Schweizerische Politik «Ziel 1

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Schweizerische Politik «Ziel 1»
Begriffe
aktives und passives Wahlrecht
Beim aktiven Wahlrecht darf man selber wählen, beim passiven Wahlrecht darf man sich zur
Wahl stellen. In der Schweiz darf ein Schweizer Bürger beides (muss 18 jährig sein).
arithmetische Konkordanz
Siehe „Zauberformel“
Basisdemokratisch
Die Basisdemokratie ist eng mit der direkten Demokratie verknüpft. Bei der Basisdemokratie
werden alle Entscheide von der Basis (z.B. dem Volk) aus getroffen.
Doppeltes Mehr
Volks- und Ständemehr muss einer Verfassungsänderung (Initiative) zustimmen, damit sie
gültig ist.
„Gute Dienste“
Die Schweiz als neutrales Land bietet bei internationalen Konflikten oft ihre Hilfe als
unabhängige Vermittlerin an. Man spricht in diesem Fall von „Guten Diensten“.
inhaltliche Konkordanz
Jeder Bundesrat sollte die Meinung des Gesamtbundesrates vertreten und auch seine
Kollegen verteidigen., bzw. nicht in den Rücken fallen.
Kollegialitätsprinzip
Der Bundesrat entscheidet als Kollegium, sprich jeder Bundesrat hat die gleichen Rechte. Der
Bundespräsident leitet zwar die Sitzungen, hat aber nicht mehr Rechte als die anderen. Alle
Bundesratsmitglieder müssen die Entscheide gegen aussen vertreten, auch wenn diese nicht
ihre persönliche Haltung oder diese der Partei ist.
Majorzwahlrecht
Auch Mehrheitswahlrecht genannt. Es wird nach Köpfen gewählt. Welche Person am
meisten Stimmen hat ist somit gewählt. Ständerat, Nationalrat mit nur 1 Sitz und
Regierungsräte werden im Majorzwahlsystem gewählt.
Pluralismus
Beschreibt die Idee des friedlichen Nebeneinander. Mit allen Interessen, Stilen etc. Die
Koexistenz von verschiedenen Interessen und Lebensstilen in einer Gesellschaft.
Primus inter Pares
Ein primus inter pares („Erster unter Gleichen“) ist ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben
Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt.
Manuel Egli
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Diese Stellung hat meist repräsentativen Charakter und ist mit keinerlei Privilegien
verbunden (wikipedia.org). Der Bundespräsident ist ein „primus inter pares“.
Proporzwahlrecht
Auch Verhältniswahlrecht genannt. Das Proporzwahlrecht ist das Wählen nach Partei und
nicht nach Kopf. Diese Partei, die am meisten Stimmen (Wähleranteil) hat, bekommt am
meist zugesprochenen Sitze.
Session
Die National- und Ständeräte ( Bundesversammlung) kommen 4 Mal im Jahr zu der
jeweilig dreiwöchigen Session zusammen. Sie diskutieren dabei die politischen Geschäfte.
Souveränität
Unabhängiger Staat, der selbstbestimmt und frei von aussen bestimmen kann. Das
Schweizer Volk ist der Souverän.
Staat
Im weitesten Sinne ist der Staat eine politische Ordnung. Ein Land mit Exekutive, Legislative
und Judikative, mit Parteien und Interessensgruppen und mit Bürger ist ein Staat.
Willensnation
In der Schweiz will die Willensnation die Verbundenheit zwischen Deutschschweizer,
Tessiner, Romands und Rätoromanen ausdrücken, also trotz verschiedener Kulturen soll ein
friedliche
Zauberformel
Die Zauberformel ist nicht rechtlich vorgeschrieben, aber eine langjährige Tradition. Dabei
geht es um die Aufteilung der Bundesräte nach Parteistärke. Die drei grössten Parteien (die
drei Parteien mit den grössten Wähleranteilen) bekommen je 2 Sitze, die viertgrösste einen
Sitz. Heute stimmt diese Formel nicht mehr überein. Prinzip 2:2:2:1.
Wichtigste Einnahme und Ausgabenquellen des Bundes
Einnahmen: Direkte Bundessteuer, [Verrechnungssteuer Mehrwertsteuer] -> Indirekte
Bundessteuer
Ausgaben: Soziale Wohlfahrt, Schuldzinsen, Einnahmenanteile und Finanzausgleich, Verkehr,
Bildung und Forschung
Föderalistischer Aufbau der Schweiz
Drei politische Ebenen: Gemeinde, Kanton, Bund.
