachstumsrate pro Einwohner der Großregion; sein Arbeitsmarkt überschreitet die Landesgrenzen. Die großen Entwicklungslinien jedes Gebiets der Großregion lassen starke Ähnlichkeiten in den wirtschaftlichen Abläufen erkennen, je nach Land in unterschiedlichen Zyklen. Im Gebiet der Europäischen Union mussten viele andere Regionen ihre Wirtschaft umstrukturieren; jedoch ist es selten, dass Nachbarregionen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten gleichzeitig derartig starken Veränderungen unterworfen waren, dass das BIP der gesamten Großregion heute noch unter dem EU-Durchschnitt liegt. Daher ist es sinnvoll, das vorliegende Operationelle Programm auf Ebene der Großregion zu konzipieren. Ziel der dargestellten Aktionen ist nicht nur, zur Dynamik der gesamten Großregion beizutragen, sondern auch, die Ungleichheiten zwischen den Teilregionen zu reduzieren. Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes nominal (Mio. EUR) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg RheinlandPfalz 1998 23.232 42.403 17.008 85.132 2005 27.460 52.880 29.396 97.787 Quelle: Statistisches Portal der Großregion (http://www.grande-region.lu) 22 Wallonien Großregion 53.815 70.382 221.590 277.906 BIP je Einwohner nominal (EUR) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg 2004 49.482* 24.606 22.005 RheinlandPfalz 23.507 Wallonien Großregion 17.827* 21.615 ¨Luxemburg und Wallonien: Zahlen von 2002 Quellen: INSEE, Statistisches Bundesamt, ICN, STATEC, INSEE Alsace 1.1. Strategie abgeleitet aus der Analyse der aktuellen Situation 1.1.1.Wirtschaft und Innovation Die Phase der wirtschaftlichen Umstrukturierung stellt eine besondere Herausforderung für die KMU dar. Diese nehmen nicht den Platz ein, den sie traditionell auf nationaler Ebene jedes Landes innehaben. Aus wirtschaftlichen Erwägungen siedelten sie sich oft im Umkreis groβer Unternehmen an, die ihr einziger Kunde waren. Diese Situation hat sich geändert. In den fünf territorialen Einheiten der Großregion gibt es heute eine große Anzahl von KMU, die sich als dynamisch erwiesen haben und von einer guten Einbindung in die internationalen Märkte profitieren. Jedoch besteht im europäischen Vergleich noch ein gewisser Nachholbedarf. Dieser Rückstand ist insbesondere durch ein Defizit an Unternehmergeist in Gebieten begründet, in denen die sehr starke Präsenz von Großunternehmen diesen nicht aufkommen ließen. Die öffentlichen Entscheidungsträger und die Akteure der Wirtschaft haben dies auf breiter Ebene erkannt und spezifische Maßnahmen in diesem Sinn eingeleitet. Ein Gipfel der Großregion wurde speziell diesem Thema gewidmet. Insbesondere die Initiativen „1, 2, 3 GO“ oder „Courage Entrepreneurship Interrégional“ sind Beispiele der unternommenen Bemühungen. Die Förderung des Unternehmergeistes in der Großregion ist umso nötiger, als in den nächsten Jahren zahlreiche Unternehmen vor dem Problem des Generationswechsels stehen werden. Die Behandlung dieser Frage auf grenzüberschreitender Ebene sollte die Suche nach Lösungen erleichtern. Diese KMU verfügen häufig über eine relativ schwache finanzielle Ausstattung. Über nationale und regionale Instrumente hinaus stellt die Einführung von grenzüberschreitenden Risikokapitalfonds (EUREFI, FILSTRANS) eine interessante Erfahrung mit Vorreiterfunktion dar. Die mögliche gemeinsame Nutzung von europäischen Programmen wie JEREMIE sollte auch überprüft werden. Ebenso benötigen die KMU häufig eine Begleitung auf den großen Exportmärkten. In Ergänzung zu nationalen und regionalen Mitteln haben die INTERREG-Programme es ermöglicht, gemeinsame Markterkundungsreisen zwischen mehreren Ländern zu organisieren. Die INTERREG-Programme haben den Unternehmen auch dabei geholfen, sich mittels Internet-Portalen gemeinsam zu präsentieren (z.B. VEKTOR, Wirtschaftsportal). Diese Programme haben aber auch den kleinen, oft handwerklichen Unternehmen geholfen, auf dem benachbarten Markt ihren Platz zu finden. In diesem Zusammenhang haben die Handwerkskammern beträchtliche Mittel erhalten, um ihre Mitglieder im Rahmen der 3 Programme grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu begleiten. Umfragen haben gezeigt, dass die im Nachbarland erzielten Umsätze für einige Berufszweige sehr bedeutend waren. 23 Das Vorhandensein gemeinsamer und sich ergänzender wirtschaftlicher Aktivitäten auf allen Seiten der Grenze (Automobilindustrie und Zulieferer, Logistik) hat die öffentliche Hand und die Organisationen der Wirtschaft dazu bewogen, Mittel zur Bildung von Clustern einzurichten. Neue Studien haben das starke Interesse an einer Zusammenarbeit in der Großregion zugunsten der Bildung von Clustern, insbesondere im Automobilbereich, gezeigt, um diesen in einer Zeit zu stärken, in der einige Zulieferer in Folge der Globalisierung in Schwierigkeiten geraten. Im Übrigen hat die Erfahrung gezeigt, dass eine bessere Kenntnis der Wirtschaftsstruktur der Nachbarn zu äußerst fruchtbaren Unternehmenspartnerschaften geführt hat. Die Ansätze der Vorgängerprogramme müssen durch eine bessere Koordination auf Ebene der Großregion mit einem Schwerpunkt auf der Clusterbildung fortgesetzt werden. Die politischen Entscheidungsträger haben die Notwendigkeit einer aktiven Politik der wirtschaftlichen Umstrukturierung erkannt und Alternativen zu den traditionellen Wirtschaftsbereichen gefunden. So hat der Automobilsektor, der in den 60er Jahren quasi unbedeutend war, an Bedeutung gewonnen und stellt heute im weiteren Sinn ca. 140.000 Arbeitsplätze zur Verfügung. Andere Bereiche (Chemie, Elektronik, Maschinenbau, Nahrungsmittelindustrie, Verkehr, Logistik usw.) haben dazu ebenfalls beigetragen. Auch wenn diese Politik hauptsächlich auf die jeweilige Region oder den jeweiligen Staat abzielte, hat die Grenzwirkung eine gewisse Rolle für die Attraktivität neuer Industrieansiedlungen gespielt. Für das lothringische Kohlebecken stellte die Nähe zu Deutschland einen entscheidenden Vorteil dar; jedoch gilt dieses Argument auch für die anderen Grenzabschnitte. Obwohl die Globalisierung diese Vorteile ein wenig in Frage stellt, stellen die Nähe zu anderen Märkten, eine gewisse Kenntnis der Sprache des Nachbarn wenn auch mit rückläufiger Tendenz - , die zentrale Lage der Groβregion und das Angebot qualifizierter Arbeitskräfte entscheidende Faktoren dar, um weiterhin bestmögliche grenzüberschreitende Synergieeffekte zu erzielen. Zu Beginn der 90er Jahre ging von der Realisierung gemeinsamer Wirtschaftsräume auf Grenzabschnitten, die vom Strukturwandel besonders betroffen waren (Kohle- und Stahlindustrie), eine starke Dynamik für die beginnende grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind der PED (Pôle Européen de Développement Longwy-Athus-Redange) und die Eurozone Saarbrücken-Forbach. Heute behält die Vorstellung von einem „doppelten Brückenkopf“, der Kennzeichen für die Entwicklung des saarländisch-lothringischen Kooperationsraums ist, unter leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit und könnte auch auf die gesamte Großregion, insbesondere für die Ansiedlung von Logistikunternehmen ausgedehnt werden. Dabei könnte man auch von der geographischen Lage in zwei der europäischen Hauptkorridore (Nord-Süd und Ost-West) profitieren. Diese Räume sollten auch mit modernen Kommunikationsmitteln ausgestattet werden. Um von den positiven Auswirkungen des Anschlusses an das TGV-Netz in vollem Umfang zu profitieren, ist nachweislich eine aktive Politik der Begleitung notwendig. Daher sollten im Rahmen dieses Programms die Aktionen mit großem grenzüberschreitenden Mehrwert unterstützt werden. Die öffentliche Hand der Länder, Regionen oder Bundesländer hat sich zudem verpflichtet, die Forschung und Innovation zugunsten der existierenden Wirtschaftslandschaft aktiv zu unterstützen bzw. neue Bereiche zu fördern, die Wachstumspotential haben und Neuansiedelungen mit sich bringen (Nanobiotechnologie). So haben sich Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Hochschulen (Technologietransfer, Wissenschaftsparks, Inkubatoren, Kompetenzzentren, Wissenschafts-Cluster….) gebildet, selbst wenn die 24 Ausgaben für FuE unterhalb des Durchschnitts der Europäischen Union der 25 liegen (1,6 gegenüber 1,9). Heute haben in den fünf Teilgebieten der Großregion die Potentiale der Forschung im Bereich von Werkstoffwissenschaft und Informatik eine Größenordnung erreicht, die ihnen ein internationales Profil verschafft. Es ist jedoch festzustellen, dass dieses Potential mit Ausnahme einiger Beispiele („Recherche sans frontières“, „Transfert de technologies sans frontières“, „TransAerospace“), die v.a. als Pilotprojekte gelten, innerhalb der Großregion noch wenig vernetzt ist. Gemäß der Strategie von Lissabon soll dieser Bereich in der Zusammenarbeit in der Großregion eine besondere Relevanz erhalten. Dies schließt ein, Wege und Mittel für neue Kooperationsformen zu finden (z.B. Experten-Netzwerke, erleichterter Zugang zu grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten, Maßnahmen zur Initiierung und Belebung). Die Lancierung des 7. Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung ist eine Chance, die es zu ergreifen gilt. 1.1.2.Tourismus Die Großregion besitzt zwar ein im Hinblick auf die Natur und Kultur reiches und vielfältiges Erbe, doch ist ihre derzeitige Bewertung als Träger touristischer Aktivitäten insgesamt gesehen noch unzureichend, auch wenn einzelne Teilregionen auf diesem Gebiet bereits Aktivitäten entwickelt und ihr eigenes Profil haben. Mit Hilfe nationaler bzw. regionaler Mittel, unterstützt durch Gemeinschaftsmittel, hat jede der verschiedenen Regionen die Qualität des Angebots und der Ausstattung verbessert. Der Tourismus hat eine entscheidende Bedeutung in der Schaffung neuer Arbeitsplätze gewonnen und hat noch weitere Wachstumschancen. In der Großregion sind noch Synergien möglich, wie eine Studie gezeigt hat, die anlässlich des Gipfels 2003 erstellt wurde. Jedoch sollte eine in sich abgestimmte ganzheitliche Tourismuspolitik der Großregion eingeführt werden; die touristische Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Großregion durchaus Chancen hat, sich mit erfolgreichen touristischen Themen am Markt zu präsentieren. Die Grundlagen einer intensiveren touristischen Zusammenarbeit wurden bereits in den vorhergehenden Jahren mit vielen bilateralen Kooperationsprojekten gelegt, die durch verschiedene europäische Programme unterstützt wurden. So wurden finanziert: Dezentrale Projekte wie „Gärten ohne Grenzen“ (SM(L)W), „Jardins à suivre“ (WLL), Aufwertung der Industriekultur (Petite-Rosselle, Völklingen, Rumelange…) Lokale Projekte wie Radwege, Wanderwege (SM(L)W), der Legenden-Rundweg (WLL), der Geotourismus (DeLux) Veranstaltungen und Ausstellungen Vernetzung von Naturparks und besonders von Museen Kommunikationsinstrumente (gemeinsame touristische Karten, Marketingagentur EifelArdennen) Die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz TGV kann, wie das Beispiel anderer Regionen zeigt, wesentliche Impulse für die touristische Entwicklung der Großregion geben. Die Perspektiven in diesem Bereich werden umso positiver sein, wenn sie mit den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung übereinstimmen. 25 1.1.3 Arbeitsmarkt Der Strukturwandel ist noch nicht abgeschlossen und die Arbeitsmarktsituation bleibt im Ganzen ernst. Mit einer gesamten Beschäftigungsquote von 60,3% in 2004 ist die Großregion noch weit entfernt vom Lissabon-Ziel (70% in 2010). Sie liegt heute noch unter dem europäischen und dem jeweiligen nationalen Durchschnitt9. Diese geringe Gesamtbeschäftigungsquote wird stark durch die Kategorie der älteren Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahren (34,7%) beeinflusst. Trotz der Fortschritte der letzten Jahre bleibt diese sehr gering auf europäischer Ebene (42,4%, Ziel 2010: 50%). Der Unterschied von 16,6 Punkten zwischen der Beschäftigungsquote von Männern und Frauen in der Großregion und das größere Risiko der Arbeitslosigkeit, dem die Frauen ausgesetzt sind, unterstreicht auch die Notwendigkeit, die Chancengleichheit zu fördern. Seit 2001 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt nach einer spürbaren Verschlechterung insgesamt deutlich verbessert. Die Lage ist allerdings schwierig für Langzeitarbeitslose, wenig qualifizierte Personen, aber auch für junge Leute, die stärker von der Arbeitslosigkeit in der Großregion betroffen sind als der europäische Durchschnitt. Hingegen weisen die beiden deutschen Regionen bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit sehr viel positivere Werte auf. Die Großregion verfügt dennoch aufgrund des steigenden Bildungsniveaus über qualifizierte Arbeitskräfte. Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt in der Großregion verzeichnet immer noch eine anhaltende Wachstumsdynamik:10. Der Strom der Grenzpendler steigt ständig an (2005: 167.000)11. Die Großregion stellt somit eine der europäischen Regionen mit dem größten grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt dar – eine Eigenschaft, die dem Kooperationsraum ein markantes europäisches Profil verleiht. Die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeiternehmer in der Großregion12 wird im wesentlichen durch zwei Hauptströme gekennzeichnet, die über 80% der Grenzgänger darstellen: einerseits der (sinkende) Strom der lothringischen Arbeitnehmer ins Saarland (an die 21.000, darunter ungefähr ein Drittel Deutsche), andererseits der ständig ansteigende Strom von Grenzgängern aus allen Teilen der Großregion nach Luxemburg (ungefähr 122.000). Im Großherzogtum, dessen Wirtschaft stets ausländische Arbeitskräfte benötigt, stellen die Grenzgänger mehr als 40% der Beschäftigten dar und nehmen sieben von zehn neu geschaffenen Arbeitsplätzen ein. Ein Grenzgänger von zweien, der in Luxemburg arbeitet, stammt aus Frankreich, 27% aus Belgien und 22% aus Deutschland. Bibliographische Quellen (hier und in der Folge) : Eurostat – Untersuchung über die Arbeitskräfte (teilweise spezifische Schätzungen), Berechnungen : IBA / OIE ; siehe IBA / OIE 2006a. 10 Siehe hier und in der Folge IBA / OIE 2005 sowie 2006a. 11 Ohne die Wanderbewegungen zwischen den beiden deutschen Regionen. 12 Bibliographische Quellen: IBA / OIE 2006a – Interregionale Arbeitsmarkbeobachtungsstelle (2006): Situation des Arbeitsmarktes in der Großregion, Vierter Bericht der Interregionalen Arbeitsmarkbeobachtungsstelle, Saarbrücken; IBA / OIE 2006b - Interregionale Arbeitsmarkbeobachtungsstelle (2006): Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf den Arbeitsmarkt der Großregion. Zweites Themenheft im Rahmen des allgemeinen Projekts « Stand, Aussichten und Aktionserfordernisse des Arbeitsmarktes in der Großregion bis 2020 » (subventioniert durch INTERREG IIIC RRM e-BIRD), Saarbrücken (erscheint demnächst) ;IBA / OIE 2005 - Interregionale Arbeitsmarkbeobachtungsstelle (2005): Die Grenzgänger – Ein integrierter Lebens- und Arbeitsraum in der Großregion ? Dokumentation des Werkstattgesprächs der Interregionalen Arbeitsmarkbeobachtungsstelle vom 17. Februar 2005, Saarbrücken. 9 26 Alle Prognosen sagen für die nächsten Jahre eine Verstärkung der Grenzgängerströme, sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus demographischen Gründen voraus. Die Prognosen setzen jedoch voraus, dass die Transportbedingungen verbessert werden. Zudem könnten die demographischen Veränderungen zu einem Fachkräftemangel in manchen Gebieten führen. Zum großen Teil fällt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Arbeitsmarkts unter die Zuständigkeit von EURES (Informationen über den benachbarten Arbeitsmarkt, Beratung der Grenzgänger). In den INTERREG-Vorgängerprogrammen waren diese Bereiche nur am Rande betroffen, mit Ausnahme der Unterstützung der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, die Analysen erstellt und Handlungsvorschläge formuliert. Nichtsdestotrotz konnten gewisse innovative Projekte realisiert werden, was die Datenbank über Manteltarifverträge (WLL) beweist. So erscheint es wünschenswert, dass das vorliegende Programm bezüglich der Themen, die mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbunden sind, ergänzend wirkt (Beobachtungsinstrumente, Unterstützung der Mobilität, soziale Eingliederung, Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse). 27 1.2 SWOT-Analyse Stärken Schwächen WIRTSCHAFT Zentrale Lage in Europa Starke Branchenkonzentration auf europäischer Ebene mit international/weltweit operierenden Unternehmen Bestehende zukunftsträchtige Wirtschaftsbranchen (Automobilindustrie, neue Technologien, Logistik, Tourismus, erneuerbare Energien) Solide Struktur dynamischer KMU und Kleinstunternehmen Verstärkter Ausbau der Forschungs- und Technologietransferinstitute, Wettbewerbszentren Internationale Profilierung bestimmter Forschungsbereiche Bedeutung der Initiativen im Hinblick auf die industrielle Umstrukturierung Waldressourcen positive Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Wirtschaftsbereich WIRTSCHAFT Pro-Kopf-BIP 10% unter dem europäischen Durchschnitt, starke wirtschaftliche Diskrepanzen zwischen den Gebieten Anfälligkeit einiger KMU hinsichtlich Vertrieb und Finanzierung Hoher Anteil risikoanfälliger Wirtschaftszweige, besonders in bestimmten Gebieten Investitionen in Forschung und Innovation unter dem europäischen Durchschnitt Unzureichende Kooperation zwischen Innovationsträgern TOURISMUS Reichhaltiges und vielfältiges Kultur- und Naturerbe Bereits aktive Zusammenarbeit in den Kooperationsgebieten TOURISMUS Großregion gilt trotz ihrer Vorzüge noch nicht als touristische Einheit, keine eigenständige Identität Versuche zur Aufwertung der Region nur punktuell und geographisch begrenzt (lokale Verbünde) unzureichende grenzüberschreitende Zugänglichkeit der touristisch interessanten Stätten BESCHÄFTIGUNG Wachsende Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben Hoher Anteil an qualifizierten Arbeitskräften mit Erfahrung im industriellen Bereich Hoher Anteil an mittel- und hochqualifizierten Arbeitskräften Ständiger Anstieg des Ausbildungsniveaus und der Qualifikation der Bevölkerung Einer der wichtigsten grenzüberschreitenden Märkte der EU Sprachliche und interkulturelle Kompetenzen in bestimmten Regionen BESCHÄFTIGUNG Fortgesetzter Beschäftigungsrückgang im Industriesektor Beschäftigungsquote unter dem europäischen Durchschnitt und weit unter dem Lissabon-Ziel (70%), besonders bei älteren Arbeitnehmern, Jugendlichen und Frauen Hohe, in einigen Gebieten sehr hohe Arbeitslosigkeit, besonders bei Jugendlichen Einseitige Pendlerströme 28 Chancen Risiken WIRTSCHAFT Die Ausweitung der Märkte bedarf einer Zusammenarbeit der europäischen Regionen, um ihre Wettbewerbsvorteile zu stärken Forschungszentren von europäischem Rang und Wettbewerbszentren vorhanden Unternehmensnetzwerke: bereits entwickelte intraterritoriale Zusammenarbeit, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Aufbau begriffen Neue Verbindungen (Schiene, Straße, Fluss) und Logistikzentren werden eingerichtet oder geplant Aufbau gemeinsamer Infrastrukturen zur Aufnahme neuer Aktivitäten Entwicklung der Nutzung der IKT Start des 7. europäischen Rahmenprogramms WIRTSCHAFT Wachsende Ungleichheiten in der Binnenwirtschaft Größere Verlagerungen in risikoanfälligen oder nicht ausreichend wettbewerbsfähigen Branchen Risiko des Verschwindens von KMU mangels Interessenten für deren Übernahme Verschärfung (Fortbestand) der interregionalen Konkurrenz und Zersplitterung der Bemühungen (u. a. um Weiterentwicklung der zukunftsträchtigen Wirtschaftssektoren) Risiken bzgl. der Wettbewerbsfähigkeit der Großregion (Verlagerungen) TOURISMUS Wachsendes Interesse an Natur-, Kultur- und Themenreisen und Freizeitangeboten in der näheren Umgebung Ausstellungen und Veranstaltungen mit europaweiter Ausstrahlung Entwicklung und Ausbau touristischer Infrastrukturen Intensivierung der Vermarktung Anbindung an das TGV-Netz TOURISMUS Gefahr der Nichtübereinstimmung der touristischen Entwicklung mit der nachhaltigen Entwicklung Unfähigkeit der Verantwortlichen, der Akteure, eine Zusammenarbeit auf Ebene der Großregion zu entwickeln BESCHÄFTIGUNG Hohe Reserven an älteren Arbeitnehmern, Frauen und Jugendlichen Grenzüberschreitende Abstimmung von Angebot an und Nachfrage nach Arbeitskräften besteht bereits auf kleinräumiger Ebene Gewisse Vergleichbarkeit und grenzübergreifende Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen Gegenseitiges Verständnis und interkulturelle Kompetenzen BESCHÄFTIGUNG Andauernde Strukturdefizite des Arbeitsmarktes könnten die wirtschaftliche Entwicklung hemmen Unzureichende Verkehrsinfrastrukturen hemmen die Mobilität Sprachbarrieren behindern die grenzüberschreitende Mobilität Ungünstige demographische Perspektiven bestimmter lokaler Arbeitsmärkte und Mangel an Arbeitskräften 29 2. Raum 2.1 Strategie ausgehend von der Analyse der aktuellen Situation 2.1.1 Raumentwicklung und städtische Entwicklung Die im Zentrum der großen Wirtschaftsregionen Nordwesteuropas gelegene Großregion setzt sich zusammen aus einem zentralen Ballungsraum der von den Städten Trier, Luxemburg, Metz, Nancy, Saarbrücken, Kaiserslautern und Lüttich begrenzt wird. Dieses Gebiet ist von ländlichen Gebieten umgeben und grenzt an die Gebiete von Rhein und Maas an. In diesem zentralen Ballungsraum ist das Gros des Wachstums, der Beschäftigung sowie der Infrastrukturen konzentriert. Der Stadt Luxemburg kommt derzeit aufgrund ihrer wirtschaftlichen Dynamik und ihrer Funktion als Sitz europäischer Institutionen die Rolle einer treibenden Kraft zu, die sich auf einen großen Teil der zentralen Gebiete erstreckt. Jedoch ist die Vernetzung zwischen den sechs vorgenannten Städten des zentralen Ballungsraums wenig strukturiert und muss gestärkt werden. Die Lage einiger Städte diesseits und jenseits der Grenzen führte zur Entstehung von grenzübergreifenden Agglomerationen: Athus-Longwy-Rodange, Esch/Alzette-Villerupt, und das Gebiet Saarbrücken-Moselle-Est. Die Kooperation in diesen Gebiete erlaubte die Verwirklichung wichtiger wirtschaftlicher und städtebaulicher Initiativen, z.B. des „PED“ (Pôle Européen de Développement) und eines „Eurodistrikts“, der zu einem Städtenetzwerk zwischen dem Saarland und dem Departement Moselle führen soll. Eines der bedeutendsten Raumentwicklungsprojekte der Großregion - das Projekt Belval-West - liegt auch in einem solchen grenzübergreifenden Ballungsraum. Dieses Projekt, das am Anfang ein rein luxemburgisches war, wurde im Rahmen einer gemeinsamen Planung auf die angrenzenden lothringischen Gebiete erweitert. Die vormals vom Bergbau, der Eisen- und Stahlindustrie oder der Textilindustrie geprägten Alt-Industriegebiete der Großregion sehen sich einerseits mit einem Umstrukturierungsprozess und andererseits mit den ökologischen Auswirkungen der früheren Industrietätigkeiten (Brachen, Bergschäden) konfrontiert. Einige Gebiete haben den Umstrukturierungsprozess erfolgreich abgeschlossen oder sind auf einem guten Wege dazu (Esch, Thionville, Saarbrücken), andere wiederum haben weiterhin mit Schwierigkeiten zu kämpfen (Lüttich, Charleroi, Longwy). Die Entwicklung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts und die steigenden Grundstückspreise in Deutschland und Luxemburg verschärfen das Phänomen der „Rurbanisierung“ in den belgischen und französischen Grenzgebieten, die bezüglich Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen darauf nicht ausreichend vorbereitet sind. Über die Hälfte der Fläche der Großregion sind ländliche Gebiete, oft in Mittelgebirgslage. Die Infrastrukturen und Dienstleistungen sind wegen der schwachen Bevölkerungsdichte kaum rentabel zu betreiben. Durch einen grenzüberschreitenden Ansatz beim Betreiben solcher Infrastrukturen können diese Schwierigkeiten zum Teil überwunden werden. Die Naturparke, die als eine Hauptaufgabe die Entwicklung des ländlichen Raums haben, konnten durch ihre grenzüberschreitenden Kooperationen den tatsächlichen Mehrwert dieses Ansatzes beweisen. 30 Darüber hinaus müssen in den ländlichen Gebieten die mit demographischen Schwierigkeiten konfrontiert sind, zusätzliche Einkommensquellen, z.B. im Tourismus und in der Produktion erneuerbarer Energien gefunden werden. Die Thematik der Raumgestaltung wurde von allen Programmen der grenzüberschreitenden Kooperation aufgegriffen. Dennoch blieben die Ergebnisse häufig hinter den Erwartungen zurück ( z.B. wegen der Schwierigkeiten, ein Projekt auf grenzüberschreitenden Ebene zu definieren, oder wegen fehlender Projektträger, usw.). So betrafen die Projekte im WLL-Programm sowohl die städtische (Unterstützung der grenzüberschreitenden Agglomerationen) als auch die ländliche Entwicklung (Naturparke), hingegen wurde das wichtige Thema der Städtenetze nicht behandelt. Das SM(L)WProgramm seinerseits hatte das Projekt der strategischen Achse „Saint-Avold-CreutzwaldÜberherrn-Saarlouis“ unterstützt und finanzierte die Umsetzung des Projektes, das zur Schaffung des „Eurodistrikts“ führen soll. Das Programm DeLux förderte Projekte, die sich auf ländliche Gebiete beziehen, dabei stehen die Schaffung und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen im Vordergrund (z.B. das Projekt „Grenzüberschreitendes Sport- und Freizeitzentrum Ralingen-Rosport“ sowie das Projekt „Erneuerung und Erweiterung des Hallenbads Perl“). Im Rahmen der RRM E-Bird wurden mehrere Projekte zur Raumordnung umgesetzt, so z.B. der „Vergleich der räumlichen Planungssysteme“ oder “e-grade“ zur Vernetzung der Akteure der Entwicklung des ländlichen Raumes. Das „Raumentwicklungskonzept Saar-Lor-Lux+“ unterstreicht die Herausforderungen der territorialen Zusammenarbeit für die räumliche Entwicklung der Großregion. Der Bedarf einer räumlichen Strukturierung der Großregion ist implizit in den Beschlüssen der einzelnen „Gipfel der Großregion“ vorhanden. Er erweist sich als Hauptfaktor der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im weitesten Sinne, sowohl auf gesamtregionaler (z.B.: Auf- und Ausbau der Städtenetze) als auch auf kleinräumiger Ebene (Gestaltung und Regenerierung der Grenzgebiete, Verkehr). 2.1.2 Verkehr Die Programmpartner sind sich sehr wohl bewusst, dass die Bereiche Verkehr und Mobilität wichtige Herausforderungen für die Entwicklung des Raumes im Allgemeinen und der Großregion im Besonderen darstellen. Sie sind aber der Meinung, dass das Operationelle Programm es nicht leisten kann, alle Mittel zur Entwicklung der gesamten, im Programmgebiet anfallenden Maßnahmen bereitzustellen. Es kann höchstens die Strukturen der Kooperationen schaffen, den grenzüberschreitenden Informationsfluss verbessern und zum Ausbau kleinerer Infrastrukturen beitragen. Die Großregion liegt im Schnittpunkt zweier europäischer Hauptverkehrskorridore: eines Nord-Süd Korridors, der die Häfen der Nordsee mit Italien und Spanien verbindet, und eines Ost-West-Korridors, auf dem das Verkehrsaufkommen durch die Erweiterung der Europäischen Union gewaltig angestiegen ist. Deswegen sind die Verkehrswege, die die Großregion zu den großen europäischen Metropolräumen verbinden, oft überlastet, weil sie diesem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen sind. Das macht die Anbindung schwierig und begrenzt leistungsfähig. Die Inbetriebnahme des TGV Est Européen und seiner Verlängerungen im Juni 2007 stellt eine große Verbesserung der Verbindungen zwischen der Großregion und den europäischen Metropolen dar. Diese herausragende Verbesserung der Verkehrsverbindungen muss durch 31 städtebauliche Maßnahmen und touristische Angebote ergänzt und genutzt werden (siehe die entsprechenden Rubriken). Das Projekt EuroCapRail zielt auf die Verbesserung der Verbindung Brüssel-LuxemburgStraßburg, welche die wichtigsten Arbeitsorte der Institutionen der Europäischen Union verbindet, ab. Die Wirtschaftskreise sollten für eine stärkere Nutzung der Binnenschifffahrt sensibilisiert werden. Im Bezug auf den Luftverkehr zählt die Großregion mehrere internationale Flughäfen, die vielfältige Ziele anbieten. Die Optimierung des Angebots setzt eine Kooperation der Flughäfen und Anbieter voraus. In Folge der Zunahme der Pendlerströme hat sich die Zahl der Fahrten innerhalb der Großregion erhöht. Die Überlagerung dieser Fahrten mit dem oben erwähnten Fernverkehr hat die Sättigungserscheinungen der Hauptverkehrswege verstärkt. Diese Situation hemmt die wirtschaftlichen Aktivitäten und behindert die harmonische Entwicklung der Großregion. Was das Eisenbahnnetz betrifft, so sind die Verbindungen zwischen den Oberzentren der Großregion von sehr unterschiedlicher Qualität, leiden meist unter ungenügender Frequenz und einer zu niedrigen Durchschnittsgeschwindigkeit. Trotz aller bereits unternommenen Anstrengungen bleibt der Anteil des öffentlichen Personenverkehrs am gesamten Personenverkehr bescheiden und die Nutzung des privaten PKW ist nach wie vor am stärksten verbreitet (beispielsweise haben 90,8% der in Luxemburg beschäftigten Grenzgänger sich für diesen Verkehrsträger entschieden, davon 81,6% als ausschließliche, und 9,2% als ergänzende Transportart13). Die Verbesserung des grenzüberschreitenden ÖPNV ist eines der wichtigsten Anliegen in der Großregion und wird in den Politiken aller Partnern der Großregion verfolgt. Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern muss in allen Gebieten mit starkem grenzüberschreitendem Verkehr weiter verbessert werden. Die Verbesserung dieser nicht zufriedenstellenden Situation kann durch die Kooperation der Akteure des ÖPNV verbessert werden, z.B. durch gemeinsame Planungen, eine Vereinheitlichung der Tarifsysteme, durch bessere Fahrplanabstimmung und einen besseren Zugang zu den Informationen aus den anderen Teilgebieten. Die Verkehrsproblematik stellt aufgrund ihrer unterstützenden Funktion für Wirtschaft und Beschäftigung eine politische Priorität in der Großregion dar. Bereits im Zuge des Dritten Gipfels am 22. Oktober 1997 wurde die Notwendigkeit eines schnellen und vollständigen Baus von Hochgeschwindigkeitsstrecken (TGV-Est Européen, EuroCapRail), die Vervollständigung der Schnellstraßen- und Autobahnnetze, die Entwicklung des kombinierten Verkehrs und die mögliche Anbindung an die Seehäfen in Nord- und Südeuropa durch die Umstellung auf die Großschifffahrt zwischen Mosel und Saône betont. Die Mehrheit dieser Projekte erfordert Beschlüsse auf nationaler Ebene und große Investitionen, weshalb sie nur langfristig bzw. sehr langfristig realisiert werden können. Aber 5 Strategische Orientierungen für eine konzertierte wirtschaftliche Entwicklung in der Großregion, Mai 2006 Arbeitsgruppe „wirtschaftliche Fragen“, SESGAR, S. 37. 