Beispiele: Deutschland, USA, Grossbritannien

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Geschichtszusammenfassung
Inhalt
Politik, Absolutismus, Aufklärung............................................................................................................ 3
Schweizerische Politik ......................................................................................................................... 3
Begriffe ............................................................................................................................................ 3
Wichtigste Einnahme und Ausgabenquellen des Bundes ............................................................... 4
Föderalistischer Aufbau der Schweiz .............................................................................................. 4
Demokratische Rechte auf Schweizer Ebene .................................................................................. 5
Organe des Bundesstaates .............................................................................................................. 5
Gemeinde-Entwicklung ................................................................................................................... 6
Gewaltenteilung .............................................................................................................................. 6
Partei ............................................................................................................................................... 6
Kommission ..................................................................................................................................... 7
Fraktion............................................................................................................................................ 7
Aktueller Bundesrat/Bundeskanzlerin ............................................................................................ 8
Aufgaben des Bundesrates .............................................................................................................. 8
Parlamentswahlen 2011 ...................................................................................................................... 9
Politische Systeme im Vergleich ........................................................................................................ 10
Repräsentative Demokratie .......................................................................................................... 10
Präsidiale Demokratie ................................................................................................................... 10
Direkte Demokratie ....................................................................................................................... 10
Monarchie ..................................................................................................................................... 11
Theokratie ..................................................................................................................................... 11
Militärdiktatur ............................................................................................................................... 11
Klassenherrschaft .......................................................................................................................... 11
Gerontokratie ................................................................................................................................ 11
Diktatur .......................................................................................................................................... 11
Absolutismus, Aufklärung.................................................................................................................. 12
Wichtigste Merkmale der absolutistischen Herrschaft ................................................................. 12
Besonderheiten des französischen Absolutismus, Merkantilismus .............................................. 12
Entwicklung der Herrschaftsform in Preussen vom despotischen zum aufgeklärten Absolutismus
....................................................................................................................................................... 13
Stellung Preussens unter den europäischen Grossmächten im 18. Jahrhundert ......................... 14
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 1
Begriffe .......................................................................................................................................... 14
Zeittafel ......................................................................................................................................... 15
Französische Revolution, Napoleon ...................................................................................................... 16
Französische Revolution .................................................................................................................... 16
Ursachen und Anlass ..................................................................................................................... 16
Verlauf ........................................................................................................................................... 16
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 2
Politik, Absolutismus, Aufklärung
SCHWEIZERISCHE POLITIK / PARLAMENTSWAHLEN 2011 / POLITISCHE SYSTEME IM VERGLEICH /
STAATEN UND GESELLSCHAFTEN IM 17. UND 18. JAHRHUNDERT / ABSOLUTISMUS UND
AUFKLÄRUNG
Schweizerische Politik
Begriffe
aktives und passives Wahlrecht
Beim aktiven Wahlrecht darf man selber wählen, beim passiven Wahlrecht darf man sich zur Wahl
stellen. In der Schweiz darf ein Schweizer Bürger beides (muss 18 jährig sein).
arithmetische Konkordanz
Siehe „Zauberformel“
Basisdemokratisch
Die Basisdemokratie ist eng mit der direkten Demokratie verknüpft. Bei der Basisdemokratie werden
alle Entscheide von der Basis (z.B. dem Volk) aus getroffen.
Doppeltes Mehr
Volks- und Ständemehr muss einer Verfassungsänderung (Initiative) zustimmen, damit sie gültig ist.
„Gute Dienste“
Die Schweiz als neutrales Land bietet bei internationalen Konflikten oft ihre Hilfe als unabhängige
Vermittlerin an. Man spricht in diesem Fall von „Guten Diensten“.
inhaltliche Konkordanz
Jeder Bundesrat sollte die Meinung des Gesamtbundesrates vertreten und auch seine Kollegen
verteidigen., bzw. nicht in den Rücken fallen.
Kollegialitätsprinzip
Der Bundesrat entscheidet als Kollegium, sprich jeder Bundesrat hat die gleichen Rechte. Der
Bundespräsident leitet zwar die Sitzungen, hat aber nicht mehr Rechte als die anderen. Alle
Bundesratsmitglieder müssen die Entscheide gegen aussen vertreten, auch wenn diese nicht ihre
persönliche Haltung oder diese der Partei ist.
Majorzwahlrecht
Auch Mehrheitswahlrecht genannt. Es wird nach Köpfen gewählt. Welche Person am meisten
Stimmen hat ist somit gewählt. Ständerat, Nationalrat mit nur 1 Sitz und Regierungsräte werden im
Majorzwahlsystem gewählt.
Pluralismus
Beschreibt die Idee des friedlichen Nebeneinander. Mit allen Interessen, Stilen etc. Die Koexistenz
von verschiedenen Interessen und Lebensstilen in einer Gesellschaft.
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 3
Primus inter Pares
Ein primus inter pares („Erster unter Gleichen“) ist ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben Rechte
innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt. Diese Stellung hat
meist repräsentativen Charakter und ist mit keinerlei Privilegien verbunden (wikipedia.org). Der
Bundespräsident ist ein „primus inter pares“.
Proporzwahlrecht
Auch Verhältniswahlrecht genannt. Das Proporzwahlrecht ist das Wählen nach Partei und nicht nach
Kopf. Diese Partei, die am meisten Stimmen (Wähleranteil) hat, bekommt am meist zugesprochenen
Sitze.
Session
Die National- und Ständeräte ( Bundesversammlung) kommen 4 Mal im Jahr zu der jeweilig
dreiwöchigen Session zusammen. Sie diskutieren dabei die politischen Geschäfte.
