Geschichtszusammenfassung Inhalt Politik, Absolutismus, Aufklärung............................................................................................................ 3 Schweizerische Politik ......................................................................................................................... 3 Begriffe ............................................................................................................................................ 3 Wichtigste Einnahme und Ausgabenquellen des Bundes ............................................................... 4 Föderalistischer Aufbau der Schweiz .............................................................................................. 4 Demokratische Rechte auf Schweizer Ebene .................................................................................. 5 Organe des Bundesstaates .............................................................................................................. 5 Gemeinde-Entwicklung ................................................................................................................... 6 Gewaltenteilung .............................................................................................................................. 6 Partei ............................................................................................................................................... 6 Kommission ..................................................................................................................................... 7 Fraktion............................................................................................................................................ 7 Aktueller Bundesrat/Bundeskanzlerin ............................................................................................ 8 Aufgaben des Bundesrates .............................................................................................................. 8 Parlamentswahlen 2011 ...................................................................................................................... 9 Politische Systeme im Vergleich ........................................................................................................ 10 Repräsentative Demokratie .......................................................................................................... 10 Präsidiale Demokratie ................................................................................................................... 10 Direkte Demokratie ....................................................................................................................... 10 Monarchie ..................................................................................................................................... 11 Theokratie ..................................................................................................................................... 11 Militärdiktatur ............................................................................................................................... 11 Klassenherrschaft .......................................................................................................................... 11 Gerontokratie ................................................................................................................................ 11 Diktatur .......................................................................................................................................... 11 Absolutismus, Aufklärung.................................................................................................................. 12 Wichtigste Merkmale der absolutistischen Herrschaft ................................................................. 12 Besonderheiten des französischen Absolutismus, Merkantilismus .............................................. 12 Entwicklung der Herrschaftsform in Preussen vom despotischen zum aufgeklärten Absolutismus ....................................................................................................................................................... 13 Stellung Preussens unter den europäischen Grossmächten im 18. Jahrhundert ......................... 14 Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 1 Begriffe .......................................................................................................................................... 14 Zeittafel ......................................................................................................................................... 15 Französische Revolution, Napoleon ...................................................................................................... 16 Französische Revolution .................................................................................................................... 16 Ursachen und Anlass ..................................................................................................................... 