Zypern. Der Konflikt und die Lage nach den Referenden vom 24. April 2004. ========================================================= Neutralisierung ethnischer Differenzen unter der britischen Herrschaft bis 1960. Die Insel Zypern war seit ihrer Eroberung durch eine türkische Armee im Jahre 1573 Teil des Osmanischen Reichs. Das Osmanische Reich tolerierte die Organisation der Griechisch-Orthodoxen Kirche, die zur Zeit des byzantinischen Reichs geformt worden war, und benutzte sie sogar für Verwaltungszwecke. Diese Organisation wurde im 19. Jahrhundert zur Wiege des griechischen Nationalismus auf der Insel, der jedoch durch die osmanische Regierung unterdrückt wurde. Aber dieser Kirche gelang es dennoch, ihre Mitglieder trotz der nicht griechischen mediterranen Herkunft eines großen Teils von ihnen zu organisieren und unter ihrer geistlichen und weltlichen Führerschaft zu einer stark disziplinierten, eng zusammenhaltenden politischen Gemeinschaft heranzubilden. Die mit ihrem Status als Vormacht und später mit der britischen Regierung zufriedene Türkische Volksgruppe hat keine gleichwertige Gemeinschaft hervorgebracht. Im Jahre 1878 kam Zypern mit seiner in allen Teilen der Insel nebeneinander aber kulturell getrennt lebenden und wenig miteinander kommunizierenden griechischen und türkischen Bevölkerung unter britische Verwaltung und wurde zu Beginn des Ersten Weltkriegs von vereinigten Königreich annektiert. Nach dem Zweiten verlangten die griechischen Zyprer, unter dem Einfluß der ungebrochenen Autorität der Kirche unter Berufung auf das in der Charta der Vereinten Nationen proklamierte „Recht“ auf Selbstbestimmung die Vereinigung von Zypern mit Griechenland (Enosis). Diese Politik stütze sich auf den zu jener Zeit weltweit wirksamen Antikolonialismus. Im Kontext des kalten Krieges zwischen West und Ost weitgehend vom westlichen Interesse an einem militärischen Stützpunkt auf der Insel geleitet, bestand England auf seiner Souveränität. Als Reaktion schuf ein griechischer Armee-Oberst namens Grivas, der sich zu einem professionellen Partisanenführer entwickelt hatte, eine griechische terroristische Organisation mit der Bezeichnung EOKA. Diese Organisation begann 1955, das Ziel der Enosis mit Hilfe von Gewaltakten gegen englische Einrichtungen und englisches Personal zu verfolgen. England brachte starke Militärkräfte nach Zypern um den Aufstand zu bekämpfen. Die Türkischen Zyprer, die griechische Vorherrschaft ablehnten, schlugen sich auf die Seite der britischen Verwaltung und schufen eine eigene militärische Organisation unter der Bezeichnung TMT. Die politischen Bestrebungen der griechischen und der türkischen Volksgruppe auf Zypern wurden durch die Regierungen Griechenland und der Türkei unterstützt, weil nahe lag, dass die Kontrolle über die Insel nach einem Rückzug Englands Teil des Interessenkonflikts der beiden Länder im östlichen Mittelmeer werden würde. Die türkische Seite begegnete dem griechischen Anspruch auf Enosis mit der Forderung einer Teilung der Insel in einen griechischen und einen türkischen Teil. - 2 - Der Konflikt und seine Internationalisierung. Das Arrangement von 1960 und sein Zusammenbruch. Diese Kontroverse schient zu einem Ende gelangt zu sein als England, Griechenland, die Türkei und die Führung der beiden Volksgruppen in Zypern ihre Zustimmung zu einem Kompromiß erklärten, der im Jahre 1960 in mehreren Verträgen und einer sogenannten Verfassung seinen Niederschlag gefunden hatte. Der Kompromiß bestand in der Gründung einer Republik Zypern, die aus zwei kommunalen Selbstregierungskörperschaften und einer Zentralregierung bestehen sollte. Die griechischen und türkischen Zyprer sollten sich die gesetzgebende, exekutive und rechtsprechende Gewalt nach Maßgabe spezifischer Regeln teilen, die separate Mehrheiten und Vetorechte in den gesetzgebenden und Regierungsorganen sowie bestimmte Anteile an Einrichtungen der Verwaltung, der Justiz und des Militärs vorsahen. Die betreffenden Verträge von 1960 sahen auch Garantie-Rechte (aber keine GarantiePflichten) vor, die von England, Griechenland und der Türkei gemeinsam oder separat mit dem Ziel auszuüben waren, den (politischen) Zustand wiederherzustellen, der durch die Verträge geschaffen worden war. Eine entscheidende Besonderheit dieses Versuchs zur Lösung des Konflikts, der sich zwischen den englischen, griechischen und türkischen Interessen in Zypern gebildet hatte, bestand in einem grundlegenden Irrtum und einer Täuschung und Selbsttäuschung: Die griechische Führung auf Zypern, angeführt von Erzbischof Makarios, die dem beschriebenen Kompromiß pro Forma zugestimmt hatte, erklärte