32 die Großregion hat einige Projekte mit Pilotcharakter bei der Erprobung grenzüberschreitenden Personenverkehrsnetzen auf den Weg gebracht: von die Verbindung Saarbrücken-Saargemünd durch die Saarbahn, grenzüberschreitende Buslinien in alle Teilgebiete der Großregion, die Wiedereröffnung von Bahnhöfen und der grenzüberschreitenden Verbindungen (Bahnhof von Hettange, Verbindung Luxemburg-Virton), die grenzüberschreitenden Erweiterungen des TER-Netzes mit den Tarifangeboten FLEXWAY (Lothringen-Luxemburg) und FLEXFAHRT (Lothringen-Saarland) etc. Auch der Bau des TGV-Est Européen ist durch eine partnerschaftliche Finanzierung zwischen der Europäischen Union und dem französischen Staat, den an das Netz angebundenen französischen Gebietskörperschaften und dem Großherzogtum Luxemburg möglich geworden. Transportfragen wurden während der INTERREG I und II Programme, vor allem in DELUX mit fünf Projekten ausführlich behandelt. Das Programm SM(L)W übernahm die Finanzierung von grenzüberschreitenden Verbindungswegen. 2.1.3 Umwelt und Energie Die Umwelt ist von der Sache her eine Querschnittsthematik und stellt einen Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung dar. Im Rahmen der Festlegung der Programmstrategie wird der Themenbereich Umwelt in fünf Teilbereichen behandelt: Natürliche Umwelt ( Biodiversität ), Wasser, Luft, Energie und Abfall. Die Großregion weist ein kontrastreiches Bild auf zwischen attraktiven Naturräumen mit einem großen touristischen Potential und hohem Freizeitwert einerseits, die andererseits an dicht besiedelte städtische Gebiete angrenzen, die sich am Rande der Industrie- und Gewerbegebiete sowie entlang der Verkehrswege ausdehnen. Die Naturräume der Großregion sind sich recht ähnlich, sodass das Erscheinungsbild ihrer Umwelt und Landschaften einen einheitlichen Eindruck macht. 36,6% des Gebietes sind von Wäldern bedeckt. Diese Kontinuität und Ähnlichkeit der Biotope und Landschaften erweisen sich als günstig für eine gemeinsame Pflege der Naturräume, etwa im Rahmen des europäischen Netzwerks Natura 2000. Dieses gemeinsame Naturerbe eignet sich desweiteren für grenzüberschreitende Maßnahmen in den Bereichen der Entdeckung, Information und Sensibilisierung an die Adresse der einheimischen Bevölkerung und der auswärtigen Besucher (Ökotourismus). Natura 2000 Flächen Fläche (ha) % des Gebietes Prov. Lux 102 086 22,9 Deutschsprachige Gemeinschaft 13 144,5 15 Lothringen Luxemburg Saarland 163 000 7 39 638 15,3 26 319 10,3 RheinlandPfalz 249 226 12,6 In den meisten der dichter besiedelten Gebiete wurden Maßnahmen getroffen, um Naturräume bei den Ballungsräumen zu erhalten (Regionalparkkonzept). Sie sind einerseits für die Erholung, andererseits für die Luftregenerierung und das Mikroklima wichtig. Eine große Herausforderung für die Zukunft ist der Kampf gegen die Erderwärmung. Deshalb müssen Maßnahmen auf allen Ebenen getroffen werden, einschließlich in der 33 grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Es könnten z.B. gemeinsame Konzepte zur Reduzierung der CO2-Emissionen erstellt werden. Die Großregion hat bedeutende Reserven an Wasser (Grundwasserressourcen, größere Flüsse..) Die Einstellung des Betriebs der Kohle- und Eisenerzbergwerke (Moselle-Est, Saarland, Nordwest-Lothringen) hat spezifische hydrologische Probleme zur Folge. Weiterhin stellen in allen Gebieten die Landwirtschaft und die Bevölkerungskonzentration eine Gefährdung für das Grundwasser (Verschmutzung des Grundwassers durch Nitrateintrag) und das Oberflächenwasser (Klärung der Abwässer) dar. Die Versiegelung der Böden führt zu einer Zunahme der Überschwemmungsereignisse der größeren Flüsse, die die an den Flüssen gelegenen Ortschaften gefährden. In vielen Fällen sind aktive Maßnahmen, wie das Anlegen von Retentionsflächen, nur in einem anderen Teil der Großregion möglich. Effizienter Umweltschutz im Bereich Abfall bedeutet zuerst eine konsequente Verringerung der Abfallproduktion (Sensibilisierung der Bevölkerung und der Wirtschaftskreise). Zur Aufwertung der Umwelt wird in einem zweiten Schritt eine Abfallbewirtschaftung erforderlich. Zwar werden die Abfälle von allen erzeugt ( Wirtschaft, Industrie, Haushalte ), müssen aber wegen ihrer unterschiedlichen Auswirkungen auf die Umwelt auf verschiedene Weisen behandelt werden, weswegen die Behörden der Teilgebiete der Großregion verschiedene Verwertungssysteme entwickelt haben. So haben viele Gebietskörperschaften für die Haushaltsabfälle ein System der Müllsortierung und des Recyclings eingerichtet, welche mehr und mehr in die Gepflogenheiten des täglichen Lebens eingeht. In Bezug auf die toxischen und die Industrieabfälle hat die Reglementierung erreicht, dass die wirtschaftlichen Kreise eine umweltfreundliche Abfallbewirtschaftung betreiben. Da diese in den verschiedenen Gebieten der Großregion unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Erfahrungen bezüglich der grenzübergreifenden Abfallbewirtschaftung im Rahmen der bestehenden Gesetzesvorschriften umgesetzt werden, um so die Umwelt zu schützen und eine bessere Lebensqualität in der Großregion zu erreichen. Die Krise der traditionellen Wirtschaftssektoren (Kohle-, Stahl- und Textilindustrie) und die Aufgabe der Produktionsstandorte haben zahlreiche umweltbelastete Flächen hinterlassen. Diese befinden sich häufig innerhalb von Agglomerationen und insbesondere an grenzüberschreitenden Industriestandorten. In den letzten Jahren wurden in der Großregion jedoch Fortschritte bei ihrer Sanierung gemacht. Die Energiefrage hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Frage ist in diesem Zusammenhang weniger die der Versorgung als die der Belastung der Umwelt und die der Konsequenzen für den Klimawandel. Die Großregion kann sich dieser Problematik nicht entziehen. Die Montanindustrie hat in der Großregion viele Umweltschäden hinterlassen, jedoch stellt das Grubengas eine saubere und komplementäre Energiequelle dar. Die Großregion hat hohe Kapazitäten zur Stromerzeugung auf der Basis verschiedener Energieträger, die aber nicht alle erneuerbar und sauber sind. Die Umweltbelastungen und die technologischen Risiken dieser Art der Energieerzeugung vor Augen, haben die Programmpartner Überlegungen zur Entwicklung und zur Verwendung neuer, umweltschonender Energien angestellt. 34 Als Beispiele seien die Photovoltaik, die Vermehrung der Windparke und die Verwendung von Holz und anderer pflanzlicher Energieträger genannt. Allerdings bleibt der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtvolumen klein. Es ist daher notwendig, für die neuen Energieformen zu werben und Strukturen zu ihrer Produktion und Verwendung in Ergänzung mit den jetzigen Anwendungen zu schaffen. Auch erlaubt die grenzüberschreitende Kooperation, das vorhandene Know-how im Bereich der Energieproduktion und bewirtschaftung noch besser zu nutzen. Des weiteren könnten Strategien zur Reduzierung des Energieverbrauchs gemeinsam entwickelt werden. Die Umweltthematik ist vielschichtig und stellt ein vorrangiges Thema in der Großregion dar. Der 4. Gipfel der Exekutiven der Großregion hat sich mit Fragen der „ökologischen und nachhaltigen Entwicklung“ beschäftigt, insbesondere: Naturparke, Holz als Baustoff, erneuerbare Ressourcen für die Energieerzeugung, Industriebrachen und Konversionsflächen, Schienenverkehr, Umweltwissenschaften und -technologien sowie Umwelterziehung. Bei den Fachleuten aus dem Baugewerbe wurde die Sensibilität für die Verwendung von Holz gefördert. Die Industriebrachen waren Thema beim dritten Treffen der Minister, Abgeordneten und Umweltverantwortlichen in der Großregion (1999). Insgesamt wurden mehrere Projekte zur Konversion und Sanierung umgesetzt. Um die durch den Autoverkehr verursachte Umweltverschmutzung zu reduzieren, wurde die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Verbesserung des Angebotes erhöht (Einführung von regionalen Tarifen, Saar-Lor-Lux-Ticket, die Saarbahn, …). Die drei bisherigen INTERREG-IIIA-Programme der Großregion haben die Thematik des Umweltschutzes, des Gewässerschutzes und der Abfallbehandlung (insbesondere die energetische Abfallverwertung) massiv unterstützt. Das WLL Programm hat Projekte wie „Sure-Anlier“ „Biomasse“ und „Grandeur et intimite des paysages“ unterstützt. Auch im deutsch-luxemburgischen INTERREG-III-A-Programm wurde dem Aspekt Umwelt hohe Bedeutung beigemessen. Zu nennen ist neben dem Projekt „Nat’OUR schützen, T’OURismus unterstützen“ auch die Projekte „Grünes Land Eifel-Ardennen“, „Entwicklung von Strategien zur Sicherung von Buchenwäldern“. Das Thema wurde auch im SM(L)W Programm aufgegriffen mit Projekten wie „Ecopass“ und „Grenzübergreifende Kläranlage Saargemünd-Saarbrücken“. Das Projekt „RUBIN“ wurde gemeinsam in den SM(L)W und DeLux Programmen finanziert. 35 2.2 SWOT-Analyse Stärken Schwächen RAUMENTWICKLUNG Die Großregion liegt in dem am dichtesten bevölkerten Teil Europas; Die Großregion besteht aus dicht bevölkerten und gut strukturierten städtischen Gebieten sowie aus komplementären ländlichen Gebieten; Zunahme des grenzüberschreitenden Pendlerstroms; Politischer Wille zur Zusammenarbeit in den grenzüberschreitenden Agglomerationen; Entwicklung strategischer Projekte; Zusammenarbeit der Naturparke bei der Entwicklung von Projekten zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes sowie der lokalen Produkte RAUMENTWICKLUNG Aufsplitterung des großstädtischen Potentials; Fehlen einer strukturierten Kooperation zwischen den großen Städten; Unregelmäßige Struktur des Gebiets, unzulängliche Vernetzung der Städte in einigen ländlichen Grenzgebiete; die Zerschneidungseffekte sind noch deutlich spürbar; Die Infrastrukturen sind der Entwicklung der Mobilität angepasst; Keine konkreten und sichtbaren Ergebnisse bei der Kooperation den grenzübergreifenden Agglomerationen; Schwierige Umstellung der ehemaligen Schwerindustriezentrums; Schwierige Umstrukturierung der AltIndustriegebiete; Demographische Schwäche und wirtschaftliche Probleme in zahlreichen ländlichen Gebieten; Schwieriger Zugang zu den Infrastrukturen und Dienstleistungen in den ländlichen Gebiete, mangelnde Rentabilität. TRANSPORT Geostrategische Lage der Großregion an der Nord-Süd-Achse und der Ost-West-Achse; Inbetriebnahme des TGV-Est Européen im Juni 2007; Vielfältiges Angebot von Verkehrsträgern und Zielen; In jüngster Zeit Auf- und Ausbau von regionalen und grenzübergreifenden Logistikzentren; ÖPNV: Zahlreiche grenzübergreifende Kooperationsprojekte (z.B. im Tarifwesen, Eröffnung von Bahnhöfen und Verbindungen). TRANSPORT Wachsende Überlastung der Strassen- und Eisenbahnverkehrswege; Starke Verkehrsnachfrage durch die Zunahme des Pendlerbewegungen; Güterverkehr: Engpässe im Schienen- und Wasserstraßennetz; Geringer Anteil der öffentlichen Verkehrsmittel im grenzüberschreitenden Personenverkehr; Intermodale Verknüpfungen schwach entwickelt. UMWELT Ausgedehnte Naturgebiete von großer Vielfalt und Qualität; Nahtloser Übergang und Artenverwandtschaft der Biotope und der Landschaften; Ausgedehnte ländliche Gebiete für Land- und Forstwirtschaft. (Wälder: 36,6% der Gesamtfläche der Großregion), Vielfalt an Laub- und Nadelhölzern; Ausgedehnte Natura 2000-Gebiete; Mehrere grenznahe Naturparke begünstigen gemeinsame Visionen; Bestehende Netzwerke zur Hochwasserwarnung und -bekämpfung; Mehrere Projekte für grenzüberschreitende Kläranlagen; Bestehende Systeme zur Abfalltrennung und verwertung in den einzelnen Teilgebiete der Großregion; Hohes Potential zur Energieproduktion aus Biomasse, Holz, Windenergie, Erdwärme und Photovoltaik. UMWELT Mangelnde Koordinierung der Umweltpolitik der einzelnen Regionen: Natura 2000-Netze, Bewirtschaftung der Waldbestände, Wasserwirtschaft; Wälder: Private Wälder werden unzureichend genutzt und sind kaum in die Produktionsprozesse integriert; Bedeutende Flächen aus dem Bergbau und der Stahlindustrie harren der Konversion; Hochwassergefahr in den dicht besiedelten Flusstälern; Umweltverschmutzung durch die Landwirtschaft und die Industrie im Oberlauf der Flüsse; Weiterhin Nachholbedarf bei der Abwasseraufbereitung; Unterschiedliche Behandlung der Abfälle in den Teilgebieten der Großregion; Kontinuierliche Zunahme des Energieverbrauchs; Starker Einfluss der nationalen Energiepolitik bei der Wahl der Stromerzeugung; Geringer und unterschiedlicher Anteil, jedoch mit steigender Tendenz, der erneuerbaren Energien. 36 Chancen Risiken RAUMENTWICKLUNG Großregion: „Entlastungsraum“ für die großen Metropolräume Nordwesteuropas; Bessere Strukturierung des Gebiets zur Verstärkung der Komplementarität zwischen den Städten und zur Verbesserung der Stadt-LandBeziehungen; Grenzüberschreitende Agglomerationen: Entwicklung neuer Stadtkonzepte und Aufwertung der gemeinsamen Ressourcen; Gemeinsame Planungsstrategie zur Entwicklung der Grenzgebiete; Verbesserte Vernetzung der Städte in ländlichen Gebieten; Verbesserung der Mobilität und des Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln; Ländliche Entwicklung und Kooperation der Naturparke. RAUMENTWICKLUNG Zunehmendes Ungleichgewicht Stadt-Land; Mangelnde Ausgestaltung von an die „Rurbanisierung“ angepassten Infrastrukturen und Dienstleistungen; Ausweitung der Gebiete unter Siedlungs- und Grundstückspreisdruck; Anhaltender Bevölkerungsrückgang in stadtfernen ländlichen Gebieten Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der traditionellen, ländlichen Wirtschafts-Tätigkeiten, Verringerung ihres Beitrags an der regionalen Wertschöpfung; Unfähigkeit der Naturparke, die Entwicklung des ländlichen Raums voranzutreiben. TRANSPORT Bedeutende europäische Projekte: TGV Est Européen und Ausbau des Kombi-Verkehrs; Stärkung des per ÖPNV abgewickelten Binnenverkehrs in der Großregion; Güterverkehr: Einrichtung von LogistikZentren im Rahmen der nationalen und regionalen Planungen. Bau einer Großschifffahrtsstrasse zwischen Mosel und Saône. TRANSPORT Problematik der Energieverteuerung Steigende tägliche Überlastung der Verkehrswege entsprechend dem Anwachsen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes; Fehlendes Interesse bei Investoren wegen Verkehrsproblemen in einigen Teilen der Großregion. UMWELT Umsetzung der Europäischen SUP-Richtlinien (Strategische Umweltprüfung); Geografisch zusammenhängende Naturparke: Kooperationspotenzial, das zur lokalen Weiterentwicklung und zum Ausbau des Tourismus genutzt werden sollte; Netzwerk Natura 2000: Chance zur Bildung eines integrierten ökologischen Netzes zur Erhaltung der Biodiversität; Gemeinsame Bekämpfung der natürlichen und industrieller Risiken; Holzressourcen: Nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder; Gemeinsame Umsetzung der WasserRahmenrichtlinie und der europäischen Zielsetzungen auf der Ebene der beiden großen Einzugsbereiche von Maas und Rhein-Mosel: Maßnahmenplanung, Aufklärung, Sensibilisierung und Mobilisierung der Bevölkerung; Reduzierung der Abfälle; Kooperation zwischen den Teilgebieten bei der Behandlung der Abfälle; Erfahrungsaustausch und Zusammenführung ausreichender Abfallmengen zur Einführung von Abfall-Verwertungssystemen; Einsatz umweltschonender Produktionsmethoden; Europäische Ziele auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien; Nutzung der Windkraftpotenziale; Nutzung des Minengases zur Stromgewinnung. UMWELT Unkontrollierte Siedlungsentwicklung: (Wohnflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen) beeinträchtigt die Qualität der natürlichen Umwelt (biologische Vielfalt) und der Landschaft der Großregion; Niedergang der Landwirtschaft und landschaftliche Veränderungen; Umweltverschmutzung aufgrund intensiver Landwirtschaft; Erhöhte Hochwassergefahr durch städtische Entwicklung; Trockenheit: unzureichende Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bevölkerung und Landwirtschaft; keine gemeinsame Bewirtschaftung der Wasservorräte; Wirtschaftliche Entwicklungen, die der Umweltqualität abträglich sind: Wasser, Luft, Artenvielfalt, Landschaftsbild; Suche nach Lösungen auf nationaler oder regionaler Ebene, ohne grenzübergreifende Vision; Verknappung der fossilen Energieträger. 37 3. Die Menschen 3.1 Strategie ausgehend von der gegenwärtigen Situation 3.1.1 Aus- und Weiterbildung, Hochschule und Forschung Aus- und Weiterbildung sowie das Hochschulwesen und die Forschung sind wichtige und kontinuierliche Themen in der Großregion. Sie betreffen sowohl die Bürger direkt als auch indirekt, da sie Auswirkungen auf andere wichtige Bereiche wie Beschäftigung, Forschung, wirtschaftliche Entwicklung, Jugend, soziale Integration und Kultur haben. Zu nennen sind hier insbesondere: die grenzüberschreitende Anerkennung von Abschlüssen, binationale Ausbildungsgänge, spezielle Maßnahmen für Grenzgänger. Die Zweisprachigkeit hat in diesem Kontext einen besonderen grenzüberschreitenden Mehrwert, der über den Bereich Aus- und Weiterbildung (zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit und des Austausches in der Schule) hinausreicht (Freizeit, Kultur, etc.). Zudem legen die Programmpartner der Großregion Wert auf die Mobilität in der Bildung und den Erwerb einer "Europäischen Kompetenz". Aus- und Weiterbildung Trotz der Vergleichsschwierigkeiten zwischen den Ausbildungssystemen ist es allerdings erwiesen, dass die Großregion über ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem und ein qualitativ hochwertiges Weiterbildungssystem verfügt, dem angesichts der fortlaufenden Veränderungen in der Wirtschaft und folglich auch in den Unternehmen, und allgemeiner gesagt in der Gesellschaft, hohe Bedeutung beizumessen ist. In diesem Bereich fehlt es nicht an guten Praktiken. Das Projekt Austausch von Erziehern/Erzieherinnen zur Sprachvermittlung zugunsten von saarländischen Kindergärten und Ecoles Maternelles der Moselle, bei dem es die Zusammenarbeit zwischen dem Generalrat des Departement Moselle und dem Saarland ermöglicht, dass die Sprache des Nachbarn bereits im Kindergartenalter durch Erzieher aus Einrichtungen im Partnerland unterrichtet wird. Die deutsch-französische école maternelle (Kindergarten) in der französischen Grenzgemeinde LIEDERSCHIEDT ist eine einzigartige Einrichtung. Hier werden deutsche und französische Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren aufgenommen, die in den französischen Gemeinden Liederschiedt und Ropperviller sowie in den deutschen Gemeinden Schweix und Hilst leben. Ein Projekt, das im Rahmen des INTERREG-Programms Wallonie-Lorraine-Luxemburg realisiert wird, ist hier zu nennen: Im Projekt „Pappalappap“ zwischen der belgischen Gemeinde Attert und der Nachbargemeinde in Luxemburg werden für Kinder zwischen fünf und 12 Jahren Kurse zum Erlernen der Sprache und der Kultur des Nachbarn organisiert. Im Rahmen des DeLux-Programms schließlich, wurden überwiegend Bildungsprojekte für Jugendliche unterstützt. (Unterstützung bei der Orientierung und Ausbildung, Vernetzung von Schulmediatheken). 38 All diesen Initiativen liegt der Wunsch zu Grunde, das grenzüberschreitende und europäische Umfeld so früh wie möglich ins Bewusstsein zu bringen. Diese Maßnahmen müssen fortgesetzt und ausgebaut werden. Die Planung des neuen Programms soll die Entwicklung der Großregion hin zu einer Wissensgesellschaft bestätigen und verstärken. Es geht darum, Antworten auf die bereits genannten Anforderungen des Arbeitsmarkts in der Großregion zu finden. In Bezug auf diesen letzten Punkt muss der Erwerb von Wissen und Qualifikationen im Hinblick auf eine bessere soziale Integration gefördert werden. Um dies zu erreichen, müssen Jugendliche, Erwachsene, abhängig Beschäftigte und Arbeitssuchende von einem breiteren Angebot an Aus- und Weiterbildung profitieren können. In diesem Sinne sollte ein besserer Zugang zu den in den anderen Regionen angesiedelten Einrichtungen und Weiterbildungskursen gewährleistet werden. Diese Ziele können insbesondere erreicht werden, wenn bedeutende Fortschritte in der Harmonisierung der Ausbildungs- und Lehrgänge sowie in der Kenntnis der Sprache des Nachbarn und seiner Kultur gemacht werden. Hochschule und Forschung Die Großregion weist eine große Anzahl Hochschulen und Universitäten aller Fachbereiche auf, an denen rund 225.000 Studierende eingeschrieben sind. Die Hochschul- und Forschungseinrichtungen formen ein dichtes Netz von über 100 Hochschul- und Forschungseinrichtungen, die über ein hinreichendes Potential in allen wissenschaftlichen Disziplinen verfügen und zahlreiche Innovationsfelder bieten, wie es der Bericht, der unter der Federführung der Verwaltungshochschule Speyer anlässlich des 9. Gipfels erstellt wurde, unterstreicht. Es existieren bereits zahlreiche Kooperationen in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen zwischen Hochschuleinrichtungen. Diese bauen sowohl auf einem breiten Netz von Vereinbarungen auf universitärer wie auch auf politischer und administrativer Ebene auf und basieren auf einer gleichmäßigen geographischen Verteilung, die den Austausch von Wissen und Personen begünstigt. Zur differenzierten Bildungslandschaft in Rheinland-Pfalz gehören sechs Universitäten, 13 Fachhochschulen und die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, die insgesamt 91.000 Studierende zählen. Verschiedene Forschungszentren runden das Bild ab wie zum Beispiel die Max-Planck-Institute in Mainz und Kaiserslautern, das Kompetenzzentrum Electronic Business sowie das Forschungszentrum für Psychobiologie und Psychosomatik in Trier oder das Telekommunikationszentrum der FH Worms. Unter den Hochschulen des Landes gibt es eine deutliche Profilbildung und spezielle Schwerpunkte in einzelnen Wissenschaftsbereichen: Sie reichen von materialwissenschaftlicher, interdisziplinärer naturwissenschaftlich-medizinischer Forschung über Laser- und Glasfasertechnik, Biotechnologie, Polymerphysik bis hin zu europaorientierter und OrientOkzident-Forschung. Die technische Universität Kaiserslautern bietet integrierte deutschfranzösische Studiengänge in den Fächern Energietechnik/Kraftmaschinen, Wirtschaftsingenieurwesen sowie Produktions- und Werkstofftechnik an. Die Universität Mainz bietet ein breites Angebot bi- und trinationaler Studiengänge auf dem Gebiet der Geistes-, Kultur- und Rechtswissenschaften. 39 Die frankophonen Universitäten und Hochschulen der Region Wallonien/Brüssel sind auf drei Aufsichtsbezirke aufgeteilt ( Wallonien-Brüssel, Louvain, Wallonien-Europa). Diese fassen vier Universitäten (Lüttich, Brüssel, Mons-Hainaut und Louvain) und fünf Fakultäten (Mons (2), Brüssel, Namur und Gembloux) zusammen. An den wallonischen Hochschuleinrichtungen waren 2006 mehr als 145.000 Studierende eingeschrieben von denen 43.000 Universitäten besuchen. Diese Forschungszentren verfügen über vielfältige Forschungsstrukturen und haben einige hundert Spin Offs entwickelt, die insbesondere in den Bereichen IKT, Pharmaindustrie, Medizin, Gen- und Biotechnologie sehr aktiv sind. Die 29 Hochschulen der Französischen Gemeinschaft bieten Ausbildungen in den folgenden acht Kategorien an: angewandte Kunst, Agronomie, Wirtschaftswissenschaften, Pflegewissenschaften, Erziehungswissenschaften, Sozialwissenschaften, Technik, Übersetzen und Dolmetschen. Viele der angebotenen Studiengänge werden den aktuellen Herausforderungen gerecht (Agrarindustrie, Biotechnologie, Umwelt, Biochemie, Kältetechnik, e-Business, internationales Management, Sozial-Ökologie, Kommunikation, Medientechnik...). Insbesondere im Bereich der Pflegewissenschaften werden zahlreiche Fortbildungen angeboten. 17 Kunsthochschulen und vier Hochschulen für Architektur vervollständigen das Vollzeitstudienangebot der französischen Gemeinschaft Wallonien-Bruxelles. Lothringen verfügt über vier Universitäten und eine große Anzahl Fachhochschulen im Bereich Ingenieurwesen, die seine Besonderheit ausmachen. Im Wesentlichen befindet sich dieses Potential in den Städten Nancy und Metz. Gleichwohl sind einige Fachbereiche in den anderen großen Städten Lothringens, insbesondere in der Nähe der Grenze, angesiedelt, was eine zusätzliche Chance für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit darstellt. Die Ingenieurwissenschaften bilden die wichtigste Fachrichtung in Lothringen. Im Bereich der Werkstoffwissenschaften hat die Region einen internationalen Ruf erreicht. Die Informatik und die Informations- und Kommunikationswissenschaften sowie die Geowissenschaften sind ebenfalls wichtige Kompetenzfelder. Den größten Teil der Humanwissenschaften nehmen die angewandte Biologie und die Ökologie ein. Diese Spezialisierung wird durch das Potential an wissenschaftlichen Kompetenzen in den Bereichen Zoologie und Botanik, Biotechnologie und Umweltwissenschaften und -technologie bestätigt. Zahlreiche nationale Forschungseinrichtungen befinden sich ebenfalls dort. Im Hochschulbereich verfügt das Saarland über eine Universität, 4 Fachhochschulen, die Kunsthochschule des Saarlandes sowie die Musikhochschule des Saarlandes. Das Saarland zählt rund 20.000 Studierende. Verschiedene außeruniversitäre Forschungsinstitute aus dem wirtschaftlichen Bereich haben sich auf dem Campus der Universität des Saarlandes angesiedelt (z.B. Max-Planck-Institute, Fraunhofer-Institute, das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz). Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes unterhält stabile deutsch-französische Kooperationen im Rahmen des deutsch-französischen Hochschulinstituts für Technik und Wirtschaft (DFHI). Die Universität des Saarlandes hat den größten Anteil an ausländischen Studierenden in Deutschland. Nicht zuletzt wertet die Deutsch-Französische Hochschule mit ihren über 100 deutschfranzösischen Studienprogrammen und 4.000 Studierenden (dezentraler Campus in Deutschland und Frankreich) den Bildungsstandort Saarland durch ihre besondere transnationale Kompetenz im Bildungsbereich auf. Die neue Universität Luxemburg soll insbesondere forschungsorientiert ausgerichtet sein, mit Masterstudiengängen und weiteren Promotionen basierend auf Forschung innerhalb der 3 Fakultäten: der Fakultät für Naturwissenschaften, Technologie und Kommunikation, der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften und der Fakultät für Sprachwissenschaften und Literatur, Geisteswissenschaften, Kunst und 40 Erziehungswissenschaften. Sie wird sich mehrheitlich mittelfristig auf einem neuen Universitäts- und Wissenschaftscampus ansiedeln (Belval), der auch die drei staatlichen Forschungszentren (Centre de Recherche (CRP) Henri Tudor, CRP Gabriel Lippmann, CRP Gesundheit) aufnehmen wird und somit eine leistungsstarke Konzentration an Hochschulund Forschungseinrichtungen an der luxemburgisch-lothringischen Grenze bietet. Obwohl sie erst im August 2003 gegründet wurde, zählt die Universität Luxemburg jetzt schon 3318 Studenten von 71 verschiedenen Nationalitäten und 145 Lehr- und Forschungskräfte. In einer Studie wurde jüngst festgestellt, dass sich die Zusammenarbeit im Hochschulwesen und in der Forschung in der Großregion im Laufe der vergangenen Jahre kontinuierlich weiterentwickelt hat (Bilanz der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Universitäten in der Großregion Saar-Lor-Lux/Rheinland-Pfalz/Wallonien - Präfektur von Lothringen/ Rektorat der Akademie Nancy - Februar 2004). Das Spektrum der Wissenschaftsdisziplinen wird im Wesentlichen folgendermaßen abgedeckt: In den Bereichen Physik, Werkstoffe und Chemie Informatik Ingenieurwissenschaften Biologie, Medizin und Gesundheit Betriebsführung, Verwaltung, Management und Logistik Rechtswissenschaften Geisteswissenschaften Sprachen Im Rahmen des Regionalen Rahmenmaßnahme INTERREG III C e-Bird werden in diesem Bereich seit 2005 drei Projekte von den Hochschulen der Großregion durchgeführt: „Forschen ohne Grenzen“, "Studieren ohne Mauern", „MOSAME“ und „Wissenschaft trifft Schule“ Die Anzahl und die Qualität der Einrichtungen sowie die Dichte der grenzüberschreitenden Beziehungen, die diese im Bereich Hochschule und Forschung unterhalten, stellen einen großen Vorteil für die Großregion dar. In unserer Wissensgesellschaft ist es wichtig, diese Beziehungen zu intensivieren und zu erweitern: Einige der potentiellen Auswirkungen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Universitäten sind ebenfalls gutzuheißen: steigende Mobilität von Professoren, Wissenschaftlern und Studierenden, Öffnung der Hochschulen nach außen, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaft. Die Bedingungen hierfür sind jedoch das Erlernen der Sprache des Nachbarn, die Harmonisierung von Studiengängen sowie eine bessere Aufnahme und grenzüberschreitenden Integration von Studierenden und Professoren. 3.1.2 Gesundheit Die Großregion verfügt über eine Krankenhauskapazität von etwa 65.000 Betten mit einer unterschiedlichen Dichte in den Teilgebieten, die variiert zwischen 7 Betten (Anzahl der Betten pro 1.000 Einwohner) im Saarland und 4,7 Betten in Lothringen. Man zählt ungefähr 40.000 Ärzte. Die Dichte der medizinischen Versorgung ist je nach Teilgebiet der Großregion verschieden. Insbesondere aufgrund dieser großen Ungleichheiten bei Angebot und Nachfrage im Gesundheitswesen der Großregion ist ein grenzüberschreitender Strom von Patienten und medizinischem Personal zu verzeichnen, dessen Umfang je nach Teilgebiet variiert. In 41 diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Ausstattungen ungleichmäßig zwischen den Regionen verteilt sind, und der Zugang zur medizinischen Versorgung in den einzelnen Ländern durch schwerfällige Verfahren behindert wird. Kennzeichnend für die wirtschaftliche Entwicklung des Gesundheitssektors sind die steigende Anzahl von Arbeitsplätzen und die vermehrte Nutzung von Spitzentechnologien. Diese Tendenz wird vor allem durch den demographischen Wandel verstärkt. Die INTERREG-IIIA-Programme WLL und SM(L)W haben Projekte unterstützt, deren Ziel darin besteht, bessere Kenntnisse über Nachfrage und Angebot im Gesundheitswesen zu erlangen und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen. Durch das Projekt „Lux-Lor-San“ sollen bessere Kenntnisse über die sanitären Mittel und Bedürfnisse des Territoriums erlangt werden, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu verbessern und Größenvorteile zu erzielen. Eine Untersuchung zur Mobilität der Patienten und des Personals im Gesundheitswesen („mobilité des patients et des prestataires“, 2002), die in Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg, der Provinz Luxemburg, des Departments Meuse, des Nordens des Departements Meurthe-et-Moselle und MoselleOuest durchgeführt wurde, hat ergeben, dass o die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern des LLSGebiets relativ begrenzt ist, wenngleich der Gesundheitssektor von der grenzüberschreitenden Mobilität betroffen ist14; o drei Viertel der Einrichtungen die Zusammenarbeit zwischen den grenznahen Einrichtungen ausbauen möchten. In Lothringen entwickeln sich bereits Netzwerke von Einrichtungen (Bereich Telematik der SROS – „Schéma Régional d'Organisation Sanitaire“, Regionale Gesundheitsplanung) sowie von medizinischen Angeboten und/oder Daten. Das Programm SM(L)W hat die Schaffung eines wirtschaftlichen Vergleichsinstruments für die Gesundheitssysteme im Saar-Moselle-Gebiet unterstützt. Eine erste Vergleichsstudie zeigt, dass das Saarland über neun Krankenhäuser verfügt, die an einer oder mehreren grenzübergreifenden Kooperationen beteiligt sind, und dass 16 Krankenhäuser eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit wünschen. Die zwischen dem Saarland und Lothringen vereinbarte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Rettungsdienst und Notfallmedizin ist nach wie vor verbesserungsfähig. Ein jüngst unterzeichnetes deutsch-französisches Abkommen wird eine Verbesserung der Situation ermöglichen. Das Programm DeLux hat ein Gesundheitsprojekt für die Vernetzung verschiedener medizinischer Zentren sowie Projekte finanziert, deren Zielgruppe Behinderte sind. Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über zwei Krankenhäuser: eines in Eupen und eines in St. Vith. Letzteres arbeitet seit langem mit Prüm in Rheinland-Pfalz zusammen. Somit strebt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere die Verbesserung des Zugangs der Bevölkerung zum Gesundheitswesen im Nachbargebiet an, um es den Patienten zu ermöglichen, sich möglichst nah an ihrem Wohnort medizinisch versorgen zu lassen und auf die medizinisch Ausstattung zurückgreifen zu können, die am geeignetsten für sie ist. 14 In 32 untersuchten Grenz-Krankenhäusern arbeiteten 934 Gesundheitsfachkräfte, die Grenzgänger sind. 42 Die notwendige Kontrolle der Gesundheitskosten macht eine Koordinierung des Angebots unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Kontextes notwendig. In diesem Zusammenhang stellt die auf Komplementarität und Synergien der materiellen und personellen Ressourcen beruhende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, eine große Herausforderung für die Großregion dar.15 Die jüngste deutsch-französische Vereinbarung im Bereich der Notfalldienste stellt ebenfalls einen Schritt in diese Richtung dar. In Erwartung einer Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft ist jedoch damit zu rechnen, dass die grenzüberschreitende Nachfrage an medizinischen Leistungen steigen wird, denn die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sieht das Zulassungsverfahren für medizinische Leistungen im Ausland als Hindernis für die Anwendung des Prinzips des freien Dienstleistungsverkehrs an. 3.1.3 Zusammenarbeit im Bereich Soziales Die soziale Entwicklung in der Großregion ist durch zwei bedeutende Phänomene gekennzeichnet: einerseits eine unterschiedliche demographische Entwicklung in den Teilregionen, die insgesamt durch eine Alterung der Bevölkerung bestimmt ist und andererseits umfangreiche Pendlerströme und Bewegungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Arbeit, der Wahl des Wohnorts im Ausland oder auch dem grenzüberschreitenden Konsumverhalten. In diesem Zusammenhang muss feststellt werden, dass die sozialen Standards, Bestimmungen, die Politiken und die Handlungsinstrumente im sozialen Bereich trotz Interdependenzen deutlich voneinander abweichen. In diesem Bereich gibt es bereits einige Projekte auf kleinräumiger Ebene. Im Bereich der Kinderbetreuung nutzen beispielsweise die französisch-belgischen Grenzgänger entweder die Krippen auf französischer Seite (zum Beispiel Pomme d’Api in Longlaville) oder auf belgischer Seite (La Cigogne in Musson-Barancy). Gleiches gilt für die außerschulischen Betreuungseinrichtungen, die bedarfsorientierte Dienstleistungen anbieten (die Kinderkrippe in Creutzwald betreut auch Kinder aus Saarlouis). Der kulturell und sprachlich koedukative Charakter dieser Einrichtungen ist ein Vorteil, der auch für viele Eltern attraktiv ist. Im Programm WLL zielt das Projekt „Grenzüberschreitender Kampf gegen die Überschuldung“ auf die Förderung von verantwortungsvollem Konsum durch die Information über Darlehens- und Kreditmodalitäten auf beiden Seiten der Grenze, eine Sensibilisierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld und eine spielerische Sensibilisierung der Kinder für die Verwaltung des Taschengeldes ab. Zu nennen ist auch das Projekt „Information jeunesse sans conditions et sans frontières“, das auf die grenzüberschreitende Information der Jugendlichen in allen Themenbereichen abzielt. Im DeLux-Programm wurden mehrere grenzüberschreitende Projekte im Bereich der Integration von Behinderten im sozialen und kulturellen Bereich durch den Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen durchgeführt. Das Projekt „Wincheringen-Wormer“ stellt 15 Quelle: EWIV Lux-Lor-San, „Rapport: Offre de soins et mobilité à l’intérieur de l’espace transfrontalier Lorraine - Grand-Duché de Luxembourg - Province de Luxembourg“, Juni 2004. 43 Verbindungen zwischen den Jugendberatungsstellen beiderseits der Grenze her und fördert gemeinsame Aktivitäten. Es wurden bereits seit einiger Zeit strukturierende Maßnahmen geschaffen, um Fragen aus dem Alltag von Grenzgängern zu beantworten. So z. B. das EURES-Netzwerk, das sich nicht nur mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Arbeit beschäftigt, sondern auch mit der sozialen Dimension der Grenzgängerbewegungen. Zu nennen ist auch die Existenz der Mondorfer Kommission, die die Kooperationen zwischen den Verwaltungen der Großregion in Bezug auf Drogenfragen organisiert. Die wesentlichen Herausforderungen der Großregion im sozialen Bereich sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Arbeitnehmer und Grenzgänger, der Alterung der Bevölkerung mit einem angepassten Angebot von Dienstleistungen und grenzüberschreitenden Ausstattungen zu begegnen, die soziale Integration der Bevölkerung, insbesondere Jugendlicher, benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Personen mit Behinderungen zu stärken. Die Kooperationsprogramme sind ganz besonders auf die Einführung von Pilotprojekten ausgerichtet, die nach und nach Wege für dauerhafte Lösungen eröffnen werden. 3.1.4 Kultur Die Großregion verfügt über ein reiches Kulturerbe, eine lange industrielle Tradition, ein lebendiges und differenziertes Kulturleben mit einem großen Potential an künstlerisch tätigen Menschen und einer Fülle von Kulturinstitutionen. Zu nennen wären hier große kulturelle Veranstaltungen z.B. die Musikfestspiele Saar, die Veranstaltungen zum historischen Erbe und der Erinnerungskultur in Lothringen. Alle Teilregionen verfügen über eigene Orchester nationaler Ausstrahlung und haben bekannte Theater- und Opernhäuser. Mit der Errichtung des Centre Pompidou in Metz im Jahr 2007 wird eine auf europäischer Ebene wichtige Infrastruktur geschaffen. Schließlich haben die politischen Entscheidungsträger beschlossen. das Projekt „Luxemburg und die Großregion - europäische Kulturhauptstadt 2007“ gemeinsam auf die Beine zu stellen. Jedes Teilgebiet der Großregion verfügt zudem über eine eigene und dynamische kulturelle Identität, die es der Großregion ermöglicht, zu einem Schmelztiegel römischer und germanischer Kultur zu werden. Aufgrund einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Medien könnte die Sichtbarkeit der Großregion in ihrer Vielfalt und ihrem Reichtum nach außen verstärkt werden. Die Zusammenarbeit kann sich auf einen gemeinsamen kulturellen Sockel stützen. Die Großregion bildet das ursprüngliche Herz Europas, in dem die Grenzen der großen europäischen Nationalstaaten gezeichnet wurden. Von diesem Gebiet, auf dem sich die 44 großen Kriege des 20. Jahrhunderts abgespielt haben, ging auch die Idee der Europäischen Einigung aus. Die Kultur war das zentrale Diskussionsthema anlässlich des 5. Gipfels am 3. Mai 2000 in Lüttich. Hier wurde sie als zentraler Faktor des Aufbaus der Großregion herausgestellt. Die Bestandsaufnahme der kulturellen Vielfalt der Großregion, die anlässlich der Tagung in Bütgenbach in der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 31. März 2000 vorgestellt wurden, hat dazu beigetragen, einige Zielsetzungen aufzuzeigen, wie z. B. die Ausarbeitung von grenzüberschreitenden Kulturrouten (Straße der Römer, Straße der Zisterzienser), die Zusammenarbeit auf der Ebene des Kulturerbes und die Förderung des kulturellen Zusammengehörigkeitsempfindens sowie der Mehrsprachigkeit. Zwar haben noch nicht alle Projekte zur Erreichung dieser Ziele konkrete Formen angenommen, aber die Kultur war Gegenstand zahlreicher Kooperationen, sowohl außerhalb als auch innerhalb der INTERREG-Programme. Sie wird häufig mit dem Thema Tourismusentwicklung verknüpft (zum Beispiel Museum La Mine in Petite Rosselle mit der Völklinger Hütte im SM(L)W-Programm). Es werden auch Maßnahmen im Informationsbereich und bei der Vernetzung von Medien (z.B. grenzüberschreitende Fernsehausstrahlungen im Rahmen der Programme WLL und SM(L)W) und von Kulturträgern (z.B. institutionsübergreifende Zusammenarbeit in den Bereichen Kunst und Theaterpädagogik im Rahmen von DeLux, Euroklassik-Festival im Programm SM(L)W) durchgeführt. Die Regionale Rahmenmaßnahme e-Bird hat großregionale Projekte gefördert, z. B. durch die Erfassung und die Vernetzung der Portale der Kulturschaffenden der Großregion (plurio.net) sowie die Vereinigung der Museen der Großregion (REMUS). Außerdem wurde das Projekt „Musikalische Zusammenarbeit in der Großregion“ (Jugendorchester der Großregion, wobei die Jugendlichen aus den verschiedenen Konservatorien stammen) im Rahmen von e-BIRD gefördert. Darüber hinaus stellt die Vernetzung der kulturellen Akteure, die in die Aktion „Luxemburg und die Großregion, europäische Kulturhauptstadt 2007“ involviert sind, einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Präsentation der Talente, der Kreativität und der Dynamik der Großregion dar. Die Entwicklung grenzüberschreitender Zusammenhänge im Kulturbereich muss einerseits auf den gemeinsamen historischen und kulturellen Charakteristika der Großregion beruhen als auch auf ihrer Vielfältigkeit und Komplementarität. Indem man die Kenntnis der Kultur des Nachbarn verbessert, kann die grenzüberschreitende Dimension auch eine identitätsstiftende und verbindende Wirkung entfalten und das positive Bild der Region auf europäischer Ebene verstärken. Die Anbindung an das TGVSchienennetz kann in diesem Sinne die kulturelle Attraktivität und die Ausstrahlung der Großregion verbessern. Es ist also wichtig, die Wirkungen der im Rahmen von „Luxemburg und die Großregion Europäische Kulturhauptstadt 2007“ angestoßenen Aktionen aufrechtzuerhalten. Es wird ebenso wichtig sein, auf großregionaler und/oder grenzüberschreitender Ebene Veranstaltungen, Aufführungen, Ausstellungen und kulturelle Institutionen mit einer interregionalen Ausstrahlung aufzuwerten, wie das zukünftige Centre Pompidou in Metz. 45 Dies muss von Aktionen begleitet werden, die den Zugang zu den kulturellen Anziehungspunkten erleichtern. In diesem Zusammenhang kann die Medienzusammenarbeit als Multiplikator dienen. Schließlich wirkt sich die grenzüberschreitende Entwicklung des Kulturbereichs auf der Ebene der Großregion stimulierend auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Tourismus sowie Aus- und Weiterbildung aus. 3.2 SWOT-Analyse Stärken Schwächen BILDUNG/AUSBILDUNG/HOCHSCHULE Abdeckung aller Studiengänge und Ausbildungsrichtungen Möglichkeit der Nutzung aller Arten des Wissenserwerbs (Erstaus- und Weiterbildung, Lehre...) Große Anzahl an Bildungseinrichtungen und hohe Qualität der Lehre Zahlreiche Kooperationen zwischen Universitäten Rolle der Deutsch-Französischen Hochschule BILDUNG/AUSBILDUNG/HOCHSCHULE Abnahme der Kenntnis der Nachbarsprache Unterschiedliche Organisation der Bildungs- und Ausbildungssysteme Unzureichende gegenseitige Anerkennung von beruflichen Bildungsabschlüssen, Studiengängen, Zeugnissen, Ausbildungen GESUNDHEIT Bestand an Universitätskliniken mit hohem Spezialisierungsgrad Steigende Mobilität der Patienten in Teilen des Fördergebiets Hoher Anteil an Grenzgängern im Gesundheitswesen Neue Kooperationsprojekte auf grenzüberschreitender Ebene GESUNDHEIT Ungleiches Versorgungsangebot und ungleiche geographische Verteilung des medizinischen Angebots je nach Teilregion der Großregion schwierige Zugangsbedingungen zu den Gesundheitssystemen der anderen Länder (administrative, sprachliche und kulturelle Barrieren) - stark unterschiedliche Gesundheitssysteme SOZIALES Diversifizierung und Verbesserung des Qualitätsniveaus der Dienstleistungen SOZIALES fehlende Anerkennung der Qualifikationen Systembarrieren Schwierige Koordinierung der zuständigen Akteure im Sozialwesen aufgrund der Komplexität der sozialen Situationen erschwerte Zugangsbedingungen zu Ausstattungen, Dienstleistungen und Freizeitangeboten für Personen mit Behinderungen KULTUR Vielfalt der kulturellen Identitäten in den Teilregionen Reichhaltiges und vielfältiges Kulturangebot: Einrichtungen (Opern, Theater, Museen...), Veranstaltungen (Festivals) und Netzwerke Vielfältiges Kulturerbe in den einzelnen Regionen Bestehende Zusammenarbeit zwischen den Medien KULTUR • Mangel an Aufwertung / Förderung des kulturellen Angebotes und der Kooperation zwischen den Städten • Unzureichendes grenzübergreifendes Angebot für Jugendliche • Diskrepanzen in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen manchen Regionen Chancen Risiken BILDUNG /AUSBILDUNG/HOCHSCHULE Förderung der interkulturellen Kompetenzentwicklung Wille, die Qualifikation und Anpassungsfähigkeit von Arbeitssuchenden und Teilnehmern einer Weiterbildung zu gewährleisten BILDUNG /AUSBILDUNG/HOCHSCHULE Systembarrieren in Bezug auf die Vergleichbarkeit und die Anerkennung von Zeugnissen und Ausbildungen Situationen von starker beruflicher Unsicherheit der Bevölkerung 46 Neue Universität Luxemburg Erweitertes Angebot im Hochschulbereich Neue Lernformen (e-learning) GESUNDHEIT Verbesserte Kenntnis des regionalen Angebots und der Nachfrage sowie der Gesundheitssysteme Großes Interesse seitens der Mehrzahl der Gesundheitseinrichtungen an grenzübergreifenden Kooperationen Grosses Interesse an einer gemeinsamen Nutzung der Ausstattungen im Bereich der Spitzentechnologien Vorgegebenes Beispiel durch das neue deutschfranzösische Abkommen bezüglich der Rettungsund Notdienste GESUNDHEIT Kostenexplosion im öffentlichen Gesundheitsbereich Konkurrenz statt Komplementarität zwischen den Krankenanstalten Zunehmend regionale Unterschiede hinsichtlich des Versorgungsangebots Starre Sozial- und Krankenversicherungssysteme SOZIALES Laufende Pilotprojekte Ehrenamtliches Engagement Vereinbarkeit von Familie und Beruf SOZIALES Verstärkte Armut und soziale Ausgrenzung Alterung der Bevölkerung KULTUR Projekt "Luxemburg und die Großregion – Europäische Kulturhauptstadt 2007" Errichtung des Centre Pompidou in Metz Schaffung von Kulturportalen / Weiterentwicklung der Netzwerke Anbindung an das europäische TGV Est Schienennetz im Jahr 2007 Verbesserte Information über kulturelle Veranstaltungen in der Großregion KULTUR Allmählicher Rückgang der Zweisprachigkeit in bestimmten Regionen (besonders in Lothringen) Unzureichendes Interesse für den Erwerb der Sprache und der Kultur des Nachbarn Gefahr der Unterbewertung der Wertschätzung der Kultur 47 C. Ziele und Schwerpunkte des Programms 1. Ziele des Programms Die fünf Teilgebiete der Großregion bilden einen geographischen Raum, dessen Geschichte in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht große Ähnlichkeiten aufweist. So war es möglich, in zahlreichen Bereichen neue Kooperationsformen zu entwickeln und grenzbedingte Hemmnisse zu überwinden. Die Großregion profitiert von einer günstigen geographischen Lage. Sie bildet den Schnittpunkt der Hauptverkehrsachsen zwischen den großen Ballungsräumen Europas. Diesen Vorteil gilt es für diejenigen zu nutzen, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Verantwortung tragen. Durch die Bereitstellung von Mitteln zur Verbesserung des Transports von Personen und Gütern kann das Operationelle Programm derartige Vorhaben begleiten. Ziel ist es, die Attraktivität und die Dynamik dieses Gebietes zu stärken und bestehende wirtschaftliche Ungleichgewichte zu verringern. Wenn auch tatsächlich die Umstrukturierung noch nicht abgeschlossen ist, konnten, gestützt auf die traditionellen Industriezweige wie auch auf die Informations- und Kommunikationstechnologien, neue innovative Wirtschaftsbereiche entwickelt werden. Dennoch bleibt die Wirtschaftsleistung der Großregion noch hinter dem europäischen Durchschnitt zurück. Unter Nutzung des bestehenden Potentials - dynamische KMU, entwicklungsfähige Forschungsinstitute und Einrichtungen des Technologietransfers - und durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten zur Vernetzung auf dem Gebiet der Großregion, zielt das vorliegende Programm auf Innovation als Mittel zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und zur Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten. Mit dem Ziel der Schaffung eines Wirtschaftsraums, der den Herausforderungen der Globalisierung standhalten kann, ordnet es sich unmittelbar in die Lissabon-Strategie ein. Diese Vorhaben müssen durch die Entwicklung des Qualifizierungspotentials, insbesondere in der Hochschulbildung, ergänzt werden. Die hohe Zahl an Eliteschulen und Universitäten, die bereits 225.000 Studierende zählen, stellt einen nicht zu vernachlässigenden Vorteil für die Großregion dar. Bestehende Kooperationen müssen im Verlauf dieses Programms unterstützt und verstärkt werden mit dem Ziel der Bereitstellung eines den Erwartungen der Unternehmen entsprechenden qualifizierten Arbeitskräftepotentials. Die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen sollte hierbei besonders berücksichtigt werden. Durch die Entwicklung eines attraktiven Ausbildungsangebots kann das Kooperationsgebiet Studierende und Arbeitnehmer aus der Großregion wie auch aus anderen Regionen anziehen. Trotz einer günstigen geographischen Lage, zu entwickelnder Potentiale in Wirtschaft und Ausbildung ist die Großregion durch eine polyzentrische Struktur gekennzeichnet. Die dadurch gegebenen Möglichkeiten einer diversifizierten Raumentwicklung und flexibler Raumnutzung stellen einen großen Vorteil dar. Dies könnte in einen Nachteil umschlagen, wenn es nicht gelingt, urbane Entwicklung mit der der ländlichen Gebiete zu koordinieren und somit eine nicht ausgewogene Entwicklung des Gesamtraums zu riskieren. Die Konsequenzen, einerseits für die Versorgung der Bürger mit Gütern und Dienstleistungen und für die Bereitstellung von Infrastrukturen, auch in sensiblen Bereichen wie dem der 48 Gesundheit und andererseits für die Umwelt könnten sich als nachteilig für die Attraktivität der Großregion und als Hindernis für die Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bewohner erweisen. Das vorliegende operationelle Programm, das auch der Göteborg Strategie Rechnung trägt, will zur Zusammenarbeit ermutigen, um so einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Großregion zu leisten. Dies soll erreicht werden durch Erleichterungen bei der Schaffung von urbanen Zentren (Metropolen) bei gleichzeitiger Bewahrung von Naturräumen, die einen eigenen Reichtum darstellen. Die Vorhaben, die im Rahmen dieses operationellen Programms entwickelt werden, zielen auf eine Attraktivitätssteigerung der Großregion sowie auf die Unterstützung von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung ab, und damit auf die Schaffung höherwertiger Arbeitsplätze und die Verbesserung des Ausbildungsangebots und des Potentials der Ausbildungsstrukturen. Das vorliegende operationelle Programm stellt somit die Übersetzung der strategischen Orientierungen der EU für die Jahre 2007-2013 auf die Ebene der Großregion dar. Durch eine gemeinsame grenzüberschreitende Initiative kann die Großregion für die Bevölkerung eine spürbare Realität werden, die zum Teil bereits im Entstehen begriffen ist, insbesondere im kulturellen Bereich. Dieses Erbe muss bewahrt und weiterentwickelt werden. Durch die Definition gemeinsamer Ziele soll ein echtes Gefühl der Zusammengehörigkeit zu diesem Raum entstehen, wozu dieses Programm seinen Beitrag leistet. Bei der Ausarbeitung des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ 2007-2013 waren die Programmpartner insbesondere bestrebt, die Bereiche der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einzuhalten, die in Artikel 6, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 bezüglich des EFRE festgelegt sind. 49 2. Schwerpunkte des Programms Schwerpunkt 1 - Wirtschaft: Förderung und Steigerung Konkurrenzfähigkeit der interregionalen Wirtschaft, Unterstützung Innovationen und Entwicklung des Arbeitsmarktes der von Zielsetzung und erwartete Ergebnisse des Schwerpunkts Ziel dieses Schwerpunkts ist die Unterstützung der Innovation, der FuE, der gemeinsamen Projekte zur Entwicklung der Wirtschaftsstruktur, der Förderung des Unternehmergeistes, der Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastrukturen, des Tourismus und des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes, um zur Entwicklung der Wirtschaft und der Beschäftigung in der Großregion beizutragen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte eine quantitative und qualitative Verstärkung der Förderung des Unternehmergeistes, der Bemühungen um Innovation, Forschung und Technologietransfer, der Kooperation mit anderen Unternehmen / Forschungseinrichtungen, der Unternehmensgründung, -ansiedlung und -entwicklung, insbesondere von KMU, der Neueinstellungen infolge der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt bewirken. Maßnahme 1.1 - Unterstützung der Innovation Ziele und erwartete Ergebnisse Ziel dieser Maßnahme ist die Intensivierung und die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Innovation zwischen Wirtschaft und Forschung, mit dem Ziel der Vervielfachung grenzüberschreitender Projekte zur Innovation, Forschung und Entwicklung sowie zum Technologietransfer. Das erwartete Ergebnis für die Unternehmen ist - unterstützt durch Innovationen - eine Steigerung und Diversifizierung ihrer Aktivitäten. Handlungsfelder Förderung der Kooperation zwischen Kompetenzzentren, Exzellenzzentren, hochschulnahen Forschungszentren, Hochschulen und der Wirtschaft Förderung der Entwicklung neuer Unternehmen aus Forschungsprojekten ( wie z.B. „spin-offs“) Unterstützung grenzüberschreitender Innovations- und FuE-Projekte (wie z.B. die Bildung von Expertennetzwerken) Förderung von Kompetenz- und Technologietransfer, insbesondere zu Gunsten von KMU Vernetzung und gemeinsame Nutzung von Forschungsinfrastrukturen Mögliche Zielgruppen Unternehmen (insbesondere KMU), Forscher und Studierende 50 Maßnahme 1.2 - Unterstützung Förderung der Wirtschaftsstruktur gemeinsamer Projekte zur Ziele und erwartete Ergebnisse Diese Maßnahme zielt darauf ab, a) jegliche Art von grenzüberschreitender Kooperation zwischen den Akteuren, insbesondere den KMU und KU (Kleinstunternehmen), im wirtschaftlichen Bereich zu unterstützen, b) die Bedingungen der Ansiedlung von Unternehmen zu verbessern, c) die Unternehmensgründung und -übergabe zu erleichtern, um die Wirtschaftsstruktur der Groβregion zu stärken, d) die Sichtbarkeit der Großregion und ihrer Unternehmen zu verstärken. Die erwarteten Ergebnisse sind eine Stärkung der internationalen Stellung und Wettbewerbsfähigkeit der KMU und KU, eine qualitative und quantitative Entwicklung der Dienstleistungen für Unternehmen durch die Nutzung des grenzüberschreitenden Mehrwerts und insbesondere der ausländischen Investitionen eine Stärkung des Unternehmergeistes und eine Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründungen und -übergaben Handlungsfelder Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen KMU Unterstützung und Anreiz zum Unternehmertum: Unternehmensgründung, -entwicklung und -übernahme Standortwerbung und Positionierung auf internationalen Märkten Zugang zu Risikokapital (Finanzierung dynamischer Jungunternehmer (« start-ups ») Vernetzung von Clustern Vermarktung der Großregion Mögliche Zielgruppen Unternehmen (insbesondere KMU), Unternehmensgründer und -übernehmer, Maßnahme 1.3 – Entwicklung wirtschaftsnahen Infrastrukturen der grenzüberschreitenden Ziele und erwartete Ergebnisse Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender Wirtschaftsräume und -strukturen zur Unterstützung der Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen. Das erwartete Ergebnis ist eine Steigerung Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. der Anzahl, der Vielfalt und Handlungsfelder Schaffung und Stärkung von grenzüberschreitenden Gewerbegebieten Anreiz zur grenzüberschreitenden Ansiedlung von Unternehmen Unterstützung von grenzüberschreitenden Infrastrukturen, insbesondere durch die Nutzung des Anschlusses an das Schienen-Hochgeschwindigkeitsnetz (Ankunft TGV) Entwicklung von Güterverkehrszentren Kommunikationsnetze (grenzüberschreitende Verbindungen zwischen Netzen, NIKT) 51 der Mögliche Zielgruppen Unternehmen, Teilregionen Maßnahme 1.4 – Förderung grenzüberschreitenden Beschäftigung der Entwicklung der Ziele und erwartete Ergebnisse Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Transparenz und Komplementarität der Arbeitsmärkte beizutragen, indem diese zum Wohl der Unternehmen und der Menschen effizienter gestaltet werden. Die erwarteten Ergebnisse sind für die Unternehmen: ein größeres, vielfältigeres und bedarfsorientiertes Angebot an Arbeitskräften, für die Arbeitnehmer: eine flexiblere Anpassung der Nachfrage nach Arbeitskräften an die Bedürfnisse des Marktes, durch eine Diversifizierung und Weiterentwicklung der Qualifikationen für Arbeitssuchende: eine verbesserte Integration in den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt Handlungsfelder Unterstützung der und Ermutigung zur grenzüberschreitenden beruflichen und geographischen Mobilität Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung Unterstützung notwendiger Instrumente zur Beobachtung und Analyse im demografischen, wirtschaftlichen, räumlichen und sozialen Bereich, z.B. Instrumente zur Aufbereitung statistischer Daten Gemeinsame Vorhaben im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Anpassung der Arbeitskräfte an die Anforderungen des Arbeitsmarkts) Vernetzung der Informationen zu Beschäftigungsangebot und/oder -nachfrage (ohne die Aufgaben von EURES zu ersetzen) Mögliche Zielgruppen Alle Erwerbspersonen, insbesondere Arbeitssuchende, Studierende Arbeitgeber Politische Entscheidungsträger Maßnahme 1.5 – Förderung des touristischen Angebotes Ziele und erwartete Ergebnisse Ziele dieser Maßnahme sind: a) die bessere touristische Nutzung und Aufwertung der Vorteile der Großregion und ihrer Teilregionen in den Bereichen Geschichte sowie Kultur- und Naturerbe, b) die Förderung grenzüberschreitender touristischer Infrastrukturen, c) die Stärkung des Profils und der Kohärenz des touristischen Angebots, d) die Vernetzung des touristischen Angebots 52 Die erwarteten Ergebnisse sind eine Stärkung des wirtschaftlichen Gewichts des Tourismus in der Groβregion eine Verbesserung des Profils und der Attraktivität der Großregion und ihrer Teilregionen als touristisches Ziel für potentielle Kunden. Handlungsfelder Touristische Vermarktung des historischen, baugeschichtlichen, natürlichen und kulturellen Erbes Vernetzung des touristischen Angebotes Verbesserung der grenzüberschreitenden Zugangsmöglichkeiten zu den Sehenswürdigkeiten, insbesondere durch Beschilderung Förderung der Professionalisierung und Organisation des Tourismusmanagements Entwicklung des sanften Tourismus Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender touristischer Produkte und zielgruppenspezifischer Angebote (z.B. Jugendliche, Senioren, Behinderte, ...) und Themen ( z.B. Sport, Flusstourismus, Wellness, ...) Errichtung von Infrastrukturen und Einrichtungen im Rahmen grenzüberschreitender touristischer Projekte Mögliche Zielgruppen Bevölkerung der Großregion, insbesondere grenzüberschreitende Nachbarn Potentielle Touristen Tourismusorganisationen und –unternehmen 53 Schwerpunkt 2 - Raum: Verbesserung der Qualität des Lebensraums, Verstärkung der Attraktivität der Gebiete und Schutz der Umwelt Zielsetzung und erwartete Ergebnisse des Schwerpunkts Ziel dieses Schwerpunkts ist die Förderung einer nachhaltigen territorialen Entwicklung, um aus der Großregion einen gut strukturierten, attraktiven und dynamischen Raum mit einer hohen Umweltqualität zu machen. Die erwarteten Ergebnisse für die Bevölkerung und die Wirtschaftsakteure sind: die Verbesserung der Qualität des Lebensraums, die Verbesserung der Attraktivität der einzelnen Gebiete, die Verbesserung des Umweltschutzes, die Verbesserung der Energieeffizienz, ein leistungsfähiges Transportsystem, um die Großregion an die europäischen Hauptverkehrsachsen anzubinden. Verbesserung des Transportwesens innerhalb der Großregion Maßnahme 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik Ziele und erwartete Ergebnisse Ziele dieser Maßnahme sind: a) die Schaffung dauerhafter, grenzüberschreitender Strukturen und Netzwerke, die die Abstimmung und Festlegung grenzüberschreitender Entwicklungsstrategien, sowie die Koordinierung der Planungsinstrumente, erlauben; b) die Schaffung von Einrichtungen und Infrastrukturen zu unterstützen, die es weiterhin erlauben, in Grenzgebieten der Bevölkerung Dienstleistungen anzubieten, sowie den Zugang dorthin zu verbessern; c) die Nutzung der räumlichen Ressourcen zur Entwicklung diversifizierter Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebiete zu fördern; d) jegliche Art von grenzüberschreitender territorialer Kooperation zu unterstützen, um eine ausgewogene und nachhaltige Raumentwicklung in der Großregion zu erreichen. Die erwarteten Ergebnisse sind, dass die Bevölkerung ein an die Bedürfnisse der Grenzräume angepasstes Angebot an Einrichtungen und Dienstleistungen nutzen kann, sei es durch Neuschaffung oder durch gemeinsame Nutzung; dass die Lebensqualität und der Lebensstandard der Bevölkerung der ländlichen Gebiete es erlauben, die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten zu stoppen. Handlungsfelder die Entwicklung von Städte- und Gemeindenetzwerken in der Großregion; die Entwicklung grenzüberschreitender Agglomerationen; die Diversifizierung der wirtschaftlichen Aktivitäten in den ländlichen Räumen durch grenzüberschreitende Entwicklung; die Kooperation zwischen Naturparken; 54 die Erstellung und Koordinierung von grenzübergreifenden Planungsprozessen und – Instrumenten die Schaffung und die gemeinsame Nutzung grenzüberschreitender Infrastrukturen und Einrichtungen. Zielgruppen Die Bevölkerung der Großregion Maßnahme 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion Ziele und erwartete Ergebnisse Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Angebot der Transportsysteme in der Großregion zu verbessern, einerseits um die Großregion optimal mit den europäischen Metropolräumen zu verbinden (äußere Anbindung), andererseits, um die interne Mobilität zu verbessern (innere Erschließung). Das Transportsystem muss den Bedürfnissen der grenzüberschreitenden Arbeitspendler genügen, daneben aber auch Bedürfnissen mit dem Fahrzweck „Freizeit“ und „kulturelle Aktivitäten“. Das Angebot muss die umweltfreundlichsten Transportträger fördern, insbesondere durch eine verstärkte Intermodalität. Die erwarteten Ergebnisse sind: Verstärkung der Integration der Großregion in den europäischen Wirtschaftsraum; Organisierung der Transporte ohne „Grenzeffekt“: Optimierung der Fahrpläne und des Tarifsystems sowie Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsmittel. Handlungsfelder Vernetzung des Verkehrsangebotes durch die IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie): Internetbasierte Fahrplan- und Tarifauskunft über die Verkehrsverbindungen in der Großregion,…); Verbesserung der grenzüberschreitenden lokalen Verkehrsverbindungen: kleinere Infrastrukturen wie z.B. Haltestellen, nahe gelegene Parkmöglichkeiten, usw.; Verknüpfungspunkte im öffentlichen Verkehrswesen; Vernetzung der verschiedenen Akteure des Transportsektors; Entwicklung grenzüberschreitender Mitfahrerzentralen; Entwicklung grenzüberschreitender Rad- und Wanderwege in der Großregion. Zielgruppen Die Bevölkerung der Großregion Wirtschaftliche und soziale Akteure Maßnahme 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt Ziele und erwartete Ergebnisse Die Maßnahme zielt darauf ab, die Akteure zu ermutigen, umweltfreundliche und erneuerbare Energien zu produzieren und deren Nutzung zu fördern, um die Nutzung fossiler Energieträger zu reduzieren; 55 alle energetischen Potenziale der Großregion im Respekt vor der Umwelt zu nutzen; Strategien zur optimalen Energienutzung zu erstellen und umzusetzen; integrierte grenzüberschreitende Konzepte zum Schutz und zur Aufwertung der Umwelt sowie der natürlichen Ressourcen, einschließlich der Kulturlandschaft umzusetzen; die biologische Vielfalt und die Kulturlandschaften im Rahmen gemeinsamer Konzepte zu schützen; die Maßnahmen zum Schutz gegen natürliche und industrielle zu verstärken und auszudehnen; Maßnahmen zur Verringerung des Treibhauseffektes zu ergreifen. Die erwarteten Ergebnisse sind: eine Verringerung der Hauptursachen von Umweltschäden; die Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Umwelt- und Energietechnologien; die Entwicklung nachhaltiger Energieeffizienz; der Erhalt und der Schutz der biologischen Vielfalt und der Qualität der Landschaften. Handlungsfelder Gemeinsame und effiziente Bewirtschaftung und Monitoring der Natur, insbesondere der Natura 2000 Gebiete; Sensibilisierung der Bevölkerungen für den Umweltschutz; Biotopkartierungen; Aufwertung der natürlichen und landschaftlichen Umwelt; Entwicklung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher Produktionssysteme; Vernetzung von Grünzonen in stadtnahen Gebieten; Entwicklung gemeinsamer Konzepte zu der Luftreinhaltung und zur Reduktion von CO2 Emissionen; Einsatz pflanzlicher Rohstoffe zur Energiegewinnung; Schutz des Grund- und Oberflächenwassers; Gemeinsame Abwässerbehandlung und Bau von Kläranlagen; Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und beim Energieverbrauch; Gemeinsame Ansätze zur Verringerung natürlicher (Hochwasser...) und technologischer Risiken; Gemeinsame grenzübergreifende effiziente Abfallpolitik; Grenzüberschreitende Altstoffdepots; Sensibilisierungsprogramme zur Abfallreduzierung; Gemeinsame Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien Zielgruppen Die Bevölkerung der Großregion; Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Gewerbe. 