16 Verlauf ........................................................................................................................................... 16 Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 2 Politik, Absolutismus, Aufklärung SCHWEIZERISCHE POLITIK / PARLAMENTSWAHLEN 2011 / POLITISCHE SYSTEME IM VERGLEICH / STAATEN UND GESELLSCHAFTEN IM 17. UND 18. JAHRHUNDERT / ABSOLUTISMUS UND AUFKLÄRUNG Schweizerische Politik Begriffe aktives und passives Wahlrecht Beim aktiven Wahlrecht darf man selber wählen, beim passiven Wahlrecht darf man sich zur Wahl stellen. In der Schweiz darf ein Schweizer Bürger beides (muss 18 jährig sein). arithmetische Konkordanz Siehe „Zauberformel“ Basisdemokratisch Die Basisdemokratie ist eng mit der direkten Demokratie verknüpft. Bei der Basisdemokratie werden alle Entscheide von der Basis (z.B. dem Volk) aus getroffen. Doppeltes Mehr Volks- und Ständemehr muss einer Verfassungsänderung (Initiative) zustimmen, damit sie gültig ist. „Gute Dienste“ Die Schweiz als neutrales Land bietet bei internationalen Konflikten oft ihre Hilfe als unabhängige Vermittlerin an. Man spricht in diesem Fall von „Guten Diensten“. inhaltliche Konkordanz Jeder Bundesrat sollte die Meinung des Gesamtbundesrates vertreten und auch seine Kollegen verteidigen., bzw. nicht in den Rücken fallen. Kollegialitätsprinzip Der Bundesrat entscheidet als Kollegium, sprich jeder Bundesrat hat die gleichen Rechte. Der Bundespräsident leitet zwar die Sitzungen, hat aber nicht mehr Rechte als die anderen. Alle Bundesratsmitglieder müssen die Entscheide gegen aussen vertreten, auch wenn diese nicht ihre persönliche Haltung oder diese der Partei ist. Majorzwahlrecht Auch Mehrheitswahlrecht genannt. Es wird nach Köpfen gewählt. Welche Person am meisten Stimmen hat ist somit gewählt. Ständerat, Nationalrat mit nur 1 Sitz und Regierungsräte werden im Majorzwahlsystem gewählt. Pluralismus Beschreibt die Idee des friedlichen Nebeneinander. Mit allen Interessen, Stilen etc. Die Koexistenz von verschiedenen Interessen und Lebensstilen in einer Gesellschaft. Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 3 Primus inter Pares Ein primus inter pares („Erster unter Gleichen“) ist ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt. Diese Stellung hat meist repräsentativen Charakter und ist mit keinerlei Privilegien verbunden (wikipedia.org). Der Bundespräsident ist ein „primus inter pares“. Proporzwahlrecht Auch Verhältniswahlrecht genannt. Das Proporzwahlrecht ist das Wählen nach Partei und nicht nach Kopf. Diese Partei, die am meisten Stimmen (Wähleranteil) hat, bekommt am meist zugesprochenen Sitze. Session Die National- und Ständeräte ( Bundesversammlung) kommen 4 Mal im Jahr zu der jeweilig dreiwöchigen Session zusammen. Sie diskutieren dabei die politischen Geschäfte. Souveränität Unabhängiger Staat, der selbstbestimmt und frei von aussen bestimmen kann. Das Schweizer Volk ist der Souverän. Staat Im weitesten Sinne ist der Staat eine politische Ordnung. Ein Land mit Exekutive, Legislative und Judikative, mit Parteien und Interessensgruppen und mit Bürger ist ein Staat. Willensnation In der Schweiz will die Willensnation die Verbundenheit zwischen Deutschschweizer, Tessiner, Romands und Rätoromanen ausdrücken, also trotz verschiedener Kulturen soll ein friedliche Zauberformel Die Zauberformel ist nicht rechtlich vorgeschrieben, aber eine langjährige Tradition. Dabei geht es um die Aufteilung der Bundesräte nach Parteistärke. Die drei grössten Parteien (die drei Parteien mit den grössten Wähleranteilen) bekommen je 2 Sitze, die viertgrösste einen Sitz. Heute stimmt diese Formel nicht mehr überein. Prinzip 2:2:2:1. Wichtigste Einnahme und Ausgabenquellen des Bundes Einnahmen: Mehrwertsteuer, Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer Ausgaben: Soziale Wohlfahrt, Schuldzinsen, Einnahmenanteile und Finanzausgleich, Verkehr Föderalistischer Aufbau der Schweiz Drei politische Ebenen: Gemeinde, Kanton, Bund. Gemeinde In der Schweiz gibt es 2408 Gemeinden. Einige Gemeinden (1/5 aller Gemeinden) haben ein eigenes Parlament (z.B. Stadt Zürich), die anderen wählen direkt-demokratisch an der Gemeindeversammlung. Die Exekutive bildet der Gemeinde- bzw. Stadtrat. Zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinden gehört das Führen der Einwohnerregister, Zivilschutz, Energieversorgung, Strassenbau, Ortsplanung, Steuern, Schul- und Sozialwesen. Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 4 Kantone Die Schweiz hat 26 Kantone. Sie haben sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen. Der Kanton wird von einem Regierungsrat (Exekutive) und vom Grossrat (Legislative) geführt. Gerichte (Judikative) haben die Kantone auch selber. Das Kompetenzgebiet der Kantone beinhaltet das Gesundheitswesen, Bildung und Kultur. Sie haben eine eigene Verfassung. Bund Bund ist der schweizerische Begriff für Staat, wir nennen es auch oft die Eidgenossenschaft. Der Bund ist verantwortlich für Aussen- und Sicherheitspolitik, Zoll- und Geldwesen und die landesweite Rechtsetzung und Verteidigung. Demokratische Rechte auf Schweizer Ebene Wahlrecht: Alle über 18-jährigen Schweizer können den Nationalrat, Ständerat, Regierungsrat und Grossrat wählen. Sie haben dabei das aktive und passive Wahlrecht (siehe Begriffe S. 3). Beim Wählen können sie panaschieren, kumulieren und streichen. Stimmrecht: Alle über 18-jährigen Schweizer dürfen über Volksinitiativen und Referenden abstimmen. Dies findet viermal jährlich statt, meistens werden jeweils über 3 bis 4 Geschäfte abgestimmt. Einerseits gibt es das obligatorische Referendum. Bei dem muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden, wie z.B. für Änderungen an der Verfassung oder den Beitritt zu internationalen Organisationen. Es braucht beim obligatorischen Referendum das doppelte Mehr. Es gibt dazu noch das fakultative Referendum, es kommt nur zur Abstimmung, wenn es verlangt wird (um z.B. geänderte/neue Gesetze des Parlaments vors Volk zu bringen). Hier genügt das Volksmehr. Initiativrecht: Bürger können eine Änderung oder Ergänzung der Verfassung mittels Initiative verlangen. Eine Gesetzesänderung ist auf Bundesebene hingegen zu den Kantonen nicht möglich. Für die Volksinitiative braucht es innert 18 Monaten 100‘000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten. Meistens arbeiten die Behörden einen direkten Gegenvorschlag aus, welcher weniger weit geht. Seit 1987 gilt das doppelte Ja: Gegenvorschlag und Initiative können angenommen werden, mittels Stichfrage wird der endgültige „Sieger“ erkoren. Volksinitiativen kommen nur aus dem Volk und nicht aus der Regierung. Referendumsrecht: Ist sozusagen die Bremse in der Hand des Volkes. Das fakultative Referendum kann dann ergriffen werden, wenn man gegen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse oder Staatsverträge vorgehen will. Dabei muss man innert 100 Tagen 50‘000 gültige Unterschriften sammeln. Das Referendumsrecht trägt der Konkordanz bei. Organe des Bundesstaates Legislative: Wird aus der vereinigten Bundesversammlung (National- und Ständerat) gebildet. Beide werden vom Volk gewählt (Nationalrat via Proporz, Ständerat via Majorz), Wahlkreise sind die jeweiligen Kantone. Der Nationalrat hat 200 Sitze und vertritt das Volk, der Ständerat vertritt die Kantone ( Gleichberechtigung der Kantone) und hat 46 Sitze. Jedem Kanton steht min. 1 Nationalratssitz zu. Daher hat auch Appenzell Innerrhoden, welcher rechnerisch keinen Anspruch auf einen Sitz hätte, einen Sitz im Nationalrat. Die Legislative macht Gesetze (beraten Verfassungsänderungen, beschliessen Erlass, Änderung oder Aufhebung von Bundesgesetzen, fassen Bundesbeschlüsse und genehmigen Verträge), wählen Bundesrat, Bundeskanzler, Bundespräsident, Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 5 Vizepräsident, Bundesgericht und General und kontrollieren (die Bundesverwaltung). Die Vereinigte Bundesversammlung kommt 4x im Jahr zur jeweils dreiwöchigen Session zusammen. Exekutive: Das ist der siebenköpfige Bundesrat und die Bundeskanzlerin. Sie werden von der vereinigten Bundesversammlung gewählt und haben verschiedenste Regierungsaufgaben (siehe S. 8). Die Bundesräte wie auch Bundeskanzler/in werden für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Der Bundespräsident hat nur Repräsentationsaufgaben und leitet die wöchentliche Bundesratssitzung. Mehr steht ihm nicht zu. Bundeskanzler/in hat kein Stimmrecht, aber dafür Antrags- und Rederecht. Judikative: Das Bundesgericht wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt. Gemeinde-Entwicklung Seit 1950 nimmt die Anzahl Gemeinden stetig ab. Das hat der Grund, da immer weniger Gemeinden eine professionelle Verwaltung führen können und z.B. Schulen immer weniger Kinder haben. Die Aufgaben können so besser gelöst werden. Gewaltenteilung Unter Gewaltenteilung ist die strikte Teilung von Legislative, Exekutive und Judikative gemeint. Sie sind personell getrennt, funktionell aber nur geteilt. Das soll heissen, dass niemand gleichzeitig mehreren dieser 3 Gewalten angehören darf, aber jede der 3 Gewalten machen Aufgaben, die zum Teil nicht zu ihrem Zuständigkeitsgebiet gehören. Tätigkeiten Bund Kanton Gemeinde Bezirk Parlament Legislative Gesetze machen und beraten Regierung Exekutive Vertretung nach innen und aussen, koordinieren Bundesrat National- und Ständerat Grosser Rat, Regierungsrat Kantonsrat, Landrat Gemeindeversammlung Gemeinderat, Stadtrat --- Gerichte Judikative strafen, richten, schlichten Bundesgericht Obergericht, Kantonsgericht Friedensrichter Bezirksgericht / Amtsgericht Partei Parteien sind politische Gesinnungsgruppen mit jeweils verschiedenen Weltbildern – also bestimmten Auffassungen von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft etc. Sie sind ein Bindeglied zwischen dem Volk und staatlichen Einrichtungen und für das Funktionieren einer Demokratie nicht wegzudenken. Vier wählerstärksten Parteien der Schweiz: Schweizerische Volkspartei (SVP) Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 6 FDP.Die Liberalen (FDP) Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) Links und Rechts an Beispiel im 19. Jahrhundert: Links: Verbesserung der Lebensbedingungen, Durchsetzung der Menschenrechte, Stärkung der