Leitbild - Kathi-Lampert

Werbung
Handbuch
für
PraxisanleiterInnen
Kathi-Lampert-Schule
22. Oktober 2015
PAL-Handbuch
2
Inhaltsverzeichnis
Leitbild ............................................................................................................... 3
Schulträger: Werk der Frohbotschaft Batschuns ................................................ 4
Grundlagen Praxisanleitung ............................................................................... 5
Aufgaben von PraxisanleiterInnen (PAL) ............................................................ 7
Praxiseinschätzung ............................................................................................. 8
Praxiseinschätzung: Formular ............................................................................ 9
Praktikumsziele – Beispiele .............................................................................. 12
Portfolio in der Praxis ....................................................................................... 13
Leitfaden zur Praxisreflexion im Portfolio ........................................................ 15
Regelungen zum Fremdpraktikum ................................................................... 16
Spannungsfelder im Bereich Praxisanleitung.................................................... 17
Kriterien für einen Praxisplatz .......................................................................... 18
Aufgaben der PraxisbegleitlehrerIn (PRAB) ...................................................... 20
Stundentafel .................................................................................................... 21
Aufnahmevertrag SOB-BB (BF) ....................................................................... 22
Rahmenvereinbarung....................................................................................... 24
Kontakte und Adressen .................................................................................... 27
Anhang: Übersicht Praktika und Leitfragen zu den Praktika ............................. 28
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
3
Leitbild
Die Kathi-Lampert-Schule ist ein Ort der Bildung für jene, die mit Menschen mit
Benachteiligung leben und arbeiten.
Ziel unserer Bildungsarbeit ist Persönlichkeitsentwicklung und fachspezifische Kompetenz, um
Menschen in größtmöglicher Eigenverantwortung und Selbstbestimmung begleiten zu
können.
Dialog, Empathie und Respekt sind die Basis dieser Arbeit.
Wir sind eine Fachschule für Erwachsene und bieten eine duale Grundausbildung,
Weiterbildung und ein vielfältiges Angebot an multimedialer Fachinformation an.
In der Grundausbildung vermitteln wir Kompetenz zur Begleitung von Menschen mit
Beeinträchtigung / Benachteiligung in allen Altersstufen und Lebensbereichen.
Deshalb erwerben die Absolventen dieser Ausbildung ein breites Basiswissen, das
weiterführende Spezifikationen ermöglicht.
Wir lehren die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention und versuchen als Schule
diese zu leben. Im Sinne der Inklusion bieten wir auch eine integrative Ausbildungsform für
Menschen mit Lernschwierigkeiten an.
Aus der spirituellen Grundhaltung der Schulträgerin heraus verpflichtet sich die Schule zur
Solidarität mit benachteiligten Menschen. Wir positionieren uns sowohl sozial- als auch
gesellschaftspolitisch und wollen unsere Studierenden zu dieser Haltung ermutigen.
Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, die Dienstleistungen für
benachteiligte Menschen anbieten; eine gegenseitige kritische Loyalität ist unser
Selbstverständnis.
Götzis, Juni 2015
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
4
Schulträger: Werk der Frohbotschaft Batschuns
Die Kathi-Lampert-Schule ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht. Schulträger ist die katholische
Frauengemeinschaft "Werk der Frohbotschaft Batschuns" (www.frohbotinnen.at). Diese Gruppe von
Frauen wurde 1947 gegründet als Säkularinstitut innerhalb der katholischen Kirche. Frohbotinnen
verpflichten sich zu einem einfachen, solidarischen, verfügbaren und ehelosen Leben mitten in der
Welt (die Welt als Gabe und Aufgabe).
Der Leitspruch und das grundlegende spirituelle Element der Gemeinschaft ist das Wort Jesu aus dem
Lukasevangelium: Lk 4,18:
"Der Geist des Herrn ruht auf mir; denn der Herr hat mich gesalbt.
Er hat mich gesandt, damit ich den Armen eine frohe Botschaft bringe;
damit ich den Gefangenen die Entlassung verkünde und den Blinden das Augenlicht;
damit ich die Zerschlagenen in Freiheit setze und ein Gnadenjahr des Herrn ausrufe."
Die Mitglieder der Gemeinschaft sind in verschiedenen Ländern der Welt im Bereich der Bildung, des
Sozialen, des Medizinischen, Pastoralen und des Gesellschaftspolitischen engagiert. Sie versuchen dort
wo sie jeweils arbeiten und wohnen, den Leitspruch zu leben.
Zu den Aufgaben zählen:

Bildungshaus Batschuns, Verlag und Buchhandlung "Die Quelle" (Feldkirch), Reisedienst
Feldkircher Pilgerfahrten, Ferienheim Marienruh in Innerlaterns.

Schulträgerschaft: Kathi-Lampert-Schule in Götzis; Kathi-Lampert-Schule für
Sozialbetreuungsberufe in Bregenz, Gehörlosenschule Dornbirn, Sozialpädagogische Schule SPI
Schlins.

Austrian Catholic Center, London;

St. Georgskolleg, Istanbul

Frauenbildungszentrum "Granja Hogar", San Ignacio de Velasco, Bolivien;

Lehrerinnen in Guatemala;

Diverse soziale Aufgaben.
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
5
Grundlagen Praxisanleitung

Die Ausbildung zur SozialbetreuerIn erfolgt an der Kathi-Lampert-Schule berufsbegleitend.
Parallel zur theoretischen Ausbildung in der Schule, sind die Studierenden zu 50% in einer
Sozialorganisation angestellt, um in der Praxis den Beruf zu erlernen. Die
Ausbildungsverantwortung liegt somit sowohl in der Schule, als auch an der Praxisstelle.
Deshalb braucht es für den Bereich der Praxis eine Person, die die praktische Ausbildung
am Arbeitsplatz übernimmt. Diese Ausbildungsfunktion wird Praxisanleitung (PAL)
genannt.

