Informationen zum Thema "Partizipation"

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Informationen zum Thema „Partizipation“
und zur Tagung „Empowerment und Mitbestimmung“
Partizipation, also die Mitbestimmung und soziale Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen in allen Lebensbereichen, ist ein zentrales Anliegen der UNBehindertenrechtskonvention. Ob Wahlrecht, Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren, beim
Aktionsplan oder an Verfahren des nationalen Monitorings: Behinderte Menschen sollen in
politischen Prozessen gleichberechtigt partizipieren können wie andere Menschen auch.
Doch dies ist im Jahr 2010 noch immer nicht selbstverständlich.
Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, dass Menschen mit Behinderungen von
allen Menschenrechten und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt Gebrauch machen
können (Artikel 1). Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen Barrieren überwunden
werden, die Menschen mit Behinderungen an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten
gesellschaftlichen Partizipation behindern.
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit behinderte Menschen stärker in
politischen Prozessen partizipieren können? Welche Vorgaben macht die UN-Konvention
dazu? Welche Verantwortung tragen Staat und Gesellschaft und welche Beispiele für
gelingende Partizipation gibt es schon in Deutschland?
Die Jahrestagung der Monitoring-Stelle widmet sich diesen Fragen. In Vorträgen und
Diskussionsforen werden gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt und die Bedingungen für
ihr Gelingen reflektiert. Die Tagung richtet sich an ein breites Publikum, insbesondere an
Menschen mit Behinderungen sowie Mitarbeitende staatlicher und nicht-staatlicher
Organisationen, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Eröffnungsvortrag:
Partizipation behinderter Menschen: menschenrechtliche Grundlagen
und praktische Voraussetzungen
Referent: Stefan Trömel
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Der Vortrag beleuchtet die Mitbestimmung von behinderten Menschen und ihren
Organisationen bei der Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Vortrag bestimmt Partizipation zwischen „Dabeisein“, Teilhabe, individueller
Rechtsausübung und Mitbestimmung.
Der Vortrag sieht die menschenrechtliche Begründung von Partizipation in der
Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als voll handlungsfähige
Rechtssubjekte und als Träger von Menschenwürde. Die Konvention macht
Partizipation so stark, weil sie die historisch bedingte Benachteiligung von Menschen
mit Behinderungen und die Erfahrungen der Ausgrenzung aus dem Bereich der
politischen Partizipation überwinden will.
Der Vortrag beschreibt den rechtlichen Umgang der UN-Behindertenrechtskonvention
mit dem Thema Partizipation.
Der Vortrag sieht die in der UN-Behindertenrechtskonvention angesprochenen
Bereiche der politischen Partizipation in der „individuellen Rechtsausübung“, in den
Bereichen der Umsetzung und der Überwachung.
Der Vortrag geht darauf ein, welche Strukturen und welche individuellen
Kompetenzen notwendig sind, damit behinderte Menschen in politischen Prozessen
partizipieren können.
Der Vortrag thematisiert die Herausforderungen, die sich dabei stellen, etwa das
Empowerment von Menschen mit Behinderungen, den Auf- und Ausbau der
organisatorischen Kapazitäten, die Zusammenarbeit zwischen behindertenpolitischen
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Organisationen, die inklusiven Partizipationsformen, die auch Menschen mit
psychosozialen Problemen und Kinder mit Behinderungen einbeziehen.
Der Vortrag zieht folgendes Fazit: Partizipation ist als Querschnittsanliegen sehr
differenziert in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert worden: Die UNKonvention verpflichtet den Staat beispielsweise zur schrittweisen Verbesserung der
Infrastruktur für die politische Partizipation von Frauen und Männern mit
Behinderungen. Im selben Zuge verpflichtet sie zivilgesellschaftliche Akteure dazu,
sich dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen
teilnehmen und mitbestimmen können.
Podiumsdiskussion:
Partizipation behinderter Menschen: Aufgabe und Herausforderung
Bei der Podiumsdiskussion werden folgende Fragen erörtert:
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Welche Impulse setzt die UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die
politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen?
Wo steht Deutschland in Bezug auf die politische Partizipation von Menschen mit
Behinderungen?
Welche Strukturen und individuellen Kompetenzen müssen vorhanden sein, um die
politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu fördern?