Arbeiterschaft, Erneuerung der Gesellschaft Progressiv. Rechts: Status Quo einhalten Konservativ. Kommission Kommissionen haben die Aufgabe, die Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Antrag zu stellen. Sie arbeiten dabei eng mit dem Bundesrat zusammen. Gemäss Parlamentsgesetz sollen die Kommissionen zudem in ihren Sachbereichen gesellschaftliche und politische Entwicklungen verfolgen sowie Vorschläge machen, wie neue Herausforderungen und Probleme gelöst werden könnten. Es gibt Aufsichtskommissionen (Finanzkommissionen, Geschäftsprüfungskommissionen) und Legislativkommissionen (siehe unten Auflistung) und auch noch weitere Kommissionen (siehe Auflistung). Die Kommissionen des Nationalrates haben 25 Mitglieder, die des Ständerates 13 Mitglieder. Durchschnittlich kommen sie drei bis vier Tage pro Quartal zusammen. Legislativkommissionen Aussenpolitische Kommissionen Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie Sicherheitspolitische Kommissionen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben Staatspolitische Kommissionen Kommissionen für Rechtsfragen Weitere Kommissionen Begnadigungskommission Gerichtskommission Immunitätskommission Redaktionskommission Legislaturplanungskommission Fraktion Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Sie sind für die Meinungsbildung wichtig. Sie beraten wichtige Ratsgeschäfte vor und versuchen sich auf einheitliche Positionen festzulegen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder aus einem Rat erforderlich. Im Nationalrat ist die Fraktionszugehörigkeit eine Voraussetzung für den Einsitz in eine Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 7 Kommission. Die Bundesversammlung ist politisch nicht in Parteien, sondern in Fraktionen gegliedert. Mit einer Ausnahme gehören momentan sämtliche Parlamentsabgeordnete einer Fraktion an. Fraktionen des Parlamentes SVP, SP, CVP/EVP, FDP-Liberale, Grüne, Grünliberale, BDP Aktueller Bundesrat/Bundeskanzlerin Ueli Maurer, Bundespräsident, SVP, Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Didier Burkhalter, Vizepräsident, FDP, Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Doris Leuthard, CVP, Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Eveline Widmer-Schlumpf, BDP, Finanzdepartement (EFD) Simonetta Sommaruga, SP, Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Johann N. Schneider-Ammann, FDP, Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Alain Berset, SP, Departement des Innern (EDI) Corina Casanova, CVP, Bundeskanzlerin Aufgaben des Bundesrates Der Bundesrat ist die oberste leitende Behörde des Landes und in erster Linie verantwortlich für die Regierungstätigkeit. Lage beurteilen, die sich aus der Entwicklung in Staat und Gesellschaft und dem Geschehen im In- und Ausland ergibt „Ziele staatlichen Handelns umschreiben und die Mittel dafür bestimmen“ Regierungspolitik planen, koordinieren, Umsetzung sicherstellen Bund nach innen und aussen vertreten Der Bundesrat beteiligt sich ausserdem an der Rechtsetzung, indem er Das Vorverfahren der Gesetzgebund leitet Der Bundesversammlung Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse unterbreitet Verordnungen erlässt, soweit ihn Bundesverfassung oder Bundesgesetze dazu ermächtigen Bundesratssitzung: Pro Woche je eine Bundesratssitzung, jeweils 3 bis 6 Stunden, geleitet von Bundespräsident oder bei dessen Abwesenheit durch Vizepräsident. Dort entscheidet er alljährlich 2000 bis 2500 Geschäfte. Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 8 Parlamentswahlen 2011 Bei den Schweizer Parlamentswahlen 2011 wurden die 200 Mandate des Nationalrates sowie 45 der 46 Sitze im Ständerat neu besetzt. Zur Hauptsache fanden sie am 23. Oktober 2011 statt. Einige Ständeräte wurden in zweiten Wahlgängen bis zum 4. Dezember 2011 bestimmt. Gewinnerinnen der Nationalratswahlen waren die Bürgerlich-Demokratische Partei, die sich 2008 von der SVP abgespalten hatte und die Grünliberalen, die in den meisten Kantonen erstmals antraten. Sie erreichten beide 5.4% der Stimmen und elf (GLP) respektive neun (BDP) Nationalratssitze. Wahlverliererin war die Schweizerische Volkspartei, die neun Sitze abgeben musste, aber stärkste Partei blieb. Auch FDP, Christlichdemokratische Volkspartei und die Grüne mussten Verluste einstecken. Im Ständerat war die SP Wahlsiegerin, sie stellte neu elf Ständerätinnen und Ständerat, so viel wie nie zuvor in ihrer Parteigeschichte. FDP, CVP und SVP wurden in der kleinen Kammer dagegen geschwächt. Auch ein parteiloser Ständerat wurde gewählt. Auf die Parlamentswahlen folgte am 14. Dezember 2011 die Gesamterneuerungswahl des Bundesrates. Die 49. Legislaturperiode wird vier Jahre dauern, bis 2015. (Quelle: Wikipedia.org) Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 9 Politische Systeme im Vergleich Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen, politischen Systemen: Demokratie und Autokratie. Bei der Demokratie werden die Herrschaftsträger direkt oder indirekt durch die Wahlberechtigten gewählt und abgewählt, bei der Autokratie ergänzen sich die Herrschaftsträger selbst. Man unterteilt folgendermassen: Demokratie: Repräsentative Demokratie, Präsidiale Demokratie, Direkte Demokratie Autokratie: Monarchie/Aristokratie, So funktioniert die Demokratie in der Schweiz Theokratie, Militärdiktatur, Klassenherrschaft, Gerontokratie, Diktatur Repräsentative Demokratie Bei der repräsentativen Demokratie wählt das Volk ( Elektorat) ein Parlament. Dieses Parlament ist dann sozusagen ein kleines Abbild des Volkes und wählt im Namen des Volkes die Regierung und erlässt Gesetze. Das Parlament wird unter „Wettbewerbsbedingungen“ zusammengesetzt, also fair – alle Parteien/Personen können gewählt werden. Beispiele: Deutschland, USA, Grossbritannien Präsidiale Demokratie Das Elektorat wählt ein Parlament und einen Staatspräsidenten. In den USA ist der Präsident Regierungschef und Staatspräsident in einem. In Frankreich gibt es zusätzlich zum Staatspräsident noch den Ministerpräsident (wird vom Staatspräsident ernannt). In der präsidialen Demokratie gilt es für den Staatspräsidenten als Vorteil, dass er direkt vom Elektorat gewählt wird und nicht vom Parlament. Er ist so ziemlich unabhängig vom Parlament. Trotzdem wird es schwierig für den Präsidenten, falls er keine Mehrheit im Parlament haben sollte. Beispiele: Frankreich Direkte Demokratie Das Elektorat wählt das Parlament und kann zudem über Sachfragen mittels Referendum oder Volksinitiative entscheiden. Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 10 Beispiele: Schweiz (halbdirekte Demokratie), Liechtenstein (konstitutionelle Monarchie mit direktdemokratischen Mitteln) Monarchie Parlamentarische Monarchie Es gibt zwar einen Monarchen, doch der übt nur repräsentative Aufgaben aus. Er hat wenig Einfluss in die Staatsgeschäfte, denn diese werden vom Parlament und der Regierung geführt. Grossbritannien und Nordirland, Australien, Belgien, Japan, Dänemark Absolute Monarchie Es gibt einen Herrscher, der über allem steht ( alle drei Staatsgewalten liegen auf seiner Hand). Heute gibt es diese Form nur noch vereinzelt. Saudi-Arabien, Katar, Swasiland Konstitutionelle Monarchie Es gibt einen Monarchen, der ist aber an eine Verfassung (mehr oder weniger) gebunden. Die konstitutionelle Monarchie ähnelt teilweise stark mit der parlamentarischen. Liechtenstein, Monaco Theokratie Es regiert eine „göttlich erwählte“ Person auf Basis des Glaubens. Beispiel: Vatikanstaat Militärdiktatur Die politische Führung liegt bei einer Militärdiktatur nur beim Militär und deren Offizieren. Beispiel: vor allem in Entwicklungsländern, Spanien (1939-1975), Griechenland (1967-1974) Klassenherrschaft Basiert auf dem Marxismus ( alle sind gleich, Kommunismus). Herrschaft über soziale Klassen über den Rest der Gesellschaft. Reiche <-> Arme, Kapitalisten <-> Arbeiterschaft. Gerontokratie „Herrschaft der Alten“, nur Leute des hohen Alters bestimmen das politische Handeln. Diktatur In der Diktatur herrscht eine Person unbeschränkt, sie hat die alleinige Macht. Beispiele: Nordkorea, Deutschland unter Hitler Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 11 Absolutismus, Aufklärung Wichtigste Merkmale der absolutistischen Herrschaft Absolutismus (lat. legibus absolutus = von den Gesetzen losgelöst) Der Absolutismus ist eine Staatsform, Regierungsform in der Zeit von 1648 bis 1789 Der König besitzt die uneingeschränkte (absolute) Staatsgewalt (Regierungsgewalt) Stellung des Königs: Er ist von Gott eingesetzt, losgelöst von allen menschlichen Gesetzen. Er ist nur Gott und seinem Gewissen verantwortlich. Wer dem König nicht gehorcht, gehorcht Gott nicht (!). Der König war somit oberster Gesetzgeber, alleingier Herrscher, höchster Richter. Alle anderen Menschen sind Untertanent. Alle Untertanen müssen nach einem einheitlichen Muster leben: ein König ein einheitliches Gesetz, ein einziger Glaube. Schlagworte: roi soleil (Sonnenkönig), l’état c’est moi (Der Staat bin ich), un roi – une loi – une foi (ein König – ein Gesetz – ein Glaube) Besonderheiten des französischen Absolutismus, Merkantilismus Hofstaat Der Mittelpunkt des Staates war die königliche Residenz. Ludwig XIV. liess das Schloss Versailles bauen, welches zum Vorbild aller fürstlichen Regierung galt. Wenn man zum Glanz der Macht gehören wollte, war es schon fast Pflicht, in Versailles zu erscheinen. Hier liefen alle Fäden zusammen, vor allem Hochadel, Offiziere, Staatsbeamte und ausländisch Gesandte waren in Versailles zuhause. Wo früher die Macht des Königs noch durch die Adligen infrage gestellt wurde, kämpfte der Adel um die Gunst des Königs. Unter Ludwig XIV. hat der Adel sehr gelitten – ihnen wurden viele Rechte genommen. Im Hofstaat standen etwa 20‘000 Menschen im Dienste vom König. Beamte In Frankreich regierte der König weitgehend selbstständig, nur insgesamt etwa 1000 Personen verwalteten den Staat (nebst dem König). Heer Kurz nach Beginn der Amtstätigkeit von Ludwig XIV. hat er das Heer um das Zehnfache erhöht (von 45‘000 auf 400‘000 Mann). Damit wollte er die untere Bevölkerungsschicht gegen Auflehnung seiner Herrschaft abhalten und dem Ausland Eindruck schinden. Neu war das sog. „stehende Heer“ – seine Armee war immer bereit und stand dauernd im Einsatz. Dies