Souveränität
Unabhängiger Staat, der selbstbestimmt und frei von aussen bestimmen kann. Das Schweizer Volk ist
der Souverän.
Staat
Im weitesten Sinne ist der Staat eine politische Ordnung. Ein Land mit Exekutive, Legislative und
Judikative, mit Parteien und Interessensgruppen und mit Bürger ist ein Staat.
Willensnation
In der Schweiz will die Willensnation die Verbundenheit zwischen Deutschschweizer, Tessiner,
Romands und Rätoromanen ausdrücken, also trotz verschiedener Kulturen soll ein friedliche
Zauberformel
Die Zauberformel ist nicht rechtlich vorgeschrieben, aber eine langjährige Tradition. Dabei geht es
um die Aufteilung der Bundesräte nach Parteistärke. Die drei grössten Parteien (die drei Parteien mit
den grössten Wähleranteilen) bekommen je 2 Sitze, die viertgrösste einen Sitz. Heute stimmt diese
Formel nicht mehr überein. Prinzip 2:2:2:1.
Wichtigste Einnahme und Ausgabenquellen des Bundes
Einnahmen: Mehrwertsteuer, Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer
Ausgaben: Soziale Wohlfahrt, Schuldzinsen, Einnahmenanteile und Finanzausgleich, Verkehr
Föderalistischer Aufbau der Schweiz
Drei politische Ebenen: Gemeinde, Kanton, Bund.
Gemeinde
In der Schweiz gibt es 2408 Gemeinden. Einige Gemeinden (1/5 aller Gemeinden) haben ein eigenes
Parlament (z.B. Stadt Zürich), die anderen wählen direkt-demokratisch an der
Gemeindeversammlung. Die Exekutive bildet der Gemeinde- bzw. Stadtrat. Zu den wichtigsten
Aufgaben der Gemeinden gehört das Führen der Einwohnerregister, Zivilschutz, Energieversorgung,
Strassenbau, Ortsplanung, Steuern, Schul- und Sozialwesen.
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 4
Kantone
Die Schweiz hat 26 Kantone. Sie haben sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen. Der Kanton wird
von einem Regierungsrat (Exekutive) und vom Grossrat (Legislative) geführt. Gerichte (Judikative)
haben die Kantone auch selber. Das Kompetenzgebiet der Kantone beinhaltet das
Gesundheitswesen, Bildung und Kultur. Sie haben eine eigene Verfassung.
Bund
Bund ist der schweizerische Begriff für Staat, wir nennen es auch oft die Eidgenossenschaft. Der Bund
ist verantwortlich für Aussen- und Sicherheitspolitik, Zoll- und Geldwesen und die landesweite
Rechtsetzung und Verteidigung.
Demokratische Rechte auf Schweizer Ebene
Wahlrecht: Alle über 18-jährigen Schweizer können den Nationalrat, Ständerat, Regierungsrat und
Grossrat wählen. Sie haben dabei das aktive und passive Wahlrecht (siehe Begriffe S. 3). Beim
Wählen können sie panaschieren, kumulieren und streichen.
Stimmrecht: Alle über 18-jährigen Schweizer dürfen über Volksinitiativen und Referenden
abstimmen. Dies findet viermal jährlich statt, meistens werden jeweils über 3 bis 4 Geschäfte
abgestimmt. Einerseits gibt es das obligatorische Referendum. Bei dem muss eine Volksabstimmung
durchgeführt werden, wie z.B. für Änderungen an der Verfassung oder den Beitritt zu internationalen
Organisationen. Es braucht beim obligatorischen Referendum das doppelte Mehr. Es gibt dazu noch
das fakultative Referendum, es kommt nur zur Abstimmung, wenn es verlangt wird (um z.B.
geänderte/neue Gesetze des Parlaments vors Volk zu bringen). Hier genügt das Volksmehr.
Initiativrecht: Bürger können eine Änderung oder Ergänzung der Verfassung mittels Initiative
verlangen. Eine Gesetzesänderung ist auf Bundesebene hingegen zu den Kantonen nicht möglich. Für
die Volksinitiative braucht es innert 18 Monaten 100‘000 gültige Unterschriften von
Stimmberechtigten. Meistens arbeiten die Behörden einen direkten Gegenvorschlag aus, welcher
weniger weit geht. Seit 1987 gilt das doppelte Ja: Gegenvorschlag und Initiative können
angenommen werden, mittels Stichfrage wird der endgültige „Sieger“ erkoren. Volksinitiativen
kommen nur aus dem Volk und nicht aus der Regierung.
Referendumsrecht: Ist sozusagen die Bremse in der Hand des Volkes. Das fakultative Referendum
kann dann ergriffen werden, wenn man gegen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse oder
Staatsverträge vorgehen will. Dabei muss man innert 100 Tagen 50‘000 gültige Unterschriften
sammeln. Das Referendumsrecht trägt der Konkordanz bei.