56 Schwerpunkt 3 - Menschen: Den Erwerb und die Verbreitung des Wissens entwickeln, das Kulturerbe aufwerten und die soziale Kohäsion stärken Zielsetzung und erwartete Ergebnisse des Schwerpunkts Zielsetzung dieses Schwerpunkts ist die Förderung des Erwerbs und der Verbreitung von Wissen, der Aufwertung des kulturellen Angebots und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Großregion. Insbesondere sollen Kooperationen in den Bereichen Bildung, Erstausbildung, berufliche Weiterbildung und im Hochschulwesen unterstützt werden. Außerdem werden Kooperationen im Gesundheitswesen sowie im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen unterstützt. Des weiteren begünstigt das Programm grenzüberschreitende Aktionen und Projekte im kulturellen Bereich. Die Bündelung der Potentiale in diesen Bereich wird zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung durch einen vereinfachten Zugang für die Bürger zu Dienstleistungen und Bildungsangeboten, Kultur und Informationen in dem durch das Programm abgedeckte Gebiet führen. Maßnahme 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung und Weiterbildung Strategie und erwartete Ergebnisse Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Bildungs- und Weiterbildungsträgern, um das Angebot in diesen Bereichen zu koordinieren, zu fördern und aufzuwerten. Die Förderung der Kenntnisse der Sprache des Nachbarn, eine größere grenzüberschreitende Mobilität der Studierenden und Dozenten und Ausbilder und eine abgestimmte Nutzung der Kapazitäten und Einrichtungen sollen den Zielgruppen einen besseren Zugang zu einem erweiterten Angebot in diesem Bereich ermöglichen. Handlungsfelder Förderung und Stärkung der grenzüberschreitenden Vernetzung zwischen Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II, Förderung der Verbindungen zwischen Schule und Wirtschaft, Unterstützung von Aktionen des lebenslangen Lernens im Hinblick auf den Erwerb der Sprache des Nachbarn und der Kenntnis seiner Kultur, Unterstützung des Erfahrungsaustauschs und Austausch von Know How zwischen Bildungseinrichtungen, Entwicklung von gemeinsamen oder koordinierten Bildungsmodulen im Bereich der beruflichen Erstaus- und Weiterbildung, Erfahrungsaustausch und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, um gegen die soziale und berufliche Benachteiligung von Jugendlichen anzugehen Potentielle Zielgruppen Schüler und Jugendliche Schwervermittelbare Jugendliche und Schulabbrecher Auszubildende Bevölkerung Verwaltungen 57 Maßnahme 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen Strategie und erwartete Ergebnisse Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen gemeinsamen attraktiven Raum zu fördern, in dem die Mobilität von Studierenden, Dozenten und Forschern der Großregion gewährleistet wird a) durch die Stärkung der Kooperation zwischen Hochschuleinrichtungen und Laboren, b) durch die Harmonisierung von Studiengängen und die Entwicklung gemeinsamer Bildungsangebote. Zielsetzung ist es, die Qualität des Hochschulwesens sowie die Anerkennung der Abschlüsse zu verbessern und auf eine verbesserte Positionierung der Großregion in der europäischen Bildungs- und Forschungslandschaft hinzuwirken. Die erwarteten Ergebnisse sind a) ein gesteigertes Niveau von Forschung und Lehre für die Hochschulen der Großregion, b) eine verstärkte Mobilität für die Forscher in der Großregion, c) für die Studierenden: die Entwicklung, Harmonisierung und Erweiterung des Angebots einer qualitativ hohen Hochschulbildung, das den Studierenden der verschiedenen Teilregionen offen steht, die Stärkung des Profils der Hochschulen der Großregion, eine verbesserte Anerkennung ihrer Abschlüsse. Handlungsfelder Entwicklung von Erfahrungsaustausch und -transfer sowie die gemeinsame Nutzung der Kapazitäten und Ausstattungen, um die vernetzte Zusammenarbeit von Universitäten, Hochschuleinrichtungen, von öffentlichen oder semi-öffentlichen Forschungseinrichtungen und Laboren zu fördern Unterstützung von Vorhaben zur Bildung von grenzüberschreitenden Doktoranden- und Postgraduate-Programmen Entwicklung von gemeinsamen Bildungsangeboten und Studiengängen Förderung der Mobilität der Studierenden, Dozenten und Forscher durch die Förderung von Austausch und Praktika Vorhaben zur Bildung von Fernuniversität, e-Learning etc. Potentielle Zielgruppen Studierende, Dozenten und Forscher Maßnahme 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens Strategie und erwartete Ergebnisse Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Initiierung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und Akteuren im Gesundheitswesen, um die Qualität der Dienstleistungen für die Bürger zu verbessern und ihnen einen Zugang zu Einrichtungen und Leistungen auf beiden Seiten der Grenze zu gewährleisten. Die erwarteten Ergebnisse sind a) erweiterter Zugang zu Gesundheitsleistungen und Betreuungsmöglichkeiten für die Patienten in den Nachbarregionen 58 b) Zugangsmöglichkeit zu zusätzlichen Geräten und komplementäre Schulungen für die Fachkräfte des Gesundheitsbereichs c) für die Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitsbereich: eine bessere Koordinierung in der Nutzung ihrer Ressourcen und Ausstattungen Handlungsfelder Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des Gesundheitsbereiches (Zusammenarbeit im Hinblick auf Personal, Infrastruktur, medizinisches Leistungsangebot) und gemeinsame Nutzung der Infrastrukturen, insbesondere im Bereich der Spitzentechnologien Vernetzung von Rettungsdiensten Gemeinsame Kampagnen zur Informations- und Gesundheitsförderung Durchführung und Verbreitung einer grenzübergreifenden Bestandsaufnahme der Infrastrukturen und Angebote im Gesundheitswesen sowie anderer für die Zusammenarbeit notwendiger Daten Aktivitäten zur Annäherung der Gesundheitspolitiken Grenzüberschreitende Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte Vernetzung von Patientenvereinigungen Potentielle Zielgruppen Ansässige Bevölkerung Akteure im Bereich Gesundheitswesen Patientenvereinigungen Maßnahme 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen Bereich Strategie und erwartete Ergebnisse Diese Maßnahme zielt darauf ab, auf beiden Seiten der Grenze personenbezogene Dienstleistungen zu entwickeln und den Zugang zu diesen Dienstleistungen im Hinblick auf einen verstärkten sozialen Zusammenhalt in der Großregion zu erweitern. Die erwarteten Ergebnisse sind die Förderung einer verbesserten grenzüberschreitenden Betreuung der verschiedenen Zielgruppen in den verschiedenen Ausrichtungen des sozialen Bereichs, ein erweitertes Angebot und eine verbesserte Koordinierung der Dienstleistungen, ein verbesserter Zugang zu den Betreuungsangeboten und wohnortnahen Dienstleistungen. Handlungsfelder Vernetzung und Koordinierung von Ausstattungen und Dienstleistungen, um die Verbesserung und die Schaffung von Betreuungsangeboten in verschiedenen Bereichen (z. B. Kleinkinder, Behinderte, Senioren, Beratung sozial benachteiligter Personen) zu fördern, Errichtung grenzüberschreitender Strukturen in den oben genannten Bereichen, Erleichterung des Zugangs zu wohnortnahen Dienstleistungen, Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen, Kooperation der öffentlichen Verwaltungen und im sozialen Bereich tätigen Institutionen, 59 Unterstützung der Entwicklung von grenzüberschreitenden Netzwerken, die den Informationszugang und die Kommunikation ermöglichen, sowie die Ausarbeitung struktureller Lösungen wie z. B. grenzüberschreitende Beratungsangebote. Zielgruppen Bürger der Großregion Maßnahme 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und Zusammenarbeit der Medien Strategie und erwartete Ergebnisse Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung grenzüberschreitender Netzwerke im kulturellen Bereich sowie Kooperationen und gemeinsame Projekte zwischen den Akteuren im Kulturund Medienbereich, um einerseits kulturelle Aktivitäten zu entwickeln und die Vielfalt der Kultur zu fördern und darüber hinaus den Zugang zu Informationen über die Großregion zu erleichtern, um das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen Lebensraum zu stärken. Die erwarteten Ergebnisse sind eine Intensivierung der Beziehungen zwischen den Kulturschaffenden zur Erweiterung, Diversifizierung und Vermarktung des kulturellen Angebots, ein verbesserter Zugang zum kulturellen Angebot für die Öffentlichkeit beiderseits der Grenze, eine verbesserte Kenntnis der Nachbarregionen durch die Schaffung und Verbreitung eines grenzüberschreitenden Nachrichten- und Informationsangebots insbesondere durch die verschiedenen Medien. Handlungsfelder Aufwertung des Kulturerbes in seiner ganzen Vielfalt, Entwicklung und Stärkung grenzüberschreitender kultureller Netzwerke, insbesondere als Weiterführung des Projekts „Luxemburg und die Großregion, europäische Kulturhauptstadt 2007“, Wissenstransfer und Professionalisierung der Akteure, Unterstützung gemeinsamer Informationsmaßnahmen über die Großregion, die insbesondere durch die Medien umgesetzt werden, Kooperationen, Vernetzung und Austausch im Bereich des Sports aufgrund seiner Vermittlerfunktion zwischen den Kulturen. Zielgruppen Einwohner der Großregion Maßnahme 3.6: Unterstützung von Mikroprojekten Mikroprojekte sollen den Zugang zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erleichtern. Sie richten sich an Träger, die aufgrund ihrer Struktur und ihrer Finanzausstattung nur schwer Projekte im klassischen Sinne durchführen können. In diesem Rahmen werden die Mittel kleinen Einrichtungen (aus den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, Senioren,... ) vorbehalten. Die Mikroprojekte werden durch zwischengeschaltete Stellen abgewickelt, die im Sinne dieses Programms als Projektträger gelten. 60 Schwerpunkt 4 – Technische Hilfe Die Umsetzung des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion muss folgende Elemente berücksichtigen: - die Größe und die Vielfalt des betroffenen Gebiets, die Notwendigkeit, in zwei Sprachen zu arbeiten, die unterschiedlich organisierten administrativen Systeme der Programmpartner, die Notwendigkeit, zugleich die europäische Gesetzgebung sowie die Gesetzgebungen der betroffenen Mitgliedstaaten einhalten zu müssen. Die der Technischen Hilfe zugewiesenen Mittel sollen folglich zu einer administrativen und finanziellen Durchführung beitragen, die diesen Zusammenhang berücksichtigt. Die Finanzmittel der Technischen Hilfe werden für die folgenden Aufgaben aufgewendet: - die finanzielle und administrative Durchführung des Programms, die Entwicklung, Beratung und Begleitung der Projekte, die Finanz- und Systemkontrolle unter Einhaltung europäischer und nationaler Regeln, die Evaluierung der Projekte und des Programms. Die Erfüllung dieser Aufgaben wird im Kapitel zum Durchführungssystem beschrieben. Den durch das INTERACT II Programm erbrachten Dienstleistungen wird besondere Beachtung geschenkt. Das europaweite Programm zielt auf die "good governance" von territorialer Zusammenarbeit ab und erbringt bedürfnisorientierte Unterstützungsleistungen für diejenigen, die an der Umsetzung von Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit beteiligt sind. Die Zielgruppen des INTERACT II Programms sind in erster Linie die gemäß der Verordnungen 1083/2006 und 1080/2006 zu schaffenden Behörden sowie andere an der Programmumsetzung beteiligte Stellen. Um den größtmöglichen Nutzen für die an der Umsetzung dieses INTERREG-Programms Beteiligten aus dem INTERACT Programm sicherzustellen, wird die Nutzung von INTERACT Dienstleistungen und Materialien sowie die Teilnahme an INTERACT Seminaren befürwortet. In Zusammenhang damit entstehende Kosten sind im Rahmen der Technischen Hilfe förderfähig. 3. Kohärenz der Programmziele mit den Gemeinschaftsstrategien In den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft 2007-2013 werden die 2. Priorität (Förderung des Wissens, des Innovations- und Unternehmergeistes zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums) und die 3. Priorität (Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen) großenteils in den Schwerpunkten „Wirtschaft“ und „Menschen“ behandelt. Die erste Priorität (Verbesserung der Attraktivität Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte) wird im Schwerpunkt „Raum“ berücksichtigt, der auf die Attraktivität der Großregion abzielt. Dieser Priorität wird auch im gesamten Operationellen Programm Rechnung getragen, da die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in 61 bedeutendem Maße zur Entwicklung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes beiträgt und dadurch dessen Attraktivität stärkt. Die Lissabon-Strategie (stärkeres und nachhaltiges Wachstum, Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätze) findet sich vor allem im Schwerpunkt „Wirtschaft“. Ziel dieses Schwerpunkts ist die Unterstützung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der interregionalen Wirtschaft auf dem Gebiet der Großregion, insbesondere aufgrund spezieller Maßnahmen wie z.B. der Innovationsförderung und der Unterstützung zum Ausbau von Arbeitsplätzen in einem grenzüberschreitenden Rahmen. Die Ziele von Lissabon können auch durch die Kooperationsmaßnahmen im Bereich Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung erreicht werden, die im Schwerpunkt „Menschen“ vorgesehen sind. Schließlich basiert die Strategie für Wachstum und Beschäftigung auf der Notwendigkeit eines besseren sozialen Zusammenhalts, der mit einer speziellen Maßnahme zur Unterstützung von Kooperationen in diesem Bereich gefördert wird. Auf die Strategie von Göteborg (Förderung einer nachhaltigen Entwicklung), die die Lissabon-Strategie weiterführt, ist der Schwerpunkt „Raum“ ausgerichtet, der die Verbesserung der Lebensqualität, der Attraktivität der Räume und des Umweltschutzes betrifft. Maßnahmen wie beispielsweise die Aufwertung und der Schutz der Umwelt, die Verbesserung der Mobilität in der Großregion sowie die Unterstützung zur Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Soziales, die der Schwerpunkt „Menschen“ beinhaltet, beziehen insbesondere die diesbezüglich von der Europäischen Union formulierten Anregungen ein. Regionen für den wirtschaftlichen Wandel Falls Regionen des Programmgebiets an der Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" beteiligt sein sollten, werden die Programmpartner und die Verwaltungsbehörde: a) erforderliche Maßnahmen treffen, um innovative Projekte mit grenzüberschreitender Wirkung , die einen Bezug zu den Ergebnissen der Netzwerke der Initiative aufweisen, zu unterstützen, b) mindestens einmal jährlich einen Tagesordnungspunkt im Begleitausschuss vorsehen, um Vorschläge von Relevanz für das Programm zu diskutieren, und Vertreter des Netzwerks (als Beobachter) einladen, um über den Fortschritt der Aktivitäten des Netzwerks zu berichten. c) im Jahresbericht über Aktionen im Rahmen der Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" berichten. 4. Kohärenz mit den regionalen Strategien 4.1. Kohärenz mit den regionalen Strategien für das Großherzogtum Luxemburg Im Großherzogtum haben die zuständigen Behörden für die Programme des Ziels „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und FEADER gemeinsam den nationalen strategischen Referenzrahmen erarbeitet, der die Grundlage der nationalen Programme bildet. Sie werden auch weiterhin 62 zusammenarbeiten, um die Auswahl der Projekte zu koordinieren und Doppelverwendungen zu vermeiden. Im aktuellen NSRP (Nationaler strategischer Rahmenplan) wurden drei allgemeine Ziele für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ formuliert. Das Operationelle Programm „Europäische territoriale Zusammenarbeit Großregion“ sieht ähnliche Ziele für die Großregion vor. Schwerpunkt 1 „Wirtschaft“ zielt vor allem auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft und die Innovationsförderung ab. Das Thema „Wissenserwerb und -entwicklung“ spielt in Schwerpunkt 3 des OP eine besondere Rolle. Sowohl im Rahmen des ESF als auch des NSRP wird die Schaffung von mehr und qualitativ hochwertigeren Arbeitsplätzen angestrebt. Zur Erreichung dieses Ziels werden im OP insbesondere im Schwerpunkt „Wirtschaft“ geförderte Projekte beitragen. Festzuhalten bleibt, dass die Prioritäten und Maßnahmen des OP Großregion grundsätzlich geeignet sind, um durch entsprechende Projekte (Entwicklung der KMU, Hochschulbildung und Forschung, Raumplanung, Zugänglichkeit, Umwelt, „Gouvernance“ und Identität) zur Umsetzung der im NSRP genannten Ziele beizutragen. 4.2. Kohärenz mit den regionalen Strategien für Lothringen Die regionalen, nationalen und europäischen Programmdokumente für die Programmperiode 2007-2013 (Projektvertrag in der Region Lothringen, Operationelles Programm EFRE Lothringen und regionale Ausrichtung des nationalen ESF-Programms für Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, regionale Ausrichtung des Programms ELER, grenzüberschreitendes OP Europäische territoriale Zusammenarbeit Großregion) weisen Gemeinsamkeiten auf. Auf der Grundlage von teilweise sich überschneidenden geografischen und zeitlichen Rahmen ist es erforderlich, eine Aktionseinheit oder zumindest (anhand einer identischen Diagnostik) die Kohärenz und Komplementarität der Strategien und gemeinsame strategische Optionsmöglichkeiten festzustellen. Das ist der Fall beim OP Lothringen und dem Projektvertrag - einige der Diagnostik- und Strategiekomponenten wurden in der Diagnostik und Strategie des OP „Großregion“ wieder aufgegriffen. Die Diagnostik verdeutlichte, dass die Region Lothringen klare Trümpfe besitzt. Während der Arbeitsmarkt noch immer einerseits von den Folgen des industriellen Wandels und andererseits von der höchsten Anzahl an Grenzgängern unter den französischen Regionen gekennzeichnet ist, und während ein Teil der Landschaften noch immer die sichtbaren Spuren der ehemaligen Industrie- und Bergbauaktivitäten zeigt, ist allerdings hervorzuheben, dass folgende Stärken: - hohes Potenzial im Bereich Hochschulbildung und Forschung, - gutes Verkehrsinfrastrukturnetz, das die Region im europäischen Austauschkontext mit ihren Partnern verbindet (in der Großregion oder in Bezug auf die Nord-Süd-Achse), - bemerkenswerte Vielfalt der Landschaften und hohes touristisches Potenzial, - geplante Schaffung von urbanen Zentren für eine internationale Sichtbarkeit Lothringens dank der Maßnahmen der öffentlichen Entscheidungsträger ein nicht zu verleugnendes Entwicklungs- und Steigerungspotential in Bezug auf die Attraktivität des Raumes darstellen, das darüber hinaus von einer zwangsläufig grenzüberschreitenden Realität getragen ist. Auch wenn sich die Interventionslogik zwischen dem Projektvertrag (Investitionslogik bezieht sich auf elf große Projekte) und den europäischen Operationellen Programmen 63 (Interventionen in Bezug auf enge Themenbereiche der Gipfel von Lissabon und Göteborg) unterscheidet, ermöglichen die für jedes Programmdokument angewandten Strategien die Dynamisierung dieser lothringischen Stärken, indem die europäische und nationale Solidarität durch deren Komplementarität zur Wirkung kommt. Diese Strategien zielen darauf ab, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit der nachhaltigen Entwicklung zu vereinbaren, durch: - Aufwertung der lothringischen Forschung, Hochschulbildung und Innovation durch Verleihung einer internationalen Dimension, - Vorbereitung des Raums auf die Herausforderungen des Klimawandels und der neuen Energiesituation; die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Lothringens zu erhöhen, durch: - Einbindung Lothringens in den europäischen Raum durch Unterstützung bei der Schaffung von urbanen Zentren, - Schaffung einer grenzüberschreitenden Dynamik um den Standort Belval, - Ausbau der Kapazität und der Intermodalität der Verkehrsmittel, - Schaffung des allgemeinen Zugangs zu IKT; den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, durch: - Anpassung des Bildungssystems, um wirtschaftliche und soziale Veränderungen besser vorhersehen und handhaben zu können, - Aufwertung des lothringischen Potenzials in den Bereichen Sport und Kultur, - Umgestaltung der vom Strukturwandel betroffenen Gebiete, - Unterstützung der Projekte zur Raumordnung und nachhaltigen Entwicklung. Daher führt das lothringische Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, das eine Maßnahme mit der Bezeichnung „Teilnahme an der Entwicklung ausgewählter grenzüberschreitender Agglomerationen“ beinhaltet, beispielsweise an, dass „diese Maßnahme ergänzend zu den Hilfen gesehen wird, die durch das grenzüberschreitende Programm „Großregion“ für rein grenzüberschreitende Projekte vergeben werden. Ziel der Maßnahme ist, ausgewählte Agglomerationen in ihrer inneren Entwicklung zu unterstützen, wobei mögliche Komplementaritäten mit den luxemburgischen und saarländischen Projekten besonders berücksichtigt werden“ und wobei die gleiche Ausgabe selbstverständlich nicht im Rahmen eines nationalen Programms und des grenzüberschreitenden Programms gefördert werden kann. 4.3. Kohärenz mit den regionalen Strategien für Wallonien Es besteht eine hohe Kohärenz zwischen dem OP und den Programmen „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ in der Region Wallonien. Folgende Schwerpunkte wurden im Rahmen der beiden ersten Ziele entwickelt: - Gründung von Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen, - Entwicklung des Humankapitals, von Wissen, Know-how und der Forschung, - ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung. Diese Programme entwickeln eine gemeinsame Strategie und identische Prioritäten für verschiedene Territorien. Die verschiedenen Operationellen Programme entsprechen den wallonischen Strategien, die im Zukunftsvertrag für Wallonien enthalten sind. Der Zukunftsvertrag legt die Gesamtziele bis 2010 fest, im Rahmen der Perspektive der Konkretisierung der Ziele von Lissabon: - Schaffung von mehr Wohlstand und Erhöhung der Beschäftigungsquote, 64 - kontinuierliche Wissensentwicklung, Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Aufwertung des wallonischen Sozialkapitals, Einsatz für nachhaltige Entwicklung, Gewährleistung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung. Neben den Prioritäten beschreibt der NSRP die Absicht, bei der Konzipierung der Programme und Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine „wirkliche Komplementarität mit den Programmen „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ zu erreichen. Demzufolge sollten Maßnahmen bevorzugt werden, die z. B. die Globalisierung der Unternehmen, ihre Einbindung in die europäischen Netze, die Entwicklung der Zusammenarbeit mit den benachbarten Wettbewerbspolen oder die Integration Walloniens in die europäischen Forschungsnetze betreffen und damit die wallonische Strategie für wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Außerdem werden die zuständigen Behörden – die im Hinblick auf technische Gutachten an der unabhängigen Task Force der beiden ersten Ziele beteiligt sind – im Rahmen der Projektauswahl systematisch in den Prozess der Projektprüfung einbezogen. Überblick und Kohärenz in Bezug auf die von der Europäischen Union kofinanzierten Projekte sind somit gegeben. Auf der Grundlage des gleichen NSRP hat die Deutschsprachige Gemeinschaft im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ die folgenden spezifischen Prioritäten erarbeitet: - Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und Arbeitnehmer, - Investitionen in eine aktive Beschäftigungspolitik, - Stärkung der gesellschaftlichen Integration, - strukturelle Maßnahmen (Beobachtung des Arbeitsmarktes, Sensibilisierung, Übergang von der Schule in das Berufsleben usw.). Die Abgrenzung und Komplementarität zwischen dem ESF und den grenzüberschreitenden Programmen, an denen die Deutschsprachige Gemeinschaft teilnimmt, wird durch die enge Zusammenarbeit der Personen gewährleistet, die für die Verwaltung dieser Programme innerhalb der gleichen Dienststelle zuständig sind. Um Doppeleinreichungen und finanzierungen zu vermeiden, wird eine interdisziplinäre transversale Arbeitsgruppe eingesetzt. 4.4. Kohärenz mit den regionalen Strategien für Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz ergibt sich die Kohärenz mit den beiden Landesprogrammen „Wachstum durch Innovation“ und „Programm Agrarbusiness, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung“ (PAUL) dadurch, dass die Projekte im vorliegenden Programm durch ihren grenzüberschreitenden Charakter die Ausrichtung der Programme ergänzen. Die Abgrenzung der Förderinhalte zwischen den übrigen Programmen für die Förderperiode 2007-2013 wird primär jeweils über den räumlichen Bezug geleistet. Die beiden Landesprogramme und das Programm für die Großregion werden im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz verwaltet. Durch eine enge Konzertierung der zuständigen Stellen wird jegliche Doppelförderung ausgeschlossen. 4.5. Kohärenz mit den regionalen Strategien für das Saarland Für den Entwurf des Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ für das Saarland und das OP Großregion lässt sich eine hohe Kohärenz feststellen, insbesondere in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum, 65 Innovationsfähigkeit, Qualifizierung, Forschung- und Entwicklung und Ausbau der touristischen Infrastruktur und des touristischen Angebots. Es liegen also starke inhaltliche Übereinstimmungen und Ergänzungen bezüglich der Achse „Wirtschaft“ des OPs für die Großregion vor. Die Achsen „Raum“ und „Menschen“ finden in dem OP für das Saarland wenig Entsprechungen, das OP ist insgesamt eher auf die wirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet. Die Sicherung dieser Kohärenz in der Umsetzung der Programme ist im Saarland durch die internen Abstimmungen innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft gewährleistet, das die Verwaltungsbehörde für das Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ stellt. Die gegenseitige Beteiligung an den jeweiligen Begleitausschüssen ist ebenfalls vorgesehen. 