Sofern die Zustimmung der Referenten und Referentinnen besteht, werden die WuV-Vorträge verschriftlicht. Diese Abschriften werden gratis zum Download zur Verfügung gestellt. Das WuV-Team bemüht sich, die mündliche Konzeption der Texte zu erhalten. Dieser Vortrag steht auch als Podcast zur Verfügung. Unter der Rubrik Audiothek können Sie den Vortrag nachhören. WuV-Diskussion: Nachhaltige politische Partizipation Politische Realität oder Rhetorik in Bezug auf Menschen mit Behinderungen? Datum: Montag, 27. April 2015, 19:00 Uhr Ort: MCI Management Center Innsbruck, Universitätsstraße 15a, 3. Stock (Aula), Innsbruck Referentin: DDr.in Ursula Naue Kommentar und Moderation: Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese Zu den Personen: Ursula Naue, DDr.in, Senior Lecturer am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, Mitglied des Österreichischen Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Forschungsschwerpunkte: Behinderung und Alter(n). Volker Schönwiese, ao. Univ.-Prof.i.R. Dr., hat am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck den Lehr-und Forschungsbereich der Inklusiven Pädagogik und der Disability Studies aufgebaut sowie die digitale Bibliothek bidok – http://bidok.uibk.ac.at/ – gegründet. Er ist seit vielen Jahren im Rahmen in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung behindertenpolitisch engagiert. Beim Abschreiben der Tonaufnahme haben wir Zwischentitel eingefügt. Das heißt: Vor jedem längeren Abschnitt steht ein Überschrift. Die Überschrift sagt, worum es geht. Vortrag von Ursula Naue: Ich wünsche Ihnen allen einen wunderschönen guten Abend. Ich freue mich sehr, dass ich heute mit Ihnen allen über das Thema nachhaltige politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen sprechen kann und natürlich auch mit Volker Schönwiese. Sie (Anm.: gerichtet an Johannes Dickel, der die Begrüßungsworte gesprochen hat) haben das einleitend schon gesagt, er (Anm.: Volker Schönwiese) ist schon so lange politisch aktiv, dass es genau darum geht, das heute auch in die Diskussion einzubringen. Um alle Menschen, die eine Erfahrung haben als Menschen mit Behinderungen – als nicht partizipieren dürfende Menschen mit Behinderungen – wird es heute in der Diskussion gehen. Ich werde mich bemühen – entlang der Punkte, die ich auf der Folie aufgelistet habe – jeweils einen Ansporn zu geben, über gewisse Themenfelder nachzudenken und zu diskutieren. Damit nicht ich zu lange rede, sondern damit wir dann alle gemeinsam über das Thema nachdenken können. Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Worum wird es heute gehen? Ich möchte damit beginnen zu definieren, worüber ich überhaupt rede. Es geht um nachhaltige Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Sie müssen wissen, was ich damit meine, damit Sie mir dann im Zuge des Referates folgen können. Dann werde ich kurz über den Fokus sprechen. Der Fokus ist – wie schon im Titel erwähnt – natürlich die Partizipation von Menschen mit Behinderungen, aber vor einem ganz bestimmten Hintergrund. Dieser Hintergrund ist die schon erwähnte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese wurde von Österreich 2008 ratifiziert, also rechtlich gültig gemacht. Und es wird darum gehen, dass wir uns gemeinsam überlegen, was es bedeutet, dass in dieser Konvention ausdrücklich von voller und nachhaltiger Partizipation von Menschen mit Behinderungen die Rede ist. Dann werde ich kurz über einen wichtigen Punkt sprechen, nämlich die Frage: Welche Expertise benötigt ein Mensch, um partizipieren zu können und auch zu dürfen? Hier wird es um die Frage gehen: Was bedeutet klassische Expertise gegenüber gelebter Expertise? Dann möchte ich kurz zwei Beispiele bringen, über die man sehr lange sprechen könnte, aber die – glaube ich – in ihrer Kürze auch einiges sagen über vorhandene oder nicht vorhandene Partizipationsmöglichkeiten. Dann möchte ich natürlich kurz – und das ist natürlich uns beiden ein Anliegen – über den Wandel sprechen. Welche möglichen Wege gibt es, um tatsächlich althergebrachte Machtverhältnisse zu überkommen, damit es zu Partizipation von Menschen mit Behinderungen kommt? Und zuletzt möchte ich eine provokante Frage stellen: Warum die Aufregung? Und Sie werden sehen, was ich damit meine. Modelle der Partizipation Ich möchte mit etwas sehr Altem, aber immer noch sehr Gutem, beginnen, nämlich der sogenannten Leiter der Partizipation von Arnstein aus dem Jahr 1969. Abbildung: Leiter der Partizipation von Arnstein 1 Diese Leiter der Partizipation beginnt unten und Sherry Arnstein unterteilt in Nicht-Partizipation, Tokenismus – also so tun als ob – und ganz oben gibt es die BürgerInnen-Macht. Und wie Sie sehen unterteilt Arnstein das Ganze noch einmal, beginnend bei Manipulation über Information hin zur Partnerschaft und tatsächlich delegierter Macht. Und Sie werden sehen, es wird im Laufe des Referates an mehreren Stellen notwendig sein, dass wir uns immer wieder diese Leiter der Partizipation von Arnstein in Erinnerung rufen. Wie gesagt: Sie ist alt und/aber gut! Nicht so alt, auch gut, aber kaum bekannt sind die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die wurden vom österreichischen Ministerrat bereits im Juli 2008 beschlossen. Das heißt, sie sollen und müssten in der Verwaltung verwendet werden. Aber kaum ein Ministerium kennt sie und noch weniger Ministerien wenden sie an in der tatsächlichen Durchführung von partizipativen Prozessen. Abbildung: Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Link: http://www.partizipation.at/standards_oeb.html 1 Quelle: Kersting, Norbert (Hg.) (2008): Politische Beteiligung . Einführung in dialogorientierte Instrumente politischer und gesellschaftlicher Partizipation. VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden, S 16 2 BKA und BMLFUW: Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung, S 24. Link: http://www.partizipation.at/standards_oeb.html (18. Juni 2015) –2– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Hier sehen Sie die Intensitätsstufen aus den Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Menschen