Die Stundentafel sieht vor, dass innerhalb von 3 Jahren 1900 Stunden Theorie und 1800
Stunden einschlägige Praxis abgeleistet werden müssen.

Schule und Praxiseinrichtung haben das gleiche Ziel: nach spätestens 3 Jahren sollen die
Studierenden zu guten MitarbeiterInnen ausgebildet worden sein, die ihre Berufsrolle
erfüllen und auch weiterentwickeln können. Die Kathi-Lampert-Schule bemüht sich um
eine optimale Ausbildung der Studierenden vor allem in theoretischer Hinsicht. Den
Hauptteil der berufspraktischen Ausbildung trägt die Praxiseinrichtung.

Damit die Studierenden in der Praxis zu guten MitarbeiterInnen ausgebildet werden
können, braucht es in den Sozialorganisationen Personen, die die PraktikantInnen
während dieser 3 Jahre an ihrem Arbeitsplatz einschulen, begleiten, fördern und fordern.
Die Sozialorganisationen nominieren geeignete Personen für diese wichtige Aufgabe. Die
Vereinbarungen über die PAL sind in der Rahmenvereinbarung festgehalten.

Die Person, die die Praxisanleitung übernimmt, soll eine entsprechende einschlägige
(=pädagogische) Ausbildung und genügend eigene Praxiserfahrung und
Reflexionsvermögen haben, um diese Begleitungsaufgabe sinnvoll wahrnehmen zu
können.

Die Praxisanleitung soll möglichst regelmäßig (Beispiel: jede Woche eine Stunde)
stattfinden, damit eine kontinuierliche Begleitung möglich wird.

Praxisanleitung ist eine wertvolle Aufgabe und soll in irgendeiner Weise (finanziell, zeitlich
oder statusmäßig) von der Sozialorganisation honoriert werden.
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch

6
Die Studierenden sollen am ersten Arbeitstag über die Person ihrer PraxisanleiterIn
informiert werden. Laut Rahmenvereinbarung soll die Information auch möglichst bald an
die Schule übermittelt werden.

Da die Praxis ein sehr großer Bestandteil der Ausbildung ist, soll sie auch beurteilt werden.
Die Praxisorganisation übermittelt der Schule halbjährlich eine Praxiseinschätzung. Auf
dieser Grundlage erstellen die PraktikumsbegleitlehrerInnen eine Praxisnote.
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
7
Aufgaben von PraxisanleiterInnen (PAL)

Sie sind AnsprechpartnerInnen der Studierenden in der Praxis.

Sie übernehmen die Ausbildung im berufspraktischen Bereich.

Sie treffen sich mit dem/r Studierenden regelmäßig und bearbeiten Themen und machen
Zielvereinbarungen bezüglich des Praxisfeldes.

PraktikantInnen werden angeleitet und in der beruflichen Qualifikation gefördert.

PraktikantInnen bekommen Hilfestellung zum Erlernen und zur Erweiterung eines
bewussten, zunehmend selbständiger werdenden beruflichen Handelns.

Die PraktikantIn soll in die Rolle der zukünftigen MitarbeiterIn eingeführt werden.

Praxisfelder: PraktikantInnen lernen die jeweilige Praxis-Einrichtung und ihre
Aufgabenstellung kennen. Das geschieht durch teilnehmende Beobachtung, Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung von Maßnahmen.

Sie verfassen zweimal pro Jahr die so genannte „Praxiseinschätzung“. Die
Praxiseinschätzung ist die wesentliche Grundlage für die Praxisnote, die die
PraktikumsbegleitlehrerInnen festlegen. Die Praxisnote kommt ins Zeugnis.
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
8
Praxiseinschätzung
Die Praxis soll die Praxisleistung der PraktikantInnen in 14 Kompetenzen bewerten und an die Schule
schicken. Diese Praxiseinschätzung ist die Grundlage für die Praxisnote.

5 Punkte = sehr gute Praxisleistung; 0 Punkte = ungenügende Praxisleistung

Wenn einzelne Kompetenzen für den Praxisbereich keine Rolle spielen oder nicht bewertet
werden können: „durchstreichen“ oder „nicht bewertbar“ angeben. Es handelt sich um eine
„Praxiseinschätzung“ und nicht um eine „Praxisbeurteilung“.

Die Bewertung von PAL, Vorgesetztem/r und Studierendem/r dürfen unterschiedlich sein.

Falls der oder die Vorgesetzte keinen oder wenig Kontakt mit dem/r Studierenden haben, darf
auch eine andere MitarbeiterIn die Praxiseinschätzung ausfüllen. Bitte im Formular angeben.

Die PraxisanleiterInnen bekommen von der Schule 3 Wochen vor Abgabetermin das Formblatt
zugeschickt. Es befindet sich auch auf der Homepage der Kathi-Lampert-Schule zum Download:
www.kathi-lampert-schule.at/

Zeitpunkt der Abgabe: siehe unten

Die Punktebewertung soll sich auf die Kompetenzleistung eines bestimmten Semesterziels
beziehen und nicht auf die endgültig zu erreichende Kompetenzleistung am Ende der Ausbildung.

