Handbuch für PraxisanleiterInnen Kathi-Lampert-Schule 22. Oktober 2015 PAL-Handbuch 2 Inhaltsverzeichnis Leitbild ............................................................................................................... 3 Schulträger: Werk der Frohbotschaft Batschuns ................................................ 4 Grundlagen Praxisanleitung ............................................................................... 5 Aufgaben von PraxisanleiterInnen (PAL) ............................................................ 7 Praxiseinschätzung ............................................................................................. 8 Praxiseinschätzung: Formular ............................................................................ 9 Praktikumsziele – Beispiele .............................................................................. 12 Portfolio in der Praxis ....................................................................................... 13 Leitfaden zur Praxisreflexion im Portfolio ........................................................ 15 Regelungen zum Fremdpraktikum ................................................................... 16 Spannungsfelder im Bereich Praxisanleitung.................................................... 17 Kriterien für einen Praxisplatz .......................................................................... 18 Aufgaben der PraxisbegleitlehrerIn (PRAB) ...................................................... 20 Stundentafel .................................................................................................... 21 Aufnahmevertrag SOB-BB (BF) ....................................................................... 22 Rahmenvereinbarung....................................................................................... 24 Kontakte und Adressen .................................................................................... 27 Anhang: Übersicht Praktika und Leitfragen zu den Praktika ............................. 28 Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 3 Leitbild Die Kathi-Lampert-Schule ist ein Ort der Bildung für jene, die mit Menschen mit Benachteiligung leben und arbeiten. Ziel unserer Bildungsarbeit ist Persönlichkeitsentwicklung und fachspezifische Kompetenz, um Menschen in größtmöglicher Eigenverantwortung und Selbstbestimmung begleiten zu können. Dialog, Empathie und Respekt sind die Basis dieser Arbeit. Wir sind eine Fachschule für Erwachsene und bieten eine duale Grundausbildung, Weiterbildung und ein vielfältiges Angebot an multimedialer Fachinformation an. In der Grundausbildung vermitteln wir Kompetenz zur Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung / Benachteiligung in allen Altersstufen und Lebensbereichen. Deshalb erwerben die Absolventen dieser Ausbildung ein breites Basiswissen, das weiterführende Spezifikationen ermöglicht. Wir lehren die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention und versuchen als Schule diese zu leben. Im Sinne der Inklusion bieten wir auch eine integrative Ausbildungsform für Menschen mit Lernschwierigkeiten an. Aus der spirituellen Grundhaltung der Schulträgerin heraus verpflichtet sich die Schule zur Solidarität mit benachteiligten Menschen. Wir positionieren uns sowohl sozial- als auch gesellschaftspolitisch und wollen unsere Studierenden zu dieser Haltung ermutigen. Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, die Dienstleistungen für benachteiligte Menschen anbieten; eine gegenseitige kritische Loyalität ist unser Selbstverständnis. Götzis, Juni 2015 Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 4 Schulträger: Werk der Frohbotschaft Batschuns Die Kathi-Lampert-Schule ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht. Schulträger ist die katholische Frauengemeinschaft "Werk der Frohbotschaft Batschuns" (www.frohbotinnen.at). Diese Gruppe von Frauen wurde 1947 gegründet als Säkularinstitut innerhalb der katholischen Kirche. Frohbotinnen verpflichten sich zu einem einfachen, solidarischen, verfügbaren und ehelosen Leben mitten in der Welt (die Welt als Gabe und Aufgabe). Der Leitspruch und das grundlegende spirituelle Element der Gemeinschaft ist das Wort Jesu aus dem Lukasevangelium: Lk 4,18: "Der Geist des Herrn ruht auf mir; denn der Herr hat mich gesalbt. Er hat mich gesandt, damit ich den Armen eine frohe Botschaft bringe; damit ich den Gefangenen die Entlassung verkünde und den Blinden das Augenlicht; damit ich die Zerschlagenen in Freiheit setze und ein Gnadenjahr des Herrn ausrufe." Die Mitglieder der Gemeinschaft sind in verschiedenen Ländern der Welt im Bereich der Bildung, des Sozialen, des Medizinischen, Pastoralen und des Gesellschaftspolitischen engagiert. Sie versuchen dort wo sie jeweils arbeiten und wohnen, den Leitspruch zu leben. Zu den Aufgaben zählen: Bildungshaus Batschuns, Verlag und Buchhandlung "Die Quelle" (Feldkirch), Reisedienst Feldkircher Pilgerfahrten, Ferienheim Marienruh in Innerlaterns. Schulträgerschaft: Kathi-Lampert-Schule in Götzis; Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe in Bregenz, Gehörlosenschule Dornbirn, Sozialpädagogische Schule SPI Schlins. Austrian Catholic Center, London; St. Georgskolleg, Istanbul Frauenbildungszentrum "Granja Hogar", San Ignacio de Velasco, Bolivien; Lehrerinnen in Guatemala; Diverse soziale Aufgaben. Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 5 Grundlagen Praxisanleitung Die Ausbildung zur SozialbetreuerIn erfolgt an der Kathi-Lampert-Schule berufsbegleitend. Parallel zur theoretischen Ausbildung in der Schule, sind die Studierenden zu 50% in einer Sozialorganisation angestellt, um in der Praxis den Beruf zu erlernen. Die Ausbildungsverantwortung liegt somit sowohl in der Schule, als auch an der Praxisstelle. Deshalb braucht es für den Bereich der Praxis eine Person, die die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz übernimmt. Diese Ausbildungsfunktion wird Praxisanleitung (PAL) genannt. Die Stundentafel sieht vor, dass innerhalb von 3 Jahren 1900 Stunden Theorie und 1800 Stunden einschlägige Praxis abgeleistet werden müssen. Schule und Praxiseinrichtung haben das gleiche Ziel: nach spätestens 3 Jahren sollen die Studierenden zu guten MitarbeiterInnen ausgebildet worden sein, die ihre Berufsrolle erfüllen und auch weiterentwickeln können. Die Kathi-Lampert-Schule bemüht sich um eine optimale Ausbildung der Studierenden vor allem in theoretischer Hinsicht. Den Hauptteil der berufspraktischen Ausbildung trägt die Praxiseinrichtung. Damit die Studierenden in der Praxis zu guten MitarbeiterInnen ausgebildet werden können, braucht es in den Sozialorganisationen Personen, die die PraktikantInnen während dieser 3 Jahre an ihrem Arbeitsplatz einschulen, begleiten, fördern und fordern. Die Sozialorganisationen nominieren geeignete Personen für diese wichtige Aufgabe. Die Vereinbarungen über die PAL sind in der Rahmenvereinbarung festgehalten. Die Person, die die Praxisanleitung übernimmt, soll eine entsprechende einschlägige (=pädagogische) Ausbildung und genügend eigene Praxiserfahrung und Reflexionsvermögen haben, um diese Begleitungsaufgabe sinnvoll wahrnehmen zu können. Die Praxisanleitung soll möglichst regelmäßig (Beispiel: jede Woche eine Stunde) stattfinden, damit eine kontinuierliche Begleitung möglich wird. Praxisanleitung ist eine wertvolle Aufgabe und soll in irgendeiner Weise (finanziell, zeitlich oder statusmäßig) von der Sozialorganisation honoriert werden. Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 6 Die Studierenden sollen am ersten Arbeitstag über die Person ihrer PraxisanleiterIn informiert werden. Laut Rahmenvereinbarung soll die Information auch möglichst bald an die Schule übermittelt werden. Da die Praxis ein sehr großer Bestandteil der Ausbildung ist, soll sie auch beurteilt werden. Die Praxisorganisation übermittelt der Schule halbjährlich eine Praxiseinschätzung. Auf dieser Grundlage erstellen die PraktikumsbegleitlehrerInnen eine Praxisnote. Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 7 Aufgaben von PraxisanleiterInnen (PAL) Sie sind AnsprechpartnerInnen der Studierenden in der Praxis. Sie übernehmen die Ausbildung im berufspraktischen Bereich. Sie treffen sich mit dem/r Studierenden regelmäßig und bearbeiten Themen und machen Zielvereinbarungen bezüglich des Praxisfeldes. PraktikantInnen werden angeleitet und in der beruflichen Qualifikation gefördert. PraktikantInnen bekommen Hilfestellung zum Erlernen und zur Erweiterung eines bewussten, zunehmend selbständiger werdenden beruflichen Handelns. Die PraktikantIn soll in die Rolle der zukünftigen MitarbeiterIn eingeführt werden. Praxisfelder: PraktikantInnen lernen die jeweilige Praxis-Einrichtung und ihre Aufgabenstellung kennen. Das geschieht durch teilnehmende Beobachtung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen. Sie verfassen zweimal pro Jahr die so genannte „Praxiseinschätzung“. Die Praxiseinschätzung ist die wesentliche Grundlage für die Praxisnote, die die PraktikumsbegleitlehrerInnen festlegen. Die Praxisnote kommt ins Zeugnis. Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 8 Praxiseinschätzung Die Praxis soll die Praxisleistung der PraktikantInnen in 14 Kompetenzen bewerten und an die Schule schicken. Diese Praxiseinschätzung ist die Grundlage für die Praxisnote. 