Richtlinien für den Umgang mit sozialen Netzwerken in der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Präambel Facebook, Xing oder Twitter. Soziale Netzwerke sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Menschen nutzen diese Form der Kommunikation, und Pressestellen sind gut beraten, diese Kommunikationskanäle neben den klassischen Formen der Pressearbeit einzusetzen. Allerdings ist es in der virtuellen Welt wie im realen Leben: Es gibt Regeln, an die es sich zu halten gilt. Die nachfolgenden Social Media Richtlinien regeln den korrekten Umgang mit diesen Kommunikationsmedien. Für Äußerungen im Web 2.0, in denen es um die Arbeit bei der Handwerkskammer oder die Handwerkskammer selbst geht, sind diese Richtlinien für alle Mitarbeiter der Handwerkskammer bindend. Die Richtlinien für den Umgang mit sozialen Netzwerken wurden vom Arbeitskreis „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ der norddeutschen Handwerkskammern erstellt. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird – falls nötig – ergänzt und soll den Dialog unter den Pressestellen zum Thema Umgang mit sozialen Netzwerken anregen. Richtlinien 1. Social Media ist Teil des Kommunikationskonzeptes Social Media steht nicht für sich allein. Soziale Netzwerke sind lediglich eine neue Form der Kommunikation über das Internet. Der Umgang mit ihnen sollte daher Teil des in der Handwerkskammer vorhandenen Kommunikationskonzeptes sein. Entsprechend wichtig ist es, auch für den Umgang mit Social Media eine Strategie zu definieren und sie in das Kommunikationskonzept zu integrieren. 2. Festlegung klarer Verantwortlichkeiten Bei der Kommunikation über soziale Netzwerke muss klar definiert werden, wer für die Handwerkskammer nach außen kommuniziert. In der Handwerkskammer BraunschweigLüneburg-Stade sind dies Präsident, Hauptgeschäftsführer und die Pressestelle. Da dieser Personenkreis nicht immer die Pflege der sozialen Netzwerke übernehmen kann, muss nach außen klar erkennbar sein, wer hinter der jeweiligen sozialen Plattform steht. Darüber hinaus muss den Mitarbeitern, die die Inhalte kommunizieren, bewusst sein, dass die Handwerkskammer für die veröffentlichten Äußerungen verantwortlich ist. Anders als bei anderen Kommunikationskanälen ist die Meinungsäußerung via Social Media in der Regel weltweit und für immer präsent. Für die Steuerung und Koordinierung aller Internet-Aktivitäten der Handwerkskammer ist die Pressestelle (S1, Internetbeauftragte) verantwortlich. Offizielle Web-2.0-Angebote der Handwerkskammer (z.B. abteilungsbezogene Twitter-Accounts, Blogs, Facebook-Fan-Seiten etc.) müssen mit dieser abgestimmt werden. In Abstimmung mit der Pressestelle werden die Mitarbeiter für die Inhaltsverwaltung festgelegt. Beim Impressum gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Medien. Seite 1 von 3 3. Der Einsatz von Social Media erfolgt im Rahmen der geltenden Rechtsordnung Auch in der virtuellen Welt sind Recht und Gesetz einzuhalten. Das gilt für den gesamten zivilrechtlichen aber auch für den strafrechtlichen Bereich. Rechte Dritter, insbesondere Urheberund Persönlichkeitsrechte sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind auch beim Einsatz sozialer Netzwerke oberstes Gebot. Weder Dienstgeheimnisse noch urheberrechtlich geschütztes Material dürfen nach außen kommuniziert werden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Handwerkskammer gelten auch beim Umgang mit Social Media. 4. Leitbild beachten Die Handwerkskammer hat ihr eigenes Leitbild. Dieses Leitbild gilt auch beim Einsatz von Social Media. Alle Äußerungen über soziale Netzwerke müssen mit der handwerkspolitischen Ausrichtung übereinstimmen. Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen oder Verhaltensrichtlinien der Handwerkskammer sind einzuhalten. 5. Wiedererkennung durch Corporate Design Die Handwerkskammer verfügt über ein eigenständiges Corporate Design (CI/CD). Diese Gestaltungsrichtlinien sind – soweit möglich – auch auf den Einsatz der sozialen Netzwerke zu übertragen, um eine Wiedererkennung der Handwerkskammer sicherzustellen. 6. Social Media erfordert kontinuierliches Engagement Die Nutzung sozialer Netzwerke ist keine einmalige Angelegenheit. Noch mehr als bei den klassischen Kommunikationsformen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist hier ein kontinuierliches Engagement unerlässlich. 7. Umgangsformen Soziale Netzwerke sind anders als die klassischen Kommunikationsmittel stärker auf den Dialog zwischen den Nutzern ausgerichtet. Blogeinträge, Kommentare oder Tweets werden vielfach kommentiert, positiv und negativ. Reaktionen sollten in angemessener Art sowie in einem angemessenen Zeitraum und Ton erfolgen. Nicht jede Kritik ist eine sachliche Antwort wert. 8. Trennung zwischen privat und dienstlich Soziale Netzwerke sind ursprünglich auf reinen privaten Austausch angelegt. Gerade diese „veröffentlichte Privatsphäre“ macht für viele auch den großen Reiz dieser Netzwerke aus. Bei der Kommunikation der Handwerkskammer im Bereich Social Media gilt eine strikte Trennung zwischen Privatem und Dienstlichem. Mitarbeiter, die Inhalte in die Social Media-Angebote der Handwerkskammer einstellen, geben dort nicht ihre Privatmeinung wieder. Seite 2 von 3 9. Private Nutzung von Social Media eindeutig regeln Zahlreiche Mitarbeiter der Handwerkskammer kommunizieren in ihrem Privatleben über soziale Netzwerke. Wenn man sich auf der eigenen oder auch auf fremden Seiten als Privatperson ohne einen dienstlichen Auftrag der Handwerkskammer in sozialen Medien äußert, dann sollte stets deutlich werden, dass es sich dabei um eine private Äußerung handelt und diese nicht die Position der Handwerkskammer wiedergibt. Für die veröffentlichte und private Meinungsäußerung ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. 10. Seien Sie offen für Neues Der Einsatz sozialer Netzwerke in der Kommunikation von Pressestellen der Handwerksorganisationen stellt einen Meilenstein im bisherigen Medienmix der Presseabteilungen dar. Noch vor ein paar Jahren hätte niemand die neuen Kommunikationsmöglichkeiten über das Web 2.0 für möglich gehalten, selbst die Kommunikation via Internet und E-Mail wurde noch vor wenigen Jahren als „nicht zukunftsfähig“ und „für das Handwerk“ nicht sinnvoll erachtet. Die Realität hat uns eines Besseren belehrt. Halten Sie also die Augen offen nach neuen Kommunikationsformen, seien Sie offen und interessiert, aber auch stets kritisch und wachsam. Ansprechpartner Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Stabsstelle Kommunikation Braunschweig (S1) Sandra Jutsch Telefon 0531 1201-120 [email protected] Stand: 06. September 2011 Seite 3 von 3