Welche Aufgaben und Herausforderungen stellen sich für Staat und Zivilgesellschaft?
Diskussionsforen am Nachmittag
Jedes Forum widmet sich einem bestimmten Handlungsfeld, das in der UNBehindertenrechtskonvention thematisiert wird. Die Foren dienen dazu, Fragen der
Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu vertiefen.
Forum 1 behandelt Partizipation in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention, Forum 2 in
Bezug auf die Überwachung der Konvention und Forum 3 in Bezug auf die aktive
Wahrnehmung von individuellen Rechten.
Ablauf der Foren
Expertinnen und Experten geben kurze mündliche Beiträge. Sie beziehen sich auf die
thematischen Schwerpunkte der Foren. Der Blick richtet sich auf gute Beispiele. Im
Anschluss besteht Zeit für Fragen und Diskussion.
Forum 1: Partizipation bei Umsetzungsprozessen
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt von den Staaten, die sie unterzeichnet haben,
dass diese bald nach Inkrafttreten der Konvention geeignete Maßnahmen zur Umsetzung
ergreifen. Vor dieser Aufgabe stehen Bund und Bundesländer derzeit.
In Artikel 4 Absatz 3 führt die Konvention aus:
Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur
Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen,
die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit
Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden
Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.
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Forum 1 wendet sich der Frage zu, welche Bedeutung die Partizipation von Menschen mit
Behinderungen in Umsetzungsprozessen hat. Die aktuelle Diskussion über die Aktionspläne
steht im Vordergrund. Zwei Referenten berichten über die Art und Form der Einbeziehung
von Menschen mit Behinderungen in entsprechenden Prozessen in Rheinland-Pfalz und
Thüringen. Darüber hinaus werden Ansätze der Partizipation in Projekten der internationalen
Entwicklungszusammenarbeit vorgestellt.
Im Anschluss an die kurzen Beiträge werden die Möglichkeiten von Partizipation in
Umsetzungsprozessen gemeinsam diskutiert.
Forum 2: Partizipation im Verfahren der Staatenberichtsprüfung
Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht Menschen mit Behinderungen und die sie
vertretenden Organisationen in der Verantwortung, einen Beitrag zur Überwachung der
Umsetzung zu leisten.
In Artikel 33 Absatz 3 der Konvention steht:
Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden
Organisationen, wird in den Überwachungsprozess einbezogen und nimmt in vollem Umfang
daran teil.
Die Bundesregierung soll im März 2011 einen Bericht über die Einhaltung der
Konventionsrechte und über erste Umsetzungsschritte vorlegen. Diesen Bericht nimmt der
UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Anlass, sich mit
der Situation von behinderten Menschen in Deutschland zu beschäftigen und sich über den
Umsetzungstand eine Meinung zu bilden. Dieses Verfahren nennt man
Staatenberichtsprüfung.
Forum 2 behandelt das Verfahren der Staatenberichtsprüfung und beschäftigt sich mit
folgenden Fragen: Wie können sich zivilgesellschaftliche Organisationen im oben genannten
Verfahren beteiligen? Wie funktioniert die Parallelberichterstattung? Welche Erfahrung haben
deutsche Nichtregierungsorganisationen mit Parallelberichterstattung gemacht? Und welche
Unterstützung von internationaler Seite gibt es?
Forum 3: Demokratische Willensbildung
Für die demokratische Willensbildung ist die Partizipation von Menschen mit Behinderungen
von zentraler Bedeutung. Partizipation in diesem Bereich ist eng verknüpft mit der
Wahrnehmung eigener Rechte.
Können Menschen mit Behinderungen am politischen Alltag unseres demokratischen
Gemeinwesens tatsächlichen gleichberechtigt teilhaben? Welche Bedeutung haben
„Empowerment“-Programme für die Befähigung, eigene Rechte im Alltag wahrnehmen zu
können? Wie sieht es etwa mit der Ausübung des Wahlrechts, der Interessensvertretung in
Einrichtungen oder der Partizipation in den zahlreichen Fragen der Kommunalpolitik aus?
In Forum 3 soll anhand konkreter Beispiele darüber diskutiert werden, wie Menschen mit
Behinderungen besser an Prozessen der politischen Willensbildung beteiligt werden können.
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