5 Punkte = sehr gute Praxisleistung; 0 Punkte = ungenügende Praxisleistung Wenn einzelne Kompetenzen für den Praxisbereich keine Rolle spielen oder nicht bewertet werden können: „durchstreichen“ oder „nicht bewertbar“ angeben. Es handelt sich um eine „Praxiseinschätzung“ und nicht um eine „Praxisbeurteilung“. Die Bewertung von PAL, Vorgesetztem/r und Studierendem/r dürfen unterschiedlich sein. Falls der oder die Vorgesetzte keinen oder wenig Kontakt mit dem/r Studierenden haben, darf auch eine andere MitarbeiterIn die Praxiseinschätzung ausfüllen. Bitte im Formular angeben. Die PraxisanleiterInnen bekommen von der Schule 3 Wochen vor Abgabetermin das Formblatt zugeschickt. Es befindet sich auch auf der Homepage der Kathi-Lampert-Schule zum Download: www.kathi-lampert-schule.at/ Zeitpunkt der Abgabe: siehe unten Die Punktebewertung soll sich auf die Kompetenzleistung eines bestimmten Semesterziels beziehen und nicht auf die endgültig zu erreichende Kompetenzleistung am Ende der Ausbildung. Wenn die Praxiseinschätzung ausgefüllt wurde, bitte wenn möglich per e-mail an Christoph Schindegger zurückschicken! [email protected] ; Kathi-LampertSchule, Am Garnmarkt 12; A-6840 Götzis. Zeitplan für Praxiseinschätzung Klasse Abgabezeitpunkt Praxiseinschätzung 1. – 3. Klasse und Gedehnte Ende Jänner Mitte Mai (3. Klasse), Mitte Juni Klassen Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 9 PAL Name des Studierenden: Stud PAL: MitarbeiterIn Vorgesetzte/r Vorgesetzte/r, Team, Praxiseinschätzung: Formular PAL, Vorgesetzter und Stud können jeweils 0 - 5 Punkte oder "nicht bewertbar" in jeder Wintersemester Kompetenz vergeben. 5 Kommentare Lernbereiche Punkte: sehr gute Praxisleistung. 0 Punkte: ungenügende Praxisleistung K1 - Personale Kompetenz: Hat die Kompetenz sich selbst in der eigenen Entwicklung als Person wahrzunehmen, kann selbstbewusst und reflektiert mit sich umgehen und hat ein Person und Beruf breites Spektrum an Ausdrucksmöglichkeiten. K2 - Soziale Kompetenz: Hat die Kompetenz mit anderen Menschen (z. B. KollegInnen, KlientInnen, ...) und Systempartnern wertschätzend umzugehen und gemeinsam berufliches Handeln zu gestalten. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 10 K3 - Reflektierte Haltung: Hat die Kompetenz das berufliche Handeln zu reflektieren und die Haltung und Identität als SozialbetreuerIn weiter zu entwickeln. K4 – Allgemeine Arbeitstechniken: Hat die Kompetenz allgemeine, berufliche Techniken des Arbeitens, des Lernens und der medialen Vermittlung professionell einzusetzen. K5 – Wahrnehmen-Verstehen-Handeln: Erkennt Bedürfnisse des betreuten Menschen sowie physische, psychische und soziale Veränderungen, versteht das Verhalten und kann angemessen agieren. K6 – Anregen und Begleiten von Entwicklungsprozessen: Hat die Kompetenz, Entwicklungspotenziale wahrzunehmen und durch Einsatz vielfältiger, individuell angepasster Methoden Entwicklungsprozesse anzuregen und zu begleiten. Betreute Personen und ihre Lebensbereiche K7 - Selbstbestimmung unterstützen: Orientiert sich an den Ressourcen von Menschen und ermöglicht/unterstützt eine selbstbestimmte Gestaltung von Wohnen, Arbeit und Alltag, Bildung und Freizeit. K8 - Erkennen von Hilfebedarf und adäquates Handeln: Hat die Kompetenz, individuellen Hilfebedarf festzustellen, entsprechende Maßnahmen zu organisieren und deren Wirkung zu beachten. K9 - Kooperation mit Betroffenen/Umfeld: Kooperiert mit den zu begleitenden Menschen und bezieht sie und deren Umfeld in die Entscheidung, Verantwortung und Unterstützung mit ein. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 11 K10 - Konzepte kennen und Grundsätze beachten: Kennt theoretische und praktische Konzepte und Methoden Konzepte und Handlungsformen der Arbeit mit Menschen, die Unterstützung brauchen und achtet bei der Umsetzung auf die Grundsätze der Integration, Normalisierung, Selbstbestimmung und des Empowerment. K11 - Methoden effizient anwenden: Kennt Methoden und Techniken der Sozialbetreuung und kann sie personorientiert und situationsspezifisch anwenden. K12 - Rahmen kennen und nutzen: Kennt die gesetzlichen und beruflichen Strukturen und Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen und versteht die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, zu nützen. K13 - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen: Verfolgt die aktuellen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklungen, die auf die Arbeit der Sozialbetreuung und die Lebensbedingungen von KlientInnen Einfluss haben. K14 - Leistungsangebot kennen und nutzen: Kennt das Dienstleistungsangebot im Handlungsfeld der Sozial- und Gesundheitsberufe und weiß es für die KlientInnen zu nützen. Gesamtpunktezahl Kompetenzen, die nicht bewertet wurden Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule 0 0 0 0 0 0 0 0 Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 12 Praktikumsziele – Beispiele Die Zielsetzungen für die PraktikantIn sind von sehr verschiedenen Faktoren abhängig, sodass ein allgemeines Modell nicht auf alle Sozialorganisationen anwendbar ist. Als mögliche Orientierung dienen Leitfragen (Siehe Dokument „Praxiseinschätzung und Leitfragen zu den Praktika) Zielsetzungen für ein Auswertungsgespräch zwischen PAL und Studierendem Wie zufrieden bist du mit deinem jetzigen Ausbildungsplatz? Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten siehst du? Wo siehst du deine persönlichen Stärken? Wo siehst du bei dir Entwicklungsbedarf? Wo brauchst du jetzt und in Zukunft spezielle Unterstützung? Welche Anregungen und Wünsche hast du an PAL? Abmachungen und Zielsetzungen für das kommende Jahr Im Speziellen müssen die Ziele auf Folgendes ausgerichtet werden: Wie alt ist die PraktikantIn? Wie viel Berufserfahrung (im Sozialbereich) hat die PraktikantIn? Wie viel Lebenserfahrung bringt die PraktikantIn mit? Wie lange arbeitet sie schon in diesem Praxisfeld? Wie lange arbeitet sie schon in dieser Sozialeinrichtung? In welchem der 14 Kompetenzbereiche besteht am meisten Entwicklungsbedarf? Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 13 Portfolio in der Praxis Was ist ein Portfolio? Ein Portfolio ist eine Sammlung von Dokumenten und Leistungsnachweisen, die eine Studierende in der Praxis erstellt hat und deren Reflexion. Wer begleitet das Portfolio? PraxisbegleitlehrerIn Was ist das Ziel eines Portfolios? Es soll sichtbar werden, was die Studierende in der Praxis gelernt und geleistet hat. Warum ein Portfolio und nicht ein Bericht? Portfolio kann individuell gestaltet werden Portfolio kann Prozesse und Entwicklungen besser dokumentieren Stärkung der Eigenverantwortung für den eigenen Lernprozess Welchen Zeitraum soll das Portfolio abdecken? Alle 3 Ausbildungsjahre Welchen Umfang soll das Portfolio haben? Ergibt sich durch die Struktur. Eine Höchst- oder Mindestlänge wird nicht vorgegeben Wann muss das Portfolio vorliegen? Das Portfolio muss ausgedruckt im 2. Jahr vor der Fachprüfung und im 3. Jahr vor der Diplomprüfung vorliegen. Der Ausdruck soll nur die Punkte 1-6 umfassen; die Punkte „Lerntagebuch“ und „Jolly Joker“ bleiben beim Studierenden. PRAB-LehrerIn soll allerdings Einblick erhalten. Wie wird das Portfolio beurteilt? Das Portfolio wird nicht korrigiert. PRAB gibt generelles Feedback. Inhalt und Qualität des Portfolios fließen zusammen mit der Praxiseinschätzung in die Praxisnote ein. Portfolios werden von der PRAB-LehrerIn nicht unterschrieben. Wie wird ins Portfolio Einsicht genommen? Bei jedem Praxisbesuch. Beim Praxisbesuch wird in das Portfolio (laufender Stand) Einsicht genommen. Die PRAB-LehrerIn vereinbart mit dem Studierenden, ob das am Computer (Laptop) oder anhand eines Ausdrucks geschieht. Automatisch Einblick in das Portfolio erhält die Praxiseinrichtung keine mehr, es sei denn, die Studierenden machen das von sich aus. Wir empfehlen im Sinne der Transparenz, dass der PAL und die Einrichtung Einblick bekommt. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 14 Wie erfolgt die Dokumentation? Mit dem Computer Zum Fach- bzw. Diplomabschluss soll es in ausgedruckter Form vorliegen. Was ist beim Portfolio grundsätzlich zu beachten? KlientInnen und KollegInnen müssen anonymisiert werden. Fotos (von KlientInnen und KollegInnen) dürfen nur mit Einverständniserklärung verwendet werden. Portfolio ist nicht „geheim“. Deshalb sollen Studierende gut überlegen, was sie hineinschreiben und was nicht. Praxiserfahrungen aus den Fremdpraktika müssen extra herausgehoben sein; siehe Inhaltsverzeichnis. Welche Struktur soll das Portfolio haben? 1. Titelblatt 2. Inhaltsverzeichnis 3. Lebenslauf 4. Übersicht über die Praxisstellen a. Arbeitsstelle b. Zielgruppe c. Tätigkeit d. Zeitraum e. Erfahrungen f. Reflexion Das jeweils für Hauptpraktikum, Fremdpraktikum, Ferialpraktikum formulieren. 5. Kompetenzpapier / Kompetenzprofil / persönliche Lernziele (Praxiseinschätzung) a. Ergebnisse der Gespräche mit PAL, der zu erreichenden Kompetenzen pro Semester. 6. Theorie-Praxis-Transfer (Umgesetzte Praxisvorhaben) z.B. mindestens 3 Aktivitäten / Projekte, wo Gelerntes angewendet wurde 7. Lernerfahrungen / Lerntagebuch (laufend) a. Chronologische Dokumentation während der Ausbildung b. Was beschäftigt mich gerade? c. Aktivitäten d. Ideen, Gedanken e. Aktuelle Fragen, Probleme f. Frequenz? Nach eigenem Ermessen 8. „Jolly Joker – Abteilung“ (freiwillig) Highlights, die meine berufliche Kompetenz unter Beweis stellen. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 15 Leitfaden zur Praxisreflexion im Portfolio Hier soll dokumentiert werden, wo sie konkret arbeiten oder gearbeitet haben. Es geht hier um eine knappe tabellarische Zusammenstellung. Folgende Punkte sind wichtig: Name der Arbeitsstelle Zielgruppe / KlientInnen Tätigkeit Zeitraum Erfahrungen Reflexion Reflexion Was fand ich besonders interessant und wichtig? o im Vergleich zum Hauptpraktikum o im Hinblick auf zukünftige Arbeitsmöglichkeiten in diesem Berufsfeld Welche konkreten Anregungen nehme ich mit? Welche Kenntnisse/Fertigkeiten, die ich mitbrachte, waren hilfreich? Welche konnte ich vertiefen und erweitern? Wo habe ich Lernbedarf? Wie schätze ich meine persönlichen Fähigkeiten für diesen Arbeitsbereich ein? Womit tat ich mir schwer, wo bin ich an persönliche Grenzen gestoßen? Was war neu für mich, was davon kann ich in meinem Hauptpraktikum nützen? Wenn ich zurückschaue, was freute mich? Was ist mir gelungen? Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 16 Regelungen zum Fremdpraktikum 1. Ausbildungsjahr: 80 Std. Fremdpraktikum plus 40 Std. UBV-Praktikum. 2. Ausbildungsjahr: 80 Std. Fremdpraktikum plus 40 Std. Ferialpraktikum. Fremdpraktikum heißt: eine andere Einrichtung zumindest aber ein anderer Arbeitsbereich, wenn das Fremdpraktikum innerhalb einer Einrichtung abgeleistet wird. Das Rotationsprinzip (die Studierenden tauschen innerhalb der Klasse) soll möglichst beibehalten werden. Stundenvergütung von Fremdpraktikumszeiten 2 Drittel der Fremdpraktikumszeiten werden als Dienstzeiten angerechnet, 1 Drittel der Fremdpraktikumszeit müssen vom Studierenden selbst eingearbeitet werden und werden nicht von der Einrichtung vergütet. In Stunden gerechnet bedeutet das, Im 1. Ausbildungsjahr werden 80 Std. als Dienstzeit angerechnet, 40 Std. müssen vom Studierenden eingearbeitet werden. Im 2. Ausbildungsjahr ist es analog. Über beide Ausbildungsjahre ergibt sich demnach eine Dienstfreistellung von 160 Std. Die übrigen 80 Std. müssen vom Studierenden selbst eingearbeitet werden. Gedehnte Klassen Für die Gedehnten Klassen gilt das gleiche Modell. Der Unterschied liegt nur darin, dass die Studierenden der Gedehnten Klasse vorerst nur den Fachabschluss machen. Bis zum Fachabschluss ist aber nur 1 Fremdpraktikum von 120 Std. vonnöten. Sollten manche Studierende noch den Diplomabschluss anstreben, müssen sie dafür noch ein zweites Praktikum von 120 Std. ableisten. Diese Regelung wurde beim Praxisbeirat am 12. Juni 2014 beschlossen und gilt ab dem Schuljahr 2014/15. ir. Gerhart Hofer Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 17 Spannungsfelder im Bereich Praxisanleitung Spannungsfelder im Dreieck von PAL, PRAB und Studierender/PraktikantIn, die sich erfahrungsgemäß ergeben: Wem ist die Studierende/PraktikantIn in erster Linie verpflichtet? Der Organisation, wo sie die Anstellung (auf Dauer der Ausbildung) hat oder der Schule, wo ein Ausbildungsvertrag besteht? Praxisanforderungen und schulische Anforderungen sind nicht immer deckungsgleich. Manchmal stehen die Forderungen auch diametral gegenüber. Welche Forderungen haben im Zweifelsfall den Vorrang? PraktikantInnen sind für eine gewisse Zeit bei der Organisation angestellt, verlassen aber oft nach Ausbildungsende die Organisation, die sie ausgebildet hat. Rechnet sich die Investition in PraktikantInnen? PraktikantInnen möchten möglichst bald als „normale“ MitarbeiterInnen in der Organisation angesehen werden. Deshalb geben viele von ihnen erfahrungsgemäß schon sehr bald der PraxibegleitlehrerIn als auch der PraxisanleiterIn zu verstehen, dass sie sich überall auskennen würden und keine Hilfe und Unterstützung mehr benötigten. Wie stark müssen PraktikantInnen in den 3 Jahren dennoch angeleitetet werden? Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 18 Kriterien für einen Praxisplatz Einrichtung Die Einrichtung trägt gemeinsam mit der Schule Ausbildungsverantwortung für den Praktikanten. Der Arbeitsplatz des Praktikanten muss zum überwiegenden Teil die pädagogische Begleitung von Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung bzw. die Menschen mit besonderen Bedürfnissen/sozialen Benachteiligung zur Aufgabe haben. Pädagogische Tätigkeit heißt: Begleiten und Betreuen von Menschen in allen Lebensbereichen: Wohnen, Arbeiten, Freizeit. Das heißt, nicht nur pädagogische Konzepte, sondern auch mitleben und unterstützen beim möglichst selbständigen Leben im Alltag. Es muss ein Betreuungskonzept vorhanden sein. Darin müssen die Tätigkeit bzw. die Aufgaben des Praktikanten beschrieben sein. Aufgaben und Tätigkeiten des Studierenden Studierende muss Praktikantenstatus haben. Studierende hat das Recht (wieder) eine Fragende zu sein. Studierende muss noch nicht alles können. Studierende soll eigenverantwortlich arbeiten können, darf aber nicht „verheizt“ oder völlig alleine gelassen werden. Studierende soll selbständig als auch unter Anleitung arbeiten können. Studierende soll in den Gesamtablauf der Einrichtung eingebunden sein. Tätigkeit der Studierenden soll dem jeweiligen Können angemessen sein. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 19 Praxisanleitung (PAL) Die Einrichtung betraut eine Person mit dieser Aufgabe. PAL soll ein erfahrener Mitarbeiter sein bzw. PAL soll durch seine Tätigkeit in der Einrichtung entsprechende Erfahrung mit (heil-)pädagogischer Betreuung und Begleitung haben. PAL soll eine entsprechende Ausbildung haben, die ihn befähigt pädagogisches Wissen und Können zu reflektieren und weiterzugeben. Eine entsprechende PAL-Ausbildung wäre wünschenswert. Die Tätigkeit des PAL muss in irgendeiner Weise „honoriert“ werden (finanziell oder durch Arbeitszeit). Praxisanleitung ist eine Verpflichtung der Einrichtung gegenüber dem Ausbildungsvertrag. Organisatorische Rahmenbedingungen Kenntnis und Akzeptanz der Vereinbarung mit der Schule Anerkennung der schulzeitlichen Regelungen: 2 Schultage/Woche plus zusätzliche Schultage. Die Schultage wechseln in jedem Schuljahr. 50% Anstellung des Praktikanten bei der Einrichtung. Das sind etwa 16,5 Stunden/Woche. Im gesamten Jahr müssen mindestens 600 Praxisstunden erbracht werden können. 2 Fremdpraktika mit je 5 Wochen während der Ausbildung. In dieser Zeit wechselt ihr Praktikant in eine andere Einrichtung und Sie erhalten für diese Zeit eine Person aus einer anderen Einrichtung. Es kann sein, dass die neue Person (noch) nicht all die Aufgaben übernehmen kann, die der bisherige Praktikant übernommen hat. In dieser Zeit ist von ihrer Seite möglicherweise ein erhöhter Betreuungsbedarf notwendig. Bereitschaft zum regelmäßigen Kontakt mit der Schule (Praxisbeirat, Praxisbegleitung, PALBesuch, PAL-Treffen) und zur konstruktiven Zusammenarbeit. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 20 Aufgaben der PraxisbegleitlehrerIn (PRAB) Funktion: Bindeglied zwischen Praktikumsstelle, Studierender und Schule Aufgaben: Studierende am Praxisplatz besuchen und Tätigkeit abklären (50%) Gespräche mit Leitung und PraxisanleiterIn Arbeitsaufgaben an der Praxisstelle Typischer Tagesablauf Praktika (Ferial -, Fremdpraktika): Verknüpfung Schule-Praxis Stellung (SchülerIn oder MitarbeiterIn) Zufriedenheit mit der Ausbildung Kontrolle der Gesamtstunden des Praktikums Beobachtungen beim Besuch: Wie geht es der Studierenden am Praxisplatz? Was lernt die Studierende in der Praxis, Praxisanleitung? Welche Themen sind gerade aktuell? Welche Herausforderungen sind am Praxisplatz zu bewältigen? Praxisberichte lesen und korrigieren, Praxisbeurteilungen lesen Besprechungen mit anderen PraktikumsbegleitlehrerInnen Einzelgespräche mit Studierenden an der Schule Konfliktmanagement; "diplomatischer" Vermittler zwischen Sozialorganisation, Studierender und Schule Festlegen der Praxisnote aufgrund der Praxiseinschätzung der PAL und eigener Beobachtung. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 21 Stundentafel Berufstätigenform im Bereich Behinderten-/Benachteiligten-Begleitung BB 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. Pflichtgegenstände Gr.- Kernbereich tlg. R Religion 1 1 D Deutsch 1 1 KOM Kommunikation KOM-KV Kommunikation- KV 0,5 1,5 0,5 0,5 0,5 0,5 AKA Aktivierung und kreativer Ausdruck 1 1 BKET Berufskunde und Ethik 1 1 GERO Gerontologie HWG Humanwiss.Grundbildung 2 1 3 PBGR Politische Bildung, Geschichte u. Recht 1 1 1 GKPF Gesundheits- u. Krankenpflege Gesundheits-, Krankheitslehre und Hygiene 2 1 2 HE4B Haushalt, Ernährung, Diät 1 1 MANO Management u. Organisation GKLH ja ja 1 ja ja 2 Ausbildungsschwerpunkt BHB Behindertenbegleitung 3,5 4 5,5 ja 0,5 ja 0,5 ja Erweiterungsbereich PRS4 Rhythmische Ausdrucksarbeit FTHS Europäische Projektwoche 0,5 1 Verbindliche Übungen PHSV Psychohygiene und Supervision LST Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung 0,5 0,5 1 Freigegenstände/Unverbindl. Übungen INM Instrumentalmusik AEDV IKT-Training 1 1 ja 0,5 ja Förderunterricht Summe verpflichtender Unterricht Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule ja 16,5 16,5 15,5 Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 22 Aufnahmevertrag SOB-BB (BF) zwischen dem Werk der Frohbotschaft Batschuns als Schulerhalter der Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe in 6840 Götzis/Österreich und der/dem Studierenden: .............................................................................................................................................. (Name, Anschrift) 1. Die Kathi-Lampert-Schule in Götzis nimmt die Studierende mit Beginn des Schuljahres 2013/14 in die Schule für Sozialbetreuungsberufe - Bereich Behinderten- bzw. Benachteiligtenbegleitung (SOB-BB) in der Berufstätigenform (BF) auf. 2. Die Kathi-Lampert-Schule Götzis ist eine Privatschule in konfessioneller Trägerschaft. Die Studierende verpflichtet sich, den Charakter der Ausbildung an dieser konfessionellen Schule zu respektieren. Die Kathi-Lampert-Schule steht voll und ganz zum wertorientierten Unterrichtsprinzip, wie es § 2 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBL 1962/242, zum Ausdruck bringt. 