5. Komplementarität und Kohärenz, ergriffene Maßnahmen 5.1. Kompatibilität mit den Gemeinschaftspolitiken im Hinblick Chancengleichheit, die Umwelt, die öffentliche Vergabe und die Publizität auf die 5.1.1. Prüfung des Projekts A. Chancengleichheit - Umwelt Bei der Einreichung muss der von den Projektpartnern vollständig ausgefüllte Antrag auf Bewilligung von EFRE-Mitteln die Wirkung des Projekts im Hinblick auf die Gemeinschaftspolitiken bezüglich der Auswirkungen auf Umwelt und Chancengleichheit angeben. Wenn die Wirkung als negativ eingestuft wird, muss der Antrag auf Bewilligung von EFRE-Mitteln die Maßnahmen angeben, die zur Abhilfe ergriffen wurden; bei der Antragsprüfung wird der Antrag auf Bewilligung von EFRE-Mitteln den Gleichstellungsstellen und den Umweltbehörden zur Prüfung übermittelt, wenn die Wirkung bezüglich Gleichstellung bzw. Umwelt nicht neutral ist; nach der Annahme des Projekts werden die speziellen Anmerkungen der betreffenden Dienststellen von den regionalen Beratungsstellen im Rahmen der Projektbegleitausschüsse den Projektpartnern weitergeleitet. B. Öffentliche Vergabe Bezüglich der öffentlichen Vergabe werden die Projektpartner im Förderantrag aufgefordert, die Maßnahmen anzugeben, die zur Einhaltung der nationalen und europäischen Bestimmungen ergriffen wurden. Der federführende Begünstigte ist speziell auf diesen Punkt insbesondere von den regionalen Beratungsstellen hinzuweisen. C. Publizität Gleiches gilt bezüglich der Maßnahmen, die zur Einhaltung der Verpflichtungen im Hinblick auf die Publizität ergriffen wurden. 66 5.1.2. Durchführung des Projekts Der EFRE-Zuwendungsvertrag, der von der Verwaltungsbehörde und dem federführenden Begünstigten unterzeichnet wurde, nimmt eindeutig Bezug auf die einschlägigen europäischen Verordnungen; Bei der Antragsprüfung werden die unter Punkt 5.1.1 angegebenen Einzelheiten im Projektbegleitausschuss zum Projektstart automatisch von den regionalen Beratungsstellen angesprochen, die dadurch die Projektbeteiligten für die Einhaltung der Gemeinschaftsregeln sensibilisieren; danach erfolgen Prüfungen auf den verschiedenen eingesetzten Kontrollebenen. 5.2. Kohärenz mit den anderen europäischen Initiativen und/ oder Programmen Folgende Maßnahmen wurden von den Programmpartnern zur Verbesserung der Koordinierung der in den anderen Programmen unterstützten Projekte ergriffen: Bei der Einreichung des Projektantrags soll der federführende Begünstigte im Antrag gegebenenfalls die Verbindung zwischen seinem Projekt und den anderen Programmen und/ oder Initiativen genau angeben; bei der Antragsprüfung wird der Antrag den fachzuständigen Stellen übermittelt, die auch die Antragsbewertung bei den Projekten gewährleisten, die im Rahmen der anderen Programme und/ oder Initiativen eingereicht wurden, wodurch gegebenenfalls Redundanzen, doppelte Antragsstellung oder Ungereimtheiten aufgedeckt werden können; bei der Durchführung des Projekts erfolgt die Begleitung insbesondere dadurch, dass Sitzungen des Projektbegleitausschusses abgehalten werden, an denen die fachzuständigen Stellen teilnehmen, die auch die Begleitung der anderen europäischen Projekte sicherstellen. 67 D. Indikatoren 1. Sozioökonomische Kontextindikatoren Die Kontextindikatoren werden in den Jahresberichten des Programms auf Grundlage der Daten der Statistischen Ämter der Großregion angegeben und basieren auf Daten der Statistischen Ämter der Großregion. Die Kontextindikatoren sind die Folgenden: Fläche Gesamtbevölkerung Bevölkerungsdichte Geburtenrate Sterberate BIP pro Einwohner Harmonisierte Angaben zur Arbeitslosigkeit Grenzgänger Unternehmensgründungen Tourismus : Gesamtheit der Übernachtungen (außer Camping) Verbraucherindex: Gesamtindex – Entwicklung des Jahresdurchschnitts Energie Endverbrauch Anbei die letzten verfügbaren Daten, die als Ausgangswert zu betrachten sind : Quelle: Statistisches Portal der Großregion (http://www.grande-region.lu) Fläche (Km²) Jahr Saarland - 2.569 Lothringen Luxemburg 23.547 2.586 Gesamtbevölkerung (Anzahl) Jahr Saarland Lothringen 2006 1.050.293 2.339.000 Bevölkerungsdichte (Einwohner pro km²) Jahr Saarland Lothringen 2006 408,83 99,33 Luxemburg 469.100 Luxemborg 181,4044 Geburtenrate (Geburten pro 1000 Einwohner) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg 2005 7,1 11,6 11,7 Sterberate (Sterbefälle pro 1000 Einwohner) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg 2005 11,7 9,0 7,9 BIP (in Millionen Euro) 68 RheinlandPfalz 19.854 RheinlandPfalz 4.058.843 Wallonien Großregion 16.844 65.400 Wallonien Großregion 3.413.978 11.331.214 RheinlandPfalz 204,43 Wallonien Großregion 202,68 173,26 RheinlandPfalz 8,0 Wallonien Großregion 11,4 9,8 RheinlandPfalz 10,5 Wallonien Großregion 10,8 10,3 Jahr Saarland Lothringen Luxemburg 2005 27 460 52 880 29 396 Harmonisierte Arbeitslosenrate (%) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg 2005 10,8 10,2 4,5 RheinlandPfalz 97 787 RheinlandPfalz 8,8 Wallonien Großregion 70 382 277 906 Wallonien 11,8 Großregion - Grenzgänger (Anzahl) Schätzung 2005 Arbeitsort/ Wohnort Saarland Lothringen Luxemburg Saarland Lothringen 4.100 12.000 - 21.000 56.800 2.300 3.900 40 200 120 300 Luxemburg Rheinland-Pfalz Wallonien Unternehmensneugründungen (Anzahl) Jahr Saarland Lothringen 2004 8.783 6.841 Luxemburg 2.820 RheinlandPfalz 40.153 Tourismus : Gesamtheit Übernachtungen (außer Camping) (Anzahl) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg RheinlandPfalz 2005 2.056.337 3.657.955 1.360.061 18.022.094 RheinlandPfalz 21.800 17.200 - 2002 4.239.418 8.824.504 3.763.270 RheinlandPfalz 11.752.531 23.100 - Wallonien Großregion 4.927 - Wallonien Großregion 6.694.119 - Verbraucherpreisindex : Gesamtindex – Entwicklung der jährlichen Mittelwerte (%) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg RheinlandWallonien Pfalz 2005 2,1 1,8 2,5 2,1 3,2 Energieendverbrauch: Total (Tonne Erdöl Äquivalent) Jahr Saarland Lothringen Luxemburg Wallonien Großregion - Wallonien Großregion 13.522.400 - 2. Programmindikatoren 2.1. Indikatoren Zusammenarbeit zur Intensität der grenzüberschreitenden - Anzahl der Projekte, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: i. gemeinsame Ausarbeitung ; ii. gemeinsame Durchführung ; iii. gemeinsames Personal; iv. gemeinsame Finanzierung - Anzahl der Projekte, die drei der oben aufgeführten Kriterien der Zusammenarbeit erfüllen 69 - Anzahl der Projekte, die alle vier der oben aufgeführten Kriterien der Zusammenarbeit erfüllen 70 2.2. Umsetzungs- und Ergebnisindikatoren Schwerpunkt Maßnahme Titel des Indikators Typ Quantifizierung Ausgangswert SCHWERPUNKT WIRTSCHAFT 1 – 1.1 – Unterstützung der Innovation 1.2 – Unterstützung gemeinsamer Projekte zur Förderung der Wirtschaftsstruktur 1.3 – Entwicklung der grenzüberschreitenden wirtschaftsnahen Infrastrukturen Anzahl von Kooperationen zwischen Kompetenzzentren Anzahl unterstützter Forschungszentren, Universitäten, Hochschulen, Unternehmen Anzahl gemeinsamer Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung und/ oder Technologietransfer Anzahl von Sensibilisierungskampagnen für Unternehmen Anzahl von Beratungsaktivitäten zugunsten von Unternehmen Anzahl von Unternehmen, die in ihrer internationalen Stellung unterstützt werden Anzahl unterstützter Unternehmensgründungen, -übergaben und -übernahmen Anzahl von Dienstleistungen für Unternehmen, die aufgrund der Kooperation entwickelt wurden Anzahl neuer vernetzter Cluster Anzahl unterstützter Start-ups Anzahl von Maßnahmen, die die Entwicklung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsräumen und Infrastrukturen begünstigen (grenzüberschreitende Gewerbegebiete, grenzüberschreitende multimodale Plattformen,…) Anzahl geschaffener bzw. entwickelter Infrastrukturen und Gewerbegebiete 71 Zielwert Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 100 Ergebnis 0 25 Umsetzung 0 100 Umsetzung 0 100 Umsetzung 0 15 Ergebnis 0 30 Ergebnis 0 35 Ergebnis Umsetzung Umsetzung 0 0 0 5 100 20 Ergebnis 0 10 Schwerpunkt Maßnahme Titel des Indikators Typ Quantifizierung Ausgangswert 1.4 – Förderung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Beschäftigung 1.5 – Förderung des touristischen Angebotes Zielwert Anzahl gegründeter oder entwickelter Unternehmen in unterstützten Gewerbegebieten bzw. Infrastrukturen Anzahl von Maßnahmen (Information/Beratung/Studie) zur Förderung der Komplementarität und der Transparenz des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes Anzahl der Arbeitnehmer, die von den umgesetzten Aktivitäten profitieren Anzahl von Arbeitsuchenden, die von den umgesetzten Maßnahmen profitieren Anzahl von Arbeitgebern, die von den umgesetzten Maßnahmen profitieren Anzahl von Maßnahmen zur Strukturierung des grenzüberschreitenden touristischen Angebots - Freizeit und Unterhaltung Anzahl von grenzüberschreitenden Werbemaßnahmen - Freizeit und Unterhaltung Anzahl von Maßnahmen zur Förderung des Profils und der Attraktivität der Großregion und ihrer Gebiete Anzahl an ProfessionalisierungsMaßnahmen Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 80 Ergebnis 0 150.000 Ergebnis 0 30.000 Ergebnis 0 400 Umsetzung 0 20 Umsetzung 0 100 Umsetzung 0 100 Umsetzung 0 10 Anzahl von geschaffenen oder entwickelten grenzüberschreitenden Infrastrukturen Anzahl gegründeter oder entwickelter Netzwerke Anzahl von Personen, die von Kommunikationsmaßnahmen betroffen sind Umsetzung 0 5 Umsetzung 0 5 Ergebnis 0 72 300.000 Schwerpunkt Maßnahme Titel des Indikators Typ Quantifizierung Ausgangswert SCHWERPUNKT RAUM 2– 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt Anzahl von Personen von der anderen Seite der Grenze, die an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen Anzahl von Maßnahmen, die zu einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Vision der Raumplanung beitragen Anzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität / des Lebensstandards der ländlichen Bevölkerung Anzahl entwickelter oder geschaffener Dienstleistungen und Infrastrukturen Anzahl von gemeinsam genutzten Dienstleistungen oder Einrichtungen Anzahl von Partnerschaften, die Räume grenzübergreifend verwalten Anzahl von Maßnahmen, die die Mobilität der Bevölkerung verbessern Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung der Integration der Großregion in den europäischen Wirtschaftsraum Anzahl entwickelter oder verbesserter Verkehrsanbindungen oder Infrastrukturen Anzahl Personen, die das Angebot grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen nutzen Anzahl von Maßnahmen im Hinblick auf die gemeinsame Verwaltung natürlicher Ressourcen Anzahl von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Landschaftsqualität 73 Zielwert Ergebnis 0 75.000 Umsetzung 0 10 Umsetzung 0 100 Umsetzung 0 5 Ergebnis 0 50 Ergebnis 0 15 Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 5 Ergebnis 0 3.000 Umsetzung 0 30 Umsetzung 0 30 Schwerpunkt Maßnahme Titel des Indikators Typ Quantifizierung Ausgangswert SCHWERPUNKT DIE MENSCHEN 3 – 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Weiterbildung Anzahl von Maßnahmen im Bereich Energiesparen Anzahl von Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien Anzahl von Maßnahmen im Bereich Abfallverwertung/Recycling Anzahl von Maßnahmen, die auf die Regulierung des Wasserverbrauchs abzielen sowie auf das Sparen von Wasser Anzahl von sensibilisierten Personen zum Thema Umwelt Anzahl von Personen, die in eine nachhaltige Entwicklung eingebunden sind Anzahl an gemeinsam geleisteten Bildungsveranstaltungen Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität der Studierenden, Dozenten und Ausbilder Anzahl von Maßnahmen zur Entwicklung des Bildungsangebots auf dem Gebiet der Großregion Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung des Profils des Bildungsangebotes auf dem Gebiet der Großregion Anzahl an gemeinsamer Nutzung oder Zusammenlegung von Einrichtungen Anzahl durch die Maßnahme betroffener Schüler (Erstausbildung) Anzahl ausgebildeter Personen (Weiterbildung) 74 Zielwert Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 10 Umsetzung 0 10 Ergebnis 0 750.000 Ergebnis 0 25.000 Umsetzung 0 20 Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 25 Umsetzung 0 35 Umsetzung 0 15 Ergebnis 0 2.000 Ergebnis 0 800 Schwerpunkt Maßnahme Titel des Indikators Typ Quantifizierung Ausgangswert 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen Bereich Anzahl von Maßnahmen, die die grenzübergreifende Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Forschern begünstigen Anzahl von Maßnahmen zur Entwicklung des Hochschulangebots auf dem Gebiet der Großregion Anzahl von Maßnahmen, die das Profil des Hochschulangebots auf dem Gebiet der Großregion unterstützen Anzahl harmonisierter Studiengänge Anzahl an grenzüberschreitenden geschaffenen oder unterstützten Schulprojekten Anzahl der Kooperationen zwischen universitären Einrichtungen / Laboren Anzahl der Studierenden, die von den durchgeführten Maßnahmen profitieren Anzahl grenzüberschreitender Initiativen zur Gesundheitsförderung Anzahl gemeinsamer Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen im Gesundheitswesen Anzahl entwickelter oder eingerichteter Gesundheitsnetzwerke Anzahl der durch die Maßnahmen begünstigten Personen Anzahl von grenzüberschreitenden Initiativen mit dem Ziel der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Großregion Anzahl der durch die Maßnahmen begünstigten Personen Anzahl von Dienstleistungen, die in ein grenzüberschreitendes Netzwerk integriert sind 75 Zielwert Umsetzung 0 5 Umsetzung 0 20 Umsetzung 0 35 Ergebnis Umsetzung 0 0 10 4 Umsetzung 0 20 Ergebnis 0 1.500 Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 20 Umsetzung 0 10 Ergebnis 0 2.000 Umsetzung 0 20 Ergebnis 0 2.500 Ergebnis 0 10 Schwerpunkt Maßnahme Titel des Indikators Typ Quantifizierung Ausgangswert 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und Zusammenarbeit mit den Medien 3.6 – Unterstützung von Mikroprojekten SCHWERPUNKT – 4 TECHNISCHE HILFE Anzahl von Maßnahmen zur Strukturierung des grenzüberschreitenden kulturellen Angebots Anzahl an grenzüberschreitenden Maßnahmen zur Förderung kultureller Aktivitäten Anzahl der Vernetzung von Akteuren aus dem Kultur- und Sportbereich Anzahl der Teilnehmer und Begünstigten (jenseits der Grenze) von organisierten Veranstaltungen Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Anzahl der Projektpartner, die von den Mikroprojekten profitieren Anzahl der durch die Maßnahmen begünstigten Personen Anzahl der Projektaufrufe Anzahl an Kommunikationsmaßnahmen Anzahl eingereichter und geprüfter Anträge Anzahl genehmigter und umgesetzter Projekte Anzahl der Projektpartner Umsetzung 0 15 Umsetzung 0 50 Umsetzung 0 5 Ergebnis 0 Umsetzung 0 75 Ergebnis 0 225 Ergebnis 0 75.000 Umsetzung Umsetzung Ergebnis 0 0 0 8 15 320 Ergebnis 0 195 Ergebnis 0 475 Die Ziele hinsichtlich der Anzahl der genehmigten Projekte pro Schwerpunkt, ohne Technische Hilfe, sind wie folgt: Schwerpunkt 1 - Wirtschaft Schwerpunkt 2 - Raum Schwerpunkt 3 - Menschen Total 70 Projekte 50 Projekte 75 Projekte 195 Projekte 76 Zielwert 75.000 3. Auswirkungsindikatoren Um die Auswirkungen des Programms bewerten zu können, wurde eine Methodologie entwickelt, die es den Projektpartnern erlauben soll, ihr eigenes qualitatives Urteil abzugeben, das auch gleichzeitig objektiv ist. Die entwickelten Indikatoren erlauben es, eine Bewertung der Auswirkung der Projekte durchzuführen in Bezug auf: Die grenzübergreifende Dynamik Den grenzüberschreitenden Mehrwert Die Querschnittsschwerpunkte (Umweltschutz und Förderung der Chancengleichheit) Die Quantifizierung dieser innovativen Indikatoren basiert auf einem Fragebogen der den Titel „geteilte Bewertung“ trägt. Es handelt sich also um eine Bewertung durch die Projektpartner zur Halbzeit der Projektumsetzung und zum Projektabschluss. Diese Bewertung wird im Projektbegleitausschuss diskutiert, eventuell abgeändert und schließlich validiert. Die Projektpartner vergeben als Antwort auf die gestellten Fragen eine Note zwischen 0 und 10. 0 1 bis 4 5 6 bis 9 10 Keine Auswirkung Schwach, verschiedene Stufen Mittel Positiv, verschiedenen Stufen Exemplarisch / Beispielhaft in jeder Hinsicht Um die an die verschiedenen Indikatoren vergebenen Noten zu rechtfertigen, müssen in „literarischer“ Form ein oder mehrere Argumente geliefert werden. Außerdem müssen „Beweise“ erbracht werden, d. h. konkrete Elemente (Resultate: Veröffentlichungen, Sitzungen, getätigte Investitionen,…) die das Vergeben einer bestimmten Note rechtfertigen. Diese Beweise stützen die Argumente durch objektive Elemente. Eine Konsolidierung der Bewertungen aller Projekte wird anschließend von den Technischen Sekretariaten durchgeführt um Bewertungen zu jedem Schwerpunkt und Ziel des Operationellen Programms zu erhalten. Diese Konsolidierung wird es erlauben, die Auswirkungen des Programms Großregion in Bezug auf die Qualität der grenzüberschreitenden Austausche zu erhalten. 77 I. Dynamik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Drei Arten von Elementen können im Rahmen der grenzüberschreitenden Dynamik beurteilt werden. Frage 1 Inwiefern hat die Kooperation zu einer verbesserten gegenseitigen Kenntnis der Funktionsweise der Bevölkerung der Grenzregionen beigetragen (Strukturen und Kultur)? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): Frage 2 Inwieweit hat die Zusammenarbeit eine effizientere Funktionsweise der Partner ermöglicht? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): Frage 3 Inwieweit erwarten Sie dass die Zusammenarbeit zwischen den Partner dauerhaft sein wird, d. h. dass sie auch nach dem Projektende weitergeführt wird? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): II. Grenzüberschreitender Mehrwert Drei Arten von Elementen können auch im Rahmen des grenzüberschreitenden Mehrwerts des Programms bewertet werden. Frage 4 Inwieweit hat das Projekt ein Resultat hervorgebracht das durch eine rein nationale Aktion nicht hätte erreicht werden können? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): Frage 5 Inwieweit hat das Projekt zur Reduzierung von Hindernissen, welche aufgrund der Grenzen im Gebiet der Großregion entstanden sind, beigetragen? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): 78 Frage 6 Inwieweit gehen Sie davon aus, dass die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Projekts nachhaltig sind, d. h. dass die Resultate von Dauer sind, auch nach dem Ende des Ziel 3 Programms? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): III. Querschnittsschwerpunkte Die beiden Querschnittsprioritäten des Programms sind der Umweltschutz und die Förderung der Chancengleichheit. Frage 7 Inwieweit hat das Projekt zum Umweltschutz beigetragen? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): Frage 8 Inwieweit hat das Projekt zur Förderung der Chancengleichheit von benachteiligten Gruppen beigetragen (Frauen, Personen mit geringem Bildungsniveau, Personen mit Behinderung…)? Bewertung zur Projekthalbzeit (0 bis 10): Bewertung zum Projektende (0 bis 10): 79 E. Finanzplan Grenzüberschreitendes Programm Großregion Total der gemeinschaftlichen Finanzierung pro Jahr EFRE 13.886.713 14.186.989 14.598.942 15.099.368 15.613.968 16.070.826 16.539.711 105.996.517 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtsumme 2007-2013 80 Grenzüberschreitendes Programm Großregion Verteilung der gemeinschaftlichen Finanzierung und indikative Aufteilung der nationalen Kofinanzierung Gemeinschaftliche Finanzierung Nationale Kofinanzierung (1) (2) = (3) + (4) Indikative Aufteilung der nationalen Kofinanzeirung Öffentliche nationale Finanzierung Private nationale Kofinanzierung (3) (4) Gesamtfinanzierung Kofinanzierungssatz Zur Information (5) = (1) + (2) (6) = (1)/(5) Beteiligung EIB Andere Finanzierungsquellen Schwerpunkt 1: Wirtschaft : Förderung und Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der interregionalen Wirtschaft, Unterstützung von Innovationen und Entwicklung des Arbeitsmarktes 46.145.068 46.145.068 23.072.534 23.072.534 92.290.136 50% 0 0 Schwerpunkt 2 : Raum: Verbesserung der Qualität des Lebensraums, Verstärkung der Attraktivität der Gebiete und Schutz der Umwelt 26.719.528 26.719.528 21.375.622 5.343.906 53.439.056 50% 0 0 26.772.130 26.772.130 18.740.491 8.031.639 53.544.260 50% 0 0 6.359.791 6.359.791 6.296.193 63.598 12.719.582 50% 0 0 105.996.517 105.996.517 69.484.840 36.511.677 211.993.034 50% 0 0 Schwerpunkt 3 : Menschen: Den Erwerb und die Verbreitung des Wissens entwickeln, das Kulturerbe aufwerten und die soziale Kohäsion stärken Schwerpunkt 4 : Technische Hilfe Total Operationelles Programm 81 F. Anzeigende Kategorisierung den Ausgaben Code Thème prioritaire Prioritätsachse Maßnahme Mesure Recherche et développement technologique (RDT), innovation et esprit d’entreprise Forschung und technologische Entwicklung (FTE), Innovation und Förderung des Unternehmergeistes 1 Activités de RDT dans les centres de recherche FTE-Tätigkeiten in Forschungszentren 2 Infrastructures de RDT (y compris équipement, instrumentation et réseaux informatiques de grande vitesse entre les centres de recherche) et centres de compétence technologique spécifique FTE-Infrastrukturen (einschl. Betriebsanlagen, Instrumenten und Hochgeschwindigkeits-Computernetzen zwischen Forschungszentren) und technologiespezifische Kompetenzzentren 3 Transfert de technologies et amélioration des réseaux de coopération entre les PME, ces dernières et d’autres entreprises, les universités, les établissements d’enseignement postsecondaire de tout type, les autorités régionales, les centres de recherche et les pôles scientifiques et technologiques (parcs scientifiques et technologiques, technopôles, etc.) 4 % de l'axe % des Schwerpunkts FEDER / EFRE 1.1 6,00% 2.768.704,08 Technologietransfer und Verbesserung der Kooperationsnetze zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie zwischen diesen und anderen Unternehmen und Hochschulen, postsekundären Bildungseinrichtungen jeder Art, regionalen Behörden, Forschungszentren sowie Wissenschafts- und Technologieparks usw. 1.1 6,00% 2.768.704,08 Aide à la RDT, notamment dans les PME (y compris accès aux services de RDT dans les centres de recherche) FTE-Förderung, insbesondere in KMU (einschließlich des Zugangs zu FTEDiensten in Forschungszentren) 1.1 6,00% 2.768.704,08 5 Services d’appui avancé aux entreprises et groupes d’entreprises Fortgeschrittene Unterstützungsdienste für Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse 1.2 6,00% 2.768.704,08 6 Aide aux PME pour la promotion de produits et de schémas de production respectant l’environnement (introduction de systèmes de gestion environnementale efficace, adoption et utilisation de technologies de prévention de la pollution, intégration de technologies propres dans les entreprises) Unterstützung von KMU zur Förderung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren (Einführung effizienter Umweltmanagementsysteme, Einführung und Anwendung von Technologien zur Verschmutzungsverhütung, Einbeziehung sauberer Technologien in die Produktionsverfahren) 82 7 Investissements dans des entreprises directement liées à la recherche et à l’innovation (technologies innovantes, création d'entreprises par les universités, entreprises et centres de RDT existants, etc.) Unternehmensinvestitionen mit direktem Bezug zu Forschung und Innovation (innovative Technologien, Gründung neuer Unternehmen durch Hochschulen, bestehende FTE-Zentren und Unternehmen usw.) 8 Autres investissements dans les entreprises Sonstige Unternehmensinvestitionen 9 Autres actions visant à stimuler la recherche, l’innovation et l’esprit d’entreprise dans les PME Andere Maßnahmen zur Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmergeist in KMU Société de l'information Informationsgesellschaft 10 Infrastructures téléphoniques (y compris réseaux à large bande) Telefoninfrastrukturen (einschließlich Breitbandnetzen) 11 Technologies de l’information et de la communication (accès, sécurité, interopérabilité, prévention des risques, recherche, innovation, contenu numérique, etc.) Informations- und Kommunikationstechnologien (Zugang, Sicherheit, Interoperabilität, Risikoverhütung, Forschung, Innovation, e-Content usw.) 12 Technologies de l’information et de la communication (TEN-TIC) 1.1 5,00% 2.307.253,40 1.2 5,00% 2.307.253,40 Informations- und Kommunikationstechnologien (TENIKT) 1.3 3,50% 1.615.077,38 13 Services et applications Dienste und Anwendungen für die pour le citoyen (santé en Bürger (eGesundheit, eGovernment, ligne, administration en eLearning, eEingliederung usw.) ligne, apprentissage en ligne, participation de tous à la société de l’information, etc.) 1.3 4,00% 1.845.802,72 14 Services et applications pour les PME (commerce électronique, éducation et formation, mise en réseau, etc.) 1.3 7,50% 3.460.880,10 15 Autres actions visant à Andere Maßnahmen zur Verbesserung améliorer l’accès aux TIC et des Zugangs von KMU zur IKT und leur utilisation efficace par deren effiziente Nutzung les PME 2.2 3,00% 801.585,84 9 Dienste und Anwendungen für KMU (elektronischer Geschäftsverkehr, Ausund Weiterbildung, Vernetzung usw.) Transports Verkehr 16 17 18 Rail Schiene Rail (RTE-T) Schiene (TEN-V) Actifs ferroviaires mobiles Rollendes Material 19 Actifs ferroviaires mobiles (RTE-T) Rollendes Material (TEN-V) 20 21 Autoroutes Autobahnen Autoroutes (RTE-T) Autobahnen (TEN-V) 83 22 23 Routes nationales Bundesstraßen Routes régionales/locales Land- und Gemeindestraßen 2.2 3,00% 801.585,84 24 24 25 26 Pistes cyclables Fahrradwege Transports urbains Städtischer Nahverkehr Transports multi-modaux Kombinierter Verkehr 2.2 1.5 2.2 2.2 4,00% 3,00% 2,00% 3,00% 1.068.781,12 1.384.352,04 534.390,56 801.585,84 27 Transports multi-modaux (RTE-T) Kombinierter Verkehr (TEN-V) 28 Systèmes de transport intelligents Intelligente Beförderungssysteme 29 30 31 Aéroports Flughäfen Ports Häfen Voies navigables intérieures (régionales et locales) (Regionale und lokale) Binnenwasserwege 2.2 2,00% 534.390,56 32 Voies navigables intérieures (RTE-T) Binnenwasserwege (TEN-V) Énergie Énergie 33 34 35 36 37 38 Électricité Elektrizität Électricité (TEN-E) Elektrizität (TEN-E) Gaz naturel Erdgas Gaz naturel (TEN-E) Erdgas (TEN-E) Produits pétroliers Erdölerzeugnisse Produits pétroliers (TEN-E) Erdölerzeugnisse (TEN-E) 39 Énergies renouvelables: énergie éolienne Erneuerbare Energien: Windkraft 2.3 3,00% 801.585,84 40 Énergies renouvelables: énergie solaire Erneuerbare Energien: Sonnenenergie 2.3 3,00% 801.585,84 41 Énergies renouvelables: énergie de biomasse Erneuerbare Energien: Biomasse 2.3 3,00% 801.585,84 42 Énergies renouvelables: énergie hydroélectrique, géothermique et autre Erneuerbare Energien: Wasserkraft, Erdwärme u. a. 2.3 3,00% 801.585,84 43 Efficacité énergétique, cogénération, maîtrise de l’énergie Energieeffizienz, Kraft-WärmeKopplung, Energiekontrolle 2.3 3,00% 801.585,84 Environnement et prévention des risques Umweltschutz und Risikoverhütung 44 Gestion des déchets ménagers et industriels Bewirtschaftung von Hausmüll und Industrieabfällen 45 Eau potable (gestion et distribution) Wasserbewirtschaftung und –verteilung (Trinkwasser) 2.3 3,00% 801.585,84 46 Eaux usées (traitement) Abwasserbehandlung (Abwässer) 2.3 3,00% 801.585,84 47 Qualité de l’air Luftqualität 2.3 4,00% 1.068.781,12 84 48 Prévention et contrôle intégrés de la pollution Integrierte Vorbeugung und Kontrolle von Umweltverschmutzung 49 Adaptation au changement climatique et atténuation de ses effets Anpassung an den Klimawandel und Milderung seiner Auswirkungen 50 Réhabilitation des sites industriels et des terrains contaminés Sanierung von verschmutzten Industriegeländen und Flächen 51 2.3 4,00% 1.068.781,12 Promotion de la biodiversité Förderung der Biodiversität und des et protection de la nature (y Naturschutzes (einschließlich Natura compris Natura 2000) 2000) 2.3 10,00% 2.671.952,80 52 Promotion des transports publics urbains propres Förderung eines sauberen städtischen Nahverkehrs 2.2 3,00% 801.585,84 53 Prévention des risques (y compris élaboration et mise en oeuvre de plans et d’actions pour prévenir et gérer les risques naturels et technologiques) Risikoverhütung (einschließlich der Ausarbeitung und Durchführung von Plänen und Maßnahmen zur Verhütung und Bewältigung von natürlichen und technologischen Risiken) 2.3 6,00% 1.603.171,68 54 Autres actions visant la préservation de l’environnement et la prévention des risques Sonstige Umweltschutz- und Risikoverhütungsmaßnahmen 2.3 5,00% 1.335.976,40 1.5 7,00% 3.230.154,76 Tourisme Fremdenverkehr 55 Promotion des actifs naturels Förderung des natürlichen Erbes 56 Protection et valorisation du Schutz und Aufwertung des natürlichen patrimoine naturel Erbes 1.5 6,00% 2.768.704,08 57 Autres aides à l’amélioration des services touristiques Verbesserung der touristischen Dienstleistungen 1.5 7,00% 3.230.154,76 Culture Kultur 58 Protection et préservation du patrimoine culturel Schutz und Erhaltung des Kulturerbes 3.5 7,00% 1.874.049,10 59 Développement d’infrastructures culturelles Entwicklung kultureller Infrastruktur 3.5 8,00% 2.141.770,40 60 Autres aides à l’amélioration des services culturels Verbesserung der kulturellen Dienstleistungen 3.5 10,00% 2.677.213,00 Réhabilitation urbaine / rurale Wiederbelebung städtischer und ländlicher Gebiete Projets intégrés pour la réhabilitation urbaine / rurale Integrierte Projekte zur Wiederbelebung städtischer und ländlicher Gebiete 2.1 15,00% 4.007.929,20 61 85 Augmentation de la capacité d’adaptation des travailleurs, des entreprises et des chefs d’entreprise Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer 62 Développement de systèmes et de stratégies pour un apprentissage tout au long de la vie dans les entreprises; formations et services visant à renforcer l’adaptabilité au changement des salariés; encouragement de l’esprit d’entreprise et de l’innovation Entwicklung von Systemen und Strategien des lebenslanges Lernens in Unternehmen; Ausbildung und Dienste für Arbeitnehmer zur Steigerung ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel; Förderung von Unternehmergeist und Innovation 63 Conception et diffusion de modes d’organisation du travail innovateurs et plus productifs Konzipierung und Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation 64 Développement de services spécifiques d’emploi, de formation et de soutien dans le contexte de restructurations sectorielles et d’entreprise, et développement de systèmes d’anticipation des changements économiques et des exigences futures en matière d’emploi et de compétences Entwicklung von spezifischen Beschäftigungs-, Berufsbildungs- und Unterstützungsdiensten im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen und Unternehmen und Entwicklung von Systemen zur Antizipation wirtschaftlicher Veränderungen und künftiger Anforderungen in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifikationen 1.4 5,00% 2.307.253,40 1.4 4,00% 1.845.802,72 1.4 4,00% 1.845.802,72 1.2 3,00% 1.384.352,04 Amélioration de l’accès à Verbesserung des Zugangs zur l’emploi et de la durabilité Beschäftigung und Nachhaltigkeit 65 Modernisation et renforcement des institutions du marché du travail Modernisierung und Stärkung der Arbeitsmarktinstitutionen 66 Mise en oeuvre de mesures Durchführung aktiver und präventiver actives et préventives sur le Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt marché du travail 67 Mesures visant à Maßnahmen zur Förderung