Wenn die Praxiseinschätzung ausgefüllt wurde, bitte wenn möglich per e-mail an Christoph
Schindegger zurückschicken! [email protected] ; Kathi-LampertSchule, Am Garnmarkt 12; A-6840 Götzis.
Zeitplan für Praxiseinschätzung
Klasse
Abgabezeitpunkt Praxiseinschätzung
1. – 3. Klasse
und
Gedehnte
Ende Jänner
Mitte Mai (3. Klasse), Mitte Juni
Klassen
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
9
PAL
Name des Studierenden:
Stud
PAL:
MitarbeiterIn
Vorgesetzte/r
Vorgesetzte/r, Team,
Praxiseinschätzung: Formular
PAL, Vorgesetzter und Stud
können jeweils 0 - 5 Punkte
oder "nicht bewertbar" in jeder
Wintersemester
Kompetenz vergeben. 5
Kommentare
Lernbereiche
Punkte: sehr gute
Praxisleistung. 0 Punkte:
ungenügende Praxisleistung
K1 - Personale Kompetenz: Hat die Kompetenz sich selbst in der eigenen Entwicklung als
Person wahrzunehmen, kann selbstbewusst und reflektiert mit sich umgehen und hat ein
Person und Beruf
breites Spektrum an Ausdrucksmöglichkeiten.
K2 - Soziale Kompetenz: Hat die Kompetenz mit anderen Menschen (z. B. KollegInnen,
KlientInnen, ...) und Systempartnern wertschätzend umzugehen und gemeinsam
berufliches Handeln zu gestalten.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
10
K3 - Reflektierte Haltung: Hat die Kompetenz das berufliche Handeln zu reflektieren und
die Haltung und Identität als SozialbetreuerIn weiter zu entwickeln.
K4 – Allgemeine Arbeitstechniken: Hat die Kompetenz allgemeine, berufliche Techniken
des Arbeitens, des Lernens und der medialen Vermittlung professionell einzusetzen.
K5 – Wahrnehmen-Verstehen-Handeln: Erkennt Bedürfnisse des betreuten Menschen
sowie physische, psychische und soziale Veränderungen, versteht das Verhalten und kann
angemessen agieren.
K6 – Anregen und Begleiten von Entwicklungsprozessen: Hat die Kompetenz,
Entwicklungspotenziale wahrzunehmen und durch Einsatz vielfältiger, individuell
angepasster Methoden Entwicklungsprozesse anzuregen und zu begleiten.
Betreute Personen und ihre Lebensbereiche
K7 - Selbstbestimmung unterstützen: Orientiert sich an den Ressourcen von Menschen
und ermöglicht/unterstützt eine selbstbestimmte Gestaltung von Wohnen, Arbeit und
Alltag, Bildung und Freizeit.
K8 - Erkennen von Hilfebedarf und adäquates Handeln: Hat die Kompetenz, individuellen
Hilfebedarf festzustellen, entsprechende Maßnahmen zu organisieren und deren Wirkung
zu beachten.
K9 - Kooperation mit Betroffenen/Umfeld: Kooperiert mit den zu begleitenden Menschen
und bezieht sie und deren Umfeld in die Entscheidung, Verantwortung und Unterstützung
mit ein.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
11
K10 - Konzepte kennen und Grundsätze beachten: Kennt theoretische und praktische
Konzepte und Methoden
Konzepte und Handlungsformen der Arbeit mit Menschen, die Unterstützung brauchen
und achtet bei der Umsetzung auf die Grundsätze der Integration, Normalisierung,
Selbstbestimmung und des Empowerment.
K11 - Methoden effizient anwenden: Kennt Methoden und Techniken der Sozialbetreuung
und kann sie personorientiert und situationsspezifisch anwenden.
K12 - Rahmen kennen und nutzen: Kennt die gesetzlichen und beruflichen
Strukturen und Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen und versteht die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, zu nützen.
K13 - Gesellschaftliche Entwicklungen verfolgen: Verfolgt die aktuellen gesellschaftlichen
und sozialpolitischen Entwicklungen, die auf die Arbeit der Sozialbetreuung und die
Lebensbedingungen von KlientInnen Einfluss haben.
K14 - Leistungsangebot kennen und nutzen: Kennt das Dienstleistungsangebot im
Handlungsfeld der Sozial- und Gesundheitsberufe und weiß es für die KlientInnen zu
nützen.
Gesamtpunktezahl
Kompetenzen, die nicht bewertet
wurden
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
0
0
0
0
0
0
0
0
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
12
Praktikumsziele – Beispiele
Die Zielsetzungen für die PraktikantIn sind von sehr verschiedenen Faktoren abhängig, sodass
ein allgemeines Modell nicht auf alle Sozialorganisationen anwendbar ist. Als mögliche
Orientierung dienen Leitfragen (Siehe Dokument „Praxiseinschätzung und Leitfragen zu den
Praktika)
Zielsetzungen für ein Auswertungsgespräch zwischen PAL und Studierendem

Wie zufrieden bist du mit deinem jetzigen Ausbildungsplatz?

Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten siehst du?

Wo siehst du deine persönlichen Stärken?

Wo siehst du bei dir Entwicklungsbedarf?

Wo brauchst du jetzt und in Zukunft spezielle Unterstützung?

Welche Anregungen und Wünsche hast du an PAL?

Abmachungen und Zielsetzungen für das kommende Jahr
Im Speziellen müssen die Ziele auf Folgendes ausgerichtet werden:

Wie alt ist die PraktikantIn?