bewegen sich von dieser untersten Stufe – ganz ähnlich wie bei der Leiter der Partizipation – hinauf zur höchsten Stufe. Die unterste Stufe in den Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Information. Das ist eine reine Einbahn. Hier geht es darum, dass A eine Information an B gibt. Die nächste Stufe wird als Konsultation bezeichnet. Das heißt, man kann Stellungnahmen abgeben. Es gibt eine Interaktion, aber es ist immer noch sehr asymmetrisch. Das soll heißen, es fließt zwar Wissen in den Politikgestaltungsprozess ein, aber die letzte Entscheidung trifft immer noch der klassische Politikgestaltende. Und die dritte Stufe – die höchste Stufe – wird in den Standards als Kooperation bezeichnet. Hier geht es tatsächlich um Mitbestimmung. Es geht um ein gegenseitiges Geben und Nehmen, es geht um Austausch und es geht um das, was man als echte – also nachhaltige – Partizipation bezeichnen könnte. Wir wollen uns nun anschauen, was diese nachhaltige Partizipation ausmacht. Ich schließe mich Kersting3 an, der 2008 gesagt hat, politische Partizipation besteht in erster Linie aus drei wesentlichen Merkmalen: Das Ganze läuft freiwillig ab. Also wir alle beteiligen uns freiwillig an politischen Entscheidungsfindungsprozessen. Es geht um eine Beteiligung durch den ganzen politischen Entscheidungsfindungsprozess hindurch, aber es geht auch um eine Beteiligung an der Entstehung der Ergebnisse. Also nicht nur der Prozess der Entscheidungsfindung ist wichtig, sondern auch wie es zu den Ergebnissen aus so einem Politikgestaltungsprozess kommt. Und der dritte Punkt, den Kersting erwähnt, ist eben, dass diese Form der Partizipation auf allen Ebenen des politischen Systems stattfindet. Also in allen Institutionen eines politischen Systems, aber auch auf allen Ebenen: von der lokalen, kommunalen zur Landesebene bis hin zur Bundesebene. Also das sind wesentliche Kriterien für eine politische Partizipation. Und nachhaltige politische Partizipation bedeutet, dass konkret Einflussnahme – im Sinne dieser dritten Stufe der Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung – beim Gestalten von Politik stattfindet; dass es also Mitbestimmung während eines politischen Gestaltungsprozesses gibt, vom Setzen der Agenda, vom Feststellen, was ist das politische Problem, bis hin zur Lösung und Umsetzung des Problems. Das ist im Zuge dieses Referates und auch der Diskussion mit nachhaltiger politischer Partizipation gemeint. Partizipation in der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen Das bringt uns nach diesen groben definitorischen Fragen zum nächsten Punkt, zum Fokus. Ich habe schon gesagt, ganz wesentlich für die Frage von Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist – spätestens seit 2008 – die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wie gesagt, Österreich hat sie 2008 ratifiziert. Den Monitoringausschuss4 – in dem ich Mitglied bin – gibt es auch seit damals. Wir haben morgen unsere 70. Sitzung. Wir halten jeweils zwei Mal im Jahr eine öffentliche Sitzung ab. Das heißt, wir sind ein sehr aktiver Monitoringausschuss und unsere Aufgabe ist es – wir sind per Gesetz eingesetzt – zu überwachen und zu überprüfen, ob und dass die Republik Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Und das bedeutet auch, dass wir dafür verantwortlich sind, darüber nachzudenken und zu überwachen, ob der Artikel 29 der UN-Konvention erfüllt wird. 3 Kersting, Norbert (2008) (Hrsg.): Politische Beteiligung. Einführung in dialogorientierte Instrumente politischer und gesellschaftlicher Partizipation. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. 4 Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Link: http://monitoringausschuss.at/ (18. Juni 2015) –3– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Article 29 – Participation in political and public life States Parties shall guarantee to persons with disabilities political rights and the opportunity to enjoy them on an equal basis with others, and shall undertake: a) To ensure that persons with disabilities can effectively and fully participate in political and public life on an equal basis with others, directly or through freely chosen representatives, including the right and opportunity for persons with disabilities to vote and be elected, inter alia, by: i. Ensuring that voting procedures, facilities and materials are appropriate, accessible and easy to understand and use; ii. Protecting the right of persons with disabilities to vote by secret ballot in elections and public referendums without intimidation, and to stand for elections, to effectively hold office and perform all public functions at all levels of government, facilitating the use of assistive and new technologies where appropriate; iii. Guaranteeing the free expression of the will of persons with disabilities as electors and to this end, where necessary, at their request, allowing assistance in voting by a person of their own choice; b) To promote actively an environment in which persons with disabilities can effectively and fully participate in the conduct of public affairs, without discrimination and on an equal basis with others, and encourage their participation in public affairs, including: i. Participation in non-governmental organizations and associations concerned with the public and political life of the country, and in the activities and administration of political parties; ii. Forming and joining organizations of persons with disabilities to represent persons with disabilities at international, national, regional and local levels.5 Ich hab den Artikel 29 deshalb hier im englischen Original, weil Deutsch keine offizielle Sprache der Vereinten Nationen ist und weil es bis jetzt nur eine mit sehr vielen Fehlern behaftete Übersetzung der Konvention ins Deutsche gibt. Es gab jetzt eine Arbeitsgruppe im Völkerrechtsbüro des Außenministeriums, an der ich auch beteiligt war. Wir sind jetzt fertig mit einer neuen Übersetzung, aber die ist noch nicht durch den Nationalrat gegangen. Da heißt, es gibt sie