Organe des Bundesstaates
Legislative: Wird aus der vereinigten Bundesversammlung (National- und Ständerat) gebildet. Beide
werden vom Volk gewählt (Nationalrat via Proporz, Ständerat via Majorz), Wahlkreise sind die
jeweiligen Kantone. Der Nationalrat hat 200 Sitze und vertritt das Volk, der Ständerat vertritt die
Kantone ( Gleichberechtigung der Kantone) und hat 46 Sitze. Jedem Kanton steht min. 1
Nationalratssitz zu. Daher hat auch Appenzell Innerrhoden, welcher rechnerisch keinen Anspruch auf
einen Sitz hätte, einen Sitz im Nationalrat. Die Legislative macht Gesetze (beraten
Verfassungsänderungen, beschliessen Erlass, Änderung oder Aufhebung von Bundesgesetzen, fassen
Bundesbeschlüsse und genehmigen Verträge), wählen Bundesrat, Bundeskanzler, Bundespräsident,
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 5
Vizepräsident, Bundesgericht und General und kontrollieren (die Bundesverwaltung). Die Vereinigte
Bundesversammlung kommt 4x im Jahr zur jeweils dreiwöchigen Session zusammen.
Exekutive: Das ist der siebenköpfige Bundesrat und die Bundeskanzlerin. Sie werden von der
vereinigten Bundesversammlung gewählt und haben verschiedenste Regierungsaufgaben (siehe S. 8).
Die Bundesräte wie auch Bundeskanzler/in werden für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Der
Bundespräsident hat nur Repräsentationsaufgaben und leitet die wöchentliche Bundesratssitzung.
Mehr steht ihm nicht zu. Bundeskanzler/in hat kein Stimmrecht, aber dafür Antrags- und Rederecht.
Judikative: Das Bundesgericht wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt.
Gemeinde-Entwicklung
Seit 1950 nimmt die Anzahl Gemeinden stetig ab. Das hat der Grund, da immer weniger Gemeinden
eine professionelle Verwaltung führen können und z.B. Schulen immer weniger Kinder haben. Die
Aufgaben können so besser gelöst werden.
Gewaltenteilung
Unter Gewaltenteilung ist die strikte Teilung von Legislative, Exekutive und Judikative gemeint. Sie
sind personell getrennt, funktionell aber nur geteilt. Das soll heissen, dass niemand gleichzeitig
mehreren dieser 3 Gewalten angehören darf, aber jede der 3 Gewalten machen Aufgaben, die zum
Teil nicht zu ihrem Zuständigkeitsgebiet gehören.
Tätigkeiten
Bund
Kanton
Gemeinde
Bezirk
Parlament
Legislative
Gesetze machen und
beraten
Regierung
Exekutive
Vertretung nach innen
und aussen,
koordinieren
Bundesrat
National- und
Ständerat
Grosser Rat,
Regierungsrat
Kantonsrat, Landrat
Gemeindeversammlung Gemeinderat, Stadtrat
---
Gerichte
Judikative
strafen, richten,
schlichten
Bundesgericht
Obergericht,
Kantonsgericht
Friedensrichter
Bezirksgericht /
Amtsgericht
Partei
Parteien sind politische Gesinnungsgruppen mit jeweils verschiedenen
Weltbildern – also bestimmten Auffassungen von Staat, Gesellschaft,
Wirtschaft etc. Sie sind ein Bindeglied zwischen dem Volk und
staatlichen Einrichtungen und für das Funktionieren einer Demokratie
nicht wegzudenken.
Vier wählerstärksten Parteien der Schweiz:


Schweizerische Volkspartei (SVP)
Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 6


FDP.Die Liberalen (FDP)
Christlichdemokratische Volkspartei (CVP)
Links und Rechts an Beispiel im 19. Jahrhundert:
Links: Verbesserung der Lebensbedingungen, Durchsetzung der Menschenrechte, Stärkung der
Arbeiterschaft, Erneuerung der Gesellschaft  Progressiv.
Rechts: Status Quo einhalten  Konservativ.
Kommission
Kommissionen haben die Aufgabe, die Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Antrag zu stellen. Sie
arbeiten dabei eng mit dem Bundesrat zusammen. Gemäss Parlamentsgesetz sollen die
Kommissionen zudem in ihren Sachbereichen gesellschaftliche und politische Entwicklungen
verfolgen sowie Vorschläge machen, wie neue Herausforderungen und Probleme gelöst werden
könnten. Es gibt Aufsichtskommissionen (Finanzkommissionen, Geschäftsprüfungskommissionen)
und Legislativkommissionen (siehe unten Auflistung) und auch noch weitere Kommissionen (siehe
Auflistung).
Die Kommissionen des Nationalrates haben 25 Mitglieder, die des Ständerates 13 Mitglieder.
Durchschnittlich kommen sie drei bis vier Tage pro Quartal zusammen.
Legislativkommissionen









Aussenpolitische Kommissionen
Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur
Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit
Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie
Sicherheitspolitische Kommissionen
Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen
Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben
Staatspolitische Kommissionen
Kommissionen für Rechtsfragen
Weitere Kommissionen





Begnadigungskommission
Gerichtskommission
Immunitätskommission
Redaktionskommission
Legislaturplanungskommission
Fraktion
Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Sie sind für die
Meinungsbildung wichtig. Sie beraten wichtige Ratsgeschäfte vor und versuchen sich auf einheitliche
Positionen festzulegen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder aus einem Rat
erforderlich. Im Nationalrat ist die Fraktionszugehörigkeit eine Voraussetzung für den Einsitz in eine
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 7
Kommission. Die Bundesversammlung ist politisch nicht in Parteien, sondern in Fraktionen gegliedert.
Mit einer Ausnahme gehören momentan sämtliche Parlamentsabgeordnete einer Fraktion an.