öffentlich und beständig vor, während und nach Unterzeichnung der Verträge, dass sie mit den darin enthaltenen Regelungen nicht wirklich einverstanden war. Sie bestand darauf, dass sie die Dokumente nur unter unwiderstehlichem internationalen Druck unterschrieben habe weil die Unterschrift die einzige Möglichkeit darzustellen schien, um sich dem wirklichen Ziel griechischer, nicht durch Rechte zugunsten der türkischen Volksgruppe beschränkter Herrschaft über Zypern zu nähern. Die anderen beteiligten Parteien waren ganz zufrieden indem sie sich selbst darüber täuschten, ihre Verantwortung gegenüber Zypern erfüllt und ein Arrangement zur Gründung eines Staates auf der Basis der Selbstbestimmung getroffen zu haben oder weil sie ihren Partnern vertrauten. Die griechische Führerschaft in Zypern war jedoch niemals bereit dieser Volksgruppe besondere Rechte einzuräumen, die über diejenigen hinausgingen, die üblicherweise Minoritäten in den Bereichen der Gesellschaft, Kultur und Religion eingeräumt zu werden pflegen. Konsequent blockierte der griechische Teil der „Regierung“ Zyperns nach 1960 die Anwendung von Verfassungsvorschriften wie denjenigen, die im Interesse türkischer Mitbestimmung eine bestimmte personelle Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes und eine bestimmte Organisation der Armee sowie die Errichtung separater Gemeindeverwaltungen in den fünf größten Städten der Insel vorsahen. Als das zyprische Verfassungsgericht, das einen Teil des der Wahrung türkischer Rechte dienenden Instrumentariums bildete, einen griechischen Versuch zur Frustrierung wichtiger türkischer Verfassungsrechte für verfassungswidrig erklärte, verkündete die griechische Führung, der Gerichtsentscheid werde nicht beachtet. Das beendete die Funktionsfähigkeit dieses Gerichts, ein Vorgang der nicht nur Juristen sondern auch Politikern hätte klarmachen sollen, dass sich die Republik Zypern als „failed State“ erwiesen hatte. - 3 - Als nächstes machte der griechische Präsident der Republik Zypern weniger als zweieinhalb Jahre nach ihrer Proklamation gegen Ende 1963 den „Vorschlag“, die Hauptteile der „Verfassung“ von 1960 abzuschaffen, die dem Schutz der türkischen Mitregierung der Insel zu dienen bestimmt waren. Als die türkischen Zyprer nicht zustimmte, begann der griechische Teil der Regierung ab 1964 diesen Teilen der Verfassung zuwider zu handeln. Griechisch-zyprische Organe gingen schrittweise dazu über, alle staatliche Gewalt an sich zu reißen, indem sie diejenigen Artikel der Verfassung, die ihnen im Wege waren, nicht mehr beachteten oder illegal aufzuheben oder zu ändern. Die griechischen Zyprer führten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ein, an denen die türkischen Zyprer keinen Anteil hatten, und behaupteten, die türkischen Zyprer hätten sich aus den betreffenden Organen „zurückgezogen“. Die griechisch dominierten Organe der „Republik Zypern“ versagten beim Schutz der verfassungsmäßigen und bürgerlichen Rechte der türkischen Volksgruppe und der einzelnen türkischen Zyprer und setzte sie mit Vertreibungen, Tötungen und anderen Gewalttaten verbundenen Pogromen aus. Nur durch Konzentration in über die ganze Insel verteilten Exklaven und mit Waffengewalt vermochte sich die türkische Volksgruppe unter der Führung von Rauf Denktas gegen ihre Unterwerfung zu wehren. Griechisch-zyprische Kräfte und Organe und „inoffiziell“ gegenwärtige griechische Truppen haben jedoch ab 1964 ihre türkischen Landsleute in diesen Exklaven in einen Belagerungszustand versetzt, indem sie dies von der Kommunikation nach außen und von der Versorgung mit Gütern abschnitten, die für eine menschenwürdige Existenz erforderlich sind. Viele türkische Zyprer waren gezwungen, in Löchern und Zelten zu wohnen. Auf diese Weise haben griechisch-zyprische Kräfte die Gründung von 1960 zerstört und eine Teilung der Bevölkerung bewirkt. Zugleich haben sie mit Hilfe einer „von oben“ gesteuerten oder wenigstens unterstützten Revolution innerhalb des von ihnen kontrollierten Teilgebiets der Insel einen griechischen Staat errichtet. Dementsprechend sind die türkischen Zyprer dazu übergegangen, in der Zeit bis 1973 Schritt bei Schritt in ihren Exklaven ihre eigene Verwaltung und schließlich ihre eigene Regierung zu errichten. Die Entwicklung machte einen entscheidenden Irrtum sichtbar auf den die Lösung gegründet war, die man im Jahre 1960 gefunden zu haben glaubte. Der Irrtum betrifft die Unmöglichkeiten, Souveränität auf dem Papier zu „übertragen“ und sie zugleich zwischen drei etablierten fremden Staaten und zwei innerhalb der Insel existierenden Mächten zu „teilen“. Das isst nicht