des aktiven encourager le vieillissement Alterns und zur Verlängerung des actif et le prolongement de Arbeitslebens la vie active 68 Soutien au travail Unterstützung von Selbständigkeit und indépendant et à la création Unternehmensgründungen d’entreprises 86 69 Mesures visant à accroître la participation durable des femmes à l’emploi et leur progression professionnelle afin de réduire la ségrégation fondée sur le sexe sur le marché du travail et de mieux concilier la vie professionnelle et la vie privée, notamment par un accès plus aisé aux services de la petite enfance et aux soins pour les personnes dépendantes Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung, zur Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und zur Verbesserung ihres beruflichen Fortkommens, zum Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, z. B. Erleichterung des Zugangs zur Kinderbetreuung und zu Betreuungsmaßnahmen für abhängige Personen 70 Actions spécifiques pour accroître la participation des migrants à l’emploi et renforcer ainsi leur intégration sociale Spezifische Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von Migranten am Erwerbsleben und dadurch zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung Amélioration de l’inclusion sociale des personnes défavorisées Verbesserung der sozialen Eingliederung benachteiligter Personen Parcours d’insertion et de retour à l’emploi pour les personnes défavorisées: lutte contre la discrimination dans l’accès au marché du travail ainsi que progression au sein de celui-ci et promotion de la diversité sur le lieu de travail Konzepte für die Eingliederung oder Wiedereingliederung von benachteiligten Personen in das Erwerbsleben; Bekämpfung von Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt und beim Vorankommen auf dem Arbeitsmarkt und Förderung der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit am Arbeitsplatz Valorisation du capital humain Verbesserung des Humankapitals Élaboration, introduction et mise en oeuvre de réformes dans les systèmes d’éducation et de formation afin de développer l’employabilité, d’améliorer l’utilité de l’éducation et de la formation initiales et professionnelles pour le marché du travail et d’actualiser en permanence les compétences des formateurs dans le contexte d’une économie de l’innovation et de la connaissance Konzipierung, Einführung und Umsetzung von Reformen in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmarktrelevanz von allgemeiner und beruflicher Aus- und Weiterbildung zu verbessern und die Fähigkeiten der Lehrkräfte im Hinblick auf Innovation und eine wissensbasierte Wirtschaft zu aktualisieren 71 72 72 87 1.4 4,00% 1.845.802,72 1.4 4,00% 1.845.802,72 1.2 2,00% 922.901,36 3.1 6,00% 1.606.327,80 73 73 74 Mesures visant à accroître la participation à l’éducation et à la formation tout au long de la vie, notamment par des actions visant à réduire le décrochage scolaire et la discrimination fondée sur le sexe, et par un accès plus large à une formation initiale, professionnelle et supérieure de qualité Maßnahmen im Hinblick auf eine verstärkte Teilnahme an der allgemeinen und beruflichen Bildung während des gesamten Lebens, einschließlich Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, zum Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation bei den Fächern und zur Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von allgemeiner, beruflicher und tertiärer Aus- und Weiterbildung Développement du potentiel humain dans les domaines de la recherche et de l’innovation, notamment par des études de troisième cycle et la formation de chercheurs, et par des activités en réseau entre les universités, les centres de recherche et les entreprises Entwicklung des Humanpotenzials in den Bereichen Forschung und Innovation, insbesondere durch Postgraduiertenstudiengänge und Weiterbildung von Forschern und Vernetzung der Tätigkeiten von Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen 74 74 3.1 7,00% 1.874.049,10 3.2 1.1 12,00% 2,00% 3.212.655,60 922.901,36 3.1 3.2 3,00% 12,00% 803.163,90 3.212.655,60 Investissements en infrastructures sociales Investitionen in soziale Infrastrukturen 75 Infrastructures pour l’éducation Bildungsinfrastruktur 3.1 1,50% 401.581,95 76 Infrastructures pour la santé Gesundheitsinfrastruktur 3.3 14,00% 3.748.098,20 77 Infrastructures pour la petite enfance Kinderbetreuungsinfrastruktur 3.4 1,50% 401.581,95 78 Infrastructures de logement Wohnungsbauinfrastruktur 79 Autres infrastructures sociales Sonstige soziale Infrastrukturen 3.4 5,00% 1.070.885,20 Mobilisation pour les réformes en matière d’emploi et d’inclusion sociale Mobilisierung für die Reformen in den Bereichen Beschäftigung und soziale Eingliederung Promotion de partenariats, de pactes et d’initiatives par la mise en réseau des acteurs concernés Förderung des Aufbaus von Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen über die Vernetzung der maßgeblichen Akteure 3.4 10,00% 2.944.934,30 Renforcement de la capacité institutionnelle aux niveaux national, régional et local Stärkung der institutionellen Kapazität auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene 80 88 81 Mécanismes permettant d’améliorer la conception, le suivi et l’évaluation des politiques et programmes aux niveaux national, régional et local, renforcement des capacités de mise en oeuvre des politiques et programmes Mechanismen zur Verbesserung der Konzeption von Politiken und Programmen, Begleitung und Evaluierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Förderung des Aufbaus von Kapazitäten für die Durchführung der Politiken und Programme Réduction des surcoûts qui entravent le développement des régions ultraphériphériques Senkung zusätzlicher Kosten, die die Entwicklung von Gebieten in Randlage behindern 81 82 Compensation des surcoûts Ausgleich für Zusatzkosten aufgrund liés au déficit d’accessibilité von Zugänglichkeitsdefiziten und et à la fragmentation territorialer Fragmentierung territoriale 83 Actions spécifiques visant à Spezifische Maßnahmen zum compenser les surcoûts liés Ausgleich von Zusatzkosten aufgrund à la taille du marché der Größe des Marktes 84 Soutien visant à compenser les surcoûts liés aux conditions climatiques et aux difficultés du relief Förderung des Ausgleichs von Zusatzkosten aufgrund von Klimabedingungen und schwierigem Gelände 2.1 15,00% 4.007.929,20 3.4 3,00% 803.163,90 Assistance technique Technische Hilfe 85 Préparation, mise en œuvre, suivi et contrôle Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle 4 60,00% 3.815.874,60 86 Évaluation et études; information et communication Evaluierung und Studien; Information und Kommunikation 4 40,00% 2.543.916,40 TOTAL GESAMT 105.996.517,00 89 G. Durchführungssystem 1. Die Gremien zur Verwaltung, Begleitung und Durchführung des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion 1.1. Die Programmpartner Auf Basis der Gemeinsamen Erklärung des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion vom 1. Juni 2006 haben die Programmpartner beschlossen, das folgende Durchführungssystem einzurichten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Programms sicherzustellen. Im Rahmen dieses Verantwortlichkeiten: Systems haben die Programmpartner vor allem folgende - Sie beraten die Projektträger und -partner und unterstützen die Projektgenerierung; - Sie sind an der Bewertung der Projekte beteiligt; - Sie nehmen an den Sitzungen der Lenkungsausschüsse und des Begleitausschusses teil; - Sie mobilisieren die Komplementärfinanzierung für die technische Hilfe; Zudem wird die Gesamtheit der Aufgaben der Programmpartner partnerschaftlich und unter Einhaltung der Zweisprachigkeit ausgeführt. 1.2. Die Verwaltungsbehörde Gemäß dem Beschluss des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion hat die wallonische Region die Aufgaben der Verwaltungsbehörde seit Beginn des Programms und übergangsweise bis zum 1. April 2010 wahrgenommen. Die Gipfelteilnehmer hatten den Wunsch, einen Europäischen Verbund für die Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) zu gründen. Dieser hat seit dem 1. April 2010 die Aufgaben der Verwaltungsbehörde übernommen . Er steht unter dem Vorsitz des Präfekten der Region Lothringen. 1.2.1 Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde In Beachtung der vorgenannten Grundsätze werden die Aufgaben der Verwaltungsbehörde aufgrund des Artikels 60 der Verordnung 1083/2006 wie folgt definiert: Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich dafür, dass das operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und durchgeführt wird; sie hat insbesondere a) sicherzustellen, dass die zu finanzierenden Vorhaben nach den für das operationelle Programm geltenden Kriterien ausgewählt werden und während ihrer Durchführung stets den geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen; 90 b) sicherzustellen, dass die Ausgaben jedes an einem Projekt beteiligten Begünstigten durch den unter Art. 16, Abs. 1 der Verordnung ( EG) 1080/2006 genannten Prüfer bestätigt wurden; c) die elektronische Aufzeichnung und Erfassung von Buchführungsdaten zu jedem im Rahmen eines operationellen Programms durchgeführten Vorhaben sowie die Erfassung der erforderlichen Durchführungsdaten für Finanzverwaltung, Begleitung, Überprüfungen, Prüfungen und Bewertung zu gewährleisten; d) sicherzustellen, dass die Begünstigten und die sonstigen an der Durchführung der Vorhaben beteiligten Stellen unbeschadet der einzelstaatlichen Buchführungsvorschriften entweder gesondert über alle Finanzvorgänge der Vorhaben Buch führen oder für diese einen geeigneten Buchführungscode verwenden; e) sicherzustellen, dass die Bewertungen der operationellen Programme nach Artikel 48 Absatz 3 gemäß Artikel 47 durchgeführt werden; f) Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass alle für einen hinreichenden Prüfpfad erforderlichen Ausgabenbelege und Kontrollunterlagen gemäß Artikel 90 aufbewahrt werden; g) sicherzustellen, dass die Bescheinigungsbehörde in Bezug auf die Ausgaben alle für die Bescheinigung notwendigen Auskünfte über angewandte Verfahren und durchgeführte Überprüfungen erhält; h) den Begleitausschuss bei seiner Arbeit zu beraten und ihm die Unterlagen zu übermitteln, die für eine Begleitung erforderlich sind, bei der die Qualität der Durchführung des operationellen Programms an der Verwirklichung der spezifischen Programmziele gemessen wird; i) den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht zu erstellen und ihn nach Billigung durch den Begleitausschuss der Kommission vorzulegen; j) sicherzustellen, dass die Informations- und Publizitätsverpflichtungen nach Artikel 69 eingehalten werden. Neben den oben aufgeführten Aufgaben wird die Verwaltungsbehörde des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion auch folgende Funktionen innehaben: Organisation und Vorbereitung der Sitzungen des Begleitausschusses und des Lenkungsausschusses; Umsetzung der Beschlüsse zum Operationellen Programm; Umsetzung der Aktionen, die sich auf die geographische Einheit Großregion beziehen; Unterzeichnung des EFRE-Zuwendungsvertrags, Begünstigten und die Verwaltungsbehörde bindet. der den federführenden Die Verwaltungsbehörde wird in ihren Aufgaben vom in Punkt 1.5.1 beschriebenen Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) unterstützt. 1.2.2. Kontaktdaten der Verwaltungsbehörde Préfecture de Région Lorraine EVTZ INTERREG « Programm Großregion» 9, place de la Préfecture 91 F-57 034 METZ Cedex 1 Tel. : +33 (0)3 87 34 87 34 1.3. Die Bescheinigungsbehörde 1.3.1. Die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde Die Bescheinigungsbehörde nimmt in Übereinstimmung mit Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 folgende Aufgaben wahr: a) bescheinigte Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge zu erstellen und der Kommission zu übermitteln; b) zu bescheinigen, dass: 1. die Ausgabenerklärung wahrheitsgetreu ist, sich auf zuverlässige Buchführungsverfahren stützt und auf überprüfbaren Belegen beruht; 2. die geltend gemachten Ausgaben für Vorhaben getätigt wurden, die nach den im betreffenden operationellen Programm festgelegten Kriterien ausgewählt wurden, und die Ausgaben und Vorhaben mit den gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in Einklang stehen; c) für die Zwecke der Bescheinigung sicherzustellen, dass hinreichende Angaben der Verwaltungsbehörde zu den Verfahren und Überprüfungen für die in Ausgabenerklärungen geltend gemachten Ausgaben vorliegen; d) für die Zwecke der Bescheinigung die Ergebnisse der von der Prüfbehörde oder unter deren Verantwortung durchgeführten Prüfungen zu berücksichtigen; e) über die bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben in elektronischer Form Buch zu führen; f) über die wieder einzuziehenden Beträge und die einbehaltenen Beträge Buch zu führen, wenn eine für ein Vorhaben bestimmte Beteiligung oder ein Teil davon gestrichen wurde. Die wieder eingezogenen Beträge werden vor dem Abschluss des operationellen Programms durch Abzug von der nächsten Ausgabenerklärung dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union wieder zugeführt. Neben den oben aufgeführten Aufgaben hat die Bescheinigungsbehörde folgende Funktionen: Sie zahlt den federführenden Begünstigten, auf Grundlage der mit der Verwaltungsbehörde geschlossenen Zuwendungsverträge, den EU-Beitrag aus, der den federführenden Begünstigten aufgrund der von der Verwaltungsbehörde bestätigten Zahlungsanträge zusteht; sie ist Empfänger der Zahlungen der Kommission und stellt deren effiziente Verwaltung mit der gebotenen Sorgfalt sicher; sie erstellt einen Quartalsbericht über Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe es ist, den Bericht an den Begleitausschuss weiterzuleiten; 92 sie nimmt an jeder Sitzung teil, zu der sie von der Verwaltungsbehörde eingeladen wird, insbesondere an den Sitzungen des Begleitausschusses, um den finanziellen Stand der Durchführung des Programms zu präsentieren. 1.3.2. Kontaktdaten der Bescheinigungsbehörde SIKB – Saarländische Investitionskreditbank AG Franz-Josef-Röder-Straße 17 D-66119 SAARBRÜCKEN Tél: +49 (0)681 3033-0 Fax: +49 (0)681 3033-102 1.4. Die Prüfbehörde 1.4.1. Die Aufgaben der Prüfbehörde Gemäß Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hat die Prüfbehörde des Programms insbesondere folgende Aufgaben: a) zu gewährleisten, dass das effektive Funktionieren des Kontrollsystems für das operationelle Programm geprüft wird; Verwaltungs- und b) sicherzustellen, dass Vorhaben anhand geeigneter Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden; c) der Kommission binnen neun Monaten nach Genehmigung des operationellen Programms eine Prüfstrategie vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Stellen die Prüfungen gemäß den Buchstaben a und b durchführen, welche Methoden sie verwenden und nach welchem Verfahren die Stichproben für die Prüfung von Vorhaben ausgewählt werden, und die außerdem einen indikativen Zeitplan für die Prüfungen enthält, um sicherzustellen, dass die wichtigsten Stellen geprüft werden und die Prüfungen gleichmäßig über den Programmzeitraum verteilt sind. Gilt eine gemeinsame Regelung für mehrere operationelle Programme, so kann eine einheitliche Prüfstrategie vorgelegt werden; d) von 2008 an und bis 2015 jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember: 1. der Kommission einen jährlichen Kontrollbericht zu übermitteln, der die Ergebnisse der im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum, der am 30. Juni des betreffenden Jahres endet, entsprechend der Prüfstrategie des operationellen Programms durchgeführten Prüfungen enthält und festgestellte Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen des Programms anzeigt. Der bis zum 31. Dezember 2008 vorzulegende erste Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2008 ab. Die Angaben zu den nach dem 1. Juli 2015 durchgeführten Prüfungen werden zur Unterstützung der in Buchstabe e) genannten Abschlusserklärung in den abschließenden Kontrollbericht aufgenommen; 2. auf der Grundlage der unter ihrer Verantwortung durchgeführten Kontrollen und Prüfungen zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem wirksam funktioniert, so dass die Richtigkeit der der Kommission 93 vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet sind; 3. sofern nach Artikel 88 erforderlich, eine Teilabschlusserklärung vorzulegen, mit der die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der betreffenden Ausgaben festgestellt wird; e) der Kommission bis spätestens 31. März 2017 eine Abschlusserklärung zur Bewertung der Gültigkeit des Antrags auf Zahlung des Restbetrags sowie der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen; zu diesen Vorgängen muss eine abschließende Ausgabenbescheinigung vorliegen, die durch einen abschließenden Kontrollbericht bestätigt wird. Um die Aufgaben der Prüfung zu koordinieren und gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1080/2006, wird die Prüfbehörde von einer Gruppe von Finanzprüfern unterstützt, welche aus einem Vertreter jedes am Programm beteiligten Mitgliedstaates besteht (die Bundesrepublik Deutschland hat einen Vertreter des Saarlandes sowie einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz). Diese Arbeitsgruppe wird innerhalb von maximal drei Monaten nach Genehmigung des Operationellen Programms zusammengesetzt. Sie wird unter dem Vorsitz der Prüfbehörde zusammentreten und ihre Geschäftsordnung und ihre Funktionsweise festlegen. Das Gemeinsame Technische Sekretariat wird die Arbeit des Sekretariates der Arbeitsgruppe sicherstellen. Die Prüfbehörde ist für die im Artikel 71, Absatz 2 der Verordnung (EG) 1083/2006 genannte Erstellung des Berichts und der Stellungnahme verantwortlich. 1.4.2. Kontaktadresse der Prüfbehörde Commission Interministérielle de Coordination des Contrôles (CICC) 5, Place des Vins de France F- 75012 PARIS Bei ihren Aufgaben wird die Prüfbehörde von einer Gruppe von Finanzprüfern unterstützt, die im Sinne des Artikels 14, Absatz 2 der Verordnung 1080/2006 jeweils die französische, belgische, deutsche und luxemburgische Seite des Programms vertreten, d.h.: die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens: vertreten durch den Finanzinspektor, Föderales Korps der Finanzinspektion, Gospertstrasse 1-5, B-4700 Eupen, Belgien; die wallonische Region: Service Public de Wallonie, Secrétariat général, Département de l’Audit, Direction de l’Audit pour les Fonds Européens, Avenue Bovesse, 103-106, 3e étage, B-5100 Namur, Belgique ; Rheinland-Pfalz: EU-Prüfstelle/Unabhängige Stelle, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Kaiser-Friedrich-Strasse 5a, D-55116 Mainz, Deutschland; das Saarland: vertreten durch die Kontrollstelle EU-Fonds, Landesamt für Zentrale Dienste, Präsident-Baltz-Strasse 5, D-66119 Saarbrücken, Deutschland; Großherzogtum Luxemburg: Inspection Générale des Finances (IGF), 4, rue de la Congrégation, L-1352 Luxemburg. 94 Nach der Einrichtung des EVTZ, der vom Präfekten der Region Lothringen präsidiert wird, wie es die Gemeinsame Erklärung des 9. Gipfels der Exekutiven der Großregion vorsieht, wurde die Prüfbehörde von der Inspection des finances der wallonische Region an die CICC übergangen. 1.5. Das Sekretariat des Programms 1.5.1. Das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS) Unter Gewährleistung der Zweisprachigkeit des Programms nimmt das GTS, welches der Verwaltungsbehörde untersteht, insbesondere folgende Aufgaben wahr: – – Es unterstützt die Verwaltungsbehörde und den Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben; Es setzt die Beschlüsse des Begleitausschusses um; Begleitausschuss bei der – Es stellt das Sekretariat der Gruppe der Finanzprüfer sicher; – Es stellt die Projektideen online und stellt den Austausch der aus den verschiedenen geografischen Einheiten hervorgehenden Vorschlägen sicher; – Es organisiert die Prüfung der Anträge d.h.: es nimmt alle Projektanträge entgegen, prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen, analysiert die Anträge hinsichtlich der Auswahlkriterien, zieht die Regionalen Beratungsstellen zu Rate und leitet die Anträge an die betroffenen Programmpartner weiter; nach Eingang der verschiedenen Stellungnahmen konsolidiert das GTS die Antragsprüfung und schließt die Prüfung der Projektanträge mit einer Empfehlung für den Lenkungsausschuss ab. Das GTS bleibt für die Prüfung hinsichtlich der Auswahlkriterien verantwortlich, an der es jedoch die Programmpartner und die regionalen Beratungsstellen beteiligt; – Es setzt die vom Lenkungsausschuss und den Unter-Lenkungsausschüssen gefassten Beschlüsse (Benachrichtigungen, Vereinbarungen, Zusatzvereinbarungen, ...) in allen geographischen Einheiten um und gewährleistet deren Begleitung; – Es nimmt die Mittelabrufe der Projekte aller geographischen Einheiten entgegen, prüft ihre Vollständigkeit, erfasst die Finanzdaten in der Datenbank und bereitet die Zahlungsanordnungen vor, die über die Verwaltungsbehörde an die Bescheinigungsbehörde zu übermitteln sind; – Es richtet das System zur Datensammlung ein und koordiniert es; – Es begleitet den finanziellen Fortgang der Projekte (n+2 Regel); – Es führt auf Programmebene die aus den verschiedenen geographischen Einheiten stammenden Daten und Dokumente zusammen; – Es setzt den von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den Programmpartnern festgelegten allgemeinen Kommunikationsplan um. Außerdem stellt das GTS die regionale Beratungsstelle für die geographische Einheit „Großregion“ sicher. 1.5.2. Die Regionalen Beratungsstellen (RB) 95 Die geographischen Einheiten haben die Aufgabe, die Umsetzung des Programms – im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Aufgaben – für ihr jeweiliges geographisches Gebiet sicherzustellen. In jeder geografischen Einheit wird eine regionale Beratungsstelle eingerichtet, wobei die Modalitäten der Einrichtung von den betreffenden Programmpartnern festgelegt werden. Diese Strukturen sollen insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen: – Sie betreuen und unterstützen die Konzeption von Projekten und stehen in Kontakt mit den Projektträgern und -partnern; – Sie nehmen an Abstimmungssitzungen zwischen den regionalen Beratungsstellen und dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat teil; – Sie bereiten die Sitzungen des Unter-Lenkungsausschusses ihrer jeweiligen geographischen Einheit vor; – Sie stellen die Begleitung der angenommenen Projekte für ihre jeweilige geographische Einheit insbesondere durch Kontakte mit den Projektbeteiligten (Probleme, verschiedene Fragen, etc.) sicher. Die rein administrative Begleitung der Projekte (Vereinbarungen, Änderungsanträge, Übersicht über die Mittelabrufe…) wird hingegen vom Gemeinsamen technischen Sekretariat übernommen; – Sie begleiten die inhaltliche (Bestätigung der Berichte und Teilnahme an den Projektbegleitausschusssitzungen) und finanzielle (Zugang zur Datenbank, die vom GTS aktualisiert wird) Entwicklung der Projekte; – Sie ergänzen das für das Programm eingerichtete EDV-System zur Datensammlung zur inhaltlichen Begleitung der Projekte mit der Eingabe der bestätigten Berichte und der Protokolle der Projektbegleitausschusssitzungen; – Sie nehmen an der Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte und des Abschlussberichts teil, die vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat konsolidiert werden und zur Genehmigung an den Begleitausschuss zu übermitteln sind; Sie setzen Kommunikations- und Werbemaßnahmen für das durch ihre geographische Einheit abgedeckte geographische Gebiet, in Übereinstimmung mit dem vom Begleitausschuss festgelegten Rahmenplan für Kommunikationsmaßnahmen um; – – In Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat setzen sie den von der Verwaltungsbehörde festgelegten allgemeinen Kommunikationsplan für ihre jeweilige geographische Einheit um. 1.5.3. Adressen des Gemeinsamen Technischen Sekretariats und der regionalen Beratungsstellen Gemeinsames Technisches Sekretariat Gemeinsames technisches Sekretariat „Großregion“ 25, rue Notre Dame L-2240 Luxembourg Regionale Beratungsstelle Lothringen-Luxemburg der geographischen Einheit Wallonien- Neben der Möglichkeit, sich an die Programmpartner zu wenden, aus denen sich die geographische Einheit WLL zusammensetzt, können die Projektpartner auch Unterstützung bei der administrativen Koordinierung der Beratungsstelle erhalten: 96 Equipe technique de Libramont Grand’Rue 1 B-6800 Libramont Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit Saarland-Mosel(Lothringen)-Westpfalz Groupement d’Intérêt Public (GIP) Place de la Comédie, 1 – BP 91 041 F-57 036 METZ Cedex 01 Regionale Beratungsstelle der geographischen Einheit DeutschlandLuxemburg-Deutschsprachige Gemeinschaft /Wallonische Region Belgiens c/o GTS 25, rue Notre Dame L-2240 Luxembourg 1.6. Der Begleitausschuss Dem Begleitausschuss des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 20072013 Großregion gehören die Programmpartner an. Seine erste Sitzung findet spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Benachrichtigung über die Genehmigung des Operationellen Programms statt. In der Folgezeit tritt der Begleitausschuss mindestens ein Mal pro Jahr zusammen. Ein Vertreter der Kommission nimmt mit beratender Stimme an den Arbeiten des Begleitausschusses teil. Der Begleitausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung im institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen der Programmbehörden. Der Entscheidungsmodus ist das Einstimmigkeitsprinzip, wobei jeder Programmpartner eine Stimme hat. 1.6.1. Die Aufgaben des Begleitausschusses Der Begleitausschuss vergewissert sich, dass die Intervention effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Diesbezüglich hat er gemäß Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 die folgenden Aufgaben: a) prüft und billigt er binnen sechs Monaten nach der Genehmigung des operationellen Programms die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben und billigt bei Bedarf Überarbeitungen dieser Kriterien im Zuge der Programmplanung; b) bewertet er anhand der von der Verwaltungsbehörde vorgelegten Unterlagen regelmäßig, welche Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen Ziele des operationellen Programms erzielt wurden; c) prüft er die Ergebnisse der Durchführung und dabei besonders, inwieweit die für jede Prioritätsachse festgelegten Ziele verwirklicht werden, sowie die Bewertungen gemäß Artikel 48 Absatz 3; 97 d) prüft und billigt er den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht nach Artikel 67; e) wird er über den jährlichen Kontrollbericht bzw. den Teil des Berichts, der das betreffende operationelle Programm behandelt, und etwaige einschlägige Bemerkungen der Kommission zu diesem Bericht bzw. zu dem entsprechenden Teil des Berichts unterrichtet; f) kann er der Verwaltungsbehörde Überarbeitungen oder Überprüfungen des operationellen Programm vorschlagen, die geeignet sind, zur Verwirklichung der Fondsziele gemäß Artikel 3 beizutragen oder die Verwaltung, insbesondere die finanzielle Abwicklung des Programms, zu verbessern; g) prüft und billigt er jeden Vorschlag für eine inhaltliche Änderung der Entscheidung der Kommission über die Fondsbeteiligung. 1.6.2. Zusammensetzung des Begleitausschusses Dem Begleitausschuss gehören die ordnungsgemäß beauftragten Vertreter der folgenden stimmberechtigten Partner an: Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch den Innen- und Landesplanungsminister, Région wallonne, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten, Communauté française de Belgique, vertreten durch ihre Ministerpräsidentin, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten, Préfecture de Région Lorraine, vertreten durch den Präfekten der Region Lothringen, Conseil Régional de Lorraine, vertreten durch seinen Präsidenten, Conseil Général de Meurthe-et-Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten, Conseil Général de la Meuse, vertreten durch seinen Präsidenten, Conseil Général de la Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten, Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, das Saarland, vertreten durch den Minister für Wirtschaft und Wissenschaft Ebenfalls gehören dem Begleitausschuss mit beratender Stimme an: die Europäische Kommission, die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem nehmen an den Sitzungen des Begleitausschusses teil: das Gemeinsame Technische Sekretariat, die regionalen Beratungsstellen. Den Vorsitz des Programmpartner. Begleitausschusses übernimmt abwechselnd ein Vertreter der In Abhängigkeit von der Tagesordnung kann der Präsident zur Beratung externe Personen oder Organisationen als Experten zum Begleitausschuss einladen, damit diese zu Teilen oder zur gesamten Tagesordnung gehört werden. 98 1.7. Der Lenkungsausschuss Der Begleitausschuss des Programms setzt einen Lenkungsausschuss ein, der die Aufgabe hat, die für eine EFRE-Finanzierung im Rahmen des vorliegenden Programms vorgeschlagenen Projekte auszuwählen. Für die geographischen Einheiten „WLL“, „SMLW“ et „DeLux“, setzt der Begleitausschuss Unter-Lenkungsausschüsse ein. Der Entscheidungsmodus im Lenkungsausschuss und den Unter-Ausschüssen ist das Einstimmigkeitsprinzip, wobei jeder Partner eine Stimme hat. . 1.8 Die Zulässigkeitskriterien Die Anträge auf Bewilligung von EFRE-Mitteln bestehen zwingend aus der zweisprachigen Projektkurzfassung sowie dem Antragsformular einschließlich der Finanztabellen. Als zulässig werden die vollständigen Anträge auf Bewilligung von EFRE-Mitteln eingestuft, die unter anderem das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular enthalten, in dem Punkt für Punkt korrekt angegeben und ausreichend entwickelt ist. Allgemeine Kriterien Das Fördergebiet Das Fördergebiet des vorliegenden Programms wird in dem Kapitel „Grundlagen“ beschrieben. Die Zusammenarbeit Im Rahmen des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion ist es zwingend notwendig, dass an einem Kooperationsprojekt mindestens zwei Projektpartner aus zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind oder die Kooperation im Rahmen einer grenzüberschreitenden Einrichtung erfolgt16. Federführender Begünstigter Die Projektpartner sind angehalten, einen federführenden Begünstigten zu benennen, der gemäß Artikel 20 der Verordnung 1080/2006 vom 5. Juli 2006 die Partnerschaft vertritt und die Verantwortung für die Durchführung des Vorhabens übernimmt. Zwingende Kriterien Damit ein Projekt im Rahmen des vorliegenden Programms gefördert werden kann, muss dargelegt werden können, dass durch das Projekt ein reeller grenzüberschreitender Mehrwert generiert wird. 16 Vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 99 Außerdem existieren auch folgende Kriterien die zwingend erfüllt sein müssen: o o Vorhandensein einer echten grenzüberschreitenden Partnerschaft Übereinstimmung mit den im Operationellen Programm definierten Schwerpunkten. Des Weiteren kann die Förderung aus Mitteln des vorliegenden Programms weder zusätzlich zu einer anderweitigen europäischen Förderung noch als Ersatz für eine anderweitige europäische Förderung erfolgen. Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet, dass Mittel, die privaten Akteuren zugewiesen werden, der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen müssen. 1.9 Die Auswahlkriterien Bei der Auswahl der Projekte werden Zulässigkeits- und Prioritätskriterien berücksichtigt: Während des Auswahlverfahrens werden die Projekte berücksichtigt, die mindestens zwei der folgenden Kooperationsformen entsprechen: gemeinsame Projektentwicklung, gemeinsame Projektumsetzung, gemeinsame Personalausstattung, gemeinsame Finanzierung. Dazu bestimmt der Begleitausschuss Zulässigkeits- und Prioritätskriterien. Diese können sich insbesondere auf folgende Elemente stützen: Zulässigkeitskriterien Alle im Folgenden aufgeführten Punkte sind zu bewerten: klare und quantifizierte Ziele, Beschreibung der Aktionen, quantifizierte Umsetzungsindikatoren, Umsetzung auf Basis einer gemeinsamen Projektlaufzeit und eines gemeinsamen Zeitplans, identifizierte Zielgruppe, grenzüberschreitendes Ergebnis, Mobilisierung der notwendigen Finanzmittel, gegebenenfalls Koordination mit anderen europäischen Programmen oder Initiativen, … Prioritätskriterien 100 Die Projekte, die ein oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen, werden im Rahmen dieses Programms vorrangig berücksichtigt: Integration in eine grenzüberschreitende Strategie (Raum, Branche, Netzwerk); innovativer Charakter des Projekts; positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt; Fortdauer der Finanzierung über das Programm Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013 Großregion hinaus; Potential, über die eigentliche Projektumsetzung hinaus, grenzüberschreitende Kooperationen zu generieren und zu verstärken; Beitrag zur Chancengleichheit; Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz; Miteinbeziehung der IKT während der Umsetzung des Projekts; Komplementarität mit existierenden Raumordnungspolitiken; positive Wirkung auf die Umwelt; … 1.10 Begleit- und Bewertungssystem des Programms 1.10.1 Begleitung Wie unter Punkt 1.6 erwähnt, wird ein Begleitausschuss eingesetzt. Seine zentrale Aufgabe ist es in regelmäßigen Abständen die zum Erreichen der spezifischen Ziele des Programms gemachten Fortschritte zu bewerten und Änderungen oder Maßnahmen vorzuschlagen die zu einer verbesserten Verwaltung führen können. Der Begleitausschuss tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen. Gemäß Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, werden die jährlichen Durchführungsberichte spätestens am 30. Juni eines Jahres, nach Genehmigung durch den Begleitausschuss, an die Europäische Kommission übermittelt. Die Jahrsberichte beinhalten die folgenden Punkte die es erlauben einen klaren Überblick über die Umsetzung des Operationellen Programms zu bekommen: Die erreichten Fortschritte in der Umsetzung des Programms und der Schwerpunkte in Bezug auf ihre spezifischen und überprüfbaren Ziele. Hierzu wird ein System eingerichtet, welches es ermöglicht, Informationen zum Fortschritt der genehmigten Projekte zu sammeln. Der inhaltliche (Indikatoren inbegriffen) sowie finanzielle Sachstand der Projekte wird in den Tätigkeitsberichten der Projekte abgefragt, um anschließend in gebündelter Form in die Jahresberichte des Programms einzufließen. Die finanzielle Umsetzung des Operationellen Programms Nur zur Information, die indikative Mittelaufteilung auf die verschiedenen Kategorien Die von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss ergriffenen Maßnahmen um eine qualitativ gute und effiziente Umsetzung zu gewährleisten Die ergriffenen Maßnahmen um die Information und Publizität in Bezug auf das Operationelle Programm zu gewährleisten Die Fälle in denen eine wichtige Änderung im Sinne des Artikel 57 entdeckt worden ist 1.10.2 Bewertung 101 Wie bereits im Kapitel J angegeben, wird nochmals daran erinnert, dass die Vorbereitung des vorliegenden Operationellen Programms von einer Ex-ante Bewertung begleitet wurde. Ziel des Bewertungssystems ist es, das Operationelle Programm im Hinblick auf die Verwaltung, die Begleit- und Bewertungssysteme und die Kohärenz zwischen den ausgewählten Projekten, etc. zu verbessern. Die Programmpartner verpflichten sich dazu, eine fortlaufende Bewertung des Programms durchzuführen. Die Ergebnisse dieser fortlaufenden Bewertung und der aktuelle Stand der Dinge werden Gegenstand eines besonderen Kapitels in jedem Jahresbericht des Programms sein. Sollten die Mitglieder des Begleitausschusses es als notwendig erachten, kann eine Halbzeitbewertung als Ergänzung zur fortlaufenden Bewertung, gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 durchgeführt werden. 102 2. Funktionsweise des Programms 2.1. Verfahren der Einreichung, Antragsprüfung und Annahme der Projekte Einreichung des Antrags auf EFREFördermittel durch den federführenden Begünstigten beim GTS Prüfung des Antrags im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Bewertung im Hinblick auf die Auswahlkriterien Übermittlung an die betroffenen Programmpartner und die betroffene RB Konsultation der RB bezüglich des Antrags im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen der Auswahlkriterien Bewertung durch die Fachbehörden der Programmpartner Konsolidierung der von den Programmpartnern und den regionalen Beratungsstellen übermittelten Stellungnahmen Abschluss der Antragsprüfung durch das GTS und Empfehlung für den Lenkungsausschuss Lenkungsausschuss Anforderung von Änderungen Ablehnung Annahme 103 Funktionsgrundsätze Das Programm nutzt ein einheitliches Verfahren und einheitliche Musterdokumente für alle geographischen Einheiten: Die Termine für die Aufrufe sowie für das Einreichen der Projektanträge sind für das gesamte Programmgebiet vereinheitlicht, um Synergien zwischen den geographischen Einheiten zu fördern. Die regionalen Beratungsstellen und die Programmpartner sind den Projektpartnern bei der Suche nach potentiellen Partnern sowie bei der Erstellung eines Antrags auf EFRE-Fördermittel behilflich. Vor dem offiziellen Einreichen der Projekte können die Projektpartner, falls sie dies wünschen, eine Projektkurzfassung ausfüllen, welche eine Zusammenfassung ihrer Projektideen wiedergibt. Darin werden insbesondere beschrieben: - die geplante Partnerschaft, die Ziele des Projekts, die Beschreibung der Aktionen, eine Schätzung der Kosten. Diese zwingend zweisprachige Projektkurzfassung hat zum Ziel, Projektpartnern beim Aufbau ihres Projekts besser helfen zu können, um sie bis zur Konkretisierung ihrer Idee zu begleiten und so zu einem vollständigen und annehmbaren Antrag zu gelangen. Die Projektkurzfassungen sind ebenfalls eine Unterstützung für die Suche nach Projektpartnern und die eventuelle Ausdehnung des Projekts auf die geographische Einheit Großregion. Diese Suche oder Ausdehnung auf weitere Projektpartner soll durch eine Veröffentlichung der Projektkurzfassung auf der Internetseite - auf Anfrage der Projektpartner - erleichtert werden, da diese so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieser Vorgang wird vom Gemeinsamen technischen Sekretariat koordiniert und kann als Aufhänger für den Austausch zwischen Projektpartnern genutzt werden, um auf bestmögliche Weise das Potenzial der neuen Konfiguration des Programmgebietes zu nutzen und mehr strategisch ausgerichtete Projekte zu erhalten. – Projektanträge (die eine zweisprachige Kurzfassung, den Antrag auf EFRE-Fördermittel sowie die Finanztabellen enthalten) werden grundsätzlich beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat der Verwaltungsbehörde eingereicht. – Das Gemeinsame technische Sekretariat organisiert die Prüfung der Anträge d.h.: es nimmt alle Projektanträge entgegen, prüft sie hinsichtlich der Zulässigkeit, zieht die Regionalen Beratungsstellen in Bezug auf die Bewertung der Anträge hinsichtlich der Auswahlkriterien zu Rate und leitet sie an die betroffenen Programmpartner insbesondere zur Überprüfung der Kohärenz mit den regionalen Politiken, der Einhaltung der nationalen Bestimmungen und der Risiken der Doppelfinanzierung weiter. – Darüber hinaus werden im Rahmen der Prüfung der Anträge Stellungnahmen der Umweltbehörden und der Stellen für Gleichstellung eingeholt, wenn die Wirkung nicht neutral ist. – Nach Eingang der verschiedenen Stellungnahmen konsolidiert und schließt das GTS die Prüfung der Projektanträge mit einer Empfehlung an den Lenkungsausschuss ab. Danach werden die Projekte dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 104 – Die Entscheidung des Lenkungsausschusses (Begründung der Entscheidung im Falle der Ablehnung) wird dem federführenden Begünstigten offiziell durch das Gemeinsame Technische Sekretariat mitgeteilt. Wird der Antrag zwecks Änderung oder erforderlicher Präzisierungen zurückgestellt, nimmt die betroffene regionale Beratungsstelle mit dem federführenden Begünstigten Kontakt auf, um das weitere Vorgehen und den neuen Zeitplan zu besprechen. – Im Falle der Bewilligung des Projekts wird der EFRE-Zuwendungsvertrag des Projekts vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat erstellt und vom federführenden Begünstigten und von der Verwaltungsbehörde unterzeichnet. Ebenso wird bei eventuellen späteren Zusatzvereinbarungen verfahren. – Darüber hinaus unterzeichnen der federführende Begünstigte und die anderen Projektpartner eine Partnerschaftsvereinbarung, die die Pflichten jedes einzelnen im Rahmen des Projekts festlegen. 105 2.2. Verfahren der inhaltlichen und finanziellen Projektbegleitung (Mittelabruf & Durchführungsberichte) MA Projektpartner 1 1st level Kontrollstelle für den Projektpartner 1 MA Projektpartner 2 1st level Kontrollstelle für den Projektpartner 2 MA Projektpartner 3 1st level Kontrollstelle für den Projektpartner 3 Zusendung der Ausgabenbestätigung an den federführenden Begünstigten zur Überprüfung des Gegenstands der Ausgaben (die Aktivitäten zur Umsetzung des Projekts) Übermittlung des konsolidierten Mittelabrufs an das Gemeinsame Technische Sekretariat zur Prüfung der Vollständigkeit, Eingabe in die Datenbank, Erstellung der Zahlungsanweisung Übermittlung an die Verwaltungsbehörde Übermittlung an die Bescheinigungsbehörde Auszahlung an den federführenden Begünstigten 106 Zusendung eines Schreibens - Bescheinigungsbericht FUNKTIONSGRUNDSÄTZE – Die Mittelabrufe werden von jedem Projektpartner erstellt und dann an seine jeweilige 1st level Kontrollstelle geschickt (in der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems und im EFRE-Zuwendungsvertrag anzugeben). – Nach der Prüfung des Gegenstands der Ausgaben und nach Bestätigung durch den Prüfer konsolidiert der federführende Begünstigte - im Rahmen der festzulegenden Fristen - die Mittelabrufe und übermittelt sie in Form eines Zahlungsantrags an das Gemeinsame Technische Sekretariat. Im EFRE-Zuwendungsvertrag werden außerdem die Verpflichtungen des federführenden Begünstigten gegenüber den Projektpartnern festgelegt. Darüber hinaus unterzeichnen der federführende Begünstigte und die übrigen Projektpartner eine Partnerschaftsvereinbarung, in der die Verpflichtungen jedes Partners im Rahmen des Projekts festgelegt sind. – Das Gemeinsame Technische Sekretariat führt eine Formprüfung durch, gibt die Angaben in die Datenbank ein und stellt die Zahlungsanordnung aus, die an die Verwaltungsbehörde übermittelt wird. – Die Mittelabrufe werden im Prinzip vierteljährlich erstellt und zusammen mit den entsprechenden Rechnungen und Buchungsbelegen eingereicht. Ein Vermerk zum Fortschritt ist halbjährlich für jedes Projekt zu erstellen. Ein inhaltlicher und finanzieller Tätigkeitsbericht ist jährlich zu erstellen. – – Bei Projektstart findet eine einführende Projektbegleitausschusssitzung statt, um die Rahmenbedingungen, die Förder- und Funktionsregeln erneut zu erläutern, auch wenn diese Punkte schon im EFRE-Zuwendungsvertrag aufgeführt sind. Diesem Ausschuss gehören der federführende Begünstigte, die übrigen Projektpartner sowie die betroffene regionale Beratungsstelle an. Zu den Sitzungen werden die Kofinanzierungsstellen, die Prüfer im Sinne der 1st level Kontrolle, die Verwaltungsbehörde, die betroffenen Fachbehörden sowie die Programmpartner eingeladen. Derselbe Projektbegleitausschuss hält eine jährliche Sitzung - auf Einladung des federführenden Begünstigten - zur Genehmigung des Jahresberichts ab. Gleiches erfolgt bei Projektabschluss. Außerdem kann auf Anfrage eines Projektbeteiligten, einer regionalen Beratungsstelle, einer Kofinanzierungsstelle, einer betroffenen Fachbehörde, der Verwaltungsbehörde, einer 1st level Kontrollstelle oder eines Programmpartners während der gesamten Projektlaufzeit jederzeit eine zusätzliche Sitzung des Begleitausschusses einberufen werden. Der federführende Begünstigte ist dazu verpflichtet, diese Sitzung einzuberufen. Wie oben angegeben, sind halbjährlich ein Vermerk zum Fortschritt und jährlich ein inhaltlicher und finanzieller Tätigkeitsbericht vorzulegen. Diese beiden Dokumente werden den Mitgliedern des Projektbegleitausschusses übermittelt. Das erste Dokument ermöglicht die Überprüfung des Projektfortschritts und, falls erforderlich, die Einberufung eines Projektbegleitausschusses; das zweite Dokument wird von den Projektbeteiligten und den betroffenen regionalen Beratungsstellen bei der jährlichen Projektbegleitausschusssitzung bestätigt. Generell halten die regionalen Beratungsstellen einen engen Kontakt mit den Projektbeteiligten und stehen diesen mit Rat und Unterstützung im Rahmen der administrativen und finanziellen Begleitung ihrer Projekte zur Verfügung. 107 3. Beschreibung der Finanzströme 1. Für jedes vom Lenkungsausschuss des Programms genehmigte Projekt wird zwischen der Verwaltungsbehörde und dem federführenden Begünstigten ein einziger EFREZuwendungsvertrag geschlossen. 2. In jedem Gebiet richten die Programmpartner (Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Wallonien, die Deutschsprachige Gemeinschaft, Lothringen) ein Kontrollsystem zur Prüfung der Ausgaben, die für die auf seinem Gebiet durchgeführten Projekte bzw. Teilprojekte angegeben werden, ein. Im Zuwendungsvertrag, der von der Verwaltungsbehörde und dem federführenden Begünstigten unterzeichnet wird, wird für jeden Projektpartner unter Beachtung der von den Programmpartnern eingerichteten Kontrollsysteme die für die Ausgabenbestätigung zuständige Stelle angegeben. Diese Stellen sind für die Prüfung und Bescheinigung auf der 1. Ebene zuständig und kontrollieren in diesem Zusammenhang, dass die Mittelabrufe der Projektbeteiligten nur Ausgaben enthalten: 1) die innerhalb des Förderzeitraums und wie im EFRE-Zuwendungsvertrag definiert tatsächlich angefallen sind und den von den Projektpartnern getätigten Ausgaben entsprechen; 2) die durch Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen sind; 3) auf die während des gesamten Zeitraums, in dem diese Ausgaben angefallen sind, die gemeinschaftlichen Regeln angewendet wurden. Falls die Prüfung der Ausgaben nur für das Gesamtprojekt erfolgen kann, wird diese Prüfung durch die für den federführenden Begünstigten festgelegte Kontrollstelle oder durch die Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 durchgeführt. Jeder Programmpartner sorgt dafür, dass die Ausgaben durch die Kontrollstellen innerhalb einer Frist von drei Monaten bestätigt werden. 3. Nach Durchführung dieser Prüfungen stellen die 1st level Kontrollstellen eine Ausgabenbestätigung aus und übermitteln die Buchhaltungsunterlagen an den federführenden Begünstigten. Gleichzeitig wird der Bescheinigungsbericht per Post an den betroffenen Projektpartner geschickt. 4. Der federführende Begünstigte nimmt die von den 1st level Kontrollstellen übermittelten Ausgabenbestätigungen entgegen, kontrolliert, ob die von den Projektpartnern angegebenen Ausgaben geprüft wurden und ob diese Aktivitäten entsprechen, die zur Umsetzung des Projekts notwendig sind, und schickt anschließend dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat der Verwaltungsbehörde einen Zahlungsantrag zu. 5. Das Gemeinsame Technische Sekretariat führt eine Konformitätsprüfung des übermittelten Zahlungsantrags durch (Unterschrift, Datum…) und kontrolliert, ob alle für die Auszahlung des EFRE-Beitrags erforderlichen Unterlagen vorliegen. 6. Dann gibt das Gemeinsame Technische Sekretariat die Daten in das Verwaltungssystem des Programms ein und übermittelt den Zahlungsantrag des EFRE-Beitrags an die Verwaltungsbehörde des Programms. 7. Die Verwaltungsbehörde bestätigt den Zahlungsantrag auf der Basis der zuvor geprüften Unterlagen und leitet ihn an die Bescheinigungsbehörde weiter. 108 8. Diese vergewissert sich entsprechend Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, dass die Verwaltungsbehörde die europäischen Bestimmungen beachtet hat. 9. Bei einer positiven Antwort weist die Bescheinigungsbehörde den fälligen EFRE-Betrag an und überweist ihn auf das Konto, das der federführende Begünstigte speziell zu diesem Zweck eröffnet hat. Die Bedingung der Eröffnung eines speziellen Kontos gilt nicht für öffentliche Verwaltungen und andere öffentliche Einrichtungen, wenn die geltenden nationalen Regeln ihnen dies verbieten. Die Bescheinigungsbehörde unterrichtet das Gemeinsame Technische Sekretariat der Verwaltungsbehörde über die ausgeführten Zahlungen und erfasst die Finanzdaten im Verwaltungssystem, das die Verwaltungsbehörde zu diesem Zweck eingerichtet hat. 10. Der federführende Begünstigte ist vertraglich verpflichtet, den fälligen Betrag (die fälligen Beträge) - innerhalb der im EFRE-Zuwendungsvertrag festgelegten Fristen - ab dem Eingang des EFRE-Beitrags auf seinem Konto an die übrigen Projektpartner zu überweisen. Dieser Punkt ist in der Vereinbarung zwischen dem federführenden Begünstigten und den übrigen Projektpartnern anzugeben. 11. Gleichzeitig archiviert das Gemeinsame Technische Sekretariat das Dossier. Im Antragsformular wird eine Kofinanzierungsbestätigung verlangt und während der Projektlaufzeit wird die tatsächliche Auszahlung der Kofinanzierung regelmäßig überprüft. Die Bescheinigungsbehörde erstellt und übermittelt der Europäischen Kommission regelmäßig die Zahlungsanträge. 109 4. EDV-Verwaltungssystem Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 ist die Verwaltungsbehörde für das Erfassen der für die Programmbegleitung erforderlichen statistischen und finanziellen Daten verantwortlich. Hierzu wird die Verwaltungsbehörde ein zuverlässiges System zum Erfassen und Aktualisieren dieser Daten entwickeln. Dabei kann auf einem bereits in der letzten Programmperiode für die Verwaltung von Strukturfonds entwickelten System aufgebaut werden. Dieses System muss zweisprachig genutzt werden können. Dieses EDV-System ermöglicht der Europäischen Kommission und den Programmpartnern das Speichern und Abrufen von Informationen zum Verlauf aller Projekte. Die verschiedenen Programmpartner können dank eines gesicherten Zugangs zu einem Intranetsystem online auf die Datenbank zugreifen. Die Aktualisierung erfolgt durch das Gemeinsame Technische Sekretariat, die regionalen Beratungsstellen und die Bescheinigungsbehörde auf Grundlage der Angaben aus dem Projektantrag, der Daten zum Projektfortschritt (Indikatoren, konkrete Umsetzungen...) und der Finanzdaten (geprüfte Ausgaben, getätigte Auszahlungen...). Das EDV-System ist so aufgebaut, dass es den Nutzern folgendes ermöglicht: 1. das Abfragen von Informationen bezüglich des inhaltlichen und finanziellen Fortschritts (zugewiesene und bewilligte Beträge, Ausgaben, geprüfte Ausgaben, Auszahlungen) in Form von Rubriken, die der Struktur des Operationellen Programms angepasst sind (pro geographischer Einheit, Schwerpunkt, Maßnahme, Projekt, Sitz des federführenden Begünstigten, Projektpartner, Kofinanzierungsstelle); 2. für jedes Projekt, das Abfragen aller detaillierten Angaben (Förderkennziffer, Projekttitel, abgedecktes Gebiet, Beschreibung, Projektpartner, finanzieller und inhaltlicher Sachstand, Indikatoren, ...); 3. die Suche nach Informationen Suche nach Anträgen über einen Kriterienkatalog (mögliche Kombination nach Bool), Suche nach zusammenfassenden Informationen über die Projektanträge und Darstellung in Listenform mit der Möglichkeit der Konsolidierung der Finanzdaten; 4. das Ausdrucken der veröffentlichten Berichte und des Sachstandes (insbesondere die Jahresberichte und die dem Begleitausschuss und den Lenkungsausschüssen vorgelegten Berichte); 5. das Ausdrucken von Daten für alle Anträge 6. den Auszug von Zahlen, um Zwischensummen zu erhalten; 7. die Konsolidierung von Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Datenbank zu bestimmten Projekten und in allen Rubriken Dieses System hat außerdem folgende Vorteile: die Übermittlung von Informationen zu beschleunigen; die Zuverlässigkeit, die Sicherheit und die Transparenz der Daten über den inhaltlichen und finanziellen Fortschritt zu gewährleisten; einen Überblick über die verschiedenen Phasen der Projektverwaltung zu erhalten; bestimmte Prozesse im Projektverlauf zu automatisieren (Fortschrittsberichte, Prüfung der Finanzdaten, ...); 110 der Europäischen Kommission über das System SFC-2007 die notwendigen Informationen in den vorgegebenen Formaten zu übermitteln; die Transparenz der Projekte und die Nutzung diesbezüglicher Daten durch die mit der Zwischen- und der Ex-post-Evaluierung beauftragten Büros zu gewährleisten. Zudem wird eine Internetseite eingerichtet, um den Projektpartnern und anderen Interessenten alle Grundlagendokumente und alle Informationen bezüglich des Programms zur Verfügung zu stellen. 111 5. Informations- und Publizitätsmaßnahmen Ein detaillierter Kommunikationsplan muss von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den Programmpartnern erarbeitet werden. Hierzu sollen insbesondere die während des letzten Programmzeitraums durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen evaluiert werden. Der Kommunikationsplan wird Vorschläge zu Informations- und Werbemaßnahmen enthalten, die im Rahmen des Programms Europäische Territoriale Zusammenarbeit Großregion durchzuführen sind und wird auf den Leitlinien beruhen, die aus den europäischen Vorschriften (EG) Nr. 1083/2006, 1828/2006 hervorgehen. Der Kommunikationsplan soll mit der Strategie des Programms übereinstimmen und auf die Umsetzung der folgenden Ziele abzielen: die Transparenz des Programms gegenüber der Europäischen Kommission, den Verwaltungsstellen des Programms und den Programmpartnern / regionalen Beratungsstellen / GTS zu gewährleisten durch das Zurverfügungstellen von verschiedenen Informationen wie die Beschreibung der Verwaltungsmechanismen, die finanzielle Begleitung des Programms, die Strategie, … die potentiellen Projektpartner über die konkreten Programmaktionen zu informieren, indem klare und praktische Informationen zu den zu befolgenden Verwaltungsverfahren, zu den Verwaltungsmechanismen und zur Evaluierung der Projekte bereitgestellt werden,… die öffentliche Meinung anzusprechen durch die Verbreitung von Informationen zu den verschiedenen geförderten Projekten. Die Zielgruppe muss also umfassend über die Potentiale informiert werden, die das Programm bietet im Hinblick auf eine Bewusstseinsbildung der verschiedenen Akteure des Gebiets bezüglich der Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als wesentlichem integrierendem Faktor, der eine dauerhafte wirtschaftliche und soziale Entwicklung ermöglicht. Diese Zielgruppe wird im Kommunikationsplan, der auch die Kommunikationsstrategie enthält, klar identifiziert werden. Im gesamten Programmgebiet werden Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, um die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten des vorliegenden Programms sowie die in diesem Rahmen durchgeführten Aktivitäten zu informieren. Hier sollen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgende Aktivitäten angeführt werden: Einrichtung einer Internetseite welche enthält: Dokumente und Informationen zum Programm, Fortschrittsberichte zu den Schwerpunkten, Informationen über alle geförderten Projekte, Projektbörsen, um die Suche nach Partnern zu erleichtern, … Organisation einer Pressekonferenz zum offiziellen Programmstart; Organisation einer Informationsveranstaltung zum Programm, insbesondere für potentielle Projektpartner und regionale/ nationale Behörden; 112 Ausarbeitung einer „Identität“ des Programms. Dies soll insbesondere durch die Anpassung des Logos der Großregion konkretisiert werden, das systematisch zu verwenden ist; Herausgabe einer Broschüre zur Vorstellung des Programms zu Beginn der Programmperiode und im Hinblick auf die ersten Aufrufe zur Abgabe von Projektanträgen; Veröffentlichung der Durchführungsberichte in einer ansprechenden Form um den Erfahrungsaustausch zu begünstigen; Organisation eines Seminars oder anderer Projektbörsen mit dem Ziel, potentiellen Projektpartnern ein Zusammentreffen zu ermöglichen. Die Veranstaltungen werden nach zielgruppenorientierten Themenfeldern organisiert; Organisation von Informationskampagnen durch Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Pressetermine. Ein an die Projektpartner gerichteter Vermerk wird verfasst, der ihnen klar ihre Verpflichtungen im Bereich der Information und Publizität darstellt. Es ist anzumerken, dass das vorliegende Programm sowohl deutschsprachige als auch französischsprachige Gebiete abdeckt, folglich ist die Anwendung beider Sprachen auch bei Kommunikationsmaßnahmen unbedingt einzuhalten. 113 H. Großprojekte Die Finanzausstattung des Programms wird die Umsetzung von Großprojekten im Sinne des Artikels 39 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 nicht erlauben. J. Evaluierung 1. Ex-Ante-Evaluierung Der Ex-Ante-Evaluator hat ständig die Erarbeitung des Operationellen Programms begleitet. Seine Anmerkungen wurden von den Programmpartnern berücksichtigt, wie die folgenden Beispiele angeben. „Das Prinzip der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und der Nichtdiskriminierung ist auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Strukturfonds und insbesondere beim Zugang zu den Strukturfondsmitteln zu berücksichtigen.“ Im Kapitel C.5. des vorliegenden Operationellen Programms wird die Prüfung der Einhaltung dieses Prinzips bei der Antragsprüfung (angegeben im Antrag auf EU-Fördermittel) sowie bei der Projektbegleitung erwähnt. Gemäß der Empfehlung der Ex-ante-Evaluierung sollen die Prinzipien zur Chancengleichheit, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz in Prioritätskriterien ausgedrückt werden, um dadurch die Herausstellung ihrer positiven Wirkungen zu ermöglichen. Während diese Kriterien vom Begleitausschuss festgelegt werden, beziehen sich die im Programm formulierten Vorschläge bereits auf die genannten Prinzipien. Im Hinblick auf die Risiken, die sich bei der Durchführung des Operationellen Programms ergeben, wird die Empfehlung einer intensiveren Begleitung der Projekte durch die Einrichtung eines Projektbegleitausschusses, der sich obligatorisch mindestens einmal jährlich versammeln muss, sowie durch die regelmäßige Vorlage von Berichten umgesetzt. Auch werden die eingerichteten regionalen Beratungsstellen aufgrund der Nähe zu den Projektbeteiligten Kontakte zu ihnen unterhalten. Die Risiken der Doppelfinanzierung waren Gegenstand einer genauen Beschreibung der getroffenen Maßnahmen im Kapitel C.5.2. „Kohärenz mit den anderen europäischen Initiativen und/ oder Programmen“. Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Ergebnisindikatoren ist ein System zur Ermittlung dieser Indikatoren bei den Endbegünstigten derzeit nicht in Betracht zu ziehen. Es ist beispielsweise objektiv schwierig, zuverlässige Daten durch die Befragung von Besuchern der geförderten Bauwerke oder von Nutzern der im Rahmen von Projekten eingesetzten Dienstleistungen zu erhalten. 114 2. Strategische Umweltprüfung Des Weiteren ist die strategische Umweltprüfung abgeschlossen. Die öffentliche Konsultation hat zwischen dem 12. März und dem 30. April 2007 stattgefunden. Der Umweltbericht bezieht sich mehr darauf, wie die positiven Wirkungen des Programms auf die Umwelt verstärkt werden, als darauf, wie die gegebenenfalls negativen Wirkungen des Programms vermieden werden können, da diese bei dieser Kooperationsart eher gering sind. Es hat somit keine inhaltliche Veränderung der Maßnahmen des OP aufgrund der Übermittlung des Umweltberichts stattgefunden. Jedoch wurden die Programmpartner dafür sensibilisiert, im Zeitpunkt der Antragsprüfung die erforderliche Kontrolle vorzunehmen, dass die Projekte keine negativen Wirkungen auf die Umwelt beinhalten. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die Berücksichtigung der vorgeschlagenen Alternativen. Um das eingesetzte Verfahren abzuschließen, wird die Analyse zur Berücksichtigung der Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung im OP zwecks Konsultation mit der Öffentlichkeit auf den Internetseiten der Programmpartner veröffentlicht (Webseiten, die für die vorgenannte öffentliche Konsultation abgerufen werden). 