offiziell noch nicht. Deshalb beziehe ich mich auf das englische Original. Wenn Sie sich den Artikel 29 durchschauen, dann interessiert uns in erster Linie der Punkt b) in dem drinnen steht, dass Staaten dafür verantwortlich sind Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen voll und nachhaltig partizipieren können bei allen Belangen öffentlicher Angelegenheiten. Also alles, was uns insgesamt als Gesellschaft betrifft. Dazu muss man ganz wesentlich sagen, dass Behindertenpolitik – ich erwähne es nur, ich nehme an, es ist Ihnen allen klar, aber es ist wichtig – eine klassische Querschnittsmaterie ist. Behindertenpolitik ist in Österreich zwar im Sozialbereich verortet, aber de facto betrifft die Politik für Menschen mit Behinderungen klarerweise alle anderen Politikbereiche auch – den Sozialbereich genauso wie den Bildungsbereich, den Gesundheitsbereich, den Justizbereich, den Wirtschaftsbereich. Querschnittsmaterie bedeutet, dass die Thematik über alle Politikfelder hinweg liegt. Und es ist die Aufgabe von Staaten dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen an allen diesen Belangen teilhaben können und eben nachhaltig partizipieren können. Das wird im Übrigen nicht nur im Artikel 29 der UN-Konvention ausführlich diskutiert, sondern das wird auch in Artikel 3 diskutiert. 5 UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 29. Link: http://www.un.org/disabilities/default.asp?id=289 (18. Juni 2015) –4– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Article 3 – General principles The principles of the present Convention shall be: a) Respect for inherent dignity, individual autonomy including the freedom to make one's own choices, and independence of persons; b) Non-discrimination; c) Full and effective participation and inclusion in society; d) Respect for difference and acceptance of persons with disabilities as part of human diversity and humanity; e) Equality of opportunity; f) Accessibility; g) Equality between men and women; h) Respect for the evolving capacities of children with disabilities and respect for the right of children with disabilities to preserve their identities.6 In Artikel 3 geht es um die Grundsätze der Konvention und der Punkt c) sagt, es muss eine volle und effektive Partizipation und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die und in der Gesellschaft geben. Die Konvention gibt das deutlich vor und – wie gesagt – die Konvention wurde 2008 von Österreich bereits ratifiziert. Wenn wir bei diesem Fokus weiter denken, was bedeutet das in Bezug auf die Umsetzung dieses Artikels 29? Wir hatten letztes Jahr eine öffentliche Sitzung im Oktober – nämlich wir als Monitoringausschuss – zum Thema Partizipation. Das war eine sehr große Sitzung. Volker Schönwiese und Petra Flieger waren damals auch anwesend. Es waren wahrscheinlich einige, die hier im Raum sitzen, anwesend. Es waren viele Leute da. Und ich möchte nur stellvertretend zwei Aussagen aus dieser öffentlichen Sitzung wiedergeben. Nur damit Sie wissen wie das (Anm.: Bei den Öffentlichen Sitzungen des Monitoringausschusses) abläuft: Da sprechen in erster Linie Menschen, die Erfahrung mit einem Thema haben zu diesem Thema. Und da geht es um Partizipation, ob die funktioniert oder nicht. Eine Person hat gesagt: „Partizipation ist sehr wichtig und gut. Aber funktioniert nicht, solange Menschen mit Behinderungen besachwaltet sind, da sie bevormundet werden.“ Das ist eine Aussage, die schon sehr deutlich zeigt, dass es Einschränkungen gibt und auf die komme ich später noch einmal zu sprechen. Und eine zweite Person hat sich auf die fehlende Bewusstseinsbildung, auf fehlende Inklusion bezogen und sie hat während dieser Sitzung gesagt: „Politische Partizipation kann nur möglich werden, wenn Partizipation im Alltag stattfindet.“7 Das ist so banal vielleicht wie selbstverständlich. Und die Aussage trifft es auf dem Punkt: Solange wir keine partizipativ mit uns gemeinsam lebende Gesellschaft erzeugen und nicht danach leben, solange wird es natürlich auch keine politische Partizipation geben. Auch darauf komme ich am Ende des Referates noch einmal kurz zu sprechen. 6 UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 3. Link: http://www.un.org/disabilities/default.asp?id=263 (18. Juni 2015) 7 Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Protokoll 30. Oktober 2014 (Öffentliche Sitzung). Link: http://monitoringausschuss.at/download/oeffentlichesitzungen/politische-partizipation/MA_PR_2014_10_30_oeffentliche_sitzung.pdf –5– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Eigene Erfahrung als Expertise Jetzt kommen wir kurz zur Frage: Wie sieht das mit Expertise aus? Welche Expertise benötigen Menschen, um partizipieren zu können? Die grundsätzliche Frage ist: Was verstehen wir unter Expertise? Verstehen wir darunter ein distanziert-abstrakt-objektives – vermeintlich objektives – Wissen. Das ist das, was klassischer Weise als Expertise bezeichnet wird. Oder geht es um subjektiverfahrenes-erlebtes Wissen? Also tatsächlich auf der Basis von Erfahrung. Und Bogner und Menz, die sehr viel darüber geschrieben haben, wie das Durchführen von Informationsgewinnung durch ExpertInnen funktionieren kann, haben 2002 in einem Buch8 geschrieben: Es ist eine „… naive Annahme des Experten als eines Lieferanten objektiver Informationen …“. Das heißt, diese klassische Trennung zwischen „Das ist objektives Wissen“ und „Das ist zu subjektiv erlebtes Wissen“ brechen diese beiden Autoren schon 2002 auf. Dieses lange Zitat stammt aus einem anderen Politikfeld: „Expertise can be gained in a number of ways. Most commonly, a person is considered to be an ‚expert‘ on a topic area because they have completed a certain level of formal education or training or have extensive work and/or research experience in a particular area. An equally significant type of expertise is held by people who have lived experience of a particular issue. They are intimately familiar with many of the issues and hold valuable perspectives about how to tackle them.