Gemeinde
In der Schweiz gibt es 2408 Gemeinden. Einige Gemeinden (1/5 aller Gemeinden) haben ein
eigenes Parlament (z.B. Stadt Zürich), die anderen wählen direkt-demokratisch an der
Gemeindeversammlung. Die Exekutive bildet der Gemeinde- bzw. Stadtrat. Zu den
Manuel Egli
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wichtigsten Aufgaben der Gemeinden gehört das Führen der Einwohnerregister, Zivilschutz,
Energieversorgung, Strassenbau, Ortsplanung, Steuern, Schul- und Sozialwesen.
Kantone
Die Schweiz hat 26 Kantone. Sie haben sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen. Der
Kanton wird von einem Regierungsrat (Exekutive) und vom Grossrat (Legislative) geführt.
Gerichte (Judikative) haben die Kantone auch selber. Das Kompetenzgebiet der Kantone
beinhaltet das Gesundheitswesen, Bildung und Kultur. Sie haben eine eigene Verfassung.
Bund
Bund ist der schweizerische Begriff für Staat, wir nennen es auch oft die Eidgenossenschaft.
Der Bund ist verantwortlich für Aussen- und Sicherheitspolitik, Zoll- und Geldwesen und die
landesweite Rechtsetzung und Verteidigung.
Demokratische Rechte auf Schweizer Ebene
Wahlrecht: Alle über 18-jährigen Schweizer können den Nationalrat, Ständerat,
Regierungsrat und Grossrat wählen. Sie haben dabei das aktive und passive Wahlrecht (siehe
Begriffe S. 1). Beim Wählen können sie panaschieren, kumulieren und streichen.
Stimmrecht: Alle über 18-jährigen Schweizer dürfen über Volksinitiativen und Referenden
abstimmen. Dies findet viermal jährlich statt, meistens werden jeweils über 3 bis 4 Geschäfte
abgestimmt. Einerseits gibt es das obligatorische Referendum. Bei dem muss eine
Volksabstimmung durchgeführt werden, wie z.B. für Änderungen an der Verfassung oder
den Beitritt zu internationalen Organisationen. Es braucht beim obligatorischen Referendum
das doppelte Mehr. Es gibt dazu noch das fakultative Referendum, es kommt nur zur
Abstimmung, wenn es verlangt wird (um z.B. geänderte/neue Gesetze des Parlaments vors
Volk zu bringen). Hier genügt das Volksmehr.
Initiativrecht: Bürger können eine Änderung oder Ergänzung der Verfassung mittels Initiative
verlangen. Eine Gesetzesänderung ist auf Bundesebene hingegen zu den Kantonen nicht
möglich. Für die Volksinitiative braucht es innert 18 Monaten 100‘000 gültige Unterschriften
von Stimmberechtigten. Meistens arbeiten die Behörden einen direkten Gegenvorschlag
aus, welcher weniger weit geht. Seit 1987 gilt das doppelte Ja: Gegenvorschlag und Initiative
können angenommen werden, mittels Stichfrage wird der endgültige „Sieger“ erkoren.
Volksinitiativen kommen nur aus dem Volk und nicht aus der Regierung.
Referendumsrecht: Ist sozusagen die Bremse in der Hand des Volkes. Das fakultative
Referendum kann dann ergriffen werden, wenn man gegen Bundesgesetze,
Bundesbeschlüsse oder Staatsverträge vorgehen will. Dabei muss man innert 100 Tagen
50‘000 gültige Unterschriften sammeln. Das Referendumsrecht trägt der Konkordanz bei.
Organe des Bundesstaates
Legislative: Wird aus der vereinigten Bundesversammlung (National- und Ständerat)
gebildet. Beide werden vom Volk gewählt (Nationalrat via Proporz, Ständerat via Majorz),
Manuel Egli
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Wahlkreise sind die jeweiligen Kantone. Der Nationalrat hat 200 Sitze und vertritt das Volk,
der Ständerat vertritt die Kantone ( Gleichberechtigung der Kantone) und hat 46 Sitze.