Fraktionen des Parlamentes
SVP, SP, CVP/EVP, FDP-Liberale, Grüne, Grünliberale, BDP
Aktueller Bundesrat/Bundeskanzlerin








Ueli Maurer, Bundespräsident, SVP, Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS)
Didier Burkhalter, Vizepräsident, FDP, Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Doris Leuthard, CVP, Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Eveline Widmer-Schlumpf, BDP, Finanzdepartement (EFD)
Simonetta Sommaruga, SP, Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Johann N. Schneider-Ammann, FDP, Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
(WBF)
Alain Berset, SP, Departement des Innern (EDI)
Corina Casanova, CVP, Bundeskanzlerin
Aufgaben des Bundesrates
Der Bundesrat ist die oberste leitende Behörde des Landes und in erster Linie verantwortlich für die
Regierungstätigkeit.




Lage beurteilen, die sich aus der Entwicklung in Staat und Gesellschaft und dem Geschehen
im In- und Ausland ergibt
„Ziele staatlichen Handelns umschreiben und die Mittel dafür bestimmen“
Regierungspolitik planen, koordinieren, Umsetzung sicherstellen
Bund nach innen und aussen vertreten
Der Bundesrat beteiligt sich ausserdem an der Rechtsetzung, indem er



Das Vorverfahren der Gesetzgebund leitet
Der Bundesversammlung Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse unterbreitet
Verordnungen erlässt, soweit ihn Bundesverfassung oder Bundesgesetze dazu ermächtigen
Bundesratssitzung: Pro Woche je eine Bundesratssitzung, jeweils 3 bis 6 Stunden, geleitet von
Bundespräsident oder bei dessen Abwesenheit durch Vizepräsident. Dort entscheidet er alljährlich
2000 bis 2500 Geschäfte.
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 8
Parlamentswahlen 2011
Bei den Schweizer Parlamentswahlen 2011 wurden die 200 Mandate des Nationalrates sowie 45 der
46 Sitze im Ständerat neu besetzt. Zur Hauptsache fanden sie am 23. Oktober 2011 statt. Einige
Ständeräte wurden in zweiten Wahlgängen bis zum 4. Dezember 2011 bestimmt.
Gewinnerinnen der Nationalratswahlen waren die Bürgerlich-Demokratische Partei, die sich 2008
von der SVP abgespalten hatte und die Grünliberalen, die in den meisten Kantonen erstmals
antraten. Sie erreichten beide 5.4% der Stimmen und elf (GLP) respektive neun (BDP)
Nationalratssitze. Wahlverliererin war die Schweizerische Volkspartei, die neun Sitze abgeben
musste, aber stärkste Partei blieb. Auch FDP, Christlichdemokratische Volkspartei und die Grüne
mussten Verluste einstecken.
Im Ständerat war die SP Wahlsiegerin, sie stellte neu elf Ständerätinnen und Ständerat, so viel wie
nie zuvor in ihrer Parteigeschichte. FDP, CVP und SVP wurden in der kleinen Kammer dagegen
geschwächt. Auch ein parteiloser Ständerat wurde gewählt.
Auf die Parlamentswahlen folgte am 14. Dezember 2011 die Gesamterneuerungswahl des
Bundesrates. Die 49. Legislaturperiode wird vier Jahre dauern, bis 2015. (Quelle: Wikipedia.org)
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 9
Politische Systeme im Vergleich
Grundsätzlich unterscheidet man
zwischen zwei verschiedenen,
politischen Systemen: Demokratie
und Autokratie. Bei der Demokratie
werden die Herrschaftsträger direkt
oder indirekt durch die
Wahlberechtigten gewählt und
abgewählt, bei der Autokratie
ergänzen sich die Herrschaftsträger
selbst. Man unterteilt
folgendermassen:
Demokratie: Repräsentative
Demokratie, Präsidiale Demokratie,
Direkte Demokratie
Autokratie: Monarchie/Aristokratie,
So funktioniert die Demokratie in der Schweiz
Theokratie, Militärdiktatur,
Klassenherrschaft, Gerontokratie, Diktatur
Repräsentative Demokratie
Bei der repräsentativen Demokratie wählt das Volk ( Elektorat) ein Parlament. Dieses Parlament ist
dann sozusagen ein kleines Abbild des Volkes und wählt im Namen des Volkes die Regierung und
erlässt Gesetze. Das Parlament wird unter „Wettbewerbsbedingungen“ zusammengesetzt, also fair –
alle Parteien/Personen können gewählt werden.
Beispiele: Deutschland, USA, Grossbritannien
Präsidiale Demokratie
Das Elektorat wählt ein Parlament und einen Staatspräsidenten. In den USA ist der Präsident
Regierungschef und Staatspräsident in einem. In Frankreich gibt es zusätzlich zum Staatspräsident
noch den Ministerpräsident (wird vom Staatspräsident ernannt). In der präsidialen Demokratie gilt es
für den Staatspräsidenten als Vorteil, dass er direkt vom Elektorat gewählt wird und nicht vom
Parlament. Er ist so ziemlich unabhängig vom Parlament. Trotzdem wird es schwierig für den
Präsidenten, falls er keine Mehrheit im Parlament haben sollte.
Beispiele: Frankreich
Direkte Demokratie
Das Elektorat wählt das Parlament und kann zudem über Sachfragen mittels Referendum oder
Volksinitiative entscheiden.
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 10
Beispiele: Schweiz (halbdirekte Demokratie), Liechtenstein (konstitutionelle Monarchie mit direktdemokratischen Mitteln)
Monarchie
Parlamentarische Monarchie
Es gibt zwar einen Monarchen, doch der übt nur repräsentative Aufgaben aus. Er hat wenig Einfluss
in die Staatsgeschäfte, denn diese werden vom Parlament und der Regierung geführt.