Wie viel Berufserfahrung (im Sozialbereich) hat die PraktikantIn?

Wie viel Lebenserfahrung bringt die PraktikantIn mit?

Wie lange arbeitet sie schon in diesem Praxisfeld?

Wie lange arbeitet sie schon in dieser Sozialeinrichtung?

In welchem der 14 Kompetenzbereiche besteht am meisten Entwicklungsbedarf?
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
13
Portfolio in der Praxis
Was ist ein Portfolio?
 Ein Portfolio ist eine Sammlung von Dokumenten und Leistungsnachweisen, die eine
Studierende in der Praxis erstellt hat und deren Reflexion.
Wer begleitet das Portfolio?
 PraxisbegleitlehrerIn
Was ist das Ziel eines Portfolios?
 Es soll sichtbar werden, was die Studierende in der Praxis gelernt und geleistet hat.
Warum ein Portfolio und nicht ein Bericht?
 Portfolio kann individuell gestaltet werden
 Portfolio kann Prozesse und Entwicklungen besser dokumentieren
 Stärkung der Eigenverantwortung für den eigenen Lernprozess
Welchen Zeitraum soll das Portfolio abdecken?
 Alle 3 Ausbildungsjahre
Welchen Umfang soll das Portfolio haben?
 Ergibt sich durch die Struktur.
 Eine Höchst- oder Mindestlänge wird nicht vorgegeben
Wann muss das Portfolio vorliegen?
 Das Portfolio muss ausgedruckt im 2. Jahr vor der Fachprüfung und im 3. Jahr vor der
Diplomprüfung vorliegen.
 Der Ausdruck soll nur die Punkte 1-6 umfassen; die Punkte „Lerntagebuch“ und „Jolly
Joker“ bleiben beim Studierenden. PRAB-LehrerIn soll allerdings Einblick erhalten.
Wie wird das Portfolio beurteilt?
 Das Portfolio wird nicht korrigiert. PRAB gibt generelles Feedback. Inhalt und Qualität
des Portfolios fließen zusammen mit der Praxiseinschätzung in die Praxisnote ein.
 Portfolios werden von der PRAB-LehrerIn nicht unterschrieben.
Wie wird ins Portfolio Einsicht genommen?
 Bei jedem Praxisbesuch. Beim Praxisbesuch wird in das Portfolio (laufender Stand)
Einsicht genommen. Die PRAB-LehrerIn vereinbart mit dem Studierenden, ob das am
Computer (Laptop) oder anhand eines Ausdrucks geschieht.
 Automatisch Einblick in das Portfolio erhält die Praxiseinrichtung keine mehr, es sei
denn, die Studierenden machen das von sich aus. Wir empfehlen im Sinne der
Transparenz, dass der PAL und die Einrichtung Einblick bekommt.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
14
Wie erfolgt die Dokumentation?
 Mit dem Computer
 Zum Fach- bzw. Diplomabschluss soll es in ausgedruckter Form vorliegen.
Was ist beim Portfolio grundsätzlich zu beachten?
 KlientInnen und KollegInnen müssen anonymisiert werden.
 Fotos (von KlientInnen und KollegInnen) dürfen nur mit Einverständniserklärung
verwendet werden.
 Portfolio ist nicht „geheim“. Deshalb sollen Studierende gut überlegen, was sie
hineinschreiben und was nicht.
 Praxiserfahrungen aus den Fremdpraktika müssen extra herausgehoben sein; siehe
Inhaltsverzeichnis.
Welche Struktur soll das Portfolio haben?
1. Titelblatt
2. Inhaltsverzeichnis
3. Lebenslauf
4. Übersicht über die Praxisstellen
a. Arbeitsstelle
b. Zielgruppe
c. Tätigkeit
d. Zeitraum
e. Erfahrungen
f. Reflexion
Das jeweils für Hauptpraktikum, Fremdpraktikum, Ferialpraktikum formulieren.
5. Kompetenzpapier / Kompetenzprofil / persönliche Lernziele (Praxiseinschätzung)
a. Ergebnisse der Gespräche mit PAL, der zu erreichenden Kompetenzen pro
Semester.
6. Theorie-Praxis-Transfer (Umgesetzte Praxisvorhaben) z.B. mindestens 3 Aktivitäten /
Projekte, wo Gelerntes angewendet wurde
7. Lernerfahrungen / Lerntagebuch (laufend)
a. Chronologische Dokumentation während der Ausbildung
b. Was beschäftigt mich gerade?
c. Aktivitäten
d. Ideen, Gedanken
e. Aktuelle Fragen, Probleme
f. Frequenz? Nach eigenem Ermessen
8. „Jolly Joker – Abteilung“ (freiwillig)
Highlights, die meine berufliche Kompetenz unter Beweis stellen.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
15
Leitfaden zur Praxisreflexion im Portfolio
Hier soll dokumentiert werden, wo sie konkret arbeiten oder gearbeitet haben. Es geht hier um
eine knappe tabellarische Zusammenstellung. Folgende Punkte sind wichtig:

Name der Arbeitsstelle

Zielgruppe / KlientInnen

Tätigkeit

Zeitraum

Erfahrungen

Reflexion
Reflexion

Was fand ich besonders interessant und wichtig?
o im Vergleich zum Hauptpraktikum
o im Hinblick auf zukünftige Arbeitsmöglichkeiten in diesem Berufsfeld

Welche konkreten Anregungen nehme ich mit?

Welche Kenntnisse/Fertigkeiten, die ich mitbrachte, waren hilfreich?