schluckte aber natürlich extrem viel Geld (1/3 der Staatsausgaben in Friedenszeiten, im Krieg 2/3). Mit seinem ausgeprägten Hofleben und dem stehenden Heer verbrauchte Ludwig XIV. dermassen viel Geld, dass er noch kaum wusste, wie sie wieder einzutreiben. Folgende Punkte wurden umgesetzt, um die Staatskasse aufzubessern: Steuern erhöhen (nur der dritte Stand zahlte Steuern, Adel und Klerus waren davon befreit) Ämter und Titel an reiche Bürger verkaufen Anleihen bei Bürgern aufnehmen (ihnen wurde als Gegenleistung das Recht gegeben, Steuern einzuziehen) Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 12 Ein wichtiger Punkt in der Zeit des französischen Absolutismus ist die Einführung des Merkantilismus. Unter Jean-Baptiste Colbert (Finanzminister) wurde das neue Wirtschaftssystem erfunden. Ziel dieser Wirtschaft: möglichst viel Geld ins Land bringen. Wie erreicht man das? Billige Rohstoffe aus Kolonien beziehen Keine Rohstoffe ins Ausland verkaufen Möglichst alles im Lande selber verarbeiten Neue Verarbeitungsmethode in Manufakturen (wichtigste Merkmale der Manufaktur: Arbeitsteilung, Einsatz von billigen, ungebildeten Arbeitskräften billige Produktion, grosser Gewinn) So viele Fertigprodukte wie möglich ins Ausland verkaufen Nur wenig Fertigprodukte ins Land einführen, Schutz durch hohe Zölle Glauben Ludwig XIV. wollte die Religion bestimmen – und das war der katholische Glauben. Er verbot den Reformierten die Ausübung ihrer Religion, viele sog. Hugenotten wanderten danach heimlich aus. Viele Spitzenleute gingen somit verloren. Der König war zwar enorm absolut, alle Fäden zog er, allein er konnte entscheiden. Doch trotzdem war er abhängig, nämlich finanziell von Steuern. Zudem auch auf seine Beamte. Ludwig XIV. starb im Jahre 1715. Entwicklung der Herrschaftsform in Preussen vom despotischen zum aufgeklärten Absolutismus 1713 übernahm in Preussen Friedrich Wilhelm I. als König die Macht. Er war schon fast das komplette Gegenteil von Ludwig XIV. in Frankreich: Friedrich Wilhelm I. senkte kurz nach Antritt drastisch die Ausgaben. Er verzichtete auf Luxus – liess sogar das Silbergeschirr seines Vaters schmelzen und auch beim Essen wählte er immer günstigere Varianten aus. Es sah sich selber als Amtmann Gottes, daher beanspruchte er Gehorsam. Während seiner Herrscherzeit kam die geistige Bewegung „Pietismus“ auf. Den Pietisten war Bekehrung und innere Frömmigkeit wichtig, sie verzichteten so z.B. auf Luxus und Kleidung und Essen. Der König war zwar kein Pietist, doch ähnelte diese Strömung sehr mit den Vorstellungen des Königs. Was ihn aber vom Pietismus unterschied, waren die militärische Prinzipien. Er war sehr erbarmungslos, so liess er den Freund seines Sohnes köpfen. Das, weil der Sohn flüchten wollte ( wegen der Strenge des Königs) und sein Freund ihm dabei half. Der Sohn musste erbarmungslos zuschauen (der König zog sogar in Erwägung, auch den eigenen Sohn umbringen zu lassen). Friedrich II., bzw. Friedrich der Grosse, hatte hingegen zu seinem Vater ganz andere Interessen. Er war ein intelligenter Junge und interessierte sich vor allem für Kunst und Wissenschaft. Er knüpfte bei seiner Regierungstätigkeit an die Aufklärung an. In der Aufklärung ging es um eine philosophische Strömung, die die menschliche Vernunft über den Glauben stellte. Vor allem in England, Frankreich und den Niederlanden gelangte die Aufklärung schon zu grosser Bedeutung. Friedrich II. sah sich nicht als Diener Gottes sondern erster Diener des Staates. Dies nennt man den aufgeklärten Absolutismus. Friedrich II. bestimmte keinen Glauben, den das Volk glauben musste. Trotzdem: Viele harte Regierungspraktiken von seinem Vater änderte er nicht. Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 13 Stellung Preussens unter den europäischen Grossmächten im 18. Jahrhundert Preussen wollte sich gegenüber den Grossmächten behaupten und setzte daher vor allem auf ein grosses Heer. Von 1713 bis 1789 verfünffachte sich die Armee, 1789 hatte sie 188‘000 Soldaten. Das waren sehr viele, wenn man mit der damaligen Bevölkerungszahl von 2.5 Millionen vergleicht. Doch trotzdem war es schwierig bei einem sehr bescheidenen Lohn viele Soldaten zu finden. Daher wollte Friedrich II. die Männer dazu zwingen. Doch daraus resultierten Aufstände. Um diese wieder zu beseitigen führte er eine Art Wehrpflicht ein. Die Einstellung zum Militärdienst hat sich daher unter den beiden Friedrichs enorm verbessert. Nachdem Adlige früher immer dazu gezwungen wurden, Offizier zu werden, galt es mittlerweile als Ehre, dieses Amt zu tragen. Er wurde zum geachtesten Beruf in Preussen. Da dieses Heer so viel Geld verschlang, mussten flüssige Mittel her. Diese wurden ab 1713 durch das neue Steuersystem eingeholt. Die Einnahmen stiegen und erlaubten einen grossen Staatsschatz. Das Beamtentum erhielt – unter anderem durch dieses Steuersystem, wo sie einen grossen Teil dazu beitrugen – grosse Beachtung. Mittlerweile wurden nicht mehr nur Adlige sondern auch Bürgerliche als Beamte eingestellt. Durch harte Kontrolle (wegen Spitzel) konnte sich das preussische Beamtentum in Eigenverantwortlichkeit