möglich. Souveränität kann von befreundeten Mächten gemeinsam ausgeübt werden, solange sie über Grundlagen des politischen Gemeinwesens einig sind. Aber sie kann nicht von zwei Parteien geteilt werden, die grundlegende, entgegengesetzte und unvereinbare Ziele verfolgen. Gleichwohl bleibt Souveränität eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung und Fortexistenz eines Staates. Richtig gedeutet hat die Entwicklung ans Licht gebracht, dass durch das Arrangement von 1960 nicht wirklich ein Staat geschaffen worden ist, weil die Frage der Souveränität offen gelassen worden war und die griechische Partei nicht wirklich wollte, was sie versprochen hat. Was als Republik Zypern bezeichnet worden war erwies sich als Fata Morgana, als ihr Verfassungsgerichtshof im Jahre 1963 ausgeschaltet wurde. Und der Zusammenbruch der „Republik“ wurde offensichtlich , als der griechische Teil den Gehorsam gegenüber der Verfassung ab 1964 aufkündigte und erfolgreich seine eigene Souveränität in Teilen Zyperns etablierte. - 4 - Türkische Intervention. Als die Türkei in diesem 1964 erreichten Stadium, wie im Arrangement von 1960 vorgesehen, eine militärische Intervention in Zypern vorbereitete, erklärte US-Präsident Johnson in einem Brief an den Türkischen Präsidenten, dass im Fall einer solchen Intervention, sofern Russland sie zu einem Angriff auf die Türkei benutzen würde, dies nicht als ein Fall angesehen würde, in dem die NATO verpflichtet wäre, der Türkei Hilfe zu leisten. Da die Türkei auf diese Weise an einer wirksamen Unterstützung der türkischen Zyprer gehindert war, verblieben diese bis 1974 in ihrer hilflosen und verzweifelten Lage. Bereits kurz nach der vermeintlichen Gründung der Republik Zypern hatten sich griechisch-zyprische bewaffnete Kräfte mit dem Ziel organisiert, den Prozess einer Unterwerfung der türkischen Zyprer gewaltsam zu einem raschen Ende zu bringen. Der Terroristenführer Grivas, der die Insel im Zusammengang des Arrangements von 1960 hatte verlassen müssen, kehrte zurück und wurde der Befehlshaber dieser Kräfte. Ihnen standen andere griechisch-zyprische bewaffnete Kräfte gegenüber, die dem Erzbischof Makarios ergeben waren.. Beide Kräfte verfolgten dieselben Ziele, unterschieden sich aber in ihrer Ansicht über die dazu einzusetzenden Mittel. Im Jahre 1974 versuchte die Militärregierung, die 1973 die Macht in Griechenland an sich gerissen hatte, ihren drohenden Zusammenbruch mit einer letzten Kraftanstrengung zu verhindern, indem sie es unternahm, mit Hilfe der nach Zypern eingeschleusten festlandgriechischen Militärkräfte Zypern zu annektieren. Die Militärregierung initiierte einen Staatsstreich der erwähnten aggressiven griechisch-zyprischen Kräfte gegen Makarios und seine Anhänger, die ihren Höhepunkt in einer Proklamation des Anschlusses an Griechenland fand. Dieser griechische Staatsstreich kam den türkischen Zyprern zu Hilfe, weil die Intervention der Türkei dieses mal nicht verhindert werden konnte. Die türkische Armee landete in Zypern und beendete in kurzen aber heftigen Kämpfen den griechischen Staatsstreich (mit der Nebenwirkung der Befreiung Griechenlands von seiner Militärregierung) und sicherte ein Drittel der Insel als ein Territorium, in dem sich die türkischen Zyprer im Austausch gegen ihre bisherigen Exklaven niederlassen und ihre eigenen Regierung entwickeln konnten. Als Ergebnis fanden sich die griechischen und türkischen Zyprer zum Teil gezwungen und zum Teil in die Lage versetzt, sich in getrennten Teilgebieten der Insel niederzulassen, wo jede Volksgruppe volle Selbstregierung genießen konnte und insbesondere die Griechischen Zyprer bei ihrer politischen und kulturellen Entfaltung von jeder Rücksichtnahme auf türkische Ansprüche auf Mitbestimmung oder von anderen Störungen türkischer Herkunft befreit waren. Es ist nur die halbe Wahrheit, die Ereignisse von 1974 als „Teilung Zyperns“ zu beschreiben. Zypern war politisch bereits geteilt worden, als das Vereinigte Königreich seine Souveränität über die Insel im Jahre 1960 aufgegeben hatte und die griechischen und türkischen Zyprer sich nicht wirklich über die Gestaltung eines zyprischen Staates geeinigt hatten. aber selbst wenn man von der Gründung einer Republik Zypern im Jahre - 5 - 1960 ausgeht, wurde dieser Staat politisch dadurch geteilt, dass der griechische Teil der Regierung ab 1964 dessen Verfassung außer Kraft setzte. Um den Preis des Lebens von hunderten Kämpfern beider Seiten und des Verlusts der Heimat und des Vermögens zehntausender griechischer und türkischer Zyprer hat die türkische Intervention bis heute die Fortsetzung der Gewaltanwendung verhindert, mit