Universität Hamburg - Fakultät WiSo Fallskript für das Tutorium des Kurses: Grundlagen Zivilrecht SoSe 2012 Prof Dr. Udo Reifner 28.10.2011 Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Inhalt Fall 1: Die zerstörte Vase- Schadensersatz statt Leistung ............................................................ 3 Fall 2: Am Ende wird aufgerechnet- Aufrechnungsrecht ................................................................ 4 Fall 3: Gebrauchter Porsche ............................................................................................................... 5 Fall 4: Der eifrige Meier- Vertretung .................................................................................................. 6 Fall 5: Der Konzertflügel ...................................................................................................................... 7 Fall 6: Das Sektenmitglied- Arbeitsvertrag ....................................................................................... 8 Fall 7: Versprechen ins Blaue ............................................................................................................. 9 Fall 8:Schlechte Konjunktur .............................................................................................................. 10 Fall 9: Die Bürgschaft ......................................................................................................................... 11 Fall 10:Freie Preisbildung .................................................................................................................. 12 Fall 11: Die falsche Handtasche....................................................................................................... 13 Fall 12: Die falschen Schuhe ............................................................................................................ 14 Fall 13: Advent Advent ....................................................................................................................... 15 Fall 14: Abgebrannt ............................................................................................................................ 16 Fall 15: Die Wochenendfahrt ............................................................................................................ 17 Fall 16: Kurzfristiger Lokführerstreik ................................................................................................ 18 Fall 17: Die Bananenschale .............................................................................................................. 19 Fall 18: Das Sonnenverdeck ............................................................................................................. 20 Fall 19: Versprechen ins Blaue II (2) ............................................................................................... 21 Fall 20: iPod- Minderjährigenrecht/ Geschäftsfähigkeit I .............................................................. 22 Fall 21: Die Vespa- Minderjährigenrecht/ Geschäftsfähigkeit II .................................................. 23 Fall 22: Minderjährigenrecht/Geschäftsfähigkeit III ....................................................................... 24 Fall 23: Minderjährigenrecht/ Geschäftsfähigkeit IV ...................................................................... 25 Fall 24: Das Arbeitsverhältnis des Minderjährigen ........................................................................ 26 Fall 25:Minderjährigenrecht/ Empfangszuständigkeit ................................................................... 27 Fall 26: Sittenwidrigkeit ...................................................................................................................... 28 Fall 27: Irrtumsanfechtung I .............................................................................................................. 29 Fall 28: Irrtumsanfechtung II ............................................................................................................. 30 Fall 29: Irrtumsanfechtung III ............................................................................................................ 31 Fall 30: Irrtumsanfechtung IV ............................................................................................................ 32 Fall 31: Anfechtung I .......................................................................................................................... 33 Fall 32: Anfechtung II ......................................................................................................................... 34 Fall 33:Anfechtung III ......................................................................................................................... 35 Fall 34: Widerrufsrecht ....................................................................................................................... 36 Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 1: Die zerstörte Vase- Schadensersatz statt Leistung Am 1. Oktober 2007 betritt der K den Laden des Antiquitätenhändlers V. K ist ein Liebhaber chinesischer Vasen und hat schon zahlreiche Exemplare bei V gekauft. Aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung räumt V dem K des Öfteren Sonderkonditionen ein. Der Blick des K bei Betreten des Geschäfts fällt sofort auf eine chinesische Vase, die zu einem Preis von 120,- € ausgeschildert ist. K glaubt, dass es sich um ein besonders wertvolles Exemplar mit einem Wert von mindestens 5.000,€ handelt, was V offensichtlich entgangen ist. Als gewiefter Geschäftsmann fragt er nach dem Preis und verdreht kunstvoll die Augen, als V die ausgeschilderte Summe nennt. V, der die Vase fürchterlich kitschig findet und befürchtet, sie nicht los zu werden, äußert daraufhin: „Na gut, für Sie als treuer Kunde mache ich einen Sonderpreis: 100,- €.“ Mit leuchtenden Augen, die der K durch gespielte Missmutigkeit zu überdecken versucht, brummelt er ein kaum wahrnehmbares „o. k.