 Grossbritannien und Nordirland, Australien, Belgien, Japan, Dänemark
Absolute Monarchie
Es gibt einen Herrscher, der über allem steht ( alle drei Staatsgewalten liegen auf seiner Hand).
Heute gibt es diese Form nur noch vereinzelt.
 Saudi-Arabien, Katar, Swasiland
Konstitutionelle Monarchie
Es gibt einen Monarchen, der ist aber an eine Verfassung (mehr oder weniger) gebunden. Die
konstitutionelle Monarchie ähnelt teilweise stark mit der parlamentarischen.
 Liechtenstein, Monaco
Theokratie
Es regiert eine „göttlich erwählte“ Person auf Basis des Glaubens.
Beispiel: Vatikanstaat
Militärdiktatur
Die politische Führung liegt bei einer Militärdiktatur nur beim Militär und deren Offizieren.
Beispiel: vor allem in Entwicklungsländern, Spanien (1939-1975), Griechenland (1967-1974)
Klassenherrschaft
Basiert auf dem Marxismus ( alle sind gleich, Kommunismus). Herrschaft über soziale Klassen über
den Rest der Gesellschaft. Reiche <-> Arme, Kapitalisten <-> Arbeiterschaft.
Gerontokratie
„Herrschaft der Alten“, nur Leute des hohen Alters bestimmen das politische Handeln.
Diktatur
In der Diktatur herrscht eine Person unbeschränkt, sie hat die alleinige Macht.
Beispiele: Nordkorea, Deutschland unter Hitler
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 11
Absolutismus, Aufklärung
Wichtigste Merkmale der absolutistischen Herrschaft








Absolutismus (lat. legibus absolutus = von den Gesetzen losgelöst)
Der Absolutismus ist eine Staatsform, Regierungsform in der Zeit von 1648 bis 1789
Der König besitzt die uneingeschränkte (absolute) Staatsgewalt (Regierungsgewalt)
Stellung des Königs: Er ist von Gott eingesetzt, losgelöst von allen menschlichen Gesetzen. Er
ist nur Gott und seinem Gewissen verantwortlich. Wer dem König nicht gehorcht, gehorcht
Gott nicht (!).
Der König war somit oberster Gesetzgeber, alleingier Herrscher, höchster Richter.
Alle anderen Menschen sind Untertanent.
Alle Untertanen müssen nach einem einheitlichen Muster leben: ein König ein einheitliches
Gesetz, ein einziger Glaube.
Schlagworte: roi soleil (Sonnenkönig), l’état c’est moi (Der Staat bin ich), un roi – une loi –
une foi (ein König – ein Gesetz – ein Glaube)
Besonderheiten des französischen Absolutismus, Merkantilismus
Hofstaat
Der Mittelpunkt des Staates war die königliche Residenz. Ludwig XIV. liess das Schloss Versailles
bauen, welches zum Vorbild aller fürstlichen Regierung galt. Wenn man zum Glanz der Macht
gehören wollte, war es schon fast Pflicht, in Versailles zu erscheinen. Hier liefen alle Fäden
zusammen, vor allem Hochadel, Offiziere, Staatsbeamte und ausländisch Gesandte waren in
Versailles zuhause. Wo früher die Macht des Königs noch durch die Adligen infrage gestellt wurde,
kämpfte der Adel um die Gunst des Königs. Unter Ludwig XIV. hat der Adel sehr gelitten – ihnen
wurden viele Rechte genommen. Im Hofstaat standen etwa 20‘000 Menschen im Dienste vom König.
Beamte
In Frankreich regierte der König weitgehend selbstständig, nur insgesamt etwa 1000 Personen
verwalteten den Staat (nebst dem König).
Heer
Kurz nach Beginn der Amtstätigkeit von Ludwig XIV. hat er das Heer um das Zehnfache erhöht (von
45‘000 auf 400‘000 Mann). Damit wollte er die untere Bevölkerungsschicht gegen Auflehnung seiner
Herrschaft abhalten und dem Ausland Eindruck schinden. Neu war das sog. „stehende Heer“ – seine
Armee war immer bereit und stand dauernd im Einsatz. Dies schluckte aber natürlich extrem viel
Geld (1/3 der Staatsausgaben in Friedenszeiten, im Krieg 2/3).
Mit seinem ausgeprägten Hofleben und dem stehenden Heer verbrauchte Ludwig XIV. dermassen
viel Geld, dass er noch kaum wusste, wie sie wieder einzutreiben. Folgende Punkte wurden
umgesetzt, um die Staatskasse aufzubessern:



Steuern erhöhen (nur der dritte Stand zahlte Steuern, Adel und Klerus waren davon befreit)
Ämter und Titel an reiche Bürger verkaufen
Anleihen bei Bürgern aufnehmen (ihnen wurde als Gegenleistung das Recht gegeben,
Steuern einzuziehen)
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 12
Ein wichtiger Punkt in der Zeit des französischen Absolutismus ist die Einführung des Merkantilismus.
Unter Jean-Baptiste Colbert (Finanzminister) wurde das neue Wirtschaftssystem erfunden.

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



Ziel dieser Wirtschaft: möglichst viel Geld ins Land bringen. Wie erreicht man das?