der die EOKA 1955 begonnen hatte, die Engländer und ihre türkischen Verbündeten zu bekämpfen und die sie während der griechischen Revolution in den Jahren seit 1964 fortgesetzt hatte. Soweit Frieden Abwesenheit von Gewalt bedeutet, verdient die türkische Intervention und die fortdauernde Anwesenheit türkischer Truppen in Zypern als wahre Friedensoperation bezeichnet zu werden. Es ist daher als tragischer Irrtum anzusehen, dass die „Völkerfamilie“ das in den Arrangements von 1960 vorgesehene türkische Garantierecht in einer Weise interpretiert hat, nach der es die Intervention nicht deckt. Auch ist es einer Beendigung des Konflikts nicht dienlich, wenn die internationale Gemeinschaft eine Verurteilung der Türkei wegen ihres Eingriffs benutzt um die Türkei zu Konzessionen zu zwingen, die fundamentalen politischen Interessen der Türkei zuwiderlaufen. Ab 1974 hat der Zypernkonflikt seine Bedeutung geändert. Betraf er zuvor Selbstregierung und Vorherrschaft, ist dieser Konflikt zum Teil 1974 beendet wurden, indem beide Parteien unbeschränkte Selbstregierung erreicht haben. Der verbleibende, aber nicht „neue“ Konflikt bestand und besteht in dem griechischen Verlangen die ganze Insel zu besitzen und zu hellenisieren und die türkischen Zyprer auf den Status einer Minderheit zu reduzieren, und in der türkischen Entschlossenheit, ihre Selbstregierung zu erhalten. Im Lauf von anderthalb Jahrezehnten hatten wurden die Positionen Englands und Griechenlands ausgetauscht: Während die griechische Konfliktpartei ursprünglich für ihre Unabhängigkeit gegen England gekämpft hatte ist es nun die türkische Partei, die darum kämpft, ihre Unabhängigkeit gegen griechische Vorherrschaft zu erhalten. Nach dieser Wendung erscheint die griechische Konfliktpartei als eine moderne Kolonialmacht. Um ihr Ziel weiter zu verfolgen unternahm die Regierung der griechischen Republik von Süd-Zypern alles in ihrer Macht stehende, um den türkischen Zyprern zu schaden. Sie behandelte die direkte Einreise von Ausländern und ihrer Fahrzeuge in den Inselnorden und ihr länger als einen Tag dauerndes Verweilen dort, sofern die Einreise von der griechischen Seite her erfolgt war, ebenso wie gewisse Transaktionen mit und innerhalb des nördlichen Gebiets als illegal. Dadurch bewirkte sie ein Embargo gegen Türkisch Zypern. Die internationale Gemeinschaft unterstütze dieses Embargo, indem sie keine direkten Flüge von und nach dem Norden der Insel zuließ und den Import ohne griechische Erlaubnis von Gütern mit dortigem Ursprung unterband sowie indem sie die Identität des türkisch-zyprischen Gemeinwesens ignorierte und die Zyperntürken dadurch von internationaler Kommunikation wie Teilnahme an Messen oder Sportveranstaltung oder von direkten Postverbindungen usw. ausschloß. Die türkische Seite sah sich gezwungen, Reisen ihrer Bürger nach dem Süden der Insel zu unterbinden, wo ein ungewisser Teil von ihnen Maßnahmen ausgesetzt gewesen wären, die die griechische Seite als eine Art Retaliation angesehen hätte. - 6 - Die Völkerfamilie betritt die Bühne. Konsolidierung der beiden zyprischen Staaten. Eine gewisse Internationalisierung des Zypernkonflikt bestand bereits 1960 in der Beteiligung Griechenlands und der Türkei, und sie wurde durch die Intervention von Präsident Johnson im Jahre 1964 ausgedehnt, die womöglich einen Konflikt mit Russland verhindern sollte, das Makarios russische Hilfe für den Fall einer türkischen Intervention versprochen hatte. Zu einer breiten Internationalisierung kam es aber erst dadurch, dass die Organisation der Vereinten Nationen im Jahr 1964 die griechisch-zyprische revolutionäre Regierung, die im Begriffe stand, sich von den Fesseln der Verfassung von 1960 zu lösen, als legitime Regierung ganz Zyperns anerkannte. Diese Anerkennung, die nicht einmal auf irgendein substanzielles Interesse irgendeiner beteiligten Macht, das irgendetwas mit Zypern zu tun hätte, zurückgeführt werden kann, hat den Konflikt bis auf den heutigen Tag verschärft, gestaltet und verhärtet. Sie bildet das Haupthindernis für die im Jahre 2004 so nahegerückte Lösung. Durch die Anerkennung wurde die ethnische und sogar territoriale (durch Isolierung der türkischen Zyprer in ihre Exklaven bewirkte) Teilung der Insel, die bereits 1964 bewirkt worden war, eher zementiert als abgemildert. Sie setzte die griechische Volksgruppe in die Lage, die Organisation ihres neuen revolutionären Staates ohne Rücksicht auf irgendwelche türkischen Rechte zu konsolidieren und darauf zu warten, bis die türkischen Zyprer sich gezwungen sehen würden, sich griechischer Souveränität zu unterwerfen. Auch nach 1974 blieben die