Bienen - Bayer und Syngenta machen Front gegen EU-Pestizidverbot Utl.: Chemiefirmen sehen in ihren Produkten keine Gefahr für Bienen Die Chemieunternehmen Bayer und Syngenta machen Front gegen das EU-Verbot von ihnen hergestellter Pflanzenschutzmittel, die eine Gefahr für Bienen darstellen sollen. Der Schweizer Syngenta-Konzern teilte am Dienstag in Zürich mit, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Bayer erklärte auf Anfrage, bereits eine Klage eingereicht zu haben. Die EU-Kommission sieht die Umsetzung des Verbots nicht gefährdet. Im April hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für das Verbot von drei Pestiziden aus der Gruppe der hochwirksamen Neonikotinoide ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid von dem deutschen Bayer-Konzern sowie Thiamethoxam von Syngenta nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt. Die Entscheidung der Kommission habe sich auf ein "fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung" durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt, begründete Syngenta die Entscheidung, vor einem EU-Gericht in Luxemburg gegen das Verbot vorzugehen. Ursache für das Bienensterben in Europa sei nicht Thiamethoxam, sondern "laut Experten Krankheiten, Viren, schwindender Lebensraum sowie mangelnde Nahrung". Syngenta-Chef John Atkin erklärte, "dass die EU-Kommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt". Ein Vertreter der EU-Kommission teilte mit, die Entscheidung Syngentas sei "zur Kenntnis genommen" worden, das juristische Vorgehen werde jedoch nicht die Umsetzung des Verbots durch die Mitgliedstaaten beeinträchtigen. "Die Kommission hat ihre Entscheidung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Schlussfolgerungen von EFSA getroffen." Syngenta folgt mit dem Schritt dem deutschen Unternehmen Bayer. Die Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte August Klage gegen das Verbot in Luxemburg eingereicht, sagte ein Unternehmenssprecher. Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen: Die beiden Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend geprüft und zugelassen worden. Bayer Crop Science gehe es darum, dass das Unternehmen "im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche Rahmenbedingungen" brauche, sagte der Sprecher. Laut Pflanzenschutzrichtlinie dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es neue Fakten gebe: "Unserer Meinung nach gibt es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse." Die Agrarchemie-Branche führt immer wieder an, dass für das Bienensterben in Europa nicht ihre Produkte die Ursache sind, sondern eine Vielzahl von Einflüssen wie etwa Milben und Viren. Die EU sieht das anders: Im Juli hatten sich die EU-Mitgliedstaaten mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, auch den Einsatz des Insektizids Fipronil des deutschen Herstellers BASF weitgehend zu verbieten. EFSA hatte gewarnt, dass die Chemikalie ein "akutes Risiko" für Honigbienen darstelle. Unter anderem soll die Behandlung von Mais- und Sonnenblumen-Samen ab dem Jahresende verboten sein. „Es bleibt uns keine andere Wahl“ Die Agrarchemiekonzerne Syngenta und Bayer ziehen gegen den EU-Entscheid, wegen des Bienensterbens den Gebrauch bestimmter Pestizide stark einzuschränken, vor Gericht. Sie haben bei der EU-Kommission Klage gegen das Verbot eingereicht, hieß es seitens des Schweizer und deutschen Unternehmens am Dienstag. Die Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte August Klage beim europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg eingereicht, sagte am Dienstag ein Unternehmenssprecher. Die Klage werde nun geprüft. Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen: Die beiden Pflanzenschutzmittel Imidacloprid und Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend geprüft und zugelassen worden. „Über bestehende Regeln hinweggesetzt“ Die EU-Kommission habe sich mit dem Verbot eines bereits zugelassenen Mittels über bestehende Regeln hinweggesetzt. Laut Pflanzenschutzrichtlinie dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es neue Fakten gebe. „Unserer Meinung nach gibt es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse“, so der Sprecher von Bayer Crop Science. Am Dienstagvormittag hatte die Schweizer Chemiefirma Syngenta bekanntgegeben, dass sie das Verbot ihres Pflanzenschutzmittels Thiamethoxam gerichtlich anfechten werde. Das Mittel darf ebenso wie die beiden von Bayer ab Dezember nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden. „Fehlerhaftes Verfahren“ Syngenta-Chef John Atkin erklärte am Dienstag, sein Unternehmen würde lieber auf rechtliche Schritte verzichten, „doch leider bleibt uns keine andere Wahl, denn wir sind überzeugt, dass die EUKommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt“. Die Kommission verstoße mit dem Verbot des Produkts gegen die Pestizidgesetzgebung und habe das Vorsorgeprinzip nicht korrekt angewandt. Die Aufhebung der Bewilligung für den Einsatz des Stoffes auf Bienen anziehenden Kulturen stütze sich „auf ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung“, wird die Klage begründet. Zudem werde der Entscheid nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Sperre für zwei Jahre Die EU-Kommission hatte Ende April beschlossen, dem Einsatz von Nervengiften der NeonicotinoidGruppe für zunächst zwei Jahre enge Grenzen zu setzen. Die Schweiz zog nach. Ausnahmen der Verbote sollen für Gewächshäuser gelten. Auf Feldern sollen die Mittel nur mit besonderen Genehmigungen und nach der Pflanzenblüte ausgebracht werden dürfen. Die Verbote sollen von Dezember an zwei Jahre lang gelten, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt. Die EU-Kommission stützte sich dabei auf eine Prüfung der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Mitte Jänner Risikobewertungen für diese Pflanzenschutzmittel veröffentlichte. Die EFSA wies unter anderem darauf hin, dass die Staubentwicklung von behandeltem Saatgut für Bienenvölker gefährlich werden kann. Imker in Europa hatten in den vergangenen Jahren immer wieder über ungewöhnliche Fälle von Bienensterben berichtet. Unter anderem in Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien hatte das plötzliche Absterben großer Honigbienenvölker für Schlagzeilen gesorgt. Umweltschutzorganisationen wie Global 2000 und Greenpeace forderten schon länger ein Verbot solcher Pestizide. Wegen der Gefahren für Bienenvölker schränkte die EU inzwischen auch den Einsatz des BASF-Pestizids Fipronil ein. FPÖ-Hofer: Ausgerechnet Agrochemie-Konzern beklagt 'unvollständige Prüfung'! Utl.: Neonicotinoid-Verbot erster richtiger Schritt zum Bienenschutz Amüsiert zeigt sich FPÖ-Umweltsprecher NAbg. Norbert Hofer über die Begründung, mit welcher der Agrochemie-Konzern Syngenta nunmehr gegen das teilweise Neonicotinoid-Verbot der EU vorgehen will. "Sich auf eine ungenaue und unvollständige Prüfung zu berufen klingt aus dem Munde eines auch im Bereich Agrogentechnik aktiven Unternehmens nach einer Erkenntnis, die der Blick in den Spiegel gebracht hat. Immerhin lebt diese Natur manipulierende und patentierende Industrie von mangelnden Untersuchungen, in deren Folge Produkte zugelassen werden, die oft längst nicht ausreichend auf mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken überprüft wurden. Die FPÖ ist über das Verbot auf EU-Ebene und das etwas weiter führende in Österreich sehr erfreut. Wohl wissend, dass dies nur ein erster Schritt zu einem nachhaltigen Schutz der Bienen sein kann, die eben nur unter anderem durch die nun vorübergehend verbotenen Pestizide gefährdet sind. Die immer wieder von der Agrochemie-Industrie verlautbarten Hinweise, ihre Produkte seien schon lange auf dem Markt, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die wenigsten der rund 100.000 im europäischen Handel befindlichen Chemikalien tatsächlich ausreichend befundet wurden, was Gesundheits- und Umweltverträglichkeit anlangt." Bienensterben: Chemieriesen klagen gegen Pestizidverbot EU-Kommission beschloss, Einsatz von Nervengiften für zwei Jahre einzuschränken Berlin - Die Chemieunternehmen Bayer und Syngenta