Billige Rohstoffe aus Kolonien beziehen
Keine Rohstoffe ins Ausland verkaufen
Möglichst alles im Lande selber verarbeiten
Neue Verarbeitungsmethode in Manufakturen (wichtigste Merkmale der Manufaktur:
Arbeitsteilung, Einsatz von billigen, ungebildeten Arbeitskräften  billige Produktion, grosser
Gewinn)
So viele Fertigprodukte wie möglich ins Ausland verkaufen
Nur wenig Fertigprodukte ins Land einführen, Schutz durch hohe Zölle
Glauben
Ludwig XIV. wollte die Religion bestimmen – und das war der katholische Glauben. Er verbot den
Reformierten die Ausübung ihrer Religion, viele sog. Hugenotten wanderten danach heimlich aus.
Viele Spitzenleute gingen somit verloren.
Der König war zwar enorm absolut, alle Fäden zog er, allein er konnte entscheiden. Doch trotzdem
war er abhängig, nämlich finanziell von Steuern. Zudem auch auf seine Beamte.
Ludwig XIV. starb im Jahre 1715.
Entwicklung der Herrschaftsform in Preussen vom despotischen zum aufgeklärten
Absolutismus
1713 übernahm in Preussen Friedrich Wilhelm I. als König die Macht. Er war schon fast das komplette
Gegenteil von Ludwig XIV. in Frankreich: Friedrich Wilhelm I. senkte kurz nach Antritt drastisch die
Ausgaben. Er verzichtete auf Luxus – liess sogar das Silbergeschirr seines Vaters schmelzen und auch
beim Essen wählte er immer günstigere Varianten aus. Es sah sich selber als Amtmann Gottes, daher
beanspruchte er Gehorsam. Während seiner Herrscherzeit kam die geistige Bewegung „Pietismus“
auf. Den Pietisten war Bekehrung und innere Frömmigkeit wichtig, sie verzichteten so z.B. auf Luxus
und Kleidung und Essen. Der König war zwar kein Pietist, doch ähnelte diese Strömung sehr mit den
Vorstellungen des Königs. Was ihn aber vom Pietismus unterschied, waren die militärische Prinzipien.
Er war sehr erbarmungslos, so liess er den Freund seines Sohnes köpfen. Das, weil der Sohn flüchten
wollte ( wegen der Strenge des Königs) und sein Freund ihm dabei half. Der Sohn musste
erbarmungslos zuschauen (der König zog sogar in Erwägung, auch den eigenen Sohn umbringen zu
lassen).
Friedrich II., bzw. Friedrich der Grosse, hatte hingegen zu seinem Vater ganz andere Interessen. Er
war ein intelligenter Junge und interessierte sich vor allem für Kunst und Wissenschaft. Er knüpfte
bei seiner Regierungstätigkeit an die Aufklärung an. In der Aufklärung ging es um eine philosophische
Strömung, die die menschliche Vernunft über den Glauben stellte. Vor allem in England, Frankreich
und den Niederlanden gelangte die Aufklärung schon zu grosser Bedeutung. Friedrich II. sah sich
nicht als Diener Gottes sondern erster Diener des Staates. Dies nennt man den aufgeklärten
Absolutismus. Friedrich II. bestimmte keinen Glauben, den das Volk glauben musste. Trotzdem: Viele
harte Regierungspraktiken von seinem Vater änderte er nicht.
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 13
Stellung Preussens unter den europäischen Grossmächten im 18. Jahrhundert
Preussen wollte sich gegenüber den Grossmächten behaupten und setzte daher vor allem auf ein
grosses Heer. Von 1713 bis 1789 verfünffachte sich die Armee, 1789 hatte sie 188‘000 Soldaten. Das
waren sehr viele, wenn man mit der damaligen Bevölkerungszahl von 2.5 Millionen vergleicht. Doch
trotzdem war es schwierig bei einem sehr bescheidenen Lohn viele Soldaten zu finden. Daher wollte
Friedrich II. die Männer dazu zwingen. Doch daraus resultierten Aufstände. Um diese wieder zu
beseitigen führte er eine Art Wehrpflicht ein. Die Einstellung zum Militärdienst hat sich daher unter
den beiden Friedrichs enorm verbessert. Nachdem Adlige früher immer dazu gezwungen wurden,
Offizier zu werden, galt es mittlerweile als Ehre, dieses Amt zu tragen. Er wurde zum geachtesten
Beruf in Preussen.
Da dieses Heer so viel Geld verschlang, mussten flüssige Mittel her. Diese wurden ab 1713 durch das
neue Steuersystem eingeholt. Die Einnahmen stiegen und erlaubten einen grossen Staatsschatz. Das
Beamtentum erhielt – unter anderem durch dieses Steuersystem, wo sie einen grossen Teil dazu
beitrugen – grosse Beachtung. Mittlerweile wurden nicht mehr nur Adlige sondern auch Bürgerliche
als Beamte eingestellt. Durch harte Kontrolle (wegen Spitzel) konnte sich das preussische
Beamtentum in Eigenverantwortlichkeit und Entschlussfreude entwickeln.
Friedrich II. revolutionierte das Rechtswesen schon fast. Er liess die Todesstrafe und Folter
abschaffen. Zudem wollte er ein einheitliches Gesetzbuch für ganz Preussen. Trotzdem war nicht
alles Gold was glänzte: Bei „Verbrechen gegen die Majestät“ oder Landesverrat blieb die Folter
erlaubt und auch Geständnisse konnten weiterhin durch Prügel erzwungen werden. Trotzdem zeigte
das Rechtswesen unter Friedrich II. viele aufklärerischen Aspekte auf.