türkischen Zyprer bereit, sich unter bestimmten Bedingungen an einem die ganze Insel erfassenden Staat zu beteiligen. Deshalb nannten sie ihre administrative Organisation einen „föderierten“ türkisch-zyprischen Staat. Als aber die griechische Volksgruppe bei ihrer Position blieb, für Zypern keine Verfassung zu akzeptieren, die hinter einer Sicherung ihrer Vorherrschaft über die ganze Insel und die türkische Volksgruppe zurückblieb, proklamierte letztere im Jahre 1983 die Türkische Republik von Nord-Zypern, die tatsächlich bereits seit einigen Jahren zuvor bestanden hatte. Die griechischen Zyprer behielten die Kontrolle über ihren eigenen Staat im Süden der Insel, der zutreffend Griechische Republik von Süd-Zypern genannt werden sollte, wo sie durch keinerlei türkischen Anspruch auf Mitbestimmung behindert wurden. Trotz dieser Entwicklung fuhren die meisten Staaten unter der Führung der UN, der sich die EU anschloß, fort, die griechischen Organe von Südzypern als Regierung ganz Zyperns anzuerkennen und der türkischen Republik von Nordzypern die Anerkennung als Staat zu versagen. Sie möchten beide Volksgruppen aus keinem erdenklichen Grund außerhalb des griechischen Vorherrschaftsinteresses zur Bildung einer ewigen Förderation unter mehrheitlich griechischer, durch gewisse Selbstbestimmungsrechte der türkischen Volksgruppe beschränkter Regierung zwingen. Während griechische Versuche zur gewaltsamen Wiedergewinnung des Besitzes türkischen Territoriums von der Völkerfamilie als unzulässig angesehen würden, hat sie die türkische Volksgruppe politisch, sozial und wirtschaftlich vom Rest der Welt abgeschnitten. Während die UN bei ihren Verhandlungen mit den Konfliktparteien die Führung der beiden Volksgruppen nominell gleich behandelt, verurteilt sie die türkische Seite wegen ihrer beständigen Ablehnung griechischer Vorherrschaft. In der öffentlichen Diskussion ist es üblich geworden, der türkischen Seite Intransigenz vorzuwerfen, weil sie „eine Lösung“ - 7 - blockiere, womit unterstellt wird, dass allein Unterwerfung unter griechische Herrschaft als Lösung bezeichnet werden darf. Sowohl die griechische Republik von Süd-Zypern als auch die türkische Republik von Nord-Zypern haben demokratische Regierungen, Veraltungen und Gerichte etabliert, die an die Gesetze gebunden sind und ihre Kompetenzen ohne Einschränkung innerhalb ihres gesamten Zuständigkeitsgebiets ausüben. Beide Gemeinwesen sollten daher jedenfalls mit Bezug auf Teile ihres Gebietes als Staaten im Rechtssinne anerkannt werden, und beiden steht das Recht der Selbstregierung zu. Die Verfassung von 1960 ist außer Funktion. Dank der Gegenwart türkischer Truppen herrscht Frieden auf der Insel, der nur durch einzelne durch die griechische Seite provozierte Zwischenfälle unterbrochen wurde. Ein Konflikt und eine Friedensbedrohung besteht allerdings fort als Folge des griechisch-zyprischen Anspruchs auf Vorherrschaft über die ganze Insel und die darin lebenden türkischen Zyprer. Alle Vereinigungsvorschläge der Vereinten Nationen, die die griechische Seite bisher zu diskutieren bereit war, haben die Möglichkeit mehr oder weniger klar ersichtlich offen gelassen, diesen Anspruch schließlich zu verwirklichen. Der Anspruch wird durch bedeutende Aufrüstungsanstrengungen der griechisch-zyprischen Regierung verstärkt. Nur massiver internationaler Druck vermochte die Stationierung russischer Raketen auf Zypern zu verhindern, mit denen das türkische Festland erreicht werden konnte und die diese Regierung 1997 gekauft hat. Ungeachtet all dessen trägt die Mehrheit der Staaten noch immer zum Konflikt bei, indem sie die griechische Seite unterstützt. Infolgedessen besteht die Isolation der türkischen Zyprer fort, von der griechischen Konfliktpartei einfallsreich, fleißig und erfolgreich aufrechterhalten, und unterwirft die türkischzyprische Volksgruppe einer schweren menschlichen und wirtschaftlichen Belastung. Ihre erwähnte Anerkennung nutzend hat die griechische Konfliktpartei nicht nur ihre Aufnahme als Mitglied der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Mai 2004 sondern noch dazu erreicht, dass diese „Aufnahme“ auf das ganze Inselgebiet erstreckt wurde und die EU sich den Herrschaftsanspruch der griechischen Konfliktpartei über diese zu eigen gemacht hat. Dadurch wurde aus der EU eine weiterer unmittelbare Partei in einem verschärften Zypernkonflikt. Eine weitere Verschärfung des Konflikts hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hinzugefügt, als er griechischen Zyprern Entschädigungsansprüche gegen die Türkei zusprach, deren Eigentum durch die türkische Intervention von 1974 beeinträchtigt