Jedem Kanton steht min. 1 Nationalratssitz zu. Daher hat auch Appenzell Innerrhoden,
welcher rechnerisch keinen Anspruch auf einen Sitz hätte, einen Sitz im Nationalrat. Die
Legislative macht Gesetze (beraten Verfassungsänderungen, beschliessen Erlass, Änderung
oder Aufhebung von Bundesgesetzen, fassen Bundesbeschlüsse und genehmigen Verträge),
wählen Bundesrat, Bundeskanzler, Bundespräsident, Vizepräsident, Bundesgericht und
General und kontrollieren (die Bundesverwaltung). Die Vereinigte Bundesversammlung
kommt 4x im Jahr zur jeweils dreiwöchigen Session zusammen.
Exekutive: Das ist der siebenköpfige Bundesrat und die Bundeskanzlerin. Sie werden von der
vereinigten Bundesversammlung gewählt und haben verschiedenste Regierungsaufgaben
(siehe S. 6). Die Bundesräte wie auch Bundeskanzler/in werden für eine vierjährige Amtszeit
gewählt. Der Bundespräsident hat nur Repräsentationsaufgaben und leitet die wöchentliche
Bundesratssitzung. Mehr steht ihm nicht zu. Bundeskanzler/in hat kein Stimmrecht, aber
dafür Antrags- und Rederecht.
Judikative: Das Bundesgericht wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt.
Gemeinde-Entwicklung
Seit 1950 nimmt die Anzahl Gemeinden stetig ab. Das hat der Grund, da immer weniger
Gemeinden eine professionelle Verwaltung führen können und z.B. Schulen immer weniger
Kinder haben. Die Aufgaben können so besser gelöst werden.
Gewaltenteilung
Unter Gewaltenteilung ist die strikte Teilung von Legislative, Exekutive und Judikative
gemeint. Sie sind personell getrennt, funktionell aber nur geteilt. Das soll heissen, dass
niemand gleichzeitig mehreren dieser 3 Gewalten angehören darf, aber jede der 3 Gewalten
machen Aufgaben, die zum Teil nicht zu ihrem Zuständigkeitsgebiet gehören.
Tätigkeiten
Bund
Kanton
Gemeinde
Bezirk
Manuel Egli
Parlament
Legislative
Gesetze machen und
beraten
Regierung
Exekutive
Vertretung nach
innen und aussen,
koordinieren
Bundesrat
National- und
Ständerat
Grosser Rat,
Regierungsrat
Kantonsrat, Landrat
Gemeindeversammlung Gemeinderat,
Stadtrat
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Gerichte
Judikative
strafen, richten,
schlichten
Bundesgericht
Obergericht,
Kantonsgericht
Friedensrichter
Bezirksgericht /
Amtsgericht
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Partei
Parteien sind politische Gesinnungsgruppen mit jeweils verschiedenen Weltbildern – also
bestimmten Auffassungen von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft etc. Sie sind ein Bindeglied
zwischen dem Volk und staatlichen Einrichtungen und für das Funktionieren einer
Demokratie nicht wegzudenken.
Vier wählerstärksten Parteien der Schweiz:
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Schweizerische Volkspartei (SVP)
Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)
FDP.Die Liberalen (FDP)
Christlichdemokratische Volkspartei (CVP)
Links und Rechts an Beispiel im 19. Jahrhundert
Links: Verbesserung der Lebensbedingungen, Durchsetzung der Menschenrechte, Stärkung
der Arbeiterschaft, Erneuerung der Gesellschaft  Progressiv.
Rechts: Status Quo einhalten  Konservativ.
Kommission
Kommissionen haben die Aufgabe, die Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Antrag zu
stellen. Sie arbeiten dabei eng mit dem Bundesrat zusammen. Gemäss Parlamentsgesetz
sollen die Kommissionen zudem in ihren Sachbereichen gesellschaftliche und politische
Entwicklungen verfolgen sowie Vorschläge machen, wie neue Herausforderungen und
Probleme gelöst werden könnten. Es gibt Aufsichtskommissionen (Finanzkommissionen,
Geschäftsprüfungskommissionen) und Legislativkommissionen (siehe unten Auflistung) und
auch noch weitere Kommissionen (siehe Auflistung).
Die Kommissionen des Nationalrates haben 25 Mitglieder, die des Ständerates 13 Mitglieder.
Durchschnittlich kommen sie drei bis vier Tage pro Quartal zusammen.