Die Wirtschaft in Preussen war zu Beginn des 18. Jahrhundert nicht sehr fortschrittlich, alles hängte
etwas von der Landwirtschaft ab. Friedrich Wilhelm I. stand vor allem die Förderung des
Wollgewerbes im Vordergrund, für Friedrich II. eher die Seidenindustrie. Insgesamt war die
preussische Wirtschaftspolitik durch Erfolge, aber auch durch Fehlschläge gekennzeichnet. Aus einem
zurückgebliebenen Land war zwar bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein wirtschaftlich starker Staat
geworden. Trotzdem war die „Aufgabenverteilung“, die die Herrscher als Ideal hatte, sehr nachteilig:
Adlige = Offiziere, Bürgerliche = Unternehmern, Bauern = Nahrungsmittel besorgen, im Militär sein.
Grundsätzlich hatte der preussische König genau dieselbe, absolutistische Macht wie in Frankreich.
Doch trotz alle Fortschritte wuchsen die Stände, bzw. die Ständetrennung, unter Friedrich II. enorm
an. Der Adel war das Rückgrat des Herrscher, das Bürgertum war sehr schwach. Die Bauern waren
nur interessant für die Bildung des Militärs.
Begriffe
Absolutismus
Ist eine Form der Herrschaft, von dem ein König – von Gottes Gnaden gewählt – alles regiert. Er
stützt sich auf eine zentralisierte Verwaltung und ein stehendes Heer und bezieht auch die Wirtschaft
(Merkantilismus), die Kirche und die Wissenschaft ein. Der Absolutismus entstand in Frankreich und
Spanien im 16./17. Jahrhundert und hatte seine höchste Blüte in Frankreich unter Ludwig XIV.
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 14
Absolutismus verwendet man auch als Kennzeichnung für die ganze Epoche vom 16. Bis zum 18.
Jahrhundert.
Aufklärung
Die Aufklärung war eine Reformbewegung in Europa während dem 17./18. Jahrhundert. Sie wollte
das „Licht der Vernunft“ gegen klerikale, feudale und absolutistische Traditionen und Autoritäten
verbreiten. Forderungen: Unbeschränkte Öffentlichkeit, freie Meinungsäusserung, Toleranz
gegenüber anderen Meinungen. Mittel zur Durchsetzung der Aufklärung waren vor allem
Wissenschaft und Erziehung.
Manufaktur
Bezeichnet eine Betriebsform, die es erlaubt, grosse Mengen von Waren an einer Produktionsstätte
arbeitsteilig herzustellen. Wichtigste Merkmale der Manufaktur: Arbeitsteilung, Einsatz von billigen,
ungebildeten Arbeitskräften  billige Produktion, grosser Gewinn.
Merkantilismus
Siehe S. 12
Privilegien
Sind Sonderrechte bestimmter Personen, Genossenschaften oder Stände, z.B. des Adels oder des
Klerus. Sie wurden von Herrschern verliehen und legten z.B. die Befreiung von Zöllen, Steuern und
Gerichten fest.
Stehendes Heer
Das stehende Heer ist ein Heer, das auch in Friedenszeiten stetig im Einsatz und kriegsbereit ist. Auch
konnten sie eingesetzt werden, um Aufstände niederzuschlagen. Aus diesen Gründen waren sie ein
wichtiges Mittel für den Aufbau einer absoluten Herrschaft.
Toleranz
Ist die Anerkennung aller Meinungen, Handlungen und Andersdenker.
Verwaltung
Nennt man die Wahrnehmung der Aufgaben des Staates durch Amtsträger.
Zeittafel
1607
1661
1685
Erste Kolonisten landen an der Ostküste Nordamerikas
Beginn der Alleinregierung Ludwigs XIV von Frankreich
Protestanten verlieren das Recht zur Ausübung ihrer Religion (Aufhebung „Edikt von Nan
tes“)
1713
Friedrich Wilhelm I. wird König von Preussen, Beginn des Ausbaus des preussischen Militär
1740-86 Friedrich II. der Grosse
1756-63 Siebenjähriger Krieg
1794
„Allgemeines Landrecht für preussische Staaten“ tritt in Kraft
1772-95 Teilung Polens zwischen Russland, Preussen und Österreich
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
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Französische Revolution, Napoleon
URSACHEN, VERLAUF UND FOLGEN DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION / NAPOLEONISCHE
HERRSCHAFT IN EUROPA
Französische Revolution
Ursachen und Anlass
Die französische Gesellschaft war vor der Revolution in die drei Stände Klerus, Adel und dritter Stand
eingeteilt. Auch wenn unter dem Absolutismus die Stände gleichgeschaltet wurden, genossen Klerus
und Adel einige Vorrechte, so zum Beispiel mussten sie keine oder kaum Steuern zahlen. Die
Bevölkerung betrug im Jahre 1715 etwa 18 Millionen Franzosen, 1785 waren es 26 Millionen. Ab
1770 kam es dann in Frankreich zu einer schlechten Wirtschaftslage, viele wurden arbeitslos und die
Preise stiegen enorm. Der untere dritte Stand musste um das Leben kämpfen, während der obere
dritte Stand ( Bourgeoisie, wohlhabende Bürger im dritten Stand) aus der misslichen
Wirtschaftslage Profit zog. Doch die beiden „Gruppierungen“ hatten etwas gemeinsam: Beide zahlten
Steuern (da sie beide im dritten Stand waren) und beide hoben den Ruf nach „Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit“ hervor.
Fast alle Kritiker der politischen Zustände in Frankreich waren „Aufklärer“. Ein bekannter Aufklärer
war Abbé Sieyès ( Klerus). Er schrieb die Schrift „Was ist der dritte Stand?“, in dem er vor allem die
beiden erste Stände schlecht wegkommen liess. „Der dritte Stand ist eine vollständige Nation – die
Privilegierten aber sind nutzlos“ plädierte Sieyès. In seiner Niederschrift legte er auch einen Entwurf
für einen neuen Staatsaufbau vor. Dort kam erstmals die „konstitutionelle Monarchie“ auf mit den
drei getrennten Gewalten.