“9 Da geht es nicht um Behinderung, sondern da geht es um Obdachlosigkeit. Das habe ich deshalb als Beispiel gebracht, weil im Bereich der Obdachlosigkeit mittlerweile auf europäischer Ebene sehr viele Policy-Dokumente existieren, die sich genau dieser Frage widmen. Nämlich der Frage der Bedeutung von gelebter Expertise. Und wenn Sie dieses Zitat durchgehen, sehen Sie, dass argumentiert wird: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass Expertise existiert oder gewonnen werden kann. Üblicherweise – steht hier – wird jemand als Experte oder Expertin verstanden, wenn er eine bestimmte formale Ausbildung und Bildung in einem bestimmten Feld oder Bereich erworben hat. Aber – wird weiter argumentiert – eine gleichermaßen wesentliche Form von Expertise ist die gelebte Expertise, weil das die Menschen sind, die unmittelbar am eigenen Leib bestimmte Politiken erlebt haben. Das heißt, sinnvolles Mitgestalten von Politik bedarf – und damit beschäftigt man sich in den Sozialwissenschaften in den letzten Jahren intensiv – beider Formen von Expertise. Rhetorik oder tatsächliche Partizipation Ich komme zum ersten Beispiel und das trägt den Titel „Rhetorik oder tatsächliche Partizipation“. Als Beispiel habe ich ein nicht ganz unwesentliches Dokument österreichischer Behindertenpolitik herangezogen, nämlich die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung. Der läuft seit 2012 und soll bis 2020 durchgesetzt und umgesetzt werden. Ich möchte Ihnen anhand der Entwicklung dieses Textes für den Nationalen Aktionsplan Behinderung zeigen, wie partizipativ oder nicht partizipativ dieser Prozess abgelaufen ist. Das Ganze hat mit einem Workshop im Februar 2011 begonnen. Dazu muss man sagen, bei diesem Workshop waren Thematiken im Großen und Ganzen schon vorgegeben. Das waren Themen-Cluster 8 Bogner, Alexander und Wolfgang Menz (2002). Expertenwissen und Forschungspraxis. In: Bogner, Alexander, Littig, Beate und Wolfgang Menz (Hg.). Das Experteninterview. Opladen. Leske und Budrich, 16. 9 Lived Experience as Expertise. Link: http://www.homelesshub.ca/sites/default/files/PROMISING.PRACTICE.MANUAL.FINAL.pdf –6– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 und die wurden also in diesem Workshop diskutiert und es war von Anfang an klar, das wird die Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Behinderung bilden. Nach diesem Workshop, der mit Menschen mit und ohne Behinderungen stattgefunden hat, hat es ein ¾-Jahr eine Informationsstille gegeben seitens des zuständigen Ministeriums, nämlich des Sozialministeriums. Die sind hauptverantwortlich dafür. Ein ¾-Jahr später, am 22. Dezember, kurz vor Weihnachten – wir erinnern uns noch alle daran, als der Brief kurz vor Weihnachten gekommen ist (Anm.: gerichtet an Volker Schönwiese) – schickt das BMASK – also das Sozialministerium – einen Entwurf aus. Nachdem vorher ein ¾-Jahr Informationsstille war. Und im Brief des Entwurfes ist gestanden: Es gibt eine Einladung zur Stellungnahme und zwar bis zum 17. Februar 2012. Erinnern Sie sich bitte, was ich Ihnen vorher über Arnsteins Leiter der Partizipation und auch über die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung gesagt habe. Es hat dann seitens des Monitoringausschusses und vieler Organisationen Anfragen gegeben, ob es nicht erstens eine Fristverlängerung geben könnte, weil das ja so kurz vor Weihnachten ist und damit zumindest bis Mitte Jänner nicht wirklich jemand daran arbeiten kann, und zweitens ist – unter anderem von uns als Monitoringausschuss – darauf hingewiesen worden, dass das Sozialministerium unmöglich in so kurzer Zeit so viele Stellungnahmen wird lesen und einarbeiten können. Denn die nächste Sitzung für die Erstellung des NAP war schon anberaumt für Ende Februar. Es waren am Ende knapp 100 Stellungnahmen, das möchte ich gleich vorausschicken. Also, es wäre unmöglich gewesen, zwischen 17. Februar bis zum 27. Februar alle Stellungnahmen zu lesen, geschweige denn, einzuarbeiten. Es hat daraufhin am 27. Februar 2012 eine Veranstaltung gegeben, die Einladung kam Anfang Februar. Fakt war, dass es viel zu kleine Räumlichkeiten waren und es war alles furchtbar überfüllt mit Leuten. Die Workshop-Leitungen – es gab wieder Workshops – waren vorgegeben vom Sozialministerium und auf dem Anmeldeformular stand „Informationsveranstaltung“. Dann hat seitens des Ministeriums wieder gute 4 Monate eine Informationsstille gegeben und im Juli 2012 war auf einmal ein Ministerratsbeschluss da, über den alle einigermaßen erstaunt waren. Und seit Oktober 2012 gibt es eine sogenannte Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan – Volker Schönwiese und ich sind auch Mitglieder dieser Gruppe – und bisher fanden einige Treffen statt und vielleicht wird das auch ein Punkt der Diskussion sein. Aber hier möchte ich jetzt mit dieser Beschreibung enden und möchte Ihnen zwei, innerhalb von einer Woche getätigte Aussagen näher bringen. Die eine ist von Martin Ladstätter vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Wien10, der gesagt hat: „Sie [die Bundesregierung] wird zwar behaupten – ... – wie toll die Betroffenen eingebunden waren. Nur muss man festhalten: Dies ist dann eine Lüge. ... Ein schönes Fazit hat kürzlich Mag. Hubert Stockner (SLITirol) gemailt: Es wird so vorgegangen, ‚damit Inklusion Vision bleibt‘...“11 Und eine Woche später hat Sozialminister Hundstorfer12 in einer Presseaussendung geschrieben: „Besonders positiv bewerte ich den Entstehungsprozess des NAP. Wir haben neben der Einbindung aller zuständigen Ministerien besonders großen Wert auf die Partizipation von Behindertenorganisationen gelegt. Im Rahmen von Diskussionen, Veranstaltungen und Begutachtungen wurden betroffene Menschen aktiv in die Gestaltung des NAP miteingebunden.“13 Das ist das erste Beispiel. 