3. Die Studierende verpflichtet sich zur Einhaltung des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige (SchUG-B) und zum regelmäßigen Schulbesuch. Für das Fernbleiben vom Unterricht gilt über das SchUG-B hinaus unsere Abmachung (siehe Ausbildungsheft für Studierende). Zu viele Fehlstunden lassen auf mangelnde Arbeitshaltung oder auf ungenügenden Gesundheitszustand schließen. Beides passt nicht in das angestrebte Berufsbild und stellt daher einen Kündigungsgrund des gegenständlichen Vertrages dar. 4. Die Studierende verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Ausbildung über betreute Personen und Vorgänge an Praxisstellen erfahrbar sind bzw. mitgeteilt werden, im Sinne eines Betriebsgeheimnisses bei sich zu behalten und außerhalb des Unterrichts nicht weiterzugeben. Unzulässige Weitergabe von vertraulichen Informationen über betreute Menschen wird als grobe Pflichtverletzung angesehen. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 23 5. Das Praktikum ist ein Hauptbestandteil der Ausbildung. Wenn sich eine Studierende aufgrund der Feststellung der Praxisanleiterin in Rücksprache mit der Vorgesetzten und der schulischen Praxisleitung als ungeeignet erweist, so kann dieser Vertrag aufgelöst werden. 6. Wenn während des ersten Jahres in der Praxis oder von Seiten der Schule die Auffassung entsteht, dass eine Studierende nicht für die weitere Ausbildung geeignet ist, kann nach einem festgelegten Frühwarnsystem und nachfolgendem Konferenzbeschluss der Schulerhalter entscheiden, dass eine Studierende nicht weiter in der Ausbildung gelassen wird. 7. Das Vertragsverhältnis endet mit Absolvierung des Fachniveaus nach vier Semestern. Für das fünfte und sechste Semester (Abschluss Diplomniveau) gibt es einen nachfolgenden Vertrag. Beide Verträge können von beiden Seiten zum Ende jedes Semesters gekündigt werden. Eine Vertragskündigung seitens der Studierenden oder seitens der Schule wird vor allem dann angezeigt sein, wenn die Studierende diesen Beruf aus persönlicher Entscheidung nicht mehr anstrebt oder wenn sie hiefür nicht hinreichend geeignet ist. 8. Beide Verträge können von jeder der beiden Seiten aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufgelöst werden; seitens des Schulerhalters besonders dann, wenn die Studierende in grober Weise ihre Pflichten verletzt. Darüber entscheidet die Direktion im Einvernehmen mit dem Lehrkörper. Für den Schulerhalter: Die/der Studierende ................................................... Ort und Datum Die hier verwendete weibliche Sprachform gilt selbstverständlich auch für Männer. Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 24 Rahmenvereinbarung für die fachpraktische Ausbildung an der (Schulträger: Werk der Frohbotschaft Batschuns) geltend auf Dauer der Zusammenarbeit Praxiseinrichtung:.................................................................................................. § 1 Praktikum: Das Praktikum ist Bestandteil der berufsbegleitenden Ausbildung. Es hat am Arbeitsplatz stattzufinden. § 2 Dauer des Praktikums: Das Praktikum beginnt mit Eintritt in die Kathi-Lampert-Schule und endet mit dem Monat, in dem diese dreijährige Ausbildung abgeschlossen wird. § 3 Zulassung zum Praktikum: Voraussetzung für die Zulassung zum Praktikum ist die Aufnahme in die Kathi-Lampert-Schule. Für die Zulassung zum Praktikum ist der Schulerhalter zuständig. Auf die Zulassung besteht kein Anspruch. § 4 Inhalt des Praktikums: (1)Die unterzeichnende Praxiseinrichtung verpflichtet sich, die berufliche und persönliche Kompetenz der Auszubildenden zu fördern. (2) Die jährlichen Ausbildungsschwerpunkte für das Praktikum werden gemeinsam von der Schulleitung, der oben genannten Institution, der Praxisanleiterin und der Studierenden festgelegt. (3) Die Praxisanleitung beabsichtigt: Kontinuierliche Begleitung der Ausbildungskandidatinnen. Formulierung von Zielen und Teilzielen im Sinne selbst gesteuerten Lernens. Gemeinsames Erarbeiten der Praxisqualifikation. Rückmeldung an die Praktikantinnen über die Qualität der praktischen Tätigkeit und deren Auswirkungen. Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis. Reflexion besonders belastender Situationen. (4) Für diese Praxisanleitung ist eine wöchentliche Besprechungsstunde vorzusehen. Es können höchstens drei Studierende in einer solchen Besprechungsstunde zusammengefasst werden. (5) Die Praxisanleitung bedient sich folgender Mittel: Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 25 Regelmäßige Besprechungen mit der Kathi-Lampert-Schule. Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten. Teilnahme an Praxisanleiter-Treffen/-Tagungen. Kenntnisse über Aufbau und Ziele des Ausbildungs-Konzeptes. Kontaktnahme mit der Schulleitung bei ungenügender Leistung der Kandidatinnen. § 5 Verpflichtungen für den Arbeitgeber: (1) Die Praxiseinrichtung hat jeweils fachlich qualifizierte Personen anzuführen, die die Praxisanleitung (PAL) übernehmen. Über die Person der Praxisanleiterin* ist mit der Schule Einvernehmen herzustellen. (2) In Vertretung des Schulerhalters hat der Schulleiter bzw. die für die Praxisbegleitung zuständige Lehrerin* das Recht, beim Praxisplatz Nachschau zu halten. Dabei hat sie die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem pädagogischen Leiter, die Auszubildende bei der Arbeit zu beobachten und sich auch bei den Mitarbeiterinnen, die die Praxisanleitung durchführen, über Leistungen der Praktikantin zu erkundigen. Der Betreuer der PAL von Seiten der Schule kann jederzeit Kontakt mit den PAL aufnehmen. (3) Die Regelungen und Einteilungen der Arbeitszeit sind so vorzunehmen, dass die Auszubildende die lehrplanmäßigen Schulzeiten wahrnehmen kann. (4) Unmittelbar vor einem Schultag soll eine Praktikantin nicht für einen Nachtdienst eingeteilt werden. (5) Für die Zusammenarbeit mit der Schule hat die Praxiseinrichtung eine AnsprechpartnerIn zu nominieren. Diese ist auf dem jeweiligen Datenblatt der Studierenden vermerkt. (6) Beim Ausscheiden einer Praktikantin aus dem Arbeitsverhältnis ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren. § 6 Rechte und Pflichten der Praktikantin: Jede Praktikantin ist bei der oben angeführten Einrichtung im Sinne eines Teilzeitarbeitsverhältnisses angestellt, das im Jahresdurchschnitt einer 50% - Anstellung entspricht (d1/Alter mit Leistungszulagen wie Sonn-, Feiertage, Nachtdienste). Die besoldungs- und dienstrechtlichen Bestimmungen richten sich nach den jeweiligen für die Institution geltenden gesetzlichen Vorschriften. § 7 Verpflichtungen für die Kathi-Lampert-Schule Götzis Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 26 (1) Die Schule hat die Institutionen zu Schulbeginn rechtzeitig über die Einteilung der Unterrichtszeiten (2 wöchentliche Schultage und ein Wochenblock pro Jahr) zu informieren. (2) Beim Ausscheiden einer Studierenden aus der Schule ist die jeweilige Institution unverzüglich zu informieren. (3) Die Begleitung und Fortbildung der PraxisanleiterInnen ist Aufgabe der Schule. (4)Die Schule bemüht sich, die Ausbildung und die damit verbundenen Aufgaben/Verpflichtungen der Studierenden so zu gestalten, dass die 50% - Dienstverpflichtung im Jahresschnitt am Praktikumsplatz eingehalten werden kann. (5) Für die Fremdpraktika gibt es eine gemeinsame Regelung. § 8 Beurteilung und Zeugnis über die Absolvierung des Praktikums: (1) Zum Ende jedes Semesters (Jänner, Juni) haben die Vorgesetzte, PraxisanleiterIn und die Studierende eine „Praxiseinschätzung“ vorzunehmen und diese per Mail an die Schule zu senden. Als Vorlage dient ein Praxiseinschätzungsbogen, der auf den 14 Kompetenzen beruht, die auch Grundlage des Lehrplans der SOB sind. (2) Die Beurteilung der Studierenden in der Praxis erfolgt durch die PraxisbegleitlehrerIn auf Grundlage der oben genannten Praxiseinschätzung und eigener Einschätzung. Für die Praxiseinrichtung Für den Schulerhalter ............................................ ........................................ ....................................... Ort und Datum Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 27 Kontakte und Adressen PAL-Beauftragter: Mag. Christoph Schindegger ist zuständig für alle Fragen, die PAL betreffen. Er ist Ansprechperson für die PraxisanleiterInnen. Bei Fragen, Wünschen oder Problemen wenden Sie sich bitte an: [email protected] . Tel: 05523/53 128-13; PraxisbegleitlehrerIn (PRAB): Der Schulträger bzw. die Schulbehörde beauftragt LehrerInnen der Kathi-Lampert-Schule neben ihrer Unterrichtstätigkeit für die Organisation und Begleitung der Praktika zu sorgen. Deshalb besuchen diese jährlich mindestens einmal die Studierenden an den Praxisstellen und erkundigen sich über deren Ausbildungsstand. Untenstehend finden Sie eine Liste aller derzeitigen PRAB-LehrerInnen: PraxisbegleitlehrerInnen e-mail-Adresse Telefonnummer Susanne Gstettner [email protected] 0650 652 23 31 Marie-Luise Huchler [email protected] 0664 114 56 45 Elke Kroisenbrunner [email protected] 0681 202 035 83 Judith Marte [email protected] 0676 844 284 42 Erna Obwegeser [email protected] 0664 130 81 37 Isa Tagwerker [email protected] 0650 422 75 57 Susanne Winder [email protected] 0650 367 01 01 Astrid Wolfgang [email protected] 0664 204 43 67 Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016 PAL-Handbuch 28 Anhang Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule Aktualisierungsdatum: 15.05.2016