Welche konnte ich vertiefen und erweitern?

Wo habe ich Lernbedarf?

Wie schätze ich meine persönlichen Fähigkeiten für diesen Arbeitsbereich ein?

Womit tat ich mir schwer, wo bin ich an persönliche Grenzen gestoßen?

Was war neu für mich, was davon kann ich in meinem Hauptpraktikum nützen?

Wenn ich zurückschaue, was freute mich? Was ist mir gelungen?
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
16
Regelungen zum Fremdpraktikum
1. Ausbildungsjahr: 80 Std. Fremdpraktikum plus 40 Std. UBV-Praktikum.
2. Ausbildungsjahr: 80 Std. Fremdpraktikum plus 40 Std. Ferialpraktikum.


Fremdpraktikum heißt: eine andere Einrichtung zumindest aber ein anderer Arbeitsbereich,
wenn das Fremdpraktikum innerhalb einer Einrichtung abgeleistet wird.
Das Rotationsprinzip (die Studierenden tauschen innerhalb der Klasse) soll möglichst
beibehalten werden.
Stundenvergütung von Fremdpraktikumszeiten

2 Drittel der Fremdpraktikumszeiten werden als Dienstzeiten angerechnet, 1 Drittel der
Fremdpraktikumszeit müssen vom Studierenden selbst eingearbeitet werden und werden
nicht von der Einrichtung vergütet.
In Stunden gerechnet bedeutet das,


Im 1. Ausbildungsjahr werden 80 Std. als Dienstzeit angerechnet, 40 Std. müssen vom
Studierenden eingearbeitet werden. Im 2. Ausbildungsjahr ist es analog.
Über beide Ausbildungsjahre ergibt sich demnach eine Dienstfreistellung von 160 Std. Die
übrigen 80 Std. müssen vom Studierenden selbst eingearbeitet werden.
Gedehnte Klassen
Für die Gedehnten Klassen gilt das gleiche Modell. Der Unterschied liegt nur darin, dass die
Studierenden der Gedehnten Klasse vorerst nur den Fachabschluss machen. Bis zum
Fachabschluss ist aber nur 1 Fremdpraktikum von 120 Std. vonnöten. Sollten manche
Studierende noch den Diplomabschluss anstreben, müssen sie dafür noch ein zweites
Praktikum von 120 Std. ableisten.
Diese Regelung wurde beim Praxisbeirat am 12. Juni 2014 beschlossen und gilt ab dem
Schuljahr 2014/15.
ir. Gerhart Hofer
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
17
Spannungsfelder im Bereich Praxisanleitung
Spannungsfelder im Dreieck von PAL, PRAB und Studierender/PraktikantIn, die sich
erfahrungsgemäß ergeben:

Wem ist die Studierende/PraktikantIn in erster Linie verpflichtet? Der Organisation, wo
sie die Anstellung (auf Dauer der Ausbildung) hat oder der Schule, wo ein
Ausbildungsvertrag besteht?

Praxisanforderungen und schulische Anforderungen sind nicht immer deckungsgleich.
Manchmal stehen die Forderungen auch diametral gegenüber. Welche Forderungen
haben im Zweifelsfall den Vorrang?

PraktikantInnen sind für eine gewisse Zeit bei der Organisation angestellt, verlassen
aber oft nach Ausbildungsende die Organisation, die sie ausgebildet hat. Rechnet sich
die Investition in PraktikantInnen?

PraktikantInnen möchten möglichst bald als „normale“ MitarbeiterInnen in der
Organisation angesehen werden. Deshalb geben viele von ihnen erfahrungsgemäß
schon sehr bald der PraxibegleitlehrerIn als auch der PraxisanleiterIn zu verstehen, dass
sie sich überall auskennen würden und keine Hilfe und Unterstützung mehr benötigten.
Wie stark müssen PraktikantInnen in den 3 Jahren dennoch angeleitetet werden?
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
18
Kriterien für einen Praxisplatz
Einrichtung

Die Einrichtung trägt gemeinsam mit der Schule Ausbildungsverantwortung für den
Praktikanten.

Der Arbeitsplatz des Praktikanten muss zum überwiegenden Teil die pädagogische
Begleitung von Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung bzw. die
Menschen mit besonderen Bedürfnissen/sozialen Benachteiligung zur Aufgabe haben.

Pädagogische Tätigkeit heißt: Begleiten und Betreuen von Menschen in allen
Lebensbereichen: Wohnen, Arbeiten, Freizeit. Das heißt, nicht nur pädagogische Konzepte,
sondern auch mitleben und unterstützen beim möglichst selbständigen Leben im Alltag.

Es muss ein Betreuungskonzept vorhanden sein. Darin müssen die Tätigkeit bzw. die
Aufgaben des Praktikanten beschrieben sein.
Aufgaben und Tätigkeiten des Studierenden

Studierende muss Praktikantenstatus haben.

Studierende hat das Recht (wieder) eine Fragende zu sein.

Studierende muss noch nicht alles können.

Studierende soll eigenverantwortlich arbeiten können, darf aber nicht „verheizt“ oder völlig
alleine gelassen werden.

Studierende soll selbständig als auch unter Anleitung arbeiten können.

Studierende soll in den Gesamtablauf der Einrichtung eingebunden sein.

Tätigkeit der Studierenden soll dem jeweiligen Können angemessen sein.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
19
Praxisanleitung (PAL)

Die Einrichtung betraut eine Person mit dieser Aufgabe.