machen Front gegen das EU-Verbot von ihnen hergestellter Pflanzenschutzmittel, die eine Gefahr für Bienen darstellen sollen. Der Schweizer Syngenta-Konzern teilte am Dienstag mit, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Bayer erklärte auf Anfrage, bereits eine Klage eingereicht zu haben. Die EU-Kommission sieht die Umsetzung des Verbots nicht gefährdet. Im April hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für das Verbot von drei Pestiziden aus der Gruppe der hochwirksamen Neonikotinoide ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid des deutschen Bayer-Konzerns sowie Thiamethoxam von Syngenta nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut überprüft wird. Wissenschaftlichkeit angezweifelt Die Entscheidung der Kommission habe sich auf ein "fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung" durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt, begründete Syngenta die Entscheidung, vor einem EU-Gericht in Luxemburg gegen das Verbot vorzugehen. Ursache für das Bienensterben in Europa sei nicht Thiamethoxam, sondern "laut Experten Krankheiten, Viren, schwindender Lebensraum sowie mangelnde Nahrung". Syngenta-Chef John Atkin erklärte, "dass die EU-Kommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt". Ein Vertreter der EU-Kommission teilte mit, die Entscheidung Syngentas sei zur Kenntnis genommen worden, das juristische Vorgehen werde jedoch nicht die Umsetzung des Verbots durch die Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. "Die Kommission hat ihre Entscheidung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Schlussfolgerungen von EFSA getroffen." Viele Einflüsse für Bienensterben laut Firmen Syngenta folgt mit dem Schritt dem deutschen Chemiegiganten Bayer. Die Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte August Klage gegen das Verbot in Luxemburg eingereicht, sagte ein Unternehmenssprecher. Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen: Die Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend geprüft und zugelassen worden. Bayer Crop Science gehe es darum, dass das Unternehmen "im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche Rahmenbedingungen" brauche, sagte der Sprecher. Laut Pflanzenschutzrichtlinie dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es neue Fakten gebe: "Unserer Meinung nach gibt es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse." Die Agrarchemie-Branche führt immer wieder an, dass für das Bienensterben in Europa nicht ihre Produkte die Ursache seien, sondern eine Vielzahl von Einflüssen wie etwa Milben und Viren. Die EU sieht das anders: Im Juli hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, auch den Einsatz des Insektizids Fipronil des deutschen Herstellers BASF weitgehend zu verbieten. EFSA hatte gewarnt, dass die Chemikalie eine akutes Gefahr für Honigbienen darstelle. Unter anderem soll die Behandlung von Mais- und Sonnenblumensamen ab dem Jahresende verboten sein. Hersteller klagen gegen EU-Pestizidverbot. Die Chemiefirmen Bayer und Syngenta sehen in ihren Produkten keine Gefahr für Bienen. Die Chemieunternehmen Bayer und Syngenta machen Front gegen das EU-Verbot von ihnen hergestellter Pflanzenschutzmittel, die eine Gefahr für Bienen darstellen sollen. Der Schweizer Syngenta-Konzern teilte am Dienstag in Zürich mit, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Bayer erklärte auf Anfrage, bereits eine Klage eingereicht zu haben. Die EU-Kommission sieht die Umsetzung des Verbots nicht gefährdet. Verbot gilt ab Dezember Im April hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für das Verbot von drei Pestiziden aus der Gruppe der hochwirksamen Neonicotinoide ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid von dem deutschen Bayer-Konzern sowie Thiamethoxam von Syngenta nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt. "Andere Gründe für Bienensterben" Die Entscheidung der Kommission habe sich auf ein "fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung" durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt, begründete