1781 kam raus, wie viel Geld der luxuriöse Hof verschlang. Es war enorm viel Geld! Zudem steckte
Frankreich in einer tiefen Schuldenfalle, da auch die Kriege viel Geld verschluckten. Der
Finanzminister wollte nun, dass auch die beiden oberen Ständen Steuern zahlen mussten. Doch die
Richten an diesen Gerichtshöfen gehörten zu den Privilegierten, also zu den beiden oberen Ständen.
Und diese Richter registrierten die neuen Steuergesetze einfach nicht. Der Adel revoltierte so gegen
den König.
Verlauf
Um das finanzielle Problem zu beheben, berief der König Ludwig XVI. 1789 die Generalstände (alle
drei Stände, „Etats Généreaux“) nach Versailles bei. Die drei Stände berieten in getrennten
Versammlungen, zu jeweils 300 Vertretern. Abgestimmt wurde aber nicht nach Köpfen, wie vom
dritten Stand verlangt, sondern nach Ständen. Somit war der dritte Stand logischerweise immer in
der Minderheit. Ludwig XVI. gewährte dann eine Verdoppelung der Mitglieder im dritten Stand, aber
die Wahl nach Köpfen blieb ihnen nach wie vor vorenthalten. Daraufhin erklärten sich die
Abgeordneten des 3. Standes und ihre Freunde von den beiden anderen Ständen am 17. Juni 1789
zur Nationalversammlung. Es kam zum berühmten „Ballhausschwur“, wo sich die
Nationalversammlung schwor „sich niemals zu trennen, bis die Verfassung des Königreichs
geschaffen und auf feste Grundlagen gestellt worden ist“. Das war Revolution. Die
Nationalversammlung wurde dann zwar zögernd angenommen, jedoch liess der König das Militär um
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
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Paris zusammenziehen. Er traute dieser Sache nicht zu 100%. Es schien als wolle er die neue
Entwicklung mit Gewalt stoppen. In Paris aber ging es wilder zu und her denn je. Am 14. Juli 1789
fand dann der berühmte „Sturm auf die Bastille“ – einem Staatsgefängnis in Paris, welches als
Symbol der Unterdrückung galt – statt. Die Revolution hatte sich aus der Nationalversammlung auf
die Strasse verlegt. Es entstand eine revolutionäre Volksbewegung. Diese Ereignisse haben gezeigt,
wie erschüttern Paris war. Nun setzten aber auch Unruhen auf dem Lande ein. Bauern verjagten und
ermordeten Grundherren, plünderten Schlösser und Klöster und zündeten sie an. Die
Nationalversammlung bemerkte, dass die Volksbewegung ihnen vorauseilte. So beugte sie sich den
von den Bauern geschaffenen Tatsachen. Es gab eine Nachtsitzung vom 4. auf den 5. August 1789,
darin beschloss die Nationalversammlung:
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Abschaffung Leibeigenschaft
Das Ende der grundherrlichen Gerichtsbarkeit
Ende der Steuerbefreiung für ersten und zweiten Stand
Ende August proklamierte die Nationalversammlung die Menschen- und Bürgerrechte. Die
Wichtigsten waren: Gleichheit vor Gesetz, Recht auf Eigentum, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit,
Freiheit der Religionsausübung etc. Nun war das Volk an dem Punkt angekommen, an welchem es
eine Verfassung hätte geben sollen. Die Volksbewegungen gingen weiter, im Oktober 1789
marschierte eine bewaffnete Volksmenge Richtung Versailler und der König wurde gezwungen unter
seinem Volk in Paris zu leben. Auch die Nationalversammlung verschob sich nach Paris. Es gab immer
noch eine Finanznot zu dieser Zeit, darum verstaatlichte die Nationalversammlung den Besitz der
Kirche und versuchte diese Güter zu verkaufen, indem es Papiergeld namens Assignaten ausgab. Im
Tausch gegen Kirchengüter sollten sie wieder zurückgegeben werden. Die Assignate verloren an
Wert, es führte zu einer Geldentwertung. Die Löhne für die Priester zahlte nun der Staat, die Priester
mussten dafür auf die künftige Verfassung schwören. Der Papst wollte dazu aber keine Zustimmung
geben, was daher zum Gewissenskonflikt führte. Viele entschieden sich dann aber für den Papst.
Im Juni 1791 flüchtete der König zusammen mit seiner Familie. Er wurde erkannt und
zurückgebracht. Probleme der Nationalversammlung: Hunger in Paris, Geldentwertung,
eidverweigernde Priester. „Frei und ohne König“ hiess es Ende Juli 1791 an einer
Massenkundgebung. Aber Nationalgardisten (Soldaten der Revolution) trieben die Versammlung mit
Schüssen auseinander. Die revolutionäre Bewegung war gespalten.
Im September 1791 verabschiedete dann die Nationalversammlung endlich die Verfassung. Sie
entsprach dem politischen Programm der Aufklärer, machte aber die Spaltung der Revolution
offensichtlich: Nur etwa ein Fünftel von 25 Millionen Franzosen war wahlberechtigt  Die
Wahlberechtigung war an die Steuerleistungen gebunden. Dieses Wahlverfahren wird
Zensurwahlrecht genannt.
Folgen, Entstehung der Republik
Manuel Egli
Geschichtszusammenfassung
Seite 17
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