115 Anhang - Kurzfassung der Ex-ante-Bewertung des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“; - Strategische Umweltprüfung - Programm Großregion - Zusammenfassung der Nichttechnischen Zusammenfassung 116 ESTELLE FLOIRAC Kurzfassung der Ex-ante-Bewertung des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ (OP vom 8. Februar 2007) (Kurzfassung vom 18. April 2007) für das Ministère de l’Intérieur et de l’Aménagement du Territoire du Grand-Duché de Luxembourg Direction de l’Aménagement du territoire Trier, Charleroi, Luxembourg, Montpellier, 19.09.2006 117 1 Einleitung Dieses Dokument stellt die Kurzfassung des Endberichts der Ex-ante-Bewertung des Operationellen Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit „Großregion“ im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Kooperation 2007-2013“ (im Weiteren als „OP“ bezeichnet) dar. 2 Bewertung der sozioökonomischen Analyse und der Strategie des Programms 2.1. Relevanz der behandelten Thematiken für die Diagnostik innerhalb des OP’s Das Dokument das von dem OP Team präsentiert wurde, folgt generell den Vorschlägen der EU was den Inhalt der sozio-ökonomischen Analyse betrifft: Es umfasst eine detaillierte Diagnostik über das Fördergebiet, und eine klare Identifikation der Stärken, der Schwächen sowie des notwendigen Handlungsbedarfs. Die Diagnostik ist nach Themen organisiert und in einer SWOT Matrix spezifisch für jedes Thema zusammengefasst. Die Querschnittsthemen Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung werden ebenfalls analysiert. Die von dem OP Team gewählten Themen reflektieren in einer generellen Art und Weise die großen Themen der Diskussion in der Großregion. Dieses Kapitel enthält des Weiteren Referenzen zu besonderen Problemen in den Grenzgebieten, beispielsweise die Schwächen was die Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen, den grenzübergreifenden Arbeitsmarkt oder mangelnde Kenntnisse der Sprache des Nachbarlandes betrifft. Die Erfahrungen der vorhergehenden Interreg Programme sind sehr hilfreich, um festzustellen welche Bereiche sich als Schlüsselbereiche der Kooperation herausgestellt haben, um zu sehen, ob es eine Kontinuität mit dem OP für die Großregion gibt beziehungsweise ob einzelne im OP behandelte Themen vergleichsweise innovativ sind. Dieser Vergleich ist des Weiteren nützlich um die Relevanz der zu unterstützenden Ziele und Handlungsfelder zu beurteilen, aber auch um Bereiche zu identifizieren, in denen es trotz vorhandener Kooperation einen anhaltenden Interventionsbedarf gibt. 2.2. Bewertung des Gesamtzusammenhangs der Strategie Die vorgeschlagene Strategie ist im Allgemeinen kohärent. Dennoch ist das Kapitel „Strategie des Programms“ in Bezug auf die globalen Ziele des OPs nicht eindeutig genug formuliert. In der Strategie fehlt zudem eine explizitere Referenz zu den entsprechenden nationalen Dokumenten (Nationaler Strategischer Rahmenplan), den EU-Dokumenten und vor allem eine Abgleichung der Ziele des OP's mit den Zielen der Strategien von Lissabon und Göteborg. Das Querschnittsziel „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ ist nicht explizit genug berücksichtigt. Dennoch wird die Frage der Chancengleichheit bei der Definition der durchzuführenden Maßnahmen und Handlungsfelder behandelt. Das Querschnittsziel "nachhaltige Entwicklung" ist im Programm nicht als solches definiert. Dennoch wird die 118 Wichtigkeit dieser Bereiche klar gewürdigt, insbesondere durch die Aufnahme einen besonderen Maßnahme. Gleichwohl müssen die folgenden Punkte erfüllt sein um vollständige Kohärenz zu garantieren: Überarbeitung des globalen Ziels, evtl. mit der Ersetzung der Referenz zur Ausbildung durch eine Referenz an die soziale Kohärenz in der Großregion Eine explizitere Referenz zu den entsprechenden nationalen Dokumenten (Nationaler Strategischer Rahmenplan) und den EU-Dokumenten und vor allem eine Abgleichung der Ziele des OP's mit den Zielen der Strategien von Lissabon und Göteborg Klarere Formulierung des Ziels „Chancengleichheit“ vor allem als unabhängiges Querschnittsziel. 2.2.2. Evaluation der Relevanz der Strategie und der vorgesehenen Maßnahmen gegenüber den identifizierten Problemen Insgesamt kann man eine starke Verbindung zwischen den Maßnahmen des OP und den behandelten Punkten der SWOT feststellen. Es bleibt gleichwohl ein Mangel an Verbindung zwischen den Problemen der interregionalen Disparitäten – die in der SWOT als Gefahr festgestellt wurden – und den Maßnahmen und Handlungsfelder der Strategie bestehen, die keinen Hinweis auf den Bedarf geben, diese Räume prioritär zu behandeln. Eine Möglichkeit diese Limitierung zu verringern wäre es, es in den Kriterien zur Auswahl der umzusetzenden Projekte als Priorität festzulegen, diese aus den besonders empfindlichen Zonen auszuwählen. Es scheint weiterhin notwendig, eine Verbindung zwischen der Maßnahme 2.3. – „Aufwertung und Schutz der Umwelt" und dem strategischen Ziel des zweiten Schwerpunkts das sich auf die Umwelt bezieht („Schutz der Umwelt") herzustellen. Die Aufwertung der Umwelt fehlt bisher im strategischen Ziel. 2.2.3. Horizontale Bewertung der internen Kohärenz der Strategie Bezüglich der Formulierungen und Zielbeschreibungen sind zwischen den Schwerpunktzielen keine Zielkonflikte erkennbar: Schwerpunkt 1: Die Handlungsfelder innerhalb des ersten Schwerpunktes sind zueinander in höchstem Maße kohärent. Die Handlungsfelder des Schwerpunktes 1 sind kohärent zu den Handlungsfeldern der Schwerpunkte 2 + 3 und leisten insbesondere zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag Schwerpunkt 2: Insgesamt sind die Maßnahmen innerhalb des Schwerpunktes 2 als kohärent zueinander anzusehen. Allerdings muss auf die potentiellen Wirkungen der Mobilitätsprojekte auf die Umwelt geachtet werden. Die Handlungsfelder des Schwerpunktes 2 sind kohärent zu den Zielen der Schwerpunkte 1 + 3 und unterstützen oder flankieren zumeist deren inhaltliche Ausrichtung. Schwerpunkt 3: Die Maßnahmen innerhalb des dritten Schwerpunkts sind untereinander kohärent. Die Handlungsfelder des Schwerpunktes 3 sind kohärent zu den Handlungsfeldern der Schwerpunkte 1 + 2 und leisten insbesondere zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag. 119 2.2.4. Bewertung der Kohärenz zwischen den erwarteten Ergebnissen und den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen Die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen zeigt einen quantitativen Bedeutungszuwachs im Verhältnis zu den Programmen und den regionalen Rahmenmaßnahmen die das OP ersetzen wird (die drei INTERREG III A und e-BIRD). Also scheint es - trotz des aufgrund des weiten Spektrums von Maßnahmen sehr ambitionierten Charakters des OP’s – möglich, mit diesem Budget eine signifikante Anzahl von Projekten zu unterstützen, die zur Minderung oder Beseitigung einiger Bedarfe und Problemlagen beitragen. 2.2.5. Risiken bei der Umsetzung des OP's Das politische Risiko, das bei der Wahl der Prioritäten besteht, ist im Fall des OP's für die Großregion sehr reduziert, da die Prioritäten auf der Absichtserklärung der Teilnehmer des Gipfels beruhen und somit dem erklärten Willen der politischen Akteure der Region entsprechen. Generell stellt die Umsetzung des OP’s als ein Dokument, welches auf der Mobilisierung von Partnern aus verschiedenen Ländern und Regionen basiert, sowie die Definition eines relativ komplexen Durchführungssystems erfordert, hinsichtlich seiner Umsetzung immer einen möglichen Risikofaktor dar. Dieser erhöht sich insbesondere vor dem Hintergrund der N+2 Regel. Dennoch ist auch zu berücksichtigen, dass die Projektpartner viel Erfahrung auf dem Gebiet der Umsetzung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte haben und die mit der Verwaltung beauftragten Personen ebenfalls zumeist Erfahrungen in der Verwaltung von INTERREG Programmen haben. Die vorgeschlagenen Maßnahmenarten und Handlungsfelder zielen weitgehend auf die Fortführung und Vertiefung der Erfahrungen früherer Kooperationen ab, für diese ist das Risiko von Verständnisproblemen gering. Empfehlungen: Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die ambitionierteren und innovativeren Projekte gelegt werden. Es sollte hier zu allererst den potentiellen Partner ermöglicht werden, mit Hilfe einer intensiveren Begleitung der Projekte qualitativ hochwertige Bewerbungen abzugeben, die zugleich den Ansprüchen der Verwaltung entsprechen. 3 Evaluation der Kohärenz mit den regionalen und gemeinschaftlichen Politiken Man kann zusammenfassend sagen, dass das OP eine hohe Komplementarität mit den analysierten Dokumenten aufweist. Trotzdem sollte, die Kohärenz mit den Strategien von Lissabon und Göteborg expliziter herausgestellt werden. Es ist weiterhin besonders wichtig, dass die Operationellen Programme der Ziele „Territoriale Kooperation“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ gut auf einander abgestimmt sind, besonders in den Felder in denen das Risiko von Dopplungen besteht, damit inhaltliche Überlappungen und Doppelfinanzierungen vermieden werden. Schließlich sind betreffend der drei Programme des Ziels 3 weiterhin Klärungen notwendig, bis die Handlungsbereiche deutlich voneinander abgegrenzt sind. Die neuen Verordnungen für die Strukturfonds erlauben mittlerweile, unter bestimmten Bedingungen auch Akteure und Projektträger die außerhalb des Förderraumes ansässig sind zu akzeptieren, so dass sich in vielen Fällen die Frage stellen wird, welchem Programm ein Projekt 120 logisch zugeordnet werden könnte. In jedem Fall ist es notwendig, das sich die Verantwortlichen der Programme früh genug abstimmen und dass die potentiellen Projektträger jeweils die gleichen Ratschläge zur ihrer Wahl des Programms erhalten. 4 Bewertung des Indikatorsystem, der quantitativen Ziele und der zu erwartenden Auswirkungen 4.1. Indikatorensystem Das vorliegende Indikatorensystem des OP ist grundsätzlich ausreichend, es ist knapp und einfach formuliert und enthält lediglich die tatsächlich realisierbaren Indikatoren und hier nur eine minimale Anzahl pro Maßnahme. Die zur Überprüfung des OP vorgeschlagenen sozioökonomischen Kontextindikatoren, decken generell alle diagnostizierten Thematiken und Hauptaspekte der SWOT Matrix ab. Bei den Indikatoren zur „grenzüberschreitenden Beschäftigung“ und zum „prozentuale Anteil der Bevölkerung, die mindestens einen Hochschulabschluss erreicht hat“, .sollte ebenfalls die Anteile nach Geschlecht berücksichtigt werden. Das OP schlägt neben den Kontextindikatoren Indikatoren zur Intensität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vor. Anzumerken ist die Tatsache, dass es sich hier der Beschreibung zufolge eher um Programmindikatoren handelt als um Kontextindikatoren. Diese Indikatoren sollten daher in dem Punkt über die Indikatoren des Programms enthalten sein. Hervorzuheben ist innovativen Charakter der Indikatoren. Gleichwohl erscheint es so, dass die Ziele der Indikatoren und die Art und Weise ihrer Gewinnung trotz des gegebenen Innovationsgrads besser erklärt sein müssten. Es sollte ein einführender Paragraph über diese Indikatoren im Text enthalten sein, der kurz die verschiedenen Arten der Kooperation definiert. Die Programmindikatoren können zunächst als stark praxisorientiert charakterisiert werden. Die Outputindikatoren decken die operationellen Ziele aller Handlungsfelder erschöpfend ab. Die Ergebnisindikatoren sind dagegen für einige Maßnahmen ein wenig zu knapp dargestellt, bei manchen Maßnahmen handelt es sich vielmehr um Outputindikatoren oder um solche, die die Outputindikatoren wiederholen, dies führt zu manchen Einschränkungen bei der Evaluation der Effekte des OP's. Empfehlung: Um die grenzüberschreitende Dynamik besser zu erfassen und effektivere Ergebnisindikatoren zu entwickeln, schlagen wir einige ergänzende Ergebnisindikatoren vor. Entwicklung der Möglichkeiten Unternehmen zu gründen Steigerung der Frequentierung von Sehenswürdigkeiten / Einrichtungen, die durch die Bewohner der Großregion unterstützt werden Grad der Verbesserung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen Steigerung der Benutzerzahlen von öffentlichen Verkehrsmitteln Entwicklung der Wasserqualität ; Verbesserung der Biodiversität Steigerung der Mobilität der Studierenden, Forscher und Ausbilder in der Großregion. Steigerung der Zahl der Studenten die in einem anderen Land der Großregion studieren. Ausweitung des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen auf der jeweils anderen Seite der Grenze Ausweitung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen auf der jeweils anderen Seite der Grenze Erhöhung der Zahl der Bürger in der Großregion, die an Aktivitäten auf der anderen Seite der Grenze teilnehmen 121 Die vorgeschlagenen Wirkungsindikatoren berücksichtigen die Vorgaben der Europäischen Kommission bezüglich Wirkungsindikatoren, vor allem die Empfehlung solche zu verwenden, die an den Zielen der Lissabon Strategie ausgerichtet sind: Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit gemessen anhand von Umsatzzahlen, Anzahl der hergestellten Produkte oder neuer Prozesse (F&E). Empfehlungen: Schwerpunkt 1 – Prozentualen Anteil der grenzüberschreitenden Pendler hinzufügen; Schwerpunkt 2 – Summe der Energieproduktion (Vorschlag: könnte ersetzt werden durch Produktion erneuerbarer Energien) Schwerpunkt 3 – Prozentualen Anteil der Studenten hinzufügen, die auf der anderen Seite der Grenze studieren; Anteil der Bevölkerung hinzufügen, die eine andere Sprache der Großregion spricht 4.2. Quantifizierte Ziele Die geplante Anzahl der Projekte pro Schwerpunkt scheint angemessen zu sein: der durchschnittliche Finanzierungsbedarf pro Projekt beträgt etwa 1,3 Millionen Euro im ersten Schwerpunkt (70 vorgesehene Projekte), 1,1 Millionen Euro im zweiten Schwerpunkt (50 vorgesehene Projekte) und 714.000 Euro für den dritten Schwerpunkt (75 vorgesehene Projekte). 4.3. Bewertung der zu erwartenden Wirkungen Da Schwierigkeiten bestehen die Art der auftretenden Projekte vorherzusehen, ist es momentan unmöglich eine Bewertung der Auswirkungen des Programms seriös vorherzusagen. 5 Beurteilung des vorgeschlagenen Durchführungssystems Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde sowie der Prüfbehörde sind im OP klar und umfassend dargestellt. Positiv beurteilt wird u.a. die angestrebte Gründung eines EVTZ für die Großregion sowie die geplante europäische Ausschreibung der Bescheinigungsbehörde. Die geplante Sekretariatsstruktur bestehend aus einem in Luxemburg angesiedelten Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) unterstützt durch Technische Sekretariate (TS) in den geographischen Einheiten des Programms hat Vor- und Nachteile und sollte daher im Rahmen einer Halbzeitevaluierung in ihrer Effektivität und Effizienz überprüft werden. Die geplante Einführung von jährlichen Projektbegleitausschusssitzungen an denen neben Programmvertretern auch die Projektträger und -partner teilnehmen sollen, wird von den Evaluatoren begrüsst. Bezüglich der Zusammensetzung des Begleitausschusses wird empfohlen Wirtschafts- und Sozialpartner und Umweltverbände bei Interesse als Beobachter zuzulassen. Für jede der vier geographischen Einheiten des Programmgebiets wird ein Lenkungsausschuss eingerichtet. Ein Vorteil der verschiedenen Lenkungsausschüsse ist sicherlich, dass die Sitzungen in zwei von vier Lenkungsausschüssen in einer Arbeitssprache, d.h. auf Deutsch oder Französisch, abgehalten werden können. Ein Nachteil ist aber, dass eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den verschiedenen Lenkungsausschüssen gewährleistet sein muss, um sicherzustellen, dass bei der Projektauswahl vergleichbare Maßstäbe angelegt werden. Einschränkend wirkt die freiwillige Beschränkung des Fördergebiets auf die Großregion, so dass die räumliche Flexibilität, die die neue EU-Verordnung bietet, nur teilweise genutzt wird. Dies entspricht zwar dem politischen 122 Willen der Gipfelteilnehmer, aber die Universität Straßburg wird so beispielsweise von vorneherein als förderfähiger Partner in diesem Programm ausgeschlossen. Die Auswahlkriterien sollten zum besseren Verständnis für Projektträger an geeigneter Stelle (vielleicht in einem begleitenden Leitfaden zum Ausfüllen des Projektantrags) beispielhaft erklärt werden. Auch die Zulässigkeitskriterien sind zum Teil nicht selbsterklärend und sollten daher noch näher erläutert werden. Da sowohl das GTS als auch die einzelnen TS für Kommunikationsmaßnahmen zuständig sein werden, ist besonders darauf zu achten, dass Kohärenz in den Maßnahmen besteht. Das vorgesehene System zum Austausch von elektronischen Daten ist gut beschrieben und sollte den Anforderungen bezüglich Zahlungen, Begleitung und Bewertung des Programms genügen. 6 Gemeinschaftlicher Mehrwert Die Programme der grenzüberschreitenden Kooperation sind natürlich Programme mit einem starken Mehrwert, sie unterstützen Maßnahmen, die aufgrund ihres Charakters nicht oder nur unter Schwierigkeiten auf der nationalen Ebene unterstützt werden können. Das Prinzip der Subsidiarität ist demzufolge besonders stark ausgeprägt in diesen Programmen. Außerdem sind diese Programme sehr wichtig für die Ausbildung von Synergieeffekten oder einer kritischen Masse (vor allem durch die Ausweitung der Zahl der möglichen Begünstigten) um bestimmte Typen von Projekten zu fördern, wie beispielsweise im Bereich der Schaffung neuer Einrichtungen oder Infrastrukturen oder für die Lösung von gemeinsamen Problemen, die eine umfangreiche Abstimmung zwischen den Regionen erfordern und normalerweise keine Entsprechung auf nationalem Niveau finden. Da die Maßnahme des OP der Großregion zu Projekten mit Spannweite diesen Typs beizutragen (Infrastrukturen - Vernetzung von Einrichtungen) ist der potentielle europäische Mehrwert sehr hoch. Das entscheidende Gewicht innerhalb der angeschobenen Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmen in fast allen Interventionsbereichen unterstreicht zusätzlich den Beitrag des Programms im Hinblick auf den europäischen Mehrwert. Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters, d. h. der Tatsache, dass gemeinsame Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter angeschoben werden, die sich an der Lösung von gemeinsamen Problemen orientieren ist das Risiko der Überschneidung mit nationalen Programmen begrenzter als im Fall von sektoriellen Programmen. 7. Antwort des OP auf Erfordernisse bezüglich des Inhalts für das Ziel europäische Zusammenarbeit Inhalt des OP nach Art.12, der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 1) eine Analyse der Situation in dem betreffenden Kooperationsraum in Bezug auf Stärken und Schwächen sowie die Strategie, mit der hierauf reagiert werden soll Kapitel des OP B. Analyse der Themen im betreffenden Kooperationsraum C. Strategie des Programms D. Ziele des Programms 123 Empfehlungen Überarbeitung der Strategie des Programms 2) ein Verzeichnis der förderfähigen Gebiete innerhalb des Programmbereichs A. Grundlagen des Programms 1. förderfähige Gebiete C. Strategie des Programms 3) eine Begründung der gewählten Prioritäten im Hinblick auf die strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 3 den nationalen strategischen Rahmenplan, falls der Mitgliedstaat beschlossen hat, im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ geförderte Maßnahmen mit einzubeziehen C. Strategie des Programms 3 Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung 4) Angaben über die Prioritätsachsen und ihre spezifischen Ziele. Die Ziele werden unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit Hilfe einer begrenzten Zahl von Ergebnisindikatoren quantifiziert 5) lediglich informationshalber die vorläufige Aufschlüsselung der geplanten Verwendung der Beteiligung des EFRE am operationellen Programm nach Kategorien 6) einen einzigen Finanzierungsplan ohne Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten mit zwei Tabellen: a) in der ersten Tabelle ist für jedes Jahr der vorgesehene Höchstbetrag für die Beteiligung des EFRE aufgeschlüsselt. b) die zweite Tabelle gibt für den gesamten Programmplanungszeitraum, für das operationelle Programm und für jede Prioritätsachse den Gesamtbetrag der Gemeinschaftsbeteiligung und der nationalen Beiträge sowie den Beteiligungssatz des EFRE an. 7) gegebenenfalls Angaben zur Komplementarität mit den aus dem ELER und aus dem EFF finanzierten Maßnahmen; 8) Bestimmungen zur Durchführung des operationellen Programms 9) eine vorläufige Liste der Großprojekte Noch einzufügen D. Ziele des Programms E. Indikatoren 3. Quantifizierte Ziele OK Überarbeitung der Strategie des Programms um deutlich zu machen, dass die Wahl der Prioritäten gerechtfertigt ist. Überarbeitung der Strategie des Programms um die Übereinstimmung mit den NSRP deutlich zu machen, - OK Änderung des Begriffes Achse Prioritätsachsen Ziele spezifische Ziele - F. Finanzplan OK Nicht relevant G Durchführungssystem Das OP unterstützt keine großen Projekte. 124 OK. Siehe Empfehlungen Strategische Umweltprüfung - Programm Großregion Zusammenfassung der Nichttechnischen Zusammenfassung Im Zuge der Programmerstellung für die neue Förderperiode 2007-2013 sind die Anforderungen der EU-Richtlinie für die Strategische Umweltprüfung zu berücksichtigen. Unter Beteiligung der Programmpartner und der Umweltbehörden wurde ein Entwurf des Umweltberichts erarbeitet, in dem voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen des OP Kooperation Großregion geprüft wurden. Durch den Prozess der SUP soll ein hohes Umweltschutzniveau erreicht werden. Methodik Gestützt auf statistische Indikatoren und Leitfragen wurden die Entwicklungen im Bereich der Umweltschutzgüter (USG) analysiert. Anschließend wurden die voraussichtlichen Auswirkungen des OP Kooperation Großregion auf diese USG abgeschätzt. Dabei wurden Varianten zur umweltverträglicheren Gestaltung der Förderinhalte geprüft. Schließlich wurde eine Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Programms auf die USG vorgenommen und es wurden Vorschläge zur Verringerung zu erwartender Umweltauswirkungen unterbreitet. Inhalt und Ziele des Operationellen Programms [SUP-RL Anhang I lit. a)] Das Operationelle Programm für die Großregion Wallonien, Luxemburg, Lothringen, Rheinland-Pfalz und Saarland verfolgt die Umsetzung der Verordnungen (EG) Nr. 1080/2006 und Nr. 1083/2006. Im Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden die drei Schwerpunkte WIRTSCHAFT, RAUM und MENSCH thematisch analysiert. Auf Grundlage einer StärkenSchwächen Bestimmung werden Förderbedarfe bestimmt und entsprechende Förderinhalte definiert. Geht es im Schwerpunkt WIRTSCHAFT primär um die Förderung von Innovationen, den Ausbau ganzheitlicher (Tourismus-) Infrastruktur sowie Möglichkeiten den Arbeitsmarkt grenzüberschreitend zu fördern um eine höhere Beschäftigungsquote zu erreichen, so beschäftigt sich der Schwerpunkt RAUM vor allem mit Fragen des Verkehrs, der Umwelt sowie der Energie. Im Schwerpunkt MENSCH werden neben Aus- und Weiterbildung vor allem die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kultur stärker fokussiert. Umweltzustand, relevante Umweltprobleme und Entwicklungstrends [SUP-RL Anhang I lit. b), c), d)] Die Trendbewertung der USG wird in der nachfolgenden Tabelle 1 zusammenfassend dargestellt: Tabelle 1: Zusammenfassung der Trendbewertung der Umweltschutzgüter für die Großregion Umweltschutzgut Indikatoren/ Leitfragen Trendbewertung Biologische Vielfalt Waldzustand/ ökologisch wertvolle Räume/ Erhaltungszustand NATURA 2000-Gebiete/ Verlust der Biodiversität Waldschäden: leicht negatives Bild; NATURA 2000-Gebiete: leicht positiv Insgesamt ein eher negatives Bild. Flora und Fauna Anteil Waldfläche an der Landesfläche/ besonders schutzwürdige Arten Insgesamt zeichnet sich ein uneinheitliches Bild ab, zum Teil leicht positive Bewertung. Boden Anteil SVF an der Landesfläche Insgesamt ist eine negative Trendentwicklung feststellbar. Klima/ Luft Luftschadstoffe Insgesamt ein uneinheitliches Bild. Für SO2, NO2 und CO Trend unverändert, Belastung mit Staub und O3 zeigt eine negative Entwicklung. Wasser Wasserverbrauch privater Haushalte/ Öffentliche Kläranlagen/ Gewässergüte Insgesamt ist eine leicht positive Trendentwicklung feststellbar. Landschaft Naturparks/ Landschaftszerschneidung Insgesamt ist eine eher negative Trendentwicklung feststellbar Menschliche Gesundheit Luftschadstoffe Trendbewertung neutral (SO2, NO2, CO) bis negativ (Staub, O3) 125 Bevölkerung Erhalt und Qualität der Landschaft Wegen mangelnder Datenlage keine Trendaussage möglich. Kulturelles Erbe und Sachgüter Schutz und Erhalt von Kulturdenkmälern und Sachgütern Wegen mangelnder Datenlage keine Trendaussage möglich. Quelle: TAURUS 2007 Umweltschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene und deren Bedeutung für das EFRE-Programm [SUP-RL Anhang I lit. e)] Die Umweltschutzziele des OP Kooperation Großregion wurden einer Kohärenzprüfung in Bezug zu den Zielen des 6. Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union und der so genannten Göteborg Strategie für eine nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Insgesamt lässt sich feststellten, dass sowohl die Umweltziele auf konkreter Maßnahmenebene als auch die in Kapitel 3.2 eingeführten allgemeinen umweltrelevanten Zieldefinitionen in hohem Maße mit den Umweltzielen auf Europäischer Ebene übereinstimmen. Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen [SUP-RL Anhang I lit. b), f), g), h)] Biologische Vielfalt und Flora und Fauna Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dürfte durch die Zerschneidung von Biotopen beeinträchtigend auf die Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen wirken. Dies könnte auch für den Ausbau der touristischen Infrastruktur zutreffen, allerdings sind hier explizit nachhaltige Ansätze des Tourismus vorgesehen. Vorhaben zu Biotopkartierungen und Monitoring der Natur können darüber hinaus positive haben. Eine bilanzierende Gesamtbewertung der Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt sowie auf Flora und Fauna ist ex-ante allerdings nicht abschließend möglich. Boden Auswirkungen auf den Boden sind vor allem von den Maßnahmenblöcken A1 und B1 sowie von B6 zu erwarten. Zum Teil sind diese Auswirkungen negativer Art, da beispielsweise durch die Schaffung neuer Gewerbegebiete der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen zunimmt. Dadurch kommt es zu einer weiteren Zerschneidung der Landschaft sowie eventuell zu Folgewirkungen für andere Umweltschutzgüter. Da sich keine positiven Auswirkungen feststellen lassen ist die Gesamtbewertung neutral (Abfall, Verkehr) bis negativ (Gewerbegebiete). bilanzierende Klima/ Luft Die Schaffung von gewerblich-industrieller Nutzfläche führt tendenziell zu steigenden Emissionen und Energieverbräuchen und hat damit negative Auswirkungen auf das Umweltschutzgut Klima/ Luft. Negative Folgen können im Bereich der Tourismus-Förderung aber durch die Entwicklung eines sanften Tourismus abgemildert werden. Positive Umweltauswirkungen in Bezug auf Luftschadstoffe und Treibhausgasemissionen sind demgegenüber von den Maßnahmenblöcken Mobilität und erneuerbare Energien zu erwarten. Gleiches gilt für Maßnahmen, die den Einsatz pflanzlicher Rohstoffe zur Energiegewinnung und die Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und dem Energieverbrauch fördern. Eine bilanzierende Gesamtbewertung der Auswirkungen ist schwierig, scheint aber aufgrund der stärkeren Gewichtung der tendenziell positiv wirkenden Förderinhalte eher positiv geprägt zu sein. 126 Wasser Auswirkungen auf das Umweltschutzgut Wasser sind vor allem im Bereich des Ausbaus von Gewerbegebieten sowie im Maßnahmenblock 5 zu sehen. Der Ausbau der gewerblichindustriellen Infrastruktur verursacht u.a. einen steigenden Wasserverbrauch und damit auch die Notwendigkeit der Abwasserbehandlung. Durch eine bessere Klärung von Abwasser könnte der Ausbau von Kläranlagen zur Behandlung des Abwassers zu einer positiven Entwicklung hinsichtlich des Schutzgutes Wasser führen. Insgesamt ist die Bilanz der erwarteten Auswirkungen überwiegend positiv. Landschaft Negative Auswirkungen sind von den Blöcken A1 und B6 zu erwarten, die durch die Schaffung neuer Gewerbegebiete und Güterverkehrszentren oder grenzüberschreitender Abfalldeponien die Zerschneidung vorantreiben. Positive Auswirkungen auf den Erhalt der Kulturlandschaft hat der Maßnahmenblock B3. Eine bilanzierende Gesamtbewertung der Auswirkungen auf das Umweltschutzgut Landschaft ist ex-ante nicht möglich. Menschliche Gesundheit Durch die Förderung der Entwicklung grenzüberschreitender gewerblich-industrieller Flächen in der Großregion ist tendenziell von einer erhöhten Lärmbelastung und stärkerer Luftbelastung auszugehen. Lärm mindernde Auswirkungen sind von Maßnahmenblock B2 in Bezug zu Pendlernetzwerken und ÖPNV durch ein sinkendes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Eine Verbesserung der Luftqualität könnte durch eine Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und beim Energieverbrauch (Maßnahmenblock B4) erreicht werden. Bevölkerung Negative Auswirkungen in Bezug auf den Erhalt der Qualität der Landschaft werden im Bereich grenzüberschreitender Gewerbegebiete und Abfalldepots erwartet. Vor allem im Bereich sanfter Tourismus, Aufwertung und Schutz der Umwelt (Vernetzung von Grünzonen) und Aufwertung des Kulturerbes sind positive Auswirkungen im Bezug zur gestellten Leitfrage zu erwarten, was zu einer positiven Gesamtbilanz führt. Kulturelles Erbe und Sachgüter Für das kulturelle Erbe und die damit verbundenen Sachgüter sind durch die Förderung der touristischen Infrastruktur und der Förderung und Aufwertung der Kultur in Programmschwerpunkt 3 positive Auswirkungen zu erwarten. Ausgleich von nachteiligen Maßnahmen [SUP-RL Anhang I lit. g)] Aus der Wirkungsabschätzung Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Darstellung möglicher Alternativen ergeben sich weitere Ansatzpunkte, mittels derer einzelne Umweltziele in noch stärkerem Ausmaß erreicht bzw. vorhersehbare negative Auswirkungen verringert werden könnten. Diese sind im ersten Programmschwerpunkt u.a. im Maßnahmenblock A1 im Rahmen von möglichen Revitalisierungen und Flächenrecycling zu sehen. Ansatzpunkte einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Bauweisen/ Nutzungskonzepte könnten Informations- und Beratungsleistungen für antragstellende Akteure sein. Im Maßnahmenblock A2 sind Potenziale für die Sensibilisierung von Umweltthemen vorhanden, die bei geeigneter Schwerpunktsetzung der Angebote zu positiven Umwelteffekten führen könnten. 127 Im Programmschwerpunkt 2 gibt es in allen Maßnahmenblöcken Möglichkeiten für sinnvolle Ergänzungen im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen. Im dritten Programmschwerpunkt sollten die Belange des Denkmalschutzes durch in dieser Hinsicht geeignete Projekte stärker berücksichtigt werden. 8. Monitoringsystem [SUP-RL Anhang I lit] 9. Die Strategische Umweltprüfung stellt eine Ex-ante-Bewertung von zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen dar. Um im Zuge der Durchführung des OP Kooperation Großregion die tatsächlichen Umweltauswirkungen überprüfen zu können, ist nach Artikel 10 Absatz 1 der SUP-Richtlinie die Einrichtung eines entsprechenden Monitorings vorzusehen. Ziel des Monitorings ist es auch unvorhergesehene negative Auswirkungen ermitteln zu können und in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Laut Artikel 10 Absatz 2 der SUP-Richtlinie können dabei bestehende Überwachungsmechanismen/ Monitoringsysteme angewandt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. Der Fokus sollte auf die Ebene der zu fördernden Projekte gerichtet werden. Um ein adäquates Monitoring der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu gewährleisten, wird die Verwendung der Indikatoren und Leitfragen dieses Umweltberichts bzw. der Rückgriff auf bereits bestehende Monitoringsysteme vorgeschlagen: 128