“. Der V verpackt die Vase mit Packpapier. In diesem Moment fällt dem K auf, dass er seine Brieftasche zu Hause vergessen hat. V bietet daraufhin an, dem K eine Rechnung zu schicken, so dass er das Geld überweisen kann. Der K nimmt die verpackte Vase und will zur Tür gehen. In diesem Moment tritt der Kunde D einen Schritt zurück, um ein von ihm betrachtetes Bild in seiner Gesamtheit erfassen zu können. Da die Augen des D nur auf das Bild gerichtet sind, bemerkt er den K nicht und stößt ihn an. Daraufhin fällt die wertvolle Vase auf den Boden und zerspringt in tausend Einzelteile. D ist die Angelegenheit furchtbar peinlich und äußert, er habe eine gute Haftpflichtversicherung. K und D tauschen daraufhin ihre Adressen aus. Zwei Tage später erhält K die Rechnung über 100,- €. Er überlegt, wie er weiter vorgehen soll. Was würden Sie ihm empfehlen? Vorgehen: • Erfassung des Sachverhalts und Fallfragen (Kann V von K den Kaufpreis verlangen? Hat K einen Schadensersatzanspruch gegen V und wenn ja, in welcher Höhe?) • Finden der rechtlich relevanten Normen (hier: § 433 i. V. m. §§ 446 S. 1, 326 Abs. 1 S. 1, 275 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB) • Subsumtion • Entscheidung, wie der Konflikt gehandhabt werden soll; strategische Überlegungen Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 2: Am Ende wird aufgerechnet- Aufrechnungsrecht Handwerker Hilbert und das Bauunternehmen Bau-Fix GmbH stehen in langjährigen Geschäftsbeziehungen. Als Hilbert aus privaten Gründen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, verständigt er sich mit dem Geschäftsführer Gnau der Bau-Fix GmbH darauf, einen günstigen Kredit über 12.000,- € zu einem Zinssatz von 5 % von der Bau-Fix GmbH zu bekommen. Hilbert soll die Kreditsumme innerhalb eines Jahreszurückzahlen, wobei er bei einer Verbesserung seiner finanziellen Situation jederzeit auch Teilbeträge tilgen darf. Der Betrag wird am 1. Oktober 2006 an Hilbert gezahlt. Im Frühjahr führt Hilbert Installationsarbeiten für die Firma Bau-Fix GmbH durch, die am 31. März 2007 von Gnau abgenommen werden. Für diese Arbeiten wurde ein Werklohn in Höhe von 6.000,- € vereinbart. Außerdem wird Hilbert von Gnau beauftragt, in seiner Eigentumswohnung Reparaturen auszuführen, wofür eine Vergütung von 6.600,- € gezahlt werden soll. Die Abnahme der Reparaturarbeiten erfolgt am 30. April 2007. Kurze Zeit später muss die Firma Bau-Fix GmbH Insolvenz anmelden. Als der Insolvenzverwalter Ilbertz am 1. Oktober 2007 die Rückzahlung des Kredits zuzüglich der vereinbarten Zinsen fordert, weigert sich Hilbert unter Hinweis auf die von ihm erbrachten Handwerkerleistungen zu zahlen. Welche Forderungen stehen dem Insolvenzverwalter gegen Hilbert zu? zu? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 3: Gebrauchter Porsche Ausgangsfall: Der Gebrauchtwagenhändler Albrecht schließt am 26.10.2007 mit seinem Kunden Kunze einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Porsche zum Preis von 30.000,- €. Die Parteien vereinbaren, dass der Wagen am 30.10.2007 abgeholt werden soll. Da Kunze der Sohn eines stadtbekannten vermögenden Privatiers ist, ist Albrecht damit einverstanden, dass Kunze den Kaufpreis erst am 30.11.2007 in bar bezahlen muss. Am 30.10.2007 kommt Kunze zu Albrecht, dieser weigert sich jedoch den Porsche an Kunze zu übergeben. 1. Wie ist die Eigentumslage am Porsche? 2. Was kann Kunze von Albrecht verlangen? Abwandlung 1: Als Albrecht den Kunze in seinen Geschäftsräumen sieht, wittert er die Chance seines Lebens und verkauft ihm den Porsche zu einem Preis, der150 % über dem Marktpreis liegt. Kunze bezahlt den Kaufpreis sofort in bar und erhält dafür den Wagen mit dem dazugehörigen Fahrzeugbrief von Albrecht. Welche Ansprüche haben Albrecht und Kunze gegeneinander? Abwandlung 2: Wie wäre es, wenn der Kaufpreis marktgerecht, Kunze aber unerkannt geisteskrank gewesen wäre? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 4: Der eifrige Meier- Vertretung Ausgangsfall: Kaufmann Klotzke, der Inhaber einer mittelständischen Baufirma ist, bevollmächtigt seinen Mitarbeiter Meier zum Kauf einer bestimmten Menge Bauholz mit einer Preisgrenze von 5.000.- €. Meier schließt für Rechnung des Klotzke mit dem Holzhändler Holzinger einen Kaufvertrag über 6.000.- €, da das Preislimit nicht einzuhalten war, Meier aber dachte, es wäre dem Klotzke eilig. Klotzke möchte den Vertrag rückgängig machen, der Holzinger jedoch daran festhalten. Gegen wen besteht eine Forderung des Holzinger? Abwandlung: Gegen wen bestünde eine Forderung des Holzinger, wenn Klotzke kein Kaufmann wäre und der Meier als Freund für ihn handelte? Gesetzeshinweise: § 1 HGB [Istkaufmann] (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. § 54 HGB [Handlungsvollmacht] (1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. (2) Zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung ist der Handlungsbevollmächtigte nur ermächtigt, wenn ihm eine solche Befugnis besonders erteilt ist. (3) Sonstige Beschränkungen der Handlungsvollmacht braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen musste. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 5: Der Konzertflügel Ausgangsfall: Konz möchte sein Wohnzimmermobiliar um einen Konzertflügel erweitern. Seines Verhandlungsgeschicks wegen bittet er den Musikstudenten Stark, mit dem Vollmer Kontakt aufzunehmen, von dem Konz weiß, dass er sich mit dem Gedanken trägt, sein Instrument zu veräußern. Er erteilt dem Stark für den Kauf des Flügels eine entsprechende Vollmacht. Nach längeren Verhandlungen gibt Stark dem Vollmer gegenüber ein Kaufangebot ab. Dem Vollmer, der mit Recht Zweifel an der Liquidität vonStark hat, erläutert der Stark ebenso glaubhaft wie zutreffend auf Nachfrage, er wolle das Instrument nicht für sich, sondern vertrete hier nur die Interessen von Konz, mit dem alles abgesprochen sei. Vollmer habe Zeit, sich die Sache bis nächste Woche zu überlegen. Vollmer schreibt noch am gleichen Tage an Konz, er nehme dessen Angebot gerne an. Inzwischen hat Konz allerdings eine Erbschaft angetreten und ist auf diesem Wege zu einem Instrument gekommen. Als Vollmer von ihm den Kaufpreis und die Abnahme des Flügels verlangt, erwidert Konz, er denke nicht daran, schließlich habe er Vollmer nie etwas zugesagt. Welche Ansprüche hat Vollmer? Abwandlung: Konz betreibt ein sehr kleines Musikgeschäft und bei ihm arbeitet der Stark als einziger Angestellter. Um den Flügel durch Stark bei Vollmer zu erwerben, erteilt Konz dem Stark entsprechende Vollmacht. Bei einem zufälligen Telefonat eröffnet Konz dem Vollmer, dass er denStark zum Kauf bevollmächtigt habe und dass dieser zu Vollmer kommen und den Flügel erwerben werde. Dabei wird beiläufig der Wert des Flügels mit „um die 10.000,- €“ besprochen. Noch am gleichen Tag stellt Konz jedoch fest, dass Stark sich schon seit geraumer Zeit unbefugt aus der Geschäftskasse bedient, woraufhin der Konz dem Stark fristlos kündigt. Aus Wut über die Kündigung macht Starksich trotzdem auf den Weg zu Vollmer, der noch nichts von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Konz und Stark weiß. Er erwirbt den Flügel im Namen des Konz, allerdings nicht, wie zuvor zwischen ihm und Konz besprochen, für maximal 10.000,- €, sondern treibt den Preis bewusst nach oben, um dem Konz einen Nachteil zuzufügen. Der Preis für den Flügel beträgt schließlich 15.000,- €. Konz verweigert die Zahlung, als er von Vollmer hierzu aufgefordert wird. Hat Vollmer einen Anspruch gegen Konz auf Zahlung von 15.000,- €? Bearbeitungshinweis: Gehen Sie davon aus, dass der Konz als Kleingewerbetreibender kein Kaufmann i. S. d. § 1 HGB ist. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 6: Das Sektenmitglied- Arbeitsvertrag Frau Heintze hatte sich auf eine Stellenanzeige eines von der katholischen Kirche betriebenen Kindergartens (K) gemeldet und wurde als Kindergärtnerin eingestellt. Im Arbeitsvertrag vom 11. September 2007 ist als Arbeitsbeginn der 1. November 2007 vorgesehen. Am 29. Oktober erhält K ein anonymes Schreiben, in dem behauptet wird, Frau Heintze gehöre der SSekte an, einer Organisation, die sich öffentlich gegen das Christentum ausspricht. Ein Mitarbeiter der K ruft noch am selben Tag bei Frau Heintze an und stellt sie zur Rede. Daraufhin räumt Frau Heintze ihre Mitgliedschaft bei dieser Organisation ein. K sieht die christliche Erziehung gefährdet, die einen wesentlichen Teil der Betreuung im Kindergarten darstellt. K teilt der Frau Heintze daraufhin – einen Tag später – schriftlich mit, dass sie bei vorheriger Kenntnis von ihrer Mitgliedschaft in der S-Sekte niemals eingestellt worden wäre und dass sie gar nicht erst im Kindergarten zu erscheinen brauche. Der Brief geht am 31. Oktober 2007 bei Frau Heintze ein. Frau Heintze möchte wissen, ob sie dennoch am 1. November 2007 mit der neuen Arbeit anfangen kann. Falls dies nicht geht, möchte sie zumindest ihren Lohnausfall für den Monat November erhalten, da sie so schnell keine neue Arbeit antreten kann. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 7: Versprechen ins Blaue Ausgangsfall Der Autoliebhaber Aust und der Gebrauchtwagenhändler Blau verhandeln miteinander über den Kauf eines gebrauchten Audi A6. Aust ist noch unsicher, da er die „Vorgeschichte“ des Wagens nicht kennt; insbesondere möchte er gerne wissen, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Daraufhin behauptet Blau„ins Blaue hinein“, der Wagen sei auf jeden Fall unfallfrei, das wisse er ganz sicher und darauf könne Aust sich verlassen. Tatsächlich hat der Blau jedoch keine Ahnung davon, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Durch die Beteuerungen vonBlau überzeugt, schließen Aust und Blau am 5.11.2007 den Kaufvertrag über den A6 miteinander ab. Aust soll den Kaufpreis von 10.000,- € bis zum 15.11.2007 an Blau zahlen. Bereits nach einer Woche vernimmt der Aust laute Motorengeräusche bei seinem gerade erstandenen A6 und fährt mit diesem in die nächstgelegene Werkstatt. Während der Motor schnell repariert ist und es sich auch lediglich um eine üblicherweise auftretende Verschleißerscheinung handelte, stellt der Mechaniker außerdem fest, dass der Wagen bei einem Unfall einen ganz erheblichen Heckschaden erlitten haben muss (was tatsächlich der Wahrheit entspricht). Aust ist erbost und erklärt Blau daraufhin am gleichen Tag schriftlich, dass er sich nicht mehr an den Kaufvertrag halten und Blau den Kaufpreis für den Wagen nicht bezahlen werde. Hat Blau einen Anspruch gegen Aust auf Zahlung des Kaufpreises? Abwandlung Der Sachverhalt ist im Wesentlichen wie im Ausgangsfall dargestellt. Blau ist jedoch ein neuer Verkaufsberater im Gebrauchtwagenladen von Claas, der unbedingt schon in seinen ersten Tagen als „Starverkäufer“ dastehen will. Als er merkt, dass Aust vielleicht vom Kauf Abstand nehmen könnte, behauptet Blau kurzentschlossen ins Blaue hinein, dass der Wagen ganz sicher keinen Unfallschaden erlitten habe. Das überzeugt Aust. Die Verträge selbst werden immer vom Chef Claas selbst abgeschlossen, der sich auf seine Verkaufsberater verlässt. Claas hat daher keine Kenntnis von den Ausführungen seitensBlau über die vermeintliche Unfallfreiheit des Wagens, als er mit Aust einen Kaufvertrag über den Audi abschließt. Das Geschehen nimmt seinen Lauf wie im Ausgangsfall. Hat Claas einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen Aust? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 8:Schlechte Konjunktur Das Bauunternehmen B hat in Erwartung stabiler Auftragslage einen LKW beim Händler H bestellt, Lieferzeit soll 8 Monate betragen. Mittlerweile bricht die Baukonjunktur unerwartet heftig ein. B ficht den Vertrag wegen Irrtums über die zukünftige Geschäftslage an. Der Rechtsanwalt des Händlers besteht auf Abnahme des LKW und meint, dass es keinen Grund für eine Anfechtung geben könne. B ist dagegen der Auffassung, der Händler könne mit seinen Kundenkontakten viel besser den LKW weiterverkaufen als er, B; falls der Weiterverkauf mit Verlust geschehe, ließe B mit sich reden. Hat der Händler Anspruch auf Kaufpreiszahlung (50.000,- €)? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 9: Die Bürgschaft Ausgangsfall: Der Geschäftsmann Volker Geyer nimmt bei der B-Bank einen Geschäftskredit in Höhe von 2 Millionen € auf. Volker Geyer hat eine 20-jährige Tochter Tina Geyer, die gerade eine Ausbildung zur Arzthelferin macht. Im Rahmen ihrer Ausbildung erhält Tina Geyer monatlich 600,- €. Über weitere Geldmittel verfügt sie nicht. Zur Sicherung des Darlehens bei der Bank fordern die B-Bank und der Volker Geyer die Tina Geyer auf, eine Bürgschaft in Höhe von 120.000,- € abzugeben. Der zuständige Mitarbeiter der Bank, Herr Müller, führt zur geforderten Bürgschaftsabgabe aus, dass es sich um eine reine Formsache „nur für die Akten“ handele. Tina Geyer unterzeichnet daraufhin den Bürgschaftsvertrag. Das Geschäft des Volker Geyer muss einige Zeit später Insolvenz anmelden. Kann die B-Bank aus der Bürgschaft gegen Tina Geyer vorgehen? (ähnlich BGHZ 125, S. 206; vgl. auch BVerfGE 89, S. 214) Abwandlung: Tina Geyer ist Teilhaberin an der Firma von Volker Geyer und erhält eine monatliche Gewinnausschüttung von 1.000,- €. Die B-Bank tritt nicht persönlich in Kontakt zu ihr, sondern schickt ihr auf Vorschlag von Volker Geyer mit Schreiben vom 22.11.2005 einen Bürgschaftsvertrag zu, der bereits von zwei Bankmitarbeitern unterzeichnet ist. Tina Geyer unterzeichnet den Bürgschaftsvertrag und sendet diesen per Fax an die B-Bank. Außerdem schickt sie am 25.11.2005 der B-Bank folgendes, von ihr eigenhändig unterzeichnetes Schreiben: … Mit der Übernahme der von Ihnen gewünschten Bürgschaft (Ihr Schreiben vom 22.11.2005) bin ich voll und ganz einverstanden. Ich habe Ihnen das Dokument per Fax zugesendet. Das Original behalte ich für meine Unterlagen. … Ist die Bürgschaft wirksam zustande gekommen? Was wäre, wenn die T aufgrund des Bürgschaftsvertrags bereits einen Teilbetrag in Höhe von 1.000,€ an die B-Bank gezahlt hätte? HINWEIS: Gehen Sie bei der Falllösung davon aus, dass Tina Geyer stille Gesellschafterin ist und damit nicht unter den Begriff des „Kaufmanns“ gemäß § 1 HGB fällt. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 10:Freie Preisbildung Firma Flink (F) stellt Türen her und vertreibt sie. Privatmann Paul (P) bestellt in der Filiale von F drei Kunststofftüren zum Stückpreis von 200.- €. Im Verkaufsraum der F hängt an zentraler Stelle ein Aushang mit dem Titel „Verkaufs- und Lieferbedingungen (VLB)“. Ziffer 3 dieser Bedingungen lautet: „Die Preise sind freibleibend. Bei einer zwischenzeitlichen Steigerung der Herstellungskosten werden die zum Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet.“ Die Lieferung verzögert sich und erfolgt erst fünf Monate später. F verlangt bei Lieferung der Türen von P einen Preis von 220,- € pro Tür, da durch Preiserhöhungen von Lieferanten die Herstellungskosten gestiegen seien. An anderer Stelle, insbesondere auf dem Bestellvordruck, wird auf die VLB nicht hingewiesen. 1. Welchen Anspruch hat F? 2. Was wäre, wenn auf dem Bestellschein und der Quittung in Fettdruck auf die Lieferbedingungen hingewiesen wurde? 3. Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn kein Hinweis auf Bestellschein oder Quittung erfolgte, der P jedoch Bauunternehmer wäre und schon seit Jahren von F Waren für sein Bauunternehmen bezieht? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 11: Die falsche Handtasche Kauder, der leidenschaftlicher Handtaschensammler ist, möchte sich beimQ.-Versandhandel (GmbH) eine Krokodillederhandtasche kaufen, die er zuvor im Prospekt entdeckt hat. Kauder füllt daher einen Bestellschein aus, wobei ihm ein Versehen unterläuft und er anstatt der Bestellnummer 57221215 für die Handtasche für 1.500,- €, die Bestellnummer 57221251 für eine Schrankwand für ebenfalls 1.500,- € in den Bestellschein einträgt. Kauder bemerkt dabei nicht, dass er sich verschrieben hat und gibt den Bestellschein am 23.10.2007 in einer Filiale von Q. persönlich bei einem dort angestellten Mitarbeiter ab. Zwei Tage später erhält Kauder einen Brief mit einer Auftragsbestätigung von Q. mit dem Hinweis, dass die gewünschte Bestellung leider erst in 3 ½ Wochen geliefert werden könne. Als Lieferdatum wird der 19.11.2007 genannt. Am 19.11.2007 klingelt es an der Tür vonKauder und ein Bote von Q. steht mit der Schrankwand mit der Bestellnr. 57221251 vor der Tür. Als Kauder daraufhin das Versehen bemerkt, weigert er sich, die Schrankwand anzunehmen, da es sich ja um die „falsche“ Ware handele. Anschließend teilt Kauder dem Q. mit, dass er den Vertrag für „null und nichtig“ erkläre, denn er habe schließlich eine Krokodillederhandtasche und keine Schrankwand gewollt. Der Transport der Schrankwand zu Kauder kostete Q. 200,- €. Q. wendet sich nunmehr an Kauder und verlangt die Zahlung des Kaufpreises, zumindest jedoch die Erstattung der Transportkosten in Höhe von 200,- €. 1. Hat Q. einen Anspruch gegen Kauder auf Kaufpreiszahlung? 2. Hat Q. einen Anspruch gegen Kauder auf Erstattung der Transportkosten? 3. Hat Kauder einen Anspruch gegen Q. auf Lieferung der Krokodillederhandtasche? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn Kauder den Brief nicht persönlich in der Filiale von Q. abgegeben hat, sondern per Post an Q. sendete und er zusammen mit der Auftragsbestätigung eine nicht unterzeichnete, im Übrigen aber umfassende Widerrufsbelehrung erhält? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 12: Die falschen Schuhe Ausgangsfall: Frau Alt entdeckt für ihr Sylvester-Outfit ein paar Schuhe bei einem Internet-Versandhandel, der Blitz OHG. Die Schuhe kosten 39,- € und gefallen Frau Alt sehr gut, weshalb sie sich entschließt, sie via Internet zu bestellen. Ein paar Tage später werden Frau Alt die Schuhe von Blitz geliefert. In dem Paket befindet sich außerdem eine Belehrung, dass Frau Alt diesen Vertrag widerrufen kann. Allerdings enthält das Schreiben keinen Hinweis darauf, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt und wann sie wieder endet. Zur Frage der eventuellen Erstattung von Portokosten enthält das Schreiben ebenso keine Regelung. Frau Alt bezahlt die Schuhe umgehend per Überweisung. Kurz vor Sylvester schmeißt Frau Alt ihre Pläne plötzlich um und entscheidet sich, nunmehr doch auf eine Pyjama-Party zu gehen, für die sie leider ihre bei der Blitz OHG neu erworbenen Schuhe überhaupt nicht gebrauchen kann. Deshalb legt sie die Schuhe originalverpackt in ihren Schuhschrank und unternimmt zunächst einmal nichts. Als ihr die Schuhe im darauf folgenden Sommer – sieben Monate nach Erhalt derselben – wieder in die Hand fallen, entschließt sich Frau Alt diese an die Blitz OHG zurückzuschicken und verlangt, dass diese ihr sowohl den Kaufpreis für die Schuhe als auch die Portokosten für die Rücksendung der Schuhe erstattet. Hat Frau Alt einen Anspruch gegen die Blitz OHG auf Rückzahlung des Kaufpreises? Hat sie einen Anspruch gegen die Blitz OHG auf Erstattung der Portokosten? Abwandlung: Fall wie oben, diesmal enthält die Belehrung allerdings ordnungsgemäße Angaben über den Beginn und das Ende der Widerrufsfrist, die Frau Alt jedoch übersieht. Als Frau Alt dann sieben Monate nach Erhalt der Schuhe diese wieder zurückgeben will, möchte sie zuvor noch bei der Blitz OHG anrufen und erfragen, ob eine Rücksendung überhaupt möglich ist. Da bemerkt sie, dass nirgendwo in ihren Unterlagen der Name eines Vertretungsberechtigten zu finden ist. Auch zum Zeitpunkt ihrer Bestellung hatte die Blitz OHG – auch im Internet – nirgendwo den Namen eines Vertretungsberechtigten hinterlassen. Daraufhin schickt Frau Alt die Schuhe, wiederum sieben Monate nach Erhalt derselben, zurück an die Blitz OHG. Hat Frau Alt einen Anspruch gegen die Blitz OHG auf Rückzahlung des Kaufpreises? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 13: Advent Advent Frau P. ist als selbstständige Reinigungskraft für das Juweliergeschäft B. tätig. Nach einer Weihnachtsfeier, bei der reichlich Alkohol floss, ist sie jedoch so betrunken (BAK: 3,0 %o), dass sie das Auspusten einer Adventskerze vergisst. Die Feuerwehr kann das Feuer nicht richtig bekämpfen, da sie wegen der besonderen Sicherungsmaßnahmen nicht an den Brandherd gelangen kann. Der Juwelierladen brennt völlig aus und es entsteht ein Millionenschaden. P. meint, sie sei nicht schuldfähig gewesen, so dass sie nicht für den Schaden verantwortlich sei. Muss sie Schadensersatz leisten? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 14: Abgebrannt Verkäufer Veith und Käufer Kruse schließen am 22. Okt. 2007 einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw der Marke Audi zum Preis von 15.000,- €. Sie vereinbaren, dass die Übergabe und Übereignung am 5. Nov. 2007 erfolgen soll. Am 30. Okt. 2007 wird der Pkw jedoch durch einen Brand im Autohaus völlig zerstört. Der Brand ist auf die unsachgemäße Installation einer Lichterkette durch Veith zurückzuführen. 1. Kann Kruse weiterhin auf Lieferung bestehen? 2. Kruse verlangt von Veith Ersatz für die Mehraufwendungen, die er durch die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges erlitten hat. Zu Recht? 3. Kann Veith weiterhin den vereinbarten Kaufpreis von Kruse verlangen? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 15: Die Wochenendfahrt Verkäufer Vollmer und Käufer Klose schließen am 22. Oktober 2007 einen Kaufvertrag über einen Pkw der Marke Alfa Romeo. Sie vereinbaren, dass die Übergabe und Übereignung am 2. November 2007 erfolgen soll. Am 2. November nutzt Vollmer den schönen Tag jedoch lieber für ein verlängertes Wochenende und liefert den Pkw daher erst am 5. Nov. aus. Klose hatte geplant, den Pkw über das Wochenende für eine dringende Geschäftsreise zu nutzen und musste sich daher einen Mietwagen nehmen. Die Kosten für den Mietwagen möchte er nunmehr von Vollmer erstattet haben. Besteht ein solcher Schadensersatzanspruch? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 16: Kurzfristiger Lokführerstreik Automobilhersteller X produziert „just-in-time“. Jeden Freitag erhält er hierfür vom Produzenten Y diverse Produktionsteile, die stets per Bahn angeliefert werden. Die für den 16.11.2007 vorgesehene Anlieferung verspätet sich jedoch aufgrund eines kurzfristig anberaumten Lokführerstreiks im Güterverkehr, der erst nach Versendung der Waren bekannt gegeben wurde. Sie trifft erst am Montag, 19.11.2007 bei X ein. Kann X den durch den Produktionsausfall entstehenden Schaden von 1 Mio. € von Y ersetzt verlangen? Hat er ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 17: Die Bananenschale Andrea Sorglos möchte an der Fleischtheke eines Lebensmittelgeschäftes ihre Einkäufe tätigen. Als sie am Obststand vorbeikommt, rutscht sie auf einer heruntergefallenen und inzwischen breitgetretenenBanane aus, wobei sie sich den Armbricht. Ihre Einkäufe kann Sorglos sodann selbstverständlich nicht mehr erledigen. Sorglos verlangt von der Supermarktkette O-AG, die den Lebensmittelmarkt betreibt, Ersatz der Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die O-AG meint, sie habe den Filialleiter Lohse, der für den Betrieb in dem betreffenden Lebensmittelmarkt zuständig war, sorgfältig ausgewählt und bei den regelmäßig stattfindenden Besprechungen eindringlich darauf hingewiesen, dass der Boden wegen Rutschgefahr stets sauber gehalten werden müsse. Die Einhaltung der Dienstvorschriften sei auch regelmäßig kontrolliert worden, nur eben nicht an diesem Tag. Der hochverschuldete Lohse ist mittellos. Welche Ansprüche hat Andrea Sorglos gegen die O-AG? (angelehnt an BGHZ 66, S. 51) Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 18: Das Sonnenverdeck Klose kauft von Veith einen neuen Pkw. Als Klose am Abend des Autokaufs – es handelt sich um eine lauschige Sommernacht – seiner Freundin stolz den neu erworbenen Wagen präsentieren und als erstes das Sonnenverdeck öffnen will, stellt er fest, dass der elektronische Ein- und Ausfahrmechanismus des Sonnenverdecks nicht funktioniert. Das Dach lässt sich überhaupt nicht öffnen. In der Werkstatt des Veith wird als Ursache des Defekts das Fehlen des entsprechenden, für das Ein- und Ausfahren des Sonnenverdecks verantwortlichen Elektroteiles festgestellt. Veith hatte den branchenüblichen Test des Verdecks vor der Auslieferung des Fahrzeugs vergessen. Veith setzt das fehlende Teil daraufhin ein. In der Hoffnung, dass nun alles funktioniert, fährt Klose nach Hause und muss am nächsten Tag erneut feststellen, dass das Sonnenverdeck sich immer noch nicht öffnen lässt. Er fährt wiederum zu Veith, der das Elektroteil austauscht. Klose muss anschließend jedoch wieder feststellen, dass die Reparatur durch Veith abermals nicht zum Erfolg geführt hat – Klose kann das Sonnenverdeck immer noch nicht betätigen. Zwar bietet Veith dem Klose eine dritte Reparatur des Verdecks an, mittlerweile hat Klose das Vertrauen in Veith jedoch verloren und lässt das Sonnenverdeck nunmehr bei dem befreundeten Autohändler Flink reparieren. Die Reparatur kostet 500 €, die Klose sofort bei Flink bezahlt. Hat Klose einen Anspruch gegen Veith auf Zahlung von 500 €? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 19: Versprechen ins Blaue II (2) (Abwandlung / Erweiterung zu Fall 9) Der Autoliebhaber Aust und der Gebrauchtwagenhändler Blau verhandeln miteinander über den Kauf eines gebrauchten Audi A6. Aust ist noch unsicher, da er die „Vorgeschichte“ des Wagens nicht kennt; insbesondere möchte er gerne wissen, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Daraufhin behauptet Blau „ins Blaue hinein“, der Wagen sei auf jeden Fall unfallfrei, das wisse er ganz sicher und darauf könne Aust sich verlassen. Tatsächlich hat der Blau jedoch keine Ahnung davon, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Durch die Beteuerungen von Blau überzeugt, schließen Aust und Blau am 5.11.2007 den Kaufvertrag über den A6 miteinander ab. Aust soll den Kaufpreis von 10.000,- € bis zum 15.11.2007 an Blau zahlen. Bereits nach einer Woche vernimmt der Aust laute Motorengeräusche bei seinem gerade erstandenen A6 und fährt mit diesem in die nächstgelegene Werkstatt. Während der Motor schnell repariert ist und es sich auch lediglich um eine üblicherweise auftretende Verschleißerscheinung handelte, stellt der Mechaniker außerdem fest, dass der Wagen bei einem Unfall einen ganz erheblichen Heckschaden erlitten haben muss (was tatsächlich der Wahrheit entspricht). Aust ist erbost und erklärt Blau daraufhin am gleichen Tag schriftlich, dass er sich nicht mehr an den Kaufvertrag halten und Blau den Kaufpreis für den Wagen nicht bezahlen werde. Welche Möglichkeiten hat Aust, wenn er einen vergleichbaren unfallfreien Gebrauchtwagen auf dem Markt nur zu einem Preis von 11.000,- € bekommt? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 20: iPod- Minderjährigenrecht/ Geschäftsfähigkeit I Der elfjährige Moritz wünscht sich einen eigenen iPod. Seine Eltern versprachen ihm daraufhin, ein gebrauchtes Gerät für ihn zu kaufen, sobald sie auf ein günstiges Angebot stoßen würden. Als Moritzbei seinem besten Freund Ferdinand zu Hause ist, erfährt er, dass dessen 18-jährige Schwester Sabine ihren alten iPod für einen Schnäppchenpreis verkaufen will. Zusammen gehen die beiden Freunde zu Sabine und man einigt sich darauf, dass Moritz den iPod für 30,00 € kauft. Sabine lässt sich schließlich von den beiden Freunden überreden, Moritz den iPod auch gleich zu übergeben. Am folgenden Nachmittag soll Moritz die 30,00 € mit dem Taschengeld bezahlen, das ihm sein Onkel – ohne das Wissen der Eltern – versprochen hat. Gegenüber Sabine erklärt Moritz weiterhin, seine Eltern wüssten Bescheid und seien einverstanden, was tatsächlich nicht der Fall ist. Als sie noch am Abend des Kaufs davon hören, erklären sie sich dennoch gegenüber Moritz einverstanden. Sabine bekommt jedoch Zweifel, ob das Geschäft mit dem kleinen Moritz wirklich wirksam ist. Sie ruft am nächsten Tag mittags die Eltern des Moritz an und erkundigt sich, ob sie mit dem Geschäft einverstanden sind. Nachdem die Mutter des Moritz in der Früh einen neuen iPod als Werbegeschenk erhalten hatte, bereut sie ihre Zustimmung vom Vorabend und verweigert gegenüber Sabine die Zustimmung. Hat Sabine gegen Moritz einen Anspruch auf Zahlung der € 30,00 €? Welche anderen Ansprüche könnte Sabine gegen Moritz haben? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 21: Die Vespa- Minderjährigenrecht/ Geschäftsfähigkeit II Die 17-jährige Martina bekommt ein monatliches Taschengeld von 80,- €. Martina möchte sich endlich einen lang gehegten Wunsch erfüllen und sich eine Vespa kaufen. Daher begibt sie sich am 01.11.2007 zum Vespa-Händler Vesper. Dieser bietet der Martina eine Vespa für 600,- € an. Martina hat sich spontan in das gute Stück verliebt und stimmt zu. Da Martina jedoch nicht genügend Geld bei sich hat, vereinbaren Martina und Vesper, dass Martina den Kaufpreis am 08.11.2007 an den Vesper zahlt. Überglücklich fährt Martina auf der Vespa nach Hause. Am 08.11.2007 erscheint die Martina nicht bei Vesper, woraufhin dieser bei Martina anruft. Als der Vesper den Eltern der Martina sein Begehren schildert, zeigen sich diese überaus empört darüber, dass Vesper ihrer minderjährigen Tochter Martina die Vespa überhaupt verkauft hat. Weder ihre Tochter noch sie selbst würden den Kaufpreis zahlen. Kann Vesper Bezahlung, hilfsweise Rückgabe der Vespa verlangen? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 22: Minderjährigenrecht/Geschäftsfähigkeit III Aus Frust darüber, dass er von seiner Freundin verlassen worden ist, plant M, sich am Abend besinnungslos zu betrinken. Der Freund des M (F) leistet ihm aus lauter Sympathie Gesellschaft. Gesagt, getan. Beide trinken so viel, dass sie um ca. 23.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von 3,0 Promille haben. Um 23.15 Uhr bietet M dem F sein Mountainbike zum Kauf an. Dieses Rad wollte F schon immer haben. Da der M meint, für dieses Mountainbike sei kein Preis zu hoch, vereinbaren sie einen sehr hohen Preis. F bezahlt sofort, bekommt daraufhin von M das Rad ausgehändigt und fährt damit nach Hause. Nachdem F seinen Rausch ausgeschlafen hat, bemerkt er, dass er für das Mountainbike viel zu viel gezahlt hat. Kann er von M sein Geld zurück verlangen? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 23: Minderjährigenrecht/ Geschäftsfähigkeit IV Der 6-jährige M ist ein großer Tiernarr und wünscht sich schon seit eh und je ein Haustier. Da seine Eltern aber streng gegen Tierhaltung sind, ergreift der M schließlich die Initiative und kauft ohne das Wissen seiner Eltern einen Hamster bei V, wobei er V wahrheitswidrig erzählte, seine Eltern seien mit dem Hamsterkauf einverstanden. Mit dem Hamster zu Hause angekommen, hatte der M seine Eltern dann doch von der überragenden Wichtigkeit dieses Kaufs überzeugen können, so dass diese sich schließlich damit einverstanden erklärten, das Tier zu behalten. Der V schickte den Eltern des M sodann ein Fax, in dem er sie aufforderte zu erklären, ob sie sich mit dem Hamsterkauf ihres Sohnes einverstanden erklärten oder nicht. Wenige Minuten später schickte der V den Eltern des M ein weiteres Fax, in dem er ihnen mitteilte, dass er seine Meinung geändert habe und sich nicht mehr an den Vertrag mit M halten werde (seine eigene Tochter hatte ihm den Hamsterverkauf sehr übel genommen!). Können die Eltern des M auf die Einhaltung des Vertrages bestehen? Abwandlung: Der M ist mittlerweile 7 Jahre alt und kauft sich ohne das Wissen seiner Eltern einen Wellensittich. Der Rest des Geschehens ist identisch mit dem im Ausgangsfall. Können die Eltern des M auf die Einhaltung des Vertrages bestehen? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 24: Das Arbeitsverhältnis des Minderjährigen Der 16-jährige Schüler M möchte sein Taschengeld aufbessern und arbeitet deshalb am Nachmittag stundenweise für das Lebensmittelmittelgeschäft REWE (im Folgenden: R). Seine Eltern freuen sich über den Fleiß ihres Sohnes und befürworten seinen Nebenjob ausdrücklich. Die Aufgabe des M bei R besteht darin, Ware nachzusortieren. Eines Tages entdeckt der M einen Aushang des nur eine Straße von seiner jetzigen Arbeitsstelle entfernt liegenden Lebensmittelgeschäftes EDEKA (im Folgenden: E), auf dem steht, dass für die gleiche Arbeit, die der M momentan bei R verrichtet, bei E 1 € mehr pro Stunde gezahlt wird. Da der M ohnehin der Ansicht ist, seine Arbeit sei hoffnungslos unterbezahlt, entschließt er sich kurzerhand, zukünftig bei E anstatt bei R zu arbeiten. Gesagt, getan. M arbeitet fortan bei E. Seine Eltern setzt er von dem Arbeitsplatzwechsel jedoch nicht in Kenntnis. Als der M nach einem Monat verrichteter Arbeit bei E seinen Lohn erhalten möchte, verweigert sein Arbeitgeber die Zahlung mit dem Hinweis, der M habe schließlich ohne die erforderliche Genehmigung seiner Eltern bei E gearbeitet. Hat M einen Anspruch gegen E auf Zahlung des Lohnes? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 25:Minderjährigenrecht/ Empfangszuständigkeit Der 15-jährige M erhält von seinen Eltern ein monatliches Taschengeld i.H.v. 60 €. Von diesem Geld kaufte er sich ein Lotterielos in der Hoffnung, auf diese Weise das „schnelle Geld“ zu machen. Tatsächlich gewann der M mit seinem Los 5.000,- €. Um auch weiterhin topaktuell ausgestattet zu sein, kaufte sich der M von seinem Lottogewinn die gerade auf dem Markt erschienene „Playstation 3“ (mit Zubehör) für 2.000,- € bei V. V nimmt das Geld an und legt es in seine Kasse. Die Eltern des M hatten von dem Lottogewinn ihres Sohnes keine Kenntnis und verlangen nun von M, dass er den „Kauf“ rückgängig macht, d.h. das Geld für die „Playstation 3“ von dem Verkäufer V zurück erhält. Hat M einen Anspruch gegen V auf Rückgabe des Geldes?Hat V einen Gegenanspruch gegen M? Abwandlung: Fall wie oben. Die Eltern des M hatten von dem Lottogewinn ihres Sohnes zunächst keine Kenntnis. Nunmehr möchten sie, dass der Lottogewinn an sie ausgezahlt wird. Können die Eltern des M die Auszahlung des Lottogewinns von der Lotteriegesellschaft (L) verlangen? Anmerkung: Im Hinblick auf die Wirksamkeit des Lotterievertrages ist lediglich die Frage bezüglich der Minderjährigkeit zu untersuchen. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 26: Sittenwidrigkeit Der Geschäftsmann V nimmt bei der Bank B einen Geschäftskredit in Höhe von 2 Millionen € auf. V hat eine 20-jährige Tochter (T), die gerade eine Ausbildung zur Arzthelferin macht. Im Rahmen ihrer Ausbildung erhält T monatlich 600 €. Über weitere Geldmittel verfügt sie nicht. Zur Sicherung des Darlehens bei der Bank fordern die B und der V die T auf, eine Bürgschaft in Höhe von 120.000 € abzugeben. Der zuständige Mitarbeiter der Bank führt zur geforderten Bürgschaftsabgabe aus, dass es sich um eine reine Formsache „nur für die Akten“ handele. T unterzeichnet daraufhin den Bürgschaftsvertrag. Kann die Bank aus der Bürgschaft gegen T vorgehen? (ähnlich BGHZ 107, 92) Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 27: Irrtumsanfechtung I Der G hat im neuen Quelle-Katalog eine Küchenmaschine des Typs 2424 zum Preis von 140,- € entdeckt, die es ihm sofort angetan hatte. G. entscheidet sich, die Maschine zu bestellen und füllt sodann den Bestellschein aus. Dabei unterläuft ihm leider ein Fehler und er trägt anstatt der gewünschten Maschine mit der Nummer 2424, die Nummer 2524 ein. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Küchenmaschine, allerdings verfügt diese über ganz andere Funktionen als die des Typs 2424 und kostet zudem 179,- €. Als G ein paar Tage später die Küchenmaschine 2524 erhält, bemerkt er seinen Irrtum sofort und schreibt einen Brief an Quelle (Q), in dem er Q mitteilt, dass er den Kauf rückgängig machen wolle, da er sich in der Bestellnummer geirrt habe. Q verlangt von G die Bezahlung des Kaufpreises, zumindest aber Schadensersatz in Höhe der Versandkosten sowie Rückgabe der gelieferten Maschine. Auf der Bestellkarte und auf der Rechnung von Q findet sich der Hinweis, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentumvon Q verbleibt. Welche Ansprüche hat Q gegen G? Abwandlung: G hat sich bei Q die Küchenmaschine für 179 € bestellt, weil er nach 20 Jahren endlich nicht mehr Single ist und meint, eine vernünftige Küchenmaschine sei erforderlich, um seine neue Freundin regelmäßig adäquat bekochen zu können. Als die Freundin bereits nach ein paar Tagen merkt, dass der G doch nicht der „Mann von Welt“ ist, für den sie ihn zunächst gehalten hat, trennt sie sich von ihm. Da der G für sich allein nicht kochen will und die Küchenmaschine daher nicht mehr benötigt, möchte er den Kaufvertrag über die Küchenmaschine anfechten. Er schreibt daraufhin unverzüglich einen Brief an Q, in dem er unter Angabe seiner Gründe mitteilt, dass er sich nicht mehr an den Kaufvertrag halten werde. Kann Q von G die Zahlung der Küchenmaschine verlangen? Anmerkung: Widerrufs- und Rückgaberechte bleiben vorbehalten. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 28: Irrtumsanfechtung II Urlauber T entdeckt auf Mallorca im Garten seines Ferienhauses ein Rosengewächs, das ihm sehr gefällt. Er möchte sich für seinenGarten in Deutschland später so ein Gewächs anschaffen und fragt daher seinen Bekannten U, der Urlaub im Nachbarhaus macht, ob er ihm sagen könne, wie diesesGewächs genau heiße. Hobby-Botaniker U gibt die Artbezeichnung mit „superiapalita“ an und fügt hinzu, man könne diese beim „Pflanzenversand Mediterranée“ (M) für 40 € das Stück bestellen. Wieder zuhause schreibt T an M eine Postkarte: „Hiermit bestelle ich eine superiapalita. Mit freundlichen Grüßen, T.“ Als er die Pflanze von M geliefert bekommt, muss T jedoch zu seinem Schrecken feststellen, dass es sich bei der „superiapalita“ in Wahrheit um ein Veilchengewächs handelt. Außerdem kostet es, wie T der beigefügten Rechnung entnimmt, nach der Preisliste des M (die dem T nicht bekannt war) nicht 60, sondern 80 €. Kann M von T 80 € oder sonstige Zahlungen verlangen? Hilfsweise möchte er Rückgabe des Gewächses. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 29: Irrtumsanfechtung III Helga (H) hatte sich auf eine Stellenanzeige eines von der katholischen Kirche (K) betriebenen Kindergartens gemeldet und wurde als Kindergärtnerin eingestellt. Im Arbeitsvertrag vom 11. März ist als Arbeitsbeginn der 1. Mai vorgesehen. Am 01. Mai nimmt H dann auch verabredungsgemäß ihre Arbeit auf. Nach der ersten Stunde Arbeit im Kindergarten erkrankt H jedoch bereits (unverschuldet) und geht nach Hause; auch in den weiteren Tagen bleibt sie der Arbeit fern. Während dieser Zeit der Abwesenheit der H erhält K ein anonymes Schreiben, in dem behauptet wird, H gehöre der S-Sekte, einer Organisation, die sich öffentlich gegen das Christentum ausspricht, an. K ruft daraufhin bei H an und stellt sie zur Rede.Daraufhin räumt H ihre Mitgliedschaft bei dieser Organisation ein. K sieht die christliche Erziehung, ein wesentlicher Teil der Betreuung im Kindergarten, der ihr anvertrauten Kinder gefährdet. K teilt der H daraufhin – einen Tag später – schriftlich mit, dass sie nach ihrer Krankheit gar nicht mehr im Kindergarten zu erscheinen brauche. Hat H einen Anspruch gegen K auf Vergütung? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 30: Irrtumsanfechtung IV Der Elektroeinzelhändler Meyer (M) in Hamburg steht mit dem Großhändler Fischer (F) in Lübeck in Geschäftsverbindung. Meyer benötigt 120 Schreibtischunterlagen. Er schickt deshalb seinen Auszubildenden zu Fischer mit dem mündlich erteilten Auftrag, 120 Schreibtischunterlagen zu bestellen. Der Auszubildende bestellt jedoch versehentlich 210 Schreibtischunterlagen. F nimmt die Bestellung entgegen und sagt dem Auszubildenden, es ginge in Ordnung und er werde die Schreibtischunterlagen dann ausliefern. Als M einen Tag, nachdem F die Schreibtischunterlagen geliefert hat, bemerkt, dass es ich um 210 und nicht wie von ihm gewollt um 120 Unterlagen handelt, teilt er dem F schriftlich mit, dass er sich keinesfalls an einen Vertrag über 210 Schreibtischunterlagen gebunden fühle, sondern vielmehr nur 120 Unterlagen zahlen werde. Hat F einen Anspruch gegen M auf Zahlung von 210 Schreibtischunterlagen? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 31: Anfechtung I Der 18-jährige A verkauft dem 17-jährigen B für 50 € ein T-Shirt, das das Markenzeichen der Firma L (ein kleines aufgenähtes Krokodil) trägt. A hatte dem B erzählt, das Shirt hätte er im exklusiven L-Geschäft im Hanseviertel für 100 € gekauft, obwohl er es tatsächlich von einem fliegenden Händler am Strand von Antalya bei seinem letzten Türkeiurlaub für 5 € erworben hatte. Die 50 € zahlte der B sofort von seinem monatlichen Taschengeld, das er kurz zuvor von seinen Eltern ausgezahlt bekommen hatte. Die Eltern des B erkennen das Produkt – im Gegensatz zu ihrem leichtgläubigen Sohn – als Plagiat minderwertiger Qualität und verlangen daher von A unter Berufung auf die Täuschung unverzüglich die sofortige Rückzahlung der 50 €. A., der über ein identisches echtes Hemd von hoher Qualität verfügt, bietet dagegen den Tausch gegen dieses an. Die Eltern des B wollen davon aber nichts wissen, da sie meinen, ihr Sohn bräuchte keine teure Markenkleidung und solle lieber für den Führerschein sparen. Können die Eltern des B von A die Rückzahlung der 50 € verlangen? Auf § 1629 BGB wird hingewiesen. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 32: Anfechtung II Der 18-jährige A verkauft dem 17-jährigen B für 50 € ein T-Shirt, das das Markenzeichen der Firma L (ein kleines aufgenähtes Krokodil) trägt. A hatte dem B erzählt, das Shirt hätte er im exklusiven L-Geschäft im Hanseviertel für 100 € gekauft, obwohl er es tatsächlich von einem fliegenden Händler am Strand von Antalya bei seinem letzten Türkeiurlaub für 5 € erworben hatte. Die 50 € zahlte der B sofort von seinem monatlichen Taschengeld, das er kurz zuvor von seinen Eltern ausgezahlt bekommen hatte. Die Eltern des B erkennen das Produkt – im Gegensatz zu ihrem leichtgläubigen Sohn – als Plagiat minderwertiger Qualität und verlangen daher von A unter Berufung auf die Täuschung unverzüglich die sofortige Rückzahlung der 50 €. A., der über ein identisches echtes Hemd von hoher Qualität verfügt, bietet dagegen den Tausch gegen dieses an. Die Eltern des B wollen davon aber nichts wissen, da sie meinen, ihr Sohn bräuchte keine teure Markenkleidung und solle lieber für den Führerschein sparen. Können die Eltern des B von A die Rückzahlung der 50 € verlangen? Auf § 1629 BGB wird hingewiesen. Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 33:Anfechtung III Der Autoliebhaber A und der Gebrauchtwagenhändler B verhandeln miteinander über den Kauf eines gebrauchten Audi A6. A ist noch unsicher, da er die „Vorgeschichte“ des Wagens nicht kennt; insbesondere möchte er gerne wissen, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Daraufhin behauptet B ins Blaue hinein, der Wagen sei auf jeden Fall unfallfrei, das wisse er ganz sicher und darauf könne A sich verlassen. Tatsächlich jedoch hat der B keine Ahnung davon, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Von den Beteuerungen des B überzeugt, schließen A und B am 04.12. den Kaufvertrag über den A6 miteinander ab. A soll den Kaufpreis von 10.000,- € bis zum 18.12. an B zahlen. Bereits nach einer Woche vernimmt der A laute Motorengeräusche bei seinem gerade erstandenen A6 und fährt mit diesem in die nächstgelegene Werkstatt. Während der Motor schnell repariert ist und es sich auch lediglich um eine üblicherweise auftretende Verschleißerscheinung handelte, stellt der Mechaniker außerdem fest, dass der Wagen bei einem Unfall einen ganz erheblichen Heckschaden erlitten haben muss (was tatsächlich der Wahrheit entspricht). A ist erbost und erklärt dem B daraufhin sofort schriftlich, dass er sich nicht mehr an den Kaufvertrag halten und dem B den Kaufpreis für den Wagen nicht bezahlen werde. Hat B einen Anspruch gegen A auf Zahlung des Kaufpreises? Abwandlung Fall wie oben. B ist jedoch ein sich zufällig im Gebrauchtwagenladen des C aufhaltender Kunde, der sich als Verkäufer des C aufspielen möchte. Der B behauptet daher ins Blaue hinein, dass der Wagen ganz sicher keinen Unfallschaden erlitten habe. C hat keine Kenntnis von den Ausführungen des B über die vermeintliche Unfallfreiheit des Wagens gegenüber A. A und C schließen einen Kaufvertrag über den Audi. Das Geschehen nimmt seinen Lauf wie im Ausgangsfall. Hat C einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen A? Abwandlung Fall wie in der 1. Abwandlung, jedoch steht der C diesmal hinter einem sog. Raumtrenner, als der B dem A erklärt, der Wagen habe ganz sicher noch keinen Unfall gehabt, und hört auf diese Weise das ganze Gespräch zwischen dem A und dem B mit an. Hat C einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen A? Fallskript zum Tutorium SoSe 2012 Prof. Dr. Udo Reifner Fall 34: Widerrufsrecht Die A entdeckt für ihr Sylvester-Outfit ein paar Schuhe beim Versandhandel B (der als OHG organisiert ist) im Internet. Die Schuhe kosten 39,- € und gefallen der A sehr gut, weshalb sie sich entschließt, sie via Internet zu bestellen. Gesagt, getan. Ein paar Tage später werden der A die Schuhe von B geliefert. In dem Paket befindet sich außerdem eine Belehrung, dass A diesen Vertrag widerrufen kann. Allerdings enthält das Schreiben keinen Hinweis darauf, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt und wann sie wieder endet. Zur Frage der eventuellen Erstattung von Portokosten enthält das Schreiben ebenso keine Regelung. A bezahlt die Schuhe per Überweisung umgehend. Kurz vor Sylvester schmeißt A ihre Pläne plötzlich um und entscheidet sich, nunmehr doch auf eine Pyjama-Party zu gehen, für die sie leider ihre bei B neu erworbenen Schuhe überhaupt nicht gebrauchen kann. Da A jedoch etwas schusselig ist vergisst sie, in irgendeiner Form bei B „tätig zu werden“. Als ihr die Schuhe dann im Sommer – sieben Monate nach der Erhalt derselben – wieder in die Hand fallen, schickt A sie zurück zu B und verlangt, dass B ihr sowohl den Kaufpreis für die Schuhe als auch die Portokosten für die Rücksendung der Schuhe zurückzahlt. Hat A einen Anspruch gegen B auf Rückzahlung des Kaufpreises? Hat A einen Anspruch gegen B auf Erstattung der Portokosten? Abwandlung: Fall wie oben, diesmal enthält die Belehrung allerdings genaue Angaben über den Beginn und das Ende der Widerrufsfrist für A, die A jedoch übersieht. Als A dann sieben Monate nach Erhalt der Schuhe diese wieder zurückgeben will, möchte sie zuvor noch bei B anrufen und erfragen, ob eine Rücksendung überhaupt möglich ist. Da bemerkt sie, dass nirgendwo in ihren Unterlagen eine Telefon- oder Faxnummer des B enthalten ist. Auch zum Zeitpunkt ihrer Bestellung hatte B – auch im Internet – nirgendwo eine Telefon- oder Faxnummer hinterlassen. Daraufhin schickt A die Schuhe, wiederum sieben Monate nach Erhalt derselben, zurück an B. Hat A einen Anspruch gegen B auf Rückzahlung des Kaufpreises?