worden war. Der Annan-Plan. Um die Lage und die Probleme zu reparieren, die durch Anerkennung der griechischen Regierung von Süd-Zypern als legitime Regierung ganz Zyperns und ihre Aufnahme in die EU entstanden waren, haben die UN und die EU sich verbündet um die griechische und die türkische Volksgruppe unter Druck zu setzen mit dem Ziel, durch separate Referenden der griechischen und türkischen Zyprer einvernehmlich einen neuen einheitlichen, der EU beitretenden Staat zu schaffen. Um dies der türkischen Seite annehmbar erscheinen zu lassen, sollte dieser Staat wie eine Föderation ausgestaltet sein. Af Grund dieses Drucks haben beide Konfliktparteien Verhandlungen über eine Widervereinigung der Insel nach Maßgabe eines vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, vorgelegten Plans (dem sogenannten Annan-Plan) geführt. Aber - 8 - diese Verhandlung führten zu nichts anderem als als bedingten Zustimmungen beider Parteien über die Gestaltung einiger Einzelheiten eines gemeinsamen Staates für den Fall, dass ihre grundlegenden Ziele realisiert würden – wobei diese Ziele hauptsächlich in der griechischen Vorherrschaft und in der türkischen Selbstregierung bestanden. Die Regulierung der bei diesen Verhandlungen offen gebliebenen wesentlichen Probleme der Sicherung gegen Unterwerfung der türkischen Zyprer unter die Vorherrschaft eines griechisch kontrollierten Staates sowie des dem türkischen Staat zuzuordnenden Territoriums und Eigentums wurden daher schließlich vmo Generalsekretär der Vereinten Nationen „eingefügt“. Dieser Plan ist in mehrerer Hinsicht ein Monstrum. Zunächst einmal läuft die Politik der UN und der EU darauf hinaus, einem souveränen Staat eine Verfassung aufzuzwingen, selbst wenn nur die griechische Republik als solcher anerkannt wird. Einem Volk einen Verfassungsentwurf vorzuschlagen ist unvereinbar mit der Vorstellung eines bereits von diesem Volk gebildeten Staates. Das gilt selbst dann, wenn die Regierung dieses Staates mit dem Verfahren eines Referendums über einen von ihr nicht gebilligten Entwurf einverstanden ist, weil keine Regierung befugt ist, über die Verfassung ihres Staates zu verfügen. Auch zeigt eine genauere Prüfung der Details des Plans, dass seine die Gesetzgebung und Exekutiventscheidungen betreffenden Regelungen wesentlich weniger klar und wesentlich komplizierter sind als diejenigen der Verfassung von 1960. Es erscheint als höchst unwahrscheinlich dass die als alleinige legitime Regierung ganz Zyperns anerkannte und durch das Recht der EU in ihrer Position bestärkte Regierung der griechischen Zyprer jemals bereit sein könnte, Einschränkungen ihrer Souveränität zu akzeptieren wie sie der Plan vorsieht. Wie die Verfassung von 1960 läßt auch dieser Plan die Souveränitätsfrage offen. Es hatte sich für die griechische Konfliktpartei als einfach erwiesen, die Welt von der Berechtigung zur Abschaffung aller dem Schutz gegen ihre Usurpation der Souveränität dienenden Verfassungsregeln von 1960 mit Hilfe des Arguments der „Kompliziertheit“ dieser Verfassung zu überzeugen. Wendet man diese Erfahrung auf den Annan-Plan an, so erweist er sich als ungeeignet, türkische Selbstregierung zu garantieren. Indem er genau dieselben Garantiebestimmungen enthält, die 1960 vereinbart worden waren und denen durch die Staaten- und Gerichtspraxis ihre rechtliche Wirkung genommen wurde, zeigt der Plan einen bedeutenden Mangel an Realismus. Als ganzes genommen verlangt der Plan von der türkischen Seite die Aufgabe der Selbstregierung und das Einverständnis mit langfristiger Durchsetzung griechischer Vorherrschaft. Die Lage nach der Ablehnung des Annan-Plans durch die griechischen Zyprer. Während eine türkische Mehrheit im Referendum vom 24. April 2004 ihn angenommen hat, wurde der Annan-Plan von einer überwältigenden Mehrheit der griechischen Zyprer abgelehnt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass der Plan noch als Grundlage für eine Beendigung des Zypernkonflikts angesehen werden kann. Jedoch dürfte das Verfahren, in dem er unterbreitet wurde, und das Ergebnis der Referenden starken Einfluß auf die politische Zukunft Zyperns haben. Mit dem Vorschlag getrennter Referenden über eine neue Verfassung für die griechische und die türkische Volksgruppe und über die Gründung einer neuen vereinigten Republik - 9 - Zyperns hat die internationale Gemeinschaft das gleiche Recht beider Gemeinwesen auf Selbstbestimmung und Selbstregierung anerkannt. Wenn die beiden zyprischen Volksgruppen in Ausübung dieses Rechts den wesentlichen Inhalt und die Details des Vorschlags der Vereinten Nationen wirksam annehmen durften, kann ihnen auch