und Entschlussfreude entwickeln. Friedrich II. revolutionierte das Rechtswesen schon fast. Er liess die Todesstrafe und Folter abschaffen. Zudem wollte er ein einheitliches Gesetzbuch für ganz Preussen. Trotzdem war nicht alles Gold was glänzte: Bei „Verbrechen gegen die Majestät“ oder Landesverrat blieb die Folter erlaubt und auch Geständnisse konnten weiterhin durch Prügel erzwungen werden. Trotzdem zeigte das Rechtswesen unter Friedrich II. viele aufklärerischen Aspekte auf. Die Wirtschaft in Preussen war zu Beginn des 18. Jahrhundert nicht sehr fortschrittlich, alles hängte etwas von der Landwirtschaft ab. Friedrich Wilhelm I. stand vor allem die Förderung des Wollgewerbes im Vordergrund, für Friedrich II. eher die Seidenindustrie. Insgesamt war die preussische Wirtschaftspolitik durch Erfolge, aber auch durch Fehlschläge gekennzeichnet. Aus einem zurückgebliebenen Land war zwar bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein wirtschaftlich starker Staat geworden. Trotzdem war die „Aufgabenverteilung“, die die Herrscher als Ideal hatte, sehr nachteilig: Adlige = Offiziere, Bürgerliche = Unternehmern, Bauern = Nahrungsmittel besorgen, im Militär sein. Grundsätzlich hatte der preussische König genau dieselbe, absolutistische Macht wie in Frankreich. Doch trotz alle Fortschritte wuchsen die Stände, bzw. die Ständetrennung, unter Friedrich II. enorm an. Der Adel war das Rückgrat des Herrscher, das Bürgertum war sehr schwach. Die Bauern waren nur interessant für die Bildung des Militärs. Begriffe Absolutismus Ist eine Form der Herrschaft, von dem ein König – von Gottes Gnaden gewählt – alles regiert. Er stützt sich auf eine zentralisierte Verwaltung und ein stehendes Heer und bezieht auch die Wirtschaft (Merkantilismus), die Kirche und die Wissenschaft ein. Der Absolutismus entstand in Frankreich und Spanien im 16./17. Jahrhundert und hatte seine höchste Blüte in Frankreich unter Ludwig XIV. Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 14 Absolutismus verwendet man auch als Kennzeichnung für die ganze Epoche vom 16. Bis zum 18. Jahrhundert. Aufklärung Die Aufklärung war eine Reformbewegung in Europa während dem 17./18. Jahrhundert. Sie wollte das „Licht der Vernunft“ gegen klerikale, feudale und absolutistische Traditionen und Autoritäten verbreiten. Forderungen: Unbeschränkte Öffentlichkeit, freie Meinungsäusserung, Toleranz gegenüber anderen Meinungen. Mittel zur Durchsetzung der Aufklärung waren vor allem Wissenschaft und Erziehung. Manufaktur Bezeichnet eine Betriebsform, die es erlaubt, grosse Mengen von Waren an einer Produktionsstätte arbeitsteilig herzustellen. Wichtigste Merkmale der Manufaktur: Arbeitsteilung, Einsatz von billigen, ungebildeten Arbeitskräften billige Produktion, grosser Gewinn. Merkantilismus Siehe S. 12 Privilegien Sind Sonderrechte bestimmter Personen, Genossenschaften oder Stände, z.B. des Adels oder des Klerus. Sie wurden von Herrschern verliehen und legten z.B. die Befreiung von Zöllen, Steuern und Gerichten fest. Stehendes Heer Das stehende Heer ist ein Heer, das auch in Friedenszeiten stetig im Einsatz und kriegsbereit ist. Auch konnten sie eingesetzt werden, um Aufstände niederzuschlagen. Aus diesen Gründen waren sie ein wichtiges Mittel für den Aufbau einer absoluten Herrschaft. Toleranz Ist die Anerkennung aller Meinungen, Handlungen und Andersdenker. Verwaltung Nennt man die Wahrnehmung der Aufgaben des Staates durch Amtsträger. Zeittafel 1607 1661 1685 Erste Kolonisten landen an der Ostküste Nordamerikas Beginn der Alleinregierung Ludwigs XIV von Frankreich Protestanten verlieren das Recht zur Ausübung ihrer Religion (Aufhebung „Edikt von Nan tes“) 1713 Friedrich Wilhelm I. wird König von Preussen, Beginn des Ausbaus des preussischen Militär 1740-86 Friedrich II. der Grosse 1756-63 Siebenjähriger Krieg 1794 „Allgemeines Landrecht für preussische Staaten“ tritt in Kraft 1772-95 Teilung Polens zwischen Russland, Preussen und Österreich Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 15 Französische Revolution, Napoleon URSACHEN, VERLAUF UND FOLGEN DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION / NAPOLEONISCHE HERRSCHAFT IN EUROPA Französische Revolution Ursachen und Anlass Die französische Gesellschaft war vor der Revolution in die drei Stände Klerus, Adel und dritter Stand eingeteilt. Auch wenn unter dem Absolutismus die Stände gleichgeschaltet wurden, genossen Klerus und Adel einige Vorrechte, so zum Beispiel mussten sie keine oder kaum Steuern zahlen. Die Bevölkerung betrug im Jahre 1715 etwa 18 Millionen Franzosen, 1785 waren es 26 Millionen. Ab 1770 kam es dann in Frankreich zu einer schlechten Wirtschaftslage, viele wurden arbeitslos und die Preise stiegen enorm. Der untere dritte Stand musste um das Leben kämpfen, während der obere dritte Stand ( Bourgeoisie, wohlhabende Bürger im dritten Stand) aus der misslichen Wirtschaftslage Profit zog. Doch die beiden „Gruppierungen“ hatten etwas gemeinsam: Beide zahlten Steuern (da sie beide im dritten Stand waren) und beide hoben den Ruf nach „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ hervor. Fast alle Kritiker der politischen Zustände in Frankreich waren „Aufklärer“. Ein bekannter Aufklärer war Abbé Sieyès ( Klerus). Er schrieb die Schrift „Was ist der dritte Stand?