Syngenta die Entscheidung, vor einem EU-Gericht in Luxemburg gegen das Verbot vorzugehen. Ursache für das Bienensterben in Europa sei nicht Thiamethoxam, sondern "laut Experten Krankheiten, Viren, schwindender Lebensraum sowie mangelnde Nahrung". Syngenta-Chef John Atkin erklärte, "dass die EU-Kommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt". Ein Vertreter der EU-Kommission teilte mit, die Entscheidung Syngentas sei "zur Kenntnis genommen" worden, das juristische Vorgehen werde jedoch nicht die Umsetzung des Verbots durch die Mitgliedstaaten beeinträchtigen. "Die Kommission hat ihre Entscheidung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Schlussfolgerungen von EFSA getroffen." "Keine Erkenntnisse" Syngenta folgt mit dem Schritt dem deutschen Unternehmen Bayer. Die Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte August Klage gegen das Verbot in Luxemburg eingereicht, sagte ein Unternehmenssprecher. Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen: Die beiden Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend geprüft und zugelassen worden. Bayer Crop Science gehe es darum, dass das Unternehmen "im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche Rahmenbedingungen" brauche, sagte der Sprecher. Laut Pflanzenschutzrichtlinie dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es neue Fakten gebe: "Unserer Meinung nach gibt es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse." Die Agrarchemie-Branche führt immer wieder an, dass für das Bienensterben in Europa nicht ihre Produkte die Ursache sind, sondern eine Vielzahl von Einflüssen wie etwa Milben und Viren. Die EU sieht das anders: Im Juli hatten sich die EU-Mitgliedstaaten mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, auch den Einsatz des Insektizids Fipronil des deutschen Herstellers BASF weitgehend zu verbieten. EFSA hatte gewarnt, dass die Chemikalie ein "akutes Risiko" für Honigbienen darstelle. Unter anderem soll die Behandlung von Mais- und Sonnenblumen-Samen ab dem Jahresende verboten sein. Bienensterben: Konzerne klagen gegen Pestizid-Verbot In der EU sind drei hochwirksamen Neonikotinoide ab Dezember verboten. Die Chemieriesen Bayer und Syngenta haben Klage dagegen eingereicht. Nicht nur Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich machte der EU-weite Bienenschutz zu schaffen. Die Chemieunternehmen Bayer und Syngenta machen Front gegen das EU-Verbot von ihnen hergestellter Pflanzenschutzmittel, die eine Gefahr für Bienen darstellen sollen. Der Schweizer Syngenta-Konzern teilte am Dienstag in Zürich mit, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Syngenta folgt mit dem Schritt dem deutschen Unternehmen Bayer. Die Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte August Klage gegen das Verbot in Luxemburg eingereicht. Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen: Die beiden Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend geprüft und zugelassen worden. Im April hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für das Verbot von drei Pestiziden aus der Gruppe der hochwirksamen Neonikotinoide ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid von dem deutschen Bayer-Konzern sowie Thiamethoxam von Syngenta nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt. "Unvollständige Prüfung" Die Entscheidung der Kommission habe sich auf ein "fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung" durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt, begründete Syngenta die Entscheidung, vor einem EU-Gericht in Luxemburg gegen das Verbot vorzugehen. Ursache für das Bienensterben in Europa sei nicht Thiamethoxam, sondern "laut Experten Krankheiten, Viren, schwindender Lebensraum sowie mangelnde Nahrung". Syngenta-Chef John Atkin erklärte, "dass die EU-Kommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt". Ein Vertreter der EU-Kommission teilte mit, die Entscheidung Syngentas sei "zur Kenntnis genommen" worden, das juristische Vorgehen werde jedoch nicht die Umsetzung des Verbots durch