das Recht zu seiner Ablehnung nicht abgesprochen werden. Verfassungen und Souveränität sind keine Gegenständen, die von einer internationalen Gemeinschaft gewährt oder gestattet oder verboten werden können, solange diese nicht selbst die friedenserhaltende Macht und Organisation und Funktion eines Staates angenommen hat. Sie beruhen auf elementaren Fakten, die nur durch Mächte geschaffen und aufrechterhalten werden können, die ein bestimmtes Territorium kontrollieren. Die internationale Gemeinschaft und die UN sind von einer solchen Position weit entfernt. Die Annahme der internationalen Vorschläge durch die türkische Seite ist von zweifelhaftem Wert, , weil sie unter enormem Druck internationaler politischer, sozialer und wirtschaftlicher Isolation der türkischen Volksgruppe seit mehr als einer Generation sowie durch Instrumentalisierung des Begehrens der Türkei, in die EU aufgenommen zu werden, und durch ungerechtfertigte Denunziation der türkischen Zypernpolitik als rechtswidrig oder anderweit ablehnenswürdig zustande gebracht worden ist. Außerdem stand die Annahme unter der Bedingung gleichzeitiger Annahme durch die griechische Seite. Die griechische Ablehnung des Plans hat durch sich selbst die Fortsetzung des Rechts beider Volksgruppen zum Resultat, das sie bereits vor Jahrzehnten durch Schaffung ihrer beiden eigenen Staaten ausgeübt haben. Die griechische Ablehnung stellt weiterhin klar, dass die griechische Seite nicht in der Lage war, Verträge mit Bezug auf den Rechtsstatus der türkischen Republik von Nordzypern zu verhandeln oder festzulegen oder abzuschließen. Man kann sich kaum vorstellen, auf welcher Grundlage die internationale Gemeinschaft in der Lage sein könnte, die politische und soziale Isolation and das wirtschaftliche Embargo gegen die türkische Republik von Nord-Zypern fortzusetzen oder die Beendigung der Isolation an Bedingungen einer türkischen Zustimmung zu irgendeiner griechischen Zuständigkeit zu knüpfen. Über die Versprechungen hinaus, die die EU gemacht hat um das türkische Referendum zu beeinflussen, ist zwar die EU nicht verpflichtet, Subventionen oder andere mit einer Mitgliedschaft verbundene Privilegien auf die türkische Volksgruppe in Zypern auszudehnen. Aber sie kann andererseits keine ihrer Regeln ohne Zustimmung der türkischen Volksgruppe anwenden. Bis zur Grenze ihres Interesses an einer Abwehr griechischer Vorherrschaft kann von den türkischen Zyprern getreue Beachtung des acquis communautaire erwartet werden, auch obwohl an seiner (Fort-)Bildung nicht beteiligt sind. Aber es wäre zumindest extrem unklug, ihre noch bestehende Isolation und Hilfsbedürftigkeit auszunutzen um die türkische Seite unter Verletzung ihres Selbstregierungsrechts und anderen Druck zu Konzessionen zu veranlassen, die ihren grundlegenden politischen Bedürfnissen zuwiderlaufen. Der griechische Akt der Selbstbestimmung im Sinne der Ablehnung, die Regierungsgewalt mit den türkischen Zyprern zu teilen, vermittelt eine Gelegenheit zu einer wahren dauerhaften Befriedung der Insel (einschließlich ihrer Entmilitarisierung): Die längst fällige Anerkennung der Staatseigenschaft der Türkischen Republik von Nord-Zypern kann nun zusätzlich miteiner Änderung der Verhältnisse begründet werden, nämlich mit der griechischen Ablehnung einer Wiedervereinigung. Das würde alle rechtlichen Probleme um die Insel lösen: Das Gebiet Nordzyperns wäre - 10 - kein Territorium der EU, und die EU würde keine Schwierigkeiten damit haben, dass sie ein Gebiet umfasst, das von keiner Regierung eines Mitgliedstaates kontrolliert wird. Ein Assoziationsabkommen könnte abgeschlossen werden, das alle alle Rechte und Pflichten der EU und der türkischen Republik die die Partner für angebracht halten. Griechische Territorial- und Eigentums-Ansprüche gegen den Norden würden nicht präjudiziert. Selbst wenn die Türkische Republik von Nordzypern nicht offiziell anerkannt würde, würde die Anwendung von Prinzipien wie desjenigen eines Verbots der Gewaltanwendung gegen ihr Territorium oder der wirtschaftlichen und kommunikativen Gleichberechtigung etwa mit Mitgliedern der EU die griechische Seite zur Aufgabe ihres Anspruchs auf Vorherrschaft über Zypern zwingen. Sobald die griechische Seite verstanden hätte dass ein Endstadium des Konflikts erreicht ist, würde dies nicht nur den Konflikt beenden sondern auch Tür und Tor öffnen für eine Kooperation der griechischen und türkischen Zyprer in Angelegenheiten von gleichwertigem gegenseitigem Interesse. Ein solches Interesse besteht in der Vermeidung der Kosten und anderer Nachteile der Unterhaltung von Waffenarsenalen und Armeen. Zum ersten Mal