PAL soll ein erfahrener Mitarbeiter sein bzw. PAL soll durch seine Tätigkeit in der
Einrichtung entsprechende Erfahrung mit (heil-)pädagogischer Betreuung und Begleitung
haben.

PAL soll eine entsprechende Ausbildung haben, die ihn befähigt pädagogisches Wissen und
Können zu reflektieren und weiterzugeben.

Eine entsprechende PAL-Ausbildung wäre wünschenswert.

Die Tätigkeit des PAL muss in irgendeiner Weise „honoriert“ werden (finanziell oder durch
Arbeitszeit). Praxisanleitung ist eine Verpflichtung der Einrichtung gegenüber dem
Ausbildungsvertrag.
Organisatorische Rahmenbedingungen

Kenntnis und Akzeptanz der Vereinbarung mit der Schule

Anerkennung der schulzeitlichen Regelungen: 2 Schultage/Woche plus zusätzliche
Schultage. Die Schultage wechseln in jedem Schuljahr.

50% Anstellung des Praktikanten bei der Einrichtung. Das sind etwa 16,5 Stunden/Woche.
Im gesamten Jahr müssen mindestens 600 Praxisstunden erbracht werden können.

2 Fremdpraktika mit je 5 Wochen während der Ausbildung. In dieser Zeit wechselt ihr
Praktikant in eine andere Einrichtung und Sie erhalten für diese Zeit eine Person aus einer
anderen Einrichtung. Es kann sein, dass die neue Person (noch) nicht all die Aufgaben
übernehmen kann, die der bisherige Praktikant übernommen hat. In dieser Zeit ist von ihrer
Seite möglicherweise ein erhöhter Betreuungsbedarf notwendig.

Bereitschaft zum regelmäßigen Kontakt mit der Schule (Praxisbeirat, Praxisbegleitung, PALBesuch, PAL-Treffen) und zur konstruktiven Zusammenarbeit.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
20
Aufgaben der PraxisbegleitlehrerIn (PRAB)
Funktion: Bindeglied zwischen Praktikumsstelle, Studierender und Schule
Aufgaben:

Studierende am Praxisplatz besuchen und Tätigkeit abklären (50%)

Gespräche mit Leitung und PraxisanleiterIn

Arbeitsaufgaben an der Praxisstelle

Typischer Tagesablauf

Praktika (Ferial -, Fremdpraktika):

Verknüpfung Schule-Praxis

Stellung (SchülerIn oder MitarbeiterIn)

Zufriedenheit mit der Ausbildung

Kontrolle der Gesamtstunden des Praktikums

Beobachtungen beim Besuch:

Wie geht es der Studierenden am Praxisplatz?

Was lernt die Studierende in der Praxis, Praxisanleitung?

Welche Themen sind gerade aktuell?

Welche Herausforderungen sind am Praxisplatz zu bewältigen?

Praxisberichte lesen und korrigieren, Praxisbeurteilungen lesen

Besprechungen mit anderen PraktikumsbegleitlehrerInnen

Einzelgespräche mit Studierenden an der Schule

Konfliktmanagement; "diplomatischer" Vermittler zwischen Sozialorganisation,
Studierender und Schule