10 Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Wien. Link: https://www.bizeps.or.at/bizeps/ (18. Juni 2015) Ladstätter, Martin (2012): Nationaler Aktionsplan: Damit Inklusion Vision bleibt. Link: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13263 (13. März 2015) 12 Rudolf Hundstorfer. Link: http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_52689/index.shtml (18. Juni 2015) 13 Hundstorfer: Bundesregierung beschließt umfassenden Aktionsplan für Menschen mit Behinderung, http://www.bmask.gv.at/cms/site/index_presseaussendung.html?doc=CMS1343121364906 (13. März 2015) 11 –7– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Das zweite Beispiel ist ein ganz aktuelles Beispiel. Hier handelt es sich um einen Entwurf einer Zielvereinbarung. Die Zielvereinbarung trägt den Titel „Inklusive Behindertenpolitik“. Das ist eine Zielvereinbarung entlang des Artikels 15a der Bundesverfassung14, eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. In dieser Zielvereinbarung geht es um die einheitliche Umsetzung der UNKonvention über die Recht von Menschen mit Behinderungen. Das Ganze stammt vom 24. Februar 2015. Abbildung: Zielvereinbarung „Inklusive Behindertenpolitik“ Link: https://www.bizeps.or.at/downloads/zielverein_entwurf.pdf Wir halten also fest: Die Zielvereinbarung nennt sich im Titel „inklusiv“ und Inklusion hat etwas mit Partizipation zu tun. Auf der Seite 3 wird ein Punkt 10 erwähnt und dort wird explizit als einen von 10 Handlungsfeldern Partizipation genannt. Und auf Seite 12 findet man die Punkte 54 bis 57, wo abgehandelt wird, dass zum Beispiel bei behindertenrelevanten Vorhaben Menschen mit Behinderungen frühzeitig und rechtzeitig eingebunden werden müssen, dass die Bundesregierung sich den Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung sozusagen selbst verpflichtet und diese sicherzustellen hat und – eben eingerahmt in Punk 57: „Der Bund und die Länder vereinbaren, Menschen mit Behinderungen – unabhängig von der Form der Behinderung – die Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und entsprechende Unterstützung zur Verfügung zu stellen.“15 Auch das nur ein sehr kurzes Beispiel, aber nichtsdestotrotz zeigt es deutlich die gewisse Absurdität, in die Erstellung eines Dokumentes, das sich inklusiv nennt, in dem es explizit um Partizipation geht, Menschen mit Behinderungen nicht eingebunden zu haben. Denn die haben nur durch Zufall von dieser Zielvereinbarung erfahren. Und so wurde das dann auch transportiert, über diverse Behindertenorganisationen. Der Wandel zur inklusiven Gesellschaft Welche möglichen Wege gibt es aus diesen bestehenden Machtverhältnissen hinaus? Was kann man also gegen politische Rhetorik und gegen althergebrachte Machtverhältnisse tun? Auf der einen Seite gibt es natürlich ganz viele Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die aktiv politisch tätig sind, aber was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? Und wir wollen uns hier auch mit der Frage beschäftigen: Was kann man aus wissenschaftlicher Perspektive dazu beitragen? Dazu beitragen können die heute schon mehrfach (Anm.: von Volker Schönwiese einleitend erwähnt) erwähnten Disability Studies als ein anderer, neuer Blickwinkel auf das Thema Behinderung. Volker Schönwiese hat es schon gesagt, bei den Disability Studies geht es in erster Linie um eine Perspektive aus einer selbstbetroffenen Sicht auf das Thema Behinderung. Das heißt, man hat als Frau oder Mann mit Behinderung „Behinderung erfahren“. Ganz wesentlich für die Disability Studies ist, dass Behinderung nicht am Körper festgemacht wird, nicht an Defiziten festgemacht wird, sondern an behindernden Barrieren innerhalb der Gesellschaft. Wichtig ist auch hinzuzufügen, dass sich die UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich auf dieses sogenannte soziale Modell von Behinderung bezieht, das eben auch die Grundlage der Disability Studies ist. Das 14 Österreichische Bundesverfassung. Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 (18. Juni 2015) 15 Zielvereinbarung „Inklusive Behindertenpolitik“. Link: https://www.bizeps.or.at/downloads/zielverein_entwurf.pdf –8– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 heißt, es geht um „nichts über uns ohne uns“. Es geht darum, dass durch Politik Gesellschaft verändert wird. Das ist eine sehr aktive Form von Forschung, die einen starken Empowerment-Ansatz hat. Und in Österreich – das wurde schon gesagt – beginnen wir uns schön langsam aber doch zu etablieren. Die Probleme damit sind aber – wie auch schon von dir (Anm.: gerichtet an Volker Schönwiese) angesprochen – mehrschichtig. Das eine ist ein sehr althergebrachtes Verständnis von Wissenschaft. Wissenschaft, die einen zu starken Empowerment-Ansatz hat, wird nach wie vor in vielen Fällen als Nicht-Wissenschaft angesehen. Und dann kommt ein zweiter Punkt, der ganz wesentlich ist: Es gibt kaum Menschen mit Behinderungen im tertiären Bereich. Auf den Universitäten, auf den Fachhochschulen gibt es einfach zu wenige Menschen mit Behinderungen, weil sie nachhaltig und zu lange in ein segregierendes Schulsystem geschickt wurden und deshalb nicht die Möglichkeit hatten und haben in den tertiären Bereich zu kommen. Und spätestens da beginnt sich das Ganze im Kreis zu drehen. Nämlich: Anerkannt werden durch Partizipation und partizipieren durch Anerkennung. Das ist ein bisschen wie mit der Henne und dem Ei. Was muss zuerst vorhanden sein? Und wie ich vorhin zitiert habe, diese eine Person aus der öffentlichen Sitzung im letzten Oktober hat mit Recht gesagt: Erst wenn es allgemeine Partizipation im Alltag gibt, kann es politische Partizipation geben. Die Grundlagen für gelingende und nachhaltige Partizipation sind einerseits Bewusstseinsbildung in Bezug auf Anerkennung, auf Akzeptanz, auf Respekt Menschen gegenüber. Das bedeutet, wenn wir das alles schaffen und wenn wir das alles umsetzen, leben wir in einer inklusiven Gesellschaft. Die wiederum bedarf Barrierefreiheit, und wir leben dann auch in einer selbstbestimmt organisierten Gesellschaft. Bewusstseinsbildung in Bezug auf eigene Fähigkeiten wie auch Rechte ist eben ganz wesentlich, weil Menschen mit Behinderungen tatsächlich viel zu lange in diesem parallelen Bildungs- und Ausbildungssystem gewesen sind und immer noch sind. Das heißt, dieser Empowerment-Ansatz ist ein ganz wesentlicher, um Menschen klarzumachen: ihr habt diese