die Mitgliedstaaten beeinträchtigen. "Die Kommission hat ihre Entscheidung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Schlussfolgerungen von EFSA getroffen." Die Agrarchemie-Branche führt immer wieder an, dass für das Bienensterben in Europa nicht ihre Produkte die Ursache sind, sondern eine Vielzahl von Einflüssen wie etwa Milben und Viren. Die EU sieht das anders. Syngenta reichte Klage gegen EU-Pestizid-Einschränkungen ein Utl.: EU-Entscheid wegen weltweiten Bienensterbens Syngenta ficht den EU-Entscheid an, wegen des weltweiten Bienensterbens den Gebrauch bestimmter Pestizide stark einzuschränken: Das Unternehmen, dessen Stoff Thiamethoxam betroffen ist, hat bei der EU-Kommission Klage eingereicht, wie es am Dienstag mitteilte. Die Aufhebung der Bewilligung für den Einsatz des Stoffes auf Bienen anziehenden Kulturen stütze sich "auf ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung", wird die Klage begründet. Zudem werde der Entscheid nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Die EU-Kommission hatte Ende April beschlossen, dem Einsatz von Nervengiften der NeonicotinoidGruppe für zunächst zwei Jahre enge Grenzen zu setzen. Die Schweiz zog nach. Die Verbote treffen den Basler Agrochemie-Riesen Syngenta und die deutsche Bayer. Syngenta hatte umgehend die wissenschaftliche Grundlage des Verbotes angezweifelt. Ausnahmen der Verbote sollen für Gewächshäuser gelten. Auf Feldern sollen die Mittel nur mit besonderen Genehmigungen und nach der Pflanzenblüte ausgebracht werden dürfen. Die Verbote sollen von Dezember an gelten und spätestens nach zwei Jahren auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. "Weltjournal" und "WELTjournal +" am 28. August: "Klonschnitzel und Quallenschwein", "Bienen Untergang einer Sonnenkönigin" Unlängst wurde in London der erste Klonburger publikumswirksam verspeist. Das "Weltjournal" präsentiert von Eugen Freund - erklärt am Mittwoch, dem 28. August 2013, um 22.30 Uhr in ORF 2, warum selbst in Österreich schon das eine oder andere Klonschnitzel auf dem Teller gelandet sein dürfte. Jährlich werden etwa 300.000 bis 400.000 Tonnen Fleisch nach Europa importiert, das aus den Vereinigten Staaten, Kolumbien, Brasilien oder Argentinien stammt. Diese Staaten haben das Klonen bereits erlaubt. Die anschließende "WELTjournal +"-Dokumentation "Bienen - Untergang einer Sonnenkönigin" beleuchtet um 23.00 Uhr die Vielfältigkeit der Ursachen des Bienensterbens und beobachtet Imkerinnen und Imker in den USA, Australien und Europa. Weltjournal: Klonschnitzel und Quallenschwein In den USA ist es gang und gäbe: Besonders leistungsfähige Rinder oder Schweine werden geklont, um so die Zucht möglichst perfekten Viehs zu ermöglichen. Die zuständige "Food And Drug Administration (FDA)" hat bereits 2008 grünes Licht für den Einsatz künstlich reproduzierter Tiere gegeben. So landen Fleisch und Milch der Klon-Nachkommen ohne Deklarierung in den amerikanischen Supermarktregalen und sogar in der EU. Das "Weltjournal" informiert außerdem über die aktuellsten Entwicklungen in der Wissenschaft: Per Genmanipulation können Lachse um ein Vielfaches schneller wachsen und Hühner gegen die Vogelgrippe resistent gemacht werden. Hausschweine mit Quallengenen leuchten im Dunkeln grün, und man forscht an Moskitos, die keine Malaria mehr übertragen. WELTjournal +: Bienen - Untergang einer Sonnenkönigin Ab Dezember 2013 gilt in der EU ein zeitlich befristetes Teilverbot für gewisse Saatgutbeizmittel, sogenannte Neonikotinoide, die Bienenvölker schädigen sollen. Ein kleiner Sieg für den Umweltschutz und eine Atempause für die Bienen? Nicht wirklich, denn immer neue Pestizide werden als Bienen gefährdend erkannt und auch die intensive Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, genmanipuliertes Saatgut und die Varroamilbe setzen den Insekten zu. "Die Honigbiene ist so wichtig, weil sie fast 40 Prozent der Pflanzen, die Teil unserer Nahrung sind, bestäubt. Jeden vierten von zehn Bissen Essen gäbe es nicht, wenn die Bienen nicht ihre Arbeit machen würden", sagt der Nahrungsmittelexperte und Autor Michael Pollan im Interview der "WELTjournal +"-Dokumentation "Bienen - Untergang einer Sonnenkönigin". Der Film zeigt die Vielfältigkeit der Ursachen des Bienensterbens und beobachtet Imker in den USA, Australien und Europa. Die positive Nachricht: Alarmiert durch die Negativ-Schlagzeilen werden weltweit auch immer mehr kleine, aber bedeutende Initiativen zum Schutz der Bienen - wie Biobauernhöfe, Naturund Dachgärten ins Leben gerufen, die einen Schutzraum für Bienen darstellen. Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/248/aom Bienenschutz: Hersteller klagt gegen EU-Pestizidverbot Die Schweizer Chemiefirma Syngenta hat bei der EU-Kommission Klage gegen das Verbot eines ihrer Pflanzenschutzmittel eingereicht, das nach Angaben der EU ein Risiko für Bienen darstellt. Die Entscheidung der Kommission habe sich auf ein „fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung“ durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt und sei zudem nicht von allen Mitgliedsstaaten unterstützt worden, teilte Syngenta gestern in Zürich mit. Ursache für das Bienensterben in Europa sei nicht das Pflanzenschutzmittel Thiamethoxam, sondern „laut Experten Krankheiten, Viren, schwindender Lebensraum sowie mangelnde Nahrung“. Verbot für zwei Jahre Im April hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, für das Verbot von drei Neonicotinoiden ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt. Betroffen sind Syngenta und der Chemiekonzern Bayer. Syngenta-Chef John Atkin sagte, sein Unternehmen würde lieber auf rechtliche Schritte verzichten, „doch leider bleibt uns keine andere Wahl, denn wir sind überzeugt, dass die EU-Kommission sich irrt, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringt“. Die Kommission verstoße mit dem Verbot des Produkts gegen die Pestizidgesetzgebung und habe das Vorsorgeprinzip nicht korrekt angewandt Pirklhuber: EU darf sich Neonicotinoide-Klage nicht beugen Utl.: Grüne: Schutz der Bienen und der Artenvielfalt muss absoluten Vorrang vor Profit-Interessen haben "Angesichts der Klage von Syngenta gegen das EU-weite Verbot der Neonicotinoide für die nächsten zwei Jahre werden wir aufmerksam verfolgen wie die EU-Institutionen sich verhalten, denn der Schutz der Bienen - und damit auch der Artenvielfalt - muss absoluten Vorrang vor Profit-Interessen haben", erklärt Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen. Syngenta ficht nun den EU-Entscheid für das Verbot der bienengiftigen Neonicotinoide als Beizmittel an. Dies hat der Konzern diese Woche offiziell verlautbaren lassen. In der Klage argumentiert der Konzern, die EU-Entscheidung sei "auf ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung" zurückzuführen. Weiters werde der Entscheid nicht von allen EUMitgliedstaaten unterstützt. "Die Grünen haben gemeinsam mit Umwelt- und Imkerverbänden erfolgsreich für ein Verbot der bienengefährlichen Pestizide als Beizmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide gekämpft. Dabei haben wir uns sowohl auf unabhängige Gutachten renommierter Einrichtungen, wie zum Beispiel das österreichische Umweltbundesamt als auch auf die Studienergebnisse der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA stützen können", argumentiert Pirklhuber. "Die EU sollte daher der Klage gelassen entgegen sehen, denn die Zahl der wissenschaftlich relevanten Studien, die belegen, dass das Bienensterben direkt oder indirekt durch massiven Pestizideinsatz drastisch ansteigt nimmt ständig zu. Sollten der EU-Kommission tatsächlich Verfahrensmängel unterlaufen sein, so wären diese formal zu reparieren, würde aber am inhaltlichen Tatbestand des vorläufig 2-jährigen Verbotes nichts ändern. In Österreich ist es uns gelungen, ein über die EU-Einschränkungen hinausgehendes Verbot, nämlich nicht nur für Mais, Raps und Sonnenblumen, sondern auch für den Großteil des Wintergetreides durchzusetzen. Darüber hinaus gilt das Verbot bereits ab 1. Oktober 2013 und hat eine um ein Jahr längere Laufzeit", erklärt Pirklhuber.