in der Geschichte würde sich eine echte Chance für eine künftige Föderation auf der Grundlage von Bedingungen öffnen, auf die sich beide Seiten ohne Druck von außen vorbehaltlos einigen. Literatur . ====== Der quantitativ größere Teil der umfangreichen Konfliktliteratur beabsichtigt die Förderung der Interessen jeweils einer der Konfliktparteien. Neuerdings mehren sich aber objektive Werke, aus manchem Saulus ist sogar ausdrücklich ein Paulus geworden. Früher ist auf dieser page versucht worden, zwischen objektiver und polemischer Literatur zu unterscheiden. Dieser Versuch wird aufgegeben. Denn einerseits sind politische Tendenzen in der Literatur leicht zu verkennen, und andererseits ist selbst Werken wie denen der beiden Volksgruppenführer Clerides und Denktas ein Bemühen um Objektivität nicht abzusprechen. Leser sollten ihre Meinung weniger an Hand ihrer Würdigung der Autorenpersönlichkeiten, sondern erstlinig nach der Überzeugungskraft ihrer Argumente urteilen. Folgerichtig werden nun auch Arbeiten des Autors dieser page eingereiht. Am geeignetsten für einen gründlicheren Einstieg ist das Buch von Dodd, The Cyprus Imbroglio, von 1998. Andererseits gibt es eine erhebliche Zahl wichtiger kürzerer Beiträge, die nicht zitiert werden, um den Rahmen dieses kurzen Abrisses nicht zu sprengen. Im folgenden sind die wichtigsten Titel zusammengestellt (die als Grundlage für jede Beurteilung unentbehrlichen Werke sind hervorgehoben): Besler (verheiratete Arsava), Ayse Füsun, Die völkerrechtliche Lage Zyperns unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts, Dissertation München, 1973 - 11 - Clerides, Glafkos, Cyprus: My Deposition, Alithia, Nicosia, 4 Bände, 1989 - 1992 Crawshaw, Nancy, The Cyprus Revolt, Allen&Unwin, London, 1978 Denktas, Rauf, The Cyprus Triangel, Revised edition, Rustem & Brother, London 1988 Dischler, Ludwig, Die Zypernfrage, Metzner, Frankfurt und Berlin, 1960 Dodd, Clement H., The Cyprus Issue, 2. Auflage, Eothen Press, Huntington , Reprint 1996 Dodd, Clement H., The Cyprus Imbroglio, The Eothen Press, Huntington, 1998 Ertekün, Nedjati M., The Cyprus Dispute, Rustem & Brother, 2. Aufl. London, 1984 Gobbi, Hugo J., Contemporary Cyprus, Aurora, Tel Aviv, ohne Jahr (1998) Grothusen, Klaus-Detlev / Steffani, Winfried / Zervakis, Peter (Hrsg.), Zypern. Südosteuropa-Handbuch Band VIII, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1998 Holland, Robert, Britain and the Revolt in Cyprus 1954 – 1959, Clarendon Press, Oxford, 1998 Necatigil, Zaim M., The Cyprus Question and the Turkish Position in International Law, Oxford, 1989 Patrick, Richard A., Political Geography and the Cyprus Conflict 1963-1971, Waterloo, 1976 Polyviou, Polyvios G., Cyprus, Conflict and Negotiation, 1960 - 1980, Duckworth, London, 1980 Purcell, H.D., Cyprus, Ernest Benn, London, 1969 Rabl, Kurt The Cyprus Problem before the U.N. Security Council: A Case Study in U.N. Crisis Handling. In: Indian Yearbook of International Affairs, 1966-67, St. Louis Institute Press, Adyar, Madras, p. 247-299. Reddaway, John, Burdened with Cyprus, Rustem&Brother, Weidenfeld&Nicolson, London,1986 Talmon, Stefan, Die kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Maschinenschriftliches Manuskript, 2001. Drucklegung in Vorbereitung. Tzermias, Pavlos, Geschichte der Republik Zypern, Francke, Tübingen, 1991 - 12 - Einige überaus spärliche, aber wichtige Feststellungen konfliktrelevanter Tatsachen finden sich auch in den Berichten, die der Generalsekretär dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit 1964 periodisch erstattet hat. Sie sind teilweise bei Ertekün aaO. abgedruckt. Beiträge des Autors dieser page (eine Auswahl - in englischer Sprache zusammengefasst - ist auch abgedruckt in Christian Heinze, Cyprus 2000, München, 1999. Vgl.die Literaturangabe in der englischen Version dieser page.): "Herrschaft der Mehrheit bedeutet Krieg - Zyperns Verfassung verlangt guten Willen Londoner Konferenz berät Reformen." Deutsche Zeitung Nr. 15 v. 18./19. Jan. 1964, S. 3. Notiz zur Überschrift: Deutsche Zeitung Nr. 17 vom 21. Januar 1964 S. 2. Die Arbeits ist über ein link aus dieser page zugänglich: click here. "Der Zypern-Konflikt, eine Bewährungsprobe westlicher Friedensordnung." EuropaArchiv, 1964, S. 713. "Zum Stand des Zypern-Konflikts unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Selbstbestimmung der Völker". Zeitschrift für Politik, Köln und Berlin 1991, S. 406. "Zur Frage der Vereinbarkeit der Aufnahme von Zypern in die Europäische Union mit dem Völkerrecht, dem Recht der EU und den Zypern-Verträgen von 1959/60". Kurzgutachten, Maschinenschrift, März 1997.