Rechte und nehmt sie euch auch, weil ihr sie dann auch habt. Und Partizipation bewirkt wiederum, dass Bewusstsein gebildet wird. Das ist dieser Kreis, den ich versucht habe zu beschreiben. Warum die Aufregung? Es kann sein, dass sich jetzt einige von Ihnen während meines kurzen Referates zwei Fragen gestellt haben. Warum sollen Menschen mit Behinderungen am Treffen politischer Entscheidungen und deren Umsetzung beteiligt sein? Und: Was hat das mit verantwortungsbewusster Wissenschaft zu tun? Ich möchte zuerst die erste Frage ganz kurz beantworten: Weil es zum Teil vorenthaltene Rechte gibt. Der Wahlrechtsausschluss in Österreich ist 1987 gefallen. Seit 1987 – mit wenigen Ausnahmen in einigen Landtagswahlordnungen – findet nicht mehr statt. Menschen mit Lernschwierigkeiten, besachwaltete Menschen dürfen wählen. Und trotzdem wird das Wahlrecht Menschen mit Behinderungen immer noch vorenthalten, weil bis in manche Wahlsprengel noch nicht durchgedrungen ist, dass Menschen mit Behinderungen wählen dürfen. Der zweite Punkt, den ich hier erwähnt habe: Weil zum Teil Rechte nicht vorhanden sind, weil Rechte genommen werden, zum Beispiel im Zuge einer Besachwaltung. Da ändert sich in Österreich momentan relativ viel. Es gibt eine Arbeitsgruppe im Justizministerium, wo das Konzept der unterstützten Entscheidungsfindung – die etwas ganz anderes als Besachwaltung ist, sie ist eine ersetzende Entscheidungsfindung – momentan ausgearbeitet und soll als Modellprojekt auch angegangen und umgesetzt werden. Also darüber denkt man tatsächlich in Österreich momentan nach. Aber es ist ein Faktum: In dem Moment, wo man besachwaltet wird, verliert man einen Teil seiner Rechte. –9– Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Die Segregation habe ich schon mehrfach angesprochen. Sie betrifft bei Weitem nicht nur die Bildung, sondern sie betrifft auch den Arbeitsmarkt in einem ganz wesentlichen Ausmaß. Und wir alle wissen, was es bedeutet, Teil des Arbeitsmarktes oder nicht Teil des Arbeitsmarktes zu sein. Und daraus resultiert tatsächlich vielfach eine Aberkennung der Fähigkeit, politisch partizipieren zu können. Das alles ist nicht erst seit 2008, als die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert wurde, zu hinterfragen. Das hätte schon viel früher – spätestens seit 1948, seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – hinterfragt werden sollen. Und Fakt ist außerdem, dass eine ausgrenzende Politikgestaltung sehr lange betrieben wurden und das meine sehr kurz gefassten Antworten auf diese erste Frage sind. Meiner Antwort schließen sich andere an oder ich schließe mich umgekehrt der Antwort anderer an. Das Komitee in Genf, das für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständig ist, hat am 5. Juni 2014 ein Dokument veröffentlicht, wo es darum geht, ob die Europäische Union die UN-Konventionen umsetzt. Es war das erste Mal, dass die Europäische Union eine UN-Konvention als Europäische Union ratifiziert hat. Das hat vorher noch nie stattgefunden. Die Europäische Union wird also jetzt auch von den Vereinten Nationen überprüft werden. Und das Komitee der Vereinten Nationen hält auf der Seite 51 fest: „Together with ANED, supported by the Commission, FRA developed indicators on the right to political participation of persons with disabilities. The collected data show that, given the opportunity, people with disabilities actively participate in politics. However, significant challenges to participation on an equal basis with others remain, including: legal obstacles; inaccessible environments, processes and information; a lack of awareness about the right to political participation; limited opportunities for participation; and an absence of reliable and comparable data. The findings were released in April and May 2014.“16 ANED heißt Akademisches Netzwerk europäischer BehinderungsforscherInnen. ANED hat sich gemeinsam mit der Kommission und mit der Fundamental Rights Agency – das ist eine große Menschenrechtsagentur Europas – gemeinsam dem Thema der Rechte der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen gewidmet. Und die Daten, die gesammelt wurden, zeigen, dass wenn Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben zu partizipieren, sie das tatsächlich auch sehr aktiv tun. Und dann kommt aber „however“: Aber es gibt tatsächlich ganz signifikante Herausforderungen in Bezug auf die Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf der gleichen Basis mit anderen. Es gibt rechtliche Schwierigkeiten und Hürden. Es gibt zum Teil nicht barrierefreie, nicht zugängliche Umgebungen, aber auch nicht barrierefreie Politikgestaltungsprozesse, nicht barrierefrei gelieferte Information usw. Also hier wird aufgelistet, was alles nicht so ist, wie es sein sollte in Bezug auf Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Das ist schon ein kurzer Versuch der Beantwortung der zweiten Frage: Was hat das mit verantwortungsbewusster Wissenschaft zu tun? Aus der Sicht der Disability Studies ist es nicht nur die Rolle der Disability Studies, sondern auch von Sozialwissenschaft oder Sozialwissenschaften allgemein – also auch der traditionellen Fächer und Herangehensweisen – sich den Fragen zu widmen: Wie laufen Ausgrenzungsmechanismen ab? Wie werden gesellschaftliche Defizite produziert? Warum werden die nicht abgebaut? Es geht darum, Menschen argumentativ zu ent-marginalisieren – also aus dieser Ausgrenzungs- und Randlage herauszuholen. Und ganz wesentlich – das ist auch in dem Bericht, den ich vorhin gezeigt habe, 16 United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities, Consideration of reports submitted by States parties under article 35 of the Convention . Initial report of States parties due in 2012. European Union (Date received : 5 June 2014), CRPD/C/EU/1, S 51. – 10 – Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 angesprochen worden: Man sollte endlich beginnen zu schauen, wo es denn schon alternative Politikgestaltungsprozesse gibt. Wo läuft denn schon nachhaltige politische Partizipation positiv und gut ab? Im Dokument des