Festlegen der Praxisnote aufgrund der Praxiseinschätzung der PAL und eigener
Beobachtung.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
21
Stundentafel
Berufstätigenform im Bereich Behinderten-/Benachteiligten-Begleitung BB
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
Pflichtgegenstände
Gr.-
Kernbereich
tlg.
R
Religion
1
1
D
Deutsch
1
1
KOM
Kommunikation
KOM-KV Kommunikation- KV
0,5
1,5
0,5
0,5
0,5
0,5
AKA
Aktivierung und kreativer Ausdruck
1
1
BKET
Berufskunde und Ethik
1
1
GERO
Gerontologie
HWG
Humanwiss.Grundbildung
2
1
3
PBGR
Politische Bildung, Geschichte u. Recht
1
1
1
GKPF
Gesundheits- u. Krankenpflege
Gesundheits-, Krankheitslehre und
Hygiene
2
1
2
HE4B
Haushalt, Ernährung, Diät
1
1
MANO
Management u. Organisation
GKLH
ja
ja
1
ja
ja
2
Ausbildungsschwerpunkt
BHB
Behindertenbegleitung
3,5
4
5,5
ja
0,5
ja
0,5
ja
Erweiterungsbereich
PRS4
Rhythmische Ausdrucksarbeit
FTHS
Europäische Projektwoche
0,5
1
Verbindliche Übungen
PHSV
Psychohygiene und Supervision
LST
Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung
0,5
0,5
1
Freigegenstände/Unverbindl. Übungen
INM
Instrumentalmusik
AEDV
IKT-Training
1
1
ja
0,5
ja
Förderunterricht
Summe verpflichtender Unterricht
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
ja
16,5
16,5
15,5
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
22
Aufnahmevertrag SOB-BB (BF)
zwischen dem Werk der Frohbotschaft Batschuns als Schulerhalter der
Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe in 6840 Götzis/Österreich
und der/dem Studierenden:
..............................................................................................................................................
(Name, Anschrift)
1. Die Kathi-Lampert-Schule in Götzis nimmt die Studierende mit Beginn des Schuljahres
2013/14 in die Schule für Sozialbetreuungsberufe - Bereich Behinderten- bzw.
Benachteiligtenbegleitung (SOB-BB) in der Berufstätigenform (BF) auf.
2. Die Kathi-Lampert-Schule Götzis ist eine Privatschule in konfessioneller Trägerschaft. Die
Studierende verpflichtet sich, den Charakter der Ausbildung an dieser konfessionellen Schule zu
respektieren. Die Kathi-Lampert-Schule steht voll und ganz zum wertorientierten
Unterrichtsprinzip, wie es § 2 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBL 1962/242, zum
Ausdruck bringt.
3. Die Studierende verpflichtet sich zur Einhaltung des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige
(SchUG-B) und zum regelmäßigen Schulbesuch. Für das Fernbleiben vom Unterricht gilt über
das SchUG-B hinaus unsere Abmachung (siehe Ausbildungsheft für Studierende). Zu viele
Fehlstunden lassen auf mangelnde Arbeitshaltung oder auf ungenügenden Gesundheitszustand
schließen. Beides passt nicht in das angestrebte Berufsbild und stellt daher einen
Kündigungsgrund des gegenständlichen Vertrages dar.
4. Die Studierende verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Ausbildung über
betreute Personen und Vorgänge an Praxisstellen erfahrbar sind bzw. mitgeteilt werden, im
Sinne eines Betriebsgeheimnisses bei sich zu behalten und außerhalb des Unterrichts nicht
weiterzugeben. Unzulässige Weitergabe von vertraulichen Informationen über betreute
Menschen wird als grobe Pflichtverletzung angesehen.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
23
5. Das Praktikum ist ein Hauptbestandteil der Ausbildung. Wenn sich eine Studierende aufgrund
der Feststellung der Praxisanleiterin in Rücksprache mit der Vorgesetzten und der schulischen
Praxisleitung als ungeeignet erweist, so kann dieser Vertrag aufgelöst werden.
6. Wenn während des ersten Jahres in der Praxis oder von Seiten der Schule die Auffassung
entsteht, dass eine Studierende nicht für die weitere Ausbildung geeignet ist, kann nach einem
festgelegten Frühwarnsystem und nachfolgendem Konferenzbeschluss der Schulerhalter
entscheiden, dass eine Studierende nicht weiter in der Ausbildung gelassen wird.
7. Das Vertragsverhältnis endet mit Absolvierung des Fachniveaus nach vier Semestern. Für das
fünfte und sechste Semester (Abschluss Diplomniveau) gibt es einen nachfolgenden Vertrag.
Beide Verträge können von beiden Seiten zum Ende jedes Semesters gekündigt werden. Eine
Vertragskündigung seitens der Studierenden oder seitens der Schule wird vor allem dann angezeigt sein, wenn die Studierende diesen Beruf aus persönlicher Entscheidung nicht mehr
anstrebt oder wenn sie hiefür nicht hinreichend geeignet ist.
8. Beide Verträge können von jeder der beiden Seiten aus wichtigen Gründen mit sofortiger
Wirkung vorzeitig aufgelöst werden; seitens des Schulerhalters besonders dann, wenn die
Studierende in grober Weise ihre Pflichten verletzt. Darüber entscheidet die Direktion im
Einvernehmen mit dem Lehrkörper.
Für den Schulerhalter:
Die/der Studierende
...................................................
Ort und Datum
Die hier verwendete weibliche Sprachform gilt selbstverständlich auch für Männer.
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
24
Rahmenvereinbarung
für die fachpraktische Ausbildung an der
(Schulträger: Werk der Frohbotschaft Batschuns)
geltend auf Dauer der Zusammenarbeit
Praxiseinrichtung:..................................................................................................
§ 1 Praktikum:
Das Praktikum ist Bestandteil der berufsbegleitenden Ausbildung. Es hat am Arbeitsplatz stattzufinden.
§ 2 Dauer des Praktikums:
Das Praktikum beginnt mit Eintritt in die Kathi-Lampert-Schule und endet mit dem Monat, in dem diese
dreijährige Ausbildung abgeschlossen wird.
§ 3 Zulassung zum Praktikum:
Voraussetzung für die Zulassung zum Praktikum ist die Aufnahme in die Kathi-Lampert-Schule. Für die
Zulassung zum Praktikum ist der Schulerhalter zuständig. Auf die Zulassung besteht kein Anspruch.
§ 4 Inhalt des Praktikums:
(1)Die unterzeichnende Praxiseinrichtung verpflichtet sich, die berufliche und persönliche Kompetenz