“, in dem er vor allem die beiden erste Stände schlecht wegkommen liess. „Der dritte Stand ist eine vollständige Nation – die Privilegierten aber sind nutzlos“ plädierte Sieyès. In seiner Niederschrift legte er auch einen Entwurf für einen neuen Staatsaufbau vor. Dort kam erstmals die „konstitutionelle Monarchie“ auf mit den drei getrennten Gewalten. 1781 kam raus, wie viel Geld der luxuriöse Hof verschlang. Es war enorm viel Geld! Zudem steckte Frankreich in einer tiefen Schuldenfalle, da auch die Kriege viel Geld verschluckten. Der Finanzminister wollte nun, dass auch die beiden oberen Ständen Steuern zahlen mussten. Doch die Richten an diesen Gerichtshöfen gehörten zu den Privilegierten, also zu den beiden oberen Ständen. Und diese Richter registrierten die neuen Steuergesetze einfach nicht. Der Adel revoltierte so gegen den König. Verlauf Um das finanzielle Problem zu beheben, berief der König Ludwig XVI. 1789 die Generalstände (alle drei Stände, „Etats Généreaux“) nach Versailles bei. Die drei Stände berieten in getrennten Versammlungen, zu jeweils 300 Vertretern. Abgestimmt wurde aber nicht nach Köpfen, wie vom dritten Stand verlangt, sondern nach Ständen. Somit war der dritte Stand logischerweise immer in der Minderheit. Ludwig XVI. gewährte dann eine Verdoppelung der Mitglieder im dritten Stand, aber die Wahl nach Köpfen blieb ihnen nach wie vor vorenthalten. Daraufhin erklärten sich die Abgeordneten des 3. Standes und ihre Freunde von den beiden anderen Ständen am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung. Es kam zum berühmten „Ballhausschwur“, wo sich die Nationalversammlung schwor „sich niemals zu trennen, bis die Verfassung des Königreichs geschaffen und auf feste Grundlagen gestellt worden ist“. Das war Revolution. Die Nationalversammlung wurde dann zwar zögernd angenommen, jedoch liess der König das Militär um Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 16 Paris zusammenziehen. Er traute dieser Sache nicht zu 100%. Es schien als wolle er die neue Entwicklung mit Gewalt stoppen. In Paris aber ging es wilder zu und her denn je. Am 14. Juli 1789 fand dann der berühmte „Sturm auf die Bastille“ – einem Staatsgefängnis in Paris, welches als Symbol der Unterdrückung galt – statt. Die Revolution hatte sich aus der Nationalversammlung auf die Strasse verlegt. Es entstand eine revolutionäre Volksbewegung. Diese Ereignisse haben gezeigt, wie erschüttern Paris war. Nun setzten aber auch Unruhen auf dem Lande ein. Bauern verjagten und ermordeten Grundherren, plünderten Schlösser und Klöster und zündeten sie an. Die Nationalversammlung bemerkte, dass die Volksbewegung ihnen vorauseilte. So beugte sie sich den von den Bauern geschaffenen Tatsachen. Es gab eine Nachtsitzung vom 4. auf den 5. August 1789, darin beschloss die Nationalversammlung: Abschaffung Leibeigenschaft Das Ende der grundherrlichen Gerichtsbarkeit Ende der Steuerbefreiung für ersten und zweiten Stand Ende August proklamierte die Nationalversammlung die Menschen- und Bürgerrechte. Die Wichtigsten waren: Gleichheit vor Gesetz, Recht auf Eigentum, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Religionsausübung etc. Nun war das Volk an dem Punkt angekommen, an welchem es eine Verfassung hätte geben sollen. Die Volksbewegungen gingen weiter, im Oktober 1789 marschierte eine bewaffnete Volksmenge Richtung Versailler und der König wurde gezwungen unter seinem Volk in Paris zu leben. Auch die Nationalversammlung verschob sich nach Paris. Es gab immer noch eine Finanznot zu dieser Zeit, darum verstaatlichte die Nationalversammlung den Besitz der Kirche und versuchte diese Güter zu verkaufen, indem es Papiergeld namens Assignaten ausgab. Im Tausch gegen Kirchengüter sollten sie wieder zurückgegeben werden. Die Assignate verloren an Wert, es führte zu einer Geldentwertung. Die Löhne für die Priester zahlte nun der Staat, die Priester mussten dafür auf die künftige Verfassung schwören. Der Papst wollte dazu aber keine Zustimmung geben, was daher zum Gewissenskonflikt führte. Viele entschieden sich dann aber für den Papst. Im Juni 1791 flüchtete der König zusammen mit seiner Familie. Er wurde erkannt und zurückgebracht. Probleme der Nationalversammlung: Hunger in Paris, Geldentwertung, eidverweigernde Priester. „Frei und ohne König“ hiess es Ende Juli 1791 an einer Massenkundgebung. Aber Nationalgardisten (Soldaten der Revolution) trieben die Versammlung mit Schüssen auseinander. Die revolutionäre Bewegung war gespalten. Im September 1791 verabschiedete dann die Nationalversammlung endlich die Verfassung. Sie entsprach dem politischen Programm der Aufklärer, machte aber die Spaltung der Revolution offensichtlich: Nur etwa ein Fünftel von 25 Millionen Franzosen war wahlberechtigt Die Wahlberechtigung war an die Steuerleistungen gebunden. Dieses Wahlverfahren wird Zensurwahlrecht genannt. Folgen, Entstehung der Republik Manuel Egli Geschichtszusammenfassung Seite 17