Komitees wird genau dieses Thema angesprochen: Es gibt zu wenig Studien zu diesem Thema, es gibt zu wenige Fakten und Daten zum Thema. Und das verhindert eine konsequente Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und damit auch gelebte nachhaltige Partizipation. Ich habe versucht, Ihnen sozusagen einen kurzen Rund-um-Blick zu geben, was das Thema ausmacht, und ich übergebe an Volker Schönwiese. Danke. Kommentar von Volker Schönwiese: Deine Frage ist ja auch (Anm.: gerichtet an Ursula Naue): Wie kann es gehen, dass Partizipation auch tatsächlich wirksam wird. Die Erfahrung ist sehr mächtig, dass wir benutzt werden – um es ganz plump zu sagen –, und dass wir – wenn wir einbezogen werden – Teil eines Prozesses werden, den wir nicht steuern können. Dafür gibt es unglaublich viele Beispiele. Zum Beispiel: Als das Pflegegeldgesetz zu Beginn der 1990er-Jahre auf der Ebene des Sozialministeriums in Arbeitsgruppen verhandelt und im Parlament dann entsprechend abgehandelt worden ist – was zur Verabschiedung des Pflegegeldgesetzes geführt hat – war dies das Resultat eines sehr breiten Diskussionsprozesses, den man durchaus partizipativ nennen kann. Es hat zwei große Diskussionsrunden gegeben, die über ein halbes Jahr lang und unglaublich oft gearbeitet haben und auch entsprechende Berichte geliefert haben, wo jeweils behinderte Menschen dabei waren. In einer Runde ging es um das Pflegegeld und in der anderen um die sogenannten Pflegestrukturen. Ich war damals unglaublich engagiert und – ich mache es kurz – wir haben eigentlich sehr gut gearbeitet im Bereich Pflegestrukturen und haben Anfang der 1990er-Jahre ein bis heute sehr interessantes Papier geliefert17. Das Ganze ist dann aus diesem partizipativen Prozess heraus dem Parlament übergeben worden, den Parteien, und die haben das dann weiter verhandelt unter Ausschluss der Personen, die dort in den Arbeitskreisen gearbeitet haben. Die Spitze der österreichischen Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation war schon beteiligt. Das Ergebnis war zum einen das bekannte Pflegegeldgesetz und zum anderen, dass dort über Pflegestrukturen eine 15a-Vereinbarung – also ein Bund-Länder-Vertrag – gemacht worden ist, der de facto null bedeutet. Eigentlich war die Arbeit, die wir vorbereitend geleistet haben, über lange Zeit an einem wichtigen Bericht, überhaupt nichts wert. Das muss sich schon auch dazu sagen. Das wichtige ist: In der Phase, in der es entscheidend geworden ist, war niemand mehr von uns dabei. Also im Vorfeld haben wir sehr intensiv gearbeitet und auch innovativ – muss man sagen. Eines der großen Probleme ist, dass österreichweit in die Behindertenhilfe unglaublich viel Geld hineingeht, aber an den Strukturfragen, die die Konvention ja anspricht, nicht gerührt wird – nicht wirklich und bestenfalls nur oberflächlich gekratzt wird. Also es geht schon um heftig große auch wirtschaftlich große Themen, wenn man davon ausgeht, dass das etwas über 2 Prozent des Brutto-National-Produkts von Österreich betrifft. Das heißt, wir kommen ein Stück näher, aber wenn es dann entscheidend wird, dann sind wir draußen. 17 Vgl: Bericht der Arbeitsgruppe "Vorsorge für pflegebedürftige Personen", Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mai 1990. Link: http://www.slioe.at/downloads/links/Sozialministeriums-Bericht_1990.pdf – 11 – Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 Den Workshop von 2011 von dem du (Anm.: gerichtet an Ursula Naue) erzählt hast, habe ich lebhaft in Erinnerung. Ich war dort im Arbeitskreis Bildung. Seit Anfang der 1980er-Jahre gibt es Schulversuche in Österreich, seit Mitte der 1990er-Jahre gibt es eine Schulgesetzgebung für schulische Integration und 2011 hat der Arbeitskreis so begonnen, dass Ministerialbeamte gesagt haben: „Reden wir doch einmal darüber: Was könnte Inklusion eigentlich bedeuten?“ Das war der Beginn der Partizipation. Jetzt dürfen wir mitreden. 2011! Denken wir doch gemeinsam ganz offen nach: Was könnte das denn eigentlich sein? Also es war schon eine Frechheit – auf Deutsch gesagt. Ich hab gleich entsprechend protestiert und es hat dann ein interessanter Prozess stattgefunden. Runde Tische sind gemacht worden, 3 große runde Tische vom Bildungsministerium, wo Unmengen von Leuten eingeladen waren. Es waren alle partizipativ total drinnen und haben auch Dinge ausgearbeitet und und und. Und am Ende ist herausgekommen, dass die Ministerin18 mit den Landesschulratspräsidenten vereinbart hat, dass die Sonderschulen bleiben, dass sich nichts ändert. Die Ministerin und die Landesschulratspräsidenten waren in diesen partizipativen Prozess natürlich nicht eingebunden und bei dem Punkt stehen wir immer noch. Auch dieses ist ein Beispiel, worauf ich auch hinauswill: Dass man eigentlich schon gut beteiligt werden kann, wenn man es sich hart genug erkämpft. Aber kommt man damit an die entscheidenden Personen überhaupt heran? In welchem Gremium und mit wem rede ich denn in diesem partizipativen Prozess? Was die Schule betrifft haben wir nicht mit dem Landesschulratspräsidenten verhandelt, sondern wir sind mit ganz anderen Personen an 3 runden Tischen gesessen. Ein anderes Beispiel ist das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz, in dem die Beteiligung von behinderten Menschen gesetzlich verankert ist – über Heimbeiräte, Werkstättenbeiräte und andere Beiräte. Behinderte Personen haben also eine Position, um etwas zu vertreten. Sie werden institutionalisiert in diese gesetzlich geregelten Gremien einbezogen. Aber wenn man sich anschaut, was aktuell in Oberösterreich passiert, wo 25 Millionen Euro im Behindertenbereich eingespart werden sollen: Die größte Menge an Großinstitutionen existiert unverändert – so wie es jetzt von außen erscheint. Gleichzeitig demonstriert die Gewerkschaft dafür, dass die Arbeitsplätze der nichtbehinderten Personen, die in den Einrichtungen arbeiten, gewahrt bleiben, ohne dass die Gewerkschaft gleichzeitig auch nur eine Kleinigkeit an Strukturforderungen stellt – zum Beispiel in Richtung UNKonvention. Dann muss man sagen, die gesetzlich