der Auszubildenden zu fördern.
(2) Die jährlichen Ausbildungsschwerpunkte für das Praktikum werden gemeinsam von der Schulleitung,
der oben genannten Institution, der Praxisanleiterin und der Studierenden festgelegt.
(3) Die Praxisanleitung beabsichtigt:
Kontinuierliche Begleitung der Ausbildungskandidatinnen. Formulierung von Zielen und Teilzielen im
Sinne selbst gesteuerten Lernens. Gemeinsames Erarbeiten der Praxisqualifikation. Rückmeldung an die
Praktikantinnen über die Qualität der praktischen Tätigkeit und deren Auswirkungen.
Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis. Reflexion besonders belastender Situationen.
(4) Für diese Praxisanleitung ist eine wöchentliche Besprechungsstunde vorzusehen. Es können
höchstens drei Studierende in einer solchen Besprechungsstunde zusammengefasst werden.
(5) Die Praxisanleitung bedient sich folgender Mittel:
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
25
Regelmäßige Besprechungen mit der Kathi-Lampert-Schule.
Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten.
Teilnahme an Praxisanleiter-Treffen/-Tagungen.
Kenntnisse über Aufbau und Ziele des Ausbildungs-Konzeptes.
Kontaktnahme mit der Schulleitung bei ungenügender Leistung der Kandidatinnen.
§ 5 Verpflichtungen für den Arbeitgeber:
(1) Die Praxiseinrichtung hat jeweils fachlich qualifizierte Personen anzuführen, die die Praxisanleitung
(PAL) übernehmen. Über die Person der Praxisanleiterin* ist mit der Schule Einvernehmen herzustellen.
(2) In Vertretung des Schulerhalters hat der Schulleiter bzw. die für die Praxisbegleitung zuständige
Lehrerin* das Recht, beim Praxisplatz Nachschau zu halten. Dabei hat sie die Möglichkeit, nach
Rücksprache mit dem pädagogischen Leiter, die Auszubildende bei der Arbeit zu beobachten und sich
auch bei den Mitarbeiterinnen, die die Praxisanleitung durchführen, über Leistungen der Praktikantin zu
erkundigen. Der Betreuer der PAL von Seiten der Schule kann jederzeit Kontakt mit den PAL aufnehmen.
(3) Die Regelungen und Einteilungen der Arbeitszeit sind so vorzunehmen, dass die Auszubildende die
lehrplanmäßigen Schulzeiten wahrnehmen kann.
(4) Unmittelbar vor einem Schultag soll eine Praktikantin nicht für einen Nachtdienst eingeteilt werden.
(5) Für die Zusammenarbeit mit der Schule hat die Praxiseinrichtung eine AnsprechpartnerIn zu
nominieren. Diese ist auf dem jeweiligen Datenblatt der Studierenden vermerkt.
(6) Beim Ausscheiden einer Praktikantin aus dem Arbeitsverhältnis ist die Schulleitung unverzüglich zu
informieren.
§ 6 Rechte und Pflichten der Praktikantin:
Jede Praktikantin ist bei der oben angeführten Einrichtung im Sinne eines Teilzeitarbeitsverhältnisses
angestellt, das im Jahresdurchschnitt einer 50% - Anstellung entspricht (d1/Alter mit Leistungszulagen
wie Sonn-, Feiertage, Nachtdienste). Die besoldungs- und dienstrechtlichen Bestimmungen richten sich
nach den jeweiligen für die Institution geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Verpflichtungen für die Kathi-Lampert-Schule Götzis
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
26
(1) Die Schule hat die Institutionen zu Schulbeginn rechtzeitig über die Einteilung der Unterrichtszeiten
(2 wöchentliche Schultage und ein Wochenblock pro Jahr) zu informieren.
(2) Beim Ausscheiden einer Studierenden aus der Schule ist die jeweilige Institution unverzüglich zu
informieren.
(3) Die Begleitung und Fortbildung der PraxisanleiterInnen ist Aufgabe der Schule.
(4)Die Schule bemüht sich, die Ausbildung und die damit verbundenen Aufgaben/Verpflichtungen der
Studierenden so zu gestalten, dass die 50% - Dienstverpflichtung im Jahresschnitt am Praktikumsplatz
eingehalten werden kann.
(5) Für die Fremdpraktika gibt es eine gemeinsame Regelung.
§ 8 Beurteilung und Zeugnis über die Absolvierung des Praktikums:
(1) Zum Ende jedes Semesters (Jänner, Juni) haben die Vorgesetzte, PraxisanleiterIn und die Studierende
eine „Praxiseinschätzung“ vorzunehmen und diese per Mail an die Schule zu senden. Als Vorlage dient
ein Praxiseinschätzungsbogen, der auf den 14 Kompetenzen beruht, die auch Grundlage des Lehrplans
der SOB sind.
(2) Die Beurteilung der Studierenden in der Praxis erfolgt durch die PraxisbegleitlehrerIn auf Grundlage
der oben genannten Praxiseinschätzung und eigener Einschätzung.
Für die Praxiseinrichtung
Für den Schulerhalter
............................................
........................................
.......................................
Ort und Datum
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
27
Kontakte und Adressen
PAL-Beauftragter:
Mag. Christoph Schindegger ist zuständig für alle Fragen, die PAL betreffen. Er ist
Ansprechperson für die PraxisanleiterInnen. Bei Fragen, Wünschen oder Problemen wenden Sie
sich bitte an:
[email protected] . Tel: 05523/53 128-13;
PraxisbegleitlehrerIn (PRAB):
Der Schulträger bzw. die Schulbehörde beauftragt LehrerInnen der Kathi-Lampert-Schule neben
ihrer Unterrichtstätigkeit für die Organisation und Begleitung der Praktika zu sorgen. Deshalb
besuchen diese jährlich mindestens einmal die Studierenden an den Praxisstellen und
erkundigen sich über deren Ausbildungsstand. Untenstehend finden Sie eine Liste aller
derzeitigen PRAB-LehrerInnen:
PraxisbegleitlehrerInnen
e-mail-Adresse
Telefonnummer
Susanne Gstettner
[email protected]
0650 652 23 31
Marie-Luise Huchler
[email protected]
0664 114 56 45
Elke Kroisenbrunner
[email protected]
0681 202 035 83
Judith Marte
[email protected]
0676 844 284 42
Erna Obwegeser
[email protected]
0664 130 81 37
Isa Tagwerker
[email protected]
0650 422 75 57
Susanne Winder
[email protected]
0650 367 01 01
Astrid Wolfgang
[email protected]
0664 204 43 67
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
PAL-Handbuch
28
Anhang
Sozialberufe Götzis. Kathi-Lampert-Schule
Aktualisierungsdatum: 15.05.2016
Herunterladen