Legislativkommissionen
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Aussenpolitische Kommissionen
Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur
Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit
Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie
Sicherheitspolitische Kommissionen
Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen
Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben
Staatspolitische Kommissionen
Manuel Egli
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Kommissionen für Rechtsfragen
Weitere Kommissionen
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Begnadigungskommission
Gerichtskommission
Immunitätskommission
Redaktionskommission
Legislaturplanungskommission
Fraktion
Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Sie sind
für die Meinungsbildung wichtig. Sie beraten wichtige Ratsgeschäfte vor und versuchen sich
auf einheitliche Positionen festzulegen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf
Mitglieder aus einem Rat erforderlich. Im Nationalrat ist die Fraktionszugehörigkeit eine
Voraussetzung für den Einsitz in eine Kommission. Die Bundesversammlung ist politisch nicht
in Parteien, sondern in Fraktionen gegliedert. Mit einer Ausnahme gehören momentan
sämtliche Parlamentsabgeordnete einer Fraktion an.
Fraktionen des Parlamentes
SVP, SP, CVP/EVP, FDP-Liberale, Grüne, Grünliberale, BDP
Aktueller Bundesrat/Bundeskanzlerin
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Ueli Maurer, Bundespräsident, SVP, Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Didier Burkhalter, Vizepräsident, FDP, Departement für auswärtige Angelegenheiten
(EDA)
Doris Leuthard, CVP, Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK)
Eveline Widmer-Schlumpf, BDP, Finanzdepartement (EFD)
Simonetta Sommaruga, SP, Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Johann N. Schneider-Ammann, FDP, Departement für Wirtschaft, Bildung und
Forschung (WBF)
Alain Berset, SP, Departement des Innern (EDI)
Corina Casanova, CVP, Bundeskanzlerin
Aufgaben des Bundesrates
Der Bundesrat ist die oberste leitende Behörde des Landes und in erster Linie verantwortlich für die
Regierungstätigkeit.
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Lage beurteilen, die sich aus der Entwicklung in Staat und Gesellschaft und dem
Geschehen im In- und Ausland ergibt
„Ziele staatlichen Handelns umschreiben und die Mittel dafür bestimmen“
Manuel Egli
Schweizerische Politik
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Regierungspolitik planen, koordinieren, Umsetzung sicherstellen
Bund nach innen und aussen vertreten
Der Bundesrat beteiligt sich ausserdem an der Rechtsetzung, indem er
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Das Vorverfahren der Gesetzgebund leitet
Der Bundesversammlung Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse unterbreitet
Verordnungen erlässt, soweit ihn Bundesverfassung oder Bundesgesetze dazu
ermächtigen
Bundesratssitzung: Pro Woche je eine Bundesratssitzung, jeweils 3 bis 6 Stunden, geleitet
von Bundespräsident oder bei dessen Abwesenheit durch Vizepräsident. Dort entscheidet er
alljährlich 2000 bis 2500 Geschäfte.
Parlamentswahlen 2011
Bei den Schweizer Parlamentswahlen 2011 wurden die 200 Mandate des Nationalrates
sowie 45 der 46 Sitze im Ständerat neu besetzt. Zur Hauptsache fanden sie am 23. Oktober
2011 statt. Einige Ständeräte wurden in zweiten Wahlgängen bis zum 4. Dezember 2011
bestimmt.
Gewinnerinnen der Nationalratswahlen waren die Bürgerlich-Demokratische Partei, die sich
2008 von der SVP abgespalten hatte und die Grünliberalen, die in den meisten Kantonen
erstmals antraten. Sie erreichten beide 5.4% der Stimmen und elf (GLP) respektive neun
(BDP) Nationalratssitze. Wahlverliererin war die Schweizerische Volkspartei, die neun Sitze
abgeben musste, aber stärkste Partei blieb. Auch FDP, Christlichdemokratische Volkspartei
und die Grüne mussten Verluste einstecken.
Im Ständerat war die SP Wahlsiegerin, sie stellte neu elf Ständerätinnen und Ständerat, so
viel wie nie zuvor in ihrer Parteigeschichte. FDP, CVP und SVP wurden in der kleinen Kammer
dagegen geschwächt. Auch ein parteiloser Ständerat wurde gewählt.
Auf die Parlamentswahlen folgte am 14. Dezember 2011 die Gesamterneuerungswahl des
Bundesrates. Die 49. Legislaturperiode wird vier Jahre dauern, bis 2015.
Manuel Egli
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