geregelte Beteiligung von behinderten Menschen in Oberösterreich ist wirkungslos. Also, meine nachdenkende Frage anhand dieser Beispiele: Partizipation wird dann zu einer Scheinpartizipation, wenn man arbeitsmäßig einbezogen wird, aber die eigentlichen AkteurInnen der Entscheidung nicht am Tisch sitzen. Und wer sind denn die eigentlichen AkteurInnen? Also, was die Schule betrifft, wissen wir: Die eigentlichen AkteurInnen sind zum Beispiel die Personalvertretungen und die LehrerInnen-Gewerkschaft. Von denen habe ich in jahrzehntelangen Diskussionen im Ministerium noch nie irgendeine Person jemals gesehen. Aber sie sind es, die bis jetzt immer noch am stärksten Strukturreformen verhindern. Das ist eine Form von Interessenvertretung. Dann ist die Frage, wieweit sind Teile der Wirtschaftskammer oder Interessengruppen aus dem Wirtschaftsbereich tatsächlich eingebunden in Verhandlungen. Zum Beispiel, was jetzt aktuell in der Steiermark wieder passiert ist: Verschlechterung der Bauordnungen, weil das eine Forderung der Bundeswirtschaftskammer ist. In Steiermark gibt es einen relativ interessanten nationalen steirischen Aktionsplan. Es gibt Partizipation in einem Maß, wie man es sich anderswo wünschen könnte. Unabhängig von diesen Partizipationsbemühungen wird in der Steiermark zum selben Zeitpunkt eine 18 Bundesministerin Claudia Schmied. Link: http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_36447/index.shtml – 12 – Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309 echte Verschlechterung im Landtag beschlossen. Ja und wo haben die betroffenen Personen dann entsprechend reagiert? Dritter Bereich ist der große Bereich der Institutionen und der Reform der Institutionen im Sinne der UN-Konvention. Ja wer sind denn die Träger der Behindertenhilfen in den ganzen Ländern, die dort entsprechend auftreten und sich in Gruppen zusammensetzen und Forderungen stellen? Wer hat mit denen schon tatsächlich entsprechend verhandelt, wenn es um partizipative Prozesse gegangen ist? Wessen Interessen vertreten diese Interessenverbände eigentlich? Sie vertreten natürlich Interessen der Organisation für behinderte Menschen, aber die Interessen werden nicht von behinderten Menschen selbst vertreten. Also haben wir – so muss man das leider sagen – gegenüber denzentralen großen Interessengruppen der Gesellschaft keine Position, nennen wir sie Wirtschaftskammer oder Gewerkschaft oder Kirche. Das sind diejenigen, die zum nationalen Aktionsplan auch Stellungnahmen abgegeben haben. Die haben wir nie gesehen, obwohl wir das mehrfach wollten. Wir wollten, bevor die Regierung den nationalen Aktionsplan beschlossen hat, die Stellungnahme der ganzen Interessenvertretungen öffentlich haben. Unter der Zuhilfenahme von Datenschutz durften wir nicht wissen, was die Gewerkschaft dazu sagt. Wegen des Datenschutzes durften wir nicht wissen, was die Wirtschaftskammer dazu sagt. Wir durften nicht wissen, was die Kirche dazu sagt. Es ist uns schlichtweg jede echte Information verweigert worden. Schwärzung nennt man das heute. Meine Grundthese wäre – gerade aus einer langjährigen NGO-Erfahrung – immer auf der Straße, immer mit Medien, immer mit Mobilisierung zu arbeiten. Und wir kommen über diesen Druck natürlich ein Stück weiter. Auch die UN-Konvention ist nicht vom Himmel gefallen, die ist ja ein erkämpftes Resultat internationaler Aktionen von solchen kleinen NGO-Gruppen. Die haben nicht die Regierungen und auch nicht die VertreterInnen der großen Verbände der Behinderteneinrichtungen erkämpft. Das ist schon von den Betroffenen selbst erkämpft worden. Also, wenn man diese Personen in Richtung Partizipation ernst nehmen will, muss man – und das ist die Aufgabe der Politik – sie nicht nur entscheidungsfähig werden lassen, sondern sie auch die inhaltliche auch wissenschaftlich geleiteten Auseinandersetzungen an den Punkten führen lassen, wo sie auch tatsächlich Macht haben und das ist es, worum es geht. Und das sage ich speziell in Österreich – ich weiß nicht ob das polemisch ist oder nicht – mit dieser geringen kurzen Tradition von Demokratie. Wann hat Österreich tatsächlich als demokratischer Staat zu funktionieren angefangen? Man muss sagen, eigentlich erst nach dem II. Weltkrieg. Es gab eine kurze Phase nach dem I. Weltkrieg, wo man nicht recht weiß. Aber eigentlich ist diese ständische Struktur – das heißt, dass Interessenvertretungen viel entscheidender waren als demokratisch gewählte Personen, im Sinne der Verwirklichung der Wünsche von allen Menschen – eigentlich erst nach dem II. Weltkrieg in einer abgeschwächten Form von Ständestaat, die man auch Sozialpartnerschaft nennt, relativiert worden. Und was haben wir als NGOs unter solchen Bedingungen in diesem doch durchaus großen Wirtschaftsbereich der Behindertenhilfe für eine Rolle? In diesem Sozialwirtschaftsbereich der Behindertenhilfe und diesem riesigen Bildungssystem, das ja zu reformieren wäre im Sinne aller Menschen, aller Kinder und Jugendlichen im Sinne der Vielfalt – was haben wir kleinen Mäuschen, die wir mit einen Plakat irgendwo stehen, für eine Rolle? Und wo ist die Partizipationsbemühung so weit gediehen, dass wir tatsächlich als InteressenvertreterInnen an Entscheidungsmacht herankommen und nicht wieder über eine institutionalisierte Form vertreten werden? Ich spreche von einer institutionalisierten Form, die von der Regierung oder vom Ministerium legitimiert ist, und die von vornherein, weil sie öffentlich finanziert wird, den Kompromiss in sich hat, weil sie auch gleichzeitig die Interessen der Einrichtungen der Sozialwirtschaft vertreten muss. So tut sich für mich der große Bogen auf und wir könnten jetzt 100 Millionen kleine Beispiele dazu erzählen, was wir schon alles erlebt haben. Aber jetzt beginnen wir mit der Diskussion. – 13 – Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit an der LFU Innsbruck, der MUI und dem MCI (kurz WuV) Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck, ZVR:806274014, web: http://www.uibk.ac.at/wuv/, mailto: [email protected] fon: +43 512 507-35400 oder -35401; fax +43 512 507-38309